Ankauf von bebauten Liegenschaften
Bisheriger Verlauf
OM 6647
Ankauf von bebauten Liegenschaften
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, bei Beschlussfassungen zum Ankauf von bebauten Liegenschaften im Ortsbezirk 10 (insbesondere für Schulbauten inklusive Sportinfrastruktur) nach Möglichkeit künftig immer auskömmliche Informationen vorzulegen. Von besonderem Interesse sind dabei die folgenden Punkte: 1. zu berücksichtigende Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Baubeschränkungen; 2. Denkmalschutzauflagen, Rechte des Architekten (am Objekt und den Bauplänen); 3. auskömmliche Informationen bezüglich fehlender Sportflächen (gedeckt und ungedeckt); 4. Hinweise auf Investitionskosten je Themenbereich; 5. detaillierte Erläuterungen zu eventuell nur insgesamt aufgeführten Planungskosten, zu Leerstandskosten, zur Grunderwerbssteuer, zu Mietverträgen (insbesondere deren Kündigungsfristen) und zu Zeitplänen.
Begründung
Seit 2016 wurden zum Beispiel für den Ortsbezirk 10 drei teils eilige Beschlussvorlagen des Magistrats vorgelegt, die zumindest bis heute zu noch nicht vollständig beendeten Leerständen geführt haben. Ärgerlich ist zudem, dass Planungen für den Schul- und Vereinssport bisher nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig berücksichtigt wurden.