Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2021, OF 188/3 Betreff: Baustelle Eckenheimer Landstraße 24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den Sachstand zum Bauvorhaben Eckenheimer Landstraße 24 zu prüfen und darüber im Detail zu berichten. Dabei sollen vor allem folgende Fragen Berücksichtigung finden: 1. In der Eckenheimer Landstraße 24 ist seit geraumer Zeit keine Bautätigkeit mehr zu beobachten - was sind die Gründe, gibt es einen Baustopp und bis wann wird dieser Zustand dauern? 2. Wann wird vor allem auch das kleine Plätzchen seitlich des Hauses von Baugegenständen freigeräumt? Es ist im Moment mit Baumaterialien zugestellt, Gehweg und Fahrradweg sind seit Monaten gesperrt. Wann ist mit einem Rückbau der Absperrung zu rechnen? 3. Am Haus wurden die Gründerzeitverzierungen um die Fenster abgeschlagen. Wie konnte das genehmigt werden und mit welcher Begründung? Begründung: Es ist in einem Stadtteil, in es kaum Platz gibt, nicht nachvollziehbar, dass für ein Bauvorhaben vier Wohnungen so lange leer stehen und ein Platz einschließlich Fahrrad- und Gehweg auf unbestimmte Zeit gesperrt wird. Im Nordend gilt außerdem eine Erhaltungssatzung, die verbietet, willkürlich historische Verzierungen von Gründerzeithäusern zu zerstören. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1477 2022 Die Vorlage OF 188/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 149/3 Betreff: Fahrradbügel Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf zwei Autoparkplätzen vor dem REWE auf der Eckenheimer Landstraße Nr. 97 Fahrradbügel als auch Stellplätze für Lastenräder in ausreichender Zahl zu installieren. Begründung: Die Fahrradständer neben der Rewe Filiale sind zumeist überfüllt was dazu führt, dass Fahrräder kreuz und quer abgestellt werden. Die meisten Menschen besuchen den Supermarkt zur Nahversorgung zu Fuß oder mit dem Rad und nicht mit dem Auto. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1286 2021 Die Vorlage OF 149/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2021, OF 147/9 Betreff: Blumenwiese Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat nach dem Ergebnis des Tests einer Wildblumenwiese auf dem Mittelstreifen der Hügelstraße auf Höhe der Einmündung der Fontanestraße Richtung Westen. Sollte das Ergebnis derzeit noch nicht vorliegen, wann ist damit zu rechnen? Hier wurde vor zwei Jahren der Versuch gestartet, eine Wildblumenwiese anzusiedeln. Bei entsprechend positiven Ergebnissen sollte das Konzept auf weitere Bereiche des grünen Mittelstreifens entlang der Hügelstraße ausgedehnt werden. Begründung: Bei positivem Ergebnis begrüßt der Ortsbeirat die Aussaat weiterer Wildblumenwiesen in dem genannten Bereich. Bereits mit der OF 699/9 vom 17.10.2019 war das Thema vom Ortsbeirat aufgegriffen worden, der Antrag aber aufgrund der Zusage einer Testphase seinerzeit zurückgezogen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1253 2021 Die Vorlage OF 147/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 152/10 Betreff: Ampelkonzept für die Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Ampelschaltung auf der Gießener Straße einheitlich so zu regeln, dass eine Lösung einerseits die Bedeutung dieser Straße als Durchgangsstraße betont und den Autoverkehr von der Homburger Landstraße durch bessere Flüssigkeit ableitet, gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass die U-Bahnstationen für Fußgänger gut zugänglich sind, die Schüler an der Theobald-Ziegler-Schule ungefährdet und schnell die Straße queren können und die Radfahrer möglichst ungehindert fahren können. Begründung: Es ist unbedingt erforderlich, dass die Gießener Straße möglichst viel Durchgangsverkehr aufnimmt, um den Kernort Preungesheim zu entlasten. Gegenwärtig wird die Ampelschaltung aber von den Autofahrern als so behindernd empfunden, dass sie offensichtlich lieber die Homburger Landstraße befahren. Gleichzeitig gibt es Beschwerden über zu lange Wartezeiten bei der Querung für Fußgänger und auch die Situation für Radfahrer ist trotz umfangreicher Umbauarbeiten insbesondere auch wegen der Ampelschaltung wenig befriedigend. Die spiegelt sich auch in verschiedenen Einzelanträgen des Ortsbeirats 10. Insgesamt scheint aber eine Gesamtoptimierung geboten, weil letztlich im Moment für keine Nutzergruppe auf der gesamten Strecke eine befriedigende Situation besteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1219 2021 Die Vorlage OF 152/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 151/10 Betreff: Absicherung der Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Gummersbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten wie die Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Gummersbergstraße abgesichert werden kann, insbesondere ob hier Fahrradbügel so gesetzt werden können, dass auf dieser Einmündungsfläche nicht auch noch geparkt wird. Begründung: Der stadtauswärtsführende Radweg mündet an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Gummersbergstraße ohnehin in einer recht unübersichtlichen Situation für alle Verkehrsteilnehmer in die folgende 30-Zone auf der Eckenheimer Landstraße. Diese Situation wird vollends gefährlich, wenn in diesem Einmündungsbereich auf dem Fußgänger bzw. Radweg auch noch unzulässig geparkt wird. Deshalb ist hier etwa durch Fahrradbügel Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1218 2021 Die Vorlage OF 151/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße abgesichert werden kann, dass auf der Einmündungsfläche nicht auch geparkt wird und Fahrradfahrer nicht bedrängt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 178/10 Betreff: Künftige Ringstraßenbahn Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Neuerungen in Sachen Ringstraßenbahn im Bereich Eckenheim und Preungesheim, insbesondere hinsichtlich der bisherigen Varianten Homburger Landstraße respektive Gießener Straße, vorgesehen sind, 2. welche Änderungen beziehungsweise Verbesserungen zu 1., insbesondere in den Linien-Taktungen insgesamt sowie beim Umsteigen von und zu Bussen sowie der U5 vorgesehen sind, 3. ob, und wenn ja, wo Bäume sowie KFZ-Stellplätze zu 1. wegfallen werden, 4. wann die aktuellen Planungen zu 1. im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden? Begründung: Der ÖPNV in Frankfurt ist rasch auszubauen, zu optimieren und insgesamt solide aufzustellen. Ein gut funktionierender ÖPNV bietet viele Linien, um möglichst das Umsteigen zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1236 2021 Die Vorlage OF 178/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 150/10 Betreff: Verlängerung des Halteverbots in der Niederbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Halteverbotszeichen (Verkehrszeichen 283.10) in der Niederbornstraße bis an die Einmündung der Eckenheimer Landstraße vorgezogen wird. Hierdurch soll das Abbiegen der LKW gefahrlos und der Leichtigkeit des Verkehrs unterstützend möglich werden. Begründung: In der Eckenheimer Landstraße kommt es im Einmündungsbereich in die Niederbornstraße häufig zu einem Verkehrschaos. Die Einmündung aus der Eckenheimer Landstraße wird häufig von parkenden Fahrzeugen in der Niederbornstraße verstellt, sodass LKW-mit Anhänger oder Sattelzug-LKW nicht einbiegen können. Das absolute Halteverbotszeichen befindet sich zurzeit in der Niederbornstraße, südseitig ca. 30 Meter hinter der Einmündung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1217 2021 Die Vorlage OF 150/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2021, OF 116/9 Betreff: Es ist an der Zeit: Zwischen Dornbusch und Hügelstraße fehlt der Fahrradweg - den Lückenschluss zeitnah vornehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Eschersheimer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Dornbusch sichere und breite Radfahrstreifen in beiden Richtungen anzulegen und diese Lücke im Radverkehrsnetz endlich zu schließen Begründung: Der einspurige Ausbau der Eschersheimer Landstraße war mit vielen Befürchtungen verbunden und KritikerInnen befürchteten Verkehrschaos mit Staus auf Einfall- und Ausfallstraßen, mehr Belastung durch Abgase und die schwierigere Belieferung von HändlerInnen. Die Bedenken scheinen sich nicht zu bewahrheiten. Die EinzelhändlerInnen an der Eschersheimer Landstraße sind, entgegen ihren ursprünglichen Befürchtungen, zufrieden. Auch im Berufsverkehr läuft der Verkehr flüssig und die Parkplatzsuche ist nicht schwieriger geworden, da der Parkraum schon immer knapp war. Der Autoverkehr rollt sehr geordnet auf der linken Fahrspur und RadfahrerInnen können wesentlich sicherer und angenehmer, mit weniger Angst besetzt, den rechten Fahrstreifen für sich nutzen. Im Gegensatz zum südlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, wo sich RadfahrerInnen am Fahrbahnrand, eingequetscht zwischen parkenden und sich überholenden Autos, durchkämpfen müssen. Der mit einer Linie abgetrennte Fahrstreifen für RadfahrerInnen, im besten Fall rot markiert, der bei Bedarf von Autos überfahren werden darf, bietet mehr Platz. RadfahrerInnen, die langsamere RadlerInnen überholen wollen, können das, ohne die Spur verlassen zu müssen. Der offensichtlich gelungene Umbau der Eschersheimer Landstraße kann als Beleg dafür gesehen werden, dass sich die Verkehrssituation auf den Ein- und Ausfallstraßen durchaus verbessern lässt. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 104/3 Betreff: Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept vorzuschlagen, wie der Verkehr im Dreieck Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße neu geregelt werden kann, wenn die derzeit provisorische Umwandlung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße dauerhaft bestehen bleiben soll. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, der Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt und miteinander abgewogen werden. Insbesondere ist zu klären: wie der PKW- und Lieferverkehr mit Ziel Oeder Weg künftig sinnvoll geführt werden kann, um Ausweichverkehr wie über die Finkenhofstraße oder durch das Holzhausenviertel zu vermeiden. wie der Fuß- und der Radverkehr sowie das Car-Sharing im Viertel gestärkt werden können, um Anreize zu setzen, auf ein eigenes Auto zu verzichten - ist beispielsweise eine Fahrradstraße in West-Ost-Richtung möglich, die den Oeder Weg kreuzt? wo Anwohner und Gewerbetreibende, die auf ein Auto angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten vorfinden können. Ist bspw. eine Quartiersgarage denkbar, die sich über Kunden auf dem Oeder Weg und/oder über Unternehmen entlang der Eschersheimer Landstraße gegenfinanzieren lässt und die idealerweise von einer der Hauptstraßen erreichbar wäre? Könnten weitere Parkflächen damit kompensiert und oberirdisch weiterer Raum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden? Ein solches Gesamtverkehrskonzept muss vorliegen, bevor die Testphase des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße abgeschlossen ist. Begründung: Die Umwandlung des Oeder Wegs zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße führt schon jetzt zu Ausweichbewegungen des von Süden kommenden Verkehrs, der nun vor allem über die Finkenhofstraße fließt, die erste Abzweigung von der Eschersheimer Landstraße. Die enge Straße ist dem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen ebenso wie der sich anschließende Bornwiesenweg, sodass sich der Verkehr zum Ärger der Anwohner zurückstaut. Es ist anzunehmen, dass sich diese Situation bei der jetzigen Verkehrsführung noch verschlimmert, wenn die Heinestraße, wie von einigen Anwohnern und Teilen des Ortsbeirats gewünscht, zum Bornwiesenweg hin in eine Sackgasse umgewandelt wird. Mit der Diagonalsperre im Norden sind weitere Ausweichbewegungen ähnlich zur Finkenhofstraße zu befürchten. Eingriffe in den Straßenverkehr führen immer zu Verkehrsverlagerungen. Um zu vermeiden, dass sich der Ortsbeirat permanent mit den Konsequenzen weiterer kleinteiliger Änderungen befassen muss, welche die Komplikationen, die sie bekämpfen wollen, nur verlagern und verstärken, ist ein Gesamtverkehrskonzept für den gesamten genannten Bereich notwendig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1034 2021 Die Vorlage OF 104/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 142/10 Betreff: Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob und wenn ja wann die Ampelanlage an der Ecke Homburger Landstraße /Weilbrunnstraße ehestens mit akustischen Hilfen als Blindenampel ausgestattet werden kann, 2. soweit noch nicht geschehen, die Ampel auf die Prioritätenliste für Blindenampeln aufgenommen werden kann. Begründung: Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1019 2021 Die Vorlage OF 142/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 119/10 Betreff: Piktogramme "Tempo 30" für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße Östlich der Homburger Landstr. ist jeweils beginnend/endend am Kaiserkronenweg, Berkersheimer Weg und der Julius-Brecht-Str. eine sehr weitläufige 30er-Zone eingerichtet. Vom Gebäude Am Schieferstein 21 ist beispielsweise bis zum Verlassen der Zone eine einfache Strecke von rund 1.250 Meter zurückzulegen! Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen offensichtlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird basierend auf der VwV zur StVO gebeten, entsprechende 30-Piktogramme aufzubringen. Hier insbesondere Berkersheimer Weg Am Neuenberg Am Schieferstein Im Steinbügel Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1011 2021 Die Vorlage OF 119/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 76/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Gründe: I. Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren beim Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. II. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft der Stadt wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 76/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 931 2021 Die Vorlage OF 76/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19; OM 6986/20 OBR 3 Erneut wird der Magistrat aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße mit Scheffelstraße und Eschenheimer Anlage zu sorgen. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oederwegs kommt es erwartungsgemäß zu größerem Verkehrsaufkommen in anderen Strassen, so auch in der Eckenheimer Landstraße und dem Anlagenring. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen sind die Gefahren noch gestiegen, es ist besonders brisant, dass die gestiegene Zahl der Autos mit dem Schulbeginn in Hessen zusammengefallen ist. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Dieser Ortsbeirat hat nun schon zweimal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 126/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1280 2021 Die Vorlage OF 126/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 72/15 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße / Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Wir halten 6 bis 8 Sekunden zusätzlich hier für angemessen, so wird der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt. Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 928 2021 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 68/15 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: OM 6742/20 OBR 15; ST 1264/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der an der Heinrich-Berbalk-Straße liegende und vielfach genutzte Bolzplatz erhalten bleibt oder der dortigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus den Bebauungsplänen Nr. 516/ Nr. 923 zum Opfer fällt. Sollte dies der Fall sein wir um Mitteilung gebeten, welcher Alternativstandort in diesem Bereich für den Bolzplatz in Frage kommt. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 ist zu entnehmen: "Im Vortrag des Magistrats zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße (M 211 vom 12.11.2018/ § 3491 vom 13.12.2018) wurde bereits dargelegt, dass hier ergänzend zum Baurecht für die geplanten Schulstandorte u. a. auch das Baurecht für die Erschließungsstraße geschaffen werden soll. Daher wird die für einen Kreisverkehrsplatz erforderliche Fläche weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 923 sein." Aufgrund dieses Vorhabens besteht die Befürchtung, dass der dort liegende Bolzplatz nicht erhalten bleiben soll. Da es jedoch jetzt schon an Sport- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche fehlt, wäre dies ein inakzeptabler Zustand. Sollte es also zutreffen, dass dieser Bolzplatz entfernt wird, ist innerhalb des Bereichs vorgenannter Bebauungspläne Ersatz zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 925 2021 Die Vorlage OF 68/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 90/9 Betreff: Kreuzung Felix-Dahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit der Kreuzungsbereich Felix-Dahnstraße ./. Ricarda-Huch-Straße durch Straßenmarkierung entschärft werden kann. Begründung: Zwischen den beiden Fahrbahnen der Hügelstraße ist der Kreuzungsbereich unmarkiert. Sowohl von der Felix-Dahn-Straße darf links und rechts abgebogen werden, als auch aus der Ricarda-Huch-Straße heraus. Hierbei ist nicht ersichtlich, ob tangential oder nicht tangential abgebogen werden muss. Da hier jeder Autofahrer seiner eigenen Interpretation folgt, kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere wenn aus beiden Seitenstraßen zeitgleich ein Auto eilig, von querendem Verkehr getrieben, auf den Kreuzungsbereich schießt. Eine Markierung auf der Kreuzung und eine klare Fahrstreifenbegrenzung mit Zeichen 295 könnte Abhilfe schaffen. Vorschlagszeichnung siehe Seite 2 (gelbe Linie). Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 90/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 94/9 Betreff: Fußgängerüberwege in der Hügelstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Situation für Fußgänger*innen an den Fußgängerüberwegen entlang der Hügelstraße zu verbessern Begründung: An den Fußgängerüberwegen entlang der Hügelstraße kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Dies liegt zum einen an der Unsicherheit der Autofahrenden, welche Geschwindigkeiten in den entsprechenden Bereichen der Hügelstraße erlaubt bzw. einzuhalten sind, zum anderen an der geringen Bereitschaft § 26 (1) StVO zu beachten. Es scheint mittlerweile zum Kavaliersdelikt zu verkommen sein, auch bei querenden Fußgänger*innen noch schnell mit seinem Pkw über den Überweg zu huschen. In den Seitenstraßen wohnen viele ältere Damen und Herren, die einen entsprechenden Schutz beim Queren benötigen. Selbst flinke Fußgänger werden hier häufig gefährlich von Kraftfahrzeugen geschnitten. Die Perspektive der Autofahrenden einnehmend zeigt, dass beim Anfahren an die Überwege der Einblick auf Herannahende zumindest auf der Seite der beiden Parkstreifen oft unübersichtlich ist. Fußgänger können erst spät erkannt werden - gerade zu dunkleren Tageszeiten. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 sowie eine andere Ausschilderung der entsprechenden Furten könnte hilfreich sein. Kontrollmaßnahmen, bei der das Verhalten von Autofahrern an einem Zebrastreifen überwacht und ggf. kontrolliert wird, könnte zu einem neuen Bewusstsein für die Gefährlichkeit der Situation an den Fußgängerüberwegen beitragen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 94/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und BFF (= keine Zurückstellung); LINKE. (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1059 2021 Die Vorlage OF 94/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 89/3 Betreff: Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Einrichtung einer Diagonalsperre am nördlichen Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße zu verzichten. Stattdessen soll der Magistrat prüfen und berichten, inwiefern sich das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße auch mit der Installation von Bodenschwellen und Fahrbahnverschwenkungen umsetzen lässt, die den motorisierten Verkehr auf Fahrradgeschwindigkeit herunterbremsen. Begründung: Der Oeder Weg ist eine von wenigen verbliebenen Einkaufsstraßen in Frankfurt, noch dazu eine mit sehr wenig Leerstand, trotz Coronapandemie und einem zunehmenden Trend zum Onlineshopping. Das ist der Arbeit der ansässigen Gewerbetreibenden zu verdanken, die sich über Jahre einen treuen Kundenstamm aufgebaut haben, der weit über das Nordend hinausreicht. Mit der Diagonalsperre fürchten die Gewerbetreibenden von diesen Kunden abgeschnitten zu werden. Ein entsprechender Brief, gezeichnet von 22 Gewerbetreibenden des Oeder Wegs, mit der Bitte, auf die Diagonalsperre im Norden ebenso zu verzichten wie auf die Schranke im Süden und den Wegfall von 79 Parkplätzen, ging der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Mitte Juli zu. Schranke und Parkplatzrückbau sind inzwischen umgesetzt. Die Gewerbetreibenden fürchten, sich nicht mehr auf dem Oeder Weg halten zu können. Ein Verlust an Attraktivität dieser Stadtteil-Einkaufsstraße steht ebenso zu befürchten wie ein Verlust an Arbeitsplätzen. Der Wegfall von Geschäften - und damit auch von Kunden - kann zudem einen Dominoeffekt auslösen und die Existenznot anderer Gewerbetreibender, insbesondere der Gastronomie, verschärfen. Im Gegensatz zur kritisierten Diagonalsperre sind Bodenschwellen und Verschwenkungen einfach und provisorisch einzurichten. Sie erlauben es, Fahrzeugen von Norden weiterhin in den Oeder Weg ein- und die Geschäfte anzufahren und machen den Oeder Weg durch die Drosselung auf Fahrradgeschwindigkeit sowohl fahrradfreundlich als auch unattraktiv für den Durchfahrtsverkehr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 97/10 Betreff: Fahrradbügel zur Absicherung der Fahrradspur in der Eckenheimer Landstraße an der Kreuzung Hügelstraße stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass durch Setzen des im Rahmen der Begehung von Fahrradbüro und OBR verabredeten Fahrradbügels sichergestellt wird, dass die in der Eckenheimer Landstraße an der Kreuzung Hügelstraße stadteinwärts eingerichtete Fahrradspur von parkenden Autos freigehalten wird. Begründung: Die kleine Fahrradspur an dieser Kreuzung in der Eckenheimer Landstraße soll den Fahrradfahrern, die dort gegen die Fahrtrichtung der für sie nicht geltenden Einbahnstraße unterwegs sind, ein möglichst sicheres Kreuzen ermöglichen. Leider ist sie ständig zugeparkt. Deshalb war im Rahmen der Begehung verabredet worden, den Beginn dieser Spur mit einem Fahrradbügel abzusichern, um so das Parken dort zu verhindern. Nachdem nun die anderen Bügel, die besprochen worden waren, installiert sind, dieser aber nicht erstellt wurde, muss hier an dieser besonders gefährlichen Stelle auch noch dringend ein Bügel erstellt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 629 2021 Die Vorlage OF 97/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 1 SPD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 89/10 Betreff: Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche sinnvollen Maßnahmen ein sicheres Überqueren der Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames (als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz) ermöglicht werden soll. Begründung: Mehr Sicherheit für Fußgänger ist dort erforderlich, auch aufgrund der stetig steigenden Besucherzahlen. Dies gilt auch mit Blick auf das wichtige Projekt "Wildnis wagen" im Nordpark. Der Alte Flugplatz sowie auch der Nordpark haben sich gut etabliert und werden auch weiter an Bedeutung gewinnen. Dies auch gemeinsam, so dass entsprechende Querungssicherheit erforderlich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 638 2021 Die Vorlage OF 89/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2021, OF 29/14 Betreff: Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen? Für das zukünftige Gymnasium Nord in Bonames ist der B-Plan 923 aufgestellt worden. Demnach wird der neue Schulstandort unmittelbar an einer Stadtbahnhaltestelle liegen. Die Vernetzung im Fuß- und Radverkehr mit den angrenzenden Quartieren erfolgt über eine neue Ortsrandstraße zwischen Homburger Landstraße und dem Schulgelände. Wie aber werden die Schülerinnen und Schüler aus den südöstlich der Schule gelegenen Stadtteilen Nieder-Erlenbach und Harheim ihre Schule erreichen, denen die U-Bahn dabei keinen Nutzen bringt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Schule für Schülerinnen und Schüler sicher und schnell erreichbar sein wird, die mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 137 2021 Die Vorlage OF 29/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 60/15 Betreff: Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Anwohner der Homburger Landstraße beklagen das hohe Verkehrsaufkommen und die gestiegene Lärmbelastung. Die Homburger Landstraße ist zwischen Bernerstraße und U-Bahnstation "Bonames Mitte" als Anliegerstraße ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Welche Maßnahmen sind aus der Sicht des Magistrats sinnvoll, um den Durchgangsverkehr einzudämmen und hier Abhilfe für die Anwohner zu schaffen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 124 2021 Die Vorlage OF 60/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung); 6 CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 100/3 Betreff: Ladezone für die Eckenheimer Landstraße 267 bis 275 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Eckenheimer Landstraße 267 - 275 eine Ladezone für gewerblichen Lieferverkehr einzurichten. Begründung: In genanntem Bereich befinden sich mehrere Geschäfte, die regelmäßig beliefert werden. Des Weiteren wird Platz für Paketlieferdienste benötigt. Die derzeitige Situation ohne Ladezone bewirkt, dass genannte Dienste auf dem Fahrradstreifen halten und so den Radverkehr gefährden. Regelmäßig entsteht auch die Situation, dass Rettungsfahrzeuge nicht an den seitlich haltenden Lieferdiensten vorbeikommen und hierdurch aufgehalten werden. Da die Strecke durch Einsatzfahrzeuge der Wache 1 im Einsatz ständig genutzt wird, kommt es häufig zu solchen Situationen. Quelle: www.google.com/search?q=ladezone+tag+und+nacht&client=firefox-b-d&source =lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwjLlJPH5sbyAhWPMBQKHTPuCjUQ_AUoAXoECAE QAw&biw=1920&bih=899#imgrc=yFbu7qxTvcI2KM Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 728 2021 Die Vorlage OF 100/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2021, OF 88/3 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben Vorgang: M 47/19; NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die provisorische Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß der Beschlussvorlage M47 "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main" und des Antrags Nr. 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" zügig voran zu treiben und den nördlichen provisorischen Modalfilter mit einem Diagonalfilter Ecke Holzhausenstraße/Oeder Weg wie vom Amt für Straßenbau & Erschließung vorgeschlagen umzusetzen. Begründung: Der Erfolg des fahrrad- und flanierfreundlichen Oeder Wegs hängt im hohen Maße davon ab, wie viel motorisierter Durchgangsverkehr dort weiterhin fährt. Das heißt, Autoverkehr, der nicht direkt den Oeder Weg oder angrenzende Straßen ansteuert, sondern auf dem Weg in die Innenstadt ist, sollte nicht über eine Quartiersstraße fahren. Diese sollte für die dort einkaufenden, essenden, radfahrenden oder dem gezielt dort hinfahrenden Autoverkehr vorbehalten sein. Wenn der Durchgangsverkehr nicht mehr über den Oeder Weg fährt, erhöht sich die Aufenthaltsqualität, sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen. Dennoch bleiben alle Geschäfte mit dem Auto erreichbar. Der Diagonalfilter ist die ideale Lösung um den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen. Die Variante "Schranke am nördlichen Beginn des Oeder Wegs" würde verkehrlich vermutlich nicht den gewünschten Effekt herbeiführen. Vielmehr würde der Durchgangsverkehr über kurz oder lang, durch einen kurzen Schlenker über die Eckenheimer Landstraße, diese Schranke umfahren, wodurch der Nutzen der Gesamtmaßnahme sich deutlich reduzieren würde. Der Diagonalfilter wäre ein grünes Tor in den fahrradfreundlichen Oeder Weg, eine Schranke würde bildlich eine andere Sprache sprechen. Die Mehrwerte des Diagonalfilters sind neben dem Effekt, den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen, folgende: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, weniger Lärm- und Schadstoffemissionen, neues Grün und neue sichere und bequemere Querung der Kreuzung für zu Fußgehende. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 724 2021 Die Vorlage OF 88/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, LINKE., Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg so zu gestalten, dass - die Holzhausenstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße durchgehend befahrbar bleibt, - der Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße in beiden Richtungen befahrbar bleibt, - an der Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg, von Norden kommend, ausschließlich nach rechts in Richtung Westen abgebogen werden kann. Die Geradeausfahrt aus Norden in den Oeder Weg wird durch eine quergestellte Pollerreihe (oder ein anderes bauliches Element) verhindert, die schmal zwischen den beiden Fahrtrichtungen der Holzhausenstraße steht. Diese ist in der Breite so bemessen, dass der von Norden kommende Verkehr zwar an der Durchfahrt in den unteren Oeder Weg gehindert wird, aber der von Süden den Oeder Weg hinaufkommende Bus sie beim Linksabbiegen in die Holzhausenstraße ohne Probleme passieren kann. - durch die genannte Pollerreihe (oder ein anderes Element) auch das Linksabbiegen aus der östlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg verhindert wird, - das Rechtsabbiegen aus der westlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg, insbesondere für den Bus, problemlos möglich ist. Für diese Verkehrsführung wird eine Pilotphase von einem halben Jahr anberaumt. Erst wenn sich diese Verkehrsführung nicht bewähren sollte, werden andere Lösungen für die Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Oeder Weg aus Richtung Norden erprobt. Begründung: Gegenüber einer Einbahnstraßenregelung Richtung Norden im Oeder Weg zwischen Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße ist die oben vorgeschlagene Lösung wirksamer und anwohnerfreundlicher, dabei ebenfalls einfach, auch zur Probe, durchführbar. Bei der Einbahnstraßenregelung müsste der gesamte Verkehr von Norden um den engen Bereich am oberen Ende des Oeder Wegs auf die Eckenheimer Landstraße herumgeführt werden, was zur erhöhten Belastung der Anwohner in diesem Bereich sowie zur vermehrten Staubildung führt. Nach dieser Umfahrung würde dann der Verkehrsanteil, der nach Westen will, in die Holzhausenstraße einbiegen - ein unnötiger Umweg gegenüber der Lösung im Antrag. Auf dem gleichen Wege würde aber auch der Durchgangsverkehr aus Richtung Norden in den Oeder Weg gelangen, da man von der Holzhausenstraße problemlos nach links in den Oeder Weg abbiegen könnte. Auch ein Linksabbiegeverbot würde da nur wenig helfen. Damit wäre das eigentliche Ziel, den von Norden kommenden Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg herauszuhalten, konterkariert. Das Argument, dass es bei der im Antrag vorgeschlagenen Lösung für den Bus zu schwierig sei, von Süden nach links in die Holzhausenstraße abzubiegen, kann im Übrigen nicht nachzogen werden, da es nachweislich in Frankfurt für Busse wesentlich schwierigere Abbiege- und Wendesituationen gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Nebenvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 61/3 Betreff: Nachfrage zur Datengrundlage der Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Oeder Weg Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 In der Stellungnahme ST 1153 vom 25.5.2021 sichert der Magistrat dem Ortsbeirat 3 zu, die zunächst provisorischen Umgestaltungsmaßnahmen des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße mit Verkehrsuntersuchungen zu begleiten. Die Verkehrsuntersuchungen sollen dem Zweck dienen, mögliche Verlagerungen des Kfz-Verkehrs zu erkennen, sodass das Umsetzungskonzept gegebenenfalls korrigiert werden könne. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: 1. ob bereits Verkehrsdaten für den Oeder Weg und die angrenzenden Wohngebiete zwischen Eschersheimer und Eckenheimer Landstraße vorliegen, welche als "Status- Quo-Daten" dienen können, um sie nach der Umgestaltung mit den neuen Verkehrsdaten abgleichen zu können. 2. falls diese Daten noch nicht vorliegen: Ob und wann der Magistrat diese Verkehrsdaten erheben wird. 3. Welche Parameter der Magistrat in die Untersuchung einbeziehen wird. 4. Welche Veränderungen dieser Parameter er im Zuge der Umgestaltung erwartet und wie er die erwarteten Veränderungen bewertet. Begründung: Die Umgestaltungsmaßnahmen entlang des Oeder Wegs geschehen zunächst provisorisch, um auf Veränderungen und Verlagerungen des Kfz-Verkehrs reagieren zu können. Erwartbare Veränderungen des Kfz-Verkehrs können ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sein - beispielsweise im Holzhausenviertel, insbesondere in der Holzhausenstraße, die im Norden zur Hauptzufahrtsstraße in den Oeder Weg werden wird, aber auch auf der Eckenheimer Landstraße, auf die der von Norden kommende Verkehr umgeleitet wird - sowie eine Zunahme des Parksuchverkehrs. Um den hiervon Betroffenen die Sorge vor den Veränderungen zu nehmen und möglichst viele von den positiven Seiten der angestrebten Umgestaltung zu überzeugen, ist eine offene Kommunikation darüber, welche Auswirkungen die Umgestaltung mit sich bringen wird, ebenso wichtig, wie eine Festlegung, welche Nebeneffekte seitens der Stadt unerwünscht wären. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 119 2021 Die Vorlage OF 61/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 67/3 Betreff: Insektenwiese und Fahrradbügel auf Grünstreifen vor Hauptfriedhof - Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Grünstreifen zwischen Hauptfriedhof und der gleichnamigen U-Bahn-Haltstelle als Blühwiese für Insekten anzulegen. Wünschenswert wäre auch, in diesem Bereich ein Sandarium für bodennistende Wildbienen einzurichten. Gleichzeitig wäre es angebracht, auf der östlichen Seite des Grünstreifens Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Der Nutzen von Insektenwiesen erklärt sich von selbst; jede weitere ist ein wichtiger Trittstein im Biotopverbund. Fast analog lässt sich das auch auf Fahrradbügel übertragen. Für Besucher des Hauptfriedhofs fehlen an dieser Stelle Abstellmöglichkeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 67/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 723 2021 Die Vorlage OF 67/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 66/3 Betreff: Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten und dazu aufgefordert, weitere Fahrradbügel aufzustellen, und zwar: vor Eschersheimer Landstraße 14: Um den Platzbedarf der Fußgänger nicht unverhältnismäßig einzuschränken, werden die Fahrradbügel bevorzugt anstelle von Parkplatzflächen aufgestellt, die sich dort unmittelbar vor der Hausnummer 14 befinden. Bei Eckenheimer Landstraße 74 / Ecke Wielandstraße: Fahrradbügel sollten auf beiden Seiten der Einmündung direkt an den Straßenecken aufgestellt werden, um so auch unerlaubtem Halten und Parken von Autos direkt im Einmündungsbereich zu unterbinden. Zusätzlich sollten vor dem Blumengeschäft "Blumenbar" (Hausnummer 74) Fahrradbügel aufgestellt werden. Der Gehweg ist dort sehr breit. Begründung: Der Bedarf an Fahrradbügel ist weiterhin hoch. An beiden Stellen ist ausreichend Platz vorhanden. Vor Eschersheimer Landstraße 14 könnte ein Autostellplatz für die Fahrradbügel genutzt werden. Es bleiben dann immer noch genügend Parkplätze an dieser Stelle übrig. Vor Eckenheimer Landstraße 74 bzw. an der Einmündung Wielandstraße ist der Platzbedarf für Fahrräder sehr hoch. Zudem parken dort insbesondere im Sommer stets Autofahrer*innen (widerrechtlich), die das Eiscafé Christina besuchen. Dies kann mit den Fahrradbügeln unterbunden werden. Eine zusätzliche Fläche für Fahrradbügel ist vor dem Eingang des Blumengeschäfts "Blumenbar" denkbar. Dort stehen Autos vollumfänglich auf dem Gehweg. Stattdessen würden dort auch Fahrradbügel gut passen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 66/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 66/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1031 2021 Die Vorlage OF 66/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im ersten Absatz der Wortlaut "von Parkplatzflächen" durch den Wortlaut "eines Autoabstellplatzes" ersetzt sowie im zweiten Absatz der Wortlaut "(Hausnummer 74) Fahrradbügel" um den Wortlaut "anstelle eines Autoabstellplatzes" ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/10 Betreff: Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz zu ermöglichen. Begründung: Der entsprechende Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP und AfD gegen CDU, 1 FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 57/10 Betreff: Zweiter Zebrastreifen Alkmenestraße zur Bezirksportanlage Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am südlichen Ende der Haltestelle Alkmenestrasse, in Verlängerung dieses Gleisübergangs, einen zweiten Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Alle Nutzer, insbesondere die Kinder und Jugendlichen die mit der Linie 18 zu der Bezirks-sportanlage Frankfurter Bogen fahren um am Fußballtraining (Mo-Fr 16-20 Uhr) teilzunehmen benutzen immer den hinteren Teil der Straßenbahn um auszusteigen und überqueren dort die Straße. Beim Ausgang am vorderen Teil der Straßenbahn gibt es zwar einen Zebrastreifen aber dieser ist zu umständlich und ist mit Umweg verbunden. Die Situation ist vergleichbar mit der Haltestelle Sigmund-Freud-Straße. Bei seiner Vorstellung der neuen U 5-Haltestellen wurde der damalige Verkehrsdezernent bereits frühzeitig vom OBR 10 darauf hingewiesen, dass dort die Nutzer immer die kürzeren Wege in Anspruch nehmen, ohne auf die Gefahren zu achten, auch ohne Ampel. Das Verkehrsdezernat gab später die ablehnende Haltung auf. Eine 2. Ampel wurde zum Schutz der Nutzer doch nachinstalliert. Genauso verhält es sich an der Haltestelle Alkmenestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 513 2021 Die Vorlage OF 57/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 73/10 Betreff: Fußgängerüberweg an der Gummersbergstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob und wenn ja wann ein Fußgängerüberweg in der Gummersbergstraße an der Kreuzung zur Eckenheimer Landstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Es kam bereits zu Beinaheunfällen, daher ist rasches Handeln angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 73/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 616 2021 Die Vorlage OF 73/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 71/10 Betreff: Brücke zwischen Eckenheim und Eschersheim nicht als Schleichweg nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch sinnvolle Absperrungen der Auf- und Abfahrten diese Querung nur noch von Fahrradfahren und Fußgänger*innen genutzt werden kann Begründung: Die Brücke - Verlängerung Sigmund-Freud-Straße auf Ziegenhainer Straße - wird häufig als Schleichweg von Autofahrer*innen genutzt, um verschiedene Kreuzungen und Ampelphasen nahe und auf der Hügelstraße zu umfahren. Dabei kommt es zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Radfahrer*innen und Fußgänger*innen. Quelle: google.de/maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 71/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 71/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Betreff: Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangen Tagen sind den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide hinsichtlich der Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG zugestellt worden. Darin heißt es, dass eine Gefährlichkeit des Schulwegs nicht mehr besteht. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten: 1. Warum ist der Schulweg aus Sicht des Magistrats nicht mehr gefährlich nach §161 HSchG? 2. Worin bestand die Gefährlichkeit des Schulwegs nach §161 HSchG in der Vergangenheit? 3. Welche Maßnahmen haben diese Gefährlichkeit nach §161 HSchG behoben? 4. Seit wann wurde den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnsiedlung Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt? 5.a Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Begehung des Schulwegs stattgefunden? 5.b Wer hat an der Begehung teilgenommen? 5.c Welcher Weg wurde genommen? 6.a Wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk sind von Ablehnungsbescheiden betroffen? 6.b Welche Schulen besuchen diese Schülerinnen und Schüler? 7. Wurden die betreffenden Schulen, der Ortsbeirat, der Ortsvorsteher, die Kinderbeauftragte, der Schutzmann vor Ort einbezogen? 8. Geht der Magistrat davon aus, dass der Bring- und Abholverkehr in Nieder-Eschbach durch diese Maßnahme zunehmen wird? Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren. 2. Zeitnah Auskunft darüber zu erteilen, warum der Schulweg aus Sicht des Fachamtes nicht mehr gefährlich nach § 161 Hessisches Schulgesetz ist. 3. Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Schulwegbegehung stattgefunden und wer hat an dieser teilgenommen und welcher Weg wurde genommen? Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 39/9 Betreff: Fußgängerquerung Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts ISEK, Grünes Ypsilon Ginnheim/Dornbusch vorgesehene Querung der Hügelstraße zwischen dem süd-östlichen und dem nord-westlichen Teil der Marie-Bittorf-Anlage in der Ausführung vorzuziehen. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob die angebotenen Querungen der Hügelstraße sich an den richtigen Stellen befinden. Begründung: Die Mobilität der Bewohner innerhalb des Stadtteils hat in der Corona-Pandemie deutlich zugenommen. Gerade Eltern mit Kindern nutzen nicht nur einen Teil der Marie-Bittorf-Anlage, sondern wollen sich auch in dem anderen Teil aufhalten bzw. durch die Anlage und den Höhenblick hindurch beispielsweise den dortigen Spielplatz oder die Niddawiesen und den Grüngürtel erreichen. Zu diesem Zweck sollte in diesem Bereich daher eine sichere Querung der Hügelstraße möglich sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 266 2021 Die Vorlage OF 39/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Ortsangabe "Marie-Bittorf-Anlage" durch "Fritz-von-Unruh-Anlage" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 32/9 Betreff: Brücke zwischen Eckenheim und Eschersheim nicht als Schleichweg nutzen Vorgang: OM 2212/17 OBR 9; ST 516/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, dass durch sinnvolle Absperrungen der Auf- und Abfahrten diese Querung nur noch von Fahrradfahren und Fußgängern genutzt werden kann. Begründung: Die Brücke - Verlängerung Sigmund-Freud-Straße auf Ziegenhainer Straße - wird häufig als Schleichweg von Autofahrern genutzt, um verschiedene Kreuzungen und Ampelphasen nahe und auf der Hügelstraße zu umfahren. Dabei kommt es zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Radfahrern und Fußgängern. Auch OM 6256 und ST 809 zeigen, dass die Kreuzung der beiden Straßen nicht unproblematisch ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 516 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 20 Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage einen Ortstermin zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 32/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 32/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 32/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 38/3 Betreff: Musterschulhof endlich umgestalten Die Musterschule fanden bis Anfang des Jahres 3 Jahre dauernde Sanierungsmaßnahmen statt. Ein kompletter Schultrakt war ausgelagert in eine Containeranlage auf dem Schulhof. Diese wurde Im Januar abgebaut. Seitdem wartet die Schulgemeinde auf die bereits seit 2 Jahren fertig geplante Neugestaltung des Schulhofes, die finanziellen Mittel sind vorhanden. Das für die Umgestaltung zuständige Grünflächenamt macht den Start der Umgestaltung von der Vorlage der Baugenehmigung für die erforderliche Sanierung einer Grenzmauer abhängig. Warum allerdings in den anderen Teilen des Schulhofes nicht schon mit den Arbeiten begonnen werden kann, ist unverständlich. Besonders ärgerlich ist, dass der Schulhof im Lockdown monatelang nicht oder nur teilweise genutzt wurde und eine Umgestaltung wesentlich weniger Einschränkungen mit sich gebracht hätte. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Wann mit den Baumaßnahmen zu Umgestaltung des Schulhofes der Musterschule gestartet werden kann? b) Ob die Maßnahme bereits vor Genehmigung der Sanierung der Grenzmauer in den Teilen die nicht an die Mauer grenzen starten kann? c) Wann mit der Genehmigung der Sanierung der Grenzmauer gerechnet wird? Woran die Verzögerung gelegen hat? d) Wie lange die Bauzeit für die Schulhofneugestaltung geplant ist? e) Ob bei der geplanten Maßnahme auch die Fläche vor der Schule an der Eckenheimer Landstraße im Bereich des früheren Haltestellenbereiches neugestaltet wird? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 55 2021 Die Vorlage OF 38/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 48/3 Betreff: Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Im Spätsommer 2020 wurden Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirats 3 die Pläne für den Neubau des Clementine Kinderkrankenhaus entlang der Richard-Wagner-Straße vorgestellt. Die Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2021 beginnen. Das Bauprojekt umfasst die Errichtung eines Neubaus sowie den Umbau des Bestandsgebäudes an der Ecke Weberstraße/ Richard-Wagner-Straße (ehemalige Palliativstation Marienkrankenhaus). Im Rahmen der Entwurfsplanung und den damit einhergehenden Prüfungen wurden nun Baumängel in besagtem Eckgebäude Richard-Wagner-Straße/ Weberstraße entdeckt. Diese fallen so schwerwiegend aus, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Es besteht die Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen. Dies wurde den Anwohnern und dem Ortsbeirat vor einigen Wochen mitgeteilt. Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge vor diesem Hintergrund beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, a) Wird seitens der Stadtplanung nach Abriss des Bestandsgebäudes inkl. dort vorhandener Parkplätze auf die ausreichende, mindestens im bestehenden Umfang stattfindende Schaffung von unterirdischen Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, Patienten und Besucher geachtet? b) Wird bei der nun vergrößerten Baustelle nochmals das Thema "Baustellenlogistik" überprüft? Es gab und gibt berechtigte Zweifel an der geplante Führung des abfließenden Baustellenverkehrs über die Weberstraße und oder die Richard-Wagner-Straße in die Eckenheimer Landstraße. c) Verfolgt die Stadtplanung bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung mit Bezug auf das Ziel "Fahrradstadt Frankfurt" einen wünschenswerten Umgestaltungsplan des Straßenraums für die Richard-Wagner-Straße? d) Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung bereits die nach den jahrzehntelangen Baumaßnahmen notwendige Grundsanierung von Straßen und Bürgersteigen der Richard-Wagner-Straße im Abschnitt Nibelungenallee bis Eckenheimer Landstraße? e) Plant das das Amt für Straßenbau und Erschließung im Abschnitt Nibelungenallee bis Weberstraße der Richard-Wagner-Straße die Einrichtung von Gehwegnasen, Fahrradständern sowie eine Fortführung der für das Mikroklima im dicht bebautem Nordend wichtigen Baumreihen aus dem unteren Abschnitt der Richard-Wagner-Straße sowie geeignete Maßnahmen den mit dem Krankenhausstandort verbundenen Autoverkehr zu verlangsamen? f) Wird seitens der baugenehmigenden Stadtplanung darauf geachtet, dass die Planung des Neubaus des Clementine Kinderhospitals klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt. Begründung: Die Richard-Wagner-Straße gleicht im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Brahmsstraße im Nordosten und der Eckenheimer Landstraße im Südwesten einer Dauerbaustelle. Bürgersteige wurden auf der nördlichen Straßenseite teilweise nur notdürftig wieder hergestellt und sind durch die Baustelleneinrichtung von der Einmündung der Brahmsstraße bis zur Einmündung der Weberstraße auf der südlichen Seite komplett gesperrt. Es ist zum Einen erforderlich für die sicherlich nun länger andauernde Baustellenphase eine vernünftige Zwischenlösung zu finden und anschließend die Richard-Wagner-Straße weiterzuentwickeln auch im Sinne einer Verbindung des Radverkehrs an die Eckenheimer Landstraße und den Oeder Weg als Verbindung in die Innenstadt. Gleichzeitig sollte die erforderliche Umplanung dazu genutzt werden, um nun das Gesamtgebäude auch vor dem Hintergrund von Klimaaspekten neu zu überdenken. Dach- und Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude im Sommer und tragen zu einem angenehmen Mikroklima in der Umgebung bei. Da sich die bebaute Städte bzw. Stadtquartiere schneller aufheizen, sollte dies bei großen privaten wie öffentlichen Bauprojekten beachtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 281 2021 Die Vorlage OF 48/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 42/10 Betreff: Fehlende Sitzbänke in der Grünanlage (814) Gebrüder-Hommel-Anlage Die Gebrüder-Hommel-Anlage wird gerne als Naherholungsgebiet genutzt. Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere und/oder mit Bewegungseinschränkungen, vermissen seit geraumer Zeit Sitzbänke als Ruhemöglichkeit. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, mindestens 3 Sitzbänke an dem Fußweg entlang der Sportanlage Hügelstr. sowie am südlichen Freizeitsportbereich nebst Abfallbehälter inkl. Deckel aufzustellen. 2. Weiter wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Fußweg vom Freizeitsport-bereich, westlich, entlang des Festplatzes, bis an die Hügelstraße verlängert werden kann. Dieses Teilstück könnte dann auch als deutlich ansprechendere Verbindung dem Hölderlin-Pfad zugeordnet werden. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 42/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 506 2021 Die Vorlage OF 42/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 16/10 Betreff: Nicht erlaubtes Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausnummer 630 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, auf das nicht erlaubte Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausummer 630 durch entsprechende Markierungen deutlicher hinzuweisen. Begründung: Markierungen sind dort sinnvoll. Ähnliche Markierungen in der Homburger Landstraße wurden bereits vor geraumer Zeit etwas oberhalb dieser Stelle angebracht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 69 2021 Die Vorlage OF 16/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 1/10 Betreff: Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von LKW auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Siegmund-Freud-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt LKW auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder Parkverbot für LKW = VZ 253/283 der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 1/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 169 2021 Die Vorlage OF 1/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss zur NR 1368 und M 151 der Stadtverordnetenversammlung betreffend des in Auftrag gegebene Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. Die Vorprüfung ist umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der OA 620 des OBR 15 beschlossenen Vorgaben zur M 154 komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern. Diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten. Das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) wird unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u.a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortgeführt. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04. März 2021 der NR 1368 zur M 151 mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Das klare Ergebnis der Kommunalwahl mit einem sehr hohen Zuspruch für die Zielsetzung der CDU Nieder-Eschbach, welche sich nachhaltig gegen die Ansiedlung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße eingesetzt, kann als klares Votum zum Erhalt der dortigen Freiflächen gewertet werde. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 15 2021 1. Die Vorlage NR 1368 wird unter Hinweis auf OA 15 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 8/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Satz Nummer 5 entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2021, OF 1059/3 Betreff: Lastenfahrradparkplätze Vorgang: OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Mittelweg zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Humboldtstraße einen Lastenfahrradparkplatz einzurichten. Diese Maßnahme soll möglichst mit der Umsetzung der Anregungen aus der Vorlage OM 6668 erfolgen. Begründung: Mit einem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" bittet der Magistrat die Ortsbeiräte um Mithilfe, mögliche Standorte identifizieren zu können. Im angesprochenen Abschnitt des Mittelweges sind zwei bis 3 Lastenfahrräder bekannt, die auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Es wird gebeten, hierfür einen Platz für drei solcher Räder, wie vorgeschlagen, einzurichten und dafür einen PKW-Stellplatz umzubauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7207 2021 Die Vorlage OF 1059/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1148/10 Betreff: Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg endlich rot markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass das Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung "Am Dachsberg", wie vom Ortsbeirat 10 bereits angeregt, endlich rot markiert wird. Begründung: Alle auf besagte Kreuzung hinführende Teile des Radweges sind in besonderen Gefahrenbereichen in den Kreuzungen zwischenzeitlich rot markiert. Nur das besonders gefährliche Ende unter der Brücke in sehr schlechten Lichtverhältnissen, wo Radfahrer von Autofahrern besonders leicht übersehen werden können, ist nicht markiert. Eine solche Markierung würde diese Gefahrensituation den Autofahrern aber nochmals deutlich vor Augen führen. Da der Aufwand hierfür gering erscheint, ist auch in Anbetracht eines irgendwann im Rahmen der Verlängerung der U5 zu erwartenden Umbaus der Einmündung kein Grund ersichtlich, bis dahin diese erhebliche Gefahr nicht zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7269 2021 Die Vorlage OF 1148/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1132/10 Betreff: Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße einrichten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann schnellstmöglich die bereits seit geraumer Zeit erbetene Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße / Ronneburgstraße nebst den erforderlichen Bodenrillen eingerichtet werden kann. Dabei soll bitte aufgrund der benachbarten Wohnungen die Lautstärke moderat eingestellt werden. Begründung: Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Sehschwächen ist dringend geboten. Diese Straßenquerung wird stark frequentiert, auch von Menschen mit Sehschwäche. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7262 2021 Die Vorlage OF 1132/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1049/3 Betreff: Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend! Vorgang: B 299/19 In der B 299 aus 2019 wird ausgeführt, dass die beschlossene Parkraumbewirtschaftung zunächst nur innerhalb des Alleenrings eingeführt wird. Der zeitliche Ablauf soll sich an der NOx-Belastung und dem Parkdruck in den unterschiedlichen Ortsbezirken orientieren. Einige Quartiere im Nordend, die an die bereits eingerichteten Parkraumbewirtschaftungsgebiete in Bornheim angrenzen, sind aktuell durch Parkausweichverkehr einem hohen zusätzlichen Parkdruck ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: a) Wann wird das Parkraumbewirtschaftungskonzept im Nordend umgesetzt? b) Ob die Umsetzung im gesamten Nordend erfolgen kann, zumindest in den Gebieten, die an das Bornheimer Parkbewirtschaftungskonzept direkt angrenzen. D.h. Quartiere oberhalb des Alleenrings von Burgstraße/Commeniusstraße/Dortelweiter Str. bis zur Eckenheimer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7210 2021 Die Vorlage OF 1049/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2021, OF 1043/3 Betreff: Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, trotz anderslautender Anordnung im Sinne der Vorgartensatzung, dem Erhalt des kleinen Anbaus am Haus des Mittelwegs 1 zuzustimmen. Er wird im Moment von einem Hausmeisterservice genutzt. Der vorläufige Erhalt wird auf fünf Jahre begrenzt. Begründung: Der kleine Anbau am Haus des Mittelwegs 1 soll im Sinne der Vorgartensatzung zurückgebaut werden, um die Fläche dort zu entsiegeln. Im Moment wird der Anbau, der früher ein Obst- und Gemüseladen war, von einem Hausmeisterservice als Büro genutzt. Der Hausmeisterservice befindet sich gerade im Umbruch, ein Generationenwechsel soll erfolgen. Daher wäre es wichtig für den Erhalt des kleinen Betriebes, dass durch den Erhalt des zentralen Büros eine gewisse Kontinuität entsteht. Der Abriss und die folgende Entsiegelung der Fläche hätte zur Folge, dass an dieser Stelle der einzige Vorgarten auf der linken Seite der Eckenheimer Landstraße (stadtauswärts) gegenüber der Haltestelle Musterschule entsteht. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses sind nicht davon überzeugt, dass ein Vorgarten an dieser Stelle wirklich zielführend ist, wie man schon an anderen kleinen Grünflächen entlang der Eckenheimer Landstraße beobachten kann - sie werden zugemüllt, sind beliebte Anlaufstationen für Wildpinkler, gerade in unmittelbarer Nähe der U-Bahn Haltestelle. Ein zeitlich befristeter Erhalt des kleinen Anbaus würde einem kleinen, im Nordend verwurzelten Betrieb eine mittelfristige Planungssicherheit ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.01.2021, OF 1028/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7145 2021 1. Die Vorlage OF 1028/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1043/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1043/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstenors vor den Worten "fünf Jahre" das Wort "maximal" eingefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2021, OF 1473/6 Betreff: Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten, Warum gab es nach dem Fahrplanwechsel am 13.12.2020 Probleme mit der Software bzw. den Zielanzeigen bei den Bussen (Bündel B), die im Ortsbezirk 6 eingesetzt werden? Warum wurde die Software nicht rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel auf ihre richtige Zielanzeige überprüft? Wann wird die Software aktualisiert, so dass die Zielanzeigen an den Bussen wieder korrekt sind? Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel fahren die Busse im Ortsbezirk 6, welche dem Bündel B zugeteilt sind, mit Zielanzeigen durch die Gegend die zum Teil haarsträubend sind. Beispiele für Zielanzeigen nach dem Fahrplanwechsel: 59 Bornheim Mitte via Seckbacher Landstraße statt Cheruskerweg 54 Konstablerwache statt Griesheim Bf M55 Enkheim Victor Slotosch Straße statt Rödelheim 58 Zeilsheim Bf via Höchst Bf statt Eschborn 53 Nieder Erlenbach im Fuchsloch 58 Hauptbahnhof via Dornbusch 53 Kalbach via Zeilweg 58 Gateway Gardens Mitte 55 Nordwestzentrum via Industriehof 53 Dornbusch Hügelstraße 54 Konstablerwache Hier ist es geboten, dass schnellstens Abhilfe geschaffen wird und die Software entsprechend aktualisiert wird, damit die Zielanzeigen wieder korrekt dargestellt werden. Beispielfotos: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 70 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1917 2021 Die Vorlage OF 1473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 924/9 Betreff: Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Dezember letzten Jahres ereignete sich an der Kreuzung Hügelstrasse / Raimundstrasse / Ginnheimer Hohl ein tödlicher Unfall, wobei ein LKW beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer im toten Winkel übersah und überfuhr. Schon lange wird die genannte Kreuzung als äußerst unübersichtlich und folglich gefährlich eingeschätzt. Ein letzter Antrag zur Einrichtung eines Verkehrskreisels erfolgte im Jahr 2017. Der Magistrat wird gebeten die Einrichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Raimundstraße/ Hügelstraße / Ginnheimer Hohl erneut prüfen zu lassen. Diese Prüfung sollte von einem externen Fachinstitut mit Erfahrung bei der Planung von Verkehrskreiseln vorgenommen werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ,aber insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Für letztere ließe sich dies durch ein Verschwenken der Fahrradstreifen in die Zufahrten der in den Kreisel mündenden Straßen erreichen, dies mit dem Ziel die Querung mit dem Autoverkehr im 90° Winkel erfolgen zu lassen um den Sichtkontakt zwischen Autofahrer und Radfahrer sicherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 924/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7135 2021 Die Vorlage OF 924/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 926/9 Betreff: Gefahrenstelle Kreuzung Hügelstraße/Ginnheimer Hohl/Raimundstraße langfristig entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Idee eines Kreisels (Kreuzung Hügelstr.- Ginnheimer Hohl-Platenstraße) zur Gefahrenabwehr und Verbesserung des Verkehrs angelehnt an das unten beschriebene Modell zu prüfen. Begründung: Im Dezember ereignete sich dort ein tödlicher Unfall, wobei ein LKW beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer überfuhr. Schon lange wird die genannte Kreuzung als gefährlich eingeschätzt. Von engagierten Bürger*innen wurde daraufhin an den Ortsbeirat die Idee eines Kreisels herangetragen, der der Broschüre : "Nahmobil Hessen Qualitätsstandards u. Musterlösungen, Musterblatt RSV-15" aus dem hessischen Verkehrsministerium entstammt. Der vorgeschlagene niederländische Schutzkreisel verhindert ein solches Ereignis und führt dazu, dass durch Aufhebung der Signalanlagen der Verkehr flüssiger wird. Durch Vorrang von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen wird dem politischen Ziel nach Verbesserung von Umweltbedingungennachgekommen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 926/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 926/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2021, OF 929/9 Betreff: Sofortmaßnahmen an der Kreuzung Hügelstraße/Ginnheimer Hohl/Raimundstraße/Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Kreuzungsbereich Ginnheimer Hohl - Hügelstraße - Raimundstraße - Kurhessenstraße unverzüglich folgendermaßen umzugestalten: 1. Die Lichtsignalanlage (LSA) für die KFZ am oberen Ende der Ginnheimer Hohl wird auf die Höhe versetzt, wo aktuell das Schild "Bei Rot hier halten" angebracht ist, also vor die Hofeinfahrt. Die letzten drei Parkplätze vor der Hofeinfahrt entfallen. Dort wird ein Fahrradweg bis hinauf zur Aufstellfläche der Fahrräder rot markiert. Der weitere Verlauf des Radweges über die Kreuzung und bis zur Raimundstraße wird nach rechts verschwenkt und parallel zum über die Fußgängerampeln führenden Fußgängerweg geführt. Für den Radverkehr wird wenn nötig eine eigene LSA angebracht, welche mit der LSA für die KFZ gleich getaktet ist. Der Radverkehr hat durch diese Maßnahme mehrere Meter vor den KFZ eine Sicherheitszone, die es ermöglicht, gut wahrgenommen zu. 2. Die Fahrspur für links abbiegende KFZ am unteren Ende der Raimundstraße wird entfernt. Der Haltepunkt für die KFZ wird um circa fünf Meter nach hinten versetzt. Der Radweg wird ab dort und über die Kreuzung bis zur Einmündung in die Ginnheimer Hohl rot markiert. Der Haltepunkt auf dem Radweg bleibt, wo er aktuell ist, erhält jedoch eine eigene LSA, die mit jener der KFZ gleich getaktet ist. Für den hier in östlicher Richtung fahrenden Radverkehr auf der Raimundstraße wird bis kurz vor der Einmündung in die Pfeiferstraße ein eigener Radweg in roter Farbe neben dem Gehweg markiert. Dieser Radweg soll sich später an den Schutzstreifen, der nach der Pfeiferstraße beginnt, anschließen. 3. Der auf der Hügelstraße Richtung Eschersheimer Landstraße führende Radweg wird im Kreuzungsbereich mit der Raimundstraße rot eingefärbt. Der Radverkehr erhält eine eigene LSA. 4. Im unteren Bereich der Kurhessenstraße wird die rechte Fahrspur der KFZ entfernt und durch einen rot markierten Radweg ersetzt, der im weiteren Verlauf auf den der Hügelstraße folgenden, rechts abbiegenden, aktuellen Radweg zuführt. 5. Für den Radverkehr, der aus der Ginnheimer Hohl kommend, nach links auf die Hügelstraße abbiegen möchte, wird auf der Ecke Raimundstraße - Am Hochwehr - Hügelstraße eine Abbiegemöglichkeit mit entsprechender Aufstellfläche geschaffen. Der Radweg, der dort entlang der Hügelstraße die Raimundstraße quert, wird - wie schon in Punkt 3. dargelegt - mit roter Farbe markiert. Die beigefügte Skizze (Quelle: Google Maps) soll helfen, diesen Antrag zu veranschaulichen. Begründung: Schon länger befasst sich der Ortsbeirat mit den Problemen an dieser Kreuzung und hat in den vergangenen Jahren immer wieder Anträge gestellt, um die Situation dort zu verbessern. Der Ortsbeirat favorisiert nach wie vor den Bau eines Kreisverkehrs an dieser Kreuzung als sicherste und vor allem abschließende Lösung all der bestehenden Probleme vor Ort. Bis dieser gebaut wird, müssen jedoch wenigstens die oben genannten Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um Schaden der Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Über diese Kreuzung verlaufen zahlreiche Schulwege in verschiedene Richtungen. Gerade auch die Schülerinnen und Schüler, die mit Rad unterwegs sind, müssen die Kreuzung sicher durchfahren können und für die übrigen Verkehrsteilnehmer optisch gut wahrnehmbar sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 929/9 dahingehend ab, dass im Tenor unter Ziffer 2. die Worte "in östlicher Richtung" durch die Worte "in Richtung Dornbusch" ersetzt werden. Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 929/9 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7138 2021 Die Vorlage OF 929/9 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 2. CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) Ziffer 3. Einstimmige Annahme Ziffer 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2021, OF 1028/3 Betreff: Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, trotz anderslautender Anordnung im Sinne der Vorgartensatzung, dem Erhalt des kleinen Anbaus am Haus des Mittelwegs 1 zuzustimmen. Er wird im Moment von einem Hausmeisterservice genutzt. Begründung: Der kleine Anbau am Haus des Mittelwegs 1 soll im Sinne der Vorgartensatzung zurückgebaut werden, um die Fläche dort zu entsiegeln. Im Moment wird der Anbau, der früher ein Obst- und Gemüseladen war, von einem Hausmeisterservice als Büro genutzt. Der Hausmeisterservice befindet sich gerade im Umbruch, ein Generationenwechsel soll erfolgen. Daher wäre es wichtig für den Erhalt des kleinen Betriebes, dass durch den Erhalt des zentralen Büros eine gewisse Kontinuität entsteht. Der Abriss und die folgende Entsiegelung der Fläche hätte zur Folge, dass an dieser Stelle der einzige Vorgarten auf der linken Seite der Eckenheimer Landstraße (stadtauswärts) gegenüber der Haltestelle Musterschule entsteht. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses sind nicht davon überzeugt, dass ein Vorgarten an dieser Stelle wirklich zielführend ist, wie man schon an anderen kleinen Grünflächen entlang der Eckenheimer Landstraße beobachten kann - sie werden zugemüllt, sind beliebte Anlaufstationen für Wildpinkler, gerade in unmittelbarer Nähe der U-Bahn Haltestelle. Der neue Besitzer des Hauses Mittelweg 1 hat angeboten, als Ausgleich für die wegfallende Entsiegelung einige Maßnahmen zu ergreifen wie z.B. die Begrünung des Daches, Bepflanzung mit Rosenranken, Pflanzen zweier neuer Bäume und eine substantielle Erweiterung der Entsieglung des angrenzenden Garagenhofes durch Erweiterung des vorhandenen Beetes in beide Richtungen. Die Pläne liegen bereits vor. Außerdem bietet er an, den Raum des Anbaus mittelfristig gemeinnützigen Einrichtungen als Treffpunkt zur Verfügung zu stellen, nachdem der Hausmeisterservice einen anderen geeigneten Raum gefunden hat. Der Erhalt des kleinen Anbaus wäre also in jeder Hinsicht ein Gewinn für das Viertel, zum einen ermöglicht er einem kleinen, im Nordend verwurzelten Betrieb kurzfristige Planungssicherheit, zum anderen könnte so mittelfristig ein dringend benötigter Raum für kleine gemeinnützige Initiativen und Vereine gewonnen werden. Zudem wird der Idee der Entsiegelung und Begrünung mit den angebotenen Ausgleichsmaßnahmen mehr entsprochen als mit der Schaffung einer zugemüllten Rasenfläche. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2021, OF 1043/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7145 2021 1. Die Vorlage OF 1028/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1043/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1043/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstenors vor den Worten "fünf Jahre" das Wort "maximal" eingefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 927/9 Betreff: Einrichtung einer Radfahrerampel am Ausgang Ginnheimer Hohl/Ecke Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig am Ausgang der Straße Ginnheimer Hohl/Hügelstraße eine Radfahrerampel einzurichten und diese so zu schalten, dass geradeaus fahrende Radfahrer zeitlichen Vorrang vor dem nach rechts abbiegenden Kfz-Verkehr haben. Begründung: Der tödliche Unfall eines Radfahrers, der sich an dieser Stelle vor kurzem ereignet hat, hätte vermutlich verhindert werden können, wenn der Radfahrer zeitlich vor dem abbiegenden Kraftfahrzeug in den Kreuzungsbereich hätte einfahren können. Die Maßnahme ist geeignet, ähnlichen Unfällen vorzubeugen, bis es zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise zu einer Umgestaltung des gesamten Bereichs zu einem Kreisverkehr kommt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7136 2021 Die Vorlage OF 927/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 1033/3 Betreff: Planungen für den Neubau im Karree Marschnerstraße/Weberstraße Vorgang: OM 6082/20 OBR 3; ST 1457/20 Am 28. 5. 2020 war der Magistrat gebeten worden, dem Ortsbeirat "baldmöglichst die gegenwärtigen Planungen für den Neubau und den Bestand im Karee Marschnerstraße/Weberstraße/Neuhofstraße/Eckenheimer Landstraße zusammen mit dem Bauherrn vorzustellen." In seiner Stellungnahme vom 21. 8. 2020 (ST 1457) teilte der Magistrat dem Ortsbeirat mit, dass ihm "die gegenwärtigen Planungen für eine Bebauung noch nicht bekannt" seien. Dies vorausgeschickt, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob "die Abstimmungen mit der Bauherrschaft" nunmehr "einen konkreten Stand erreicht haben", und wenn nein, was für Gründe es dafür gibt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6082 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1457 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7167 2021 Die Vorlage OF 1033/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2020, OF 1119/10 Betreff: Zufahrt/Abfahrt zum ehemaligen "Caspari"-Gelände in Eckenheim erneut prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob eine Prüfung für eine Zu-bzw. Abfahrt aus der geplanten Neubebauung des Caspari-Geländes in Eckenheim über die Eckenheimer Landstraße erfolgt ist. Nach uns vorliegenden Informationen kann die Randbebauung mit einer Wohneinheit auf Grund einer nicht erteilten Zustimmung eines Nachbarn nicht erfolgen. Somit ist diese Möglichkeit zu prüfen. Begründung: In der seinerzeit erfolgten Präsentation des Architekten Terschauer im OB 10 wurde diese Möglichkeit nicht Betracht gezogen, da die vorgelegte Planung an dieser Stelle die Bebauung mit drei Wohneinheiten vorsah. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7015 2021 Die Vorlage OF 1119/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 1003/3 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck) Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19 Im Januar 2019 wurde bereits eine Umgestaltung des Fahrradweges in der Eckenheimer Landstraße beantragt: Für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren soll die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße farblich gekennzeichnet werden. Die Antwort des Magistrates war, dass eine farbliche Markierung des Fahrradweges quer über die Eckenheimer Landstraße zum Geleit auf die Verkehrsinsel den Fahrradverkehr "von der weiterhin notwendigen Aufmerksamkeit". Zugleich sei "nicht sichergestellt, dass der in unmittelbar räumlicher Nähe befindliche Kfz-Verkehr mit dieser Richtungsänderung rechnet". Deshalb wurde der Antrag abgelehnt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum davon ausgegangen wird, dass ein roter Fahrradweg Fahrradfahrer/innen dazu verleitet, nicht aufmerksam zu sein, vor allem, da sie mit der aktuellen Planung des Fahrradweges dazu gezwungen sind, in den laufenden Verkehr zu fahren und diesen zu durchqueren. Diese unerwartete Richtungsänderung ist in "unmittelbar räumlicher Nähe befindlichen Kfz-Verkehr" häufig sehr überraschend, weil Autofahrer/innen oft nicht wissen und auch nicht darauf aufmerksam gemacht werden, dass der offizielle Radweg quer durch den fließenden Verkehr läuft. Häufig folgen - so auch "Fahrradweg Option 2" in der Antwort des Magistrats - unsichere oder ortunkundige Fahrradfahrer/innen dem Straßenverlauf, um so dann von der Eckenheimer Landstraße über die Eschenheimer Anlage in den Anlagenring zu kommen. Allerdings kann die Eschenheimer Anlage nur gequert werden, wenn die Ampel grün wird, was aber für die Autofahrer/innen heißt, dass sie rechts abbiegen in die Eschenheimer Anlage. Es kommt also täglich zu Situationen, in denen Fahrradfahrer/innen in den fließenden Verkehr fahren, ohne dass die Autofahrer/innen damit rechnen. Dies vorausgestellt wird der Magistrat erneut gebeten, den Radweg auf der Eckenheimer Landstraße und da insbesondere die Querung durch den fließenden Verkehr auf die in der Mitte der Straße liegende Verkehrsinsel rot zu markieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6986 2020 Die Vorlage OF 1003/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 1004/3 Betreff: Schnelleres Fußgänger-Grün Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße die Umschaltung auf Grün nach Anforderung durch Fußgänger genauso schnell zu schalten, wie dies bei der völlig analogen Ampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße der Fall ist. Begründung: Die Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße auf Höhe der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße ist dafür bekannt, dass es sehr lange dauert, bis sie für die Fußgänger auf Grün umschaltet. Und das, obwohl sie eine reine Fußgänger-Anforderungsampel ist. Das hat zur Folge, dass viele Passanten die Eckenheimer Landstraße dort überqueren, ohne die Ampel zu drücken, oder dass sie sie bei Rot überqueren, insbesondere wenn sie die U-Bahn an der Haltestelle noch erreichen wollen. Das ist angesichts der ohnehin komplizierten Fahrbeziehungen an dieser Kreuzung sehr gefährlich. Die Situation bei der Ampel über die Eckenheimer Landstraße auf Höhe der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße ist bezüglich Fahrbeziehungen und Ampelstandort völlig analog, inklusive der angrenzenden U-Bahn-Haltestelle und der auch dort bestehenden Vorrangschaltung für ankommende U-Bahnen. Diese Ampel schaltet bei Fußgänger-Anforderung sehr schnell um, was dazu führt, dass sie von allen querenden Fußgängern genutzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6987 2020 Die Vorlage OF 1004/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 892/9 Betreff: Taktung der Buslinie 69 mit der S 6 verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrplan der Buslinie 69 so anzupassen, dass Fahrgäste ohne lange Wartezeit von der S6 aus Friedberg kommend in Eschersheim am Weißen Stein in Busse der Linie 69 einsteigen können. Begründung: Momentan ist die Taktung wie folgt: - Ankunft S6 aus Friedberg in Eschersheim Bhf um :14 und :44 - Abfahrt Bus 69 am Weißen Stein in Richtung Dornbusch Hügelstraße :15 und :45. So müssen Fahrgäste durch die Umsteigezeit vom Bhf Escherseim bis zum Weißen Stein regelmäßig fast eine halbe Stunde auf Weiterfahrt mit der 69er Bus warten. Alle andere Zubringer- und Anschlußbahnen - und busse fahren wesentlich häufiger, so dass eine Änderung des Fahrplans der 69 keine negativen Auswirkungen hätte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6827 2020 Die Vorlage OF 892/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2020, OF 978/3 Betreff: Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stadtauswärts Vor der Gaststätte Omonia in der Eckenheimer Landstraße 126/128 auf Höhe der U5-Haltestelle Glauburgstraße stadtauswärts stehen häufig zahllose Fahrräder in ungeordneter Weise herum, am Zaun, auf dem Gehweg und vor allem in den Blumenrabatten der U5-Haltestelle. Dies wird dadurch verschärft, dass Rad- und Fußweg an dieser Stelle relativ schmal sind. Für Passanten und durchfahrende Radfahrer wird es so teilweise gefährlich. Die Blumenrabatten existieren inzwischen auch schon nicht mehr, sondern sind völlig heruntergetrampelt. Außerdem werden auch Bäume dort durch befestigte Fahrräder in Mitleideschaft gezogen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Alle Blumenrabatten an der U5-Haltestelle Glauburgstraße stadtauswärts werden durch durchgehende niedrige Stahlgitter (gebogene Stahlrohre) gegen das Befahren und Drüberheben von Fahrrädern geschützt. 2. Die beiden letzten Parkplätze in der Schwarzburgstraße vor der Einmündung in die Eckenheimer Landstraße werden auf der der vorgesehenen Ladezone gegenüberliegenden Seite entfernt und durch Fahrradbügel ersetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6866 2020 Die Vorlage OF 978/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2020, OF 984/3 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Vorgang: OA 407/19 OBR 3; Beschl. d. StV.-V., § 4270/19; V 1591/20 OBR 3; ST 986/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den vom Ortsbeirat vor eineinhalb Jahren gestellten Antrag, dem die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2019 vollumfänglich zugestimmt hat, endlich umzusetzen. Am 15.05.20 erklärte der Magistrat, er arbeite mit Hochdruck an dem Verkehrszeichenplan zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Eckenheimer Landstraße. Die verkehrsrechtliche Anordnung werde noch im selben Monat auf den Weg gebracht. Mittlerweile sind weitere fünf Monate ins Land gegangen, ohne dass erkennbar etwas passiert wäre. Deshalb erwartet der Ortsbeirat vom Magistrat eine verbindliche Aussage darüber, bis wann die Geschwindigkeitsreduzierung endlich umgesetzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.05.2019, OA 407 Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 986 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 984/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 984/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7155 2021 Die Vorlage OF 984/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2020, OF 967/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XV) Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Neuhofstraße Der Einmündungsbereich Eckenheimer Landstraße / Neuhofstraße ist tagsüber häufig und ab abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken im Kreuzungsbereich durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 967/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 967/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 982/3 Betreff: Was passiert mit der Häuserzeile in der Eckenheimer Landstraße? Bewohner*innen der Eckenheimer Landstraße sind verunsichert über die Situation der Häuserzeile 18-24.Unklare Informationen vom Hörensagen lassen vermuten , dass die Häuser als Paket verkauft wurden und dass das älteste Haus einem Neubau weichen soll. Da sie eine Entmietung der alteingesessenen Bewohner*innen auch in den anderen Häusern befürchten, sind gesicherte Informationen für sie sehr wichtig. Dies vorausgesetzt , bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche gesichertenFakten zu der Häuserzeile bisher bestehen und wie diese für die Mieter einzuschätzen sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1838 2020 Die Vorlage OF 982/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 1075/10 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, die Durchfahrtsverbote auf dem Krehlingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die durch Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer gefährden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6778 2020 Die Vorlage OF 1075/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 1079/10 Betreff: Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, die Kreuzungen im Ortsbezirk 10 darauf überprüfen, welche wegen der besonderen Gefährlichkeit mit Abbiegespiegeln zum Schutz von Radfahrern versehen werden sollten, um zu vermeiden, dass Radfahrer im toten Winkel übersehen und angefahren werden. Begründung: Städte wie Hannover, Oldenburg und Göttingen sind dazu übergegangen an Ampelkreuzungen mit besonderem Gefährdungspotential anzubringen, wo für Rechtsabbieger keine separate Abbiegespur und eigener Ampel zur Verfügung stehen, so dass Radfahrer auf dem Radweg besonders leicht im toten Winkel übersehen werden können. Diese Spiegel haben sich als einfaches, kostengünstiges und effizientes Mittel erwiesen, um Radfahrer zu schützen. Solche Ampeln gibt es im Ortsbezirk 10 etwa an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße, Gießener/Ronneburgstraße, Homburger Landstraße/Ronneburgstraße, an denen es zum Teil schon zu tötlichen Unfällen gekommen ist. Eine Verbesserung ist frühestens durch die Ausrüstung von Lastkraftwagen und Bussen durch Abbiegeassistenten zu erwarten, die aber erst ab 2022 für Neufahrzeuge Pflicht wird. Insofern ist durch die Spiegel schneller Abhilfe zu schaffen und so für den zunehmenden Fahrradverkehr mehr Sicherheit zu erreichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6780 2020 Die Vorlage OF 1079/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1069/10 Betreff: Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße in Eckenheim Vorgang: OM 6033/20 OBR 10; ST 1653/20 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, genauere Angaben zum Genehmigungsverfahren zum Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße zu liefern. Hierbei sind insbesondere die folgenden Fragen von Belang: Welche weiteren Alternativen zur Andienung über die Peter-Henlein-Straße wurden geprüft? Mit welchem Verkehrsaufkommen wurde gerechnet, dies insbesondere vor dem negativen Ergebnis der Prüfung einer Andienung über die Hügelstraße? Welche Ämter waren in die Prüfung in welchem Maße eingebunden? Begründung: Mit Stellungnahme vom 21.09.2020 (ST 1653) lehnte der Magistrat die vom Ortsbeirat 10 angeregte Erschließung über die Hügelstraße ab. Dies stieß unter anderem in der in der ST ebenfalls erwähnten Vorstellung des Projektes am 15.09.2020 auf Kritik. Der Ortsbeirat 10 regt weiter dringend an, seinem Vorschlag einer Andienung über die Hügelstraße zu folgen. Er erbittet daher genaueren Angaben zur Sichtweise des Magistrats. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6033 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1653 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1805 2020 Die Vorlage OF 1069/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "4. Warum wurden trotz erkennbarer Bedenken des Ortsbeirats durch weitgehende Erteilungen der Baugenehmigungen vollendete Tatsachen geschaffen, bevor das Projekt dem Ortsbeirat erläutert wurde?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1073/10 Betreff: Sichere Wege für Radfahrer alternativ zum alten Preungesheimer Ortskern ausweisen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist sichere Wege für Radfahrer aus Richtung Berkersheim kommend in Richtung Innenstadt auszuweisen. Als Alternative zum Engpass im alten Kern von Preungesheim über die Homburger Landstraße würde sich ein Hinweis auf eine Umfahrung durch den Frankfurter Bogen, den Dorfgarten oder die Gießener Straße anbieten. Begründung: Die Homburger Landstraße ist für Radfahrer, die vom Dachsberg aus Berkersheim kommen, die natürliche Verlängerung in Richtung Innenstadt. Die Homburger Landstraße verfügt im Bereich des alten Ortskerns zwischen Gießener Straße und Weilbrunnstraße allerdings über keinen Radweg und keinen Schutzstreifen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6777 2020 Die Vorlage OF 1073/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2020, OF 872/9 Betreff: Rot markierte Fahrradspuren an Kreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben den in Antrag OF 866/9 auch an folgenden Kreuzungen die Radspuren rot zu markieren: - Raimundstraße Ecke Dornbusch - Eschersheimer Landstraße Ecke Dornbusch - Eschersheimer Landstraße Ecke Marbachweg - Marbachweg Ecke Mierendorffstraße - Auf der Kreuzung der Hügelstraße mit der Kurhessenstraße und der Raimundstraße - Auf der Ginnheimer Landstraße zwischen Platenstraße und August-Scheidel-Straße B zw. Wilhelm-Epstein-Straße Begründung: Die genannten Stellen sind häufig genutzte Wegeverbindungen zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Je sicherer diese Wege mit dem Fahrrad zu bewältigen sind, desto größer ist eine Zunahme der Fahrradnutzung auf diesen Strecken. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2020, OF 866/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6656 2020 1. Die Vorlage OF 866/9 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 872/9 in der geänderten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 872/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. SPD, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2020, OF 867/9 Betreff: Kurhessenstraße weiter verkehrsberuhigen Anwohner*innen klagen über eine starke Belastung durch motorisierten Verkehr insbesondere in den Zeiten des Berufsverkehrs. Insbesondere in der Höhe Kurhessenstr. /Am Schwalbenschwanz scheinen einige PKWS die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30km/h nicht einzuhalten. Das Straßenstück zwischen Weißer Stein und Hügelstraße scheinen einige Verkehrsteilnehmer*innen auch als "Schleichweg zu nutzen. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Zu prüfen, ob der Abschnitt zwischen Weißer Stein und Schwalbenschwanz der Kurhessenstr. zur Anlieger*innen/Anwohner*innen- Straße erklärt und für den Durchgangsverkehr gesperrt werden kann. 2. Übergangsweise weitere Markierungen oder Beschilderungen anzubringen, um auf die Tempo-30-Zone hinzuweisen. 3. Alternativ zu prüfen, ob der genannte Bereich statt der Tempo-30-Zone in eine Spielstraße umgewidmet werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.10.2020, OF 876/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 867/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6812 2020 1. Die Vorlage OF 867/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 876/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2020, OF 866/9 Betreff: Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Radschutzstreifen und Aufstellflächen im Bereich folgender Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße rot einzufärben: Kurhessenstraße bzw. Am Weißen Stein; Am Lindenbaum bzw. Kleinschmidtstraße; Hügelstraße. Begründung: In den genannten Kreuzungsbereichen sind bereits schwere Unfälle passiert oder Beinaheunfälle beobachtet wurden, dort wo der motorisierte Verkehr die Radstreifen kreuzt. Der Verlauf der Radschutzstreifen ist häufig nicht sofort für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar. Ebenso werden die vorgesetzten Fahrradaufstellstreifen vor den Ampeln häufig von wartenden Fahrzeugen zugestellt. Die Roteinfärbung erhöht die Sichtbarkeit der Verkehrsregelung und damit auch die Sicherheit für Radfahrende. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2020, OF 872/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6656 2020 1. Die Vorlage OF 866/9 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 872/9 in der geänderten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 872/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. SPD, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 938/3 Betreff: Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße in beide Fahrtrichtungen rot einzufärben. Begründung: Die auf der Eckenheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Gleisen und Fußwegen entlanggeführten Radstreifen sind teilweise sehr schmal mit stellenweise sehr geringen Abständen zur U-Bahn auf der linken Seite und zu den häufig als Parkplätze ausgewiesenen Fußwegen auf der rechten Seite. Hinzu kommen diverse Wechsel der Radstreifen vom Fußweg auf die Straße und umgekehrt (u. a. an den Hochbahnsteigen). Die Eckenheimer Landstr. ist ähnlich wie der Oeder Weg von Radfahrenden sehr stark frequentiert (Nord-Süd-Achse in die und aus der Innenstadt). Unter dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit sind die enggeführten Radstreifen ohnehin nicht unproblematisch. Die Roteinfärbung dürfte das Sicherheitsgefühl und auch die Sicherheit der Radfahrenden etwas verbessern. Umso wichtiger ist auch die baldige Umsetzung der beschlossenen Tempo-30-Regelung in beide Fahrtrichtungen zwischen Scheffeleck und Nordendstr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6669 2020 Die Vorlage OF 938/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1035/10 Betreff: Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke am Frankfurter Berg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke auf der Homburger Landstraße am Frankfurter Berg gebeten: 1. Warum wurde die Ersatzbrücke nicht rechtzeitig vor Abriss der alten Brücke erstellt, zumal so vermeidbare klimaschädliche Umwege verursacht wurden? 2. Warum gehen die Baumaßnahmen zeitlich sehr deutlich sowohl über die Sommerferien als auch den veröffentlichten späteren Fertigstellungstermin hinaus und wann werden diese nunmehr beendet? 3. Warum wurde die Ersatzbrücke über die sehr stark genutzte Homburger Landstraße am Frankfurter Berg nur einspurig ausgelegt, obwohl zusätzliche Verkehre für den S6-Ausbau und die Brücke selbst zu berücksichtigen waren/sind? 4. Wer ist für die Moniten zu 1. bis 3. jeweils verantwortlich ist respektive von wem dies so genehmigt wurde? Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen davon betroffenen Stadtteilen sind einfach nur noch genervt von zu vielen und leider auch nicht gut aufeinander abgestimmte Planungen und Ausführungen wichtiger und zeitgleicher Bauprojekte um den S6-Ausbau im Frankfurter Nordosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6501 2020 Die Vorlage OF 1035/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 919/3 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwarzburgstraße, im Abschnitt zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Webersraße eine elf Meter lange Ladezone auf der Seite der freien Parkplätze einzurichten. Begründung: Zur verkehrssicheren Anlieferung für die Gastronomiebetriebe, die bisher auf der Ecke Weber/Schwarzburgstraße erfolgte, ist eine Ladezone eine geeignete Lösung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6433 2020 Die Vorlage OF 919/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 930/3 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17; ST 1046/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Folgende erste Maßnahmen werden vorgeschlagen: Auf der Sperrfläche Ecke Mittelweg/Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, auch um Autos daran zu hindern, im Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Desweiteren wird geprüft, ob nicht ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, mit Fahrradständern ersetzt werden kann. Begründung: Der Mittelweg als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oederweg ist eine enge Straße, in der es trotz hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt, und die zudem noch aufgrund der Innenstadtnähe von Schleichverkehr "Fremdparkern" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muß dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oederweg gerecht zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 930/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6668 2020 Die Vorlage OF 930/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1028/10 Betreff: Wirtschaftsförderung soll sich um die Betriebe kümmern, die durch die unkoordinierten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser- Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die Wirtschaftsförderung auffordern, ein Konzept auszuarbeitern, mit dem Härten für Unternehmen, die durch die unkoordinierten und nicht angekündigten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden, abgefedert werden können. Begründung: Die Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 schneiden mittlerweile in einem Maße Wegeverbindungen ab, dass sie Wirtschaftsunternehmen gefährden. Das betrifft die Einstellangebote für Pferde in Berkersheim, wo die Einsteller zunehmend eine Verlagerung ihrer Pferde vornehmen, weil die Wege zum Reitplatz- und zur Reithalle unzumutbar lang und gefährlich geworden sind und andererseits die Reithalle in Berkersheim selbst, die von einer Privatperson betrieben wird und ggf. mit Pferden überhaupt nicht mehr sinnvoll zu erreichen ist. Auch die Tankstelle am Frankfurter Berg dürfte durch die Sperrung der Homburger Landstraße erhebliche Einbußen verkraften müssen. Da die genannten Unternehmen einerseits klein sind, aber andererseits eine Infrastrukturaufgabe für den Ortsbezirk 10 haben, ist es sinnvoll, dass von Seiten der Stadt über die Wirtschaftsförderung eine Bestandsaufgabe vorgenommen und sichergestellt wird, dass es hier nicht zu wirtschaftlichen Situationen kommt, die ggf. die Existenz dieser Betriebe gefährdet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6313 2020 Die Vorlage OF 1028/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung nach den Worten "Deutschen Bahn" die Worte "u. a. m. wie zum Beispiel Hessen Mobil" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 288/15 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße; Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In der FAZ - Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: Welcher Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee / Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher-Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Wir würden uns wünschen, das der Ortsbeirat bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden wird. . Quelle: Foto privat -Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 595 2020 Die Vorlage OF 288/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2020, OF 1005/10 Betreff: Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) optimieren Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die geänderte und leider extrem verlängerte "Rotphase" der Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Osten, Ecke Eckenheimer Landstraße) zu überprüfen. Dabei soll nach Möglichkeit der Kreuzungsbereich künftig wieder deutlich durchlässiger gestaltet werden, zumal dort seit kurzem ein Fahrstreifen entfallen ist. Begründung: Der Marbachweg gehört zu den sehr wichtigen, da seltenen Ost-West-Straßenverbindungen in Frankfurt. Dies gilt umso mehr, als insbesondere die A66 mit je einem Teil im Frankfurter Osten und im Frankfurter Westen ohne Alternativen in Frankfurt endet. Der Durchgangssverkehr sucht sich daher seine Wege leider auch durch eigentlich ruhige Wohnstraßen. Derzeit hat so zum Beispiel in Eckenheim der Durchgangsverkehr unter anderem in der Sigmund-Freud-Straße Aufgrund der vermeidbaren Staus auf dem Marbachweg stark zugenommen. Abhilfe ist dringend angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6173 2020 Die Vorlage OF 1005/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Richtungsangabe "Osten" in Betreff und Tenor "Westen" lautet. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 279/15 Betreff: Schilderwald im Ortsbezirk lichten I Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrszeichen an der Kreuzung "Berner Straße / Homburger Landstraße" mit der Vorschrift "Durchfahrt verboten, Anlieger frei", die dort in Fahrtrichtung Bonames an dem Ampelmast befestigt sind, ersatzlos entfernen zu lassen und damit einer grundsätzlichen Empfehlung des RP Darmstadt zur Lichtung des Schilderwaldes nachzukommen. Begründung: Die Beschilderung hat ihren einstigen Zweck mittlerweile verloren. Man hatte seinerzeit zur Inbetriebnahme der A661 zwischen der Behelfsausfahrt "Alt-Eschersheim" und dem "Bad Homburger Kreuz" den Durchgangsverkehr Richtung Innenstadt um "Bonames" herum über die "Berner Straße" auf die Autobahn lenken wollen. Diese Schilder werden seit Jahrzehnten wissentlich missachtet oder, weil ungünstig angebracht, übersehen. Wer "Bonames" als Ziel hat, fährt keinen kilometerlangen Umweg. Ausserdem fließt der überregionale Verkehr mittlerweile über die "Anna-Lindh-Allee" (Umgehungsstraße entlang der Autobahn) zur A 661. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6215 2020 Die Vorlage OF 279/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen 6 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 989/10 Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft der Postbank, Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob ihm bekannt ist, dass die Deutsche Bank die Liegenschaft der Postbank, Marbachweg / Eckenheimer Landstraße in Zukunft nicht mehr nutzen wird, und um die Beantwortung der Frage, ob die Möglichkeit besteht, das Areal für innerstädtische Entwicklung zu sichern. Begründung: Erfolgt ggf. mündlich Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 989/10 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2020, OF 277/15 Betreff: Hortplätze für Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu beschließen: Die momentan von der evangelischen Kindertagesstätte genutzten Container an der Homburger Landstraße bleiben nach deren Rückzug in die eigentlichen Räumlichkeiten an dem jetzigen Standort bestehen und werden so lange übergangsweise für Hortplätze und bei Bedarf als zusätzliche Kita genutzt, bis ein Standort für einen neuen Hort/eine neue Kita gefunden ist. Zeitnah wird ein Träger für den neuen Hort gefunden, der dauerhaft Hortplätze in Nieder-Eschbach zur Verfügung stellt. Begründung: Nieder-Eschbach braucht dringend mehr Hortplätze! Auch für das Schuljahr 2020/21 stehen wieder Eltern vor der Frage, wie die Betreuung ihrer Kinder gesichert wird. Daran hat auch COVID 19 nichts geändert. Ganz im Gegenteil! Die Betreuungsnot ist so groß wie nie zuvor, da nicht mehr alle Kinder gleichzeitig in den bestehenden Einrichtungen betreut werden können. Zum nächsten Schuljahr wird es voraussichtlich, wie auch im Schuljahr 2019/20 nicht für alle Kinder freie Hortplätze geben. Für viele Familien ist es eine existentielle Frage, ob ihre Kinder einen Hortplatz bekommen oder nicht, denn mehr und mehr Familien sind darauf angewiesen, dass beide Elternteile arbeiten gehen. Des Weiteren zeichnet sich ab, dass bedingt durch die rege Bautätigkeit im gesamten Stadtteil Nieder-Eschbach schon sehr bald weitere Kindergartenplätze im Stadtteil benötigt werden. Die Stadt muss dringend handeln und darf die Eltern nicht weiter im Stich lassen. Gemeinsam mit dem Schulelternbeirat der Michael-Grzimek-Schule haben betroffene Eltern einen offenen Brief an Frau Weber verfasst. Mehr als 200 Eltern haben diesen Brief im Herbst unterschrieben. Am 02.12.2019 besuchte außerdem eine Delegation aus Nieder-Eschbach eine öffentliche Sitzung des zuständigen Ausschusses mit Frau Weber im Römer und übergab ihr den Brief. Im Nachgang wurden die Initiatoren der Elterninitiative zu einem gemeinsamen Gespräch in das Amt für Integration und Bildung eingeladen. Das Gespräch fand am 24.01.2020. Es wurden für eine kurzfristige Lösung zwei Möglichkeiten herausgearbeitet. Die Erhaltung der Containeranlage zur weiteren Nutzung als Hort bis ein Standort gefunden ist und der Ausbau der ESB. Bedauerlicherweise sind die Gespräche aufgrund der Pandemie ins Stocken geraten. An der Bedürftigkeit des Stadtteils hat dies jedoch nichts geändert. Als Träger für einen neuen Hort war bereits die Kita Frankfurt im Gespräch. Ein Vorteil der Verwendung der bestehenden Container wäre auch, dass bereits eine Genehmigung für die Nutzung für Kinderbetreuung vorliegt, die nur verlängert werden müsste. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6214 2020 Die Vorlage OF 277/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 276/15 Betreff: Hortplätze Nieder-Eschbach Der Magistrat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage in der "Homburger Landstraße 817, die derzeit noch als Ausweichquartier für den evangelischen Kindergarten genutzt wird, nach dessen Umzug in den fertiggestellten Neubau als Horteinrichtung weiter zu betreiben und hierfür einen Träger zu finden. Begründung: In Nieder-Eschbach werden dringend weitere Hortplätze benötigt. Nach Auszug des evangelischen Kindergartens könnte man die Infrastruktur der bereits bestehenden Interimslösung schnell und kostengünstig sinnvoll weiterverwenden, bis sich dauerhafte Hortangebote verwirklichen lassen. Dadurch ließe sich ohne hohen zusätzlichen Kostenaufwand für die vom Hortplatzmangel betroffenen Eltern eine Entspannung der bestehenden Situation erzielen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 276/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 801/9 Betreff: Einen Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ziegenhainer Straße/Sigmund-Freud-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel aufzustellen und weiteren erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen (z.B. Hinweisschilder, Fahrbahnmarkierungen), um die besonders für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gefährliche Kreuzung der Ziegenhainer mit der Sigmund-Freud-Straße zu entschärfen. Begründung: Fahrzeuge, die die Brücke aus Eckenheim in Richtung Ziegenhainer Straße herunterkommen und Nutzer*innen des kreuzenden Fuß-, Rad- und Zufahrtswegs können sich gegenseitig erst spät erkennen. Außerdem ist hier die Vorfahrtsregelung unklar. Dadurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 801/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6256 2020 Die Vorlage OF 801/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 876/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (III) Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Wielandstraße Der östliche Kreuzungsbereich der Eckenheimer Landstraße/Wielandstraße gehört bei schönem Wetter zwischen März und Oktober zu den gefährlichsten Ecken im Nordend. Die beliebte Eisdiele Eis Christina zieht Eisliebhaber aus nah und fern an. Zu viele kommen per Auto und stellen ihr Gefährt in aller Regel verkehrsgefährdend im Kreuzungsbereich, vorwiegend auf der Ostseite der Eckenheimer Landstraße zwischen Wieland- und Neuhofstraße, sowie auf der Wielandstraße und hier i. d. R. gegen die Fahrtrichtung ab. An der Eckenheimer Landstraße ist die Situation für Radfahrende besonders brisant, weil der stark frequentierte Radweg zwischen U-Bahn-Schienen und querparkenden PKWs auf dem Bürgersteig verläuft und sich dazwischen die verkehrswidrig abgestellten Autos breitmachen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit den zuständigen Ämtern zeitnah einen Ortstermin zu vereinbaren, um zu sehen, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Gefahrensituation zu entschärfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 876/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 799/9 Betreff: Temporäre Radstreifen auf der Eschersheimer Landstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße jeweils eine Fahrspur vorübergehend für die Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus als Radschutzstreifen zu kennzeichnen. Begründung: Seitdem strenge Abstandsregeln im Rahmen der Coronaprävention gelten, ist in Frankfurt eine starke Zunahme des Radverkehrs zu beobachten. Gleichzeitig ist die Beförderungskapazität der wichtigen A-Linie (U1, U2, U3, U8) de facto eingeschränkt. Um in den Sommermonaten für Radfahrende eine sichere Alternative zur U-Bahn zu bieten, sollte im Abschnitt entlang der U-Bahnstrecke, an dem bislang keine Radstreifen existiert, einen provisorischen Radschutzstreifen abmarkiert werden. Solche temporären Radstreifen sind zuletzt sehr kostengünstig in Berlin entstanden und werden gut angenommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 799/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2020, OF 862/3 Betreff: Sollen die Mieterinnen und Mieter des Hauses Spohrstraße 62 aus ihren Wohnungen vertrieben werden, um Luxussanierungen zu ermöglichen? Wie der Frankfurter Tagespresse zu entnehmen ist, plant der neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62 ,die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) ,umfangreich zu sanieren (Frankfurter Rundschau vom 13.05.2020). Obwohl die Liegenschaft nicht im Milieuschutz ist, sollte der Magistrat gegen die geplante Gentrifizierung im Nordend vorgehen. Dies voraus geschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten ist dem Magistrat bekannt, dass der neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62, die WPS, plant, diese umfangreich zu modernisieren und seit wann? hat der Magistrat erwogen, die Liegenschaft zu erwerben, um die Bewohner*innen zu schützen, die von einer Gentrifizierung bedroht werden? Schließlich war dem Magistrat bekannt, wie den Äußerungen des Leiters der Stabsstelle Mieterschutz zu entnehmen ist, dass der Investor bereits eine Immobilie in der Eckenheimer Landstraße erworben hat und die Mieter*innen mit horrenden Mieterhöhungen als Folge von massiven Modernisierungen mit einer "Angst machenden Sprache"in mehreren Briefen eingeschüchtert hat? ist dem Magistrat bekannt, dass seit August 2019 vor dem Haus ein Gerüst errichtet wurde, aber Arbeiten noch nicht begonnen wurden, wodurch sich die Bewohner*innen bedrängt fühlen? Wie beurteilt der Magistrat die Äußerungen der WPS , Leitungen auszutauschen, was zur Folge hätte, dass die Bewohner*innen ein dreiviertel Jahr die Toilette auf dem Hof benutzen müssten? Teilt der Magistrat die Meinung des Leiters der Stabsstele Mieterschutz, der die von WPS angekündigten Modernisierungen "für nicht haltbar" hält? Begründung: Der Fall Spohrstraße 62 zeigt, dass die Meinung des Gutachters zum Milieuschutz, dass in einigen Quartieren, wie z. B. dem nördlichen Teil der Spohrstraße, Milieuschutz nicht notwendig sei, weil sich dort nichts mehr in Richtung Gentrifzierung verändere, falsch ist. Mieterinitiativen und einige Ortsbeiräte haben dies schon früher festgestellt. Der Magistrat sollte darum Forderungen von Ortsbeiräten und Mieterinitiativen nachkommen, bestehende Milieuschutzsatzungen zu ergänzen bzw. neue zu erlassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1648 2020 Die Vorlage OF 862/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2020, OF 975/10 Betreff: Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda jederzeit gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda muss während der Bauarbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Bahn und danach jederzeit gewährleistet sein. Der Magistrat wird angewiesen, Genehmigungen an die Deutsche Bahn oder das von Seiten der Stadt erforderlich Einvernehmen zu Genehmigungen anderer Behörden in diesem Bereich nur zu erteilen, wenn dies gewährleistet ist. Begründung: Die Deutsche Bahn hat zwischenzeitlich und ohne entsprechende Information und entgegen der erteilten Information des Ortsbeirats die Unterführung im Wiesengarten vollständig verbaut. Damit verbleibt für Fußgänger, Radfahrer und Reiter nur noch der beschrankte Bahnübergang, der teilweise sehr lange geschlossen ist. Dadurch kommt es selbst bei coronabedingt eingeschränktem Fahrplan zu erheblichen Traubenbildungen an der Schranke, in der die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden. Die Bahn hat aber angekündigt, dass sie auch den Bahnübergang im Verlaufe der Bauarbeiten schließen will, wobei voraussichtlich die Unterführung im Wiesengarten nicht wieder eröffnet ist. Damit wären die nächsten Querungsmöglichkeiten der Bahn die Friedberger Straße in Bad Vilbel oder die Homburger Landstraße am Frankfurter Berg. Die damit verbundenen Umwege, um an die Nidda oder zu den Reitsporteinrichtungen zu gelangen, sind für Fußgänger, Radfahrer und Reiter schlicht unzumutbar. Insofern muss während der Bauarbeiten zumindest für diese Gruppen immer eine Querungsmöglichkeit erhalten bleiben, zumal davon eine Hauptradroute und die Zufahrt zu einer Fernradroute betroffen ist. Auch ist für Radfahrer schon gegenwärtig nicht mehr ersichtlich, wie sie etwa zur Reithalle kommen sollen, weil sie vom Bahnübergang auf die Parallel-Baustraße zur Bahn verwiesen werden, die nach dem Bahnhof für Radfahrer gesperrt ist. Auch für die Landwirte ist eine Führung über die genannten langen Alternativrouten aber wirtschaftlich nicht vertretbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 561 2020 Die Vorlage OF 975/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2020, OF 965/10 Betreff: Radspur Marbachweg in der Nähe der Eckenheimer Landstraße Vorgang: OM 5560/20 OBR 10; ST 582/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die in der ST 582 vom 20.03.2020 vorgeschlagene Maßnahme zum Schutz von Radfahrenden, außer Radfahrschutzstreifen den Bereich, auch baulich mit Leitschwellen und Leitbaken zu sichern, nicht umgesetzt bzw. schnell wieder rückgängig gemacht wurde und wann welche Maßnahme nun stattdessen durchgeführt werden soll. Begründung: Zur Sicherheit der Radfahrenden ist eine weitere Schutzmaßnahme unabdinglich. Der Marbachweg ist stark befahren, so dass Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr oftmals die seinerzeit dafür tauglich gebauten Schienengleise der U5 nutzen, um möglichst schnell an die Einsatzorte zu gelangen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5560 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 582 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6028 2020 Die Vorlage OF 965/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2020, OF 966/10 Betreff: Umbau der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg zu einem Kreisverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße/ Marbachweg unter Einbeziehung des Ringstraßenbahnumbaus in einen Kreisverkehr umgebaut werden könnte. Begründung: Die Ampelschaltung an besagter Kreuzung führt immer wieder dazu, dass Kinder bei Rot über die Kreuzung laufen, da die Ampelphasen sehr lang geschaltet sind. Bei einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen würde dieses Problem wegfallen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6034 2020 Die Vorlage OF 966/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2021, OF 188/3 Betreff: Baustelle Eckenheimer Landstraße 24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den Sachstand zum Bauvorhaben Eckenheimer Landstraße 24 zu prüfen und darüber im Detail zu berichten. Dabei sollen vor allem folgende Fragen Berücksichtigung finden: 1. In der Eckenheimer Landstraße 24 ist seit geraumer Zeit keine Bautätigkeit mehr zu beobachten - was sind die Gründe, gibt es einen Baustopp und bis wann wird dieser Zustand dauern? 2. Wann wird vor allem auch das kleine Plätzchen seitlich des Hauses von Baugegenständen freigeräumt? Es ist im Moment mit Baumaterialien zugestellt, Gehweg und Fahrradweg sind seit Monaten gesperrt. Wann ist mit einem Rückbau der Absperrung zu rechnen? 3. Am Haus wurden die Gründerzeitverzierungen um die Fenster abgeschlagen. Wie konnte das genehmigt werden und mit welcher Begründung? Begründung: Es ist in einem Stadtteil, in es kaum Platz gibt, nicht nachvollziehbar, dass für ein Bauvorhaben vier Wohnungen so lange leer stehen und ein Platz einschließlich Fahrrad- und Gehweg auf unbestimmte Zeit gesperrt wird. Im Nordend gilt außerdem eine Erhaltungssatzung, die verbietet, willkürlich historische Verzierungen von Gründerzeithäusern zu zerstören. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1477 2022 Die Vorlage OF 188/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 149/3 Betreff: Fahrradbügel Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf zwei Autoparkplätzen vor dem REWE auf der Eckenheimer Landstraße Nr. 97 Fahrradbügel als auch Stellplätze für Lastenräder in ausreichender Zahl zu installieren. Begründung: Die Fahrradständer neben der Rewe Filiale sind zumeist überfüllt was dazu führt, dass Fahrräder kreuz und quer abgestellt werden. Die meisten Menschen besuchen den Supermarkt zur Nahversorgung zu Fuß oder mit dem Rad und nicht mit dem Auto. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1286 2021 Die Vorlage OF 149/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2021, OF 147/9 Betreff: Blumenwiese Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat nach dem Ergebnis des Tests einer Wildblumenwiese auf dem Mittelstreifen der Hügelstraße auf Höhe der Einmündung der Fontanestraße Richtung Westen. Sollte das Ergebnis derzeit noch nicht vorliegen, wann ist damit zu rechnen? Hier wurde vor zwei Jahren der Versuch gestartet, eine Wildblumenwiese anzusiedeln. Bei entsprechend positiven Ergebnissen sollte das Konzept auf weitere Bereiche des grünen Mittelstreifens entlang der Hügelstraße ausgedehnt werden. Begründung: Bei positivem Ergebnis begrüßt der Ortsbeirat die Aussaat weiterer Wildblumenwiesen in dem genannten Bereich. Bereits mit der OF 699/9 vom 17.10.2019 war das Thema vom Ortsbeirat aufgegriffen worden, der Antrag aber aufgrund der Zusage einer Testphase seinerzeit zurückgezogen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1253 2021 Die Vorlage OF 147/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 152/10 Betreff: Ampelkonzept für die Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Ampelschaltung auf der Gießener Straße einheitlich so zu regeln, dass eine Lösung einerseits die Bedeutung dieser Straße als Durchgangsstraße betont und den Autoverkehr von der Homburger Landstraße durch bessere Flüssigkeit ableitet, gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass die U-Bahnstationen für Fußgänger gut zugänglich sind, die Schüler an der Theobald-Ziegler-Schule ungefährdet und schnell die Straße queren können und die Radfahrer möglichst ungehindert fahren können. Begründung: Es ist unbedingt erforderlich, dass die Gießener Straße möglichst viel Durchgangsverkehr aufnimmt, um den Kernort Preungesheim zu entlasten. Gegenwärtig wird die Ampelschaltung aber von den Autofahrern als so behindernd empfunden, dass sie offensichtlich lieber die Homburger Landstraße befahren. Gleichzeitig gibt es Beschwerden über zu lange Wartezeiten bei der Querung für Fußgänger und auch die Situation für Radfahrer ist trotz umfangreicher Umbauarbeiten insbesondere auch wegen der Ampelschaltung wenig befriedigend. Die spiegelt sich auch in verschiedenen Einzelanträgen des Ortsbeirats 10. Insgesamt scheint aber eine Gesamtoptimierung geboten, weil letztlich im Moment für keine Nutzergruppe auf der gesamten Strecke eine befriedigende Situation besteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1219 2021 Die Vorlage OF 152/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 151/10 Betreff: Absicherung der Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Gummersbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten wie die Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Gummersbergstraße abgesichert werden kann, insbesondere ob hier Fahrradbügel so gesetzt werden können, dass auf dieser Einmündungsfläche nicht auch noch geparkt wird. Begründung: Der stadtauswärtsführende Radweg mündet an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Gummersbergstraße ohnehin in einer recht unübersichtlichen Situation für alle Verkehrsteilnehmer in die folgende 30-Zone auf der Eckenheimer Landstraße. Diese Situation wird vollends gefährlich, wenn in diesem Einmündungsbereich auf dem Fußgänger bzw. Radweg auch noch unzulässig geparkt wird. Deshalb ist hier etwa durch Fahrradbügel Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1218 2021 Die Vorlage OF 151/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße abgesichert werden kann, dass auf der Einmündungsfläche nicht auch geparkt wird und Fahrradfahrer nicht bedrängt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 178/10 Betreff: Künftige Ringstraßenbahn Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Neuerungen in Sachen Ringstraßenbahn im Bereich Eckenheim und Preungesheim, insbesondere hinsichtlich der bisherigen Varianten Homburger Landstraße respektive Gießener Straße, vorgesehen sind, 2. welche Änderungen beziehungsweise Verbesserungen zu 1., insbesondere in den Linien-Taktungen insgesamt sowie beim Umsteigen von und zu Bussen sowie der U5 vorgesehen sind, 3. ob, und wenn ja, wo Bäume sowie KFZ-Stellplätze zu 1. wegfallen werden, 4. wann die aktuellen Planungen zu 1. im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden? Begründung: Der ÖPNV in Frankfurt ist rasch auszubauen, zu optimieren und insgesamt solide aufzustellen. Ein gut funktionierender ÖPNV bietet viele Linien, um möglichst das Umsteigen zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1236 2021 Die Vorlage OF 178/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 150/10 Betreff: Verlängerung des Halteverbots in der Niederbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Halteverbotszeichen (Verkehrszeichen 283.10) in der Niederbornstraße bis an die Einmündung der Eckenheimer Landstraße vorgezogen wird. Hierdurch soll das Abbiegen der LKW gefahrlos und der Leichtigkeit des Verkehrs unterstützend möglich werden. Begründung: In der Eckenheimer Landstraße kommt es im Einmündungsbereich in die Niederbornstraße häufig zu einem Verkehrschaos. Die Einmündung aus der Eckenheimer Landstraße wird häufig von parkenden Fahrzeugen in der Niederbornstraße verstellt, sodass LKW-mit Anhänger oder Sattelzug-LKW nicht einbiegen können. Das absolute Halteverbotszeichen befindet sich zurzeit in der Niederbornstraße, südseitig ca. 30 Meter hinter der Einmündung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1217 2021 Die Vorlage OF 150/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2021, OF 116/9 Betreff: Es ist an der Zeit: Zwischen Dornbusch und Hügelstraße fehlt der Fahrradweg - den Lückenschluss zeitnah vornehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Eschersheimer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Dornbusch sichere und breite Radfahrstreifen in beiden Richtungen anzulegen und diese Lücke im Radverkehrsnetz endlich zu schließen Begründung: Der einspurige Ausbau der Eschersheimer Landstraße war mit vielen Befürchtungen verbunden und KritikerInnen befürchteten Verkehrschaos mit Staus auf Einfall- und Ausfallstraßen, mehr Belastung durch Abgase und die schwierigere Belieferung von HändlerInnen. Die Bedenken scheinen sich nicht zu bewahrheiten. Die EinzelhändlerInnen an der Eschersheimer Landstraße sind, entgegen ihren ursprünglichen Befürchtungen, zufrieden. Auch im Berufsverkehr läuft der Verkehr flüssig und die Parkplatzsuche ist nicht schwieriger geworden, da der Parkraum schon immer knapp war. Der Autoverkehr rollt sehr geordnet auf der linken Fahrspur und RadfahrerInnen können wesentlich sicherer und angenehmer, mit weniger Angst besetzt, den rechten Fahrstreifen für sich nutzen. Im Gegensatz zum südlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, wo sich RadfahrerInnen am Fahrbahnrand, eingequetscht zwischen parkenden und sich überholenden Autos, durchkämpfen müssen. Der mit einer Linie abgetrennte Fahrstreifen für RadfahrerInnen, im besten Fall rot markiert, der bei Bedarf von Autos überfahren werden darf, bietet mehr Platz. RadfahrerInnen, die langsamere RadlerInnen überholen wollen, können das, ohne die Spur verlassen zu müssen. Der offensichtlich gelungene Umbau der Eschersheimer Landstraße kann als Beleg dafür gesehen werden, dass sich die Verkehrssituation auf den Ein- und Ausfallstraßen durchaus verbessern lässt. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 104/3 Betreff: Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept vorzuschlagen, wie der Verkehr im Dreieck Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße neu geregelt werden kann, wenn die derzeit provisorische Umwandlung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße dauerhaft bestehen bleiben soll. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, der Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt und miteinander abgewogen werden. Insbesondere ist zu klären: wie der PKW- und Lieferverkehr mit Ziel Oeder Weg künftig sinnvoll geführt werden kann, um Ausweichverkehr wie über die Finkenhofstraße oder durch das Holzhausenviertel zu vermeiden. wie der Fuß- und der Radverkehr sowie das Car-Sharing im Viertel gestärkt werden können, um Anreize zu setzen, auf ein eigenes Auto zu verzichten - ist beispielsweise eine Fahrradstraße in West-Ost-Richtung möglich, die den Oeder Weg kreuzt? wo Anwohner und Gewerbetreibende, die auf ein Auto angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten vorfinden können. Ist bspw. eine Quartiersgarage denkbar, die sich über Kunden auf dem Oeder Weg und/oder über Unternehmen entlang der Eschersheimer Landstraße gegenfinanzieren lässt und die idealerweise von einer der Hauptstraßen erreichbar wäre? Könnten weitere Parkflächen damit kompensiert und oberirdisch weiterer Raum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden? Ein solches Gesamtverkehrskonzept muss vorliegen, bevor die Testphase des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße abgeschlossen ist. Begründung: Die Umwandlung des Oeder Wegs zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße führt schon jetzt zu Ausweichbewegungen des von Süden kommenden Verkehrs, der nun vor allem über die Finkenhofstraße fließt, die erste Abzweigung von der Eschersheimer Landstraße. Die enge Straße ist dem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen ebenso wie der sich anschließende Bornwiesenweg, sodass sich der Verkehr zum Ärger der Anwohner zurückstaut. Es ist anzunehmen, dass sich diese Situation bei der jetzigen Verkehrsführung noch verschlimmert, wenn die Heinestraße, wie von einigen Anwohnern und Teilen des Ortsbeirats gewünscht, zum Bornwiesenweg hin in eine Sackgasse umgewandelt wird. Mit der Diagonalsperre im Norden sind weitere Ausweichbewegungen ähnlich zur Finkenhofstraße zu befürchten. Eingriffe in den Straßenverkehr führen immer zu Verkehrsverlagerungen. Um zu vermeiden, dass sich der Ortsbeirat permanent mit den Konsequenzen weiterer kleinteiliger Änderungen befassen muss, welche die Komplikationen, die sie bekämpfen wollen, nur verlagern und verstärken, ist ein Gesamtverkehrskonzept für den gesamten genannten Bereich notwendig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1034 2021 Die Vorlage OF 104/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 142/10 Betreff: Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob und wenn ja wann die Ampelanlage an der Ecke Homburger Landstraße /Weilbrunnstraße ehestens mit akustischen Hilfen als Blindenampel ausgestattet werden kann, 2. soweit noch nicht geschehen, die Ampel auf die Prioritätenliste für Blindenampeln aufgenommen werden kann. Begründung: Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1019 2021 Die Vorlage OF 142/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 119/10 Betreff: Piktogramme "Tempo 30" für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße Östlich der Homburger Landstr. ist jeweils beginnend/endend am Kaiserkronenweg, Berkersheimer Weg und der Julius-Brecht-Str. eine sehr weitläufige 30er-Zone eingerichtet. Vom Gebäude Am Schieferstein 21 ist beispielsweise bis zum Verlassen der Zone eine einfache Strecke von rund 1.250 Meter zurückzulegen! Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen offensichtlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird basierend auf der VwV zur StVO gebeten, entsprechende 30-Piktogramme aufzubringen. Hier insbesondere Berkersheimer Weg Am Neuenberg Am Schieferstein Im Steinbügel Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1011 2021 Die Vorlage OF 119/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 76/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Gründe: I. Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren beim Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. II. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft der Stadt wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 76/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 931 2021 Die Vorlage OF 76/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19; OM 6986/20 OBR 3 Erneut wird der Magistrat aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße mit Scheffelstraße und Eschenheimer Anlage zu sorgen. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oederwegs kommt es erwartungsgemäß zu größerem Verkehrsaufkommen in anderen Strassen, so auch in der Eckenheimer Landstraße und dem Anlagenring. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen sind die Gefahren noch gestiegen, es ist besonders brisant, dass die gestiegene Zahl der Autos mit dem Schulbeginn in Hessen zusammengefallen ist. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Dieser Ortsbeirat hat nun schon zweimal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 126/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1280 2021 Die Vorlage OF 126/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 72/15 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße / Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Wir halten 6 bis 8 Sekunden zusätzlich hier für angemessen, so wird der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt. Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 928 2021 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 68/15 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: OM 6742/20 OBR 15; ST 1264/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der an der Heinrich-Berbalk-Straße liegende und vielfach genutzte Bolzplatz erhalten bleibt oder der dortigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus den Bebauungsplänen Nr. 516/ Nr. 923 zum Opfer fällt. Sollte dies der Fall sein wir um Mitteilung gebeten, welcher Alternativstandort in diesem Bereich für den Bolzplatz in Frage kommt. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 ist zu entnehmen: "Im Vortrag des Magistrats zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße (M 211 vom 12.11.2018/ § 3491 vom 13.12.2018) wurde bereits dargelegt, dass hier ergänzend zum Baurecht für die geplanten Schulstandorte u. a. auch das Baurecht für die Erschließungsstraße geschaffen werden soll. Daher wird die für einen Kreisverkehrsplatz erforderliche Fläche weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 923 sein." Aufgrund dieses Vorhabens besteht die Befürchtung, dass der dort liegende Bolzplatz nicht erhalten bleiben soll. Da es jedoch jetzt schon an Sport- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche fehlt, wäre dies ein inakzeptabler Zustand. Sollte es also zutreffen, dass dieser Bolzplatz entfernt wird, ist innerhalb des Bereichs vorgenannter Bebauungspläne Ersatz zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 925 2021 Die Vorlage OF 68/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 90/9 Betreff: Kreuzung Felix-Dahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit der Kreuzungsbereich Felix-Dahnstraße ./. Ricarda-Huch-Straße durch Straßenmarkierung entschärft werden kann. Begründung: Zwischen den beiden Fahrbahnen der Hügelstraße ist der Kreuzungsbereich unmarkiert. Sowohl von der Felix-Dahn-Straße darf links und rechts abgebogen werden, als auch aus der Ricarda-Huch-Straße heraus. Hierbei ist nicht ersichtlich, ob tangential oder nicht tangential abgebogen werden muss. Da hier jeder Autofahrer seiner eigenen Interpretation folgt, kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere wenn aus beiden Seitenstraßen zeitgleich ein Auto eilig, von querendem Verkehr getrieben, auf den Kreuzungsbereich schießt. Eine Markierung auf der Kreuzung und eine klare Fahrstreifenbegrenzung mit Zeichen 295 könnte Abhilfe schaffen. Vorschlagszeichnung siehe Seite 2 (gelbe Linie). Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 90/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 94/9 Betreff: Fußgängerüberwege in der Hügelstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Situation für Fußgänger*innen an den Fußgängerüberwegen entlang der Hügelstraße zu verbessern Begründung: An den Fußgängerüberwegen entlang der Hügelstraße kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Dies liegt zum einen an der Unsicherheit der Autofahrenden, welche Geschwindigkeiten in den entsprechenden Bereichen der Hügelstraße erlaubt bzw. einzuhalten sind, zum anderen an der geringen Bereitschaft § 26 (1) StVO zu beachten. Es scheint mittlerweile zum Kavaliersdelikt zu verkommen sein, auch bei querenden Fußgänger*innen noch schnell mit seinem Pkw über den Überweg zu huschen. In den Seitenstraßen wohnen viele ältere Damen und Herren, die einen entsprechenden Schutz beim Queren benötigen. Selbst flinke Fußgänger werden hier häufig gefährlich von Kraftfahrzeugen geschnitten. Die Perspektive der Autofahrenden einnehmend zeigt, dass beim Anfahren an die Überwege der Einblick auf Herannahende zumindest auf der Seite der beiden Parkstreifen oft unübersichtlich ist. Fußgänger können erst spät erkannt werden - gerade zu dunkleren Tageszeiten. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 sowie eine andere Ausschilderung der entsprechenden Furten könnte hilfreich sein. Kontrollmaßnahmen, bei der das Verhalten von Autofahrern an einem Zebrastreifen überwacht und ggf. kontrolliert wird, könnte zu einem neuen Bewusstsein für die Gefährlichkeit der Situation an den Fußgängerüberwegen beitragen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 94/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und BFF (= keine Zurückstellung); LINKE. (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1059 2021 Die Vorlage OF 94/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 89/3 Betreff: Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Einrichtung einer Diagonalsperre am nördlichen Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße zu verzichten. Stattdessen soll der Magistrat prüfen und berichten, inwiefern sich das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße auch mit der Installation von Bodenschwellen und Fahrbahnverschwenkungen umsetzen lässt, die den motorisierten Verkehr auf Fahrradgeschwindigkeit herunterbremsen. Begründung: Der Oeder Weg ist eine von wenigen verbliebenen Einkaufsstraßen in Frankfurt, noch dazu eine mit sehr wenig Leerstand, trotz Coronapandemie und einem zunehmenden Trend zum Onlineshopping. Das ist der Arbeit der ansässigen Gewerbetreibenden zu verdanken, die sich über Jahre einen treuen Kundenstamm aufgebaut haben, der weit über das Nordend hinausreicht. Mit der Diagonalsperre fürchten die Gewerbetreibenden von diesen Kunden abgeschnitten zu werden. Ein entsprechender Brief, gezeichnet von 22 Gewerbetreibenden des Oeder Wegs, mit der Bitte, auf die Diagonalsperre im Norden ebenso zu verzichten wie auf die Schranke im Süden und den Wegfall von 79 Parkplätzen, ging der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Mitte Juli zu. Schranke und Parkplatzrückbau sind inzwischen umgesetzt. Die Gewerbetreibenden fürchten, sich nicht mehr auf dem Oeder Weg halten zu können. Ein Verlust an Attraktivität dieser Stadtteil-Einkaufsstraße steht ebenso zu befürchten wie ein Verlust an Arbeitsplätzen. Der Wegfall von Geschäften - und damit auch von Kunden - kann zudem einen Dominoeffekt auslösen und die Existenznot anderer Gewerbetreibender, insbesondere der Gastronomie, verschärfen. Im Gegensatz zur kritisierten Diagonalsperre sind Bodenschwellen und Verschwenkungen einfach und provisorisch einzurichten. Sie erlauben es, Fahrzeugen von Norden weiterhin in den Oeder Weg ein- und die Geschäfte anzufahren und machen den Oeder Weg durch die Drosselung auf Fahrradgeschwindigkeit sowohl fahrradfreundlich als auch unattraktiv für den Durchfahrtsverkehr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 97/10 Betreff: Fahrradbügel zur Absicherung der Fahrradspur in der Eckenheimer Landstraße an der Kreuzung Hügelstraße stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass durch Setzen des im Rahmen der Begehung von Fahrradbüro und OBR verabredeten Fahrradbügels sichergestellt wird, dass die in der Eckenheimer Landstraße an der Kreuzung Hügelstraße stadteinwärts eingerichtete Fahrradspur von parkenden Autos freigehalten wird. Begründung: Die kleine Fahrradspur an dieser Kreuzung in der Eckenheimer Landstraße soll den Fahrradfahrern, die dort gegen die Fahrtrichtung der für sie nicht geltenden Einbahnstraße unterwegs sind, ein möglichst sicheres Kreuzen ermöglichen. Leider ist sie ständig zugeparkt. Deshalb war im Rahmen der Begehung verabredet worden, den Beginn dieser Spur mit einem Fahrradbügel abzusichern, um so das Parken dort zu verhindern. Nachdem nun die anderen Bügel, die besprochen worden waren, installiert sind, dieser aber nicht erstellt wurde, muss hier an dieser besonders gefährlichen Stelle auch noch dringend ein Bügel erstellt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 629 2021 Die Vorlage OF 97/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 1 SPD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 89/10 Betreff: Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche sinnvollen Maßnahmen ein sicheres Überqueren der Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames (als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz) ermöglicht werden soll. Begründung: Mehr Sicherheit für Fußgänger ist dort erforderlich, auch aufgrund der stetig steigenden Besucherzahlen. Dies gilt auch mit Blick auf das wichtige Projekt "Wildnis wagen" im Nordpark. Der Alte Flugplatz sowie auch der Nordpark haben sich gut etabliert und werden auch weiter an Bedeutung gewinnen. Dies auch gemeinsam, so dass entsprechende Querungssicherheit erforderlich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 638 2021 Die Vorlage OF 89/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2021, OF 29/14 Betreff: Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen? Für das zukünftige Gymnasium Nord in Bonames ist der B-Plan 923 aufgestellt worden. Demnach wird der neue Schulstandort unmittelbar an einer Stadtbahnhaltestelle liegen. Die Vernetzung im Fuß- und Radverkehr mit den angrenzenden Quartieren erfolgt über eine neue Ortsrandstraße zwischen Homburger Landstraße und dem Schulgelände. Wie aber werden die Schülerinnen und Schüler aus den südöstlich der Schule gelegenen Stadtteilen Nieder-Erlenbach und Harheim ihre Schule erreichen, denen die U-Bahn dabei keinen Nutzen bringt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Schule für Schülerinnen und Schüler sicher und schnell erreichbar sein wird, die mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 137 2021 Die Vorlage OF 29/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 60/15 Betreff: Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Anwohner der Homburger Landstraße beklagen das hohe Verkehrsaufkommen und die gestiegene Lärmbelastung. Die Homburger Landstraße ist zwischen Bernerstraße und U-Bahnstation "Bonames Mitte" als Anliegerstraße ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Welche Maßnahmen sind aus der Sicht des Magistrats sinnvoll, um den Durchgangsverkehr einzudämmen und hier Abhilfe für die Anwohner zu schaffen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 124 2021 Die Vorlage OF 60/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung); 6 CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 100/3 Betreff: Ladezone für die Eckenheimer Landstraße 267 bis 275 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Eckenheimer Landstraße 267 - 275 eine Ladezone für gewerblichen Lieferverkehr einzurichten. Begründung: In genanntem Bereich befinden sich mehrere Geschäfte, die regelmäßig beliefert werden. Des Weiteren wird Platz für Paketlieferdienste benötigt. Die derzeitige Situation ohne Ladezone bewirkt, dass genannte Dienste auf dem Fahrradstreifen halten und so den Radverkehr gefährden. Regelmäßig entsteht auch die Situation, dass Rettungsfahrzeuge nicht an den seitlich haltenden Lieferdiensten vorbeikommen und hierdurch aufgehalten werden. Da die Strecke durch Einsatzfahrzeuge der Wache 1 im Einsatz ständig genutzt wird, kommt es häufig zu solchen Situationen. Quelle: www.google.com/search?q=ladezone+tag+und+nacht&client=firefox-b-d&source =lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwjLlJPH5sbyAhWPMBQKHTPuCjUQ_AUoAXoECAE QAw&biw=1920&bih=899#imgrc=yFbu7qxTvcI2KM Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 728 2021 Die Vorlage OF 100/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2021, OF 88/3 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben Vorgang: M 47/19; NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die provisorische Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß der Beschlussvorlage M47 "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main" und des Antrags Nr. 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" zügig voran zu treiben und den nördlichen provisorischen Modalfilter mit einem Diagonalfilter Ecke Holzhausenstraße/Oeder Weg wie vom Amt für Straßenbau & Erschließung vorgeschlagen umzusetzen. Begründung: Der Erfolg des fahrrad- und flanierfreundlichen Oeder Wegs hängt im hohen Maße davon ab, wie viel motorisierter Durchgangsverkehr dort weiterhin fährt. Das heißt, Autoverkehr, der nicht direkt den Oeder Weg oder angrenzende Straßen ansteuert, sondern auf dem Weg in die Innenstadt ist, sollte nicht über eine Quartiersstraße fahren. Diese sollte für die dort einkaufenden, essenden, radfahrenden oder dem gezielt dort hinfahrenden Autoverkehr vorbehalten sein. Wenn der Durchgangsverkehr nicht mehr über den Oeder Weg fährt, erhöht sich die Aufenthaltsqualität, sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen. Dennoch bleiben alle Geschäfte mit dem Auto erreichbar. Der Diagonalfilter ist die ideale Lösung um den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen. Die Variante "Schranke am nördlichen Beginn des Oeder Wegs" würde verkehrlich vermutlich nicht den gewünschten Effekt herbeiführen. Vielmehr würde der Durchgangsverkehr über kurz oder lang, durch einen kurzen Schlenker über die Eckenheimer Landstraße, diese Schranke umfahren, wodurch der Nutzen der Gesamtmaßnahme sich deutlich reduzieren würde. Der Diagonalfilter wäre ein grünes Tor in den fahrradfreundlichen Oeder Weg, eine Schranke würde bildlich eine andere Sprache sprechen. Die Mehrwerte des Diagonalfilters sind neben dem Effekt, den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen, folgende: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, weniger Lärm- und Schadstoffemissionen, neues Grün und neue sichere und bequemere Querung der Kreuzung für zu Fußgehende. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 724 2021 Die Vorlage OF 88/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, LINKE., Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg so zu gestalten, dass - die Holzhausenstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße durchgehend befahrbar bleibt, - der Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße in beiden Richtungen befahrbar bleibt, - an der Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg, von Norden kommend, ausschließlich nach rechts in Richtung Westen abgebogen werden kann. Die Geradeausfahrt aus Norden in den Oeder Weg wird durch eine quergestellte Pollerreihe (oder ein anderes bauliches Element) verhindert, die schmal zwischen den beiden Fahrtrichtungen der Holzhausenstraße steht. Diese ist in der Breite so bemessen, dass der von Norden kommende Verkehr zwar an der Durchfahrt in den unteren Oeder Weg gehindert wird, aber der von Süden den Oeder Weg hinaufkommende Bus sie beim Linksabbiegen in die Holzhausenstraße ohne Probleme passieren kann. - durch die genannte Pollerreihe (oder ein anderes Element) auch das Linksabbiegen aus der östlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg verhindert wird, - das Rechtsabbiegen aus der westlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg, insbesondere für den Bus, problemlos möglich ist. Für diese Verkehrsführung wird eine Pilotphase von einem halben Jahr anberaumt. Erst wenn sich diese Verkehrsführung nicht bewähren sollte, werden andere Lösungen für die Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Oeder Weg aus Richtung Norden erprobt. Begründung: Gegenüber einer Einbahnstraßenregelung Richtung Norden im Oeder Weg zwischen Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße ist die oben vorgeschlagene Lösung wirksamer und anwohnerfreundlicher, dabei ebenfalls einfach, auch zur Probe, durchführbar. Bei der Einbahnstraßenregelung müsste der gesamte Verkehr von Norden um den engen Bereich am oberen Ende des Oeder Wegs auf die Eckenheimer Landstraße herumgeführt werden, was zur erhöhten Belastung der Anwohner in diesem Bereich sowie zur vermehrten Staubildung führt. Nach dieser Umfahrung würde dann der Verkehrsanteil, der nach Westen will, in die Holzhausenstraße einbiegen - ein unnötiger Umweg gegenüber der Lösung im Antrag. Auf dem gleichen Wege würde aber auch der Durchgangsverkehr aus Richtung Norden in den Oeder Weg gelangen, da man von der Holzhausenstraße problemlos nach links in den Oeder Weg abbiegen könnte. Auch ein Linksabbiegeverbot würde da nur wenig helfen. Damit wäre das eigentliche Ziel, den von Norden kommenden Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg herauszuhalten, konterkariert. Das Argument, dass es bei der im Antrag vorgeschlagenen Lösung für den Bus zu schwierig sei, von Süden nach links in die Holzhausenstraße abzubiegen, kann im Übrigen nicht nachzogen werden, da es nachweislich in Frankfurt für Busse wesentlich schwierigere Abbiege- und Wendesituationen gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Nebenvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 61/3 Betreff: Nachfrage zur Datengrundlage der Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Oeder Weg Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 In der Stellungnahme ST 1153 vom 25.5.2021 sichert der Magistrat dem Ortsbeirat 3 zu, die zunächst provisorischen Umgestaltungsmaßnahmen des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße mit Verkehrsuntersuchungen zu begleiten. Die Verkehrsuntersuchungen sollen dem Zweck dienen, mögliche Verlagerungen des Kfz-Verkehrs zu erkennen, sodass das Umsetzungskonzept gegebenenfalls korrigiert werden könne. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: 1. ob bereits Verkehrsdaten für den Oeder Weg und die angrenzenden Wohngebiete zwischen Eschersheimer und Eckenheimer Landstraße vorliegen, welche als "Status- Quo-Daten" dienen können, um sie nach der Umgestaltung mit den neuen Verkehrsdaten abgleichen zu können. 2. falls diese Daten noch nicht vorliegen: Ob und wann der Magistrat diese Verkehrsdaten erheben wird. 3. Welche Parameter der Magistrat in die Untersuchung einbeziehen wird. 4. Welche Veränderungen dieser Parameter er im Zuge der Umgestaltung erwartet und wie er die erwarteten Veränderungen bewertet. Begründung: Die Umgestaltungsmaßnahmen entlang des Oeder Wegs geschehen zunächst provisorisch, um auf Veränderungen und Verlagerungen des Kfz-Verkehrs reagieren zu können. Erwartbare Veränderungen des Kfz-Verkehrs können ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sein - beispielsweise im Holzhausenviertel, insbesondere in der Holzhausenstraße, die im Norden zur Hauptzufahrtsstraße in den Oeder Weg werden wird, aber auch auf der Eckenheimer Landstraße, auf die der von Norden kommende Verkehr umgeleitet wird - sowie eine Zunahme des Parksuchverkehrs. Um den hiervon Betroffenen die Sorge vor den Veränderungen zu nehmen und möglichst viele von den positiven Seiten der angestrebten Umgestaltung zu überzeugen, ist eine offene Kommunikation darüber, welche Auswirkungen die Umgestaltung mit sich bringen wird, ebenso wichtig, wie eine Festlegung, welche Nebeneffekte seitens der Stadt unerwünscht wären. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 119 2021 Die Vorlage OF 61/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 67/3 Betreff: Insektenwiese und Fahrradbügel auf Grünstreifen vor Hauptfriedhof - Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Grünstreifen zwischen Hauptfriedhof und der gleichnamigen U-Bahn-Haltstelle als Blühwiese für Insekten anzulegen. Wünschenswert wäre auch, in diesem Bereich ein Sandarium für bodennistende Wildbienen einzurichten. Gleichzeitig wäre es angebracht, auf der östlichen Seite des Grünstreifens Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Der Nutzen von Insektenwiesen erklärt sich von selbst; jede weitere ist ein wichtiger Trittstein im Biotopverbund. Fast analog lässt sich das auch auf Fahrradbügel übertragen. Für Besucher des Hauptfriedhofs fehlen an dieser Stelle Abstellmöglichkeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 67/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 723 2021 Die Vorlage OF 67/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 66/3 Betreff: Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten und dazu aufgefordert, weitere Fahrradbügel aufzustellen, und zwar: vor Eschersheimer Landstraße 14: Um den Platzbedarf der Fußgänger nicht unverhältnismäßig einzuschränken, werden die Fahrradbügel bevorzugt anstelle von Parkplatzflächen aufgestellt, die sich dort unmittelbar vor der Hausnummer 14 befinden. Bei Eckenheimer Landstraße 74 / Ecke Wielandstraße: Fahrradbügel sollten auf beiden Seiten der Einmündung direkt an den Straßenecken aufgestellt werden, um so auch unerlaubtem Halten und Parken von Autos direkt im Einmündungsbereich zu unterbinden. Zusätzlich sollten vor dem Blumengeschäft "Blumenbar" (Hausnummer 74) Fahrradbügel aufgestellt werden. Der Gehweg ist dort sehr breit. Begründung: Der Bedarf an Fahrradbügel ist weiterhin hoch. An beiden Stellen ist ausreichend Platz vorhanden. Vor Eschersheimer Landstraße 14 könnte ein Autostellplatz für die Fahrradbügel genutzt werden. Es bleiben dann immer noch genügend Parkplätze an dieser Stelle übrig. Vor Eckenheimer Landstraße 74 bzw. an der Einmündung Wielandstraße ist der Platzbedarf für Fahrräder sehr hoch. Zudem parken dort insbesondere im Sommer stets Autofahrer*innen (widerrechtlich), die das Eiscafé Christina besuchen. Dies kann mit den Fahrradbügeln unterbunden werden. Eine zusätzliche Fläche für Fahrradbügel ist vor dem Eingang des Blumengeschäfts "Blumenbar" denkbar. Dort stehen Autos vollumfänglich auf dem Gehweg. Stattdessen würden dort auch Fahrradbügel gut passen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 66/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 66/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1031 2021 Die Vorlage OF 66/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im ersten Absatz der Wortlaut "von Parkplatzflächen" durch den Wortlaut "eines Autoabstellplatzes" ersetzt sowie im zweiten Absatz der Wortlaut "(Hausnummer 74) Fahrradbügel" um den Wortlaut "anstelle eines Autoabstellplatzes" ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/10 Betreff: Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz zu ermöglichen. Begründung: Der entsprechende Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP und AfD gegen CDU, 1 FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 57/10 Betreff: Zweiter Zebrastreifen Alkmenestraße zur Bezirksportanlage Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am südlichen Ende der Haltestelle Alkmenestrasse, in Verlängerung dieses Gleisübergangs, einen zweiten Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Alle Nutzer, insbesondere die Kinder und Jugendlichen die mit der Linie 18 zu der Bezirks-sportanlage Frankfurter Bogen fahren um am Fußballtraining (Mo-Fr 16-20 Uhr) teilzunehmen benutzen immer den hinteren Teil der Straßenbahn um auszusteigen und überqueren dort die Straße. Beim Ausgang am vorderen Teil der Straßenbahn gibt es zwar einen Zebrastreifen aber dieser ist zu umständlich und ist mit Umweg verbunden. Die Situation ist vergleichbar mit der Haltestelle Sigmund-Freud-Straße. Bei seiner Vorstellung der neuen U 5-Haltestellen wurde der damalige Verkehrsdezernent bereits frühzeitig vom OBR 10 darauf hingewiesen, dass dort die Nutzer immer die kürzeren Wege in Anspruch nehmen, ohne auf die Gefahren zu achten, auch ohne Ampel. Das Verkehrsdezernat gab später die ablehnende Haltung auf. Eine 2. Ampel wurde zum Schutz der Nutzer doch nachinstalliert. Genauso verhält es sich an der Haltestelle Alkmenestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 513 2021 Die Vorlage OF 57/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 73/10 Betreff: Fußgängerüberweg an der Gummersbergstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob und wenn ja wann ein Fußgängerüberweg in der Gummersbergstraße an der Kreuzung zur Eckenheimer Landstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Es kam bereits zu Beinaheunfällen, daher ist rasches Handeln angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 73/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 616 2021 Die Vorlage OF 73/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 71/10 Betreff: Brücke zwischen Eckenheim und Eschersheim nicht als Schleichweg nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch sinnvolle Absperrungen der Auf- und Abfahrten diese Querung nur noch von Fahrradfahren und Fußgänger*innen genutzt werden kann Begründung: Die Brücke - Verlängerung Sigmund-Freud-Straße auf Ziegenhainer Straße - wird häufig als Schleichweg von Autofahrer*innen genutzt, um verschiedene Kreuzungen und Ampelphasen nahe und auf der Hügelstraße zu umfahren. Dabei kommt es zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Radfahrer*innen und Fußgänger*innen. Quelle: google.de/maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 71/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 71/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Betreff: Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangen Tagen sind den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide hinsichtlich der Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG zugestellt worden. Darin heißt es, dass eine Gefährlichkeit des Schulwegs nicht mehr besteht. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten: 1. Warum ist der Schulweg aus Sicht des Magistrats nicht mehr gefährlich nach §161 HSchG? 2. Worin bestand die Gefährlichkeit des Schulwegs nach §161 HSchG in der Vergangenheit? 3. Welche Maßnahmen haben diese Gefährlichkeit nach §161 HSchG behoben? 4. Seit wann wurde den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnsiedlung Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt? 5.a Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Begehung des Schulwegs stattgefunden? 5.b Wer hat an der Begehung teilgenommen? 5.c Welcher Weg wurde genommen? 6.a Wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk sind von Ablehnungsbescheiden betroffen? 6.b Welche Schulen besuchen diese Schülerinnen und Schüler? 7. Wurden die betreffenden Schulen, der Ortsbeirat, der Ortsvorsteher, die Kinderbeauftragte, der Schutzmann vor Ort einbezogen? 8. Geht der Magistrat davon aus, dass der Bring- und Abholverkehr in Nieder-Eschbach durch diese Maßnahme zunehmen wird? Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren. 2. Zeitnah Auskunft darüber zu erteilen, warum der Schulweg aus Sicht des Fachamtes nicht mehr gefährlich nach § 161 Hessisches Schulgesetz ist. 3. Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Schulwegbegehung stattgefunden und wer hat an dieser teilgenommen und welcher Weg wurde genommen? Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 39/9 Betreff: Fußgängerquerung Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts ISEK, Grünes Ypsilon Ginnheim/Dornbusch vorgesehene Querung der Hügelstraße zwischen dem süd-östlichen und dem nord-westlichen Teil der Marie-Bittorf-Anlage in der Ausführung vorzuziehen. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob die angebotenen Querungen der Hügelstraße sich an den richtigen Stellen befinden. Begründung: Die Mobilität der Bewohner innerhalb des Stadtteils hat in der Corona-Pandemie deutlich zugenommen. Gerade Eltern mit Kindern nutzen nicht nur einen Teil der Marie-Bittorf-Anlage, sondern wollen sich auch in dem anderen Teil aufhalten bzw. durch die Anlage und den Höhenblick hindurch beispielsweise den dortigen Spielplatz oder die Niddawiesen und den Grüngürtel erreichen. Zu diesem Zweck sollte in diesem Bereich daher eine sichere Querung der Hügelstraße möglich sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 266 2021 Die Vorlage OF 39/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Ortsangabe "Marie-Bittorf-Anlage" durch "Fritz-von-Unruh-Anlage" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 32/9 Betreff: Brücke zwischen Eckenheim und Eschersheim nicht als Schleichweg nutzen Vorgang: OM 2212/17 OBR 9; ST 516/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, dass durch sinnvolle Absperrungen der Auf- und Abfahrten diese Querung nur noch von Fahrradfahren und Fußgängern genutzt werden kann. Begründung: Die Brücke - Verlängerung Sigmund-Freud-Straße auf Ziegenhainer Straße - wird häufig als Schleichweg von Autofahrern genutzt, um verschiedene Kreuzungen und Ampelphasen nahe und auf der Hügelstraße zu umfahren. Dabei kommt es zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Radfahrern und Fußgängern. Auch OM 6256 und ST 809 zeigen, dass die Kreuzung der beiden Straßen nicht unproblematisch ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 516 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 20 Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage einen Ortstermin zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 32/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 32/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 32/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 38/3 Betreff: Musterschulhof endlich umgestalten Die Musterschule fanden bis Anfang des Jahres 3 Jahre dauernde Sanierungsmaßnahmen statt. Ein kompletter Schultrakt war ausgelagert in eine Containeranlage auf dem Schulhof. Diese wurde Im Januar abgebaut. Seitdem wartet die Schulgemeinde auf die bereits seit 2 Jahren fertig geplante Neugestaltung des Schulhofes, die finanziellen Mittel sind vorhanden. Das für die Umgestaltung zuständige Grünflächenamt macht den Start der Umgestaltung von der Vorlage der Baugenehmigung für die erforderliche Sanierung einer Grenzmauer abhängig. Warum allerdings in den anderen Teilen des Schulhofes nicht schon mit den Arbeiten begonnen werden kann, ist unverständlich. Besonders ärgerlich ist, dass der Schulhof im Lockdown monatelang nicht oder nur teilweise genutzt wurde und eine Umgestaltung wesentlich weniger Einschränkungen mit sich gebracht hätte. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Wann mit den Baumaßnahmen zu Umgestaltung des Schulhofes der Musterschule gestartet werden kann? b) Ob die Maßnahme bereits vor Genehmigung der Sanierung der Grenzmauer in den Teilen die nicht an die Mauer grenzen starten kann? c) Wann mit der Genehmigung der Sanierung der Grenzmauer gerechnet wird? Woran die Verzögerung gelegen hat? d) Wie lange die Bauzeit für die Schulhofneugestaltung geplant ist? e) Ob bei der geplanten Maßnahme auch die Fläche vor der Schule an der Eckenheimer Landstraße im Bereich des früheren Haltestellenbereiches neugestaltet wird? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 55 2021 Die Vorlage OF 38/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 48/3 Betreff: Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Im Spätsommer 2020 wurden Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirats 3 die Pläne für den Neubau des Clementine Kinderkrankenhaus entlang der Richard-Wagner-Straße vorgestellt. Die Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2021 beginnen. Das Bauprojekt umfasst die Errichtung eines Neubaus sowie den Umbau des Bestandsgebäudes an der Ecke Weberstraße/ Richard-Wagner-Straße (ehemalige Palliativstation Marienkrankenhaus). Im Rahmen der Entwurfsplanung und den damit einhergehenden Prüfungen wurden nun Baumängel in besagtem Eckgebäude Richard-Wagner-Straße/ Weberstraße entdeckt. Diese fallen so schwerwiegend aus, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Es besteht die Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen. Dies wurde den Anwohnern und dem Ortsbeirat vor einigen Wochen mitgeteilt. Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge vor diesem Hintergrund beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, a) Wird seitens der Stadtplanung nach Abriss des Bestandsgebäudes inkl. dort vorhandener Parkplätze auf die ausreichende, mindestens im bestehenden Umfang stattfindende Schaffung von unterirdischen Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, Patienten und Besucher geachtet? b) Wird bei der nun vergrößerten Baustelle nochmals das Thema "Baustellenlogistik" überprüft? Es gab und gibt berechtigte Zweifel an der geplante Führung des abfließenden Baustellenverkehrs über die Weberstraße und oder die Richard-Wagner-Straße in die Eckenheimer Landstraße. c) Verfolgt die Stadtplanung bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung mit Bezug auf das Ziel "Fahrradstadt Frankfurt" einen wünschenswerten Umgestaltungsplan des Straßenraums für die Richard-Wagner-Straße? d) Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung bereits die nach den jahrzehntelangen Baumaßnahmen notwendige Grundsanierung von Straßen und Bürgersteigen der Richard-Wagner-Straße im Abschnitt Nibelungenallee bis Eckenheimer Landstraße? e) Plant das das Amt für Straßenbau und Erschließung im Abschnitt Nibelungenallee bis Weberstraße der Richard-Wagner-Straße die Einrichtung von Gehwegnasen, Fahrradständern sowie eine Fortführung der für das Mikroklima im dicht bebautem Nordend wichtigen Baumreihen aus dem unteren Abschnitt der Richard-Wagner-Straße sowie geeignete Maßnahmen den mit dem Krankenhausstandort verbundenen Autoverkehr zu verlangsamen? f) Wird seitens der baugenehmigenden Stadtplanung darauf geachtet, dass die Planung des Neubaus des Clementine Kinderhospitals klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt. Begründung: Die Richard-Wagner-Straße gleicht im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Brahmsstraße im Nordosten und der Eckenheimer Landstraße im Südwesten einer Dauerbaustelle. Bürgersteige wurden auf der nördlichen Straßenseite teilweise nur notdürftig wieder hergestellt und sind durch die Baustelleneinrichtung von der Einmündung der Brahmsstraße bis zur Einmündung der Weberstraße auf der südlichen Seite komplett gesperrt. Es ist zum Einen erforderlich für die sicherlich nun länger andauernde Baustellenphase eine vernünftige Zwischenlösung zu finden und anschließend die Richard-Wagner-Straße weiterzuentwickeln auch im Sinne einer Verbindung des Radverkehrs an die Eckenheimer Landstraße und den Oeder Weg als Verbindung in die Innenstadt. Gleichzeitig sollte die erforderliche Umplanung dazu genutzt werden, um nun das Gesamtgebäude auch vor dem Hintergrund von Klimaaspekten neu zu überdenken. Dach- und Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude im Sommer und tragen zu einem angenehmen Mikroklima in der Umgebung bei. Da sich die bebaute Städte bzw. Stadtquartiere schneller aufheizen, sollte dies bei großen privaten wie öffentlichen Bauprojekten beachtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 281 2021 Die Vorlage OF 48/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 42/10 Betreff: Fehlende Sitzbänke in der Grünanlage (814) Gebrüder-Hommel-Anlage Die Gebrüder-Hommel-Anlage wird gerne als Naherholungsgebiet genutzt. Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere und/oder mit Bewegungseinschränkungen, vermissen seit geraumer Zeit Sitzbänke als Ruhemöglichkeit. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, mindestens 3 Sitzbänke an dem Fußweg entlang der Sportanlage Hügelstr. sowie am südlichen Freizeitsportbereich nebst Abfallbehälter inkl. Deckel aufzustellen. 2. Weiter wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Fußweg vom Freizeitsport-bereich, westlich, entlang des Festplatzes, bis an die Hügelstraße verlängert werden kann. Dieses Teilstück könnte dann auch als deutlich ansprechendere Verbindung dem Hölderlin-Pfad zugeordnet werden. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 42/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 506 2021 Die Vorlage OF 42/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 16/10 Betreff: Nicht erlaubtes Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausnummer 630 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, auf das nicht erlaubte Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausummer 630 durch entsprechende Markierungen deutlicher hinzuweisen. Begründung: Markierungen sind dort sinnvoll. Ähnliche Markierungen in der Homburger Landstraße wurden bereits vor geraumer Zeit etwas oberhalb dieser Stelle angebracht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 69 2021 Die Vorlage OF 16/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 1/10 Betreff: Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von LKW auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Siegmund-Freud-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt LKW auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder Parkverbot für LKW = VZ 253/283 der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 1/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 169 2021 Die Vorlage OF 1/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss zur NR 1368 und M 151 der Stadtverordnetenversammlung betreffend des in Auftrag gegebene Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. Die Vorprüfung ist umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der OA 620 des OBR 15 beschlossenen Vorgaben zur M 154 komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern. Diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten. Das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) wird unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u.a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortgeführt. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04. März 2021 der NR 1368 zur M 151 mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Das klare Ergebnis der Kommunalwahl mit einem sehr hohen Zuspruch für die Zielsetzung der CDU Nieder-Eschbach, welche sich nachhaltig gegen die Ansiedlung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße eingesetzt, kann als klares Votum zum Erhalt der dortigen Freiflächen gewertet werde. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 15 2021 1. Die Vorlage NR 1368 wird unter Hinweis auf OA 15 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 8/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Satz Nummer 5 entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2021, OF 1059/3 Betreff: Lastenfahrradparkplätze Vorgang: OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Mittelweg zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Humboldtstraße einen Lastenfahrradparkplatz einzurichten. Diese Maßnahme soll möglichst mit der Umsetzung der Anregungen aus der Vorlage OM 6668 erfolgen. Begründung: Mit einem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" bittet der Magistrat die Ortsbeiräte um Mithilfe, mögliche Standorte identifizieren zu können. Im angesprochenen Abschnitt des Mittelweges sind zwei bis 3 Lastenfahrräder bekannt, die auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Es wird gebeten, hierfür einen Platz für drei solcher Räder, wie vorgeschlagen, einzurichten und dafür einen PKW-Stellplatz umzubauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7207 2021 Die Vorlage OF 1059/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1148/10 Betreff: Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg endlich rot markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass das Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung "Am Dachsberg", wie vom Ortsbeirat 10 bereits angeregt, endlich rot markiert wird. Begründung: Alle auf besagte Kreuzung hinführende Teile des Radweges sind in besonderen Gefahrenbereichen in den Kreuzungen zwischenzeitlich rot markiert. Nur das besonders gefährliche Ende unter der Brücke in sehr schlechten Lichtverhältnissen, wo Radfahrer von Autofahrern besonders leicht übersehen werden können, ist nicht markiert. Eine solche Markierung würde diese Gefahrensituation den Autofahrern aber nochmals deutlich vor Augen führen. Da der Aufwand hierfür gering erscheint, ist auch in Anbetracht eines irgendwann im Rahmen der Verlängerung der U5 zu erwartenden Umbaus der Einmündung kein Grund ersichtlich, bis dahin diese erhebliche Gefahr nicht zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7269 2021 Die Vorlage OF 1148/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1132/10 Betreff: Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße einrichten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann schnellstmöglich die bereits seit geraumer Zeit erbetene Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße / Ronneburgstraße nebst den erforderlichen Bodenrillen eingerichtet werden kann. Dabei soll bitte aufgrund der benachbarten Wohnungen die Lautstärke moderat eingestellt werden. Begründung: Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Sehschwächen ist dringend geboten. Diese Straßenquerung wird stark frequentiert, auch von Menschen mit Sehschwäche. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7262 2021 Die Vorlage OF 1132/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1049/3 Betreff: Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend! Vorgang: B 299/19 In der B 299 aus 2019 wird ausgeführt, dass die beschlossene Parkraumbewirtschaftung zunächst nur innerhalb des Alleenrings eingeführt wird. Der zeitliche Ablauf soll sich an der NOx-Belastung und dem Parkdruck in den unterschiedlichen Ortsbezirken orientieren. Einige Quartiere im Nordend, die an die bereits eingerichteten Parkraumbewirtschaftungsgebiete in Bornheim angrenzen, sind aktuell durch Parkausweichverkehr einem hohen zusätzlichen Parkdruck ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: a) Wann wird das Parkraumbewirtschaftungskonzept im Nordend umgesetzt? b) Ob die Umsetzung im gesamten Nordend erfolgen kann, zumindest in den Gebieten, die an das Bornheimer Parkbewirtschaftungskonzept direkt angrenzen. D.h. Quartiere oberhalb des Alleenrings von Burgstraße/Commeniusstraße/Dortelweiter Str. bis zur Eckenheimer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7210 2021 Die Vorlage OF 1049/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2021, OF 1043/3 Betreff: Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, trotz anderslautender Anordnung im Sinne der Vorgartensatzung, dem Erhalt des kleinen Anbaus am Haus des Mittelwegs 1 zuzustimmen. Er wird im Moment von einem Hausmeisterservice genutzt. Der vorläufige Erhalt wird auf fünf Jahre begrenzt. Begründung: Der kleine Anbau am Haus des Mittelwegs 1 soll im Sinne der Vorgartensatzung zurückgebaut werden, um die Fläche dort zu entsiegeln. Im Moment wird der Anbau, der früher ein Obst- und Gemüseladen war, von einem Hausmeisterservice als Büro genutzt. Der Hausmeisterservice befindet sich gerade im Umbruch, ein Generationenwechsel soll erfolgen. Daher wäre es wichtig für den Erhalt des kleinen Betriebes, dass durch den Erhalt des zentralen Büros eine gewisse Kontinuität entsteht. Der Abriss und die folgende Entsiegelung der Fläche hätte zur Folge, dass an dieser Stelle der einzige Vorgarten auf der linken Seite der Eckenheimer Landstraße (stadtauswärts) gegenüber der Haltestelle Musterschule entsteht. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses sind nicht davon überzeugt, dass ein Vorgarten an dieser Stelle wirklich zielführend ist, wie man schon an anderen kleinen Grünflächen entlang der Eckenheimer Landstraße beobachten kann - sie werden zugemüllt, sind beliebte Anlaufstationen für Wildpinkler, gerade in unmittelbarer Nähe der U-Bahn Haltestelle. Ein zeitlich befristeter Erhalt des kleinen Anbaus würde einem kleinen, im Nordend verwurzelten Betrieb eine mittelfristige Planungssicherheit ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.01.2021, OF 1028/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7145 2021 1. Die Vorlage OF 1028/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1043/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1043/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstenors vor den Worten "fünf Jahre" das Wort "maximal" eingefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2021, OF 1473/6 Betreff: Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten, Warum gab es nach dem Fahrplanwechsel am 13.12.2020 Probleme mit der Software bzw. den Zielanzeigen bei den Bussen (Bündel B), die im Ortsbezirk 6 eingesetzt werden? Warum wurde die Software nicht rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel auf ihre richtige Zielanzeige überprüft? Wann wird die Software aktualisiert, so dass die Zielanzeigen an den Bussen wieder korrekt sind? Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel fahren die Busse im Ortsbezirk 6, welche dem Bündel B zugeteilt sind, mit Zielanzeigen durch die Gegend die zum Teil haarsträubend sind. Beispiele für Zielanzeigen nach dem Fahrplanwechsel: 59 Bornheim Mitte via Seckbacher Landstraße statt Cheruskerweg 54 Konstablerwache statt Griesheim Bf M55 Enkheim Victor Slotosch Straße statt Rödelheim 58 Zeilsheim Bf via Höchst Bf statt Eschborn 53 Nieder Erlenbach im Fuchsloch 58 Hauptbahnhof via Dornbusch 53 Kalbach via Zeilweg 58 Gateway Gardens Mitte 55 Nordwestzentrum via Industriehof 53 Dornbusch Hügelstraße 54 Konstablerwache Hier ist es geboten, dass schnellstens Abhilfe geschaffen wird und die Software entsprechend aktualisiert wird, damit die Zielanzeigen wieder korrekt dargestellt werden. Beispielfotos: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 70 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1917 2021 Die Vorlage OF 1473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 924/9 Betreff: Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Dezember letzten Jahres ereignete sich an der Kreuzung Hügelstrasse / Raimundstrasse / Ginnheimer Hohl ein tödlicher Unfall, wobei ein LKW beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer im toten Winkel übersah und überfuhr. Schon lange wird die genannte Kreuzung als äußerst unübersichtlich und folglich gefährlich eingeschätzt. Ein letzter Antrag zur Einrichtung eines Verkehrskreisels erfolgte im Jahr 2017. Der Magistrat wird gebeten die Einrichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Raimundstraße/ Hügelstraße / Ginnheimer Hohl erneut prüfen zu lassen. Diese Prüfung sollte von einem externen Fachinstitut mit Erfahrung bei der Planung von Verkehrskreiseln vorgenommen werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ,aber insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Für letztere ließe sich dies durch ein Verschwenken der Fahrradstreifen in die Zufahrten der in den Kreisel mündenden Straßen erreichen, dies mit dem Ziel die Querung mit dem Autoverkehr im 90° Winkel erfolgen zu lassen um den Sichtkontakt zwischen Autofahrer und Radfahrer sicherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 924/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7135 2021 Die Vorlage OF 924/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 926/9 Betreff: Gefahrenstelle Kreuzung Hügelstraße/Ginnheimer Hohl/Raimundstraße langfristig entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Idee eines Kreisels (Kreuzung Hügelstr.- Ginnheimer Hohl-Platenstraße) zur Gefahrenabwehr und Verbesserung des Verkehrs angelehnt an das unten beschriebene Modell zu prüfen. Begründung: Im Dezember ereignete sich dort ein tödlicher Unfall, wobei ein LKW beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer überfuhr. Schon lange wird die genannte Kreuzung als gefährlich eingeschätzt. Von engagierten Bürger*innen wurde daraufhin an den Ortsbeirat die Idee eines Kreisels herangetragen, der der Broschüre : "Nahmobil Hessen Qualitätsstandards u. Musterlösungen, Musterblatt RSV-15" aus dem hessischen Verkehrsministerium entstammt. Der vorgeschlagene niederländische Schutzkreisel verhindert ein solches Ereignis und führt dazu, dass durch Aufhebung der Signalanlagen der Verkehr flüssiger wird. Durch Vorrang von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen wird dem politischen Ziel nach Verbesserung von Umweltbedingungennachgekommen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 926/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 926/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2021, OF 929/9 Betreff: Sofortmaßnahmen an der Kreuzung Hügelstraße/Ginnheimer Hohl/Raimundstraße/Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Kreuzungsbereich Ginnheimer Hohl - Hügelstraße - Raimundstraße - Kurhessenstraße unverzüglich folgendermaßen umzugestalten: 1. Die Lichtsignalanlage (LSA) für die KFZ am oberen Ende der Ginnheimer Hohl wird auf die Höhe versetzt, wo aktuell das Schild "Bei Rot hier halten" angebracht ist, also vor die Hofeinfahrt. Die letzten drei Parkplätze vor der Hofeinfahrt entfallen. Dort wird ein Fahrradweg bis hinauf zur Aufstellfläche der Fahrräder rot markiert. Der weitere Verlauf des Radweges über die Kreuzung und bis zur Raimundstraße wird nach rechts verschwenkt und parallel zum über die Fußgängerampeln führenden Fußgängerweg geführt. Für den Radverkehr wird wenn nötig eine eigene LSA angebracht, welche mit der LSA für die KFZ gleich getaktet ist. Der Radverkehr hat durch diese Maßnahme mehrere Meter vor den KFZ eine Sicherheitszone, die es ermöglicht, gut wahrgenommen zu. 2. Die Fahrspur für links abbiegende KFZ am unteren Ende der Raimundstraße wird entfernt. Der Haltepunkt für die KFZ wird um circa fünf Meter nach hinten versetzt. Der Radweg wird ab dort und über die Kreuzung bis zur Einmündung in die Ginnheimer Hohl rot markiert. Der Haltepunkt auf dem Radweg bleibt, wo er aktuell ist, erhält jedoch eine eigene LSA, die mit jener der KFZ gleich getaktet ist. Für den hier in östlicher Richtung fahrenden Radverkehr auf der Raimundstraße wird bis kurz vor der Einmündung in die Pfeiferstraße ein eigener Radweg in roter Farbe neben dem Gehweg markiert. Dieser Radweg soll sich später an den Schutzstreifen, der nach der Pfeiferstraße beginnt, anschließen. 3. Der auf der Hügelstraße Richtung Eschersheimer Landstraße führende Radweg wird im Kreuzungsbereich mit der Raimundstraße rot eingefärbt. Der Radverkehr erhält eine eigene LSA. 4. Im unteren Bereich der Kurhessenstraße wird die rechte Fahrspur der KFZ entfernt und durch einen rot markierten Radweg ersetzt, der im weiteren Verlauf auf den der Hügelstraße folgenden, rechts abbiegenden, aktuellen Radweg zuführt. 5. Für den Radverkehr, der aus der Ginnheimer Hohl kommend, nach links auf die Hügelstraße abbiegen möchte, wird auf der Ecke Raimundstraße - Am Hochwehr - Hügelstraße eine Abbiegemöglichkeit mit entsprechender Aufstellfläche geschaffen. Der Radweg, der dort entlang der Hügelstraße die Raimundstraße quert, wird - wie schon in Punkt 3. dargelegt - mit roter Farbe markiert. Die beigefügte Skizze (Quelle: Google Maps) soll helfen, diesen Antrag zu veranschaulichen. Begründung: Schon länger befasst sich der Ortsbeirat mit den Problemen an dieser Kreuzung und hat in den vergangenen Jahren immer wieder Anträge gestellt, um die Situation dort zu verbessern. Der Ortsbeirat favorisiert nach wie vor den Bau eines Kreisverkehrs an dieser Kreuzung als sicherste und vor allem abschließende Lösung all der bestehenden Probleme vor Ort. Bis dieser gebaut wird, müssen jedoch wenigstens die oben genannten Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um Schaden der Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Über diese Kreuzung verlaufen zahlreiche Schulwege in verschiedene Richtungen. Gerade auch die Schülerinnen und Schüler, die mit Rad unterwegs sind, müssen die Kreuzung sicher durchfahren können und für die übrigen Verkehrsteilnehmer optisch gut wahrnehmbar sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 929/9 dahingehend ab, dass im Tenor unter Ziffer 2. die Worte "in östlicher Richtung" durch die Worte "in Richtung Dornbusch" ersetzt werden. Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 929/9 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7138 2021 Die Vorlage OF 929/9 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 2. CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) Ziffer 3. Einstimmige Annahme Ziffer 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2021, OF 1028/3 Betreff: Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, trotz anderslautender Anordnung im Sinne der Vorgartensatzung, dem Erhalt des kleinen Anbaus am Haus des Mittelwegs 1 zuzustimmen. Er wird im Moment von einem Hausmeisterservice genutzt. Begründung: Der kleine Anbau am Haus des Mittelwegs 1 soll im Sinne der Vorgartensatzung zurückgebaut werden, um die Fläche dort zu entsiegeln. Im Moment wird der Anbau, der früher ein Obst- und Gemüseladen war, von einem Hausmeisterservice als Büro genutzt. Der Hausmeisterservice befindet sich gerade im Umbruch, ein Generationenwechsel soll erfolgen. Daher wäre es wichtig für den Erhalt des kleinen Betriebes, dass durch den Erhalt des zentralen Büros eine gewisse Kontinuität entsteht. Der Abriss und die folgende Entsiegelung der Fläche hätte zur Folge, dass an dieser Stelle der einzige Vorgarten auf der linken Seite der Eckenheimer Landstraße (stadtauswärts) gegenüber der Haltestelle Musterschule entsteht. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses sind nicht davon überzeugt, dass ein Vorgarten an dieser Stelle wirklich zielführend ist, wie man schon an anderen kleinen Grünflächen entlang der Eckenheimer Landstraße beobachten kann - sie werden zugemüllt, sind beliebte Anlaufstationen für Wildpinkler, gerade in unmittelbarer Nähe der U-Bahn Haltestelle. Der neue Besitzer des Hauses Mittelweg 1 hat angeboten, als Ausgleich für die wegfallende Entsiegelung einige Maßnahmen zu ergreifen wie z.B. die Begrünung des Daches, Bepflanzung mit Rosenranken, Pflanzen zweier neuer Bäume und eine substantielle Erweiterung der Entsieglung des angrenzenden Garagenhofes durch Erweiterung des vorhandenen Beetes in beide Richtungen. Die Pläne liegen bereits vor. Außerdem bietet er an, den Raum des Anbaus mittelfristig gemeinnützigen Einrichtungen als Treffpunkt zur Verfügung zu stellen, nachdem der Hausmeisterservice einen anderen geeigneten Raum gefunden hat. Der Erhalt des kleinen Anbaus wäre also in jeder Hinsicht ein Gewinn für das Viertel, zum einen ermöglicht er einem kleinen, im Nordend verwurzelten Betrieb kurzfristige Planungssicherheit, zum anderen könnte so mittelfristig ein dringend benötigter Raum für kleine gemeinnützige Initiativen und Vereine gewonnen werden. Zudem wird der Idee der Entsiegelung und Begrünung mit den angebotenen Ausgleichsmaßnahmen mehr entsprochen als mit der Schaffung einer zugemüllten Rasenfläche. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2021, OF 1043/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7145 2021 1. Die Vorlage OF 1028/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1043/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1043/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstenors vor den Worten "fünf Jahre" das Wort "maximal" eingefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 927/9 Betreff: Einrichtung einer Radfahrerampel am Ausgang Ginnheimer Hohl/Ecke Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig am Ausgang der Straße Ginnheimer Hohl/Hügelstraße eine Radfahrerampel einzurichten und diese so zu schalten, dass geradeaus fahrende Radfahrer zeitlichen Vorrang vor dem nach rechts abbiegenden Kfz-Verkehr haben. Begründung: Der tödliche Unfall eines Radfahrers, der sich an dieser Stelle vor kurzem ereignet hat, hätte vermutlich verhindert werden können, wenn der Radfahrer zeitlich vor dem abbiegenden Kraftfahrzeug in den Kreuzungsbereich hätte einfahren können. Die Maßnahme ist geeignet, ähnlichen Unfällen vorzubeugen, bis es zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise zu einer Umgestaltung des gesamten Bereichs zu einem Kreisverkehr kommt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7136 2021 Die Vorlage OF 927/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 1033/3 Betreff: Planungen für den Neubau im Karree Marschnerstraße/Weberstraße Vorgang: OM 6082/20 OBR 3; ST 1457/20 Am 28. 5. 2020 war der Magistrat gebeten worden, dem Ortsbeirat "baldmöglichst die gegenwärtigen Planungen für den Neubau und den Bestand im Karee Marschnerstraße/Weberstraße/Neuhofstraße/Eckenheimer Landstraße zusammen mit dem Bauherrn vorzustellen." In seiner Stellungnahme vom 21. 8. 2020 (ST 1457) teilte der Magistrat dem Ortsbeirat mit, dass ihm "die gegenwärtigen Planungen für eine Bebauung noch nicht bekannt" seien. Dies vorausgeschickt, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob "die Abstimmungen mit der Bauherrschaft" nunmehr "einen konkreten Stand erreicht haben", und wenn nein, was für Gründe es dafür gibt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6082 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1457 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7167 2021 Die Vorlage OF 1033/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2020, OF 1119/10 Betreff: Zufahrt/Abfahrt zum ehemaligen "Caspari"-Gelände in Eckenheim erneut prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob eine Prüfung für eine Zu-bzw. Abfahrt aus der geplanten Neubebauung des Caspari-Geländes in Eckenheim über die Eckenheimer Landstraße erfolgt ist. Nach uns vorliegenden Informationen kann die Randbebauung mit einer Wohneinheit auf Grund einer nicht erteilten Zustimmung eines Nachbarn nicht erfolgen. Somit ist diese Möglichkeit zu prüfen. Begründung: In der seinerzeit erfolgten Präsentation des Architekten Terschauer im OB 10 wurde diese Möglichkeit nicht Betracht gezogen, da die vorgelegte Planung an dieser Stelle die Bebauung mit drei Wohneinheiten vorsah. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7015 2021 Die Vorlage OF 1119/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 1003/3 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck) Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19 Im Januar 2019 wurde bereits eine Umgestaltung des Fahrradweges in der Eckenheimer Landstraße beantragt: Für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren soll die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße farblich gekennzeichnet werden. Die Antwort des Magistrates war, dass eine farbliche Markierung des Fahrradweges quer über die Eckenheimer Landstraße zum Geleit auf die Verkehrsinsel den Fahrradverkehr "von der weiterhin notwendigen Aufmerksamkeit". Zugleich sei "nicht sichergestellt, dass der in unmittelbar räumlicher Nähe befindliche Kfz-Verkehr mit dieser Richtungsänderung rechnet". Deshalb wurde der Antrag abgelehnt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum davon ausgegangen wird, dass ein roter Fahrradweg Fahrradfahrer/innen dazu verleitet, nicht aufmerksam zu sein, vor allem, da sie mit der aktuellen Planung des Fahrradweges dazu gezwungen sind, in den laufenden Verkehr zu fahren und diesen zu durchqueren. Diese unerwartete Richtungsänderung ist in "unmittelbar räumlicher Nähe befindlichen Kfz-Verkehr" häufig sehr überraschend, weil Autofahrer/innen oft nicht wissen und auch nicht darauf aufmerksam gemacht werden, dass der offizielle Radweg quer durch den fließenden Verkehr läuft. Häufig folgen - so auch "Fahrradweg Option 2" in der Antwort des Magistrats - unsichere oder ortunkundige Fahrradfahrer/innen dem Straßenverlauf, um so dann von der Eckenheimer Landstraße über die Eschenheimer Anlage in den Anlagenring zu kommen. Allerdings kann die Eschenheimer Anlage nur gequert werden, wenn die Ampel grün wird, was aber für die Autofahrer/innen heißt, dass sie rechts abbiegen in die Eschenheimer Anlage. Es kommt also täglich zu Situationen, in denen Fahrradfahrer/innen in den fließenden Verkehr fahren, ohne dass die Autofahrer/innen damit rechnen. Dies vorausgestellt wird der Magistrat erneut gebeten, den Radweg auf der Eckenheimer Landstraße und da insbesondere die Querung durch den fließenden Verkehr auf die in der Mitte der Straße liegende Verkehrsinsel rot zu markieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6986 2020 Die Vorlage OF 1003/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 1004/3 Betreff: Schnelleres Fußgänger-Grün Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße die Umschaltung auf Grün nach Anforderung durch Fußgänger genauso schnell zu schalten, wie dies bei der völlig analogen Ampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße der Fall ist. Begründung: Die Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße auf Höhe der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße ist dafür bekannt, dass es sehr lange dauert, bis sie für die Fußgänger auf Grün umschaltet. Und das, obwohl sie eine reine Fußgänger-Anforderungsampel ist. Das hat zur Folge, dass viele Passanten die Eckenheimer Landstraße dort überqueren, ohne die Ampel zu drücken, oder dass sie sie bei Rot überqueren, insbesondere wenn sie die U-Bahn an der Haltestelle noch erreichen wollen. Das ist angesichts der ohnehin komplizierten Fahrbeziehungen an dieser Kreuzung sehr gefährlich. Die Situation bei der Ampel über die Eckenheimer Landstraße auf Höhe der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße ist bezüglich Fahrbeziehungen und Ampelstandort völlig analog, inklusive der angrenzenden U-Bahn-Haltestelle und der auch dort bestehenden Vorrangschaltung für ankommende U-Bahnen. Diese Ampel schaltet bei Fußgänger-Anforderung sehr schnell um, was dazu führt, dass sie von allen querenden Fußgängern genutzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6987 2020 Die Vorlage OF 1004/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 892/9 Betreff: Taktung der Buslinie 69 mit der S 6 verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrplan der Buslinie 69 so anzupassen, dass Fahrgäste ohne lange Wartezeit von der S6 aus Friedberg kommend in Eschersheim am Weißen Stein in Busse der Linie 69 einsteigen können. Begründung: Momentan ist die Taktung wie folgt: - Ankunft S6 aus Friedberg in Eschersheim Bhf um :14 und :44 - Abfahrt Bus 69 am Weißen Stein in Richtung Dornbusch Hügelstraße :15 und :45. So müssen Fahrgäste durch die Umsteigezeit vom Bhf Escherseim bis zum Weißen Stein regelmäßig fast eine halbe Stunde auf Weiterfahrt mit der 69er Bus warten. Alle andere Zubringer- und Anschlußbahnen - und busse fahren wesentlich häufiger, so dass eine Änderung des Fahrplans der 69 keine negativen Auswirkungen hätte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6827 2020 Die Vorlage OF 892/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2020, OF 978/3 Betreff: Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stadtauswärts Vor der Gaststätte Omonia in der Eckenheimer Landstraße 126/128 auf Höhe der U5-Haltestelle Glauburgstraße stadtauswärts stehen häufig zahllose Fahrräder in ungeordneter Weise herum, am Zaun, auf dem Gehweg und vor allem in den Blumenrabatten der U5-Haltestelle. Dies wird dadurch verschärft, dass Rad- und Fußweg an dieser Stelle relativ schmal sind. Für Passanten und durchfahrende Radfahrer wird es so teilweise gefährlich. Die Blumenrabatten existieren inzwischen auch schon nicht mehr, sondern sind völlig heruntergetrampelt. Außerdem werden auch Bäume dort durch befestigte Fahrräder in Mitleideschaft gezogen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Alle Blumenrabatten an der U5-Haltestelle Glauburgstraße stadtauswärts werden durch durchgehende niedrige Stahlgitter (gebogene Stahlrohre) gegen das Befahren und Drüberheben von Fahrrädern geschützt. 2. Die beiden letzten Parkplätze in der Schwarzburgstraße vor der Einmündung in die Eckenheimer Landstraße werden auf der der vorgesehenen Ladezone gegenüberliegenden Seite entfernt und durch Fahrradbügel ersetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6866 2020 Die Vorlage OF 978/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2020, OF 984/3 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Vorgang: OA 407/19 OBR 3; Beschl. d. StV.-V., § 4270/19; V 1591/20 OBR 3; ST 986/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den vom Ortsbeirat vor eineinhalb Jahren gestellten Antrag, dem die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2019 vollumfänglich zugestimmt hat, endlich umzusetzen. Am 15.05.20 erklärte der Magistrat, er arbeite mit Hochdruck an dem Verkehrszeichenplan zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Eckenheimer Landstraße. Die verkehrsrechtliche Anordnung werde noch im selben Monat auf den Weg gebracht. Mittlerweile sind weitere fünf Monate ins Land gegangen, ohne dass erkennbar etwas passiert wäre. Deshalb erwartet der Ortsbeirat vom Magistrat eine verbindliche Aussage darüber, bis wann die Geschwindigkeitsreduzierung endlich umgesetzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.05.2019, OA 407 Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 986 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 984/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 984/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7155 2021 Die Vorlage OF 984/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2020, OF 967/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XV) Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Neuhofstraße Der Einmündungsbereich Eckenheimer Landstraße / Neuhofstraße ist tagsüber häufig und ab abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken im Kreuzungsbereich durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 967/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 967/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 982/3 Betreff: Was passiert mit der Häuserzeile in der Eckenheimer Landstraße? Bewohner*innen der Eckenheimer Landstraße sind verunsichert über die Situation der Häuserzeile 18-24.Unklare Informationen vom Hörensagen lassen vermuten , dass die Häuser als Paket verkauft wurden und dass das älteste Haus einem Neubau weichen soll. Da sie eine Entmietung der alteingesessenen Bewohner*innen auch in den anderen Häusern befürchten, sind gesicherte Informationen für sie sehr wichtig. Dies vorausgesetzt , bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche gesichertenFakten zu der Häuserzeile bisher bestehen und wie diese für die Mieter einzuschätzen sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1838 2020 Die Vorlage OF 982/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 1075/10 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, die Durchfahrtsverbote auf dem Krehlingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die durch Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer gefährden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6778 2020 Die Vorlage OF 1075/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 1079/10 Betreff: Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, die Kreuzungen im Ortsbezirk 10 darauf überprüfen, welche wegen der besonderen Gefährlichkeit mit Abbiegespiegeln zum Schutz von Radfahrern versehen werden sollten, um zu vermeiden, dass Radfahrer im toten Winkel übersehen und angefahren werden. Begründung: Städte wie Hannover, Oldenburg und Göttingen sind dazu übergegangen an Ampelkreuzungen mit besonderem Gefährdungspotential anzubringen, wo für Rechtsabbieger keine separate Abbiegespur und eigener Ampel zur Verfügung stehen, so dass Radfahrer auf dem Radweg besonders leicht im toten Winkel übersehen werden können. Diese Spiegel haben sich als einfaches, kostengünstiges und effizientes Mittel erwiesen, um Radfahrer zu schützen. Solche Ampeln gibt es im Ortsbezirk 10 etwa an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße, Gießener/Ronneburgstraße, Homburger Landstraße/Ronneburgstraße, an denen es zum Teil schon zu tötlichen Unfällen gekommen ist. Eine Verbesserung ist frühestens durch die Ausrüstung von Lastkraftwagen und Bussen durch Abbiegeassistenten zu erwarten, die aber erst ab 2022 für Neufahrzeuge Pflicht wird. Insofern ist durch die Spiegel schneller Abhilfe zu schaffen und so für den zunehmenden Fahrradverkehr mehr Sicherheit zu erreichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6780 2020 Die Vorlage OF 1079/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1069/10 Betreff: Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße in Eckenheim Vorgang: OM 6033/20 OBR 10; ST 1653/20 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, genauere Angaben zum Genehmigungsverfahren zum Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße zu liefern. Hierbei sind insbesondere die folgenden Fragen von Belang: Welche weiteren Alternativen zur Andienung über die Peter-Henlein-Straße wurden geprüft? Mit welchem Verkehrsaufkommen wurde gerechnet, dies insbesondere vor dem negativen Ergebnis der Prüfung einer Andienung über die Hügelstraße? Welche Ämter waren in die Prüfung in welchem Maße eingebunden? Begründung: Mit Stellungnahme vom 21.09.2020 (ST 1653) lehnte der Magistrat die vom Ortsbeirat 10 angeregte Erschließung über die Hügelstraße ab. Dies stieß unter anderem in der in der ST ebenfalls erwähnten Vorstellung des Projektes am 15.09.2020 auf Kritik. Der Ortsbeirat 10 regt weiter dringend an, seinem Vorschlag einer Andienung über die Hügelstraße zu folgen. Er erbittet daher genaueren Angaben zur Sichtweise des Magistrats. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6033 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1653 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1805 2020 Die Vorlage OF 1069/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "4. Warum wurden trotz erkennbarer Bedenken des Ortsbeirats durch weitgehende Erteilungen der Baugenehmigungen vollendete Tatsachen geschaffen, bevor das Projekt dem Ortsbeirat erläutert wurde?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1073/10 Betreff: Sichere Wege für Radfahrer alternativ zum alten Preungesheimer Ortskern ausweisen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist sichere Wege für Radfahrer aus Richtung Berkersheim kommend in Richtung Innenstadt auszuweisen. Als Alternative zum Engpass im alten Kern von Preungesheim über die Homburger Landstraße würde sich ein Hinweis auf eine Umfahrung durch den Frankfurter Bogen, den Dorfgarten oder die Gießener Straße anbieten. Begründung: Die Homburger Landstraße ist für Radfahrer, die vom Dachsberg aus Berkersheim kommen, die natürliche Verlängerung in Richtung Innenstadt. Die Homburger Landstraße verfügt im Bereich des alten Ortskerns zwischen Gießener Straße und Weilbrunnstraße allerdings über keinen Radweg und keinen Schutzstreifen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6777 2020 Die Vorlage OF 1073/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2020, OF 872/9 Betreff: Rot markierte Fahrradspuren an Kreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben den in Antrag OF 866/9 auch an folgenden Kreuzungen die Radspuren rot zu markieren: - Raimundstraße Ecke Dornbusch - Eschersheimer Landstraße Ecke Dornbusch - Eschersheimer Landstraße Ecke Marbachweg - Marbachweg Ecke Mierendorffstraße - Auf der Kreuzung der Hügelstraße mit der Kurhessenstraße und der Raimundstraße - Auf der Ginnheimer Landstraße zwischen Platenstraße und August-Scheidel-Straße B zw. Wilhelm-Epstein-Straße Begründung: Die genannten Stellen sind häufig genutzte Wegeverbindungen zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Je sicherer diese Wege mit dem Fahrrad zu bewältigen sind, desto größer ist eine Zunahme der Fahrradnutzung auf diesen Strecken. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2020, OF 866/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6656 2020 1. Die Vorlage OF 866/9 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 872/9 in der geänderten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 872/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. SPD, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2020, OF 867/9 Betreff: Kurhessenstraße weiter verkehrsberuhigen Anwohner*innen klagen über eine starke Belastung durch motorisierten Verkehr insbesondere in den Zeiten des Berufsverkehrs. Insbesondere in der Höhe Kurhessenstr. /Am Schwalbenschwanz scheinen einige PKWS die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30km/h nicht einzuhalten. Das Straßenstück zwischen Weißer Stein und Hügelstraße scheinen einige Verkehrsteilnehmer*innen auch als "Schleichweg zu nutzen. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Zu prüfen, ob der Abschnitt zwischen Weißer Stein und Schwalbenschwanz der Kurhessenstr. zur Anlieger*innen/Anwohner*innen- Straße erklärt und für den Durchgangsverkehr gesperrt werden kann. 2. Übergangsweise weitere Markierungen oder Beschilderungen anzubringen, um auf die Tempo-30-Zone hinzuweisen. 3. Alternativ zu prüfen, ob der genannte Bereich statt der Tempo-30-Zone in eine Spielstraße umgewidmet werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.10.2020, OF 876/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 867/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6812 2020 1. Die Vorlage OF 867/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 876/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2020, OF 866/9 Betreff: Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Radschutzstreifen und Aufstellflächen im Bereich folgender Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße rot einzufärben: Kurhessenstraße bzw. Am Weißen Stein; Am Lindenbaum bzw. Kleinschmidtstraße; Hügelstraße. Begründung: In den genannten Kreuzungsbereichen sind bereits schwere Unfälle passiert oder Beinaheunfälle beobachtet wurden, dort wo der motorisierte Verkehr die Radstreifen kreuzt. Der Verlauf der Radschutzstreifen ist häufig nicht sofort für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar. Ebenso werden die vorgesetzten Fahrradaufstellstreifen vor den Ampeln häufig von wartenden Fahrzeugen zugestellt. Die Roteinfärbung erhöht die Sichtbarkeit der Verkehrsregelung und damit auch die Sicherheit für Radfahrende. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2020, OF 872/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6656 2020 1. Die Vorlage OF 866/9 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 872/9 in der geänderten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 872/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. SPD, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 938/3 Betreff: Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße in beide Fahrtrichtungen rot einzufärben. Begründung: Die auf der Eckenheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Gleisen und Fußwegen entlanggeführten Radstreifen sind teilweise sehr schmal mit stellenweise sehr geringen Abständen zur U-Bahn auf der linken Seite und zu den häufig als Parkplätze ausgewiesenen Fußwegen auf der rechten Seite. Hinzu kommen diverse Wechsel der Radstreifen vom Fußweg auf die Straße und umgekehrt (u. a. an den Hochbahnsteigen). Die Eckenheimer Landstr. ist ähnlich wie der Oeder Weg von Radfahrenden sehr stark frequentiert (Nord-Süd-Achse in die und aus der Innenstadt). Unter dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit sind die enggeführten Radstreifen ohnehin nicht unproblematisch. Die Roteinfärbung dürfte das Sicherheitsgefühl und auch die Sicherheit der Radfahrenden etwas verbessern. Umso wichtiger ist auch die baldige Umsetzung der beschlossenen Tempo-30-Regelung in beide Fahrtrichtungen zwischen Scheffeleck und Nordendstr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6669 2020 Die Vorlage OF 938/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1035/10 Betreff: Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke am Frankfurter Berg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke auf der Homburger Landstraße am Frankfurter Berg gebeten: 1. Warum wurde die Ersatzbrücke nicht rechtzeitig vor Abriss der alten Brücke erstellt, zumal so vermeidbare klimaschädliche Umwege verursacht wurden? 2. Warum gehen die Baumaßnahmen zeitlich sehr deutlich sowohl über die Sommerferien als auch den veröffentlichten späteren Fertigstellungstermin hinaus und wann werden diese nunmehr beendet? 3. Warum wurde die Ersatzbrücke über die sehr stark genutzte Homburger Landstraße am Frankfurter Berg nur einspurig ausgelegt, obwohl zusätzliche Verkehre für den S6-Ausbau und die Brücke selbst zu berücksichtigen waren/sind? 4. Wer ist für die Moniten zu 1. bis 3. jeweils verantwortlich ist respektive von wem dies so genehmigt wurde? Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen davon betroffenen Stadtteilen sind einfach nur noch genervt von zu vielen und leider auch nicht gut aufeinander abgestimmte Planungen und Ausführungen wichtiger und zeitgleicher Bauprojekte um den S6-Ausbau im Frankfurter Nordosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6501 2020 Die Vorlage OF 1035/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 919/3 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwarzburgstraße, im Abschnitt zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Webersraße eine elf Meter lange Ladezone auf der Seite der freien Parkplätze einzurichten. Begründung: Zur verkehrssicheren Anlieferung für die Gastronomiebetriebe, die bisher auf der Ecke Weber/Schwarzburgstraße erfolgte, ist eine Ladezone eine geeignete Lösung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6433 2020 Die Vorlage OF 919/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 930/3 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17; ST 1046/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Folgende erste Maßnahmen werden vorgeschlagen: Auf der Sperrfläche Ecke Mittelweg/Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, auch um Autos daran zu hindern, im Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Desweiteren wird geprüft, ob nicht ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, mit Fahrradständern ersetzt werden kann. Begründung: Der Mittelweg als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oederweg ist eine enge Straße, in der es trotz hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt, und die zudem noch aufgrund der Innenstadtnähe von Schleichverkehr "Fremdparkern" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muß dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oederweg gerecht zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 930/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6668 2020 Die Vorlage OF 930/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1028/10 Betreff: Wirtschaftsförderung soll sich um die Betriebe kümmern, die durch die unkoordinierten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser- Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die Wirtschaftsförderung auffordern, ein Konzept auszuarbeitern, mit dem Härten für Unternehmen, die durch die unkoordinierten und nicht angekündigten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden, abgefedert werden können. Begründung: Die Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 schneiden mittlerweile in einem Maße Wegeverbindungen ab, dass sie Wirtschaftsunternehmen gefährden. Das betrifft die Einstellangebote für Pferde in Berkersheim, wo die Einsteller zunehmend eine Verlagerung ihrer Pferde vornehmen, weil die Wege zum Reitplatz- und zur Reithalle unzumutbar lang und gefährlich geworden sind und andererseits die Reithalle in Berkersheim selbst, die von einer Privatperson betrieben wird und ggf. mit Pferden überhaupt nicht mehr sinnvoll zu erreichen ist. Auch die Tankstelle am Frankfurter Berg dürfte durch die Sperrung der Homburger Landstraße erhebliche Einbußen verkraften müssen. Da die genannten Unternehmen einerseits klein sind, aber andererseits eine Infrastrukturaufgabe für den Ortsbezirk 10 haben, ist es sinnvoll, dass von Seiten der Stadt über die Wirtschaftsförderung eine Bestandsaufgabe vorgenommen und sichergestellt wird, dass es hier nicht zu wirtschaftlichen Situationen kommt, die ggf. die Existenz dieser Betriebe gefährdet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6313 2020 Die Vorlage OF 1028/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung nach den Worten "Deutschen Bahn" die Worte "u. a. m. wie zum Beispiel Hessen Mobil" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 288/15 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße; Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In der FAZ - Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: Welcher Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee / Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher-Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Wir würden uns wünschen, das der Ortsbeirat bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden wird. . Quelle: Foto privat -Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 595 2020 Die Vorlage OF 288/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2020, OF 1005/10 Betreff: Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) optimieren Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die geänderte und leider extrem verlängerte "Rotphase" der Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Osten, Ecke Eckenheimer Landstraße) zu überprüfen. Dabei soll nach Möglichkeit der Kreuzungsbereich künftig wieder deutlich durchlässiger gestaltet werden, zumal dort seit kurzem ein Fahrstreifen entfallen ist. Begründung: Der Marbachweg gehört zu den sehr wichtigen, da seltenen Ost-West-Straßenverbindungen in Frankfurt. Dies gilt umso mehr, als insbesondere die A66 mit je einem Teil im Frankfurter Osten und im Frankfurter Westen ohne Alternativen in Frankfurt endet. Der Durchgangssverkehr sucht sich daher seine Wege leider auch durch eigentlich ruhige Wohnstraßen. Derzeit hat so zum Beispiel in Eckenheim der Durchgangsverkehr unter anderem in der Sigmund-Freud-Straße Aufgrund der vermeidbaren Staus auf dem Marbachweg stark zugenommen. Abhilfe ist dringend angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6173 2020 Die Vorlage OF 1005/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Richtungsangabe "Osten" in Betreff und Tenor "Westen" lautet. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 279/15 Betreff: Schilderwald im Ortsbezirk lichten I Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrszeichen an der Kreuzung "Berner Straße / Homburger Landstraße" mit der Vorschrift "Durchfahrt verboten, Anlieger frei", die dort in Fahrtrichtung Bonames an dem Ampelmast befestigt sind, ersatzlos entfernen zu lassen und damit einer grundsätzlichen Empfehlung des RP Darmstadt zur Lichtung des Schilderwaldes nachzukommen. Begründung: Die Beschilderung hat ihren einstigen Zweck mittlerweile verloren. Man hatte seinerzeit zur Inbetriebnahme der A661 zwischen der Behelfsausfahrt "Alt-Eschersheim" und dem "Bad Homburger Kreuz" den Durchgangsverkehr Richtung Innenstadt um "Bonames" herum über die "Berner Straße" auf die Autobahn lenken wollen. Diese Schilder werden seit Jahrzehnten wissentlich missachtet oder, weil ungünstig angebracht, übersehen. Wer "Bonames" als Ziel hat, fährt keinen kilometerlangen Umweg. Ausserdem fließt der überregionale Verkehr mittlerweile über die "Anna-Lindh-Allee" (Umgehungsstraße entlang der Autobahn) zur A 661. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6215 2020 Die Vorlage OF 279/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen 6 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 989/10 Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft der Postbank, Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob ihm bekannt ist, dass die Deutsche Bank die Liegenschaft der Postbank, Marbachweg / Eckenheimer Landstraße in Zukunft nicht mehr nutzen wird, und um die Beantwortung der Frage, ob die Möglichkeit besteht, das Areal für innerstädtische Entwicklung zu sichern. Begründung: Erfolgt ggf. mündlich Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 989/10 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2020, OF 277/15 Betreff: Hortplätze für Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu beschließen: Die momentan von der evangelischen Kindertagesstätte genutzten Container an der Homburger Landstraße bleiben nach deren Rückzug in die eigentlichen Räumlichkeiten an dem jetzigen Standort bestehen und werden so lange übergangsweise für Hortplätze und bei Bedarf als zusätzliche Kita genutzt, bis ein Standort für einen neuen Hort/eine neue Kita gefunden ist. Zeitnah wird ein Träger für den neuen Hort gefunden, der dauerhaft Hortplätze in Nieder-Eschbach zur Verfügung stellt. Begründung: Nieder-Eschbach braucht dringend mehr Hortplätze! Auch für das Schuljahr 2020/21 stehen wieder Eltern vor der Frage, wie die Betreuung ihrer Kinder gesichert wird. Daran hat auch COVID 19 nichts geändert. Ganz im Gegenteil! Die Betreuungsnot ist so groß wie nie zuvor, da nicht mehr alle Kinder gleichzeitig in den bestehenden Einrichtungen betreut werden können. Zum nächsten Schuljahr wird es voraussichtlich, wie auch im Schuljahr 2019/20 nicht für alle Kinder freie Hortplätze geben. Für viele Familien ist es eine existentielle Frage, ob ihre Kinder einen Hortplatz bekommen oder nicht, denn mehr und mehr Familien sind darauf angewiesen, dass beide Elternteile arbeiten gehen. Des Weiteren zeichnet sich ab, dass bedingt durch die rege Bautätigkeit im gesamten Stadtteil Nieder-Eschbach schon sehr bald weitere Kindergartenplätze im Stadtteil benötigt werden. Die Stadt muss dringend handeln und darf die Eltern nicht weiter im Stich lassen. Gemeinsam mit dem Schulelternbeirat der Michael-Grzimek-Schule haben betroffene Eltern einen offenen Brief an Frau Weber verfasst. Mehr als 200 Eltern haben diesen Brief im Herbst unterschrieben. Am 02.12.2019 besuchte außerdem eine Delegation aus Nieder-Eschbach eine öffentliche Sitzung des zuständigen Ausschusses mit Frau Weber im Römer und übergab ihr den Brief. Im Nachgang wurden die Initiatoren der Elterninitiative zu einem gemeinsamen Gespräch in das Amt für Integration und Bildung eingeladen. Das Gespräch fand am 24.01.2020. Es wurden für eine kurzfristige Lösung zwei Möglichkeiten herausgearbeitet. Die Erhaltung der Containeranlage zur weiteren Nutzung als Hort bis ein Standort gefunden ist und der Ausbau der ESB. Bedauerlicherweise sind die Gespräche aufgrund der Pandemie ins Stocken geraten. An der Bedürftigkeit des Stadtteils hat dies jedoch nichts geändert. Als Träger für einen neuen Hort war bereits die Kita Frankfurt im Gespräch. Ein Vorteil der Verwendung der bestehenden Container wäre auch, dass bereits eine Genehmigung für die Nutzung für Kinderbetreuung vorliegt, die nur verlängert werden müsste. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6214 2020 Die Vorlage OF 277/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 276/15 Betreff: Hortplätze Nieder-Eschbach Der Magistrat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage in der "Homburger Landstraße 817, die derzeit noch als Ausweichquartier für den evangelischen Kindergarten genutzt wird, nach dessen Umzug in den fertiggestellten Neubau als Horteinrichtung weiter zu betreiben und hierfür einen Träger zu finden. Begründung: In Nieder-Eschbach werden dringend weitere Hortplätze benötigt. Nach Auszug des evangelischen Kindergartens könnte man die Infrastruktur der bereits bestehenden Interimslösung schnell und kostengünstig sinnvoll weiterverwenden, bis sich dauerhafte Hortangebote verwirklichen lassen. Dadurch ließe sich ohne hohen zusätzlichen Kostenaufwand für die vom Hortplatzmangel betroffenen Eltern eine Entspannung der bestehenden Situation erzielen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 276/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 801/9 Betreff: Einen Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ziegenhainer Straße/Sigmund-Freud-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel aufzustellen und weiteren erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen (z.B. Hinweisschilder, Fahrbahnmarkierungen), um die besonders für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gefährliche Kreuzung der Ziegenhainer mit der Sigmund-Freud-Straße zu entschärfen. Begründung: Fahrzeuge, die die Brücke aus Eckenheim in Richtung Ziegenhainer Straße herunterkommen und Nutzer*innen des kreuzenden Fuß-, Rad- und Zufahrtswegs können sich gegenseitig erst spät erkennen. Außerdem ist hier die Vorfahrtsregelung unklar. Dadurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 801/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6256 2020 Die Vorlage OF 801/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 876/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (III) Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Wielandstraße Der östliche Kreuzungsbereich der Eckenheimer Landstraße/Wielandstraße gehört bei schönem Wetter zwischen März und Oktober zu den gefährlichsten Ecken im Nordend. Die beliebte Eisdiele Eis Christina zieht Eisliebhaber aus nah und fern an. Zu viele kommen per Auto und stellen ihr Gefährt in aller Regel verkehrsgefährdend im Kreuzungsbereich, vorwiegend auf der Ostseite der Eckenheimer Landstraße zwischen Wieland- und Neuhofstraße, sowie auf der Wielandstraße und hier i. d. R. gegen die Fahrtrichtung ab. An der Eckenheimer Landstraße ist die Situation für Radfahrende besonders brisant, weil der stark frequentierte Radweg zwischen U-Bahn-Schienen und querparkenden PKWs auf dem Bürgersteig verläuft und sich dazwischen die verkehrswidrig abgestellten Autos breitmachen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit den zuständigen Ämtern zeitnah einen Ortstermin zu vereinbaren, um zu sehen, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Gefahrensituation zu entschärfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 876/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 799/9 Betreff: Temporäre Radstreifen auf der Eschersheimer Landstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße jeweils eine Fahrspur vorübergehend für die Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus als Radschutzstreifen zu kennzeichnen. Begründung: Seitdem strenge Abstandsregeln im Rahmen der Coronaprävention gelten, ist in Frankfurt eine starke Zunahme des Radverkehrs zu beobachten. Gleichzeitig ist die Beförderungskapazität der wichtigen A-Linie (U1, U2, U3, U8) de facto eingeschränkt. Um in den Sommermonaten für Radfahrende eine sichere Alternative zur U-Bahn zu bieten, sollte im Abschnitt entlang der U-Bahnstrecke, an dem bislang keine Radstreifen existiert, einen provisorischen Radschutzstreifen abmarkiert werden. Solche temporären Radstreifen sind zuletzt sehr kostengünstig in Berlin entstanden und werden gut angenommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 799/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2020, OF 862/3 Betreff: Sollen die Mieterinnen und Mieter des Hauses Spohrstraße 62 aus ihren Wohnungen vertrieben werden, um Luxussanierungen zu ermöglichen? Wie der Frankfurter Tagespresse zu entnehmen ist, plant der neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62 ,die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) ,umfangreich zu sanieren (Frankfurter Rundschau vom 13.05.2020). Obwohl die Liegenschaft nicht im Milieuschutz ist, sollte der Magistrat gegen die geplante Gentrifizierung im Nordend vorgehen. Dies voraus geschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten ist dem Magistrat bekannt, dass der neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62, die WPS, plant, diese umfangreich zu modernisieren und seit wann? hat der Magistrat erwogen, die Liegenschaft zu erwerben, um die Bewohner*innen zu schützen, die von einer Gentrifizierung bedroht werden? Schließlich war dem Magistrat bekannt, wie den Äußerungen des Leiters der Stabsstelle Mieterschutz zu entnehmen ist, dass der Investor bereits eine Immobilie in der Eckenheimer Landstraße erworben hat und die Mieter*innen mit horrenden Mieterhöhungen als Folge von massiven Modernisierungen mit einer "Angst machenden Sprache"in mehreren Briefen eingeschüchtert hat? ist dem Magistrat bekannt, dass seit August 2019 vor dem Haus ein Gerüst errichtet wurde, aber Arbeiten noch nicht begonnen wurden, wodurch sich die Bewohner*innen bedrängt fühlen? Wie beurteilt der Magistrat die Äußerungen der WPS , Leitungen auszutauschen, was zur Folge hätte, dass die Bewohner*innen ein dreiviertel Jahr die Toilette auf dem Hof benutzen müssten? Teilt der Magistrat die Meinung des Leiters der Stabsstele Mieterschutz, der die von WPS angekündigten Modernisierungen "für nicht haltbar" hält? Begründung: Der Fall Spohrstraße 62 zeigt, dass die Meinung des Gutachters zum Milieuschutz, dass in einigen Quartieren, wie z. B. dem nördlichen Teil der Spohrstraße, Milieuschutz nicht notwendig sei, weil sich dort nichts mehr in Richtung Gentrifzierung verändere, falsch ist. Mieterinitiativen und einige Ortsbeiräte haben dies schon früher festgestellt. Der Magistrat sollte darum Forderungen von Ortsbeiräten und Mieterinitiativen nachkommen, bestehende Milieuschutzsatzungen zu ergänzen bzw. neue zu erlassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1648 2020 Die Vorlage OF 862/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2020, OF 975/10 Betreff: Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda jederzeit gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda muss während der Bauarbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Bahn und danach jederzeit gewährleistet sein. Der Magistrat wird angewiesen, Genehmigungen an die Deutsche Bahn oder das von Seiten der Stadt erforderlich Einvernehmen zu Genehmigungen anderer Behörden in diesem Bereich nur zu erteilen, wenn dies gewährleistet ist. Begründung: Die Deutsche Bahn hat zwischenzeitlich und ohne entsprechende Information und entgegen der erteilten Information des Ortsbeirats die Unterführung im Wiesengarten vollständig verbaut. Damit verbleibt für Fußgänger, Radfahrer und Reiter nur noch der beschrankte Bahnübergang, der teilweise sehr lange geschlossen ist. Dadurch kommt es selbst bei coronabedingt eingeschränktem Fahrplan zu erheblichen Traubenbildungen an der Schranke, in der die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden. Die Bahn hat aber angekündigt, dass sie auch den Bahnübergang im Verlaufe der Bauarbeiten schließen will, wobei voraussichtlich die Unterführung im Wiesengarten nicht wieder eröffnet ist. Damit wären die nächsten Querungsmöglichkeiten der Bahn die Friedberger Straße in Bad Vilbel oder die Homburger Landstraße am Frankfurter Berg. Die damit verbundenen Umwege, um an die Nidda oder zu den Reitsporteinrichtungen zu gelangen, sind für Fußgänger, Radfahrer und Reiter schlicht unzumutbar. Insofern muss während der Bauarbeiten zumindest für diese Gruppen immer eine Querungsmöglichkeit erhalten bleiben, zumal davon eine Hauptradroute und die Zufahrt zu einer Fernradroute betroffen ist. Auch ist für Radfahrer schon gegenwärtig nicht mehr ersichtlich, wie sie etwa zur Reithalle kommen sollen, weil sie vom Bahnübergang auf die Parallel-Baustraße zur Bahn verwiesen werden, die nach dem Bahnhof für Radfahrer gesperrt ist. Auch für die Landwirte ist eine Führung über die genannten langen Alternativrouten aber wirtschaftlich nicht vertretbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 561 2020 Die Vorlage OF 975/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2020, OF 965/10 Betreff: Radspur Marbachweg in der Nähe der Eckenheimer Landstraße Vorgang: OM 5560/20 OBR 10; ST 582/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die in der ST 582 vom 20.03.2020 vorgeschlagene Maßnahme zum Schutz von Radfahrenden, außer Radfahrschutzstreifen den Bereich, auch baulich mit Leitschwellen und Leitbaken zu sichern, nicht umgesetzt bzw. schnell wieder rückgängig gemacht wurde und wann welche Maßnahme nun stattdessen durchgeführt werden soll. Begründung: Zur Sicherheit der Radfahrenden ist eine weitere Schutzmaßnahme unabdinglich. Der Marbachweg ist stark befahren, so dass Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr oftmals die seinerzeit dafür tauglich gebauten Schienengleise der U5 nutzen, um möglichst schnell an die Einsatzorte zu gelangen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5560 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 582 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6028 2020 Die Vorlage OF 965/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2020, OF 966/10 Betreff: Umbau der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg zu einem Kreisverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße/ Marbachweg unter Einbeziehung des Ringstraßenbahnumbaus in einen Kreisverkehr umgebaut werden könnte. Begründung: Die Ampelschaltung an besagter Kreuzung führt immer wieder dazu, dass Kinder bei Rot über die Kreuzung laufen, da die Ampelphasen sehr lang geschaltet sind. Bei einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen würde dieses Problem wegfallen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6034 2020 Die Vorlage OF 966/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Vor vielen Jahren stand an der gemeinten Stelle (siehe Screenshots - kurz nach der Ampel an der Bus- und U-Bahn-Haltestelle "Preungesheim", wo die Gießener Straße einen Bogen um eine Grünfläche macht) ein Baum, der die Sicht beeinträchtigte. Dieser Baum ist nun weg, sodass die Sicht einwandfrei ist und der Verkehr von rechts kommend perfekt gesehen werden kann. In Fahrtrichtung links steht, um auf der Homburger Landstraße zurückzukommen, ein Stoppschild, der von sehr vielen Verkehrsteilnehmern leider nicht respektiert wird, weil da meistens oder meistens stadtauswärts (rechts) keiner so kommt, dass man da "lange" halten müsste. Wäre es daher nicht sinnvoller, das "Stopp" durch ein "Vorfahrt Gewähren" wie in einem Kreisel zu ersetzen? Bild 1: Das Schild selbst am Standort Bild 2: Standort auf einem Plan
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf meine Anfrage zum Überholverbot auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2575) bekam ich diese Antwort "In der Eschersheimer Landstraße ist das Überholverbot folglich bereits wirksam, was sich durch den allgemeinen Überholmindestabstand von innerorts 1,50 Metern ergibt, der dort im Normalfall nicht eingehalten werden kann. Rein informativ dürfen Verkehrszeichen jedoch nicht aufgestellt werden." Da dieses AutofahrerInnen entweder nicht bekannt oder egal ist und diese Antwort keinem Radfahrer weiterhilft, könnte zumindest den unwissenden AutofahrerInnen das Überholverbot durch das Aufmalen des Verkehrszeichens 277.1 klar gemacht werden. Wie in der Schloßsstraße ist in der Eschersheimer das Überholverbot alleine durch die geringe Fahrbahnbreite begründet und daran könnte daher ebenso durch diese Zeichen erinnert werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Verkehrssituation an der Verkehrsverengung an der Kreuzung von Kurhessenstraße und Hügelstraße (vor der Bushaltestelle Kurhessenstraße) weist erhebliche Mängel hinsichtlich Sicherheit und Lärmemissionen auf. Während der Stoßzeiten kommt es regelmäßig zu Verkehrsunfällen, verursacht durch abruptes Beschleunigen und Vorfahrtskonflikte. Die hohe Frequenz von akustischen Signalen, insbesondere Hupen, summiert sich auf über 20 Vorfälle pro Tag. Zudem fördert das übermäßige Beschleunigen nach Ampelüberquerungen einen unakzeptabel hohen Lärmpegel. Diese Faktoren stellen nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern mindern auch die Lebensqualität in diesem urbanen Raum. Empfohlene Maßnahmen: Einrichtung einer klaren, visuell auffälligen Beschilderung vor der Straßenverengung, um Verkehrsteilnehmer vorab zu informieren und so das Unfallrisiko zu senken. Prüfung der Reaktivierung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, ergänzt durch regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung, um die Einhaltung sicherzustellen. Einbau von verkehrsberuhigenden Maßnahmen, wie beispielsweise Verkehrsinseln und klaren Straßenmarkierungen, zur effektiveren Verkehrsleitung. Es ist dringend geboten, diese Maßnahmen einer umgehenden Überprüfung zu unterziehen und bei positivem Ergebnis rasch zu implementieren, um die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in dieser Zone nachhaltig zu verbessern.
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot. Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt. Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.
Unterstützer: 223
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Weiter lesen auf FFM.DEAud der Homburger Landstraße in Nieder-Eschbach/Bonames befinden sich so gut wie keine Mülleimer. Demzufolge liegt unglaublich viel Müll auf dem Boden oder in den Grünflächen/Büschen. Dort sind sehr viele Menschen unterwegs, da Supermarkt oder auch die Bahnstation in der Homburger Landstraße liegen, zwischen diesen beiden Positionen habe ich keinen einzigen Mülleimer gesehen. Kein Wunder, dass dort so viel Müll auf den Böden liegt.
Unterstützer: 4
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Steinkleestraße ist eine relativ stark frequentierte Straße Einbahnstraße in Eckenheim. Der Schulweg zur Münzenbergerschule führt ebenfalls die Steinkleestraße entlang. Von der rechten Seite der Straße (Fahrtrichtung) gibt es leider an keiner Stelle eine sichere Möglichkeit die Steinkleestraße zu überqueren, da kein Fußgängerüberweg oder Ampel vorhanden ist. Erschwert die die Überquerung vor allem für Kinder dadurch, dass entlang der Steinkleestraße beidseitig Autos parken dürfen. Kinder (und auch Erwachsene) müssen somit zwischen geparkten Autos bis zu Straße vorgehen um den Verkehr zu beobachten. Dabei sind sie jedoch zwischen den geparkten Autos schlecht zu sehen. Ein Fußgängerüberweg, verbunden mit einem vorgelagerten Stück Fußweg auf der rechten Seite, beispielsweise in Höhe der Hausnummer 40, wäre sehr hilfreich, dass eine sichere Überquerung der Steinkleestraße gewährleistet ist.
Unterstützer: 3
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Fußgängerüberweg an der Eckenheimer Landstraße Ecke Oederweg wird durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge dermaßen blockiert, dass ein Überqueren der Straße insbesondre für mobilitätseingeschränkte Personen unmöglich ist. Durch Aufstellen von Pollern sollte der Gehweg gegen Falschparker gesichert werden.
Unterstützer: 19
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Weiter lesen auf FFM.DEMeine Idee ist, in der Homburger Landstraße im Bereich der Hausnummern 171 bis 201 Bewohnerparken zu installieren. Der Hintergrund für diese Idee ist ganz simpel: Ich und andere Anwohner finden inzwischen kaum noch Parkplätze und der ein oder andere weicht dann auf eine Baumscheibe aus. So hat man dann neben allerhand ausländisch angemeldeten Fahrzeugen versaute Baumscheiben.
Unterstützer: 2
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Weiter lesen auf FFM.DEIn der ehemaligen Haltestelle Eckenheimer Landstraße/Marbachweg wachsen schon längst Gräser und sogar Birken zwischen den Pflastersteinen hindurch. Es wäre schön, wenn das Pflaster entfernt würde und hier ein Grünstreifen entstehen könnte.
Unterstützer: 31
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt. Besonders kritisch ist dies in einspurigen Bereichen, in denen der vorgegebene Überholabstand durch bauliche Gegebenheiten, durchgezogene Linien, o.Ä. mit den meisten Fahrzeugen gar nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich befinden sich rechts des Radweges häufig Parkplätze oder Parkbuchten, zu denen man als Radfahrer mindestens 0,8m Abstand halten sollte bzw. muss, was den möglichen Abstand zu überholenden Autos weiter verringert. Prominente Abschnitte mit diesen Bedingungen sind insbesondere die nördliche Eschersheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Stationen Weißer Stein und Hügelstraße, sowie große Bereiche der Mainzer Landstraße zwischen dem Platz der Republik (bzw. Kreuzung Ludwigstrasse) und dem Gustavsburgplatz. Auf diesen Abschnitten kommt es durch das hohe Verkehrsaufkommen und die hohe Dichte an Radfahrern wohl täglich zu hunderten von Verstößen gegen die StVO und die Gefährdung von Radfahrern, durch das weiterhin kaum kontrollierte (teilweise) Halten / Parken auf Radwegen wird diese Situation sogar noch weiter verschärft. Um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern und klare Verhältnisse zu schaffen, sollte in diesen Bereichen dringend in regelmäßigen Abständen das "neue" Verkehrszeichen 277.1 angebracht werden, das ein generelles Überholverbot von zweispurigen gegenüber einspurigen Fahrzeugen anzeigt. Idealerweise wird dies nach dem Vorbild der Schloßstrasse auch durch die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen inkl. der Dooring Zone (wo notwendig) deutlich gemacht. Gerade zu Stoßzeiten ist der Autoverkehr auf diesen Ausfallstraßen maximal geringfügig schneller als gut fließender Radverkehr, das Argument des "Ausbremsens" wiegt darüber hinaus kein Tolerieren von StVO Verstößen auf. Im Gegenteil wird zu diesen Zeiten gerade der Radverkehr verstärkt ausgebremst wenn man an Ampeln nicht selbst Autofahrer mit <1,5m Abstand überholt (und diesen Autos somit im Anschluss ebenfalls ein Überholen mit geringem Abstand zugesteht). Für ein ernstzunehmendes Bekenntnis zur Verkehrswende ist die konsequente Durchsetzung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer unerlässlich.
Unterstützer: 213
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Homburger Landstraße in Preungesheim verfügt durchaus über Potenzial zur Aufwertung, nicht zuletzt wegen zahlreiche Altbauten mit Sanierungsmöglichkeiten. Und so kann es gehen: Durch die parallel verlaufende Gießener Straße ist die Homburger als Durchfahrtstraße weitestgehend verzichtbar. Deshalb kann sie in eine verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit ausgebauten Radwegen umgewandelt werden. Parkplätze können reduziert werden was Gastronomie und Geschäften Freiräume verschaffen würde. Die Homburger in Preungesheim kann Stück für Stück zu einer kleinen Berger werden....
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Weiter lesen auf FFM.DEDie A661 quer die Homburger Landstraße im Bereich der Kreuzung mit der Straße Am Dorfgarten. Unter der A661 verläuft ein Park and Ride Platz und ein Bürgertseig. Unter der A661 nisten zahlreiche Tauben und "be-scheißen" die Fußgänger. Mein Vorschlag wäre, die Tauben durch die Anbringung von Netzen fernzuhalten, ähnlich wie im Bereich der Bahnunterführung an der Galluswarte.
Unterstützer: 3
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Weiter lesen auf FFM.DEÖPNV Frankfurt 2035 I. Integraler Fahrplantakt in Frankfurt u. Umgebung (ähnlich wie Dt.Takt) 1. (Regional-) und SBahn 2. U-Bahn 3. Straßenbahn 4. Bus Schnelles Umsteigen an allen größeren Halten ohne Wartezeit innerhalb Frankfurts II. Forderungen an das zukünftige U-Bahnnetz: Neubau 1. U-Bahnstation Sekbach Süd (Wilhelmshöherstr.) 2. Verbindung Heerstraße – Niederursel über das Neubaugebiet Ausbau 1. U-Bahnverlängerung (A-Strecke) über Louisa bis nach Neu-Isenburg 2. Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke 3. Verlängerung der U6 bis zur Gerbermühle (Oberrad) III. Forderungen an das zukünftige Straßenbahnnetz: Neubau 1. Straßenbahnlinie auf dem Alleenring zwischen Universitätssportanlagen und Ostbahnhof/Sonnemannstraße 2. Straßenbahnlinie zwischen Börneplatz und Lokalbahnhof/Schweizerstraße 3. Straßenbahnlinie von der Mainzer Landstraße über Taunusanlage, Alter Oper, Uni Campus Westend zur Holzhausenstraße 4. Straßenbahn in der Gutleutstraße 5. Straßenbahn auf der Hügelstraße statt Bus 39 6. Straßenbahnlinie von Rödelheim über Praunheim zum Nordwestzentrum 7. Straßenbahnverlängerung über Kleyerstraße bis Griesheim Bf 8. Straßenbahn Schönhof – Rödelheim Bf Ausbau 1. Verlängerung der Linie 15 nach Schwanheim 2. Verlängerung der Linie 16 bis Niddapark (Umstieg zur S-Bahn) 3. Verlängerung der Straßenbahn von Schwanheim über Nied nach Höchst 4. Verlängerung Straßenbahnlinie 17 zur Mönchhofstr. (- Nied Kirche) 5. Verlängerung der Linie 18 Richtung Preungesheim U 6. Anschluss Frankfurt West ans Straßenbahnnetz
Unterstützer: 23
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Weiter lesen auf FFM.DELiebe Mitbürger/innen, neu hinzugezogen auf den Frankfurter Berg liegt mir o. g. Thema am Herzen: Die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße muss vielen Anforderungen und Bedürfnissen gerecht werden. Dies führt dazu, dass für jede/n Einzelne/n die Wartezeit bei "Rot" recht lange ausfällt. Besonders auf dem Weg zur Arbeit (ich muss auf die A661 nach Egelsbach) strapaziert das mein Zeitbudget. Ich bin mir sicher, dass mit einem Kreisverkehr der Verkehr effektiver fließen würde und dass damit allen Verkehrsteilnehmenden optimal gedient wäre. Ich bin mir bewusst, dass dies eine nicht unerhebliche Investition seitens der Stadt bedeutet. Aber ich bin davon überzeugt, dass die Stadt Frankfurt daran interessiert ist, ihren Bürgern Gutes zu tun und für eine gute Idee, die viele Unterstützende hat, ein wenig Geld in die Hand zu nehmen. Daher werbe ich hier für meine Idee und freue mich, wenn sie hier viel Zustimmung findet! Liebe Grüße vom Frankfurter Berg, wo ich mich sehr wohl fühle! 😃 Martina Hinkelmann
Unterstützer: 3
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf der Bonameser Straße gilt zwar Tempo 30, dies wird jedoch weder kontrolliert noch eingehalten. Hier sollten Maßnahmen getroffen werden, welche zu einer echten Verkehrsberuhigung führen. Die Maßnahmen, die bis jetzt getroffen wurden, zum Beispiel die Parkplätze auf die Straße zu verlegen (war wohl die günstigste Variante), waren eher kontraproduktiv, da Autos die aus Richtung der Homburger Landstraße kommen, jetzt oft auf den sehr flachen Bürgersteig ausweichen. Hier handelt es sich auch um einen Schulweg. Kinder sind auf dem sowieso schon sehr schmalen Bürgersteig durch rücksichtslose Autofahrer stak gefährdet. Geeignete Maßnahmen wären: 1. Temposchwellen auf der Bonameser Straße am Beginn des Wohngebiets. 2. Stationäre oder mobile (dann allerdings regelmäßige) Geschwindigkeitskontrollen auf der Bonamerser straße zwischen An der Nachweide/Im Mellsig und Birkholzweg. 3. Absicherung des Bürgersteigs, sodass ein Ausweichen der Autos dorthin nicht mehr möglich ist und Kinder diesen gefahrlos benutzen können. 4. Stärkere Kontrolle der Falschparker in diesem Bereich, da diese die Situation mit dem Ausweichen auf den Bürgersteig noch verstärken.
Es müsste was geschaffen werden das Pendler und Passanten nicht die Möglichkeit haben die S-Bahnbahnsteige durch überqueren des Bahnkörpers man muss gezwungen sein die vorhandenen Treppen und Brücke (Homburger Landstraße) zu nutzen um auf die Bahnsteige zu gelangen denn derzeit wird extrem viel abgekürzt. Das Risiko ist sehr sehr sehr hoch das dort mal ein Mensch zu schaden kommt. Aber dies muss verhindert werden und denke ich stehen Bahn und Stadt in der Pflicht da gegen was zu unternehmen. Zu vor würde ich verstärkt Ordnungskräfte dieses Objekt in Beobachtung halten.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stationen der U5 werden zur Zeit barrierefrei umgebaut; überwiegend ist der Umbau der Stationen recht unproblematisch erfolgt. Allerdings führt die Planung des Umbaus der oberirdischen U-Bahnstation Musterschule im schmalsten Abschnitt der Eckenheimer Landstraße zu einem erheblichen Gefahrenpotential im Bereich dieser Haltestelle. Und das alles mit dem Ergebnis einer Barrierefreiheit nur für den mittleren U-Bahnwagen!! Alle anderen Wagen werden weiterhin mit einer Stufe versehen sein. Weitere sicherheitsrelevante Aspekte: verengte Rettungswege, extreme Verengung des gemeinsamen Straßenraums für Fußgänger, Radfahrer, Pkws und U-Bahn. Deshalb hat die Bürgerinitiative DIE BESSERE ALTERNATIVE eine Idee entwickelt, die alle oben beschriebenen Bedenken aus dem Weg räumen kann: Das von uns beauftragte Stadtplanungsbüro bb22 hat eine neue komplett barrierefreie Haltestelle in den Wallanlagen am Krankenhaus Maingau entwickelt. Zu diesem Vorschlag gibt es eine Machbarkeitsstudie und mehrere Gutachten, aus denen hervorgeht, dass eine Umsetzung kostengünstig umsetzbar ist. Wir wollen, dass der Verkehrsausschuss der Stadt Frankfurt eine Expertenkommission gründet, um unseren Alternativvorschlag zu prüfen und externe Fachleute zu den technischen Fragen Stellung beziehen . Warum eine Verlegung der Haltstelle ? In einem Sicherheitsgutachten der VGF werden erhebliche Gefahren durch den dann gerade mal 2,85m breiten gemeinsam genutzten Fuß- und Radweg entlang der Hochbahnsteige erläutert und das im unmittelbarem Einzugsbereich von zwei stark frequentierten Schulen (Musterschule, Isaak-Lichtigfeld-Schule). Daneben ergeben sich weitere Probleme durch die Sperrung von drei Seitenstraßen mit starken Auswirkungen für Anwohner und Anlieger. Das Quartier ist gleich mehrfach abgeschnitten. Z.B. können Möbelwagen, Post- und Lieferfahrzeuge, die von den Hochbahnsteigen versperrten Häuser nicht andienen.
Unterstützer: 226
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Weiter lesen auf FFM.DEFür die Verlängerung der Linie U6 sollte die C4b-Strecke (die Streckenastbezeichnung zwischen Zoo und Fechenheim) vom Ostbahnhof aus, um zwei Stationen unter der fünfspurigen Hanauer Landstraße und unter dem Ratswegkreisel hindurch eingetunnelt werden. Die Tunnelausfahrt wäre östlich vom Ratswegkreisel auf der vorhandenen Schwellengleistrasse nähe Haltestelle Daimlerstraße, ungefähr vor dem Citroen-Haus / Schwab's-Baby-Center. Ab hier sollte die Schwellengleisstrecke im Hochbahnniveau auf Stelzen bzw. Deich verlaufen, ggf. bis Endstation Fechenheim, ggf. weiter bis Offenbach. Um die Sache schnellstmöglich zu realisieren sollte die Einfachste Methode angewendet werden, ebenso nach dem Dortmunder Vorbild, wie es demnächst mit der U5 Eckenheimer Landstraße passieren wird: Entweder man verlängert den U-Bahntunnel nur auf dem halben Weg zur folgenden Haltestelle Osthafenplatz und setzt anschließend die Rampe an. Ob die Haltestelle Osthafenplatz noch im Tunnel- oder schon in der Tunnelrampe angelegt werden könnte, dass wird sich herausstellen, wie es am besten wäre. Oder was am sinnvollsten wäre, man setzt die Tunnelrampe an jener Stelle an, wo der vorhandene Tunnel aufhört. Der Rampenverlauf endet im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Osthafenplatz. Diese Haltestelle Osthafenplatz könnte man direkt an der endenden Tunnelrampe ansetzen. Anschließend verläuft die C4b-Strecke im Straßenbahnniveau auf Straßenbündigen Gleisen weiter bis Ratswegkreisel. Hier verläuft diese weiterhin auf der vorhandenen Straßenbahnstrecke über den Kreisel hinweg, auf die vorhandene Schwellengleisstrecke. Diese fortlaufende Strecke bleibt ebenso weiterhin in dem Zustand, wie sie heuer so ist; sie soll bitteschön weder gedeicht, gebrückt noch getunnelt werden. Nur das Anlegen von Hochbahnsteigen wäre das A&O.
Unterstützer: 6
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Weiter lesen auf FFM.DEder Fußgängerstreifen in Bonames (Homburger Landstraße. 641-645)) muss dringend erneuert werden.
Unterstützer: 1
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Oeder Weg wird aufgrund der Straßenführung (Abbiegerkurve zur Eckenheimer Landstraße südlich der Cronstettenstraße) sehr stark als Durchgangsstraße stadteinwärts genutzt, obwohl es eigentlich keine Hauptzubringerstraße (Zone 30) ist. Ich schlage vor, den Oeder Weg zur Einbahnstraße zu machen. Der gewonnene Platz sollte dann für Fahrradwege und im südlichen Bereich für mehr Parkplätze genutzt werden, um die Geschäfte besser frequentieren zu können. Der südliche Oeder Weg hat sich in den letzten Jahren so toll entwickelt und den vielen kleinen Läden wäre es sicher sehr zuträglich, wenn es mehr Parkmöglichkeiten geben würde, um für noch mehr Kunden erreichbar zu sein. Ich kenne viele, die gerne häufiger im Oeder Weg einkaufen würden, es aufgrund der schlechten Parkplatzsituation aber nicht tun. Auch den vielen Fahrradfahrern/ Kinderwagen auf dem Oeder Weg würde eine entspanntere Verkehrsführung sicher auch guttun. Insgesamt würde die Straße dadurch sicher an Flair gewinnen.
Unterstützer: 1
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Weiter lesen auf FFM.DEVor vielen Jahren stand an der gemeinten Stelle (siehe Screenshots - kurz nach der Ampel an der Bus- und U-Bahn-Haltestelle "Preungesheim", wo die Gießener Straße einen Bogen um eine Grünfläche macht) ein Baum, der die Sicht beeinträchtigte. Dieser Baum ist nun weg, sodass die Sicht einwandfrei ist und der Verkehr von rechts kommend perfekt gesehen werden kann. In Fahrtrichtung links steht, um auf der Homburger Landstraße zurückzukommen, ein Stoppschild, der von sehr vielen Verkehrsteilnehmern leider nicht respektiert wird, weil da meistens oder meistens stadtauswärts (rechts) keiner so kommt, dass man da "lange" halten müsste. Wäre es daher nicht sinnvoller, das "Stopp" durch ein "Vorfahrt Gewähren" wie in einem Kreisel zu ersetzen? Bild 1: Das Schild selbst am Standort Bild 2: Standort auf einem Plan
Unterstützer: 1
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf meine Anfrage zum Überholverbot auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2575) bekam ich diese Antwort "In der Eschersheimer Landstraße ist das Überholverbot folglich bereits wirksam, was sich durch den allgemeinen Überholmindestabstand von innerorts 1,50 Metern ergibt, der dort im Normalfall nicht eingehalten werden kann. Rein informativ dürfen Verkehrszeichen jedoch nicht aufgestellt werden." Da dieses AutofahrerInnen entweder nicht bekannt oder egal ist und diese Antwort keinem Radfahrer weiterhilft, könnte zumindest den unwissenden AutofahrerInnen das Überholverbot durch das Aufmalen des Verkehrszeichens 277.1 klar gemacht werden. Wie in der Schloßsstraße ist in der Eschersheimer das Überholverbot alleine durch die geringe Fahrbahnbreite begründet und daran könnte daher ebenso durch diese Zeichen erinnert werden.
Unterstützer: 25
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Verkehrssituation an der Verkehrsverengung an der Kreuzung von Kurhessenstraße und Hügelstraße (vor der Bushaltestelle Kurhessenstraße) weist erhebliche Mängel hinsichtlich Sicherheit und Lärmemissionen auf. Während der Stoßzeiten kommt es regelmäßig zu Verkehrsunfällen, verursacht durch abruptes Beschleunigen und Vorfahrtskonflikte. Die hohe Frequenz von akustischen Signalen, insbesondere Hupen, summiert sich auf über 20 Vorfälle pro Tag. Zudem fördert das übermäßige Beschleunigen nach Ampelüberquerungen einen unakzeptabel hohen Lärmpegel. Diese Faktoren stellen nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern mindern auch die Lebensqualität in diesem urbanen Raum. Empfohlene Maßnahmen: Einrichtung einer klaren, visuell auffälligen Beschilderung vor der Straßenverengung, um Verkehrsteilnehmer vorab zu informieren und so das Unfallrisiko zu senken. Prüfung der Reaktivierung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, ergänzt durch regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung, um die Einhaltung sicherzustellen. Einbau von verkehrsberuhigenden Maßnahmen, wie beispielsweise Verkehrsinseln und klaren Straßenmarkierungen, zur effektiveren Verkehrsleitung. Es ist dringend geboten, diese Maßnahmen einer umgehenden Überprüfung zu unterziehen und bei positivem Ergebnis rasch zu implementieren, um die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in dieser Zone nachhaltig zu verbessern.
Unterstützer: 12
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot. Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt. Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEAud der Homburger Landstraße in Nieder-Eschbach/Bonames befinden sich so gut wie keine Mülleimer. Demzufolge liegt unglaublich viel Müll auf dem Boden oder in den Grünflächen/Büschen. Dort sind sehr viele Menschen unterwegs, da Supermarkt oder auch die Bahnstation in der Homburger Landstraße liegen, zwischen diesen beiden Positionen habe ich keinen einzigen Mülleimer gesehen. Kein Wunder, dass dort so viel Müll auf den Böden liegt.
Unterstützer: 4
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Steinkleestraße ist eine relativ stark frequentierte Straße Einbahnstraße in Eckenheim. Der Schulweg zur Münzenbergerschule führt ebenfalls die Steinkleestraße entlang. Von der rechten Seite der Straße (Fahrtrichtung) gibt es leider an keiner Stelle eine sichere Möglichkeit die Steinkleestraße zu überqueren, da kein Fußgängerüberweg oder Ampel vorhanden ist. Erschwert die die Überquerung vor allem für Kinder dadurch, dass entlang der Steinkleestraße beidseitig Autos parken dürfen. Kinder (und auch Erwachsene) müssen somit zwischen geparkten Autos bis zu Straße vorgehen um den Verkehr zu beobachten. Dabei sind sie jedoch zwischen den geparkten Autos schlecht zu sehen. Ein Fußgängerüberweg, verbunden mit einem vorgelagerten Stück Fußweg auf der rechten Seite, beispielsweise in Höhe der Hausnummer 40, wäre sehr hilfreich, dass eine sichere Überquerung der Steinkleestraße gewährleistet ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Fußgängerüberweg an der Eckenheimer Landstraße Ecke Oederweg wird durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge dermaßen blockiert, dass ein Überqueren der Straße insbesondre für mobilitätseingeschränkte Personen unmöglich ist. Durch Aufstellen von Pollern sollte der Gehweg gegen Falschparker gesichert werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEMeine Idee ist, in der Homburger Landstraße im Bereich der Hausnummern 171 bis 201 Bewohnerparken zu installieren. Der Hintergrund für diese Idee ist ganz simpel: Ich und andere Anwohner finden inzwischen kaum noch Parkplätze und der ein oder andere weicht dann auf eine Baumscheibe aus. So hat man dann neben allerhand ausländisch angemeldeten Fahrzeugen versaute Baumscheiben.
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Weiter lesen auf FFM.DEIn der ehemaligen Haltestelle Eckenheimer Landstraße/Marbachweg wachsen schon längst Gräser und sogar Birken zwischen den Pflastersteinen hindurch. Es wäre schön, wenn das Pflaster entfernt würde und hier ein Grünstreifen entstehen könnte.
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt. Besonders kritisch ist dies in einspurigen Bereichen, in denen der vorgegebene Überholabstand durch bauliche Gegebenheiten, durchgezogene Linien, o.Ä. mit den meisten Fahrzeugen gar nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich befinden sich rechts des Radweges häufig Parkplätze oder Parkbuchten, zu denen man als Radfahrer mindestens 0,8m Abstand halten sollte bzw. muss, was den möglichen Abstand zu überholenden Autos weiter verringert. Prominente Abschnitte mit diesen Bedingungen sind insbesondere die nördliche Eschersheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Stationen Weißer Stein und Hügelstraße, sowie große Bereiche der Mainzer Landstraße zwischen dem Platz der Republik (bzw. Kreuzung Ludwigstrasse) und dem Gustavsburgplatz. Auf diesen Abschnitten kommt es durch das hohe Verkehrsaufkommen und die hohe Dichte an Radfahrern wohl täglich zu hunderten von Verstößen gegen die StVO und die Gefährdung von Radfahrern, durch das weiterhin kaum kontrollierte (teilweise) Halten / Parken auf Radwegen wird diese Situation sogar noch weiter verschärft. Um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern und klare Verhältnisse zu schaffen, sollte in diesen Bereichen dringend in regelmäßigen Abständen das "neue" Verkehrszeichen 277.1 angebracht werden, das ein generelles Überholverbot von zweispurigen gegenüber einspurigen Fahrzeugen anzeigt. Idealerweise wird dies nach dem Vorbild der Schloßstrasse auch durch die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen inkl. der Dooring Zone (wo notwendig) deutlich gemacht. Gerade zu Stoßzeiten ist der Autoverkehr auf diesen Ausfallstraßen maximal geringfügig schneller als gut fließender Radverkehr, das Argument des "Ausbremsens" wiegt darüber hinaus kein Tolerieren von StVO Verstößen auf. Im Gegenteil wird zu diesen Zeiten gerade der Radverkehr verstärkt ausgebremst wenn man an Ampeln nicht selbst Autofahrer mit <1,5m Abstand überholt (und diesen Autos somit im Anschluss ebenfalls ein Überholen mit geringem Abstand zugesteht). Für ein ernstzunehmendes Bekenntnis zur Verkehrswende ist die konsequente Durchsetzung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer unerlässlich.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Homburger Landstraße in Preungesheim verfügt durchaus über Potenzial zur Aufwertung, nicht zuletzt wegen zahlreiche Altbauten mit Sanierungsmöglichkeiten. Und so kann es gehen: Durch die parallel verlaufende Gießener Straße ist die Homburger als Durchfahrtstraße weitestgehend verzichtbar. Deshalb kann sie in eine verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit ausgebauten Radwegen umgewandelt werden. Parkplätze können reduziert werden was Gastronomie und Geschäften Freiräume verschaffen würde. Die Homburger in Preungesheim kann Stück für Stück zu einer kleinen Berger werden....
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Weiter lesen auf FFM.DEDie A661 quer die Homburger Landstraße im Bereich der Kreuzung mit der Straße Am Dorfgarten. Unter der A661 verläuft ein Park and Ride Platz und ein Bürgertseig. Unter der A661 nisten zahlreiche Tauben und "be-scheißen" die Fußgänger. Mein Vorschlag wäre, die Tauben durch die Anbringung von Netzen fernzuhalten, ähnlich wie im Bereich der Bahnunterführung an der Galluswarte.
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Weiter lesen auf FFM.DEÖPNV Frankfurt 2035 I. Integraler Fahrplantakt in Frankfurt u. Umgebung (ähnlich wie Dt.Takt) 1. (Regional-) und SBahn 2. U-Bahn 3. Straßenbahn 4. Bus Schnelles Umsteigen an allen größeren Halten ohne Wartezeit innerhalb Frankfurts II. Forderungen an das zukünftige U-Bahnnetz: Neubau 1. U-Bahnstation Sekbach Süd (Wilhelmshöherstr.) 2. Verbindung Heerstraße – Niederursel über das Neubaugebiet Ausbau 1. U-Bahnverlängerung (A-Strecke) über Louisa bis nach Neu-Isenburg 2. Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke 3. Verlängerung der U6 bis zur Gerbermühle (Oberrad) III. Forderungen an das zukünftige Straßenbahnnetz: Neubau 1. Straßenbahnlinie auf dem Alleenring zwischen Universitätssportanlagen und Ostbahnhof/Sonnemannstraße 2. Straßenbahnlinie zwischen Börneplatz und Lokalbahnhof/Schweizerstraße 3. Straßenbahnlinie von der Mainzer Landstraße über Taunusanlage, Alter Oper, Uni Campus Westend zur Holzhausenstraße 4. Straßenbahn in der Gutleutstraße 5. Straßenbahn auf der Hügelstraße statt Bus 39 6. Straßenbahnlinie von Rödelheim über Praunheim zum Nordwestzentrum 7. Straßenbahnverlängerung über Kleyerstraße bis Griesheim Bf 8. Straßenbahn Schönhof – Rödelheim Bf Ausbau 1. Verlängerung der Linie 15 nach Schwanheim 2. Verlängerung der Linie 16 bis Niddapark (Umstieg zur S-Bahn) 3. Verlängerung der Straßenbahn von Schwanheim über Nied nach Höchst 4. Verlängerung Straßenbahnlinie 17 zur Mönchhofstr. (- Nied Kirche) 5. Verlängerung der Linie 18 Richtung Preungesheim U 6. Anschluss Frankfurt West ans Straßenbahnnetz
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Weiter lesen auf FFM.DELiebe Mitbürger/innen, neu hinzugezogen auf den Frankfurter Berg liegt mir o. g. Thema am Herzen: Die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße muss vielen Anforderungen und Bedürfnissen gerecht werden. Dies führt dazu, dass für jede/n Einzelne/n die Wartezeit bei "Rot" recht lange ausfällt. Besonders auf dem Weg zur Arbeit (ich muss auf die A661 nach Egelsbach) strapaziert das mein Zeitbudget. Ich bin mir sicher, dass mit einem Kreisverkehr der Verkehr effektiver fließen würde und dass damit allen Verkehrsteilnehmenden optimal gedient wäre. Ich bin mir bewusst, dass dies eine nicht unerhebliche Investition seitens der Stadt bedeutet. Aber ich bin davon überzeugt, dass die Stadt Frankfurt daran interessiert ist, ihren Bürgern Gutes zu tun und für eine gute Idee, die viele Unterstützende hat, ein wenig Geld in die Hand zu nehmen. Daher werbe ich hier für meine Idee und freue mich, wenn sie hier viel Zustimmung findet! Liebe Grüße vom Frankfurter Berg, wo ich mich sehr wohl fühle! 😃 Martina Hinkelmann
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf der Bonameser Straße gilt zwar Tempo 30, dies wird jedoch weder kontrolliert noch eingehalten. Hier sollten Maßnahmen getroffen werden, welche zu einer echten Verkehrsberuhigung führen. Die Maßnahmen, die bis jetzt getroffen wurden, zum Beispiel die Parkplätze auf die Straße zu verlegen (war wohl die günstigste Variante), waren eher kontraproduktiv, da Autos die aus Richtung der Homburger Landstraße kommen, jetzt oft auf den sehr flachen Bürgersteig ausweichen. Hier handelt es sich auch um einen Schulweg. Kinder sind auf dem sowieso schon sehr schmalen Bürgersteig durch rücksichtslose Autofahrer stak gefährdet. Geeignete Maßnahmen wären: 1. Temposchwellen auf der Bonameser Straße am Beginn des Wohngebiets. 2. Stationäre oder mobile (dann allerdings regelmäßige) Geschwindigkeitskontrollen auf der Bonamerser straße zwischen An der Nachweide/Im Mellsig und Birkholzweg. 3. Absicherung des Bürgersteigs, sodass ein Ausweichen der Autos dorthin nicht mehr möglich ist und Kinder diesen gefahrlos benutzen können. 4. Stärkere Kontrolle der Falschparker in diesem Bereich, da diese die Situation mit dem Ausweichen auf den Bürgersteig noch verstärken.
Es müsste was geschaffen werden das Pendler und Passanten nicht die Möglichkeit haben die S-Bahnbahnsteige durch überqueren des Bahnkörpers man muss gezwungen sein die vorhandenen Treppen und Brücke (Homburger Landstraße) zu nutzen um auf die Bahnsteige zu gelangen denn derzeit wird extrem viel abgekürzt. Das Risiko ist sehr sehr sehr hoch das dort mal ein Mensch zu schaden kommt. Aber dies muss verhindert werden und denke ich stehen Bahn und Stadt in der Pflicht da gegen was zu unternehmen. Zu vor würde ich verstärkt Ordnungskräfte dieses Objekt in Beobachtung halten.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stationen der U5 werden zur Zeit barrierefrei umgebaut; überwiegend ist der Umbau der Stationen recht unproblematisch erfolgt. Allerdings führt die Planung des Umbaus der oberirdischen U-Bahnstation Musterschule im schmalsten Abschnitt der Eckenheimer Landstraße zu einem erheblichen Gefahrenpotential im Bereich dieser Haltestelle. Und das alles mit dem Ergebnis einer Barrierefreiheit nur für den mittleren U-Bahnwagen!! Alle anderen Wagen werden weiterhin mit einer Stufe versehen sein. Weitere sicherheitsrelevante Aspekte: verengte Rettungswege, extreme Verengung des gemeinsamen Straßenraums für Fußgänger, Radfahrer, Pkws und U-Bahn. Deshalb hat die Bürgerinitiative DIE BESSERE ALTERNATIVE eine Idee entwickelt, die alle oben beschriebenen Bedenken aus dem Weg räumen kann: Das von uns beauftragte Stadtplanungsbüro bb22 hat eine neue komplett barrierefreie Haltestelle in den Wallanlagen am Krankenhaus Maingau entwickelt. Zu diesem Vorschlag gibt es eine Machbarkeitsstudie und mehrere Gutachten, aus denen hervorgeht, dass eine Umsetzung kostengünstig umsetzbar ist. Wir wollen, dass der Verkehrsausschuss der Stadt Frankfurt eine Expertenkommission gründet, um unseren Alternativvorschlag zu prüfen und externe Fachleute zu den technischen Fragen Stellung beziehen . Warum eine Verlegung der Haltstelle ? In einem Sicherheitsgutachten der VGF werden erhebliche Gefahren durch den dann gerade mal 2,85m breiten gemeinsam genutzten Fuß- und Radweg entlang der Hochbahnsteige erläutert und das im unmittelbarem Einzugsbereich von zwei stark frequentierten Schulen (Musterschule, Isaak-Lichtigfeld-Schule). Daneben ergeben sich weitere Probleme durch die Sperrung von drei Seitenstraßen mit starken Auswirkungen für Anwohner und Anlieger. Das Quartier ist gleich mehrfach abgeschnitten. Z.B. können Möbelwagen, Post- und Lieferfahrzeuge, die von den Hochbahnsteigen versperrten Häuser nicht andienen.
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Weiter lesen auf FFM.DEFür die Verlängerung der Linie U6 sollte die C4b-Strecke (die Streckenastbezeichnung zwischen Zoo und Fechenheim) vom Ostbahnhof aus, um zwei Stationen unter der fünfspurigen Hanauer Landstraße und unter dem Ratswegkreisel hindurch eingetunnelt werden. Die Tunnelausfahrt wäre östlich vom Ratswegkreisel auf der vorhandenen Schwellengleistrasse nähe Haltestelle Daimlerstraße, ungefähr vor dem Citroen-Haus / Schwab's-Baby-Center. Ab hier sollte die Schwellengleisstrecke im Hochbahnniveau auf Stelzen bzw. Deich verlaufen, ggf. bis Endstation Fechenheim, ggf. weiter bis Offenbach. Um die Sache schnellstmöglich zu realisieren sollte die Einfachste Methode angewendet werden, ebenso nach dem Dortmunder Vorbild, wie es demnächst mit der U5 Eckenheimer Landstraße passieren wird: Entweder man verlängert den U-Bahntunnel nur auf dem halben Weg zur folgenden Haltestelle Osthafenplatz und setzt anschließend die Rampe an. Ob die Haltestelle Osthafenplatz noch im Tunnel- oder schon in der Tunnelrampe angelegt werden könnte, dass wird sich herausstellen, wie es am besten wäre. Oder was am sinnvollsten wäre, man setzt die Tunnelrampe an jener Stelle an, wo der vorhandene Tunnel aufhört. Der Rampenverlauf endet im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Osthafenplatz. Diese Haltestelle Osthafenplatz könnte man direkt an der endenden Tunnelrampe ansetzen. Anschließend verläuft die C4b-Strecke im Straßenbahnniveau auf Straßenbündigen Gleisen weiter bis Ratswegkreisel. Hier verläuft diese weiterhin auf der vorhandenen Straßenbahnstrecke über den Kreisel hinweg, auf die vorhandene Schwellengleisstrecke. Diese fortlaufende Strecke bleibt ebenso weiterhin in dem Zustand, wie sie heuer so ist; sie soll bitteschön weder gedeicht, gebrückt noch getunnelt werden. Nur das Anlegen von Hochbahnsteigen wäre das A&O.
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Weiter lesen auf FFM.DEder Fußgängerstreifen in Bonames (Homburger Landstraße. 641-645)) muss dringend erneuert werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Oeder Weg wird aufgrund der Straßenführung (Abbiegerkurve zur Eckenheimer Landstraße südlich der Cronstettenstraße) sehr stark als Durchgangsstraße stadteinwärts genutzt, obwohl es eigentlich keine Hauptzubringerstraße (Zone 30) ist. Ich schlage vor, den Oeder Weg zur Einbahnstraße zu machen. Der gewonnene Platz sollte dann für Fahrradwege und im südlichen Bereich für mehr Parkplätze genutzt werden, um die Geschäfte besser frequentieren zu können. Der südliche Oeder Weg hat sich in den letzten Jahren so toll entwickelt und den vielen kleinen Läden wäre es sicher sehr zuträglich, wenn es mehr Parkmöglichkeiten geben würde, um für noch mehr Kunden erreichbar zu sein. Ich kenne viele, die gerne häufiger im Oeder Weg einkaufen würden, es aufgrund der schlechten Parkplatzsituation aber nicht tun. Auch den vielen Fahrradfahrern/ Kinderwagen auf dem Oeder Weg würde eine entspanntere Verkehrsführung sicher auch guttun. Insgesamt würde die Straße dadurch sicher an Flair gewinnen.
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