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Meine Nachbarschaft: Victor-Gollancz-Weg

Vorlage

Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 9

Landwehrgraben

05.02.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 938/9 Betreff: Landwehrgraben Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, ist jedoch für Radfahrer freigegeben. Der Landwehrweg wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei ausgeschildert. Der Weg ist sehr dunkel und birgt deshalb Gefahren des Stolperns und Stürzens. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - dort wo es z.Z. keine Beleuchtung gibt - mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Landwehrgraben - Änderung Verkehrszeichen

05.02.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 937/9 Betreff: Landwehrgraben - Änderung Verkehrszeichen Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, Radfahrer frei. Sehr häufig kommen Radfahrer schnell von hinten zu den Fußgängern und klingeln wohl, doch die Fußgänger wissen nicht ob sie nach rechts oder links ausweichen sollen. Der Landwehrweg wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei ausgeschildert. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - statt mit Verkehrszeichen 250 Durchfahrt verboten mit Verkehrszeichen 239 Fußweg ausgestattet werden kann. Alternativ mit VZ 241-30 bzw. aus der anderen Richtung mit VZ 241-31 Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil

05.02.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 941/9 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil Die aktuelle Ampelschaltung erlaubt es RadfahrerInnen aus der Nußzeil kommend, entgegen der Fahrtrichtung in die Dehnhardtstraße einzufahren, während gleichzeitig die FußgängerInnen zum Queren der Dehnhardtstraße ebenfalls Grün erhalten, wodurch es zu gefährlichen und unübersichtlichen Situationen kommt, die ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit sich bringen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine Verbesserung der Sicherheit an dieser Querung zu sorgen und die zuständigen Ämter mit der Prüfung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu beauftragen. 1. Überprüfung der Ampelschaltung mit dem Ziel, eine zeitliche Entzerrung der Grünphasen für FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen zu erreichen. 2. Zusätzliche Markierungen oder Beschilderungen zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer anzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Keine Angsträume entlang der S6Strecke in Eschersheim

02.02.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 933/9 Betreff: Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim Aus der Bevölkerung haben uns. Verschiedene Hinweise erreicht, dass nach dem Ausbau der S6-Strecke in Eschersheim Angsträume entstanden sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Beleuchtungssituation entlang der S6 im Bereich rund um die Fußgängerbrücke am Ende der Eschersheimer Landstraße bis zum Maybachstraße, am Zaunweg und am Verbindungsweg zwischen dem ehemaligen Drosselbart (Eschersheimer Landstraße 605/607) und der Nußzeil entlang der Bahnlinie, sowie rund um die Unterführung am Eschersheimer Friedhof zu verbessern. Außerdem soll geprüft werden, wie aktuell noch bestehende bauliche Mängel auf den Wegen (Löcher und Gräben) zeitnah beseitigt werden können. Begründung: Mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der Fertigstellung der Lärmschutzwände in diesen Bereichen ist eine neue Situation im Hinblick auf die Lichtverhältnisse und die Einsehbarkeit dieser Bereiche entstanden. Um die Entstehung von Angsträumen zu vermeiden, sollte der Zustand der Wege sowie die Beleuchtung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Verkehrsströme am Platz Am Weißen Stein

26.08.2024 | Aktualisiert am: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 799/9 Betreff: Verkehrsströme am Platz Am Weißen Stein Vorgang: V 913/24 OBR 9; ST 1512/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: In seiner Stellungnahme auf die Anfrage des Ortsbeirats zu den Auswirkungen einer Bebauung des Areals "Nördlich Anne-Frank-Straße" und "Hilgenfeld" auf die Verkehrsbelastung am Platz Am Weißen Stein teilt der Magistrat mit, dass diese Fragestellungen nur unter Verwendung eines Verkehrsmodells bearbeitet werden könnten, eine modellhafte Bestimmung der aktuellen und künftigen Verkehrsstärken (Analyse und Prognose), sowie die Untersuchung von Verkehrsbeziehungen und eventuellen alternativen Varianten der Verkehrsführung aktuell allerdings noch nicht möglich sei, da sich das städtische Verkehrsmodell noch im Aufbau befinde. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die Umplanungen der Verkehrsführung Am Weißen Stein so lange auszusetzen, bis dieses Modell vorhanden ist, alternativ andere Methoden heranzuziehen, um die Auswirkungen einer absehbar stärkeren Belastung in die Planungen einzubeziehen. Begründung: Nach den dem Ortsbeirat seitens des Magistrats vorliegenden Informationen verursacht der Umbau des Platzes einen erheblichen finanziellen Aufwand. Die Sorgfalt im Umgang mit Steuergeldern gebietet es, bei deren Verwendung alle vorhandenen und - nicht zuletzt aufgrund eigener stadtplanerischer Maßnahmen bereits erkennbaren - zusätzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.03.2024, V 913 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1512 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 799/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, Linke, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Verkehrsstöme Platz Weißer Stein

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Umgestaltung Weißer Stein

13.04.2024 | Aktualisiert am: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2024, OF 720/9 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein Die im Rahmen eines Ortstermins des OBR 09 am 24.1.24 vorgestellte Machbarkeitsstudie (Schüßler-Plan, im Auftrag des ASE Frankfurt, BÜ102, Kompensation Lachweg, Weißer Stein, Skizzierung Umgestaltung, SPI, Stand 15.11.2023) bietet eine fundierte Diskussionsgrundlage für den Ortsbeirat. Im Nachgang hat er dazu diskutiert und gemeinsam Anregungen und Fragen entwickelt. Er bittet den Magistrat, diese zu berücksichtigen bzw. zu beantworten. Zu Grünflächen und Baumstandorten Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Begrünung haben neben einer ästhetischen Gestaltung für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend, um Einvernehmen zu den Plänen herzustellen. - Daher muss bei der weiteren Planung und späteren Ausführung alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Es stellt sich jedoch die Frage, ob bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, gerade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft wurden. Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies nun nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt Zur Gestaltung und Aufenthaltsqualität: - Es soll geprüft werden, ob und wie die an der derzeitigen Bushaltestelle stehenden Steinelemente / Steinbänke bei der Umgestaltung wiederverwendet werden können. Sie sind ein wichtiger Teil der ästhetischen Gestaltung des Platzes. - An den Grenzen der Grünflächen des Platzes zu den beiden Hauptverkehrsachsen (Eschersheimer Landstraße und Am Weißen Stein) ist eine Abgrenzung durch min. 1,20 m hohe Büsche und Bäume vorzunehmen (verdichtete Nach- bzw. Neubepflanzung). Zur geplanten Bushaltestelle Am Weißen Stein sollte dabei ein Durchbruch für Fußgänger berücksichtigt werden. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der angrenzende vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen entlang der Grünfläche bzw. der Bushaltestelle nicht direkt an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden schmalen Gehweg-Flächen ein deutlich breiterer Gehweg im Bereich direkt vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw begrünte Trennwände Platz finden könnten und somit Konflikte bei der Querung des Radwegs minimiert werden können. Zu Parkmöglichkeiten - In der Eschersheimer Landstraße zwischen Rhaban-Fröhlich-Straße und Im Wörth soll der vorhandene Schwerbehindertenparkplatz beachtet werden. Er könnte zum Beispiel auf der gegenüberliegenden Seite fest eingeplant werden. - An der Straße Am Weißen Stein stadteinwärts sollen zwischen Willibracht- und Altheimstraße weitere Kurzzeit- bzw. Lieferparkplätze für den dort bestehenden Einzelhandel eingerichtet werden. Dafür könnte auf etwa 3 der eingezeichneten zusätzlichen Baumstandorte verzichtet werden. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit und dem weiteren Verfahren - Vor Aufnahme vertiefter Planungen ist mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. - Unbeschadet dieser konkreten Verbesserungsvorschläge der Machbarkeitsstudie der Verwaltung kann der vom Ortsbeirat angeregte städtebauliche Ideenwettbewerb weiterverfolgt werden. Die überarbeitete Machbarkeitsstudie ist den Teilnehmern des Wettbewerbs zur Kenntnis zu geben. - Der Magistrat wird gebeten, die überarbeiteten Pläne erneut im OBR zu präsentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen Begründung: Der Ausbau der S6 und die Schließung des BU Lachweg haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 im OBR vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen und respektvoller mit dem bestehenden Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteigenden aus der und in die S-Bahn bedeuten und die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung für die Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zum Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiter verfolgt und verbessert werden sollte. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung streichen die antragstellenden Fraktionen im Tenor den kompletten Absatz "Zu Parkmöglichkeiten". Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5433 2024 Die Vorlage OF 720/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke und fraktionslos gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Umbau Platz Am Weißen Stein

04.03.2024 | Aktualisiert am: 05.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2024, OF 699/9 Betreff: Umbau Platz Am Weißen Stein Zu dem am 24.1.24 vorgestellten Plan zur neuen Verkehrsführung am Platz Am Weißen Stein haben wir noch Fragen und Ergänzungen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde der Planfall 1,2 Linksabbieger westlich der Station komplett verworfen? Eine Verschiebung der Station nach Osten ist nicht nötig, wenn auf der westlichen Seite gegenüber den Fußgängerüberwegen die Straßenüberführung dahingehend angepasst wird, dass sich der Abbiegewinkel für Linksabbieger verbessert. Die schon als Einbahnstraße genutzte Eschersheimer Landstraße kann auf der Platzseite entsprechend verbreitert werden. Der Fußgängerüberweg von der U-Bahnstation in Richtung Platz kann wegen der Erweiterung etwas diagonal geführt werden. Für diese Variante müssten weniger Bäume weichen und die U-Bahnstation Weißer Stein müsste nicht verschoben werden. Dies wäre ein erheblich kleinerer Eingriff. Die Busse der neuen Station könnten ebenfalls nach rechts in die Eschersheimer Landstraße abbiegen, ggf. wäre eine Zurücksetzung der Haltelinie an der Ampel für die linke Spur in der Höhe der Hausnr. 10 nötig, um den Bussen beim Abbiegen mehr Platz zu geben. Die Haltestelle der Buslinie 69 in Richtung Markuskrankenhaus könnte weiterhin an der jetzigen Stelle in Höhe der Altheimstraße verbleiben. Bei den Auswirkungen auf die Verkehre aus der Zehnmorgenstraße, Nußzeil und Bonameser Straße. gibt es keinen Unterschied zur jetzigen favorisierten Planvorlage. 2. Ist bei der Neugestaltung des Platzes ein Raum für den in der Vergangenheit sehr beliebten Verkaufsstand vorgesehen? 3. Wie sollen nach dem Plan vom 15.11.23 die Anwohner der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 542-538 zu ihren Stellplätzen bzw. Garage kommen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.02.2024, OF 675/9 Beratung im Ortsbeirat: 9

Umbau Verkehrsführung Platzgestaltung

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Umgestaltung Platz Am Weißen Stein

22.02.2024 | Aktualisiert am: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 695/9 Betreff: Umgestaltung Platz Am Weißen Stein Die im Rahmen eines Ortstermins des OBR 09 am 24.1.24 vorgestellte Machbarkeitsstudie (Schüßler-Plan im Auftrag des ASE Frankfurt, BÜ102, Kompensation Lachweg, Weißer Stein, Skizzierung Umgestaltung, SPI, Stand 15.11.2023) bietet eine fundierte Diskussionsgrundlage, bedarf aber in wichtigen Punkten der Ergänzung. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Neugestaltung des Platzes am Weißen Stein folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. An den Grenzen des Platzes zu den beiden Hauptverkehrsachsen (Eschersheimer Landstraße und Am Weißen Stein) ist eine Abgrenzung durch min. 1,20 m hohe Büsche und Bäume vorzunehmen (verdichtete Nach- bzw. Neubepflanzung). Zur geplanten Bushaltestelle Am Weißen Stein sollte dabei ein Durchbruch für Fußgänger berücksichtigt werden. 2. An der Straße Am Weißen Stein stadteinwärts werden zwischen Willibracht- und Altheimstraße durchgehende Kurzzeitparkplätze für den dort bestehenden Einzelhandel eingerichtet. 3. In der Eschersheimer Landstraße zwischen Rhaban-Fröhlich-Straße und Im Wörth bleiben ein Liefer- und ein Schwerbehindertenparkplatz erhalten. 4. Die an der derzeitigen Bushaltestelle stehenden Steinelemente / Steinbänke bleiben ebenfalls erhalten. Sie sind unverzichtbarer Teil der ästhetischen Gestaltung des Platzes. Der Ortsbeirat bittet um eine erneute Vorstellung des geänderten Plans. Unbeschadet dieser konkreten Verbesserungsvorschläge der Machbarkeitsstudie der Verwaltung kann der vom Ortsbeirat angeregte Architektenwettbewerb weiter umgesetzt werden. Die überarbeitete Machbarkeitsstudie ist den Teilnehmern des Wettbewerbs zur Kenntnis zu geben. Außerdem befürwortet der Ortsbeirat die Durchführung eines Bürgerdialogs über die Gestaltung des Platzes. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.02.2024, OF 675/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 675/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 695/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Umgestaltung Platz Verkehrsachsen Begrünung Kurzzeitparkplätze Einzelhandel Parkplätze Bushaltestelle Ästhetische Gestaltung Architektenwettbewerb Bürgerdialog Gestaltung

Parteien: SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Umgestaltung Platz Am Weißen Stein

08.02.2024 | Aktualisiert am: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 675/9 Betreff: Umgestaltung Platz Am Weißen Stein Der im Rahmen eines Ortstermins des OBR 09 am 24.1.24 vorgestellte Schüßler-Plan (im Auftrag des ASE Frankfurt, BÜ102, Kompensation Lachweg, Weißer Stein, Skizzierung Umgestaltung, SPI, Stand 15.11.2023) bietet eine fundierte Diskussionsgrundlage, bedarf aber in wichtigen Punkten der Ergänzung. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Neugestaltung des Platzes am Weißen Stein folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. An den Grenzen des Platzes zu den beiden Hauptverkehrsachsen (Eschersheimer Landstraße und Am Weißen Stein) ist eine Abgrenzung durch min. 1,20 m hohe Büsche und Bäume vorzunehmen (verdichtete Nach- bzw. Neubepflanzung). Zur geplanten Bushaltestelle Am Weißen Stein sollte dabei ein Durchbruch für Fußgänger berücksichtigt werden. 2. An der Straße Am Weißen Stein stadteinwärts werden zwischen Willibracht- und Altheimstraße durchgehende Kurzzeitparkplätze für den dort bestehenden Einzelhandel eingerichtet. 3. In der Eschersheimer Landstraße zwischen Rhaban-Fröhlich-Straße und Im Wörth bleiben ein Liefer- und ein Schwerbehindertenparkplatz erhalten. 4. Die an der derzeitigen Bushaltestelle stehenden Steinelemente / Steinbänke bleiben ebenfalls erhalten. Sie sind unverzichtbarer Teil der ästhetischen Gestaltung des Platzes. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.02.2024, OF 695/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 675/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 695/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Umgestaltung Platz Verkehr

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Abschaltung Lichtsignalanlage Nußzeil/Am Lindenbaum

15.01.2024 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2024, OF 647/9 Betreff: Abschaltung Lichtsignalanlage Nußzeil/Am Lindenbaum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Betriebsdauer der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Am Lindenbaum auf die Zeit von werktags 07.00 - 17.00 Uhr eingeschränkt werden kann. Begründung: Ausweislich der ST 893 vom 03.04.2023 soll die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Am Lindenbaum im Rahmen des barrierefreien Umbaus vollständig entfallen. Bereits jetzt wird die LSA nur noch bis samstags 14.00 Uhr betrieben. Im Zuge der provisorischen Maßnahmen zur Entschleunigung des Kfz-Verkehrs sollte die Wirkung einer weiteren Reduzierung der Betriebsdauer der LSA erprobt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5024 2024 Die Vorlage OF 647/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Abschaltung Lichtsignalanlage Betriebsdauer

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Schließung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße

01.09.2023 | Aktualisiert am: 26.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 578/9 Betreff: Schließung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße Vorgang: OM 1498/22 OBR 9; ST 1009/22; OM 3988/23 OBR 9; ST 1789/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die auf Anregung des Ortsbeirats vom 20.01.2022 (OM 1498) hin erfolgte Öffnung des Victor-Gollancz-Wegs wieder aufzuheben. Begründung: Die Öffnung sollte versuchsweise erfolgen, um den Taxi-Verkehr zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule (JHW-S) besser abfließen zu lassen und so Gefährdungen von Schulkindern auf dem Schulhof der JHW-S zu vermeiden. Wie sich herausgestellt hat, führt die Öffnung zur Gefährdung der Anwohner, die den rückwärtigen Ausgang ihrer Grundstücke nicht mehr gefahrlos nutzen können. Da der Magistrat unter weder bereit ist, einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen (s. ST 1789) noch mutmaßlich dafür erforderliche Umbauarbeiten vorzunehmen, bleibt keine andere Möglichkeit, als den Versuch zu beenden und den Durchgang wieder zu verschließen. Die Gefährdung der Schulkinder auf dem Schulhof der JHW-S ist deshalb auf anderem Weg zu lösen, z.B. durch Rückkehr zur Andienung mit Bussen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3988 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1789 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4420 2023 Die Vorlage OF 578/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, die auf Anregung des Ortsbeirates vom 20.01.2022, OM 1498, hin erfolgte Öffnung des Victor-Gollancz-Wegs auf den Zeitraum von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr zu beschränken." Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Verbindungsschließung Taxi-Verkehr Schulkinder

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner nach Öffnung der Verbindung VictorGollanczWeg/AnneFrankStraße für Pkws

22.05.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 542/9 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner nach Öffnung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße für Pkws Nach der Öffnung des Victor-Gollancz-Weg zur Anne-Frank-Straße für Pkw's, die durch das erhöhte Taxiaufkommen zur Schülerbeförderung der Johann-Hinrich-Wichern-Schule notwendig wurde, kommt es jetzt leider auch zu einer vermehrten Nutzung der Strecke durch den privaten Autoverkehr. Im Bereich der Anne-Frank-Straße 81- 89 grenzen die Grundstücke ohne Bürgersteig direkt an die Straße. Anwohner*innen berichten von gefährlichen Situationen für Kinder durch den Autoverkehr. Eine vom Ortsbeirat geforderte Tempobeschränkung und Durchfahrtserlaubnis nur für Schultaxen konnte nicht entsprochen werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem Teilabschnitt der Anne-Frank-Straße einen verkehrsberuhigten Bereich mit dem Verkehrszeichen 325.1 einzurichten, der den Durchgangsverkehr erlaubt, jedoch Autofahrer*innen veranlasst besonders vorsichtig zu fahren, um das Unfallrisiko zu minimieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 542/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3988 2023 Die Vorlage OF 542/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth

27.04.2023 | Aktualisiert am: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2023, OF 528/9 Betreff: Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth Vorgang: OM 2296/22 OBR 9; ST 2114/22 In seiner Stellungnahme ST 2114 vom 16.9.2022 führt der Magistrat aus, dass die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nusszeil/Im Wörth aus seiner Sicht verkehrstechnisch entbehrlich ist, diese aber einer Freigabe des Radverkehrs in der Nusszeil gegen die Einbahnstraße (zwischen Zehnmorgenstraße und Im Wörth) entgegensteht. In einem Ortstermin am 25.4.2023 wurde erläutert, welche Optionen für eine Lösung bestehen, die Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmende erwarten lassen. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Nusszeil/Im Wörth probeweise stillzulegen und in diesem Zeitraum provisorische Fußgängerüberwege anstelle der Ampelüberwege einzurichten. Begründung: Im Rahmen des Ortstermins wurden verschiedene Varianten besprochen. Eine testweise Lösung mit provisorischen Zebrastreifen eröffnet die Möglichkeit eine zeitnahe Lösung zu finden und testen zu können, ob die erhofften Verbesserungen für Fußgänger, Auto- und Radverkehr erreicht werden können, sowie die Bedürfnisse der Schulwegsicherung ausreichend berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2022, OF 362/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3855 2023 1. Die Vorlage OF 362/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 528/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 528/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Verkehrssituation vor der Wichern-Schule endlich entschärfen!

19.01.2023 | Aktualisiert am: 01.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2023, OF 442/9 Betreff: Verkehrssituation vor der Wichern-Schule endlich entschärfen! Vorgang: OM 1498/22 OBR 9; ST1009/22 Vor ca. 12 Monaten wurde an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule ein Taxidienst für die Schüler*innen mit verschiedenen Einschränkungen eingerichtet. Seither fahren zu Schulbeginn ca. 30 - 35 Taxen in den Victor-Gollancz-Weg, um die Kinder zur Schule zu bringen. Die Taxen liefern die Kinder ab, drehen und fahren auf demselben engen Weg wieder zurück. Dieser Weg ist ein sehr stark von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen frequentierter Weg. Die gefährliche Situation wurde bereits bei einem Ortstermin im Dezember 2021 vorhergesehen und besprochen. Als Lösung wurde vereinbart, die Anne-Frank-Straße für die Abfahrt des PKW-Verkehrs zumindest testweise zu öffnen. In der obengenannten Stellungnahme hat der Magistrat zugesagt, die Öffnung der Durchfahrt durch die Frankestr zu ermöglichen, um die Situation zu entspannen. Dies ist bisher nicht geschehen, und die befürchtete gefährliche Situation dauert nun bereits 12 Monate an, ohne jegliche Verbesserung. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 40 Die Vorlage OF 442/9 wird zum interfraktionellem Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3391 2023 Die Vorlage OF 442/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF

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Antrag Ortsbeirat 9

Anne-Frank-Straße 97: Erneuerung von Parkmarkierungen

30.10.2022 | Aktualisiert am: 24.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2022, OF 360/9 Betreff: Anne-Frank-Straße 97: Erneuerung von Parkmarkierungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkmarkierungen auf Höhe der Anne-Frank-Straße 97 zu erneuern. Die Markierungen sind stark verblasst. Begründung: Aufgrund der zwar vorhandenen, aber kaum noch zu erkennenden Markierungen, kam es in der Vergangenheit zur - letztlich unberechtigten - Erteilung von Bußgeldbescheiden wegen Parkens auf dem Gehweg ohne Erlaubnis. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3140 2022 Die Vorlage OF 360/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth

11.10.2022 | Aktualisiert am: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2022, OF 362/9 Betreff: Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth Vorgang: OM 2296/22 OBR 9; ST 2114/22 In seiner Stellungnahme ST 2114 vom 16.9.2022 führt der Magistrat aus, dass die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Im Wörth aus seiner Sicht verkehrstechnisch entbehrlich ist, diese aber einer Freigabe des Radverkehrs in der Nußzeil gegen die Einbahnstraße (zwischen Zehnmorgenstraße und Im Wörth) entgegensteht. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Nußzeil/Im Wörth zu entfernen und den Kreuzungsbereich sowohl im Hinblick auf die Verkehrssicherheit (Schulweg) als auch auf die Barrierefreiheit anzupassen. Begründung: Der Bereich der Zehnmorgenstraße zwischen Nußzeil und Eschersheimer Landstraße stellt ein Nadelöhr in Eschersheim dar. In diesem Abschnitt passieren Autofahrende, Busse, Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmende auf engem Raum. Diese Situation wird durch die Sperrung des Überwegs Lachweg noch verschärft. Entlastend könnte hier wirken, wenn der Fahrradverkehr diese Engstelle über die Nußzeil legal umfahren könnte. Die benannte Lichtsignalanlage ist nach Einschätzung des Magistrats für die Verkehrssicherheit und -führung entbehrlich. Beschriebene lange Wartezeiten für Fußgänger*innen und den PKW-Verkehr könnten zu dem durch eine flexiblere, aber nicht minder sichere Lösung an dieser Stelle vermieden, die Barrierefreiheit optimiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2023, OF 528/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 21 Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 362/9 einen Ortstermin zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3855 2023 1. Die Vorlage OF 362/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 528/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 528/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnen

10.05.2022 | Aktualisiert am: 22.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2022, OF 266/9 Betreff: Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Nusszeil im Abschnitt zwischen der Straße "Im Wörth" und Zehnmorgenstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben und entsprechend zu beschildern. Begründung: Die Nusszeil wird in diesem Abschnitt als Einbahnstraße einspurig geführt, ist aber in dem Bereich sehr breit und gut zu überblicken. Es ist nicht ersichtlich, warum hier kein Fahren gegen die Einbahnstraße gestattet ist, was die Wege führ Radfahrende Richtung Süden erheblich verkürzen und Verkehrskonflikte im Bereich Zehnmorgenstraße/Escherheimer Landstraße/Im Wörth erheblich reduzieren würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2296 2022 Die Vorlage OF 266/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule

19.01.2022 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2022, OF 188/9 Betreff: Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule Der Ortsbeirat wolle beschießen: Bei dem Ortstermin am 3.12. 2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch den künftigen Transport der Schüler*innen durch Taxen statt durch Schulbusse ein massives Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiter*innen des ASE sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für PKW zuerst als Verkehrsversuch zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Fahrradfahrer*innen, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist, und Radfahrer*innen an dieser Stelle bisher nicht mit PKW-Verkehr rechnen mussten. Ferner soll die Einbahnstraßenregelung so angepasst werden, dass der Parkverkehr der Nusszeil 57-79, sowie Anne-Frank-Straße 97 nicht würde andernfalls an der Schule vorbei mit großen Umwegen und Verkehrsbelastung umgeleitet werden muss. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, dass nach dem Schulwegsicherungstermin an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgelegte Protokoll mit folgender Änderung umzusetzen: 1. Die Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg beginnt erst nach der Zufahrt zu den Parkplätzen der Häuser Nußzeil 57-79, sowie in der Anne-Frank-Straße ab Haus 97. 2. In beiden Richtungen des Radweges wird durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hingewiesen. 3. Vor der Abbiegung des Victor-Gollancz-Weges nach rechts gilt Tempo 20, in dem neu freigegebenen Verbindungstück zur Anne-Frank-Straße Tempo 10. 4. Vor dem Schulhof der Wichernschule wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Radfahrer*innen und Autofahrer*innen zur erhöhten Aufmerksamkeit (absteigen?) motiviert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.01.2022, OF 176/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 188/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Vor der Abstimmung ändern die antragstellenden Fraktionen die Vorlage OF 188/9 dahin gehend ab, dass diese nachfolgenden Wortlaut hat: "Bei dem Ortstermin am 03.12.2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch die künftige Beförderung der Schülerinnen und Schüler durch Taxen statt durch Schulbusse ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F 8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für Pkw zuerst als Probephase von sechs Monaten zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist und Radfahrerinnen und Radfahrer an dieser Stelle bisher nicht mit Pkw-Verkehr rechnen mussten. Ferner soll die Einbahnstraßenregelung so angepasst werden, dass der Parkverkehr der Nußzeil 57 bis 79, sowie Anne-Frank-Straße 97 nicht an der Schule vorbei mit großen Umwegen und Verkehrsbelastung umgeleitet werden muss. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, das nach dem Schulwegsicherungstermin an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgelegte Protokoll mit folgenden Änderungen umzusetzen: 1. Die Einbahnstraße wird nur für Schulbusse und Taxen freigegeben. 2. Die Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg beginnt erst nach der Zufahrt zu den Parkplätzen der Häuser Nußzeil 57 bis 79 sowie in der Anne-Frank-Straße ab Haus 97. 3. In beiden Richtungen des Radweges wird durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hingewiesen. 4. Vor der Abbiegung des Victor-Gollancz-Weges nach rechts gilt Tempo 20, in dem neu freigegebenen Verbindungstück zur Anne-Frank-Straße Tempo 10. 5. Vor dem Schulhof der Wichernschule wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer zur erhöhten Aufmerksamkeit motiviert werden." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1498 2022 1. Die Vorlage OF 176/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 188/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Ampelanlage Kreuzung Nußzeil/Lindenbaum/Dehnhardtstraße

10.01.2022 | Aktualisiert am: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 180/9 Betreff: Ampelanlage Kreuzung Nußzeil/Lindenbaum/Dehnhardtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ampelanlage auf der Kreuzung Nußzeil/ Am Lindenbaum/ Dehnhardstraße wird abgeschaltet und demontiert. Die gesamte Kreuzung wird umgestaltet und mit Fußgängerüberwegen ausgestattet. Begründung: Vielfach müssen sowohl Autofahrer als auch Fußgänger und Radfahrer an einer roten Ampel warten, obwohl kein Querverkehr vorhanden ist. Gerade die beiden Letzteren warten häufig nicht so lange bis sie grün erhalten, sondern queren oft schon bei Rot die Kreuzung. Die Kreuzung mit Ampelanlage ist ca. 55 Jahre alt und wurde anlässlich des U-Bahnbaus auf der Eschersheimer Landstraße als Umleitungsstrecke (damals noch Tempo 50) eingerichtet. Heute liegt die Kreuzung in einer Tempo 30-Zone. Der Verkehr im Quartier ist auch deutlich ruhiger geworden. Der Bedarf für eine Regelung des Verkehrs durch eine Ampelanlage ist damit entfallen. Eine sinnvolle Umgestaltung der Ampelschaltung wäre, wie dem Ortsbeirat früher schon einmal mitgeteilt wurde, technisch sehr aufwendig und deshalb unwirtschaftlich. Die Kreuzung sollte deshalb analog der Kreuzung Höllbergstraße/Kurhessenstraße umgestaltet werden. Belange der Schulwegsicherung sollen zukünftig durch markierte Fußgängerüberwege berücksichtigt werden. Die Verkehrsführung für Radfahrer von der Eschersheimer Landstraße und in die Dehnhardtstraße hinein soll durch entsprechende Umgestaltung/ Markierung deutlicher und sicherer werden. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin über die Schule zu veranlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule

10.01.2022 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 176/9 Betreff: Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das nach dem Schulwegsicherungstermin an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgelegte Protokoll mit folgender Änderung umzusetzen: 1. Die Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg beginnt erst nach der Zufahrt zu den Parkplätzen der Häuser Nußzeil 57-79. 2. Vor der Abbiegung des Victor-Gollancz-Weges nach rechts gilt Tempo 20, in dem neu freigegebenen Verbindungstück zur Anne-Frank-Straße Tempo 10. Begründung: Zu 1.: Der Parkverkehr der Nußzeil 57-79 würde andernfalls an der Schule vorbei durch die ganze Anne-Frank-Siedlung geleitet werden. Zu 2.: Das hintere Stück des Victor-Gollancz-Weges ist stark von Fußgängern und Fahrradfahrern frequentiert. Das verringerte Tempo trägt zur Verkehrssicherheit bei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2022, OF 188/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 188/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Vor der Abstimmung ändern die antragstellenden Fraktionen die Vorlage OF 188/9 dahin gehend ab, dass diese nachfolgenden Wortlaut hat: "Bei dem Ortstermin am 03.12.2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch die künftige Beförderung der Schülerinnen und Schüler durch Taxen statt durch Schulbusse ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F 8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für Pkw zuerst als Probephase von sechs Monaten zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist und Radfahrerinnen und Radfahrer an dieser Stelle bisher nicht mit Pkw-Verkehr rechnen mussten. Ferner soll die Einbahnstraßenregelung so angepasst werden, dass der Parkverkehr der Nußzeil 57 bis 79, sowie Anne-Frank-Straße 97 nicht an der Schule vorbei mit großen Umwegen und Verkehrsbelastung umgeleitet werden muss. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, das nach dem Schulwegsicherungstermin an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgelegte Protokoll mit folgenden Änderungen umzusetzen: 1. Die Einbahnstraße wird nur für Schulbusse und Taxen freigegeben. 2. Die Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg beginnt erst nach der Zufahrt zu den Parkplätzen der Häuser Nußzeil 57 bis 79 sowie in der Anne-Frank-Straße ab Haus 97. 3. In beiden Richtungen des Radweges wird durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hingewiesen. 4. Vor der Abbiegung des Victor-Gollancz-Weges nach rechts gilt Tempo 20, in dem neu freigegebenen Verbindungstück zur Anne-Frank-Straße Tempo 10. 5. Vor dem Schulhof der Wichernschule wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer zur erhöhten Aufmerksamkeit motiviert werden." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1498 2022 1. Die Vorlage OF 176/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 188/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg

09.01.2022 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2022, OF 174/9 Betreff: Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, neben den schon benannten Alternativen einer reinen Fuß- und Radunterführung (Variante C) und der Brücke Am Mellsig auch die schon festgestellte Variante B, eine Straßenunterführung im direkten Straßenverlauf des Lachweges / Berkersheimer Weges mit integriertem Fuß- und Radweg und einer eingeschränkten lichten Durchfahrtshöhe von 3 Metern zu berücksichtigen. Somit könnte sichergestellt werden, dass die Kreisstraße 821 nicht in ihrem Verlauf unterbrochen und der Pkw-Verkehr nicht über andere Verkehrsknotenpunkte (Weißer Stein) umgeleitet werden muss. Begründung: Die Verkehrsbelastung am Bahnübergang Lachweg betrug im Jahr 1997 laut Planfeststellung vor Fertigstellung des Wohngebietes Im Geeren und der Planung des Baugebietes Nordöstlich Anne-Frank-Straße 3000 Kfz/Tag. Bei einer lichten Höhe der Unterführung von 3 Metern können private Pkws bis hin zu Kleintransportern die Unterführung nutzen, die den Großteil des motorisierten Verkehrs an dieser Stelle ausmachen. Eine Umleitung des Verkehrs über eine neu zu bauende Brücke Am Mellsig würde einen erheblichen Eingriff in die vorhandenen Grünflächen bedeuten und zu einer Verlagerung des Verkehrs in den nördlichen Teil von Alt-Eschersheim führen. Die Verlagerung des Verkehrs über den Weißen Stein macht eine umfängliche Neugestaltung der Verkehrsführung am Verkehrsknotenpunkt einschließlich des Platzes am Weißen Stein notwendig. Die Einrichtung einer dann notwendigen Linksabbiegespur mit Einbezug der Gleisanlagen (A-Linie) würde zu einer hohen Mehrbelastung führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1496 2022 Die Vorlage OF 174/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Verkehrssituation Victor-Gollancz-Weg

09.01.2022 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2022, OF 178/9 Betreff: Verkehrssituation Victor-Gollancz-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Geländer am Ende des Victor-Gollancz-Weg zu entfernen, um den Verkehr in die Anne-Frank-Straße abfließen zu lassen. Zudem wird, um eine Überprüfung einer Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg gebeten. Der Ortsbeirat schlägt hierbei eine Testphase von 6 Monaten vor, um zu sehen, ob die Verkehrsänderung positive Auswirkungen auf eine sichere An- und Abfahrt zur Schule hat. Zudem wäre durch diese Regelung ein sicherer Schulweg gewährleistet. Anlässlich einer Ortsbegehung am 03.12.2021 vor Ort mit Vertretern des Stadtschulamtes, Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Polizeipräsidiums, der Leitung der Johann-Hinrich-Wichern-Schule, einem Vertreter der Taxivereinigung, einem Vertreter des Omnibusbetriebes, Kinderbeauftragt, sowie Mitgliedern des Ortsbeirates, konnte man sich ein Bild vor Ort machen. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen ist ab Januar 2022 zu erwarten. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 178/9 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 9

Verkehrssituation an der Wichernschule für alle entschärfen! - Den Vorschlag des Straßenverkehrsamts annehmen

05.01.2022 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 177/9 Betreff: Verkehrssituation an der Wichernschule für alle entschärfen! - Den Vorschlag des Straßenverkehrsamts annehmen Bei dem Ortstermin am 3.12. 2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch den künftigen Transport der Schüler*innen durch Taxen statt durch Schulbusse ein massives Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiter*innen des ASE sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für PKW zuerst als Verkehrsversuch zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Fahrradfahrer*innen, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist, und Radfahrer*innen an dieser Stelle bisher nicht mit PKW -Verkehr rechnen mussten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der vorgeschlagenen Verkehrsführung unter folgenden Prämissen zu: 1. Es bleibt dabei, die Durchfahrt zwischen Nußzeil und Anne-Frank-Straße ausschließlich als Einbahnstraße freizugeben. 2. In beiden Richtungen des Radweges durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hinzuweisen. 3. Vor dem Schulhof der Wichernschule durch geeignete bauliche oder sonstige Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Radfahrer*innen zur erhöhten Aufmerksamkeit(absteigen?) motiviert werden und eventuell dadurch entstehender motorisierter Schleichverkehr sich im Schritttempo in diesem Bereich bewegt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 177/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Lachweg

02.12.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2021, OF 163/9 Betreff: Lachweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, 1. wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge über den Bahnübergang Lachweg ist und wie die Streckenführung nach der Schließung für motorisierte Verkehrsteilnehmer sein könnte. 2. zu prüfen, dass das Wohngebiet "Im Mellsig" / Bonameser Straße durch die Schließung nicht zusätzlich belastet wird, eventuelle Streckenführung durch eine Straße, parallel zur Bonameser Straße. 3. zu prüfen, dass der Schulweg noch sicher von Grundschülern bewältigt werden kann. 4. Gleichzeitig erbitten wir eine Angabe über der Frequenz der Kraftfahrzeuge der Alternativstrecken und welche zusätzlichen Kapazitäten auf diese Strecken zukommen werden. 5. Dem Ortsbeirat umgehend die Verkehrsplanung nach Schließung der Unterführung Lachweg vorzustellen. 6. Ebenfalls benötigt wird die Angabe, wie Passanten mit Doppelkinderwagen und Radfahrer mit Anhänger in Zukunft von westlichen in den östlichen Teil von Eschersheim kommen können und auch umgekehrt. 7. Wie die Nahversorgung verbessert werden kann, denn die Einwohner vom östlichen Teil Eschersheims (Zehnmorgenstraße und Seitenstraßen, Im Geeren, Anne-Frank-Straße) werden nur mit großem Umweg zum REWE in er Maybachstraße gelangen können. Sonst bleibt nur der Nahkauf in der Straße am Lindenbaum. Begründung: Eschersheim ist durch die Stadtbahnstrecke, die leider nie zur U-Bahn-Strecke wurde bereits zweigeteilt und kommt noch die verstärkte Trennung durch die Main-Weser-Strecke hinzu. Die Verkehrsbelastung insbesondere der Straßen Alt Eschersheim und Bonameser Straße wird erheblich zunehmen und die Querungen schwieriger werden. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.11.2021, OF 149/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 27 Unterbrechung der Sitzung von 20:55 Uhr bis 21:00 Uhr. Auf Wunsch der SPD und der FDP wird über die Vorlage OF 163/9 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1255 2021 1. Die Vorlage OF 149/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 163/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 163/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge über den Bahnübergang Lachweg vor der aktuellen Sperrung war bzw. sich entwickelt hat und wie die Streckenführung nach der Schließung für motorisierte Verkehrsteilnehmer sein könnte."; b) unter Ziffer 5. des Tenors das Wort "Unterführung" durch das Wort "EÜ" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1., 2. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 3. und 4.: Annahme bei Enthaltung SPD Ziffer 6.: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 7.: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

Parteien: CDU, FDP, BFF

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Antrag Ortsbeirat 9

Lachweg

18.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 149/9 Betreff: Lachweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dem Ortsbeirat mitzuteilen, 1. wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge über den Bahnübergang Lachweg ist und wie die Streckenführung nach der Schließung für motorisierte Verkehrsteilnehmer sein könnte. 2. Gleichzeitig erbitten wir eine Angabe über der Frequenz der Kraftfahrzeuge der Alternativstrecken und welche zusätzlichen Kapazitäten auf diese Strecken zukommen werden. 3. Ebenfalls benötigt wird die Angabe, wie Passanten mit Doppelkinderwagen und Radfahrer mit Anhänger in Zukunft von westlichen in den östlichen Teil von Eschersheim kommen können und auch umgekehrt. 4. Wie die Nahversorgung verbessert werden kann, denn die Einwohner vom östlichen Teil Eschersheims (Zehnmorgenstraße und Seitenstraßen, Im Geeren, Anne-Frank-Straße) werden nur mit großem Umweg zum REWE in er Maybachstraße gelangen können. Sonst bleibt nur der Nahkauf in der Straße am Lindenbaum. Begründung: Eschersheim ist durch die Stadtbahnstrecke, die leider nie zur U-Bahn-Strecke wurde bereits zweigeteilt und kommt noch die verstärkte Trennung durch die Main-Weser-Strecke hinzu. Die Verkehrsbelastung insbesondere der Straßen Alt Eschersheim und Bonameser Straße wird erheblich zunehmen und die Querungen schwieriger werden. Achtung: Hier ist auch Schulweg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.12.2021, OF 163/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 27 Unterbrechung der Sitzung von 20:55 Uhr bis 21:00 Uhr. Auf Wunsch der SPD und der FDP wird über die Vorlage OF 163/9 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1255 2021 1. Die Vorlage OF 149/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 163/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 163/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge über den Bahnübergang Lachweg vor der aktuellen Sperrung war bzw. sich entwickelt hat und wie die Streckenführung nach der Schließung für motorisierte Verkehrsteilnehmer sein könnte."; b) unter Ziffer 5. des Tenors das Wort "Unterführung" durch das Wort "EÜ" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1., 2. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 3. und 4.: Annahme bei Enthaltung SPD Ziffer 6.: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 7.: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Hinweis „Bitte Motor abschalten“ wieder anbringen

14.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 156/9 Betreff: Hinweis "Bitte Motor abschalten" wieder anbringen An der Bahnüberführung Lachweg ist derzeit der motorisierte Verkehr nur von der Seite Nußzeil herkommend zulässig. Just auf dieser Seite der Schranke befindet sich aber kein Hinweis mehr den Motor bei geschlossener Schranke abzuschalten. Bei geschlossener Schranke stehen die PKW dort teilweise mit laufendem Motor. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein entsprechendes Hinweisschild (wieder) anzubringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1258 2021 Die Vorlage OF 156/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Pavillonanlage im Anne-Frank-Park

14.03.2019 | Aktualisiert am: 28.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2019, OF 612/9 Betreff: Pavillonanlage im Anne-Frank-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Pavillonanlage in der Anne-Frank-Park, die bislang für die Auslagerung des Kinderzentrums Im Wörth genutzt wird und künftig für die Auslagerung des Kinderzentrums Hügelstraße vorgesehen ist, den Bedürfnissen des Kinderzentrums Hügelstraße entsprechend zurückzubauen. Dabei soll nicht wie ursprünglich geplant nur das obere Stockwerk entfernt werden, sondern die Grundfläche der Containeranlage sowie die eingezäunte Spielfläche sollen beide deutlich verkleinert werden. sich in Verbindung mit der Leitung der IGS Eschersheim und der Erweiterten Schulischen Betreuung der IGS sowie des KiZ Hügelstraße zu setzen, um eine gemeinsame bzw. zeitlich versetzte Nutzung der eingezäunten Spielfläche der Pavillonanlage abzustimmen. im Anschluss an der Auslagerung des KiZ Hügelstraße, die bis Ende 2021 andauern soll, die Pavillonanlage komplett zu entfernen und die Anne-Frank-Spielpark als vollwertige öffentliche Grünfläche für Spiel und Erholung wieder herzustellen. Begründung: Die IGS Eschersheim hat seit vielen Jahre eine Patenschaft für den Anne-Frank-Park und nutzt ihn als Erweiterung des Pausenhofs, da die Schule räumlich sehr eingeengt ist. Die Containeranlage in der Anne-Frank-Park belegt fast die gesamte ebene Fläche des Parks, der zum größten Teil in Hanglage ist. Damit schränkt die Pavillonanlage die Nutzung des Parks durch die IGS ein und erschwert die Aufsicht der Schüler/innen. Um das KiZ Hügelstraße während der Sanierung aufzunehmen, war ursprünglich geplant, nur das obere Stockwerk zu entfernen: die Grundfläche der Pavillonanlage bliebe gleich. Allerdings ist das KiZ Hügelstraße mit zwei Gruppen deutlich kleiner als das KiZ Im Wörth. Ein Teilrückbau der Anlage - auch in der Grundfläche - würde diesem verminderten Platzbedarf Rechnung tragen und mehr Raum für eine öffentliche oder schulische Nutzung freiwerden lassen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.05.2019, OF 626/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 612/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4670 2019 1. Die Vorlage OF 612/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 626/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Verkehrskonzept „Alt-Eschersheim“ planen

15.10.2018 | Aktualisiert am: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 537/9 Betreff: Verkehrskonzept "Alt-Eschersheim" planen Seid der Schließung der Zu- und Abfahrt der A 661 in Kalbach ist "Alt Eschersheim" von deutlich stärkerem Durchgangsverkehr betroffen. Mit dem geplanten Lachwegtunnel und dem Neuen Baugebiet "Nördlich Annne Frank Siedlung" werden die Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr zunehmen. Auch Bauverkehrsstrecken des Main/Weser S-Bahn Ausbaus führen hier hindurch. Als Schulweg zur Fred Lübbecke Schule, sind die schmalen Fußwege neben der stark befahrenen Straße, eine ständige Gefahr für die Schulkinder. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, welches eine Entlastung vom motorisierten Individualverkehr durch die schmale Straße "Alt Eschersheim" zum Ziel hat. Dazu sollen z. B. geprüft werden: Einrichtungsverkehr in der Strasse Alt Escherheim ab Kreuzung Maybachstrasse/Alt Eschersheim bis an den zukünftigen Kreisel des Lachwegtunnels. Gegenrichtung aus Bonameser Strasse über zukünftigen Lachwegtunnel, Berkersheimer Straße, Zehnmorgenstraße, Nußzeil, Weißer Stein. Zweirichtungsverkehr an der Engstelle in der Straße Alt Eschersheim auf eine Spur reduzieren und durch eine Ampelanlage im Wechsel eine der Spuren für die Durchfahrt freigeben. (Könnte man jetzt schon mit einer Bauampel ausprobieren) Das böte die Möglichkeit, die viel zu schmalen Bürgersteige zu verbreitern und so einen sicheren Schulweg/Fußweg zu ermöglichen. Begründung: Die ehemalige Dorfstraße "Alt Eschersheim" ist nicht als Schnellstrasse für die Durchfahrt von vielen Autos geplant worden. Was man heute in Fußgängerzonen umbauen würde, um dem gesellschaftlichen Leben, mit Gaststätten und Geschäften zum verweilen, eine Plattform zu geben, ist hier zur reinen Verkehrsbelastung geworden. Darunter leiden die Anwohner*innen. Die Gefahrensituationen für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen steigen mit jedem weiteren Auto oder Lastwagen. Es macht Sinn neue Wege zu suchen, die zur Entlastung der Bürger*innen führen sollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.10.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 537/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 29.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 537/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen

06.09.2018 | Aktualisiert am: 10.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2018, OF 505/9 Betreff: Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung der Straßen Nußzeil und Hinter den Ulmen: 1. Die Haltlinien zu erneuern. 2. Den angebrachten Verkehrsspiegel, so einzustellen, dass die Straße Hinter den Ulmen für Autofahrer die auf der Nußzeil nach Süden fahren korrekt einsehbar ist. Begründung: Die Fahrbahnmarkierung der Haltelinie ist auf der Straße nicht mehr sichtbar. Wer dort korrekt hält, blickt in dem angebrachten Verkehrsspiegel nur auf die parkenden Autos. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3733 2018 Die Vorlage OF 505/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Ampelanlage Im Wörth

06.09.2018 | Aktualisiert am: 10.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2018, OF 506/9 Betreff: Ampelanlage Im Wörth Vorgang: ST 1500/18 Der Magistrat wird gebeten, die Ampel an der Kreuzung Im Wörth / Nußzeil auch am Wochenende und an Feiertagen von 8:00-20:00 Uhr in Betrieb zu lassen. Begründung: Die Kreuzung wird von vielen Kindern genutzt, die den nahegelegenen Spielplatz zwischen IGS-Eschersheim und Anne-Frank-Siedlung besuchen möchten. Dabei ist der Verkehr an der Straße auch wegen der parkenden Autos für Kinder unübersichtlich und schwer einsehbar. Ein Betreib auf Einschalten durch die Fußgänger bei dunkler Grundeinstellung ist nach Auskunft der ST 1500 (2018) leider nicht möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3734 2018 Die Vorlage OF 506/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Enteignung eines potenziellen Erweiterungsgrundstücks für die IGS Eschersheim

06.08.2018 | Aktualisiert am: 22.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 497/9 Betreff: Enteignung eines potenziellen Erweiterungsgrundstücks für die IGS Eschersheim Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Ob es, nachdem das Grundstück in der Nußzeil 43 schon seit 1994 leer steht und als Erweiterungsfläche für die IGS Eschersheim vorgesehen ist, aber bis dato nie von der Stadt Frankfurt erfolgreich gekauft werden konnte, inzwischen Bemühungen gibt, ein Enteignungsverfahren einzuleiten oder ob der Magistrat alternative Möglichkeiten sieht, das dringend benötigte Grundstück für die IGS Eschersheim nutzbar zu machen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 16.08.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 972 2018 Die Vorlage OF 497/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Enteignung" im Betreff gestrichen wird. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Lärmschutz an der A 661

01.06.2018 | Aktualisiert am: 20.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2018, OF 487/9 Betreff: Lärmschutz an der A 661 Vorgang: ST 2290/17 Der Magistrat konnte die vom Ortsbeirat 9 gestellten Fragen seit August 2017 nicht beantworten. Im Augenblick wird der Lärmschutzaktionsplan aktualisiert und die Stadt hätte noch die Möglichkeit, ihre Vorschläge einzubringen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Überlegungen anzustellen, wie dem Lärmschutz an dieser vielbefahrenen Autobahn Rechnung getragen werden kann, insbesondere in Anbetracht der vorgesehenen Wohnbebauung im Bebauungsgebiet nord- östlich der Anne-Frank-Straße. Hierbei wären kreative Lösungen, die sich nicht nur an Vorschriften orientieren, wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2290 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.06.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3376 2018 Die Vorlage OF 487/9 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Lichtzeichenanlage Im Wörth

03.05.2018 | Aktualisiert am: 25.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2018, OF 459/9 Betreff: Lichtzeichenanlage Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Im Wörth / Nußzeil auch am Wochenende und an Feiertagen von 8-20 Uhr in Betrieb zu lassen. Begründung: Die Kreuzung wird regelmäßig von Kindern genutzt, die den nahegelegenen Spielplatz zwischen IGS Eschersheim und Anne-Frank-Siedlung besuchen möchten. Dabei ist der Verkehr an der Straße auch wegen der parkenden Autos für Kinder unübersichtlich und schwer einsehbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 17.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 459/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Ampeln an den Fußgängerüberwegen Im Wörth/Nußzeil als Bedarfsampeln am Wochenende

03.05.2018 | Aktualisiert am: 25.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2018, OF 458/9 Betreff: Ampeln an den Fußgängerüberwegen Im Wörth/Nußzeil als Bedarfsampeln am Wochenende Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampeln an der Einmündung Im Wörth/Nußzeil auch am Wochenende für Fußgänger/innen auf Anforderung einzuschalten. In der Grundstellung bleiben die Ampeln für den Verkehr am Wochenende dunkel. Begründung: Für Kinder, die zum Spielplatz in der Anne-Frank Park laufen, kann die Einmündung der Straße "Im Wörth" in die Nußzeil, an der die Nußzeil überquert wird, unübersichtlich sein. Die Ampeln an dieser Stelle sind seit einigen Jahren am Wochenende ausgeschaltet, um den Verkehrsfluss nicht zu hindern. Um die Sicherheit der Kinder auch am Wochenende zu gewährleisten, könnten diese Ampeln am Wochenende ohne große Nachteile für den Verkehrsfluss für Fußgänger/innen als reine Bedarfsampeln geschaltet werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 17.05.2018, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 458/9 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3204 2018 Die Vorlage OF 458/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Linksabbiegen muss weiter möglich sein!

10.01.2018 | Aktualisiert am: 30.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 395/9 Betreff: Linksabbiegen muss weiter möglich sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sofort die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auch während der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen", stadtauswärts, das Linksabbiegen und Wenden zu ermöglichen. Begründung: Die vom in Tübingen ansässigen Anwohner-Informationsmanagement empfohlene "kleinräumige Umfahrungsmöglichkeit" ignoriert die Bedürfnisse des stadtauswärts fahrenden Verkehrs, der das Stadtviertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen oder wenden will. Entgegen der der Anwohner-Information beigefügten Skizze endet die Umfahrung nicht an der Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen. Ein Verkehrsteilnehmer, der das Viertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen möchte, muss einen 2-3 km langen Umweg über Nußzeil, Zehnmorgenstraße, Am Weißen Stein und erneut Eschersheimer Landstraße (nun stadteinwärts) oder Kurhessenstraße nehmen. Für den stadtauswärts fließenden Verkehr bleiben als Alternativen nur eine 270°-Drehung über die ohnehin schon chronisch verstopfte Hügelstraße und die Kurhessenstraße oder - noch weiter - über Hansaallee und die - im Berufsverkehr ebenfalls bereits stark belastete - Raimundstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 395/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Poller um den Verbindungsweg zwischen der Anne-Frank-Straße und der Straße Im Geeren freizuhalten

30.09.2017 | Aktualisiert am: 15.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2017, OF 364/9 Betreff: Poller um den Verbindungsweg zwischen der Anne-Frank-Straße und der Straße Im Geeren freizuhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Anne-Frank-Straße vor der Hausnummer 23 zur Begrenzung der markierten Sperrfläche im Parkstreifen Poller aufzustellen, um den Zuweg zu den Wohnhäusern, der gleichzeitig der Verbindungsweg zwischen der Anne-Frank-Straße und Im Geeren ist, freizuhalten. Begründung: Trotz Markierung werden die Sperrflächen im Parkstreifen entlang der Anne-Frank-Straße häufig zugeparkt oder als Abstellfläche für Sperrmüll genutzt. Besonders problematisch ist dies vor der Hausnummer 23, da dadurch der Zugang zum Verbindungsweg für Fußgängerinnen und Fußgänger bzw. Radfahrerinnen und Radfahrer zur Straße "Im Geeren" versperrt wird. Das Zuparken dieses Weges stellt eine Gefahr und eine Behinderung, vor allem für Kinder auf dem Weg zu den umliegenden Kindergärten und Schulen, dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 09.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2412 2017 Die Vorlage OF 364/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Ein Dialog-Display für die Zehnmorgenstraße in Höhe der IGS Eschersheim/Bushaltestelle „AnneFrankStraße“

14.08.2017 | Aktualisiert am: 26.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2017, OF 325/9 Betreff: Ein Dialog-Display für die Zehnmorgenstraße in Höhe der IGS Eschersheim/Bushaltestelle "Anne-Frank-Straße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Dialog-Display, das Autofahrern Rückmeldung gibt, ob sie sich an das Tempolimit halten, beidseitig in der Zehnmorgenstraße in Höhe der IGS Eschersheim/Bushaltestelle Anne-Frank-Straße zu errichten. Begründung: Wiederholt entstehen für Fußgänger und Radfahrer gefährliche Situationen in Höhe der Querungshilfe über die Zehnmorgenstraße vor dem Eingang zum Anne-Frank-Spielpark: haltende Busse werden hier links überholt, oft mit überhöhter Geschwindigkeit, dabei ist die Sicht auf die querenden Fußgänger und Radfahrer verdeckt. Im März 2014 fand ein Ortstermin an der Bushaltestelle "Anne-Frank-Straße" mit Vertretern des Stadtschulamts, der VGF, der Polizei, des Straßenverkehrsamts und der IGS Eschersheim statt. Da weitere bauliche Maßnahmen nicht möglich sind, wurde als Lösung vorgeschlagen, dass die Busse an den Haltestellen ihre Warnblinkanlage einschalten. Es hat sich gezeigt, dass diese Maßnahme nicht effektiv ist. Dagegen kann, laut des hessischen Verkehrsministers Al-Wazir, "durch den Einsatz von Dialog-Displays die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen beispielsweise vor Schulen und Kindergärten dauerhaft um rund 50 Prozent gesenkt werden". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 325/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2213 2017 Die Vorlage OF 325/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Kreuzung Nußzeil/Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum für Fußgänger und Radfahrer verbessern

07.06.2017 | Aktualisiert am: 30.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2017, OF 286/9 Betreff: Kreuzung Nußzeil/Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum für Fußgänger und Radfahrer verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Die Ampelschaltung an der Kreuzung Nußzeil/Dehnhardtstraße für Fußgänger zu optimieren, so dass keine lange Wartezeiten entstehen. 2. Eine Markierung für Radfahrer auf der Fahrbahn (in der Linksabbiegerspur) in der Einfahrt zur Dehnhardtstraße anbringen. Momentan fahren Radfahrer aufgrund des Platzmangels eher auf dem Bürgersteig. Hierbei sollte das zeitlich befristete und eingeschränkte Halteverbot überprüft werden, zumal die Warenanlieferung zum Nahkauf nicht möglich ist, wenn Autos in diesem Bereich halten (siehe Bild). 3. Die Ampel so zu schalten, dass Radfahrer, die von der Nußzeil geradeaus in die Dehnhardstraße einfahren wollen, nicht Fußgänger gefährden, die zeitgleich bei Grün die Dehnhardtstraße überqueren. Begründung: 1. Die ampelgeschützte Kreuzung wird von vielen Schulkindern auf dem Weg zur Ludwig-Richter-Schule benutzt. Die übermäßig langen Wartezeiten an der Ampel führen dazu, dass sie häufig mißachtet wird. 2. und 3. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße ist hier seit 2010 (vgl. ST 1318/9) erlaubt, aber wird - hinsichtlich der Ampelschaltung, Fahrbahnmarkierungen und Haltemöglichkeiten - bei der tatsächlichen Verkehrsführung nicht berücksichtigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1836 2017 Die Vorlage OF 286/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor sowie in der Begründung Ziffer 1. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Zwei Verkehrsinseln in der Zehnmorgenstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Nußzeil

05.05.2017 | Aktualisiert am: 30.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 272/9 Betreff: Zwei Verkehrsinseln in der Zehnmorgenstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Nußzeil Der Ortsbeirat möge beschließen: Wie selbst beobachtet und von Mitbürgern vielfach kritisiert, kurven Autofahrer häufig verkehrswidrig um haltende Linienbusse und die Verkehrsinseln auf der Gegenfahrbahn (sofern gerade kein Gegenverkehr herrscht), um so schneller voranzukommen. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang um Auskunft gebeten, wie er dieser gefährlichen Verhaltensweise zu begegnen beabsichtigt. Begründung: Gefährdet werden Fußgänger, die vor haltenden Bussen die Straße überqueren wollen und unter ihnen insbesondere Schulkinder, die an beiden Stellen queren.; im erweiterten Maße im Bereich der Haltestelle Anne-Frank-Siedlung, der schräg gegenüber des Haupteingangs der Schule IGS Eschersheim liegt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 272/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 272/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 500 2017 Die Vorlage OF 272/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Bushaltestelle „Im Wörth“

01.02.2017 | Aktualisiert am: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2017, OF 193/9 Betreff: Bushaltestelle "Im Wörth" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, diese Bushaltestelle, die sich z. Z. in der Straße "Nußzeil" befindet, kurzfristig an die vorgegebene Stelle "Im Wörth" zurückzuverlegen. Begründung: Eine Verlegung der Haltestelle war während des Abrisses des ehemals dortigen Luftschutz-Bunkers und der Errichtung eines größeren Wohnhauses aus bautechnischen Gründen erforderlich. Inzwischen, seit einiger Zeit, sind die Bauarbeiten abgeschlossen und ist die Bus-Haltestelle neu gestaltet. Deshalb besteht kein Anlass mehr, die Haltestelle an der verkehrsmäßig ungünstigeren Ausweichstelle zu belassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang Nußzeil

05.01.2017 | Aktualisiert am: 23.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2017, OF 165/9 Betreff: Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang Nußzeil Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, einige Fahrradbügel am Eingang zum Eschersheimer Friedhof in der Nußzeil aufzustellen. Ein Standort rechts neben dem Eingangstor im hinteren Bereich des Parkplatzes erscheint hierfür geeignet. Begründung: Es sind keine Radabstellmöglichkeiten für Friedhofsbesucher vorhanden. Zudem fehlen sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für Anwohner in diesem Abschnitt der Nußzeil. Aufgrund des Zuschnitts des Parkplatzes könnten Fahrradbügel ohne den Verlust von einzelnen Parkplätzen aufgestellt werden. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1143 2017 Die Vorlage OF 165/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter dem Wort "aufzustellen" die Worte "ohne dass Pkw-Stellplätze entfallen" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Verbesserung der Verkehrssituation im vorderen Bereich der Kurhessenstraße

30.05.2016 | Aktualisiert am: 14.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2016, OF 23/9 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation im vorderen Bereich der Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen baldigen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter, insbesondere dem Straßenverkehrsamt, dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem 12. Polizeirevier, im vorderen Teil der Kurhessenstraße zu veranlassen. Der Ortstermin soll dem Ziel dienen, die Verkehrs-Situation und vor allem die Lebens-Qualität der Anwohner zu verbessern. Von Autofahrern, die aus Richtung Dillenburger Straße kommen, wird massenweise im vorderen Bereich der Kurhessenstraße gewendet, um die Fahrt in Richtung Alt Eschersheim, Nußzeil, Frankfurter Berg, Berkersheim, Bonames usw. fortzusetzen. Ein Hinweisschild, wie Autofahrer ihre Zielrichtungen verkehrsgerecht ansteuern könnten, wird nahezu nicht beachtet. Unter dieser Situation leiden die Bewohner im vorderen Bereich der Kurhessenstraße sehr. Abgesehen davon wird durch das massenhafte Wenden der Verkehrsfluss gehemmt und es werden Unfallgefahren heraufbeschworen. Antragsteller: SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 23/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Parteien: SPD, FDP, BFF

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Antrag Ortsbeirat 9

Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße

29.05.2016 | Aktualisiert am: 14.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2016, OF 34/9 Betreff: Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Abriss des letzten Gebäudes auf der östlichen Seite der Eschersheimer Landstraße, evtl. die bisherige Haus-Nr. 582, hat bereits begonnen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es - wie verschiedentlich behauptet, zutrifft, dass der Anfangsbereich der Straße Nußzeil bis etwa Haus-Nr.8, den Straßencharakter verlieren, als Straße aufgehoben werden soll; - sich nicht um ein altes Straßenstück, evtl. sogar um einen historischen Straßenbereich, handelt, der schon deshalb unter Schutz steht. Begründung: Bei einer entsprechenden Straßen-Schließung wäre ein Zuweg zum Eschersheimer Friedhof nur noch über die Anbindung der Nußzeil an die Zehnmorgenstraße möglich. Eine Verkehrs-Verbindung wäre ersatzlos gekappt, die Zufahrt zum Eschersheimer Friedhof eingeengt, der Verkehrsfluss behindert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 49 2016 Die Vorlage OF 34/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Nahversorgung für den Bereich Weißer Stein und Alt Eschersheim/Bonameser Straße

08.02.2016 | Aktualisiert am: 24.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2016, OF 1041/9 Betreff: Nahversorgung für den Bereich Weißer Stein und Alt Eschersheim/Bonameser Straße Vorgang: V 1565/16 OBR 9 Nach Schließung der Filiale in der Eschersheimer Landstraße 526 von Netto Marken-Discounter AG & Co. KG am 9. 1. 2016 hat sich die Nahversorgung im Bereich Weißer Stein erschwert, insbesondere für ältere Mitbürger/innen. Nach der noch für dieses Jahr für ca. 18 Monate vorgesehenen Schließung (Abriss, Neubau, Neueröffnung) der Filiale von Rewe Deutscher Supermarkt KG aA in der Maybachstraße wird sich die Nahversorgung in den Bereichen Weißer Stein und Alt Eschersheim/Bonameser Straße noch erheblich kritischer gestalten. Hilfe bei vorübergehenden Nahversorgungs-Engpässen ist in anderen Stadtteilen, in der Heinrich-Lübke-Siedlung (Praunheim) und im Riederwald, den Betroffenen durch zeitlich begrenzte Projekte zustatten gekommen. Der Caritasverband Frankfurt e. V. hatte jeweils einen Kleinbus (für 9 Personen) kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Kosten des Kraftstoffes war die Stadt aufgekommen. Die interessierten Bürger hatten sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer vorgegebenen Stelle getroffen und wurden von dort mit dem Kleinbus zu einem Nahversorger gebracht. Vor Ort hatten sie 2 Stunden Zeit zum Einkaufen und wurden danach abgeholt und zum Ausgangs-/Treffpunkt zurück chauffiert. Als Anfahrstelle für Einkäufe kommt z. B. die Filiale von Rewe in der Straße Am Schwalbenschwanz in Betracht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine entsprechende Möglichkeit zu prüfen. Für den Bereich Weißer Stein könnten ein oder zwei Treffpunkte (Nußzeil) eingerichtet werden, für den Bereich Alt Eschersheim/Bonameser Straße mindestens zwei. Der Caritasverband und die Diakonie Frankfurt gemeinnützige GmbH arbeiten in dieser Frage zusammen. Federführend ist der Caritasverband. Ein informelles Gespräch mit dem Caritasverband hat Interesse und Bereitschaft aufgezeigt. Auf Seiten der Stadt ist die Abteilung Aktive Nachbarschaften und Projekte innerhalb des Jugend- und Sozialamtes der Partner. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2016, V 1565 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5066 2016 Die Vorlage OF 1041/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF

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Antrag Ortsbeirat 9

U-Turns von Autofahrern in der vorderen Kurhessenstraße

07.01.2016 | Aktualisiert am: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2016, OF 1029/9 Betreff: U-Turns von Autofahrern in der vorderen Kurhessenstraße Trotz des auf Veranlassung des Straßenverkehrsamtes installierten Schildes, das den aus der Dillenburger Straße über die Straße Am Weißen Stein kommenden Autofahrern einen günstigen Weg für einen Wechsel der Fahrtrichtung via Nußzeil, Zehnmorgenstraße, Frankfurter Berg, Bonames aufzeigt, wenden Autofahrer massenweise im vorderen Bereich der Kurhessenstraße. Dies geschieht in der Regel durch mehrfaches Vor- und Zurücksetzen, bis das Wenden beendet ist. Dabei wird auch oft nicht davor zurückgeschreckt, in verkehrswidriger Weise den fließenden Verkehr zu behindern und Unfallgefahren heraufzu-beschwören. Für die Anwohner im vorderen Teil der Kurhessenstraße bedeutet das massenweise Wenden einen Herd von Unruhe und letztlich eine Zumutung, verbunden mit einer vermeidbaren Einbuße an Lebensqualität. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, auf beiden Seiten der Einmündung vom Am Weißen Stein in die Kurhessenstraße deutlich sichtbar je ein Straßenschild 272 - siehe Abbildung im Anhang - anbringen zu lassen. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1029/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Fußwegsituation am Weißen Stein

06.01.2016 | Aktualisiert am: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2016, OF 1027/9 Betreff: Fußwegsituation am Weißen Stein Der Fußweg am weißen Stein gegenüber dem TEDI Markt gelegen (neben der Grünfläche um das Herkulesdenkmal) ist extrem schmal, wird aber viel genutzt. Zusätzlich wird er durch breite Betonpoller verengt, die ein Zuparken verhindern sollen. Kinderwagen und mobiltätseingeschränkte Personen können diesen Gehweg deshalb nicht benutzen und müssen einen Umweg nehmen, um aus Richtung Nußzeil kommend zur U-Bahn zu gelangen. In Zeiten, wenn viele Menschen unterwegs sind, beispielsweise viel Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Ziehenschule oder viele Berufstätige, entsteht dort regelmäßig großes Gedränge. Der Magistrat wird daher gebeten, eine Lösung zu erarbeiten, die den Fußverkehr dort erleichtert und gleichzeitig dass Parken auf dem Gehweg weiterhin verhindert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 1027/9 beim Stadtschulamt einen Ortstermin bezüglich der Schulwegsicherung anzuregen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Radroute 7 ausbauen IV: Befahrbarkeit verbessern

19.11.2015 | Aktualisiert am: 24.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2015, OF 1010/9 Betreff: Radroute 7 ausbauen IV: Befahrbarkeit verbessern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten, 1. den Fuß- und Radweg zwischen Zehnmorgenstraße und Victor-Gollancz-Weg (Bild13) zu sanieren, ohne die Fläche zu versiegeln, 2. die Fahrbahndecke der Mierendorffstraße zu erneuern, 3. zu veranlassen, dass das Abstellen von Mülltonnen (Bild7) in der Walter-Leiske-Straße (am Beginn des Weges zum Sinaipark) künftig unterlassen wird. Begründung: Unebenheiten, Schlaglöcher und im Weg stehende Mülltonnen erschweren derzeit das Radfahren auf den genannten Strecken, die doch Bestandteil der Radroute sind. Anlage RadrouteAusbauen4 (ca. 494 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1010/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1010/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1010/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Radroute 7 ausbauen III: Wegweisung verbessern

19.11.2015 | Aktualisiert am: 24.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2015, OF 1009/9 Betreff: Radroute 7 ausbauen III: Wegweisung verbessern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten, - den stadtauswärts zeigenden Wegweiser in der Walter-Leiske-Straße, der von einem Strauch verdeckt ist, (Bild8) an eine geeignete Stelle zu versetzen, - die beiden verschmierten Wegweiser im Victor-Gollancz-Weg (Bild19, Bild20) auszutauschen, - einen zusätzlichen Wegweiser an der Straßenlaterne vor dem Haus Dreihäusergasse 10 (Bild17) anzubringen, - das verbogene Schild am Beginn der Dreihäusergasse zu reparieren oder auszutauschen, - die verwirrende Wegweisung an der Kreuzung Alt-Eschersheim/Dreihäusergasse (Bild 14) zu korrigieren, - einen zusätzlichen Wegweiser an der Autobahnleitplanke (Bild 15) zu ergänzen, damit der ortsunkundige, aus dem Uhrig kommende Radfahrer nicht ins Nirgendwo geführt wird, - die beiden Enden der Radroute durch entsprechende Hinweisschilder zu markieren, - an der Kreuzung Marbachweg / Mierendorffstraße das verschmierte Zeichen 1020-12 Radfahrer und Anlieger frei (Bild3) zu ersetzen, - vor dem Haus Hinter den Ulmen 67 Zeichen 357 Sackgasse (Bild11) durch Zeichen 357.50 Durchgängige Sackgasse auszutauschen. Begründung: Die Radroute ist im Allgemeinen gut ausgeschildert. An den genannten Stellen besteht jedoch Verbesserungspotential. (Dem Ortsbeirat 9 schiene es überdies sinnvoll, die Wegeführung an der Kreuzung Fürstenbergerstraße/Hamannstraße zu verdeutlichen, wo Radfahrer derzeit scheinbar durch ein Schulgebäude geführt werden; dieser Bereich liegt jedoch nicht in seinem Zuständigkeitsbereich.) Anlage RadrouteAusbauen3 (ca. 627 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Fahrradroute Ostparallele - Eschersheimer Landstraße

22.10.2015 | Aktualisiert am: 08.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2015, OF 985/9 Betreff: Fahrradroute Ostparallele - Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 92/03; B 743/04; M 165/07 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradroute, wie 2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, schnellstmöglich komplett einzurichten. Die Route verläuft durch die Straße "Im Uhrig", die Dreihäusergasse, über die Zehnmorgenstraße, durch den Victor-Gollancz-Weg, die Grafenstraße über die Walter-Leiske-Straße zum Sinaipark und dann weiter in den Ortsbezirk 3. Diese alternative Route zu den Hauptverkehrsstraßen wird von vielen Bürgern favorisiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.06.2003, M 92 Bericht des Magistrats vom 22.11.2004, B 743 Vortrag des Magistrats vom 24.08.2007, M 165 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 985/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4793 2015 Die Vorlage OF 985/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Baugenehmigung auf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 578

26.08.2015 | Aktualisiert am: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2015, OF 972/9 Betreff: Baugenehmigung auf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 578 Ein Teil des Innenbereichs, der von der Eschersheimer Landstraße, der Zehnmorgenstraße, der Nußzeil und Im Wörth umgrenzt ist, ist oder wurde jedenfalls zum Feuchtgebiet erklärt. Einem früheren Bauantrag wurde etwa im Jahre 2005 von der Bauaufsicht die Zustimmung mit Hinweis auf das fragliche Feuchtgebiet versagt. Jetzt jedoch wurde Baugenehmigung erteilt. Der zukünftige Bauherr hat einem Nachbarn dazu im Juli 2015 geschrieben. Aus diesem Schreiben wird hier auszugsweise wörtlich zitiert: "Ausweislich der geologischen Karte für das Gebiet Frankfurt West von 2009 und gemäß Grundwassergleichenplan vom Juni 1994 für das Gebiet liegt der Grundwasserspiegel bei 7,50 bis 15,00 m". Der Bauherr sieht damit Bedenken gegen sein Bauvorhaben als gegenstandslos an. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, - welche Grundlage sich in welcher Form geändert hat, so dass gegenüber dem früheren Versagen einer Baugenehmigung jetzt Baugenehmigung erteilt wurde; - ob bzw. inwieweit die zitierten Aussagen zutreffend sind; - welche Anforderungen an die Höhe des Grundwasserspiegels vom Magistrat einerseits stadtweit und andererseits für das fragliche Gebiet gestellt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 10.09.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 972/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Bank Fontane-Anlage

18.05.2015 | Aktualisiert am: 09.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2015, OF 929/9 Betreff: Bank Fontane-Anlage Auf der hinteren Bank der Fontane-Anlage werden Drogen konsumiert, was der Polizei auch bekannt ist. In der Fontane-Anlage gibt es 4 Bänke am Spielplatz und 2 Bänke weiter hinten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher schreibt an das Amt für Straßenbau- und Erschließung und das Grünflächenamt und beauftragt den Abbau der hinteren Bank aus der Fontane-Anlage und Aufstellen der Bank auf der Straße Am Schwalbenschwanz gegenüber der Einfahrt zum 12. Polizeirevier. Falls dies wegen der Breite des Gehweges nicht möglich ist, auf der Straße Am Lindenbaum auf dem Teilstück zwischen Eschersheimer Landstraße und Nußzeil. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 929/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Ehemaliger Luftschutzbunker Im Wörth

21.04.2015 | Aktualisiert am: 30.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2015, OF 918/9 Betreff: Ehemaliger Luftschutzbunker Im Wörth I. Der Ortsbeirat befürwortetet eine Gedenk- bzw. Hinweistafel an einem der zwei Nachfolgegebäude des früheren Luftschutzbunkers Im Wörth. Eine solche Tafel ist nach einem Textentwurf des Magistrats zwischen dem Grundstückseigentümer, der Firma Ten Brinke GmbH, und dem Ortsbeirat abzustimmen. An der Finanzierung beteiligen sich der Eigentümer und der Ortsbeirat aus seinem Budget. II. Der Magistrat wird gebeten, einen Textentwurf für eine Gedenk- bzw. Hinweistafel an einem der zwei Nachfolgegebäude des früheren Luftschutzbunkers Im Wörth zu erarbeiten, Präferenzen für das zu verwendende Material und die Tafelgröße anzugeben und den Entwurf anschließend dem Ortsbeirat zur Abstimmung mit Ten Brinke GmbH zur Verfügung zu stellen. Begründung: Zu I.: Ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Grundstückeigentümers Ten Brinke GmbH ergab, dass Interesse für eine Gedenk- und Hinweistafel vorhanden ist und auch anteilig finanziert würde. Da es sich bei dem Luftschutzbunker um ein öffentliches Gebäude gehandelt hatte, sollte der Ortsbeirat bei der Gestaltung mitwirken, was zur Folge hat, dass ein Teilbetrag der Kosten auch aus öffentlicher Hand, in diesem Fall aus dem Ortsbeiratsbudget, geleistet werden sollte. Nachdem ein Textentwurf des Magistrats vorliegt, ist der genaue Text zu einem späteren Zeitpunkt zwischen den drei Partnern abzustimmen. In Vorbereitung fand am 30.03.2015 ein Telefongespräch mit dem Geschäftsführer von Ten-Brinke-statt. Dabei wurden folgende Ergebnisse erzielt: - Ten Brinke ist mit der Anbringung einer Gedenk- bzw. Hinweistafel einverstanden. - Ten Brinke ist auch bereit, sich an den Kosten zu beteiligen. - Über die Anbringungsstelle wird sich gegenseitig abgestimmt. Zu II.: Bei dem ehemaligen Luftschutzbunker Im Wörth hatte es sich um den größten im Frankfurter Stadtgebiet gehandelt. Über den ästhetischen Reiz des massigen Gebäudes mögen unterschiedliche Ansichten bestehen; gleichwohl hatte der Bunker die Architektur und damit das Ortsbild von Eschersheim über Jahre hinweg mit geprägt. Er hatte in Tagen des Bombenkrieges der Bevölkerung im Umkreis Schutz geboten und für Schutzsuchende zumindest ein Gefühl von Sicherheit vermittelt. Mit einer entsprechenden Tafel trägt der Ortsbeirat dazu bei, Geschichtsbewusstsein aufrecht zu erhalten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.02.2015, OF 879/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 23.04.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4068 2015 1. Die Vorlage OF 879/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 918/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass eingefügt wird, dass sich der Ortsbeirat aus seinem Budget "mit einem den Möglichkeiten des Ortsbeirates angemessenen Betrag" beteiligt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung), bei Enthaltung fraktionslos

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers .Im Wörth.

24.09.2014 | Aktualisiert am: 14.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2014, OF 830/9 Betreff: Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers "Im Wörth" Bei diesem großen, gut gewachsenen Baum handelt es sich um den einzigen in der ersten Hälfte der Straße "Im Wörth" überhaupt. Eine Kastanie auf gleichem Grundstück wurde vor kurzem mit Genehmigung gefällt. Der Geschäftsführer des Investors, der das Grundstück neu bebauen will, hat in einem Gespräch im Herbst 2013 zugesichert, die Platane zu erhalten. Diese Zusage hat er auch bei einem Termin mit Anliegern des erworbenen Grundstücks wiederholt. In diesem Monat wurde der Baum einseitig stark eingekürzt und es wurden Bohrungen auch in unmittelbarer Nähe des Baumens eingebracht. Ob das Wurzelwerk des Baumes beschädigt wurde, ist noch nicht bekannt, erscheint aber als wahrscheinlich. Die Untere Naturschutz- behörde ist mit dem Vorgang bereits beaufschlagt und hat eine weitere Einkürzung auf der Gegenseite der bereits erfolgten Einkürzung beauftragt, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Ob der Baum noch zu retten ist, ist vorläufig noch nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, - welche Auflagen mit der Baugenehmigung für den Bauherrn hinsichtlich des Baumbestandes festgelegt sind; - ob diese ggf. eingehalten wurden; - ob im Falle des Totalverlusts des Baumes die Anpflanzung eines neuen gleichartigen bzw. gleichwertigen Baumes auferlegt ist bzw. wird; - ob in diesem Falle eine Auferlegung einer Neuanpflanzung eines höheren Baumes als bei üblichen Nachpflanzungen beinhalten kann, damit der Verlust eines bedeutenden Solitärs wenigstens ansatzweise besser ausgeglichen werden kann; - welche weiteren Konsequenzen aus dem evtl. Fehlverhaltens des/der Verantwortlichen ggf. beabsichtigt sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 09.10.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2014 Die Vorlage OF 830/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU und SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Situation in der Gagfah-Siedlung im Karree zwischen den Straßen Am Lindenbaum, Hinter den Ulmen und der Nußzeil

28.05.2014 | Aktualisiert am: 13.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2014, OF 790/9 Betreff: Situation in der Gagfah-Siedlung im Karree zwischen den Straßen Am Lindenbaum, Hinter den Ulmen und der Nußzeil Der Ortsbeirat 9 legt einen Ortstermin fest, um sich ein aktuelles Bild dieser Wohnsiedlung zu machen. Einer der Bewohner, der mit Namen und Adresse bekannt ist, stellt sich nach Terminvereinbarung zum Rundgang und zu (ergänzenden) Informationen zur Verfügung. Begründung: Der Erbbauberechtigte, um den es sich hier handelt, ist gemäß Vorgaben unserer Stadt verpflichtet, jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen zu verhindern. Dieser Verpflichtung kommt der Erbbauberechtigte jedoch in verschiedenen Bereichen nicht nach. Auf Verlangen der Stadt hat er die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Der Rundgang soll dem Zweck dienen, die Mängel zu erfassen. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 789/9 zu einem Ortstermin mit den zuständigen Vertretern der Stadtverwaltung einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: FDP, SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Baumbewuchs vor dem Wohnblock Nußzeil 85 - 97

20.05.2014 | Aktualisiert am: 13.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2014, OF 783/9 Betreff: Baumbewuchs vor dem Wohnblock Nußzeil 85 - 97 Vorgang: ST 1137/12 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Erbbauberechtigten, Gagfah Invest GmbH & Co. KG oder einem evtl. Rechtsnachfolger, erneut ins Benehmen zu setzen, um Baum-Beschneidungen und -Auslichtungen der auf dem Erbbaugrundstück zur Straße Nußzeil hin angepflanzten Bäume zu erwirken. Begründung: Am Straßenrand sind Bäume auf städtischem Gelände gepflanzt. Im Gegensatz zu diesen, die sich im ordentlichen Zustand befinden, stehen auf der Erbbaufläche hinter dem Bürgersteig ungepflegte Bäume. Diese sind weder beschnitten noch ausgelichtet, bergen teilweise auch abgestorbene Äste in ihren Kronen. Bürger beschweren sich über den Zustand. Wie in ST 1137 dargelegt, obliegt dem Erbbauberechtigten u. a. die Baumpflege in seinem Bereich. Auszugsweise lautet ein Satz aus der erwähnten ST 1137: "Jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen hat die Erbbauberechtigte zu verhindern und auf Verlangen der Stadt unverzüglich zu beseitigen". Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2012, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 783/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung

08.05.2014 | Aktualisiert am: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2014, OF 779/9 Betreff: Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung Vorgang: M 15/14 Von Anwohnern wurden einige Wünsche geäußert, die die Anwohner bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes berücksichtigt wissen möchten. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Umsetzungsmöglichkeit zu prüfen und zu berichten. 1. In der Straße Im Geeren ist es verkehrstechnisch oft sehr schwierig, es wurde gemeinsam überlegt, wie die Straßenführung verlaufen könnte. Die Zufahrt könnte durch eine neue Straße vom Berkersheimer Weg her erschlossen werden. Ob diese als Ringstraße oder Stichstraße laufen sollte, müsste die Planung ergeben. 2. Bei Vergrößerung der bebauten Fläche auf das doppelte, sollte es auch eine Anbindung an den ÖPNV geben. Überlegt wurde, dass die Buslinie 69 eventuell durch die künftig über die Eleonore-Sterling-Straße in die Anne-Frank-Straße und weiter in die Zehnmorgenstraße fahren könnte. Die Möglichkeit dieser Busverbindung sollte bei der Straßenplanung berücksichtigt werden. 3. Es wird eine aufgelockerte Bebauung mit max. 2 1/2 Geschossen gewünscht mit ausreichend Grünflächen und Erhalt der beiden Mammutbäume. 4. Im Osten fällt ein Streifen einer aufgegebenen "Baumschule" in die zu bebauende Fläche. Dieses "Wäldchen" wird heute von den Gruppen des Internationalen Familienzentrums für "Exkursionen" genutzt und sollte erhalten bleiben. Dieses Wäldchen sollte durch eine entsprechende planerische Ausweisung abgesichert werden. 5. Im Norden steht ein überwiegend von Birken bewachsenes "Wäldchen", das sich in den letzten 15 Jahren entwickelt hat. Es dient Kindern und Jugendlichen teilweise als Abenteuerspielplatz. Dort leben Kaninchen, der Fuchs und es brüten Vögel (sowohl Sing- als auch Rabenvögel). Auch dieses Wäldchen sollte ganz oder teilweise durch entsprechende Ausweisung planerisch abgesichert werden. 6. Momentan ist die Kinderbetreuung nicht ausreichend, insbesondere fehlen Betreuungsplätze für die Grundschulkinder. Es wurde angeregt, eine Kindertagesstätte mit einzuplanen. 7. Es gibt einen Kinderspielplatz für Kleinkinder. Für die größeren gibt es z.Z. nur einen kleinen Bolzplatz. Eine Ausweitung dieser Flächen sollte geplant werden. 8. Die einzige Nahversorgung ist z.Z. eine Bäckerei mit kleinem Café. Lebensmittel, Arzneien, Drogeriewaren sollten in Zukunft auch im Gebiet eingekauft werden können. Zusätzliche Flächen für Nahversorgung sollten eingeplant werden sowie eine Fläche mit Strom- und Wasseranschluß, die für einen Wochenmarkt vorgesehen wird. 9. Die Anwohner wünschen beim Fortgang der Pläne regelmäßig informiert zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.04.2014, OF 772/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3100 2014 1. Die Vorlage OF 772/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 779/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung

28.04.2014 | Aktualisiert am: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2014, OF 772/9 Betreff: Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung Vorgang: M 15/14 Von Anwohnern wurden einige Wünsche geäußert, die die Anwohner bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes berücksichtigt wissen möchten. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Umsetzungsmöglichkeit zu prüfen und zu berichten. In der Straße Im Geeren ist es verkehrstechnisch oft sehr schwierig, es wurde gemeinsam überlegt, wie die Straßenführung verlaufen könnte. Die Zufahrt könnte durch eine neue Straße vom Berkersheimer Weg her erschlossen werden. Ob diese als Ringstraße oder Stichstraße laufen sollte, müsste die Planung ergeben. Bei Vergrößerung der bebauten Fläche auf das doppelte, sollte es auch eine Anbindung an den ÖPNV geben. Überlegt wurde, dass die Buslinie 69 eventuell durch die künftig über die Eleonore-Sterling-Straße in die Anne-Frank-Straße und weiter in die Zehnmorgenstraße fahren könnte. Es wird eine aufgelockerte Bebauung mit max. 2 1/2 Geschossen gewünscht mit ausreichend Grünflächen und Erhalt der beiden Mammutbäume. Im Osten fällt ein Streifen einer aufgegebenen "Baumschule" in die zu bebauende Fläche. Dieses "Wäldchen" wird heute von den Gruppen des Internationalen Familienzentrums für "Exkursionen" genutzt und sollte erhalten bleiben. Im Norden steht ein überwiegend von Birken bewachsenes "Wäldchen", das sich in den letzten 15 Jahren entwickelt hat. Es dient Kindern und Jugendlichen teilweise als Abenteuerspielplatz. Dort leben Kaninchen, der Fuchs und es brüten Vögel (sowohl Sing- als auch Rabenvögel). Dieses Wäldchen sollte ganz oder teilweise erhalten bleiben. Momentan ist die Kinderbetreuung nicht ausreichend, insbesondere fehlen Betreuungsplätze für die Grundschulkinder. Es wurde angeregt, eine Kindertagesstätte mit einzuplanen. Auch die nahgelegene IGS Eschersheim müsste vergrößert werden. Es gibt einen Kinderspielplatz für Kleinkinder. Für die größeren gibt es z.Z. nur einen kleinen Bolzplatz. Das Angebot für die Schulkinder und Heranwachsenden sollte erweitert werden. Z.B. mit Tischtennisplatten, Sportgeräte für die Größeren und einem Jugendclub. Die einzige Nahversorgung ist z.Z. eine Bäckerei mit kleinem Café. Lebensmittel, Arzneien, Drogeriewaren sollten in Zukunft auch im Gebiet eingekauft werden können. Es gibt einen Platz auf dem der Martinsumzug sich trifft, auf dem der nachbarschaftliche Weihnachtsmarkt regen Zuspruch findet und auch der Bücherbus hält hier regelmäßig. Gewünscht wird ein Wochenmarkt und vor allem auch ein Strom- und Wasseranschluss. Die Anwohner wünschen beim Fortgang der Pläne regelmäßig informiert zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.05.2014, OF 779/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3100 2014 1. Die Vorlage OF 772/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 779/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Den Hin- und Rückweg zur Ludwig-Richter-Schule, sicherer gestalten

25.04.2014 | Aktualisiert am: 13.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2014, OF 775/9 Betreff: Den Hin- und Rückweg zur Ludwig-Richter-Schule, sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten der Aufbringung eines Fußgänger-Überwegs (Zebrastreifen) an der Straße Nußzeil, etwa in Höhe der Haus-Nr. 88, einer Aufpflasterung zwecks Minderung der Geschwindigkeit der Straße Hinter den Ulmen unmittelbar bzw. kurz vor deren Einmündung in die Nußzeil, eines evtl. Hinweis auf den Fußgänger-Überweg kurz vor der Kreuzung Hinter den Ulmen/Nußzeil zu prüfen und anschließend zu berichten. Begründung: Der Bereich Anne-Frank-Siedlung , Kirchhainer Straße einschließlich des gesamten Umfelds ist dicht besiedelt. Entsprechend groß ist die Anzahl an Schulkindern, die täglich von hier zur und von der Ludwig-Richter-Schule streben. Der Schulweg zur und von der Ludwig-Richter-Schule findet über die Straße Hinter den Ulmen die direkte Verlängerung in der Querung der Nußzeil etwa in Höhe Haus Nr. 88. Autofahrer, ausbiegend aus Hinter den Ulmen, erreichen unmittelbar nach dem Einbiegen in die Nußzeil die erwähnte Querung. Deshalb sind besondere Vorsorgen erforderlich, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und Unfallgefahren vorzubeugen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 775/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3195 2014 Die Vorlage OF 775/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Genehmigung des Abrisses des Bunkers Im Wörth 2 - 6

12.03.2014 | Aktualisiert am: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2014, OF 758/9 Betreff: Genehmigung des Abrisses des Bunkers Im Wörth 2 - 6 Ausgehend vom derzeitigen Informationsstand hier vor Ort bestehen im Zusammenhang mit der Abriss-Genehmigung für den Bauherrn bzw. das Abbruch-Unternehmen keine Auflagen hinsichtlich der Entwicklung von Lärm und Staub bzw. deren Eindämmung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob dies der Fall ist; - warum dies ggf. zutrifft. Begründung: Gemäß vorliegendem Lärm-Gutachten ist von einer erheblichen Überschreitung des zulässigen Grenzwertes von 55 dB(A) bei den Nachbarn bzw. von 45 dB(A) für ein naheliegendes Altenheim auszugehen. Gegenüber stehen prognostizierte, erhebliche Überschreitungen bis 72,5 dB(A), also um 17 dB(A) mehr. Sie bedeuten eine Nicht-Einhaltung des Grenzwertes um das Mehrfache. Zu berücksichtigen ist, dass die Zahlenwerte logarithmischen Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Dafür, dass prognostizierte Überschreitungen nicht erreicht werden, bestehen keine erkennbaren Anhaltspunkte; zumal keine Erhöhung durch Impulszuschläge enthalten und die in einer Prognose aufgeführte Lärmschutzwand nicht errichtet wurde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 13.03.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 758/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Verlärmung bei Abriss des Bunkers Im Wörth

13.02.2014 | Aktualisiert am: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2014, OF 748/9 Betreff: Verlärmung bei Abriss des Bunkers Im Wörth Die vom Bauherrn in Auftrag gegebenen Lärmprognosen, die der Bauaufsicht vorliegen, zeigen u. a. auf, dass - OHNE Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit, - jedoch MIT Zeitabschlägen agiert wird; - so dass das UNGÜNSTIGSTE (besonders lauter Lärm) nicht - berücksichtigt, das GÜNSTIGSTE (Zeitabschlag) jedoch in - Anspruch genommen wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er eine Verlärmung über die vorgegebenen Richtwerte (55 bzw. 45 dB(A) hinaus a) im Rahmen einer Genehmigung oder, sofern diese bereits erfolgt ist, b) im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch nach einer bereits erteilten Genehmigung wahrzunehmen beabsichtigt. Ergänzende Hinweise und Lärmwerte; Lärmwerte, logarithmisch erfasst, führen zu Lärmsteigerungen, wie an folgenden Beispielen dargestellt: - 10 Dezibel mehr bedeuten eine Ver-Zehnfachung; - wenn statt zulässigen 55 dB(A) - 65 dB(A) auftreten, bedeutet dies eine Ver-Zehnfachung; - es ist so laut, als wenn dort 10 Geräte mit 55 (dB(A) in Betrieb wären; - wenn statt zulässigen 55 dB(A) - 75 dB(A) auftreten, bedeutet dies eine Ver-Hundertfachung; - es i ast so laut, als wenn dort 100 Geräte mit 55 dB(A) in Betrieb seien. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 743/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 748/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Vorgesehener Abriss des Bunkers .Im Wörth. 2 - 6 durch Abriss-Unternehmen Robert Zeller GmbH & Co. KG, Offenbach

11.02.2014 | Aktualisiert am: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2014, OF 747/9 Betreff: Vorgesehener Abriss des Bunkers "Im Wörth" 2 - 6 durch Abriss-Unternehmen Robert Zeller GmbH & Co. KG, Offenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Für Bau-und Abbruch-Unternehmen sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz vor Baulärm (AVV Baulärm) maßgebend. Gemäß vorliegender Lärmprognose des Bauherrn ist von folgenden Lärmemissionen (ohne Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit) jeweils auszugehen: - für LKW-Fahrten - 103 dB(A), - für das Bestücken von Containern - 105 dB(A),. - für den Einsatz von Hydraulikwerkzeug - 105 dB(A), - für den Einsatz von Spitzmeißeln - 118 dB(A). Demgegenüber liegt der nach AVV Baulärm einzuhaltende Richtwert - mit den Zuschlägen für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit - bei 55 dB(A), für Altenheime sogar bei nur 45 dB(A). Die vom Bauherrn rechnerisch ermittelten Lärmwerte (ohne Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit) für einige der umliegenden Gebäude betragen während der Baumaß- nahmen (Arbeitsschritt 2) - nach Abzug von Zeitabschlägen - 63,3; 63.4; 63,9; 67,0; 67,3; 68,2; 68,3; 68,4; 71,2; 71,6; und 72,5 dB(A). Bei dem letzten Wert von 72,5 dB(A) würde der Grenzwert deutlich überschritten - um mehr als das 70-fache, da Lärm logarithmisch ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er sich zu diesen und folgenden Kriterien stellt, wie er die Situation zu handhaben beabsichtigt: - ob in Kenntnis dieser Lärmprognosen - mit der deutlich prognostizierten Über- schreitung der zulässigen Werte, eine Abbruchgenehmigung erteilt wird oder wurde; - ob er den rechnerischen Einsatz des Bohrmeißels von nur einer Stunde pro Arbeitstag für wahrscheinlich hält, insbesondere da eine Begrenzung der Stemmarbeiten auf 4 Stunden empfohlen wird (S. 14); - warum nicht der Einsatz von "Betonsägen" erwogen wird, welche leiser sind als "Stemmen" und dem Stand der Technik entsprächen; warum keine Schallschutzwand in Höhe des Bunkers vorgesehen, wie dies in anderen Städten üblich ist und als passiver Lärmschutz dem Stand der Technik entspräche. Begründung: Dem Mittelungspegel liegt ein mathematisches Rechenverfahren zugrunde. Tatsächlich sind jedoch keine Mittelungswerte, abstrakte Werte, hörbar, sondern je nach Situation nur sehr lauter oder weniger lauter Lärm. Unmittelbar und plötzlich auftretender Lärm führt für die Psyche und die Physis von Lebewesen, hier zunächst einmal nur Menschen und Tiere, zu schockartigen Reaktionen. Lang anhaltender lauter Lärm bewirkt kontinuierliche Belastungen. Es handelt sich um Beeinträchtigungen, die gesundheitliche Schäden zur Folge haben (können) und hier neben den Anwohnern Schüler und Lehrer einer Schule, eine Kindertagesstätte mit Kindern und dem Personal und ein Altenheim mit den Bewohnern und den Pflegekräften betreffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.02.2014, OF 742/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 742/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 747/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Vorgesehener Abriss des Bunkers .Im Wörth 2 - 6 durch das Abrissunternehmen Robert Zeller GmbH & Co.KG, Offenbach

03.02.2014 | Aktualisiert am: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 743/9 Betreff: Vorgesehener Abriss des Bunkers "Im Wörth 2 - 6 durch das Abrissunternehmen Robert Zeller GmbH & Co.KG, Offenbach Für Bau- und Abbruch-Unternehmen sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz vor Baulärm (AVV Baulärm) maßgebend. Gemäß vorliegenden Gutachten ist von folgenden Lärmbelastungen jeweils auszugehen: für LKW-Fahrten - 103 dB(A), für das Bestücken von Containern - 105 dB(A), für den Einsatz von Hydraulikwerkzeug - 105 dB(A), für den Einsatz von Spitzmeiseln - 115 dB(A). Demgegenüber liegt der zumutbare Grenzwert bei 55 dB(A), für Altenheime sogar nur bei 45 dB(A). Die rechnerisch ermittelten Werte für einige der umliegenden Wohngebäude betragen während der Baumaßnahmen dagegen 63,3; 63,4; 63.9; 67,0; 67,3; 68,2; 68,3; 68,4; 71,2; 71,6 und 72,5 dB(A). Bei dem letzten Wert von 72,5 dB(A) würde der Grenzwert immerhin um ca. 32 % überschritten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er sich zu diesen und den folgenden Kriterien stellt, wie er die Situation zu handhaben beabsichtigt: für den Bauherren werden Zeitkorrekturen gewährt, die nicht nach Rechtslage sondern nach einem behaupteten "Stand der Technik" erfolgen; es werden Mittelungspegel zugestanden; die grundhafte Verteilung des Lärms auf die Fläche, was den unmittelbar Betroffenen wenig nützt; der behauptete Einsatz des Bohrmeisels nur für eine Stunde pro Arbeitstag, was völlig unrealistisch erscheint; der nicht vorgesehene Einsatz von "Sägen" des Betons (was wahrscheinlich der Kostenfrage gezollt ist). Begründung: Dem Mittelungspegel liegt ein mathematisches Rechenverfahren zugrunde. Tatsächlich sind jedoch keine Mittelungswerte, abstrakte Werte, hörbar sondern je nach Situation nur sehr lauter oder weniger lauter Lärm. Unmittelbar und plötzlich auftretender Lärm führt für die Psyche und die Physis von Lebewesen, hier zunächst einmal nur Menschen und Tiere, zu schockartigen Reaktionen. Lang anhaltender lauter Lärm bewirkt kontinuierliche Belastungen. Es handelt sich um Beeinträchtigungen, die gesundheitliche Schäden zur Folge haben (können). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 743/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 748/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Vorgesehener Abriss des Bunkers Im Wörth

02.02.2014 | Aktualisiert am: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2014, OF 742/9 Betreff: Vorgesehener Abriss des Bunkers Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig zu prüfen und zu berichten, ob es zutrifft, dass der Abriss in die Sommerferien 2014 verschoben ist oder welcher andere Termin (vorläufig) aktuell ist; ob es weiterhin Bestand hat, dass die östliche Giebelwand erst zuletzt abgerissen und außerdem eine Lärmschutzwand errichtet werden wird, beides zum Schutz der Ziehen-Schule (im begrenzt möglichen Umfang) und um die Ziehen-Schule möglichst lange abzuschotten; durch welche Maßnahmen die ebenfalls in der Straße Im Wörth befindliche KiTa und ein Altenpflegeheim vor Lärm geschützt werden sollen; ob inzwischen ein Informationsgespräch des Bauherrn, der Firma Ten Brinke, und des Abriss-Unternehmers Zeller mit der Schulleitung der Ziehen-Schule stattgefunden hat; welche Ergebnisse im Falle eines solchen Gesprächs erzielt wurden; ob mit dem Bau-Unternehmer die Errichtung einer Lärmschutzwand zu dessen Lasten im Grenzbereich zur Ziehen-Schule vor Beginn der Abriss-Arbeiten vereinbart wurde; um eine Angabe von Gründen für den Fall, dass dies nicht geschehen sein sollte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.02.2014, OF 747/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 742/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 747/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Abriss des Bunkers und Neubau in der Straße Im Wörth

09.01.2014 | Aktualisiert am: 04.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2014, OF 719/9 Betreff: Abriss des Bunkers und Neubau in der Straße Im Wörth Der Ortsbeirat wolle beschließen: Während des bevorstehenden Abrisses des Bunkers Im Wörth und der daran anschließenden Bauphase ist ein starker LKW-Verkehr zu erwarten, der die schmale Straße zeitweise unpassierbar machen könnte. Aus diesem Grund wird die Stadt gebeten, eine Umleitungsstrecke für den Durchgangsverkehr und den Bus einzurichten, eventuell könnte diese so geführt werden, wie bei der vor einiger Zeit durchgeführten Sanierung dieser Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2818 2014 Die Vorlage OF 719/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Bisher in der Straße Im Wörth vor dem Bunker postierte Altglasbehälter

31.12.2013 | Aktualisiert am: 04.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2013, OF 730/9 Betreff: Bisher in der Straße Im Wörth vor dem Bunker postierte Altglasbehälter Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welcher neue Standort für die bisher vor dem Bunker abgestellten drei Altglasbehälter vorgesehen ist. Begründung: Im Zuge des in Bälde vorgesehenen Abrisses des alten Luftschutzbunkers wird zwangsläufig ein anderer Standort benötigt. Der neue Standort sollte sozialverträglich sein und wegen des mit dem Einwerfen von Flaschen verbundenen Lärms nicht unmittelbar vor einem Wohnhaus angeordnet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 730/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Altes Straßenbahndepot Weißer Stein für den Stadtteil nutzbar machen!

20.11.2013 | Aktualisiert am: 11.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2013, OF 701/9 Betreff: Altes Straßenbahndepot Weißer Stein für den Stadtteil nutzbar machen! Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob und wann das alte Straßenbahndepot am Weißen Stein dem Stadtteil und der Ziehenschule als Begegnungsort und Probenraum zur Verfügung gestellt werden kann. Insbesondere bittet der Ortsbeirat darum, zu berichten, in welchem Haushaltsjahr Mittel für die dafür erforderliche Sanierung des Depots in der Investitionsplanung der Stadt eingeplant sind. Außerdem soll geprüft werden, wie es ermöglicht werden kann, die erforderlichen Sanierungsarbeiten unabhängig und gegebenenfalls vor vom Umbau der Ziehenschule durchzuführen. Begründung: In Eschersheim besteht ein großer Bedarf nach einem Ort, wo sich Menschen aus dem Stadtteil treffen können. Gleichfalls gibt es auch Vereine, die Treffpunktmöglichkeiten suchen. Dies ist ein wichtiges Ergebnis aus dem Veranstaltung "Bürgerbeteiligung/L(i)ebenswerter Stadtteil", zu dem Anfang des Jahres Sozialrathaus Dornbusch, Netzwerk Neue Nachbarschaften, Frankfurter Verband, sowie Sozialbezirksvorsteher und Seniorenbeiräte nach Eschersheim eingeladen hatten. Durch den bevorstehenden Abriss des Bunkers Im Wörth hat sich die Lage noch verschärft. Der Ortsbeirat kann sich gut vorstellen, dass das Depot sowohl von der Ziehenschule für die Proben für Darstellendes Spiel tagsüber, als auch für andere Gruppen aus dem Stadtteil ab 17.00 Uhr genutzt wird, wie es auch bei der Nutzung der Schulturnhallen üblich ist. Antragsteller: FDP GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.10.2013, OF 696/9 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 149 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2013, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die letzten drei Zeilen des Tenors der Vorlage OF 701/9 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2748 2013 1. Die Vorlage OF 696/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 701/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Zeile 1 bis 5: Annahme bei Enthaltung CDU Zeile 6 bis 8: Einstimmige Annahme

Parteien: FDP, GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Zukünftige Bebauung des Geländes der bisherigen Kultureinrichtung Batschkapp in der Maybachstraße

10.09.2013 | Aktualisiert am: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 668/9 Betreff: Zukünftige Bebauung des Geländes der bisherigen Kultureinrichtung Batschkapp in der Maybachstraße Der Magistrat wird aufgefordert, - dem Ortsbeirat so bald wie möglich Pläne für die Neubebauung dieses Areals vorzustellen. Begründung: - Wie bisher bekannt, soll die Neubebauung mit fünfgeschossigen Wohnhäusern erfolgen; - fünfgeschossige Gebäude wären in einem Umfeld, das durch vier- und dreigeschossige (und auch noch niedrigere) Häuser geprägt ist, städtebaulich unverträglich; - Gebäude mit fünf Geschossen würden hier als Fremdkörper wirken; - sie würden in den oberen Etagen - auch über vorgesehene Lärmschutzwände von bis zu 6 Meter Höhe - Bahnlärm reflektieren und zu einer Verlärmung der Thielenstraße, des Endstücks der Eschersheimer Landstraße und evtl. eines Teils der Straße Nußzeil führen; - das gilt insbesondere bei einer Realisierung des beabsichtigten viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke. Die erwähnten 6 m hohen Lärmschutzwände stehen mit einem Ausbau in Verbindung; - bei einem viergleisigen Ausbau sind hier eigentlich 12 m hohe Lärmschutzwände notwendig. Diese lassen sich aber aus bautechnischen und finanziellen Gründen nicht darstellen, zeigen aber die Stärke der Lärmbelastung auf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 26.09.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 668/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 668/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Verlegung der Bushaltestelle .Im Wörth.

10.09.2013 | Aktualisiert am: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 679/9 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Im Wörth" Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, in welchem Bereich der Straße "Im Wörth" die bestehende Bushaltestelle im Zuge der Abriss-A rbeiten an der Luftschutzbunker-Anlage vorübergehend verlegt werden soll. Begründung: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird eine Verlegung während der Abriss-Arbeiten unumgänglich sein. Gegen eine Verlegung vor das Haus Nr. 20 sprechen die Umstände, dass es sich um ein Eckhaus handelt und, dass es bei einer früheren, zeitweiligen Verlegung vor das Haus Nr. 20 erheblichen Ärger mit dem Hausbesitzer gab. Eine Widerholdung dieser Situation sollte tunlichst vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 26.09.2013, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 839 2013 Die Vorlage OF 679/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth

15.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2013, OF 642/9 Betreff: Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Abbruchunternehmen anzuweisen, während der Abbruchphase eine Schallschutzwand zwischen Bunker und Ziehenschule - wie bei den Bauarbeiten bei der Bettina-Schule - zu errichten. Der Magistrat wird gebeten, die Schulleitung und den Ortsbeirat über die einzelnen Abbruchmaßnahmen schriftlich zu unterrichten. Begründung: Diese Maßnahme wurde bei den Abbrucharbeiten in der Nähe der Bettinaschule bereits durch einen Richterspruch durchgesetzt, und sollte deshalb auch bei der Ziehenschule Anwendung finden. Antragsteller: CDU FREIE WÄHLER SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2420 2013 Anregung an den Magistrat OM 2421 2013 1. Die Vorlage OF 642/9 wird mit der Maßgabe als Eilanregung beschlossen, dass im ersten Absatz nach den Worten ". .der Abbrucharbeiten eine" das Wort "geeignete" eingefügt und bei den Antragstellern der Name "Thomas" Budenz korrigiert wird. 2. Die Vorlage OF 643/9 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 644/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE, FDP und fraktionslos (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Parteien: CDU, FREIE_WÄHLER, SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Buslinie 69

02.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2013, OF 658/9 Betreff: Buslinie 69 Die Erwartungen, dass sich im Zeitablauf und zuletzt durch den Einsatz eines neuen Busmodells plus Ersatzbus wesentliche Verbesserungen einstellen würden, haben sich bisher leider nicht erfüllt. Immerhin befindet sich die Buslinie seit Dezember 2007 in Betrieb. Fahrgäste klagen u. a., dass bei den absenkbaren Ein- und Ausgängen oft behauptet wird, sie seien überhaupt nicht funktionsbereit und bei anderen Gelegenheiten, sie seien z. Z: defekt; was davon stimmt, bleibt offen; bei hohen Außentemperaturen springt oft nicht die Klimaanlage sondern der Heizlüfter an; um die Strecken-Kenntnisse und die über die Haltestellen scheint es bei verschiedenen Fahrern schlecht bestellt zu sein; Busfahrer sind an der Kreuzung "Im Wörth/Nußzeil" schon in die falsche Richtung abgebogen; am 31. 7. 2013 fuhr der Fahrer gegen 9.50 Uhr an der Haltestelle "Hinter den Ulmen" vorbei, obwohl dort ein Fahrgast wartend stand. Erst durch Zuruf von Fahrgästen hat der Fahrer dies korrigiert; an Haltestellen wird nicht gestoppt, obwohl Fahrgäste den Halteknopf gedrückt hatten; schwierig gestaltet sich oft der Verkauf von Fahrscheinen, wenn die Fahrt über das Tarifgebiet 50 hinausgehen soll; mehreren Fahrern mangelt es an Sprachkenntnissen. Es stellt sich die Frage, ob der Einsatz von Fahrern mit mangelnden Sprachkenntnissen überhaupt zulässig ist. Nachdem die Bemühungen des Magistrats bzw. der beauftragten TraffiQ GmbH über Jahre hin so wenig gefruchtet haben, wird der Magistrat gebeten, eine zeitnahe Beendigung der Zusammenarbeit mit Alpina Verkehrsbetrieb GmbH ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 658/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im Wörth

02.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2013, OF 644/9 Betreff: Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 9 frühzeitig vor Beginn der Arbeiten ein Lärmschutz-Gutachten bzw. eine Kopie davon zur Verfügung zu stellen. Begründung: Durch ein entsprechendes Gutachten - ist es dem Ortsbeirat möglich, seine (eigene) Informations-Pflicht zu erfüllen; - befindet er sich aber vor allem in der Lage, hiesigen Mitbürgern Auskünfte zu erteilen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2420 2013 Anregung an den Magistrat OM 2421 2013 1. Die Vorlage OF 642/9 wird mit der Maßgabe als Eilanregung beschlossen, dass im ersten Absatz nach den Worten ". .der Abbrucharbeiten eine" das Wort "geeignete" eingefügt und bei den Antragstellern der Name "Thomas" Budenz korrigiert wird. 2. Die Vorlage OF 643/9 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 644/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE, FDP und fraktionslos (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Arbeits-Bereiche bei dem vorgesehenen Abbruch der Bunkeranlage Im Wörth

02.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2013, OF 661/9 Betreff: Arbeits-Bereiche bei dem vorgesehenen Abbruch der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wo die Abbruch-Arbeiten haupt- und tatsächlich stattfinden sollen - im Inneren des Baukörpers oder im Außenbereich. Begründung: Anlässlich der Vorstellung des Projekts durch einen Vertreter des Bauherrn am 20. 6. 2013 im Ortsbeirat hat der Vertreter bzw. der beauftragte Abbruch-Unternehmer geäußert, dass der größere bzw. der größte Teil des Abbruches im Inneren erfolgen würde. Das kann aber aufgrund der Sachlage nicht der Fall sein. Im Inneren können die (Klein-) Sprengungen erfolgen. Der weitaus umfangreichere Teil des Abbruchs und das Zerkleinern der Bunkerteile mit Steinhammer, Meißel, Brecher und Abruch-Zange ist nur im Außenbereich möglich. Das Maß der Außenarbeiten korreliert aber auch mit Lärm-Höhe und -Dauer. Das Mindeste, was Bürger, die über einen längeren Zeitraum von lautem Lärm betroffen sind, erwarten dürfen, liegt darin, sie von vornherein über die Tatsachen zu informieren. Dann könnte die Nachbarschaft sich - wenigstens bedingt - auf den täglichen Lärm einstellen und , soweit möglich, den Tagesrhythmus entsprechend anpassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 661/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Vorgesehener Abriss der Bunkeranlage Im Wörth

01.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2013, OF 643/9 Betreff: Vorgesehener Abriss der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird aufgefordert, rechtzeitig vor Beginn der Abbruch-Arbeiten eine Lärmschutzwand zum Schutze des Bereichs der Ziehen-Schule zu errichten bzw. diese vorzugsweise vom zukünftigen Bauherrn, der bereits öffentlich benannten Firma Ten Brinke, zu deren Lasten errichten zu lassen. Begründung: Abbruch-Arbeiten an einem so massiven Bauwerk wie einem Bunker erzeugen so hohen Lärm, dass ohne Schutzmaßnahmen konzentriertes Lernen unmöglich sein wird und auch die zulässigen Lärmrichtwerte (hier 55 dB(a) = Dezibel) aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm (AVV Baulärm) überschritten werden. Das vom Bauherrn beauftragte Abriss-Unternehmen war bei Abriss-Arbeiten an einem deutlich weniger massiven Bürogebäude im Westend im Jahre 2011 so laut, dass das Abitur an der benachbarten Bettina-Schule an einen anderen Ort verlegt werden musste. Die Bettina-Schule erhielt schließlich, als Nachwirkung eines Gerichtsverfahrens gegen den Baulärm von Herrn RA Stefan Plangger, eines ebenfalls betroffenen Nachbarn, ein vom Bauherrn bezahltes Schallschutzgerüst. Die von der beauftragten Firma üblicherweise eingesetzten Abbruchgeräte (Meißel, Steinhammer, Zange, Brecher) erzeugen Lärm, der ohne Lärmschutz in bis zu 500 m Entfernung noch sehr deutlich zu hören sein wird. Die Lärmrichtwerte aus der AVV Baulärm werden ohne Schallschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können. Auch Arbeiten mit Bohrmeißeln sind laut Aussage des Abriss-Unternehmens vorgesehen, da die Betonteile vor Ort zerkleinert werden sollen. Betonteile können mit geringerem Lärm vor Ort mit einer Betonsäge zerteilt und dann abtransportiert werden. Es ist zu vermuten, dass Betonsägen bisher nur aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen worden sind Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2420 2013 Anregung an den Magistrat OM 2421 2013 1. Die Vorlage OF 642/9 wird mit der Maßgabe als Eilanregung beschlossen, dass im ersten Absatz nach den Worten ". .der Abbrucharbeiten eine" das Wort "geeignete" eingefügt und bei den Antragstellern der Name "Thomas" Budenz korrigiert wird. 2. Die Vorlage OF 643/9 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 644/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE, FDP und fraktionslos (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Wirtschaftliche Situation des Schützenvereins Eschersheim 1903 e. V.

31.07.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2013, OF 662/9 Betreff: Wirtschaftliche Situation des Schützenvereins Eschersheim 1903 e. V. Im Jahre 1945 wurde das damalige Vereinshaus der Schützen in der Nähe des Wasserturms durch den Magistrat enteignet. Ob auch weiteres Vereinsvermögen enteignet wurde, ist aus den unvollständigen Vereins-Unterlagen nicht zu ersehen. Eigentlich müsste eine Aussage aus den Unterlagen des Magistrats möglich sein. Die Enteignung erfolgte auf Basis einer Verordnung der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs. Ihre Rechtmäßigkeit wird schon deshalb nicht angezweifelt. Schützenvereine wurden aufgrund der erwähnten Verordnung und darauf folgend durch das Besatzungsstatut von 1945 bis 1955 verboten. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Enteignung stellt sich die Frage nach einer Entschädigung. Diese erfolgte 1945 und nachfolgend nicht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Entschädigungsfrage zu prüfen und anschließend zu berichten; bei der Prüfung nicht nur rechtliche sondern auch moralische Maßstäbe anzulegen; und dabei auch das Fürsorge-Prinzip zu berücksichtigen. Ergänzender Hinweis: Der Schützenverein muss bekanntlich sein angemietetes Domizil in der Bunkeranlage Im Wörth wegen Versteigerung des Bunkers und dessen Abriss in Bälde verlassen. Die Suche nach Ersatz-Räumlichkeiten gestaltet sich durch einen ausgeprägten Mangel an entsprechenden Immobilien sehr schwierig. Daneben führt der durch Kündigung notwendige Auszug zu organisatorischen, logistischen Problemen und nicht zuletzt zur finanziellen Angespanntheit. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 662/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Bunker Im Wörth, Eschersheim

30.04.2013 | Aktualisiert am: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2013, OF 609/9 Betreff: Bunker Im Wörth, Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, die Planung für die auf dem Gelände des von der Bundesanstalt für Immobilienmanagement für vier Mio. Euro versteigerten Bunkers für die vorgesehene Neubebauung dem Ortsbeirat 9 rechtzeitig, bevor Änderungen nicht mehr möglich sind, vorzustellen. Begründung: Laut Zeitungsbericht (FNP vom 27. 4. 2013) ist auf dem Gelände der Bau von 40 - 44 Eigentumswohnungen durch das niederländische Unternehmen Ten Brinke Wohnungsbau vorgesehen. Das bedeutet für eine Fläche von ca. 2.500 qm eine erhebliche Baumasse. Deshalb ist von vornherein die Frage zu stellen, wie sich solch massive Baukörper in die bauliche und soziale Umgebung einbetten sollen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 609/9 wird bis zur Sitzung am 31.10.2013 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 609/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Neubau Ziehenschule

28.02.2013 | Aktualisiert am: 20.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2013, OF 569/9 Betreff: Neubau Ziehenschule Für die Ziehenschule, ist ein umfassender Neubau anstelle des bisherigen Anbaus aus den 70er Jahren geplant. Sieben Varianten wurden im Hinblick auf die Frage untersucht, inwieweit optimale funktionale Verknüpfungen zwischen dem Altbau und einem Neubau herstellbar sind. Die Machbarkeitsstudie hatte zum Ergebnis, dass eine Erweiterung wünschenswert und möglich ist. Ursprünglich wurde mit einem Baubeginn in diesem Sommer gerechnet, was wohl mittlerweile nicht mehr als realistisch angesehen werden kann. Auch besteht die Möglichkeit, dass am nördlichen Rand des Schulgeländes eine weitere Großbaustelle eingerichtet wird, falls der Bunker im Wörth abgerissen werden sollte , um einem Wohnkomplex Platz zu machen . Zwischen den Straßen : - Im Wörth - Nußzeil und - Rhaban-Fröhlich-Straße werden für mehrere Jahre die Baufahrzeuge rollen, das erfordert eine sinnvoll geplante Logistik. Da weder die Schulgemeinde noch die Öffentlichkeit zumindest über das Bauvorhaben Ziehenschule informiert wurden, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 9, im Rahmen eines Ortstermins, die baulichen Möglichkeiten zumindest bei der Baustelle Ziehenschule vorzustellen. Der Ortsvorsteher wird gebeten einen solchen Ortstermin zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 569/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.

27.02.2013 | Aktualisiert am: 20.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2013, OF 577/9 Betreff: Bunker-Gebäude in der Straße "Im Wörth" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welchen Umfang an Bebauung er auf diesem 2.276 qm großen Grundstück, vor allem in der Höhe, zu genehmigen vorsieht. Begründung: Bekannt ist bisher, dass - der Bebauungsplan 282 aus 1984 maßgebend ist; - der Bereich als "besonderes Wohngebiet" mit 3- bis 4-geschossiger Bebauung ausgewiesen wird; - gewerbliche Nutzung einschließlich der Ansiedlung von Büros als nicht genehmigbar entfällt; - ab Höhe der ersten Etage nur Wohnbebauung zulässig ist. Die Festlegung einer maximal genehmigbaren Bauhöhe fehlt - eigenartigerweise - im Bebauungsplan jedoch. Antrag Laut Zeitungsbericht hat ein Investor den Bunker für 1,9 Mio. Euro käuflich erworben. Zu diesem hohen Preis kommen abschätzbar Abrisskosten in kaum niedrigerer Höhe. Diese bedeutende Finanzanlage lässt das Bemühen um eine besonders umfängliche Bebauung geradezu erwarten; insbesondere in Form eines Hochhauses. Ein solches würde im dortigen Umfeld einen Fremdkörper darstellen, der sich mit der umgebenden 3- bis 4- geschossigen Bebauung nicht in Einklang bringen ließe. Ein unmittelbarer Nachbar ist die Ziehenschule. Deren ca. 1.400 Schüler müssten ihre Schulzeit im Schatten eines Hochhauses - nicht nur im wörtlichen sondern auch im übertragenen Sinne - erleben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 671 2013 Die Vorlage OF 577/9 wird in der folgenden geänderten Fassung als Anfrage an den Magistrat beschlossen: " Der Ortsbeirat wendet sich gegen eine Hochhausbebauung in der Straße Im Wörth und bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welcher Umfang einer Bebauung ist auf diesem 2.276 m2 großen Bunkergelände genehmigungsfähig und 2. bis zu welcher Höhe darf dort ein Gebäude gebaut werden?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Eschersheimer Bunker Im Wörth

31.01.2013 | Aktualisiert am: 22.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2013, OF 555/9 Betreff: Eschersheimer Bunker Im Wörth Vorgang: V 1349/10 OBR 9; ST 1271/10; ST 156/11; ST 1022/11; ST 349/12, ST 1441/12 Der Bunker im Wörth wurde für ca. 1,6 Mio. Euro verkauft, er soll abgerissen werden und Wohnungen Platz machen. Der Schützenverein Eschersheim ist dabei, eine Bogenschützenmannschaft aufzubauen. Die Trainingsmöglichkeiten im und hinter dem Bunker sind als ideal zu bezeichnen, auch deshalb, weil nach Aussage eines Vorstandsmitgliedes dieses Vereines in Frankfurt der Eschersheimer Verein fast allein diesen Sport pflegt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wo der Schützenverein in Zukunft seinen Sport ausführen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2010, V 1349 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2010, ST 1271 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2011, ST 156 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2011, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 349 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1904 2013 Die Vorlage OF 555/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, mit den im Eschersheimer Bunker ansässigen Vereinen und Gruppen Kontakt aufzunehmen und ihnen bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten zu helfen. Dem Ortsbeirat ist das Ergebnis mitzuteilen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Entwässerung eines Teils des Victor-Gollancz-Weges

30.01.2013 | Aktualisiert am: 22.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2013, OF 557/9 Betreff: Entwässerung eines Teils des Victor-Gollancz-Weges Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Entwässerung des Teils des Victor-Gollancz-Weges zu prüfen und zu verbessern, der an der Kreuzung mit der Straße Nußzeil beginnt und bis zur Städtischen KiTa 88 verläuft. Begründung: Regenwasser läuft vor allem auf der linken Seite des leicht abschüssigen Victor-Gollancz-Weges bis zum nach rechts abknickenden Wegeteil und dann bis vor den Eingang der KiTa. Dort sammelt sich das Wasser oft zu einem kleinen See und fließt nicht in zwei dicht daneben befindliche Gullys. Offensichtlich hängt dies mit dem Straßenniveau und damit, dass die zwei Gullys leicht erhöht sitzen, zusammen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 557/9 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Möglichkeiten sportlicher Betätigung für die Kinder der Johann-Hinrich-Wichern-Schule im Victor-Gollancz-Weg

06.09.2012 | Aktualisiert am: 02.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2012, OF 428/9 Betreff: Möglichkeiten sportlicher Betätigung für die Kinder der Johann-Hinrich-Wichern-Schule im Victor-Gollancz-Weg Vorgang: B 567/08 Der Magistrat wird gebeten, sich erneut mit der Frage einer Verbesserung der Sportanlage und damit der sportlichen Möglichkeiten für die Kinder mit Anspruch im Förderschwerpunkt Lernen (= offizielle Bezeichnung) zu befassen. Begründung: Vor einigen Jahren wurden schon einmal Bemühungen um eine Verbesserung eingeleitet. Damals hatte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) angeboten, Spielfelder auf seine Kosten herzurichten. Es kam weder dieses Angebot zum Tragen noch wurden andere Verbesserungen durchgeführt. Eine Einschränkung für Verbesserungen besteht evtl. in den Containern, die auf einem Teil des Sportfeldes abgestellt sind. Diese werden von dem Kinder-Kulturtreff Eschersheim (KiKu) genutzt. KiKu bemüht sich schon seit Jahren - bisher vergeblich - um eine neue Bleibe. Als modifiziertes Provisorium könnten die Container innerhalb des Schulgeländes umgesetzt werden. Zu bedenken ist auch, dass es sich bei den Kindern in der Johann-Hinrich-Wichern-Schule um eine der schwächsten Gruppen in unserer Gesellschaft handelt Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2008, B 567 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 27.09.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1549 2012 Die Vorlage OF 428/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Landwehrgraben

05.02.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 938/9 Betreff: Landwehrgraben Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, ist jedoch für Radfahrer freigegeben. Der Landwehrweg wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei ausgeschildert. Der Weg ist sehr dunkel und birgt deshalb Gefahren des Stolperns und Stürzens. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - dort wo es z.Z. keine Beleuchtung gibt - mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Landwehrgraben - Änderung Verkehrszeichen

05.02.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 937/9 Betreff: Landwehrgraben - Änderung Verkehrszeichen Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, Radfahrer frei. Sehr häufig kommen Radfahrer schnell von hinten zu den Fußgängern und klingeln wohl, doch die Fußgänger wissen nicht ob sie nach rechts oder links ausweichen sollen. Der Landwehrweg wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei ausgeschildert. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - statt mit Verkehrszeichen 250 Durchfahrt verboten mit Verkehrszeichen 239 Fußweg ausgestattet werden kann. Alternativ mit VZ 241-30 bzw. aus der anderen Richtung mit VZ 241-31 Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil

05.02.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 941/9 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil Die aktuelle Ampelschaltung erlaubt es RadfahrerInnen aus der Nußzeil kommend, entgegen der Fahrtrichtung in die Dehnhardtstraße einzufahren, während gleichzeitig die FußgängerInnen zum Queren der Dehnhardtstraße ebenfalls Grün erhalten, wodurch es zu gefährlichen und unübersichtlichen Situationen kommt, die ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit sich bringen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine Verbesserung der Sicherheit an dieser Querung zu sorgen und die zuständigen Ämter mit der Prüfung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu beauftragen. 1. Überprüfung der Ampelschaltung mit dem Ziel, eine zeitliche Entzerrung der Grünphasen für FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen zu erreichen. 2. Zusätzliche Markierungen oder Beschilderungen zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer anzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Keine Angsträume entlang der S6Strecke in Eschersheim

02.02.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 933/9 Betreff: Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim Aus der Bevölkerung haben uns. Verschiedene Hinweise erreicht, dass nach dem Ausbau der S6-Strecke in Eschersheim Angsträume entstanden sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Beleuchtungssituation entlang der S6 im Bereich rund um die Fußgängerbrücke am Ende der Eschersheimer Landstraße bis zum Maybachstraße, am Zaunweg und am Verbindungsweg zwischen dem ehemaligen Drosselbart (Eschersheimer Landstraße 605/607) und der Nußzeil entlang der Bahnlinie, sowie rund um die Unterführung am Eschersheimer Friedhof zu verbessern. Außerdem soll geprüft werden, wie aktuell noch bestehende bauliche Mängel auf den Wegen (Löcher und Gräben) zeitnah beseitigt werden können. Begründung: Mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der Fertigstellung der Lärmschutzwände in diesen Bereichen ist eine neue Situation im Hinblick auf die Lichtverhältnisse und die Einsehbarkeit dieser Bereiche entstanden. Um die Entstehung von Angsträumen zu vermeiden, sollte der Zustand der Wege sowie die Beleuchtung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Verkehrsströme am Platz Am Weißen Stein

26.08.2024 | Aktualisiert am: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 799/9 Betreff: Verkehrsströme am Platz Am Weißen Stein Vorgang: V 913/24 OBR 9; ST 1512/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: In seiner Stellungnahme auf die Anfrage des Ortsbeirats zu den Auswirkungen einer Bebauung des Areals "Nördlich Anne-Frank-Straße" und "Hilgenfeld" auf die Verkehrsbelastung am Platz Am Weißen Stein teilt der Magistrat mit, dass diese Fragestellungen nur unter Verwendung eines Verkehrsmodells bearbeitet werden könnten, eine modellhafte Bestimmung der aktuellen und künftigen Verkehrsstärken (Analyse und Prognose), sowie die Untersuchung von Verkehrsbeziehungen und eventuellen alternativen Varianten der Verkehrsführung aktuell allerdings noch nicht möglich sei, da sich das städtische Verkehrsmodell noch im Aufbau befinde. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die Umplanungen der Verkehrsführung Am Weißen Stein so lange auszusetzen, bis dieses Modell vorhanden ist, alternativ andere Methoden heranzuziehen, um die Auswirkungen einer absehbar stärkeren Belastung in die Planungen einzubeziehen. Begründung: Nach den dem Ortsbeirat seitens des Magistrats vorliegenden Informationen verursacht der Umbau des Platzes einen erheblichen finanziellen Aufwand. Die Sorgfalt im Umgang mit Steuergeldern gebietet es, bei deren Verwendung alle vorhandenen und - nicht zuletzt aufgrund eigener stadtplanerischer Maßnahmen bereits erkennbaren - zusätzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.03.2024, V 913 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1512 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 799/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, Linke, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Verkehrsstöme Platz Weißer Stein

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Umgestaltung Weißer Stein

13.04.2024 | Aktualisiert am: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2024, OF 720/9 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein Die im Rahmen eines Ortstermins des OBR 09 am 24.1.24 vorgestellte Machbarkeitsstudie (Schüßler-Plan, im Auftrag des ASE Frankfurt, BÜ102, Kompensation Lachweg, Weißer Stein, Skizzierung Umgestaltung, SPI, Stand 15.11.2023) bietet eine fundierte Diskussionsgrundlage für den Ortsbeirat. Im Nachgang hat er dazu diskutiert und gemeinsam Anregungen und Fragen entwickelt. Er bittet den Magistrat, diese zu berücksichtigen bzw. zu beantworten. Zu Grünflächen und Baumstandorten Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Begrünung haben neben einer ästhetischen Gestaltung für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend, um Einvernehmen zu den Plänen herzustellen. - Daher muss bei der weiteren Planung und späteren Ausführung alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Es stellt sich jedoch die Frage, ob bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, gerade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft wurden. Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies nun nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt Zur Gestaltung und Aufenthaltsqualität: - Es soll geprüft werden, ob und wie die an der derzeitigen Bushaltestelle stehenden Steinelemente / Steinbänke bei der Umgestaltung wiederverwendet werden können. Sie sind ein wichtiger Teil der ästhetischen Gestaltung des Platzes. - An den Grenzen der Grünflächen des Platzes zu den beiden Hauptverkehrsachsen (Eschersheimer Landstraße und Am Weißen Stein) ist eine Abgrenzung durch min. 1,20 m hohe Büsche und Bäume vorzunehmen (verdichtete Nach- bzw. Neubepflanzung). Zur geplanten Bushaltestelle Am Weißen Stein sollte dabei ein Durchbruch für Fußgänger berücksichtigt werden. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der angrenzende vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen entlang der Grünfläche bzw. der Bushaltestelle nicht direkt an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden schmalen Gehweg-Flächen ein deutlich breiterer Gehweg im Bereich direkt vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw begrünte Trennwände Platz finden könnten und somit Konflikte bei der Querung des Radwegs minimiert werden können. Zu Parkmöglichkeiten - In der Eschersheimer Landstraße zwischen Rhaban-Fröhlich-Straße und Im Wörth soll der vorhandene Schwerbehindertenparkplatz beachtet werden. Er könnte zum Beispiel auf der gegenüberliegenden Seite fest eingeplant werden. - An der Straße Am Weißen Stein stadteinwärts sollen zwischen Willibracht- und Altheimstraße weitere Kurzzeit- bzw. Lieferparkplätze für den dort bestehenden Einzelhandel eingerichtet werden. Dafür könnte auf etwa 3 der eingezeichneten zusätzlichen Baumstandorte verzichtet werden. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit und dem weiteren Verfahren - Vor Aufnahme vertiefter Planungen ist mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. - Unbeschadet dieser konkreten Verbesserungsvorschläge der Machbarkeitsstudie der Verwaltung kann der vom Ortsbeirat angeregte städtebauliche Ideenwettbewerb weiterverfolgt werden. Die überarbeitete Machbarkeitsstudie ist den Teilnehmern des Wettbewerbs zur Kenntnis zu geben. - Der Magistrat wird gebeten, die überarbeiteten Pläne erneut im OBR zu präsentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen Begründung: Der Ausbau der S6 und die Schließung des BU Lachweg haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 im OBR vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen und respektvoller mit dem bestehenden Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteigenden aus der und in die S-Bahn bedeuten und die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung für die Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zum Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiter verfolgt und verbessert werden sollte. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung streichen die antragstellenden Fraktionen im Tenor den kompletten Absatz "Zu Parkmöglichkeiten". Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5433 2024 Die Vorlage OF 720/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke und fraktionslos gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Umbau Platz Am Weißen Stein

04.03.2024 | Aktualisiert am: 05.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2024, OF 699/9 Betreff: Umbau Platz Am Weißen Stein Zu dem am 24.1.24 vorgestellten Plan zur neuen Verkehrsführung am Platz Am Weißen Stein haben wir noch Fragen und Ergänzungen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde der Planfall 1,2 Linksabbieger westlich der Station komplett verworfen? Eine Verschiebung der Station nach Osten ist nicht nötig, wenn auf der westlichen Seite gegenüber den Fußgängerüberwegen die Straßenüberführung dahingehend angepasst wird, dass sich der Abbiegewinkel für Linksabbieger verbessert. Die schon als Einbahnstraße genutzte Eschersheimer Landstraße kann auf der Platzseite entsprechend verbreitert werden. Der Fußgängerüberweg von der U-Bahnstation in Richtung Platz kann wegen der Erweiterung etwas diagonal geführt werden. Für diese Variante müssten weniger Bäume weichen und die U-Bahnstation Weißer Stein müsste nicht verschoben werden. Dies wäre ein erheblich kleinerer Eingriff. Die Busse der neuen Station könnten ebenfalls nach rechts in die Eschersheimer Landstraße abbiegen, ggf. wäre eine Zurücksetzung der Haltelinie an der Ampel für die linke Spur in der Höhe der Hausnr. 10 nötig, um den Bussen beim Abbiegen mehr Platz zu geben. Die Haltestelle der Buslinie 69 in Richtung Markuskrankenhaus könnte weiterhin an der jetzigen Stelle in Höhe der Altheimstraße verbleiben. Bei den Auswirkungen auf die Verkehre aus der Zehnmorgenstraße, Nußzeil und Bonameser Straße. gibt es keinen Unterschied zur jetzigen favorisierten Planvorlage. 2. Ist bei der Neugestaltung des Platzes ein Raum für den in der Vergangenheit sehr beliebten Verkaufsstand vorgesehen? 3. Wie sollen nach dem Plan vom 15.11.23 die Anwohner der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 542-538 zu ihren Stellplätzen bzw. Garage kommen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.02.2024, OF 675/9 Beratung im Ortsbeirat: 9

Umbau Verkehrsführung Platzgestaltung

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Umgestaltung Platz Am Weißen Stein

22.02.2024 | Aktualisiert am: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 695/9 Betreff: Umgestaltung Platz Am Weißen Stein Die im Rahmen eines Ortstermins des OBR 09 am 24.1.24 vorgestellte Machbarkeitsstudie (Schüßler-Plan im Auftrag des ASE Frankfurt, BÜ102, Kompensation Lachweg, Weißer Stein, Skizzierung Umgestaltung, SPI, Stand 15.11.2023) bietet eine fundierte Diskussionsgrundlage, bedarf aber in wichtigen Punkten der Ergänzung. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Neugestaltung des Platzes am Weißen Stein folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. An den Grenzen des Platzes zu den beiden Hauptverkehrsachsen (Eschersheimer Landstraße und Am Weißen Stein) ist eine Abgrenzung durch min. 1,20 m hohe Büsche und Bäume vorzunehmen (verdichtete Nach- bzw. Neubepflanzung). Zur geplanten Bushaltestelle Am Weißen Stein sollte dabei ein Durchbruch für Fußgänger berücksichtigt werden. 2. An der Straße Am Weißen Stein stadteinwärts werden zwischen Willibracht- und Altheimstraße durchgehende Kurzzeitparkplätze für den dort bestehenden Einzelhandel eingerichtet. 3. In der Eschersheimer Landstraße zwischen Rhaban-Fröhlich-Straße und Im Wörth bleiben ein Liefer- und ein Schwerbehindertenparkplatz erhalten. 4. Die an der derzeitigen Bushaltestelle stehenden Steinelemente / Steinbänke bleiben ebenfalls erhalten. Sie sind unverzichtbarer Teil der ästhetischen Gestaltung des Platzes. Der Ortsbeirat bittet um eine erneute Vorstellung des geänderten Plans. Unbeschadet dieser konkreten Verbesserungsvorschläge der Machbarkeitsstudie der Verwaltung kann der vom Ortsbeirat angeregte Architektenwettbewerb weiter umgesetzt werden. Die überarbeitete Machbarkeitsstudie ist den Teilnehmern des Wettbewerbs zur Kenntnis zu geben. Außerdem befürwortet der Ortsbeirat die Durchführung eines Bürgerdialogs über die Gestaltung des Platzes. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.02.2024, OF 675/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 675/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 695/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Umgestaltung Platz Verkehrsachsen Begrünung Kurzzeitparkplätze Einzelhandel Parkplätze Bushaltestelle Ästhetische Gestaltung Architektenwettbewerb Bürgerdialog Gestaltung

Parteien: SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Umgestaltung Platz Am Weißen Stein

08.02.2024 | Aktualisiert am: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 675/9 Betreff: Umgestaltung Platz Am Weißen Stein Der im Rahmen eines Ortstermins des OBR 09 am 24.1.24 vorgestellte Schüßler-Plan (im Auftrag des ASE Frankfurt, BÜ102, Kompensation Lachweg, Weißer Stein, Skizzierung Umgestaltung, SPI, Stand 15.11.2023) bietet eine fundierte Diskussionsgrundlage, bedarf aber in wichtigen Punkten der Ergänzung. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Neugestaltung des Platzes am Weißen Stein folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. An den Grenzen des Platzes zu den beiden Hauptverkehrsachsen (Eschersheimer Landstraße und Am Weißen Stein) ist eine Abgrenzung durch min. 1,20 m hohe Büsche und Bäume vorzunehmen (verdichtete Nach- bzw. Neubepflanzung). Zur geplanten Bushaltestelle Am Weißen Stein sollte dabei ein Durchbruch für Fußgänger berücksichtigt werden. 2. An der Straße Am Weißen Stein stadteinwärts werden zwischen Willibracht- und Altheimstraße durchgehende Kurzzeitparkplätze für den dort bestehenden Einzelhandel eingerichtet. 3. In der Eschersheimer Landstraße zwischen Rhaban-Fröhlich-Straße und Im Wörth bleiben ein Liefer- und ein Schwerbehindertenparkplatz erhalten. 4. Die an der derzeitigen Bushaltestelle stehenden Steinelemente / Steinbänke bleiben ebenfalls erhalten. Sie sind unverzichtbarer Teil der ästhetischen Gestaltung des Platzes. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.02.2024, OF 695/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 675/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 695/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Umgestaltung Platz Verkehr

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Abschaltung Lichtsignalanlage Nußzeil/Am Lindenbaum

15.01.2024 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2024, OF 647/9 Betreff: Abschaltung Lichtsignalanlage Nußzeil/Am Lindenbaum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Betriebsdauer der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Am Lindenbaum auf die Zeit von werktags 07.00 - 17.00 Uhr eingeschränkt werden kann. Begründung: Ausweislich der ST 893 vom 03.04.2023 soll die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Am Lindenbaum im Rahmen des barrierefreien Umbaus vollständig entfallen. Bereits jetzt wird die LSA nur noch bis samstags 14.00 Uhr betrieben. Im Zuge der provisorischen Maßnahmen zur Entschleunigung des Kfz-Verkehrs sollte die Wirkung einer weiteren Reduzierung der Betriebsdauer der LSA erprobt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5024 2024 Die Vorlage OF 647/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Abschaltung Lichtsignalanlage Betriebsdauer

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Schließung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße

01.09.2023 | Aktualisiert am: 26.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 578/9 Betreff: Schließung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße Vorgang: OM 1498/22 OBR 9; ST 1009/22; OM 3988/23 OBR 9; ST 1789/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die auf Anregung des Ortsbeirats vom 20.01.2022 (OM 1498) hin erfolgte Öffnung des Victor-Gollancz-Wegs wieder aufzuheben. Begründung: Die Öffnung sollte versuchsweise erfolgen, um den Taxi-Verkehr zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule (JHW-S) besser abfließen zu lassen und so Gefährdungen von Schulkindern auf dem Schulhof der JHW-S zu vermeiden. Wie sich herausgestellt hat, führt die Öffnung zur Gefährdung der Anwohner, die den rückwärtigen Ausgang ihrer Grundstücke nicht mehr gefahrlos nutzen können. Da der Magistrat unter weder bereit ist, einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen (s. ST 1789) noch mutmaßlich dafür erforderliche Umbauarbeiten vorzunehmen, bleibt keine andere Möglichkeit, als den Versuch zu beenden und den Durchgang wieder zu verschließen. Die Gefährdung der Schulkinder auf dem Schulhof der JHW-S ist deshalb auf anderem Weg zu lösen, z.B. durch Rückkehr zur Andienung mit Bussen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3988 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1789 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4420 2023 Die Vorlage OF 578/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, die auf Anregung des Ortsbeirates vom 20.01.2022, OM 1498, hin erfolgte Öffnung des Victor-Gollancz-Wegs auf den Zeitraum von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr zu beschränken." Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Verbindungsschließung Taxi-Verkehr Schulkinder

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner nach Öffnung der Verbindung VictorGollanczWeg/AnneFrankStraße für Pkws

22.05.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 542/9 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner nach Öffnung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße für Pkws Nach der Öffnung des Victor-Gollancz-Weg zur Anne-Frank-Straße für Pkw's, die durch das erhöhte Taxiaufkommen zur Schülerbeförderung der Johann-Hinrich-Wichern-Schule notwendig wurde, kommt es jetzt leider auch zu einer vermehrten Nutzung der Strecke durch den privaten Autoverkehr. Im Bereich der Anne-Frank-Straße 81- 89 grenzen die Grundstücke ohne Bürgersteig direkt an die Straße. Anwohner*innen berichten von gefährlichen Situationen für Kinder durch den Autoverkehr. Eine vom Ortsbeirat geforderte Tempobeschränkung und Durchfahrtserlaubnis nur für Schultaxen konnte nicht entsprochen werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem Teilabschnitt der Anne-Frank-Straße einen verkehrsberuhigten Bereich mit dem Verkehrszeichen 325.1 einzurichten, der den Durchgangsverkehr erlaubt, jedoch Autofahrer*innen veranlasst besonders vorsichtig zu fahren, um das Unfallrisiko zu minimieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 542/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3988 2023 Die Vorlage OF 542/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth

27.04.2023 | Aktualisiert am: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2023, OF 528/9 Betreff: Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth Vorgang: OM 2296/22 OBR 9; ST 2114/22 In seiner Stellungnahme ST 2114 vom 16.9.2022 führt der Magistrat aus, dass die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nusszeil/Im Wörth aus seiner Sicht verkehrstechnisch entbehrlich ist, diese aber einer Freigabe des Radverkehrs in der Nusszeil gegen die Einbahnstraße (zwischen Zehnmorgenstraße und Im Wörth) entgegensteht. In einem Ortstermin am 25.4.2023 wurde erläutert, welche Optionen für eine Lösung bestehen, die Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmende erwarten lassen. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Nusszeil/Im Wörth probeweise stillzulegen und in diesem Zeitraum provisorische Fußgängerüberwege anstelle der Ampelüberwege einzurichten. Begründung: Im Rahmen des Ortstermins wurden verschiedene Varianten besprochen. Eine testweise Lösung mit provisorischen Zebrastreifen eröffnet die Möglichkeit eine zeitnahe Lösung zu finden und testen zu können, ob die erhofften Verbesserungen für Fußgänger, Auto- und Radverkehr erreicht werden können, sowie die Bedürfnisse der Schulwegsicherung ausreichend berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2022, OF 362/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3855 2023 1. Die Vorlage OF 362/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 528/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 528/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Verkehrssituation vor der Wichern-Schule endlich entschärfen!

19.01.2023 | Aktualisiert am: 01.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2023, OF 442/9 Betreff: Verkehrssituation vor der Wichern-Schule endlich entschärfen! Vorgang: OM 1498/22 OBR 9; ST1009/22 Vor ca. 12 Monaten wurde an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule ein Taxidienst für die Schüler*innen mit verschiedenen Einschränkungen eingerichtet. Seither fahren zu Schulbeginn ca. 30 - 35 Taxen in den Victor-Gollancz-Weg, um die Kinder zur Schule zu bringen. Die Taxen liefern die Kinder ab, drehen und fahren auf demselben engen Weg wieder zurück. Dieser Weg ist ein sehr stark von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen frequentierter Weg. Die gefährliche Situation wurde bereits bei einem Ortstermin im Dezember 2021 vorhergesehen und besprochen. Als Lösung wurde vereinbart, die Anne-Frank-Straße für die Abfahrt des PKW-Verkehrs zumindest testweise zu öffnen. In der obengenannten Stellungnahme hat der Magistrat zugesagt, die Öffnung der Durchfahrt durch die Frankestr zu ermöglichen, um die Situation zu entspannen. Dies ist bisher nicht geschehen, und die befürchtete gefährliche Situation dauert nun bereits 12 Monate an, ohne jegliche Verbesserung. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 40 Die Vorlage OF 442/9 wird zum interfraktionellem Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3391 2023 Die Vorlage OF 442/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF

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Antrag Ortsbeirat 9

Anne-Frank-Straße 97: Erneuerung von Parkmarkierungen

30.10.2022 | Aktualisiert am: 24.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2022, OF 360/9 Betreff: Anne-Frank-Straße 97: Erneuerung von Parkmarkierungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkmarkierungen auf Höhe der Anne-Frank-Straße 97 zu erneuern. Die Markierungen sind stark verblasst. Begründung: Aufgrund der zwar vorhandenen, aber kaum noch zu erkennenden Markierungen, kam es in der Vergangenheit zur - letztlich unberechtigten - Erteilung von Bußgeldbescheiden wegen Parkens auf dem Gehweg ohne Erlaubnis. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3140 2022 Die Vorlage OF 360/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth

11.10.2022 | Aktualisiert am: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2022, OF 362/9 Betreff: Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth Vorgang: OM 2296/22 OBR 9; ST 2114/22 In seiner Stellungnahme ST 2114 vom 16.9.2022 führt der Magistrat aus, dass die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Im Wörth aus seiner Sicht verkehrstechnisch entbehrlich ist, diese aber einer Freigabe des Radverkehrs in der Nußzeil gegen die Einbahnstraße (zwischen Zehnmorgenstraße und Im Wörth) entgegensteht. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Nußzeil/Im Wörth zu entfernen und den Kreuzungsbereich sowohl im Hinblick auf die Verkehrssicherheit (Schulweg) als auch auf die Barrierefreiheit anzupassen. Begründung: Der Bereich der Zehnmorgenstraße zwischen Nußzeil und Eschersheimer Landstraße stellt ein Nadelöhr in Eschersheim dar. In diesem Abschnitt passieren Autofahrende, Busse, Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmende auf engem Raum. Diese Situation wird durch die Sperrung des Überwegs Lachweg noch verschärft. Entlastend könnte hier wirken, wenn der Fahrradverkehr diese Engstelle über die Nußzeil legal umfahren könnte. Die benannte Lichtsignalanlage ist nach Einschätzung des Magistrats für die Verkehrssicherheit und -führung entbehrlich. Beschriebene lange Wartezeiten für Fußgänger*innen und den PKW-Verkehr könnten zu dem durch eine flexiblere, aber nicht minder sichere Lösung an dieser Stelle vermieden, die Barrierefreiheit optimiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2023, OF 528/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 21 Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 362/9 einen Ortstermin zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3855 2023 1. Die Vorlage OF 362/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 528/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 528/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnen

10.05.2022 | Aktualisiert am: 22.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2022, OF 266/9 Betreff: Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Nusszeil im Abschnitt zwischen der Straße "Im Wörth" und Zehnmorgenstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben und entsprechend zu beschildern. Begründung: Die Nusszeil wird in diesem Abschnitt als Einbahnstraße einspurig geführt, ist aber in dem Bereich sehr breit und gut zu überblicken. Es ist nicht ersichtlich, warum hier kein Fahren gegen die Einbahnstraße gestattet ist, was die Wege führ Radfahrende Richtung Süden erheblich verkürzen und Verkehrskonflikte im Bereich Zehnmorgenstraße/Escherheimer Landstraße/Im Wörth erheblich reduzieren würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2296 2022 Die Vorlage OF 266/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule

19.01.2022 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2022, OF 188/9 Betreff: Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule Der Ortsbeirat wolle beschießen: Bei dem Ortstermin am 3.12. 2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch den künftigen Transport der Schüler*innen durch Taxen statt durch Schulbusse ein massives Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiter*innen des ASE sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für PKW zuerst als Verkehrsversuch zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Fahrradfahrer*innen, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist, und Radfahrer*innen an dieser Stelle bisher nicht mit PKW-Verkehr rechnen mussten. Ferner soll die Einbahnstraßenregelung so angepasst werden, dass der Parkverkehr der Nusszeil 57-79, sowie Anne-Frank-Straße 97 nicht würde andernfalls an der Schule vorbei mit großen Umwegen und Verkehrsbelastung umgeleitet werden muss. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, dass nach dem Schulwegsicherungstermin an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgelegte Protokoll mit folgender Änderung umzusetzen: 1. Die Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg beginnt erst nach der Zufahrt zu den Parkplätzen der Häuser Nußzeil 57-79, sowie in der Anne-Frank-Straße ab Haus 97. 2. In beiden Richtungen des Radweges wird durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hingewiesen. 3. Vor der Abbiegung des Victor-Gollancz-Weges nach rechts gilt Tempo 20, in dem neu freigegebenen Verbindungstück zur Anne-Frank-Straße Tempo 10. 4. Vor dem Schulhof der Wichernschule wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Radfahrer*innen und Autofahrer*innen zur erhöhten Aufmerksamkeit (absteigen?) motiviert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.01.2022, OF 176/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 188/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Vor der Abstimmung ändern die antragstellenden Fraktionen die Vorlage OF 188/9 dahin gehend ab, dass diese nachfolgenden Wortlaut hat: "Bei dem Ortstermin am 03.12.2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch die künftige Beförderung der Schülerinnen und Schüler durch Taxen statt durch Schulbusse ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F 8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für Pkw zuerst als Probephase von sechs Monaten zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist und Radfahrerinnen und Radfahrer an dieser Stelle bisher nicht mit Pkw-Verkehr rechnen mussten. Ferner soll die Einbahnstraßenregelung so angepasst werden, dass der Parkverkehr der Nußzeil 57 bis 79, sowie Anne-Frank-Straße 97 nicht an der Schule vorbei mit großen Umwegen und Verkehrsbelastung umgeleitet werden muss. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, das nach dem Schulwegsicherungstermin an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgelegte Protokoll mit folgenden Änderungen umzusetzen: 1. Die Einbahnstraße wird nur für Schulbusse und Taxen freigegeben. 2. Die Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg beginnt erst nach der Zufahrt zu den Parkplätzen der Häuser Nußzeil 57 bis 79 sowie in der Anne-Frank-Straße ab Haus 97. 3. In beiden Richtungen des Radweges wird durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hingewiesen. 4. Vor der Abbiegung des Victor-Gollancz-Weges nach rechts gilt Tempo 20, in dem neu freigegebenen Verbindungstück zur Anne-Frank-Straße Tempo 10. 5. Vor dem Schulhof der Wichernschule wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer zur erhöhten Aufmerksamkeit motiviert werden." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1498 2022 1. Die Vorlage OF 176/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 188/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Ampelanlage Kreuzung Nußzeil/Lindenbaum/Dehnhardtstraße

10.01.2022 | Aktualisiert am: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 180/9 Betreff: Ampelanlage Kreuzung Nußzeil/Lindenbaum/Dehnhardtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ampelanlage auf der Kreuzung Nußzeil/ Am Lindenbaum/ Dehnhardstraße wird abgeschaltet und demontiert. Die gesamte Kreuzung wird umgestaltet und mit Fußgängerüberwegen ausgestattet. Begründung: Vielfach müssen sowohl Autofahrer als auch Fußgänger und Radfahrer an einer roten Ampel warten, obwohl kein Querverkehr vorhanden ist. Gerade die beiden Letzteren warten häufig nicht so lange bis sie grün erhalten, sondern queren oft schon bei Rot die Kreuzung. Die Kreuzung mit Ampelanlage ist ca. 55 Jahre alt und wurde anlässlich des U-Bahnbaus auf der Eschersheimer Landstraße als Umleitungsstrecke (damals noch Tempo 50) eingerichtet. Heute liegt die Kreuzung in einer Tempo 30-Zone. Der Verkehr im Quartier ist auch deutlich ruhiger geworden. Der Bedarf für eine Regelung des Verkehrs durch eine Ampelanlage ist damit entfallen. Eine sinnvolle Umgestaltung der Ampelschaltung wäre, wie dem Ortsbeirat früher schon einmal mitgeteilt wurde, technisch sehr aufwendig und deshalb unwirtschaftlich. Die Kreuzung sollte deshalb analog der Kreuzung Höllbergstraße/Kurhessenstraße umgestaltet werden. Belange der Schulwegsicherung sollen zukünftig durch markierte Fußgängerüberwege berücksichtigt werden. Die Verkehrsführung für Radfahrer von der Eschersheimer Landstraße und in die Dehnhardtstraße hinein soll durch entsprechende Umgestaltung/ Markierung deutlicher und sicherer werden. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin über die Schule zu veranlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule

10.01.2022 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 176/9 Betreff: Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das nach dem Schulwegsicherungstermin an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgelegte Protokoll mit folgender Änderung umzusetzen: 1. Die Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg beginnt erst nach der Zufahrt zu den Parkplätzen der Häuser Nußzeil 57-79. 2. Vor der Abbiegung des Victor-Gollancz-Weges nach rechts gilt Tempo 20, in dem neu freigegebenen Verbindungstück zur Anne-Frank-Straße Tempo 10. Begründung: Zu 1.: Der Parkverkehr der Nußzeil 57-79 würde andernfalls an der Schule vorbei durch die ganze Anne-Frank-Siedlung geleitet werden. Zu 2.: Das hintere Stück des Victor-Gollancz-Weges ist stark von Fußgängern und Fahrradfahrern frequentiert. Das verringerte Tempo trägt zur Verkehrssicherheit bei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2022, OF 188/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 188/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Vor der Abstimmung ändern die antragstellenden Fraktionen die Vorlage OF 188/9 dahin gehend ab, dass diese nachfolgenden Wortlaut hat: "Bei dem Ortstermin am 03.12.2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch die künftige Beförderung der Schülerinnen und Schüler durch Taxen statt durch Schulbusse ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F 8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für Pkw zuerst als Probephase von sechs Monaten zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist und Radfahrerinnen und Radfahrer an dieser Stelle bisher nicht mit Pkw-Verkehr rechnen mussten. Ferner soll die Einbahnstraßenregelung so angepasst werden, dass der Parkverkehr der Nußzeil 57 bis 79, sowie Anne-Frank-Straße 97 nicht an der Schule vorbei mit großen Umwegen und Verkehrsbelastung umgeleitet werden muss. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, das nach dem Schulwegsicherungstermin an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgelegte Protokoll mit folgenden Änderungen umzusetzen: 1. Die Einbahnstraße wird nur für Schulbusse und Taxen freigegeben. 2. Die Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg beginnt erst nach der Zufahrt zu den Parkplätzen der Häuser Nußzeil 57 bis 79 sowie in der Anne-Frank-Straße ab Haus 97. 3. In beiden Richtungen des Radweges wird durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hingewiesen. 4. Vor der Abbiegung des Victor-Gollancz-Weges nach rechts gilt Tempo 20, in dem neu freigegebenen Verbindungstück zur Anne-Frank-Straße Tempo 10. 5. Vor dem Schulhof der Wichernschule wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer zur erhöhten Aufmerksamkeit motiviert werden." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1498 2022 1. Die Vorlage OF 176/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 188/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg

09.01.2022 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2022, OF 174/9 Betreff: Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, neben den schon benannten Alternativen einer reinen Fuß- und Radunterführung (Variante C) und der Brücke Am Mellsig auch die schon festgestellte Variante B, eine Straßenunterführung im direkten Straßenverlauf des Lachweges / Berkersheimer Weges mit integriertem Fuß- und Radweg und einer eingeschränkten lichten Durchfahrtshöhe von 3 Metern zu berücksichtigen. Somit könnte sichergestellt werden, dass die Kreisstraße 821 nicht in ihrem Verlauf unterbrochen und der Pkw-Verkehr nicht über andere Verkehrsknotenpunkte (Weißer Stein) umgeleitet werden muss. Begründung: Die Verkehrsbelastung am Bahnübergang Lachweg betrug im Jahr 1997 laut Planfeststellung vor Fertigstellung des Wohngebietes Im Geeren und der Planung des Baugebietes Nordöstlich Anne-Frank-Straße 3000 Kfz/Tag. Bei einer lichten Höhe der Unterführung von 3 Metern können private Pkws bis hin zu Kleintransportern die Unterführung nutzen, die den Großteil des motorisierten Verkehrs an dieser Stelle ausmachen. Eine Umleitung des Verkehrs über eine neu zu bauende Brücke Am Mellsig würde einen erheblichen Eingriff in die vorhandenen Grünflächen bedeuten und zu einer Verlagerung des Verkehrs in den nördlichen Teil von Alt-Eschersheim führen. Die Verlagerung des Verkehrs über den Weißen Stein macht eine umfängliche Neugestaltung der Verkehrsführung am Verkehrsknotenpunkt einschließlich des Platzes am Weißen Stein notwendig. Die Einrichtung einer dann notwendigen Linksabbiegespur mit Einbezug der Gleisanlagen (A-Linie) würde zu einer hohen Mehrbelastung führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1496 2022 Die Vorlage OF 174/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Verkehrssituation Victor-Gollancz-Weg

09.01.2022 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2022, OF 178/9 Betreff: Verkehrssituation Victor-Gollancz-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Geländer am Ende des Victor-Gollancz-Weg zu entfernen, um den Verkehr in die Anne-Frank-Straße abfließen zu lassen. Zudem wird, um eine Überprüfung einer Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg gebeten. Der Ortsbeirat schlägt hierbei eine Testphase von 6 Monaten vor, um zu sehen, ob die Verkehrsänderung positive Auswirkungen auf eine sichere An- und Abfahrt zur Schule hat. Zudem wäre durch diese Regelung ein sicherer Schulweg gewährleistet. Anlässlich einer Ortsbegehung am 03.12.2021 vor Ort mit Vertretern des Stadtschulamtes, Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Polizeipräsidiums, der Leitung der Johann-Hinrich-Wichern-Schule, einem Vertreter der Taxivereinigung, einem Vertreter des Omnibusbetriebes, Kinderbeauftragt, sowie Mitgliedern des Ortsbeirates, konnte man sich ein Bild vor Ort machen. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen ist ab Januar 2022 zu erwarten. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 178/9 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 9

Verkehrssituation an der Wichernschule für alle entschärfen! - Den Vorschlag des Straßenverkehrsamts annehmen

05.01.2022 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 177/9 Betreff: Verkehrssituation an der Wichernschule für alle entschärfen! - Den Vorschlag des Straßenverkehrsamts annehmen Bei dem Ortstermin am 3.12. 2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch den künftigen Transport der Schüler*innen durch Taxen statt durch Schulbusse ein massives Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiter*innen des ASE sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für PKW zuerst als Verkehrsversuch zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Fahrradfahrer*innen, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist, und Radfahrer*innen an dieser Stelle bisher nicht mit PKW -Verkehr rechnen mussten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der vorgeschlagenen Verkehrsführung unter folgenden Prämissen zu: 1. Es bleibt dabei, die Durchfahrt zwischen Nußzeil und Anne-Frank-Straße ausschließlich als Einbahnstraße freizugeben. 2. In beiden Richtungen des Radweges durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hinzuweisen. 3. Vor dem Schulhof der Wichernschule durch geeignete bauliche oder sonstige Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Radfahrer*innen zur erhöhten Aufmerksamkeit(absteigen?) motiviert werden und eventuell dadurch entstehender motorisierter Schleichverkehr sich im Schritttempo in diesem Bereich bewegt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 177/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Lachweg

02.12.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2021, OF 163/9 Betreff: Lachweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, 1. wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge über den Bahnübergang Lachweg ist und wie die Streckenführung nach der Schließung für motorisierte Verkehrsteilnehmer sein könnte. 2. zu prüfen, dass das Wohngebiet "Im Mellsig" / Bonameser Straße durch die Schließung nicht zusätzlich belastet wird, eventuelle Streckenführung durch eine Straße, parallel zur Bonameser Straße. 3. zu prüfen, dass der Schulweg noch sicher von Grundschülern bewältigt werden kann. 4. Gleichzeitig erbitten wir eine Angabe über der Frequenz der Kraftfahrzeuge der Alternativstrecken und welche zusätzlichen Kapazitäten auf diese Strecken zukommen werden. 5. Dem Ortsbeirat umgehend die Verkehrsplanung nach Schließung der Unterführung Lachweg vorzustellen. 6. Ebenfalls benötigt wird die Angabe, wie Passanten mit Doppelkinderwagen und Radfahrer mit Anhänger in Zukunft von westlichen in den östlichen Teil von Eschersheim kommen können und auch umgekehrt. 7. Wie die Nahversorgung verbessert werden kann, denn die Einwohner vom östlichen Teil Eschersheims (Zehnmorgenstraße und Seitenstraßen, Im Geeren, Anne-Frank-Straße) werden nur mit großem Umweg zum REWE in er Maybachstraße gelangen können. Sonst bleibt nur der Nahkauf in der Straße am Lindenbaum. Begründung: Eschersheim ist durch die Stadtbahnstrecke, die leider nie zur U-Bahn-Strecke wurde bereits zweigeteilt und kommt noch die verstärkte Trennung durch die Main-Weser-Strecke hinzu. Die Verkehrsbelastung insbesondere der Straßen Alt Eschersheim und Bonameser Straße wird erheblich zunehmen und die Querungen schwieriger werden. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.11.2021, OF 149/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 27 Unterbrechung der Sitzung von 20:55 Uhr bis 21:00 Uhr. Auf Wunsch der SPD und der FDP wird über die Vorlage OF 163/9 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1255 2021 1. Die Vorlage OF 149/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 163/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 163/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge über den Bahnübergang Lachweg vor der aktuellen Sperrung war bzw. sich entwickelt hat und wie die Streckenführung nach der Schließung für motorisierte Verkehrsteilnehmer sein könnte."; b) unter Ziffer 5. des Tenors das Wort "Unterführung" durch das Wort "EÜ" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1., 2. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 3. und 4.: Annahme bei Enthaltung SPD Ziffer 6.: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 7.: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

Parteien: CDU, FDP, BFF

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Antrag Ortsbeirat 9

Lachweg

18.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 149/9 Betreff: Lachweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dem Ortsbeirat mitzuteilen, 1. wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge über den Bahnübergang Lachweg ist und wie die Streckenführung nach der Schließung für motorisierte Verkehrsteilnehmer sein könnte. 2. Gleichzeitig erbitten wir eine Angabe über der Frequenz der Kraftfahrzeuge der Alternativstrecken und welche zusätzlichen Kapazitäten auf diese Strecken zukommen werden. 3. Ebenfalls benötigt wird die Angabe, wie Passanten mit Doppelkinderwagen und Radfahrer mit Anhänger in Zukunft von westlichen in den östlichen Teil von Eschersheim kommen können und auch umgekehrt. 4. Wie die Nahversorgung verbessert werden kann, denn die Einwohner vom östlichen Teil Eschersheims (Zehnmorgenstraße und Seitenstraßen, Im Geeren, Anne-Frank-Straße) werden nur mit großem Umweg zum REWE in er Maybachstraße gelangen können. Sonst bleibt nur der Nahkauf in der Straße am Lindenbaum. Begründung: Eschersheim ist durch die Stadtbahnstrecke, die leider nie zur U-Bahn-Strecke wurde bereits zweigeteilt und kommt noch die verstärkte Trennung durch die Main-Weser-Strecke hinzu. Die Verkehrsbelastung insbesondere der Straßen Alt Eschersheim und Bonameser Straße wird erheblich zunehmen und die Querungen schwieriger werden. Achtung: Hier ist auch Schulweg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.12.2021, OF 163/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 27 Unterbrechung der Sitzung von 20:55 Uhr bis 21:00 Uhr. Auf Wunsch der SPD und der FDP wird über die Vorlage OF 163/9 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1255 2021 1. Die Vorlage OF 149/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 163/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 163/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge über den Bahnübergang Lachweg vor der aktuellen Sperrung war bzw. sich entwickelt hat und wie die Streckenführung nach der Schließung für motorisierte Verkehrsteilnehmer sein könnte."; b) unter Ziffer 5. des Tenors das Wort "Unterführung" durch das Wort "EÜ" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1., 2. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 3. und 4.: Annahme bei Enthaltung SPD Ziffer 6.: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 7.: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Hinweis „Bitte Motor abschalten“ wieder anbringen

14.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 156/9 Betreff: Hinweis "Bitte Motor abschalten" wieder anbringen An der Bahnüberführung Lachweg ist derzeit der motorisierte Verkehr nur von der Seite Nußzeil herkommend zulässig. Just auf dieser Seite der Schranke befindet sich aber kein Hinweis mehr den Motor bei geschlossener Schranke abzuschalten. Bei geschlossener Schranke stehen die PKW dort teilweise mit laufendem Motor. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein entsprechendes Hinweisschild (wieder) anzubringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1258 2021 Die Vorlage OF 156/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Pavillonanlage im Anne-Frank-Park

14.03.2019 | Aktualisiert am: 28.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2019, OF 612/9 Betreff: Pavillonanlage im Anne-Frank-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Pavillonanlage in der Anne-Frank-Park, die bislang für die Auslagerung des Kinderzentrums Im Wörth genutzt wird und künftig für die Auslagerung des Kinderzentrums Hügelstraße vorgesehen ist, den Bedürfnissen des Kinderzentrums Hügelstraße entsprechend zurückzubauen. Dabei soll nicht wie ursprünglich geplant nur das obere Stockwerk entfernt werden, sondern die Grundfläche der Containeranlage sowie die eingezäunte Spielfläche sollen beide deutlich verkleinert werden. sich in Verbindung mit der Leitung der IGS Eschersheim und der Erweiterten Schulischen Betreuung der IGS sowie des KiZ Hügelstraße zu setzen, um eine gemeinsame bzw. zeitlich versetzte Nutzung der eingezäunten Spielfläche der Pavillonanlage abzustimmen. im Anschluss an der Auslagerung des KiZ Hügelstraße, die bis Ende 2021 andauern soll, die Pavillonanlage komplett zu entfernen und die Anne-Frank-Spielpark als vollwertige öffentliche Grünfläche für Spiel und Erholung wieder herzustellen. Begründung: Die IGS Eschersheim hat seit vielen Jahre eine Patenschaft für den Anne-Frank-Park und nutzt ihn als Erweiterung des Pausenhofs, da die Schule räumlich sehr eingeengt ist. Die Containeranlage in der Anne-Frank-Park belegt fast die gesamte ebene Fläche des Parks, der zum größten Teil in Hanglage ist. Damit schränkt die Pavillonanlage die Nutzung des Parks durch die IGS ein und erschwert die Aufsicht der Schüler/innen. Um das KiZ Hügelstraße während der Sanierung aufzunehmen, war ursprünglich geplant, nur das obere Stockwerk zu entfernen: die Grundfläche der Pavillonanlage bliebe gleich. Allerdings ist das KiZ Hügelstraße mit zwei Gruppen deutlich kleiner als das KiZ Im Wörth. Ein Teilrückbau der Anlage - auch in der Grundfläche - würde diesem verminderten Platzbedarf Rechnung tragen und mehr Raum für eine öffentliche oder schulische Nutzung freiwerden lassen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.05.2019, OF 626/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 612/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4670 2019 1. Die Vorlage OF 612/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 626/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Verkehrskonzept „Alt-Eschersheim“ planen

15.10.2018 | Aktualisiert am: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 537/9 Betreff: Verkehrskonzept "Alt-Eschersheim" planen Seid der Schließung der Zu- und Abfahrt der A 661 in Kalbach ist "Alt Eschersheim" von deutlich stärkerem Durchgangsverkehr betroffen. Mit dem geplanten Lachwegtunnel und dem Neuen Baugebiet "Nördlich Annne Frank Siedlung" werden die Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr zunehmen. Auch Bauverkehrsstrecken des Main/Weser S-Bahn Ausbaus führen hier hindurch. Als Schulweg zur Fred Lübbecke Schule, sind die schmalen Fußwege neben der stark befahrenen Straße, eine ständige Gefahr für die Schulkinder. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, welches eine Entlastung vom motorisierten Individualverkehr durch die schmale Straße "Alt Eschersheim" zum Ziel hat. Dazu sollen z. B. geprüft werden: Einrichtungsverkehr in der Strasse Alt Escherheim ab Kreuzung Maybachstrasse/Alt Eschersheim bis an den zukünftigen Kreisel des Lachwegtunnels. Gegenrichtung aus Bonameser Strasse über zukünftigen Lachwegtunnel, Berkersheimer Straße, Zehnmorgenstraße, Nußzeil, Weißer Stein. Zweirichtungsverkehr an der Engstelle in der Straße Alt Eschersheim auf eine Spur reduzieren und durch eine Ampelanlage im Wechsel eine der Spuren für die Durchfahrt freigeben. (Könnte man jetzt schon mit einer Bauampel ausprobieren) Das böte die Möglichkeit, die viel zu schmalen Bürgersteige zu verbreitern und so einen sicheren Schulweg/Fußweg zu ermöglichen. Begründung: Die ehemalige Dorfstraße "Alt Eschersheim" ist nicht als Schnellstrasse für die Durchfahrt von vielen Autos geplant worden. Was man heute in Fußgängerzonen umbauen würde, um dem gesellschaftlichen Leben, mit Gaststätten und Geschäften zum verweilen, eine Plattform zu geben, ist hier zur reinen Verkehrsbelastung geworden. Darunter leiden die Anwohner*innen. Die Gefahrensituationen für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen steigen mit jedem weiteren Auto oder Lastwagen. Es macht Sinn neue Wege zu suchen, die zur Entlastung der Bürger*innen führen sollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.10.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 537/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 29.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 537/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen

06.09.2018 | Aktualisiert am: 10.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2018, OF 505/9 Betreff: Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung der Straßen Nußzeil und Hinter den Ulmen: 1. Die Haltlinien zu erneuern. 2. Den angebrachten Verkehrsspiegel, so einzustellen, dass die Straße Hinter den Ulmen für Autofahrer die auf der Nußzeil nach Süden fahren korrekt einsehbar ist. Begründung: Die Fahrbahnmarkierung der Haltelinie ist auf der Straße nicht mehr sichtbar. Wer dort korrekt hält, blickt in dem angebrachten Verkehrsspiegel nur auf die parkenden Autos. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3733 2018 Die Vorlage OF 505/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Ampelanlage Im Wörth

06.09.2018 | Aktualisiert am: 10.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2018, OF 506/9 Betreff: Ampelanlage Im Wörth Vorgang: ST 1500/18 Der Magistrat wird gebeten, die Ampel an der Kreuzung Im Wörth / Nußzeil auch am Wochenende und an Feiertagen von 8:00-20:00 Uhr in Betrieb zu lassen. Begründung: Die Kreuzung wird von vielen Kindern genutzt, die den nahegelegenen Spielplatz zwischen IGS-Eschersheim und Anne-Frank-Siedlung besuchen möchten. Dabei ist der Verkehr an der Straße auch wegen der parkenden Autos für Kinder unübersichtlich und schwer einsehbar. Ein Betreib auf Einschalten durch die Fußgänger bei dunkler Grundeinstellung ist nach Auskunft der ST 1500 (2018) leider nicht möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3734 2018 Die Vorlage OF 506/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Enteignung eines potenziellen Erweiterungsgrundstücks für die IGS Eschersheim

06.08.2018 | Aktualisiert am: 22.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 497/9 Betreff: Enteignung eines potenziellen Erweiterungsgrundstücks für die IGS Eschersheim Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Ob es, nachdem das Grundstück in der Nußzeil 43 schon seit 1994 leer steht und als Erweiterungsfläche für die IGS Eschersheim vorgesehen ist, aber bis dato nie von der Stadt Frankfurt erfolgreich gekauft werden konnte, inzwischen Bemühungen gibt, ein Enteignungsverfahren einzuleiten oder ob der Magistrat alternative Möglichkeiten sieht, das dringend benötigte Grundstück für die IGS Eschersheim nutzbar zu machen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 16.08.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 972 2018 Die Vorlage OF 497/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Enteignung" im Betreff gestrichen wird. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Lärmschutz an der A 661

01.06.2018 | Aktualisiert am: 20.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2018, OF 487/9 Betreff: Lärmschutz an der A 661 Vorgang: ST 2290/17 Der Magistrat konnte die vom Ortsbeirat 9 gestellten Fragen seit August 2017 nicht beantworten. Im Augenblick wird der Lärmschutzaktionsplan aktualisiert und die Stadt hätte noch die Möglichkeit, ihre Vorschläge einzubringen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Überlegungen anzustellen, wie dem Lärmschutz an dieser vielbefahrenen Autobahn Rechnung getragen werden kann, insbesondere in Anbetracht der vorgesehenen Wohnbebauung im Bebauungsgebiet nord- östlich der Anne-Frank-Straße. Hierbei wären kreative Lösungen, die sich nicht nur an Vorschriften orientieren, wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2290 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.06.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3376 2018 Die Vorlage OF 487/9 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Lichtzeichenanlage Im Wörth

03.05.2018 | Aktualisiert am: 25.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2018, OF 459/9 Betreff: Lichtzeichenanlage Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Im Wörth / Nußzeil auch am Wochenende und an Feiertagen von 8-20 Uhr in Betrieb zu lassen. Begründung: Die Kreuzung wird regelmäßig von Kindern genutzt, die den nahegelegenen Spielplatz zwischen IGS Eschersheim und Anne-Frank-Siedlung besuchen möchten. Dabei ist der Verkehr an der Straße auch wegen der parkenden Autos für Kinder unübersichtlich und schwer einsehbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 17.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 459/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Ampeln an den Fußgängerüberwegen Im Wörth/Nußzeil als Bedarfsampeln am Wochenende

03.05.2018 | Aktualisiert am: 25.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2018, OF 458/9 Betreff: Ampeln an den Fußgängerüberwegen Im Wörth/Nußzeil als Bedarfsampeln am Wochenende Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampeln an der Einmündung Im Wörth/Nußzeil auch am Wochenende für Fußgänger/innen auf Anforderung einzuschalten. In der Grundstellung bleiben die Ampeln für den Verkehr am Wochenende dunkel. Begründung: Für Kinder, die zum Spielplatz in der Anne-Frank Park laufen, kann die Einmündung der Straße "Im Wörth" in die Nußzeil, an der die Nußzeil überquert wird, unübersichtlich sein. Die Ampeln an dieser Stelle sind seit einigen Jahren am Wochenende ausgeschaltet, um den Verkehrsfluss nicht zu hindern. Um die Sicherheit der Kinder auch am Wochenende zu gewährleisten, könnten diese Ampeln am Wochenende ohne große Nachteile für den Verkehrsfluss für Fußgänger/innen als reine Bedarfsampeln geschaltet werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 17.05.2018, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 458/9 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3204 2018 Die Vorlage OF 458/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Linksabbiegen muss weiter möglich sein!

10.01.2018 | Aktualisiert am: 30.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 395/9 Betreff: Linksabbiegen muss weiter möglich sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sofort die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auch während der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen", stadtauswärts, das Linksabbiegen und Wenden zu ermöglichen. Begründung: Die vom in Tübingen ansässigen Anwohner-Informationsmanagement empfohlene "kleinräumige Umfahrungsmöglichkeit" ignoriert die Bedürfnisse des stadtauswärts fahrenden Verkehrs, der das Stadtviertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen oder wenden will. Entgegen der der Anwohner-Information beigefügten Skizze endet die Umfahrung nicht an der Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen. Ein Verkehrsteilnehmer, der das Viertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen möchte, muss einen 2-3 km langen Umweg über Nußzeil, Zehnmorgenstraße, Am Weißen Stein und erneut Eschersheimer Landstraße (nun stadteinwärts) oder Kurhessenstraße nehmen. Für den stadtauswärts fließenden Verkehr bleiben als Alternativen nur eine 270°-Drehung über die ohnehin schon chronisch verstopfte Hügelstraße und die Kurhessenstraße oder - noch weiter - über Hansaallee und die - im Berufsverkehr ebenfalls bereits stark belastete - Raimundstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 395/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Poller um den Verbindungsweg zwischen der Anne-Frank-Straße und der Straße Im Geeren freizuhalten

30.09.2017 | Aktualisiert am: 15.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2017, OF 364/9 Betreff: Poller um den Verbindungsweg zwischen der Anne-Frank-Straße und der Straße Im Geeren freizuhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Anne-Frank-Straße vor der Hausnummer 23 zur Begrenzung der markierten Sperrfläche im Parkstreifen Poller aufzustellen, um den Zuweg zu den Wohnhäusern, der gleichzeitig der Verbindungsweg zwischen der Anne-Frank-Straße und Im Geeren ist, freizuhalten. Begründung: Trotz Markierung werden die Sperrflächen im Parkstreifen entlang der Anne-Frank-Straße häufig zugeparkt oder als Abstellfläche für Sperrmüll genutzt. Besonders problematisch ist dies vor der Hausnummer 23, da dadurch der Zugang zum Verbindungsweg für Fußgängerinnen und Fußgänger bzw. Radfahrerinnen und Radfahrer zur Straße "Im Geeren" versperrt wird. Das Zuparken dieses Weges stellt eine Gefahr und eine Behinderung, vor allem für Kinder auf dem Weg zu den umliegenden Kindergärten und Schulen, dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 09.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2412 2017 Die Vorlage OF 364/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Ein Dialog-Display für die Zehnmorgenstraße in Höhe der IGS Eschersheim/Bushaltestelle „AnneFrankStraße“

14.08.2017 | Aktualisiert am: 26.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2017, OF 325/9 Betreff: Ein Dialog-Display für die Zehnmorgenstraße in Höhe der IGS Eschersheim/Bushaltestelle "Anne-Frank-Straße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Dialog-Display, das Autofahrern Rückmeldung gibt, ob sie sich an das Tempolimit halten, beidseitig in der Zehnmorgenstraße in Höhe der IGS Eschersheim/Bushaltestelle Anne-Frank-Straße zu errichten. Begründung: Wiederholt entstehen für Fußgänger und Radfahrer gefährliche Situationen in Höhe der Querungshilfe über die Zehnmorgenstraße vor dem Eingang zum Anne-Frank-Spielpark: haltende Busse werden hier links überholt, oft mit überhöhter Geschwindigkeit, dabei ist die Sicht auf die querenden Fußgänger und Radfahrer verdeckt. Im März 2014 fand ein Ortstermin an der Bushaltestelle "Anne-Frank-Straße" mit Vertretern des Stadtschulamts, der VGF, der Polizei, des Straßenverkehrsamts und der IGS Eschersheim statt. Da weitere bauliche Maßnahmen nicht möglich sind, wurde als Lösung vorgeschlagen, dass die Busse an den Haltestellen ihre Warnblinkanlage einschalten. Es hat sich gezeigt, dass diese Maßnahme nicht effektiv ist. Dagegen kann, laut des hessischen Verkehrsministers Al-Wazir, "durch den Einsatz von Dialog-Displays die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen beispielsweise vor Schulen und Kindergärten dauerhaft um rund 50 Prozent gesenkt werden". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 325/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2213 2017 Die Vorlage OF 325/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Kreuzung Nußzeil/Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum für Fußgänger und Radfahrer verbessern

07.06.2017 | Aktualisiert am: 30.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2017, OF 286/9 Betreff: Kreuzung Nußzeil/Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum für Fußgänger und Radfahrer verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Die Ampelschaltung an der Kreuzung Nußzeil/Dehnhardtstraße für Fußgänger zu optimieren, so dass keine lange Wartezeiten entstehen. 2. Eine Markierung für Radfahrer auf der Fahrbahn (in der Linksabbiegerspur) in der Einfahrt zur Dehnhardtstraße anbringen. Momentan fahren Radfahrer aufgrund des Platzmangels eher auf dem Bürgersteig. Hierbei sollte das zeitlich befristete und eingeschränkte Halteverbot überprüft werden, zumal die Warenanlieferung zum Nahkauf nicht möglich ist, wenn Autos in diesem Bereich halten (siehe Bild). 3. Die Ampel so zu schalten, dass Radfahrer, die von der Nußzeil geradeaus in die Dehnhardstraße einfahren wollen, nicht Fußgänger gefährden, die zeitgleich bei Grün die Dehnhardtstraße überqueren. Begründung: 1. Die ampelgeschützte Kreuzung wird von vielen Schulkindern auf dem Weg zur Ludwig-Richter-Schule benutzt. Die übermäßig langen Wartezeiten an der Ampel führen dazu, dass sie häufig mißachtet wird. 2. und 3. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße ist hier seit 2010 (vgl. ST 1318/9) erlaubt, aber wird - hinsichtlich der Ampelschaltung, Fahrbahnmarkierungen und Haltemöglichkeiten - bei der tatsächlichen Verkehrsführung nicht berücksichtigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1836 2017 Die Vorlage OF 286/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor sowie in der Begründung Ziffer 1. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Zwei Verkehrsinseln in der Zehnmorgenstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Nußzeil

05.05.2017 | Aktualisiert am: 30.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 272/9 Betreff: Zwei Verkehrsinseln in der Zehnmorgenstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Nußzeil Der Ortsbeirat möge beschließen: Wie selbst beobachtet und von Mitbürgern vielfach kritisiert, kurven Autofahrer häufig verkehrswidrig um haltende Linienbusse und die Verkehrsinseln auf der Gegenfahrbahn (sofern gerade kein Gegenverkehr herrscht), um so schneller voranzukommen. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang um Auskunft gebeten, wie er dieser gefährlichen Verhaltensweise zu begegnen beabsichtigt. Begründung: Gefährdet werden Fußgänger, die vor haltenden Bussen die Straße überqueren wollen und unter ihnen insbesondere Schulkinder, die an beiden Stellen queren.; im erweiterten Maße im Bereich der Haltestelle Anne-Frank-Siedlung, der schräg gegenüber des Haupteingangs der Schule IGS Eschersheim liegt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 272/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 272/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 500 2017 Die Vorlage OF 272/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Bushaltestelle „Im Wörth“

01.02.2017 | Aktualisiert am: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2017, OF 193/9 Betreff: Bushaltestelle "Im Wörth" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, diese Bushaltestelle, die sich z. Z. in der Straße "Nußzeil" befindet, kurzfristig an die vorgegebene Stelle "Im Wörth" zurückzuverlegen. Begründung: Eine Verlegung der Haltestelle war während des Abrisses des ehemals dortigen Luftschutz-Bunkers und der Errichtung eines größeren Wohnhauses aus bautechnischen Gründen erforderlich. Inzwischen, seit einiger Zeit, sind die Bauarbeiten abgeschlossen und ist die Bus-Haltestelle neu gestaltet. Deshalb besteht kein Anlass mehr, die Haltestelle an der verkehrsmäßig ungünstigeren Ausweichstelle zu belassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang Nußzeil

05.01.2017 | Aktualisiert am: 23.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2017, OF 165/9 Betreff: Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang Nußzeil Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, einige Fahrradbügel am Eingang zum Eschersheimer Friedhof in der Nußzeil aufzustellen. Ein Standort rechts neben dem Eingangstor im hinteren Bereich des Parkplatzes erscheint hierfür geeignet. Begründung: Es sind keine Radabstellmöglichkeiten für Friedhofsbesucher vorhanden. Zudem fehlen sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für Anwohner in diesem Abschnitt der Nußzeil. Aufgrund des Zuschnitts des Parkplatzes könnten Fahrradbügel ohne den Verlust von einzelnen Parkplätzen aufgestellt werden. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1143 2017 Die Vorlage OF 165/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter dem Wort "aufzustellen" die Worte "ohne dass Pkw-Stellplätze entfallen" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Verbesserung der Verkehrssituation im vorderen Bereich der Kurhessenstraße

30.05.2016 | Aktualisiert am: 14.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2016, OF 23/9 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation im vorderen Bereich der Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen baldigen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter, insbesondere dem Straßenverkehrsamt, dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem 12. Polizeirevier, im vorderen Teil der Kurhessenstraße zu veranlassen. Der Ortstermin soll dem Ziel dienen, die Verkehrs-Situation und vor allem die Lebens-Qualität der Anwohner zu verbessern. Von Autofahrern, die aus Richtung Dillenburger Straße kommen, wird massenweise im vorderen Bereich der Kurhessenstraße gewendet, um die Fahrt in Richtung Alt Eschersheim, Nußzeil, Frankfurter Berg, Berkersheim, Bonames usw. fortzusetzen. Ein Hinweisschild, wie Autofahrer ihre Zielrichtungen verkehrsgerecht ansteuern könnten, wird nahezu nicht beachtet. Unter dieser Situation leiden die Bewohner im vorderen Bereich der Kurhessenstraße sehr. Abgesehen davon wird durch das massenhafte Wenden der Verkehrsfluss gehemmt und es werden Unfallgefahren heraufbeschworen. Antragsteller: SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 23/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Parteien: SPD, FDP, BFF

