Antrag vom 19.01.2022, OF 188/9 Betreff: Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule Der Ortsbeirat wolle beschießen: Bei dem Ortstermin am 3.12. 2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch den künftigen Transport der Schüler*innen durch Taxen statt durch Schulbusse ein massives Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiter*innen des ASE sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für PKW zuerst als Verkehrsversuch zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Fahrradfahrer*innen, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist, und Radfahrer*innen an dieser Stelle bisher nicht mit PKW-Verkehr rechnen mussten. Ferner soll die Einbahnstraßenregelung so angepasst werden, dass der Parkverkehr der Nusszeil 57-79, sowie Anne-Frank-Straße 97 nicht würde andernfalls an der Schule vorbei mit großen Umwegen und Verkehrsbelastung umgeleitet werden muss. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, dass nach dem Schulwegsicherungstermin an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgelegte Protokoll mit folgender Änderung umzusetzen: 1. Die Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg beginnt erst nach der Zufahrt zu den Parkplätzen der Häuser Nußzeil 57-79, sowie in der Anne-Frank-Straße ab Haus 97. 2. In beiden Richtungen des Radweges wird durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hingewiesen. 3. Vor der Abbiegung des Victor-Gollancz-Weges nach rechts gilt Tempo 20, in dem neu freigegebenen Verbindungstück zur Anne-Frank-Straße Tempo 10. 4. Vor dem Schulhof der Wichernschule wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Radfahrer*innen und Autofahrer*innen zur erhöhten Aufmerksamkeit (absteigen?) motiviert werden.Hauptvorlage: Antrag vom 10.01.2022, OF 176/9 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 188/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Vor der Abstimmung ändern die antragstellenden Fraktionen die Vorlage OF 188/9 dahin gehend ab, dass diese nachfolgenden Wortlaut hat: "Bei dem Ortstermin am 03.12.2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch die künftige Beförderung der Schülerinnen und Schüler durch Taxen statt durch Schulbusse ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F 8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für Pkw zuerst als Probephase von sechs Monaten zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist und Radfahrerinnen und Radfahrer an dieser Stelle bisher nicht mit Pkw-Verkehr rechnen mussten. Ferner soll die Einbahnstraßenregelung so angepasst werden, dass der Parkverkehr der Nußzeil 57 bis 79, sowie Anne-Frank-Straße 97 nicht an der Schule vorbei mit großen Umwegen und Verkehrsbelastung umgeleitet werden muss. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, das nach dem Schulwegsicherungstermin an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgelegte Protokoll mit folgenden Änderungen umzusetzen: 1. Die Einbahnstraße wird nur für Schulbusse und Taxen freigegeben. 2. Die Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg beginnt erst nach der Zufahrt zu den Parkplätzen der Häuser Nußzeil 57 bis 79 sowie in der Anne-Frank-Straße ab Haus 97. 3. In beiden Richtungen des Radweges wird durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hingewiesen. 4. Vor der Abbiegung des Victor-Gollancz-Weges nach rechts gilt Tempo 20, in dem neu freigegebenen Verbindungstück zur Anne-Frank-Straße Tempo 10. 5. Vor dem Schulhof der Wichernschule wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer zur erhöhten Aufmerksamkeit motiviert werden." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1498 2022 1. Die Vorlage OF 176/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 188/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme