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Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.05.2011

Antrag Ortsbeirat

Behindertengerechte Bürgersteige in Bergen-Enkheim

Details im PARLIS OF_8-16_2011
31.05.2011

Antrag Ortsbeirat

Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße

Details im PARLIS OF_18-16_2011
31.05.2011

Anregung Ortsbeirat

Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße

Details im PARLIS OM_106_2011
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 31.05.2011, OF 18/16 Betreff: Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Erneuerung von Straßen und Neu-Erstellung von Bürgersteigen darauf zu achten, dass neue Straßen und Bürgersteige, auch die Einfahrten zu Grundstücken, behindertengerecht ausgeführt werden, d.h., ein nur unmerkliches Gefälle erhalten, damit sie auch von Rollstuhlfahrern, Senioren mit Gehhilfen, Blinden und anderen Behinderten problemlos begangen werden können. Für die Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße bietet sich ein Umbau der Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich (sog. "Spielstraße") mit Abschaffung des Niveauunterschiedes beim Bürgersteig an, ähnlich der Anlage der Gangstraße im Bereich hinter der Stadthalle in Bergen. Generell müssen nach und nach Bürgersteige mit zu starkem Gefälle Richtung Straße behindertengerecht nachgebessert werden.

Begründung:

Auch in Frankfurt und hier in Bergen-Enkheim werden die Menschen immer älter. Wiederholt kommen nun Klagen auf, wonach ältere und behinderte Menschen die Bürgersteige nicht nutzen können, weil sie zu steil Richtung Straße abfallen und damit die Unsicherheit beim Begehen noch verstärken. Auch die Anlage der Einfahrten müssen diese Belange berücksichtigen. Generell sind die Baumaßnahmen so auszuführen, dass behinderte Menschen nicht mehr auf die oft besser ausgebaute Straße ausweichen müssen. Am Beispiel Bornweidstraße könnte die sogenannte Verrohrung zur Fließwasseranbindung von Riedsee zu Voltensee für die Baumaßnahme genutzt werden.Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2011, OF 8/16 Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 18/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 106 2011 1. Die Vorlage OF 8/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 18/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 18/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme