Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2025, OA 524 entstanden aus Vorlage: OF 695/11 vom 15.01.2025 Betreff: Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen repräsentativen Eingang zur Stadt Frankfurt planerisch neu zu entwickeln. Dieser Bereich des Mainkurbahnhofs liegt zwischen den Gleisanlagen und der Hanauer Landstraße. Der Bereich soll für Wohnzwecke, Bildungszwecke und für kleinteilige Gewerbeansiedlungen entwickelt werden. Begründung: Der Bahnhof "Frankfurt-Mainkur" wird durch die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" ersetzt. Derzeit ist der Ort bereits trostlos und es befinden sich dort drittklassige Lagerhallen, abgestellte Container, wilde Abfallhalden und Altautos. Die Gewerbeflächen sind zum Teil schlecht genutzt. Dieser Bereich ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Es wird immer wieder vom Bedarf für weiteren Wohnraum und von fehlenden Flächen für Schulen gesprochen und an dieser Stelle liegt noch ein großes Gebiet völlig brach. Ein Teil der nordöstlichen Flächen befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn, doch könnten diese Flächen im Rahmen des Ausbaus der S-Bahn-Strecke der Nordmainischen S-Bahn seitens der Stadt Frankfurt akquiriert werden. Der Eigentümer einer größeren Fläche an der Hanauer Landstraße - ehemaliger Kfz-Betrieb - würde dort zum Beispiel ebenfalls gerne Wohnraum schaffen. Diese Fläche, verbunden mit den städtischen Flächen, würde eine erste gute Basis für eine Entwicklung des Gebietes bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5854, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2025, OA 525 entstanden aus Vorlage: OF 701/11 vom 09.02.2025 Betreff: Chance nutzen - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortentwicklung durch die Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Verkaufsprozess um das 42,8 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße ein Vorkaufsrecht genutzt werden kann, um den Industriepark zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Geländes im Frankfurter Osten und die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen in der Stadt. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass der Verkauf des Areals an die Lugman Group gescheitert ist. Die Zukunft der ansässigen Unternehmen ist dadurch weiterhin aufgrund der fehlenden Planungssicherheit ungewiss. Der Stadt Frankfurt bietet sich nun erneut die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Wirtschafts- und Standortentwicklung zu forcieren, umzusetzen sowie die Voraussetzungen dafür langfristig festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umgewandelt. Mittlerweile haben sich auch Firmen aus dem Industriepark Fechenheim bereits Flächen gesichert. Um einer weiteren Abwanderung entgegenzusteuern, sollte geprüft werden, ob der Erwerb durch die Stadt Frankfurt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5986, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2022, OA 257 entstanden aus Vorlage: OF 330/11 vom 05.08.2022 Betreff: Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ein- und Ausfahrten der Unterführung Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße so umzugestalten, dass Fahrradfahrer diese befahren können. Besondere Beachtung soll auf die Radschnellwegverbindung auf der Südseite gelegt werden, damit durch den fahrradtauglichen Tunnel die zweimalige Ampelphase für Radfahrer und die Wartezeiten für Autofahrer verhindert werden können. Begründung: Es wird Richtung Norden auf der Hanauer Landstraße eine Unterführung zur Wächtersbacher Straße entstehen, durch die noch mehr Fahrradverkehr an der Kreuzung entstehen wird. Es handelt sich hierbei um eine zusätzlich bestehende Radschnellwegverbindung. Die Unterführung Ernst-Heinkel-Straße/Hugo-Junkers-Straße liegt brach und könnte für die Nutzung von Fahrradfahrern sehr komfortabel sein. Der Unterführung fehlt die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung, weil die Wege durch die Rampen sehr lang sind und Fahrradfahrer immer absteigen müssen. Die langen Wege zu Fuß machen diese Unterführung sehr unattraktiv. Es wird kein kompletter Umbau verlangt. Nötig sind jeweils Fahrstreifen für Radfahrer in alle Richtungen. Das hätte nebenbei zur Folge, dass zum Beispiel Radfahrer Richtung Maintal nicht an zwei Ampeln stehen müssen, Autofahrer könnten länger "flüssiger" fahren. Diese Idee stammt von Fahrrad-Guerrilla-Gruppen aus dem Stadtteil, die mit ein paar Sack Zement dies selbst in Eigeninitiative übernehmen wollten. Quelle: GoogleMaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 80 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 257 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2470, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 219 entstanden aus Vorlage: OF 301/11 vom 05.08.2022 Betreff: Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege frei machen und keine parkenden Autotransporter mehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der Verkehr auf der Hanauer Landstraße im Bereich östlich des Ratswegkreisels nicht behindert wird; 2. dass verhindert wird, dass besonders Autotransporter und Lkw die Fahrradwege, die Fahrbahnen oder sogar, halbseitig parkend, beide Spuren blockieren können. Begründung: Der Verkehrsfluss auf der Hanauer Landstraße wird regelmäßig durch unterschiedliche Einzelereignisse gestört. Diese führen zu kilometerlangen Staus und die eigentlich hohe Leistungsfähigkeit der Hanauer Landstraße wird reduziert auf die Effizienz einer "Dorfdurchfahrt". Ordnungswidrigkeiten werden kaum geahndet. Die Hauptstauverursacher sind dabei die Autohäuser, für deren Betriebsgenehmigung es Voraussetzung ist, dass eine Fläche für Autotransporter zum Be- und Entladen vorzuhalten ist, so die Wirtschaftsförderung Frankfurt. Es ist für Fahrer von Autotransportern viel bequemer, auf der Fahrbahn abzuladen und die Fahrzeuge von dort aufs Gelände zu fahren. Diese Ladeprozesse dauern in der Regel eine Stunde. Dieses Verfahren ist gefährlich, weil die Transporter meist vollflächig auf den Rad- und Gehwegen stehen oder den halben Fahrstreifen blockieren. Dies kommt einer Vollsperrung der einen Fahrbahn gleich. Zudem beschädigen diese schweren Fahrzeuge mit ihrem Gewicht von über 2,8 Tonnen die Geh- und Radwege nachhaltig. Der Zustand der Radwege verschlechtert sich. Die Gefahr von Unfällen erhöht sich. Um dieser Situation im Frankfurter Osten "Herr" zu werden, ist es unausweichlich, dass regelmäßig Kontrollen stattfinden. Auch wenn der Frankfurter Osten vom Ordnungsamt "zu weit weg" ist, um dort mal Fahrzeuge hinzusenden, die Verkehrskonzentration in der Stadtmitte höher sei als im Osten und deswegen dort die Kräfte gebündelt werden müssen, ist es wichtig, auch im Ortsbezirk 11 regelmäßig tätig zu werden. Die völlig unnötig vernichtete Zeit der Bürger in völlig unnötigen Staus sollte ausreichen, um dieses Problem anzugehen. Die Zerstörung der Radwege und die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich sollten nachhaltig beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 436 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1686 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 219 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2297, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 Aktenzeichen: 66-2
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S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 136/11 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, den von der Hanauer Landstraße für Rechtsabbieger geltenden grünen Pfeil der Lichtsignalanlage in Richtung Fechenheim-Süd so zu programmieren, dass dieser in den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr nicht erscheint und Autofahrer auf das reguläre Lichtsignal der Ampelanlage warten müssen. Begründung: Der grüne Pfeil soll einen Rückstau auf der Hanauer Landstraße verhindern, indem Rechtsabbiegern nach Fechenheim schneller ein Abbiegen ermöglicht wird. Dies trifft hauptsächlich auf den abendlichen Pendlerverkehr zu, der stadtauswärts führt. In den Morgenstunden wird diese Möglichkeit nun verstärkt von Berufspendlern stadteinwärts genutzt, die den Stau auf der Hanauer Landstraße umgehen möchten und die Schleife um die Mainkur nutzen, um mit freier Fahrt durch den grünen Pfeil nach Fechenheim-Süd einzubiegen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Verkehrsbelastung auf den Straßen Alt-Fechenheim und den parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Straßen Am Gansbühel, Jakobsbrunnenstraße und Adam-Opel-Straße. Ein Ausschalten des grünen Pfeils in den Morgenstunden würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 136/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 119/11 Betreff: Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der Ortsbezirk 11 mit den Stadtteilen Seckbach, Riederwald, Fechenheim ist zum Teil der Frankfurter Umweltzone zu erklären. Begründung: Offenbach ist eine einzige Umweltzone. In Frankfurt wurden die zwischen den Umweltzonen Frankfurts und Offenbach liegenden Frankfurter Stadteile Fechenheim, Seckbach und darunter sogar der Riederwald, mit den höchsten Stickoxydwerten (z.B. im Erlenbruch), bisher explizit nicht in die Frankfurter Umweltzone mit aufgenommen. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Die Umweltzone dient dem Gesundheitsschutz. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden europaweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgelegt. In dicht bewohnten Gebieten wird der Tages-Grenzwert für PM10 an einigen Stellen an Hauptverkehrsstraßen überschritten, der Grenzwert für das Jahresmittel für NO2 wird seit Jahren an rund zwei Drittel der verkehrsnahen städtischen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist meistens eine der wichtigsten Quellen dieser Schadstoffe. Es bilden sowohl der Straßen- als auch der Gesamtverkehr nach den Industrieprozessen bzw. der Energiewirtschaft immer noch die Hauptemittentengruppe an den Staub- bzw. NOx-Emissionen. Gerade in den hoch belasteten innerstädtischen Bereichen ist der Anteil der Emissionen aus dem Verkehr deutlich höher als in der nationalen Betrachtung. Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trug und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei. Für einen wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit sind die derzeit gültigen PM10-Grenzwerte aber nicht ausreichend. Die WHO empfiehlt einen Jahresmittelwert von 20 μg/m3 nicht zu überschreiten. Um dieses Ziel in Deutschland zu erreichen, sind weitere Senkungen der Partikelemissionen erforderlich. Für NO2 sieht das Bild allerdings anders aus. Dort besteht weiterhin hoher Handlungsbedarf, zum Beispiel durch entsprechende Anpassung bzw. Erweiterung der Umweltzone. Quelle: Umweltbundesamt Wie wirken sich Feinstaub und Stickoxide auf die Gesundheit aus? Feinstaub kann beim Menschen in tiefere Abschnitte der Atemwege vordringen, bis in die kleinen Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). Stickstoffoxide (NOx) gehören zu den so genannten reaktiven Stickstoffverbindungen, die zu einer Vielzahl von negativen Umweltwirkungen führen können und sindfür die sommerliche Ozonbildung verantwortlich. Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit von NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt. Durch die starke Reizwirkung können Lungenfunktionsminderungen, Atemnot, Bronchitis, Lungenödem und Infektanfälligkeit entstehen. Stickstoffdioxid wirkt schon in Konzentrationen, die üblicherweise in verkehrsreichen Regionen auftreten, so dass sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Dauerbelastung als auch der kurzfristigen Belastung (an Hot-Spots) mit NO2-Minderungsmaßnahmen gerechtfertigt sind. Quelle: Umweltbundesamt Warum ist eine Erweiterung der Umweltzone überhaupt notwendig? Bisher hatte man diese Stadtteile ausgelassen, weil dort die größten Belastungen festgestellt wurden und nicht genügend zur Abwendung unternommen wurde. Fechenheim dominiert mit drei Kraftwerken in der Hanauer Landstraße. Ein Ölheizkraftwerk, eine Biomasseverbrennungsanlage (Eisenbahnschwellen) und ein doppeltes 20GWh Braunkohle-staubkraftwerk. Gefolgt von Seckbach, mit vielen Rechenzentren die bis zu 16 Dieselkraftwerke haben, die man sonst nur auf Kreuzfahrtschiffen findet. Der Riederwald, im Dauerstau auf dem Erlenbruch, mit seinen konstant weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxydwerten. Hier ist ein Tätigwerden unverzüglich notwendig. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben mindestens genauso Anspruch darauf geschützt zu werden, wie andere Frankfurter Stadtteile. Umweltzonen in grün (c) Umweltbundesamt und Bundesländer Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 83 2021 Die Vorlage OF 119/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 100/11 Betreff: Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1067/17 OBR 11; ST 615/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST615 vom 17.03.2017 in Aussicht gestellte Sanierung der Fahrradwege beidseitig der Hanauer Landstraße vor allem auf der westlichen und östlichen Brückenrampe der Ersatzneubaubrücke über die Hafenbahn in Höhe der Firma Renault zeitnah zu beginnen und die Fahrbahnen in einen sicheren, befahrbaren und dem dortigen Verkehrsaufkommen und der Sicherheitsbelange des Fahrradverkehrs angepassten Zustand zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges an der Hanauer Landstraße mit einer neuen Asphalt-Decke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrbahndecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesen Fahrradwegen beizutragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 100/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 845 2021 Die Vorlage OF 100/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 104/11 Betreff: Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut ? - Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden ? Begründung: Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 104/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2021 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 95/11 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Fechenheim-Nord einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm ( Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm, sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist es bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z.B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden extrem lauten Geräusch von dem Hessen-Center. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben, sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht ziehen, wie z.B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, das wir "Reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50dB und mehr herrscht. Wollen wir die "Reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte auch reduziert wird. Größtes Problem, sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z.B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z.B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, das ses sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie, sonstigen Unternehmen, auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 101 2021 Die Vorlage OF 95/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, BFF und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.07.2021, OF 85/11 Betreff: Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert schnellstmöglich die Geschäftsanweisung für Kinderbeauftragte unter Punkt 1.1 hinter Satz 1 (Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vor.) in folgender Weise zu ergänzen: Dem Ortsbeirat obliegt es für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile die Position einer Kinderbeauftragten/eines Kinderbeauftragten mit einer weiteren Person zu besetzen. Begründung: Der einkommensschwache, kinderreiche und strukturell geteilte Stadtteil Fechenheim soll durch zwei Kinderbeauftragte besetzt werden. Der Stadtteil, geographisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteher*innen sowie zwei Quartiersmanager*innen. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geographisch, durch die Hanauer Landstraße, in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei institutionen und Organisationen. Die/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 80/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung OA 43 2021 1. Die Vorlage OF 80/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 85/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim". Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 80/11 Betreff: Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob für den strukturschwachen und kinderreichen Stadtteil Fechenheim zwei Kinderbeauftragte eingesetzt werden können. Der Stadtteil, geographisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteher*innen sowie zwei Quartiersmanager*innen. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Begründung: Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr Interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geographisch, durch die Hanauer Landstraße, in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei Institutionen und Organisationen. Die/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen Institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und Initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. Insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.07.2021, OF 85/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung OA 43 2021 1. Die Vorlage OF 80/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 85/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim". Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 39/11 Betreff: Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg von der Einmündung der Dieselstraße auf die Hanauer Landstraße so zu verlängern, dass die Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke möglich ist. Dafür wird der Fahrradweg hinter der Verkehrsampel in beide Richtungen geöffnet und die Auffahrt zur Lahmeyerbrücke gewährleistet. Begründung: Von der Einmündung der Dieselstraße in die Hanauer Landstraße aus, sind es noch ca. 30 Meter bis zur Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke. Der Radweg ist an dieser Stelle stark frequentiert und deshalb sollte die Fahrt gegen die Fahrtrichtung extra gekennzeichnet werden. Dadurch erfolgt ein wichtiger Lückenschluß zwischen den Stadtteilen Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 39/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 500 2021 Die Vorlage OF 39/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 40/4 Betreff: Kinder schützen - Verkehr entschleunigen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Strecke zwischen der Ferdinand-Happ-Straße ab Ostbahnhof bis zum Scheck-In Center durchgängig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingerichtet wird. Außerdem sollen Bremsschwellen (z. B. runde Teller) errichtet werden, um rasende Autos zu entschleunigen. In der Nähe von den Kindertagesstätten werden Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) benötigt. Alle obengenannten Maßnahmen sollen dauerhaft eingerichtet werden. Begründung: Auf der Ferdinand-Happ-Straße sind neue Wohnungen errichtet worden, in denen auch Familien mit Kleinkindern wohnen. Zudem baut Lang & Cie. ein großes Wohnprojekt, in dem weitere Familien wohnen werden. Hinzukommt, dass in den letzten Jahren zwei Kindertageseinrichtungen auf der Straße gegründet wurden und ein weiteres wird im Frühjahr 2023 eröffnet. Es wird häufig auf der Strecke gerast, was eine Gefahrenquelle für Kleinkinder und ihre Eltern und Bezugspersonen darstellt. Dieser Gefahr soll durch entsprechende Maßnahmen entgegengewirkt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 251 2021 Die Vorlage OF 40/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 15/11 Betreff: Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 22/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden in den Lösungsansätzen (C.) : - Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte das Gelände der Allessa Chemie, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Es ist nicht nur der Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl im Stadtteil, der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen, muss sich verringern. - Im Mobilitätskonzept der Standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" muss zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben wird. Begründung: Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte grundsätzlich weggegangen werden, um nicht im Nachgang mit zu zahlenden CO2 Credits, Dritte Welt Länder davon zu überzeugen, die eigenen fossilen Kraftwerke aufzugeben. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits Vorort bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht geboren waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/11 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll einen mobilen Lärm-Blitzer anschaffen um dre immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Abgasanlagen her zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. Selbst die Spezialtruppe KART des Polizeipräsidiums kann die immer weiter steigende Anzahl von illegal modifizierten Motorrädern und Sportwagen nicht mehr erfolgreich reduzieren. - Besonders gerne genutzt werden die Autobahn A66 von McDonalds in Enkheim bis nach Maintal. Das ist inzwischen eine Test und Rennstrecke geworden für Autoposer. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland / Harley Davidson Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 9 2021 Die Vorlage OF 13/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Des Weiteren wird aus der Begründung der zweite Absatz gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 537/4 Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an dem genannten Überweg die Geometrie der Fußgängerinseln oder die Ampelschaltung so verändert werden können, dass auch kleine Gruppen von zu Fuß Gehenden mit allerhand Gerätschaften diesen Überweg komfortabel überqueren können. Begründung: Die Verkehrsanlagen rund um die EZB wurden vor ca. 15 Jahren neu aufgeplant. Seither hat sich das Fußgängeraufkommen an dieser Stelle erhöht. Grund: Der durch den Überweg erschlossene Philipp-Holzmann-Weg war früher ein verfallender Begleitweg eines verwunschenen Dickichts, der ins städtebauliche Nirgendwo führte. Heute ist er eine Promenade, die zu einer wichtigen Gedenkstätte sowie zu hochattraktiven Freizeiteinrichtungen wie dem Hafenpark führt. Diese Ziele werden von mehrköpfigen Familiengruppen angesteuert, die BMX-Räder und dies und das mit sich führen. Da die Überquerung nicht in einem Zuge möglich ist, stauen sich die Gruppen auf den kleinen Verkehrsinseln, die als Querungshilfen gedacht, aber für den Ansturm gelegentlich zu klein bemessen sind. Daraus resultiert die Frage nach der angemessenen Größe dieser Inseln. Diese wäre evtl. aber auch durch eine andere Ampelschaltung zu umgehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 4 am 23.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7299 2021 Die Vorlage OF 537/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 523/4 Betreff: Nahverkehrsplan Der Magistrat wird gebeten, den Nahverkehrsplan 2025+ dahingehend zu überarbeiten, dass eine direkte Straßenbahnverbindung zwischen Bornheim Mitte und der Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB eingerichtet wird. Begründung: Der Nahverkehrsplan projektiert drei Straßenbahnlinien auf der Hanauer Ldstr. Richtung Fechenheim. Gleichzeitig bliebe die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB von Bornheim Mitte aus mit dem ÖPNV nur umständlich zu erreichen. Und so wäre der prosperierende Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultureinrichtungen auf der mittleren Hanauer Ldst. für die Bornheimer Bürgerschaft weiterhin unerschlossen, obwohl die Gleisanlagen hierfür vorhanden sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6878 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OM 6878 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 523/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 497/4 Betreff: Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um den Überweg über die Strab-Gleise an der Hanauer Landstrasse, zw. Grüne Strasse und Uhlandstrasse sicherer zu gestalten. Begründung: Wie in zahlreichen Ortsbeiratssitzungen besprochen, ist die Situation am oben genannte Überweg verbesserungswürdig. Der Ortstermin soll zu dieser Verbesserung beitragen. Diesem Antrag aus 2017 wurde bisher nicht entsprochen, da die Stadtverwaltung Lösungen angekündigt hatte, dem aber keine Taten folgten. Somit muß dieser Antrag noch einmal gestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 497/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um die Überwege über die Straßenbahngleise an der Hanauer Landstraße, zwischen Grüne Straße und Uhlandstraße sowie Theobald-Christ-Straße, sicherer zu gestalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 496/4 Betreff: Neue Rettungswache Hanauer Landstraße, Lichtzeichenanlage Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der Hanauer Landstraße in Höhe der neuen Rettungswache (Haus Nr. 191) eine Lichtzeichenanlage errichtet werden kann, um zu vermeiden, dass die Rettungsfahrzeuge regelmäßig bereits ab der Grundstücks-Ausfahrt mit Blaulicht und Signalhorn unterwegs sein müssen. Begründung: Der ASB hat den Zuschlag für eine neue große Rettungswache bekommen und dieser Tage auf dem Grundstück Hanauer Landstraße 191 Richtfest gefeiert. Im Laufe des nächsten Jahres wird die Einrichtung in Betrieb gehen. Von der Rettungswache aus werden erhebliche Teile des südlichen und östlichen Stadtgebiets in Notfällen angefahren werden. Nach Anzahl der Fahrzeuge wird sie wohl die größte in Frankfurt sein. Die Ausfahrt führt auf die Hanauer Landstraße. Im Normalfall müssten Blaulicht und Signalhorn erst bei Bedarf eingeschaltet werden. Sofern keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden, wäre dies aber bereits bei Ausfahrt aus dem Grundstück nötig, was zu erheblicher Lärmbelästigung der Nachbarschaft (u.a. ein Hotel) führen würde. Eine Lichtzeichenanlage, die ein Anhalten des übrigen Verkehrs veranlasst, wäre hilfreich. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6559 2020 Die Vorlage OF 496/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 487/4 Betreff: Ortsbeirat am neuen Hochhausentwicklungsplan in der Frühphase beteiligen Der Magistrat hat im Amtsblatt Nr. 34 vom 18.08.2020 zwei Lose für die Entwicklung eines Leitbilds über die mögliche künftige Hochhausentwicklung in den Untersuchungsbereichen "zentraler Hochhausbereich/Bankenviertel" sowie "Ostend" ausgeschrieben, die im Zeitraum Oktober 2020 bis April 2021 entstehen sollen. Mit diesen Planungen rückt das Ostend nun erstmals mit in den Fokus der Hochhausplanung, auch wenn hier "die Höhenentwicklung ... abgesehen von der Europäischen Zentralbank, deutlich unter der des Bankenviertels bleiben" soll. In dem dazu im Internet abrufbaren Anhang "Stadtteilanalyse Osthafen 200515" sind drei konkrete Bereiche (1. Gelände der EZB / 2. Danziger Platz mit Teilen Dörnigheimer Straße, Röderbergweg, Henschelstraße, Ostparkstraße und Ferdinand-Happ-Straße / 3. Osthafen-Entree mit Teilen Franziusstraße, Schmickstraße, Lindleystraße und Mayfahrtstraße) definiert. Mit besonderem Interesse hat der Ortsbeirat wahrgenommen, dass dabei am Danziger Platz, der Ostparkstraße sowie der Ferdinand-Happ-Straße schon drei Stellen als potenzielle Standorte für Gebäude mit Höhen von 75m, 70m und 52m aufgeführt sind. Mögliche Hochhausbauten in den vorgeschlagenen Bereichen hätten unter anderem spürbare Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung rund um den Danziger Platz sowie im Bereich des unteren Osthafens einen signifikanten Einfluss auf die industriell-gewerbliche Nutzung dort, die bislang mit der Magistratsvorlage "Sicherung des Osthafens 2050+" aus 2013 unter einen langjährigen Schutz zu stehen schien. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat neben dem Austausch mit den Planungsbüros in einen Dialog mit dem Ortsbeirat einzutreten, damit die Ansichten und Einschätzungen der lokalen Bevölkerung mit in die Planung einfließen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6551 2020 Die Vorlage OF 487/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 495/4 Betreff: Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße Vorgang: OM 208/11 OBR 4; ST 1105/11 OM 2706/13 OBR 4; ST 481/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der Radwegeplanung entlang der westlichen Hanauer Landstraße die Querungsmöglichkeiten insbesondere für den Fahrradverkehr über die Hanauer Landstraße verbessert werden kann. Angesichts der inzwischen verstärkten Frequentierung der Weseler und der Ruhrorter Werft über die Horst-Schulmann-Straße erscheint in der Verlängerung über die Rückertstraße eine Wegeverbindung in die Hölderlinstraße dem Ortsbeirat als sinnvoll. Alternativ wäre von Süden aus der Windeckstraße kommend eine Wegeführung in die Zobelstraße zumindest eine erste kleine Verbesserung. Begründung: Bereits im Jahr 2011 hat der Ortsbeirat den Magistrat um ein Verkehrskonzept für die westliche Hanauer Landstraße gebeten, was dieser zunächst auch unterstützte (ST 1105 vom 28.10.2011). Bei erneuter Erinnerung durch den Ortsbeirat in 2013 verwies der Magistrat jedoch auf die angespannte Haushaltslage damals (07.04.2014, ST 481). Die veränderte Situation durch die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Ende 2019 (nach Absprache des Magistrats mit den Initiatoren des Radentscheids "Hanauer Landstraße ...Zwischen Anlagenring und Ostbahnhof wird in beide Richtungen eine Markierungslösung mit baulicher Absicherung angestrebt. Der Radfahrstreifen soll durch den Verzicht der Stellplätze auf der rechten nicht mehr genutzten Fahrspur eingerichtet werden.") sollte nun auch den oben genannten Punkt in die aktuelle Planung mit einfließen lassen. Markierte Radwege über einen so langen Abschnitt sollten nicht ohne Querungsmöglichkeit der eigentlichen Straße inkl. Straßenbahngleisen bleiben. Diese Barriere für den Radverkehr muss an geeigneter Stelle überwunden werden können, ohne sich dabei in Gefahr zu begeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 208 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2706 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6558 2020 Die Vorlage OF 495/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 753/11 Betreff: Verkauf eines Teilstücks des Neckermann-Areals Der Ortsbeirat möge beschließen: Eine Teilfläche des Neckermann-Areals wurde an die Firma Interxion u.a. für den Bau eines weiteren Rechenzentrums verkauft. Der Magistrat hat vom Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt keinen Gebrauch gemacht. Wir fragen den Magistrat: Ausgehend davon, dass es sich hier vermutlich um systemrelevante Infrastruktur handelt, wie beurteilt der Magistrat, dass diese Infrastuktur - Rechenzentren mit großer Bedeutung für Gesamt-Europa - unmittelbar neben Betrieben beheimatet ist, die der Seveso-III-Richtlinie unterliegen? Ist der Magistrat, der in der Vergangenheit immer für den Erhalt und den Ausbau sogenannter Blaumann-Jobs gerade im Bereich Osthafen, Oberhafen, Karl-Benz-Straße nun von dieser Zielvorgabe abgekommen, die vor kurzer Zeit noch im Schulterschluss mit der IHK zur Erhaltung des Osthafens führte? Hier werden auf mehr als 40% eines Geländes, dass mal insgesamt 2000 Jobs beheimatete, 100 Arbeitsplätze geschaffen. Welche Maßnahmen werden ergriffen um eine weitere Aufheizung und damit negative Entwicklung des Mikro-Klimas des bereichs Hanauer Landstraße - zur Zeit ablesbar an den Werten der Meßstelle der HLNUG an der Hanauer Landstraße, deren Temperaturwerte i.d.R. in den Sommermonaten immer über denen Gesamt-Frankfurts liegen - durch die weitere Gebäude-Verdichtung und Versiegelung von Flächen zu verhindern? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 753/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1768 2020 Die Vorlage OF 753/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU, LINKE. und GRÜNE gegen BFF und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 751/11 Betreff: Dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Hanauer Landstraße/Mainkur zwischen Altem Zollhaus (Mainkur) und Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert zwischen altem Zollhaus und Omega Brücke auf Grund hoher Lärmbelastung (Straßenschäden), teilweise extrem hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen und waghalsiger Wendemanöver eine permanente Überwachung der Geschwindigkeit im oben genannten Bereich durchzuführen. Begründung: Von den meisten Anrainern wird übereinstimmend über ein überdurchschnittliches Lärmaufkommen vor allem durch LKWs und deren Auflieger oder Anhänger berichtet, wenn sie die Passage im östlichen Eingangs- bzw. Ausgangsbereich der Hanauer Landstraße, oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit passieren. Schlaglöcher und aufgebrochene Trennfugen von ehemaligen Baustellen, Ausbesserungen werden zur Lärm- und zur Erschütterungsquelle. Auch wenn im beschriebenen Bereich bisher keine schweren Unfälle zu verzeichnen waren, ist doch durch präventive Maßnahmen ein Zustand größerer Sicherheit rund um diesen Kreuzungsbereich verschiedenster Verkehrsträger herbei zu führen. Durch die teilweise eklatante Überschreitung der vorgegebenen Geschwindigkeit, die waghalsigen Verkehrsmanöver aller Verkehrsteilnehmer, ist es sonst nur eine Frage der Zeit bis zum ersten schweren Unfall in diesen Kreuzungsbereich. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 751/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6607 2020 Die Vorlage OF 751/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 752/11 Betreff: Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Straßenbelag der Hanauer Landstraße ist im Bereich zwischen altem Zollhaus und Omega Brücke zu erneuern, um in diesem Bereich zum einen den Lärmpegel durch polternde LKWs mit und ohne Hänger als auch die Erschütterungen der angrenzenden Bebauung zu minimieren Begründung: Von den meisten Anrainern wird übereinstimmend über ein überdurchschnittliches Lärmaufkommen vor allem durch LKWs und deren Auflieger oder Anhänger berichtet, wenn der Verkehr die Passagen im östlichen Eingangs- bzw. Ausgangsbereich Frankfurts auf der Hanauer Landstraße, oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit passieren. Schlaglöcher und aufgebrochene Trennfugen von ehemaligen Baustellen, Ausbesserungen werden zur Lärm- und zur Erschütterungsquelle. Auch unter dem Aspekt, dass unterschiedliche Ebenen des Denkmalschutzes sich um die historischen Gebäude rund um die Mainkur kümmern, erscheint es mehr als notwendig hier eine Sanierung eines Teilabschnittes der Hanauer Landstraße durchzuführen um die Gebäude vor weiterer Zerstörung zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 752/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6608 2020 Die Vorlage OF 752/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 747/11 Betreff: In Teilbereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausweisen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: In den folgenden Bereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60km/h einzuführen. Stadtauswärts: ab dem Ratswegkreisel bis vor die Mainkurstation Stadteinwärts: ab dem Jadehaus bis zum Ratswegkreisel Begründung: Die Hanauer Landstraße ist in Frankfurt für den Verkehr eine der wichtigsten Einfallstraßen. Der Verkehr könnte im Frankfurter Osten, besonders auf der Hanauer Landstraße, wesentlich flüssiger fahren. In weiten Teilen auf der Strecke gibt es nur wenige Zufahrten. Der Fahrradverkehr ist dort räumlich getrennt auf dem sehr breiten Bürgersteig. Durch die industrielle Prägung in dem Bereich östlich des Ratswegkreisels gibt es auf dem Bürgersteig sehr geringen Fußgängerverkehr. Es gibt stadteinwärts auf der Hanauer Landstraße oft erhebliche eigenverursachte Stauungen, da Fahrzeuge zum Be- und Entladen einen Fahrstreifen einfach längere Zeit blockieren. Durch die etwas höhere zulässige Geschwindigkeit wird die besondere Bedeutung des Verkehrsweges nochmals unterstrichen und die Hemmschwelle für Verkehrsdelikte nach oben gesetzt. Seit Jahren haben alle bisherigen Initiativen diese Behinderungen zu vermeiden keinen Erfolg gebracht. Verkehr der jetzt noch andere Verkehrswege nach Frankfurt nutzt, wird dazu angeregt, über die Hanauer Landstraße zu fahren und trägt dazu bei andere stark belastete Bereiche von Verkehr und Lärm zu entlasten. Dies ist dringend notwendig um Umweltbelastungen für die Frankfurter Bürger in Wohnquartieren/-gebieten zu verringern und Fahrverbote in Frankfurt auf ein Minimum zu beschränken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 600 2020 Die Vorlage OF 747/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU gegen 1 CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2020, OF 744/11 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine "Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Einen nur streifenartigen Fußgänger + Radfahrer Weg zur S-Bahn Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, die den Großteil der Kleingärten bestehen lässt. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn Netz zu erhalten. Entsprechend der B161 am Plan für eine reine Fußgänger + Radfahrer Anbindung zur S-Bahn Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu A.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen . Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu B.: Immer wieder wird der Wunsch laut eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr die S-Bahnstation Fechenheim-Nord mit der U4+U7 an die Gwinnerstraße (1km zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Strassenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der OA 101/16 Zu C.: Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben ( Kaufland Supermarkt ) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. Das Stadtplanungsamtes hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M. vorangetrieben. Es wäre wünschenswert die Grünflächen dort zu erhalten. Es muss soviel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 585 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf OA 585 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 457/4 Betreff: Unterstützung für ein sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, der Abendhaupt- und Abendrealschule und des Kinderzentrums 22 Der Ortsbeirat unterstützt den vom Runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ 22" in einem zweijährigen Prozess erarbeiteten Lösungskatalog für ein sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, der AHRS sowie des Kinderzentrums mit 3000 Euro. Auf folgende Maßnahmen haben sich die Beteiligten am Runden Tisch (Schul- und KiZ-Leitungen, Stadtschulamt, Amt für Bau- und Immobilien, Kinderbüro und Elternvertretung der Uhlandschule) geeinigt: - Zaunverblendung (Sichtschutz hin zur Ostendstraße; Ausführung: Lochblech) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung zwischen der Turnhalle der AHRS und der dortigen Mauer mit abschließbarer Tür (Höhe passend zum Mauerwerk) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung zwischen Mauer und AHRS-Gebäude (ohne Tür) neben dem Eingang, an die ebenfalls geplante Inklusionsmaßnahme umgesetzt wurde (Höhe passend zum Mauerwerk) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung auf Seiten der Hanauer Landstraße zum Pausenhof der Uhlandschule (Zaunhöhe 1,40; abschließbare Tür; Feuerwehrzufahrt) - Umsetzung für Juni geplant. - Anbringen einer Interims-Markierung für den Weg vom dann neu geöffneten Zugang Ostendstraße zum AHRS-Gebäude, inklusive der benötigten Ausleuchtung an der Turnhalle und Containeranlage - Umsetzung für Juni geplant. Begründung: Seit Jahren wird das Schulgelände der Uhlandschule und der AHRS von Passanten/innen und Anwohner/innen genutzt, um Wege im Stadtviertel abzukürzen, auch die Toiletten der Grundschulkinder wurden von Fremden mehrfach genutzt. Es halten sich regelmäßig Personen auf dem Gelände auf, die nicht zur Schulgemeinde gehören. Es gibt Verunreinigungen durch Zigarettenkippen und aufgrund von nächtlichen Besucher/innen Müll wie Pizzaverpackungen und Flaschen. Um eine tragfähige und für alle am Gelände befindlichen Institutionen sinnvolle Lösung zu finden, hat der Elternbeirat der Uhlandschule gemeinsam mit dem Kinderbüro 2018 zu einem Runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ 22" eingeladen. Der Ortsbeirat 4 hatte mit dem Antrag "Ordentliches, sauberes und sicheres Gelände für Uhlandschule, AHRS und KiZ 22" die Bestrebungen des Runden Tisches unterstützt, Lösungen zu finden und den Magistrat gebeten, die nötigen Rahmenbedingungen für ein ordentliches, sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, Abendhaupt- / Abendrealschule (AHRS) sowie des anliegenden KiZ 22 zu schaffen. Die durch die oben genannten baulichen Maßnahmen entstehenden Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 17.750,- €. Die ursprünglich angedachte Lösung, einen Weg für die Anwohner/innen zu erhalten hätte eine vielfach höhere Summe ergeben. Die Zäune wurden geplant wie sie es sind, damit (1) die Uhlandschule zu bestimmten Zeiten (Bewegungsstunden und Pausen) ihr Gelände abschließen kann. (2) damit die Schulgemeinden (ältere und jüngere Schüler/innen) besser getrennt werden und die Raucher/innen der AHRS im besten Fall vor ihrem Schuleingang rauchen. (3) für beide Schule von beiden Straßenseiten (Hanauer und Ostendstraße) die Zugänge erhalten bleiben. (4) Anwohner/innen und Passanten/innen die Abkürzung Schulgelände nicht mehr nutzen. Kostenübersicht Bilder von den bereits umgesetzten Maßnahmen Kostenübersicht Zaunanlage ca. 9.200,00 € Interimsweg ca. 8.600,00 € Eventuelle Nebenarbeiten sind hier noch nicht mit betrachtet. Auch können sich Mehrungen ergeben. Bilder von den bereits umgesetzten Maßnahmen Sichtschutz Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 423 2020 Die Vorlage OF 457/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 723/11 Betreff: Interxion Deutschland GmbH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße ein. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen - Wieso die Stadt Frankfurt nicht von ihrem, erst im November 2019 beschlossenen und verabschiedeten Vorkaufsrecht des ehemaligen Neckermanngeländes, Gebrauch gemacht hat? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, dass die Konzentration von Rechenzentren stadtplanerisch in das Gesamtbild des Stadtteils integriert werden können ohne den Stadtteil weiter abzuwerten? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, wie die durch das weitere Rechenzentrum anfallende Abwärme den bereits stark industriell geprägten Stadtteil nicht weiter aufheizt (siehe Klimaplanatlas)? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, dass die Baudenkmäler, wie das frühere Neckermann-Hauptverwaltungsgebäude und das Kesselhaus weiter geschützt und erhalten bleiben können? Begründung: In der Frankfurter Rundschau vom 15.02.2020 war zu lesen, dass die Firma Interxion sich auf dem ehemaligen Neckermann Gelände eingekauft hat. Heute bereits ist die Hanauer Landstraße in erster und zweiter Reihe Standort von noch im Bau befindlichen und bereits baulich abgeschlossenen Rechenzentren. Diese riesigen "Klötze", mit Natodraht hochgesichert und menschenleer passen sich städtebaulich nicht in das vorhandene Mischgebiet ein. Das Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt und dessen Wahrnehmung hätte die Möglichkeit geboten, dass zentralliegende Neckermann-Gelände städtebaulich und klimagerecht langfristig positiv zu entwickeln und die Ansiedlung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben zu steuern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1690 2020 Die Vorlage OF 723/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2020, OF 434/4 Betreff: Fußgängerweg in der Grünfläche Ostbahnhof/Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wegebeziehung für Fußgänger in der Grünfläche an der Straßenbahnhalte-stelle Ostbahnhof / Sonnemannstraße / Hanauer Landstraße neu zu ordnen und die reguläre Wegeführung mit Kies oder Splitt anzulegen sowie die in Mitleidenschaft gezogene Rasenfläche in den arrondierenden Bereichen zu erneuern. Begründung: Mittlerweile ist der ursprüngliche Trampelpfad, der von der Straßenbahnhaltestelle quer zur Hanauer Land-straße führt, genauso breit wie der durch die Grünfläche verlaufende Weg und es entsteht der Eindruck, es handele sich um eine reguläre Wegeführung. Bei Regen sind sowohl der reguläre Weg als auch der Trampelpfad schlammig und rutschig, zudem wird der letztere immer breiter und verschandelt die Grünfläche. Für die Nutzer des ÖPNV sollte daher ein direkter Fußgängerweg von der Straßenbahnhaltestelle zur Hanauer Landstraße geschaffen werden. (Lageplan und Fotos siehe Rückseite) Quelle: Google Maps Grünfläche zwischen Ostbahnhof/Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße "Trampelpfad" von Straßenbahnhaltestelle abgehend Desolater Zustand auch des regulären Weges Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5900 2020 Die Vorlage OF 434/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Ostbahnhof" ersatzlos entfällt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1023/2 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten- Nutzen- Analyse der Varianten des U-Bahn- Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim als zusätzlich Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campus-Meilen Linie) und der Buslinie 64 ( Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelin- allee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 533 2020 Die Vorlage OF 1023/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 645/11 Betreff: Beibehaltung der Linie 12 bis Fechenheim Vorgang: OM 5492/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Vorlage OM 5492 2019 abzulehnen und die Linie 12 auf der bisherigen Strecke nach Fechenheim beizubehalten. Begründung: Der Magistrat kennt die Bemühungen des OBR11, die bisher unzureichende ÖPNV Verbindungen von und nach Fechenheim weiter auszubauen bzw. zu verstärken. Der Antrag aus dem OBR 4 wirkt diesem Vorhaben kontraproduktiv entgegen. Die OM 5492 berücksichtigt nicht, die hohe Bedeutung der Linie 12 für den Stadtteil Fechenheim. Die Linie 12 wird nicht nur von Fechenheimer Bürgern genutzt, sondern auch von den Angestellten und Arbeiter des entlang der Hanauer Landstraße existierenden Groß- und Einzelhandels sowie der angesiedelten Gewerbe- und Industriebetriebe. Diese Kapazität kann allein durch die Linie 11 und der Regionalbahn bislang nicht bedient werden. Den Bornheimer Bürgern steht die U6 sowie der Bus 32 zur Verfügung, um zum Ostbahnhof bzw. Zoo zu gelangen. Von dort fährt die Straßenbahn 11 über die Hanauer Landstraße. Laut RMV erreicht man von der Wittelsbacher-/ Habsburgerallee die Schwedlerstraße mit dem Bus 32 und der Straßenbahn 11 in 17 Minuten. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5492 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 518 2020 Die Vorlage OF 645/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:" als zweiter Absatz hinzugefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 664/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Fa. Hornbach auf beiden Seiten der Straße zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen diverser Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 62 2020 Die Vorlage OF 664/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 653/11 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11, vor allem auf dem Hintergrund der geänderten StVo, werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 51 2020 Die Vorlage OF 653/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 392/4 Betreff: Eine Verbindung von Bornheim Mitte zur mittleren Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Endhaltestelle der Linie 12 ab dem Fahrplanwechsel 2020 vom Industriegebiet Fechenheim weg in die Grusonstraße oder an den Zoo verlegt werden kann. Begründung: Aktuell fährt die Linie 12 von Bornheim aus gesehen in das Industriegebiet Fechenheim (Hugo-Junkers-Straße) und endet damit mehr oder weniger in einem Gebiet, das auch von der Linie 11 bedient wird - mit dem Unterschied, dass diese bis nach Fechenheim fährt. Man kann beobachten, wie die Fahrgastzahlen in der Linie 12 hinter der Haltestelle Wittelsbacherallee drastisch zurückgehen, die aktuelle Weiterführung der Linie ist offenkundig nicht sehr attraktiv. Auf der anderen Seite ist die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB nur umständlich von Bornheim aus zu erreichen. Man müsste aktuell mit der 12 bis Daimlerstraße fahren, um dann mit der 11 praktisch zurück auf die mittlere Hanauer Ldstr. zu kommen. Dies macht verständlicherweise kaum jemand, und so bleiben der prosperierende Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultureinrichtungen auf der mittleren Hanauer Ldst. für die Bornheimer Bürgerschaft praktisch unerschlossen, das Kfz ist aufgrund der Parkplatzsituation vor Ort keine Alternative. Würde hingegen die Linie 12 ab Ratswegkreisel rechts in die mittlere Hanauer Landstraße einbiegen, wäre eine schnelle und attraktive Verbindung von Bornheim aus geschaffen, auch der Ostbahnhof wäre unproblematisch erreichbar. Die Endhaltestelle könnte gut in der Grusonstraße angesiedelt werden; eine Straße, die laut Stadtverordnetenbeschluss vom 27. Januar 2005, § 8630 sowieso nicht mehr für den Straßenverkehr zur Verfügung stehen sollte. Auch der Zoo als Endhaltestelle bietet sich an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5492 2019 Die Vorlage OF 392/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 12 ab dem Fahrplanwechsel 2020 vom Industriegebiet Fechenheim weg in die Grusonstraße oder an den Zoo verlegt werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 380/4 Betreff: Fahrradbügel Osthafenplatz Der Magistrat wird gebeten, gleich oder im Zuge der Überarbeitung des Osthafenplatzes an der Einmündung desselben in die Hanauer Landstraße, vorzugsweise vor dem zu renovierenden Hochbeet auf der Mittelinsel, einige Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Fahrradbügel werden in der Gegend gebraucht. An der erwähnten Stelle ist noch Platz neben dem Glascontainer. Zum zeitlichen Ablauf: Der Gehweg ist dort neu gemacht und wird wohl nicht unmittelbarer Bestandteil der Überarbeitung des Platzes. Möglicherweise wird er aber zwischenzeitlich für die Baustelleneinrichtung gebraucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5265 2019 Die Vorlage OF 380/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 272/16 Betreff: Anbindung Bergen-Enkheims an das überregionale Radschnellwegenetz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main bei den Planungen des Radschnellwegenetzes die Anbindung Bergen-Enkheim bei der Trassenführung zu berücksichtigen. Der Ortsbeirat sollte eine Fachgruppe mit Beteiligten der Fraktionen unter Leitung der Ortsvorsteherin bilden, um Umsetzungsvorschläge zu sammeln und in den übergeordneten Gremien zu adressieren. Hierzu gehören unter anderem: - Osten: die Routenführung des Radschnellweges FRM7, der alternativ auch über den Bischofsheimerweg-Riedschule-Seckbacher Ried geführt werden könnte. - Norden: die Wegeführung des Grüngürtelradweges alternativ über den Landgraben und einen befestigten Anschluss durch den Vilbeler Wald an die S-Bahn-Station Bad-Vilbel Süd - Westen: der Anschluss an den Nidda-Radweg, auf der Höhe Zollhaus/Alte Radiostation. asphaltiert werden; der derzeitige Wegezustand macht eine Benutzung durch Fahrräder nahezu unmöglich. Die Streckenführung des FRM7 sollte, statt parallel zur Hanauer Landstraße, besser über den Seckbacher Ried-Eissporthalle-Ostpark-Ostbahnhof folgen. Auch sollte der Radschnellweg auf Höhe der EZB kopfsteinpflasterfrei an den Mainuferweg angeschlossen werden. - Süden: Verbesserung der Befestigung und Routenführung über die Mainkur zum Mainuferradweg bei Fechenheim. Begründung: Mit relativ wenig Aufwand und Kosten können zeitnah erhebliche Verbesserungen bei der Anbindung Bergen-Enkheims an das jetzige und zukünftig geplante Radwegenetz Frankfurts umgesetzt werden. (Die lokale Ortskenntnis gilt es hier zu nutzen.) Insbesondere Berufspendler sollten die Möglichkeit haben erheblich schneller, gesünder und umweltfreundlicher in die Innenstadt und darüber hinauszukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5344 2019 Der erste Absatz der Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Der Rest der Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung als Auftrag an die Ortsvorsteherin beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 382/4 Betreff: Wann wird die Querung Grüne Straße/Uhlandstraße auf der Hanauer Landstraße optimiert? Vorgang: OM 3147/18 OBR 4; ST 1865/18; ST 639/19 Der Magistrat wird gebeten, die bei dem Ortstermin am 4.10. 2017 besprochenen Maßnahmen nun umzusetzen: Auf der Südseite den Überweg dadurch nutzbar zu machen, dass mittels geeigneter Maßnahmen im Überwegbereich keine Autos mehr parken können. Auf der Nordseite die Aufstelllinie der Lichtsignalanlage für die Autos etwas Richtung Osten zu verschieben. Die Drängelgitter auf beiden Seiten des Übergangs so zu ordnen, dass Kinderwagen, Rollatoren und geschobene Fahrräder den Übergang über die Hanauer Landstraße ohne Behinderungen für sich und Andere nutzen können. Begründung: Die Begehung mit verschiedenen Ämtern am 4.10.2017 hatte ergeben, dass eine erleichterte Querung für den Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung wünschenswert und umsetzungsfähig ist. Der Magistrat hat mit den obengenannten Stellungnahmen auch hoffnungsvoll geantwortet, weiteres ist augenscheinlich noch nicht geschehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3147 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1865 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 639 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5266 2019 Die Vorlage OF 382/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 381/4 Betreff: Wann kommt die zweite Bauphase des Ostbahnhofs? Vorgang: V 116/16 OBR 4; ST 1648/16 In der ST 1648 vom 05.12.2016 hat der Magistrat den Ortsbeirat zuletzt über die geplante Aufzugsanlage im Ostbahnhof unterrichtet: "Die zweite Bauphase beinhaltet die barrierefreie Erschließung des Bahnhofes, indem der Bahnsteig in Richtung Hanauer Landstraße verlängert wird, um hier eine Aufzugsanlage vom Bahnsteig zur städtischen Personenunterführung (Ebene A) zu errichten. Die Planungsvereinbarung, für das rund drei Millionen Euro umfassende Projekt, wurde kürzlich unterzeichnet. Als Baubeginn für den Aufzug ist das Jahr 2019 vorgesehen." Bislang sind jedoch keine entsprechenden Arbeiten am Bahnsteig oder der Hanauer Landstraße zu erkennen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der inzwischen erfolgten Entwidmung des Bereichs des alten Bahnhofempfangsgebäudes bittet der Ortsbeirat um Auskunft, ob sich die Planung für die zweite Bauphase geändert hat und wann mit den Maßnahmen gerechnet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 116 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1648 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1449 2019 Die Vorlage OF 381/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 601/11 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt in ausführlicher Weise in seinen Konzeptpapieren Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach und Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel, den Sinn von Grundstücks- und Gebäudebegrünung dar. Beide Papiere weisen auf die besondere Notwendigkeiten der Begrünung auch in Gewerbegebieten gerade in Zeiten des Klimawandels hin. Wir fragen den Magistrat: Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße) Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim Nord im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres Nachhaltiges Gewerbegebiet Fecheheim Nord / Seckbach auferlegt?. Werden die Bebauungsplanfestlegungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Begründung: Es ist allen Beteiligten heutzutage klar und präsent wie sich Asphalt und Beton einerseits, Parks, Gärten, Hausbegrünung etc. andererseits auf das Kleinklima einer hochbelasteten Großstadt auswirken. Gegenmaßnahmen werden besprochen, Parks und Grünzonen gewertschätzt und erhalten, sogar ausgeweitet wenn möglich. Innerhalb der Gewerbegebiete wird dieses Konzept aber bei Weitem nicht in hinreichender Form umgesetzt. Jeder Mann / Frau kann am eigenen Leib erfahren, wenn Sie zu Fuß oder auf dem Fahrrad z.B. zwischen Gewerbegebiet und Grünzug in Seckbach wechseln. Es werden dabei Temperaturunterschiede von bis zu fünf Grad erzeugt bzw. festgestellt. Ein weiteres abschreckendes Beispiel ist hier die Hanauer Landstraße in deren Bereich die Temperatur häufig auch bis zu fünf Grad über begrünten Bereichen in der Nachbarschaft liegt. Eine Umkehr ist hier dringend notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1375 2019 Die Vorlage OF 601/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 364/4 Betreff: Parkordnung Schwedlerstraße, nördlicher Teil Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob mit Umsetzung der folgenden Maßnahmen eine für alle Verkehrsteilnehmer befriedigende Situation im nördlichen Teil der Schwedlerstraße hergestellt werden kann: Unbedingtes Freihalten des Durchgangs neben dem Brückenkopf der Schwedlerbrücke zur Ferdinand-Happ-Straße mittels Poller oder Gitter; Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs für diese nördliche Schwedlerstraße unter Einzeichnung von Parkplätzen. Begründung: Im genannten Bereich der Schwedlerstraße wird auf dem östlichen Bürgersteig mehr und mehr ordnungswidrig senkrecht geparkt, sodass für Fußgänger kein Durchkommen mehr ist. Diese Parkerei versperrt denn auch den Durchgang zur Ferdinand-Happ-Straße sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer. Ein Erfolg des Einsatzes von Ordnungskräften ist nicht zu erkennen. Eine Option ist, das Waagrechtparken durch Abpollerungen durchzusetzen. Da in dem Bereich höhere Fahrgeschwindigkeiten nicht sinnvoll zu erzielen sind, wäre es aber auch denkbar, die Straßenfläche zum verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Passage zur Ferdinand-Happ-Straße ungehindert benutzt werden kann. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 13.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4880 2019 Die Vorlage OF 364/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 363/4 Betreff: Wann kommt der Fußgängerüberweg in der Ferdinand-Happ-Straße? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat erneut, möglichst bald in der Ferdinand-Happ-Straße im Bereich des 5. Polizeireviers bzw. der schräg gegenüber liegenden Kindertagesstätte Knoppschachtel einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder eine Fußgängerampel einzurichten. Die in der ST 416 vom 22.02.2019 genannten winterlichen Witterungsverhältnisse als Grund für eine ausstehende Verkehrszählung sollten inzwischen kein Problem mehr darstellen. Für die Bedarfsermittlung an der Stelle sollte zudem die Kindertagesstätte kontaktiert werden. Begründung: In den letzten Jahren hat sich durch die Bebauung nördlich der Ferdinand-Happ-Straße die Frequenz in dem Bereich durch Fußgänger erheblich erhöht. Bislang finden sich jedoch keine dauerhafte eingerichteter Überweg, die den Fußgängerverkehr - und hier im Besonderen für die Kindertagesstätte und ihre Kinder - an geeigneter Stelle über die Straße führt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 13.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4879 2019 Die Vorlage OF 363/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.07.2019, OF 596/11 Betreff: Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich unter Hinzuziehung des Denkmalamtes mit dem Eigentümer und Betreiber der in der ehemaligen barocken Zollstation, Hanauer Landstraße 563, befindlichen Pension - Restaurant "Altes Zollhaus" in Verbindung zu setzen und zu prüfen und zu berichten, in welcher Materialität und Ausführung sowie zu welchen Kosten die vor einigen Jahren vom Vorbesitzer am Gebäude entfernten Fensterläden neu angefertigt und wieder angebracht werden können, um das historische Gebäude denkmalpflegerisch aufzuwerten. Weiterhin wird um eine Stellungnahme gebeten, welche weiteren Veränderungen am derzeitigen Zustand des Objektes aus denkmalpflegerischer Sicht sinnvoll erscheinen. Begründung: Vor einigen Jahren wurden die vormals am Kulturdenkmal der ehemaligen Zollstation befindlichen Fenster-läden vom damaligen Besitzer entfernt. Der jetzige Eigentümer und Betreiber hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die fehlenden Fensterläden wieder anzubringen, sofern ihm dafür eine finanzielle Förderung gewährt wird. Die vom Magistrat erbetenen Informationen sollen dazu dienen, Umfang und Kosten einer solchen Maßnahme in Erfahrung zu bringen und Möglichkeiten für deren finanzielle Unterstützung zu prüfen, etwa in Form einer Förderung für denkmalwerten Mehraufwand und/oder eines Zuschusses aus dem Ortsbeiratsbudget. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1374 2019 Die Vorlage OF 596/11 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2019, OF 595/11 Betreff: Verkehrsinsel um das Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 gestalterisch aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Areal der Verkehrsinsel um das Kulturdenkmal der ehemaligen barocken Zollstation, Hanauer Landstraße 563, gestalterisch und gärtnerisch aufzuwerten. Dies kann unter anderem dadurch erfolgten, dass im direkten Umfeld um das im Jahr 1768 erstmals erwähnte Gebäude, in dem sich heute die Pension und das Restaurant "Altes Zollhaus" befinden, die dort angebrachten Steckgeländer aus Metall durch Hochbeete aus Stein ersetzt werden. Dort könnten hochwachsend blühende Sträucher und Rankpflanzen angepflanzt werden. Weiterhin sind die im Bereich der Verkehrsinsel wild angebrachten Werbe-schilder auf deren Legalität hin zu überprüfen und neu zu beordnen bzw. - wo nötig - zu entfernen. Begründung: Das derzeitige Erscheinungsbild um die Liegenschaft Hanauer Landstraße 563 auf der von Autos umfahrenen Verkehrsinsel ist unattraktiv und wird der historischen Bedeutung des Gebäudes nicht gerecht. Es handelt sich laut Eintrag des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen um die 1768 erstmals erwähnte barocke Zollstation. Eine wichtige Rolle spielte die Station bei den "Hanauer Krawallen" 1830, als wegen der dort erhobenen Zollgebühren aufgebrachte Bürger das Haus stürmten. Heute fristet das Kulturdenkmal, umstellt von Steckgeländern, Ampeln, Verkehrs- und Werbeschildern ein tristes Dasein. Als Kulturdenkmal am Entree Frankfurts im Frankfurter Osten erscheint es geboten, das Rondell um das historische Gebäude mit neuen Ideen gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4938 2019 Die Vorlage OF 595/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen 2 SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2019, OF 357/4 Betreff: Wie geht es der Schwedlerbrücke? Vorgang: M 98/17; B 244/17 Der Magistrat möge prüfen und berichten, zu welchen Ergebnissen die angekündigten Untersuchungen zur Bausubstanz der Schwedlerbrücke gekommen sind und in welchem Zeitraum mit einer Wiederherstellung der Brücke zwischen den Wohnvierteln und dem gewerblichen Teil des Ostends zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 98 Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 244 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4843 2019 Die Vorlage OF 357/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 568/11 Betreff: Rote Einfärbung des Radweges auf der Hanauer Landstraße; stadtein- und auswärts Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Radweg auf der Hanauer Landstraße nicht nur im Bereich der Autowaschanlage Mr. Wash sondern durchgehend alle Ausfahrten (Bsp. Lidl, Bauhaus, Hornbach, McDonalds, Kentucky) rot einzufärben, da wegen der verschiedenen Ein- und Ausfahrten in diesem Bereich Radfahrer häufig durch unaufmerksam ein- und ausbiegende Fahrzeughalter gefährdet werden. Begründung: Der Radweg links- und rechtsseitig der Hanauer Landstraße wird täglich von vielen Radfahrern genutzt. Um die Radfahrer besser zu schützen, sollten insbesondere die Radwege im Bereich von stark frequentierten Ein- und Ausfahrten rot eingefärbt und mit den entsprechenden Piktogrammen und Linien versehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4762 2019 Die Vorlage OF 568/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 538/11 Betreff: Verkehrsinsel um das Restaurant "Mainkur-Stuben" begrünen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Areal der Verkehrsinsel um das Restaurant "Mainkur-Stuben", Hanauer Landstraße 563, gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Um das Gebäude herum werden blühende, hoch wachsende Sträucher gepflanzt und - sofern notwendig - Hochbeete angelegt. Begründung: Die momentane Situation des denkmalgeschützten Hauses auf der von Autos umfahrenen Verkehrsinsel ist unattraktiv und wird der historischen Bedeutung des Areals nicht gerecht. Es handelt sich laut Eintrag des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen um die 1768 erstmals erwähnte barocke Zollstation. Eine wichtige Rolle spielte die Station bei den "Hanauer Krawallen" 1830, als wegen der dort erhobenen Zollgebühren aufgebrachte Bürger das Haus stürmten. Heute fristet das Areal, umstellt von Stangen, Ampeln, Verkehrs- und Werbeschildern ein tristes Dasein. Als Entree Frankfurts an der Hanauer Landstraße erscheint es geboten, das Rondell um das historische Gebäude mit neuen Ideen gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 514/11 Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, ob in der Anlage auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b, welche 2015 als eine temporäre Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2018 genehmigt wurde: - noch Asylbewerber beherbergt werden und wenn ja, in welcher Anzahl? - falls sich dort noch Personen im Asylverfahren befinden, diese damit rechnen können, die Containeranlage zu verlassen und in einen für Integration und Teilhabe besser geeignetem Wohnumfeld unterzukommen? - Ferner beziehen sich die vorab genannten Fragen auch auf die Containeranlage in der Borsigallee Begründung: In der ST 16/2017 wurde die Containeranlage als temporäre Unterkunft für Asylsuchende bezeichnet. Aufgrund der befristeten Genehmigung wurden eine qualitative Begrünung der Anlage und ein entsprechender Schallschutz zur Hanauer Landstraße hin, als nicht realisierbar und nachhaltig vertretbar angesehen. Die Zahl der Asylsuchenden ist mittlerweile in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Hessenweit werden temporäre Flüchtlingsunterkünfte aufgelöst und die Bewohner in einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld langfristig untergebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2019 Die Vorlage OF 514/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2018, OF 292/4 Betreff: Straßenverbindung zwischen Ferdinand-Happ-Straße und dem Danziger Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat Bornheim/Ostend stimmt dem Magistratsvortrag M 204 unter der Maßgabe zu, dass die Planungen für eine Straßenverbindung zwischen Ferdinand-Happ-Straße und dem Danziger Platz nicht weiter verfolgt werden. Begründung: Im Magistratsvortrag M 204 wird neben dem begrüßenswerten Bebauungsplan auch die Planung einer weiteren Straßenverbindung im Ostend vorgetragen und vorbereitet: Mit der Planung der neuen Verkehrsflächen soll im Rahmen der Entwicklung des Gebietes mittel- bis langfristig eine über das Plangebiet hinausreichende Wegeverbindung aus dem nördlichen Ostend bis zum Hafenbecken hergestellt werden. Hierzu bedarf es jedoch einer neuen Unterführung unter der bestehenden Bahnlinie nordöstlich des Plangebiets hindurch. Im Rahmen der Beratungen und Bebauung auf den betroffenen Liegenschaften nordwestlich der Ferdinand-Happ-Straße wurde diese Verbindung bereits angedacht und durch eine entsprechende Grundstücksparzellierung liegenschaftlich vorbereitet. Würde diese Planung umgesetzt, so würden alle bisherigen Versuche, den Durchgangsverkehr aus der Henschelstraße und der Habsburgerallee heraus zu halten, konterkariert. Es würde eine neue, schnelle Verbindung vom südlichen Mainufer (Kaiserlei) über die Hafenbrücke auf den Danziger Platz und dann durch die Wohngebiete des Ostends hin zum Alleenring geschaffen. Die Wohnqualität wäre in den betroffenen Quartieren deutlich eingeschränkt, die einspurige Verkehrsführung vor der Helmholtzschule vermutlich nicht zu halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 204 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 27.11.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 204 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 292/4 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 454/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um auf der Hanauer Landstraße, im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur, Rundum-Blitzanlagen, in der Funktionsart der Blitzanlage "PoliScan speed", zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich, zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 269 2018 Die Vorlage OF 454/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 451/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad- sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A 661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A 66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 267 2018 Die Vorlage OF 451/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 475/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße, zwischen Mainkur und Ratswegkreisel, auf beiden Seiten zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges, unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten, möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen durch diverse Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 287 2018 Die Vorlage OF 475/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 446/11 Betreff: Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planung für die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße inzwischen vorangeschritten ist, und ob mit eine Realisierung in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Begründung: Die östliche Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße hat eine hohe Bedeutung in verkehrstechnischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Straße ist ein Gewinn für das ansässige Gewerbe, dass dann auch von der nördlichen Seite angedient werden könnte. Gleichzeitig wird der auf die Hanauer Landstraße wirkende Verkehrsdruck vermindert. Eine positive Folge könnte das Unterbleiben der Entladung von LKWs auf der Hanauer Landstraße und den Fuß- und Fahrradwegen sein. Eine Erhöhung der Störungsfreiheit auf der Straße, eine Erhöhung der Sicherheit auf Fuß- und Radwegen könnten die positiven Folgen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1088 2018 Die Vorlage OF 446/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "zur Dieselstraße" durch die Worte "in den Ortsbezirk 11" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 290/4 Betreff: Fußgängerüberweg in der Ferdinand-Happ-Straße einrichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Ferdinand-Happ-Straße im Bereich des 5. Polizeireviers bzw. der schräg gegenüber liegenden Kindertagesstätte Knoppschachtel einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder eine Fußgängerampel einzurichten. Begründung: Wie dem Magistrat bereits in einem früheren Antrag dargelegt, hat sich in den letzten Jahren durch die Bebauung nördlich der Ferdinand-Happ-Straße die Frequenz in dem Bereich durch Fußgänger erheblich erhöht. Bislang finden sich jedoch keine dauerhafte eingerichteter Überweg, die den Fußgängerverkehr - und hier im Besonderen für die Kindertagesstätte und ihre Kinder - an geeigneter Stelle über die Straße führt. Den Sorgen und Nöte der Bewohner / Einrichtungen sollte baldmöglichst Rechnung getragen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 27.11.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3989 2018 Die Vorlage OF 290/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2018, OA 323 entstanden aus Vorlage: OF 422/11 vom 13.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Vorgang: M 121/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, von weiteren Planungen des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von einem potenziellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Begründung: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen Einfluss auf die bereits jetzt schon überlastete Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Hanauer Landstraße sowie die Omega-Brücke und die daran angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch nicht existiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 704 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.12.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3404, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2018, OA 324 entstanden aus Vorlage: OF 429/11 vom 04.10.2018 Betreff: Schadstoffmessstation für den Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den besonders belasteten Erlenbruch eine Luftmessstation aufstellen zu lassen, um die Belastungen von NOx und Feinstaub dauerhaft vor, während und nach den Bauarbeiten zum Tunnel zu dokumentieren. Der Standort ist gemeinsam mit dem Ortsbeirat festzulegen. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt mittels Passivsammlern die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den maximalen gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Der Ortsbeirat weiß, dass dies geglättete Durchschnittswerte sind und die Belastung in der Realität deutlich höhere Spitzen aufweist. Die Messung mittels Passivsammlern war die erste Maßnahme dieser Art. Zuvor wurden die Werte der Messstation in der Hanauer Landstraße zugrunde gelegt. Dies macht aber allein aufgrund der Lage keinen Sinn und kann nicht als Grundlage für den Erlenbruch dienen. Die Messergebnisse der Passivsammler bestätigen dies. Der Erlenbruch liegt außerhalb der Umweltzone und ist somit vom bevorstehenden Dieselfahrverbot ausgenommen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist nach aktuellem Stand nicht vor 2027 zu rechnen. Die Prognosen rechnen auch nach Fertigstellung nur mit einer Verkehrsentlastung von 30 Prozent für den Erlenbruch. Zusätzlich wird auch der Autobahnverkehr nach Austritt aus dem Tunnel für Lärm- und Schadstoffbelastungen sorgen, besonders in den Hauptverkehrszeiten, wo auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 30 km/h prognostiziert wird. Dies bedeutet am Autobahnkreuz Erlenbruch Stop-and-go-Verkehr und hohe Belastungen. Eine Messstation muss genau dort installiert werden, wo nachweislich der meiste Dreck entsteht, und das ist am Erlenbruch. Nur mit validen Zahlen lassen sich Maßnahmen begründen und planen, sind negative oder auch positive Effekte messbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 72 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.11.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3405, 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 29.11.2018 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2018, OF 422/11 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 Wilhemsbader Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, von einer weiteren Beplanung des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von einem potentiellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Begründung: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen Einfluss auf die bereits jetzt schon überlasteten Straßen Wächtersbacher-, Kilianstädter Straße sowie Hanauer Landstraße und Omega-Brücke und die daran angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch nicht existiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 323 2018 Die Vorlage OF 422/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2018, OF 284/4 Betreff: Neue Wohnungen und Kindertagesstätte in der Ferdinand-Happ-Straße Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher mit den Projektentwicklern Isaria Wohnbau, Max Baum Immobilien sowie der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Kontakt aufzunehmen, um die geplante Wohnbebauung (insbesondere der 96 öffentlich geförderten Mietwohnungen) sowie die vorgesehene Kindertagesstätte in dem wohl als "Schwedler Trio" genannten Projekt an der Ferdinand-Happ-Straße im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Wie der Presse Ende September zu entnehmen war, sollen an der genannten Stelle 280 Wohnungen entstehen, von denen ein Teil als Sozialwohnungen und Wohnungen des zweiten Förderwegs geplant sind. Zudem sei eine Kindertagesstätte auf dem Areal vorgesehen. Der Ortsbeirat und die Bevölkerung würden gerne über das Vorhaben informiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 4 am 23.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 284/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 275/4 Betreff: Haltestelle "Honsellstraße", Baumbewässerung Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Eigenschaften der Belag hat, der rund um die kräftigen Bäume auf der Nordseite der Haltestelle Ostbahnof/Honsellstraße aufgebracht worden ist, und, ob das Überleben der Bäume gesichert ist. Begründung: Bei der Neuanlage der dortigen Straßenbahnhaltestelle wurde im Wartebereich ein Belag aufgebracht, der bis unmittelbar an die vorhandenen Baumstämme heranreicht. Beobachtende Bürger befürchten, dass dieser Belag nicht genug Wasser für die Bäume durchlässt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 987 2018 Die Vorlage OF 275/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 276/4 Betreff: Mehr Grün am Osthafenplatz Der Magistrat wird gebeten, am Osthafenplatz anstelle von Parkbuchten entlang des Mittelstreifens Grünflächen und Bepflanzungen zu erstellen. Begründung: Am 23. August 2018 wurde die Vorlage M 123 beschlossen, die eine Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung des Osthafenplatzes vorsieht. Entlang des breiten Mittelstreifens sind zurzeit ein Hochbeet, ein Brunnen und sechs einzelne Fahrradbügel geplant. Zwei Bäume sollen erhalten werden, drei neue kommen hinzu. Außerdem sind 36 Parkbuchten vorgesehen. Statt diesem Vorrang für die Automobilinfrastruktur, die nur wenigen Autofahrenden nutzt, wird die wichtige Wegeverbindung zwischen Hanauer Landstraße und Main begrünt. So trägt sie zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Gerade an dieser Stelle im Ostend ist eine verstärkte Begrünung wünschenswert, da die nahe gelegene vierspurige Hanauer Landstraße eine starke Belastung des Mikroklimas darstellt. In nahe gelegenen vorherigen Baumaßnahmen, wie beispielsweise der Neupflasterung des Südausgangs des Ostbahnhofes, der Neugestaltung der Ecke Hanauer Landstraße/Grusonstraße und der Errichtung der Louis-Appia-Passage überwiegen die gepflasterten Abschnitte deutlich gegenüber den begrünten. Dies macht sich in einer extremen Windentwicklung bemerkbar und verringert die Aufenthaltsqualität. Auch die bisherigen Pläne der angrenzenden Fläche "Honselldreieck" lassen nicht auf eine ausgiebige Begrünung schließen. Das soll bei der Neugestaltung des Osthafenplatzes vermieden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 276/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 253/4 Betreff: Für ein sauberes Gelände "Uhlandschule/AHRS/KiZ" Der Ortsbeirat 4 unterstützt den runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" und bittet den Magistrat die nötigen Rahmenbedingungen für ein im Sinne der betroffenen Kinder ordentliches, sauberes und sicheres Gelände zu schaffen. Unter anderem sind folgende Maßnahmen zu prüfen und darüber zu berichten: · Verlegen der Schuleingänge Ostendstraße und Hanauer Landstraße auf einen bereits angelegten Durchgang (aktuell Tartanbahn) hinter der Abendhaupt- / Abendrealschule (AHRS) und der Turnhalle der Uhlandschule und Schließen der bisherigen Zugänge zum Pausenhof. · Öffnen des bereits angelegten Durchgangs hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule und Bestehenbleiben der bisherigen Zugänge. (Elternlotsen sind bereit für einen gewissen Zeitraum an den Zugängen zur Uhlandschule stehen und Passanten/innen auf den neuen Durchgang hinzuweisen). · Schaffen einer Raucherzone für die Raucher/innen der AHRS, z.B. mit einem Unterstand und einem Aschenbecher auf der von der Uhlandschule wegweisenden Seite. · Verlegen des Haupteingangs der AHRS auf die gegenüberliegende Seite (Haupt- und Noteingang würden auf diese Weise vertauscht.) · Trennen der Schulzugänge von Uhlandschule und AHRS. Die bisherigen Zugänge würden nur für die Uhlandschule gelten. Der Haupteingang der AHRS müsste verlegt und der bereits angelegte Durchgang hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule geöffnet werden. Begründung: Aktuell wird das Gelände unerlaubt als Durchgang für Passantinnen und Passanten genutzt sowie bspw. mit Kippen und von abendlichen bzw. nächtlichen Besucher/innen hinterlassenem Müll wie Pizzaverpackungen und Flaschen verunreinigt. Der Elternbeirat der Uhlandschule hat daher gemeinsam mit dem Kinderbüro einen runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" initiiert. Im Sinne des Kindesschutzes müssen die Grundlagen für ein sauberes und sicheres Gelände geschaffen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 07.08.