Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2024, OF 306/16 Betreff: Holzbrücke über der Straße "Neuer Weg" durch neues Bauwerk ersetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die marode und laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu rettende Holzbrücke über der Straße "Neuer Weg" möglichst zeitnah durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt wird. Der derzeit in diesem Bereich als Ersatzmaßnahme geplante Fußgängerüberweg kann nur eine Übergangslösung sein. Begründung: Die seit mittlerweile mehreren Monaten gesperrte Holzbrücke über dem Neuen Weg ist laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu retten und soll noch im Dezember dieses Jahres abgebaut werden. Als Ersatzmaßnahme ist lediglich ein Fußgängerüberweg geplant, eine neue Brücke ist derzeit nicht vorgesehen. Als Begründung dafür werden Personalengpässe und fehlende Brückenbauingenieure beim ASE genannt. Unabhängig davon, dass diese Brücke seit Jahrzehnten zum Stadtbild von Bergen-Enkheim gehört, stellt sie schon alleine aus topographischen Gründen eine logische Verbindung für Fußgänger zwischen der Straße "Am Rebenborn" und dem "Heinrich-Bingemer-Weg" dar. Von daher ergibt diese Brücke Sinn und hat eine Daseinsberechtigung auch für die Zukunft, zumal sie Bestandteil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt für die Schule am Hang ist. Nur ein neues Brückenbauwerk kann Fußgängern und insbesondere Schulkindern an dieser Stelle das völlig gefahrlose Überqueren des Neuen Wegs ermöglichen. Anwohner zeigen sich entsetzt darüber, dass diese liebgewordene Brücke jetzt entfernt werden soll. Zudem würden durch den Fußgängerüberweg Parkplätze entfallen, die im Neuen Weg ohnehin bereits Mangelware sind. Der Verlust der Holzbrücke würde zudem zu einer weiteren Verödung des Stadtbilds von Bergen-Enkheim führen. Ein neues Bauwerk hingegen könnte sowohl architektonisch als auch gestalterisch einen positiven Akzent für den Stadtteil und seine Bewohner setzen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 297/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6027 2024 1. Die Vorlage OF 297/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 306/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 Grüne, SPD, FDP und Linke
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 297/16 Betreff: Holzbrücke über der Straße Neuer Weg instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die seit nunmehr mehreren Monaten gesperrte Fußgängerbrücke über der Straße "Neuer Weg", die sogenannte "Holzbrücke", die die Straße "Am Rebenborn" mit dem "Heinrich-Bingemer-Weg" verbindet, möglichst zeitnah in Stand gesetzt wird und damit wieder zur Benutzung freigegeben werden kann. Begründung: Seit mittlerweile mehreren Monaten ist die Holzbrücke über dem Neuen Weg gesperrt, ohne dass dort erkennbar Sanierungs- oder Ausbesserungsarbeiten stattgefunden haben. Fußgänger sind daher gezwungen, an dieser Stelle die Straße "Neuer Weg" im Bereich der T-Kreuzung zum "Heinrich-Bingemer-Weg" zu überqueren, was - im Vergleich zur Nutzung der Fußgängerbrücke - nicht völlig gefahrlos möglich ist. Unter diesem Gesichtspunkt sollte die Sanierung der "Holzbrücke" möglichst zeitnah erfolgen, zumal sie auch Teil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt ist. Daher muss sichergestellt werden, dass die Fußgängerbrücke allerspätestens vor Wiedereröffnung der Schule am Hang wieder nutzbar ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2024, OF 268/16 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei oder Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird." Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5568 2024 Die Vorlage OF 268/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 276/16 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee Im Zuge der, inzwischen abgeschlossenen, Baumaßnahmen in Höhe Vilbeler Landstraße Hs.Nr. 93 ist ein Platz entstanden, auf dem aktuell einzig eine Wassersteuerungsanlage für die Fließwasserverbindung in den Voltensee steht. Mehr und mehr scheint der Platz von der Bevölkerung für eigene Zwecke vereinnahmt zu werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Für welche Nutzung ist der Platz gedacht und wann wird er für diesen Zweck hergerichtet) Foto: Privat Begründung: Zurzeit wird dieser Platz als Parkplatz genutzt was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2024 Die Vorlage OF 276/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.03.2024, OA 446 entstanden aus Vorlage: OF 569/11 vom 19.02.2024 Betreff: Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnr. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das Grundstück Seckbach, Gemarkung 0512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2, 807/4 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss. Begründung: Das Grundstück war Anfang der Neunzigerjahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen (Anlagen 1 bis 3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten durch Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Henry-und-Emma-Budge-Stiftung sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan eine Nutzung für Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne von Zusammengehörigkeit und somit nicht um einen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Der Ortsbeirat bittet, dies zu überprüfen, und eventuelle Maßnahmen, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich, einzuleiten. Anlagen: Anlage 1 Anlagen 2 und 3 (nicht öffentlich) Anlage 1 (ca. 207 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 193 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 194 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 13.03.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2024, OF 569/11 Betreff: Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach Lohrberg, Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge prüfen, ob das Grundstück Seckbach Bez. 39 512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss. Begründung: Das Grundstück war Anfang der 90. Jahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen aus dem Landschaftskataster (Anlagen 1-3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten von Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Budge Stift, sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist mit den Unterzeichnern des Antrags, der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 BauGB handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan Nutzung Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne Von Zusammengehörigkeit und somit nicht um Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Wir bitten dies zu überprüfen und eventuelle Maßnahmen einzuleiten, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich. Anlage 1 (ca. 207 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 193 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 194 KB) Antragsteller: SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse:
Parteien: SPD, CDU, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 561/11 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zwischen dem Voltenseeweg und "In der Sauren Wiesen" einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77m lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße am Seckbacher Ried mit "In der Sauren Wiese" und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergänger*innen sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. 4 Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Re-Naturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 221/16 Betreff: Baustelle an der Vilbeler Landstraße für Fußgänger sicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, bei der Einrichtung bzw. Genehmigung von Baustellen verstärkt auf den Schutz der Fußgänger zu achten, die die Baustelle passieren. Konkret ist bei der Baustelle an der Vilbeler Landstraße ("Fließverbindung Riedgraben") nach der Sperrung des "Voltenseeweges" die Situation entstanden, dass Fußgänger, die in den Bereich des Seckbacher Riedes gehen wollen, dies nur tun können, wenn sie entweder ca. 30 m auf der westlichen Fahrbahn der Vilbeler Landstraße gehen oder die Vilbeler Landstraße an dieser stark befahrenen Stelle ungeschützt vom Bürgersteig auf der östlichen Straßenseite aus überqueren. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Begründung: Nach der Sperrung des Voltenseeweges müssen Fußgänger, um den Weg "Enkheimer Weimerhaus" zu erreichen, auf der Fahrbahn (im Fahrbereich der entgegenkommenden Autos) gehen oder die Straße in Höhe der Einmündung des Weges überqueren. Die Vilbeler Landstraße ist an dieser Stelle durch die Baustelle unübersichtlich und schnell befahren. Dies führt zu sehr gefährlichen Situationen. Die Belange der Fußgänger wurden bei der Einrichtung der Baustelle nicht berücksichtigt. Baustelle an der Vilbeler Landstraße zur Errichtung der "Fließverbindung im Riedgraben". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 221/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 487/11 Betreff: Parkbuchten an der Vilbeler Landstraße 25 bis 17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt, welchen verkehrsrechtlichen Status die augenscheinlichen Parkbuchten entlang der Vilbeler Landstraße 25-17 haben: Sind es Parkbuchten zum Parken? Wenn ja, wieso ist dann kein Zeichen 315 angebracht? Oder sind es Grünstreifenflächen? Wenn ja, wieso sind diese dann nicht begrünt, sondern sandig und sehen wie Parkbuchten aus? Begründung: Es handelt sich um die sandigen Flächen zwischen den Bäumen, die Fuß- und Radweg von der Straße abgrenzen. Sie befinden sich vor den vor etwa fünf Jahren gebauten Reihenhäusern. Augenscheinlich handelt es sich um Parkbuchten. Ein Zeichen 315 ist nicht angebracht. Dieses findet sich erst ab der Hausnummer 17 in absteigende Richtung. Die Anwohner erhalten gelegentlich Strafzettel beim Abstellen von PKW. Die Rechtslage ist unklar. Optisch sehen die Flächen wie benutzbare Parkbuchten aus, welche den erfahrenen Autofahrer dazu veranlassen, davon auszugehen, dort parken zu dürfen. Dem widerspricht dann das gelegentliche Ausstellen von Strafzetteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 735 2023 Die Vorlage OF 487/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 197/16 Betreff: Keine Öffnung des Berger Wegs nach Bergen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass der Berger Weg nicht als Einbahnstraße nach Bergen freigegeben wird. Der Frankfurter Presse vom 23.06.23 ist zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat plant, den Berger Weg zur Einbahnstraße zu machen und die Linie 83 (Lohrberg-Bus) über Bergen zur Friedberger Landstraße fahren zu lassen. Eine Probefahrt soll noch vor den Sommerferien stattfinden (Frankfurter Neue Presse, 23.06.23 /Lokales Sommer, Sonne, sinnlose Staus, Keine Lösung für den Lohrberg in Sicht - Erneut Vorstoß für Ringbus-Linie). Die Maßnahme soll ergriffen werden, um das sommerliche Verkehrschaos am Lohrberg zu beruhigen. Eine Öffnung des Berger Weg nach Bergen würde ein enormes Verkehrsaufkommen nach Bergen in ein Wohngebiet bewirken. Das Wohngebiet rund um den Berger Teil des Klingenwegs ist durch verkehrsberuhigende Maßnahmen gekennzeichnet: 30er Zone, Spielstraßen und versetzte Haltebuchten machen das Straßenbild aus. Auch wurde die Schranke vor ca. zwei Jahrzehnten aus gutem Grund dort eingerichtet. Es ist den Anwohner*innen verständlicherweise weder zu vermitteln noch zuzumuten, warum in Zeiten von Umwelt- & Naturschutz und Verkehrsberuhigung im Frankfurter Innenstadtbereich ein Wohngebiet im Außenbezirk direkt an einem Naherholungsgebiet für motorisierten Durchgangsverkehr geöffnet werden soll. Der Berger Weg wird als Fahrradstrecke stark genutzt und ein erhöhtes Unfallrisiko würden zwischen dem motorisierten Verkehr und den Fahrradfahrer*innen auf dem einspurigen Weg entstehen. Das Busangebot an Besucher des Lohrbergs würde durch die vorgeschlagene Lösung unattraktiver gemacht werden, da sich die Fahrtzeit deutlich erhöht. Generell wird eine Abstimmung mit dem und Einbindung des Ortsbeirat 16 als dringend erforderlich angesehen. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dem Berger Weg um eine hochfrequentierte Wander- & Radstrecke handelt, setzt sich der Ortsbeirat Bergen-Enkheim für eine klare Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs ein. Mit einem Konzept, welches mobilitätseingeschränkten Menschen und Gartennutzer*innen eine angenehme Anfahrt mittels Auto ermöglicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4256 2023 Die Vorlage OF 197/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils für die Worte "Berger Weg" die Worte "Berger Weg/Klingenweg" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. Begründung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstraße im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingarten-Anlage) und hausnahen Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden neben einer gärtnerischen Nutzung diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I verwendet zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, Materialablagerungen, Abstellen von Fahrzeugen aller Art und vielen weiteren Tätigkeiten, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich die rechtmäßigen Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zu Schulden kommen lassen, werden diese von der Stadt verfolgt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoßen, sondern auch die Eigentümer durch illegale Nutzung in Ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt dem gegenüber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaßen zu ahnten und unrechtmäßige Nutzungen dann überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Denn die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Maßnahmen zu beenden. (Hier können sich einzelne Fragen aus dem Antrag der WBE anschließen, nicht aber die Anträge zu den Ziffern 4., 5. und 6.!) Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 367 2023 Die Vorlage OF 193/16 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2023, OA 367 entstanden aus Vorlage: OF 193/16 vom 13.06.2023 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. Begründung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstraße im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingartenanlage) und hausnahe Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I neben einer gärtnerischen Nutzung zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, für Materialablagerungen, zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art und für viele weitere Tätigkeiten verwendet, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich rechtmäßige Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zuschulden kommen lassen, werden Verstöße von der Stadt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung verfolgt. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoßen wird, sondern auch die Eigentümer durch die illegale Nutzung in ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt demgegenüber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaßen zu ahnden und unrechtmäßige Nutzungen überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Maßnahmen zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 125 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3627, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Frankfurt, um die gesetzlichen Grundlagen (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet) zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim zu erreichen? 2. Wie viele Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen des Landschaftsschutzes wurden in dem Bereich in den letzten Jahren registriert? 3. Um welche Verstöße handelt es sich? 4. Werden die Grundstückseigentümer über die Vorschriften (Rechte und Pflichten) in Landschaftsschutzgebieten hingewiesen? 5. Wie erfolgt diese Information und wann wurde diese letztmalig durchgeführt? 6. Welche personellen Ressourcen bestehen bei der Stadt Frankfurt zur Kontrolle der Landschaftsschutzgebiete der Zone I? 7. Wie häufig werden Kontrollgänge im Bereich der Landschaftsschutzgebiete in Bergen-Enkheim durchgeführt? 8. Wird der Zustand der einzelnen Parzellen regelmäßig festgehalten, um Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet zu dokumentieren? 9. Was muss passieren, damit die zuständigen Behörden tätig werden? Begründung: Bei dem Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2000 um eine Herabstufung von Zone II auf Zone I gebeten, um so die dort seit Jahrzehnten vorhandenen Kleingärten und hausnahen Gärten langfristig sicherzustellen und die Zugänglichkeit der öffentlichen Grünflächen gewährleistet bleibt. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Konflikten mit Anrainern, weil die notwenigen Informationen über das richtige Verhalten in Landschaftsschutzgebieten und ausreichende regelmäßige Kontrollen fehlen. Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde haben im Ortsbeirat mitgeteilt, dass sie keine Kapazitäten dafür haben, wirksam gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlage in Landschaftsschutzgebieten der Zone I. vorzugehen, weil ihre Prioritäten in Landschaftsschutzgebieten der Zone II liegen müssten. Das kann aber nicht heißen, dass niemand die dort vorhandenen Zustände überprüft und gegen Missachtungen der Verordnungen vorgeht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 467/11 Betreff: Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob entlang der Nußgartenstraße, Seckbacher Kreuzweg und Klingenweg eine schleichende Umwidmung früherer Gartenhütten zu Dauerwohnungen stattgefunden hat, was mit dem Flächennutzungsplan für diesen Grünzug unvereinbar wäre. Begründung: Entlang der genannten Straßen sind in den letzten Jahren offenbar ehemalige Gartenhütten zu festen Dauerwohnungen umfunktioniert worden, die bereits an die normale Müllabfuhr etc. angeschlossen sind. Eine solche Grundstücksnutzung verträgt sich nicht mit den für diesen Grünzug bestehenden Festsetzungen des Flächennutzungsplans und stellt dessen Umsetzung im Gegenteil für die Zukunft in Frage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 676 2023 Die Vorlage OF 467/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2023, OF 185/16 Betreff: Buchskulptur "Hohe Straße" Vorgang: OM 3235/22 OBR 16; ST 215/23 Bei der Buchskulptur an der Hohen Straße handelt es sich um eine von insgesamt 18 Stationen entlang der Regionalparkroute Hohe Straße (Via Regia), die vom Regionalpark Hohe Straße e.V. (deren Mitglied auch die Stadt Frankfurt ist) gepflegt werden. In der ST 215 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er die Unterhaltung der Skulptur aufgrund fehlender Kapazitäten schon vor einigen Jahren aufgegeben musste. Es wurde vorgeschlagen, die unansehnlich gewordene Skulptur abzubauen. Dies kommt für den Ortsbeirat 16 überhaupt nicht in Frage, stellt die Buchskulptur doch ein Alleinstellungsmerkmal Bergen-Enkheims dar. Der Ortsbeirat 16 ist deshalb dabei, ein Konzept für die Erhaltung oder für eine Neuanschaffung einer solchen Buchskulptur zu erarbeiten. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht sich der Magistrat in der Lage, den Ortsbeirat bei der Gestaltung, Herstellung und Finanzierung einer neuen, dem Stadtschreiberpreis gerecht werdenden, Buchskulptur zu unterstützen? 2. Kann der Magistrat beim Regionalpark Hohe Straße e.V. (deren Mitglied auch die Stadt Frankfurt ist) nachfragen, ob diese bereit ist, den Ortsbeirat bei der Unterhaltung oder Neuanschaffung zu unterstützen? 3. Alternativstandorte für eine sanierte oder neue Skulptur wären der Kreisverkehrsplatz Victor-Slotosch-Straße/Vilbeler Landstraße oder vor der Schelmenburg. - Sind diese Standorte aus Sicht des Magistrats möglich und - welche Genehmigungen müssten wo eingeholt werden? Begründung: Der jährlich verliehene Literaturpreis "Stadtschreiber von Bergen" gehört zu den angesehensten Stadtschreiberpreisen im deutschsprachigen Raum (FR, 21.06.2013), mit dem das Werk und das Wirken der Preisträger*innen dauerhaft gewürdigt werden soll. Die vorhandene Buchskulptur steht somit als ein sichtbares Zeichen für die Besonderheit Bergen-Enkheims und auch die Stadt Frankfurt kann sich rühmen, einen solchen Stadtschreiberpreis zu beherbergen. Die Skulptur ausgerechnet im Jubiläumsjahr des Stadtschreiberpreises abzubauen, wäre kein gutes Zeichen, im Gegenteil ist das 50. Jubiläum Grund und Anlass, die Buchskulptur wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen oder eine neue Skulptur an einem hervorstechenden Platz zu präsentieren. Der Ortsbeirat 16 ist deshalb dabei, ein Konzept für die Erhaltung oder für eine Neuanschaffung einer solchen Buchskulptur zu erarbeiten, sieht sich aber nicht in der Lage, die Kosten für eine neue Skulptur allein zu tragen und bittet hier um Unterstützung der Stadt Frankfurt. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3235 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 691 2023 Die Vorlage OF 185/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) Herr Lehmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 170/16 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OM 1381/22; ST 908/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte eingestellt. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Bereits seit Jahren weist der Ortsbeirat darauf hin, dass es wegen dem Baugebiet Leuchte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommen wird und die derzeitige Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße dazu führen würde, dass der Verkehr verstärkt durch die nicht dafür ausgelegten Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße geführt wird. Spätestens seit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet Leuchte ist genau dies der Fall. In der Barbarossastraße und der Riedstraße ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW, zu beobachten. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, da im Moment erst ein Haus steht. Ist das Baugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen müssen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Dieser Zustand ist unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr zu vermitteln. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Deshalb wird der Magistrat gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und den benötigten Kreisel schnellstmöglich einzurichten. Antragsteller: SPD WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 96 2023 Die Vorlage OF 170/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an den in der Vorlage ST 1650 vom 22.07.2022 zugesagten Ortstermin zu erinnern. Abstimmung: WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und 2 GRÜNE
Parteien: SPD, WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2023, OF 378/11 Betreff: Müllbehälter entlang der Straßenbahntrasse in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten entlang der Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg und an weiteren Straßen in Seckbach Müllbehälter aufzustellen: - An der Ecke Klingenweg / Kirchgasse - An der Kreuzung Kirchbergweg / Wilhelmshöher Straße - An der Kreuzung Kirchbergweg/ Wallfahrtsweg - An der Kreuzung Kreuzweg / Berger Weg - An der Ecke Am Seckbacher Preul / Gwinnerstraße - An der Ecke In den Teichen / Hochstädter Straße - Am Ende des Gela Gartens / In den Teichen Begründung: Diese Wege und Straßen sind beliebt bei vielen SpaziergängerInnen. Leider sammelt sich entlang dieser Wege viel Müll an. Müllbehälter sollen die SpaziergängerInnen ermutigen, den Kleinmüll dort zu entsorgen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3490 2023 Die Vorlage OF 378/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2022, OF 155/16 Betreff: Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Jean-Kempf-Weg zwischen der Vilbeler Landstraße und der Rangenbergstraße drei Seniorenbänke jeweils mit einem Mülleimer aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit maximal 5.000 Euro finanziert. Begründung: Auf dem genannten Weg standen Bänke, die abgebaut wurden, weil sie marode waren. Leider wurden sie nicht ersetzt. Da Bedarf besteht, bitten wir um Aufstellung von drei neuen Bänken. Wenn bei Bänken keine Mülleimer aufgestellt werden, landet der Abfall auf dem Boden. Außerdem können dann auch Hundekotbeutel besser entsorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 155/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 199 2023 Die Vorlage OF 155/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE, FDP und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 146/16 Betreff: Hundes-Freilaufplatz an der Berger Warte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten im Areal zwischen Vilbeler Landstraße und dem Umspannwerk Bergen (Nähe Berger Warte) einen ausreichend großen Hundes-Freilaufplatz bzw. einen Hundespielplatz einzurichten. Aufgrund der Nähe zur Straße (Vilbeler Landstraße) muss der Freilaufplatz eingezäunt werden. Begründung: Der dringende Wunsch der Bergen-Enkheimer Bevölkerung nach einem Hundespielplatz zeigt sich u.a. in einer gerade abgeschlossenen diesbezüglichen Petition mit über 500 Teilnehmern und auch in der Tatsache, dass der Ortsbeirat 16 bereits mehrere Vorschläge für eine Freilauffläche eingereicht hat. Bild: Google-Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 146/16 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 148/16 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den "Seckbacher Bitzweg" und "Am Enkheimer Weimerhaus" zu befestigen und als (Schul)-Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gewinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke "Seckbacher Bitzweg" - "Am Enkheimer Weimerhaus" würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der "Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529" als Radweg vorgeschlagen. In der "Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489" hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3540 2023 Die Vorlage OF 148/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 326/11 Betreff: Gedenkort in Fechenheim- Nord für ermordete Zwangsarbeiter Der Ortsbeirat möge beschließen: Während der nationalsozialistischen Diktatur wurden auch in Frankfurt tausende Zwangsarbeiter*innen aus den besetzten Gebieten zur Arbeit gezwungen. Viele hungerten, wurden gequält, litten unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen oder wurden ermordet. Über viele dieser Schicksale ist nur wenig bekannt. Daher ist über das Gedenken an Einzelne, die Erinnerung an die Zwangsarbeit während des dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte wachzuhalten. Der Ortsbeirat schlägt daher vor einem Gedenkstein oder einer Tafel für Jozef Ochmanek am Ort seiner Ermordung aufzustellen. Wir bitten das Kultur Dezernat um die Erarbeitung eines Vorschlags. Jozef Ochmanek aus Polen arbeitete als Zwangsarbeiter auf einem Hofgut in Fechenheim. Seine Liebesbeziehung zu einer deutschen Frau wurde denunziert. Er wurde verhaftet, zum Tode verurteilt und von der Gestapo mittels eines mobilen Galgens am 28.4.1942 hingerichtet. Der Ort der Ermordung war im Wald an der Vilbeler Landstraße. Dort befindet sich heute der Parkplatz des Heinrich Kraft-Parks. Begründung: In Fechenheim gab es 17 Lager für Zwangsarbeiter*innen. Der Ortsbeirat unterstützt die Initiative einer Bürgerin einen Gedenkort zu errichten. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2876 2022 Die Vorlage OF 326/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Tenors, der erste Absatz der Begründung wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 136/16 Betreff: Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger! Der Ortsbeirat möge beschließen, in Ergänzung zu der vom Ortsbeirat 16 am 05.07.2022 verabschiedeten OM 2485/2022 wird der Magistrat gebeten, die am Kreisel Vilbeler Landstraße / Victor-Slotosch-Straße befindlichen Zebrastreifen zusätzlich mit dem amtlichen Richtzeichen 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung auszustatten, um auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße / Victor-Slotosch-Straße Bereich kommt es nicht nur immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Autofahrern und Radfahrern, sondern auch zwischen Autofahrern und Fußgängern. Die bisher ausschließlich mit der Bodenmarkierung 293 ausgewiesenen Fußgängerüberwege können von Autofahrern leicht übersehen werden, wobei es hier in der Vergangenheit bereits zu Unfällen kam. Aus diesem Grund erscheint es angebracht, mit der zusätzlichen Anbringung des amtlichen Richtzeichens 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung die Verkehrssicherheit für Fußgänger an dieser Stelle deutlich zu erhöhen, auch wenn das durch die StVO nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Stadt Bad Vilbel hat dies in vorbildlicher Weise am Kreisverkehr Frankfurter Straße / Kasseler Straße umgesetzt (siehe Antragsrückseite, Fotos 1 + 2). Foto 1 + 2 ((c) Dorothe Bogner): Kreisverkehr Frankfurter Straße / Kasseler Straße, Bad Vilbel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2900 2022 Die Vorlage OF 136/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP, LINKE und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 132/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Bank am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße-Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße zusätzlich einen weiteren Mülleimer anzubringen. Begründung: Am o. g. Kreisverkehr ist ca. 5 bis 6 m von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, so dass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2703 2022 Die Vorlage OF 132/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zusätzlicher Mülleimer am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Bank am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße einen zusätzlichen Mülleimer aufzustellen; 2. wieder einen Mülleimer auf dem Neuen Weg, etwa in Höhe der Hausnummer 55, am Verkehrszeichen VZ 274-40 (Tempo 40) anzubringen. Begründung: zu 1.: Am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße ist ca. fünf bis sechs Meter von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, sodass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. zu 2.: An diesem Verkehrszeichen gab es bereits einen Mülleimer, der abgebrannt und deswegen abmontiert aber nie ersetzt wurde." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 125/16 Betreff: Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen im Ortsteil Enkheim öffentliche Abfallbehälter, wenn möglich mit Kotbeutelspender aufzustellen: 1. Am Übergang der Barbarossastraße in die Alte Gelnhäuser Straße, Kreuzung Dammweg (Waldrand) 2. An der Einmündung Jean-Kempf-Wege auf die Vilbeler Landstraße 3. An der Einmündung Im Enkheimer Weimerhaus bzw. Voltenseeweg auf die Vilbeler Landstraße Begründung: Gerade an den Übergängen in die Natur (Feld und Wald) fehlt es häufig an Gelegenheiten Müll, insbesondere auch gefüllte Kotbeutel, legal zu entsorgen. Leider bilden sich folglich gerade an diesen Stellen immer wieder illegale Ablageorte für gefüllte Kotbeutel, aber auch für sonstigen Müll. Die Abbildung verdeutlicht dies beispielhaft. Das Aufstellen von öffentlichen Abfallbehältern würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2490 2022 Die Vorlage OF 125/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Herr Lehmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 126/16 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die sich an der Einmündung Nordring in die Vilbeler Landstraße auf dem Bürgersteig befindlichen Pfosten/ Poller so zu versetzen, dass auch Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen diese sehr enge Stelle auf dem Gehweg passieren können und nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Begründung: An der beschriebenen Stelle (Siehe Abbildung) ist der Bürgersteig durch zwei Telekom-Verteilerkästen ohnehin schon schmal. Die Pfosten sind auf dem verbliebenen Bürgersteig nahezu mittig angebracht, so dass ein Durchkommen für Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen kaum möglich ist und auf die Fahrbahn ausgewichen werden muss. Dies ist an dieser schlecht einsehbaren und vielbefahrenen Stelle jedoch gefährlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2491 2022 Die Vorlage OF 126/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 118/16 Betreff: Markierung des Fahrradwegs um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel zusätzlich rot zu markieren. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Trotz der Markierungen mit Fahrradsymbolen werden Radfahrer häufig von Autofahrern übersehen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll den Radweg mit einer roten Markierung hervorzuheben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2485 2022 Die Vorlage OF 118/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße rot zu markieren. Zusätzlich soll der vorhandene Fahrradweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee/Triebstraße und Taschnerstraße in beiden Fahrtrichtungen rot markiert werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2022, OF 288/11 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Dies ist eine Änderung (Abzweig Seckbach anstatt Marktstraße) zur Vorlage OF263/11. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Der OBR 16 hat der entsprechenden OF 106/16 (Radweg bis zur Marktstraße) zugestimmt. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2189 2022 Die Vorlage OF 288/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2022, OF 106/16 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Ortsbeirat wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Zu ihrer Sicherheit benötigen sie dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16, weswegen ein gleicher Antrag auch im OBR 11 besprochen wird. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1955 2022 Die Vorlage OF 106/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten, um so eine innerörtliche Radwegverbindung von Bergen nach Enkheim und umgekehrt zu schaffen. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 263/11 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 263/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD und 3 CDU gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 104/16 Betreff: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ab sofort und für die gesamte weitere Dauer der Bauarbeiten im Neubaugebiet Leuchte die Zufahrt für LKW zur Baustelle so zu regulieren, dass diese zukünftig nicht mehr über die Barbarossastraße und/oder die Triebstraße erfolgt. Dazu schlägt der Ortsbeirat die Umsetzung folgender Maßnahmen vor, die im Vorfeld noch im Rahmen eines Ortstermins, der möglichst zeitnah stattfinden sollte, im Detail abzustimmen sind: 1. An der Vilbeler Landstraße in südlicher Fahrtrichtung und der Borsigallee in östlicher Fahrtrichtung werden Verkehrsschilder angebracht, welche die Zufahrt für Baustellenfahrzeuge in das Neugebiet Leuchte regeln und den Baustellenverkehr jeweils über die Straße "Am Hessen-Center" leiten, damit dieser dann von der "Vilbeler Landstraße" aus südlicher Richtung kommend direkt in die Straße "Leuchte" einbiegen kann. (siehe Planskizze). 2. Die Bauunternehmen werden von den jeweiligen Auftraggebern angewiesen, das Neubaugebiet Leuchte möglichst von Osten aus (via Fechenheim) anzufahren und - sofern dies nicht möglich sein sollte - die für Baustellenfahrzeuge unter 1.) beschriebene Route verbindlich einzuhalten. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die "Barbarossastraße" als auch die "Triebstraße" weder für die An- noch für die Abfahrt zur bzw. von der Baustelle genutzt werden dürfen. Begründung: Da eine direkte Einfahrt in die Leuchte für aus westlicher (über die Borsigallee) und nördlicher Richtung (über die Vilbeler Landstraße) kommende Fahrzeuge grundsätzlich nicht möglich ist, sind seit Beginn der Erschließungsarbeiten die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zusätzlich mit schweren Baufahrzeugen belastet. Daher ist die Einführung einer eindeutig geregelten Verkehrsführung für den Baustellenverkehr zum Neubaugebiet Leuchte erforderlich, damit die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zukünftig nicht mehr von Baustellen-LKW frequentiert werden. Eine provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden kommend ist nicht zielführend, da damit nicht nur der Baustellenverkehr, sondern auch ein nicht unerheblicher Durchgangsverkehr dort hineingeleitet würde und somit die Anwohner in den Wohngebieten an der Leuchte, am Fritz-Schubert-Ring sowie im alten Stadtkern von Bergen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt wären. Zudem bestünde die Gefahr, dass Schwerlastverkehr, der sich seinen Weg durch Bergen sucht, spätestens in der engen Röhrborngasse "steckenbleibt", was in der Vergangenheit bereits wiederholt vorgekommen ist. Planskizze: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte aus westlicher und nördlicher Richtung Karte (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, 2012 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.02.2022, OF 93/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1858 2022 1. Die Vorlage OF 93/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 104/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU, 2 GRÜNE und FDP
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 97/16 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Produktgruppe 16.03 die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/ Triebstraße in Enkheim in einen Kreisverkehr eingestellt. Begründung: Durch das Baugebiet in der Leuchte besteht seit Mitte/Ende 2021 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Barbarossastraße und der Riedstraße durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, vielleicht sogar zunehmen. Ist das Neubaugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge zwar weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die beiden Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken, in erster Linie Anwohner, erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden!) Mit einem Kreisverkehr an o.g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Der aktuelle Zustand ist mittlerweile unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr vermittelbar. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2022, OF 181/11 Betreff: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zum barrierefreien Ausbau der beiden Bushaltestellen Budge-Heim (Lohrberg)? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, nach dem aktuellen Stand der Planungen zum barrierefreien Ausbau der beiden Bushaltestellen Budge-Heim (Lohrberg) in Richtung Draisbornstraße und Richtung Vilbeler Landstraße. Begründung: Bereits im Februar 2017 wurden dem Ortsbeirat 11 die ersten Planungen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Budge-Heim (Lohrberg) durch das Amt für Straßenbau und Erschließung zur Verfügung gestellt. Im November 2021 wiederum wurden dem Ortsbeirat 11 die überarbeiteten Pläne der VGF zu den beiden Bushaltestellen sowie eine Haltestellenliste übermittelt. Aus den Unterlagen geht allerdings nicht hervor, wann der Ausbau der Bushaltestellen durchgeführt werden soll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 308 2022 Die Vorlage OF 181/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2022, OF 180/11 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Antragstext geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von ca. 