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Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.05.2023, OF 301/4 Betreff: Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob durch folgende Maßnahmen einige störende Nebeneffekte bei der Zufahrt auswärtiger Besucherinnen und Besucher zum Clementine-Kinderhospital verringert werden können: - Deutlichere Beschilderung des "Einfahrt verboten" am Alfred-Brehm-Platz an der Einmündung der Theobald-Christ-Straße, z.B. durch ein zweites entsprechendes Schild auf der linken Straßenseite der Einmündung. - Herausnehmen des Fußweg-Hinweisschildes aus dem Blickfeld der Autofahrer (z.B. durch Versetzung auf die andere Straßenseite der Theobald-Christ-Straße). - Hinweise auf eine Blockumfahrung über Bernhard-Grzimek-Allee, Zobelstraße, Hanauer Landstraße, Theobald-Christ-Straße, um die von Anwohnerparken geprägte Hölderlinstraße zu entlasten. - Demontage des Hinweisschildes an der Hölderlinstraße. - Hinweise zum Vermeiden des Motorlärms wartender Fahrzeuge in der Theobald-Christ-Straße vor dem Eingang des Krankenhauses (z.B. "Motor aus" oder "Bitte Stellplätze im Hof benutzen"). - Hinweise auf Parkmöglichkeit in der Tiefgarage der "Zoopassage". Über die Ausweisung der Parkmöglichkeiten für Patientengruppen und Besucher, die aus medizinischen Gründen nicht unmittelbar auf dem Parkplatz des Clementine Kinderhospitals parken müssen, kann mit der Öffentlichkeitsarbeit des Krankenhauses das Gespräch gesucht werden, um entsprechende Informationen zu Parkmöglichkeiten im weiteren Umfeld des Krankenhauses im Vorfeld des Krankenhausbesuches in geeigneter Form an die Besucher zu kommunizieren.

Begründung:

Ortsfremde Fahrzeugsteuernde mit Ziel Kinderhospital machen aus Sicht von Ortskennern oft zwei typische Fehler: - Bei Anfahrt aus Richtung Pfingstweidstraße über den Alfred-Brehm-Platz suchen sie die Zufahrt zum Hospital und folgen intuitiv dem ersten vorhandenen Hinweisschild, das aber für Fußgänger gedacht ist. Dabei übersehen sie das rechter Hand sehr weit oben angebrachte Schild "Einfahrt verboten" und geraten in hupenden Konflikt mit dem Gegenverkehr. - Holende und Bringende stehen gerne mit laufendem Motor vor dem Eingang in der Theobald-Christ-Straße im Parkverbot. Die Zufahrt auf den Hof von der Hölderlinstraße aus war früher mal möglich, heutzutage aber nicht mehr. Möglicherweise stammt das Hinweisschild am oberen Ende der Hölderlinstraße aus dieser früheren Zeit. Ob man die Hölderlinstraße als Teil einer Blockumfahrung empfehlen soll, scheint zweifelhaft, weil sie sehr eng ist. Für eine Blockumfahrung scheint die o.g. Route geeigneter. Wenn eine Empfehlung zum Parken ausgesprochen werden soll, erscheint das genannte Parkhaus geeigneter als die umliegenden Straßen. Redaktioneller Hinweis: Die Vorlage ersetzt die vorhandenen Vorlagen OF 292 und 293/4.Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4082 2023 Die Vorlage OF 301/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme