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Grünschnitt in der Burgstraße 56

Vorlagentyp: OF Magistrat

Bisheriger Verlauf

27.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Grünschnitt in der Burgstraße 56

Details im PARLIS OF_917-3_2025
11.09.2025

Auskunftsersuchen

Grünschnitt in der Burgstraße 56

Details im PARLIS V_1274_2025

OF 917/3

Grünschnitt in der Burgstraße 56 In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom 1. März bis 30. September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies vorausgeschickt, fragt der OBR3 den Magistrat (Grünflächenamt), ob ihm bekannt ist, dass dieser Tage im Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze restlos entfernt wurden, bittet um Auskunft darüber, was er gegen diesen brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten etc. zu tun gedenkt.

Linke
Antragsdatum: 27.8.2025

Beratungsergebnisse

41. Sitzung des OBR 3
2025-09-11 | TO I, TOP 22
Schritt 1
Beschluss:
Die Vorlage OF 917/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Dafür:
GRÜNE SPD Linke ÖkoLinX-ARL
Dagegen:
CDU FDP

Beschluss

Auskunftsersuchen V 1274 2025 Die Vorlage OF 917/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis

GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)