Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1493/1 Betreff: Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit PKW unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Befahren a) der Neuen Kräme über Liebfrauenberg, zwischen Berliner Straße (beidseits) und über Braubachstraße, b) des Römerbergs über Braubachstraße, c) des Fahrtors vom Mainkai aus, d) des Mainufers vom Mainkai aus, e) des Rathenauplatzes vom Goetheplatz und der Biebergasse aus, f) und der Fressgass'/Großen Bockenheimer Straße zwischen Rathenauplatz und Hochstraße sowie von der Alten Rothofstraße, Kleinen Hochstraße, Kaiserhofstraße und Meisengasse aus mit dem PKW mittels Poller zu unterbinden, ähnlich wie bereits für die Hauptwache umgesetzt. Berechtigte Fahrzeuge können die Poller mittels Feuerwehrschließung entnehmen und müssen diese unmittelbar wieder verschließen. Zur besseren Sichtbarkeit sind die Poller im oberen Bereich mit rot-weißen Reflektor-Aufklebern zu versehen. Das ordnungsgemäße Wiedereinsetzen der Poller ist bei Bestreifungen regelmäßig mit zu kontrollieren. Begründung: Aktuell können die o.g. Fußgängerzonen relativ einfach mit dem PKW befahren und beparkt werden, was rege genutzt wird. Dabei handelt es sich nicht nur um Lieferanten, sondern zum großen Teil auch um private Fahrzeuge. Taxifahrer fahren von der Braubachstraße aus regelmäßig über den Zebrastreifen in die Neue Kräme hinein, um zu wenden. Teilweise gibt es bereits Bodenhülsen, um Poller einsetzen zu können, aber die Poller fehlen und wurden bereits seit längerer Zeit nicht wieder eingesetzt. Quelle: Google Quelle: Google Hauptwache: Poller bereits realisiert; Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1469/1 Betreff: In Fußgängerzonen haben Fußgänger Vorrang vor Radfahrern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. an den Schildern im Innenstadtbereich, welche auf die Fußgängerzone hinweisen, den Zusatz in roter Schrift anzubringen, dass Fußgänger Vorrang vor Radfahrern haben (s. Bild). 2. Das Schild "Fußgängerzone" am westlichen Ende des Steinwegs weiter nach Westen auf den Rathenauplatz zu versetzen, sodass es bereits für Radfahrer aus Richtung Goethestraße kommend sichtbar ist, welche den Rathenauplatz befahren. Begründung: Wenn bereits Kleinstädte aus Sicherheitsgründen solche Schilder zur besseren Kennzeichnung der Verkehrsregeln aufstellen, ist es vertretbar, dies gerade auch in einer Großstadt wie Frankfurt zu realisieren. Beschwerden von Fußgängern über rücksichtslose Radfahrer nehmen ständig zu und die Kontrollen sind gering. Eine bessere Kennzeichnung kann für ein besseres Bewusstsein zur Rücksichtnahme beitragen. Quelle: Privat Quelle: Google Das Schild am Steinweg ist zu weit nach innen versetzt und sollte daher bereits am westlichen Ende des Rathenauplatzes auf Höhe Goethestraße angebracht werden. Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 855/9 Betreff: Unterstützung der Umgestaltungsmaßnahmen der Aktiven Nachbarschaft unter der Brücke in der Rosa-Luxemburg-Straße Durch die "Mal-Aktion, Kreative Riesen", unter der Rosa-Luxemburg-Brücke wurde ein Teil des Raumes unterhalb der Hochstraße verschönert und dadurch die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich gesteigert. Weitere Säulen in Richtung Platenstraße sollen ebenfalls mit Farbe gestaltet werden. Nach Rücksprache mit der aktiven Nachbarschaft, übernimmt diese, die Restkosten für die farbliche Gestaltung der verbleibenden Säulen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Umgestaltung des Raumes unter der Rosa-Luxemburg-Straße und beteiligt sich mit 1000 Euro an den anfallenden Kosten weitere Säulen farblich zu verschönern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2024, OF 1384/1 Betreff: Parkstände in der Goethestraße Der Magistrat hat in Bericht B 255 / 24, "Umgestaltung Goethestraße" mitgeteilt, dass der davon absieht, die Goethestraße zu einer reinen Fahrradstraße umzugestalten. Gründe für diese Entscheidung wurden leider nicht mitgeteilt. Entgegen den "Erfahrungswerten", die der Magistrat erwähnt, erfahren Radfahrende in der Goethestraße ständige Behinderungen und Gefährdungen, einerseits durch Begegnungsverkehr, für den die Fahrbahn nicht breit genug ist, andererseits durch Ein- und Ausparkvorgänge in der engen Straße. Der Magistrat bittet im Bericht um Nachricht, welche weiteren Kfz-Parkstände in Abstellflächen für Fahrräder umgewandelt werden sollen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Sicherung des Radverkehrs in der Fahrradstraße Goethestraße auf den Parkstände vor folgenden Gebäuden Fahrradabstellanlagen einzurichten: - vor Hausnummer 37 - vor Hausnummer 35 - vor Hausnummer 30 - vor Hausnummer 22 - vor Hausnummer 20 - vor Hausnummer 16 - vor Hausnummer 15 - vor Hausnummer 11 - vor Hausnummer 9 folgende Parkstände in Parkstände für Lieferverkehr umzuwandeln: - vor Hausnummer 34 - vor Hausnummer 19-21 die Parkstände vor folgenden Gebäuden zu entsiegeln und zu begrünen - vor Hausnummer 32 - vor Hausnummer 31-33 - vor Hausnummer 24 - vor Hausnummer 23 - vor Hausnummer 18 - vor Hausnummer 17 - vor Hausnummer 14 - vor Hausnummer 13 das eingeschränkte Haltverbot vor Hausnummer 23 durch ein absolutes Haltverbot zu ersetzen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 255 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 255 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1384/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Annahme)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 979/2 Betreff: Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche konkreten Maßnahmen (z.B. Vergrößerung natürlicher Retentionsflächen, Regenauffangbecken, größere Dimensionierung der ableitenden Kanalisation) an gefährdeten Stellen im Gebiet des Ortsbezirkes 2 ergriffen werden können, um Überschwemmungsfolgen von Starkregenereignissen auch in Zukunft angemessen zu begegnen. Begründung: Starkregenereignisse nehmen in den letzten Jahren zu und kurzfristig eintretende Überschwemmungen betreffen alle Frankfurter Stadtteile, wenn auch in unterschiedlichen Intensitäten. Die im Frankfurter Geoportal bereitgestellte Starkregengefahrenkarte weist für den Ortsbezirk 2 unteranderem in den Straßenbereichen des südlichen Westends sowie im Gebiet um die Bockenheimer Warte potentiell gefährdete Gebiete aus. Ebenso betroffen ist ein Bereich der Wohnbebauung zwischen Leerbachstraße/Im Trutz/Gärtnerweg/Bockenheimer Anlage. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um eine Darstellung von geeigneten Maßnahmen, die die Lage in entsprechend gefährdeten Bereichen in Zukunft verbessern können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1017 2024 Die Vorlage OF 979/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 432/7 Betreff: Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen? Anfrage an den Magistrat 1. In welchem Umfang sind Umbauarbeiten notwendig bezüglich der Lärmdämmung, der pädagogischen Einrichtungen, der Schulsozialarbeit, der Freiarbeit, einer Schulbibliothek usw? Welche Kosten entstehen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Mietzins? 2. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus? Wie können Fahrzeuge der Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz auf die Seite der Kleingärten gelangen? 3. Wo genau werden auf dem Gelände zwei Turnhallen errichtet? 4. Wie viele Quadratmeter und wie viele Räume für die unterrichtsfreie Zeit und für Schulhöfe stehen für geplante 3.400 SchülerInnen zur Verfügung? 5. Entspricht die Größe der Kantine dem Bedarf der geplanten SchülerInnenzahl? 6. Wird die Straße "Neue Börsenstraße", die am Eingangstor der Gebäude "Neue Börse" endet, komplett für den Autoverkehr gesperrt, um eine Elterntaxi-Situation von vorne herein zu verhindern? 7. Wäre es sinnvoll, Verkehre wie z.B. Anlieferungen nur über die Rossittener Straße zu ermöglichen? 8. Gibt es eine Bestandsgarantie für die angrenzenden Kleingärten? 9. Ist die Einhaltung des Landschaftsschutzes gewährleistet? 10. Gibt es einen direkten Zugang zum ÖPNV am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße? 11. Wird der Schulbetrieb durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb gefährdet oder beeinflusst? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war: (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-vertrag-unterze ichnet-gymnasien-ziehen-in-neue-boerse-92680968.html, https://www.fr.de/frankfurt/neues-gymnasium-in-frankfurt-nun-gibt-es-erste-infos -92685493.html, https://www.fr.de/frankfurt/frust-ueber-teure-miete-fuer-gymnasien-am-industrieh of-92654030.html) hat der Magistrat der Stadt Frankfurt mit Zustimmung der Stadtverordneten das ehemalige Gebäude "Neue Börse" für die Neueinrichtung zweier Gymnasien auf 30 Jahre gemietet. Auf den ersten Blick erscheint das Gelände und die Größe des Gebäudes verlockend für das Amt für Immobilien und Schulen, um dem dringenden Bedarf von Schulplätzen nachzukommen. Auf den zweiten und genaueren Blick ergeben sich weitreichende Fragen zu den notwendigen Veränderungen am Bestand und dem Platz, der für die Bedarfe von zwei Schulen und über 3000 SchülerInnen nicht ausreichend zu sein scheint. Das betrifft das Flächenangebot, die unmittelbare Umgebung der Kleingärten, die verkehrliche Situation, das Brandschutzkonzept, die Kosten für den Umbau und die Schulfähigkeit des Gebäudes. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 3. bis 5. getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1000 2024 Die Vorlage OF 432/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3. bis 5.: farbechte/Linke und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und BFF
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1334/1 Betreff: Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten Vorgang: OM 6324/20 OBR 1; ST 586/21 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bereits vor vier Jahren forderte der Ortsbeirat mit OM 6324 2020 eine Sperrung der Biebergasse analog zu der Situation während des Weihnachtsmarktes, die jedoch nicht umgesetzt wurde. Dies vorangestellt, wird der Magistrat hiermit aufgefordert, die OM 6324 2020 zeitnah umsetzen zu lassen und die Biebergasse für den regulären PKW-Durchgangsverkehr dauerhaft sperren zu lassen, um sicheren Platz für den Rad- und Fußverkehr zu schaffen und die Aufenthaltsqualität der Kundinnen und Kunden in der Innenstadt zu verbessern. Begründung: In ST 586 2021 hatte der Magistrat von einem Gesamtverkehrskonzept gesprochen, in das die Biebergasse einfließen sollte. Zur Weihnachtszeit wird jedoch bereits jedes Jahr ein funktionierendes temporäres Verkehrskonzept umgesetzt. Die Weihnachtszeit ist für die Innenstadt die meistbesuchte und umsatzstärkste Zeit des Jahres. Wenn zu dieser Zeit eine Sperrung funktioniert, dann würde sie auch zu allen anderen Jahreszeiten funktionieren. In OM 6324 2020 wurde der Magistrat aufgefordert, in der Biebergasse analog zur Adventszeit den Durchgangsverkehr herauszunehmen. Begleitend dazu sollten die verbleibenden Poller und Fahrbahnbeläge auf ihre Sinnhaftigkeit und Funktionalität überprüft werden. Die Anlieferung über die Biebergasse soll analog des Börsenplatzes bis 11 Uhr möglich sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6324 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 586 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5820 2024 Die Vorlage OF 1334/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des zweiten Absatzes die Worte "der Kundinnen und Kunden" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1156/1 Betreff: Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden Vorgang: OM 3763/23 OBR 1; ST 2127/23 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Bereits 2023 fand ein Ortstermin mit den beteiligten Ämtern und dem Ortsbeirat auf dem Opernplatz zum illegalen Abkürzen zahlreicher PKW zwischen Opernplatz und Hochstraße statt. Der Magistrat wollte dem Hotelbetreiber noch eine weitere Frist zur Beseitigung der gefährlichen Situation einräumen. Die unhaltbaren Zustände haben sich jedoch bis heute nicht verbessert. Dies vorangestellt, wird der Magistrat dringend aufgefordert, die in ST 2127 vom 16.10.2023 angesprochenen Maßnahmen nunmehr endlich zügig umsetzen zu lassen. Begründung: Zunahme des illegalen Parkens im Zufahrtbereich: Seit dem Ortstermin, wie in ST 2127 vom 16.10.2023 dokumentiert, hat das Beparken des illegalen Zufahrtbereichs sogar noch weiter zugenommen. Diese unerwünschte Entwicklung erfordert eine sofortige Reaktion seitens der Stadt, um weitere Beeinträchtigungen zu verhindern. Störung und Gefährdung von Fuß- und Radverkehr: Das illegale Befahren und Parken beeinträchtigt nicht nur den Fuß- und Radverkehr, sondern stellt auch eine akute Gefahr dar. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist durch diese Praktiken ernsthaft gefährdet und erfordert daher eine schnelle und dauerhafte Lösung. Die zeitnahe Umsetzung der in ST 2127 vom 16.10.2023 vorgeschlagenen Maßnahmen ist unumgänglich, um die Situation vor Ort zu verbessern und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3763 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5217 2024 Die Vorlage OF 1156/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 683/9 Betreff: Glasfaser-Ausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unter der Rosa-Luxemburg-Hochstraße ein großes Materiallager für den Glasfaser-Ausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim ASE ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürger*innen beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung von Glasfaser-Leitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: (1) die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaser-Leitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden. (2) das Materiallager unter der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und absichern zu lassen. Sofern bekannt, möge der Magistrat berichten, welche weiteren Ausbau-Planungen im Ortsbezirk ihm bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5161 2024 Die Vorlage OF 683/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2024, OF 1140/1 Betreff: Kopfsteinpflaster Freßgass' instand setzen II Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zahlreichen Lücken und teilweise losen Pflastersteine im Kopfsteinpflaster entlang der Freßgass sowie an der westlichen Ecke zur Goethestraße instand setzen zu lassen. Begründung: Die aktuelle Situation stellt eine gefährliche Stolperfalle dar, für welche die Stadt bei Unfällen haftet. Westliches Ende Richtung Fußgängerüberweg / MCM Südeingang / vor Hugo Boss Store Vor Hugo Boss Store / Ostseite Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5092 2024 Die Vorlage OF 1140/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2024, OA 425 entstanden aus Vorlage: OF 358/7 vom 15.01.2024 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 151/23; OA 400/23; V 766/23; M 186/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186) neben der Ortsbeiratsanregung und dem Auskunftsersuchen zur M 151 (OA 400 und V 766) zwingend folgende Vorgaben zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung den Vorlagen M 151 und M 186 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der Vorlage M 186 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurden daher vom Ortsvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden Anregung OA 400 zur M 186 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zuzumuten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4385, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2024, OF 358/7 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 186/23; M 151/23; OA 400/23; V 766/23 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186/23) neben den Ortsbeiratsanregungen zur M 151/23 (OA 400/2023 und V 766/2023) zwingend folgende Vorgabe zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schüler*innen und Lehrer*innen am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schüler*innen der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung der M 151/23 und der M 186/23 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der M 186/23 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurde daher vom Ortvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht, sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden OA zur M 186/23 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohner*innen nicht zuzumuten ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 425 2024 Die Vorlage OF 358/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1079/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Fressgass' Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Großen Bockenheimer Straße, der sogenannten Fressgass`, zwischen Rathenauplatz und Neue Mainzer Straße an sechs geeigneten Stellen an den Zufahrten und nahe der S- und U-Bahn-Zugänge sowie im Straßenverlauf je 5-10 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Der Ortsbeirat macht dazu folgende Vorschläge: 1. Fressgass` / Ecke Hochstraße (vor Hausnummer Hochstraße 53) 2. Fressgass` / Ecke Neue Mainzer Straße (vor Hausnummer Goethestraße 34) 3. Fressgass` / Ecke Kleine Hochstraße (vor Hausnummer 50) 4. Fressgass` / Ecke Kalbächer Gasse (vor Hausnummer 10) 5. Fressgass` / Ecke Börsenstraße (vor Hausnummer Börsenstraße 1) 6. Fressgass` / Ecke Rathenauplatz (vor Hausnummer Rathenauplatz 1) Begründung: Der Parkdruck durch Radfahrende in einer der beliebtesten und stärksten frequentierten Fußgängerzonen Frankfurts ist enorm. Täglich lässt sich beobachten, wie Radfahrende um die wenigen noch freien Laternenmasten und Baumschutzgeländer kämpfen, um ihr Rad sicher abstellen und anschließen zu können. Viele Radfahrende finden leider keinen sicheren Abstellplatz vor den Geschäften und ziehen daher oft weiter. Fußgehende und Radfahrende sind nach allen Umfragen und Statistiken die Gruppe, die pro Kopf und Jahr die größten Umsätze im Einzelhandel und der Gastronomie erzielen. Parkmöglichkeiten für Radfahrende leisten somit einen großen Beitrag zur Stärkung des Handels und Dienstleistungsgewerbes in der Innen- und Altstadt. Übersichtsplan und Bilder: Geoportal Frankfurt, Google Street View; Anmerkungen: Alexander Mitsch Anlage zur Hinzuvorlage zu OF1052: Übersichtsplan Fressgass` mit Vorschlägen zu Fahrradbügel-Standorten Zufahrt Ost Zufahrt West Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2023, OF 1052/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2024 1. Die Vorlage OF 1052/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1079/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2023, OF 1059/1 Betreff: Vertragskonformer Eintritt im ehemaligen Stadtbad Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit dem Betreiber des Schwimmbads in der Hochstraße, dem ehemaligen Stadtbad Mitte, Kontakt aufzunehmen, um einen vertragskonformen Eintrittspreis des Schwimmbads in der gesamten Dauer der öffentlichen Nutzung durchzusetzen. Begründung: Dem Antragssteller gegenüber wurden Beschwerden geäußert, dass der Betreiber des Schwimmbads vor 9.30 Uhr unter der Woche einen höheren Eintrittspreis für die öffentliche Nutzung verlange als danach. Der Vertrag zwischen Frankfurt und dem Betreiber aus den 90er Jahren legt jedoch einen Eintrittspreis von nicht mehr als 25% über den Eintrittspreis in vergleichbaren städtischen Schwimmbädern für mindestens 45 Stunden an 5 Tagen in der Woche fest. Eine Differenzierung nach bestimmten Uhrzeiten erfolgt dort den Eintrittspreis betreffend nicht. Daher erscheint ein höherer Eintrittspreis vor 9.30 Uhr nicht vertragskonform. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4814 2023 Die Vorlage OF 1059/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1011/1 Betreff: Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haltelinie vor der LSA Neue Mainzer Straße / Goethestraße dauerhaft vor die Goethestraße zurückverlegen und neu markieren zu lassen. Außerdem sollen Markierungen zur Radwegeführungen auf der Fahrbahn und über den benachbarten Opernplatz in Richtung Taunusanlage inkl. Fahrrad-Logo ergänzt werden, um die Verkehrsführung für den PKW- und Radverkehr sicher und eindeutig zu machen. Begründung: Ortskundige und ortsfremde Radfahrende, die von der Bockenheimer Landstraße oder Taunusanlage aus den Opernplatz überqueren und in Richtung Goethestraße weiterfahren wollen, haben es schwer, den richtigen Weg zu finden. Auf dem Opernplatz markieren lediglich zwei Pflasterstreifen einen Radweg, der jedoch weder mit Fahrradlogos noch mit entsprechenden Schildern markiert ist. Viele Radfahrende erkennen die Markierungen nicht und überqueren den Opernplatz kreuz und quer. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Fressgass und Goethestraße wurde baustellenbedingt so angepasst, dass die Haltelinie für PKW hinter die Goethestraße verlegt wurde. Markierungen für den querenden Radverkehr gibt es nicht. Bei Rot wartende PKW blockieren nun die Zufahrt für Radfahrende in die Fahrradstraße Goethestraße in beide Richtungen. Das führt des Öfteren zu Beinaheunfällen. Bilder: Google Maps Streetview Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4579 2023 Die Vorlage OF 1011/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlosgestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 950/1 Betreff: Hochstraße vor Falschparkenden schützen I Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg entlang der Hochstraße zwischen Hausnummer 46-56 Poller oder falls die Gehwegbreite es zulässt, Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn anbringen zu lassen, um den Bürgersteig vor Falschparkenden zu schützen, ähnlich wie bereits auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Sollte der Gehweg zu schmal sein, sind andere Alternativen zu prüfen, wie z.B. Frankfurter Hüte o.Ä. Begründung: Falschparkende blockieren oftmals den Gehweg oder parken halb auf der Straße, was wiederum den Verkehr behindert. Ebenso gibt es vor Ort bisher keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Gegenüberliegende Straßenseite Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4389 2023 Die Vorlage OF 950/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 951/1 Betreff: Hochstraße vor Falschparkenden schützen II Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg vor Hochstraße 53 zwischen Einfahrt und Unterführung Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn anbringen zu lassen, um das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Aufgrund der im näheren Umkreis zahlreich vorhandenen Parkhäuser besteht keine Notwendigkeit, auf dem Gehweg zu parken. Stattdessen besteht aufgrund von Einzelhandel sowie Arztpraxen vor Ort Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, welche im Umkreis bereits stark genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4390 2023 Die Vorlage OF 951/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 917/1 Betreff: Mitnutzung des Fußwegs Hochstraße für Radfahrerinnen und Fahrradfahrer ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den nördlichen Fußweg entlang der Hochstraße zwischen Eschenheimer Tor und Börsenstraße wieder für Radfahrer*innen freizugeben. Begründung: Bis vor Kurzem war die Nutzung des Gehwegs an dieser Stelle für Radfahrer*innen erlaubt. Nach Einrichtung der Baustelle an der Rentenbank, die für Jahre Bestand haben wird, wurde diese Erlaubnis zurückgenommen. Gerade für Nutzer*innen des in diesem Gebiet ansässigen Fitnessstudios, die häufig mit dem Rad aus Richtung Nordend kommen, hat sich so die Anreise erschwert. Bislang wurde nicht über Konflikte und Unfälle zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dieser Stelle berichtet, die eine gemeinsame Nutzung mehrerer Verkehrsteilnehmer*innen hinderlich sein könnte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 917/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 769/1 Betreff: Mobilitätswende III: Fahrradfreundliche Nebenstraße Goethestraße - Immer noch zu wenige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Goethestraße im Abschnitt zwischen Goetheplatz und Alte Rothofstraße sechs PKW-Parkplätze zu Radabstellflächen umwandeln und ausreichend Radbügel installieren zu lassen. Begründung: Die Goethestraße ist seit geraumer Zeit eine fahrradfreundliche Nebenstraße, jedoch gibt es in dem genannten Abschnitt keinerlei bequeme, sichere und zumutbare Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Oft werden die Baumscheiben und Baumschutzgitter zum Anschließen der Fahrräder genutzt. Angrenzende Abstellmöglichkeiten sind stets überbelegt, stehen unverständlicherweise auf dem Gehweg und behindern Fußgehende. Der Gehweg in diesem Abschnitt ist für Radbügel jedenfalls zu schmal. Parkhäuser für PKW stehen in unmittelbarer Nähe in ausreichender Zahl zur Verfügung. Auch Menschen mit Drang zu Luxusgütern muss es endlich ermöglicht werden, bequem mit dem Rad beim Edeljuwelier einkaufen zu können. Fotos: Andreas Laeuen, Fortsetzung Seite 2 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3760 2023 Die Vorlage OF 769/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 773/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Ortstermin mit dem ASE, Straßenverkehrsamt, dem Grünflächenamt, dem Grundstückseigentümer des SOFITEL sowie dem Ortsbeirat 1 an der Alten Oper einzuberufen mit dem Ziel, den illegalen Abkürzungsverkehr von der Bockenheimer Anlage über den Opernplatz und die Liesel-Christ-Anlage zur Hochstraße dauerhaft abzustellen. Begründung: Seit der Fertigstellung des Sofitel Hotels lässt sich täglich beobachten, dass PKW und insbesondere Taxen verkehrs- und rechtswidrig von der Bockenheimer Anlage kommend in die Fußgängerzone am Opernplatz bzw. an der Liesel-Christ-Anlage (neben der Einfahrt zum Parkhaus Alte Oper) einfahren, um dann über die Privatstraße des Sofitel Hotels auf die Hochstraße (und umgekehrt) abzukürzen. An der Einfahrt zur Fußgängerzone befinden sich sowohl das Verkehrszeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) als auch das Verkehrszeichen Nr. 242 (Fußgängerzone). Danach ist den PKW untersagt, diesen Bereich zu nutzen. Dennoch fahren täglich Dutzende Fahrzeuge hier in die Fußgängerzone, um auf die Hochstraße abzukürzen. Anwohnende, Fußgehende als auch als Radfahrende wurden schon mehrfach in der Fußgängerzone fast angefahren oder genötigt, durch lautes Hupen Platz zu machen. Ferner wurde schon öfters beobachtet, wie PKW aus der Leerbachstraße kommend nicht links auf die Bockenheimer Anlage abbiegen, sondern entgegen der Fahrtrichtung geradeaus in die Fußgängerzone fahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3763 2023 Die Vorlage OF 773/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Anzahl der Fahrradständer auf dem Opernplatz ist nach wie vor unbefriedigend. Der Ortstermin soll daher anschließend genutzt werden, um mit Vertretern des Magistrats weitere geeignete Standorte zu identifizieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 770/1 Betreff: Mobilitätswende IV: Fahrradabstellmöglichkeiten Kleine Hochstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Kleinen Hochstraße 5 vor dem "Club Voltaire" ausreichend Radbügel zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Kund*innen und Besucher*innen haben derzeit keine sicheren Abstell-möglichkeiten für Ihre Fahrräder, da dort zahllose PKW den Platz beanspruchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 770/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 770/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 3 GRÜNE (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 313 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 03.01.2023 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den Pkw- und Lkw-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der Pkw-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Biebergasse/Kalbächer Gasse/Börsenstraße/Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der zu Fuß Gehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen Pkw-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße Goetheplatz notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Große Bockenheimer Straße (Freßgass') wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fußläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Goetheplatz und Roßmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1580 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Der Tagesordnungspunkt 25. wird vorgezogen und vor den übrigen TO-I-Punkten 7., 11. und 14. behandelt. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3025, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 Aktenzeichen: 32-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 24.01.2023, OI 15 entstanden aus Vorlage: OF 703/1 vom 03.01.2023 Betreff: Benennung Nini-und-Carry-Hess-Platz Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die bisher namenlose Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße in "Nini-und-Carry-Hess-Platz" zu benennen. Damit wird an die künstlerischen Verdienste und das fotografische Lebenswerk der Schwestern Hess sowie an deren Verfolgung während des Nationalsozialismus erinnert. Der Magistrat wird gebeten, eine entsprechende Platzbeschilderung und ein Zusatzschild über das Leben und Wirken der Geschwister Hess anbringen zu lassen. Die Schwestern Stefanie Hess (genannt Nini, geb. 21. August 1884; gest. 1943 in Auschwitz) und Cornelia Hess (genannt Carry, geb. 11. November 1889; gest. 1957 in Chur, Schweiz) wuchsen in einer liberalen jüdischen Kaufmannsfamilie in Frankfurt auf. 1913 gründeten die beiden Fotografinnen ein Fotoatelier in der Börsenstraße, das bald zu den angesehensten Studios in Deutschland gehörte und einen weltweiten guten Ruf genoss. Die Schwestern wurden berühmt für ihre Porträt-, Theater- und Tanzfotografien. Auch widmeten sie sich der Akt-, Mode- und Architekturfotografie. Carry Hess erhielt 1912 einen Preis für Professionelle Fotografie in der Kategorie "Kunstfotografie" auf der Allgemeinen Deutschen Fotoausstellung in Heidelberg. Nini und Carry Hess fotografierten zahlreiche Prominente und Künstlerinnen, darunter Thomas Mann und Katia Mann, den Maler Max Beckmann, den Schriftsteller Alfred Döblin und den Komponisten Paul Hindemith. Zum Kreis der Porträtierten zählten auch berühmte Bühnenstars und Tänzerinnen. Mit ihren Porträts gelang es Nini und Carry Hess, psychologisch einfühlsam die Individualität der jeweiligen Person herauszuarbeiten. Die Bildsprache der beiden Fotografinnen rechnet man der vom Bauhaus inspirierten Richtung des "Neuen Sehens" zu. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit waren viel beachtete Frauenporträts, die dazu beitrugen, das charakteristische Bild der modernen, emanzipierten "Neuen Frau" in der Weimarer Zeit zu prägen. Nini und Carry Hess verfügten über einen festen Anstellungsvertrag mit dem Frankfurter Theater, damals eines der wichtigsten Häuser in Deutschland. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 kündigte das Theater ihnen den Vertrag aus "rassischen Gründen" auf. Carry Hess flüchtete nach Paris, während ihre Schwester Nini das Atelier weiterführte. In der Reichspogromnacht 1938 zerstörten Banden der SA das Fotoatelier und das Bildarchiv der Schwestern vollständig. 1942 wurden Nini Hess und ihre Mutter Lina Hess von den Nationalsozialisten deportiert und 1943 im Konzentrationslager Auschwitz ermordet. Carry Hess floh in die französischen Pyrenäen und kehrte nach Kriegsende nach Paris zurück. Sie konnte jedoch nicht mehr als Fotografin arbeiten, da sie inzwischen auf einem Auge erblindet war. Während ihrer letzten Lebensphase kämpfte Carry Hess mit den deutschen Behörden um finanzielle Wiedergutmachung. Noch ehe es zur Auszahlung einer Entschädigung kam, starb sie verarmt bei einem Kuraufenthalt in der Schweiz im August 1957. Das Museum Giersch der Goethe-Universität Frankfurt sowie das Deutsche Theatermuseum in München würdigten die Künstlerinnen bereits mit Ausstellungen. Stolpersteine zum Gedenken an Nini und Carry Hess befinden sich vor ihrer letzten Meldeadresse Unter den Eichen 7. Die Schwestern Hess sind bereits im Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufgeführt. Die Benennung entspricht den Vorgaben des Leitfadens zur Straßenbenennung, Stand Januar 2017. Insbesondere die unter Punkt 2.4 Benennung nach Personen aufgeführten Kriterien werden erfüllt. Durch die Benennung werden zwei Frauen geehrt, die sich um das Gemeinwohl und die Kunst in Frankfurt verdient gemacht haben und von den Nationalsozialisten verfolgt bzw. getötet wurden. Sie haben einen direkten Bezug zur Örtlichkeit, da sich ihr Fotoatelier in unmittelbarer Nähe in der Börsenstraße befand. Gemäß Punkt 2.6 müssen keine Straßennamen oder Anliegeradressen geändert werden, da es sich um eine Grünfläche inmitten der Börsenstraße handelt. Anlagen: Stolpersteine Nini Hess, Carry Hess, Unter den Eichen 7 (Wikipedia) Zu benennende Fläche der Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße (Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3405 Bericht des Magistrats vom 12.06.2023, B 256 Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 36 Versandpaket: 01.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2023, OF 443/9 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn Haltepunkt Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Neubau des S-Bahn Haltepunkts Ginnheim folgende Einwendungen vorzutragen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts wird dahingehend überarbeitet, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Hochstraße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station Ginnheim genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Der Beschluss der StVV vom 06.09.2012 ist insoweit zu revidieren. Begründung: ad 1: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit ST 2179 vom 14.12.20 kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. ad 2: Die in Ziff. 5.4 des Erläuterungsberichts (S. 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, U-Bahn U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle Niddapark und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als 10 Jahren (StVV-Beschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 311 2023 1. Die Vorlage OF 443/9 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass zum einen der erste Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunktes Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen:" und zum anderen der letzte Satz von Ziffer 2. gestrichen wird. 2. Aufgrund des nahenden Fristablaufs wird der Ortsvorsteher zusätzlich gebeten, den unveränderten Antrag vorab an den zuständigen Sachbearbeiter zu leiten. Abstimmung: zu 1. und 2. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 574/2 Betreff: Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 64 im Vorlaufbetrieb der Lückenschlussuntersuchung (Verbindung Hbf - Westend - Ginnheim) zum Fahrplanwechsel Winter 2023/ So, 10. Dezember 2023 in eine 1. Metrobuslinie (24-Stunden-Verkehr) umzuwandeln (analog der Linie 58 im Frankfurter Westen) sowie eine 2. Vorrangschaltung auf der Route einzurichten. Begründung: Die Busse der Linie 64 (Hauptbahnhof - Alte Oper - Kronberger Strasse/ Grüneburgweg - UniCampus Westend - Ginnheim) verkehren zu selten (bis 20:00h im 15min Takt, danach im 30min Takt, letzte Fahrt 0:55h ab FFM Hbf, erste Fahrt 4:59h, danach wieder im 30min Takt). An Sonntagen ganztägig im 30min Takt. . Es kommt immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen von Bussen, die in Ermangelung digitaler Anzeigen an vielen Bushaltestellen von den Fahrgästen nicht überblickt werden können. Auch erscheint die o.g. Strecke teilweise durch sehr hohes Fahrgastaufkommen überlastet. Das ist auf dieser sehr essentiellen und hoch frequentierten Strecke (einzige direkte Verbindung des Westends östlich der Bockenheimer Anlage mit dem Hbf) eine Situation, die wir schnellstmöglich ändern wollen. Die Vorrangschaltung soll zudem dazu beitragen, dass Verspätungen und Ausfälle auf Grund von Staus insbesondere in den Hauptverkehrsstunden vermieden werden, Im Zuge der Entscheidung der Verantwortlichen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Frankfurt und dem damit einhergehenden Ausbau von Radwegen wurde den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, dass der ÖPNV verbessert und ausgebaut wird. Die Verkehrswende sei oberste Priorität. Eine Verbesserung ist aus unserer Sicht bisher nicht zu verzeichnen. Vielmehr verschärft sich die Situation u.a. aufgrund von Personalmangel beim RMV - noch weiter. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3439 2023 Die Vorlage OF 574/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 705/1 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den PKW- und LKW-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der PKW-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die LSA an der Kreuzung Biebergasse / Kalbächer Gasse / Börsenstraße / Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der Fußgehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen PKW-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße "Goetheplatz" notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Fressgass` wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fussläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für Fußgehende und Radfahrende. Goetheplatz und Rossmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2023, OF 732/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 313 2023 1. Die Vorlage OF 705/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 732/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU , FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und fraktionslos gegen LINKE. und Die Partei (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 703/1 Betreff: Benennung Nini-und-Carry-Hess-Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative (OI) beschließen: Der Ortsbeirat 1 benennt die bisher namenlose Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße in "Nini-und-Carry-Hess-Platz". Damit wird an die künstlerischen Verdienste und das fotografische Lebenswerk der Schwestern Hess sowie an deren Verfolgung während des Nationalsozialismus erinnert. Der Magistrat wird gebeten, eine entsprechende Straßenbeschilderung und ein Zusatzschild über das Leben und Wirken der Geschwister Hess anbringen zu lassen. Begründung: Die Schwestern Stefanie Hess (genannt Nini, geb. 21. August 1884; gest. 1943 in Auschwitz) und Cornelia Hess (genannt Carry, geb. 11. November 1889; gest. 1957 in Chur, Schweiz) wuchsen in einer liberalen jüdischen Kaufmannsfamilie in Frankfurt auf. 1913 gründeten die beiden Fotografinnen ein Foto-Atelier in der Börsenstraße, das bald zu den angesehensten Studios in Deutschland gehörte und einen weltweiten guten Ruf genoss. Die Schwestern wurden berühmt für ihre Porträt-, Theater- und Tanzfotografien. Auch widmeten sie sich der Akt-, Mode- und Architekturfotografie. Carry Hess erhielt 1912 einen Preis für Professionelle Fotografie in der Kategorie "Kunstfotografie" auf der Allgemeinen Deutschen Fotoausstellung in Heidelberg. Nini und Carry Hess fotografierten zahlreiche Prominente und Künstlerinnen, darunter Thomas Mann und Katia Mann, den Maler Max Beckmann, den Schriftsteller Alfred Döblin und den Komponisten Paul Hindemith. Zum Kreis der Porträtierten zählten auch berühmte Bühnenstars und Tänzerinnen. Mit ihren Porträts gelang es Nini und Carry Hess, psychologisch einfühlsam die Individualität der jeweiligen Person herauszuarbeiten. Die Bildsprache der beiden Fotografinnen rechnet man der vom Bauhaus inspirierten Richtung des "Neuen Sehens" zu. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit waren viel beachtete Frauenporträts, die dazu beitrugen, das charakteristische Bild der modernen, emanzipierten "Neuen Frau" in der Weimarer Zeit zu prägen. Nini und Carry Hess verfügten über einen festen Anstellungsvertrag mit dem Frankfurter Theater, damals eines der wichtigsten Häuser in Deutschland. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 kündigte das Theater ihnen den Vertrag aus "rassischen Gründen" auf. Carry Hess flüchtete nach Paris, während ihre Schwester Nini das Atelier weiterführte. In der Reichspogromnacht 1938 zerstörten Banden der SA das Fotoatelier und das Bildarchiv der Schwestern vollständig. 1942 wurden Nini und ihre Mutter Lina Hess von den Nationalsozialisten deportiert und 1943 im Konzentrationslager Auschwitz ermordet. Carry Hess floh in die französischen Pyrenäen und kehrte nach Kriegsende nach Paris zurück. Sie konnte jedoch nicht mehr als Fotografin arbeiten, da sie inzwischen auf einem Auge erblindet war. Während ihrer letzten Lebensphase kämpfte Carry Hess mit den deutschen Behörden um finanzielle Wiedergutmachung. Noch ehe es zur Auszahlung einer Entschädigung kam, starb sie verarmt bei einem Kuraufenthalt in der Schweiz im August 1957. Das Museum Giersch der Goethe-Universität Frankfurt sowie das Deutsche Theatermuseum in München würdigten die Künstlerinnen bereits mit Ausstellungen. Stolpersteine zum Gedenken an Nini und Carry Hess befinden sich vor ihrer letzten Meldeadresse Unter den Eichen 7. Die Schwestern Hess sind bereits im Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufgeführt. Die Benennung entspricht den Vorgaben des Leitfadens zur Straßenbenennung, Stand Januar 2017. Insbesondere die unter Punkt 2.4 Benennung nach Personen aufgeführten Kriterien werden erfüllt. Durch die Benennung werden zwei Frauen geehrt, die sich um das Gemeinwohl und die Kunst in Frankfurt verdient gemacht haben und von den Nationalsozialisten verfolgt bzw. getötet wurden. Sie haben einen direkten Bezug zur Örtlichkeit, da sich ihr Fotoatelier in unmittelbarer Nähe in der Börsenstraße befand. Gemäß Punkt 2.6 müssen keine Straßennamen oder Anliegeradressen geändert werden, da es sich um eine Grünfläche inmitten der Börsenstraße handelt. Anlagen: Stolpersteine Nini Hess, Carry Hess, Unter den Eichen 7 (Wikipedia) Zu benennende Fläche der Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße (Google Maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 703/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. erklärt. Beschluss: Initiative OI 15 2023 Die Vorlage OF 703/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des zweiten Absatzes das Wort "Straßenbeschilderung" ersetzt wird durch das Wort "Platzbeschilderung" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 658/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbeirat 1: Gehweg Börsenstraße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg im Bereich der Liegenschaft Börsenstraße 13-15 vor falsch parkenden PKW sichern und abpollern zu lassen sowie im schraffierten Kreuzungsbereich im Abschnitt der Liegenschaft Börsenstraße 19 die fehlenden Poller wieder aufstellen zu lassen. Begründung: Auf dem Gehweg wird regelmäßig verbotenerweise geparkt und damit der Fußverkehr behindert, obwohl sich ein für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehenes Parkhaus in unmittelbarer Nachbarschaft befindet. Der beschriebene Kreuzungsbereich wird ebenfalls zum Parken auf dem Gehweg genutzt. Die Poller sollen in die bereits vorhandenen Bodenhülsen ergänzt werden, um die Sicherheit der Fußgehenden zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3027 2022 Die Vorlage OF 658/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 494/2 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße / Kreuzung Liebigstraße 27 c / Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55 / vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18 / Kreuzung Oberlindau 8. Eppsteiner Straße / Kreuzung Reuterweg / vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15 / nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3 / Kreuzung Bockenheimer Anlage / Freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24 / vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22 / Kreuzung Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22 / Kreuzung Liebigstraße 35, 44 / Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29 / statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg / Kreuzung im Trutz / Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21 / Kreuzung Emil-Sulzbachstraße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3 / Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße / Kreuzung Niedenau 20. Lessingstraße 2 / Kreuzung Guiollettstraße 21. Liebigstraße / vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19 / Kreuzung Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37 / Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78 / Kreuzung Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71 / Kreuzung Arndtstraße 7 c 26. Staufenstraße 41 / Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9 / Kreuzung Kronberger Straße 5,7 28. Ulmenstraße / Kreuzung Guiollettstraße 29. Westendstraße / Kreuzung Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15 / Kreuzung Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung durch das zuständige Amt bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehenden mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2946 2022 Die Vorlage OF 494/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2022, OF 613/1 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Einfahrt verboten und Halteverbot in der Kaiserhofstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Zum