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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße

24.10.2025 · Aktualisiert: 11.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7597 entstanden aus Vorlage: OF 1538/5 vom 21.09.2025 Betreff: Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der begrünten Fläche am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße einen Hundekotbeutelspender aufzustellen. Paten dafür haben sich bereits gefunden. Die Anschrift der Paten wird separat mitgeteilt. Begründung: In der näheren Umgebung und entlang des Ziegelhüttenweges gibt es mehrere Grünflächen, auf denen Hunde ausgeführt werden. Mehrfach wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Hundekotbeutelspender geäußert. Der vorgeschlagenen zentrale Standort würde sich dafür gut eignen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße

21.09.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2025, OF 1538/5 Betreff: Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der begrünten Fläche am Ziegelhüttenweg, Ecke Teplitz-Schönauer-Straße einen Hundekotbeutelspender aufzustellen. Paten dafür haben sich bereits gefunden. Die Anschrift wird separat mitgeteilt Begründung: In der näheren Umgebung und entlang des Ziegelhüttenweges gibt es mehrere Grünflächen, auf denen Hunde ausgeführt werden. Mehrfach wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Hundekotbeutelspender geäußert. Der zentrale Bereich würde sich dafür gut eignen. Foto: Privat Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7597 2025 Die Vorlage OF 1538/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7423 entstanden aus Vorlage: OF 1493/5 vom 31.07.2025 Betreff: Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der brachliegenden Fläche neben dem Bahnübergang Ziegelhüttenweg eine Blumenwiese eingerichtet werden kann. Begründung: Am Bahnübergang Ziegelhüttenweg befindet sich unmittelbar an der nördlichen Seite ein Gelände, welches ungepflegt, verwahrlost und völlig verwildert ist. Dieses Gelände könnte für eine Blumenwiese nutzbar gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7442 entstanden aus Vorlage: OF 1522/5 vom 03.09.2025 Betreff: Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa Vorgang: M 77/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung und der entsprechenden Ausführung des Radschnellwegs im Abschnitt des Ziegelhüttenweges zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa zu berücksichtigen, dass der Ziegelhüttenweg eine wichtige Zugangsverbindung zum Stadtwald darstellt, die von vielen Passatinnen und Passanten genutzt wird. Insofern ist die Abgrenzung eines Gehweges dringend angezeigt, bzw. eine Verlegung des Gehweges an den Luderbach. Begründung: Der genannte Abschnitt des Ziegelhüttenweges stellt eine wichtige Verbindung für Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser zum Stadtwald dar. Zugleich wird der Weg auch von Pkw genutzt, um zu den angrenzenden Gärten oder dem Sportjugendpark Louisa zu gelangen. Dabei verfügt der Ziegelhüttenweg in diesem Bereich nicht über einen abgegrenzten Gehweg. Wenn jetzt auch noch der Radschnellweg über diesen Abschnitt geführt werden soll, ist zur Gefahrenabwehr dringend erforderlich, dass Schutzmaßnahmen für Passantinnen und Passanten ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa

03.09.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2025, OF 1522/5 Betreff: Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, bei der Planung und der entsprechenden Ausführung des Radschnellweges im Abschnitt des Ziegelhüttenweges zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa einzustellen, dass der Ziegelhüttenweg eine wichtige Zugangsverbindung zum Stadtwald darstellt, die von vielen Passatinnen und Passanten genutzt wird. Insofern ist die Abgrenzung eines Gehweges dringend angezeigt. Begründung: Der genannte Abschnitt des Ziegelhüttenweges stellt eine wichtige Verbindung für Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser zum Stadtwald dar. Zugleich wird der Weg auch von PKWs genutzt, um zu den angrenzenden Gärten oder dem Sportjugendpark Louisa zu gelangen. Dabei verfügt der Ziegelhüttenweg in diesem Bereich nicht über einen abgegrenzten Gehweg. Wenn jetzt auch noch der Radschnellweg über diesen Abschnitt geführt werden soll, ist zur Gefahrenabwehr dringend erforderlich, dass Schutzmaßnahmen für Passantinnen und Passanten ergriffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7441 2025 Anregung an den Magistrat OM 7442 2025 Auskunftsersuchen V 1266 2025 1. Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 1250 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 1455/5 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 1520/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1521/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 1522/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Tenor folgenden Wortlaut enthält: "Insofern ist die Abgrenzung eines Gehweges dringend angezeigt, bzw. eine Verlegung des Gehweges an den Luderbach." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 6. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg

06.08.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1475/5 Betreff: Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ergebnisse der Verkehrszählung Oberer Schafhofweg, zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg, vorzulegen. Begründung: Die Ergebnisse der Verkehrszählung sind für die weitere fachliche und politische Bewertung zwingend erforderlich. Nur auf Grundlage belastbarer Daten zu Verkehrsaufkommen, Verkehrsfluss sowie der Belastung durch Kfz, Rad- und Fußverkehr können fundierte Entscheidungen zur Verkehrsplanung, Sicherheit und städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Die Zahlen dienen darüber hinaus als Grundlage für mögliche verkehrslenkende Maßnahmen sowie zur transparenten Information der Öffentlichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1260 2025 Die Vorlage OF 1475/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg

31.07.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2025, OF 1493/5 Betreff: Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob auf der brachliegenden Fläche neben dem Bahnübergang Ziegelhüttenweg eine Blumenwiese eingerichtet werden kann? Begründung: Am Bahnübergang Ziegelhüttenweg befindet sich unmittelbar an der nördlichen Seite ein Gelände, welches ungepflegt, verwahrlost und völlig verwildert ist. Dieses Gelände könnte für eine Blumenwiese nutzbar gemacht werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7423 2025 Die Vorlage OF 1493/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg

27.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7203 entstanden aus Vorlage: OF 918/5 vom 17.09.2023 Betreff: Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey- Weg eine Sperrfläche zu markieren und mit Fahrradbügeln abzusichern. Begründung: An der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg wird fast täglich an die Kreuzung geparkt. Dies führt dazu, dass Schulkinder, die die Straße überqueren müssen, keine klare Sicht auf den Verkehr haben. Dies ist nicht nur gefährlich, sondern auch äußerst besorgniserregend für die Eltern und die Schulgemeinschaft. Darüber hinaus stehen Müllfahrzeuge und Krankenwagen vor erheblichen Schwierigkeiten, wenn sie versuchen, die besagte Kreuzung zu passieren. Die dicht parkenden Fahrzeuge erschweren bzw. blockieren im Einzelfall nicht nur die Durchfahrt, sondern verzögern auch die Reaktionszeiten bei Notfällen. Um diese Verkehrssituation zu entschärfen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, sollte die Markierung einer Sperrfläche an der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg angebracht werden und die Fläche durch Installation von Fahrradbügeln gesichert werden. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann die Sicht für Schulkinder verbessert werden, der Verkehrsfluss für Müllfahrzeuge und Krankenwagen sichergestellt und somit die Verkehrssicherheit erheblich erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32

04.03.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1390/5 Betreff: Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Radwegeführung an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30-32 neugestaltet werden kann. Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen: - Der zwischen den Autoparkplätzen und dem Bürgersteig befindliche Radweg wird beseitigt und abgetragen und der Straße zugeschlagen - Die Parkplätze für Autos werden auf diesen früheren Fahrradweg verlagert - Durch die Verbreiterung der Straße kann die farbliche Abmarkierung eines Fahrradstreifens unter Einrichtung einer Dooring-Zone erfolgen. Begründung: Die jetzige Situation ist in dem obigen Abschnitt für Radfahrer unbefriedigend und auch teilweise gefährlich. Der jetzt bestehende Fahrradweg befindet sich zwischen parkenden Autos und dem Bürgersteig. Eine solche Fahrradwegführung ist nicht mehr zeitgemäß und mit Gefährdungen, sowohl für Fahrradfahrer, als auch für Fußgänger verbunden. Der Radweg selbst ist in einem unzumutbaren Zustand. Aus diesem Grunde wird dieser Fahrradweg auch nicht benutzt. Daneben hat im Zuge der Gestaltung des Radschnellweges die Stadt an der Einmündung von der Oppenheimer Landstraße eine Radwegeführung über die Straße markiert. Dies führt dazu, dass zum jetzigen Zeitpunkt de facto zwei Radwege bestehen. Dies ist überflüssig und eine Verschwendung von Raum. Durch die Abtragung des jetzigen Radweges und die Verbreiterung der Straße, besteht die Möglichkeit, unter Erhalt der Parkplätze einen mit roter Farbe abgetrennten Fahrradstreifen zu gestalten, der den Radfahrern mehr Sicherheit bringt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in ArnoLustigerPlatz

20.01.2025 · Aktualisiert: 27.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1317/5 Betreff: Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in Arno-Lustiger-Platz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die Grünfläche gegenüber dem Hit-Markt zwischen der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg "Arno Lustiger Platz" zu benennen und auch als solche auszuschildern. Begründung: Prof. Arno Lustiger war ein deutsch-jüdischer Historiker und Schriftsteller. Er überlebte das Zwangsarbeitslager Annaberg, die Konzentrationslager Ottmuth und Blechhammer (Außenlager von Auschwitz wo sein Vater ermordet wurde) und Anfang 1945 die Todesmärsche durch Deutschland. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und lebte seit 1945 in Frankfurt, die letzten Jahre in Sachsenhausen am Ziegelhüttenplatz. Prof. Arno Lustiger war Mitbegründer der jüdischen Gemeinde und Mitinitiator des jüdischen Museums. Seine Dokumentationen bezeichnete der Historiker Henning Ritter als "eine Art Topographie des jüdischen Widerstands". Antragsteller: CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1317/5 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, SPD, FDP, BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren

14.01.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296 entstanden aus Vorlage: OF 1132/6 vom 15.12.2024 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24; OM 5206/24 OBR 6; ST 1539/24 Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des Ferdinand-Scholling-Rings (FSR) das Parken auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben und zwar im 20 bis 25 Meter langen Abschnitt ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage. Dabei soll folgender Sachverhalt geprüft und ggf. realisiert werden: Das Parken mit einem Rad auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg wird erlaubt , wobei die Fahrzeuge 1,30 Meter auf dem Gehweg und 70 Zentimeter auf der Fahrbahn stehen sollen, sodass eine Gehwegbreite von 2,20 Metern verbleibt. Falls dies in dem betreffenden Abschnitt nicht beidseitig möglich ist, sollte das Parken auf dem Gehweg zumindest einseitig erlaubt werden. Gegebenenfalls ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: In den bisherigen beiden Stellungnahmen hat die Stadt eine Restgehwegbreite von mindestens 2,20 Metern gefordert, sodass die Einrichtung von zwei Meter breiten Parkbuchten bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Metern aus Sicht der Stadt nicht möglich sei. Sollte die Stadt weiterhin auf dieser Restgehwegbreite von 2,20 Metern beharren, sollte es doch zumindest möglich sein, beidseitig nur mit einem Rad so auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu parken, dass die geforderte Restgehwegbreite von 2,20 Metern eingehalten wird. Dadurch würde ein Teil des parkenden Fahrzeugs auf der Straße parken, was die Straße verengen würde und den positiven Effekt hätte, die Autofahrer im FSR zu vorsichtigerem Fahren zu veranlassen. In der letzten Zeit scheint die Stadt allerdings nicht mehr so restriktiv auf einer Mindestgehwegbreite von 2,20 Metern zu beharren, sondern in jedem Fall abhängig von der Situation vor Ort abzuwägen und dabei auch teilweise Gehwegbreiten bis 1,50 Meter zuzulassen. Beispielsweise hat die Stadt im November 2024 auf Drängen des Ortsbeirats 5 das Parken halb auf dem Gehweg im Ziegelhüttenweg wieder erlaubt. Ein 3,50 Meter breiter Gehweg mit einer Länge von 20 bis 25 Metern ist für Fußgänger im FSR nicht nötig. Aufgrund des großen Parkdrucks würde die Erlaubnis zum Parken in diesem Abschnitt zu einer enormen Entlastung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1189 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren

15.12.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 1132/6 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24; OM 5206/24 OBR 6; ST 1539/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, links und rechts im Ferdinand-Scholling-Ring (FSR) das Parken auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben, und zwar in dem 20-25 Meter langen Abschnitt ab Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage. Dabei sollen folgende Sachverhalte geprüft und ggf. realisiert werden: 1) 2 Meter breite Parkbuchten anzulegen oder das Parken auf dem Gehweg zu erlauben, so dass eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter verbleibt. Falls dies nicht möglich ist: 2) Das Parken mit einem Rad auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben, wobei die Fahrzeuge 1,30 Meter auf dem Gehweg und 70 cm auf der Fahrbahn stehen sollen, so dass eine Restgehwegbreite von 2,20 Meter verbleibt. Falls dies in dem betreffenden Abschnitt nicht beidseitig möglich ist, sollte das Parken auf dem Gehweg zumindest einseitig erlaubt werden. Ggf. ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: In den bisherigen beiden Stellungnahmen hat die Stadt eine Mindest-Restgehwegbreite von 2,20 Meter gefordert, so dass die Einrichtung von 2 Meter breiten Parkbuchten bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Meter aus Sicht der Stadt nicht möglich sei. Sollte die Stadt weiterhin auf dieser Restgehwegbreite von 2,20 Meter beharren, sollte es doch zumindest möglich sein, beidseitig nur mit einem Rad so auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu parken, dass die geforderte Restgehwegbreite von 2,20 Meter eingehalten wird. Dadurch würde ein Teil des parkenden Fahrzeugs auf der Straße parken, was die Straße verengen würde und den positiven Effekt hätte, die Autofahrer im FSR zu vorsichtigerem Fahren zu veranlassen. In der letzten Zeit scheint die Stadt allerdings nicht mehr so restriktiv auf einer Mindestgehwegbreite von 2,20 Meter zu beharren, sondern in jedem Fall abhängig von der Situation vor Ort abzuwägen und dabei auch teilweise Gehwegbreiten von bis zu 1,50 Meter zu zulassen. Beispielsweise hat die Stadt im November 2024 auf Drängen des Ortsbeirats 5 das Parken halb auf dem Gehweg im Ziegelhüttenweg wieder erlaubt. Aus diesen Gründen wird die Stadt hiermit noch einmal gebeten, zu prüfen, ob nicht doch an der betreffenden Stelle in Nied ein 1,50 Meter breiter Gehweg ausreichend ist und hierdurch 2 Meter breite Parkbuchten angelegt werden können, wie das im gesamten restlichen FSR der Fall ist. Die Anzahl der Fußgänger ist im FSR deutlich geringer als zum Beispiel in der Frankfurter Innenstadt, was bei der Ermessensentscheidung der Stadt auch Berücksichtigung finden sollte. Ein 3,50 Meter breiter Gehweg mit einer Länge von 20-25 Metern ist für Fußgänger im FSR nicht nötig. Aufgrund des großen Parkdrucks würde die Erlaubnis zum Parken in diesem Abschnitt zu einer enormen Entlastung führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antrag ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6296 2025 Die Vorlage OF 1132/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. gestrichen wird. Abstimmung: zu Ziffer 1.: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu Ziffer 2.: CDU, SPD, Linke, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa

29.11.2024 · Aktualisiert: 18.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6193 entstanden aus Vorlage: OF 1270/5 vom 10.11.2024 Betreff: Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grundstück des Sportjugendparks Louisa eine Calisthenics- Anlage zu installieren. Begründung: Auf dem Gelände Ziegelhüttenweg 325 betreibt die Sportjugend Frankfurt den Sportjugendpark Louisa. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sport zu treiben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeiten, Räumlichkeiten für Gremiensitzungen oder Feiern anzumieten. Das Installieren einer Calisthenics-Anlage würde dem Standort zusätzliche Attraktivität verleihen und sportbegeisterten Menschen eine Alternative zu einem Fitnessstudio bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 268

OF (Antrag Ortsbeirat )

Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa

10.11.2024 · Aktualisiert: 06.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1270/5 Betreff: Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf dem Grundstück des Sportjugendparks Louisa eine Calisthenics-Anlage zu installieren. Begründung: Auf dem Gelände Ziegelhüttenweg 325 betreibt die Sportjugend Frankfurt den Sportjugendpark Louisa. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sport zu treiben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeiten, Räumlichkeiten für Gremiensitzungen oder Feiern anzumieten. Das Installieren einer Calisthenics-Anlage würde dem Standort zusätzliche Attraktivität verleihen und sportbegeisterten Menschen eine Alternative zu einem Fitnessstudio bieten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6193 2024 Die Vorlage OF 1270/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nutzung des Konrad-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg

10.10.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 1232/5 Betreff: Nutzung des Konrad-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für das Konrad-Preysing-Haus im Ziegelhüttenweg neben der Apostelkirche vorgesehen ist. Begründung: Das Konrad-Preysing-Haus wurde in der Vergangenheit verschiedentlich genutzt. Der Magistrat soll in seiner Antwort darlegen, welche Mittel bislang für die Nutzung des Anwesens vorgesehen sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1053 2024 Die Vorlage OF 1232/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufgesetztes Parken auf der nördlichen Seite im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde

11.07.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.07.2024, OF 1198/5 Betreff: Aufgesetztes Parken auf der nördlichen Seite im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, wann an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde das aufgesetzte Parken eingerichtet wird? Begründung: Der Ortsbeirat hat beschlossen, im obigen Bereich aufgesetztes Parken einzuführen, damit ein reibungsloser Gegenverkehr gewährleistet ist. Es hat vor Ort bereits mit dem zuständigen Amt ein Ortstermin stattgefunden, in dem den Mitgliedern des Ortsbeirats zugesichert wurde, das aufgesetzte Parken dort einzuführen, weil auf dem Bürgersteig genügend Raum für Fußgänger vorhanden ist. Leider ist bis heute der Beschluss des Ortsbeirats nicht umgesetzt worden. Es wird deshalb um Mitteilung gebeten, warum dies noch nicht erfolgt ist. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1198/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 1198/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1198/5 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a

07.06.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5612 entstanden aus Vorlage: OF 1132/5 vom 16.05.2024 Betreff: Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a Der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen im Ziegelhüttenweg zwischen den Anwesen Nr. 30 und Nr. 35a wieder einzurichten. Begründung: An dieser Stelle war ursprünglich ein Zebrastreifen vorhanden, der dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen beseitigt wurde. Für diesen Zebrastreifen besteht aber ein Bedürfnis, da es in dem ganzen Bereich für die Überquerung des Ziegelhüttenweges keinen gesicherten Übergang gibt. Dieser ist aber erforderlich, da dort aufgrund des Supermarktes, eines Einkaufskiosks und einer Gastronomie ein erheblicher Fußgängerverkehr besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1804

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a

16.05.2024 · Aktualisiert: 20.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 1132/5 Betreff: Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Zebrastreifen im Ziegelhüttenweg zwischen den Anwesen Nr. 30 und Nr. 35a wieder einzurichten. Begründung: An dieser Stelle war ursprünglich ein Zebrastreifen vorhanden, der dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen beseitigt wurde. Für diesen Zebrastreifen besteht aber ein Bedürfnis, da es in dem ganzen Bereich für die Überquerung des Ziegelhüttenweges keinen gesicherten Übergang gibt. Dieser ist aber erforderlich, da dort aufgrund des Supermarktes, eines Einkaufkiosks und einer Gastronomie ein erheblicher Fußgängerverkehr besteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5612 2024 Die Vorlage OF 1132/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky

26.04.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5468 entstanden aus Vorlage: OF 1103/5 vom 30.01.2024 Betreff: Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky Der Magistrat wird gebten, in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky regelmäßige Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Das Hotel The Blasky im Bereich Lamboystraße/Ziegelhüttenweg hat für die Hotelgäste keinen eigenen Parkraum. Dies führt dazu, dass die Gäste des Hotels verbotswidrig und in verkehrsbehindernder Weise die Lamboystraße zuparken. Dies ist für die Anwohner dort nicht hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1877 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1877) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen

15.03.2024 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrgastunterstand an der Haltestelle „Niersteiner Straße“

15.03.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5335 entstanden aus Vorlage: OF 1049/5 vom 25.02.2024 Betreff: Fahrgastunterstand an der Haltestelle "Niersteiner Straße" Der Magistrat wird gebeten, einen Fahrgastunterstand an der Haltestelle "Niersteiner Straße" aufzustellen. Begründung: Fahrgäste sind Wind und Wetter ausgesetzt. Der Fahrgastunterstand soll Regen- und Sonnenschutz zugleich sein. Hier sollte dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1169 Aktenzeichen: 92-13

OF (Antrag Ortsbeirat )

Martin-Buber-Schule – Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen

12.03.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 1059/5 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen und zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Außerdem erhält die Sporthalle die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rd. 16 qm für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und mindestens zwei Duschanlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 215 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 1 Beschluss: Anregung OA 450 2024 1. Der Vorlage M 215 wird unter Hinweis auf OA 450 2024 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1059/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrgastunterstand an der Haltestelle „Niersteiner Straße“

25.02.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 1049/5 Betreff: Fahrgastunterstand an der Haltestelle "Niersteiner Straße" Der Magistrat wird gebeten einen Fahrgastunterstand an der Haltestelle Niersteiner Straße aufzustellen. Begründung: Fahrgäste sind Wind und Wetter ausgesetzt. Der Fahrgastunterstand solle Regen- und Sonnenschutz zugleich sein. Hier sollte dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5335 2024 Die Vorlage OF 1049/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky

30.01.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2024, OF 1103/5 Betreff: Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, in der Lamboystraße vor dem Hotel Blasky regelmäßige Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Das Hotel Blasky im Bereich Lamboystraße/Ziegelhüttenweg hat für die Hotelgäste keinen eigenen Parkraum. Dies führt dazu, dass die Gäste des Hotels verbotswidrig und in verkehrsbehindernder Weise die Lamboystraße zuparken. Dies ist für die Anwohner dort nicht hinnehmbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5468 2024 Die Vorlage OF 1103/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs

26.01.2024 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5056 entstanden aus Vorlage: OF 986/5 vom 10.11.2023 Betreff: Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den an der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs im Abschnitt der Kirche St. Aposteln und dem Bahnübergang befindlichen Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umzugestalten. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich unmittelbar vor den Kleingärten der Anlage "Rosisten 2" ein holpriger, bei Regen morastiger Erdweg, der wegen seiner Unebenheiten nicht zu begehen ist. Es wäre sinnvoll, wenn dieser Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umgestaltet werden könnte, wobei dies nicht zwangsläufig mit einer Betonierung einhergehen müsste, sondern auch ein fester Naturbelag infrage käme. Für einen begehbaren Weg bestünde auch ein entsprechender Bedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1039 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg

24.11.2023 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 961/5 vom 30.10.2023 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Betonfläche an der Ecke Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad, gegenüber der Bäckerei Ziegelhütte, zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: An der vorbezeichneten Stelle befindet sich eine durchgehend versiegelte Fläche, die keinerlei Nutzfunktion hat. Bestünde die Möglichkeit, diese zu entsiegeln und zu begrünen, etwa durch Sträucher oder eine Blumenwiese, wäre dies ein kleiner Beitrag zur Begrünung dieses Bereiches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 397 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2014 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs

10.11.2023 · Aktualisiert: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2023, OF 986/5 Betreff: Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den an der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs im Abschnitt St. Apostel Kirche und Bahnübergang befindlichen Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umzugestalten. Begründung: Im obigen Bereich befindet sich unmittelbar vor den Kleingärten der Anlage "Rosisten II" ein holpriger, bei Regen morastiger Erdweg, der wegen seiner Unebenheiten nicht zu begehen ist. Es wäre hier sinnvoll, wenn dieser Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umgestaltet werden könnte, wobei dies nicht zwangsläufig mit einer Betonierung einhergehen müsste, sondern auch ein fester Naturbelag in Frage käme. Für einen begehbaren Weg bestünde auch ein entsprechender Bedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5056 2024 Die Vorlage OF 986/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg

30.10.2023 · Aktualisiert: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2023, OF 961/5 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Betonfläche an der Ecke Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad, gegenüber der Bäckerei Ziegelhütte, zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: An der vorbezeichneten Stelle befindet sich eine durchgehend versiegelte Fläche, die keinerlei Nutzfunktion hat. Bestünde die Möglichkeit, diese zu entsiegeln und zu begrünen, etwa durch Sträucher oder eine Blumenwiese, wäre dies ein kleiner Beitrag zur Begrünung dieses Bereiches. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4736 2023 Die Vorlage OF 961/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg

17.09.2023 · Aktualisiert: 09.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2023, OF 918/5 Betreff: Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg eine Sperrfläche zu markieren und mit Fahrradbügeln abzusichern. Begründung: An der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg wird fast täglich bis zur Kreuzung geparkt. Dies führt dazu, dass Schulkinder, die die Straße überqueren müssen, keine klare Sicht auf den Verkehr haben. Dies ist nicht nur gefährlich, sondern auch äußerst besorgniserregend für die Eltern und die Schulgemeinschaft. Darüber hinaus stehen Müllfahrzeuge und Krankenwagen vor erheblichen Schwierigkeiten, wenn sie versuchen, die besagte Kreuzung zu passieren. Die dicht parkenden Fahrzeuge erschweren bzw. blockieren im Einzelfall nicht nur die Durchfahrt, sondern verzögern auch die Reaktionszeiten bei Notfällen. Um diese Verkehrssituation zu entschärfen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, sollte eine Markierung einer Sperrfläche an der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg, angebracht werden und durch Installation von Fahrradbügeln, die Fläche gesichert werden. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können wir die Sicht für Schulkinder verbessern, den Verkehrsfluss für Müllfahrzeuge und Krankenwagen sicher stellen und somit die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen der Vorlage OF 918/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. b) Die Vorlage OF 918/5 wird zurückgestellt, bis der Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird gebeten, den Magistrat an die Durchführung eines Ortstermins zu erinnern. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsbeirat wünscht nach wie vor die Durchführung eines Ortstermins in dieser Angelegenheit. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsbeirat wünscht nach wie vor die Durchführung eines Ortstermins in dieser Angelegenheit. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7203 2025 Die Vorlage OF 918/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, 1 BFF und Linke gegen 1 BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg

15.09.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4445 entstanden aus Vorlage: OF 897/5 vom 16.08.2023 Betreff: Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs, zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 34 und der Bahnschranke, auf dem Fußgängerweg drei Pkw-Parkplätze einzurichten. Begründung: In dem obigen Bereich wurde bisher von Autofahrern geparkt. Da dies jedoch illegal war, wurde das Parken mit entsprechenden Bußgeldern geahndet. Es besteht jedoch aufgrund der Parkplatzknappheit ein Bedarf, dort Parkplätze einzurichten. Dies ist auch ohne Weiteres möglich, weil der Bürgersteig in diesem Bereich eine ausreichende Breite für den Fußverkehr aufweist und so eine Behinderung nicht zu erwarten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekottütenspender am Letzten Hasenpfad installieren

15.09.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4444 entstanden aus Vorlage: OF 896/5 vom 25.07.2023 Betreff: Hundekottütenspender am Letzten Hasenpfad installieren Der Magistrat wird gebeten, am Letzten Hasenpfad an folgenden Standorten Hundekottütenspender aufzustellen: 1. an einem Baum an der Kreuzung des Letzen Hasenpfades mit der Walldorfer Straße; 2. an einem Baum an der Kreuzung des Letzen Hasenpfades mit dem Oberen Schafhofweg. Ein Pate für die Spender ist vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: An den genannten Stellen gibt es Bedarf für Hundekottütenspender. Die Anregung dafür kommt aus der Bürgerschaft. Es gibt für beide Stellen einen Paten, der das Befüllen der Spender übernehmen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2358 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg

16.08.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2023, OF 897/5 Betreff: Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs, zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 34 und der Bahnschranke, auf dem Fußgängerweg drei Pkw-Parkplätze einzurichten. Begründung: In dem obigen Bereich wurde bisher von Autofahrern geparkt. Da dies jedoch illegal war, wurde das Parken mit entsprechenden Bußgeldern geahndet. Es besteht jedoch aufgrund der Parkplatzknappheit ein Bedarf, dort Parkplätze einzurichten. Dies ist auch ohne Weiteres möglich, weil der Bürgersteig in diesem Bereich eine ausreichende Breite für den Fußverkehr aufweist und so eine Behinderung nicht zu erwarten ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4445 2023 Die Vorlage OF 897/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hundekottütenspender am Letzten Hasenpfad installieren

25.07.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2023, OF 896/5 Betreff: Hundekottütenspender am Letzten Hasenpfad installieren Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat am Letzten Hasenpfad an folgenden Standorten Hundekottütenspender aufzustellen: 1. An einem Baum an der Kreuzung des Letzen Hasenpfades mit der Walldorfer Straße 2. An einem Baum an der Kreuzung des Letzen Hasenpfades mit dem Oberen Schafhofweg Ein Pate für die Spender ist vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: An den genannten Stellen gibt es Bedarf für Hundekottütenspender. Die Anregung dafür kommt aus der Bürgerschaft. Es gibt für beide Stellen einen Paten, der das Befüllen der Spender übernehmen würde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4444 2023 Die Vorlage OF 896/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof „Louisa“)

05.05.2023 · Aktualisiert: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3963 entstanden aus Vorlage: OF 777/5 vom 03.04.2023 Betreff: Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof "Louisa") Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbelag im Schwarzsteinkautweg 1 bis 5 in 60598 Frankfurt- Sachsenhausen zu erneuern. Begründung: Das oben genannte Anliegerstraßenstück ist mit Schlaglöchern und aufgebrochenem Belag übersät. Dieser Weg wird von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt, um in den Ziegelhüttenweg oder durch die Unterführung zum Bahnhof "Louisa" zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1936 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof „Louisa“)

03.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 777/5 Betreff: Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof "Louisa") Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Straßenbelag im Schwarzsteinkautweg 1-5 in 60598 Frankfurt-Sachsenhausen zu erneuern. Begründung: Das oben genannte Anliegerstraßenstück ist mit Schlaglöchern und aufgebrochenem Belag übersät. Dieser Weg wird von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt, um in den Ziegelhüttenweg oder durch die Unterführung zum Bahnhof Louisa zu gelangen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3963 2023 Die Vorlage OF 777/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße

27.01.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3459 entstanden aus Vorlage: OF 630/5 vom 30.12.2022 Betreff: Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Begründung: Auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße parken Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahren ihre Pkws halb auf dem Gehweg. Es ist nicht bekannt, dass es hierdurch zu Behinderungen von Passantinnen und Passanten gekommen ist. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass trotz dessen nunmehr das Parken halb auf dem Gehweg geahndet wird. Auch vor dem Hintergrund des dortigen Parkdrucks hält der Ortsbeirat 5 dies nicht für angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1132 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkordnung Ziegelhüttenweg

24.01.2023 · Aktualisiert: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2023, OF 651/5 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn des Ziegelhüttenwegs zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße in beiden Fahrtrichtungen Parkstände von 1,8 Meter Breite zu markieren. Etwa alle 50 Meter sind wechselseitig kurze Haltverbotsbereiche einzurichten, die als Ausweichflächen für breite Fahrzeuge im Begegnungsverkehr dienen sollen. Diese Haltverbotsbereiche sind auf der Fahrbahn zusätzlich durch schmale Sperrflächen zu markieren und durch geeignete Möblierung vor Falschparkern zu sichern. Begründung: Im genannten Bereich ist der Ziegelhüttenweg etwa zehn Meter breit, wovon 2,5 Meter auf den nur einseitig vorhanden Gehweg entfallen. Somit können auf der etwa 7,5 Meter breiten Fahrbahn Parkstände für mäßig breite Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen markiert werden. Zudem können mäßig breite Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit im Begegnungsverkehr aneinander vorbeifahren. Beim Begegnungsverkehr mit breiteren Fahrzeugen gibt es Wartemöglichkeiten in den Haltverbotsbereichen. Aus der Bevölkerung gibt es den Wunsch, das halbhüftige Parken auf dem Gehweg ausnahmsweise zu erlauben. Dem kann nicht entsprochen werden, weil als Mindestbreite für Gehwege 2,5 Meter vorgesehen ist. In der Praxis würde bei Einrichtung des Gehwegparkens nur ein Meter Breite oder noch weniger für den Fußverkehr verbleiben, da stets möglichst weit auf dem Gehweg geparkt würde. Das weiterhin verbotswidrige Abstellen von Lieferwagen wird bekanntermaßen gar nicht geahndet, sodass dort künftig mit parkenden Lieferwagen zu rechnen ist. Der Fußverkehr müsste sich im Gänsemarsch bewegen. Wenn sich zwei Kinderwagen begegnen, müsste einer in eine Fahrzeuglücke ausweichen und abwarten. Erstaunlicherweise besteht bei vielen Kraftfahrern keine Bereitschaft in einer Parklücke den Gegenverkehr abzuwarten, während sie es ganz selbstverständlich dem Fußverkehr auf ihren Wegen abverlangen. Auf dem Gehweg werden auch immer mal Gegenstände abgestellt oder Einbauten verschmälern ihn. Mit Kinderwagen oder Rollstuhl ist dann gar kein Durchkommen mehr. Das ist besonders gefährlich, weil in diesem Fall der komplette Weg zwischen Beuthener und Breslauer Straße auf der Fahrbahn zurückgelegt werden müsste. Auch Markierungen auf dem Gehweg, die von Fahrzeugen beim Parken nicht überschritten werden dürfen, um so wenigstens eine Mindestgehwegbreite zu sichern, haben keine ausreichende Wirkung, weil die Ordnungsbehörden Übertretungen nicht ahnden. Die Installation von Drängelgittern auf einem so langen Straßenabschnitt zum selben Zweck lehnt der Magistrat zu Recht stets als unverhältnismäßig ab. Die Tendenz zu immer breiteren Fahrzeugen darf nicht zu Lasten des Fußverkehrs gehen. In der Vergangenheit hat eine 7,5 Meter breite Fahrbahn ausgereicht, um beidseitig zu parken und Begegnungsverkehr mit Pkw abzuwickeln. Der modernen Flotte aus überbreiten Fahrzeugen können wir nur die Wahl zwischen mehr Parkraum oder zügigem Verkehr bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.12.2022, OF 630/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3459 2023 1. Die Vorlage OF 630/5 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 651/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße

30.12.2022 · Aktualisiert: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 630/5 Betreff: Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer und Beuthener Straße, das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichen 315 zu erlauben. Begründung: Auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer und Beuthener Straße parken Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahren ihre PKWs halb auf dem Gehweg. Es ist nicht bekannt, dass es hierdurch zu Behinderungen von Passantinnen und Passanten gekommen ist. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass trotz dessen nunmehr das Parken halb auf dem Gehweg geahndet wird. Auch vor dem Hintergrund des dortigen Parkdrucks hält der Ortsbeirat 5 dies nicht für angezeigt. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2023, OF 651/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3459 2023 1. Die Vorlage OF 630/5 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 651/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Parteien: SPD, CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen

25.11.2022 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 18.10.2022 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/Liegnitzer Straße Nr. 1/Sperrfläche; 2. Beuthener Straße 22 bis 24/Ziegelhüttenweg 2/vor dem Zebrastreifen; 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28/hinter den Baumscheiben; 4. Danneckerstraße 11/16/Kreuzung Laubestraße 11/15; 5. Oppenheimer Straße 55/freie Fläche; 6. Ossietzkystraße Nr. 5/vor dem Zebrastreifen; 7. Ossietzkystraße Nr. 2/vor dem Zebrastreifen; 8. Passavantstraße Nr. 30/Kreuzung Thorwaldsenstraße Nr. 28/Sperrfläche; 9. Paul-Ehrlich-Straße Nr.24/Sperrfläche; 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33/hinter den Baumscheiben je ein Bügel; 11. Tucholskystraße Nr. 41/43/Sperrfläche; 12. Willemerstraße 17/19/vor dem Zebrastreifen; 13. Willemerstraße 23/25 und 27/29/hinter den Baumscheiben; 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74/Sperrfläche; 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 und Nr.2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 16. Zum Brommenhof Nr. 1/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 18. Zum Gottschalkhof 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 19. Zum Gottschalkhof 4/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase. Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 843 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen

18.10.2022 · Aktualisiert: 08.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2022, OF 570/5 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/ Liegnitzer Straße Nr. 1 / Sperrfläche 2. Beuthener Straße 22 -24/ Ziegelhüttenweg 2 / vor dem Zebrastreifen 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28 - Hinter den Baumscheiben 4. Danneckerstr.11/16/ Kreuzung Laubestr.11/15 5. Oppenheimer Str. 55 Freie Fläche 6. Ossietzkystraße Nr. 5 vor dem Zebrastreifen 7. Ossietzkystraße Nr. 2 vor dem Zebrastreifen 8. Passavantstraße Nr. 30/ Kreuzung Thorwaldstr. Nr. 28 /Sperrfläche 9. Paul Ehrlich Straße Nr.24 / Sperrfläche 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33 / Hinter den Baumscheiben je ein Bügel 11. Tucholskystr Nr. 41/43 Sperrfläche 12. Willemerstraße 17/19 vor dem Zebrastreifen 13. Willemerstraße 27/29; 23/25 / Hinter den Baumscheiben 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74 / Sperrfläche 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 / Nr.2 / Kreuzung Zum Laurenburger Hof /Gehwegnase 16. Zum Brommenhof Nr. 1 / Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Gehwegnase 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2 -Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Gehwegnase 18. Zum Gottschalkhof 2 -Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Gehwegnase 19. Zum Gottschalkhof 4 -Kreuzung Zum Laurenburger Hof/ Gehwegnase Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 570/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3158 2022 Die Vorlage OF 570/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Renaturierung des Luderbachs (III) hier: zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg

25.08.2022 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 517/5 Betreff: Renaturierung des Luderbachs (III) hier: zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, I. ob weitere Maßnahmen bezüglich der Renaturierung des Luderbachs zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg geplant sind. II. Falls I. zutreffend ist fragt der Ortsbeirat den Magistrat, 1. inwieweit eine Abflachung an der westlichen Uferseite geplant ist, 2. inwieweit von der unter II.1 beschriebenen Maßnahme die westlichen Gärten durch Kürzungen betroffen sind, 3. inwieweit eine Verlegung des Luderbachs in östliche Richtung noch erfolgen wird, 4. inwieweit die Gärten östliche des Luderbachs - falls II.3 zutreffend - von der Baumaßnahme betroffen sind, 5. inwieweit das Gelände der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll, 6. falls II.5 zutreffend, wie eine Einfriedung der Gärten zu der für die Öffentlichkeit geöffneten Fläche erfolgen soll, 7. falls II.5 zutreffend, inwiefern eine Beleuchtung der für die Öffentlichkeit geöffneten Fläche erfolgen soll, 8. welche Folgen eine Verkleinerung der Gärten unter die im BBP 538 vorgeschriebene Fläche von 300 m2 hätte, 9. inwieweit die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer der Gärten bezüglich der geplanten Maßnahme informiert worden sind. Begründung: Der Luderbach ist im Bereich der der Freizeitgärten zwischen dem Schwarzsteinkautweg und dem Ziegelhüttenweg naturnah umgebaut worden. Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 309 und die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 487. Die Maßnahme ist mit einem nicht unerheblichen Teil der Fläche von 30 Gärten an der östlichen Seite des Bachlaufs einhergegangen. Eigentümerinnen und Eigentümer des direkt an der westlichen Seite des Bachlaufs angrenzenden Areals berichten nun von Kontaktaufnahmen seitens der Stadt Frankfurt am Main. Gegenstand dieser Kontaktaufnahmen sind weitere Baumaßnahmen und damit verbundene Eingriffe in die Gärten westlich des Luderbachs. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 479 2022 Die Vorlage OF 517/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufstellen von Fahrradbügeln direkt vor dem Einkaufszentrum (HIT/OBI), Ziegelhüttenplatz

09.08.2022 · Aktualisiert: 19.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2022, OF 514/5 Betreff: Aufstellen von Fahrradbügeln direkt vor dem Einkaufszentrum (HIT/OBI), Ziegelhüttenplatz Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, (ST 1435) bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zwei Parkplätze direkt vor dem Einkaufszentrum (HIT/OBI) Fahrradbügeln zu installieren. Begründung: Immer mehr Menschen fahren zu den ansässigen Geschäften rund um den Ziegelhüttenplatz zum Einkaufen und Verweilen mit dem Fahrrad. Die bestehenden Fahrradbügel im Ziegelhüttenweg 133 bis 137, (gegenüber Hit/OBI) reichen bei weitem nicht mehr aus, von daher müssen weitere aufgestellt werden. Der Ortsbeirat hatte dazu bereits einen Antrag gestellt (OF 318/5). Der Magistrat befürwortet weitere Fahrradabstellmöglichkeiten. Diese sollen direkt vor dem Haupteingang Hit platziert werden. Fahrradbügel direkt vor dem größten und meistfrequentierten Geschäft am Platz haben den Vorteil, dass Bürger:innen, die mit dem Fahrrad zum Einkauf kommen, einen zielnahen Abstellplatz vorfinden und nicht vollbepackt auf die andere Straßenseite laufen müssen. Vor dem Hit/OBI treffen außerdem aus dem Parkhaus ausfahrende PKW auf solche, die in zweiter Reihe halten und solche, die auf Parkplatzsuche sind oder gerade Ein- oder Ausparken auf den Kurzzeitplätzen. Die Verkehrssituation und das Überqueren des Ziegelhüttenwegs ist für Fußgehende und Radfahrende hier oftmals gefährlich, da die Autofahrenden nur auf das Rangieren konzentriert sind. Fahrradparkplätze vor dem Hit würden helfen, diese Situation entzerren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.09.2022, OF 541/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 514/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2853 2022 1. Die Vorlage OF 514/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 541/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und AfD (= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung „Buchplatz“

03.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2302 entstanden aus Vorlage: OF 444/5 vom 14.05.2022 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung "Buchplatz" Der Magistrat wird gebeten, das Parken vor der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 2 neu zu beordnen. Der Behindertenparkplatz ist auf die südliche Straßenseite zu verlegen. Der Fußweg vor der Buchhandlung ist in angemessener Länge zum Schutz gegen Falschparker abzupollern. Begründung: Gegenwärtig ist im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der nicht den Anforderungen an Behindertenparkplätzen entspricht und zudem den Gehweg vor der Buchhandlung zu stark einengt. Die Parkflächenmarkierung ist ohnehin erneuerungsbedürftig. Bei dieser Gelegenheit sollte berücksichtigt werden, dass der derzeit noch als Behindertenparkplatz ausgewiesene Teil des Parkstreifens einen sehr geringen Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" aufweist. Der Inhaber und Kunden berichten von Gefahrensituationen, die vermieden werden könnten, wenn die Parkflächenmarkierung in ausreichendem Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung angebracht wird ("Schritt 1"). Das Verkehrsschild, das derzeit noch den Parkstreifen neben dem Behindertenparkplatz ausweist, ist entsprechend zu versetzen; die Parkplatzbeschilderung an dem Laternenmast kann vollständig entfallen ("Schritt 2"). Siehe Visualisierung auf der nächsten Seite. Ein Wegfall der vollständigen Parkfläche des bisherigen Behindertenparkplatzes ist nicht angemessen. Vielmehr ist der überwiegende Teil der Parkfläche dem bestehenden Parkstreifen zuzuschlagen. Bild 1: Verschiebung Parkstreifen/Parkflächenmarkierung ("Schritt 1") Quelle: privat Bild 2: Entfernung und Versetzung der Beschilderung ("Schritt 2") Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2284 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfalleimer an den Bänken am Ziegelhüttenweg

