Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2021, OF 291/6 Betreff: Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle "Hostatostraße" und Bahnhof Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Strecke zwischen den Haltestellen Hostatostraße und Bahnhof Höchst für den Busverkehr so gestaltet werden kann, dass keine PKW, Taxi oder andere Fahrzeuge den Busverkehr beim Abbiegen in die Albanusstraße und in die Dalbergstraße behindern und dadurch zu Unpünktlichkeiten, Stau oder Gefährdungen im Straßenverkehr beitragen. Begründung: Von Anwohnern wird häufig beobachtet, dass Falschparker auf dem oder knapp neben dem Zebrastreifen an der Ecke Hostatostraße/Albanusstraße auf der gleichen oder der gegenüberliegenden Seite der Buchhandlung parken, so dass der Bus, insbesondere ein Gelenkbus nicht in die Albanusstraße einbiegen kann. Auch an der nächsten Ecke Albanusstraße/Dalbergstraße gelingt das Abbiegen nicht, wenn auf der Dalbergstraße gegenüber der Straßenmündung ein Auto (längere Zeit) hält oder die Autos die Haltelinie vor der Fußgängerampel nicht beachten. Außer durch minutenlange Hupkonzerte glauben auch einige Ungeduldige an Lösungen, an den sich gegenseitig blockierenden Autos vorbefahren zu können und verursachen so brenzlige, gefährliche Verkehrssituationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1328 2022 Die Vorlage OF 291/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 293/6 Betreff: Höchst: Abstellmöglichkeit für Lastenräder am Höchster Markt Am 08.02.2021 wurden alle Ortsbeiräte Frankfurts durch das Straßenverkehrsamt aufgefordert, geeignete Standorte für Lastenradabstellanlagen zu benennen. Daran anschließend möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob am Höchster Marktplatz zusätzlich zu der bestehenden Fahrradabstellanlage eine Parkmöglichkeit für Lastenräder geschaffen werden kann. Es besteht die Bereitschaft, dort einen Parkplatz umzuwidmen. Begründung: Der Ortsbeirat kommt der Bitte des Straßenverkehrsamt um Benennung von Standorten für Abstellanlagen für Lastenfahrräder gerne nach, um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, ohne dem Fußverkehr Platz wegzunehmen. Die doppelstöckige Fahrradabstellanlage am Höchster Markt ist für solche Räder wie auch für Fahrräder mit Anhänger nicht geeignet. Nicht nur an Marktagen kann man beobachten, dass diese Abstellanlage grundsätzlich sehr gut angenommen wird und sich bereits als wichtiges Instrument bewährt hat, Marktbesuchende zur Nutzung des Fahrrads statt des Kraftfahrzeugs zu animieren. Durch die Nähe zum Markt und die zentrale Lage in Höchst ist der Bedarf gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1330 2022 Die Vorlage OF 293/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 222/6 Betreff: Nied/Höchst: Barrierefreies "Gaasebrickelsche" (Niddabrücke) zwischen Nied und Höchst Die Niddabrücke oder auch "Gaasebrickelsche" / "Seufzerbrücke" ist eine malerische Brücke, die Nied und Höchst verbindet. Die Brücke ist sehr beliebt und deshalb sehr stark frequentiert. Für Naherholungssuchende, berufliche Fahrradpendler*innen zum Industriepark Höchst sowie Besucher*innen des Höchster Marktes, der Königsteiner Straße oder Familien, die den Spielplatz an der Wörthspitze besuchen wollen, ist die Brücke eine sehr wichtige Verbindung. Für viele Menschen ist die Brücke an der Wörthspitze der wichtigste Zugang zum Frankfurter GrünGürtel, insbesondere der Grünanlage zwischen Nidda und Main. Zum Leidwesen von Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen, mit großen Fahrrädern oder Kinderwagen unterwegs sind, ist der Zugang durch Barrieren sehr erschwert oder ein Überqueren nicht möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Schritte zu ergreifen, die Barrieren durch Poller zu ersetzen, die ein barrierefreieres Passieren aller Menschen ermöglicht. Begründung: Die Nutzbarkeit der Brücke wird durch die aktuelle Situation unzumutbar eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1082 2021 Die Vorlage OF 222/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch folgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein gefahrloses Passieren aller Menschen ermöglicht werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 182/6 Betreff: Höchst: Errichtung von unterirdischen Glascontainern (Melchiorstraße/Leverkuser Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bisherigen Glascontainer durch bauliche Veränderung zukünftig unterirdisch einzufassen, um eine optische Aufwertung (Parkanlage, Kirchenvorplatz) im Kreuzungsbereich zu erzielen. Des Weiteren kann der Magistrat durch die beschriebene Maßnahme dafür Sorge tragen, dass weniger Vermüllung an den Containern stattfindet und mithin der dort verlaufende Fahrradweg frei befahrbar ist und der gesamte Kreuzungsbereich besser einsehbar ist (Vermeidung von Kollisionen am Kreuzungsbereich). Begründung: Im Rahmen einer aufwendigen Sanierung wurde die angrenzende Parkanlage deutlich verschönert und insbesondere der angrenzende Treppeneingangsbereich optisch aufgewertet. Die bisherigen Container führen dazu, dass in regelmäßigen Abständen große Mengen an sonstigem Müll abgeladen werden. Unter dem Aspekt, dass große Teile des Mülls somit auch den dort verlaufenden Radweg versperren, wäre eine entsprechende Baumaßnahme zur unterirdischen Einfassung des Containers wünschenswert. Darüber hinaus ist anzumerken, dass durch Platzierung der Container das optische Gesamtbild der sanierten Parkanlage sowie die Sicht auf die Denkmalgeschütze angrenzende Stadtkirche erheblich zerstört wird. Durch die beschriebene Baumaßnahme könnte das historisch geprägte Areal rund um die Stadtkirche deutlich aufgewertet werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 865 2021 Die Vorlage OF 182/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 134/6 Betreff: Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster Busbahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, die Regelung im Kreuzungsbereich Adolf-Haeuser-und Dalbergstraße/Leverkuser Straße dahingehend zu gestalten, dass die Busse ohne Vorfahrt gewähren zu müssen, den Busbahnhof bevorzugt verlassen können. Denkbar wäre eine Änderung der Vorfahrtsregelung oder die Installation einer Signalanlage, die dem ÖPNV Vorrang gewährt. Begründung: Der Busverkehr im Netz Höchst ist sehr verspätungsanfällig, oft fahren die Busse mit Verspätungen, die wiederum zu Anschlussverlusten führen. Bei der Ausfahrt aus dem Busbahnhof Höchst setzen die Busse oft weitere Minuten zu, da sie gegenüber dem oft starken Verkehr auf der Adolf-Haeuser-und Dalbergstraße wartepflichtig sind. Geeignete Maßnahmen würden in diesem Bereich eine deutliche Besserstellung des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr bewirken und dessen Attraktivität erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 651 2021 Die Vorlage OF 134/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 136/6 Betreff: Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die das Falschparken im Bereich der Melchiorstraße zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße effektiv verhindern, Als geeignete Möglichkeiten bieten sich an: - neben dichteren und kontinuierlichen Kontrollen durch die Verkehrspolizei: - wo möglich die Bepflanzung der entsprechenden Bereiche oder - die Anbringung von Pollern Begründung: Im Bereich der Melchiorstraße von der Königsteiner Straße bis zur Albanusstraße besteht absolutes Halte- und Parkverbot. Gelegentliche Kontrollen konnten bisher nicht verhindern, dass täglich die Bürgersteige vollgeparkt werden (siehe Fotos). Anwohner*innen beklagten sich schon mehrmals über diesen unhaltbaren Zustand: Rollstuhlfahrer*innen und Kinderwagen müssen regelmäßig auf die Straße ausweichen, weil der Bürgersteig nicht benutzt werden kann. Für Radfahrer*innen ist die Straße dann zu eng. Gegenüber dem Büro der Ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes (Melchiorstraße 5) wird die sog REWE-Garage regelmäßig zur Anlieferung von Waren genutzt. Ebenfalls regelmäßig stehen Fahrzeuge links neben der Garage im Parkverbot. Sie behindern damit die Zu- bzw. Ausfahrt des Lieferverkehrs, was zu komplizierten und nicht ungefährlichen Wendemanövern, die gefährlich nahe an das Büro der Ambulanten Pflege des Frankfurter Verbands heranreichen, führt. Auch die Müllabfuhr, Feuerwehr und größere Rettungsfahrzeuge werden behindert. Es ist höchste Zeit, dass hier, im Sinne und zum Schutz von Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Anwohner*innen , Radfahrer*innen sowie den Beschäftigten der angrenzenden Büros und Läden Abhilfe geschaffen wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 652 2021 Die Vorlage OF 136/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um drei Fotos ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2021, OF 90/6 Betreff: Höchst: Verkehrssituation rund um den Dalbergkreisel Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Areal rund um den Dalbergkreisel häufig zugeparkt wird und es häufig zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommt? 2. Welche Maßnahmen werden gegen das "verkehrswidrige Abstellen" (häufig zum Abholen von Speisen benachbarter Gastronomiebetriebe) getätigt, um einen etwaigen Stau sowie eine damit zusammenhängende Blockade der Radwege zu verhindern? 3. Sind bauliche Maßnahmen denkbar, die ein Abstellen von Kfz unterbinden? Begründung: Der Dalbergkreisel stellt ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Frankfurter Westen dar. Durch das benannte Areal führen mehrere Buslinien. Zusätzlich stellt der Kreisel ein wichtige Straßenpassage dar, die häufig von Rettungskräften befahren wird. Es sollte daher angestrebt werden, dass das oben genannte Areal stets befahrbar ist und der Verkehrsstrom nicht durch Verkehrsbehinderungen (kurzzeitig abgestellte Kfz) unterbrochen wird (u.a. Vermeidung von Verspätungen im ÖPNV). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 81 2021 Die Vorlage OF 90/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff, im Antragstenor als auch in der Begründung der Dalbergkreisel um die Dalbergstraße ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 31/1 Betreff: Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Warnbeschilderung für Fahrzeuge, die von der Battonnstraße kommend in Richtung Süden in die Kurt-Schumacher-Straße abbiegen, vor geradeaus in Richtung Osten fahrenden Straßenbahnen anbringen zu lassen. Begründung: An der Kreuzung Battonnstraße / Kurt-Schumacher-Straße kommt es im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" mehrmals täglich zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen, wie zuletzt am 07.05.2021, als sogar der Einsatz zweier Rettungswagen notwendig war. Insbesondere ortsunkundige Autofahrende wissen nicht, dass beim Rechtsabbiegen Straßen-bahnen den Weg kreuzen und Vorrang haben. Weder ein Warnschild noch ein Andreaskreuz weisen Autofahrerende darauf hin. Straßenbahnen werden immer wieder zu Vollbremsungen gezwungen, was schnell zu Verletzungen bei Fahrgästen führen kann. Foto: Andreas Laeuen Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 192 2021 Die Vorlage OF 31/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 7/11 Betreff: Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Abs.3 S.2 Ziffer 6 GO der Ortsbeiräte auf: eine Bremsschwelle in Höhe der Birsteiner Str. 1-3, bei der Einfahrt in die 30er-Zone anzubringen. Begründung: Das Straßenverkehrsamt hatte in einer Hau-Ruck Aktion, ohne Anhörung des Ortsbeirats, angeordnet, alle "Anlieger Frei" Kennzeichnungen für die gesamte 30er-Zone zu entfernen. Die Folge ist erheblich mehr und besonders zu schneller zusätzlicher Verkehr in der Birsteiner Straße. Die Straße wird benutzt um schneller voranzukommen und um den Linienbus zu umfahren. Bevor die Beschränkungen aufgehoben wurden, waren bei einer dauerhaften Messung durch das Ordnungsamt, bereits über ein Drittel der Fahrzeuge zu schnell und im ahndungsfähigen Bereich für Ordnungswidrigkeitsanzeigen (inkl. Toleranzgrenze). Passiert ist bis heute nichts. Das Abhängen der "Anlieger Frei" Beschilderung führte zu weiteren massiven Problemen und großen Unmut bei den Bürgern. Alternativen für die Bürger wurden nicht aufgezeigt. Weder, wie dem zusätzlichen Schleichverkehr durch das Wohngebiet zu begegnen sei, noch wie dem plötzlichen nächtlichen LKW-Verkehr und den sonstigen aus dem Industriegebiet kommenden Fremd-Parkern "Herr zu werden" ist. Dem Wunsch des Ortsbeirats, einen gemeinsamen Termin zur Besprechung, der dort seit Jahren brach liegenden Straßenverkehrsthemen zu erhalten, sind abgewiesen worden. Dies mit dem Grund, es bestünde dafür keinerlei Notwendigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 9 2021 Die Vorlage OF 7/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 1506/6 Betreff: Höchst: Beliebter Höchster Markt soll bleiben, wie er ist/Kontrollen am Markt verstärken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, keine Veränderungen am beliebten und von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommenen Höchster Markt vorzunehmen. Zudem wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Regelmäßige Kontrolle und Wartung des öffentlichen WCs. 2. Regelmäßige Kontrolle des Marktplatzes und des Brüningbrunnens durch die FES auf illegale Müllablagerung, vor allem vor Marktbeginn. 3. Dauerhafte Beseitigung der Schlaglöcher und Stolperfallen auf dem Markt. 4. Begrenzung der Parkdauer zu Marktzeiten auf 90 Minuten. 5. Verstärkte Kontrolle gegen illegal parkende Fahrzeuge. 6. Ausschilderung der Parkmöglichkeiten in der Nähe des Höchster Markts mit dem Hinweis "Höchster Markt". Alle Maßnahmen sind mit den Marktbeschickern und der AG Höchster Markt im Vorfeld abzustimmen. Begründung: Der Höchster Markt wird seit vielen Jahren gut angenommen und ist zu Marktzeiten, vor allem samstags, ein beliebter Treffpunkt und eine regionale Einkaufsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger aus den westlichen Stadtteilen und der Umgebung. Dies soll nicht durch einschränkende Anordnungen verändert werden. Um die Situation rund um den Markt positiv zu gestalten, müssen aber verschiedene Maßnahmen, wie z.B. verstärkte Kontrollen, ergriffen werden. Dabei ist es wichtig, dass dies im Einvernehmen mit dem Marktbeschickern und der AG Höchster Markt geschieht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.02.2021, OF 1493/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2021 1. Die Vorlage OF 1493/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1506/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Höchster Markt" lautet, und dass Satz 1 und Ziffer 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1493/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigung rund um den Marktplatz während der Marktzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verminderung des Kfz-Verkehrs rund um den Höchster Marktplatz während der Marktzeiten durch die folgenden Maßnahmen umsetzbar und sinnvoll ist: 1. a) Sperrung der Antoniterstraße zwischen Melchiorstraße und Höchster Markt b) Sperrung der Justinuskirchstraße zwischen Alt-Höchst und Melchiorstraße c) Barriere am Ende der Schleifergasse zur Justinuskirchstraße hin 2. Beschilderung alternativer Parkmöglichkeiten am Mainufer und im Parkhaus Höchst mit explizitem Hinweis "Parken Markt" von den Zulaufstraßen her 3. Erarbeiten eines Gesamtkonzepts zur Steigerung der Attraktivität des Markts unter Nutzung der freiwerdenden Flächen. Begründung: Bei Marktbeschickern wie Kunden herrscht große Unzufriedenheit über die Verkehrssituation rund um den Marktplatz. Bemängelt wird insbesondere der extreme Parkplatzsuchverkehr, verbunden mit Rücksichtslosigkeit gegenüber Fußgänger*innen und massiven Behinderungen und Gefährdungen durch falsch parkende Fahrzeuge. Die AG Höchster Markt hat unter der Leitung des Stadtteilmanagements mehrere Varianten geprüft, den Verkehr wenigstens zwischen Markthalle und Marktplatz an den Markttagen zu unterbinden. Dies jeweils unter Aufrechterhaltung der Zufahrt und einer gewissen Menge an Parkplätzen im unmittelbaren Bereich des Marktplatzes. Die Prüfung mit den zuständigen Behörden hat ergeben, dass aus verschiedenen Gründen keine dieser Varianten umzusetzen ist. Im Wesentlichen wegen negativer Auswirkung auf die Standverteilung des Marktes selber und auf die resultierende Verkehrsführung im Stadtteil. Die Varianten hätten zwar den Verkehr zwischen Markthalle und Platz unterbunden, jedoch wären Sie keine Lösung gegen das rigorose und rücksichtslose Falschparken rund um den Platz. Es kristallisiert sich in der AG, insbesondere bei der Kundenseite, die Idee heraus, den Verkehr während der Markttage komplett aus dem Gebiet rund um den Marktplatz heraushalten zu wollen und stattdessen vorhandene Parkplätze, z.B. am Mainufer oder im Parkhaus anzubieten. Von den o.g. vorgeschlagenen Sperrungen wären keine wichtigen Durchgangsstraßen betroffen. Hintergrund ist insbesondere, über die Erhöhung der Aufenthaltsqualität eine positive Kettenreaktion in Gang zu setzen: Wohlfühlen, neue Kundenkreise, längere Aufenthaltszeit, mehr Umsatz. Insbesondere junge Käufergruppen, die heute leider noch wenig auf dem Markt vertreten sind, aber für dessen Zukunft bedeutend sind, sind nicht mehr so auto-affin und legen mehr Wert auf ein schönes Ambiente. Wenn der Markt eine Zukunft haben soll, dann müssen jetzt neue Zielgruppen an diese schöne Form des Einkaufens herangeführt werden. Die aktuelle Situation auf dem Höchster Marktplatz ist jedoch weit entfernt von Wohlfühlambiente. Dies hat verschiedene Ursachen, eine wesentliche ist der überbordende fließende und ruhende Verkehr, der während der Markttage zu einem hohen Anteil aus Parkplatzsuchverkehr besteht und neben den Konfliktsituationen auch zu Lärm- und Abgasbelästigungen führt. Es gibt in Frankfurt keinen weiteren Markt, der direkt auf oder neben dem Verkaufsplatz Parkplätze anbietet. Beispielsweise haben die Märkte Konstablerwache, Südbahnhof, Kaiserstraße, Schillerstraße trotzdem, oder gerade deshalb, großen Erfolg. Die Umsetzung der skizzierten Sperrung für den Kfz-Verkehr muss zwingend mit zusätzlichen Angeboten, Außengastronomie, Grün- und Aufenthaltsflächen einher gehen, also einem zu planenden Gesamtkonzept, das über das Stadtteilmanagement und die AG Markt erarbeitet werden kann. Eine Verkehrsberuhigung ohne Begleitung von Attraktivierungsmaßnahmen würde Leerflächen zurücklassen, die nicht zielführend sind. Dabei soll der Markt seinen Charakter als Erzeugermarkt grundsätzlich erhalten. Bildquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2021, OF 1506/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2021 1. Die Vorlage OF 1493/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1506/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Höchster Markt" lautet, und dass Satz 1 und Ziffer 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 624/8 Betreff: Schließung und Umwidmung des Grillplatzes Hadrianstraße Vorgang: ST 2092/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Grillplatz Heddernheim/Hadrianstraße zu schließen und ihn nicht mehr in der Liste der städtischen Grillplätze zu führen. Die Fläche, die bereits als Arboretum/Baumpflanzung verschiedenartiger Gehölze angelegt ist, wird als reine Grünfläche aufgewertet. 2. zu prüfen, welche weiteren Baumarten dort noch angepflanzt werden können. Begründung: Auf dieser Fläche besteht bekanntermaßen seit langem ein Widerspruch zwischen Naturschutz/Naherholung und Grill-Nutzung, die speziell im Sommer die schöne Baumpflanzungsanlage erheblich strapaziert. Weder ist es gelungen, das Abfallproblem in den Griff zu bekommen, noch sind die vom Magistrat anfänglich zugesagten "Parkwächter" zum Einsatz gekommen. Der Schutz der Grünfläche wird vom Ortsbeirat im Interesse aller Naherholungsfreunde, die das Niddagebiet aufsuchen, höher gewertet als ihr Nutzen für Grillpartys. Flächen für ein schönes Picknick gibt es im ganzen Frankfurter Niddabereich. Auch verfügt die Stadt über weitere acht Grillplätze. Die seit Jahren debattierte Schließung des Grillplatzes kann nicht von einer negativen Entscheidung in einem anderen Ortsbezirk über eine mögliche Ersatzfläche abhängig gemacht werden. Deswegen ist es jetzt Zeit, eine Entscheidung zu treffen, da auch das zuständige Fachamt in seiner letzten Stellungnahme daran erinnert. Zudem schlägt der Ortsbeirat Neuanpflanzungen innerhalb des Arboretums vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2092 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7173 2021 Die Vorlage OF 624/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Abschnitt an den Antragstext angefügt wird: "3. eine Schautafel mit Erklärungen zum Arboretum aufzustellen und bei jedem Baum des Arboretum aufzustellen und bei jedem Baum des Arboretums eine Tafel aufzustellen, den Namen und das Verbreitungsgebiet aufführt. 4. in der Nähe weiter nach einer geeigneten Ersatzfläche für einen Grillplatz zu suchen." Abstimmung: CDU, SPD, und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 621/8 Betreff: Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, im Rahmen des Digitalpaktes in Frankfurt wurde W-LAN und eine entsprechende digitale Ausstattung der Frankfurter Schulen versprochen. Wenige Tage vor dem Ende der Winterferien ist in den Ernst-Reuter-Schulen hiervon nichts zu sehen. Weder W-LAN noch die versprochenen Smartboards wurden bislang eingerichtet/geliefert. Deshalb fordern wir die zuständigen Stellen auf, - die versprochenen 50 Smartboards für den Distanzunterricht bzw. das Aussetzen der Präsenzpflicht der Schüler*innen unverzüglich zur Verfügung zu stellen - die Daten- und Sprachübertragung zwischen Laptops/Notebooks/PCs und Smartboards mittlels W-LAN und/oder Bluetooth Connecting Points sicherzustellen Begründung: Wechsel- und Distanzunterricht in Zeiten des Lockdowns ist nur möglich, wenn die entsprechende Technik zeitnah und funktionsfähig zur Verfügung gestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7172 2021 Die Vorlage OF 621/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1452/6 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern Vorgang: OM 5051/19 OBR 6; ST 85/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, unabhängig von dem in ST 85/2020 erwähntem Verkehrsversuch in der Taubenstraße, nun endlich den Radfahrstreifen zwischen dem Dalbergkreisel und der Zuckschwerdtstraße in der Kasinostraße und der Emmerich-Josef-Straße gegen haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge baulich abzusichern. Sollte dies nicht möglich sein, soll bitte wenigstens die Kontrolldichte so erhöht werden, dass eine abschreckende Wirkung erzielt wird. Begründung: An der Situation hat sich seit dem Antrag OM 5051/2019 und der daraus folgenden Auskunft des Magistrats ST 85/2020 nichts geändert. Nach wie vor wird der Radfahrstreifen zum Parken missbraucht und eine sichere Nutzung des für den Radverkehr gedachten Weges ist nicht möglich. Abbildung 1 : Foto mit Blick vom Dalbergkreisel in Richtung Kasinostraße | Quelle Twitter @MRSCHMBRGR (Einverständnis liegt vor) Abbildung 2: Foto mit Blick vom Dalbergkreisel in Richtung Kasinostraße | Quelle Twitter @MRSCHMBRGR (Einverständnis liegt vor) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5051 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 1452/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7119 2021 Die Vorlage OF 1452/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 1412/6 Betreff: Höchst: Briefkasten in der Höchster Altstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an die Post AG zu schreiben mit der Bitte, prüfen zu lassen, ob nicht doch in der Höchster Altstadt, zum Beispiel an der Ecke Bolongarostraße/Wed ein Briefkasten aufgestellt werden kann, um den oft älteren Altstadtbewohnern weite Wege zu ersparen. Begründung: Die Bitte wird von der Bürgervereinigung Höchster Altstadt an den Ortsbeirat heran getragen und verdient Unterstützung. Auch wenn es heute so ist, dass ein Teil der Menschen kaum noch Briefe per Post verschickt und fast nur noch elektronische Medien nutzt, gibt es doch noch auch einen Teil, gerade ältere Menschen, die sehr wohl noch die alten Wege nutzen möchten und man sollte diesen Menschen das auch zugestehen. Es sollte auch in dieser Frage niemand zurück gelassen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 940/3 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, über das Amt für Wohnungswesen in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, 1. dass in den Mietspiegel 2022 Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Karten-Übersicht erkennbar markiert werden, 2. dass für Wohnungen in Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 bzw. 0,96 € / m2 (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildalle, die Höhenstr., die Eschersheimer Landstr., die Friedberger Landstr., die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage": die Eschersheimer Landstr. zwischen Heinestr. und Holzhausenstr. (die Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstr., Friedberger Landstr., Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100% aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7211 2021 Die Vorlage OF 940/3 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Vorgang: OF 894/20 OBR 3 Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Für die 4 Stellplätze zwischen Rotlintstr. und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das Eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstr. und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 3. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 4. Durch Tempo 30 Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6862 2020 Die Vorlage OF 932/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 317/16 Betreff: Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts, geordnete Verhältnisse amtlich herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keinster Weise der in der B194 gegeben Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch und der Grundwasserschutz ist hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser, und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2020 1. a) Die Vorlage B 194 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 317/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2020, OF 1293/6 Betreff: Höchst: Fahrradbügel Dalbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, anstatt von den bestehenden Pollern, 2-3 Fahrradbügel auf dem Gehweg in der Dalbergstraße, in Höhe Hausnummer 1, zu montieren. Siehe beigefügtes Foto! Begründung: Dort sind eine Zahnarztpraxis, die Augenklinik und weitere Geschäfte, aber es fehlt eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder in der Nähe. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.03.2020, OF 1286/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5969 2020 1. Die Vorlage OF 1286/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1293/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1293/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 311/16 Betreff: Optische und ökologische Aufwertung der Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte Der OBR möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Grünflächen auf der Leuchte optisch und ökologisch aufzuwerten. Teile der Flächen bieten sich zur Anpflanzung von Vogelgehölzen an. Eine bunte Mischung einheimischer Wildblumen hilft als Nahrung den rar gewordenen Bienen ebenso wie sie für das menschliche Auge schön ist. Ausgelegtes Totholz wird gerne als Insektenhotel angenommen werden, und, sofern es unmittelbar an den asphaltierten Wendeflächen platziert wird, auch nicht beim Mähen stören. Um die wichtige Funktion als Fußgängerquerang über die "Hundewiesen" für die Nutzer angenehmer zu gestalten, sollte schließlich an einer Stelle im Bereich zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 noch eine rund 50cm breite Fläche mit Pflasterplatten belegt werden. Begründung: Die Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte sind derzeit alles andere als attraktiv. Weder blühen hier Blumen als Farbtupfer in der Landschaft, noch können diese Flächen für irgendeine Form von Erholung für Anwohner genutzt werden. Einzig als Hundewiese stehen diese Flächen hoch im Kurs, was im Umkehrschluss auch dazu führt, dass die Menschen sie nicht zum Queren der Straße nutzen, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Es ist dringend an der Zeit, mehr aus diesen Flächen zu machen. Für den Anbau von Vogelsträuchern, das Auslegen von Totholz und anderen Nistmöglichkeiten für Insekten bieten sich insbesondere Teile der Flächen zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6049 2020 Die Vorlage OF 311/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2020, OF 1286/6 Betreff: Höchst: Fahrradbügel Dalbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 2-3 Fahrradbügel auf dem Gehweg in der Dalbergstraße Nähe Hausnummer 2, zu montieren. Begründung: Dort ist eine große Zahnarztpraxis, die Augenklinik und weitere Geschäfte, aber es fehlt eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder in der Nähe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.05.2020, OF 1293/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5969 2020 1. Die Vorlage OF 1286/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1293/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1293/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1202/6 Betreff: Höchst: Gehweg an der Melchiorstraße wieder benutzbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin einzuberufen um zu klären, wie der Gehweg an der Melchiorstraße (Bereich Höhe Hausnummer 10) soweit frei gehalten werden kann, dass er wieder nutzbar ist. Begründung: In dem Bereich besteht eigentlich absolutes Halteverbot. In der Praxis parken aber ständig Autos in dem Bereich und zwar so eng an den Häusern, dass der Gehweg oft nicht mehr benutzbar ist. In der Melchiorstraße 10 befindet sich eine Beratungsstelle der Jugend- und Drogenberatung Höchst, vae e.V. Das Team der Beratungsstelle wandte sich an den Ortsbeirat mit einer deutlichen Schilderung der Situation, die so eskaliert ist, dass es selbst für Menschen ohne Behinderung schon schwierig wird, überhaupt nur aus dem Haus kommend einen Weg zu finden. Die Beratungsstelle hat eigentlich einen barrierefreien Zugang, dieser ist dann aber durch die parkenden Autos nicht erreichbar. Auch für die Anwohner*innen ist der Zugang zu ihren Häusern so blockiert, dass es mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator oft nicht möglich ist, die Hauseingänge zu erreichen. Da es bekanntermaßen an Personal für eine wirklich effektive Überwachung mangelt, sollten bauliche Maßnahmen ergriffen werden. Diese lassen sich erfahrungsgemäß am besten im Rahmen eines Ortstermins festlegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 1202/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5690 2020 Die Vorlage OF 1202/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 1201/6 Betreff: Parksituation Melchiorstraße 10 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten einen Ortstermin zu organisieren. Bei diesem Termin soll die Situation vor der Liegenschaft Melchiorstraße 10 erörtert werden mit dem Ziel die Situation zu verbessern. Begründung: Die Jugend- und Drogenberatung Höchst hat sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte um Hilfe bei der Parksituation vor der Beratungsstelle. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1201/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 1139/6 Betreff: Brüningbrunnen Der Verein für Geschichte und Altertumskunde e.V. - 1894 ist an den Ortsbeirat mit dem Vorschlag herangetreten den Brüningbrunnen vom Höchster Marktplatz in die Rudolf-Schäfer-Anlage zu verlegen. Um diesen Vorschlag näher bewerten zu können benötigt der Ortsbeirat einige Informationen. Da weder der Marktplatz noch die Rudolf-Schäfer-Anlage sein ursprünglicher Standort waren, käme auch eine Verlegung an seinen ursprünglichen Standort auf den Höchster Schloßplatz in Frage, oder ein Verbleib am jetzigen Standort. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Was würde eine komplette Sanierung des Brüningbrunnens am jetzigen Standort kosten? 2. Was würde eine Verlegung auf den Höchster Schloßplatz an den Standort des jetzigen Brunnens kosten, mit Herstellung der Einrichtungen für fließend Wasser? 3. Was würde eine Verlegung in die Rudolf-Schäfer-Anlage kosten, mit Herstellung der Einrichtungen für fließend Wasser? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1446 2019 Die Vorlage OF 1139/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2019, OF 1116/6 Betreff: Fahrradabstellanlage am Höchster Markt Vorgang: OM 2083/17 OBR 6; ST 256/18; OM 2954/18 OBR 6; ST 2025/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, rechts neben dem Treppeneingang zur Höchster Markthalle eine zusätzliche Fahrradabstellanlage zu errichten. Begründung: Bei einem Ortstermin am 25.02.2019 wurde vereinbart, dass auf der Ecke Melchior/Antoniterstraße die Litfaßsäule entfernt und durch eine Fahrradabstellanlage ersetzt wird. Leider fehlt dafür noch die Zustimmung der Deutschen Stadtmarketing (DSM). Zwischenzeitlich hat sich gezeigt dass der Bedarf an Fahrradstellplätzen größer ist, daher schlägt der Ortsbeirat den Bereich rechts neben dem Treppeneingang zur Höchster Markthalle als weiteren Standort vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.07.2019, OF 1051/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2083 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 256 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2954 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2025 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5034 2019 1. Die Vorlage OF 1051/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1116/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Fahrradabstellanlage" durch das Wort "Fahrradständer" ersetzt wird, im Antragstenor nach dem Wort "gebeten," die Worte "in Absprache mit den Marktbeschickern" eingefügt werden und sowohl im Antragstenor als auch im ersten Satz der Begründung das Wort "eine" zu streichen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 1110/6 Betreff: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße absichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radfahrstreifen zwischen dem Dalbergkreisel und der Zuckschwerdtstraße auf der Kasinostraße sowie der Emmerich-Josef-Straße dort, wo er auf gleicher Höhe mit der Fahrbahn liegt, gegen haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge abzusichern. Begründung: Da dieser Radfahrstreifen gegen die Fahrtrichtung des Autoverkehrs verläuft, gibt es keinerlei Ausweichmöglichkeiten für Radfahrer, wenn sich haltende oder parkende Kraftfahrzeuge darauf befinden. Das führt schnell zu gefährlichen Situationen. Leider hält auch die erst vor relativ kurzer Zeit aufgebrachte rote Markierung Autofahrer nicht davon ab, ihre Fahrzeuge dort abzustellen. Deshalb ist eine Sicherung des Radfahrstreifens möglichst zur Fahrbahnseite hin erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5051 2019 Die Vorlage OF 1110/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2019, OF 1079/6 Betreff: Höchst, Nied und Unterliederbach: Parksündern durch bauliche Maßnahmen entgegenwirken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Emmerich-Josef-Straße (Stadtteil Höchst) zwischen der Königsteiner Straße und dem Parkplatz der Kasinostraße (Andreasplatz) auf Seiten der Deutschen Bank-Filiale, kleine Betonblöcke auf den Rand des Bordsteines zu legen, sodass ein Parken auf der "linken Seite" nicht weiter möglich ist. Vor dem Haus im Nieder Kirchweg 39 (Stadtteil Nied) ist eine Bushaltestelle. Hinter dem markierten Parkplatzstreifen, auf der Grenzmarkierung und dahinter im Busbereich, parken leider öfters Fahrzeuge. Auch vor dem Haus Nieder Kirchweg 31 wurde eine ähnliche Situation gemeldet. Dort parken sie sogar teilweise auf dem Radweg. Fahrradbügel (oder Poller) könnten diese ärgerliche Situation beheben und sollen daher bitte angebracht werden. Vor den Eingang der Euckenstraße 36 bis 38 (Stadtteil Unterliederbach) wird gebeten, Fahrradbügel (oder Poller) aufzustellen, damit die Müllabfuhr die großen Mülltonnen auch mit Sicherheit entleeren kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4868 2019 Die Vorlage OF 1079/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.07.2019, OF 1051/6 Betreff: Höchster Markt - autofrei Vorgang: OM 3530/14 OBR 6; ST 30/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Umfahren des Höchster Marktes an den Markttagen zu unterbinden. Durch das Aufstellen von Absperrbarken an der Abzweigung der Antoniter- von der Melchiorstraße, kann der Parksuchverkehr rund um den Marktplatz mit einfachen Mitteln unterbunden werden. Begründung: Durch den Parksuchverkehr und die vielen verkehrswidrig abgestellten PKW kommt es rund um den Höchster Markt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die in der ST30 von 2015 angekündigte Erhöhung der Kontrolldichte des ruhenden Verkehrs, sowie das Ausbleiben einer Weiterentwicklung des "Verkehrskonzeptes Höchst" lassen keine Besserung der Situation erwarten. Für das Einkaufserlebnis "Höchster Markt" ist eine sichere und entspannte Atmosphäre wichtig. Für PKW stehen im Parkhaus Höchst und an der Batterie Parkplätze zur Verfügung. Das Errichten einer Fahrradabstellanlage wurde bereits an einem Ortstermin besprochen. Der Markt gehört den Fußgängern. Paragraf 2 zur Regelung des Marktwesens sieht hier den Magistrat in der Verantwortung: § 2 Marktbereich (1) Die Marktbereiche der Wochen- und Spezialmärkte werden vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main festgesetzt. (2) Der Gemeingebrauch an Flächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und im Marktbereich liegen, ist an Markttagen soweit beschränkt, wie es für den Betrieb der Märkte erforderlich ist ...." Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.09.2019, OF 1116/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3530 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 30 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5034 2019 1. Die Vorlage OF 1051/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1116/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Fahrradabstellanlage" durch das Wort "Fahrradständer" ersetzt wird, im Antragstenor nach dem Wort "gebeten," die Worte "in Absprache mit den Marktbeschickern" eingefügt werden und sowohl im Antragstenor als auch im ersten Satz der Begründung das Wort "eine" zu streichen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 652/9 Betreff: Genehmigung der bestehenden Main-Weser-Bahnlinie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm bekannt ist, ob eine Genehmigung für die bestehende Main-Weser-Bahn vorliegt. Begründung: Weder die Deutsche Bahn noch das Eisenbahnbundesamt konnten bislang das Vorliegen der Genehmigung bestätigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 652/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2019, OF 979/6 Betreff: Höchst: An der Kreuzung Hostatostraße/Justinuskirchstraße Poller durch Fahrradbügel ersetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das zuständige Amt beauftragen, an der Kreuzung Hostatostraße /Justinuskirchstraße Frankfurt - Höchst vorhandene Poller soweit wie möglich durch Fahrradbügel ersetzen. Begründung: An dieser Stelle wurden die schraffierten Straßenflächen größtenteils mit Pollern vor Falschparkern geschützt (siehe Bilder). An der nordwestlichen Ecke wurden bereits Fahrradbügel anstatt Poller verwendet. An den drei anderen Ecken ist es sicher möglich, zumindest einige Poller durch weitere Fahrradbügel zu ersetzen, die den gleichen Effekt erzielen und einen Zusatznutzen als Fahrradparkplatz haben. Es handelt sich um eine Geschäftsstraße mit vielen Kunden (zwei Sparkassen, Apotheke, ...). Hier bleibt den Menschen, die mit dem Fahrrad kommen, häufig nur die Möglichkeit, ihr Fahrrad auf dem Fußweg abzustellen, was wiederrum die Fußgänger beeinträchtigt. Zusätzlicher Parkraum für Fahrräder kann an dieser Stelle Abhilfe schaffen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4522 2019 Die Vorlage OF 979/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2019, OF 985/6 Betreff: Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten umsetzbar sind, um den zunehmenden Verkehr von Fußgängern und Radfahrern an der Nidda sinnvoll zu lenken. Insbesondere die beiden folgenden Varianten sollten geprüft werden: a) Fuß- und Radweg auf verschiedenen Uferseiten der Nidda. b) Verbreitung der Wege, um mehr Verkehr aufnehmen zu können. Begründung: Die Uferwege der Nidda, zwischen Höchst und Rödelheim, erfreuen sich im Sommer steigender Beliebtheit. Zusätzlich zum Freizeitverkehr von Fußgängern, Radlern, Elektrorollern und Joggern ist dies eine wichtige Verbindung im Radverkehrsnetz. Die vorhandenen Wege können dem zunehmenden Verkehr nicht gerecht werden. Weder das Spazierengehen noch das Radfahren kann nebeneinander erfolgen, da permanentes Überholen oder Gegenverkehr zum "Gänsemarsch" zwingt. Ein Gebiet mit einem so hohen Freizeitwert sollte mit entsprechenden Wegen ausgestattet sein. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4526 2019 Die Vorlage OF 985/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2019, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 1182/5 vom 04.03.2019 Betreff: Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 Vorgang: OA 90/16 OBR 5; V 41/16 OBR 5; ST 1182/16 Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 6 über den Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" zum Anlass, auf die noch immer unbefriedigende Verbindung für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen vom Gewerbegebiet "Gateway Gardens" Richtung Süden, also zum Terminal 2 und nach Mörfelden-Walldorf, hinzuweisen. Zwar hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1182 zugesagt, für den Fuß- und Radverkehr die bestehende Unterführung unter der BAB 3 zu nutzen, allerdings erst nach der Fertigstellung einer separaten Unterführung für ein im Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen. Dieses benutzt nämlich die bestehende Unterführung exklusiv, da die Stadt der Fraport AG eine entsprechende Gestattung eingeräumt hat. Die Stellungnahme ST 1182 beruht auf der Vorlage OA 90, für die die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Verfahren beschlossen hat. Damit ist die Angelegenheit aus dem Aufmerksamkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung verschwunden. Es ist keinerlei Fortschritt beim Bau der neuen Unterführung zu erkennen. Weder für den Magistrat noch für die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft gibt es bis jetzt einen handfesten Grund, sie zu bauen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine verbindliche Planung für die Öffnung der Unterführung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr vorzulegen. Die Planung soll auch die Rücknahme der o. g. Gestattung ohne den Bau einer separaten Unterführung berücksichtigen. Begründung: Seit Jahrzehnten besteht der Missstand, dass die wichtige, auch überregional bedeutsame Wegeverbindung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr gesperrt bleibt. Als "Gateway Gardens" zur Konversionsfläche wurde, bestand die Möglichkeit, dem abzuhelfen. Leider hat die Stadt lieber der Fraport die Exklusivrechte für die Unterführung eingeräumt. Dies ist besonders ärgerlich, weil damit die Fraport ihr Hoheitsgebiet erneut weiter nach Frankfurt hinein verlagert hat. Das Gewerbegebiet "Gateway Gardens" wurde mit der Maßgabe entwickelt, den motorisierten Individualverkehr möglichst gering zu halten. Etwa eine viertel Milliarde Euro wird in die S-Bahn-Verbindung investiert. Da erscheint es geradezu lächerlich, nicht die wenigen Tausend Euro in die Hand zu nehmen, um die Unterführung zu öffnen und so zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität des Umweltverbundes beizutragen. Gateway Gardens: Derzeit gesperrte Autobahnunterführung Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 41 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1182 Anregung vom 04.11.2016, OA 90 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1180 Antrag vom 08.10.2019, OF 1436/5 Anregung vom 25.10.2019, OA 486 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 378 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.04.2019, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 378 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 6 = Zurückweisung, OA 378 = Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 378 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3910, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1182/5 Betreff: Neubau der Verkehrsstation Gateway Gardens hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Vorgang: OA 90/16 OBR 5; V 41/16 OBR 5; ST 1182/16 Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 6 über den Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" zum Anlass, auf die noch immer unbefriedigende Verbindung für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen vom Gewerbegebiet "Gateway Gardens" Richtung Süden, also zum Terminal 2 und nach Mörfelden-Walldorf hinzuweisen. Zwar hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1182/2016 zugesagt, für den Fuß- und Radverkehr die bestehende Unterführung unter die BAB 3 zu nutzen, allerdings erst nach der Fertigstellung einer separaten Unterführung für ein im Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen. Dieses benutzt nämlich die bestehende Unterführung exklusiv, da die Stadt der Fraport AG eine entsprechende Gestattung eingeräumt hat. Die o.a. Stellungnahme beruht auf der OA 90/2016, für die die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Verfahren beschlossen hat. Damit ist die Angelegenheit aus dem Aufmerksamkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung verschwunden. Es ist keinerlei Fortschritt beim Bau der neuen Unterführung zu erkennen. Weder für den Magistrat noch für die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft gibt es bis jetzt einen handfesten Grund, sie zu bauen. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat, die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, eine verbindliche Planung für die Öffnung der Unterführung unter die BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr vorzulegen. Die Planung soll auch die Rücknahme der o.e. Gestattung ohne den Bau einer separaten Unterführung berücksichtigen. Begründung: Seit Jahrzehnten besteht der Missstand, dass die wichtige auch überregional bedeutsame Wegeverbindung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr gesperrt bleibt. Als "Gateway Gardens" zur Konversionsfläche wurde, bestand die Möglichkeit, dem abzuhelfen. Leider hat die Stadt lieber der Fraport die Exklusivrechte für die Unterführung eingeräumt. Dies ist besonders ärgerlich, weil damit die Fraport ihr Hoheitsgebiet erneut weiter nach Frankfurt hinein verlagert hat. Das Gewerbegebiet "Gateway Gardens" wurde mit der Maßgabe entwickelt, den motorisierten Individualverkehr möglichst gering zu halten. Etwa eine Viertel Milliarde Euro wird in die S-Bahnverbindung investiert. Da erscheint es geradezu lächerlich, nicht die wenige Tausend Euro in die Hand zu nehmen, um die Unterführung zu öffnen und so zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität des Umweltverbundes beizutragen. Gateway Gardens: Derzeit gesperrte Autobahnunterführung Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 41 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1182 Anregung vom 04.11.2016, OA 90 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 378 2019 1. Die Vorlage B 6 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 378 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1182/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2019, OF 945/6 Betreff: Frankfurter Westen: Abfallbehälter an Haltestellen häufiger leeren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die entsprechenden Stellen der VfG aufzufordern, den Reinigungszyklus an den Haltestellen des ÖPNV zu verkürzen. Insbesondere überquellende Abfallbehälter sind immer wieder Grund für Beschwerden. Exemplarisch seien die Haltestellen Hostatostraße und Zuckschwerdtstraße in Höchst genannt. Das Problem zeigt sich jedoch an fast allen Haltestellen im Frankfurter Westen. Begründung: Die Bemühungen der Kampagne cleanffm, einen unsichtigeren Umgang mit dem Thema "Müll" zu erreichen, werden durch das Erscheinungsbild vieler Haltestellen zunichtegemacht. Um mehr Menschen vom sorgfältigen Umgang mit Müll zu überzeugen, ist eine ausreichende Kapazität der Müllbehälter unbedingt erforderlich. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4459 2019 Die Vorlage OF 945/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2019, OF 952/6 Betreff: Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Bereich vor der Kita St. Josef Höchst (Emmerich-Josef-Straße 14) so umzugestalten, dass das Wildpinkeln unmittelbar gegen den Außenbereich der Kita unterbunden oder zumindest stark erschwert wird. Begründung: Die Stelle unmittelbar vor der Kita hat sich insbesondere im Sommer 2018 zu einem Hotspot für Wildpinkler entwickelt. Fast jeden Morgen (manchmal auch mittags) waren deutlich sichtbare und riechbare menschliche Urinspuren vorhanden. Hinter dieser Pinkelstelle schließt unmittelbar das Außengelände der Kinder. Für die Kinder, aber auch für die Erzieherinnen ein unhaltbarer Zustand, der dringend verändert werden muss. Nicht nur aus geruchstechnischen Gründen, sondern auch unter hygienischen Gesichtspunkten sollte hier kurzfristig Abhilfe geschaffen werden. Bild 1 zeigt die Situation im Sommer 2018. Bild 2 ist die unmittelbare Gegenseite der Pinkelstelle im inneren des Kita-Geländes. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4465 2019 Die Vorlage OF 952/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2019, OF 905/6 Betreff: Bruno-Asch-Anlage: Alkoholkonsum in Gefahrenabwehrverordnung verbieten Vorgang: OM 3409/18 OBR 6; ST 2285/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung die Möglichkeit zu schaffen, in der Bruno-Asch-Anlage den Konsum von Alkohol zu verbieten und ein solches Verbot umzusetzen. Die in OM 3409 geforderten sozialen Angeboten und Maßnahmen für betroffene Menschen werden selbstverständlich weiter geführt. Begründung: Die Bruno-Asch-Anlage wurde aufwendig saniert und an die ursprüngliche Gestaltung wieder angeglichen. Der imposante Brunnen gegenüber der Einmündung der Albanusstraße wurde nach vielen Jahren wieder instandgesetzt. Die Grünanlage liegt inmitten eines dicht bebauten Teils von Höchst. Sie hat vor allem auch den Sinn, den Menschen eine Nacherholung zu bieten und Zeit vom Verweilen zu geben. Diese Funktion geht aber verloren, wenn einzelne Nutzer, die stark alkoholisiert sind und sich auch so verhalten, die übrigen Nutzer davon abhalten, in die Bruno-Asch-Anlage zu gehen. Daher ist es notwendig, diese schöne Grünanlage inmitten von Höchst wieder allen Menschen zurückzugeben und eine Grünanlage für alle Nutzer zu schaffen. Die Erfahrung zeigt, dass es dazu notwendig ist, den öffentlichen Konsum von Alkohol dort zu verbieten. Dies unterstützt auch die Anbieter von sozialen Angeboten und Maßnahmen, weil sie die Betroffenen auch mit Hinweis auf das Alkoholverbot ansprechen können. Bislang ist dort Alkoholkonsum erlaubt und kann nicht unterbunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3409 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2285 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 905/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 879/6 Betreff: Höchst: Fahrradschutzstreifen in der Leverkuser Straße/Ecke Bolongarostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den von der Bolongarostraße in die Leverkuser Straße führenden Fahrradschutzstreifen bis mindestens zur Emmerich-Josef-Straße weiter zu führen. Sollte dies nicht möglich sein, ist durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein für den Radverkehr sicheres Einfädeln in den Straßenbereich gewährleistet ist. Begründung: Der auf einer ehemals schraffierten Fläche angelegte Fahrradschutzstreifen führt von der Ampel in der Bolongarostraße an der Rudolf-Schäfer-Anlage in die Leverkuser Straße und endet dort vor einem Parkplatz, ohne dass für Autofahrer erkennbar ist, dass hier Radfahrer unvermittelt in die Straße einfahren müssen. Dies stellt für alle Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung dar. Der Fahrradschutzstreifen sollte deshalb möglichst bis zur nächsten Kreuzung weiter geführt oder der Radverkehr am Ende des Fahrradschutzstreifens sicher auf die Straße geführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4082 2018 Die Vorlage OF 879/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2018, OF 836/6 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Höchst: Brüningbrunnen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die nachhaltige Reinigung des Brüningbrunnens auf dem Höchster Marktplatz in den Haushalt 2019 einzuplanen. Begründung: Nachdem der Brunnen in 2018 erstmalig wieder einen ansehnlichen Wasserstrahl hervorgebracht hat, konnte die Reinigung mangels finanzieller Mittel nicht durchgeführt werden. Viele Höchster Bürger und Wochenmarktbesuchern aus der Region beschweren sich über den Zustand des Kulturdenkmals. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 330 2018 Die Vorlage OF 836/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2018, OF 787/6 Betreff: Höchst: Sitzgelegenheit für die Bushaltestelle "Höchst Bahnhof" errichten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der provisorisch errichteten Bushaltestelle "Höchst Bahnhof" in der Dalbergstraße Sitzmöglichkeiten und einen Witterungsschutz für die wartenden Fahrgäste zu errichten. Begründung: Fahrgäste, die derzeit an der Bushaltestelle "Höchst Bahnhof" auf den Bus warten, haben keine Möglichkeit, sich hinzusetzen und sind den Witterungsverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Insbesondere für ältere oder bewegungseingeschränkte Menschen erschwert dies die Wartezeit. Eine Sitzgelegenheit und eine Überdachung würde die Wartezeit für viele Fahrgäste erleichtern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3616 2018 Die Vorlage OF 787/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2018, OF 298/7 Betreff: Parkplatz: Friedhofsbesucher haben das Nachsehen Der Praunheimer Friedhofsparkplatz ist bekanntermaßen in einem maroden Zustand. Davon abgesehen sind die Parkplätze in den meisten Fällen von Nicht-Friedhofsgängern belegt. Die Stadt Frankfurt hat nun einen einzigen Stellplatz mit einem Schild "Friedhofsbesucher" gekennzeichnet. Weder der bauliche Zustand noch die Parksituation werden den Friedhofsbesuchern gerecht, gerade im Falle von Beerdigungen. Eine Lösung besonders für ältere und gehbehinderte Besucher sollte gefunden werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß 1. der ganze Parkplatz als Friedhofsparkplatz sichtbart gekennzeichnet wird. 2. regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. 3. der Parkplatz zeitnah grundsaniert wird. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3629 2018 Die Vorlage OF 298/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, BFF, REP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und FARBECHTE
Partei: REP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2018, OF 661/1 Betreff: B-Plan eingehalten? Vorgang: M 59/10; M 239/13 In zwei E-Mails von der Aurelis Real Estate Service GmbH vom 4.10.17 und 10.11.17 wird angekündigt, dass geplant ist den Europagarten zeitgleich mit der Bauabnahme in die Baulast der Stadt Frankfurt zu übergeben. In der M59 aus 2010 "1. Bebauungsplan Nr. 850 - Europaviertel West -Teilbereich 2" wird die größe der Parkfläche des Europagarten mit 55.100 qm angegeben. Weder in dieser Planung noch in der M239 aus 2013 "Bebauungsplan Nr. 850 Ä - Europaviertel West - Teilbereich 2 - 1. vereinfachte Änderung" war eine Bebauung innerhalb des Parks vorgesehen. Dennoch befindet sich am nördlichen Rand des Parks ein wohl als Verkaufspavillion mit Aussichtstrum errichtetes Gebäude welches überwiegend gastronomisch genutzt wird. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: - Wann erfolgt oder erfolgte die Übertragung der Baulast des Europagartens auf die Stadt Frankfurt? - Wie groß ist die Fläche des Parks? - Wie groß ist die Fläche die durch die derzeitige Nutzung (Gastronomie) der Öffentlichkeit nur eingeschränkt zur Verfügung steht? - Verstößt die Bebauung gegen den Bebauungsplan Nr. 850 Ä? - Ist beabsichtigt die Bebauung im Park zu belassen? - Wer trägt ggf. die Kosten für einen Rückbau und das Anlegen von Rasenflächen? - Entstehen an anderer Stelle im Bereich des B-Plans zusätzliche öffentliche Grünflächen zum Ausgleich? - Wer ist, nach der Übertragung der Baulast auf die Stadt, der Eigentümer des Bauwerks? - Welche Nutzung ist zukünftig von Seiten des Magistrats für das Bauwerk vorgesehen? - Rechnet der Magistrat mit Miet- oder Pachteinnahmen für das Gebäude? Wenn ja, in welcher Höhe? - Wird von Seiten des Magistrats daran gedacht, frei zugängliche öffentliche Toiletten zu re alisieren? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.04.2010, M 59 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 239 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 964 2018 Die Vorlage OF 661/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 745/6 Betreff: Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim Vorgang: ST 2308/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) das in der ST 2308 vom 24.11.17 angekündigte Nutzungskonzept zur Umgestaltung der Freifläche des Spielplatzes Coburger Weg dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. b) die während der Ortsbegehung am 27.6.2017 zugesagten Veränderungen der Verkehrswege im Umfeld des Platzes (Entfernung des Parkplatzes vor Haus Coburger Weg 58, Randeinfassung der Bäume als Schutz der Wurzelbereiche, Sperrmarkierungen in den Einmündungen Coburger Weg / Neu Zeilsheim) umzusetzen (s. auch Protokoll des Ortstermins vom 10.7.2017). Begründung: Zwölf Monate nach der Ortsbegehung am ehemaligen Spielplatz Coburger Weg hat sich leider nichts getan. Weder wurde das in der Stellungnahme des Magistrats zugesagte Nutzungskonzept entwickelt noch ein Planungsentwurf erstellt. Auch die Verbesserung der Verkehrswege durch Sperrmarkierungen wurde bisher nicht umgesetzt, was insbesondere die Entsorgungsfahrzeuge der FES immer wieder vor große Probleme stellt. Anlage 1 (ca. 207 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2308 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3404 2018 Die Vorlage OF 745/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2018, OF 753/6 Betreff: Höchst: Öffnung der Zuckschwerdtstraße in nördlicher Richtung prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße auch in nördlicher Richtung für Fahrzeuge, die von der Bolongarostraße kommen, zu öffnen. Begründung: Wer aus dem Bereich südlich der Bolongarostraße in Alt-Höchst nach Norden oder Westen will, muss bisher entweder einen ziemlich weiten Umweg über das Eck Bolongarostraße/Ludwig-Scriba-Straße fahren oder sich, was wohl in jüngerer Zeit verstärkt praktiziert wurde, einen Schleichweg durch enge Höchster Altstadtgassen (Storchgasse/Melchiorstraße) suchen. Anlässlich einer Diskussion über die Sperrung der Storchgasse durch einen Poller wurde der Vorschlag vorgetragen, ein Abbiegen nach links an der Kreuzung Bolongarostraße/Zuckschwerdtstraße zu ermöglichen. Bisher ist die Zuckschwerdtstraße in diesem Bereich Einbahnstraße in Richtung auf die Bolongarostraße. Der Vorschlag sollte sehr ernsthaft geprüft werden, auch unter Einplanung des Verlusts von Parkplätzen, da hier ein großes Potential zur Entspannung der Konfliktsituationen in Höchst besteht. Dieser Vorschlag ersetzt sicherlich nicht den Ansatz, für Höchst endlich ein komplettes Verkehrskonzept zu erstellen. Doch da dieses vermutlich noch lange auf sich warten lassen wird, immerhin wartet der Ortsbeirat ja nun schon viele Jahre auf ein Verkehrskonzept für Höchst, sollte diese Idee aber auf jeden Fall schon einmal geprüft und bewertet werden, zumal die Ergebnisse dieser Prüfung ja auch in die Arbeiten für ein Verkehrskonzept einfließen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.08.2018, OF 763/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 934 2018 Anregung an den Magistrat OM 3407 2018 1. Die Vorlage OF 753/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 763/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2018, OF 722/6 Betreff: Verkehrskonzept für Höchster Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, endlich ein umfassendes Verkehrskonzept für die Höchster Innenstadt zu erarbeiten. Dies soll mit Partizipation aller vor Ort Betroffenen geschehen. Begründung: Rund um die vehemente Debatte über die Setzung eines Pollers in einer Altstadtgasse hat sich gezeigt, wie schwierig die Verkehrssituation in der Höchster Innenstadt ist. Dies gilt sowohl für den fließenden als auch für den ruhenden Verkehr. Punktuelle Maßnahmen führen nur zu Verdrängung und zu strittigen Auseinandersetzungen unter den Betroffenen. Es ist hier Aufgabe der Stadt, einen Interessensausgleich zu erarbeiten und mit den BürgerInnen zu diskutieren. Auf frühere Forderungen des Ortsbeirats nach einem solchen Verkehrskonzept hin, hat sich der Magistrat leider immer weggeduckt. In der OM 4856 aus dem Jahr 2011 wurde vom Ortsbeirat gefordert: "Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrskonzept für den Bereich Melchiorstraße, Hilligengasse, Storchgasse und Emmerich-Josef-Straße zu entwickeln, um die unzumutbare und teilweise auch gefährliche Verkehrssituation zu beheben." Schon 2 Jahre später, am 12.04.2013 kam die Stellungnahme des Magistrats dazu (ST 522) in der zu lesen ist: "Bei den in der Anregung angesprochenen Straßen handelt es sich um das Kerngebiet von Höchst. Veränderungen in diesem Bereich haben daher entscheidenden Einfluss auf das gesamte Verkehrsgeschehen im Stadtteil. Eine separate Erstellung eines Verkehrskonzeptes für diese vier Straßen würde deshalb eine Überarbeitung des Stadtteilverkehrsplans aus dem Jahr 2003 erfordern." Diese Einschätzung des Magistrats war und ist völlig richtig. Leider sind den Worten keine Taten gefolgt, und deshalb wird es allerhöchste Zeit. Nicht nur die 2011 angesprochenen Strassen, sonder die komplette Innenstadt von Höchst braucht ein zeitgemäßes und konsistentes Verkehrskonzept. Und der Magistrat sollte jetzt damit beginnen, eher noch weiter Unfrieden in der Bevölkerung durch Einzelmaßnahmen produziert wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.05.2018, OF 696/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3213 2018 1. Die Vorlage OF 696/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 722/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 723/6 tätig zu werden und am Mittwoch, dem 20. Juni 2018, um 19.00 Uhr ins Foyer des Neuen Theaters Höchst zu einem Runden Tisch einzuladen, bei dem mit Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils Höchst ein Austausch über Grundzüge eines Verkehrskonzepts für die Höchster Altstadt stattfinden soll. Es besteht Einvernehmen, die Durchführung des Runden Tisches in der Tagespresse zu kommunizieren und einen Aushang im Schaukasten des Ortsbeirates vorzunehmen. b) Es wird darüber hinaus das Einvernehmen erzielt, dass durch die Ortsvorsteherin Vertreterinnen/Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) zu dem o. g. Runden Tisch eingeladen werden sollen. In diesem Zusammenhang soll die FES um eine fachliche Beurteilung des Sachverhaltes bezüglich des Pollers in der Storchgasse im Bereich der Liegenschaft mit der Hausnummer 15 gebeten werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2018, OF 699/6 Betreff: Höchst: Fahrradbügel im Kreuzungsbereich Hostatostraße/Albanusstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, an der Kreuzung Hostatostraße mit der Albanusstraße möglichst auf allen 4 schraffierten Sperrflächen Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: An dieser Kreuzung befinden sich Einzelhandelsgeschäfte und die Volksbank Frankfurt, jedoch keine ausreichende Möglichkeit, ein Fahrrad fest anzuschließen und vor Diebstahl zu sichern. Es gibt dort nur zwei Stangen mit Verkehrsschildern, die sich bedingt eignen aber schnell belegt sind. Geeignete sichere Abstellmöglichkeiten, die nicht die Fußgänger behindern, sind erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 699/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 699/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten Im Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2042 - OA 191/17 OBR 16 - heißt es u.a.: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im Vorliegenden Antrag OA 191 vom 24.10.2017 sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des OBR 16 klar aufgezeigt, dass a) Ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist, und b) Ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget dort implantiert werden kann. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 270 2018 1. Die Vorlage B 64 wird unter Hinweis auf OA 270 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 184/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 192/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, 1 GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Kenntnis) bei einer Enthaltung GRÜNE zu 2. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Zustimmung) bei Enthaltung 1 CDU und FDP
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2018, OF 674/6 Betreff: Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Schwarzbachstraße ab Alt Schwanheim in Richtung Schrimpegasse mit Pollern so zu verengen, dass trotz beidseitigem Halteverbot das widerrechtliche Parken nicht mehr möglich ist. Begründung: Weder die Müllabfuhr noch Rettungsfahrzeuge können bei widerrechtlichem Parken in die Schrimpegasse gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3102 2018 Die Vorlage OF 674/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 664/6 Betreff: Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entsprechende der Stellungnahme ST 256 folgende Fahrradabstellanlagen in Höchst zu errichten. 1. Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung des Mainufers zum Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund konnten die beiden in der Skizze gezeigten Standorte gefunden werden. Um keine zu große ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor. Dadurch können in der Nähe Brüningpark/Schiffsmeldestelle, als auch direkt am Aufgang zum Schlossplatz durch das Zolltor, Fahrräder sicher und trocken geparkt werden. Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche nicht für Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden kann. Fläche A: In unmittelbarer Nähe zur gut besuchten Gastronomie "Alte Schiffsanlegestelle". Aus dem Brüningpark kommend, in der Verlängerung des rechten Gehweges direkt links am Radweg. Fläche B: Am Rande der nicht mit PKW befahrbaren Fläche in unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang zum Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2. Am Höchster Marktplatz: Am Rand des Marktplatzes in direkter Nachbarschaft zum Ettinghausenplatz befindet sich, wie in der Skizze gezeigt, eine vermutlich städtische Fläche, welche zurzeit als Parkplatz dient (wie fast alle befahrbaren öffentlichen Flächen). Dieser Platz direkt an der Rückwand des Hauses Kronengasse 15 eignet sich für eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage, welche in diesem Gebiet nicht nur an den Markttagen dringend benötigt wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2018, OF 644/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2954 2018 1. Die Vorlage OF 644/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 664/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 664/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unter Berücksichtigung seiner Stellungnahme vom 09.02.2018, ST 256, Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz in Höchst errichtet werden können."; b) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die Ausführung ab "Am Rande des Marktplatzes . ." bis ". . dringend benötigt werden." wie auch die Planskizze gestrichen werden; c) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die beiden Sätze mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt werden: "Im Rahmen eines Ortstermins sollen mögliche Standorte für eine Fahrradabstellanlage am Höchster Marktplatz erörtert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 644/6 Betreff: Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer Vorgang: OM 2083/17 OBR 6; ST 256/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entsprechende der Stellungnahme ST256 folgende Fahrradabstellanlagen in Höchst zu errichten. 1. Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung des Mainufers zum Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund konnten die beiden in der Skizze gezeigten Standorte gefunden werden. Um keine zu große ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor. Dadurch können sowohl die Benutzer in der Nähe der Fähre, als auch direkt am Aufgang zum Schlossplatz durch das Zolltor, ihre Räder sicher und trocken parken. Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche nicht für Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden kann. Fläche A Erste Parkreihe, direkt an der Fähre. Hierzu muss der Behindertenparkplatz verlegt werden. Die Parkanlage verbraucht in etwa die Fläche eines PKW Stellplatzes. Fläche B Am Rande der nicht mit PKW befahrbaren Fläche in unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang zum Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2 Am Höchster Marktplatz: Am Rand des Marktplatzes in direkter Nachbarschaft zum Ettinghausenplatz befindet sich, wie in der Skizze gezeigt, eine vermutlich städtische Fläche, welche zurzeit als Parkplatz dient (wie fast alle befahrbaren öffentlichen Flächen). Dieser Platz direkt an der Rückwand des Hauses Kronengasse 15 eignet sich für eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage, welche in diesem Gebiet nicht nur an den Markttagen dringend benötigt wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.04.2018, OF 664/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2083 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 256 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2954 2018 1. Die Vorlage OF 644/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 664/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 664/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unter Berücksichtigung seiner Stellungnahme vom 09.02.2018, ST 256, Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz in Höchst errichtet werden können."; b) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die Ausführung ab "Am Rande des Marktplatzes . ." bis ". . dringend benötigt werden." wie auch die Planskizze gestrichen werden; c) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die beiden Sätze mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt werden: "Im Rahmen eines Ortstermins sollen mögliche Standorte für eine Fahrradabstellanlage am Höchster Marktplatz erörtert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2018, OF 531/1 Betreff: Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach dem Auslaufen des Bund-Länder Förderprogramm "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" Ende 2017, das Quartiersmanagement im Stadtteil Bahnhofsviertel in das Programm der "Aktiven Nachbarschaft" zu überführen. Die Entwicklungschancen des Gebiets sollen bewahrt und weiterentwickelt werden, hierfür ist das Programm sehr gut geeignet und hat sich in anderen Quartieren gut bewährt. Ein Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel soll den sozialen Zusammenhalt im Viertel fördern und durch gezielte Projekte zum Abbau von Konflikten und Spannungen und der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes beitragen. Das Quartiersmanagement soll auf vorhandene Strukturen aufbauen und eng mit den ansässigen Initiativen und Akteuren zusammenarbeiten, wie z.B. der Werkstatt Bahnhofsviertel des Fördervereins Bahnhofs- und Gutleutviertel. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein sozial schwacher Stadtteil mit besonderen Risikolagen. Der Benachteiligungsindex des Quartiers liegt mit 83,5 % im Frankfurter Sozialmonitoring 2017 deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt. Das Frankfurter Bahnhofsviertel steht seit Jahrzehnten im Fokus lokalpolitischer Überlegungen und bündelt auf engstem Raum sowohl die positiven Aspekte großstädtischer Vielfalt als auch nahezu sämtliche sozialen Problemstellungen eines großstädtischen Lebensraumes. Das Viertel steht im Fokus der Drogenpolitik der Stadt Frankfurt, umfasst die größte Toleranzzone im Sinne der Frankfurter Sperrgebietsverordnung, weist eine enorm hohe Arbeitsplatzdichte auf kleiner Fläche auf und ist zugleich Wohnort einer wachsenden hochgradig differenzierten Bewohnerschaft. Alle diese Funktionen stellen spezifische Ansprüche an den Sozialraum Bahnhofsviertel und alle Gruppen der Gesellschaft haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Raum. Selbstverständlich ist diese gemeinsame Teilhabe am öffentlichen Raum teilweise konfliktbehaftet und führt nicht nur, aber in besonderem Maße, zu Problemen mit den dort wohnenden Menschen. Der Stadtteil steht weiterhin vor großen Herausforderungen. Innerhalb eines Ankommens- und Durchzugsquartier für Neuzugewanderte besteht gleichzeitig eine hohe Dichte an Haushalten mit sozialen Problemlagen. Überdurchschnittlich ist die Arbeitslosenrate der Bewohnerschaft, 20 % erhalten existenzsichernde Mindestleistungen; dies betrifft insbesondere zwei von fünf Kindern. Obdachlosigkeit ohne Bezug von Leistungen ist hierbei nicht erfasst. Die Wanderungsrate ist auffällig hoch, von vier Einwohner*innen sind 2015 mehr als drei zu - oder weggezogen. 70 % der Menschen haben einen Migrationshintergrund, bei den Minderjährigen liegt der Anteil bei knapp 90%. Ende 2015 waren knapp 6% der Einwohner*innen des Quartiers Asylbewerber*innen, während es in Frankfurt insgesamt nur 0,6 % sind. Die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel wurde mit dem Projekt Stadtumbau im Bahnhofsviertel gefördert und erfolgreich ein Veränderungsprozess zur Umgestaltung des Viertel eingeleitet und umgesetzt. Vor einigen Jahren prägte die Diskussion über Leerstand und Verwahrlosung des öffentlichen Raums die öffentliche Wahrnehmung während heute die Kriminalität und mangelnde öffentliche Sicherheit die politische Diskussion prägen. Weder eine rein baulich orientierte Stadterneuerung noch rein ordnungspolitische motivierte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden können allein dazu beitragen die genannten Probleme zu lösen. Für die nachhaltige Entwicklung des Viertels ist eine Stärkung des sozialen Zusammenhaltes der vielfältigen Bewohnerschaft notwendig. Zugleich sind konkrete Projekte und Maßnahmen erforderlich um das Gemeinwesen und die Netzwerke im Bahnhofsviertel zu stützen und zu entwickeln. Es ist dabei zweckmäßig auf den vorhandenen Strukturen und Erkenntnissen aufzubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2883 2018 Die Vorlage OF 531/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "das Quartiersmanagement" durch "ein Quartiersmanagement", die Worte "in das Programm" durch " im Rahmen des Programms" sowie die Worte "zu überführen" durch "einzuführen" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2018, OF 530/1 Betreff: Quartiersmanagement Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, nach dem Auslaufen des Bund-Länder Förderprogramm "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" Ende 2017, das Quartiersmanagement im Stadtteil Bahnhofsviertel in das Programm der "Aktiven Nachbarschaft" zu überführen. Die Entwicklungschancen des Gebiets sollen bewahrt und weiterentwickelt werden, hierfür ist das Programm sehr gut geeignet und hat sich in anderen Quartieren gut bewährt. Das Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel soll den sozialen Zusammenhalt im Viertel fördern und durch gezielte Projekte zum Abbau von Konflikten und Spannungen und der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes beitragen. Das Quartiersmanagement soll auf vorhandene Strukturen aufbauen und eng mit den ansässigen Initiativen und Akteuren zusammenarbeiten, wie z.B. der Werkstatt Bahnhofsviertel des Fördervereins Bahnhofs- und Gutleutviertel. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein sozial eher schwacher Stadtteil mit besonderen Risikolagen. Der Benachteiligungsindex des Quartiers liegt mit 83,5 % im Frankfurter Sozialmonitoring 2017 deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt. Das Frankfurter Bahnhofsviertel steht seit Jahrzehnten im Fokus lokalpolitischer Überlegungen und bündelt auf engstem Raum sowohl die positiven Aspekte großstädtischer Vielfalt als auch nahezu sämtliche sozialen Problemstellungen eines großstädtischen Lebensraumes. Das Viertel steht im Fokus der Drogenpolitik der Stadt Frankfurt, umfasst die größte Toleranzzone im Sinne der Frankfurter Sperrgebietsverordnung. Es weist eine enorm hohe Arbeitsplatzdichte auf kleiner Fläche auf und ist zugleich Wohnort einer wachsenden hochgradig differenzierten Bewohnerschaft. Alle diese Funktionen stellen spezifische Ansprüche an den Sozialraum Bahnhofsviertel und alle Gruppen der Gesellschaft haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Raum. Selbstverständlich ist diese gemeinsame Teilhabe am öffentlichen Raum teilweise konfliktbehaftet und führt nicht nur, aber in besonderem Maße, zu Problemen mit den dort wohnenden Menschen. Der Stadtteil steht weiterhin vor großen Herausforderungen. Innerhalb eines Ankommens-und Durchzugsquartiers für Neuzugewanderte besteht gleichzeitig eine hohe Dichte an Haushalten mit sozialen Problemlagen. Überdurchschnittlich ist die Arbeitslosenrate der Bewohnerschaft. 20 % erhalten existenzsichernde Mindestleistungen; dies betrifft insbesondere zwei von fünf Kindern. Obdachlosigkeit ohne Bezug von Leistungen ist hierbei nicht erfasst. Die Wanderungsrate ist auffällig hoch, von vier EinwohnerInnen sind 2015 mehr als drei zu -oder weggezogen. 70 % der Menschen haben einen Migrationshintergrund, bei den Minderjährigen liegt der Anteil bei knapp 90%. Ende 2015 waren knapp 6% der Einwohnerinnen des Quartiers AsylbewerberInnen, während es in Frankfurt insgesamt nur 0,6 % sind. Die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel wurde mit dem Projekt Stadtumbau im Bahnhofsviertel gefördert und es wurde erfolgreich ein Veränderungsprozess zur Umgestaltung des Viertel eingeleitet und umgesetzt. Vor einigen Jahren prägte die Diskussion über Leerstand und Verwahrlosung des öffentlichen Raums die öffentliche Wahrnehmung, während heute die Kriminalität und mangelnde öffentliche Sicherheit die politische Diskussion prägen. Weder eine rein baulich orientierte Stadterneuerung noch rein ordnungspolitische motivierte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden können allein dazu beitragen die genannten Probleme zu lösen. Für die nachhaltige Entwicklung des Viertels ist eine Stärkung des sozialen Zusammenhaltes der vielfältigen Bewohnerschaft notwendig. Zugleich sind konkrete Projekte und Maßnahmen erforderlich um das Gemeinwesen und die Netzwerke im Bahnhofsviertel zu stützen und zu entwickeln. Es ist dabei zweckmäßig auf den vorhandenen Strukturen und Erkenntnissen aufzubauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2883 2018 Die Vorlage OF 530/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "das Quartiersmanagement" durch "ein Quartiersmanagement", die Worte "in das Programm" durch " im Rahmen des Programms" sowie die Worte "zu überführen" durch "einzuführen" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 460/1 Betreff: Gastronomie und Einzelhandel auf dem Tel-Aviv-Platz oder Kindertagesstätte In Nachbarschaftsforen und im Deutschen Architekturforum (http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showthread.php?t=7642&page= 57) wird darüber diskutiert, dass für das auf dem Tel-Aviv-Platz über dem Tunnelmund geplante Gebäude die Nutzung geändert werden soll. Auf der Plattform Competitionline (https://www.competitionline.com/de/projekte/66939) wird das Bauwerk wie folgt dargestellt: ". . Aktuell wird die Nutzung als KiTa favorisiert. Die Nachfrage und der Bedarf nach Kinderbetreuungseinrichtungen im Europaviertel ist extrem hoch. Die direkte Anbindung an die Wohngebiete, die entstehende Verkehrsfreiheit und die angrenzende Parklandschaften bieten optimale Voraussetzung für eine entsprechende Nutzung." Während in allen Planungen und Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern immer von Gastronomie und Einzelhandel in dem Gebäude gesprochen wurde, soll - so wird in diesen Foren berichten - jetzt eine internationale Kindertagesstätte einziehen. Mit dem Bau soll bereits Anfang 2018 begonnen werden. Die für das 4te Quartal 2017 den Bewohner_innen zugesagte Vorstellung der überarbeiteten Planung ist kommentarlos "ausgefallen". Die Wellen der Empörung ob der Entscheidung über die Nutzungsänderung schlagen hoch! Weder im Gallus noch im Europaviertel gibt es einen echten städtischen Platz. Dass KiTas benötigt werden, steht außer Frage, aber eine KiTa auf dem Tel-Aviv-Platz wäre das Ende des von den Bewohner_innen gewünschten Platzes und einer Belebung am Abend. Auch Familien benötigen nicht nur Wohnungen sondern eine funktionierende Nachbarschaft und Möglichkeiten zur Vernetzung im Umfeld. Ohne Plätze, Orte der Begegnung und Lokale "um die Ecke" entwickelt sich das Europaviertel mehr und mehr zu einer eintönigen Trabanten-Schlaf-Siedlung in der die Anonymität in der Nachbarschaft zunehmend Probleme schaffen wird. Gastronomie bietet sich an dieser Stelle geradezu an, wo man freie Sicht auf und über den Park und auf die Skyline der Stadt hat. Die zentrale Lage des Platzes im Schnittpunkt der Wegebeziehungen zwischen den Parks, an den Haltestellen der Stadtbahn sowie des Busses sowie des kleinen Einkaufszentrums, am Übergang von Gallus und Europaviertel ist wie geschaffen dafür, zu einem Ort der Begegnung zu werden. Diese Chance darf nicht durch unpassende Nutzungen vertan werden. Auf der Website für Wettbewerbe und Architektur competitionline wird gerade die spektakuläre Lage des Bauwerks angepriesen: "Das Bauwerk wird auf dem Tel-Aviv-Platz Frankfurt a.M. errichtet, welcher sich oberhalb der Unterführung der Europaallee befindet und direkt in den Europagarten übergeht. Es handelt sich um das einzige Bauwerk in dieser zentralen Sichtachse. Vom Westen wirkt das Gebäude als Brückenbauwerk, vom Osten wird es Teil der Platz- und Parklandschaften mit spektakulären Skylineblick." Diese Lage spricht für Gastronomie, Aufenthaltsmöglichkeiten für alle und nicht dafür "eine KiTa aufzustellen". Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Nutzung für das von der Eberhard-Horn-Designgruppe auf dem Tunnelmund / Tel-Aviv-Platz zu errichtende Quergebäude vorgesehen ist; 2. die Öffentlichkeit im Gallus und Europaviertel kurzfristig (z.B. durch Presseerklärungen) über den Sachstand zu informieren, um ggfs. Gerüchten entgegen zu treten; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der Magistrat gedenkt, den Ortsbeirat und die Bevölkerung von Gallus und Europaviertel in Entscheidungen einzubeziehen, die die Möglichkeiten zur Nutzung des Platzes berühren (z.B. Nutzung von Gebäuden/Anlagen u.ä.); 4. den Beginn des Baus des Quergebäudes sofort zu stoppen, wenn hier zwischenzeitlich eine Umplanung des Gebäudes und/oder Änderungen gegenüber der bisher gegenüber dem Ortsbeirat und den Bürger_innen kommunizierten Nutzung veranlasst wurde. Den Bausünden und Fehlplanungen, die das Europaviertel auszeichnen, sollte hier nicht noch eine weitere hinzugefügt werden! Begründung: Im deutschen Architekturforum diskutieren i.d.R. gut informierte und zum Teil auch fachlich versierte Menschen. Die bisher zum Europaviertel über dieses Forum verbreitete Informationen waren korrekt. Insofern wird dieser Aussage - KiTa statt Gastronomie - große Bedeutung beigemessen. Vor diesem Hintergrund sind viele Bewohnerinnen und Bewohner alarmiert und aufgebracht - auch Eltern! Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2524 2017 Die Vorlage OF 460/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 149/16 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in Zusammenarbeit mit dem "Islamischen Informations- und Serviceleistungen (I.I.S.) e. V." einen Grundstückstausch für die von diesem erst kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen Ffm.-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden, inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie Parkmöglichkeiten für etwa 200 PkW verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der I.I.S. e. V. laut eigenen Aussagen mit jeweils durchschnittlich 450 Be-suchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen rechnet, wird die schmale Bessemer- straße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom I.I.S. e. V. erworbene Grundstück mit seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein angestrebten Nutzungsumfang geeignet, noch kann die beengte Bessemerstraße den Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An-und Abfahrt mit dem PkW). Auch stehen keine ausreichenden Park-möglichkeiten im ohnehin bereits stark frequentierten Viertel zwischen Hessencenter, Borsigallee und dem Autobahnende A66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden Lebensmittel- und Discountmärkte sowie des Hessencenters. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung (Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lämbelastung (alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang , im Juni ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern daher unmöglich zugemutet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 13 Die Vorlage wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2463 2017 Die Vorlage OF 149/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 507/6 Betreff: Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls zusammen mit der Planungsgesellschaft nachfolgende Frage zu prüfen und zu beantworten: Kann bei der Planung der Regionaltangente West (RTW) in der Leunastraße die vorgesehene Verkehrsführung dahingehend geändert werden, dass wie bisher (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) das Linksabbiegen in die Emmerich-Josef-Straße sowie die Brüningstraße möglich ist. Begründung: Nach den bisher vorgestellten Plänen zur RTW ist das Linksabbiegen (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) in die o.g. Straßen nicht mehr vorgesehen. Beide Straßen sind aber wichtige Verbindungen in das Zentrum von Höchst, sowie den Höchster Markt. Unter anderem durch Verlegung des geplanten Haltepunkts in Richtung des Höchster Bahnhofs könnten diese Verbindungen erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.10.2017, OF 526/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 647 2017 Auskunftsersuchen V 648 2017 1. Die Vorlage OF 507/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 526/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2017, OF 546/6 Betreff: Höchst: Brüningbrunnen auf dem Höchster Marktplatz instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Brunnen auf dem Höchster Marktplatz zu reinigen und das Wasserspiel instand zu setzen. Begründung: Durch die bereits monatelange Funktionslosigkeit wird der Brunnen als Abfallbehälter fehlinterpretiert. Entsprechend vermüllt sind die Wasserbecken. Der Höchster Marktplatz erhält so, nicht zu Letzt durch den ebenfalls im schlechtem Zustand befindlichen Ettinghausenplatz, verstärkt einen verwahrlosten Charakter. Für Bürger und Wochenmarktbesucher entsteht der Eindruck, dass man sich um diesen Teil von Höchst nicht mehr kümmert. Dies wirft dies ein schlechtes Licht auf den Stadtteil. Das Gesamtbild des Höchster Marktplatz wird, durch den funktionsfähigen, historischen Brunnen aufgewertet. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2553 2017 Die Vorlage OF 546/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2017, OF 138/16 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Im Kreuzungsbereich Leuchte/ Borsigallee/ Vilbeler Landstr./ Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. 2. Der Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstrasse bzw. Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie den Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstr., Barbarossastr., Bornweidstr. oder Riedstr. sind geeignet den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700 PKW s aufzunehmen, zumal in den o.g. Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2017, OF 145/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 191 2017 1. Die Vorlage OF 138/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 467/6 Betreff: Überdachte Fahrradständer wie an der Konstablerwache auch im Frankfurter Westen einsetzen! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. überdachte Fahrradständer nach dem Modell, welches kürzlich an der Konstablerwache in der Innenstadt installiert wurde, auch im Frankfurter Westen aufzustellen. Dabei möge der Magistrat seine Kenntnisse über Besitzverhältnisse und sonstige Gegebenheiten nutzen, um selbständig Standorte zu ermitteln. 2. Seitens des Ortsbeirats 6 können folgende Standorte vorgeschlagen werden, die auf ihre Eignung zu überprüfen sind: Höchster Bahnhof Nordseite Höchster Bahnhof Südseite (großer Bedarf, in Zusammenhang mit den Plänen zur Neugestaltung des Platzes prüfen) Bahnhof Griesheim Höchster Schlossplatz Höchster Marktplatz Allgemein Schulen aller Art 3. Weiter ist zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen in Zusammenarbeit mit der Bahn auch für die Leihräder der DB verwendet werden können, die derzeit an vielen Orten störend viel Platz weg nehmen, was bei Verwendung solcher Anlagen nicht sein müsste. Begründung: Allein schon die Überdachung der Fahrradständer bringt einen Riesenvorteil für die NutzerInnen. Aber noch gravierender erscheint, dass dieses neue Konzept wesentlich weniger Platz beansprucht, als alle im Frankfurter Westen bisher verwendeten Fahrradbügel. Gerade an den genannten Orten, Schulen, Bahnhöfen, aber auch an Plätzen wie dem Höchster Schlossplatz, stehen oft sehr viele Fahrräder teilweise mangels Abschließmöglichkeit unzureichend gesichert, teilweise auch störend im Weg. Durch das Angebot, Fahrräder sicher und auch noch überdacht in Abstellanlagen unterstellen zu können, könnte das Stadtbild verschönert werden, gleichzeitig würde ein weiterer Schritt zur Ausbau der Attraktivität des Fahrradfahrens geleistet. Die Aufstellung solcher Anlagen wird einige planerische Vorarbeit benötigen und eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Deswegen sollte man schnellstens damit anfangen. Angesichts der Tatsache, dass durch die Ausbreitung von Fahrrädern mit Elektroantrieb die Zahl hochwertiger Räder wie auch die Zahl der Fahrräder insgesamt in Zukunft weiter steigen wird, erscheint es um so drängender, möglichst bald solche Anlagen auch im Frankfurter Westen bieten zu können. Bild oben: Ständer an der Konstablerwache mit Platz für 64 Fahrräder, Bild unten: Variante für 32 Fahrräder Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2083 2017 Die Vorlage OF 467/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 2. die Worte "Höchster Schloßplatz" durch die Worte "Höchster Mainufer" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2017, OF 473/6 Betreff: Höchst: Gestaltung des Eingangsbereiches der Kirche St. Josef Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die schraffierte Fläche auf der Straße vor dem Haupteingang der Kirche St. Josef in der Hostatostraße aufzupflastern um einen attraktiveren Vorplatz zu schaffen. Begründung: Die Fassade der kath. Kirche St. Josef in Höchst wird aktuell renoviert, was zu einer Aufwertung des im Jugendstil gestalteten Gebäudes führt. Das Hauptportal befindet sich relativ nah an der Hostatostraße. Das Halten vor dem Kircheneingang wird durch eine Sperrfläche untersagt. Diese Fläche könnte durch eine Aufplasterung mit dem Gehweg verbunden werden und den Fußgängern zur Verfügung stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 568 2017 Die Vorlage OF 473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2017, OF 344/9 Betreff: Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass - nach den bisherigen Planungen der maximale Zeitraum für Vollsperrungen jenseits der Körberstraße nur 15 Tage (BA 3), sonst lediglich 8 Tage (BA 2) bzw. 9 Tage (BA 4) umfasste, - diese Vollsperrungen jeweils nur einen kleinen Abschnitt zwischen zwei Querstraßen umfassten, - die Einzelhandelsgeschäfte an der Eschersheimer Landstraße somit zu jederzeit während der Umbauphase mit geringem Aufwand erreichbar waren, - den betroffenen Einzelhändlern die Umbaupläne in deren ursprünglicher Form so rechtzeitig bekannt gegeben worden waren, dass sie sich - im Rahmen des Möglichen - darauf einstellen konnten, - nunmehr kurzfristig eine Änderung des Bauablaufs beschlossen wurde, die eine Vollsperrung zwischen Körberstraße und der Klarastraße von fast drei Monaten Dauer vorsieht, - die dafür vorgesehene Umleitungsstrecke für den Bereich Eschersheimer Landstraße jenseits der Klarastraße in nördlicher Richtung derartig umständlich ist, dass sie faktisch gleichbedeutend mit einer Fortsetzung der Vollsperrung bis zur Straße Am Lindenbaum ist, - die Änderung so kurzfristig erfolgte, dass die Gewerbetreibenden an der Eschersheimer Landstraße keine Chance hatten, sich auf dieses Ausmaß der Vollsperrungen einzurichten, - mit einem großflächigen Sterben der Einzelhandelsgeschäfte gerechnet werden muss, wird der Magistrat aufgefordert, 1. unverzüglich das ursprüngliche Sperrungskonzept mit den kleinräumigen Umfahrungen wieder aufzunehmen, 2. innerhalb dieses Sperrungskonzepts für eine maximale Beschleunigung der Bauarbeiten Sorge zu tragen, 3. die Gewerbetreibenden für alle Maßnahmen, die im Hinblick auf die Änderung des Bauablaufs vorgenommen wurden, zu entschädigen, 4. die "unvorhersehbaren Umstände im Baugrund" sowie 5. die angeführten "negativen verkehrlichen Auswirkungen" zu erklären. Begründung: Die Auswirkungen des nunmehr vorgesehenen Bauablaufs überschreiten die Duldungspflicht der Gewerbetreibenden deutlich. Diese sind unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Besonders unerfreulich ist, dass damit die Nahversorgung der Bevölkerung im Umkreis akut gefährdet ist. Eine Wiederherstellung der Nahversorgungssituation nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neuanfänge ist angesichts der ohnehin schwierigen Lage an der Eschersheimer Landstraße nicht zu erwarten. Wenn man bedenkt, dass in den letzten Jahren viele Eingriffe in den Baugrund erfolgten, vermögen die für die Änderung des Bauablaufs angeführten Argumente nicht zu überzeugen. Entweder hat die Stadt ihre Pflicht zur Dokumentation des Vorgefundenen vernachlässigt, oder die vorhandenen Daten wurden den Unternehmen nicht zur Verfügung gestellt bzw. von diesen nicht im gebotenen Maße berücksichtigt. Ebenso wenig überzeugt der allgemeine Hinweis auf "negative verkehrliche Auswirkungen" der bisherigen Konzeption. Weder ist erkennbar, inwieweit beispielsweise der massive Rückstau auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts vor der Hügelstraße im abendlichen Berufsverkehr durch die Änderung des Bauablaufes beseitigt werden könnte, noch äußert sich der Magistrat dazu, wie die sich aus der jetzigen Konzeption ergebende Blockade der Dehnhardtstraße vor der Kreuzung Am Lindenbaum vermieden werden kann. Hier handelt es sich um eine sehr deutlich bemerkbare negative verkehrliche Auswirkung. Faktisch wird damit nur eine Verlagerung der Belastungen auf andere Teile der Bevölkerung erreicht, nicht jedoch eine Lösung. Diese wäre nur durch eine massive Beschleunigung der Bauarbeiten selbst zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.08.2017, OF 330/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 344/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP und BFF erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 330/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 344/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 377/1 Betreff: Lärm, Staub und Dreck im Gallus - während im Europaviertel alles besser wird? Während für die Bewohnerinnen und Bewohner des Europaviertels regelmäßig neue Infrastruktur geschaffen wird und sich damit die Lebensqualität in dem Bereich erfreulicherweise verbessert, leiden die angestammten Anwohnerinnen und Anwohner unter Baumaßnahmen und Umleitungen und den daraus resultierenden Belastungen. Obwohl - in kleinem Rahmen - auch das Gallus von den neuen Einrichtungen im Europaviertel profitiert (profitieren wird) ist es unverständlich, dass der Hauptteil der baustellenbedingten Lasten bislang dem Gallus aufgebürdet wurde. Zu weiterer Verärgerung führt, dass es keine (Vorab)information gibt: Weder zu Sinn und Zweck der einzelnen Maßnahmen noch zu deren Dauer. Die Bürgerinnen und Bürger im Gallus fühlen sich überrumpelt und ausgenutzt. Besonders in der durch unsinnige Umleitungen geplagten Heinrichstraße gibt es eine Reihe von Anwohnerinnen und Anwohner, die - wenn sie es nur könnten - sofort wegziehen würden. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie kann die Heinrichstraße wirksam verkehrlich entlastet werden? 2. Warum müssen Pumpen zur Grundwasserabsenkung in verdichteten Wohnbereichen aufgestellt werden und nicht an anderer Stelle? 3. Warum erfolgte keine Information der Bewohner durch Wurfzettel, über Art und Dauer einzelner Baumaßnahmen? 4. Mit welchen weiteren Belastungen, verursacht durch U-Bahn-Bau, Verlegung von Kanälen und Leitungen, Umleitungen, Abtransport von Aushub usw. hat die Anwohnerschaft im Gallus in den nächsten 2 bis 3 Jahren noch zu rechnen? a) Gibt es Möglichkeiten, diese Belastungen zu minimieren oder von Wohnbereichen im Gallus weg zu verlagern? Wenn ja welche? 5. Angesichts der zur Zeit enorm hohen Belästigung durch Lärm stellen Martin-Hörner der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr eine (wenn auch geringe und allgemein tolerierte) zusätzliche Belastung dar. Auf Intervention des Ortsbeirates konnte vor vielen Jahren einmal eine Erleichterung für die Anwohnerschaft erreicht werden. Ist es möglich, in diesem Sinne erneut Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Feuerwache Heinrichstraße zu führen und diese für die Belange der Bewohnerschaft zusätzlich zu sensibilisieren? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 27 Vor der Abstimmung über die Vorlage OF 377/1 ändert die antragstellende Fraktion den Betreff der Vorlage in "Baumaßnahmen im Gallus" ab. Frau Schreiner, FDP, stellt den Änderungsantrag, den ersten Absatz des Tenors zu streichen. Weiterhin stellt Herr Korte, FDP, den Änderungsantrag, den ersten Satz des zweiten Absatzes des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 552 2017 1. Dem Änderungsantrag von Frau Schreiner wird zugestimmt. 2. Dem Änderungsantrag von Herr Korte wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 377/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: 2 SPD, 2 CDU, 1 FDP und fraktionslos gegen 1 SPD, 1 CDU und GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. und 1 FDP (= Enthaltung) zu 2.: SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 454/6 Betreff: Höchst: Beschilderung zum Parkhaus Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung zum Parkhaus Höchst zu verbessern. Die Bekanntheit, insbesondere die günstigen Parkgebühren könnten optimiert werden. Die gelingt durch entsprechende Hinweisschilder, die bereits vor Einfahrt in den Dalbergkreisel angebracht werden. Begründung: Das Parkhaus in der Billtalstr. 2 wird wenig genutzt, obwohl der Parkdruck im Bereich Königsteiner Straße und Hostatostraße hoch ist und der Mangel an Parkplätzen immer wieder beklagt wird. Dabei ist der Tarif mit 0,50 Euro/Stunde sehr günstig und wird sogar von einigen Geschäften in der Umgebung erstattet. Ein Grund liegt vermutlich darin, dass keinerlei Hinweise auf dieses Parkhaus im Dalbergkreisel vorhanden sind. Lediglich direkt vor dem Parkhaus in der Königsteiner Straße befinden sich für beide Richtungen sichtbar Hinweisschilder. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1922 2017 Die Vorlage OF 454/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2017, OF 455/6 Betreff: Höchst: Verkehrssicherheit in der Melchiorstraße und der Fußgängerzone der Königsteiner Straße erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, · Die Zufahrt für PKWs und LKWs in die Königsteiner Straße über die Melchiorstraße nach der Hofeinfahrt Melchiorstr. 1 mit Pollern zu sperren. · in der Melchiorstraße, zwischen Albanusstraße und der Königsteiner Straße, geeignete Maßnahmen umzusetzen, die ein Parken im absoluten Halteverbot und das Fahren auf dem nördlichen Bürgersteig verhindern, z.B. durch Setzen von Pollern neben den Fahrbahnabsenkungen. · Die Anlieferung von Waren für die Geschäfte in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße in der Zeit von 11- 5 Uhr durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, z.B. steuerbare, versenkbare Poller an den Einfahrten am Kreisel und der Emmerich-Josef-Straße. · Bis zur Umsetzung baulicher Maßnahmen sind Verkehrskontrollen in den frühen Morgenstunden zwischen 3-5 Uhr und späten Abendstunden zwischen 22 -24 Uhr durchzuführen · Die Büros der Stadtpolizei in die Königsteiner Straße zu verlegen Begründung: Die Anwohner der Melchiorstraße und der Fußgängerzone Königsteinerstraße werden zunehmend von rücksichtslosen Autofahrern und Anlieferverkehr, die sich nicht an die Regeln halten, belästigt und gefährdet. Es wird im Haltverbot geparkt, über die Bürgersteige gefahren, um Gegenverkehr oder anliefernden Fahrzeuge auszuweichen, schon gegen 3 Uhr in die Königsteiner Straße zum Anliefern gefahren oder überhaupt in und an die Königsteiner Straße gefahren und dabei das Anlieger-Zeichen bzw. Einfahrt-Verboten-Zeichen missachtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 33 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 455/6 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass die Ausführungen nach dem letzten Spiegelstrich im Antragstenor beginnend mit "die Büros der Stadtpolizei . ." ersatzlos gestrichen werden. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1923 2017 Die Vorlage OF 455/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim ersten Spiegelstrich im Antragstenor die Worte "mit Pollern zu sperren" durch die Worte "durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, z. B. steuerbare, versenkbare Poller" ersetzt werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 225/3 Betreff: Nachgefragt: Fahrradabstellplätze unterer Oeder Weg und Eiserne Hand Vorgang: OM 3969/15 OBR 3; ST 896/15 Mit der Stellungnahme ST 896 vom 19.06.2015 hat der Magistrat angekündigt, entsprechend der OM 3969 vom 12.03.2015 im unteren Oeder Weg beim REWE-Markt und Zeit für Brot zwei Parkplätze in Fahrradstellplätze mit acht Fahrradbügeln umzuwandeln. Außerdem wurde zugesagt zu prüfen, wo und wieviele Fahrradabstellplätze in der Eisernen Hand beim REWE-Markt geschaffen werden können. Weder im unteren Oeder Weg noch in der Eisernen Hand konnten trotz intensiver Suche nach knapp zwei Jahren diese Fahrradabstellplätze gefunden werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, umgehend die zugesagten Fahrradabstellplätze zu installieren (Oeder Weg) bzw. auszuweisen und zu installieren (Eiserne Hand). Begründung: Nach knapp zwei Jahren der Zusage durch den Magistrat, ohne dass er tätig wurde, erübrigt sich eine weitere Begründung. Dennoch sollte erneut auf die äußerst angespannte Situation fehlender Fahrradabstellplätze im Nordend hingewiesen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2015, OM 3969 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 896 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 20.04.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1441 2017 Die Vorlage OF 225/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 312/6 Betreff: Paul-Ehrlich-Schule sanieren - geht! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Bildungsdezernentin Sylvia Weber wird eingeladen, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats 6 ihr Konzept zur Sanierung der Paul-Ehrlich-Schule vorzustellen. Begründung: In einem Artikel im Höchster Kreisblatt am 28. Januar 2017 werden die bekannten Probleme an der maroden Paul-Ehrlich-Schule noch einmal ausführlich dargestellt. Der Ortsbeirat hat sich schon mehrmals mit dem Thema befasst und den baldigen Beginn der Sanierung gefordert. Nun wird die Bildungsdezernentin Sylvia Weber am 28. Januar im HK mit der Aussage zitiert, eine Sanierung sei zu kostspielig, die Schule müsse abgerissen und neu gebaut werden. Allerdings sei noch kein geeignetes Grundstück gefunden. Weder der Standort der Schule nach dem Neubau noch ein eventueller Übergangsstandort scheinen festzustehen. Das Problem werde durch die Seveso-III-Richtlinie verschärft. Die Situation scheint damit so verfahren wie noch nie. Im besagten Artikel wird die Kritik der Betroffenen vorgebracht, Sylvia Weber sei für sie nicht zu sprechen. Dies kann nicht das letzte Wort der Bildungsdezernentin bleiben. Ein öffentlicher und transparenter Austausch über die Situation ist dringend notwendig. Der Ortsbeirat bietet sich hierfür als ortsnahes Gremium an. Wenn nicht über die Köpfe der Betroffenen vor Ort hinweg entschieden werden soll, ist es wichtig, jetzt schnell miteinander ins Gespräch zu kommen. Dabei sollte die Bildungsdezernentin voran gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 312/6 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2 CDU nehmen an der Abstimmung über die Vorlage OF 312/6 nicht teil.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.12.2016, OF 282/6 Betreff: Unterführung der Leunastraße im Bereich der Hostatoschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fußgänger -und Radfahrerunterführung unter der Leunastraße, am Ende der Hostatostraße, stillzulegen und das gewonnene Gelände der Hostatoschule für die Erweiterung zur Verfügung zu stellen. Begründung: Aufgrund geänderter Wegebeziehungen und Zugänge/Zufahrten zum Industriepark wird diese Fußgänger - und Radfahrerunterführung von der Bevölkerung nicht mehr benutzt. Die Unterführung unterliegt allerdings einem Unterhaltungs- und Pflegeaufwand und verursacht laufende Kosten. Die angrenzende Hostatoschule benötigt jedoch dringend Platz für einen Erweiterungsbau, der an diese Stelle gewonnen werden könnte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1086 2017 Die Vorlage OF 282/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2016, OF 60/13 Betreff: Schau- und Aushangkasten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu klären, in wessen Besitz/Eigentum der städtischen Verwaltung sich der Schau-/Aushangkasten zum Aushang für öffentliche Mitteilungen am Rathaus im Stadtteil Nieder-Erlenbach befindet. Sollte ein Besitzer/Eigentümer nicht feststellbar sein, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, der Zuordnung des Schau-/Aushangkastens an das Büro der Stadtverordnetenversammlung zuzustimmen. Begründung: Vor ca. 10 Wochen wurde die Glasscheibe des o. g. Kastens zerstört. Eine Reparatur konnte bisher nicht veranlasst werden, da trotz zahlloser Mails und Telefongespräche kein Besitzer/Eigentümer innerhalb der Stadtverwaltung festzustellen war. Weder in den Unterlagen/Inventarverzeichnissen des Liegenschaftsamtes (zuständig für das Rathaus Nieder-Erlenbach) noch in denen der Stadtverordnetenversammlung (zuständig für die Kästen zur Bekanntgabe öffentlicher Mitteilungen) ließ sich der Aushangkasten ermitteln. Somit fühlt sich in der Stadtverwaltung niemand für die Reparatur verantwortlich. Daher können auch zurzeit keine öffentlichen Bekanntmachungen, wie z. B. die Einladung des Ortsbeirates zu seinen Sitzungen, ausgehängt werden. Damit eine Reparatur rasch erfolgen kann, ist daher die Zuordnung dieses Schau-/Aushangkastens zu einer städtischen Dienststelle, hier am besten zum Büro der Stadtverordnetenversammlung, da diese schon für eine Anzahl dieser Kästen im Stadtgebiet verantwortlich zeichnet, vorzunehmen. Zur besseren Wahrnehmung sind Bilder anhängend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 13 am 01.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 808 2016 Die Vorlage OF 60/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 72/16 Betreff: Parksituation vor der Filiale der Frankfurter Sparkasse (Schelmenburg Platz) - 60388 Frankfurt Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim - möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert: Die markierten Parkplätze vor dem Zugang zur Sparkassen werden so gestaltet, dass bewegungsbehinderten Menschen und für Mütter mit Kinderwagen ein direkter Zugang möglich ist. Begründung: Weder vom Schelmenburg Platz noch über die Treppe ist hier ein Zugang möglich, die Besucher müssen sich zwischen den parkenden Pkw durchschlängeln, wie auf den beigefügten Fotos ersichtlich. Hier sollte nicht bis zur Sanierung des Schelmenburg Platzes gewartet werden, sondern kurzfristig die Parkplatzmarkierung in diesem Bereich geändert werden, evtl. auch durch das Anbringen von Pollern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 798 2016 Die Vorlage OF 72/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 54/13 Betreff: Fahrradwege in Nieder-Erlenbach besser ausschildern Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen das Radwegenetz in Nieder-Erlenbach besser auszuschildern. Gerade für ortsunkundige Radfahrer sind die Wegebeziehungen aus der Stadtteil heraus nicht immer leicht nachzuvollziehen. Zusätzliche Wegweiser an den Kreuzungen Alt-Erlenbach/ Nieder-Eschbacher Strasse, Alt-Erlenbach/ Neue Fahrt, entlang Alt-Erlenbach bei Gierke, Alt-Erlenbach/ Am Steinberg, Alt-Erlenbach/ Am Riedhof und weiter abzweigend Richtung Ober-Erlenbach können helfen die Radwegebeziehungen auch für ortsunkundige Fahrer zu verdeutlichen. Begründung: Die regionalen Radwege sind oftmals sehr gut ausgeschildert: neben Richtungsangaben finden sich auch Entfernungskilometer der nächsten Ortschaften wieder. Innerhalb des Stadtteils sucht man eine solch einfache Beschilderung der Radrouten vergeblich. Weder die Route Richtung Dortelweil, noch die Wege nach Ober-Erlenbach, Harheim, Massenheim oder Nieder-Eschbach sind innerhalb des Ortes sichtbar ausgeschildert. Erst hinter der Frankfurter Gemarkung findet man z.B. in Ober-Erlenbach oder auch in Dortelweil wieder Radwegebeschilderungen. Eine Beschilderung auch hier in Frankfurt würde die Attraktivität des Verkehrsmittels Fahrrad erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 13 am 01.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 804 2016 Die Vorlage OF 54/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 229/6 Betreff: Höchst: Bahnhof Südseite - Parkplätze/Taxistandplätze Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die 6 geplanten Taxistandplätze um die 5 geplanten Parkplätze in gleicher Reihe auf insgesamt 11 Taxistandplätze erweitert werden können. Weiterhin sollten folgende Fragen beantwortet werden: - Wie ermittelt der Magistrat die Notwendigkeit eines Taxistandes und die erforderliche Anzahl der Wartepositionen? - Sollte die Anzahl der 11 Standplätze danach nicht ausreichen, wo kann in unmittelbarer, und zumutbarer Nähe eine Fläche für nachrückende Taxis errichtet werden, die nicht zu Lasten anderer Interessen der Anwohner, Ladeninhaber und Kunden umliegender Geschäfte geht? Begründung: Im Widerstreit der Interessen konkurrieren Taxis mit Anwohnern und Kunden um die knappen Parkmöglichkeiten rund um die Dahlbergstraße. Die Taxivereinigung hat in der Sitzung deutlich gemacht, dass 6 Warteplätze der Nachfrage, insbesondere auch für wichtige Kurzstreckenfahrten in den Industriepark hinein, nicht gerecht werden. Der Ortsbeirat ist bestrebt, allen Nutzern des Vorplatzes vom Höchster Bahnhof gerecht zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 205 2016 Die Vorlage OF 229/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2016, OF 57/8 Betreff: Schulwegsicherheit/ Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Heddernheimer Kirchstraße Maßnahmen zu veranlassen, um die Querung der Straße insbesondere für Schulkinder verkehrssicherer zu gestalten: 1. An der Kreuzung zur Gerningstraße einen weiteren Zebrastreifen einrichten, weil viele Kinder auch dort über die Straße gehen. 2. Den Gehweg vor allen Zebrastreifen verbreitern, um die Querung zu verkürzen. 3. Vor den Zebrastreifen die Parkmöglichkeiten weiträumiger mit Pfeilern unterbinden, sonst nützt der Zebrastreifen nichts. 4. Die Zebrastreifen- Beschilderung auf Augenhöhe auffälliger kennzeichnen mit den blau-weißen Reflektoren. 5. Die Piktogramme erneuern und durch weitere Markierungen, die auf die Zebrastreifen/ die Schulkinder hinweisen ergänzen und/ oder eine Fahrbahnverengung auftragen. 6. Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Begründung: - Gerade diese Straße queren viele Kinder jeden Tag mehrfach an verschiedenen Stellen auf ihrem Hin- und Rückweg zu den vielen Einrichtungen: Robert-Schumann-Schule, Sporthallen der Turnerschaft, Hort "Dinos Freunde", Kita "Sunshine", Thomas- Kita, "Klub für Kids". - Vor der Grundschule müssen die Kinder hinter parkenden Autos hindurch, um auf den Zebrastreifen zu gelangen. Sie selbst überblicken das Verkehrsgeschehen erst, wenn sie bereits auf der Fahrbahn sind. Als kleinere Verkehrsteilnehmer/innen sind die Kinder aus dem Blickfeld der Autofahrer und werden schlecht gesehen. - Die Beschilderung der Zebrastreifen ist aus Autofahrerperspektive nicht optimal sichtbar. - Der Streckenverlauf der Durchgangsstraße Heddernheimer Kirchstraße lädt viele Auto- und Busfahrer/innen zum Gas geben ein. An Tempo 30 halten sich längst nicht alle. - Erst vor kurzem ist ein Schulkind von einer Autofahrerin gestreift worden. Weder Kind noch Autofahrerin, konnten einander sehen. Zum Glück fuhr sie nicht zu schnell. Der erste Zebrastreifen vor dem Hort "Dinos Freunde": Der zweite Zebrastreifen vor der Grundschule: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 670 2016 Die Vorlage OF 57/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 3. folgende Fassung erhält: "3. Vor den Fußgängerüberwegen die gesetzlich geforderten fünf Meter Abstand zum Beispiel mit Pollern einzufordern, sonst nützt der Fußgängerüberweg nichts." Abstimmung: Zu Ziffern 1 und 2 der Vorlage: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) Zu Ziffern 3 bis 6 der Vorlage: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2016, OF 42/16 Betreff: Verkehrskonzept für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/ Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Baubeginn im Baugebiet Leuchte die uneingeschränkte Öffnung dieser Straße sicherzustellen - entweder durch Kreisverkehr oder durch Ampelregelung. Dabei ist der Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstrasse bzw. Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Der Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstr., Barbarossastr., Bornweidstr. oder Riedstr. sind geeignet den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700 PKW s aufzunehmen, zumal in den o.g. Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 793 2016 Die Vorlage OF 42/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2016, OF 28/3 Betreff: Neuanfang in Sachen Innovationsviertel Mit der Vorlage M 83 legte der Magistrat einen ersten Vorchlag für das geplante "Innovatiensquartier" vor. Dieses hatte der Ortsbeirat in mehreren Anträgen seit Monaten gefordert. Weder die BürgerInnen, Bürgerinitiativen noch der Ortsbeirat waren bei der Erstellung der Vorlage hinzugezogen worden.Auch aus diesem Grunde stößt die Planung auf erheblichen Widerstand. Dieses vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, dem Magistrat vorzuschlagen, die M 83 vorläufig zurückzuziehen, um eine unbelastete Beratung über die Zukunft des "Innovationsquartier" zu ermöglichen. Als Plattform für diese Diskussion soll eine Planungswerkstatt eingerichtet werden, an der QuartiersbewohnerInnen, der Abenteuerspielplatz, Bürgerinitiativen und Mitglieder der zuständigen Ortsbeiräte teilnehmen. Den TeilnehmerInnen werden die nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt, wie die bereits bestehenden Pläne, Stellungnahmen von Fachgremien, wie z. B. dem Städtebaubeirat, Umweltgrutachten von neutraler Seite. u.ä. Begründung: Mit der Einrichtung einer Planungswerkstatt für das "Innovationsquartier" würde der Magistrat deutlich machen, dass er seine im Koalitionsvertrag geäußerte Absicht: " Bei der Stadtentwicklung und Gestaltung unserer Stadt setzen wir auf eine ehrliche, frühzeitige und transparente Kommunikation und Diälog mit den Menschen. . .Deshalb werden die begonnenen Arbeiten an einem integrierten Stadtentwicklungskonzept im Dialog mit Frankfurter Institutionen und Bürgern weiter bearbeiten." ernst meint. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 28/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= nicht zurückstellen) 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 28/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 28/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 28/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 73/6 Betreff: Zweiter Versuch: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Albanusstraße durchgängig ermöglichen Vorgang: OM 1194/12 OBR 6; ST 1232/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Albanusstraße nun doch durchgängig, also auch zwischen Emmerich-Josef-Straße und Hostatostraße, zu ermöglichen. Die dafür nötigen baulichen Maßnahmen, wie sie in der ST 1232/12 beschrieben wurden, sind auszuführen, wenn dabei nicht mehr als zwei Autoparkplätze verloren gehen. Begründung: Bereits in 2012 beantragte der Ortsbeirat, die Albanusstraße zwischen Emmerich-Josef-Straße und Hostatostraße wieder für das Radfahren gegen die Einbahnstraße zu öffnen. Dies war vorher schon einmal so gewesen, doch wurde dann in der Zeit von Bauarbeiten diese Öffnung wieder aufgehoben und danach nicht mehr eingerichtet. Auf den Antrag des Ortsbeirats antwortete der Magistrat dann, man könne die Öffnung nur durchführen, wenn auf Kosten von einem oder zwei Autoparkplätzen eine Fahrradpforte im Einmündungsbereich Albanus- straße/Hostatostraße eingerichtet würde (ST 1232/12). Daraufhin entschied sich eine knappe Mehrheit im Ortsbeirat gegen das durchgängige Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Hostatostraße. Seitdem sind nun schon wieder vier Jahre vergangen und das Radfahren gegen die Einbahnstraße ist in Frankfurt noch selbstverständlicher geworden. Ursprüngliche Ängste vor vermehrten Unfällen haben sich als unbegründet erwiesen. Insgesamt ist die Einsicht in die Vorteile einer veränderten Verkehrspolitik, die sich für eine Förderung des umweltfreundlichen Radverkehrs auch dann ausspricht, wenn einmal ein oder zwei Autoparkplätze betroffen sind, weiter gestiegen. Es ist also einen Versuch wert, an dieser Stelle nun doch noch die Durchgängigkeit des Radfahrens in beiden Richtungen zu ermöglichen. Radfahren gegen die Einbahnstraße verkürzt die Wege, macht das Radfahren nach den gemachten Erfahrungen zweifellos attraktiver und bremst den Autoverkehr, was in Wohngebieten von allen AnwohnerInnen gewünscht wird. Eine kleine Wegstrecke zwischendurch darf nicht in einer Richtung ein Hindernis werden, wie es jetzt in der Albanus- straße der Fall ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1194 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1232 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 234 2016 Die Vorlage OF 73/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2016, OF 38/2 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Blanchardstraße kommend gewährleistet werden kann. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend gewährleistet werden kann. Begründung: Im Moment wird Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, der barrierefreie Zugang in den Grünstreifen, der sich ob seiner hohen Aufenthaltsqualität großer Beliebtheit erfreut, an diesen Stellen auf mehreren hundert Metern verwehrt. Weder der Zugang direkt an der Kreuzung Blanchardstraße/Zeppelinallee noch der Zugang, welcher sich in gewissen Abstand rechts davon befindet, sind barrierefrei. Bei dem Zugang aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend ist zum einen der Bordstein viel zu hoch und die Anbringung der sogenannten Drängelgitter verhindert, dass Nutzer von Rollstühlen und Eltern mit Kinderwagen ab einer gewissen Größe die Grünfläche betreten/befahren können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 257 2016 Die Vorlage OF 38/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den Tenor folgender Halbsatz angefügt wird: "ohne jeweils dabei die Kindersicherungseinrichtungen außer Funktion zu setzen". Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 16/6 Betreff: Stofftaschen statt Plastik auch auf dem Höchster Markt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Aktion "Stofftaschen statt Plastik", wie sie Ende März 2016 auf dem Markt in Oberrad durchgeführt wurde, auch auf dem Höchster Wochenmarkt zu organisieren. Begründung: In einer gemeinsamen Aktion, die Regionalrat, Marktbetriebe und die "Stabsstelle sauberes Frankfurt" vor kurzem auf dem Oberräder Markt auf dem Buchrainplatz durchgeführt haben, wurde dort für den Verzicht auf Plastiktüten geworben. Es wurden Flyer verteilt, in denen die Gründe erläutert wurden, wieso es wichtig ist, weniger Plastikmüll zu erzeugen. Die Stabsstelle sauberes Frankfurt hatte außerdem Stofftaschen und Hundekotbeutel dabei. Das Ziel der Aktion war, das Bewusstsein der Menschen für mehr Sauberkeit und Umweltschutz zu stärken. Die Menschen sollen motiviert werden, sich nicht an jedem Stand eine neue Plastiktüte geben zu lassen, sondern besser mit eigenen Einkaufstaschen zum Markt zu kommen. Sowohl die Marktbetriebe als auch die Stabsstelle sauberes Frankfurt erklärten in Oberrad ihren Wunsch, solche Aktionen auch in anderen Stadtteilen durchzuführen. Der Ortsbeirat 6 sollte dieses Anliegen aufgreifen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 37 2016 Die Vorlage OF 16/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 31/6 Betreff: Lärmgutachten Dalbergstraße Vorgang: M 24/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den neusten Stand der Planung für das Gesamtprojekt Umbau südlicher Bahnhofsvorplatz dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vorzustellen und dabei insbesondere auf die Ergebnisse des in der Magistratsvorlage M 24 vom 17.1.2014 angekündigten Lärmgutachtens für die Dalbergstraße einzugehen. Begründung: In der M 77 wird die Bau- und Finanzierungsvorlage für den südlichen Bahnhofsvorplatz in Höchst auf den Weg gebracht. Dies ist sehr zu begrüßen. Das Projekt wurde auch schon mehrmals im Ortsbeirat vorgestellt. Es erscheint jedoch sinnvoll, dies nun noch einmal zu tun, damit die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat wirklich sicher auf dem aktuellen Stand sind. Dabei können auch bisher offen gebliebene Fragen geklärt werden. So war vor zwei Jahren in der M 24 angekündigt worden, dass aufgrund der geplanten Einführung von Zweirichtungsverkehr in der Dalbergstraße ein Lärmgutachten erfolgen solle. Im Punkt 9 der M 77 wird nun ausgeführt, dass ein schallschutztechnisches Gutachten inzwischen vorliegt und deswegen an sechs Gebäuden passive Schallschutzmaßnahmen notwendig sind. Es wäre sicher interessant, dieses Gutachten und die daraus gezogenen Schlüsse genauer erörtert zu bekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.04.2016, M 77 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 24 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung OA 6 2016 Anregung an den Magistrat OM 46 2016 1. Der Vorlage M 77 wird unter Hinweis auf OA 6 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 31/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 35/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Dem Vortrag des Magistrats vom 11.04.2016, M 77, wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die nachfolgenden Punkte bei der Umsetzung der Umgestaltung des südlichen Bahnhofsvorplatzes in Höchst zu berücksichtigen: a) Es ist zu gewährleisten, dass bei Fertigstellung des neuen Busbahnhofs ein Kiosk für den Fahrkarten-, Getränke- und Imbissverkauf et cetera am Busbahnhof zur Verfügung steht. b) Es ist zu gewährleisten, dass rechtzeitig Ersatz für den Fahrradladen im Bahnhof in Abstimmung mit dem Eigentümer und dem Betreiber des Ladens zur Verfügung gestellt wird. c) Bei der mit der Vorlage OM 46 geforderten öffentlichen Vorstellung des Projekts ist darzulegen, warum sich die Deutsche Bahn AG an der Erneuerung ihres Park-and-ride-Parkplatzes zwischen Taxistand, Empfangsgebäude und Bunker nicht finanziell beteiligt." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2016, OF 13/6 Betreff: Höchst: Bushaltestelle "Hostatostraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Doppel-Haltestelle so zu verlängern oder zu verlegen, dass auch zwei Gelenkbusse vom Typ Citaro G gleichzeitig die Haltestelle ordnungsgemäß anfahren können. Begründung: Den bisherigen, markierten Haltestellenbereich können zwei Gelenkbusse nicht gleichzeitig anfahren. Aktuell steht die hintere Bustür des zweiten Busses weit vom Bordstein ab. Eine Verlängerung des markierten Haltestellenbereichs könnte hier Abhilfe schaffen und das Ein- und Aussteigen gefahrenfrei ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 35 2016 Die Vorlage OF 13/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2021, OF 291/6 Betreff: Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle "Hostatostraße" und Bahnhof Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Strecke zwischen den Haltestellen Hostatostraße und Bahnhof Höchst für den Busverkehr so gestaltet werden kann, dass keine PKW, Taxi oder andere Fahrzeuge den Busverkehr beim Abbiegen in die Albanusstraße und in die Dalbergstraße behindern und dadurch zu Unpünktlichkeiten, Stau oder Gefährdungen im Straßenverkehr beitragen. Begründung: Von Anwohnern wird häufig beobachtet, dass Falschparker auf dem oder knapp neben dem Zebrastreifen an der Ecke Hostatostraße/Albanusstraße auf der gleichen oder der gegenüberliegenden Seite der Buchhandlung parken, so dass der Bus, insbesondere ein Gelenkbus nicht in die Albanusstraße einbiegen kann. Auch an der nächsten Ecke Albanusstraße/Dalbergstraße gelingt das Abbiegen nicht, wenn auf der Dalbergstraße gegenüber der Straßenmündung ein Auto (längere Zeit) hält oder die Autos die Haltelinie vor der Fußgängerampel nicht beachten. Außer durch minutenlange Hupkonzerte glauben auch einige Ungeduldige an Lösungen, an den sich gegenseitig blockierenden Autos vorbefahren zu können und verursachen so brenzlige, gefährliche Verkehrssituationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1328 2022 Die Vorlage OF 291/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 293/6 Betreff: Höchst: Abstellmöglichkeit für Lastenräder am Höchster Markt Am 08.02.2021 wurden alle Ortsbeiräte Frankfurts durch das Straßenverkehrsamt aufgefordert, geeignete Standorte für Lastenradabstellanlagen zu benennen. Daran anschließend möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob am Höchster Marktplatz zusätzlich zu der bestehenden Fahrradabstellanlage eine Parkmöglichkeit für Lastenräder geschaffen werden kann. Es besteht die Bereitschaft, dort einen Parkplatz umzuwidmen. Begründung: Der Ortsbeirat kommt der Bitte des Straßenverkehrsamt um Benennung von Standorten für Abstellanlagen für Lastenfahrräder gerne nach, um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, ohne dem Fußverkehr Platz wegzunehmen. Die doppelstöckige Fahrradabstellanlage am Höchster Markt ist für solche Räder wie auch für Fahrräder mit Anhänger nicht geeignet. Nicht nur an Marktagen kann man beobachten, dass diese Abstellanlage grundsätzlich sehr gut angenommen wird und sich bereits als wichtiges Instrument bewährt hat, Marktbesuchende zur Nutzung des Fahrrads statt des Kraftfahrzeugs zu animieren. Durch die Nähe zum Markt und die zentrale Lage in Höchst ist der Bedarf gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1330 2022 Die Vorlage OF 293/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 222/6 Betreff: Nied/Höchst: Barrierefreies "Gaasebrickelsche" (Niddabrücke) zwischen Nied und Höchst Die Niddabrücke oder auch "Gaasebrickelsche" / "Seufzerbrücke" ist eine malerische Brücke, die Nied und Höchst verbindet. Die Brücke ist sehr beliebt und deshalb sehr stark frequentiert. Für Naherholungssuchende, berufliche Fahrradpendler*innen zum Industriepark Höchst sowie Besucher*innen des Höchster Marktes, der Königsteiner Straße oder Familien, die den Spielplatz an der Wörthspitze besuchen wollen, ist die Brücke eine sehr wichtige Verbindung. Für viele Menschen ist die Brücke an der Wörthspitze der wichtigste Zugang zum Frankfurter GrünGürtel, insbesondere der Grünanlage zwischen Nidda und Main. Zum Leidwesen von Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen, mit großen Fahrrädern oder Kinderwagen unterwegs sind, ist der Zugang durch Barrieren sehr erschwert oder ein Überqueren nicht möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Schritte zu ergreifen, die Barrieren durch Poller zu ersetzen, die ein barrierefreieres Passieren aller Menschen ermöglicht. Begründung: Die Nutzbarkeit der Brücke wird durch die aktuelle Situation unzumutbar eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1082 2021 Die Vorlage OF 222/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch folgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein gefahrloses Passieren aller Menschen ermöglicht werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 182/6 Betreff: Höchst: Errichtung von unterirdischen Glascontainern (Melchiorstraße/Leverkuser Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bisherigen Glascontainer durch bauliche Veränderung zukünftig unterirdisch einzufassen, um eine optische Aufwertung (Parkanlage, Kirchenvorplatz) im Kreuzungsbereich zu erzielen. Des Weiteren kann der Magistrat durch die beschriebene Maßnahme dafür Sorge tragen, dass weniger Vermüllung an den Containern stattfindet und mithin der dort verlaufende Fahrradweg frei befahrbar ist und der gesamte Kreuzungsbereich besser einsehbar ist (Vermeidung von Kollisionen am Kreuzungsbereich). Begründung: Im Rahmen einer aufwendigen Sanierung wurde die angrenzende Parkanlage deutlich verschönert und insbesondere der angrenzende Treppeneingangsbereich optisch aufgewertet. Die bisherigen Container führen dazu, dass in regelmäßigen Abständen große Mengen an sonstigem Müll abgeladen werden. Unter dem Aspekt, dass große Teile des Mülls somit auch den dort verlaufenden Radweg versperren, wäre eine entsprechende Baumaßnahme zur unterirdischen Einfassung des Containers wünschenswert. Darüber hinaus ist anzumerken, dass durch Platzierung der Container das optische Gesamtbild der sanierten Parkanlage sowie die Sicht auf die Denkmalgeschütze angrenzende Stadtkirche erheblich zerstört wird. Durch die beschriebene Baumaßnahme könnte das historisch geprägte Areal rund um die Stadtkirche deutlich aufgewertet werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 865 2021 Die Vorlage OF 182/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 134/6 Betreff: Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster Busbahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, die Regelung im Kreuzungsbereich Adolf-Haeuser-und Dalbergstraße/Leverkuser Straße dahingehend zu gestalten, dass die Busse ohne Vorfahrt gewähren zu müssen, den Busbahnhof bevorzugt verlassen können. Denkbar wäre eine Änderung der Vorfahrtsregelung oder die Installation einer Signalanlage, die dem ÖPNV Vorrang gewährt. Begründung: Der Busverkehr im Netz Höchst ist sehr verspätungsanfällig, oft fahren die Busse mit Verspätungen, die wiederum zu Anschlussverlusten führen. Bei der Ausfahrt aus dem Busbahnhof Höchst setzen die Busse oft weitere Minuten zu, da sie gegenüber dem oft starken Verkehr auf der Adolf-Haeuser-und Dalbergstraße wartepflichtig sind. Geeignete Maßnahmen würden in diesem Bereich eine deutliche Besserstellung des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr bewirken und dessen Attraktivität erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 651 2021 Die Vorlage OF 134/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 136/6 Betreff: Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die das Falschparken im Bereich der Melchiorstraße zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße effektiv verhindern, Als geeignete Möglichkeiten bieten sich an: - neben dichteren und kontinuierlichen Kontrollen durch die Verkehrspolizei: - wo möglich die Bepflanzung der entsprechenden Bereiche oder - die Anbringung von Pollern Begründung: Im Bereich der Melchiorstraße von der Königsteiner Straße bis zur Albanusstraße besteht absolutes Halte- und Parkverbot. Gelegentliche Kontrollen konnten bisher nicht verhindern, dass täglich die Bürgersteige vollgeparkt werden (siehe Fotos). Anwohner*innen beklagten sich schon mehrmals über diesen unhaltbaren Zustand: Rollstuhlfahrer*innen und Kinderwagen müssen regelmäßig auf die Straße ausweichen, weil der Bürgersteig nicht benutzt werden kann. Für Radfahrer*innen ist die Straße dann zu eng. Gegenüber dem Büro der Ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes (Melchiorstraße 5) wird die sog REWE-Garage regelmäßig zur Anlieferung von Waren genutzt. Ebenfalls regelmäßig stehen Fahrzeuge links neben der Garage im Parkverbot. Sie behindern damit die Zu- bzw. Ausfahrt des Lieferverkehrs, was zu komplizierten und nicht ungefährlichen Wendemanövern, die gefährlich nahe an das Büro der Ambulanten Pflege des Frankfurter Verbands heranreichen, führt. Auch die Müllabfuhr, Feuerwehr und größere Rettungsfahrzeuge werden behindert. Es ist höchste Zeit, dass hier, im Sinne und zum Schutz von Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Anwohner*innen , Radfahrer*innen sowie den Beschäftigten der angrenzenden Büros und Läden Abhilfe geschaffen wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 652 2021 Die Vorlage OF 136/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um drei Fotos ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2021, OF 90/6 Betreff: Höchst: Verkehrssituation rund um den Dalbergkreisel Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Areal rund um den Dalbergkreisel häufig zugeparkt wird und es häufig zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommt? 2. Welche Maßnahmen werden gegen das "verkehrswidrige Abstellen" (häufig zum Abholen von Speisen benachbarter Gastronomiebetriebe) getätigt, um einen etwaigen Stau sowie eine damit zusammenhängende Blockade der Radwege zu verhindern? 3. Sind bauliche Maßnahmen denkbar, die ein Abstellen von Kfz unterbinden? Begründung: Der Dalbergkreisel stellt ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Frankfurter Westen dar. Durch das benannte Areal führen mehrere Buslinien. Zusätzlich stellt der Kreisel ein wichtige Straßenpassage dar, die häufig von Rettungskräften befahren wird. Es sollte daher angestrebt werden, dass das oben genannte Areal stets befahrbar ist und der Verkehrsstrom nicht durch Verkehrsbehinderungen (kurzzeitig abgestellte Kfz) unterbrochen wird (u.a. Vermeidung von Verspätungen im ÖPNV). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 81 2021 Die Vorlage OF 90/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff, im Antragstenor als auch in der Begründung der Dalbergkreisel um die Dalbergstraße ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 31/1 Betreff: Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Warnbeschilderung für Fahrzeuge, die von der Battonnstraße kommend in Richtung Süden in die Kurt-Schumacher-Straße abbiegen, vor geradeaus in Richtung Osten fahrenden Straßenbahnen anbringen zu lassen. Begründung: An der Kreuzung Battonnstraße / Kurt-Schumacher-Straße kommt es im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" mehrmals täglich zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen, wie zuletzt am 07.05.2021, als sogar der Einsatz zweier Rettungswagen notwendig war. Insbesondere ortsunkundige Autofahrende wissen nicht, dass beim Rechtsabbiegen Straßen-bahnen den Weg kreuzen und Vorrang haben. Weder ein Warnschild noch ein Andreaskreuz weisen Autofahrerende darauf hin. Straßenbahnen werden immer wieder zu Vollbremsungen gezwungen, was schnell zu Verletzungen bei Fahrgästen führen kann. Foto: Andreas Laeuen Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 192 2021 Die Vorlage OF 31/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 7/11 Betreff: Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Abs.3 S.2 Ziffer 6 GO der Ortsbeiräte auf: eine Bremsschwelle in Höhe der Birsteiner Str. 1-3, bei der Einfahrt in die 30er-Zone anzubringen. Begründung: Das Straßenverkehrsamt hatte in einer Hau-Ruck Aktion, ohne Anhörung des Ortsbeirats, angeordnet, alle "Anlieger Frei" Kennzeichnungen für die gesamte 30er-Zone zu entfernen. Die Folge ist erheblich mehr und besonders zu schneller zusätzlicher Verkehr in der Birsteiner Straße. Die Straße wird benutzt um schneller voranzukommen und um den Linienbus zu umfahren. Bevor die Beschränkungen aufgehoben wurden, waren bei einer dauerhaften Messung durch das Ordnungsamt, bereits über ein Drittel der Fahrzeuge zu schnell und im ahndungsfähigen Bereich für Ordnungswidrigkeitsanzeigen (inkl. Toleranzgrenze). Passiert ist bis heute nichts. Das Abhängen der "Anlieger Frei" Beschilderung führte zu weiteren massiven Problemen und großen Unmut bei den Bürgern. Alternativen für die Bürger wurden nicht aufgezeigt. Weder, wie dem zusätzlichen Schleichverkehr durch das Wohngebiet zu begegnen sei, noch wie dem plötzlichen nächtlichen LKW-Verkehr und den sonstigen aus dem Industriegebiet kommenden Fremd-Parkern "Herr zu werden" ist. Dem Wunsch des Ortsbeirats, einen gemeinsamen Termin zur Besprechung, der dort seit Jahren brach liegenden Straßenverkehrsthemen zu erhalten, sind abgewiesen worden. Dies mit dem Grund, es bestünde dafür keinerlei Notwendigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 9 2021 Die Vorlage OF 7/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 1506/6 Betreff: Höchst: Beliebter Höchster Markt soll bleiben, wie er ist/Kontrollen am Markt verstärken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, keine Veränderungen am beliebten und von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommenen Höchster Markt vorzunehmen. Zudem wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Regelmäßige Kontrolle und Wartung des öffentlichen WCs. 2. Regelmäßige Kontrolle des Marktplatzes und des Brüningbrunnens durch die FES auf illegale Müllablagerung, vor allem vor Marktbeginn. 3. Dauerhafte Beseitigung der Schlaglöcher und Stolperfallen auf dem Markt. 4. Begrenzung der Parkdauer zu Marktzeiten auf 90 Minuten. 5. Verstärkte Kontrolle gegen illegal parkende Fahrzeuge. 6. Ausschilderung der Parkmöglichkeiten in der Nähe des Höchster Markts mit dem Hinweis "Höchster Markt". Alle Maßnahmen sind mit den Marktbeschickern und der AG Höchster Markt im Vorfeld abzustimmen. Begründung: Der Höchster Markt wird seit vielen Jahren gut angenommen und ist zu Marktzeiten, vor allem samstags, ein beliebter Treffpunkt und eine regionale Einkaufsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger aus den westlichen Stadtteilen und der Umgebung. Dies soll nicht durch einschränkende Anordnungen verändert werden. Um die Situation rund um den Markt positiv zu gestalten, müssen aber verschiedene Maßnahmen, wie z.B. verstärkte Kontrollen, ergriffen werden. Dabei ist es wichtig, dass dies im Einvernehmen mit dem Marktbeschickern und der AG Höchster Markt geschieht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.02.2021, OF 1493/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2021 1. Die Vorlage OF 1493/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1506/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Höchster Markt" lautet, und dass Satz 1 und Ziffer 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1493/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigung rund um den Marktplatz während der Marktzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verminderung des Kfz-Verkehrs rund um den Höchster Marktplatz während der Marktzeiten durch die folgenden Maßnahmen umsetzbar und sinnvoll ist: 1. a) Sperrung der Antoniterstraße zwischen Melchiorstraße und Höchster Markt b) Sperrung der Justinuskirchstraße zwischen Alt-Höchst und Melchiorstraße c) Barriere am Ende der Schleifergasse zur Justinuskirchstraße hin 2. Beschilderung alternativer Parkmöglichkeiten am Mainufer und im Parkhaus Höchst mit explizitem Hinweis "Parken Markt" von den Zulaufstraßen her 3. Erarbeiten eines Gesamtkonzepts zur Steigerung der Attraktivität des Markts unter Nutzung der freiwerdenden Flächen. Begründung: Bei Marktbeschickern wie Kunden herrscht große Unzufriedenheit über die Verkehrssituation rund um den Marktplatz. Bemängelt wird insbesondere der extreme Parkplatzsuchverkehr, verbunden mit Rücksichtslosigkeit gegenüber Fußgänger*innen und massiven Behinderungen und Gefährdungen durch falsch parkende Fahrzeuge. Die AG Höchster Markt hat unter der Leitung des Stadtteilmanagements mehrere Varianten geprüft, den Verkehr wenigstens zwischen Markthalle und Marktplatz an den Markttagen zu unterbinden. Dies jeweils unter Aufrechterhaltung der Zufahrt und einer gewissen Menge an Parkplätzen im unmittelbaren Bereich des Marktplatzes. Die Prüfung mit den zuständigen Behörden hat ergeben, dass aus verschiedenen Gründen keine dieser Varianten umzusetzen ist. Im Wesentlichen wegen negativer Auswirkung auf die Standverteilung des Marktes selber und auf die resultierende Verkehrsführung im Stadtteil. Die Varianten hätten zwar den Verkehr zwischen Markthalle und Platz unterbunden, jedoch wären Sie keine Lösung gegen das rigorose und rücksichtslose Falschparken rund um den Platz. Es kristallisiert sich in der AG, insbesondere bei der Kundenseite, die Idee heraus, den Verkehr während der Markttage komplett aus dem Gebiet rund um den Marktplatz heraushalten zu wollen und stattdessen vorhandene Parkplätze, z.B. am Mainufer oder im Parkhaus anzubieten. Von den o.g. vorgeschlagenen Sperrungen wären keine wichtigen Durchgangsstraßen betroffen. Hintergrund ist insbesondere, über die Erhöhung der Aufenthaltsqualität eine positive Kettenreaktion in Gang zu setzen: Wohlfühlen, neue Kundenkreise, längere Aufenthaltszeit, mehr Umsatz. Insbesondere junge Käufergruppen, die heute leider noch wenig auf dem Markt vertreten sind, aber für dessen Zukunft bedeutend sind, sind nicht mehr so auto-affin und legen mehr Wert auf ein schönes Ambiente. Wenn der Markt eine Zukunft haben soll, dann müssen jetzt neue Zielgruppen an diese schöne Form des Einkaufens herangeführt werden. Die aktuelle Situation auf dem Höchster Marktplatz ist jedoch weit entfernt von Wohlfühlambiente. Dies hat verschiedene Ursachen, eine wesentliche ist der überbordende fließende und ruhende Verkehr, der während der Markttage zu einem hohen Anteil aus Parkplatzsuchverkehr besteht und neben den Konfliktsituationen auch zu Lärm- und Abgasbelästigungen führt. Es gibt in Frankfurt keinen weiteren Markt, der direkt auf oder neben dem Verkaufsplatz Parkplätze anbietet. Beispielsweise haben die Märkte Konstablerwache, Südbahnhof, Kaiserstraße, Schillerstraße trotzdem, oder gerade deshalb, großen Erfolg. Die Umsetzung der skizzierten Sperrung für den Kfz-Verkehr muss zwingend mit zusätzlichen Angeboten, Außengastronomie, Grün- und Aufenthaltsflächen einher gehen, also einem zu planenden Gesamtkonzept, das über das Stadtteilmanagement und die AG Markt erarbeitet werden kann. Eine Verkehrsberuhigung ohne Begleitung von Attraktivierungsmaßnahmen würde Leerflächen zurücklassen, die nicht zielführend sind. Dabei soll der Markt seinen Charakter als Erzeugermarkt grundsätzlich erhalten. Bildquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2021, OF 1506/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2021 1. Die Vorlage OF 1493/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1506/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Höchster Markt" lautet, und dass Satz 1 und Ziffer 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 624/8 Betreff: Schließung und Umwidmung des Grillplatzes Hadrianstraße Vorgang: ST 2092/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Grillplatz Heddernheim/Hadrianstraße zu schließen und ihn nicht mehr in der Liste der städtischen Grillplätze zu führen. Die Fläche, die bereits als Arboretum/Baumpflanzung verschiedenartiger Gehölze angelegt ist, wird als reine Grünfläche aufgewertet. 2. zu prüfen, welche weiteren Baumarten dort noch angepflanzt werden können. Begründung: Auf dieser Fläche besteht bekanntermaßen seit langem ein Widerspruch zwischen Naturschutz/Naherholung und Grill-Nutzung, die speziell im Sommer die schöne Baumpflanzungsanlage erheblich strapaziert. Weder ist es gelungen, das Abfallproblem in den Griff zu bekommen, noch sind die vom Magistrat anfänglich zugesagten "Parkwächter" zum Einsatz gekommen. Der Schutz der Grünfläche wird vom Ortsbeirat im Interesse aller Naherholungsfreunde, die das Niddagebiet aufsuchen, höher gewertet als ihr Nutzen für Grillpartys. Flächen für ein schönes Picknick gibt es im ganzen Frankfurter Niddabereich. Auch verfügt die Stadt über weitere acht Grillplätze. Die seit Jahren debattierte Schließung des Grillplatzes kann nicht von einer negativen Entscheidung in einem anderen Ortsbezirk über eine mögliche Ersatzfläche abhängig gemacht werden. Deswegen ist es jetzt Zeit, eine Entscheidung zu treffen, da auch das zuständige Fachamt in seiner letzten Stellungnahme daran erinnert. Zudem schlägt der Ortsbeirat Neuanpflanzungen innerhalb des Arboretums vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2092 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7173 2021 Die Vorlage OF 624/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Abschnitt an den Antragstext angefügt wird: "3. eine Schautafel mit Erklärungen zum Arboretum aufzustellen und bei jedem Baum des Arboretum aufzustellen und bei jedem Baum des Arboretums eine Tafel aufzustellen, den Namen und das Verbreitungsgebiet aufführt. 