Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 484/7 Betreff: Schulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichern Vorgang: V 1000/24 OBR 7; ST 14/25 Der Schulweg von der Haltestelle Industriehof zu den beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße wird umgehend durch sichernde Maßnahmen wie z.B. Zebrastreifen, bessere Beleuchtung, evt. einer Fußgängerampel ausgestattet. Zudem wird die Frage 10 in der o.g. OA sachgerecht beantwortet, ob geplant ist, für den Zugang von der Rossittener Straße einen ÖPNV-Anschluss auf der Ludwig-Landmann-Straße zu schaffen. Begründung: Die Frage eines sicheren Schulwegs wird von Eltern offensichtlich anders beurteilt als durch den Magistrat. Er hat eine Ortsbegehung nur versprochen, aber nicht durchgeführt. Dabei ist das Schuljahr schon zur Hälfte herum. Die Maßnahmen eines beauftragten externen Unternehmens (welche?) scheinen sich ebenfalls in die Länge zu ziehen. Es ist unerklärlich, warum ein Schulbetrieb starten kann, ohne dass die Thematik des Sicheren Schulwegs abschließend geklärt und Maßnahmen realisiert wurden. Ein sicherer Zugang von der Seite der Rossittener Straße könnte zur Entlastung des Schulwegs vom Industriehof führen. Deshalb sollte dieser Zugang geprüft und gut an den ÖPNV angeschlossen werden. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 14 Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Initiative vom 21.01.2025, OI 88 entstanden aus Vorlage: OF 442/7 vom 15.10.2024 Betreff: Umbenennung der Neuen Börsenstraße in "Elisabeth-Norgall-Straße" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Neue Börsenstraße in "Elisabeth-Norgall-Straße" umzubenennen. Wegen des Sitzes der Neuen Börse wurde ihre Zubringerstraße nach selbiger benannt. Nunmehr hat der alte Name zur künftigen Nutzung der Gebäudekomplexe (Gymnasien) keinerlei Bezug. Betroffen von der Namensänderung wären außer den Gymnasien lediglich die Gebäude mit den Hausnummern "5" und "6-8". Frau Norgall war die Gründerin und Präsidentin des "International Women's Club of Frankfurt". Elisabeth Norgall studierte in Oxford, Lausanne und Paris und war ab 1909 in Frankfurt 43 Jahre im Schuldienst tätig, von 1930 an der Ziehenschule, wo sie auch die Ausbildung des Lehrernachwuchses betreute, bis zu ihrer Pensionierung im Jahre 1952. Im Sinne eines demokratischen Aufbaus der Bundesrepublik engagierte sie sich für eine Schulreform und den koedukativen Unterricht. Im karitativen Bereich leistete sie Anfang der Sechzigerjahre freiwilligen Krankenpflegedienst im Frankfurter Bürgerhospital. Nach Kriegsende engagierte s ie sich in ihrem ehrenamtlichen Engagement für den Frieden und die Völkerverständigung, um alte Feindschaften abzubauen. Der spätere International Women's Club of Frankfurt e. V., dessen Anfänge bis in das schwere Nachkriegsjahr 1946 zurückreichen, war 35 Jahre lang ihr "liebstes Kind". Damals arbeitete die Studienrätin Elisabeth Norgall als Dolmetscherin bei den US-Streitkräften und öffnete zugleich weit die Türen ihres Hauses für deutsche und amerikanische Frauen, die sie zur Diskussion über gemeinsame Probleme anregte. Aus zwanglosen Gesprächen erwuchs die Überzeugung, dass mit Freundschaft, gegenseitigem Verständnis und dem Überwinden von Sprachbarrieren unterschiedliche Ansichten in toleranter Weise aufgearbeitet werden können. Aus diesem zunächst deutsch-amerikanischen Frauenklub entstand ein Jahr später der International Women's Club of Frankfurt, dessen Ehrenpräsidentin sie bis zu ihrem Tod war. Bis ins hohe Alter war Elisabeth Norgall eine kluge, lebhafte Gesprächspartnerin, eine liebenswerte Frau von Welt, eine überzeugte Demokratin und mutige Globetrotterin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 29.01.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1493/1 Betreff: Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit PKW unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Befahren a) der Neuen Kräme über Liebfrauenberg, zwischen Berliner Straße (beidseits) und über Braubachstraße, b) des Römerbergs über Braubachstraße, c) des Fahrtors vom Mainkai aus, d) des Mainufers vom Mainkai aus, e) des Rathenauplatzes vom Goetheplatz und der Biebergasse aus, f) und der Fressgass'/Großen Bockenheimer Straße zwischen Rathenauplatz und Hochstraße sowie von der Alten Rothofstraße, Kleinen Hochstraße, Kaiserhofstraße und Meisengasse aus mit dem PKW mittels Poller zu unterbinden, ähnlich wie bereits für die Hauptwache umgesetzt. Berechtigte Fahrzeuge können die Poller mittels Feuerwehrschließung entnehmen und müssen diese unmittelbar wieder verschließen. Zur besseren Sichtbarkeit sind die Poller im oberen Bereich mit rot-weißen Reflektor-Aufklebern zu versehen. Das ordnungsgemäße Wiedereinsetzen der Poller ist bei Bestreifungen regelmäßig mit zu kontrollieren. Begründung: Aktuell können die o.g. Fußgängerzonen relativ einfach mit dem PKW befahren und beparkt werden, was rege genutzt wird. Dabei handelt es sich nicht nur um Lieferanten, sondern zum großen Teil auch um private Fahrzeuge. Taxifahrer fahren von der Braubachstraße aus regelmäßig über den Zebrastreifen in die Neue Kräme hinein, um zu wenden. Teilweise gibt es bereits Bodenhülsen, um Poller einsetzen zu können, aber die Poller fehlen und wurden bereits seit längerer Zeit nicht wieder eingesetzt. Quelle: Google Quelle: Google Hauptwache: Poller bereits realisiert; Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1469/1 Betreff: In Fußgängerzonen haben Fußgänger Vorrang vor Radfahrern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. an den Schildern im Innenstadtbereich, welche auf die Fußgängerzone hinweisen, den Zusatz in roter Schrift anzubringen, dass Fußgänger Vorrang vor Radfahrern haben (s. Bild). 2. Das Schild "Fußgängerzone" am westlichen Ende des Steinwegs weiter nach Westen auf den Rathenauplatz zu versetzen, sodass es bereits für Radfahrer aus Richtung Goethestraße kommend sichtbar ist, welche den Rathenauplatz befahren. Begründung: Wenn bereits Kleinstädte aus Sicherheitsgründen solche Schilder zur besseren Kennzeichnung der Verkehrsregeln aufstellen, ist es vertretbar, dies gerade auch in einer Großstadt wie Frankfurt zu realisieren. Beschwerden von Fußgängern über rücksichtslose Radfahrer nehmen ständig zu und die Kontrollen sind gering. Eine bessere Kennzeichnung kann für ein besseres Bewusstsein zur Rücksichtnahme beitragen. Quelle: Privat Quelle: Google Das Schild am Steinweg ist zu weit nach innen versetzt und sollte daher bereits am westlichen Ende des Rathenauplatzes auf Höhe Goethestraße angebracht werden. Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 855/9 Betreff: Unterstützung der Umgestaltungsmaßnahmen der Aktiven Nachbarschaft unter der Brücke in der Rosa-Luxemburg-Straße Durch die "Mal-Aktion, Kreative Riesen", unter der Rosa-Luxemburg-Brücke wurde ein Teil des Raumes unterhalb der Hochstraße verschönert und dadurch die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich gesteigert. Weitere Säulen in Richtung Platenstraße sollen ebenfalls mit Farbe gestaltet werden. Nach Rücksprache mit der aktiven Nachbarschaft, übernimmt diese, die Restkosten für die farbliche Gestaltung der verbleibenden Säulen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Umgestaltung des Raumes unter der Rosa-Luxemburg-Straße und beteiligt sich mit 1000 Euro an den anfallenden Kosten weitere Säulen farblich zu verschönern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1042/2 Betreff: Radverkehrsführung Bockenheimer Landstraße: Bei Bau und Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkehrsstraße ein Pilotprojekt für klimafreundlichen Asphalt einsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Beim Bau und der Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkerhrsanlage zwischen Bockenheimer Anlage und Senckenberganlage soll die Verwendung klimafreundlichen Asphalts als Pilotprojekt eingesetzt werden. Begründung: Das Westend zählt laut Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt zu den besonders überhitzten Stadtteilen der Stadt Frankfurt. Das Westend gehörte in den Hitzesommern 2021 bis 2023 zu den heißesten Orten in Deutschland. Um eine klimatische Entlastung zu erreichen, ist es notwendig bei der Sanierung und dem Umbau der Bockenheimer Landstraße als fahrradfreundliche Straße ein Pilotprojekt zum Einsatz des speziellen klimafreundlichen Asphalts " KlimaPhalt" zu planen und zum Einsatz zu bringen. Der klimafreundliche Asphalt hat folgende Vorteile: Er reflektiert die UV-Strahlen, ist wasserdurchlässig, er speichert das Wasser und erzeugt Verdunstungskälte. Durch das Versickern des Regenwassers und die Speicheung des Wassers wird die Kanalisation entlastet. Zusätzlich wird beim Bau der Asphaltdecke ein Vlies als Filter für Mikroplastik eingesetzt, so dass dieses nicht in die Kanalisation und schließlich in die Flüsse gelangen kann. Zu den Vorteilen des KlimaPhalt zwei Links: Flächenversiegelung: Spezieller Asphalt für mehr Grundwasser und besseres Stadtklima | MDR.DE ttps://www.klimaphalt.de Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2024, OF 1384/1 Betreff: Parkstände in der Goethestraße Der Magistrat hat in Bericht B 255 / 24, "Umgestaltung Goethestraße" mitgeteilt, dass der davon absieht, die Goethestraße zu einer reinen Fahrradstraße umzugestalten. Gründe für diese Entscheidung wurden leider nicht mitgeteilt. Entgegen den "Erfahrungswerten", die der Magistrat erwähnt, erfahren Radfahrende in der Goethestraße ständige Behinderungen und Gefährdungen, einerseits durch Begegnungsverkehr, für den die Fahrbahn nicht breit genug ist, andererseits durch Ein- und Ausparkvorgänge in der engen Straße. Der Magistrat bittet im Bericht um Nachricht, welche weiteren Kfz-Parkstände in Abstellflächen für Fahrräder umgewandelt werden sollen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Sicherung des Radverkehrs in der Fahrradstraße Goethestraße auf den Parkstände vor folgenden Gebäuden Fahrradabstellanlagen einzurichten: - vor Hausnummer 37 - vor Hausnummer 35 - vor Hausnummer 30 - vor Hausnummer 22 - vor Hausnummer 20 - vor Hausnummer 16 - vor Hausnummer 15 - vor Hausnummer 11 - vor Hausnummer 9 folgende Parkstände in Parkstände für Lieferverkehr umzuwandeln: - vor Hausnummer 34 - vor Hausnummer 19-21 die Parkstände vor folgenden Gebäuden zu entsiegeln und zu begrünen - vor Hausnummer 32 - vor Hausnummer 31-33 - vor Hausnummer 24 - vor Hausnummer 23 - vor Hausnummer 18 - vor Hausnummer 17 - vor Hausnummer 14 - vor Hausnummer 13 das eingeschränkte Haltverbot vor Hausnummer 23 durch ein absolutes Haltverbot zu ersetzen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 255 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 255 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1384/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Annahme)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 979/2 Betreff: Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche konkreten Maßnahmen (z.B. Vergrößerung natürlicher Retentionsflächen, Regenauffangbecken, größere Dimensionierung der ableitenden Kanalisation) an gefährdeten Stellen im Gebiet des Ortsbezirkes 2 ergriffen werden können, um Überschwemmungsfolgen von Starkregenereignissen auch in Zukunft angemessen zu begegnen. Begründung: Starkregenereignisse nehmen in den letzten Jahren zu und kurzfristig eintretende Überschwemmungen betreffen alle Frankfurter Stadtteile, wenn auch in unterschiedlichen Intensitäten. Die im Frankfurter Geoportal bereitgestellte Starkregengefahrenkarte weist für den Ortsbezirk 2 unteranderem in den Straßenbereichen des südlichen Westends sowie im Gebiet um die Bockenheimer Warte potentiell gefährdete Gebiete aus. Ebenso betroffen ist ein Bereich der Wohnbebauung zwischen Leerbachstraße/Im Trutz/Gärtnerweg/Bockenheimer Anlage. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um eine Darstellung von geeigneten Maßnahmen, die die Lage in entsprechend gefährdeten Bereichen in Zukunft verbessern können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1017 2024 Die Vorlage OF 979/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 432/7 Betreff: Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen? Anfrage an den Magistrat 1. In welchem Umfang sind Umbauarbeiten notwendig bezüglich der Lärmdämmung, der pädagogischen Einrichtungen, der Schulsozialarbeit, der Freiarbeit, einer Schulbibliothek usw? Welche Kosten entstehen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Mietzins? 2. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus? Wie können Fahrzeuge der Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz auf die Seite der Kleingärten gelangen? 3. Wo genau werden auf dem Gelände zwei Turnhallen errichtet? 4. Wie viele Quadratmeter und wie viele Räume für die unterrichtsfreie Zeit und für Schulhöfe stehen für geplante 3.400 SchülerInnen zur Verfügung? 5. Entspricht die Größe der Kantine dem Bedarf der geplanten SchülerInnenzahl? 6. Wird die Straße "Neue Börsenstraße", die am Eingangstor der Gebäude "Neue Börse" endet, komplett für den Autoverkehr gesperrt, um eine Elterntaxi-Situation von vorne herein zu verhindern? 7. Wäre es sinnvoll, Verkehre wie z.B. Anlieferungen nur über die Rossittener Straße zu ermöglichen? 8. Gibt es eine Bestandsgarantie für die angrenzenden Kleingärten? 9. Ist die Einhaltung des Landschaftsschutzes gewährleistet? 10. Gibt es einen direkten Zugang zum ÖPNV am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße? 11. Wird der Schulbetrieb durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb gefährdet oder beeinflusst? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war: (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-vertrag-unterze ichnet-gymnasien-ziehen-in-neue-boerse-92680968.html, https://www.fr.de/frankfurt/neues-gymnasium-in-frankfurt-nun-gibt-es-erste-infos -92685493.html, https://www.fr.de/frankfurt/frust-ueber-teure-miete-fuer-gymnasien-am-industrieh of-92654030.html) hat der Magistrat der Stadt Frankfurt mit Zustimmung der Stadtverordneten das ehemalige Gebäude "Neue Börse" für die Neueinrichtung zweier Gymnasien auf 30 Jahre gemietet. Auf den ersten Blick erscheint das Gelände und die Größe des Gebäudes verlockend für das Amt für Immobilien und Schulen, um dem dringenden Bedarf von Schulplätzen nachzukommen. Auf den zweiten und genaueren Blick ergeben sich weitreichende Fragen zu den notwendigen Veränderungen am Bestand und dem Platz, der für die Bedarfe von zwei Schulen und über 3000 SchülerInnen nicht ausreichend zu sein scheint. Das betrifft das Flächenangebot, die unmittelbare Umgebung der Kleingärten, die verkehrliche Situation, das Brandschutzkonzept, die Kosten für den Umbau und die Schulfähigkeit des Gebäudes. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 3. bis 5. getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1000 2024 Die Vorlage OF 432/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3. bis 5.: farbechte/Linke und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und BFF
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1334/1 Betreff: Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten Vorgang: OM 6324/20 OBR 1; ST 586/21 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bereits vor vier Jahren forderte der Ortsbeirat mit OM 6324 2020 eine Sperrung der Biebergasse analog zu der Situation während des Weihnachtsmarktes, die jedoch nicht umgesetzt wurde. Dies vorangestellt, wird der Magistrat hiermit aufgefordert, die OM 6324 2020 zeitnah umsetzen zu lassen und die Biebergasse für den regulären PKW-Durchgangsverkehr dauerhaft sperren zu lassen, um sicheren Platz für den Rad- und Fußverkehr zu schaffen und die Aufenthaltsqualität der Kundinnen und Kunden in der Innenstadt zu verbessern. Begründung: In ST 586 2021 hatte der Magistrat von einem Gesamtverkehrskonzept gesprochen, in das die Biebergasse einfließen sollte. Zur Weihnachtszeit wird jedoch bereits jedes Jahr ein funktionierendes temporäres Verkehrskonzept umgesetzt. Die Weihnachtszeit ist für die Innenstadt die meistbesuchte und umsatzstärkste Zeit des Jahres. Wenn zu dieser Zeit eine Sperrung funktioniert, dann würde sie auch zu allen anderen Jahreszeiten funktionieren. In OM 6324 2020 wurde der Magistrat aufgefordert, in der Biebergasse analog zur Adventszeit den Durchgangsverkehr herauszunehmen. Begleitend dazu sollten die verbleibenden Poller und Fahrbahnbeläge auf ihre Sinnhaftigkeit und Funktionalität überprüft werden. Die Anlieferung über die Biebergasse soll analog des Börsenplatzes bis 11 Uhr möglich sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6324 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 586 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5820 2024 Die Vorlage OF 1334/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des zweiten Absatzes die Worte "der Kundinnen und Kunden" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1156/1 Betreff: Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden Vorgang: OM 3763/23 OBR 1; ST 2127/23 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Bereits 2023 fand ein Ortstermin mit den beteiligten Ämtern und dem Ortsbeirat auf dem Opernplatz zum illegalen Abkürzen zahlreicher PKW zwischen Opernplatz und Hochstraße statt. Der Magistrat wollte dem Hotelbetreiber noch eine weitere Frist zur Beseitigung der gefährlichen Situation einräumen. Die unhaltbaren Zustände haben sich jedoch bis heute nicht verbessert. Dies vorangestellt, wird der Magistrat dringend aufgefordert, die in ST 2127 vom 16.10.2023 angesprochenen Maßnahmen nunmehr endlich zügig umsetzen zu lassen. Begründung: Zunahme des illegalen Parkens im Zufahrtbereich: Seit dem Ortstermin, wie in ST 2127 vom 16.10.2023 dokumentiert, hat das Beparken des illegalen Zufahrtbereichs sogar noch weiter zugenommen. Diese unerwünschte Entwicklung erfordert eine sofortige Reaktion seitens der Stadt, um weitere Beeinträchtigungen zu verhindern. Störung und Gefährdung von Fuß- und Radverkehr: Das illegale Befahren und Parken beeinträchtigt nicht nur den Fuß- und Radverkehr, sondern stellt auch eine akute Gefahr dar. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist durch diese Praktiken ernsthaft gefährdet und erfordert daher eine schnelle und dauerhafte Lösung. Die zeitnahe Umsetzung der in ST 2127 vom 16.10.2023 vorgeschlagenen Maßnahmen ist unumgänglich, um die Situation vor Ort zu verbessern und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3763 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5217 2024 Die Vorlage OF 1156/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 683/9 Betreff: Glasfaser-Ausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unter der Rosa-Luxemburg-Hochstraße ein großes Materiallager für den Glasfaser-Ausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim ASE ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürger*innen beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung von Glasfaser-Leitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: (1) die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaser-Leitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden. (2) das Materiallager unter der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und absichern zu lassen. Sofern bekannt, möge der Magistrat berichten, welche weiteren Ausbau-Planungen im Ortsbezirk ihm bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5161 2024 Die Vorlage OF 683/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2024, OF 1140/1 Betreff: Kopfsteinpflaster Freßgass' instand setzen II Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zahlreichen Lücken und teilweise losen Pflastersteine im Kopfsteinpflaster entlang der Freßgass sowie an der westlichen Ecke zur Goethestraße instand setzen zu lassen. Begründung: Die aktuelle Situation stellt eine gefährliche Stolperfalle dar, für welche die Stadt bei Unfällen haftet. Westliches Ende Richtung Fußgängerüberweg / MCM Südeingang / vor Hugo Boss Store Vor Hugo Boss Store / Ostseite Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5092 2024 Die Vorlage OF 1140/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2024, OA 425 entstanden aus Vorlage: OF 358/7 vom 15.01.2024 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 151/23; OA 400/23; V 766/23; M 186/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186) neben der Ortsbeiratsanregung und dem Auskunftsersuchen zur M 151 (OA 400 und V 766) zwingend folgende Vorgaben zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung den Vorlagen M 151 und M 186 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der Vorlage M 186 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurden daher vom Ortsvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden Anregung OA 400 zur M 186 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zuzumuten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4385, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2024, OF 358/7 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 186/23; M 151/23; OA 400/23; V 766/23 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186/23) neben den Ortsbeiratsanregungen zur M 151/23 (OA 400/2023 und V 766/2023) zwingend folgende Vorgabe zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schüler*innen und Lehrer*innen am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schüler*innen der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung der M 151/23 und der M 186/23 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der M 186/23 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurde daher vom Ortvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht, sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden OA zur M 186/23 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohner*innen nicht zuzumuten ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 425 2024 Die Vorlage OF 358/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1079/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Fressgass' Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Großen Bockenheimer Straße, der sogenannten Fressgass`, zwischen Rathenauplatz und Neue Mainzer Straße an sechs geeigneten Stellen an den Zufahrten und nahe der S- und U-Bahn-Zugänge sowie im Straßenverlauf je 5-10 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Der Ortsbeirat macht dazu folgende Vorschläge: 1. Fressgass` / Ecke Hochstraße (vor Hausnummer Hochstraße 53) 2. Fressgass` / Ecke Neue Mainzer Straße (vor Hausnummer Goethestraße 34) 3. Fressgass` / Ecke Kleine Hochstraße (vor Hausnummer 50) 4. Fressgass` / Ecke Kalbächer Gasse (vor Hausnummer 10) 5. Fressgass` / Ecke Börsenstraße (vor Hausnummer Börsenstraße 1) 6. Fressgass` / Ecke Rathenauplatz (vor Hausnummer Rathenauplatz 1) Begründung: Der Parkdruck durch Radfahrende in einer der beliebtesten und stärksten frequentierten Fußgängerzonen Frankfurts ist enorm. Täglich lässt sich beobachten, wie Radfahrende um die wenigen noch freien Laternenmasten und Baumschutzgeländer kämpfen, um ihr Rad sicher abstellen und anschließen zu können. Viele Radfahrende finden leider keinen sicheren Abstellplatz vor den Geschäften und ziehen daher oft weiter. Fußgehende und Radfahrende sind nach allen Umfragen und Statistiken die Gruppe, die pro Kopf und Jahr die größten Umsätze im Einzelhandel und der Gastronomie erzielen. Parkmöglichkeiten für Radfahrende leisten somit einen großen Beitrag zur Stärkung des Handels und Dienstleistungsgewerbes in der Innen- und Altstadt. Übersichtsplan und Bilder: Geoportal Frankfurt, Google Street View; Anmerkungen: Alexander Mitsch Anlage zur Hinzuvorlage zu OF1052: Übersichtsplan Fressgass` mit Vorschlägen zu Fahrradbügel-Standorten Zufahrt Ost Zufahrt West Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2023, OF 1052/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2024 1. Die Vorlage OF 1052/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1079/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2023, OF 1059/1 Betreff: Vertragskonformer Eintritt im ehemaligen Stadtbad Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit dem Betreiber des Schwimmbads in der Hochstraße, dem ehemaligen Stadtbad Mitte, Kontakt aufzunehmen, um einen vertragskonformen Eintrittspreis des Schwimmbads in der gesamten Dauer der öffentlichen Nutzung durchzusetzen. Begründung: Dem Antragssteller gegenüber wurden Beschwerden geäußert, dass der Betreiber des Schwimmbads vor 9.30 Uhr unter der Woche einen höheren Eintrittspreis für die öffentliche Nutzung verlange als danach. Der Vertrag zwischen Frankfurt und dem Betreiber aus den 90er Jahren legt jedoch einen Eintrittspreis von nicht mehr als 25% über den Eintrittspreis in vergleichbaren städtischen Schwimmbädern für mindestens 45 Stunden an 5 Tagen in der Woche fest. Eine Differenzierung nach bestimmten Uhrzeiten erfolgt dort den Eintrittspreis betreffend nicht. Daher erscheint ein höherer Eintrittspreis vor 9.30 Uhr nicht vertragskonform. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4814 2023 Die Vorlage OF 1059/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1011/1 Betreff: Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haltelinie vor der LSA Neue Mainzer Straße / Goethestraße dauerhaft vor die Goethestraße zurückverlegen und neu markieren zu lassen. Außerdem sollen Markierungen zur Radwegeführungen auf der Fahrbahn und über den benachbarten Opernplatz in Richtung Taunusanlage inkl. Fahrrad-Logo ergänzt werden, um die Verkehrsführung für den PKW- und Radverkehr sicher und eindeutig zu machen. Begründung: Ortskundige und ortsfremde Radfahrende, die von der Bockenheimer Landstraße oder Taunusanlage aus den Opernplatz überqueren und in Richtung Goethestraße weiterfahren wollen, haben es schwer, den richtigen Weg zu finden. Auf dem Opernplatz markieren lediglich zwei Pflasterstreifen einen Radweg, der jedoch weder mit Fahrradlogos noch mit entsprechenden Schildern markiert ist. Viele Radfahrende erkennen die Markierungen nicht und überqueren den Opernplatz kreuz und quer. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Fressgass und Goethestraße wurde baustellenbedingt so angepasst, dass die Haltelinie für PKW hinter die Goethestraße verlegt wurde. Markierungen für den querenden Radverkehr gibt es nicht. Bei Rot wartende PKW blockieren nun die Zufahrt für Radfahrende in die Fahrradstraße Goethestraße in beide Richtungen. Das führt des Öfteren zu Beinaheunfällen. Bilder: Google Maps Streetview Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4579 2023 Die Vorlage OF 1011/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlosgestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 951/1 Betreff: Hochstraße vor Falschparkenden schützen II Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg vor Hochstraße 53 zwischen Einfahrt und Unterführung Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn anbringen zu lassen, um das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Aufgrund der im näheren Umkreis zahlreich vorhandenen Parkhäuser besteht keine Notwendigkeit, auf dem Gehweg zu parken. Stattdessen besteht aufgrund von Einzelhandel sowie Arztpraxen vor Ort Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, welche im Umkreis bereits stark genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4390 2023 Die Vorlage OF 951/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 950/1 Betreff: Hochstraße vor Falschparkenden schützen I Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg entlang der Hochstraße zwischen Hausnummer 46-56 Poller oder falls die Gehwegbreite es zulässt, Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn anbringen zu lassen, um den Bürgersteig vor Falschparkenden zu schützen, ähnlich wie bereits auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Sollte der Gehweg zu schmal sein, sind andere Alternativen zu prüfen, wie z.B. Frankfurter Hüte o.Ä. Begründung: Falschparkende blockieren oftmals den Gehweg oder parken halb auf der Straße, was wiederum den Verkehr behindert. Ebenso gibt es vor Ort bisher keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Gegenüberliegende Straßenseite Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4389 2023 Die Vorlage OF 950/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 917/1 Betreff: Mitnutzung des Fußwegs Hochstraße für Radfahrerinnen und Fahrradfahrer ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den nördlichen Fußweg entlang der Hochstraße zwischen Eschenheimer Tor und Börsenstraße wieder für Radfahrer*innen freizugeben. Begründung: Bis vor Kurzem war die Nutzung des Gehwegs an dieser Stelle für Radfahrer*innen erlaubt. Nach Einrichtung der Baustelle an der Rentenbank, die für Jahre Bestand haben wird, wurde diese Erlaubnis zurückgenommen. Gerade für Nutzer*innen des in diesem Gebiet ansässigen Fitnessstudios, die häufig mit dem Rad aus Richtung Nordend kommen, hat sich so die Anreise erschwert. Bislang wurde nicht über Konflikte und Unfälle zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dieser Stelle berichtet, die eine gemeinsame Nutzung mehrerer Verkehrsteilnehmer*innen hinderlich sein könnte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 917/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 769/1 Betreff: Mobilitätswende III: Fahrradfreundliche Nebenstraße Goethestraße - Immer noch zu wenige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Goethestraße im Abschnitt zwischen Goetheplatz und Alte Rothofstraße sechs PKW-Parkplätze zu Radabstellflächen umwandeln und ausreichend Radbügel installieren zu lassen. Begründung: Die Goethestraße ist seit geraumer Zeit eine fahrradfreundliche Nebenstraße, jedoch gibt es in dem genannten Abschnitt keinerlei bequeme, sichere und zumutbare Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Oft werden die Baumscheiben und Baumschutzgitter zum Anschließen der Fahrräder genutzt. Angrenzende Abstellmöglichkeiten sind stets überbelegt, stehen unverständlicherweise auf dem Gehweg und behindern Fußgehende. Der Gehweg in diesem Abschnitt ist für Radbügel jedenfalls zu schmal. Parkhäuser für PKW stehen in unmittelbarer Nähe in ausreichender Zahl zur Verfügung. Auch Menschen mit Drang zu Luxusgütern muss es endlich ermöglicht werden, bequem mit dem Rad beim Edeljuwelier einkaufen zu können. Fotos: Andreas Laeuen, Fortsetzung Seite 2 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3760 2023 Die Vorlage OF 769/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 773/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Ortstermin mit dem ASE, Straßenverkehrsamt, dem Grünflächenamt, dem Grundstückseigentümer des SOFITEL sowie dem Ortsbeirat 1 an der Alten Oper einzuberufen mit dem Ziel, den illegalen Abkürzungsverkehr von der Bockenheimer Anlage über den Opernplatz und die Liesel-Christ-Anlage zur Hochstraße dauerhaft abzustellen. Begründung: Seit der Fertigstellung des Sofitel Hotels lässt sich täglich beobachten, dass PKW und insbesondere Taxen verkehrs- und rechtswidrig von der Bockenheimer Anlage kommend in die Fußgängerzone am Opernplatz bzw. an der Liesel-Christ-Anlage (neben der Einfahrt zum Parkhaus Alte Oper) einfahren, um dann über die Privatstraße des Sofitel Hotels auf die Hochstraße (und umgekehrt) abzukürzen. An der Einfahrt zur Fußgängerzone befinden sich sowohl das Verkehrszeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) als auch das Verkehrszeichen Nr. 242 (Fußgängerzone). Danach ist den PKW untersagt, diesen Bereich zu nutzen. Dennoch fahren täglich Dutzende Fahrzeuge hier in die Fußgängerzone, um auf die Hochstraße abzukürzen. Anwohnende, Fußgehende als auch als Radfahrende wurden schon mehrfach in der Fußgängerzone fast angefahren oder genötigt, durch lautes Hupen Platz zu machen. Ferner wurde schon öfters beobachtet, wie PKW aus der Leerbachstraße kommend nicht links auf die Bockenheimer Anlage abbiegen, sondern entgegen der Fahrtrichtung geradeaus in die Fußgängerzone fahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3763 2023 Die Vorlage OF 773/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Anzahl der Fahrradständer auf dem Opernplatz ist nach wie vor unbefriedigend. Der Ortstermin soll daher anschließend genutzt werden, um mit Vertretern des Magistrats weitere geeignete Standorte zu identifizieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 770/1 Betreff: Mobilitätswende IV: Fahrradabstellmöglichkeiten Kleine Hochstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Kleinen Hochstraße 5 vor dem "Club Voltaire" ausreichend Radbügel zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Kund*innen und Besucher*innen haben derzeit keine sicheren Abstell-möglichkeiten für Ihre Fahrräder, da dort zahllose PKW den Platz beanspruchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 770/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 770/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 3 GRÜNE (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 313 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 03.01.2023 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den Pkw- und Lkw-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der Pkw-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Biebergasse/Kalbächer Gasse/Börsenstraße/Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der zu Fuß Gehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen Pkw-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße Goetheplatz notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Große Bockenheimer Straße (Freßgass') wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fußläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Goetheplatz und Roßmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1580 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Der Tagesordnungspunkt 25. wird vorgezogen und vor den übrigen TO-I-Punkten 7., 11. und 14. behandelt. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3025, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 Aktenzeichen: 32-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 24.01.2023, OI 15 entstanden aus Vorlage: OF 703/1 vom 03.01.2023 Betreff: Benennung Nini-und-Carry-Hess-Platz Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die bisher namenlose Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße in "Nini-und-Carry-Hess-Platz" zu benennen. Damit wird an die künstlerischen Verdienste und das fotografische Lebenswerk der Schwestern Hess sowie an deren Verfolgung während des Nationalsozialismus erinnert. Der Magistrat wird gebeten, eine entsprechende Platzbeschilderung und ein Zusatzschild über das Leben und Wirken der Geschwister Hess anbringen zu lassen. Die Schwestern Stefanie Hess (genannt Nini, geb. 21. August 1884; gest. 1943 in Auschwitz) und Cornelia Hess (genannt Carry, geb. 11. November 1889; gest. 1957 in Chur, Schweiz) wuchsen in einer liberalen jüdischen Kaufmannsfamilie in Frankfurt auf. 1913 gründeten die beiden Fotografinnen ein Fotoatelier in der Börsenstraße, das bald zu den angesehensten Studios in Deutschland gehörte und einen weltweiten guten Ruf genoss. Die Schwestern wurden berühmt für ihre Porträt-, Theater- und Tanzfotografien. Auch widmeten sie sich der Akt-, Mode- und Architekturfotografie. Carry Hess erhielt 1912 einen Preis für Professionelle Fotografie in der Kategorie "Kunstfotografie" auf der Allgemeinen Deutschen Fotoausstellung in Heidelberg. Nini und Carry Hess fotografierten zahlreiche Prominente und Künstlerinnen, darunter Thomas Mann und Katia Mann, den Maler Max Beckmann, den Schriftsteller Alfred Döblin und den Komponisten Paul Hindemith. Zum Kreis der Porträtierten zählten auch berühmte Bühnenstars und Tänzerinnen. Mit ihren Porträts gelang es Nini und Carry Hess, psychologisch einfühlsam die Individualität der jeweiligen Person herauszuarbeiten. Die Bildsprache der beiden Fotografinnen rechnet man der vom Bauhaus inspirierten Richtung des "Neuen Sehens" zu. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit waren viel beachtete Frauenporträts, die dazu beitrugen, das charakteristische Bild der modernen, emanzipierten "Neuen Frau" in der Weimarer Zeit zu prägen. Nini und Carry Hess verfügten über einen festen Anstellungsvertrag mit dem Frankfurter Theater, damals eines der wichtigsten Häuser in Deutschland. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 kündigte das Theater ihnen den Vertrag aus "rassischen Gründen" auf. Carry Hess flüchtete nach Paris, während ihre Schwester Nini das Atelier weiterführte. In der Reichspogromnacht 1938 zerstörten Banden der SA das Fotoatelier und das Bildarchiv der Schwestern vollständig. 1942 wurden Nini Hess und ihre Mutter Lina Hess von den Nationalsozialisten deportiert und 1943 im Konzentrationslager Auschwitz ermordet. Carry Hess floh in die französischen Pyrenäen und kehrte nach Kriegsende nach Paris zurück. Sie konnte jedoch nicht mehr als Fotografin arbeiten, da sie inzwischen auf einem Auge erblindet war. Während ihrer letzten Lebensphase kämpfte Carry Hess mit den deutschen Behörden um finanzielle Wiedergutmachung. Noch ehe es zur Auszahlung einer Entschädigung kam, starb sie verarmt bei einem Kuraufenthalt in der Schweiz im August 1957. Das Museum Giersch der Goethe-Universität Frankfurt sowie das Deutsche Theatermuseum in München würdigten die Künstlerinnen bereits mit Ausstellungen. Stolpersteine zum Gedenken an Nini und Carry Hess befinden sich vor ihrer letzten Meldeadresse Unter den Eichen 7. Die Schwestern Hess sind bereits im Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufgeführt. Die Benennung entspricht den Vorgaben des Leitfadens zur Straßenbenennung, Stand Januar 2017. Insbesondere die unter Punkt 2.4 Benennung nach Personen aufgeführten Kriterien werden erfüllt. Durch die Benennung werden zwei Frauen geehrt, die sich um das Gemeinwohl und die Kunst in Frankfurt verdient gemacht haben und von den Nationalsozialisten verfolgt bzw. getötet wurden. Sie haben einen direkten Bezug zur Örtlichkeit, da sich ihr Fotoatelier in unmittelbarer Nähe in der Börsenstraße befand. Gemäß Punkt 2.6 müssen keine Straßennamen oder Anliegeradressen geändert werden, da es sich um eine Grünfläche inmitten der Börsenstraße handelt. Anlagen: Stolpersteine Nini Hess, Carry Hess, Unter den Eichen 7 (Wikipedia) Zu benennende Fläche der Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße (Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3405 Bericht des Magistrats vom 12.06.2023, B 256 Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 36 Versandpaket: 01.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2023, OF 443/9 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn Haltepunkt Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Neubau des S-Bahn Haltepunkts Ginnheim folgende Einwendungen vorzutragen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts wird dahingehend überarbeitet, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Hochstraße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station Ginnheim genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Der Beschluss der StVV vom 06.09.2012 ist insoweit zu revidieren. Begründung: ad 1: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit ST 2179 vom 14.12.20 kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. ad 2: Die in Ziff. 5.4 des Erläuterungsberichts (S. 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, U-Bahn U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle Niddapark und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als 10 Jahren (StVV-Beschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 311 2023 1. Die Vorlage OF 443/9 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass zum einen der erste Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunktes Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen:" und zum anderen der letzte Satz von Ziffer 2. gestrichen wird. 2. Aufgrund des nahenden Fristablaufs wird der Ortsvorsteher zusätzlich gebeten, den unveränderten Antrag vorab an den zuständigen Sachbearbeiter zu leiten. Abstimmung: zu 1. und 2. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 574/2 Betreff: Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 64 im Vorlaufbetrieb der Lückenschlussuntersuchung (Verbindung Hbf - Westend - Ginnheim) zum Fahrplanwechsel Winter 2023/ So, 10. Dezember 2023 in eine 1. Metrobuslinie (24-Stunden-Verkehr) umzuwandeln (analog der Linie 58 im Frankfurter Westen) sowie eine 2. Vorrangschaltung auf der Route einzurichten. Begründung: Die Busse der Linie 64 (Hauptbahnhof - Alte Oper - Kronberger Strasse/ Grüneburgweg - UniCampus Westend - Ginnheim) verkehren zu selten (bis 20:00h im 15min Takt, danach im 30min Takt, letzte Fahrt 0:55h ab FFM Hbf, erste Fahrt 4:59h, danach wieder im 30min Takt). An Sonntagen ganztägig im 30min Takt. . Es kommt immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen von Bussen, die in Ermangelung digitaler Anzeigen an vielen Bushaltestellen von den Fahrgästen nicht überblickt werden können. Auch erscheint die o.g. Strecke teilweise durch sehr hohes Fahrgastaufkommen überlastet. Das ist auf dieser sehr essentiellen und hoch frequentierten Strecke (einzige direkte Verbindung des Westends östlich der Bockenheimer Anlage mit dem Hbf) eine Situation, die wir schnellstmöglich ändern wollen. Die Vorrangschaltung soll zudem dazu beitragen, dass Verspätungen und Ausfälle auf Grund von Staus insbesondere in den Hauptverkehrsstunden vermieden werden, Im Zuge der Entscheidung der Verantwortlichen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Frankfurt und dem damit einhergehenden Ausbau von Radwegen wurde den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, dass der ÖPNV verbessert und ausgebaut wird. Die Verkehrswende sei oberste Priorität. Eine Verbesserung ist aus unserer Sicht bisher nicht zu verzeichnen. Vielmehr verschärft sich die Situation u.a. aufgrund von Personalmangel beim RMV - noch weiter. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3439 2023 Die Vorlage OF 574/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 703/1 Betreff: Benennung Nini-und-Carry-Hess-Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative (OI) beschließen: Der Ortsbeirat 1 benennt die bisher namenlose Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße in "Nini-und-Carry-Hess-Platz". Damit wird an die künstlerischen Verdienste und das fotografische Lebenswerk der Schwestern Hess sowie an deren Verfolgung während des Nationalsozialismus erinnert. Der Magistrat wird gebeten, eine entsprechende Straßenbeschilderung und ein Zusatzschild über das Leben und Wirken der Geschwister Hess anbringen zu lassen. Begründung: Die Schwestern Stefanie Hess (genannt Nini, geb. 21. August 1884; gest. 1943 in Auschwitz) und Cornelia Hess (genannt Carry, geb. 11. November 1889; gest. 1957 in Chur, Schweiz) wuchsen in einer liberalen jüdischen Kaufmannsfamilie in Frankfurt auf. 1913 gründeten die beiden Fotografinnen ein Foto-Atelier in der Börsenstraße, das bald zu den angesehensten Studios in Deutschland gehörte und einen weltweiten guten Ruf genoss. Die Schwestern wurden berühmt für ihre Porträt-, Theater- und Tanzfotografien. Auch widmeten sie sich der Akt-, Mode- und Architekturfotografie. Carry Hess erhielt 1912 einen Preis für Professionelle Fotografie in der Kategorie "Kunstfotografie" auf der Allgemeinen Deutschen Fotoausstellung in Heidelberg. Nini und Carry Hess fotografierten zahlreiche Prominente und Künstlerinnen, darunter Thomas Mann und Katia Mann, den Maler Max Beckmann, den Schriftsteller Alfred Döblin und den Komponisten Paul Hindemith. Zum Kreis der Porträtierten zählten auch berühmte Bühnenstars und Tänzerinnen. Mit ihren Porträts gelang es Nini und Carry Hess, psychologisch einfühlsam die Individualität der jeweiligen Person herauszuarbeiten. Die Bildsprache der beiden Fotografinnen rechnet man der vom Bauhaus inspirierten Richtung des "Neuen Sehens" zu. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit waren viel beachtete Frauenporträts, die dazu beitrugen, das charakteristische Bild der modernen, emanzipierten "Neuen Frau" in der Weimarer Zeit zu prägen. Nini und Carry Hess verfügten über einen festen Anstellungsvertrag mit dem Frankfurter Theater, damals eines der wichtigsten Häuser in Deutschland. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 kündigte das Theater ihnen den Vertrag aus "rassischen Gründen" auf. Carry Hess flüchtete nach Paris, während ihre Schwester Nini das Atelier weiterführte. In der Reichspogromnacht 1938 zerstörten Banden der SA das Fotoatelier und das Bildarchiv der Schwestern vollständig. 1942 wurden Nini und ihre Mutter Lina Hess von den Nationalsozialisten deportiert und 1943 im Konzentrationslager Auschwitz ermordet. Carry Hess floh in die französischen Pyrenäen und kehrte nach Kriegsende nach Paris zurück. Sie konnte jedoch nicht mehr als Fotografin arbeiten, da sie inzwischen auf einem Auge erblindet war. Während ihrer letzten Lebensphase kämpfte Carry Hess mit den deutschen Behörden um finanzielle Wiedergutmachung. Noch ehe es zur Auszahlung einer Entschädigung kam, starb sie verarmt bei einem Kuraufenthalt in der Schweiz im August 1957. Das Museum Giersch der Goethe-Universität Frankfurt sowie das Deutsche Theatermuseum in München würdigten die Künstlerinnen bereits mit Ausstellungen. Stolpersteine zum Gedenken an Nini und Carry Hess befinden sich vor ihrer letzten Meldeadresse Unter den Eichen 7. Die Schwestern Hess sind bereits im Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufgeführt. Die Benennung entspricht den Vorgaben des Leitfadens zur Straßenbenennung, Stand Januar 2017. Insbesondere die unter Punkt 2.4 Benennung nach Personen aufgeführten Kriterien werden erfüllt. Durch die Benennung werden zwei Frauen geehrt, die sich um das Gemeinwohl und die Kunst in Frankfurt verdient gemacht haben und von den Nationalsozialisten verfolgt bzw. getötet wurden. Sie haben einen direkten Bezug zur Örtlichkeit, da sich ihr Fotoatelier in unmittelbarer Nähe in der Börsenstraße befand. Gemäß Punkt 2.6 müssen keine Straßennamen oder Anliegeradressen geändert werden, da es sich um eine Grünfläche inmitten der Börsenstraße handelt. Anlagen: Stolpersteine Nini Hess, Carry Hess, Unter den Eichen 7 (Wikipedia) Zu benennende Fläche der Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße (Google Maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 703/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. erklärt. Beschluss: Initiative OI 15 2023 Die Vorlage OF 703/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des zweiten Absatzes das Wort "Straßenbeschilderung" ersetzt wird durch das Wort "Platzbeschilderung" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 705/1 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den PKW- und LKW-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der PKW-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die LSA an der Kreuzung Biebergasse / Kalbächer Gasse / Börsenstraße / Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der Fußgehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen PKW-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße "Goetheplatz" notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Fressgass` wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fussläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für Fußgehende und Radfahrende. Goetheplatz und Rossmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2023, OF 732/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 313 2023 1. Die Vorlage OF 705/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 732/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU , FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und fraktionslos gegen LINKE. und Die Partei (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 658/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbeirat 1: Gehweg Börsenstraße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg im Bereich der Liegenschaft Börsenstraße 13-15 vor falsch parkenden PKW sichern und abpollern zu lassen sowie im schraffierten Kreuzungsbereich im Abschnitt der Liegenschaft Börsenstraße 19 die fehlenden Poller wieder aufstellen zu lassen. Begründung: Auf dem Gehweg wird regelmäßig verbotenerweise geparkt und damit der Fußverkehr behindert, obwohl sich ein für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehenes Parkhaus in unmittelbarer Nachbarschaft befindet. Der beschriebene Kreuzungsbereich wird ebenfalls zum Parken auf dem Gehweg genutzt. Die Poller sollen in die bereits vorhandenen Bodenhülsen ergänzt werden, um die Sicherheit der Fußgehenden zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3027 2022 Die Vorlage OF 658/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 494/2 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße / Kreuzung Liebigstraße 27 c / Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55 / vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18 / Kreuzung Oberlindau 8. Eppsteiner Straße / Kreuzung Reuterweg / vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15 / nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3 / Kreuzung Bockenheimer Anlage / Freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24 / vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22 / Kreuzung Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22 / Kreuzung Liebigstraße 35, 44 / Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29 / statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg / Kreuzung im Trutz / Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21 / Kreuzung Emil-Sulzbachstraße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3 / Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße / Kreuzung Niedenau 20. Lessingstraße 2 / Kreuzung Guiollettstraße 21. Liebigstraße / vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19 / Kreuzung Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37 / Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78 / Kreuzung Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71 / Kreuzung Arndtstraße 7 c 26. Staufenstraße 41 / Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9 / Kreuzung Kronberger Straße 5,7 28. Ulmenstraße / Kreuzung Guiollettstraße 29. Westendstraße / Kreuzung Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15 / Kreuzung Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung durch das zuständige Amt bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehenden mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2946 2022 Die Vorlage OF 494/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2022, OF 613/1 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Einfahrt verboten und Halteverbot in der Kaiserhofstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Zum Schutz der Fußgehenden und Radfahrenden in Kaiserhofstraße und Hochstraße sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Beschilderung Verbot der Einfahrt mit VZ 267 und Anlieger frei mit Zusatzzeichen 1020-30 an der Zufahrt Hochstraße Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots mit VZ 283 in der Kaiserhofstraße auf der gesamten Länge Markierung und Beschilderung einer Ladezone für zwei Lieferfahrzeuge mit Zusatzzeichen 1012-30 an Stelle der jetzigen PKW-Parkplätze gegenüber der Parkhausausfahrt Begründung: Parkende Fahrzeuge in der Kaiserhofstraße direkt an der Einmündung zur Hochstraße behindern täglich alle Verkehrsteilnehmende. Ausfahrende PKW müssen wegen des hohen Verkehrsaufkommens in der Hochstraße an der Haltelinie warten, einfahrende PKW und Lieferfahrzeuge stauen sich auf dem Radweg und der PKW-Fahrspur zurück, weil parkende PKW in der Kaiserhofstraße sie blockieren. Radfahrende schlängeln sich auf dem Radweg zwischen den PKW-Knäueln durch und hoffen, dass sie gesehen und nicht überfahren werden. Die Straße sollte nur noch als Ausfahrt aus dem Parkhaus Börse sowie als Zufahrt für Anwohnende und Anlieferer der Geschäfte frei gegeben werden. Lieferfahrzeuge bekommen festgelegte Stellplätze in der Kaiserhofstraße, der Rad- und Fußverkehr in der Hochstraße wird sicherer und der PKW-Verkehr läuft flüssiger. Foto: Alexander Mitsch/Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2812 2022 Die Vorlage OF 613/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. des Antragstenors nach den Worten "gesamte Länge" wie folgt ergänzt wird "Mit Ausnahme des Behindertenparkplatzes." Abstimmung: Ziffer 1. und 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 585/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Radbügel in der Goethestraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Höhe der Liegenschaft Goethestraße 3 einen der Kfz-Parkplätze in einen Fahrradparkplatz mit größtmöglicher Anzahl von Radbügeln umwandeln zu lassen. Begründung: Bügel an Baumscheiben, Bäumen und Pfosten von Verkehrsschildern in der Goethestraße sind derzeit vollkommen mit angeschlossenen Fahrrädern überlastet. Daran zeigt sich, dass es einen zusätzlichen Bedarf an Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern gibt und viele Menschen die Fahrradstraße nutzen. Weitere Abstellmöglichkeiten wie Radbügel oder beschilderte Radabstellplätze gibt es in diesem Bereich der Goethestraße mit ihren vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, Praxen und Maklerbüros derzeit leider nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 94 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2638 2022 Die Vorlage OF 585/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2022, OF 528/1 Betreff: Umspannwerk Hochstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Bauzaun um das Umspannwerk in der Hochstraße so bald wie möglich entfernen zu lassen. Begründung: Das Umspannwerk wurde modernisiert. Diese Maßnahmen sind jedoch schon lange abgeschlossen. Warum der Bauzaun immer noch um das Bauwerk vorhanden ist, lässt sich nicht nachvollziehen. Es ist nicht ansehnlich und sollte deshalb entfernt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2601 2022 Die Vorlage OF 528/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2022, OF 537/1 Betreff: Florentinerbrunnen sichtbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Florentinerbrunnen neben dem Nebbienschen Gartenhaus in der Bockenheimer Anlage sichtbar zu machen, in dem die hölzerne Verkleidung durch eine transparente Verkleidung ersetzt wird. Außerdem wird der Magistrat gebeten dort ein Schild anbringen zu lassen, welches über die Wartungsarbeiten informiert. Begründung: Der Florentinerbrunnen ist ein Schmuckstück und ziert die Bockenheimer Anlage in besonderer Art und Weise. Leider ist der Brunnen derzeit defekt und ist deshalb mit einer Holzverkleidung verdeckt. Dieser "Holzkasten" wirkt neben dem sehr schönen Nebbienschen Gartenhaus fehl am Platz. Durch eine transparente Einhausung könnte der Brunnen sichtbar werden, auch wenn er nicht funktionsfähig ist. Diese transparente Einhausung könnte auch im Winter zum Einsatz kommen, so dass selbst in den Wintermonaten der Brunnen für alle sichtbar wäre. Da sich viele Spaziergänger fragen, wann denn der Brunnen wieder laufen wird, wäre ein einfaches Hinweisschild sehr hilfreich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2605 2022 Die Vorlage OF 537/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 1 LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 478/1 Betreff: Zufahrt von der Bockenheimer Anlage zum Eschenheimer Tor für den Radverkehr Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, durch das Setzen von zwei Radbügeln im in der Grafik markierten Bereich in Höhe des Goepfert-Brunnens dem Radverkehr eine dauerhafte Durchfahrtsmöglichkeit zum Eschenheimer Tor zu ermöglichen. Begründung: Der Radverkehr nutzt die vielfältigen Verbindungen zur Bockenheimer Anlage stark, um von dort weiter in die nördliche Innenstadt zu gelangen. Die Ausfahrt aus der Bockenheimer Anlage zum Eschenheimer Tor ist jedoch das Nadelöhr auf dieser Route. Durch das Aufstellen von zwei Radbügeln würde hier die Durchfahrt von parkenden PKW frei gehalten werden. An Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern mangelt es ohnehin in diesem Bereich. Foto: Andreas Laeuen / Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 478/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 478/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 358/1 Betreff: Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Baustellenverkehr, der durch den Abriss des Altgebäudes und den Bau des neuen Central Business Tower (CBT) an der Neuen Mainzer Ecke Junghofstraße entsteht, für alle Verkehrsteilnehmer sicher zu gestalten. Insbesondere soll geprüft werden, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können, so dass die Anfahrt über die Junghofstraße erfolgen kann und die Ausfahrt über die Neue Mainzer Straße erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, soll als zweites geprüft werden, ob die Ausfahrt an der Junghofstraße nur nach rechts erfolgen kann. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde der Central Business Tower und die dafür notwendigen Straßensperrungen auf der Neuen Mainzer Straße und der Junghofstraße vorgestellt. Nach Rückfrage bei der CBT Baustellenkommunikation zur genauen Verkehrsführung des Baustellenverkehrs wurde gesagt, dass der abfahrende Verkehr links auf die Junghofstraße in Richtung Mainzer Landstraße geführt werden soll. Dies sei mit dem Straßenverkehrsamt so abgestimmt. Gegenüber der Ausfahrt werden die gegenläufigen Fahrspuren der Junghofstraße durch niedrige Schwellen voneinander getrennt. Das bedeutet, dass der Baustellenverkehr zunächst einige Meter gegen die Fahrtrichtung auf die Junghofstraße abbiegen muss, bevor er auf die richtigen Fahrspuren schwenken kann. Auf der Junghofstraße wurde vor der Kreuzung mit der Neuen Mainzer die rechte Fahrspur und die Fußgängerüberwege gesperrt. Die gerade zum Berufsverkehr ohnehin von Rückstau gekennzeichnete Kreuzung wird also noch enger. Nun sollen bei Rückstau auch noch LKW in entgegengesetzte Fahrtrichtung ausfahren. Dies erscheint ohne weiteres Eingreifen in den Verkehr kaum möglich. Daher ist zu überlegen, ob Zu-und Ausfahrt gedreht werden können. Anliefernde LKWs bzw. leere für den Abtransport von Bauschutt und Erdmassen könnten über die Mainzer Landstraße und die Junghofstraße aufs Gelände kommen und über die Neue Mainzer Straße wieder abfahren. Hier könnten sie problemlos links in die Junghofstraße abbiegen. Die hätte den Vorteil, dass LKWs nicht unnötig innerhalb Anlagenrings über Neue Mainzer, Junghofstraße Richtung Rossmarkt oder durch die Hochstraße fahren müssen. Zudem können Radfahrer geschützt werden, da diese auf der Neuen Mainzer Straße eher auf der rechten Spur unterwegs sind und weniger stark von abbiegenden LKWs betroffen sind als auf der Junghofstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 28 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Antragstenor der Vorlage OF 358/1 um den folgenden Wortlaut zu ergänzen: "Zudem ist im Baustellenbereich ein baulich abgetrennter Radweg vorzusehen." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1830 2022 1. Dem Änderungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 358/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung) 2. Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2022, OF 285/2 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten den geplanten Umbau der Bockenheimer Landstraße so umzusetzen, dass der baulich getrennte Radweg stadtauswärts bereits ab der Kreuzung Bockenheimer Anlage / Bockenheimer Landstraße beginnt und nicht auf der Straße lang geführt wird (siehe Abbildung). Da hierdurch der Straßenquerschnitt der Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung zu eng für vier PKW-Fahrspuren (eine Fahrspur stadtauswärts, drei Abbiegespuren stadteinwärts) wird, soll auf eine der zwei Rechtsabbiegespuren stadteinwärts verzichtet werden. Begründung: Der Umbau der Bockenheimer Landstraße wird ausdrücklich begrüßt. In vergangenen Planungsgesprächen mit Vertretern des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass die Planung stadtauswärts jedoch nicht am Beginn der Bockenheimer Landstraße, an der Kreuzung zur Bockenheimer Anlage beginnt. In der Umsetzungsplanung gemäß der am 04.02.2022 per Mail verschickten Werksmitteilung besteht dieser Umstand leider weiterhin. Es ist jedoch nicht zielführend die Straße jetzt grundlegend umzubauen, dies aber nicht vollständig zu tun und in absehbarer Zeit hier wieder eingreifen zu müssen. Stattdessen sollte jetzt für einen vollständigen baulich getrennten Radweg auf der ganzen Länge der Bockenheimer Landstraße gesorgt werden. Quelle: Entwurfsplanung, Lageplan, Blatt 6 (verschickt mit der Werksmitteilung am 04.02.2022) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1629 2022 Die Vorlage OF 285/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen CDU und 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2021, OF 255/1 Betreff: Fahrradstraßen-Piktogramme für die Goethestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Piktogramme mit dem Verkehrszeichen für Fahrradstraßen (Verkehrszeichen 244; Anfang einer Fahrradstraße) an beiden Enden der Goethestraße großflächig aufzutragen. Begründung: Bei der Grundsanierung der Goethestraße im Sommer sind die bisherigen Piktogramme entfernt worden und bislang nicht wieder aufgetragen worden. Die Piktogramme sollen vor allem bei Autofahrer*innen das Bewusstsein für die Rechte von Radfahrer*innen in der Fahrradstraße erhöhen. Die Baustellen auf Börsen- und Hochstraße vor den Einbiegungen in die Goethestraße fordern die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer*innen heraus. Die reine Beschilderung der Goethestraße als Fahrradstraße kann hierbei schnell übersehen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1352 2022 Die Vorlage OF 255/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 209/1 Betreff: Reifenabrieb und Flecken statt "Goldstaub" für die Goethestraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, welche Art von Fahrbahnbelag bei der Sanierung der Goethestraße verwendet wurde und ob es geplant ist, hier nachzubessern. Begründung: Die Goethestraße gehört zu den hochpreisigen Einkaufsstraßen in Frankfurt am Main. Luxuslabels und Juweliere haben sich teilweise vor Jahrzenten hier niedergelassen. Es wird flaniert und vorgefahren. Man möchte sehen und gesehen werden. Vereinzelt wird ein Shuttle-Service bis vor die Ladentür angeboten. Besonders die betagte Kundschaft weiß dies zu schätzen. Sogar internationale Kundschaft zieht die Frankfurter Goethestraße an, insbesondere aus Asien. Viele Menschen sparen jahrelang, um sich eines Tages den Traum von dem ersehnten Artikel in einer der Luxus-Boutiquen erfüllen zu können, in denen hochwertige Waren angeboten werden, teilweise handwerkliche Meisterstücke sowie Waren weltbekannter Modeschöpfer. Eine Art von Kunst und Kultur hat sich etabliert. Frauen wie Männer finden hier die passende Garderobe sowie passende Accessoires zu besonderen Anlässen. Die Goethestraße bietet Arbeitsplätze für Menschen im gesamten Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus. Von Offenbach, Friedberg und sogar aus dem Osten pendeln die Menschen zu ihrem Arbeitsplatz in der Goethestraße. Es werden marktübliche Löhne gezahlt. Die Verkäuferinnen und Verkäufer fühlen sich selbst mehrheitlich nicht zur Oberschicht gehörig oder gar "reich". Der Stadt Frankfurt beschert die Goethestraßen durch die Gewerbesteuer wichtige Einnahmen, die dringend u.a. für soziale Projekte benötigt werden. Daher ist es wichtig, bei Umgestaltungen von Straßen und Plätzen die Interessen der örtlichen Geschäfte und Anlieger miteinzubeziehen. Denn Umsatzeinbußen sind nicht nur für Gewerbe und Arbeitsplätze schmerzlich, sondern über die Gewerbesteuer letztlich ebenso für die Stadt Frankfurt. Der ursprüngliche Pflasterbelag hatte einen gewissen Charme für die Goethestraße. Gleichzeitig bremste er den motorisierten Verkehr aus. Händlerinnen und Händler berichten, dass Radfahrende häufig nicht auf Fußgehende achten und Beinah-Zusammenstöße beobachtet werden. Durch den ausgetauschten Fahrbahnbelag hat nicht nur die gefahrene Geschwindigkeit in der Goethestraße zugenommen, sondern innerhalb kurzer Zeit haben sich unansehnliche Streifen durch Reifenabrieb sowie Flecken gebildet (s. Anlage). Die Fahrbahn ähnelt einer Rennbahn. Ein weiteres, internationales Aushängeschild der Stadt Frankfurt hat dadurch Schaden genommen. Es ist richtig, die Interessen von Radfahrenden stärker zu berücksichtigen. Die Politik ist jedoch dem Gemeinwohl verpflichtet. Die Interessen der einen Gruppe dürfen daher nicht zum Nachteil einer anderen Gruppe führen, welcher über das gebührende Maß hinausgeht und negative Konsequenzen für Anlieger und letztlich für die Stadt selbst mit sich bringen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 14 Die Die PARTEI stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 209/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 1. Einstimmige Annahme 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 209/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1278/2 Betreff: Vorfahrt-gewähren-Schild am Messe-Tor Nord auf der Rampe stadteinwärts versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Vorfahrt-Gewähren-Schild, das auf der stadteinwärts führenden Rampe der Hochstraße an der Messe am Tor Nord den querenden Radfahrern Vorfahrt gibt, vor den Radweg zu verschieben. Aktuell kann bei den auf der Rampe abwärts fahrenden Autofahrern der Eindruck entstehen, dass das Schild nur die Vorfahrt der aus dem Tor kommenden Fahrzeuge regelt und der PKW-Verkehr gegenüber den Radfahrern bevorrechtigt ist. Begründung: Häufig auf dieser Strecke fahrende Radfahrer berichten über Autofahrer, die das Schild missverstehen und den Radfahrern keine Vorfahrt gewähren. Foto privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7085 2021 Die Vorlage OF 1278/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1440/1 Betreff: Radbügel für Schillerstraße und Börsenplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des Börsenplatzes und daran angrenzend in der Schillerstraße eine größere Zahl von zusätzlichen Radbügeln aufstellen zu lassen. Begründung: Dieser Bereich ist - insbesondere an Markttagen mit Möglichkeiten zum ordnungsgemäßen Anschließen von Fahrrädern absolut unterversogt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6687 2020 Die Vorlage OF 1440/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1436/1 Betreff: Rotphase Freßgass'/Opernplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wartezeit für den die Neue Mainzer Straße / Hochstraße querenden Fußverkehr deutlich zu verkürzen. Begründung: Die Wartezeiten an dieser stark verpesteten Straße ist deutlich zu lang und wird von vielen zu Fußgehenden nicht akzeptiert. Der nächste Stau des Autoverkehrs wartet bereits hinter der folgenden Kurve. Daher ist eine kürze Wartezeit für den Fußverkehr dem Autoverkehr auch nicht weiter abträglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6684 2020 Die Vorlage OF 1436/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1437/1 Betreff: Grenzzaun Bockenheimer Anlage durch mehr Grünpflanzen ersetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Grenzzaun in der Bockenheimer Anlage zwischen den Ortsbezirken 1 und 2 durch eine für den Fußverkehr durchlässige Bepflanzung ersetzen zu lassen. Begründung: Im 30 Jahr der Deutschen Einheit sollte ein Grenzzaun zwischen dem Ortsbezirk 1 und dem nordwestlich gelegenem Nachbarsortsbezirk 2 nicht mehr notwendig sein. Eine dichtere Bepflanzung würde die beiden Bezirke in genügender Weise - sofern dies seitens des Magistrats gewünscht ist - voneinander abschotten und damit für eine bessere Begrünung der sich erwärmenden Stadt Sorge tragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1437/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2020, OF 1393/1 Betreff: Die Ödnis bespielen: Die Platzfolge für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen öffnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die eher minder genutzten Plätze Rathenauplatz, Goetheplatz und Roßmarkt durch eine vermehrte kulturelle und künstlerische Nutzung zu beleben und zu vitalisieren. Zu diesem Zweck soll der Magistrat folgende Maßnahmen umsetzen: Die Platzfolge Rathenauplatz, Goetheplatz, Roßmarkt soll für die Dauer eines Jahres für den motorisierten Individualverkehr (Durchgangsverkehr, Parksuchverkehr) gesperrt werden und als Ort für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen genutzt werden. Hierzu soll zuvor ein Komitee eingerichtet werden, das sich aus Vertretern der Frankfurter Kunst- und Kulturszene zusammensetzt und gemeinsam ein Konzept und einen Veranstaltungsplan entwirft. Die Stadt soll prüfen, inwieweit sie mögliche Spielflächen finanziell und organisatorisch unterstützen kann. In einem gewissen Rahmen soll auch zusätzliche Gastronomie ermöglicht werden. Auf der Platzfolge sollen breite Radwege angelegt werden, damit die Radfahrenden von der Goethestraße (Fahrradstraße) und der Kaiserstraße zur Katharinenpforte (Fahrradstraße) gelangen. Drei Monate vor dem Ende des Experiments soll über die Dauer der Fortsetzung entschieden werden. Die Bespielung soll andere Veranstaltungen, wie beispielsweise politische Demonstrationen, nicht ausschließen. Begründung: Der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Martin Daum, äußerte im Rahmen einer Diskussion zum Mainkai im Haus am Dom mit dem Titel "Wie geht es weiter mit dem Mainkai?" am 24.08.2020 seine Unzufriedenheit mit der Bespielung der Plätze in der Innenstadt. Die CDU sei für Experimente zu haben. Unter anderem müsse die Ödnis auf Rathenauplatz und Roßmarkt besser bespielt werden. Diese gute Idee sollte aufgegriffen und mit Leben gefüllt werden. Die Platzfolge hat eine in Corona-Zeiten attraktive Größe, um dort unter freiem Himmel, in Zelten oder provisorischen Gebäuden, Veranstaltungen aller Art durchzuführen. Dieser Raum soll für die Menschen in Frankfurt genutzt werden. Künstlern soll hiermit eine Einnahmequelle ermöglicht werden. Immer wieder war aus künstlerischen und kulturellen Kreisen die Kritik zu hören, dass der gesperrte Mainkai nicht ausreichend kulturell und künstlerisch genutzt wurde. Die Platzfolge bietet dafür eine sinnvolle Fläche. Um die Geräuschkulisse erträglich zu gestalten, ist jedoch der motorisierte Fahrzeugverkehr zu minimieren. Es soll nur noch Lieferverkehr und Anwohnerverkehr zugelassen werden. Die Platzfolge wird für den Durchgangsverkehr und den Parksuchverkehr nicht benötigt. Es bestehen dort keine öffentlichen Parkgaragen. Das Parkhaus Hauptwache kann von der Berliner Straße auseffektiver angefahren werden, als aus Richtung Roßmarkt und Katharinenpforte. Lediglich ein äußerst geringer Anwohnerverkehr und der Lieferverkehr müssten auf einem Teil der bestehenden Straßen zugelassen werden. Eine Sperrung hätte dazu positive Effekte für die Querung von Fußgängern. Es würden konkret der Übergang "Fressgass"/Rathenauplatz bzw. Goetheplatz / Goethestraße als auch die allgemeinen Querungsmöglichkeiten von den Plätzen zu den umliegenden Straßen und Geschäften erheblich verbessert werden. Veranstalter brauchen Planungssicherheit. Daher soll bereits drei Monate vor dem Ende des Experiments über die Fortsetzung entschieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 15 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über den zweiten Absatz des Antragstenors der Vorlage OF 1393/1 getrennt abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6526 2020 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1393/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 FDP (= Ablehnung); U.B. (= Enthaltung) zu 2. erster und dritter bis sechster Absatz: SPD, CDU, GRÜNE, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung) zweiter Absatz: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 1352/1 Betreff: Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, analog zu den Sperrungen der vergangenen Jahre zur Adventszeit - die Biebergasse ganzjährig in einen Bereich für zu Fußgehende umzuwandeln und den Durchgangsverkehr dort heraus zu nehmen. Die Maßnahme soll ein Konzept begleiten, in dem die Lage von Pollern und anderer Objekte sowie eine Optimierung des Fahrbahnbelags und der Trassenführung festgeschrieben werden. Der Kiosk soll erhalten bleiben. Weiterhin soll in dem Konzept dargestellt werden, wie die Biebergasse optisch ansprechend gestaltet und damit die Aufenthaltsqualität maßgeblich erhöht werden kann. Lieferverkehr soll - analog zur Praxis für den Börsenplatz - bis 11 Uhr möglich sein, sodass sich für den Anlieferverkehr keine Veränderungen ergeben würden. Begründung: Der Durchgangsverkehr durch die Biebergasse (Einbahnstraße) behindert den Fußgängerverkehr zwischen Hauptwache und Rathenauplatz erheblich. Ein zusätzlicher großzügiger Flanierbereich wäre ein weiterer logischer Schritt zu einer verkehrsberuhigteren Innenstadt. Die Umsetzung hätte - analog zu den Sperrungen in der Adventszeit - keine negativen Auswirkungen auf den Autoverkehr. Die Biebergasse weist keinen bewussten Verkehr mehr auf. Vielmehr führen Navigationsgeräte von Ortsunkundigen den Verkehr immer wieder durch die Biebergasse. Eine bewusste Sperrung würde dazu führen, dass dieser (ungewollte) Verkehr dort nicht mehr durchfährt. Für den Taxiverkehr soll auf das Konzept aus der Adventszeit zurückgegriffen werden, dessen Standorte gemäß den Daten der städtischen Website www.mainziel.de bereits ganzjährig die originären Standorte sind (Große Eschenheimer Straße 8 (5 Halteplätze), Börsenstraße 1 (10 Halteplätze)). Von daher wäre formell für den Taxiverkehr gar keine Änderung vorzunehmen. Für einen florierenden Einzelhandel ist eine attraktive und fußgängerfreundliche Innenstadt eine wichtige Voraussetzung. Ein wichtiger Faktor ist dabei, dass sich Fußgehende nicht vor anderen Verkehrsteilnehmern fürchten müssen. In der Adventszeit hat die Öffnung trotz erheblicher Passantenfrequenz keine negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel und die Gastronomie gehabt, sondern hat die Attraktivität der Innenstadt erheblich gesteigert und damit einen hohen Umsatz begünstigt. Die Besucherzahl ist in der Adventszeit besonders hoch. Der Verkehr hat auch in dieser verkehrsreichen Zeit ohne die Befahrung der Biebergasse funktioniert. Die Biebergasse wird für den Verkehr also selbst in verkehrsreichen Zeiten nicht benötigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6324 2020 Die Vorlage OF 1352/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 489/7 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen, ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: Den Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in Verlängerung der Straße "In der Au" (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg zu verbreitern durch Verringerung des westlich gelegenen Grundstückes), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstr. und Am Industriehof); nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umzuwandeln; zudem sollen Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürger*innen, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstler*innen angewandt werden, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeiten, sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürger*innen die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung für fahrradfreundliche Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass Anwohner*innen nach wie vor nur wenige Einschränkungen haben, wenn sie diese Straßen benutzen müssen. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 489/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6292 2020 Die Vorlage OF 489/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Worte "nach Möglichkeit umzusetzen" durch die Worte "zu berichten" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen Frau Lämmer (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2020, OF 1251/1 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: • Untermainbrücke • Neue Mainzer Straße • Hochstraße • Bleichstraße • Seilerstraße • Lange Straße • Ignatz-Bubis-Brücke • Flößerbrücke • Obermainanlage • Friedberger Anlagen • Eschenheimer Anlage • Bockenheimer Anlage • Taunusanlage • Gallusanlage • Untermainanlage Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirats 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späterem Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens 2 Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenringring ist immens und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigem Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 556 2020 Die Vorlage OF 1251/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1023/2 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten- Nutzen- Analyse der Varianten des U-Bahn- Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim als zusätzlich Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campus-Meilen Linie) und der Buslinie 64 ( Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelin- allee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 533 2020 Die Vorlage OF 1023/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2019, OF 1161/1 Betreff: Innenstadtverkehr: Unnötiges Cruisen und Rasen in der Innenstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Immer wieder kommt es zu den Haupteinkaufszeiten vor, dass übermotorisierte Fahrzeuge an Ampeln in der Innenstadt - beispielsweise an den Fußgängerampeln auf der Neuen Mainzer Straße / Hochstraße auf Höhe des Opernplatzes / Fressgass oder an den Fußgängerampeln am Goetheplatz / Rathenauplatz - übermäßig stark beschleunigen und nach außenstehender Beurteilung die objektiv zulässige Geschwindigkeit in der belebten Innenstadt stark überschreiten und rücksichtslos erheblichen Lärm verursachen. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Hessische Landespolizei um Kontrollen zu unnötigem Cruisen und Rasen auch in den Haupteinkaufszeiten zu bitten und dazu die Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART) einsetzen zu lassen. Begründung: An den Fußgängerampeln halten sich bei Rot zu den Haupteinkaufszeiten regelmäßig sehr viele Passanten auf. Um so mehr müssen Autofahrerinnen und Autofahrer Rücksicht nehmen, sich an die Verkehrsregeln halten und ihre Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen. "Kavalierstarts" und lautstarkes Beschleunigen in der Nähe von umstehenden Passanten sind nicht nur eine Belästigung sondern eine unverantwortliche Gefährdung und müssen unterbunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5576 2020 Die Vorlage OF 1161/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2019, OF 1169/1 Betreff: Radbügel Hochstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Sperrflächen - Hochstraße 43 und 45 - Hochstraße 39 und 35-37 Radbügel zum Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist nur ungenügend mit Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern versorgt. Auf den genannten Sperrflächen wird Sicht behindernd - und damit gefährdend - illegal geparkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5581 2020 Die Vorlage OF 1169/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Die PARTEI gegen 1 SPD, CDU, BFF und U.B. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 962/2 Betreff: Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das folgende für die städtebauliche und historische Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtige Gebäude in die Denkmalliste des Landes Hessen eingetragen werden: Gr. Seestr. 53 1858·1862: Heinr. Müller; 1882.85: Gg. Müller, Uhrmacher. 1904: Geschwister Müller; 1927·1935: F. M. Wiesbaden, Landesbankbeamter Gr. Seestr. 55 Erb. 1849; 1858·1862: Joh. Ph. Leppert, Stadtkämmerer (= Polizeibureau 1863, 1. Feb.); 1882: Christ. Gümpel, Kutscher; 1904: M. Gümpel, Privat. (Wiesbaden); 1927 . 1935: A. Mayer, Automobil-Vermietung Gr. Seestr. 57 Erb. etwa 1847: Anton Derlam?, dann Ph. Fried. Hedderich, 1862 an Stadtkämmerer Schäfer, †1884, sein Schwiegersohn Adam Schneider, Lehrer, 1904: J. Emmerich, Bürstenmacher; 1927·1935: O. Jung (St. Wendel) Landgr. Str 16 Erbaut um 1845; J. Hch. Hett u. Frau, auch noch 1862; 1882·1885: Major a. D. Duncker. 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927·1935: Reisinger Erben. Landgr. Str 18 Erbaut 1840; 1854: Johann Schulheiß, Schlosser aus Gelnhausen; 1882: Schultheiß Erben; 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927: dessen Erben; 1935: Bocken-heimer Volksbank Landgr. Str 24 Erb. wie [317]; 1848: Kaspar Knorr aus Munzingen (Württemb.), der Justina Cleb heiratete 1882·1885; 1904: Peter Knorr; 1927: Frau Knorr Wwe + Erben; 1935: F. Knorr, Ldgr. Str. 26 Erbaut 1848; Konrad Reibeling 1862; 1882·1904: M. R. Privatiere; 1927·1935: G. Menz, Eisenb.-Sekret. a. D. Ldgr. Str. 28 Erbaut 1849; Gg. Wetzel + Frau u. Tochter 1862; 1882: Salomon Müller; 1904·1927: Adolf Gutenstein, Viehhandlung; 1935: Dr. F. Gutenstein, Rechtsanwalt u. M. Gutenstein, Kaufmann. Leipz. Str. 79 Erbaut etwa 1810. Margaretha Buchenauer (Mündel) besitzt von 1821-1834 ihre 35 Rth; 1862 ist Franz Spahn Besitzer. 1872·1882: Peter Schmitz (∞ mit einer geb. Spahn). 1885: Letztere; 1904·1927: Heinr. Schmitz, ihr Sohn †1932; 1935: Emil Goll, sein Schwager †1939. Leipz. Str. 59 Erbaut 1827. Eigentümer Gg. Bender 1842, der 1857 eine Wirtschaft anlegte "Adler", die J. Feix führte (1868 noch). Gg. Bender verkaufte Haus 16 Rth, Garten 1 V. u. 29 Rth Wirtsgarten 1 V. 21 Rth. u. Kegelbahn 8,8 Rth, also nahezu 1 Morgen am 15. Mai 1872 an Fr. Klenk. 1882·1885 waren Gebrüder Philippi Besitzer (seit 30. Okt. 1872), die eine Klavierfabrik darin betrieben. Diese erwarb F. Schaaf (1904); die in die "Baldur"-Pianofortefabrik A.G. überging (1927); 1935 ist Eigentümerin die Deutsch-Schweitzerische Verwaltungsbank Leipz. Str. 57 1862 noch Bauplatz des Georg Bender, der in den 70er Jahren ein Haus errichten ließ. 1872·1882: G. Bender, Steinbruchbesitzer; 1885: derselbe (Rentner). 1904: Peter Bender, Privatmann, früher Kaufmann 1927 (Nr. 57) K. Hentschel, Straßenbau; ebenso 1935 Leipz. Str. 39 Erbaut um 1830; erstbekannter Besitzer Phil. Ferdinand Hedderich; 1862 Karl Hofmanns Erben, modo 1871 Phil. Ferd. Hedderich Wb. 1872; 1882·1883 Hahn (Fft.) 1904 B. Hahn, Privatiere; 1927 3 Geschwister Bock, Privatieren. 1935 dieselben 3 Frl. Leipziger Str. 35 Erbaut etwa 1824 von Rein & Bender, kam 1828 24. Mai an J. Christoph Wilke (für 4200 fl), der eine Wirtschaft anfing. Er starb 1869, 71 jährig. Sein ganzer Grundbesitz betrug 1831-1834 2 Viertel 5 Ruthen. Nachfolger im Besitz waren 1872: Rößel, Bautechniker; A. Filsinger?, 1882·1885 Gebr. Schmidt, Kolonial-u. Farbwarenhandlung; 1904·1927 J. Gies; 1935 s. Erben. Leipz. Str. 33 Erbaut etwa 1824 durch Peter Rein u. Dav. Bender, es kam schon früh an Spenglermeister Christian Schwenk, der 1872 (82 jährig) starb; es folgte im Besitz: 1882 Julius Müller, Cigarrenhändler; 1885 Jakob Berlyn, Landesproduktenhändler; 1904-1935 R. Schwab, Photograph. Leipz. Str. 31 Erbaut 1826 durch Rein & Bender. Die Bäckerei darin betrieb 1853 Joh. Matth. Edelmann bis 1880, seine Wwe bis 1896; dann erwarb sie Georg Bopp; von diesem kam sie 1908 an Alexander Stößel, der 1926 9/5 starb. Jetzige Eigentümer Stößel Erben (Frau Kathinka geb. Schudt u. Tochter Gertraude Leipz. Str. 22 Erbaut 1835; der Bauplatz gehörte 1825: Philipp Passavant; 1826: Uhrmacher Bingenheimer u. Chirurg Gottfried Bender; das neue Haus dann Eduard Engelhard; 1862·1871 dem Uhrmacher und Stadtrat Christian Friedr. Heinrich Mäcker; 1882 Jakob Pütz, Kontroleur; 1885 wieder Mäcker (wohl Nachkomme des Obigen); 1904 Photograph Carl Abel (†__); dann dessen Sohn; 1927 C. Bender, Bäcker; ebenso 1935 Leipz. Str. 24 Erbaut etwa 1823; erst genannt Herr von Baumbach; dann Meurer, Messer, dem 26. Okt. 1825 das Anwesen versteigert wurde; 30.3.1831: Stadtschreiber W. Knöll an den resigierten{?} Gg. Friedr. Barth von Wiesenbronn (Bayern). 2 Hypothek hat Peter Forell der es wohl gebaut hatte. (Neben Forell u. Hch. Fröhlich); vor und nach 1862 Gg. Matth. Zinnecker (1871); dessen Wwe 1882 u. 1885. 1904 F. A. Schauber, Privatmann; 1927·1935: C. Bender, Bäckermeister; 1940: Geishecker, Bäckermstr.? Leipz. Str. 26 Erbaut etwa 1838; der Bauplatz gehörte 1830 Hch. Fröhlich; es folgte Friedr. August Friedrich; 1848 hatte J. P. L. See den Verlag des "Bürgerblatt für Bockenheim" hier; vor und nach 1862: Franz Zimmermann Wwe (1871); 1882·1885 Konditor Karl Ludwig Paulizky; 1904: Philipp Bender, Privatier; 1927 A. Goldberg, Kaffeehaus, 1935 dessen Sohn C. Bender, Bäcker-meister Leipz. Str. 32 Erbaut 1822 durch Simon Heußler, kommt gleich an Schneider Fröhlich; 1827 erwarben die Gebr. Heß [181] u. [180]; hier wohnt Abraham Herz Heß u. besitzt es noch 1862·1871 u. 1882 (jetzt Privatier) den Pferdehandel treibt 1882 Meyer Heß; 1885: Meyer Heß; 1904 Sohn Strauß; 1927·1935 Ludwig Strauß, Kaufmann. Leipz. Str. 34 Siehe auch Nr. [181]; hier wohnt Joseph Herz Heß, auch 1862·1871 noch; 1882 Abraham Heß und Hermann Heß; 1885 Abraham Heß u. Hermann Heß' Wwe; 1927·1935: Heß Erben. Leipz. Str. 36 Die für die Industriel Entwicklung von Bockenheim wichtigen Fabrikgebäude im Hinterhof der Leipziger Strasse 36 sollen unter Denkmalschutz gestellt werden Der Neubau wurde wahrscheinlich im Jahr 1904 erstellt; 1927 Veifa-Werke A.G.; 1935 Siemens-Reiniger Werke Bei den Fabrikgebäuden handelt es sich um einer der Letzten erhaltenen Fabrikgebäude im Kern Bockenheims Leipz. Str. 72(Ecke Juliusstr.) Erbaut etwa 1848; der schräg auf die Straße stoßende Bauplatz gehörte Albrecht Bollbach. 1872 bekam er vom Präfekten Freiherr v.d. Tann die Zusicherung der Unterstützung betr. später notwendig werdende Konsolitation; das Haus gehörte zuerst David Bender; 1858·1862 Seligmann Kahn. 1865 erwarb es Jean Frischmann aus Ginnheim, der einen Holzhandel hierin u. gegenüber (Bauplatz K. L. Barthel S. 180) bis etwa ___ betrieb. Seit 1926? Karl Weil, Uhrmacher. 1904: Petri, Uhrmacher Grempstr. 26 Nr. [166], erbaut 1818/19. Besitzer war Heinrich Noé bis nach 1840; seine Witwe Maria, geb. Schuld hatte Barbier Kaspar Schmidt geheiratet (†1851); sie starb 17. Febr. 1865; die Erben verkauften das Haus 1. Dez. 1869 an Levi Höxter, Fruchthändler aus Zmesten. Seine Erben verkauften es an R. Roth, Stanzmesserfabrikant (1923, 1927, 1935). Grempstr. 24 Sie wurde erbaut 1799, vielleicht durch Krämer Anton Stötzer; 1812 ist sie sicher in seinem Besitz*. Seine Tochter Auguste heiratete Ökonom Franz Jakob Huppert, dessen Wirtschaft "Zur Walhalla" seit 1824 besteht u. während der Arbeiterbewegung von 1848 viel genannt wird. Er stirbt 1862, 20. Mai. An Ackerland besaß er 241/4 Mg. Es folgt ihm Peter Schulz. Nach 1870 verkauft dessen Witwe die gesamte Liegenschaft (Wohnhaus 1 V. 18,5 Rth, Hof u. Garten 11/4 V. 16,88 Rth) an Carl Theodor Heygen bis 1914. Dessen Wwe vergantet die Wirtschaft an Meyer, Löbig 1894, Renz, dann erfolgt der Abbruch. Neubau Grempstr. 24a: H. Platt, 1935 : Platt Erben. Grempstr. 24: Dr. Reichmann (Bozen) 19__. 1935: Th. Hense. Grempstr.20 u. 22. Der andere Schönhofsacker von 1 Viertel 1 Rth u. 6 Quadratfuß wurde 1784 an Zimmermann Asmus Reges verkauft, der dann eine Hofreite anlegte, die er wohl gleich an Johannes Schappel II. am 1. Juli 1808 an Chirurgus Ludwig Blum (Haus, Hofraum, Stall, Garten) für 2350 fl verkauft hatte, aber 2. März 1809 für 1605 fl wieder zurück kaufen mußte. Nachfolgerin wird die Witwe des Lehrers Andreas Müller (†1808) im selben Jahre für 1605 fl. 1835 ist die Liegenschaft bei Hartmann Müller (Bürger seit 1826), der 1847 schon tot ist. Nach dem Tode seiner Witwe 1854 kommt ein Teilungsvertrag zustande. Das Haus kommt an Zacharias Müller, dann (1864) an Peter Schwager. Es erfolgt der Umbau der Scheuer zu einem Wohnhaus; (das alte Haus wird abgebrochen.) es wird Eckhaus der etwa 1885 angefangenen Karlstraße, die 1897 den Namen Werderstraße bekam. Eigentümer seit 1866: Heinrich Schwager; seine Witwe starb 1937; jetzt Hch. Schwager Erben, denen auch der 1900 errichtete Neubau gehört. Grempstr. 15 kam um 1842·1845 in Andreas Weil's Besitz, 1857·1862· 1882: dessen Wwe, 1885·1904: Philipp Auth (†1906); 1927: Heinr. Auth; 1931: Auth Erben Grempstr. 17 Der Bauplatz, ein Garten, gehörte 1767 Johann Bender. Gebaut wurden beide Häuser etwa 1790 und gehörten 1828 dem Zimmermann Simon Heußler*,✴1835. 1839 Heußlers Erben, 1841-1856 gehörte [1091/2] dem Wundarzt Ignaz Ries; 1862 Hch. Adolf Sünder, 1882/85 dessen Erben. 1904 aber schon dem Besitzer von [109]: Philipp Auth, Zimmermeister; 1927: Heinrich Auth; 1935: E. Bender, Baugeschäft (Hauptgüterbahnhof). *Simon Heußler erwarb 15. Apr. 1828 von Friedr. Harth [99] 161/4 Rth von dessen Garten. S. Seite 166. Grempstr. 19 Erbaut 1736, wie am Torposten zu sehen ist, siehe auch Plan S. 53. Die Liegenschaft war 3 Viertel 4 Rth groß und gehörte bis 1783 Peter Christian Bügler. Von 3 Brüdern (Söhne) (Nikolaus, Zehntendeputierter 1824, Konrad (Soldat) 1804 u. Hieronymus) war wohl Hieronymus 1770, der 1792 schon tot ist, da seine Wwe für 1 Mg. Wiesen Maulwurfgeld bezahlt, der weitere Besitzer, da seine Tochter Mar. Helene 1798 den Jakob Philipp Reges (Sohn des Asmus R.) heiratet, der der folgende Besitzer wird. 1844 gehen ab 2 mal 35 Ruthen an Adam Görbert, der 1862 noch lebt. Vor 1873 war Georg Ezechiel Besier mit 29 Rth Hofraum und 24, 6 Rth Garten eingetragen. Am 3. Sept. 1873 wurde Fuhrunternehmer Jakob Schudt Eigentümer; nach seinem Tode (1887) die Wwe Katharina, dann sein Sohn Heinrich Schudt bis 1933†. Die Witwe desselben führt das Speditionsgeschäft (Toni Schudt geb. Heuralte Hofreite, 1480 schon erwähnt im Weißfrauen-Hauptbuch: "ist ein Born in dem Hof bei der Stiegel, gibt Sinthrums Henn 10ß Zinß; später: Cles Anthen - Henns Sohn." [Siehe Plan S. 53]. Später ist die Brauerei "zum Löwen", am Schlag gelegen, darin, "beim Löwenbrunnen", auch "Weißer Löwe" und "Herberge zum Löwen" genannt. Ob Jakob Schleicher, Bierbrauer, schon darin 1596 gewohnt hat? Erst Niklas Gruy ist sicher Inhaber 1603·1606; ebenso 1638 Paul Appel bis 1661. 1699 erscheint der "Weiße Löwe" mit Joh. Heinrich Berlitz für kurze Zeit, 1705 - 1711 ist Joh. David Emrich Bierbrauer darin, dann 1716,1717 Konr. Menger, dann mit Nikolaus Verlohrn, 1738 seine Witwe. (oder Konrad Storck) Die Brauerei scheint dann eingegangen zu sein, da Johann Bernhard Bender 1732 die halbe Liegenschaft (1 Viertel 182⁄3 Rth groß) "Haus mit Brauhaus" für 380 fl an die lutherische Gemeinde dahier zu einem Bet- und Schulhaus verkauft. Dieses hat heute noch im Dachgebälk einige Reste vom ehemaligen Glockenturm. Es wird am 25. November 1789 an Abraham Baer (auch Abraham Koppel genannt) für 1850 fl weitergegeben, als die Gemeinde das franz.-reformierte Kirchlein in der Rödelheimer Straße erwarben. Dessen Kinder teilen die bereits ___ ganz erworbene Hofreite. 1825·1828 hat Joseph Baer [41] behalten. Daniel Lazarus Baer gibt an seinen Bruder Salomon Lazarus B. von [411/2] 31,11 Rth ab, d. i. 1/2 von einem einstöckigen Vorderhaus, Hinterhaus, Hof, Seitenbau und Garten für 1250 fl. In [41] wohnt 1856 schon Johannes Weil. 1862 und später; 1882/85: Weils Erben: Katharina Bachmann geb. Weil †1904, da es Küfer August Naumann erkauft. 1935: P. Naumann, Wwe. ygen) weiter. Grempstr. 21 Ehe diese Liegenschaft an Abraham Baer (s.o.) kam, besaß sie 1789·1794 der Wagner Joh. Schöffer (Schäfer), wie der jetzt erst verschwundene Grenzstein I.S. 1789 bewies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger wies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger. [140] und [42] waren 1684 noch Zierholds Garten (Weißfrauengut). Luitgar (Lutgerus) Horn, der 1724 hier im Dorf einzog, hatte 1738 schon das Haus [42] in Besitz; 1746 seine Witwe. Am 7. Februar 1746 gaben Horns Kinder (Görg Koch und Frau geb. Horn) die Liegenschaft an Anna Horn für 623 fl; 1749 verkaufte diese dieselbe an Gnädige Herrschaft zu einem Försterhaus (An Förstern bzw. Forsthäusern wurden genannt Hennig 1747, Zorbach 1761·1763, Lentulus 1802, 1825 schon in Bergen) Das Haus kam dann in Privathände: 1825 Peter Rein; 1835 F. W. Lindheimer Wwe; 1849 Peter Rein wieder, der die Liegenschaft "zum Adler" an Wirt Georg Bender verkaufte; dieser sie - 1 Viertel 26 Rth haltend - weiter an Peter Schulz am 28. Januar 1857; (1862·1864; † vor 1876) 1882/85 seine Witwe; 1904: M. Meyer, Metzgermstr. Börsenplatz 5; K. L. Buchwald 1927·1940. Grempstraße 25 Das Haus [140] ist der Nummer nach etwa 1810 erbaut vielleicht durch Jakob Rein (Zunftmeister.); kam in den Besitz des Handelsmanns Burnitz (Fft), der es - 1 Viertel 182⁄3 Ruthen groß - für 3800 fl im Jahre 1825 an Schreinermeister Philipp Ettling weitergibt. 1857 ist Hermann Eppstein Eigentümer, der es 1861 (Hofraum, Stall u. Garten) an Spezereihändler Ferdinand Röbig weiter verkauft. 1882/85: derselbe noch in Besitz; 1904: sein Schwiegersohn Ludwig Bender, Weißbindermeister. 1927: W. Bender's Wwe; 1935: W. Benders Erben. Jetzt steht an des alten Hauses Stelle ein Neubau Begründung: Bei den Gebäuden handelt es sich um die letzten städtebaulich-historisch wichtigen Gebäude aus der Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 19. Jahrhundert und früher. Diese historisch wichtigen Gebäude sollten unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da sich durch den Abriss des im Jahr 1828 erbauten Gebäudes Leipziger Straße 68 und die geplante Aufstockung des Backhauses in der Friesengasse 13 gezeigt hat, dass die bestehende städtebauliche Erhaltungs-satzung für die historisch wichtigen Gebäude keinen ausreichenden Schutz bietet. Bei der Aufzählung handelt es sich um eine Abschrift der Häuserchronik des Dorfes und der Stadt Bockenheim von Heinrich Ludwig, 1941 Das Manuskript übertragen hat Herrmann Ludwig im Jahre 2008. Zahlen und Namen, die nach dem Baualter angegeben werden, beziehen sich auf die Jahre der jeweiligen Eigentumsübergänge und die Namen der neuen Eigentümer. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 962/2 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an den Magistrat beschlossen werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 962/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 1 GRÜNE nimmt nicht an der Abstimmung teil
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2019, OF 933/2 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsmessung im Reuterweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Reuterweg im Abschnitt zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenbergerstr. mobile Geschwindigkeitsmessungen des Autoverkehrs durchzuführen, um insbesondere die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben in den Nacht- und Tagesrandzeiten zu überwachen. Begründung: Hinweis von Bewohnern auf zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zum Verdacht auf "illegale Autorennen". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5334 2019 Die Vorlage OF 933/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 903/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können. 2. Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1424 2019 Die Vorlage OF 903/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE Ziffer 2.: 2 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.08.2019, OA 444 entstanden aus Vorlage: OF 1005/1 vom 15.07.2019 Betreff: Umgestaltung Goethestraße Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.10.2020 und 12.11.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Goethestraße wie folgt umzugestalten: 1. Ersetzen des bisherigen Pflasters auf der Fahrbahn durch hellen Asphalt ; 2. Umgestaltung der Parkplätze zu Flächen für den Fußgängerverkehr und Aufstellung von Bänken und anderen Verweilmöglichkeiten (mit Ausnahme einiger weniger Parkflächen für den Lieferverkehr); 3. Beschränkung des Kfz-Verkehrs auf Lieferverkehr (Entfernung des bestehenden Zusatzhinweises "Kraftfahrzeuge frei" in der Fahrradstraße). Begründung: Dem Ortsbeirat wurden im Mai vom Amt für Straßenbau und Erschließung mehrere Optionen präsentiert, wie die Goethestraße umgestaltet werden kann. Dabei ging es hauptsächlich um die Frage der Farbe des zu verwendenden Asphalts. Die anstehende Sanierung der Goethestraße sollte jedoch nicht nur dazu genutzt werden, den Asphalt der Straße zu erneuern, sondern darüber hinausgehend dazu genutzt werden, die Straße weitergehend an die Bedürfnisse der Geschäfte vor Ort sowie der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer anzupassen. Das vorhandene Pflaster ist sowohl für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer als auch die Anliegerinnen und Anlieger unpraktisch: Es ist laut und insbesondere für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer unangenehm zu nutzen - dies wiegt umso schwerer, da die Goethestraße eine ausgewiesene Fahrradstraße ist. Eine durchgehende Asphaltdecke würde beide Probleme mindern. Heller Asphalt hätte zusätzlich einen positiven Effekt auf das Innenstadtklima, da er die Sonneinstrahlung besser reflektiert und weniger Hitze speichert. Eine Umwandlung der Goethestraße in eine "echte" Fahrradstraße ohne Durchgangs- und Parksuchverkehr würde darüber hinaus sowohl den anliegenden Geschäften als auch den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Mehrwert bieten. Durch mehrere Studien ist nachgewiesen, dass eine Reduktion von Autoverkehr den Umsatz in den anliegenden Geschäften steigert und nicht etwa reduziert. Die Schaffung von Verweilmöglichkeiten in der Straße würde diesen Effekt sogar noch steigern. Gleichzeitig bedeutet diese Umwandlung einen deutlichen Gewinn an Verkehrssicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer der Fahrradstraße, die derzeit in der Goethestraße häufig durch abrupt bremsende Fahrzeuge (Parksuchverkehr) als auch durch Gegenverkehr behindert und gefährdet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.01.2021, B 14 Bericht des Magistrats vom 10.01.2022, B 1 Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 258 Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 442 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 226 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 22 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 255 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 67 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 86 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 444 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OA 444 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 444 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass für die Goethestraße ein hochwertiger und optisch ansprechender Fahrbahnbelag zu wählen ist. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 444 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass für die Goethestraße ein hochwertiger und optisch ansprechender Fahrbahnbelag zu wählen ist. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 444 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 444 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5505, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5616, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6048, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 § 6596, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 § 6787, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.12.2020
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2019, OF 1005/1 Betreff: Umgestaltung Goethestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Goethestraße wie folgt umzugestalten: 1. Ersetzen des bisherigen Kopfsteinpflasters auf der Fahrbahn durch hellen Asphalt mit eingearbeitetem Goldstaub; 2. Umgestaltung der Parkplätze zu Flächen für den Fußgängerverkehr und Aufstellung von Bänken und anderen Verweilmöglichkeiten (mit Ausnahme einiger weniger Parkflächen für den Lieferverkehr); 3. Beschränkung des KFZ-Verkehrs auf Lieferverkehr (Entfernung des bestehenden Zusatzhinweises "KFZ frei" in der Fahrradstraße). Begründung: Dem Ortsbeirat wurden im Mai vom Amt für Straßenbau und Erschließung mehrere Optionen präsentiert, wie die Goethestraße umgestaltet werden könne. Dabei ging es hauptsächlich um die Frage der Farbe des zu verwendenden Asphalts. Die anstehende Sanierung der Goethestraße sollte jedoch nicht nur dazu genutzt werden, den Asphalt der Straße zu erneuern, sondern darüber hinaus gehend dazu genutzt werden, die Straße weiter gehend an die Bedürfnisse der Geschäfte vor Ort sowie der Verkehrsteilnehmer*innen anzupassen. Das vorhandene Kopfsteinpflaster ist sowohl für die Verkehrsteilnehmer*innen als auch die Anlieger*innen unpraktisch: Es ist laut und insbesondere für Fahrradfahrer*innen unangenehm zu nutzen - dies wiegt umso schwerer, da die Goethestraße eine ausgewiesene Fahrradstraße ist. Eine durchgehende Alphaltdecke würde beide Probleme mindern. Heller Asphalt hätte zusätzlich einen positiven Aspekt auf das Innenstadtklima, da er die Sonneinstrahlung besser reflektiert und weniger Hitze speichert. Um den Straßenbelag an das Preisniveau der Geschäfte in der Goethestraße anzupassen, ist die Einarbeitung von Goldstaub angebracht, wenn nicht gar zwingend geboten. Eine Umwandlung der Goethestraße in eine "echte" Fahrradstraße ohne Durchgangs- und Parksuchverkehr würde darüber hinaus sowohl den anliegenden Geschäften als auch den Fahrradfahrer*innen Mehrwert bieten: Durch mehrere Studien ist nachgewiesen, dass eine Reduktion von Autoverkehr den Umsatz in den anliegenden Geschäften steigert und nicht etwa reduziert. Die Schaffung von Verweilmöglichkeiten in der Straße würde diesen Effekt sogar noch steigern. Gleichzeitig bedeutete diese Umwandlung einen deutlichen Gewinn an Verkehrssicherheit für die Nutzer*innen der Fahrradstraße, die derzeit in der Goethestraße häufig durch abrupt bremsende Fahrzeuge (Parksuchverkehr) als auch durch Gegenverkehr behindert und gefährdet werden. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 21 1. Die GRÜNEN stellen den Änderungsantrag, unter Ziffer 1. des Antragstenors die Worte "mit eingearbeitetem Goldstaub" ersatzlos zu streichen. 2. ÖkoLinX-ARL stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 1005/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 444 2019 1. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN wird zugestimmt. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird zugestimmt 3. Die Vorlage OF 1005/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL. und U.B. gegen Die PARTEI (= Ablehnung) zu 2. 2 SPD, CDU, LINKE., 1 FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 2 SPD, GRÜNE, 1 FDP, BFF und 1 U.B. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 U.B. zu 3. Ziffer 1.: 3 SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: 3 SPD, 1 CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD und 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2019, OF 921/1 Betreff: Lichtsignalanlage in der Neuen Mainzer Straße umwandeln Der Magistrat wird aufgefordert, die temporär wegen Bauarbeiten eingerichtete Lichtsignalanlage in der Neuen Mainzer Straße auf der Höhe der Kreuzung Neue Rothofstraße auf eine Fußgängersignalanlage mit einer Anforderung zur Signalschaltung umzustellen. Begründung: Wegen Bauarbeiten wurde an der oben genannten Stelle eine Lichtsignalanlage eingerichtet, die nur der Straßenquerung für Fußgänger dient. Diese Anlage schaltet automatisch in kurzen Zeitintervallen. Es kommt zu erheblichem Rückstau im gesamten Bereich der Neuen Mainzer Straße, der Junghofstaße und der Neuen Rothofstraße. Insbesondere im abendlichen Berufsverkehr verursacht es Verkehrschaos, da einige Autos mitten auf der Kreuzung Neue Mainzer Straße/Junghofstraße stehen bleiben müssen. Durch die Umstellung der besagten Lichtsignalanlage auf eine "Bedarfsampel" können unnötige Emissionen vermieden und der Verkehrsfluss wiederhergestellt werden. Da diese Stelle recht wenig von Fußgängern frequentiert wird, reicht eine Signalanlage mit Anforderung vollkommen aus. Quelle: Google Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 3 Vorgang: OM 826/16 OBR 2; ST 106/17; OM 3586/18 OBR 2; ST 2248/18 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Unter Bezugnahme auf die ST106 (13.01.2017) und ST 2248 (03.12.2018) wird der Magistrat gebeten, den Kreuzungsbereich Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz derart zu gestalten, dass das Abbiegen im Kreuzungsbereich und das Queren des Opernplatzes sicherer wird. Hier werden insbesondere zwei Maßnahmen vorgeschlagen. 1. Für den Radverkehr von der Taunusanlage kommend wird auf der Fahrbahn eine separate Spur zum links Abbiegen in die Bockenheimer Landstraße mit eigener Lichtsignalanlage eingerichtet. Hierfür wird das Vorbild der Kurt-Schumacher-Straße Richtung Main am Abzweig Börneplatz/Rechneigrabenstraße vorgeschlagen. 2. Zur Querung des Opernplatzes wird die bestehende durchgehende Verkehrsführung der Radfahrer*innen von der Bockenheimer Landstraße kommend über den Opernplatz in die Goethestraße und umgekehrt durch einen farbig markierten Radwegbereich eindeutig gekennzeichnet. Begründung: 1. Die ST 2248 nimmt Stellung zum Rechtsabbiegen von der Bockenheimer Landstraße in die Taunusanlage (zu 1.) und stellt hier eine Verbesserung in Aussicht. Unangesprochen bleibt bisher die Situation in die Gegenrichtung, von der Taunusstraße links in die Bockenheimer Landstraße abzubiegen. Derzeit müssen Radfahrer*innen hierfür auf der Geradeaus-Spur stehen bleiben und behindern damit nachkommenden Radverkehr oder nötigen diesen gar auf die Kraftfahrzeug-Spur. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist dies ein unhaltbarer Zustand. Entsprechend reagieren die Radfahrer*innen meist, indem sie im Bereich der vorigen Ampel auf den Opernplatz fahren, womit jedoch hier der Ampelübergang gestört und eventuell Fußgänger*innen gefährdet werden könnten. Im Stadtgebiet gibt es für solche Situationen bereits Vorbild-Lösungen, wie im Antrag genannt. Diese Lösung kommt zudem ohne Veränderung der Grünzeiten an den Lichtsignalanlagen der Kreuzung aus. 2. Auch diese Maßnahme würde die Beeinträchtigung des Fußverkehrs durch den Radverkehr verringern. Die ST 106 spricht den Radverkehr in dieser Richtung zwar an, jedoch nur im Bereich der Fahrbahn. Eine sichere Lösung für den Verkehr auf dem Opernplatz selbst steht jedoch weiterhin aus. Das derzeitige Durcheinander von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen birgt einiges Potential für Ärger und Gefährdung, insbesondere für Touristen, die die örtliche Verkehrslage auf dem Platz nicht kennen. Zwar gibt es eine dezent markierte Spur, die jedoch nur bei genauem Hinsehen erkannt und als Rad-Spur gedeutet wird und daher im wesentlichen wirkungslos ist. Ein deutlich markierter Bereich für den Radverkehr würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 751/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 335/8 Betreff: Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße Die zwischen 1971 und 1980 errichteten Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße sind im Zuge der Planungen für ein PPP-Brückensanierungskonzept 2010 eingehend auf ihren baulichen Zustand hin untersucht worden (M 46 v. 19.03.2010). Bereits damals sind die im Gebiet des Ortsbezirks 8 in Höhe der Römerstadtsiedlung befindlichen Hochbrücken (Hadrianbrücke, Brücke In der Römerstadt, Brücke Ausfahrt Nordwestzentrum) zusammen mit den anderen Brückenbauten der Hochstraße im Bereich von Ginnheim als "dringend zu erneuern" bezeichnet worden. Die Brücken erhielten Zustandsbewertungen zwischen 2,5 und 3,0. Der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. Euro vorgetragen. Im Zusammenhang mit der Brückensanierung war zudem eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie Lärmschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Straßenoberflächen vorgesehen. Das PPP-Projekt kam nicht zustande. Seitdem sind lediglich kleinere Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms getätigt worden, wann jedoch eine Sanierung der Hochstraße, die 2010 als dringlich bezeichnet wurde, ausgeführt wird, ist nicht bekannt. Im Rahmen einer Begehung mit Ortsbeiräten am 28.05.2018 haben Anwohner der Römerstadtsiedlung erneut auf die hohe Lärmbelastung hingewiesen. Zudem ergab eine nähere Inaugenscheinnahme der Schutzzäune am Straßenrand (Spritzwasserschutz), dass diese nur notdürftig, zum Teil nur mit Dachlatten und Kabelbinder, befestigt sind. Abgesehen von diesen Provisorien: Insgesamt erscheint insbesondere die Hadrianbrücke rein äußerlich sehr in die Jahre gekommen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße geplant? 2. Mit welcher Regelmäßigkeit wird der bauliche Zustand der Hochstraße kontrolliert und welche Zustandsbewertung erhalten die in der M 46 / 10 aufgelisteten Teilbauwerke Nr. 7457304 (Hadrianbrücke), 7457305 (Brücke In der Römerstadt) und 7457306 (Brücke Ausfahrt NWZ) heute? 3. Welche Verbesserungen beim Lärmschutz für die Römerstadtsiedlung strebt der Magistrat im Zuge einer geplanten Gesamtsanierung an? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die unansehnlichen Spritzwasserschutzplanen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu erneuern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2018 Die Vorlage OF 335/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2018, OF 622/1 Betreff: Radwegeverbindung von der Schillerstraße aus kommend zwischen dem Eschenheimer Turm und der Bockenheimer Anlage Der Magistrat wird aufgefordert, eine Radwegverbindung vom Bereich des Eschenheimer Turms zur Bockenheimer Anlage einrichten zu lassen. Begründung: Dieser Abschnitt wird vom Radverkehr sowohl von der Schillerstraße als auch aus der Stiftstraße kommend stark genutzt, um z. B. zur Alten Oper , Bockenheimer Landstraße usw. zu fahren. Eine ordentliche und schnelle Radwegverbindung - welche die Attraktivität der Strecke deutlich anheben würde - besteht in dem im Betreff angesprochenen Bereich aber nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3238 2018 Die Vorlage OF 622/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2018, OF 576/1 Betreff: Flächen für Mikrodepots ausweisen und in neuen Wohnquartieren einplanen Lieferverkehr reduzieren Das hohe Aufkommen an Lieferwagen/Paketzustellern verursacht in allen Stadtteilen enorme Probleme: Rad- und Gehwege, Feuerwehreinfahrten, Straßenkreuzungen sind zugestellt. Die meisten Lieferwagen fahren mit Dieselmotoren, was dazu noch die Luft mit Stickoxiden belastet. Alle Fachleute gehen davon aus, dass der Trend anhält und das Paketaufkommen auch weiter hohe Wachstumsraten aufweisen wird. Zur Lösung dieses Problems wurde auf ein Tagung zu Wirtschaftsverkehr im Holm (Haus für Logistik und Mobilität) in 2012 das Konzept der "Mikrodepots" entwickelt. 2016 starteten Pilotprojekte in Frankfurt. Inzwischen unterhält DHL in Rödelheim und UPS in der Meisengasse in der Innenstadt ein solches "Mikrodepot". Ein LKW stellt morgens den Container mit Paketen auf dem dafür vorgesehenen Standort ab. Die Kuriere holen die Ladungen mit Sackkarren oder Lastenrädern ab und verteilen sie an die Endkunden. Wie der Presse zu entnehmen ist, ist derzeit nicht geplant, weitere Mikrodepots einzurichten, da der Platz dafür fehlt. Andere Städte wie Offenbach, Nürnberg, Hamburg sind hier deutlich weiter als Frankfurt. Hier ist der Magistrat gefordert, gerade im stark verkehrs- und damit auch schadstoffbelasteten Ortsbezirk 1 alle Möglichkeiten zu nutzen, vermeidbaren Verkehr zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. in der Alt- und Innenstadt, dem Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus und Europaviertel Flächen zu suchen und auszuweisen, auf denen sog. Mikrodepots eingerichtet werden können; 2. bei der Suche nach Flächen in dicht bebauten Stadtvierteln auch Kontakt mit Parkhäusern, Tiefgaragenbetreibern, Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümern/ Verwaltern größerer Liegenschaften aufzunehmen, wenn zu deren Objekten Freiflächen gehören, die sich für die Einrichtung von Mikrodepots eignen; 3. bei der Prüfung der Verfügbarkeit von Flächen auch Parkflächen zu berücksichtigen, da sich möglicherweise durch Umwidmung von Parkplätzen in Sondernutzungsflächen eine Container-Aufstellfläche anlegen lässt; 4. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, zukünftig bei der Genehmigung von größeren Bauvorhaben Bauträger/Investoren die Auflage zu erteilen, eine Aufstellfläche für Paketdepots einzuplanen; diese Auflage könnte ähnlich gestaltet sein, wie Auflagen, die heute bereits für Bauträger in Hinblick auf Pkw- oder Fahrradstellplätze u. ä. gelten; 5. neben DHL (Rödelheim) und UPS (Meisengasse/Innenstadt) auch die anderen in Frankfurt tät igen Lieferdienste in die Maßnahmen zur Reduzierung des Lieferverkehrs durch solche ortsnahe Container-/Lasträder-Lösungen einzubeziehen, zumal diese bereits bei Start des Pilotprojekts in Frankfurt in 2016 Interesse geäußert haben. Begründung: Detaillierte Erläuterungen finden sich hier: http://www.posttip.de/pakete/artikel/mikro-depots-nachhaltige-paketzustellung/ https://www.eurotransport.de/news/mikrodepots-in-innen staedten-ups-spart-25-tonnen-co2-pro-jahr-9972262.html Lt. Bundesverband Paket- und Expresslogistik lag das Paketaufkommen 2016 bei 2,95 Mrd. und es wird mit einer Steigerung auf 3,8 Mrd. Paketen in 2020 gerechnet. Die Lieferwagen stoppen alle paar Meter, belegen oft eine Fahrspur oder Rad- und Fußwege; ihr laufender (Diesel-)Motor belastet das Stadtklima. Im März 2017 wurde in der Presse berichtet, dass DHL in Eigenregie in Rödelheim das erste Mikrodepot auf einem Parkplatz eröffnet hatte; die Stadt braucht Monate, um Standorte zu finden. Die Zusteller laden die Pakete in Boxen auf ihre Räder und verteilen sie u.a. auch in Teilen des Gallus Die Umstellung des Lieferverkehrs auf Lastenräder ist auch für die Unternehmen günstiger, da die Anschaffungskosten für Lastenräder (auch E-Bikes) niedriger sind. UPS Deutschland erklärt dazu, dass das Modell der Mikrodepots funktioniert und dauerhaft Zustellfahrzeuge eingespart. Weiterhin betont er, dass man durch das Depot in der Innenstadt pro Tag auf 3 Lieferfahrzeuge verzichten kann, womit der Tagesverbrauch um 32 Liter Diesel (rd. 85 kg Co2 pro Tag) sinkt. Den schadstoffbelasteten Innenstädtern werden also pro Jahr 25,5 Tonnen Co2 erspart. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2999 2018 Die Vorlage OF 576/1 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B.; CDU (= Enthaltung)
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2018, OF 415/3 Betreff: Wegweiser für Fahrradspuren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo zusätzliche Wegweiser für vorhandene Fahrradspuren an unübersichtlichen Kreuzungen eingerichtet werden können. Hierdurch soll Fahrradfahrern eine Hilfestellung gegeben werden, die richtige und vorgesehene Wegführung zu wählen. Eine solche Kreuzung ist z.B. jene am Eschersheimer Tor, auf der zwar viele Fahrspuren für Radfahrer markiert sind, es jedoch situativ nicht erfassbar ist, wie der Verkehrsteilnehmer z.B. von der Eschersheimer Anlage kommend in Richtung Hochstraße / Börsenstraße kommen soll. Begründung: Fahrspuren für Radfahrer sind häufig vorhanden und sehr zu begrüßen. Sie nützen jedoch wenig, wenn der Radfahrer verloren auf der Kreuzung steht, weil es ihm kurzfristig nicht möglich war, die intendierte Verkehrsführung zu durchschauen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.03.2018, OF 448/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 415/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 415/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 448/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 293/1 Betreff: Zufahrt Opernplatz/Liesel-Christ-Anlage sicherer machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zum einen Verkehrskontrollen an der Zufahrt zum Opernplatz/dem neuen Hotel Sofitel Ecke Liesel-Christ-Anlage durchzuführen. Zum anderen soll bereits auf der Abbiegespur der Bockenheimer Anlage (Höhe Hausnr. 38) zum Opernplatz ein Schild für die Maximalgeschwindigkeit 20 km/h angebracht werden. Begründung: Zahlreiche Taxifahrer/innen nutzen die Feuerwehrzufahrt zum neu gebauten Hotel Sofitel. Diese führt über die Bockenheimer Anlage zur Liesel-Christ-Anlage. Dort ist jedoch eine Fußgängerzone eingerichtet, welche lediglich von 5-11 Uhr zum Be- und Entladen genutzt werden darf und nur für Anlieger frei ist. Die Taxis fahren mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten, welche von dem Schritttempo weit entfernt sind. Dadurch sind zuletzt einige brenzlige Situationen entstanden. Auch andere Fahrzeuge fahren an dieser Stelle sehr schnell, wenn sie beispielsweise auf dem Opernplatz parken wollen. Daher soll bereits an der Abbiegespur das Tempo deutlich von 50 reduziert werden. Davon profitieren zudem die Nutzer/innen des dortigen Fußgängerüberwegs. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.05.2017, OF 351/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 293/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1763 2017 1. Die Vorlage OF 293/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 351/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 351/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, PARTEI und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 351/1 Betreff: Zufahrt Opernplatz/Liesel-Christ-Anlage sicherer machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zum einen Verkehrskontrollen an der Zufahrt zum Opernplatz/dem neuen Hotel Sofitel Ecke Liesel-Christ-Anlage durchzuführen (sh. Nr. 1 der Skizze). Zum anderen soll bereits auf der Abbiegespur der Bockenheimer Anlage (Höhe Hausnr. 38) zum Opernplatz ein Schild für die Maximalgeschwindigkeit 20 km/h angebracht werden, sh. Nr. 2 der Skizze. Begründung: Zahlreiche Taxifahrer/innen nutzen die Feuerwehrzufahrt zum neu gebauten Hotel Sofitel. Diese führt über die Bockenheimer Anlage zur Liesel-Christ-Anlage. Dort ist jedoch eine Fußgängerzone eingerichtet, welche lediglich von 5-11 Uhr zum Be- und Entladen genutzt werden darf und nur für Anlieger frei ist. Die Taxis fahren mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten, welche von dem Schritttempo weit entfernt sind. Dadurch sind zuletzt einige brenzlige Situationen entstanden. Auch andere Fahrzeuge fahren an dieser Stelle sehr schnell, wenn sie beispielsweise auf dem Opernplatz parken wollen. Daher soll bereits an der Abbiegespur das Tempo deutlich von 50 reduziert werden. Davon profitieren zudem die Nutzer/innen des dortigen Fußgängerüberwegs. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.05.2017, OF 293/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1763 2017 1. Die Vorlage OF 293/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 351/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 351/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, PARTEI und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 212/1 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen (2/2) Anfang des Jahres wurde auf der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder Radfahrweg genannt*) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z.B. OM 769 2016), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Radverkehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen, die breit genug bzw. mehrspurig sind, so dass auf ihnen Schutzstreifen nach Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob (bzw. ggf. an welchen) es entlang der folgenden Straßen möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer Landstraße einzurichten: Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und Wiesenhüttenstraße Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz Taunusanlage Neue Mainzer Straße Hochstraße Bleichstraße Berliner Straße zwischen Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz Schöne Aussicht (Richtung Westen) Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiter zu führen, alsbald umzusetzen. .* Quelle: Wikipedia Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1136 2017 Die Vorlage OF 212/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "Berliner Straße" die Worte "und Weißfrauenstraße" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2017, OF 203/1 Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer in den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage, Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. in den Grünanlagen getrennte Wege für Fahrradfahrer und Fußgänger anzulegen. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden. Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungko flikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Die räumliche Trennung des Fahrradverkehrs vom Fußgängerverkehr kann ebenfalls zu einer friedlicheren Koexistenz von Fahrradfahrern und Fußgängern in diesem Bereich führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Herr Schmidt-Berberich stellt den Geschäftsordnungsantrag, Ziffer 3. des Tenors zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1130 2017 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 203/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgende weitere Ziffer eingefügt wird: "im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben." Abstimmung: zu 1.: SPD, 1 CDU, GRÜNE, 1 LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen 3 CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2.: Annahme bei Enthaltung PARTEI
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 484/7 Betreff: Schulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichern Vorgang: V 1000/24 OBR 7; ST 14/25 Der Schulweg von der Haltestelle Industriehof zu den beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße wird umgehend durch sichernde Maßnahmen wie z.B. Zebrastreifen, bessere Beleuchtung, evt. einer Fußgängerampel ausgestattet. Zudem wird die Frage 10 in der o.g. OA sachgerecht beantwortet, ob geplant ist, für den Zugang von der Rossittener Straße einen ÖPNV-Anschluss auf der Ludwig-Landmann-Straße zu schaffen. Begründung: Die Frage eines sicheren Schulwegs wird von Eltern offensichtlich anders beurteilt als durch den Magistrat. Er hat eine Ortsbegehung nur versprochen, aber nicht durchgeführt. Dabei ist das Schuljahr schon zur Hälfte herum. Die Maßnahmen eines beauftragten externen Unternehmens (welche?) scheinen sich ebenfalls in die Länge zu ziehen. Es ist unerklärlich, warum ein Schulbetrieb starten kann, ohne dass die Thematik des Sicheren Schulwegs abschließend geklärt und Maßnahmen realisiert wurden. Ein sicherer Zugang von der Seite der Rossittener Straße könnte zur Entlastung des Schulwegs vom Industriehof führen. Deshalb sollte dieser Zugang geprüft und gut an den ÖPNV angeschlossen werden. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 14 Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Initiative vom 21.01.2025, OI 88 entstanden aus Vorlage: OF 442/7 vom 15.10.2024 Betreff: Umbenennung der Neuen Börsenstraße in "Elisabeth-Norgall-Straße" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Neue Börsenstraße in "Elisabeth-Norgall-Straße" umzubenennen. Wegen des Sitzes der Neuen Börse wurde ihre Zubringerstraße nach selbiger benannt. Nunmehr hat der alte Name zur künftigen Nutzung der Gebäudekomplexe (Gymnasien) keinerlei Bezug. Betroffen von der Namensänderung wären außer den Gymnasien lediglich die Gebäude mit den Hausnummern "5" und "6-8". Frau Norgall war die Gründerin und Präsidentin des "International Women's Club of Frankfurt". Elisabeth Norgall studierte in Oxford, Lausanne und Paris und war ab 1909 in Frankfurt 43 Jahre im Schuldienst tätig, von 1930 an der Ziehenschule, wo sie auch die Ausbildung des Lehrernachwuchses betreute, bis zu ihrer Pensionierung im Jahre 1952. Im Sinne eines demokratischen Aufbaus der Bundesrepublik engagierte sie sich für eine Schulreform und den koedukativen Unterricht. Im karitativen Bereich leistete sie Anfang der Sechzigerjahre freiwilligen Krankenpflegedienst im Frankfurter Bürgerhospital. Nach Kriegsende engagierte s ie sich in ihrem ehrenamtlichen Engagement für den Frieden und die Völkerverständigung, um alte Feindschaften abzubauen. Der spätere International Women's Club of Frankfurt e. V., dessen Anfänge bis in das schwere Nachkriegsjahr 1946 zurückreichen, war 35 Jahre lang ihr "liebstes Kind". Damals arbeitete die Studienrätin Elisabeth Norgall als Dolmetscherin bei den US-Streitkräften und öffnete zugleich weit die Türen ihres Hauses für deutsche und amerikanische Frauen, die sie zur Diskussion über gemeinsame Probleme anregte. Aus zwanglosen Gesprächen erwuchs die Überzeugung, dass mit Freundschaft, gegenseitigem Verständnis und dem Überwinden von Sprachbarrieren unterschiedliche Ansichten in toleranter Weise aufgearbeitet werden können. Aus diesem zunächst deutsch-amerikanischen Frauenklub entstand ein Jahr später der International Women's Club of Frankfurt, dessen Ehrenpräsidentin sie bis zu ihrem Tod war. Bis ins hohe Alter war Elisabeth Norgall eine kluge, lebhafte Gesprächspartnerin, eine liebenswerte Frau von Welt, eine überzeugte Demokratin und mutige Globetrotterin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 29.01.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1493/1 Betreff: Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit PKW unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Befahren a) der Neuen Kräme über Liebfrauenberg, zwischen Berliner Straße (beidseits) und über Braubachstraße, b) des Römerbergs über Braubachstraße, c) des Fahrtors vom Mainkai aus, d) des Mainufers vom Mainkai aus, e) des Rathenauplatzes vom Goetheplatz und der Biebergasse aus, f) und der Fressgass'/Großen Bockenheimer Straße zwischen Rathenauplatz und Hochstraße sowie von der Alten Rothofstraße, Kleinen Hochstraße, Kaiserhofstraße und Meisengasse aus mit dem PKW mittels Poller zu unterbinden, ähnlich wie bereits für die Hauptwache umgesetzt. Berechtigte Fahrzeuge können die Poller mittels Feuerwehrschließung entnehmen und müssen diese unmittelbar wieder verschließen. Zur besseren Sichtbarkeit sind die Poller im oberen Bereich mit rot-weißen Reflektor-Aufklebern zu versehen. Das ordnungsgemäße Wiedereinsetzen der Poller ist bei Bestreifungen regelmäßig mit zu kontrollieren. Begründung: Aktuell können die o.g. Fußgängerzonen relativ einfach mit dem PKW befahren und beparkt werden, was rege genutzt wird. Dabei handelt es sich nicht nur um Lieferanten, sondern zum großen Teil auch um private Fahrzeuge. Taxifahrer fahren von der Braubachstraße aus regelmäßig über den Zebrastreifen in die Neue Kräme hinein, um zu wenden. Teilweise gibt es bereits Bodenhülsen, um Poller einsetzen zu können, aber die Poller fehlen und wurden bereits seit längerer Zeit nicht wieder eingesetzt. Quelle: Google Quelle: Google Hauptwache: Poller bereits realisiert; Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1469/1 Betreff: In Fußgängerzonen haben Fußgänger Vorrang vor Radfahrern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. an den Schildern im Innenstadtbereich, welche auf die Fußgängerzone hinweisen, den Zusatz in roter Schrift anzubringen, dass Fußgänger Vorrang vor Radfahrern haben (s. Bild). 