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Sichere Überquerung der Triebstraße an der Ecke Triebstraße/Bornweidstraße ermöglichen!

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): WBE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.04.2019, OF 244/16 Betreff: Sichere Überquerung der Triebstraße an der Ecke Triebstraße/Bornweidstraße ermöglichen! Der Magistrat wird aufgefordert, dem falschen Parken vor dem Fußgängerüberweg Ecke Triebstraße / Bornweidstraße Einhalt zu gebieten. Da dies auf Dauer durch den Einsatz des Ordnungsamtes allein nicht gewährleistet werden kann, sind entsprechend Poller bzw. eine Sperrfläche (Zeichen 298 StVO) zu installieren.

Begründung:

Der Zebrastreifen wird u.a. als Schulweg genutzt. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, da uneinsichtige Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge gesetzeswidrig abstellen.Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 405 2019 Die Vorlage OF 244/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme