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Sichere Überquerung der Triebstraße an der Ecke Triebstraße/Bornweidstraße ermöglichen

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 14.05.2019, OA 405 entstanden aus Vorlage: OF 244/16 vom 23.04.2019 Betreff: Sichere Überquerung der Triebstraße an der Ecke Triebstraße/Bornweidstraße ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem falschen Parken vor dem Fußgängerüberweg Triebstraße/Bornweidstraße Einhalt zu gebieten. Da dies auf Dauer durch den Einsatz des Ordnungsamtes allein nicht gewährleistet werden kann, sind entsprechend Poller bzw. eine Sperrfläche (Zeichen 298 StVO) zu installieren.

Begründung:

Der Fußgängerüberweg wird unter anderem als Schulweg genutzt. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, da uneinsichtige Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge gesetzeswidrig abstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1789 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 405 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4135, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 32 1