Grünschnitt in der Burgstraße 56
Vorlagentyp: OF
Magistrat
Bisheriger Verlauf
27.08.2025
11.09.2025
11.09.2025
OF 917/3
Grünschnitt in der Burgstraße 56 In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom 1. März bis 30. September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies vorausgeschickt, fragt der OBR3 den Magistrat (Grünflächenamt), ob ihm bekannt ist, dass dieser Tage im Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze restlos entfernt wurden, bittet um Auskunft darüber, was er gegen diesen brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten etc. zu tun gedenkt.
Linke
Antragsdatum: 27.8.2025
Beratungsergebnisse
41. Sitzung des OBR 3
2025-09-11 | TO I, TOP 22
Schritt 1
Beschluss:
Die Vorlage OF 917/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Dafür:
GRÜNE SPD Linke ÖkoLinX-ARL
Dagegen:
CDU FDP
Beschluss
Auskunftsersuchen V 1274 2025
Die Vorlage OF 917/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP
(= Ablehnung)