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165 führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in ca. zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 140 2022 Die Vorlage OF 180/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2021, OF 78/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sicherere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg einzurichten. Begründung: Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und natürlich auch umgekehrt und wird auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links kenntlich zu machen (Fig. 1). Um es noch zusätzlich kenntlich zu machen, könnte, gegeben den Budgetmöglichkeiten, die Fußgänger*innenampel zu einer kombinierten Ampel umgewandelt werden (Fig. 2). Fig. 1: Quelle https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/gewoehnungsbeduerftig-indirektes-link sabbiegen-fuer-radfahrer-art-10124420 Fig 2.: Quelle https://fahrmit.be/gemeinsame-fussgaenger-und-radfahrerampel-sinnvoll/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, zu diesem Thema einen Ortstermin zu initiieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2897 2022 Die Vorlage OF 78/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 65/16 Betreff: Radweg auf der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den Radweg auf der Borsigallee von dem P+R-Haus (Borsigallee 24A) und der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen, die ein sicheres und komfortables Fahren für Radfahrer:innen und ein ebensolches Gehen für Fußgänger:innen ermöglicht. Gefordert wird eine ordentliche Radfahrspur, die farblich markiert ist und vom Fußgängerweg getrennt ist, der Fußgängerweg soll so ausgestaltet werden, dass er auch für gehbehinderte Menschen geeignet ist (vor allem an der Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee). Begründung: Der Radweg auf der obengenannten Strecke befindet sich mit auf dem Fußgängerweg, dieser ist auch noch an einigen Stellen deutlich zu schmal, bspw. entlang des Hessen-Centers. Entlang des Hessen-Centers steht zudem auch noch die Straßenbeleuchtung mitten auf dem Fußgänger-/Radweg, was eine zusätzliche Behinderung darstellt. Der Fußgängerüberweg über die Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee weißt sehr hohe Bordsteinkanten auf, die weder mit einem Fahrrad vernünftig befahrbar sind, noch mit einem Rollator oder einem Kinderwagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1172 2021 Die Vorlage OF 65/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Anregung auch an den Ortsbeirat 11 zur Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2021, OF 98/11 Betreff: Fahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahn-Trasse Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Einmündung der alten Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße neu zu planen. - Bei der Neuplanung ist ein sicherer Übergang für Fahrradfahrer*innen zu gewährleisten, und zwar von nördlich kommend auf die Straßenbahntrasse sowie von der Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße - dort gegebenenfalls über die Ampelanlage. - Die Nutzung des Fahrradweges in beide Richtungen ist zu kennzeichnen. Begründung: Der Übergang aus Bergen in Richtung Seckbach ist eine vielgenutzte Fahrradstrecke und in die Gegenrichtung. Der Übergang ist schlecht markiert und häufig zugeparkt. Aus unserer Sicht sollte die Schranke und der Radweg dort neu geplant werden und der Radweg zur Straßenseite an der Schranke vorbeiführen. Bilderquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 98/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 843 2021 Die Vorlage OF 98/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 23 entstanden aus Vorlage: OF 26/11 vom 21.05.2021 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 für die Dauer der Bauarbeiten, abhängig vom Fahrgastaufkommen, der Fahrbetrieb der Buslinie 38 an die Gegebenheiten angepasst und auf der Buslinie 40 der Takt zumindest in den Hauptverkehrszeiten verdichtet wird. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Es wird das Fahrgastaufkommen auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen "Atzelberg Ost", "Atzelberg Mitte" und "Atzelberg West" nach Aufhebung der coronabedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021) ermittelt. 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er- und M43er- Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich, sollte die Buslinie M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Buslinie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Buslinie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Haltestellen "Hufeland-Haus", "Altebornstraße", "Atzelberg Ost" und "Atzelberg Mitte" entfallen). 5. Die Buslinie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle "Atzelberg West" sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die vom 15. März 2021 bis voraussichtlich zum 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße verkehrt die Buslinie 38 nur noch bis zur Haltestelle "Atzelberg West". Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er-Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird die Buslinie M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus M43 fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5 Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle acht bis zehn Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Buslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75 Minutentakt verdichtet werden. Die Buslinie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim" und "Bergen Ost" (via Vilbeler Landstraße), werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle "Atzelberg West" aufnehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2021, OA 78 Anregung vom 14.03.2022, OA 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 18 entstanden aus Vorlage: OF 16/16 vom 15.05.2021 Betreff: Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe beschlossen, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße die unten angeführten Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen: a) Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße gelten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. b) Die sich daraus ergebende, eventuelle Fahrplanänderung ist zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel (12.12.2021) vorzunehmen. Begründung: Die Buslinie 40 bietet direkte und schnelle Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit wird erwartet, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Bus zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste aufnehmen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg Präambel Das Überfahren der durchgezogenen Linie im Bereich der viel befahrenen Vilbeler Landstraße/Klingenweg ist aus gutem Grund eine gefährliche Ordnungswidrigkeit und kostet richtig Geld. Fahrradfahrende sind nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet auf einem, in diesem Fall für Fahrräder ausgewiesenen Fußgängerüberweg mit Ampel abzusteigen und das Rad zu schieben. Damit ist auch für Radfahrer ein sicherer Übergang über diese Hauptverkehrsstraße gefahrlos möglich. Eine zusätzliche Fahrradampel würde den fließenden Verkehr mit farbiger Abbiegespur enorm behindern und alle Abbieger in den Klingenweg, die Marktstraße und die Vilbeler Landstraße unnötig aufstauen, von den Kosten einer solchen Aktion mal ganz abgesehen. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Radfahrenden mit einem etwas größeren Schild auf die vorhandene Ampelkreuzung hinzuweisen und das für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Überfahren der durchgezogenen Fahrbahnteilung auch zu ahnden. Begründung siehe oben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 26/11 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 unter der Maßgabe zu, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Ermittlung des Fahrgastaufkommens auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen Atzelberg-Ost, -Mitte und -West nach Aufhebung der Corona-bedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021). 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er und der M43er Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich sollte der Bus M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Linie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Linie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Hufe-land-Haus, Altebornstraße, Atzelberg-Ost u. Atzelberg-Mitte entfallen). 5. Die Linie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle Atzelberg-West sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Linie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die, vom 15. März 2021 bis voraussichtlich 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, verkehrt der Bus 38 nur noch bis Atzelberg-West. Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht, unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohner/innen. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird der Metrobus M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5-Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle 8-10 Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Metrobuslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75-Minutentakt verdichtet werden. Die Linie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Linie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr den Bus M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle Atzelberg-West aufnehmen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 23 2021 Die Vorlage OF 26/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 83/11 Betreff: Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden. Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsregelung auf dem Lohrberg zeitnah umzusetzen und mittelfristig ein vollumfängliches Verkehrskonzept mit automatischer Zugangsregelung zu erarbeiten. Kurzfristige Maßnahmen ab Sommer 2021: - Die Regelung eines beschränkten Zugangs gilt ganztägig und unabhängig von der Auslastung des Lohrpark-Parkplatzes für die Wochenende und Feiertage vom Samstagmorgen bis zum späten Sonntagabend, in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober. Falls die Wetterlage es erforderlich machen sollte, sollen die Zufahrtsbeschränkungen bereits vor Ostern beginnen und nach dem Oktober enden. - Die Zufahrt zum Lohrberg, in Höhe Seckbacher Kreuzweg/Berger Weg, ist mittels einer mobilen Sperre zu unterbinden. Die Sperre Berger Weg/Nußgartenstraße wird nicht mehr benötigt. - Auf dem Seckbacher Kreuzweg darf in beide Richtungen gefahren werden. Die unechte Einbahnstraße wird aufgehoben. - Der Berger Weg wird ab dem Seckbacher Kreuzweg Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Osten. Der 83er Bus darf entgegen der Einbahnstraße fahren. - Die Schranke am Klingenweg zur Wohnbebauung Bergen hin wird geöffnet. - Die Richtung der Einbahnstraße im Klingenweg ist vom Berger Weg kommend in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße zu drehen. - Die temporäre Beschilderung ist mit sog. "Klappschildern" durchzuführen. Somit entfällt der ständige Auf- und Abbau der Verkehrsschilder. - Falschparken ist konsequenter als bisher mit Strafmandat zu ahnden. Abgestellte Fahrzeuge, welche die Rettungsfahrzeuge und den Shuttle-Bus behindern, sind unverzüglich abzuschleppen. - Die Baumstämme auf der nördlichen Seite des Berger Wegs sind zu entfernen und die Bankette durch Granitstelen gegen unberechtigtes Parken zu sichern. Bis zur Aufstellung der Granitstelen sind Baumstämme, die ohne Einverständnis der Grundstückseigentümer abgelegt wurden, an die Grundstücksgrenze zu verlegen. - Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke ist mittels einer Sonderlösung zu gewährleisten; z. B. durch die Abholung Gehbehinderter an der Lohrpark-Zufahrtsschranke mittels Golf-Caddy durch den Gaststättenbetreiber. - Personen mit berechtigten Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner/innen, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. - Zur Verstärkung der überlasteten Stadt- und Landespolizei, ist bis zur Einführung der nachgenannten mittelfristigen Maßnahmen die Verkehrswacht Obertaunus zur Überwachung der Absperrungen einzusetzen. Von dem gemeinnützigen Verein Verkehrswacht-Obertaunus liegt dem Ortsbeirat 11 ein entsprechendes Angebot vor. Der Magistrat wird gebeten, mit der Verkehrswacht Obertaunus umgehend Kontakt aufzunehmen (siehe Anlage). Mittelfristige Maßnahmen: - Planung und Einführung eines vollumfänglichen Verkehrskonzepts, welches die Beschränkung der Zufahrt zum Lohrberg, in Abhängigkeit von der Parkplatzauslastung, automatisch regelt. Teil des Verkehrskonzepts soll die Sperrung der Zufahrt Berger Weg/Seckbacher Kreuzweg zum Lohrberg mittels automatischer Schranke sein. Bei Einführung des Zweirichtungsverkehrs im Seckbacher Kreuzweg sowie der Drehung der aktuellen (Einbahn-) Fahrtrichtung im Klingenweg werden keine weiteren Sperren erforderlich. Begründung: Die Kernproblematik des illegalen Parkens und des nicht vertretbaren Verkehrschaos bei hohem Ansturm auf das Gelände besteht seit Jahrzehnten unverändert. Zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächter/innen und Eigentümer/innen zu ihren Streuobstwiesen. Die Verkehrswacht-Obertaunus bietet sich an, die Frankfurter Ordnungskräfte bei der Überwachung der Zufahrtssperren zu unterstützen. Anlage: Unterstützung durch die Verkehrswacht Obertaunus Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.05.2021, OF 27/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 491 2021 1. Die Vorlage OF 27/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 83/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. 2 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 27/11 Betreff: Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden. Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsregelung auf dem Lohrberg zeitnah umzusetzen und mittelfristig ein vollumfängliches Verkehrskonzept mit automatischer Zugangsregelung zu erarbeiten. Kurzfristige Maßnahmen: - Die Regelung eines beschränkten Zugangs gilt weiterhin vorzugsweise für die Wochenende und Feiertage in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober. Falls die Wetterlage es erforderlich machen sollte, sollen die Zufahrtsbeschränkungen bereits vor Ostern beginnen und nach dem Oktober enden. - Falschparken ist konsequenter als bisher mit Strafmandat zu ahnden. Abgestellte Fahrzeuge, welche die Rettungsfahrzeuge und den Shuttle-Bus behindern, sind unverzüglich abzuschleppen. - Die Baumstämme auf der nördlichen Seite des Berger Wegs sind zu entfernen und die Bankette durch Granitstelen gegen unberechtigtes Parken zu sichern. Bis zur Aufstellung der Granitstelen sind Baumstämme, die ohne Einverständnis der Grundstückseigentümer abgelegt wurden, an die Grundstücksgrenze zu verlegen. - Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke ist mittels einer Sonderlösung zu gewährleisten; z. B. durch die Abholung Gehbehinderter an der Lohrpark-Zufahrtsschranke mittels Golf-Caddy durch den Gaststättenbetreiber. - Bei kompletter Belegung der ausgewiesenen Parkplätze, sind die Zufahrten zum Lohrberg, in Höhe Nußgartenstraße/Berger Weg sowie Seckbacher Kreuzweg/Auf dem Lohr, mittels mobiler Sperren zu unterbinden. - Die Richtung der Einbahnstraße im Klingenweg ist vom Berger Weg kommend in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße zu drehen. - Personen mit berechtigten Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner/innen, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. - Zur Verstärkung der überlasteten Stadt- und Landespolizei, ist bis zur Einführung der nachgenannten mittelfristigen Maßnahmen die Verkehrswacht Obertaunus zur Überwachung der Absperrungen einzusetzen. Von dem gemeinnützigen Verein Verkehrswacht-Obertaunus liegt dem Ortsbeirat 11 ein entsprechendes Angebot vor. Der Magistrat wird gebeten, mit der Verkehrswacht Obertaunus umgehend Kontakt aufzunehmen (siehe Anlage). Mittelfristige Maßnahmen: - Planung und Einführung eines vollumfänglichen Verkehrskonzepts, welches die Beschränkung der Zufahrt zum Lohrberg automatisch regelt. Teil des Verkehrskonzepts sollen die Sperrungen sämtlicher Zufahrten (Nußgartenstraße/Berger Weg, Seckbacher Kreuzweg/Auf dem Lohr und ggf. Klingenweg) zum Lohrberg mittels automatischer Schranken sein. Bei Änderung der aktuellen (Einbahn-) Fahrtrichtung im Klingenweg wäre dort eine Sperrung nicht erforderlich. Begründung: Die Kernproblematik des illegalen Parkens und des nicht vertretbaren Verkehrschaos bei hohem Ansturm auf das Gelände besteht seit Jahrzehnten unverändert. Zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächter/innen und Eigentümer/innen zu ihren Streuobstwiesen. Die Verkehrswacht-Obertaunus bietet sich an, die Frankfurter Ordnungskräfte bei der Überwachung der Zufahrtssperren zu unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2021, OF 83/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 27/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 491 2021 1. Die Vorlage OF 27/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 83/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. 2 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 16/16 Betreff: Buslinie 40 Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 unter der Maßgabe zu, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Bei der Linie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße gelten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. 2. 2. Die sich daraus ergebende, eventuelle Fahrplanänderung ist zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel (12.12.2021) vorzunehmen. Begründung: Die Linie 40 bietet direkte und schnelle Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Linie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr den Bus M43 durch Seckbach nutzen. Somit erwarten wir, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Bus zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste aufnehmen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 18 2021 1. Der Vorlage M 58 wird unter Hinweis auf OA 18 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 16/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg zu prüfen. Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und ist auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig kenntlich zu machen (z.B. durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links und durch eine kombinierte Fußgänger-/Fahrradfahrer*innenampel oder eine zusätzliche Fahrradampel) oder eine Alternative vorzuschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2021, OF 21/16 Betreff: Call-A-Bike in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, daß sich der Magistrat beim Bike-Sharing Anbieter Call-A-Bike dafür einsetzt, das Kerngebiet Frankfurt um den Stadtteil Bergen-Enkheim zu erweitern. Begründung: Bike-Sharing ist eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr, um insbesondere die individuelle und flexible Verbindung zwischen Zielort und Nahverkehrshaltestelle zu überbrücken. Call-A-Bike arbeitet mit festen Rückgabestationen, durch Zuzahlung ist die Rückgabe an einem beliebigen Ort im Kerngebiet möglich. Es gibt somit einen Anreiz, die Rückgabestationen zu nutzen. Es handelt sich um ein Angebot der DB Bahn mit soliden Fahrrädern, welches sich seit fast zwei Jahrzehnten in Frankfurt bewährt hat. Sharing Angebote sind praktisch, nutzen der Umwelt, sind ressourcenschonend und stellen einen Beitrag zur Verbesserung der Parkplatz- und Verkehrssituation dar. Gegenwärtig ist der Stadtteil Bergen-Enkheim von der Nutzung des Call-A-Bike-Angebotes ausgeschlossen - die Abdeckung endet westlich der Vilbeler Landstraße. Foto 1: Die Call-A-Bike Station mit Fahrrädern in Enkheim (eigene Aufnahme) Foto 2/3: Das Call-A-Bike Kerngebiet Frankfurt mit Ausschluss von Bergen-Enkheim (Quelle: eigene Aufnahmen von https://www.callabike.de/de/rad-finden?city=50.110556%7C8.682222) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 21/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 352/16 Betreff: Starkregen - Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen zur Regenwasseraufnahme und -ableitung im Stadtteil in letzter Zeit geprüft und gewartet wurden damit diese auch bei den gegebenen Extremwetterlagen den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden können. Begründung: In unserem Stadtteil besitzt das Kanalnetz eine Reihe von Stau- und Entlastungsanlagen wie Regenüberlaufbecken (RÜB), Regenrückhaltebecken (RRB), Regenrückhaltekanäle (RRK) und Stauraumkanäle (SK) so unter anderem: RÜB und RRB Volkshaus Enkheim RRK Marktstraße, RRK Im Wickengarten RRB Im Rosenträger, RRB Hessen Center SK Rangenbergstraße Dieses umfassende System von Regenwasserableitung und Regenrückhaltebecken, welche das Regenwasser gedrosselt in den roten Graben, in das Naturschutzgebiet an der Voltensee bzw. in die Kanalisation führen soll, wurde im Juni 2016 aufgrund heftigen Starkregens einer Bewährungsprobe ausgesetzt. Hierbei kam es zu zahlreichen Überflutungen von Keller und Höfen, was zum Teil an den vernachlässigten Wartungsarbeiten an den oben genannten Anlagen lag. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 16 am 23.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7273 2021 Die Vorlage OF 352/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 348/16 Betreff: Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in dem oben aufgeführten Bereich regelmäßig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs anzuordnen, um die überhandnehmenden Parkverstöße in den zum Teil sehr schmalen Wohnstraßen zu ahnden. Im Neubaugebiet "Hinter den Obergärten" sind teilweise beide Straßenseiten zugeparkt, so daß bei einem entgegenkommenden Fahrzeug einer mangels Ausweichmöglichkeiten zurückfahren muss. An T-Kreuzungen, wie z.B. der Hohen/Straße/Erlenseer Straße oder Schelmenburgweg/Schalksbornstrasse werden die Fahrzeuge bis direkt an die abbiegende Kurve zugeparkt, so daß man den Gegenverkehr nicht sehen kann. Im Feldwegeanschluss Frohngrundweg stehen direkt ab dem Halteverbotsschild Richtung Norden fast immer Fahrzeuge auf dem unbefestigten Wegrand und die Abzweigung der Hohen Straße über eine kleine Grünanlage wird im Wohngebiet zum "grünen Parkplatz" und im Wirtschaftsweg, der historischen Hohen Straße zum gern genutzten Wandererparkplatz, auf dem die parkenden Fahrzeuge am Wegrand die schweren Bulldogs und Erntefahrzeuge der Landwirte massiv behindern. Dazu kommen noch Pendler aus dem Umland, die wegen der Tarifgrenze in ganz Bergen-Enkheim ihre Fahrzeuge in der Nähe der Bus- und U-Bahnhaltestellen teilweise den ganzen Arbeitstag über abstellen, um in den ÖPNV umzusteigen. Begründung: Dieser aus dem Ruder gelaufene Parkverkehr muss wieder regelmäßig kontrolliert und ggf. sanktioniert werden, um den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer zu gestalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 348/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2020, OF 347/16 Betreff: Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegespur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das oben angegebene Gutachten erstellen zu lassen und dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im Baugebiet Rosenträger und hier insbesondere in der Amaliestraße ist eine erhebliche Zunahme des Durchgangsverkehrs zu verzeichnen. Da nicht alle Autofahrer sich rücksichtsvoll verhalten, ist dies mit Gefahren für die dort regelmäßig spielenden Kinder verbunden. Ziel sollte eine Verkehrsberuhigung sein, für die ein Kreisverkehr oder eine Linksabbiegespur Voraussetzung wäre. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7090 2021 Die Vorlage OF 347/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 794/11 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voran zu treiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße / Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf 2 reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neugestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o.ä. an. An geeigneter Stelle wird durch einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2020 Die Vorlage OF 794/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Der Magistrat wird" die Worte "in Absprache mit dem Ortsbeirat 16" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 795/11 Betreff: Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 6747/20 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich mit Hessen Mobil Maßnahmen zu ergreifen, die die Unfallgefahr an oben genannter Kreuzung deutlich reduzieren. Begründung: Die OM 6747 2020 hat bereits auf die Gefahr des Kreuzungsbereiches hingewiesen. Der tödliche Verkehrsunfall vom 08.11.2020 an eben jener Stelle zeigt die Wichtigkeit sofort greifender Maßnahmen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6967 2020 Die Vorlage OF 795/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 784/11 Betreff: Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, an oben genanntem Verkehrspunkt einen Kreisverkehr einzurichten. Sofern ein Kreisverkehr nicht möglich ist freut sich der Ortsbeirat über geeignete Alternativvorschläge. Begründung: Genannter Verkehrspunkt ist sehr stark frequentiert. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten bilden sich häufig Rückstaus sowohl von der Wilhelmshöher Straße kommend, als auch von Enkheim kommend auf die Wilhelmshöher Straße. Auch wenn der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist bietet ein Kreisverkehr eine deutliche Steigerung des Verkehrsflusses. Die Geschwindigkeit auf der Vilbeler Landstraße wird reduziert und durch die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs tritt eine erhebliche Besserung für Fußgänger ein. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6747 2020 Die Vorlage OF 784/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2020, OF 332/16 Betreff: Verwilderte Brachflächen am Berger Nordhang Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten 1. die völlig verwilderten Brachflächen "Am Traubenrain" Flurstück 19/1 in der Verlängerung zum Landgraben ebenso wie das Flurstück 91 bis hin zum jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße vom Wildwuchs von bis zu 2 m hohen Disteln, Brombeerhecken, jungen Birken und anderen Jungbäumen schnellstmöglich zu befreien, um den Samenflug der schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden zu unterbinden, die vom Wind über den ganzen Nordhang verteilt werden. Den in dieser undurchdringlichen Dickung zur Plage gewordenen Wildschweinen ist die Deckung zu entziehen, da sie die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen bei der Futtersuche gerne verwüsten und plündern. 2. Da die Flächen vor mehr als 8 Jahren den örtlichen Bauern von der Stadt aufgekündigt wurden, um Ausgleichsflächen für das Neubaugebiet Leuchte in Form von Streuobstwiesen nachzuweisen, wird der Magistrat gebeten, nach der jetzt erforderlichen, sehr aufwendigen Rekultivierung endlich die ursprünglich geplanten Streuobstwiesen anzulegen und dauerhaft zu pflegen, oder alternativ die Flurstücke wieder den Landwirten zur Bewirtschaftung zu verpachten. Begründung: Der Samenflug der mehr als 2m hohen Disteln führt, insbesondere bei starkem Wind, zur Verunkrautung großer Ackerflächen am ganzen Berger Nordhang insbesondere mit den sehr schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden, während die mehr als 2 m hoch gewucherten Brombeerhecken und mindestens 8 Jahre alten Gehölze, wie Birken, Ahorn und Holunder sich zu einem undurchdringlichen Dickicht und Refugium für immer mehr Wildschweine entwickelt haben, die aus dem Schutz der Dornenwildnis die angrenzenden Felder verwüsten und auch für Spaziergänger am Nordhang nicht ganz ungefährlich sind, wenn sie sich belästigt oder z.B. von stöbernden Hunden angegriffen fühlen. Deshalb muß vom Eigentümer, der Stadt Frankfurt, umgehend ein für alle Landwirte, Spaziergänger und sonstige Anlieger zumutbarer kultivierbarer Zustand wiederhergestellt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 22.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6630 2020 Die Vorlage OF 332/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2020, OF 325/16 Betreff: Parkverbot im kleinen Kreisel Amaliestraße sowie auf einem Teil der Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll veranlassen, das rund um den kleinen Kreisel in der Amalienstraße ein absolutes Halteverbot eingerichtet wird und evtl. durch sichtbare Markierungen auf der Straße noch hervorgehoben wird. Begründung: Der kleine Kreisel wird immer wieder zugeparkt. Zum Teil stehen die Fahrzeuge halb auf der Straße und halb im schon zugefahrenen Gebüsch (siehe beil. Bilder). Ebenfalls wir ein Großteil des Bürgersteig durch parkende Fahrzeuge versperrt (siehe Bilder). Da es hier schon öfters zu Beschwerden von Anwohnern kam, durch die teils zugeparkte Straße und dem Kreisel konnten die Müllfahrzeuge die Tonnen nicht leeren. Auch sollten die Anwohner darauf hingewiesen werden, ihre, falls vorhandenen Garagen oder Parkplätze auf dem Grundstück zu nutzen. So wie auf den Bildern zu sehen, könnte es bei einem Brand oder Rettungseinsatz zu großen Problemen kommen. Die Bilder wurden Tagsüber unter der Woche aufgenommen. . Fotos: privat Skizze: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 25.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6419 2020 Die Vorlage OF 325/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen WBE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 317/16 Betreff: Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts, geordnete Verhältnisse amtlich herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keinster Weise der in der B194 gegeben Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch und der Grundwasserschutz ist hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser, und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2020 1. a) Die Vorlage B 194 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 317/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2020, OF 739/11 Betreff: Sanierung des Bürgersteigs im Bereich Kirchbergweg/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, den Bürgersteig im oben genannten Bereich in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen und die gefahrlose Nutzung durch die Bürger zu ermöglichen. Begründung: Im oben genannten Bereich ist der Bürgersteig durch das tägliche überfahren mit Kfz / Lkw / Bussen vollständig Plan zur Straße. Der Bürgersteig bietet keinerlei Sicherheitsbereich für Fußgänger, da er problemlos als Straßenersatz genutzt werden kann. Durch das häufige Befahren des Bürgersteigs haben sich Verschiebungen des Pflasters ergeben. Eine Nutzung mit Kinderwagen / Rollator / Rollstuhl ist nicht mehr gegeben. Daher muss in diesem Bereich auf die Straße ausgewichen werden, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Da der Bürgersteig im Nahbereich einer Seniorenwohnanlage verläuft ist umgehend eine Instandsetzung nötig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 739/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 739/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 739/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 739/11 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 304/16 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Vorgang: B 495/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Buslinie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Buslinie 83 verkehrt über folgende Route: Friedberger Warte > Berger Weg > Klingenweg > Vilbeler Landstraße > B 521 zurück zur Friedberger Warte. Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Buslinie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in dem Bericht B 495 den guten Vorschlag des Ortsbeirates 11 mit einer momentan nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die im Tenor genannte Fahrstrecke verbindet die Buslinie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Buslinie 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahn Linie 18 sowie den Bus 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über Alternativvorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5822 2020 Die Vorlage OF 304/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung WBE
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 711/11 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Linie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Linie 83 verkehrt über folgende Route: Friedberger Warte -> Berger Weg - > Klingenweg -> Vilbeler Landstraße -> B 521 zurück zur Friedberger Warte. Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Linie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in der B 495 den guten Vorschlag des Ortsbeirates mit einer, momentan, nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die oben genannte Fahrstrecke verbindet die Linie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Busline 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahn Linie 18 sowie den Bus 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über Alternativvorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5795 2020 Die Vorlage OF 711/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE., GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 706/11 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate, deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50m Längen geplant) realisiert werden. 2. Die 4-wöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Altebornstr. / Atzelbergstr. ist durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Mindestens der 43er Bus sollte durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach, an der Wilhelmshöher Straße, ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohner/innen. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma-Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohner/innen mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacher/innen und darüber hinaus auch für die Bürger/innen der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2020 Die Vorlage OF 706/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Aufzählung im Tenor folgende Ziffer hinzugefügt wird: "3. Falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2019, OA 494 entstanden aus Vorlage: OF 281/16 vom 26.09.2019 Betreff: Fehlende Baugebiete Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das zurzeit als "wilde Kleingartenanlage" genutzte Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg als Baugebiet ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 494 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 494 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5220, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2019, OF 271/16 Betreff: Bürgersteig in der Marktstraße zwischen den Hausnummer 56 und 58 bzw. Einfahrt in die Straße am Königshof Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Der Magistrat möchte bitte prüfen, ob der Bürgersteig auf der Südseite Marktstraße zwischen den Hausnummern 56 und 58 (Einfahrt in die Straße Am Königshof) durchgezogen werden kann, ähnlich der Lösung für die Einfahrt in den Heinrich-Zinß-Weg von der Vilbeler Landstraße. Begründung: Bei dieser Lösung sind die Autofahrer die von der Marktstraße in die Straße "Am Königshof" einfahren gehalten, den Bürgersteig zu überfahren, dieses bringt für die Fußgänger auf diesem Bürgersteig eine Verbesserung der Sicherheit, auch ist dann die Anfangsgeschwindigkeit der Fahrzeuge in der Straße "Am Königshof geringer. Den die Autofahrer rechnen nicht beim Einfahren in die Straße mit Fußgängern und oder Radfahrer, die ihnen auf der Straße entgegenkommen. Blick aus dem Heinrich-Zinß-Weg Richtung Vilbeler Landstraße Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 271/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2019, OF 282/16 Betreff: Parkmarkierungen im Neuen Weg auf den Bürgersteigen der Westseite, soweit diese dafür ausreichend breit sind Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten auf den Bürgersteigen im Verlauf des Neuen Weges soweit möglich, insbesondere aber zwischen Haus Nr. 2 und Carl-Schultis-Straße, das Parken auf dem Bürgersteig durch eine durchgezogene Linie zu begrenzen, um Rollstuhl-, Rollator- und Kinderwagen- fahrern eine durchgehende Benutzung des Bürgersteiges zu garantieren. Begründung: Es gibt immer wieder Autofahrer, die ihr Fahrzeug so breit auf den Bürgersteig stellen, daß Fußgänger alleine gerade so durchkommen, nicht aber, Senioren, Behinderte und Kinderwagenfahrer die auf die gefährliche Strasse ausweichen müssen. Das muss unbedingt abgestellt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5348 2019 Die Vorlage OF 282/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 WBE, CDU, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen 1 WBE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2019, OF 270/16 Betreff: Änderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den oben genannten Straßen die Einfahrt von der Vilbeler-Landstraße durch ein Einfahrtsverbotsschild zu ändern. Es soll zukünftig zur Vermeidung von LKW- und Schleichverkehr die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße und die Siedlerstraße von der Vilbeler Landstraße aus für alle Fahrzeuge außer Fahrrädern untersagt werden. Dazu soll an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße / Vilbeler Landstraße ein Austausch des Verkehrszeichens 250 mit ZZ 1020-30 gegen 267 mit ZZ 1022-10 erfolgen. Um ein Ausweichen auf die noch schmalere Siedlerstraße zu verhindern, ist auch zu dieser Straße ein Einfahrtsverbot mit Verkehrszeichen 267 mit ZZ 1022-10 notwendig. Siehe nachstehende Skizze. Begründung: Das derzeit an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße / Vilbeler Landstraße angebrachte Verkehrsschild 250 "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatz "Anlieger frei" bringt nicht die gewünschte Wirkung. Da eine dauerhafte Kontrolle und Sanktionierung des derzeitigen Durchfahrtsverbots durch das Zusatzschild Anlieger frei ist mangels Personal der Stadtpolizei nicht möglich. Es ist permanent viel Durchgangsverkehr festzustellen; insbesondere Elterntaxis und Pendler aus Maintal, Abflussverkehr vom Hessen-Center, sonstiger Schleichverkehr. Durch verschiedene private Einzelbauvorhaben im südlichen Bergen-Enkheim sind außerdem bereits jetzt häufig unerlaubte Durchfahrten großer LKW festzustellen, die schon zu Beschädigungen geführt haben und eine Gefährdung darstellen. Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Baubeginn im Neubaugebiet Leuchte, ist mit einer Verstärkung des Problems zu rechnen. Gestützt wird die Bitte des Ortsbeirats durch eine durchgeführte Anliegerbefragung, die im Ergebnis brachte, dass sich 57% weniger Durchgangsverkehr wünschen und 46% befürworten, dass keine Einfahrt mehr von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße möglich sein soll. Der beantragte Schildertausch scheint die einzig wirksame und zielführende Maßnahme zur Entlastung der schmalen Straßen zu sein. Dem Durchgangsverkehr steht die weitaus besser geeignete Straße Leuchte zur Verfügung, über die auch die Anwohner mit nur geringem Umweg in das Siedlungsgebiet einfahren können. Quelle: Googel Maps Quelle: Eberhard Schwarz Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5343 2019 Die Vorlage OF 270/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE und SPD gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.08.2019, OA 442 entstanden aus Vorlage: OF 587/11 vom 30.07.2019 Betreff: Linie 83 als Ringlinie Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Linie 83 (Lohrbergbus) als Ringlinie einzusetzen. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht, und versuchte, mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potenzial. Sie wird aber aus den folgenden Gründen kaum genutzt: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch Pkws hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet. Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2019, B 495 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 442 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 442 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4566, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 588/11 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg / Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die bei dem o. g. Ortstermin vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenende und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. Die Beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung, soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/ Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte) Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein, d. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner eventuell weitere Personen. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des OBR 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen soll der Magistrat geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festlegen um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/ Lohrberg (seit Ostern 2019 mit Hilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der PächterInnen und EigentümerInnen zu ihren Streuobstwiesen. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4932 2019 Die Vorlage OF 588/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Parteien: FDP, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 587/11 Betreff: Linie 83 als Ringlinie Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Linie 83 (Lohrbergbus) als Ringlinie einzusetzen. Dem Ortsbeirat 16 zur Kenntnis. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Exemplarisch ist eine Karte angefügt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 442 2019 Die Vorlage OF 587/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 575/11 vom 23.05.2019 Betreff: Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße, Bebraer Straße durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße, Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und zu entspannen, ist es sinnvoll, die drei Straßen durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Der Verkehrskreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend zwei Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Dem von Enkheim kommenden Verkehr sollte weiter zwei Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 71 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 432 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AFD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4350, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 249/16 Betreff: Blindenampel Vilbeler Landstraße/Marktstraße Vorgang: OM 2102/17 OBR 16; ST 2236/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die mit der ST 2236 2017 vom 20.11.2017 angekündigte Erweiterung der Ampelanlage an der an der hoch frequentierten Kreuzung Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Blinden-Ampelanlage endlich kurzfristig umzusetzen. Begründung: Die Umgestaltung dieser Ampelanlage in eine Blinden-Ampelanlage an der sehr stark befahrenen Vilbeler Landstraße ist für die Anlieger, die zum Einkaufen ins Ortszentrum wollen, endlich umzusetzen. Behinderte und ältere Menschen, aber auch Kinder sind an dieser Durchgangsstraße ganz besonders gefährdet. Der Bevölkerung ist nicht zu vermitteln, wieso die Umgestaltung dieser Ampelanlage so lange dauert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4834 2019 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 250/16 Betreff: Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert Den Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße (Einbahnstraße) von der Triebstraße bis zur Vilbeler Landstraße vollständig herstellen zu lassen und durch entsprechende Fahrbahnmarkierung auszuweisen. Begründung: Nach aufbringen der neuen Fahrbahndecke in der Taschnerstraße fehlt die entsprechende Markierung für entgegenkommende Radfahrer auf der Fahrbahn. Die erfordert gerade für die zahlreichen, Rad fahrenden Schüler/innen eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere Verkehrsführung. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4835 2019 Die Vorlage OF 250/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 575/11 Betreff: Einrichtung eines Kreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Die Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße und Bebraer Straße durch einen Kreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße und Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und entspannen ist es sinnvoll die 3 Straßen durch einen Kreisel zu verbinden. Der Kreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend 2 Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Der von Enkheim kommende Verkehr sollten weiter 2 Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 432 2019 Die Vorlage OF 575/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 236/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße und die Kunden der Geschäfte und Angestellten der anliegenden Gewerbebetriebe, entweder durch eine Querungshilfe oder durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Da diese Strecke, mit einem KFZ-Kilometerzähler gemessen ca. 400 m lang ist, wäre ein leicht aufzubringender Zebrastreifen sicher kostengünstiger, weil nach Aussage des Straßenbauamtes eine Querungshilfe erst gebaut werden kann, wenn die Straße grundsaniert wird, da eine Querungshilfe eine Gründung im Straßenuntergrund voraussetzt. Begründung: Da, auch bedingt durch die Bauarbeiten am Hessencenter, die Victor- Slotosch-Straße den ganzen Tag über stark befahren und nach wie vor auch zu schnell gefahren wird, ist das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite der Victor-Slotosch-Straße. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen neuen Wohnbebauung, die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Bis zur ungewissen Sanierung der Victor-Slotoschstraße wäre deshalb ein Zebrastreifen sicherlich die preiswerteste Lösung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 236/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD und GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 225/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 - 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße, durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Begründung: In der Victor-Slotosch-Straße wird nach wie vor zu schnell gefahren und das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten ist gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen Wohnbebauung , die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 225/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2018, OF 211/16 Betreff: Verkehrssituation auf der Nordumgehung Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrsfluss auf der Nordumgehung Bergen und damit verbunden auf der Vilbeler Landstraße im Teilgebiet Bergen durch die Errichtung von 2 Verkehrskreiseln verbessert werden kann. A Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Nordumgehung Bergen B Kreuzungsbereich Nordumgehung Bergen - Erlenseer Straße Begründung: Auf allen angesprochenen Straßen kommt es verkehrsbedingt im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr zu langen Rückstaus. Der Kreisel im Bereich Nordumgehung - Vilbeler Landstraße war schon in den ursprünglichen Planungen enthalten und sollte mit der Errichtung der Westumfahrung von Bergen gebaut werden. Die Westumgehung wurde nie gebaut (Einspruch aus Seckbach) für uns blieb das tägliche Problem des Rückstaus auf der Vilbeler Landstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 211/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3991 2018 Die Vorlage OF 211/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 412/11 Betreff: Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung Wohngebiet Seckbach gesperrt für Lkw über 7,5 t verboten. Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild (Achtung Wohngebiet Seckbach gesperrt für LKW über 7,5 t verboten. Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße an geeigneter Stelle aufzustellen. Begründung: Auf der Seckbacher Landstraße befindet sich derzeit das unten als Lichtbild angefügte Verkehrshinweisschild. Es steht zusätzlich bald noch in der Heinz-Herbert-Karry-Straße Höhe Hausnummer 1. Nun muss auch der östliche Durchfahrtsverkehr nach Seckbach bedacht werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig ein gleiches Schild (ggf. andere Pfeilrichtung für den verbotenen Verkehr) ebenfalls in der Vilbeler Landstraße aufzustellen, um den LKW-Verkehr ordnungsgemäß in Richtung Bergen weiterzuleiten, um die unzähligen Fahrzeugführer von LKWs über 7,5 t rechtzeitig zu warnen, nicht durch das Wohngebiet Seckbach zu fahren. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3679 2018 Die Vorlage OF 412/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2018, OF 206/16 Betreff: Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Prüfen und zu Berichten, welche Möglichkeiten bestehen das Linksabbiegen von der Vilbeler Landstrasse in den Klingenweg zu ermöglichen. Evtl. wäre als Lösung ein Kreisverkehrsplatz zu erwägen. Begründung: Um in das Neubaugebiet zwischen Klingenweg und Kirchgasse zu gelangen können Anwohner lediglich von Bad Vilbel kommen ungehindert in Klingenweg und Kirchgasse einfahren. Alle Kraftfahrzeuglenker aus Richtung Süden kommend, müssen gezwungenermaßen Umwege durch Bergen in Kauf nehmen, was zusätzlich Umwelt und Gebiet belastet. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 11.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3632 2018 Die Vorlage OF 206/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 391/11 Betreff: Einfahrtsberechtigungen Lohrpark (Zufahrt über Parkplatz Friedrich-Heyer-Weg und Klingenweg/Auf dem Lohr) Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie viele Zufahrtsgenehmigungen wurden im Jahr 2018 zur Einfahrt in die Grünanlage ausgestellt? 2. Wie viele Genehmigungen werden dauerhaft / zeitlich begrenzt ausgestellt? 3. Sind die Genehmigungen Personen oder KFZ bezogen? 4. Wie viele Personen / Gruppen wurden offiziell über den Code zur Öffnung der Schranke ( sofern nicht durch Vandalismus zerstört) informiert 5. Wie wird der "neue" Poller bedient werden? 6. Wird der elektr. Poller technisch erfassen können, wie oft und durch wen er bedient wurde? 7. Wie kann sichergestellt werden dass die Poller nur durch die tatsächlich Berechtigten bedient werden? Begründung: Der Lohrpark ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Die Zufahrten über den Parkplatz (Schranke) und Klingenweg (Poller) sind nur mit Genehmigung des Grünflächenamtes erlaubt. Dennoch nutzen Besucher beide Zufahrten um benötigtes Freizeitequipment bequem mitzunehmen oder dort zu parken. Durch Befragung der Mitbürger, die im Zeitraum März - Juli mit ihren KFZ einfuhren, ergeben sich die obigen Punkte. Im Hinblick auf die Erhaltung der Grünanlage ist das Befahren mit KFZ auf das absolute Minimum zu beschränken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 959 2018 Die Vorlage OF 391/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 390/11 Betreff: Sanierung Bürgersteig im Bereich Kirchbergweg/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, den Bürgersteig im oben genannten Bereich in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen und die gefahrlose Nutzung durch die Bürger zu ermöglichen. Begründung: Im oben genannten Bereich ist der Bürgersteig durch das tägliche überfahren mit Kfz / Lkw / Bussen vollständig Plan zur Straße. Der Bürgersteig bietet keinerlei Sicherheitsbereich für Fußgänger, da er problemlos als Straßenersatz genutzt werden kann. Durch das häufige Befahren des Bürgersteigs haben sich Verschiebungen des Pflasters ergeben. Eine Nutzung mit Kinderwagen / Rollator / Rollstuhl ist nicht mehr gegeben. Daher muss in diesem Bereich auf die Straße ausgewichen werden, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Da der Bürgersteig im Nahbereich einer Seniorenwohnanlage verläuft ist umgehend eine Instandsetzung nötig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 390/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 390/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 390/11 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2018, OF 388/11 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: ST 601/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße zu installieren. 3. die, für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, dass Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach, kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der ST 601 vom 17.03.2017 ausgeführt) Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden LKW ein Problem in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 292 2018 Die Vorlage OF 388/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Punkt 2. des Tenors wie folgt geändert wird: "standortfeste Blitzer in der Wilhelmshöher Straße, im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Zebrastreifens, Höhe Hausnummer 69, installieren zu lassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
Von und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.
