Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten
Bisheriger Verlauf
Auskunftsersuchen
Umbau der Nordendstraße zur fahrradfreundlichen Nebenstraße
Details im PARLIS V_621_2023Stellungnahme des Magistrats
Umbau der Nordendstraße zur fahrradfreundlichen Nebenstraße
Details im PARLIS ST_1299_2023Antrag Ortsbeirat
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten
Details im PARLIS OF_1103-2_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten
Details im PARLIS OM_6737_2025Stellungnahme des Magistrats
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten
Details im PARLIS ST_1322_2025Auskunftsersuchen
Umbau der Nordendstraße zur fahrradfreundlichen Nebenstraße
Details im PARLIS V_621_2023Stellungnahme des Magistrats
Umbau der Nordendstraße zur fahrradfreundlichen Nebenstraße
Details im PARLIS ST_1299_2023Antrag Ortsbeirat
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten
Details im PARLIS OF_1103-2_2025Anregung Ortsbeirat
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten
Details im PARLIS OM_6737_2025Stellungnahme des Magistrats
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten
Details im PARLIS ST_1322_2025OM 6737
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten Vorgang: V 621/23 OBR 2; ST 1299/23
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende entlang der Schloßstraße durchweg zu gewährleisten. Vor allem die Breite der Gehwege sollte überprüft und, wo nötig, vergrößert werden. Außerdem sollten Pkw daran gehindert werden, die Gehwege zuzuparken; 2. an Stellen der Schloßstraße, an denen die Breite der Gehwege durch Stromkästen oder Ähnliches (siehe dazu auch Stellungnahme ST 1299) besonders eingeschränkt ist, einzelne Pkw-Parkplätze zugunsten von Fahrradparkplätzen umzuwidmen.
Begründung
Es handelt sich um eine Anregung einer Bürgerin. Die Gehwege entlang der Schloßstraße sind vor allem im Abschnitt zwischen Robert-Mayer-Straße und Nauheimer Straße sehr eng. Zu Fuß Gehende, vor allem solche, die auf einen Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl angewiesen sind, können sich an vielen Stellen nicht barrierefrei bewegen. Strom- und Verteilerkästen stellen zusätzliche Barrieren dar. In Kombination mit falschparkenden Pkw ist hier kein Durchkommen mehr möglich. Da es entlang der Schloßstraße an Fahrradparkplätzen fehlt, könnten an besonders eingeschränkten Stellen (siehe Foto anbei) einzelne Pkw-Stellplätze zugunsten von Fahrradbügeln umgewidmet und so gleich zwei Missstände behoben werden.