Antrag vom 30.07.2019, OF 364/4 Betreff: Parkordnung Schwedlerstraße, nördlicher Teil Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob mit Umsetzung der folgenden Maßnahmen eine für alle Verkehrsteilnehmer befriedigende Situation im nördlichen Teil der Schwedlerstraße hergestellt werden kann: Unbedingtes Freihalten des Durchgangs neben dem Brückenkopf der Schwedlerbrücke zur Ferdinand-Happ-Straße mittels Poller oder Gitter; Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs für diese nördliche Schwedlerstraße unter Einzeichnung von Parkplätzen.
Begründung:
Im genannten Bereich der Schwedlerstraße wird auf dem östlichen Bürgersteig mehr und mehr ordnungswidrig senkrecht geparkt, sodass für Fußgänger kein Durchkommen mehr ist. Diese Parkerei versperrt denn auch den Durchgang zur Ferdinand-Happ-Straße sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer. Ein Erfolg des Einsatzes von Ordnungskräften ist nicht zu erkennen. Eine Option ist, das Waagrechtparken durch Abpollerungen durchzusetzen. Da in dem Bereich höhere Fahrgeschwindigkeiten nicht sinnvoll zu erzielen sind, wäre es aber auch denkbar, die Straßenfläche zum verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Passage zur Ferdinand-Happ-Straße ungehindert benutzt werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 4 am 13.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4880 2019 Die Vorlage OF 364/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme