Skip to main content

Meine Nachbarschaft: Gwinnerstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten

29.04.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

03.04.2024 | Aktualisiert am: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Voltenseeweg

27.02.2024 | Aktualisiert am: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee von zwei "Charge Point Operator" einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 156/11 Betreff: Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee von zwei "Charge Point Operator" einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit zwei Charge Point Operator auf dem Gelände des Park+Ride Parkhaus Borsigallee einen Schnell-Ladepark für E-Fahrzeuge einzurichten. Alternativ sollte dort, wie im Bebauungsplan bereits vorgesehen, auf der obersten Etage ein Sport und Freizeitangebot geplant und gebaut werden und das Freigelände für Sport und Freizeitaktivitäten genutzt werden. Begründung: Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee wird zukünftig direkt anliegend ein neuer Autobahnanschluss entstehen. Bereits heute befindet sich dort 100Meter entfernt, ein Autobahnanschluss. Es gibt keinerlei Schnellladeinfrastruktur größer 100kW Leistung in Frankfurt. Normale Schnelllader haben jetzt bereits 250 bis 350kW Ladeleistung, Tendenz steigend. Schnelllader sind eine Alternative, wenn z.B. keine Langsam-Lader zur Verfügung stehen oder man längere Strecken fahren möchte. Oder man einfach keine 6 Stunden Zeit hat, um das Fahrzeug zu laden. Diese Schnellader findet man inzwischen gut verteilt überall und bei vielen Tank+Rast Anlagen. Sie sind z.B. wichtig für Personen, die nach Frankfurt kommen, beruflich oder privat, um nicht irgendwo ihr Auto weit entfernt vom eigentlichen Ziel, stundenlang abzustellen. Genauso wichtig sind diese Schnelllader für Menschen die in Appartements wohnen und durch ihre Vermieter keine eigene Wallbox zur Verfügung gestellt bekommen. Ein Schnelllader alleine hat eine Kontaktrate im oberen zweistelligen bis dreistelligen Bereich am Tag. Diese werden in Gruppen a 8,12 oder 16 Stück aufgestellt. Ein normaler gängiger bekannter Ladepunkt in der Stadt hingegen hat im Durchschnitt nur zwei bis drei Ladekontakte. Dort wird langsam geladen, in der Regel in 4-6 Stunden (11kW max). Keiner möchte stundenlang beim Auto bleiben und dort aufladen. Ein Schnelllader alleine kann 35 Wallboxen ersetzen. Der Vorteil des Standortes ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen östlichen Stadtteilen, sogar Bornheim, die umliegende profitierende gewerbliche Infrastruktur mit Einzelhandelsangeboten vom Lebensmittelsupermarkt, Tierbedarf, Fahrzeugwäsche, Schnellrestaurant, Fahrradgeschäft, Hessen-Center, und einem kleinen verbliebenen Teil Natur mit Resteichenwald, hinter der Autobahn. Zur alternativen Nutzung: Im Bebauungsplan Nr.677 Borsigallee / P+R Anlage ist festgehalten: 5. Städtebauliches Konzept Aus städtebaulichen Gründen werden zusätzliche Nutzungen auf dem Grundstück vorgesehen, um einer Monostruktur entgegenzuwirken und um die Sicherheit und Akzeptanz der Anlage zu erhöhen. Weiterhin sind auf dem Dach des Parkhauses Anlagen für sportliche Zwecke vorgesehen. 6. Art der baulichen Nutzung Im hinteren Teil des Grundstückes wird die Nutzung auf Stellplätze sowie Einrichtungen für sportliche Zwecke beschränkt, um das Planungsziel P+R-Anlage zu sichern. Die spezielle Festsetzung "sportliche Anlage" fördert das Ziel, durch eine Mischnutzung zusätzliche soziale Kontrolle zu erreichen und bietet die Möglichkeit, Einrichtungen mit großem Flächenbedarf, die im Stadtgebiet fehlen, an konfliktarmer Stelle unterzubringen. Fast jedes fünfte neu zugelassenes Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug. Tendenz stark steigend. Ab spätestens 2025 wird sich jeder überlegen überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Quelle: openchargemap.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 120 2022 Die Vorlage OF 156/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße

06.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2021, OF 146/11 Betreff: Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Änderungen in die finale Planung zum 2. Bauabschnitt, zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg, aufzunehmen: 1. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung der Leonhardsgasse in die Wilhelmshöher Straße 2. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Wilhelmshöher Straße in Höhe Hausnummer 168 3. Die Verwendung eines klimafreundlichen, hellen Asphalts Begründung: Zur sicheren Querung der Straßen durch Fußgänger/innen, auch wegen der Erreichbarkeit der beiden Bushaltestellen Draisbornstraße, sind die beantragten Fußgängerüberwege notwendig und zweckmäßig. Zumal es nicht nachzuvollziehen ist, dass der aktuell vorhandene Fußgängerüberweg in der Leonhardsgasse ersatzlos entfallen soll. Klimafreundlicher Asphalt nimmt den Regen auf und hat eine bis zu 8 Grad Celsius geringere Wärmeabstrahlung als herkömmlicher Asphalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1300 2022 Die Vorlage OF 146/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße

05.12.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz

15.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 76/16 Betreff: Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim weitere Blühstreifen ausgewiesen werden. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Idee der Blühstreifen und Wildwiesen und möchten den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Begründung: Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Das Anlegen von Blühstreifen und Wildwiesen hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen und ist in Frankfurt schon an vielen Stellen Realität. Wir denken, dass das Konzept bei jeder verfügbaren Fläche angewendet werden sollte. Im Stadtteil Bergen Enkheim sind noch Grünflächen vorhanden, die in dieses Programm mit einbezogen werden könnten. Wir denken dabei z.B. an: - die Grünstreifen an der Leuchte - die Grünflächen am Berger Marktplatz - die Grünflächen des Gleisbettes in der Borsigallee - den Schwimmbadparkplatz - die Grünflächen am unteren Teil der Winzersteige Anhang (zur Veranschaulichung der Flächen/Quelle: eigene Fotos) von oben nach unten: Borsigallee, Winzersteige, Winzersteige, Leuchte. Schwimmbad Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1382 2022 Die Vorlage OF 76/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor für die Worte "die GRÜNEN Bergen-Enkheim" die Worte "der Ortsbeirat" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Vorplanung Wilhelmshöher Straße Bauabschnitte 3 bis 7

06.11.2021 | Aktualisiert am: 30.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2021, OF 135/11 Betreff: Vorplanung Wilhelmshöher Straße Bauabschnitte 3 bis 7 Vorgang: OF 138/17 OBR 11; EA 73/17; M 144/19 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Sicherheit und Schulwegsicherung a) An welchen Stellen (bitte mit Angabe der Hausnummern) sind die Bürgersteige in der Vorplanung schmaler als 2 m und an welchen Stellen schmaler als 1,30 m? b) Wie und durch welche ergänzenden Maßnahmen ist ein sicherer Wartebereich und eine sichere Überquerung der Fahrbahn an den drei Kreuzungsbereichen gewährleistet? Gemeint sind die Kreuzungen Wilhelmshöher Straße / Im Trieb, Zebrastreifen vor der Hausnummer 139; Kreuzung Hofhausstrasse / Wilhelmshöher und Kreuzung Wilhelmshöher / Leonardsgasse. 2. Bushaltestellen: a) Welche Breite hat der Gehweg an den Bushaltestellen Zentgrafenschule Richtung Bergen und an den beiden Haltestellen an der Draisbornstraße? b) Wie wird die Barrierefreiheit erzielt? c) Wie wird erreicht, dass Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle ein sicher ein- und aussteigen können und Passanten die Wartenden passieren können. d) Wie sind die Haltestellen ausgestattet? 3. Klimawandel: a) Wie setzt der Magistrat die Anpassungen an den Klimawandel in dieser Baumaßnahme um: Wie viele Bäume und andere Pflanzen sind geplant? b) Wie können die neuen Leitungen so verlegt werden, dass Platz für die Neupflanzung von Bäumen geschaffen wird? c) Welcher Straßenbelag ist geplant und ist dieser an den Klimawandel angepasst, z.B. durch helle Oberfläche? 4. Haltemöglichkeiten: a) Wo und wie viele Fahrradbügel und Stellplätze für Lastenfahrräder sind geplant? b) Wo und wie viele Kurzzeitparkplätze sind geplant? c) Wo und wie viele Behindertenparkplätze sind geplant? Begründung: Die Bürgersteige der Wilhelmshöher Straße sind derzeit im Ist-Zustand an einigen Stellen für die Fußgänger und Fußgängerinnen sehr schmal, teilweise mit Bürgersteigen <1,30 m. Gleichzeitig fahren Busse in den Hauptverkehrszeiten mit einer Taktung von 3-5 min durch die Wilhelmshöher Straße. Die aktuelle Planung muss die Gefahrenzonen der besonders gefährlichen Bereiche sicherer gestalten. Die Wilhelmshöher hat diverse Kurven und Knicks. Die Kreuzungsbereiche sind aus diesem Grund teilweise schwierig einzusehen und mit geringen Bürgersteigen sind die Wartezonen eng. An allen Bushaltestellen ist reger Warte - Betrieb auf gleichzeitig engen und nicht barrierefreien Bürgersteigen, insbesondere an der Haltestelle Draisbornstraße Richtung Bornheim. Dem muss die Planung mit einer Neugestaltung Rechnung tragen. Die Neupflanzung von Bäumen sollte an allen Stellen berücksichtigt werden, an denen ausreichend Platz ist. Es soll eine Wiederbelebung der Geschäfte in Seckbach geben. Dazu müssen Stellflächen für Fahrräder und auch für Lastenfahrräder geplant werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 138/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 73 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Radweg auf der Borsigallee

03.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 65/16 Betreff: Radweg auf der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den Radweg auf der Borsigallee von dem P+R-Haus (Borsigallee 24A) und der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen, die ein sicheres und komfortables Fahren für Radfahrer:innen und ein ebensolches Gehen für Fußgänger:innen ermöglicht. Gefordert wird eine ordentliche Radfahrspur, die farblich markiert ist und vom Fußgängerweg getrennt ist, der Fußgängerweg soll so ausgestaltet werden, dass er auch für gehbehinderte Menschen geeignet ist (vor allem an der Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee). Begründung: Der Radweg auf der obengenannten Strecke befindet sich mit auf dem Fußgängerweg, dieser ist auch noch an einigen Stellen deutlich zu schmal, bspw. entlang des Hessen-Centers. Entlang des Hessen-Centers steht zudem auch noch die Straßenbeleuchtung mitten auf dem Fußgänger-/Radweg, was eine zusätzliche Behinderung darstellt. Der Fußgängerüberweg über die Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee weißt sehr hohe Bordsteinkanten auf, die weder mit einem Fahrrad vernünftig befahrbar sind, noch mit einem Rollator oder einem Kinderwagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1172 2021 Die Vorlage OF 65/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Anregung auch an den Ortsbeirat 11 zur Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

03.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan

30.08.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, LINKE.

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße

26.08.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 104/11 Betreff: Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut ? - Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden ? Begründung: Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 104/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2021 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte

20.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen

15.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

24.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße

24.05.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 37/11 Betreff: Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Linksabiegemöglichkeit für RadfahrerInnen zu gewährleisten, die von der Borsigallee kommend, auf die Wächtersbacher Straße einbiegen wollen. Begründung: Während der Baumaßnahmen, deren Dauer auf mehrere Monate, bzw. Jahre ausgelegt ist, wurde der Fahrradweg gekappt. Dadurch entsteht eine sehr gefährliche Situation. Die Einrichtung eines Fahrradstreifens für die auf die Wächtersbacher Straße einbiegenden RadfahrerInnen ist also eine notwendige Maßnahme zur Sicherung der Verkehrssicherheit. Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 37/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 498 2021 Die Vorlage OF 37/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept“

24.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 22/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (B474/20) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: - Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie "Power Usage Effectiveness (PUE)" und "Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE)" dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. - Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. - Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z.B. stundenlanges testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. - Der "Masterplan 100% Klimaschutz" berichtet nur alle 5 Jahre und dient dazu das Ziel 100% Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11. Deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des Masterplan 100% Klimaschutz mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100% Klimaschutz" (B53/21). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim Nord und Seckbach, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV Haltestellen platziert werden. So ist an der Station Gwinnerstraße, auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Station der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

Parteien: SPD, GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen?

21.05.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

02.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 15/11 Betreff: Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 22/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden in den Lösungsansätzen (C.) : - Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte das Gelände der Allessa Chemie, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Es ist nicht nur der Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl im Stadtteil, der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen, muss sich verringern. - Im Mobilitätskonzept der Standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" muss zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben wird. Begründung: Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte grundsätzlich weggegangen werden, um nicht im Nachgang mit zu zahlenden CO2 Credits, Dritte Welt Länder davon zu überzeugen, die eigenen fossilen Kraftwerke aufzugeben. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits Vorort bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht geboren waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Rechenzentren in Frankfurt

02.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 17/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage B41/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden : - Zum Abschnitt: "Aktuelle Situation" Die Steuerung von Rechenzentren darf nicht zu Lasten der lokalen Haushalte gehen und bei diesen analoge Maßnahmen auslösen. Den Betreibern von Rechenzentren darf nur die Möglichkeit gegeben werden, z.B. Dieselaggregate oder BHKW für eine Eigenversorgung zu nutzen, wenn es zu einem Totalausfall des Netzdienstes kommt. - Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossene Stellen gesetzt werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben. Sie entwerten andernfalls die bestehende ÖPNV Infrastruktur. An gut gelegene ÖPNV Standorten gehören Firmen mit vielen Arbeitsplätzen und Besucher. - Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Weitere Rechenzentren können nur bei markanter Verbesserung der Energieeffizienz und der Abwärmenutzung genehmigt werden, da andernfalls der gesamte "Masterplan 100% Klimaschutz" Makulatur bleibt. Es sind in Frankfurt jährliche Mindestzielwerte für PUE und DCiE für alle Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren mit dem neuestem Stand der Technik und im Einklang mit den klimapolitischen Zielen anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sinken. - Im Mobilitätskonzept der standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" sollte zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben werden. Begründung: Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Geschaffene Infrastruktur einfach zu verschenken ist eine nicht reversible Entscheidung. An der Haltestelle Gewinnerstraße ist auf einem sehr großen Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi etc., mit deren damals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger als 100 Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände kommt auch ein neues Rechenzentrum. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert und es wird dort noch eine S-Bahnstation dazu gebaut. Es wird schon als positives Signal zu werten sein, wenn in dem geplanten Rechenzentrum einmal die 100 Mitarbeiter Schwelle "gerissen" wird, auf einem Gelände, auf dem früher Tausende Menschen Arbeit gefunden haben. Die Rechenzentren dürfen nicht durch die Kühlanlagen den Umweltlärm erhöhen. Die Berechnung und Überschreitung des Umweltlärms ist kein Zulassungskriterium für ein Rechenzentrum. Allerdings sind die Stadtteile bereits heute weit davon entfernt, die Grenzwerte für Wohngebiete noch einhalten zu können. Eigentlich müsste der Status reines Wohngebiet im Frankfurter Osten bereits "gelöscht" werden und die Gegenden als Wohngebiete aufgegeben werden. Die Beseitigung des Umweltlärm ist eine Last, die der Kommune obliegt. Anstrengungen, die in fünf Jahres Plänen dafür Sorge tragen sollen, den Umweltlärm zu reduzieren, sind nicht erfolgreich. Diese Zyklen sind für Menschen viel zu lang. Daher sind bereits bei den Planungen darauf zu achten: "Wie laut werden diese Anlagen, wie weit sind diese von den Grenzwerten entfernt und was ist zu erwarten, wenn dies in den Notbetrieb übergehen" ? Bereits heute kann man im Sommer die Kühlanlagen der Firma Brandenburger, des Hessen-Centers sowie eines Rechenzentrums in Seckbach zu hören. Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Ihre Abwärme wird weitgehend ungenutzt abgestrahlt. Bei ihrer Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. So sehr die Ansiedlung von Rechenzentren auch wegen der Gewerbesteuer und der Unterstreichung der zentralen Funktion von Frankfurt erfreulich ist, wird doch deutlich, dass Frankfurt klimapolitisch völlig zu versagen droht. Der negative Klimaeffekt der Rechenzentren wiegt alle anderen guten Anstrengungen mehr als auf. Der Ausbau schreitet bei Rechenzentren über die Jahre voran und es wird immer schnellere Rechnerleistung benötigt, die schnell wachsende energieintensive Datenhaltung trägt weiter dazu bei. Einhergehend damit ist die größere Leistungsaufnahme und die Wärmeentwicklung bei den Rechenzentren. Das bedeutet: die Rechenzentren werden zukünftig noch mehr Energie benötigen als bereits heute. Rechenzentren werden skaliert betrieben. Die Infrastruktur ist bei Beginn nicht voll ausgestattet mit Rechnerleistung, sondern erreicht den Vollausbau erst etliche Jahre später, wenn nicht erst im nächsten Jahrzehnt. Das bedeutet, die komplette Infrastruktur für die Kühlung der Systeme etc. ist oft bereits voll ausgebaut, allerdings laufen die bestehenden Systeme nur im Teillastbetrieb und sind dementsprechend ineffektiv. Eine modulare Bauweise der Infrastruktur wäre eine nachhaltigere Bauform. Die Recheninfrastruktur wird in der Regel alle 3-5 Jahre gewechselt. Die Kühlung, Stromversorgung etc. allerdings in der Regel nur alle 15 Jahre. Dort sind energetische Potentiale zu heben und durch konsequente Vorgaben für Effizienz könnten hier Erneuerungsprozesse angestoßen werden. Eine öffentliche Bekanntmachungspflicht der PUE und DCiE Werte bei Rechenzentren könnte ebenfalls dazu führen, das Kunden dieser Unternehmen anhand dieser Werte ihre Nachhaltigkeitsstrategien mit einfließen lassen. Zukünftig werden strategische Entscheidungen von Unternehmen nicht nur auf monetärer Basis stattfinden, sondern der Blick wird sehr verstärkt ebenfalls auf Nachhaltigen Aspekten basieren. Unternehmen wollen für Ihre Kunden nachhaltig wirtschaften. Dieser Trend ist bereits klar zu erkennen und viele BlueChips und DAX Unternehmen reagieren bereits. Bei Projekten tauchen neben den monetären Kosten auch immer öfter die CO2-Penalties auf, die es gilt zu vermeiden oder auszugleichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 17/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation „Seck-bach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost

02.01.2021 | Aktualisiert am: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation "Seck-bach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19; OA 489/19 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation, mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim), geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs, in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße, von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Begründung: Die Einbindung einer U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg in die Streckenführung der U4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U4 in den Riederwald und nach Enkheim, bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße

16.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 794/11 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voran zu treiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße / Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf 2 reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neugestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o.ä. an. An geeigneter Stelle wird durch einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2020 Die Vorlage OF 794/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Der Magistrat wird" die Worte "in Absprache mit dem Ortsbeirat 16" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Querungshilfe in der Victor-Slotoschstraße

01.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2020, OF 342/16 Betreff: Querungshilfe in der Victor-Slotoschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht des ständig steigenden Verkehrs in der Victor-Slotosch-Straße zwischen der Wohnbebauung "An der Alten Gießerei"/Victor-Slotosch-Straße Nr. 5 e-f und den Firmen Schluckspecht/dm Drogerie-markt/Denn's Bioladen eine Querungshilfe anzubringen, um für die Bewohner ein weniger gefahrloses Queren der viel befahrenen Victor- Slotosch-Straße zu ermöglichen. Es gibt ja auch die Möglichkeit eine solche Querungshilfe auf die vorhandene Sraße aufzukleben oder evtl. einen Zebrastreifen aufzumalen, um bis zur ungewissen Grundsanierung mehr Sicherheit für die Bevölkerung in dieser stark befahrenen Straße zu schaffen Begründung: Für die Bewohner des großen Wohngebietes zwischen der Borsigallee und der Victor-Slotoschstraße, die ihre Einkäufe fußläufig erledigen wollen- was ja durchaus erwünscht ist - gibt es zwei Zebrastreifen, einen direkt am Kreisel Vilbeler-Landstraße und einen zwischen REWE und ALDI, das heißt, die Fußgänger aus diesem Gebiet müssen mit z.B. Getränkekisten erst die halbe Straße zurück oder vor laufen, um die oben genannten Geschäfte zu erreichen, oder mit dem Auto fahren. Wer die hoch frequentierte Straße dazwischen queren will, lebt gefährlich. Karambolagen gab es schon des öfteren. Da die schon vor etlichen Jahren angekündigte Grundsanierung der Straße immer noch nicht mal geplant ist, würde eine Querungshilfe für die Wohnbevölkerung um die "Alte Gießerei" die Situation deutlich sicherer machen und helfen Unfälle zu verhindern und auch den Ver- kehr zu verlangsamen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 342/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme), bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine „Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St

21.06.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2020, OF 744/11 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine "Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Einen nur streifenartigen Fußgänger + Radfahrer Weg zur S-Bahn Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, die den Großteil der Kleingärten bestehen lässt. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn Netz zu erhalten. Entsprechend der B161 am Plan für eine reine Fußgänger + Radfahrer Anbindung zur S-Bahn Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu A.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen . Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu B.: Immer wieder wird der Wunsch laut eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr die S-Bahnstation Fechenheim-Nord mit der U4+U7 an die Gwinnerstraße (1km zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Strassenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der OA 101/16 Zu C.: Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben ( Kaufland Supermarkt ) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. Das Stadtplanungsamtes hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M. vorangetrieben. Es wäre wünschenswert die Grünflächen dort zu erhalten. Es muss soviel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 585 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf OA 585 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen

06.06.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2020, OF 735/11 Betreff: Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, 1. An der Straße Im Trieb, Ecke Hochstädter Straße einen Verkehrsspiegel zur Ausfahrt aus Zeuläckerstraße in Richtung Gelastraße anzubringen ( s. Grafik Punkt 1). 2. Das vor "Im Trieb 4a" beginnende Parkverbot in Höhe von "Im Trieb 12" durch Verkehrszeichen 283 mit Zusatzpfeil "Ende" zu beenden. Dieses Schild fehlt. Begründung: Die Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße auf die Straße im Trieb ist nicht gefahrlos möglich. In Fahrtrichtung Gelastraße versperren parkende Autos die Sicht, so dass ein "blindes Einfahren" in die Straße im Trieb nötig ist. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße versperren ebenfalls parkende Autos die Sicht, so dass unter Inkaufnahme einer Verkehrsugefährdung in die Straße eingefahren werden muss. Quelle: google maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6237 2020 Die Vorlage OF 735/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse

25.05.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 736/11 Betreff: Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Fahrtrichtung Gwinnerstraße auf der rechten Straßenseite die Schilder 283 "absolutes Halteverbot" zu entfernen und entsprechende Parkflächen mit Parkwinkeln zu markieren. Begründung: Bereits heute wird in der Leonhardsgasse auf der rechten Fahrbahnseite geparkt. Aufgrund mangelnder Kontrollen durch die zuständigen Ämter ist auch kein regelmäßiger Effekt durch Bestreifung festzustellen. Durch die heute schon (verkehrswidrig) parkenden Autos wird der fließende Verkehr gezwungen die Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten. Des Weiteren wird beim verkehrswidrigen Parken häufig der ohnehin schon schmale Gehweg blockiert. Die Leonhardgasse hat im Mittel eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern. Dies sollte für die Freigabe von geeigneten Parkflächen ausreichen. Dem Ortsbeirat ist, trotz aktuell dort regelmäßig parkender Autos, die Leonhardsgasse weder als Stau-/ noch als Unfallschwerpunkt bekannt. Ordnungsgemäß markierte Parkplätze helfen der Sicherheit mehr als unkontrollierte Parkverbote. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6238 2020 Die Vorlage OF 736/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Beseitigung der Schlaglöcher an der Endhaltestelle „Gwinnerstraße“

22.02.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2020, OF 720/11 Betreff: Beseitigung der Schlaglöcher an der Endhaltestelle "Gwinnerstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Schlaglöcher an der Endhaltestelle Gwinnerstraße zu beseitigen. Begründung: Die Stadt Frankfurt hat eine Verkehrssicherungspflicht, der sie nachkommen muss und in diesem Fall sollte. Die Schlaglöcher stellen ein erhöhtes Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 720/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen

24.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 706/11 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate, deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50m Längen geplant) realisiert werden. 2. Die 4-wöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Altebornstr. / Atzelbergstr. ist durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Mindestens der 43er Bus sollte durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach, an der Wilhelmshöher Straße, ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohner/innen. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma-Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohner/innen mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacher/innen und darüber hinaus auch für die Bürger/innen der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2020 Die Vorlage OF 706/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Aufzählung im Tenor folgende Ziffer hinzugefügt wird: "3. Falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

28.10.2019 | Aktualisiert am: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

14.10.2019 | Aktualisiert am: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008 zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens sowie der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Antragstext beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236 hierzu u. a. folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 489 2019 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Park-and-ride-Plätze A 66

05.10.2019 | Aktualisiert am: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 628/11 Betreff: Park-and-ride-Plätze A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen ob sich am Ende der A66, vor der Ausfahrt Bergen Enkheim eine oder mehrere der nördlichen Fahrspuren als P+R Plätze umwidmen lassen. Fuß- Wegebeziehungen zur U4/7 können schnell, auch provisorisch, geschaffen werden. Begründung: Es ist unumstritten, dass P+R-Plätze gebraucht werden. Am Ende der Autobahn ist genug Raum vorhanden, um mindestens eine Fahrspur zugunsten einer P+R Fläche umzuwidmen. Hier könnten ca. 900 Stellplätze entstehen. Diese Maßnahme ist relativ kurzfristig umsetzbar. Fuß-Wegebeziehungen zur U 4/7 können schnell, auch provisorisch, geschaffen werden. Der Magistrat plant erst nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels den Ausbau des P+R Parkhauses an der Borsigallee zu prüfen. Da aber bereits Maßnahmen begonnen sind, um den Verkehr aus dem Innenstadtbereich zu verdrängen, sind nun auch in der Peripherie schnelle, kurzfristig machbare Lösungen notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 628/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen 4 SPD (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten

31.07.2019 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 601/11 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt in ausführlicher Weise in seinen Konzeptpapieren Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach und Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel, den Sinn von Grundstücks- und Gebäudebegrünung dar. Beide Papiere weisen auf die besondere Notwendigkeiten der Begrünung auch in Gewerbegebieten gerade in Zeiten des Klimawandels hin. Wir fragen den Magistrat: Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße) Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim Nord im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres Nachhaltiges Gewerbegebiet Fecheheim Nord / Seckbach auferlegt?. Werden die Bebauungsplanfestlegungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Begründung: Es ist allen Beteiligten heutzutage klar und präsent wie sich Asphalt und Beton einerseits, Parks, Gärten, Hausbegrünung etc. andererseits auf das Kleinklima einer hochbelasteten Großstadt auswirken. Gegenmaßnahmen werden besprochen, Parks und Grünzonen gewertschätzt und erhalten, sogar ausgeweitet wenn möglich. Innerhalb der Gewerbegebiete wird dieses Konzept aber bei Weitem nicht in hinreichender Form umgesetzt. Jeder Mann / Frau kann am eigenen Leib erfahren, wenn Sie zu Fuß oder auf dem Fahrrad z.B. zwischen Gewerbegebiet und Grünzug in Seckbach wechseln. Es werden dabei Temperaturunterschiede von bis zu fünf Grad erzeugt bzw. festgestellt. Ein weiteres abschreckendes Beispiel ist hier die Hanauer Landstraße in deren Bereich die Temperatur häufig auch bis zu fünf Grad über begrünten Bereichen in der Nachbarschaft liegt. Eine Umkehr ist hier dringend notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1375 2019 Die Vorlage OF 601/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, FechenheimNord, CarlBenzStraße untereinander und mit Offenbach

13.05.2019 | Aktualisiert am: 15.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.05.2019, OA 397 entstanden aus Vorlage: OF 548/11 vom 28.04.2019 Betreff: Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die schienengebundene Verbindung der Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Hierbei wird die Realisierung dieser Verbindung auch mit der Möglichkeit einer Verschwenkung der Linie U 4 ab der Borsigallee nach Südosten und der Nutzung des im Zuge der nordmainischen S- Bahn zu realisierenden Tunnels unter den Bahngleisen geprüft. Begründung: In Offenbach ist solch eine Verbindung mit Frankfurt seit mehreren Monaten Thema und signalisiert auch seitens Offenbachs das Interesse. Diese Verbindung würde wichtige Teile beider Städte näher bringen und endlich die großen Gewerbegebiete im Frankfurter Osten untereinander verbinden, und das mit schienengebundenem ÖPNV. Diese Maßnahme kann zu einem wichtigen Bestandteil einer signifikanten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs im Frankfurter Osten und in der Verbindung nach Offenbach werden. Die Regierungsparteien des Römerbündnisses haben in ihrem Etatantrag vom 25.01.2019, E 18, auf die Wichtigkeit und die dringliche Umsetzung einer Regionaltangente Ost zur Verkehrsentlastung des Frankfurter Ostens hingewiesen. Allerdings ist auch innerhalb der Stadtgrenzen der dringliche Ausbau des ÖPNVs im Frankfurter Osten geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 397 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4130, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, FechenheimNord, CarlBenzStraße untereinander und mit Offenbach

28.04.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2019, OF 548/11 Betreff: Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: die Regierungsparteien des Römerbündnisses haben in Ihrem Etat Antrag E18 auf die Wichtigkeit und die dringliche Umsetzung einer Regionaltangente Ost zur Verkehrsentlastung des Frankfurter Ostens hingewiesen. Allerdings ist auch innerhalb der Stadtgrenzen der dringliche Ausbau des ÖPNVs im Frankfurter Osten geboten. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt für die schienengebundene Verbindung der Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim Nord, Fechenheim Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim Nord, Carl-Benz Straße untereinander und mit Offenbach wird eine Machbarkeitsstudie erstellt. Hierbei wird die Realisierung dieser Verbindung auch mit der Möglichkeit einer Verschwenkung der Linie U4 ab der Borsigallee nach Südosten und der Nutzung des im Zuge der nordmainischen S-Bahn zu realisierenden Tunnels unter den Bahngleisen geprüft. Begründung: In Offenbach ist solch eine Verbindung mit Frankfurt seit mehreren Monaten Thema und signalisiert auch seitens Offenbachs das Interesse. Diese Verbindung würde wichtige Teile beider Städte miteinander näher bringen und endlich die großen Gewerbegebiete im Frankfurter Osten untereinander verbinden und das mit schienengebundenem ÖPNV. Diese Maßnahme kann zu einem wichtigen Bestandteil einer signifikanten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs im Frankfurter Osten und in der Verbindung nach Offenbach werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 397 2019 Die Vorlage OF 548/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee

19.04.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 555/11 Betreff: Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten die Installation einer Pförtnerampel in Nähe der Ausfahrt Borsigallee, stadteinwärts, an geeigneter Stelle zu prüfen. Begründung: Bereits im August 2017 wurde diese Maßnahme durch den OBR 11 angeregt. Mit einer Pförtnerampel kann der Verkehr dosierter in den Riederwald und nach Fechenheim einfließen, dies wird zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung beitragen. Die Dauerstaus insbesondere auf dem Erlenbruch sorgen für die gemessenen Schadstoffüberschreitungen, Fahrverbote werden ohne ein Bündel von Gegenmaßnahmen nicht vermeidbar sein. In der ST 2487 vom 18.12.2017 wurde der Antrag aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Mittlerweile scheint sich die Sicht des Magistrats geändert zu haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4643 2019 Die Vorlage OF 555/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße

25.03.2019 | Aktualisiert am: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2019, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 531/11 vom 28.02.2019 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Gelastraße/Ecke Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 382 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 382 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4127, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fahrradstellplätze U-Bahn-Haltestelle „Gwinnerstraße“

06.03.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 530/11 Betreff: Fahrradstellplätze U-Bahn-Haltestelle "Gwinnerstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Haltestelle Gwinnerstraße Abstellplätze für Fahrräder zu schaffen. Begründung: Das Fahrrad erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Leider fehlen Abstellmöglichkeiten an der U-Bahn Haltestelle Gwinnerstraße gänzlich. Daher nutzen Fahrradfahrer die Geländer auf den Zugangsrampen um ihre Fahrräder anzuschließen. Dies führt dazu, dass Fahrgäste mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Mitbürger nur erschwert den Bahnsteig erreichen können. Hier muss zeitnah eine Lösung gefunden werden. (c) Privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße

28.02.2019 | Aktualisiert am: 04.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 531/11 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; ST 269/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße/Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 382 2019 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP; Bei Enthaltung CDU und 1 GRÜNE

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee

03.02.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 514/11 Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, ob in der Anlage auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b, welche 2015 als eine temporäre Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2018 genehmigt wurde: - noch Asylbewerber beherbergt werden und wenn ja, in welcher Anzahl? - falls sich dort noch Personen im Asylverfahren befinden, diese damit rechnen können, die Containeranlage zu verlassen und in einen für Integration und Teilhabe besser geeignetem Wohnumfeld unterzukommen? - Ferner beziehen sich die vorab genannten Fragen auch auf die Containeranlage in der Borsigallee Begründung: In der ST 16/2017 wurde die Containeranlage als temporäre Unterkunft für Asylsuchende bezeichnet. Aufgrund der befristeten Genehmigung wurden eine qualitative Begrünung der Anlage und ein entsprechender Schallschutz zur Hanauer Landstraße hin, als nicht realisierbar und nachhaltig vertretbar angesehen. Die Zahl der Asylsuchenden ist mittlerweile in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Hessenweit werden temporäre Flüchtlingsunterkünfte aufgelöst und die Bewohner in einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld langfristig untergebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2019 Die Vorlage OF 514/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11

17.11.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 465/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege, in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinnerstraße/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen beziehungsweise Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zur Zeit für diesen Bereich in Frankfurt eingesetzt werden. Andere Städte im In- und Ausland machen es Frankfurt vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 278 2018 Die Vorlage OF 465/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (ab Flinschstraße (Seckbach)), benötigten Grundstücksflächen?

02.10.2018 | Aktualisiert am: 05.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2018, OF 425/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (ab Flinschstraße (Seckbach)), benötigten Grundstücksflächen? Vorgang: ST 1380/16; ST 297/16; B 381/05 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße (Seckbach) benötigten Grundstücksflächen, ist? 1. Wie viel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wie viel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wie viel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1039 2018 Die Vorlage OF 425/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Entfernen von Schild 283 (absolutes Halteverbot) vor Leonhardsgasse 2

02.09.2018 | Aktualisiert am: 25.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2018, OF 413/11 Betreff: Entfernen von Schild 283 (absolutes Halteverbot) vor Leonhardsgasse 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das neuangebrachte Schild 283 (absolutes Halteverbot) vor Leonhardsgasse 2 zu entfernen. Das bereits früher vorhandene Schild 286 (eingeschränktes Halteverbot) mit dem Zusatz: "Werktags 7 - 17 Uhr" ist beizubehalten. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat OM 3166 2018 wurde für den Bereich des Fußgängerüberwegs ein Poller gefordert um den Fußgängerüberweg vor dem beparken zu schützen. Nun wurde der komplette Bereich vor obiger Liegenschaft durch Anbringen des Schildes 283 zum absoluten Halteverbot erklärt. Dies entspricht nicht der Anregung des Ortsbeirates und sorgt für einen unnötigen Verlust der knappen Parkplätze. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3680 2018 Die Vorlage OF 413/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Buslinie 43 auf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110

13.08.2018 | Aktualisiert am: 27.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 288 entstanden aus Vorlage: OF 400/11 vom 03.08.2018 Betreff: Buslinie 43 auf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die geplante Fahrplanänderung gemäß des Magistratsvortrags vom 15.06.2018, M 110, für die Buslinie 43 wird nicht zum Fahrplanwechsel am 09.12.2018 umgesetzt, sondern erst, wenn die Wilhelmshöher Straße - aufgrund der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Straße - nicht mehr durchgängig befahrbar ist. 2. Der vorgeschlagene Kleinbus (Shuttlebus) soll weiterhin zwischen der Endhaltestelle Leonhardsgasse (Linie 44) und Enkheim pendeln. Die vorgeschlagene Endhaltestelle Budge-Heim (Lohrberg) ist ebenfalls erst zu realisieren, wenn dies die Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße erfordern. Das Verbot der Einfahrt in die unechte Einbahnstraße Leonhardsgasse ist ausschließlich für den Kleinbus aufzuheben. Begründung: Derzeit ist ein Beginn der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße nicht absehbar. Den Baubeginn für den Jahresanfang 2019 anzunehmen, erscheint völlig unrealistisch. Deshalb ist den Seckbacherinnen und Seckbachern eine Verschlechterung der Busanbindung erst dann zuzumuten, wenn dies unabwendbar ist. An der Endhaltestelle besteht für den Kleinbus eine Wendemöglichkeit sowie eine Toilettenanlage für den Busfahrer. Seckbach Mitte wäre an den ÖPNV in Richtung Enkeim angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 288 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 289 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289); BFF (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 110 = Ablehnung, OA 288 und OA 289 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3042, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Buslinie 43 lauf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110

03.08.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2018, OF 400/11 Betreff: Buslinie 43 lauf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die geplante Fahrplanänderung, gemäß des Magistratsvortrags vom 15.06.2018 M 110, für die Buslinie 43 nicht zum Fahrplanwechsel am 09.12.2018 umzusetzen, sondern erst, wenn die Wilhelmshöher Straße - aufgrund der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Straße - nicht mehr durchgängig befahrbar ist. 2. Weiterhin soll der vorgeschlagene Kleinbus (Shuttlebus) zwischen der Endhaltestelle Leonhardsgasse (Linie 44) und Enkheim pendeln. Die in der M 110 vorgeschlagene Endhaltestelle Budge-Heim (Lohrberg) ist ebenfalls erst zu realisieren, wenn dies die Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße erfordern. Das Verbot der Einfahrt in die unechte Einbahnstraße Leonhardsgasse ist ausschließlich für den Kleinbus aufzuheben. Begründung: Derzeit ist ein Beginn der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße nicht absehbar. Den Baubeginn für den Jahresanfang 2019 anzunehmen erscheint völlig unrealistisch. Deshalb ist den Seckbacher/innen eine Verschlechterung der Busanbindung erst dann zuzumuten, wenn dies unabwendbar ist. An der Endhaltestelle besteht für den Kleinbus eine Wendemöglichkeit sowie eine Toilettenanlage für den Busfahrer. Seckbach Mitte wäre an den ÖPNV in Richtung Enkeim angebunden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 288 2018 Anregung OA 289 2018 1. Die Vorlage M 110 wird unter Hinweis auf OA 288 und OA 289 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 400/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 401/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Ecke Gwinnerstraße/Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten

29.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 399/11 Betreff: Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Ecke Gwinnerstraße/Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 zu reduzieren sowie in der Anfahrt auf die neu errichtete Querungshilfe ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Nach Wegfall des Fußgängerüberweges Ecke Gwinnerstraße / Gelastraße wurde nun eine Querungshilfe eingerichtet, damit die Schulkinder und Anwohner die Straße gefahrloser queren können. In der Anfahrt von der Borsigallee kommend wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen / Anhänger und LKW derart zugeparkt, das Fußgänger, die die Querungshilfe nutzen, die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können die Autofahrer die Fußgänger erst sehr spät sehen. Aufgrund des dürftigen Zustandes der Gwinnerstraße (Schienen, Pflaster, Asphaltflicken) ist bei Tempo 50 eine gefahrlose Notbremsung schwer möglich. Zur Sicherheit der Nutzer der Querungshilfe ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3519 2018 Die Vorlage OF 399/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in Gelastraße und Flinschstraße

18.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 396/11 Betreff: Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in Gelastraße und Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, in der Gela- und der Flinschstraße, in Höhe des Eckhauses Flinschstraße 67, jeweils einen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des beantragten Fußgängerüberwegs in der Gelastraße ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich seit Anfang 2017 eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit ca. 140 Personen. Da in der Gela- und der Flinschstraße hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Fußgängerüberwege dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3517 2018 Die Vorlage OF 396/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/Ecke PhillipPuthStraße

30.06.2018 | Aktualisiert am: 09.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2018, OF 194/16 Betreff: Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/Ecke Phillip-Puth-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die defekte Fahrbahnen im o. g. Bereich zu erneuern. Begründung: Bei den o. g. Fußgängerübergängen ist die Fahrbahn schon mehrfach aufgebrochen worden und dann nur notdürftig wieder verschlossen worden. Durch den hohen Durchgangsverkehr täglich, haben sich an den ausgebesserten Stellen gefährlich Risse und zum Teil schon große Löcher gebildet (siehe Bilder). Für Fußgänger, Behinderte und Frauen mit Kinderwagen stellt diese eine große Gefahr dar. Diese Fußgängerüberwege sollten schnellstens Grunderneuert (nicht ausgebessert) werden. Links Überweg an der Phillip-Puth-Straße Überweg an der Phillip-Puth-Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 07.08.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3414 2018 Die Vorlage OF 194/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64

05.06.2018 | Aktualisiert am: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Keine Öffnung der Leuchte mittels Verkehrskreisel in die überörtliche Durchgangsstraße Borsigallee

03.06.2018 | Aktualisiert am: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2018, OF 192/16 Betreff: Keine Öffnung der Leuchte mittels Verkehrskreisel in die überörtliche Durchgangsstraße Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Leuchte auch nicht mittels eines Kreisverkehrs in die Borsigallee zu öffnen, um den heute schon heftigen Durchgangsverkehr von der L3209 über die Marktstraße und die Wohngebiete in Bergen und Enkheim, bedingt durch die Ampelanlage vor der Baustelle am Berger Rathaus, nicht noch zu vervielfältigen. Nachdem demnächst die Bauarbeiten zum Lückenschluß der A66 mit dem Riederwaldtunnel beginnen werden und das Hessencenter um- und ausgebaut werden soll, ist für etliche Jahre ein Verkehrschaos am Autobahnende und im ganzen Frankfurter Osten zu erwarten, bei dem noch mehr Pendler jede Gelegenheit nutzen werden, um über Schleichwege die Staus zu umfahren. (Siehe auch OA 260 Befürchtungen des OBR 11 beim Ausbau der Autobahn). Wollen wir das auch nach Enkheim verlagern? Die Anwohner der Wohngebiete können schon immer in die Leuchte ein- und ausfahren, nur nicht direkt aus der stark frequentierten Durchgangsstraße Borsigallee Richtung Wetterau. Das sollte auch nicht geändert, werden solange die Autobahn nicht fertiggestellt ist. Auch während der Bauzeit im geplanten Neubaugebiet Leuchte kann der Baustellenverkehr ungehindert über das vorhandene Straßennetz abgewickelt werden. Die Belästigungen für diesen überschaubaren Zeitraum müssen alle Anwohner solidarisch mittragen. Das ist bei allen Baumaßnahmen so. Erst wenn der überörtliche Verkehr und der Schleichverkehr über die Autobahn geführt werden können, kann über einen Kreisverkehr am Knoten Borsigallee/-Vilbeler-Landstraße, Leuchte/Triebstraße nachgedacht werden. Das dürfte aber noch einige Jahre dauern. Begründung: Die Leuchte ist mit die am dichtesten besiedelte Wohnstrasse in ganz Bergen-Enkheim. Die Fortführung nach Norden ist der Fritz-Schubert-Ring, ein reines Wohngebiet, der Sperber und die sehr schmale Röhrborngasse, die kurz vor dem Berger Rathaus in die Marktstrasse mündet. Schon immer können Anwohner in die Leuchte ein- und ausfahren, nur nicht direkt aus der Borsigallee. Das ist auch durchaus so gewollt, weil der Durchgangsverkehr nicht in die dicht besiedelten Wohngebiete gelockt werden sollte, die nur über schmale reine Wohnstrassen wieder verlassen werden können. Alle Städte und Stadtteile versuchen den Durchgangsverkehr aus ihren Wohngebieten fernzuhalten, nur in Bergen-Enkheim wird immer wieder versucht, die Wohngebiete durch eine Öffnung der Leuchte mit Durchgangsverkehr zu fluten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 270 2018 1. Die Vorlage B 64 wird unter Hinweis auf OA 270 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 184/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 192/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, 1 GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Kenntnis) bei einer Enthaltung GRÜNE zu 2. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Zustimmung) bei Enthaltung 1 CDU und FDP

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte

16.05.2018 | Aktualisiert am: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten Im Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2042 - OA 191/17 OBR 16 - heißt es u.a.: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im Vorliegenden Antrag OA 191 vom 24.10.2017 sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des OBR 16 klar aufgezeigt, dass a) Ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist, und b) Ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget dort implantiert werden kann. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 270 2018 1. Die Vorlage B 64 wird unter Hinweis auf OA 270 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 184/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 192/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, 1 GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Kenntnis) bei einer Enthaltung GRÜNE zu 2. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Zustimmung) bei Enthaltung 1 CDU und FDP

Partei: WBE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Verkehrsgutachten im Bereich der UBahnEndhaltestelle in BergenEnkheim

16.05.2018 | Aktualisiert am: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 181/16 Betreff: Verkehrsgutachten im Bereich der U-Bahn-Endhaltestelle in Bergen-Enkheim Vorgang: OA 14/16 OBR 16; ST 1396/16; OA 205/17 OBR 16; ST 753/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Ortsvorsteherin wird gebeten folgendes zu veranlassen: Im Vorgang OA 14/16 OBR 16; ST 1396/16, wurde der Magistrat aufgefordert, das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten im Bereich der U-Bahn-Endhaltestelle in Bergen-Enkheim insoweit erweitern zu lassen, dass der geplante (und vom Ortsbeirat 16 an dieser Stelle weiterhin abzulehnende) Moscheebetrieb in der Bessemerstraße 7 und der damit zu erwartende Besucherstrom in diesem Bereich wie auch nördlich der Borsigallee, von angekündigten durchschnittlich 400 Gläubigen an Gebetstagen mit aufgenommen werden kann. Die zu dieser Vorlage gehörende Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 753 ist zurückzuweisen, denn sie lässt uns vermuten, dass der Antrag missverstanden wurde und das Thema deshalb verfehlt ist. Gefragt wurde nicht ob der ÖPNV die zusätzliche Nachfrage, die durch den geplanten Moscheebau ausgelöst wird, problemlos bewältigen wird, sondern ob diese Situation den, mit dem Kraftfahrzeug aus dem gesamten Frankfurter Umland anreisenden Gläubigen Parkplatzmäßig gerecht wird. Begründung: Die Gemeinde erwartet nach eigenen Angaben an Gebetstagen zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr im Durchschnitt 400 Gläubige, die aus der gesamten Rhein-Main-Region kommen und größtenteils nicht mit dem ÖPNV zur Bessemerstraße anreisen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.05.2016, OA 14 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1396 Anregung vom 28.11.2017, OA 205 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 181/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF

Partei: WBE

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

14.05.2018 | Aktualisiert am: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

27.04.2018 | Aktualisiert am: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 355/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: o Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel. o (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) o Fordert Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können o Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG -"Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie" durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxyde zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin noch lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: · Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. · Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle LKW's und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 260 2018 Die Vorlage OF 355/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw

26.04.2018 | Aktualisiert am: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 380/11 Betreff: Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbahnstraße in der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gwinnerstraße für PKW aufzuheben. Begründung: Mehrere Zufahrten nach Seckbach senken den Verkehrsdruck auf den Hauptzufahrtsstraßen, der ohnehin schon unerträglich hoch ist. Weiterhin könnte durch eine Aufhebung der Einbahnstraße der Verkehrdruck aus der Gelastraße genommen werden und somit dort auch eine Beruhigung im dortigen Anwohnergebiet erreicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 380/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Poller bei Fußgängerüberweg Leonhardsgasse 2

26.04.2018 | Aktualisiert am: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 371/11 Betreff: Poller bei Fußgängerüberweg Leonhardsgasse 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Pollern, den Bereich um den Fußgängerüberweg an der Leonhardsgasse 2 von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Begründung: In der Leonhardsgasse 2 ist eine beliebte Gastronomie. Die Parkplatzsituation in Seckbach ist wie überall in der Stadt - nicht ausreichend. Dennoch herrscht auch reger Fußverkehr. Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, gefährdet wird, insbesondere an Fußgängerüberwegen. Täglich ist zu beobachten, wie Fahrzeuge auf dem Fußgängerüberweg direkt oder wahlweise im geschützten 5-Meterbereich parken. Es scheint jedenfalls die Regel zu sein. Das Aufstellen von zwei Pollern, um den 5-Meterbereich zu sichern, würde eine merkliche Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger bewirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3166 2018 Die Vorlage OF 371/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Poller unter Beachtung der Barrierefreiheit aufgestellt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Poller bei Fußgängerüberweg Leonhardsgasse 2

26.04.2018 | Aktualisiert am: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 371/11 Betreff: Poller bei Fußgängerüberweg Leonhardsgasse 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Pollern, den Bereich um den Fußgängerüberweg an der Leonhardsgasse 2 von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Begründung: In der Leonhardsgasse 2 ist eine beliebte Gastronomie. Die Parkplatzsituation in Seckbach ist wie überall in der Stadt - nicht ausreichend. Dennoch herrscht auch reger Fußverkehr. Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, gefährdet wird, insbesondere an Fußgängerüberwegen. Täglich ist zu beobachten, wie Fahrzeuge auf dem Fußgängerüberweg direkt oder wahlweise im geschützten 5-Meterbereich parken. Es scheint jedenfalls die Regel zu sein. Das Aufstellen von zwei Pollern, um den 5-Meterbereich zu sichern, würde eine merkliche Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger bewirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3166 2018 Die Vorlage OF 371/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Poller unter Beachtung der Barrierefreiheit aufgestellt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrssicheres Gestalten der Ecke Wilhelmshöher Straße/Leonhardsgasse

26.04.2018 | Aktualisiert am: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 372/11 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der Ecke Wilhelmshöher Straße/Leonhardsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Wilhelmshöher Straße 166a / Leonhardsgasse 2 durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße ist die Hauptverkehrsstraße in Seckbach. Es verkehrt ebenfalls eine Buslinie dort und es herrscht, auch wegen der beliebten Gastronomiebetriebe, reger Fußgängerverkehr. Der Gehweg ist an der Wilhelmshöher Straße 116a/ Leonhardsgasse so schmal, dass keine zwei Fußgänger nebeneinander laufen können. Es entstehen dort täglich höchst gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Fahrzeugen jeglicher Art, beispielsweise wenn Fußgänger aus der Leonhardsgasse 2 links um die Ecke auf die Wilhelmshöher Straße gehen. Denn es ist keine Seltenheit, dass Fahrzeuge, ebenfalls aufgrund der engen Fahrbahn, über den dortigen Gehweg fahren. Allein in diesem Jahr wurde bereits die Ecke des dortigen Hauses durch einen LKW gestreift und beschädigt. Geeignete Maßnahmen könnten z. B. Kleine Leitelemente, Radabweiser oder Pfosten an geeigneter Stelle sein Die entsprechende Stelle ist als Lichtbild beigefügt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3167 2018 Die Vorlage OF 372/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher und FFH-Gebiet Seckbacher Ried, Im Weimerhaus

18.04.2018 | Aktualisiert am: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2018, OF 179/16 Betreff: Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher und FFH-Gebiet Seckbacher Ried, Im Weimerhaus Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die zum Teil unterirdisch geplante Fließwasserverbindung von den Quellen des Berger Rückens oder aus dem Enkheimer Riedsee noch einmal gründlich zu durchdenken und zu überarbeiten, nachdem das Seckbacher Ried und der Ostparkweiher nach einem eigentlich sehr trockenen Winter die plötzlich vorhandenen Wassermassen kaum fassen können, wie dem beigefügten Artikel aus der FR vom 18.4.2018 zu entnehmen ist. Das Abpumpen von Wasser aus dem Riedsee und das Sammeln von meist nur sporadisch vorhandenen Schichtwasserquellen zur Auffüllung des Ostparkweihers wird die ganzen baulichen Veränderungen im Frankfurter Osten zwischen Bergen-Enkheim, dem Industriegebiet zwischen Borsigallee und Seckbach und dem ehemaligen Auwald des heutigen, zwischen 1910 und 1928 erbauten und heute dicht besiedelten Stadtteils Riederwald nicht aufwiegen können, sondern nur neue Probleme schaffen. Inzwischen sind die Stadtteile Bergen-Enkheim, Fechenheim, Riederwald und Seckbach praktisch zusammengewachsen. Auch wenn die noch spärlich vorhandenen Auwaldrelikte des ehemaligen sumpfigen Riedes von den Naturschutzbehörden als FFH-Gebiet nach Brüssel gemeldet wurden, kann hier wegen der dichten, angrenzenden Bebauung zwischen dem Bornheimer Hang, dem VGF-Ausbesserungswerk, dem Festplatz am Ratsweg, den beiden Großsportplätze von Eintracht Frankfurt und FSV, der A66/A661 und der Vilbeler Landstraße in Bergen-Enkheim kein FFH-Auwald mehr renaturiert werden. Der Magistrat wird deshalb gebeten, dem Ortsbeirat 16 endlich ein Konzept vorzulegen, das die Bausünden der Vergangenheit zwar nicht heilen, aber doch zumindest die seit vielen Jahrzehnten vorhandenen wohnungsnahen Gärten und Erholungsräume im Bereich "Am Weimerhaus" erhalten kann und unnötige Planungen und Kosten, die zur Flutung des Seckbacher Riedes führen können am besten ganz unterbleiben. Da auch Enkheim durch seine Lage im trockengelegten Ried eines alten Mainarmes bei zunehmenden Unwettern mit Starkregen immer wieder mit Überflutungen rechnen kann, sind auch die Abwasserkanäle durch die massive Verdichtung im alten Baubestand an ihre Grenzen gekommen. Da muß etwas getan werden. Anlage 1 (ca. 57 KB) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 08.05.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 179/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3285 2018 Die Vorlage OF 179/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77

09.04.2018 | Aktualisiert am: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2018, OA 240 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 08.04.2018 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung der Park-and-ride-Flächen für Fechenheim, außer der Nordmainischen S-Bahn, ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren (-20.000 Kfz). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der Autobahn A 66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der A 661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein Park-and-ride-Angebot weiterhin attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A 66 an die A 661 werden die Fahrzeuge Park-and-ride-Angebote an den Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung allerdings die Park-and-ride-Angebote Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von der A 661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls Lösungen gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1408 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 77 = Kenntnis, OA 240 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 77 = Zurückweisung, OA 240 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2747, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 3

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee

09.04.2018 | Aktualisiert am: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2018, OA 237 entstanden aus Vorlage: OF 343/11 vom 12.03.2018 Betreff: Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Einwendungen zu den aktuellen Planungen im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel (Verkehrsuntersuchung - Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee) geltend zu machen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, eine Neuplanung sowie Maßnahmen einzufordern, um auf der A 661 mindestens eine Fahrgeschwindigkeit wie heute zu erreichen. Planungen mit einer Geschwindigkeit von Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h sind für eine Autobahn in der heutigen Zeit inakzeptabel. Die Stadtverordnetenversammlung weist die jetzigen Planungen für die Anschlussstelle Borsigallee zurück und fordert eine Planung, die leistungsfähig und gleichberechtigt ist und den Verkehr bewältigen kann. Begründung: Siehe Anlage! Anlage - (nicht vervielfältigt) Anlage 1 (ca. 745 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1689 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 237 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2702, 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.05.2018 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Park-and-ride-Plätze in Fechenheim

08.04.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2018, OF 351/11 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung der Park + Ride Flächen für Fechenheim, ausser der Nordmainischen S-Bahn, ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren ( -20.000 Kfz ). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der Autobahn A66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der A661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein P+R Angebot weiterhin attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A66 an die A661 werden die Fahrzeuge P+R Angebote an den Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung allerdings die P+R Angebote Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von der A661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls Lösungen gesucht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 240 2018 1. Die Vorlage B 77 wird unter Hinweis auf OA 240 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 351/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes

23.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 340/11 Betreff: Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Seit 2016 hat das Land Hessen ein Förderprogramm aufgelegt, um Tempo-30 Zonen stärker auszubauen. Tempo-30-Zonen verminderten Lärm und Abgase, während sie die Sicherheit erhöhen. Das alleinige Aufstellen von Tempo-30-Schildern reicht oft nicht aus, um die Geschwindigkeit innerhalb der Zonen tatsächlich zu senken. Das Programm sieht daher unter anderem Maßnahmen, wie eine Verengung der Fahrbahn, Verbreiterung der Gehwege oder den Bau von Verkehrsinseln vor. Die Investitionen werden vom Land mit bis zu 85 Prozent der Kosten bezuschusst. Wie aus der Presse Ende letzten Jahres jedoch zu entnehmen war, hat die Stadt Frankfurt bisher keine Fördermittel beantragt. 1. Ist dem Frankfurter Magistrat das Förderprogramm bekannt? 2. Wenn ja, wieso wurden in 2016 und 2017 keine Fördergelder beantragt? 3. Ist der Magistrat in 2018 bestrebt, Fördergelder zu beantragen, um die Verkehrssicherheit insbesondere in den von Verkehr stark belasteten Einfallsgebieten des Pendlerstroms zu erhöhen? 4. Wie ist der aktuelle Sachstand diesbezüglich für den Ortsbezirk11? Begründung: Der Frankfurter Osten ist eine der Hauptverkehrsadern der täglichen Pendlerströme. Regelmäßig kommt es bei Staubildungen wie bspw. auf der Hanauer Landstraße, Borsigallee oder der Wächtersbacherstraße zu Ausweichrouten der Pendler über Wohngebiete. Ungeachtet der dort eingerichteten Tempo-30 Zonen kommt es regelmäßig zu Geschwindigkeitsverstößen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 799 2018 Die Vorlage OF 340/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee

12.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 343/11 Betreff: Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zu den aktuellen Planungen im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel ( Verkehrsuntersuchung ) (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) und fordert eine Neuplanung und Maßnahmen um auf der A661 mindestens eine Fahrgeschwindigkeit wie heute zu erreichen. Planungen mit einer Geschwindigkeit von Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h sind für eine Autobahn in der heutigen Zeit inakzeptabel. Die Stadt Frankfurt weist die jetzigen Planungen für die Anschlussstelle Borsigallee zurück und fordert eine Planung die leistungsfähig und gleichberechtigt ist und den Verkehr bewältigen kann. Begründung: A.: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h auf der A661 Durch den Anschluss der A66 an die A661 in der jetzt vorgeschlagenen Art und Weise ist von massiven Beeinträchtigungen im Straßenverkehr auszugehen. Die Fahrgeschwindigkeiten auf der A661 sollen laut Hessen Mobil und Planfeststellung (Verkehrsprognose im PFB) in den Verkehrsspitzen täglich auf unter 30km/h herunter gehen mit Stockungen. Das ist nicht der Geschwindigkeitsbereich, wie auf einer Autobahn vorgesehen ist. Vor allem nicht dann, wenn diese Autobahn neu und bereits mit solchen Werten geplant wird. Verschärfend kommt dazu, die Autobahn A661 wird bereits mit einem einen zusätzlichen dritten Fahrstreifen geplant, sonst ginge dort gar nichts mehr. - Die jetzigen Planungen bringen zukünftig erhebliche Defizite für die Frankfurter Bürger und die Unternehmer, welche auf eine funktionierende A661 angewiesen sind. Negative wirtschaftliche Effekte werden sich einstellen. - Eine versprochene Entlastung des Erlenbruchs wird nicht erreicht werden. Die Stausituation im Erlenbruch wird zu den Verkehrsspitzen weiter bestehen, lediglich die Randzeiten des Staus werden sich in der Lage etwas verändern. Dafür wird die gesamte Borsigallee in beiden Richtungen zur Stauzone. - Durch den Anschluß der A66 an die A661 entsteht nun eine neue Stausituation im Bereich der Borsigallee. Dort wird es lange Wartezeiten im gesamten Bereich geben und der Bereich zwischen dem Hessen-Center und Bergen-Enkheim wird beidseitig ebenfalls zum Stillstand kommen. Dort sind laut Planung fast 800 Fahrzeuge in der Stunde alleine in Richtung Bergen-Enkheim, vom Hessen-Center aus, abzufertigen. Hessen Mobil: Die Auswertung der Verkehrsströme bei realisierter A66 zeigt auf, welche lokale und regionale Bedeutung dieser Lückenschluss hat. Die lokale Bedeutung zeigt sich darin, dass ein Viertel des Verkehrs durch den Riederwaldtunnel die AS F-Borsigallee nutzt, d.h. 28.100 Kfz/24h von 108.900 Kfz/24h (Plan 15) [1] S.32 Festgestellte Funktionsbeeinträchtigungen der A661 durch den Riederwaldtunnel mit A66 - Kein Stop and Go auf der Autobahn A661 Verkehrssituation auf der A661 im Planfall 1a In den Simulationen für die Morgenspitze sind auf der Hauptfahrbahn der A661 in Richtung Norden regelmäßig auftretende Stockungen im Verkehrsablauf feststellbar. Das hohe Verkehrsaufkommen bewirkt zwischen den Anschlussstellen F-Ost und Friedberger Landstraße einen dichten, temporär gebundenen Verkehrszustand (vgl. Abbildung 14). Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass keine ausgeprägte Rückstaubildung auftritt und der Verkehrsablauf im Riederwaldtunnel hierdurch nicht beeinflusst ist.[2] Quelle: Hessen Mobil Das bedeutet, es gibt auf A661 laufenden Stau mit Stillstand; dieser Rückstau wird nicht so gravierend sein, dass der Verkehr im Riederwaldtunnel zum Stehen kommt. Hessen Mobil geht von Schrittgeschwindigkeit bis 30km/h mit einzelnen Phasen des kompletten Stillstands aus. Mit dem Anschluss der A66 bedeutet es, dass dichtester Verkehrsfluss auf der Autobahn bis mindestens zur Friedberger Warte in Richtung Norden stattfinden wird. Die Fahrgeschwindigkeiten werden kleiner 30km/h betragen, insofern keine Störungen (z.B. durch Unfälle) auftreten. Was erwartet man von einer neu gebauten Autobahn ? Mit Sicherheit keine 30km/h in der Spitze. Der Anschluss des Riederwaldtunnels an die A661 wird mit seinen massiven negativen Auswirkungen die Verkehrssituation nicht verbessern, sondern für sehr viele Menschen, verschlechtern. Insbesondere für die Menschen und Unternehmen in den nördlichen und den südlichen von Frankfurt gelegenen Gemeinden. Dies gilt ebenfalls für Frankfurter Unternehmen und Menschen die sich nach Norden und Süden orientieren und deren allgemeinen Unternehmungen und Fahrten dorthin führen. Von den wirtschaftlichen Beeinträchtigungen ganz zu schweigen. Es gilt abzuwägen zwischen einem Ist-Zustand heute und dem Gewinn für die Stadt in Zukunft. Dabei ist nicht nur auf die Menschen im Riederwald, Seckbach, Fechenheim und Bergen-Enkheim abzuzielen, sondern alle Frankfurter Bürger und deren Interessen sind zu berücksichtigen. Die Nord-Süd Autobahnverbindung ist sehr wichtig und hat einen eindeutig höheren Stellenwert als die Entlastung des Erlenbruchs. Das bedeutet nicht, das die Entlastung des Erlenbruchs nicht wichtig sei. Vergleicht man beide Stausituationen und deren Wirkungen und stellt eine Abwägung der höheren Prioritätswürdigkeit auf, so wird man feststellen, alleine die schiere Masse an Betroffenen, wird die Problematik des Staus auf der A661 vorrangig erscheinen lassen. Fazit: Entweder ist das Gesamtkonzept komplett neu zu überdenken oder die Planung muss dahingehend geändert werden, dass es nur akzeptale Einschränkungen für den Verkehr auf der A661 geben wird Quellle: Hessen Mobil Hessen Mobil: Grund hierfür ist einerseits die große Anzahl an Spurwechselvorgängen zwischen den beiden Knoten sowie die Tatsache, dass auf der Hauptfahrbahn der A661 hinter den Ausfahrtrampen der AS F-Ost lediglich zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen (Belastung in der Morgenspitze ca. 4.000 Kfz/h). Die Kombination dieser beiden Effekte führt zur Rückstaubildung, welcher sich in der Morgenspitze über die Rampen des AD Erlenbruch bis in den Riederwaldtunnel ausbreitet. Quelle: Hessen Mobil Quellle: Hessen Mobil Warum wurde dieser Rückstau nicht in der Karte (Abb.14 ) festgehalten ? Hessen Mobil: In den Simulationen für die Morgenspitze sind auf der Hauptfahrbahn der A661 in Richtung Norden regelmäßig auftretende Stockungen im Verkehrsablauf feststellbar. Das hohe Verkehrsaufkommen bewirkt zwischen den Anschlussstellen F-Ost und Friedberger Landstraße einen dichten, temporär gebundenen Verkehrszustand (vgl. Abbildung 14). Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass keine ausgeprägte Rückstaubildung auftritt und der Verkehrs-ablauf im Riederwaldtunnel hierdurch nicht beeinflusst ist. [3] Quelle: Hessen Mobil Was ist: temporär gebundener Verkehrszustand Das bedeutet, es gibt auf der A661 laufenden Stau mit Stillstand; dieser Rückstau wird nicht so gravierend sein, dass der Verkehr im Riederwaldtunnel zum Stehen kommt. Der Tunnel bekommt eine Ampelanlage am Eingang. Es kann von Schrittgeschwindigkeit bis 30km/h, mit einzelnen Phasen des Stillstands ausgegangen werden. Sind bereits Maßnahmen erfolgt um das Schrittgeschwindigskeitsproblem zu beseitigen ? Der Stau kommt durch die zusätzliche Zuführung von Verkehr auf eine bereits verkehrstechnisch ausgelastete A661. Das lässt sich bereits heute zu den Hauptverkehrszeiten mit überwiegend dichtem Verkehr erkennen. Regelmäßig werden Staus im Radio gemeldet auf der A661. Bereits bei kleinen Störungen, wie z.B. leichtem Niederschlag, gehen die Fahrgeschwindigkeiten herunter und der Verkehr wird zähflüssig. Hessen Mobil hat bereits zwei Maßnahmen in die Planung mit eingearbeitet, weil sonst der Verkehr komplett zum erliegen gekommen wäre. Trotzdem werden ohne Störungen im Verkehrsfluss zu den Hauptverkehrszeiten nur Geschwindigkeiten in der Spitze von kleiner 30km/h erreicht. Die geplante Umgehung der planfestgestellten Genehmigung (4-spurige A661) um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen: Die Maßnahmen: Zwischen der Friedberger Warte und dem AD-Erlenbruch wird ein zusätzlicher dritter Fahrstreifen gebaut. Da dieser zusätzliche Fahrstreifen für Hessen Mobil nicht genehmigungsfähig ist, da die Autobahn nur 4-spurig planfestgestellt ist, hilft man sich mit einer Bezeichnung als "Verflechtungsstreifen" der mehrere Kilometer lang ist. Der Standstreifen im Bereich Ratswegbrücke wird zusätzlich zu einer dauerhaften Fahrbahn gemacht. Vor der Einmündung der Einfahrtrampe AS F-Ost in Richtung Süden wird der linke Fahrstreifen der Hauptfahrbahn eingezogen. Quelle: Hessen Mobil S.28 Verflechtungsstreifen Daher wird in einem zweiten Schritt als weitere Maßnahme die Umnutzung des Standstreifens im Bereich Ratswegbrücke untersucht. Vor der Einmündung der Einfahrtrampe AS F-Ost in Richtung Süden wird der linke Fahrstreifen der Hauptfahrbahn eingezogen (Abbildung 7). Im Ergebnis ist eine dritte durchgehende Fahrspur über mehrere Kilometer geplant um die Leistungsfähigkeit der A661 zu steigern. Fazit: Im Ergebnis wird mit dieser Maßnahme immer noch nur eine dauerhafte Stausituation zu den Hauptverkehrszeiten erreicht. Die Autobahn darf mit solch einer Planung nicht in Betrieb gehen. Die Planung ist zu überarbeiten um Mindestgeschwindigkeiten für Autobahnen von 60km/h zu erreichen. Wie wäre die Situation im Jahr 2025 ohne den Anschluss der A66 und den Riederwaldtunnel ? Zur Hauptverkehrszeit am Abend und Morgen ohne Riederwaldtunnel [4] . Ergebnis: Der Verkehr fließt mit 100-120 km/h im Jahr 2025 Ergebnis: Der Verkehr fließt ohne Riederwaldtunnel mit 100-120 km/h im Jahr 2025 Der orangrote Streifen im Norden ist die unveränderte schlechte Abfahrt an der Friedberger Landstraße in die Stadt von Norden kommend, welche für Aufstauungen verantwortlich ist. Eine Neuplanung für diesen Anschluß ist im PFB enthalten, der eine Auflösung dieser Staustelle gewährleisten kann. Bewertung Die Autobahn A66 soll mit dem Riederwaldtunnel nur Zielverkehr nach Frankfurt bringen und hat "keine überregionale Bedeutung" (so Hessen Mobil). Ganz anders verhält es sich mit der A661; durch ihre Wichtigkeit für den überregionalen Verkehr ist der A661 mehr Bedeutung zuzuschreiben. Der Zweck von Autobahnen ist grundsätzlich eine überregionale Vernetzung herzustellen. Eine massive negative Beeinträchtigung des überregionalen Verkehrs durch die Anbindung einer Straße ohne überregionale Bedeutung sollte gut abgewogen werden. Wenn dies nur zum Zwecke der Verbesserung einer lokalen Situation dient ist das Projekt kritisch zu überprüfen. Zumal wenn diese Anbindung nicht ohne erheblichen Finanzaufwand und starke Beeinträchtigung der Bevölkerung und Natur erfolgen kann. Die Leistungsfähigkeit der A661 mit überregionaler Bedeutung darf durch die A66 nicht eingeschränkt werden. Die A66 hat nur regionale Bedeutung im Zubringerverkehr für die Stadt Frankfurt, so Hessen Mobil. Daher sind andere Lösungen zu finden, wie entweder die Leistungsfähigkeit auf der A661 weiter erhöht wird oder die Verkehrsführung der A66 weiter in die Stadt am Autobahnende geändert wird. Das Ergebnis der Planung muss nachgearbeitet werden oder das Gesamtprojekt muss komplett überdacht werden auf seine Sinnhaftigkeit. Verkehrsknotenpunkt Borsigallee Die Anschlussstelle Borsigallee wird massiv an Verkehr zunehmen. Man geht davon aus, dass dort ein Viertel des Verkehrs, welcher durch den Riederwaldtunnel fährt, diese Auf und Abfahrt wählen wird. ( 28.000 Kfz/Tag ) Hessen Mobil: Die Auswertung der Verkehrsströme bei realisierter A66 zeigt auf, welche lokale und regionale Bedeutung dieser Lückenschluss hat. Die lokale Bedeutung zeigt sich darin, dass ein Viertel des Verkehrs durch den Riederwaldtunnel die AS F- Borsigallee nutzt, d.h. 28.100 Kfz/24h von 108.900 Kfz/24h (Plan 15). Die AS Maintal-Bischofsheim wird hingegen weniger genutzt. Hier erscheint die Nutzung der Hanauer Landstraße attraktiver. [5] Die jetzigen Planungen für die Anschlusstelle Borsigallee sind unzureichend. Die Anforderungen nach HBS sind im Gutachten z.T. als nicht leistungsfähig eingestuft worden. Ein nur in Teilen flüssiger Verkehrsablauf ist nicht ausreichend. Der Grund für die Umsetzung des Projektes war, unter anderem, den "in Teilen flüssigen Verkehrsablauf" im Erlenbruch zu beenden. Dies wird mit dem vorliegenden Konzept nicht erreicht werden. Durch die neue Planung wird zusätzlich zum Erlenbruch nun der benachbarte, vorher flüssige unbeeinträchtigte Bereich Borsigallee, ein gestörter und schlecht fließender Verkehrsbereich. Hessen Mobil: Obgleich der Knotenpunkt mit der untersuchten ÖV-Priorisierung nach den Kriterien des HBS in der Morgenspitze als nicht leistungsfähig eingestuft wird, ist die verkehrliche Funktionsfähigkeit aus gutachterlicher Sicht gewährleistet. Die Simulationen zeigen in weiten Teilen einen von nachhaltigen Störungen unbeeinflussten, flüssigen Verkehrsablauf. Ohne Berücksichtigung der Fußgängerschleuse wird in der Morgenspitze für sämtliche Abbiege-ströme mindestens Qualitätsstufe D erreicht. Somit ist der Knoten nach den Kriterien des HBS 2015 leistungsfähig (Abbildung 27). [6] Die Kreuzung Kruppstraße / Borsigallee ist ein wichtiger Verkehrspunkt, auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. Dort gibt es eine Haltestelle mit zwei U-Bahnlinien, div. Einzelhandel, den Hessen-Center, ein Park&Ride Parkhaus, McDonalds etc. Diesen Bereich "ohne Schleusung" für Fußgänger und Radfahrer zu planen ist unakzeptabel. Gerade in den Bereichen von Haltestellen gilt für Fußgänger ein höherer Schutzbedarf. Menschen queren erfahrungsgemäß schnell und unaufmerksam die Straßen. An solchen Stellen sind großzügigere Zeiten für die Querung festzulegen, sowie Möglichkeiten der Schleusung für Fahrradfahrer, ohne Behinderungen zwischen den einzelnen Abschnitten. Besonders Fußgänger neigen bei langer Wartezeit rote Ampeln zu missachten. Diese Kreuzung wird mit 28.000 Fahrzeugen zu den verkehrsstärksten Kreuzungen Frankfurts gehören. Grundsätzlich müssen bei diesen Planungen Verbesserungen durchgesetzt werden. Es wird bei der Planung übersehen, dass es um eine gleichwertige Beurteilung der einzelnen Verkehrsteilnehmer geht. Dies ist nicht mehr die Autobahn, sondern bereits städtischer Raum. Hessen Mobil spricht nur über Verlustzeiten für den Autofahrer an Kreuzungen und nicht über die Fahrradfahrer und Fußgänger. Die Fahrradfahrer sind nicht erwähnt in der Planung oder Simulation. Die Kreuzungszeiten für die Radfahrer und Fußgänger sind auf das Minimum gesetzt worden. Nur anhand einer visuellen Kontrolle eines Simulationsfilms, dessen Parameter weder im Planfeststellungsbeschluss hinterlegt, noch wissenschaftlich belegt sind, wird die Einstufung in "verkehrlich machbar" genannt. Bei der eben genannten Simulation handelt es sich um kein offiziell anerkanntes oder zugelassenes Instrument zur Bemessung von Verkehrsströmen, allerdings darf es herangezogen werden. Zu beachten ist allerdings: Die Parameter lassen sich in millionenfacher Art verstellen und einstellen. Fahrer und Fußgängertypen können individuell nach Art und Bedarf eingestellt werden, so der Verband der Verkehrsuntersucher zu dieser Simulation. Das bedeutet, die Parameter können entweder in die eine Richtung gedreht werden oder in eine andere Richtung. Der Anteil der Rennfahrer kann verändert werden bei den Kraftfahrzeugen und das Alter der Fußgänger kann zu 100% auf 20-25 Jahre gesetzt werden. Alle diese Werte beeinflussen das Ergebnis erheblich. Mit einer sachgerechten Planung würden solche Probleme nicht entstehen. Es wäre dann nicht notwendig gewesen auf eine Simulation zurückgreifen zu müssen, um die Leistungsfähigkeit in der untersten Stufe genehmigungsfähig zu machen. Jetzt müssen die Radfahrer und Fußgänger zum queren hintereinander an drei Stellen an den roten Ampeln jeweils minutenlang warten. Hessen Mobil: In der Abendspitze sind im Fall mit Fußgängerschleuse alle Ströme mit Ausnahme des Geradeausstroms aus dem westlichen Arm der Borsigallee mit Qualitätsstufe D oder besser bewertet (vgl. Abbildung 28). Der genannte Geradeausstrom liegt mit einer Verlustzeit von 71 Sekunden nur geringfügig über der Grenze zu Qualitätsstufe D. Analog zur Morgenspitze kann aber auch hier konstatiert werden, dass sämtliche Verkehrsströme in der Mikrosimulation leistungsfähig abgewickelt werden und somit diese Variante verkehrlich machbar ist. [7] Es ist zu beachten das die Leistungsstufe D bereits durch häufigen Rückstau und lange Wartezeiten definiert ist. Die Leistungsfähigkeit ist bei D fast nicht mehr gegeben. Um im Wortlaut des Gutachtens zu bleiben: In sechs Fällen hat die Kreuzung die schlechteste Bedienungsfähigkeit D, die nur geringfügig über der Grenze zu Qualitätsstufe E liegt, die keine Leistungsfähigkeit der Kreuzung konstatiert. Hier müssen bei einer kompletten Neuplanung bessere Ergebnisse erzielt werden. In dem vorliegenden Fall erreichen bei ungeschleustem Verkehr nicht ein Knotenpunkt, sondern gleich sechs Knotenpunkte (50%) nur die Stufe D. In der anderen geschleußten Version sind die Ergebnisse noch wesentlich schlechter. Es möchte zusätzlich angemerkt werden, das die Verkehrsberechnung im Punkt, Borsigallee in Richtung Nord abbiegend in die Kruppstraße und umgekehrt höher liegen wird als 10Kfz/h. Durch diese fehlerhafte Prognose der Fahrzeugzahlen verfälscht sich das Gesamtergebnis der Leistungsfähigkeit. In der Kruppstraße und der abzweigenden Victor-Slotosch-Straße liegen mehrere Einzelhandelsgeschäfte und Nahversorger. Dort befinden sich viele Betriebe und Nahversorgung ( Aldi, Lidl, Rewe, Bäckerei, Drogeriekette etc. ) Fazit: Es sollte eine Abwägung erfolgen, ob die zukünftigen Belastungen und Ergebnisse sich noch in einem sinnvollen Rahmen bewegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 237 2018 Die Vorlage OF 343/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen auffordern: Eine Dezimierung der vom Aussterben bedrohten Tiere und keine Verschlechterung des derzeitig ökologischen Systems im Fechenheimer Wald zuzulassen

11.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2018, OF 344/11 Betreff: Bund und Land Hessen auffordern: Eine Dezimierung der vom Aussterben bedrohten Tiere und keine Verschlechterung des derzeitig ökologischen Systems im Fechenheimer Wald zuzulassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zum Naturschutz im Fechenheimer Wald im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. a. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 2. Die Stadt Frankfurt fordert Nachbesserungen im Lärmschutz und Erschütterungsschutz sowie geeignete Maßnahmen, um Beeinträchtigungen der Tiere und der Natur, während der Bauphase, zu verhindern und fordert, dass die gesetzlich-naturschutzrechtlichen Auflagen vollständig erfüllt werden. Die Stadt Frankfurt fordert alle Eingriffe in die Natur derart zu beschränken, dass die subsidiär für den Erhalt der vom Aussterben bedrohten Tiere, gemäß der FFH-Liste, überlebensnotwendigen Tiere im Fechenheimer Wald nicht verjagt werden, sondern diese ebenfalls geschützt und im Bestand erhöht werden, um die ökologischen Nachteile mindestens auf ein Niveau auszugleichen, welches dem vor dem Bau der Autobahn entspricht. (z.B. scheuer Mittelspecht ist notwendig für Bruthöhlen der Bechsteinfledermaus, usw.) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, das Gebiet als ökologischen Lebensraum aufzuwerten und ein neues Konzept zu entwickeln, um den vom Aussterben bedrohten sowie weiteren Tieren, ruhige Rückzugsräume, besonders für die Aufzucht von Nachwuchs, zu geben, um die Nachteile der Verlärmung und die erhebliche Reduzierung des Lebensraums auszugleichen. (z.B. Naturschutzgebiet, beschränkter Zugang, usw.) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, ein Gutachten über die Unbedenklichkeit der über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr geplanten Rammarbeiten zu erstellen. Die Wochenstuben und Baumhöhlen der schützenswerten Fledermäusen und die Brutgebiete/Nester der schützenswerten Vögel/Tiere befinden sich in unmittelbarer Nähe der Baustelle. (10 Fledermausarten (FFH Liste), 6 Spechtarten (teilweise FFH Liste oder wichtig für das Biotop Fechenheimer Wald), u.a.)6. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, nach Baufertigstellung, in einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren, ein Monitoring vorzunehmen, wie sich die Artenvielfalt in dem Gebiet entwickelt. Hessen Mobil wird in die Pflicht genommen Maßnahmen in die Wege zu leiten, wenn sich das Ökosystem und/oder die Artenvielfalt merklich verschlechtert. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, zusätzlich zur Fledermausschutzwand, einen Flüsterasphalt, im gesamten Bereich der von Fledermäusen passiert wird, aufzubringen, um die Lärmbelastung für die Tiere weiter zu senken. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, gutachterlich zu prüfen, wie sich die Lichtreflexion auf die Tierwelt der Fledermäuse und Eulenarten im Fechenheimer Wald auswirken. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, die im Gutachten empfohlene Wildbrücke einzurichten. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, Tierquerungen (Röhren) unter der Autobahn, für Kleintiere von Ost nach West und umgekehrt, zu ermöglichen. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, folgende Wirkfaktoren für den Fechenheimer Wald gutachterlich zu prüfen: langfristige, verkehrsbedingte Veränderungen der Vogelhabitate durch Immissionen von Nähr- und Schadstoffen (Werte von Stickoxid steigen an und wirken negativ auf die kleinräumige Natur) Flächeninanspruchnahmen (Lärm wirkt max 50 Meter vom Rand, aber Lärm geht weiter, durch das gesamte Gebiet) Veränderungen der Horizontkulisse durch Lärmschutzwände (Auswirkungen der Wand bei Vögeln, Horizont ist weg. .) qualitative Veränderungen von Vogelhabitaten (durch Lärmeinträge werden Singvögelrufe, Brutrufe usw. nicht mehr gehört werden) (z. B. durch Nähr- und Schadstoffeinträge, Veränderungen des Wasserstands) (Grundwasserlinienänderung, welche Auswirkung hat das auf Wasserstand und die Population der Insekten, Nahrungsvorräte usw.) Unterschreitung von Mindestreviergrößen als indirekte Folge von Flächenverlusten und "Verinselung" (z.B. Mittelspecht benötigt 30 Hektar als Reviergröße) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf ein Forschungsprojekt an der Vogelschutzwarte zu unterstützen zum Thema Wirkfaktoren bei "Kollisionsverluste / Zerschneidung von Habitaten von Vögeln und Fledermäusen" Begründung: Der Fechenheimer Wald ist eine ökologische und besonders wertvolle Einzigartigkeit für die Stadt Frankfurt. Bereits 2006 hat das FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG festgestellt: Aus naturschutz-fachlicher Sicht sind die Bestände als wertvoll und schutzbedürftig einzustufen[1]. Ein bundesweit bekanntes und anerkanntes tierökologiches Institut stellte fest: Aus fledermauskundlicher Sicht ist der Fechenheimer Wald als bemerkenswert artenreich zu bewerten[2]. Im dem relativen kleinen Waldgebiet, welches durch die kleine Größe sehr anfällig für Störungen ist, gibt es zehn verschiedene Fledermausarten. Von diesen Fledermausarten sind viele entweder bedroht oder stehen sogar auf der roten Liste Hessen, Deutschland oder der FFH Liste, für vom Aussterben bedrohte Tiere. Insgesamt handelt es sich bei diesem Wald um ein, an verschiedenartigen Vogelarten, sowie weiteren Kleintieren, reiches Gebiet. Von den dort befindlichen Vögeln sind einige ebenfalls auf den eben genannten Listen. Besonders hervorzuheben sind dabei Eulenarten, die sechs verschiedenen Spechtarten und ein Schwarzmilan der dort seinen Horst gebaut hat. Es gibt dort ebenfalls Rehe, die man heute allerdings eher seltener sieht. Der Fechenheimer Wald ist ein Waldstück, welches in der Stadt Frankfurt einzigartig ist und durch seinen Baumbestand und die Lage einen ganz besonderen Stellenwert hat und dadurch als hoch schützenswert eingestuft werden muss. Die Tiere leben hier, weil das Gebiet sich auszeichnet durch den sehr hohen Eichenanteil, mit einem geringen Buchenanteil dazwischen. Dazu kommt ein dauerhaft feuchter nährstoffreicher Boden, da der Wald auf einem Altarm des Mains steht. Reste dieses Altarms sind der "Steinbruch" im Fechenheimer Wald, der "Teufelsbruch" und der "Erlenbruch". Dies ist der ideale Lebensraum für Fledermäuse und Spechte. Die Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland ist am Fechenheimer Wald nicht ohne Grund beheimatet. Diese arbeitet und forscht dort im und am Wald. Für eine urbane Stadt ist es besonders wichtig diese kleinen verbleibenden "Inseln der Natur" zu schützen und darauf zu achten, dass diese Natur nicht gestört oder sogar zerstört wird. Dieser Wald wird soll zukünftig durch die Autobahn durchschnitten werden. Ein Teil des Waldes wird für die Tiere in der Zukunft die Nutzfunktion des Fechenheimer Waldes verlieren, bedingt durch die Abtrennung des einen Waldteils. Insgesamt gehen 5 ha Wald durch Abholzung und Verinselung für den Autobahnbau verloren. Ein weiterer großer Teil wird durch die Verlärmung des Waldes für die Tiere nicht mehr nutzbar sein oder nur bedingt nutzbar. Dies durch die prognostiziert extrem erhöhte Anzahl an PKWs und LKWs auf der Autobahn. In der Folge werden viele Tiere flüchten oder ihre Nachkommen verlieren. Für andere Tiere werden die geflüchteten oder bereits getöteten Tiere für das eigene Auskommen ihrer Art und Brut fehlen und sind dadurch in zweiter Reihe ebenfalls im Bestand betroffen. Im Fechenheimer Wald ist die Lage besonders problematisch, weil der räumliche Bereich zur Flucht bereits beengt ist, und die Fläche schon jetzt für die Population zu klein ist und somit als Fluchtraum ungeeignet. Grund ist der bereits bestehende Teil der Autobahn. Dieser führt an dem gesamten Waldgebiet entlang und der Fechenheimer Wald liegt an dieser Autobahn wie ein paralleler Streifen. Die Ausdehnung dieses Streifens hat eine maximale Tiefe von 500 m. Das bedeutet für viele der Tiere steht keine ausreichende ruhige Waldzone für die Flucht oder den Rückzug zur Verfügung. Ein weiteres Problem wir der Lärm bei und nach dem Bau der Autobahn sein, da sehr viele der ansässigen Tierarten auf die Kommunikation mit Rufzeichen angewiesen sind, sei dies durch die Rufe für die Jungvögel oder für die Jagd. Fast der gesamte Bereich an der Autobahn wird Lärmwerte über 58 Dezibel haben. 58 Dezibel ist die Höchstgrenze für die am wenigsten empfindlichsten Tiere um durch den Lärm nicht beeinträchtigt zu sein. Der Nachtwert für Vögel, der zu einer Beeinträchtigung führt liegt bei 47 Dezibel. Der Verkehrslärm wird die allgemeinen Laute der Tiere übertönen und es wird für die Tiere sehr schwierig sein Jungtiere aufzuziehen oder Brutpartner zu finden. Von der Jagd nach Insekten, die Fledermäuse z.B. auf den Blättern das Krabbeln hören können, mal ganz zu schweigen. Die Lebensbedingungen werden verschlechtert, wenn die Tiere nicht mehr ausreichend oder weniger Nahrung finden und Jungtiere nicht mehr von den Eltern gehört werden. Einzelne Vogelarten und Fledermäuse reagieren unterschiedlich empfindlich auf verkehrsbedingte Störungen. Bei Störungen muss mit einem Rückgang des kartierten Vogelbestands gerechnet werden. Zur Berechnung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entsprechende Handlungsanweisungen erstellt. Diese Handlungsanweisungen gruppieren die Vogelarten in Abhängigkeit ihrer Empfindlichkeit in sechs Gruppen ein. Für diese Beeinträchtigungen werden z. B. Raumanalysen gemacht. Die zu erwartende Reduzierung des bestehenden Bestandes an Vögeln in einem Gebiet wird in Prozentwerten angegeben. Die Zone im angrenzenden Bereich zur Autobahn wird von diesen Vögeln gemieden wird und steht somit nicht mehr als nutzbare Fläche für die Vögel zur Verfügung. Sie ist dadurch unbrauchbar als Lebensraum für die Tiere. Durch die geringe Breite des Fechenheimer Waldes von 100 m bis 500 m kommt dieser Betrachtung erhebliche Bedeutung zu. Eine Raumanalyse, entsprechend der Unterlagen des Bundesministeriums zur Bewertung solcher Projekte, ist in der Entwicklung des Planfeststellungsbeschlusses nicht erfolgt. Die verwendete Methode zur Berechnung der Beeinträchtigung der Bechsteinfledermaus resultiert nur aus einem älteren Entwurf zu einer Forschungsarbeit. Die Beeinträchtigungen für die Vögel sollten nach der Empfehlung des Ministeriums abgearbeitet werden, schon alleine wegen der Abhängigkeit der Fledermäuse von den Spechten. Aufgrund der Kleinteiligkeit des Gebietes, der besonderen Bedeutung für die Stadt, des einzigartigen Ökosystems mit u.a. 10 verschiedenen Fledermausarten und über 50 verschiedenen Vogelarten müssen die erkennbaren zukünftige Defizite in Populationsbeständen und, dem laut dem Bundesministerium für viele Vogel und Fledermausarten zu erwartenden Funktionsverlust als Habitat, Einwendungen gemacht werden. Es ist eine vertiefte Raumanalyse durchzuführen, da Abhängigkeiten zwischen dem Vogel und Fledermausarten bestehen, der besonderen Raumsituation, der vielen Störfaktoren, der Labilität des Ökosystems. Bereits jetzt sind die Habitatsbedingungen eingeschränkt und mittlere geeignete Flächen müssen von den besonders geschützten Fledermäusen genutzt werden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die kritischen Schallpegel für die Vogel und Fledermausarten im Fechenheimer Wald zu prüfen sind, damit diese ihre Brut und Jagdgebiete weiterhin im Fechenheimer Wald nutzen können. Es sind die Effektdistanzen, die Fluchtdistanzen und die Störradien für die Vogel und Fledermausarten bei der zu erwartenden Verkehrsbelastung zu bestimmen. "Beispiel: Brutvögel mit mittlerer Lärmempfindlichkeit, kritischer Schallpegel, Effektdistanz Gruppe 2 Um eine Unterschätzung der Verlärmung in Gebieten, in denen sich eine Art in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, zu vermeiden, wurde grundsätzlich von der Situation eines isolierten Einzelvogels ausgegangen. Dieser muss die maximale Reichweite seiner Rufe und Gesänge ausschöpfen können, um eine reelle Chance zu haben, eine potenzielle Partnerin auf sich aufmerksam zu machen. Folgende Beurteilungspegel nach RLS-90 werden als Prognose-Instrumente verwendet: - 47 dB(A) nachts - 52 dB(A) tags - 55 dB(A) tags - 58 dB(A) tags Als Effektdistanz wird die maximale Reichweite des erkennbar negativen Einflusses von Straßen auf die räumliche Verteilung einer Vogelart bezeichnet. Für einige Arten der Gruppe 2 (u. a. Spechte) konnte in einem Forschungsprojekt im Auftrag des BMVIT und der ASFINAG (Österreich) ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Lärm und Siedlungsdichte belegt werden (Bieringer et al. 2010). Aufgrund der übereinstimmenden Größenordnung der in Österreich und Deutschland ermittelten Ergebnisse wird zur Bewertung der Betroffenheit der Arten der Gruppe 2 durch Straßenverkehrslärm der kritische Schallpegel 58 dB(A) tags (nach RLS-90) herangezogen. Von 100 m vom Fahrbahnrand bis zur Effektdistanz ist der Lärm für etwa die Hälfte des Besiedlungsdefizits verantwortlich. Dieses überschlägige Verhältnis wurde durch den Vergleich der Effektintensität bei unterschiedlichen Verkehrsmengen ermittelt. Mittelspecht 400 m Pirol 400 m Waldkauz 500 m Grauspecht 400 m - Effektdistanzen" [3] Daraus folgt für Vögel der Gruppe 2 im Bereich der ersten 100m ein Anstieg auf 100%. Das bedeutet "völlig ungeeignet" und man wird dort keine Vögel dieser Gruppe vorfinden. Dies bedeutet der Bereich von 100 m ab der Autobahn ist nicht mehr geeignet für diese Tiere. Vorher war dieser Lebensraum noch nutzbar und fällt nun dadurch komplett weg. Bei einem Waldstreifenbreite von 500 m maximal ist dies ein erheblicher Einschnitt. Allerdings ist der Habitatsverlust nur im Bereich von 60% angestiegen, da er bereits vorher um 40% reduziert war. Eine geforderte Verlegung des nicht bewirtschafteten Waldgebietes in die Nähe der Autobahn wäre nicht zielführend. Ein neuer Fußgänger und Radweg mit Brücke durch das Waldgebiet mit Brücke steht nicht im Einklang mit dem Schutz der Tiere. Besonders die heutzutage starken oft blendenden Fahrradlampen an Fahrrädern die oft blinken sind kontraproduktiv für eine Schutzzone für Fledermäuse und Vögel. Der Wert von 58 Dezibel, der ab der Effektdistanz erst wichtig ist, liegt z.T. schon außerhalb des Waldgebietes. Das bedeutet für diese Gebiete eine zusätzliche Reduktion um 20% an Lebensraum. Für viele Vogelarten müssen 10 m Höhe als Immissionsort angesetzt werden. Die Fledermausschutzwand ist daher nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine Möglichkeit der Nutzung von Flüsterasphalt anstelle der normalen Asphalte wurde nicht in Erwägung gezogen. Dies hätte eine wirksame zusätzliche Maßnahme mit der Fledermausschutzwand zusammen sein können. Es ist alles für den Lebensraum möglich zu machen, damit diese Tiere so wenig wie möglich in Ihrer Art eingeschränkt werden. Dies ergibt sich schon aus dem § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Wie Ernst dieses Thema genommen wird, erkannt man an den Maßnahmen die geplant sind. Eine Brücke für Fuß- und Radfahrer durch das beeinträchtigte Vogel- und Fledermausgebiet. Andere Wege werden gesperrt für Fußgänger, dafür dürfen Autofahrer durch das Landschaftsschutzgebiet fahren und am Waldrand parken und Privatpersonen bekommen Parkgenehmigungen und Schlüssel für alle Schranken, die in den Wald führen. Eine der Prüfungsfragen zur Bewertung der Verträglichkeit der Maßnahme war: " . .kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen gewährleistet werden ?" Ergebnis: 60 Fledermauskästen für 52 verlorene kartierte Bäume mit Baumhöhlen und Verlust von 4 sehr wichtigen genutzten Wochenquartieren. Erst waren in der Planung: 50 Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, nun sind es sogar 60 Kästen Fledermauskästen kosten im Einzelhandel zwischen 20 €/Stk. und 60 €/Stk. Die jetzt vorgeschlagene Version Typ Schwegler Fledermaushöhle 2F kostet gerade einmal 20,00 €. Zusätzlich sollen im Fechenheimer Wald 8 Löcher in Bäume gebohrt warden, um als Baumhöhlenersatz zu dienen. Wir hoffen die kleinen, schlecht sehenden Fledermäuse, finden diese neuen Löcher irgendwo im Wald, wenn ihre Bäume mit all den jahrelang genutzten Höhlen auf einmal alle weg sind. Wie ernst es "Hessen Mobil" um den Naturschutz ist, erkennt man gut an der "fachmännischen Umsetzung" der Konzepte. Es wird von einer Anbringung von Fledermauskästen durch einen erfahrenen Fledermausspezialisten im Wald in ruhigen Zonen zum Schutz der Tiere geschrieben. Die Realität: Anbringung fast aller Kästen an den Waldspazierwegen, und nicht an den Bäumen, ruhig und entfernt im Wald. Am Wegrand wurden bereits Fledermauskästen zerstört, was zu großer Aufregung bei Hessen Mobil führte. Das Projekt Riederwaldtunnel, hängt von dem Umzug der Fledermäuse aus ihren Baumhöhlen in die neuen Betonboxen an den Waldwegen ab und muss unbedingt erfolgreich sein. Bei Erfolglosigkeit wird es keine Autobahn durch die Stadt geben. Ausgleichsmaßnahmen Nicht geprüft wurde durch Hessen Mobil ob für die Abholzung nicht Ausgleichsflächen im/am Fechenheimer Wald hätten gefunden werden können. Man hätte zum Beispiel auf der Wiese, die sich hinter der KITA 75 befindet, eine Reihe Eichenanpflanzung durchführen können. Ebenso hätte man Flächen der sich im Wald befindlichen Schrebergartensiedlungen nutzen können, um Neuaufforstungen durchzuführen. Verzicht auf eine forstliche Nutzung im Fechenheimer Wald Nach Planungen von Hessen Mobil, soll ein Gebiet von forstlicher Nutzung freigestellt werden. Eine forstliche Nutzung findet dort überhaupt nicht mehr statt, sondern nur eine forstliche Sicherung für die Menschen. Geplant ist bestehende Fußwege in einem Bereich des Landschaftsschutzgebietes zu sperren und dort den Wald sich selber zu überlassen. Dieser Bereich befindet sich im angrenzenden Gebiet, welches nun durch die sieben Jahre dauernden Bauarbeiten verlärmt wird. Hier werden die Schutzwerte für Vögel entsprechend der bereits erwähnten Handlungsvorlagen des Bundesministeriums bereits überschritten. Wie eine Ansiedlung hier erfolgsversprechend sein wird, kann berechtigter Weise angezweifelt werden. Die Schließung der Wege in dem Gebiet würde, so Hessen Mobil, dafür Sorgen, das 56 Bäume mit, von Spechten gemachten, Höhlen gesichert werden. Eine Fällung dieser Bäume war allerdings sowieso nicht geplant. Laut Hessen Mobil sollen die Spechte in dem Gebiet weitere Höhlen für die Fledermäuse bauen. Wenn die Spechte jedoch durch den Lärm verscheucht worden sind, dann findet ein Bau von Höhlen durch diese nicht mehr statt. Hessen Mobil dazu im Artenschutzbeitrag des Planfeststellungsbeschlusses: "darüber hinaus wird die Entstehung neuer Baumhöhlen durch die Anlage von Nisthöhlen durch Spechte . . gefördert."4 Fazit: Ohne die Forderungen gemäß den Ziffern 1 bis 13 wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder gar einer Zerstörung des Lebensraums der schützenswerten Tiere/Natur im Fechenheimer Wald kommen und die Auflagen des § 44 NatSchG können nicht erfüllt werden. Es handelt sich um ein labiles Ökosystem, in dem die Tiere voneinander abhängig sind. Es gibt viele Wirkfaktoren, die zur Störung führen. Die Summe dieser Störung sind bei Tieren, die vom Aussterben bedroht sind, vollkommen zu vermeiden. Ausnahmen dürfen nur unter sehr strengen Auflagen stattfinden. Wer diese Grenzen überschreitet, macht sich nach dem Naturschutzgesetz strafbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 344/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

04.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich
AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kauf des Parkplatzes westlich neben dem Hessen Center und Bau eines Park-and-Ride-Parkhauses

27.01.2018 | Aktualisiert am: 21.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2018, OF 166/16 Betreff: Kauf des Parkplatzes westlich neben dem Hessen Center und Bau eines Park-and-Ride-Parkhauses Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich das Vorkaufsrecht zu sichern, für den Kauf des westlichen Parkplatzes neben dem Hessen-Center, um hier ein zusätzliches P+R Parkhaus für die Pendler zu errichten. Begründung: Wie aus der Presse zu entnehmen ist, wird nach dem Neubau der Parkdecks im Hessen-Center (es werden mehr Stellflächen entstehen) der Parkplatz neben der Auf- und Abfahrt zur A66 nicht mehr benötigt. ECE beabsichtigt das Gelände zu verkaufen. Ein weiteres P+R Parkhaus, neben dem bestehenden in der Borsigallee, ist dringend erforderlich, um das Pendlerparken in den Wohngebieten rund um die Endstation der U4 und U7 in Enkheim einzuschränken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2789 2018 Die Vorlage OF 166/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, im Falle des Verkaufs des westlichen Parkplatzes neben dem Hessen Center von dem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, um hier ein zusätzliches Park and ride Parkhaus für Pendler zu errichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Haushalt 2018 Fahrradparkhaus an der U-Bahn-Endstation Enkheim/Borsigallee

10.12.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2017, OF 161/16 Betreff: Haushalt 2018 Fahrradparkhaus an der U-Bahn-Endstation Enkheim/Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in den Haushalt 2018 Mittel einzustellen für das Erstellen eines Fahrradparkhauses auf dem Wasserrückhaltebecken neben dem Volkshaus Enkheim. Begründung: Da der vorhandene Fahrradabstellplatz an der U-Bahn Endstation schon lange an seine Grenzen gekommen ist, und immer mehr Bürger_innen mit dem Fahrrad zur U-Bahn fahren, wäre es an der Zeit hier für mehr Platz zu sorgen. Da auch immer mehr Fahrräder während der Standzeit beschädigt werden, sollte für einen sicheren Abstellplatz gesorgt werden. Dies wäre auch ein Anreiz das noch mehr Bürger_innen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Ein geeigneter Platz wäre die Fläche über dem Wasserrückhaltebecken neben dem Volkshaus Enkheim. Es sollte ein Parkhaus sein, wo man die Fahrräder einzeln einstellen und verschließen kann. Hier könnten auch Lastenfahrräder stehen, die man ausleihen kann (hierzu hat die SPD-Fraktion im OBR 16 einen Antrag gestellt). Das Ganze sollte durch eine Aufsicht abgerundet werden, die evtl. auch kleinere Reparaturen ausführen könnte. Hier könnten Arbeitsloseninitiativen mit ins Boot geholt werden. Finanziert werden sollte das Fahrradparkhaus durch die Stellplatzabgabe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Etatanregung EA 97 2018 Die Vorlage OF 161/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 16 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am HessenCenter

28.11.2017 | Aktualisiert am: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2017, OA 205 entstanden aus Vorlage: OF 147/16 vom 11.11.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center Vorgang: OA 14/16 OBR 16; ST 1396/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten bezüglich der U-Bahn-Endhaltestelle in Bergen-Enkheim insoweit erweitern zu lassen, dass der zu erwartende Moscheebetrieb in der Bessemerstraße 7 und der damit zu erwartende Besucherstrom in diesem Bereich und auch nördlich der Borsigallee von durchschnittlich 400 Gläubigen an Gebetstagen mit aufgenommen wird. Begründung: Die deutschsprachige Gemeinde erwartet nach eigenen Angaben freitags zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr circa 400 Gläubige, die aus der gesamten Rhein-Main-Region kommen und größtenteils nicht mit dem ÖPNV zur Bessemerstraße anreisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.05.2016, OA 14 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1396 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 753 Antrag vom 16.05.2018, OF 181/16 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2169, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7

13.11.2017 | Aktualisiert am: 08.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 149/16 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in Zusammenarbeit mit dem "Islamischen Informations- und Serviceleistungen (I.I.S.) e. V." einen Grundstückstausch für die von diesem erst kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen Ffm.-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden, inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie Parkmöglichkeiten für etwa 200 PkW verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der I.I.S. e. V. laut eigenen Aussagen mit jeweils durchschnittlich 450 Be-suchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen rechnet, wird die schmale Bessemer- straße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom I.I.S. e. V. erworbene Grundstück mit seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein angestrebten Nutzungsumfang geeignet, noch kann die beengte Bessemerstraße den Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An-und Abfahrt mit dem PkW). Auch stehen keine ausreichenden Park-möglichkeiten im ohnehin bereits stark frequentierten Viertel zwischen Hessencenter, Borsigallee und dem Autobahnende A66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden Lebensmittel- und Discountmärkte sowie des Hessencenters. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung (Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lämbelastung (alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang , im Juni ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern daher unmöglich zugemutet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 13 Die Vorlage wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2463 2017 Die Vorlage OF 149/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 893 - Südliche Borsigallee/Am Hessen Center

11.11.2017 | Aktualisiert am: 08.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2017, OF 147/16 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südliche Borsigallee/Am Hessen Center Vorgang: OA 14/16 OBR 16; ST 1396/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachten, um die U-Bahn Endhaltestelle in Bergen-Enkheim insoweit erweitern zu lassen, dass der zu erwartenden Moscheebetrieb in der Bessemer Straße 7 und der damit zu erwartende Besucherstrom in diesem Bereich auch nördlich der Borsigallee von durchschnittlich 400 Gläubigen an Gebetstagen, mit aufgenommen wird. Begründung: Die deutschsprachige Gemeinde erwartet nach eigenen Angaben Freitags zwischen 12:00 und 15:00 Uhr ca. 400 Gläubige, die aus der gesamten Rhein-Main-Region kommen und größtenteils nicht mit dem ÖPNV zur Bessemer Straße anreisen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.05.2016, OA 14 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1396 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 205 2017 Die Vorlage OF 147/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

24.10.2017 | Aktualisiert am: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Keine Öffnung der Leuchte mittels Verkehrskreisel in die überörtliche Durchgangsstraße Borsigallee

16.10.2017 | Aktualisiert am: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 145/16 Betreff: Keine Öffnung der Leuchte mittels Verkehrskreisel in die überörtliche Durchgangsstraße Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Leuchte auch nicht mittels eines Kreisverkehrs in die Borsigallee zu öffnen, um den heute schon heftigen Durchgangsverkehr durch die Baustelle am Berger Rathaus noch zu vervielfältigen. Da aller dann über die Leuchte einströmender Durchgangsverkehr entweder nur über enge Wohnstraßen in Enkheim, die Barbarossastraße und die Riedstraße oder über die schmale Röhrborngasse im alten Ortskern von Bergen, kurz vor dem Berger Rathaus wieder auf das überörtliche Straßennetz zurückgeführt werden kann. Es ist auch nicht zu erwarten, dass Autofahrer wenden, um über die Leuchte wieder auf die Borsigallee und Vilbeler Landstraße zurückzufahren. Auch während der Bauzeit im Neubaugebiet Le uchte kann der Baustellenverkehr ungehindert über das vorhandene Straßennetz abgewickelt werden. Die Belästigungen für diesen überschaubaren Zeitraum müssen alle Anwohner solidarisch mittragen. Das ist bei allen Baumaßnahmen so. Begründung: Die Leuchte ist mit die am dichtesten besiedelte Wohnstraße in ganz Bergen-Enkheim. Die Fortführung nach Norden ist der Fritz-Schubert-Ring, ein reines Wohngebiet, der Sperber und die sehr schmale Röhrborngasse, die kurz vor dem Berger Rathaus in die Marktstraße mündet. Schon immer können Anwohner in die Leuchte ein- und ausfahren, nur nicht direkt aus der Borsigallee. Das ist auch durchaus so gewollt, weil der Durchgangsverkehr nicht in die dicht besiedelten Wohngebiete gelockt werden sollte, die nur über schmale reine Wohnstraßen wieder verlassen werden können. Alle Städte und Stadtteile versuchen den Durchgangsverkehr aus ihren Wohngebieten fernzuhalten, nur in Bergen-Enkheim wird immer wieder versucht, die Wohngebiete durch eine Öffnung der Leuchte mit Durchgangsverkehr zu fluten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.09.2017, OF 138/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 191 2017 1. Die Vorlage OF 138/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

20.09.2017 | Aktualisiert am: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2017, OF 138/16 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Im Kreuzungsbereich Leuchte/ Borsigallee/ Vilbeler Landstr./ Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. 2. Der Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstrasse bzw. Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie den Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstr., Barbarossastr., Bornweidstr. oder Riedstr. sind geeignet den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700 PKW s aufzunehmen, zumal in den o.g. Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2017, OF 145/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 191 2017 1. Die Vorlage OF 138/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: WBE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg

02.09.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 241/11 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg Der Magistrat weist im Rahmen seiner selbst verfassten Studie "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" auf die Bedeutung sogenannter Frischluftenstehungsgebiete hin. Hierzu zählt auch das interkommunale Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg an der Grenze zu Maintal. Bei Ostwetterlagen hat dieser Bereich große Bedeutung für das Klima im Frankfurter Osten. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Hält der Magistrat eine Verschlechterung der Luftqualität durch die weitere Versiegelung großer Flächen im Zuluftkorridor des östlichen Frankfurts für die Bevölkerung im Frankfurter Osten, die bereits heute durch Abgase und Lärm aus Gewerbe und Verkehr hoch belastet ist, für zumutbar und im Sinne des Klimawandels und den damit zu erwartenden negativen Veränderungen des Stadtklimas für opportun? Ausgehend von der Tatsache einer Klimaerwärmung und einer zunehmenden Überhitzung der urbanen Gebiete in den Sommermonaten, die die weitere Versieglung ehemaliger Grün- und Brachflächen im neuen Interkommunalen Gewerbegebiet ... negativ unterstützen wird, fragen wir den Magistrat, wie er im Frankfurter Osten dieser Entwicklung entgegenwirken wird? Welche Gewerbe- und Industriebetriebe sind als Nutzer dieses neuen Gewerbegebietes im Fokus des Magistrats? Hält der Magistrat eine in 1,5 Kilometer Entfernung gelegene S-Bahnstation und einfachen Fahrtkosten von 4,80 Euro pro Strecke von Frankfurt in das Gewerbegebiet für eine gute verkehrliche Anbindung durch den ÖPNV? Ist der Magistrat der Überzeugung, dass die heutige Infrastruktur des Straßenraums mit seinen schon heute an der Kapazitätsgrenze operierenden Verkehrsabwicklung im Bereich Mainkur, Hanauer Landstraße, Vilbeler Landstraße, Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Wilhelmsbader Weg ausreichend ist ein neues Gewerbegebiet andienen zu können? Mit den Gewerbegebieten Seckbach Süd, Fechenheim Nord, Borsigallee gibt es im Frankfurter Osten Gewerbegebiete mit Leerstand und alter Infrastruktur. Diese Gewerbegebiete stehen erst noch vor ihrer Erneuerung und Optimierung. Ist es nicht sinnvoll diesen Prozess zuerst abzuschließen und dann erneut zu überprüfen, ob weiterer Gewerberaum benötigt wird - das vor allem auf dem Hintergrund der oben beschriebenen ungünstigen Entwicklungen des Stadtklimas? Hält es der Magistrat für sinnvoll weiteren Gewerberaum bzw. neue Gewerbegebiete zu etablieren, obwohl Frankfurt schon heute nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann und die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur kaum noch neue Pendler verkraften kann? Begründung: Aus der Veröffentlichung des Umweltamtes: Von großer Bedeutung für das Frankfurter Stadtklima sind neben den städtebaulichen Rahmenbedingungen die Kalt- und Frischluftproduktionsflächen im Stadtgebiet und auch im Umland sowie die Ventilationsbahnen entlang des Mains, der Nidda und der verschiedenen Taunusbäche. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main zukünftig mildere und feuchtere Winter, zahlreichere und heftigere Unwetter sowie stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen auch erste Ergebnisse einer Studie, die das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet hat. Es ist mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachtemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Ziel muss es daher sein, die Überwärmungstendenzen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und die Durchlüftung des Stadtkörpers zu erhalten, bzw. womöglich auch zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 587 2017 Die Vorlage OF 241/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Einrichtung zweier Stationen für Elektrolastenräder

26.08.2017 | Aktualisiert am: 14.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2017, OF 135/16 Betreff: Einrichtung zweier Stationen für Elektrolastenräder Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, je eine Station für den Verleih Elektrolastenräder in Bergen und in Enkheim einzurichten. Begründung: Durch die gute Anbindung im ÖPNV ist es mittlerweile nicht mehr nötig, sich ein Auto anzuschaffen. Dennoch kommt es vor, dass schwere und unhandliche Dinge wie z. B. Gartenzubehör, Pakete, Getränkekisten usw. zu transportieren sind. Um dies für den Bergen-Enkheimer Bürger oder Bürgerin einfacher zu machen, bitten wir um die Einrichtung zweier Stationen. Das Ausleihverfahren sollte ähnlich dem Call-and-Bike System funktionieren. Evtl. sollte hierzu der große Fahrradmarkt in der Borsigallee mit ins Boot geholt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2109 2017 Die Vorlage OF 135/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Der Magistrat gebeten wird zu prüfen und zu berichten, . . folgende drei Standorte vorgeschlagen werden: - Schelmenburgplatz - Volkshaus Enkheim - Einkaufsmärkte Victor-Slotosch-Straße Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Anfrage zur methodischen und inhaltlichen Fortschreibung der Verkehrsdatenbasis Rhein/Main (VDRM) als Beurteilungsgrundlage für Park-and-ride-Konzepte

16.08.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2017, OF 237/11 Betreff: Anfrage zur methodischen und inhaltlichen Fortschreibung der Verkehrsdatenbasis Rhein/Main (VDRM) als Beurteilungsgrundlage für Park-and-ride-Konzepte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, welche Erkenntnisse aus den aktuellen Daten der (VDRM) in Bezug auf neue P+R Konzepte gewonnen wurden um den Frankfurter Osten vom Verkehr zu entlasten. Weitere P+R Flächen, neben dem ausgelasteten Park und Ride Parkhaus in der Borsigallee sind dringend erforderlich. Es sollten auch Flächen in Nähe der Hanauer und Maintaler Bahnstationen betrachtet werden, gibt es zu diesem Thema eine Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden? Begründung: Es ist davon auszugehen dass mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels frühestens 2027 oder später zu rechnen ist. Mit dem Bau der nordmainischen S-Bahn wird erst Ende 2021 begonnen. Wir brauchen daher ein Sofortkonzept um den, durch Pendlerverkehr stark belasteten Frankfurter Osten von Verkehr und Immissionen zu entlasten. Es muss für die Pendler Möglichkeiten geben möglichst vor der Stadtgrenze in öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Antragsteller: SPD LINKE. GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 585 2017 Die Vorlage OF 237/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, LINKE., GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

„Grüne Welle“ für Fußgänger

01.08.2017 | Aktualisiert am: 21.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 120/16 Betreff: "Grüne Welle" für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Fußgänger im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Borsigallee eine "grüne Welle" geschaltet werden kann, so dass es möglich ist, die U-Bahn-Station von der Triebstraße aus "in einem Zug" zu erreichen. Begründung: Bei der Überquerung der verschiedenen Teilstrecken von der Triebstraße bis zur U-Bahn-Station kommt es immer wieder zu erheblichen gefährlichen Situationen, weil Fußgänger die Rot-Schaltung übersehen oder missachten, nach dem sie bei grün für die Fußgänger begonnen haben, die Vilbeler Landstraße zu überqueren. Der wegen der U-Bahn-Station stark von Fußgängern frequentierte Kreuzungsbereich sollte deshalb signaltechnisch mit Vorrang für die Fußgänger eingerichtet werden, zumindest, bis in einigen Jahren möglicherweise die derzeitige Verkehrsführung durch einen Kreisverkehr ersetzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Erneuerung der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee

25.07.2017 | Aktualisiert am: 17.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2017, OF 119/16 Betreff: Erneuerung der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird beauftragt: Die Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee so herrichten zu lassen, dass jeglicher Fußgängerverkehr ohne Stolperfallen und Hindernisse im Pflasterbereich auch für Fahrer von Rollatoren und Rollstühlen, sowie Personen mit Trolleys möglich ist. Begründung: Die Fußgängerüberwege in diesem Bereich führen von und zur U-Bahn-Endhaltestelle der U 7/U 4 und Busverbindungen. Sie werden häufig von Reisenden mit Koffer aber auch von Behinderten mit Rollstuhl und Rollator frequentiert. Ein Überqueren der Fahrbahn ist durch die Pflasterung der Insel in Mitte der Fahrbahn für diese Personen kaum möglich, sodass die Insel umgangen häufig wird. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1927 2017 Die Vorlage OF 119/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt

07.05.2017 | Aktualisiert am: 01.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 200/11 Betreff: Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen um die Verkehrssituation im Frankfurter Osten in den Griff zu bekommen. Bauarbeiten müssen zügig durchgeführt werden und der Verkehr darf nicht über Gebühr behindert werden. Die Baustellen auf den Hauptverkehrsadern müssen 24h am Tag und an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sein. Begründung: Der Frankfurter Osten ist zum Erliegen gekommen. Stadtteile lassen sich zum Teil mit dem Kraftfahrzeug nicht mehr verlassen ohne sich in ewigen Staus anzustellen. In Fechenheim und dem Riederwald stehen die Autos zu den Hauptverkehrszeiten in den Wohnvierteln Schlange, verpesten die Luft und kommen nicht "vom Fleck". Seckbach ist ebenfalls davon betroffen. Besonders betroffen sind die Hanauer Landstraße, die Dieburger Straße, Alt-Fechenheim zur Hanauer Landstraße, die Wächtersbacher Straße, der Erlenbruch und die Borsigallee. Ortsansässigen Betrieben in den Industriegebieten entsteht immenser Schaden. Sei es durch Kunden die nicht zu den Betrieben kommen oder die eigenen Angestellten die wertvolle Arbeitsstunden im Stau stehen. Fahrzeiten aus Fechenheim in die Stadt oder auf die Autobahn sind in einen nicht mehr akzeptalen Zeitrahmen gerutscht. Betriebe werden ihren Standort in Frankfurt überdenken müssen, wenn die Situation sich nicht bald verbessert und erhebliche Steuereinnahmen könnten dadurch der Stadt verloren gehen. Diese betriebswirtschaftlichen Schäden für sämtliche Unternehmen und die verlorenen Zeiten die Menschen von außerhalb Frankfurts und die Frankfurter Bürger im stehenden Verkehr verbringen ist nicht mehr akzeptabel. Von den Umweltaspekten einmal ganz zu schweigen. Die Situation wird sich zum Winter hin noch dramatischer verschärfen, wenn nicht gehandelt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1679 2017 1. Die Vorlage OF 200/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die CDU schlägt vor, im Sinne der Vorlage einen Brief an das Verkehrsdezernat sowie die betroffenen Ämter zu schreiben. Abstimmung: Zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU Zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Einsatz einer Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog-Display in der Gelastraße

23.02.2017 | Aktualisiert am: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 126/11 Betreff: Einsatz einer Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog-Display in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog- Display in der Gelastraße zu veranlassen. Begründung: Aufgrund der Anträge OF 114/11 und OF 122/11 zur Problematik in der Gelastraße (verkehrsberuhigte Maßnahmen / Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße) fand am 16.02.2017 mit Mitgliedern des Ortsbeirats 11, Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt und Anwohnern ein Ortstermin statt. Hierbei wurde festgestellt, dass bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Gelastraße sehr schwierig umsetzbar sind. Die Teilnehmer des Ortstermins erhoffen sich mit einer Geschwindigkeitsmessung/ -anzeige eine Entschärfung der Problematik. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1356 2017 Die Vorlage OF 126/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Halbsatz ". . sowie ein Tempo-30-Schild vor der Bushaltestelle Gwinnerstraße aufstellen zu lassen." angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße

24.01.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße

14.01.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2017, OF 122/11 Betreff: Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: die Einfahrt der Gelastraße in Richtung Flinschsstraße mit Sicherheits-Bügeln zu "entschärfen" und zusätzlich ein LKW- Verbotsschild aufzustellen. Begründung: Die Gwinnerstraße ist von der Borsigallee aus kommenden eine Hauptzufahrtsstraße für PKW und LKW. Da der Schwerlastverkehr am Ende der Gwinnerstraße nicht wenden kann, wird die Gelastraße als Durchfahrtsstraße in Richtung Flinschstraße genutzt. Dies ist für die Bürger in der Gelastraße nicht nur gefährlich sondern auch unzumutbar. Die Einfahrt in Richtung Gelastraße ist sehr eng und als Verbreiterung wird hierzu der Bürgersteig genutzt. Deshalb sind in Höhe der Hausnummer 85 bis etwa Hausnummer 81 Bügel auf dem Bürgersteig (ausgenommen Hofzufahrten) anzubringen. Somit kann der Bürgersteig nicht mehr befahren werden und ein zusätzlicher Schutz für die Fußgänger ist somit gewährleistet. Außerdem sollte die Einfahrt der Gelastraße noch zusätzlich ein Verbotsschild für LKW ( ausgenommen FES) bekommen. Ferner sollte die Situation durch regelmäßige Kontrollen durch die Stadtpolizei in Augenschein genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Wegweiser zur Klassikstadt

18.11.2016 | Aktualisiert am: 14.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2016, OF 92/11 Betreff: Wegweiser zur Klassikstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen ob es möglich ist Wegweiser zur Klasssikstadt aufzustellen. Die Schilder sollten von der Gestaltung wie Schilder zu öffentlichen Einrichtungen sein (z.B. Hinweisschilder zu Friedhof, Sportstätten, etc. weißes Pfeilschild mit schwarzer Beschriftung). So dies möglich ist sollte eine Beschilderung von der Wächtersbach Straße aus Richtung Borsigallee kommend den Verkehr über die Schlitzerstraße in die Orber Straße leiten. Sowie von der Hanauer Landstraße aus kommend über die Cassella Straße. Begründung: Die Anwohner in Fechenheim Nord fühlen sich bei den bei Veranstaltungen der Klasssikstadt von dem stark zunehmenden Verkehr gestört. Um den Verkehr sinnvoll über die Orberstraße leiten zu können ist eine Beschilderung nötig. Da es Firmen in Frankfurt lediglich erlaubt ist zwei Hinweisschilder zu installieren, das öffentliche Interesse jedoch in diesem Fall so groß ist macht es diese Maßnahmen notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1042 2016 Die Vorlage OF 92/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Südliche Auffahrt von der Borsigallee in die A66 besser absichern

14.11.2016 | Aktualisiert am: 20.04.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 82/16 Betreff: Südliche Auffahrt von der Borsigallee in die A66 besser absichern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, nachdem es an dieser Auffahrt immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, die Auffahrt von der dreispurigen Borsigallee in die Autobahn besser zu sichern. Das könnten z.B. große Warnblinkanlagen auf der Trenninsel zwischen der Geradespur Richtung Enkheim und vor der Querung des Radweges kurz vor der Einfahrt in die Autobahn sein. Andere Vorschläge der Ämter nimmt der OBR 16 gerne entgegen, aber entschärft werden muss diese gefährliche Stelle. Begründung: An der Auffahrt auf die Autobahn hat sich vor kurzem wieder ein schwerer Autounfall ereignet, weil ein Fahrer das vor ihm fahrende Fahrzeug von hinten gerammt und über die gesamte zweispurige Autobahnauffahrt gegen die gegenüberliegende Bande geschleudert hat. Die Fahrerin erlitt ein schweres Schleudertrauma, ihr Auto ist ein Totalschaden. Vor dieser viel befahrenen Auffahrt aus der dreispurigen Borsigallee, dazu noch mit einem kreuzenden Radweg ein paar Meter vor Beginn der Autobahn, bilden sich in der Rush Our täglich lange Fahrzeugschlangen. Ganz Schlaue fahren dann auf die mittlere Spur, um sich im letzten Moment verkehrswidrig in die rechte Spur zu drängeln. Oder wenn weniger Verkehr ist, wird zu schnell in die Auffahrt eingebogen und es kommt zu gefährlichen Situationen mit dem Verkehr aus der nördlichen Spur des mit Ampeln geregelten Verkehrs aus der Borsigallee. Deshalb sollten hier große Blinkanlagen die "Rennfahrer und die Uneinsichtigen" auf die Gefährdungslage noch einmal hinweisen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt, um einen Ortstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 07.03.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 18.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 16.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen

18.10.2016 | Aktualisiert am: 14.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 84/11 Betreff: Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, das Ordnungsamt anzuweisen regelmäßig das dauerhafte Parken im Bereich des eingeschränkten Halteverbotes in der Schäfflestraße vor dem Torbogen zu kontrollieren und bei Falsch- bzw. Dauerparkern entsprechende Bußgelder aussprechen. Begründung: Im Bereich der Schäfflestraße vor dem Torbogen (also im Bereich der Geschäftszeile) ist das Halten nur eingeschränkt i.S.d. Zeichen 286 Anlage 2 StVO zulässig. Dies soll es den Anwohnern und weiteren Personen ermöglichen, kurz für Besorgungen in den umliegenden Geschäften halten zu können. Allerdings wird diese Fläche fast ausschließlich von Pendlern zum dauerhaften Parken verwendet. Die Fläche kann daher nicht zum Halten verwendet werden. Zudem werden dort des öfteren Kleintransporter geparkt, so dass aus dem Stadtteil kommend die Rechtsabbieger in Richtung Enkheim ihre eigene Abbiegespur nicht verwenden können. Hierdurch entstehen längere Wartezeiten an der Ampelkreuzung. Mit dem P&R Parkhaus in der Borsigallee existiert für Pendler bereits eine Parkmöglichkeit, um darauf mit der U-Bahn in die Innenstadt zu fahren. Die genannte Fläche darf nicht als kostengünstige Alternative zu Lasten der Anwohner und anderer eingeschränkt haltegewillter Personen dauerhaft blockiert werden. Bisher sind keine Kontrollen seitens des Ordnungsamtes erfolgt. Zur Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzungsmöglichkeit der Fläche soll das Ordnungsamt dauerhaft Kontrollen durchführen und die Parksünder bestrafen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 908 2016 Die Vorlage OF 84/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbankstadion und auf dem Festplatz der Eissporthalle

18.10.2016 | Aktualisiert am: 14.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 80/11 Betreff: Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbankstadion und auf dem Festplatz der Eissporthalle Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, das Ordnungsamt anzuweisen, an die Anwohner des Riederwalds Parkausweise verteilen, die es bei bezeichneten Veranstaltungen gestatten in den Stadtteil einzufahren. Das Ordnungsamt soll durch eigene Mitarbeiter/innen verhindern, dass Nichtanlieger in den Stadtteil einfahren. Zudem sollen Besucher von Veranstaltungen im Volksbankstadion und auf dem Festplatz an der Eissporthalle auf den P&R Parkplatz in der Borsigallee durch temporäre Schilder hingewiesen werden. Begründung: Regelmäßig finden Sportveranstaltungen im Volksbankstadion statt. So spielt der FSV alle 2 Wochen in diesem Stadion. Zudem wird das Stadion für andere Veranstaltungen (z.B. American Football) mit hohen Besucherzahlen genutzt. Die Eissporthalle wird regelmäßig für Eishockeyprofispiele mit vielen Besuchern verwendet. Zudem findet zwei mal im Jahr auf dem Festplatz die Dippemess mit unzähligen Besuchern statt. Bei all diesen Veranstaltungen reist die überwiegende Mehrheit der Besucher mit PKWs an. Diese werden regelmäßig im Riederwald geparkt. Für Anwohner ist es zu diesen Zeiten nur sehr schwer bis unmöglich einen Parkplatz zu finden. Regelmäßig kommt es zu Anwohnerbeschwerden. Bei Veranstaltungen des FSV im Volksparkstadion stellte dieser eigene Ordner an das temporär aufgestellte "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" Zeichen (Zeichen 250 Anlage 2 StVO) während der vergangenen 2. Ligasaisons auf. Diese haben jedoch keinerlei Weisungsberechtigung gegenüber Verkehrsteilnehmern und können diese nicht am Einfahren hindern. Insofern hat sich diese Maßnahme als uneffektiv gezeigt. Durch den Abstieg des FSV in die 3. Liga stehen seit August 2016 keinerlei Ordner mehr an den Einfahrten in den Stadteil. Auch die Schilder wurden entfernt und werden seitdem nicht mehr aufgestellt. Insofern besteht auch keinerlei abschreckende Wirkung mehr für die Besucher von FSV spielen. Jedoch ist eine Senkung der geparkten PKWs während FSV Spielen, anders als von Stadtrat Markus Frank in einem Schreiben vom 23.8.2016 an Ortsvorsteher Skrypalle nicht eingetreten. Auch die von Stadtrat Frank angesprochenen Parkflächen in der Ostparkstraße haben sich währen der Herbstdippemess 2016 als nicht ausreichend erwiesen, so dass vielfach im Riederwald geparkt wurde. Vor einigen Jahren wurde für die Dippemess an die Anwohner Park- bzw. Einfahrtsausweise verteilt. Diese berechtigten zur Einfahrt als Anlieger. Das Einfahrverbot wurde vom Ordnungsamt sichergestellt, in dem dieses eigene Mitarbeiter zur Kontrolle der Einfahrtsberechtigung abstellte. Hierdurch konnte sichergestellt werden, dass nichtberechtigte Verkehrsteilnehmer nicht einfahren konnten und es stand genügend Parkraum für Anwohner zur Verfügung. Derartige Ausweise sind wieder allen Anwohnern zu zusenden. Zudem sollen während derartiger Veranstaltungen Schilder aufgestellt werden, die auf die Möglichkeit des Parkens im P&R Parkhaus auf der Borsigallee hinweisen. Diese Schilder können auch fest montiert werden und vor entsprechenden Veranstaltungen ausgeklappt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 905 2016 Die Vorlage OF 80/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten

29.04.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

03.04.2024 | Aktualisiert am: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Voltenseeweg

27.02.2024 | Aktualisiert am: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee von zwei "Charge Point Operator" einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 156/11 Betreff: Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee von zwei "Charge Point Operator" einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit zwei Charge Point Operator auf dem Gelände des Park+Ride Parkhaus Borsigallee einen Schnell-Ladepark für E-Fahrzeuge einzurichten. Alternativ sollte dort, wie im Bebauungsplan bereits vorgesehen, auf der obersten Etage ein Sport und Freizeitangebot geplant und gebaut werden und das Freigelände für Sport und Freizeitaktivitäten genutzt werden. Begründung: Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee wird zukünftig direkt anliegend ein neuer Autobahnanschluss entstehen. Bereits heute befindet sich dort 100Meter entfernt, ein Autobahnanschluss. Es gibt keinerlei Schnellladeinfrastruktur größer 100kW Leistung in Frankfurt. Normale Schnelllader haben jetzt bereits 250 bis 350kW Ladeleistung, Tendenz steigend. Schnelllader sind eine Alternative, wenn z.B. keine Langsam-Lader zur Verfügung stehen oder man längere Strecken fahren möchte. Oder man einfach keine 6 Stunden Zeit hat, um das Fahrzeug zu laden. Diese Schnellader findet man inzwischen gut verteilt überall und bei vielen Tank+Rast Anlagen. Sie sind z.B. wichtig für Personen, die nach Frankfurt kommen, beruflich oder privat, um nicht irgendwo ihr Auto weit entfernt vom eigentlichen Ziel, stundenlang abzustellen. Genauso wichtig sind diese Schnelllader für Menschen die in Appartements wohnen und durch ihre Vermieter keine eigene Wallbox zur Verfügung gestellt bekommen. Ein Schnelllader alleine hat eine Kontaktrate im oberen zweistelligen bis dreistelligen Bereich am Tag. Diese werden in Gruppen a 8,12 oder 16 Stück aufgestellt. Ein normaler gängiger bekannter Ladepunkt in der Stadt hingegen hat im Durchschnitt nur zwei bis drei Ladekontakte. Dort wird langsam geladen, in der Regel in 4-6 Stunden (11kW max). Keiner möchte stundenlang beim Auto bleiben und dort aufladen. Ein Schnelllader alleine kann 35 Wallboxen ersetzen. Der Vorteil des Standortes ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen östlichen Stadtteilen, sogar Bornheim, die umliegende profitierende gewerbliche Infrastruktur mit Einzelhandelsangeboten vom Lebensmittelsupermarkt, Tierbedarf, Fahrzeugwäsche, Schnellrestaurant, Fahrradgeschäft, Hessen-Center, und einem kleinen verbliebenen Teil Natur mit Resteichenwald, hinter der Autobahn. Zur alternativen Nutzung: Im Bebauungsplan Nr.677 Borsigallee / P+R Anlage ist festgehalten: 5. Städtebauliches Konzept Aus städtebaulichen Gründen werden zusätzliche Nutzungen auf dem Grundstück vorgesehen, um einer Monostruktur entgegenzuwirken und um die Sicherheit und Akzeptanz der Anlage zu erhöhen. Weiterhin sind auf dem Dach des Parkhauses Anlagen für sportliche Zwecke vorgesehen. 6. Art der baulichen Nutzung Im hinteren Teil des Grundstückes wird die Nutzung auf Stellplätze sowie Einrichtungen für sportliche Zwecke beschränkt, um das Planungsziel P+R-Anlage zu sichern. Die spezielle Festsetzung "sportliche Anlage" fördert das Ziel, durch eine Mischnutzung zusätzliche soziale Kontrolle zu erreichen und bietet die Möglichkeit, Einrichtungen mit großem Flächenbedarf, die im Stadtgebiet fehlen, an konfliktarmer Stelle unterzubringen. Fast jedes fünfte neu zugelassenes Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug. Tendenz stark steigend. Ab spätestens 2025 wird sich jeder überlegen überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Quelle: openchargemap.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 120 2022 Die Vorlage OF 156/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße

06.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2021, OF 146/11 Betreff: Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Änderungen in die finale Planung zum 2. Bauabschnitt, zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg, aufzunehmen: 1. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung der Leonhardsgasse in die Wilhelmshöher Straße 2. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Wilhelmshöher Straße in Höhe Hausnummer 168 3. Die Verwendung eines klimafreundlichen, hellen Asphalts Begründung: Zur sicheren Querung der Straßen durch Fußgänger/innen, auch wegen der Erreichbarkeit der beiden Bushaltestellen Draisbornstraße, sind die beantragten Fußgängerüberwege notwendig und zweckmäßig. Zumal es nicht nachzuvollziehen ist, dass der aktuell vorhandene Fußgängerüberweg in der Leonhardsgasse ersatzlos entfallen soll. Klimafreundlicher Asphalt nimmt den Regen auf und hat eine bis zu 8 Grad Celsius geringere Wärmeabstrahlung als herkömmlicher Asphalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1300 2022 Die Vorlage OF 146/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße

05.12.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz

15.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 76/16 Betreff: Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim weitere Blühstreifen ausgewiesen werden. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Idee der Blühstreifen und Wildwiesen und möchten den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Begründung: Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Das Anlegen von Blühstreifen und Wildwiesen hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen und ist in Frankfurt schon an vielen Stellen Realität. Wir denken, dass das Konzept bei jeder verfügbaren Fläche angewendet werden sollte. Im Stadtteil Bergen Enkheim sind noch Grünflächen vorhanden, die in dieses Programm mit einbezogen werden könnten. Wir denken dabei z.B. an: - die Grünstreifen an der Leuchte - die Grünflächen am Berger Marktplatz - die Grünflächen des Gleisbettes in der Borsigallee - den Schwimmbadparkplatz - die Grünflächen am unteren Teil der Winzersteige Anhang (zur Veranschaulichung der Flächen/Quelle: eigene Fotos) von oben nach unten: Borsigallee, Winzersteige, Winzersteige, Leuchte. Schwimmbad Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1382 2022 Die Vorlage OF 76/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor für die Worte "die GRÜNEN Bergen-Enkheim" die Worte "der Ortsbeirat" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Vorplanung Wilhelmshöher Straße Bauabschnitte 3 bis 7

06.11.2021 | Aktualisiert am: 30.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2021, OF 135/11 Betreff: Vorplanung Wilhelmshöher Straße Bauabschnitte 3 bis 7 Vorgang: OF 138/17 OBR 11; EA 73/17; M 144/19 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Sicherheit und Schulwegsicherung a) An welchen Stellen (bitte mit Angabe der Hausnummern) sind die Bürgersteige in der Vorplanung schmaler als 2 m und an welchen Stellen schmaler als 1,30 m? b) Wie und durch welche ergänzenden Maßnahmen ist ein sicherer Wartebereich und eine sichere Überquerung der Fahrbahn an den drei Kreuzungsbereichen gewährleistet? Gemeint sind die Kreuzungen Wilhelmshöher Straße / Im Trieb, Zebrastreifen vor der Hausnummer 139; Kreuzung Hofhausstrasse / Wilhelmshöher und Kreuzung Wilhelmshöher / Leonardsgasse. 2. Bushaltestellen: a) Welche Breite hat der Gehweg an den Bushaltestellen Zentgrafenschule Richtung Bergen und an den beiden Haltestellen an der Draisbornstraße? b) Wie wird die Barrierefreiheit erzielt? c) Wie wird erreicht, dass Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle ein sicher ein- und aussteigen können und Passanten die Wartenden passieren können. d) Wie sind die Haltestellen ausgestattet? 3. Klimawandel: a) Wie setzt der Magistrat die Anpassungen an den Klimawandel in dieser Baumaßnahme um: Wie viele Bäume und andere Pflanzen sind geplant? b) Wie können die neuen Leitungen so verlegt werden, dass Platz für die Neupflanzung von Bäumen geschaffen wird? c) Welcher Straßenbelag ist geplant und ist dieser an den Klimawandel angepasst, z.B. durch helle Oberfläche? 4. Haltemöglichkeiten: a) Wo und wie viele Fahrradbügel und Stellplätze für Lastenfahrräder sind geplant? b) Wo und wie viele Kurzzeitparkplätze sind geplant? c) Wo und wie viele Behindertenparkplätze sind geplant? Begründung: Die Bürgersteige der Wilhelmshöher Straße sind derzeit im Ist-Zustand an einigen Stellen für die Fußgänger und Fußgängerinnen sehr schmal, teilweise mit Bürgersteigen <1,30 m. Gleichzeitig fahren Busse in den Hauptverkehrszeiten mit einer Taktung von 3-5 min durch die Wilhelmshöher Straße. Die aktuelle Planung muss die Gefahrenzonen der besonders gefährlichen Bereiche sicherer gestalten. Die Wilhelmshöher hat diverse Kurven und Knicks. Die Kreuzungsbereiche sind aus diesem Grund teilweise schwierig einzusehen und mit geringen Bürgersteigen sind die Wartezonen eng. An allen Bushaltestellen ist reger Warte - Betrieb auf gleichzeitig engen und nicht barrierefreien Bürgersteigen, insbesondere an der Haltestelle Draisbornstraße Richtung Bornheim. Dem muss die Planung mit einer Neugestaltung Rechnung tragen. Die Neupflanzung von Bäumen sollte an allen Stellen berücksichtigt werden, an denen ausreichend Platz ist. Es soll eine Wiederbelebung der Geschäfte in Seckbach geben. Dazu müssen Stellflächen für Fahrräder und auch für Lastenfahrräder geplant werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 138/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 73 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Radweg auf der Borsigallee

03.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 65/16 Betreff: Radweg auf der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den Radweg auf der Borsigallee von dem P+R-Haus (Borsigallee 24A) und der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen, die ein sicheres und komfortables Fahren für Radfahrer:innen und ein ebensolches Gehen für Fußgänger:innen ermöglicht. Gefordert wird eine ordentliche Radfahrspur, die farblich markiert ist und vom Fußgängerweg getrennt ist, der Fußgängerweg soll so ausgestaltet werden, dass er auch für gehbehinderte Menschen geeignet ist (vor allem an der Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee). Begründung: Der Radweg auf der obengenannten Strecke befindet sich mit auf dem Fußgängerweg, dieser ist auch noch an einigen Stellen deutlich zu schmal, bspw. entlang des Hessen-Centers. Entlang des Hessen-Centers steht zudem auch noch die Straßenbeleuchtung mitten auf dem Fußgänger-/Radweg, was eine zusätzliche Behinderung darstellt. Der Fußgängerüberweg über die Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee weißt sehr hohe Bordsteinkanten auf, die weder mit einem Fahrrad vernünftig befahrbar sind, noch mit einem Rollator oder einem Kinderwagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1172 2021 Die Vorlage OF 65/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Anregung auch an den Ortsbeirat 11 zur Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

03.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan

30.08.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, LINKE.

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße

26.08.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 104/11 Betreff: Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut ? - Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden ? Begründung: Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 104/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2021 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte

20.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen

15.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

24.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße

24.05.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 37/11 Betreff: Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Linksabiegemöglichkeit für RadfahrerInnen zu gewährleisten, die von der Borsigallee kommend, auf die Wächtersbacher Straße einbiegen wollen. Begründung: Während der Baumaßnahmen, deren Dauer auf mehrere Monate, bzw. Jahre ausgelegt ist, wurde der Fahrradweg gekappt. Dadurch entsteht eine sehr gefährliche Situation. Die Einrichtung eines Fahrradstreifens für die auf die Wächtersbacher Straße einbiegenden RadfahrerInnen ist also eine notwendige Maßnahme zur Sicherung der Verkehrssicherheit. Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 37/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 498 2021 Die Vorlage OF 37/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept“

24.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 22/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (B474/20) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: - Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie "Power Usage Effectiveness (PUE)" und "Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE)" dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. - Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. - Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z.B. stundenlanges testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. - Der "Masterplan 100% Klimaschutz" berichtet nur alle 5 Jahre und dient dazu das Ziel 100% Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11. Deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des Masterplan 100% Klimaschutz mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100% Klimaschutz" (B53/21). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim Nord und Seckbach, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV Haltestellen platziert werden. So ist an der Station Gwinnerstraße, auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Station der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

Parteien: SPD, GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen?

