Skip to main content

Meine Nachbarschaft: Gwinnerstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 11

Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung

26.01.2025 | Aktualisiert am: 28.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 688/11 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat prüft die Wegeführung für LKWs im Gewerbegebiet (insb. Gwinnerstraße und Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) auf Sicherheit und Wendemöglichkeiten und berichtet dem Ortsbeirat Optimierungsvorschläge. Zudem wird übergangsweise die aktuelle bestehende Beschilderung so verbessert, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die LKW Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von LKWs angefahren werden können. Aktuell ist für die LKWs jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein LKW-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell z.T. an Stellen angebracht (erst nach der Ecke Flinsch-Gelastraße und zudem zugwachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die LKWs über die Straße "Im Trieb" auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein PKW in der Straße "Im Trieb" stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450

13.01.2025 | Aktualisiert am: 22.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2025, OA 521 entstanden aus Vorlage: OF 680/11 vom 13.01.2025 Betreff: Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 450 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Planung und Herstellung des fehlenden Gehwegs in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück konsequent weiterverfolgt und die Fußwegeverbindung In den Teichen nicht als alternative Fußwegeverbindung dazu festlegt. Die Fußwegeverbindung In den Teichen ist unabhängig von der fehlenden Wegeverbindung der Gelastraße zu ertüchtigen und ein Abzweig zur Straße Im Trieb herzustellen. Begründung: Der herzustellende, fehlende Fußweg in der Gelastraße ist eine alternativlose Fußwegeverbindung in die Freizeitgärten zwischen Seckbach und Riederwald sowie in Richtung Bornheim. Die Fußwegeverbindung In den Teichen kann diese fehlende Fußwegeverbindung nicht ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.01.2025

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück. Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen

13.01.2025 | Aktualisiert am: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 680/11 Betreff: Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück. Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der B 450/24 nur unter der Maßgabe zu, dass der Magistrat die Planung und Herstellung des fehlenden Gehwegs in der Gelastraße, zwischen Flinschstraße uns Am Büttelstück, konsequent weiterverfolgt und die Fußwegeverbindung In den Teichen nicht als alternative Fußwegeverbindung hierzu festlegt. Die Fußwegeverbindung In den Teichen ist unabhängig von der fehlenden Wegeverbindung in der Gelastraße zu ertüchtigen. Begründung: Der herzustellende, fehlende Fußweg in der Gelastraße ist eine alternativlose Fußwegeverbindung in die Freizeitgärten zwischen Seckbach und dem Riederwald sowie in Richtung Bornheim. Die Fußwegeverbindung In den Teichen kann diese fehlende Fußwegeverbindung nicht ersetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 521 2025 1. Die Vorlage B 450 dient unter Hinweis auf OA 521 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 680/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Halbsatz hinzugefügt wird: " (. .) und ein Abzweig zu der Straße Im Trieb herzustellen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Platz an der Bushaltestelle „Leonhardsgasse“ - Entsiegeln und Parkplätze schaffen

11.11.2024 | Aktualisiert am: 02.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 672/11 Betreff: Platz an der Bushaltestelle "Leonhardsgasse" - Entsiegeln und Parkplätze schaffen Vorgang: OM 2331/22 OBR 11; ST 705/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Neuplanung der Bushaltestelle in der Leonardsgasse (siehe ST 705) zu prüfen, ob zusätzlich die Gehwegsführung neu geplant, eine Entsiegelung vorgenommen und neue Parkplätze vorgesehen werden können. Dazugehörende Vorlage: ST 705 (2023), OM 2331(2022) Begründung: Der Platz an der Bushaltestelle Leonardsgasse muss neu geplant werden. Der Asphalt ist an vielen Stallen aufgeplatzt und die alten Straßenbahnlinien kommen zum Vorschein. Das ist gefährlich für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Der Verlauf des Gehweges von der Leonardsgasse in Richtung Bushaltestelle und weiter in Richtung Gwinnerstrasse ist völlig unklar. Die versiegelte Asphaltfläche hat teilweise keine Funktion. Aus der gewonnenen Fläche könnte ein Streifen entsiegelt und der Gehweg könnte eine klare und nachvollziehbare Führung bekommen. Bürgerinnen und Bürger kommen dann - auch wenn sie in Eile sind - sicher zum Bus. Aus der derzeit nicht benutzten Asphaltfläche können zusätzliche ca. acht Parkplätze geschaffen werden ohne die Busspur zu beinträchtigen. Quelle: Geoportal Frankfurt mit Ergänzungen von Beate Brink Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6153 2024 Die Vorlage OF 672/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass ein aktualisiertes Foto verwendet wird und der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Der Platz für die Glascontainer soll erhalten bleiben und die Straßenbahntrasse soll frei von Bepflanzung und Bebauung gehalten werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried

26.09.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2024, OF 656/11 Betreff: Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Fahrplan der Buslinie 44/42 anzupassen. Die Linienführung sollte öfter auf die verschiedenen Zeiten des Beginns und besonders an den variablen Schulendzeiten zwischen der Schule am Ried und den Stadtteilen abgestimmt werden. Begründung: Die Schule am Ried wird von vielen Schülern besucht, die keine eigene Schule in ihrem Ortsteil haben. Für viele Schüler bedeutet dies zwangsläufig eine weite Anfahrt per Fahrrad, Bus oder per "Elterntaxi". Es gibt bereits eine "quasi Direktverbindung" aus den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim. Der Bus 44 fährt an der Endhaltestelle Gwinnerstraße als Bus 42 von der Gwinnerstraße weiter bis zur Schule am Ried. Die jetzt bestehenden Verbindungen langen nicht aus. Es geht dabei nicht um eine Taktverdichtung sondern um eine Routenveränderung. 460 Schüler/innen aus diesen Stadtteilen sind betroffen, so die Schule am Ried. Morgens stehen nur 2 Verbindungen zur Verfügung, die mit 2 Min. Abstand fahren (07:12 Uhr und 07:14 Uhr). Für viele der Schüler/innen beginnt der Unterricht oft auch nicht zur ersten Stunde, sondern zur zweiten, dritten oder späteren Stunde. Und der Unterricht dauert auch nicht nur bis zur 6. Stunde, sondern endet für eine Vielzahl der Schüler/innen zu späteren Stunden. Die Stundenpläne der Schüler/innen sind heutzutage nicht mehr jeden Tag von der 1. bis zur 6. Stunden, sondern müssen an die Stundenpläne der Fachräume und der Lehrer und deren Krankheiten und Teilzeitmodellen angepasst werden. Für die Rückfahrt gibt es "nur" nach der 6. Stunde einen Bus (Linie 42/44 13:14 Uhr und 13:18 Uhr) direkt in Richtung Riederwald, Fechenheim. Schüler/innen, die nach der 7.,8. oder 9. Stunde fahren, haben keine sinnvolle Rückkehroption mehr. Die Schulstunden enden um 13:00Uhr, 14:00Uhr, 14:45Uhr und 15:30 Uhr. Für die drei letzten Zeiten gibt es also keine Verbindungen mehr und die Strecke wird dadurch sehr mühsam für die Schüler/innen. "Elterntaxis" sind oft die Folge und besonders die Schüler/innen, die weniger Bildungsangebote in den Stadtrandbereichen angeboten bekommen, sollten nicht noch weitere Hemmnisse in Kauf nehmen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Übernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan „Borsigallee/ParkandrideAnlage“ mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 „Borsigallee/ParkandrideAnlage“ in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 „Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngel

09.08.2024 | Aktualisiert am: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2024, OF 642/11 Betreff: Übernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 "Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Anforderungen des P+R Parkhauses aus den Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 in den neu das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit aufzunehmen. Der integrierte Landschaftsplan Nr. 677 aus dem noch bestehenden Bebauungsplan des Geländes P+R Borsigallee darf nicht erlöschen, sondern muss deckungsgleich und wortgenau in den neuen Bebauungsplan übertragen werden. Begründung: Bei dem Gespräch im Stadtplanungsamt wurde das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände den Mitgliedern des OBR 11 vorgestellt. Hier wurde dem OBR 11 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in den Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit eingefügt werden soll. Die Auflagen in Bezug auf den P+R Parkplatzes Borsigallee müssten demnach aus dem Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in das neue "Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" mit aufgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 642/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bebauungsplan Landschaftsplan Parkhaus

Partei: SPD

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück

24.06.2024 | Aktualisiert am: 24.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 473 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 24.05.2024 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: OA 382/19 OBR 11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 06.05.2024, ST 865, vorgeschlagen, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück aufzustellen. Der Bebauungsplan muss die betreffenden Flächen als öffentliche Verkehrsflächen ausweisen. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main Begründung: Auf dem Straßenteilstück ist kein Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und das Eintracht-Gelände in die Gelastraße und weiter nach Bergen-Enkheim zu gehen oder mit dem Rad/Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel. Fahrzeugfahrer, die von Seckbach kommen, sehen die Fußgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit nunmehr 20 Jahren versucht die Stadt, die restlichen Teilstücke zu kaufen, und hat in der Stellungnahme ST 865 vermerkt, dass es keine Aussicht gibt, die übrigen neun Grundstückseigner vom Verkauf zu überzeugen. In der Stellungnahme ST 865 wird darauf verwiesen, dass nur im Rahmen eines Bebauungsplanes Grundstücksstreifen enteignet werden können. Diese Grundstücksstreifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat eine langfristige Lösung für den Gehweg im Rahmen eines Bebauungsplanes für diesen Straßenabschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 473 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5080, 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 10.09.2024

Gehweg Bebauungsplan Straßenteilstück

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 8

Holzkeller wieder nach Nida bringen

17.06.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 449/8 Betreff: Holzkeller wieder nach Nida bringen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, den restaurierten Holzkeller dauerhaft auf dem Ausgrabungsgelände der römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" auszustellen. Die Besichtigung des Kellers soll leicht zugänglich sein und der Keller gleichzeitig vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt sein. Zudem ist es wichtig, dass den Besucher:innen vor Ort die Besonderheit des Fundes und der Restaurierung erläutert werden. Begründung: Der Holzkeller, der bei den Ausgrabungen des Denkmalamtes 2022 auf dem Terrain der Römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" gefunden, abgetragen und zur Restaurierung ausgelagert wurde, war am 29.05.2024 in der Dependance des archäologischen Museums in der Borsigallee der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die von der Straße "In der Römerstadt" (platea novi vici) hinabführenden Treppenstufen, die Holzverschalung des Raumes, die Stützvorrichtungen für Gefäße sind eindrucksvolle Zeugnisse des römischen Alltagslebens, das vor 1900 Jahren in der römischen Großstadt Nida bzw. auf dem heutigen Gebiet Heddernheim/Praunheim stattfand. Der Ortsbeirat setzt sich dafür ein, mit diesem Fundstück die römische Geschichte vor Ort wieder in Erinnerung zu rufen; dies sollte auch durch die weitere wissenschaftliche Bearbeitung der Ausgrabung ergänzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 449/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Bebauungsplan aufstellen - Fehlender Gehweg Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück

24.05.2024 | Aktualisiert am: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - Fehlender Gehweg Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: OA 382/19 OBR 11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, wie in der ST 865 vom 06.05.2024 vor-geschlagen, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück aufzustellen. Der Bebauungsplan muss die betreffenden Flächen als öffentliche Verkehrsfläche ausweisen. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt/Main Begründung: Dieses Straßenteilstück besitzt keinen Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und dem Eintracht-Gelände in die Gelastrasse und weiter nach Enkheim zu gehen oder mit Rad / Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel, Fahrzeuge, die von Seckbach kommen, sehen die Füßgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit nunmehr 20 Jahren versucht die Stadt die restlichen Teilstücke zu kaufen und hat in der ST 865 vermerkt, daß es keine Aussicht gibt, die übrigen 9 Grundstückseigner zum Verkauf zu überzeugen. In der ST 865 wird darauf verwiesen, daß nur im Rahmen eines Bebauungsplanes Grundstücksstreifen enteignet werden können. Diese Streifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Aus diesem Grund fordern wir eine langfristige Lösung für den Gehweg im Rahmen eines Bebauungsplanes für diesen Straßenabschnitt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 473 2024 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten

29.04.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen

15.04.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.04.2024, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 617/11 vom 15.04.2024 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Vorgang: B 112/24; NR 908/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, mit der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH ( NHW) Kontakt aufzunehmen, um für ihre Mieter umgehend a) Mieterstromangebote durch lokale Fotovoltaikanlagen zu machen. Die Anzahl der Fotovoltaikanlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu erhöhen und die Vorteile an die Mieter weiterzugeben (sieben Cent ist die normale Vergütung für die Stromeinspeisung aus Fotovoltaikanlagen - die ABG verlangt derzeit 20 Cent von ihren Mietern); b) nicht öffentliche, objektbezogene Elektroauto-Ladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. 2. Der Magistrat wird gebeten, auf Charge Point Operators (CPO) wie EnBW, Tesla oder Ionity etc. einzuwirken, damit diese für die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) kostenfrei acht Schnellladeparkplätze auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten. Begründung: Im Bericht B 112 wird von der ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft die Option einer 80-prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner, und das führt dazu, dass sich diese auch Elektroautos anschaffen. Klimaneutralität bis 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn alle mitmachen besteht eine Chance, die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne Elektroautos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die PBG hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus am Autobahnende wenigstens acht kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor - eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurts. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung beim Park-and-ride-Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG kein ernsthaftes Interesse hat, die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine Fotovoltaikanlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20 Cent vom Mieter, anstelle der sieben Cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzliche Ladepunkte hat (abschließbare Steckdosen reichen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100 Prozent) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG ist, dass ein Mieter sich melden könne und man dann prüfen würde, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die Fotovoltaikanlagenpreise seit einem Jahr um etwa 50 Prozent gefallen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4777, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen

15.04.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 617/11 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf B112/24 Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten. und NR908/24 Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen wird die ABG und NHW aufgefordert, ihren Mietern umgehend 1. Mieterstromangebote durch lokale PV-Anlagen zu machen. Die Anzahl der PV-Anlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu er- höhen und diese Vorteile sind an die Mieter weiterzugeben. (7cent ist die normale Einspeisung PV - ABG nimmt dafür 20cent Mieterstromkos- ten) 2. Es sind nicht-öffentliche, objektbezogene E-Autoladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. - Es sind von ChargePointOperators (wie EnBW, Tesla oder Ionity etc.) für die PBG kostenfrei, 8 Schnellladeparkplätze auf dem P+R Borsigallee Freigelände einzurichten. Begründung: In der Antwort im Bericht B112 wird von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft, die Option einer 80% prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG Holding gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig E-Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner und führt dazu, dass sich diese auch E-Autos anschaffen. Klimaneutralität 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn Alle mitmachen, besteht eine Chance die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne E-Autos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die stadteigene Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG), hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am P+R Parkhaus am Autobahnende wenigstens nur 8 kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor. Eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurt. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument, einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung bei dem P+R Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der NRM entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG Holding kein ernsthaftes Interesse hat die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine PV-Anlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20cent vom Mieter, anstelle der 7cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzlich E-Autoladepunkte hat (abschließbare Steckdosen langen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100%) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG, ein Mieter könne sich melden. Man würde dann prüfen, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf eigene Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die eben beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die PV-Anlagenpreise um etwa 50% seit einem Jahr gefallen sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 454 2024 1. Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

03.04.2024 | Aktualisiert am: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Voltenseeweg

27.02.2024 | Aktualisiert am: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Wegesituation Verbesserung Neugestaltung

