Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2024, OF 1105/6 Betreff: Schwanheim: Einsetzen für den Verbleib der dm-drogerie-Filiale in Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. sich mit der Geschäftsführung der Drogeriekette dm in Verbindung zu setzen, um Möglichkeiten zu für den Verbleib der dm-Filiale in der Alt-Schweinheim zu erörtern. 2. Zu analysieren, welche Gründe zur Schließung der Drogerie und weiterer Geschäfte führen bzw. geführt haben und welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, um die Nahraumversorgung aufrecht u erhalten. Begründung: Die dm-Filiale soll im September 2025 geschlossen werden. Die dm Filiale ist neben dem Papier- und Schreibwarengeschäfts auf der gegenüberliegenden Straßenseite und einem Kurzwarengeschäft der letzte verbliebene Einzelhandel auf der Alt-Schwanheim. In den letzten Jahren stellten ein Optiker, ein Schuhgeschäft, zwei Boutiquen, ein Gemüseladen und ein Buchgeschäft, die hier ihren Betrieb hatten, ihr Geschäft ein. Damit kommt der dm-Filiale eine überragende Bedeutung für das Funktionieren eines Geschäftslebens im Stadtteil zu. Es ist zu erwarten, dass das Papier- und Schreibwarengeschäft auch einen Betrieb einstellen muss, wenn es zur Schließung der dm-Filiale kommt. Die Antragstellen sind sich darüber im Klaren, dass die Entscheidung über die Schließung der Filiale eine privatautonome Entscheidung ist, die in den Bereich der unternehmerischen Freiheit der Geschäftsführung der dm fällt. Wegen der Bedeutung der Filiale sollte die Stadt Frankfurt allerdings nichts unversucht lassen, um die Schließung der Filiale zu verhindern. Hierzu gehört, die Gründe für die Schließung in Erfahrung zu bringen, um dann zu prüfen, ob diesen Gründen nicht abgeholfen werden kann. Nach der Beobachtung der Antragsteller müsste die Filiale über einen guten Umsatz verfügen, weil neben der örtlichen Kundschaft viele Kunden von dem Flughafen herüberkommen, um sich hier für ihre Heimatländer mit Drogerieartikeln einzudecken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1062/6 Betreff: Schwanheim: Offener Bücherschrank Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der Straße Alt Schwan-heim, Westseite, nördlich der Einmündung Am Abtshof, auf einer vorhandenen Aufenthalts-fläche einen Bücherschrank aus dem städtischen Programm aufstellen zu lassen. Die Mittel sollen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 10.000 aus dem Budget des Ortsbeirats zur Ver-fügung gestellt werden. Dem Ortsbeirat sind bereits Personen bekannt, die sich als Pat*innen angeboten haben. Begründung: Die Liste der bisher aus dem Programm aufgestellten Bücherschränke (https://frankfurt.de/themen/kultur/literatur/bibliotheken/buecherschraenke) enthält zwar einen solchen in Schwanheim, jedoch steht dieser im Ortsteil Goldstein. In Schwanheim existiert ein solcher bisher nicht. Durch die historische Struktur des Ortsteils fehlt in Schwanheim ein klassischer Ortsplatz, der als Treffpunkt außerhalb gastronomischer Einrichtungen dienen könnte. Im vorgeschlagenen Aufstellbereich existiert ein kleiner Verweilort mit etwas Grün und zwei Bänken. Leider wird dieser regelmäßig zur illegalen Ablagerung von Sperrmüll genutzt und auch Falschparker trüben das Wohlfühlen. Ein gut positionierter Bücherschrank kann diese Fehlnutzung eindämmen und dazu dienen den Platz zu beleben und zu einem einladenden Treffpunkt zu machen, so dass hier mehr soziale Kontrolle erfolgen kann. Ggf. kann zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliches Grün umgesetzt werden, z.B. nach dem Beispiel des Andreasplatzes in Höchst. Der Bücherschrank sollte eine Kinderbuchrubrik beinhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1062/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2024, OF 1059/6 Betreff: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße Zwischen der Zelterstraße und der Haltestelle Schwanheim parken auf der rechten Seite der Rheinlandstraße (stadtauswärts) häufig Lastwagen, die die Sicht für den einmündenden Verkehr behindern. Dieser Umstand war schon Gegenstand mancher Anträge, die der Ortsbeirat diskutiert und beschlossen hat. Der auf die Rheinlandstraße einmündende Verkehr konzentriert sich in diesem Abschnitt auf die Wilhelm-Kobelt-Straße, weil die Straßen davor und dahinter Einbahnstraßen in entgegengesetzter Fahrrichtung sind. Bei der Einmündung Wilhelm-Kobelt-Straße/Rheinlandstraße ist es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen oder Behinderungen gekommen, weil die Rheinlandstraße nicht eingesehen werden kann. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, zwei Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung Wilhelm-Kobelt-Straße/Rheinlandstraße zu montieren, die es ermöglichen, die Rheinlandstraße in beide Richtungen einzusehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5793 2024 Die Vorlage OF 1059/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 1047/6 Betreff: Ergänzungsantrag zum Antrag der CDU Der Ortbeirat möge beschließen, den oben genannten Antrag dahingehend zu präzisieren, dass nicht die gesamten Waldwegen zu erneuern sind, die gerade flächendeckend vor ca. vier Jahren erneuert wurden, sondern nur an den folgenden Bereichen: - Verlängerung der Stöppelschneise zwischen Buddeschneise und Lönsschneise (hier Beseitigung der sehr groben Kiesel, soweit diese lose sind); - Parallel hierzu der Weg, der entlang der Wiese verläuft (hier: auffüllen der Löcher, damit sich nicht mehr riesige und kaum überwindbare Pfützen bilden und - Südlicher Teil der Buddeschneise nach der Kreuzung des Weges der die große Wiese in Ost-West-Richtung in der Mitte teilt. Im Übrigen sind die Wege in einem für einen Wald angemessen Zustand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2024, OF 1037/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5650 2024 1. Die Vorlage OF 1037/6 wird als gemeinsamer Antrag der CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass die Änderungsvorschläge der Vorlage OF 1047/6 eingearbeitet werden sowie dass die folgenden drei Punkte zusätzlich ergänz werden: "- Agendawaldschneise nördlich der Schwanheimer Wiese (Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Groß-Weg (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Römerweg parallel zur Rheinlandstraße (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel)." 2. Die Vorlage OF 1047/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 1037/6 Betreff: Schwanheim: Waldwege um und über die Schwanheimer Wiesen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Waldwege rund um die Schwanheimer Wiesen in einen Zustand zu versetzen, damit auch. älteren Menschen, Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen sowie mit Kinderwagen das Begehen der Wege erheblich erleichtert wird. Begründung: Der derzeitige Zustand erlaubt es dem genannten Personenkreis nur mit erheblicher Vorsicht die Wege zu benutzen. Auch Jogger und Radfahrer beschweren sich über diese groben Schotterwege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.06.2024, OF 1047/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5650 2024 1. Die Vorlage OF 1037/6 wird als gemeinsamer Antrag der CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass die Änderungsvorschläge der Vorlage OF 1047/6 eingearbeitet werden sowie dass die folgenden drei Punkte zusätzlich ergänz werden: "- Agendawaldschneise nördlich der Schwanheimer Wiese (Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Groß-Weg (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Römerweg parallel zur Rheinlandstraße (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel)." 2. Die Vorlage OF 1047/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2024, OF 998/6 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben behindertengerecht zu verbessern. Für Rollstuhlfahrer, Rollator-Benutzer und für Menschen mit einer Gehbehinderung ist dieser Teil der Schwarzbachstraße, der Hauptzugang für das Schwanheimer Zentrum ist, besonders bei Regen, Eis und Schnee nicht zumutbar. Auch die immer größer werdenden Fugen, Unebenheiten und fehlenden Steinen ist es für alle Fußgänger sehr beschwerlich diesen Teil der Straße zu benutzen. Begründung: Von der Schwanheimer Bevölkerung wird der Wunsch einer Verbesserung immer wieder an den Ortsbeirat herangetragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5357 2024 Die Vorlage OF 998/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Maßnahmen" der Hinweis "(z. B. kleinere Kopfsteinpflaster)" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 801/6 Betreff: Schwanheim: Schwarzbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den kopfsteingepflasterten Teil der Schwarzbachstraße zwischen der Eifelstraße und der Hegarstraße so umzugestalten, dass dieses Teilstück gefahrlos zu begehen ist. Das Pflaster ist sehr uneben mit teilweise zu großen Fugen und bei Nässe extrem rutschig. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Stürzen. Begründung: Wenn ein Teil des historischen Belages erhalten werden muss ,sollte geprüft werden, ob ein glattes Asphalt-Band in der Mitte der Straße oder am Rand der Straße geschaffen werden kann. Es häufen sich die Beschwerden von Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkte Personen über diesen beschwerlichen Weg zur Einkaufsstraße "Alt-Schwanheim". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4177 2023 Die Vorlage OF 801/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2023, OF 732/6 Betreff: Haushalt 2023 Schwanheim: Planungskosten für neu zu konzeptionierende Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Planungsmittel in den nächsten Haushalt einzustellen, um für die Straße Alt Schwanheim ein neues Nutzungskonzept zu entwickeln, das - dem nichtmotorisierten Verkehr den Vorrang einräumt, ohne den Parkdruck auf die Alt Schwanheim und die umliegenden Straßen zu erhöhen, indem die Straße zu einer verkehrsberuhigten Straße mit hoher Aufenthaltsqualität, die zum Flanieren einlädt, umgewidmet wird (Anregung: https://www.donaukurier.de/archiv/eine-italienische-flanierstrasse-4235275); - insbesondere vorsieht, die Geschwindigkeit rund um die Eisdiele auf Schrittgeschwindigkeit herabzusetzen; - ggf. keinen Durchgangsverkehr mehr zulässt. und bei dessen Entwicklung die Bürger:innen und Gewerbetreibende aus dem Stadtteil nachvollziehbar mit einbezieht. Begründung: Der Straßenbelag der Alt Schwanheim ist dringend sanierungsbedürftig. Gleichzeitig ist absehbar, dass der Straßenkörper zur Verlegung neuer Stromleitungen geöffnet werden muss. Das gibt dich Gelegenheit, die bisherige Nutzung der "Alt Schwanheimer" zu überdenken. Gegenwärtig wird der Anblick der Alt Schwanheim durch parkende Autos dominiert. Diese könnten buchstäblich an den Rand gedrückt werden, wenn die Alt Schwanheim zu einer befahrbaren Fussgängerzone ausgebot wird. Hierdurch gewinnt die Alt Schwanheimer an Attraktivität, weil sie zum Flanieren einlädt und die gastronomischen Betriebe die Möglichkeit hätten, ihre Betriebe hin zu Straße zu öffnen, wie es schon heute teilweise ungeregelt schon der Fall ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 44 2023 Die Vorlage OF 732/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2023, OF 689/6 Betreff: Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat mögen prüfen und berichten, ob die anstehende Sanierung der Straße Alt-Schwanheim für eine Umgestaltung der Alt-Schwanheim genutzt werden kann, insbesondere um - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um die Alt-Schwanheimer wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können und - die Verkehrssicherheit insbesondere in dem Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße erhöht werden kann. Begründung: Die Alt-Schwanheimer bietet überwiegend ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Ortsteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit parkenden Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Hinsichtlich der Abwägung zwischen Parkplatzbedarf und gastronomischer Nutzung dieser Flächen haben einige Gastwirte bereits Initiative zugunsten einer gastronomischen Nutzung ergriffen und Parkplätze durch Plastik-Blumenkübel für eine gastronomische Nutzung versperrt (Anlage). Die Alt-Schwanheimer ist auf der Höhe des stadtbekannten Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fussgänger:innen (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße bei dem Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Alt-Schwanheimer gibt Anlass über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. (c) Antragsteller Mediterranes Schwanheim auf Privatinitiative Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.12.2022, OF 660/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3506 2023 Anregung an den Magistrat OM 3507 2023 1. Die Vorlage OF 660/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 689/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der der erste Halbsatz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat möge berichten, wann die fällige Sanierung der Straße Alt-Schwanheim geplant ist sowie prüfen und berichten, ob eine Umgestaltung in Betracht kommt, insbesondere um (. .)" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 660/6 Betreff: Schwanheim: Straßensanierung Alt-Schwanheim nach Leitungsinstandsetzungen forcieren und Baumaßnahmen bündeln Im Zuge des nächsten Winters (2023/2024) soll nach allgemeiner Presseberichtserstattung die Instandsetzung diverser Leitungen im Rahmen von Tiefbauarbeiten entlang der oben genannten Straßenführung erfolgen. In mehreren Terminen mit diversen Vertretern des Magistrats sowie mit Antragsstellung vom 04.05.2021 (OM 28) wurde der Wunsch einer Straßensanierung vorgetragen. Es wäre aus Sicht der Anwohnerschaft (temporäre Einschränkungen durch Baumaßnahmen) sowie aus finanziellen Gründen sinnvoll, die angestrebte Straßensanierung mit den anstehenden Tiefbauarbeiten zu verbinden und die möglichen Einschränkungen einer späteren Sanierung der Fahrbahn in eine Maßnahme zu bündeln. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Tiefbauarbeiten (Rohrleitungsbau) entlang der Straße "Alt Schwanheim" die Sanierung der gesamten Straße zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.02.2023, OF 689/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 660/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3506 2023 Anregung an den Magistrat OM 3507 2023 1. Die Vorlage OF 660/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 689/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der der erste Halbsatz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat möge berichten, wann die fällige Sanierung der Straße Alt-Schwanheim geplant ist sowie prüfen und berichten, ob eine Umgestaltung in Betracht kommt, insbesondere um (. .)" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2022, OF 641/6 Betreff: Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren! Mit dem Antrag OF 623/6 der CDU-Fraktion liegen nun im Zeitraum 2018 bis Ende 2022 durch die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN insgesamt neun Anträge zu den Themen - Parken - Temporeduzierung - Tempokontrolle - Verkehrssicherheit insgesamt für die Rheinlandstraße vor. Im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim hat sich im vorgenannten Zeitraum in diesem Bereich im Kern nichts verändert. Die Situation ist eine tägliche Gefahrenquelle. Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim regelmäßig und dauerhaft und ganztägig von Wohnmobilen, Wohnwagen, sowie LKW (7,49t) und Lieferfahrzeugen inkl. am Wochenende verbotswidrig im Wohngebiet beparkt. Auf dem Abschnitt verkehren drei Buslinien (51, 62, 78), die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Busse selbst oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Da die städtische Verkehrspolizei regelmäßig überfordert ist und Kontrollen am Wochenende außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Mo-Fr 7-22 Uhr, samstags 10-18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig. Da diese ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt, sind andere Lösungen notwendig, um endlich zu einer sinnvollen und tragfähigen Lösung zu kommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: Einen Ortstermin der Fraktionen im Ortsbeirat 6 und den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. Gleichzeitig werden folgende Punkte zur Prüfung und Umsetzung angeregt: 1. Beidseitiges absolutes Halte- und Parkverbot in der Rheinlandstraße zwischen der Straße Alt- Schwanheim und dem Ferdinand-Dirichs-Weg 2. Versetzen des Fahrradwegs in der Rheinlandstraße 50-60 an den Straßenrand 3. Einführung von Schrägparkplätzen auf gleicher Höhe In Richtung Fahrbahn und 4. Wegnahme der roten Markierung in der Fahrbahnmitte ebenfalls auf gleicher Höhe Begründung: Aus dem Antragstext ersichtlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2022, OF 623/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2022 Anregung an den Magistrat OM 3177 2022 1. Die Vorlage OF 623/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 641/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 623/6 Betreff: Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob eine Fahrbahnmarkierung auf der Rheinlandstraße aufgebracht werden kann, um ohne Gefahr den Zebrastreifen zu überqueren. Zur Zeit ist es nicht möglich die Rheinlandstraße ungefährdet zu queren, wenn direkt ein LKW am Zebrasteifen parkt. Begründung: Der Übergang wird häufig von Spaziergänger und Radfahrer benutzt, um in den Schwanheimer Wald zu gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.11.2022, OF 641/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2022 Anregung an den Magistrat OM 3177 2022 1. Die Vorlage OF 623/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 641/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 598/6 Betreff: Schwanheim: Einrichtung von Parkbuchten in der Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, in der Rheinlandstraße zwischen der Hausnummer 60 und der Einmündung Hegarstraße in stadtauswärtiger Richtung Parkbuchten zu errichten, die das Abstellen von LKW größer als 7,5t Gesamtgewicht erschweren und gleichzeitig Raum für eine zusätzlichen Begrünung schaffen. Begründung: In dem im Antrag genannten Straßenabschnitt parken zum Teil Sattelschlepper samt Anhänger, regelmäßig jedenfalls mehrere sog. 7,5 Tonner, mit der Folge, dass der Durchgangsverkehr wesentlich erschwert wird. Hierdurch kommt es auch zu einer Beeinträchtigung des Busverkehrs der Linie 51 und zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und in der Folge zu Gefahrensituationen. Abschnitte mit abgeflachten Kantsteinen werden zugeparkt, sodass gebehinderte in ihrer Mobilität beeinträchtigt werden. Es ist zu mehreren Beschwerden der Anwohner*innen gekommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2989 2022 Die Vorlage OF 598/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und 1 LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); GRÜNE, 1 LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Stellungnahme des Magistrats ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind. 2. Nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschützes, weil a) es dem Ortsbeirate nicht um die Durchsetzung individueller Rechte sondern um den besseren Schutz der Anwohner*innen, die jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind. 3. Nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei. An der der genannten Einmündung Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden. Im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat. An der Einmündung der Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten. 4. Nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird. Ist es nicht vielmehr zutreffend, dass zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, die Fahrzeuge nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. Zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Messung im Nov./Dez. 2021 erbracht hat, dass 19,27% in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat möge prüfen und berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ soll der Magistrat sich dafür einsetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohner*innen vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen und es schließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Messung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurück liegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohner*innen getroffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 597/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2988 2022 Die Vorlage OF 597/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 3., 5., 6.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 4., 7.: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 235 entstanden aus Vorlage: OF 215/4 vom 23.08.2022 Betreff: Erhalt der Kleingartenanlage "Am Graben" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 01.12.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei Prüfung und Planung des Baus der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände sichergestellt wird, dass die Anlage des Kleingärtnervereins Riederwald 1913 e. V., "Am Graben", in der jetzigen Größe bestehen bleibt. Begründung: Der Reiz der bestehenden Kleingartenanlage ist die Nähe zu ihren Mitgliedern. Diese können fußläufig oder mit dem Fahrrad die Anlage erreichen. Auch für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner mit Handicap sind dort geeignete Maßnahmen vorhanden, um ihrer Freizeitgestaltung nachzugehen. Dies ist bei einer Verlagerung der Anlage nicht mehr gegeben. Eine Ersatzfläche in der Nähe existiert nicht! Die Planungen zur Europäischen Schule müssen daher den Erhalt der Kleingartenanlage als Grundvoraussetzung annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.10.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD 12. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 07.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 05.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.01.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung) sowie AfD (= Enthaltung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und AfD gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 235 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 3847, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 § 4277, 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2022, OF 215/4 Betreff: Erhalt der Kleingartenanlage "Am Graben" Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass bei Prüfung und Planung des Baus der "Europäischen Schule" auf dem Festplatzgelände sichergestellt wird, dass die Anlage des "Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e.V.", Am Graben, bestehen bleibt. Begründung: Der Reiz der bestehenden Kleingartenanlage ist die Nähe zu ihren Mitgliedern. Diese können fußläufig oder mit dem Fahrrad die Anlage erreichen. Auch für Kleingärtner mit Handycap sind dort geeignete Maßnahmen vorhanden, um ihrer Freizeitgestaltung nachzugehen. Dies ist bei einer Verlagerung der Anlage nicht mehr gegeben. Eine Ersatzfläche in der Nähe existiert nicht! Die Planungen zur Europäischen Schule müssen daher den Erhalt der Kleingartenanlage als Grundvoraussetzung annehmen. Antragsteller: CDU dFfm GRÜNE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 235 2022 Die Vorlage OF 215/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wortlaut "Am Graben" die Worte "in der jetzigen Größe" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt, dFfm und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Parteien: CDU, dFfm, GRÜNE, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 548/6 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Ertüchtigung der Bushaltestelle "An der Kreuzheck" Richtung Haltestelle Schwanheim - Schaffung eines (barrierefreien) Zugangs zur Bushaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Barrierefreie Zugänge zur Bushaltestelle "An der Kreuzheck" wieder herzustellen, sodass die Bushaltestelle wieder gefahrlos zugänglich wird. Begründung: Die oben genannte Haltstelle verfügt über keine Zuwege! Die ehemals vorhandenen Zuwege sind so uneben, dass sie nicht mehr gefahrlos benutzbar sind. Dieser Zustand an der Bushaltestelle sorgt für erhebliche Gefahren, da hier oft Kindergartengruppen und Schulklassen auf dem Weg zum Waldspielplatz aussteigen. Oft verharren dann die Kinder auf der schmalen Bushaltestelle bis die betreuende Person einen Weg von der Bushaltestelle gefunden hat, der in einem nicht offiziellen Trampelpfad von der Bushaltestelle in den Wald besteht. Der Fußweg bis zur Lönsschneise ist viel zu schmal und der Weg auf der anderen Seite nicht mehr benutzbar. Hier ist dringend Abhilfe geboten, da auf der Rheinlandstraße vielfach viel zu schnell gefahren wird. Eine vorherige Ortsbegehung ist nicht erforderlich, weil die Sachlage hinreichend klar ist (siehe Fotos) und die Angelegenheit nicht den hierdurch verursachten Aufschub duldet. "Zuweg Ost Zuweg West Fotos: Jürgen Storjohann Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2571 2022 Die Vorlage OF 548/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 550/6 Betreff: Verbesserung des Stadtklimas! Straßenbäume für die Anwohnerinnen und Anwohner der Eifelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. insbesondere