Schutz der Fußgehenden und Radfahrenden in Kaiserhofstraße und Hochstraße sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Beschilderung Verbot der Einfahrt mit VZ 267 und Anlieger frei mit Zusatzzeichen 1020-30 an der Zufahrt Hochstraße Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots mit VZ 283 in der Kaiserhofstraße auf der gesamten Länge Markierung und Beschilderung einer Ladezone für zwei Lieferfahrzeuge mit Zusatzzeichen 1012-30 an Stelle der jetzigen PKW-Parkplätze gegenüber der Parkhausausfahrt Begründung: Parkende Fahrzeuge in der Kaiserhofstraße direkt an der Einmündung zur Hochstraße behindern täglich alle Verkehrsteilnehmende. Ausfahrende PKW müssen wegen des hohen Verkehrsaufkommens in der Hochstraße an der Haltelinie warten, einfahrende PKW und Lieferfahrzeuge stauen sich auf dem Radweg und der PKW-Fahrspur zurück, weil parkende PKW in der Kaiserhofstraße sie blockieren. Radfahrende schlängeln sich auf dem Radweg zwischen den PKW-Knäueln durch und hoffen, dass sie gesehen und nicht überfahren werden. Die Straße sollte nur noch als Ausfahrt aus dem Parkhaus Börse sowie als Zufahrt für Anwohnende und Anlieferer der Geschäfte frei gegeben werden. Lieferfahrzeuge bekommen festgelegte Stellplätze in der Kaiserhofstraße, der Rad- und Fußverkehr in der Hochstraße wird sicherer und der PKW-Verkehr läuft flüssiger. Foto: Alexander Mitsch/Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2812 2022 Die Vorlage OF 613/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. des Antragstenors nach den Worten "gesamte Länge" wie folgt ergänzt wird "Mit Ausnahme des Behindertenparkplatzes." Abstimmung: Ziffer 1. und 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 585/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Radbügel in der Goethestraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Höhe der Liegenschaft Goethestraße 3 einen der Kfz-Parkplätze in einen Fahrradparkplatz mit größtmöglicher Anzahl von Radbügeln umwandeln zu lassen. Begründung: Bügel an Baumscheiben, Bäumen und Pfosten von Verkehrsschildern in der Goethestraße sind derzeit vollkommen mit angeschlossenen Fahrrädern überlastet. Daran zeigt sich, dass es einen zusätzlichen Bedarf an Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern gibt und viele Menschen die Fahrradstraße nutzen. Weitere Abstellmöglichkeiten wie Radbügel oder beschilderte Radabstellplätze gibt es in diesem Bereich der Goethestraße mit ihren vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, Praxen und Maklerbüros derzeit leider nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 94 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2638 2022 Die Vorlage OF 585/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2022, OF 528/1 Betreff: Umspannwerk Hochstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Bauzaun um das Umspannwerk in der Hochstraße so bald wie möglich entfernen zu lassen. Begründung: Das Umspannwerk wurde modernisiert. Diese Maßnahmen sind jedoch schon lange abgeschlossen. Warum der Bauzaun immer noch um das Bauwerk vorhanden ist, lässt sich nicht nachvollziehen. Es ist nicht ansehnlich und sollte deshalb entfernt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2601 2022 Die Vorlage OF 528/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2022, OF 537/1 Betreff: Florentinerbrunnen sichtbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Florentinerbrunnen neben dem Nebbienschen Gartenhaus in der Bockenheimer Anlage sichtbar zu machen, in dem die hölzerne Verkleidung durch eine transparente Verkleidung ersetzt wird. Außerdem wird der Magistrat gebeten dort ein Schild anbringen zu lassen, welches über die Wartungsarbeiten informiert. Begründung: Der Florentinerbrunnen ist ein Schmuckstück und ziert die Bockenheimer Anlage in besonderer Art und Weise. Leider ist der Brunnen derzeit defekt und ist deshalb mit einer Holzverkleidung verdeckt. Dieser "Holzkasten" wirkt neben dem sehr schönen Nebbienschen Gartenhaus fehl am Platz. Durch eine transparente Einhausung könnte der Brunnen sichtbar werden, auch wenn er nicht funktionsfähig ist. Diese transparente Einhausung könnte auch im Winter zum Einsatz kommen, so dass selbst in den Wintermonaten der Brunnen für alle sichtbar wäre. Da sich viele Spaziergänger fragen, wann denn der Brunnen wieder laufen wird, wäre ein einfaches Hinweisschild sehr hilfreich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2605 2022 Die Vorlage OF 537/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 1 LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 478/1 Betreff: Zufahrt von der Bockenheimer Anlage zum Eschenheimer Tor für den Radverkehr Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, durch das Setzen von zwei Radbügeln im in der Grafik markierten Bereich in Höhe des Goepfert-Brunnens dem Radverkehr eine dauerhafte Durchfahrtsmöglichkeit zum Eschenheimer Tor zu ermöglichen. Begründung: Der Radverkehr nutzt die vielfältigen Verbindungen zur Bockenheimer Anlage stark, um von dort weiter in die nördliche Innenstadt zu gelangen. Die Ausfahrt aus der Bockenheimer Anlage zum Eschenheimer Tor ist jedoch das Nadelöhr auf dieser Route. Durch das Aufstellen von zwei Radbügeln würde hier die Durchfahrt von parkenden PKW frei gehalten werden. An Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern mangelt es ohnehin in diesem Bereich. Foto: Andreas Laeuen / Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 478/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 478/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 358/1 Betreff: Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Baustellenverkehr, der durch den Abriss des Altgebäudes und den Bau des neuen Central Business Tower (CBT) an der Neuen Mainzer Ecke Junghofstraße entsteht, für alle Verkehrsteilnehmer sicher zu gestalten. Insbesondere soll geprüft werden, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können, so dass die Anfahrt über die Junghofstraße erfolgen kann und die Ausfahrt über die Neue Mainzer Straße erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, soll als zweites geprüft werden, ob die Ausfahrt an der Junghofstraße nur nach rechts erfolgen kann. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde der Central Business Tower und die dafür notwendigen Straßensperrungen auf der Neuen Mainzer Straße und der Junghofstraße vorgestellt. Nach Rückfrage bei der CBT Baustellenkommunikation zur genauen Verkehrsführung des Baustellenverkehrs wurde gesagt, dass der abfahrende Verkehr links auf die Junghofstraße in Richtung Mainzer Landstraße geführt werden soll. Dies sei mit dem Straßenverkehrsamt so abgestimmt. Gegenüber der Ausfahrt werden die gegenläufigen Fahrspuren der Junghofstraße durch niedrige Schwellen voneinander getrennt. Das bedeutet, dass der Baustellenverkehr zunächst einige Meter gegen die Fahrtrichtung auf die Junghofstraße abbiegen muss, bevor er auf die richtigen Fahrspuren schwenken kann. Auf der Junghofstraße wurde vor der Kreuzung mit der Neuen Mainzer die rechte Fahrspur und die Fußgängerüberwege gesperrt. Die gerade zum Berufsverkehr ohnehin von Rückstau gekennzeichnete Kreuzung wird also noch enger. Nun sollen bei Rückstau auch noch LKW in entgegengesetzte Fahrtrichtung ausfahren. Dies erscheint ohne weiteres Eingreifen in den Verkehr kaum möglich. Daher ist zu überlegen, ob Zu-und Ausfahrt gedreht werden können. Anliefernde LKWs bzw. leere für den Abtransport von Bauschutt und Erdmassen könnten über die Mainzer Landstraße und die Junghofstraße aufs Gelände kommen und über die Neue Mainzer Straße wieder abfahren. Hier könnten sie problemlos links in die Junghofstraße abbiegen. Die hätte den Vorteil, dass LKWs nicht unnötig innerhalb Anlagenrings über Neue Mainzer, Junghofstraße Richtung Rossmarkt oder durch die Hochstraße fahren müssen. Zudem können Radfahrer geschützt werden, da diese auf der Neuen Mainzer Straße eher auf der rechten Spur unterwegs sind und weniger stark von abbiegenden LKWs betroffen sind als auf der Junghofstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 28 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Antragstenor der Vorlage OF 358/1 um den folgenden Wortlaut zu ergänzen: "Zudem ist im Baustellenbereich ein baulich abgetrennter Radweg vorzusehen." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1830 2022 1. Dem Änderungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 358/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung) 2. Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2022, OF 285/2 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten den geplanten Umbau der Bockenheimer Landstraße so umzusetzen, dass der baulich getrennte Radweg stadtauswärts bereits ab der Kreuzung Bockenheimer Anlage / Bockenheimer Landstraße beginnt und nicht auf der Straße lang geführt wird (siehe Abbildung). Da hierdurch der Straßenquerschnitt der Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung zu eng für vier PKW-Fahrspuren (eine Fahrspur stadtauswärts, drei Abbiegespuren stadteinwärts) wird, soll auf eine der zwei Rechtsabbiegespuren stadteinwärts verzichtet werden. Begründung: Der Umbau der Bockenheimer Landstraße wird ausdrücklich begrüßt. In vergangenen Planungsgesprächen mit Vertretern des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass die Planung stadtauswärts jedoch nicht am Beginn der Bockenheimer Landstraße, an der Kreuzung zur Bockenheimer Anlage beginnt. In der Umsetzungsplanung gemäß der am 04.02.2022 per Mail verschickten Werksmitteilung besteht dieser Umstand leider weiterhin. Es ist jedoch nicht zielführend die Straße jetzt grundlegend umzubauen, dies aber nicht vollständig zu tun und in absehbarer Zeit hier wieder eingreifen zu müssen. Stattdessen sollte jetzt für einen vollständigen baulich getrennten Radweg auf der ganzen Länge der Bockenheimer Landstraße gesorgt werden. Quelle: Entwurfsplanung, Lageplan, Blatt 6 (verschickt mit der Werksmitteilung am 04.02.2022) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1629 2022 Die Vorlage OF 285/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen CDU und 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Hi, gerne würde ich mich dafür einsetzen, dass auf der Hochstraße ab Ecke Große Bockenheimer Straße eine 30er Zone bis zur Kreuzung Eschenheimer Tor (oder Ecke Börsenstr.) eingeführt wird. Wer die Hochstraße kennt, insbesondere den vorderen Teil mit der großen Kurve mit den dort ansässigen Bars / Restaurants (z.B. Zum Bitburger, Scialpi, Bellari) kennt und diese ggfs. bereits besucht hat, wird wissen wie eng die jeweiligen Gehwege an dieser Stelle sind und wie voll es zu gewissen Uhrzeiten an den angesprochen Orten werden kann. Insbesondere an dieser Stelle scheinen Autofahrer übermäßig motiviert zu sein ab der Ecke Neue Mainzer Str./Ecke Göthestraße (Übergang Fressgass und Opernplatz) des häufigeren ihre Motoren aufheulen zu lassen und dann die Hochstraße mit !deutlich! mehr als den erlaubten 50km/h entlang zu rasen. Für jeden Fußgänger der entweder die Hochstraße entlang geht, oder den Straßenübergang von der Fressgass zum Opernplatz nutzt ist dies extrem gefährlich. Das es hier bisher nicht zu schwerwiegenden Unfällen zwischen PKWs und Fußgängern gekommen ist, grenzt an ein Wunder. Da meiner Meinung nach, eine reine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit von 50km/h auf 30km/h nicht ausreichend ist (scheint bisher auch niemanden zu interessieren, dass dort nur 50km/h erlaubt sind), halte ich den Aufbau eines Standblitzers in diesem Bereich für sehr sinnvoll. Es wäre schade, wenn es hier zu Unfällen mit Personenschäden kommt, die man ggfs. durch die rechtzeitige Einführung entsprechender Maßnahmen hätte verhindern können.
Die Hochstraße ist ein sehr stark frequentierter Übergang, wenn von der Fressgasse zum Opernplatz und umgekehrt die Menschen schlendern. Dafür fahren die Autos dort zum großen Teil viel zu schnell, allen voran auf Höhe des Bitburgers. Es gleicht einem kleinen Wunder, dass dort noch nichts Schlimmeres passiert ist. Von daher ist sie Anbringung eines Blitzers oder eines Speedbumps, der auch wirklich dazu führt, dass die Autos langsam drüber fahren müssen, eine Notwendigkeit und steigert zudem das Wohlbefinden in der Stadt
Die Goethestraße sollte autofrei werden (ausgenommen nachgewiesener Lieferverkehr). Sie weist als Fahrradstraße zur Umfahrung der Fressgass für den Fahrradverkehr eine sehr hohe Bedeutung auf, dieser Nutzen dürfte den der Minderheit, die dort einkauft, deutlich überwiegen. Parkhäuser sind am Goetheplatz und am Opernplatz vorhanden, es gibt keinen rationalen Grund, in die Goethestraße per Auto fahren zu müssen (schließlich verfügen diejenigen Personen, die Auto fahren, auch ein Verkehrsmitteln namens "Füße"). Das Verhältnis zwischen Autofahrern in der Goethestraße und Fahrradfahrern ist angespannt, da das dortige Autofahrer-Klientel dem Radverkehr meist nicht besonders harmonisch gegenübersteht.
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Reaktion der Stadt: Die Fahrbahn der Goethestraße wurde 2021 aufwändig erneuert. Der Aufbau entspricht den Belastungsanforderungen des dort verkehrenden Lieferverkehrs. Derzeit erarbeitet der Magistrat allgemeine Richtlinien, wie künftig in Fahrradstraßen mit Lieferverkehr, Parken und ähnlichem verfahren wird. Sobald dies abgeschlossen ist und die allgemeinen Richtlinien feststehen, lässt sich auch eine Entscheidung über die künftige Ausgestaltung der Goethestraße treffen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anregung des Ortsbeirats 1 vom 20. August 2019, OA 444, sowie auf den letzten Zwischenbericht des Magistrats vom 25. November 2022, B 442, verwiesen.
Weiter lesen auf FFM.DEDie Bergerstraße ist eine Einbahnstraße, während für Fahrräder beide Richtungen erlaubt sind. Der Platz reicht nicht aus, die schräg geparkten Autos verschwenden regelrecht zwei Drittel des Platzes (Merianplatz-Höhenstraße). Mit der Umgestaltung zu einer Fahrradstraße (ähnlich wie die Goethestraße und Oeder Weg), in der die schrägen Parkplätze durch Fahrradwege ersetzt werden wird ganz nach dem Prinzip der induzierten Nachfrage das Radverkehr und die Lebensqualität nachhaltig gesteigert.
Abstand im Fußgänger*innenverkehr ist derzeit oberstes Gebot. Um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, schlage ich vor, den Fußgänger*innenraum im Innenstadtbereich temporär weitläufiger zu gestalten. Für einen bestimmten Zeitraum ließe sich dazu die Goethestraße zwischen Neue Mainzer Straße und Goethe-/Rathenauplatz für den Autoverkehr schließen. Zumal ohnehin in den nächsten Lockdown-Wochen von geringerem Verkehr auszugehen ist – wohingegen das Aufkommen von zu Fuß gehenden oder verweilenden Personen ähnlich hoch bleibt. Liefer- und Handwerksdurchfahrt sollte selbstverständlich weiterhin möglich bleiben.
Innerhalb des Stadtgebietes kommt es bei einzelnen Schwerpunktgebieten immer wieder zu nicht tragbaren Situationen durch einzelne, sich profilierende Autofahrer (e.g. Beschleunigungsrennen, Lärmbelästigungen). Das Ganze geht einher mit großer Bedrohungslage für die zahlreichen Passanten.