Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 1150/6 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den nachfolgenden Vorschlag zu prüfen: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll-Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Maßnahmen-Erfolgs: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Anhang: - Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtsstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129, Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 579/12 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat 12 bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Stellungnahme ST 1645 vom 09. September 2024, Planungsmittel bereitzustellen, um die Machbarkeit der Mehrzweckhalle am Standort Kalbacher Stadtpfad zu prüfen. Ferner wird in der Stellungnahme Bezug genommen auf die Alte Turnhalle als Veranstaltungsort für den Stadtteil. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen: a. Ist die bestehende Alte Turnhalle, wie in der ST 1645 und im Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 beschrieben, als alternativ nutzbarer Raum für kulturelle Veranstaltungen und Versammlungen verschiedener Stadtteilakteure geeignet? b. Besteht ein barrierefreier Zugang für Stadtteilakteure (z. B. Vereine, Initiativen) zur Alten Turnhalle, im Sinne der Buchung bzw. Nutzungsrechte? Liegt die Entscheidung über die Vermietung allein beim aktuellen Mieter/vereinseitigen Betreiber, bzw. welche Kapazitäten stehen beispielsweise wochentags zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr auch für andere Stadtteilakteure realistisch zur Buchung zur Verfügung? c. Welche finanziellen Mittel und Maßnahmen sind notwendig, um den uneingeschränkten Weiterbetrieb der Alten Turnhalle für die kommenden 5-10 Jahre sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich technischer, infrastruktureller oder sicherheitstechnischer Anforderungen? d. Beabsichtigt die Stadt potenziell den Eigenbetrieb und die Verwaltung der Alten Turnhalle, wenn sie weitere Finanzmittel investiert? Steht eine breite und barrierefreie Nutzung durch Stadtteilakteure nicht gegen die (berechtigten) Interessen des Riedberger SV als aktuellen Betreiber und Nutzer? e. Wurde eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer weiteren Sanierung und Ertüchtigung der Alten Turnhalle vorgenommen, und welche Ergebnisse liegen dazu vor? Gibt es planungsrechtliche Fragestellungen oder Hindernisse, die bei einer weiteren Sanierung und Nutzung der Alten Turnhalle zu berücksichtigen sind? Begründung: Der Bedarf für eine Mehrzweckhalle im Stadtteil Kalbach-Riedberg ist unzweifelhaft hoch. Weder am Riedberg noch in Kalbach steht unseres Erachtens eine zentrale Einrichtung für kulturelle Veranstaltungen, Versammlungen, Vereinsaktivitäten oder Ausstellungen zur Verfügung. Die bestehenden Alternativen, wie die Schulaulen, sind anders als zugesagt offensichtlich weder räumlich noch funktional für diese Zwecke ausgelegt. Die Alte Turnhalle wird derzeit als Übergangslösung genutzt, erfüllt jedoch die Anforderungen des Stadtteils nur begrenzt. Ihre Kapazitäten und ihr technischer Zustand reichen nicht aus, um Veranstaltungen wie beispielsweise die jährliche Kinderbuchmesse oder Theater- und Tanzvorführungen langfristig angemessen durchzuführen. Räumlichkeiten sind ein zentrales Thema, um Stadtteilakuteren und Bürgern die angemessene soziale Teilhabe und gesellschaftliches Engagement zu ermöglichen. Zudem könnte eine Nutzung durch breitere Stadtteilgruppen Konflikte mit den Interessen des aktuellen Betreibers aufwerfen. Eine wirtschaftliche und planungsrechtliche Prüfung der Alten Turnhalle ist notwendig, um die Eignung als längerfristige Lösung sicher zu beurteilen. Die Beantwortung der Fragen ist entscheidend, um sowohl kurz- als auch langfristige Lösungen gemeinsam mit dem Ortsbeirat für die Infrastruktur des Stadtteils zu entwickeln. Dies betrifft einerseits die Realisierung der Mehrzweckhalle und andererseits die optimale Nutzung und Erhaltung bestehender Einrichtungen wie der Alten Turnhalle. Ziel ist es, den kulturellen und gemeinschaftlichen Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden und eine nachhaltige Perspektive für Kalbach-Riedberg zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 1131/6 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone Seit der Auflösung der ehemaligen Interessengemeinschaft Handel und Handwerk Höchst 2019 gibt es in der Königsteiner Straße keine Weihnachtsbeleuchtung mehr. Für andere Straßen in Höchst (Hostatostraße, Dalbergstraße) konnte eine Lösung gefunden werden, bei der die Stadt Frankfurt die Beleuchtung an Laternenmasten finanziert. In der Königsteiner Straße scheiterte eine Beleuchtung daran, dass die Statik der Überspannungen überprüft werden müsste, was 2019 aus Kostengründen nicht möglich war. Eine angekündigte Sanierung der Fußgängerzone, die neue Beleuchtungslösungen bringen sollte, wurde bisher nicht umgesetzt und ist weiterhin nicht absehbar. Eine statische Überprüfung soll klären, ob eine Interimslösung mit moderner, leichter und energiesparender Beleuchtung möglich ist, ähnlich wie es in Städten wie Mainz praktiziert wird (siehe Abbildung 2). Die Beleuchtung soll die Fußgängerzone aufwerten und den lokalen Handel in der Weihnachtszeit unterstützen. Der Ortsbeirat soll den Magistrat auffordern, zu prüfen, ob in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße wieder eine Weihnachtsbeleuchtung angebracht werden kann. Begründung: Der Wunsch einer Weihnachtsbeleuchtung in der Königsteiner Straße wird immer wieder geäußert. Anlage Fotos Abbildung 1: Überspannleitungen in Höchst (Foto: privat) Abbildung 2: Weihnachtsbeleuchtung in der Augustinerstraße in Mainz (Foto: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6295 2025 Die Vorlage OF 1131/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vor dem zweiten Absatz des Tenors die Wörter "Dies vorausgeschickt, (. .)" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1130/6 Betreff: Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, den Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef, die Leitung der ABG FRANKFURT HOLDING dazu anzuregen, die folgenden beiden Punkte umzusetzen: 1. Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße von der GOLDBECK GmbH, dem aktuellen Eigentümer. 2. Übernahme des Betriebs durch die Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. (PBG), als Tochterunternehmen der ABG FRANKURT HOLDING. Die PBG ist größter Parkraumbetreiber in Frankfurt am Main und bewirtschaftet 32 große Parkgaragen mit ca. 18.000 Stellplätzen im Stadtgebiet Frankfurt am Main und damit hervorragend geeignet das Management des Parkhauses zu übernehmen. Ziel des Kaufs durch die ABG FRANKURT HOLDING ist die Errichtung von E-Ladestationen für PKW, Fahrradparkplätze und die vertikale Begrünung des Parkhauses an der Außenfassade zum Klimaschutz mittels Fassadengärten durch Installation von Gittermatten und Rankwänden. Grüne Wände tragen zu einem verbesserten Mikroklima bei und sind daher ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur klimaangepassten, lebenswerten Stadt. Oft ist das Parkhaus in einem unhygienischen Zustand durch Müll und Urin im Treppenhaus und den Parkebenen. Dieser Zustand soll für die Zukunft verhindert und das Parkhaus fit für die Zukunft gemacht werden, um so das Förderprogramm Innenstadt Höchst und das Maßnahmenkonzept für die Zukunft der Nahmobilität und des Parkraums in Höchst zu unterstützen. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6294 2025 Die Vorlage OF 1130/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1129/6 Betreff: Höchst: Verlegung der Bushaltestelle von der Hostatostraße in die Dalbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dass Maßnahmenkonzept für die Zukunft der Nahmobilität und des Parkraums in Höchst zu ergänzen und folgende Maßnahme zeitnah zu prüfen: - Verlegung der Bushaltestelle Hostatostrasse auf Höhe der Hostatostrasse 6 in die Dalbergstraße auf Höhe der Ecke Dalbergstraße / Albanusstraße. - Damit einhergeht die Entzerrung der Verkehrssituation in der Hostatostraße und die Vermeidung der aktuell schwierigen Situation für Gelenkbusse, die momentan von der Hostato- in die Albanusstraße und dann fast sofort von der Albanus- in die Dalbergstraße fahren. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.12.2024, OF 1142/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6293 2025 1. Die Vorlage OF 1129/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1142/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) zu 2. Annahme BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1142/6 Betreff: Höchst - Busverbindung zwischen Hostatostraße und Höchster Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Vorschlag der Nahmobilitäts- und Parkraumanalyse Innenstadt Höchst, der unter Punkt 1.3 Schaffung sicherer Kreuzungen und Querungen in der Skizze zur Anpassung der Kreuzung Hostatostraße/Albanusstraße abgebildet ist (siehe Ausschnitt im Anhang) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Oft hat gerade an dieser Kreuzung der Bus wegen Falschparker Schwierigkeiten, um die Ecke zu fahren. Dadurch staut sich der Verkehr zeitweise bis in den Kreisel zurück. Diese Maßnahme ist schnell ohne große Mittel umzusetzen und kann zu einer Entlastung beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.12.2024, OF 1129/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6293 2025 1. Die Vorlage OF 1129/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1142/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) zu 2. Annahme BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 454/7 Betreff: Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich mit dem Eigentümer bzw. Pächter der Liegenschaft Hausener Weg 120 in Verbindung zu setzten und darauf einzuwirken, dass auf dem Grundstück vor dem Eingang ein Abstellplatz für Fahrräder geschaffen wird. Begründung: Da der Gehweg, der an dem Grundstück, Hausener Weg 120 vorbeiführt als Schulweg ausgewiesen ist, hat die Stadt vor dem Grundstück Poller angebracht. Nun werden diese Sperrbügel von den Bewohnern als Fahrradabstellplätze zahlreich in Beschlag genommen, wodurch ein sicheres Benutzen des Gehwegs nicht mehr möglich ist. Weder Kinder noch Kinderwagen oder gehbehindere Personen mit Rollator oder Rollstuhl können den Fußweg ungehindert und gefahrlos nutzen. Auf dem Gelände böte sich genügend Platz für eine Fahrrad-Abstellfläche. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6178 2024 Die Vorlage OF 454/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.09.2024, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 1377/1 vom 14.08.2024 Betreff: Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit Vorgang: E 64/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Mittel für den Etatantrag vom 06.06.2024, E 64, in Höhe von 100.000 Euro den Mitteln für "Barrierefreiheit" zukommen zu lassen und auf die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für "ÖPNV auf dem Main" zu verzichten. Begründung: Bevor man eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, sollte man mit den betroffenen Stakeholdern die Thematik besprochen haben. Weder ist der Magistrat hierzu um Stellung gebeten, noch sind die weiteren Nutzer (Weiße Flotte, Wassersportler) einbezogen worden. Ebenso muss vorab geprüft werden, ob sich die Stadt Frankfurt die Subventionierung eines vermutlich stark defizitären Angebots überhaupt EU-rechtlich als auch finanziell leisten kann, geschweige denn die Frage, wo die millionenschweren Ausgaben für Personal und Schiffe als auch eine Erweiterung der Anlegestellen herkommen sollen. Der Hinweis auf das Angebot der Stadt Hamburg hinkt gewaltig. Die Strecke in Frankfurt zwischen den Schleusen wäre viel weiter (zehn Kilometer). Wollte man analog zum Wochenendangebot in Hamburg eine Frequenz von zehn Minuten pro Schiff anbieten, so müssten 20 Schiffe beschafft werden. Hinzu kommt, dass die Schiffe in Frankfurt aufgrund des Wellenschlagverbots in der Innenstadt viel langsamer unterwegs wären und damit schon aufgrund der geringen Durchschnittsgeschwindigkeit wie auch der fehlenden Anbindung an S-Bahn, U-Bahn und Bus keine Verbesserung der Mobilitätssituation bieten würden. Es wäre sinnvoller, die eingeplanten 100.000 Euro für eine Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV auszugeben und damit konkrete Probleme anzugehen, anstatt neue zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1350/1 Betreff: E-Scooter-Parkzonen in der Schleusenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei E-Scooter Parkzonen in der Schleusenstraße einzurichten. Diese sollen jeweils am Ende der Straße an der Ecke zur Speicherstraße eingerichtet werden, und zwar an den Stellen, wo am 17.7.2024 jeweils zwei Radbügel auf einem Parkplatz installiert wurden (siehe Bild). Begründung: Am 17.Juli 2024 wurden in der Schleusenstraße an der Ecke Speicherstraße westlich und östlich jeweils zwei Radbügel auf einen PKW Parkplatz installiert. Diese Radbügel wurden bislang von keinem einzigen Radfahrer genutzt. Weder tagsüber noch nachts wurden jemals Räder dort abgestellt. Da es nur wenige Meter weiter bereits 12 Radbügel gibt, die genutzt, aber nicht ausgelastet sind, kann auf die neu installierten Radbügel gut verzichtet werden. Stattdessen sollten die Plätze zu E-Scooter Parkzonen umgewidmet werden, denn diese werden genau an dieser Stelle gebraucht. Viele Nutzer von E-Scootern fahren Richtung Main und Westhafen, da es dort Arbeitsplätze und Gastronomie gibt. Die nächste E-Scooter Parkzone befindet sich jedoch in der Esslinger Straße und ist viel zu klein und überlastet. Bildquelle: Michael Weber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1350/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2024, OF 1377/1 Betreff: Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit Vorgang: E 64/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge die Mittel für E 64 aus 2024 in Höhe von 100.000 Euro den Mitteln für "Barrierefreiheit" zukommen lassen und auf die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für "ÖPNV auf dem Main" zu verzichten. Begründung: Bevor man eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, sollte man mit den betroffenen Stakeholdern die Thematik besprochen haben. Weder ist der Magistrat hierzu um Stellung gebeten worden, noch sind die weiteren Nutzer (Weiße Flotte, Wassersportler) einbezogen worden. Ebenso muss vorab geprüft werden, ob sich die Stadt Frankfurt die Subventionierung eines vermutlich stark defizitären Angebots überhaupt EU-rechtlich als auch finanziell leisten kann, geschweige denn die Frage, wo die millionenschweren Ausgaben für Personal und Schiffe als auch eine Erweiterung der Anlegestellen herkommen sollen. Der Hinweis auf das Angebot der Stadt Hamburg hinkt gewaltig. Die Strecke in Frankfurt zwischen den Schleusen wäre viel weiter (10 km). Wollte man analog zum Wochenendangebot in Hamburg eine Frequenz von 10 Minuten pro Schiff anbieten, so müssten 20 Schiffe beschafft werden. Hinzu kommt, dass die Schiffe in Frankfurt aufgrund des Wellenschlagverbots in der Innenstadt viel langsamer unterwegs wären, und damit schon aufgrund der geringen Durchschnittsgeschwindigkeit als auch der fehlenden Anbindung an S-Bahn, U-Bahn und Bus keine Verbesserung der Mobilitätssitation bieten würden. Es wäre sinnvoller, die eingeplanten 100.000 Euro für eine Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV auszugeben und damit konkrete Probleme anzugehen, anstatt neue zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 64 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung OA 490 2024 Die Vorlage OF 1377/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke und Die Partei gegen SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 1048/6 Betreff: Höchst: Information und Präsentation Parkraumanalyse Höchster Markt Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, die Variante C der vom Magistrat vorgestellten Optionen zur Neugestaltung der Verkehrsregelung umzusetzen, die an Markttagen eine Überlastung der Straßen rund um den Markt mit laufendem Verkehr verhindert. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH zu veranlassen, ein Zukunftskonzept für den Höchster Markt zu entwickeln, das den Stadtteil mit seinen Geschäften insgesamt berücksichtigt. Begründung: Die Fachleute des Magistrats haben sich aus gutem Grund für die Variante C ausgesprochen. Sie schafft den besten Ausgleich der Interessen von mit oder ohne Auto ankommenden Marktbesuchern, Marktbeschickern und den Anwohnern, die bei der heutigen Regelung sehr unter Parksuch-Verkehr und illegalem Parken leiden. Außerdem kann sie verstärkt Zielgruppen anziehen, die neben einem attraktiven Angebot auch eine angenehme Umgebung schätzen. Überdies bietet sie mehr Kurzzeitparkplätze als bisher. Die Variante A mit weitgehend unveränderter Verkehrsführung würde dagegen den heutigen Zustand mit hohem Parksuch-Verkehr und beständiger Verletzung der Verkehrsregeln durch Zuparken der Fußgängerbereiche und umgekehrt dann auch Fußgängern auf der Straße zementieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Stadtpolizei nicht genug Kapazität hat, auch nur die Einhaltung elementarer Grundregeln durchzusetzen. Ein attraktiver, gut besuchter Wochenmarkt kann Motor der Stadtentwicklung sein und dem Einzelhandel in der gesamten Höchster Innenstadt zugutekommen, aber auch der Entwicklung des Stadtbilds mit seiner Vielzahl denkmalgeschützter Bauten. Nur eine attraktive Höchster Innenstadt schafft Investitionsanreize für Immobilienbesitzer. Die Beruhigung der Verkehrssituation ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.06.2024, OF 1043/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5654 2024 1. Die Vorlage OF 1043/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1048/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 1043/6 Betreff: Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Mit dem Ziel, die Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt zu verbessern wird der Magistrat gebeten, von den vier erstellten konzeptionellen Vorschlägen das Konzept A umzusetzen, das - eine unveränderte Verkehrsführung - Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe 1 Stunde) und Haltebereichen um den Marktplatz herum (während der Marktzeiten) beinhaltet. In Verbindung mit der Umsetzung wird der Magistrat gebeten, regelmäßige Kontrollen zu veranlassen, um die Einhaltung der (neuen) Parkregelung zu kontrollieren. Ergänzend zu dem Konzept wird der Magistrat gebeten, - die Gehwegbreite in der Antoniterstraße zu prüfen und entsprechend der Breite Längs- oder Schrägparkplätze einzurichten, - die Installation einer festen Sitzbank und/oder von Fahrradabstellplätzen direkt vor der Markthalle zu prüfen - die alternativen Parkmöglichkeiten in Höchst besser und weiträumig auszuschildern, insbesondere den Parkplatz in der Paulistraße (samstags geöffnet) - die Parkplätze hinter dem Schwimmbad zu markieren und ausschließlich für das Personal der Bäderbetriebe und des Marktes vorzuhalten (abgesehen vorhandener Anwohnerparkplätze, die bestehen bleiben) - weitere Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe 1 Stunde) in der Melchiorstraße zwischen Antoniterstraße und Leverkuser Straße einzurichten. Begründung: Der Höchster Wochenmarkt, der jeden Dienstag-, Freitag- und Samstagmorgen zahlreiche Kunden aus dem Frankfurter Westen und den Nachbargemeinden des Main-Taunus-Kreises anzieht, blickt auf eine bald 700jährige Tradition zurück - bereits im Jahr 1356 siedelten sich nach Verleihung der Stadt- und Marktrechte durch Kaiser Karl IV. die ersten Marktstände in Höchst an. Auf dem "Einkaufsmarkt" ist für jeden, der gute Qualität und frische Ware schätzt, etwas dabei - die Marktbesucher erhalten frisches Obst und Gemüse, ebenso, wie Geflügel-, Fleisch- und Wurstwären, Käsespezialitäten, Gewürze und vieles mehr. Viele nutzen auch die Gelegenheit, sich ein Brötchen auf Wunsch frisch belegen zu lassen oder einen Kaffee in der Markthalle zu trinken. Während die lokale Höchster Wirtschaft im Wandel ist und viele alteingesessene Geschäfte bereits geschlossen wurden, hat der Höchster Markt Bestand. Entsprechend wichtig ist es, dass der Höchster Markt erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund der angespannten Verkehrs- und Parksituation rund um den Markt - freie Parkplätze sind Mangelware, der Parkdruck (in Höchst ohnehin hoch), steigt zu Marktzeiten ebenso, wie die Anzahl der Falschparker in Halteverboten - wurde ein Verkehrsplanungsbüro mit einer Parkraumstudie beauftragt. Ein Ergebnis war, dass die Beschilderung auf dem Marktplatz, in der Straße Höchster Markt sowie in Melchior-, Antoniter- und Justinuskirchstraße einem Flickenteppich gleicht und kaum erfassbar ist. Das Verkehrsplanungsbüro hat im Ergebnis vier konzeptionelle Vorschläge zur Neustrukturierung der Verkehrs- und Parkregelungen erstellt. Nach Vorstellung und umfassender Diskussion der vier Konzepte unter Einbeziehung der Marktbeschicker (u.a. in einem Ortstermin), wird die Umsetzung des Konzepts A befürwortet. Das Konzept A beinhaltet eine klare Parkregelung mit mehr Kurzzeitparkplätzen im direkten Umfeld. Die Anfahrt zum Markt bleibt unverändert. Für die Umsetzung ist keine Umgestaltung notwendig. Da weiterhin die Gefahr des Falschparkens im Bereich der Umfahrung besteht, sind Kontrollen notwendig. Inwieweit die Umsetzung des Konzepts A zu einer Verbesserung führt, soll nach einem Jahr über den Ortsbeirat evaluiert werden. Antragsteller: CDU SPD Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.06.2024, OF 1048/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5654 2024 1. Die Vorlage OF 1043/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1048/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2024, OF 1016/6 Betreff: Höchst: Markierungen der Fußgängerüberwege und Radwege am Dalbergkreisel erneuern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wir gebeten, die Fußgängerüberwege an den Einmündungen zum Dalbergkreisel, (Kasinostraße, Königssteiner Straße, Dalbergstraße und Hostatostraße) sowie die Radsymbole auf den Radwegen und die Furten neu zu markieren. Begründung: Die Markierungen im Bereich des Kreisels sind sehr abgenutzt und müssen neu markiert werden, damit die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer wieder hergestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5513 2024 Die Vorlage OF 1016/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 943/6 Betreff: Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes Aktuell findet eine intensive Diskussion zur Verkehrsführung rund um den Höchster Markt zu Marktzeiten statt. Die Diskussion um die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des Höchster Marktes ist neben der Verkehrsführung auch von den Angeboten auf dem Markt selbst abhängig. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch die HFM-Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (z.B. Geschäftsführer Ralf Karpa) in einer der Sitzungen des Ortsbeirats im April oder Mai 2024 folgende Punkte vorzustellen: 1. Wie stellt sich die HFM für die Zukunft das Produktangebot des Höchster Marktes vor? 2. Wie sieht der offizielle Prozess aus, wenn sich potenziell neue Markthändlerinnen und Markthändler für einen Stand auf dem Höchster Markt interessieren? Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 934/6 Betreff: Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Markierung auf dem Behinderten-Parkplatz Hostato-Straße/Ecke Königsteiner Straße (nach dem Kreisel) zu erneuern und durch regelmäßige Kontrolle und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird 2. an dem Behinderten-Parkplatz Emmerich-Josef-Straße/Ecke Königsteiner Straße (östlich der Fußgängerzone) - die Markierung zu erneuern und durch regelmäßige Kontrolle und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird. - Die zeitliche Begrenzung (werktags 9-18 h) auf Montag -Samstag 9-18 h zu ändern oder ganz aufzuheben Begründung: Gehbehinderte Personen schilderten wiederholtes Falschparken von unberechtigten Personen auf diesen Behinderten-Parkplätzen. Gehbehinderte Menschen sind jedoch auf kurze Wege und daher auf Parken in der Nähe der Fußgängerzone angewiesen, um ihre Erledigungen zu bewältigen, auch am Wochenende. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.01.2024, OF 925/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5069 2024 1. Die Vorlage OF 925/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 934/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 934/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 925/6 Betreff: Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Markierung auf dem Behinderten-Parkplatz Emmerich-Josef-Straße/Ecke Königsteiner Straße (nach dem Kreisel) zu erneuern und durch regelmäßige Kontrolle und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird. Begründung: Gehbehinderte Personen schilderten wiederholtes Falschparken von unberechtigten Personen auf diesem Behinderten-Parkplatz. Gehbehinderte Menschen sind jedoch auf kurze Wege und daher auf Parken in der Nähe der Fußgängerzone angewiesen, um ihre Erledigungen zu bewältigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.02.2024, OF 934/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5069 2024 1. Die Vorlage OF 925/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 934/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 934/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2023, OF 724/10 Betreff: Müssen Fernwärmekunden im Ortsbezirk 10 mit Lieferausfällen und drastischen Preissteigerungen der Fernwärme rechnen? Vorgang: B 383/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. 2026 sollen neue Erdgaskraftwerke im Heizkraftwerk West in Betrieb gehen und die Kohleverbrennung beenden. Der Bundesverband Verbraucherzentralen warnt dringend vor einer Kostenfalle durch Erdgas. Das gilt ganz besonders für die Mainova AG. Bereits ab Januar 2024 werden die Erdgaspreise u.a. durch EU-Vorgaben erheblich steigen. Die Mainova AG muss diese drastischen Preissteigerungen zwingend an ihre Fernwärmekunden weitergeben. Wie will denn die Mainova AG die Fernwärmepreise in naher Zukunft bezahlbar halten? 2. In der B 383 vom 18.10.2023 sieht der Magistrat keine Möglichkeit, vorherzusagen, wann grüner Wasserstoff zur Verfügung steht, obwohl solche Vorgaben im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wärmeleitplanung vorgesehen sind. Ist die Versorgungssicherheit gefährdet, wenn kurzfristig kein wirtschaftlich vertretbares Erdgas mehr zur Verfügung steht oder die gesetzlichen Vorgaben einen schnelleren Umstieg vorschreiben? 3. Der Einsatz von blauen und türkisen Wasserstoff (hergestellt durch den Rohstoff Erdgas - siehe B 383) birgt erhebliche Umweltgefahren. Die mit diesen Wasserstoff-Herstellungsverfahren verbundene CO2-Endlagerung im Boden erfolgt dann wahrscheinlich auf dem Frankfurter Stadtgebiet. Sind hierfür auch Stadtteile im Ortsbezirk 10 betroffen? Begründung: Weder Versorgungssicherheit noch bezahlbare Fernwärmepreise sind mit der weiteren Verbrennung von fossilen Brennstoffen gesichert. 1. Umstieg von Kohle auf Erdgas 2026: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurt-im-wandel-wie-soll-di e-stadt-in-zukunft-aussehen-19172172/heizkraftwerk-west-19193032.html 2. Transport und Produktion von flüssigem Erdgas produziert mindestens genauso viel CO2 wie eine weitere Kohleverbrennung. https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-kritik-am-heizkraftwerk-west-92140757.html 3. Video: Die Farben vom Wasserstoff https://youtu.be/JAgMq909q7A Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.10.2023, B 383 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 724/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1068/1 Betreff: Kommunikation mit Sozialrathaus verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hospize und ähnliche Einrichtungen, die Bedürftige, welche seitens des Sozialrathauses betreut werden, stationär aufnehmen, das Sozialrathaus entsprechend informieren. Begründung: Es ist wichtig, sich um alleinstehende Seniorinnen und Senioren zu kümmern, insbesondere, wenn sie bedürftig sind, da sie oft ein erhöhtes Risiko für soziale Isolation und Einsamkeit haben. Regelmäßige soziale Interaktion und Unterstützung sind entscheidend für ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden. Zudem kann die Fürsorge für ältere Menschen dazu beitragen, deren Lebensqualität zu verbessern, ihre geistige Gesundheit zu fördern und das Risiko von Gesundheitsproblemen zu verringern. Es ist auch eine Frage des Respekts und der Wertschätzung für die älteren Mitglieder unserer Gesellschaft, ihre Lebenserfahrung und ihre Beiträge zu würdigen. Sozialpflegerinnen und -pfleger leisten einen wichtigen Beitrag hierzu, insbesondere bei der Bewältigung besonderer Aufgaben (Bearbeitung von Mahnungen, Zusammenarbeit mit eventuellem gesetzlichem Betreuer, Tipps zur Bewältigung diverser Angelegenheiten, Ausfüllung von Anträgen u.a. für: Leistungen, Kuren, Pflegestufe, betreutes Wohnen, Pflegeheimplatz, Seniorenwohnheim). Es gibt jedoch Fälle, wo der Kontakt plötzlich abbricht. Teilweise erfährt man Monate später zufällig von Nachbarn, dass sich die Person in einem Krankenhaus oder sogar Hospiz befindet, teilweise sogar außerhalb Frankfurts, oder bereits verstorben ist. Weder Krankenhäuser, Pflegeheime noch Hospize hatten Kontakt zum Sozialrathaus aufgenommen. Teilweise versterben Personen ohne jegliche Information, sodass Zahlungen seitens des Sozialrathauses nicht eingestellt werden können, sondern monatelang weiterlaufen. Gerade wenn sich der Zustand einer Person verschlechtert, ist es wichtig, dass der Kontakt zu vertrauten Personen wie Sozialpflegern nicht abreißt und die Person weiterhin in dieser schwierigen Phase optimal betreut werden kann. Nicht alle Einrichtungen verfügen über einen sozialen Dienst. Wenn man die Person nicht mehr erreichen kann, bleibt das mulmige Gefühl, dass etwas passiert sein könnte und die Person eventuell Hilfe benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 1068/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen CDU (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 825/6 Betreff: Höchst: Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in Höchst Vorgang: OM 2173/22 OBR 6; ST 2291/22 Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, die Sanierung des Gebäudes endlich selbst in Angriff zu nehmen oder eine Sanierung durch einen Nutzer zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat bereits vor über einem Jahr auf den desolaten Zustand des Gebäudes aufmerksam gemacht (OF 474/6 022 und OM 2173 2022). Die Stadt hat dann vor knapp einem Jahr berichtet, das Gebäude solle per Erbpacht vergeben werden, wobei der Pächter die Sanierung übernehmen solle (ST 2291 2022). Inzwischen ist durch einen Sturm rückwärtig aus dem Garten ein Baum Richtung Ettinghausen Platz gefällt worden, der ein Auto zerstört hat. Das kaputte Auto steht immer noch dort, außerdem ist jetzt auch von der Rückseite der desolate Zustand des Gebäudes noch deutlicher zu erkennen. Der Höchster Markt ist ein zentraler Ort mit Anziehungskraft weit über Höchst hinaus. Der angrenzende Ettinghausen Platz hat zudem als ehemaliger Standort der von den Nazis zerstörten Höchster Synagoge eine besondere historische Bedeutung. Angesichts dessen sollte das Bild eines baufälligen Hauses im städtischen Besitz Anwohnern und Besuchern nicht länger zugemutet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2173 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2291 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4360 2023 Die Vorlage OF 825/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2023, OF 251/15 Betreff: Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherzustellen und Tariferhöhungen sowie einen Inflationsausgleich bei der Bezuschussung zu berücksichtigen. Begründung: Die Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. leistet gemäß § 28 SGB VIII einen wertvollen Beitrag dazu, Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung zu unterstützen. Bedauerlicherweise ist die Finanzierung für das Jahr 2023 noch offen. Darüber hinaus schlagen die Tariferhöhungen für die Beschäftigten erheblich zu Buche. Seit 2020 ist der Zuschuss konstant. Weder wurden die erhöhten Energiekosten noch die Inflation bei der Bezuschussung berücksichtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4280 2023 Die Vorlage OF 251/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 307/7 Betreff: Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Bereich Eschborner Landstraße, von der Kreuzung Am Seedamm bis zur Autobahnbrücke durch eine Verschwenkung der Fahrbahn (ähnlich Abbildung) verkehrsberuhigt gestaltet werden kann. Begründung: Bei einem Ortstermin vor der Metropolitan School konnten sich die Teilnehmenden ein Bild davon machen, dass in dem genannten Straßenverlauf zahlreiche Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Weder das Tempo-30-Schild noch das Symbol auf der Fahrbahn, das auf eine Schule hinweist, erzielen die gewünschte Wirkung. Beim Ortstermin wurden als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgeschlagen: Fahrrad-Piktogramme bzw. Markierungen für eine Fahrradspur, sowie ein Dialog-Display. Darüber hinaus könnte durch eine baulich gestaltete Verschwenkung der Fahrbahn eine Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht werden. Von der Verkehrsberuhigung würde nicht nur die Schule profitieren und die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg gewährleisten, sondern auch die Anwohner, die durch das hohe Verkehrsaufkommen durch die Gewerbetreibenden (allem voran das Paketzentrum) belastet sind. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 307/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und fraktionslos (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 795/6 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Fahrräder in die Innenstadt Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, für Radfahrende, die auf dem östlichsten Stück der Emmerich-Josef-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdt-Straße nach rechts die Weiterfahrt zur Bolongarostraße auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, so dass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und den Andreas Platz auf die Emmerich-Josef-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet sich dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende" ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, die offenbar auch häufiger genutzt wird, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen, was aber so nicht erlaubt ist, dafür ist dieser Radweg auch zu schmal. Eine bessere Anbindung und Orientierung ist daher notwendig. Foto: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 816/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4172 2023 1. Die Vorlage OF 795/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 816/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 816/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 767/6 Betreff: Höchst: Prüfung eines Fahrradparkhauses Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Situation zum Abstellen von Verkehrsmitteln der Mikromobilität (Fahrräder, Pedelecs, E-Roller) im Bereich der Fußgänger*innenzone, Höchster Markt und Höchster Bahnhof mit Blick auf Möglichkeiten für ein Fahrradparkhaus zu prüfen. Ergänzend zu den stark genutzten Fahrradstellplätzen kann ein geeigneter Standort unter Berücksichtigung der Einrichtung eines Mobilitäts-Hubs und des geplanten Radschnellwegs im Bereich des Bahnhofs Höchst liegen, bspw. nahe dem neuen Busbahnhof auf der Fläche westlich des Bahnhofsgebäudes. Um die Parkmöglichkeit für Besucher*innen der Fußgänger*innenzone in Höchst, wie Pendler*innen so attraktiv wie möglich zu gestalten, gleichzeitig aber das dauerhafte Abstellen ausrangierter Räder zu vermeiden, sollten jeweils nur 24 Stunden kostenfrei sein. Das Fahrradparkhaus soll ein Zusatzangebot zur Fahrradgarage auf dem Marktplatz und den Fahrradbügeln im Straßenbereich sein. Letztere sollten sogar so ausgebaut werden, dass sie im Bereich rund um die Fußgänger*innenzone im Abstand von maximal 100 Meter stehen und nicht punktuell vorwiegend zur Sicherung gegen Falschparken eingesetzt werden Begründung: Als positives Ergebnis verschiedener Maßnahmen steigt der Radverkehr in Frankfurt kontinuierlich an. In Bereichen mit viel Einzelhandel und Gastronomie ist das Parken und Anschließen von Fahrrädern an nahezu allen vorhandenen Fahrradbügeln, Pfosten und Gittern zu beobachten. So auch im Bereich der Fußgänger*innen-zone von Höchst. Es fehlt eine zentrale Parkmöglichkeit für Fahrräder. Fahrradparkhäuser, wie sie bspw. in den Niederlanden und in Dänemark derweil üblich sind, bieten auch für hochwertige E-Bikes und Roller sichere, da videoüberwachte, witterungsgeschützte und bequem zugängliche Parkflächen an. Nach diesen Vorbildern sollte auch der vielbesuchte Einkaufsbereich und ÖV-Verknüpfungspunkt Höchst ausgerüstet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4001 2023 Die Vorlage OF 767/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 94/13 Betreff: Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken auf dem Grünstreifen in der Straße "Am Höllsteg" zu verhindern. Begründung: Die Straße "Am Höllsteg" liegt am Rande des derzeit bebauten Gebiets in Nieder-Erlenbach. Gegenüber der Häuser liegt eine große Ackerfläche, die durch einen breiten Grünstreifen begrenzt ist. Leider wird dieser Grünstreifen zunehmend zugeparkt. Direkte Ansprache unter den Nachbarinnen und Nachbarn sowie niederschwellige Maßnahmen der Anwohnerinnen und Anwohner zeigten leider keine Wirkung. Weder die Aussaat von Blüh- und Insektenwiesen mit entsprechend angebrachten Hinweisen hielten Fahrzeughalterinnen und Halter davon ab, hier zu parken, noch die indirekte Ansprache durch Anschreiben in den Briefkästen oder das direkte Gespräch nach dem Parkvorgang. Es ist daher gegeben, hier entsprechende Maßnahmen einzuleiten, damit das Parken auf dem Grünstreifen verhindert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 13 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2985 2022 Die Vorlage OF 94/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2022, OF 617/6 Betreff: Höchst: Information und Präsentation Parkraumanalyse Höchster Markt Die Integrierte Nahmobilitäts- und Parkraumanalyse Innenstadt Frankfurt Höchst wurde vom Stadtplanungsamt im Zuge des Förderprojekts Stadtteilmanagement Innenstadt Höchst an ein externes Unternehmen (Planersocietät) vergeben. Während die Gesamtstudie im Frühjahr 2023 vorliegen soll, wurde der Projektbestanteil Parkraumanalyse Höchster Markt vorgezogen und liegt vollendet vor. Die Ergebnisse wurden auf Schautafeln bereits während der Stadtteilwerkstatt am 21.5.22 gezeigt, jedoch bisher nicht veröffentlicht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, über den Status des Projektbestandteils Parkraumanalyse Höchster Markt zeitnah zu informieren und die Ergebnisse dem Ortsbeirat durch das Stadtplanungsamt präsentieren zu lassen. Begründung: Das Vorziehen der Teilanalyse begründet sich damit, dass das ebenfalls in Regie des Stadtteilmanagements laufende Projekt "Attraktivierung Höchster Markt" möglichst noch innerhalb der Förderlaufzeit bearbeitet werden soll. Die Teilanalyse wurde als wichtiger Baustein dafür definiert. Um ein zügiges Vorankommen zu gewährleisten, sollten die Teilanalyse und die aus ihr resultierenden Erkenntnisse und Empfehlungen schnellstmöglich als Arbeitsgrundlage präsentiert und zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3003 2022 Die Vorlage OF 617/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 539/6 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich! Vorgang: OM 1797/22 OBR 6; ST 1552/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich der Emmerich-Josef-/Kasinostraße am Andreasplatz einen Fußgänger-überweg ("Zebrastreifen") zu markieren. Begründung: Bereits in der Ortsbeiratsantrag OM 1797/2022 wurde gefordert, einen zuvor bestehenden Fußgängerüberweg (FGÜ) wieder zu markieren. In der ST 1552/2022 schreibt der Magistrat: "Der in Rede stehende Fußgängerüberweg (FGÜ) war nur temporär notwendig, während dort ein Schulweg wegen einer Gehwegvollsperrung bauzeitlich nicht passierbar war. In 100 Metern Entfernung, östlich an der Zuckschwerdtstraße, befindet sich eine Lichtsignalanlage zur signalgeregelten Querung." Verwunderlich ist, dass der FGÜ nicht wie üblich bei temporären Maßnahmen gelb, sondern wie an den Resten zu erkennen ist, weiß markiert war. Auch wenn hier angeblich kein FGÜ notwendig ist, so ist er es zumindest an der Stelle, an der im Schulwegeplan der Stadt Frank-furt am Main der Weg über die Emmerich-Josef-Straße führt (s. Ausschnitt aus geoportal Frankfurt). Ein FGÜ in diesem Bereich hilft aber auch allen Passantinnen und Passanten sicher über die stark frequentierte Straße zu kommen. Ausschnitt aus geoportal Frankfurt: . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2563 2022 Die Vorlage OF 539/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 556/1 Betreff: Unverhältnismäßigen Bahn-Lärm vermeiden/reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Bahn zusammen entlang der Weilburger Straße eine Lärmschutzwand zu errichten oder sonstige geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen. Begründung: Aktuell werden ICE-Züge entlang der Weilburger Straße die ganze Nacht über dauerhaft mit laufendem Motor abgestellt, um diese mit Hilfe der Klimaanlage für den Tag ausreichend herunter zu kühlen. Dies stellt für Anwohnende eine unverhältnismäßige Belastung durch Lärm dar, die weit über die üblichen Geräusche im Schienenverkehr hinausgeht, insbesondere, wenn man bei den warmen Temperaturen nachts mit geöffnetem Fenster schlafen muss, um ein wenig frische Luft zu erhalten. Derzeit ist das Bahn-Gelände lediglich durch einen niedrigen Maschendrahtzaun von den Häusern der Anwohnenden getrennt, was keinen Lärmschutz ermöglicht. Eine Lärmschutzwand könnte zur Besserung der Situation beitragen. Eventuell lassen sich die Züge auch an alternativen Stellplätzen herunterkühlen. Allerdings kann es nicht richtig sein, Züge über Nacht herunterkühlen zu müssen. Weder für die Umwelt, noch für den Energieverbrauch. Daher erscheint schon dieser Umstand fragwürdig und sollte alleine schon deswegen näher untersucht und nachhaltig gelöst werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2619 2022 Die Vorlage OF 556/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE, SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2022, OF 544/6 Betreff: Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit den für obigen Vorgang zuständigen Stellen (Stadtpolizei Frankfurt Umwelt- und Abfallrecht, Straßenbauamt) in Verbindung zu setzen und dem Ortsbeirat nach erfolgter Information folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Maßnahmen wurden seit dem gemeinsamen Ortstermin Albanusstraße/Schleifergasse in Höchst am 06.04.2022, an dem Vertreter:innen der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt und Abfallrecht, der FES, der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt sowie ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen, zur Beseitigung der im Betreff genannten Müllablagerung und widerrechtlich abgestellten Mülltonnen unternommen? 2. Wann wurde der Tatbestand von der Stadtpolizei Frankfurt Umwelt- und Abfallrecht, wie beim gemeinsamen Ortstermin zugesagt, an das Straßenbauamt, Abteilung Sondernutzung, gesandt? 3. Wie lautet die Antwort des Straßenbauamtes bzw. was für Maßnahmen sind von dieser Stelle geplant? 4. Wurde zwischenzeitlich die von der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt- und Abfallrecht am 04.07.2022 per Mail zugesagte Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsvefahrens gegen die Hausbesitzer der Mülltonnen eingeleitet? 5. Welche Frist wird den Hausbesitzern eingeräumt, die Mülltonnen an die dafür vorgesehenen Stellen zu stellen? 6. Bis zu konkret welchem Zeitpunkt können Anwohner:innen und Höchster Bürger.innen damit rechnen, dass die Mülltonnen dauerhaft von der besagten Stelle entfernt sind und dadurch auch weniger Wildmüll abgelagert wird? Begründung: Schon seit etlichen Jahren sind die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen und der damit in Verbindung stehende permanent an der Ecke Albanusstraße / Schleifergasse in Höchst abgelegte Wildmüll ein Ärgernis für Anwohner:innen, Höchster Bürger:innen, Marktbesucher:innen und v. m., die oft kopfschüttelnd an dieser hässlichen Stelle vorbeigehen. Eine Initiative Höchster Bürger:innen um die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt wollte diesen Zustand beenden und nahm Kontakt mit den zuständigen Stellen bei der Stadt, bei der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt und Abfallrecht, auf. Am 06.04.2022 fand eine Ortsbegehung statt, an der neben Vertretern der Stadtpolizei und der FES die Vors. der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt und ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen. Es bestand schnell Einigkeit, dass dieser katastrophale Zustand schnell beseitigt werden muss. Dreh- und Angelpunkt spielen dabei die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen, die den Wildmüll geradezu anziehen. Durch die Mülltonnenansammlung werden zudem die sich an dieser Ecke befindlichen Fahrradbügel verdeckt und verstellt, so dass Radfahrer:innen die Bügel entweder nicht wahrnehmen bzw. sind diese schlicht nicht zugänglich und nutzbar. Dies stellt klar eine Behinderung des ruhenden Radverkehrs dar. Dies ist umso ärgerlicher, da neben den Anwohner.innen zahlreiche weitere Einrichtungen und Treffpunkte nicht in den Genuss der Fahrradbügel kommen können: Die Tafel und das Frühstückscafe der kath. Kirche an der Schleifergasse, das Cafe Frau Grau, Alte Schlosserei, zahlreiche Schüler:innen, um nur einige zu nennen. Die Verantwortlichen der Stadtpolizei sagten an diesem Treffen am 06.04.2022 zu, das Straßenbauamt, Abteilung Sondernutzung zu informieren und umgehend die Hausbesitzer der Mülltonnen mittels Fristsetzung (3-4 Wochen) aufzufordern, ihre Mülltonnen zu entfernen. Andernfalls werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. 2 1/2 Monate lang ist leider nichts passiert. Eine daraufhin erfolgte nochmalige Nachfrage bei der Stadtpolizei Umwelt- und Abfallrecht, was Stand der Sache ist, ergab, dass die Angelegenheit zwar an das zuständige Straßenbauamt weitergeleitet, sonst aber nicht gehandelt wurde. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen die Hausbesitzer wurde von der Stadtpolizei daraufhin mit Mail vom 04.07.2022 angekündigt. Vom Straßenbauamt gab es bisher noch keine Information. Anwohner:innen und Höchster Bürger:innen haben keine Geduld und kein Verständnis mehr für weitere Verzögerungen, Zuständigkeitsgerangel zwischen den Ämtern oder andere Ausreden. Es ist höchste Zeit, an diesem Zustand zügig etwas zu ändern. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 464 2022 Die Vorlage OF 544/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2022, OF 300/11 Betreff: Bebauungsplan B558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.1.2021 umzusetzen und die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren in folgendem Punkt anzupassen. Siehe auch OA 114. Im oben genannten Beschluss heißt es: "Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen." In den Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplanverfahren Nr. 558 wurde der Beschluss nicht umgesetzt. Zur Verdeutlichung der Ist-Bestand und die derzeitige Planung: Quelle: aus B558 mit eigener Einfärbung der derzeitigen Industriebetriebe Des Weiteren fordern wir den Magistrat auf kein GI-RZ im Gebiet des B558 auszuweisen. In der ST 1197 wird die Ausweisung von GI mit dem M 151 Gewerbeflächenentwicklungs-programm begründet, da dort für zentralen Bereich des Plangebietes die Sicherung und Entwicklung von Flächen für emittierende und stark emittierende Industrien vorgesehen sei. Nach Beschluss und Aktenlage ist das Gebiet im Gewerbeentwicklungsprogramm (M151) als Gewerbe (emittierend) und nicht als stark emittierend gekennzeichnet: Aus diesem Grund gibt es keinen Grund, das GI Gebiet auszuweiten. Begründung: Es wurde zusammen mit der Stadtverordnetenversammlung ein guter Kompromiss gefunden, der eine sehr begrenzte Ausweitung der bestehenden Industrie ermöglicht, um den Charakter des nachhaltigen Gewerbegebietes zu erhalten und zu stärken. Zugleich soll den Rechenzentrumsbetreibern kein Industriegebiet vorgeschlagen werden, denn sie brauchen keine industriellen Flächen. Sie sind Gewerbe. Sie würden den GI-Status nutzen, um die Bautätigkeit in die Nacht zu verlagern und Energieerzeugung (Blockheizkraftwerk) auf Ihrem Gelände zu bauen. Beides lehnt der Ortsbeirat ab (OA 114). In der OA 114 hatte der Ortsbeirat bereits ausführlich begründet, dass erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2542 2022 Die Vorlage OF 300/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 499/6 Betreff: Urban Gardening in Höchst, Ortsbezirk 6 besser unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten - das Genehmigungsverfahren für die i. R. des Urban Gardening Projektes beantragte Begrünung des Andreasplatzes in Höchst deutlich zu beschleunigen, - grundsätzlich sich für eine bessere und zügigere Koordination zwischen den Urban Gardening-Initiativen im Ortsbezirk 6 und den zuständigen Ämtern einzusetzen - die Grundversorgung mit Wasser für das Bewässern der Pflanzen sicherzustellen, zum Beispiel mittels der Bereitstellung von Standrohren und Regentonnen. Letztere könnten am Höchster Hallenbad und/oder an der Markthalle aufgestellt werden, - die Frage zu beantworten, welche Perspektiven für das Urban Gardening Projekt über das Jahr 2023 hinaus geplant sind Begründung: "Urban Gardening" ist seit geraumer Zeit ein im Zusammenhang mit dem Klimawandel geläufiger Begriff, der keiner weiteren Definition bedarf. Auch die Stadt Frankfurt und mit ihr das als Ansprechpartnerin fungierende Frankfurter Grünflächenamt haben sich klar für eine deutliche Begrünung der Stadt und damit dem an die Bürger:innen gewandten Angebot des "Urban Gardenings" verpflichtet. Die sich in diesem Zusammenhang im Ortsbezirk 6, insbesondere im Stadtteil Höchst 2019 gebildete Initiative "Höchst wachsen lassen", gegründet von Höchster Bürgerinnen, hatte und hat das klare Ziel vor Augen, städtische Grünflächen für die urbane Landwirtschaft zu nutzen und Menschen in Höchst damit Begegnung zwischen Kulturen und Generationen zu eröffnen. Zentrale Orte wurden definiert, neben anderen der Marktplatz und der Andreasplatz in Höchst Leider musste die Initiative hierbei etliche Hürden überwinden. Die Unterstützung durch die zuständigen Ämter, u.a. das Grünflächenamt, lief nicht immer reibungslos. Z. B. wurde der Genehmigungsantrag für die Begrünung des Andreasplatzes am 25.02.2021 von der Initiative eingereicht. Der Ortstermin, der das Projekt konkret ins Laufen bringen kann, fand dann gut über 1 Jahr später, am 17.05.22 unter Beteiligung des Grünflächenamtes, des Straßenbauamtes und des Stadtteilbüros statt. Zwar wird dieser Ortstermin von der Initiative als sehr positiv beschrieben. Trotzdem besteht nach den gemachten Erfahrungen die Unsicherheit, wie lange jetzt noch auf die endgültige Genehmigung gewartet werden muss. Eine zügige Genehmigung ist unabdingbar, da auch der Höchster Sommer irgendwann zu Ende geht. Positiv erwähnt werden muss andererseits, dass auf dem Höchster Marktplatz jetzt nun nach 2 1/2 Jahren drei Pflanzbeete an Baumscheiben umgesetzt wurden (siehe auch Artikel im Höchster Kreisblatt / Pfingsten 2022 "Stadtgärtnerinnen mit der wollen den Marktplaztz aufblühen lassen"). Ein großes Problem für die Umsetzung und vor allem Pflege der Beete und Kübel stellt die Grundversorgung mit Wasser dar .Auch wenn am Höchster Markt und auch schon für den Andreasplatz bereits Patenschaften mit Anwohner:innen und Kindertagesstätten (Andreasplatz: Kita t. Josef und Kita Alte Villa) gefunden wurden, kann es nicht so bleiben, dass die Pflanzen mit "Privat"wasser per Gießkannen begossen werden. Wasseranschlüsse und die erforderliche Technik müssen durch die städtisch verantwortlichen Stellen (Grünflächenamt) bereitgestellt werden. Hierfür eignen sich Standrohre oder auch Regentonnen. Auch gibt es bis heute keine Transparenz darüber, wie es mit dem Projekt nach 2023 weitergehen soll. Diese "Hürden" behindern die großartige Arbeit der Initiative, die sich dankenswerter Weise (noch) nicht hat beirren lassen und an dem Projekt festhält. Damit das so bleibt, ist eine bessere Koordination zwischen den zuständigen Ämtern und der Initiative wichtig. Konkret müssen zügig die technischen Voraussetzungen für das Bewässern der Pflanzen hergestellt sowie eine schnelle Genehmigung des "Urban Gardening" auf dem Andreasplatz erfolgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 499/6 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 399/2 Betreff: Effiziensteigerung und Ausbau der Onlineterminvergabe der für den Ortsbezirk 2 zuständigen Bürgerämter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Zeitnah eine flexible, leistungsfähige Online-Terminvergabe in den für den OBR 2 zuständigen Bürgerämtern sicherzustellen und die Effizienz nachhaltig zu erhöhen 2. Online-Antragsstellung und -bearbeitung in das System zu integrieren 3. Zeitnah dem OBR Bericht zu erstatten: Kosten, Umsetzungszeitraum, schon angestossene Maßnahmen, Anzahl bereits heute möglicher Online-Antragsbearbeitungsprozesse Begründung: Beschwerden von Bürgern aus dem Ortsbezirk. Das Bürgeramt ist für die meisten Bürger in unserem Ortsbezirk DER städtische Dienstleister, den sie regelmäßig in Anspruch nehmen; gleichsam die Visitenkarte unserer Stadtverwaltung. Eine effiziente, kundenorientierte Online-Terminbuchung sollte für alle Bürger und Steuerzahler eine Selbstverständlichkeit sein. Der gegenwärtige Online-Terminvergabeprozess macht fassungslos: Morgens um 07.00 Uhr werden die Termine für die nächste (und auch nur eine einzige Woche freigeschaltet). Wer sich um 07.03 Uhr oder 07.04 Uhr einwählt, hat verloren - es gibt dann keine freien Termine mehr. Zum Glück können die Bürger dann noch auf den "Jackpot" zurückgreifen: Beim Einloggen um 24.00 (Mitternacht!) werden dann ggf. einige Termine für den Folgetag freigeschaltet. Weder ist eine Terminbuchung mit längerem Vorlauf möglich, die für viele Bürger (z.B. Berufstätige mit weniger Flexibilität) hilfreich wäre; auch ein spontanes Erscheinen im Bürgeramt ist nicht möglich. Die einfachsten Verwaltungsakte (Ummeldung, Anmeldung, Personalausweisantrag) werden zur Tortur. Laut den Ergebnissen der Umfrage "Leben in Frankfurt 2021" (Erscheinungsdatum 31.3.2022) hat die Digitalisierung für die Bevölkerung gerade im Hinblick auf ihre konkrete Umsetzung eine große Bedeutung (siehe Bericht S. 44/45): 80 Prozent der Bürger wünschen sich eine stärkere Digitalierung der Verwaltung. Den Ausbau der Möglichkeit, Termine bei den Ämtern online zu vereinbaren halten 57% für wichtig; bzw. Anträge online zu stellen und eine digitale Antwort zu erhalten (54%), finden mehr als die Hälfte sehr wichtig." Neben der desaströsen Terminvergabe ist die Möglichkeit, alle Anträge online beim Bürgeramt einzureichen, noch nicht gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 399/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2439 2022 Die Vorlage OF 399/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "den Ortsbezirk 2" durch den Wortlaut "alle Ortsbezirke" zu ersetzen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2022, OF 473/6 Betreff: Höchst: Optimierung der Toilettensituation an Markttagen Die Toilettensituation am Höchster Marktplatz wurde bereits durch mehrere Beschlussfassungen im Ortsbeirat aufgegriffen. Immer wieder wird die eingeschränkte Betriebsbereitschaft und Hygienesituation an den Markttagen sowie außerhalb der Marktzeiten kritisiert. Jüngste Gespräche mit den Marktbeschickern ergaben, dass im Falle eines betriebsbereiten Zustands der Toilettenanlagen zu Beginn der Marktzeiten die Anlagen von den Standbetreibern in Eigenregie gesäubert werden. Zudem habe es vor einigen Jahren ein bewährtes Modell gegeben, innerhalb dessen die Toiletten nur an den Markttagen zugänglich waren und entsprechende Schlüssel von den Standbetreiberinnen und Betreibern an die Besucherinnen und Besuchern ausgehändigt wurden. Durch die Notwendigkeit einer dauerhaft öffentlichen Toilettenanlage (auch außerhalb der Marktzeiten) ist dieses Modell nicht mehr praktizierbar. Den Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: - Ob zusätzlich eine weitere Containertoilette (in Form eines fliegenden Baus) mit barrierefreiem Zugang und Anschluss an das dortige Wasser/ Abwassernetz aufgestellt werden kann, die ausschließlich zu den Marktzeiten geöffnet wird. Anlage I (Bilde eines fliegenden Baus in Form einer Containertoilette) Quelle:www.profishop.de Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2172 2022 Die Vorlage OF 473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2022, OF 474/6 Betreff: Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: - die Besitzer der weitgehend leer stehenden Häuser Justinusplatz 6, Bolongarostr. 145 und 155 sowie Höchster Schlossplatz 7 wegen einer möglichen Vermietung zu kontaktieren und das Ausmaß der Mängel am Bau begutachten zu lassen und nach Möglichkeit eine Behebung zu veranlassen; - bei den Häusern Bolongarostr. 132, 163, 170 und 181 die Vereinbarkeit der großen Werbetafeln mit dem vorgeschriebenen Erscheinungsbild zu überprüfen und ggf. eine Änderung zu veranlassen; - für das Haus Bolongarostr. 170, von dem die Baufälligkeit des Dachs, die auch Nachbarn in Mitleidenschaft zieht, seit längerem bekannt ist, eine Information über den Sachstand zu geben; - die städtische Wohnungsgesellschaft ABG zu einer Sanierung des Hauses Kronengasse 15 zu veranlassen. Begründung: Die Höchster Altstadt ist ein geschichtsträchtiges Juwel mit zum Teil sehr altem und schönen Baubestand. Außerdem herrscht in Frankfurt Wohnungsnot. Daher ist es dringend geboten, den Baubestand in einem Zustand zu erhalten, der der gesamten Umgebung gerecht wird, und zugleich Wohnraum nutzbar zu machen. Die Bürgervereinigung Höchster Altstadt hat auf die angesprochenen Beispiele aufmerksam gemacht. Beispiel Bolongarostr. 