2. Das Schild "Fußgängerzone" am westlichen Ende des Steinwegs weiter nach Westen auf den Rathenauplatz zu versetzen, sodass es bereits für Radfahrer aus Richtung Goethestraße kommend sichtbar ist, welche den Rathenauplatz befahren. Begründung: Wenn bereits Kleinstädte aus Sicherheitsgründen solche Schilder zur besseren Kennzeichnung der Verkehrsregeln aufstellen, ist es vertretbar, dies gerade auch in einer Großstadt wie Frankfurt zu realisieren. Beschwerden von Fußgängern über rücksichtslose Radfahrer nehmen ständig zu und die Kontrollen sind gering. Eine bessere Kennzeichnung kann für ein besseres Bewusstsein zur Rücksichtnahme beitragen. Quelle: Privat Quelle: Google Das Schild am Steinweg ist zu weit nach innen versetzt und sollte daher bereits am westlichen Ende des Rathenauplatzes auf Höhe Goethestraße angebracht werden. Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 855/9 Betreff: Unterstützung der Umgestaltungsmaßnahmen der Aktiven Nachbarschaft unter der Brücke in der Rosa-Luxemburg-Straße Durch die "Mal-Aktion, Kreative Riesen", unter der Rosa-Luxemburg-Brücke wurde ein Teil des Raumes unterhalb der Hochstraße verschönert und dadurch die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich gesteigert. Weitere Säulen in Richtung Platenstraße sollen ebenfalls mit Farbe gestaltet werden. Nach Rücksprache mit der aktiven Nachbarschaft, übernimmt diese, die Restkosten für die farbliche Gestaltung der verbleibenden Säulen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Umgestaltung des Raumes unter der Rosa-Luxemburg-Straße und beteiligt sich mit 1000 Euro an den anfallenden Kosten weitere Säulen farblich zu verschönern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1042/2 Betreff: Radverkehrsführung Bockenheimer Landstraße: Bei Bau und Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkehrsstraße ein Pilotprojekt für klimafreundlichen Asphalt einsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Beim Bau und der Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkerhrsanlage zwischen Bockenheimer Anlage und Senckenberganlage soll die Verwendung klimafreundlichen Asphalts als Pilotprojekt eingesetzt werden. Begründung: Das Westend zählt laut Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt zu den besonders überhitzten Stadtteilen der Stadt Frankfurt. Das Westend gehörte in den Hitzesommern 2021 bis 2023 zu den heißesten Orten in Deutschland. Um eine klimatische Entlastung zu erreichen, ist es notwendig bei der Sanierung und dem Umbau der Bockenheimer Landstraße als fahrradfreundliche Straße ein Pilotprojekt zum Einsatz des speziellen klimafreundlichen Asphalts " KlimaPhalt" zu planen und zum Einsatz zu bringen. Der klimafreundliche Asphalt hat folgende Vorteile: Er reflektiert die UV-Strahlen, ist wasserdurchlässig, er speichert das Wasser und erzeugt Verdunstungskälte. Durch das Versickern des Regenwassers und die Speicheung des Wassers wird die Kanalisation entlastet. Zusätzlich wird beim Bau der Asphaltdecke ein Vlies als Filter für Mikroplastik eingesetzt, so dass dieses nicht in die Kanalisation und schließlich in die Flüsse gelangen kann. Zu den Vorteilen des KlimaPhalt zwei Links: Flächenversiegelung: Spezieller Asphalt für mehr Grundwasser und besseres Stadtklima | MDR.DE ttps://www.klimaphalt.de Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2024, OF 1384/1 Betreff: Parkstände in der Goethestraße Der Magistrat hat in Bericht B 255 / 24, "Umgestaltung Goethestraße" mitgeteilt, dass der davon absieht, die Goethestraße zu einer reinen Fahrradstraße umzugestalten. Gründe für diese Entscheidung wurden leider nicht mitgeteilt. Entgegen den "Erfahrungswerten", die der Magistrat erwähnt, erfahren Radfahrende in der Goethestraße ständige Behinderungen und Gefährdungen, einerseits durch Begegnungsverkehr, für den die Fahrbahn nicht breit genug ist, andererseits durch Ein- und Ausparkvorgänge in der engen Straße. Der Magistrat bittet im Bericht um Nachricht, welche weiteren Kfz-Parkstände in Abstellflächen für Fahrräder umgewandelt werden sollen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Sicherung des Radverkehrs in der Fahrradstraße Goethestraße auf den Parkstände vor folgenden Gebäuden Fahrradabstellanlagen einzurichten: - vor Hausnummer 37 - vor Hausnummer 35 - vor Hausnummer 30 - vor Hausnummer 22 - vor Hausnummer 20 - vor Hausnummer 16 - vor Hausnummer 15 - vor Hausnummer 11 - vor Hausnummer 9 folgende Parkstände in Parkstände für Lieferverkehr umzuwandeln: - vor Hausnummer 34 - vor Hausnummer 19-21 die Parkstände vor folgenden Gebäuden zu entsiegeln und zu begrünen - vor Hausnummer 32 - vor Hausnummer 31-33 - vor Hausnummer 24 - vor Hausnummer 23 - vor Hausnummer 18 - vor Hausnummer 17 - vor Hausnummer 14 - vor Hausnummer 13 das eingeschränkte Haltverbot vor Hausnummer 23 durch ein absolutes Haltverbot zu ersetzen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 255 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 255 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1384/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Annahme)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 979/2 Betreff: Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche konkreten Maßnahmen (z.B. Vergrößerung natürlicher Retentionsflächen, Regenauffangbecken, größere Dimensionierung der ableitenden Kanalisation) an gefährdeten Stellen im Gebiet des Ortsbezirkes 2 ergriffen werden können, um Überschwemmungsfolgen von Starkregenereignissen auch in Zukunft angemessen zu begegnen. Begründung: Starkregenereignisse nehmen in den letzten Jahren zu und kurzfristig eintretende Überschwemmungen betreffen alle Frankfurter Stadtteile, wenn auch in unterschiedlichen Intensitäten. Die im Frankfurter Geoportal bereitgestellte Starkregengefahrenkarte weist für den Ortsbezirk 2 unteranderem in den Straßenbereichen des südlichen Westends sowie im Gebiet um die Bockenheimer Warte potentiell gefährdete Gebiete aus. Ebenso betroffen ist ein Bereich der Wohnbebauung zwischen Leerbachstraße/Im Trutz/Gärtnerweg/Bockenheimer Anlage. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um eine Darstellung von geeigneten Maßnahmen, die die Lage in entsprechend gefährdeten Bereichen in Zukunft verbessern können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1017 2024 Die Vorlage OF 979/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 432/7 Betreff: Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen? Anfrage an den Magistrat 1. In welchem Umfang sind Umbauarbeiten notwendig bezüglich der Lärmdämmung, der pädagogischen Einrichtungen, der Schulsozialarbeit, der Freiarbeit, einer Schulbibliothek usw? Welche Kosten entstehen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Mietzins? 2. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus? Wie können Fahrzeuge der Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz auf die Seite der Kleingärten gelangen? 3. Wo genau werden auf dem Gelände zwei Turnhallen errichtet? 4. Wie viele Quadratmeter und wie viele Räume für die unterrichtsfreie Zeit und für Schulhöfe stehen für geplante 3.400 SchülerInnen zur Verfügung? 5. Entspricht die Größe der Kantine dem Bedarf der geplanten SchülerInnenzahl? 6. Wird die Straße "Neue Börsenstraße", die am Eingangstor der Gebäude "Neue Börse" endet, komplett für den Autoverkehr gesperrt, um eine Elterntaxi-Situation von vorne herein zu verhindern? 7. Wäre es sinnvoll, Verkehre wie z.B. Anlieferungen nur über die Rossittener Straße zu ermöglichen? 8. Gibt es eine Bestandsgarantie für die angrenzenden Kleingärten? 9. Ist die Einhaltung des Landschaftsschutzes gewährleistet? 10. Gibt es einen direkten Zugang zum ÖPNV am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße? 11. Wird der Schulbetrieb durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb gefährdet oder beeinflusst? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war: (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-vertrag-unterze ichnet-gymnasien-ziehen-in-neue-boerse-92680968.html, https://www.fr.de/frankfurt/neues-gymnasium-in-frankfurt-nun-gibt-es-erste-infos -92685493.html, https://www.fr.de/frankfurt/frust-ueber-teure-miete-fuer-gymnasien-am-industrieh of-92654030.html) hat der Magistrat der Stadt Frankfurt mit Zustimmung der Stadtverordneten das ehemalige Gebäude "Neue Börse" für die Neueinrichtung zweier Gymnasien auf 30 Jahre gemietet. Auf den ersten Blick erscheint das Gelände und die Größe des Gebäudes verlockend für das Amt für Immobilien und Schulen, um dem dringenden Bedarf von Schulplätzen nachzukommen. Auf den zweiten und genaueren Blick ergeben sich weitreichende Fragen zu den notwendigen Veränderungen am Bestand und dem Platz, der für die Bedarfe von zwei Schulen und über 3000 SchülerInnen nicht ausreichend zu sein scheint. Das betrifft das Flächenangebot, die unmittelbare Umgebung der Kleingärten, die verkehrliche Situation, das Brandschutzkonzept, die Kosten für den Umbau und die Schulfähigkeit des Gebäudes. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 3. bis 5. getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1000 2024 Die Vorlage OF 432/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3. bis 5.: farbechte/Linke und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und BFF
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1334/1 Betreff: Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten Vorgang: OM 6324/20 OBR 1; ST 586/21 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bereits vor vier Jahren forderte der Ortsbeirat mit OM 6324 2020 eine Sperrung der Biebergasse analog zu der Situation während des Weihnachtsmarktes, die jedoch nicht umgesetzt wurde. Dies vorangestellt, wird der Magistrat hiermit aufgefordert, die OM 6324 2020 zeitnah umsetzen zu lassen und die Biebergasse für den regulären PKW-Durchgangsverkehr dauerhaft sperren zu lassen, um sicheren Platz für den Rad- und Fußverkehr zu schaffen und die Aufenthaltsqualität der Kundinnen und Kunden in der Innenstadt zu verbessern. Begründung: In ST 586 2021 hatte der Magistrat von einem Gesamtverkehrskonzept gesprochen, in das die Biebergasse einfließen sollte. Zur Weihnachtszeit wird jedoch bereits jedes Jahr ein funktionierendes temporäres Verkehrskonzept umgesetzt. Die Weihnachtszeit ist für die Innenstadt die meistbesuchte und umsatzstärkste Zeit des Jahres. Wenn zu dieser Zeit eine Sperrung funktioniert, dann würde sie auch zu allen anderen Jahreszeiten funktionieren. In OM 6324 2020 wurde der Magistrat aufgefordert, in der Biebergasse analog zur Adventszeit den Durchgangsverkehr herauszunehmen. Begleitend dazu sollten die verbleibenden Poller und Fahrbahnbeläge auf ihre Sinnhaftigkeit und Funktionalität überprüft werden. Die Anlieferung über die Biebergasse soll analog des Börsenplatzes bis 11 Uhr möglich sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6324 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 586 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5820 2024 Die Vorlage OF 1334/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des zweiten Absatzes die Worte "der Kundinnen und Kunden" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1156/1 Betreff: Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden Vorgang: OM 3763/23 OBR 1; ST 2127/23 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Bereits 2023 fand ein Ortstermin mit den beteiligten Ämtern und dem Ortsbeirat auf dem Opernplatz zum illegalen Abkürzen zahlreicher PKW zwischen Opernplatz und Hochstraße statt. Der Magistrat wollte dem Hotelbetreiber noch eine weitere Frist zur Beseitigung der gefährlichen Situation einräumen. Die unhaltbaren Zustände haben sich jedoch bis heute nicht verbessert. Dies vorangestellt, wird der Magistrat dringend aufgefordert, die in ST 2127 vom 16.10.2023 angesprochenen Maßnahmen nunmehr endlich zügig umsetzen zu lassen. Begründung: Zunahme des illegalen Parkens im Zufahrtbereich: Seit dem Ortstermin, wie in ST 2127 vom 16.10.2023 dokumentiert, hat das Beparken des illegalen Zufahrtbereichs sogar noch weiter zugenommen. Diese unerwünschte Entwicklung erfordert eine sofortige Reaktion seitens der Stadt, um weitere Beeinträchtigungen zu verhindern. Störung und Gefährdung von Fuß- und Radverkehr: Das illegale Befahren und Parken beeinträchtigt nicht nur den Fuß- und Radverkehr, sondern stellt auch eine akute Gefahr dar. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist durch diese Praktiken ernsthaft gefährdet und erfordert daher eine schnelle und dauerhafte Lösung. Die zeitnahe Umsetzung der in ST 2127 vom 16.10.2023 vorgeschlagenen Maßnahmen ist unumgänglich, um die Situation vor Ort zu verbessern und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3763 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5217 2024 Die Vorlage OF 1156/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 683/9 Betreff: Glasfaser-Ausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unter der Rosa-Luxemburg-Hochstraße ein großes Materiallager für den Glasfaser-Ausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim ASE ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürger*innen beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung von Glasfaser-Leitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: (1) die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaser-Leitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden. (2) das Materiallager unter der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und absichern zu lassen. Sofern bekannt, möge der Magistrat berichten, welche weiteren Ausbau-Planungen im Ortsbezirk ihm bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5161 2024 Die Vorlage OF 683/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2024, OF 1140/1 Betreff: Kopfsteinpflaster Freßgass' instand setzen II Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zahlreichen Lücken und teilweise losen Pflastersteine im Kopfsteinpflaster entlang der Freßgass sowie an der westlichen Ecke zur Goethestraße instand setzen zu lassen. Begründung: Die aktuelle Situation stellt eine gefährliche Stolperfalle dar, für welche die Stadt bei Unfällen haftet. Westliches Ende Richtung Fußgängerüberweg / MCM Südeingang / vor Hugo Boss Store Vor Hugo Boss Store / Ostseite Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5092 2024 Die Vorlage OF 1140/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2024, OA 425 entstanden aus Vorlage: OF 358/7 vom 15.01.2024 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 151/23; OA 400/23; V 766/23; M 186/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186) neben der Ortsbeiratsanregung und dem Auskunftsersuchen zur M 151 (OA 400 und V 766) zwingend folgende Vorgaben zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung den Vorlagen M 151 und M 186 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der Vorlage M 186 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurden daher vom Ortsvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden Anregung OA 400 zur M 186 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zuzumuten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4385, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2024, OF 358/7 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 186/23; M 151/23; OA 400/23; V 766/23 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186/23) neben den Ortsbeiratsanregungen zur M 151/23 (OA 400/2023 und V 766/2023) zwingend folgende Vorgabe zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schüler*innen und Lehrer*innen am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schüler*innen der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung der M 151/23 und der M 186/23 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der M 186/23 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurde daher vom Ortvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht, sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden OA zur M 186/23 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohner*innen nicht zuzumuten ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 425 2024 Die Vorlage OF 358/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1079/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Fressgass' Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Großen Bockenheimer Straße, der sogenannten Fressgass`, zwischen Rathenauplatz und Neue Mainzer Straße an sechs geeigneten Stellen an den Zufahrten und nahe der S- und U-Bahn-Zugänge sowie im Straßenverlauf je 5-10 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Der Ortsbeirat macht dazu folgende Vorschläge: 1. Fressgass` / Ecke Hochstraße (vor Hausnummer Hochstraße 53) 2. Fressgass` / Ecke Neue Mainzer Straße (vor Hausnummer Goethestraße 34) 3. Fressgass` / Ecke Kleine Hochstraße (vor Hausnummer 50) 4. Fressgass` / Ecke Kalbächer Gasse (vor Hausnummer 10) 5. Fressgass` / Ecke Börsenstraße (vor Hausnummer Börsenstraße 1) 6. Fressgass` / Ecke Rathenauplatz (vor Hausnummer Rathenauplatz 1) Begründung: Der Parkdruck durch Radfahrende in einer der beliebtesten und stärksten frequentierten Fußgängerzonen Frankfurts ist enorm. Täglich lässt sich beobachten, wie Radfahrende um die wenigen noch freien Laternenmasten und Baumschutzgeländer kämpfen, um ihr Rad sicher abstellen und anschließen zu können. Viele Radfahrende finden leider keinen sicheren Abstellplatz vor den Geschäften und ziehen daher oft weiter. Fußgehende und Radfahrende sind nach allen Umfragen und Statistiken die Gruppe, die pro Kopf und Jahr die größten Umsätze im Einzelhandel und der Gastronomie erzielen. Parkmöglichkeiten für Radfahrende leisten somit einen großen Beitrag zur Stärkung des Handels und Dienstleistungsgewerbes in der Innen- und Altstadt. Übersichtsplan und Bilder: Geoportal Frankfurt, Google Street View; Anmerkungen: Alexander Mitsch Anlage zur Hinzuvorlage zu OF1052: Übersichtsplan Fressgass` mit Vorschlägen zu Fahrradbügel-Standorten Zufahrt Ost Zufahrt West Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2023, OF 1052/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2024 1. Die Vorlage OF 1052/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1079/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2023, OF 1059/1 Betreff: Vertragskonformer Eintritt im ehemaligen Stadtbad Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit dem Betreiber des Schwimmbads in der Hochstraße, dem ehemaligen Stadtbad Mitte, Kontakt aufzunehmen, um einen vertragskonformen Eintrittspreis des Schwimmbads in der gesamten Dauer der öffentlichen Nutzung durchzusetzen. Begründung: Dem Antragssteller gegenüber wurden Beschwerden geäußert, dass der Betreiber des Schwimmbads vor 9.30 Uhr unter der Woche einen höheren Eintrittspreis für die öffentliche Nutzung verlange als danach. Der Vertrag zwischen Frankfurt und dem Betreiber aus den 90er Jahren legt jedoch einen Eintrittspreis von nicht mehr als 25% über den Eintrittspreis in vergleichbaren städtischen Schwimmbädern für mindestens 45 Stunden an 5 Tagen in der Woche fest. Eine Differenzierung nach bestimmten Uhrzeiten erfolgt dort den Eintrittspreis betreffend nicht. Daher erscheint ein höherer Eintrittspreis vor 9.30 Uhr nicht vertragskonform. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4814 2023 Die Vorlage OF 1059/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1011/1 Betreff: Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haltelinie vor der LSA Neue Mainzer Straße / Goethestraße dauerhaft vor die Goethestraße zurückverlegen und neu markieren zu lassen. Außerdem sollen Markierungen zur Radwegeführungen auf der Fahrbahn und über den benachbarten Opernplatz in Richtung Taunusanlage inkl. Fahrrad-Logo ergänzt werden, um die Verkehrsführung für den PKW- und Radverkehr sicher und eindeutig zu machen. Begründung: Ortskundige und ortsfremde Radfahrende, die von der Bockenheimer Landstraße oder Taunusanlage aus den Opernplatz überqueren und in Richtung Goethestraße weiterfahren wollen, haben es schwer, den richtigen Weg zu finden. Auf dem Opernplatz markieren lediglich zwei Pflasterstreifen einen Radweg, der jedoch weder mit Fahrradlogos noch mit entsprechenden Schildern markiert ist. Viele Radfahrende erkennen die Markierungen nicht und überqueren den Opernplatz kreuz und quer. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Fressgass und Goethestraße wurde baustellenbedingt so angepasst, dass die Haltelinie für PKW hinter die Goethestraße verlegt wurde. Markierungen für den querenden Radverkehr gibt es nicht. Bei Rot wartende PKW blockieren nun die Zufahrt für Radfahrende in die Fahrradstraße Goethestraße in beide Richtungen. Das führt des Öfteren zu Beinaheunfällen. Bilder: Google Maps Streetview Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4579 2023 Die Vorlage OF 1011/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlosgestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 951/1 Betreff: Hochstraße vor Falschparkenden schützen II Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg vor Hochstraße 53 zwischen Einfahrt und Unterführung Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn anbringen zu lassen, um das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Aufgrund der im näheren Umkreis zahlreich vorhandenen Parkhäuser besteht keine Notwendigkeit, auf dem Gehweg zu parken. Stattdessen besteht aufgrund von Einzelhandel sowie Arztpraxen vor Ort Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, welche im Umkreis bereits stark genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4390 2023 Die Vorlage OF 951/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 950/1 Betreff: Hochstraße vor Falschparkenden schützen I Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg entlang der Hochstraße zwischen Hausnummer 46-56 Poller oder falls die Gehwegbreite es zulässt, Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn anbringen zu lassen, um den Bürgersteig vor Falschparkenden zu schützen, ähnlich wie bereits auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Sollte der Gehweg zu schmal sein, sind andere Alternativen zu prüfen, wie z.B. Frankfurter Hüte o.Ä. Begründung: Falschparkende blockieren oftmals den Gehweg oder parken halb auf der Straße, was wiederum den Verkehr behindert. Ebenso gibt es vor Ort bisher keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Gegenüberliegende Straßenseite Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4389 2023 Die Vorlage OF 950/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 917/1 Betreff: Mitnutzung des Fußwegs Hochstraße für Radfahrerinnen und Fahrradfahrer ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den nördlichen Fußweg entlang der Hochstraße zwischen Eschenheimer Tor und Börsenstraße wieder für Radfahrer*innen freizugeben. Begründung: Bis vor Kurzem war die Nutzung des Gehwegs an dieser Stelle für Radfahrer*innen erlaubt. Nach Einrichtung der Baustelle an der Rentenbank, die für Jahre Bestand haben wird, wurde diese Erlaubnis zurückgenommen. Gerade für Nutzer*innen des in diesem Gebiet ansässigen Fitnessstudios, die häufig mit dem Rad aus Richtung Nordend kommen, hat sich so die Anreise erschwert. Bislang wurde nicht über Konflikte und Unfälle zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dieser Stelle berichtet, die eine gemeinsame Nutzung mehrerer Verkehrsteilnehmer*innen hinderlich sein könnte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 917/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 769/1 Betreff: Mobilitätswende III: Fahrradfreundliche Nebenstraße Goethestraße - Immer noch zu wenige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Goethestraße im Abschnitt zwischen Goetheplatz und Alte Rothofstraße sechs PKW-Parkplätze zu Radabstellflächen umwandeln und ausreichend Radbügel installieren zu lassen. Begründung: Die Goethestraße ist seit geraumer Zeit eine fahrradfreundliche Nebenstraße, jedoch gibt es in dem genannten Abschnitt keinerlei bequeme, sichere und zumutbare Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Oft werden die Baumscheiben und Baumschutzgitter zum Anschließen der Fahrräder genutzt. Angrenzende Abstellmöglichkeiten sind stets überbelegt, stehen unverständlicherweise auf dem Gehweg und behindern Fußgehende. Der Gehweg in diesem Abschnitt ist für Radbügel jedenfalls zu schmal. Parkhäuser für PKW stehen in unmittelbarer Nähe in ausreichender Zahl zur Verfügung. Auch Menschen mit Drang zu Luxusgütern muss es endlich ermöglicht werden, bequem mit dem Rad beim Edeljuwelier einkaufen zu können. Fotos: Andreas Laeuen, Fortsetzung Seite 2 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3760 2023 Die Vorlage OF 769/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 773/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Ortstermin mit dem ASE, Straßenverkehrsamt, dem Grünflächenamt, dem Grundstückseigentümer des SOFITEL sowie dem Ortsbeirat 1 an der Alten Oper einzuberufen mit dem Ziel, den illegalen Abkürzungsverkehr von der Bockenheimer Anlage über den Opernplatz und die Liesel-Christ-Anlage zur Hochstraße dauerhaft abzustellen. Begründung: Seit der Fertigstellung des Sofitel Hotels lässt sich täglich beobachten, dass PKW und insbesondere Taxen verkehrs- und rechtswidrig von der Bockenheimer Anlage kommend in die Fußgängerzone am Opernplatz bzw. an der Liesel-Christ-Anlage (neben der Einfahrt zum Parkhaus Alte Oper) einfahren, um dann über die Privatstraße des Sofitel Hotels auf die Hochstraße (und umgekehrt) abzukürzen. An der Einfahrt zur Fußgängerzone befinden sich sowohl das Verkehrszeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) als auch das Verkehrszeichen Nr. 242 (Fußgängerzone). Danach ist den PKW untersagt, diesen Bereich zu nutzen. Dennoch fahren täglich Dutzende Fahrzeuge hier in die Fußgängerzone, um auf die Hochstraße abzukürzen. Anwohnende, Fußgehende als auch als Radfahrende wurden schon mehrfach in der Fußgängerzone fast angefahren oder genötigt, durch lautes Hupen Platz zu machen. Ferner wurde schon öfters beobachtet, wie PKW aus der Leerbachstraße kommend nicht links auf die Bockenheimer Anlage abbiegen, sondern entgegen der Fahrtrichtung geradeaus in die Fußgängerzone fahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3763 2023 Die Vorlage OF 773/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Anzahl der Fahrradständer auf dem Opernplatz ist nach wie vor unbefriedigend. Der Ortstermin soll daher anschließend genutzt werden, um mit Vertretern des Magistrats weitere geeignete Standorte zu identifizieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 770/1 Betreff: Mobilitätswende IV: Fahrradabstellmöglichkeiten Kleine Hochstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Kleinen Hochstraße 5 vor dem "Club Voltaire" ausreichend Radbügel zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Kund*innen und Besucher*innen haben derzeit keine sicheren Abstell-möglichkeiten für Ihre Fahrräder, da dort zahllose PKW den Platz beanspruchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 770/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 770/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 3 GRÜNE (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 313 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 03.01.2023 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den Pkw- und Lkw-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der Pkw-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Biebergasse/Kalbächer Gasse/Börsenstraße/Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der zu Fuß Gehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen Pkw-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße Goetheplatz notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Große Bockenheimer Straße (Freßgass') wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fußläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Goetheplatz und Roßmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1580 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Der Tagesordnungspunkt 25. wird vorgezogen und vor den übrigen TO-I-Punkten 7., 11. und 14. behandelt. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3025, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 Aktenzeichen: 32-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 24.01.2023, OI 15 entstanden aus Vorlage: OF 703/1 vom 03.01.2023 Betreff: Benennung Nini-und-Carry-Hess-Platz Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die bisher namenlose Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße in "Nini-und-Carry-Hess-Platz" zu benennen. Damit wird an die künstlerischen Verdienste und das fotografische Lebenswerk der Schwestern Hess sowie an deren Verfolgung während des Nationalsozialismus erinnert. Der Magistrat wird gebeten, eine entsprechende Platzbeschilderung und ein Zusatzschild über das Leben und Wirken der Geschwister Hess anbringen zu lassen. Die Schwestern Stefanie Hess (genannt Nini, geb. 21. August 1884; gest. 1943 in Auschwitz) und Cornelia Hess (genannt Carry, geb. 11. November 1889; gest. 1957 in Chur, Schweiz) wuchsen in einer liberalen jüdischen Kaufmannsfamilie in Frankfurt auf. 1913 gründeten die beiden Fotografinnen ein Fotoatelier in der Börsenstraße, das bald zu den angesehensten Studios in Deutschland gehörte und einen weltweiten guten Ruf genoss. Die Schwestern wurden berühmt für ihre Porträt-, Theater- und Tanzfotografien. Auch widmeten sie sich der Akt-, Mode- und Architekturfotografie. Carry Hess erhielt 1912 einen Preis für Professionelle Fotografie in der Kategorie "Kunstfotografie" auf der Allgemeinen Deutschen Fotoausstellung in Heidelberg. Nini und Carry Hess fotografierten zahlreiche Prominente und Künstlerinnen, darunter Thomas Mann und Katia Mann, den Maler Max Beckmann, den Schriftsteller Alfred Döblin und den Komponisten Paul Hindemith. Zum Kreis der Porträtierten zählten auch berühmte Bühnenstars und Tänzerinnen. Mit ihren Porträts gelang es Nini und Carry Hess, psychologisch einfühlsam die Individualität der jeweiligen Person herauszuarbeiten. Die Bildsprache der beiden Fotografinnen rechnet man der vom Bauhaus inspirierten Richtung des "Neuen Sehens" zu. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit waren viel beachtete Frauenporträts, die dazu beitrugen, das charakteristische Bild der modernen, emanzipierten "Neuen Frau" in der Weimarer Zeit zu prägen. Nini und Carry Hess verfügten über einen festen Anstellungsvertrag mit dem Frankfurter Theater, damals eines der wichtigsten Häuser in Deutschland. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 kündigte das Theater ihnen den Vertrag aus "rassischen Gründen" auf. Carry Hess flüchtete nach Paris, während ihre Schwester Nini das Atelier weiterführte. In der Reichspogromnacht 1938 zerstörten Banden der SA das Fotoatelier und das Bildarchiv der Schwestern vollständig. 1942 wurden Nini Hess und ihre Mutter Lina Hess von den Nationalsozialisten deportiert und 1943 im Konzentrationslager Auschwitz ermordet. Carry Hess floh in die französischen Pyrenäen und kehrte nach Kriegsende nach Paris zurück. Sie konnte jedoch nicht mehr als Fotografin arbeiten, da sie inzwischen auf einem Auge erblindet war. Während ihrer letzten Lebensphase kämpfte Carry Hess mit den deutschen Behörden um finanzielle Wiedergutmachung. Noch ehe es zur Auszahlung einer Entschädigung kam, starb sie verarmt bei einem Kuraufenthalt in der Schweiz im August 1957. Das Museum Giersch der Goethe-Universität Frankfurt sowie das Deutsche Theatermuseum in München würdigten die Künstlerinnen bereits mit Ausstellungen. Stolpersteine zum Gedenken an Nini und Carry Hess befinden sich vor ihrer letzten Meldeadresse Unter den Eichen 7. Die Schwestern Hess sind bereits im Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufgeführt. Die Benennung entspricht den Vorgaben des Leitfadens zur Straßenbenennung, Stand Januar 2017. Insbesondere die unter Punkt 2.4 Benennung nach Personen aufgeführten Kriterien werden erfüllt. Durch die Benennung werden zwei Frauen geehrt, die sich um das Gemeinwohl und die Kunst in Frankfurt verdient gemacht haben und von den Nationalsozialisten verfolgt bzw. getötet wurden. Sie haben einen direkten Bezug zur Örtlichkeit, da sich ihr Fotoatelier in unmittelbarer Nähe in der Börsenstraße befand. Gemäß Punkt 2.6 müssen keine Straßennamen oder Anliegeradressen geändert werden, da es sich um eine Grünfläche inmitten der Börsenstraße handelt. Anlagen: Stolpersteine Nini Hess, Carry Hess, Unter den Eichen 7 (Wikipedia) Zu benennende Fläche der Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße (Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3405 Bericht des Magistrats vom 12.06.2023, B 256 Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 36 Versandpaket: 01.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2023, OF 443/9 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn Haltepunkt Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Neubau des S-Bahn Haltepunkts Ginnheim folgende Einwendungen vorzutragen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts wird dahingehend überarbeitet, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Hochstraße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station Ginnheim genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Der Beschluss der StVV vom 06.09.2012 ist insoweit zu revidieren. Begründung: ad 1: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit ST 2179 vom 14.12.20 kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. ad 2: Die in Ziff. 5.4 des Erläuterungsberichts (S. 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, U-Bahn U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle Niddapark und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als 10 Jahren (StVV-Beschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 311 2023 1. Die Vorlage OF 443/9 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass zum einen der erste Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunktes Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen:" und zum anderen der letzte Satz von Ziffer 2. gestrichen wird. 2. Aufgrund des nahenden Fristablaufs wird der Ortsvorsteher zusätzlich gebeten, den unveränderten Antrag vorab an den zuständigen Sachbearbeiter zu leiten. Abstimmung: zu 1. und 2. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 574/2 Betreff: Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 64 im Vorlaufbetrieb der Lückenschlussuntersuchung (Verbindung Hbf - Westend - Ginnheim) zum Fahrplanwechsel Winter 2023/ So, 10. Dezember 2023 in eine 1. Metrobuslinie (24-Stunden-Verkehr) umzuwandeln (analog der Linie 58 im Frankfurter Westen) sowie eine 2. Vorrangschaltung auf der Route einzurichten. Begründung: Die Busse der Linie 64 (Hauptbahnhof - Alte Oper - Kronberger Strasse/ Grüneburgweg - UniCampus Westend - Ginnheim) verkehren zu selten (bis 20:00h im 15min Takt, danach im 30min Takt, letzte Fahrt 0:55h ab FFM Hbf, erste Fahrt 4:59h, danach wieder im 30min Takt). An Sonntagen ganztägig im 30min Takt. . Es kommt immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen von Bussen, die in Ermangelung digitaler Anzeigen an vielen Bushaltestellen von den Fahrgästen nicht überblickt werden können. Auch erscheint die o.g. Strecke teilweise durch sehr hohes Fahrgastaufkommen überlastet. Das ist auf dieser sehr essentiellen und hoch frequentierten Strecke (einzige direkte Verbindung des Westends östlich der Bockenheimer Anlage mit dem Hbf) eine Situation, die wir schnellstmöglich ändern wollen. Die Vorrangschaltung soll zudem dazu beitragen, dass Verspätungen und Ausfälle auf Grund von Staus insbesondere in den Hauptverkehrsstunden vermieden werden, Im Zuge der Entscheidung der Verantwortlichen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Frankfurt und dem damit einhergehenden Ausbau von Radwegen wurde den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, dass der ÖPNV verbessert und ausgebaut wird. Die Verkehrswende sei oberste Priorität. Eine Verbesserung ist aus unserer Sicht bisher nicht zu verzeichnen. Vielmehr verschärft sich die Situation u.a. aufgrund von Personalmangel beim RMV - noch weiter. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3439 2023 Die Vorlage OF 574/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 703/1 Betreff: Benennung Nini-und-Carry-Hess-Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative (OI) beschließen: Der Ortsbeirat 1 benennt die bisher namenlose Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße in "Nini-und-Carry-Hess-Platz". Damit wird an die künstlerischen Verdienste und das fotografische Lebenswerk der Schwestern Hess sowie an deren Verfolgung während des Nationalsozialismus erinnert. Der Magistrat wird gebeten, eine entsprechende Straßenbeschilderung und ein Zusatzschild über das Leben und Wirken der Geschwister Hess anbringen zu lassen. Begründung: Die Schwestern Stefanie Hess (genannt Nini, geb. 21. August 1884; gest. 1943 in Auschwitz) und Cornelia Hess (genannt Carry, geb. 11. November 1889; gest. 1957 in Chur, Schweiz) wuchsen in einer liberalen jüdischen Kaufmannsfamilie in Frankfurt auf. 1913 gründeten die beiden Fotografinnen ein Foto-Atelier in der Börsenstraße, das bald zu den angesehensten Studios in Deutschland gehörte und einen weltweiten guten Ruf genoss. Die Schwestern wurden berühmt für ihre Porträt-, Theater- und Tanzfotografien. Auch widmeten sie sich der Akt-, Mode- und Architekturfotografie. Carry Hess erhielt 1912 einen Preis für Professionelle Fotografie in der Kategorie "Kunstfotografie" auf der Allgemeinen Deutschen Fotoausstellung in Heidelberg. Nini und Carry Hess fotografierten zahlreiche Prominente und Künstlerinnen, darunter Thomas Mann und Katia Mann, den Maler Max Beckmann, den Schriftsteller Alfred Döblin und den Komponisten Paul Hindemith. Zum Kreis der Porträtierten zählten auch berühmte Bühnenstars und Tänzerinnen. Mit ihren Porträts gelang es Nini und Carry Hess, psychologisch einfühlsam die Individualität der jeweiligen Person herauszuarbeiten. Die Bildsprache der beiden Fotografinnen rechnet man der vom Bauhaus inspirierten Richtung des "Neuen Sehens" zu. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit waren viel beachtete Frauenporträts, die dazu beitrugen, das charakteristische Bild der modernen, emanzipierten "Neuen Frau" in der Weimarer Zeit zu prägen. Nini und Carry Hess verfügten über einen festen Anstellungsvertrag mit dem Frankfurter Theater, damals eines der wichtigsten Häuser in Deutschland. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 kündigte das Theater ihnen den Vertrag aus "rassischen Gründen" auf. Carry Hess flüchtete nach Paris, während ihre Schwester Nini das Atelier weiterführte. In der Reichspogromnacht 1938 zerstörten Banden der SA das Fotoatelier und das Bildarchiv der Schwestern vollständig. 1942 wurden Nini und ihre Mutter Lina Hess von den Nationalsozialisten deportiert und 1943 im Konzentrationslager Auschwitz ermordet. Carry Hess floh in die französischen Pyrenäen und kehrte nach Kriegsende nach Paris zurück. Sie konnte jedoch nicht mehr als Fotografin arbeiten, da sie inzwischen auf einem Auge erblindet war. Während ihrer letzten Lebensphase kämpfte Carry Hess mit den deutschen Behörden um finanzielle Wiedergutmachung. Noch ehe es zur Auszahlung einer Entschädigung kam, starb sie verarmt bei einem Kuraufenthalt in der Schweiz im August 1957. Das Museum Giersch der Goethe-Universität Frankfurt sowie das Deutsche Theatermuseum in München würdigten die Künstlerinnen bereits mit Ausstellungen. Stolpersteine zum Gedenken an Nini und Carry Hess befinden sich vor ihrer letzten Meldeadresse Unter den Eichen 7. Die Schwestern Hess sind bereits im Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufgeführt. Die Benennung entspricht den Vorgaben des Leitfadens zur Straßenbenennung, Stand Januar 2017. Insbesondere die unter Punkt 2.4 Benennung nach Personen aufgeführten Kriterien werden erfüllt. Durch die Benennung werden zwei Frauen geehrt, die sich um das Gemeinwohl und die Kunst in Frankfurt verdient gemacht haben und von den Nationalsozialisten verfolgt bzw. getötet wurden. Sie haben einen direkten Bezug zur Örtlichkeit, da sich ihr Fotoatelier in unmittelbarer Nähe in der Börsenstraße befand. Gemäß Punkt 2.6 müssen keine Straßennamen oder Anliegeradressen geändert werden, da es sich um eine Grünfläche inmitten der Börsenstraße handelt. Anlagen: Stolpersteine Nini Hess, Carry Hess, Unter den Eichen 7 (Wikipedia) Zu benennende Fläche der Grünanlage zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße (Google Maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 703/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. erklärt. Beschluss: Initiative OI 15 2023 Die Vorlage OF 703/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des zweiten Absatzes das Wort "Straßenbeschilderung" ersetzt wird durch das Wort "Platzbeschilderung" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 705/1 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den PKW- und LKW-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der PKW-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die LSA an der Kreuzung Biebergasse / Kalbächer Gasse / Börsenstraße / Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der Fußgehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen PKW-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße "Goetheplatz" notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Fressgass` wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fussläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für Fußgehende und Radfahrende. Goetheplatz und Rossmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2023, OF 732/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 313 2023 1. Die Vorlage OF 705/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 732/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU , FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und fraktionslos gegen LINKE. und Die Partei (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 658/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbeirat 1: Gehweg Börsenstraße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg im Bereich der Liegenschaft Börsenstraße 13-15 vor falsch parkenden PKW sichern und abpollern zu lassen sowie im schraffierten Kreuzungsbereich im Abschnitt der Liegenschaft Börsenstraße 19 die fehlenden Poller wieder aufstellen zu lassen. Begründung: Auf dem Gehweg wird regelmäßig verbotenerweise geparkt und damit der Fußverkehr behindert, obwohl sich ein für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehenes Parkhaus in unmittelbarer Nachbarschaft befindet. Der beschriebene Kreuzungsbereich wird ebenfalls zum Parken auf dem Gehweg genutzt. Die Poller sollen in die bereits vorhandenen Bodenhülsen ergänzt werden, um die Sicherheit der Fußgehenden zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3027 2022 Die Vorlage OF 658/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 494/2 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße / Kreuzung Liebigstraße 27 c / Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55 / vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18 / Kreuzung Oberlindau 8. Eppsteiner Straße / Kreuzung Reuterweg / vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15 / nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3 / Kreuzung Bockenheimer Anlage / Freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24 / vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22 / Kreuzung Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22 / Kreuzung Liebigstraße 35, 44 / Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29 / statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg / Kreuzung im Trutz / Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21 / Kreuzung Emil-Sulzbachstraße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3 / Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße / Kreuzung Niedenau 20. Lessingstraße 2 / Kreuzung Guiollettstraße 21. Liebigstraße / vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19 / Kreuzung Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37 / Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78 / Kreuzung Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71 / Kreuzung Arndtstraße 7 c 26. Staufenstraße 41 / Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9 / Kreuzung Kronberger Straße 5,7 28. Ulmenstraße / Kreuzung Guiollettstraße 29. Westendstraße / Kreuzung Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15 / Kreuzung Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung durch das zuständige Amt bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehenden mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2946 2022 Die Vorlage OF 494/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2022, OF 613/1 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Einfahrt verboten und Halteverbot in der Kaiserhofstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Zum Schutz der Fußgehenden und Radfahrenden in Kaiserhofstraße und Hochstraße sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Beschilderung Verbot der Einfahrt mit VZ 267 und Anlieger frei mit Zusatzzeichen 1020-30 an der Zufahrt Hochstraße Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots mit VZ 283 in der Kaiserhofstraße auf der gesamten Länge Markierung und Beschilderung einer Ladezone für zwei Lieferfahrzeuge mit Zusatzzeichen 1012-30 an Stelle der jetzigen PKW-Parkplätze gegenüber der Parkhausausfahrt Begründung: Parkende Fahrzeuge in der Kaiserhofstraße direkt an der Einmündung zur Hochstraße behindern täglich alle Verkehrsteilnehmende. Ausfahrende PKW müssen wegen des hohen Verkehrsaufkommens in der Hochstraße an der Haltelinie warten, einfahrende PKW und Lieferfahrzeuge stauen sich auf dem Radweg und der PKW-Fahrspur zurück, weil parkende PKW in der Kaiserhofstraße sie blockieren. Radfahrende schlängeln sich auf dem Radweg zwischen den PKW-Knäueln durch und hoffen, dass sie gesehen und nicht überfahren werden. Die Straße sollte nur noch als Ausfahrt aus dem Parkhaus Börse sowie als Zufahrt für Anwohnende und Anlieferer der Geschäfte frei gegeben werden. Lieferfahrzeuge bekommen festgelegte Stellplätze in der Kaiserhofstraße, der Rad- und Fußverkehr in der Hochstraße wird sicherer und der PKW-Verkehr läuft flüssiger. Foto: Alexander Mitsch/Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2812 2022 Die Vorlage OF 613/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. des Antragstenors nach den Worten "gesamte Länge" wie folgt ergänzt wird "Mit Ausnahme des Behindertenparkplatzes." Abstimmung: Ziffer 1. und 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 585/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Radbügel in der Goethestraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Höhe der Liegenschaft Goethestraße 3 einen der Kfz-Parkplätze in einen Fahrradparkplatz mit größtmöglicher Anzahl von Radbügeln umwandeln zu lassen. Begründung: Bügel an Baumscheiben, Bäumen und Pfosten von Verkehrsschildern in der Goethestraße sind derzeit vollkommen mit angeschlossenen Fahrrädern überlastet. Daran zeigt sich, dass es einen zusätzlichen Bedarf an Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern gibt und viele Menschen die Fahrradstraße nutzen. Weitere Abstellmöglichkeiten wie Radbügel oder beschilderte Radabstellplätze gibt es in diesem Bereich der Goethestraße mit ihren vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, Praxen und Maklerbüros derzeit leider nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 94 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2638 2022 Die Vorlage OF 585/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2022, OF 528/1 Betreff: Umspannwerk Hochstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Bauzaun um das Umspannwerk in der Hochstraße so bald wie möglich entfernen zu lassen. Begründung: Das Umspannwerk wurde modernisiert. Diese Maßnahmen sind jedoch schon lange abgeschlossen. Warum der Bauzaun immer noch um das Bauwerk vorhanden ist, lässt sich nicht nachvollziehen. Es ist nicht ansehnlich und sollte deshalb entfernt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2601 2022 Die Vorlage OF 528/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2022, OF 537/1 Betreff: Florentinerbrunnen sichtbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Florentinerbrunnen neben dem Nebbienschen Gartenhaus in der Bockenheimer Anlage sichtbar zu machen, in dem die hölzerne Verkleidung durch eine transparente Verkleidung ersetzt wird. Außerdem wird der Magistrat gebeten dort ein Schild anbringen zu lassen, welches über die Wartungsarbeiten informiert. Begründung: Der Florentinerbrunnen ist ein Schmuckstück und ziert die Bockenheimer Anlage in besonderer Art und Weise. Leider ist der Brunnen derzeit defekt und ist deshalb mit einer Holzverkleidung verdeckt. Dieser "Holzkasten" wirkt neben dem sehr schönen Nebbienschen Gartenhaus fehl am Platz. Durch eine transparente Einhausung könnte der Brunnen sichtbar werden, auch wenn er nicht funktionsfähig ist. Diese transparente Einhausung könnte auch im Winter zum Einsatz kommen, so dass selbst in den Wintermonaten der Brunnen für alle sichtbar wäre. Da sich viele Spaziergänger fragen, wann denn der Brunnen wieder laufen wird, wäre ein einfaches Hinweisschild sehr hilfreich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2605 2022 Die Vorlage OF 537/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 1 LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 478/1 Betreff: Zufahrt von der Bockenheimer Anlage zum Eschenheimer Tor für den Radverkehr Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, durch das Setzen von zwei Radbügeln im in der Grafik markierten Bereich in Höhe des Goepfert-Brunnens dem Radverkehr eine dauerhafte Durchfahrtsmöglichkeit zum Eschenheimer Tor zu ermöglichen. Begründung: Der Radverkehr nutzt die vielfältigen Verbindungen zur Bockenheimer Anlage stark, um von dort weiter in die nördliche Innenstadt zu gelangen. Die Ausfahrt aus der Bockenheimer Anlage zum Eschenheimer Tor ist jedoch das Nadelöhr auf dieser Route. Durch das Aufstellen von zwei Radbügeln würde hier die Durchfahrt von parkenden PKW frei gehalten werden. An Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern mangelt es ohnehin in diesem Bereich. Foto: Andreas Laeuen / Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 478/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 478/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 358/1 Betreff: Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Baustellenverkehr, der durch den Abriss des Altgebäudes und den Bau des neuen Central Business Tower (CBT) an der Neuen Mainzer Ecke Junghofstraße entsteht, für alle Verkehrsteilnehmer sicher zu gestalten. Insbesondere soll geprüft werden, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können, so dass die Anfahrt über die Junghofstraße erfolgen kann und die Ausfahrt über die Neue Mainzer Straße erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, soll als zweites geprüft werden, ob die Ausfahrt an der Junghofstraße nur nach rechts erfolgen kann. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde der Central Business Tower und die dafür notwendigen Straßensperrungen auf der Neuen Mainzer Straße und der Junghofstraße vorgestellt. Nach Rückfrage bei der CBT Baustellenkommunikation zur genauen Verkehrsführung des Baustellenverkehrs wurde gesagt, dass der abfahrende Verkehr links auf die Junghofstraße in Richtung Mainzer Landstraße geführt werden soll. Dies sei mit dem Straßenverkehrsamt so abgestimmt. Gegenüber der Ausfahrt werden die gegenläufigen Fahrspuren der Junghofstraße durch niedrige Schwellen voneinander getrennt. Das bedeutet, dass der Baustellenverkehr zunächst einige Meter gegen die Fahrtrichtung auf die Junghofstraße abbiegen muss, bevor er auf die richtigen Fahrspuren schwenken kann. Auf der Junghofstraße wurde vor der Kreuzung mit der Neuen Mainzer die rechte Fahrspur und die Fußgängerüberwege gesperrt. Die gerade zum Berufsverkehr ohnehin von Rückstau gekennzeichnete Kreuzung wird also noch enger. Nun sollen bei Rückstau auch noch LKW in entgegengesetzte Fahrtrichtung ausfahren. Dies erscheint ohne weiteres Eingreifen in den Verkehr kaum möglich. Daher ist zu überlegen, ob Zu-und Ausfahrt gedreht werden können. Anliefernde LKWs bzw. leere für den Abtransport von Bauschutt und Erdmassen könnten über die Mainzer Landstraße und die Junghofstraße aufs Gelände kommen und über die Neue Mainzer Straße wieder abfahren. Hier könnten sie problemlos links in die Junghofstraße abbiegen. Die hätte den Vorteil, dass LKWs nicht unnötig innerhalb Anlagenrings über Neue Mainzer, Junghofstraße Richtung Rossmarkt oder durch die Hochstraße fahren müssen. Zudem können Radfahrer geschützt werden, da diese auf der Neuen Mainzer Straße eher auf der rechten Spur unterwegs sind und weniger stark von abbiegenden LKWs betroffen sind als auf der Junghofstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 28 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Antragstenor der Vorlage OF 358/1 um den folgenden Wortlaut zu ergänzen: "Zudem ist im Baustellenbereich ein baulich abgetrennter Radweg vorzusehen." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1830 2022 1. Dem Änderungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 358/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung) 2. Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2022, OF 285/2 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten den geplanten Umbau der Bockenheimer Landstraße so umzusetzen, dass der baulich getrennte Radweg stadtauswärts bereits ab der Kreuzung Bockenheimer Anlage / Bockenheimer Landstraße beginnt und nicht auf der Straße lang geführt wird (siehe Abbildung). Da hierdurch der Straßenquerschnitt der Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung zu eng für vier PKW-Fahrspuren (eine Fahrspur stadtauswärts, drei Abbiegespuren stadteinwärts) wird, soll auf eine der zwei Rechtsabbiegespuren stadteinwärts verzichtet werden. Begründung: Der Umbau der Bockenheimer Landstraße wird ausdrücklich begrüßt. In vergangenen Planungsgesprächen mit Vertretern des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass die Planung stadtauswärts jedoch nicht am Beginn der Bockenheimer Landstraße, an der Kreuzung zur Bockenheimer Anlage beginnt. In der Umsetzungsplanung gemäß der am 04.02.2022 per Mail verschickten Werksmitteilung besteht dieser Umstand leider weiterhin. Es ist jedoch nicht zielführend die Straße jetzt grundlegend umzubauen, dies aber nicht vollständig zu tun und in absehbarer Zeit hier wieder eingreifen zu müssen. Stattdessen sollte jetzt für einen vollständigen baulich getrennten Radweg auf der ganzen Länge der Bockenheimer Landstraße gesorgt werden. Quelle: Entwurfsplanung, Lageplan, Blatt 6 (verschickt mit der Werksmitteilung am 04.02.2022) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1629 2022 Die Vorlage OF 285/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen CDU und 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2021, OF 255/1 Betreff: Fahrradstraßen-Piktogramme für die Goethestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Piktogramme mit dem Verkehrszeichen für Fahrradstraßen (Verkehrszeichen 244; Anfang einer Fahrradstraße) an beiden Enden der Goethestraße großflächig aufzutragen. Begründung: Bei der Grundsanierung der Goethestraße im Sommer sind die bisherigen Piktogramme entfernt worden und bislang nicht wieder aufgetragen worden. Die Piktogramme sollen vor allem bei Autofahrer*innen das Bewusstsein für die Rechte von Radfahrer*innen in der Fahrradstraße erhöhen. Die Baustellen auf Börsen- und Hochstraße vor den Einbiegungen in die Goethestraße fordern die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer*innen heraus. Die reine Beschilderung der Goethestraße als Fahrradstraße kann hierbei schnell übersehen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1352 2022 Die Vorlage OF 255/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 209/1 Betreff: Reifenabrieb und Flecken statt "Goldstaub" für die Goethestraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, welche Art von Fahrbahnbelag bei der Sanierung der Goethestraße verwendet wurde und ob es geplant ist, hier nachzubessern. Begründung: Die Goethestraße gehört zu den hochpreisigen Einkaufsstraßen in Frankfurt am Main. Luxuslabels und Juweliere haben sich teilweise vor Jahrzenten hier niedergelassen. Es wird flaniert und vorgefahren. Man möchte sehen und gesehen werden. Vereinzelt wird ein Shuttle-Service bis vor die Ladentür angeboten. Besonders die betagte Kundschaft weiß dies zu schätzen. Sogar internationale Kundschaft zieht die Frankfurter Goethestraße an, insbesondere aus Asien. Viele Menschen sparen jahrelang, um sich eines Tages den Traum von dem ersehnten Artikel in einer der Luxus-Boutiquen erfüllen zu können, in denen hochwertige Waren angeboten werden, teilweise handwerkliche Meisterstücke sowie Waren weltbekannter Modeschöpfer. Eine Art von Kunst und Kultur hat sich etabliert. Frauen wie Männer finden hier die passende Garderobe sowie passende Accessoires zu besonderen Anlässen. Die Goethestraße bietet Arbeitsplätze für Menschen im gesamten Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus. Von Offenbach, Friedberg und sogar aus dem Osten pendeln die Menschen zu ihrem Arbeitsplatz in der Goethestraße. Es werden marktübliche Löhne gezahlt. Die Verkäuferinnen und Verkäufer fühlen sich selbst mehrheitlich nicht zur Oberschicht gehörig oder gar "reich". Der Stadt Frankfurt beschert die Goethestraßen durch die Gewerbesteuer wichtige Einnahmen, die dringend u.a. für soziale Projekte benötigt werden. Daher ist es wichtig, bei Umgestaltungen von Straßen und Plätzen die Interessen der örtlichen Geschäfte und Anlieger miteinzubeziehen. Denn Umsatzeinbußen sind nicht nur für Gewerbe und Arbeitsplätze schmerzlich, sondern über die Gewerbesteuer letztlich ebenso für die Stadt Frankfurt. Der ursprüngliche Pflasterbelag hatte einen gewissen Charme für die Goethestraße. Gleichzeitig bremste er den motorisierten Verkehr aus. Händlerinnen und Händler berichten, dass Radfahrende häufig nicht auf Fußgehende achten und Beinah-Zusammenstöße beobachtet werden. Durch den ausgetauschten Fahrbahnbelag hat nicht nur die gefahrene Geschwindigkeit in der Goethestraße zugenommen, sondern innerhalb kurzer Zeit haben sich unansehnliche Streifen durch Reifenabrieb sowie Flecken gebildet (s. Anlage). Die Fahrbahn ähnelt einer Rennbahn. Ein weiteres, internationales Aushängeschild der Stadt Frankfurt hat dadurch Schaden genommen. Es ist richtig, die Interessen von Radfahrenden stärker zu berücksichtigen. Die Politik ist jedoch dem Gemeinwohl verpflichtet. Die Interessen der einen Gruppe dürfen daher nicht zum Nachteil einer anderen Gruppe führen, welcher über das gebührende Maß hinausgeht und negative Konsequenzen für Anlieger und letztlich für die Stadt selbst mit sich bringen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 14 Die Die PARTEI stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 209/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 1. Einstimmige Annahme 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 209/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1278/2 Betreff: Vorfahrt-gewähren-Schild am Messe-Tor Nord auf der Rampe stadteinwärts versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Vorfahrt-Gewähren-Schild, das auf der stadteinwärts führenden Rampe der Hochstraße an der Messe am Tor Nord den querenden Radfahrern Vorfahrt gibt, vor den Radweg zu verschieben. Aktuell kann bei den auf der Rampe abwärts fahrenden Autofahrern der Eindruck entstehen, dass das Schild nur die Vorfahrt der aus dem Tor kommenden Fahrzeuge regelt und der PKW-Verkehr gegenüber den Radfahrern bevorrechtigt ist. Begründung: Häufig auf dieser Strecke fahrende Radfahrer berichten über Autofahrer, die das Schild missverstehen und den Radfahrern keine Vorfahrt gewähren. Foto privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7085 2021 Die Vorlage OF 1278/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1440/1 Betreff: Radbügel für Schillerstraße und Börsenplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des Börsenplatzes und daran angrenzend in der Schillerstraße eine größere Zahl von zusätzlichen Radbügeln aufstellen zu lassen. Begründung: Dieser Bereich ist - insbesondere an Markttagen mit Möglichkeiten zum ordnungsgemäßen Anschließen von Fahrrädern absolut unterversogt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6687 2020 Die Vorlage OF 1440/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1436/1 Betreff: Rotphase Freßgass'/Opernplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wartezeit für den die Neue Mainzer Straße / Hochstraße querenden Fußverkehr deutlich zu verkürzen. Begründung: Die Wartezeiten an dieser stark verpesteten Straße ist deutlich zu lang und wird von vielen zu Fußgehenden nicht akzeptiert. Der nächste Stau des Autoverkehrs wartet bereits hinter der folgenden Kurve. Daher ist eine kürze Wartezeit für den Fußverkehr dem Autoverkehr auch nicht weiter abträglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6684 2020 Die Vorlage OF 1436/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1437/1 Betreff: Grenzzaun Bockenheimer Anlage durch mehr Grünpflanzen ersetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Grenzzaun in der Bockenheimer Anlage zwischen den Ortsbezirken 1 und 2 durch eine für den Fußverkehr durchlässige Bepflanzung ersetzen zu lassen. Begründung: Im 30 Jahr der Deutschen Einheit sollte ein Grenzzaun zwischen dem Ortsbezirk 1 und dem nordwestlich gelegenem Nachbarsortsbezirk 2 nicht mehr notwendig sein. Eine dichtere Bepflanzung würde die beiden Bezirke in genügender Weise - sofern dies seitens des Magistrats gewünscht ist - voneinander abschotten und damit für eine bessere Begrünung der sich erwärmenden Stadt Sorge tragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1437/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2020, OF 1393/1 Betreff: Die Ödnis bespielen: Die Platzfolge für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen öffnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die eher minder genutzten Plätze Rathenauplatz, Goetheplatz und Roßmarkt durch eine vermehrte kulturelle und künstlerische Nutzung zu beleben und zu vitalisieren. Zu diesem Zweck soll der Magistrat folgende Maßnahmen umsetzen: Die Platzfolge Rathenauplatz, Goetheplatz, Roßmarkt soll für die Dauer eines Jahres für den motorisierten Individualverkehr (Durchgangsverkehr, Parksuchverkehr) gesperrt werden und als Ort für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen genutzt werden. Hierzu soll zuvor ein Komitee eingerichtet werden, das sich aus Vertretern der Frankfurter Kunst- und Kulturszene zusammensetzt und gemeinsam ein Konzept und einen Veranstaltungsplan entwirft. Die Stadt soll prüfen, inwieweit sie mögliche Spielflächen finanziell und organisatorisch unterstützen kann. In einem gewissen Rahmen soll auch zusätzliche Gastronomie ermöglicht werden. Auf der Platzfolge sollen breite Radwege angelegt werden, damit die Radfahrenden von der Goethestraße (Fahrradstraße) und der Kaiserstraße zur Katharinenpforte (Fahrradstraße) gelangen. Drei Monate vor dem Ende des Experiments soll über die Dauer der Fortsetzung entschieden werden. Die Bespielung soll andere Veranstaltungen, wie beispielsweise politische Demonstrationen, nicht ausschließen. Begründung: Der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Martin Daum, äußerte im Rahmen einer Diskussion zum Mainkai im Haus am Dom mit dem Titel "Wie geht es weiter mit dem Mainkai?" am 24.08.2020 seine Unzufriedenheit mit der Bespielung der Plätze in der Innenstadt. Die CDU sei für Experimente zu haben. Unter anderem müsse die Ödnis auf Rathenauplatz und Roßmarkt besser bespielt werden. Diese gute Idee sollte aufgegriffen und mit Leben gefüllt werden. Die Platzfolge hat eine in Corona-Zeiten attraktive Größe, um dort unter freiem Himmel, in Zelten oder provisorischen Gebäuden, Veranstaltungen aller Art durchzuführen. Dieser Raum soll für die Menschen in Frankfurt genutzt werden. Künstlern soll hiermit eine Einnahmequelle ermöglicht werden. Immer wieder war aus künstlerischen und kulturellen Kreisen die Kritik zu hören, dass der gesperrte Mainkai nicht ausreichend kulturell und künstlerisch genutzt wurde. Die Platzfolge bietet dafür eine sinnvolle Fläche. Um die Geräuschkulisse erträglich zu gestalten, ist jedoch der motorisierte Fahrzeugverkehr zu minimieren. Es soll nur noch Lieferverkehr und Anwohnerverkehr zugelassen werden. Die Platzfolge wird für den Durchgangsverkehr und den Parksuchverkehr nicht benötigt. Es bestehen dort keine öffentlichen Parkgaragen. Das Parkhaus Hauptwache kann von der Berliner Straße auseffektiver angefahren werden, als aus Richtung Roßmarkt und Katharinenpforte. Lediglich ein äußerst geringer Anwohnerverkehr und der Lieferverkehr müssten auf einem Teil der bestehenden Straßen zugelassen werden. Eine Sperrung hätte dazu positive Effekte für die Querung von Fußgängern. Es würden konkret der Übergang "Fressgass"/Rathenauplatz bzw. Goetheplatz / Goethestraße als auch die allgemeinen Querungsmöglichkeiten von den Plätzen zu den umliegenden Straßen und Geschäften erheblich verbessert werden. Veranstalter brauchen Planungssicherheit. Daher soll bereits drei Monate vor dem Ende des Experiments über die Fortsetzung entschieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 15 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über den zweiten Absatz des Antragstenors der Vorlage OF 1393/1 getrennt abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6526 2020 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1393/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 FDP (= Ablehnung); U.B. (= Enthaltung) zu 2. erster und dritter bis sechster Absatz: SPD, CDU, GRÜNE, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung) zweiter Absatz: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 1352/1 Betreff: Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, analog zu den Sperrungen der vergangenen Jahre zur Adventszeit - die Biebergasse ganzjährig in einen Bereich für zu Fußgehende umzuwandeln und den Durchgangsverkehr dort heraus zu nehmen. Die Maßnahme soll ein Konzept begleiten, in dem die Lage von Pollern und anderer Objekte sowie eine Optimierung des Fahrbahnbelags und der Trassenführung festgeschrieben werden. Der Kiosk soll erhalten bleiben. Weiterhin soll in dem Konzept dargestellt werden, wie die Biebergasse optisch ansprechend gestaltet und damit die Aufenthaltsqualität maßgeblich erhöht werden kann. Lieferverkehr soll - analog zur Praxis für den Börsenplatz - bis 11 Uhr möglich sein, sodass sich für den Anlieferverkehr keine Veränderungen ergeben würden. Begründung: Der Durchgangsverkehr durch die Biebergasse (Einbahnstraße) behindert den Fußgängerverkehr zwischen Hauptwache und Rathenauplatz erheblich. Ein zusätzlicher großzügiger Flanierbereich wäre ein weiterer logischer Schritt zu einer verkehrsberuhigteren Innenstadt. Die Umsetzung hätte - analog zu den Sperrungen in der Adventszeit - keine negativen Auswirkungen auf den Autoverkehr. Die Biebergasse weist keinen bewussten Verkehr mehr auf. Vielmehr führen Navigationsgeräte von Ortsunkundigen den Verkehr immer wieder durch die Biebergasse. Eine bewusste Sperrung würde dazu führen, dass dieser (ungewollte) Verkehr dort nicht mehr durchfährt. Für den Taxiverkehr soll auf das Konzept aus der Adventszeit zurückgegriffen werden, dessen Standorte gemäß den Daten der städtischen Website www.mainziel.de bereits ganzjährig die originären Standorte sind (Große Eschenheimer Straße 8 (5 Halteplätze), Börsenstraße 1 (10 Halteplätze)). Von daher wäre formell für den Taxiverkehr gar keine Änderung vorzunehmen. Für einen florierenden Einzelhandel ist eine attraktive und fußgängerfreundliche Innenstadt eine wichtige Voraussetzung. Ein wichtiger Faktor ist dabei, dass sich Fußgehende nicht vor anderen Verkehrsteilnehmern fürchten müssen. In der Adventszeit hat die Öffnung trotz erheblicher Passantenfrequenz keine negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel und die Gastronomie gehabt, sondern hat die Attraktivität der Innenstadt erheblich gesteigert und damit einen hohen Umsatz begünstigt. Die Besucherzahl ist in der Adventszeit besonders hoch. Der Verkehr hat auch in dieser verkehrsreichen Zeit ohne die Befahrung der Biebergasse funktioniert. Die Biebergasse wird für den Verkehr also selbst in verkehrsreichen Zeiten nicht benötigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6324 2020 Die Vorlage OF 1352/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 489/7 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen, ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: Den Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in Verlängerung der Straße "In der Au" (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg zu verbreitern durch Verringerung des westlich gelegenen Grundstückes), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstr. und Am Industriehof); nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umzuwandeln; zudem sollen Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürger*innen, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstler*innen angewandt werden, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeiten, sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürger*innen die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung für fahrradfreundliche Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass Anwohner*innen nach wie vor nur wenige Einschränkungen haben, wenn sie diese Straßen benutzen müssen. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 489/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6292 2020 Die Vorlage OF 489/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Worte "nach Möglichkeit umzusetzen" durch die Worte "zu berichten" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen Frau Lämmer (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2020, OF 1251/1 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: • Untermainbrücke • Neue Mainzer Straße • Hochstraße • Bleichstraße • Seilerstraße • Lange Straße • Ignatz-Bubis-Brücke • Flößerbrücke • Obermainanlage • Friedberger Anlagen • Eschenheimer Anlage • Bockenheimer Anlage • Taunusanlage • Gallusanlage • Untermainanlage Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirats 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späterem Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens 2 Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenringring ist immens und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigem Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 556 2020 Die Vorlage OF 1251/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1023/2 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten- Nutzen- Analyse der Varianten des U-Bahn- Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim als zusätzlich Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campus-Meilen Linie) und der Buslinie 64 ( Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelin- allee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 533 2020 Die Vorlage OF 1023/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2019, OF 1161/1 Betreff: Innenstadtverkehr: Unnötiges Cruisen und Rasen in der Innenstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Immer wieder kommt es zu den Haupteinkaufszeiten vor, dass übermotorisierte Fahrzeuge an Ampeln in der Innenstadt - beispielsweise an den Fußgängerampeln auf der Neuen Mainzer Straße / Hochstraße auf Höhe des Opernplatzes / Fressgass oder an den Fußgängerampeln am Goetheplatz / Rathenauplatz - übermäßig stark beschleunigen und nach außenstehender Beurteilung die objektiv zulässige Geschwindigkeit in der belebten Innenstadt stark überschreiten und rücksichtslos erheblichen Lärm verursachen. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Hessische Landespolizei um Kontrollen zu unnötigem Cruisen und Rasen auch in den Haupteinkaufszeiten zu bitten und dazu die Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART) einsetzen zu lassen. Begründung: An den Fußgängerampeln halten sich bei Rot zu den Haupteinkaufszeiten regelmäßig sehr viele Passanten auf. Um so mehr müssen Autofahrerinnen und Autofahrer Rücksicht nehmen, sich an die Verkehrsregeln halten und ihre Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen. "Kavalierstarts" und lautstarkes Beschleunigen in der Nähe von umstehenden Passanten sind nicht nur eine Belästigung sondern eine unverantwortliche Gefährdung und müssen unterbunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5576 2020 Die Vorlage OF 1161/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2019, OF 1169/1 Betreff: Radbügel Hochstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Sperrflächen - Hochstraße 43 und 45 - Hochstraße 39 und 35-37 Radbügel zum Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist nur ungenügend mit Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern versorgt. Auf den genannten Sperrflächen wird Sicht behindernd - und damit gefährdend - illegal geparkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5581 2020 Die Vorlage OF 1169/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Die PARTEI gegen 1 SPD, CDU, BFF und U.B. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 962/2 Betreff: Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das folgende für die städtebauliche und historische Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtige Gebäude in die Denkmalliste des Landes Hessen eingetragen werden: Gr. Seestr. 53 1858·1862: Heinr. Müller; 1882.85: Gg. Müller, Uhrmacher. 1904: Geschwister Müller; 1927·1935: F. M. Wiesbaden, Landesbankbeamter Gr. Seestr. 55 Erb. 1849; 1858·1862: Joh. Ph. Leppert, Stadtkämmerer (= Polizeibureau 1863, 1. Feb.); 1882: Christ. Gümpel, Kutscher; 1904: M. Gümpel, Privat. (Wiesbaden); 1927 . 1935: A. Mayer, Automobil-Vermietung Gr. Seestr. 57 Erb. etwa 1847: Anton Derlam?, dann Ph. Fried. Hedderich, 1862 an Stadtkämmerer Schäfer, †1884, sein Schwiegersohn Adam Schneider, Lehrer, 1904: J. Emmerich, Bürstenmacher; 1927·1935: O. Jung (St. Wendel) Landgr. Str 16 Erbaut um 1845; J. Hch. Hett u. Frau, auch noch 1862; 1882·1885: Major a. D. Duncker. 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927·1935: Reisinger Erben. Landgr. Str 18 Erbaut 1840; 1854: Johann Schulheiß, Schlosser aus Gelnhausen; 1882: Schultheiß Erben; 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927: dessen Erben; 1935: Bocken-heimer Volksbank Landgr. Str 24 Erb. wie [317]; 1848: Kaspar Knorr aus Munzingen (Württemb.), der Justina Cleb heiratete 1882·1885; 1904: Peter Knorr; 1927: Frau Knorr Wwe + Erben; 1935: F. Knorr, Ldgr. Str. 26 Erbaut 1848; Konrad Reibeling 1862; 1882·1904: M. R. Privatiere; 1927·1935: G. Menz, Eisenb.-Sekret. a. D. Ldgr. Str. 28 Erbaut 1849; Gg. Wetzel + Frau u. Tochter 1862; 1882: Salomon Müller; 1904·1927: Adolf Gutenstein, Viehhandlung; 1935: Dr. F. Gutenstein, Rechtsanwalt u. M. Gutenstein, Kaufmann. Leipz. Str. 79 Erbaut etwa 1810. Margaretha Buchenauer (Mündel) besitzt von 1821-1834 ihre 35 Rth; 1862 ist Franz Spahn Besitzer. 1872·1882: Peter Schmitz (∞ mit einer geb. Spahn). 1885: Letztere; 1904·1927: Heinr. Schmitz, ihr Sohn †1932; 1935: Emil Goll, sein Schwager †1939. Leipz. Str. 59 Erbaut 1827. Eigentümer Gg. Bender 1842, der 1857 eine Wirtschaft anlegte "Adler", die J. Feix führte (1868 noch). Gg. Bender verkaufte Haus 16 Rth, Garten 1 V. u. 29 Rth Wirtsgarten 1 V. 21 Rth. u. Kegelbahn 8,8 Rth, also nahezu 1 Morgen am 15. Mai 1872 an Fr. Klenk. 1882·1885 waren Gebrüder Philippi Besitzer (seit 30. Okt. 1872), die eine Klavierfabrik darin betrieben. Diese erwarb F. Schaaf (1904); die in die "Baldur"-Pianofortefabrik A.G. überging (1927); 1935 ist Eigentümerin die Deutsch-Schweitzerische Verwaltungsbank Leipz. Str. 57 1862 noch Bauplatz des Georg Bender, der in den 70er Jahren ein Haus errichten ließ. 1872·1882: G. Bender, Steinbruchbesitzer; 1885: derselbe (Rentner). 1904: Peter Bender, Privatmann, früher Kaufmann 1927 (Nr. 57) K. Hentschel, Straßenbau; ebenso 1935 Leipz. Str. 39 Erbaut um 1830; erstbekannter Besitzer Phil. Ferdinand Hedderich; 1862 Karl Hofmanns Erben, modo 1871 Phil. Ferd. Hedderich Wb. 1872; 1882·1883 Hahn (Fft.) 1904 B. Hahn, Privatiere; 1927 3 Geschwister Bock, Privatieren. 1935 dieselben 3 Frl. Leipziger Str. 35 Erbaut etwa 1824 von Rein & Bender, kam 1828 24. Mai an J. Christoph Wilke (für 4200 fl), der eine Wirtschaft anfing. Er starb 1869, 71 jährig. Sein ganzer Grundbesitz betrug 1831-1834 2 Viertel 5 Ruthen. Nachfolger im Besitz waren 1872: Rößel, Bautechniker; A. Filsinger?, 1882·1885 Gebr. Schmidt, Kolonial-u. Farbwarenhandlung; 1904·1927 J. Gies; 1935 s. Erben. Leipz. Str. 33 Erbaut etwa 1824 durch Peter Rein u. Dav. Bender, es kam schon früh an Spenglermeister Christian Schwenk, der 1872 (82 jährig) starb; es folgte im Besitz: 1882 Julius Müller, Cigarrenhändler; 1885 Jakob Berlyn, Landesproduktenhändler; 1904-1935 R. Schwab, Photograph. Leipz. Str. 31 Erbaut 1826 durch Rein & Bender. Die Bäckerei darin betrieb 1853 Joh. Matth. Edelmann bis 1880, seine Wwe bis 1896; dann erwarb sie Georg Bopp; von diesem kam sie 1908 an Alexander Stößel, der 1926 9/5 starb. Jetzige Eigentümer Stößel Erben (Frau Kathinka geb. Schudt u. Tochter Gertraude Leipz. Str. 22 Erbaut 1835; der Bauplatz gehörte 1825: Philipp Passavant; 1826: Uhrmacher Bingenheimer u. Chirurg Gottfried Bender; das neue Haus dann Eduard Engelhard; 1862·1871 dem Uhrmacher und Stadtrat Christian Friedr. Heinrich Mäcker; 1882 Jakob Pütz, Kontroleur; 1885 wieder Mäcker (wohl Nachkomme des Obigen); 1904 Photograph Carl Abel (†__); dann dessen Sohn; 1927 C. Bender, Bäcker; ebenso 1935 Leipz. Str. 24 Erbaut etwa 1823; erst genannt Herr von Baumbach; dann Meurer, Messer, dem 26. Okt. 1825 das Anwesen versteigert wurde; 30.3.1831: Stadtschreiber W. Knöll an den resigierten{?} Gg. Friedr. Barth von Wiesenbronn (Bayern). 2 Hypothek hat Peter Forell der es wohl gebaut hatte. (Neben Forell u. Hch. Fröhlich); vor und nach 1862 Gg. Matth. Zinnecker (1871); dessen Wwe 1882 u. 1885. 1904 F. A. Schauber, Privatmann; 1927·1935: C. Bender, Bäckermeister; 1940: Geishecker, Bäckermstr.? Leipz. Str. 26 Erbaut etwa 1838; der Bauplatz gehörte 1830 Hch. Fröhlich; es folgte Friedr. August Friedrich; 1848 hatte J. P. L. See den Verlag des "Bürgerblatt für Bockenheim" hier; vor und nach 1862: Franz Zimmermann Wwe (1871); 1882·1885 Konditor Karl Ludwig Paulizky; 1904: Philipp Bender, Privatier; 1927 A. Goldberg, Kaffeehaus, 1935 dessen Sohn C. Bender, Bäcker-meister Leipz. Str. 32 Erbaut 1822 durch Simon Heußler, kommt gleich an Schneider Fröhlich; 1827 erwarben die Gebr. Heß [181] u. [180]; hier wohnt Abraham Herz Heß u. besitzt es noch 1862·1871 u. 1882 (jetzt Privatier) den Pferdehandel treibt 1882 Meyer Heß; 1885: Meyer Heß; 1904 Sohn Strauß; 1927·1935 Ludwig Strauß, Kaufmann. Leipz. Str. 34 Siehe auch Nr. [181]; hier wohnt Joseph Herz Heß, auch 1862·1871 noch; 1882 Abraham Heß und Hermann Heß; 1885 Abraham Heß u. Hermann Heß' Wwe; 1927·1935: Heß Erben. Leipz. Str. 36 Die für die Industriel Entwicklung von Bockenheim wichtigen Fabrikgebäude im Hinterhof der Leipziger Strasse 36 sollen unter Denkmalschutz gestellt werden Der Neubau wurde wahrscheinlich im Jahr 1904 erstellt; 1927 Veifa-Werke A.G.; 1935 Siemens-Reiniger Werke Bei den Fabrikgebäuden handelt es sich um einer der Letzten erhaltenen Fabrikgebäude im Kern Bockenheims Leipz. Str. 72(Ecke Juliusstr.) Erbaut etwa 1848; der schräg auf die Straße stoßende Bauplatz gehörte Albrecht Bollbach. 1872 bekam er vom Präfekten Freiherr v.d. Tann die Zusicherung der Unterstützung betr. später notwendig werdende Konsolitation; das Haus gehörte zuerst David Bender; 1858·1862 Seligmann Kahn. 1865 erwarb es Jean Frischmann aus Ginnheim, der einen Holzhandel hierin u. gegenüber (Bauplatz K. L. Barthel S. 180) bis etwa ___ betrieb. Seit 1926? Karl Weil, Uhrmacher. 1904: Petri, Uhrmacher Grempstr. 26 Nr. [166], erbaut 1818/19. Besitzer war Heinrich Noé bis nach 1840; seine Witwe Maria, geb. Schuld hatte Barbier Kaspar Schmidt geheiratet (†1851); sie starb 17. Febr. 1865; die Erben verkauften das Haus 1. Dez. 1869 an Levi Höxter, Fruchthändler aus Zmesten. Seine Erben verkauften es an R. Roth, Stanzmesserfabrikant (1923, 1927, 1935). Grempstr. 24 Sie wurde erbaut 1799, vielleicht durch Krämer Anton Stötzer; 1812 ist sie sicher in seinem Besitz*. Seine Tochter Auguste heiratete Ökonom Franz Jakob Huppert, dessen Wirtschaft "Zur Walhalla" seit 1824 besteht u. während der Arbeiterbewegung von 1848 viel genannt wird. Er stirbt 1862, 20. Mai. An Ackerland besaß er 241/4 Mg. Es folgt ihm Peter Schulz. Nach 1870 verkauft dessen Witwe die gesamte Liegenschaft (Wohnhaus 1 V. 18,5 Rth, Hof u. Garten 11/4 V. 16,88 Rth) an Carl Theodor Heygen bis 1914. Dessen Wwe vergantet die Wirtschaft an Meyer, Löbig 1894, Renz, dann erfolgt der Abbruch. Neubau Grempstr. 24a: H. Platt, 1935 : Platt Erben. Grempstr. 24: Dr. Reichmann (Bozen) 19__. 1935: Th. Hense. Grempstr.20 u. 22. Der andere Schönhofsacker von 1 Viertel 1 Rth u. 6 Quadratfuß wurde 1784 an Zimmermann Asmus Reges verkauft, der dann eine Hofreite anlegte, die er wohl gleich an Johannes Schappel II. am 1. Juli 1808 an Chirurgus Ludwig Blum (Haus, Hofraum, Stall, Garten) für 2350 fl verkauft hatte, aber 2. März 1809 für 1605 fl wieder zurück kaufen mußte. Nachfolgerin wird die Witwe des Lehrers Andreas Müller (†1808) im selben Jahre für 1605 fl. 1835 ist die Liegenschaft bei Hartmann Müller (Bürger seit 1826), der 1847 schon tot ist. Nach dem Tode seiner Witwe 1854 kommt ein Teilungsvertrag zustande. Das Haus kommt an Zacharias Müller, dann (1864) an Peter Schwager. Es erfolgt der Umbau der Scheuer zu einem Wohnhaus; (das alte Haus wird abgebrochen.) es wird Eckhaus der etwa 1885 angefangenen Karlstraße, die 1897 den Namen Werderstraße bekam. Eigentümer seit 1866: Heinrich Schwager; seine Witwe starb 1937; jetzt Hch. Schwager Erben, denen auch der 1900 errichtete Neubau gehört. Grempstr. 15 kam um 1842·1845 in Andreas Weil's Besitz, 1857·1862· 1882: dessen Wwe, 1885·1904: Philipp Auth (†1906); 1927: Heinr. Auth; 1931: Auth Erben Grempstr. 17 Der Bauplatz, ein Garten, gehörte 1767 Johann Bender. Gebaut wurden beide Häuser etwa 1790 und gehörten 1828 dem Zimmermann Simon Heußler*,✴1835. 1839 Heußlers Erben, 1841-1856 gehörte [1091/2] dem Wundarzt Ignaz Ries; 1862 Hch. Adolf Sünder, 1882/85 dessen Erben. 1904 aber schon dem Besitzer von [109]: Philipp Auth, Zimmermeister; 1927: Heinrich Auth; 1935: E. Bender, Baugeschäft (Hauptgüterbahnhof). *Simon Heußler erwarb 15. Apr. 1828 von Friedr. Harth [99] 161/4 Rth von dessen Garten. S. Seite 166. Grempstr. 19 Erbaut 1736, wie am Torposten zu sehen ist, siehe auch Plan S. 53. Die Liegenschaft war 3 Viertel 4 Rth groß und gehörte bis 1783 Peter Christian Bügler. Von 3 Brüdern (Söhne) (Nikolaus, Zehntendeputierter 1824, Konrad (Soldat) 1804 u. Hieronymus) war wohl Hieronymus 1770, der 1792 schon tot ist, da seine Wwe für 1 Mg. Wiesen Maulwurfgeld bezahlt, der weitere Besitzer, da seine Tochter Mar. Helene 1798 den Jakob Philipp Reges (Sohn des Asmus R.) heiratet, der der folgende Besitzer wird. 1844 gehen ab 2 mal 35 Ruthen an Adam Görbert, der 1862 noch lebt. Vor 1873 war Georg Ezechiel Besier mit 29 Rth Hofraum und 24, 6 Rth Garten eingetragen. Am 3. Sept. 1873 wurde Fuhrunternehmer Jakob Schudt Eigentümer; nach seinem Tode (1887) die Wwe Katharina, dann sein Sohn Heinrich Schudt bis 1933†. Die Witwe desselben führt das Speditionsgeschäft (Toni Schudt geb. Heuralte Hofreite, 1480 schon erwähnt im Weißfrauen-Hauptbuch: "ist ein Born in dem Hof bei der Stiegel, gibt Sinthrums Henn 10ß Zinß; später: Cles Anthen - Henns Sohn." [Siehe Plan S. 53]. Später ist die Brauerei "zum Löwen", am Schlag gelegen, darin, "beim Löwenbrunnen", auch "Weißer Löwe" und "Herberge zum Löwen" genannt. Ob Jakob Schleicher, Bierbrauer, schon darin 1596 gewohnt hat? Erst Niklas Gruy ist sicher Inhaber 1603·1606; ebenso 1638 Paul Appel bis 1661. 1699 erscheint der "Weiße Löwe" mit Joh. Heinrich Berlitz für kurze Zeit, 1705 - 1711 ist Joh. David Emrich Bierbrauer darin, dann 1716,1717 Konr. Menger, dann mit Nikolaus Verlohrn, 1738 seine Witwe. (oder Konrad Storck) Die Brauerei scheint dann eingegangen zu sein, da Johann Bernhard Bender 1732 die halbe Liegenschaft (1 Viertel 182⁄3 Rth groß) "Haus mit Brauhaus" für 380 fl an die lutherische Gemeinde dahier zu einem Bet- und Schulhaus verkauft. Dieses hat heute noch im Dachgebälk einige Reste vom ehemaligen Glockenturm. Es wird am 25. November 1789 an Abraham Baer (auch Abraham Koppel genannt) für 1850 fl weitergegeben, als die Gemeinde das franz.-reformierte Kirchlein in der Rödelheimer Straße erwarben. Dessen Kinder teilen die bereits ___ ganz erworbene Hofreite. 1825·1828 hat Joseph Baer [41] behalten. Daniel Lazarus Baer gibt an seinen Bruder Salomon Lazarus B. von [411/2] 31,11 Rth ab, d. i. 1/2 von einem einstöckigen Vorderhaus, Hinterhaus, Hof, Seitenbau und Garten für 1250 fl. In [41] wohnt 1856 schon Johannes Weil. 1862 und später; 1882/85: Weils Erben: Katharina Bachmann geb. Weil †1904, da es Küfer August Naumann erkauft. 1935: P. Naumann, Wwe. ygen) weiter. Grempstr. 21 Ehe diese Liegenschaft an Abraham Baer (s.o.) kam, besaß sie 1789·1794 der Wagner Joh. Schöffer (Schäfer), wie der jetzt erst verschwundene Grenzstein I.S. 1789 bewies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger wies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger. [140] und [42] waren 1684 noch Zierholds Garten (Weißfrauengut). Luitgar (Lutgerus) Horn, der 1724 hier im Dorf einzog, hatte 1738 schon das Haus [42] in Besitz; 1746 seine Witwe. Am 7. Februar 1746 gaben Horns Kinder (Görg Koch und Frau geb. Horn) die Liegenschaft an Anna Horn für 623 fl; 1749 verkaufte diese dieselbe an Gnädige Herrschaft zu einem Försterhaus (An Förstern bzw. Forsthäusern wurden genannt Hennig 1747, Zorbach 1761·1763, Lentulus 1802, 1825 schon in Bergen) Das Haus kam dann in Privathände: 1825 Peter Rein; 1835 F. W. Lindheimer Wwe; 1849 Peter Rein wieder, der die Liegenschaft "zum Adler" an Wirt Georg Bender verkaufte; dieser sie - 1 Viertel 26 Rth haltend - weiter an Peter Schulz am 28. Januar 1857; (1862·1864; † vor 1876) 1882/85 seine Witwe; 1904: M. Meyer, Metzgermstr. Börsenplatz 5; K. L. Buchwald 1927·1940. Grempstraße 25 Das Haus [140] ist der Nummer nach etwa 1810 erbaut vielleicht durch Jakob Rein (Zunftmeister.); kam in den Besitz des Handelsmanns Burnitz (Fft), der es - 1 Viertel 182⁄3 Ruthen groß - für 3800 fl im Jahre 1825 an Schreinermeister Philipp Ettling weitergibt. 1857 ist Hermann Eppstein Eigentümer, der es 1861 (Hofraum, Stall u. Garten) an Spezereihändler Ferdinand Röbig weiter verkauft. 1882/85: derselbe noch in Besitz; 1904: sein Schwiegersohn Ludwig Bender, Weißbindermeister. 1927: W. Bender's Wwe; 1935: W. Benders Erben. Jetzt steht an des alten Hauses Stelle ein Neubau Begründung: Bei den Gebäuden handelt es sich um die letzten städtebaulich-historisch wichtigen Gebäude aus der Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 19. Jahrhundert und früher. Diese historisch wichtigen Gebäude sollten unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da sich durch den Abriss des im Jahr 1828 erbauten Gebäudes Leipziger Straße 68 und die geplante Aufstockung des Backhauses in der Friesengasse 13 gezeigt hat, dass die bestehende städtebauliche Erhaltungs-satzung für die historisch wichtigen Gebäude keinen ausreichenden Schutz bietet. Bei der Aufzählung handelt es sich um eine Abschrift der Häuserchronik des Dorfes und der Stadt Bockenheim von Heinrich Ludwig, 1941 Das Manuskript übertragen hat Herrmann Ludwig im Jahre 2008. Zahlen und Namen, die nach dem Baualter angegeben werden, beziehen sich auf die Jahre der jeweiligen Eigentumsübergänge und die Namen der neuen Eigentümer. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 962/2 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an den Magistrat beschlossen werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 962/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 1 GRÜNE nimmt nicht an der Abstimmung teil
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2019, OF 933/2 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsmessung im Reuterweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Reuterweg im Abschnitt zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenbergerstr. mobile Geschwindigkeitsmessungen des Autoverkehrs durchzuführen, um insbesondere die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben in den Nacht- und Tagesrandzeiten zu überwachen. Begründung: Hinweis von Bewohnern auf zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zum Verdacht auf "illegale Autorennen". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5334 2019 Die Vorlage OF 933/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 903/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können. 2. Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1424 2019 Die Vorlage OF 903/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE Ziffer 2.: 2 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.08.2019, OA 444 entstanden aus Vorlage: OF 1005/1 vom 15.07.2019 Betreff: Umgestaltung Goethestraße Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.10.2020 und 12.11.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Goethestraße wie folgt umzugestalten: 1. Ersetzen des bisherigen Pflasters auf der Fahrbahn durch hellen Asphalt ; 2. Umgestaltung der Parkplätze zu Flächen für den Fußgängerverkehr und Aufstellung von Bänken und anderen Verweilmöglichkeiten (mit Ausnahme einiger weniger Parkflächen für den Lieferverkehr); 3. Beschränkung des Kfz-Verkehrs auf Lieferverkehr (Entfernung des bestehenden Zusatzhinweises "Kraftfahrzeuge frei" in der Fahrradstraße). Begründung: Dem Ortsbeirat wurden im Mai vom Amt für Straßenbau und Erschließung mehrere Optionen präsentiert, wie die Goethestraße umgestaltet werden kann. Dabei ging es hauptsächlich um die Frage der Farbe des zu verwendenden Asphalts. Die anstehende Sanierung der Goethestraße sollte jedoch nicht nur dazu genutzt werden, den Asphalt der Straße zu erneuern, sondern darüber hinausgehend dazu genutzt werden, die Straße weitergehend an die Bedürfnisse der Geschäfte vor Ort sowie der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer anzupassen. Das vorhandene Pflaster ist sowohl für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer als auch die Anliegerinnen und Anlieger unpraktisch: Es ist laut und insbesondere für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer unangenehm zu nutzen - dies wiegt umso schwerer, da die Goethestraße eine ausgewiesene Fahrradstraße ist. Eine durchgehende Asphaltdecke würde beide Probleme mindern. Heller Asphalt hätte zusätzlich einen positiven Effekt auf das Innenstadtklima, da er die Sonneinstrahlung besser reflektiert und weniger Hitze speichert. Eine Umwandlung der Goethestraße in eine "echte" Fahrradstraße ohne Durchgangs- und Parksuchverkehr würde darüber hinaus sowohl den anliegenden Geschäften als auch den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Mehrwert bieten. Durch mehrere Studien ist nachgewiesen, dass eine Reduktion von Autoverkehr den Umsatz in den anliegenden Geschäften steigert und nicht etwa reduziert. Die Schaffung von Verweilmöglichkeiten in der Straße würde diesen Effekt sogar noch steigern. Gleichzeitig bedeutet diese Umwandlung einen deutlichen Gewinn an Verkehrssicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer der Fahrradstraße, die derzeit in der Goethestraße häufig durch abrupt bremsende Fahrzeuge (Parksuchverkehr) als auch durch Gegenverkehr behindert und gefährdet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.01.2021, B 14 Bericht des Magistrats vom 10.01.2022, B 1 Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 258 Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 442 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 226 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 22 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 255 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 67 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 86 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 444 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OA 444 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 444 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass für die Goethestraße ein hochwertiger und optisch ansprechender Fahrbahnbelag zu wählen ist. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 444 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass für die Goethestraße ein hochwertiger und optisch ansprechender Fahrbahnbelag zu wählen ist. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 444 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 444 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5505, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5616, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6048, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 § 6596, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 § 6787, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.12.2020
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2019, OF 1005/1 Betreff: Umgestaltung Goethestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Goethestraße wie folgt umzugestalten: 1. Ersetzen des bisherigen Kopfsteinpflasters auf der Fahrbahn durch hellen Asphalt mit eingearbeitetem Goldstaub; 2. Umgestaltung der Parkplätze zu Flächen für den Fußgängerverkehr und Aufstellung von Bänken und anderen Verweilmöglichkeiten (mit Ausnahme einiger weniger Parkflächen für den Lieferverkehr); 3. Beschränkung des KFZ-Verkehrs auf Lieferverkehr (Entfernung des bestehenden Zusatzhinweises "KFZ frei" in der Fahrradstraße). Begründung: Dem Ortsbeirat wurden im Mai vom Amt für Straßenbau und Erschließung mehrere Optionen präsentiert, wie die Goethestraße umgestaltet werden könne. Dabei ging es hauptsächlich um die Frage der Farbe des zu verwendenden Asphalts. Die anstehende Sanierung der Goethestraße sollte jedoch nicht nur dazu genutzt werden, den Asphalt der Straße zu erneuern, sondern darüber hinaus gehend dazu genutzt werden, die Straße weiter gehend an die Bedürfnisse der Geschäfte vor Ort sowie der Verkehrsteilnehmer*innen anzupassen. Das vorhandene Kopfsteinpflaster ist sowohl für die Verkehrsteilnehmer*innen als auch die Anlieger*innen unpraktisch: Es ist laut und insbesondere für Fahrradfahrer*innen unangenehm zu nutzen - dies wiegt umso schwerer, da die Goethestraße eine ausgewiesene Fahrradstraße ist. Eine durchgehende Alphaltdecke würde beide Probleme mindern. Heller Asphalt hätte zusätzlich einen positiven Aspekt auf das Innenstadtklima, da er die Sonneinstrahlung besser reflektiert und weniger Hitze speichert. Um den Straßenbelag an das Preisniveau der Geschäfte in der Goethestraße anzupassen, ist die Einarbeitung von Goldstaub angebracht, wenn nicht gar zwingend geboten. Eine Umwandlung der Goethestraße in eine "echte" Fahrradstraße ohne Durchgangs- und Parksuchverkehr würde darüber hinaus sowohl den anliegenden Geschäften als auch den Fahrradfahrer*innen Mehrwert bieten: Durch mehrere Studien ist nachgewiesen, dass eine Reduktion von Autoverkehr den Umsatz in den anliegenden Geschäften steigert und nicht etwa reduziert. Die Schaffung von Verweilmöglichkeiten in der Straße würde diesen Effekt sogar noch steigern. Gleichzeitig bedeutete diese Umwandlung einen deutlichen Gewinn an Verkehrssicherheit für die Nutzer*innen der Fahrradstraße, die derzeit in der Goethestraße häufig durch abrupt bremsende Fahrzeuge (Parksuchverkehr) als auch durch Gegenverkehr behindert und gefährdet werden. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 21 1. Die GRÜNEN stellen den Änderungsantrag, unter Ziffer 1. des Antragstenors die Worte "mit eingearbeitetem Goldstaub" ersatzlos zu streichen. 2. ÖkoLinX-ARL stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 1005/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 444 2019 1. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN wird zugestimmt. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird zugestimmt 3. Die Vorlage OF 1005/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL. und U.B. gegen Die PARTEI (= Ablehnung) zu 2. 2 SPD, CDU, LINKE., 1 FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 2 SPD, GRÜNE, 1 FDP, BFF und 1 U.B. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 U.B. zu 3. Ziffer 1.: 3 SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: 3 SPD, 1 CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD und 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2019, OF 921/1 Betreff: Lichtsignalanlage in der Neuen Mainzer Straße umwandeln Der Magistrat wird aufgefordert, die temporär wegen Bauarbeiten eingerichtete Lichtsignalanlage in der Neuen Mainzer Straße auf der Höhe der Kreuzung Neue Rothofstraße auf eine Fußgängersignalanlage mit einer Anforderung zur Signalschaltung umzustellen. Begründung: Wegen Bauarbeiten wurde an der oben genannten Stelle eine Lichtsignalanlage eingerichtet, die nur der Straßenquerung für Fußgänger dient. Diese Anlage schaltet automatisch in kurzen Zeitintervallen. Es kommt zu erheblichem Rückstau im gesamten Bereich der Neuen Mainzer Straße, der Junghofstaße und der Neuen Rothofstraße. Insbesondere im abendlichen Berufsverkehr verursacht es Verkehrschaos, da einige Autos mitten auf der Kreuzung Neue Mainzer Straße/Junghofstraße stehen bleiben müssen. Durch die Umstellung der besagten Lichtsignalanlage auf eine "Bedarfsampel" können unnötige Emissionen vermieden und der Verkehrsfluss wiederhergestellt werden. Da diese Stelle recht wenig von Fußgängern frequentiert wird, reicht eine Signalanlage mit Anforderung vollkommen aus. Quelle: Google Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 3 Vorgang: OM 826/16 OBR 2; ST 106/17; OM 3586/18 OBR 2; ST 2248/18 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Unter Bezugnahme auf die ST106 (13.01.2017) und ST 2248 (03.12.2018) wird der Magistrat gebeten, den Kreuzungsbereich Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz derart zu gestalten, dass das Abbiegen im Kreuzungsbereich und das Queren des Opernplatzes sicherer wird. Hier werden insbesondere zwei Maßnahmen vorgeschlagen. 1. Für den Radverkehr von der Taunusanlage kommend wird auf der Fahrbahn eine separate Spur zum links Abbiegen in die Bockenheimer Landstraße mit eigener Lichtsignalanlage eingerichtet. Hierfür wird das Vorbild der Kurt-Schumacher-Straße Richtung Main am Abzweig Börneplatz/Rechneigrabenstraße vorgeschlagen. 2. Zur Querung des Opernplatzes wird die bestehende durchgehende Verkehrsführung der Radfahrer*innen von der Bockenheimer Landstraße kommend über den Opernplatz in die Goethestraße und umgekehrt durch einen farbig markierten Radwegbereich eindeutig gekennzeichnet. Begründung: 1. Die ST 2248 nimmt Stellung zum Rechtsabbiegen von der Bockenheimer Landstraße in die Taunusanlage (zu 1.) und stellt hier eine Verbesserung in Aussicht. Unangesprochen bleibt bisher die Situation in die Gegenrichtung, von der Taunusstraße links in die Bockenheimer Landstraße abzubiegen. Derzeit müssen Radfahrer*innen hierfür auf der Geradeaus-Spur stehen bleiben und behindern damit nachkommenden Radverkehr oder nötigen diesen gar auf die Kraftfahrzeug-Spur. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist dies ein unhaltbarer Zustand. Entsprechend reagieren die Radfahrer*innen meist, indem sie im Bereich der vorigen Ampel auf den Opernplatz fahren, womit jedoch hier der Ampelübergang gestört und eventuell Fußgänger*innen gefährdet werden könnten. Im Stadtgebiet gibt es für solche Situationen bereits Vorbild-Lösungen, wie im Antrag genannt. Diese Lösung kommt zudem ohne Veränderung der Grünzeiten an den Lichtsignalanlagen der Kreuzung aus. 2. Auch diese Maßnahme würde die Beeinträchtigung des Fußverkehrs durch den Radverkehr verringern. Die ST 106 spricht den Radverkehr in dieser Richtung zwar an, jedoch nur im Bereich der Fahrbahn. Eine sichere Lösung für den Verkehr auf dem Opernplatz selbst steht jedoch weiterhin aus. Das derzeitige Durcheinander von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen birgt einiges Potential für Ärger und Gefährdung, insbesondere für Touristen, die die örtliche Verkehrslage auf dem Platz nicht kennen. Zwar gibt es eine dezent markierte Spur, die jedoch nur bei genauem Hinsehen erkannt und als Rad-Spur gedeutet wird und daher im wesentlichen wirkungslos ist. Ein deutlich markierter Bereich für den Radverkehr würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 751/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 335/8 Betreff: Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße Die zwischen 1971 und 1980 errichteten Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße sind im Zuge der Planungen für ein PPP-Brückensanierungskonzept 2010 eingehend auf ihren baulichen Zustand hin untersucht worden (M 46 v. 19.03.2010). Bereits damals sind die im Gebiet des Ortsbezirks 8 in Höhe der Römerstadtsiedlung befindlichen Hochbrücken (Hadrianbrücke, Brücke In der Römerstadt, Brücke Ausfahrt Nordwestzentrum) zusammen mit den anderen Brückenbauten der Hochstraße im Bereich von Ginnheim als "dringend zu erneuern" bezeichnet worden. Die Brücken erhielten Zustandsbewertungen zwischen 2,5 und 3,0. Der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. Euro vorgetragen. Im Zusammenhang mit der Brückensanierung war zudem eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie Lärmschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Straßenoberflächen vorgesehen. Das PPP-Projekt kam nicht zustande. Seitdem sind lediglich kleinere Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms getätigt worden, wann jedoch eine Sanierung der Hochstraße, die 2010 als dringlich bezeichnet wurde, ausgeführt wird, ist nicht bekannt. Im Rahmen einer Begehung mit Ortsbeiräten am 28.05.2018 haben Anwohner der Römerstadtsiedlung erneut auf die hohe Lärmbelastung hingewiesen. Zudem ergab eine nähere Inaugenscheinnahme der Schutzzäune am Straßenrand (Spritzwasserschutz), dass diese nur notdürftig, zum Teil nur mit Dachlatten und Kabelbinder, befestigt sind. Abgesehen von diesen Provisorien: Insgesamt erscheint insbesondere die Hadrianbrücke rein äußerlich sehr in die Jahre gekommen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße geplant? 2. Mit welcher Regelmäßigkeit wird der bauliche Zustand der Hochstraße kontrolliert und welche Zustandsbewertung erhalten die in der M 46 / 10 aufgelisteten Teilbauwerke Nr. 7457304 (Hadrianbrücke), 7457305 (Brücke In der Römerstadt) und 7457306 (Brücke Ausfahrt NWZ) heute? 3. Welche Verbesserungen beim Lärmschutz für die Römerstadtsiedlung strebt der Magistrat im Zuge einer geplanten Gesamtsanierung an? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die unansehnlichen Spritzwasserschutzplanen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu erneuern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2018 Die Vorlage OF 335/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2018, OF 622/1 Betreff: Radwegeverbindung von der Schillerstraße aus kommend zwischen dem Eschenheimer Turm und der Bockenheimer Anlage Der Magistrat wird aufgefordert, eine Radwegverbindung vom Bereich des Eschenheimer Turms zur Bockenheimer Anlage einrichten zu lassen. Begründung: Dieser Abschnitt wird vom Radverkehr sowohl von der Schillerstraße als auch aus der Stiftstraße kommend stark genutzt, um z. B. zur Alten Oper , Bockenheimer Landstraße usw. zu fahren. Eine ordentliche und schnelle Radwegverbindung - welche die Attraktivität der Strecke deutlich anheben würde - besteht in dem im Betreff angesprochenen Bereich aber nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3238 2018 Die Vorlage OF 622/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2018, OF 576/1 Betreff: Flächen für Mikrodepots ausweisen und in neuen Wohnquartieren einplanen Lieferverkehr reduzieren Das hohe Aufkommen an Lieferwagen/Paketzustellern verursacht in allen Stadtteilen enorme Probleme: Rad- und Gehwege, Feuerwehreinfahrten, Straßenkreuzungen sind zugestellt. Die meisten Lieferwagen fahren mit Dieselmotoren, was dazu noch die Luft mit Stickoxiden belastet. Alle Fachleute gehen davon aus, dass der Trend anhält und das Paketaufkommen auch weiter hohe Wachstumsraten aufweisen wird. Zur Lösung dieses Problems wurde auf ein Tagung zu Wirtschaftsverkehr im Holm (Haus für Logistik und Mobilität) in 2012 das Konzept der "Mikrodepots" entwickelt. 2016 starteten Pilotprojekte in Frankfurt. Inzwischen unterhält DHL in Rödelheim und UPS in der Meisengasse in der Innenstadt ein solches "Mikrodepot". Ein LKW stellt morgens den Container mit Paketen auf dem dafür vorgesehenen Standort ab. Die Kuriere holen die Ladungen mit Sackkarren oder Lastenrädern ab und verteilen sie an die Endkunden. Wie der Presse zu entnehmen ist, ist derzeit nicht geplant, weitere Mikrodepots einzurichten, da der Platz dafür fehlt. Andere Städte wie Offenbach, Nürnberg, Hamburg sind hier deutlich weiter als Frankfurt. Hier ist der Magistrat gefordert, gerade im stark verkehrs- und damit auch schadstoffbelasteten Ortsbezirk 1 alle Möglichkeiten zu nutzen, vermeidbaren Verkehr zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. in der Alt- und Innenstadt, dem Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus und Europaviertel Flächen zu suchen und auszuweisen, auf denen sog. Mikrodepots eingerichtet werden können; 2. bei der Suche nach Flächen in dicht bebauten Stadtvierteln auch Kontakt mit Parkhäusern, Tiefgaragenbetreibern, Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümern/ Verwaltern größerer Liegenschaften aufzunehmen, wenn zu deren Objekten Freiflächen gehören, die sich für die Einrichtung von Mikrodepots eignen; 3. bei der Prüfung der Verfügbarkeit von Flächen auch Parkflächen zu berücksichtigen, da sich möglicherweise durch Umwidmung von Parkplätzen in Sondernutzungsflächen eine Container-Aufstellfläche anlegen lässt; 4. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, zukünftig bei der Genehmigung von größeren Bauvorhaben Bauträger/Investoren die Auflage zu erteilen, eine Aufstellfläche für Paketdepots einzuplanen; diese Auflage könnte ähnlich gestaltet sein, wie Auflagen, die heute bereits für Bauträger in Hinblick auf Pkw- oder Fahrradstellplätze u. ä. gelten; 5. neben DHL (Rödelheim) und UPS (Meisengasse/Innenstadt) auch die anderen in Frankfurt tät igen Lieferdienste in die Maßnahmen zur Reduzierung des Lieferverkehrs durch solche ortsnahe Container-/Lasträder-Lösungen einzubeziehen, zumal diese bereits bei Start des Pilotprojekts in Frankfurt in 2016 Interesse geäußert haben. Begründung: Detaillierte Erläuterungen finden sich hier: http://www.posttip.de/pakete/artikel/mikro-depots-nachhaltige-paketzustellung/ https://www.eurotransport.de/news/mikrodepots-in-innen staedten-ups-spart-25-tonnen-co2-pro-jahr-9972262.html Lt. Bundesverband Paket- und Expresslogistik lag das Paketaufkommen 2016 bei 2,95 Mrd. und es wird mit einer Steigerung auf 3,8 Mrd. Paketen in 2020 gerechnet. Die Lieferwagen stoppen alle paar Meter, belegen oft eine Fahrspur oder Rad- und Fußwege; ihr laufender (Diesel-)Motor belastet das Stadtklima. Im März 2017 wurde in der Presse berichtet, dass DHL in Eigenregie in Rödelheim das erste Mikrodepot auf einem Parkplatz eröffnet hatte; die Stadt braucht Monate, um Standorte zu finden. Die Zusteller laden die Pakete in Boxen auf ihre Räder und verteilen sie u.a. auch in Teilen des Gallus Die Umstellung des Lieferverkehrs auf Lastenräder ist auch für die Unternehmen günstiger, da die Anschaffungskosten für Lastenräder (auch E-Bikes) niedriger sind. UPS Deutschland erklärt dazu, dass das Modell der Mikrodepots funktioniert und dauerhaft Zustellfahrzeuge eingespart. Weiterhin betont er, dass man durch das Depot in der Innenstadt pro Tag auf 3 Lieferfahrzeuge verzichten kann, womit der Tagesverbrauch um 32 Liter Diesel (rd. 85 kg Co2 pro Tag) sinkt. Den schadstoffbelasteten Innenstädtern werden also pro Jahr 25,5 Tonnen Co2 erspart. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2999 2018 Die Vorlage OF 576/1 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B.; CDU (= Enthaltung)
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2018, OF 415/3 Betreff: Wegweiser für Fahrradspuren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo zusätzliche Wegweiser für vorhandene Fahrradspuren an unübersichtlichen Kreuzungen eingerichtet werden können. Hierdurch soll Fahrradfahrern eine Hilfestellung gegeben werden, die richtige und vorgesehene Wegführung zu wählen. Eine solche Kreuzung ist z.B. jene am Eschersheimer Tor, auf der zwar viele Fahrspuren für Radfahrer markiert sind, es jedoch situativ nicht erfassbar ist, wie der Verkehrsteilnehmer z.B. von der Eschersheimer Anlage kommend in Richtung Hochstraße / Börsenstraße kommen soll. Begründung: Fahrspuren für Radfahrer sind häufig vorhanden und sehr zu begrüßen. Sie nützen jedoch wenig, wenn der Radfahrer verloren auf der Kreuzung steht, weil es ihm kurzfristig nicht möglich war, die intendierte Verkehrsführung zu durchschauen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.03.2018, OF 448/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 415/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 415/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 448/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 293/1 Betreff: Zufahrt Opernplatz/Liesel-Christ-Anlage sicherer machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zum einen Verkehrskontrollen an der Zufahrt zum Opernplatz/dem neuen Hotel Sofitel Ecke Liesel-Christ-Anlage durchzuführen. Zum anderen soll bereits auf der Abbiegespur der Bockenheimer Anlage (Höhe Hausnr. 38) zum Opernplatz ein Schild für die Maximalgeschwindigkeit 20 km/h angebracht werden. Begründung: Zahlreiche Taxifahrer/innen nutzen die Feuerwehrzufahrt zum neu gebauten Hotel Sofitel. Diese führt über die Bockenheimer Anlage zur Liesel-Christ-Anlage. Dort ist jedoch eine Fußgängerzone eingerichtet, welche lediglich von 5-11 Uhr zum Be- und Entladen genutzt werden darf und nur für Anlieger frei ist. Die Taxis fahren mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten, welche von dem Schritttempo weit entfernt sind. Dadurch sind zuletzt einige brenzlige Situationen entstanden. Auch andere Fahrzeuge fahren an dieser Stelle sehr schnell, wenn sie beispielsweise auf dem Opernplatz parken wollen. Daher soll bereits an der Abbiegespur das Tempo deutlich von 50 reduziert werden. Davon profitieren zudem die Nutzer/innen des dortigen Fußgängerüberwegs. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.05.2017, OF 351/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 293/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1763 2017 1. Die Vorlage OF 293/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 351/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 351/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, PARTEI und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 351/1 Betreff: Zufahrt Opernplatz/Liesel-Christ-Anlage sicherer machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zum einen Verkehrskontrollen an der Zufahrt zum Opernplatz/dem neuen Hotel Sofitel Ecke Liesel-Christ-Anlage durchzuführen (sh. Nr. 1 der Skizze). Zum anderen soll bereits auf der Abbiegespur der Bockenheimer Anlage (Höhe Hausnr. 38) zum Opernplatz ein Schild für die Maximalgeschwindigkeit 20 km/h angebracht werden, sh. Nr. 2 der Skizze. Begründung: Zahlreiche Taxifahrer/innen nutzen die Feuerwehrzufahrt zum neu gebauten Hotel Sofitel. Diese führt über die Bockenheimer Anlage zur Liesel-Christ-Anlage. Dort ist jedoch eine Fußgängerzone eingerichtet, welche lediglich von 5-11 Uhr zum Be- und Entladen genutzt werden darf und nur für Anlieger frei ist. Die Taxis fahren mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten, welche von dem Schritttempo weit entfernt sind. Dadurch sind zuletzt einige brenzlige Situationen entstanden. Auch andere Fahrzeuge fahren an dieser Stelle sehr schnell, wenn sie beispielsweise auf dem Opernplatz parken wollen. Daher soll bereits an der Abbiegespur das Tempo deutlich von 50 reduziert werden. Davon profitieren zudem die Nutzer/innen des dortigen Fußgängerüberwegs. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.05.2017, OF 293/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1763 2017 1. Die Vorlage OF 293/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 351/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 351/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, PARTEI und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 212/1 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen (2/2) Anfang des Jahres wurde auf der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder Radfahrweg genannt*) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z.B. OM 769 2016), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Radverkehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen, die breit genug bzw. mehrspurig sind, so dass auf ihnen Schutzstreifen nach Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob (bzw. ggf. an welchen) es entlang der folgenden Straßen möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer Landstraße einzurichten: Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und Wiesenhüttenstraße Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz Taunusanlage Neue Mainzer Straße Hochstraße Bleichstraße Berliner Straße zwischen Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz Schöne Aussicht (Richtung Westen) Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiter zu führen, alsbald umzusetzen. .* Quelle: Wikipedia Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1136 2017 Die Vorlage OF 212/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "Berliner Straße" die Worte "und Weißfrauenstraße" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2017, OF 203/1 Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer in den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage, Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. in den Grünanlagen getrennte Wege für Fahrradfahrer und Fußgänger anzulegen. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden. Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungko flikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Die räumliche Trennung des Fahrradverkehrs vom Fußgängerverkehr kann ebenfalls zu einer friedlicheren Koexistenz von Fahrradfahrern und Fußgängern in diesem Bereich führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Herr Schmidt-Berberich stellt den Geschäftsordnungsantrag, Ziffer 3. des Tenors zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1130 2017 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 203/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgende weitere Ziffer eingefügt wird: "im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben." Abstimmung: zu 1.: SPD, 1 CDU, GRÜNE, 1 LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen 3 CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2.: Annahme bei Enthaltung PARTEI
Partei: FDP
Hi, gerne würde ich mich dafür einsetzen, dass auf der Hochstraße ab Ecke Große Bockenheimer Straße eine 30er Zone bis zur Kreuzung Eschenheimer Tor (oder Ecke Börsenstr.) eingeführt wird. Wer die Hochstraße kennt, insbesondere den vorderen Teil mit der großen Kurve mit den dort ansässigen Bars / Restaurants (z.B. Zum Bitburger, Scialpi, Bellari) kennt und diese ggfs. bereits besucht hat, wird wissen wie eng die jeweiligen Gehwege an dieser Stelle sind und wie voll es zu gewissen Uhrzeiten an den angesprochen Orten werden kann. Insbesondere an dieser Stelle scheinen Autofahrer übermäßig motiviert zu sein ab der Ecke Neue Mainzer Str./Ecke Göthestraße (Übergang Fressgass und Opernplatz) des häufigeren ihre Motoren aufheulen zu lassen und dann die Hochstraße mit !deutlich! mehr als den erlaubten 50km/h entlang zu rasen. Für jeden Fußgänger der entweder die Hochstraße entlang geht, oder den Straßenübergang von der Fressgass zum Opernplatz nutzt ist dies extrem gefährlich. Das es hier bisher nicht zu schwerwiegenden Unfällen zwischen PKWs und Fußgängern gekommen ist, grenzt an ein Wunder. Da meiner Meinung nach, eine reine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit von 50km/h auf 30km/h nicht ausreichend ist (scheint bisher auch niemanden zu interessieren, dass dort nur 50km/h erlaubt sind), halte ich den Aufbau eines Standblitzers in diesem Bereich für sehr sinnvoll. Es wäre schade, wenn es hier zu Unfällen mit Personenschäden kommt, die man ggfs. durch die rechtzeitige Einführung entsprechender Maßnahmen hätte verhindern können.
Die Hochstraße ist ein sehr stark frequentierter Übergang, wenn von der Fressgasse zum Opernplatz und umgekehrt die Menschen schlendern. Dafür fahren die Autos dort zum großen Teil viel zu schnell, allen voran auf Höhe des Bitburgers. Es gleicht einem kleinen Wunder, dass dort noch nichts Schlimmeres passiert ist. Von daher ist sie Anbringung eines Blitzers oder eines Speedbumps, der auch wirklich dazu führt, dass die Autos langsam drüber fahren müssen, eine Notwendigkeit und steigert zudem das Wohlbefinden in der Stadt
Die Goethestraße sollte autofrei werden (ausgenommen nachgewiesener Lieferverkehr). Sie weist als Fahrradstraße zur Umfahrung der Fressgass für den Fahrradverkehr eine sehr hohe Bedeutung auf, dieser Nutzen dürfte den der Minderheit, die dort einkauft, deutlich überwiegen. Parkhäuser sind am Goetheplatz und am Opernplatz vorhanden, es gibt keinen rationalen Grund, in die Goethestraße per Auto fahren zu müssen (schließlich verfügen diejenigen Personen, die Auto fahren, auch ein Verkehrsmitteln namens "Füße"). Das Verhältnis zwischen Autofahrern in der Goethestraße und Fahrradfahrern ist angespannt, da das dortige Autofahrer-Klientel dem Radverkehr meist nicht besonders harmonisch gegenübersteht.
Unterstützer: 236
Reaktion der Stadt: Die Fahrbahn der Goethestraße wurde 2021 aufwändig erneuert. Der Aufbau entspricht den Belastungsanforderungen des dort verkehrenden Lieferverkehrs. Derzeit erarbeitet der Magistrat allgemeine Richtlinien, wie künftig in Fahrradstraßen mit Lieferverkehr, Parken und ähnlichem verfahren wird. Sobald dies abgeschlossen ist und die allgemeinen Richtlinien feststehen, lässt sich auch eine Entscheidung über die künftige Ausgestaltung der Goethestraße treffen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anregung des Ortsbeirats 1 vom 20. August 2019, OA 444, sowie auf den letzten Zwischenbericht des Magistrats vom 25. November 2022, B 442, verwiesen.
Weiter lesen auf FFM.DEDie Bergerstraße ist eine Einbahnstraße, während für Fahrräder beide Richtungen erlaubt sind. Der Platz reicht nicht aus, die schräg geparkten Autos verschwenden regelrecht zwei Drittel des Platzes (Merianplatz-Höhenstraße). Mit der Umgestaltung zu einer Fahrradstraße (ähnlich wie die Goethestraße und Oeder Weg), in der die schrägen Parkplätze durch Fahrradwege ersetzt werden wird ganz nach dem Prinzip der induzierten Nachfrage das Radverkehr und die Lebensqualität nachhaltig gesteigert.
Abstand im Fußgänger*innenverkehr ist derzeit oberstes Gebot. Um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, schlage ich vor, den Fußgänger*innenraum im Innenstadtbereich temporär weitläufiger zu gestalten. Für einen bestimmten Zeitraum ließe sich dazu die Goethestraße zwischen Neue Mainzer Straße und Goethe-/Rathenauplatz für den Autoverkehr schließen. Zumal ohnehin in den nächsten Lockdown-Wochen von geringerem Verkehr auszugehen ist – wohingegen das Aufkommen von zu Fuß gehenden oder verweilenden Personen ähnlich hoch bleibt. Liefer- und Handwerksdurchfahrt sollte selbstverständlich weiterhin möglich bleiben.
Innerhalb des Stadtgebietes kommt es bei einzelnen Schwerpunktgebieten immer wieder zu nicht tragbaren Situationen durch einzelne, sich profilierende Autofahrer (e.g. Beschleunigungsrennen, Lärmbelästigungen). Das Ganze geht einher mit großer Bedrohungslage für die zahlreichen Passanten.
Hi, gerne würde ich mich dafür einsetzen, dass auf der Hochstraße ab Ecke Große Bockenheimer Straße eine 30er Zone bis zur Kreuzung Eschenheimer Tor (oder Ecke Börsenstr.) eingeführt wird. Wer die Hochstraße kennt, insbesondere den vorderen Teil mit der großen Kurve mit den dort ansässigen Bars / Restaurants (z.B. Zum Bitburger, Scialpi, Bellari) kennt und diese ggfs. bereits besucht hat, wird wissen wie eng die jeweiligen Gehwege an dieser Stelle sind und wie voll es zu gewissen Uhrzeiten an den angesprochen Orten werden kann. Insbesondere an dieser Stelle scheinen Autofahrer übermäßig motiviert zu sein ab der Ecke Neue Mainzer Str./Ecke Göthestraße (Übergang Fressgass und Opernplatz) des häufigeren ihre Motoren aufheulen zu lassen und dann die Hochstraße mit !deutlich! mehr als den erlaubten 50km/h entlang zu rasen. Für jeden Fußgänger der entweder die Hochstraße entlang geht, oder den Straßenübergang von der Fressgass zum Opernplatz nutzt ist dies extrem gefährlich. Das es hier bisher nicht zu schwerwiegenden Unfällen zwischen PKWs und Fußgängern gekommen ist, grenzt an ein Wunder. Da meiner Meinung nach, eine reine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit von 50km/h auf 30km/h nicht ausreichend ist (scheint bisher auch niemanden zu interessieren, dass dort nur 50km/h erlaubt sind), halte ich den Aufbau eines Standblitzers in diesem Bereich für sehr sinnvoll. Es wäre schade, wenn es hier zu Unfällen mit Personenschäden kommt, die man ggfs. durch die rechtzeitige Einführung entsprechender Maßnahmen hätte verhindern können.
Die Hochstraße ist ein sehr stark frequentierter Übergang, wenn von der Fressgasse zum Opernplatz und umgekehrt die Menschen schlendern. Dafür fahren die Autos dort zum großen Teil viel zu schnell, allen voran auf Höhe des Bitburgers. Es gleicht einem kleinen Wunder, dass dort noch nichts Schlimmeres passiert ist. Von daher ist sie Anbringung eines Blitzers oder eines Speedbumps, der auch wirklich dazu führt, dass die Autos langsam drüber fahren müssen, eine Notwendigkeit und steigert zudem das Wohlbefinden in der Stadt
Die Goethestraße sollte autofrei werden (ausgenommen nachgewiesener Lieferverkehr). Sie weist als Fahrradstraße zur Umfahrung der Fressgass für den Fahrradverkehr eine sehr hohe Bedeutung auf, dieser Nutzen dürfte den der Minderheit, die dort einkauft, deutlich überwiegen. Parkhäuser sind am Goetheplatz und am Opernplatz vorhanden, es gibt keinen rationalen Grund, in die Goethestraße per Auto fahren zu müssen (schließlich verfügen diejenigen Personen, die Auto fahren, auch ein Verkehrsmitteln namens "Füße"). Das Verhältnis zwischen Autofahrern in der Goethestraße und Fahrradfahrern ist angespannt, da das dortige Autofahrer-Klientel dem Radverkehr meist nicht besonders harmonisch gegenübersteht.
Unterstützer: 236
Reaktion der Stadt: Die Fahrbahn der Goethestraße wurde 2021 aufwändig erneuert. Der Aufbau entspricht den Belastungsanforderungen des dort verkehrenden Lieferverkehrs. Derzeit erarbeitet der Magistrat allgemeine Richtlinien, wie künftig in Fahrradstraßen mit Lieferverkehr, Parken und ähnlichem verfahren wird. Sobald dies abgeschlossen ist und die allgemeinen Richtlinien feststehen, lässt sich auch eine Entscheidung über die künftige Ausgestaltung der Goethestraße treffen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anregung des Ortsbeirats 1 vom 20. August 2019, OA 444, sowie auf den letzten Zwischenbericht des Magistrats vom 25. November 2022, B 442, verwiesen.
Weiter lesen auf FFM.DEDie Bergerstraße ist eine Einbahnstraße, während für Fahrräder beide Richtungen erlaubt sind. Der Platz reicht nicht aus, die schräg geparkten Autos verschwenden regelrecht zwei Drittel des Platzes (Merianplatz-Höhenstraße). Mit der Umgestaltung zu einer Fahrradstraße (ähnlich wie die Goethestraße und Oeder Weg), in der die schrägen Parkplätze durch Fahrradwege ersetzt werden wird ganz nach dem Prinzip der induzierten Nachfrage das Radverkehr und die Lebensqualität nachhaltig gesteigert.
Abstand im Fußgänger*innenverkehr ist derzeit oberstes Gebot. Um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, schlage ich vor, den Fußgänger*innenraum im Innenstadtbereich temporär weitläufiger zu gestalten. Für einen bestimmten Zeitraum ließe sich dazu die Goethestraße zwischen Neue Mainzer Straße und Goethe-/Rathenauplatz für den Autoverkehr schließen. Zumal ohnehin in den nächsten Lockdown-Wochen von geringerem Verkehr auszugehen ist – wohingegen das Aufkommen von zu Fuß gehenden oder verweilenden Personen ähnlich hoch bleibt. Liefer- und Handwerksdurchfahrt sollte selbstverständlich weiterhin möglich bleiben.
Innerhalb des Stadtgebietes kommt es bei einzelnen Schwerpunktgebieten immer wieder zu nicht tragbaren Situationen durch einzelne, sich profilierende Autofahrer (e.g. Beschleunigungsrennen, Lärmbelästigungen). Das Ganze geht einher mit großer Bedrohungslage für die zahlreichen Passanten.