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Meine Nachbarschaft: Bornweidstraße

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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 16

Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen

06.01.2025 | Aktualisiert am: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 311/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried

22.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 294/16 Betreff: Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Täglich fahren Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried mit ausgeliehenen E-Scootern (meist von VOI und LIME) zur Schule. Vor dem Haupteingang der Schule am Ried (Bornweidstraße, vor den beiden Turnhallen) stehen regelmäßig bis zu 20 dieser Leih-Scooter, oft unsortiert und verstreut auf der Fahrbahn. Dies führt häufig dazu, dass der Zugang zum Eingang, beispielsweise für Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge, blockiert ist. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich oft mühsam an den abgestellten, teils umgekippten Scootern vorbeischlängeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, mit den Verleihfirmen in Kontakt zu treten und die Bornweidstraße ab der Kreuzung Rangenbergstraße in östlicher Richtung - oder zumindest im Bereich vor den Turnhallen - als Parkverbotszone auszuweisen, sodass das Abstellen von Leih-Scootern in diesem Bereich unterbunden wird. (Ein möglicher Bereich ist in der Karte eingezeichnet.) Zudem wird der Magistrat der Stadt Frankfurt gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in dem genannten Bereich eine spezielle Parkzone für Leih-Scooter eingerichtet werden kann, um sicherzustellen, dass diese dort geordnet abgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Bereich für ein mögliches Parkverbot für E-Scooter vor der Schule am Ried. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16

Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen

22.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 292/16 Betreff: Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Buslinie 551 wird von vielen Schülerinnen und Schülern der Schule am Ried, insbesondere aus dem Stadtteil Fechenheim, für den Schulweg genutzt. Der derzeitige Fahrplan stellt jedoch keine verlässliche und durchgängige Direktverbindung zwischen der Schule am Ried und Fechenheim dar. Morgens gibt es lediglich eine Verbindung, die um 7:28 Uhr an der Haltestelle Rangenbergstraße/ Riedschule ankommt, was nur für Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsbeginn um 7:45 Uhr eine Option darstellt. Für Kinder, die zur zweiten Stunde (Beginn um 8:30 Uhr) zur Schule müssen, gibt es keine geeignete Direktverbindung. Nach Unterrichtsschluss, der je nach Tag um 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 14:45 Uhr oder 15:30 Uhr liegt, besteht zudem häufig eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten auf den nächsten Bus. Darüber hinaus fallen Fahrten der Linie 551 regelmäßig ersatzlos aus oder haben erhebliche Verspätungen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben den Fahrplan der Linie 551 zu überarbeiten und zu ergänzen. Ziel ist es, eine verlässliche Direktverbindung zwischen Fechenheim und der Schule am Ried sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowohl morgens als auch nachmittags gerecht wird. Dabei sollen regelmäßige und pünktliche Busfahrten während der Schulzeiten garantiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16

Nutzung „kleiner Sportplatz“ Rangenbergstraße

18.06.2024 | Aktualisiert am: 05.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 284/16 Betreff: Nutzung "kleiner Sportplatz" Rangenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den "kleinen Sportplatz" Rangenbergstraße (neben der Tennishalle) für den Sportunterricht der Schule am Ried und ggf. auch der Schule am Hang freizugeben. Begründung: Der Sportplatz ist derzeit für die Nutzung durch die Schule gesperrt. Vor dem Hintergrund der Sperrung der kleinen Turnhalle, wäre das Gelände als Ausweichort jedoch sehr nützlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5695 2024 Die Vorlage OF 284/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

Sportplatznutzung Schulunterricht Geländenutzung

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16

Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen

16.06.2024 | Aktualisiert am: 05.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse

04.06.2024 | Aktualisiert am: 05.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2024, OF 283/16 Betreff: Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Riedstraße/Röhrborngasse verkehrssicherer zu gestalten. Hierzu könnte entweder ein Parkverbot auf der Riedstraße auf einer Strecke von mindestens 10 m vor der Kreuzung oder die Installation eines Verkehrsspiegels, der eine Sicht von der Röhrborngasse auf die Riedstraße ermöglicht eingerichtet werden. Begründung: Autofahrer auf der Röhrbornbasse, die rechts in die Riedstraße abbiegen möchten, geraten leicht in gefährliche Situationen, weil häufig Fahrer auf der Riedstraße bis zum Brunnen parkenden Autos ausweichen müssen, wodurch die Riedstraße fast zur Einbahnstraße wird. Die Einsicht in die Riedstraße an dieser Kreuzung ist dadurch sehr schwer, weil man zeitgleich auf Fahrzeuge aus beiden Richtungen achten muss. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5694 2024 Die Vorlage OF 283/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße

16.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 278/16 Betreff: Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet in ST 558 von den Überlegungen auf der Sportanlage Rangenbergstraße neben der Tennishalle eine weitere Sporthalle zu errichten. Der Magistrat wird daher gebeten zu berichten, um was für eine Sporthalle es sich handeln soll, wie weit die Überlegungen gediehen sind und wer der Nutznießer dieser Halle sein würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 968 2024 Die Vorlage OF 278/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet in seiner Stellungnahme, ST 558, von den Überlegungen auf der Sportanlage Rangenbergstraße neben der Tennishalle eine weitere Sporthalle zu errichten. Dabei kann es sich nur um die vom Ortsbeirat 16 mit der Vorlage OM 748 gewünschte Sporthalle handeln. In der Stellungnahme ST 2096 wurde diesbezüglich von einem zeitnahen Dialog gesprochen. Der Magistrat wird deshalb um die Beantwortung der Frage gebeten, wie weit die Entscheidung inzwischen gediehen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16

Nahverkehrsplan 2025+

08.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Beleuchtung Fußgängerüberweg Barbarossastraße/Ecke Westpreußenstraße

08.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 275/16 Betreff: Beleuchtung Fußgängerüberweg Barbarossastraße/Ecke Westpreußenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Barbarossastraße Ecke Westpreußen Straße eine Beleuchtung für den Fußgängerüberweg (er gehört zum Schulwegeplan) anbringen zu lassen. Begründung: Der Fußgängerüberweg muss beleuchtet sein, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und bei regennasser Fahrbahn bei der Überquerung und auf der Wartefläche aus beiden Richtungen deutlich zu erkennen sind. Gerade für Grundschüler, die diesen Weg und den Fußgängerüberweg laut Schulwegeplan nutzen können /sollen, stellt dies eine Gefahr dar, da es keine direkte Beleuchtung gibt. Insbesondere aus westlicher Richtung kommend sind Fußgänger bei Dunkelheit schwer zu erkennen. Zwar gibt es eine Beleuchtung an der Ecke Barbarossastraße - Arnswalderstraße, die erscheint aber nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5573 2024 Die Vorlage OF 275/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Umwandlung der Bornweidstraße

29.04.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 269/16 Betreff: Umwandlung der Bornweidstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, die Enkheimer Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stargarder Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich mit Verkehrszeichen 325.1 umzuwandeln. Begründung: Die Bornweidstraße kann - auf jedem Fall - in dem Bereich zwischen Triebstraße und Stargarder Straße von Senioren, beeinträchtigten Personen sowie Menschen, welche Handfahrzeuge (z.B. Rollatoren oder Kinderwagen) bewegen, aber auch Schulkindern nicht gefahrlos genutzt werden. Der Bürgersteig ist auf der linken Seite (Richtung Stargarder Straße laufend) extrem schmal und auf der rechten Seite quasi nicht vorhanden. Fußgänger sind demnach gezwungen sich auf der - völlig geflickten - Fahrbahn fortzubewegen, was wiederum zu Konflikten mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern führt. Nicht so Besser so Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5569 2024 Die Vorlage OF 269/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16

Behindertenparkplatz besser zugänglich machen

29.04.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 271/16 Betreff: Behindertenparkplatz besser zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 so herzurichten, dass er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Behindertenparkplätze sind Parkplätze, deren Parkstände in der Regel breiter sind, um mit einem Rollstuhl an das Auto heranfahren zu können. Die vorgeschriebene Breite beträgt hierfür deshalb 3,50 Meter. Auf dem Parkplatz vor der Triebstraße 34 ist das zwar im Bereich der Fahrertür gegeben, aber nicht durchgängig einer Autolänge. Das Be- oder entladen eines Rollstuhls bzw. das Verlassen des Parkplatzes ist wegen den auf dem Weg stehenden Schildern und einer dort angelegten Baumscheibe nur eingeschränkt möglich. Der vorgesehene Platz für einen evtl. zu stellenden Baum könnte entfernt werden. Behinderten Parkplatz vor Triebstraße (Foto: G. Kraus) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5570 2024 Die Vorlage OF 271/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 um zwei Plätze nach links zu versetzen, damit er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16

Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten

29.04.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen

08.04.2024 | Aktualisiert am: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 248/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen Vorgang: OA 405/23; ST 386/24; OM 1656/22; ST 1230/22 Der Ortsbeirat wird gebeten, den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung aufzufordern, in der Produktgruppe 22.01.01, Sachgebiet 79.74 (Abteilung Untere Naturschutzbehörde) die Mittel für Personal so zu erhöhen, dass zwei zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen werden können. Begründung: Wie aus diversen Stellungsnahmen zum Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße (ST 386, ST 1230) hervorgeht, fehlen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) personelle Ressourcen, um großräumig im Frankfurter Stadtgebiet gegen Verstöße der Naturschutz- und Landschaftsschutzverordnung vorzugehen. So sind zum Beispiel im o.g. Gebiet mit Wissen der UNB seit Jahren eklatante Verstöße gegen die Landschaftsschutzverordnung zu beobachten. Diese sind so groß, dass diese selbst für einen Laien als schädliche Eingriffe in die Natur einzuordnen sind. Aus der Presse ist ferner zu entnehmen, dass dies nicht nur Bergen-Enkheim, sondern auch weitere Stadtteile betrifft. Eine Erhöhung der Stellenzahl würde dazu führen, dass die UNB sich um mehr Verstöße auch in niedrigeren Prioritäten (hier LSG I) kümmern und somit einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz leisten könnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1230 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 131 2024 Die Vorlage OF 248/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

03.04.2024 | Aktualisiert am: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

14.03.2024 | Aktualisiert am: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Anregung Ortsbeirat 16

Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!

17.10.2023 | Aktualisiert am: 20.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.10.2023, OA 405 entstanden aus Vorlage: OF 211/16 vom 27.09.2023 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Vorgang: B 328/23; OM 1656/22 OBR 16; ST 1230/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird. Begründung: Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach), sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1230, ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Begründung dafür genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Wie im Bericht des Magistrats B 328 vom 28.08.2023 zum wiederholten Mal dargelegt, mag die Behörde in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesen und in andere Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet, die der Magistrat sowohl in seiner Stellungnahme ST 1230 als auch in seinem Bericht B 328 beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1230 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 405 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit Maßgabe. Auch im geplanten Stadtteil der Quartiere werden illegalen Eingriffe (Straßen, Betonbauten) in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen. Ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde sollte auch dort nicht länger auf die lange Bank geschoben werden) Beschlussausfertigung(en): § 4054, 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 30.11.2023

Widerrechtliche Eingriffe LSG I Naturschutzbehörde

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 16

Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!

27.09.2023 | Aktualisiert am: 21.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 211/16 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird. Begründung: Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach) sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner ST 1230 vom 20.05.2022 ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Begründung dafür in Kauf genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Wie im Bericht des Magistrats B 328 vom 28.08.23 zum wiederholten Mal dargelegt, mag die Behörde in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesem und in anderen Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet, die der Magistrat sowohl in seiner Stellungnahme ST 1230/22 als auch in seinem Bericht B 328/23 beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 405 2023 1. Die Vorlage B 328 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 211/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, FDP und LINKE gegen GRÜNE, SPD und BFF (= Kenntnis) zu 2. WBE, CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE und SPD

Lokalpolitik Naturschutz Stadtentwicklung

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Bußgeldflut in Bergen-Enkheim

07.09.2023 | Aktualisiert am: 17.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 207/16 Betreff: Bußgeldflut in Bergen-Enkheim An vielen Stellen in Bergen-Enkheim häufen sich die, von den Ordnungsbehörden erteilten Bußgelder für falsches Parken, obwohl nicht anders geparkt wird, als bisher üblich. Verzweifelte ANWOHNER wenden sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um Unterstützung. Aktuell hat sich im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße eine Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um Klarheiten zu finden. Eine Umfrage unter den Anwohnern ergab Anregungen, die nun vor Ort besprochen werden sollten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, baldmöglichst einen Ortstermin im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße zu organisieren, zu dem Anwohner, Polizei, Straßenverkehrsamt und evtl. Presse sowie weitere potentiell betroffene Ämter oder Behörden eingeladen werden. Bei diesem Ortstermin sollen folgende, in einer Umfrage bei Anwohnern ermittelten Vorschläge erörtert werden: Unisono wird von den Anwohnern gefordert, das "halbhüftige" Parken auf dem Gehweg wie bisher zu erlauben. Sollte dies nicht möglich sein, votieren: 45,24 % für Versetztes Parken 33,33 % für Parkverbot auf einer Straßenseite 14,29 % für Einbahnstraßenregelung 7,14 % sind Uneinsichtig Begründung: Seit einigen Monaten häufen sich die Beschwerden von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern aus der Röhrborngasse, Am Weißen Turm und andere Bergen-Enkheimer Straßen, weil von Seiten der Stadt Frankfurt ein besonderes Augenmerk auf verbotenes halbhüftiges Parken geworfen wird und Bergen-Enkheim davon ganz besonders betroffen zu sein scheint. Der Ortsbeirat hatte diesbezüglich bereits vor einigen Monaten, als erste Beschwerden eingingen nachgefragt, warum so streng geahndet wird und auch in der Stadtverordnetenversammlung war das "verbotene halbhüftige Parken auf Gehwegen" bereits ein Thema. Die Antworten aus dem Magistrat waren vielschichtig und haben andernorts sogar dazu geführt, dass Halteverbote expliziter ausgeschildert wurden und weitere Parkplätze weggefallen sind. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Gehwege Sonderwege für Fußgänger/innen sind und Parken auf Gehwegen unzulässig ist, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen erlaubt. Gemäß StVO darf das Parken auf dem Gehweg aber nur zugelassen werden, wenn genügend Platz (im Normalfall 2,50 Meter) für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern bleibt. Weiterhin seien Gehwege nicht so belastbar wie Straßen, weshalb das stetige Gewicht von Fahrzeugen die Gehwege beschädigen würden. Auch die Sichtweise und Erwartungshaltung der Bevölkerung habe sich verändert, was die Ahndung solcher Parkverstöße angeht. Es würde allgemein verstärkt gefordert, den Bedürfnissen schwächerer Verkehrsteilnehmender mehr Priorität beizumessen, was auch zu einer veränderten Aufgabenwahrnehmung der städtischen Verkehrspolizei führt. Bei dem Ortstermin soll im Allgemeinen über die Situation im Allgemeinen und die Wünsche der Betroffenen im Besonderen eingegangen werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 207/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bußgeldflut Parken Ortstermin

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16

Baumpflanzungen in Bergen-Enkheim

26.06.2023 | Aktualisiert am: 14.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 200/16 Betreff: Baumpflanzungen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des Vorstoßes, 10.000 neue Bäume in Frankfurt zu pflanzen, Vorschläge des Ortsbeirats 16 zu Baumneupflanzungen und - wiederbepflanzungen aus diesem Antrag und zukünftigen Anträgen aufgegriffen werden. Das Anpflanzen von Bäumen bietet Schatten und Verdunstungskälte, nimmt Staub aus der Umgebung auf und ist Teil jeder Klimawandelmitigations- & adaptionsstrategie. Vorschläge: 1. Schule am Ried Hier bieten sich zwei Standorte (siehe Fotos im Anhang) besonders an, da hier von außen betrachtet keine weiteren Nutzungsmöglichkeiten bestehen und mitunter sogar zum unberechtigten Parken auf der Grünfläche genutzt werden. Eine Fläche war bereits mit einem Baum in der Vergangenheit bepflanzt. 2. Triebstraße 34 Hier wurde ebenso ein Baum entfernt und es wird eine Wiederbepflanzung erwünscht. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4258 2023 Die Vorlage OF 200/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung)

Baumpflanzungen Klimawandelmitigationsstrategie Wiederbepflanzung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16

Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße

13.06.2023 | Aktualisiert am: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. Begründung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstraße im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingarten-Anlage) und hausnahen Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden neben einer gärtnerischen Nutzung diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I verwendet zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, Materialablagerungen, Abstellen von Fahrzeugen aller Art und vielen weiteren Tätigkeiten, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich die rechtmäßigen Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zu Schulden kommen lassen, werden diese von der Stadt verfolgt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoßen, sondern auch die Eigentümer durch illegale Nutzung in Ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt dem gegenüber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaßen zu ahnten und unrechtmäßige Nutzungen dann überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Denn die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Maßnahmen zu beenden. (Hier können sich einzelne Fragen aus dem Antrag der WBE anschließen, nicht aber die Anträge zu den Ziffern 4., 5. und 6.!) Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 367 2023 Die Vorlage OF 193/16 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 16

Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße

13.06.2023 | Aktualisiert am: 30.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2023, OA 367 entstanden aus Vorlage: OF 193/16 vom 13.06.2023 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. Begründung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstraße im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingartenanlage) und hausnahe Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I neben einer gärtnerischen Nutzung zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, für Materialablagerungen, zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art und für viele weitere Tätigkeiten verwendet, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich rechtmäßige Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zuschulden kommen lassen, werden Verstöße von der Stadt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung verfolgt. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoßen wird, sondern auch die Eigentümer durch die illegale Nutzung in ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt demgegenüber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaßen zu ahnden und unrechtmäßige Nutzungen überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Maßnahmen zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 125 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3627, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 16

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

21.05.2023 | Aktualisiert am: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Frankfurt, um die gesetzlichen Grundlagen (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet) zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim zu erreichen? 2. Wie viele Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen des Landschaftsschutzes wurden in dem Bereich in den letzten Jahren registriert? 3. Um welche Verstöße handelt es sich? 4. Werden die Grundstückseigentümer über die Vorschriften (Rechte und Pflichten) in Landschaftsschutzgebieten hingewiesen? 5. Wie erfolgt diese Information und wann wurde diese letztmalig durchgeführt? 6. Welche personellen Ressourcen bestehen bei der Stadt Frankfurt zur Kontrolle der Landschaftsschutzgebiete der Zone I? 7. Wie häufig werden Kontrollgänge im Bereich der Landschaftsschutzgebiete in Bergen-Enkheim durchgeführt? 8. Wird der Zustand der einzelnen Parzellen regelmäßig festgehalten, um Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet zu dokumentieren? 9. Was muss passieren, damit die zuständigen Behörden tätig werden? Begründung: Bei dem Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2000 um eine Herabstufung von Zone II auf Zone I gebeten, um so die dort seit Jahrzehnten vorhandenen Kleingärten und hausnahen Gärten langfristig sicherzustellen und die Zugänglichkeit der öffentlichen Grünflächen gewährleistet bleibt. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Konflikten mit Anrainern, weil die notwenigen Informationen über das richtige Verhalten in Landschaftsschutzgebieten und ausreichende regelmäßige Kontrollen fehlen. Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde haben im Ortsbeirat mitgeteilt, dass sie keine Kapazitäten dafür haben, wirksam gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlage in Landschaftsschutzgebieten der Zone I. vorzugehen, weil ihre Prioritäten in Landschaftsschutzgebieten der Zone II liegen müssten. Das kann aber nicht heißen, dass niemand die dort vorhandenen Zustände überprüft und gegen Missachtungen der Verordnungen vorgeht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16

Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!

20.05.2023 | Aktualisiert am: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 182/16 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird. Begründung: Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach) sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner ST 1230 vom 20.05.2022 ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Ausrede dafür in Kauf genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Die Behörde mag in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesem und in anderen Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet, die der Magistrat in seiner Stellungnahme beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Sport und Bewegung im öffentlichen Raum

07.05.2023 | Aktualisiert am: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2023, OF 188/16 Betreff: Sport und Bewegung im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3, Satz 2, Ziffer 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, auf dem Gelände "kleinen Park" Ecke Rangenbergstraße/Bornweidstraße in Bergen-Enkheim, seniorengerechte Aktivgeräte errichten zu lassen. Es ist zu prüfen, wie weit generationenübergreifende Geräte kombiniert, aber auch Möglichkeiten für die ausschließliche Nutzung für Senioren geschaffen werden können. Begründung: Wir begrüßen, dass der Magistrat zum Ziel hat, mehr Sport und Bewegung im öffentlichen Raum zu ermöglichen und vor allem mit niedrigschwelligen Angeboten und Sportgelegenheiten sowohl den Frankfurter Bürger*innen als auch den Gästen in der Stadt einen sport- und bewegungsgerechten Lebensstil zu ermöglichen. Auch wir sind der Meinung, dass, für jedermann zugängliche, nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebundene Sport- und Bewegungsangebote in öffentlichen Grünanlagen oder anderen Freiflächen der Stadt enorm wichtig sind. Als niederschwellige, kostenfreie Angebote fördern sie Sport und Bewegung in wohnortnahen Parkanlagen bzw. Grünräumen. Sie erfüllen damit zugleich auch wichtige gesundheitliche und soziale Funktionen. Diese Angebote sind in unserem Stadtteil überhaupt nicht vorhanden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 188/16 wird 170 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen WBE, 2 GRÜNE, 1 SPD und LINKE (= Annahme), bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16

Unterführung der Leuchte

18.04.2023 | Aktualisiert am: 17.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2023, OF 175/16 Betreff: Unterführung der Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten in der Unterführung der Leuchte (in der Verlängerung der Bornweidstraße Richtung Enkheimer Wald) den Regenwasserablauf dringend zu reparieren. Begründung: Seit geraumer Zeit kann hier nach Regenfällen das Wasser nicht mehr abfließen, so dass die Unterführung teilweise nicht mehr benutzt werden kann. Foto: C. Hinkel Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3904 2023 Die Vorlage OF 175/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

17.04.2023 | Aktualisiert am: 17.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 170/16 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OM 1381/22; ST 908/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte eingestellt. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Bereits seit Jahren weist der Ortsbeirat darauf hin, dass es wegen dem Baugebiet Leuchte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommen wird und die derzeitige Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße dazu führen würde, dass der Verkehr verstärkt durch die nicht dafür ausgelegten Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße geführt wird. Spätestens seit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet Leuchte ist genau dies der Fall. In der Barbarossastraße und der Riedstraße ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW, zu beobachten. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, da im Moment erst ein Haus steht. Ist das Baugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen müssen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Dieser Zustand ist unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr zu vermitteln. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Deshalb wird der Magistrat gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und den benötigten Kreisel schnellstmöglich einzurichten. Antragsteller: SPD WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 96 2023 Die Vorlage OF 170/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an den in der Vorlage ST 1650 vom 22.07.2022 zugesagten Ortstermin zu erinnern. Abstimmung: WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und 2 GRÜNE

Parteien: SPD, WBE

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Antrag Ortsbeirat 16

Schulparkplatz und Weg zum Schulgelände beleuchten

07.03.2023 | Aktualisiert am: 16.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 166/16 Betreff: Schulparkplatz und Weg zum Schulgelände beleuchten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den Lehrerparkplatz der Schule am Ried an der Leuchte und den kleinen (und steilen) Übergangsweg vom Parkplatz zum Schulgelände der Schule am Ried bzw. zum Eingang der Schule am Hang besser zu beleuchten. Die Straßenlaternen an der Leuchte und in der Bornweidstraße (inkl. Verlängerung bis zur Unterführung) reichen hier nicht aus. Begründung: Der Parkplatz selbst und der Übergang zum Schulgelände liegen nicht mehr im Bereich der Straßenlaternen der Leuchte und der Bornweidstraße und sind daher in den Wintermonaten kaum beleuchtet und sehr dunkel. Der Zugang über den "kleinen" Parkplatz wird jedoch täglich von mehreren hundert Schülern und Lehrern genutzt, die entweder dort parken oder über den Parkplatz zum Schulgelände laufen. Dies betrifft sowohl die Schüler der Schule am Ried als auch die Schüler der Schule am Hang. Eine zusätzliche Straßenlaterne z.B. an der südwestlichen Ecke des Parkplatzes wäre wünschenswert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3750 2023 Die Vorlage OF 166/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird gebeten, den Lehrerparkplatz der Schule am Ried an der Leuchte und den kleinen (und steilen) Übergangsweg vom Parkplatz zum Schulgelände der Schule am Ried bzw. zum Eingang der Schule am Hang besser zu beleuchten, damit Schulkinder in Winter sicher zur Schule kommen. Die Straßenlaternen an der Leuchte und in der Bornweidstraße (inkl, Verlängerung bis zur Unterführung) reichen hier nicht aus. Es wäre wünschenswert, wenn die Beleuchtung solarbetrieben und insektenfreundlich sowie mit einem Bewegungsmelder ausgestattet werden würde." Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16

Fahrrad-Reparaturstation nähe Schule am Ried

07.03.2023 | Aktualisiert am: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 168/16 Betreff: Fahrrad-Reparaturstation nähe Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten in der Bornweidstraße vor der Turnhalle der Schule am Ried eine Fahrrad-Reparaturstation einzurichten. Begründung: Der Fahrrad-Verbindungsweg Frankfurt / Maintal-Bischofsheim führt direkt an der Schule am Ried vorbei. Daher ist eine Fahrrad-Reparaturstation in Schulnähe nicht nur für die Schülerinnen und Schüler interessant, sondern wertet auch die Attraktivität dieses Bereichs für Radfahrer allgemein auf. Beispiel für eine Fahrrad-Reparaturstation am Volkshaus Enkheim. Foto: privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3752 2023 Die Vorlage OF 168/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16

Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße Umwandlung LSG I in LSG II

18.01.2023 | Aktualisiert am: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Betreff: Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße Umwandlung LSG I in LSG II Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beschließen, dass das Landschaftsschutzgebiet zwischen Florianweg und Taschnerstraße wieder von einem Landschaftsschutzgebiet Zone I in ein Landschaftsschutzgebiet Zone II umgewandelt wird. Begründung: Durch eine Umwandlung in ein LSG II wäre das o.g. Gebiet besser geschützt. Die Zone II stellt den Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft in den Vordergrund. Die zuständigen Behörden werden auf diesem Weg in die Lage versetzt, in Zukunft wirksamer gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlagen von Landschaftsschutzgebieten vorzugehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.05.2023, OF 182/16 Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.06.2023, OA 367 Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16

Sicherer Schulweg bei Glatteis

03.01.2023 | Aktualisiert am: 26.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 156/16 Betreff: Sicherer Schulweg bei Glatteis Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass bei Wintereinbrüchen bzw. Glatteisbildung nicht nur die Wege auf dem Schulgelände der Schule am Ried und der Schule am Hang begehbar gemacht werden, sondern auch die Zugänge zum Schulgelände. Insbesondere ist hier der Abschnitt der Bornweidstraße (Straße und Bürgersteig, sowie der Fußweg im weiteren Verlauf) zwischen Rangenbergstraße und Leuchte (inkl. Unterführung) gemeint. Begründung: Beim extremen Glatteis am 19.12.2022 war festzustellen, dass die meisten Straßen in Enkheim mit Schulbeginn bereits gut begehbar waren, nicht jedoch der genannte Abschnitt der Bornweidstraße, also die Flächen unmittelbar vor dem Schulgelände. Schüler, Lehrer und Eltern wurden so an diesen sehr stark frequentierten Stellen einem erhöhten Sturzrisiko ausgesetzt. Dies soll in Zukunft vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 156/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16

Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg

14.12.2022 | Aktualisiert am: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2022, OF 155/16 Betreff: Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Jean-Kempf-Weg zwischen der Vilbeler Landstraße und der Rangenbergstraße drei Seniorenbänke jeweils mit einem Mülleimer aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit maximal 5.000 Euro finanziert. Begründung: Auf dem genannten Weg standen Bänke, die abgebaut wurden, weil sie marode waren. Leider wurden sie nicht ersetzt. Da Bedarf besteht, bitten wir um Aufstellung von drei neuen Bänken. Wenn bei Bänken keine Mülleimer aufgestellt werden, landet der Abfall auf dem Boden. Außerdem können dann auch Hundekotbeutel besser entsorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 155/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 199 2023 Die Vorlage OF 155/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE, FDP und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen

25.09.2022 | Aktualisiert am: 22.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 137/16 Betreff: Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt Fritz-Schubert-Ring talwärts zwischen der Straße Heinrich-Bingemer-Weg und der Riedstraße ein Tempolimit von 30 km/h anzuordnen. Die rechtliche Grundlage gemäß § 45 der StVO ist gegeben, da dort aufgrund des starken Gefälles häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und es in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt gekommen ist. Begründung: In seiner ST 2009 vom 09.09.2022 hat der Magistrat klargestellt hat, dass es Kommunen aufgrund der geltenden Rechtslage derzeit nicht möglich ist, die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit generell auf 30 km/h zu begrenzen. Ausnahmen von der innerörtlich grundsätzlich geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind nur unter sehr strengen Maßgaben zulässig. Der Fritz-Schubert-Ring erfüllt diese Maßgaben, denn dort ist derzeit schon eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h angeordnet. Die stark abschüssige Strecke verleitet Autofahrer jedoch regelmäßig dazu, sich dennoch mit überhöhter Geschwindigkeit fortzubewegen, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen leichteren und schwereren Unfällen auf dieser Gefällstrecke zur Folge hatte, auch mit Todesfolge. (siehe Bericht HR-Fernsehen vom 23.02.2022 "Wohnen am Unfallschwerpunkt | maintower", https://youtu.be/8GG8abAsRcc) Um zukünftigen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt vorzubeugen, erscheint die Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h talabwärts geboten, wozu § 45 der StVO die rechtliche Grundlage bietet. Da sich auch der Schulweg der Hangschule und das stark frequentierte Riedbad mit den Bushaltestellen der Linie 42 "Heinrich-Bingemer Weg" und "Riedbad" an diesem Straßenabschnitt befinden, bringt Tempo 30 in diesem Bereich auch eine erhöhte Verkehrssicherheit für Passanten, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit sich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 137/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, FDP und LINKE gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Zusätzlicher Mülleimer bei Tegut, Triebstraße 51, Eingang Barbarossastraße

20.08.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 131/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer bei Tegut, Triebstraße 51, Eingang Barbarossastraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Lebensmittelmarkt Tegut zusätzlich einen weiteren Mülleimer an zubringen. Begründung: Gerade zu Schulbeginn und/oder am Ende gehen manche Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried zu dem o. g. Lebensmittelmarkt und kaufen dort ein. Die Umverpackung werfen sie bei dem Geschäft dafür angebrachten Mülleimer ein, der dann schnell voll ist. Was nicht reinpasst, wird auf die beiden anderen Mülleimer in der Triebstraße Richtung U-Bahnstation verteilt, manches fällt auch auf den Gehweg, weil diese oft auch überfüllt sind. Das muss nicht sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 131/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Spielplätze in Bergen-Enkheim II

13.06.2022 | Aktualisiert am: 27.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2022, OF 128/16 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim II Vorgang: OM 993/21 OBR 16; ST 412/22 1. Die Stellungnahme des Magistrats, ST 412, beantwortet bei Weitem nicht die Fragen, aus der Anregung des Ortsbeirates. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, folgende fehlende Informationen nachzureichen. Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993/22: Der Ortsbeirat wollte eine Gesamtübersicht für den Stadtteil, wann welche Spielgeräte abgebaut wurden und wann sie ersetzt werden. Der Magistrat teilte aber lediglich mit, dass er eine Aufstellung von Spielgeräten, die ersetzt werden sollen, zur Verfügung stellen könne, ohne diese anzufügen. Auf die anderen Wünsche wird nicht eingegangen, wenn man davon absieht, dass Aussagen über den Zeitpunkt des Aufbaus von Ersatzspielgeräten nicht vorgenommen werden können. Zu Ziffer 2. der Anregung OM 993/22: Auf diese Fragen wurde in der Stellungnahme überhaupt nicht eingegangen. Im Gegenteil musste der Ortsbeirat feststellen, dass mit der bisherigen Praxis fortgefahren wurde. Spielgeräte in Bergen-Enkheim verschwinden und keiner weiß Bescheid, nicht einmal die Kinderbeauftragte wird informiert. Zu Ziffer 4. der Anregung OM 993/22: Der Magistrat teilt mit, dass die Spielplätze Röhrborngasse/Schule am Hang und Berger Marktplatz weiterhin im Investitionsprogramm stehen, aber was ist mit dem Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg? 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob Spielplätze im Bereich des Baugebietes Leuchte vorgesehen sind und wie aktuell die öffentlichen Spielplätze in Bergen-Enkheim ausgestattet sind. Begründung: Zu Ziffer 1. Der Anregung OM 993/22: Sieht es der Magistrat als notwendig an, dass Informationen mehrfach angefordert werden müssen, um nachzuweisen, dass ein echtes Interesse besteht? In diesem Fall bekräftigt der Ortsbeirat seinen Wunsch nach den erbetenen Informationen. Diese betreffen nicht nur die Liste, welche Spielgeräte aufgestellt werden, sondern alle Fragen der Ziffer 1. Bei allem Verständnis für die Situation im Grünflächenamt, ist es nicht hinnehmbar, dass der Magistrat die Kinderbeauftragten nicht in Entscheidungen einbindet oder den Ortsbeirat informiert. Es muss doch möglich sein, die Ortsbeiräte ebenso über die geplanten Maßnahmen auf Spielplätzen zu informieren, wie es bereits bei Baustellen oder zu fällenden Bäumen geschieht. Denkbar wäre auch ein regelmäßiger Besuch des zuständigen Mitarbeiters, der/die im Ortsbezirk die geplanten Maßnahmen vorträgt. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2493 2022 Die Vorlage OF 128/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Markierung des Fahrradwegs um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße

12.06.2022 | Aktualisiert am: 27.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 118/16 Betreff: Markierung des Fahrradwegs um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel zusätzlich rot zu markieren. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Trotz der Markierungen mit Fahrradsymbolen werden Radfahrer häufig von Autofahrern übersehen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll den Radweg mit einer roten Markierung hervorzuheben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2485 2022 Die Vorlage OF 118/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße rot zu markieren. Zusätzlich soll der vorhandene Fahrradweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee/Triebstraße und Taschnerstraße in beiden Fahrtrichtungen rot markiert werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte

21.03.2022 | Aktualisiert am: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 104/16 Betreff: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ab sofort und für die gesamte weitere Dauer der Bauarbeiten im Neubaugebiet Leuchte die Zufahrt für LKW zur Baustelle so zu regulieren, dass diese zukünftig nicht mehr über die Barbarossastraße und/oder die Triebstraße erfolgt. Dazu schlägt der Ortsbeirat die Umsetzung folgender Maßnahmen vor, die im Vorfeld noch im Rahmen eines Ortstermins, der möglichst zeitnah stattfinden sollte, im Detail abzustimmen sind: 1. An der Vilbeler Landstraße in südlicher Fahrtrichtung und der Borsigallee in östlicher Fahrtrichtung werden Verkehrsschilder angebracht, welche die Zufahrt für Baustellenfahrzeuge in das Neugebiet Leuchte regeln und den Baustellenverkehr jeweils über die Straße "Am Hessen-Center" leiten, damit dieser dann von der "Vilbeler Landstraße" aus südlicher Richtung kommend direkt in die Straße "Leuchte" einbiegen kann. (siehe Planskizze). 2. Die Bauunternehmen werden von den jeweiligen Auftraggebern angewiesen, das Neubaugebiet Leuchte möglichst von Osten aus (via Fechenheim) anzufahren und - sofern dies nicht möglich sein sollte - die für Baustellenfahrzeuge unter 1.) beschriebene Route verbindlich einzuhalten. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die "Barbarossastraße" als auch die "Triebstraße" weder für die An- noch für die Abfahrt zur bzw. von der Baustelle genutzt werden dürfen. Begründung: Da eine direkte Einfahrt in die Leuchte für aus westlicher (über die Borsigallee) und nördlicher Richtung (über die Vilbeler Landstraße) kommende Fahrzeuge grundsätzlich nicht möglich ist, sind seit Beginn der Erschließungsarbeiten die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zusätzlich mit schweren Baufahrzeugen belastet. Daher ist die Einführung einer eindeutig geregelten Verkehrsführung für den Baustellenverkehr zum Neubaugebiet Leuchte erforderlich, damit die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zukünftig nicht mehr von Baustellen-LKW frequentiert werden. Eine provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden kommend ist nicht zielführend, da damit nicht nur der Baustellenverkehr, sondern auch ein nicht unerheblicher Durchgangsverkehr dort hineingeleitet würde und somit die Anwohner in den Wohngebieten an der Leuchte, am Fritz-Schubert-Ring sowie im alten Stadtkern von Bergen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt wären. Zudem bestünde die Gefahr, dass Schwerlastverkehr, der sich seinen Weg durch Bergen sucht, spätestens in der engen Röhrborngasse "steckenbleibt", was in der Vergangenheit bereits wiederholt vorgekommen ist. Planskizze: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte aus westlicher und nördlicher Richtung Karte (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, 2012 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.02.2022, OF 93/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1858 2022 1. Die Vorlage OF 93/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 104/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU, 2 GRÜNE und FDP

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Baustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren

18.03.2022 | Aktualisiert am: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2022, OF 103/16 Betreff: Baustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, ab sofort sämtlichen Baustellenverkehr für das Neubaugebiet Leuchte und die beiden weiteren Baustellen im Umkreis ausschließlich durch die Leuchte anzufahren. Die Umsetzung dieser Maßnahme sollte bis Anfang Ostern abgeschlossen sein. Begründung: Vor gut zwei Jahren wurden uns die genauen Erschließungsmaßnahmen im OBR vorgestellt. Hier haben wir schon eindringlich darauf hingewiesen, dass der Baustellenverkehr, egal für welche Baustelle, in diesem Gebiet ausschließlich über die Leuchte zu erfolgen hat. Auch wurde in mehreren Anträgen der letzten Jahre immer wieder auf dieses Problem hingewiesen. Da wir nun drei dicht beieinander liegende Baustellen (Baugebiet Leuchte, Neubau der Schule am Ried und Neubau Justizbau) zeitgleich haben, muss hier umgehend gehandelt werden. Einen Grund, dass die Baustellenfahrzeuge einen weiten Umweg fahren müssten, können wir nicht gelten lassen. Die Anwohner der Barbarossa- und Riedstraße werden schon durch den normalen alltagsverkehr genug belastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1859 2022 Die Vorlage OF 103/16 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU, FDP und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr

28.02.2022 | Aktualisiert am: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 97/16 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Produktgruppe 16.03 die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/ Triebstraße in Enkheim in einen Kreisverkehr eingestellt. Begründung: Durch das Baugebiet in der Leuchte besteht seit Mitte/Ende 2021 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Barbarossastraße und der Riedstraße durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, vielleicht sogar zunehmen. Ist das Neubaugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge zwar weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die beiden Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken, in erster Linie Anwohner, erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden!) Mit einem Kreisverkehr an o.g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Der aktuelle Zustand ist mittlerweile unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr vermittelbar. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 16

„Charge Point Operator“ - ELadestationen in Bergen-Enkheim

15.02.2022 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.02.2022, OA 150 entstanden aus Vorlage: OF 90/16 vom 11.02.2022 Betreff: "Charge Point Operator" - E-Ladestationen in Bergen-Enkheim Vorgang: OM 531/21 OBR 16; ST 1893/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Im Falle einer positiven Prüfung für Bergen-Enkheim (siehe Stellungnahme ST 1893) wird der Magistrat gebeten, bei der Mainova AG auf eine Einrichtung von je einem Schnelllade-/Gleichstromparkplatz auf dem Gelände Parkplatz Triebstraße vor Hausnummer 34 und auf dem Parkplatz vor der Verwaltungsstelle Bergen und von je einem Schnelllade- und einem Wechselstromparkplatz auf dem Parkplatz vor dem Enkheimer Schwimmbad, dem Parkplatz am Enkheimer Friedhof und dem Parkplatz vor der Schelmenburg hinzuwirken. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Neubaugebiet "Leuchte" Infrastruktur für E-Ladestationen geplant ist. Begründung: Zu Ziffer 1.: Fast jedes fünfte neu zugelassene Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug und diese Tendenz wird weiter steigen. Ab spätestens 2025 wird sich höchstwahrscheinlich jeder überlegen, überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Allerdings ist aktuell in Bergen-Enkheim kaum eine Versorgung gegeben; die bestehenden Ladestationen stehen an der Stadtteilgrenze und sind für die meisten unattraktiv. Der Vorteil der Standorte ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen Bürgerinnen und Bürgern. Verwaltung, Post und Freizeit wären gleichermaßen bedient und die Ladepunkte wären gleichmäßig auf den Stadtteil aufgeteilt. Zu Ziffer 2.: Am 14.06.21 begannen die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet "Leuchte". Voraussichtlich im Frühjahr 2023 kann der Hochbau beginnen. Der Presse ist zu entnehmen, dass der sogenannte "Baustraßenstandard" zur Anwendung kommen soll (Ilse Romahn, Spatenstich im Neubaugebiet "Leuchte", Frankfurt-live.com, abgerufen am 30.01.22). Der klassische Straßenaufbau einschließlich Versorgungsleitungen wird direkt hergestellt. Es wäre wünschenswert, wenn auf dem 12,3 Hektar großen Gelände direkt eine E-Ladeinfrastruktur mitgedacht werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 531 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1893 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1867 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 15.03.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1403, 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 15.03.2022 Aktenzeichen: 91 50

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 16

„Charge Point Operator“ E-Ladestationen in Bergen-Enkheim

11.02.2022 | Aktualisiert am: 27.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2022, OF 90/16 Betreff: "Charge Point Operator" E-Ladestationen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Im Falle einer positiven Prüfung für Bergen-Enkheim (s. ST 1893) wird der Magistrat gebeten bei der Mainova AG auf eine Einrichtung von je einem Schnelllade-/Gleichstromparkplatz auf dem Gelände Parkplatz Triebstraße vor Hausnr. 34 und auf dem Parkplatz vor der Verwaltungsstelle Bergen, und von je einem Schnelllade- und einem Wechselstromparkplatz auf dem Parkplatz vor dem Enkheimer Schwimmbad, dem Parkplatz am Enkheimer Friedhof und dem Parkplatz vor der Schelmenburg hinzuwirken. 2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Neubaugebiet Leuchte Infrastruktur für E-Ladestationen geplant ist. Begründung: Zu 1.: Fast jedes fünfte neu zugelassenes Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug und diese Tendenz wird weiter steigen. Ab spätestens 2025 wird sich höchstwahrscheinlich jeder überlegen überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Allerdings ist aktuell in Bergen-Enkheim kaum eine Versorgung gegeben; die bestehenden Ladestation stehen an der Stadtteilgrenze und sind für die meisten unattraktiv. Der Vorteil der Standorte ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen Bürgerinnen und Bürgern. Verwaltung, Post und Freizeit wären gleichermaßen bedient und die Ladepunkte wären gleichmäßig auf den Stadtteil aufgeteilt. Zu 2.: Am 14.06.21 begannen die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet "Leuchte". Voraussichtlich im Frühjahr 2023 kann der Hochbau beginnen. Der Presse ist zu entnehmen, dass der sogenannte "Baustraßenstandard" zur Anwendung kommen soll (Ilse Romahn, Spatenstich im Neubaugebiet "Leuchte", Frankfurt-live.com, abgerufen am 30.01.22). Der klassische Straßenaufbau einschließlich Versorgungsleitungen wird direkt hergestellt. Es wäre wünschenswert, wenn auf dem 12,3 Hektar großen Gelände direkt eine E-Ladeinfrastruktur mitgedacht werden könnte. Antragsteller: WBE GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.01.2022, OF 83/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 150 2022 1. Die Vorlage OF 83/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 90/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 90/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16

Illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet Im Weimerhaus/Am Entenbach, Flur 45

31.01.2022 | Aktualisiert am: 27.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 87/16 Betreff: Illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet Im Weimerhaus/Am Entenbach, Flur 45 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, endlich gegen sämtliche illegale Eingriffe in dem räumlich zusammenhängenden Gebiet zwischen Florianweg und Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus / Am Entenbach), welches in der Schutzzone I des Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" liegt, vorzugehen und der weiteren Zerstörung dieses im Außenbereich befindlichen Landschaftsschutzgebietes Einhalt zu gebieten sowie dort wieder einen funktionierenden Naturhaushalt herzustellen. Die diesem Antrag angefügten Fotos (1 bis 15) stellen lediglich eine grobe Übersicht der dort vorzufindenden Missstände dar. Begründung: Spätestens seit dem Jahr 2014 sind die Nutzungen in Form von illegalen Gartenanlagen im Landschaftsschutzgebiet "Im Weimerhaus / Am Entenbach" bekannt, die weder mit den dort geltenden landschafts-, naturschutz- und baurechtlichen Rahmenbedingungen in Übereinstimmung zu bringen sind. Seitdem ist die Zerstörung dieses Schutzgebietes massiv vorangeschritten. Mittlerweile werden dort großflächige Gartenanlagen betrieben, mit teils intensiver Bebauung in Form von Gartenhäusern, Geräteschuppen und Verschlägen (u.a. für eine Geflügelzucht) sowie massiven Einzäunungen, die teilweise eher als Verbarrikadierung zu bezeichnen sind. Nicht nur dazu wurden mittlerweile bereits weite Teile des Geländes gerodet, sondern auch um Zufahrten sowie Kfz-Stellplätze zu schaffen. Sperrmüllablagerungen sind über das gesamte Areal hinweg verteilt. Diese Missstände (siehe Fotos 1 - 15) widersprechen in eklatanter Weise der geltenden Verordnung über das LSG "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" und können so nicht länger hingenommen werden. Eine umgehende Beseitigung der illegalen Nutzungen in diesem räumlich zusammenhängenden Bereich erscheint daher dringend geboten, ebenso wie die Wiederherstellung eines funktionierenden Naturhaushaltes auf dieser Flur. Fotos 1 bis 15: Landschaftsschutzgebiet zwischen Florianweg undTaschnerstraße ((c) Dorothe Bogner) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1656 2022 Die Vorlage OF 87/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und SPD

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen

31.01.2022 | Aktualisiert am: 27.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 88/16 Betreff: Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt Fritz-Schubert-Ring talwärts zwischen der Straße Heinrich-Bingemer-Weg und der Riedstraße ein Tempolimit von 30 km/h anzuordnen. Die rechtliche Grundlage gemäß § 45 der StVO ist gegeben, da dort aufgrund des starken Gefälles häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und es in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt gekommen ist. Begründung: Der stark abschüssige Fritz-Schubert-Ring verleitet Autofahrer regelmäßig dazu, sich dort mit überhöhter Geschwindigkeit fortzubewegen, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen leichteren und schwereren Unfällen auf dieser Gefällstrecke zur Folge hatte, auch mit Todesfolge. Um zukünftigen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt vorzubeugen, erscheint die Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h talabwärts geboten, wozu § 45 der StVO die rechtliche Grundlage bietet. Da sich auch der Schulweg der Hangschule und das stark frequentierte Riedbad mit den Bushaltestellen der Linie 42 "Heinrich-Bingemer Weg" und "Riedbad" an diesem Straßenabschnitt befinden, bringt Tempo 30 in diesem Bereich auch eine erhöhte Verkehrssicherheit für Passanten, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit sich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 88/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und SPD gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei drei Enthaltungen GRÜNE

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Charge Point Operator

25.01.2022 | Aktualisiert am: 27.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2022, OF 83/16 Betreff: Charge Point Operator Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten,auf dem Gelände Parkplatz Triebstraße vor Hausnr.34, auf dem Parkplatz vor der Verwaltungsstelle Bergen, jeweils einen "Charge Point Operator" also einen Schnellladeparkplatz, und auf dem Parkplatz vor dem Enkheimer Schwimmbad, dem Parkplatz am Enkheimer Friedhof und dem Parkplatz vor der Schelmenburg jeweils 2 Charge Point Operator für E-Fahrzeuge einzurichten. Begründung: Schnelllader sind eine Alternative, wenn z.B. keine Langsam-Lader zur Verfügung stehen oder man längere Strecken fahren möchte. Oder man einfach keine 6 Stunden Zeit hat, um das Fahrzeug zu laden. Diese Schnellader findet man inzwischen gut verteilt überall und bei vielen Tank+Rast Anlagen. Sie sind z.B. wichtig für Personen, die nach Frankfurt kommen, beruflich oder privat, um nicht irgendwo ihr Auto weit entfernt vom eigentlichen Ziel, stundenlang abzustellen. Genauso wichtig sind diese Schnelllader für Menschen die in Appartements wohnen und durch ihre Vermieter keine eigene Wallbox zur Verfügung gestellt bekommen. Der Vorteil der Standorte ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen Bürgerinnen und Bürgern. Verwaltung, Post und Freizeit wären gleichermaßen bedient,. Fast jedes fünfte neu zugelassenes Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug. Tendenz stark steigend. Ab spätestens 2025 wird sich jeder überlegen überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.02.2022, OF 90/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 150 2022 1. Die Vorlage OF 83/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 90/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 90/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16