4. in der Nähe weiter nach einer geeigneten Ersatzfläche für einen Grillplatz zu suchen." Abstimmung: CDU, SPD, und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 621/8 Betreff: Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, im Rahmen des Digitalpaktes in Frankfurt wurde W-LAN und eine entsprechende digitale Ausstattung der Frankfurter Schulen versprochen. Wenige Tage vor dem Ende der Winterferien ist in den Ernst-Reuter-Schulen hiervon nichts zu sehen. Weder W-LAN noch die versprochenen Smartboards wurden bislang eingerichtet/geliefert. Deshalb fordern wir die zuständigen Stellen auf, - die versprochenen 50 Smartboards für den Distanzunterricht bzw. das Aussetzen der Präsenzpflicht der Schüler*innen unverzüglich zur Verfügung zu stellen - die Daten- und Sprachübertragung zwischen Laptops/Notebooks/PCs und Smartboards mittlels W-LAN und/oder Bluetooth Connecting Points sicherzustellen Begründung: Wechsel- und Distanzunterricht in Zeiten des Lockdowns ist nur möglich, wenn die entsprechende Technik zeitnah und funktionsfähig zur Verfügung gestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7172 2021 Die Vorlage OF 621/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1452/6 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern Vorgang: OM 5051/19 OBR 6; ST 85/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, unabhängig von dem in ST 85/2020 erwähntem Verkehrsversuch in der Taubenstraße, nun endlich den Radfahrstreifen zwischen dem Dalbergkreisel und der Zuckschwerdtstraße in der Kasinostraße und der Emmerich-Josef-Straße gegen haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge baulich abzusichern. Sollte dies nicht möglich sein, soll bitte wenigstens die Kontrolldichte so erhöht werden, dass eine abschreckende Wirkung erzielt wird. Begründung: An der Situation hat sich seit dem Antrag OM 5051/2019 und der daraus folgenden Auskunft des Magistrats ST 85/2020 nichts geändert. Nach wie vor wird der Radfahrstreifen zum Parken missbraucht und eine sichere Nutzung des für den Radverkehr gedachten Weges ist nicht möglich. Abbildung 1 : Foto mit Blick vom Dalbergkreisel in Richtung Kasinostraße | Quelle Twitter @MRSCHMBRGR (Einverständnis liegt vor) Abbildung 2: Foto mit Blick vom Dalbergkreisel in Richtung Kasinostraße | Quelle Twitter @MRSCHMBRGR (Einverständnis liegt vor) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5051 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 1452/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7119 2021 Die Vorlage OF 1452/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 1412/6 Betreff: Höchst: Briefkasten in der Höchster Altstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an die Post AG zu schreiben mit der Bitte, prüfen zu lassen, ob nicht doch in der Höchster Altstadt, zum Beispiel an der Ecke Bolongarostraße/Wed ein Briefkasten aufgestellt werden kann, um den oft älteren Altstadtbewohnern weite Wege zu ersparen. Begründung: Die Bitte wird von der Bürgervereinigung Höchster Altstadt an den Ortsbeirat heran getragen und verdient Unterstützung. Auch wenn es heute so ist, dass ein Teil der Menschen kaum noch Briefe per Post verschickt und fast nur noch elektronische Medien nutzt, gibt es doch noch auch einen Teil, gerade ältere Menschen, die sehr wohl noch die alten Wege nutzen möchten und man sollte diesen Menschen das auch zugestehen. Es sollte auch in dieser Frage niemand zurück gelassen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 940/3 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, über das Amt für Wohnungswesen in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, 1. dass in den Mietspiegel 2022 Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Karten-Übersicht erkennbar markiert werden, 2. dass für Wohnungen in Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 bzw. 0,96 € / m2 (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildalle, die Höhenstr., die Eschersheimer Landstr., die Friedberger Landstr., die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage": die Eschersheimer Landstr. zwischen Heinestr. und Holzhausenstr. (die Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstr., Friedberger Landstr., Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100% aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7211 2021 Die Vorlage OF 940/3 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Vorgang: OF 894/20 OBR 3 Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Für die 4 Stellplätze zwischen Rotlintstr. und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das Eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstr. und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 3. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 4. Durch Tempo 30 Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6862 2020 Die Vorlage OF 932/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 317/16 Betreff: Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts, geordnete Verhältnisse amtlich herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keinster Weise der in der B194 gegeben Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch und der Grundwasserschutz ist hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser, und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2020 1. a) Die Vorlage B 194 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 317/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2020, OF 1293/6 Betreff: Höchst: Fahrradbügel Dalbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, anstatt von den bestehenden Pollern, 2-3 Fahrradbügel auf dem Gehweg in der Dalbergstraße, in Höhe Hausnummer 1, zu montieren. Siehe beigefügtes Foto! Begründung: Dort sind eine Zahnarztpraxis, die Augenklinik und weitere Geschäfte, aber es fehlt eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder in der Nähe. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.03.2020, OF 1286/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5969 2020 1. Die Vorlage OF 1286/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1293/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1293/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 311/16 Betreff: Optische und ökologische Aufwertung der Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte Der OBR möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Grünflächen auf der Leuchte optisch und ökologisch aufzuwerten. Teile der Flächen bieten sich zur Anpflanzung von Vogelgehölzen an. Eine bunte Mischung einheimischer Wildblumen hilft als Nahrung den rar gewordenen Bienen ebenso wie sie für das menschliche Auge schön ist. Ausgelegtes Totholz wird gerne als Insektenhotel angenommen werden, und, sofern es unmittelbar an den asphaltierten Wendeflächen platziert wird, auch nicht beim Mähen stören. Um die wichtige Funktion als Fußgängerquerang über die "Hundewiesen" für die Nutzer angenehmer zu gestalten, sollte schließlich an einer Stelle im Bereich zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 noch eine rund 50cm breite Fläche mit Pflasterplatten belegt werden. Begründung: Die Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte sind derzeit alles andere als attraktiv. Weder blühen hier Blumen als Farbtupfer in der Landschaft, noch können diese Flächen für irgendeine Form von Erholung für Anwohner genutzt werden. Einzig als Hundewiese stehen diese Flächen hoch im Kurs, was im Umkehrschluss auch dazu führt, dass die Menschen sie nicht zum Queren der Straße nutzen, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Es ist dringend an der Zeit, mehr aus diesen Flächen zu machen. Für den Anbau von Vogelsträuchern, das Auslegen von Totholz und anderen Nistmöglichkeiten für Insekten bieten sich insbesondere Teile der Flächen zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6049 2020 Die Vorlage OF 311/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2020, OF 1286/6 Betreff: Höchst: Fahrradbügel Dalbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 2-3 Fahrradbügel auf dem Gehweg in der Dalbergstraße Nähe Hausnummer 2, zu montieren. Begründung: Dort ist eine große Zahnarztpraxis, die Augenklinik und weitere Geschäfte, aber es fehlt eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder in der Nähe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.05.2020, OF 1293/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5969 2020 1. Die Vorlage OF 1286/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1293/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1293/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1202/6 Betreff: Höchst: Gehweg an der Melchiorstraße wieder benutzbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin einzuberufen um zu klären, wie der Gehweg an der Melchiorstraße (Bereich Höhe Hausnummer 10) soweit frei gehalten werden kann, dass er wieder nutzbar ist. Begründung: In dem Bereich besteht eigentlich absolutes Halteverbot. In der Praxis parken aber ständig Autos in dem Bereich und zwar so eng an den Häusern, dass der Gehweg oft nicht mehr benutzbar ist. In der Melchiorstraße 10 befindet sich eine Beratungsstelle der Jugend- und Drogenberatung Höchst, vae e.V. Das Team der Beratungsstelle wandte sich an den Ortsbeirat mit einer deutlichen Schilderung der Situation, die so eskaliert ist, dass es selbst für Menschen ohne Behinderung schon schwierig wird, überhaupt nur aus dem Haus kommend einen Weg zu finden. Die Beratungsstelle hat eigentlich einen barrierefreien Zugang, dieser ist dann aber durch die parkenden Autos nicht erreichbar. Auch für die Anwohner*innen ist der Zugang zu ihren Häusern so blockiert, dass es mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator oft nicht möglich ist, die Hauseingänge zu erreichen. Da es bekanntermaßen an Personal für eine wirklich effektive Überwachung mangelt, sollten bauliche Maßnahmen ergriffen werden. Diese lassen sich erfahrungsgemäß am besten im Rahmen eines Ortstermins festlegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 1202/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5690 2020 Die Vorlage OF 1202/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 1201/6 Betreff: Parksituation Melchiorstraße 10 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten einen Ortstermin zu organisieren. Bei diesem Termin soll die Situation vor der Liegenschaft Melchiorstraße 10 erörtert werden mit dem Ziel die Situation zu verbessern. Begründung: Die Jugend- und Drogenberatung Höchst hat sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte um Hilfe bei der Parksituation vor der Beratungsstelle. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1201/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 1139/6 Betreff: Brüningbrunnen Der Verein für Geschichte und Altertumskunde e.V. - 1894 ist an den Ortsbeirat mit dem Vorschlag herangetreten den Brüningbrunnen vom Höchster Marktplatz in die Rudolf-Schäfer-Anlage zu verlegen. Um diesen Vorschlag näher bewerten zu können benötigt der Ortsbeirat einige Informationen. Da weder der Marktplatz noch die Rudolf-Schäfer-Anlage sein ursprünglicher Standort waren, käme auch eine Verlegung an seinen ursprünglichen Standort auf den Höchster Schloßplatz in Frage, oder ein Verbleib am jetzigen Standort. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Was würde eine komplette Sanierung des Brüningbrunnens am jetzigen Standort kosten? 2. Was würde eine Verlegung auf den Höchster Schloßplatz an den Standort des jetzigen Brunnens kosten, mit Herstellung der Einrichtungen für fließend Wasser? 3. Was würde eine Verlegung in die Rudolf-Schäfer-Anlage kosten, mit Herstellung der Einrichtungen für fließend Wasser? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1446 2019 Die Vorlage OF 1139/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2019, OF 1116/6 Betreff: Fahrradabstellanlage am Höchster Markt Vorgang: OM 2083/17 OBR 6; ST 256/18; OM 2954/18 OBR 6; ST 2025/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, rechts neben dem Treppeneingang zur Höchster Markthalle eine zusätzliche Fahrradabstellanlage zu errichten. Begründung: Bei einem Ortstermin am 25.02.2019 wurde vereinbart, dass auf der Ecke Melchior/Antoniterstraße die Litfaßsäule entfernt und durch eine Fahrradabstellanlage ersetzt wird. Leider fehlt dafür noch die Zustimmung der Deutschen Stadtmarketing (DSM). Zwischenzeitlich hat sich gezeigt dass der Bedarf an Fahrradstellplätzen größer ist, daher schlägt der Ortsbeirat den Bereich rechts neben dem Treppeneingang zur Höchster Markthalle als weiteren Standort vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.07.2019, OF 1051/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2083 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 256 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2954 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2025 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5034 2019 1. Die Vorlage OF 1051/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1116/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Fahrradabstellanlage" durch das Wort "Fahrradständer" ersetzt wird, im Antragstenor nach dem Wort "gebeten," die Worte "in Absprache mit den Marktbeschickern" eingefügt werden und sowohl im Antragstenor als auch im ersten Satz der Begründung das Wort "eine" zu streichen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 1110/6 Betreff: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße absichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radfahrstreifen zwischen dem Dalbergkreisel und der Zuckschwerdtstraße auf der Kasinostraße sowie der Emmerich-Josef-Straße dort, wo er auf gleicher Höhe mit der Fahrbahn liegt, gegen haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge abzusichern. Begründung: Da dieser Radfahrstreifen gegen die Fahrtrichtung des Autoverkehrs verläuft, gibt es keinerlei Ausweichmöglichkeiten für Radfahrer, wenn sich haltende oder parkende Kraftfahrzeuge darauf befinden. Das führt schnell zu gefährlichen Situationen. Leider hält auch die erst vor relativ kurzer Zeit aufgebrachte rote Markierung Autofahrer nicht davon ab, ihre Fahrzeuge dort abzustellen. Deshalb ist eine Sicherung des Radfahrstreifens möglichst zur Fahrbahnseite hin erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5051 2019 Die Vorlage OF 1110/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2019, OF 1079/6 Betreff: Höchst, Nied und Unterliederbach: Parksündern durch bauliche Maßnahmen entgegenwirken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Emmerich-Josef-Straße (Stadtteil Höchst) zwischen der Königsteiner Straße und dem Parkplatz der Kasinostraße (Andreasplatz) auf Seiten der Deutschen Bank-Filiale, kleine Betonblöcke auf den Rand des Bordsteines zu legen, sodass ein Parken auf der "linken Seite" nicht weiter möglich ist. Vor dem Haus im Nieder Kirchweg 39 (Stadtteil Nied) ist eine Bushaltestelle. Hinter dem markierten Parkplatzstreifen, auf der Grenzmarkierung und dahinter im Busbereich, parken leider öfters Fahrzeuge. Auch vor dem Haus Nieder Kirchweg 31 wurde eine ähnliche Situation gemeldet. Dort parken sie sogar teilweise auf dem Radweg. Fahrradbügel (oder Poller) könnten diese ärgerliche Situation beheben und sollen daher bitte angebracht werden. Vor den Eingang der Euckenstraße 36 bis 38 (Stadtteil Unterliederbach) wird gebeten, Fahrradbügel (oder Poller) aufzustellen, damit die Müllabfuhr die großen Mülltonnen auch mit Sicherheit entleeren kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4868 2019 Die Vorlage OF 1079/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.07.2019, OF 1051/6 Betreff: Höchster Markt - autofrei Vorgang: OM 3530/14 OBR 6; ST 30/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Umfahren des Höchster Marktes an den Markttagen zu unterbinden. Durch das Aufstellen von Absperrbarken an der Abzweigung der Antoniter- von der Melchiorstraße, kann der Parksuchverkehr rund um den Marktplatz mit einfachen Mitteln unterbunden werden. Begründung: Durch den Parksuchverkehr und die vielen verkehrswidrig abgestellten PKW kommt es rund um den Höchster Markt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die in der ST30 von 2015 angekündigte Erhöhung der Kontrolldichte des ruhenden Verkehrs, sowie das Ausbleiben einer Weiterentwicklung des "Verkehrskonzeptes Höchst" lassen keine Besserung der Situation erwarten. Für das Einkaufserlebnis "Höchster Markt" ist eine sichere und entspannte Atmosphäre wichtig. Für PKW stehen im Parkhaus Höchst und an der Batterie Parkplätze zur Verfügung. Das Errichten einer Fahrradabstellanlage wurde bereits an einem Ortstermin besprochen. Der Markt gehört den Fußgängern. Paragraf 2 zur Regelung des Marktwesens sieht hier den Magistrat in der Verantwortung: § 2 Marktbereich (1) Die Marktbereiche der Wochen- und Spezialmärkte werden vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main festgesetzt. (2) Der Gemeingebrauch an Flächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und im Marktbereich liegen, ist an Markttagen soweit beschränkt, wie es für den Betrieb der Märkte erforderlich ist ...." Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.09.2019, OF 1116/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3530 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 30 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5034 2019 1. Die Vorlage OF 1051/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1116/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Fahrradabstellanlage" durch das Wort "Fahrradständer" ersetzt wird, im Antragstenor nach dem Wort "gebeten," die Worte "in Absprache mit den Marktbeschickern" eingefügt werden und sowohl im Antragstenor als auch im ersten Satz der Begründung das Wort "eine" zu streichen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 652/9 Betreff: Genehmigung der bestehenden Main-Weser-Bahnlinie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm bekannt ist, ob eine Genehmigung für die bestehende Main-Weser-Bahn vorliegt. Begründung: Weder die Deutsche Bahn noch das Eisenbahnbundesamt konnten bislang das Vorliegen der Genehmigung bestätigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 652/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2019, OF 979/6 Betreff: Höchst: An der Kreuzung Hostatostraße/Justinuskirchstraße Poller durch Fahrradbügel ersetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das zuständige Amt beauftragen, an der Kreuzung Hostatostraße /Justinuskirchstraße Frankfurt - Höchst vorhandene Poller soweit wie möglich durch Fahrradbügel ersetzen. Begründung: An dieser Stelle wurden die schraffierten Straßenflächen größtenteils mit Pollern vor Falschparkern geschützt (siehe Bilder). An der nordwestlichen Ecke wurden bereits Fahrradbügel anstatt Poller verwendet. An den drei anderen Ecken ist es sicher möglich, zumindest einige Poller durch weitere Fahrradbügel zu ersetzen, die den gleichen Effekt erzielen und einen Zusatznutzen als Fahrradparkplatz haben. Es handelt sich um eine Geschäftsstraße mit vielen Kunden (zwei Sparkassen, Apotheke, ...). Hier bleibt den Menschen, die mit dem Fahrrad kommen, häufig nur die Möglichkeit, ihr Fahrrad auf dem Fußweg abzustellen, was wiederrum die Fußgänger beeinträchtigt. Zusätzlicher Parkraum für Fahrräder kann an dieser Stelle Abhilfe schaffen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4522 2019 Die Vorlage OF 979/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2019, OF 985/6 Betreff: Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten umsetzbar sind, um den zunehmenden Verkehr von Fußgängern und Radfahrern an der Nidda sinnvoll zu lenken. Insbesondere die beiden folgenden Varianten sollten geprüft werden: a) Fuß- und Radweg auf verschiedenen Uferseiten der Nidda. b) Verbreitung der Wege, um mehr Verkehr aufnehmen zu können. Begründung: Die Uferwege der Nidda, zwischen Höchst und Rödelheim, erfreuen sich im Sommer steigender Beliebtheit. Zusätzlich zum Freizeitverkehr von Fußgängern, Radlern, Elektrorollern und Joggern ist dies eine wichtige Verbindung im Radverkehrsnetz. Die vorhandenen Wege können dem zunehmenden Verkehr nicht gerecht werden. Weder das Spazierengehen noch das Radfahren kann nebeneinander erfolgen, da permanentes Überholen oder Gegenverkehr zum "Gänsemarsch" zwingt. Ein Gebiet mit einem so hohen Freizeitwert sollte mit entsprechenden Wegen ausgestattet sein. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4526 2019 Die Vorlage OF 985/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2019, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 1182/5 vom 04.03.2019 Betreff: Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 Vorgang: OA 90/16 OBR 5; V 41/16 OBR 5; ST 1182/16 Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 6 über den Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" zum Anlass, auf die noch immer unbefriedigende Verbindung für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen vom Gewerbegebiet "Gateway Gardens" Richtung Süden, also zum Terminal 2 und nach Mörfelden-Walldorf, hinzuweisen. Zwar hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1182 zugesagt, für den Fuß- und Radverkehr die bestehende Unterführung unter der BAB 3 zu nutzen, allerdings erst nach der Fertigstellung einer separaten Unterführung für ein im Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen. Dieses benutzt nämlich die bestehende Unterführung exklusiv, da die Stadt der Fraport AG eine entsprechende Gestattung eingeräumt hat. Die Stellungnahme ST 1182 beruht auf der Vorlage OA 90, für die die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Verfahren beschlossen hat. Damit ist die Angelegenheit aus dem Aufmerksamkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung verschwunden. Es ist keinerlei Fortschritt beim Bau der neuen Unterführung zu erkennen. Weder für den Magistrat noch für die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft gibt es bis jetzt einen handfesten Grund, sie zu bauen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine verbindliche Planung für die Öffnung der Unterführung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr vorzulegen. Die Planung soll auch die Rücknahme der o. g. Gestattung ohne den Bau einer separaten Unterführung berücksichtigen. Begründung: Seit Jahrzehnten besteht der Missstand, dass die wichtige, auch überregional bedeutsame Wegeverbindung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr gesperrt bleibt. Als "Gateway Gardens" zur Konversionsfläche wurde, bestand die Möglichkeit, dem abzuhelfen. Leider hat die Stadt lieber der Fraport die Exklusivrechte für die Unterführung eingeräumt. Dies ist besonders ärgerlich, weil damit die Fraport ihr Hoheitsgebiet erneut weiter nach Frankfurt hinein verlagert hat. Das Gewerbegebiet "Gateway Gardens" wurde mit der Maßgabe entwickelt, den motorisierten Individualverkehr möglichst gering zu halten. Etwa eine viertel Milliarde Euro wird in die S-Bahn-Verbindung investiert. Da erscheint es geradezu lächerlich, nicht die wenigen Tausend Euro in die Hand zu nehmen, um die Unterführung zu öffnen und so zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität des Umweltverbundes beizutragen. Gateway Gardens: Derzeit gesperrte Autobahnunterführung Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 41 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1182 Anregung vom 04.11.2016, OA 90 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1180 Antrag vom 08.10.2019, OF 1436/5 Anregung vom 25.10.2019, OA 486 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 378 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.04.2019, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 378 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 6 = Zurückweisung, OA 378 = Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 378 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3910, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1182/5 Betreff: Neubau der Verkehrsstation Gateway Gardens hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Vorgang: OA 90/16 OBR 5; V 41/16 OBR 5; ST 1182/16 Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 6 über den Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" zum Anlass, auf die noch immer unbefriedigende Verbindung für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen vom Gewerbegebiet "Gateway Gardens" Richtung Süden, also zum Terminal 2 und nach Mörfelden-Walldorf hinzuweisen. Zwar hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1182/2016 zugesagt, für den Fuß- und Radverkehr die bestehende Unterführung unter die BAB 3 zu nutzen, allerdings erst nach der Fertigstellung einer separaten Unterführung für ein im Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen. Dieses benutzt nämlich die bestehende Unterführung exklusiv, da die Stadt der Fraport AG eine entsprechende Gestattung eingeräumt hat. Die o.a. Stellungnahme beruht auf der OA 90/2016, für die die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Verfahren beschlossen hat. Damit ist die Angelegenheit aus dem Aufmerksamkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung verschwunden. Es ist keinerlei Fortschritt beim Bau der neuen Unterführung zu erkennen. Weder für den Magistrat noch für die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft gibt es bis jetzt einen handfesten Grund, sie zu bauen. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat, die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, eine verbindliche Planung für die Öffnung der Unterführung unter die BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr vorzulegen. Die Planung soll auch die Rücknahme der o.e. Gestattung ohne den Bau einer separaten Unterführung berücksichtigen. Begründung: Seit Jahrzehnten besteht der Missstand, dass die wichtige auch überregional bedeutsame Wegeverbindung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr gesperrt bleibt. Als "Gateway Gardens" zur Konversionsfläche wurde, bestand die Möglichkeit, dem abzuhelfen. Leider hat die Stadt lieber der Fraport die Exklusivrechte für die Unterführung eingeräumt. Dies ist besonders ärgerlich, weil damit die Fraport ihr Hoheitsgebiet erneut weiter nach Frankfurt hinein verlagert hat. Das Gewerbegebiet "Gateway Gardens" wurde mit der Maßgabe entwickelt, den motorisierten Individualverkehr möglichst gering zu halten. Etwa eine Viertel Milliarde Euro wird in die S-Bahnverbindung investiert. Da erscheint es geradezu lächerlich, nicht die wenige Tausend Euro in die Hand zu nehmen, um die Unterführung zu öffnen und so zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität des Umweltverbundes beizutragen. Gateway Gardens: Derzeit gesperrte Autobahnunterführung Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 41 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1182 Anregung vom 04.11.2016, OA 90 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 378 2019 1. Die Vorlage B 6 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 378 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1182/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2019, OF 945/6 Betreff: Frankfurter Westen: Abfallbehälter an Haltestellen häufiger leeren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die entsprechenden Stellen der VfG aufzufordern, den Reinigungszyklus an den Haltestellen des ÖPNV zu verkürzen. Insbesondere überquellende Abfallbehälter sind immer wieder Grund für Beschwerden. Exemplarisch seien die Haltestellen Hostatostraße und Zuckschwerdtstraße in Höchst genannt. Das Problem zeigt sich jedoch an fast allen Haltestellen im Frankfurter Westen. Begründung: Die Bemühungen der Kampagne cleanffm, einen unsichtigeren Umgang mit dem Thema "Müll" zu erreichen, werden durch das Erscheinungsbild vieler Haltestellen zunichtegemacht. Um mehr Menschen vom sorgfältigen Umgang mit Müll zu überzeugen, ist eine ausreichende Kapazität der Müllbehälter unbedingt erforderlich. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4459 2019 Die Vorlage OF 945/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2019, OF 952/6 Betreff: Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Bereich vor der Kita St. Josef Höchst (Emmerich-Josef-Straße 14) so umzugestalten, dass das Wildpinkeln unmittelbar gegen den Außenbereich der Kita unterbunden oder zumindest stark erschwert wird. Begründung: Die Stelle unmittelbar vor der Kita hat sich insbesondere im Sommer 2018 zu einem Hotspot für Wildpinkler entwickelt. Fast jeden Morgen (manchmal auch mittags) waren deutlich sichtbare und riechbare menschliche Urinspuren vorhanden. Hinter dieser Pinkelstelle schließt unmittelbar das Außengelände der Kinder. Für die Kinder, aber auch für die Erzieherinnen ein unhaltbarer Zustand, der dringend verändert werden muss. Nicht nur aus geruchstechnischen Gründen, sondern auch unter hygienischen Gesichtspunkten sollte hier kurzfristig Abhilfe geschaffen werden. Bild 1 zeigt die Situation im Sommer 2018. Bild 2 ist die unmittelbare Gegenseite der Pinkelstelle im inneren des Kita-Geländes. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4465 2019 Die Vorlage OF 952/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2019, OF 905/6 Betreff: Bruno-Asch-Anlage: Alkoholkonsum in Gefahrenabwehrverordnung verbieten Vorgang: OM 3409/18 OBR 6; ST 2285/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung die Möglichkeit zu schaffen, in der Bruno-Asch-Anlage den Konsum von Alkohol zu verbieten und ein solches Verbot umzusetzen. Die in OM 3409 geforderten sozialen Angeboten und Maßnahmen für betroffene Menschen werden selbstverständlich weiter geführt. Begründung: Die Bruno-Asch-Anlage wurde aufwendig saniert und an die ursprüngliche Gestaltung wieder angeglichen. Der imposante Brunnen gegenüber der Einmündung der Albanusstraße wurde nach vielen Jahren wieder instandgesetzt. Die Grünanlage liegt inmitten eines dicht bebauten Teils von Höchst. Sie hat vor allem auch den Sinn, den Menschen eine Nacherholung zu bieten und Zeit vom Verweilen zu geben. Diese Funktion geht aber verloren, wenn einzelne Nutzer, die stark alkoholisiert sind und sich auch so verhalten, die übrigen Nutzer davon abhalten, in die Bruno-Asch-Anlage zu gehen. Daher ist es notwendig, diese schöne Grünanlage inmitten von Höchst wieder allen Menschen zurückzugeben und eine Grünanlage für alle Nutzer zu schaffen. Die Erfahrung zeigt, dass es dazu notwendig ist, den öffentlichen Konsum von Alkohol dort zu verbieten. Dies unterstützt auch die Anbieter von sozialen Angeboten und Maßnahmen, weil sie die Betroffenen auch mit Hinweis auf das Alkoholverbot ansprechen können. Bislang ist dort Alkoholkonsum erlaubt und kann nicht unterbunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3409 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2285 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 905/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 879/6 Betreff: Höchst: Fahrradschutzstreifen in der Leverkuser Straße/Ecke Bolongarostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den von der Bolongarostraße in die Leverkuser Straße führenden Fahrradschutzstreifen bis mindestens zur Emmerich-Josef-Straße weiter zu führen. Sollte dies nicht möglich sein, ist durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein für den Radverkehr sicheres Einfädeln in den Straßenbereich gewährleistet ist. Begründung: Der auf einer ehemals schraffierten Fläche angelegte Fahrradschutzstreifen führt von der Ampel in der Bolongarostraße an der Rudolf-Schäfer-Anlage in die Leverkuser Straße und endet dort vor einem Parkplatz, ohne dass für Autofahrer erkennbar ist, dass hier Radfahrer unvermittelt in die Straße einfahren müssen. Dies stellt für alle Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung dar. Der Fahrradschutzstreifen sollte deshalb möglichst bis zur nächsten Kreuzung weiter geführt oder der Radverkehr am Ende des Fahrradschutzstreifens sicher auf die Straße geführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4082 2018 Die Vorlage OF 879/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2018, OF 836/6 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Höchst: Brüningbrunnen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die nachhaltige Reinigung des Brüningbrunnens auf dem Höchster Marktplatz in den Haushalt 2019 einzuplanen. Begründung: Nachdem der Brunnen in 2018 erstmalig wieder einen ansehnlichen Wasserstrahl hervorgebracht hat, konnte die Reinigung mangels finanzieller Mittel nicht durchgeführt werden. Viele Höchster Bürger und Wochenmarktbesuchern aus der Region beschweren sich über den Zustand des Kulturdenkmals. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 330 2018 Die Vorlage OF 836/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2018, OF 787/6 Betreff: Höchst: Sitzgelegenheit für die Bushaltestelle "Höchst Bahnhof" errichten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der provisorisch errichteten Bushaltestelle "Höchst Bahnhof" in der Dalbergstraße Sitzmöglichkeiten und einen Witterungsschutz für die wartenden Fahrgäste zu errichten. Begründung: Fahrgäste, die derzeit an der Bushaltestelle "Höchst Bahnhof" auf den Bus warten, haben keine Möglichkeit, sich hinzusetzen und sind den Witterungsverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Insbesondere für ältere oder bewegungseingeschränkte Menschen erschwert dies die Wartezeit. Eine Sitzgelegenheit und eine Überdachung würde die Wartezeit für viele Fahrgäste erleichtern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3616 2018 Die Vorlage OF 787/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2018, OF 298/7 Betreff: Parkplatz: Friedhofsbesucher haben das Nachsehen Der Praunheimer Friedhofsparkplatz ist bekanntermaßen in einem maroden Zustand. Davon abgesehen sind die Parkplätze in den meisten Fällen von Nicht-Friedhofsgängern belegt. Die Stadt Frankfurt hat nun einen einzigen Stellplatz mit einem Schild "Friedhofsbesucher" gekennzeichnet. Weder der bauliche Zustand noch die Parksituation werden den Friedhofsbesuchern gerecht, gerade im Falle von Beerdigungen. Eine Lösung besonders für ältere und gehbehinderte Besucher sollte gefunden werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß 1. der ganze Parkplatz als Friedhofsparkplatz sichtbart gekennzeichnet wird. 2. regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. 3. der Parkplatz zeitnah grundsaniert wird. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3629 2018 Die Vorlage OF 298/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, BFF, REP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und FARBECHTE
Partei: REP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2018, OF 661/1 Betreff: B-Plan eingehalten? Vorgang: M 59/10; M 239/13 In zwei E-Mails von der Aurelis Real Estate Service GmbH vom 4.10.17 und 10.11.17 wird angekündigt, dass geplant ist den Europagarten zeitgleich mit der Bauabnahme in die Baulast der Stadt Frankfurt zu übergeben. In der M59 aus 2010 "1. Bebauungsplan Nr. 850 - Europaviertel West -Teilbereich 2" wird die größe der Parkfläche des Europagarten mit 55.100 qm angegeben. Weder in dieser Planung noch in der M239 aus 2013 "Bebauungsplan Nr. 850 Ä - Europaviertel West - Teilbereich 2 - 1. vereinfachte Änderung" war eine Bebauung innerhalb des Parks vorgesehen. Dennoch befindet sich am nördlichen Rand des Parks ein wohl als Verkaufspavillion mit Aussichtstrum errichtetes Gebäude welches überwiegend gastronomisch genutzt wird. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: - Wann erfolgt oder erfolgte die Übertragung der Baulast des Europagartens auf die Stadt Frankfurt? - Wie groß ist die Fläche des Parks? - Wie groß ist die Fläche die durch die derzeitige Nutzung (Gastronomie) der Öffentlichkeit nur eingeschränkt zur Verfügung steht? - Verstößt die Bebauung gegen den Bebauungsplan Nr. 850 Ä? - Ist beabsichtigt die Bebauung im Park zu belassen? - Wer trägt ggf. die Kosten für einen Rückbau und das Anlegen von Rasenflächen? - Entstehen an anderer Stelle im Bereich des B-Plans zusätzliche öffentliche Grünflächen zum Ausgleich? - Wer ist, nach der Übertragung der Baulast auf die Stadt, der Eigentümer des Bauwerks? - Welche Nutzung ist zukünftig von Seiten des Magistrats für das Bauwerk vorgesehen? - Rechnet der Magistrat mit Miet- oder Pachteinnahmen für das Gebäude? Wenn ja, in welcher Höhe? - Wird von Seiten des Magistrats daran gedacht, frei zugängliche öffentliche Toiletten zu re alisieren? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.04.2010, M 59 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 239 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 964 2018 Die Vorlage OF 661/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 745/6 Betreff: Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim Vorgang: ST 2308/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) das in der ST 2308 vom 24.11.17 angekündigte Nutzungskonzept zur Umgestaltung der Freifläche des Spielplatzes Coburger Weg dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. b) die während der Ortsbegehung am 27.6.2017 zugesagten Veränderungen der Verkehrswege im Umfeld des Platzes (Entfernung des Parkplatzes vor Haus Coburger Weg 58, Randeinfassung der Bäume als Schutz der Wurzelbereiche, Sperrmarkierungen in den Einmündungen Coburger Weg / Neu Zeilsheim) umzusetzen (s. auch Protokoll des Ortstermins vom 10.7.2017). Begründung: Zwölf Monate nach der Ortsbegehung am ehemaligen Spielplatz Coburger Weg hat sich leider nichts getan. Weder wurde das in der Stellungnahme des Magistrats zugesagte Nutzungskonzept entwickelt noch ein Planungsentwurf erstellt. Auch die Verbesserung der Verkehrswege durch Sperrmarkierungen wurde bisher nicht umgesetzt, was insbesondere die Entsorgungsfahrzeuge der FES immer wieder vor große Probleme stellt. Anlage 1 (ca. 207 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2308 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3404 2018 Die Vorlage OF 745/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2018, OF 753/6 Betreff: Höchst: Öffnung der Zuckschwerdtstraße in nördlicher Richtung prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße auch in nördlicher Richtung für Fahrzeuge, die von der Bolongarostraße kommen, zu öffnen. Begründung: Wer aus dem Bereich südlich der Bolongarostraße in Alt-Höchst nach Norden oder Westen will, muss bisher entweder einen ziemlich weiten Umweg über das Eck Bolongarostraße/Ludwig-Scriba-Straße fahren oder sich, was wohl in jüngerer Zeit verstärkt praktiziert wurde, einen Schleichweg durch enge Höchster Altstadtgassen (Storchgasse/Melchiorstraße) suchen. Anlässlich einer Diskussion über die Sperrung der Storchgasse durch einen Poller wurde der Vorschlag vorgetragen, ein Abbiegen nach links an der Kreuzung Bolongarostraße/Zuckschwerdtstraße zu ermöglichen. Bisher ist die Zuckschwerdtstraße in diesem Bereich Einbahnstraße in Richtung auf die Bolongarostraße. Der Vorschlag sollte sehr ernsthaft geprüft werden, auch unter Einplanung des Verlusts von Parkplätzen, da hier ein großes Potential zur Entspannung der Konfliktsituationen in Höchst besteht. Dieser Vorschlag ersetzt sicherlich nicht den Ansatz, für Höchst endlich ein komplettes Verkehrskonzept zu erstellen. Doch da dieses vermutlich noch lange auf sich warten lassen wird, immerhin wartet der Ortsbeirat ja nun schon viele Jahre auf ein Verkehrskonzept für Höchst, sollte diese Idee aber auf jeden Fall schon einmal geprüft und bewertet werden, zumal die Ergebnisse dieser Prüfung ja auch in die Arbeiten für ein Verkehrskonzept einfließen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.08.2018, OF 763/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 934 2018 Anregung an den Magistrat OM 3407 2018 1. Die Vorlage OF 753/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 763/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2018, OF 722/6 Betreff: Verkehrskonzept für Höchster Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, endlich ein umfassendes Verkehrskonzept für die Höchster Innenstadt zu erarbeiten. Dies soll mit Partizipation aller vor Ort Betroffenen geschehen. Begründung: Rund um die vehemente Debatte über die Setzung eines Pollers in einer Altstadtgasse hat sich gezeigt, wie schwierig die Verkehrssituation in der Höchster Innenstadt ist. Dies gilt sowohl für den fließenden als auch für den ruhenden Verkehr. Punktuelle Maßnahmen führen nur zu Verdrängung und zu strittigen Auseinandersetzungen unter den Betroffenen. Es ist hier Aufgabe der Stadt, einen Interessensausgleich zu erarbeiten und mit den BürgerInnen zu diskutieren. Auf frühere Forderungen des Ortsbeirats nach einem solchen Verkehrskonzept hin, hat sich der Magistrat leider immer weggeduckt. In der OM 4856 aus dem Jahr 2011 wurde vom Ortsbeirat gefordert: "Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrskonzept für den Bereich Melchiorstraße, Hilligengasse, Storchgasse und Emmerich-Josef-Straße zu entwickeln, um die unzumutbare und teilweise auch gefährliche Verkehrssituation zu beheben." Schon 2 Jahre später, am 12.04.2013 kam die Stellungnahme des Magistrats dazu (ST 522) in der zu lesen ist: "Bei den in der Anregung angesprochenen Straßen handelt es sich um das Kerngebiet von Höchst. Veränderungen in diesem Bereich haben daher entscheidenden Einfluss auf das gesamte Verkehrsgeschehen im Stadtteil. Eine separate Erstellung eines Verkehrskonzeptes für diese vier Straßen würde deshalb eine Überarbeitung des Stadtteilverkehrsplans aus dem Jahr 2003 erfordern." Diese Einschätzung des Magistrats war und ist völlig richtig. Leider sind den Worten keine Taten gefolgt, und deshalb wird es allerhöchste Zeit. Nicht nur die 2011 angesprochenen Strassen, sonder die komplette Innenstadt von Höchst braucht ein zeitgemäßes und konsistentes Verkehrskonzept. Und der Magistrat sollte jetzt damit beginnen, eher noch weiter Unfrieden in der Bevölkerung durch Einzelmaßnahmen produziert wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.05.2018, OF 696/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3213 2018 1. Die Vorlage OF 696/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 722/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 723/6 tätig zu werden und am Mittwoch, dem 20. Juni 2018, um 19.00 Uhr ins Foyer des Neuen Theaters Höchst zu einem Runden Tisch einzuladen, bei dem mit Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils Höchst ein Austausch über Grundzüge eines Verkehrskonzepts für die Höchster Altstadt stattfinden soll. Es besteht Einvernehmen, die Durchführung des Runden Tisches in der Tagespresse zu kommunizieren und einen Aushang im Schaukasten des Ortsbeirates vorzunehmen. b) Es wird darüber hinaus das Einvernehmen erzielt, dass durch die Ortsvorsteherin Vertreterinnen/Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) zu dem o. g. Runden Tisch eingeladen werden sollen. In diesem Zusammenhang soll die FES um eine fachliche Beurteilung des Sachverhaltes bezüglich des Pollers in der Storchgasse im Bereich der Liegenschaft mit der Hausnummer 15 gebeten werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2018, OF 699/6 Betreff: Höchst: Fahrradbügel im Kreuzungsbereich Hostatostraße/Albanusstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, an der Kreuzung Hostatostraße mit der Albanusstraße möglichst auf allen 4 schraffierten Sperrflächen Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: An dieser Kreuzung befinden sich Einzelhandelsgeschäfte und die Volksbank Frankfurt, jedoch keine ausreichende Möglichkeit, ein Fahrrad fest anzuschließen und vor Diebstahl zu sichern. Es gibt dort nur zwei Stangen mit Verkehrsschildern, die sich bedingt eignen aber schnell belegt sind. Geeignete sichere Abstellmöglichkeiten, die nicht die Fußgänger behindern, sind erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 699/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 699/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten Im Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2042 - OA 191/17 OBR 16 - heißt es u.a.: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im Vorliegenden Antrag OA 191 vom 24.10.2017 sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des OBR 16 klar aufgezeigt, dass a) Ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist, und b) Ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget dort implantiert werden kann. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 270 2018 1. Die Vorlage B 64 wird unter Hinweis auf OA 270 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 184/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 192/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, 1 GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Kenntnis) bei einer Enthaltung GRÜNE zu 2. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Zustimmung) bei Enthaltung 1 CDU und FDP
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2018, OF 674/6 Betreff: Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Schwarzbachstraße ab Alt Schwanheim in Richtung Schrimpegasse mit Pollern so zu verengen, dass trotz beidseitigem Halteverbot das widerrechtliche Parken nicht mehr möglich ist. Begründung: Weder die Müllabfuhr noch Rettungsfahrzeuge können bei widerrechtlichem Parken in die Schrimpegasse gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3102 2018 Die Vorlage OF 674/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 664/6 Betreff: Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entsprechende der Stellungnahme ST 256 folgende Fahrradabstellanlagen in Höchst zu errichten. 1. Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung des Mainufers zum Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund konnten die beiden in der Skizze gezeigten Standorte gefunden werden. Um keine zu große ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor. Dadurch können in der Nähe Brüningpark/Schiffsmeldestelle, als auch direkt am Aufgang zum Schlossplatz durch das Zolltor, Fahrräder sicher und trocken geparkt werden. Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche nicht für Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden kann. Fläche A: In unmittelbarer Nähe zur gut besuchten Gastronomie "Alte Schiffsanlegestelle". Aus dem Brüningpark kommend, in der Verlängerung des rechten Gehweges direkt links am Radweg. Fläche B: Am Rande der nicht mit PKW befahrbaren Fläche in unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang zum Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2. Am Höchster Marktplatz: Am Rand des Marktplatzes in direkter Nachbarschaft zum Ettinghausenplatz befindet sich, wie in der Skizze gezeigt, eine vermutlich städtische Fläche, welche zurzeit als Parkplatz dient (wie fast alle befahrbaren öffentlichen Flächen). Dieser Platz direkt an der Rückwand des Hauses Kronengasse 15 eignet sich für eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage, welche in diesem Gebiet nicht nur an den Markttagen dringend benötigt wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2018, OF 644/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2954 2018 1. Die Vorlage OF 644/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 664/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 664/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unter Berücksichtigung seiner Stellungnahme vom 09.02.2018, ST 256, Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz in Höchst errichtet werden können."; b) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die Ausführung ab "Am Rande des Marktplatzes . ." bis ". . dringend benötigt werden." wie auch die Planskizze gestrichen werden; c) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die beiden Sätze mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt werden: "Im Rahmen eines Ortstermins sollen mögliche Standorte für eine Fahrradabstellanlage am Höchster Marktplatz erörtert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 644/6 Betreff: Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer Vorgang: OM 2083/17 OBR 6; ST 256/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entsprechende der Stellungnahme ST256 folgende Fahrradabstellanlagen in Höchst zu errichten. 1. Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung des Mainufers zum Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund konnten die beiden in der Skizze gezeigten Standorte gefunden werden. Um keine zu große ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor. Dadurch können sowohl die Benutzer in der Nähe der Fähre, als auch direkt am Aufgang zum Schlossplatz durch das Zolltor, ihre Räder sicher und trocken parken. Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche nicht für Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden kann. Fläche A Erste Parkreihe, direkt an der Fähre. Hierzu muss der Behindertenparkplatz verlegt werden. Die Parkanlage verbraucht in etwa die Fläche eines PKW Stellplatzes. Fläche B Am Rande der nicht mit PKW befahrbaren Fläche in unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang zum Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2 Am Höchster Marktplatz: Am Rand des Marktplatzes in direkter Nachbarschaft zum Ettinghausenplatz befindet sich, wie in der Skizze gezeigt, eine vermutlich städtische Fläche, welche zurzeit als Parkplatz dient (wie fast alle befahrbaren öffentlichen Flächen). Dieser Platz direkt an der Rückwand des Hauses Kronengasse 15 eignet sich für eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage, welche in diesem Gebiet nicht nur an den Markttagen dringend benötigt wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.04.2018, OF 664/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2083 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 256 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2954 2018 1. Die Vorlage OF 644/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 664/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 664/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unter Berücksichtigung seiner Stellungnahme vom 09.02.2018, ST 256, Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz in Höchst errichtet werden können."; b) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die Ausführung ab "Am Rande des Marktplatzes . ." bis ". . dringend benötigt werden." wie auch die Planskizze gestrichen werden; c) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die beiden Sätze mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt werden: "Im Rahmen eines Ortstermins sollen mögliche Standorte für eine Fahrradabstellanlage am Höchster Marktplatz erörtert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2018, OF 531/1 Betreff: Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach dem Auslaufen des Bund-Länder Förderprogramm "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" Ende 2017, das Quartiersmanagement im Stadtteil Bahnhofsviertel in das Programm der "Aktiven Nachbarschaft" zu überführen. Die Entwicklungschancen des Gebiets sollen bewahrt und weiterentwickelt werden, hierfür ist das Programm sehr gut geeignet und hat sich in anderen Quartieren gut bewährt. Ein Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel soll den sozialen Zusammenhalt im Viertel fördern und durch gezielte Projekte zum Abbau von Konflikten und Spannungen und der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes beitragen. Das Quartiersmanagement soll auf vorhandene Strukturen aufbauen und eng mit den ansässigen Initiativen und Akteuren zusammenarbeiten, wie z.B. der Werkstatt Bahnhofsviertel des Fördervereins Bahnhofs- und Gutleutviertel. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein sozial schwacher Stadtteil mit besonderen Risikolagen. Der Benachteiligungsindex des Quartiers liegt mit 83,5 % im Frankfurter Sozialmonitoring 2017 deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt. Das Frankfurter Bahnhofsviertel steht seit Jahrzehnten im Fokus lokalpolitischer Überlegungen und bündelt auf engstem Raum sowohl die positiven Aspekte großstädtischer Vielfalt als auch nahezu sämtliche sozialen Problemstellungen eines großstädtischen Lebensraumes. Das Viertel steht im Fokus der Drogenpolitik der Stadt Frankfurt, umfasst die größte Toleranzzone im Sinne der Frankfurter Sperrgebietsverordnung, weist eine enorm hohe Arbeitsplatzdichte auf kleiner Fläche auf und ist zugleich Wohnort einer wachsenden hochgradig differenzierten Bewohnerschaft. Alle diese Funktionen stellen spezifische Ansprüche an den Sozialraum Bahnhofsviertel und alle Gruppen der Gesellschaft haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Raum. Selbstverständlich ist diese gemeinsame Teilhabe am öffentlichen Raum teilweise konfliktbehaftet und führt nicht nur, aber in besonderem Maße, zu Problemen mit den dort wohnenden Menschen. Der Stadtteil steht weiterhin vor großen Herausforderungen. Innerhalb eines Ankommens- und Durchzugsquartier für Neuzugewanderte besteht gleichzeitig eine hohe Dichte an Haushalten mit sozialen Problemlagen. Überdurchschnittlich ist die Arbeitslosenrate der Bewohnerschaft, 20 % erhalten existenzsichernde Mindestleistungen; dies betrifft insbesondere zwei von fünf Kindern. Obdachlosigkeit ohne Bezug von Leistungen ist hierbei nicht erfasst. Die Wanderungsrate ist auffällig hoch, von vier Einwohner*innen sind 2015 mehr als drei zu - oder weggezogen. 70 % der Menschen haben einen Migrationshintergrund, bei den Minderjährigen liegt der Anteil bei knapp 90%. Ende 2015 waren knapp 6% der Einwohner*innen des Quartiers Asylbewerber*innen, während es in Frankfurt insgesamt nur 0,6 % sind. Die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel wurde mit dem Projekt Stadtumbau im Bahnhofsviertel gefördert und erfolgreich ein Veränderungsprozess zur Umgestaltung des Viertel eingeleitet und umgesetzt. Vor einigen Jahren prägte die Diskussion über Leerstand und Verwahrlosung des öffentlichen Raums die öffentliche Wahrnehmung während heute die Kriminalität und mangelnde öffentliche Sicherheit die politische Diskussion prägen. Weder eine rein baulich orientierte Stadterneuerung noch rein ordnungspolitische motivierte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden können allein dazu beitragen die genannten Probleme zu lösen. Für die nachhaltige Entwicklung des Viertels ist eine Stärkung des sozialen Zusammenhaltes der vielfältigen Bewohnerschaft notwendig. Zugleich sind konkrete Projekte und Maßnahmen erforderlich um das Gemeinwesen und die Netzwerke im Bahnhofsviertel zu stützen und zu entwickeln. Es ist dabei zweckmäßig auf den vorhandenen Strukturen und Erkenntnissen aufzubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2883 2018 Die Vorlage OF 531/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "das Quartiersmanagement" durch "ein Quartiersmanagement", die Worte "in das Programm" durch " im Rahmen des Programms" sowie die Worte "zu überführen" durch "einzuführen" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2018, OF 530/1 Betreff: Quartiersmanagement Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, nach dem Auslaufen des Bund-Länder Förderprogramm "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" Ende 2017, das Quartiersmanagement im Stadtteil Bahnhofsviertel in das Programm der "Aktiven Nachbarschaft" zu überführen. Die Entwicklungschancen des Gebiets sollen bewahrt und weiterentwickelt werden, hierfür ist das Programm sehr gut geeignet und hat sich in anderen Quartieren gut bewährt. Das Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel soll den sozialen Zusammenhalt im Viertel fördern und durch gezielte Projekte zum Abbau von Konflikten und Spannungen und der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes beitragen. Das Quartiersmanagement soll auf vorhandene Strukturen aufbauen und eng mit den ansässigen Initiativen und Akteuren zusammenarbeiten, wie z.B. der Werkstatt Bahnhofsviertel des Fördervereins Bahnhofs- und Gutleutviertel. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein sozial eher schwacher Stadtteil mit besonderen Risikolagen. Der Benachteiligungsindex des Quartiers liegt mit 83,5 % im Frankfurter Sozialmonitoring 2017 deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt. Das Frankfurter Bahnhofsviertel steht seit Jahrzehnten im Fokus lokalpolitischer Überlegungen und bündelt auf engstem Raum sowohl die positiven Aspekte großstädtischer Vielfalt als auch nahezu sämtliche sozialen Problemstellungen eines großstädtischen Lebensraumes. Das Viertel steht im Fokus der Drogenpolitik der Stadt Frankfurt, umfasst die größte Toleranzzone im Sinne der Frankfurter Sperrgebietsverordnung. Es weist eine enorm hohe Arbeitsplatzdichte auf kleiner Fläche auf und ist zugleich Wohnort einer wachsenden hochgradig differenzierten Bewohnerschaft. Alle diese Funktionen stellen spezifische Ansprüche an den Sozialraum Bahnhofsviertel und alle Gruppen der Gesellschaft haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Raum. Selbstverständlich ist diese gemeinsame Teilhabe am öffentlichen Raum teilweise konfliktbehaftet und führt nicht nur, aber in besonderem Maße, zu Problemen mit den dort wohnenden Menschen. Der Stadtteil steht weiterhin vor großen Herausforderungen. Innerhalb eines Ankommens-und Durchzugsquartiers für Neuzugewanderte besteht gleichzeitig eine hohe Dichte an Haushalten mit sozialen Problemlagen. Überdurchschnittlich ist die Arbeitslosenrate der Bewohnerschaft. 20 % erhalten existenzsichernde Mindestleistungen; dies betrifft insbesondere zwei von fünf Kindern. Obdachlosigkeit ohne Bezug von Leistungen ist hierbei nicht erfasst. Die Wanderungsrate ist auffällig hoch, von vier EinwohnerInnen sind 2015 mehr als drei zu -oder weggezogen. 70 % der Menschen haben einen Migrationshintergrund, bei den Minderjährigen liegt der Anteil bei knapp 90%. Ende 2015 waren knapp 6% der Einwohnerinnen des Quartiers AsylbewerberInnen, während es in Frankfurt insgesamt nur 0,6 % sind. Die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel wurde mit dem Projekt Stadtumbau im Bahnhofsviertel gefördert und es wurde erfolgreich ein Veränderungsprozess zur Umgestaltung des Viertel eingeleitet und umgesetzt. Vor einigen Jahren prägte die Diskussion über Leerstand und Verwahrlosung des öffentlichen Raums die öffentliche Wahrnehmung, während heute die Kriminalität und mangelnde öffentliche Sicherheit die politische Diskussion prägen. Weder eine rein baulich orientierte Stadterneuerung noch rein ordnungspolitische motivierte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden können allein dazu beitragen die genannten Probleme zu lösen. Für die nachhaltige Entwicklung des Viertels ist eine Stärkung des sozialen Zusammenhaltes der vielfältigen Bewohnerschaft notwendig. Zugleich sind konkrete Projekte und Maßnahmen erforderlich um das Gemeinwesen und die Netzwerke im Bahnhofsviertel zu stützen und zu entwickeln. Es ist dabei zweckmäßig auf den vorhandenen Strukturen und Erkenntnissen aufzubauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2883 2018 Die Vorlage OF 530/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "das Quartiersmanagement" durch "ein Quartiersmanagement", die Worte "in das Programm" durch " im Rahmen des Programms" sowie die Worte "zu überführen" durch "einzuführen" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 460/1 Betreff: Gastronomie und Einzelhandel auf dem Tel-Aviv-Platz oder Kindertagesstätte In Nachbarschaftsforen und im Deutschen Architekturforum (http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showthread.php?t=7642&page= 57) wird darüber diskutiert, dass für das auf dem Tel-Aviv-Platz über dem Tunnelmund geplante Gebäude die Nutzung geändert werden soll. Auf der Plattform Competitionline (https://www.competitionline.com/de/projekte/66939) wird das Bauwerk wie folgt dargestellt: ". . Aktuell wird die Nutzung als KiTa favorisiert. Die Nachfrage und der Bedarf nach Kinderbetreuungseinrichtungen im Europaviertel ist extrem hoch. Die direkte Anbindung an die Wohngebiete, die entstehende Verkehrsfreiheit und die angrenzende Parklandschaften bieten optimale Voraussetzung für eine entsprechende Nutzung." Während in allen Planungen und Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern immer von Gastronomie und Einzelhandel in dem Gebäude gesprochen wurde, soll - so wird in diesen Foren berichten - jetzt eine internationale Kindertagesstätte einziehen. Mit dem Bau soll bereits Anfang 2018 begonnen werden. Die für das 4te Quartal 2017 den Bewohner_innen zugesagte Vorstellung der überarbeiteten Planung ist kommentarlos "ausgefallen". Die Wellen der Empörung ob der Entscheidung über die Nutzungsänderung schlagen hoch! Weder im Gallus noch im Europaviertel gibt es einen echten städtischen Platz. Dass KiTas benötigt werden, steht außer Frage, aber eine KiTa auf dem Tel-Aviv-Platz wäre das Ende des von den Bewohner_innen gewünschten Platzes und einer Belebung am Abend. Auch Familien benötigen nicht nur Wohnungen sondern eine funktionierende Nachbarschaft und Möglichkeiten zur Vernetzung im Umfeld. Ohne Plätze, Orte der Begegnung und Lokale "um die Ecke" entwickelt sich das Europaviertel mehr und mehr zu einer eintönigen Trabanten-Schlaf-Siedlung in der die Anonymität in der Nachbarschaft zunehmend Probleme schaffen wird. Gastronomie bietet sich an dieser Stelle geradezu an, wo man freie Sicht auf und über den Park und auf die Skyline der Stadt hat. Die zentrale Lage des Platzes im Schnittpunkt der Wegebeziehungen zwischen den Parks, an den Haltestellen der Stadtbahn sowie des Busses sowie des kleinen Einkaufszentrums, am Übergang von Gallus und Europaviertel ist wie geschaffen dafür, zu einem Ort der Begegnung zu werden. Diese Chance darf nicht durch unpassende Nutzungen vertan werden. Auf der Website für Wettbewerbe und Architektur competitionline wird gerade die spektakuläre Lage des Bauwerks angepriesen: "Das Bauwerk wird auf dem Tel-Aviv-Platz Frankfurt a.M. errichtet, welcher sich oberhalb der Unterführung der Europaallee befindet und direkt in den Europagarten übergeht. Es handelt sich um das einzige Bauwerk in dieser zentralen Sichtachse. Vom Westen wirkt das Gebäude als Brückenbauwerk, vom Osten wird es Teil der Platz- und Parklandschaften mit spektakulären Skylineblick." Diese Lage spricht für Gastronomie, Aufenthaltsmöglichkeiten für alle und nicht dafür "eine KiTa aufzustellen". Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Nutzung für das von der Eberhard-Horn-Designgruppe auf dem Tunnelmund / Tel-Aviv-Platz zu errichtende Quergebäude vorgesehen ist; 2. die Öffentlichkeit im Gallus und Europaviertel kurzfristig (z.B. durch Presseerklärungen) über den Sachstand zu informieren, um ggfs. Gerüchten entgegen zu treten; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der Magistrat gedenkt, den Ortsbeirat und die Bevölkerung von Gallus und Europaviertel in Entscheidungen einzubeziehen, die die Möglichkeiten zur Nutzung des Platzes berühren (z.B. Nutzung von Gebäuden/Anlagen u.ä.); 4. den Beginn des Baus des Quergebäudes sofort zu stoppen, wenn hier zwischenzeitlich eine Umplanung des Gebäudes und/oder Änderungen gegenüber der bisher gegenüber dem Ortsbeirat und den Bürger_innen kommunizierten Nutzung veranlasst wurde. Den Bausünden und Fehlplanungen, die das Europaviertel auszeichnen, sollte hier nicht noch eine weitere hinzugefügt werden! Begründung: Im deutschen Architekturforum diskutieren i.d.R. gut informierte und zum Teil auch fachlich versierte Menschen. Die bisher zum Europaviertel über dieses Forum verbreitete Informationen waren korrekt. Insofern wird dieser Aussage - KiTa statt Gastronomie - große Bedeutung beigemessen. Vor diesem Hintergrund sind viele Bewohnerinnen und Bewohner alarmiert und aufgebracht - auch Eltern! Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2524 2017 Die Vorlage OF 460/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 149/16 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in Zusammenarbeit mit dem "Islamischen Informations- und Serviceleistungen (I.I.S.) e. V." einen Grundstückstausch für die von diesem erst kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen Ffm.-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden, inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie Parkmöglichkeiten für etwa 200 PkW verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der I.I.S. e. V. laut eigenen Aussagen mit jeweils durchschnittlich 450 Be-suchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen rechnet, wird die schmale Bessemer- straße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom I.I.S. e. V. erworbene Grundstück mit seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein angestrebten Nutzungsumfang geeignet, noch kann die beengte Bessemerstraße den Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An-und Abfahrt mit dem PkW). Auch stehen keine ausreichenden Park-möglichkeiten im ohnehin bereits stark frequentierten Viertel zwischen Hessencenter, Borsigallee und dem Autobahnende A66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden Lebensmittel- und Discountmärkte sowie des Hessencenters. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung (Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lämbelastung (alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang , im Juni ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern daher unmöglich zugemutet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 13 Die Vorlage wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2463 2017 Die Vorlage OF 149/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 507/6 Betreff: Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls zusammen mit der Planungsgesellschaft nachfolgende Frage zu prüfen und zu beantworten: Kann bei der Planung der Regionaltangente West (RTW) in der Leunastraße die vorgesehene Verkehrsführung dahingehend geändert werden, dass wie bisher (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) das Linksabbiegen in die Emmerich-Josef-Straße sowie die Brüningstraße möglich ist. Begründung: Nach den bisher vorgestellten Plänen zur RTW ist das Linksabbiegen (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) in die o.g. Straßen nicht mehr vorgesehen. Beide Straßen sind aber wichtige Verbindungen in das Zentrum von Höchst, sowie den Höchster Markt. Unter anderem durch Verlegung des geplanten Haltepunkts in Richtung des Höchster Bahnhofs könnten diese Verbindungen erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.10.2017, OF 526/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 647 2017 Auskunftsersuchen V 648 2017 1. Die Vorlage OF 507/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 526/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2017, OF 546/6 Betreff: Höchst: Brüningbrunnen auf dem Höchster Marktplatz instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Brunnen auf dem Höchster Marktplatz zu reinigen und das Wasserspiel instand zu setzen. Begründung: Durch die bereits monatelange Funktionslosigkeit wird der Brunnen als Abfallbehälter fehlinterpretiert. Entsprechend vermüllt sind die Wasserbecken. Der Höchster Marktplatz erhält so, nicht zu Letzt durch den ebenfalls im schlechtem Zustand befindlichen Ettinghausenplatz, verstärkt einen verwahrlosten Charakter. Für Bürger und Wochenmarktbesucher entsteht der Eindruck, dass man sich um diesen Teil von Höchst nicht mehr kümmert. Dies wirft dies ein schlechtes Licht auf den Stadtteil. Das Gesamtbild des Höchster Marktplatz wird, durch den funktionsfähigen, historischen Brunnen aufgewertet. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2553 2017 Die Vorlage OF 546/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2017, OF 138/16 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Im Kreuzungsbereich Leuchte/ Borsigallee/ Vilbeler Landstr./ Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. 2. Der Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstrasse bzw. Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie den Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstr., Barbarossastr., Bornweidstr. oder Riedstr. sind geeignet den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700 PKW s aufzunehmen, zumal in den o.g. Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2017, OF 145/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 191 2017 1. Die Vorlage OF 138/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 467/6 Betreff: Überdachte Fahrradständer wie an der Konstablerwache auch im Frankfurter Westen einsetzen! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. überdachte Fahrradständer nach dem Modell, welches kürzlich an der Konstablerwache in der Innenstadt installiert wurde, auch im Frankfurter Westen aufzustellen. Dabei möge der Magistrat seine Kenntnisse über Besitzverhältnisse und sonstige Gegebenheiten nutzen, um selbständig Standorte zu ermitteln. 2. Seitens des Ortsbeirats 6 können folgende Standorte vorgeschlagen werden, die auf ihre Eignung zu überprüfen sind: Höchster Bahnhof Nordseite Höchster Bahnhof Südseite (großer Bedarf, in Zusammenhang mit den Plänen zur Neugestaltung des Platzes prüfen) Bahnhof Griesheim Höchster Schlossplatz Höchster Marktplatz Allgemein Schulen aller Art 3. Weiter ist zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen in Zusammenarbeit mit der Bahn auch für die Leihräder der DB verwendet werden können, die derzeit an vielen Orten störend viel Platz weg nehmen, was bei Verwendung solcher Anlagen nicht sein müsste. Begründung: Allein schon die Überdachung der Fahrradständer bringt einen Riesenvorteil für die NutzerInnen. Aber noch gravierender erscheint, dass dieses neue Konzept wesentlich weniger Platz beansprucht, als alle im Frankfurter Westen bisher verwendeten Fahrradbügel. Gerade an den genannten Orten, Schulen, Bahnhöfen, aber auch an Plätzen wie dem Höchster Schlossplatz, stehen oft sehr viele Fahrräder teilweise mangels Abschließmöglichkeit unzureichend gesichert, teilweise auch störend im Weg. Durch das Angebot, Fahrräder sicher und auch noch überdacht in Abstellanlagen unterstellen zu können, könnte das Stadtbild verschönert werden, gleichzeitig würde ein weiterer Schritt zur Ausbau der Attraktivität des Fahrradfahrens geleistet. Die Aufstellung solcher Anlagen wird einige planerische Vorarbeit benötigen und eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Deswegen sollte man schnellstens damit anfangen. Angesichts der Tatsache, dass durch die Ausbreitung von Fahrrädern mit Elektroantrieb die Zahl hochwertiger Räder wie auch die Zahl der Fahrräder insgesamt in Zukunft weiter steigen wird, erscheint es um so drängender, möglichst bald solche Anlagen auch im Frankfurter Westen bieten zu können. Bild oben: Ständer an der Konstablerwache mit Platz für 64 Fahrräder, Bild unten: Variante für 32 Fahrräder Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2083 2017 Die Vorlage OF 467/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 2. die Worte "Höchster Schloßplatz" durch die Worte "Höchster Mainufer" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2017, OF 473/6 Betreff: Höchst: Gestaltung des Eingangsbereiches der Kirche St. Josef Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die schraffierte Fläche auf der Straße vor dem Haupteingang der Kirche St. Josef in der Hostatostraße aufzupflastern um einen attraktiveren Vorplatz zu schaffen. Begründung: Die Fassade der kath. Kirche St. Josef in Höchst wird aktuell renoviert, was zu einer Aufwertung des im Jugendstil gestalteten Gebäudes führt. Das Hauptportal befindet sich relativ nah an der Hostatostraße. Das Halten vor dem Kircheneingang wird durch eine Sperrfläche untersagt. Diese Fläche könnte durch eine Aufplasterung mit dem Gehweg verbunden werden und den Fußgängern zur Verfügung stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 568 2017 Die Vorlage OF 473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2017, OF 344/9 Betreff: Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass - nach den bisherigen Planungen der maximale Zeitraum für Vollsperrungen jenseits der Körberstraße nur 15 Tage (BA 3), sonst lediglich 8 Tage (BA 2) bzw. 9 Tage (BA 4) umfasste, - diese Vollsperrungen jeweils nur einen kleinen Abschnitt zwischen zwei Querstraßen umfassten, - die Einzelhandelsgeschäfte an der Eschersheimer Landstraße somit zu jederzeit während der Umbauphase mit geringem Aufwand erreichbar waren, - den betroffenen Einzelhändlern die Umbaupläne in deren ursprünglicher Form so rechtzeitig bekannt gegeben worden waren, dass sie sich - im Rahmen des Möglichen - darauf einstellen konnten, - nunmehr kurzfristig eine Änderung des Bauablaufs beschlossen wurde, die eine Vollsperrung zwischen Körberstraße und der Klarastraße von fast drei Monaten Dauer vorsieht, - die dafür vorgesehene Umleitungsstrecke für den Bereich Eschersheimer Landstraße jenseits der Klarastraße in nördlicher Richtung derartig umständlich ist, dass sie faktisch gleichbedeutend mit einer Fortsetzung der Vollsperrung bis zur Straße Am Lindenbaum ist, - die Änderung so kurzfristig erfolgte, dass die Gewerbetreibenden an der Eschersheimer Landstraße keine Chance hatten, sich auf dieses Ausmaß der Vollsperrungen einzurichten, - mit einem großflächigen Sterben der Einzelhandelsgeschäfte gerechnet werden muss, wird der Magistrat aufgefordert, 1. unverzüglich das ursprüngliche Sperrungskonzept mit den kleinräumigen Umfahrungen wieder aufzunehmen, 2. innerhalb dieses Sperrungskonzepts für eine maximale Beschleunigung der Bauarbeiten Sorge zu tragen, 3. die Gewerbetreibenden für alle Maßnahmen, die im Hinblick auf die Änderung des Bauablaufs vorgenommen wurden, zu entschädigen, 4. die "unvorhersehbaren Umstände im Baugrund" sowie 5. die angeführten "negativen verkehrlichen Auswirkungen" zu erklären. Begründung: Die Auswirkungen des nunmehr vorgesehenen Bauablaufs überschreiten die Duldungspflicht der Gewerbetreibenden deutlich. Diese sind unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Besonders unerfreulich ist, dass damit die Nahversorgung der Bevölkerung im Umkreis akut gefährdet ist. Eine Wiederherstellung der Nahversorgungssituation nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neuanfänge ist angesichts der ohnehin schwierigen Lage an der Eschersheimer Landstraße nicht zu erwarten. Wenn man bedenkt, dass in den letzten Jahren viele Eingriffe in den Baugrund erfolgten, vermögen die für die Änderung des Bauablaufs angeführten Argumente nicht zu überzeugen. Entweder hat die Stadt ihre Pflicht zur Dokumentation des Vorgefundenen vernachlässigt, oder die vorhandenen Daten wurden den Unternehmen nicht zur Verfügung gestellt bzw. von diesen nicht im gebotenen Maße berücksichtigt. Ebenso wenig überzeugt der allgemeine Hinweis auf "negative verkehrliche Auswirkungen" der bisherigen Konzeption. Weder ist erkennbar, inwieweit beispielsweise der massive Rückstau auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts vor der Hügelstraße im abendlichen Berufsverkehr durch die Änderung des Bauablaufes beseitigt werden könnte, noch äußert sich der Magistrat dazu, wie die sich aus der jetzigen Konzeption ergebende Blockade der Dehnhardtstraße vor der Kreuzung Am Lindenbaum vermieden werden kann. Hier handelt es sich um eine sehr deutlich bemerkbare negative verkehrliche Auswirkung. Faktisch wird damit nur eine Verlagerung der Belastungen auf andere Teile der Bevölkerung erreicht, nicht jedoch eine Lösung. Diese wäre nur durch eine massive Beschleunigung der Bauarbeiten selbst zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.08.2017, OF 330/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 344/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP und BFF erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 330/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 344/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 377/1 Betreff: Lärm, Staub und Dreck im Gallus - während im Europaviertel alles besser wird? Während für die Bewohnerinnen und Bewohner des Europaviertels regelmäßig neue Infrastruktur geschaffen wird und sich damit die Lebensqualität in dem Bereich erfreulicherweise verbessert, leiden die angestammten Anwohnerinnen und Anwohner unter Baumaßnahmen und Umleitungen und den daraus resultierenden Belastungen. Obwohl - in kleinem Rahmen - auch das Gallus von den neuen Einrichtungen im Europaviertel profitiert (profitieren wird) ist es unverständlich, dass der Hauptteil der baustellenbedingten Lasten bislang dem Gallus aufgebürdet wurde. Zu weiterer Verärgerung führt, dass es keine (Vorab)information gibt: Weder zu Sinn und Zweck der einzelnen Maßnahmen noch zu deren Dauer. Die Bürgerinnen und Bürger im Gallus fühlen sich überrumpelt und ausgenutzt. Besonders in der durch unsinnige Umleitungen geplagten Heinrichstraße gibt es eine Reihe von Anwohnerinnen und Anwohner, die - wenn sie es nur könnten - sofort wegziehen würden. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie kann die Heinrichstraße wirksam verkehrlich entlastet werden? 2. Warum müssen Pumpen zur Grundwasserabsenkung in verdichteten Wohnbereichen aufgestellt werden und nicht an anderer Stelle? 3. Warum erfolgte keine Information der Bewohner durch Wurfzettel, über Art und Dauer einzelner Baumaßnahmen? 4. Mit welchen weiteren Belastungen, verursacht durch U-Bahn-Bau, Verlegung von Kanälen und Leitungen, Umleitungen, Abtransport von Aushub usw. hat die Anwohnerschaft im Gallus in den nächsten 2 bis 3 Jahren noch zu rechnen? a) Gibt es Möglichkeiten, diese Belastungen zu minimieren oder von Wohnbereichen im Gallus weg zu verlagern? Wenn ja welche? 5. Angesichts der zur Zeit enorm hohen Belästigung durch Lärm stellen Martin-Hörner der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr eine (wenn auch geringe und allgemein tolerierte) zusätzliche Belastung dar. Auf Intervention des Ortsbeirates konnte vor vielen Jahren einmal eine Erleichterung für die Anwohnerschaft erreicht werden. Ist es möglich, in diesem Sinne erneut Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Feuerwache Heinrichstraße zu führen und diese für die Belange der Bewohnerschaft zusätzlich zu sensibilisieren? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 27 Vor der Abstimmung über die Vorlage OF 377/1 ändert die antragstellende Fraktion den Betreff der Vorlage in "Baumaßnahmen im Gallus" ab. Frau Schreiner, FDP, stellt den Änderungsantrag, den ersten Absatz des Tenors zu streichen. Weiterhin stellt Herr Korte, FDP, den Änderungsantrag, den ersten Satz des zweiten Absatzes des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 552 2017 1. Dem Änderungsantrag von Frau Schreiner wird zugestimmt. 2. Dem Änderungsantrag von Herr Korte wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 377/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: 2 SPD, 2 CDU, 1 FDP und fraktionslos gegen 1 SPD, 1 CDU und GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. und 1 FDP (= Enthaltung) zu 2.: SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 454/6 Betreff: Höchst: Beschilderung zum Parkhaus Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung zum Parkhaus Höchst zu verbessern. Die Bekanntheit, insbesondere die günstigen Parkgebühren könnten optimiert werden. Die gelingt durch entsprechende Hinweisschilder, die bereits vor Einfahrt in den Dalbergkreisel angebracht werden. Begründung: Das Parkhaus in der Billtalstr. 2 wird wenig genutzt, obwohl der Parkdruck im Bereich Königsteiner Straße und Hostatostraße hoch ist und der Mangel an Parkplätzen immer wieder beklagt wird. Dabei ist der Tarif mit 0,50 Euro/Stunde sehr günstig und wird sogar von einigen Geschäften in der Umgebung erstattet. Ein Grund liegt vermutlich darin, dass keinerlei Hinweise auf dieses Parkhaus im Dalbergkreisel vorhanden sind. Lediglich direkt vor dem Parkhaus in der Königsteiner Straße befinden sich für beide Richtungen sichtbar Hinweisschilder. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1922 2017 Die Vorlage OF 454/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2017, OF 455/6 Betreff: Höchst: Verkehrssicherheit in der Melchiorstraße und der Fußgängerzone der Königsteiner Straße erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, · Die Zufahrt für PKWs und LKWs in die Königsteiner Straße über die Melchiorstraße nach der Hofeinfahrt Melchiorstr. 1 mit Pollern zu sperren. · in der Melchiorstraße, zwischen Albanusstraße und der Königsteiner Straße, geeignete Maßnahmen umzusetzen, die ein Parken im absoluten Halteverbot und das Fahren auf dem nördlichen Bürgersteig verhindern, z.B. durch Setzen von Pollern neben den Fahrbahnabsenkungen. · Die Anlieferung von Waren für die Geschäfte in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße in der Zeit von 11- 5 Uhr durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, z.B. steuerbare, versenkbare Poller an den Einfahrten am Kreisel und der Emmerich-Josef-Straße. · Bis zur Umsetzung baulicher Maßnahmen sind Verkehrskontrollen in den frühen Morgenstunden zwischen 3-5 Uhr und späten Abendstunden zwischen 22 -24 Uhr durchzuführen · Die Büros der Stadtpolizei in die Königsteiner Straße zu verlegen Begründung: Die Anwohner der Melchiorstraße und der Fußgängerzone Königsteinerstraße werden zunehmend von rücksichtslosen Autofahrern und Anlieferverkehr, die sich nicht an die Regeln halten, belästigt und gefährdet. Es wird im Haltverbot geparkt, über die Bürgersteige gefahren, um Gegenverkehr oder anliefernden Fahrzeuge auszuweichen, schon gegen 3 Uhr in die Königsteiner Straße zum Anliefern gefahren oder überhaupt in und an die Königsteiner Straße gefahren und dabei das Anlieger-Zeichen bzw. Einfahrt-Verboten-Zeichen missachtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 33 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 455/6 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass die Ausführungen nach dem letzten Spiegelstrich im Antragstenor beginnend mit "die Büros der Stadtpolizei . ." ersatzlos gestrichen werden. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1923 2017 Die Vorlage OF 455/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim ersten Spiegelstrich im Antragstenor die Worte "mit Pollern zu sperren" durch die Worte "durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, z. B. steuerbare, versenkbare Poller" ersetzt werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 225/3 Betreff: Nachgefragt: Fahrradabstellplätze unterer Oeder Weg und Eiserne Hand Vorgang: OM 3969/15 OBR 3; ST 896/15 Mit der Stellungnahme ST 896 vom 19.06.2015 hat der Magistrat angekündigt, entsprechend der OM 3969 vom 12.03.2015 im unteren Oeder Weg beim REWE-Markt und Zeit für Brot zwei Parkplätze in Fahrradstellplätze mit acht Fahrradbügeln umzuwandeln. Außerdem wurde zugesagt zu prüfen, wo und wieviele Fahrradabstellplätze in der Eisernen Hand beim REWE-Markt geschaffen werden können. Weder im unteren Oeder Weg noch in der Eisernen Hand konnten trotz intensiver Suche nach knapp zwei Jahren diese Fahrradabstellplätze gefunden werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, umgehend die zugesagten Fahrradabstellplätze zu installieren (Oeder Weg) bzw. auszuweisen und zu installieren (Eiserne Hand). Begründung: Nach knapp zwei Jahren der Zusage durch den Magistrat, ohne dass er tätig wurde, erübrigt sich eine weitere Begründung. Dennoch sollte erneut auf die äußerst angespannte Situation fehlender Fahrradabstellplätze im Nordend hingewiesen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2015, OM 3969 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 896 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 20.04.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1441 2017 Die Vorlage OF 225/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 312/6 Betreff: Paul-Ehrlich-Schule sanieren - geht! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Bildungsdezernentin Sylvia Weber wird eingeladen, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats 6 ihr Konzept zur Sanierung der Paul-Ehrlich-Schule vorzustellen. Begründung: In einem Artikel im Höchster Kreisblatt am 28. Januar 2017 werden die bekannten Probleme an der maroden Paul-Ehrlich-Schule noch einmal ausführlich dargestellt. Der Ortsbeirat hat sich schon mehrmals mit dem Thema befasst und den baldigen Beginn der Sanierung gefordert. Nun wird die Bildungsdezernentin Sylvia Weber am 28. Januar im HK mit der Aussage zitiert, eine Sanierung sei zu kostspielig, die Schule müsse abgerissen und neu gebaut werden. Allerdings sei noch kein geeignetes Grundstück gefunden. Weder der Standort der Schule nach dem Neubau noch ein eventueller Übergangsstandort scheinen festzustehen. Das Problem werde durch die Seveso-III-Richtlinie verschärft. Die Situation scheint damit so verfahren wie noch nie. Im besagten Artikel wird die Kritik der Betroffenen vorgebracht, Sylvia Weber sei für sie nicht zu sprechen. Dies kann nicht das letzte Wort der Bildungsdezernentin bleiben. Ein öffentlicher und transparenter Austausch über die Situation ist dringend notwendig. Der Ortsbeirat bietet sich hierfür als ortsnahes Gremium an. Wenn nicht über die Köpfe der Betroffenen vor Ort hinweg entschieden werden soll, ist es wichtig, jetzt schnell miteinander ins Gespräch zu kommen. Dabei sollte die Bildungsdezernentin voran gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 312/6 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2 CDU nehmen an der Abstimmung über die Vorlage OF 312/6 nicht teil.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.12.2016, OF 282/6 Betreff: Unterführung der Leunastraße im Bereich der Hostatoschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fußgänger -und Radfahrerunterführung unter der Leunastraße, am Ende der Hostatostraße, stillzulegen und das gewonnene Gelände der Hostatoschule für die Erweiterung zur Verfügung zu stellen. Begründung: Aufgrund geänderter Wegebeziehungen und Zugänge/Zufahrten zum Industriepark wird diese Fußgänger - und Radfahrerunterführung von der Bevölkerung nicht mehr benutzt. Die Unterführung unterliegt allerdings einem Unterhaltungs- und Pflegeaufwand und verursacht laufende Kosten. Die angrenzende Hostatoschule benötigt jedoch dringend Platz für einen Erweiterungsbau, der an diese Stelle gewonnen werden könnte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1086 2017 Die Vorlage OF 282/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2016, OF 60/13 Betreff: Schau- und Aushangkasten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu klären, in wessen Besitz/Eigentum der städtischen Verwaltung sich der Schau-/Aushangkasten zum Aushang für öffentliche Mitteilungen am Rathaus im Stadtteil Nieder-Erlenbach befindet. Sollte ein Besitzer/Eigentümer nicht feststellbar sein, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, der Zuordnung des Schau-/Aushangkastens an das Büro der Stadtverordnetenversammlung zuzustimmen. Begründung: Vor ca. 10 Wochen wurde die Glasscheibe des o. g. Kastens zerstört. Eine Reparatur konnte bisher nicht veranlasst werden, da trotz zahlloser Mails und Telefongespräche kein Besitzer/Eigentümer innerhalb der Stadtverwaltung festzustellen war. Weder in den Unterlagen/Inventarverzeichnissen des Liegenschaftsamtes (zuständig für das Rathaus Nieder-Erlenbach) noch in denen der Stadtverordnetenversammlung (zuständig für die Kästen zur Bekanntgabe öffentlicher Mitteilungen) ließ sich der Aushangkasten ermitteln. Somit fühlt sich in der Stadtverwaltung niemand für die Reparatur verantwortlich. Daher können auch zurzeit keine öffentlichen Bekanntmachungen, wie z. B. die Einladung des Ortsbeirates zu seinen Sitzungen, ausgehängt werden. Damit eine Reparatur rasch erfolgen kann, ist daher die Zuordnung dieses Schau-/Aushangkastens zu einer städtischen Dienststelle, hier am besten zum Büro der Stadtverordnetenversammlung, da diese schon für eine Anzahl dieser Kästen im Stadtgebiet verantwortlich zeichnet, vorzunehmen. Zur besseren Wahrnehmung sind Bilder anhängend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 13 am 01.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 808 2016 Die Vorlage OF 60/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 72/16 Betreff: Parksituation vor der Filiale der Frankfurter Sparkasse (Schelmenburg Platz) - 60388 Frankfurt Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim - möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert: Die markierten Parkplätze vor dem Zugang zur Sparkassen werden so gestaltet, dass bewegungsbehinderten Menschen und für Mütter mit Kinderwagen ein direkter Zugang möglich ist. Begründung: Weder vom Schelmenburg Platz noch über die Treppe ist hier ein Zugang möglich, die Besucher müssen sich zwischen den parkenden Pkw durchschlängeln, wie auf den beigefügten Fotos ersichtlich. Hier sollte nicht bis zur Sanierung des Schelmenburg Platzes gewartet werden, sondern kurzfristig die Parkplatzmarkierung in diesem Bereich geändert werden, evtl. auch durch das Anbringen von Pollern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 798 2016 Die Vorlage OF 72/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 54/13 Betreff: Fahrradwege in Nieder-Erlenbach besser ausschildern Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen das Radwegenetz in Nieder-Erlenbach besser auszuschildern. Gerade für ortsunkundige Radfahrer sind die Wegebeziehungen aus der Stadtteil heraus nicht immer leicht nachzuvollziehen. Zusätzliche Wegweiser an den Kreuzungen Alt-Erlenbach/ Nieder-Eschbacher Strasse, Alt-Erlenbach/ Neue Fahrt, entlang Alt-Erlenbach bei Gierke, Alt-Erlenbach/ Am Steinberg, Alt-Erlenbach/ Am Riedhof und weiter abzweigend Richtung Ober-Erlenbach können helfen die Radwegebeziehungen auch für ortsunkundige Fahrer zu verdeutlichen. Begründung: Die regionalen Radwege sind oftmals sehr gut ausgeschildert: neben Richtungsangaben finden sich auch Entfernungskilometer der nächsten Ortschaften wieder. Innerhalb des Stadtteils sucht man eine solch einfache Beschilderung der Radrouten vergeblich. Weder die Route Richtung Dortelweil, noch die Wege nach Ober-Erlenbach, Harheim, Massenheim oder Nieder-Eschbach sind innerhalb des Ortes sichtbar ausgeschildert. Erst hinter der Frankfurter Gemarkung findet man z.B. in Ober-Erlenbach oder auch in Dortelweil wieder Radwegebeschilderungen. Eine Beschilderung auch hier in Frankfurt würde die Attraktivität des Verkehrsmittels Fahrrad erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 13 am 01.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 804 2016 Die Vorlage OF 54/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 229/6 Betreff: Höchst: Bahnhof Südseite - Parkplätze/Taxistandplätze Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die 6 geplanten Taxistandplätze um die 5 geplanten Parkplätze in gleicher Reihe auf insgesamt 11 Taxistandplätze erweitert werden können. Weiterhin sollten folgende Fragen beantwortet werden: - Wie ermittelt der Magistrat die Notwendigkeit eines Taxistandes und die erforderliche Anzahl der Wartepositionen? - Sollte die Anzahl der 11 Standplätze danach nicht ausreichen, wo kann in unmittelbarer, und zumutbarer Nähe eine Fläche für nachrückende Taxis errichtet werden, die nicht zu Lasten anderer Interessen der Anwohner, Ladeninhaber und Kunden umliegender Geschäfte geht? Begründung: Im Widerstreit der Interessen konkurrieren Taxis mit Anwohnern und Kunden um die knappen Parkmöglichkeiten rund um die Dahlbergstraße. Die Taxivereinigung hat in der Sitzung deutlich gemacht, dass 6 Warteplätze der Nachfrage, insbesondere auch für wichtige Kurzstreckenfahrten in den Industriepark hinein, nicht gerecht werden. Der Ortsbeirat ist bestrebt, allen Nutzern des Vorplatzes vom Höchster Bahnhof gerecht zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 205 2016 Die Vorlage OF 229/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2016, OF 57/8 Betreff: Schulwegsicherheit/ Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Heddernheimer Kirchstraße Maßnahmen zu veranlassen, um die Querung der Straße insbesondere für Schulkinder verkehrssicherer zu gestalten: 1. An der Kreuzung zur Gerningstraße einen weiteren Zebrastreifen einrichten, weil viele Kinder auch dort über die Straße gehen. 2. Den Gehweg vor allen Zebrastreifen verbreitern, um die Querung zu verkürzen. 3. Vor den Zebrastreifen die Parkmöglichkeiten weiträumiger mit Pfeilern unterbinden, sonst nützt der Zebrastreifen nichts. 4. Die Zebrastreifen- Beschilderung auf Augenhöhe auffälliger kennzeichnen mit den blau-weißen Reflektoren. 5. Die Piktogramme erneuern und durch weitere Markierungen, die auf die Zebrastreifen/ die Schulkinder hinweisen ergänzen und/ oder eine Fahrbahnverengung auftragen. 6. Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Begründung: - Gerade diese Straße queren viele Kinder jeden Tag mehrfach an verschiedenen Stellen auf ihrem Hin- und Rückweg zu den vielen Einrichtungen: Robert-Schumann-Schule, Sporthallen der Turnerschaft, Hort "Dinos Freunde", Kita "Sunshine", Thomas- Kita, "Klub für Kids". - Vor der Grundschule müssen die Kinder hinter parkenden Autos hindurch, um auf den Zebrastreifen zu gelangen. Sie selbst überblicken das Verkehrsgeschehen erst, wenn sie bereits auf der Fahrbahn sind. Als kleinere Verkehrsteilnehmer/innen sind die Kinder aus dem Blickfeld der Autofahrer und werden schlecht gesehen. - Die Beschilderung der Zebrastreifen ist aus Autofahrerperspektive nicht optimal sichtbar. - Der Streckenverlauf der Durchgangsstraße Heddernheimer Kirchstraße lädt viele Auto- und Busfahrer/innen zum Gas geben ein. An Tempo 30 halten sich längst nicht alle. - Erst vor kurzem ist ein Schulkind von einer Autofahrerin gestreift worden. Weder Kind noch Autofahrerin, konnten einander sehen. Zum Glück fuhr sie nicht zu schnell. Der erste Zebrastreifen vor dem Hort "Dinos Freunde": Der zweite Zebrastreifen vor der Grundschule: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 670 2016 Die Vorlage OF 57/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 3. folgende Fassung erhält: "3. Vor den Fußgängerüberwegen die gesetzlich geforderten fünf Meter Abstand zum Beispiel mit Pollern einzufordern, sonst nützt der Fußgängerüberweg nichts." Abstimmung: Zu Ziffern 1 und 2 der Vorlage: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) Zu Ziffern 3 bis 6 der Vorlage: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2016, OF 42/16 Betreff: Verkehrskonzept für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/ Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Baubeginn im Baugebiet Leuchte die uneingeschränkte Öffnung dieser Straße sicherzustellen - entweder durch Kreisverkehr oder durch Ampelregelung. Dabei ist der Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstrasse bzw. Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Der Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstr., Barbarossastr., Bornweidstr. oder Riedstr. sind geeignet den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700 PKW s aufzunehmen, zumal in den o.g. Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 793 2016 Die Vorlage OF 42/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2016, OF 28/3 Betreff: Neuanfang in Sachen Innovationsviertel Mit der Vorlage M 83 legte der Magistrat einen ersten Vorchlag für das geplante "Innovatiensquartier" vor. Dieses hatte der Ortsbeirat in mehreren Anträgen seit Monaten gefordert. Weder die BürgerInnen, Bürgerinitiativen noch der Ortsbeirat waren bei der Erstellung der Vorlage hinzugezogen worden.Auch aus diesem Grunde stößt die Planung auf erheblichen Widerstand. Dieses vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, dem Magistrat vorzuschlagen, die M 83 vorläufig zurückzuziehen, um eine unbelastete Beratung über die Zukunft des "Innovationsquartier" zu ermöglichen. Als Plattform für diese Diskussion soll eine Planungswerkstatt eingerichtet werden, an der QuartiersbewohnerInnen, der Abenteuerspielplatz, Bürgerinitiativen und Mitglieder der zuständigen Ortsbeiräte teilnehmen. Den TeilnehmerInnen werden die nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt, wie die bereits bestehenden Pläne, Stellungnahmen von Fachgremien, wie z. B. dem Städtebaubeirat, Umweltgrutachten von neutraler Seite. u.ä. Begründung: Mit der Einrichtung einer Planungswerkstatt für das "Innovationsquartier" würde der Magistrat deutlich machen, dass er seine im Koalitionsvertrag geäußerte Absicht: " Bei der Stadtentwicklung und Gestaltung unserer Stadt setzen wir auf eine ehrliche, frühzeitige und transparente Kommunikation und Diälog mit den Menschen. . .Deshalb werden die begonnenen Arbeiten an einem integrierten Stadtentwicklungskonzept im Dialog mit Frankfurter Institutionen und Bürgern weiter bearbeiten." ernst meint. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 28/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= nicht zurückstellen) 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 28/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 28/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 28/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 73/6 Betreff: Zweiter Versuch: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Albanusstraße durchgängig ermöglichen Vorgang: OM 1194/12 OBR 6; ST 1232/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Albanusstraße nun doch durchgängig, also auch zwischen Emmerich-Josef-Straße und Hostatostraße, zu ermöglichen. Die dafür nötigen baulichen Maßnahmen, wie sie in der ST 1232/12 beschrieben wurden, sind auszuführen, wenn dabei nicht mehr als zwei Autoparkplätze verloren gehen. Begründung: Bereits in 2012 beantragte der Ortsbeirat, die Albanusstraße zwischen Emmerich-Josef-Straße und Hostatostraße wieder für das Radfahren gegen die Einbahnstraße zu öffnen. Dies war vorher schon einmal so gewesen, doch wurde dann in der Zeit von Bauarbeiten diese Öffnung wieder aufgehoben und danach nicht mehr eingerichtet. Auf den Antrag des Ortsbeirats antwortete der Magistrat dann, man könne die Öffnung nur durchführen, wenn auf Kosten von einem oder zwei Autoparkplätzen eine Fahrradpforte im Einmündungsbereich Albanus- straße/Hostatostraße eingerichtet würde (ST 1232/12). Daraufhin entschied sich eine knappe Mehrheit im Ortsbeirat gegen das durchgängige Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Hostatostraße. Seitdem sind nun schon wieder vier Jahre vergangen und das Radfahren gegen die Einbahnstraße ist in Frankfurt noch selbstverständlicher geworden. Ursprüngliche Ängste vor vermehrten Unfällen haben sich als unbegründet erwiesen. Insgesamt ist die Einsicht in die Vorteile einer veränderten Verkehrspolitik, die sich für eine Förderung des umweltfreundlichen Radverkehrs auch dann ausspricht, wenn einmal ein oder zwei Autoparkplätze betroffen sind, weiter gestiegen. Es ist also einen Versuch wert, an dieser Stelle nun doch noch die Durchgängigkeit des Radfahrens in beiden Richtungen zu ermöglichen. Radfahren gegen die Einbahnstraße verkürzt die Wege, macht das Radfahren nach den gemachten Erfahrungen zweifellos attraktiver und bremst den Autoverkehr, was in Wohngebieten von allen AnwohnerInnen gewünscht wird. Eine kleine Wegstrecke zwischendurch darf nicht in einer Richtung ein Hindernis werden, wie es jetzt in der Albanus- straße der Fall ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1194 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1232 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 234 2016 Die Vorlage OF 73/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2016, OF 38/2 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Blanchardstraße kommend gewährleistet werden kann. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend gewährleistet werden kann. Begründung: Im Moment wird Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, der barrierefreie Zugang in den Grünstreifen, der sich ob seiner hohen Aufenthaltsqualität großer Beliebtheit erfreut, an diesen Stellen auf mehreren hundert Metern verwehrt. Weder der Zugang direkt an der Kreuzung Blanchardstraße/Zeppelinallee noch der Zugang, welcher sich in gewissen Abstand rechts davon befindet, sind barrierefrei. Bei dem Zugang aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend ist zum einen der Bordstein viel zu hoch und die Anbringung der sogenannten Drängelgitter verhindert, dass Nutzer von Rollstühlen und Eltern mit Kinderwagen ab einer gewissen Größe die Grünfläche betreten/befahren können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 257 2016 Die Vorlage OF 38/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den Tenor folgender Halbsatz angefügt wird: "ohne jeweils dabei die Kindersicherungseinrichtungen außer Funktion zu setzen". Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 16/6 Betreff: Stofftaschen statt Plastik auch auf dem Höchster Markt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Aktion "Stofftaschen statt Plastik", wie sie Ende März 2016 auf dem Markt in Oberrad durchgeführt wurde, auch auf dem Höchster Wochenmarkt zu organisieren. Begründung: In einer gemeinsamen Aktion, die Regionalrat, Marktbetriebe und die "Stabsstelle sauberes Frankfurt" vor kurzem auf dem Oberräder Markt auf dem Buchrainplatz durchgeführt haben, wurde dort für den Verzicht auf Plastiktüten geworben. Es wurden Flyer verteilt, in denen die Gründe erläutert wurden, wieso es wichtig ist, weniger Plastikmüll zu erzeugen. Die Stabsstelle sauberes Frankfurt hatte außerdem Stofftaschen und Hundekotbeutel dabei. Das Ziel der Aktion war, das Bewusstsein der Menschen für mehr Sauberkeit und Umweltschutz zu stärken. Die Menschen sollen motiviert werden, sich nicht an jedem Stand eine neue Plastiktüte geben zu lassen, sondern besser mit eigenen Einkaufstaschen zum Markt zu kommen. Sowohl die Marktbetriebe als auch die Stabsstelle sauberes Frankfurt erklärten in Oberrad ihren Wunsch, solche Aktionen auch in anderen Stadtteilen durchzuführen. Der Ortsbeirat 6 sollte dieses Anliegen aufgreifen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 37 2016 Die Vorlage OF 16/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 31/6 Betreff: Lärmgutachten Dalbergstraße Vorgang: M 24/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den neusten Stand der Planung für das Gesamtprojekt Umbau südlicher Bahnhofsvorplatz dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vorzustellen und dabei insbesondere auf die Ergebnisse des in der Magistratsvorlage M 24 vom 17.1.2014 angekündigten Lärmgutachtens für die Dalbergstraße einzugehen. Begründung: In der M 77 wird die Bau- und Finanzierungsvorlage für den südlichen Bahnhofsvorplatz in Höchst auf den Weg gebracht. Dies ist sehr zu begrüßen. Das Projekt wurde auch schon mehrmals im Ortsbeirat vorgestellt. Es erscheint jedoch sinnvoll, dies nun noch einmal zu tun, damit die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat wirklich sicher auf dem aktuellen Stand sind. Dabei können auch bisher offen gebliebene Fragen geklärt werden. So war vor zwei Jahren in der M 24 angekündigt worden, dass aufgrund der geplanten Einführung von Zweirichtungsverkehr in der Dalbergstraße ein Lärmgutachten erfolgen solle. Im Punkt 9 der M 77 wird nun ausgeführt, dass ein schallschutztechnisches Gutachten inzwischen vorliegt und deswegen an sechs Gebäuden passive Schallschutzmaßnahmen notwendig sind. Es wäre sicher interessant, dieses Gutachten und die daraus gezogenen Schlüsse genauer erörtert zu bekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.04.2016, M 77 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 24 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung OA 6 2016 Anregung an den Magistrat OM 46 2016 1. Der Vorlage M 77 wird unter Hinweis auf OA 6 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 31/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 35/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Dem Vortrag des Magistrats vom 11.04.2016, M 77, wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die nachfolgenden Punkte bei der Umsetzung der Umgestaltung des südlichen Bahnhofsvorplatzes in Höchst zu berücksichtigen: a) Es ist zu gewährleisten, dass bei Fertigstellung des neuen Busbahnhofs ein Kiosk für den Fahrkarten-, Getränke- und Imbissverkauf et cetera am Busbahnhof zur Verfügung steht. b) Es ist zu gewährleisten, dass rechtzeitig Ersatz für den Fahrradladen im Bahnhof in Abstimmung mit dem Eigentümer und dem Betreiber des Ladens zur Verfügung gestellt wird. c) Bei der mit der Vorlage OM 46 geforderten öffentlichen Vorstellung des Projekts ist darzulegen, warum sich die Deutsche Bahn AG an der Erneuerung ihres Park-and-ride-Parkplatzes zwischen Taxistand, Empfangsgebäude und Bunker nicht finanziell beteiligt." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2016, OF 13/6 Betreff: Höchst: Bushaltestelle "Hostatostraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Doppel-Haltestelle so zu verlängern oder zu verlegen, dass auch zwei Gelenkbusse vom Typ Citaro G gleichzeitig die Haltestelle ordnungsgemäß anfahren können. Begründung: Den bisherigen, markierten Haltestellenbereich können zwei Gelenkbusse nicht gleichzeitig anfahren. Aktuell steht die hintere Bustür des zweiten Busses weit vom Bordstein ab. Eine Verlängerung des markierten Haltestellenbereichs könnte hier Abhilfe schaffen und das Ein- und Aussteigen gefahrenfrei ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 35 2016 Die Vorlage OF 13/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Ich schlage vor eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Standort des „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Schriftzugs zu erarbeiten. Weder der OB noch Justizminister (vgl. https://www.fr.de/frankfurt/neuer-ort-fuer-schriftzug-von-fritz-bauer-in-frankfurt-gesucht-93148216.html) sollten entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger! In der Beteiligung sollte man Vorschläge sammeln, ob der Schriftzug an den Neubau oder einen anderen, prominenteren Ort, kommt oder ob es einen zweiten Schriftzug braucht und welcher Künstler damit zu beauftragen ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer sich mehrheitlich im Besitz der Stadt Frankfurt befindende Energieversorger Mainova AG ist Mitglied im Lobbyverband „Zukunft Gas“. Damit tragen die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG zur Finanzierung dieser Lobbyorganisation, die sich für den andauernden und sogar verstärkten Einsatz von fossilem Gas einsetzt, bei. Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, dass Frankfurt bis 2035 klimaneutral werden soll: die Mitgliedschaft eines städtischen Unternehmens in einem Lobbyverband, der den Bau neuer Gasinfrastruktur und den langfristigen Einsatz von fossilem Gas propagiert, verträgt sich nicht mit dieser Beschlusslage. Dieser Verband übt politischen Einfluss auf Parlamente und Regierungen aus und beeinflusst die öffentliche Meinung zugunsten seines Geschäftsmodells. Der Verein arbeitet z. B. massiv gegen das Aus von fossilen Energieträgern bei Heizungen. Mit seinem Einfluss und seiner PR-Arbeit ist „Zukunft Gas“ mitverantwortlich dafür, dass die Bundesrepublik jahrzehntelang auf fossiles Gas aus Russland setzte und der Einfluss von Gazprom auf die deutsche Politik sehr hoch war. Woher kommt das Geld, mit dem der Verband diesen Einfluss finanziert? Zum Teil von der Mainova AG, also der Stadt Frankfurt und den Bürgerinnen und Bürgern aus der Rhein-Main-Region. Die Einflussnahme des Lobbyverbandes „Zukunft Gas“ führt dazu, dass die Verbrennung von klimaschädlichem fossilem Gas zum Heizen und zur Stromerzeugung eine derart große Rolle spielt. Dadurch beteiligen wir uns an der Destabilisierung unseres Klimas und der ökologischen Zerstörung von Lebensgrundlagen in der Umgebung der Gasförderstätten in aller Welt. Dabei ist inzwischen genug Wissen und Evidenz über die Vorteile erneuerbarer Energien vorhanden.[1] Weder fossiles Erdgas noch Wasserstoff sind sinnvolle Alternativen im Kontext der Wärmewende. Der Einsatz von grünem (oder gar blauem) Wasserstoff ist energetisch ineffizient und viel zu teuer. Außerdem ist es sehr unsicher, ob Wasserstoff zukünftig in ausreichenden Mengen zur Wärmeversorgung (als Importprodukt) zur Verfügung steht.[2] Auch der Magistrat der Stadt Frankfurt bestätigte auf eine Anfrage, dass derzeit „keine seriöse Einschätzung“ abgegeben werden kann, ob jemals genügend Wasserstoff bereitgestellt werden kann. Wir wissen: erneuerbare Energien stehen zur Verfügung und sind kostengünstiger! Zudem wirbt „Zukunft Gas“ auch für die Produktion von Wasserstoff aus fossilem Gas: in puncto Effizienz und Klimaschädlichkeit ist das verheerend! Empörend ist zudem, dass die Mainova AG auch auf Anfrage von Stadtverordneten und Journalistinnen bisher nicht dazu bereit war, die Summe ihrer Zahlungen an „Zukunft Gas“ zu veröffentlichen. Mittels der Mitgliedschaft der Mainova AG in diesem Lobby-verband finanzieren die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG letztlich die Werbung und PR-Kampagnen im Sinne der großen Gaskonzerne. Deshalb fordern wir: die Mainova AG muss aus der Lobbyorganisation “Zukunft Gas” austreten! In dem Verband "Zukunft Gas" sind einige der klimaschädlichsten Konzerne wie Shell und Wintershall DEA vertreten, Gasspeicher-Konzerne wie RAG Austria AG, Gashändler wie die Central European Gas Hub AG und Wingas, welches bis Ende November 2022 zum russischen Konzern Gazprom Germania gehörte. Dazu kommen weitere Gasinfrastruktur-unternehmen in Deutschland sowie viele große und kleine kommunale Energieversorger und Stadtwerke. Der Aufsichtsratsvorsitzende von „Zukunft Gas“ heißt Friedbert Pflüger, ehemals hochrangiger CDU-Politiker und Mitarbeiter im Kanzleramt, dann Lobbyist und Berater für Gazproms North Stream. Der Verband ist somit bestens auch mit der russischen Gaswirtschaft vernetzt, betreibt Lobbyarbeit für seine Mitgliedsunternehmen und führt vor allem PR-Kampagnen und „Greenwashing“-Erzählungen über "klimaneutrale Gase" und "Gas als Brückentechnologie" durch. "Zukunft Gas" arbeitet mit allen verfügbaren Mitteln daran, dass sich die Bundesregierung, die Landesregierungen und viele Kommunen auch weiterhin für fossiles Gas und somit gegen die Zukunft entscheiden. „Wir sind die Stimme für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, schreibt „Zukunft Gas“ auf ihrer Website. Wir wollen hingegen, dass die Mainova AG mit anderen eine Stimme für erneuerbare Energien und für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens bildet! Wir fordern: Kein Geld mehr von der Mainova AG für „Zukunft Gas“! Austritt der Mainova AG aus dem Lobbyverband „Zukunft Gas“! Quellen: [1] Brauers, Hanna, Braunger, Isabell, Hoffart, Franziska, Kemfert, Claudia, Oei, Pao-Yu, Präger, Fabian, Schmalz, Sophie, & Troschke, Manuela. (2021). Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende? (Version 1.0, Deutsch) (1.0, pp. 1–11). Scientists for Future Germany. https://doi.org/10.5281/zenodo.4474498. [2] Clausen, Jens; Huber, Michael; Linow, Sven; Gerhards, Christoph; Ehrhardt, Helge; Seifert, Thomas (2022). Wasserstoff in der Energiewende – unverzichtbar, aber keine Universallösung. Policy Paper der Scientist for Future. Berlin.
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Weiter lesen auf FFM.DEGerade in der Lockdownzeit ist frische Luft nach dem Arbeit im Homeoffice enorm wichtig. Ebenso ist Sport notwendig, um die Abwehrkräfte zu mobilisieren. Um in den Parks sicher zu joggen/spazieren zu gehen ist es in der dunklen Jahreszeit notwendig die Parkrund zu beleuchten! Weder im Günthersburgpark, noch im Ostpark ist eine beleuchtete Runde möglich! Ich denke, die Läufer/Spaziergänger würden sich auch mit Spenden beteiligen! (Z.B. per Crowdfunding einzusammeln!?)
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Zeil wird immer ekelhafter! Es entwickelt sich immer mehr zum Treffpunkt für Obdachlose Alkoholiker, die dann im eigenen Urin einschlafen. Das dies nicht nur ekelhaft anzuschauen ist, hinzu kommt auch der Gestank. Mit Familie und Kindern kann man dort nicht mehr entlang. Die Stadt Frankfurt verliert immer mehr an Ruf. Weder Einkaufen noch Essen macht noch Spaß. Diese Herrschaften sollten gebeten werden, zumindest die Zeil zu räumen.
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Weiter lesen auf FFM.DEWeder für Rollstuhlfahrer, noch mit Kinderwagen oder für ältere Radfahrer ist die Deutschherrnbrücke barrierefrei nutzbar. Eine Idee wären Aufzüge, wie z.B. beim Eisernen Steg.
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Weiter lesen auf FFM.DEBleiben Sie zuhause, wahren Sie Distanz! So lautet die dringende, ständig wiederholte Aufforderung angesichts der Coronainfektionen. Hunderte Obdachlose in Frankfurt haben keine Möglichkeit sich in ein Zuhause zurückzuziehen. Sie leben auf der Straße, viele von ihnen sind gesundheitlich angeschlagen. Durch das Zurückfahren des öffentlichen Lebens sind sie ihrer wenigen Einkommensmöglichkeiten wie Flaschensammeln und Betteln beraubt. Hilfsstrukturen sind in der aktuellen Situation überlastet oder drohen geschlossen zu werden. In dieser Lage fordern wir die Stadt Frankfurt dringend auf, dem Beispiel Londons folgend, die sofortige Unterbringung Obdachloser in Hotels zu veranlassen. Das bedeutet Schutz für die Betroffenen, deren Grundversorgung ebenfalls garantiert werden muss. Zudem fordern wir, sämtliche Sammelunterkünfte aufzulösen und die dort untergebrachten Menschen gleichfalls in den leerstehenden Hotels unterzubringen. Diese vorübergehende Hotelunterbringung darf nicht damit enden, dass die bisherigen, skandalösen Zustände wieder aufgenommen werden. Corona macht deutlich: so wie es ist, kann es nicht weitergehen! Weder das Leben auf der Straße, noch die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in Sammelunterkünften ist menschenwürdig.
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Weiter lesen auf FFM.DEWeniger Tempo aber nicht langsamer! Innerhalb geschlossener Ortschaften wird der Verkehr und damit die Reisezeit von vielen Faktoren beeinflusst: ständiges Stop-and-Go, wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen und Staus. Das führt dazu, dass wir in Städten deutlich langsamer fahren als die zugelassenen 50 km/h. Entgegen aller Vorurteile ist man bei einer Basisgeschwindigkeit von Tempo 30 keinesfalls länger unterwegs. Denn der Verkehr fließt durch weniger Stop-and-Go-Phasen, weniger Staus flüssiger und gleichmäßiger. Das zeigen Erfahrungen und Studien aus England: Weder mit dem Auto noch mit dem Öffentlichen Verkehr, hat sich die Reisezeit nach der Einführung von Tempo 30, bzw. 20 Meilen pro Stunde, als Basisgeschwindigkeit verlängert. Der befürchtete Stillstand bleibt gerade auch deshalb aus, weil nicht auf ständig wechselnde Tempolimits geachtet werden muss. Und dort, wo es notwendig ist, können höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden, wenn der Bedarf und die Sicherheit nachgewiesen werden. Deshalb fordern wir Tempo 30 als konstante Basisgeschwindigkeit überall dort, wo Tempo 50 nicht zwingend notwendig ist. Tempo 30 - ein Thema für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Familie auf dem Zebrastreifen Tempo 30 ist nicht nur ein Thema für Autofahrerinnen und Autofahrer. Es erhöht die Sicherheit für alle und sorgt für mehr Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Gerade die ungeschützten Fußgänger und Radfahrer profitieren von Tempo 30. Bei Tempo 30 lassen sich die Straßen leichter überqueren. Auto- und Radverkehr harmonieren besser, da Tempo 30 die Kommunikation zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern erleichtert. Auch deshalb, weil sich die Geschwindigkeiten annähern und sich die Eindrücke und Informationen, die wir als Verkehrsteilnehmer aufnehmen, bei einem niedrigeren Tempo besser verarbeiten lassen. Das fördert ein gleichberechtigtes Miteinander Aller. Nicht zu Letzt genießen Sie als Anwohnerinnen und Anwohner direkt die Vorteile von Tempo 30, da der Verkehrslärm deutlich reduziert wird. Was heißt denn Basisgeschwindigkeit - Wir haben doch schon so viele Tempo 30-Zonen! Gerade weil es so viele Tempo 30-Zonen gibt, ist die Verkehrslage oft unübersichtlich und schwer nachvollziehbar. Ständig wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen Tempo 30 und Tempo 50 erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Konzentration, vor allem von Autofahrerinnen und Autofahrern. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit schafft Klarheit und Übersichtlichkeit. Bislang muss nachgewiesen werden, warum die Geschwindigkeit auf bestimmten Strecken oder in einzelnen Gebieten von Tempo 50 auf Tempo 30 abgesenkt werden soll. Dies ist zum Beispiel in Wohngebieten oder vor Schulen der Fall. Das führt zu ständig wechselnden Tempolimits in unseren Ortschaften. Gerade kurze Strecken mit Geschwindigkeitsbegrenzung sind durch die vielen Verkehrsschilder unübersichtlich und finden nur selten die erforderliche Akzeptanz. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist ein klares Bekenntnis für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unseren Städten und Dörfern, nicht nur direkt vor der Schule, sondern überall dort, wo wir unterwegs sind und uns aufhalten. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung - die Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerorts vorsieht – bewirkt viel: Mehr Klarheit im Straßenverkehr, ein flüssiger Verkehrsablauf und damit auch mehr Akzeptanz. Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit Jeden Tag verunglücken 570 Menschen bei Verkehrsunfällen in unseren Städten und Dörfern. Gerade Fußgänger und Radfahrer sind im Straßenverkehr einem hohen Risiko ausgesetzt. In lebendigen Orten passiert viel Unvorhergesehenes und man muss plötzlich stoppen: Ein Ball rollt auf die Straße, ein Fußgänger überquert unvermutet die Kreuzung oder ein Radfahrer wird beim Abbiegen zu spät gesehen. Bei Tempo 30 ist die Chance, rechtzeitig zu halten wesentlich höher. Schon nach 13,3 Metern kommt der Pkw zum Stehen. Ein Auto, das mit Tempo 50 unterwegs ist, prallt nach dieser Strecke mit voller Geschwindigkeit auf eine Person oder einen Gegenstand - trotz bester Absichten. Bremsweg bei Tempo 50 und Tempo 30 im Vergleich Ein Beispiel: 14 Meter vor Ihrem Auto springt ein Kind auf die Fahrbahn. Mit Tempo 30 kommt ihr Auto noch rechtzeitig zum Stehen. Bei Tempo 50 sind sie nahezu mit voller Geschwindkeit unterwegs, da bereits der Reaktionsweg, also die Strecke, die sie zurücklegen, bevor Sie reagieren und auf die Bremse treten, 13,9 Meter beträgt. Ein Zusammenstoß ist nicht vermeidbar. Kommt es zu einem Zusammenprall, sind die Überlebenschancen einer Person bei einem Unfall mit Tempo 30 mit 70 bis 80 Prozent wesentlich höher, als bei einem Zusammenstoß mit Tempo 50. Bei dieser Geschwindigkeit sterben acht von zehn Menschen. Wir fordern Tempo 30 – für weniger Verkehrstote und Schwerverletzte im Straßenverkehr – zum Schutz von uns allen! Tempo 30 für mehr Ruhe Verkehrslärm gehört zu den am stärksten empfundenen Lärmbelastungen, denen wir täglich ausgesetzt sind: 55 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Straßenlärm belästigt. Häufig können Balkone und Terrassen nicht genutzt werden. Verkehrslärm stört Entspannung, Erholung und Gespräche. Und Lärm macht krank: Wer dauerhaft von Lärm geplagt ist, dem drohen Herz- und Kreislauferkrankungen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Entstehung von Verkehrslärm. Eine Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h innerorts senkt die Lärmbelastung erheblich. Zum einen sind langsamere Autos leiser. Im Geschwindigkeitsbereich von 50 km/h sind neben den Motorengeräuschen auch die Reifen-Fahrbahn-Geräusche, kurz Rollgeräusche, deutlicher ausgeprägt. Ab ca. 50 km/h werden sie bei Pkw sogar zur hauptsächlichen Ursache für Lärm. Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert den Lärm der Fahrzeuge im Durchschnitt um rund 2 bis 3 dB(A). Eine Absenkung um 3 dB(A) wird dabei von uns Menschen wie die Halbierung der Verkehrsmenge wahrgenommen. Kurz gesagt: 50 Autos, die mit Tempo 50 unterwegs sind, sind ebenso laut wie 100 Autos, die Tempo 30 fahren. Zum anderen verstetigt sich der Verkehrsfluss durch die die Einführung von Tempo30 als Basisgeschwindigkeit. Unnötige Brems- und Beschleunigungsvorgänge werden vermieden, was insgesamt den so genannten Vorbeifahrpegel um bis zu 7 dB(A) reduzieren kann. Daneben bestimmt die Fahrbahnoberfläche in starkem Maße den Straßenverkehrslärm. So sinkt der Lärmpegel auf Pflasterstraßen bei Tempo 30 statt Tempo 50 um mindestens 3 dB(A), im besten Fall sogar bis zu 5 dB(A). Tempo 30 bewegt mehr als Sie denken -Weniger Verkehrstote und Schwerverletzte -Die Kosten für den laufenden Erhalt der Verkehrsanlagen sinken, zum Beispiel für Schilderwartung, da weniger Verkehrsschilder notwendig sind. Auf Dauer fallen weniger Kosten für Ampelschaltungen an, da sich der Verkehr verstetigt. -Mehr Klarheit und Übersichtlichkeit im Straßenverkehr, da Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht ständig wechseln -Weniger Staus, ein flüssiger und gleichmäßiger Verkehrsablauf -Weniger Verkehrslärm -Mehr Lebensqualität Setzen Sie ein Zeichen für Tempo 30!
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Weiter lesen auf FFM.DEWir haben früher im Westend gewohnt und im grüneburgpark gab es überall Hundetütenspender. Jetzt wohnen wir in Höchst und mussten feststellen, dass es hier nirgendwo welche gibt. Weder im Stadtpark noch an der nidda oder am Main. Ich finde es unmöglich, dass es Tüten nur in den puschen Vierteln gibt. Und eine Folge davon ist, dass wirklich überall Hundescheisse herum liegt. Wir haben selbst einen Hund und nehmen zwar immer Tüten mit aber viele machen dies leider nicht.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch schlage vor eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Standort des „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Schriftzugs zu erarbeiten. Weder der OB noch Justizminister (vgl. https://www.fr.de/frankfurt/neuer-ort-fuer-schriftzug-von-fritz-bauer-in-frankfurt-gesucht-93148216.html) sollten entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger! In der Beteiligung sollte man Vorschläge sammeln, ob der Schriftzug an den Neubau oder einen anderen, prominenteren Ort, kommt oder ob es einen zweiten Schriftzug braucht und welcher Künstler damit zu beauftragen ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer sich mehrheitlich im Besitz der Stadt Frankfurt befindende Energieversorger Mainova AG ist Mitglied im Lobbyverband „Zukunft Gas“. Damit tragen die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG zur Finanzierung dieser Lobbyorganisation, die sich für den andauernden und sogar verstärkten Einsatz von fossilem Gas einsetzt, bei. Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, dass Frankfurt bis 2035 klimaneutral werden soll: die Mitgliedschaft eines städtischen Unternehmens in einem Lobbyverband, der den Bau neuer Gasinfrastruktur und den langfristigen Einsatz von fossilem Gas propagiert, verträgt sich nicht mit dieser Beschlusslage. Dieser Verband übt politischen Einfluss auf Parlamente und Regierungen aus und beeinflusst die öffentliche Meinung zugunsten seines Geschäftsmodells. Der Verein arbeitet z. B. massiv gegen das Aus von fossilen Energieträgern bei Heizungen. Mit seinem Einfluss und seiner PR-Arbeit ist „Zukunft Gas“ mitverantwortlich dafür, dass die Bundesrepublik jahrzehntelang auf fossiles Gas aus Russland setzte und der Einfluss von Gazprom auf die deutsche Politik sehr hoch war. Woher kommt das Geld, mit dem der Verband diesen Einfluss finanziert? Zum Teil von der Mainova AG, also der Stadt Frankfurt und den Bürgerinnen und Bürgern aus der Rhein-Main-Region. Die Einflussnahme des Lobbyverbandes „Zukunft Gas“ führt dazu, dass die Verbrennung von klimaschädlichem fossilem Gas zum Heizen und zur Stromerzeugung eine derart große Rolle spielt. Dadurch beteiligen wir uns an der Destabilisierung unseres Klimas und der ökologischen Zerstörung von Lebensgrundlagen in der Umgebung der Gasförderstätten in aller Welt. Dabei ist inzwischen genug Wissen und Evidenz über die Vorteile erneuerbarer Energien vorhanden.[1] Weder fossiles Erdgas noch Wasserstoff sind sinnvolle Alternativen im Kontext der Wärmewende. Der Einsatz von grünem (oder gar blauem) Wasserstoff ist energetisch ineffizient und viel zu teuer. Außerdem ist es sehr unsicher, ob Wasserstoff zukünftig in ausreichenden Mengen zur Wärmeversorgung (als Importprodukt) zur Verfügung steht.[2] Auch der Magistrat der Stadt Frankfurt bestätigte auf eine Anfrage, dass derzeit „keine seriöse Einschätzung“ abgegeben werden kann, ob jemals genügend Wasserstoff bereitgestellt werden kann. Wir wissen: erneuerbare Energien stehen zur Verfügung und sind kostengünstiger! Zudem wirbt „Zukunft Gas“ auch für die Produktion von Wasserstoff aus fossilem Gas: in puncto Effizienz und Klimaschädlichkeit ist das verheerend! Empörend ist zudem, dass die Mainova AG auch auf Anfrage von Stadtverordneten und Journalistinnen bisher nicht dazu bereit war, die Summe ihrer Zahlungen an „Zukunft Gas“ zu veröffentlichen. Mittels der Mitgliedschaft der Mainova AG in diesem Lobby-verband finanzieren die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG letztlich die Werbung und PR-Kampagnen im Sinne der großen Gaskonzerne. Deshalb fordern wir: die Mainova AG muss aus der Lobbyorganisation “Zukunft Gas” austreten! In dem Verband "Zukunft Gas" sind einige der klimaschädlichsten Konzerne wie Shell und Wintershall DEA vertreten, Gasspeicher-Konzerne wie RAG Austria AG, Gashändler wie die Central European Gas Hub AG und Wingas, welches bis Ende November 2022 zum russischen Konzern Gazprom Germania gehörte. Dazu kommen weitere Gasinfrastruktur-unternehmen in Deutschland sowie viele große und kleine kommunale Energieversorger und Stadtwerke. Der Aufsichtsratsvorsitzende von „Zukunft Gas“ heißt Friedbert Pflüger, ehemals hochrangiger CDU-Politiker und Mitarbeiter im Kanzleramt, dann Lobbyist und Berater für Gazproms North Stream. Der Verband ist somit bestens auch mit der russischen Gaswirtschaft vernetzt, betreibt Lobbyarbeit für seine Mitgliedsunternehmen und führt vor allem PR-Kampagnen und „Greenwashing“-Erzählungen über "klimaneutrale Gase" und "Gas als Brückentechnologie" durch. "Zukunft Gas" arbeitet mit allen verfügbaren Mitteln daran, dass sich die Bundesregierung, die Landesregierungen und viele Kommunen auch weiterhin für fossiles Gas und somit gegen die Zukunft entscheiden. „Wir sind die Stimme für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, schreibt „Zukunft Gas“ auf ihrer Website. Wir wollen hingegen, dass die Mainova AG mit anderen eine Stimme für erneuerbare Energien und für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens bildet! Wir fordern: Kein Geld mehr von der Mainova AG für „Zukunft Gas“! Austritt der Mainova AG aus dem Lobbyverband „Zukunft Gas“! Quellen: [1] Brauers, Hanna, Braunger, Isabell, Hoffart, Franziska, Kemfert, Claudia, Oei, Pao-Yu, Präger, Fabian, Schmalz, Sophie, & Troschke, Manuela. (2021). Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende? (Version 1.0, Deutsch) (1.0, pp. 1–11). Scientists for Future Germany. https://doi.org/10.5281/zenodo.4474498. [2] Clausen, Jens; Huber, Michael; Linow, Sven; Gerhards, Christoph; Ehrhardt, Helge; Seifert, Thomas (2022). Wasserstoff in der Energiewende – unverzichtbar, aber keine Universallösung. Policy Paper der Scientist for Future. Berlin.
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Weiter lesen auf FFM.DEGerade in der Lockdownzeit ist frische Luft nach dem Arbeit im Homeoffice enorm wichtig. Ebenso ist Sport notwendig, um die Abwehrkräfte zu mobilisieren. Um in den Parks sicher zu joggen/spazieren zu gehen ist es in der dunklen Jahreszeit notwendig die Parkrund zu beleuchten! Weder im Günthersburgpark, noch im Ostpark ist eine beleuchtete Runde möglich! Ich denke, die Läufer/Spaziergänger würden sich auch mit Spenden beteiligen! (Z.B. per Crowdfunding einzusammeln!?)
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Zeil wird immer ekelhafter! Es entwickelt sich immer mehr zum Treffpunkt für Obdachlose Alkoholiker, die dann im eigenen Urin einschlafen. Das dies nicht nur ekelhaft anzuschauen ist, hinzu kommt auch der Gestank. Mit Familie und Kindern kann man dort nicht mehr entlang. Die Stadt Frankfurt verliert immer mehr an Ruf. Weder Einkaufen noch Essen macht noch Spaß. Diese Herrschaften sollten gebeten werden, zumindest die Zeil zu räumen.
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Weiter lesen auf FFM.DEWeder für Rollstuhlfahrer, noch mit Kinderwagen oder für ältere Radfahrer ist die Deutschherrnbrücke barrierefrei nutzbar. Eine Idee wären Aufzüge, wie z.B. beim Eisernen Steg.
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Weiter lesen auf FFM.DEBleiben Sie zuhause, wahren Sie Distanz! So lautet die dringende, ständig wiederholte Aufforderung angesichts der Coronainfektionen. Hunderte Obdachlose in Frankfurt haben keine Möglichkeit sich in ein Zuhause zurückzuziehen. Sie leben auf der Straße, viele von ihnen sind gesundheitlich angeschlagen. Durch das Zurückfahren des öffentlichen Lebens sind sie ihrer wenigen Einkommensmöglichkeiten wie Flaschensammeln und Betteln beraubt. Hilfsstrukturen sind in der aktuellen Situation überlastet oder drohen geschlossen zu werden. In dieser Lage fordern wir die Stadt Frankfurt dringend auf, dem Beispiel Londons folgend, die sofortige Unterbringung Obdachloser in Hotels zu veranlassen. Das bedeutet Schutz für die Betroffenen, deren Grundversorgung ebenfalls garantiert werden muss. Zudem fordern wir, sämtliche Sammelunterkünfte aufzulösen und die dort untergebrachten Menschen gleichfalls in den leerstehenden Hotels unterzubringen. Diese vorübergehende Hotelunterbringung darf nicht damit enden, dass die bisherigen, skandalösen Zustände wieder aufgenommen werden. Corona macht deutlich: so wie es ist, kann es nicht weitergehen! Weder das Leben auf der Straße, noch die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in Sammelunterkünften ist menschenwürdig.
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Weiter lesen auf FFM.DEWeniger Tempo aber nicht langsamer! Innerhalb geschlossener Ortschaften wird der Verkehr und damit die Reisezeit von vielen Faktoren beeinflusst: ständiges Stop-and-Go, wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen und Staus. Das führt dazu, dass wir in Städten deutlich langsamer fahren als die zugelassenen 50 km/h. Entgegen aller Vorurteile ist man bei einer Basisgeschwindigkeit von Tempo 30 keinesfalls länger unterwegs. Denn der Verkehr fließt durch weniger Stop-and-Go-Phasen, weniger Staus flüssiger und gleichmäßiger. Das zeigen Erfahrungen und Studien aus England: Weder mit dem Auto noch mit dem Öffentlichen Verkehr, hat sich die Reisezeit nach der Einführung von Tempo 30, bzw. 20 Meilen pro Stunde, als Basisgeschwindigkeit verlängert. Der befürchtete Stillstand bleibt gerade auch deshalb aus, weil nicht auf ständig wechselnde Tempolimits geachtet werden muss. Und dort, wo es notwendig ist, können höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden, wenn der Bedarf und die Sicherheit nachgewiesen werden. Deshalb fordern wir Tempo 30 als konstante Basisgeschwindigkeit überall dort, wo Tempo 50 nicht zwingend notwendig ist. Tempo 30 - ein Thema für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Familie auf dem Zebrastreifen Tempo 30 ist nicht nur ein Thema für Autofahrerinnen und Autofahrer. Es erhöht die Sicherheit für alle und sorgt für mehr Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Gerade die ungeschützten Fußgänger und Radfahrer profitieren von Tempo 30. Bei Tempo 30 lassen sich die Straßen leichter überqueren. Auto- und Radverkehr harmonieren besser, da Tempo 30 die Kommunikation zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern erleichtert. Auch deshalb, weil sich die Geschwindigkeiten annähern und sich die Eindrücke und Informationen, die wir als Verkehrsteilnehmer aufnehmen, bei einem niedrigeren Tempo besser verarbeiten lassen. Das fördert ein gleichberechtigtes Miteinander Aller. Nicht zu Letzt genießen Sie als Anwohnerinnen und Anwohner direkt die Vorteile von Tempo 30, da der Verkehrslärm deutlich reduziert wird. Was heißt denn Basisgeschwindigkeit - Wir haben doch schon so viele Tempo 30-Zonen! Gerade weil es so viele Tempo 30-Zonen gibt, ist die Verkehrslage oft unübersichtlich und schwer nachvollziehbar. Ständig wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen Tempo 30 und Tempo 50 erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Konzentration, vor allem von Autofahrerinnen und Autofahrern. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit schafft Klarheit und Übersichtlichkeit. Bislang muss nachgewiesen werden, warum die Geschwindigkeit auf bestimmten Strecken oder in einzelnen Gebieten von Tempo 50 auf Tempo 30 abgesenkt werden soll. Dies ist zum Beispiel in Wohngebieten oder vor Schulen der Fall. Das führt zu ständig wechselnden Tempolimits in unseren Ortschaften. Gerade kurze Strecken mit Geschwindigkeitsbegrenzung sind durch die vielen Verkehrsschilder unübersichtlich und finden nur selten die erforderliche Akzeptanz. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist ein klares Bekenntnis für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unseren Städten und Dörfern, nicht nur direkt vor der Schule, sondern überall dort, wo wir unterwegs sind und uns aufhalten. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung - die Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerorts vorsieht – bewirkt viel: Mehr Klarheit im Straßenverkehr, ein flüssiger Verkehrsablauf und damit auch mehr Akzeptanz. Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit Jeden Tag verunglücken 570 Menschen bei Verkehrsunfällen in unseren Städten und Dörfern. Gerade Fußgänger und Radfahrer sind im Straßenverkehr einem hohen Risiko ausgesetzt. In lebendigen Orten passiert viel Unvorhergesehenes und man muss plötzlich stoppen: Ein Ball rollt auf die Straße, ein Fußgänger überquert unvermutet die Kreuzung oder ein Radfahrer wird beim Abbiegen zu spät gesehen. Bei Tempo 30 ist die Chance, rechtzeitig zu halten wesentlich höher. Schon nach 13,3 Metern kommt der Pkw zum Stehen. Ein Auto, das mit Tempo 50 unterwegs ist, prallt nach dieser Strecke mit voller Geschwindigkeit auf eine Person oder einen Gegenstand - trotz bester Absichten. Bremsweg bei Tempo 50 und Tempo 30 im Vergleich Ein Beispiel: 14 Meter vor Ihrem Auto springt ein Kind auf die Fahrbahn. Mit Tempo 30 kommt ihr Auto noch rechtzeitig zum Stehen. Bei Tempo 50 sind sie nahezu mit voller Geschwindkeit unterwegs, da bereits der Reaktionsweg, also die Strecke, die sie zurücklegen, bevor Sie reagieren und auf die Bremse treten, 13,9 Meter beträgt. Ein Zusammenstoß ist nicht vermeidbar. Kommt es zu einem Zusammenprall, sind die Überlebenschancen einer Person bei einem Unfall mit Tempo 30 mit 70 bis 80 Prozent wesentlich höher, als bei einem Zusammenstoß mit Tempo 50. Bei dieser Geschwindigkeit sterben acht von zehn Menschen. Wir fordern Tempo 30 – für weniger Verkehrstote und Schwerverletzte im Straßenverkehr – zum Schutz von uns allen! Tempo 30 für mehr Ruhe Verkehrslärm gehört zu den am stärksten empfundenen Lärmbelastungen, denen wir täglich ausgesetzt sind: 55 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Straßenlärm belästigt. Häufig können Balkone und Terrassen nicht genutzt werden. Verkehrslärm stört Entspannung, Erholung und Gespräche. Und Lärm macht krank: Wer dauerhaft von Lärm geplagt ist, dem drohen Herz- und Kreislauferkrankungen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Entstehung von Verkehrslärm. Eine Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h innerorts senkt die Lärmbelastung erheblich. Zum einen sind langsamere Autos leiser. Im Geschwindigkeitsbereich von 50 km/h sind neben den Motorengeräuschen auch die Reifen-Fahrbahn-Geräusche, kurz Rollgeräusche, deutlicher ausgeprägt. Ab ca. 50 km/h werden sie bei Pkw sogar zur hauptsächlichen Ursache für Lärm. Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert den Lärm der Fahrzeuge im Durchschnitt um rund 2 bis 3 dB(A). Eine Absenkung um 3 dB(A) wird dabei von uns Menschen wie die Halbierung der Verkehrsmenge wahrgenommen. Kurz gesagt: 50 Autos, die mit Tempo 50 unterwegs sind, sind ebenso laut wie 100 Autos, die Tempo 30 fahren. Zum anderen verstetigt sich der Verkehrsfluss durch die die Einführung von Tempo30 als Basisgeschwindigkeit. Unnötige Brems- und Beschleunigungsvorgänge werden vermieden, was insgesamt den so genannten Vorbeifahrpegel um bis zu 7 dB(A) reduzieren kann. Daneben bestimmt die Fahrbahnoberfläche in starkem Maße den Straßenverkehrslärm. So sinkt der Lärmpegel auf Pflasterstraßen bei Tempo 30 statt Tempo 50 um mindestens 3 dB(A), im besten Fall sogar bis zu 5 dB(A). Tempo 30 bewegt mehr als Sie denken -Weniger Verkehrstote und Schwerverletzte -Die Kosten für den laufenden Erhalt der Verkehrsanlagen sinken, zum Beispiel für Schilderwartung, da weniger Verkehrsschilder notwendig sind. Auf Dauer fallen weniger Kosten für Ampelschaltungen an, da sich der Verkehr verstetigt. -Mehr Klarheit und Übersichtlichkeit im Straßenverkehr, da Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht ständig wechseln -Weniger Staus, ein flüssiger und gleichmäßiger Verkehrsablauf -Weniger Verkehrslärm -Mehr Lebensqualität Setzen Sie ein Zeichen für Tempo 30!
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Weiter lesen auf FFM.DEWir haben früher im Westend gewohnt und im grüneburgpark gab es überall Hundetütenspender. Jetzt wohnen wir in Höchst und mussten feststellen, dass es hier nirgendwo welche gibt. Weder im Stadtpark noch an der nidda oder am Main. Ich finde es unmöglich, dass es Tüten nur in den puschen Vierteln gibt. Und eine Folge davon ist, dass wirklich überall Hundescheisse herum liegt. Wir haben selbst einen Hund und nehmen zwar immer Tüten mit aber viele machen dies leider nicht.
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