Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Unverändert lautes Quietschen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OM_3220_2022Stellungnahme des Magistrats
Unverändert lautes Quietschen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS ST_791_2023Antrag Ortsbeirat
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OF_997-10_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OM_6630_2025Stellungnahme des Magistrats
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS ST_1141_2025Anregung Ortsbeirat
Unverändert lautes Quietschen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OM_3220_2022Stellungnahme des Magistrats
Unverändert lautes Quietschen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS ST_791_2023Antrag Ortsbeirat
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OF_997-10_2025Anregung Ortsbeirat
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS OM_6630_2025Stellungnahme des Magistrats
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
Details im PARLIS ST_1141_2025OM 6630
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames Vorgang: OM 3220/22 OBR 10; ST 791/23
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, nunmehr umgehend Transparenz durch detaillierte Offenlage der bisherigen U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames zu ermöglichen. Von besonderem Interesse sind wegen den vor Ort bemängelten lauten Quietschgeräuschen die wichtigen ergänzenden Angaben zu 1. den jeweiligen Tagen und Uhrzeiten der Messungen; 2. den gemessenen Geschwindigkeiten; 3. allen sonstigen Faktoren. Zudem wird noch um die bisher ausstehende Beantwortung der Fragen 1. bis 4. der zugrunde liegenden Anregung des Ortsbeirates 10 vom 06.12.2022, OM 3220, gebeten. Auf die vorläufige Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 791, wird Bezug genommen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, rasch Maßnahmen gegen den Lärm zu veranlassen, zumal ein unendliches Zuwarten vor Ort nicht weiter zumutbar ist.
Begründung
Eile ist insgesamt geboten, nachdem die betroffenen Menschen sich seit Jahren erheblich gestört fühlen und bisher noch keine Aktivitäten dagegen erkennbar sind.