132 (Foto: Wiebe) Beispiel Höchster Schlossplatz 7 (Foto: Wiebe) Beispiel Kronengasse 15 (Foto: Wiebe) Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 474/6 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2173 2022 Die Vorlage OF 474/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der zweite Spiegelstrich wie folgt lautet: "- insbesondere bei den Häusern Bolongarostraße 132, 163, 170 und 181 sowie im restlichen Gebiet der historischen Höchster Altstadt unter Einbeziehung des einschlägigen Regelwerks (Ensembleschutz, Bebauungspläne, satzungsrechtliche Beschlüsse) die Vereinbarkeit der Anbringung von großen Werbetafeln und dem Betrieb von Glücksspiel baurechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls eine Änderung des bisherigen Zustands zu veranlassen;" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 434/6 Betreff: Höchst: Toilettenbetrieb am Höchster Markt endlich Ernst nehmen! Vorgang: OM 7289/21 OBR 6; ST 1214/21 Unter OM 7289 (2021) wurde die regelmäßige Wartung und Instandsetzung der Toilettenanlagen am Höchster Markt gefordert. In zugehöriger ST 1214 sichert der Magistrat dem Ortsbeirat 6 zu, dass im Falle von Beschädigungen innerhalb kürzester Zeit die Toiletten wieder in einen betriebsbereiten Zustand versetzt werden würden. Ergänzend wird in der Stellungnahme ausgeführt, dass an sieben Tagen in der Woche (dreimal täglich) die WC Anlage durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH gereinigt wird. Jüngsten Zeitungsartikeln und diverse Gespräche mit Marktbesucherinnen/ Marktbesuche und Händlerinnen und Händlern vergegenwärtigen jedoch, dass die Toilettenanlage seit geraumer Zeit nur eingeschränkt funktionsfähig ist. Teilweise ist sogar ein Totalausfall zu beobachten. Hinzu kommt der Wunsch, die Hygienestandards bei den durch den Magistrat zugesicherten täglichen Reinigungen zu verbessern. Den Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Die Funktionsfähigkeit der Toilettenanlage am Höchster Markt wiederherzustellen 2. Die Reinigung der Anlage in unter ST 1214 (2021) zugesicherter Art und Weise dauerhaft zu gewährleisten, um die gängigen Hygienestandards entsprechend einzuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7289 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1981 2022 Die Vorlage OF 434/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2022, OF 432/6 Betreff: Höchst: Fahrradbügel installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Poller in der Emmerich-Josef-Straße / Ecke Ludwigshafener Straße Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Mit diesem Antrag wird eine Anregung von Anwohner*innen der Emmerich-Josef-Straße / Ecke Ludwigshafener Straße, die diese über das Portal FFM (Frankfurt fragt mich) vorschlugen, aufgenommen (Foto anbei). Der Ortsbeirat 6 unterstützt dieses Anliegen. Poller sind sinnvoll, um Falschparken zu unterbinden, haben darüber hinaus jedoch keine weitere nützliche Funktion. Zudem fehlen Fahrradständer in diesem Bereich. Fahrradbügel beseitigen diesen Mangel und dienen darüber hinaus einem nützlichen Zweck. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1980 2022 Die Vorlage OF 432/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 388/6 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") zu markieren. Begründung: Im gesamten Bereich der Kreuzung Emmerich-Josef-/Kasinostraße besteht keine Möglichkeit, die Straßen sicher zu überqueren, obwohl hier viele Fußgänger/innen unterwegs sind und sich am Andreasplatz die KITA St. Josef befindet. Es ist erkennbar, dass an der genannten Stelle einmal ein Zebrastreifen markiert war (s. Foto). Aufgrund der beschriebenen Situation ist es dringend erforderlich, dass zumindest hier wieder ein sicherer Fußgängerüberweg geschaffen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1797 2022 Die Vorlage OF 388/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 389/6 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße absichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeigneten Maßnahmen zu ergreifen (z.B. die Anbringung von Klemmfixe), um den Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße gegen falsch parkende PKWs abzusichern. Begründung: An der genannten Stelle befindet sich an der Einmündung ein Radfahrstreifen, damit die gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrer/innen, sicher in die Emmerich-Josef-Straße einbiegen bzw. geradeaus Richtung Marktplatz gelangen können. Auf der gesamten Länge der Markierung besteht absolutes Halteverbot (sogar ein Schild der VGF an der Hauswand weist darauf hin). Dennoch wird hier oftmals geparkt (s. Foto 1), nicht selten auf dem gesamten Radfahrstreifen. Dadurch wird vor allem der Busverkehr immer wieder stark beeinträchtigt, da dieser dann nicht mehr aus der Emmerich-Josef-Straße in die Justinuskirchstraße einbiegen kann, was Staus sowie Verspätungen der Busse zur Folge hat. Wie schwierig es für Busse (nicht einmal Gelenkbusse) ist, auch wenn die Einmündung weitgehend frei ist, hier einzubiegen, wird auf Foto 2 deutlich. Steht dann noch ein Fahrzeug auf dem noch "freiem" Platz zur Einmündung hin, hat der Bus keine Chance, seine Fahrt fortzusetzen. Daher ist es hier unerlässlich, mit geeigneten Maßnahmen (z.B. "Klemmfixe") das verbotene Parken zu verhindern. Foto 1: Foto 2: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1798 2022 Die Vorlage OF 389/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2022, OF 371/6 Betreff: Haushalt 2022 Eine Stelle für die Verkehrspolizei im Westen und insbesondere den Höchster Markt Der Ortsbeirat wolle beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Frankfurter Westen 50. 000€ für eine Stelle für die Verkehrspolizei in den Etat einzustellen. Diese Person soll an den Höchster Markttagen für die Einhaltung der Verkehrs-regeln sorgen und Parkverstöße ahnden. In der übrigen Zeit sind andere Orte und Stadtteile mit problematischen Verkehrssituationen zu kontrollieren. Begründung: Seit im Januar das Oberlandesgericht in Frankfurt geurteilt hat, dass private Dienstleister nicht den ruhenden Verkehr kontrollieren dürfen, werden Verstöße im Westen nicht mehr ausreichend kontrolliert. Am Markt hatte das davor der Marktmeister gemacht. Seitdem dieser diese Funktion nicht mehr ausführen darf, hat das regelwidrige Parken erheblich zugenommen und werden auch die Parkplätze für den Markt nicht immer rechtzeitig geräumt. Für einen reibungslosen Ablauf und Minderung der Konflikte, wie sie schon häufiger auch im OBR Thema waren, ist eine Verkehrskontrolle besonders an Markttagen erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 68 2022 Die Vorlage OF 371/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2022, OF 336/5 Betreff: Benennung der Haltestelle "Rennbahn" in Niederrad behalten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Umbenennung der Haltestelle "Rennbahn" in "DFB-Campus" zurückzunehmen. Eine Erwähnung der DFB-Akademie als Erläuterung kann dabei möglich bleiben, z.B. Rennbahn/DFB-Campus oder Rennbahn (DFB-Campus). Begründung: Die Umbenennung der Haltestelle "Rennbahn" in "DFB-Campus" ging völlig am Ortsbeirat 5 vorbei. Weder wurde die Umbenennung öffentlich diskutiert noch die Entscheidungsfindung öffentlich dokumentiert. Das ist so nicht hinzunehmen. Die Rennbahn in Niederrad gehört zur Erinnerungskultur der Stadt Frankfurt. Eine Änderung der Nutzung des Geländes bedeutet nicht, den Namen der Haltestelle grundsätzlich zu ändern. In der Stadt Frankfurt gibt es zahlreiche Beispiele von Nutzungsänderungen, ohne die Erinnerung zu schmälern. Ein Beispiel ist der "Roßmarkt" auf dem schon seit über 200 Jahren keine Pferde mehr verkauft werden. Es ist völlig ausreichend, die Bezeichnung "DFB-Campus" erläuternd auf den Schildern und in den Ansagen zu nennen. Ebenfalls zu nennen ist die Europäische Zentralbank, zu deren Ehren keine Haltestellen umbenannt wurden. Sie wird lediglich erwähnt bzw. erläuternd in Ansagen genannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1724 2022 Die Vorlage OF 336/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 277/2 Betreff: Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beenden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, 1. sich mit der*m Eigentümer*in der Fritzlarer Straße 32 ins Benehmen zu setzen, um sowohl die Vermüllung, als auch den Leerstand des Gebäudes zu beenden. 2. sofern die*der Eigentümer*in keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes hat, sich dieser*m gegenüber dafür einzusetzen, hier gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen. 3. hierfür im Benehmen mit der*m Eigentümer*in einen Kauf der Immobilie durch die KEG zu prüfen, um sie danach über eine Konzeptvergabe dem gemeinschaftlichem Wohnen zuzuführen. Begründung: Weder der Wohnungsleerstand noch die Vermüllung (siehe Abbildung anbei) sind hier akzeptabel und bedürfen einer Beendigung. Hier gemeinschaftliches Wohnen zu installieren ist nicht prioritär. Die Immobilie wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, auch kleinere gemeinschaftliche Wohnprojekte (im Gegensatz zu den sonst eher großen Projekten bei Neubaugebieten) zu fördern, sofern die*der Eigentümer*in selbst keine eigenen Ambitionen hat, hier Wohnraum wieder herzustellen. Quelle: Foto des Antragstellers vom 23.01.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 32 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 2. und 3. des Antragstenors der Vorlage OF 277/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1624 2022 Die Vorlage OF 277/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 337/6 Betreff: Verkehrssicherheit am Höchster Markt für Fußgängerinnen und Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Falschparken am Höchster Markt in der Antoniterstraße auf Höhe der Markthalle dauerhaft durch das Anbringen von Betonpollern zu verhindern. An jedem Markttag wird die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen durch verkehrswidriges Parken direkt an der Markthalle gefährdet. Um den Fußgänger*innen einen eigenen sicheren Raum zu geben, gilt es den Fußweg von der Straße baulich abzugrenzen und Falschparken zu verhindern. Wegesperren, Drängelgitter etc. aus Metall sind an dieser Stelle nicht sinnvoll, da diese sogleich von Radfahrenden für die Fahrräder genutzt würden und damit erneut der Fußweg verstellt würde. Die Betonpoller stellen keine Veränderung des Verkehrsflusses und Beeinträchtigung des Marktbesuches dar, sondern dienen vielmehr der Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung im Sinne der Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen. Für das Einkaufserlebnis Höchster Markt ist eine sichere und entspannte Atmosphäre wichtig. Für PKW stehen neben den Parkplätzen rund um den Markt und im Stadtteil Höchst zwei Parkhäuser und an der Batterie Parkplätze zur Verfügung. Begründung: Durch den an Markttagen durchgängigen Parksuchverkehr und die vielen verkehrswidrig abgestellten PKW kommt es rund um den Höchster Markt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die durch den Ortsbeirat 6 in den letzten Jahren mehrfach angeregte erhöhte Kontrolldichte, um Falschparken zu verhindern, kann durch die zuständige Behörde nicht gewährleistet werden. Fotos: Frank Rusko Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1553 2022 Die Vorlage OF 337/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor als zweiter Satz der Satz "Ein Pate ist dem Ortsbeirat bekannt." eingefügt sowie der Wortlaut "dauerhaft durch das Anbringen von Betonpollern" im ersten Satz durch den Wortlaut "durch das Aufstellen von mobilen Bänken" und das Wort "Betonpoller" im vorletzten Absatz durch den Wortlaut "mobilen Bänke" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2022, OF 336/6 Betreff: Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212 Vorgang: OM 652/21 OBR 6; ST 2212/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: - die in der Stellungnahme ST 2212 geäußerten Aussagen gegen geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße in Höchst ernsthaft zu überdenken und - in einer zeitnah anzuberaumenden Ortsbegehung effektivere Maßnahmen, die das Falschparken endlich behindern, zu prüfen - wie zum Beispiel das Anbringen von Pollern im Abschnitt zwischen der Königsteiner Straße und der Albanusstraße Begründung: Laut ST 2212 seien in der Melchiorstraße die straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen wie z. B. Beschilderungen und Markierungen ausgeschöpft, wird seitens des Magistrats argumentiert. Betroffene Bürger*innen und Anwohner*innen können und wollen dieser Sichtweise nicht folgen. Nach wie vor sind die Bürgersteige vollgeparkt, trotz sporadisch durchgeführter Kontrollen. Dass eine Bepflanzung aufgrund definierter Standards nicht einfach durchzuführen ist, sei dahingestellt. Das Eingeständnis des Magistrats, dass eine angemessene Kontrollintensität durch die Verkehrspolizei weder in Höchst und auch nicht im übrigen Stadtgebiet zu gewährleisten sei, lässt darauf schließen, dass die Stadt in diesem Punkt resigniert hat. Der Einwand jedoch, dass aufgrund des beengten Straßenraumes weitere bauliche Maßnahmen nicht zu realisieren seien, ist falsch. Poller am Straßenrand behindern den Durchfahrtsverkehr inkl. Rettungseinsätze und Feuerwehr wenig bis gar nicht, im Gegensatz dazu, wenn falsch parkende PKWs beidseitig die Straße deutlich verengen. Nach einer nochmaligen Begehung der Melchiorstraße gemeinsam mit Anwohner*innen halten wir die Anbringung von Pollern für eine gute Möglichkeit, das Problem zwar nicht zu lösen, aber erheblich zu verbessern. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 652 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2212 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1552 2022 Die Vorlage OF 336/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der zweite Spiegelstrich gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2022, OF 335/6 Betreff: Höchst: Sicherer Zebrastreifen am Höchster Hallenbad (Melchiorstraße) durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten - den o.g. Zebrastreifen, der gerade in den Abendstunden und zur Winterzeit mangels Ausleuchtung schlecht einsehbar ist, mit einer entsprechenden Beleuchtungsquelle auszustatten und damit entsprechend für Verkehrsteilnehmerinnen/ Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten. Begründung: Der oben genannte Zebrastreifen wird von vielen Menschen im Stadtteil stark frequentiert. Insbesondere Kinder nutzen den Übergang zum Besuch des Schwimmbads sowie auf dem täglichen Weg zur Schule. Es wäre daher wünschenswert, den stark frequentierten Straßenübergang (wie üblicherweise an anderen Stellen auch vorhanden) aus Sicherheitsaspekten unter Anbringung einer Beleuchtungsquelle entsprechend auszuleuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1551 2022 Die Vorlage OF 335/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 114 entstanden aus Vorlage: OF 165/11 vom 08.01.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit den Zielen a) Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft; b) Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; c) klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen) wird begrüßt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-) Baugenehmigungen nach § 34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 175 in den folgenden Punkten zu verändern: a) Das Wohngebiet Gelastraße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. b) Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastraße soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. c) Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. d) Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. e) Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. f) Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. g) Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. h) Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. i) Der Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den Bebauungsplan Nr. 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossen werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet" soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z. B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH-Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.01.2022 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 114) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 175 = Annahme im Rahmen OA 114, OA 114 = Annahme) FRAKTION (M 175 und OA 114 = Annahme) Gartenpartei (M 175 und OA 114 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 114) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1191, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 165/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung Klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-)Baugenehmigungen nach §34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - Das Wohngebiet Gelastrasse soll als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. - Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. - Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. - Der Bebauungsplan B677 Borsigallee / P+R-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den B 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung, noch die Nähe zu den Wohngebieten, noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet." soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan B677 Borsigallee / P+R-Anlage. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 86/8 Betreff: Verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart- Hauptmann-Ring und angrenzenden Straßen Der Gerhart-Hauptmann-Ring (inklusive Stichstraßen) und die an den Gerhart-Hauptmann-Ring angrenzenden Straßen sind immer stärker von falsch/wild parkenden Fahrzeugen belastet. Weder Halte-, Durchfahrverbote noch Bürgersteige oder Radfahrwege werden beachtet. Das führt zu einer Gefährdung von Kindern, Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. In der Vergangenheit durchgeführte Kontrollen haben Wirkung gezeigt, jedoch hält diese Wirkung nicht lange an. Es bedarf daher einer nachhaltigen Kontrolle, um eine dauerhaft abschreckende Wirkung zu erzielen. Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, dass die Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart-Hauptmann- Ring (inklusive der Stichstraßen) und den angrenzenden Straßen dauerhaft in kürzeren, unregelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1464 2022 Die Vorlage OF 86/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2021, OF 291/6 Betreff: Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle "Hostatostraße" und Bahnhof Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Strecke zwischen den Haltestellen Hostatostraße und Bahnhof Höchst für den Busverkehr so gestaltet werden kann, dass keine PKW, Taxi oder andere Fahrzeuge den Busverkehr beim Abbiegen in die Albanusstraße und in die Dalbergstraße behindern und dadurch zu Unpünktlichkeiten, Stau oder Gefährdungen im Straßenverkehr beitragen. Begründung: Von Anwohnern wird häufig beobachtet, dass Falschparker auf dem oder knapp neben dem Zebrastreifen an der Ecke Hostatostraße/Albanusstraße auf der gleichen oder der gegenüberliegenden Seite der Buchhandlung parken, so dass der Bus, insbesondere ein Gelenkbus nicht in die Albanusstraße einbiegen kann. Auch an der nächsten Ecke Albanusstraße/Dalbergstraße gelingt das Abbiegen nicht, wenn auf der Dalbergstraße gegenüber der Straßenmündung ein Auto (längere Zeit) hält oder die Autos die Haltelinie vor der Fußgängerampel nicht beachten. Außer durch minutenlange Hupkonzerte glauben auch einige Ungeduldige an Lösungen, an den sich gegenseitig blockierenden Autos vorbefahren zu können und verursachen so brenzlige, gefährliche Verkehrssituationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1328 2022 Die Vorlage OF 291/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 293/6 Betreff: Höchst: Abstellmöglichkeit für Lastenräder am Höchster Markt Am 08.02.2021 wurden alle Ortsbeiräte Frankfurts durch das Straßenverkehrsamt aufgefordert, geeignete Standorte für Lastenradabstellanlagen zu benennen. Daran anschließend möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob am Höchster Marktplatz zusätzlich zu der bestehenden Fahrradabstellanlage eine Parkmöglichkeit für Lastenräder geschaffen werden kann. Es besteht die Bereitschaft, dort einen Parkplatz umzuwidmen. Begründung: Der Ortsbeirat kommt der Bitte des Straßenverkehrsamt um Benennung von Standorten für Abstellanlagen für Lastenfahrräder gerne nach, um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, ohne dem Fußverkehr Platz wegzunehmen. Die doppelstöckige Fahrradabstellanlage am Höchster Markt ist für solche Räder wie auch für Fahrräder mit Anhänger nicht geeignet. Nicht nur an Marktagen kann man beobachten, dass diese Abstellanlage grundsätzlich sehr gut angenommen wird und sich bereits als wichtiges Instrument bewährt hat, Marktbesuchende zur Nutzung des Fahrrads statt des Kraftfahrzeugs zu animieren. Durch die Nähe zum Markt und die zentrale Lage in Höchst ist der Bedarf gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1330 2022 Die Vorlage OF 293/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 222/6 Betreff: Nied/Höchst: Barrierefreies "Gaasebrickelsche" (Niddabrücke) zwischen Nied und Höchst Die Niddabrücke oder auch "Gaasebrickelsche" / "Seufzerbrücke" ist eine malerische Brücke, die Nied und Höchst verbindet. Die Brücke ist sehr beliebt und deshalb sehr stark frequentiert. Für Naherholungssuchende, berufliche Fahrradpendler*innen zum Industriepark Höchst sowie Besucher*innen des Höchster Marktes, der Königsteiner Straße oder Familien, die den Spielplatz an der Wörthspitze besuchen wollen, ist die Brücke eine sehr wichtige Verbindung. Für viele Menschen ist die Brücke an der Wörthspitze der wichtigste Zugang zum Frankfurter GrünGürtel, insbesondere der Grünanlage zwischen Nidda und Main. Zum Leidwesen von Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen, mit großen Fahrrädern oder Kinderwagen unterwegs sind, ist der Zugang durch Barrieren sehr erschwert oder ein Überqueren nicht möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Schritte zu ergreifen, die Barrieren durch Poller zu ersetzen, die ein barrierefreieres Passieren aller Menschen ermöglicht. Begründung: Die Nutzbarkeit der Brücke wird durch die aktuelle Situation unzumutbar eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1082 2021 Die Vorlage OF 222/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch folgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein gefahrloses Passieren aller Menschen ermöglicht werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 182/6 Betreff: Höchst: Errichtung von unterirdischen Glascontainern (Melchiorstraße/Leverkuser Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bisherigen Glascontainer durch bauliche Veränderung zukünftig unterirdisch einzufassen, um eine optische Aufwertung (Parkanlage, Kirchenvorplatz) im Kreuzungsbereich zu erzielen. Des Weiteren kann der Magistrat durch die beschriebene Maßnahme dafür Sorge tragen, dass weniger Vermüllung an den Containern stattfindet und mithin der dort verlaufende Fahrradweg frei befahrbar ist und der gesamte Kreuzungsbereich besser einsehbar ist (Vermeidung von Kollisionen am Kreuzungsbereich). Begründung: Im Rahmen einer aufwendigen Sanierung wurde die angrenzende Parkanlage deutlich verschönert und insbesondere der angrenzende Treppeneingangsbereich optisch aufgewertet. Die bisherigen Container führen dazu, dass in regelmäßigen Abständen große Mengen an sonstigem Müll abgeladen werden. Unter dem Aspekt, dass große Teile des Mülls somit auch den dort verlaufenden Radweg versperren, wäre eine entsprechende Baumaßnahme zur unterirdischen Einfassung des Containers wünschenswert. Darüber hinaus ist anzumerken, dass durch Platzierung der Container das optische Gesamtbild der sanierten Parkanlage sowie die Sicht auf die Denkmalgeschütze angrenzende Stadtkirche erheblich zerstört wird. Durch die beschriebene Baumaßnahme könnte das historisch geprägte Areal rund um die Stadtkirche deutlich aufgewertet werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 865 2021 Die Vorlage OF 182/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 134/6 Betreff: Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster Busbahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, die Regelung im Kreuzungsbereich Adolf-Haeuser-und Dalbergstraße/Leverkuser Straße dahingehend zu gestalten, dass die Busse ohne Vorfahrt gewähren zu müssen, den Busbahnhof bevorzugt verlassen können. Denkbar wäre eine Änderung der Vorfahrtsregelung oder die Installation einer Signalanlage, die dem ÖPNV Vorrang gewährt. Begründung: Der Busverkehr im Netz Höchst ist sehr verspätungsanfällig, oft fahren die Busse mit Verspätungen, die wiederum zu Anschlussverlusten führen. Bei der Ausfahrt aus dem Busbahnhof Höchst setzen die Busse oft weitere Minuten zu, da sie gegenüber dem oft starken Verkehr auf der Adolf-Haeuser-und Dalbergstraße wartepflichtig sind. Geeignete Maßnahmen würden in diesem Bereich eine deutliche Besserstellung des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr bewirken und dessen Attraktivität erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 651 2021 Die Vorlage OF 134/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 136/6 Betreff: Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die das Falschparken im Bereich der Melchiorstraße zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße effektiv verhindern, Als geeignete Möglichkeiten bieten sich an: - neben dichteren und kontinuierlichen Kontrollen durch die Verkehrspolizei: - wo möglich die Bepflanzung der entsprechenden Bereiche oder - die Anbringung von Pollern Begründung: Im Bereich der Melchiorstraße von der Königsteiner Straße bis zur Albanusstraße besteht absolutes Halte- und Parkverbot. Gelegentliche Kontrollen konnten bisher nicht verhindern, dass täglich die Bürgersteige vollgeparkt werden (siehe Fotos). Anwohner*innen beklagten sich schon mehrmals über diesen unhaltbaren Zustand: Rollstuhlfahrer*innen und Kinderwagen müssen regelmäßig auf die Straße ausweichen, weil der Bürgersteig nicht benutzt werden kann. Für Radfahrer*innen ist die Straße dann zu eng. Gegenüber dem Büro der Ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes (Melchiorstraße 5) wird die sog REWE-Garage regelmäßig zur Anlieferung von Waren genutzt. Ebenfalls regelmäßig stehen Fahrzeuge links neben der Garage im Parkverbot. Sie behindern damit die Zu- bzw. Ausfahrt des Lieferverkehrs, was zu komplizierten und nicht ungefährlichen Wendemanövern, die gefährlich nahe an das Büro der Ambulanten Pflege des Frankfurter Verbands heranreichen, führt. Auch die Müllabfuhr, Feuerwehr und größere Rettungsfahrzeuge werden behindert. Es ist höchste Zeit, dass hier, im Sinne und zum Schutz von Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Anwohner*innen , Radfahrer*innen sowie den Beschäftigten der angrenzenden Büros und Läden Abhilfe geschaffen wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 652 2021 Die Vorlage OF 136/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um drei Fotos ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2021, OF 90/6 Betreff: Höchst: Verkehrssituation rund um den Dalbergkreisel Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Areal rund um den Dalbergkreisel häufig zugeparkt wird und es häufig zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommt? 2. Welche Maßnahmen werden gegen das "verkehrswidrige Abstellen" (häufig zum Abholen von Speisen benachbarter Gastronomiebetriebe) getätigt, um einen etwaigen Stau sowie eine damit zusammenhängende Blockade der Radwege zu verhindern? 3. Sind bauliche Maßnahmen denkbar, die ein Abstellen von Kfz unterbinden? Begründung: Der Dalbergkreisel stellt ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Frankfurter Westen dar. Durch das benannte Areal führen mehrere Buslinien. Zusätzlich stellt der Kreisel ein wichtige Straßenpassage dar, die häufig von Rettungskräften befahren wird. Es sollte daher angestrebt werden, dass das oben genannte Areal stets befahrbar ist und der Verkehrsstrom nicht durch Verkehrsbehinderungen (kurzzeitig abgestellte Kfz) unterbrochen wird (u.a. Vermeidung von Verspätungen im ÖPNV). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 81 2021 Die Vorlage OF 90/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff, im Antragstenor als auch in der Begründung der Dalbergkreisel um die Dalbergstraße ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 31/1 Betreff: Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Warnbeschilderung für Fahrzeuge, die von der Battonnstraße kommend in Richtung Süden in die Kurt-Schumacher-Straße abbiegen, vor geradeaus in Richtung Osten fahrenden Straßenbahnen anbringen zu lassen. Begründung: An der Kreuzung Battonnstraße / Kurt-Schumacher-Straße kommt es im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" mehrmals täglich zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen, wie zuletzt am 07.05.2021, als sogar der Einsatz zweier Rettungswagen notwendig war. Insbesondere ortsunkundige Autofahrende wissen nicht, dass beim Rechtsabbiegen Straßen-bahnen den Weg kreuzen und Vorrang haben. Weder ein Warnschild noch ein Andreaskreuz weisen Autofahrerende darauf hin. Straßenbahnen werden immer wieder zu Vollbremsungen gezwungen, was schnell zu Verletzungen bei Fahrgästen führen kann. Foto: Andreas Laeuen Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 192 2021 Die Vorlage OF 31/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 7/11 Betreff: Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Abs.3 S.2 Ziffer 6 GO der Ortsbeiräte auf: eine Bremsschwelle in Höhe der Birsteiner Str. 1-3, bei der Einfahrt in die 30er-Zone anzubringen. Begründung: Das Straßenverkehrsamt hatte in einer Hau-Ruck Aktion, ohne Anhörung des Ortsbeirats, angeordnet, alle "Anlieger Frei" Kennzeichnungen für die gesamte 30er-Zone zu entfernen. Die Folge ist erheblich mehr und besonders zu schneller zusätzlicher Verkehr in der Birsteiner Straße. Die Straße wird benutzt um schneller voranzukommen und um den Linienbus zu umfahren. Bevor die Beschränkungen aufgehoben wurden, waren bei einer dauerhaften Messung durch das Ordnungsamt, bereits über ein Drittel der Fahrzeuge zu schnell und im ahndungsfähigen Bereich für Ordnungswidrigkeitsanzeigen (inkl. Toleranzgrenze). Passiert ist bis heute nichts. Das Abhängen der "Anlieger Frei" Beschilderung führte zu weiteren massiven Problemen und großen Unmut bei den Bürgern. Alternativen für die Bürger wurden nicht aufgezeigt. Weder, wie dem zusätzlichen Schleichverkehr durch das Wohngebiet zu begegnen sei, noch wie dem plötzlichen nächtlichen LKW-Verkehr und den sonstigen aus dem Industriegebiet kommenden Fremd-Parkern "Herr zu werden" ist. Dem Wunsch des Ortsbeirats, einen gemeinsamen Termin zur Besprechung, der dort seit Jahren brach liegenden Straßenverkehrsthemen zu erhalten, sind abgewiesen worden. Dies mit dem Grund, es bestünde dafür keinerlei Notwendigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 9 2021 Die Vorlage OF 7/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 1506/6 Betreff: Höchst: Beliebter Höchster Markt soll bleiben, wie er ist/Kontrollen am Markt verstärken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, keine Veränderungen am beliebten und von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommenen Höchster Markt vorzunehmen. Zudem wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Regelmäßige Kontrolle und Wartung des öffentlichen WCs. 2. Regelmäßige Kontrolle des Marktplatzes und des Brüningbrunnens durch die FES auf illegale Müllablagerung, vor allem vor Marktbeginn. 3. Dauerhafte Beseitigung der Schlaglöcher und Stolperfallen auf dem Markt. 4. Begrenzung der Parkdauer zu Marktzeiten auf 90 Minuten. 5. Verstärkte Kontrolle gegen illegal parkende Fahrzeuge. 6. Ausschilderung der Parkmöglichkeiten in der Nähe des Höchster Markts mit dem Hinweis "Höchster Markt". Alle Maßnahmen sind mit den Marktbeschickern und der AG Höchster Markt im Vorfeld abzustimmen. Begründung: Der Höchster Markt wird seit vielen Jahren gut angenommen und ist zu Marktzeiten, vor allem samstags, ein beliebter Treffpunkt und eine regionale Einkaufsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger aus den westlichen Stadtteilen und der Umgebung. Dies soll nicht durch einschränkende Anordnungen verändert werden. Um die Situation rund um den Markt positiv zu gestalten, müssen aber verschiedene Maßnahmen, wie z.B. verstärkte Kontrollen, ergriffen werden. Dabei ist es wichtig, dass dies im Einvernehmen mit dem Marktbeschickern und der AG Höchster Markt geschieht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.02.2021, OF 1493/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2021 1. Die Vorlage OF 1493/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1506/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Höchster Markt" lautet, und dass Satz 1 und Ziffer 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1493/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigung rund um den Marktplatz während der Marktzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verminderung des Kfz-Verkehrs rund um den Höchster Marktplatz während der Marktzeiten durch die folgenden Maßnahmen umsetzbar und sinnvoll ist: 1. a) Sperrung der Antoniterstraße zwischen Melchiorstraße und Höchster Markt b) Sperrung der Justinuskirchstraße zwischen Alt-Höchst und Melchiorstraße c) Barriere am Ende der Schleifergasse zur Justinuskirchstraße hin 2. Beschilderung alternativer Parkmöglichkeiten am Mainufer und im Parkhaus Höchst mit explizitem Hinweis "Parken Markt" von den Zulaufstraßen her 3. Erarbeiten eines Gesamtkonzepts zur Steigerung der Attraktivität des Markts unter Nutzung der freiwerdenden Flächen. Begründung: Bei Marktbeschickern wie Kunden herrscht große Unzufriedenheit über die Verkehrssituation rund um den Marktplatz. Bemängelt wird insbesondere der extreme Parkplatzsuchverkehr, verbunden mit Rücksichtslosigkeit gegenüber Fußgänger*innen und massiven Behinderungen und Gefährdungen durch falsch parkende Fahrzeuge. Die AG Höchster Markt hat unter der Leitung des Stadtteilmanagements mehrere Varianten geprüft, den Verkehr wenigstens zwischen Markthalle und Marktplatz an den Markttagen zu unterbinden. Dies jeweils unter Aufrechterhaltung der Zufahrt und einer gewissen Menge an Parkplätzen im unmittelbaren Bereich des Marktplatzes. Die Prüfung mit den zuständigen Behörden hat ergeben, dass aus verschiedenen Gründen keine dieser Varianten umzusetzen ist. Im Wesentlichen wegen negativer Auswirkung auf die Standverteilung des Marktes selber und auf die resultierende Verkehrsführung im Stadtteil. Die Varianten hätten zwar den Verkehr zwischen Markthalle und Platz unterbunden, jedoch wären Sie keine Lösung gegen das rigorose und rücksichtslose Falschparken rund um den Platz. Es kristallisiert sich in der AG, insbesondere bei der Kundenseite, die Idee heraus, den Verkehr während der Markttage komplett aus dem Gebiet rund um den Marktplatz heraushalten zu wollen und stattdessen vorhandene Parkplätze, z.B. am Mainufer oder im Parkhaus anzubieten. Von den o.g. vorgeschlagenen Sperrungen wären keine wichtigen Durchgangsstraßen betroffen. Hintergrund ist insbesondere, über die Erhöhung der Aufenthaltsqualität eine positive Kettenreaktion in Gang zu setzen: Wohlfühlen, neue Kundenkreise, längere Aufenthaltszeit, mehr Umsatz. Insbesondere junge Käufergruppen, die heute leider noch wenig auf dem Markt vertreten sind, aber für dessen Zukunft bedeutend sind, sind nicht mehr so auto-affin und legen mehr Wert auf ein schönes Ambiente. Wenn der Markt eine Zukunft haben soll, dann müssen jetzt neue Zielgruppen an diese schöne Form des Einkaufens herangeführt werden. Die aktuelle Situation auf dem Höchster Marktplatz ist jedoch weit entfernt von Wohlfühlambiente. Dies hat verschiedene Ursachen, eine wesentliche ist der überbordende fließende und ruhende Verkehr, der während der Markttage zu einem hohen Anteil aus Parkplatzsuchverkehr besteht und neben den Konfliktsituationen auch zu Lärm- und Abgasbelästigungen führt. Es gibt in Frankfurt keinen weiteren Markt, der direkt auf oder neben dem Verkaufsplatz Parkplätze anbietet. Beispielsweise haben die Märkte Konstablerwache, Südbahnhof, Kaiserstraße, Schillerstraße trotzdem, oder gerade deshalb, großen Erfolg. Die Umsetzung der skizzierten Sperrung für den Kfz-Verkehr muss zwingend mit zusätzlichen Angeboten, Außengastronomie, Grün- und Aufenthaltsflächen einher gehen, also einem zu planenden Gesamtkonzept, das über das Stadtteilmanagement und die AG Markt erarbeitet werden kann. Eine Verkehrsberuhigung ohne Begleitung von Attraktivierungsmaßnahmen würde Leerflächen zurücklassen, die nicht zielführend sind. Dabei soll der Markt seinen Charakter als Erzeugermarkt grundsätzlich erhalten. Bildquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2021, OF 1506/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2021 1. Die Vorlage OF 1493/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1506/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Höchster Markt" lautet, und dass Satz 1 und Ziffer 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 624/8 Betreff: Schließung und Umwidmung des Grillplatzes Hadrianstraße Vorgang: ST 2092/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Grillplatz Heddernheim/Hadrianstraße zu schließen und ihn nicht mehr in der Liste der städtischen Grillplätze zu führen. Die Fläche, die bereits als Arboretum/Baumpflanzung verschiedenartiger Gehölze angelegt ist, wird als reine Grünfläche aufgewertet. 2. zu prüfen, welche weiteren Baumarten dort noch angepflanzt werden können. Begründung: Auf dieser Fläche besteht bekanntermaßen seit langem ein Widerspruch zwischen Naturschutz/Naherholung und Grill-Nutzung, die speziell im Sommer die schöne Baumpflanzungsanlage erheblich strapaziert. Weder ist es gelungen, das Abfallproblem in den Griff zu bekommen, noch sind die vom Magistrat anfänglich zugesagten "Parkwächter" zum Einsatz gekommen. Der Schutz der Grünfläche wird vom Ortsbeirat im Interesse aller Naherholungsfreunde, die das Niddagebiet aufsuchen, höher gewertet als ihr Nutzen für Grillpartys. Flächen für ein schönes Picknick gibt es im ganzen Frankfurter Niddabereich. Auch verfügt die Stadt über weitere acht Grillplätze. Die seit Jahren debattierte Schließung des Grillplatzes kann nicht von einer negativen Entscheidung in einem anderen Ortsbezirk über eine mögliche Ersatzfläche abhängig gemacht werden. Deswegen ist es jetzt Zeit, eine Entscheidung zu treffen, da auch das zuständige Fachamt in seiner letzten Stellungnahme daran erinnert. Zudem schlägt der Ortsbeirat Neuanpflanzungen innerhalb des Arboretums vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2092 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7173 2021 Die Vorlage OF 624/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Abschnitt an den Antragstext angefügt wird: "3. eine Schautafel mit Erklärungen zum Arboretum aufzustellen und bei jedem Baum des Arboretum aufzustellen und bei jedem Baum des Arboretums eine Tafel aufzustellen, den Namen und das Verbreitungsgebiet aufführt. 4. in der Nähe weiter nach einer geeigneten Ersatzfläche für einen Grillplatz zu suchen." Abstimmung: CDU, SPD, und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 621/8 Betreff: Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, im Rahmen des Digitalpaktes in Frankfurt wurde W-LAN und eine entsprechende digitale Ausstattung der Frankfurter Schulen versprochen. Wenige Tage vor dem Ende der Winterferien ist in den Ernst-Reuter-Schulen hiervon nichts zu sehen. Weder W-LAN noch die versprochenen Smartboards wurden bislang eingerichtet/geliefert. Deshalb fordern wir die zuständigen Stellen auf, - die versprochenen 50 Smartboards für den Distanzunterricht bzw. das Aussetzen der Präsenzpflicht der Schüler*innen unverzüglich zur Verfügung zu stellen - die Daten- und Sprachübertragung zwischen Laptops/Notebooks/PCs und Smartboards mittlels W-LAN und/oder Bluetooth Connecting Points sicherzustellen Begründung: Wechsel- und Distanzunterricht in Zeiten des Lockdowns ist nur möglich, wenn die entsprechende Technik zeitnah und funktionsfähig zur Verfügung gestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7172 2021 Die Vorlage OF 621/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1452/6 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern Vorgang: OM 5051/19 OBR 6; ST 85/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, unabhängig von dem in ST 85/2020 erwähntem Verkehrsversuch in der Taubenstraße, nun endlich den Radfahrstreifen zwischen dem Dalbergkreisel und der Zuckschwerdtstraße in der Kasinostraße und der Emmerich-Josef-Straße gegen haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge baulich abzusichern. Sollte dies nicht möglich sein, soll bitte wenigstens die Kontrolldichte so erhöht werden, dass eine abschreckende Wirkung erzielt wird. Begründung: An der Situation hat sich seit dem Antrag OM 5051/2019 und der daraus folgenden Auskunft des Magistrats ST 85/2020 nichts geändert. Nach wie vor wird der Radfahrstreifen zum Parken missbraucht und eine sichere Nutzung des für den Radverkehr gedachten Weges ist nicht möglich. Abbildung 1 : Foto mit Blick vom Dalbergkreisel in Richtung Kasinostraße | Quelle Twitter @MRSCHMBRGR (Einverständnis liegt vor) Abbildung 2: Foto mit Blick vom Dalbergkreisel in Richtung Kasinostraße | Quelle Twitter @MRSCHMBRGR (Einverständnis liegt vor) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5051 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 1452/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7119 2021 Die Vorlage OF 1452/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 1412/6 Betreff: Höchst: Briefkasten in der Höchster Altstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an die Post AG zu schreiben mit der Bitte, prüfen zu lassen, ob nicht doch in der Höchster Altstadt, zum Beispiel an der Ecke Bolongarostraße/Wed ein Briefkasten aufgestellt werden kann, um den oft älteren Altstadtbewohnern weite Wege zu ersparen. Begründung: Die Bitte wird von der Bürgervereinigung Höchster Altstadt an den Ortsbeirat heran getragen und verdient Unterstützung. Auch wenn es heute so ist, dass ein Teil der Menschen kaum noch Briefe per Post verschickt und fast nur noch elektronische Medien nutzt, gibt es doch noch auch einen Teil, gerade ältere Menschen, die sehr wohl noch die alten Wege nutzen möchten und man sollte diesen Menschen das auch zugestehen. Es sollte auch in dieser Frage niemand zurück gelassen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 940/3 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, über das Amt für Wohnungswesen in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, 1. dass in den Mietspiegel 2022 Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Karten-Übersicht erkennbar markiert werden, 2. dass für Wohnungen in Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 bzw. 0,96 € / m2 (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildalle, die Höhenstr., die Eschersheimer Landstr., die Friedberger Landstr., die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage": die Eschersheimer Landstr. zwischen Heinestr. und Holzhausenstr. (die Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstr., Friedberger Landstr., Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100% aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7211 2021 Die Vorlage OF 940/3 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Vorgang: OF 894/20 OBR 3 Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Für die 4 Stellplätze zwischen Rotlintstr. und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das Eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstr. und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 3. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 4. Durch Tempo 30 Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6862 2020 Die Vorlage OF 932/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 317/16 Betreff: Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts, geordnete Verhältnisse amtlich herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keinster Weise der in der B194 gegeben Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch und der Grundwasserschutz ist hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser, und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2020 1. a) Die Vorlage B 194 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 317/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2020, OF 1293/6 Betreff: Höchst: Fahrradbügel Dalbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, anstatt von den bestehenden Pollern, 2-3 Fahrradbügel auf dem Gehweg in der Dalbergstraße, in Höhe Hausnummer 1, zu montieren. Siehe beigefügtes Foto! Begründung: Dort sind eine Zahnarztpraxis, die Augenklinik und weitere Geschäfte, aber es fehlt eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder in der Nähe. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.03.2020, OF 1286/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5969 2020 1. Die Vorlage OF 1286/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1293/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1293/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 311/16 Betreff: Optische und ökologische Aufwertung der Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte Der OBR möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Grünflächen auf der Leuchte optisch und ökologisch aufzuwerten. Teile der Flächen bieten sich zur Anpflanzung von Vogelgehölzen an. Eine bunte Mischung einheimischer Wildblumen hilft als Nahrung den rar gewordenen Bienen ebenso wie sie für das menschliche Auge schön ist. Ausgelegtes Totholz wird gerne als Insektenhotel angenommen werden, und, sofern es unmittelbar an den asphaltierten Wendeflächen platziert wird, auch nicht beim Mähen stören. Um die wichtige Funktion als Fußgängerquerang über die "Hundewiesen" für die Nutzer angenehmer zu gestalten, sollte schließlich an einer Stelle im Bereich zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 noch eine rund 50cm breite Fläche mit Pflasterplatten belegt werden. Begründung: Die Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte sind derzeit alles andere als attraktiv. Weder blühen hier Blumen als Farbtupfer in der Landschaft, noch können diese Flächen für irgendeine Form von Erholung für Anwohner genutzt werden. Einzig als Hundewiese stehen diese Flächen hoch im Kurs, was im Umkehrschluss auch dazu führt, dass die Menschen sie nicht zum Queren der Straße nutzen, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Es ist dringend an der Zeit, mehr aus diesen Flächen zu machen. Für den Anbau von Vogelsträuchern, das Auslegen von Totholz und anderen Nistmöglichkeiten für Insekten bieten sich insbesondere Teile der Flächen zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6049 2020 Die Vorlage OF 311/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2020, OF 1286/6 Betreff: Höchst: Fahrradbügel Dalbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 2-3 Fahrradbügel auf dem Gehweg in der Dalbergstraße Nähe Hausnummer 2, zu montieren. Begründung: Dort ist eine große Zahnarztpraxis, die Augenklinik und weitere Geschäfte, aber es fehlt eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder in der Nähe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.05.2020, OF 1293/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5969 2020 1. Die Vorlage OF 1286/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1293/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1293/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1202/6 Betreff: Höchst: Gehweg an der Melchiorstraße wieder benutzbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin einzuberufen um zu klären, wie der Gehweg an der Melchiorstraße (Bereich Höhe Hausnummer 10) soweit frei gehalten werden kann, dass er wieder nutzbar ist. Begründung: In dem Bereich besteht eigentlich absolutes Halteverbot. In der Praxis parken aber ständig Autos in dem Bereich und zwar so eng an den Häusern, dass der Gehweg oft nicht mehr benutzbar ist. In der Melchiorstraße 10 befindet sich eine Beratungsstelle der Jugend- und Drogenberatung Höchst, vae e.V. Das Team der Beratungsstelle wandte sich an den Ortsbeirat mit einer deutlichen Schilderung der Situation, die so eskaliert ist, dass es selbst für Menschen ohne Behinderung schon schwierig wird, überhaupt nur aus dem Haus kommend einen Weg zu finden. Die Beratungsstelle hat eigentlich einen barrierefreien Zugang, dieser ist dann aber durch die parkenden Autos nicht erreichbar. Auch für die Anwohner*innen ist der Zugang zu ihren Häusern so blockiert, dass es mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator oft nicht möglich ist, die Hauseingänge zu erreichen. Da es bekanntermaßen an Personal für eine wirklich effektive Überwachung mangelt, sollten bauliche Maßnahmen ergriffen werden. Diese lassen sich erfahrungsgemäß am besten im Rahmen eines Ortstermins festlegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 1202/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5690 2020 Die Vorlage OF 1202/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 1201/6 Betreff: Parksituation Melchiorstraße 10 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten einen Ortstermin zu organisieren. Bei diesem Termin soll die Situation vor der Liegenschaft Melchiorstraße 10 erörtert werden mit dem Ziel die Situation zu verbessern. Begründung: Die Jugend- und Drogenberatung Höchst hat sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte um Hilfe bei der Parksituation vor der Beratungsstelle. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1201/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 1139/6 Betreff: Brüningbrunnen Der Verein für Geschichte und Altertumskunde e.V. - 1894 ist an den Ortsbeirat mit dem Vorschlag herangetreten den Brüningbrunnen vom Höchster Marktplatz in die Rudolf-Schäfer-Anlage zu verlegen. Um diesen Vorschlag näher bewerten zu können benötigt der Ortsbeirat einige Informationen. Da weder der Marktplatz noch die Rudolf-Schäfer-Anlage sein ursprünglicher Standort waren, käme auch eine Verlegung an seinen ursprünglichen Standort auf den Höchster Schloßplatz in Frage, oder ein Verbleib am jetzigen Standort. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Was würde eine komplette Sanierung des Brüningbrunnens am jetzigen Standort kosten? 2. Was würde eine Verlegung auf den Höchster Schloßplatz an den Standort des jetzigen Brunnens kosten, mit Herstellung der Einrichtungen für fließend Wasser? 3. Was würde eine Verlegung in die Rudolf-Schäfer-Anlage kosten, mit Herstellung der Einrichtungen für fließend Wasser? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1446 2019 Die Vorlage OF 1139/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2019, OF 1116/6 Betreff: Fahrradabstellanlage am Höchster Markt Vorgang: OM 2083/17 OBR 6; ST 256/18; OM 2954/18 OBR 6; ST 2025/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, rechts neben dem Treppeneingang zur Höchster Markthalle eine zusätzliche Fahrradabstellanlage zu errichten. Begründung: Bei einem Ortstermin am 25.02.2019 wurde vereinbart, dass auf der Ecke Melchior/Antoniterstraße die Litfaßsäule entfernt und durch eine Fahrradabstellanlage ersetzt wird. Leider fehlt dafür noch die Zustimmung der Deutschen Stadtmarketing (DSM). Zwischenzeitlich hat sich gezeigt dass der Bedarf an Fahrradstellplätzen größer ist, daher schlägt der Ortsbeirat den Bereich rechts neben dem Treppeneingang zur Höchster Markthalle als weiteren Standort vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.07.2019, OF 1051/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2083 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 256 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2954 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2025 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5034 2019 1. Die Vorlage OF 1051/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1116/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Fahrradabstellanlage" durch das Wort "Fahrradständer" ersetzt wird, im Antragstenor nach dem Wort "gebeten," die Worte "in Absprache mit den Marktbeschickern" eingefügt werden und sowohl im Antragstenor als auch im ersten Satz der Begründung das Wort "eine" zu streichen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 1110/6 Betreff: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße absichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radfahrstreifen zwischen dem Dalbergkreisel und der Zuckschwerdtstraße auf der Kasinostraße sowie der Emmerich-Josef-Straße dort, wo er auf gleicher Höhe mit der Fahrbahn liegt, gegen haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge abzusichern. Begründung: Da dieser Radfahrstreifen gegen die Fahrtrichtung des Autoverkehrs verläuft, gibt es keinerlei Ausweichmöglichkeiten für Radfahrer, wenn sich haltende oder parkende Kraftfahrzeuge darauf befinden. Das führt schnell zu gefährlichen Situationen. Leider hält auch die erst vor relativ kurzer Zeit aufgebrachte rote Markierung Autofahrer nicht davon ab, ihre Fahrzeuge dort abzustellen. Deshalb ist eine Sicherung des Radfahrstreifens möglichst zur Fahrbahnseite hin erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5051 2019 Die Vorlage OF 1110/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2019, OF 1079/6 Betreff: Höchst, Nied und Unterliederbach: Parksündern durch bauliche Maßnahmen entgegenwirken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Emmerich-Josef-Straße (Stadtteil Höchst) zwischen der Königsteiner Straße und dem Parkplatz der Kasinostraße (Andreasplatz) auf Seiten der Deutschen Bank-Filiale, kleine Betonblöcke auf den Rand des Bordsteines zu legen, sodass ein Parken auf der "linken Seite" nicht weiter möglich ist. Vor dem Haus im Nieder Kirchweg 39 (Stadtteil Nied) ist eine Bushaltestelle. Hinter dem markierten Parkplatzstreifen, auf der Grenzmarkierung und dahinter im Busbereich, parken leider öfters Fahrzeuge. Auch vor dem Haus Nieder Kirchweg 31 wurde eine ähnliche Situation gemeldet. Dort parken sie sogar teilweise auf dem Radweg. Fahrradbügel (oder Poller) könnten diese ärgerliche Situation beheben und sollen daher bitte angebracht werden. Vor den Eingang der Euckenstraße 36 bis 38 (Stadtteil Unterliederbach) wird gebeten, Fahrradbügel (oder Poller) aufzustellen, damit die Müllabfuhr die großen Mülltonnen auch mit Sicherheit entleeren kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4868 2019 Die Vorlage OF 1079/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.07.2019, OF 1051/6 Betreff: Höchster Markt - autofrei Vorgang: OM 3530/14 OBR 6; ST 30/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Umfahren des Höchster Marktes an den Markttagen zu unterbinden. Durch das Aufstellen von Absperrbarken an der Abzweigung der Antoniter- von der Melchiorstraße, kann der Parksuchverkehr rund um den Marktplatz mit einfachen Mitteln unterbunden werden. Begründung: Durch den Parksuchverkehr und die vielen verkehrswidrig abgestellten PKW kommt es rund um den Höchster Markt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die in der ST30 von 2015 angekündigte Erhöhung der Kontrolldichte des ruhenden Verkehrs, sowie das Ausbleiben einer Weiterentwicklung des "Verkehrskonzeptes Höchst" lassen keine Besserung der Situation erwarten. Für das Einkaufserlebnis "Höchster Markt" ist eine sichere und entspannte Atmosphäre wichtig. Für PKW stehen im Parkhaus Höchst und an der Batterie Parkplätze zur Verfügung. Das Errichten einer Fahrradabstellanlage wurde bereits an einem Ortstermin besprochen. Der Markt gehört den Fußgängern. Paragraf 2 zur Regelung des Marktwesens sieht hier den Magistrat in der Verantwortung: § 2 Marktbereich (1) Die Marktbereiche der Wochen- und Spezialmärkte werden vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main festgesetzt. (2) Der Gemeingebrauch an Flächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und im Marktbereich liegen, ist an Markttagen soweit beschränkt, wie es für den Betrieb der Märkte erforderlich ist ...." Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.09.2019, OF 1116/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3530 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 30 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5034 2019 1. Die Vorlage OF 1051/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1116/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Fahrradabstellanlage" durch das Wort "Fahrradständer" ersetzt wird, im Antragstenor nach dem Wort "gebeten," die Worte "in Absprache mit den Marktbeschickern" eingefügt werden und sowohl im Antragstenor als auch im ersten Satz der Begründung das Wort "eine" zu streichen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 652/9 Betreff: Genehmigung der bestehenden Main-Weser-Bahnlinie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm bekannt ist, ob eine Genehmigung für die bestehende Main-Weser-Bahn vorliegt. Begründung: Weder die Deutsche Bahn noch das Eisenbahnbundesamt konnten bislang das Vorliegen der Genehmigung bestätigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 652/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Ich schlage vor eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Standort des „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Schriftzugs zu erarbeiten. Weder der OB noch Justizminister (vgl. https://www.fr.de/frankfurt/neuer-ort-fuer-schriftzug-von-fritz-bauer-in-frankfurt-gesucht-93148216.html) sollten entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger! In der Beteiligung sollte man Vorschläge sammeln, ob der Schriftzug an den Neubau oder einen anderen, prominenteren Ort, kommt oder ob es einen zweiten Schriftzug braucht und welcher Künstler damit zu beauftragen ist.
Die Zeil wird immer ekelhafter! Es entwickelt sich immer mehr zum Treffpunkt für Obdachlose Alkoholiker, die dann im eigenen Urin einschlafen. Das dies nicht nur ekelhaft anzuschauen ist, hinzu kommt auch der Gestank. Mit Familie und Kindern kann man dort nicht mehr entlang. Die Stadt Frankfurt verliert immer mehr an Ruf. Weder Einkaufen noch Essen macht noch Spaß. Diese Herrschaften sollten gebeten werden, zumindest die Zeil zu räumen.
Weder für Rollstuhlfahrer, noch mit Kinderwagen oder für ältere Radfahrer ist die Deutschherrnbrücke barrierefrei nutzbar. Eine Idee wären Aufzüge, wie z.B. beim Eisernen Steg.
Bleiben Sie zuhause, wahren Sie Distanz! So lautet die dringende, ständig wiederholte Aufforderung angesichts der Coronainfektionen. Hunderte Obdachlose in Frankfurt haben keine Möglichkeit sich in ein Zuhause zurückzuziehen. Sie leben auf der Straße, viele von ihnen sind gesundheitlich angeschlagen. Durch das Zurückfahren des öffentlichen Lebens sind sie ihrer wenigen Einkommensmöglichkeiten wie Flaschensammeln und Betteln beraubt. Hilfsstrukturen sind in der aktuellen Situation überlastet oder drohen geschlossen zu werden. In dieser Lage fordern wir die Stadt Frankfurt dringend auf, dem Beispiel Londons folgend, die sofortige Unterbringung Obdachloser in Hotels zu veranlassen. Das bedeutet Schutz für die Betroffenen, deren Grundversorgung ebenfalls garantiert werden muss. Zudem fordern wir, sämtliche Sammelunterkünfte aufzulösen und die dort untergebrachten Menschen gleichfalls in den leerstehenden Hotels unterzubringen. Diese vorübergehende Hotelunterbringung darf nicht damit enden, dass die bisherigen, skandalösen Zustände wieder aufgenommen werden. Corona macht deutlich: so wie es ist, kann es nicht weitergehen! Weder das Leben auf der Straße, noch die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in Sammelunterkünften ist menschenwürdig.
Wir haben früher im Westend gewohnt und im grüneburgpark gab es überall Hundetütenspender. Jetzt wohnen wir in Höchst und mussten feststellen, dass es hier nirgendwo welche gibt. Weder im Stadtpark noch an der nidda oder am Main. Ich finde es unmöglich, dass es Tüten nur in den puschen Vierteln gibt. Und eine Folge davon ist, dass wirklich überall Hundescheisse herum liegt. Wir haben selbst einen Hund und nehmen zwar immer Tüten mit aber viele machen dies leider nicht.