Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2021, OF 231/2 Betreff: Ein Radweg für die Hamburger Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge zu prüfen und sie - sofern er sie für umsetzbar erachtet - umzusetzen: 1. Auf der linken Spur der Hamburger Straße (stadtauswärts), auf dem Abschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Anlage und Schloßstraße einen breiten, durchgängig rot eingefärbten und baulich getrennten Radweg zu errichten (siehe Schema im Anhang). Die bauliche Trennung ist auf Höhe der Emil-Sulzbach-Straße für einen kurzen Abschnitt aufzuheben. 2. An der Ampel auf der Hamburger Straße, an der Kreuzung mit der Schloßstraße, eine breite durchgängig eingefärbte Aufstellfläche für Radfahrende über beide Fahrspuren abzumarkieren, damit Radfahrende an dieser Kreuzung auch gefahrlos rechts abbiegen können (siehe Schema im Anhang). 3. Dem PKW-Verkehr auf der verbleibenden Fahrspur an der Kreuzung sowohl das Rechtsabbiegen in die Schloßstraße als auch das Geradeausfahren in den hinteren Abschnitt der Hamburger Straße zu ermöglichen. 4. Dafür zu sorgen, dass von der Senckenberganlage kommende Radfahrende sicher rechts in die Hamburger Alle einbiegen können. Begründung: Punkt 1) bis 3): Auf dem beschriebenen Abschnitt der Hamburger Straße besteht bislang keine Radinfrastruktur. Es bestehen jedoch zwei Fahrspuren für PKW, sowie PKW-Stellplätze neben der rechten Fahrspur. Die linke Fahrspur wird von PKW (nach Eindruck der Antragstellerinnen) kaum genutzt, da sie lediglich geradeaus in das Wohngebiet am hinteren Ende der Hamburger Straße führt. Auch die rechte Fahrspur wird von PKW (nach Eindruck der Antragstellerinnen) nicht viel genutzt, sodass eine Fahrspur an dieser Stelle ausreichend erscheint. Dadurch dass die rechte Fahrspur befahrbar bleibt, können die neben der rechten Fahrspur liegenden PKW-Stellplätze weiterhin problemlos angesteuert werden. Neben der linken Fahrspur gibt es ohnehin keine PKW-Stellplätze. Punkt 4): Die aktuelle Situation für Radfahrende, welche von der Senckenberganlage kommend rechts in die Hamburger Straße einbiegen wollen, ist gefährlich: Der PKW-Verkehr fährt an dieser Stelle mit hoher Geschwindigkeit. Auch ältere radfahrende Menschen, welche nicht in der Lage sind, ihren Kopf extrem weit nach links hinten zu drehen, sollten sich in Frankfurt sicher auf dem Fahrrad bewegen können. Schematische Darstellung des Vorschlags: Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 37 Auf Wunsch des Vertreters der BFF wird über die Ziffer 1. und die Ziffern 2. bis 4. des Antragstenors der Vorlage OF 231/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1398 2022 Die Vorlage OF 231/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD Ziffern 2. bis 4.: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 218/2 Betreff: Schloßstraße: Info-Banner ("Aufsteller") bitte wechselnd einsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zweckmäßig wäre, die nunmehr in der Schloßstraße aufgestellten Info-Banner bzw. Aufsteller, die in inhaltlich verschiedenen Bannern jeweils adressiert an Kfz- und Fahrradverkehr a.) auf den Umgang mit dem Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw und b.) auf das Nichtbefahren der sog. Dooring-Zone durch den Fahrradverkehr besonders aufmerksam machen, jeweils nach einer Zeit -sagen wir, acht Wochen- wechselnd einzusetzen. Jeweils am Eingang des betroffenen Bereichs Schloßstraße (d.h. Bereich Kreuzung Adalbertstraße in Fahrtrichtung Breitenbachbrücke und Bereich Ecke Rödelheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt) sind derzeit Info Banner -adressiert an den Fahrradverkehr ("So nicht" wg. sog. Dooring-Zone)- aufgestellt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, falls ein Wechsel der Bebannerung grundsätzlich als ggf. zweckmäßig eingeschätzt wird, insbesondere jeweils am benannten Beginn des betroffenen Bereichs auf der Schloßstraße die Info-Banner nach ca. acht Wochen gegen solche auszuwechseln, die nun auf das Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw aufmerksam machen und somit an den Pkw-Verkehr adressiert sind. Begründung: Insbesondere am Eingang der betroffenen Bereiche könnte ein Wechsel der Bebannerung durch die unterschiedlichen Adressaten der Info-Banner einen guten Effekt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 218/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1395 2022 Die Vorlage OF 218/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF; 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 169/2 Betreff: Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Gehweg eingelassene Plakette zum Gedenken an die Zerstörung der Bockenheimer Synagoge an der Ecke Schloßstraße / Ginnheimer Landstraße sachgemäß und umfassend zu reinigen und die Gedenkstätte wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen. 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Visibilität der Plakette erhöht werden kann. 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Plakette nicht verdeckt wird, z.B. durch Tische und Stühle der Außengastronomie. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Die Bodentafel ist zum Teil stark verschmutzt bzw. verwittert, sodass die Inschrift kaum noch lesbar ist. Für Bürger*innen und Besucher*innen ist die Gedenkplakette kaum zu erkennen. In dem aktuellen Zustand erfüllt die Plakette so nicht ihren Zweck, das Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren zu halten. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 139/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1045 2021 1. Die Vorlage OF 139/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 169/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 167/2 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu beschließen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipzigerstraße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offengehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipzigerstraße, bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus möge geprüft werden, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipzigerstraße und in der Mitte der Leipzigerstraße entsteht. 5. Die Bürger*innen im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Kurfürstenpark bildet eine städtebauliche Achse vom West-bahnhof bis zur Quartiersstraße, Leipzigerstraße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes, sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipzigerstraße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 98 2021 Die Vorlage OF 167/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 170/2 Betreff: Nauheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Es wird angeregt, eine der zwei Autofahrspuren zwischen dem Ende des Radwegs von der Emser Brücke herunter bis zur 5-Straßen-Kreuzung Schloßstraße / Adalbertstraße aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrer*innen noch mehr Sicherheit verleiht. Sollte dies nicht kurzfristig umsetzbar sein, wird angeregt in der Zwischenzeit auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrrad-Piktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrer*innen unmissverständlich signalisiert wird, dass Radfahrer*innen auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Begründung: Auf dem ca. 150 m langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der 7-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der 5-Straßen-Kreuzung Schloßstraße / Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrer*innen häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohner*innenparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2021, OF 148/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 13 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 170/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1046 2021 1. Die Vorlage OF 148/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 170/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. a) 4 GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 180/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Straßenbahnen/Straßenverkehr auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es an der Hamburger Allee auf Höhe der Emil-Sulzbach Straße besonders häufig zu Kollisionen zwischen Straßenbahnen und Straßenverkehr kommt und wie diese Gefahrenzone gegebenenfalls entschärft werden kann. Begründung: Auf Höhe der Emil-Sulzbach Straße ist aus Richtung Messe kommend der U-Turn über die Hamburger Allee und Straßenbahn (Linien 16 und 17, relativ enge Taktung) hinweg nicht verboten, aber mit Andreaskreuzen wird auf die Schienen aufmerksam gemacht (Bild anbei). Dennoch kommt es zu Kollisionen, die neben dem Verletzungsrisiko und den Sachschäden auch zu erheblichen Verzögerungen des ÖPNV führen können. Aus Richtung Westbahnhof kommend ist der U-Turn nicht vorgesehen. Ob auch hier verkehrswidriges Verhalten zu Kollisionen führt, sollte ebenfalls geprüft werden. Schließlich ist festzuhalten, dass auf einem recht langen Stück, der U-Turn nicht möglich ist, weshalb ein absolutes Verbot nicht zielführend erscheint. Eine Verschiebung dieser Manöver auf die unübersichtliche Kreuzung auf Höhe der Varrentrappstraße (siehe separater Antrag) ist zu unterbinden. Vielleicht könnten noch weitere Beschilderungen, STOP-Zeichen o.ä. die Situation entschärfen. Hamburger Allee aus Richtung Messe kommend. Hamburger Allee aus Richtung Westbahnhof kommend. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 225 2021 Die Vorlage OF 180/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 179/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Varrentrappstraße/Hamburger Allee/Schloßstraße verbessert werden kann. Begründung: Auf Höhe der Varrentrappstraße befindet sich eine Y-Kreuzung, an der der Verkehr aus Richtung Messe kommend entweder die Hamburger Allee weiter Richtung Westbahnhof (Parallel zur Straßenbahnlinie 17) oder halb rechts in die Schloßstraße (entlang der Straßenbahnlinie 16) einbiegen kann. Die Hauptverkehrsstraße ist ab diesem Punkt die Schloßstraße, die Hamburger Allee wird hingegen eher zur Nebenstraße. Dies führt dazu, dass zahlreiche Autofahrer noch recht spät die Fahrspur wechseln und nach der Kreuzung umschwenken, obgleich die halbrechts Spur aus Richtung Messe kommend, im Gegensatz zur geradeaus-Ampel -Hamburger Allee; dort grün-, noch rot hat. Dies führt aufgrund geteilter Fußgängerampelphasen dazu, dass diesen trotz Grünlichts Autofahrer querkommen. Diese gefährlichen Situationen unweit der Bonifatiusschule gilt es zu unterbinden. Beispielsweise könnten die Ampelphasen zugunsten der Sicherheit so angepasst werden, dass die Autofahrer nur grün haben, wenn beide Richtungen befahrbar sind, also keine Straßenbahn quert. Die Ausschilderung der Schloßstraße als Verbindung Richtung Hausen/Rödelheim ist eindeutig. Ein zusätzliches Blinklicht, dass auf die Grünphasen der Fußgänger hinweist, oder ein Rotlicht an der Rückseite der Fußgängerampel Schloßstraße mit zusätzlicher Haltelinie könnte zusätzlich auf die Gefahrenstelle hinweisen. Laut Aussagen der Elternschaft der Bonifatiusschule kommt es hier regelmäßig zu sehr gefährlichen Situationen zwischen Schülern bzw. anderen Fußgängern und Autofahrern. Hamburger Alle aus Richtung Messe kommend. Auf Höhe der Litfaßsäule befindet sich der Fußgängerüberweg, der durch eine Verkehrsinsel geteilt wird, die Grünphasen sind nicht durchgehend, sondern richten sich nach den hier ersichtlichen unterschiedlichen Phasen für die Autofahrer. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 224 2021 Die Vorlage OF 179/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 159/2 Betreff: Sichere Wege auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrspur in Richtung stadteinwärts, zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule, Fahrrad-Piktogramme auf der Hamburger Allee anzubringen und zugleich die Benutzungspflicht des dortigen Gehweg-Radwegs aufzuheben. Begründung: Der Geh- und Radweg auf der Hamburger Allee ist zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule sehr schmal (siehe beigefügtes Foto). Zugleich wird dieser von vielen Schulkindern genutzt. Den Radweg auf diesem schmalen Gehweg entlangzuführen, birgt unnötiges Unfall- und Konfliktpotential sowie Risiken für die Schulkinder. Der Autoverkehr fährt auf dem Abschnitt zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule ohnehin langsam: Aufgrund der Schule gilt hier Tempo 30 und aufgrund der großen Vielzahl parkender Autos auf der Straße fahren die meisten Fahrzeuge sogar langsamer. Dass zügig fahrende Radfahrer*innen über die Straße geführt werden, würde den Verkehrsfluss somit nicht stören. Zugleich könnten Schulkinder weiterhin den Radweg auf dem Gehweg nutzen und zu Fuß gehende Schulkinder könnten von einem sichereren Schulweg profitieren. Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 829 2021 Die Vorlage OF 159/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach ersten Einschätzungen von städtischer Seite können hier etwa so viele Parkplätze entstehen, wie durch Punkt 1.) wegfallen (etwa 140), mindestens jedoch 110. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. Begründung: Der Antrag ist das Ergebnis eines Vor-Ort-Termins in der Schloßstraße. Bei diesem waren neben Verterter*innen der Ortsbeiratsfraktionen von CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP auch Vertreter*innen des Straßenverkehrsamtes, der Stabstelle Radverkehr des Verkehrsdezernenten, des Radfahrbüros, der städtischen Verkehrspolizei, der Landespolizei, des ADFC, des VCD und des Radentscheids anwesend. Zu Punkt 1.) Der Vor-Ort-Termin ergab, dass die bisher ergriffenen und weiterhin geplanten kurzfristigen Maßnahmen (verstärkte Kontrollen, Straßenmarkierungen etc.) nicht ausreichen, um die Sicherheit auf der Schloßstraße zu gewährleisten. Radfahrende werden weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße nicht funktioniert. Alternativ vorgeschlagene Maßnahmen wie die Befestigung des Bereiches zwischen Fahrbahn und Gleisen (Antrag der CDU im Römer) stellen sich von städtischer Seite als nicht umsetzbar dar. Die vollständige Umgestaltung der Schloßstraße (Autoverkehr fährt auf der Gleisanlage) wird nach städtischer Aussage nicht vor 2025 geschehen. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden, muss jedoch schnellstmöglich gehandelt werden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden, beginnend im Frühjahr 2022. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach ersten Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 139/2 Betreff: Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die im Gehweg eingelassene Plakette zum Gedenken an die Zerstörung der Bockenheimer Synagoge an der Ecke Schloßstraße / Ginnheimer Landstraße sachgemäß und umfassend zu reinigen und die Gedenkstätte wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Die Bodentafel ist zum Teil stark verschmutzt bzw. verwittert, sodass die Inschrift kaum noch lesbar ist. Für Bürger*innen und Besucher*innen ist die Gedenkplakette kaum mehr als solche zu erkennen. Heutiger Zustand: Quelle: Die Fotografin ist der Antragstellerin mit Namen und Anschrift bekannt. Ursprünglicher Zustand: Quelle: Die Fotografin ist der Antragstellerin mit Namen und Anschrift bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 169/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 139/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1045 2021 1. Die Vorlage OF 139/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 169/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 158/2 Betreff: Sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke zu sorgen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, den auf Höhe der "European School of Design" plötzlich endenden Radweg von der Emser Brücke herunter fortzuführen, bis zur Einmündung in die Robert-Mayer-Straße (Fahrtrichtung von der Emser Brücke in Richtung Robert-Mayer-Straße). Begründung: Zwischen den Einmündungen der Straßen Europa-Allee (auf Höhe des darunter liegenden Kreisels "Am Dammgraben") und Varrentrappstraße wird der Radstreifen zurzeit lediglich durch ein aufgestelltes Verkehrsschild und in einem Abschnitt durch stark abgetragene und kaum noch sichtbare weiße Farbe markiert. Die fehlende Markierung führt zu Verwirrung und Konflikten zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Die Emser Brücke wird, gerade auch am Wochenende, von vielen Radfahrenden frequentiert. Insbesondere die Fahrtrichtung "stadtauswärts" wird dabei stark genutzt. Die aktuelle lückenhafte Markierung wird dieser Nutzung nicht gerecht und erschwert das Radfahren im Ortsbezirk. Im Sinne eines lückenlosen Radwegnetzes und einer sicheren Radinfrastruktur sollte zudem die Lücke in der Markierung zwischen Emser Brücke und der zukünftig fahrradfreundlicheren Nebenstraße Robert-Mayer-Straße geschlossen werden. Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 828 2021 Die Vorlage OF 158/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors und der dritte Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A) Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen um den Verkehrsraum von KfZ- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potentielle Gefährdungssituationen) zwischen PKW- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B) Aktuelle Anregungen und geplanten Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach ca. einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: (i.) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs" (ii.) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln (iii.) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des PKW- und LKW-Verkehrs zum Tempo 30 Gebots auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20-25 kmh auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bitte prüfen, ob die grüne Welle für PKW-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des PKW-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C) Verbindliche Zusagen und Konzepte um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, soweit unter den Maßgaben: - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschluss des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Antrag unter Buchstabe A.)) - und nach einer Bewertung der aktuellen und ggf. noch folgenden Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße -frühestens ab April 2022- (siehe Antrag unter Buchstabe B.)) temporäre Maßnahmen zu Lasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bitte folgende Fragen -gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße- für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z.B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1.) durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten -unt er der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs- Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohner/Anwohnerinnen oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen z.B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegen zu nehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspurzeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße + diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten. 6. Hat der Magistrat ein Konzept um für Anwohner/Anwohnerinnen eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße sozial-verträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohner/Anwohnerinnen des Schloßstraßenquartier z.B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, wenn die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u.a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u.a. über die derzeitige Problematik und in Frage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A.) Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B.) Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden bevor der Ortsbeirat oder Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C.) Sollte erwogen werden, z.B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des PKW-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 148/2 Betreff: Fahrradpiktogramme rechts stadteinwärts an der Nauheimer Straße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Es wird angeregt, als kurzfristige Maßnahme auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrrad-Piktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrer*innen unmissverständlich signalisiert wird, dass Rad-fahrer*innen auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Es wird des Weiteren angeregt, als langfristige Maßnahme eine der zwei Autofahrspuren aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrer*innen noch mehr Sicherheit verleiht. Begründung: Auf dem ca. 150 m langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der 7-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der 5-Straßen-Kreuzung Schloßstraße / Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrer*innen häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohner*innenparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 170/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 148/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 13 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 170/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1046 2021 1. Die Vorlage OF 148/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 170/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. a) 4 GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 146/2 Betreff: Fahrradweg an der Theodor-Heuss-Allee Vorgang: V 1331/19 OBR 2, ST 1943/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg aus Richtung Kuhwaldsiedlung/Rebstock stadteinwärts an der Theodor-Heuss-Allee durch folgende Maßnahmen sicherer und benutzerfreundlicher zu gestalten: 1. Die Fußgängertreppe nach der Emser Brücke ist uneinsichtig für Radfahrer und für Fußgänger ist nicht erkennbar, dass Radfahrer kreuzen. Hier sollten entsprechende Beschilderungen, evtl. Spiegel, montiert werden. 2. Die Absperrgitter sollten nicht den Fuß-vom Radweg, sondern die Fahrbahn trennen. 3. Der Radweg ist durchgehend als solcher deutlich (rot?) zu markieren, um auch bei Ein- und Ausfahrten ausreichend auf Radfahrer hinzuweisen. In diesem Zusammenhang möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Sachstand zur Vorlage ST 1943 vom 07.10.2019 ist. Begründung: Zu 1.: Die Ausstattung der Treppe mit Schildern und/oder Spiegeln trägt zur allgemeinen Sicherheit bei. Bessere Einsicht minimiert das Unfallrisiko. Zu 2.: Der Autoverkehr ist hier sehr dicht und viele Autofahrer sind von der Autobahn kommend noch mit sehr hohen Geschwindigkeiten unterwegs, was die Sicherheit der Radfahrer beeinträchtigt. Zu 3.: Gerade bei Zufahrten sollten Autofahrer gezielt auf ggfs. kreuzende Radfahrer hingewiesen werden. Selbst bei Öffnung des Radwegs nördlich der Theodor-Heuss-Allee auch für den stadteinwärts fließenden Radverkehr, sollte der südliche Weg entsprechend gesichert werden, da nicht an allen Zufahrten auch eine Kreuzung der Theodor-Heuss-Allee möglich ist. Treppe nach der Emser Brücke Schlechte Einsicht in Richtung Brücke für Radfahrer. Absperrgitter Markierungen sind zu überarbeiten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 822 2021 Die Vorlage OF 146/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor vor den Worten "durch folgende Maßnahmen" das Wort "beispielsweise" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.07.2021, OF 117/2 Betreff: Bitte Großpiktogramme "Überholverbot Fahrradverkehr" für die Schloßstraße Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) auf der Schloßstraße jeweils in beiden Fahrtrichtungen mindestens zwei farbige geeignete Groß-Piktogramme von einem Durchmesser von ca. 3 Metern anzubringen, die insbesondere die Regeln zum Überholverbot des Fahrradverkehrs deutlich signalisieren. Leider erscheint das neue Verkehrszeichen auf der Schloßstraße als Vorlage für ein solches Signalpiktogramm auf der Fahrbahn wenig geeignet. Ggf. ist auch zu erwägen durch rote Einfärbung der Fahrbahn die besondere Verkehrsregelsituation im Bereich der Schloßstraße zu signalisieren. b) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf der Schloßstraße mit Hilfe einer Absenkung der Bordsteinkanten zwischen Fahrbahn und Gleisbett die Fahrbahn provisorisch verbreitert werden kann, um so kurz- und mittelfristig für mehr Verkehrssicherheit auf der Schloßstraße zu sorgen bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist. 2. Ob der Gleisbetreiber auf seine Dienstfahrten auf den Gleisen der Schloßstraße kurz und mittelfristig verzichten kann bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist, falls gesetzlich vorgeschriebene Abstände zwischen Fahrbahn und Gleisanlage durch die unter Ziffer 1 skizzierte Verbreiterung der Fahrbahn nicht eingehalten werden können. Begründung: Zunächst begrüßt der Ortsbeirat das "abkreuzen" der Türöffnungszone in der Schloßstraße, was in Bezug auf diese Regel den Verkehrsteilnehmern schon mehr Klarheit vermittelt. Es müssen allerdings weitere Anstrengungen unternommen werden um den Verkehrsteilnehmern die besondere Verkehrsregel vor Augen zu führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 460 2021 1. Die Vorlage OF 77/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 117/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 79/2 Betreff: Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die jeweilige rechte Spur der Breitenbachbrücke temporär in PKW Parkplätze umzuwandeln. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auf der Beifahrer*innenseite auf der Straße eine Türöffnungszone markiert und baulich gesichert wird, so dass die PKW mit genügend Abstand zum Radweg geparkt werden. Begründung: Regelmäßig werden auf der Breitenbachbrücke bei Kontrollen massive Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. Auf jeder Straßenseite existieren mindestens zwei Fahrspuren, die nach der Brücke in Richtung Bockenheim in einspurige Straßen münden. Dies bedeutet, dass die zweite Spur nicht für den Verkehrsfluss nicht notwendig ist, sondern lediglich zum Überholen und Rasen einlädt. Gleichzeitig könnte der Parkplatzverlust bei der Einrichtung eines separaten Radwegs auf der Schloßstraße ausgeglichen werden. Die Maßnahme soll bis zum endgültigen Umbau der Schloßstraße gelten, bei welchem wieder Parkraum auf der Schloßstraße entstehen wird. Sobald der Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" über die Brücke geführt wird, soll die rechte Fahrspur, entsprechend der RSW-Standards, in einen baulich getrennten Radweg umgewandelt werden. Ein RSW kann nicht auf einem Bürgersteigradweg geführt werden, dies würde zwangsläufig zu starken Konflikten mit dem Fußverkehr führen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.12.2021, OF 221/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 79/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 79/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 79/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 221/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF erklärt. Beschluss: Anregung OA 132 2022 1. Die Vorlage OF 79/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 221/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 78/2 Betreff: Gefahrensituation für Radfahrende auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Den ruhenden Verkehr (bis auf Lieferzonen) auf der Schloßstraße zu Gunsten eines baulich getrennten Radweges aufzugeben. Begründung: Leider konnte trotz massiver Maßnahmen der Stadt (verstärkte Kontrollen und Straßenmarkierungen) nicht verhindert werden, dass Radfahrende weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt werden. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße von den Autofahrer*innen nicht befolgt wird. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden muss schnellstmöglich gehandelt werden. Deswegen bittet der Ortsbeirat den Magistrat nun, die ihm vom Radfahrbüro bereits vorgestellte und präferierte Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr" zeitnah umzusetzen. Der Ortsbeirat unterstreicht jedoch, dass die langfristige Lösung weiterhin die komplette Neuplanung der Schloßstraße ist, bei welcher sowohl das Gleisbett mit einbezogen wird, als auch die dringend benötigen Baumstandorte mitgeplant werden müssen und für den Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" eine sichere und angemessene Lösung nach dem RSW-Standard mit baulicher Trennung geschaffen wird, auch unter Einbeziehung der Fortführung südlich der Adalbertstraße. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Betreff: Verkehrssituation Schloßstraße Vorgang: V 1874/20 OBR 2; V 1905/21 OBR 2; ST 724/21; ST 1040/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Umwandeln der jeweiligen rechten Spur der Breitenbachbrücke in PKW-Parkplätze baulich möglich wäre. Dabei müsste insbesondere geprüft werden, ob auf der Beifahrerseite auf der Straße eine Türöffnungszone markiert werden müsste, so dass die PKW mit genügend Abstand zum Radweg geparkt werden und ob dazu der vorhandene Platz ausreicht, die verbleibende Fahrspur breit genug bleibt. Des Weiteren wäre zu prüfen, wie viele Parkplätze auf dem hier vorgeschlagenen Abschnitt entstehen würden. 2. ob der ruhende Verkehr auf der Schloßstraße ab Adalbertstraße bis Rödelheimer Straße auf einer Straßenseite, vorzugsweisen der nördlichen, zu verbieten, und anstelle dessen einen Radweg in beide Richtungen einzurichten. 3. ob der Umbau der Gleisanlagen und der damit verbundenen Einrichtung einer Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr auf den Gleisen auf der Schloßstraße möglich ist. Begründung: Der durch den geplanten Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zusätzlich auftretende Radverkehr soll über die Breitenbachbrücke geführt werden. Dazu soll die rechte Fahrspur in einen baulich getrennten Radweg umgewandelt werden. Auf der Schloßstraße würden von den bestehenden 150 regulären, es standen bei Zählung weitere 15 Fahrzeuge auf den nicht als Parkraum ausgezeichneten Bordsteinen an den Gleisanlagen, Parkplätzen die Hälfte wegfallen, da in eine Fahrtrichtung, vorzugsweise der südlichen weiterhin geparkt werden könnte. Hinsichtlich des bestehenden und sich verschärfenden Parkdrucks ist auf ST 724 zu verweisen, in der der Magistrat auf die aus OF 1237/2 hervorgegangene Vorlage V 1874 vom Ortsbeirat 2 angeregten Quartiersgaragen eingeht. Als mögliche Standorte werden in V 1874 unter anderem der Supermarktparkplatz an der Schloßstraße und zum anderen die Einrichtung weiterer Stellplätze am Westbahnhof genannt. Alle Maßnahmen rund um die Schloßstraße sollten darin münden, sobald wie möglich mit dem endgültigen Umbau der Gleisanlagen und der Errichtung des Radschnellwegs (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zu beginnen. Zusätzliche Kosten durch mehrfache Umbauten an derselben Stelle sind möglichst zu vermeiden. Für die Anbindung an den Radschnellweg ist die Beantwortung der Frage zu 3. hinsichtlich der Gleisanlagen unerlässlich. Die in ST 1040 vom 07.05.2021 erwähnte Machbarkeitsstudie zum RSW enthält hierzu keine Angaben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.07.2021, OF 117/2 Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1874 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1905 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 724 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1040 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 460 2021 1. Die Vorlage OF 77/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 117/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung) 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2021, OF 53/2 Betreff: Strommast Fußweg Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Schlossstraße den Bürgersteig auf Höhe der Hausnummer 16 (nahe Ecke Hersfelder Straße) unter Wegfall von 1-2 Parkplätzen durch eine Ausbuchtung angemessen zu verbreitern. Begründung: Auf dem Bürgersteig steht ein Strommast, der den Bürgersteig in der Mitte teilt. Die zwischen Hauswand und Strommast gemessene Breite liegt bei ca. 50 cm und die Breite zwischen Strommast und Bordsteinkante beträgt ca. 80 cm. Insbesondere für Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstühlen, auf dem Gehweg Rad fahrende Kinder etc. ist dies viel zu schmal. Viele Kinderwagenmodelle sind um die 80 cm breit. Ein Ausweichen auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straße ist im vorliegenden Fall unzumutbar, da es sich zum einen um ein dauerhaftes Hindernis, anders Baustellensperrungen, und zum anderen um eine Straße mit einem erheblichen Hindernis in Form einer Gleisanlage in der Mitte und daher sehr wenigen Fußgängerüberwegen handelt. Dies hat derzeit für Fußgänger ein unverhältnismäßiges Maß an Umwegen zur Folge. Foto der schlecht passierbaren Stelle an der Schlossstraße Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 226 2021 Die Vorlage OF 53/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 52/2 Betreff: Ladezone für Geschäfte in der Schloßstraße 1 bis 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bestehende Parkfläche auf Höhe der Schloßstraße 11-13 als Ladezone für die nachfolgenden Geschäfts ausgewiesen werden kann. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Bitte der Geschäftsinhaber (m/w/d). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 225 2021 Die Vorlage OF 52/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 22/2 Betreff: Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 -neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 32 Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 22/2. Die Vorlage lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 - neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 136 2021 Die Vorlage OF 22/2 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1337/2 Betreff: Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird daher aufgefordert die Situation mit geeigneten Sofortmaßnahmen zu verbessern. Zu diesen zählen unbedingt a) eine deutlichere und umfassendere Beschilderung der Straße b) das großflächige Aufbringen des Hinweises auf Tempo 30 auf der Fahrbahn selbst c) das Aufbringen eines auf für den MIV gut erkennbaren Hinweises "Radfahrer überholen verboten" als Schriftzug auf der Fahrbahn an der Schloßstraße mindestens kurz nach der Kreuzung Adalbert-/Schloßstraße in Richtung Breitenbachbrücke und nach der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße im Richtung Adalbertstraße d) konsequente Überwachung der Einhaltung der dortigen Verkehrsregeln, insbesondere Tempo 30 (siehe hierzu OF 1305/2), des Überholverbotes und des Sicherheitsabstandes zur*m vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer*in e) regelmäßige Bestreifung der Schloßstraße durch die Fahrradstaffel der Frankfurter Polizei, wobei diese explizit I. Radfahrende darauf aufmerksam machen sollen auf der Fahrspur und nicht in der "dooring zone" zu fahren und II. MIV-Nutzer*innen auf Tempo 30, Überholverbot, nicht zu dichtes Auffahren und nicht hupen hinzuweisen 2. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert weitere Möglichkeiten der Verbesserung der Sicherheit zu prüfen und umzusetzen. 3. Im übrigen ist sich der Ortsbeirat darüber im Klaren, dass eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation nur durch einen Umbau der Straße erreicht werden kann und bestärkt daher seine Forderung nach einem raschen Umbau der Schloßstraße. Der Magistrat wird daher aufgefordert die nötigen Planungen deutlich zu beschleunigen. Begründung: Der Ortsbeirat erachtet die derzeitige Situation auf der Schloßstraße weder im Hinblick auf Klarheit noch im Hinblick auf die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden als angemessen. Hier Sei auf die Begründung der OM 6763 vom 26.10.2020 verwiesen. Die Situation hat sich seit der Verabschiedung der OM 6763 weder verbessert noch hat der Magistrat auf die Anregung bisher reagiert. Dagegen häufen sich die Beschwerden von Radfahrenden, die die Situation unverändert als bedrohlich wahrnehmen. Dichtes Auffahren von PKW, Anhupen der Radfahrenden und dichtes Überholen derselben durch PKW führen nicht zu dazu, dass sich Radfahrende bedroht fühlen und die Schloßstraße als Radweg gemieden wird, es handelt sich hierbei auch keineswegs um einfache Delikte sondern um den Tatbestand der Nötigung. Dies wird nun vielfach noch Radfahrenden auch bei der Polizei angezeigt. Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der Stadtverwaltung ihr Möglichstes zu tun solche Situationen zu vermeiden. Hiervon ist bisher bedauerlicherweise wenig zu bemerken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1337/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1320/2 Betreff: Spielstraße für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist 1. im südlichen Bockenheim an allen Samstagen ab 14. Mai bis einschließlich 17. Juli 2021 jeweils von 13h bis 19h eine temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße in der Kiesstraße (zwischen Robert-Mayer- und Jordanstraße) als Pilotprojekt einzurichten. Details zum Standort und den notwendigen Beschilderungen sind in Anlage 2 spezifiziert. 2. ggf. zu prüfen und zu berichten, welche Straße südlich der Adalbertstraße ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr alternativ als temporäre Spielstraße eingerichtet werden könnte. 3. einen Parkplatz umzuwidmen, um die Möglichkeit zu schaffen, eine Container-Box für die Laufzeit des Pilotprojekts aufzustellen. In dieser können Spielgeräte sowie eventuell Sitzmöbel für die temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße gelagert werden. Zudem kann die Container-Box dazu dienen, dass Aushänge (zu Aktionen auf der Spielstraße oder von Nachbarschaftsinitiativen) gemacht werden können. (Siehe auch Anlage 4). Die Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS übernimmt die Patenschaft der Spiel- und Nachbarschaftsstraße und der Container-Box. 4. der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS ein Budget für die Planung weiterer temporärer und permanenter Maßnahmen für Begrünung, Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Spielräume zur Verfügung zu stellen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen sind für Kinder und Anwohner:innen enorm wichtig. Speziell während der andauernden Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche Flächen im Stadtteil für Kinder und Anwohner:innen sind. Eine Abfrage in Bezug auf die Zustimmung der Anwohner:innen zu einer Spielstraße im Karrée Adalbert-, Gräf-, Robert-Mayer- und Schloßstraße ist mit einer Flyer-Aktion erfolgt. Die Rückmeldungen der Anwohner:innen waren fast ausschließlich positiv (siehe Anlage 3). Positive Stimmen für eine temporäre Sperrung an Samstagnachmittagen kamen auch von der ansässigen Gastronomie und dem Handel. Die Kinderbeauftragte für Bockenheim unterstützt die Einrichtung einer Spiel- und Nachbarschaftsstraße. Was ist eine Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind ein einfaches Instrument, um die Straße gelegentlich wieder anders zu nutzen: mit Ballspielen, Rollschuhen, Straßenkreide etc. oder mit Klappstuhl und Kaffee, um mit Nachbar:innen ins Gespräch zu kommen - für ein nachbarschaftliches Miteinander. Konkret funktioniert das so, dass in der schönen Jahreszeit ein geeignetes Stück Nebenstraße an einzelnen Tagen für den Autoverkehr gesperrt wird, z.B. einmal pro Woche. Anlieferungen sowie die Zufahrt für Anwohner:innen und Gehbehinderte sind weiterhin möglich. Der ruhende Verkehr sollte durch die Beschilderung für die Zeit der Sperrung weitestgehend umgeparkt sein. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind sehr flexibel und jederzeit reversibel. Dadurch, dass kein Umbau erforderlich ist, entstehen fast keine Kosten. Beispiele für Spiel- und Nachbarschaftsstraßen, die oft auch Sommerstrassen genannt werden, gibt es in zahlreichen Städten, unter anderem in Berlin, München und Wien. [1] Anlage: Anlage 1 Vorstellung der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS Anlage 2 Lage und Verkehrszeichenplan Anlage 3 Auswertung der Bürgerbefragung Anlage 4 Beispiel der Container-Box Anlage 1 (ca. 551 KB) Anlage 2 (ca. 798 KB) Anlage 3 (ca. 54 KB) Anlage 4 (ca. 1,1 MB) Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1934 2021 Die Vorlage OF 1320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1317/2 Betreff: Überarbeitung Sperrgebietsverordnung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob grundsätzlich die Bereitschaft besteht, im Zuge einer Überarbeitung der Sperrgebietsverordnung vom 23.12.1986, geändert durch Verordnungen vom 27.02.1991, 25.06.1992 und 02.12.2002, eine Verlagerung der gem. § 1 (4) Nr. 3 bestehenden Toleranzzone "Straßenstrich Theodor-Heuss-Allee" vorzunehmen. Begründung: Die räumliche Umgebung des "Straßenstrichs Messe" hat sich in den letzten Jahren durch zusätzliche Wohnbebauung verändert. Bewohner des Kuhwaldviertels haben sich wiederholt über negative Auswirkungen des Straßenstrichts auf ihr Quartier beschwert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1933 2021 Die Vorlage OF 1317/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "Toleranzzone ‚Straßenstrich Theodor-Heuss-Allee'" die Worte "in Abstimmung mit allen betroffenen Parteien" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1305/2 Betreff: Schloßstraße Höhe Hersfelder Straße Tempo 30 mehr Geltung verschaffen durch eine fest installierte Blitzanlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Schloßstraße von der Breitenbachbrücke aus stadteinwärts Höhe Hersfelder Straße kurzfristig (innerhalb der nächsten drei Monate) eine möglichst fest installierte Blitzanlage aufzubauen, um dem Tempo 30-Gebot auf diesem Straßenabschnitt Geltung zu verschaffen. 2. auf der Breitenbachbrücke stadteinwärts mit einer geeigneten Beschilderung den Kfz-Verkehr auf die baldige Tempo-30-Zone hinzuweisen. 3. sollte eine Blitzanlage in der eben genannten drei-Monats-Frist nicht installiert werden können, wird der Magistrat geben, die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers zu veranlassen, um Verkehrsteilnehmer auf Geschwindigkeits-übertretungen hinzuweisen. 4. Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Begründung: Nach den Neuregelungen zugunsten des Fahrradverkehrs sind auf der der Schloßstraße häufig Verstöße gegen die neuen Regelungen zu beobachten, die teilweise noch nicht verstanden und teilweise ignoriert werden. Eine Blitzanlage sowie ein Hinweisschild auf der Breitenbachbrücke versprechen gerade auf dieser Straße und in der gegenwärtigen Situation viel Nutzen, um den neuen Regelungen auf der Schloßstraße Geltung zu verschaffen. Aufgrund dieser Dringlichkeit sowie der Evidenz der Situation sollte eine ggf. vorab erforderliche Verkehrsanalyse beschleunigt durchgeführt werden. Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.12.2020, OF 1267/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7238 2021 1. Die Vorlage OF 1267/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1305/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)
Parteien: SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1273/2 Betreff: Planungsstand Schloßstraße Vorgang: V 1389/19 OBR 2; ST 2055/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 2055 genannte Machbarkeitsstudie zum Umbau der Schloßstraße zeitnah nach Fertigstellung im OBR 2 öffentlich vorzustellen. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1389 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2055 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1905 2021 Die Vorlage OF 1273/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2020, OF 1275/2 Betreff: Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot für PKW von Fahrradfahrern und Leichtkrafträdern, siehe Foto unten), das auf der Schloßstraße umgesetzt wurde, auch für die Leipziger Straße eingesetzt werden kann, um dort die Geschwindigkeit des PKW-Verkehrs weiter zu drosseln. Im Falle einer positiven Bewertung der Anregung bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Umsetzung. Begründung: Die Leipziger Straße ist die von PKW, Fahrradfahrern und Fußgängern am meisten frequentierte Straße im Stadtteil. Solange dem Magistrat offensichtlich der gemeinsame politische Wille fehlt eine autofreie Leipziger Straße zu erproben, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden die Leipziger Straße zu entschleunigen. Dies kann durch ein Verbot für PKW zum Überholen von Fahrradfahrern umgesetzt werden. Zumal es auf der schmalen Leipziger Straße häufig nicht möglich ist Mindestabstände für Überholmanöver einzuhalten. Quelle: www.FAZ.net Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7074 2021 Die Vorlage OF 1275/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2020, OF 1267/2 Betreff: Schloßstraße Höhe Hersfelder Straße Tempo 30 mehr Geltung verschaffen durch eine festinstallierte Blitzanlage alternativ einen Geschwindigkeitsmesser Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, auf der Schloßstraße von der Breitenbachbrücke aus stadteinwärts Höhe Hersfelder Straße kurzfristig (innerhalb der nächsten drei Monate) eine möglichst fest installierte Blitzanlage aufzubauen, um dem Tempo 30-Gebot auf diesem Straßenabschnitt Geltung zu verschaffen. 2. Sollte eine Blitzanlage in der eben genannten drei-Monats-Frist nicht installiert werden können, wird der Magistrat geben, die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu veranlassen, um Verkehrsteilnehmer auf Geschwindigkeits-übertretungen hinzuweisen. 3. Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Entsprechende Geschwindigkeitsmesser werden im Internet zwischen EUR 1000,- und 2000,- angeboten (siehe: https://www.sierzega.com/de-de/produkte/radar-speed-displays). Begründung: Nach den Neuregelungen zugunsten des Fahrradverkehrs sind auf der der Schloßstraße häufig Verstöße gegen die neuen Regelungen zu beobachten, die teilweise noch nicht verstanden und teilweise ignoriert werden. Eine Blitzanlage verspricht gerade auf dieser Straße und in der gegenwärtigen Situation viel Nutzen, um den neuen Regelungen Geltung zu verschaffen. Aufgrund dieser Dringlichkeit sowie der Evidenz der Situation sollte eine ggf. vorab erforderliche Verkehrsanalyse beschleunigt durchgeführt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.02.2021, OF 1305/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1267/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7238 2021 1. Die Vorlage OF 1267/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1305/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 1230/2 Betreff: Markierung in der Schloßstraße zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die verwirrende und zu Gefahren- und Konfliktsituationen zwischen Autofahrern und Fußgängern führende neue Markierung auf der Schlossstraße wieder zurückzubauen, bis die vom Ortsbeirat schon lange geforderte Neuordnung der Schlossstraße mit einer gemeinsamen Nutzung des Schienenbereichs durch Auto und Straßenbahn die Errichtung eines ausreichenden Radweges ermöglicht. Der Magistrat wird außerdem gebeten zu berichten, wie viele Unfälle mit Radfahrern durch geöffnete Autotüren in der Schlossstraße in den letzten Jahren aufgetreten sind. Begründung: Die neue Regelung des Rad- und Autoverkehrs in der Schlossstraße ist gleichermaßen verwirrend für Auto- und Radfahrer und trägt somit nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Ein auskömmliches Miteinander der Verkehrsteilnehmer wird dadurch ebenfalls nicht erreicht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1230/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 FDP (= Annahme); 2 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 1229/2 Betreff: Sophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte "Poser" bremsen - Was wurde daraus? Vorgang: OM 6249/20 OBR 2; ST 1828/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Dem OBR 2 zeitnah über die Ergebnisse der in der ST 1828 2020 angekündigten Maßnahmen zu berichten: 1. "Die Städtische Verkehrspolizei wird in der Sophienstraße eine Testmessung in den Abendstunden durchführen." 2. "Bezüglich der Poser-Problematik in beiden Straßen wird der Vorgang zur Kenntnisnahme an die "Sonderkontrollgruppe KART" der Landespolizei übermittelt." Begründung: Laut Anwohnern hat sich an der Situation, zu schnell fahrender Fahrzeuge in der Sophienstraße, nichts geändert. Die Raser seien vor allem auf dem hinteren Abschnitt der Sophienstraße zwischen Juliusstraße und Ginnheimer Landstraße unterwegs, hier gibt es keine Ampeln mehr, die die Fahrt aufhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6249 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1828 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1873 2020 Die Vorlage OF 1229/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2020, OF 1225/2 Betreff: Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. In der Schloßstr. zwischen Adalbertstr. & Rödelheimerstr. schnellstens Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, wie Geschwindigkeitskontrollen, ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Nötigung und Mißachtung des Überholverbots gegenüber Zweiradfahrern und das Abstandsgebots durchzuführen. 2. Eine Informationskampanie für Fahrradfahrer und Kfz-Führer durchzuführen, um auf die geänderten Verkehrsregeln in dem Straßenabschnitt hinzuweisen. Die meisten Fahrradfahrer nutzen aus Unkenntnis die so genannte Dooring Zone wie einen Fahrradsteifen und begeben sich dadurch in eine gefähliche Situation. Kfz-Führer mi ßachten besonders häufig die Sicherheitsgeschwindigkeit von Temo 30 und das geltende Überholverbot von Zweirädern. 3. Um auf das Temolimit hinzuweisen, große Tempo 30 Markierungen auf dem Straßenbelag aufzubringen. 4. Um die derzeitige Situation nachhaltig zu verbessern, sollte die Planung zum Umbau des Straßenquerschnitts, mit hoher Priorität vorangetrieben werden. Siehe hierzu die entsprechenden Vorlagen, OA 517 vom 20.01.2020 und B 182 vom 20.04.2020. Begründung: Nach der Neumarkierung des Straßenraums wissen viele Radfahrende nichts von ihrem Recht, ausschließlich den Straßenraum nutzen zu können, stattdessen wird noch vielfach die so genannte Dooring Zone genutzt, die eigentlich den Sicherheitsabstand zu parkenden Kraftfahrzeugen wahren soll. Kfz-Führer missachten häufig das Tempolimit von 30 km/h, das Überholverbot von Zweirädern und die Abstandregel von 1,5 m gegenüber Zweirädern. Manche Kfz-Führer bedrängen Fahrradfahrer mit einem Hupkonzert und fahren zu dicht auf, um in einem günstigen Ausgenblick zu überholen, ohne die Sicherheits-Abstandsregel einzuhalten. Es ist daher dringend geboten, alle Verkehrsteilnehmer auf die geänderten Verkehrsregeln in der Schloßstraße, durch entsprechende Aufklärung in den Medien und durch Informationsflyer hinzuweisen. Manche Ältere erinnern sich noch an die Sendung "Der siebte Sinn", der bis 2005 in der ARD ausgestrahlt wurde. In den Sendungen wurde immer wieder auch an die Grundregeln im Straßenverkehr hingewiesen, die heutzutage all zu oft ignoriert werden. Auszug aus StVo: "Allgemeine Verkehrsregeln § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Schade, dass es diese Sendung nicht mehr gibt, es wäre an der Zeit, diese wieder aufleben zu lassen. Bilder: (c) Arno Völker Aus Unkenntnis wird die "Dooring Zone" als Fahrradspur benutzt Hier wird demnächst ohne das Abstandsgebot überholt Vorbildlich, das Fahrzeug bleibt hinter dem Fahrradfahrer Neue Beschilderung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6763 2020 Die Vorlage OF 1225/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1183/2 Betreff: Brauchen wir eine Linie 13 im neuen Straßenbahnkonzept und kann das Netz sie noch verkraften? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darzulegen, welche zusätzlichen Fahrgastzahlen für die geplante Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof bis zur Heilbronner Straße erwartet werden, die nicht durch die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur erschlossen werden können? Wie glaubt das Verkehrsdezernat die zusätzlichen Straßenbahnen, die durch das neue Konzept über den Flaschenhals Platz der Republik - Hauptbahnhof - Basler Platz fahren werden, abwickeln zu können? Die Deutsche Bahn wird nicht vor 2024 mit den unterirdischen Bauten am Hauptbahnhof fertig erst danach kann der Vorplatz neu geordnet werden. Das neue Konzept soll aber schon bis 2024/2025 umgesetzt werden. Der Magistrat wird gebeten, die im Straßenbahnkonzept vorgesehene "Ertüchtigung Hamburger Allee für 5-Minuten-Takt" zu erläutern. Falls damit eine 2-Gleisigkeit in der Hamburger Allee gemeint ist, ist diese Planung dem Ortsbeirat zeitnah vorzustellen. Begründung: So sehr es zu begrüßen ist, dass nach dem langjährigen Stillstand unter mehreren Verkehrsdezernenten der ÖPNV ausgebaut werden soll, so wenig durchdacht erscheint das neue Straßenbahnkonzept. Während der motorisierte Individualverkehr immer stärker behindert und eingeschränkt wird, geht es bei der Entwicklung eines leistungsfähigen ÖPNV einfach nicht weiter. Das Einzugsgebiet der geplanten Linie 13 ist bereits jetzt durch mehrere S-, U- und Straßenbahnlinien erschlossen. Wichtiger als eine neue Straßenbahnlinie auf vorhandenen Gleisen fahren zu lassen, wäre eine gute fußläufige Anbindung des Schönhofviertels an den Westbahnhof. Schon die Erhöhung der Taktfrequenzen bei der Linie 17/20 und 16/21 dürfte das derzeitige Straßenbahnnetz im Bereich des Hauptbahnhofs überbeanspruchen. Wenn die Linie 13 noch hinzukommt, ist es fraglich, ob dieser zusätzliche Verkehr noch abgewickelt werden kann. Bei Eintracht-Spielen kommt es regelmäßig durch die zusätzlichen Züge der Linie 21 zu Störungen im Bereich des Hauptbahnhofs. Das zeigt die schon jetzt angespannte Situation. Die Erhöhung der Taktfrequenz bei der Linie 17/20 wird wegen der deutlich gestiegenen Bewohnerzahlen in der City West und im Rebstock positiv gesehen. Zur dafür erforderlichen Ertüchtigung der Hamburger Allee ist dem Ortsbeirat zeitnah die Planung vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.08.2020, OF 1122/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Absätze der Vorlage OF 1183/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6767 2020 1. Die Vorlage OF 1122/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1183/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit den Maßgaben beschlossen, dass die Absätze des Antragstenors mit Ziffern versehen werden und der dritte Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "3. Der Magistrat wird zudem gebeten, eine Ertüchtigung des Abschnitts in der Hamburger Allee für einen Fünf-Minuten-Takt ohne Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren." Abstimmung: zu 2. erster und zweiter Absatz: CDU, 3 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) dritter Absatz: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1188/2 Betreff: Für sichere Gehwege in der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Gehweggestaltung in der Schloßstraße den gebotenen Ansprüchen an Barrierefreiheit genügt. Hierzu ist der tatsächliche, für Fußgänger*innen nutzbare Anteil der Gehwegbreite im Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße beidseitig auf mindestens 1,50 m zu vergrößern. Zudem erhält der Straßenquerschnitt die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsfläche in Gehweg - Fahrradweg - Parkbucht - Fahrbahn. Die Möglichkeiten zu weiteren Baumpflanzungen in diesem Bereich sind zu nutzen Begründung: Die geänderten Nutzungsanforderungen an öffentlichen Verkehrsflächen entsprechen insbesondere in diesem Abschnitt nicht dem Notwendigen. Auf diesem Sachverhalt macht insbesondere die Bürgerinitiative "Für sichere Gehwege in der Schloßstraße" aufmerksam. Schloßstraße: Relation Parkplatz - Gehweg auf dem Bürgersteig. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6753 2020 Die Vorlage OF 1188/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Parkbucht zwischen Gehweg und Fahrradweg angelegt werden soll. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1200/2 Betreff: Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben (Teil 4) Ergänzungen Ecke Robert-Mayer-Straße und Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die sich im nördlichen Teil befindliche Amerikanische Stadtlinde Tilia cordata 'Greenspire' an der Ecke Robert-Mayer- und Schloßstraße um zwei weitere passende Baumpflanzungen in Richtung Kreuzung ergänzt wird. Im Zuge dieser Maßnahme soll die geschädigte Baumschutzanlage optimiert werden. Begründung: Der solitäre Baum hat hier einen sprichwörtlich schweren Stand, wie anhand des beigefügten Fotos deutlich wird. Robert-Mayer-Straße: Zustand des Standortes. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1200/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6968 2020 Die Vorlage OF 1200/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1190/2 Betreff: Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Ein verkehrskybernetischer Beitrag zum Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main/Teilplan Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Umwandlung in einem Kreisverkehr erfährt. Hierzu sind die bestehenden Planungen an das veränderte Nutzungsverhalten der Verkehrsteilnehmer*innen anzupassen. Insbesondere ist die Neumodellierung der Radwegeverbindung in der Schloßstraße sowie die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Straße/Schiene deutlicher zu berücksichtigen. Hierzu sind moderne Konzepte wie Hamburger Intersection/Throughabout zu prüfen. Das Planungsunterfangen ist aufgrund seiner verkehrskybernetischen Einflussnahme im Luftreinhalteplan Rhein-Main/Teilplan Frankfurt einzubringen. Begründung: Zu den Vorteilen eines Kreisverkehrs gehört es, Verkehrsbeziehungen übersichtlicher zu gestalten, zu einer größeren Verkehrssicherheit beizutragen, sowie den Verkehrsfluss durch niedrigere Fahrgeschwindigkeiten (= reduzierter Schadstoffausstoß) bei geringeren Haltezeiten zu steigern. In diesem Fall ist gar eine Flächenoptimierung zu verzeichnen: Die drei betreffenden Straßen nehmen gehörig öffentlichen Raum für den MIV in Anspruch. Dieser sollte allerdings besser dem geänderten Bedarf angepasst werden, der ansonsten hier nicht anders erreicht werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1790 2020 Die Vorlage OF 1190/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP und Piraten (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1187/2 Betreff: Fahrradabstellplätze in der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass der Öffentlichkeit in der Schloßstraße ausreichend Fahrradabstellplätze zur Verfügung stehen. Hierzu ist im Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße die Zahl der Abstellmöglichkeiten um 50 zu erhöhen. Begründung: Im genannten Abschnitt werden Fahrradabstellplätze intensiv genutzt. Das vorhandene Angebot reicht bei weitem nicht aus. Schloßstraße: Beispiel zur Fahrradabstellsituation an der Ecke Robert-Mayer- und Schloßstraße. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6752 2020 Die Vorlage OF 1187/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 1186/2 Betreff: Zufahrt Radweg Theodor-Heuss-Allee/Emser Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Zufahrt zum Radweg an der Theodor-Heuss-Allee nach Westen unter der Emser Brücke den Poller in der Mitte um einen Meter nach rechts zu versetzen oder komplett zu entfernen, sowie das Verkehrsschild Rad/Fußweg um einen Meter nach rechts zu versetzen. Damit soll die Zufahrt für Radfahrende über die ganze Breite des abgesenkten Bordsteines ermöglicht werden Begründung: Wenn man den Radweg mit einem Fahrrad mit Anhänger befährt, muss man aktuell sehr weit links auf den Radweg auffahren, so dass der Anhänger durch den links noch nicht komplett abgesenkten Bordstein seitlich bewegt werden kann und dann am Poller anstößt. Der Platz unter der Brücke würde es ohne Probleme erlauben, als Zufahrt zum Radweg die komplette Breite des abgesenkten Bordsteines zu nutzen. Antragsteller: Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1186/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1869 2020 Die Vorlage OF 1186/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Zufahrtssituation zum Radweg an der Theodor-Heuss-Allee nach Westen unter der Emser Brücke besser gestaltet werden kann." Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2020, OF 1201/2 Betreff: Eingleisiger Abschnitt der Tram in der Hamburger Allee bleibt trotz Einführung der Verstärkungslinie 20 erhalten. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der eingleisige, ca. 200 m lange, Tram-Schienenabschnitt zwischen den Tramstationen Varrentrappstraße und Nauheimer Straße bleibt auch nach der zusätzlichen Einführung der Linie 20, das nach dem neuen Straßebahnkonzept 2020, auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und Rebstockbad, einen 5 minütigen Takt vorsieht, erhalten. Eine Ertüchtigung des eingleisigen Abschnitts in der Hamburger Allee für einen 5-Minuten-Takt, ist ohne den Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren. Begründung: Die Hamburger Allee ist, wie der Name sagt, von vielen alten Bäumen gesäumt und muss in Zeiten des Klimawandels erhalten bleiben. Das Straßenbahnkonzept aus 2020 muss dem Rechnung tragen und den Allee-Charakter, trotz eines 5 Minuten Takts, der beiden Linien 17 und 20, erhalten. Laut dem Straßenbahnkonzept 2020, ist unter dem Punkt: Infrastrukturelle Voraussetzungen, die "Ertüchtigung Hamburger Allee für 5-Minuten-Takt" aufgeführt. Nach diesseitiger Lesart heißt das, es sind technische Mittel einzusetzen, um das zu realisieren und nicht in den Allee-Baumbestand einzugreifen. Blick von der Haltestelle Nauheimer Straße Blick auf die Haltestelle Varrentrappstraße Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1201/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1183/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1156/2 Betreff: Nachgefragt - Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern Vorgang: OM 5123/19 OBR 2; ST 76/20 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt seiner Zusicherung (ST 76 vom 24.01.2020 zur OM 5123 vom 16.09.2019) nachzukommen die bestehende Markierungen an besagter Kreuzung zu erneuern und die Radspuren rot einzufärben. Begründung: Handlungsbedarf besteht weiterhin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5123 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6640 2020 Die Vorlage OF 1156/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF sowie Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 1145/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, 1. den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen 2. auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen 3. die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrs-teilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6414 2020 Die Vorlage OF 1145/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1122/2 Betreff: Brauchen wir eine Linie 13 im neuen Straßenbahnkonzept und kann das Netz sie noch verkraften? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darzulegen, welche zusätzlichen Fahrgastzahlen für die geplante Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof bis zur Heilbronner Straße erwartet werden, die nicht durch die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur erschlossen werden können? Wie glaubt das Verkehrsdezernat die zusätzlichen Straßenbahnen, die durch das neue Konzept über den Flaschenhals Platz der Republik - Hauptbahnhof - Basler Platz fahren werden, abwickeln zu können? Die Deutsche Bahn wird nicht vor 2024 mit den unterirdischen Bauten am Hauptbahnhof fertig erst danach kann der Vorplatz neu geordnet werden. Das neue Konzept soll aber schon bis 2024/2025 umgesetzt werden. Die 2-Gleisigkeit in der Hamburger Allee ist dem Ortsbeirat zeitnah vorzustellen. Begründung: So sehr es zu begrüßen ist, dass nach dem langjährigen Stillstand unter mehreren Verkehrsdezernenten der ÖPNV ausgebaut werden soll, so wenig durchdacht erscheint das neue Straßenbahnkonzept. Während der motorisierte Individualverkehr immer stärker behindert und eingeschränkt wird, geht es bei der Entwicklung eines leistungsfähigen ÖPNV einfach nicht weiter. Das Einzugsgebiet der geplanten Linie 13 ist bereits jetzt durch mehrere S-, U- und Straßenbahnlinien erschlossen. Wichtiger als eine neue Straßenbahnlinie auf vorhandenen Gleisen fahren zu lassen, wäre eine gute fußläufige Anbindung des Schönhofviertels an den Westbahnhof. Schon die Erhöhung der Taktfrequenzen bei der Linie 17/20 und 16/21 dürfte das derzeitige Straßenbahnnetz im Bereich des Hauptbahnhofs überbeanspruchen. Wenn die Linie 13 noch hinzukommt, ist es fraglich, ob dieser zusätzliche Verkehr noch abgewickelt werden kann. Bei Eintracht-Spielen kommt es regelmäßig durch die zusätzlichen Züge der Linie 21 zu Störungen im Bereich des Hauptbahnhofs. Das zeigt die schon jetzt angespannte Situation. Die Erhöhung der Taktfrequenz bei der Linie 17/20 wird wegen der deutlich gestiegenen Bewohnerzahlen in der City West und im Rebstock positiv gesehen. Die 2-gleisige Führung der Linie über die Hamburger Allee ist aber wegen der zu erwartenden Eingriffe in den Baumbestand dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 1183/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1122/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1122/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Absätze der Vorlage OF 1183/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6767 2020 1. Die Vorlage OF 1122/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1183/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit den Maßgaben beschlossen, dass die Absätze des Antragstenors mit Ziffern versehen werden und der dritte Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "3. Der Magistrat wird zudem gebeten, eine Ertüchtigung des Abschnitts in der Hamburger Allee für einen Fünf-Minuten-Takt ohne Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren." Abstimmung: zu 2. erster und zweiter Absatz: CDU, 3 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) dritter Absatz: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1138/2 Betreff: Grüne Pfeile für Radfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 2 aufzustellen, bei denen beim Rechtsabbiegen auf einen Radweg eingebogen wird. Insbesondere an diesen Straßen/Kreuzungen sind diese Schilder notwendig und sinnvoll - Einbiegen auf die Bockenheimer Landstraße (z.B. aus der Siesmaye rstraße) - Rödelheimer Straße / Schlossstraße - Emser Straße / Voltastraße - Einbiegen auf die Voltastraße - Einbiegen auf die Senckenberganlage - Kreuzung an der Alten Oper - Am Römerhof Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignet, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weiter geführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6411 2020 Die Vorlage OF 1138/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1123/2 Betreff: Neue Mobilität fördern - Schloßstraße attraktiver machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Die bestehenden Gleise auf der Schloßstraße, auf denen die neue Straßenbahnlinie 13 verkehren soll, müssen dementsprechend umgebaut werden, damit eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Kfz und die Straßenbahn möglich ist. Hierdurch rückt die gemeinsam genutzte Fahrbahn in die Mitte der Schloßstraße. 2. Der durch die Maßnahme unter Ziffer 1.) geschaffe ne Raum soll für die Schaffung von sicheren, breiten und vom übrigen Verkehr getrennten Radwegen und der Bepflanzung der Schloßstraße, vorrangig mit Bäumen, genutzt werden. Darüber hinaus können so die Parkplätze für die Anwohnerinnen und Anwohner erhalten werden. Begründung: Die "Maßnahmen des Maßnahmenbündels 6 - Neues Straßenbahnnetz" sehen vor, dass die neue Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof zum Hauptbahnhof, unter anderem auf den bestehenden Gleisen durch die Schloßstraße, verkehrt. Darüber hinaus verläuft der künftige Fernradweg durch die Schloßstraße. Diese zukunftsweisenden Verkehrsinfrastrukturprojekte bieten die Möglichkeit die Schloßstraße umzugestalten und als Ort neuer Mobilität und als Ort für die Menschen attraktiver zu machen. Wird die neue Linie 13 auf den bestehenden abgegrenzten Gleisen geführt, geht jede Möglichkeit verloren, den Straßenraum umzugestalten. Eine gemeinsame Nutzung der Straßenmitte durch die Straßenbahn und den motorisierten Verkehr, ermöglicht den übrigen Raum für einen getrennten Radweg, Parkplätze sowie Bepflanzung zu nutzen. Da die Straßenbahn nur im Zehn-Minuten-Takt fahren soll, ist die Störung für den Autoverkehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1123/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6631 2020 Die Vorlage OF 1123/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Anregung unter Bezugnahme auf die Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 20.01.2020, OA 517, erfolgt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2020, OF 503/7 Betreff: Verlängerung der vorgesehen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim Durch den Zuzug weiterer potentieller Fahrgäste in den Nordwesten Frankfurts und durch die begrüßenswerten Bemühungen für einen größeren Anteil des ÖPNV am Verkehrsaufkommen wird u.a. die Stadtbahnlinie U 7 an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. Lobenswert ist die vorgesehene Wiederbelebung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof über die Schloßstraße zum Industriehof. Eine weitere Entlastung der U 7 käme zustande, wenn die Straßenbahnlinie 13 vorerst bis zur Praunheimer Brücke, perspektivisch bis "Am Stockborn", verlängert würde und die U 6 zunächst bis zum "Gewerbegebiet Praunheim" und später (optional) bis nach Steinbach fahren würde. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, - die vorgesehene Linie 13 nicht am Industriehof, sondern an der Praunheimer Brücke bzw. Am Stockborn enden zu lassen; - die Linie U 6 vom Industriehof weiter gemeinsam mit der Linie U 7 zum "Gewerbegebiet Praunheim" zu führen und ggf. die U6 nach Steinbach und die U7 ins Nordwestzentrum zu verlängern. - durch diese Maßnahmen eine bessere Taktung und einen effizienteren ÖPNV zu erreichen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6297 2020 Die Vorlage OF 503/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und 1 FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); SPD, 1 FARBECHTE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2020, OF 1114/2 Betreff: Umwidmung öffentlicher Parkflächen zugunsten von 20 Fahrradbügeln für das Bürogebäude Hamburger Allee 45 und dessen Hintereingang Emser Straße 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Vor dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 ca. 10 Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren, hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen. 2. Am Hintereingang des Gebäudes der Hamburger Allee 45, in der Emser Str. 29, beidseits der Toreinfahrt, je 5 Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren, hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen. Begründung: In dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 sind viele Unternehmen mit geschätzten 250 Mitarbeiter*innen eingemietet. Ein großer Teil der Mitarbeiter*innen kommt mit dem Rad zur Arbeit. Leider fehlt es im Innenhof des Anwesens an genügend abschließbaren Fahrradständern, sodass viele Mitarbeiter*innen ihr Fahrrad außerhalb abstellen müssen, leider auch an Absperrgittern der gegenüber gelegenen Tram-Haltestelle Nauheimer Str., sodass der Zugang zur Haltestelle, "zugeparkt" ist. Die Mitarbeiter*innen des Anwesens Hamburger Allee 45 würden es sehr begrüßen, wenn hier Abhilfe geschaffen würde, dann können noch mehr Mitarbeiter*innen ihr Rad nutzen, wenn entsprechende Fahrradbügel zum abschließen ihrer Räder zur Verfügung stehen. Auch kulturinteressierte Gäste des Gali Theaters und des Kino's Orfeos Erben fahren mit dem Rad und finden im Umfeld kaum Möglichkeiten ihr Rad sicher an Fahrradbügeln anzuschließen. Bilder: (c) Arno Völker Blick auf den Nebeneingang Emser Str. 29 Blick auf den Parkraum vor der Toreinfahrt des Anwesens Hamburger Allee 45 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6406 2020 Die Vorlage OF 1114/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. und Ziffer 2. des Antragstenors die Worte "hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1106/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 1103/2 Betreff: Sophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte "Poser" bremsen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die städtische Verkehrsüberwachung wird gebeten, die Sophienstraße und die Schloßstraße durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen und sogenannte "Poser" aufzuspüren, die besonders in den Abendstunden die Sophienstraße und die Schloßstraße als Rennstrecke benutzen. Begründung: Wie Anwohner der Sophienstraße berichten, "hat sich die Sophienstraße leider zu einer Raser-Strecke entwickelt. Glücklicherweise vor allem abends, wenn keine Kinder mehr unterwegs sind. Mit schätzungsweise 80 km/h und schneller fahren hier sogenannte "Poser" durch Bockenheim". In diesen, durch die COVID-19-Pandemie, erzeugten Freiräumen, mit weniger Verkehrsaufkommen, scheinen sich manche dazu eingeladen, ihre lauten PS strotzenden Fahrzeuge über die Gesetze zu stellen. Dieses Phänomen scheint nicht nur in der Sophienstraße und der Schloßstraße aufzutreten, sonder auch an vielen weiteren Straßenabschnitten in der Stadt, wenn die Voraussetzungen, Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.05.2020, OF 1080/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6249 2020 1. Die Vorlage OF 1080/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1103/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, das im Antragstenor nach den Worten "wird gebeten," die Worte "gegebenenfalls in Verbindung mit der Landespolizei" eingefügt werden. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2020, OF 1064/2 Betreff: Kreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße sicherer gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Den schraffierten Bereich an der Kreuzung Varrentrappstr. / Emil-Sulzbach-Str. mit einigen Fahrradbügeln und rot-weißen Poller gegen illegal parkende Fahrzeuge zu sichern. 2. Eine Haltelinie vor der Einmündung der Varrentrappstraße in die Emil-Sulzbach-Str., aus Richtung der Gräfstraße, auf der Fahrbahn zu markieren. 3. Die städtische Verkehrsüberwachung wird gebeten, diese Kreuzung durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen. Gegebenenfalls auch durch eine temporären Geschwindigkeitsanzeige, um die Fahrzeuglenker auf ihr verkehrswidriges Verhalten aufmerksam zu machen. Begründung: Auf der schraffierten Markierung an der Kreuzung Varrentrappstr. / Emil-Sulzbach-Str. werden regelmäßig illegal parkende Fahrzeuge vorgefunden. Sie versperren die Sicht auf die Verkehrsteilnehmer, die aus der Varrentrappstr. in die Emil-Sulzbach-Str. abbiegen wollen. Fahrzeuge aus Richtung der Gräfstraße, die mit meist überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, ignorieren die Vorfahrtsregel rechts vor links gegenüber den abbiegenden Fahrzeugen und Fahrradfahrern, die in die Emil-Sulzbach-Straße abbiegen wollen. Dies führte schon zu mehrfachen Beinahezusammenstößen, die nur durch beherztes bremsen der Vorfahrtsberechtigten, verhindert werden konnte. Um diese Situation zu entschärfen, ist eine Haltelinie an dieser Stelle unabdingbar. Bilder: (c) A. Völker . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antrag OF 1064/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6062 2020 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1064/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 1064/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: 4 CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 3 CDU und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1027/2 Betreff: Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. ob an der Kreuzung Rödelheimer Straße / Schlossstraße / Friedrich-Wilhelm von Steuben Straße für die Linksabbieger, die von der Breitenbachbrücke (Friedrich-Wilhelm von Steuben Straße) kommend in die Rödelheimer Straße einbiegen wollen, das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" angebracht werden kann. 2. ob an der unter Ziffer 1.) benannten Kreuzung zusätzlich durch ein weiteres Schild der Kfz-Verkehr auf die besondere Unfallgefahr auf der Kreuzung aufmerksam gemacht werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Die Kreuzung wird häufig von Kfz-Fahrern von der Breitenbachbrücke kommend zum Wenden zurück Richtung Breitenbachbrücke benutzt. Die Unfallgefahr ist bei diesen Wendemanövern z.B. durch den Kfz-Verkehr der aus der Rödelheimer Straße kommend Richtung Breitenbachbrücke einbiegt deutlich erhöht. In der Vergangenheit kam es an dieser Kreuzung zu schweren Verkehrsunfällen aus unterschiedlichen Ursachen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5799 2020 Die Vorlage OF 1027/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1003/2 Betreff: Bitte Fahrradständer aufstellen an der Schloßstraße auf Höhe Haus Nr. 85 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer an der Schloßstraße in Höhe Haus Nr. 85 auf einem der dortigen Pkw-Parkplätze aufzustellen. Begründung: Besucher der ansässigen Pizzeria und andere Ladenlokale in der Nachbarschaft finden häufig keine adäquate Abstellmöglichkeit für ihr Fahrrad, sodass häufig Hofeinfahrten mit Fahrrädern zugestellt werden. Der Fußweg an dieser Stelle der Schloßstraße ist recht schmal. Sonstige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt es nicht ausreichend. Daher wären Fahrradständer an dieser Stelle sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5617 2020 Die Vorlage OF 1003/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2019, OF 982/2 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Der Magistr at wird gebeten: - Der Vorlage B 395 wird unter der Maßgabe zugestimmt, das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis auszunehmen. - Die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen und den Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu zu ordnen. Hierzu wird der mittige Gleiskörper als Straßenfläche umgebaut und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg genutzt. - Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereit zu stellen. Begründung: Laut Bericht B 395 vom 04.11.2019 soll in den nächsten 5 Jahren auch das zweigleisige 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu Gedacht werden. Vom Fahrradbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 517 2020 1. Die Vorlage B 395 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 982/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen)." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 964/2 Betreff: Schneller grün für Fußgänger bei der Ampel Kurfürstenplatz/Schloßstraße! Vorgang: OM 4769/19 OBR 2; ST 1597/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob versuchsweise für ein halbes Jahr die Wartezeit für Fußgänger bei der Bedarfsampel / Lichtsignalanlage (LSA) am Kurfürstenplatz über die Schlossstraße um die Hälfte verkürzt werden kann. Begründung: Dieser Übergang ist im Schulwegeplan, mehrere Kitas und der Kindertanzschule. Der Westbahnhof wird über diese Queerung aus dem Bockenheimer Stadtteil erreicht/verlassen. Die sehr langen Wartezeiten für Fußgänger an dieser Ampel führen immer wieder dazu, dass wartende Erwachsene die sehr lange Wartezeit dann doch, nachdem sie zuerst wegen der Kinder stehen geblieben sind, nicht mehr bis grün warten und losgehen. Immer wieder laufen dann Kinder mit. Die verkürzte Wartezeit für ein halbes Jahr, soll zeigen, ob es wirklich zu den befürchteten Rückstaus im Kfz-Verkehr kommt. Die Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1597 geht auf die wichtige Fußgängerampel am Kurfürstenplatz nicht nicht ein, obwohl diese in der entsprechenden OM des OBR mit angefragt war. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4769 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1597 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1511 2019 Die Vorlage OF 964/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 941/2 Betreff: Westbahnhof Fahrrad Verkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Planungsvorschläge für eine verbesserte und sichere Fahrradanbindung des Westbahnhofs und seines Umfelds zu erstellen, sowie ausreichend Fahrradparkplätze am Westbahnhof zu installieren und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere sind hier die folgenden Verbindungen/Verbesserungsvorschläge in die Planung aufzunehmen: 1. Kurfürstenstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße 2. Adalbertstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße 3. Hamburger Allee in Richtung Emser Brücke / Voltastraße. 4. Ausreichend Fahrradparkplätze vorhalten, ggf. ein Fahrradparkhaus unter dem aufgeständerten Teil des Westbahnhofs oder auf den Parkplätzen vor dem Westbahnhof zu installieren. Vorhandene Fahrradabstellplätze vor dem Eingang des Westbahnhofs zugunsten eines Fahrradparkhauses zu entfernen um den Zugang zum Westbahnhof zu verbessern und damit das Erscheinungsbild des Eingangsbereichs aufzuhübschen. 5. Im Bereich der Hamburger Allee zwischen der Kreuzung Robert-Mayer-Straße - Nauheimer-Straße und Kasseler Straße wird das Fahren für Radfahrende gegen die Einbahnstraße erlaubt. Begründung: Der Westbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk und wird auch stark von Fahrradfahrern frequentiert. Leider ist die dortige Infrastruktur nicht für diese ausgelegt: es fehlt an Parkmöglichkeiten für Fahrräder, sowie entsprechende Markierungen von Fahrradwegen im direkten Umfeld des Bahnhofs, sowie weitergehend in Anbindung an die Emser-Brücke. Durch die am Westbahnhof verkehrenden Autos, Bussen, sowie die zeitweise fahrende Straßenbahnlinie 16 ist ein gesichertes Erreichen des Bahnhofs mit Fahrrädern nicht gewährleistet. Insbesondere von der Adalbertstraße, bzw. Kurfürstenstraße kommend ist es zuweilen recht unsicher für Fahrradfahrer den Bahnhof sicher zu erreichen. Insbesondere sind hier aufzuführen, fehlende farbliche Markierungen eines ausreichend breiten Fahrradweges. Besonders tückisch sind die Gelenkbusse der Linie 32, wenn sie von der Adalbertstr. in die Kasseler-Straße einbiegen und dabei sehr weit ausscheren müssen. Adalbertstraße Adalbertstraße Richtung Hamburger Allee Kurfürstenstraße Fahrradabstellplätze vor dem Eingang Westbahnhof überlastet Bilder: Arno Völker (c) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5520 2019 Die Vorlage OF 941/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 896/2 Betreff: Ampelanlage an der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Schlossstraße/Rödelheimer Straße an den Fuß- und Radverkehr anzupassen und insbesondere die Grünphasen zu anzupassen, dass Fußgänger*innen die Schlossstraße in einem Zug überqueren können. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung zwingt Fußgänger*innen dazu, auf dem engen Mittelstreifen zu warten - ein Risiko insbesondere mit Kindern, da die Geschwindigkeit der Autofahrer an dieser Stelle oftmals hoch ist. Außerdem führt die derzeitige Regelung zu einer weitgehenden Missachtung der Verkehrsführung durch Radfahrer*innen, was wiederum Risiken für die Fußgänger mit sich bringt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 896/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 899/2 Betreff: Sicherer Radweg auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Schlossstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten. Sofern bei den Vorschlägen des Magistrats Flächen für ruhenden Verkehr erhalten bleiben, ist auf ausreichenden Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und Radweg (dooring zone) zu achten. Bei der Prüfung sollen auch die Gleisflächen der Schlossstraße einbezogen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Bericht des derzeitigen Planungsstandes zum Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Derzeit führt der Radweg eng an parkenden Autos entlang, wodurch das Risiko besteht, dass es zu Unfällen mit durch geöffnete Türen kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1421 2019 Die Vorlage OF 899/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die geplante Öffnung der Schule in der Schloßstraße zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen auf der Schloßstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 892/2 Betreff: Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee aus Richtung Westbahnhof vor dem Abzweig in die Voltastraße zu erneuern. Die Markierung sollte weiter als bisher in die Hamburger-Allee hineinreichen. Zu erneuern sind die: 1. Geradeausspur Richtung Emser Brücke für den MIV. 2. Fahrradspur Richtung Emser Brücke, diese ist ausreichend breit und farblich zu gestalten. 3. Rechtsabbiegerspur Richtung Voltastraße ist mit einer farblich markierten Fahrradspur zu gestalten. Nach Möglichkeit ist eine Aufstellfläche für Fahrradfahrer vor der Ampel mit einzuplanen. Begründung: Die Markierungen, insbesondere der Fahrradspur, ist fast nicht mehr zu erkennen. Bild: Arno Völker (c) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5123 2019 Die Vorlage OF 892/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2019, OF 886/2 Betreff: Sicher mit dem Rad zur Schule auf der Schloßstraße Der Magistrat möchte Sorge dafür tragen, dass spätestens mit der Eröffnung der geplanten Schule hierzu an der Schloßstraße ein beidseitiger, baulich getrennter, spezifisch 2 m breiter und durchgehender Fahrradweg zur Verfügung steht. Begründung: Ein sicherer Weg zur Schule ist für die Kinder wichtig. Früh Rad fahren, lernen und leben, da gesund, nachhaltig und weniger Autoverkehr durch (parkende) Autos, mit denen Eltern ansonsten ihre Kinder zur Schule bringen. Nebenbei dient dieser Radverkehr entlang einer zentralen Achse in Frankfurt am Main auch Eltern, Großeltern, Lehrer*innen und anderen Menschen. Daran führt kein Fahrradweg vorbei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 886/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 886/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 899/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 874/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Adalbert- und Gräfstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Gräf-, Sophienstraße) möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten einer solchen Maßnahme gebeten. Begründung: Zwar wurde im Zuge der Sanierung Bockenheims (1978-1995) die gesamte Gebäudefront auf der nördlichen Seite der Adalbertstraße um mehrere Meter zurückgenommen, um den Gleiskörper in heutiger Form erst zu ermöglichen, dennoch ist eine trennende Wirkung nicht von der Hand zu weisen. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2019 Die Vorlage OF 874/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "(Rasengleis)" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 875/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Bahngleise in der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Schloßstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Rödelheimer-, Schloßstraße möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten für eine solche Maßnahme gebeten. Da dieser Gleisabschnitt nicht im Dauerbetrieb genutzt wird, wird ebenfalls gebeten zu prüfen, ob er sich als Fläche für eine Blühwiese eignen würde. Begründung: Die optische Wirkung des Gleisbereichs im benannten Abschnitt der Schloßstraße zeichnet sich durch einen sehr zurückhaltenden Charme aus. Auch kommt es durch den mittig im Straßenraum liegenden Gleiskörper zu einer trennenden Wirkung. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1389 2019 Die Vorlage OF 875/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 853/2 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn-/Stadtbahn-Netz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeitrat folgende Variante an: Der Westbahnhof wird durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen: Richtung Ginnheim von der Schlossstraße links in die Adalbertstraße, Kassler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schlossstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über Adalberstraße, rechts in die Schlossstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schlossstraße zur Hamburger Allee und Messe (Siehe Grafik). 2. Den Römerhof durch folgende Linienführung an die Linie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle Rebstockbad über die Straßen Am Rebstockbad, Am Römerhof, Schmidtkreisel über die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße Endhaltestelle Mönchhofstraße. Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahn nicht ausreichen, wird der Grund tiefer gelegt. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schlossstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle Nauheimer Straße eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen und der Fußweg und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof ist sehr lang. Gleiches gilt für die Linie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Linie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z.B. Vom Ebbelwei Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Linie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Alle bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzugsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde Am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal Am Römerhof 2000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Am Rebstockbad, Am Römerhof, den Schmidtkreisel und die Schmidtstraße zur Endhaltestelle Mönchhofstraße zu bauen. Dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets Am Römerhof führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Linie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Weiterhin kann die Verlängerung der Linie 17 bis zur Haltestelle Mönchhofstraße im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik als Ausweichstrecke für die Linien 11, 14 und 21 dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.05.2019, OF 831/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 853/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2019 1. Die Vorlage OF 831/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 853/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 853/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Piraten
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 869/2 Betreff: Sicherung des Fahrradweges auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der Radstreifen auf der Schloßstraße in Höhe des von-Bernus-Parks wird durch Klemmfixe vor dem Überfahren durch PKW und LKW gesichert. Begründung: Im Bereich der Schloßstraße, auf Höhe des von-Bernus-Parks, ist neben der Fahrbahn eine schraffierte Fläche aufgebracht die das Parken in diesem Bereich verhindern soll. Neben der schraffierten Fläche befindet sich der Fahrradstreifen, der leider sehr häufig, unter Missachtung des Parkverbots, zum Teil zugeparkt wird. Fahrzeuge stehen teils auf dem Bürgersteig und teils auf dem Fahrradstreifen. Dadurch müssen Fahrradfahrer an dieser sehr schmalen Stelle auf die Fahrbahn ausweichen und sind dadurch gefährdet. Damit die Gefährdung des Radverkehrs vermindert wird, sollen Klemmfixe das überfahren des Fahrradweges sichern und das illegale Parken auf der schraffierten Fläche verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4962 2019 Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 819/2 Betreff: Schimmel in der neuen Grundschule Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. ob die Kellerräume des alten DIPF/der neuen Grundschule in Bockenheim an der Schloßstraße mit Schimmel belastet sind, 2. Ob, ob falls ja, in welchem Ausmaß der Schimmelbefall die Planungen und letztlich den Beginn des Schulbetriebs verzögert. 3. Welche Maßnahmen bei den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Gebäuden getroffen werden, damit sich künftig dort kein Schimmel in den Kellerräumen bildet. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zeitnah den derzeitigen Planungsstand der neuen Grundschule im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Hinweise der Mitarbeiter des DIPF lassen darauf schließen, dass ein Schimmelbefall in den Kellerräumen bestehen könnte. So wurde berichtet, dass das DIPF im Keller des Altbaus Video-Interview-Kabinen für die Psychologen eingebaut hätte. Nach einem Jahr hätten die Kabinen wegen Schimmels wieder geschlossen werden müssen. Anscheinend seien die Mauern feucht, weil der Keller nicht ausreichend gegen aufsteigende Feuchtigkeit geschützt sei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1326 2019 Die Vorlage OF 819/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 837/2 Betreff: Die ewige rote Ampel Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Schaltung der Lichtsignalanlage an der Schlossstraße/Kaufunger Straße deutlich schneller auf die Anforderung der Fußgänger*innen durch Betätigen des Tasters reagiert. Begründung: Betreffende Lichtsignalanlage ist eine echte Bedarfsanlage, die tatsächlich ständig für den Straßenverkehr grün ist und nur bei Bedarf der Fußgänger*innen für den Straßenverkehr auf rot und für die Fußgänger*innen auf grün schaltet. Problematisch ist jedoch, dass dieses umschalten immer eine extrem lange Zeit benötigt. Dies führt dazu, dass die Fußgänger*innen sehr häufig diese Zeit nicht abwarten und bei rot über die Ampel laufen. Derzeit besteht hierdurch zwar kein erheblichen Unfallrisiko, da die Straße zu beiden Richtungen gut einsehbar ist. Jedoch könnte nach dieser Argumentation auch die Ampel direkt abgebaut und durch einen Zebrastreifen ersetzt werden. Problematisch ist die Situation, da zum einen direkt an der Lichtsignalanlage eine Kita ist. Hierdurch sehen sich die Kinder oft mit "schlechten Vorbilder" konfrontiert - Erwachsene, die bei rot über die Ampel gehen. Dies wäre durch eine Verkürzung der Wartezeit leicht zu beheben. Noch schwerwiegender wird die Situation, da an genau dieser Stelle eine neue Grundschule im Gebäude des ehemaligen DIPF entsteht. Hier muss der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Grundschüler*innen nicht durch lange Wartezeiten der Ampel und "schlechte Vorbilder" zum Überqueren der Straße bei rot animiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4769 2019 Die Vorlage OF 837/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "Schloßstraße/Kaufunger Straße" die Worte "sowie der Schloßstraße/Kurfürstenstraße bzw. dem Kurfürstenplatz" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 823/2 Betreff: Verkehrssicherheit Bonifatiusschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen mit Blick auf die Verkehrssituation im Umfeld der Bonifatiusschule umzusetzen: 1. Einrichtung von (Warn-) Hinweisen "Achtung Grundschule / Kinder" bereits im Kreuzungsbereich (Kurvenbereich) Hamburger Allee / Schloßstraße; 2. Anbringen einer "Tempo 30"-Markierung auf der Fahrbahn im vorgenannten Kreuzungsbereich; 3. Erneuerung der bestehenden aber teilweise "verblichenen" Fahrbahnmarkierungen auf der Hamburger Allee stadteinwärts und -auswärts; 4. Überprüfung des bestehenden "Tempo 30"-Verkehrsschildes auf dessen tatsächliche Einsehbarkeit für den Autoverkehr. Begründung: Bitte von Vertretern des Schulelternbeirats. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4777 2019 Die Vorlage OF 823/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 838/2 Betreff: Fahrradverkehr Theodor-Heuss-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der stadtauswärts führende Radweg entlang der Theodor-Heuss-Allee zukünftig in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden kann. Begründung: Anfrage von Nutzern. Aktuell ist der Radweg nur für den Radverkehr stadtauswärts freigegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1331 2019 Die Vorlage OF 838/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 831/2 Betreff: Erhöhung der Kapazität der Linie 17 zum Rebstock und bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs durch Neubaumaßnahmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Der Westbahnhof wird durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 angeschlossen: Richtung Rebstockbad über Schlossstraße, Ederstraße,, Kasseler Straße, Westbahnhof, Hamburger Allee weiter in die Voltastraße. Aus Richtung Voltastraße über Hamburger Allee, Westbahnhof in die Kurfürstenstraße und die Schloßstraße in Richtung Messe. 2. Der Römerhof wird durch folgende Linienführung an die Linie 17 angeschlossen: Von der Endhaltestelle Rebstockbad über die Straßen Am Rebstockbad, Am Römerhof, Schmidtkreisel über die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße Endhaltestelle Mönchhofstraße. 3. Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahn nicht ausreichen, wird der Grund tiefer gelegt. 4. Um die Kapazität der Straßenbahnlinie 17 zu erhöhen, fahren die Züge der Linie 17 abwechselnd direkt über die Hamburger Allee zur Voltastraße oder über den Westbahnhof. Begründung: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schlossstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle Nauheimer Straße eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Dies führte zu folgenden Problemen: Die Kapazität der Strecke über die Hamburger Allee wurde stark eingeschränkt, da die Straßenbahnen die entgegenkommende Bahn abwarten müssen. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen und der Fußweg und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof ist sehr lang. Um die Kapazität der Linie zu erhöhen und den Westbahnhof direkt an die Linie 17 anzu -schließen, bietet sich die vorgeschlagene Linienführung an. Mittlerweile wurde Am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal Am Römerhof 2000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Am Rebstockbad, Am Römerhof, den Schmidtkreisel und die Schmidtstraße zur Endhaltestelle Mönchhofstraße zu bauen. Dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets Am Römerhof führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Linie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Weiterhin kann die Verlängerung der Linie 17 bis zur Haltestelle Mönchhofstraße im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik als Ausweichstrecke für die Linien 11, 14 und 21 dienen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.08.2019, OF 853/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 831/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 853/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2019 1. Die Vorlage OF 831/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 853/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 853/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Piraten
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2019, OF 804/2 Betreff: Kindersicherer Übergang an der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: In der Hamburger Allee - Höhe Straßenbahnhaltestelle Nauheimer Straße - wird eine verkehrsabhängige Ampelschaltung eingeführt, da die auf 10 Sekunden verkürzte Grünphase Schüler/innen der Bonifatiusschule beim Überqueren der Straße gefährdet. Begründung: Mitarbeiter/innen des Horts Kinderinsel machen darauf aufmerksam, dass die derzeitige Ampelschaltung dazu führt, dass Kinder, die in größeren Gruppen unterwegs sind, während einer Grünphase nicht gemeinsam den Übergang über die Straßenbahnschienen erreichen können und deshalb entweder bei Rot die Straße überqueren oder außerhalb der vorgesehenen Wege über die Schienen laufen. Die Ampelschaltung an der Haltestelle orientiert sich am Straßenbahnverkehr und ist daher nicht auf die Grünphasen am Fußgängerüberweg abgestimmt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4656 2019 Die Vorlage OF 804/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2018, OF 625/2 Betreff: Neue Grundschule in der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft über den aktuellen Stand rund um die geplante Grundschule in der Schloßstraße 29 zu geben: - Ist das Deutsche Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF) bereits komplett aus dem Gebäude ausgezogen? - Wie ist der Stand der geplanten Umbauten/Sanierungen/Erweiterungen an dem Gebäude Schloßstraße 29 im Hinblick auf die Nutzung als Grundschule? - Wird auf dem Grundstück auch die vom Ortsbeirat angeregte Turnhalle entstehen? - Wie wird der zeitliche Ablauf sein bis die Schule eröffnet werden kann? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 978 2018 Die Vorlage OF 625/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Aufzählung im Tenor wie folgt ergänzt wird: " - Wie sehen die Planungen im Hinblick auf die Schulwegsicherheit aus (z. B. um verbotswidriges Parken in der Schloßstraße und Kaufunger Straße zu unterbinden)? - Geht der Ortsbeirat zu Recht davon aus, dass bei der Planung vom Grün aus gedacht wird und die Grünfläche zur Schloßstraße hin komplett erhalten bleibt und der Schuhhof auf der rückwärtigen Gebäudeseite entstehen wird?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 620/2 Betreff: Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Voltastraße, Höhe Kreuzung Pfingstbrunnenstraße, in der Zeit zwischen 7 und 10 Uhr sowie 16 und 22 Uhr auf einigen der vorhandenen Parkplätze ausschließlich Kurzzeitparkplätze (max. 30 Minuten) für bis zu zwei Reisebusse eingerichtet werden können; 2. ob im Gegenzug in der Pfingstbrunnenstraße zwischen Volta- und Ohmstraße das Parken für PKW auf der westlichen Straßenseite auf Teilen des Bürgersteigs erlaubt werden kann; 3. ob die Pfingstbrunnenstraße nördlich der Voltastraße für Kraftomnibusse gesperrt werden kann; 4. wo in diesem Teil Bockenheims ggf. zusätzliche Busparkplätze ausgewiesen werden können, durch die Straßenverkehr und Anwohner nicht gestört werden. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass Reisebusse, die das Mercure-Hotel in der Voltastraße anfahren, dort oftmals keine geeigneten Halte- oder Parkmöglichkeit finden. Sie parken daher regelmäßig in der Pfingstbrunnenstraße verkehrsregelwidrig in der zweiten Reihe, im eingeschränkten Halteverbot, auf Taxiparkplätzen, im unmittelbaren Kreuzungsbereich oder vor Zufahrten, u.a. einer ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt. Zusätzlich beeinträchtigen ein- und aussteigende Passagiere und das Be- und Entladen von Gepäck die bereits teilblockierten Fahrbahnen. Durch den Wegfall der ausgewiesenen Busparkplätze in der Theodor-Heuss-Allee hat sich die Situation noch verschärft. Es stehen aktuell keine weiteren Busparkplätze im Viertel zur Verfügung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3582 2018 Die Vorlage OF 620/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. des Tenors wie folgt ergänzt wird: ". ., falls dort nicht der Schulweg verläuft;" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2018, OF 630/2 Betreff: Alle Jahre wieder - Schienenersatzverkehr auf der Straßenbahnlinie 17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. warum in den letzten Jahren immer wieder für eine Woche ein Schienenersatzverkehr (SEV) auf der Linie 17 im Bereich zwischen Rebstockbad und Varrentrappstraße eingerichtet werden musste. 2. Warum müssen die Gleise in diesem Bereich jährlich instandgesetzt werden und was kann unternommen werden, um diese jährliche Instandsetzung zu vermeiden bzw. nachhaltiger durchzuführen? 3. Was wird unternommen, damit die Fährgäste, die durch den SEV betroffen sind, frühzeitig informiert werden? 4. Was wird unternommen, um zu vermeiden dass die Busse des SEV an der Varrentrappstraße ankommen und die Linie 17 abfährt ohne auf die Fahrgäste zu warten? Begründung: Auch in diesem Jahr, sind wieder Gleisbauarbeiten an der Strecke Rebstockbad bis Varrentrappstraße, die Bürger (m/w/d) fragen sich mittlerweile warum dies sich jährlich wiederholt... In diesem Jahr kommt noch hinzu, dass die Ankündigung des SEV erst am 01.08.2018 durch Aushänge an den Haltestellen bekannt gegeben worden ist. Durch das Ende der Sommerferien hat es dieses Jahr etliche Fahrgäste eiskalt erwischen. Zudem sollten die Straßenbahnen an der Varrentrappraße auf die Gäste des SEV warten und nicht "planmäßig" abfahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3596 2018 Die Vorlage OF 630/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2018, OF 544/2 Betreff: Schloßstraße 24 Parksituation Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Dafür Sorge zu tragen vor der Liegenschaft, Schloßtraße 24, das Parken zu verhindern. Geeignete Maßnahmen hierzu können sein: In Anbetracht der geplanten Nutzung als Kindergarten Drängelgitter oder Poller anzubringen. Nach Möglichkeit den Bordstein in Richtung Straße zu verschieben, mit den vorher genannten Maßnahmen. Begründung: Vor dieser Liegenschaft besteht eine Engstelle auf der Schloßstraße, deshalb sind hier entsprechende schraffierte Straßenmarkierungen angebracht, um das Parken zu verhinder. Trotz diesen Markierungen ist zu beobachten, dass hier unerlaubt geparkt wird. Gerade in Anbetracht der Nutzung als Kindergarten sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um die Kinder zu schützen. Auch der Fahrradverkehr ist an dieser Stelle durch die Falschparker beeinträchtig. Wie auf den beiliegenden Bildern ersichtlich, die noch den Zustand vor der Neubebauung zeigen, muss in Hinblick auf die Kindergartennutzung Abhilfe geschaffen werden. Bild 1 Bild 2 (Quelle: Google Streetview) (Quelle: Google Streetview) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 544/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3325 2018 Die Vorlage OF 544/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2018, OF 528/2 Betreff: Bockenheim auf dem Weg in ein neues Jahrzehnt: Wann geht es weiter mit den (Vor-)Planungen der Schloßstraße und des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat zur Beantwortung folgender Fragen auf: 1. Gibt es Planungen zur Umgestaltungen der Schlossstraße und den Knotenpunktes Adalbert-/Schlossstraße? Wenn nein, warum gibt es sie nicht und wann ist damit zu rechnen? 2. Gibt es einen Kriterienkatalog, aus dem ersichtlich ist, wann wichtige Straßen in bevölkerungsreichen Stadtteilen mit solchen Projekten "dran" sind? Es ist nicht hilfreich, dass Ortsbeiräte über Jahre hinweg konkrete Anträge stellen, die dann nur mit dem Hinweis auf andere Projekte beantwortet werden (z.B. im vorliegenden Fall F 1077). Begründung: Nach vielen Anträgen des OBR zur Umgestaltung des genannten Bereichs wurde in der F 1077 (Datum 09. September 2013) mitgeteilt, dass das Projekt "in diesem Jahrzehnt nicht zu realisieren" sein werde. Da sich das Jahrzehnt nun dem Ende neigt und auch die Vorschläge des OBR langsam volljährig werden könnten, ist zu fragen, wann es denn da endlich vorwärts geht. Bürgern ist diese Form der Verzögerung, in der noch nicht mal ein Planungsstand erreicht wird, nicht plausibel zu erklären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 528/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 519/2 Betreff: Vegane Kita in der Schloßstraße unbedenklich? Der Ortsbeirat möge beschließen, 1.) der Magistrat wird gebeten, die fachliche Stellungnahme bzw. das Prüfergebnis des Magistrats (angekündigt in ST-1312 vom 24.07.2017) zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirates 2 vom 13.03.2017, benannt als V 377, in einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirates vorzustellen und zu erläutern. 2.) der Ortsvorsteher wird gebeten, die Betreiber der veganen Kita in der Schloßstraße in einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirates mit der Bitte einzuladen, den Mitgliedern des Ortsbeirates sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Konzept der veganen Kita vorzustellen Begründung: Mit Überraschung wurde in Bockenheim die Genehmigung der veganen Kita durch die Stadt Frankfurt zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird weiterhin kritisch nachzufragen sein inwieweit die Kinder mit bestimmten Nährstoffen z.B. Vitamin B12, das nur in tierischen Lebensmitteln vorkommt, versorgt werden. Angereicherte Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmittel bei Kindern erscheinen nicht vorbehaltlos angemessen. Im Ergebnis ist die öffentliche Informationsveranstaltung und sachliche Diskussion insbesondere bei einem so umstrittenen Thema notwendige Voraussetzung für ein besseres Verständnis und Akzeptanz. Hierfür bietet sich der Ortsbeirat an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 519/2 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2018, OF 510/2 Betreff: Potz Blitz! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit einer vor mehreren Jahren stattgehabten Baumaßnahme im Straßenbereich, wird die stationäre Blitzanlage im Bereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Straße nicht mehr mit einer Kamera bestückt, um feine Erinnerungsfotos zu erstellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Hat sich die verkehrliche Situation an beschriebener Kreuzung derart entspannt, dass die Blitzanlage nicht mehr benötigt wird? Ist die Anlage defekt und nicht mehr in einem sinnvollen Kostenrahmen zu reparieren? Falls die Anlage noch funktionsfähig ist: wird sie eines Tages wieder an ihrem jetzigen Platz betrieben werden? kann sie abgebaut und an einem anderen, für die Sicherheit im Straßenverkehr gewinnbringenderen Ort aufgebaut werden? Begründung: Eine mit öffentlichen Mitteln erstellte Anlage sollte auch genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 769 2018 Die Vorlage OF 510/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 476/2 Betreff: ScienceCenter ExperiMINTa Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem ScienceCenter ExperiMINTa aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 10.000,- EUR zur Ausstattung des neu anzumietenden Stockwerks im Objekt Hamburger Allee 22-24 zur Verfügung. Begründung: Die Anmietung eines weiteren Stockwerks im derzeit genutzten Objekt in der Hamburger Allee stellt eine große Chance für die weitere Entwicklung der ExperiMINTa dar. Trotz der zugesagten weiteren Unterstützung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt ist diese Ausweitung des ScienceCenters für den Förderverein eine finanzielle Herausforderung. Mit dem Zuschuss aus dem Budget des OBR 2 soll der Förderverein bei der Ausstattung der geplanten neuen Workshop- und Büroräume mit dem erforderlichen Mobiliar unterstützt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 169 2018 Die Vorlage OF 476/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "aus seinem Budget" das Wort "einmalig" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 456/2 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule Vorgang: OM 2283/17 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der OM 2283 bezüglich der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule unter Nr. 2 vorgeschlagene Aufstellung eines Warnhinweises auch an folgender Stelle vorzunehmen: Hamburger Allee / Ecke Nauheimer Straße. Begründung: Anregung von Elternvertretern der Bonifatiusschule. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2283 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO II, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2508 2017 Die Vorlage OF 456/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2017, OF 451/2 Betreff: Ersetzen des Kopfsteinpflasters in der Kurfürstenstraße zwischen der Schloßstraße und der Kasseler Straße Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Kürfürstenstraße zwischen der Kreuzungen zur Schloßstraße und zur Kasseler Straße am Westbahnhof insbesondere für Rollstuhlfahrer und Nutzern von Rollatoren, aber auch für Fußgänger mit Rollkoffer sowie für Radfahrer, verbessert werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung wird angeregt, das Kopfsteinpflaster auf dem Weg zum Westbahnhof zu ersetzen, um u.a. Rollstuhlfahrern und Nutzern von Rollatoren den Weg zum demnächst barrierefreien Westbahnhof zu erleichtern. Hierbei ist auch zu beachten, dass durch die bauliche Situation häufig Radfahrer auf den Fußweg ausweichen, um dem Kopfsteinpflaster zu entgehen, was zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern führt. Darüber hinaus fühlen sich auch Fußgänger mit Rollkoffern von dem Kopfsteinpflaster behindert. Fußgänger mit Rollkoffer mit dem Ziel Westbahnhof sind sehr häufig in dem beschriebenen Teil der Kurfürstenstraße anzutreffen. Namentlich wird zu prüfen sein, ob das Kopfsteinpflaster nicht komplett ersetzt werden kann und sollte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2506 2017 Die Vorlage OF 451/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 424/2 Betreff: Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen kurzfristig zur Verbesserung der Situation der Menschen ohne gesicherten Wohnsitz in Bockenheim ergriffen werden können 1. Einrichtung einer unbürokratisch arbeitenden zentral gelegenen Anlaufstelle, die einen kostenlosen Aufenthalt mit Beratungs- bzw. Vermittlungsangeboten ermöglicht. Bestehende Einrichtungen im Stadtteil wie das Stadtteilbüro können Hilfe in dieser Form nicht leisten. 2. Da ein Ausbau niedrigschwelliger Hilfen wie die Öffnung der B-Ebene der Hauptwache im Winter trotz des deutlich gewachsenen Bedarfs nicht absehbar ist, sollen gezielt Liegenschaften in Bockenheim auf ihre Eignung als - pauschal abzurechnende - Übernachtungsstätten geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind auch die besonderen Bedarfe der von Wohnungsverlust betroffenen Frauen zu berücksichtigen. Begründung: Nach Angaben von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe hat die Nachfrage nach Notüber-nachtungsplätzen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen - insbesondere Arbeitsmigrant/innen aus ost-, südost- und südeuropäischen Ländern - als nicht berechtigt gelten, städtische Notaufnahmeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Die in der ST 1301/2017 genannten Einrichtungen dienen der Versorgung von Berechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet und stehen für die genannten Hilfesuchenden nicht zur Verfügung. In Bockenheim leben von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen oft ohne Vertrag in einschlägig bekannten Mietshäusern, bei Freunden und Bekannten, aber auch in Einfahrten/Eingängen oder Kleingartenanlagen. Von den genannten Beratungsstellen gibt es im Stadtbezirk lediglich "FIM" in der Varrentrappstraße, wo in erster Linie Migrantinnen aus Ländern der Dritten Welt (aber auch aus EU-Ländern) im Einzugsbereich der gesamten Stadt betreut werden. Die Frage des Wohnungsverlusts spielt hier eher eine untergeordnete Rolle und wird meist im privaten Rahmen - kurzfristig -" gelöst". Auch die dort tätigen Beraterinnen halten eine Anlaufstelle und Angebote für pauschal finanzierte Übernachtungsmöglichkeiten für dringend erforderlich. Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.09.2017, OF 381/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2495 2017 1. Die Vorlage OF 381/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 424/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Parteien: SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2017, OF 413/2 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule 1. die Reaktionszeit der Ampel auf Höhe der Hamburger Allee 47 (für Überquerung der Fahrbahn stadteinwärts) bei Anforderung durch Fußgänger zu beschleunigen; 2. zu prüfen und ggf. umzusetzen, ob an der weiteren Querung der Fahrbahn stadtauswärts die Verkehrssicherheit des Zebrastreifens durch Aufstellen eines zusätzlichen Warnhinweises wie nachfolgend beispielhaft dargestellt sowie durch das Anbringen eines Blinklichts am Hinweisschild "Zebrastreifen" verbessert werden kann. Begründung: Anregung von Elternvertretern der Bonifatiusschule. Der o.g. Weg wird täglich vielfach von Gruppen von Schülerinnen und Schülern der Bonifatiusschule von und zu ihren Horten genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2283 2017 Die Vorlage OF 413/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2017, OF 375/2 Betreff: Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linie 73 Schloßstraße Höhe Hausnummer 12 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle der Linie 34 in der Schloßstraße Höhe der Hausnummer 12 die Sitzmöglichkeiten des Wartebereichs mit einem Witterungsschutz bzw. einer Überdachung für die Fahrgäste ausstatten zu lassen. Begründung: Der Wunsch nach einer Überdachung wurde von Nutzern der Haltestelle an den Ortsbeirat herangetragen. Die wartenden Fahrgäste sind den Witterungsverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Eine Überdachung der Sitzmöglichkeiten und des sonstigen Wartebereiches der Bushaltestelle würde daher vielen Fahrgästen die Wartezeit erleichtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2273 2017 Die Vorlage OF 375/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2017, OF 348/2 Betreff: Die Stadt, der Lärm und das Leben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Fanden in der Vergangenheit Lärmmessungen im Bereich der Breitenbachbrücke und im Bereich Kreuzung Schloßstraße/Ginnheimer Landstraße statt? Wie waren die Ergebnisse? 2. Finden auf der Breitenbachbrücke regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt? Wie sind die Ergebnisse? 3. Plant der Magistrat im Bereich der Breitenbachbrücke Geschwindigkeitsreduzierungen? 4. Plant der Magistrat im Bereich der Breitenbachbrücke bauliche Veränderungen auf den vier Fahrspuren? 5. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zur kompletten Umgestaltung der Schloßstraße wie sie dem Ortsbeirat am 28.11.2011 vorgestellt wurde? Wann wird die Planung umgesetzt werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 592 2017 Die Vorlage OF 348/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 357/2 Betreff: Ampelschaltungen Bernuspark/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob a) die Grünphase der Ampelschaltung der Fußgängerampel in der Schloßstraße, Höhe Bernuspark, sowie b) die Grünphasen der Ampelschaltungen der beiden Fußgängerampeln an der Kreuzung Rödelheimer Straße über die Schloßstraße bzw. Breitenbachbrücke jeweils für die Fußgänger verlängert werden kann. Begründung: Es ist Fußgängern nicht möglich, die Schloßstraße an den benannten Ampeln in einem Zuge bzw. einer Grünphase bei normalem Schritttempo zu überqueren, ohne dass die Ampel wieder auf Rot schaltet und die nächste Grünphase auf dem Mittelstreifen abgewartet werden muss. Dieser Sachverhalt wurde von verschiedenen Bürgern kritisch angefragt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2170 2017 Die Vorlage OF 357/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Ein Vertreter der LINKE; war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2021, OF 231/2 Betreff: Ein Radweg für die Hamburger Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge zu prüfen und sie - sofern er sie für umsetzbar erachtet - umzusetzen: 1. Auf der linken Spur der Hamburger Straße (stadtauswärts), auf dem Abschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Anlage und Schloßstraße einen breiten, durchgängig rot eingefärbten und baulich getrennten Radweg zu errichten (siehe Schema im Anhang). Die bauliche Trennung ist auf Höhe der Emil-Sulzbach-Straße für einen kurzen Abschnitt aufzuheben. 2. An der Ampel auf der Hamburger Straße, an der Kreuzung mit der Schloßstraße, eine breite durchgängig eingefärbte Aufstellfläche für Radfahrende über beide Fahrspuren abzumarkieren, damit Radfahrende an dieser Kreuzung auch gefahrlos rechts abbiegen können (siehe Schema im Anhang). 3. Dem PKW-Verkehr auf der verbleibenden Fahrspur an der Kreuzung sowohl das Rechtsabbiegen in die Schloßstraße als auch das Geradeausfahren in den hinteren Abschnitt der Hamburger Straße zu ermöglichen. 4. Dafür zu sorgen, dass von der Senckenberganlage kommende Radfahrende sicher rechts in die Hamburger Alle einbiegen können. Begründung: Punkt 1) bis 3): Auf dem beschriebenen Abschnitt der Hamburger Straße besteht bislang keine Radinfrastruktur. Es bestehen jedoch zwei Fahrspuren für PKW, sowie PKW-Stellplätze neben der rechten Fahrspur. Die linke Fahrspur wird von PKW (nach Eindruck der Antragstellerinnen) kaum genutzt, da sie lediglich geradeaus in das Wohngebiet am hinteren Ende der Hamburger Straße führt. Auch die rechte Fahrspur wird von PKW (nach Eindruck der Antragstellerinnen) nicht viel genutzt, sodass eine Fahrspur an dieser Stelle ausreichend erscheint. Dadurch dass die rechte Fahrspur befahrbar bleibt, können die neben der rechten Fahrspur liegenden PKW-Stellplätze weiterhin problemlos angesteuert werden. Neben der linken Fahrspur gibt es ohnehin keine PKW-Stellplätze. Punkt 4): Die aktuelle Situation für Radfahrende, welche von der Senckenberganlage kommend rechts in die Hamburger Straße einbiegen wollen, ist gefährlich: Der PKW-Verkehr fährt an dieser Stelle mit hoher Geschwindigkeit. Auch ältere radfahrende Menschen, welche nicht in der Lage sind, ihren Kopf extrem weit nach links hinten zu drehen, sollten sich in Frankfurt sicher auf dem Fahrrad bewegen können. Schematische Darstellung des Vorschlags: Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 37 Auf Wunsch des Vertreters der BFF wird über die Ziffer 1. und die Ziffern 2. bis 4. des Antragstenors der Vorlage OF 231/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1398 2022 Die Vorlage OF 231/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD Ziffern 2. bis 4.: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 218/2 Betreff: Schloßstraße: Info-Banner ("Aufsteller") bitte wechselnd einsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zweckmäßig wäre, die nunmehr in der Schloßstraße aufgestellten Info-Banner bzw. Aufsteller, die in inhaltlich verschiedenen Bannern jeweils adressiert an Kfz- und Fahrradverkehr a.) auf den Umgang mit dem Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw und b.) auf das Nichtbefahren der sog. Dooring-Zone durch den Fahrradverkehr besonders aufmerksam machen, jeweils nach einer Zeit -sagen wir, acht Wochen- wechselnd einzusetzen. Jeweils am Eingang des betroffenen Bereichs Schloßstraße (d.h. Bereich Kreuzung Adalbertstraße in Fahrtrichtung Breitenbachbrücke und Bereich Ecke Rödelheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt) sind derzeit Info Banner -adressiert an den Fahrradverkehr ("So nicht" wg. sog. Dooring-Zone)- aufgestellt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, falls ein Wechsel der Bebannerung grundsätzlich als ggf. zweckmäßig eingeschätzt wird, insbesondere jeweils am benannten Beginn des betroffenen Bereichs auf der Schloßstraße die Info-Banner nach ca. acht Wochen gegen solche auszuwechseln, die nun auf das Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw aufmerksam machen und somit an den Pkw-Verkehr adressiert sind. Begründung: Insbesondere am Eingang der betroffenen Bereiche könnte ein Wechsel der Bebannerung durch die unterschiedlichen Adressaten der Info-Banner einen guten Effekt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 218/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1395 2022 Die Vorlage OF 218/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF; 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 169/2 Betreff: Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Gehweg eingelassene Plakette zum Gedenken an die Zerstörung der Bockenheimer Synagoge an der Ecke Schloßstraße / Ginnheimer Landstraße sachgemäß und umfassend zu reinigen und die Gedenkstätte wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen. 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Visibilität der Plakette erhöht werden kann. 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Plakette nicht verdeckt wird, z.B. durch Tische und Stühle der Außengastronomie. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Die Bodentafel ist zum Teil stark verschmutzt bzw. verwittert, sodass die Inschrift kaum noch lesbar ist. Für Bürger*innen und Besucher*innen ist die Gedenkplakette kaum zu erkennen. In dem aktuellen Zustand erfüllt die Plakette so nicht ihren Zweck, das Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren zu halten. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 139/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1045 2021 1. Die Vorlage OF 139/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 169/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 167/2 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu beschließen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipzigerstraße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offengehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipzigerstraße, bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus möge geprüft werden, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipzigerstraße und in der Mitte der Leipzigerstraße entsteht. 5. Die Bürger*innen im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Kurfürstenpark bildet eine städtebauliche Achse vom West-bahnhof bis zur Quartiersstraße, Leipzigerstraße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes, sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipzigerstraße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 98 2021 Die Vorlage OF 167/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 170/2 Betreff: Nauheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Es wird angeregt, eine der zwei Autofahrspuren zwischen dem Ende des Radwegs von der Emser Brücke herunter bis zur 5-Straßen-Kreuzung Schloßstraße / Adalbertstraße aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrer*innen noch mehr Sicherheit verleiht. Sollte dies nicht kurzfristig umsetzbar sein, wird angeregt in der Zwischenzeit auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrrad-Piktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrer*innen unmissverständlich signalisiert wird, dass Radfahrer*innen auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Begründung: Auf dem ca. 150 m langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der 7-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der 5-Straßen-Kreuzung Schloßstraße / Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrer*innen häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohner*innenparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2021, OF 148/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 13 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 170/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1046 2021 1. Die Vorlage OF 148/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 170/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. a) 4 GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 180/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Straßenbahnen/Straßenverkehr auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es an der Hamburger Allee auf Höhe der Emil-Sulzbach Straße besonders häufig zu Kollisionen zwischen Straßenbahnen und Straßenverkehr kommt und wie diese Gefahrenzone gegebenenfalls entschärft werden kann. Begründung: Auf Höhe der Emil-Sulzbach Straße ist aus Richtung Messe kommend der U-Turn über die Hamburger Allee und Straßenbahn (Linien 16 und 17, relativ enge Taktung) hinweg nicht verboten, aber mit Andreaskreuzen wird auf die Schienen aufmerksam gemacht (Bild anbei). Dennoch kommt es zu Kollisionen, die neben dem Verletzungsrisiko und den Sachschäden auch zu erheblichen Verzögerungen des ÖPNV führen können. Aus Richtung Westbahnhof kommend ist der U-Turn nicht vorgesehen. Ob auch hier verkehrswidriges Verhalten zu Kollisionen führt, sollte ebenfalls geprüft werden. Schließlich ist festzuhalten, dass auf einem recht langen Stück, der U-Turn nicht möglich ist, weshalb ein absolutes Verbot nicht zielführend erscheint. Eine Verschiebung dieser Manöver auf die unübersichtliche Kreuzung auf Höhe der Varrentrappstraße (siehe separater Antrag) ist zu unterbinden. Vielleicht könnten noch weitere Beschilderungen, STOP-Zeichen o.ä. die Situation entschärfen. Hamburger Allee aus Richtung Messe kommend. Hamburger Allee aus Richtung Westbahnhof kommend. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 225 2021 Die Vorlage OF 180/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 179/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Varrentrappstraße/Hamburger Allee/Schloßstraße verbessert werden kann. Begründung: Auf Höhe der Varrentrappstraße befindet sich eine Y-Kreuzung, an der der Verkehr aus Richtung Messe kommend entweder die Hamburger Allee weiter Richtung Westbahnhof (Parallel zur Straßenbahnlinie 17) oder halb rechts in die Schloßstraße (entlang der Straßenbahnlinie 16) einbiegen kann. Die Hauptverkehrsstraße ist ab diesem Punkt die Schloßstraße, die Hamburger Allee wird hingegen eher zur Nebenstraße. Dies führt dazu, dass zahlreiche Autofahrer noch recht spät die Fahrspur wechseln und nach der Kreuzung umschwenken, obgleich die halbrechts Spur aus Richtung Messe kommend, im Gegensatz zur geradeaus-Ampel -Hamburger Allee; dort grün-, noch rot hat. Dies führt aufgrund geteilter Fußgängerampelphasen dazu, dass diesen trotz Grünlichts Autofahrer querkommen. Diese gefährlichen Situationen unweit der Bonifatiusschule gilt es zu unterbinden. Beispielsweise könnten die Ampelphasen zugunsten der Sicherheit so angepasst werden, dass die Autofahrer nur grün haben, wenn beide Richtungen befahrbar sind, also keine Straßenbahn quert. Die Ausschilderung der Schloßstraße als Verbindung Richtung Hausen/Rödelheim ist eindeutig. Ein zusätzliches Blinklicht, dass auf die Grünphasen der Fußgänger hinweist, oder ein Rotlicht an der Rückseite der Fußgängerampel Schloßstraße mit zusätzlicher Haltelinie könnte zusätzlich auf die Gefahrenstelle hinweisen. Laut Aussagen der Elternschaft der Bonifatiusschule kommt es hier regelmäßig zu sehr gefährlichen Situationen zwischen Schülern bzw. anderen Fußgängern und Autofahrern. Hamburger Alle aus Richtung Messe kommend. Auf Höhe der Litfaßsäule befindet sich der Fußgängerüberweg, der durch eine Verkehrsinsel geteilt wird, die Grünphasen sind nicht durchgehend, sondern richten sich nach den hier ersichtlichen unterschiedlichen Phasen für die Autofahrer. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 224 2021 Die Vorlage OF 179/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 159/2 Betreff: Sichere Wege auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrspur in Richtung stadteinwärts, zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule, Fahrrad-Piktogramme auf der Hamburger Allee anzubringen und zugleich die Benutzungspflicht des dortigen Gehweg-Radwegs aufzuheben. Begründung: Der Geh- und Radweg auf der Hamburger Allee ist zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule sehr schmal (siehe beigefügtes Foto). Zugleich wird dieser von vielen Schulkindern genutzt. Den Radweg auf diesem schmalen Gehweg entlangzuführen, birgt unnötiges Unfall- und Konfliktpotential sowie Risiken für die Schulkinder. Der Autoverkehr fährt auf dem Abschnitt zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule ohnehin langsam: Aufgrund der Schule gilt hier Tempo 30 und aufgrund der großen Vielzahl parkender Autos auf der Straße fahren die meisten Fahrzeuge sogar langsamer. Dass zügig fahrende Radfahrer*innen über die Straße geführt werden, würde den Verkehrsfluss somit nicht stören. Zugleich könnten Schulkinder weiterhin den Radweg auf dem Gehweg nutzen und zu Fuß gehende Schulkinder könnten von einem sichereren Schulweg profitieren. Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 829 2021 Die Vorlage OF 159/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach ersten Einschätzungen von städtischer Seite können hier etwa so viele Parkplätze entstehen, wie durch Punkt 1.) wegfallen (etwa 140), mindestens jedoch 110. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. Begründung: Der Antrag ist das Ergebnis eines Vor-Ort-Termins in der Schloßstraße. Bei diesem waren neben Verterter*innen der Ortsbeiratsfraktionen von CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP auch Vertreter*innen des Straßenverkehrsamtes, der Stabstelle Radverkehr des Verkehrsdezernenten, des Radfahrbüros, der städtischen Verkehrspolizei, der Landespolizei, des ADFC, des VCD und des Radentscheids anwesend. Zu Punkt 1.) Der Vor-Ort-Termin ergab, dass die bisher ergriffenen und weiterhin geplanten kurzfristigen Maßnahmen (verstärkte Kontrollen, Straßenmarkierungen etc.) nicht ausreichen, um die Sicherheit auf der Schloßstraße zu gewährleisten. Radfahrende werden weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße nicht funktioniert. Alternativ vorgeschlagene Maßnahmen wie die Befestigung des Bereiches zwischen Fahrbahn und Gleisen (Antrag der CDU im Römer) stellen sich von städtischer Seite als nicht umsetzbar dar. Die vollständige Umgestaltung der Schloßstraße (Autoverkehr fährt auf der Gleisanlage) wird nach städtischer Aussage nicht vor 2025 geschehen. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden, muss jedoch schnellstmöglich gehandelt werden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden, beginnend im Frühjahr 2022. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach ersten Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 139/2 Betreff: Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die im Gehweg eingelassene Plakette zum Gedenken an die Zerstörung der Bockenheimer Synagoge an der Ecke Schloßstraße / Ginnheimer Landstraße sachgemäß und umfassend zu reinigen und die Gedenkstätte wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Die Bodentafel ist zum Teil stark verschmutzt bzw. verwittert, sodass die Inschrift kaum noch lesbar ist. Für Bürger*innen und Besucher*innen ist die Gedenkplakette kaum mehr als solche zu erkennen. Heutiger Zustand: Quelle: Die Fotografin ist der Antragstellerin mit Namen und Anschrift bekannt. Ursprünglicher Zustand: Quelle: Die Fotografin ist der Antragstellerin mit Namen und Anschrift bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 169/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 139/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1045 2021 1. Die Vorlage OF 139/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 169/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 158/2 Betreff: Sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke zu sorgen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, den auf Höhe der "European School of Design" plötzlich endenden Radweg von der Emser Brücke herunter fortzuführen, bis zur Einmündung in die Robert-Mayer-Straße (Fahrtrichtung von der Emser Brücke in Richtung Robert-Mayer-Straße). Begründung: Zwischen den Einmündungen der Straßen Europa-Allee (auf Höhe des darunter liegenden Kreisels "Am Dammgraben") und Varrentrappstraße wird der Radstreifen zurzeit lediglich durch ein aufgestelltes Verkehrsschild und in einem Abschnitt durch stark abgetragene und kaum noch sichtbare weiße Farbe markiert. Die fehlende Markierung führt zu Verwirrung und Konflikten zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Die Emser Brücke wird, gerade auch am Wochenende, von vielen Radfahrenden frequentiert. Insbesondere die Fahrtrichtung "stadtauswärts" wird dabei stark genutzt. Die aktuelle lückenhafte Markierung wird dieser Nutzung nicht gerecht und erschwert das Radfahren im Ortsbezirk. Im Sinne eines lückenlosen Radwegnetzes und einer sicheren Radinfrastruktur sollte zudem die Lücke in der Markierung zwischen Emser Brücke und der zukünftig fahrradfreundlicheren Nebenstraße Robert-Mayer-Straße geschlossen werden. Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 828 2021 Die Vorlage OF 158/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors und der dritte Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A) Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen um den Verkehrsraum von KfZ- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potentielle Gefährdungssituationen) zwischen PKW- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B) Aktuelle Anregungen und geplanten Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach ca. einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: (i.) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs" (ii.) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln (iii.) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des PKW- und LKW-Verkehrs zum Tempo 30 Gebots auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20-25 kmh auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bitte prüfen, ob die grüne Welle für PKW-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des PKW-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C) Verbindliche Zusagen und Konzepte um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, soweit unter den Maßgaben: - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschluss des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Antrag unter Buchstabe A.)) - und nach einer Bewertung der aktuellen und ggf. noch folgenden Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße -frühestens ab April 2022- (siehe Antrag unter Buchstabe B.)) temporäre Maßnahmen zu Lasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bitte folgende Fragen -gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße- für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z.B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1.) durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten -unt er der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs- Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohner/Anwohnerinnen oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen z.B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegen zu nehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspurzeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße + diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten. 6. Hat der Magistrat ein Konzept um für Anwohner/Anwohnerinnen eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße sozial-verträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohner/Anwohnerinnen des Schloßstraßenquartier z.B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, wenn die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u.a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u.a. über die derzeitige Problematik und in Frage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A.) Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B.) Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden bevor der Ortsbeirat oder Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C.) Sollte erwogen werden, z.B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des PKW-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 148/2 Betreff: Fahrradpiktogramme rechts stadteinwärts an der Nauheimer Straße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Es wird angeregt, als kurzfristige Maßnahme auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrrad-Piktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrer*innen unmissverständlich signalisiert wird, dass Rad-fahrer*innen auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Es wird des Weiteren angeregt, als langfristige Maßnahme eine der zwei Autofahrspuren aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrer*innen noch mehr Sicherheit verleiht. Begründung: Auf dem ca. 150 m langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der 7-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der 5-Straßen-Kreuzung Schloßstraße / Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrer*innen häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohner*innenparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 170/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 148/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 13 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 170/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1046 2021 1. Die Vorlage OF 148/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 170/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. a) 4 GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 146/2 Betreff: Fahrradweg an der Theodor-Heuss-Allee Vorgang: V 1331/19 OBR 2, ST 1943/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg aus Richtung Kuhwaldsiedlung/Rebstock stadteinwärts an der Theodor-Heuss-Allee durch folgende Maßnahmen sicherer und benutzerfreundlicher zu gestalten: 1. Die Fußgängertreppe nach der Emser Brücke ist uneinsichtig für Radfahrer und für Fußgänger ist nicht erkennbar, dass Radfahrer kreuzen. Hier sollten entsprechende Beschilderungen, evtl. Spiegel, montiert werden. 2. Die Absperrgitter sollten nicht den Fuß-vom Radweg, sondern die Fahrbahn trennen. 3. Der Radweg ist durchgehend als solcher deutlich (rot?) zu markieren, um auch bei Ein- und Ausfahrten ausreichend auf Radfahrer hinzuweisen. In diesem Zusammenhang möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Sachstand zur Vorlage ST 1943 vom 07.10.2019 ist. Begründung: Zu 1.: Die Ausstattung der Treppe mit Schildern und/oder Spiegeln trägt zur allgemeinen Sicherheit bei. Bessere Einsicht minimiert das Unfallrisiko. Zu 2.: Der Autoverkehr ist hier sehr dicht und viele Autofahrer sind von der Autobahn kommend noch mit sehr hohen Geschwindigkeiten unterwegs, was die Sicherheit der Radfahrer beeinträchtigt. Zu 3.: Gerade bei Zufahrten sollten Autofahrer gezielt auf ggfs. kreuzende Radfahrer hingewiesen werden. Selbst bei Öffnung des Radwegs nördlich der Theodor-Heuss-Allee auch für den stadteinwärts fließenden Radverkehr, sollte der südliche Weg entsprechend gesichert werden, da nicht an allen Zufahrten auch eine Kreuzung der Theodor-Heuss-Allee möglich ist. Treppe nach der Emser Brücke Schlechte Einsicht in Richtung Brücke für Radfahrer. Absperrgitter Markierungen sind zu überarbeiten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 822 2021 Die Vorlage OF 146/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor vor den Worten "durch folgende Maßnahmen" das Wort "beispielsweise" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.07.2021, OF 117/2 Betreff: Bitte Großpiktogramme "Überholverbot Fahrradverkehr" für die Schloßstraße Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) auf der Schloßstraße jeweils in beiden Fahrtrichtungen mindestens zwei farbige geeignete Groß-Piktogramme von einem Durchmesser von ca. 3 Metern anzubringen, die insbesondere die Regeln zum Überholverbot des Fahrradverkehrs deutlich signalisieren. Leider erscheint das neue Verkehrszeichen auf der Schloßstraße als Vorlage für ein solches Signalpiktogramm auf der Fahrbahn wenig geeignet. Ggf. ist auch zu erwägen durch rote Einfärbung der Fahrbahn die besondere Verkehrsregelsituation im Bereich der Schloßstraße zu signalisieren. b) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf der Schloßstraße mit Hilfe einer Absenkung der Bordsteinkanten zwischen Fahrbahn und Gleisbett die Fahrbahn provisorisch verbreitert werden kann, um so kurz- und mittelfristig für mehr Verkehrssicherheit auf der Schloßstraße zu sorgen bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist. 2. Ob der Gleisbetreiber auf seine Dienstfahrten auf den Gleisen der Schloßstraße kurz und mittelfristig verzichten kann bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist, falls gesetzlich vorgeschriebene Abstände zwischen Fahrbahn und Gleisanlage durch die unter Ziffer 1 skizzierte Verbreiterung der Fahrbahn nicht eingehalten werden können. Begründung: Zunächst begrüßt der Ortsbeirat das "abkreuzen" der Türöffnungszone in der Schloßstraße, was in Bezug auf diese Regel den Verkehrsteilnehmern schon mehr Klarheit vermittelt. Es müssen allerdings weitere Anstrengungen unternommen werden um den Verkehrsteilnehmern die besondere Verkehrsregel vor Augen zu führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 460 2021 1. Die Vorlage OF 77/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 117/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 79/2 Betreff: Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die jeweilige rechte Spur der Breitenbachbrücke temporär in PKW Parkplätze umzuwandeln. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auf der Beifahrer*innenseite auf der Straße eine Türöffnungszone markiert und baulich gesichert wird, so dass die PKW mit genügend Abstand zum Radweg geparkt werden. Begründung: Regelmäßig werden auf der Breitenbachbrücke bei Kontrollen massive Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. Auf jeder Straßenseite existieren mindestens zwei Fahrspuren, die nach der Brücke in Richtung Bockenheim in einspurige Straßen münden. Dies bedeutet, dass die zweite Spur nicht für den Verkehrsfluss nicht notwendig ist, sondern lediglich zum Überholen und Rasen einlädt. Gleichzeitig könnte der Parkplatzverlust bei der Einrichtung eines separaten Radwegs auf der Schloßstraße ausgeglichen werden. Die Maßnahme soll bis zum endgültigen Umbau der Schloßstraße gelten, bei welchem wieder Parkraum auf der Schloßstraße entstehen wird. Sobald der Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" über die Brücke geführt wird, soll die rechte Fahrspur, entsprechend der RSW-Standards, in einen baulich getrennten Radweg umgewandelt werden. Ein RSW kann nicht auf einem Bürgersteigradweg geführt werden, dies würde zwangsläufig zu starken Konflikten mit dem Fußverkehr führen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.12.2021, OF 221/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 79/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 79/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 79/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 221/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF erklärt. Beschluss: Anregung OA 132 2022 1. Die Vorlage OF 79/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 221/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 78/2 Betreff: Gefahrensituation für Radfahrende auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Den ruhenden Verkehr (bis auf Lieferzonen) auf der Schloßstraße zu Gunsten eines baulich getrennten Radweges aufzugeben. Begründung: Leider konnte trotz massiver Maßnahmen der Stadt (verstärkte Kontrollen und Straßenmarkierungen) nicht verhindert werden, dass Radfahrende weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt werden. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße von den Autofahrer*innen nicht befolgt wird. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden muss schnellstmöglich gehandelt werden. Deswegen bittet der Ortsbeirat den Magistrat nun, die ihm vom Radfahrbüro bereits vorgestellte und präferierte Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr" zeitnah umzusetzen. Der Ortsbeirat unterstreicht jedoch, dass die langfristige Lösung weiterhin die komplette Neuplanung der Schloßstraße ist, bei welcher sowohl das Gleisbett mit einbezogen wird, als auch die dringend benötigen Baumstandorte mitgeplant werden müssen und für den Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" eine sichere und angemessene Lösung nach dem RSW-Standard mit baulicher Trennung geschaffen wird, auch unter Einbeziehung der Fortführung südlich der Adalbertstraße. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Betreff: Verkehrssituation Schloßstraße Vorgang: V 1874/20 OBR 2; V 1905/21 OBR 2; ST 724/21; ST 1040/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Umwandeln der jeweiligen rechten Spur der Breitenbachbrücke in PKW-Parkplätze baulich möglich wäre. Dabei müsste insbesondere geprüft werden, ob auf der Beifahrerseite auf der Straße eine Türöffnungszone markiert werden müsste, so dass die PKW mit genügend Abstand zum Radweg geparkt werden und ob dazu der vorhandene Platz ausreicht, die verbleibende Fahrspur breit genug bleibt. Des Weiteren wäre zu prüfen, wie viele Parkplätze auf dem hier vorgeschlagenen Abschnitt entstehen würden. 2. ob der ruhende Verkehr auf der Schloßstraße ab Adalbertstraße bis Rödelheimer Straße auf einer Straßenseite, vorzugsweisen der nördlichen, zu verbieten, und anstelle dessen einen Radweg in beide Richtungen einzurichten. 3. ob der Umbau der Gleisanlagen und der damit verbundenen Einrichtung einer Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr auf den Gleisen auf der Schloßstraße möglich ist. Begründung: Der durch den geplanten Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zusätzlich auftretende Radverkehr soll über die Breitenbachbrücke geführt werden. Dazu soll die rechte Fahrspur in einen baulich getrennten Radweg umgewandelt werden. Auf der Schloßstraße würden von den bestehenden 150 regulären, es standen bei Zählung weitere 15 Fahrzeuge auf den nicht als Parkraum ausgezeichneten Bordsteinen an den Gleisanlagen, Parkplätzen die Hälfte wegfallen, da in eine Fahrtrichtung, vorzugsweise der südlichen weiterhin geparkt werden könnte. Hinsichtlich des bestehenden und sich verschärfenden Parkdrucks ist auf ST 724 zu verweisen, in der der Magistrat auf die aus OF 1237/2 hervorgegangene Vorlage V 1874 vom Ortsbeirat 2 angeregten Quartiersgaragen eingeht. Als mögliche Standorte werden in V 1874 unter anderem der Supermarktparkplatz an der Schloßstraße und zum anderen die Einrichtung weiterer Stellplätze am Westbahnhof genannt. Alle Maßnahmen rund um die Schloßstraße sollten darin münden, sobald wie möglich mit dem endgültigen Umbau der Gleisanlagen und der Errichtung des Radschnellwegs (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zu beginnen. Zusätzliche Kosten durch mehrfache Umbauten an derselben Stelle sind möglichst zu vermeiden. Für die Anbindung an den Radschnellweg ist die Beantwortung der Frage zu 3. hinsichtlich der Gleisanlagen unerlässlich. Die in ST 1040 vom 07.05.2021 erwähnte Machbarkeitsstudie zum RSW enthält hierzu keine Angaben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.07.2021, OF 117/2 Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1874 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1905 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 724 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1040 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 460 2021 1. Die Vorlage OF 77/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 117/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung) 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2021, OF 53/2 Betreff: Strommast Fußweg Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Schlossstraße den Bürgersteig auf Höhe der Hausnummer 16 (nahe Ecke Hersfelder Straße) unter Wegfall von 1-2 Parkplätzen durch eine Ausbuchtung angemessen zu verbreitern. Begründung: Auf dem Bürgersteig steht ein Strommast, der den Bürgersteig in der Mitte teilt. Die zwischen Hauswand und Strommast gemessene Breite liegt bei ca. 50 cm und die Breite zwischen Strommast und Bordsteinkante beträgt ca. 80 cm. Insbesondere für Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstühlen, auf dem Gehweg Rad fahrende Kinder etc. ist dies viel zu schmal. Viele Kinderwagenmodelle sind um die 80 cm breit. Ein Ausweichen auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straße ist im vorliegenden Fall unzumutbar, da es sich zum einen um ein dauerhaftes Hindernis, anders Baustellensperrungen, und zum anderen um eine Straße mit einem erheblichen Hindernis in Form einer Gleisanlage in der Mitte und daher sehr wenigen Fußgängerüberwegen handelt. Dies hat derzeit für Fußgänger ein unverhältnismäßiges Maß an Umwegen zur Folge. Foto der schlecht passierbaren Stelle an der Schlossstraße Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 226 2021 Die Vorlage OF 53/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 52/2 Betreff: Ladezone für Geschäfte in der Schloßstraße 1 bis 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bestehende Parkfläche auf Höhe der Schloßstraße 11-13 als Ladezone für die nachfolgenden Geschäfts ausgewiesen werden kann. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Bitte der Geschäftsinhaber (m/w/d). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 225 2021 Die Vorlage OF 52/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 22/2 Betreff: Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 -neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 32 Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 22/2. Die Vorlage lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 - neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 136 2021 Die Vorlage OF 22/2 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1337/2 Betreff: Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird daher aufgefordert die Situation mit geeigneten Sofortmaßnahmen zu verbessern. Zu diesen zählen unbedingt a) eine deutlichere und umfassendere Beschilderung der Straße b) das großflächige Aufbringen des Hinweises auf Tempo 30 auf der Fahrbahn selbst c) das Aufbringen eines auf für den MIV gut erkennbaren Hinweises "Radfahrer überholen verboten" als Schriftzug auf der Fahrbahn an der Schloßstraße mindestens kurz nach der Kreuzung Adalbert-/Schloßstraße in Richtung Breitenbachbrücke und nach der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße im Richtung Adalbertstraße d) konsequente Überwachung der Einhaltung der dortigen Verkehrsregeln, insbesondere Tempo 30 (siehe hierzu OF 1305/2), des Überholverbotes und des Sicherheitsabstandes zur*m vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer*in e) regelmäßige Bestreifung der Schloßstraße durch die Fahrradstaffel der Frankfurter Polizei, wobei diese explizit I. Radfahrende darauf aufmerksam machen sollen auf der Fahrspur und nicht in der "dooring zone" zu fahren und II. MIV-Nutzer*innen auf Tempo 30, Überholverbot, nicht zu dichtes Auffahren und nicht hupen hinzuweisen 2. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert weitere Möglichkeiten der Verbesserung der Sicherheit zu prüfen und umzusetzen. 3. Im übrigen ist sich der Ortsbeirat darüber im Klaren, dass eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation nur durch einen Umbau der Straße erreicht werden kann und bestärkt daher seine Forderung nach einem raschen Umbau der Schloßstraße. Der Magistrat wird daher aufgefordert die nötigen Planungen deutlich zu beschleunigen. Begründung: Der Ortsbeirat erachtet die derzeitige Situation auf der Schloßstraße weder im Hinblick auf Klarheit noch im Hinblick auf die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden als angemessen. Hier Sei auf die Begründung der OM 6763 vom 26.10.2020 verwiesen. Die Situation hat sich seit der Verabschiedung der OM 6763 weder verbessert noch hat der Magistrat auf die Anregung bisher reagiert. Dagegen häufen sich die Beschwerden von Radfahrenden, die die Situation unverändert als bedrohlich wahrnehmen. Dichtes Auffahren von PKW, Anhupen der Radfahrenden und dichtes Überholen derselben durch PKW führen nicht zu dazu, dass sich Radfahrende bedroht fühlen und die Schloßstraße als Radweg gemieden wird, es handelt sich hierbei auch keineswegs um einfache Delikte sondern um den Tatbestand der Nötigung. Dies wird nun vielfach noch Radfahrenden auch bei der Polizei angezeigt. Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der Stadtverwaltung ihr Möglichstes zu tun solche Situationen zu vermeiden. Hiervon ist bisher bedauerlicherweise wenig zu bemerken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1337/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1320/2 Betreff: Spielstraße für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist 1. im südlichen Bockenheim an allen Samstagen ab 14. Mai bis einschließlich 17. Juli 2021 jeweils von 13h bis 19h eine temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße in der Kiesstraße (zwischen Robert-Mayer- und Jordanstraße) als Pilotprojekt einzurichten. Details zum Standort und den notwendigen Beschilderungen sind in Anlage 2 spezifiziert. 2. ggf. zu prüfen und zu berichten, welche Straße südlich der Adalbertstraße ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr alternativ als temporäre Spielstraße eingerichtet werden könnte. 3. einen Parkplatz umzuwidmen, um die Möglichkeit zu schaffen, eine Container-Box für die Laufzeit des Pilotprojekts aufzustellen. In dieser können Spielgeräte sowie eventuell Sitzmöbel für die temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße gelagert werden. Zudem kann die Container-Box dazu dienen, dass Aushänge (zu Aktionen auf der Spielstraße oder von Nachbarschaftsinitiativen) gemacht werden können. (Siehe auch Anlage 4). Die Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS übernimmt die Patenschaft der Spiel- und Nachbarschaftsstraße und der Container-Box. 4. der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS ein Budget für die Planung weiterer temporärer und permanenter Maßnahmen für Begrünung, Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Spielräume zur Verfügung zu stellen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen sind für Kinder und Anwohner:innen enorm wichtig. Speziell während der andauernden Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche Flächen im Stadtteil für Kinder und Anwohner:innen sind. Eine Abfrage in Bezug auf die Zustimmung der Anwohner:innen zu einer Spielstraße im Karrée Adalbert-, Gräf-, Robert-Mayer- und Schloßstraße ist mit einer Flyer-Aktion erfolgt. Die Rückmeldungen der Anwohner:innen waren fast ausschließlich positiv (siehe Anlage 3). Positive Stimmen für eine temporäre Sperrung an Samstagnachmittagen kamen auch von der ansässigen Gastronomie und dem Handel. Die Kinderbeauftragte für Bockenheim unterstützt die Einrichtung einer Spiel- und Nachbarschaftsstraße. Was ist eine Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind ein einfaches Instrument, um die Straße gelegentlich wieder anders zu nutzen: mit Ballspielen, Rollschuhen, Straßenkreide etc. oder mit Klappstuhl und Kaffee, um mit Nachbar:innen ins Gespräch zu kommen - für ein nachbarschaftliches Miteinander. Konkret funktioniert das so, dass in der schönen Jahreszeit ein geeignetes Stück Nebenstraße an einzelnen Tagen für den Autoverkehr gesperrt wird, z.B. einmal pro Woche. Anlieferungen sowie die Zufahrt für Anwohner:innen und Gehbehinderte sind weiterhin möglich. Der ruhende Verkehr sollte durch die Beschilderung für die Zeit der Sperrung weitestgehend umgeparkt sein. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind sehr flexibel und jederzeit reversibel. Dadurch, dass kein Umbau erforderlich ist, entstehen fast keine Kosten. Beispiele für Spiel- und Nachbarschaftsstraßen, die oft auch Sommerstrassen genannt werden, gibt es in zahlreichen Städten, unter anderem in Berlin, München und Wien. [1] Anlage: Anlage 1 Vorstellung der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS Anlage 2 Lage und Verkehrszeichenplan Anlage 3 Auswertung der Bürgerbefragung Anlage 4 Beispiel der Container-Box Anlage 1 (ca. 551 KB) Anlage 2 (ca. 798 KB) Anlage 3 (ca. 54 KB) Anlage 4 (ca. 1,1 MB) Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1934 2021 Die Vorlage OF 1320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1317/2 Betreff: Überarbeitung Sperrgebietsverordnung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob grundsätzlich die Bereitschaft besteht, im Zuge einer Überarbeitung der Sperrgebietsverordnung vom 23.12.1986, geändert durch Verordnungen vom 27.02.1991, 25.06.1992 und 02.12.2002, eine Verlagerung der gem. § 1 (4) Nr. 3 bestehenden Toleranzzone "Straßenstrich Theodor-Heuss-Allee" vorzunehmen. Begründung: Die räumliche Umgebung des "Straßenstrichs Messe" hat sich in den letzten Jahren durch zusätzliche Wohnbebauung verändert. Bewohner des Kuhwaldviertels haben sich wiederholt über negative Auswirkungen des Straßenstrichts auf ihr Quartier beschwert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1933 2021 Die Vorlage OF 1317/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "Toleranzzone ‚Straßenstrich Theodor-Heuss-Allee'" die Worte "in Abstimmung mit allen betroffenen Parteien" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1305/2 Betreff: Schloßstraße Höhe Hersfelder Straße Tempo 30 mehr Geltung verschaffen durch eine fest installierte Blitzanlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Schloßstraße von der Breitenbachbrücke aus stadteinwärts Höhe Hersfelder Straße kurzfristig (innerhalb der nächsten drei Monate) eine möglichst fest installierte Blitzanlage aufzubauen, um dem Tempo 30-Gebot auf diesem Straßenabschnitt Geltung zu verschaffen. 2. auf der Breitenbachbrücke stadteinwärts mit einer geeigneten Beschilderung den Kfz-Verkehr auf die baldige Tempo-30-Zone hinzuweisen. 3. sollte eine Blitzanlage in der eben genannten drei-Monats-Frist nicht installiert werden können, wird der Magistrat geben, die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers zu veranlassen, um Verkehrsteilnehmer auf Geschwindigkeits-übertretungen hinzuweisen. 4. Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Begründung: Nach den Neuregelungen zugunsten des Fahrradverkehrs sind auf der der Schloßstraße häufig Verstöße gegen die neuen Regelungen zu beobachten, die teilweise noch nicht verstanden und teilweise ignoriert werden. Eine Blitzanlage sowie ein Hinweisschild auf der Breitenbachbrücke versprechen gerade auf dieser Straße und in der gegenwärtigen Situation viel Nutzen, um den neuen Regelungen auf der Schloßstraße Geltung zu verschaffen. Aufgrund dieser Dringlichkeit sowie der Evidenz der Situation sollte eine ggf. vorab erforderliche Verkehrsanalyse beschleunigt durchgeführt werden. Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.12.2020, OF 1267/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7238 2021 1. Die Vorlage OF 1267/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1305/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)
Parteien: SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1273/2 Betreff: Planungsstand Schloßstraße Vorgang: V 1389/19 OBR 2; ST 2055/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 2055 genannte Machbarkeitsstudie zum Umbau der Schloßstraße zeitnah nach Fertigstellung im OBR 2 öffentlich vorzustellen. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1389 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2055 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1905 2021 Die Vorlage OF 1273/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2020, OF 1275/2 Betreff: Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot für PKW von Fahrradfahrern und Leichtkrafträdern, siehe Foto unten), das auf der Schloßstraße umgesetzt wurde, auch für die Leipziger Straße eingesetzt werden kann, um dort die Geschwindigkeit des PKW-Verkehrs weiter zu drosseln. Im Falle einer positiven Bewertung der Anregung bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Umsetzung. Begründung: Die Leipziger Straße ist die von PKW, Fahrradfahrern und Fußgängern am meisten frequentierte Straße im Stadtteil. Solange dem Magistrat offensichtlich der gemeinsame politische Wille fehlt eine autofreie Leipziger Straße zu erproben, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden die Leipziger Straße zu entschleunigen. Dies kann durch ein Verbot für PKW zum Überholen von Fahrradfahrern umgesetzt werden. Zumal es auf der schmalen Leipziger Straße häufig nicht möglich ist Mindestabstände für Überholmanöver einzuhalten. Quelle: www.FAZ.net Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7074 2021 Die Vorlage OF 1275/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2020, OF 1267/2 Betreff: Schloßstraße Höhe Hersfelder Straße Tempo 30 mehr Geltung verschaffen durch eine festinstallierte Blitzanlage alternativ einen Geschwindigkeitsmesser Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, auf der Schloßstraße von der Breitenbachbrücke aus stadteinwärts Höhe Hersfelder Straße kurzfristig (innerhalb der nächsten drei Monate) eine möglichst fest installierte Blitzanlage aufzubauen, um dem Tempo 30-Gebot auf diesem Straßenabschnitt Geltung zu verschaffen. 2. Sollte eine Blitzanlage in der eben genannten drei-Monats-Frist nicht installiert werden können, wird der Magistrat geben, die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu veranlassen, um Verkehrsteilnehmer auf Geschwindigkeits-übertretungen hinzuweisen. 3. Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Entsprechende Geschwindigkeitsmesser werden im Internet zwischen EUR 1000,- und 2000,- angeboten (siehe: https://www.sierzega.com/de-de/produkte/radar-speed-displays). Begründung: Nach den Neuregelungen zugunsten des Fahrradverkehrs sind auf der der Schloßstraße häufig Verstöße gegen die neuen Regelungen zu beobachten, die teilweise noch nicht verstanden und teilweise ignoriert werden. Eine Blitzanlage verspricht gerade auf dieser Straße und in der gegenwärtigen Situation viel Nutzen, um den neuen Regelungen Geltung zu verschaffen. Aufgrund dieser Dringlichkeit sowie der Evidenz der Situation sollte eine ggf. vorab erforderliche Verkehrsanalyse beschleunigt durchgeführt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.02.2021, OF 1305/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1267/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7238 2021 1. Die Vorlage OF 1267/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1305/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 1230/2 Betreff: Markierung in der Schloßstraße zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die verwirrende und zu Gefahren- und Konfliktsituationen zwischen Autofahrern und Fußgängern führende neue Markierung auf der Schlossstraße wieder zurückzubauen, bis die vom Ortsbeirat schon lange geforderte Neuordnung der Schlossstraße mit einer gemeinsamen Nutzung des Schienenbereichs durch Auto und Straßenbahn die Errichtung eines ausreichenden Radweges ermöglicht. Der Magistrat wird außerdem gebeten zu berichten, wie viele Unfälle mit Radfahrern durch geöffnete Autotüren in der Schlossstraße in den letzten Jahren aufgetreten sind. Begründung: Die neue Regelung des Rad- und Autoverkehrs in der Schlossstraße ist gleichermaßen verwirrend für Auto- und Radfahrer und trägt somit nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Ein auskömmliches Miteinander der Verkehrsteilnehmer wird dadurch ebenfalls nicht erreicht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1230/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 FDP (= Annahme); 2 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 1229/2 Betreff: Sophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte "Poser" bremsen - Was wurde daraus? Vorgang: OM 6249/20 OBR 2; ST 1828/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Dem OBR 2 zeitnah über die Ergebnisse der in der ST 1828 2020 angekündigten Maßnahmen zu berichten: 1. "Die Städtische Verkehrspolizei wird in der Sophienstraße eine Testmessung in den Abendstunden durchführen." 2. "Bezüglich der Poser-Problematik in beiden Straßen wird der Vorgang zur Kenntnisnahme an die "Sonderkontrollgruppe KART" der Landespolizei übermittelt." Begründung: Laut Anwohnern hat sich an der Situation, zu schnell fahrender Fahrzeuge in der Sophienstraße, nichts geändert. Die Raser seien vor allem auf dem hinteren Abschnitt der Sophienstraße zwischen Juliusstraße und Ginnheimer Landstraße unterwegs, hier gibt es keine Ampeln mehr, die die Fahrt aufhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6249 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1828 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1873 2020 Die Vorlage OF 1229/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2020, OF 1225/2 Betreff: Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. In der Schloßstr. zwischen Adalbertstr. & Rödelheimerstr. schnellstens Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, wie Geschwindigkeitskontrollen, ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Nötigung und Mißachtung des Überholverbots gegenüber Zweiradfahrern und das Abstandsgebots durchzuführen. 2. Eine Informationskampanie für Fahrradfahrer und Kfz-Führer durchzuführen, um auf die geänderten Verkehrsregeln in dem Straßenabschnitt hinzuweisen. Die meisten Fahrradfahrer nutzen aus Unkenntnis die so genannte Dooring Zone wie einen Fahrradsteifen und begeben sich dadurch in eine gefähliche Situation. Kfz-Führer mi ßachten besonders häufig die Sicherheitsgeschwindigkeit von Temo 30 und das geltende Überholverbot von Zweirädern. 3. Um auf das Temolimit hinzuweisen, große Tempo 30 Markierungen auf dem Straßenbelag aufzubringen. 4. Um die derzeitige Situation nachhaltig zu verbessern, sollte die Planung zum Umbau des Straßenquerschnitts, mit hoher Priorität vorangetrieben werden. Siehe hierzu die entsprechenden Vorlagen, OA 517 vom 20.01.2020 und B 182 vom 20.04.2020. Begründung: Nach der Neumarkierung des Straßenraums wissen viele Radfahrende nichts von ihrem Recht, ausschließlich den Straßenraum nutzen zu können, stattdessen wird noch vielfach die so genannte Dooring Zone genutzt, die eigentlich den Sicherheitsabstand zu parkenden Kraftfahrzeugen wahren soll. Kfz-Führer missachten häufig das Tempolimit von 30 km/h, das Überholverbot von Zweirädern und die Abstandregel von 1,5 m gegenüber Zweirädern. Manche Kfz-Führer bedrängen Fahrradfahrer mit einem Hupkonzert und fahren zu dicht auf, um in einem günstigen Ausgenblick zu überholen, ohne die Sicherheits-Abstandsregel einzuhalten. Es ist daher dringend geboten, alle Verkehrsteilnehmer auf die geänderten Verkehrsregeln in der Schloßstraße, durch entsprechende Aufklärung in den Medien und durch Informationsflyer hinzuweisen. Manche Ältere erinnern sich noch an die Sendung "Der siebte Sinn", der bis 2005 in der ARD ausgestrahlt wurde. In den Sendungen wurde immer wieder auch an die Grundregeln im Straßenverkehr hingewiesen, die heutzutage all zu oft ignoriert werden. Auszug aus StVo: "Allgemeine Verkehrsregeln § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Schade, dass es diese Sendung nicht mehr gibt, es wäre an der Zeit, diese wieder aufleben zu lassen. Bilder: (c) Arno Völker Aus Unkenntnis wird die "Dooring Zone" als Fahrradspur benutzt Hier wird demnächst ohne das Abstandsgebot überholt Vorbildlich, das Fahrzeug bleibt hinter dem Fahrradfahrer Neue Beschilderung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6763 2020 Die Vorlage OF 1225/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1183/2 Betreff: Brauchen wir eine Linie 13 im neuen Straßenbahnkonzept und kann das Netz sie noch verkraften? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darzulegen, welche zusätzlichen Fahrgastzahlen für die geplante Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof bis zur Heilbronner Straße erwartet werden, die nicht durch die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur erschlossen werden können? Wie glaubt das Verkehrsdezernat die zusätzlichen Straßenbahnen, die durch das neue Konzept über den Flaschenhals Platz der Republik - Hauptbahnhof - Basler Platz fahren werden, abwickeln zu können? Die Deutsche Bahn wird nicht vor 2024 mit den unterirdischen Bauten am Hauptbahnhof fertig erst danach kann der Vorplatz neu geordnet werden. Das neue Konzept soll aber schon bis 2024/2025 umgesetzt werden. Der Magistrat wird gebeten, die im Straßenbahnkonzept vorgesehene "Ertüchtigung Hamburger Allee für 5-Minuten-Takt" zu erläutern. Falls damit eine 2-Gleisigkeit in der Hamburger Allee gemeint ist, ist diese Planung dem Ortsbeirat zeitnah vorzustellen. Begründung: So sehr es zu begrüßen ist, dass nach dem langjährigen Stillstand unter mehreren Verkehrsdezernenten der ÖPNV ausgebaut werden soll, so wenig durchdacht erscheint das neue Straßenbahnkonzept. Während der motorisierte Individualverkehr immer stärker behindert und eingeschränkt wird, geht es bei der Entwicklung eines leistungsfähigen ÖPNV einfach nicht weiter. Das Einzugsgebiet der geplanten Linie 13 ist bereits jetzt durch mehrere S-, U- und Straßenbahnlinien erschlossen. Wichtiger als eine neue Straßenbahnlinie auf vorhandenen Gleisen fahren zu lassen, wäre eine gute fußläufige Anbindung des Schönhofviertels an den Westbahnhof. Schon die Erhöhung der Taktfrequenzen bei der Linie 17/20 und 16/21 dürfte das derzeitige Straßenbahnnetz im Bereich des Hauptbahnhofs überbeanspruchen. Wenn die Linie 13 noch hinzukommt, ist es fraglich, ob dieser zusätzliche Verkehr noch abgewickelt werden kann. Bei Eintracht-Spielen kommt es regelmäßig durch die zusätzlichen Züge der Linie 21 zu Störungen im Bereich des Hauptbahnhofs. Das zeigt die schon jetzt angespannte Situation. Die Erhöhung der Taktfrequenz bei der Linie 17/20 wird wegen der deutlich gestiegenen Bewohnerzahlen in der City West und im Rebstock positiv gesehen. Zur dafür erforderlichen Ertüchtigung der Hamburger Allee ist dem Ortsbeirat zeitnah die Planung vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.08.2020, OF 1122/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Absätze der Vorlage OF 1183/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6767 2020 1. Die Vorlage OF 1122/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1183/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit den Maßgaben beschlossen, dass die Absätze des Antragstenors mit Ziffern versehen werden und der dritte Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "3. Der Magistrat wird zudem gebeten, eine Ertüchtigung des Abschnitts in der Hamburger Allee für einen Fünf-Minuten-Takt ohne Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren." Abstimmung: zu 2. erster und zweiter Absatz: CDU, 3 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) dritter Absatz: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1188/2 Betreff: Für sichere Gehwege in der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Gehweggestaltung in der Schloßstraße den gebotenen Ansprüchen an Barrierefreiheit genügt. Hierzu ist der tatsächliche, für Fußgänger*innen nutzbare Anteil der Gehwegbreite im Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße beidseitig auf mindestens 1,50 m zu vergrößern. Zudem erhält der Straßenquerschnitt die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsfläche in Gehweg - Fahrradweg - Parkbucht - Fahrbahn. Die Möglichkeiten zu weiteren Baumpflanzungen in diesem Bereich sind zu nutzen Begründung: Die geänderten Nutzungsanforderungen an öffentlichen Verkehrsflächen entsprechen insbesondere in diesem Abschnitt nicht dem Notwendigen. Auf diesem Sachverhalt macht insbesondere die Bürgerinitiative "Für sichere Gehwege in der Schloßstraße" aufmerksam. Schloßstraße: Relation Parkplatz - Gehweg auf dem Bürgersteig. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6753 2020 Die Vorlage OF 1188/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Parkbucht zwischen Gehweg und Fahrradweg angelegt werden soll. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1200/2 Betreff: Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben (Teil 4) Ergänzungen Ecke Robert-Mayer-Straße und Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die sich im nördlichen Teil befindliche Amerikanische Stadtlinde Tilia cordata 'Greenspire' an der Ecke Robert-Mayer- und Schloßstraße um zwei weitere passende Baumpflanzungen in Richtung Kreuzung ergänzt wird. Im Zuge dieser Maßnahme soll die geschädigte Baumschutzanlage optimiert werden. Begründung: Der solitäre Baum hat hier einen sprichwörtlich schweren Stand, wie anhand des beigefügten Fotos deutlich wird. Robert-Mayer-Straße: Zustand des Standortes. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1200/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6968 2020 Die Vorlage OF 1200/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1190/2 Betreff: Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Ein verkehrskybernetischer Beitrag zum Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main/Teilplan Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Umwandlung in einem Kreisverkehr erfährt. Hierzu sind die bestehenden Planungen an das veränderte Nutzungsverhalten der Verkehrsteilnehmer*innen anzupassen. Insbesondere ist die Neumodellierung der Radwegeverbindung in der Schloßstraße sowie die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Straße/Schiene deutlicher zu berücksichtigen. Hierzu sind moderne Konzepte wie Hamburger Intersection/Throughabout zu prüfen. Das Planungsunterfangen ist aufgrund seiner verkehrskybernetischen Einflussnahme im Luftreinhalteplan Rhein-Main/Teilplan Frankfurt einzubringen. Begründung: Zu den Vorteilen eines Kreisverkehrs gehört es, Verkehrsbeziehungen übersichtlicher zu gestalten, zu einer größeren Verkehrssicherheit beizutragen, sowie den Verkehrsfluss durch niedrigere Fahrgeschwindigkeiten (= reduzierter Schadstoffausstoß) bei geringeren Haltezeiten zu steigern. In diesem Fall ist gar eine Flächenoptimierung zu verzeichnen: Die drei betreffenden Straßen nehmen gehörig öffentlichen Raum für den MIV in Anspruch. Dieser sollte allerdings besser dem geänderten Bedarf angepasst werden, der ansonsten hier nicht anders erreicht werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1790 2020 Die Vorlage OF 1190/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP und Piraten (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1187/2 Betreff: Fahrradabstellplätze in der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass der Öffentlichkeit in der Schloßstraße ausreichend Fahrradabstellplätze zur Verfügung stehen. Hierzu ist im Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße die Zahl der Abstellmöglichkeiten um 50 zu erhöhen. Begründung: Im genannten Abschnitt werden Fahrradabstellplätze intensiv genutzt. Das vorhandene Angebot reicht bei weitem nicht aus. Schloßstraße: Beispiel zur Fahrradabstellsituation an der Ecke Robert-Mayer- und Schloßstraße. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6752 2020 Die Vorlage OF 1187/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 1186/2 Betreff: Zufahrt Radweg Theodor-Heuss-Allee/Emser Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Zufahrt zum Radweg an der Theodor-Heuss-Allee nach Westen unter der Emser Brücke den Poller in der Mitte um einen Meter nach rechts zu versetzen oder komplett zu entfernen, sowie das Verkehrsschild Rad/Fußweg um einen Meter nach rechts zu versetzen. Damit soll die Zufahrt für Radfahrende über die ganze Breite des abgesenkten Bordsteines ermöglicht werden Begründung: Wenn man den Radweg mit einem Fahrrad mit Anhänger befährt, muss man aktuell sehr weit links auf den Radweg auffahren, so dass der Anhänger durch den links noch nicht komplett abgesenkten Bordstein seitlich bewegt werden kann und dann am Poller anstößt. Der Platz unter der Brücke würde es ohne Probleme erlauben, als Zufahrt zum Radweg die komplette Breite des abgesenkten Bordsteines zu nutzen. Antragsteller: Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1186/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1869 2020 Die Vorlage OF 1186/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Zufahrtssituation zum Radweg an der Theodor-Heuss-Allee nach Westen unter der Emser Brücke besser gestaltet werden kann." Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2020, OF 1201/2 Betreff: Eingleisiger Abschnitt der Tram in der Hamburger Allee bleibt trotz Einführung der Verstärkungslinie 20 erhalten. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der eingleisige, ca. 200 m lange, Tram-Schienenabschnitt zwischen den Tramstationen Varrentrappstraße und Nauheimer Straße bleibt auch nach der zusätzlichen Einführung der Linie 20, das nach dem neuen Straßebahnkonzept 2020, auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und Rebstockbad, einen 5 minütigen Takt vorsieht, erhalten. Eine Ertüchtigung des eingleisigen Abschnitts in der Hamburger Allee für einen 5-Minuten-Takt, ist ohne den Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren. Begründung: Die Hamburger Allee ist, wie der Name sagt, von vielen alten Bäumen gesäumt und muss in Zeiten des Klimawandels erhalten bleiben. Das Straßenbahnkonzept aus 2020 muss dem Rechnung tragen und den Allee-Charakter, trotz eines 5 Minuten Takts, der beiden Linien 17 und 20, erhalten. Laut dem Straßenbahnkonzept 2020, ist unter dem Punkt: Infrastrukturelle Voraussetzungen, die "Ertüchtigung Hamburger Allee für 5-Minuten-Takt" aufgeführt. Nach diesseitiger Lesart heißt das, es sind technische Mittel einzusetzen, um das zu realisieren und nicht in den Allee-Baumbestand einzugreifen. Blick von der Haltestelle Nauheimer Straße Blick auf die Haltestelle Varrentrappstraße Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1201/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1183/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1156/2 Betreff: Nachgefragt - Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern Vorgang: OM 5123/19 OBR 2; ST 76/20 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt seiner Zusicherung (ST 76 vom 24.01.2020 zur OM 5123 vom 16.09.2019) nachzukommen die bestehende Markierungen an besagter Kreuzung zu erneuern und die Radspuren rot einzufärben. Begründung: Handlungsbedarf besteht weiterhin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5123 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6640 2020 Die Vorlage OF 1156/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF sowie Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 1145/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, 1. den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen 2. auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen 3. die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrs-teilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6414 2020 Die Vorlage OF 1145/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1122/2 Betreff: Brauchen wir eine Linie 13 im neuen Straßenbahnkonzept und kann das Netz sie noch verkraften? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darzulegen, welche zusätzlichen Fahrgastzahlen für die geplante Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof bis zur Heilbronner Straße erwartet werden, die nicht durch die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur erschlossen werden können? Wie glaubt das Verkehrsdezernat die zusätzlichen Straßenbahnen, die durch das neue Konzept über den Flaschenhals Platz der Republik - Hauptbahnhof - Basler Platz fahren werden, abwickeln zu können? Die Deutsche Bahn wird nicht vor 2024 mit den unterirdischen Bauten am Hauptbahnhof fertig erst danach kann der Vorplatz neu geordnet werden. Das neue Konzept soll aber schon bis 2024/2025 umgesetzt werden. Die 2-Gleisigkeit in der Hamburger Allee ist dem Ortsbeirat zeitnah vorzustellen. Begründung: So sehr es zu begrüßen ist, dass nach dem langjährigen Stillstand unter mehreren Verkehrsdezernenten der ÖPNV ausgebaut werden soll, so wenig durchdacht erscheint das neue Straßenbahnkonzept. Während der motorisierte Individualverkehr immer stärker behindert und eingeschränkt wird, geht es bei der Entwicklung eines leistungsfähigen ÖPNV einfach nicht weiter. Das Einzugsgebiet der geplanten Linie 13 ist bereits jetzt durch mehrere S-, U- und Straßenbahnlinien erschlossen. Wichtiger als eine neue Straßenbahnlinie auf vorhandenen Gleisen fahren zu lassen, wäre eine gute fußläufige Anbindung des Schönhofviertels an den Westbahnhof. Schon die Erhöhung der Taktfrequenzen bei der Linie 17/20 und 16/21 dürfte das derzeitige Straßenbahnnetz im Bereich des Hauptbahnhofs überbeanspruchen. Wenn die Linie 13 noch hinzukommt, ist es fraglich, ob dieser zusätzliche Verkehr noch abgewickelt werden kann. Bei Eintracht-Spielen kommt es regelmäßig durch die zusätzlichen Züge der Linie 21 zu Störungen im Bereich des Hauptbahnhofs. Das zeigt die schon jetzt angespannte Situation. Die Erhöhung der Taktfrequenz bei der Linie 17/20 wird wegen der deutlich gestiegenen Bewohnerzahlen in der City West und im Rebstock positiv gesehen. Die 2-gleisige Führung der Linie über die Hamburger Allee ist aber wegen der zu erwartenden Eingriffe in den Baumbestand dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 1183/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1122/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1122/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Absätze der Vorlage OF 1183/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6767 2020 1. Die Vorlage OF 1122/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1183/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit den Maßgaben beschlossen, dass die Absätze des Antragstenors mit Ziffern versehen werden und der dritte Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "3. Der Magistrat wird zudem gebeten, eine Ertüchtigung des Abschnitts in der Hamburger Allee für einen Fünf-Minuten-Takt ohne Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren." Abstimmung: zu 2. erster und zweiter Absatz: CDU, 3 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) dritter Absatz: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1138/2 Betreff: Grüne Pfeile für Radfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 2 aufzustellen, bei denen beim Rechtsabbiegen auf einen Radweg eingebogen wird. Insbesondere an diesen Straßen/Kreuzungen sind diese Schilder notwendig und sinnvoll - Einbiegen auf die Bockenheimer Landstraße (z.B. aus der Siesmaye rstraße) - Rödelheimer Straße / Schlossstraße - Emser Straße / Voltastraße - Einbiegen auf die Voltastraße - Einbiegen auf die Senckenberganlage - Kreuzung an der Alten Oper - Am Römerhof Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignet, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weiter geführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6411 2020 Die Vorlage OF 1138/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1123/2 Betreff: Neue Mobilität fördern - Schloßstraße attraktiver machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Die bestehenden Gleise auf der Schloßstraße, auf denen die neue Straßenbahnlinie 13 verkehren soll, müssen dementsprechend umgebaut werden, damit eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Kfz und die Straßenbahn möglich ist. Hierdurch rückt die gemeinsam genutzte Fahrbahn in die Mitte der Schloßstraße. 2. Der durch die Maßnahme unter Ziffer 1.) geschaffe ne Raum soll für die Schaffung von sicheren, breiten und vom übrigen Verkehr getrennten Radwegen und der Bepflanzung der Schloßstraße, vorrangig mit Bäumen, genutzt werden. Darüber hinaus können so die Parkplätze für die Anwohnerinnen und Anwohner erhalten werden. Begründung: Die "Maßnahmen des Maßnahmenbündels 6 - Neues Straßenbahnnetz" sehen vor, dass die neue Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof zum Hauptbahnhof, unter anderem auf den bestehenden Gleisen durch die Schloßstraße, verkehrt. Darüber hinaus verläuft der künftige Fernradweg durch die Schloßstraße. Diese zukunftsweisenden Verkehrsinfrastrukturprojekte bieten die Möglichkeit die Schloßstraße umzugestalten und als Ort neuer Mobilität und als Ort für die Menschen attraktiver zu machen. Wird die neue Linie 13 auf den bestehenden abgegrenzten Gleisen geführt, geht jede Möglichkeit verloren, den Straßenraum umzugestalten. Eine gemeinsame Nutzung der Straßenmitte durch die Straßenbahn und den motorisierten Verkehr, ermöglicht den übrigen Raum für einen getrennten Radweg, Parkplätze sowie Bepflanzung zu nutzen. Da die Straßenbahn nur im Zehn-Minuten-Takt fahren soll, ist die Störung für den Autoverkehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1123/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6631 2020 Die Vorlage OF 1123/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Anregung unter Bezugnahme auf die Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 20.01.2020, OA 517, erfolgt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2020, OF 503/7 Betreff: Verlängerung der vorgesehen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim Durch den Zuzug weiterer potentieller Fahrgäste in den Nordwesten Frankfurts und durch die begrüßenswerten Bemühungen für einen größeren Anteil des ÖPNV am Verkehrsaufkommen wird u.a. die Stadtbahnlinie U 7 an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. Lobenswert ist die vorgesehene Wiederbelebung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof über die Schloßstraße zum Industriehof. Eine weitere Entlastung der U 7 käme zustande, wenn die Straßenbahnlinie 13 vorerst bis zur Praunheimer Brücke, perspektivisch bis "Am Stockborn", verlängert würde und die U 6 zunächst bis zum "Gewerbegebiet Praunheim" und später (optional) bis nach Steinbach fahren würde. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, - die vorgesehene Linie 13 nicht am Industriehof, sondern an der Praunheimer Brücke bzw. Am Stockborn enden zu lassen; - die Linie U 6 vom Industriehof weiter gemeinsam mit der Linie U 7 zum "Gewerbegebiet Praunheim" zu führen und ggf. die U6 nach Steinbach und die U7 ins Nordwestzentrum zu verlängern. - durch diese Maßnahmen eine bessere Taktung und einen effizienteren ÖPNV zu erreichen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6297 2020 Die Vorlage OF 503/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und 1 FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); SPD, 1 FARBECHTE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2020, OF 1114/2 Betreff: Umwidmung öffentlicher Parkflächen zugunsten von 20 Fahrradbügeln für das Bürogebäude Hamburger Allee 45 und dessen Hintereingang Emser Straße 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Vor dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 ca. 10 Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren, hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen. 2. Am Hintereingang des Gebäudes der Hamburger Allee 45, in der Emser Str. 29, beidseits der Toreinfahrt, je 5 Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren, hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen. Begründung: In dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 sind viele Unternehmen mit geschätzten 250 Mitarbeiter*innen eingemietet. Ein großer Teil der Mitarbeiter*innen kommt mit dem Rad zur Arbeit. Leider fehlt es im Innenhof des Anwesens an genügend abschließbaren Fahrradständern, sodass viele Mitarbeiter*innen ihr Fahrrad außerhalb abstellen müssen, leider auch an Absperrgittern der gegenüber gelegenen Tram-Haltestelle Nauheimer Str., sodass der Zugang zur Haltestelle, "zugeparkt" ist. Die Mitarbeiter*innen des Anwesens Hamburger Allee 45 würden es sehr begrüßen, wenn hier Abhilfe geschaffen würde, dann können noch mehr Mitarbeiter*innen ihr Rad nutzen, wenn entsprechende Fahrradbügel zum abschließen ihrer Räder zur Verfügung stehen. Auch kulturinteressierte Gäste des Gali Theaters und des Kino's Orfeos Erben fahren mit dem Rad und finden im Umfeld kaum Möglichkeiten ihr Rad sicher an Fahrradbügeln anzuschließen. Bilder: (c) Arno Völker Blick auf den Nebeneingang Emser Str. 29 Blick auf den Parkraum vor der Toreinfahrt des Anwesens Hamburger Allee 45 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6406 2020 Die Vorlage OF 1114/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. und Ziffer 2. des Antragstenors die Worte "hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1106/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 1103/2 Betreff: Sophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte "Poser" bremsen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die städtische Verkehrsüberwachung wird gebeten, die Sophienstraße und die Schloßstraße durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen und sogenannte "Poser" aufzuspüren, die besonders in den Abendstunden die Sophienstraße und die Schloßstraße als Rennstrecke benutzen. Begründung: Wie Anwohner der Sophienstraße berichten, "hat sich die Sophienstraße leider zu einer Raser-Strecke entwickelt. Glücklicherweise vor allem abends, wenn keine Kinder mehr unterwegs sind. Mit schätzungsweise 80 km/h und schneller fahren hier sogenannte "Poser" durch Bockenheim". In diesen, durch die COVID-19-Pandemie, erzeugten Freiräumen, mit weniger Verkehrsaufkommen, scheinen sich manche dazu eingeladen, ihre lauten PS strotzenden Fahrzeuge über die Gesetze zu stellen. Dieses Phänomen scheint nicht nur in der Sophienstraße und der Schloßstraße aufzutreten, sonder auch an vielen weiteren Straßenabschnitten in der Stadt, wenn die Voraussetzungen, Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.05.2020, OF 1080/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6249 2020 1. Die Vorlage OF 1080/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1103/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, das im Antragstenor nach den Worten "wird gebeten," die Worte "gegebenenfalls in Verbindung mit der Landespolizei" eingefügt werden. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2020, OF 1064/2 Betreff: Kreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße sicherer gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Den schraffierten Bereich an der Kreuzung Varrentrappstr. / Emil-Sulzbach-Str. mit einigen Fahrradbügeln und rot-weißen Poller gegen illegal parkende Fahrzeuge zu sichern. 2. Eine Haltelinie vor der Einmündung der Varrentrappstraße in die Emil-Sulzbach-Str., aus Richtung der Gräfstraße, auf der Fahrbahn zu markieren. 3. Die städtische Verkehrsüberwachung wird gebeten, diese Kreuzung durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen. Gegebenenfalls auch durch eine temporären Geschwindigkeitsanzeige, um die Fahrzeuglenker auf ihr verkehrswidriges Verhalten aufmerksam zu machen. Begründung: Auf der schraffierten Markierung an der Kreuzung Varrentrappstr. / Emil-Sulzbach-Str. werden regelmäßig illegal parkende Fahrzeuge vorgefunden. Sie versperren die Sicht auf die Verkehrsteilnehmer, die aus der Varrentrappstr. in die Emil-Sulzbach-Str. abbiegen wollen. Fahrzeuge aus Richtung der Gräfstraße, die mit meist überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, ignorieren die Vorfahrtsregel rechts vor links gegenüber den abbiegenden Fahrzeugen und Fahrradfahrern, die in die Emil-Sulzbach-Straße abbiegen wollen. Dies führte schon zu mehrfachen Beinahezusammenstößen, die nur durch beherztes bremsen der Vorfahrtsberechtigten, verhindert werden konnte. Um diese Situation zu entschärfen, ist eine Haltelinie an dieser Stelle unabdingbar. Bilder: (c) A. Völker . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antrag OF 1064/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6062 2020 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1064/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 1064/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: 4 CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 3 CDU und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1027/2 Betreff: Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. ob an der Kreuzung Rödelheimer Straße / Schlossstraße / Friedrich-Wilhelm von Steuben Straße für die Linksabbieger, die von der Breitenbachbrücke (Friedrich-Wilhelm von Steuben Straße) kommend in die Rödelheimer Straße einbiegen wollen, das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" angebracht werden kann. 2. ob an der unter Ziffer 1.) benannten Kreuzung zusätzlich durch ein weiteres Schild der Kfz-Verkehr auf die besondere Unfallgefahr auf der Kreuzung aufmerksam gemacht werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Die Kreuzung wird häufig von Kfz-Fahrern von der Breitenbachbrücke kommend zum Wenden zurück Richtung Breitenbachbrücke benutzt. Die Unfallgefahr ist bei diesen Wendemanövern z.B. durch den Kfz-Verkehr der aus der Rödelheimer Straße kommend Richtung Breitenbachbrücke einbiegt deutlich erhöht. In der Vergangenheit kam es an dieser Kreuzung zu schweren Verkehrsunfällen aus unterschiedlichen Ursachen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5799 2020 Die Vorlage OF 1027/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1003/2 Betreff: Bitte Fahrradständer aufstellen an der Schloßstraße auf Höhe Haus Nr. 85 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer an der Schloßstraße in Höhe Haus Nr. 85 auf einem der dortigen Pkw-Parkplätze aufzustellen. Begründung: Besucher der ansässigen Pizzeria und andere Ladenlokale in der Nachbarschaft finden häufig keine adäquate Abstellmöglichkeit für ihr Fahrrad, sodass häufig Hofeinfahrten mit Fahrrädern zugestellt werden. Der Fußweg an dieser Stelle der Schloßstraße ist recht schmal. Sonstige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt es nicht ausreichend. Daher wären Fahrradständer an dieser Stelle sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5617 2020 Die Vorlage OF 1003/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2019, OF 982/2 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Der Magistr at wird gebeten: - Der Vorlage B 395 wird unter der Maßgabe zugestimmt, das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis auszunehmen. - Die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen und den Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu zu ordnen. Hierzu wird der mittige Gleiskörper als Straßenfläche umgebaut und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg genutzt. - Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereit zu stellen. Begründung: Laut Bericht B 395 vom 04.11.2019 soll in den nächsten 5 Jahren auch das zweigleisige 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu Gedacht werden. Vom Fahrradbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 517 2020 1. Die Vorlage B 395 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 982/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen)." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 964/2 Betreff: Schneller grün für Fußgänger bei der Ampel Kurfürstenplatz/Schloßstraße! Vorgang: OM 4769/19 OBR 2; ST 1597/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob versuchsweise für ein halbes Jahr die Wartezeit für Fußgänger bei der Bedarfsampel / Lichtsignalanlage (LSA) am Kurfürstenplatz über die Schlossstraße um die Hälfte verkürzt werden kann. Begründung: Dieser Übergang ist im Schulwegeplan, mehrere Kitas und der Kindertanzschule. Der Westbahnhof wird über diese Queerung aus dem Bockenheimer Stadtteil erreicht/verlassen. Die sehr langen Wartezeiten für Fußgänger an dieser Ampel führen immer wieder dazu, dass wartende Erwachsene die sehr lange Wartezeit dann doch, nachdem sie zuerst wegen der Kinder stehen geblieben sind, nicht mehr bis grün warten und losgehen. Immer wieder laufen dann Kinder mit. Die verkürzte Wartezeit für ein halbes Jahr, soll zeigen, ob es wirklich zu den befürchteten Rückstaus im Kfz-Verkehr kommt. Die Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1597 geht auf die wichtige Fußgängerampel am Kurfürstenplatz nicht nicht ein, obwohl diese in der entsprechenden OM des OBR mit angefragt war. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4769 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1597 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1511 2019 Die Vorlage OF 964/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 941/2 Betreff: Westbahnhof Fahrrad Verkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Planungsvorschläge für eine verbesserte und sichere Fahrradanbindung des Westbahnhofs und seines Umfelds zu erstellen, sowie ausreichend Fahrradparkplätze am Westbahnhof zu installieren und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere sind hier die folgenden Verbindungen/Verbesserungsvorschläge in die Planung aufzunehmen: 1. Kurfürstenstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße 2. Adalbertstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße 3. Hamburger Allee in Richtung Emser Brücke / Voltastraße. 4. Ausreichend Fahrradparkplätze vorhalten, ggf. ein Fahrradparkhaus unter dem aufgeständerten Teil des Westbahnhofs oder auf den Parkplätzen vor dem Westbahnhof zu installieren. Vorhandene Fahrradabstellplätze vor dem Eingang des Westbahnhofs zugunsten eines Fahrradparkhauses zu entfernen um den Zugang zum Westbahnhof zu verbessern und damit das Erscheinungsbild des Eingangsbereichs aufzuhübschen. 5. Im Bereich der Hamburger Allee zwischen der Kreuzung Robert-Mayer-Straße - Nauheimer-Straße und Kasseler Straße wird das Fahren für Radfahrende gegen die Einbahnstraße erlaubt. Begründung: Der Westbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk und wird auch stark von Fahrradfahrern frequentiert. Leider ist die dortige Infrastruktur nicht für diese ausgelegt: es fehlt an Parkmöglichkeiten für Fahrräder, sowie entsprechende Markierungen von Fahrradwegen im direkten Umfeld des Bahnhofs, sowie weitergehend in Anbindung an die Emser-Brücke. Durch die am Westbahnhof verkehrenden Autos, Bussen, sowie die zeitweise fahrende Straßenbahnlinie 16 ist ein gesichertes Erreichen des Bahnhofs mit Fahrrädern nicht gewährleistet. Insbesondere von der Adalbertstraße, bzw. Kurfürstenstraße kommend ist es zuweilen recht unsicher für Fahrradfahrer den Bahnhof sicher zu erreichen. Insbesondere sind hier aufzuführen, fehlende farbliche Markierungen eines ausreichend breiten Fahrradweges. Besonders tückisch sind die Gelenkbusse der Linie 32, wenn sie von der Adalbertstr. in die Kasseler-Straße einbiegen und dabei sehr weit ausscheren müssen. Adalbertstraße Adalbertstraße Richtung Hamburger Allee Kurfürstenstraße Fahrradabstellplätze vor dem Eingang Westbahnhof überlastet Bilder: Arno Völker (c) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5520 2019 Die Vorlage OF 941/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 896/2 Betreff: Ampelanlage an der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Schlossstraße/Rödelheimer Straße an den Fuß- und Radverkehr anzupassen und insbesondere die Grünphasen zu anzupassen, dass Fußgänger*innen die Schlossstraße in einem Zug überqueren können. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung zwingt Fußgänger*innen dazu, auf dem engen Mittelstreifen zu warten - ein Risiko insbesondere mit Kindern, da die Geschwindigkeit der Autofahrer an dieser Stelle oftmals hoch ist. Außerdem führt die derzeitige Regelung zu einer weitgehenden Missachtung der Verkehrsführung durch Radfahrer*innen, was wiederum Risiken für die Fußgänger mit sich bringt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 896/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 899/2 Betreff: Sicherer Radweg auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Schlossstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten. Sofern bei den Vorschlägen des Magistrats Flächen für ruhenden Verkehr erhalten bleiben, ist auf ausreichenden Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und Radweg (dooring zone) zu achten. Bei der Prüfung sollen auch die Gleisflächen der Schlossstraße einbezogen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Bericht des derzeitigen Planungsstandes zum Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Derzeit führt der Radweg eng an parkenden Autos entlang, wodurch das Risiko besteht, dass es zu Unfällen mit durch geöffnete Türen kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1421 2019 Die Vorlage OF 899/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die geplante Öffnung der Schule in der Schloßstraße zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen auf der Schloßstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 892/2 Betreff: Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee aus Richtung Westbahnhof vor dem Abzweig in die Voltastraße zu erneuern. Die Markierung sollte weiter als bisher in die Hamburger-Allee hineinreichen. Zu erneuern sind die: 1. Geradeausspur Richtung Emser Brücke für den MIV. 2. Fahrradspur Richtung Emser Brücke, diese ist ausreichend breit und farblich zu gestalten. 3. Rechtsabbiegerspur Richtung Voltastraße ist mit einer farblich markierten Fahrradspur zu gestalten. Nach Möglichkeit ist eine Aufstellfläche für Fahrradfahrer vor der Ampel mit einzuplanen. Begründung: Die Markierungen, insbesondere der Fahrradspur, ist fast nicht mehr zu erkennen. Bild: Arno Völker (c) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5123 2019 Die Vorlage OF 892/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2019, OF 886/2 Betreff: Sicher mit dem Rad zur Schule auf der Schloßstraße Der Magistrat möchte Sorge dafür tragen, dass spätestens mit der Eröffnung der geplanten Schule hierzu an der Schloßstraße ein beidseitiger, baulich getrennter, spezifisch 2 m breiter und durchgehender Fahrradweg zur Verfügung steht. Begründung: Ein sicherer Weg zur Schule ist für die Kinder wichtig. Früh Rad fahren, lernen und leben, da gesund, nachhaltig und weniger Autoverkehr durch (parkende) Autos, mit denen Eltern ansonsten ihre Kinder zur Schule bringen. Nebenbei dient dieser Radverkehr entlang einer zentralen Achse in Frankfurt am Main auch Eltern, Großeltern, Lehrer*innen und anderen Menschen. Daran führt kein Fahrradweg vorbei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 886/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 886/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 899/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 874/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Adalbert- und Gräfstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Gräf-, Sophienstraße) möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten einer solchen Maßnahme gebeten. Begründung: Zwar wurde im Zuge der Sanierung Bockenheims (1978-1995) die gesamte Gebäudefront auf der nördlichen Seite der Adalbertstraße um mehrere Meter zurückgenommen, um den Gleiskörper in heutiger Form erst zu ermöglichen, dennoch ist eine trennende Wirkung nicht von der Hand zu weisen. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2019 Die Vorlage OF 874/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "(Rasengleis)" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 875/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Bahngleise in der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Schloßstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Rödelheimer-, Schloßstraße möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten für eine solche Maßnahme gebeten. Da dieser Gleisabschnitt nicht im Dauerbetrieb genutzt wird, wird ebenfalls gebeten zu prüfen, ob er sich als Fläche für eine Blühwiese eignen würde. Begründung: Die optische Wirkung des Gleisbereichs im benannten Abschnitt der Schloßstraße zeichnet sich durch einen sehr zurückhaltenden Charme aus. Auch kommt es durch den mittig im Straßenraum liegenden Gleiskörper zu einer trennenden Wirkung. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1389 2019 Die Vorlage OF 875/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 853/2 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn-/Stadtbahn-Netz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeitrat folgende Variante an: Der Westbahnhof wird durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen: Richtung Ginnheim von der Schlossstraße links in die Adalbertstraße, Kassler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schlossstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über Adalberstraße, rechts in die Schlossstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schlossstraße zur Hamburger Allee und Messe (Siehe Grafik). 2. Den Römerhof durch folgende Linienführung an die Linie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle Rebstockbad über die Straßen Am Rebstockbad, Am Römerhof, Schmidtkreisel über die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße Endhaltestelle Mönchhofstraße. Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahn nicht ausreichen, wird der Grund tiefer gelegt. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schlossstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle Nauheimer Straße eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen und der Fußweg und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof ist sehr lang. Gleiches gilt für die Linie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Linie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z.B. Vom Ebbelwei Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Linie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Alle bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzugsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde Am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal Am Römerhof 2000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Am Rebstockbad, Am Römerhof, den Schmidtkreisel und die Schmidtstraße zur Endhaltestelle Mönchhofstraße zu bauen. Dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets Am Römerhof führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Linie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Weiterhin kann die Verlängerung der Linie 17 bis zur Haltestelle Mönchhofstraße im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik als Ausweichstrecke für die Linien 11, 14 und 21 dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.05.2019, OF 831/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 853/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2019 1. Die Vorlage OF 831/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 853/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 853/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Piraten
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 869/2 Betreff: Sicherung des Fahrradweges auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der Radstreifen auf der Schloßstraße in Höhe des von-Bernus-Parks wird durch Klemmfixe vor dem Überfahren durch PKW und LKW gesichert. Begründung: Im Bereich der Schloßstraße, auf Höhe des von-Bernus-Parks, ist neben der Fahrbahn eine schraffierte Fläche aufgebracht die das Parken in diesem Bereich verhindern soll. Neben der schraffierten Fläche befindet sich der Fahrradstreifen, der leider sehr häufig, unter Missachtung des Parkverbots, zum Teil zugeparkt wird. Fahrzeuge stehen teils auf dem Bürgersteig und teils auf dem Fahrradstreifen. Dadurch müssen Fahrradfahrer an dieser sehr schmalen Stelle auf die Fahrbahn ausweichen und sind dadurch gefährdet. Damit die Gefährdung des Radverkehrs vermindert wird, sollen Klemmfixe das überfahren des Fahrradweges sichern und das illegale Parken auf der schraffierten Fläche verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4962 2019 Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 819/2 Betreff: Schimmel in der neuen Grundschule Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. ob die Kellerräume des alten DIPF/der neuen Grundschule in Bockenheim an der Schloßstraße mit Schimmel belastet sind, 2. Ob, ob falls ja, in welchem Ausmaß der Schimmelbefall die Planungen und letztlich den Beginn des Schulbetriebs verzögert. 3. Welche Maßnahmen bei den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Gebäuden getroffen werden, damit sich künftig dort kein Schimmel in den Kellerräumen bildet. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zeitnah den derzeitigen Planungsstand der neuen Grundschule im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Hinweise der Mitarbeiter des DIPF lassen darauf schließen, dass ein Schimmelbefall in den Kellerräumen bestehen könnte. So wurde berichtet, dass das DIPF im Keller des Altbaus Video-Interview-Kabinen für die Psychologen eingebaut hätte. Nach einem Jahr hätten die Kabinen wegen Schimmels wieder geschlossen werden müssen. Anscheinend seien die Mauern feucht, weil der Keller nicht ausreichend gegen aufsteigende Feuchtigkeit geschützt sei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1326 2019 Die Vorlage OF 819/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 837/2 Betreff: Die ewige rote Ampel Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Schaltung der Lichtsignalanlage an der Schlossstraße/Kaufunger Straße deutlich schneller auf die Anforderung der Fußgänger*innen durch Betätigen des Tasters reagiert. Begründung: Betreffende Lichtsignalanlage ist eine echte Bedarfsanlage, die tatsächlich ständig für den Straßenverkehr grün ist und nur bei Bedarf der Fußgänger*innen für den Straßenverkehr auf rot und für die Fußgänger*innen auf grün schaltet. Problematisch ist jedoch, dass dieses umschalten immer eine extrem lange Zeit benötigt. Dies führt dazu, dass die Fußgänger*innen sehr häufig diese Zeit nicht abwarten und bei rot über die Ampel laufen. Derzeit besteht hierdurch zwar kein erheblichen Unfallrisiko, da die Straße zu beiden Richtungen gut einsehbar ist. Jedoch könnte nach dieser Argumentation auch die Ampel direkt abgebaut und durch einen Zebrastreifen ersetzt werden. Problematisch ist die Situation, da zum einen direkt an der Lichtsignalanlage eine Kita ist. Hierdurch sehen sich die Kinder oft mit "schlechten Vorbilder" konfrontiert - Erwachsene, die bei rot über die Ampel gehen. Dies wäre durch eine Verkürzung der Wartezeit leicht zu beheben. Noch schwerwiegender wird die Situation, da an genau dieser Stelle eine neue Grundschule im Gebäude des ehemaligen DIPF entsteht. Hier muss der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Grundschüler*innen nicht durch lange Wartezeiten der Ampel und "schlechte Vorbilder" zum Überqueren der Straße bei rot animiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4769 2019 Die Vorlage OF 837/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "Schloßstraße/Kaufunger Straße" die Worte "sowie der Schloßstraße/Kurfürstenstraße bzw. dem Kurfürstenplatz" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 823/2 Betreff: Verkehrssicherheit Bonifatiusschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen mit Blick auf die Verkehrssituation im Umfeld der Bonifatiusschule umzusetzen: 1. Einrichtung von (Warn-) Hinweisen "Achtung Grundschule / Kinder" bereits im Kreuzungsbereich (Kurvenbereich) Hamburger Allee / Schloßstraße; 2. Anbringen einer "Tempo 30"-Markierung auf der Fahrbahn im vorgenannten Kreuzungsbereich; 3. Erneuerung der bestehenden aber teilweise "verblichenen" Fahrbahnmarkierungen auf der Hamburger Allee stadteinwärts und -auswärts; 4. Überprüfung des bestehenden "Tempo 30"-Verkehrsschildes auf dessen tatsächliche Einsehbarkeit für den Autoverkehr. Begründung: Bitte von Vertretern des Schulelternbeirats. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4777 2019 Die Vorlage OF 823/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 838/2 Betreff: Fahrradverkehr Theodor-Heuss-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der stadtauswärts führende Radweg entlang der Theodor-Heuss-Allee zukünftig in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden kann. Begründung: Anfrage von Nutzern. Aktuell ist der Radweg nur für den Radverkehr stadtauswärts freigegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1331 2019 Die Vorlage OF 838/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 831/2 Betreff: Erhöhung der Kapazität der Linie 17 zum Rebstock und bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs durch Neubaumaßnahmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Der Westbahnhof wird durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 angeschlossen: Richtung Rebstockbad über Schlossstraße, Ederstraße,, Kasseler Straße, Westbahnhof, Hamburger Allee weiter in die Voltastraße. Aus Richtung Voltastraße über Hamburger Allee, Westbahnhof in die Kurfürstenstraße und die Schloßstraße in Richtung Messe. 2. Der Römerhof wird durch folgende Linienführung an die Linie 17 angeschlossen: Von der Endhaltestelle Rebstockbad über die Straßen Am Rebstockbad, Am Römerhof, Schmidtkreisel über die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße Endhaltestelle Mönchhofstraße. 3. Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahn nicht ausreichen, wird der Grund tiefer gelegt. 4. Um die Kapazität der Straßenbahnlinie 17 zu erhöhen, fahren die Züge der Linie 17 abwechselnd direkt über die Hamburger Allee zur Voltastraße oder über den Westbahnhof. Begründung: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schlossstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle Nauheimer Straße eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Dies führte zu folgenden Problemen: Die Kapazität der Strecke über die Hamburger Allee wurde stark eingeschränkt, da die Straßenbahnen die entgegenkommende Bahn abwarten müssen. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen und der Fußweg und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof ist sehr lang. Um die Kapazität der Linie zu erhöhen und den Westbahnhof direkt an die Linie 17 anzu -schließen, bietet sich die vorgeschlagene Linienführung an. Mittlerweile wurde Am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal Am Römerhof 2000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Am Rebstockbad, Am Römerhof, den Schmidtkreisel und die Schmidtstraße zur Endhaltestelle Mönchhofstraße zu bauen. Dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets Am Römerhof führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Linie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Weiterhin kann die Verlängerung der Linie 17 bis zur Haltestelle Mönchhofstraße im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik als Ausweichstrecke für die Linien 11, 14 und 21 dienen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.08.2019, OF 853/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 831/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 853/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2019 1. Die Vorlage OF 831/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 853/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 853/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Piraten
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2019, OF 804/2 Betreff: Kindersicherer Übergang an der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: In der Hamburger Allee - Höhe Straßenbahnhaltestelle Nauheimer Straße - wird eine verkehrsabhängige Ampelschaltung eingeführt, da die auf 10 Sekunden verkürzte Grünphase Schüler/innen der Bonifatiusschule beim Überqueren der Straße gefährdet. Begründung: Mitarbeiter/innen des Horts Kinderinsel machen darauf aufmerksam, dass die derzeitige Ampelschaltung dazu führt, dass Kinder, die in größeren Gruppen unterwegs sind, während einer Grünphase nicht gemeinsam den Übergang über die Straßenbahnschienen erreichen können und deshalb entweder bei Rot die Straße überqueren oder außerhalb der vorgesehenen Wege über die Schienen laufen. Die Ampelschaltung an der Haltestelle orientiert sich am Straßenbahnverkehr und ist daher nicht auf die Grünphasen am Fußgängerüberweg abgestimmt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4656 2019 Die Vorlage OF 804/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2018, OF 625/2 Betreff: Neue Grundschule in der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft über den aktuellen Stand rund um die geplante Grundschule in der Schloßstraße 29 zu geben: - Ist das Deutsche Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF) bereits komplett aus dem Gebäude ausgezogen? - Wie ist der Stand der geplanten Umbauten/Sanierungen/Erweiterungen an dem Gebäude Schloßstraße 29 im Hinblick auf die Nutzung als Grundschule? - Wird auf dem Grundstück auch die vom Ortsbeirat angeregte Turnhalle entstehen? - Wie wird der zeitliche Ablauf sein bis die Schule eröffnet werden kann? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 978 2018 Die Vorlage OF 625/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Aufzählung im Tenor wie folgt ergänzt wird: " - Wie sehen die Planungen im Hinblick auf die Schulwegsicherheit aus (z. B. um verbotswidriges Parken in der Schloßstraße und Kaufunger Straße zu unterbinden)? - Geht der Ortsbeirat zu Recht davon aus, dass bei der Planung vom Grün aus gedacht wird und die Grünfläche zur Schloßstraße hin komplett erhalten bleibt und der Schuhhof auf der rückwärtigen Gebäudeseite entstehen wird?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 620/2 Betreff: Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Voltastraße, Höhe Kreuzung Pfingstbrunnenstraße, in der Zeit zwischen 7 und 10 Uhr sowie 16 und 22 Uhr auf einigen der vorhandenen Parkplätze ausschließlich Kurzzeitparkplätze (max. 30 Minuten) für bis zu zwei Reisebusse eingerichtet werden können; 2. ob im Gegenzug in der Pfingstbrunnenstraße zwischen Volta- und Ohmstraße das Parken für PKW auf der westlichen Straßenseite auf Teilen des Bürgersteigs erlaubt werden kann; 3. ob die Pfingstbrunnenstraße nördlich der Voltastraße für Kraftomnibusse gesperrt werden kann; 4. wo in diesem Teil Bockenheims ggf. zusätzliche Busparkplätze ausgewiesen werden können, durch die Straßenverkehr und Anwohner nicht gestört werden. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass Reisebusse, die das Mercure-Hotel in der Voltastraße anfahren, dort oftmals keine geeigneten Halte- oder Parkmöglichkeit finden. Sie parken daher regelmäßig in der Pfingstbrunnenstraße verkehrsregelwidrig in der zweiten Reihe, im eingeschränkten Halteverbot, auf Taxiparkplätzen, im unmittelbaren Kreuzungsbereich oder vor Zufahrten, u.a. einer ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt. Zusätzlich beeinträchtigen ein- und aussteigende Passagiere und das Be- und Entladen von Gepäck die bereits teilblockierten Fahrbahnen. Durch den Wegfall der ausgewiesenen Busparkplätze in der Theodor-Heuss-Allee hat sich die Situation noch verschärft. Es stehen aktuell keine weiteren Busparkplätze im Viertel zur Verfügung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3582 2018 Die Vorlage OF 620/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. des Tenors wie folgt ergänzt wird: ". ., falls dort nicht der Schulweg verläuft;" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2018, OF 630/2 Betreff: Alle Jahre wieder - Schienenersatzverkehr auf der Straßenbahnlinie 17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. warum in den letzten Jahren immer wieder für eine Woche ein Schienenersatzverkehr (SEV) auf der Linie 17 im Bereich zwischen Rebstockbad und Varrentrappstraße eingerichtet werden musste. 2. Warum müssen die Gleise in diesem Bereich jährlich instandgesetzt werden und was kann unternommen werden, um diese jährliche Instandsetzung zu vermeiden bzw. nachhaltiger durchzuführen? 3. Was wird unternommen, damit die Fährgäste, die durch den SEV betroffen sind, frühzeitig informiert werden? 4. Was wird unternommen, um zu vermeiden dass die Busse des SEV an der Varrentrappstraße ankommen und die Linie 17 abfährt ohne auf die Fahrgäste zu warten? Begründung: Auch in diesem Jahr, sind wieder Gleisbauarbeiten an der Strecke Rebstockbad bis Varrentrappstraße, die Bürger (m/w/d) fragen sich mittlerweile warum dies sich jährlich wiederholt... In diesem Jahr kommt noch hinzu, dass die Ankündigung des SEV erst am 01.08.2018 durch Aushänge an den Haltestellen bekannt gegeben worden ist. Durch das Ende der Sommerferien hat es dieses Jahr etliche Fahrgäste eiskalt erwischen. Zudem sollten die Straßenbahnen an der Varrentrappraße auf die Gäste des SEV warten und nicht "planmäßig" abfahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3596 2018 Die Vorlage OF 630/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2018, OF 544/2 Betreff: Schloßstraße 24 Parksituation Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Dafür Sorge zu tragen vor der Liegenschaft, Schloßtraße 24, das Parken zu verhindern. Geeignete Maßnahmen hierzu können sein: In Anbetracht der geplanten Nutzung als Kindergarten Drängelgitter oder Poller anzubringen. Nach Möglichkeit den Bordstein in Richtung Straße zu verschieben, mit den vorher genannten Maßnahmen. Begründung: Vor dieser Liegenschaft besteht eine Engstelle auf der Schloßstraße, deshalb sind hier entsprechende schraffierte Straßenmarkierungen angebracht, um das Parken zu verhinder. Trotz diesen Markierungen ist zu beobachten, dass hier unerlaubt geparkt wird. Gerade in Anbetracht der Nutzung als Kindergarten sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um die Kinder zu schützen. Auch der Fahrradverkehr ist an dieser Stelle durch die Falschparker beeinträchtig. Wie auf den beiliegenden Bildern ersichtlich, die noch den Zustand vor der Neubebauung zeigen, muss in Hinblick auf die Kindergartennutzung Abhilfe geschaffen werden. Bild 1 Bild 2 (Quelle: Google Streetview) (Quelle: Google Streetview) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 544/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3325 2018 Die Vorlage OF 544/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2018, OF 528/2 Betreff: Bockenheim auf dem Weg in ein neues Jahrzehnt: Wann geht es weiter mit den (Vor-)Planungen der Schloßstraße und des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat zur Beantwortung folgender Fragen auf: 1. Gibt es Planungen zur Umgestaltungen der Schlossstraße und den Knotenpunktes Adalbert-/Schlossstraße? Wenn nein, warum gibt es sie nicht und wann ist damit zu rechnen? 2. Gibt es einen Kriterienkatalog, aus dem ersichtlich ist, wann wichtige Straßen in bevölkerungsreichen Stadtteilen mit solchen Projekten "dran" sind? Es ist nicht hilfreich, dass Ortsbeiräte über Jahre hinweg konkrete Anträge stellen, die dann nur mit dem Hinweis auf andere Projekte beantwortet werden (z.B. im vorliegenden Fall F 1077). Begründung: Nach vielen Anträgen des OBR zur Umgestaltung des genannten Bereichs wurde in der F 1077 (Datum 09. September 2013) mitgeteilt, dass das Projekt "in diesem Jahrzehnt nicht zu realisieren" sein werde. Da sich das Jahrzehnt nun dem Ende neigt und auch die Vorschläge des OBR langsam volljährig werden könnten, ist zu fragen, wann es denn da endlich vorwärts geht. Bürgern ist diese Form der Verzögerung, in der noch nicht mal ein Planungsstand erreicht wird, nicht plausibel zu erklären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 528/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 519/2 Betreff: Vegane Kita in der Schloßstraße unbedenklich? Der Ortsbeirat möge beschließen, 1.) der Magistrat wird gebeten, die fachliche Stellungnahme bzw. das Prüfergebnis des Magistrats (angekündigt in ST-1312 vom 24.07.2017) zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirates 2 vom 13.03.2017, benannt als V 377, in einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirates vorzustellen und zu erläutern. 2.) der Ortsvorsteher wird gebeten, die Betreiber der veganen Kita in der Schloßstraße in einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirates mit der Bitte einzuladen, den Mitgliedern des Ortsbeirates sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Konzept der veganen Kita vorzustellen Begründung: Mit Überraschung wurde in Bockenheim die Genehmigung der veganen Kita durch die Stadt Frankfurt zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird weiterhin kritisch nachzufragen sein inwieweit die Kinder mit bestimmten Nährstoffen z.B. Vitamin B12, das nur in tierischen Lebensmitteln vorkommt, versorgt werden. Angereicherte Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmittel bei Kindern erscheinen nicht vorbehaltlos angemessen. Im Ergebnis ist die öffentliche Informationsveranstaltung und sachliche Diskussion insbesondere bei einem so umstrittenen Thema notwendige Voraussetzung für ein besseres Verständnis und Akzeptanz. Hierfür bietet sich der Ortsbeirat an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 519/2 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2018, OF 510/2 Betreff: Potz Blitz! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit einer vor mehreren Jahren stattgehabten Baumaßnahme im Straßenbereich, wird die stationäre Blitzanlage im Bereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Straße nicht mehr mit einer Kamera bestückt, um feine Erinnerungsfotos zu erstellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Hat sich die verkehrliche Situation an beschriebener Kreuzung derart entspannt, dass die Blitzanlage nicht mehr benötigt wird? Ist die Anlage defekt und nicht mehr in einem sinnvollen Kostenrahmen zu reparieren? Falls die Anlage noch funktionsfähig ist: wird sie eines Tages wieder an ihrem jetzigen Platz betrieben werden? kann sie abgebaut und an einem anderen, für die Sicherheit im Straßenverkehr gewinnbringenderen Ort aufgebaut werden? Begründung: Eine mit öffentlichen Mitteln erstellte Anlage sollte auch genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 769 2018 Die Vorlage OF 510/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 476/2 Betreff: ScienceCenter ExperiMINTa Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem ScienceCenter ExperiMINTa aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 10.000,- EUR zur Ausstattung des neu anzumietenden Stockwerks im Objekt Hamburger Allee 22-24 zur Verfügung. Begründung: Die Anmietung eines weiteren Stockwerks im derzeit genutzten Objekt in der Hamburger Allee stellt eine große Chance für die weitere Entwicklung der ExperiMINTa dar. Trotz der zugesagten weiteren Unterstützung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt ist diese Ausweitung des ScienceCenters für den Förderverein eine finanzielle Herausforderung. Mit dem Zuschuss aus dem Budget des OBR 2 soll der Förderverein bei der Ausstattung der geplanten neuen Workshop- und Büroräume mit dem erforderlichen Mobiliar unterstützt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 169 2018 Die Vorlage OF 476/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "aus seinem Budget" das Wort "einmalig" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 456/2 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule Vorgang: OM 2283/17 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der OM 2283 bezüglich der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule unter Nr. 2 vorgeschlagene Aufstellung eines Warnhinweises auch an folgender Stelle vorzunehmen: Hamburger Allee / Ecke Nauheimer Straße. Begründung: Anregung von Elternvertretern der Bonifatiusschule. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2283 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO II, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2508 2017 Die Vorlage OF 456/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2017, OF 451/2 Betreff: Ersetzen des Kopfsteinpflasters in der Kurfürstenstraße zwischen der Schloßstraße und der Kasseler Straße Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Kürfürstenstraße zwischen der Kreuzungen zur Schloßstraße und zur Kasseler Straße am Westbahnhof insbesondere für Rollstuhlfahrer und Nutzern von Rollatoren, aber auch für Fußgänger mit Rollkoffer sowie für Radfahrer, verbessert werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung wird angeregt, das Kopfsteinpflaster auf dem Weg zum Westbahnhof zu ersetzen, um u.a. Rollstuhlfahrern und Nutzern von Rollatoren den Weg zum demnächst barrierefreien Westbahnhof zu erleichtern. Hierbei ist auch zu beachten, dass durch die bauliche Situation häufig Radfahrer auf den Fußweg ausweichen, um dem Kopfsteinpflaster zu entgehen, was zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern führt. Darüber hinaus fühlen sich auch Fußgänger mit Rollkoffern von dem Kopfsteinpflaster behindert. Fußgänger mit Rollkoffer mit dem Ziel Westbahnhof sind sehr häufig in dem beschriebenen Teil der Kurfürstenstraße anzutreffen. Namentlich wird zu prüfen sein, ob das Kopfsteinpflaster nicht komplett ersetzt werden kann und sollte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2506 2017 Die Vorlage OF 451/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 424/2 Betreff: Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen kurzfristig zur Verbesserung der Situation der Menschen ohne gesicherten Wohnsitz in Bockenheim ergriffen werden können 1. Einrichtung einer unbürokratisch arbeitenden zentral gelegenen Anlaufstelle, die einen kostenlosen Aufenthalt mit Beratungs- bzw. Vermittlungsangeboten ermöglicht. Bestehende Einrichtungen im Stadtteil wie das Stadtteilbüro können Hilfe in dieser Form nicht leisten. 2. Da ein Ausbau niedrigschwelliger Hilfen wie die Öffnung der B-Ebene der Hauptwache im Winter trotz des deutlich gewachsenen Bedarfs nicht absehbar ist, sollen gezielt Liegenschaften in Bockenheim auf ihre Eignung als - pauschal abzurechnende - Übernachtungsstätten geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind auch die besonderen Bedarfe der von Wohnungsverlust betroffenen Frauen zu berücksichtigen. Begründung: Nach Angaben von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe hat die Nachfrage nach Notüber-nachtungsplätzen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen - insbesondere Arbeitsmigrant/innen aus ost-, südost- und südeuropäischen Ländern - als nicht berechtigt gelten, städtische Notaufnahmeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Die in der ST 1301/2017 genannten Einrichtungen dienen der Versorgung von Berechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet und stehen für die genannten Hilfesuchenden nicht zur Verfügung. In Bockenheim leben von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen oft ohne Vertrag in einschlägig bekannten Mietshäusern, bei Freunden und Bekannten, aber auch in Einfahrten/Eingängen oder Kleingartenanlagen. Von den genannten Beratungsstellen gibt es im Stadtbezirk lediglich "FIM" in der Varrentrappstraße, wo in erster Linie Migrantinnen aus Ländern der Dritten Welt (aber auch aus EU-Ländern) im Einzugsbereich der gesamten Stadt betreut werden. Die Frage des Wohnungsverlusts spielt hier eher eine untergeordnete Rolle und wird meist im privaten Rahmen - kurzfristig -" gelöst". Auch die dort tätigen Beraterinnen halten eine Anlaufstelle und Angebote für pauschal finanzierte Übernachtungsmöglichkeiten für dringend erforderlich. Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.09.2017, OF 381/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2495 2017 1. Die Vorlage OF 381/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 424/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Parteien: SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2017, OF 413/2 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule 1. die Reaktionszeit der Ampel auf Höhe der Hamburger Allee 47 (für Überquerung der Fahrbahn stadteinwärts) bei Anforderung durch Fußgänger zu beschleunigen; 2. zu prüfen und ggf. umzusetzen, ob an der weiteren Querung der Fahrbahn stadtauswärts die Verkehrssicherheit des Zebrastreifens durch Aufstellen eines zusätzlichen Warnhinweises wie nachfolgend beispielhaft dargestellt sowie durch das Anbringen eines Blinklichts am Hinweisschild "Zebrastreifen" verbessert werden kann. Begründung: Anregung von Elternvertretern der Bonifatiusschule. Der o.g. Weg wird täglich vielfach von Gruppen von Schülerinnen und Schülern der Bonifatiusschule von und zu ihren Horten genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2283 2017 Die Vorlage OF 413/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2017, OF 375/2 Betreff: Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linie 73 Schloßstraße Höhe Hausnummer 12 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle der Linie 34 in der Schloßstraße Höhe der Hausnummer 12 die Sitzmöglichkeiten des Wartebereichs mit einem Witterungsschutz bzw. einer Überdachung für die Fahrgäste ausstatten zu lassen. Begründung: Der Wunsch nach einer Überdachung wurde von Nutzern der Haltestelle an den Ortsbeirat herangetragen. Die wartenden Fahrgäste sind den Witterungsverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Eine Überdachung der Sitzmöglichkeiten und des sonstigen Wartebereiches der Bushaltestelle würde daher vielen Fahrgästen die Wartezeit erleichtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2273 2017 Die Vorlage OF 375/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2017, OF 348/2 Betreff: Die Stadt, der Lärm und das Leben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Fanden in der Vergangenheit Lärmmessungen im Bereich der Breitenbachbrücke und im Bereich Kreuzung Schloßstraße/Ginnheimer Landstraße statt? Wie waren die Ergebnisse? 2. Finden auf der Breitenbachbrücke regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt? Wie sind die Ergebnisse? 3. Plant der Magistrat im Bereich der Breitenbachbrücke Geschwindigkeitsreduzierungen? 4. Plant der Magistrat im Bereich der Breitenbachbrücke bauliche Veränderungen auf den vier Fahrspuren? 5. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zur kompletten Umgestaltung der Schloßstraße wie sie dem Ortsbeirat am 28.11.2011 vorgestellt wurde? Wann wird die Planung umgesetzt werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 592 2017 Die Vorlage OF 348/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 357/2 Betreff: Ampelschaltungen Bernuspark/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob a) die Grünphase der Ampelschaltung der Fußgängerampel in der Schloßstraße, Höhe Bernuspark, sowie b) die Grünphasen der Ampelschaltungen der beiden Fußgängerampeln an der Kreuzung Rödelheimer Straße über die Schloßstraße bzw. Breitenbachbrücke jeweils für die Fußgänger verlängert werden kann. Begründung: Es ist Fußgängern nicht möglich, die Schloßstraße an den benannten Ampeln in einem Zuge bzw. einer Grünphase bei normalem Schritttempo zu überqueren, ohne dass die Ampel wieder auf Rot schaltet und die nächste Grünphase auf dem Mittelstreifen abgewartet werden muss. Dieser Sachverhalt wurde von verschiedenen Bürgern kritisch angefragt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2170 2017 Die Vorlage OF 357/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Ein Vertreter der LINKE; war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum
Partei: SPD
Ausbau des Radwegs auf der Hamburger Allee zwischen Nauheimer Sraße und Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof (entgegen der Einbahnstraße). Aktuell ist nur die Nutzung vom Westbahnhof kommend in Richtung Emser Straße/Nauheimer Straße möglich. In der entgegengesetzten Richtung müssen Radfahrer einmal ums Carreé fahren und weitere Ampeln sowie die große Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße mitnehmen. Dies könnte mit wenigen Mitteln vereinfacht und sicherer gemacht werden.
Unterstützer: 113
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAusbau des Radwegs auf der Hamburger Allee zwischen Nauheimer Sraße und Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof (entgegen der Einbahnstraße). Aktuell ist nur die Nutzung vom Westbahnhof kommend in Richtung Emser Straße/Nauheimer Straße möglich. In der entgegengesetzten Richtung müssen Radfahrer einmal ums Carreé fahren und weitere Ampeln sowie die große Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße mitnehmen. Dies könnte mit wenigen Mitteln vereinfacht und sicherer gemacht werden.
Unterstützer: 113
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEFußgänger:innen müssen von einer zur anderen Straßenseite der Schloßstraße über Gleise und eine unübersichtliche stark befahrene Straße laufen, um einkaufen gehen zu können… Warum es hier keine Fußgängerampel gibt ergibt keinen Sinn!
Unterstützer: 6
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEIn der Schloßstraße, Ecke Ederstraße fehlt eine Fußgängerampel. Menschen die von der einen Seite der Schloßstraße zur anderen zB beim Lidl einkaufen wollen - und das wollen VIELE - müssen über zwei stark befahrene Straßen/ Kreuzung und Straßenbahngleise laufen: und das OHNE FUSSGÄNGERAMPEL!
Unterstützer: 6
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAuf meine Anfrage zum Überholverbot auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2575) bekam ich diese Antwort "In der Eschersheimer Landstraße ist das Überholverbot folglich bereits wirksam, was sich durch den allgemeinen Überholmindestabstand von innerorts 1,50 Metern ergibt, der dort im Normalfall nicht eingehalten werden kann. Rein informativ dürfen Verkehrszeichen jedoch nicht aufgestellt werden." Da dieses AutofahrerInnen entweder nicht bekannt oder egal ist und diese Antwort keinem Radfahrer weiterhilft, könnte zumindest den unwissenden AutofahrerInnen das Überholverbot durch das Aufmalen des Verkehrszeichens 277.1 klar gemacht werden. Wie in der Schloßsstraße ist in der Eschersheimer das Überholverbot alleine durch die geringe Fahrbahnbreite begründet und daran könnte daher ebenso durch diese Zeichen erinnert werden.
Unterstützer: 25
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAuf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot. Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt. Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.
Unterstützer: 223
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Höhe Schloßstraße/Ecke Ederstraße hat die vielbefahrene Straße keine Fußgängerampel. Personen, die zum Einkaufen in den Lidl wollen, oder zur Bushaltestelle Ederstraße, sowie weiter zum Westbahnhof wollen, müssen neben der stark frequentierten Straße noch zusätzlich über Straßenbahnschienen laufen. Dazu kommt noch die Kreuzung, wastes nicht übersichtlicher macht! Oft sind Kinder und alte Menschen zu beobachten, die die Straße überqueren und sich dabei in Gefahr bringen!
Unterstützer: 16
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte die Tram 17 zwischen Nauheimer Straße und Friedensbrücke beschleunigen. Die Wartezeiten an den Ampeln sind teilweise sehr lang, die Tram bräuchte deutlich mehr Vorrang vor den Autos. Davon würde auch die Tram 16 profitieren, die auch über die Trasse verläuft. Bei Bedarf mit zweigleisigen Ausbau zwischen Nauheimer Straße und Varrentrappstraße, wenn es zur Besserung der Situation beiträgt.
Unterstützer: 15
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies eine viel verwendete Ampel ist (Verbindung Westbahnhof - Leipziger Straße) sollte über eine schnellere Ampelschaltung nachgedacht werden. Dies würde auch den unzähligen Kindern, die diese Ampel auf dem Weg zur Kita oder Schule überqueren zu Gute kommen, da sie weniger "schlechte Beispiele" zu sehen bekommen.
Unterstützer: 11
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEEine Fußgängerampel im Bereich Schloßstraße/ Ederstraße wäre sinnvoll, damit die Fußgänger nicht wild die Straße überqueren müssen
Unterstützer: 17
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEVerlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof. Entlastung der stark nachgefragten (hohes Fahrgastaufkommen) sowie verspätungsanfälligen Linie 34 & erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber 5 statt 10 Minuten-Takt). Hierdurch würden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen werden. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ca. 2-3 mehr Fahrzeuge benötigt.
Unterstützer: 38
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEIn der Schloßstraße Höhe der Polizei stehen keine Bäume oder Sträucher. Die Straße ist breit genug für ein paar Pflanzenkübel oder kleinere Bäume. Im Sommer heizt es sich extrem auf, mit ein bisschen grün wäre ein positiver Effekt für das Klima im Viertel gegeben. Man könnte auch einige Parkplätze entfernen und dort größere Bäume pflanzen.
Unterstützer: 30
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEWer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.
Unterstützer: 63
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEWer einmal versucht hat, die Fußgängerampel über die Theodor-Heuss-Allee in Höhe Varrentrappstr. in einem Ampelzyklus mit normalem Schritt zu überqueren, weiß, wovon ich spreche. Man würde dies schaffen, wenn man nur ein paar Sekunden mehr Zeit hätte. Wer nicht schnell genug ist, muss im Mittelstreifen die Abgase über sich ergehen lassen.
Unterstützer: 2
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEOft diskutiert, nie umgesetzt. Auf der Straße müssen die Prostitutierten oft unter unwürdigen Bedingungen arbeiten: Mangelnde Hygiene, keine Toiletten oder Waschmöglichkeiten, dazu sind die Frauen möglicherweise gewalttätigen Freiern hilflos ausgeliefert. Im Bahnhofsviertel gibt es zahlreiche Bordelle, in denen vergleichweise bessere Bedingungen vorzufinden sind. Daher sollte die Toleranzzone für die Straßenprostitution an der Theodor-Heuss-Allee in Frankfurt abgeschafft werden.
Unterstützer: 4
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAusbau des Radwegs auf der Hamburger Allee zwischen Nauheimer Sraße und Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof (entgegen der Einbahnstraße). Aktuell ist nur die Nutzung vom Westbahnhof kommend in Richtung Emser Straße/Nauheimer Straße möglich. In der entgegengesetzten Richtung müssen Radfahrer einmal ums Carreé fahren und weitere Ampeln sowie die große Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße mitnehmen. Dies könnte mit wenigen Mitteln vereinfacht und sicherer gemacht werden.
Unterstützer: 113
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAusbau des Radwegs auf der Hamburger Allee zwischen Nauheimer Sraße und Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof (entgegen der Einbahnstraße). Aktuell ist nur die Nutzung vom Westbahnhof kommend in Richtung Emser Straße/Nauheimer Straße möglich. In der entgegengesetzten Richtung müssen Radfahrer einmal ums Carreé fahren und weitere Ampeln sowie die große Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße mitnehmen. Dies könnte mit wenigen Mitteln vereinfacht und sicherer gemacht werden.
Unterstützer: 113
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEFußgänger:innen müssen von einer zur anderen Straßenseite der Schloßstraße über Gleise und eine unübersichtliche stark befahrene Straße laufen, um einkaufen gehen zu können… Warum es hier keine Fußgängerampel gibt ergibt keinen Sinn!
Unterstützer: 6
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEIn der Schloßstraße, Ecke Ederstraße fehlt eine Fußgängerampel. Menschen die von der einen Seite der Schloßstraße zur anderen zB beim Lidl einkaufen wollen - und das wollen VIELE - müssen über zwei stark befahrene Straßen/ Kreuzung und Straßenbahngleise laufen: und das OHNE FUSSGÄNGERAMPEL!
Unterstützer: 6
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAuf meine Anfrage zum Überholverbot auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2575) bekam ich diese Antwort "In der Eschersheimer Landstraße ist das Überholverbot folglich bereits wirksam, was sich durch den allgemeinen Überholmindestabstand von innerorts 1,50 Metern ergibt, der dort im Normalfall nicht eingehalten werden kann. Rein informativ dürfen Verkehrszeichen jedoch nicht aufgestellt werden." Da dieses AutofahrerInnen entweder nicht bekannt oder egal ist und diese Antwort keinem Radfahrer weiterhilft, könnte zumindest den unwissenden AutofahrerInnen das Überholverbot durch das Aufmalen des Verkehrszeichens 277.1 klar gemacht werden. Wie in der Schloßsstraße ist in der Eschersheimer das Überholverbot alleine durch die geringe Fahrbahnbreite begründet und daran könnte daher ebenso durch diese Zeichen erinnert werden.
Unterstützer: 25
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAuf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot. Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt. Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.
Unterstützer: 223
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Höhe Schloßstraße/Ecke Ederstraße hat die vielbefahrene Straße keine Fußgängerampel. Personen, die zum Einkaufen in den Lidl wollen, oder zur Bushaltestelle Ederstraße, sowie weiter zum Westbahnhof wollen, müssen neben der stark frequentierten Straße noch zusätzlich über Straßenbahnschienen laufen. Dazu kommt noch die Kreuzung, wastes nicht übersichtlicher macht! Oft sind Kinder und alte Menschen zu beobachten, die die Straße überqueren und sich dabei in Gefahr bringen!
Unterstützer: 16
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte die Tram 17 zwischen Nauheimer Straße und Friedensbrücke beschleunigen. Die Wartezeiten an den Ampeln sind teilweise sehr lang, die Tram bräuchte deutlich mehr Vorrang vor den Autos. Davon würde auch die Tram 16 profitieren, die auch über die Trasse verläuft. Bei Bedarf mit zweigleisigen Ausbau zwischen Nauheimer Straße und Varrentrappstraße, wenn es zur Besserung der Situation beiträgt.
Unterstützer: 15
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies eine viel verwendete Ampel ist (Verbindung Westbahnhof - Leipziger Straße) sollte über eine schnellere Ampelschaltung nachgedacht werden. Dies würde auch den unzähligen Kindern, die diese Ampel auf dem Weg zur Kita oder Schule überqueren zu Gute kommen, da sie weniger "schlechte Beispiele" zu sehen bekommen.
Unterstützer: 11
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEEine Fußgängerampel im Bereich Schloßstraße/ Ederstraße wäre sinnvoll, damit die Fußgänger nicht wild die Straße überqueren müssen
Unterstützer: 17
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEVerlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof. Entlastung der stark nachgefragten (hohes Fahrgastaufkommen) sowie verspätungsanfälligen Linie 34 & erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber 5 statt 10 Minuten-Takt). Hierdurch würden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen werden. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ca. 2-3 mehr Fahrzeuge benötigt.
Unterstützer: 38
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEIn der Schloßstraße Höhe der Polizei stehen keine Bäume oder Sträucher. Die Straße ist breit genug für ein paar Pflanzenkübel oder kleinere Bäume. Im Sommer heizt es sich extrem auf, mit ein bisschen grün wäre ein positiver Effekt für das Klima im Viertel gegeben. Man könnte auch einige Parkplätze entfernen und dort größere Bäume pflanzen.
Unterstützer: 30
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEWer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.
Unterstützer: 63
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEWer einmal versucht hat, die Fußgängerampel über die Theodor-Heuss-Allee in Höhe Varrentrappstr. in einem Ampelzyklus mit normalem Schritt zu überqueren, weiß, wovon ich spreche. Man würde dies schaffen, wenn man nur ein paar Sekunden mehr Zeit hätte. Wer nicht schnell genug ist, muss im Mittelstreifen die Abgase über sich ergehen lassen.
Unterstützer: 2
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEOft diskutiert, nie umgesetzt. Auf der Straße müssen die Prostitutierten oft unter unwürdigen Bedingungen arbeiten: Mangelnde Hygiene, keine Toiletten oder Waschmöglichkeiten, dazu sind die Frauen möglicherweise gewalttätigen Freiern hilflos ausgeliefert. Im Bahnhofsviertel gibt es zahlreiche Bordelle, in denen vergleichweise bessere Bedingungen vorzufinden sind. Daher sollte die Toleranzzone für die Straßenprostitution an der Theodor-Heuss-Allee in Frankfurt abgeschafft werden.
Unterstützer: 4
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DE