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

18.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 561/11 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zwischen dem Voltenseeweg und "In der Sauren Wiesen" einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77m lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße am Seckbacher Ried mit "In der Sauren Wiese" und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergänger*innen sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. 4 Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Re-Naturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Bohlenweg Feuchtfläche Überquerung

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des ParkandrideParkhauses Borsigallee einrichten

05.02.2024 | Aktualisiert am: 13.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.02.2024, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 552/11 vom 04.02.2024 Betreff: Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22; OM 2332/22 OBR 11; ST 2377/22; B 445/22; V 575/23 OBR 11; B 219/23; B 37/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) der Stadt Frankfurt in der Angelegenheit eines Schnellladeparks auf dem Gelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee endlich aktiv zu werden und in einer angemessenen Zeit eine verwertbare Auskunft zu geben. Begründung: Seit über zwei Jahren wird die Anregung zu einem Schnellladepark von links nach rechts verschoben. Bisherige Antworten sind unzureichend, unqualifiziert und teils sogar zu einem völlig anderen Sachverhalt, der mit der Anregung nichts zu tun hat. Die Fläche, auf der der Schnellladepark entstehen könnte, wurde bereits durch die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH geprüft. Es wurde die Aussage getroffen, dass dort mindestens zwei Megawatt zur Verfügung stehen würden. Das würde sogar für 16 Schnellladeparkplätze ausreichen. Es geht in der ursprünglichen Anregung nicht um die von der PBG im Parkhaus angeführten nur langsam ladenden drei bis elf Kilowatt Heimladeboxen, sondern um Ultraschnelllader im Freibereich vor dem Parkhaus mit 350 Kilowatt- und 800 Volt-Technologien. Diese Schnellladeanlagen benötigen acht Parkplätze im Freibereich und nur einen kleinen Transformator. Die Investitionskosten für den Betreiber liegen bei etwa 500.000 Euro, welche die Betreiber vollständig selbst zahlen. Die PBG könnte langfristig ohne eigenen Finanzaufwand an den Einnahmen der Charge Point Operator (CPO) partizipieren und einen Beitrag zur Gestaltung der E-Ladeinfrastruktur leisten und zur Nachhaltigkeit wesentlich beitragen. Es ist wichtig, etablierten CPOs, die über ein großes Ladenetzwerk verfügen, solche Orte anzubieten, weil Frankfurt bisher noch nicht einmal "einen" Schnellladepark hat. Frankfurt als Bankenstadt bringt es nicht fertig, einen Schnellladepark auf die Beine zu stellen. Eschborn, Gelnhausen, Hanau und Weiterstadt sind schon viel weiter, wie sehr viele größere, aber auch kleinere Städte in Deutschland. Diese Schnellladeparks ermöglichen es Bürgern, die in Wohnungen wohnen oder sich bei der ABG eingemietet haben, ihre Fahrzeuge schnell zu laden. Eine Entscheidung für die Anschaffung eines Elektroautos wird den Bürgern in Frankfurt sehr schwer gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 445 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 219 Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) AfD (= vereinfachtes Verfahren) 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)

Schnellladeparkplätze Elektroautos Freigelände

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des ParkandrideParkhauses Borsigallee einrichten

04.02.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 552/11 Betreff: Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22; OM 2332/22 OBR 11; ST 2377/22; B 445/22; V 575/23 OBR 11; B 219/23; B 37/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Parkhaus Betriebs Gesellschaft (PBG) der Stadt Frankfurt möchte bitte in der Angelegenheit eines Schnellladeparks auf dem Gelände des P+R Parkhauses endlich aktiv werden und in einer angemessenen Zeit eine verwertbare Auskunft geben. Begründung: Seit über zwei Jahren wird der Antrag zu einem Schnellladepark nur von "links nach rechts" verschoben. Bisherige Antworten auf den Antrag sind unzureichend, unqualifiziert und teils sogar zu einem völlig anderen Sachverhalt, der mit dem Antrag nichts zu tun hat. Die Fläche auf dem der Schnellladepark entstehen könnte wurde bereits durch die NRM Netzdienste geprüft. Es wurde die Aussage getroffen, dass dort mindestens 2MW zur Verfügung stehen würden. Das würde sogar für 16 Schnellladeparkplätze ausreichen. Es geht im ursprünglichen Antrag nicht um die von der PBG im Parkhaus angeführten nur langsam ladenden 3-11 KW Heimladeboxen, sondern um Ultraschnelllader im Freibereich vor dem Parkhaus mit 350kW und 800V Technologie. Diese Schnellladeanlagen benötigen 8 Parkplätze im Freibereich und nur einen kleinen Trafo. Die Investitionskosten für den Betreiber liegen bei etwa 500.000 €, welche die Betreiber vollständig selber zahlen. Die PBG könnte langfristig ohne eigenen Finanzaufwand, an den Einnahmen der CPO (Charge Point Operator) partizipieren und einen Beitrag zur Gestaltung der E-Ladeinfrastruktur zu leisten und zur Nachhaltigkeit wesentlich beitragen. Es ist wichtig etablierten CPOs, die über ein großes Ladenetzwerk verfügen, solche Orte anzubieten, weil Frankfurt bisher noch nicht einmal "einen" Schnellladepark hat. Wir, als Bankenstadt Frankfurt, bringen es nicht fertig einen Schnellladepark auf die Beine zu stellen. Eschborn, Gelnhausen, Hanau und Weiterstadt sind da schon viel weiter, wie sehr viele der größeren aber auch der kleineren Städte in Deutschland. Diese Schnellladeparks ermöglichen es Bürgern die in Wohnungen wohnen, oder sich bei der ABG eingemietet haben, ihre Fahrzeuge schnell zu laden. Eine Entscheidung für die Anschaffung eines E-Autos wird den Bürgern in Frankfurt sehr schwer gemacht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 445 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 219 Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 37 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 437 2024 1. Die Vorlage B 37 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 552/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 3 GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 2 GRÜNE (= Kenntnis) sowie CDU (= Enthaltung) zu 2. 4 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) sowie CDU und FDP (= Enthaltung)

Schnellladeparkplätze Elektroautos Ladeinfrastruktur

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Bau einer zusätzlichen An/Abfahrt am ParkandrideParkhaus in der Borsigallee

02.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2024, OF 560/11 Betreff: Bau einer zusätzlichen An/Abfahrt am Park-and-ride-Parkhaus in der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Auskunft geben, A.: Wie hoch sind die geplanten Gesamtbaukosten für die neue Autobahnzufahrt ins Park+Ride Parkhaus von der Autobahn A66 ? B.: Wie hoch sind die geplanten Gesamtbaukosten für die in der Presse publizierte zweite zusätzliche Zu/Abfahrt vom Park+Ride Parkhaus Borsigallee ? C.: Wann werden die neuen Planungen zum Park+Ride Parkhaus dem Ortsbeirat vorgestellt ? Begründung: Es wurden durch die Autobahnbauplanungen bereits massive Eingriffe in den Fechenheimer Eichenwald gemacht. Für Bürger von außerhalb Frankfurts sollen nun massive Investitionen bei einem belasteten Haushalt der Stadt Frankfurt gemacht werden. Es bestehen berechtigte Zweifel, dass bei einem Angebot von ca. 850 Parkplätzen für eine Parkgebühr von nur 1,50€ täglich diese Investitionen sich jemals amortisieren werden, geschweige denn der Unterhalt der Flächen damit finanziert werden kann. Dazu sind zukünftig Einschränkungen bei den Parkplätzen zu erwarten, da in dem Gebäude eine Etage für sportliche Aktivitäten reserviert ist und dies bisher noch nicht umgesetzt wurde. (Tennishalle o.ä. auf der Dachetage) Dem Ortsbeirat ist sehr an umweltfreundlichen Umsetzungen gelegen. Grundsätzlich sind P+R Lösungen am Ausgangsort einer Reise immer bessere Lösungen als solche, die sich bereits sehr nahe am Zielort befinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Bau Parkhaus Zufahrt

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück)

19.01.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Betreff: Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück) Vorgang: B 381/05; V 1514/15 OBR 11; ST 297/16; OM 317/16 OBR 11; ST 1380/16; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19; OA 382/19 OBR11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen, zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, benötigten Grundstücksflächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Erwerbsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Können die nicht verkaufsbereiten Eigentümer der benötigten Grundstücksflächen, trotz fehlendem Bebauungsplan aber vorhandenem Allgemeinwohl, enteignet werden? 5. Welche weiteren Möglichkeiten hat der Magistrat, um den Erwerb der benötigten Grundstücksflächen, gegen den Willen der nicht zum Verkauf bereiten Eigentümer, durchzusetzen? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 5. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger/innen nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Flinschstraße 67 durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1514 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 317 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5063 2024 Die Vorlage OF 547/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Gehweg Grundstücksflächen Erwerbsverhandlungen

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Leonardsgasse - Bushaltestelle, Nachpflanzung, platzender Asphalt auf dem Bürgersteig

28.12.2023 | Aktualisiert am: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2023, OF 543/11 Betreff: Leonardsgasse - Bushaltestelle, Nachpflanzung, platzender Asphalt auf dem Bürgersteig Vorgang: OM 2331/22 OBR 11; ST 705/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat ist ersucht, folgende Frage zu beantworten: 1. In der ST 705 vom 20.03.2023 wurde auf die Anfrage von Nachpflanzungen von Bäumen in der Leonardsgasse im Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen und an der Bushaltestelle geantwortet, dass dies "im Rahmen eines kommenden Planungsprogrammes neu geplant" werde. Und dass die Bushaltestelle umgebaut werde. Gibt es dazu schon konkretere Pläne und Zeitpunkte? 2. Kann die Nachpflanzung in dem Grünstreifen in der Leonardsgasse zwischen den Fahrstreifen unabhängig von der Planung der Bushaltestelle erfolgen? 3. Der Asphalt vor der Bushaltestelle und der Bürgersteig entlang des FFH Gebietes ist völlig ausgeweicht und auf 30 m nicht mehr begehbar. Wird beim Umbau der Bushaltestelle auch dieser Abschnitt erneuert? Platzender Asphalt. Bild-Quelle: Beate Brink Begründung: Die Bäume sollten zeitnah nachgepflanzt werden. Auf dem Grünstreifen der Leonardsgasse müsste für Jungbäume sowohl ausreichend Platz als auch wassertechnisch eine gute Versorgung vorhanden sein. Die Bäume sind Ersatz für Bäume, die in einem Herbststurm 2021 umgefallen sind. Ein gut begehbarer Bürgersteig ist wichtig für den regen Fußverkehr auf diesem Abschnitt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 818 2024 Die Vorlage OF 543/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bushaltestelle Nachpflanzung Bürgersteig

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Riederwald und FechenheimNord wieder unverzüglich herstellen

21.12.2023 | Aktualisiert am: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 538/11 Betreff: Wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Riederwald und Fechenheim-Nord wieder unverzüglich herstellen Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Autobahn GmbH dahingehend zu verständigen, dass die für Fußgänger und Radfahrer wichtige Wegeverbindung zwischen dem Riederwald Nähe Parkhaus Borsigallee und dem Stadtteil Fechenheim-Nord wiederhergestellt wird. Die Wegverbindung ist ein direkter Zubringer der Wohngebiete Fechenheim-Nord zum ÖPNV (U-Bahnhaltestelle Borsigallee). (Quelle: S. Neubauer) Begründung: Trotz der Bauarbeiten war es vorgesehen, diese wichtige Verbindung aufrechtzuerhalten. Anwohner beschweren sich jetzt, dass der Weg nun gesperrt ist, der ÖPNV und wichtige Einkaufsmöglichkeiten nicht mehr direkt, sondern nur noch über Umwege erreicht werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4933 2024 Die Vorlage OF 538/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag "Riederwald" durch "Seckbach" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Wegeverbindung Fußgänger Radfahrer

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Parkverbot am GelaGarten

21.09.2023 | Aktualisiert am: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2023, OF 509/11 Betreff: Parkverbot am GelaGarten Vorgang: OM 4346/223 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am "Gela Garten", der sich am Ende der Gelastrasse in Richtung Sausee befindet, die Fläche direkt am Garten mit Halten und Parken verboten zu versehen. Um ein Parkverbot zu bestärken, fordern wir zusätzlich 3 Geländerelemente entlang der Straße. Diese werden mit Abstand zueinander aufgestellt, sodass man an der Stelle die Straße erst einsehen und dann überqueren kann. Wenn an dieser Stelle wie seit ca. 2 Monaten LKWs oder andere Kraftfahrzeuge parken, ist das Überqueren der Straße für die Kinder oder andere Personen lebensgefährlich. Bis zuletzt hat auf dieser Fläche kein Fahrzeug geparkt - es entfallen somit keine Parkflächen. Quelle: Google Maps Quelle: Ingo Stürmer Quelle: Ingo Stürmer Begründung: Die Anfrage beim Amt 36 ergab, dass an dieser Stelle reguläres Parken erlaubt ist. Da es hier nicht um ein reines Wohngebiet handelt, dürfen auch LKW's in der Nachtzeit dort parken. Die Kreuzung Gelastraße / Flinschstraße ist für die Kinder, die auf dem Gelände des Gelagartens spielen und dann die Straße überqueren müssen, um zu dem Haus Flinschstraße 67 zu gelangen gefährlich. Autos aus der Flinschstraße kommend biegen mit mit zu hoher Geschwindigkeit, obwohl Tempo 30 vorgegeben ist, um die Kurve und sehen die Kinder erst im letzten Moment. Bei parkende LKW's wie seit 2 Monaten geschehen, müssen sich die Kinder auf die Straße herantasten, um den Verkehr vom Sausee kommend zu sehen. Würden Geländer dort installiert ist, ist die Kurve von beiden Straßen einsehbar und die Straße besser zu überqueren. Eine Ampelanlage oder Überquerungshilfe wie in OM4346 gefordert ist die beste Lösung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4546 2023 Die Vorlage OF 509/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parkverbot GelaGarten Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134

11.09.2023 | Aktualisiert am: 29.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 498/11 vom 09.09.2023 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 134 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Grenze zwischen den Schulbezirken Zentgrafenschule und Pestalozzischule mit Blick auf die Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter in Richtung Süden verschiebt. Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite des Wohnorts erfolgt in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies vor allem aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes in Richtung der Zentgrafenschule ist kurz und weitestgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, geparkte Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe der Hausnummer 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, sodass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen zum Teil in der Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2023, B 447 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (OA 382 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3840, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023

Schulbezirksgrenze Sicherheit Schulweg

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule

09.09.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2023, OF 498/11 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der M 134 unter der Maßgabe zu, dass der Magistrat die Grenze zwischen dem Schulbezirk Zentgrafen- und Pestalozzischule mit Blick auf Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter Richtung Süden verschiebt. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite erfolgte in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies v.a. aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes Richtung Zentgrafenschule ist kurz und weitgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, parkende Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe von Haus Nr. 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, so dass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage Satzung Bildung Schulbezirke, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage Satzung Bildung Schulbezirke, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen z. T. in Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 382 2023 1. Der Vorlage M 134 wird unter Hinweis auf OA 382 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 498/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz zugefügt wird: "Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Schulbezirksgrenze Schulwegsicherheit Zuordnung

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 10

Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Park-andrideParkplatz

04.09.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 665/10 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Park-and-ride-Parkplatz Bei der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U5 zum Frankfurter Berg wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass kein P&R-Parkplatz an der künftigen Endstation eingeplant sei. Man erwäge dort die verbleibende Fläche (rund 3.400 m2) für Kleingärten zur Verfügung zu stellen. In der Vergangenheit gab es auf der verbleibenden Fläche 6 Kleingärten sowie kleinere Anteile von 4 weiteren. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat, dass an Potential für Kleingärten gedacht wird. Diese Stelle erscheint aber wegen der Lage, der Flächenform und vor allem durch die langjährigen, baubedingt extremen Bodenverdichtungen als ungeeignet. Für mögliche Kleingärten wären auch noch Stellplätze zu berücksichtigen, welche die verfügbare Fläche ebenfalls minimiert! Die bereits geplante "Zufahrt Technik" bietet sich auch als Zufahrt für einen P&R-Parkplatz an. Ein weiteres Erfordernis ergibt sich aus dem Umstand, dass die Kapazitäten um P&R-Parkplatz Preungesheim deutlich reduziert werden müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Der Magistrat folgt den Argumenten des OBR 10 und wird deshalb eine wohlwollende Neuprüfung und gegebenenfalls Planungen für einen P&R-Parkplatz vornehmen? 2. Ist ein Potential von 70+ Stellplätzen (s. Abbildung) realistisch? 3. Besteht die Möglichkeit, die Nutzung analog zum P&R-Parkhaus Borsigallee zu reglementieren, um zweckfremdes Parken zu minimieren? 4. Könnten einige Stellplätze auch mit E-Ladeanschluss errichtet werden? Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 3,2 MB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4488 2023 Die Vorlage OF 665/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtbahnlinie Park-and-ride-Parkplatz Kleingärten

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines Fußgängerüberwegs

25.07.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2023, OF 490/11 Betreff: Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines Fußgängerüberwegs Vorgang: OM 3517/18 OBR 11; ST 2219/18; ST 907/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Gelastraße zwischen dem Eckhaus Flinschstraße 67, und dem Gelagarten eine Fußgänger-Bedarfsampel oder mindestens einen Fußgängerüberweg einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des Überwegs ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit circa 140 Personen; darunter viele Kinder. In dem gegenüber liegenden Gelagarten befindet sich u. a. ein Spielplatz, der von den Kindern gerne angenommen wird. Erwachsene wiederum betreuen in diesem Garten die angelegen Pflanzenbeete. Da in der Gelastraße und der Flinschstraße ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Fußgänger-Bedarfsampel oder eines Fußgängerüberwegs dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3517 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2219 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 907 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4346 2023 Die Vorlage OF 490/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fußgänger-Bedarfsampel Fußgängerüberweg Verkehrssicherheit

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

17.04.2023 | Aktualisiert am: 17.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 170/16 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OM 1381/22; ST 908/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte eingestellt. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Bereits seit Jahren weist der Ortsbeirat darauf hin, dass es wegen dem Baugebiet Leuchte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommen wird und die derzeitige Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße dazu führen würde, dass der Verkehr verstärkt durch die nicht dafür ausgelegten Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße geführt wird. Spätestens seit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet Leuchte ist genau dies der Fall. In der Barbarossastraße und der Riedstraße ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW, zu beobachten. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, da im Moment erst ein Haus steht. Ist das Baugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen müssen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Dieser Zustand ist unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr zu vermitteln. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Deshalb wird der Magistrat gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und den benötigten Kreisel schnellstmöglich einzurichten. Antragsteller: SPD WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 96 2023 Die Vorlage OF 170/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an den in der Vorlage ST 1650 vom 22.07.2022 zugesagten Ortstermin zu erinnern. Abstimmung: WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und 2 GRÜNE

Parteien: SPD, WBE

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern

13.03.2023 | Aktualisiert am: 17.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 390/11 vom 16.02.2023 Betreff: Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Fechenheimer Wald keine weiteren städtischen Waldflächen mehr an die Autobahn GmbH abzutreten. Weitere Neuplanungen müssen verhindert werden. Begründung: Die Autobahn GmbH plant die Anschlussstelle Borsigallee um. Anstelle der genehmigten, eng an der Autobahn entlang geführten Auf- und Abfahrtsspuren sollen großkurvige Varianten umgesetzt werden. Dem entsprechenden Entwurf zufolge müssen dafür weitere städtische Waldflächen gerodet werden. Wie schon bei den kürzlich gerodeten Flächen für die Baustraße, ist daher mit einem Besitzeinweisungsverfahren zu rechnen. Die Stadtregierung will sich aufgrund des Klimawandels für jeden einzelnen Baum einsetzen. In diesem Sinne muss sie sich im Rahmen des Verwaltungsverfahrens gegen eine Rodung weiterer Bäume für den Autobahnausbau der A 66/A 661 stellen und der Autobahn GmbH die Besitzeinweisung versagen. Es geht nicht nur um den Erhalt der Bäume. Durch die Neuplanung kann sich das Bauprojekt erneut um weitere Jahre verzögern. Dies ist den Anwohnerinnen und Anwohnern, die jetzt schon seit Jahren an einer Großbaustelle leben, keinesfalls zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1620 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 332 wird im Rahmen der Vorlage NR 587 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 332 wird im Rahmen der Vorlage NR 587 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3186, 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.04.2023

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern

16.02.2023 | Aktualisiert am: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2023, OF 390/11 Betreff: Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Fechenheimer Wald keine weiteren städtischen Waldflächen mehr an die Autobahn GmbH abzutreten. Erweitere Neuplanungen müssen verhindert werden. Begründung: Die Autobahn GmbH plant die Anschlussstelle Borsigallee um. Anstelle der genehmigten, eng an der Autobahn entlang geführten Auf- und Abfahrtsspuren sollen großkurvige Varianten umgesetzt werden. Dem entsprechenden Entwurf zufolge, müssen dafür weitere städtische Waldflächen gerodet werden. Wie schon bei den kürzlich gerodeten Flächen für die Baustraße, ist daher mit einem Besitzeinweisungsverfahren zu rechnen. Die Stadtregierung will sich wegen des Klimawandels für jeden einzelnen Baum einzusetzen. In diesem Sinne muss sie sich im Rahmen des Verwaltungsverfahrens gegen eine Rodung weiterer Bäume für den Autobahnausbau A66/A661 stellen und der Autobahn GmbH die Besitzeinweisung versagen. Es geht nicht nur um den Erhalt der Bäume. Durch die Neuplanung kann sich das Bauprojekt wieder um weitere Jahre verzögern. Dies ist den Anwohner*innen, die schon jetzt seit Jahren an einer Großbaustelle leben, keinesfalls zuzumuten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.02.2023, NR 587 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 332 2023 1. Der Vorlage NR 587 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 390/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: LINKE.

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee

13.02.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2023, OF 429/11 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Wie sehen die neuen Planungen für das P+R Parkhaus Borsigallee aus? Wird im angrenzenden Wald, wie die Presse berichtete, der Restbestand an alten Eichen noch weiter dezimiert, nur um ein zweite Einfahrt ins Parkhaus zu bauen? Wie hoch werden die gesamten Baukosten sein? (inklusive der Planungskosten für die ehemalige Planung und für die Neuplanung der Einfahrt durch den Wald ins Parkhaus) Wurde für diese neue Planung eine Kosten-Nutzen-Rechnung erstellt (Business-Case) und zu welchem Ergebnis kam man dabei? Vormals war für das obere Parkdeck des Parkhauses geplant dort kommunale Sport- und Freizeitaktivitäten bereitzustellen. Ist der zukünftige Wegfall der Fläche bei der Berechnung der Kosten-Nutzen-Rechnung mit eingeflossen? Es gibt bei der Stadt Frankfurt einen Antrag für einen Satzungsentwurf für die Überdachung von großen Parkplätzen mit Solardächern um die Erwärmung in der Stadt Frankfurt einzudämmen. Gibt es dazu bereits erste Ideen von der PBG Betriebsgesellschaft für das Parkhaus Borsigallee? Begründung: In der Presse kursieren erste Zeichnungen von einer Neuplanung für die Auffahrt in das P+R Parkhaus Borsigallee. Würden diese Planungen so umgesetzt, müssten noch weitere Hektar der über dreihundert Jahre alten Eichen im Fechenheimer Forst gefällt werden. Auf einen Antrag des Ortsbeirats hin deutete die PBG bereits 2022 auf Umplanungen bei der Parkhauseinfahrt hin. Es ist in Frage zu stellen, ob bei pro Fahrzeug von 1,50€ täglichen Parkgebühren und weniger als 900 Parkplätzen diese Baukosten jemals wieder eingespielt werden können und man vom unnützen Abholzen des Waldes einmal ganz absieht. Auf die Umsetzung des beim Bau des Park+Ride Parkhauses versprochene Freizeitgelände im obersten Stock des Parkhauses wartet man immer noch, würden jetzt diese weiteren Parkplätze noch entfallen, wird sich der Business-Case noch weiter verschlechtern. Eine Aufklärung und zusätzliche Erklärung zu den momentanen Planungen der PBG bitten wir uns vorzulegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 649 2023 Die Vorlage OF 429/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Müllbehälter entlang der Straßenbahntrasse in Seckbach

18.01.2023 | Aktualisiert am: 16.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2023, OF 378/11 Betreff: Müllbehälter entlang der Straßenbahntrasse in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten entlang der Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg und an weiteren Straßen in Seckbach Müllbehälter aufzustellen: - An der Ecke Klingenweg / Kirchgasse - An der Kreuzung Kirchbergweg / Wilhelmshöher Straße - An der Kreuzung Kirchbergweg/ Wallfahrtsweg - An der Kreuzung Kreuzweg / Berger Weg - An der Ecke Am Seckbacher Preul / Gwinnerstraße - An der Ecke In den Teichen / Hochstädter Straße - Am Ende des Gela Gartens / In den Teichen Begründung: Diese Wege und Straßen sind beliebt bei vielen SpaziergängerInnen. Leider sammelt sich entlang dieser Wege viel Müll an. Müllbehälter sollen die SpaziergängerInnen ermutigen, den Kleinmüll dort zu entsorgen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3490 2023 Die Vorlage OF 378/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln

09.01.2023 | Aktualisiert am: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22; OM 2332/22 OBR 11; ST 2377/22; B 445/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Warum schreibt der Magistrat in seiner Stellungnahme ST2377/B445 über sehr kleine Heimladeinfrastruktur zum Dauerladen, wenn es im Antrag um einen Ladepark mit mindestens 8 Parkplätzen für Schnelllader (15-30 Minuten) geht? Warum schreibt der Magistrat von fehlenden Leitungskapazitäten im Innenstadtbereich und von der generellen Ausgestaltung von Parkhäusern mit AC Ladern bis 2030, wenn es um die Freifläche der Liegenschaft Borsigallee und einen Schnellladepark (8Plätze) am Stadtrand geht? Warum schreibt der Magistrat in seiner Stellungnahme ST2377 über Ladestellen "im" Parkhaus, wenn es ausdrücklich schon in der Überschrift um die "Freiflächen" des Geländes Borsigallee geht? Warum möchte der Magistrat ohne eine erforderliche europaweite Ausschreibung, so der Magistrat, diese Flächen einfach an die Mainova vergeben? Ist der Magistrat sich sicher, die Mainova könnte besser als europaweit operierende Ladenetzbetreiber einen solchen Standort wirtschaftlich betreiben? In der OA120/22 vom Januar 2022 wurde bereits erwähnt, eine Vorprüfung für die Verfügbarkeit von ausreichenden Leitungskapazitäten hat bereits bei der NRM stattgefunden, sonst hätte es keinen Antrag gegeben. Hat der Magistrat bereits seine eigene Prüfung für diesen Ort abgeschlossen? Einst plante man auf den Freiflächen des P+R Geländes ein weiteres P+R Parkhaus und jetzt findet man draußen keinen Platz mehr für 8 Parkplätze, ist das richtig? Begründung: Im vorliegenden Vorgang geht es nur um Schnellladeinfrastruktur auf den "Freiflächen" des P+R Parkhausgelände Borsigallee. Als Antwort kommt an den Ortsbeirat eine völlig sachfremde Abhandlung über Heimladestationen im Innenbereich des Parkhauses. Es entsteht der Eindruck der textliche Teil des Antrags ist nicht gänzlich aufgenommen worden. Es geht nicht um ein Angebot, welches an die Pendler und die Nutzer des Parkhauses gerichtet ist. Es geht nicht um Ladeinfrastruktur im Innenstadtbereich und es geht auch nicht um die elektrische Versorgung der Heimladeboxen für Pendler im Park+Ride Parkhaus. Schnellladeparks sind Stop+Go Stationen und befinden sich üblicherweise an Autobahnabfahrten oder gut gelegenen Orten wie Einkaufszentren und Hotels. Diese Schnellladeparks fehlen im Randbereich der Stadt Frankfurt. Man findet solche in Eschborn, Wiesbaden, Langenselbold, aber keine in Frankfurt. Die Nutzer von Ladeparks zum Schnellladen wollen dafür eigentlich nicht in ein Parkhaus fahren, wenn es nicht sein muss. Zum klassischen Tanken möchte ebenfalls niemand in ein Parkhaus fahren müssen. Die Mainova stellt bisher nur einzelne Schnellladesäulen auf, die grundsätzlich solitär stehend nur wenig Akzeptanz finden und sich dazu meist an schlechten und unattraktiven Orten befinden. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden diese Säulen irgendwann abgebaut, weil sich Schnellladeparks mit vielen Ladepunkten durchsetzen werden. Fastned, Tesla, Innogy etc. bauen nur noch Standorte mit mindestens 8 Lade-Plätzen. Wer schnell Laden will, möchte nicht in der Schlange stehen müssen. Mainova wird zudem sehr wahrscheinlich nie zum ChargePointOperator (COP) mit großer Relevanz in Europa werden und nur regional operieren. Dadurch wird Mainova auf viele Kunden mit teureren Roamingverträgen angewiesen sein. Roaming ist teurer und daher unattraktiver. Jetzt ist die Zeit, den Standort an der Borsigallee zu stärken und zu sichern. Jetzt gibt es Fördermittel und heute werden die Investitionen der COP für die Zukunft gemacht. Diese zukünftigen Standorte werden bestimmen, wohin Menschen fahren und wo sie sich für einige Zeit aufhalten werden. Dies wird lokal ebenfalls zur Stärkung der Ökonomie führen. Hotels, Geschäfte, Restaurants und Betriebe werden davon profitieren. Deswegen ist es so wichtig, solche Lade-Angebote in diesem Bereich zu haben. Dies wird ohne Risiko durch die erzielten Mieten weitere Mittel für die Stadtkasse generieren und positive Synergien im Umfeld bewirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 445 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 455 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 575 2023 1. Die Vorlage B 445 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 376/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. 1 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen BFF und FDP (= Ablehnung); 3 GRÜNE und CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher Straße entschärfen

