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Ankauf von bebauten Liegenschaften

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

03.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Ankauf von bebauten Liegenschaften

Details im PARLIS OF_1014-10_2025
18.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Ankauf von bebauten Liegenschaften

Details im PARLIS OM_6647_2025

OM 6647

Ankauf von bebauten Liegenschaften

Ortsbeirat 10
Anregung vom: 18.3.2025

Entstanden aus

OF 1014/10 vom 03.03.2025

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, bei Beschlussfassungen zum Ankauf von bebauten Liegenschaften im Ortsbezirk 10 (insbesondere für Schulbauten inklusive Sportinfrastruktur) nach Möglichkeit künftig immer auskömmliche Informationen vorzulegen. Von besonderem Interesse sind dabei die folgenden Punkte: 1. zu berücksichtigende Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Baubeschränkungen; 2. Denkmalschutzauflagen, Rechte des Architekten (am Objekt und den Bauplänen); 3. auskömmliche Informationen bezüglich fehlender Sportflächen (gedeckt und ungedeckt); 4. Hinweise auf Investitionskosten je Themenbereich; 5. detaillierte Erläuterungen zu eventuell nur insgesamt aufgeführten Planungskosten, zu Leerstandskosten, zur Grunderwerbssteuer, zu Mietverträgen (insbesondere deren Kündigungsfristen) und zu Zeitplänen.

Begründung

Seit 2016 wurden zum Beispiel für den Ortsbezirk 10 drei teils eilige Beschlussvorlagen des Magistrats vorgelegt, die zumindest bis heute zu noch nicht vollständig beendeten Leerständen geführt haben. Ärgerlich ist zudem, dass Planungen für den Schul- und Vereinssport bisher nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig berücksichtigt wurden.