Antrag vom 04.06.2019, OF 355/4 Betreff: Standorte für Fahrradbügel Der Magistrat möge wohlwollend prüfen und berichten, welche der folgenden Standorte mit Fahrradbügeln ausgestattet werden können: 1. Arnsburger Straße 25, neben der Hofeinfahrt 2. Bornheimer Landwehr 33, am Rande der überbreiten Hofeinfahrt 3. Freiligrathstraße 28/ Wittelsbacherallee 127 auf der überbreiten Gehwegnase 4. Habsburgerallee 19 auf der ungenutzten Freifläche 5. Heidestraße 108 auf der Gehwegnase 6. Kreuzung Wiesenstraße/Heidestraße 105 Erneuerung der Fahrradständer 7. Linnéstraße 14, 19, 23, 27, 28, 29, 31, 32, 33 jeweils hinter den Bäumen auf dem Gehweg. 8. Mainkurstraße 42/Ringelstraße auf der Gehwegnase 9. Ringelstraße 2 auf der Gehwegnase statt Poller 10. Roßdorferstraße 46 auf der mit 7 Pollern gesicherten Verkehrsfläche 11. Saalburgallee 2 auf der SperrflächeBeratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4842 2019 Die Vorlage OF 355/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "wohlwollend" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme