Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 491/7 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OA 528/25; OM 5791/24 OBR 7; ST 56/25; OM 2556/22 OBR 7; ST 2834/22; OM 5029/19 OBR 7; ST 2372/19; OM 1417/17 OBR 7; ST 1459/17; OM 1418/17 OBR 7; ST 1222/17; OM 980/16 OBR 7; ST 616/17; V 1130/14 OBR 7; ST 1407/15; OM 166/11 Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern Tempo 30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo 30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der Basis dieser Verwaltungsvorschrift - zusätzlich zur bereits beschlossenen OA 528/2025 (Thudichumstraße und Hausener Weg) - folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen hier eine Tempo 30-Zone einzurichten: 1. Straße "Am Industriehof" zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades - OM 5791/2024 - ST 76/2025 2. Valentina-Archipova-Straße - OM 2556/2022 - ST 2834/2022 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie OM 5029/2019 - ST 2372/2019 4. Buchbornstraße - OM 1417/2017 - ST 1459/2017 5. Alt-Praunheim - 1418/2017 und OM 116/2011- ST 1220/2017 6. Seegewann und Schultheißenweg - OM 980/2016 - ST 616/2017 7. Haingrabenstraße - V 1130/2014 - ST 1407/2015 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo 30-Zone "Praunheimer Brücke" - Lückenschluss mit einer Kirchengemeinde und einem großen Kinderspielplatz. Zudem verläuft hier der Schulweg zur Kerschensteiner Schule. 9. Ohlengarten 10. Tempo 30-Lücken im Industriehof schließen (z.B. Tilsiter Str./Neue Börsenstr.) Begründung: Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern Tempo 30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo 30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE, SPD, die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 492/7 Betreff: Photovoltaik auf öffentlichen Dächern Laut Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 20.2.2025 sollen "Die Anstrengungen ... noch intensiviert werden. Daher bereitet das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Magistratsvortrag vor, um in den nächsten Jahren mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro städtische Dächer zu sanieren und mit Photovoltaikanlagen auszustatten." Laut Bericht des Magistrats B 404 vom 28.10.2024 stehen im Ortsbezirk 7 folgende städtische Bildungseinrichtungen für Dach-Photovoltaikausbau zur Verfügung. Auf den Dächern der Liebigschule bzw. des Gymnasium Nord sind bereits Anlagen mit 210 bzw. 150 kWp installiert. Brentanoschule und Turnhalle 130 kWp Hermann Luppe Schule und -Haus 99 kWp Kerschensteinerschule 99 kWp Michael Ende Schule und Kinderzentrum Niddagaustraße (KiZ 17) 50 kWp Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) 99 kWp Kinderzentrum Lötzener Straße (KiZ 67) 60 kWp Kinderzentrum Kollwitzstraße (KiZ 85) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (KiZ 104) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Praunheimer Hohl (KiZ 16) 60 kWp (baugleich) Es wird berichtet, dass stadteigene Dachflächen vorzugsweise an Anlagenbetreiber verpachtet werden. Dem entnehmen wir, dass die Stadt selbst keine Dach-Photovoltaik-Anlagen baut. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob die Dachflächen ausgeschrieben oder ob Pachtverträge abgeschlossen bzw. in Planung sind, falls nicht, dies zügig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten zu erfragen, wie der Photovoltaikausbau auf Gebäuden der stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften voranschreitet, die im Gebiet des Ortsbezirk 7 liegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Betreff: Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen! Vorgang: OM 4686/23 OBR 3; ST 16/25; OM 4786/23 OBR 7; ST 75/25 Erneut hat der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats zurückgewiesen auf der Thudichumstraße sowie dem Hausener Weg Tempo 30 einzuführen. In der ST 75/25 wird darauf verwiesen, dass es keine ausreichende Anordnungsgrundlage gäbe. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit Tempo 50 könnten "nur ‚im unmittelbaren Bereich von [...] Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern' statthaft" sein. Kurios ist, dass ausgerechnet die aufgeführten Tatbestände für die Situation an der Thudichumstraße und dem Hausener Weg zutreffend sind. Nicht nur führt hier der Schulweg der Kinder, die zur Michael-Ende-Schule gehen, entlang, auch liegen das Seniorenpflegeheim Domicil (Thudichumstraße 9) und das Sozial- und Rehazentrum West (Alexanderstraße 94-96) entweder direkt an der Straße, zumindest aber mal in unmittelbarer Umgebung. Auch der Rödelheimer Kinderbeauftragte und der Elternbeirat des Kinderzentrums Niddagaustraße (KiZ 17) fordern die Einführung der Tempobeschränkung. Am 26.09.2024 fand eine lautstarke Demo an der Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße statt. Entsprechend des neuen Straßenverkehrsgesetzes, das aus der Einigung von Bundestag und Bundesrat hervorgegangen ist, soll es Kommunen ermöglicht werden, Tempo 30 "entlang von hochfrequentierten Schulwegen" einzurichten. Zudem soll es vereinfacht werden zwei Tempo 30-Zonen miteinander zu verknüpfen, sog. Lückenschluss (max. 500m). Gemäß der ST 16/25 soll die dazu nötige Verwaltungsvorschrift im Mai 2025 vorliegen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt, die neuen gesetzlichen Gegebenheiten zu nutzen, um Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg auszuweisen. Das Argument der Verkehrssicherheit überwiegt gegenüber dem Zeitverlust des Busses M34, der zu den Spitzenverkehrszeiten sowieso oft im Stau steht. Die von der traffiQ auf 36.000 € bezifferten Mehrkosten für Personal und Fahrzeuge werden getragen und die Änderung zum nächsten Fahrplanwechsel umgesetzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 474/7 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Hausener Weg/Ecke Ludwig-Landmann-Straße (stadteinwärts) entschärfen Mit dem Fahrrad vom Hausener Weg kommend, befindet sich vor der Kreuzung zur Ludwig-Landmann-Straße eine unübersichtliche Stelle: Der Radverkehrist hier auf Höhe des Taxistands auf dem Gehweg freigegeben, dies wissenaber - vermutlich auch wegen fehlender Bodenmarkierungen - nicht alle Fußgänger*innen. Das dort angebrachte Schild weist nur in Blickrichtung Ludwig-Landmann-Str. darauf hin. Für Radfahrende und Fußgänger*innen, die den geteilten Geh- und Radweg auf dem Hausener Weg nutzen, um entlang der Ludwig-Landmann-Straße Richtung Süden/ Innenstadt ihren Weg fortzusetzen oder die Ludwig-Landmann-Straße zu queren, bedeutet die Verengung auf dieser Höhe ein zu vermeidendes Gefährdungspotential. Ursächlich dafür ist die Positionierung des Taxistands, die Verschwenkung der Fahrbahn und eine Laterne, die sich mittig auf dem Geh- und Radweg befindet. Dies führt dazu, dass zwischen den Stahlabweisern als Abgrenzung zur Straße wenig Platz ist. Rechts davon liegend ist nach Abschluss der vorher parallel verlaufenden Mauer, auch eine rechteckige Grünfläche mit einem Baum und einem Strauch angelegt. Hinzu kommt, dass hier gerne auch E-Scooter abgestellt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist in jedem Fall erforderlich, besonders wenn viele Menschen von oder zur U-Bahn unterwegs sind. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich die Situation anzuschauen und dem Ortsbeirat Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten, die zur Entschärfung und höherer Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen beitragen. Sofern die Umsetzung in Zusammenhang mit dem Radkonzept Nord steht, bittet der Ortsbeirat um Auskunft, wann mit tiefergehenden Ergebnissen der Konzeption der zukünftigen Wegeführung zu rechnen ist. Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 475/7 Betreff: Sperrmüll Schenckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Schenckstraße/Ecke Reifenberger Straße und den anderen bekannten Stellen im Stadtteil, Mitarbeiter der FES regelmäßige Kontrollen durchführen und nicht nur nach Beschwerden der Anwohner über wilden Sperrmüll, mehr oder weniger schnell darauf reagieren. Begründung: An der Schenckstraße/ Ecke Reifenberger Straße hat sich ein "beliebter Platz" für wilden Sperrmüll etabliert. Immer wieder werden dort größere oder kleinere Menge Müll entsorgt. Auch über die Weihnachtsfeiertage hatte sich dort wieder Abfall angesammelt. Abgesehen davon, dass dies kein schöner festlicher Anblick ist, besteht immer die Gefahr, dass solche Müllhaufen an Silvester angezündet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 454/7 Betreff: Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich mit dem Eigentümer bzw. Pächter der Liegenschaft Hausener Weg 120 in Verbindung zu setzten und darauf einzuwirken, dass auf dem Grundstück vor dem Eingang ein Abstellplatz für Fahrräder geschaffen wird. Begründung: Da der Gehweg, der an dem Grundstück, Hausener Weg 120 vorbeiführt als Schulweg ausgewiesen ist, hat die Stadt vor dem Grundstück Poller angebracht. Nun werden diese Sperrbügel von den Bewohnern als Fahrradabstellplätze zahlreich in Beschlag genommen, wodurch ein sicheres Benutzen des Gehwegs nicht mehr möglich ist. Weder Kinder noch Kinderwagen oder gehbehindere Personen mit Rollator oder Rollstuhl können den Fußweg ungehindert und gefahrlos nutzen. Auf dem Gelände böte sich genügend Platz für eine Fahrrad-Abstellfläche. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6178 2024 Die Vorlage OF 454/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 472 entstanden aus Vorlage: OF 416/7 vom 25.06.2024 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 Vorgang: OM 2551/22 OBR 7; B 24/23; EA 57/23; OM 5118/24 OBR 7; EA 106/24 Mit der Etatanregung EA 106 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 Euro eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im Bericht B 24, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung OM 2551 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim soll beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der Vorlage OM 5118 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung OM 2551, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 84 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und FRAKTION (B 142 = Kenntnis, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5035, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2024, OF 417/7 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2500,- Euro zu unterstützen. Begründung: Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet "Hattsteiner Straße/ Niddagaustraße" in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Speisen ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße / ca. 800 Euro - Bereitstellung von Toilettenkabinen / ca. 500 Euro - Bereitstellung von Biertischgarnituren / ca. 250 Euro - Bereitstellung von Sonnenschirmen u.ä. als Schattenspender/ ca. 250 Euro - Kosten für Bühne und Bühnentechnik / ca. 1500 Euro - Kosten für GEMA/ ca. 300 Euro - Plakate / Handzettel ca. 400 Euro - Spielmobil , 4 Std. 600 Euro - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1000 Euro Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 58 2024 Die Vorlage OF 417/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 25.06.2024, OI 58 entstanden aus Vorlage: OF 417/7 vom 25.06.2024 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V. § 3563/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2.500 Euro zu unterstützen. Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet Hattsteiner Straße/Niddagaustraße in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen, in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Getränken ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße ca. 800 Euro; - Bereitstellung von Toilettenkabinen ca. 500 Euro; - Bereitstellung von Biertischgarnituren ca. 250 Euro; - Bereitstellung von Sonnenschirmen u. Ä. als Schattenspender ca. 250 Euro; - Kosten für Bühne und Bühnentechnik ca. 1.500 Euro; - Kosten für GEMA ca. 300 Euro; - Plakate/Handzettel ca. 400 Euro; - Spielmobil, vier Std. 600 Euro; - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1.000 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 03.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2024, OF 416/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: B 24/23; EA 57/23; EA 106/24 Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim zu beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/2024 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung in der OM 2551/22, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 472 2024 1. Die Vorlage B 142 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 415/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 415/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: B 24/23; EA 57/23; EA 106/24 Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: - Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. - Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim beginnt, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. - Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/2024 zu konkretisieren. - Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Als verlässliche Datengrundlage soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. - Der Ortsbeirat respektiert, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Jedoch sollten die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 472 2024 1. Die Vorlage B 142 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 415/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2024, OF 412/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrat im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. - Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat, die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt- Rödelheim zu beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. - Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird daher als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/ 2024 zu konkretisieren. - Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Als verlässliche Datengrundlage soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. - Der Ortsbeirat respektiert, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Eine umfangreiche Bürger*innenbeteiligung ist deshalb nicht möglich. Eine finale Entscheidung darüber, wie der öffentliche Raum aussehen soll (Platzgestaltung, Baumpflanzungen etc.) und welche Maßnahmen umgesetzt werden, erfolgt erst nach Auswertung der Verkehrszählung und einem Ämtergespräch mit dem Ortsbeirat sowie einer Präsentation der Ergebnisse im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung, womit die Bürger*innenbeteiligung hergestellt wird. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage B 142 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 472 2024 1. Die Vorlage B 142 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 415/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 404/7 Betreff: Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke Vorgang: OM 5120/24 Seit der Fertigstellung und Eröffnung der neuen Hausener Niddabrücke (Hans-Busch-Brücke) mehren sich Beschwerden über den motorisierten Verkehr an dieser Stelle. Berichten zufolge wird das erlaubte Tempo 30 deutlich überschritten und die Einbahnstraßenregelung häufig ignoriert. Das ist einerseits ein Problem für alle, die ohne Auto die Brücke überqueren wollen, andererseits auch für die, die auf dem Weg parallel zur Nidda per Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es ist zu beachten, dass dieser Bereich zum Schulweg der Kerschensteiner Schule gehört und damit die Sicherheit der Kinder auf diesem gefährdet wird. Weiterhin sind insbesondere am Hausener Weg 120 (Wohnanlage für Studierende und Geflüchtete) gefährliche Situationen vorgekommen, z.B. für dort spielende Kinder und Zufußgehende. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Die OM 5120/24 schnellstmöglich umzusetzen. 2. Zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen (z.B. erhöhte Kontrollen, Stoppschilder, (Rot-)Markierungen, Aufplasterungen, Anhebungen der Fahrbahn, Bodenwellen, versetzte mobile Begrünungen auf der Brücke) eine weitere Entschärfung der Situation erreicht werden kann. 3. Autofahrer*innen frühzeitiger auf den Schulweg zur Kerschensteiner Schule hinzuweisen 4. Das kurze Stück zwischen der Brücke und dem Friedhofsparkplatz dem verkehrsberuhigten Bereich hinzuzuschlagen und diesen entsprechend zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 4. getrennt vom Rest der Vorlage OF 404/7 abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5508 2024 Die Vorlage OF 404/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer zwei vor der Klammer "Sofortmaßnahmen zu ergreifen" und nach der Klammer "um die Situation zu entschärfen" lautet. Abstimmung: Ziffern 1. und 4.: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU (= Ablehnung); FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung BFF
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 386/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2024 zusätzlich die Summe von 250.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den BürgerInnen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene EigentümerInnen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. In diesem Zuge soll der öffentliche Bereich in Kooperation mit den BürgerInnen neugestalten werden. Der Planungsprozess muss jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbauprojekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2024 Die Vorlage OF 386/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 383/7 Betreff: Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen Der Magistrat möge mit dem Betreiber des Verteilerkastens an der Fußgängerampel Ecke Thudichumstraße/ Trümpertstraße sprechen mit dem Ziel, diesen zu versetzen. Begründung: Wie im Ortsbezirk 1 an der Nordseite des Hauptbahnhofs (die FR berichtete am 23.2.2024, F13), so steht auch in Rödelheim an einem Fußgängerübergang ein Verteilerkasten so ungünstig, dass er den Aufstellungsraum für Fußgänger behindert und damit eine Gefährdung für Schulkinder darstellt. Der Fußgängerübergang ist ein Schulweg zur Michael-Ende-Grundschule und an einer sehr schwierigen Kreuzung aufgestellt, weil der Zulieferverkehr für den REWE-Markt diesen Bereich zum Einschwenken nutzt. Bei dem Ortstermin am 15.09.2023 wurde darüber hinaus erkennbar, dass häufig sogar der Fußgängerüberweg zum Rückwärtseinfahren in die Trümpertstraße genutzt wurde. Die schwierige Verkehrslage für GrundschülerInnen (und ihre Eltern) würde dadurch etwas erträglicher. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 369/7 Betreff: Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 2469/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen beantworten: 1. Wie viele Schulkinder im Ortsbezirk können derzeit am Pakt für den Nachmittag (Betreuung ist mit dem schulischen Angebot verzahnt und ist ein Ganztagsangebot bis 17.00 Uhr) teilnehmen (1. bis 4. Klasse, absolut und in %, aufgeschlüsselt nach Grundschulen) und welche Verbesserungen sind mit dem neu erarbeiteten Gesamtkonzept Ganztag zu erwarten? 2. Wie verteilen sich die Kosten für die gegenwärtige Nachmittagsbetreuung auf die Stadt Frankfurt und das Land Hessen? 3. Wie groß ist die Lücke der Plätze, um den Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung am Nachmittag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ortsbezirk zu schließen und die angestrebte Versorgungsquote von 85% zu erfüllen? 4. Welcher zusätzlicher Raum- und Personalbedarf wird benötigt (in Stellen, Soll und Ist)? Bei dem Ortstermin am 17.07.2023 in der Michael-Ende-Schule schlug die anwesende Elternschaft die Liegenschaft Assenheimer Straße 17 vor. Wurde diese bereits geprüft und wenn ja mit welchem Ergebnis? Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat die Liegenschaft Thudichumstr. 50 (ehem. Lampenladen) zu prüfen. 5. Welche Planungen von Seiten des Magistrats gibt es, um die fehlenden Kapazitäten (Räume, Personal) im Ortsbezirk sicher zu stellen? Begründung: Das Problem fehlender Nachmittagsbetreuung verschärft sich Jahr für Jahr, wie die Anzahl der Anträge belegen. Das zuletzt beantragte Auskunftsersuchen V 689 wurde bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht beantwortet. Die zuletzt bekannt gegebenen Zahlen der ST 2469 aus dem Jahr 2022 stammen aus der Bestandserhebung vom 31.12.2020, der Aussagewert ist sowohl hinfällig als auch hoch problematisch mit Versorgungszahlen von 49, 58 und 59%. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es einen Rechtsanspruch auf eine vollständige Nachmittagsbetreuung für alle Schulkinder geben. Bislang ist nicht absehbar, wie dieser erreicht werden soll, wenn man die aktuellen Nöte der Eltern und die tatsächliche Zahl von Plätzen in der Betreuung am Nachmittag zur Kenntnis nimmt. In zwei Jahren greift die Tatsache eines Rechtsanspruchs, den Eltern gegen die Kommune geltend machen können. Die Antworten auf die Fragen sollen Licht ins Dunkle der städtischen Planungen bringen - für den Ortsbeirat und die betroffenen Eltern. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 860 2024 Die Vorlage OF 369/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Betreff: Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim Vorgang: OM 2334/22 OBR 7; OM 3420/18 OBR 7; V 1338/19; OM 6113/20 OBR 7 Anfrage an den Magistrat: Laut Auskunft unseres Ortsvorstehers vom 14.6.2022 aus einem Gespräch mit dem damaligen Dezernenten und seiner Büroleiterin musste dem Investor für die Häuserzeile Alt Rödelheim eine "weitreichende Ausnahme vom bestehenden B-Plan" erteilt werden. Das sei die Begründung, warum der Investor auf eine Unterstützung des Ortsbeirats dränge. Die Sachlage war klar: In einem Beschluss vom 13.6.2022, als Anregung an den Magistrat vom 28.6.2022, OM 2334, entstanden aus der OF 169/7, wird die Position des Ortsbeirates, die er seit 2018 immer wieder geäußert hat, bestätigt: "Der Magistrat wird gebeten, auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20 und Assenheimer Straße 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert, wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im "Dialog 12" des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten." (Hervorhebung durch I.P.) In der o.g. Mail wird auch zugesichert, dass die Rückmeldungen aus der öffentlichen Präsentation noch in den Genehmigungsprozess einfließen würden. Tatsache ist jedoch: Die Erhaltungssatzung wurde gegenüber dem Investor aufgehoben, der gültige Bebauungsplan Nr. 886 wurde bezüglich der Traufhöhe den Wünschen des Investors angepasst. Daraus folgend stellen sich für uns folgende Fragen: Welche baurechtlichen Bedingungen wurden mit dem Investor vereinbart, damit dieser seine Pläne für Abriss und Neubau umsetzen kann? Welche Gründe gab es, die rechtlichen Bindungen für den Neubau der Häuserzeile aufzugeben und an die Pläne des Investors anzupassen? Warum gab es keine Festschreibung von Mietwohnungen für den Neubau der Häuserzeile Alt Rödelheim? Warum wurde nicht vereinbart, dass ein Teil der aufgegebenen rechtlichen Bindungen mit gefördertem Wohnungsbau abgegolten werden? Warum wurden die Beschlüsse des Ortsbeirats 7 bezüglich Alt Rödelheim nicht berücksichtigt? Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der SPD wird über die Frage 3 der Vorlage OF 364/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2024 1. Die dritte Frage der Vorlage OF 364/7 wird abgelehnt. 2. Der Rest der Vorlage OF 364/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Annahme) zu 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen BFF und FDP (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Initiative vom 16.01.2024, OI 43 entstanden aus Vorlage: OF 357/7 vom 02.01.2024 Betreff: Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die neue Nidda-Brücke im Stadtteil Hausen (Verbindung Hausener Obergasse - Hausener Weg) nach Hans Busch zu benennen. 2. Falls dies für eine Brückenbenennung erforderlich ist, ist der Name Hans Busch zuvor in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen 3. An der Brücke ist zeitnah eine Gedenktafel zum Gedenken an Hans Busch anzubringen. Hans Busch ist am 28.11.2019 im Alter von 89 Jahren verstorben und hat bis zu seinem Tode in Hausen gelebt und war dem Stadtteil über viele Jahre sehr verbunden. Hans Busch war Stadtältester und gehörte von 1977 bis 2011 der SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main an. Von 1989 bis 1997 war er als Mitglied des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung in herausgehobener Funktion tätig, von 1989 bis 1993 als Stadtverordnetenvorsteher und von 1993 bis 1997 als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher. Sein langjähriges und herausragendes ehrenamtliches Engagement wurde mit den Römerplaketten in Bronze, Silber und Gold gewürdigt. Am 29. September 2011 verlieh ihm die Stadtverordnetenversammlung die Ehrenbezeichnung "Stadtältester". Sein langjähriges Engagement für den Stadtteil und das Vereinsleben in Hausen haben die Hausener Sportvereine mit Unterstützung des Arbeitskreises Hausen - ein Zusammenschluss von Vereinen und Organisationen aus dem Stadtteil - bewogen, eine Benennung der seinerzeit noch im Bau befindlichen neuen Nidda-Brücke nach Hans Busch vorzuschlagen. Die Brücke ist nunmehr fertiggestellt und kann zeitnah nach Hans Busch benannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 24.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 357/7 Betreff: Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert die neue Nidda-Brücke im Stadtteil Hausen (Verbindung Hausener Obergasse - Hausener Weg) nach Hans Busch zu benennen. 2. Falls dies für eine Brückenbenennung erforderlich ist, ist der Name Hans Busch zuvor in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. 3. An der Brücke ist zeitnah eine Gedenktafel an Hans Busch anzubringen. Begründung: Hans Busch ist am 28.11.2019 im Alter von 89 Jahren verstorben und hat bis zu seinem Tode in Hausen gelebt und war dem Stadtteil über viele Jahre sehr verbunden. Hans Busch war Stadtältester und gehörte von 1977 bis 2011 der SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main an. Von 1989 bis 1997 war er als Mitglied des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung in herausgehobener Funktion tätig, von 1989 bis 1993 als Stadtverordnetenvorsteher und von 1993 bis 1997 als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher. Sein langjähriges und herausragendes ehrenamtliches Engagement wurde mit den Römerplaketten in Bronze, Silber und Gold gewürdigt. Am 29. September 2011 verlieh ihm die Stadtverordnetenversammlung die Ehrenbezeichnung "Stadtältester". Sein langjähriges Engagement für den Stadtteil und das Vereinsleben in Hausen haben die Hausener Sportvereine, mit Unterstützung des Arbeitskreis Hausen - ein Zusammenschluss von Vereinen und Organisationen aus dem Stadtteil - bewogen, eine Benennung der seinerzeit noch im Bau befindlichen neuen Nidda-Brücke nach Hans Busch vorzuschlagen. Die Brücke ist nunmehr fertiggestellt und kann zeitnah nach Hans Busch benannt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über Ziffer 3. der Vorlage OF 357/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 43 2024 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE und 2 farbechte/LINKE (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 346/7 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE (Thudichumstraße 18-22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste STVO erleichtert Kommunen die Einführung von Tempo 30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung, entlang vielbefahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenen Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662/20. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der TraffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 €) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4786 2023 Die Vorlage OF 346/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 345/7 Betreff: Sanierung des Niddauferwegs von der Brücke Hausener Weg bis zum Anglerheim Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege entlang der Nidda im Bereich Hausener Brücke den Teilabschnitt von der Brücke Hausener Weg zum Anglerheim Rödelheim zu sanieren. Begründung: Die Baumaßnahmen, aber auch die Wetterlagen haben dazu geführt, dass der viel genutzte Niddauferweg zwischen Hausener Brücke und Anglerheim Rödelheim besonders an den tieferliegenden Bereichen aufweicht und verschlammt. Insgesamt scheint dieser Bereich überfällig für eine grundlegende Erneuerung. Im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege und Bereiche rund um den Neubau der Hausener Brücke sollte eine Sanierung des Teilabschnitts mit gemacht werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4785 2023 Die Vorlage OF 345/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2023, OF 327/7 Betreff: Neugestaltung Reifenberger Straße nach Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde-Konzept berücksichtigen Vorgang: NR 662/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Reifenberger Straße zu sanieren und anschließend eine Neuplanung durchzuführen. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1) Aufgrund des vergleichsweise breiten Straßenquerschnitts sollen - wo möglich - Baumpflanzungen vorgesehen werden, z.B. aus dem Programm zur Pflanzung von 10.000 neuen Stadtbäumen für Frankfurt bis 2030 (NR 662). Hierfür können auch teilweise Parkplätze entfallen, um den Gehweg nicht weiter einzuschränken. 2) Die Kreuzung Niddagaustraße/ Reifenberger Straße soll nach den Kriterien des SiGlinde - Kreuzungsmodells des Frankfurter Radentscheides (https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde-unser-modell-fuer-kleine -kreuzungen/) umgebaut werden. Wenn dies nicht vollständig umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat die Gründe darzulegen und zumindest Teilelemente zu realisieren. 3) zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierung inkl. des angesprochenen Kreuzungsumbau und die Pflanzung der Bäume erfolgen kann. Begründung: Bei einer Sanierung der Reifenberger Straße in Rödelheim sollte diese dafür genutzt werden, grundlegende Veränderungen am Erscheinungsbild der Straße durchzuführen. Zum einen schlägt der Ortsbeirat vor, die Straße als einen möglichen Standort für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen vor, die wie in der NR 662 beschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet, stadtweit intensiviert werden soll. Als Diese Maßnahme trägt zur Abkühlung des Straßenraums bei und ist zur Anpassung an die Klimakrise dringend erforderlich. Zweitens spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die o.g. Kreuzung gemäß den Kriterien des SiGlinde-Prinzips (Sicher-Gleichberechtigt-Lindgrün) umzubauen. Diese liegt sowohl auf dem Schulweg zu den weiterführenden Schulen nach Westhausen als auch zu den beiden Zweigen der Michael-Ende-Schule und viele Schüler*innen gehen hier zu Fuß bzw. fahren mit dem Rad. Eine gleichberechtigte Nutzung und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sollten gewährleistet werden. Bisher haben die Ortsbeiräte 1,2,3,9 und 10 SiGlinde-Kreuzungen für ihren Ortsbezirk gefordert. Der Magistrat begrüßt diese und weitere Anregungen prinzipiell, verweist jedoch darauf, dass für den erfolgreichen Straßenumbau diese im aktuellen Straßenumbauprogramm enthalten sein müssen. Ebenso fließen die lokalen Gegebenheiten in die Umgestaltung mit ein. Dies bedeutet auch, dass alle oder auch nur einige passende Elemente umgesetzt werden können. Neben der Unterbindung von Falschparker*innen, der klimagerechten Gestaltung des Straßenraums, sollen auch Lade- und Lieferzonen vorgehalten werden. Dies kann für das Lokal "Zur Reifenburg" von Vorteil sein. Selbstverständlich soll dessen Betrieb nicht dadurch gefährdet werden, ganz im Gegenteil: Die Umgestaltung kann dazu beitragen die Probleme zwischen der Außengastronomie und dem Fuß-/Radweg an der Stelle zu lösen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 327/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4550 2023 Die Vorlage OF 327/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "nach" durch das Wort "bei" ersetzt wird, der erste Satz des Tenors folgende Fassung erhält: "Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Planungen zur Sanierung der Reifenberger Straße zu integrieren und darüber zu berichten, wann die Sanierung inkl. der Neuplanung des Straßenraums sowie die Pflanzung der Bäume erfolgen kann" und Ziffer 3 des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 373 entstanden aus Vorlage: OF 320/7 vom 27.06.2023 Betreff: Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970 Euro Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73 Vorgang: B 172/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Finanzierung der Maßnahmen (Abriss und Neubau des Kinderzentrums Eckernförder Straße, KiZ 56) nicht zulasten des Investitionshaushalts für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) durchzuführen. Die Mittel für das KiZ 100 bleiben vollständig im Investitionsprogramm 2022-2025 erhalten. Die Mittel zur Maßnahmenfinanzierung gemäß des Vortrags des Magistrats vom 26.05.2023, M 73, werden aus anderen Haushaltstiteln als den Kita-Haushalten generiert. Begründung: Mit der Vorlage M 73 werden die notwendigen Investitionen für das KiZ 56 von 10.399.000 Euro unter anderem aus den Investitionsmitteln anderer KiZ generiert. Das betrifft im Ortsbezirk 7 das KiZ 100 in der Stichelstraße. Dessen Investitionsbedarf steht angesichts der dramatischen Situation der Versorgung mit Hortplätzen und Nachmittagsbetreuung im Bereich der Michael-Ende-Schule wie überhaupt in Rödelheim außer Frage. Dies wurde in der Vorlage B 172 vom 24.04.2023 durch den Magistrat ja festgestellt (S. 24: "unterdurchschnittliche Versorgungsquote", "Erweiterung der Hortkapazitäten" und "Ausbau von Erweiterter Schulischer Betreuung priorisiert"). Damit wird nicht die Maßnahme für das Kinderzentrum Eckernförder Straße infrage gestellt. Der steigende Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen muss durch eine entsprechende Priorisierung im gesamten Haushalt getragen werden - nicht auf dem Rücken der Kinder und Familien und zulasten anderer Kitas. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 346 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage OA 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: zu 1. Volt und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. Volt (= Del. auf H); ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 373 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 73 und OA 373 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 373 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3598, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2023, OF 320/7 Betreff: Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970,00 € Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: Die Finanzierung der Maßnahmen (Abriss und Neubau des Kinderzentrums Eckernförder Straße, KiZ 56) wird nicht zu Lasten des Investitionshaushalts für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) durchgeführt. Die Mittel für das KiZ 100 bleiben vollständig im Investitionsprogramm 2022-2025 erhalten. Die Mittel zur Maßnahmefinanzierung der M 73 werden aus anderen Haushaltstiteln als den KT- Haushalten generiert. Begründung: Mit der Vorlage der M 73 werden die notwendigen Investitionen für das KiZ 56 von 10.399.000 € unter anderem aus den Investitionsmitteln anderer KiZs generiert. Das betrifft im OBR 7 das KiZ 100 in der Stichelstraße. Dessen Investitionsbedarf steht angesichts der dramatischen Situation der Versorgung mit Hortplätzen und Nachmittagsbetreuung im Bereich der Michael-Ende-Schule wie überhaupt in Rödelheim außer Frage. Dies wurde in der B 172 vom 24.4.2023 durch den Magistrat ja festgestellt (S. 24: "unterdurchschnittliche Versorgungsquote", "Erweiterung der Hortkapazitäten" und "Ausbau von Erweiterter Schulischer Betreuung priorisiert"). Damit wird nicht die Maßnahme für das Kinderzentrum Eckernförder Straße in Frage gestellt! Der steigende Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen muss durch eine entsprechende Priorisierung im gesamten Haushalt getragen werden - nicht auf dem Rücken der Kinder und Familien und zu Lasten anderer KTs. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 373 2023 1. Der Vorlage M 73 wird unter Hinweis auf OA 373 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 320/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 311/7 Betreff: Versenkte Altglascontainer und Entsieglung - Maßnahmen gegen Vermüllung an der Straßenecke Reifenberger/Schenckstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die derzeit vorhandenen zwei Altglascontainer zu ersetzen durch versenkte Altglascontainer. 2. Begleitend sollte durch eine entsprechende Markierung ein Zuparken der Straßenecke verhindert werden. 3. Darüber hinaus wäre zu prüfen und zu berichten, - ob die Litfaßsäule entfernt werden könnte und - ob die versiegelte Hausecke entsiegelt und begrünt werden könnte. Begründung: Die Situation in der Ecke Reifenberger/Schenckstraße ist derzeit eine Einladung zum Abladen von Sperrmüll: Altglascontainer sind leider häufig umstellt von nicht abgeholtem Leergut, die schlecht einsehbare Ecke zwischen zwei Häusern ist gepflastert und bietet eine freie Fläche. Die Beschwerden über Vermüllung haben sich in der letzten Zeit gehäuft. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 21 Es besteht Einvernehmen, über die Vorlage OF 311/7 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4186 2023 1. Ziffer 1. der Vorlage OF 311/7 wird abgelehnt. 2. Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 311/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und fraktionslos (= Ablehnung); GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 310/7 Betreff: Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße Am Gebäude in der Alexanderstraße 61 befindet sich derzeit eine Baustelle, die auch schon durch Beton in der Kanalisation überregionale Bekanntheit erlangt hat. Seit die Straße wieder frei ist, wird der Gehweg durch halb auf dem Gehweg parkende Autos blockiert. Zwar ist die Fahrbahn wegen der Baustelle etwas beengt, bis vor den Kanalarbeiten haben Autos trotz einer vergleichbaren Situation den Gehweg nicht zum Parken genutzt. Wegen der Baustelle steht allerdings nur der Gehweg auf dieser Seite der Alexanderstraße zur Verfügung (auch für den dort langführenden Schulweg). Ein Schild, welches Parken auf dem Gehweg erlaubt/ anweist, existiert nicht. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie lange wird die Baustelle voraussichtlich andauern? 2. Wie gedenkt der Magistrat, die Verkehrssicherheit in diesem Abschnitt zu lösen? 3. Wie gedenkt der Magistrat, die falsch parkenden Autos davon abzuhalten, den Gehweg zu blockieren? Foto Quelle: eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4185 2023 Die Vorlage OF 310/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die unter Ziffer 1. bis 3. aufgeführten Fragen gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt werden: "Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein temporäres Parkverbot zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer herzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 302/7 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7 Vorgang: OM 4142/19; ST 1743/19; OM 4665/19; ST 1549/19; OM 19/21; ST 1352/22; V277/22; ST 2469/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der OBR 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sind die aktuellen Zahlen aller Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr im Ortsbezirk? Wie viele davon haben eine Halbtagsbetreuung? 2. Wie ist der Stand der einzelnen Schulen im Ortsbezirk bei der Ausgestaltung des Ganztages? Gibt es gegenüber der in der ST 2469/22 dargelegten Versorgungssituation für die nachschulische Betreuung an den Grundschulen im Ortsbezirk 7 Verbesserungen? Für welches Schuljahr wird die angestrebte Quote von 85% erreicht? 3. Eine große Herausforderung bestand in den vergangenen Jahren auch bei der Identifizierung von nutzbaren Liegenschaften. Welche Ergebnisse hat die Standortsuche des Stadtschulamts im Ortsbezirk 7 vorzuweisen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Stadtteilen und Schulbezirken. 4. In der ST 1352/22 ist ausgeführt, dass die Anfrage der Kath. St. Antoniusgemeinde das Platzangebot im Kirschbaumweg 17-19 auszubauen vom Magistrat abgelehnt wurde, da in diesem Schulbezirk kein weiterer Bedarf gesehen wurde. Vertritt der Magistrat weiterhin die Auffassung, dass man sich dies angesichts der angespannten Situation leisten kann? Inwiefern könnten durch ein Überangebot andere Grundschulbezirke im Ortsbezirk 7 kompensiert werden, wo die Versorgungsquote nicht erreicht werden kann? 5. In der ST 2469/22 sind einige Kriterien zur Vergabe der Plätze, die zwischen dem Stadtschulamt und den Trägern verbindlich vereinbart worden sind, ausgeführt. Diese dienen als Grundlage für das kindernetfrankfurt. Wie werden diese prozentual gewichtet? 6. Wie gedenkt der Magistrat eine ausreichende Versorgung der nachschulischen Betreuung bis zum Jahr 2026 zu gewährleisten? Welche Umsetzungsprobleme im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2026 bestehen aktuell? Wie sieht das detaillierte Gesamtkonzept (inkl. Dauer/Zwischenziele und deren Ergebnisse) für ganztägig arbeitende Grundschulen aus und in welcher Phase befindet es sich mittlerweile? 7. Was kann akut bis zur Einschulung nach den Sommerferien 2023 von Seiten des Magistrats getan werden, um eine "Notfallbetreuung" zu gewährleisten? 8. Laut der ST 1352/22 ist die Containerstellung an der Michael-Ende-Schule für das erste Quartal 2023 geplant gewesen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Zu welchem konkreten Zeitpunkt kann damit gerechnet werden? Wie weit ist der Stand der Planungen für den Erweiterungsbau, der kurz- und mittelfristig die Raumnot an der Michael-Ende-Schule beheben soll? 9. Lässt sich an der Michael-Ende-Schule eine weitere Nutzung für die nachschulische Betreuung in den Containerbauten ermöglichen? Falls ja, stellt das Kapazitäten für Familien dar, die bisher noch keine nachschulische Betreuung zugesagt bekommen haben? Oder sind diese Räumlichkeiten bereits in den getätigten Zusagen enthalten? 10. Liegen die Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie, die in der ST 2469/22 für die Fünfzügigkeit der Michael-Ende-Schule angekündigt wurde, vor und welche Planungsschritte leiten sich daraus ab? 11. Ist es möglich, in den nächsten Jahren eher als bisher die Zu- bzw. Absagen für die nachschulische Betreuung zu machen, sodass eine größere Planbarkeit für Familien besteht? Begründung: In der vergangenen Bürger*innenfragestunde berichtete eine besorgte Mutter, dass ihre Tochter bei der Vergabe der Hortplätze nach den Sommerferien 2023 leer ausgegangen sei. Auch ein offener Brief an die zuständigen Dezernate vom 7.5.23, versandt von den Elternbeiräten der KiZ17 Niddagaustraße/ KiZ 100 Stichelstraße/ der Parklöwen sowie der Erweiterten schulischen Betreuung der Michael-Ende-Grundschule in Rödelheim unterstreichen die dramatische Situation. Dieser Zustand, den wir leider bereits aus den letzten Jahren kennen, stellt für die Eltern eine enorme Belastung dar, da vier Monate vor der beginnenden Grundschule unklar ist, ob diese ihre Berufstätigkeit weiter ausüben können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheint mit dem Eintritt des Kindes in die Grundschule leider für viele Familien eine noch größere Herausforderung zu werden: Kinder, die bisher ggf. bis 17 Uhr im Kindergarten bleiben konnten, müssen nun ggf. ab mittags in der Familie betreut werden und stellen berufstätige Eltern damit vor enorme Probleme. Die Situation der nachschulischen Betreuung in unserem Ortsbezirk ist seit Jahren Anlass für Sorge der Eltern und des Ortsbeirates. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 687 2023 Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 9. nach dem Wort "haben" die Worte "und wenn ja, welche (Anzahl an zusätzlichen Plätzen)" und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Absagen" die Worte "gemäß transparentem Kommunikationskonzept" angehängt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2023, OF 276/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/ Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/ Projekt angelegt, in dem für 2023 zusätzlich die Summe von 500.000 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger:innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene Eigentümer:innen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen, ohne dass die Stadt eine Handhabe gegen diesen Zustand gehabt hätte. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. Anschließend kann der öffentliche Bereich in Kooperation mit den Bürger:innen neu gestaltet werden. Der Planungsprozess sollte jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbau-projekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 57 2023 Die Vorlage OF 276/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Begriff "Assenheimer Straße" die Worte "sowie der Platz vor der Häuserzeile 12 bis 20" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren im Ortsbezirk Vorgang: OM 1389/22 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen wie Piktogramme, rote Fahrradstreifen u.a. zu ergreifen, um ein sicheres Fahrradfahren in den Straßen Lorscher Straße Thudichumstraße/ Hausener Weg Breitlacher Straße Alt Praunheim/Augustenburgstraße/Ohlengarten zu gewährleisten. Er wird außerdem gebeten anzugeben, wann das Fahrradkonzept für den Ortsbezirk 7 erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt wird. Begründung: Das Anliegen wurde bereits im Juni im Ortsbeirat diskutiert, aber im Hinblick auf das versprochene Fahrradkonzept wieder zurückgenommen. Nachdem öffentlich bekannt wurde, dass die Stadtteile im Ortsbezirk nicht in der aktuellen Konzeptphase berücksichtigt werden, sind bis zur Umsetzung eines zukünftigen Konzepts umgehend geeignete Maßnahmen für ein sicheres Fahrradfahren in den genannten Straßen zu ergreifen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 256/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2023, OF 246/7 Betreff: Sicherheit vor dem REWE in der Thudichumstraße Rödelheim Vorgang: OM 2336/22 OBR 7; ST 2504/22 Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung für die verkehrliche Gefahrensituation vor dem neuen REWE in der Thudichumstraße zu finden und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Gegebenenfalls kann dies bei einem Ortstermin geschehen. Vor dem REWE gibt es ein Problem zwischen Menschen, die in den REWE gehen und aus dem REWE kommen mit denen, die mit dem Fahrrad oder Auto vorbeifahren. Falsch parkende Autos verschärfen die hochkomplexe Lage zwischen Fußgänger*innen, Radfahrenden und dem Kund*innenverkehr zusätzlich. Auf dem Bordstein und dem leeren Erdbereich zwischen Fahrradständern und Bäumen ist dies regelmäßig zu beobachten. Kollisionen mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden müssen vermieden werden. Dazu gehören, neben den o.g. Personengruppen, auch Kinder und Senior*innen, die es zu schützen gilt. Gespräche mit dem REWE haben gezeigt, dass eine Bereitschaft zur Begrünung der Fläche besteht. Falls ein Teil der privaten Fläche in Anspruch genommen werden muss, wäre dies weiterzuverfolgen und der Eigentümer zu involvieren. Begründung: Bereits in mehreren Anträgen hat der Ortsbeirat die unübersichtliche Situation am o.g. REWE dargelegt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Erfreulicherweise wurden seitdem großflächig Fahrradpiktogramme auf der Thudichumstraße angebracht, aber die oben beschriebene Problematik wird damit nicht gelöst. Der Antrag auf Frankfurter Hüte wurde vom Magistrat abgelehnt (ST2504/2022). Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, andere Vorschläge gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu entwickeln, damit die Gefahrenlage entschärft werden kann. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP BFF ÖkoLinX-ARL FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2504 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3356 2023 Die Vorlage OF 246/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 199/7 Betreff: Dazu-Antrag zur M 86 Der Ortsbeirat 7 steht dem Plan, eine RSV durch Rödelheim zu führen positiv gegenüber, bittet aber um die Beantwortung folgender Fragen: F-009 Beidseitig verläuft die RSV entlang Bushaltestellen. Wie kann hier eine Entflechtung erreicht werden, um eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer*innen zu vermeiden? F-010 Die Querung der Ludwig Landmann Straße erfordert in dieser Form die Nutzung einer Bedarfsampel. Wie kann hier eine kurze Reaktionszeit gewährleistet werden, um zu vermeiden, dass Radfahrer*innen die Linksabbiegerspur (und dabei zwei Fahrspuren queren müssten, was an dieser Stelle nicht ungefährlich ist) nutzen, um unnötigen Wartezeiten zu entgehen? F-013 Im fraglichen Bereich auf der nördlichen Seite befindet sich eine Bushaltestelle. Wie soll diese in die RSV integriert werden? Der Hausener Weg wird in östlicher Richtung kurz nach der Einmündung Seelenberger Straße durch eine Ampel zur Ludwig Landmann-Straße hin reguliert. Es ist zu beobachten, dass an dieser Stelle seitens der Autofahrer noch beschleunigt wird, um die Ampel noch bei Grün zu schaffen. Hier sehen wir ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Radfahrer*innen, die den Hausener Weg kreuzen müssen. Sind entsprechende Querungshilfen oder andere entschärfende Maßnahmen geplant? F-015 Durch die baulichen Gegebenheiten sehen wir hier eine deutliche Gefahrenstelle, eine Verkehrsführung im Mischverkehr scheint nicht zielführend. Gäbe es die Möglichkeit durch Erweiterung des Tunnelprofils hier eine Entlastung zu erreichen? F-016 /F-017a Die Vorplanung würde zu drei verschiedenen Wegführungen auf wenigen hundert Metern führen. Sinnvoller wäre eine stringente Verkehrsführung. Wenn man davon ausgeht, dass der kritische Bereich durch die Verkehrsbelastung im Bereich F-017a definiert wird, wäre ein durchgängiger Zweirichtungsradweg nicht sinnvoller? Begründung: ergibt sich aus den einzelnen Punkten. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 500 2022 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 199/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem ersten Satz des Tenors der folgende Halbsatz angefügt wird: "diese sollen als Anregung für die bevorstehende Detailplanung verstanden werden, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 183/7 Betreff: Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen Im Zuge der Bürger*inneninformationsveranstaltung am 12.07.2022 wurden die Pläne für die Häuserzeile Alt-Rödelheim 14-20/Assenheimer Str. 1 seitens des Investors und der Bauaufsicht vorgestellt. Damit ist die Grundlage für die Bebauung gelegt und es geht endlich voran. Gleichzeitig legte der Vertreter des Stadtplanungsamts dar, dass es für die Platzgestaltung noch keine vertiefende Planung gibt. Für den Ortsbeirat und die Bürger*innen vor Ort ist diese jedoch von entscheidender Bedeutung. Der Ortsbeirat möge beschließen: - Aufbauend auf dem Beschluss der OF 476/2020 erkennt der Ortsbeirat an, dass mit der Errichtung einer Tiefgarage die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Platzbereich gegeben sind und der Magistrat wird beauftragt in die konkretisierende Planung einzusteigen. - Hierfür soll ein Runder Tisch mit allen Beteiligten (Anwohner*innen, Bürger*inneninitiativen, Ortsbeirat, Stadtplanungsamt, Straßenverkehrsamt etc.) einberufen werden, um sich sowohl über erste schnell umsetzbare, temporäre Maßnahmen zu einigen als auch die langfristige Gestaltung eines klimaresilienten Quartiersplatzes mit einer hohen Aufenthaltsqualität inmitten des Rödelheimer Ortskerns in den Blickpunkt zu nehmen. - Diesbezüglich ist zu prüfen und zu berichten, wie und unter welchen Voraussetzungen der Straßenraum Alt-Rödelheim zwischen der Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffer 2. der Vorlage OF 183/7 nach Einfügen der zusätzlichen Ziffer 1 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2551 2022 Die Vorlage OF 183/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als erster Satz "In die Planung eines Quartiersplatzes "Alt Rödelheim" wird eingestiegen." eingefügt wird. Abstimmung: Ziffern 1, 3 und 4: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF Ziffer 2: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 192/7 Betreff: Studentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120 Den Medien war zu entnehmen, dass der Immobilienfonds Next Generation Invest den Wohnkomplex im Hausener Weg 120 erworben hat. Dort leben unter einem Dach Studierende und Flüchtlinge. Vor gut zwei Jahren war dieser Komplex in die Schlagzeilen geraten, nachdem die rund 24 Quadratmeter großen Mikro-Wohnungen für Studierende für fast 1000 Euro am Markt angeboten wurden und damit doppelt so teuer waren, als ursprünglich vom Vermieter angekündigt. Das hatte auch im Ortsbeirat für großen Ärger gesorgt. Der neue Eigentümer hat angekündigt die Preise für die 106 Studierenden-Apartments zu senken. Durch eine Neukonzeptionierung soll es zur Reduzierung der Mietpreise kommen und bezahlbarer Wohnraum entstehen. Gleichzeitig wird angekündigt, dass der neue Eigentümer verschiedene Anträge bei der Stadt gestellt hat. Durch die Unterbringung geflüchteter Menschen hat die Stadt Frankfurt in erheblichem Maß zur sicheren Finanzierung des Anlageobjekts beigetragen, gleichzeitig ist es dem Magistrat seinerzeit nicht gelungen den Investor dazu zu verpflichten Studierendenwohnungen zu moderaten Preisen anzubieten. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Informationen liegen dem Magistrat über die Pläne des neuen Eigentümers vor? 2. Beinhalten die bei der Stadt Frankfurt gestellten Anträge auch den Wunsch nach einer Förderung des Wohnraums? 3. Hat der Magistrat die Möglichkeit, Preisobergrenzen für den angebotenen Wohnraum festzusetzen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 192/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 192/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 531 2022 Die Vorlage OF 192/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Ziffer 4. die Worte "Ist das Studentenwerk eingebunden?" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2022, OF 170/7 Betreff: Sicherheit vor dem REWE in der Thudichumstraße erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, auf dem Geh-/Radweg der Thudichumstrasse auf Höhe der Fassade des Rewe (nach der Tiefgaragen-Einfahrt bis inklusive Huck) Frankfurter Hüte anzubringen. Begründung: Erfreulicherweise wurden auf der Thudichumstrasse nach Anregung des Ortsbeirats die Fahrradpiktogramme erneuert. Dies löst jedoch noch nicht die Problematik, dass Autos auf dem oben beschriebenen Abschnitt halten bzw. parken. Am Rewe wurden bereits Schilder angebracht, dass auf der leeren Fläche neben dem Weg nicht geparkt werden darf. Frankfurter Hüte könnten falsch parkende Autos verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2336 2022 Die Vorlage OF 170/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "inklusive Huck durch die Worte "bis zur Feuerwehrzufahrt zu Hausnummer 18 - 22" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2022, OF 169/7 Betreff: Alt Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten Der Magistrat wird gebeten, - auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahingehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt Rödelheim 14-20 und Assenheimerstr 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert. - Maßnahmen zu ergreifen, dass die Bebauung nicht zu hochpreisigem Wohnen führt. - durch einen Gutachter prüfen zu lassen, welche Denkmalschutz- Auflagen dem Bauherrn bezüglich des Hauses Assenheimer Straße 1 gemacht werden können, um das historische Gebäude in seiner äußeren Gestalt zu erhalten. Begründung: Alt Rödelheim, früher Marktplatz, ist der eigentliche traditionelle Ortskern des Stadtteils. Die mögliche neue Bebauung sollte sich an der bisher vorhandenen orientieren und den historischen Charakter erhalten. Eine Neubebauung und Neuvermietung sollte durch soziale Kriterien gestaltet werden, damit nicht aus dem Projekt Alt- Rödelheim ein Gentrifizierungsprojekt wird, der die umliegenden Mietwohnungen verteuert und die Mieter aus ihren Wohnungen vertreibt. Das Fachwerkhaus Assenheimer Straße 1 stammt vermutlich aus dem frühen 19. oder sogar 18. Jahrhundert. Es war das Familienhaus der Eheleute Arthur Stern und Elli Capell, der das Haus bis 1937 gehörte. Arthur Stern ist der Namensgeber des Bahnhofsplatzes Rödelheim West. Darüber hinaus wohnten an und rund um den Platz zahlreiche jüdische Familien, deren Schicksal durch die zahlreichen Stolpersteine zu erkennen ist. Dieses Haus könnte daher ein Markstein sein für das ehemalige jüdische Leben in Rödelheim. Durch eine Begutachtung soll geprüft werden, welche Möglichkeiten der Gestaltung dem Bauherrn aufgezeigt werden, um der historischen Bedeutung gerecht zu werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.04.2022, OF 152/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 7 Vor der Abstimmung über die Vorlage OF 169/7 ergänzt die antragstellende Fraktion Punkt 1 des Tenors wie folgt: ". .wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im Dialog 12 des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten." Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 169/7 punktweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2334 2022 1. Die Vorlage OF 152/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 169/7 für erledigt erklärt. 2. Punkt 1 der Vorlage OF 169/7 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Punkt 2 der Vorlage OF 169/7 wird abgelehnt. Punkt 3 der Vorlage OF 169/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Zu 1.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU Zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE (= Annahme) Zu 3.: GRÜNE, CDU, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2022, OF 171/7 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Trümpertstraße/Alexanderstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Trümpertstraße / Alexanderstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen (an der Ecke des Restaurants Milly's, ehemals Blaue Adria). Begründung: Durch den fast regelmäßig zugeparkten o.g. Kreuzungsbereich ist die Sicht nach rechts in die Alexanderstraße von der Trümpertstraße kommend nicht möglich, ohne sehr weit auf die Kreuzung vorfahren zu müssen. Ein Verkehrsspiegel würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2337 2022 Die Vorlage OF 171/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Trümpertstraße/Alexanderstraße (an der Ecke des Restaurants MILLYs, ehemals Blaue Adria) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel das Anbringen eines Verkehrsspiegels, von Fahrradbügeln o. Ä." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2022, OF 152/7 Betreff: Alt Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten und soziales Wohnen ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, · die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahingehend zu beraten, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt Rödelheim 14-20 und Assenheimer Straße 1 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert. · den Baulandbeschluss in diesem Bauprojekt zu verwirklichen, d.h. 30 % geförderten Wohnungsbau beim Investor als Vorgabe durchzusetzen. · durch einen Gutachter prüfen zu lassen, welche Denkmalschutz- Auflagen dem Bauherrn bezüglich dem Haus Assenheimer Straße 1 gemacht werden können, um das historische Gebäude in seiner äußeren Gestalt zu erhalten. Begründung: Alt Rödelheim, früher Marktplatz, ist der eigentliche traditionelle Ortskern des Stadtteils. Die mögliche neue Bebauung sollte sich an der bisher vorhandenen orientieren. Zugleich sollte darauf geachtet werden, dass die Bebauung nicht zu hochpreisigem Wohnen führt. Das Haus Assenheimer Straße 1 stammt vermutlich aus dem frühen 19. oder sogar 18. Jahrhundert. Dies sollte durch eine Begutachtung festgestellt werden. Darüber hinaus wohnten an und rund um den Platz zahlreiche jüdische Familien, deren Schicksal durch die zahlreichen Stolpersteine zu erkennen ist. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2022, OF 169/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 152/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 152/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 7 Vor der Abstimmung über die Vorlage OF 169/7 ergänzt die antragstellende Fraktion Punkt 1 des Tenors wie folgt: ". .wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im Dialog 12 des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten." Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 169/7 punktweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2334 2022 1. Die Vorlage OF 152/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 169/7 für erledigt erklärt. 2. Punkt 1 der Vorlage OF 169/7 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Punkt 2 der Vorlage OF 169/7 wird abgelehnt. Punkt 3 der Vorlage OF 169/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Zu 1.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU Zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE (= Annahme) Zu 3.: GRÜNE, CDU, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 144/7 Betreff: Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln Die Antwort des Magistrat bezüglich der OM 983 ist nicht nachvollziehbar: 1. Bei einem Ortstermin am 20.9.2022 wurde ein Einvernehmen darüber hergestellt, dass die Einbahnstraßenregelung die verkehrliche Situation verbessert. Bedenken wegen einer möglichen beschleunigten Fahrweise wurden entkräftet, da es nur um aufsuchenden Verkehr in einem reinen Wohngebiet gibt und die kurze Strecke von ca. 70 Metern nicht dazu geeignet ist. Hauptsächlich ging es um Vermeidung von zurückweichenden Autos auf den Hausener Weg bei entgegenkommenden Verkehren. 2. Das Argument, dass die beiden Straßenabschnitte Bestandteil einer Tempo 30-Zone sind, kann nicht gegen eine Einbahnstraßenregelung sprechen: beide Straßenabschnitte nördlich des Hausener Wegs sind ebenfalls Tempo 30-Zonen, für beide Straßen trifft die Einbahnstraßenregelung zu, ebenso ist die Parksituation vergleichbar. Schneller gefahren wird deswegen dort nicht, jedenfalls nicht signifikant schneller als in den südlichen Straßenabschnitten. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat, die Ablehnung der OM 983 zu überdenken und um eine erneute Überprüfung der Anregung in der OM 983, die Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung so zu regeln, dass entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen verhindert werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2022, OF 93/7 Betreff: Fahrrad-Piktogramme auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg Der Magistrat wird gebeten, in der Thudichumstraße, sowohl in der nördlichen als auch in der südlich gelegenen Straßenhälfte, insbesondere vor dem REWE-Supermarkt, die Fahrrad- Piktogramme auf der Fahrbahn zeitnah zu ergänzen. Darüber hinaus sollten die vorhandenen Piktogramme in der Thudichumstraße und dem Hausener Weg erneuert werden. Begründung: Die verkehrliche Situation in der Thudichumstraße im Bereich zwischen Trümpertstraße und der Kreuzung Lorscher Straße/Reichsburgstraße ist durch die Neubauten sehr unübersichtlich geworden: - Im Bereich des REWE-Supermarktes, ebenso wie bei den Neubauten der Senioren-Wohnanlage und dem neuen Wohnhaus sind Markierungen (entsprechend der Straßenverkehrsordnung) für einen Fahrradweg auf dem Bürgersteig entfallen. Dadurch nutzen die Fußgänger:innen den Bürgersteig in der gesamten Breite. - Die Situation setzt sich im Bereich Post und gegenüberliegend dem Penny-Markt fort. Durch parkende Autos wird der frühere Fahrradweg zusätzlich blockiert, ohne dass Markierungen auf der Fahrbahn die Nutzung für Fahrräder angeben. - Auch im Bereich der Bushaltestelle Ecke Thudichumstraße/Reifenberger Straße müsste klar sein, dass die FahrradfahrerInnen auch die Straße benutzten können. Durch die Reste der Markierung auf dem Bürgersteig wird den Autofahrern suggeriert, die Fahrradfahren auf der Straße unrechtmäßig ist. Mit dem Auftragen und Erneuern der Piktogramme sollte kurzfristig eine größere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen geschaffen werden. Davon unabhängig ist eine Prüfung von roten Fahrradstreifen zur sicheren Kennzeichnung von Radwegen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1388 2022 Die Vorlage OF 93/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2021, OF 94/7 Betreff: Rote Fahrrad-Streifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege auszuzeichnen und damit das Radfahren sicherer zu gestalten: Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße Thudichumstraße/Hausener Weg Breitlacherstraße Alt-Praunheim Begründung: Wie das Radfahrbüro auf Anfrage unserer Fraktion mitgeteilt hat, werden die Stadtteile unseres Ortsbezirks beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrer*innen ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radweg-Markierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1389 2022 Die Vorlage OF 94/7 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 78/7 Betreff: Modernes, adaptives Beleuchtungskonzept für den Niddaradweg prüfen Durch unseren Ortsbezirk verläuft entlang der Nidda ein Fuß- und Radweg, welcher Teil des Regionalparks Niddaroute ist. Er wird vielfältig genutzt, für Freizeitaktivitäten, private Mobilität, und auch in großem Maße als Arbeitsweg. Insbesondere zwischen Herbst und Frühling ist jedoch zu beobachten, dass ab der einsetzenden Dämmerung die Nutzung stark abnimmt, was auf die größtenteils fehlende Beleuchtung des Weges zurückzuführen ist. Im Resultat verringert sich die Sicherheit von Nutzer:innen, Freizeitaktivitäten sind in totaler Dunkelheit schwierig. Normale Straßenlaternen sind allerdings keine Option, da sie sich negativ auf die Insektenpopulation auswirken können. Gemeinden wie z.B. die Stadt Fulda mit ihrem Konzept der Sternenstadt arbeiten hier mit modernen, adaptiven Beleuchtungssystemen, die nicht-motorisierte Mobilität mit dem Natur- und Insektenschutz in Einklang bringen. Diese LED-basierten Beleuchtungssysteme erkennen mithilfe von Sensoren, wann Nutzer:innen ein Wegstück betreten, und regeln genau dann die Helligkeit lokal hoch. Daneben sind Lichtkegel und Lichtfarbe insektenfreundlich ausgelegt, sowie weitere Aspekte in einem Beleuchtungskonzept definiert. [1] Im Resultat wird der Radweg nur gering und bedarfsgerecht beleuchtet, was als Nebeneffekt die Stromkosten niedrig hält. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, - zu prüfen und zu berichten, ob die Installation einer adaptiven Beleuchtungsanlage, entsprechend oder ähnlich des Sternenstadtkonzepts Fuldas, auf bisher unbeleuchteten Teilen des Niddaradweges möglich ist und welche Umsetzungskonzepte bestehen. Dabei ist auch zu ermitteln, welche Fördermittel von Bund oder Land dafür beantragt werden können. - im Falle einer positiven Prüfung einen ersten Abschnitt modellhaft einzurichten (z.B. entlang der Kuhlmannswiese in Rödelheim, oder zwischen der Brücke am Hausener Weg und der Praunheimer Brücke). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über die beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 78/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1167 2021 Die Vorlage OF 78/7 wird als gemeinsamer Antrag der GRÜNEN und der CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz nach dem Wort "Niddaradweges" die Worte "durch den Brentanopark" eingefügt werden. Abstimmung: 1. Spiegelstrich: Einstimmige Annahme 2. Spiegelstrich: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 76/7 Betreff: Zentralen Platz Alt-Rödelheim aufwerten und sicherer machen! Der Magistrat wird gebeten, die beiden Altglasbehälter unter dem Platz Alt-Rödelheim zu verbauen. Begründung: Der zentrale Rödelheimer Platz zwischen Alt-Rödelheim und der Reichsburgstraße glänzt nicht unbedingt durch Schönheit und Sauberkeit. Die beiden Altglascontainer tun ihr übriges, um zusätzlich die Sicherheit von Kindern zu gefährden. Sobald die Container voll sind, werden die Flaschen und Gläser nebendran gestellt. Oftmals ist auch gesplittertes Glas dabei. Für Kinder, die täglich auf dem Schulweg daran vorbei gehen müssen ist es ein leichtes, sich an dem Glas zu verletzen. Es gäbe die Möglichkeit, so wie auf dem Arthur-Stern-Platz am Rödelheimer Bahnhof die Altglascontainer unter der Erde zu verbauen. Dies würde ein Schritt in die Richtung "schöneres und sicheres Rödelheim" bedeuten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1166 2021 Die Vorlage OF 76/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die drei Altglasbehälter unter dem Platz Alt-Rödelheim zu verbauen" lautet und das Wort "Reichsburgstraße" im ersten Satz der Begründung durch das Wort "Thudichumstraße" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 87/7 Betreff: Lärmaktionsplan umsetzen Im Lärmaktionsplan Hessen 3. Runde (Teilplan Ballungsräume) [https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hes sen.de/files/Lärmaktionsplan%20Hessen %20%283.%20Runde%29%20Teilplan%20Ballungsräume%20Darms tadt%20Frankfurt%20Offenbach%20Wiesbaden%20NEU%20%28002%29_0.pdf] werden Auslösewerte definiert, ab denen ein Lärmschutz an Straßen erforderlich wird. Auslösewerte sind Lärmmesswerte, bei deren Überschreitung Maßnahmen durch die Kommune zum Lärmschutz erforderlich werden. Die Auslösewerte für die Stadt Frankfurt werden im Lärmaktionsplan wie folgt definiert: Tabelle aus o.g. Lärmaktionsplan, Seite 21 [1] Weiterhin wird im Lärmaktionsplan ausgeführt: "Bei Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde verpflichtet im Einzelfall zu prüfen, ob und welche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen geeignet sind, die Lärmbelastung für die Anwohner spürbar zu verringern..." [Lärmaktionsplan S. 19] Laut HLNUG Lärmviewer (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de) stellt sich die aktuelle Situation in der Thudichumstraße / Hausener Weg wie folgt dar: Damit ist die Lärmimmission auf ganzer Länge der Thudichumstraße und des Hausener Wegs deutlich im Bereich der Auslösewerte bzw. darüber (min. im Bereich 70-75 dB(A), Teilweise über 75 dB(A)) und es greift die Verpflichtung zur Einzelfallprüfung, durch welche Maßnahmen der Verkehrslärm eingeschränkt werden kann. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: - Hat die verpflichtende Einzelfallprüfung stattgefunden und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese gekommen? - [Wenn ja] Welche Maßnahmen sind bereits in Umsetzung, welche Maßnahmen befinden sich in Planung? - [Wenn ja] Falls keine Maßnahmen ergriffen werden, warum nicht, mit welcher Begründung wird ein Lärmschutz nicht umgesetzt? - Wenn keine Einzelfallprüfung stattgefunden hat, wann wird damit begonnen und bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? - Sind ad hoc-Maßnahmen geplant, um eine Lärmreduzierung herbeizuführen? Wenn nicht, warum nicht? - Der Lärmaktionsplan empfiehlt ausdrücklich Tempolimits als Verkehrslärmreduzierende Maßnahme. Warum ist dies in den genannten Straßen noch nicht erfolgt? Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 243 2021 Die Vorlage OF 87/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 44/7 Betreff: Umbau der Unterführung Hausener Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Unterführung an der U-Bahnhaltestelle Hausener Weg barrierefrei und unter Vermeidung von Angsträumen umzugestalten. Zusätzlich möge der Magistrat prüfen und berichten, ob die Ampelschaltung, die an der o.g. Stelle über die Ludwig-Landmann-Str. führt, fußgänger*innenfreundlicher gestaltet werden kann. Begründung: An der U-Bahnhaltestelle Hausener Weg dauert eine oberirdische Querung der Ludwig-Landmann-Straße für Fußgänger*innen zu ungünstigen Zeiten wegen der verschiedenen Ampelabschnitte mehrere Minuten. Für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist dies aufgrund fehlender Rampen in der Unterführung allerdings die einzige Möglichkeit. Die geringe Beleuchtung stellt zudem einen Angstraum, nicht nur bei Dunkelheit dar. Aus diesen Gründen wäre eine Instandsetzung der Unterführung eine deutliche Verbesserung der Verbindung zwischen Hausen und Rödelheim. Die extrem langen Wartezeiten haben in der Vergangenheit bereits zu Verkehrsunfällen geführt, da (mobilitätseingeschränkte) Fußgänger*innen die Straße bei Rot überqueren und somit sich sowie andere, wie bspw. Menschen in Autos, gefährden. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße inklusive der Abbiegespuren vom und in den Hausener Weg (Richtung Westen) sowie der durch den 34er-Bus beeinflussten Ampelschaltung ist zu vermuten, dass eine Fußgänger*innengerechtere Ampelschaltung oberirdisch schwer umzusetzen wäre, was eine Instandsetzung der Unterführung umso nötiger macht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 611 2021 Die Vorlage OF 44/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Der Magistrat wird beauftragt, die Ampelschaltung an der U-Bahn-Haltestelle "Hausener Weg" fußgängerinnen- und fußgängerfreundlicher umzugestalten. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Unterführung unter Vermeidung von Angsträumen barrierefrei gestaltet werden kann." lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 46/7 Betreff: Parksituation für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße neu regeln Durch Gewohnheit hat sich ein Halb-halb-Parken in der Siedlung durchgesetzt, wahrscheinlich in Übertragung der Gestattung auf der Schenckstraße. Das ist aber nicht vorgesehen, wie Verkehrskontrollen und Bußgeldbescheide in jüngster Zeit zur Überraschung einiger Parker feststellten. Die Parksituation ist dadurch klarer zu gestalten, dass die Möglichkeit, halb auf dem Bürgersteig zu parken, für eine Straßenseite gestattet und durch das entsprechende Verkehrsschild angezeigt wird. Begründung: Wenn nun die Autos nur auf der Straße parken sollen, wird die Fahrbahn noch weiter verengt. Andererseits gilt es, den Fußgängern den Gehweg nicht wegzunehmen. Ein Kompromiss könnte darin bestehen, nur auf einer Straßenseite bei den o.g. Straßen das Halb-halb-Parken zu gestatten und der gegenüberliegenden Seite nur das Parken auf der Straße zu erlauben, was durch Aufklärung und Kontrollen durchgesetzt werden müsste. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 46/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 46/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 45/7 Betreff: Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln Die Verkehrsführung sollte durch eine Einbahnstraßen-Regelung - für die Schmittener Straße in Richtung Schenckstraße hinein, für die Hattsteiner Straße in Richtung Hausener Weg heraus - geregelt werden, um entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen zu verhindern. Begründung: Die beiden o.g. Straßen sind für den Zwei-Richtungs-Verkehr zu eng. Bei Begegnungen muss zuweilen rückwärts auf den Hausener Weg ausgewichen werden, um entgegenkommenden Fahrzeugen die Herausfahrt zu ermöglichen, was häufig zu schwierigen Situationen auf dem Hausener Weg führt, bei dem ja Tempo 50 gilt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 45/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 983 2021 Die Vorlage OF 45/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 38/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in Alt-Praunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen Der Magistrat wird gebeten, in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacher Straße und in Alt-Praunheim z.B. durch (rote) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn das Fahrradfahren sicherer zu gestalten. Begründung: Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrrad-Weges auf dem Bürgersteig verschwunden sind. Das führt nicht nur vor dem REWE-Markt, sondern auch im Bereich Winterstraße bis zur Post zur Annahme, dass der gesamte Bereich des Bürgersteigs für Fußgänger*innen gilt. Gleichzeitig fehlen auf der Straße die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Thudichumstraße eine Tempo-50-Straße ist. Die unschönen und z.T. beängstigenden Begegnungen mit Autofahrern, die hupen, schimpfen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Angrenzend ist die Lorscher Straße zwar eine Tempo-30-Straße, doch auch hier besteht Handlungsbedarf: auf den ehemaligen Fahrradstreifen innerhalb des Bürgersteigs parken nun Autos, deren Ausscheren oder Einparken sollte durch einen farbigen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. Das gleiche gilt für die Breitlacher Straße sowie für Alt- Praunheim, wo überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden ist. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/7 (TOP 13.) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2020, OF 544/7 Betreff: Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim 1. Der Ortsbeirat ist mit der Platzierung der neuen Werbefläche der Firma STRÖER im Ortskern von Rödelheim nicht einverstanden und fordert den Magistrat auf, diese wieder entfernen zu lassen. 2. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass die Standorte neuer Werbeflächen in Zukunft der Zustimmung des Ort sbeirats bedürfen. Begründung: Wie auch schon die Werbefläche am Fischstein, die nach Intervention des Ortsbeirates versetzt wurde, ist der o.g. Ort für die neue Werbefläche auf dem Platz vor dem alten Rewe extrem ungünstig gewählt und stellt eine Gefahr für den Verkehr dar. Sie ist ein Hindernis für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und behindert die Sicht für Autos, die aus der Straße Alt-Rödelheim kommen, die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende erst nach dem Vorfahren auf die Kreuzung wahrnehmen. Außerdem schränkt sie den öffentlich genutzten Raum ein. Das gilt bereits jetzt und umso mehr für die Zeit, wenn sich das Gebäude des alten Rewe in neuer Nutzung befindet. Fraktionen und fraktionslose Mitglieder des Ortsbeirats 7 Anhang: Bild Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6882 2020 Die Vorlage OF 544/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2020, OF 515/7 Betreff: Schadstoffsammeltermin in Rödelheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass es innerhalb des Ortskerns von Rödelheim eine Agabestelle für Schadstoffe gibt, bzw. dass die im "Oskar" und auf der Internetseite der FES angegebene Abgabestelle in der Thudichumstraße, auch angefahren wird. Begründung: Seit einiger Zeit wird, entgegen der Bekanntmachung der FES auf ihrer Internetseite und der Mitteilung im "Oskar", die Schadstoffsammelstelle in der Thudichumstraße 18 - 22 (im Hof) nicht mehr angefahren. Verwiesen werden die Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabestelle am Toom-Baumarkt in der Guerickestraße. Diese Abgabestelle liegt jedoch außerhalb des Ortskerns und ist für Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit haben die Schadstoffbehälter mit dem Auto zu transportieren, keine Alternative. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6489 2020 Die Vorlage OF 515/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 505/7 Betreff: Autobahnab- und -auffahrten an der Ludwig-Landmann-Straße für alle sicherer machen Die Autobahnab- bzw. -auffahrten zwischen Hausener Weg und Heerstr. sowie die Abzweigungen von der Ludwig-Landmann-Str. Richtung Westhausen werden von vielen Verkehrsteilnehmer*innen als Gefahrenpunkte wahrgenommen. Immer wieder kommt es wegen der schlechten Einsehbarkeit der Verkehrslage zu problematischen Situationen zwischen Autofahrer*innen, Radfahrenden und Fußgänger*innen. Neben der schlechten Einsehbarkeit sind sowohl die Notwendigkeit des sofortigen Fahrbahnwechsels, von der Autobahn kommend, sowie die mangelnde Aufmerksamkeit gegenüber den Radfahrenden ein hoher Risikofaktor. Bereits mehrere Bürger*innen haben sich über diese Problematik beschwert. Eine ähnliche Ausgestaltung, wie sie bereits an der letzten Autobahnauf- bzw. -abfahrt vor der Ortseinfahrt Rödelheim existiert, ist aus Sicht des Ortsbeirats sinnvoll, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen und sollte daher ausgeweitet werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Radwege auf den Kreuzungen von Autofahrbahn und Radweg rot zu markieren und somit auf alle Gefahrenstellen auf beiden Seiten hinzuweisen und für eine erhöhte Aufmerksamkeit sorgen. - durch weitere Maßnahmen, wie z.B. Vorwarnmarkierungen und -schilder, evtl. Stoppschilder oder bauliche Verengung der Fahrbahn, ebenfalls die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 505/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.06.2020, OA 571 entstanden aus Vorlage: OF 465/7 vom 10.03.2020 Betreff: Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120 Vorgang: V 1442/19 OBR 7; ST 316/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei den Wohnungen für Studierende in der o. g. Liegenschaft der Tatbestand des Mietwuchers gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz erfüllt ist und ggf. rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei jeder Vermietung einer der Wohnungen für Studierende zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Studierende handelt. Im negativen Fall sind entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob gegen den Eigentümer der Liegenschaft Anzeige wegen vorsätzlicher Täuschung eines gemäß der Hessischen Gemeindeordnung gewählten Gremiums der Stadt Frankfurt erstattet werden kann. 4. Der Magistrat wird aufgefordert, jegliche zukünftige Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Liegenschaft und dem Vermieter der Liegenschaft auszuschließen, sofern die Rechtslage dies zulässt. 5. Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass in Zukunft Baurecht entsprechend § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB nur noch dann erteilt wird, wenn der Bauherr in einem städtebaulichen Vertrag schriftlich zusichert, dass Wohnraum für Studierende ausschließlich über das Studentenwerk vergeben wird und der Mietpreis sich an den Mietpreisen des Studentenwerks orientiert. 6. Der Magistrat wird beauftragt, sich darum zu bemühen, über den Deutschen Städtetag eine Präzisierung des § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB zu erwirken, um in Zukunft sicherzustellen, dass diese Regelung nicht zur Schaffung von Luxuswohnungen ausgenutzt wird. Begründung: Ergibt sich aus der Vorlage V 1442 und der Stellungnahme ST 316. Der Eigentümer hat zumindest den Ortsbeirat offensichtlich vorsätzlich getäuscht und niemals die Absicht gehabt, im Hausener Weg 120 Wohnungen für Studierende zu akzeptablen Preisen zu errichten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Baugenehmigung gemäß § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB mit der Aussicht "erschlichen" wurde, an dieser Stelle sowohl das Wohnen für geflüchtete Menschen als auch Wohnungen für Studierende zu ermöglichen. Selbst wenn das Vorgehen des Investors/Eigentümers/Vermieters rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte, so sollte die Stadt alle möglichen Schritte einleiten, um in Zukunft eine solche Vorgehensweise zu verhindern. Zudem sollte solchen Investoren klar werden, dass sie in Zukunft in keiner Form auf eine Unterstützung durch die Stadt Frankfurt rechnen können. Der Bundesgesetzgeber sollte zudem dafür Sorge tragen, dass der § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB nicht weiterhin als "Lizenz zum Gelddrucken" missbraucht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2019, V 1442 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 316 Bericht des Magistrats vom 18.12.2020, B 685 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 571 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.08.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 571 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.09.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 571 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.09.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 571 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6363, 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 24.09.2020 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 489/7 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen, ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: Den Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in Verlängerung der Straße "In der Au" (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg zu verbreitern durch Verringerung des westlich gelegenen Grundstückes), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstr. und Am Industriehof); nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umzuwandeln; zudem sollen Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürger*innen, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstler*innen angewandt werden, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeiten, sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürger*innen die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung für fahrradfreundliche Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass Anwohner*innen nach wie vor nur wenige Einschränkungen haben, wenn sie diese Straßen benutzen müssen. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 489/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6292 2020 Die Vorlage OF 489/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Worte "nach Möglichkeit umzusetzen" durch die Worte "zu berichten" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen Frau Lämmer (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2020, OF 477/7 Betreff: Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären? Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Thudichumstraße und deren Verlängerung, der Hausener Weg, zur Tempo 30-Straße erklärt werden könnte. Weiterhin bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: Ist es richtig, dass auf Verkehrswegen, auf denen Bussen verkehren, keine Tempo 30 Zonen eingerichtet werden dürfen? Trifft es zu, dass die Stadt an die VGF Strafzahlungen leisten muss, wenn auf Bustrassen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingeführt wird? Begründung: Die Thudichumstraße und der Hausener Weg sind im Ortskern Rödelheim die einzig verbliebenen Straßen, in der Tempo 50 gefahren werden kann. Alle Nebenstraßen gehören zu Tempo 30-Zonen. Auch die Ortsdurchfahrt , die Lorscher Straße - von der Glashüttener Straße bis zur Sternbrücke ist auf 30 km/h beschränkt. Mit einer Anpassung an diese Begebenheit würde der Ortskern Rödelheim eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung erhalten. Das ist sowohl in klimapolitischer Hinsicht als auch in verkehrstechnischer Hinsicht von Vorteil: Eine einheitliche Begrenzung im Stadtteil würde die Akzeptanz seitens der Verkehrsteilnehmer stärken und Missverständnisse vermeiden helfen. Damit wird auch die Sicherheit in den anderen Bereichen erhöht, für die Bereits Tempo 30 gilt. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1662 2020 Die Vorlage OF 477/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); CDU, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2020, OF 465/7 Betreff: Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120 Vorgang: ST 316/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei den Wohnungen für Studierende in der og. Liegenschaft der Tatbestand des Mietwuchers gemäß § % Wirtschaftsstrafgesetz erfüllt ist und ggf. rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten. 2. Der Magistrat wird gebeten bei jeder Vermietung einer der Wohnungen für Studierende zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Studierende handelt. Im negativen Fall sind entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob gegen den Eigentümer der Liegenschaft Anzeige wegen vorsätzlicher Täuschung eines gemäß der Hessischen Gemeindeordnung gewählten Gremiums der Stadt Frankfurt erstattet werden kann. 4. Der Magistrat wird aufgefordert jegliche zukünftige Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Liegenschaft und dem Vermieter der Liegenschaft auszuschließen, sofern die Rechtslage dies zulässt. 5. Der Magistrat stellt sicher, dass in Zukunft Baurecht entsprechend §9/ Satz 8 BauGB nur noch dann erteilt wird, wenn der Bauherr in einem städtebaulichen Vertrag schriftlich zusichert, dass Wohnraum für Studierende ausschließlich über das Studentenwerk vergeben wird und der Mietpreis sich an den Mietpreisen des Studentenwerks orientiert. 6. Der Magistrat bemüht sich über den Deutschen Städtetag eine Präzisierung des § 9/ Satz 8 BauGB zu erwirken, um in Zukunft sicherzustellen, dass diese Regelung nicht zur Schaffung von Luxuswohnungen ausgenutzt wird. Begründung: Ergibt sich aus der OF 418/7 und der ST 316. Der Eigentümer hat zumindest den Ortsbeirat offensichtlich vorsätzlich getäuscht und niemals die Absicht gehabt im Hausener Weg 120 Wohnungen für Studierende zu akzeptablen Preisen zu errichten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Baugenehmigung gemäß § 9/ Satz 8 BauGB mit der Aussicht "erschlichen" wurde, an dieser Stelle sowohl das Wohnen für geflüchtete Menschen als auch Wohnungen für Studierende zu ermöglichen. Selbst wenn das Vorgehen des Investors/Eigentümers/Vermieters rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte, so sollte die Stadt alle möglichen Schritte einleiten um in Zukunft eine solche Vorgehensweise zu verhindern. Zudem sollte solchen Investoren klar werden, dass die in Zukunft in keiner Form auf eine Unterstützung durch die Stadt Frankfurt rechnen können. Der Bundesgesetzgeber sollte zudem dafür Sorge tragen, dass der § 9/ Satz 8 BauGB nicht weiterhin als "Lizenz zum Gelddrucken" missbraucht wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 316 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 465/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 571 2020 Die Vorlage OF 465/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 453/7 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Thudichumstraße in eine Tempo-30-Zone umgewandelt werden kann. Begründung: Die Thudichumstraße, beginnend mit der Kreuzung Radilo/Lorscher/Burgfriedenstraße, ist für eine gemeinsame Nutzung von Radfahrern und Autos unangenehm und gefährlich. Eine Markierung für die Fahrradfahrenden auf der Fahrbahn beginnt in Richtung Ludwig-Landmann-Straße erst nach der Trümpertstraße - aus gutem Grund. Vorher befindet sich die Markierung "Fahrräder" auf dem Bürgersteig und wird entsprechend auch so genutzt. Im Bereich des neuen Rewe- Marktes geraten dann die Fahrradfahrenden und die Kunden in gegenseitige Bedrängnis. Auch gibt es immer wieder Kollisionen bei den in das Parkdeck abbiegenden Autos. Eine Geschwindigkeitsreduzierung des Verkehrs würde die Situation für die Fahrradfahrenden entschärfen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 795/3 Betreff: Abrisskonzept Glauburgbunker vorstellen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Die Diskussion um den Abriss des Glauburg-Bunkers im Nordend muss versachlicht werden. Betroffene Anwohner sowie die Lehrer und Schüler der Schwarzburgschule sind in höchstem Maße besorgt, dass sie während der Zeit des Abrisses durch Lärm und Staub unzumutbar belästigt werden. In Rödelheim ist in der Thudichumstraße ebenfalls ein Bunker vor mehreren Monaten abgerissen worden, somit hat der Magistrat durchaus Erfahrungen mit einer Abrissmaßnahme eines Bunkers. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Bürgerfragestunde zu berichten, wie der Bunkerabriss in Rödelheim verlaufen ist. Insbesondere ist auf das dort verwendete Konzept zur Vermeidung von Staub und Lärm einzugehen und es ist zu berichten, wie viel Staub und Lärm letztlich faktisch entstanden sind. Auch ist von Interesse, welche Reaktionen seitens der betroffenen Anwohner erfolgen und wie lange der Abrissvorgang gedauert hat. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Unterschiede zwischen den beiden Bunkern hinsichtlich des Abrissvorgangs darzustellen, bzw. mitzuteilen, aus welchen Gründen andere konzeptionelle Ansätze nötig sind und wie diese sich beim Glauburgbunkerabriss hinsichtlich der Dauer und der Lärm- und Staubbelastung auswirken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.02.2020, OF 813/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 795/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 795/3 wird bis zur Vorstellung des Themas in einer der nächsten turnusmäßigen Sitzungen zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Schulelternbeirat der Schwarzburgschule sowie der Elternbeirat der anliegenden Kita am Runden Tisch "Glauburgbunker" teilnehmen können. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 421/7 Betreff: Wie ist der Sachstand bezüglich der Baustelle in der Assenheimer Straße? Seit Jahren gibt es eine brachliegende Baustelle in der Assenheimer Straße, nachdem der Bauherr sein Bauvorhaben wegen Überschreitung der Grundstücksgrenze zur Straße hin überschritten hatte und dieses einstellen musste. Seitens der Stadt wurde zwischenzeitlich zumindest ein provisorischer Gehweg eingerichtet. Auf eine letztmalige Anfrage des Ortsbeirats bezüglich dieser sehr unbefriedigenden Situation antwortete der Magistrat in einer Stellungnahme vom 15.06.2018: Nach dem letzten Bauantrag ist die dreijährige Frist für den Baubeginn abgelaufen, ohne dass mit dem Bau begonnen wurde. Ein neuer Antrag wurde bisher nicht gestellt. Der Magistrat lässt derzeit Maßnahmen zu einer kurzfristigen abschließenden Lösung der Problematik vorbereiten. Seitdem sind nahezu eineinhalb Jahre vergangen ohne dass etwas geschehen ist. Deshalb beantragt der Ortsbeirat Auskunft zur folgenden Frage: Wann ist damit zu rechnen, dass seitens des Magistrats die vorbereitenden Maßnahmen zur kurzfristigen Lösung der Problematik abgeschlossen sein werden? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1488 2019 Die Vorlage OF 421/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2019, OF 418/7 Betreff: Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120 In der Septembersitzung des vergangenen Jahres wurde in der Ortsbeiratssitzung die Umwandlung der Liegenschaft Hausener Weg 120 vorgestellt. Zwei Personengruppen, die gegenwärtig auf dem engen Wohnungsmarkt in Frankfurt besondere Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, sollten hier eine angemessene Unterkunft erhalten und zwar Geflüchtete und Studierende. Diese eindeutige Nutzungsbeschränkung wurde in der Baugenehmigung verankert. Demzufolge beschränkt sich die Nutzung "auf Personengruppen mit besonderen Wohnbedarf - Flüchtlingswohnen und studentisches Wohnen". Damals war die Rede von ca. 160 geflüchteten Menschen und 120 Studierenden. Ende diesen Jahres sollte der Umbau der Liegenschaft abgeschlossen sein. Mit dem Ende der Fertigstellung treten nun jedoch mehr und mehr Fragen auf, die einer dringenden Klärung bedürfen: Die Studierenden Appartments werden im Internet von der Firma prodomiWohnservice GmbH als vollausgestattete Studenten-Apartments (insgesamt 195) mit vielen Extras angeboten. Der qm-Preis liegt zwischen 32 und 35 €. Für die Mehrzahl der Studierenden ein nicht realisierbarer Betrag. Weiterhin kann man im Internet eine Anzeige folgenden Inhalts des Unternehmens " solidare real estate group" finden: September 2017- Erste Immobilie in Frankfurt am Main erworben. In Frankfurt wird ein ehemaliges Institutsgebäude gekauft. Gemeinsam mit der Stadt Frankfurt werden in einem innovativen Wohnkonzept 195 Micro-Apartments geplant.... Der Ortsbeirat bittet deshalb um die Beantwortung folgender Fragen: - Wer war vor dem Verkauf an die Firma Solidare Real Estate Group Eigentümer der Liegenschaft Hausener Weg 120? - Unter welcher Voraussetzung hat die Stadt Frankfurt eine Sondergenehmigung für den Umbau des Objekts erteilt? - Welches Dezernat hat den Vertrag mit dem Investor abgeschlossen? - Wurden die Apartments für die Studierenden aus Mitteln des "Frankfurter Programms zur Wohnraumförderung für Studierende" oder einem anderen Programm gefördert? - Gibt es eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Mietobergrenze für die Studierenden Apartments? - Erfolgt die Vergabe der Wohnungen über das Studentenwerk Frankfurt, bzw. die Wohnrauminitiative FrankfurtRheinMain e.V. (WIF), damit sicher gestellt ist, dass die Wohnungen nur von Studierenden angemietet werden können. - Welche vertraglichen Vereinbarungen gelten für die Unterkunft für die Geflüchteten a). hinsichtlich der qm/pro Person b.) der Ausstattung c.) der Instandhaltung d.) der sozialen Beratung und Unterstützung - Auf welcher Grundlage erfolgt die Abrechnung (z. B. Personen bezogen oder pauschal? - Wie viel Jahre beträgt die vertragliche Laufzeit für die Unterkunft? - Welche Pläne bestehen nach Ablauf dieser Vereinbarung für die Liegenschaft? - Wurden Absprachen getroffen bezüglich der baurechtlichen Situation der Liegenschaft (z. B. Änderung des Bebauungsplans)? Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1442 2019 Die Vorlage OF 418/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 343/7 Betreff: Völlig überraschende Beseitigung der Hecke zwischen der Wohnanlage Stichelstraße 2 und der Kuhlmannswiese? Bewohner der Wohnanlage Stichelstraße 2 beklagen die Abholzung einer Hecke, die seit über 50 Jahren als Trennung zur Kuhlmannswiese gedient hat. Der Vorgang passierte völlig überraschend. Außerdem wurden noch sieben Bäume gefällt. Den Eichhörnchen wurden lt. Aussagen der Anwohner somit die Nußhecken mit neun Nestern genommen. Auch die Igel sind durch diese Maßnahme betroffen. Außerdem gibt es nach der Hecken-Beseitigung keine Absperrung mehr zwischen der Wohnanlage und dem Spielplatz. Da die Kinder jetzt ungehindert vom Spielplatz über das Gelände der Wohnanlage gehen können, befürchten die Anwohner bei evtl. Unfällen in Haftung genommen zu werden. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat zu berichten: Aus welchem Grunde wurden die Hecke und die sieben Bäume beseitigt? Waren die Folgen, die die Anwohner nach der Heckenbeseitigung jetzt beklagen, nicht vorhersehbar? Gibt es Pläne, sowohl die Hecke als auch die Bäume wieder nach zu pflanzen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 343/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2019, OF 338/7 Betreff: Neuschaffung von Wohnraum Der Magistrat wird gebeten, folgende Sachverhalte bezüglich brachliegender Liegenschaften zu prüfen und danach zu berichten: 1. die Eigentümer der Liegenschaft Alexanderstraße 30 zu ermitteln und mit diesen Verhandlungen aufzunehmen in Hinblick eines Verkaufs, bzw. eines Ankaufs durch die Stadt Frankfurt, zum Zwecke einer Bebauung für Menschen, die Anspruch auf einen sozial geförderten Wohnraum haben. 2. Kontakt mit der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, aufzunehmen, mit der Frage, ob sie daran interessiert sei, ihr Projekt als nicht realisierbar zu beenden und die Liegenschaft (Fläche des ehemaligen Bunkers) - vorzugsweise an die Stadt Frankfurt - zu veräußern. Begründung: Zu 1: Angesichts des dringend benötigten Bedarfs an Wohnraum ist es völlig unverständlich, dass Liegenschaften teilweise über Jahre unbewohnbar brach liegen. Zu 2: Bei der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH handelt es sich um das Unternehmen, das beabsichtigte, auf dem Gelände des ehemaligen Bunkers in der Tudichumstraße ein Seniorenpflegeheim zu errichten. Alle von diesem Unternehmen gemachten Aussagen deuten in die Richtung, dass man nach einem Generalbauunternehmen suche, das bereit sei, zu sozialverträglichen Preisen zu bauen. Da dieses zu finden in der heutigen hochkonjunkturellen Phase mehr als unwahrscheinlich ist, erscheint ein Verkauf sinnvoll. In diesem Falle könnte auf dem Gelände bezahlbarer Wohnraum entstehen, Erstellung auf dem ersten und zweiten Förderweg, als Ausgleich für die Eigentumswohnanlage, die in der Alexanderstraße geplant ist. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.01.2019, OF 332/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4141 2019 1. Die Vorlage OF 332/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 338/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 338/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2019, OF 332/7 Betreff: Bedarf an Wohnraum Der Magistrat wird gebeten, folgende Sachverhalte bezüglich brachliegender Liegenschaften zu prüfen und danach zu berichten: Angesichts des dringend benötigten Bedarfs an Wohnraum ist es völlig unverständlich, dass Liegenschaften teilweise über Jahre unbewohnbar brach liegen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die Eigentümer der Liegenschaft Alexanderstraße 30 zu ermitteln, mit diesen Verhandlungen aufzunehmen in Hinblick eines Verkaufs, bzw. eines Ankaufs durch die Stadt Frankfurt, zum Zwecke einer Bebauung für Menschen, die Anspruch auf einen sozial geförderten Wohnraum haben. Kontakt mit der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, aufzunehmen. (Hierbei handelt es sich um das Unternehmen, das beabsichtigte, auf dem Gelände des ehemaligen Bunkers in der Tudichumstraße ein Seniorenpflegeheim zu errichten.) Alle von diesem Unternehmen gemachten Aussagen deuten in die Richtung, dass man nach einem Generalbauunternehmen suche, das bereit sei, zu sozialverträglichen Preisen zu bauen. Da dies in der heutigen hochkonjunkturellen Phase mehr als unwahrscheinlich ist, erscheint es sinnvoll, an die Gesellschaft heranzutreten, mit der Frage, ob sie daran interessiert sei, das Projekt als nicht realisierbar zu beenden und die Liegenschaft - vorzugswiese an die Stadt Frankfurt - zu veräußern. In diesem Falle könnte auf dem Gelände die von vielen gewünschte Quartiersgarage entstehen, sowie bezahlbarer Wohnraum (Errichtung auf dem ersten und zweiten Förderweg). Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.01.2019, OF 338/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4141 2019 1. Die Vorlage OF 332/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 338/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 338/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2018, OF 334/7 Betreff: Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten: 1. Ob der Grundschulstandort der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße für die steigenden Schülerzahlen in Rödelheim-Ost ausreicht und ob dort Flächen für mögliche Erweiterungen darstellbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, inwieweit wäre ein zweiter Grundschulstandort für Rödelheim-Ost möglich? 2. Ob der jetzige Standort der Haupt u. Realschule in der Assenheimer Str. zukunftsträchtig ist. 3. Inwieweit nördlich der Heerstraße oder in Westhausen ein Schulstandort für den Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule zur Verfügung stehen könnte, der der Schulgemeinde auch Erweiterungsmöglichkeiten bietet. 4. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, dem OBR 7 die Auswirkungen der geplanten Baugebiete (Nachverdichtung in den Stadtteilen, Bebauung nördl. Heerstraße, südl. Rödelheimer Landstr., mögl. Bebauung Im Vogelsgesang usw.) auf die bestehenden Schulgemeinden in den Stadtteilen darzulegen. Begründung: Die Michael-Ende-Schule hat ihre Schülerkapazität bereits seit langem erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss die Grundschule in der Assenheimer Straße dringend erweitert werden. Da das aktuelle Grundstück begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten hat und bereits erste Containeranlagen auf dem Schulhof stehen, braucht der Grundschulzweig dringend ein Erweiterungskonzept oder ggf. ein neues Grundstück bzw. eine Entlastung durch eine weitere Grundschule für Rödelheim-Ost. Der Haupt- und Realschulzweig der Michael-Endes-Schule ist ebenfalls überlastetet und benötigt dringend eine Erweiterung (z.B. nördl. Heerstraße) oder einen neuen ausbaufähigen Schulstandort. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der die farbechten - LINKE. wird über die Vorlage 334/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4142 2019 Die Vorlage OF 334/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2 des Tenors die Worte "Assenheimer Straße" durch das Wort "Niddagaustraße" ersetzt werden. Abstimmung: Ziffer 1: Einstimmige Annahme Ziffer 2 bis 4: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2018, OF 327/7 Betreff: Zurücksetzen des Eingangstores der Michael-Ende-Schule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Abstimmung mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI), zu prüfen und zu berichten, inwiefern das Eingangstor inkl. Mauer, in dem entsprechenden Bereich, der Michael - Ende - Schule in der Assenheimer Straße drei bis fünf Meter, auf die Höhe wo aktuell die Mülltonnen stehen, zurückgesetzt werden kann. Begründung: Beim Ortstermin "Schulwegsicherung" an der Michael - Ende - Schule am 02.11.2018 wurde angemerkt, dass vor allem in den Sommermonaten aufgrund des hohen Anzahl von Schülerinnen, die sowohl per Elterntaxis, aber auch mit Fahrrädern zur Schule fahren, man kaum noch durch das Tor durchkommt,aber auch auf dem Gehweg kein Platz mehr ist. Dies liegt vor allem darin begründet, dass es zu wenige Fahrradabstellmöglichkeit gibt. Anstatt an Fahrradständern werden Fahrräder in diesem Bereich angeschlossen. Deswegen sollte auch über mehr Fahrradabstellplätze nachgedacht werden. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3983 2018 Die Vorlage OF 327/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, REP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 304/7 Betreff: Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort der Feuerwehr Vorgang: M 108/18 Der Magistrat möge prüfen und berichten: Nach der Realisierung des Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Hausen auf dem Grundstück "Am Ellerfeld" könnte sich eine einmalige Gelegenheit für die Kerschensteiner Schule ergeben: nämlich das Schulgelände um den bisherigen Standort der Feuerwehr Hausen "Am Spritzenhaus 1-3" zu erweitern. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk besteht ein hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen. Zugleich gibt es kaum freie Flächen, erst recht nicht in unmittelbarer Nähe von bereits bestehenden Schulen. Ein Brennpunkt sind die Grundschulen, deren Raumbedarf durch die Errichtung von Containern zulasten der Schulhöfe gewährleistet werden muss. Die Situation an der Kerschensteiner Schule stellt keine Ausnahme dar. Angesichts der wachsenden Schülerzahlen (zur Zeit 340 Kinder), der Raumnot, der begrenzten Möglichkeiten im Schulhof (kein Platz für eine Kletterlandschaft), der Nachmittagsbetreuung mit ihrem Raumbedarf, und der zu erwartenden weiteren Zuwächse durch Neubauten und Nachverdichtungen, der möglichen Wohnbebauung "Im Vogelsang", sowie durch die geplante Unterkunft für Geflüchtete am Hausener Weg, ist eine Erweiterung dringend geboten. Abhilfe könnte hierbei das Grundstück bieten, auf dem gegenwärtig das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Hausen steht, nach deren Umzug in das neu errichtete Feuerwehrhaus "Am Ellerfeld". Selbstverständlich ist dies nur im Einvernehmen mit dem Dezernat IX (Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr) möglich. Die Ankündigung in der M 108 vom 06.Juli.2018 lautet: "Der bisherige Standort "Am Spritzenhaus 1 - 3" wird zur weiteren Verwendung für Katastrophenschutz-, Brandschutz- und Rettungsdienstzwecke beibehalten." Daraus wird nicht ersichtlich, welche konkreten Aufgaben in der Liegenschaft vorgesehen sind und ob diese nicht auch an anderer Stelle möglich wären. Ein weiterer Vorteil wäre, dass man einen Teil der Straße für die Erweiterung des Schulhofs nutzen könnte! Antragsteller: die farbechten - LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wurde zurückgezogen.
Parteien: die_farbechten_-_LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2017, OF 220/7 Betreff: Vision Ortskern Rödelheim Spielhallen, Ein-Euro-Läden, Leerstand, Verkehr: Der Ortskern Rödelheims bietet in der jetzigen Form wenig Aufenthaltsqualität. Um der zunehmenden Verwahrlosung etwas entgegenzusetzen und den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils eine Perspektive zu bieten, wurde die Stadt gebeten eine Ideenwerkstatt durchzuführen, um Vorschläge für eine Neugestaltung des Rödelheimer Ortskerns zu sammeln. Das Ergebnis dieser Ideenwerkstatt wurde dann im Anschluss im Rahmen einer öffentlichen Abendveranstaltung der BI Stufenlos mit Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Das dabei aufgezeichnete Stimmungsbild kann somit als doppelt basisdemokratisch bezeichnet werden; erst wurden die Vorschläge von den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt, anschließend wurde über die vom Standplanungsamt verfeinerten Entwürfe von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils abgestimmt. Wir nehmen dieses Votum zum Anlass den Magistrat zu bitten, folgende Varianten für die weitere Planung zu verwenden: 1. Die Radilostraße soll gemäß der Variante 3 (Ergebnisbericht Seite 31 "Starker Eingriff", Abbildung Seite 30) des Ergebnisberichtes umgestaltet werden, die wesentlich mehr Raum vorsieht für den lebhaften Fußgängerverkehr, für Aufenthalt und Außengastronomie und für Fahrradabstellmöglichkeiten. Die Auto-Stellplätze sollen immer nur für Kurzzeitparken freigegeben oder für Anwohner reserviert werden. 2. Die Lorscher Straße soll gemäß dem Vorschlag des Ergebnisberichts umgestaltet werden. 3. Für Alt-Rödelheim soll folgende Variante geprüft werden: Die Durchfahrt zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße wird gesperrt. Der Platz darf nur für Andienungsverkehr und als Zufahrt der Hofeinfahrten befahren werden. Die Richtung der Einbahnstraßen in Alt Rödelheim zwischen Reichsburgstraße und Assenheimer Straße (zukünftig Richtung Reichsburgstraße) und in der Burgfriedenstraße zwischen Alt Rödelheim und Reichsburgstraße (zukünftig Richtung Alt Rödelheim) wird umgedreht. Im Weiteren wird die Variante 2 (Ergebnisbericht S. 35) bevorzugt. 4. Bei der Randbebauung auf der Ostseite von Alt Rödelheim zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße soll es bei einer zweigeschossigen Bauweise bleiben und nach Möglichkeit die vorhandene historische Bebauung erhalten werden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2017, OF 204/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 5 Auf Wunsch der REP wird punktweise über die in der Vorlage OF 219/7 genannten Handlungsalternativen abgestimmt. Es besteht Einvernehmen, dass über die in der Vorlage OF 233/7 genannten Ergebnisse punktweise abgestimmt wird. Beschluss: Anregung OA 204 2017 1. Die Vorlage OF 204/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 219/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 219/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 220/7 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Punkt 1: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU und fraktionslos Punkt 2: SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen REP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU, BFF und fraktionslos Punkt 3: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen FARBECHTE und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung fraktionslos Punkte 4 und 5: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und REP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und fraktionslos Punkt 6: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF und REP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung fraktionslos zu 3. SPD, CDU, 1 FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, 1 FDP und fraktionslos zu 4. Punkt 1: SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU, BFF und REP (= Annahme) bei Enthaltung fraktionslos Punkt 2: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, 1 FDP und REP gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP, BFF und fraktionslos Punkt 3: SPD, GRÜNE, FARBECHTE und 1 FDP gegen CDU, BFF und REP (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP und fraktionslos
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2017, OF 224/7 Betreff: Bunkergelände in der Thudichumstraße Der Ortsbeirat 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Was passiert mit dem Bunkergelände ? 2. Warum stagnieren die weiterführenden Arbeiten? 3. Ist der Investor insolvent? 4. Gibt es neue Pläne? Begründung: Nach dem Abriss des Bunkers und der angrenzenden Häuser wurden plötzlich die weiteren Arbeiten eingestellt. Die angebrachten Schilder des Investors wurden demontiert, ebenso das Schild vom Architekturbüro auf dem zu sehen war, wie der Neubau einmal aussehen sollte. Da taucht natürlich die Frage auf, ob der Investor insolvent ist, oder ob ggf. etwas ganz anderes entstehen soll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 682 2017 Die Vorlage OF 224/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2017, OF 208/7 Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19 Vorgang: V 1085/14 OBR 7; V 118/16 OBR 7 Eine Bautätigkeit auf dem Grundstück Assenheimer Str, 19 ist seit über vier Jahren nicht zu erkennen. Der Bürgersteig war drei Jahre überhaupt nicht vorhanden und ist seit einem Jahr durch eine Verlegung auf die Straße wieder eingeschränkt nutzba. Die vier Parkplätze vor der Baugrube fallen jedoch weiterhin weg. Für Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl- und Rollatorfahrer , Schüler der Michael-Ende-Schule und auch Autofaher ist die Baugrube eine Behinderung. Der Zustand ist für den gesamten Stadtteil ein Schandfleck. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass die schon gestellten Anträge zur Assenheimer Str 19 (OF423/7 und OF46/7) immer noch nicht beantwortet sind! Wegen des unhaltbaren Zustands bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut um Auskunft über diese Baustelle. Wann und was unternimmt der Magistrat damit dieses Grundstück wieder bebaut wird? Wann wird der Bürgersteig wieder geschlossen und begehbar gemacht und wann werden die vier Parkplätze wieder benutzbar? Hat der Bauherr eine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg? Werden Benutzungsgebühren seitens des Straßenbauamtes erhoben und vom Bauherren bezahlt? Diese Frage bezieht sich auch auf die seit einem Jahr installierte Verlegung des Gehwegs. Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt: Kann diese wegen unzumutbarer Störung der öffentlichen Straßennutzung zeitlich begrenzt und ggfs. entzogen werden? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.07.2014, V 1085 Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 118 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 611 2017 Die Vorlage OF 208/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2017, OF 205/7 Betreff: Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße Die Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße wurde bereits im Jahr 2012 aufgehoben. Da jedoch der Radweg weiterhin Bestand hat und auch benutzt werden darf, ist dies vielen Autofahrer*innen nicht bewusst. Radfahrer*innen werden teilweise beschimpft und von ihnen dazu gedrängt, den Radweg zu nutzen. Die zusätzlich installierten Piktogramme haben den Radverkehr stärker auf die Straße verlagert, weil vielen Radfahrer*innen die aufgehobene Benutzungspflicht erst bewusstgeworden ist. Das oben beschriebene Verhalten der Autofahrer*innen kann allerdings weiter beobachtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die darüber informieren, dass die Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße nicht benutzt werden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2234 2017 Die Vorlage OF 205/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 180/7 Betreff: Erweiterung einer Lichtsignalanlage Der Magistrat wird geben die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Lorscher S traße/Thudichumstraße um ein gesondertes Signal für Linksabbieger zu ergänzen. Begründung: Im Berufsverkehr ist die Lorscher Straße in beiden Richtungen stark frequentiert. Die vorhandene Signalanlage gibt bei Grün den Verkehr in beide Richtungen frei. Die Phase für Linksabbieger ist sehr kurz, so dass bei dichtem Verkehr 2 maximal 3 Fahrzeuge von der Lorscher auf die Thudichumstraße einbiegen können . Der Verkehr staut sich dann oft bis zur Niddagaustraße zurück. Hier könnte ein zusätzliches Lichtsignal mit einem Pfeil nach links für Abhilfe sorgen, so das genügend Fahrzeuge in die Thudichumstraße abbiegen können und die angespannte Verkehrssituation etwas entschärft werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 180/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 180/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 180/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2017, OF 165/7 Betreff: Parkmöglichkeiten für Fahrräder auf der Lorscher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Lorscher Straße Parkbügel für Fahrräder, vergleichbar mit den Bügeln auf der Radilostraße (Höhe Hausnummer 16, gegenüber Tegut), einzurichten. Als Standort wird die Höhe der Hausnummer 16, vor dem Biomarkt Picard, vorgeschlagen. Die Lorscher Straße ist eine der Haupteinkaufsstraßen Rödelheims, insbesondere zwischen der Mündung der Niddagaustraße und der Thudichumstraße. Der obere Teil der Lorscher Straße wird wegen des Biomarktes, aber auch der anderen Geschäfte, wie z.B. dem Metzger Kerber, stark von Fahrradfahrer*innen frequentiert. Während auf der Radilostraße in Höhe der Hausnummer 16 (gegenüber Tegut) Parkbügel für Fahrräder eingerichtet sind, fehlt eine vergleichbare Parkmöglichkeit in diesem Bereich der Lorscher Straße, weshalb Fahrradfahrer*innen ihre Fahrräder auf dem Gehweg abstellen müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 165/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2016, OF 103/7 Betreff: Kontrollen an der Niddabrücke "Hausener Weg/Hausener Obergasse" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat verstärkt Kontrollen im Bereich der Niddabrücke "Hausener Weg/ Hausener Obergasse" durchzuführen, um die verkehrsgefährdende illegale Nutzung der Einbahnstraße zu unterbinden bzw. einzuschränken. Begründung: Während die Nutzung der Niddabrücke für Kraftfahrzeuge aus Richtung Hausener Weg gestattet ist, kann die Brück aus Richtung Hausener Obergasse nicht genutzt werden. Leider nutzen viele Kraftfahrzeuge aber dennoch die Brücke aus Richtung Hausen und gefährden dadurch den Verkehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 982 2016 Die Vorlage OF 103/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, BFF und REP gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2016, OF 46/7 Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19 Seit nunmehr über 3 Jahren ist der Bürgersteig vor der Liegenschaft Assenheimer Str, 19 nicht benutzbar und Teil der Baugrube. Eine Bautätigkeit ist nicht zu erkennen. Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl- und Rollatorfahrer , Schüler der Michael-Ende-Schule etc. müssen auf die Straße ausweichen. Bereits im Antrag vom 24.06.2014 (OF 423/7) ist dieses Problem vom OBR 7 thematisiert worden. Wegen des unhaltbaren Zustands bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut um Auskunft über diese Baustelle. Wann und wie kann der Bürgersteig wieder geschlossen und begehbar gemacht werden? Hat der Bauherr eine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg? Werden Benutzungsgebühren seitens des Straßenbauamtes erhoben und vom Bauherren bezahlt? Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt: Kann diese wegen unzumutbarer Störung der öffentlichen Straßennutzung zeitlich begrenzt und ggfs. entzogen werden? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 118 2016 Die Vorlage OF 46/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2016, OF 24/7 Betreff: Planung eines Parkplatzkonzeptes für Rödelheim Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den betroffenen Anwohnern/Anliegern und dem Ortsbeirat ein Parkplatzkonzept zu entwickeln, dass die angespannte Situation in dem genannten Stadtteil, was den ruhenden Verkehr betrifft, abmildert. Begründung: In den vergangenen Jahren hat der Ortsbeirat durch mehrer Anträge versucht die Parkplatznot in Rödelheim zu lindern. Dies hatte jedoch nur mäßigen Erfolg. Der Ausbau von Gewerbegebieten und Wohnräumen ohne die erforderliche Planung der erforderlichen Infrastruktur verschärft die Parkplatzsituation noch stärker. Immer wieder beschweren sich Bürger in den Bürgerfragestunden über den Parkplatzmangel und er damit verbundenen Problemen. Dies sieht auch der Ortsbeirat entsprechend. So auch in der letzten OBR - Sitzung, wo es besonders um die Assenheimer Straße ging. Es sollte möglich sein, durch Aktivierung aller Möglichkeiten wie Anwohnerparken, optimale Abmarkierung von Parkplätzen, Einbindung der Parkplätze von Großmärkten usw. die angespannte Situation erträglicher zu machen. Wie schon an anderer Stelle beschrieben, wird das Auto auch in den nächsten Jahren zum Alltag gehören. Die Bürger fordern mit recht Lösungen von der Politik. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 05.07.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 24/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 24/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 24/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 24/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 24/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 24/7 wird bis zur Sitzung am 07.03.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 24/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2016, OF 5/7 Betreff: Planung eines Parkplatzkonzeptes für Alt-Rödelheim und Alt Hausen und Praunheim Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den betroffenen Anwohnern/Anliegern und dem Ortsbeirat ein Parkplatzkonzept zu entwickeln, dass die angespannte Situation in den genannten Gebieten, was den ruhenden Verkehr betrifft, abmildert. Begründung: In den Bürgerfragestunden wird immer wieder der Mangel an Parkplätzen beklagt. So auch in der letzten OBR - Sitzung, wo es besonders um die Assenheimer Straße ging. Es sollte möglich sein, durch Aktivierung aller Möglichkeiten wie Anwohnerparken, optimale Abmarkierung von Parkplätzen, Einbindung der Parkplätze von Großmärkten usw. die angespannte Situation erträglicher zu machen. Wie schon an anderer Stelle beschrieben, wird das Auto auch in den nächsten Jahren zum Alltag gehören. Die Bürger fordern mit recht Lösungen von der Politik. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 07.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 5/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 611/7 Betreff: Mögliche Flüchtlingsunterkunft prüfen Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, inwieweit die leerstehende Immobilie im Hausener Weg 120 (ehemaliges Max-Plank-Institut) und Am Stockborn Ecke Praunheimer Weg als mögliche Flüchtlingsunterkunft von der Stadt Frankfurt verwendet werden können. Sollte sich im Rahmen der Prüfung herauskristallisieren, dass die Immobilien für eine entsprechende Nutzung geeignet sind, wird der Magistrat aufgefordert, sich entsprechend mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen. Begründung: Bereits seit mehreren Jahren stehen die genannten Immobilien leer. Aufgrund der anhaltenden Flüchtlingssituation und der zunehmenden Schwierigkeit geeignete Unterkünfte in Frankfurt zu finden, sollten die Immobilien auf eine entsprechende Nutzung geprüft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 611/7 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 607/7 Betreff: Nutzung des Schulhofes und dortigen Spielplatzes der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße durch umliegende Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen Es besteht der Wunsch u.a. von Kinderbetreuungseinrichtungen, den Schulhof der Michael-Ende-Grundschule nachmittags (ausserhalb des Schulbetriebes) nutzen zu können. Die Schulleitung hat signalisiert, dass sie dies Anliegen unterstützt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat: Die Nutzung des Schulhofes durch Kinder bis 12 Jahre in der Zeit von 14- 17 Uhr zu ermöglichen und dies durch ein entsprechendes Schild kenntlich zu machen. Für eine entsprechenden Zugang zu dieser Zeit durch Öffnung des Schulhofes zu sorgen. Antragsteller: CDU SPD die farbechten - LINKE. GRÜNE BFF FDP REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4925 2016 Die Vorlage OF 607/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, BFF, FDP, REP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 572/7 Betreff: Warnhinweis Thudichumstraße Einige Monate war auf der Thudichumstraße in Höhe der Trümpertstraße eine Geschwindigkeitswarnanzeige installiert. Diese wurde nun turnusgemäß wieder demontiert um dem "Gewöhnungseffekt" vorzubeugen. Die Warnanzeige hat aber nach Rückmeldungen der Bevölkerung eine positive Wirkung gehabt und wird vermisst. Da in der Thudichumstraße immer wieder von teils erheblichen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit berichtet wird, bittet der Ortsbeirat den Magistrat in diesem Bereich die Installation einer festinstallierten Geschwindigkeitsüberwachung zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 7 am 06.10.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4589 2015 Die Vorlage OF 572/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2015, OF 534/7 Betreff: Ein ausreichendes und qualitativ gutes Raumangebot für den Grundschulbe-reich der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße in Frankfurt-Rödelheim Die Situation in der MES, Grundschulbereich, stellt sich gegenwärtig wie folgt dar: - Zu Beginn des neuen Schuljahres wird es auf Grund der Schülerzahlen nicht vier, sondern fünf 1. Klassen geben. - Das kommende dritte Schuljahr wird von drei auf vier Klassen erweitert, da zahlreiche Kinder, die bislang die Intensivklasse besucht haben, in den regulären Unterricht eingegliedert werden können. - Für beide Klassen fehlen die Räume. - Der MES ist es wichtig, den Musikraum - als einzigen verbliebenen Fachraum - zu erhalten. - Der Container auf den Schulhof mit zwei Unterrichtsräumen ist von einfachster Ausstattung. Er ist nicht isoliert und bei Kälte läuft das Wasser an den Scheiben herunter. Weiterhin verfügt er über keinen Wasseranschluss, was in einer Klasse mit Kindern, die dort essen, malen, sich schmutzig machen, ziemlich undenkbar ist, zumal die nächste Waschgelegenheit weit entfernt ist. - Von den Kindern, die zum kommenden Schuljahr in die Schule aufgenommen werden sollten, werden 21 eine Privatschule besuchen. Hauptgrund: die fehlende Nachmittagsbetreuung, die von den Eltern dringend benötigt wird. Dies voraus geschickt, beantragt der Ortsbeirat, dass der Magistrat vor Beginn des neuen Schuljahres rechtzeitig folgende Maßnahme veranlasst: Anstelle des mangelhaft ausgestatteten Containers werden zwei qualitativ gute Container mit jeweils zwei Klassenräumen aufgestellt. Damit entstehen die zwei zusätzlich benötigten Klassenräume unter Beibehaltung des Musikraums. Weiterhin beantragt der Ortsbeirat: Die MES wird zum nächst möglichen Zeitpunkt in das Programm zum Ausbau als Ganztagsschule aufgenommen. Mit den Planungen eines dafür langfristig benötigten Schul-Anbaus wird umgehend begonnen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 19.05.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 534/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Es existiert eine Idee den Hausener Weg/Thudichumstraße mit einem generellen Tempolimit 30 zu versehen. Dieses Thema wird unter den Anwohnern bei Nebenan.de sehr kontrovers diskutiert. Es gibt nicht nur Befürworter für ein generelles Tempolimit auf diesem Abschnitt. Sicherheit und Lärmbelastung und ein sinnvoller Verkehrsfluss müssen nicht unbedingt generelle Widersprüche sein. Ich würde dafür plädieren erst mal seitens der Stadt Frankfurt folgende Dinge zu prüfen: 1. Lärmmessung Tag und Nacht 2. Geschwindigkeitsmessungen Tag und Nacht Mit diesen Ergebnissen sollte man dann an weitere konstruktive Überlegungen eine Lösung finden. Was ich generell auf dieser Straße zur Verkehrsberuhigung gut fände, was auch vielen Fußgängern helfen würde, wären noch 1 bis 2 Zebrastreifen mit ganz leichten Erhebungen, ähnlich Kurhessenstraße. Das wäre kostengünstig und würde die Aufmerksamkeit der zu schnellen Autofahrer, die es leider überall gibt, zumindest fordern.
Es existiert eine Idee den Hausener Weg/Thudichumstraße mit einem generellen Tempolimit 30 zu versehen. Dieses Thema wird unter den Anwohnern bei Nebenan.de sehr kontrovers diskutiert. Es gibt nicht nur Befürworter für ein generelles Tempolimit auf diesem Abschnitt. Sicherheit und Lärmbelastung und ein sinnvoller Verkehrsfluss müssen nicht unbedingt generelle Widersprüche sein. Ich würde dafür plädieren erst mal seitens der Stadt Frankfurt folgende Dinge zu prüfen: 1. Lärmmessung Tag und Nacht 2. Geschwindigkeitsmessungen Tag und Nacht Mit diesen Ergebnissen sollte man dann an weitere konstruktive Überlegungen eine Lösung finden. Was ich generell auf dieser Straße zur Verkehrsberuhigung gut fände, was auch vielen Fußgängern helfen würde, wären noch 1 bis 2 Zebrastreifen mit ganz leichten Erhebungen, ähnlich Kurhessenstraße. Das wäre kostengünstig und würde die Aufmerksamkeit der zu schnellen Autofahrer, die es leider überall gibt, zumindest fordern.
Ich wohne direkt an der Straße des Hausener Weges , und manchmal habe ich das Gefühl durch meine Wohnräume verläuft eine Rennstrecke. Vor allem Nachts ist es teilweise sehr laut, da hier auch manche Zeitgenossen eher mit Tempo 100 den Hausener Weg runter und hoch rasen. Sehr unangenehm. Ich schlage deswegen vor, den Hausener Weg von Tempo 50 runter auf Tempo 30 zu setzen. Das hätte schon einen Effekt. Da sind viele weitere Anwohner sicher auch sehr glücklich wenn eine Anpassung vorgenommen wird. Wenn es zumindest für die Nachtzeit umgesetzt werden würde, z.B. von 22-6 Uhr , das wäre schon eine tolle Sache.
Für mehr Sicherheit auf dieser engen Durchgangsstraße in Rödelheim, auf der viel zu häufig viel zu schnell gefahren und insbesondere die rote Ampel an der Kreuzung Trümpertstr. (Schulkinder!) als Anreiz gesehen wird, so richtig Gas zu geben. Deshalb: Tempo 30 auch hier - auf der Lorscher Str. um die Ecke funktioniert das schließlich auch.
Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.
Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.
Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.