24.12.2022 | Aktualisiert am: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.12.2022, OF 366/11 Betreff: Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher Straße entschärfen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, schnellstmöglich die Verkehrsführung für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen an der Baustelle Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher zu entschärfen. Dabei ist zu gewährleisten, das FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen gefahrlos die Straßen in beiden Richtungen queren können. Insbesondere soll ein sicherer Weg für FahrradfahrerInnen erstellt werden, die vom Erlenbruch kommend in die Borsigallee einbiegen, genauso wie für FahrradfahrerInnen, die von der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße fahren. Zur besseren Übersicht sind Wegweiser für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen zu erstellen und an den Kreuzungen anzubringen. Der Ortsbeirat ist über jegliche Verkehrsänderungen an dieser Kreuzung zu informieren. Begründung: Die angesprochene Baustelle ist nun bereits seit Jahren ein ständiges Ärgernis und wird dies nach den vorgestellten Planungen auch noch für einige Jahre so bleiben. Die zuletzt planmäßig durchgeführten Verkehrsänderungen haben jedoch zu ganz neuen Gefährdungslagen geführt. Wer zum Beispiel von der Lahmeyerstraße oder dem Erlenbruch aus in die Borsigallee einbiegen will, endet fast zwangsläufig im fließenden Verkehr des Erlenbruchs. Dies ist allerdings ein lebensgefährliches Unterfangen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3345 2023 Die Vorlage OF 366/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim

22.11.2022 | Aktualisiert am: 16.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 148/16 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den "Seckbacher Bitzweg" und "Am Enkheimer Weimerhaus" zu befestigen und als (Schul)-Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gewinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke "Seckbacher Bitzweg" - "Am Enkheimer Weimerhaus" würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der "Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529" als Radweg vorgeschlagen. In der "Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489" hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3540 2023 Die Vorlage OF 148/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Markierung Radweg in der Kruppstraße

19.11.2022 | Aktualisiert am: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Betreff: Markierung Radweg in der Kruppstraße Vorgang: OM 3673/18 OBR 11; ST 15/19; OA 178/22 OBR 11; ST 398/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Kruppstraße ab Hausnummer 123 linksseitig in Richtung Seckbacher Ried die vorhandenen Radwege durch Erneuerung der Markierungen der Radwegeführung und Erneuerung der Markierung der Parkflächen besser kenntlich zu machen. Die Autos können wie jetzt halbseitig parken und ein Radweg wird auf dem Bürgersteig markiert. Der Radweg bildet die Verlängerung des Radweges bis zur Nr. 123, der ebenfalls auf dem Gehweg ist, aber durch einen Grünstreifen getrennt ist. Der Grünstreifen endet an der Nr. 123. Dazu sind keine baulichen Maßnahmen nötig, sondern nur die Erneuerung der Markierung und eine Erneuerung der Beschilderung. Begründung: Der Magistrat hat in der ST 398 als Antwort auf die OA 178 vom 25.04.2022 die Kruppstraße als eine Gewerbegebietsstraße mit besonderen Anforderungen an das Radwegenetz aufgeführt. Auch in älteren Anträgen OF 404/11 wird eine Verbesserung der Radwege gefordert. Der Radweg, der an der Borsigallee beginnt, endet abrupt an dieser Stelle Hausnr. 123. Obwohl halbseitiges Parken beschildert ist, stehen die Autos komplett auf dem abgesenkten Streifen. Ein Radweg auf der Straße ist wegen des Kopfsteinpflasters nicht sinnvoll. Mit zusätzlicher Markierung kann die Situation zwischenzeitlich verbessert werden, bis die Straße saniert wird. Quelle: Geoportal Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 398 Anregung vom 25.04.2022, OA 178 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3212 2022 Die Vorlage OF 349/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

CarsharingParkplätze in den Stadtteilen einrichten

15.11.2022 | Aktualisiert am: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 348/11 Betreff: Carsharing-Parkplätze in den Stadtteilen einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Um die Energiewende voranzutreiben, die Fahrzeugdichte in Frankfurt zu verringern und einen Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, an folgenden Punkten Car-Sharing Stationen einzurichten: Fechenheim: Wächtersbacher Straße / Kaufland Supermarkt Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz Baumertstraße Parkplatz / Kleedreieck Am Friedhof Orber Straße/Cassellastraße Riederwald: Schäfflestraße geg. d. kath. Kirche Alle Car-Sharing Angebote sollen zukunftssicher mit elektrischen Ladesäulen ausgerüstet werden und es soll ein besonderer Wert auf eine elektrische Flotte bei der Fahrzeugauswahl gelegt werden. Begründung: Die Mobilität wird sich besonders in den Ballungsräumen entscheidend verändern. Nicht nur werden ab 2035 keine Verbrenner Fahrzeuge mehr verkauft, sondern bereits Jahre vorher wird der Verkauf dieser Fahrzeuge, wegen Ihrer geringen Attraktivität und den kommenden Restriktionen und Fahrverboten im städtischen Raum schon sehr stark zurückgehen. Die jetzigen Nutzer von Car-Sharing Angeboten zeichnen sich bereits heute durch ein hohes Umweltbewusstsein aus und tendieren eher zu regenerativen Angeboten, als zu Angeboten mit fossilen Energieträgern. Daher sollte der E-Mobilität ein besonders hoher Stellenwert zugerechnet werden. Die oben angeführten Parkflächen für Car-Sharing Fahrzeuge sind zentral und erreichbar in den Wohnquartieren gelegen und optisch sichtbar, damit diese eine hohe Akzeptanz finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3211 2022 Die Vorlage OF 348/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Standorte "Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz", "Kleedreieck" und "Am Friedhof" gestrichen und die Standorte "Starkenburger Straße vor dem Jugendzentrum", "Lassallestraße" und "Leonhardgasse an der Bushaltestelle der Buslinie 44" ergänzt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 CDU und LINKE. gegen 2 CDU, BFF und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Straßenmarkierung zwischen Gelastraße und Am Sausee

19.10.2022 | Aktualisiert am: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2022, OF 338/11 Betreff: Straßenmarkierung zwischen Gelastraße und Am Sausee Vorgang: OM 1961/22 OBR 11; ST 1746/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: Für den Straßenabschnitt Gelastrasse bis zur Einmündung "Am Sausee" ist eine Markierung der Straße so zu gestalten, dass Fußgänger*innen den Bereich neben der Straße sicher nutzen können. Wenn laut ST 1746 ein Bürgersteig derzeit nicht möglich ist, sollte die Straße sichtbar markiert werden, vor allem auf der linken Straßenseite (Gelastraße in Richtung Sausee). Reflektoren sind erwünscht, damit auch in der Dämmerung und bei Dunkelheit die Straße gut sichtbar ist. Begründung: Der Weg zwischen Gelastrasse und dem Freizeitgebiet Am Sausee ist sehr beliebt bei Fußgänger*innen und die Straße ist gut befahren. Seit Jahren versucht die Stadt Grundstücke zu erwerben, um dort einen Bürgersteig zu bauen. Es gibt auf der linken Straßenseite einen Schmutzstreifen (teils privat, teils städtisch), der größtenteils gut zu begehen ist. Dieser soll mit einer gut sichtbaren Straßenmarkierung abgegrenzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1961 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1746 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3092 2022 Die Vorlage OF 338/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 4

Verkehrliche Erreichbarkeit und Nutzung eines Schul- und Sportgeländes auf dem Festplatzgelände in Bornheim

14.08.2022 | Aktualisiert am: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2022, OF 216/4 Betreff: Verkehrliche Erreichbarkeit und Nutzung eines Schul- und Sportgeländes auf dem Festplatzgelände in Bornheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern Parkmöglichkeiten für PKWs, die hohen ökologischen Standards gerecht werden - sei es durch Begrünung, sei es durch möglichst geringe Flächenversiegelung -, bei einer Neubebauung des Festplatzgeländes mit einer Schule in Bornheim mit eingeplant werden können. Sowohl unterirdische Parkflächen als auch oberirdische Parkmöglichkeiten in Form eines Parkhauses auf dem Gelände oder in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sind dabei in den Blick zu nehmen. Begründung: Die Planungen, das aktuelle Festplatzgelände in Bornheim, auf dessen Gelände ein Familienbad entsteht und das an die Eissporthalle angrenzt, mit einem in Prüfung befindlichen Schulneubau der Europäischen Schule einer neuen Funktion zuzuführen, werfen die Frage nach der verkehrlichen Erreichbarkeit und Nutzung des Geländes auf. Eine deutliche Verbesserung der verkehrlichen Anbindung neben der U-Bahn Anbindung U7, der Straßenbahnlinie 12 und bereits vorhandene Busverbindungen über eine mögliche weitere Straßenbahnlinie von Bornheim Mitte über den Ratsweg zur mittleren Hanauer Landstraße (OF 194/4), über die sanierte Schwedlerbrücke und eine mögliche Anbindung an das Schnellbahnnetz über eine Osttangente sprechen für die Nutzung des Platzes als Sport- und Schulgelände. Die sehr gute Anbindung des Geländes an das Netz des ÖPNV führt voraussichtlich dazu, dass der PKW-Verkehr mit dem Ziel das Gelände anzufahren moderat sein wird. Der zu erwartende Parkraum für PKW kann unter dem aktuellen Bedarf veranschlagt werden, wenn Besucher von Veranstaltungen in der Eissporthalle und im nahegelegenen Stadion des FSV auf das Park-and-ride-Angebot an der Borsigallee - gegebenenfalls durch dessen Erweiterung - umgeleitet werden. Besucher und Mitarbeiter des Familienbads Bornheim sowie die Angestellten der Europäischen Schule sollen neben der Möglichkeit der Unterstellung von Fahrrädern die Möglichkeit zum Parken eines PKW auf dem derzeitigen Festplatzgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe vorfinden. In die Prüfung miteinzubeziehen ist, inwiefern der zu schaffende Parkraum von Anwohnern und Berufspendlern aufgrund dessen sehr guter Anbindung an den ÖPNV in Form eines Kombitickets mit dem ÖPNV genutzt würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., Volt und dFfm gegen FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Bebauungsplan B558 Gwinnerstraße – Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes

26.06.2022 | Aktualisiert am: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2022, OF 300/11 Betreff: Bebauungsplan B558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.1.2021 umzusetzen und die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren in folgendem Punkt anzupassen. Siehe auch OA 114. Im oben genannten Beschluss heißt es: "Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen." In den Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplanverfahren Nr. 558 wurde der Beschluss nicht umgesetzt. Zur Verdeutlichung der Ist-Bestand und die derzeitige Planung: Quelle: aus B558 mit eigener Einfärbung der derzeitigen Industriebetriebe Des Weiteren fordern wir den Magistrat auf kein GI-RZ im Gebiet des B558 auszuweisen. In der ST 1197 wird die Ausweisung von GI mit dem M 151 Gewerbeflächenentwicklungs-programm begründet, da dort für zentralen Bereich des Plangebietes die Sicherung und Entwicklung von Flächen für emittierende und stark emittierende Industrien vorgesehen sei. Nach Beschluss und Aktenlage ist das Gebiet im Gewerbeentwicklungsprogramm (M151) als Gewerbe (emittierend) und nicht als stark emittierend gekennzeichnet: Aus diesem Grund gibt es keinen Grund, das GI Gebiet auszuweiten. Begründung: Es wurde zusammen mit der Stadtverordnetenversammlung ein guter Kompromiss gefunden, der eine sehr begrenzte Ausweitung der bestehenden Industrie ermöglicht, um den Charakter des nachhaltigen Gewerbegebietes zu erhalten und zu stärken. Zugleich soll den Rechenzentrumsbetreibern kein Industriegebiet vorgeschlagen werden, denn sie brauchen keine industriellen Flächen. Sie sind Gewerbe. Sie würden den GI-Status nutzen, um die Bautätigkeit in die Nacht zu verlagern und Energieerzeugung (Blockheizkraftwerk) auf Ihrem Gelände zu bauen. Beides lehnt der Ortsbeirat ab (OA 114). In der OA 114 hatte der Ortsbeirat bereits ausführlich begründet, dass erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2542 2022 Die Vorlage OF 300/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für EMobilität entwickeln

25.06.2022 | Aktualisiert am: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2022, OF 297/11 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Bezugnehmend auf B205/22 Der Vorlage B205/22 wird zugestimmt, unter der Maßgabe, für die Freiflächen der P+R Anlage Borsigallee ist umgehend ein Nutzungskonzept für Elektromobile Schnellladeinfrastruktur mit Schnellladesäulen (>150kW) zu entwickeln. Die Mainova soll im Projekt nicht als CPO (ChargePointOperator) auftreten und nicht die fehlende Infrastruktur in Frankfurt ausbauen. Wenn möglich sollten dort aus marktwirtschaftlicher Sicht europaweit operierende Unternehmen (CPOs), die Ladeinfrastruktur betreiben. Die Parkhaus-Betriebsgesellschaft GmbH soll beauftragt werden, ein generelles Konzept für die kommenden 5 Jahre zu entwickeln, damit der Fortschritt der Mobilität in Frankfurt zukünftig gesichert werden kann. Die ABG soll mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt, Bereich Mobilität, gemeinsam für die ABG und deren Töchter notwendige Konzepte für den urbanen Raum in Frankfurt entwickeln. Begründung: Seit Jahren scheint die ABG und deren Tochter PBG die Entwicklung, in Bezug auf die Elektromobilität in Frankfurt, zu verdrängen oder nicht wahrzunehmen. Es gibt weder ein mehrjähriges Konzept nach "vorne schauendes" Konzept der ABG für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bereich der eigenen Immobilien, noch gibt es ein Konzept der PBG sich um die Schnellladeinfrastruktur auf Ihren Parkplätzen zu kümmern. Da sich der Markt der Fahrzeuge ändert, wird es zukünftig immer wichtiger, während der Standzeiten von Fahrzeugen, diese an Steckdosen anschließen zu können. Sei es z.B. um regenerative Energien tagsüber zu speichern oder um einfach nur mobil zu bleiben. In dem Antrag zur B205 ging es darum, ungenutzte Freiflächen am P+R Parkhaus Borsigallee und dem anliegenden Autobahnanschluss sinnvoll zu nutzen. Es gab mindestens zwei Interessenten an den Flächen, die von der ABG bzw. der PBG, abgewiesen worden sind. Im Bericht wurde angeführt, man wolle den Betrieb von Elektroladeinfrastruktur in Parkgaragen prüfen. Das war nicht das Thema des Antrags. Es geht um einen Ladepark auf den Freiflächen um das P+R Parkhaus herum. Ein Ladepark ist zum Laden für 10 bis 25 Minuten und zusätzlich durch die höhere Anzahl an Ladeplätzen, mit einer sehr hohen Garantie dort jederzeit einen freien Ladeplatz zu bekommen. Es scheint, als ob AC Ladepunkte (langsam) mit DC-Schnellladesäulen verwechselt wurden. Ein schnelles "Hin- und Weg" ist wichtig. Keiner möchte dazu in Parkhäuser fahren, wenn nicht unbedingt notwendig. Im Bericht der B205 wird sich weiter zurückgezogen auf den Vorwand "die Autobahnanschlüsse und die Ausgestaltung der Zu- und Abfahrt der Autobahn seien noch nicht final bestimmt" und Stromversorgungsinfrastruktur in diesem Bereich für Schnellladeinfrastruktur müsse ohnehin noch geprüft werden. Die Wahrheit sieht anders aus: Die Autobahnanschlüsse sind bereits im Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel vor mehr als zehn Jahren "betoniert" worden. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Autobahngesellschaft des Bundes, jetzt auch nur das geringste Interesse hat, für die ABG eine neue und jetzt vierte Änderung im Planfeststellungsbeschluss des Riederwaldtunnels aufzulegen. Sollte es trotzdem möglich sein, die Ausfahrten der Autobahn und des Riederwaldtunnel jetzt noch zu verändern, sollte die ABG mit der PBG gerade jetzt "etwas in Schwung kommen" und die Planungen sofort in Angriff nehmen und nicht die letzte Möglichkeit einer Optimierung versäumen. Hätte man den Antrag, der zum Bericht geführt hat, genauer gelesen, wäre aufgefallen, dass es bereits für die nötigen Energiemengen eine positive Vorprüfung gegeben hat. Die nötigen Energiemengen liegen dort in der Tat vor. Die Rechenzentren haben sich dort im Umfeld gut sichtbar angesiedelt und die Stromversorgung ist an dem Standort nach Aussagen der NRM mit 2MW bereits adhoc umsetzbar. Ohne diese Information wären zwei der größten Betreiber an Schnellladepunkten in Europa nie auf die ABG/PBG zugekommen. Viele neue Starkstromleitungen sind in den letzten Jahren genau in diesem Bereich dazu gekommen, um den Ausbau der Rechenzentren für mindestens die nächsten zwanzig Jahren zu gewährleisten. Eine Leitung von mindestens 50kV geht sogar direkt am oder im Grundstück am Waldrand entlang. Der Bedarf einer E-Tankstelle an Strom wirkt ohnehin dahingehend geradezu lächerlich an, wenn man sieht, was im Vergleich dazu in unserem weltgrößten Cluster an Rechenzentren an Strom verbraucht wird. Die Rechenzentren in den Stadtteilen verbrauchen schon heute mehr Strom als der Frankfurter Flughafen und sind der größte Stromverbraucher in Frankfurt. Genau dort mittendrin, zwischen den Rechenzentren, steht das P+R Parkhaus, vor dem ein E- Ladepark eine wichtige Ergänzung für Frankfurts E-Mobilität wäre. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt zu wenig Schnelllademöglichkeiten >150kW an einem Ort hat. Keiner möchte zu einer Tankstelle fahren, an der nur eine oder zwei Ladesäulen sind. Die Gefahr an dieser anstehen zu müssen, ist viel zu groß. Daher bauen die professionellen Anbieter von Ladepunkten (CPOs) immer viele Säulen an einem Ort zusammen. Wenn in 12 Jahren (ab 1.1.2035) keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft werden dürfen, wird bereits Jahre vorher kein Unternehmer, geschweige denn Privatpersonen, Verbrennerfahrzeuge kaufen wollen. Da der Wertverlust enorm hoch sein wird und die Betriebskosten unverhältnis hoch sein werden. . In Norwegen kann man nur noch für ein paar Jahre Verbrennerfahrzeuge kaufen. Unter den zwanzig meist verkauften Autos befinden sich inzwischen nur noch 2 Fahrzeuge mit konventionellen Motoren. Die Mainova soll kein ChargePointOperator werden. Der Mainova fehlt dazu die Internationalität. Die Mainova müsste in ganz Europa Ladeinfrastruktur anbieten um damit erfolgreich zu sein. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (Tochter der Mainova) wird mit dem Verkauf der Energie an die CPOs der Profiteur sein. Genauso wenig sollte die PBG Ladepunktanbieter werden. Die Flächen sollte Dritten zur Verfügung gestellt werde, um dort entsprechende Angebote in Eigenverantwortung aufzubauen. So sieht es der einstige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2332 2022 1. Die Vorlage B 205 dient unter Hinweis auf OM 2332 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 297/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Markierung des Fahrradwegs um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße

12.06.2022 | Aktualisiert am: 27.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 118/16 Betreff: Markierung des Fahrradwegs um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel zusätzlich rot zu markieren. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Trotz der Markierungen mit Fahrradsymbolen werden Radfahrer häufig von Autofahrern übersehen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll den Radweg mit einer roten Markierung hervorzuheben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2485 2022 Die Vorlage OF 118/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße rot zu markieren. Zusätzlich soll der vorhandene Fahrradweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee/Triebstraße und Taschnerstraße in beiden Fahrtrichtungen rot markiert werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Nachpflanzen von Bäumen auf den Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße/ Bushaltestelle „Leonhardsgasse“

12.06.2022 | Aktualisiert am: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 295/11 Betreff: Nachpflanzen von Bäumen auf den Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße/ Bushaltestelle "Leonhardsgasse" Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: Am Ende der Gwinnerstrasse und im Bereich der Bushaltestelle Leonhardsgasse befinden sich drei Grünflächen, in denen Bäumen in den letzten Jahren wegen Bautätigkeit, Sturm oder aus sonstigen Gründen gefällt oder eingegangen sind. Auf diesen Flächen sollten ca.10 Bäume wieder nach - oder neu angepflanzt werden. Foto: Geoportal Frankfurt Begründung: In der Präsentation des neuen Abteilungsleiters der unteren Naturbehörde wurde wir als OBR explizit aufgefordert Standorte auf städtischen Grünflächen zu benennen auf denen Bäume gepflanzt werden können. Diese Fläche sehen wir als guten Anfang. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2331 2022 Die Vorlage OF 295/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Mainova Rechenzentrum soll nach städtischen Vorgaben gebaut werden Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44

23.05.2022 | Aktualisiert am: 14.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.05.2022, OA 196 entstanden aus Vorlage: OF 285/11 vom 08.05.2022 Betreff: Mainova Rechenzentrum soll nach städtischen Vorgaben gebaut werden Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Mainova AG soll beim Bau ihres eigenen Rechenzentrums in Seckbach ihrer Vorreiterrolle gerecht werden und die Anforderungen aus der Magistratsvorlage M 44 und dem Koalitionsvertrag von 2021 umsetzen. Insbesondere gilt das für folgende vier Punkte: 1. Einplanung von Wasserkühlung: Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, alle Rechenzentren auf Wasserkühlung umzustellen. In der Vorlage M 44 wird das niedrige Temperaturniveau (bei Luftkühlung) als Hemmnis der Wärmenutzung benannt. Der Rechenzentrumsneubau der Mainova sollte daher zwingend Wasserkühlung vorsehen, um Wärme hoher Qualität ableiten zu können. 2. Nutzungskonzept zur Wärmeabgabe: Die Mainova AG sollte vor Baubeginn ein Konzept für die Nutzung der Abwärme ihres Neubaus vorlegen. Hierfür müssen laut der Vorlage M 44 vor allem mögliche Wärmeverbraucher für die Abwärme aus dem 30-MW-Rechenzentrum benannt werden. 3. Angemessene städtebauliche Qualität: Die Mainova AG hat einen Bauplatz im nachhaltigen Gewerbegebiet Seckbach erworben. Nach den neuen "Standards für städtebauliche Qualität" in der Vorlage M 44 sollen neue Rechenzentren klimaschonender geplant und betrieben werden und sich stadtverträglich integrieren. Die Mainova AG wird daher aufgefordert, ein besonders umweltverträgliches Rechenzentrum zu bauen, das sich durch gute Architektur, Begrünung der Fassade, viele Bäume und geringe Versiegelung an die gewachsenen Gewerbebauten in der Gwinnerstraße anpasst und die "mangelhafte städtebauliche Integration" (Vorlage M 44), wie sie z. B. in der Friesstraße und an anderen Standorten zu finden ist, vermeidet. 4. Betrieb auf Basis von Ökostrom: Die Mainova AG betreibt selbst ein Ökostromnetz und sollte auch ihr eigenes Rechenzentrum mit Ökostrom betreiben. Begründung: Als städtisches Unternehmen mit hohem Anspruch an Nachhaltigkeit wird die Mainova AG aufgefordert, vor Baubeginn den Anforderungen eines vorbildlichen und zeitgerechten Rechenzentrums gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.09.2023, OF 514/11 Anregung vom 09.10.2023, OA 399 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 25.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 54 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO II, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 70 Beschluss: Der Vorlage OA 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2250, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 91 5

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Mainova Rechenzentrum soll nach städtischen Vorgaben gebaut werden

08.05.2022 | Aktualisiert am: 10.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2022, OF 285/11 Betreff: Mainova Rechenzentrum soll nach städtischen Vorgaben gebaut werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, folgendes zu beschließen: Die Mainova AG soll beim Bau ihres eigenen Rechenzentrums in Seckbach Ihrer Vorreiterrolle gerecht werden und die Anforderungen aus der Magistratsvorlage M44 und dem Koalitionsvertrag von 2021 umsetzen. Insbesondere gilt das für folgende vier Punkte: 1. Einplanung von Wasserkühlung. Frankfurt hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, alle Rechenzentren auf Wasserkühlung umzustellen. Im M44 wird das niedrige Temperaturniveau [bei Luftkühlung] als Hemmnis der Wärmenutzung benannt. Der Rechenzentrums-Neubau der Mainova sollte daher zwingend Wasserkühlung vorsehen, um Wärme hoher Qualität ableiten zu können. 2. Nutzungskonzept zur Wärmeabgabe. Mainova AG sollte vor Baubeginn ein Konzept für die Nutzung der Abwärme ihres Neubaus vorlegen. Hierfür müssen laut M44 vor allem mögliche Wärmeverbraucher für die Abwärme aus dem 30-MW-Rechenzentrum benannt werden. 3. Angemessene städtebauliche Qualität. Mainova hat einen Bauplatz im nachhaltigen Gewerbegebiet Seckbach erworben. Nach den neuen "Standards für städtebauliche Qualität" im M44 sollen neue Rechenzentren klimaschonender geplant und betrieben werden und sich stadtverträglich integrieren. Mainova wird daher aufgefordert, ein besonders umweltverträgliches Rechenzentrum zu bauen, das sich gute Architektur, Begrünung der Fassade, viele Bäume und geringe Versiegelung an die gewachsenen Gewerbebauten in der Gwinnerstraße anpasst, und die "mangelhafte städtebauliche Integration" (M44), wie sie z.B. in der Friesstraße und an anderen Standorten zu finden ist, vermeidet. 4. Betrieb auf Basis von Ökostrom. Die Mainova betreibt selbst ein Ökostromnetz und sollte auch ihr eigenes Rechenzentrum mit Ökostrom betreiben. Begründung: Als städtisches Unternehmen mit hohem Anspruch an Nachhaltigkeit fordern wir die Mainova AG auf vor Baubeginn den Anforderungen eines vorbildlichen und zeitgerechten Rechenzentrums gerecht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 196 2022 Die Vorlage OF 285/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44

25.04.2022 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 279/11 vom 21.04.2022 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Vorgang: M 151/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Bezogen auf die Anlage 4 - Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 Metern zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen: Vatterstraße, Gelastraße und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". 2. Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. 3. Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen. 4. Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen. Begründung: Die Aufmerksamkeitszonen wurden für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten geschaffen und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß der Vorlage M 151 eine Zone von 100 Metern zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30er- bzw. 50er-Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 bis 100 Metern zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 Meter an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 Meter Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Anhänge aus der Vorlage M 44: M_44 2022_AN4 Maßnahmen M_44_2022_AN2_Eignungsgebiete Rot von Beate Brink eingezeichnet, auf den Antrag bezogene Gebiete Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 27.04.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 148 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 9. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.06.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2019, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Gehweg-Abtrennung zwischen Gelastraße und Sausee

03.04.2022 | Aktualisiert am: 04.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 260/11 Betreff: Gehweg-Abtrennung zwischen Gelastraße und Sausee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: Für den Straßenabschnitt Gelastrasse bis zur Einmündung "Am Sausee" eine Abtrennung von der Straße so zu gestalten, dass Fußgänger*innen diesen sicher nutzen können. Beispiel Berkersheimer Bahnstrasse - zwischen Hausnummer 8 und 12 oder Foto unten. Dies sollte als Zwischenlösung gesehen werden, bis ein endgültiger Bürgersteig gebaut werden kann. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der Stadt, mit den Eigentümern der Grundstücke eine Einigung zum Verkauf zu erreichen. Bild: Beate Brink Bild: Beate Brink Begründung: Seit Jahren versucht die Stadt Grundstücke zu erwerben, um dort einen Bürgersteig zu bauen. Aus unserer Sicht ist die Straße mit x m breit genug, um 1,50m für einen Fußweg auf der jetztigen Straße abzutrennen. abzutrennen. Der Weg zwischen Gelastrasse und Freizeitgebiet Am Sausee ist sehr beliebt bei Fußgänger*innen und die Straße mit Tempo 50 nicht ungefährlich für die Fußgänger*innen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1961 2022 Die Vorlage OF 260/11 wird als Auftrag zur Prüfung und Berichterstattung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte

21.03.2022 | Aktualisiert am: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 104/16 Betreff: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ab sofort und für die gesamte weitere Dauer der Bauarbeiten im Neubaugebiet Leuchte die Zufahrt für LKW zur Baustelle so zu regulieren, dass diese zukünftig nicht mehr über die Barbarossastraße und/oder die Triebstraße erfolgt. Dazu schlägt der Ortsbeirat die Umsetzung folgender Maßnahmen vor, die im Vorfeld noch im Rahmen eines Ortstermins, der möglichst zeitnah stattfinden sollte, im Detail abzustimmen sind: 1. An der Vilbeler Landstraße in südlicher Fahrtrichtung und der Borsigallee in östlicher Fahrtrichtung werden Verkehrsschilder angebracht, welche die Zufahrt für Baustellenfahrzeuge in das Neugebiet Leuchte regeln und den Baustellenverkehr jeweils über die Straße "Am Hessen-Center" leiten, damit dieser dann von der "Vilbeler Landstraße" aus südlicher Richtung kommend direkt in die Straße "Leuchte" einbiegen kann. (siehe Planskizze). 2. Die Bauunternehmen werden von den jeweiligen Auftraggebern angewiesen, das Neubaugebiet Leuchte möglichst von Osten aus (via Fechenheim) anzufahren und - sofern dies nicht möglich sein sollte - die für Baustellenfahrzeuge unter 1.) beschriebene Route verbindlich einzuhalten. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die "Barbarossastraße" als auch die "Triebstraße" weder für die An- noch für die Abfahrt zur bzw. von der Baustelle genutzt werden dürfen. Begründung: Da eine direkte Einfahrt in die Leuchte für aus westlicher (über die Borsigallee) und nördlicher Richtung (über die Vilbeler Landstraße) kommende Fahrzeuge grundsätzlich nicht möglich ist, sind seit Beginn der Erschließungsarbeiten die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zusätzlich mit schweren Baufahrzeugen belastet. Daher ist die Einführung einer eindeutig geregelten Verkehrsführung für den Baustellenverkehr zum Neubaugebiet Leuchte erforderlich, damit die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zukünftig nicht mehr von Baustellen-LKW frequentiert werden. Eine provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden kommend ist nicht zielführend, da damit nicht nur der Baustellenverkehr, sondern auch ein nicht unerheblicher Durchgangsverkehr dort hineingeleitet würde und somit die Anwohner in den Wohngebieten an der Leuchte, am Fritz-Schubert-Ring sowie im alten Stadtkern von Bergen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt wären. Zudem bestünde die Gefahr, dass Schwerlastverkehr, der sich seinen Weg durch Bergen sucht, spätestens in der engen Röhrborngasse "steckenbleibt", was in der Vergangenheit bereits wiederholt vorgekommen ist. Planskizze: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte aus westlicher und nördlicher Richtung Karte (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, 2012 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.02.2022, OF 93/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1858 2022 1. Die Vorlage OF 93/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 104/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU, 2 GRÜNE und FDP

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr

28.02.2022 | Aktualisiert am: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 97/16 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Produktgruppe 16.03 die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/ Triebstraße in Enkheim in einen Kreisverkehr eingestellt. Begründung: Durch das Baugebiet in der Leuchte besteht seit Mitte/Ende 2021 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Barbarossastraße und der Riedstraße durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, vielleicht sogar zunehmen. Ist das Neubaugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge zwar weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die beiden Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken, in erster Linie Anwohner, erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden!) Mit einem Kreisverkehr an o.g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Der aktuelle Zustand ist mittlerweile unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr vermittelbar. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Hundespielplätze in Bergen-Enkheim

25.01.2022 | Aktualisiert am: 27.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2022, OF 81/16 Betreff: Hundespielplätze in Bergen-Enkheim Die Stellungnahme ST 1383 vom 02.08.2021 besagt, dass "Die Anregung des Ortsbeirats 16, in Bergen-Enkheim in fußläufiger Entfernung Hundespielplätze zu schaffen und einzuzäunen, wird der Magistrat aufgreifen und beurteilen. Hier ist hier vor allem die Verfügbarkeit von Flächen zu prüfen". Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen gegenüber der Endhaltestelle U4 / U7 in der Borsigallee über dem Regenrückhaltebecken und / oder der verwilderte Platz zwischen "An den Pappeln" und der Riedschule für Hundespielplätze geeignet wären. Anlage 2 Bilder Begründung: Sowohl in Bergen als auch in Enkheim fehlen, im fußläufig erreichbaren Nahbereich, zwei Hundewiesen, die es Hundehaltern ermöglichen, ihren Tieren den erforderlichen freien Auslauf zu gewähren. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 8 Die CDU und die GRÜNEN stellen den Geschäftsordnungsantrag im Tenor die Worte "und oder der verwilderte Platz zwischen An den Pappeln und der Riedschule" zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1654 2022 Der Geschäftsordnungsantrag der CDU und der GRÜNEN wird angenommen. Die Vorlage OF 81/16 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen WBE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und BFF zu 2.: WBE, CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: WBE

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee von zwei Charge Point Operators einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen

10.01.2022 | Aktualisiert am: 22.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 120 entstanden aus Vorlage: OF 156/11 vom 15.12.2021 Betreff: Am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee von zwei Charge Point Operators einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit zwei Charge Point Operators auf dem Gelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einen Schnellladepark für E-Fahrzeuge einzurichten. Begründung: Am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee wird zukünftig direkt anliegend ein neuer Autobahnanschluss entstehen. Bereits heute befindet sich dort, 100 Meter entfernt, ein Autobahnanschluss. Es gibt keinerlei Schnellladeinfrastruktur mit mehr als 100 kW Leistung in Frankfurt. Normale Schnelllader haben jetzt bereits 250 bis 350 kW Ladeleistung, Tendenz steigend. Schnelllader sind eine Alternative, wenn z. B. keine Langsamlader zur Verfügung stehen oder man längere Strecken fahren möchte oder man einfach keine sechs Stunden Zeit hat, um das Fahrzeug zu laden. Diese Schnelllader findet man inzwischen gut verteilt überall und bei vielen Tank- und Rastanlagen. Sie sind z. B. wichtig für Personen, die nach Frankfurt kommen, beruflich oder privat, um nicht irgendwo ihr Auto weit entfernt vom eigentlichen Ziel stundenlang abzustellen. Genauso wichtig sind diese Schnelllader für Menschen, die in Apartments wohnen und durch ihre Vermieter keine eigene Wallbox zur Verfügung gestellt bekommen. Ein Schnelllader alleine hat eine Kontaktrate im oberen zweistelligen bis dreistelligen Bereich am Tag. Diese werden in Gruppen á acht, zwölf oder 16 Stück aufgestellt. Ein normaler, gängiger, bekannter Ladepunkt in der Stadt hingegen hat im Durchschnitt nur zwei bis drei Ladekontakte. Dort wird langsam geladen, in der Regel in vier bis sechs Stunden (11 kW maximal). Keiner möchte stundenlang beim Auto bleiben und dort aufladen. Ein Schnelllader alleine kann 35 Wallboxen ersetzen. Der Vorteil des Standortes ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen östlichen Stadtteilen, sogar Bornheim, die umliegende profitierende gewerbliche Infrastruktur mit Einzelhandelsangeboten wie Lebensmittelsupermarkt, Tierbedarf, Fahrzeugwäsche, Schnellrestaurant, Fahrradgeschäft und Hessen-Center sowie einem kleinen verbliebenen Teil Natur mit Resteichenwald hinter der Autobahn. Fast jedes fünfte neu zugelassene Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug. Tendenz stark steigend. Ab spätestens 2025 wird sich jeder überlegen, überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Quelle: openchargemap.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 445 Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 219 Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 37 Antrag vom 04.02.2024, OF 552/11 Anregung vom 05.02.2024, OA 437 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 08.02.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 120 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 14.02.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 120 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1262, 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 14.02.2022

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175

10.01.2022 | Aktualisiert am: 09.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 114 entstanden aus Vorlage: OF 165/11 vom 08.01.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit den Zielen a) Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft; b) Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; c) klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen) wird begrüßt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-) Baugenehmigungen nach § 34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 175 in den folgenden Punkten zu verändern: a) Das Wohngebiet Gelastraße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. b) Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastraße soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. c) Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. d) Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. e) Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. f) Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. g) Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. h) Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. i) Der Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den Bebauungsplan Nr. 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossen werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet" soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z. B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH-Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.01.2022 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 114) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 175 = Annahme im Rahmen OA 114, OA 114 = Annahme) FRAKTION (M 175 und OA 114 = Annahme) Gartenpartei (M 175 und OA 114 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 114) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1191, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße

08.01.2022 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 166/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen und Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume. 2. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Die Gebäude im Gewerbegebiet sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume umzusetzen. Begründung: Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östlichen Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Es handelt sich defacto nicht um ein reines Gewerbegebiet, sondern um ein Gewerbe- und Wohngebiet und dem sollte der neue Bebauungsplan auch Rechnung tragen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einem angestrebten Versiegelungsanteil von 0,8 kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße

08.01.2022 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 165/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung Klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-)Baugenehmigungen nach §34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - Das Wohngebiet Gelastrasse soll als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. - Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. - Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. - Der Bebauungsplan B677 Borsigallee / P+R-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den B 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung, noch die Nähe zu den Wohngebieten, noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet." soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan B677 Borsigallee / P+R-Anlage. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.

Parteien: GRÜNE, SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee von zwei "Charge Point Operator" einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 156/11 Betreff: Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee von zwei "Charge Point Operator" einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit zwei Charge Point Operator auf dem Gelände des Park+Ride Parkhaus Borsigallee einen Schnell-Ladepark für E-Fahrzeuge einzurichten. Alternativ sollte dort, wie im Bebauungsplan bereits vorgesehen, auf der obersten Etage ein Sport und Freizeitangebot geplant und gebaut werden und das Freigelände für Sport und Freizeitaktivitäten genutzt werden. Begründung: Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee wird zukünftig direkt anliegend ein neuer Autobahnanschluss entstehen. Bereits heute befindet sich dort 100Meter entfernt, ein Autobahnanschluss. Es gibt keinerlei Schnellladeinfrastruktur größer 100kW Leistung in Frankfurt. Normale Schnelllader haben jetzt bereits 250 bis 350kW Ladeleistung, Tendenz steigend. Schnelllader sind eine Alternative, wenn z.B. keine Langsam-Lader zur Verfügung stehen oder man längere Strecken fahren möchte. Oder man einfach keine 6 Stunden Zeit hat, um das Fahrzeug zu laden. Diese Schnellader findet man inzwischen gut verteilt überall und bei vielen Tank+Rast Anlagen. Sie sind z.B. wichtig für Personen, die nach Frankfurt kommen, beruflich oder privat, um nicht irgendwo ihr Auto weit entfernt vom eigentlichen Ziel, stundenlang abzustellen. Genauso wichtig sind diese Schnelllader für Menschen die in Appartements wohnen und durch ihre Vermieter keine eigene Wallbox zur Verfügung gestellt bekommen. Ein Schnelllader alleine hat eine Kontaktrate im oberen zweistelligen bis dreistelligen Bereich am Tag. Diese werden in Gruppen a 8,12 oder 16 Stück aufgestellt. Ein normaler gängiger bekannter Ladepunkt in der Stadt hingegen hat im Durchschnitt nur zwei bis drei Ladekontakte. Dort wird langsam geladen, in der Regel in 4-6 Stunden (11kW max). Keiner möchte stundenlang beim Auto bleiben und dort aufladen. Ein Schnelllader alleine kann 35 Wallboxen ersetzen. Der Vorteil des Standortes ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen östlichen Stadtteilen, sogar Bornheim, die umliegende profitierende gewerbliche Infrastruktur mit Einzelhandelsangeboten vom Lebensmittelsupermarkt, Tierbedarf, Fahrzeugwäsche, Schnellrestaurant, Fahrradgeschäft, Hessen-Center, und einem kleinen verbliebenen Teil Natur mit Resteichenwald, hinter der Autobahn. Zur alternativen Nutzung: Im Bebauungsplan Nr.677 Borsigallee / P+R Anlage ist festgehalten: 5. Städtebauliches Konzept Aus städtebaulichen Gründen werden zusätzliche Nutzungen auf dem Grundstück vorgesehen, um einer Monostruktur entgegenzuwirken und um die Sicherheit und Akzeptanz der Anlage zu erhöhen. Weiterhin sind auf dem Dach des Parkhauses Anlagen für sportliche Zwecke vorgesehen. 6. Art der baulichen Nutzung Im hinteren Teil des Grundstückes wird die Nutzung auf Stellplätze sowie Einrichtungen für sportliche Zwecke beschränkt, um das Planungsziel P+R-Anlage zu sichern. Die spezielle Festsetzung "sportliche Anlage" fördert das Ziel, durch eine Mischnutzung zusätzliche soziale Kontrolle zu erreichen und bietet die Möglichkeit, Einrichtungen mit großem Flächenbedarf, die im Stadtgebiet fehlen, an konfliktarmer Stelle unterzubringen. Fast jedes fünfte neu zugelassenes Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug. Tendenz stark steigend. Ab spätestens 2025 wird sich jeder überlegen überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Quelle: openchargemap.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 120 2022 Die Vorlage OF 156/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße

06.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2021, OF 146/11 Betreff: Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Änderungen in die finale Planung zum 2. Bauabschnitt, zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg, aufzunehmen: 1. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung der Leonhardsgasse in die Wilhelmshöher Straße 2. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Wilhelmshöher Straße in Höhe Hausnummer 168 3. Die Verwendung eines klimafreundlichen, hellen Asphalts Begründung: Zur sicheren Querung der Straßen durch Fußgänger/innen, auch wegen der Erreichbarkeit der beiden Bushaltestellen Draisbornstraße, sind die beantragten Fußgängerüberwege notwendig und zweckmäßig. Zumal es nicht nachzuvollziehen ist, dass der aktuell vorhandene Fußgängerüberweg in der Leonhardsgasse ersatzlos entfallen soll. Klimafreundlicher Asphalt nimmt den Regen auf und hat eine bis zu 8 Grad Celsius geringere Wärmeabstrahlung als herkömmlicher Asphalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1300 2022 Die Vorlage OF 146/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße

05.12.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz

15.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 76/16 Betreff: Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim weitere Blühstreifen ausgewiesen werden. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Idee der Blühstreifen und Wildwiesen und möchten den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Begründung: Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Das Anlegen von Blühstreifen und Wildwiesen hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen und ist in Frankfurt schon an vielen Stellen Realität. Wir denken, dass das Konzept bei jeder verfügbaren Fläche angewendet werden sollte. Im Stadtteil Bergen Enkheim sind noch Grünflächen vorhanden, die in dieses Programm mit einbezogen werden könnten. Wir denken dabei z.B. an: - die Grünstreifen an der Leuchte - die Grünflächen am Berger Marktplatz - die Grünflächen des Gleisbettes in der Borsigallee - den Schwimmbadparkplatz - die Grünflächen am unteren Teil der Winzersteige Anhang (zur Veranschaulichung der Flächen/Quelle: eigene Fotos) von oben nach unten: Borsigallee, Winzersteige, Winzersteige, Leuchte. Schwimmbad Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1382 2022 Die Vorlage OF 76/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor für die Worte "die GRÜNEN Bergen-Enkheim" die Worte "der Ortsbeirat" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Vorplanung Wilhelmshöher Straße Bauabschnitte 3 bis 7

06.11.2021 | Aktualisiert am: 30.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2021, OF 135/11 Betreff: Vorplanung Wilhelmshöher Straße Bauabschnitte 3 bis 7 Vorgang: OF 138/17 OBR 11; EA 73/17; M 144/19 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Sicherheit und Schulwegsicherung a) An welchen Stellen (bitte mit Angabe der Hausnummern) sind die Bürgersteige in der Vorplanung schmaler als 2 m und an welchen Stellen schmaler als 1,30 m? b) Wie und durch welche ergänzenden Maßnahmen ist ein sicherer Wartebereich und eine sichere Überquerung der Fahrbahn an den drei Kreuzungsbereichen gewährleistet? Gemeint sind die Kreuzungen Wilhelmshöher Straße / Im Trieb, Zebrastreifen vor der Hausnummer 139; Kreuzung Hofhausstrasse / Wilhelmshöher und Kreuzung Wilhelmshöher / Leonardsgasse. 2. Bushaltestellen: a) Welche Breite hat der Gehweg an den Bushaltestellen Zentgrafenschule Richtung Bergen und an den beiden Haltestellen an der Draisbornstraße? b) Wie wird die Barrierefreiheit erzielt? c) Wie wird erreicht, dass Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle ein sicher ein- und aussteigen können und Passanten die Wartenden passieren können. d) Wie sind die Haltestellen ausgestattet? 3. Klimawandel: a) Wie setzt der Magistrat die Anpassungen an den Klimawandel in dieser Baumaßnahme um: Wie viele Bäume und andere Pflanzen sind geplant? b) Wie können die neuen Leitungen so verlegt werden, dass Platz für die Neupflanzung von Bäumen geschaffen wird? c) Welcher Straßenbelag ist geplant und ist dieser an den Klimawandel angepasst, z.B. durch helle Oberfläche? 4. Haltemöglichkeiten: a) Wo und wie viele Fahrradbügel und Stellplätze für Lastenfahrräder sind geplant? b) Wo und wie viele Kurzzeitparkplätze sind geplant? c) Wo und wie viele Behindertenparkplätze sind geplant? Begründung: Die Bürgersteige der Wilhelmshöher Straße sind derzeit im Ist-Zustand an einigen Stellen für die Fußgänger und Fußgängerinnen sehr schmal, teilweise mit Bürgersteigen <1,30 m. Gleichzeitig fahren Busse in den Hauptverkehrszeiten mit einer Taktung von 3-5 min durch die Wilhelmshöher Straße. Die aktuelle Planung muss die Gefahrenzonen der besonders gefährlichen Bereiche sicherer gestalten. Die Wilhelmshöher hat diverse Kurven und Knicks. Die Kreuzungsbereiche sind aus diesem Grund teilweise schwierig einzusehen und mit geringen Bürgersteigen sind die Wartezonen eng. An allen Bushaltestellen ist reger Warte - Betrieb auf gleichzeitig engen und nicht barrierefreien Bürgersteigen, insbesondere an der Haltestelle Draisbornstraße Richtung Bornheim. Dem muss die Planung mit einer Neugestaltung Rechnung tragen. Die Neupflanzung von Bäumen sollte an allen Stellen berücksichtigt werden, an denen ausreichend Platz ist. Es soll eine Wiederbelebung der Geschäfte in Seckbach geben. Dazu müssen Stellflächen für Fahrräder und auch für Lastenfahrräder geplant werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 138/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 73 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Radweg auf der Borsigallee

03.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 65/16 Betreff: Radweg auf der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den Radweg auf der Borsigallee von dem P+R-Haus (Borsigallee 24A) und der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen, die ein sicheres und komfortables Fahren für Radfahrer:innen und ein ebensolches Gehen für Fußgänger:innen ermöglicht. Gefordert wird eine ordentliche Radfahrspur, die farblich markiert ist und vom Fußgängerweg getrennt ist, der Fußgängerweg soll so ausgestaltet werden, dass er auch für gehbehinderte Menschen geeignet ist (vor allem an der Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee). Begründung: Der Radweg auf der obengenannten Strecke befindet sich mit auf dem Fußgängerweg, dieser ist auch noch an einigen Stellen deutlich zu schmal, bspw. entlang des Hessen-Centers. Entlang des Hessen-Centers steht zudem auch noch die Straßenbeleuchtung mitten auf dem Fußgänger-/Radweg, was eine zusätzliche Behinderung darstellt. Der Fußgängerüberweg über die Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee weißt sehr hohe Bordsteinkanten auf, die weder mit einem Fahrrad vernünftig befahrbar sind, noch mit einem Rollator oder einem Kinderwagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1172 2021 Die Vorlage OF 65/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Anregung auch an den Ortsbeirat 11 zur Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

03.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan

30.08.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, LINKE.