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Antrag Ortsbeirat 9

Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße

29.05.2016 | Aktualisiert am: 14.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2016, OF 34/9 Betreff: Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Abriss des letzten Gebäudes auf der östlichen Seite der Eschersheimer Landstraße, evtl. die bisherige Haus-Nr. 582, hat bereits begonnen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es - wie verschiedentlich behauptet, zutrifft, dass der Anfangsbereich der Straße Nußzeil bis etwa Haus-Nr.8, den Straßencharakter verlieren, als Straße aufgehoben werden soll; - sich nicht um ein altes Straßenstück, evtl. sogar um einen historischen Straßenbereich, handelt, der schon deshalb unter Schutz steht. Begründung: Bei einer entsprechenden Straßen-Schließung wäre ein Zuweg zum Eschersheimer Friedhof nur noch über die Anbindung der Nußzeil an die Zehnmorgenstraße möglich. Eine Verkehrs-Verbindung wäre ersatzlos gekappt, die Zufahrt zum Eschersheimer Friedhof eingeengt, der Verkehrsfluss behindert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 49 2016 Die Vorlage OF 34/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Nahversorgung für den Bereich Weißer Stein und Alt Eschersheim/Bonameser Straße

08.02.2016 | Aktualisiert am: 24.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2016, OF 1041/9 Betreff: Nahversorgung für den Bereich Weißer Stein und Alt Eschersheim/Bonameser Straße Vorgang: V 1565/16 OBR 9 Nach Schließung der Filiale in der Eschersheimer Landstraße 526 von Netto Marken-Discounter AG & Co. KG am 9. 1. 2016 hat sich die Nahversorgung im Bereich Weißer Stein erschwert, insbesondere für ältere Mitbürger/innen. Nach der noch für dieses Jahr für ca. 18 Monate vorgesehenen Schließung (Abriss, Neubau, Neueröffnung) der Filiale von Rewe Deutscher Supermarkt KG aA in der Maybachstraße wird sich die Nahversorgung in den Bereichen Weißer Stein und Alt Eschersheim/Bonameser Straße noch erheblich kritischer gestalten. Hilfe bei vorübergehenden Nahversorgungs-Engpässen ist in anderen Stadtteilen, in der Heinrich-Lübke-Siedlung (Praunheim) und im Riederwald, den Betroffenen durch zeitlich begrenzte Projekte zustatten gekommen. Der Caritasverband Frankfurt e. V. hatte jeweils einen Kleinbus (für 9 Personen) kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Kosten des Kraftstoffes war die Stadt aufgekommen. Die interessierten Bürger hatten sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer vorgegebenen Stelle getroffen und wurden von dort mit dem Kleinbus zu einem Nahversorger gebracht. Vor Ort hatten sie 2 Stunden Zeit zum Einkaufen und wurden danach abgeholt und zum Ausgangs-/Treffpunkt zurück chauffiert. Als Anfahrstelle für Einkäufe kommt z. B. die Filiale von Rewe in der Straße Am Schwalbenschwanz in Betracht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine entsprechende Möglichkeit zu prüfen. Für den Bereich Weißer Stein könnten ein oder zwei Treffpunkte (Nußzeil) eingerichtet werden, für den Bereich Alt Eschersheim/Bonameser Straße mindestens zwei. Der Caritasverband und die Diakonie Frankfurt gemeinnützige GmbH arbeiten in dieser Frage zusammen. Federführend ist der Caritasverband. Ein informelles Gespräch mit dem Caritasverband hat Interesse und Bereitschaft aufgezeigt. Auf Seiten der Stadt ist die Abteilung Aktive Nachbarschaften und Projekte innerhalb des Jugend- und Sozialamtes der Partner. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2016, V 1565 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5066 2016 Die Vorlage OF 1041/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF

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Antrag Ortsbeirat 9

U-Turns von Autofahrern in der vorderen Kurhessenstraße

07.01.2016 | Aktualisiert am: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2016, OF 1029/9 Betreff: U-Turns von Autofahrern in der vorderen Kurhessenstraße Trotz des auf Veranlassung des Straßenverkehrsamtes installierten Schildes, das den aus der Dillenburger Straße über die Straße Am Weißen Stein kommenden Autofahrern einen günstigen Weg für einen Wechsel der Fahrtrichtung via Nußzeil, Zehnmorgenstraße, Frankfurter Berg, Bonames aufzeigt, wenden Autofahrer massenweise im vorderen Bereich der Kurhessenstraße. Dies geschieht in der Regel durch mehrfaches Vor- und Zurücksetzen, bis das Wenden beendet ist. Dabei wird auch oft nicht davor zurückgeschreckt, in verkehrswidriger Weise den fließenden Verkehr zu behindern und Unfallgefahren heraufzu-beschwören. Für die Anwohner im vorderen Teil der Kurhessenstraße bedeutet das massenweise Wenden einen Herd von Unruhe und letztlich eine Zumutung, verbunden mit einer vermeidbaren Einbuße an Lebensqualität. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, auf beiden Seiten der Einmündung vom Am Weißen Stein in die Kurhessenstraße deutlich sichtbar je ein Straßenschild 272 - siehe Abbildung im Anhang - anbringen zu lassen. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1029/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Fußwegsituation am Weißen Stein

06.01.2016 | Aktualisiert am: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2016, OF 1027/9 Betreff: Fußwegsituation am Weißen Stein Der Fußweg am weißen Stein gegenüber dem TEDI Markt gelegen (neben der Grünfläche um das Herkulesdenkmal) ist extrem schmal, wird aber viel genutzt. Zusätzlich wird er durch breite Betonpoller verengt, die ein Zuparken verhindern sollen. Kinderwagen und mobiltätseingeschränkte Personen können diesen Gehweg deshalb nicht benutzen und müssen einen Umweg nehmen, um aus Richtung Nußzeil kommend zur U-Bahn zu gelangen. In Zeiten, wenn viele Menschen unterwegs sind, beispielsweise viel Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Ziehenschule oder viele Berufstätige, entsteht dort regelmäßig großes Gedränge. Der Magistrat wird daher gebeten, eine Lösung zu erarbeiten, die den Fußverkehr dort erleichtert und gleichzeitig dass Parken auf dem Gehweg weiterhin verhindert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 1027/9 beim Stadtschulamt einen Ortstermin bezüglich der Schulwegsicherung anzuregen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Radroute 7 ausbauen IV: Befahrbarkeit verbessern

19.11.2015 | Aktualisiert am: 24.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2015, OF 1010/9 Betreff: Radroute 7 ausbauen IV: Befahrbarkeit verbessern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten, 1. den Fuß- und Radweg zwischen Zehnmorgenstraße und Victor-Gollancz-Weg (Bild13) zu sanieren, ohne die Fläche zu versiegeln, 2. die Fahrbahndecke der Mierendorffstraße zu erneuern, 3. zu veranlassen, dass das Abstellen von Mülltonnen (Bild7) in der Walter-Leiske-Straße (am Beginn des Weges zum Sinaipark) künftig unterlassen wird. Begründung: Unebenheiten, Schlaglöcher und im Weg stehende Mülltonnen erschweren derzeit das Radfahren auf den genannten Strecken, die doch Bestandteil der Radroute sind. Anlage RadrouteAusbauen4 (ca. 494 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1010/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1010/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1010/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Radroute 7 ausbauen III: Wegweisung verbessern

19.11.2015 | Aktualisiert am: 24.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2015, OF 1009/9 Betreff: Radroute 7 ausbauen III: Wegweisung verbessern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten, - den stadtauswärts zeigenden Wegweiser in der Walter-Leiske-Straße, der von einem Strauch verdeckt ist, (Bild8) an eine geeignete Stelle zu versetzen, - die beiden verschmierten Wegweiser im Victor-Gollancz-Weg (Bild19, Bild20) auszutauschen, - einen zusätzlichen Wegweiser an der Straßenlaterne vor dem Haus Dreihäusergasse 10 (Bild17) anzubringen, - das verbogene Schild am Beginn der Dreihäusergasse zu reparieren oder auszutauschen, - die verwirrende Wegweisung an der Kreuzung Alt-Eschersheim/Dreihäusergasse (Bild 14) zu korrigieren, - einen zusätzlichen Wegweiser an der Autobahnleitplanke (Bild 15) zu ergänzen, damit der ortsunkundige, aus dem Uhrig kommende Radfahrer nicht ins Nirgendwo geführt wird, - die beiden Enden der Radroute durch entsprechende Hinweisschilder zu markieren, - an der Kreuzung Marbachweg / Mierendorffstraße das verschmierte Zeichen 1020-12 Radfahrer und Anlieger frei (Bild3) zu ersetzen, - vor dem Haus Hinter den Ulmen 67 Zeichen 357 Sackgasse (Bild11) durch Zeichen 357.50 Durchgängige Sackgasse auszutauschen. Begründung: Die Radroute ist im Allgemeinen gut ausgeschildert. An den genannten Stellen besteht jedoch Verbesserungspotential. (Dem Ortsbeirat 9 schiene es überdies sinnvoll, die Wegeführung an der Kreuzung Fürstenbergerstraße/Hamannstraße zu verdeutlichen, wo Radfahrer derzeit scheinbar durch ein Schulgebäude geführt werden; dieser Bereich liegt jedoch nicht in seinem Zuständigkeitsbereich.) Anlage RadrouteAusbauen3 (ca. 627 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Fahrradroute Ostparallele - Eschersheimer Landstraße

22.10.2015 | Aktualisiert am: 08.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2015, OF 985/9 Betreff: Fahrradroute Ostparallele - Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 92/03; B 743/04; M 165/07 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradroute, wie 2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, schnellstmöglich komplett einzurichten. Die Route verläuft durch die Straße "Im Uhrig", die Dreihäusergasse, über die Zehnmorgenstraße, durch den Victor-Gollancz-Weg, die Grafenstraße über die Walter-Leiske-Straße zum Sinaipark und dann weiter in den Ortsbezirk 3. Diese alternative Route zu den Hauptverkehrsstraßen wird von vielen Bürgern favorisiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.06.2003, M 92 Bericht des Magistrats vom 22.11.2004, B 743 Vortrag des Magistrats vom 24.08.2007, M 165 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 985/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4793 2015 Die Vorlage OF 985/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Baugenehmigung auf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 578

26.08.2015 | Aktualisiert am: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2015, OF 972/9 Betreff: Baugenehmigung auf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 578 Ein Teil des Innenbereichs, der von der Eschersheimer Landstraße, der Zehnmorgenstraße, der Nußzeil und Im Wörth umgrenzt ist, ist oder wurde jedenfalls zum Feuchtgebiet erklärt. Einem früheren Bauantrag wurde etwa im Jahre 2005 von der Bauaufsicht die Zustimmung mit Hinweis auf das fragliche Feuchtgebiet versagt. Jetzt jedoch wurde Baugenehmigung erteilt. Der zukünftige Bauherr hat einem Nachbarn dazu im Juli 2015 geschrieben. Aus diesem Schreiben wird hier auszugsweise wörtlich zitiert: "Ausweislich der geologischen Karte für das Gebiet Frankfurt West von 2009 und gemäß Grundwassergleichenplan vom Juni 1994 für das Gebiet liegt der Grundwasserspiegel bei 7,50 bis 15,00 m". Der Bauherr sieht damit Bedenken gegen sein Bauvorhaben als gegenstandslos an. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, - welche Grundlage sich in welcher Form geändert hat, so dass gegenüber dem früheren Versagen einer Baugenehmigung jetzt Baugenehmigung erteilt wurde; - ob bzw. inwieweit die zitierten Aussagen zutreffend sind; - welche Anforderungen an die Höhe des Grundwasserspiegels vom Magistrat einerseits stadtweit und andererseits für das fragliche Gebiet gestellt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 10.09.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 972/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Bank Fontane-Anlage

18.05.2015 | Aktualisiert am: 09.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2015, OF 929/9 Betreff: Bank Fontane-Anlage Auf der hinteren Bank der Fontane-Anlage werden Drogen konsumiert, was der Polizei auch bekannt ist. In der Fontane-Anlage gibt es 4 Bänke am Spielplatz und 2 Bänke weiter hinten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher schreibt an das Amt für Straßenbau- und Erschließung und das Grünflächenamt und beauftragt den Abbau der hinteren Bank aus der Fontane-Anlage und Aufstellen der Bank auf der Straße Am Schwalbenschwanz gegenüber der Einfahrt zum 12. Polizeirevier. Falls dies wegen der Breite des Gehweges nicht möglich ist, auf der Straße Am Lindenbaum auf dem Teilstück zwischen Eschersheimer Landstraße und Nußzeil. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 929/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Ehemaliger Luftschutzbunker Im Wörth

21.04.2015 | Aktualisiert am: 30.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2015, OF 918/9 Betreff: Ehemaliger Luftschutzbunker Im Wörth I. Der Ortsbeirat befürwortetet eine Gedenk- bzw. Hinweistafel an einem der zwei Nachfolgegebäude des früheren Luftschutzbunkers Im Wörth. Eine solche Tafel ist nach einem Textentwurf des Magistrats zwischen dem Grundstückseigentümer, der Firma Ten Brinke GmbH, und dem Ortsbeirat abzustimmen. An der Finanzierung beteiligen sich der Eigentümer und der Ortsbeirat aus seinem Budget. II. Der Magistrat wird gebeten, einen Textentwurf für eine Gedenk- bzw. Hinweistafel an einem der zwei Nachfolgegebäude des früheren Luftschutzbunkers Im Wörth zu erarbeiten, Präferenzen für das zu verwendende Material und die Tafelgröße anzugeben und den Entwurf anschließend dem Ortsbeirat zur Abstimmung mit Ten Brinke GmbH zur Verfügung zu stellen. Begründung: Zu I.: Ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Grundstückeigentümers Ten Brinke GmbH ergab, dass Interesse für eine Gedenk- und Hinweistafel vorhanden ist und auch anteilig finanziert würde. Da es sich bei dem Luftschutzbunker um ein öffentliches Gebäude gehandelt hatte, sollte der Ortsbeirat bei der Gestaltung mitwirken, was zur Folge hat, dass ein Teilbetrag der Kosten auch aus öffentlicher Hand, in diesem Fall aus dem Ortsbeiratsbudget, geleistet werden sollte. Nachdem ein Textentwurf des Magistrats vorliegt, ist der genaue Text zu einem späteren Zeitpunkt zwischen den drei Partnern abzustimmen. In Vorbereitung fand am 30.03.2015 ein Telefongespräch mit dem Geschäftsführer von Ten-Brinke-statt. Dabei wurden folgende Ergebnisse erzielt: - Ten Brinke ist mit der Anbringung einer Gedenk- bzw. Hinweistafel einverstanden. - Ten Brinke ist auch bereit, sich an den Kosten zu beteiligen. - Über die Anbringungsstelle wird sich gegenseitig abgestimmt. Zu II.: Bei dem ehemaligen Luftschutzbunker Im Wörth hatte es sich um den größten im Frankfurter Stadtgebiet gehandelt. Über den ästhetischen Reiz des massigen Gebäudes mögen unterschiedliche Ansichten bestehen; gleichwohl hatte der Bunker die Architektur und damit das Ortsbild von Eschersheim über Jahre hinweg mit geprägt. Er hatte in Tagen des Bombenkrieges der Bevölkerung im Umkreis Schutz geboten und für Schutzsuchende zumindest ein Gefühl von Sicherheit vermittelt. Mit einer entsprechenden Tafel trägt der Ortsbeirat dazu bei, Geschichtsbewusstsein aufrecht zu erhalten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.02.2015, OF 879/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 23.04.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4068 2015 1. Die Vorlage OF 879/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 918/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass eingefügt wird, dass sich der Ortsbeirat aus seinem Budget "mit einem den Möglichkeiten des Ortsbeirates angemessenen Betrag" beteiligt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung), bei Enthaltung fraktionslos

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers .Im Wörth.

24.09.2014 | Aktualisiert am: 14.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2014, OF 830/9 Betreff: Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers "Im Wörth" Bei diesem großen, gut gewachsenen Baum handelt es sich um den einzigen in der ersten Hälfte der Straße "Im Wörth" überhaupt. Eine Kastanie auf gleichem Grundstück wurde vor kurzem mit Genehmigung gefällt. Der Geschäftsführer des Investors, der das Grundstück neu bebauen will, hat in einem Gespräch im Herbst 2013 zugesichert, die Platane zu erhalten. Diese Zusage hat er auch bei einem Termin mit Anliegern des erworbenen Grundstücks wiederholt. In diesem Monat wurde der Baum einseitig stark eingekürzt und es wurden Bohrungen auch in unmittelbarer Nähe des Baumens eingebracht. Ob das Wurzelwerk des Baumes beschädigt wurde, ist noch nicht bekannt, erscheint aber als wahrscheinlich. Die Untere Naturschutz- behörde ist mit dem Vorgang bereits beaufschlagt und hat eine weitere Einkürzung auf der Gegenseite der bereits erfolgten Einkürzung beauftragt, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Ob der Baum noch zu retten ist, ist vorläufig noch nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, - welche Auflagen mit der Baugenehmigung für den Bauherrn hinsichtlich des Baumbestandes festgelegt sind; - ob diese ggf. eingehalten wurden; - ob im Falle des Totalverlusts des Baumes die Anpflanzung eines neuen gleichartigen bzw. gleichwertigen Baumes auferlegt ist bzw. wird; - ob in diesem Falle eine Auferlegung einer Neuanpflanzung eines höheren Baumes als bei üblichen Nachpflanzungen beinhalten kann, damit der Verlust eines bedeutenden Solitärs wenigstens ansatzweise besser ausgeglichen werden kann; - welche weiteren Konsequenzen aus dem evtl. Fehlverhaltens des/der Verantwortlichen ggf. beabsichtigt sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 09.10.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2014 Die Vorlage OF 830/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU und SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Situation in der Gagfah-Siedlung im Karree zwischen den Straßen Am Lindenbaum, Hinter den Ulmen und der Nußzeil

28.05.2014 | Aktualisiert am: 13.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2014, OF 790/9 Betreff: Situation in der Gagfah-Siedlung im Karree zwischen den Straßen Am Lindenbaum, Hinter den Ulmen und der Nußzeil Der Ortsbeirat 9 legt einen Ortstermin fest, um sich ein aktuelles Bild dieser Wohnsiedlung zu machen. Einer der Bewohner, der mit Namen und Adresse bekannt ist, stellt sich nach Terminvereinbarung zum Rundgang und zu (ergänzenden) Informationen zur Verfügung. Begründung: Der Erbbauberechtigte, um den es sich hier handelt, ist gemäß Vorgaben unserer Stadt verpflichtet, jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen zu verhindern. Dieser Verpflichtung kommt der Erbbauberechtigte jedoch in verschiedenen Bereichen nicht nach. Auf Verlangen der Stadt hat er die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Der Rundgang soll dem Zweck dienen, die Mängel zu erfassen. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 789/9 zu einem Ortstermin mit den zuständigen Vertretern der Stadtverwaltung einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: FDP, SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Baumbewuchs vor dem Wohnblock Nußzeil 85 - 97

20.05.2014 | Aktualisiert am: 13.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2014, OF 783/9 Betreff: Baumbewuchs vor dem Wohnblock Nußzeil 85 - 97 Vorgang: ST 1137/12 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Erbbauberechtigten, Gagfah Invest GmbH & Co. KG oder einem evtl. Rechtsnachfolger, erneut ins Benehmen zu setzen, um Baum-Beschneidungen und -Auslichtungen der auf dem Erbbaugrundstück zur Straße Nußzeil hin angepflanzten Bäume zu erwirken. Begründung: Am Straßenrand sind Bäume auf städtischem Gelände gepflanzt. Im Gegensatz zu diesen, die sich im ordentlichen Zustand befinden, stehen auf der Erbbaufläche hinter dem Bürgersteig ungepflegte Bäume. Diese sind weder beschnitten noch ausgelichtet, bergen teilweise auch abgestorbene Äste in ihren Kronen. Bürger beschweren sich über den Zustand. Wie in ST 1137 dargelegt, obliegt dem Erbbauberechtigten u. a. die Baumpflege in seinem Bereich. Auszugsweise lautet ein Satz aus der erwähnten ST 1137: "Jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen hat die Erbbauberechtigte zu verhindern und auf Verlangen der Stadt unverzüglich zu beseitigen". Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2012, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 783/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung

08.05.2014 | Aktualisiert am: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2014, OF 779/9 Betreff: Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung Vorgang: M 15/14 Von Anwohnern wurden einige Wünsche geäußert, die die Anwohner bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes berücksichtigt wissen möchten. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Umsetzungsmöglichkeit zu prüfen und zu berichten. 1. In der Straße Im Geeren ist es verkehrstechnisch oft sehr schwierig, es wurde gemeinsam überlegt, wie die Straßenführung verlaufen könnte. Die Zufahrt könnte durch eine neue Straße vom Berkersheimer Weg her erschlossen werden. Ob diese als Ringstraße oder Stichstraße laufen sollte, müsste die Planung ergeben. 2. Bei Vergrößerung der bebauten Fläche auf das doppelte, sollte es auch eine Anbindung an den ÖPNV geben. Überlegt wurde, dass die Buslinie 69 eventuell durch die künftig über die Eleonore-Sterling-Straße in die Anne-Frank-Straße und weiter in die Zehnmorgenstraße fahren könnte. Die Möglichkeit dieser Busverbindung sollte bei der Straßenplanung berücksichtigt werden. 3. Es wird eine aufgelockerte Bebauung mit max. 2 1/2 Geschossen gewünscht mit ausreichend Grünflächen und Erhalt der beiden Mammutbäume. 4. Im Osten fällt ein Streifen einer aufgegebenen "Baumschule" in die zu bebauende Fläche. Dieses "Wäldchen" wird heute von den Gruppen des Internationalen Familienzentrums für "Exkursionen" genutzt und sollte erhalten bleiben. Dieses Wäldchen sollte durch eine entsprechende planerische Ausweisung abgesichert werden. 5. Im Norden steht ein überwiegend von Birken bewachsenes "Wäldchen", das sich in den letzten 15 Jahren entwickelt hat. Es dient Kindern und Jugendlichen teilweise als Abenteuerspielplatz. Dort leben Kaninchen, der Fuchs und es brüten Vögel (sowohl Sing- als auch Rabenvögel). Auch dieses Wäldchen sollte ganz oder teilweise durch entsprechende Ausweisung planerisch abgesichert werden. 6. Momentan ist die Kinderbetreuung nicht ausreichend, insbesondere fehlen Betreuungsplätze für die Grundschulkinder. Es wurde angeregt, eine Kindertagesstätte mit einzuplanen. 7. Es gibt einen Kinderspielplatz für Kleinkinder. Für die größeren gibt es z.Z. nur einen kleinen Bolzplatz. Eine Ausweitung dieser Flächen sollte geplant werden. 8. Die einzige Nahversorgung ist z.Z. eine Bäckerei mit kleinem Café. Lebensmittel, Arzneien, Drogeriewaren sollten in Zukunft auch im Gebiet eingekauft werden können. Zusätzliche Flächen für Nahversorgung sollten eingeplant werden sowie eine Fläche mit Strom- und Wasseranschluß, die für einen Wochenmarkt vorgesehen wird. 9. Die Anwohner wünschen beim Fortgang der Pläne regelmäßig informiert zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.04.2014, OF 772/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3100 2014 1. Die Vorlage OF 772/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 779/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung

28.04.2014 | Aktualisiert am: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2014, OF 772/9 Betreff: Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung Vorgang: M 15/14 Von Anwohnern wurden einige Wünsche geäußert, die die Anwohner bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes berücksichtigt wissen möchten. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Umsetzungsmöglichkeit zu prüfen und zu berichten. In der Straße Im Geeren ist es verkehrstechnisch oft sehr schwierig, es wurde gemeinsam überlegt, wie die Straßenführung verlaufen könnte. Die Zufahrt könnte durch eine neue Straße vom Berkersheimer Weg her erschlossen werden. Ob diese als Ringstraße oder Stichstraße laufen sollte, müsste die Planung ergeben. Bei Vergrößerung der bebauten Fläche auf das doppelte, sollte es auch eine Anbindung an den ÖPNV geben. Überlegt wurde, dass die Buslinie 69 eventuell durch die künftig über die Eleonore-Sterling-Straße in die Anne-Frank-Straße und weiter in die Zehnmorgenstraße fahren könnte. Es wird eine aufgelockerte Bebauung mit max. 2 1/2 Geschossen gewünscht mit ausreichend Grünflächen und Erhalt der beiden Mammutbäume. Im Osten fällt ein Streifen einer aufgegebenen "Baumschule" in die zu bebauende Fläche. Dieses "Wäldchen" wird heute von den Gruppen des Internationalen Familienzentrums für "Exkursionen" genutzt und sollte erhalten bleiben. Im Norden steht ein überwiegend von Birken bewachsenes "Wäldchen", das sich in den letzten 15 Jahren entwickelt hat. Es dient Kindern und Jugendlichen teilweise als Abenteuerspielplatz. Dort leben Kaninchen, der Fuchs und es brüten Vögel (sowohl Sing- als auch Rabenvögel). Dieses Wäldchen sollte ganz oder teilweise erhalten bleiben. Momentan ist die Kinderbetreuung nicht ausreichend, insbesondere fehlen Betreuungsplätze für die Grundschulkinder. Es wurde angeregt, eine Kindertagesstätte mit einzuplanen. Auch die nahgelegene IGS Eschersheim müsste vergrößert werden. Es gibt einen Kinderspielplatz für Kleinkinder. Für die größeren gibt es z.Z. nur einen kleinen Bolzplatz. Das Angebot für die Schulkinder und Heranwachsenden sollte erweitert werden. Z.B. mit Tischtennisplatten, Sportgeräte für die Größeren und einem Jugendclub. Die einzige Nahversorgung ist z.Z. eine Bäckerei mit kleinem Café. Lebensmittel, Arzneien, Drogeriewaren sollten in Zukunft auch im Gebiet eingekauft werden können. Es gibt einen Platz auf dem der Martinsumzug sich trifft, auf dem der nachbarschaftliche Weihnachtsmarkt regen Zuspruch findet und auch der Bücherbus hält hier regelmäßig. Gewünscht wird ein Wochenmarkt und vor allem auch ein Strom- und Wasseranschluss. Die Anwohner wünschen beim Fortgang der Pläne regelmäßig informiert zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.05.2014, OF 779/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3100 2014 1. Die Vorlage OF 772/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 779/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Den Hin- und Rückweg zur Ludwig-Richter-Schule, sicherer gestalten

25.04.2014 | Aktualisiert am: 13.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2014, OF 775/9 Betreff: Den Hin- und Rückweg zur Ludwig-Richter-Schule, sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten der Aufbringung eines Fußgänger-Überwegs (Zebrastreifen) an der Straße Nußzeil, etwa in Höhe der Haus-Nr. 88, einer Aufpflasterung zwecks Minderung der Geschwindigkeit der Straße Hinter den Ulmen unmittelbar bzw. kurz vor deren Einmündung in die Nußzeil, eines evtl. Hinweis auf den Fußgänger-Überweg kurz vor der Kreuzung Hinter den Ulmen/Nußzeil zu prüfen und anschließend zu berichten. Begründung: Der Bereich Anne-Frank-Siedlung , Kirchhainer Straße einschließlich des gesamten Umfelds ist dicht besiedelt. Entsprechend groß ist die Anzahl an Schulkindern, die täglich von hier zur und von der Ludwig-Richter-Schule streben. Der Schulweg zur und von der Ludwig-Richter-Schule findet über die Straße Hinter den Ulmen die direkte Verlängerung in der Querung der Nußzeil etwa in Höhe Haus Nr. 88. Autofahrer, ausbiegend aus Hinter den Ulmen, erreichen unmittelbar nach dem Einbiegen in die Nußzeil die erwähnte Querung. Deshalb sind besondere Vorsorgen erforderlich, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und Unfallgefahren vorzubeugen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 775/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3195 2014 Die Vorlage OF 775/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Genehmigung des Abrisses des Bunkers Im Wörth 2 - 6

12.03.2014 | Aktualisiert am: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2014, OF 758/9 Betreff: Genehmigung des Abrisses des Bunkers Im Wörth 2 - 6 Ausgehend vom derzeitigen Informationsstand hier vor Ort bestehen im Zusammenhang mit der Abriss-Genehmigung für den Bauherrn bzw. das Abbruch-Unternehmen keine Auflagen hinsichtlich der Entwicklung von Lärm und Staub bzw. deren Eindämmung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob dies der Fall ist; - warum dies ggf. zutrifft. Begründung: Gemäß vorliegendem Lärm-Gutachten ist von einer erheblichen Überschreitung des zulässigen Grenzwertes von 55 dB(A) bei den Nachbarn bzw. von 45 dB(A) für ein naheliegendes Altenheim auszugehen. Gegenüber stehen prognostizierte, erhebliche Überschreitungen bis 72,5 dB(A), also um 17 dB(A) mehr. Sie bedeuten eine Nicht-Einhaltung des Grenzwertes um das Mehrfache. Zu berücksichtigen ist, dass die Zahlenwerte logarithmischen Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Dafür, dass prognostizierte Überschreitungen nicht erreicht werden, bestehen keine erkennbaren Anhaltspunkte; zumal keine Erhöhung durch Impulszuschläge enthalten und die in einer Prognose aufgeführte Lärmschutzwand nicht errichtet wurde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 13.03.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 758/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Verlärmung bei Abriss des Bunkers Im Wörth

13.02.2014 | Aktualisiert am: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2014, OF 748/9 Betreff: Verlärmung bei Abriss des Bunkers Im Wörth Die vom Bauherrn in Auftrag gegebenen Lärmprognosen, die der Bauaufsicht vorliegen, zeigen u. a. auf, dass - OHNE Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit, - jedoch MIT Zeitabschlägen agiert wird; - so dass das UNGÜNSTIGSTE (besonders lauter Lärm) nicht - berücksichtigt, das GÜNSTIGSTE (Zeitabschlag) jedoch in - Anspruch genommen wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er eine Verlärmung über die vorgegebenen Richtwerte (55 bzw. 45 dB(A) hinaus a) im Rahmen einer Genehmigung oder, sofern diese bereits erfolgt ist, b) im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch nach einer bereits erteilten Genehmigung wahrzunehmen beabsichtigt. Ergänzende Hinweise und Lärmwerte; Lärmwerte, logarithmisch erfasst, führen zu Lärmsteigerungen, wie an folgenden Beispielen dargestellt: - 10 Dezibel mehr bedeuten eine Ver-Zehnfachung; - wenn statt zulässigen 55 dB(A) - 65 dB(A) auftreten, bedeutet dies eine Ver-Zehnfachung; - es ist so laut, als wenn dort 10 Geräte mit 55 (dB(A) in Betrieb wären; - wenn statt zulässigen 55 dB(A) - 75 dB(A) auftreten, bedeutet dies eine Ver-Hundertfachung; - es i ast so laut, als wenn dort 100 Geräte mit 55 dB(A) in Betrieb seien. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 743/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 748/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Vorgesehener Abriss des Bunkers .Im Wörth. 2 - 6 durch Abriss-Unternehmen Robert Zeller GmbH & Co. KG, Offenbach

11.02.2014 | Aktualisiert am: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2014, OF 747/9 Betreff: Vorgesehener Abriss des Bunkers "Im Wörth" 2 - 6 durch Abriss-Unternehmen Robert Zeller GmbH & Co. KG, Offenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Für Bau-und Abbruch-Unternehmen sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz vor Baulärm (AVV Baulärm) maßgebend. Gemäß vorliegender Lärmprognose des Bauherrn ist von folgenden Lärmemissionen (ohne Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit) jeweils auszugehen: - für LKW-Fahrten - 103 dB(A), - für das Bestücken von Containern - 105 dB(A),. - für den Einsatz von Hydraulikwerkzeug - 105 dB(A), - für den Einsatz von Spitzmeißeln - 118 dB(A). Demgegenüber liegt der nach AVV Baulärm einzuhaltende Richtwert - mit den Zuschlägen für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit - bei 55 dB(A), für Altenheime sogar bei nur 45 dB(A). Die vom Bauherrn rechnerisch ermittelten Lärmwerte (ohne Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit) für einige der umliegenden Gebäude betragen während der Baumaß- nahmen (Arbeitsschritt 2) - nach Abzug von Zeitabschlägen - 63,3; 63.4; 63,9; 67,0; 67,3; 68,2; 68,3; 68,4; 71,2; 71,6; und 72,5 dB(A). Bei dem letzten Wert von 72,5 dB(A) würde der Grenzwert deutlich überschritten - um mehr als das 70-fache, da Lärm logarithmisch ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er sich zu diesen und folgenden Kriterien stellt, wie er die Situation zu handhaben beabsichtigt: - ob in Kenntnis dieser Lärmprognosen - mit der deutlich prognostizierten Über- schreitung der zulässigen Werte, eine Abbruchgenehmigung erteilt wird oder wurde; - ob er den rechnerischen Einsatz des Bohrmeißels von nur einer Stunde pro Arbeitstag für wahrscheinlich hält, insbesondere da eine Begrenzung der Stemmarbeiten auf 4 Stunden empfohlen wird (S. 14); - warum nicht der Einsatz von "Betonsägen" erwogen wird, welche leiser sind als "Stemmen" und dem Stand der Technik entsprächen; warum keine Schallschutzwand in Höhe des Bunkers vorgesehen, wie dies in anderen Städten üblich ist und als passiver Lärmschutz dem Stand der Technik entspräche. Begründung: Dem Mittelungspegel liegt ein mathematisches Rechenverfahren zugrunde. Tatsächlich sind jedoch keine Mittelungswerte, abstrakte Werte, hörbar, sondern je nach Situation nur sehr lauter oder weniger lauter Lärm. Unmittelbar und plötzlich auftretender Lärm führt für die Psyche und die Physis von Lebewesen, hier zunächst einmal nur Menschen und Tiere, zu schockartigen Reaktionen. Lang anhaltender lauter Lärm bewirkt kontinuierliche Belastungen. Es handelt sich um Beeinträchtigungen, die gesundheitliche Schäden zur Folge haben (können) und hier neben den Anwohnern Schüler und Lehrer einer Schule, eine Kindertagesstätte mit Kindern und dem Personal und ein Altenheim mit den Bewohnern und den Pflegekräften betreffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.02.2014, OF 742/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 742/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 747/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Vorgesehener Abriss des Bunkers .Im Wörth 2 - 6 durch das Abrissunternehmen Robert Zeller GmbH & Co.KG, Offenbach

03.02.2014 | Aktualisiert am: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 743/9 Betreff: Vorgesehener Abriss des Bunkers "Im Wörth 2 - 6 durch das Abrissunternehmen Robert Zeller GmbH & Co.KG, Offenbach Für Bau- und Abbruch-Unternehmen sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz vor Baulärm (AVV Baulärm) maßgebend. Gemäß vorliegenden Gutachten ist von folgenden Lärmbelastungen jeweils auszugehen: für LKW-Fahrten - 103 dB(A), für das Bestücken von Containern - 105 dB(A), für den Einsatz von Hydraulikwerkzeug - 105 dB(A), für den Einsatz von Spitzmeiseln - 115 dB(A). Demgegenüber liegt der zumutbare Grenzwert bei 55 dB(A), für Altenheime sogar nur bei 45 dB(A). Die rechnerisch ermittelten Werte für einige der umliegenden Wohngebäude betragen während der Baumaßnahmen dagegen 63,3; 63,4; 63.9; 67,0; 67,3; 68,2; 68,3; 68,4; 71,2; 71,6 und 72,5 dB(A). Bei dem letzten Wert von 72,5 dB(A) würde der Grenzwert immerhin um ca. 32 % überschritten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er sich zu diesen und den folgenden Kriterien stellt, wie er die Situation zu handhaben beabsichtigt: für den Bauherren werden Zeitkorrekturen gewährt, die nicht nach Rechtslage sondern nach einem behaupteten "Stand der Technik" erfolgen; es werden Mittelungspegel zugestanden; die grundhafte Verteilung des Lärms auf die Fläche, was den unmittelbar Betroffenen wenig nützt; der behauptete Einsatz des Bohrmeisels nur für eine Stunde pro Arbeitstag, was völlig unrealistisch erscheint; der nicht vorgesehene Einsatz von "Sägen" des Betons (was wahrscheinlich der Kostenfrage gezollt ist). Begründung: Dem Mittelungspegel liegt ein mathematisches Rechenverfahren zugrunde. Tatsächlich sind jedoch keine Mittelungswerte, abstrakte Werte, hörbar sondern je nach Situation nur sehr lauter oder weniger lauter Lärm. Unmittelbar und plötzlich auftretender Lärm führt für die Psyche und die Physis von Lebewesen, hier zunächst einmal nur Menschen und Tiere, zu schockartigen Reaktionen. Lang anhaltender lauter Lärm bewirkt kontinuierliche Belastungen. Es handelt sich um Beeinträchtigungen, die gesundheitliche Schäden zur Folge haben (können). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 743/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 748/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Vorgesehener Abriss des Bunkers Im Wörth

02.02.2014 | Aktualisiert am: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2014, OF 742/9 Betreff: Vorgesehener Abriss des Bunkers Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig zu prüfen und zu berichten, ob es zutrifft, dass der Abriss in die Sommerferien 2014 verschoben ist oder welcher andere Termin (vorläufig) aktuell ist; ob es weiterhin Bestand hat, dass die östliche Giebelwand erst zuletzt abgerissen und außerdem eine Lärmschutzwand errichtet werden wird, beides zum Schutz der Ziehen-Schule (im begrenzt möglichen Umfang) und um die Ziehen-Schule möglichst lange abzuschotten; durch welche Maßnahmen die ebenfalls in der Straße Im Wörth befindliche KiTa und ein Altenpflegeheim vor Lärm geschützt werden sollen; ob inzwischen ein Informationsgespräch des Bauherrn, der Firma Ten Brinke, und des Abriss-Unternehmers Zeller mit der Schulleitung der Ziehen-Schule stattgefunden hat; welche Ergebnisse im Falle eines solchen Gesprächs erzielt wurden; ob mit dem Bau-Unternehmer die Errichtung einer Lärmschutzwand zu dessen Lasten im Grenzbereich zur Ziehen-Schule vor Beginn der Abriss-Arbeiten vereinbart wurde; um eine Angabe von Gründen für den Fall, dass dies nicht geschehen sein sollte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.02.2014, OF 747/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 742/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 747/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Abriss des Bunkers und Neubau in der Straße Im Wörth

09.01.2014 | Aktualisiert am: 04.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2014, OF 719/9 Betreff: Abriss des Bunkers und Neubau in der Straße Im Wörth Der Ortsbeirat wolle beschließen: Während des bevorstehenden Abrisses des Bunkers Im Wörth und der daran anschließenden Bauphase ist ein starker LKW-Verkehr zu erwarten, der die schmale Straße zeitweise unpassierbar machen könnte. Aus diesem Grund wird die Stadt gebeten, eine Umleitungsstrecke für den Durchgangsverkehr und den Bus einzurichten, eventuell könnte diese so geführt werden, wie bei der vor einiger Zeit durchgeführten Sanierung dieser Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2818 2014 Die Vorlage OF 719/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Bisher in der Straße Im Wörth vor dem Bunker postierte Altglasbehälter

31.12.2013 | Aktualisiert am: 04.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2013, OF 730/9 Betreff: Bisher in der Straße Im Wörth vor dem Bunker postierte Altglasbehälter Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welcher neue Standort für die bisher vor dem Bunker abgestellten drei Altglasbehälter vorgesehen ist. Begründung: Im Zuge des in Bälde vorgesehenen Abrisses des alten Luftschutzbunkers wird zwangsläufig ein anderer Standort benötigt. Der neue Standort sollte sozialverträglich sein und wegen des mit dem Einwerfen von Flaschen verbundenen Lärms nicht unmittelbar vor einem Wohnhaus angeordnet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 730/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Altes Straßenbahndepot Weißer Stein für den Stadtteil nutzbar machen!

20.11.2013 | Aktualisiert am: 11.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2013, OF 701/9 Betreff: Altes Straßenbahndepot Weißer Stein für den Stadtteil nutzbar machen! Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob und wann das alte Straßenbahndepot am Weißen Stein dem Stadtteil und der Ziehenschule als Begegnungsort und Probenraum zur Verfügung gestellt werden kann. Insbesondere bittet der Ortsbeirat darum, zu berichten, in welchem Haushaltsjahr Mittel für die dafür erforderliche Sanierung des Depots in der Investitionsplanung der Stadt eingeplant sind. Außerdem soll geprüft werden, wie es ermöglicht werden kann, die erforderlichen Sanierungsarbeiten unabhängig und gegebenenfalls vor vom Umbau der Ziehenschule durchzuführen. Begründung: In Eschersheim besteht ein großer Bedarf nach einem Ort, wo sich Menschen aus dem Stadtteil treffen können. Gleichfalls gibt es auch Vereine, die Treffpunktmöglichkeiten suchen. Dies ist ein wichtiges Ergebnis aus dem Veranstaltung "Bürgerbeteiligung/L(i)ebenswerter Stadtteil", zu dem Anfang des Jahres Sozialrathaus Dornbusch, Netzwerk Neue Nachbarschaften, Frankfurter Verband, sowie Sozialbezirksvorsteher und Seniorenbeiräte nach Eschersheim eingeladen hatten. Durch den bevorstehenden Abriss des Bunkers Im Wörth hat sich die Lage noch verschärft. Der Ortsbeirat kann sich gut vorstellen, dass das Depot sowohl von der Ziehenschule für die Proben für Darstellendes Spiel tagsüber, als auch für andere Gruppen aus dem Stadtteil ab 17.00 Uhr genutzt wird, wie es auch bei der Nutzung der Schulturnhallen üblich ist. Antragsteller: FDP GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.10.2013, OF 696/9 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 149 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2013, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die letzten drei Zeilen des Tenors der Vorlage OF 701/9 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2748 2013 1. Die Vorlage OF 696/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 701/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Zeile 1 bis 5: Annahme bei Enthaltung CDU Zeile 6 bis 8: Einstimmige Annahme

Parteien: FDP, GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Zukünftige Bebauung des Geländes der bisherigen Kultureinrichtung Batschkapp in der Maybachstraße

10.09.2013 | Aktualisiert am: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 668/9 Betreff: Zukünftige Bebauung des Geländes der bisherigen Kultureinrichtung Batschkapp in der Maybachstraße Der Magistrat wird aufgefordert, - dem Ortsbeirat so bald wie möglich Pläne für die Neubebauung dieses Areals vorzustellen. Begründung: - Wie bisher bekannt, soll die Neubebauung mit fünfgeschossigen Wohnhäusern erfolgen; - fünfgeschossige Gebäude wären in einem Umfeld, das durch vier- und dreigeschossige (und auch noch niedrigere) Häuser geprägt ist, städtebaulich unverträglich; - Gebäude mit fünf Geschossen würden hier als Fremdkörper wirken; - sie würden in den oberen Etagen - auch über vorgesehene Lärmschutzwände von bis zu 6 Meter Höhe - Bahnlärm reflektieren und zu einer Verlärmung der Thielenstraße, des Endstücks der Eschersheimer Landstraße und evtl. eines Teils der Straße Nußzeil führen; - das gilt insbesondere bei einer Realisierung des beabsichtigten viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke. Die erwähnten 6 m hohen Lärmschutzwände stehen mit einem Ausbau in Verbindung; - bei einem viergleisigen Ausbau sind hier eigentlich 12 m hohe Lärmschutzwände notwendig. Diese lassen sich aber aus bautechnischen und finanziellen Gründen nicht darstellen, zeigen aber die Stärke der Lärmbelastung auf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 26.09.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 668/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 668/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Verlegung der Bushaltestelle .Im Wörth.

10.09.2013 | Aktualisiert am: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 679/9 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Im Wörth" Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, in welchem Bereich der Straße "Im Wörth" die bestehende Bushaltestelle im Zuge der Abriss-A rbeiten an der Luftschutzbunker-Anlage vorübergehend verlegt werden soll. Begründung: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird eine Verlegung während der Abriss-Arbeiten unumgänglich sein. Gegen eine Verlegung vor das Haus Nr. 20 sprechen die Umstände, dass es sich um ein Eckhaus handelt und, dass es bei einer früheren, zeitweiligen Verlegung vor das Haus Nr. 20 erheblichen Ärger mit dem Hausbesitzer gab. Eine Widerholdung dieser Situation sollte tunlichst vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 26.09.2013, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 839 2013 Die Vorlage OF 679/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth

15.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2013, OF 642/9 Betreff: Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Abbruchunternehmen anzuweisen, während der Abbruchphase eine Schallschutzwand zwischen Bunker und Ziehenschule - wie bei den Bauarbeiten bei der Bettina-Schule - zu errichten. Der Magistrat wird gebeten, die Schulleitung und den Ortsbeirat über die einzelnen Abbruchmaßnahmen schriftlich zu unterrichten. Begründung: Diese Maßnahme wurde bei den Abbrucharbeiten in der Nähe der Bettinaschule bereits durch einen Richterspruch durchgesetzt, und sollte deshalb auch bei der Ziehenschule Anwendung finden. Antragsteller: CDU FREIE WÄHLER SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2420 2013 Anregung an den Magistrat OM 2421 2013 1. Die Vorlage OF 642/9 wird mit der Maßgabe als Eilanregung beschlossen, dass im ersten Absatz nach den Worten ". .der Abbrucharbeiten eine" das Wort "geeignete" eingefügt und bei den Antragstellern der Name "Thomas" Budenz korrigiert wird. 2. Die Vorlage OF 643/9 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 644/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE, FDP und fraktionslos (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Parteien: CDU, FREIE_WÄHLER, SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Buslinie 69

02.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2013, OF 658/9 Betreff: Buslinie 69 Die Erwartungen, dass sich im Zeitablauf und zuletzt durch den Einsatz eines neuen Busmodells plus Ersatzbus wesentliche Verbesserungen einstellen würden, haben sich bisher leider nicht erfüllt. Immerhin befindet sich die Buslinie seit Dezember 2007 in Betrieb. Fahrgäste klagen u. a., dass bei den absenkbaren Ein- und Ausgängen oft behauptet wird, sie seien überhaupt nicht funktionsbereit und bei anderen Gelegenheiten, sie seien z. Z: defekt; was davon stimmt, bleibt offen; bei hohen Außentemperaturen springt oft nicht die Klimaanlage sondern der Heizlüfter an; um die Strecken-Kenntnisse und die über die Haltestellen scheint es bei verschiedenen Fahrern schlecht bestellt zu sein; Busfahrer sind an der Kreuzung "Im Wörth/Nußzeil" schon in die falsche Richtung abgebogen; am 31. 7. 2013 fuhr der Fahrer gegen 9.50 Uhr an der Haltestelle "Hinter den Ulmen" vorbei, obwohl dort ein Fahrgast wartend stand. Erst durch Zuruf von Fahrgästen hat der Fahrer dies korrigiert; an Haltestellen wird nicht gestoppt, obwohl Fahrgäste den Halteknopf gedrückt hatten; schwierig gestaltet sich oft der Verkauf von Fahrscheinen, wenn die Fahrt über das Tarifgebiet 50 hinausgehen soll; mehreren Fahrern mangelt es an Sprachkenntnissen. Es stellt sich die Frage, ob der Einsatz von Fahrern mit mangelnden Sprachkenntnissen überhaupt zulässig ist. Nachdem die Bemühungen des Magistrats bzw. der beauftragten TraffiQ GmbH über Jahre hin so wenig gefruchtet haben, wird der Magistrat gebeten, eine zeitnahe Beendigung der Zusammenarbeit mit Alpina Verkehrsbetrieb GmbH ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 658/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im Wörth

02.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2013, OF 644/9 Betreff: Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 9 frühzeitig vor Beginn der Arbeiten ein Lärmschutz-Gutachten bzw. eine Kopie davon zur Verfügung zu stellen. Begründung: Durch ein entsprechendes Gutachten - ist es dem Ortsbeirat möglich, seine (eigene) Informations-Pflicht zu erfüllen; - befindet er sich aber vor allem in der Lage, hiesigen Mitbürgern Auskünfte zu erteilen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2420 2013 Anregung an den Magistrat OM 2421 2013 1. Die Vorlage OF 642/9 wird mit der Maßgabe als Eilanregung beschlossen, dass im ersten Absatz nach den Worten ". .der Abbrucharbeiten eine" das Wort "geeignete" eingefügt und bei den Antragstellern der Name "Thomas" Budenz korrigiert wird. 2. Die Vorlage OF 643/9 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 644/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE, FDP und fraktionslos (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Arbeits-Bereiche bei dem vorgesehenen Abbruch der Bunkeranlage Im Wörth

02.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2013, OF 661/9 Betreff: Arbeits-Bereiche bei dem vorgesehenen Abbruch der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wo die Abbruch-Arbeiten haupt- und tatsächlich stattfinden sollen - im Inneren des Baukörpers oder im Außenbereich. Begründung: Anlässlich der Vorstellung des Projekts durch einen Vertreter des Bauherrn am 20. 6. 2013 im Ortsbeirat hat der Vertreter bzw. der beauftragte Abbruch-Unternehmer geäußert, dass der größere bzw. der größte Teil des Abbruches im Inneren erfolgen würde. Das kann aber aufgrund der Sachlage nicht der Fall sein. Im Inneren können die (Klein-) Sprengungen erfolgen. Der weitaus umfangreichere Teil des Abbruchs und das Zerkleinern der Bunkerteile mit Steinhammer, Meißel, Brecher und Abruch-Zange ist nur im Außenbereich möglich. Das Maß der Außenarbeiten korreliert aber auch mit Lärm-Höhe und -Dauer. Das Mindeste, was Bürger, die über einen längeren Zeitraum von lautem Lärm betroffen sind, erwarten dürfen, liegt darin, sie von vornherein über die Tatsachen zu informieren. Dann könnte die Nachbarschaft sich - wenigstens bedingt - auf den täglichen Lärm einstellen und , soweit möglich, den Tagesrhythmus entsprechend anpassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 661/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Vorgesehener Abriss der Bunkeranlage Im Wörth

01.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2013, OF 643/9 Betreff: Vorgesehener Abriss der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird aufgefordert, rechtzeitig vor Beginn der Abbruch-Arbeiten eine Lärmschutzwand zum Schutze des Bereichs der Ziehen-Schule zu errichten bzw. diese vorzugsweise vom zukünftigen Bauherrn, der bereits öffentlich benannten Firma Ten Brinke, zu deren Lasten errichten zu lassen. Begründung: Abbruch-Arbeiten an einem so massiven Bauwerk wie einem Bunker erzeugen so hohen Lärm, dass ohne Schutzmaßnahmen konzentriertes Lernen unmöglich sein wird und auch die zulässigen Lärmrichtwerte (hier 55 dB(a) = Dezibel) aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm (AVV Baulärm) überschritten werden. Das vom Bauherrn beauftragte Abriss-Unternehmen war bei Abriss-Arbeiten an einem deutlich weniger massiven Bürogebäude im Westend im Jahre 2011 so laut, dass das Abitur an der benachbarten Bettina-Schule an einen anderen Ort verlegt werden musste. Die Bettina-Schule erhielt schließlich, als Nachwirkung eines Gerichtsverfahrens gegen den Baulärm von Herrn RA Stefan Plangger, eines ebenfalls betroffenen Nachbarn, ein vom Bauherrn bezahltes Schallschutzgerüst. Die von der beauftragten Firma üblicherweise eingesetzten Abbruchgeräte (Meißel, Steinhammer, Zange, Brecher) erzeugen Lärm, der ohne Lärmschutz in bis zu 500 m Entfernung noch sehr deutlich zu hören sein wird. Die Lärmrichtwerte aus der AVV Baulärm werden ohne Schallschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können. Auch Arbeiten mit Bohrmeißeln sind laut Aussage des Abriss-Unternehmens vorgesehen, da die Betonteile vor Ort zerkleinert werden sollen. Betonteile können mit geringerem Lärm vor Ort mit einer Betonsäge zerteilt und dann abtransportiert werden. Es ist zu vermuten, dass Betonsägen bisher nur aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen worden sind Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2420 2013 Anregung an den Magistrat OM 2421 2013 1. Die Vorlage OF 642/9 wird mit der Maßgabe als Eilanregung beschlossen, dass im ersten Absatz nach den Worten ". .der Abbrucharbeiten eine" das Wort "geeignete" eingefügt und bei den Antragstellern der Name "Thomas" Budenz korrigiert wird. 2. Die Vorlage OF 643/9 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 644/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE, FDP und fraktionslos (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Wirtschaftliche Situation des Schützenvereins Eschersheim 1903 e. V.

31.07.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2013, OF 662/9 Betreff: Wirtschaftliche Situation des Schützenvereins Eschersheim 1903 e. V. Im Jahre 1945 wurde das damalige Vereinshaus der Schützen in der Nähe des Wasserturms durch den Magistrat enteignet. Ob auch weiteres Vereinsvermögen enteignet wurde, ist aus den unvollständigen Vereins-Unterlagen nicht zu ersehen. Eigentlich müsste eine Aussage aus den Unterlagen des Magistrats möglich sein. Die Enteignung erfolgte auf Basis einer Verordnung der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs. Ihre Rechtmäßigkeit wird schon deshalb nicht angezweifelt. Schützenvereine wurden aufgrund der erwähnten Verordnung und darauf folgend durch das Besatzungsstatut von 1945 bis 1955 verboten. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Enteignung stellt sich die Frage nach einer Entschädigung. Diese erfolgte 1945 und nachfolgend nicht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Entschädigungsfrage zu prüfen und anschließend zu berichten; bei der Prüfung nicht nur rechtliche sondern auch moralische Maßstäbe anzulegen; und dabei auch das Fürsorge-Prinzip zu berücksichtigen. Ergänzender Hinweis: Der Schützenverein muss bekanntlich sein angemietetes Domizil in der Bunkeranlage Im Wörth wegen Versteigerung des Bunkers und dessen Abriss in Bälde verlassen. Die Suche nach Ersatz-Räumlichkeiten gestaltet sich durch einen ausgeprägten Mangel an entsprechenden Immobilien sehr schwierig. Daneben führt der durch Kündigung notwendige Auszug zu organisatorischen, logistischen Problemen und nicht zuletzt zur finanziellen Angespanntheit. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 662/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Bunker Im Wörth, Eschersheim

30.04.2013 | Aktualisiert am: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2013, OF 609/9 Betreff: Bunker Im Wörth, Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, die Planung für die auf dem Gelände des von der Bundesanstalt für Immobilienmanagement für vier Mio. Euro versteigerten Bunkers für die vorgesehene Neubebauung dem Ortsbeirat 9 rechtzeitig, bevor Änderungen nicht mehr möglich sind, vorzustellen. Begründung: Laut Zeitungsbericht (FNP vom 27. 4. 2013) ist auf dem Gelände der Bau von 40 - 44 Eigentumswohnungen durch das niederländische Unternehmen Ten Brinke Wohnungsbau vorgesehen. Das bedeutet für eine Fläche von ca. 2.500 qm eine erhebliche Baumasse. Deshalb ist von vornherein die Frage zu stellen, wie sich solch massive Baukörper in die bauliche und soziale Umgebung einbetten sollen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 609/9 wird bis zur Sitzung am 31.10.2013 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 609/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Neubau Ziehenschule

28.02.2013 | Aktualisiert am: 20.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2013, OF 569/9 Betreff: Neubau Ziehenschule Für die Ziehenschule, ist ein umfassender Neubau anstelle des bisherigen Anbaus aus den 70er Jahren geplant. Sieben Varianten wurden im Hinblick auf die Frage untersucht, inwieweit optimale funktionale Verknüpfungen zwischen dem Altbau und einem Neubau herstellbar sind. Die Machbarkeitsstudie hatte zum Ergebnis, dass eine Erweiterung wünschenswert und möglich ist. Ursprünglich wurde mit einem Baubeginn in diesem Sommer gerechnet, was wohl mittlerweile nicht mehr als realistisch angesehen werden kann. Auch besteht die Möglichkeit, dass am nördlichen Rand des Schulgeländes eine weitere Großbaustelle eingerichtet wird, falls der Bunker im Wörth abgerissen werden sollte , um einem Wohnkomplex Platz zu machen . Zwischen den Straßen : - Im Wörth - Nußzeil und - Rhaban-Fröhlich-Straße werden für mehrere Jahre die Baufahrzeuge rollen, das erfordert eine sinnvoll geplante Logistik. Da weder die Schulgemeinde noch die Öffentlichkeit zumindest über das Bauvorhaben Ziehenschule informiert wurden, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 9, im Rahmen eines Ortstermins, die baulichen Möglichkeiten zumindest bei der Baustelle Ziehenschule vorzustellen. Der Ortsvorsteher wird gebeten einen solchen Ortstermin zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 569/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.

27.02.2013 | Aktualisiert am: 20.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2013, OF 577/9 Betreff: Bunker-Gebäude in der Straße "Im Wörth" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welchen Umfang an Bebauung er auf diesem 2.276 qm großen Grundstück, vor allem in der Höhe, zu genehmigen vorsieht. Begründung: Bekannt ist bisher, dass - der Bebauungsplan 282 aus 1984 maßgebend ist; - der Bereich als "besonderes Wohngebiet" mit 3- bis 4-geschossiger Bebauung ausgewiesen wird; - gewerbliche Nutzung einschließlich der Ansiedlung von Büros als nicht genehmigbar entfällt; - ab Höhe der ersten Etage nur Wohnbebauung zulässig ist. Die Festlegung einer maximal genehmigbaren Bauhöhe fehlt - eigenartigerweise - im Bebauungsplan jedoch. Antrag Laut Zeitungsbericht hat ein Investor den Bunker für 1,9 Mio. Euro käuflich erworben. Zu diesem hohen Preis kommen abschätzbar Abrisskosten in kaum niedrigerer Höhe. Diese bedeutende Finanzanlage lässt das Bemühen um eine besonders umfängliche Bebauung geradezu erwarten; insbesondere in Form eines Hochhauses. Ein solches würde im dortigen Umfeld einen Fremdkörper darstellen, der sich mit der umgebenden 3- bis 4- geschossigen Bebauung nicht in Einklang bringen ließe. Ein unmittelbarer Nachbar ist die Ziehenschule. Deren ca. 1.400 Schüler müssten ihre Schulzeit im Schatten eines Hochhauses - nicht nur im wörtlichen sondern auch im übertragenen Sinne - erleben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 671 2013 Die Vorlage OF 577/9 wird in der folgenden geänderten Fassung als Anfrage an den Magistrat beschlossen: " Der Ortsbeirat wendet sich gegen eine Hochhausbebauung in der Straße Im Wörth und bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welcher Umfang einer Bebauung ist auf diesem 2.276 m2 großen Bunkergelände genehmigungsfähig und 2. bis zu welcher Höhe darf dort ein Gebäude gebaut werden?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Eschersheimer Bunker Im Wörth

31.01.2013 | Aktualisiert am: 22.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2013, OF 555/9 Betreff: Eschersheimer Bunker Im Wörth Vorgang: V 1349/10 OBR 9; ST 1271/10; ST 156/11; ST 1022/11; ST 349/12, ST 1441/12 Der Bunker im Wörth wurde für ca. 1,6 Mio. Euro verkauft, er soll abgerissen werden und Wohnungen Platz machen. Der Schützenverein Eschersheim ist dabei, eine Bogenschützenmannschaft aufzubauen. Die Trainingsmöglichkeiten im und hinter dem Bunker sind als ideal zu bezeichnen, auch deshalb, weil nach Aussage eines Vorstandsmitgliedes dieses Vereines in Frankfurt der Eschersheimer Verein fast allein diesen Sport pflegt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wo der Schützenverein in Zukunft seinen Sport ausführen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2010, V 1349 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2010, ST 1271 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2011, ST 156 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2011, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 349 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1904 2013 Die Vorlage OF 555/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, mit den im Eschersheimer Bunker ansässigen Vereinen und Gruppen Kontakt aufzunehmen und ihnen bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten zu helfen. Dem Ortsbeirat ist das Ergebnis mitzuteilen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Entwässerung eines Teils des Victor-Gollancz-Weges

30.01.2013 | Aktualisiert am: 22.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2013, OF 557/9 Betreff: Entwässerung eines Teils des Victor-Gollancz-Weges Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Entwässerung des Teils des Victor-Gollancz-Weges zu prüfen und zu verbessern, der an der Kreuzung mit der Straße Nußzeil beginnt und bis zur Städtischen KiTa 88 verläuft. Begründung: Regenwasser läuft vor allem auf der linken Seite des leicht abschüssigen Victor-Gollancz-Weges bis zum nach rechts abknickenden Wegeteil und dann bis vor den Eingang der KiTa. Dort sammelt sich das Wasser oft zu einem kleinen See und fließt nicht in zwei dicht daneben befindliche Gullys. Offensichtlich hängt dies mit dem Straßenniveau und damit, dass die zwei Gullys leicht erhöht sitzen, zusammen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 557/9 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Möglichkeiten sportlicher Betätigung für die Kinder der Johann-Hinrich-Wichern-Schule im Victor-Gollancz-Weg

06.09.2012 | Aktualisiert am: 02.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2012, OF 428/9 Betreff: Möglichkeiten sportlicher Betätigung für die Kinder der Johann-Hinrich-Wichern-Schule im Victor-Gollancz-Weg Vorgang: B 567/08 Der Magistrat wird gebeten, sich erneut mit der Frage einer Verbesserung der Sportanlage und damit der sportlichen Möglichkeiten für die Kinder mit Anspruch im Förderschwerpunkt Lernen (= offizielle Bezeichnung) zu befassen. Begründung: Vor einigen Jahren wurden schon einmal Bemühungen um eine Verbesserung eingeleitet. Damals hatte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) angeboten, Spielfelder auf seine Kosten herzurichten. Es kam weder dieses Angebot zum Tragen noch wurden andere Verbesserungen durchgeführt. Eine Einschränkung für Verbesserungen besteht evtl. in den Containern, die auf einem Teil des Sportfeldes abgestellt sind. Diese werden von dem Kinder-Kulturtreff Eschersheim (KiKu) genutzt. KiKu bemüht sich schon seit Jahren - bisher vergeblich - um eine neue Bleibe. Als modifiziertes Provisorium könnten die Container innerhalb des Schulgeländes umgesetzt werden. Zu bedenken ist auch, dass es sich bei den Kindern in der Johann-Hinrich-Wichern-Schule um eine der schwächsten Gruppen in unserer Gesellschaft handelt Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2008, B 567 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 27.09.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1549 2012 Die Vorlage OF 428/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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