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Böllerverbot im Neuen Rebstockpark

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

01.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Böllerverbot im Neuen Rebstockpark

Details im PARLIS OF_1073-2_2025
17.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Böllerverbot im Neuen Rebstockpark

Details im PARLIS OM_6529_2025
12.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Böllerverbot im Neuen Rebstockpark

Details im PARLIS ST_1560_2025

OM 6529

Böllerverbot im Neuen Rebstockpark

Ortsbeirat 2
Anregung vom: 17.2.2025

Entstanden aus

OF 1073/2 vom 01.02.2025

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, mit sofortiger Wirkung ein striktes Böllerverbot im Neuen Rebstockpark anzuordnen.

Begründung

Der neue Rebstockpark wird von vielen Menschen genutzt, um sich zu erholen, Sport zu treiben und die Natur zu genießen. Die Böller sorgen jedes Jahr für eine massive Vermüllung des Parks, die teilweise mehrere Wochen anhält. Aufräumkosten können durch ein Verbot reduziert werden. Im Park leben unterschiedliche Vögel und Wildtiere, die sich zur Nachtruhe in der Grünanlage sammeln. Zudem wohnen in der direkten Nachbarschaft vermehrt Hunde und Katzen, die alle durch die über stunden- und tagelang anhaltende massive Lärmbelästigung der Böller in Angst und Panik versetzt werden. Laut NABU Hessen werden nur zu Silvester 15 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge freigesetzt. Diese schadet Mensch und Tier und ist generell in der Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. NABU sowie der BUND sprechen sich generell für ein Böllerverbot aus. Der Wunsch des Böllerverbots im Neuen Rebstockpark wurde einem Ortsbeiratsmitglied von Anwohner*innen mehrfach zugetragen.