03.06.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2310 entstanden aus Vorlage: OF 452/5 vom 14.05.2022 Betreff: Abfalleimer an den Bänken am Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, an dem kleinen Platz vor dem Konrad-von-Preysing-Haus an der Teplitz-Schönauer-Straße/Ecke Ziegelhüttenweg Abfalleimer an den vorhandenen Bänken aufzustellen Begründung: Auf dem Ortstermin mit der Politik AG der Tagesgruppe des Konrad-von-Preysing-Hauses der Caritas wurde darum gebeten, an den Bänken Abfalleimer aufzustellen. Es sei schön, auf dem Platz unter dem Baum auf den Bänken zu sitzen und einen kleinen Snack zu essen. Allerdings gibt es keine Entsorgungsmöglichkeit für den Abfall. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1956 Aktenzeichen: 67 0

Ideen

Idee
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Künstliche Verkleinerung des Gehwegs rückgängig machen

10.09.2024

Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.

Idee
12

Künstliche Gehwegverkleinerung rückgängig machen

10.09.2024

Der Letzte Hasenpfad in Frankfurt-Sachsenhausen ist zwischen den Hausnummern 66 und 113 als verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg entlang des Letzten Hasenpfads zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße noch recht breit ausgestattet ist, wird er ab der Esperantostraße durch metallene Barrieren (blauer Pfeil auf dem Bild) künstlich verkleinert (siehe gelbe Markierung auf dem Bild; die rote Linie zeigt den eigentlichen Gehweg); die Straße hingegen wirkt deutlich verbreitert (siehe rote Markierung). Dies führt dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise in Gruppen laufen oder mit Tretrollern unterwegs sind. Dies führt dazu, dass Zufußgehende auf die Straße ausweichen müssen, wodurch der "Sinn" der metallenen Barrieren ad absurdum geführt und Zufußgehende unnötig gefährdet werden. Hinzukommt, dass der Gehweg auf der anderen Straßenseite wegen Falschparkern regelmäßig nicht genutzt werden kann. Insofern muss man die Frage stellen: Wieso wurde der Gehweg künstlich verkleinert und wann wird dies wieder rückgängig gemacht?

Idee
18

Parkplatzbegrünung

17.05.2022

Der Parkplatz (direkt an der Apfelweinwirtschaft "Zur Buchscheer") an der Kreuzung Ziegelhüttenweg / Gablozerstraße sollte nun endlich mal begrünt werden. Geplant wurde schon viel aber umgesetzt noch gar nichts. Es ist nur Asphalt, Schotter und Beton vorhanden.

Idee
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Lichtverschmutzung reduzieren und Energie einsparen (Go Green)

20.10.2021

Es gibt 2 Vorschläge: 1. Öffentliche Laternen auf Privatwegen Im Bereich des Mittleren Schafhofweg 55 und folgende Wege stehen Laternen auf Privatwegen. Diese sind annahmegemäß aus Sicherheitsgründen hier installiert worden. Nahezu alle Haushalte haben Bewegungsmelder, so daß diese Maßnahme keinen Sinn macht. Die Laternen machen die Zimmer in der Nacht taghell. Dies ist eine unnötige Verschwendung von Energie und eine Verschmutzung durch Licht, die die Gesundheit der Bürger beeinträchtigt. Diese Laternen sollten abgeschaltet werden. Ich bin sicher dies gibt es auch an anderen Stellen in der Stadt. 2. Laternen auf Nebenstrassen Auf den Nebenstrassen (z.B. Mittlerer Schafhofweg) brennen die ganze Nacht Strassenlaternen. Hier könnte man ebenfalls Energie sparen und die Verschmutzung durch Licht reduzieren. Lösungen könnten hier doch fokussierte Lichtabstrahlung durch LED sein. Alternativ oder zusätzlich könnten Bewegungsmelder sinnvoll sein. Ggf. wäre das Potential durch Nutzung von LED auch auf den befahrenen Strassen Frankfurts generell zu heben. Stadtteile: eher alle Stadtteile betroffen Aufgabenbereich: neben Energie und Umwelt sind hier sicher auch Gesundheit sowie Finanzen betroffen

Idee
1

Muell Ziegelhüttenweg

24.01.2020

Jeden Tag Muell im Ziegelhüttenweg Richtung Wald !!!!!

Idee
2

Muell

29.12.2019

Regelmäßige Straßen Reinigung des Ziegelhüttenweg Richtung Wald !!!!

Idee
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30er Zone Markierung Straße

10.07.2019

Der Ziegelhüttenweg ist eine 30er Zone unterbrochen am Bahnübergang. Im Bereich Lamboystraße kommt es mehrmals täglich zu gefährlichen (nicht Beachtung von rechts vor links) Situationen. Diese könnten durch eine 30 auf der Straße oder eine unterbrochene Halteline verhindert werden

Idee
3

30er Zone Markierung Straße

10.07.2019

Der Ziegelhüttenweg ist eine 30er Zone unterbrochen am Bahnübergang. Im Bereich Lamboystraße kommt es mehrmals täglich zu gefährlichen (nicht Beachtung von rechts vor links) Situationen. Diese könnten durch eine 30 auf der Straße oder eine unterbrochene Halteline verhindert werden

Idee
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Behälter für Hundekot

17.09.2014

Der Mittlere Schafhofweg ist eine beliebte Strecke für Hundehalter, die ihre Hunde mit Vorliebe vor sämtliche Garten- und Haustüren ihr Geschäft verrichten lassen. Sinnvoll wäre ein Behälter anzubringen mit Tüten und ein Behälter für den Hundekot.