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße

26.08.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 104/11 Betreff: Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut ? - Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden ? Begründung: Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 104/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2021 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte

20.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen

15.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept“

07.06.2021 | Aktualisiert am: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 22/11 vom 24.05.2021 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept" Vorgang: B 474/20; B 41/21; B 53/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (Vorlage B 474) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: 1. Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE) dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. 2. Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. 3. Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z. B. stundenlanges Testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. 4. Der "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" berichtet nur alle fünf Jahre und dient dazu, das Ziel 100 Prozent Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11, deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" (Vorlage B 53). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach", gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle Projekte der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV-Haltestellen platziert werden. So ist an der Haltestelle "Gwinnerstraße", auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2.500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo-Junkers-Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Haltestelle der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen, ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll, Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 474 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 53 Bericht des Magistrats vom 18.10.2021, B 376 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 253 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 418, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 79 0

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

07.06.2021 | Aktualisiert am: 23.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 25 entstanden aus Vorlage: OF 21/11 vom 24.05.2021 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Vorgang: M 168/15; M 22/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: 1. Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenflächen, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Fotovoltaikanlagen und die durchschnittliche Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE), Zahlen aller Rechenzentren. 2. Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete sollten mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. 3. Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z. B. Allessa Chemie Gelände. 4. Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z. B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. 5. Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut werden . Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. 6. Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCIE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. 7. Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinnerstraße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn-Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinnerstraße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. 8. Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. 9. Es werden die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschuss zur weiteren Begrünung der Fassaden und der Entsiegelung von Ausgleichsflächen unterstützt. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektgruppe war nicht ersichtlich, wie viel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig ist hier auch die Betrachtung der Tieffrequenzbeschallung. Notstrom: Die regelmäßigen Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen dürfen nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollten, den größten Nutzer von Prozesswärme miteinbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord". Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte "Gwinnerstraße" und S-Bahn-Station Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte inzwischen grundsätzlich Abstand genommen werden. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar, und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2-Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt im Ortsbezirk vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu Blockheizkraftwerken der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z. T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Vortrag nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 328 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 252 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 417, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept“

24.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 22/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (B474/20) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: - Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie "Power Usage Effectiveness (PUE)" und "Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE)" dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. - Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. - Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z.B. stundenlanges testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. - Der "Masterplan 100% Klimaschutz" berichtet nur alle 5 Jahre und dient dazu das Ziel 100% Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11. Deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des Masterplan 100% Klimaschutz mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100% Klimaschutz" (B53/21). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim Nord und Seckbach, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV Haltestellen platziert werden. So ist an der Station Gwinnerstraße, auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Station der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

Parteien: SPD, GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

24.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße

24.05.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 37/11 Betreff: Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Linksabiegemöglichkeit für RadfahrerInnen zu gewährleisten, die von der Borsigallee kommend, auf die Wächtersbacher Straße einbiegen wollen. Begründung: Während der Baumaßnahmen, deren Dauer auf mehrere Monate, bzw. Jahre ausgelegt ist, wurde der Fahrradweg gekappt. Dadurch entsteht eine sehr gefährliche Situation. Die Einrichtung eines Fahrradstreifens für die auf die Wächtersbacher Straße einbiegenden RadfahrerInnen ist also eine notwendige Maßnahme zur Sicherung der Verkehrssicherheit. Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 37/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 498 2021 Die Vorlage OF 37/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen?

21.05.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Rechenzentren in Frankfurt

02.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 17/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage B41/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden : - Zum Abschnitt: "Aktuelle Situation" Die Steuerung von Rechenzentren darf nicht zu Lasten der lokalen Haushalte gehen und bei diesen analoge Maßnahmen auslösen. Den Betreibern von Rechenzentren darf nur die Möglichkeit gegeben werden, z.B. Dieselaggregate oder BHKW für eine Eigenversorgung zu nutzen, wenn es zu einem Totalausfall des Netzdienstes kommt. - Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossene Stellen gesetzt werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben. Sie entwerten andernfalls die bestehende ÖPNV Infrastruktur. An gut gelegene ÖPNV Standorten gehören Firmen mit vielen Arbeitsplätzen und Besucher. - Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Weitere Rechenzentren können nur bei markanter Verbesserung der Energieeffizienz und der Abwärmenutzung genehmigt werden, da andernfalls der gesamte "Masterplan 100% Klimaschutz" Makulatur bleibt. Es sind in Frankfurt jährliche Mindestzielwerte für PUE und DCiE für alle Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren mit dem neuestem Stand der Technik und im Einklang mit den klimapolitischen Zielen anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sinken. - Im Mobilitätskonzept der standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" sollte zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben werden. Begründung: Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Geschaffene Infrastruktur einfach zu verschenken ist eine nicht reversible Entscheidung. An der Haltestelle Gewinnerstraße ist auf einem sehr großen Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi etc., mit deren damals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger als 100 Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände kommt auch ein neues Rechenzentrum. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert und es wird dort noch eine S-Bahnstation dazu gebaut. Es wird schon als positives Signal zu werten sein, wenn in dem geplanten Rechenzentrum einmal die 100 Mitarbeiter Schwelle "gerissen" wird, auf einem Gelände, auf dem früher Tausende Menschen Arbeit gefunden haben. Die Rechenzentren dürfen nicht durch die Kühlanlagen den Umweltlärm erhöhen. Die Berechnung und Überschreitung des Umweltlärms ist kein Zulassungskriterium für ein Rechenzentrum. Allerdings sind die Stadtteile bereits heute weit davon entfernt, die Grenzwerte für Wohngebiete noch einhalten zu können. Eigentlich müsste der Status reines Wohngebiet im Frankfurter Osten bereits "gelöscht" werden und die Gegenden als Wohngebiete aufgegeben werden. Die Beseitigung des Umweltlärm ist eine Last, die der Kommune obliegt. Anstrengungen, die in fünf Jahres Plänen dafür Sorge tragen sollen, den Umweltlärm zu reduzieren, sind nicht erfolgreich. Diese Zyklen sind für Menschen viel zu lang. Daher sind bereits bei den Planungen darauf zu achten: "Wie laut werden diese Anlagen, wie weit sind diese von den Grenzwerten entfernt und was ist zu erwarten, wenn dies in den Notbetrieb übergehen" ? Bereits heute kann man im Sommer die Kühlanlagen der Firma Brandenburger, des Hessen-Centers sowie eines Rechenzentrums in Seckbach zu hören. Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Ihre Abwärme wird weitgehend ungenutzt abgestrahlt. Bei ihrer Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. So sehr die Ansiedlung von Rechenzentren auch wegen der Gewerbesteuer und der Unterstreichung der zentralen Funktion von Frankfurt erfreulich ist, wird doch deutlich, dass Frankfurt klimapolitisch völlig zu versagen droht. Der negative Klimaeffekt der Rechenzentren wiegt alle anderen guten Anstrengungen mehr als auf. Der Ausbau schreitet bei Rechenzentren über die Jahre voran und es wird immer schnellere Rechnerleistung benötigt, die schnell wachsende energieintensive Datenhaltung trägt weiter dazu bei. Einhergehend damit ist die größere Leistungsaufnahme und die Wärmeentwicklung bei den Rechenzentren. Das bedeutet: die Rechenzentren werden zukünftig noch mehr Energie benötigen als bereits heute. Rechenzentren werden skaliert betrieben. Die Infrastruktur ist bei Beginn nicht voll ausgestattet mit Rechnerleistung, sondern erreicht den Vollausbau erst etliche Jahre später, wenn nicht erst im nächsten Jahrzehnt. Das bedeutet, die komplette Infrastruktur für die Kühlung der Systeme etc. ist oft bereits voll ausgebaut, allerdings laufen die bestehenden Systeme nur im Teillastbetrieb und sind dementsprechend ineffektiv. Eine modulare Bauweise der Infrastruktur wäre eine nachhaltigere Bauform. Die Recheninfrastruktur wird in der Regel alle 3-5 Jahre gewechselt. Die Kühlung, Stromversorgung etc. allerdings in der Regel nur alle 15 Jahre. Dort sind energetische Potentiale zu heben und durch konsequente Vorgaben für Effizienz könnten hier Erneuerungsprozesse angestoßen werden. Eine öffentliche Bekanntmachungspflicht der PUE und DCiE Werte bei Rechenzentren könnte ebenfalls dazu führen, das Kunden dieser Unternehmen anhand dieser Werte ihre Nachhaltigkeitsstrategien mit einfließen lassen. Zukünftig werden strategische Entscheidungen von Unternehmen nicht nur auf monetärer Basis stattfinden, sondern der Blick wird sehr verstärkt ebenfalls auf Nachhaltigen Aspekten basieren. Unternehmen wollen für Ihre Kunden nachhaltig wirtschaften. Dieser Trend ist bereits klar zu erkennen und viele BlueChips und DAX Unternehmen reagieren bereits. Bei Projekten tauchen neben den monetären Kosten auch immer öfter die CO2-Penalties auf, die es gilt zu vermeiden oder auszugleichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 17/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

02.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 15/11 Betreff: Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 22/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden in den Lösungsansätzen (C.) : - Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte das Gelände der Allessa Chemie, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Es ist nicht nur der Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl im Stadtteil, der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen, muss sich verringern. - Im Mobilitätskonzept der Standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" muss zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben wird. Begründung: Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte grundsätzlich weggegangen werden, um nicht im Nachgang mit zu zahlenden CO2 Credits, Dritte Welt Länder davon zu überzeugen, die eigenen fossilen Kraftwerke aufzugeben. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits Vorort bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht geboren waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station „Seckbach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des Magistra

25.01.2021 | Aktualisiert am: 05.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.01.2021, OA 673 entstanden aus Vorlage: OF 798/11 vom 02.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: OA 489/19 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V., § 5029/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim) geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029, in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Die Einbindung einer U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" in die Streckenführung der Linie U 4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U 4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U 4 in den Riederwald und nach Enkheim bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029, nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Bericht des Magistrats vom 25.05.2021, B 211 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 11

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation „Seck-bach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost

02.01.2021 | Aktualisiert am: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation "Seck-bach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19; OA 489/19 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation, mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim), geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs, in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße, von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Begründung: Die Einbindung einer U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg in die Streckenführung der U4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U4 in den Riederwald und nach Enkheim, bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße

16.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 794/11 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voran zu treiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße / Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf 2 reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neugestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o.ä. an. An geeigneter Stelle wird durch einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2020 Die Vorlage OF 794/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Der Magistrat wird" die Worte "in Absprache mit dem Ortsbeirat 16" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Querungshilfe in der Victor-Slotoschstraße

01.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2020, OF 342/16 Betreff: Querungshilfe in der Victor-Slotoschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht des ständig steigenden Verkehrs in der Victor-Slotosch-Straße zwischen der Wohnbebauung "An der Alten Gießerei"/Victor-Slotosch-Straße Nr. 5 e-f und den Firmen Schluckspecht/dm Drogerie-markt/Denn's Bioladen eine Querungshilfe anzubringen, um für die Bewohner ein weniger gefahrloses Queren der viel befahrenen Victor- Slotosch-Straße zu ermöglichen. Es gibt ja auch die Möglichkeit eine solche Querungshilfe auf die vorhandene Sraße aufzukleben oder evtl. einen Zebrastreifen aufzumalen, um bis zur ungewissen Grundsanierung mehr Sicherheit für die Bevölkerung in dieser stark befahrenen Straße zu schaffen Begründung: Für die Bewohner des großen Wohngebietes zwischen der Borsigallee und der Victor-Slotoschstraße, die ihre Einkäufe fußläufig erledigen wollen- was ja durchaus erwünscht ist - gibt es zwei Zebrastreifen, einen direkt am Kreisel Vilbeler-Landstraße und einen zwischen REWE und ALDI, das heißt, die Fußgänger aus diesem Gebiet müssen mit z.B. Getränkekisten erst die halbe Straße zurück oder vor laufen, um die oben genannten Geschäfte zu erreichen, oder mit dem Auto fahren. Wer die hoch frequentierte Straße dazwischen queren will, lebt gefährlich. Karambolagen gab es schon des öfteren. Da die schon vor etlichen Jahren angekündigte Grundsanierung der Straße immer noch nicht mal geplant ist, würde eine Querungshilfe für die Wohnbevölkerung um die "Alte Gießerei" die Situation deutlich sicherer machen und helfen Unfälle zu verhindern und auch den Ver- kehr zu verlangsamen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 342/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme), bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine „Fußgänger- und Radfahreranbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St

22.06.2020 | Aktualisiert am: 14.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.06.2020, OA 585 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 21.06.2020 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine "Fußgänger- und Radfahreranbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: OA 101/16; B 161/17; B 26/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. einen nur streifenartigen Fußgänger- und Radfahrerweg zur S-Bahn-Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, der den Großteil der Kleingärten bestehen lässt; 2. die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn-Netz zu erhalten; 3. entsprechend des Berichtes vom 19.05.2017, B 161, am Plan für eine reine Fußgänger- und Radfahreranbindung zur S-Bahn-Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu 1.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen. Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu 2.: Immer wieder wird der Wunsch laut, eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr, die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" mit der U 4 und U 7 an die Gwinnerstraße (ein Kilometer zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn-Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der Anregung des Ortsbeirates 11 vom 18.11.2016, OA 101. Zu 3.: a) Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. b) In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben (Kaufland Supermarkt) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 c) Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil. d) Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. e) Das Stadtplanungsamt hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main vorangetrieben. Es wäre wünschenswert, die Grünflächen dort zu erhalten. f) Es muss so viel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.08.2020 Aktenzeichen: 67 0

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine „Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St

21.06.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2020, OF 744/11 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine "Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Einen nur streifenartigen Fußgänger + Radfahrer Weg zur S-Bahn Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, die den Großteil der Kleingärten bestehen lässt. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn Netz zu erhalten. Entsprechend der B161 am Plan für eine reine Fußgänger + Radfahrer Anbindung zur S-Bahn Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu A.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen . Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu B.: Immer wieder wird der Wunsch laut eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr die S-Bahnstation Fechenheim-Nord mit der U4+U7 an die Gwinnerstraße (1km zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Strassenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der OA 101/16 Zu C.: Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben ( Kaufland Supermarkt ) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. Das Stadtplanungsamtes hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M. vorangetrieben. Es wäre wünschenswert die Grünflächen dort zu erhalten. Es muss soviel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 585 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf OA 585 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen

06.06.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2020, OF 735/11 Betreff: Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, 1. An der Straße Im Trieb, Ecke Hochstädter Straße einen Verkehrsspiegel zur Ausfahrt aus Zeuläckerstraße in Richtung Gelastraße anzubringen ( s. Grafik Punkt 1). 2. Das vor "Im Trieb 4a" beginnende Parkverbot in Höhe von "Im Trieb 12" durch Verkehrszeichen 283 mit Zusatzpfeil "Ende" zu beenden. Dieses Schild fehlt. Begründung: Die Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße auf die Straße im Trieb ist nicht gefahrlos möglich. In Fahrtrichtung Gelastraße versperren parkende Autos die Sicht, so dass ein "blindes Einfahren" in die Straße im Trieb nötig ist. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße versperren ebenfalls parkende Autos die Sicht, so dass unter Inkaufnahme einer Verkehrsugefährdung in die Straße eingefahren werden muss. Quelle: google maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6237 2020 Die Vorlage OF 735/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse

25.05.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 736/11 Betreff: Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Fahrtrichtung Gwinnerstraße auf der rechten Straßenseite die Schilder 283 "absolutes Halteverbot" zu entfernen und entsprechende Parkflächen mit Parkwinkeln zu markieren. Begründung: Bereits heute wird in der Leonhardsgasse auf der rechten Fahrbahnseite geparkt. Aufgrund mangelnder Kontrollen durch die zuständigen Ämter ist auch kein regelmäßiger Effekt durch Bestreifung festzustellen. Durch die heute schon (verkehrswidrig) parkenden Autos wird der fließende Verkehr gezwungen die Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten. Des Weiteren wird beim verkehrswidrigen Parken häufig der ohnehin schon schmale Gehweg blockiert. Die Leonhardgasse hat im Mittel eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern. Dies sollte für die Freigabe von geeigneten Parkflächen ausreichen. Dem Ortsbeirat ist, trotz aktuell dort regelmäßig parkender Autos, die Leonhardsgasse weder als Stau-/ noch als Unfallschwerpunkt bekannt. Ordnungsgemäß markierte Parkplätze helfen der Sicherheit mehr als unkontrollierte Parkverbote. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6238 2020 Die Vorlage OF 736/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Beseitigung der Schlaglöcher an der Endhaltestelle „Gwinnerstraße“

22.02.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2020, OF 720/11 Betreff: Beseitigung der Schlaglöcher an der Endhaltestelle "Gwinnerstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Schlaglöcher an der Endhaltestelle Gwinnerstraße zu beseitigen. Begründung: Die Stadt Frankfurt hat eine Verkehrssicherungspflicht, der sie nachkommen muss und in diesem Fall sollte. Die Schlaglöcher stellen ein erhöhtes Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 720/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen

24.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 706/11 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate, deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50m Längen geplant) realisiert werden. 2. Die 4-wöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Altebornstr. / Atzelbergstr. ist durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Mindestens der 43er Bus sollte durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach, an der Wilhelmshöher Straße, ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohner/innen. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma-Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohner/innen mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacher/innen und darüber hinaus auch für die Bürger/innen der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2020 Die Vorlage OF 706/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Aufzählung im Tenor folgende Ziffer hinzugefügt wird: "3. Falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

28.10.2019 | Aktualisiert am: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

Weiter lesen

Ideen

Idee - FFM.de
186

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 186

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
186

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 186

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
186

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 186

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
2

Überschwemmungen nach Starkregen im Bereich Riedgraben (Seckbach)

19.05.2024

Es handelt sich bei meiner Ausführung nicht um einen direkten Vorschlag. Da das Problem unter dem Gesichtspunkte "Mensch vor Insekten stellen" eigentlich keine Erörterung benötigt. Bei Starkregen läuft der Riedgraben im Abschnitt Gelastraße bis A661 regelmäßig über. Hierbei laufen die Keller der direkten Anlieger voll und die Gartenanlagen seitlich des Grabens sind nicht mehr nutzbar. Rückstau des Wassers im gesamten Bereich von Seckbach incl. Teilweise stehen die Abschnitte wochenlang unter Wasser oder oberkannte der Abflüsse, da das Wasser nicht abfließen kann. Dies verstärkte sich in den letzten Jahren wegen dem Bau der A661, Betriebshof Ost und letztlich wegen zeitlich falscher und fehlender Reinigung des Riedgrabens. Besonders das ab März /April wegen diverser Insekten keine Reinigung ( Grünschnitt) mehr durchgeführt werden darf. Auch wegen diesen Insekten, werden die Pumpen im Bereich des FSV Sportplatzes nicht mehr in den Massen eingeschaltet wie es für die teilweise katastrophale Situation in Bereich Seckbach notwendig wäre. Daher möchte die das Thema hiermit anstoßen um eine geeignete Vorgehensweise für die immer wieder auftretende Problematik herbeizuführen.

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
225

Fußgängerbehelfsbrücke von Fechenheim Nord zur Borsigallee

10.01.2024

Von und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.

Unterstützer: 225

Reaktion der Stadt: Der Magistrat kann den Wunsch nach einer für den Fuß- und Radverkehr attraktiven Verbindung gut nachvollziehen und hat sich bereits bei der Autobahn GmbH des Bundes erkundigt. Diese hat Mitte Januar Folgendes mitgeteilt: „[…] Aufgrund der laufenden Arbeiten mit schweren Fahrzeugen und Baugeräten mussten die im Baufeld verlaufenden Wege gesperrt werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.“ Derzeit, schreibt die Autobahn GmbH, erarbeite man die Unterlagen für eine verkehrssichere Führung der Fußgänger:innen und Radfahrer:innen durch das Baufeld Ost des Riederwaldtunnels. „Dieser Weg wird voraussichtlich noch im Frühjahr 2024 fertiggestellt sein, sodass dann die direkte Verbindung zwischen der Borsigallee und dem Stadtteil Fechenheim wieder zur Verfügung steht […].“ Der Bau einer Behelfsbrücke über das Baufeld ist somit nicht erforderlich.

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
8

Fußgängerüberweg Wilhelmshöher Straße Höhe Völp

28.08.2023

Die Überquerung der Wilhelmshöher Straße Höhe Leonhardsgasse ist für Fußgänger sehr gefährlich. Hier würde ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel die Gefahr entschärfen.

Unterstützer: 8

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
31

Fußgängerampel über Gwinnerstraße Höhe Gelastraße

28.08.2023

Die Überquerung der Gwinnerstraße in Höhe des Wohngebiets Gelastraße ist sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Früher hab es hier einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle, dieser wurde aber abgebaut. Bitte eine Fußgängerampel installieren direkt nördlich der Gelastraße, damit Kinder sicher aus der Gelastraße in Richtung Zentgrafenschule gehen können.

Unterstützer: 31

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
31

Fußgängerampel über Gwinnerstraße Höhe Gelastraße

28.08.2023

Die Überquerung der Gwinnerstraße in Höhe des Wohngebiets Gelastraße ist sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Früher hab es hier einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle, dieser wurde aber abgebaut. Bitte eine Fußgängerampel installieren direkt nördlich der Gelastraße, damit Kinder sicher aus der Gelastraße in Richtung Zentgrafenschule gehen können.

Unterstützer: 31

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
2

Leonhardsgasse neu gestalten

05.02.2023

Die Leonhardsgasse neu gestalten. Die Parkflächen neu anordnen, Fahrradabstellmöglichkeiten schaffen und die Straße allgemein begrünen mit Bäumen. Die Parkflächen für Autos Kennzeichen.

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
4

U-Bahn Anbindung über Seckbach nach Bergen

16.10.2022

Damit die Anwohner von Seckbach und Bergen schneller in die Stadt kommen, könnten die beiden Stadtteile mit einer U- Bahn Linie angeschlossen werden. Zum Beispiel könnte die U4 bei der Haltestelle Gwinnerstraße abbiegen, die Gwinnerstraße langfahren und über die ehemalige Straßenbahnstrecke von Seckbach nach Bergen zur ehemaligen Wendeschleife an der vilbeler Landstraße.

Unterstützer: 4

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
5

U-Bahn Verlängerung nach Bergen

18.09.2022

Um Seckbach und Bergen besser an die öffentlichen Verkehrsmittel anzubinden, wäre es sinnvoll die Straßenbahnstrecke zwischen Gwinnerstraße und Bergen zu reaktivieren. Wenn zum Beispiel die U-Bahnlinie 4 oder 7 an der Gewinnerstraße abbiegt, diese entlang fährt bis nach Bergen wäre nicht nur Bergen an die U-Bahn angeschlossen, sondern auch Seckbach und das Industriegebiet. Außerdem könnten die Buslinien verkürzt werden. Zumal der Verkehrsweg der ehemaligen Straßenbahn noch gesichert ist.

Unterstützer: 5

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
15

Fahrradweg

09.09.2022

In der Gwinnerstraße fehlt ein Fahrradweg. Da dort die Straße zu schlecht ist um mit dem Fahrrad dort zu fahren bleibt nur der Bürgersteig übrig. Wäre dort ein Fahrradweg vorhanden könnte man schnell mit dem Fahrrad von Seckbach zur U-Bahn 4 und 7 gelangen.

Unterstützer: 15

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
26

Blitzer und Tempo 30 an Kindertagesstätte

08.10.2021

An der Ecke Borsigallee / Bessemenerstraße liegt die Kita Zauberkasten. Lt. eigenen Angaben hat die Kita Betreuungsplätze für 50 Krippenkinder und für 60 Kindergartenkinder. Die Borsigallee wird hier regelmäßig zum Rasen genutzt. Sei es der spontane Gasfuß oder ein Sprint von der Ampel an der Ubahn Station Enkheim oder die Show vorbei am Kiosk, mit quietschendenReifen die Kurve vom Hessen Center zu nehmen. Abgesehen davon, dass die meisten normal fahren, nimmt dieses Verhalten gefühlt zu. Ist ja nicht so, dass jemand mal die Kontrolle verlieren könnte. Traurig das Kinder wohl weniger wichtig sind. Kinder reißen sich gerne mal los oder hauen gar ab, sind weniger aufmerksam wenn sie sich von ihren Freunden verabschieden. Ja, die Eltern sollten dabei sein, aber jeder der Kinder in der Familie hat, sollte wissen wie schnell sich so ein Kind losreist oder auf spontane Ideen kommt. Ja, auch bei 30kmh können Kinder zu Schaden kommen aber das Risiko ist halt einfach wesentlich geringer.

Unterstützer: 26

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
1

Unübersichtliche Parksituation in der Leonhardsgasse

11.04.2021

In der Leonhardsgasse ist die Parksituation unübersichtlich, was dazu führt, dass immer wieder Autofahrer ihr Auto im absoluten Parkverbot abstellen. Es wäre leichter zu erkennen, wenn ausdrückliche Schilder montiert werden, die das Parken ausweisen und Markierungen auf der Straße vorhanden sind.

Unterstützer: 1

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
2

Unübersichtliche Parksituation

28.03.2021

In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
2

Unübersichtliche Parksituation

28.03.2021

In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
22

Reaktivierung der Gleise in der Gwinnerstraße / Verbindung Seckbach mit Enkheim

25.11.2020

Der Frankfurter Stadtteil Seckbach ist momentan an den ÖPNV nur durch Buslinien angebunden. Eine schnelle, umweltfreundliche und kapazitätsmäßige gute Anbindung, könnte durch eine Reaktivierung der stillgelegten Gleise in der Gwinnerstraße sichergestellt werden. Ich plädiere daher für eine Anbindung von Seckbach an das Frankfurter Stadtbahnnetz. Dies würde darüber hinaus das Naturschutzgebiet Seckbacher Ried wieder stärker in den Fokus der Stadtgemeinschaft stellen.

Unterstützer: 22

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
2

Borsigallee Radfahrer Grünphase

21.08.2019

Die Fußgängerampel Ecke Borsigallee - Edisonstraße ist für Fußgänger grün, die geradeausfahrenden Radfahrer (und die Autos) müssen bei Rot halten, wobei nur die links abbiegenden PKW zur Autobahn hin warten müssen. So geht es für PKW in Richtung Innenstadt über Am Erlenbruch an fast jeder Ampel, wo ohnehin immer Stau herrscht. Stadtgemachte Staus sind die Folge

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
2

Borsigallee umbauen

08.07.2019

Die bisherige vierspurige Allee mit jeweils zwei Spuren pro Richtung sollte auf jeweils eine Spur pro Richtung umgebaut werden. Die freiwerdenden Flächen sollten für Grünstreifen, Radwege und Parkflächen genutzt werden, wie dies beispielsweise bereits in der nördlichen Altenhöferallee der Fall ist. Durch die geringere Anzahl an Fahrspuren würde zudem der Verkehrslärm sinken und Fußgänger könnten sicherer die Straße überqueren.

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
6

Tempolimit+Blitzer Borsigallee in der Höhe eines Kindergartens

23.05.2019

In der Bessemerstraße Ecke Borsigallee befindet sich ein Kindergarten. Der ein und Ausgang ist in der Bessemerstraße allerdings ist die Borsigallee nicht weit. Hier sollte ein Tempolimit 30 eingeführt werden, auch da hier vermehrt, besonders in der Sommerzeit, geheizt wird. Die Ampel an der U-Bahn Station Enkheim (stadteinwärts) wird gerne als Startsignal verwendet, auch für Rennen. Um das Tempolimit durchzusetzen wäre m. E. ein Blitzer notwendig.

Unterstützer: 6

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
1

Kiss and Ride U-Bahn Station Enkheim

23.05.2019

Einrichtung von Kiss and Ride Parkplätzen zum schnellen Absetzen, Aufnehmen der U-Bahnfahrgäste an der Borsigallee (U-Bahn Station Enkheim). Da Absetzer/Abholer mit Ihren Fahrzeugen die Farhbahn bzw. Einfahrten blockieren. Darauf folgt häufiges Hupen.

Unterstützer: 1

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
34

Aufstockung des P+R-Parkhauses Borsigallee (A66 Abfahrt Bergen-Enkheim)

29.04.2019

Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.

Unterstützer: 34

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
3

Mehr Verkehrsüberwachung (Blitzer) an Ampeln

02.02.2017

Das Überfahren von roten Ampeln hat in letzter Zeit zugenommen. Ebenso das zu schnelle Fahren. Daher wären mehr "Ampelblitzer", die auch Schnellfahrer erfassen hilfreich. Dienen der Sicherheit und bringen Geld in den städtischen Haushalt. Mögliche Aufbaubeispiele: Ludwig-Landmann-Straße, Eschersheimer Land; Eckenheimer Land; Hügelstr. Mainzer Land/ Königsteinerstr. / Gartenstr./ Kennedyallee/Stresemannallee/Borsigallee/ Vilbeler Land/ Alleenring /u.a. - Die zuständigen Ortbeiräte können mit Sicherheit die Ampeln an den o.g. STraßen benennen, die hier relevant sein könnten

Unterstützer: 3

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee - FFM.de
1

Ampelschaltung "Am Erlenbruch" verbessern

13.01.2017

Regelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.

Unterstützer: 1

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

Weiter lesen auf FFM.DE