Haushalt 2023 Mittel für „Digitale Schwarze Bretter“ für die Otto-Hahn-Schule in den Haushaltsplan 2023 einstellen und zeitnah anschaffen

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 28.02.2023, OF 214/15 Betreff: Haushalt 2023 Mittel für "Digitale Schwarze Bretter" für die Otto-Hahn-Schule in den Haushaltsplan 2023 einstellen und zeitnah anschaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei "Digitale Schwarze Bretter" für die Otto-Hahn-Schule in den Haushaltsplan 2023 einzustellen und zeitnah anzuschaffen, damit die Schule nicht gegenüber anderen weiterführenden Schulen digital abgehängt bleibt.

Begründung:

Die Digitalisierung an Schulen schreitet voran und die Otto-Hahn-Schule sollte hier nicht abgehängt sein. "Digitale Schwarze Bretter" gehören mittlerweile zur Grundausstattung von weiterführenden Schulen. Insofern sollte die Schule jedenfalls bei der Grundsanierung des Bauteils B entsprechend bedacht werden. Die Schule hat für zwei DSB einen enormen Kostenvoranschlag (ca. EUR 13.000 wegen der besonderen Brandschutzvorrichtungen) erhalten. Dies ist über das Schulbudget nicht finanzierbar. Deswegen erfolgt die Veröffentlichung des Vertretungsplans für die Schüler und Schülerinnen und Lehrkräfte immer noch in Papierform. Die täglichen Aushänge können so nur mit zeitlicher Verzögerung erfolgen; zeitnahe Aktualisierungen sind unmöglich. Ankündigungen von Veranstaltungen können nur per Mail erfolgen. Die Stadt Frankfurt beruft sich im Moment darauf, dass keine Finanzmittel für die Beschaffung von digitalen Infomonitoren zur Verfügung stünden. Das Stadtschulamt könne die Beschaffung zweier digitaler Infomonitore daher nicht zentral übernehmen. Eine Finanzierung aus dem Schulbudget sollte möglich sein. Der jährlich zugewiesene IT-Zuschuss könnte für solche Anschaffungen angespart werden oder die Schule beschaffe zunächst eines und im Folgejahr ein weiteres. Die Ablehnung des Stadtschulamts ist nicht nachvollziehbar. Im Jahr 2022 ist der Otto-Hahn-Schule ein IT-Zuschuss von EUR 4.646,20 zugewiesen worden. Natürlich kann die Schule dieses Budget über einen Zeitraum von, dann drei Jahren, nicht gänzlich für diese Anschaffung zurücklegen. Die angegebene IT-Zuweisung sind IT-Folgemittel und sind im Jahr 2022 weit über den Betrag hinaus für Toner, Beamer-Lampen, USB-Kabel etc. verausgabt worden (ca. EUR 7.500). Damit hat die Schule die IT-Zuweisung schon überzogen und die Stadt wird nicht in Frage stellen können, dass diese Anschaffungen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs notwendig waren.Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 214/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 74 2023 Die Vorlage OF 214/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme