Böllerverbot im Neuen Rebstockpark
Bisheriger Verlauf
OM 6529
Böllerverbot im Neuen Rebstockpark
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, mit sofortiger Wirkung ein striktes Böllerverbot im Neuen Rebstockpark anzuordnen.
Begründung
Der neue Rebstockpark wird von vielen Menschen genutzt, um sich zu erholen, Sport zu treiben und die Natur zu genießen. Die Böller sorgen jedes Jahr für eine massive Vermüllung des Parks, die teilweise mehrere Wochen anhält. Aufräumkosten können durch ein Verbot reduziert werden. Im Park leben unterschiedliche Vögel und Wildtiere, die sich zur Nachtruhe in der Grünanlage sammeln. Zudem wohnen in der direkten Nachbarschaft vermehrt Hunde und Katzen, die alle durch die über stunden- und tagelang anhaltende massive Lärmbelästigung der Böller in Angst und Panik versetzt werden. Laut NABU Hessen werden nur zu Silvester 15 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge freigesetzt. Diese schadet Mensch und Tier und ist generell in der Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. NABU sowie der BUND sprechen sich generell für ein Böllerverbot aus. Der Wunsch des Böllerverbots im Neuen Rebstockpark wurde einem Ortsbeiratsmitglied von Anwohner*innen mehrfach zugetragen.