Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden
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Partei(en):BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.06.2024, OF 1172/5 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt zwischen Hedderich-/ Ecke Brückenstraße bis zur Ecke Hedderich-/Bruchstraße Tempo 30 (Verkehrszeichen 274-30) als zulässige Höchstgeschwindigkeit anordnen zu lassen.
Begründung:
Derzeit befindet sich der Endhaltepunkt der Straßenbahn direkt gegenüber der Ausfahrt des Parkhauses Depot Sachsenhausen (Hedderichstraße 34). Auf der gegenüberliegenden südlichen Seite (Hedderichstraße 47) befinden sich diverse Einzelhandelsgeschäfte sowie Apotheken. Weiterhin befindet sich auf der nördlichen Seite der Hedderichstraße vor dem REWE-Markt eine Bushaltestelle. In diesem Bereich herrscht ein reger Fuß- und Rad- sowie Autoverkehr. Um an dieser Stelle das Unfallrisiko zu verringern und gefährliche Situationen für Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, erscheint es angemessen, hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5777 2024 Die Vorlage OF 1172/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme