Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße
Details im PARLIS OF_1164-2_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße
Details im PARLIS OM_7146_2025Antrag Ortsbeirat
Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße
Details im PARLIS OF_1164-2_2025Anregung Ortsbeirat
Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße
Details im PARLIS OM_7146_2025OM 7146
Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße Vorgang: OM 1498/17 OBR 2; ST 480/18; OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: - Begrünung der Bürgersteige zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße und der Juliusstraße auf der Südseite der Sophienstraße in ähnlicher Weise wie auf Höhe der Sophienhöfe (zwischen Ginnheimer Straße und Konrad-Broßwitz Straße) und/oder - wenn möglich, Festlegung und entsprechende Pflanzung von Baumstandorten auf dem Abschnitt. In diesem Zusammenhang sei an das noch ausstehende, dem Ortsbeirat 2 bereits in der Stellungnahme ST 480 zu Ziffer 5. in Aussicht gestellte, Prüfungsergebnis zu erinnern und - Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf Höhe der Bernusstraße/Basaltstraße.
Begründung
Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Anlässlich der Einführung dieses Radstreifens werden die Radwege auf den Bürgersteigen vorzugsweise von Kindern bzw. langsam fahrenden Radfahrern genutzt. Daher böte es sich nach Ansicht des Ortsbeirats an, die Flächen zu begrünen. Das Straßenbild wirkt auf dem westlichen Teil mit Begrünung sehr viel freundlicher. An der Nordseite gibt es Baumstände und Vorgärten, die Südseite hingegen ist vollends versiegelt. Es wird auf die Anregung OM 1616 hingewiesen. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen sollen durch diese Vorlage nicht ersetzt werden.