Unterstützung der Begrünung von Fassaden und Dächern städtischer Gebäude als Beitrag zum Insektenschutz

28.12.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 77/16 Betreff: Unterstützung der Begrünung von Fassaden und Dächern städtischer Gebäude als Beitrag zum Insektenschutz Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim die Fassaden und Dächer städtischer Gebäude begrünt werden. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Ideen des städtischen Programms "Frankfurt frischt auf" und möchten den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Begründung: Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Die Begrünung von Fassaden und Dächern hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen. Die Begrünung städtischer Gebäude und Fassaden ist zeitnah realisierbar und weist neben dem Insektenschutz zusätzliche Co-Benefits auf, da es zu einem angenehmen Mikroklima beiträgt. Im Stadtteil gibt es Gebäude, die sich aufgrund ihrer Größe und Architektur besonders für eine Begrünung eignen. Wir denken dabei z.B. an: - die Dächer der Schule am Ried - die Fassade der städtischen Verwaltungsstelle Bergen-Enkheim - die Stadthalle Bergen - den Gebäudekomplex Riedstadion - das Schwimmbad Bergen-Enkheim (z.B. im Rahmen des Neubaus der Umkleideanlagen) - die städtischen Kindertagesstätten im Stadtteil z.B. die Kinderzentren Bornweidstraße, Weißer Turm, Milseburgstraße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1383 2022 Die Vorlage OF 77/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor für die Worte "die GRÜNEN Bergen-Enkheim" die Worte "der Ortsbeirat" eingefügt werden. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, FDP, LINKE und BFF gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16

Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim

16.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 72/16 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund des kurzfristig abgesagten Weihnachtsmarktes in Bergen-Enkheim finanziert der Ortsbeirat die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.780 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 16. Der Gewerbeverein Bergen-Enkheim hat sich bereit erklärt, sich auch in diesem Jahr um die Umsetzung zu kümmern. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Um die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße kümmert sich regelmäßig der Gewerbeverein Bergen-Enkheim, der die Kosten für die Montage, Lagerung und Strom übernimmt. Finanziert wird dies normalerweise aus den Gewinnen der eigenen Stände des Gewerbevereins auf dem Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt. Da schon die coronabedingte kurzfristige Absage des Weihnachtsmarktes eine große Enttäuschung für die Bevölkerung bedeutet, ist der Ortsbeirat der Meinung, dass die Weihnachtsbeleuchtung im Ortsbezirk trotzdem ein wenig Weihnachtsstimmung aufkommen lassen sollte, was in diesem Fall nicht zu Lasten des Gewerbevereins gehen kann. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 18 Die Vorlage wird zum Interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 63 2021 Die Vorlage OF 72/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Hortplätze in Bergen-Enkheim

15.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 71/16 Betreff: Hortplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich aktuell die Zahl der tatsächlich vorhandenen Hortplätze im Verhältnis zu der tatsächlichen Nachfrage nach Hortplätzen in Bergen-Enkheim verhält. 2. Insbesondere, was der Wegfall des Horts "Kita Hohe Straße" (Umzug zu den Mauerspatzen und nur noch offen für Hangschüler*innen) für die Landgraben-Schülerinnen und Schüler für Auswirkungen hat. Wie entwickeln sich hier die Bedarfszahlen im Verhältnis zu den freiwerdenden Plätzen? 3. Was passiert mit den über 100 Kindern aus dem KiZ Röhrborngasse, wenn der Hort, der auf der zu sanierenden Hangschule steht, abgerissen wird? 4. Wie sieht der generelle Ausbau der offenen Ganztagsschule in Bergen-Enkheim aus? Ist das Konzept noch in Planung? Wie kann man dieses Konzept hier umsetzen? Begründung: Der Ortsbeirat und die Eltern warten schon 1,5 Jahre auf die Antwort von V1622. Inzwischen haben sich einige Fragen erledigt und neue Probleme treten auf. Wir möchten, dass die Hortsituation auch in Bergen-Enkheim weiterhin im Blick gehalten wird und fragen uns, wie sichergestellt werden soll, dass bis 2026 jedes eingeschulte Kind eine Ganztagsbetreuung bekommen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 245 2021 Die Vorlage OF 71/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16

Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

03.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Sossenheim: „Bücher verbinden“ - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung

31.10.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 230/6 Betreff: Sossenheim: "Bücher verbinden" - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen weiteren öffentlichen Bücherschrank im Sossenheimer Osten aufzustellen, um den Leseaustausch (generationsübergreifend) zwischen der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlungen entsprechend zu fördern. Dabei ist bei seitens des Magistrats bei der Standortplatzierung eine Zusammenarbeit mit dem Projekt "Sozialer Zusammenhalt" anzustreben. Ferner wäre es wünschenswert, die in den Siedlungsgebieten ansässigen Einrichtungen und Institutionen miteinzubeziehen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Begründung: Bereits vor einigen Jahren konnte im Stadtteil ein erster Bücherschrank in der Sossenheimer Riedstraße installiert werden. Seither erfreut sich der Bücherschrank größter Beliebtheit. In den vergangenen Wochen kamen mehre Anwohnerinnen und Anwohner auf den Ortsbeirat mit der Bitte zu, einen weiteren Bücherschrank im Osten des Stadtteils zu errichten. Neben der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung wünschen sich seit längerem auch die Anwohnerinnen und Anwohner der Toni-Sender-Siedlung einen entsprechenden Bücherschrank. Bereits seit einiger Zeit ist in der dortigen Altenwohnanlage (Frankfurter Verband) eine Leseecke des Frankfurter Verbands vorhanden. Seitens des Frankfurter Verbands wurde der Wusch geäußert, die entsprechenden Bestände öffentlich zugänglich zu machen. Mit der Errichtung eines neuen Bücherschranks, dessen Standort in Kooperation mit dem Projekt "Soziale Zusammenhalt" und den Anwohnerinnen und Anwohnern beider Siedlungen abgestimmt werden sollte, könnte der Austausch entsprechender Lektüre und die sozialen Verbindungen der beiden Siedlungen generationsübergreifend verbessert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Verbindungen zwischen den in den jeweiligen Siedlungen ansässigen Einrichtungen (Kitas, Altenwohnheimen etc.) entsprechend auszubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.10.2021, OF 263/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 58 2021 1. Die Vorlage OF 230/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Paten sind dem Ortsbeirat bekannt." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Sossenheim: „Bücher verbinden“ - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung

31.10.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 263/6 Betreff: Sossenheim: "Bücher verbinden" - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen weiteren öffentlichen Bücherschrank im Sossenheimer Osten aufzustellen, um den Leseaustausch (generationsübergreifend) zwischen der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlungen entsprechend zu fördern. Dabei ist bei seitens des Magistrats bei der Standortplatzierung eine Zusammenarbeit mit dem Projekt "Sozialer Zusammenhalt" anzustreben. Ferner wäre es wünschenswert, die in den Siedlungsgebieten ansässigen Einrichtungen und Institutionen miteinzubeziehen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro. Begründung: Bereits vor einigen Jahren konnte im Stadtteil ein erster Bücherschrank in der Sossenheimer Riedstraße installiert werden. Seither erfreut sich der Bücherschrank größter Beliebtheit. In den vergangenen Wochen kamen mehre Anwohnerinnen und Anwohner auf den Ortsbeirat mit der Bitte zu, einen weiteren Bücherschrank im Osten des Stadtteils zu errichten. Neben der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung wünschen sich seit längerem auch die Anwohnerinnen und Anwohner der Toni-Sender-Siedlung einen entsprechenden Bücherschrank. Bereits seit einiger Zeit ist in der dortigen Altenwohnanlage (Frankfurter Verband) eine Leseecke des Frankfurter Verbands vorhanden. Seitens des Frankfurter Verbands wurde der Wusch geäußert, die entsprechenden Bestände öffentlich zugänglich zu machen. Mit der Errichtung eines neuen Bücherschranks, dessen Standort in Kooperation mit dem Projekt "Soziale Zusammenhalt" und den Anwohnerinnen und Anwohnern beider Siedlungen abgestimmt werden sollte, könnte der Austausch entsprechender Lektüre und die sozialen Verbindungen der beiden Siedlungen generationsübergreifend verbessert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Verbindungen zwischen den in den jeweiligen Siedlungen ansässigen Einrichtungen (Kitas, Altenwohnheimen etc.) entsprechend auszubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.10.2021, OF 230/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 58 2021 1. Die Vorlage OF 230/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Paten sind dem Ortsbeirat bekannt." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 16

Spielplätze in Bergen-Enkheim

19.10.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 62/16 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, einen aktuellen Bericht zu allen Spielplätzen in Bergen-Enkheim, die der Stadt Frankfurt gehören, zu geben. Insbesondere soll mitgeteilt werden, auf welchen Spielplätzen in den letzten fünf Jahren welche Spielgeräte abgebaut wurden und wie diese ersetzt wurden, bzw. bis wann sie wie ersetzt werden; künftig dem Ortsbeirat und der Kinderbeauftragten mindestens einmal jährlich unaufgefordert einen solchen Bericht vorzulegen. In diesem Bericht ist auch aufzuführen, a) wieviel Geld im vergangenen Jahr in Bergen-Enkheimer Spielplätze investiert wurde; b) welche Maßnahmen im kommenden Jahr vorgesehen sind und dabei auch Wiederbeschaffungspreise aufzuführen; c) welche Maßnahmen notwendig sind, aber zu einem späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen; mitzuteilen welche Bergen-Enkheimer Spielplätze aktuell im Investivprogramm "Grundüberholung von Spielplätzen" gelistet sind und wann sie beplant und umgesetzt werden; mitzuteilen, was aus den vom Grünflächenamt am 21.11.2018 der Ortsvorsteherin und der Kinderbeauftragten vorgetragenen Projekten geworden ist, Hier interessieren insbesondere folgende Maßnahmen: a) Spielplatz Röhrborngasse/Schule Am Hang: Dieser Spielplatz sollte bis 2019 umgestaltet werden, was bis heute nicht passiert ist; b) Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg Dieser Spielplatz sollte im zeitnahem Bezug zum Bau des Spielplatzes Röhrborngasse aufgewertet werden. c) Spielplatz Berger Marktplatz Der Spielplatz sollte in das Investitionsprogramm "Grunderneuerung von Spielplätzen" aufgenommen werden. Gemäß einer Auskunft vom Januar 2021 wurde vom Grünflächenamt noch einmal bestätigt, dass der Spielplatz am Berger Markt sanierungsbedürftig sei und die noch vorhandenen Geräte in einem Alter sind, die eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr ermöglichen. Es wurde bestätigt, dass der Platz längst hätte grundsaniert werden sollen und mitgeteilt, dass die Finanzierung über investive Mittel gesichert sei. Passiert ist bisher leider nichts. Auch für den vom Ortsbeirat finanzierten und vom Magistrat aus Sicherheitsgründen abgebauten Pumptrack auf dem Berger Marktplatz gibt es noch keine Aussicht auf Ersatz. Der Magistrat prüft seit dem Jahr 2020 Möglichkeiten zur Errichtung eines Pumptracks in einer dauerhafteren Bauweise und versprach "in gewohnter Weise im Rahmen des Planungsprozesses auf den Ortsbeirat zukommen". Begründung: Für immer mehr Stadtkinder sind Bewegung und Naturerleben leider keine Selbstverständlichkeit, obwohl bekannt ist, dass kindliche Bewegungsarmut die körperlichen und psychisch-emotionalen Fähigkeiten hemmt. Spielplätze sind deshalb ein essentielles Element der öffentlichen Infrastruktur und oftmals die einzige Möglichkeit für Kinder, im Freien zu spielen. Darüber hinaus werden Spielplätze von Kindereinrichtungen als Spielflächen genutzt und sind ein Ort der sozialen Bildung. In den Sommerferien sind sie auch Ersatz für Ferienfreizeiten oder Urlaubsreisen. Kinder sind auf Spielplätze angewiesen, denn hier können sie sich entwickeln, toben und ihre Freunde treffen. Umso bedauerlicher ist der beklagenswerte Verfall der Bergen-Enkheimer Spielplätze, die mehr und mehr nur noch teilfunktionsfähig oder gar nicht nutzbar sind. Diese Situation wird seit Jahren nicht besser, sondern schlechter. Bemühungen der Kinderbeauftragten scheinen nicht im Ansatz zu einem einigermaßen akzeptablen Erfolg zu führen, seit Jahren gemachte Zusagen sind bis heute nicht umgesetzt. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 6 in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass er wegen Geld- und Personalmangel keine komplette Instandsetzung der im Frankfurter Westen befindlichen Spielgeräte vornehmen kann. Dies trifft augenscheinlich auf das gesamte Stadtgebiet, zumindest auch auf Bergen-Enkheim, zu. Der Ortsbeirat 16 schließt sich der Auffassung des Ortsbeirates 6 vollständig an, dass dies ein Armutszeugnis der Stadt Frankfurt am Main ist, das dringend angegangen werden muss. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 993 2021 Die Vorlage OF 62/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim

13.09.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2021, OF 57/16 Betreff: Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die im vergangenen Jahr von den Vereinen Sportgemeinschaft Enkheim e.V. und FC Germania 1911 Enkheim e.V. vorgetragenen Planungen bezüglich eines Hallenbaus mit ergänzenden Außenanlagen umgesetzt und realisiert werden, um das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Nach dem Vortrag der beiden Sportvereine besteht in Enkheim der Bedarf nach einer weiteren Sporthalle sowie weiteren Sportflächen im Außenbereich. Die SG Enkheim und der FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte und die zu beobachtende starke Verdichtung der Wohngebiete wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG Enkheim über keine eigene Sporthalle und ist darauf angewiesen, Räume der Schulen und der Saalbau zu nutzen. Leider werden die Nutzungsverträge von diesen Institutionen oft wegen anderweitigem Bedarf gekündigt. Die Sporthalle würde von der Sportgemeinschaft Enkheim errichtet werden, die Sportflächen im Außenbereich müssten von der Stadt Frankfurt am Main hergestellt werden. Die Planungen der beiden Vereine liegen bei der Stadt Frankfurt am Main vor, Vorgespräche mit dem Sportamt wurden in diesem und im vergangenen Jahr bereits geführt. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für Alle. Bei der Realisierung auf dem Areal zwischen Rangenbergstraße und Leuchte werden neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten auch Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahegelegenen Tennishalle wurden bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte nach aktuellem ökologischem Stand erfolgen. Der Ortsbeirat unterstützt die Vorhaben der beiden Sportvereine zur Verbesserung der Sportinfrastruktur in unserem Stadtteil und bittet den Magistrat, entsprechend tätig zu werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.08.2021, OF 48/16 Antrag vom 27.08.2021, OF 49/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 49/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 57/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte

20.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen

15.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Heinrich-Bingemer-Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer öffnen

14.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 41/16 Betreff: Heinrich-Bingemer-Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, zu prüfen und zu berichten, ob die Einbahnstraße des Heinrich-Bingemer-Weg (HBW) zwischen Neuem Weg und Röhrborngasse für Fahrradfahrer*innen geöffnet werden kann. Die Straße wirkt im Querschnitt breit genug. Bei Sicherheitsbedenken bitten wir, dass geeignete Maßnahmen geprüft werden. Begründung: Für alle Fahrradfahrer*innen, welche von der Mitte des Berger Hanges kommen und in gleicher Höhe nach Westen fahren möchten (z.B. zum Fahrradweg Richtung Seckbach, welcher einer der Hauptwege in die zentralen Frankfurter Stadtteile ist), gibt es derzeit drei Umwege, welche mit viel zusätzlicher Steigung verbunden und/oder auf Grund von mehr Autoverkehr unattraktiv sind (siehe Anhang). Dies ist besonders für ältere Menschen und Kinder eine Herausforderung. Wohl aus diesem Grund wird der HBW derzeit von vielen Fahrradfahrer*innen ohne Erlaubnis gegen die Einbahnstraße genutzt. Auf Grund einer Kombination der Kurven der Straße und der Tatsache, dass manche Autofahrer*innen sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, ist dies sehr gefährlich. Die Vorteile einer Erlaubnis zur Durchfahrt für Fahrradfahrer*innen wäre neben einer sehr gesteigerten Attraktivität des Radfahrens von der Mitte des Hanges aus, dass die Autos möglicherweise sicherer und langsamer durch die Straße fahren. Das wäre sowohl für die Anwohner*innen als auch für die Grundschüler*innen, die den HBW als Schulweg nutzen, positiv (und ist bei dem Zustand des Straßenbelags sowieso angebracht). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 534 2021 Die Vorlage OF 41/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, FDP, und LINKE. gegen CDU und SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16

Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung

07.04.2021 | Aktualisiert am: 06.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2021, OF 2/16 Betreff: Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Kreuzungsbereich Riedstraße/Triebstraße/Alt Enkheim/Florianweg eine Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierungen aufgebracht wird. Zudem sollten die Zufahrten in die Triebstraße, aus dem Florianweg wie aus der Riedstraße, mit einem zusätzlichen Hinweis "STOP" als Fahrbahnmarkierung auf die Straße aufgebracht werden. Begründung: Immer öfter kommt es in diesem Bereich durch die unklare Verkehrsführung zu Fast-Unfällen, da alle Fahrbahnmarkierungen die auf Fußgängerüberwege hinweisen abgefahren sind und die, so schon komplizierte vorgeschriebene Verkehrsführung nicht mehr klar erkennbar ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 04.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 15 2021 Die Vorlage OF 2/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16

Starkregen - Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim

05.02.2021 | Aktualisiert am: 18.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 352/16 Betreff: Starkregen - Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen zur Regenwasseraufnahme und -ableitung im Stadtteil in letzter Zeit geprüft und gewartet wurden damit diese auch bei den gegebenen Extremwetterlagen den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden können. Begründung: In unserem Stadtteil besitzt das Kanalnetz eine Reihe von Stau- und Entlastungsanlagen wie Regenüberlaufbecken (RÜB), Regenrückhaltebecken (RRB), Regenrückhaltekanäle (RRK) und Stauraumkanäle (SK) so unter anderem: RÜB und RRB Volkshaus Enkheim RRK Marktstraße, RRK Im Wickengarten RRB Im Rosenträger, RRB Hessen Center SK Rangenbergstraße Dieses umfassende System von Regenwasserableitung und Regenrückhaltebecken, welche das Regenwasser gedrosselt in den roten Graben, in das Naturschutzgebiet an der Voltensee bzw. in die Kanalisation führen soll, wurde im Juni 2016 aufgrund heftigen Starkregens einer Bewährungsprobe ausgesetzt. Hierbei kam es zu zahlreichen Überflutungen von Keller und Höfen, was zum Teil an den vernachlässigten Wartungsarbeiten an den oben genannten Anlagen lag. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 16 am 23.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7273 2021 Die Vorlage OF 352/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16

Neubau und Auslagerung der Schule am Hang hier: Kinderzentrum RÖHRBORNGASSE - KiZ 98

05.01.2021 | Aktualisiert am: 20.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 351/16 Betreff: Neubau und Auslagerung der Schule am Hang hier: Kinderzentrum RÖHRBORNGASSE - KiZ 98 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Das KiZ 98 verblieb während des Neubau und der Auslagerung der Schule am Hang auf dem Gelände der Schule am Hang. Die Hortkinder der Schule am Hang laufen nun täglich nach ihrer Schulzeit von der Barbarossastraße zu ihrem Hort in die Röhrborngasse, dem Baulärm sind sie nun täglich nach der Schulzeit ausgesetzt. Warum wurde die KiZ 98 nicht auch während der Bauphase auf den Parkplatz der Riedschule in der Barbarossastraße ausgelagert? Was ist die Zukunft des KiZ 98 nach Abschluss der Bauarbeiten? Bisher wurden weder die Mitarbeiter der KiZ 98 noch die Eltern der Hortkinder über die Pläne des Stadtschulamtes mit der KiZ 98 informiert. Begründung: In den Informationen zum Neubau der Schule am Hang wird das KiZ 98 zwar in der Bestandsbeschreibung aufgeführt, kommt aber dann in der Beschreibung des Neubaus nicht mehr vor. Es ist nicht ersichtlich was mit der KiZ 98 geschehen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1911 2021 Die Vorlage OF 351/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße

16.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 794/11 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voran zu treiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße / Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf 2 reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neugestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o.ä. an. An geeigneter Stelle wird durch einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2020 Die Vorlage OF 794/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Der Magistrat wird" die Worte "in Absprache mit dem Ortsbeirat 16" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16

Naturschutzgebiet Mühlbachtal Regenrinnen

03.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 339/16 Betreff: Naturschutzgebiet Mühlbachtal Regenrinnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge veranlassen, dass die angelegten Regenrinnen auf dem Hauptweg von der Röhrborngasse herkommend, die im weiteren Verlauf quer über den Weg führen, regelmäßig durch das Amt 66 vom Unrat befreit werden. Begründung: Bei Regen sollen diese Regenrinnen dazu führen, dass das Wasser nicht nur den abschüssigen Weg hinabläuft, sondern auch seitlich in das Naturschutzgebiet abfließen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6994 2020 Die Vorlage OF 339/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Sanierung der Grundnetzstraße Fritz-Schubert-Ring zwischen Speierlingweg und Riedstraße

01.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2020, OF 343/16 Betreff: Sanierung der Grundnetzstraße Fritz-Schubert-Ring zwischen Speierlingweg und Riedstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nachdem der Rinnstein auf der Westseite des Fritz-Schubert-Ringes zwischen Speierlingweg und Im Wickengarten im Kurvenbereich an vielen Stellen durch die Linienbusse beschädigt und zum Teil völlig zerbrochen und insbesondere bei den Sinkkästen abgesunken ist, muss der untere Fritz-Schubert-Ring zwischen dem Speierlingweg und der Riedstraße endlich saniert werden. Anträge zur Sanierung des stark abschüssigen, auch von Querrissen durchzogenen, talseitig rutschenden unteren Fritz-Schubert-Ringes wurden immer wieder bis zur Baufertigstellung der 3 Doppelhäuser Ecke Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg aufgeschoben. 4 Jahre nach Fertigstellung der Bebauung Ecke Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg zieht dieses Argument nicht mehr. Begründung: Der Verkehr hat in den letzten Jahren durch massive Verdichtung im alten Baubestand in ganz Bergen-Enkheim und Neubauten ganz erheblich zugenommen, ganz zu schweigen vom Pendlerdruck Richtung U-Bahnen und Innenstadt aus dem Umland. Eine Sanierung dieser Grundnetz-Hangstraße mit Linienbusverkehr ist deshalb nach 50 Jahren dringend notwendig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6996 2020 Die Vorlage OF 343/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und GRÜNE

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Neubau Tennishalle Rangenbergstraße – mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich

04.07.2020 | Aktualisiert am: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2020, OF 326/16 Betreff: Neubau Tennishalle Rangenbergstraße - mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich Vorgang: M 97/2020 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten : warum wurde der OBR16 nicht über die verseuchte Erde informiert? befindet sich evtl. auf dem Sportplatz, auf dem die Tennishalle gebaut wurde, noch weiteres verseuchtes Erdreich (Eine weitere Untersuchung würde erforderlich)? die Tennishalle ist auf Betonstützen gebaut worden, warum wurde beim Aushub keine Untersuchung des Erdreiches vorgenommen (andernfalls wäre der OBR16 aber nicht informiert worden!)? wann genau wurde festgestellt, daß das Erdreich verseucht ist und von welchem Auftragnehmer? ist das angrenzende Wohngebiet ebenfalls von dieser "Verseuchung" betroffen (gibt es Untersuchungen darüber)? welche Gesundheitsgefahren für Menschen gehen von dem belasteten Erdreich aus (Sportgeschehen und Anwohner)? wenn das verseuchte Erdreich abgetragen und entsorgt wurde, warum kann das Regenwasser, wie vorgesehen, nicht ins Erdreich abgeleitet werden (dafür gibt es von SEF doch jetzt neue Berechnungsgrundlagen)? Ist eine weitere sportorientierte Ausbauentwicklung des verbleibenden Grundstücks in diesem Bereich wegen der erklärten Kanalableitungssituation überhaupt möglich? Begründung: In dem Magistratsbericht M 97 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die Mehrkosten von 295.811,04 € zu beschließen. Die Mehrkosten entstanden durch die Entsorgung des Erdreiches sowie dem Einbau von Zisternen und das Verdichten der Flächen mit starken Bodenplatten. Bei der Begründung unter Punkt B) Alternativen - wird folgendes angeführt: Die Entsorgung des kontaminierten Erdreichs ist alternativlos. Die zunächst vorgesehene Ableitung des Regenwassers vom Tennishallendach über Pergolen in das Erdreich ist wegen dessen Kontaminierung nicht möglich, auch eine direkte Ableitung der Wassermassen in die Kanalisation ist auf Grund der unzureichenden Dimensionierung des Kanals (welchen?) nicht durchführbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.06.2020, M 97 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 25.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1743 2020 Die Vorlage OF 326/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, BFF und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Röhrborn-Brunnenanlage in der Riedstraße

07.06.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2020, OF 322/16 Betreff: Röhrborn-Brunnenanlage in der Riedstraße Nachdem der Röhrborn wieder einmal versiegt ist und die ganze Anlage einen ungepflegten Eindruck macht, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat zu bitten, den Zufluß des Röhrborn zum Brunnen wieder herzustellen und die gesamte Brunnenanlage in das Pflegeprogramm des Grünflächenamtes zu übernehmen, um eine regelmäßige Pflege des kleinen Platzes mit der neuen Bank und den Blumenkästen zu gewährleisten, oder evtl. eine weniger pflegebedürftige Bepflanzung an der Mauer zum Nachbargrund- stück anzulegen, dessen Rosenhecke im Sommer über der Mauerkrone die Brunnenanlage schmückt. Die auf der Mauer stehenden, dicht bepflanzten Blumenkästen boten Anfang Juni einen traurigen, vertrockneten Eindruck und auf dem Platz wucherte Unkraut in den Fugen und am Brunnenrand. Außerdem beschwerten sich Nachbarn, daß die wenig einladende Anlage mit den zwei leeren Brunnenschalen inzwischen von Kneipenbesuchern als Urinal mißbraucht wird. Begründung: Diese alte Brunnenanlage war immer ein Schmuckstück in der Riedstraße und wird auch von Besuchern gerne als "romantische Ecke" in der ansonsten dicht bebauten Riedstraße fotografiert. Deshalb sollte dieser historische Brunnen gepflegt und instand- gehalten werden. Er ist auch für die Einwohner ein Stück Heimat. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 23.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 322/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße

18.05.2020 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 317/16 Betreff: Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts, geordnete Verhältnisse amtlich herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keinster Weise der in der B194 gegeben Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch und der Grundwasserschutz ist hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser, und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2020 1. a) Die Vorlage B 194 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 317/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16

Entwurf ,,Neuer Nahverkehrsplan“ Stadtbuslinie 42 Anbindung Neubaugebiet Leuchte

16.05.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2020, OF 318/16 Betreff: Entwurf ,,Neuer Nahverkehrsplan" Stadtbuslinie 42 Anbindung Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll die neue Linienführung (siehe beil. Bild) mit dem OBR 16 abstimmen. Begründung: Im Entwurf der neuen Linienführung der Stadtbuslinie 42 soll das neue Wohngebiet Leuchte mit eingebunden werden. Gleichzeitig wird aber die Triebstraße sowie die Riedstraße vom Ringverkehr weitgehend abgeschnitten. Daher sollte die neue Linienführung mit dem OBR 16 neu ausgearbeitet werden. Quelle: TraffiQ Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 23.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6243 2020 Die Vorlage OF 318/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Bücherschrank für die „Besitzbare Stadt“ in Enkheim

07.05.2020 | Aktualisiert am: 27.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 310/16 Betreff: Bücherschrank für die "Besitzbare Stadt" in Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass in der Bornweidstraße bei dem Kunst- und-Gestaltungsobjekt "Besitzbare Stadt" ein Bücherschrank aufgestellt wird. Zur Kostenübernahme könnte der Antrag in den OBR-eigenen Verschönerungsetat eingebracht werden. Begründung: Nachdem nun die Fläche mit den Kunstgegenständen hergerichtet, bemalt ist und bald auch bepflanzt wird, würde es sich anbieten, dort einen Bücherschrank aufzustellen. Bänke stehen schon seit langem zur Verfügung. Ein Bücherschrank würde den Bereich beleben und zur Attraktivität beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 412 2020 Die Vorlage OF 310/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, bei dem Kunst- und Gestaltungsobjekt Besitzbare Stadt in der Bornweidstraße einen Bücherschrank aufzustellen. Diese ist aus dem Ortsbeiratsbudgez zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 7.000 Euro." Abstimmung: WBE, CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Optische und ökologische Aufwertung der Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte

07.05.2020 | Aktualisiert am: 27.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 311/16 Betreff: Optische und ökologische Aufwertung der Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte Der OBR möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Grünflächen auf der Leuchte optisch und ökologisch aufzuwerten. Teile der Flächen bieten sich zur Anpflanzung von Vogelgehölzen an. Eine bunte Mischung einheimischer Wildblumen hilft als Nahrung den rar gewordenen Bienen ebenso wie sie für das menschliche Auge schön ist. Ausgelegtes Totholz wird gerne als Insektenhotel angenommen werden, und, sofern es unmittelbar an den asphaltierten Wendeflächen platziert wird, auch nicht beim Mähen stören. Um die wichtige Funktion als Fußgängerquerang über die "Hundewiesen" für die Nutzer angenehmer zu gestalten, sollte schließlich an einer Stelle im Bereich zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 noch eine rund 50cm breite Fläche mit Pflasterplatten belegt werden. Begründung: Die Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte sind derzeit alles andere als attraktiv. Weder blühen hier Blumen als Farbtupfer in der Landschaft, noch können diese Flächen für irgendeine Form von Erholung für Anwohner genutzt werden. Einzig als Hundewiese stehen diese Flächen hoch im Kurs, was im Umkehrschluss auch dazu führt, dass die Menschen sie nicht zum Queren der Straße nutzen, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Es ist dringend an der Zeit, mehr aus diesen Flächen zu machen. Für den Anbau von Vogelsträuchern, das Auslegen von Totholz und anderen Nistmöglichkeiten für Insekten bieten sich insbesondere Teile der Flächen zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6049 2020 Die Vorlage OF 311/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Hortplätze in Bergen-Enkheim

03.03.2020 | Aktualisiert am: 27.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 308/16 Betreff: Hortplätze in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1 . wie sich aktuell die Zahl der tatsächlich vorhandenen Hortplätze im Verhältnis zu der tatsächlichen Nachfrage nach Hortplätzen in Bergen-Enkheim verhält und 2. wie sich die Einstellung des Hort-Angebotes durch die Lehrerkooperative (ASB) in der Marktstraße zum Schuljahreswechsel auf das Verhältnis zwischen vorhandenen Hortplätzen zu den tatsächlich notwendigen Hortplätzen auswirkt und 3. wie sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main einen Ausgleich für die ab August wegfallenden Hortplätze und die sowieso schon aktuell in Bergen-Enkheim fehlenden Hortplätze vorstellt und ob und wie ab August eine vollständige Abdeckung mit Hortplätzen in Bergen-Enkheim sichergestellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1622 2020 Die Vorlage OF 308/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende neue Ziffer 3. eingefügt wird: "was während des Umbaus der Schule am Hang mit dem Kiz Röhrborngasse, das laut Bericht abgerissen werden soll, geschieht. Soll der Hort auch im Container auf dem Riedschulparkplatz umziehen oder in die Klassenräume, bis das Konzept der offenen Ganztagsschule endlich greift? Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 16

Fehlende Baugebiete

29.10.2019 | Aktualisiert am: 19.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2019, OA 494 entstanden aus Vorlage: OF 281/16 vom 26.09.2019 Betreff: Fehlende Baugebiete Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das zurzeit als "wilde Kleingartenanlage" genutzte Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg als Baugebiet ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 494 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 494 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5220, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 16

Tempo-30 für den Schleichweg Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring und mobile, den Standort wechselnde Radarkontrollen entlang der Talfahrt zwischen An der Pfaffenmauer und Schwimmbad

30.09.2019 | Aktualisiert am: 19.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2019, OF 277/16 Betreff: Tempo-30 für den Schleichweg Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring und mobile, den Standort wechselnde Radarkontrollen entlang der Talfahrt zwischen An der Pfaffenmauer und Schwimmbad Der Ortsbeirat wolle beschließen, angesichts der noch wenigstens 2 Jahre andauernden Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten am Berger Rathaus wird der Magistrat gebeten, 1. ab der Abbiegung Marktstraße/Am Königshof bis zum Schwimmbad/ Ecke Fritz-Schubert-Ring/Riedstraße Tempo 30 bei der Talfahrt auszuweisen, um die Raser und Drängler - man kann die Ampelphasen an den mit nicht ausreichendem Abstand bergabwärts rasenden Autokolonnen gut erkennen - und 2. die Einhaltung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung werktags insbesondere zwischen 7.30 und 9.30 Uhr regelmäßig mit Radar zu kontrollieren und auch zu sanktionieren Begründung: Der Fritz-Schubert-Ring gehört zum Schulweg der Schule am Ried und wird von den hier wohnenden Kindern auch so genutzt. Durch den ampelgesteuerten Engpaß am Berger Rathaus staut sich, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten der Anlieger- und vor allem der Schleichverkehr, der bei roter Ampel, oder auch nach der Bushaltestelle Marktstraße/Nikolauskapelle die Abkürzung über den Fritz-Schubert-Ring zur U-Bahn-Haltestelle Enkheim (Tarifgrenze) nimmt. Dazu kommen Elterntaxis zur Schule am Ried, Schwimmbadbesucher, Hessencenter-Kunden, Beschäftigte aus dem Industriegebiet, Arztbesucher usw., die täglich Enkheim vollparken, was jeder an den Nummernschildern der Dauerparker in ganz Enkheim feststellen kann. Mit dem Beginn der Arbeiten am Lückenschluss der A66 im Riederwald wird sich der Schleichverkehr noch erheblich ausweiten, weil jeder das Loch suchen wird, wo es zur Innenstadt oder wenigstens zur U-Bahn geht. Deshalb muss diese Rennstrecke durch reine Wohngebiete unbedingt verlangsamt werden und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auch in unregelmäßigen Abständen überwacht und Überschreitungen sanktioniert werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 277/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE, BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Urban Gardening in Bergen-Enkheim

28.08.2019 | Aktualisiert am: 15.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 266/16 Betreff: Urban Gardening in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass dem Verein "Wir Bergen-Enkheimer" e. V. die öffentliche Grünfläche etwa gegenüber Borweidstraße Hausnummer 44 bis 48 als Urban-Gardening- Projekt zur Verfügung gestellt wird. Dieser Platz soll in Kooperation mit dem Projekt Besitz- und bespielbares Bergen-Enkheim umgestaltet werden. Dabei ist die kompetente und tatkräftige Unterstützung des Grünflächenamtes ausdrücklich gewünscht. Begründung: Seit vielen Jahren engagiert sich die Nachbarschaftsinitiative für das Zusammenleben in Bergen-Enkheim. In diesem Rahmen möchte der Verein ein Urban-Gardening-Projekt vorerst in Enkheim umsetzen. Die öffentliche Grünfläche, die zurzeit als Hundewiese dient und von niemandem sonst genutzt wird, bietet sich geradezu als Garten und Erholungsort an um für die Anwohner umgestaltet bzw. genutzt zu werden. Für den Aufbau, die Pflege und die Nutzung setzt sich der Verein ein, indem er Hochbeete und Sitzmöglichkeiten zum nachbarschaftlichen Austausch schaffen möchte. Der Garten soll allen Menschen aus dem Stadtteil zur Verfügung stehen. Hobbygärtner sind genauso willkommen wie Familien mit Kindern oder Senioren. Der Garten soll den Menschen eine Möglichkeit bieten, mit ihren Nachbarn in Kontakt zu kommen und sich auch über die gärtnerischen Themen hinaus auszutauschen. Zudem trägt das Projekt einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz in der Großstadt bei. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5128 2019 Die Vorlage OF 266/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 2 CDU, SPD und GRÜNE gegen 2 CDU, BFF, LINKE. und FDP (= Ablehnung)

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16

Nutzung der Parkplätze in der Triebstraße 34 hier: Aufstellen von Gewerbeständen an einem Wochentag

28.08.2019 | Aktualisiert am: 19.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 264/16 Betreff: Nutzung der Parkplätze in der Triebstraße 34 hier: Aufstellen von Gewerbeständen an einem Wochentag Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf den Parkplätzen in Enkheim vor Hausnummer 34 an einem Tag in der Woche das Aufstellen von Gewerbeständen zu genehmigen. Evtl. könnte das Marktgeschehen auch auf "Beckers Erlen" ausgedehnt werden. Begründung: Auf vielfachen Wunsch von den Bürgerinnen und Bürgern könnte der Platz z. B. für ein markttypisches Angebot an einem Wochentag, vorzugsweise freitags, genutzt werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 264/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5342 2019 Die Vorlage OF 264/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 6

Sossenheim: Bank am Bücherschrank

25.08.2019 | Aktualisiert am: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2019, OF 1103/6 Betreff: Sossenheim: Bank am Bücherschrank Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Bücherschrank in der Sossenheimer Riedstraße eine Bank aufzustellen, so dass sich die interessierten Leser*innen gemütlich mit einem Buch hinsetzen können. Der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget bis zu 1000€, bereit um die Bank zu verwirklichen. Begründung: Bei einer Veranstaltung anlässlich des dritten Jahrestags des Bücherschranks in Sossenheim wurde von den Anwesenden Bürger*innen der Wunsch geäußert auf dem Bürgersteig in Höhe des Bücherschranks eine Bank aufzustellen. Es wurde berichtet, dass der Bücherschrank im Stadtteil sehr gut angenommen wird, es aber nur an eine Sitzangelegenheit fehlen würde. Deshalb würde sich der Ortsbeirat freuen, wenn den Bürger*innen hier entsprochen wird. Der Ortsbeirat bedankt sich bei den Paten für die gute Pflege des Bücherschranks. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 343 2019 Die Vorlage OF 1103/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossastraße/Triebstraße

18.06.2019 | Aktualisiert am: 06.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2019, OF 254/16 Betreff: Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossastraße/Triebstraße Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossa-/Triebstraße fällt aufgrund überalteter Technik regelmäßig aus, teilweise für mehrere Tage. Dabei kommt es vor allem morgens zu sehr gefährlichen Situationen. Der Ortsbeirat sorgt sich insbesondere um die Sicherheit der Kinder, die auf dem Weg zur Schule diese Kreuzung passieren müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend alle notwendigen Maßnahmen bis hin zum Komplettaustausch der Technik zu ergreifen, um einen ausfallsicheren Betrieb der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossa-/Triebstraße zu gewährleisten. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4837 2019 Die Vorlage OF 254/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 16

Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße

28.05.2019 | Aktualisiert am: 06.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 250/16 Betreff: Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert Den Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße (Einbahnstraße) von der Triebstraße bis zur Vilbeler Landstraße vollständig herstellen zu lassen und durch entsprechende Fahrbahnmarkierung auszuweisen. Begründung: Nach aufbringen der neuen Fahrbahndecke in der Taschnerstraße fehlt die entsprechende Markierung für entgegenkommende Radfahrer auf der Fahrbahn. Die erfordert gerade für die zahlreichen, Rad fahrenden Schüler/innen eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere Verkehrsführung. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4835 2019 Die Vorlage OF 250/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Anregung Ortsbeirat 16

Sichere Überquerung der Triebstraße an der Ecke Triebstraße/Bornweidstraße ermöglichen

14.05.2019 | Aktualisiert am: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2019, OA 405 entstanden aus Vorlage: OF 244/16 vom 23.04.2019 Betreff: Sichere Überquerung der Triebstraße an der Ecke Triebstraße/Bornweidstraße ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem falschen Parken vor dem Fußgängerüberweg Triebstraße/Bornweidstraße Einhalt zu gebieten. Da dies auf Dauer durch den Einsatz des Ordnungsamtes allein nicht gewährleistet werden kann, sind entsprechend Poller bzw. eine Sperrfläche (Zeichen 298 StVO) zu installieren. Begründung: Der Fußgängerüberweg wird unter anderem als Schulweg genutzt. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, da uneinsichtige Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge gesetzeswidrig abstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1789 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 405 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4135, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 16

Leerung der Glascontainer (Verkürzung der Leerungszeiten)

29.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2019, OF 247/16 Betreff: Leerung der Glascontainer (Verkürzung der Leerungszeiten) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die FES zu veranlassen, das die Glascontainer in Bergen-Enkheim öfter geleert werden Begründung: Das Umweltverhalten der Bürger*innen in unserem Stadtteil hat sich geändert. Es werden scheinbar nicht mehr so viele Einweg-Plastikflaschen gekauft, sondern es wird verstärkt auf Einweg-Glasflaschen gegriffen. Hierzu führt natürlich eine stärkere Nutzung der Glascontainer. Was dazu führt, das die Container sehr schnell voll sind, und die Glasbehälter dann neben den Container gestellt werden. Das wiederum führt zu einem größeren Aufwand bei der Entleerung, da die herumstehenden Glasbehälter händisch eingesammelt werden müssen. Die FES muss dringend ihre Leerungszeiten dem erhöhten Altglasaufkommen anpassen. Altglascontainer Leuchte/Rangenbergstraße Aufnahme vom 29.04.2019 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4669 2019 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Umwidmung der Altstadtgasse „Am Königshof“ in Bergen, der Zweite

24.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2019, OF 242/16 Betreff: Umwidmung der Altstadtgasse "Am Königshof" in Bergen, der Zweite Nachdem die schmale Altstadtgasse "Am Königshof" durch das Regierungspräsidium Darmstadt ohne Hinzuziehung des Ortsbeirates zu einer inner- und überörtlichen Durchgangsstraße um- gewidmet wurde, wolle der Ortsbeirat 16 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Erlaubnis zum Fahren gegen die Einbahnstraße für Radfahrer in der Gasse "Am Königshof" aufzuheben und die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen zu entfernen sowie den von der Straße "Im Sperber" kommenden Radverkehr mittels entsprechender Beschilderung auf das erlaubte Fahren gegen die Einbahnstraße in Richtung Marktstraße durch die Conrad-Weil-Gasse zu leiten und/oder auf die allgemein geltende Fahrtrichtung über den "Sperber" und die "Röhrborngasse" hinzuweisen. Begründung: Die enge und im Verlauf zur Marktstraße hin ansteigende Gasse "Am Königshof" mit starkem Durchgangsverkehr über den gesamten Tagesverlauf hinweg (Schleich- und Pendlerverkehr aus dem Umland zur U-Bahnstation Enkheim, sowie Verkehr mit den Zielen Riedbad, Schule am Hang, Schule am Ried, Sportplatz sowie Anliegerverkehr zum Hessencenter und dem Unterzentrum an der "Victor-Slotosch-Straße", ist für das Radfahren gegen die Einbahnstraße denkbar ungeeignet. Radfahrer kommen aufgrund der Steigung dem KfZ-Verkehr im Zick-Zack-Kurs entgegen und können häufig nicht ausweichen. Hinzu kommt, dass die westliche Ecke Marktstrasse/Am Königshof zumeist bis an die Bordsteinkante zugeparkt ist, so dass Radfahrer durch vom Westen kommende Autofahrer erst beim Einbiegen in die Straße wahrgenommen werden können. Diese äußerst gefährliche Gemengelage sollte schnellstens unterbunden werden, zumal es zwei zumutbare, weniger gefährliche Streckenalternativen für Radfahrer gibt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 242/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 1 CDU, SPD und GRÜNE gegen 2 CDU, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)

23.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 245/16 Betreff: Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Hch. Bingemer-Weg/Röhrborngasse zum Zwecke der Schulwegsicherung der Schule am Hang herstellen zu lassen. Begründung: Bisher ist der Schulweg, für Schüler*innen welche südlich des Heinrich-Bingemer Weg wohnhaft sind ohne sicheren Überweg zur Schule gegeben. Vorsorglich fügen wir hinzu, wir wissen, FGÜ in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich." Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, z.B. bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden (R-FGÜ, 2.3). "Gesicherte Überquerungsstellen (z.B. Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden." Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4668 2019 Die Vorlage OF 245/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Absatz angefügt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch in der Röntgenstraße, beim Familienmarkt in Höhe Hausnummer 10, einen Fußgängerüberweg einzurichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16

Sichere Überquerung der Triebstraße an der Ecke Triebstraße/Bornweidstraße ermöglichen!

23.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 244/16 Betreff: Sichere Überquerung der Triebstraße an der Ecke Triebstraße/Bornweidstraße ermöglichen! Der Magistrat wird aufgefordert, dem falschen Parken vor dem Fußgängerüberweg Ecke Triebstraße / Bornweidstraße Einhalt zu gebieten. Da dies auf Dauer durch den Einsatz des Ordnungsamtes allein nicht gewährleistet werden kann, sind entsprechend Poller bzw. eine Sperrfläche (Zeichen 298 StVO) zu installieren. Begründung: Der Zebrastreifen wird u.a. als Schulweg genutzt. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, da uneinsichtige Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge gesetzeswidrig abstellen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 405 2019 Die Vorlage OF 244/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16

Tiefe Schlaglöcher in der Riedstraße sofort ausbessern und nach der Frostperiode umfassend sanieren

04.02.2019 | Aktualisiert am: 27.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 226/16 Betreff: Tiefe Schlaglöcher in der Riedstraße sofort ausbessern und nach der Frostperiode umfassend sanieren Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten die zahlreichen Schlaglöcher in der Riedstraße zwischen Röhrborngasse und Rangenbergstraße schnellstmöglich auszubessern und dieses Straßenstück nach der Frostperiode umfassend zu sanieren. Begründung: Die Riedstraße ist zwischen den obengenannten Straßen, nicht zuletzt durch den schweren Linienbusverkehr, aber auch verschiedene Baumaßnahmen in sehr schlechtem Zustand. Deshalb sollten wenigstens die tiefen Löcher sofort ausgebessert und die Straße im Frühjahr umfassend saniert werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 226/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 226/16 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Ideen

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Spielplätze in Bergen-Enkheim verschönern/besser ausstatten

17.05.2021

Einige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt.

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Reaktion der Stadt: Der Wunsch nach einer besseren Ausstattung der Spielplätze in Bergen-Enkheim ist nachvollziehbar. Das Grünflächenamt unterhält derzeit 659 Spielplätze und Freizeitanlagen, jährlich kommen neue hinzu. Diese Plätze zu unterhalten und die Sicherheit zu gewährleisten ist eine Aufgabe, die einen hohen finanziellen und personellen Einsatz erfordert. Leider ist es nicht möglich, alle Spielplätze und Freizeitanlagen in der gleichen Qualität anzubieten. Zurzeit können wir keine Zusage geben, wann der gewünschte Ersatz beschafft und installiert werden kann. Leider sind unsere Mittel für 2021 erschöpft, sodass lediglich Maßnahmen durchgeführt werden können, die dem Erhalt des Bestandes oder der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht dienen. Neubeschaffungen sind für dieses Jahr nicht mehr möglich.

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Fußgänger-Überwege an chaotischer Kreuzung- Sicherheit für Schulkinder

06.05.2021

Sicherheit für Fußgänger/Schulkinder in Alt-Enkheim, Kreuzung Florianweg/Triebstraße/Neuer Weg ist miserabel da kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden, Zudem oft Irritationen bei Autofahrern untereinander wer Vorrang hat. Es gibt eine kleine Ampel vom Florianweg auf die "Verkehrsinsel" aber von dort kommt kein Kind sicher wieder weg. In Kürze zudem Auslagerung von Schule am Hang zu Schule am Ried- Folge noch mehr Fuß-Verkehr an dieser Situation. Ebenso bei Kreuzung derStraßen Alt-Enkheim und neuer Weg kein Überweg- Autos fahren zudem zu schnell. (Denken es wäre 50 statt 30 und 30 ist dort schon schnell). Autos blockieren schmalste Gehwege (besonders vor Ampel) Ein entlangkommen mit Kinderwagen oder -Rad nicht möglich. Busse stecken oft in Kurve fest wegen Autos auf Gehweg (Alt-Enkheim). Eine Gesamtbetrachtung des Carrés wäre äußerst sinnvoll, gerne gehe ich mit.

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Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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Aufstockung des P+R-Parkhauses Borsigallee (A66 Abfahrt Bergen-Enkheim)

29.04.2019

Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.

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Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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Aufstockung des P+R-Parkhauses Borsigallee (A66 Abfahrt Bergen-Enkheim)

29.04.2019

Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.

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