die Eifelstraße mit schattenspendenden, klimatisch angepassten Bäumen zu begrünen, um die Temperaturen im Hochsommer auf ein erträgliches Maß zu senken 2. zu prüfen und zu berichten, wo und in welchem Umfang weitere klimatisch angepasste Stadtbäume im Frankfurter Westen gepflanzt werden können, wobei insbesondere darauf Rücksicht genommen werden soll, dass in Straßen mit Ein- oder Zweifamilienhäusern der Klimaschutz vor dem Interesse der Anwohner, ihre Kraftfahrzeuge auf der Straße zu parken, Vorrang haben muss. Begründung: In diesem Sommer werden wieder alle Hitzerekorde gebrochen und die Stadt verdorrt förmlich. Eine Situation, die auch für die Anwohner:innen und insbesondere kranke und ältere Menschen nur schwer erträglich ist. Dieser Situation kann abgemildert werden, indem mehr Bäume auch in den Straßen gepflanzt werden. Wenn hiergegen überhaupt noch das Argument des Wegfallens von Parkplätzen eingewandt werden möchte, sei darauf verwiesen, dass es viele vollkommen unbegrünte Straßen gibt, wo nur Ein- und Zweifamilienhäuser sind, deren Anwohner:innen ihre Kraftfahrzeuge auf ihren Grundstücken oder Garagen abstellen können. Es gibt kein Grundrecht darauf, sein Eigentum in den öffentlichen Raum abzustellen und in der Güterabwägung überwiegt das Interesse des besseren Klimaschutzes, gerade in Zeiten, in denen es eine hitzebedingte Übersterblichkeit gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2573 2022 Die Vorlage OF 550/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2022, OF 549/6 Betreff: Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, beide Seiten der Schwanheimer Rheinlandstraße, zwischen den Einmündungen des Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt Schwanheim, mit Fahrrad-Schutzstreifen zu versehen. Begründung: Die von vier Buslinien befahrene Grundnetzstraße kann dann ungehinderten Begegnungsverkehr erlauben, ohne den Radverkehr zu gefährden. Das Abstellen von LKW und Wohnwagen ist dadurch nicht mehr zulässig, wird dazu auch optisch erschwert und kann nun geahndet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2572 2022 Die Vorlage OF 549/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2022, OF 506/6 Betreff: Schwanheim: Hundekotbeutelspender Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender an der Laterne vor dem Haus Saarbrücker Straße 26 anzubringen. Die nötige Patenschaft übernimmt eine Anwohnerin, die dem Dezernat gesondert mitgeteilt wird. Die schriftliche Bereitschaft für ihre Patenschaft liegt dem Ortsbeirat vor. Begründung: Durch die Nähe des Stadtwaldes und der Martin-Henrich-Anlage wird die Saarbrücker Straße von vielen Hundebesitzern begangen und die Hinterlassenschaften ihrer Tiere sorgen immer wieder für Ärgernisse. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2363 2022 Die Vorlage OF 506/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2022, OF 161/7 Betreff: Situation für Fahrradfahrer in der Straße Ohlengarten verbessern Ohlengarten 1 Im Ohlengarten ist das Fahren entgegen der Einbahnstraße für Radfahrer:innen nicht erlaubt. Dies ist verständlich, da aufgrund des Gefälles eine erhebliche Geschwindigkeit erreicht werden kann, die Einmündung in die Straße Alt-Praunheim unübersichtlich ist und es dadurch zu gefährlichen Situationen kommen kann. Andere Verkehrsteilnehmer:innen können die Kreuzung nur schwer einsehen, die Kreuzung müsste mit einem Stoppschild versehen werden und man müsste sich langsam in die Kreuzung reintasten. Dies ist aus vielerlei Hinsicht nicht praktikabel. Um das fahren gegen die Einbahnstraße trotzdem zu erlauben, bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgenden Vorschlag zu prüfen. Wie im Bild erkenntlich, wird vor der Einmündung Ohlengarten in Alt Praunheim ein Bereich abgesperrt und der Verkehr in Fahrtrichtung Praunheimer Weg dergestalt um diese Absperrung herumgeleitet, dass der Verkehr quasi links in den Ohlengarten einbiegt und dadurch einen weiteren Blickwinkel erhält und auf abfahrende Radfahrer:innen reagieren können. Außerdem erhalten Radfahrer:innen dadurch einen "Auslauf", der in Notsituationen zum Anhalten genutzt werden kann. Der Radius ist an die Bedürfnisse des Busverkehrs anzupassen und das abgesperrte Gebiet durch geeignete Maßnahmen vor dem Abstellen von Sichthindernissen zu schützen. Ohlengarten 2 Im oberen Bereich des Ohlengarten, in Fahrtrichtung Haingrabenstraße finden Radfahrer:innen eine schwierige Situation vor: Da die Haingrabenstraße vorfahrtsberechtigt ist, müssen Radfahrer:innen an der Einmündung anhalten und an einer steilen Stelle wieder anfahren, was insbesondere für ungeübte Radfahrer:innen schwierig sein kann. Außerdem befindet sich der Radweg der Hainbuchenstraße (mit Benutzungspflicht) an dieser Stelle hinter der Hecke und ist nicht erreichbar. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, zu prüfen, ob folgende Lösung umsetzbar ist: Es wird ein rot markierter Radweg vom Ohlengarten auf die Haingrabenstraße geführt, der hinter der Hecke auf den regulären Radweg abbiegt. (Im Bild2 die rote Markierung). Außerdem wird eine abknickende Vorfahrt vom Ohlengarten auf die Haingrabenstraße (im Bild2 der blaue Pfeil) eingerichtet, damit kreuzende Radfahrer ohne Gefährdung auf die Heingrabenstraße einbiegen können. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die beiden Ziffern der Vorlage OF 164/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 161/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2022, OF 441/6 Betreff: Schwanheim: Straße Alt-Schwanheim so umgestalten, dass eine bessere Nutzung des attraktiven Ortskerns möglich ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat mögen prüfen und berichten, welche Möglichkeiten bestehen, - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um die Alt-Schwanheimer wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können und - die Verkehrssicherheit insbesondere in dem Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße erhöht werden kann. Begründung: Die Straße Alt-Schwanheim bietet ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Ortsteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit parkenden Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Die Straße Alt-Schwanheim ist auf der Höhe des Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fussgänger:innen (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße bei dem Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Straße Alt-Schwanheim gibt Anlass über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 441/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2022, OF 315/6 Betreff: Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken Vorgang: OM 369/21 OBR 6; ST 1973/21 Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zunehmend von Wohnmobilen und Wohnwagen dauerhaft, sowie von LKW und Lieferfahrzeugen ab Nachmittag bis in den Morgen beparkt. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Auf dem Abschnitt verkehrenden zwei Buslinien, die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Busse selber oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zu prüfen das Parken auf der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zu beschränken. Hierzu soll ein Ortstermin mit Vertreter*innen der Verwaltung mit dem Ortsbeirat stattfinden. Lösungen könnten ein absolutes Halteverbot auf den genannten ca. 300 Metern oder ein Markieren einzelner Parkplätze sein, zwischen denen genügend Raum zum Ausweichen bleibt. Diese müssen so bemessen sein, dass auch die Linienbusse problemlos ausweichen können und in ausreichender Entfernung von den Seitenstraßen markiert sein. Zur Unterstützung wäre bei dieser Lösung eine Beschilderung "Parken in markierten Flächen erlaubt" sinnvoll. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits gebeten, Parken von LKW in dem Gebiet durch Kontrollen zu unterbinden. Der ST 1973 vom 25.10.2021 ist zu entnehmen, dass Kontrollen mit minderer Priorität oder gar nicht durchgeführt werden. Daher sind andere Lösungen zu finden. Anlagen: ggf. Bilder oder Kartenausschnitte anfügen. Bitte Quellennachweise mit aufführen. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.12.2021, OF 273/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 369 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1973 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1311 2022 1. Die Vorlage OF 273/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 315/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 315/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Man könnte eine Straßenbahnlinie errichten um den Frankfurter Süden miteinander zu verbinden. Die Strecke könnte über Rheinlandstraße - Frankfurt Niederrad Bf - Triftstraße - Humperdinckstraße - Stresemannallee/Mörfelder Landstraße - Breslauer Straße - Südbhf/Schweizer Platz - Südbhf Vorplatz - Lokalbhf/Textorstr. - Balduinstraße - OF Stadtgrenze verlaufen.
An der beschriebenen Stelle wird ein Zebrastreifen als fehlend empfunden. Viele Kinder aus den umliegenden Kindergärten queren dort die Rheinlandstraße, wenn sie in den Wald wollen.
Unterstützer: 208
Reaktion der Stadt: Eine Querungshilfe oder Gehwegnasen sind im Hinblick auf die fehlende Breite der Straße und die notwendige Befahrbarkeit durch die Buslinien 51 und 62 nicht umsetzbar. Die Anordnung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) setzt voraus, dass der Fußgängerverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und die aus den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) erforderlichen Zahlen an Fahrverkehr erreicht werden. Hier handelt es sich um 30 bis 50 Fußgänger_innen und 200 bis 300 KFZ in einer Stunde. Auf beiden Seiten der Straße muss eine Aufstellfläche vorhanden sein. In Höhe des Neunkircher Weges wäre ein FGÜ möglich. Die Rheinlandstraße liegt, in Höhe Völklinger Weg / Neunkircher Weg, in einer Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen 274.1/2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). In Tempo 30-Zonen sind FGÜ entbehrlich (Kap 2.1 Absatz 3 R-FGÜ). Um jedoch die besondere Situation – viele Kinder gehen dort in den Wald – zu beurteilen, wird eine Verkehrszählung beauftragt.
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Unterstützer: 208
Reaktion der Stadt: Eine Querungshilfe oder Gehwegnasen sind im Hinblick auf die fehlende Breite der Straße und die notwendige Befahrbarkeit durch die Buslinien 51 und 62 nicht umsetzbar. Die Anordnung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) setzt voraus, dass der Fußgängerverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und die aus den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) erforderlichen Zahlen an Fahrverkehr erreicht werden. Hier handelt es sich um 30 bis 50 Fußgänger_innen und 200 bis 300 KFZ in einer Stunde. Auf beiden Seiten der Straße muss eine Aufstellfläche vorhanden sein. In Höhe des Neunkircher Weges wäre ein FGÜ möglich. Die Rheinlandstraße liegt, in Höhe Völklinger Weg / Neunkircher Weg, in einer Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen 274.1/2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). In Tempo 30-Zonen sind FGÜ entbehrlich (Kap 2.1 Absatz 3 R-FGÜ). Um jedoch die besondere Situation – viele Kinder gehen dort in den Wald – zu beurteilen, wird eine Verkehrszählung beauftragt.
Weiter lesen auf FFM.DEAuf der Rheinlandstraße - insbesondere im nördlichen Abschnitt zwischen dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, werden seit etwa 2 Jahren vermehrt und sehr lange Fahrzeuge abgestellt. Darunter befinden sich viele Wohnmobile (ich habe gleichzeitig bereits 7 Stück gezählt) LKW bis 7,5t und Anhänger. Die LKW, "Kastenwagen" und Wohnmobile aber auch diverse Anhänger versperren die Einsicht von den einmündenden Straßen auf die Rheinlandstraße sehr stark (siehe Bild). In der Regel muss man mit einer drittel Autolänge auf die einzusehnde Fahrbahn fahren, um wirklich etwas sehen zu können. Dabei kommt es oft genung zu brenzligen Situationen, nicht zuletzt deshalb, weil auf der Rheinlandstraße die vorgeschriebene maximale Geschwindigkeit von 30km/h von ca. 90% aller Verkehrsteilnehmer überschritten sogar deutlich überschritten wird. Auf der Rheinlandstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße auf der nördlichen Seite sollte ein Halteverbot für Fahrzeuge über 2 t Leergewicht eingeführt werden. Alternativ oder ergänzend sollte der Fahrbahnrand mit Parkschildern "nur für PKW bis 2 t" versehen werden.
Das Ehrenmal in der Martin-Henrich-Anlage gegenüber der Kindertagesstätte in der Vogesenstraße 34 müsste saniert werden. Die Instandsetzung der dazugehörigen Wasserspiele ist anzustreben. Ein barrierefreier Zugang im Norden in Form einer kurzen Rampe an der Treppe wäre hilfreich.
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Reaktion der Stadt: Der Brunnen in der Martin-Henrich-Anlage ist in der Verwaltung des Kulturamtes. Schon im Jahr 2009 sollte der Brunnen in das Prioritätenprogramm aufgenommen werden (B160 vom 06.03.2009). Die Kosten für die Reaktivierung der Wasseranlage wurden 2016 auf 350.000,00 € geschätzt. Von der Tannenwaldstraße gibt es einen ebenerdigen Zugang zum Brunnen.
Weiter lesen auf FFM.DEAm Eingang der Alt Schwanheim sollte ein Kreisverkehr eingerichtet werde. Dies wäre eine große Aufwertung des Ortseingangs von Schwanheim, außerdem wäre dadurch die Rheinlandstraße in dem Bereich Verkehrsberuhigt und der Verkehr aus der Schwanheimer Bahnstraße würde besser abfließen. Hierfür wurden sogar schon Pläne erstellt, sie müssten jetzt nur noch umgesetzt werden.
Im Stadteil Schwanheim gibt es für die vielen Kleinkinder/Kinder nur ein geringes Angebot an Spielplätzen: den Waldspielplatz und den Spielplatz Mainblick. Beide sind oft überlaufen. Könnte man nicht die freie Grünfläche an der Ecke "Am Siechen" und "Vogesenstrasse" mit einigen Spielgeräten bestücken?
Die Haltestelle Rheinlandstraße der Straßenbahnlinien 12, 15 und 16 sollte behindertengerecht ausgebaut werden, da hier unter anderem 4 Linienbuss halten.
Für die Bushaltestelle Rheinlandstraße in Richtung Goldstein + Niederrad sollte ein Unterstand für wartende Fahrgäste errichtet werden, da diese sich bei Regen nirgendwo unterstellen können.
Ich vermisse Fahrgastinformationanzeigen wie sie im Innenstadtbereich vorhanden sind auch in den Ortsteilen / Stadtrandlagen. Besonders an der Straßenbahnhaltestelle Niederrad Bahnhof fehlt eine solche Anzeige dringend. Auch gibt es Null Infos an der Endhaltestelle Rheinlandstraße. Vorbildlich ist der Ausbau und die behindertengerechte Erneuerung der Haltestelle Ferdinand Dirichs Weg. >>So sollten ALLE Haltestellen ausgebaut werden<<