21.05.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

02.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 15/11 Betreff: Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 22/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden in den Lösungsansätzen (C.) : - Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte das Gelände der Allessa Chemie, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Es ist nicht nur der Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl im Stadtteil, der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen, muss sich verringern. - Im Mobilitätskonzept der Standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" muss zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben wird. Begründung: Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte grundsätzlich weggegangen werden, um nicht im Nachgang mit zu zahlenden CO2 Credits, Dritte Welt Länder davon zu überzeugen, die eigenen fossilen Kraftwerke aufzugeben. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits Vorort bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht geboren waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Rechenzentren in Frankfurt

02.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 17/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage B41/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden : - Zum Abschnitt: "Aktuelle Situation" Die Steuerung von Rechenzentren darf nicht zu Lasten der lokalen Haushalte gehen und bei diesen analoge Maßnahmen auslösen. Den Betreibern von Rechenzentren darf nur die Möglichkeit gegeben werden, z.B. Dieselaggregate oder BHKW für eine Eigenversorgung zu nutzen, wenn es zu einem Totalausfall des Netzdienstes kommt. - Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossene Stellen gesetzt werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben. Sie entwerten andernfalls die bestehende ÖPNV Infrastruktur. An gut gelegene ÖPNV Standorten gehören Firmen mit vielen Arbeitsplätzen und Besucher. - Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Weitere Rechenzentren können nur bei markanter Verbesserung der Energieeffizienz und der Abwärmenutzung genehmigt werden, da andernfalls der gesamte "Masterplan 100% Klimaschutz" Makulatur bleibt. Es sind in Frankfurt jährliche Mindestzielwerte für PUE und DCiE für alle Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren mit dem neuestem Stand der Technik und im Einklang mit den klimapolitischen Zielen anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sinken. - Im Mobilitätskonzept der standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" sollte zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben werden. Begründung: Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Geschaffene Infrastruktur einfach zu verschenken ist eine nicht reversible Entscheidung. An der Haltestelle Gewinnerstraße ist auf einem sehr großen Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi etc., mit deren damals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger als 100 Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände kommt auch ein neues Rechenzentrum. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert und es wird dort noch eine S-Bahnstation dazu gebaut. Es wird schon als positives Signal zu werten sein, wenn in dem geplanten Rechenzentrum einmal die 100 Mitarbeiter Schwelle "gerissen" wird, auf einem Gelände, auf dem früher Tausende Menschen Arbeit gefunden haben. Die Rechenzentren dürfen nicht durch die Kühlanlagen den Umweltlärm erhöhen. Die Berechnung und Überschreitung des Umweltlärms ist kein Zulassungskriterium für ein Rechenzentrum. Allerdings sind die Stadtteile bereits heute weit davon entfernt, die Grenzwerte für Wohngebiete noch einhalten zu können. Eigentlich müsste der Status reines Wohngebiet im Frankfurter Osten bereits "gelöscht" werden und die Gegenden als Wohngebiete aufgegeben werden. Die Beseitigung des Umweltlärm ist eine Last, die der Kommune obliegt. Anstrengungen, die in fünf Jahres Plänen dafür Sorge tragen sollen, den Umweltlärm zu reduzieren, sind nicht erfolgreich. Diese Zyklen sind für Menschen viel zu lang. Daher sind bereits bei den Planungen darauf zu achten: "Wie laut werden diese Anlagen, wie weit sind diese von den Grenzwerten entfernt und was ist zu erwarten, wenn dies in den Notbetrieb übergehen" ? Bereits heute kann man im Sommer die Kühlanlagen der Firma Brandenburger, des Hessen-Centers sowie eines Rechenzentrums in Seckbach zu hören. Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Ihre Abwärme wird weitgehend ungenutzt abgestrahlt. Bei ihrer Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. So sehr die Ansiedlung von Rechenzentren auch wegen der Gewerbesteuer und der Unterstreichung der zentralen Funktion von Frankfurt erfreulich ist, wird doch deutlich, dass Frankfurt klimapolitisch völlig zu versagen droht. Der negative Klimaeffekt der Rechenzentren wiegt alle anderen guten Anstrengungen mehr als auf. Der Ausbau schreitet bei Rechenzentren über die Jahre voran und es wird immer schnellere Rechnerleistung benötigt, die schnell wachsende energieintensive Datenhaltung trägt weiter dazu bei. Einhergehend damit ist die größere Leistungsaufnahme und die Wärmeentwicklung bei den Rechenzentren. Das bedeutet: die Rechenzentren werden zukünftig noch mehr Energie benötigen als bereits heute. Rechenzentren werden skaliert betrieben. Die Infrastruktur ist bei Beginn nicht voll ausgestattet mit Rechnerleistung, sondern erreicht den Vollausbau erst etliche Jahre später, wenn nicht erst im nächsten Jahrzehnt. Das bedeutet, die komplette Infrastruktur für die Kühlung der Systeme etc. ist oft bereits voll ausgebaut, allerdings laufen die bestehenden Systeme nur im Teillastbetrieb und sind dementsprechend ineffektiv. Eine modulare Bauweise der Infrastruktur wäre eine nachhaltigere Bauform. Die Recheninfrastruktur wird in der Regel alle 3-5 Jahre gewechselt. Die Kühlung, Stromversorgung etc. allerdings in der Regel nur alle 15 Jahre. Dort sind energetische Potentiale zu heben und durch konsequente Vorgaben für Effizienz könnten hier Erneuerungsprozesse angestoßen werden. Eine öffentliche Bekanntmachungspflicht der PUE und DCiE Werte bei Rechenzentren könnte ebenfalls dazu führen, das Kunden dieser Unternehmen anhand dieser Werte ihre Nachhaltigkeitsstrategien mit einfließen lassen. Zukünftig werden strategische Entscheidungen von Unternehmen nicht nur auf monetärer Basis stattfinden, sondern der Blick wird sehr verstärkt ebenfalls auf Nachhaltigen Aspekten basieren. Unternehmen wollen für Ihre Kunden nachhaltig wirtschaften. Dieser Trend ist bereits klar zu erkennen und viele BlueChips und DAX Unternehmen reagieren bereits. Bei Projekten tauchen neben den monetären Kosten auch immer öfter die CO2-Penalties auf, die es gilt zu vermeiden oder auszugleichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 17/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation „Seck-bach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost

02.01.2021 | Aktualisiert am: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation "Seck-bach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19; OA 489/19 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation, mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim), geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs, in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße, von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Begründung: Die Einbindung einer U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg in die Streckenführung der U4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U4 in den Riederwald und nach Enkheim, bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße

16.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 794/11 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voran zu treiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße / Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf 2 reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neugestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o.ä. an. An geeigneter Stelle wird durch einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2020 Die Vorlage OF 794/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Der Magistrat wird" die Worte "in Absprache mit dem Ortsbeirat 16" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Querungshilfe in der Victor-Slotoschstraße

01.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2020, OF 342/16 Betreff: Querungshilfe in der Victor-Slotoschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht des ständig steigenden Verkehrs in der Victor-Slotosch-Straße zwischen der Wohnbebauung "An der Alten Gießerei"/Victor-Slotosch-Straße Nr. 5 e-f und den Firmen Schluckspecht/dm Drogerie-markt/Denn's Bioladen eine Querungshilfe anzubringen, um für die Bewohner ein weniger gefahrloses Queren der viel befahrenen Victor- Slotosch-Straße zu ermöglichen. Es gibt ja auch die Möglichkeit eine solche Querungshilfe auf die vorhandene Sraße aufzukleben oder evtl. einen Zebrastreifen aufzumalen, um bis zur ungewissen Grundsanierung mehr Sicherheit für die Bevölkerung in dieser stark befahrenen Straße zu schaffen Begründung: Für die Bewohner des großen Wohngebietes zwischen der Borsigallee und der Victor-Slotoschstraße, die ihre Einkäufe fußläufig erledigen wollen- was ja durchaus erwünscht ist - gibt es zwei Zebrastreifen, einen direkt am Kreisel Vilbeler-Landstraße und einen zwischen REWE und ALDI, das heißt, die Fußgänger aus diesem Gebiet müssen mit z.B. Getränkekisten erst die halbe Straße zurück oder vor laufen, um die oben genannten Geschäfte zu erreichen, oder mit dem Auto fahren. Wer die hoch frequentierte Straße dazwischen queren will, lebt gefährlich. Karambolagen gab es schon des öfteren. Da die schon vor etlichen Jahren angekündigte Grundsanierung der Straße immer noch nicht mal geplant ist, würde eine Querungshilfe für die Wohnbevölkerung um die "Alte Gießerei" die Situation deutlich sicherer machen und helfen Unfälle zu verhindern und auch den Ver- kehr zu verlangsamen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 342/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme), bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine „Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St

21.06.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2020, OF 744/11 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine "Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Einen nur streifenartigen Fußgänger + Radfahrer Weg zur S-Bahn Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, die den Großteil der Kleingärten bestehen lässt. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn Netz zu erhalten. Entsprechend der B161 am Plan für eine reine Fußgänger + Radfahrer Anbindung zur S-Bahn Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu A.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen . Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu B.: Immer wieder wird der Wunsch laut eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr die S-Bahnstation Fechenheim-Nord mit der U4+U7 an die Gwinnerstraße (1km zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Strassenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der OA 101/16 Zu C.: Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben ( Kaufland Supermarkt ) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. Das Stadtplanungsamtes hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M. vorangetrieben. Es wäre wünschenswert die Grünflächen dort zu erhalten. Es muss soviel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 585 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf OA 585 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen

06.06.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2020, OF 735/11 Betreff: Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, 1. An der Straße Im Trieb, Ecke Hochstädter Straße einen Verkehrsspiegel zur Ausfahrt aus Zeuläckerstraße in Richtung Gelastraße anzubringen ( s. Grafik Punkt 1). 2. Das vor "Im Trieb 4a" beginnende Parkverbot in Höhe von "Im Trieb 12" durch Verkehrszeichen 283 mit Zusatzpfeil "Ende" zu beenden. Dieses Schild fehlt. Begründung: Die Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße auf die Straße im Trieb ist nicht gefahrlos möglich. In Fahrtrichtung Gelastraße versperren parkende Autos die Sicht, so dass ein "blindes Einfahren" in die Straße im Trieb nötig ist. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße versperren ebenfalls parkende Autos die Sicht, so dass unter Inkaufnahme einer Verkehrsugefährdung in die Straße eingefahren werden muss. Quelle: google maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6237 2020 Die Vorlage OF 735/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse

25.05.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 736/11 Betreff: Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Fahrtrichtung Gwinnerstraße auf der rechten Straßenseite die Schilder 283 "absolutes Halteverbot" zu entfernen und entsprechende Parkflächen mit Parkwinkeln zu markieren. Begründung: Bereits heute wird in der Leonhardsgasse auf der rechten Fahrbahnseite geparkt. Aufgrund mangelnder Kontrollen durch die zuständigen Ämter ist auch kein regelmäßiger Effekt durch Bestreifung festzustellen. Durch die heute schon (verkehrswidrig) parkenden Autos wird der fließende Verkehr gezwungen die Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten. Des Weiteren wird beim verkehrswidrigen Parken häufig der ohnehin schon schmale Gehweg blockiert. Die Leonhardgasse hat im Mittel eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern. Dies sollte für die Freigabe von geeigneten Parkflächen ausreichen. Dem Ortsbeirat ist, trotz aktuell dort regelmäßig parkender Autos, die Leonhardsgasse weder als Stau-/ noch als Unfallschwerpunkt bekannt. Ordnungsgemäß markierte Parkplätze helfen der Sicherheit mehr als unkontrollierte Parkverbote. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6238 2020 Die Vorlage OF 736/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Beseitigung der Schlaglöcher an der Endhaltestelle „Gwinnerstraße“

22.02.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2020, OF 720/11 Betreff: Beseitigung der Schlaglöcher an der Endhaltestelle "Gwinnerstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Schlaglöcher an der Endhaltestelle Gwinnerstraße zu beseitigen. Begründung: Die Stadt Frankfurt hat eine Verkehrssicherungspflicht, der sie nachkommen muss und in diesem Fall sollte. Die Schlaglöcher stellen ein erhöhtes Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 720/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen

24.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 706/11 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate, deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50m Längen geplant) realisiert werden. 2. Die 4-wöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Altebornstr. / Atzelbergstr. ist durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Mindestens der 43er Bus sollte durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach, an der Wilhelmshöher Straße, ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohner/innen. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma-Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohner/innen mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacher/innen und darüber hinaus auch für die Bürger/innen der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2020 Die Vorlage OF 706/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Aufzählung im Tenor folgende Ziffer hinzugefügt wird: "3. Falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

28.10.2019 | Aktualisiert am: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

14.10.2019 | Aktualisiert am: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008 zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens sowie der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Antragstext beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236 hierzu u. a. folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 489 2019 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Park-and-ride-Plätze A 66

05.10.2019 | Aktualisiert am: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 628/11 Betreff: Park-and-ride-Plätze A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen ob sich am Ende der A66, vor der Ausfahrt Bergen Enkheim eine oder mehrere der nördlichen Fahrspuren als P+R Plätze umwidmen lassen. Fuß- Wegebeziehungen zur U4/7 können schnell, auch provisorisch, geschaffen werden. Begründung: Es ist unumstritten, dass P+R-Plätze gebraucht werden. Am Ende der Autobahn ist genug Raum vorhanden, um mindestens eine Fahrspur zugunsten einer P+R Fläche umzuwidmen. Hier könnten ca. 900 Stellplätze entstehen. Diese Maßnahme ist relativ kurzfristig umsetzbar. Fuß-Wegebeziehungen zur U 4/7 können schnell, auch provisorisch, geschaffen werden. Der Magistrat plant erst nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels den Ausbau des P+R Parkhauses an der Borsigallee zu prüfen. Da aber bereits Maßnahmen begonnen sind, um den Verkehr aus dem Innenstadtbereich zu verdrängen, sind nun auch in der Peripherie schnelle, kurzfristig machbare Lösungen notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 628/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen 4 SPD (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten

31.07.2019 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 601/11 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt in ausführlicher Weise in seinen Konzeptpapieren Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach und Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel, den Sinn von Grundstücks- und Gebäudebegrünung dar. Beide Papiere weisen auf die besondere Notwendigkeiten der Begrünung auch in Gewerbegebieten gerade in Zeiten des Klimawandels hin. Wir fragen den Magistrat: Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße) Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim Nord im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres Nachhaltiges Gewerbegebiet Fecheheim Nord / Seckbach auferlegt?. Werden die Bebauungsplanfestlegungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Begründung: Es ist allen Beteiligten heutzutage klar und präsent wie sich Asphalt und Beton einerseits, Parks, Gärten, Hausbegrünung etc. andererseits auf das Kleinklima einer hochbelasteten Großstadt auswirken. Gegenmaßnahmen werden besprochen, Parks und Grünzonen gewertschätzt und erhalten, sogar ausgeweitet wenn möglich. Innerhalb der Gewerbegebiete wird dieses Konzept aber bei Weitem nicht in hinreichender Form umgesetzt. Jeder Mann / Frau kann am eigenen Leib erfahren, wenn Sie zu Fuß oder auf dem Fahrrad z.B. zwischen Gewerbegebiet und Grünzug in Seckbach wechseln. Es werden dabei Temperaturunterschiede von bis zu fünf Grad erzeugt bzw. festgestellt. Ein weiteres abschreckendes Beispiel ist hier die Hanauer Landstraße in deren Bereich die Temperatur häufig auch bis zu fünf Grad über begrünten Bereichen in der Nachbarschaft liegt. Eine Umkehr ist hier dringend notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1375 2019 Die Vorlage OF 601/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, FechenheimNord, CarlBenzStraße untereinander und mit Offenbach

13.05.2019 | Aktualisiert am: 15.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.05.2019, OA 397 entstanden aus Vorlage: OF 548/11 vom 28.04.2019 Betreff: Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die schienengebundene Verbindung der Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Hierbei wird die Realisierung dieser Verbindung auch mit der Möglichkeit einer Verschwenkung der Linie U 4 ab der Borsigallee nach Südosten und der Nutzung des im Zuge der nordmainischen S- Bahn zu realisierenden Tunnels unter den Bahngleisen geprüft. Begründung: In Offenbach ist solch eine Verbindung mit Frankfurt seit mehreren Monaten Thema und signalisiert auch seitens Offenbachs das Interesse. Diese Verbindung würde wichtige Teile beider Städte näher bringen und endlich die großen Gewerbegebiete im Frankfurter Osten untereinander verbinden, und das mit schienengebundenem ÖPNV. Diese Maßnahme kann zu einem wichtigen Bestandteil einer signifikanten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs im Frankfurter Osten und in der Verbindung nach Offenbach werden. Die Regierungsparteien des Römerbündnisses haben in ihrem Etatantrag vom 25.01.2019, E 18, auf die Wichtigkeit und die dringliche Umsetzung einer Regionaltangente Ost zur Verkehrsentlastung des Frankfurter Ostens hingewiesen. Allerdings ist auch innerhalb der Stadtgrenzen der dringliche Ausbau des ÖPNVs im Frankfurter Osten geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 397 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4130, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, FechenheimNord, CarlBenzStraße untereinander und mit Offenbach

28.04.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2019, OF 548/11 Betreff: Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: die Regierungsparteien des Römerbündnisses haben in Ihrem Etat Antrag E18 auf die Wichtigkeit und die dringliche Umsetzung einer Regionaltangente Ost zur Verkehrsentlastung des Frankfurter Ostens hingewiesen. Allerdings ist auch innerhalb der Stadtgrenzen der dringliche Ausbau des ÖPNVs im Frankfurter Osten geboten. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt für die schienengebundene Verbindung der Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim Nord, Fechenheim Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim Nord, Carl-Benz Straße untereinander und mit Offenbach wird eine Machbarkeitsstudie erstellt. Hierbei wird die Realisierung dieser Verbindung auch mit der Möglichkeit einer Verschwenkung der Linie U4 ab der Borsigallee nach Südosten und der Nutzung des im Zuge der nordmainischen S-Bahn zu realisierenden Tunnels unter den Bahngleisen geprüft. Begründung: In Offenbach ist solch eine Verbindung mit Frankfurt seit mehreren Monaten Thema und signalisiert auch seitens Offenbachs das Interesse. Diese Verbindung würde wichtige Teile beider Städte miteinander näher bringen und endlich die großen Gewerbegebiete im Frankfurter Osten untereinander verbinden und das mit schienengebundenem ÖPNV. Diese Maßnahme kann zu einem wichtigen Bestandteil einer signifikanten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs im Frankfurter Osten und in der Verbindung nach Offenbach werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 397 2019 Die Vorlage OF 548/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee

19.04.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 555/11 Betreff: Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten die Installation einer Pförtnerampel in Nähe der Ausfahrt Borsigallee, stadteinwärts, an geeigneter Stelle zu prüfen. Begründung: Bereits im August 2017 wurde diese Maßnahme durch den OBR 11 angeregt. Mit einer Pförtnerampel kann der Verkehr dosierter in den Riederwald und nach Fechenheim einfließen, dies wird zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung beitragen. Die Dauerstaus insbesondere auf dem Erlenbruch sorgen für die gemessenen Schadstoffüberschreitungen, Fahrverbote werden ohne ein Bündel von Gegenmaßnahmen nicht vermeidbar sein. In der ST 2487 vom 18.12.2017 wurde der Antrag aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Mittlerweile scheint sich die Sicht des Magistrats geändert zu haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4643 2019 Die Vorlage OF 555/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße

25.03.2019 | Aktualisiert am: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2019, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 531/11 vom 28.02.2019 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Gelastraße/Ecke Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 382 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 382 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4127, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fahrradstellplätze U-Bahn-Haltestelle „Gwinnerstraße“

06.03.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 530/11 Betreff: Fahrradstellplätze U-Bahn-Haltestelle "Gwinnerstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Haltestelle Gwinnerstraße Abstellplätze für Fahrräder zu schaffen. Begründung: Das Fahrrad erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Leider fehlen Abstellmöglichkeiten an der U-Bahn Haltestelle Gwinnerstraße gänzlich. Daher nutzen Fahrradfahrer die Geländer auf den Zugangsrampen um ihre Fahrräder anzuschließen. Dies führt dazu, dass Fahrgäste mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Mitbürger nur erschwert den Bahnsteig erreichen können. Hier muss zeitnah eine Lösung gefunden werden. (c) Privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße

28.02.2019 | Aktualisiert am: 04.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 531/11 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; ST 269/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße/Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 382 2019 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP; Bei Enthaltung CDU und 1 GRÜNE

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee

03.02.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 514/11 Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, ob in der Anlage auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b, welche 2015 als eine temporäre Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2018 genehmigt wurde: - noch Asylbewerber beherbergt werden und wenn ja, in welcher Anzahl? - falls sich dort noch Personen im Asylverfahren befinden, diese damit rechnen können, die Containeranlage zu verlassen und in einen für Integration und Teilhabe besser geeignetem Wohnumfeld unterzukommen? - Ferner beziehen sich die vorab genannten Fragen auch auf die Containeranlage in der Borsigallee Begründung: In der ST 16/2017 wurde die Containeranlage als temporäre Unterkunft für Asylsuchende bezeichnet. Aufgrund der befristeten Genehmigung wurden eine qualitative Begrünung der Anlage und ein entsprechender Schallschutz zur Hanauer Landstraße hin, als nicht realisierbar und nachhaltig vertretbar angesehen. Die Zahl der Asylsuchenden ist mittlerweile in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Hessenweit werden temporäre Flüchtlingsunterkünfte aufgelöst und die Bewohner in einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld langfristig untergebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2019 Die Vorlage OF 514/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11

17.11.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 465/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege, in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinnerstraße/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen beziehungsweise Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zur Zeit für diesen Bereich in Frankfurt eingesetzt werden. Andere Städte im In- und Ausland machen es Frankfurt vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 278 2018 Die Vorlage OF 465/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (ab Flinschstraße (Seckbach)), benötigten Grundstücksflächen?

02.10.2018 | Aktualisiert am: 05.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2018, OF 425/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (ab Flinschstraße (Seckbach)), benötigten Grundstücksflächen? Vorgang: ST 1380/16; ST 297/16; B 381/05 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße (Seckbach) benötigten Grundstücksflächen, ist? 1. Wie viel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wie viel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wie viel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1039 2018 Die Vorlage OF 425/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Entfernen von Schild 283 (absolutes Halteverbot) vor Leonhardsgasse 2

02.09.2018 | Aktualisiert am: 25.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2018, OF 413/11 Betreff: Entfernen von Schild 283 (absolutes Halteverbot) vor Leonhardsgasse 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das neuangebrachte Schild 283 (absolutes Halteverbot) vor Leonhardsgasse 2 zu entfernen. Das bereits früher vorhandene Schild 286 (eingeschränktes Halteverbot) mit dem Zusatz: "Werktags 7 - 17 Uhr" ist beizubehalten. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat OM 3166 2018 wurde für den Bereich des Fußgängerüberwegs ein Poller gefordert um den Fußgängerüberweg vor dem beparken zu schützen. Nun wurde der komplette Bereich vor obiger Liegenschaft durch Anbringen des Schildes 283 zum absoluten Halteverbot erklärt. Dies entspricht nicht der Anregung des Ortsbeirates und sorgt für einen unnötigen Verlust der knappen Parkplätze. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3680 2018 Die Vorlage OF 413/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Buslinie 43 auf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110

13.08.2018 | Aktualisiert am: 27.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 288 entstanden aus Vorlage: OF 400/11 vom 03.08.2018 Betreff: Buslinie 43 auf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die geplante Fahrplanänderung gemäß des Magistratsvortrags vom 15.06.2018, M 110, für die Buslinie 43 wird nicht zum Fahrplanwechsel am 09.12.2018 umgesetzt, sondern erst, wenn die Wilhelmshöher Straße - aufgrund der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Straße - nicht mehr durchgängig befahrbar ist. 2. Der vorgeschlagene Kleinbus (Shuttlebus) soll weiterhin zwischen der Endhaltestelle Leonhardsgasse (Linie 44) und Enkheim pendeln. Die vorgeschlagene Endhaltestelle Budge-Heim (Lohrberg) ist ebenfalls erst zu realisieren, wenn dies die Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße erfordern. Das Verbot der Einfahrt in die unechte Einbahnstraße Leonhardsgasse ist ausschließlich für den Kleinbus aufzuheben. Begründung: Derzeit ist ein Beginn der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße nicht absehbar. Den Baubeginn für den Jahresanfang 2019 anzunehmen, erscheint völlig unrealistisch. Deshalb ist den Seckbacherinnen und Seckbachern eine Verschlechterung der Busanbindung erst dann zuzumuten, wenn dies unabwendbar ist. An der Endhaltestelle besteht für den Kleinbus eine Wendemöglichkeit sowie eine Toilettenanlage für den Busfahrer. Seckbach Mitte wäre an den ÖPNV in Richtung Enkeim angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 288 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 289 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289); BFF (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 110 = Ablehnung, OA 288 und OA 289 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3042, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Buslinie 43 lauf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110

03.08.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2018, OF 400/11 Betreff: Buslinie 43 lauf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die geplante Fahrplanänderung, gemäß des Magistratsvortrags vom 15.06.2018 M 110, für die Buslinie 43 nicht zum Fahrplanwechsel am 09.12.2018 umzusetzen, sondern erst, wenn die Wilhelmshöher Straße - aufgrund der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Straße - nicht mehr durchgängig befahrbar ist. 2. Weiterhin soll der vorgeschlagene Kleinbus (Shuttlebus) zwischen der Endhaltestelle Leonhardsgasse (Linie 44) und Enkheim pendeln. Die in der M 110 vorgeschlagene Endhaltestelle Budge-Heim (Lohrberg) ist ebenfalls erst zu realisieren, wenn dies die Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße erfordern. Das Verbot der Einfahrt in die unechte Einbahnstraße Leonhardsgasse ist ausschließlich für den Kleinbus aufzuheben. Begründung: Derzeit ist ein Beginn der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße nicht absehbar. Den Baubeginn für den Jahresanfang 2019 anzunehmen erscheint völlig unrealistisch. Deshalb ist den Seckbacher/innen eine Verschlechterung der Busanbindung erst dann zuzumuten, wenn dies unabwendbar ist. An der Endhaltestelle besteht für den Kleinbus eine Wendemöglichkeit sowie eine Toilettenanlage für den Busfahrer. Seckbach Mitte wäre an den ÖPNV in Richtung Enkeim angebunden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 288 2018 Anregung OA 289 2018 1. Die Vorlage M 110 wird unter Hinweis auf OA 288 und OA 289 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 400/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 401/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Ecke Gwinnerstraße/Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten

29.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 399/11 Betreff: Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Ecke Gwinnerstraße/Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 zu reduzieren sowie in der Anfahrt auf die neu errichtete Querungshilfe ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Nach Wegfall des Fußgängerüberweges Ecke Gwinnerstraße / Gelastraße wurde nun eine Querungshilfe eingerichtet, damit die Schulkinder und Anwohner die Straße gefahrloser queren können. In der Anfahrt von der Borsigallee kommend wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen / Anhänger und LKW derart zugeparkt, das Fußgänger, die die Querungshilfe nutzen, die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können die Autofahrer die Fußgänger erst sehr spät sehen. Aufgrund des dürftigen Zustandes der Gwinnerstraße (Schienen, Pflaster, Asphaltflicken) ist bei Tempo 50 eine gefahrlose Notbremsung schwer möglich. Zur Sicherheit der Nutzer der Querungshilfe ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3519 2018 Die Vorlage OF 399/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in Gelastraße und Flinschstraße

18.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 396/11 Betreff: Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in Gelastraße und Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, in der Gela- und der Flinschstraße, in Höhe des Eckhauses Flinschstraße 67, jeweils einen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des beantragten Fußgängerüberwegs in der Gelastraße ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich seit Anfang 2017 eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit ca. 140 Personen. Da in der Gela- und der Flinschstraße hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Fußgängerüberwege dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3517 2018 Die Vorlage OF 396/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/Ecke PhillipPuthStraße

30.06.2018 | Aktualisiert am: 09.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2018, OF 194/16 Betreff: Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/Ecke Phillip-Puth-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die defekte Fahrbahnen im o. g. Bereich zu erneuern. Begründung: Bei den o. g. Fußgängerübergängen ist die Fahrbahn schon mehrfach aufgebrochen worden und dann nur notdürftig wieder verschlossen worden. Durch den hohen Durchgangsverkehr täglich, haben sich an den ausgebesserten Stellen gefährlich Risse und zum Teil schon große Löcher gebildet (siehe Bilder). Für Fußgänger, Behinderte und Frauen mit Kinderwagen stellt diese eine große Gefahr dar. Diese Fußgängerüberwege sollten schnellstens Grunderneuert (nicht ausgebessert) werden. Links Überweg an der Phillip-Puth-Straße Überweg an der Phillip-Puth-Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 07.08.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3414 2018 Die Vorlage OF 194/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64

05.06.2018 | Aktualisiert am: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Keine Öffnung der Leuchte mittels Verkehrskreisel in die überörtliche Durchgangsstraße Borsigallee

03.06.2018 | Aktualisiert am: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2018, OF 192/16 Betreff: Keine Öffnung der Leuchte mittels Verkehrskreisel in die überörtliche Durchgangsstraße Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Leuchte auch nicht mittels eines Kreisverkehrs in die Borsigallee zu öffnen, um den heute schon heftigen Durchgangsverkehr von der L3209 über die Marktstraße und die Wohngebiete in Bergen und Enkheim, bedingt durch die Ampelanlage vor der Baustelle am Berger Rathaus, nicht noch zu vervielfältigen. Nachdem demnächst die Bauarbeiten zum Lückenschluß der A66 mit dem Riederwaldtunnel beginnen werden und das Hessencenter um- und ausgebaut werden soll, ist für etliche Jahre ein Verkehrschaos am Autobahnende und im ganzen Frankfurter Osten zu erwarten, bei dem noch mehr Pendler jede Gelegenheit nutzen werden, um über Schleichwege die Staus zu umfahren. (Siehe auch OA 260 Befürchtungen des OBR 11 beim Ausbau der Autobahn). Wollen wir das auch nach Enkheim verlagern? Die Anwohner der Wohngebiete können schon immer in die Leuchte ein- und ausfahren, nur nicht direkt aus der stark frequentierten Durchgangsstraße Borsigallee Richtung Wetterau. Das sollte auch nicht geändert, werden solange die Autobahn nicht fertiggestellt ist. Auch während der Bauzeit im geplanten Neubaugebiet Leuchte kann der Baustellenverkehr ungehindert über das vorhandene Straßennetz abgewickelt werden. Die Belästigungen für diesen überschaubaren Zeitraum müssen alle Anwohner solidarisch mittragen. Das ist bei allen Baumaßnahmen so. Erst wenn der überörtliche Verkehr und der Schleichverkehr über die Autobahn geführt werden können, kann über einen Kreisverkehr am Knoten Borsigallee/-Vilbeler-Landstraße, Leuchte/Triebstraße nachgedacht werden. Das dürfte aber noch einige Jahre dauern. Begründung: Die Leuchte ist mit die am dichtesten besiedelte Wohnstrasse in ganz Bergen-Enkheim. Die Fortführung nach Norden ist der Fritz-Schubert-Ring, ein reines Wohngebiet, der Sperber und die sehr schmale Röhrborngasse, die kurz vor dem Berger Rathaus in die Marktstrasse mündet. Schon immer können Anwohner in die Leuchte ein- und ausfahren, nur nicht direkt aus der Borsigallee. Das ist auch durchaus so gewollt, weil der Durchgangsverkehr nicht in die dicht besiedelten Wohngebiete gelockt werden sollte, die nur über schmale reine Wohnstrassen wieder verlassen werden können. Alle Städte und Stadtteile versuchen den Durchgangsverkehr aus ihren Wohngebieten fernzuhalten, nur in Bergen-Enkheim wird immer wieder versucht, die Wohngebiete durch eine Öffnung der Leuchte mit Durchgangsverkehr zu fluten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 270 2018 1. Die Vorlage B 64 wird unter Hinweis auf OA 270 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 184/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 192/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, 1 GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Kenntnis) bei einer Enthaltung GRÜNE zu 2. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Zustimmung) bei Enthaltung 1 CDU und FDP

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte

16.05.2018 | Aktualisiert am: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten Im Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2042 - OA 191/17 OBR 16 - heißt es u.a.: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im Vorliegenden Antrag OA 191 vom 24.10.2017 sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des OBR 16 klar aufgezeigt, dass a) Ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist, und b) Ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget dort implantiert werden kann. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 270 2018 1. Die Vorlage B 64 wird unter Hinweis auf OA 270 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 184/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 192/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, 1 GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Kenntnis) bei einer Enthaltung GRÜNE zu 2. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Zustimmung) bei Enthaltung 1 CDU und FDP

Partei: WBE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Verkehrsgutachten im Bereich der UBahnEndhaltestelle in BergenEnkheim

16.05.2018 | Aktualisiert am: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 181/16 Betreff: Verkehrsgutachten im Bereich der U-Bahn-Endhaltestelle in Bergen-Enkheim Vorgang: OA 14/16 OBR 16; ST 1396/16; OA 205/17 OBR 16; ST 753/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Ortsvorsteherin wird gebeten folgendes zu veranlassen: Im Vorgang OA 14/16 OBR 16; ST 1396/16, wurde der Magistrat aufgefordert, das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten im Bereich der U-Bahn-Endhaltestelle in Bergen-Enkheim insoweit erweitern zu lassen, dass der geplante (und vom Ortsbeirat 16 an dieser Stelle weiterhin abzulehnende) Moscheebetrieb in der Bessemerstraße 7 und der damit zu erwartende Besucherstrom in diesem Bereich wie auch nördlich der Borsigallee, von angekündigten durchschnittlich 400 Gläubigen an Gebetstagen mit aufgenommen werden kann. Die zu dieser Vorlage gehörende Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 753 ist zurückzuweisen, denn sie lässt uns vermuten, dass der Antrag missverstanden wurde und das Thema deshalb verfehlt ist. Gefragt wurde nicht ob der ÖPNV die zusätzliche Nachfrage, die durch den geplanten Moscheebau ausgelöst wird, problemlos bewältigen wird, sondern ob diese Situation den, mit dem Kraftfahrzeug aus dem gesamten Frankfurter Umland anreisenden Gläubigen Parkplatzmäßig gerecht wird. Begründung: Die Gemeinde erwartet nach eigenen Angaben an Gebetstagen zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr im Durchschnitt 400 Gläubige, die aus der gesamten Rhein-Main-Region kommen und größtenteils nicht mit dem ÖPNV zur Bessemerstraße anreisen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.05.2016, OA 14 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1396 Anregung vom 28.11.2017, OA 205 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 181/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF

Partei: WBE

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

14.05.2018 | Aktualisiert am: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

27.04.2018 | Aktualisiert am: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 355/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: o Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel. o (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) o Fordert Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können o Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG -"Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie" durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxyde zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin noch lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: · Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. · Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle LKW's und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 260 2018 Die Vorlage OF 355/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw

26.04.2018 | Aktualisiert am: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 380/11 Betreff: Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbahnstraße in der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gwinnerstraße für PKW aufzuheben. Begründung: Mehrere Zufahrten nach Seckbach senken den Verkehrsdruck auf den Hauptzufahrtsstraßen, der ohnehin schon unerträglich hoch ist. Weiterhin könnte durch eine Aufhebung der Einbahnstraße der Verkehrdruck aus der Gelastraße genommen werden und somit dort auch eine Beruhigung im dortigen Anwohnergebiet erreicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 380/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Poller bei Fußgängerüberweg Leonhardsgasse 2

26.04.2018 | Aktualisiert am: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 371/11 Betreff: Poller bei Fußgängerüberweg Leonhardsgasse 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Pollern, den Bereich um den Fußgängerüberweg an der Leonhardsgasse 2 von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Begründung: In der Leonhardsgasse 2 ist eine beliebte Gastronomie. Die Parkplatzsituation in Seckbach ist wie überall in der Stadt - nicht ausreichend. Dennoch herrscht auch reger Fußverkehr. Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, gefährdet wird, insbesondere an Fußgängerüberwegen. Täglich ist zu beobachten, wie Fahrzeuge auf dem Fußgängerüberweg direkt oder wahlweise im geschützten 5-Meterbereich parken. Es scheint jedenfalls die Regel zu sein. Das Aufstellen von zwei Pollern, um den 5-Meterbereich zu sichern, würde eine merkliche Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger bewirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3166 2018 Die Vorlage OF 371/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Poller unter Beachtung der Barrierefreiheit aufgestellt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Poller bei Fußgängerüberweg Leonhardsgasse 2

26.04.2018 | Aktualisiert am: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 371/11 Betreff: Poller bei Fußgängerüberweg Leonhardsgasse 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Pollern, den Bereich um den Fußgängerüberweg an der Leonhardsgasse 2 von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Begründung: In der Leonhardsgasse 2 ist eine beliebte Gastronomie. Die Parkplatzsituation in Seckbach ist wie überall in der Stadt - nicht ausreichend. Dennoch herrscht auch reger Fußverkehr. Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, gefährdet wird, insbesondere an Fußgängerüberwegen. Täglich ist zu beobachten, wie Fahrzeuge auf dem Fußgängerüberweg direkt oder wahlweise im geschützten 5-Meterbereich parken. Es scheint jedenfalls die Regel zu sein. Das Aufstellen von zwei Pollern, um den 5-Meterbereich zu sichern, würde eine merkliche Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger bewirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3166 2018 Die Vorlage OF 371/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Poller unter Beachtung der Barrierefreiheit aufgestellt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrssicheres Gestalten der Ecke Wilhelmshöher Straße/Leonhardsgasse

26.04.2018 | Aktualisiert am: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 372/11 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der Ecke Wilhelmshöher Straße/Leonhardsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Wilhelmshöher Straße 166a / Leonhardsgasse 2 durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße ist die Hauptverkehrsstraße in Seckbach. Es verkehrt ebenfalls eine Buslinie dort und es herrscht, auch wegen der beliebten Gastronomiebetriebe, reger Fußgängerverkehr. Der Gehweg ist an der Wilhelmshöher Straße 116a/ Leonhardsgasse so schmal, dass keine zwei Fußgänger nebeneinander laufen können. Es entstehen dort täglich höchst gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Fahrzeugen jeglicher Art, beispielsweise wenn Fußgänger aus der Leonhardsgasse 2 links um die Ecke auf die Wilhelmshöher Straße gehen. Denn es ist keine Seltenheit, dass Fahrzeuge, ebenfalls aufgrund der engen Fahrbahn, über den dortigen Gehweg fahren. Allein in diesem Jahr wurde bereits die Ecke des dortigen Hauses durch einen LKW gestreift und beschädigt. Geeignete Maßnahmen könnten z. B. Kleine Leitelemente, Radabweiser oder Pfosten an geeigneter Stelle sein Die entsprechende Stelle ist als Lichtbild beigefügt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3167 2018 Die Vorlage OF 372/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher und FFH-Gebiet Seckbacher Ried, Im Weimerhaus

18.04.2018 | Aktualisiert am: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2018, OF 179/16 Betreff: Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher und FFH-Gebiet Seckbacher Ried, Im Weimerhaus Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die zum Teil unterirdisch geplante Fließwasserverbindung von den Quellen des Berger Rückens oder aus dem Enkheimer Riedsee noch einmal gründlich zu durchdenken und zu überarbeiten, nachdem das Seckbacher Ried und der Ostparkweiher nach einem eigentlich sehr trockenen Winter die plötzlich vorhandenen Wassermassen kaum fassen können, wie dem beigefügten Artikel aus der FR vom 18.4.2018 zu entnehmen ist. Das Abpumpen von Wasser aus dem Riedsee und das Sammeln von meist nur sporadisch vorhandenen Schichtwasserquellen zur Auffüllung des Ostparkweihers wird die ganzen baulichen Veränderungen im Frankfurter Osten zwischen Bergen-Enkheim, dem Industriegebiet zwischen Borsigallee und Seckbach und dem ehemaligen Auwald des heutigen, zwischen 1910 und 1928 erbauten und heute dicht besiedelten Stadtteils Riederwald nicht aufwiegen können, sondern nur neue Probleme schaffen. Inzwischen sind die Stadtteile Bergen-Enkheim, Fechenheim, Riederwald und Seckbach praktisch zusammengewachsen. Auch wenn die noch spärlich vorhandenen Auwaldrelikte des ehemaligen sumpfigen Riedes von den Naturschutzbehörden als FFH-Gebiet nach Brüssel gemeldet wurden, kann hier wegen der dichten, angrenzenden Bebauung zwischen dem Bornheimer Hang, dem VGF-Ausbesserungswerk, dem Festplatz am Ratsweg, den beiden Großsportplätze von Eintracht Frankfurt und FSV, der A66/A661 und der Vilbeler Landstraße in Bergen-Enkheim kein FFH-Auwald mehr renaturiert werden. Der Magistrat wird deshalb gebeten, dem Ortsbeirat 16 endlich ein Konzept vorzulegen, das die Bausünden der Vergangenheit zwar nicht heilen, aber doch zumindest die seit vielen Jahrzehnten vorhandenen wohnungsnahen Gärten und Erholungsräume im Bereich "Am Weimerhaus" erhalten kann und unnötige Planungen und Kosten, die zur Flutung des Seckbacher Riedes führen können am besten ganz unterbleiben. Da auch Enkheim durch seine Lage im trockengelegten Ried eines alten Mainarmes bei zunehmenden Unwettern mit Starkregen immer wieder mit Überflutungen rechnen kann, sind auch die Abwasserkanäle durch die massive Verdichtung im alten Baubestand an ihre Grenzen gekommen. Da muß etwas getan werden. Anlage 1 (ca. 57 KB) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 08.05.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 179/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3285 2018 Die Vorlage OF 179/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77

09.04.2018 | Aktualisiert am: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2018, OA 240 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 08.04.2018 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung der Park-and-ride-Flächen für Fechenheim, außer der Nordmainischen S-Bahn, ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren (-20.000 Kfz). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der Autobahn A 66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der A 661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein Park-and-ride-Angebot weiterhin attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A 66 an die A 661 werden die Fahrzeuge Park-and-ride-Angebote an den Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung allerdings die Park-and-ride-Angebote Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von der A 661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls Lösungen gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1408 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 77 = Kenntnis, OA 240 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 77 = Zurückweisung, OA 240 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2747, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 3

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee

09.04.2018 | Aktualisiert am: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2018, OA 237 entstanden aus Vorlage: OF 343/11 vom 12.03.2018 Betreff: Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Einwendungen zu den aktuellen Planungen im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel (Verkehrsuntersuchung - Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee) geltend zu machen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, eine Neuplanung sowie Maßnahmen einzufordern, um auf der A 661 mindestens eine Fahrgeschwindigkeit wie heute zu erreichen. Planungen mit einer Geschwindigkeit von Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h sind für eine Autobahn in der heutigen Zeit inakzeptabel. Die Stadtverordnetenversammlung weist die jetzigen Planungen für die Anschlussstelle Borsigallee zurück und fordert eine Planung, die leistungsfähig und gleichberechtigt ist und den Verkehr bewältigen kann. Begründung: Siehe Anlage! Anlage - (nicht vervielfältigt) Anlage 1 (ca. 745 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1689 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 237 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2702, 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.05.2018 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Park-and-ride-Plätze in Fechenheim

08.04.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2018, OF 351/11 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung der Park + Ride Flächen für Fechenheim, ausser der Nordmainischen S-Bahn, ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren ( -20.000 Kfz ). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der Autobahn A66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der A661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein P+R Angebot weiterhin attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A66 an die A661 werden die Fahrzeuge P+R Angebote an den Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung allerdings die P+R Angebote Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von der A661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls Lösungen gesucht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 240 2018 1. Die Vorlage B 77 wird unter Hinweis auf OA 240 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 351/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes

23.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 340/11 Betreff: Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Seit 2016 hat das Land Hessen ein Förderprogramm aufgelegt, um Tempo-30 Zonen stärker auszubauen. Tempo-30-Zonen verminderten Lärm und Abgase, während sie die Sicherheit erhöhen. Das alleinige Aufstellen von Tempo-30-Schildern reicht oft nicht aus, um die Geschwindigkeit innerhalb der Zonen tatsächlich zu senken. Das Programm sieht daher unter anderem Maßnahmen, wie eine Verengung der Fahrbahn, Verbreiterung der Gehwege oder den Bau von Verkehrsinseln vor. Die Investitionen werden vom Land mit bis zu 85 Prozent der Kosten bezuschusst. Wie aus der Presse Ende letzten Jahres jedoch zu entnehmen war, hat die Stadt Frankfurt bisher keine Fördermittel beantragt. 1. Ist dem Frankfurter Magistrat das Förderprogramm bekannt? 2. Wenn ja, wieso wurden in 2016 und 2017 keine Fördergelder beantragt? 3. Ist der Magistrat in 2018 bestrebt, Fördergelder zu beantragen, um die Verkehrssicherheit insbesondere in den von Verkehr stark belasteten Einfallsgebieten des Pendlerstroms zu erhöhen? 4. Wie ist der aktuelle Sachstand diesbezüglich für den Ortsbezirk11? Begründung: Der Frankfurter Osten ist eine der Hauptverkehrsadern der täglichen Pendlerströme. Regelmäßig kommt es bei Staubildungen wie bspw. auf der Hanauer Landstraße, Borsigallee oder der Wächtersbacherstraße zu Ausweichrouten der Pendler über Wohngebiete. Ungeachtet der dort eingerichteten Tempo-30 Zonen kommt es regelmäßig zu Geschwindigkeitsverstößen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 799 2018 Die Vorlage OF 340/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee

12.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 343/11 Betreff: Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zu den aktuellen Planungen im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel ( Verkehrsuntersuchung ) (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) und fordert eine Neuplanung und Maßnahmen um auf der A661 mindestens eine Fahrgeschwindigkeit wie heute zu erreichen. Planungen mit einer Geschwindigkeit von Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h sind für eine Autobahn in der heutigen Zeit inakzeptabel. Die Stadt Frankfurt weist die jetzigen Planungen für die Anschlussstelle Borsigallee zurück und fordert eine Planung die leistungsfähig und gleichberechtigt ist und den Verkehr bewältigen kann. Begründung: A.: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h auf der A661 Durch den Anschluss der A66 an die A661 in der jetzt vorgeschlagenen Art und Weise ist von massiven Beeinträchtigungen im Straßenverkehr auszugehen. Die Fahrgeschwindigkeiten auf der A661 sollen laut Hessen Mobil und Planfeststellung (Verkehrsprognose im PFB) in den Verkehrsspitzen täglich auf unter 30km/h herunter gehen mit Stockungen. Das ist nicht der Geschwindigkeitsbereich, wie auf einer Autobahn vorgesehen ist. Vor allem nicht dann, wenn diese Autobahn neu und bereits mit solchen Werten geplant wird. Verschärfend kommt dazu, die Autobahn A661 wird bereits mit einem einen zusätzlichen dritten Fahrstreifen geplant, sonst ginge dort gar nichts mehr. - Die jetzigen Planungen bringen zukünftig erhebliche Defizite für die Frankfurter Bürger und die Unternehmer, welche auf eine funktionierende A661 angewiesen sind. Negative wirtschaftliche Effekte werden sich einstellen. - Eine versprochene Entlastung des Erlenbruchs wird nicht erreicht werden. Die Stausituation im Erlenbruch wird zu den Verkehrsspitzen weiter bestehen, lediglich die Randzeiten des Staus werden sich in der Lage etwas verändern. Dafür wird die gesamte Borsigallee in beiden Richtungen zur Stauzone. - Durch den Anschluß der A66 an die A661 entsteht nun eine neue Stausituation im Bereich der Borsigallee. Dort wird es lange Wartezeiten im gesamten Bereich geben und der Bereich zwischen dem Hessen-Center und Bergen-Enkheim wird beidseitig ebenfalls zum Stillstand kommen. Dort sind laut Planung fast 800 Fahrzeuge in der Stunde alleine in Richtung Bergen-Enkheim, vom Hessen-Center aus, abzufertigen. Hessen Mobil: Die Auswertung der Verkehrsströme bei realisierter A66 zeigt auf, welche lokale und regionale Bedeutung dieser Lückenschluss hat. Die lokale Bedeutung zeigt sich darin, dass ein Viertel des Verkehrs durch den Riederwaldtunnel die AS F-Borsigallee nutzt, d.h. 28.100 Kfz/24h von 108.900 Kfz/24h (Plan 15) [1] S.32 Festgestellte Funktionsbeeinträchtigungen der A661 durch den Riederwaldtunnel mit A66 - Kein Stop and Go auf der Autobahn A661 Verkehrssituation auf der A661 im Planfall 1a In den Simulationen für die Morgenspitze sind auf der Hauptfahrbahn der A661 in Richtung Norden regelmäßig auftretende Stockungen im Verkehrsablauf feststellbar. Das hohe Verkehrsaufkommen bewirkt zwischen den Anschlussstellen F-Ost und Friedberger Landstraße einen dichten, temporär gebundenen Verkehrszustand (vgl. Abbildung 14). Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass keine ausgeprägte Rückstaubildung auftritt und der Verkehrsablauf im Riederwaldtunnel hierdurch nicht beeinflusst ist.[2] Quelle: Hessen Mobil Das bedeutet, es gibt auf A661 laufenden Stau mit Stillstand; dieser Rückstau wird nicht so gravierend sein, dass der Verkehr im Riederwaldtunnel zum Stehen kommt. Hessen Mobil geht von Schrittgeschwindigkeit bis 30km/h mit einzelnen Phasen des kompletten Stillstands aus. Mit dem Anschluss der A66 bedeutet es, dass dichtester Verkehrsfluss auf der Autobahn bis mindestens zur Friedberger Warte in Richtung Norden stattfinden wird. Die Fahrgeschwindigkeiten werden kleiner 30km/h betragen, insofern keine Störungen (z.B. durch Unfälle) auftreten. Was erwartet man von einer neu gebauten Autobahn ? Mit Sicherheit keine 30km/h in der Spitze. Der Anschluss des Riederwaldtunnels an die A661 wird mit seinen massiven negativen Auswirkungen die Verkehrssituation nicht verbessern, sondern für sehr viele Menschen, verschlechtern. Insbesondere für die Menschen und Unternehmen in den nördlichen und den südlichen von Frankfurt gelegenen Gemeinden. Dies gilt ebenfalls für Frankfurter Unternehmen und Menschen die sich nach Norden und Süden orientieren und deren allgemeinen Unternehmungen und Fahrten dorthin führen. Von den wirtschaftlichen Beeinträchtigungen ganz zu schweigen. Es gilt abzuwägen zwischen einem Ist-Zustand heute und dem Gewinn für die Stadt in Zukunft. Dabei ist nicht nur auf die Menschen im Riederwald, Seckbach, Fechenheim und Bergen-Enkheim abzuzielen, sondern alle Frankfurter Bürger und deren Interessen sind zu berücksichtigen. Die Nord-Süd Autobahnverbindung ist sehr wichtig und hat einen eindeutig höheren Stellenwert als die Entlastung des Erlenbruchs. Das bedeutet nicht, das die Entlastung des Erlenbruchs nicht wichtig sei. Vergleicht man beide Stausituationen und deren Wirkungen und stellt eine Abwägung der höheren Prioritätswürdigkeit auf, so wird man feststellen, alleine die schiere Masse an Betroffenen, wird die Problematik des Staus auf der A661 vorrangig erscheinen lassen. Fazit: Entweder ist das Gesamtkonzept komplett neu zu überdenken oder die Planung muss dahingehend geändert werden, dass es nur akzeptale Einschränkungen für den Verkehr auf der A661 geben wird Quellle: Hessen Mobil Hessen Mobil: Grund hierfür ist einerseits die große Anzahl an Spurwechselvorgängen zwischen den beiden Knoten sowie die Tatsache, dass auf der Hauptfahrbahn der A661 hinter den Ausfahrtrampen der AS F-Ost lediglich zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen (Belastung in der Morgenspitze ca. 4.000 Kfz/h). Die Kombination dieser beiden Effekte führt zur Rückstaubildung, welcher sich in der Morgenspitze über die Rampen des AD Erlenbruch bis in den Riederwaldtunnel ausbreitet. Quelle: Hessen Mobil Quellle: Hessen Mobil Warum wurde dieser Rückstau nicht in der Karte (Abb.14 ) festgehalten ? Hessen Mobil: In den Simulationen für die Morgenspitze sind auf der Hauptfahrbahn der A661 in Richtung Norden regelmäßig auftretende Stockungen im Verkehrsablauf feststellbar. Das hohe Verkehrsaufkommen bewirkt zwischen den Anschlussstellen F-Ost und Friedberger Landstraße einen dichten, temporär gebundenen Verkehrszustand (vgl. Abbildung 14). Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass keine ausgeprägte Rückstaubildung auftritt und der Verkehrs-ablauf im Riederwaldtunnel hierdurch nicht beeinflusst ist. [3] Quelle: Hessen Mobil Was ist: temporär gebundener Verkehrszustand Das bedeutet, es gibt auf der A661 laufenden Stau mit Stillstand; dieser Rückstau wird nicht so gravierend sein, dass der Verkehr im Riederwaldtunnel zum Stehen kommt. Der Tunnel bekommt eine Ampelanlage am Eingang. Es kann von Schrittgeschwindigkeit bis 30km/h, mit einzelnen Phasen des Stillstands ausgegangen werden. Sind bereits Maßnahmen erfolgt um das Schrittgeschwindigskeitsproblem zu beseitigen ? Der Stau kommt durch die zusätzliche Zuführung von Verkehr auf eine bereits verkehrstechnisch ausgelastete A661. Das lässt sich bereits heute zu den Hauptverkehrszeiten mit überwiegend dichtem Verkehr erkennen. Regelmäßig werden Staus im Radio gemeldet auf der A661. Bereits bei kleinen Störungen, wie z.B. leichtem Niederschlag, gehen die Fahrgeschwindigkeiten herunter und der Verkehr wird zähflüssig. Hessen Mobil hat bereits zwei Maßnahmen in die Planung mit eingearbeitet, weil sonst der Verkehr komplett zum erliegen gekommen wäre. Trotzdem werden ohne Störungen im Verkehrsfluss zu den Hauptverkehrszeiten nur Geschwindigkeiten in der Spitze von kleiner 30km/h erreicht. Die geplante Umgehung der planfestgestellten Genehmigung (4-spurige A661) um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen: Die Maßnahmen: Zwischen der Friedberger Warte und dem AD-Erlenbruch wird ein zusätzlicher dritter Fahrstreifen gebaut. Da dieser zusätzliche Fahrstreifen für Hessen Mobil nicht genehmigungsfähig ist, da die Autobahn nur 4-spurig planfestgestellt ist, hilft man sich mit einer Bezeichnung als "Verflechtungsstreifen" der mehrere Kilometer lang ist. Der Standstreifen im Bereich Ratswegbrücke wird zusätzlich zu einer dauerhaften Fahrbahn gemacht. Vor der Einmündung der Einfahrtrampe AS F-Ost in Richtung Süden wird der linke Fahrstreifen der Hauptfahrbahn eingezogen. Quelle: Hessen Mobil S.28 Verflechtungsstreifen Daher wird in einem zweiten Schritt als weitere Maßnahme die Umnutzung des Standstreifens im Bereich Ratswegbrücke untersucht. Vor der Einmündung der Einfahrtrampe AS F-Ost in Richtung Süden wird der linke Fahrstreifen der Hauptfahrbahn eingezogen (Abbildung 7). Im Ergebnis ist eine dritte durchgehende Fahrspur über mehrere Kilometer geplant um die Leistungsfähigkeit der A661 zu steigern. Fazit: Im Ergebnis wird mit dieser Maßnahme immer noch nur eine dauerhafte Stausituation zu den Hauptverkehrszeiten erreicht. Die Autobahn darf mit solch einer Planung nicht in Betrieb gehen. Die Planung ist zu überarbeiten um Mindestgeschwindigkeiten für Autobahnen von 60km/h zu erreichen. Wie wäre die Situation im Jahr 2025 ohne den Anschluss der A66 und den Riederwaldtunnel ? Zur Hauptverkehrszeit am Abend und Morgen ohne Riederwaldtunnel [4] . Ergebnis: Der Verkehr fließt mit 100-120 km/h im Jahr 2025 Ergebnis: Der Verkehr fließt ohne Riederwaldtunnel mit 100-120 km/h im Jahr 2025 Der orangrote Streifen im Norden ist die unveränderte schlechte Abfahrt an der Friedberger Landstraße in die Stadt von Norden kommend, welche für Aufstauungen verantwortlich ist. Eine Neuplanung für diesen Anschluß ist im PFB enthalten, der eine Auflösung dieser Staustelle gewährleisten kann. Bewertung Die Autobahn A66 soll mit dem Riederwaldtunnel nur Zielverkehr nach Frankfurt bringen und hat "keine überregionale Bedeutung" (so Hessen Mobil). Ganz anders verhält es sich mit der A661; durch ihre Wichtigkeit für den überregionalen Verkehr ist der A661 mehr Bedeutung zuzuschreiben. Der Zweck von Autobahnen ist grundsätzlich eine überregionale Vernetzung herzustellen. Eine massive negative Beeinträchtigung des überregionalen Verkehrs durch die Anbindung einer Straße ohne überregionale Bedeutung sollte gut abgewogen werden. Wenn dies nur zum Zwecke der Verbesserung einer lokalen Situation dient ist das Projekt kritisch zu überprüfen. Zumal wenn diese Anbindung nicht ohne erheblichen Finanzaufwand und starke Beeinträchtigung der Bevölkerung und Natur erfolgen kann. Die Leistungsfähigkeit der A661 mit überregionaler Bedeutung darf durch die A66 nicht eingeschränkt werden. Die A66 hat nur regionale Bedeutung im Zubringerverkehr für die Stadt Frankfurt, so Hessen Mobil. Daher sind andere Lösungen zu finden, wie entweder die Leistungsfähigkeit auf der A661 weiter erhöht wird oder die Verkehrsführung der A66 weiter in die Stadt am Autobahnende geändert wird. Das Ergebnis der Planung muss nachgearbeitet werden oder das Gesamtprojekt muss komplett überdacht werden auf seine Sinnhaftigkeit. Verkehrsknotenpunkt Borsigallee Die Anschlussstelle Borsigallee wird massiv an Verkehr zunehmen. Man geht davon aus, dass dort ein Viertel des Verkehrs, welcher durch den Riederwaldtunnel fährt, diese Auf und Abfahrt wählen wird. ( 28.000 Kfz/Tag ) Hessen Mobil: Die Auswertung der Verkehrsströme bei realisierter A66 zeigt auf, welche lokale und regionale Bedeutung dieser Lückenschluss hat. Die lokale Bedeutung zeigt sich darin, dass ein Viertel des Verkehrs durch den Riederwaldtunnel die AS F- Borsigallee nutzt, d.h. 28.100 Kfz/24h von 108.900 Kfz/24h (Plan 15). Die AS Maintal-Bischofsheim wird hingegen weniger genutzt. Hier erscheint die Nutzung der Hanauer Landstraße attraktiver. [5] Die jetzigen Planungen für die Anschlusstelle Borsigallee sind unzureichend. Die Anforderungen nach HBS sind im Gutachten z.T. als nicht leistungsfähig eingestuft worden. Ein nur in Teilen flüssiger Verkehrsablauf ist nicht ausreichend. Der Grund für die Umsetzung des Projektes war, unter anderem, den "in Teilen flüssigen Verkehrsablauf" im Erlenbruch zu beenden. Dies wird mit dem vorliegenden Konzept nicht erreicht werden. Durch die neue Planung wird zusätzlich zum Erlenbruch nun der benachbarte, vorher flüssige unbeeinträchtigte Bereich Borsigallee, ein gestörter und schlecht fließender Verkehrsbereich. Hessen Mobil: Obgleich der Knotenpunkt mit der untersuchten ÖV-Priorisierung nach den Kriterien des HBS in der Morgenspitze als nicht leistungsfähig eingestuft wird, ist die verkehrliche Funktionsfähigkeit aus gutachterlicher Sicht gewährleistet. Die Simulationen zeigen in weiten Teilen einen von nachhaltigen Störungen unbeeinflussten, flüssigen Verkehrsablauf. Ohne Berücksichtigung der Fußgängerschleuse wird in der Morgenspitze für sämtliche Abbiege-ströme mindestens Qualitätsstufe D erreicht. Somit ist der Knoten nach den Kriterien des HBS 2015 leistungsfähig (Abbildung 27). [6] Die Kreuzung Kruppstraße / Borsigallee ist ein wichtiger Verkehrspunkt, auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. Dort gibt es eine Haltestelle mit zwei U-Bahnlinien, div. Einzelhandel, den Hessen-Center, ein Park&Ride Parkhaus, McDonalds etc. Diesen Bereich "ohne Schleusung" für Fußgänger und Radfahrer zu planen ist unakzeptabel. Gerade in den Bereichen von Haltestellen gilt für Fußgänger ein höherer Schutzbedarf. Menschen queren erfahrungsgemäß schnell und unaufmerksam die Straßen. An solchen Stellen sind großzügigere Zeiten für die Querung festzulegen, sowie Möglichkeiten der Schleusung für Fahrradfahrer, ohne Behinderungen zwischen den einzelnen Abschnitten. Besonders Fußgänger neigen bei langer Wartezeit rote Ampeln zu missachten. Diese Kreuzung wird mit 28.000 Fahrzeugen zu den verkehrsstärksten Kreuzungen Frankfurts gehören. Grundsätzlich müssen bei diesen Planungen Verbesserungen durchgesetzt werden. Es wird bei der Planung übersehen, dass es um eine gleichwertige Beurteilung der einzelnen Verkehrsteilnehmer geht. Dies ist nicht mehr die Autobahn, sondern bereits städtischer Raum. Hessen Mobil spricht nur über Verlustzeiten für den Autofahrer an Kreuzungen und nicht über die Fahrradfahrer und Fußgänger. Die Fahrradfahrer sind nicht erwähnt in der Planung oder Simulation. Die Kreuzungszeiten für die Radfahrer und Fußgänger sind auf das Minimum gesetzt worden. Nur anhand einer visuellen Kontrolle eines Simulationsfilms, dessen Parameter weder im Planfeststellungsbeschluss hinterlegt, noch wissenschaftlich belegt sind, wird die Einstufung in "verkehrlich machbar" genannt. Bei der eben genannten Simulation handelt es sich um kein offiziell anerkanntes oder zugelassenes Instrument zur Bemessung von Verkehrsströmen, allerdings darf es herangezogen werden. Zu beachten ist allerdings: Die Parameter lassen sich in millionenfacher Art verstellen und einstellen. Fahrer und Fußgängertypen können individuell nach Art und Bedarf eingestellt werden, so der Verband der Verkehrsuntersucher zu dieser Simulation. Das bedeutet, die Parameter können entweder in die eine Richtung gedreht werden oder in eine andere Richtung. Der Anteil der Rennfahrer kann verändert werden bei den Kraftfahrzeugen und das Alter der Fußgänger kann zu 100% auf 20-25 Jahre gesetzt werden. Alle diese Werte beeinflussen das Ergebnis erheblich. Mit einer sachgerechten Planung würden solche Probleme nicht entstehen. Es wäre dann nicht notwendig gewesen auf eine Simulation zurückgreifen zu müssen, um die Leistungsfähigkeit in der untersten Stufe genehmigungsfähig zu machen. Jetzt müssen die Radfahrer und Fußgänger zum queren hintereinander an drei Stellen an den roten Ampeln jeweils minutenlang warten. Hessen Mobil: In der Abendspitze sind im Fall mit Fußgängerschleuse alle Ströme mit Ausnahme des Geradeausstroms aus dem westlichen Arm der Borsigallee mit Qualitätsstufe D oder besser bewertet (vgl. Abbildung 28). Der genannte Geradeausstrom liegt mit einer Verlustzeit von 71 Sekunden nur geringfügig über der Grenze zu Qualitätsstufe D. Analog zur Morgenspitze kann aber auch hier konstatiert werden, dass sämtliche Verkehrsströme in der Mikrosimulation leistungsfähig abgewickelt werden und somit diese Variante verkehrlich machbar ist. [7] Es ist zu beachten das die Leistungsstufe D bereits durch häufigen Rückstau und lange Wartezeiten definiert ist. Die Leistungsfähigkeit ist bei D fast nicht mehr gegeben. Um im Wortlaut des Gutachtens zu bleiben: In sechs Fällen hat die Kreuzung die schlechteste Bedienungsfähigkeit D, die nur geringfügig über der Grenze zu Qualitätsstufe E liegt, die keine Leistungsfähigkeit der Kreuzung konstatiert. Hier müssen bei einer kompletten Neuplanung bessere Ergebnisse erzielt werden. In dem vorliegenden Fall erreichen bei ungeschleustem Verkehr nicht ein Knotenpunkt, sondern gleich sechs Knotenpunkte (50%) nur die Stufe D. In der anderen geschleußten Version sind die Ergebnisse noch wesentlich schlechter. Es möchte zusätzlich angemerkt werden, das die Verkehrsberechnung im Punkt, Borsigallee in Richtung Nord abbiegend in die Kruppstraße und umgekehrt höher liegen wird als 10Kfz/h. Durch diese fehlerhafte Prognose der Fahrzeugzahlen verfälscht sich das Gesamtergebnis der Leistungsfähigkeit. In der Kruppstraße und der abzweigenden Victor-Slotosch-Straße liegen mehrere Einzelhandelsgeschäfte und Nahversorger. Dort befinden sich viele Betriebe und Nahversorgung ( Aldi, Lidl, Rewe, Bäckerei, Drogeriekette etc. ) Fazit: Es sollte eine Abwägung erfolgen, ob die zukünftigen Belastungen und Ergebnisse sich noch in einem sinnvollen Rahmen bewegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 237 2018 Die Vorlage OF 343/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen auffordern: Eine Dezimierung der vom Aussterben bedrohten Tiere und keine Verschlechterung des derzeitig ökologischen Systems im Fechenheimer Wald zuzulassen

11.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2018, OF 344/11 Betreff: Bund und Land Hessen auffordern: Eine Dezimierung der vom Aussterben bedrohten Tiere und keine Verschlechterung des derzeitig ökologischen Systems im Fechenheimer Wald zuzulassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zum Naturschutz im Fechenheimer Wald im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. a. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 2. Die Stadt Frankfurt fordert Nachbesserungen im Lärmschutz und Erschütterungsschutz sowie geeignete Maßnahmen, um Beeinträchtigungen der Tiere und der Natur, während der Bauphase, zu verhindern und fordert, dass die gesetzlich-naturschutzrechtlichen Auflagen vollständig erfüllt werden. Die Stadt Frankfurt fordert alle Eingriffe in die Natur derart zu beschränken, dass die subsidiär für den Erhalt der vom Aussterben bedrohten Tiere, gemäß der FFH-Liste, überlebensnotwendigen Tiere im Fechenheimer Wald nicht verjagt werden, sondern diese ebenfalls geschützt und im Bestand erhöht werden, um die ökologischen Nachteile mindestens auf ein Niveau auszugleichen, welches dem vor dem Bau der Autobahn entspricht. (z.B. scheuer Mittelspecht ist notwendig für Bruthöhlen der Bechsteinfledermaus, usw.) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, das Gebiet als ökologischen Lebensraum aufzuwerten und ein neues Konzept zu entwickeln, um den vom Aussterben bedrohten sowie weiteren Tieren, ruhige Rückzugsräume, besonders für die Aufzucht von Nachwuchs, zu geben, um die Nachteile der Verlärmung und die erhebliche Reduzierung des Lebensraums auszugleichen. (z.B. Naturschutzgebiet, beschränkter Zugang, usw.) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, ein Gutachten über die Unbedenklichkeit der über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr geplanten Rammarbeiten zu erstellen. Die Wochenstuben und Baumhöhlen der schützenswerten Fledermäusen und die Brutgebiete/Nester der schützenswerten Vögel/Tiere befinden sich in unmittelbarer Nähe der Baustelle. (10 Fledermausarten (FFH Liste), 6 Spechtarten (teilweise FFH Liste oder wichtig für das Biotop Fechenheimer Wald), u.a.)6. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, nach Baufertigstellung, in einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren, ein Monitoring vorzunehmen, wie sich die Artenvielfalt in dem Gebiet entwickelt. Hessen Mobil wird in die Pflicht genommen Maßnahmen in die Wege zu leiten, wenn sich das Ökosystem und/oder die Artenvielfalt merklich verschlechtert. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, zusätzlich zur Fledermausschutzwand, einen Flüsterasphalt, im gesamten Bereich der von Fledermäusen passiert wird, aufzubringen, um die Lärmbelastung für die Tiere weiter zu senken. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, gutachterlich zu prüfen, wie sich die Lichtreflexion auf die Tierwelt der Fledermäuse und Eulenarten im Fechenheimer Wald auswirken. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, die im Gutachten empfohlene Wildbrücke einzurichten. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, Tierquerungen (Röhren) unter der Autobahn, für Kleintiere von Ost nach West und umgekehrt, zu ermöglichen. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, folgende Wirkfaktoren für den Fechenheimer Wald gutachterlich zu prüfen: langfristige, verkehrsbedingte Veränderungen der Vogelhabitate durch Immissionen von Nähr- und Schadstoffen (Werte von Stickoxid steigen an und wirken negativ auf die kleinräumige Natur) Flächeninanspruchnahmen (Lärm wirkt max 50 Meter vom Rand, aber Lärm geht weiter, durch das gesamte Gebiet) Veränderungen der Horizontkulisse durch Lärmschutzwände (Auswirkungen der Wand bei Vögeln, Horizont ist weg. .) qualitative Veränderungen von Vogelhabitaten (durch Lärmeinträge werden Singvögelrufe, Brutrufe usw. nicht mehr gehört werden) (z. B. durch Nähr- und Schadstoffeinträge, Veränderungen des Wasserstands) (Grundwasserlinienänderung, welche Auswirkung hat das auf Wasserstand und die Population der Insekten, Nahrungsvorräte usw.) Unterschreitung von Mindestreviergrößen als indirekte Folge von Flächenverlusten und "Verinselung" (z.B. Mittelspecht benötigt 30 Hektar als Reviergröße) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf ein Forschungsprojekt an der Vogelschutzwarte zu unterstützen zum Thema Wirkfaktoren bei "Kollisionsverluste / Zerschneidung von Habitaten von Vögeln und Fledermäusen" Begründung: Der Fechenheimer Wald ist eine ökologische und besonders wertvolle Einzigartigkeit für die Stadt Frankfurt. Bereits 2006 hat das FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG festgestellt: Aus naturschutz-fachlicher Sicht sind die Bestände als wertvoll und schutzbedürftig einzustufen[1]. Ein bundesweit bekanntes und anerkanntes tierökologiches Institut stellte fest: Aus fledermauskundlicher Sicht ist der Fechenheimer Wald als bemerkenswert artenreich zu bewerten[2]. Im dem relativen kleinen Waldgebiet, welches durch die kleine Größe sehr anfällig für Störungen ist, gibt es zehn verschiedene Fledermausarten. Von diesen Fledermausarten sind viele entweder bedroht oder stehen sogar auf der roten Liste Hessen, Deutschland oder der FFH Liste, für vom Aussterben bedrohte Tiere. Insgesamt handelt es sich bei diesem Wald um ein, an verschiedenartigen Vogelarten, sowie weiteren Kleintieren, reiches Gebiet. Von den dort befindlichen Vögeln sind einige ebenfalls auf den eben genannten Listen. Besonders hervorzuheben sind dabei Eulenarten, die sechs verschiedenen Spechtarten und ein Schwarzmilan der dort seinen Horst gebaut hat. Es gibt dort ebenfalls Rehe, die man heute allerdings eher seltener sieht. Der Fechenheimer Wald ist ein Waldstück, welches in der Stadt Frankfurt einzigartig ist und durch seinen Baumbestand und die Lage einen ganz besonderen Stellenwert hat und dadurch als hoch schützenswert eingestuft werden muss. Die Tiere leben hier, weil das Gebiet sich auszeichnet durch den sehr hohen Eichenanteil, mit einem geringen Buchenanteil dazwischen. Dazu kommt ein dauerhaft feuchter nährstoffreicher Boden, da der Wald auf einem Altarm des Mains steht. Reste dieses Altarms sind der "Steinbruch" im Fechenheimer Wald, der "Teufelsbruch" und der "Erlenbruch". Dies ist der ideale Lebensraum für Fledermäuse und Spechte. Die Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland ist am Fechenheimer Wald nicht ohne Grund beheimatet. Diese arbeitet und forscht dort im und am Wald. Für eine urbane Stadt ist es besonders wichtig diese kleinen verbleibenden "Inseln der Natur" zu schützen und darauf zu achten, dass diese Natur nicht gestört oder sogar zerstört wird. Dieser Wald wird soll zukünftig durch die Autobahn durchschnitten werden. Ein Teil des Waldes wird für die Tiere in der Zukunft die Nutzfunktion des Fechenheimer Waldes verlieren, bedingt durch die Abtrennung des einen Waldteils. Insgesamt gehen 5 ha Wald durch Abholzung und Verinselung für den Autobahnbau verloren. Ein weiterer großer Teil wird durch die Verlärmung des Waldes für die Tiere nicht mehr nutzbar sein oder nur bedingt nutzbar. Dies durch die prognostiziert extrem erhöhte Anzahl an PKWs und LKWs auf der Autobahn. In der Folge werden viele Tiere flüchten oder ihre Nachkommen verlieren. Für andere Tiere werden die geflüchteten oder bereits getöteten Tiere für das eigene Auskommen ihrer Art und Brut fehlen und sind dadurch in zweiter Reihe ebenfalls im Bestand betroffen. Im Fechenheimer Wald ist die Lage besonders problematisch, weil der räumliche Bereich zur Flucht bereits beengt ist, und die Fläche schon jetzt für die Population zu klein ist und somit als Fluchtraum ungeeignet. Grund ist der bereits bestehende Teil der Autobahn. Dieser führt an dem gesamten Waldgebiet entlang und der Fechenheimer Wald liegt an dieser Autobahn wie ein paralleler Streifen. Die Ausdehnung dieses Streifens hat eine maximale Tiefe von 500 m. Das bedeutet für viele der Tiere steht keine ausreichende ruhige Waldzone für die Flucht oder den Rückzug zur Verfügung. Ein weiteres Problem wir der Lärm bei und nach dem Bau der Autobahn sein, da sehr viele der ansässigen Tierarten auf die Kommunikation mit Rufzeichen angewiesen sind, sei dies durch die Rufe für die Jungvögel oder für die Jagd. Fast der gesamte Bereich an der Autobahn wird Lärmwerte über 58 Dezibel haben. 58 Dezibel ist die Höchstgrenze für die am wenigsten empfindlichsten Tiere um durch den Lärm nicht beeinträchtigt zu sein. Der Nachtwert für Vögel, der zu einer Beeinträchtigung führt liegt bei 47 Dezibel. Der Verkehrslärm wird die allgemeinen Laute der Tiere übertönen und es wird für die Tiere sehr schwierig sein Jungtiere aufzuziehen oder Brutpartner zu finden. Von der Jagd nach Insekten, die Fledermäuse z.B. auf den Blättern das Krabbeln hören können, mal ganz zu schweigen. Die Lebensbedingungen werden verschlechtert, wenn die Tiere nicht mehr ausreichend oder weniger Nahrung finden und Jungtiere nicht mehr von den Eltern gehört werden. Einzelne Vogelarten und Fledermäuse reagieren unterschiedlich empfindlich auf verkehrsbedingte Störungen. Bei Störungen muss mit einem Rückgang des kartierten Vogelbestands gerechnet werden. Zur Berechnung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entsprechende Handlungsanweisungen erstellt. Diese Handlungsanweisungen gruppieren die Vogelarten in Abhängigkeit ihrer Empfindlichkeit in sechs Gruppen ein. Für diese Beeinträchtigungen werden z. B. Raumanalysen gemacht. Die zu erwartende Reduzierung des bestehenden Bestandes an Vögeln in einem Gebiet wird in Prozentwerten angegeben. Die Zone im angrenzenden Bereich zur Autobahn wird von diesen Vögeln gemieden wird und steht somit nicht mehr als nutzbare Fläche für die Vögel zur Verfügung. Sie ist dadurch unbrauchbar als Lebensraum für die Tiere. Durch die geringe Breite des Fechenheimer Waldes von 100 m bis 500 m kommt dieser Betrachtung erhebliche Bedeutung zu. Eine Raumanalyse, entsprechend der Unterlagen des Bundesministeriums zur Bewertung solcher Projekte, ist in der Entwicklung des Planfeststellungsbeschlusses nicht erfolgt. Die verwendete Methode zur Berechnung der Beeinträchtigung der Bechsteinfledermaus resultiert nur aus einem älteren Entwurf zu einer Forschungsarbeit. Die Beeinträchtigungen für die Vögel sollten nach der Empfehlung des Ministeriums abgearbeitet werden, schon alleine wegen der Abhängigkeit der Fledermäuse von den Spechten. Aufgrund der Kleinteiligkeit des Gebietes, der besonderen Bedeutung für die Stadt, des einzigartigen Ökosystems mit u.a. 10 verschiedenen Fledermausarten und über 50 verschiedenen Vogelarten müssen die erkennbaren zukünftige Defizite in Populationsbeständen und, dem laut dem Bundesministerium für viele Vogel und Fledermausarten zu erwartenden Funktionsverlust als Habitat, Einwendungen gemacht werden. Es ist eine vertiefte Raumanalyse durchzuführen, da Abhängigkeiten zwischen dem Vogel und Fledermausarten bestehen, der besonderen Raumsituation, der vielen Störfaktoren, der Labilität des Ökosystems. Bereits jetzt sind die Habitatsbedingungen eingeschränkt und mittlere geeignete Flächen müssen von den besonders geschützten Fledermäusen genutzt werden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die kritischen Schallpegel für die Vogel und Fledermausarten im Fechenheimer Wald zu prüfen sind, damit diese ihre Brut und Jagdgebiete weiterhin im Fechenheimer Wald nutzen können. Es sind die Effektdistanzen, die Fluchtdistanzen und die Störradien für die Vogel und Fledermausarten bei der zu erwartenden Verkehrsbelastung zu bestimmen. "Beispiel: Brutvögel mit mittlerer Lärmempfindlichkeit, kritischer Schallpegel, Effektdistanz Gruppe 2 Um eine Unterschätzung der Verlärmung in Gebieten, in denen sich eine Art in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, zu vermeiden, wurde grundsätzlich von der Situation eines isolierten Einzelvogels ausgegangen. Dieser muss die maximale Reichweite seiner Rufe und Gesänge ausschöpfen können, um eine reelle Chance zu haben, eine potenzielle Partnerin auf sich aufmerksam zu machen. Folgende Beurteilungspegel nach RLS-90 werden als Prognose-Instrumente verwendet: - 47 dB(A) nachts - 52 dB(A) tags - 55 dB(A) tags - 58 dB(A) tags Als Effektdistanz wird die maximale Reichweite des erkennbar negativen Einflusses von Straßen auf die räumliche Verteilung einer Vogelart bezeichnet. Für einige Arten der Gruppe 2 (u. a. Spechte) konnte in einem Forschungsprojekt im Auftrag des BMVIT und der ASFINAG (Österreich) ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Lärm und Siedlungsdichte belegt werden (Bieringer et al. 2010). Aufgrund der übereinstimmenden Größenordnung der in Österreich und Deutschland ermittelten Ergebnisse wird zur Bewertung der Betroffenheit der Arten der Gruppe 2 durch Straßenverkehrslärm der kritische Schallpegel 58 dB(A) tags (nach RLS-90) herangezogen. Von 100 m vom Fahrbahnrand bis zur Effektdistanz ist der Lärm für etwa die Hälfte des Besiedlungsdefizits verantwortlich. Dieses überschlägige Verhältnis wurde durch den Vergleich der Effektintensität bei unterschiedlichen Verkehrsmengen ermittelt. Mittelspecht 400 m Pirol 400 m Waldkauz 500 m Grauspecht 400 m - Effektdistanzen" [3] Daraus folgt für Vögel der Gruppe 2 im Bereich der ersten 100m ein Anstieg auf 100%. Das bedeutet "völlig ungeeignet" und man wird dort keine Vögel dieser Gruppe vorfinden. Dies bedeutet der Bereich von 100 m ab der Autobahn ist nicht mehr geeignet für diese Tiere. Vorher war dieser Lebensraum noch nutzbar und fällt nun dadurch komplett weg. Bei einem Waldstreifenbreite von 500 m maximal ist dies ein erheblicher Einschnitt. Allerdings ist der Habitatsverlust nur im Bereich von 60% angestiegen, da er bereits vorher um 40% reduziert war. Eine geforderte Verlegung des nicht bewirtschafteten Waldgebietes in die Nähe der Autobahn wäre nicht zielführend. Ein neuer Fußgänger und Radweg mit Brücke durch das Waldgebiet mit Brücke steht nicht im Einklang mit dem Schutz der Tiere. Besonders die heutzutage starken oft blendenden Fahrradlampen an Fahrrädern die oft blinken sind kontraproduktiv für eine Schutzzone für Fledermäuse und Vögel. Der Wert von 58 Dezibel, der ab der Effektdistanz erst wichtig ist, liegt z.T. schon außerhalb des Waldgebietes. Das bedeutet für diese Gebiete eine zusätzliche Reduktion um 20% an Lebensraum. Für viele Vogelarten müssen 10 m Höhe als Immissionsort angesetzt werden. Die Fledermausschutzwand ist daher nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine Möglichkeit der Nutzung von Flüsterasphalt anstelle der normalen Asphalte wurde nicht in Erwägung gezogen. Dies hätte eine wirksame zusätzliche Maßnahme mit der Fledermausschutzwand zusammen sein können. Es ist alles für den Lebensraum möglich zu machen, damit diese Tiere so wenig wie möglich in Ihrer Art eingeschränkt werden. Dies ergibt sich schon aus dem § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Wie Ernst dieses Thema genommen wird, erkannt man an den Maßnahmen die geplant sind. Eine Brücke für Fuß- und Radfahrer durch das beeinträchtigte Vogel- und Fledermausgebiet. Andere Wege werden gesperrt für Fußgänger, dafür dürfen Autofahrer durch das Landschaftsschutzgebiet fahren und am Waldrand parken und Privatpersonen bekommen Parkgenehmigungen und Schlüssel für alle Schranken, die in den Wald führen. Eine der Prüfungsfragen zur Bewertung der Verträglichkeit der Maßnahme war: " . .kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen gewährleistet werden ?" Ergebnis: 60 Fledermauskästen für 52 verlorene kartierte Bäume mit Baumhöhlen und Verlust von 4 sehr wichtigen genutzten Wochenquartieren. Erst waren in der Planung: 50 Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, nun sind es sogar 60 Kästen Fledermauskästen kosten im Einzelhandel zwischen 20 €/Stk. und 60 €/Stk. Die jetzt vorgeschlagene Version Typ Schwegler Fledermaushöhle 2F kostet gerade einmal 20,00 €. Zusätzlich sollen im Fechenheimer Wald 8 Löcher in Bäume gebohrt warden, um als Baumhöhlenersatz zu dienen. Wir hoffen die kleinen, schlecht sehenden Fledermäuse, finden diese neuen Löcher irgendwo im Wald, wenn ihre Bäume mit all den jahrelang genutzten Höhlen auf einmal alle weg sind. Wie ernst es "Hessen Mobil" um den Naturschutz ist, erkennt man gut an der "fachmännischen Umsetzung" der Konzepte. Es wird von einer Anbringung von Fledermauskästen durch einen erfahrenen Fledermausspezialisten im Wald in ruhigen Zonen zum Schutz der Tiere geschrieben. Die Realität: Anbringung fast aller Kästen an den Waldspazierwegen, und nicht an den Bäumen, ruhig und entfernt im Wald. Am Wegrand wurden bereits Fledermauskästen zerstört, was zu großer Aufregung bei Hessen Mobil führte. Das Projekt Riederwaldtunnel, hängt von dem Umzug der Fledermäuse aus ihren Baumhöhlen in die neuen Betonboxen an den Waldwegen ab und muss unbedingt erfolgreich sein. Bei Erfolglosigkeit wird es keine Autobahn durch die Stadt geben. Ausgleichsmaßnahmen Nicht geprüft wurde durch Hessen Mobil ob für die Abholzung nicht Ausgleichsflächen im/am Fechenheimer Wald hätten gefunden werden können. Man hätte zum Beispiel auf der Wiese, die sich hinter der KITA 75 befindet, eine Reihe Eichenanpflanzung durchführen können. Ebenso hätte man Flächen der sich im Wald befindlichen Schrebergartensiedlungen nutzen können, um Neuaufforstungen durchzuführen. Verzicht auf eine forstliche Nutzung im Fechenheimer Wald Nach Planungen von Hessen Mobil, soll ein Gebiet von forstlicher Nutzung freigestellt werden. Eine forstliche Nutzung findet dort überhaupt nicht mehr statt, sondern nur eine forstliche Sicherung für die Menschen. Geplant ist bestehende Fußwege in einem Bereich des Landschaftsschutzgebietes zu sperren und dort den Wald sich selber zu überlassen. Dieser Bereich befindet sich im angrenzenden Gebiet, welches nun durch die sieben Jahre dauernden Bauarbeiten verlärmt wird. Hier werden die Schutzwerte für Vögel entsprechend der bereits erwähnten Handlungsvorlagen des Bundesministeriums bereits überschritten. Wie eine Ansiedlung hier erfolgsversprechend sein wird, kann berechtigter Weise angezweifelt werden. Die Schließung der Wege in dem Gebiet würde, so Hessen Mobil, dafür Sorgen, das 56 Bäume mit, von Spechten gemachten, Höhlen gesichert werden. Eine Fällung dieser Bäume war allerdings sowieso nicht geplant. Laut Hessen Mobil sollen die Spechte in dem Gebiet weitere Höhlen für die Fledermäuse bauen. Wenn die Spechte jedoch durch den Lärm verscheucht worden sind, dann findet ein Bau von Höhlen durch diese nicht mehr statt. Hessen Mobil dazu im Artenschutzbeitrag des Planfeststellungsbeschlusses: "darüber hinaus wird die Entstehung neuer Baumhöhlen durch die Anlage von Nisthöhlen durch Spechte . . gefördert."4 Fazit: Ohne die Forderungen gemäß den Ziffern 1 bis 13 wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder gar einer Zerstörung des Lebensraums der schützenswerten Tiere/Natur im Fechenheimer Wald kommen und die Auflagen des § 44 NatSchG können nicht erfüllt werden. Es handelt sich um ein labiles Ökosystem, in dem die Tiere voneinander abhängig sind. Es gibt viele Wirkfaktoren, die zur Störung führen. Die Summe dieser Störung sind bei Tieren, die vom Aussterben bedroht sind, vollkommen zu vermeiden. Ausnahmen dürfen nur unter sehr strengen Auflagen stattfinden. Wer diese Grenzen überschreitet, macht sich nach dem Naturschutzgesetz strafbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 344/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

04.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich
AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kauf des Parkplatzes westlich neben dem Hessen Center und Bau eines Park-and-Ride-Parkhauses

27.01.2018 | Aktualisiert am: 21.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2018, OF 166/16 Betreff: Kauf des Parkplatzes westlich neben dem Hessen Center und Bau eines Park-and-Ride-Parkhauses Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich das Vorkaufsrecht zu sichern, für den Kauf des westlichen Parkplatzes neben dem Hessen-Center, um hier ein zusätzliches P+R Parkhaus für die Pendler zu errichten. Begründung: Wie aus der Presse zu entnehmen ist, wird nach dem Neubau der Parkdecks im Hessen-Center (es werden mehr Stellflächen entstehen) der Parkplatz neben der Auf- und Abfahrt zur A66 nicht mehr benötigt. ECE beabsichtigt das Gelände zu verkaufen. Ein weiteres P+R Parkhaus, neben dem bestehenden in der Borsigallee, ist dringend erforderlich, um das Pendlerparken in den Wohngebieten rund um die Endstation der U4 und U7 in Enkheim einzuschränken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2789 2018 Die Vorlage OF 166/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, im Falle des Verkaufs des westlichen Parkplatzes neben dem Hessen Center von dem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, um hier ein zusätzliches Park and ride Parkhaus für Pendler zu errichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Haushalt 2018 Fahrradparkhaus an der U-Bahn-Endstation Enkheim/Borsigallee

10.12.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2017, OF 161/16 Betreff: Haushalt 2018 Fahrradparkhaus an der U-Bahn-Endstation Enkheim/Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in den Haushalt 2018 Mittel einzustellen für das Erstellen eines Fahrradparkhauses auf dem Wasserrückhaltebecken neben dem Volkshaus Enkheim. Begründung: Da der vorhandene Fahrradabstellplatz an der U-Bahn Endstation schon lange an seine Grenzen gekommen ist, und immer mehr Bürger_innen mit dem Fahrrad zur U-Bahn fahren, wäre es an der Zeit hier für mehr Platz zu sorgen. Da auch immer mehr Fahrräder während der Standzeit beschädigt werden, sollte für einen sicheren Abstellplatz gesorgt werden. Dies wäre auch ein Anreiz das noch mehr Bürger_innen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Ein geeigneter Platz wäre die Fläche über dem Wasserrückhaltebecken neben dem Volkshaus Enkheim. Es sollte ein Parkhaus sein, wo man die Fahrräder einzeln einstellen und verschließen kann. Hier könnten auch Lastenfahrräder stehen, die man ausleihen kann (hierzu hat die SPD-Fraktion im OBR 16 einen Antrag gestellt). Das Ganze sollte durch eine Aufsicht abgerundet werden, die evtl. auch kleinere Reparaturen ausführen könnte. Hier könnten Arbeitsloseninitiativen mit ins Boot geholt werden. Finanziert werden sollte das Fahrradparkhaus durch die Stellplatzabgabe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Etatanregung EA 97 2018 Die Vorlage OF 161/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 16 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am HessenCenter

28.11.2017 | Aktualisiert am: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2017, OA 205 entstanden aus Vorlage: OF 147/16 vom 11.11.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center Vorgang: OA 14/16 OBR 16; ST 1396/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten bezüglich der U-Bahn-Endhaltestelle in Bergen-Enkheim insoweit erweitern zu lassen, dass der zu erwartende Moscheebetrieb in der Bessemerstraße 7 und der damit zu erwartende Besucherstrom in diesem Bereich und auch nördlich der Borsigallee von durchschnittlich 400 Gläubigen an Gebetstagen mit aufgenommen wird. Begründung: Die deutschsprachige Gemeinde erwartet nach eigenen Angaben freitags zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr circa 400 Gläubige, die aus der gesamten Rhein-Main-Region kommen und größtenteils nicht mit dem ÖPNV zur Bessemerstraße anreisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.05.2016, OA 14 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1396 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 753 Antrag vom 16.05.2018, OF 181/16 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2169, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7

13.11.2017 | Aktualisiert am: 08.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 149/16 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in Zusammenarbeit mit dem "Islamischen Informations- und Serviceleistungen (I.I.S.) e. V." einen Grundstückstausch für die von diesem erst kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen Ffm.-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden, inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie Parkmöglichkeiten für etwa 200 PkW verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der I.I.S. e. V. laut eigenen Aussagen mit jeweils durchschnittlich 450 Be-suchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen rechnet, wird die schmale Bessemer- straße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom I.I.S. e. V. erworbene Grundstück mit seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein angestrebten Nutzungsumfang geeignet, noch kann die beengte Bessemerstraße den Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An-und Abfahrt mit dem PkW). Auch stehen keine ausreichenden Park-möglichkeiten im ohnehin bereits stark frequentierten Viertel zwischen Hessencenter, Borsigallee und dem Autobahnende A66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden Lebensmittel- und Discountmärkte sowie des Hessencenters. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung (Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lämbelastung (alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang , im Juni ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern daher unmöglich zugemutet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 13 Die Vorlage wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2463 2017 Die Vorlage OF 149/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 893 - Südliche Borsigallee/Am Hessen Center

11.11.2017 | Aktualisiert am: 08.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2017, OF 147/16 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südliche Borsigallee/Am Hessen Center Vorgang: OA 14/16 OBR 16; ST 1396/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachten, um die U-Bahn Endhaltestelle in Bergen-Enkheim insoweit erweitern zu lassen, dass der zu erwartenden Moscheebetrieb in der Bessemer Straße 7 und der damit zu erwartende Besucherstrom in diesem Bereich auch nördlich der Borsigallee von durchschnittlich 400 Gläubigen an Gebetstagen, mit aufgenommen wird. Begründung: Die deutschsprachige Gemeinde erwartet nach eigenen Angaben Freitags zwischen 12:00 und 15:00 Uhr ca. 400 Gläubige, die aus der gesamten Rhein-Main-Region kommen und größtenteils nicht mit dem ÖPNV zur Bessemer Straße anreisen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.05.2016, OA 14 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1396 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 205 2017 Die Vorlage OF 147/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

24.10.2017 | Aktualisiert am: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Keine Öffnung der Leuchte mittels Verkehrskreisel in die überörtliche Durchgangsstraße Borsigallee

16.10.2017 | Aktualisiert am: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 145/16 Betreff: Keine Öffnung der Leuchte mittels Verkehrskreisel in die überörtliche Durchgangsstraße Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Leuchte auch nicht mittels eines Kreisverkehrs in die Borsigallee zu öffnen, um den heute schon heftigen Durchgangsverkehr durch die Baustelle am Berger Rathaus noch zu vervielfältigen. Da aller dann über die Leuchte einströmender Durchgangsverkehr entweder nur über enge Wohnstraßen in Enkheim, die Barbarossastraße und die Riedstraße oder über die schmale Röhrborngasse im alten Ortskern von Bergen, kurz vor dem Berger Rathaus wieder auf das überörtliche Straßennetz zurückgeführt werden kann. Es ist auch nicht zu erwarten, dass Autofahrer wenden, um über die Leuchte wieder auf die Borsigallee und Vilbeler Landstraße zurückzufahren. Auch während der Bauzeit im Neubaugebiet Le uchte kann der Baustellenverkehr ungehindert über das vorhandene Straßennetz abgewickelt werden. Die Belästigungen für diesen überschaubaren Zeitraum müssen alle Anwohner solidarisch mittragen. Das ist bei allen Baumaßnahmen so. Begründung: Die Leuchte ist mit die am dichtesten besiedelte Wohnstraße in ganz Bergen-Enkheim. Die Fortführung nach Norden ist der Fritz-Schubert-Ring, ein reines Wohngebiet, der Sperber und die sehr schmale Röhrborngasse, die kurz vor dem Berger Rathaus in die Marktstraße mündet. Schon immer können Anwohner in die Leuchte ein- und ausfahren, nur nicht direkt aus der Borsigallee. Das ist auch durchaus so gewollt, weil der Durchgangsverkehr nicht in die dicht besiedelten Wohngebiete gelockt werden sollte, die nur über schmale reine Wohnstraßen wieder verlassen werden können. Alle Städte und Stadtteile versuchen den Durchgangsverkehr aus ihren Wohngebieten fernzuhalten, nur in Bergen-Enkheim wird immer wieder versucht, die Wohngebiete durch eine Öffnung der Leuchte mit Durchgangsverkehr zu fluten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.09.2017, OF 138/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 191 2017 1. Die Vorlage OF 138/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

20.09.2017 | Aktualisiert am: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2017, OF 138/16 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Im Kreuzungsbereich Leuchte/ Borsigallee/ Vilbeler Landstr./ Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. 2. Der Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstrasse bzw. Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie den Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstr., Barbarossastr., Bornweidstr. oder Riedstr. sind geeignet den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700 PKW s aufzunehmen, zumal in den o.g. Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2017, OF 145/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 191 2017 1. Die Vorlage OF 138/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: WBE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg

02.09.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 241/11 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg Der Magistrat weist im Rahmen seiner selbst verfassten Studie "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" auf die Bedeutung sogenannter Frischluftenstehungsgebiete hin. Hierzu zählt auch das interkommunale Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg an der Grenze zu Maintal. Bei Ostwetterlagen hat dieser Bereich große Bedeutung für das Klima im Frankfurter Osten. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Hält der Magistrat eine Verschlechterung der Luftqualität durch die weitere Versiegelung großer Flächen im Zuluftkorridor des östlichen Frankfurts für die Bevölkerung im Frankfurter Osten, die bereits heute durch Abgase und Lärm aus Gewerbe und Verkehr hoch belastet ist, für zumutbar und im Sinne des Klimawandels und den damit zu erwartenden negativen Veränderungen des Stadtklimas für opportun? Ausgehend von der Tatsache einer Klimaerwärmung und einer zunehmenden Überhitzung der urbanen Gebiete in den Sommermonaten, die die weitere Versieglung ehemaliger Grün- und Brachflächen im neuen Interkommunalen Gewerbegebiet ... negativ unterstützen wird, fragen wir den Magistrat, wie er im Frankfurter Osten dieser Entwicklung entgegenwirken wird? Welche Gewerbe- und Industriebetriebe sind als Nutzer dieses neuen Gewerbegebietes im Fokus des Magistrats? Hält der Magistrat eine in 1,5 Kilometer Entfernung gelegene S-Bahnstation und einfachen Fahrtkosten von 4,80 Euro pro Strecke von Frankfurt in das Gewerbegebiet für eine gute verkehrliche Anbindung durch den ÖPNV? Ist der Magistrat der Überzeugung, dass die heutige Infrastruktur des Straßenraums mit seinen schon heute an der Kapazitätsgrenze operierenden Verkehrsabwicklung im Bereich Mainkur, Hanauer Landstraße, Vilbeler Landstraße, Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Wilhelmsbader Weg ausreichend ist ein neues Gewerbegebiet andienen zu können? Mit den Gewerbegebieten Seckbach Süd, Fechenheim Nord, Borsigallee gibt es im Frankfurter Osten Gewerbegebiete mit Leerstand und alter Infrastruktur. Diese Gewerbegebiete stehen erst noch vor ihrer Erneuerung und Optimierung. Ist es nicht sinnvoll diesen Prozess zuerst abzuschließen und dann erneut zu überprüfen, ob weiterer Gewerberaum benötigt wird - das vor allem auf dem Hintergrund der oben beschriebenen ungünstigen Entwicklungen des Stadtklimas? Hält es der Magistrat für sinnvoll weiteren Gewerberaum bzw. neue Gewerbegebiete zu etablieren, obwohl Frankfurt schon heute nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann und die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur kaum noch neue Pendler verkraften kann? Begründung: Aus der Veröffentlichung des Umweltamtes: Von großer Bedeutung für das Frankfurter Stadtklima sind neben den städtebaulichen Rahmenbedingungen die Kalt- und Frischluftproduktionsflächen im Stadtgebiet und auch im Umland sowie die Ventilationsbahnen entlang des Mains, der Nidda und der verschiedenen Taunusbäche. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main zukünftig mildere und feuchtere Winter, zahlreichere und heftigere Unwetter sowie stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen auch erste Ergebnisse einer Studie, die das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet hat. Es ist mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachtemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Ziel muss es daher sein, die Überwärmungstendenzen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und die Durchlüftung des Stadtkörpers zu erhalten, bzw. womöglich auch zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 587 2017 Die Vorlage OF 241/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Einrichtung zweier Stationen für Elektrolastenräder

26.08.2017 | Aktualisiert am: 14.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2017, OF 135/16 Betreff: Einrichtung zweier Stationen für Elektrolastenräder Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, je eine Station für den Verleih Elektrolastenräder in Bergen und in Enkheim einzurichten. Begründung: Durch die gute Anbindung im ÖPNV ist es mittlerweile nicht mehr nötig, sich ein Auto anzuschaffen. Dennoch kommt es vor, dass schwere und unhandliche Dinge wie z. B. Gartenzubehör, Pakete, Getränkekisten usw. zu transportieren sind. Um dies für den Bergen-Enkheimer Bürger oder Bürgerin einfacher zu machen, bitten wir um die Einrichtung zweier Stationen. Das Ausleihverfahren sollte ähnlich dem Call-and-Bike System funktionieren. Evtl. sollte hierzu der große Fahrradmarkt in der Borsigallee mit ins Boot geholt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2109 2017 Die Vorlage OF 135/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Der Magistrat gebeten wird zu prüfen und zu berichten, . . folgende drei Standorte vorgeschlagen werden: - Schelmenburgplatz - Volkshaus Enkheim - Einkaufsmärkte Victor-Slotosch-Straße Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Anfrage zur methodischen und inhaltlichen Fortschreibung der Verkehrsdatenbasis Rhein/Main (VDRM) als Beurteilungsgrundlage für Park-and-ride-Konzepte

16.08.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2017, OF 237/11 Betreff: Anfrage zur methodischen und inhaltlichen Fortschreibung der Verkehrsdatenbasis Rhein/Main (VDRM) als Beurteilungsgrundlage für Park-and-ride-Konzepte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, welche Erkenntnisse aus den aktuellen Daten der (VDRM) in Bezug auf neue P+R Konzepte gewonnen wurden um den Frankfurter Osten vom Verkehr zu entlasten. Weitere P+R Flächen, neben dem ausgelasteten Park und Ride Parkhaus in der Borsigallee sind dringend erforderlich. Es sollten auch Flächen in Nähe der Hanauer und Maintaler Bahnstationen betrachtet werden, gibt es zu diesem Thema eine Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden? Begründung: Es ist davon auszugehen dass mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels frühestens 2027 oder später zu rechnen ist. Mit dem Bau der nordmainischen S-Bahn wird erst Ende 2021 begonnen. Wir brauchen daher ein Sofortkonzept um den, durch Pendlerverkehr stark belasteten Frankfurter Osten von Verkehr und Immissionen zu entlasten. Es muss für die Pendler Möglichkeiten geben möglichst vor der Stadtgrenze in öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Antragsteller: SPD LINKE. GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 585 2017 Die Vorlage OF 237/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, LINKE., GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

„Grüne Welle“ für Fußgänger

01.08.2017 | Aktualisiert am: 21.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 120/16 Betreff: "Grüne Welle" für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Fußgänger im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Borsigallee eine "grüne Welle" geschaltet werden kann, so dass es möglich ist, die U-Bahn-Station von der Triebstraße aus "in einem Zug" zu erreichen. Begründung: Bei der Überquerung der verschiedenen Teilstrecken von der Triebstraße bis zur U-Bahn-Station kommt es immer wieder zu erheblichen gefährlichen Situationen, weil Fußgänger die Rot-Schaltung übersehen oder missachten, nach dem sie bei grün für die Fußgänger begonnen haben, die Vilbeler Landstraße zu überqueren. Der wegen der U-Bahn-Station stark von Fußgängern frequentierte Kreuzungsbereich sollte deshalb signaltechnisch mit Vorrang für die Fußgänger eingerichtet werden, zumindest, bis in einigen Jahren möglicherweise die derzeitige Verkehrsführung durch einen Kreisverkehr ersetzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Erneuerung der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee

25.07.2017 | Aktualisiert am: 17.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2017, OF 119/16 Betreff: Erneuerung der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird beauftragt: Die Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee so herrichten zu lassen, dass jeglicher Fußgängerverkehr ohne Stolperfallen und Hindernisse im Pflasterbereich auch für Fahrer von Rollatoren und Rollstühlen, sowie Personen mit Trolleys möglich ist. Begründung: Die Fußgängerüberwege in diesem Bereich führen von und zur U-Bahn-Endhaltestelle der U 7/U 4 und Busverbindungen. Sie werden häufig von Reisenden mit Koffer aber auch von Behinderten mit Rollstuhl und Rollator frequentiert. Ein Überqueren der Fahrbahn ist durch die Pflasterung der Insel in Mitte der Fahrbahn für diese Personen kaum möglich, sodass die Insel umgangen häufig wird. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1927 2017 Die Vorlage OF 119/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt

07.05.2017 | Aktualisiert am: 01.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 200/11 Betreff: Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen um die Verkehrssituation im Frankfurter Osten in den Griff zu bekommen. Bauarbeiten müssen zügig durchgeführt werden und der Verkehr darf nicht über Gebühr behindert werden. Die Baustellen auf den Hauptverkehrsadern müssen 24h am Tag und an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sein. Begründung: Der Frankfurter Osten ist zum Erliegen gekommen. Stadtteile lassen sich zum Teil mit dem Kraftfahrzeug nicht mehr verlassen ohne sich in ewigen Staus anzustellen. In Fechenheim und dem Riederwald stehen die Autos zu den Hauptverkehrszeiten in den Wohnvierteln Schlange, verpesten die Luft und kommen nicht "vom Fleck". Seckbach ist ebenfalls davon betroffen. Besonders betroffen sind die Hanauer Landstraße, die Dieburger Straße, Alt-Fechenheim zur Hanauer Landstraße, die Wächtersbacher Straße, der Erlenbruch und die Borsigallee. Ortsansässigen Betrieben in den Industriegebieten entsteht immenser Schaden. Sei es durch Kunden die nicht zu den Betrieben kommen oder die eigenen Angestellten die wertvolle Arbeitsstunden im Stau stehen. Fahrzeiten aus Fechenheim in die Stadt oder auf die Autobahn sind in einen nicht mehr akzeptalen Zeitrahmen gerutscht. Betriebe werden ihren Standort in Frankfurt überdenken müssen, wenn die Situation sich nicht bald verbessert und erhebliche Steuereinnahmen könnten dadurch der Stadt verloren gehen. Diese betriebswirtschaftlichen Schäden für sämtliche Unternehmen und die verlorenen Zeiten die Menschen von außerhalb Frankfurts und die Frankfurter Bürger im stehenden Verkehr verbringen ist nicht mehr akzeptabel. Von den Umweltaspekten einmal ganz zu schweigen. Die Situation wird sich zum Winter hin noch dramatischer verschärfen, wenn nicht gehandelt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1679 2017 1. Die Vorlage OF 200/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die CDU schlägt vor, im Sinne der Vorlage einen Brief an das Verkehrsdezernat sowie die betroffenen Ämter zu schreiben. Abstimmung: Zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU Zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Einsatz einer Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog-Display in der Gelastraße

23.02.2017 | Aktualisiert am: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 126/11 Betreff: Einsatz einer Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog-Display in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog- Display in der Gelastraße zu veranlassen. Begründung: Aufgrund der Anträge OF 114/11 und OF 122/11 zur Problematik in der Gelastraße (verkehrsberuhigte Maßnahmen / Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße) fand am 16.02.2017 mit Mitgliedern des Ortsbeirats 11, Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt und Anwohnern ein Ortstermin statt. Hierbei wurde festgestellt, dass bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Gelastraße sehr schwierig umsetzbar sind. Die Teilnehmer des Ortstermins erhoffen sich mit einer Geschwindigkeitsmessung/ -anzeige eine Entschärfung der Problematik. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1356 2017 Die Vorlage OF 126/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Halbsatz ". . sowie ein Tempo-30-Schild vor der Bushaltestelle Gwinnerstraße aufstellen zu lassen." angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße

24.01.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße

14.01.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2017, OF 122/11 Betreff: Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: die Einfahrt der Gelastraße in Richtung Flinschsstraße mit Sicherheits-Bügeln zu "entschärfen" und zusätzlich ein LKW- Verbotsschild aufzustellen. Begründung: Die Gwinnerstraße ist von der Borsigallee aus kommenden eine Hauptzufahrtsstraße für PKW und LKW. Da der Schwerlastverkehr am Ende der Gwinnerstraße nicht wenden kann, wird die Gelastraße als Durchfahrtsstraße in Richtung Flinschstraße genutzt. Dies ist für die Bürger in der Gelastraße nicht nur gefährlich sondern auch unzumutbar. Die Einfahrt in Richtung Gelastraße ist sehr eng und als Verbreiterung wird hierzu der Bürgersteig genutzt. Deshalb sind in Höhe der Hausnummer 85 bis etwa Hausnummer 81 Bügel auf dem Bürgersteig (ausgenommen Hofzufahrten) anzubringen. Somit kann der Bürgersteig nicht mehr befahren werden und ein zusätzlicher Schutz für die Fußgänger ist somit gewährleistet. Außerdem sollte die Einfahrt der Gelastraße noch zusätzlich ein Verbotsschild für LKW ( ausgenommen FES) bekommen. Ferner sollte die Situation durch regelmäßige Kontrollen durch die Stadtpolizei in Augenschein genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Wegweiser zur Klassikstadt

18.11.2016 | Aktualisiert am: 14.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2016, OF 92/11 Betreff: Wegweiser zur Klassikstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen ob es möglich ist Wegweiser zur Klasssikstadt aufzustellen. Die Schilder sollten von der Gestaltung wie Schilder zu öffentlichen Einrichtungen sein (z.B. Hinweisschilder zu Friedhof, Sportstätten, etc. weißes Pfeilschild mit schwarzer Beschriftung). So dies möglich ist sollte eine Beschilderung von der Wächtersbach Straße aus Richtung Borsigallee kommend den Verkehr über die Schlitzerstraße in die Orber Straße leiten. Sowie von der Hanauer Landstraße aus kommend über die Cassella Straße. Begründung: Die Anwohner in Fechenheim Nord fühlen sich bei den bei Veranstaltungen der Klasssikstadt von dem stark zunehmenden Verkehr gestört. Um den Verkehr sinnvoll über die Orberstraße leiten zu können ist eine Beschilderung nötig. Da es Firmen in Frankfurt lediglich erlaubt ist zwei Hinweisschilder zu installieren, das öffentliche Interesse jedoch in diesem Fall so groß ist macht es diese Maßnahmen notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1042 2016 Die Vorlage OF 92/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Südliche Auffahrt von der Borsigallee in die A66 besser absichern

14.11.2016 | Aktualisiert am: 20.04.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 82/16 Betreff: Südliche Auffahrt von der Borsigallee in die A66 besser absichern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, nachdem es an dieser Auffahrt immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, die Auffahrt von der dreispurigen Borsigallee in die Autobahn besser zu sichern. Das könnten z.B. große Warnblinkanlagen auf der Trenninsel zwischen der Geradespur Richtung Enkheim und vor der Querung des Radweges kurz vor der Einfahrt in die Autobahn sein. Andere Vorschläge der Ämter nimmt der OBR 16 gerne entgegen, aber entschärft werden muss diese gefährliche Stelle. Begründung: An der Auffahrt auf die Autobahn hat sich vor kurzem wieder ein schwerer Autounfall ereignet, weil ein Fahrer das vor ihm fahrende Fahrzeug von hinten gerammt und über die gesamte zweispurige Autobahnauffahrt gegen die gegenüberliegende Bande geschleudert hat. Die Fahrerin erlitt ein schweres Schleudertrauma, ihr Auto ist ein Totalschaden. Vor dieser viel befahrenen Auffahrt aus der dreispurigen Borsigallee, dazu noch mit einem kreuzenden Radweg ein paar Meter vor Beginn der Autobahn, bilden sich in der Rush Our täglich lange Fahrzeugschlangen. Ganz Schlaue fahren dann auf die mittlere Spur, um sich im letzten Moment verkehrswidrig in die rechte Spur zu drängeln. Oder wenn weniger Verkehr ist, wird zu schnell in die Auffahrt eingebogen und es kommt zu gefährlichen Situationen mit dem Verkehr aus der nördlichen Spur des mit Ampeln geregelten Verkehrs aus der Borsigallee. Deshalb sollten hier große Blinkanlagen die "Rennfahrer und die Uneinsichtigen" auf die Gefährdungslage noch einmal hinweisen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt, um einen Ortstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 07.03.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 18.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 16.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen

18.10.2016 | Aktualisiert am: 14.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 84/11 Betreff: Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, das Ordnungsamt anzuweisen regelmäßig das dauerhafte Parken im Bereich des eingeschränkten Halteverbotes in der Schäfflestraße vor dem Torbogen zu kontrollieren und bei Falsch- bzw. Dauerparkern entsprechende Bußgelder aussprechen. Begründung: Im Bereich der Schäfflestraße vor dem Torbogen (also im Bereich der Geschäftszeile) ist das Halten nur eingeschränkt i.S.d. Zeichen 286 Anlage 2 StVO zulässig. Dies soll es den Anwohnern und weiteren Personen ermöglichen, kurz für Besorgungen in den umliegenden Geschäften halten zu können. Allerdings wird diese Fläche fast ausschließlich von Pendlern zum dauerhaften Parken verwendet. Die Fläche kann daher nicht zum Halten verwendet werden. Zudem werden dort des öfteren Kleintransporter geparkt, so dass aus dem Stadtteil kommend die Rechtsabbieger in Richtung Enkheim ihre eigene Abbiegespur nicht verwenden können. Hierdurch entstehen längere Wartezeiten an der Ampelkreuzung. Mit dem P&R Parkhaus in der Borsigallee existiert für Pendler bereits eine Parkmöglichkeit, um darauf mit der U-Bahn in die Innenstadt zu fahren. Die genannte Fläche darf nicht als kostengünstige Alternative zu Lasten der Anwohner und anderer eingeschränkt haltegewillter Personen dauerhaft blockiert werden. Bisher sind keine Kontrollen seitens des Ordnungsamtes erfolgt. Zur Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzungsmöglichkeit der Fläche soll das Ordnungsamt dauerhaft Kontrollen durchführen und die Parksünder bestrafen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 908 2016 Die Vorlage OF 84/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbankstadion und auf dem Festplatz der Eissporthalle

18.10.2016 | Aktualisiert am: 14.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 80/11 Betreff: Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbankstadion und auf dem Festplatz der Eissporthalle Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, das Ordnungsamt anzuweisen, an die Anwohner des Riederwalds Parkausweise verteilen, die es bei bezeichneten Veranstaltungen gestatten in den Stadtteil einzufahren. Das Ordnungsamt soll durch eigene Mitarbeiter/innen verhindern, dass Nichtanlieger in den Stadtteil einfahren. Zudem sollen Besucher von Veranstaltungen im Volksbankstadion und auf dem Festplatz an der Eissporthalle auf den P&R Parkplatz in der Borsigallee durch temporäre Schilder hingewiesen werden. Begründung: Regelmäßig finden Sportveranstaltungen im Volksbankstadion statt. So spielt der FSV alle 2 Wochen in diesem Stadion. Zudem wird das Stadion für andere Veranstaltungen (z.B. American Football) mit hohen Besucherzahlen genutzt. Die Eissporthalle wird regelmäßig für Eishockeyprofispiele mit vielen Besuchern verwendet. Zudem findet zwei mal im Jahr auf dem Festplatz die Dippemess mit unzähligen Besuchern statt. Bei all diesen Veranstaltungen reist die überwiegende Mehrheit der Besucher mit PKWs an. Diese werden regelmäßig im Riederwald geparkt. Für Anwohner ist es zu diesen Zeiten nur sehr schwer bis unmöglich einen Parkplatz zu finden. Regelmäßig kommt es zu Anwohnerbeschwerden. Bei Veranstaltungen des FSV im Volksparkstadion stellte dieser eigene Ordner an das temporär aufgestellte "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" Zeichen (Zeichen 250 Anlage 2 StVO) während der vergangenen 2. Ligasaisons auf. Diese haben jedoch keinerlei Weisungsberechtigung gegenüber Verkehrsteilnehmern und können diese nicht am Einfahren hindern. Insofern hat sich diese Maßnahme als uneffektiv gezeigt. Durch den Abstieg des FSV in die 3. Liga stehen seit August 2016 keinerlei Ordner mehr an den Einfahrten in den Stadteil. Auch die Schilder wurden entfernt und werden seitdem nicht mehr aufgestellt. Insofern besteht auch keinerlei abschreckende Wirkung mehr für die Besucher von FSV spielen. Jedoch ist eine Senkung der geparkten PKWs während FSV Spielen, anders als von Stadtrat Markus Frank in einem Schreiben vom 23.8.2016 an Ortsvorsteher Skrypalle nicht eingetreten. Auch die von Stadtrat Frank angesprochenen Parkflächen in der Ostparkstraße haben sich währen der Herbstdippemess 2016 als nicht ausreichend erwiesen, so dass vielfach im Riederwald geparkt wurde. Vor einigen Jahren wurde für die Dippemess an die Anwohner Park- bzw. Einfahrtsausweise verteilt. Diese berechtigten zur Einfahrt als Anlieger. Das Einfahrverbot wurde vom Ordnungsamt sichergestellt, in dem dieses eigene Mitarbeiter zur Kontrolle der Einfahrtsberechtigung abstellte. Hierdurch konnte sichergestellt werden, dass nichtberechtigte Verkehrsteilnehmer nicht einfahren konnten und es stand genügend Parkraum für Anwohner zur Verfügung. Derartige Ausweise sind wieder allen Anwohnern zu zusenden. Zudem sollen während derartiger Veranstaltungen Schilder aufgestellt werden, die auf die Möglichkeit des Parkens im P&R Parkhaus auf der Borsigallee hinweisen. Diese Schilder können auch fest montiert werden und vor entsprechenden Veranstaltungen ausgeklappt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 905 2016 Die Vorlage OF 80/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen

Ideen

Idee | FFM.de
3

Bäume für die Leonhardsgasse

20.03.2025

In der Leonhardsgasse wurde vor mehreren Jahren der letzte Baum entfernt. Um die Straße etwas zu begrünen könnte zum Beispiel auf dem sehr breiten Bürgersteig vor der Hausnummer 21 ein Baum gepflanzt werden. Zudem könnten Parkbuchten angelegt werden und diese mit Bäumen davor und danach versehen.

Unterstützer: 3

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
17

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

08.02.2025

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 17

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
17

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

08.02.2025

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 17

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
17

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

08.02.2025

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 17

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
8

Fahrrad Parkplätze in der Leonhardsgasse

29.12.2024

In der Leonhardsgasse gibt es keine Möglichkeit ein Fahrrad abzuschließen. Der Bürgersteig vor der Hausnummer 21 wäre breit genug um dort ein paar Bügel zu montieren. Oder der Parkplatz vor der Hausnummer 32 würde sich auch dafür anbieten.

Unterstützer: 8

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
186

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 186

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
186

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 186

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
186

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 186

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
2

Überschwemmungen nach Starkregen im Bereich Riedgraben (Seckbach)

21.05.2024

Es handelt sich bei meiner Ausführung nicht um einen direkten Vorschlag. Da das Problem unter dem Gesichtspunkte "Mensch vor Insekten stellen" eigentlich keine Erörterung benötigt. Bei Starkregen läuft der Riedgraben im Abschnitt Gelastraße bis A661 regelmäßig über. Hierbei laufen die Keller der direkten Anlieger voll und die Gartenanlagen seitlich des Grabens sind nicht mehr nutzbar. Rückstau des Wassers im gesamten Bereich von Seckbach incl. Teilweise stehen die Abschnitte wochenlang unter Wasser oder oberkannte der Abflüsse, da das Wasser nicht abfließen kann. Dies verstärkte sich in den letzten Jahren wegen dem Bau der A661, Betriebshof Ost und letztlich wegen zeitlich falscher und fehlender Reinigung des Riedgrabens. Besonders das ab März /April wegen diverser Insekten keine Reinigung ( Grünschnitt) mehr durchgeführt werden darf. Auch wegen diesen Insekten, werden die Pumpen im Bereich des FSV Sportplatzes nicht mehr in den Massen eingeschaltet wie es für die teilweise katastrophale Situation in Bereich Seckbach notwendig wäre. Daher möchte die das Thema hiermit anstoßen um eine geeignete Vorgehensweise für die immer wieder auftretende Problematik herbeizuführen.

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
225

Fußgängerbehelfsbrücke von Fechenheim Nord zur Borsigallee

10.01.2024

Von und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.

Unterstützer: 225

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
31

Fußgängerampel über Gwinnerstraße Höhe Gelastraße

28.08.2023

Die Überquerung der Gwinnerstraße in Höhe des Wohngebiets Gelastraße ist sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Früher hab es hier einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle, dieser wurde aber abgebaut. Bitte eine Fußgängerampel installieren direkt nördlich der Gelastraße, damit Kinder sicher aus der Gelastraße in Richtung Zentgrafenschule gehen können.

Unterstützer: 31

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
31

Fußgängerampel über Gwinnerstraße Höhe Gelastraße

28.08.2023

Die Überquerung der Gwinnerstraße in Höhe des Wohngebiets Gelastraße ist sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Früher hab es hier einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle, dieser wurde aber abgebaut. Bitte eine Fußgängerampel installieren direkt nördlich der Gelastraße, damit Kinder sicher aus der Gelastraße in Richtung Zentgrafenschule gehen können.

Unterstützer: 31

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
8

Fußgängerüberweg Wilhelmshöher Straße Höhe Völp

28.08.2023

Die Überquerung der Wilhelmshöher Straße Höhe Leonhardsgasse ist für Fußgänger sehr gefährlich. Hier würde ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel die Gefahr entschärfen.

Unterstützer: 8

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
2

Leonhardsgasse neu gestalten

05.02.2023

Die Leonhardsgasse neu gestalten. Die Parkflächen neu anordnen, Fahrradabstellmöglichkeiten schaffen und die Straße allgemein begrünen mit Bäumen. Die Parkflächen für Autos Kennzeichen.

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
4

U-Bahn Anbindung über Seckbach nach Bergen

16.10.2022

Damit die Anwohner von Seckbach und Bergen schneller in die Stadt kommen, könnten die beiden Stadtteile mit einer U- Bahn Linie angeschlossen werden. Zum Beispiel könnte die U4 bei der Haltestelle Gwinnerstraße abbiegen, die Gwinnerstraße langfahren und über die ehemalige Straßenbahnstrecke von Seckbach nach Bergen zur ehemaligen Wendeschleife an der vilbeler Landstraße.

Unterstützer: 4

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
5

U-Bahn Verlängerung nach Bergen

18.09.2022

Um Seckbach und Bergen besser an die öffentlichen Verkehrsmittel anzubinden, wäre es sinnvoll die Straßenbahnstrecke zwischen Gwinnerstraße und Bergen zu reaktivieren. Wenn zum Beispiel die U-Bahnlinie 4 oder 7 an der Gewinnerstraße abbiegt, diese entlang fährt bis nach Bergen wäre nicht nur Bergen an die U-Bahn angeschlossen, sondern auch Seckbach und das Industriegebiet. Außerdem könnten die Buslinien verkürzt werden. Zumal der Verkehrsweg der ehemaligen Straßenbahn noch gesichert ist.

Unterstützer: 5

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
15

Fahrradweg

09.09.2022

In der Gwinnerstraße fehlt ein Fahrradweg. Da dort die Straße zu schlecht ist um mit dem Fahrrad dort zu fahren bleibt nur der Bürgersteig übrig. Wäre dort ein Fahrradweg vorhanden könnte man schnell mit dem Fahrrad von Seckbach zur U-Bahn 4 und 7 gelangen.

Unterstützer: 15

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
26

Blitzer und Tempo 30 an Kindertagesstätte

08.10.2021

An der Ecke Borsigallee / Bessemenerstraße liegt die Kita Zauberkasten. Lt. eigenen Angaben hat die Kita Betreuungsplätze für 50 Krippenkinder und für 60 Kindergartenkinder. Die Borsigallee wird hier regelmäßig zum Rasen genutzt. Sei es der spontane Gasfuß oder ein Sprint von der Ampel an der Ubahn Station Enkheim oder die Show vorbei am Kiosk, mit quietschendenReifen die Kurve vom Hessen Center zu nehmen. Abgesehen davon, dass die meisten normal fahren, nimmt dieses Verhalten gefühlt zu. Ist ja nicht so, dass jemand mal die Kontrolle verlieren könnte. Traurig das Kinder wohl weniger wichtig sind. Kinder reißen sich gerne mal los oder hauen gar ab, sind weniger aufmerksam wenn sie sich von ihren Freunden verabschieden. Ja, die Eltern sollten dabei sein, aber jeder der Kinder in der Familie hat, sollte wissen wie schnell sich so ein Kind losreist oder auf spontane Ideen kommt. Ja, auch bei 30kmh können Kinder zu Schaden kommen aber das Risiko ist halt einfach wesentlich geringer.

Unterstützer: 26

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
1

Unübersichtliche Parksituation in der Leonhardsgasse

12.04.2021

In der Leonhardsgasse ist die Parksituation unübersichtlich, was dazu führt, dass immer wieder Autofahrer ihr Auto im absoluten Parkverbot abstellen. Es wäre leichter zu erkennen, wenn ausdrückliche Schilder montiert werden, die das Parken ausweisen und Markierungen auf der Straße vorhanden sind.

Unterstützer: 1

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
2

Unübersichtliche Parksituation

28.03.2021

In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
2

Unübersichtliche Parksituation

28.03.2021

In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
22

Reaktivierung der Gleise in der Gwinnerstraße / Verbindung Seckbach mit Enkheim

26.11.2020

Der Frankfurter Stadtteil Seckbach ist momentan an den ÖPNV nur durch Buslinien angebunden. Eine schnelle, umweltfreundliche und kapazitätsmäßige gute Anbindung, könnte durch eine Reaktivierung der stillgelegten Gleise in der Gwinnerstraße sichergestellt werden. Ich plädiere daher für eine Anbindung von Seckbach an das Frankfurter Stadtbahnnetz. Dies würde darüber hinaus das Naturschutzgebiet Seckbacher Ried wieder stärker in den Fokus der Stadtgemeinschaft stellen.

Unterstützer: 22

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
2

Borsigallee Radfahrer Grünphase

21.08.2019

Die Fußgängerampel Ecke Borsigallee - Edisonstraße ist für Fußgänger grün, die geradeausfahrenden Radfahrer (und die Autos) müssen bei Rot halten, wobei nur die links abbiegenden PKW zur Autobahn hin warten müssen. So geht es für PKW in Richtung Innenstadt über Am Erlenbruch an fast jeder Ampel, wo ohnehin immer Stau herrscht. Stadtgemachte Staus sind die Folge

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
6

Tempolimit+Blitzer Borsigallee in der Höhe eines Kindergartens

23.05.2019

In der Bessemerstraße Ecke Borsigallee befindet sich ein Kindergarten. Der ein und Ausgang ist in der Bessemerstraße allerdings ist die Borsigallee nicht weit. Hier sollte ein Tempolimit 30 eingeführt werden, auch da hier vermehrt, besonders in der Sommerzeit, geheizt wird. Die Ampel an der U-Bahn Station Enkheim (stadteinwärts) wird gerne als Startsignal verwendet, auch für Rennen. Um das Tempolimit durchzusetzen wäre m. E. ein Blitzer notwendig.

Unterstützer: 6

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
1

Kiss and Ride U-Bahn Station Enkheim

23.05.2019

Einrichtung von Kiss and Ride Parkplätzen zum schnellen Absetzen, Aufnehmen der U-Bahnfahrgäste an der Borsigallee (U-Bahn Station Enkheim). Da Absetzer/Abholer mit Ihren Fahrzeugen die Farhbahn bzw. Einfahrten blockieren. Darauf folgt häufiges Hupen.

Unterstützer: 1

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
34

Aufstockung des P+R-Parkhauses Borsigallee (A66 Abfahrt Bergen-Enkheim)

29.04.2019

Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.

Unterstützer: 34

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
3

Mehr Verkehrsüberwachung (Blitzer) an Ampeln

02.02.2017

Das Überfahren von roten Ampeln hat in letzter Zeit zugenommen. Ebenso das zu schnelle Fahren. Daher wären mehr "Ampelblitzer", die auch Schnellfahrer erfassen hilfreich. Dienen der Sicherheit und bringen Geld in den städtischen Haushalt. Mögliche Aufbaubeispiele: Ludwig-Landmann-Straße, Eschersheimer Land; Eckenheimer Land; Hügelstr. Mainzer Land/ Königsteinerstr. / Gartenstr./ Kennedyallee/Stresemannallee/Borsigallee/ Vilbeler Land/ Alleenring /u.a. - Die zuständigen Ortbeiräte können mit Sicherheit die Ampeln an den o.g. STraßen benennen, die hier relevant sein könnten

Unterstützer: 3

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
1

Ampelschaltung "Am Erlenbruch" verbessern

16.01.2017

Regelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.

Unterstützer: 1

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
6

Prüfung einer Verzweigung der U7 nach Fechenheim

12.09.2014

Die Anbindung des östlichsten Frankfurter Stadtteils Fechenheim an den öffentlichen Personennahverkehr ist verbesserungsfähig. Zwar hat man mit der Straßenbahnlinie 11 eine Anbindung an die Innenstadt und den Hauptbahnhof, aber Fahrtzeiten von über 25 Minuten zum Bahnhof machen die Bahn nicht gerade attraktiv. Die geplante nordmainische S-Bahn wird sicher auch nicht kurzfristig realisiert - und dann wird sie an einem Ort halten, der im Gewerbegebiet liegt und für die Menschen aus Fechenheim wie auch für Pendler nicht attraktiv ist (eine Busanbindung mit Umsteigezeiten und vielen Haltestellen macht die Verbindung wiederum nicht attraktiv). Der Ortsbeirat 11 hat - meines Wissens ohne eine detaillierte Antwort zu erhalten - zu Beginn des Jahres angefragt, ob eine Verzweigung der U4/U7 von der Strecke nach Enkheim durch die Wächtersbacher Straße, den künftigen S-Bahn-Halt nach Fechenheim (Süd-West) durch einen aktuellen Grundstücksverkauf behindert würde. Dies ist eine Option, die man einmal ernsthaft prüfen sollte. Im Westen Fechenheims ist die Neuordnung eines Grünzugs mittelfristig geplant - und bei dieser Gelegenheit könnte man die dort vorgesehene Trasse für den Nahverkehr zur Dieburger Straße realisieren. Eine derartige Lösung hätte mehrere Vorzüge: - Die Anbindung an die S-Bahn-Haltestelle erschließt diese durch eine schnelle Verbindung in die westlichen Wohngebiete von Fechenheim. - Die Fahrtzeiten in die Innenstadt (Hauptwache/Konstablerwache) verkürzen sich um ca. 8 Minuten gegenüber der Straßenbahn. - Wenn das ehemalige Neckermann-Gelände längerfristig nicht (voll) ausgenutzt wird, könnte man z.B. auf dem alten Neckermann-Parkplatz ein P&amp;R-Parkhaus zur Entlastung des überfüllten Parkhauses an der Borsigallee mit attraktiver Anbindung an die Innenstadt schaffen. - Die südwestlichen Teile Fechenheims werden endlich besser an den ÖPNV angebunden. - Ein Haltepunkt in der Wächtersbacher Straße würde zumindest ein wenig Erschließungswirkung für Fechenheim-Nord entfalten. In diesem Fall genügt es nicht, z.B. auf die Auslastung der derzeitigen Buslinie 44 zu schauen und zu konstatieren, dass für eine derartige Verbindung kaum Bedarf existiert. Eine sorgfältige Prüfung sollte das ganze künftige Netz umfassen. Außerdem ist eine solche Linie nicht als Ersatz für die Straßenbahnlinie 11 gedacht, sondern als Ergänzung, denn eine Erschließung der Hanauer Landstraße ist ja weiterhin notwendig. Die Verlagerung von Verkehr (sowohl Straßenbahn als auch MIV durch Pendler auf der Hanauer Landstraße) auf die U-Bahn könnte die Hanauer Landstraße entsprechend entlasten.

Unterstützer: 6

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
3

Bäume für die Leonhardsgasse

20.03.2025

In der Leonhardsgasse wurde vor mehreren Jahren der letzte Baum entfernt. Um die Straße etwas zu begrünen könnte zum Beispiel auf dem sehr breiten Bürgersteig vor der Hausnummer 21 ein Baum gepflanzt werden. Zudem könnten Parkbuchten angelegt werden und diese mit Bäumen davor und danach versehen.

Unterstützer: 3

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
17

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

08.02.2025

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 17

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
17

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

08.02.2025

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 17

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
17

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

08.02.2025

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 17

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
8

Fahrrad Parkplätze in der Leonhardsgasse

29.12.2024

In der Leonhardsgasse gibt es keine Möglichkeit ein Fahrrad abzuschließen. Der Bürgersteig vor der Hausnummer 21 wäre breit genug um dort ein paar Bügel zu montieren. Oder der Parkplatz vor der Hausnummer 32 würde sich auch dafür anbieten.

Unterstützer: 8

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
186

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 186

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
186

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 186

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
186

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Unterstützer: 186

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
2

Überschwemmungen nach Starkregen im Bereich Riedgraben (Seckbach)

21.05.2024

Es handelt sich bei meiner Ausführung nicht um einen direkten Vorschlag. Da das Problem unter dem Gesichtspunkte "Mensch vor Insekten stellen" eigentlich keine Erörterung benötigt. Bei Starkregen läuft der Riedgraben im Abschnitt Gelastraße bis A661 regelmäßig über. Hierbei laufen die Keller der direkten Anlieger voll und die Gartenanlagen seitlich des Grabens sind nicht mehr nutzbar. Rückstau des Wassers im gesamten Bereich von Seckbach incl. Teilweise stehen die Abschnitte wochenlang unter Wasser oder oberkannte der Abflüsse, da das Wasser nicht abfließen kann. Dies verstärkte sich in den letzten Jahren wegen dem Bau der A661, Betriebshof Ost und letztlich wegen zeitlich falscher und fehlender Reinigung des Riedgrabens. Besonders das ab März /April wegen diverser Insekten keine Reinigung ( Grünschnitt) mehr durchgeführt werden darf. Auch wegen diesen Insekten, werden die Pumpen im Bereich des FSV Sportplatzes nicht mehr in den Massen eingeschaltet wie es für die teilweise katastrophale Situation in Bereich Seckbach notwendig wäre. Daher möchte die das Thema hiermit anstoßen um eine geeignete Vorgehensweise für die immer wieder auftretende Problematik herbeizuführen.

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
225

Fußgängerbehelfsbrücke von Fechenheim Nord zur Borsigallee

10.01.2024

Von und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.

Unterstützer: 225

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
31

Fußgängerampel über Gwinnerstraße Höhe Gelastraße

28.08.2023

Die Überquerung der Gwinnerstraße in Höhe des Wohngebiets Gelastraße ist sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Früher hab es hier einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle, dieser wurde aber abgebaut. Bitte eine Fußgängerampel installieren direkt nördlich der Gelastraße, damit Kinder sicher aus der Gelastraße in Richtung Zentgrafenschule gehen können.

Unterstützer: 31

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
31

Fußgängerampel über Gwinnerstraße Höhe Gelastraße

28.08.2023

Die Überquerung der Gwinnerstraße in Höhe des Wohngebiets Gelastraße ist sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Früher hab es hier einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle, dieser wurde aber abgebaut. Bitte eine Fußgängerampel installieren direkt nördlich der Gelastraße, damit Kinder sicher aus der Gelastraße in Richtung Zentgrafenschule gehen können.

Unterstützer: 31

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
8

Fußgängerüberweg Wilhelmshöher Straße Höhe Völp

28.08.2023

Die Überquerung der Wilhelmshöher Straße Höhe Leonhardsgasse ist für Fußgänger sehr gefährlich. Hier würde ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel die Gefahr entschärfen.

Unterstützer: 8

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
2

Leonhardsgasse neu gestalten

05.02.2023

Die Leonhardsgasse neu gestalten. Die Parkflächen neu anordnen, Fahrradabstellmöglichkeiten schaffen und die Straße allgemein begrünen mit Bäumen. Die Parkflächen für Autos Kennzeichen.

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
4

U-Bahn Anbindung über Seckbach nach Bergen

16.10.2022

Damit die Anwohner von Seckbach und Bergen schneller in die Stadt kommen, könnten die beiden Stadtteile mit einer U- Bahn Linie angeschlossen werden. Zum Beispiel könnte die U4 bei der Haltestelle Gwinnerstraße abbiegen, die Gwinnerstraße langfahren und über die ehemalige Straßenbahnstrecke von Seckbach nach Bergen zur ehemaligen Wendeschleife an der vilbeler Landstraße.

Unterstützer: 4

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
5

U-Bahn Verlängerung nach Bergen

18.09.2022

Um Seckbach und Bergen besser an die öffentlichen Verkehrsmittel anzubinden, wäre es sinnvoll die Straßenbahnstrecke zwischen Gwinnerstraße und Bergen zu reaktivieren. Wenn zum Beispiel die U-Bahnlinie 4 oder 7 an der Gewinnerstraße abbiegt, diese entlang fährt bis nach Bergen wäre nicht nur Bergen an die U-Bahn angeschlossen, sondern auch Seckbach und das Industriegebiet. Außerdem könnten die Buslinien verkürzt werden. Zumal der Verkehrsweg der ehemaligen Straßenbahn noch gesichert ist.

Unterstützer: 5

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
15

Fahrradweg

09.09.2022

In der Gwinnerstraße fehlt ein Fahrradweg. Da dort die Straße zu schlecht ist um mit dem Fahrrad dort zu fahren bleibt nur der Bürgersteig übrig. Wäre dort ein Fahrradweg vorhanden könnte man schnell mit dem Fahrrad von Seckbach zur U-Bahn 4 und 7 gelangen.

Unterstützer: 15

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
26

Blitzer und Tempo 30 an Kindertagesstätte

08.10.2021

An der Ecke Borsigallee / Bessemenerstraße liegt die Kita Zauberkasten. Lt. eigenen Angaben hat die Kita Betreuungsplätze für 50 Krippenkinder und für 60 Kindergartenkinder. Die Borsigallee wird hier regelmäßig zum Rasen genutzt. Sei es der spontane Gasfuß oder ein Sprint von der Ampel an der Ubahn Station Enkheim oder die Show vorbei am Kiosk, mit quietschendenReifen die Kurve vom Hessen Center zu nehmen. Abgesehen davon, dass die meisten normal fahren, nimmt dieses Verhalten gefühlt zu. Ist ja nicht so, dass jemand mal die Kontrolle verlieren könnte. Traurig das Kinder wohl weniger wichtig sind. Kinder reißen sich gerne mal los oder hauen gar ab, sind weniger aufmerksam wenn sie sich von ihren Freunden verabschieden. Ja, die Eltern sollten dabei sein, aber jeder der Kinder in der Familie hat, sollte wissen wie schnell sich so ein Kind losreist oder auf spontane Ideen kommt. Ja, auch bei 30kmh können Kinder zu Schaden kommen aber das Risiko ist halt einfach wesentlich geringer.

Unterstützer: 26

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
1

Unübersichtliche Parksituation in der Leonhardsgasse

12.04.2021

In der Leonhardsgasse ist die Parksituation unübersichtlich, was dazu führt, dass immer wieder Autofahrer ihr Auto im absoluten Parkverbot abstellen. Es wäre leichter zu erkennen, wenn ausdrückliche Schilder montiert werden, die das Parken ausweisen und Markierungen auf der Straße vorhanden sind.

Unterstützer: 1

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
2

Unübersichtliche Parksituation

28.03.2021

In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
2

Unübersichtliche Parksituation

28.03.2021

In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
22

Reaktivierung der Gleise in der Gwinnerstraße / Verbindung Seckbach mit Enkheim

26.11.2020

Der Frankfurter Stadtteil Seckbach ist momentan an den ÖPNV nur durch Buslinien angebunden. Eine schnelle, umweltfreundliche und kapazitätsmäßige gute Anbindung, könnte durch eine Reaktivierung der stillgelegten Gleise in der Gwinnerstraße sichergestellt werden. Ich plädiere daher für eine Anbindung von Seckbach an das Frankfurter Stadtbahnnetz. Dies würde darüber hinaus das Naturschutzgebiet Seckbacher Ried wieder stärker in den Fokus der Stadtgemeinschaft stellen.

Unterstützer: 22

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
2

Borsigallee Radfahrer Grünphase

21.08.2019

Die Fußgängerampel Ecke Borsigallee - Edisonstraße ist für Fußgänger grün, die geradeausfahrenden Radfahrer (und die Autos) müssen bei Rot halten, wobei nur die links abbiegenden PKW zur Autobahn hin warten müssen. So geht es für PKW in Richtung Innenstadt über Am Erlenbruch an fast jeder Ampel, wo ohnehin immer Stau herrscht. Stadtgemachte Staus sind die Folge

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
6

Tempolimit+Blitzer Borsigallee in der Höhe eines Kindergartens

23.05.2019

In der Bessemerstraße Ecke Borsigallee befindet sich ein Kindergarten. Der ein und Ausgang ist in der Bessemerstraße allerdings ist die Borsigallee nicht weit. Hier sollte ein Tempolimit 30 eingeführt werden, auch da hier vermehrt, besonders in der Sommerzeit, geheizt wird. Die Ampel an der U-Bahn Station Enkheim (stadteinwärts) wird gerne als Startsignal verwendet, auch für Rennen. Um das Tempolimit durchzusetzen wäre m. E. ein Blitzer notwendig.

Unterstützer: 6

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
1

Kiss and Ride U-Bahn Station Enkheim

23.05.2019

Einrichtung von Kiss and Ride Parkplätzen zum schnellen Absetzen, Aufnehmen der U-Bahnfahrgäste an der Borsigallee (U-Bahn Station Enkheim). Da Absetzer/Abholer mit Ihren Fahrzeugen die Farhbahn bzw. Einfahrten blockieren. Darauf folgt häufiges Hupen.

Unterstützer: 1

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
34

Aufstockung des P+R-Parkhauses Borsigallee (A66 Abfahrt Bergen-Enkheim)

29.04.2019

Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.

Unterstützer: 34

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
3

Mehr Verkehrsüberwachung (Blitzer) an Ampeln

02.02.2017

Das Überfahren von roten Ampeln hat in letzter Zeit zugenommen. Ebenso das zu schnelle Fahren. Daher wären mehr "Ampelblitzer", die auch Schnellfahrer erfassen hilfreich. Dienen der Sicherheit und bringen Geld in den städtischen Haushalt. Mögliche Aufbaubeispiele: Ludwig-Landmann-Straße, Eschersheimer Land; Eckenheimer Land; Hügelstr. Mainzer Land/ Königsteinerstr. / Gartenstr./ Kennedyallee/Stresemannallee/Borsigallee/ Vilbeler Land/ Alleenring /u.a. - Die zuständigen Ortbeiräte können mit Sicherheit die Ampeln an den o.g. STraßen benennen, die hier relevant sein könnten

Unterstützer: 3

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
1

Ampelschaltung "Am Erlenbruch" verbessern

16.01.2017

Regelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.

Unterstützer: 1

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE
Idee | FFM.de
6

Prüfung einer Verzweigung der U7 nach Fechenheim

12.09.2014

Die Anbindung des östlichsten Frankfurter Stadtteils Fechenheim an den öffentlichen Personennahverkehr ist verbesserungsfähig. Zwar hat man mit der Straßenbahnlinie 11 eine Anbindung an die Innenstadt und den Hauptbahnhof, aber Fahrtzeiten von über 25 Minuten zum Bahnhof machen die Bahn nicht gerade attraktiv. Die geplante nordmainische S-Bahn wird sicher auch nicht kurzfristig realisiert - und dann wird sie an einem Ort halten, der im Gewerbegebiet liegt und für die Menschen aus Fechenheim wie auch für Pendler nicht attraktiv ist (eine Busanbindung mit Umsteigezeiten und vielen Haltestellen macht die Verbindung wiederum nicht attraktiv). Der Ortsbeirat 11 hat - meines Wissens ohne eine detaillierte Antwort zu erhalten - zu Beginn des Jahres angefragt, ob eine Verzweigung der U4/U7 von der Strecke nach Enkheim durch die Wächtersbacher Straße, den künftigen S-Bahn-Halt nach Fechenheim (Süd-West) durch einen aktuellen Grundstücksverkauf behindert würde. Dies ist eine Option, die man einmal ernsthaft prüfen sollte. Im Westen Fechenheims ist die Neuordnung eines Grünzugs mittelfristig geplant - und bei dieser Gelegenheit könnte man die dort vorgesehene Trasse für den Nahverkehr zur Dieburger Straße realisieren. Eine derartige Lösung hätte mehrere Vorzüge: - Die Anbindung an die S-Bahn-Haltestelle erschließt diese durch eine schnelle Verbindung in die westlichen Wohngebiete von Fechenheim. - Die Fahrtzeiten in die Innenstadt (Hauptwache/Konstablerwache) verkürzen sich um ca. 8 Minuten gegenüber der Straßenbahn. - Wenn das ehemalige Neckermann-Gelände längerfristig nicht (voll) ausgenutzt wird, könnte man z.B. auf dem alten Neckermann-Parkplatz ein P&amp;R-Parkhaus zur Entlastung des überfüllten Parkhauses an der Borsigallee mit attraktiver Anbindung an die Innenstadt schaffen. - Die südwestlichen Teile Fechenheims werden endlich besser an den ÖPNV angebunden. - Ein Haltepunkt in der Wächtersbacher Straße würde zumindest ein wenig Erschließungswirkung für Fechenheim-Nord entfalten. In diesem Fall genügt es nicht, z.B. auf die Auslastung der derzeitigen Buslinie 44 zu schauen und zu konstatieren, dass für eine derartige Verbindung kaum Bedarf existiert. Eine sorgfältige Prüfung sollte das ganze künftige Netz umfassen. Außerdem ist eine solche Linie nicht als Ersatz für die Straßenbahnlinie 11 gedacht, sondern als Ergänzung, denn eine Erschließung der Hanauer Landstraße ist ja weiterhin notwendig. Die Verlagerung von Verkehr (sowohl Straßenbahn als auch MIV durch Pendler auf der Hanauer Landstraße) auf die U-Bahn könnte die Hanauer Landstraße entsprechend entlasten.

Unterstützer: 6

Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt

Weiter lesen auf FFM.DE