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Reaktion der Stadt: Der Magistrat kann den Wunsch nach einer für den Fuß- und Radverkehr attraktiven Verbindung gut nachvollziehen und hat sich bereits bei der Autobahn GmbH des Bundes erkundigt. Diese hat Mitte Januar Folgendes mitgeteilt: „[…] Aufgrund der laufenden Arbeiten mit schweren Fahrzeugen und Baugeräten mussten die im Baufeld verlaufenden Wege gesperrt werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.“ Derzeit, schreibt die Autobahn GmbH, erarbeite man die Unterlagen für eine verkehrssichere Führung der Fußgänger:innen und Radfahrer:innen durch das Baufeld Ost des Riederwaldtunnels. „Dieser Weg wird voraussichtlich noch im Frühjahr 2024 fertiggestellt sein, sodass dann die direkte Verbindung zwischen der Borsigallee und dem Stadtteil Fechenheim wieder zur Verfügung steht […].“ Der Bau einer Behelfsbrücke über das Baufeld ist somit nicht erforderlich.
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Berger Warte gibt es einen Wanderweg, der über die Vilbeler Landstraße (B521) führt. Zudem gibt es dort auf beiden eine Bushaltestelle. Leider lässt es der Verkehr kaum zu, dass man diese Straße sicher überquert. Um die nächstgelegene Ampel zu benutzen, müsste man fast einen halben Kilometer Umweg laufen. Hier sollte man einen Fußgängerüberweg installieren oder zumindest in der Mitte eine Verkehrsinsel, da man dann wenigstens jede Spur einzeln überqueren kann.
Unterstützer: 214
Reaktion der Stadt: Bei der Örtlichkeit handelt es sich um die Bundesstraße B 521, deren Straßenbaulast nicht bei der Stadt Frankfurt am Main, sondern bei der Bundesrepublik Deutschland liegt. Zwar ist die Straßenverkehrsbehörde Frankfurt am Main für die Anordnung von Verkehrszeichen (VZ) innerhalb der Stadtgrenzen zuständig, die Zuständigkeit für die Anbringung der angeordneten Verkehrszeichen beziehungsweise baulicher Maßnahmen – wie der Bau einer Querungshilfe beziehungsweise die Errichtung einer Lichtsignalanlage – liegt in diesem Fall jedoch bei Hessen Mobil. Ein Fußgängerüberweg darf gemäß § 26 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) nur innerhalb einer geschlossenen Ortschaft angelegt werden. Die angesprochene Örtlichkeit liegt jedoch außerhalb einer durch VZ 310 StVO (Ortstafel) gekennzeichneten geschlossenen Ortschaft. Somit ist eine Sicherung des querenden Fußgängerverkehrs mittels Fußgängerüberweg nicht zulässig. Zur Klärung, ob und wenn ja, welche gesicherte Querungsmöglichkeit in Frage kommt, ist eine Abstimmung mit Hessen Mobil erforderlich. Dies wird umgehend veranlasst. Auf Grund der engen Terminierung des Vorgangs ist derzeit eine abschließende Beantwortung nicht möglich.
Weiter lesen auf FFM.DEDer Radweg von Bergen-Enkheim nach Fechenheim verläuft nur auf einer Seite der Vilbeler Landstraße. Laut Beschilderung ist die erste Teilstrecke nicht nur von den Radfahrern in beiden Richtungen, sondern auch von Fußgängern in beiden Richtungen zu nutzen. Im zweiten Teil (von BE aus gesehen) ist der Weg laut Beschilderung nur für Radfahrer zu nutzen. Die Fußgänger sollen auf den Waldweg wechseln. Das passiert selten, weil die Beschilderung übersehen wird und weil es für Frauen und Kinder gefährlich erscheint (der Weg ist nicht einsehbar). Der zweite Teil des Weges könnte ohne großen Aufwand verbreitert werden, d.h. es gibt keinen einsehbaren Grund für die enge Gestaltung. Der erste Teil könnte entlastet werden, wenn auf der Gegenseite (von Fechenheim nach Enkheim) ein durchgängiger Fußweg von der Birsteinerstraße bis nach Enkheim gebaut werden würde. Dazu ist der größte Teil bereits vorhanden, aber ist in einem erschreckenden Zustand. Der fehlende Teil ist ohne große bauliche Maßnahmen realisierbar. Die jetzige Situation ist sehr gefährlich und man riskiert aus Sicht der Stadt Unfälle - ich kann dies als täglicher Nutzer gut einschätzen. Im Anhang finden Sie Bilder von der jetzigen Situation. Eines zeigt die Verengung, das andere die Wegführung für Fußgänger durch den Wald. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Fahradweg zwischen Taschner Straße und Florianweg anlegen und von vier auf zwei Fahrstreifen reduzieren.
Wenn man mit den Rad auf der Vilbeler Landstraße, von Bergen Enkheim kommend, bergab Richtung Seckbach fährt, biegt plötzlich der Radweg rechts ab. An dieser Stelle fahren sowohl die Fahrradfahrer, als auch die Autos (weil ziemlich steil bergab) etwas schneller. Um auf den Radweg zu kommen, muss man allerdings fast auf Null abbremsen (weil man dort eine sehr enge, meist durch parkende Autos noch engerer S-Kurve fahren muss) und dies Mitten auf der Straße. Oft kommen einem dabei die Autos gefährlich nah, wahrscheinlich weil diese nicht erkennen, dass der Radfahrer einen Grund hat abzubremsen. Es gibt bestimmt viele Arten diese Stelle zu entschärften. Ich halte eine Art sichtbaren Verzögerungsstreifen für Radfahrer auf der Straße für die einfachste und schnellste Lösung, aber es gibt sicher auch andere Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem. Klar ist nur, dass an dieser Stelle etwas passieren muss und zwar bevor etwas passieret.
Unterstützer: 223
Reaktion der Stadt: Wir teilen die Auffassung, dass die beschriebene Stelle auf Höhe der Vilbeler Landstraße 177 am Übergang zum Kirchbergweg für den Radverkehr gefährlich und dringend verbesserungswürdig ist. Der Kirchbergweg ist erst vor einigen Jahren als Teil des Fahrradwegweisungsnetzes ertüchtigt worden und eine wichtige Verbindungsalternative zur radverkehrsunfreundlichen Vilbeler Landstraße. Um jedoch in den Kirchbergweg aus Richtung Norden kommend abbiegen zu können, muss der Radverkehr stark abbremsen und zudem über die Bordsteinabsenkung auf der „falschen“ Seite der Lichtsignalanlage (LSA) auf den Gehweg fahren. Falschparker vor der Schranke behindern zudem die Sicht und erschweren die an sich zu eng angelegte Durchfahrtsmöglichkeit für Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende neben der Schranke. Um die Situation nahmobilitätsfreundlicher zu gestalten, wird die Stelle deshalb ganzheitlich verbessert (siehe Plan). Zum einen wird hierfür der Bordstein auf beiden Seiten der LSA auf ganzer Länge gleichmäßig abgesenkt. Zudem wird die LSA barrierefrei (taktiles Blindenleitsystem vor der Fußgängerfurt). Zum anderen wird am Übergang zum Kirchbergweg eine Abpollerung hergestellt, um das ordnungswidrige Parken von Kraftahrzeugen (Kfz) künftig zu unterbinden. Die nicht mehr benötigte Schranke (aus Zeiten der ehemaligen Straßenbahnnutzung der VGF) wird entfernt und durch rotweiße Poller mit einem Abstand von 1,80 Meter ersetzt. Der Rad- und Fußverkehr, auch Lastenräder, Rollstühle oder Kinderwägen, können passieren; Kfz nicht.
Weiter lesen auf FFM.DEauf 2 Spuren zur Verkehrsberuhigung - stattdessen abgetrennter Ausbau eines Fuss- und Radweges zwischen Enkheim und Bergen
Hinsichtlich der Problematik am Lohrberg und der ständigen Behinderungen nicht nur der Buslinie 83, möchte ich folgenden Vorschlag zur Prüfung vortragen. Aktuell dreht der Minibus von der Friedberger Ldstr. kommend auf dem Parkplatz Lohrberg. Allein hier ist ein Wenden kaum möglich. Ich bitte den Magistrat zu Prüfen, den Bus weiter zu verlängern über den Berger Weg hinaus zum Klingenweg bis zur Vilbeler Ldstr. Ab hier links über die B521 > Fertighausausstellung, links > Friedberger Ldstr. Ein mitbedienen der Haltestellen der Linie 551 sollte hinsichtlich der Umlaufzeit geprüft werden. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten. Da nur ein Kurs auf der Linie 83 verkehrt, muss die Umlaufzeit exakt kalkuliert werden. Keine Wendezeit und wenden am Lohrberg. "Ringlinie" Ob die Verbleibende Fahrzeit ausreicht um am der Friedberger Warte eine Wendezeit von 5 Minuten zu erreichen müsste geprüft werden. Des weiteren muss die Schranke im Klingenweg verändert werden. Eine komplette Entfernung wäre natürlich am einfachsten, jedoch würden kein KFZ Führer die Fahrverbote für den KFZ Verkehr beachten. Daher sollte geprüft werden, die Schranke zunächst so weit wie möglich in Richtung Wohngebiet zu setzen um den Weg für den elektrischen Anschluss zu verkürzen. Die Schranke sollte entsprechend mittel Schlüsselschalter oder gewichtsabhängiger Schleife für den Bus befahrbar sein. Die Anforderung mittels Funkanforderung halte ich für zu anfällig. Es wäre schon wenn dieser Vorschlag in weitere Anträge von örtlichen Fraktionen einfließen würde.
Die Berger Warte ist mit 212,4 m ü nn die höchste Stelle im Frankfurter Stadtgebiet. Allerdings ist die Grünfläche stark vernachlässigt. Während auf der anderen Seite der Vilbeler Landstraße am Jüdischen Friedhof die Anlage erneuert und ein gepflegter Parkplatz angelegt wurde, ist die Berger Warte von der Straße aus kaum wahrnehmbar und die Grünfläche ungepflegt.
es gab schon eine Straßenbahn nach Bergen von Riederwald über die Gewinner Straße. Heute ist ein Teil nun als Fahrradweg nutzbar. Allerdings ist es fast unmöglich mit dem Fahrrad auf der Gewinner Straße zu fahren. von Enkheim über die Vilbler Landstraße wäre auch eine Möglichkeit.