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3425 2018 Die Vorlage OF 253/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2018, OF 259/4 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Bornheim und im Ostend Vorgang: OM 663/16 OBR 4 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob vermehrte Geschwindigkeitskontrollen an regelmäßig wechselnden Standorten und zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten in Bornheim und im Ostend durchgeführt werden können. Begründung: Bereits im Antrag OF 59/4 vom 19.09.2016 wurde auf das Raserproblem auf der Hanauer Landstraße und dem Alleenring hingewiesen. Seitdem sind hier jedoch scheinbar keine vermehrten Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen worden. Auch berichten Passanten und Anwohner über ständige Geschwindigkeitsübertretungen durch Kraftfahrzeuge in ganz Bornheim sowie im gesamten Ostend. Maßgeblich wären daher nicht nur regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der Hanauer Landstraße als wichtigste östliche Ausfallstraße und dem Alleenring, sondern außerdem wiederholt Kontrollen vor Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern und Spielplätzen/Parkanlagen. Geschwindigkeitskontrollen sind hier ein adäquates Mittel für Verkehrssicherheit und dienen somit dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 663 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 07.08.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 259/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3634 2018 Die Vorlage OF 259/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vermehrte Geschwindigkeitskontrollen in den Tempo-30-Zonen in Bornheim und Ostend, hier vor allem in Alt-Bornheim, der Bornheimer Landwehr, der Ringelstraße, der Rendeler Straße und der Rhönstraße, durchgeführt werden können."; 2. der zweite und dritte Satz der Begründung ersatzlos entfallen und 3. im vierten Satz nach dem Wort "Kontrollen" die Worte "in den Tempo-30-Zonen" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2018, OF 388/11 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: ST 601/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße zu installieren. 3. die, für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, dass Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach, kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der ST 601 vom 17.03.2017 ausgeführt) Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden LKW ein Problem in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 292 2018 Die Vorlage OF 388/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Punkt 2. des Tenors wie folgt geändert wird: "standortfeste Blitzer in der Wilhelmshöher Straße, im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Zebrastreifens, Höhe Hausnummer 69, installieren zu lassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2018, OF 375/11 Betreff: Hinweisschild auf einen Radweg nach Bischofsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Zufahrt der Kilianstädter Straße 1 ein Hinweisschild für Fußgänger und Radfahrer einzurichten, auf welchem über die alternative Route durch den Fechenheimer Wald nach Bischofsheim informiert wird. Begründung: An der Kilianstädter Straße ist in linksseitig Fahrtrichtung Bischofsheim ein gemeinsamer Geh- und Radweg (Z. 240) eingerichtet. Dieser führt Fußgänger und Radfahrer über die Omegabrücke auf die Hanauer Landstraße in Richtung Maintal-Bischofsheim. Dieser offiziell eingerichtete gemeinsame Geh- und Radweg soll nicht geschmälert werden, da er über eine der meistbefahrensten Hauptstraßen mit ständigem Staupotential führt, doch würde es der Ortsbeirat begrüßen, auf die alternative grüne Route durch den Fechenheimer Wald mindestens einmal hinzuweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3318 2018 Die Vorlage OF 375/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 355/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: o Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel. o (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) o Fordert Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können o Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG -"Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie" durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxyde zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin noch lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: · Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. · Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle LKW's und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 260 2018 Die Vorlage OF 355/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2018, OF 237/4 Betreff: Erleichterung der Querung der Hanauer Landstraße - Kreuzung Grüne Straße/Uhlandstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen er nun nach dem Ortstermin am 04.10 2017 umsetzen möchte, um die fußläufige Querung der Kreuzung zu erleichtern. Besprochen wurde: Auf der Südseite die bereits ausreichende Breite des Überwegs dadurch nutzbar zu machen, dass Vorkehrungen getroffen werden (Sperrfläche, Poller), damit im Überwegbereich keine Autos mehr parken. Auf der Nordseite die Aufstelllinie für die Autos ebenfalls etwas Richtung Osten zu verschieben. Die Drängelgitter auf beiden Seiten des Übergangs etwas zurück zu nehmen. Begründung: Die Begehung mit verschiedenen Ämtern am 04.10. letzten Jahres hatte ergeben, dass eine erleichterte Querung für den Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung wünschenswert und umsetzungsfähig ist. Insbesondere Menschen mit Rollatoren, Zwillingskinderwagen oder auch eine größere Anzahl von Fußgänger/innen haben erkennbar Schwierigkeiten, die Hanauer Landstraße mit ihren an dieser Stelle drei Fußgängerampeln bequem zu queren. In der Diskussion vor Ort kristallisierten sich oben genannten Maßnahmen heraus, die umsetzbar und geeignet sind, um eine breitere Furt für den fußläufigen Verkehr zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 08.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3147 2018 Die Vorlage OF 237/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2018, OF 366/11 Betreff: Weg zwischen Riederwald Riederbruch und Orber Straße entlang der Bahnlinie kurzfristig durch eine neue Fahrbahndecke als sichere Fahrradstrecke von und nach Frankfurt etablieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den bestehenden Weg zwischen südlichem Ende des Riederbruchs und der Orberstraße, Gegenstand der ST1866 vom 18.09.2017, durch eine neue Asphaltdecke kurzfristig zu ertüchtigen als alternative Radstrecke aus dem Osten Frankfurts und des Umlands in die Frankfurter Innenstadt zu etablieren. In der Fortsetzung nach Osten ist die Einrichtung von Fahrradstreifen in der Orber Straße zeitnah zu realisieren. Begründung: nach wie vor stellt die Hanauer Landstraße zwischen östlicher Frankfurter Stadtgrenze und Riederhöfe / Ostpark die einzige ernstzunehmende Radverbindung zwischen Frankfurter Osten / östlichem Frankfurter Umland und Frankfurter Innenstadt dar. Der bestehende Radweg entlang der Hanauer Landstraße ist auf Grund der Bedeutung der Hanauer Landstraße für den motorisierten Verkehr für Radfahrer*innen aus lufthygienischer, sicherheitstechnischer Sicht ein nur schwer zumutbarer Weg. Auch die Strecke entlang der Wächtersbacher Straße und dem Erlenbruch ist auf Jahre hinaus auf Grund der Bausituation durch den Riederwaldtunnel keine wirkliche Alternative, So scheint es zwingend notwendig, will man mit einer Förderung des Radverkehrs ernst machen, andere Alternativen schnell einzurichten und anzubieten. Das bestehende tägliche Verkehrschaos im Frankfurter Osten und die lufthygienische Situation zwingt dazu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3163 2018 Die Vorlage OF 366/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2018, OA 240 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 08.04.2018 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung der Park-and-ride-Flächen für Fechenheim, außer der Nordmainischen S-Bahn, ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren (-20.000 Kfz). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der Autobahn A 66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der A 661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein Park-and-ride-Angebot weiterhin attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A 66 an die A 661 werden die Fahrzeuge Park-and-ride-Angebote an den Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung allerdings die Park-and-ride-Angebote Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von der A 661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls Lösungen gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1408 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 77 = Kenntnis, OA 240 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 77 = Zurückweisung, OA 240 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2747, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2018, OF 351/11 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung der Park + Ride Flächen für Fechenheim, ausser der Nordmainischen S-Bahn, ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren ( -20.000 Kfz ). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der Autobahn A66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der A661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein P+R Angebot weiterhin attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A66 an die A661 werden die Fahrzeuge P+R Angebote an den Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung allerdings die P+R Angebote Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von der A661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls Lösungen gesucht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 240 2018 1. Die Vorlage B 77 wird unter Hinweis auf OA 240 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 351/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 224/4 Betreff: Gefährlicher Durchgang vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die viel zu glatten Bodenfliesen auf der schiefen Ebene im Durchgang vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße durch einen rutschfesten Belag ersetzt werden. Begründung: Schon bei Nässe sind die Fliesen auf der schiefen Ebene, die vom Danziger Platz zur U-Bahn und zur Ferdinand-Happ Straße führen, so rutschig, dass es wiederholt zu Stürzen gekommen ist. Bei winterlicher Witterung ist dieser Weg umso gefährlicher und eigentlich nicht mehr nutzbar. Der Grund hierfür ist die extreme Glätte der Bodenfliesen, die keine Haftung bieten und zumindest im Bereich der Schräge ersetzt werden sollten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 10.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2976 2018 Die Vorlage OF 224/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 349/11 Betreff: Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße. Der Ortsbeirat möge beschließen: Das die zweite Fahrspur der Carl-Benz-Straße in Höhe der Hausnr. 13 bis 5 (Richtung Dieselstraße) durch eindeutige Anbringung des Verkehrszeichen StVO 283 dauerhaft von parkenden Kraftfahrzeugen freigehalten wird. Begründung: Insbesondere im Berufsverkehr kommt es an der o.g. Stelle zu einer starken Staubildung. Einbiegende Fahrzeuge aus der Adam-Opel-Straße kommend sowie der Verkehrsstrom aus Offenbach treffen in der Carl-Benz-Straße ab Höhe Hausnummer 13 auf ein "Nadelöhr". Parkende Fahrzeuge blockieren dauerhaft die zweite Fahrspur, die für einen reibungslosen Verkehrsfluss Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße jedoch unerlässlich ist. Die dort ansässigen Firmen verfügen über ausreichende Parkmöglichkeiten im Hof. Die Umsetzung des absoluten Parkverbotes ist durch das Ordnungsamt dauerhaft sicherzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2947 2018 Die Vorlage OF 349/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 221/4 Betreff: Radverkehr zügiger und sicherer machen - Beschilderung im Labyrinth des Ratswegkreisels Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Radwegverbindungen und Unterführungen im Ratswegkreisel (Kreuzungsbereich Ratsweg / Hanauer Landstraße) für Fahrradfahrer und Fußgänger vollständig mit Hinweisschildern zur Orientierung zu versehen. Zusätzlich sollen an allen 90-Grad-Abbiegungen Spiegel angebracht werden, damit der Bereich eingesehen werden kann. Begründung: Der Bereich wird von vielen Radfahrern genutzt. Problematisch ist, dass die Wegeführung nicht erkennbar ist und dass die Wegeführungen nicht in den verschiedenen Richtungen parallel zur Straßenrichtung verlaufen. Zudem stellen die nicht einsehbaren 90-Grad-Abbiegungen ein Sicherheitsrisiko dar. Sinnvoll sind stadtteilbezogene Richtungsanzeiger, die Orientierung innerhalb des "Labyrinths" ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 10.04.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2973 2018 Die Vorlage OF 221/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Vorgang die Vorlagen OM 2863/2009 und OM 2794/2014 aufgeführt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 340/11 Betreff: Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Seit 2016 hat das Land Hessen ein Förderprogramm aufgelegt, um Tempo-30 Zonen stärker auszubauen. Tempo-30-Zonen verminderten Lärm und Abgase, während sie die Sicherheit erhöhen. Das alleinige Aufstellen von Tempo-30-Schildern reicht oft nicht aus, um die Geschwindigkeit innerhalb der Zonen tatsächlich zu senken. Das Programm sieht daher unter anderem Maßnahmen, wie eine Verengung der Fahrbahn, Verbreiterung der Gehwege oder den Bau von Verkehrsinseln vor. Die Investitionen werden vom Land mit bis zu 85 Prozent der Kosten bezuschusst. Wie aus der Presse Ende letzten Jahres jedoch zu entnehmen war, hat die Stadt Frankfurt bisher keine Fördermittel beantragt. 1. Ist dem Frankfurter Magistrat das Förderprogramm bekannt? 2. Wenn ja, wieso wurden in 2016 und 2017 keine Fördergelder beantragt? 3. Ist der Magistrat in 2018 bestrebt, Fördergelder zu beantragen, um die Verkehrssicherheit insbesondere in den von Verkehr stark belasteten Einfallsgebieten des Pendlerstroms zu erhöhen? 4. Wie ist der aktuelle Sachstand diesbezüglich für den Ortsbezirk11? Begründung: Der Frankfurter Osten ist eine der Hauptverkehrsadern der täglichen Pendlerströme. Regelmäßig kommt es bei Staubildungen wie bspw. auf der Hanauer Landstraße, Borsigallee oder der Wächtersbacherstraße zu Ausweichrouten der Pendler über Wohngebiete. Ungeachtet der dort eingerichteten Tempo-30 Zonen kommt es regelmäßig zu Geschwindigkeitsverstößen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 799 2018 Die Vorlage OF 340/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 343/11 Betreff: Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zu den aktuellen Planungen im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel ( Verkehrsuntersuchung ) (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) und fordert eine Neuplanung und Maßnahmen um auf der A661 mindestens eine Fahrgeschwindigkeit wie heute zu erreichen. Planungen mit einer Geschwindigkeit von Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h sind für eine Autobahn in der heutigen Zeit inakzeptabel. Die Stadt Frankfurt weist die jetzigen Planungen für die Anschlussstelle Borsigallee zurück und fordert eine Planung die leistungsfähig und gleichberechtigt ist und den Verkehr bewältigen kann. Begründung: A.: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h auf der A661 Durch den Anschluss der A66 an die A661 in der jetzt vorgeschlagenen Art und Weise ist von massiven Beeinträchtigungen im Straßenverkehr auszugehen. Die Fahrgeschwindigkeiten auf der A661 sollen laut Hessen Mobil und Planfeststellung (Verkehrsprognose im PFB) in den Verkehrsspitzen täglich auf unter 30km/h herunter gehen mit Stockungen. Das ist nicht der Geschwindigkeitsbereich, wie auf einer Autobahn vorgesehen ist. Vor allem nicht dann, wenn diese Autobahn neu und bereits mit solchen Werten geplant wird. Verschärfend kommt dazu, die Autobahn A661 wird bereits mit einem einen zusätzlichen dritten Fahrstreifen geplant, sonst ginge dort gar nichts mehr. - Die jetzigen Planungen bringen zukünftig erhebliche Defizite für die Frankfurter Bürger und die Unternehmer, welche auf eine funktionierende A661 angewiesen sind. Negative wirtschaftliche Effekte werden sich einstellen. - Eine versprochene Entlastung des Erlenbruchs wird nicht erreicht werden. Die Stausituation im Erlenbruch wird zu den Verkehrsspitzen weiter bestehen, lediglich die Randzeiten des Staus werden sich in der Lage etwas verändern. Dafür wird die gesamte Borsigallee in beiden Richtungen zur Stauzone. - Durch den Anschluß der A66 an die A661 entsteht nun eine neue Stausituation im Bereich der Borsigallee. Dort wird es lange Wartezeiten im gesamten Bereich geben und der Bereich zwischen dem Hessen-Center und Bergen-Enkheim wird beidseitig ebenfalls zum Stillstand kommen. Dort sind laut Planung fast 800 Fahrzeuge in der Stunde alleine in Richtung Bergen-Enkheim, vom Hessen-Center aus, abzufertigen. Hessen Mobil: Die Auswertung der Verkehrsströme bei realisierter A66 zeigt auf, welche lokale und regionale Bedeutung dieser Lückenschluss hat. Die lokale Bedeutung zeigt sich darin, dass ein Viertel des Verkehrs durch den Riederwaldtunnel die AS F-Borsigallee nutzt, d.h. 28.100 Kfz/24h von 108.900 Kfz/24h (Plan 15) [1] S.32 Festgestellte Funktionsbeeinträchtigungen der A661 durch den Riederwaldtunnel mit A66 - Kein Stop and Go auf der Autobahn A661 Verkehrssituation auf der A661 im Planfall 1a In den Simulationen für die Morgenspitze sind auf der Hauptfahrbahn der A661 in Richtung Norden regelmäßig auftretende Stockungen im Verkehrsablauf feststellbar. Das hohe Verkehrsaufkommen bewirkt zwischen den Anschlussstellen F-Ost und Friedberger Landstraße einen dichten, temporär gebundenen Verkehrszustand (vgl. Abbildung 14). Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass keine ausgeprägte Rückstaubildung auftritt und der Verkehrsablauf im Riederwaldtunnel hierdurch nicht beeinflusst ist.[2] Quelle: Hessen Mobil Das bedeutet, es gibt auf A661 laufenden Stau mit Stillstand; dieser Rückstau wird nicht so gravierend sein, dass der Verkehr im Riederwaldtunnel zum Stehen kommt. Hessen Mobil geht von Schrittgeschwindigkeit bis 30km/h mit einzelnen Phasen des kompletten Stillstands aus. Mit dem Anschluss der A66 bedeutet es, dass dichtester Verkehrsfluss auf der Autobahn bis mindestens zur Friedberger Warte in Richtung Norden stattfinden wird. Die Fahrgeschwindigkeiten werden kleiner 30km/h betragen, insofern keine Störungen (z.B. durch Unfälle) auftreten. Was erwartet man von einer neu gebauten Autobahn ? Mit Sicherheit keine 30km/h in der Spitze. Der Anschluss des Riederwaldtunnels an die A661 wird mit seinen massiven negativen Auswirkungen die Verkehrssituation nicht verbessern, sondern für sehr viele Menschen, verschlechtern. Insbesondere für die Menschen und Unternehmen in den nördlichen und den südlichen von Frankfurt gelegenen Gemeinden. Dies gilt ebenfalls für Frankfurter Unternehmen und Menschen die sich nach Norden und Süden orientieren und deren allgemeinen Unternehmungen und Fahrten dorthin führen. Von den wirtschaftlichen Beeinträchtigungen ganz zu schweigen. Es gilt abzuwägen zwischen einem Ist-Zustand heute und dem Gewinn für die Stadt in Zukunft. Dabei ist nicht nur auf die Menschen im Riederwald, Seckbach, Fechenheim und Bergen-Enkheim abzuzielen, sondern alle Frankfurter Bürger und deren Interessen sind zu berücksichtigen. Die Nord-Süd Autobahnverbindung ist sehr wichtig und hat einen eindeutig höheren Stellenwert als die Entlastung des Erlenbruchs. Das bedeutet nicht, das die Entlastung des Erlenbruchs nicht wichtig sei. Vergleicht man beide Stausituationen und deren Wirkungen und stellt eine Abwägung der höheren Prioritätswürdigkeit auf, so wird man feststellen, alleine die schiere Masse an Betroffenen, wird die Problematik des Staus auf der A661 vorrangig erscheinen lassen. Fazit: Entweder ist das Gesamtkonzept komplett neu zu überdenken oder die Planung muss dahingehend geändert werden, dass es nur akzeptale Einschränkungen für den Verkehr auf der A661 geben wird Quellle: Hessen Mobil Hessen Mobil: Grund hierfür ist einerseits die große Anzahl an Spurwechselvorgängen zwischen den beiden Knoten sowie die Tatsache, dass auf der Hauptfahrbahn der A661 hinter den Ausfahrtrampen der AS F-Ost lediglich zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen (Belastung in der Morgenspitze ca. 4.000 Kfz/h). Die Kombination dieser beiden Effekte führt zur Rückstaubildung, welcher sich in der Morgenspitze über die Rampen des AD Erlenbruch bis in den Riederwaldtunnel ausbreitet. Quelle: Hessen Mobil Quellle: Hessen Mobil Warum wurde dieser Rückstau nicht in der Karte (Abb.14 ) festgehalten ? Hessen Mobil: In den Simulationen für die Morgenspitze sind auf der Hauptfahrbahn der A661 in Richtung Norden regelmäßig auftretende Stockungen im Verkehrsablauf feststellbar. Das hohe Verkehrsaufkommen bewirkt zwischen den Anschlussstellen F-Ost und Friedberger Landstraße einen dichten, temporär gebundenen Verkehrszustand (vgl. Abbildung 14). Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass keine ausgeprägte Rückstaubildung auftritt und der Verkehrs-ablauf im Riederwaldtunnel hierdurch nicht beeinflusst ist. [3] Quelle: Hessen Mobil Was ist: temporär gebundener Verkehrszustand Das bedeutet, es gibt auf der A661 laufenden Stau mit Stillstand; dieser Rückstau wird nicht so gravierend sein, dass der Verkehr im Riederwaldtunnel zum Stehen kommt. Der Tunnel bekommt eine Ampelanlage am Eingang. Es kann von Schrittgeschwindigkeit bis 30km/h, mit einzelnen Phasen des Stillstands ausgegangen werden. Sind bereits Maßnahmen erfolgt um das Schrittgeschwindigskeitsproblem zu beseitigen ? Der Stau kommt durch die zusätzliche Zuführung von Verkehr auf eine bereits verkehrstechnisch ausgelastete A661. Das lässt sich bereits heute zu den Hauptverkehrszeiten mit überwiegend dichtem Verkehr erkennen. Regelmäßig werden Staus im Radio gemeldet auf der A661. Bereits bei kleinen Störungen, wie z.B. leichtem Niederschlag, gehen die Fahrgeschwindigkeiten herunter und der Verkehr wird zähflüssig. Hessen Mobil hat bereits zwei Maßnahmen in die Planung mit eingearbeitet, weil sonst der Verkehr komplett zum erliegen gekommen wäre. Trotzdem werden ohne Störungen im Verkehrsfluss zu den Hauptverkehrszeiten nur Geschwindigkeiten in der Spitze von kleiner 30km/h erreicht. Die geplante Umgehung der planfestgestellten Genehmigung (4-spurige A661) um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen: Die Maßnahmen: Zwischen der Friedberger Warte und dem AD-Erlenbruch wird ein zusätzlicher dritter Fahrstreifen gebaut. Da dieser zusätzliche Fahrstreifen für Hessen Mobil nicht genehmigungsfähig ist, da die Autobahn nur 4-spurig planfestgestellt ist, hilft man sich mit einer Bezeichnung als "Verflechtungsstreifen" der mehrere Kilometer lang ist. Der Standstreifen im Bereich Ratswegbrücke wird zusätzlich zu einer dauerhaften Fahrbahn gemacht. Vor der Einmündung der Einfahrtrampe AS F-Ost in Richtung Süden wird der linke Fahrstreifen der Hauptfahrbahn eingezogen. Quelle: Hessen Mobil S.28 Verflechtungsstreifen Daher wird in einem zweiten Schritt als weitere Maßnahme die Umnutzung des Standstreifens im Bereich Ratswegbrücke untersucht. Vor der Einmündung der Einfahrtrampe AS F-Ost in Richtung Süden wird der linke Fahrstreifen der Hauptfahrbahn eingezogen (Abbildung 7). Im Ergebnis ist eine dritte durchgehende Fahrspur über mehrere Kilometer geplant um die Leistungsfähigkeit der A661 zu steigern. Fazit: Im Ergebnis wird mit dieser Maßnahme immer noch nur eine dauerhafte Stausituation zu den Hauptverkehrszeiten erreicht. Die Autobahn darf mit solch einer Planung nicht in Betrieb gehen. Die Planung ist zu überarbeiten um Mindestgeschwindigkeiten für Autobahnen von 60km/h zu erreichen. Wie wäre die Situation im Jahr 2025 ohne den Anschluss der A66 und den Riederwaldtunnel ? Zur Hauptverkehrszeit am Abend und Morgen ohne Riederwaldtunnel [4] . Ergebnis: Der Verkehr fließt mit 100-120 km/h im Jahr 2025 Ergebnis: Der Verkehr fließt ohne Riederwaldtunnel mit 100-120 km/h im Jahr 2025 Der orangrote Streifen im Norden ist die unveränderte schlechte Abfahrt an der Friedberger Landstraße in die Stadt von Norden kommend, welche für Aufstauungen verantwortlich ist. Eine Neuplanung für diesen Anschluß ist im PFB enthalten, der eine Auflösung dieser Staustelle gewährleisten kann. Bewertung Die Autobahn A66 soll mit dem Riederwaldtunnel nur Zielverkehr nach Frankfurt bringen und hat "keine überregionale Bedeutung" (so Hessen Mobil). Ganz anders verhält es sich mit der A661; durch ihre Wichtigkeit für den überregionalen Verkehr ist der A661 mehr Bedeutung zuzuschreiben. Der Zweck von Autobahnen ist grundsätzlich eine überregionale Vernetzung herzustellen. Eine massive negative Beeinträchtigung des überregionalen Verkehrs durch die Anbindung einer Straße ohne überregionale Bedeutung sollte gut abgewogen werden. Wenn dies nur zum Zwecke der Verbesserung einer lokalen Situation dient ist das Projekt kritisch zu überprüfen. Zumal wenn diese Anbindung nicht ohne erheblichen Finanzaufwand und starke Beeinträchtigung der Bevölkerung und Natur erfolgen kann. Die Leistungsfähigkeit der A661 mit überregionaler Bedeutung darf durch die A66 nicht eingeschränkt werden. Die A66 hat nur regionale Bedeutung im Zubringerverkehr für die Stadt Frankfurt, so Hessen Mobil. Daher sind andere Lösungen zu finden, wie entweder die Leistungsfähigkeit auf der A661 weiter erhöht wird oder die Verkehrsführung der A66 weiter in die Stadt am Autobahnende geändert wird. Das Ergebnis der Planung muss nachgearbeitet werden oder das Gesamtprojekt muss komplett überdacht werden auf seine Sinnhaftigkeit. Verkehrsknotenpunkt Borsigallee Die Anschlussstelle Borsigallee wird massiv an Verkehr zunehmen. Man geht davon aus, dass dort ein Viertel des Verkehrs, welcher durch den Riederwaldtunnel fährt, diese Auf und Abfahrt wählen wird. ( 28.000 Kfz/Tag ) Hessen Mobil: Die Auswertung der Verkehrsströme bei realisierter A66 zeigt auf, welche lokale und regionale Bedeutung dieser Lückenschluss hat. Die lokale Bedeutung zeigt sich darin, dass ein Viertel des Verkehrs durch den Riederwaldtunnel die AS F- Borsigallee nutzt, d.h. 28.100 Kfz/24h von 108.900 Kfz/24h (Plan 15). Die AS Maintal-Bischofsheim wird hingegen weniger genutzt. Hier erscheint die Nutzung der Hanauer Landstraße attraktiver. [5] Die jetzigen Planungen für die Anschlusstelle Borsigallee sind unzureichend. Die Anforderungen nach HBS sind im Gutachten z.T. als nicht leistungsfähig eingestuft worden. Ein nur in Teilen flüssiger Verkehrsablauf ist nicht ausreichend. Der Grund für die Umsetzung des Projektes war, unter anderem, den "in Teilen flüssigen Verkehrsablauf" im Erlenbruch zu beenden. Dies wird mit dem vorliegenden Konzept nicht erreicht werden. Durch die neue Planung wird zusätzlich zum Erlenbruch nun der benachbarte, vorher flüssige unbeeinträchtigte Bereich Borsigallee, ein gestörter und schlecht fließender Verkehrsbereich. Hessen Mobil: Obgleich der Knotenpunkt mit der untersuchten ÖV-Priorisierung nach den Kriterien des HBS in der Morgenspitze als nicht leistungsfähig eingestuft wird, ist die verkehrliche Funktionsfähigkeit aus gutachterlicher Sicht gewährleistet. Die Simulationen zeigen in weiten Teilen einen von nachhaltigen Störungen unbeeinflussten, flüssigen Verkehrsablauf. Ohne Berücksichtigung der Fußgängerschleuse wird in der Morgenspitze für sämtliche Abbiege-ströme mindestens Qualitätsstufe D erreicht. Somit ist der Knoten nach den Kriterien des HBS 2015 leistungsfähig (Abbildung 27). [6] Die Kreuzung Kruppstraße / Borsigallee ist ein wichtiger Verkehrspunkt, auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. Dort gibt es eine Haltestelle mit zwei U-Bahnlinien, div. Einzelhandel, den Hessen-Center, ein Park&Ride Parkhaus, McDonalds etc. Diesen Bereich "ohne Schleusung" für Fußgänger und Radfahrer zu planen ist unakzeptabel. Gerade in den Bereichen von Haltestellen gilt für Fußgänger ein höherer Schutzbedarf. Menschen queren erfahrungsgemäß schnell und unaufmerksam die Straßen. An solchen Stellen sind großzügigere Zeiten für die Querung festzulegen, sowie Möglichkeiten der Schleusung für Fahrradfahrer, ohne Behinderungen zwischen den einzelnen Abschnitten. Besonders Fußgänger neigen bei langer Wartezeit rote Ampeln zu missachten. Diese Kreuzung wird mit 28.000 Fahrzeugen zu den verkehrsstärksten Kreuzungen Frankfurts gehören. Grundsätzlich müssen bei diesen Planungen Verbesserungen durchgesetzt werden. Es wird bei der Planung übersehen, dass es um eine gleichwertige Beurteilung der einzelnen Verkehrsteilnehmer geht. Dies ist nicht mehr die Autobahn, sondern bereits städtischer Raum. Hessen Mobil spricht nur über Verlustzeiten für den Autofahrer an Kreuzungen und nicht über die Fahrradfahrer und Fußgänger. Die Fahrradfahrer sind nicht erwähnt in der Planung oder Simulation. Die Kreuzungszeiten für die Radfahrer und Fußgänger sind auf das Minimum gesetzt worden. Nur anhand einer visuellen Kontrolle eines Simulationsfilms, dessen Parameter weder im Planfeststellungsbeschluss hinterlegt, noch wissenschaftlich belegt sind, wird die Einstufung in "verkehrlich machbar" genannt. Bei der eben genannten Simulation handelt es sich um kein offiziell anerkanntes oder zugelassenes Instrument zur Bemessung von Verkehrsströmen, allerdings darf es herangezogen werden. Zu beachten ist allerdings: Die Parameter lassen sich in millionenfacher Art verstellen und einstellen. Fahrer und Fußgängertypen können individuell nach Art und Bedarf eingestellt werden, so der Verband der Verkehrsuntersucher zu dieser Simulation. Das bedeutet, die Parameter können entweder in die eine Richtung gedreht werden oder in eine andere Richtung. Der Anteil der Rennfahrer kann verändert werden bei den Kraftfahrzeugen und das Alter der Fußgänger kann zu 100% auf 20-25 Jahre gesetzt werden. Alle diese Werte beeinflussen das Ergebnis erheblich. Mit einer sachgerechten Planung würden solche Probleme nicht entstehen. Es wäre dann nicht notwendig gewesen auf eine Simulation zurückgreifen zu müssen, um die Leistungsfähigkeit in der untersten Stufe genehmigungsfähig zu machen. Jetzt müssen die Radfahrer und Fußgänger zum queren hintereinander an drei Stellen an den roten Ampeln jeweils minutenlang warten. Hessen Mobil: In der Abendspitze sind im Fall mit Fußgängerschleuse alle Ströme mit Ausnahme des Geradeausstroms aus dem westlichen Arm der Borsigallee mit Qualitätsstufe D oder besser bewertet (vgl. Abbildung 28). Der genannte Geradeausstrom liegt mit einer Verlustzeit von 71 Sekunden nur geringfügig über der Grenze zu Qualitätsstufe D. Analog zur Morgenspitze kann aber auch hier konstatiert werden, dass sämtliche Verkehrsströme in der Mikrosimulation leistungsfähig abgewickelt werden und somit diese Variante verkehrlich machbar ist. [7] Es ist zu beachten das die Leistungsstufe D bereits durch häufigen Rückstau und lange Wartezeiten definiert ist. Die Leistungsfähigkeit ist bei D fast nicht mehr gegeben. Um im Wortlaut des Gutachtens zu bleiben: In sechs Fällen hat die Kreuzung die schlechteste Bedienungsfähigkeit D, die nur geringfügig über der Grenze zu Qualitätsstufe E liegt, die keine Leistungsfähigkeit der Kreuzung konstatiert. Hier müssen bei einer kompletten Neuplanung bessere Ergebnisse erzielt werden. In dem vorliegenden Fall erreichen bei ungeschleustem Verkehr nicht ein Knotenpunkt, sondern gleich sechs Knotenpunkte (50%) nur die Stufe D. In der anderen geschleußten Version sind die Ergebnisse noch wesentlich schlechter. Es möchte zusätzlich angemerkt werden, das die Verkehrsberechnung im Punkt, Borsigallee in Richtung Nord abbiegend in die Kruppstraße und umgekehrt höher liegen wird als 10Kfz/h. Durch diese fehlerhafte Prognose der Fahrzeugzahlen verfälscht sich das Gesamtergebnis der Leistungsfähigkeit. In der Kruppstraße und der abzweigenden Victor-Slotosch-Straße liegen mehrere Einzelhandelsgeschäfte und Nahversorger. Dort befinden sich viele Betriebe und Nahversorgung ( Aldi, Lidl, Rewe, Bäckerei, Drogeriekette etc. ) Fazit: Es sollte eine Abwägung erfolgen, ob die zukünftigen Belastungen und Ergebnisse sich noch in einem sinnvollen Rahmen bewegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 237 2018 Die Vorlage OF 343/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2018, OF 208/4 Betreff: Verkehrssituation in der Ferdinand-Happ-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob angesichts der jüngsten Wohnungsbauentwicklung 1. im Einmündungsbereich der Launhardstraße ein zusätzlicher, markierter Fußgängerüberweg über die Ferdinand-Happ-Straße eingerichtet werden kann; 2. entgegen der Einschätzung in der ST 1575 vom 9.11.2009 in der Ferdinand-Happ-straße zwischen 5. Polizeirevier und Einmündung in die Hanauer Landstraße Tempo 30 angeordnet werden kann; 3. der Einmündungsbereich der Launhardstraße in die Ferdinand-Happ-Straße mittelfristig eine Planung zur Neugestaltung erhalten kann. Begründung: Die zahlreichen neuen Wohnungen in der Ferdinand-Happ-Straße (insbesondere mit der aktuellen Fertigstellung des Projekts Schwedler Gärten) sorgen für zusätzlichen Fußgängerverkehr, der in der Verkehrsführung berücksichtigt werden sollte. Der Einmündungsbereich der Launhardstraße in die Ferdinand-Happ-Straße weist mit den bislang großräumig abgepollerten Asphaltflächen nur eine notdürftige Struktur auf. Hier sollte daher eine Planung für eine dauerhafte Lösung angegangen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 4 am 06.03.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2820 2018 Die Vorlage OF 208/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 277/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um auf der Hanauer Landstraße im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur Rundum-Blitzanlagen in der Funktions-Art der Blitzanlage Polyscan speed zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fussgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 47 2018 Die Vorlage OF 277/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 276/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Zusätzliche Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für zusätzliche Mitarbeiter*innen und notwendiges Gerät für die verstärkte Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 die notwendigen Mittel eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 46 2018 Die Vorlage OF 276/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 286/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Ratswegkreisel auf beiden Seiten zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf etc. genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen zum Be- und Entladen diverser Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radler*innen gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den LKWs. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 55 2018 Die Vorlage OF 286/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2017, OF 181/4 Betreff: Wann kommt die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planung für die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße inzwischen vorangeschritten ist, und ob auf eine Realisierung in den nächsten Jahren begründete Hoffnung besteht. Begründung: Die Hanauer Landstraße und der Ratswegkreisel stellen schon seit längerer Zeit ein Nadelöhr für den Verkehrsfluss im Frankfurter Osten dar, weshalb nach dem Stadtverordnetenbeschluss vom Mai 2009 die Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße verlängert werden soll. Die letzte Information zu dem Vorhalben erhielt der Ortsbeirat vor rund zweieinhalb Jahren (ST 908 vom 19.06.2015), sodass die darin genannten offenen Punkte wie die Fragen zur Kreuzungslösung mit den Gleisanlagen der Hafenbetriebe sowie die Genehmigungsfähigkeit durch das Regierungspräsidium Darmstadt inzwischen geklärt sein könnten. Eine aktuelle Information scheint daher angebracht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 684 2017 Die Vorlage OF 181/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2017, OF 178/4 Betreff: Schrägparken auf einem Teilstück der Hanauer Landstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob auf der Südseite der Hanauer Landstraße zwischen Hausnummer 30 und dem Vorfahrtsschild an der Einmündung Rückertstraße Schrägparken angeordnet werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat verspricht sich davon eine gewisse Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten, da dadurch die Fahrbahn etwas verschmälert wird. Anwohnende beklagten sich über erhöhte Geschwindigkeiten hinter dem fest installierten Blitzgerät. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 4 am 24.10.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2247 2017 Die Vorlage OF 178/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 242/11 Betreff: Fahrradwege und Straßenraum als Entladezone auf der Hanauer Landstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: immer wieder benutzen die Autohäuser auf der Hanauer Landstraße östlich der Riederhöfe den Radweg oder auch die Fahrbahn der Hanauer Landstraße als Entladezone und dies obwohl laut Auskunft der Behörden die Genehmigungen der Ansiedlung der Autohäuser unter der Maßgabe erfolgten, daß angelieferte Fahrzeuge auf dem jeweiligen Gelände entladen werden. Alle Autohäuser verfügen ein dafür geeignetes Gelände. Die Entlade-Praxis aber führt zu Staus, Gefahr für die Fahrradfahrer*innen und kaputten Fahrradwegen. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: werden die Unternehmen bzw. Autohäuser bei zukünftigen Sanierungen der Fahrradwege an den Kosten beteiligt? wie wird der Magistrat die Sicherheit für Fahrradfahrer*innen in diesem Bereich gewährleisten, wenn diese - verursacht und blockiert durch LKWs, die auf dem Fahrradweg entladen - auf die Straße ausweichen müssen? Wie wird die Stadt Frankfurt zukünftig Staus und ein daraus resultierendes Verkehrs-Chaos auf der Hauptpendler-Achse des Frankfurter Ostens, verursacht durch be- und entladende LKWs auf der Hanauer Landstraße verhindern? Wird die Stadt Frankfurt diesen Firmen durch die östliche Weiterführung der Ferdinand-Happ-Straße eine weitere Option für die Erreichbarkeit und Befahrbarkeit ihrer Gelände und damit auch der Belademöglichkeiten anbieten und wenn ja, wann? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 588 2017 Die Vorlage OF 242/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 241/11 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg Der Magistrat weist im Rahmen seiner selbst verfassten Studie "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" auf die Bedeutung sogenannter Frischluftenstehungsgebiete hin. Hierzu zählt auch das interkommunale Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg an der Grenze zu Maintal. Bei Ostwetterlagen hat dieser Bereich große Bedeutung für das Klima im Frankfurter Osten. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Hält der Magistrat eine Verschlechterung der Luftqualität durch die weitere Versiegelung großer Flächen im Zuluftkorridor des östlichen Frankfurts für die Bevölkerung im Frankfurter Osten, die bereits heute durch Abgase und Lärm aus Gewerbe und Verkehr hoch belastet ist, für zumutbar und im Sinne des Klimawandels und den damit zu erwartenden negativen Veränderungen des Stadtklimas für opportun? Ausgehend von der Tatsache einer Klimaerwärmung und einer zunehmenden Überhitzung der urbanen Gebiete in den Sommermonaten, die die weitere Versieglung ehemaliger Grün- und Brachflächen im neuen Interkommunalen Gewerbegebiet ... negativ unterstützen wird, fragen wir den Magistrat, wie er im Frankfurter Osten dieser Entwicklung entgegenwirken wird? Welche Gewerbe- und Industriebetriebe sind als Nutzer dieses neuen Gewerbegebietes im Fokus des Magistrats? Hält der Magistrat eine in 1,5 Kilometer Entfernung gelegene S-Bahnstation und einfachen Fahrtkosten von 4,80 Euro pro Strecke von Frankfurt in das Gewerbegebiet für eine gute verkehrliche Anbindung durch den ÖPNV? Ist der Magistrat der Überzeugung, dass die heutige Infrastruktur des Straßenraums mit seinen schon heute an der Kapazitätsgrenze operierenden Verkehrsabwicklung im Bereich Mainkur, Hanauer Landstraße, Vilbeler Landstraße, Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Wilhelmsbader Weg ausreichend ist ein neues Gewerbegebiet andienen zu können? Mit den Gewerbegebieten Seckbach Süd, Fechenheim Nord, Borsigallee gibt es im Frankfurter Osten Gewerbegebiete mit Leerstand und alter Infrastruktur. Diese Gewerbegebiete stehen erst noch vor ihrer Erneuerung und Optimierung. Ist es nicht sinnvoll diesen Prozess zuerst abzuschließen und dann erneut zu überprüfen, ob weiterer Gewerberaum benötigt wird - das vor allem auf dem Hintergrund der oben beschriebenen ungünstigen Entwicklungen des Stadtklimas? Hält es der Magistrat für sinnvoll weiteren Gewerberaum bzw. neue Gewerbegebiete zu etablieren, obwohl Frankfurt schon heute nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann und die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur kaum noch neue Pendler verkraften kann? Begründung: Aus der Veröffentlichung des Umweltamtes: Von großer Bedeutung für das Frankfurter Stadtklima sind neben den städtebaulichen Rahmenbedingungen die Kalt- und Frischluftproduktionsflächen im Stadtgebiet und auch im Umland sowie die Ventilationsbahnen entlang des Mains, der Nidda und der verschiedenen Taunusbäche. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main zukünftig mildere und feuchtere Winter, zahlreichere und heftigere Unwetter sowie stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen auch erste Ergebnisse einer Studie, die das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet hat. Es ist mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachtemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Ziel muss es daher sein, die Überwärmungstendenzen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und die Durchlüftung des Stadtkörpers zu erhalten, bzw. womöglich auch zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 587 2017 Die Vorlage OF 241/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 228/11 Betreff: Verbreiterung der Verkehrsinsel in der Einfahrt der Straße "Am Gansbühel" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße in die Straße Am Gansbühel zu verbreitern, um die Einfahrt zu verkleinern. Dies soll verhindern, dass Verkehrsteilnehmer kommend aus der Jakobsbrunnenstr. die Einfahrt "schneiden", das VZ 260 StVO übersehen und die Straße als Schleichweg zur Umgehung der Hanauer Landstraße genutzt wird. Begründung: Beim Ortstermin im Februar 2017 wurde beschlossen, die Einfahrt mit dem VZ 260 zu kennzeichnen sowie die Einfahrt ("Scheunentor" lt. ASE) in die Straße durch eine Vergrößerung der Verkehrsinsel zu verkleinern. Damit soll erreicht werden, dass die Einfahrt weniger einladend wirkt. Das VZ wurde im Mai installiert, es fand jedoch keine Verbreiterung der Verkehrsinsel statt. Da das VZ 260 StVO überhaupt nicht die gewünschte Wirkung erzeugt, sind weitere Maßnahmen zur Kenntlichmachung der Verkehrsführung notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1982 2017 Die Vorlage OF 228/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 146/4 Betreff: Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um den Überweg über die Strab-Gleise an der Hanauer Landstrasse, zw. Grüne Strasse und Uhlandstrasse sicherer zu gestalten. Begründung: Wie in der letzten Ortsbeiratssitzung besprochen, ist die Situation am oben genannte Überweg verbesserungswürdig. Der Ortstermin soll zu dieser Verbesserung beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 15.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 146/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2017, OF 145/4 Betreff: Umbau Straßenbahnhaltestellen zwischen Osthafenplatz und Riederhöfe Vorgang: V 115/16 OBR 4; ST 1585/16 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Planung der barrierefreien Gestaltung der Straßenbahnhaltestellen Osthafenplatz und Schwedlerstraße eine Umsetzung mit teilweise erhöhtem Fahrbahnniveau der Hanauer Landstraße vorzusehen (wie schon bei der Haltestelle Ostbahnhof/Honsellstraße). Über die aktuelle Planung der Straßenerneuerung zwischen Ostbahnhofplatz und Ratswegkreisel würde der Ortsbeirat zudem gerne informiert werden. Begründung: Die beiden Haltestellen Osthafenplatz und Schwedlerstraße sollen in den nächsten Jahren ebenfalls barrierefrei umgebaut werden (ST 1585 vom 21.11.2016). Der Ortsbeirat würde dabei eine partielle Erhöhung der Fahrspuren favorisieren. Wiederholt haben sich Anwohner über deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von Autofahrern in diesem Bereich beschwert. Durch die bauliche Maßnahme erhofft sich der Ortsbeirat neben dem barrierefreien Zugang zur Straßenbahn auch eine förderliche Wirkung zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 115 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1585 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 15.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1937 2017 Die Vorlage OF 145/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Planung der barrierefreien Gestaltung der Straßenbahnhaltestellen "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" eine Umsetzung mit teilweise erhöhtem Fahrbahnniveau der Hanauer Landstraße vorgesehen werden kann (wie schon bei der Haltestelle "Ostbahnhof/Honsellstraße"). Über die aktuelle Planung der Straßenerneuerung zwischen Ostbahnhof und Ratswegkreisel würde der Ortsbeirat zudem gerne in öffentlicher Sitzung informiert werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2025, OA 524 entstanden aus Vorlage: OF 695/11 vom 15.01.2025 Betreff: Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen repräsentativen Eingang zur Stadt Frankfurt planerisch neu zu entwickeln. Dieser Bereich des Mainkurbahnhofs liegt zwischen den Gleisanlagen und der Hanauer Landstraße. Der Bereich soll für Wohnzwecke, Bildungszwecke und für kleinteilige Gewerbeansiedlungen entwickelt werden. Begründung: Der Bahnhof "Frankfurt-Mainkur" wird durch die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" ersetzt. Derzeit ist der Ort bereits trostlos und es befinden sich dort drittklassige Lagerhallen, abgestellte Container, wilde Abfallhalden und Altautos. Die Gewerbeflächen sind zum Teil schlecht genutzt. Dieser Bereich ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Es wird immer wieder vom Bedarf für weiteren Wohnraum und von fehlenden Flächen für Schulen gesprochen und an dieser Stelle liegt noch ein großes Gebiet völlig brach. Ein Teil der nordöstlichen Flächen befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn, doch könnten diese Flächen im Rahmen des Ausbaus der S-Bahn-Strecke der Nordmainischen S-Bahn seitens der Stadt Frankfurt akquiriert werden. Der Eigentümer einer größeren Fläche an der Hanauer Landstraße - ehemaliger Kfz-Betrieb - würde dort zum Beispiel ebenfalls gerne Wohnraum schaffen. Diese Fläche, verbunden mit den städtischen Flächen, würde eine erste gute Basis für eine Entwicklung des Gebietes bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5854, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2025, OA 525 entstanden aus Vorlage: OF 701/11 vom 09.02.2025 Betreff: Chance nutzen - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortentwicklung durch die Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Verkaufsprozess um das 42,8 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße ein Vorkaufsrecht genutzt werden kann, um den Industriepark zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Geländes im Frankfurter Osten und die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen in der Stadt. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass der Verkauf des Areals an die Lugman Group gescheitert ist. Die Zukunft der ansässigen Unternehmen ist dadurch weiterhin aufgrund der fehlenden Planungssicherheit ungewiss. Der Stadt Frankfurt bietet sich nun erneut die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Wirtschafts- und Standortentwicklung zu forcieren, umzusetzen sowie die Voraussetzungen dafür langfristig festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umgewandelt. Mittlerweile haben sich auch Firmen aus dem Industriepark Fechenheim bereits Flächen gesichert. Um einer weiteren Abwanderung entgegenzusteuern, sollte geprüft werden, ob der Erwerb durch die Stadt Frankfurt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5986, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2022, OA 257 entstanden aus Vorlage: OF 330/11 vom 05.08.2022 Betreff: Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ein- und Ausfahrten der Unterführung Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße so umzugestalten, dass Fahrradfahrer diese befahren können. Besondere Beachtung soll auf die Radschnellwegverbindung auf der Südseite gelegt werden, damit durch den fahrradtauglichen Tunnel die zweimalige Ampelphase für Radfahrer und die Wartezeiten für Autofahrer verhindert werden können. Begründung: Es wird Richtung Norden auf der Hanauer Landstraße eine Unterführung zur Wächtersbacher Straße entstehen, durch die noch mehr Fahrradverkehr an der Kreuzung entstehen wird. Es handelt sich hierbei um eine zusätzlich bestehende Radschnellwegverbindung. Die Unterführung Ernst-Heinkel-Straße/Hugo-Junkers-Straße liegt brach und könnte für die Nutzung von Fahrradfahrern sehr komfortabel sein. Der Unterführung fehlt die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung, weil die Wege durch die Rampen sehr lang sind und Fahrradfahrer immer absteigen müssen. Die langen Wege zu Fuß machen diese Unterführung sehr unattraktiv. Es wird kein kompletter Umbau verlangt. Nötig sind jeweils Fahrstreifen für Radfahrer in alle Richtungen. Das hätte nebenbei zur Folge, dass zum Beispiel Radfahrer Richtung Maintal nicht an zwei Ampeln stehen müssen, Autofahrer könnten länger "flüssiger" fahren. Diese Idee stammt von Fahrrad-Guerrilla-Gruppen aus dem Stadtteil, die mit ein paar Sack Zement dies selbst in Eigeninitiative übernehmen wollten. Quelle: GoogleMaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 80 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 257 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2470, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022
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S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 219 entstanden aus Vorlage: OF 301/11 vom 05.08.2022 Betreff: Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege frei machen und keine parkenden Autotransporter mehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der Verkehr auf der Hanauer Landstraße im Bereich östlich des Ratswegkreisels nicht behindert wird; 2. dass verhindert wird, dass besonders Autotransporter und Lkw die Fahrradwege, die Fahrbahnen oder sogar, halbseitig parkend, beide Spuren blockieren können. Begründung: Der Verkehrsfluss auf der Hanauer Landstraße wird regelmäßig durch unterschiedliche Einzelereignisse gestört. Diese führen zu kilometerlangen Staus und die eigentlich hohe Leistungsfähigkeit der Hanauer Landstraße wird reduziert auf die Effizienz einer "Dorfdurchfahrt". Ordnungswidrigkeiten werden kaum geahndet. Die Hauptstauverursacher sind dabei die Autohäuser, für deren Betriebsgenehmigung es Voraussetzung ist, dass eine Fläche für Autotransporter zum Be- und Entladen vorzuhalten ist, so die Wirtschaftsförderung Frankfurt. Es ist für Fahrer von Autotransportern viel bequemer, auf der Fahrbahn abzuladen und die Fahrzeuge von dort aufs Gelände zu fahren. Diese Ladeprozesse dauern in der Regel eine Stunde. Dieses Verfahren ist gefährlich, weil die Transporter meist vollflächig auf den Rad- und Gehwegen stehen oder den halben Fahrstreifen blockieren. Dies kommt einer Vollsperrung der einen Fahrbahn gleich. Zudem beschädigen diese schweren Fahrzeuge mit ihrem Gewicht von über 2,8 Tonnen die Geh- und Radwege nachhaltig. Der Zustand der Radwege verschlechtert sich. Die Gefahr von Unfällen erhöht sich. Um dieser Situation im Frankfurter Osten "Herr" zu werden, ist es unausweichlich, dass regelmäßig Kontrollen stattfinden. Auch wenn der Frankfurter Osten vom Ordnungsamt "zu weit weg" ist, um dort mal Fahrzeuge hinzusenden, die Verkehrskonzentration in der Stadtmitte höher sei als im Osten und deswegen dort die Kräfte gebündelt werden müssen, ist es wichtig, auch im Ortsbezirk 11 regelmäßig tätig zu werden. Die völlig unnötig vernichtete Zeit der Bürger in völlig unnötigen Staus sollte ausreichen, um dieses Problem anzugehen. Die Zerstörung der Radwege und die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich sollten nachhaltig beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 436 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1686 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 219 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2297, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 Aktenzeichen: 66-2
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S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 136/11 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, den von der Hanauer Landstraße für Rechtsabbieger geltenden grünen Pfeil der Lichtsignalanlage in Richtung Fechenheim-Süd so zu programmieren, dass dieser in den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr nicht erscheint und Autofahrer auf das reguläre Lichtsignal der Ampelanlage warten müssen. Begründung: Der grüne Pfeil soll einen Rückstau auf der Hanauer Landstraße verhindern, indem Rechtsabbiegern nach Fechenheim schneller ein Abbiegen ermöglicht wird. Dies trifft hauptsächlich auf den abendlichen Pendlerverkehr zu, der stadtauswärts führt. In den Morgenstunden wird diese Möglichkeit nun verstärkt von Berufspendlern stadteinwärts genutzt, die den Stau auf der Hanauer Landstraße umgehen möchten und die Schleife um die Mainkur nutzen, um mit freier Fahrt durch den grünen Pfeil nach Fechenheim-Süd einzubiegen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Verkehrsbelastung auf den Straßen Alt-Fechenheim und den parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Straßen Am Gansbühel, Jakobsbrunnenstraße und Adam-Opel-Straße. Ein Ausschalten des grünen Pfeils in den Morgenstunden würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 136/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 119/11 Betreff: Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der Ortsbezirk 11 mit den Stadtteilen Seckbach, Riederwald, Fechenheim ist zum Teil der Frankfurter Umweltzone zu erklären. Begründung: Offenbach ist eine einzige Umweltzone. In Frankfurt wurden die zwischen den Umweltzonen Frankfurts und Offenbach liegenden Frankfurter Stadteile Fechenheim, Seckbach und darunter sogar der Riederwald, mit den höchsten Stickoxydwerten (z.B. im Erlenbruch), bisher explizit nicht in die Frankfurter Umweltzone mit aufgenommen. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Die Umweltzone dient dem Gesundheitsschutz. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden europaweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgelegt. In dicht bewohnten Gebieten wird der Tages-Grenzwert für PM10 an einigen Stellen an Hauptverkehrsstraßen überschritten, der Grenzwert für das Jahresmittel für NO2 wird seit Jahren an rund zwei Drittel der verkehrsnahen städtischen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist meistens eine der wichtigsten Quellen dieser Schadstoffe. Es bilden sowohl der Straßen- als auch der Gesamtverkehr nach den Industrieprozessen bzw. der Energiewirtschaft immer noch die Hauptemittentengruppe an den Staub- bzw. NOx-Emissionen. Gerade in den hoch belasteten innerstädtischen Bereichen ist der Anteil der Emissionen aus dem Verkehr deutlich höher als in der nationalen Betrachtung. Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trug und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei. Für einen wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit sind die derzeit gültigen PM10-Grenzwerte aber nicht ausreichend. Die WHO empfiehlt einen Jahresmittelwert von 20 μg/m3 nicht zu überschreiten. Um dieses Ziel in Deutschland zu erreichen, sind weitere Senkungen der Partikelemissionen erforderlich. Für NO2 sieht das Bild allerdings anders aus. Dort besteht weiterhin hoher Handlungsbedarf, zum Beispiel durch entsprechende Anpassung bzw. Erweiterung der Umweltzone. Quelle: Umweltbundesamt Wie wirken sich Feinstaub und Stickoxide auf die Gesundheit aus? Feinstaub kann beim Menschen in tiefere Abschnitte der Atemwege vordringen, bis in die kleinen Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). Stickstoffoxide (NOx) gehören zu den so genannten reaktiven Stickstoffverbindungen, die zu einer Vielzahl von negativen Umweltwirkungen führen können und sindfür die sommerliche Ozonbildung verantwortlich. Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit von NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt. Durch die starke Reizwirkung können Lungenfunktionsminderungen, Atemnot, Bronchitis, Lungenödem und Infektanfälligkeit entstehen. Stickstoffdioxid wirkt schon in Konzentrationen, die üblicherweise in verkehrsreichen Regionen auftreten, so dass sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Dauerbelastung als auch der kurzfristigen Belastung (an Hot-Spots) mit NO2-Minderungsmaßnahmen gerechtfertigt sind. Quelle: Umweltbundesamt Warum ist eine Erweiterung der Umweltzone überhaupt notwendig? Bisher hatte man diese Stadtteile ausgelassen, weil dort die größten Belastungen festgestellt wurden und nicht genügend zur Abwendung unternommen wurde. Fechenheim dominiert mit drei Kraftwerken in der Hanauer Landstraße. Ein Ölheizkraftwerk, eine Biomasseverbrennungsanlage (Eisenbahnschwellen) und ein doppeltes 20GWh Braunkohle-staubkraftwerk. Gefolgt von Seckbach, mit vielen Rechenzentren die bis zu 16 Dieselkraftwerke haben, die man sonst nur auf Kreuzfahrtschiffen findet. Der Riederwald, im Dauerstau auf dem Erlenbruch, mit seinen konstant weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxydwerten. Hier ist ein Tätigwerden unverzüglich notwendig. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben mindestens genauso Anspruch darauf geschützt zu werden, wie andere Frankfurter Stadtteile. Umweltzonen in grün (c) Umweltbundesamt und Bundesländer Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 83 2021 Die Vorlage OF 119/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 100/11 Betreff: Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1067/17 OBR 11; ST 615/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST615 vom 17.03.2017 in Aussicht gestellte Sanierung der Fahrradwege beidseitig der Hanauer Landstraße vor allem auf der westlichen und östlichen Brückenrampe der Ersatzneubaubrücke über die Hafenbahn in Höhe der Firma Renault zeitnah zu beginnen und die Fahrbahnen in einen sicheren, befahrbaren und dem dortigen Verkehrsaufkommen und der Sicherheitsbelange des Fahrradverkehrs angepassten Zustand zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges an der Hanauer Landstraße mit einer neuen Asphalt-Decke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrbahndecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesen Fahrradwegen beizutragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 100/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 845 2021 Die Vorlage OF 100/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 104/11 Betreff: Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut ? - Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden ? Begründung: Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 104/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2021 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 95/11 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Fechenheim-Nord einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm ( Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm, sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist es bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z.B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden extrem lauten Geräusch von dem Hessen-Center. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben, sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht ziehen, wie z.B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, das wir "Reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50dB und mehr herrscht. Wollen wir die "Reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte auch reduziert wird. Größtes Problem, sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z.B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z.B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, das ses sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie, sonstigen Unternehmen, auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 101 2021 Die Vorlage OF 95/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, BFF und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.07.2021, OF 85/11 Betreff: Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert schnellstmöglich die Geschäftsanweisung für Kinderbeauftragte unter Punkt 1.1 hinter Satz 1 (Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vor.) in folgender Weise zu ergänzen: Dem Ortsbeirat obliegt es für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile die Position einer Kinderbeauftragten/eines Kinderbeauftragten mit einer weiteren Person zu besetzen. Begründung: Der einkommensschwache, kinderreiche und strukturell geteilte Stadtteil Fechenheim soll durch zwei Kinderbeauftragte besetzt werden. Der Stadtteil, geographisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteher*innen sowie zwei Quartiersmanager*innen. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geographisch, durch die Hanauer Landstraße, in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei institutionen und Organisationen. Die/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 80/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung OA 43 2021 1. Die Vorlage OF 80/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 85/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim". Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 80/11 Betreff: Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob für den strukturschwachen und kinderreichen Stadtteil Fechenheim zwei Kinderbeauftragte eingesetzt werden können. Der Stadtteil, geographisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteher*innen sowie zwei Quartiersmanager*innen. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Begründung: Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr Interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geographisch, durch die Hanauer Landstraße, in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei Institutionen und Organisationen. Die/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen Institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und Initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. Insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.07.2021, OF 85/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung OA 43 2021 1. Die Vorlage OF 80/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 85/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim". Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 39/11 Betreff: Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg von der Einmündung der Dieselstraße auf die Hanauer Landstraße so zu verlängern, dass die Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke möglich ist. Dafür wird der Fahrradweg hinter der Verkehrsampel in beide Richtungen geöffnet und die Auffahrt zur Lahmeyerbrücke gewährleistet. Begründung: Von der Einmündung der Dieselstraße in die Hanauer Landstraße aus, sind es noch ca. 30 Meter bis zur Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke. Der Radweg ist an dieser Stelle stark frequentiert und deshalb sollte die Fahrt gegen die Fahrtrichtung extra gekennzeichnet werden. Dadurch erfolgt ein wichtiger Lückenschluß zwischen den Stadtteilen Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 39/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 500 2021 Die Vorlage OF 39/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 40/4 Betreff: Kinder schützen - Verkehr entschleunigen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Strecke zwischen der Ferdinand-Happ-Straße ab Ostbahnhof bis zum Scheck-In Center durchgängig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingerichtet wird. Außerdem sollen Bremsschwellen (z. B. runde Teller) errichtet werden, um rasende Autos zu entschleunigen. In der Nähe von den Kindertagesstätten werden Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) benötigt. Alle obengenannten Maßnahmen sollen dauerhaft eingerichtet werden. Begründung: Auf der Ferdinand-Happ-Straße sind neue Wohnungen errichtet worden, in denen auch Familien mit Kleinkindern wohnen. Zudem baut Lang & Cie. ein großes Wohnprojekt, in dem weitere Familien wohnen werden. Hinzukommt, dass in den letzten Jahren zwei Kindertageseinrichtungen auf der Straße gegründet wurden und ein weiteres wird im Frühjahr 2023 eröffnet. Es wird häufig auf der Strecke gerast, was eine Gefahrenquelle für Kleinkinder und ihre Eltern und Bezugspersonen darstellt. Dieser Gefahr soll durch entsprechende Maßnahmen entgegengewirkt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 251 2021 Die Vorlage OF 40/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 15/11 Betreff: Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 22/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden in den Lösungsansätzen (C.) : - Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte das Gelände der Allessa Chemie, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Es ist nicht nur der Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl im Stadtteil, der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen, muss sich verringern. - Im Mobilitätskonzept der Standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" muss zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben wird. Begründung: Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte grundsätzlich weggegangen werden, um nicht im Nachgang mit zu zahlenden CO2 Credits, Dritte Welt Länder davon zu überzeugen, die eigenen fossilen Kraftwerke aufzugeben. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits Vorort bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht geboren waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/11 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll einen mobilen Lärm-Blitzer anschaffen um dre immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Abgasanlagen her zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. Selbst die Spezialtruppe KART des Polizeipräsidiums kann die immer weiter steigende Anzahl von illegal modifizierten Motorrädern und Sportwagen nicht mehr erfolgreich reduzieren. - Besonders gerne genutzt werden die Autobahn A66 von McDonalds in Enkheim bis nach Maintal. Das ist inzwischen eine Test und Rennstrecke geworden für Autoposer. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland / Harley Davidson Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 9 2021 Die Vorlage OF 13/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Des Weiteren wird aus der Begründung der zweite Absatz gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 537/4 Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an dem genannten Überweg die Geometrie der Fußgängerinseln oder die Ampelschaltung so verändert werden können, dass auch kleine Gruppen von zu Fuß Gehenden mit allerhand Gerätschaften diesen Überweg komfortabel überqueren können. Begründung: Die Verkehrsanlagen rund um die EZB wurden vor ca. 15 Jahren neu aufgeplant. Seither hat sich das Fußgängeraufkommen an dieser Stelle erhöht. Grund: Der durch den Überweg erschlossene Philipp-Holzmann-Weg war früher ein verfallender Begleitweg eines verwunschenen Dickichts, der ins städtebauliche Nirgendwo führte. Heute ist er eine Promenade, die zu einer wichtigen Gedenkstätte sowie zu hochattraktiven Freizeiteinrichtungen wie dem Hafenpark führt. Diese Ziele werden von mehrköpfigen Familiengruppen angesteuert, die BMX-Räder und dies und das mit sich führen. Da die Überquerung nicht in einem Zuge möglich ist, stauen sich die Gruppen auf den kleinen Verkehrsinseln, die als Querungshilfen gedacht, aber für den Ansturm gelegentlich zu klein bemessen sind. Daraus resultiert die Frage nach der angemessenen Größe dieser Inseln. Diese wäre evtl. aber auch durch eine andere Ampelschaltung zu umgehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 4 am 23.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7299 2021 Die Vorlage OF 537/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 523/4 Betreff: Nahverkehrsplan Der Magistrat wird gebeten, den Nahverkehrsplan 2025+ dahingehend zu überarbeiten, dass eine direkte Straßenbahnverbindung zwischen Bornheim Mitte und der Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB eingerichtet wird. Begründung: Der Nahverkehrsplan projektiert drei Straßenbahnlinien auf der Hanauer Ldstr. Richtung Fechenheim. Gleichzeitig bliebe die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB von Bornheim Mitte aus mit dem ÖPNV nur umständlich zu erreichen. Und so wäre der prosperierende Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultureinrichtungen auf der mittleren Hanauer Ldst. für die Bornheimer Bürgerschaft weiterhin unerschlossen, obwohl die Gleisanlagen hierfür vorhanden sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6878 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OM 6878 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 523/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 497/4 Betreff: Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um den Überweg über die Strab-Gleise an der Hanauer Landstrasse, zw. Grüne Strasse und Uhlandstrasse sicherer zu gestalten. Begründung: Wie in zahlreichen Ortsbeiratssitzungen besprochen, ist die Situation am oben genannte Überweg verbesserungswürdig. Der Ortstermin soll zu dieser Verbesserung beitragen. Diesem Antrag aus 2017 wurde bisher nicht entsprochen, da die Stadtverwaltung Lösungen angekündigt hatte, dem aber keine Taten folgten. Somit muß dieser Antrag noch einmal gestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 497/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um die Überwege über die Straßenbahngleise an der Hanauer Landstraße, zwischen Grüne Straße und Uhlandstraße sowie Theobald-Christ-Straße, sicherer zu gestalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 496/4 Betreff: Neue Rettungswache Hanauer Landstraße, Lichtzeichenanlage Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der Hanauer Landstraße in Höhe der neuen Rettungswache (Haus Nr. 191) eine Lichtzeichenanlage errichtet werden kann, um zu vermeiden, dass die Rettungsfahrzeuge regelmäßig bereits ab der Grundstücks-Ausfahrt mit Blaulicht und Signalhorn unterwegs sein müssen. Begründung: Der ASB hat den Zuschlag für eine neue große Rettungswache bekommen und dieser Tage auf dem Grundstück Hanauer Landstraße 191 Richtfest gefeiert. Im Laufe des nächsten Jahres wird die Einrichtung in Betrieb gehen. Von der Rettungswache aus werden erhebliche Teile des südlichen und östlichen Stadtgebiets in Notfällen angefahren werden. Nach Anzahl der Fahrzeuge wird sie wohl die größte in Frankfurt sein. Die Ausfahrt führt auf die Hanauer Landstraße. Im Normalfall müssten Blaulicht und Signalhorn erst bei Bedarf eingeschaltet werden. Sofern keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden, wäre dies aber bereits bei Ausfahrt aus dem Grundstück nötig, was zu erheblicher Lärmbelästigung der Nachbarschaft (u.a. ein Hotel) führen würde. Eine Lichtzeichenanlage, die ein Anhalten des übrigen Verkehrs veranlasst, wäre hilfreich. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6559 2020 Die Vorlage OF 496/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 487/4 Betreff: Ortsbeirat am neuen Hochhausentwicklungsplan in der Frühphase beteiligen Der Magistrat hat im Amtsblatt Nr. 34 vom 18.08.2020 zwei Lose für die Entwicklung eines Leitbilds über die mögliche künftige Hochhausentwicklung in den Untersuchungsbereichen "zentraler Hochhausbereich/Bankenviertel" sowie "Ostend" ausgeschrieben, die im Zeitraum Oktober 2020 bis April 2021 entstehen sollen. Mit diesen Planungen rückt das Ostend nun erstmals mit in den Fokus der Hochhausplanung, auch wenn hier "die Höhenentwicklung ... abgesehen von der Europäischen Zentralbank, deutlich unter der des Bankenviertels bleiben" soll. In dem dazu im Internet abrufbaren Anhang "Stadtteilanalyse Osthafen 200515" sind drei konkrete Bereiche (1. Gelände der EZB / 2. Danziger Platz mit Teilen Dörnigheimer Straße, Röderbergweg, Henschelstraße, Ostparkstraße und Ferdinand-Happ-Straße / 3. Osthafen-Entree mit Teilen Franziusstraße, Schmickstraße, Lindleystraße und Mayfahrtstraße) definiert. Mit besonderem Interesse hat der Ortsbeirat wahrgenommen, dass dabei am Danziger Platz, der Ostparkstraße sowie der Ferdinand-Happ-Straße schon drei Stellen als potenzielle Standorte für Gebäude mit Höhen von 75m, 70m und 52m aufgeführt sind. Mögliche Hochhausbauten in den vorgeschlagenen Bereichen hätten unter anderem spürbare Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung rund um den Danziger Platz sowie im Bereich des unteren Osthafens einen signifikanten Einfluss auf die industriell-gewerbliche Nutzung dort, die bislang mit der Magistratsvorlage "Sicherung des Osthafens 2050+" aus 2013 unter einen langjährigen Schutz zu stehen schien. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat neben dem Austausch mit den Planungsbüros in einen Dialog mit dem Ortsbeirat einzutreten, damit die Ansichten und Einschätzungen der lokalen Bevölkerung mit in die Planung einfließen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6551 2020 Die Vorlage OF 487/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 495/4 Betreff: Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße Vorgang: OM 208/11 OBR 4; ST 1105/11 OM 2706/13 OBR 4; ST 481/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der Radwegeplanung entlang der westlichen Hanauer Landstraße die Querungsmöglichkeiten insbesondere für den Fahrradverkehr über die Hanauer Landstraße verbessert werden kann. Angesichts der inzwischen verstärkten Frequentierung der Weseler und der Ruhrorter Werft über die Horst-Schulmann-Straße erscheint in der Verlängerung über die Rückertstraße eine Wegeverbindung in die Hölderlinstraße dem Ortsbeirat als sinnvoll. Alternativ wäre von Süden aus der Windeckstraße kommend eine Wegeführung in die Zobelstraße zumindest eine erste kleine Verbesserung. Begründung: Bereits im Jahr 2011 hat der Ortsbeirat den Magistrat um ein Verkehrskonzept für die westliche Hanauer Landstraße gebeten, was dieser zunächst auch unterstützte (ST 1105 vom 28.10.2011). Bei erneuter Erinnerung durch den Ortsbeirat in 2013 verwies der Magistrat jedoch auf die angespannte Haushaltslage damals (07.04.2014, ST 481). Die veränderte Situation durch die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Ende 2019 (nach Absprache des Magistrats mit den Initiatoren des Radentscheids "Hanauer Landstraße ...Zwischen Anlagenring und Ostbahnhof wird in beide Richtungen eine Markierungslösung mit baulicher Absicherung angestrebt. Der Radfahrstreifen soll durch den Verzicht der Stellplätze auf der rechten nicht mehr genutzten Fahrspur eingerichtet werden.") sollte nun auch den oben genannten Punkt in die aktuelle Planung mit einfließen lassen. Markierte Radwege über einen so langen Abschnitt sollten nicht ohne Querungsmöglichkeit der eigentlichen Straße inkl. Straßenbahngleisen bleiben. Diese Barriere für den Radverkehr muss an geeigneter Stelle überwunden werden können, ohne sich dabei in Gefahr zu begeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 208 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2706 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6558 2020 Die Vorlage OF 495/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 753/11 Betreff: Verkauf eines Teilstücks des Neckermann-Areals Der Ortsbeirat möge beschließen: Eine Teilfläche des Neckermann-Areals wurde an die Firma Interxion u.a. für den Bau eines weiteren Rechenzentrums verkauft. Der Magistrat hat vom Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt keinen Gebrauch gemacht. Wir fragen den Magistrat: Ausgehend davon, dass es sich hier vermutlich um systemrelevante Infrastruktur handelt, wie beurteilt der Magistrat, dass diese Infrastuktur - Rechenzentren mit großer Bedeutung für Gesamt-Europa - unmittelbar neben Betrieben beheimatet ist, die der Seveso-III-Richtlinie unterliegen? Ist der Magistrat, der in der Vergangenheit immer für den Erhalt und den Ausbau sogenannter Blaumann-Jobs gerade im Bereich Osthafen, Oberhafen, Karl-Benz-Straße nun von dieser Zielvorgabe abgekommen, die vor kurzer Zeit noch im Schulterschluss mit der IHK zur Erhaltung des Osthafens führte? Hier werden auf mehr als 40% eines Geländes, dass mal insgesamt 2000 Jobs beheimatete, 100 Arbeitsplätze geschaffen. Welche Maßnahmen werden ergriffen um eine weitere Aufheizung und damit negative Entwicklung des Mikro-Klimas des bereichs Hanauer Landstraße - zur Zeit ablesbar an den Werten der Meßstelle der HLNUG an der Hanauer Landstraße, deren Temperaturwerte i.d.R. in den Sommermonaten immer über denen Gesamt-Frankfurts liegen - durch die weitere Gebäude-Verdichtung und Versiegelung von Flächen zu verhindern? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 753/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1768 2020 Die Vorlage OF 753/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU, LINKE. und GRÜNE gegen BFF und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 751/11 Betreff: Dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Hanauer Landstraße/Mainkur zwischen Altem Zollhaus (Mainkur) und Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert zwischen altem Zollhaus und Omega Brücke auf Grund hoher Lärmbelastung (Straßenschäden), teilweise extrem hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen und waghalsiger Wendemanöver eine permanente Überwachung der Geschwindigkeit im oben genannten Bereich durchzuführen. Begründung: Von den meisten Anrainern wird übereinstimmend über ein überdurchschnittliches Lärmaufkommen vor allem durch LKWs und deren Auflieger oder Anhänger berichtet, wenn sie die Passage im östlichen Eingangs- bzw. Ausgangsbereich der Hanauer Landstraße, oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit passieren. Schlaglöcher und aufgebrochene Trennfugen von ehemaligen Baustellen, Ausbesserungen werden zur Lärm- und zur Erschütterungsquelle. Auch wenn im beschriebenen Bereich bisher keine schweren Unfälle zu verzeichnen waren, ist doch durch präventive Maßnahmen ein Zustand größerer Sicherheit rund um diesen Kreuzungsbereich verschiedenster Verkehrsträger herbei zu führen. Durch die teilweise eklatante Überschreitung der vorgegebenen Geschwindigkeit, die waghalsigen Verkehrsmanöver aller Verkehrsteilnehmer, ist es sonst nur eine Frage der Zeit bis zum ersten schweren Unfall in diesen Kreuzungsbereich. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 751/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6607 2020 Die Vorlage OF 751/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 752/11 Betreff: Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Straßenbelag der Hanauer Landstraße ist im Bereich zwischen altem Zollhaus und Omega Brücke zu erneuern, um in diesem Bereich zum einen den Lärmpegel durch polternde LKWs mit und ohne Hänger als auch die Erschütterungen der angrenzenden Bebauung zu minimieren Begründung: Von den meisten Anrainern wird übereinstimmend über ein überdurchschnittliches Lärmaufkommen vor allem durch LKWs und deren Auflieger oder Anhänger berichtet, wenn der Verkehr die Passagen im östlichen Eingangs- bzw. Ausgangsbereich Frankfurts auf der Hanauer Landstraße, oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit passieren. Schlaglöcher und aufgebrochene Trennfugen von ehemaligen Baustellen, Ausbesserungen werden zur Lärm- und zur Erschütterungsquelle. Auch unter dem Aspekt, dass unterschiedliche Ebenen des Denkmalschutzes sich um die historischen Gebäude rund um die Mainkur kümmern, erscheint es mehr als notwendig hier eine Sanierung eines Teilabschnittes der Hanauer Landstraße durchzuführen um die Gebäude vor weiterer Zerstörung zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 752/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6608 2020 Die Vorlage OF 752/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 747/11 Betreff: In Teilbereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausweisen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: In den folgenden Bereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60km/h einzuführen. Stadtauswärts: ab dem Ratswegkreisel bis vor die Mainkurstation Stadteinwärts: ab dem Jadehaus bis zum Ratswegkreisel Begründung: Die Hanauer Landstraße ist in Frankfurt für den Verkehr eine der wichtigsten Einfallstraßen. Der Verkehr könnte im Frankfurter Osten, besonders auf der Hanauer Landstraße, wesentlich flüssiger fahren. In weiten Teilen auf der Strecke gibt es nur wenige Zufahrten. Der Fahrradverkehr ist dort räumlich getrennt auf dem sehr breiten Bürgersteig. Durch die industrielle Prägung in dem Bereich östlich des Ratswegkreisels gibt es auf dem Bürgersteig sehr geringen Fußgängerverkehr. Es gibt stadteinwärts auf der Hanauer Landstraße oft erhebliche eigenverursachte Stauungen, da Fahrzeuge zum Be- und Entladen einen Fahrstreifen einfach längere Zeit blockieren. Durch die etwas höhere zulässige Geschwindigkeit wird die besondere Bedeutung des Verkehrsweges nochmals unterstrichen und die Hemmschwelle für Verkehrsdelikte nach oben gesetzt. Seit Jahren haben alle bisherigen Initiativen diese Behinderungen zu vermeiden keinen Erfolg gebracht. Verkehr der jetzt noch andere Verkehrswege nach Frankfurt nutzt, wird dazu angeregt, über die Hanauer Landstraße zu fahren und trägt dazu bei andere stark belastete Bereiche von Verkehr und Lärm zu entlasten. Dies ist dringend notwendig um Umweltbelastungen für die Frankfurter Bürger in Wohnquartieren/-gebieten zu verringern und Fahrverbote in Frankfurt auf ein Minimum zu beschränken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 600 2020 Die Vorlage OF 747/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU gegen 1 CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2020, OF 744/11 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine "Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Einen nur streifenartigen Fußgänger + Radfahrer Weg zur S-Bahn Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, die den Großteil der Kleingärten bestehen lässt. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn Netz zu erhalten. Entsprechend der B161 am Plan für eine reine Fußgänger + Radfahrer Anbindung zur S-Bahn Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu A.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen . Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu B.: Immer wieder wird der Wunsch laut eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr die S-Bahnstation Fechenheim-Nord mit der U4+U7 an die Gwinnerstraße (1km zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Strassenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der OA 101/16 Zu C.: Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben ( Kaufland Supermarkt ) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. Das Stadtplanungsamtes hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M. vorangetrieben. Es wäre wünschenswert die Grünflächen dort zu erhalten. Es muss soviel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 585 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf OA 585 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 457/4 Betreff: Unterstützung für ein sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, der Abendhaupt- und Abendrealschule und des Kinderzentrums 22 Der Ortsbeirat unterstützt den vom Runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ 22" in einem zweijährigen Prozess erarbeiteten Lösungskatalog für ein sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, der AHRS sowie des Kinderzentrums mit 3000 Euro. Auf folgende Maßnahmen haben sich die Beteiligten am Runden Tisch (Schul- und KiZ-Leitungen, Stadtschulamt, Amt für Bau- und Immobilien, Kinderbüro und Elternvertretung der Uhlandschule) geeinigt: - Zaunverblendung (Sichtschutz hin zur Ostendstraße; Ausführung: Lochblech) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung zwischen der Turnhalle der AHRS und der dortigen Mauer mit abschließbarer Tür (Höhe passend zum Mauerwerk) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung zwischen Mauer und AHRS-Gebäude (ohne Tür) neben dem Eingang, an die ebenfalls geplante Inklusionsmaßnahme umgesetzt wurde (Höhe passend zum Mauerwerk) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung auf Seiten der Hanauer Landstraße zum Pausenhof der Uhlandschule (Zaunhöhe 1,40; abschließbare Tür; Feuerwehrzufahrt) - Umsetzung für Juni geplant. - Anbringen einer Interims-Markierung für den Weg vom dann neu geöffneten Zugang Ostendstraße zum AHRS-Gebäude, inklusive der benötigten Ausleuchtung an der Turnhalle und Containeranlage - Umsetzung für Juni geplant. Begründung: Seit Jahren wird das Schulgelände der Uhlandschule und der AHRS von Passanten/innen und Anwohner/innen genutzt, um Wege im Stadtviertel abzukürzen, auch die Toiletten der Grundschulkinder wurden von Fremden mehrfach genutzt. Es halten sich regelmäßig Personen auf dem Gelände auf, die nicht zur Schulgemeinde gehören. Es gibt Verunreinigungen durch Zigarettenkippen und aufgrund von nächtlichen Besucher/innen Müll wie Pizzaverpackungen und Flaschen. Um eine tragfähige und für alle am Gelände befindlichen Institutionen sinnvolle Lösung zu finden, hat der Elternbeirat der Uhlandschule gemeinsam mit dem Kinderbüro 2018 zu einem Runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ 22" eingeladen. Der Ortsbeirat 4 hatte mit dem Antrag "Ordentliches, sauberes und sicheres Gelände für Uhlandschule, AHRS und KiZ 22" die Bestrebungen des Runden Tisches unterstützt, Lösungen zu finden und den Magistrat gebeten, die nötigen Rahmenbedingungen für ein ordentliches, sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, Abendhaupt- / Abendrealschule (AHRS) sowie des anliegenden KiZ 22 zu schaffen. Die durch die oben genannten baulichen Maßnahmen entstehenden Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 17.750,- €. Die ursprünglich angedachte Lösung, einen Weg für die Anwohner/innen zu erhalten hätte eine vielfach höhere Summe ergeben. Die Zäune wurden geplant wie sie es sind, damit (1) die Uhlandschule zu bestimmten Zeiten (Bewegungsstunden und Pausen) ihr Gelände abschließen kann. (2) damit die Schulgemeinden (ältere und jüngere Schüler/innen) besser getrennt werden und die Raucher/innen der AHRS im besten Fall vor ihrem Schuleingang rauchen. (3) für beide Schule von beiden Straßenseiten (Hanauer und Ostendstraße) die Zugänge erhalten bleiben. (4) Anwohner/innen und Passanten/innen die Abkürzung Schulgelände nicht mehr nutzen. Kostenübersicht Bilder von den bereits umgesetzten Maßnahmen Kostenübersicht Zaunanlage ca. 9.200,00 € Interimsweg ca. 8.600,00 € Eventuelle Nebenarbeiten sind hier noch nicht mit betrachtet. Auch können sich Mehrungen ergeben. Bilder von den bereits umgesetzten Maßnahmen Sichtschutz Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 423 2020 Die Vorlage OF 457/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 723/11 Betreff: Interxion Deutschland GmbH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße ein. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen - Wieso die Stadt Frankfurt nicht von ihrem, erst im November 2019 beschlossenen und verabschiedeten Vorkaufsrecht des ehemaligen Neckermanngeländes, Gebrauch gemacht hat? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, dass die Konzentration von Rechenzentren stadtplanerisch in das Gesamtbild des Stadtteils integriert werden können ohne den Stadtteil weiter abzuwerten? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, wie die durch das weitere Rechenzentrum anfallende Abwärme den bereits stark industriell geprägten Stadtteil nicht weiter aufheizt (siehe Klimaplanatlas)? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, dass die Baudenkmäler, wie das frühere Neckermann-Hauptverwaltungsgebäude und das Kesselhaus weiter geschützt und erhalten bleiben können? Begründung: In der Frankfurter Rundschau vom 15.02.2020 war zu lesen, dass die Firma Interxion sich auf dem ehemaligen Neckermann Gelände eingekauft hat. Heute bereits ist die Hanauer Landstraße in erster und zweiter Reihe Standort von noch im Bau befindlichen und bereits baulich abgeschlossenen Rechenzentren. Diese riesigen "Klötze", mit Natodraht hochgesichert und menschenleer passen sich städtebaulich nicht in das vorhandene Mischgebiet ein. Das Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt und dessen Wahrnehmung hätte die Möglichkeit geboten, dass zentralliegende Neckermann-Gelände städtebaulich und klimagerecht langfristig positiv zu entwickeln und die Ansiedlung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben zu steuern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1690 2020 Die Vorlage OF 723/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2020, OF 434/4 Betreff: Fußgängerweg in der Grünfläche Ostbahnhof/Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wegebeziehung für Fußgänger in der Grünfläche an der Straßenbahnhalte-stelle Ostbahnhof / Sonnemannstraße / Hanauer Landstraße neu zu ordnen und die reguläre Wegeführung mit Kies oder Splitt anzulegen sowie die in Mitleidenschaft gezogene Rasenfläche in den arrondierenden Bereichen zu erneuern. Begründung: Mittlerweile ist der ursprüngliche Trampelpfad, der von der Straßenbahnhaltestelle quer zur Hanauer Land-straße führt, genauso breit wie der durch die Grünfläche verlaufende Weg und es entsteht der Eindruck, es handele sich um eine reguläre Wegeführung. Bei Regen sind sowohl der reguläre Weg als auch der Trampelpfad schlammig und rutschig, zudem wird der letztere immer breiter und verschandelt die Grünfläche. Für die Nutzer des ÖPNV sollte daher ein direkter Fußgängerweg von der Straßenbahnhaltestelle zur Hanauer Landstraße geschaffen werden. (Lageplan und Fotos siehe Rückseite) Quelle: Google Maps Grünfläche zwischen Ostbahnhof/Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße "Trampelpfad" von Straßenbahnhaltestelle abgehend Desolater Zustand auch des regulären Weges Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5900 2020 Die Vorlage OF 434/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Ostbahnhof" ersatzlos entfällt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1023/2 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten- Nutzen- Analyse der Varianten des U-Bahn- Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim als zusätzlich Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campus-Meilen Linie) und der Buslinie 64 ( Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelin- allee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 533 2020 Die Vorlage OF 1023/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 645/11 Betreff: Beibehaltung der Linie 12 bis Fechenheim Vorgang: OM 5492/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Vorlage OM 5492 2019 abzulehnen und die Linie 12 auf der bisherigen Strecke nach Fechenheim beizubehalten. Begründung: Der Magistrat kennt die Bemühungen des OBR11, die bisher unzureichende ÖPNV Verbindungen von und nach Fechenheim weiter auszubauen bzw. zu verstärken. Der Antrag aus dem OBR 4 wirkt diesem Vorhaben kontraproduktiv entgegen. Die OM 5492 berücksichtigt nicht, die hohe Bedeutung der Linie 12 für den Stadtteil Fechenheim. Die Linie 12 wird nicht nur von Fechenheimer Bürgern genutzt, sondern auch von den Angestellten und Arbeiter des entlang der Hanauer Landstraße existierenden Groß- und Einzelhandels sowie der angesiedelten Gewerbe- und Industriebetriebe. Diese Kapazität kann allein durch die Linie 11 und der Regionalbahn bislang nicht bedient werden. Den Bornheimer Bürgern steht die U6 sowie der Bus 32 zur Verfügung, um zum Ostbahnhof bzw. Zoo zu gelangen. Von dort fährt die Straßenbahn 11 über die Hanauer Landstraße. Laut RMV erreicht man von der Wittelsbacher-/ Habsburgerallee die Schwedlerstraße mit dem Bus 32 und der Straßenbahn 11 in 17 Minuten. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5492 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 518 2020 Die Vorlage OF 645/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:" als zweiter Absatz hinzugefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 664/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Fa. Hornbach auf beiden Seiten der Straße zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen diverser Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 62 2020 Die Vorlage OF 664/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 653/11 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11, vor allem auf dem Hintergrund der geänderten StVo, werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 51 2020 Die Vorlage OF 653/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 392/4 Betreff: Eine Verbindung von Bornheim Mitte zur mittleren Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Endhaltestelle der Linie 12 ab dem Fahrplanwechsel 2020 vom Industriegebiet Fechenheim weg in die Grusonstraße oder an den Zoo verlegt werden kann. Begründung: Aktuell fährt die Linie 12 von Bornheim aus gesehen in das Industriegebiet Fechenheim (Hugo-Junkers-Straße) und endet damit mehr oder weniger in einem Gebiet, das auch von der Linie 11 bedient wird - mit dem Unterschied, dass diese bis nach Fechenheim fährt. Man kann beobachten, wie die Fahrgastzahlen in der Linie 12 hinter der Haltestelle Wittelsbacherallee drastisch zurückgehen, die aktuelle Weiterführung der Linie ist offenkundig nicht sehr attraktiv. Auf der anderen Seite ist die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB nur umständlich von Bornheim aus zu erreichen. Man müsste aktuell mit der 12 bis Daimlerstraße fahren, um dann mit der 11 praktisch zurück auf die mittlere Hanauer Ldstr. zu kommen. Dies macht verständlicherweise kaum jemand, und so bleiben der prosperierende Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultureinrichtungen auf der mittleren Hanauer Ldst. für die Bornheimer Bürgerschaft praktisch unerschlossen, das Kfz ist aufgrund der Parkplatzsituation vor Ort keine Alternative. Würde hingegen die Linie 12 ab Ratswegkreisel rechts in die mittlere Hanauer Landstraße einbiegen, wäre eine schnelle und attraktive Verbindung von Bornheim aus geschaffen, auch der Ostbahnhof wäre unproblematisch erreichbar. Die Endhaltestelle könnte gut in der Grusonstraße angesiedelt werden; eine Straße, die laut Stadtverordnetenbeschluss vom 27. Januar 2005, § 8630 sowieso nicht mehr für den Straßenverkehr zur Verfügung stehen sollte. Auch der Zoo als Endhaltestelle bietet sich an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5492 2019 Die Vorlage OF 392/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 12 ab dem Fahrplanwechsel 2020 vom Industriegebiet Fechenheim weg in die Grusonstraße oder an den Zoo verlegt werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 380/4 Betreff: Fahrradbügel Osthafenplatz Der Magistrat wird gebeten, gleich oder im Zuge der Überarbeitung des Osthafenplatzes an der Einmündung desselben in die Hanauer Landstraße, vorzugsweise vor dem zu renovierenden Hochbeet auf der Mittelinsel, einige Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Fahrradbügel werden in der Gegend gebraucht. An der erwähnten Stelle ist noch Platz neben dem Glascontainer. Zum zeitlichen Ablauf: Der Gehweg ist dort neu gemacht und wird wohl nicht unmittelbarer Bestandteil der Überarbeitung des Platzes. Möglicherweise wird er aber zwischenzeitlich für die Baustelleneinrichtung gebraucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5265 2019 Die Vorlage OF 380/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 272/16 Betreff: Anbindung Bergen-Enkheims an das überregionale Radschnellwegenetz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main bei den Planungen des Radschnellwegenetzes die Anbindung Bergen-Enkheim bei der Trassenführung zu berücksichtigen. Der Ortsbeirat sollte eine Fachgruppe mit Beteiligten der Fraktionen unter Leitung der Ortsvorsteherin bilden, um Umsetzungsvorschläge zu sammeln und in den übergeordneten Gremien zu adressieren. Hierzu gehören unter anderem: - Osten: die Routenführung des Radschnellweges FRM7, der alternativ auch über den Bischofsheimerweg-Riedschule-Seckbacher Ried geführt werden könnte. - Norden: die Wegeführung des Grüngürtelradweges alternativ über den Landgraben und einen befestigten Anschluss durch den Vilbeler Wald an die S-Bahn-Station Bad-Vilbel Süd - Westen: der Anschluss an den Nidda-Radweg, auf der Höhe Zollhaus/Alte Radiostation. asphaltiert werden; der derzeitige Wegezustand macht eine Benutzung durch Fahrräder nahezu unmöglich. Die Streckenführung des FRM7 sollte, statt parallel zur Hanauer Landstraße, besser über den Seckbacher Ried-Eissporthalle-Ostpark-Ostbahnhof folgen. Auch sollte der Radschnellweg auf Höhe der EZB kopfsteinpflasterfrei an den Mainuferweg angeschlossen werden. - Süden: Verbesserung der Befestigung und Routenführung über die Mainkur zum Mainuferradweg bei Fechenheim. Begründung: Mit relativ wenig Aufwand und Kosten können zeitnah erhebliche Verbesserungen bei der Anbindung Bergen-Enkheims an das jetzige und zukünftig geplante Radwegenetz Frankfurts umgesetzt werden. (Die lokale Ortskenntnis gilt es hier zu nutzen.) Insbesondere Berufspendler sollten die Möglichkeit haben erheblich schneller, gesünder und umweltfreundlicher in die Innenstadt und darüber hinauszukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5344 2019 Der erste Absatz der Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Der Rest der Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung als Auftrag an die Ortsvorsteherin beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 382/4 Betreff: Wann wird die Querung Grüne Straße/Uhlandstraße auf der Hanauer Landstraße optimiert? Vorgang: OM 3147/18 OBR 4; ST 1865/18; ST 639/19 Der Magistrat wird gebeten, die bei dem Ortstermin am 4.10. 2017 besprochenen Maßnahmen nun umzusetzen: Auf der Südseite den Überweg dadurch nutzbar zu machen, dass mittels geeigneter Maßnahmen im Überwegbereich keine Autos mehr parken können. Auf der Nordseite die Aufstelllinie der Lichtsignalanlage für die Autos etwas Richtung Osten zu verschieben. Die Drängelgitter auf beiden Seiten des Übergangs so zu ordnen, dass Kinderwagen, Rollatoren und geschobene Fahrräder den Übergang über die Hanauer Landstraße ohne Behinderungen für sich und Andere nutzen können. Begründung: Die Begehung mit verschiedenen Ämtern am 4.10.2017 hatte ergeben, dass eine erleichterte Querung für den Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung wünschenswert und umsetzungsfähig ist. Der Magistrat hat mit den obengenannten Stellungnahmen auch hoffnungsvoll geantwortet, weiteres ist augenscheinlich noch nicht geschehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3147 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1865 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 639 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5266 2019 Die Vorlage OF 382/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 381/4 Betreff: Wann kommt die zweite Bauphase des Ostbahnhofs? Vorgang: V 116/16 OBR 4; ST 1648/16 In der ST 1648 vom 05.12.2016 hat der Magistrat den Ortsbeirat zuletzt über die geplante Aufzugsanlage im Ostbahnhof unterrichtet: "Die zweite Bauphase beinhaltet die barrierefreie Erschließung des Bahnhofes, indem der Bahnsteig in Richtung Hanauer Landstraße verlängert wird, um hier eine Aufzugsanlage vom Bahnsteig zur städtischen Personenunterführung (Ebene A) zu errichten. Die Planungsvereinbarung, für das rund drei Millionen Euro umfassende Projekt, wurde kürzlich unterzeichnet. Als Baubeginn für den Aufzug ist das Jahr 2019 vorgesehen." Bislang sind jedoch keine entsprechenden Arbeiten am Bahnsteig oder der Hanauer Landstraße zu erkennen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der inzwischen erfolgten Entwidmung des Bereichs des alten Bahnhofempfangsgebäudes bittet der Ortsbeirat um Auskunft, ob sich die Planung für die zweite Bauphase geändert hat und wann mit den Maßnahmen gerechnet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 116 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1648 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1449 2019 Die Vorlage OF 381/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 601/11 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt in ausführlicher Weise in seinen Konzeptpapieren Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach und Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel, den Sinn von Grundstücks- und Gebäudebegrünung dar. Beide Papiere weisen auf die besondere Notwendigkeiten der Begrünung auch in Gewerbegebieten gerade in Zeiten des Klimawandels hin. Wir fragen den Magistrat: Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße) Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim Nord im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres Nachhaltiges Gewerbegebiet Fecheheim Nord / Seckbach auferlegt?. Werden die Bebauungsplanfestlegungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Begründung: Es ist allen Beteiligten heutzutage klar und präsent wie sich Asphalt und Beton einerseits, Parks, Gärten, Hausbegrünung etc. andererseits auf das Kleinklima einer hochbelasteten Großstadt auswirken. Gegenmaßnahmen werden besprochen, Parks und Grünzonen gewertschätzt und erhalten, sogar ausgeweitet wenn möglich. Innerhalb der Gewerbegebiete wird dieses Konzept aber bei Weitem nicht in hinreichender Form umgesetzt. Jeder Mann / Frau kann am eigenen Leib erfahren, wenn Sie zu Fuß oder auf dem Fahrrad z.B. zwischen Gewerbegebiet und Grünzug in Seckbach wechseln. Es werden dabei Temperaturunterschiede von bis zu fünf Grad erzeugt bzw. festgestellt. Ein weiteres abschreckendes Beispiel ist hier die Hanauer Landstraße in deren Bereich die Temperatur häufig auch bis zu fünf Grad über begrünten Bereichen in der Nachbarschaft liegt. Eine Umkehr ist hier dringend notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1375 2019 Die Vorlage OF 601/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 364/4 Betreff: Parkordnung Schwedlerstraße, nördlicher Teil Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob mit Umsetzung der folgenden Maßnahmen eine für alle Verkehrsteilnehmer befriedigende Situation im nördlichen Teil der Schwedlerstraße hergestellt werden kann: Unbedingtes Freihalten des Durchgangs neben dem Brückenkopf der Schwedlerbrücke zur Ferdinand-Happ-Straße mittels Poller oder Gitter; Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs für diese nördliche Schwedlerstraße unter Einzeichnung von Parkplätzen. Begründung: Im genannten Bereich der Schwedlerstraße wird auf dem östlichen Bürgersteig mehr und mehr ordnungswidrig senkrecht geparkt, sodass für Fußgänger kein Durchkommen mehr ist. Diese Parkerei versperrt denn auch den Durchgang zur Ferdinand-Happ-Straße sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer. Ein Erfolg des Einsatzes von Ordnungskräften ist nicht zu erkennen. Eine Option ist, das Waagrechtparken durch Abpollerungen durchzusetzen. Da in dem Bereich höhere Fahrgeschwindigkeiten nicht sinnvoll zu erzielen sind, wäre es aber auch denkbar, die Straßenfläche zum verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Passage zur Ferdinand-Happ-Straße ungehindert benutzt werden kann. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 13.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4880 2019 Die Vorlage OF 364/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 363/4 Betreff: Wann kommt der Fußgängerüberweg in der Ferdinand-Happ-Straße? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat erneut, möglichst bald in der Ferdinand-Happ-Straße im Bereich des 5. Polizeireviers bzw. der schräg gegenüber liegenden Kindertagesstätte Knoppschachtel einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder eine Fußgängerampel einzurichten. Die in der ST 416 vom 22.02.2019 genannten winterlichen Witterungsverhältnisse als Grund für eine ausstehende Verkehrszählung sollten inzwischen kein Problem mehr darstellen. Für die Bedarfsermittlung an der Stelle sollte zudem die Kindertagesstätte kontaktiert werden. Begründung: In den letzten Jahren hat sich durch die Bebauung nördlich der Ferdinand-Happ-Straße die Frequenz in dem Bereich durch Fußgänger erheblich erhöht. Bislang finden sich jedoch keine dauerhafte eingerichteter Überweg, die den Fußgängerverkehr - und hier im Besonderen für die Kindertagesstätte und ihre Kinder - an geeigneter Stelle über die Straße führt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 13.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4879 2019 Die Vorlage OF 363/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.07.2019, OF 596/11 Betreff: Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich unter Hinzuziehung des Denkmalamtes mit dem Eigentümer und Betreiber der in der ehemaligen barocken Zollstation, Hanauer Landstraße 563, befindlichen Pension - Restaurant "Altes Zollhaus" in Verbindung zu setzen und zu prüfen und zu berichten, in welcher Materialität und Ausführung sowie zu welchen Kosten die vor einigen Jahren vom Vorbesitzer am Gebäude entfernten Fensterläden neu angefertigt und wieder angebracht werden können, um das historische Gebäude denkmalpflegerisch aufzuwerten. Weiterhin wird um eine Stellungnahme gebeten, welche weiteren Veränderungen am derzeitigen Zustand des Objektes aus denkmalpflegerischer Sicht sinnvoll erscheinen. Begründung: Vor einigen Jahren wurden die vormals am Kulturdenkmal der ehemaligen Zollstation befindlichen Fenster-läden vom damaligen Besitzer entfernt. Der jetzige Eigentümer und Betreiber hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die fehlenden Fensterläden wieder anzubringen, sofern ihm dafür eine finanzielle Förderung gewährt wird. Die vom Magistrat erbetenen Informationen sollen dazu dienen, Umfang und Kosten einer solchen Maßnahme in Erfahrung zu bringen und Möglichkeiten für deren finanzielle Unterstützung zu prüfen, etwa in Form einer Förderung für denkmalwerten Mehraufwand und/oder eines Zuschusses aus dem Ortsbeiratsbudget. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1374 2019 Die Vorlage OF 596/11 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2019, OF 595/11 Betreff: Verkehrsinsel um das Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 gestalterisch aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Areal der Verkehrsinsel um das Kulturdenkmal der ehemaligen barocken Zollstation, Hanauer Landstraße 563, gestalterisch und gärtnerisch aufzuwerten. Dies kann unter anderem dadurch erfolgten, dass im direkten Umfeld um das im Jahr 1768 erstmals erwähnte Gebäude, in dem sich heute die Pension und das Restaurant "Altes Zollhaus" befinden, die dort angebrachten Steckgeländer aus Metall durch Hochbeete aus Stein ersetzt werden. Dort könnten hochwachsend blühende Sträucher und Rankpflanzen angepflanzt werden. Weiterhin sind die im Bereich der Verkehrsinsel wild angebrachten Werbe-schilder auf deren Legalität hin zu überprüfen und neu zu beordnen bzw. - wo nötig - zu entfernen. Begründung: Das derzeitige Erscheinungsbild um die Liegenschaft Hanauer Landstraße 563 auf der von Autos umfahrenen Verkehrsinsel ist unattraktiv und wird der historischen Bedeutung des Gebäudes nicht gerecht. Es handelt sich laut Eintrag des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen um die 1768 erstmals erwähnte barocke Zollstation. Eine wichtige Rolle spielte die Station bei den "Hanauer Krawallen" 1830, als wegen der dort erhobenen Zollgebühren aufgebrachte Bürger das Haus stürmten. Heute fristet das Kulturdenkmal, umstellt von Steckgeländern, Ampeln, Verkehrs- und Werbeschildern ein tristes Dasein. Als Kulturdenkmal am Entree Frankfurts im Frankfurter Osten erscheint es geboten, das Rondell um das historische Gebäude mit neuen Ideen gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4938 2019 Die Vorlage OF 595/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen 2 SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2019, OF 357/4 Betreff: Wie geht es der Schwedlerbrücke? Vorgang: M 98/17; B 244/17 Der Magistrat möge prüfen und berichten, zu welchen Ergebnissen die angekündigten Untersuchungen zur Bausubstanz der Schwedlerbrücke gekommen sind und in welchem Zeitraum mit einer Wiederherstellung der Brücke zwischen den Wohnvierteln und dem gewerblichen Teil des Ostends zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 98 Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 244 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4843 2019 Die Vorlage OF 357/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 568/11 Betreff: Rote Einfärbung des Radweges auf der Hanauer Landstraße; stadtein- und auswärts Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Radweg auf der Hanauer Landstraße nicht nur im Bereich der Autowaschanlage Mr. Wash sondern durchgehend alle Ausfahrten (Bsp. Lidl, Bauhaus, Hornbach, McDonalds, Kentucky) rot einzufärben, da wegen der verschiedenen Ein- und Ausfahrten in diesem Bereich Radfahrer häufig durch unaufmerksam ein- und ausbiegende Fahrzeughalter gefährdet werden. Begründung: Der Radweg links- und rechtsseitig der Hanauer Landstraße wird täglich von vielen Radfahrern genutzt. Um die Radfahrer besser zu schützen, sollten insbesondere die Radwege im Bereich von stark frequentierten Ein- und Ausfahrten rot eingefärbt und mit den entsprechenden Piktogrammen und Linien versehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4762 2019 Die Vorlage OF 568/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 538/11 Betreff: Verkehrsinsel um das Restaurant "Mainkur-Stuben" begrünen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Areal der Verkehrsinsel um das Restaurant "Mainkur-Stuben", Hanauer Landstraße 563, gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Um das Gebäude herum werden blühende, hoch wachsende Sträucher gepflanzt und - sofern notwendig - Hochbeete angelegt. Begründung: Die momentane Situation des denkmalgeschützten Hauses auf der von Autos umfahrenen Verkehrsinsel ist unattraktiv und wird der historischen Bedeutung des Areals nicht gerecht. Es handelt sich laut Eintrag des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen um die 1768 erstmals erwähnte barocke Zollstation. Eine wichtige Rolle spielte die Station bei den "Hanauer Krawallen" 1830, als wegen der dort erhobenen Zollgebühren aufgebrachte Bürger das Haus stürmten. Heute fristet das Areal, umstellt von Stangen, Ampeln, Verkehrs- und Werbeschildern ein tristes Dasein. Als Entree Frankfurts an der Hanauer Landstraße erscheint es geboten, das Rondell um das historische Gebäude mit neuen Ideen gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 514/11 Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, ob in der Anlage auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b, welche 2015 als eine temporäre Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2018 genehmigt wurde: - noch Asylbewerber beherbergt werden und wenn ja, in welcher Anzahl? - falls sich dort noch Personen im Asylverfahren befinden, diese damit rechnen können, die Containeranlage zu verlassen und in einen für Integration und Teilhabe besser geeignetem Wohnumfeld unterzukommen? - Ferner beziehen sich die vorab genannten Fragen auch auf die Containeranlage in der Borsigallee Begründung: In der ST 16/2017 wurde die Containeranlage als temporäre Unterkunft für Asylsuchende bezeichnet. Aufgrund der befristeten Genehmigung wurden eine qualitative Begrünung der Anlage und ein entsprechender Schallschutz zur Hanauer Landstraße hin, als nicht realisierbar und nachhaltig vertretbar angesehen. Die Zahl der Asylsuchenden ist mittlerweile in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Hessenweit werden temporäre Flüchtlingsunterkünfte aufgelöst und die Bewohner in einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld langfristig untergebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2019 Die Vorlage OF 514/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2018, OF 292/4 Betreff: Straßenverbindung zwischen Ferdinand-Happ-Straße und dem Danziger Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat Bornheim/Ostend stimmt dem Magistratsvortrag M 204 unter der Maßgabe zu, dass die Planungen für eine Straßenverbindung zwischen Ferdinand-Happ-Straße und dem Danziger Platz nicht weiter verfolgt werden. Begründung: Im Magistratsvortrag M 204 wird neben dem begrüßenswerten Bebauungsplan auch die Planung einer weiteren Straßenverbindung im Ostend vorgetragen und vorbereitet: Mit der Planung der neuen Verkehrsflächen soll im Rahmen der Entwicklung des Gebietes mittel- bis langfristig eine über das Plangebiet hinausreichende Wegeverbindung aus dem nördlichen Ostend bis zum Hafenbecken hergestellt werden. Hierzu bedarf es jedoch einer neuen Unterführung unter der bestehenden Bahnlinie nordöstlich des Plangebiets hindurch. Im Rahmen der Beratungen und Bebauung auf den betroffenen Liegenschaften nordwestlich der Ferdinand-Happ-Straße wurde diese Verbindung bereits angedacht und durch eine entsprechende Grundstücksparzellierung liegenschaftlich vorbereitet. Würde diese Planung umgesetzt, so würden alle bisherigen Versuche, den Durchgangsverkehr aus der Henschelstraße und der Habsburgerallee heraus zu halten, konterkariert. Es würde eine neue, schnelle Verbindung vom südlichen Mainufer (Kaiserlei) über die Hafenbrücke auf den Danziger Platz und dann durch die Wohngebiete des Ostends hin zum Alleenring geschaffen. Die Wohnqualität wäre in den betroffenen Quartieren deutlich eingeschränkt, die einspurige Verkehrsführung vor der Helmholtzschule vermutlich nicht zu halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 204 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 27.11.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 204 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 292/4 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 454/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um auf der Hanauer Landstraße, im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur, Rundum-Blitzanlagen, in der Funktionsart der Blitzanlage "PoliScan speed", zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich, zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 269 2018 Die Vorlage OF 454/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 451/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad- sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A 661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A 66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 267 2018 Die Vorlage OF 451/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 475/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße, zwischen Mainkur und Ratswegkreisel, auf beiden Seiten zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges, unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten, möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen durch diverse Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 287 2018 Die Vorlage OF 475/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 446/11 Betreff: Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planung für die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße inzwischen vorangeschritten ist, und ob mit eine Realisierung in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Begründung: Die östliche Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße hat eine hohe Bedeutung in verkehrstechnischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Straße ist ein Gewinn für das ansässige Gewerbe, dass dann auch von der nördlichen Seite angedient werden könnte. Gleichzeitig wird der auf die Hanauer Landstraße wirkende Verkehrsdruck vermindert. Eine positive Folge könnte das Unterbleiben der Entladung von LKWs auf der Hanauer Landstraße und den Fuß- und Fahrradwegen sein. Eine Erhöhung der Störungsfreiheit auf der Straße, eine Erhöhung der Sicherheit auf Fuß- und Radwegen könnten die positiven Folgen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1088 2018 Die Vorlage OF 446/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "zur Dieselstraße" durch die Worte "in den Ortsbezirk 11" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 290/4 Betreff: Fußgängerüberweg in der Ferdinand-Happ-Straße einrichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Ferdinand-Happ-Straße im Bereich des 5. Polizeireviers bzw. der schräg gegenüber liegenden Kindertagesstätte Knoppschachtel einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder eine Fußgängerampel einzurichten. Begründung: Wie dem Magistrat bereits in einem früheren Antrag dargelegt, hat sich in den letzten Jahren durch die Bebauung nördlich der Ferdinand-Happ-Straße die Frequenz in dem Bereich durch Fußgänger erheblich erhöht. Bislang finden sich jedoch keine dauerhafte eingerichteter Überweg, die den Fußgängerverkehr - und hier im Besonderen für die Kindertagesstätte und ihre Kinder - an geeigneter Stelle über die Straße führt. Den Sorgen und Nöte der Bewohner / Einrichtungen sollte baldmöglichst Rechnung getragen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 27.11.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3989 2018 Die Vorlage OF 290/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2018, OA 323 entstanden aus Vorlage: OF 422/11 vom 13.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Vorgang: M 121/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, von weiteren Planungen des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von einem potenziellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Begründung: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen Einfluss auf die bereits jetzt schon überlastete Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Hanauer Landstraße sowie die Omega-Brücke und die daran angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch nicht existiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 704 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.12.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3404, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2018, OA 324 entstanden aus Vorlage: OF 429/11 vom 04.10.2018 Betreff: Schadstoffmessstation für den Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den besonders belasteten Erlenbruch eine Luftmessstation aufstellen zu lassen, um die Belastungen von NOx und Feinstaub dauerhaft vor, während und nach den Bauarbeiten zum Tunnel zu dokumentieren. Der Standort ist gemeinsam mit dem Ortsbeirat festzulegen. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt mittels Passivsammlern die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den maximalen gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Der Ortsbeirat weiß, dass dies geglättete Durchschnittswerte sind und die Belastung in der Realität deutlich höhere Spitzen aufweist. Die Messung mittels Passivsammlern war die erste Maßnahme dieser Art. Zuvor wurden die Werte der Messstation in der Hanauer Landstraße zugrunde gelegt. Dies macht aber allein aufgrund der Lage keinen Sinn und kann nicht als Grundlage für den Erlenbruch dienen. Die Messergebnisse der Passivsammler bestätigen dies. Der Erlenbruch liegt außerhalb der Umweltzone und ist somit vom bevorstehenden Dieselfahrverbot ausgenommen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist nach aktuellem Stand nicht vor 2027 zu rechnen. Die Prognosen rechnen auch nach Fertigstellung nur mit einer Verkehrsentlastung von 30 Prozent für den Erlenbruch. Zusätzlich wird auch der Autobahnverkehr nach Austritt aus dem Tunnel für Lärm- und Schadstoffbelastungen sorgen, besonders in den Hauptverkehrszeiten, wo auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 30 km/h prognostiziert wird. Dies bedeutet am Autobahnkreuz Erlenbruch Stop-and-go-Verkehr und hohe Belastungen. Eine Messstation muss genau dort installiert werden, wo nachweislich der meiste Dreck entsteht, und das ist am Erlenbruch. Nur mit validen Zahlen lassen sich Maßnahmen begründen und planen, sind negative oder auch positive Effekte messbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 72 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.11.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3405, 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 29.11.2018 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2018, OF 422/11 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 Wilhemsbader Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, von einer weiteren Beplanung des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von einem potentiellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Begründung: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen Einfluss auf die bereits jetzt schon überlasteten Straßen Wächtersbacher-, Kilianstädter Straße sowie Hanauer Landstraße und Omega-Brücke und die daran angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch nicht existiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 323 2018 Die Vorlage OF 422/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2018, OF 284/4 Betreff: Neue Wohnungen und Kindertagesstätte in der Ferdinand-Happ-Straße Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher mit den Projektentwicklern Isaria Wohnbau, Max Baum Immobilien sowie der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Kontakt aufzunehmen, um die geplante Wohnbebauung (insbesondere der 96 öffentlich geförderten Mietwohnungen) sowie die vorgesehene Kindertagesstätte in dem wohl als "Schwedler Trio" genannten Projekt an der Ferdinand-Happ-Straße im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Wie der Presse Ende September zu entnehmen war, sollen an der genannten Stelle 280 Wohnungen entstehen, von denen ein Teil als Sozialwohnungen und Wohnungen des zweiten Förderwegs geplant sind. Zudem sei eine Kindertagesstätte auf dem Areal vorgesehen. Der Ortsbeirat und die Bevölkerung würden gerne über das Vorhaben informiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 4 am 23.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 284/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 275/4 Betreff: Haltestelle "Honsellstraße", Baumbewässerung Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Eigenschaften der Belag hat, der rund um die kräftigen Bäume auf der Nordseite der Haltestelle Ostbahnof/Honsellstraße aufgebracht worden ist, und, ob das Überleben der Bäume gesichert ist. Begründung: Bei der Neuanlage der dortigen Straßenbahnhaltestelle wurde im Wartebereich ein Belag aufgebracht, der bis unmittelbar an die vorhandenen Baumstämme heranreicht. Beobachtende Bürger befürchten, dass dieser Belag nicht genug Wasser für die Bäume durchlässt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 987 2018 Die Vorlage OF 275/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 276/4 Betreff: Mehr Grün am Osthafenplatz Der Magistrat wird gebeten, am Osthafenplatz anstelle von Parkbuchten entlang des Mittelstreifens Grünflächen und Bepflanzungen zu erstellen. Begründung: Am 23. August 2018 wurde die Vorlage M 123 beschlossen, die eine Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung des Osthafenplatzes vorsieht. Entlang des breiten Mittelstreifens sind zurzeit ein Hochbeet, ein Brunnen und sechs einzelne Fahrradbügel geplant. Zwei Bäume sollen erhalten werden, drei neue kommen hinzu. Außerdem sind 36 Parkbuchten vorgesehen. Statt diesem Vorrang für die Automobilinfrastruktur, die nur wenigen Autofahrenden nutzt, wird die wichtige Wegeverbindung zwischen Hanauer Landstraße und Main begrünt. So trägt sie zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Gerade an dieser Stelle im Ostend ist eine verstärkte Begrünung wünschenswert, da die nahe gelegene vierspurige Hanauer Landstraße eine starke Belastung des Mikroklimas darstellt. In nahe gelegenen vorherigen Baumaßnahmen, wie beispielsweise der Neupflasterung des Südausgangs des Ostbahnhofes, der Neugestaltung der Ecke Hanauer Landstraße/Grusonstraße und der Errichtung der Louis-Appia-Passage überwiegen die gepflasterten Abschnitte deutlich gegenüber den begrünten. Dies macht sich in einer extremen Windentwicklung bemerkbar und verringert die Aufenthaltsqualität. Auch die bisherigen Pläne der angrenzenden Fläche "Honselldreieck" lassen nicht auf eine ausgiebige Begrünung schließen. Das soll bei der Neugestaltung des Osthafenplatzes vermieden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 276/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 253/4 Betreff: Für ein sauberes Gelände "Uhlandschule/AHRS/KiZ" Der Ortsbeirat 4 unterstützt den runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" und bittet den Magistrat die nötigen Rahmenbedingungen für ein im Sinne der betroffenen Kinder ordentliches, sauberes und sicheres Gelände zu schaffen. Unter anderem sind folgende Maßnahmen zu prüfen und darüber zu berichten: · Verlegen der Schuleingänge Ostendstraße und Hanauer Landstraße auf einen bereits angelegten Durchgang (aktuell Tartanbahn) hinter der Abendhaupt- / Abendrealschule (AHRS) und der Turnhalle der Uhlandschule und Schließen der bisherigen Zugänge zum Pausenhof. · Öffnen des bereits angelegten Durchgangs hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule und Bestehenbleiben der bisherigen Zugänge. (Elternlotsen sind bereit für einen gewissen Zeitraum an den Zugängen zur Uhlandschule stehen und Passanten/innen auf den neuen Durchgang hinzuweisen). · Schaffen einer Raucherzone für die Raucher/innen der AHRS, z.B. mit einem Unterstand und einem Aschenbecher auf der von der Uhlandschule wegweisenden Seite. · Verlegen des Haupteingangs der AHRS auf die gegenüberliegende Seite (Haupt- und Noteingang würden auf diese Weise vertauscht.) · Trennen der Schulzugänge von Uhlandschule und AHRS. Die bisherigen Zugänge würden nur für die Uhlandschule gelten. Der Haupteingang der AHRS müsste verlegt und der bereits angelegte Durchgang hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule geöffnet werden. Begründung: Aktuell wird das Gelände unerlaubt als Durchgang für Passantinnen und Passanten genutzt sowie bspw. mit Kippen und von abendlichen bzw. nächtlichen Besucher/innen hinterlassenem Müll wie Pizzaverpackungen und Flaschen verunreinigt. Der Elternbeirat der Uhlandschule hat daher gemeinsam mit dem Kinderbüro einen runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" initiiert. Im Sinne des Kindesschutzes müssen die Grundlagen für ein sauberes und sicheres Gelände geschaffen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 07.08.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3425 2018 Die Vorlage OF 253/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2018, OF 259/4 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Bornheim und im Ostend Vorgang: OM 663/16 OBR 4 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob vermehrte Geschwindigkeitskontrollen an regelmäßig wechselnden Standorten und zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten in Bornheim und im Ostend durchgeführt werden können. Begründung: Bereits im Antrag OF 59/4 vom 19.09.2016 wurde auf das Raserproblem auf der Hanauer Landstraße und dem Alleenring hingewiesen. Seitdem sind hier jedoch scheinbar keine vermehrten Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen worden. Auch berichten Passanten und Anwohner über ständige Geschwindigkeitsübertretungen durch Kraftfahrzeuge in ganz Bornheim sowie im gesamten Ostend. Maßgeblich wären daher nicht nur regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der Hanauer Landstraße als wichtigste östliche Ausfallstraße und dem Alleenring, sondern außerdem wiederholt Kontrollen vor Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern und Spielplätzen/Parkanlagen. Geschwindigkeitskontrollen sind hier ein adäquates Mittel für Verkehrssicherheit und dienen somit dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 663 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 07.08.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 259/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3634 2018 Die Vorlage OF 259/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vermehrte Geschwindigkeitskontrollen in den Tempo-30-Zonen in Bornheim und Ostend, hier vor allem in Alt-Bornheim, der Bornheimer Landwehr, der Ringelstraße, der Rendeler Straße und der Rhönstraße, durchgeführt werden können."; 2. der zweite und dritte Satz der Begründung ersatzlos entfallen und 3. im vierten Satz nach dem Wort "Kontrollen" die Worte "in den Tempo-30-Zonen" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2018, OF 388/11 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: ST 601/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße zu installieren. 3. die, für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, dass Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach, kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der ST 601 vom 17.03.2017 ausgeführt) Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden LKW ein Problem in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 292 2018 Die Vorlage OF 388/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Punkt 2. des Tenors wie folgt geändert wird: "standortfeste Blitzer in der Wilhelmshöher Straße, im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Zebrastreifens, Höhe Hausnummer 69, installieren zu lassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2018, OF 375/11 Betreff: Hinweisschild auf einen Radweg nach Bischofsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Zufahrt der Kilianstädter Straße 1 ein Hinweisschild für Fußgänger und Radfahrer einzurichten, auf welchem über die alternative Route durch den Fechenheimer Wald nach Bischofsheim informiert wird. Begründung: An der Kilianstädter Straße ist in linksseitig Fahrtrichtung Bischofsheim ein gemeinsamer Geh- und Radweg (Z. 240) eingerichtet. Dieser führt Fußgänger und Radfahrer über die Omegabrücke auf die Hanauer Landstraße in Richtung Maintal-Bischofsheim. Dieser offiziell eingerichtete gemeinsame Geh- und Radweg soll nicht geschmälert werden, da er über eine der meistbefahrensten Hauptstraßen mit ständigem Staupotential führt, doch würde es der Ortsbeirat begrüßen, auf die alternative grüne Route durch den Fechenheimer Wald mindestens einmal hinzuweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3318 2018 Die Vorlage OF 375/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 355/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: o Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel. o (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) o Fordert Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können o Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG -"Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie" durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxyde zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin noch lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: · Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. · Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle LKW's und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 260 2018 Die Vorlage OF 355/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2018, OF 237/4 Betreff: Erleichterung der Querung der Hanauer Landstraße - Kreuzung Grüne Straße/Uhlandstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen er nun nach dem Ortstermin am 04.10 2017 umsetzen möchte, um die fußläufige Querung der Kreuzung zu erleichtern. Besprochen wurde: Auf der Südseite die bereits ausreichende Breite des Überwegs dadurch nutzbar zu machen, dass Vorkehrungen getroffen werden (Sperrfläche, Poller), damit im Überwegbereich keine Autos mehr parken. Auf der Nordseite die Aufstelllinie für die Autos ebenfalls etwas Richtung Osten zu verschieben. Die Drängelgitter auf beiden Seiten des Übergangs etwas zurück zu nehmen. Begründung: Die Begehung mit verschiedenen Ämtern am 04.10. letzten Jahres hatte ergeben, dass eine erleichterte Querung für den Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung wünschenswert und umsetzungsfähig ist. Insbesondere Menschen mit Rollatoren, Zwillingskinderwagen oder auch eine größere Anzahl von Fußgänger/innen haben erkennbar Schwierigkeiten, die Hanauer Landstraße mit ihren an dieser Stelle drei Fußgängerampeln bequem zu queren. In der Diskussion vor Ort kristallisierten sich oben genannten Maßnahmen heraus, die umsetzbar und geeignet sind, um eine breitere Furt für den fußläufigen Verkehr zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 08.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3147 2018 Die Vorlage OF 237/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2018, OF 366/11 Betreff: Weg zwischen Riederwald Riederbruch und Orber Straße entlang der Bahnlinie kurzfristig durch eine neue Fahrbahndecke als sichere Fahrradstrecke von und nach Frankfurt etablieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den bestehenden Weg zwischen südlichem Ende des Riederbruchs und der Orberstraße, Gegenstand der ST1866 vom 18.09.2017, durch eine neue Asphaltdecke kurzfristig zu ertüchtigen als alternative Radstrecke aus dem Osten Frankfurts und des Umlands in die Frankfurter Innenstadt zu etablieren. In der Fortsetzung nach Osten ist die Einrichtung von Fahrradstreifen in der Orber Straße zeitnah zu realisieren. Begründung: nach wie vor stellt die Hanauer Landstraße zwischen östlicher Frankfurter Stadtgrenze und Riederhöfe / Ostpark die einzige ernstzunehmende Radverbindung zwischen Frankfurter Osten / östlichem Frankfurter Umland und Frankfurter Innenstadt dar. Der bestehende Radweg entlang der Hanauer Landstraße ist auf Grund der Bedeutung der Hanauer Landstraße für den motorisierten Verkehr für Radfahrer*innen aus lufthygienischer, sicherheitstechnischer Sicht ein nur schwer zumutbarer Weg. Auch die Strecke entlang der Wächtersbacher Straße und dem Erlenbruch ist auf Jahre hinaus auf Grund der Bausituation durch den Riederwaldtunnel keine wirkliche Alternative, So scheint es zwingend notwendig, will man mit einer Förderung des Radverkehrs ernst machen, andere Alternativen schnell einzurichten und anzubieten. Das bestehende tägliche Verkehrschaos im Frankfurter Osten und die lufthygienische Situation zwingt dazu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3163 2018 Die Vorlage OF 366/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2018, OA 240 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 08.04.2018 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung der Park-and-ride-Flächen für Fechenheim, außer der Nordmainischen S-Bahn, ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren (-20.000 Kfz). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der Autobahn A 66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der A 661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein Park-and-ride-Angebot weiterhin attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A 66 an die A 661 werden die Fahrzeuge Park-and-ride-Angebote an den Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung allerdings die Park-and-ride-Angebote Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von der A 661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls Lösungen gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1408 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 77 = Kenntnis, OA 240 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 77 = Zurückweisung, OA 240 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2747, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2018, OF 351/11 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung der Park + Ride Flächen für Fechenheim, ausser der Nordmainischen S-Bahn, ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren ( -20.000 Kfz ). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der Autobahn A66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der A661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein P+R Angebot weiterhin attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A66 an die A661 werden die Fahrzeuge P+R Angebote an den Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung allerdings die P+R Angebote Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von der A661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls Lösungen gesucht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 240 2018 1. Die Vorlage B 77 wird unter Hinweis auf OA 240 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 351/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 224/4 Betreff: Gefährlicher Durchgang vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die viel zu glatten Bodenfliesen auf der schiefen Ebene im Durchgang vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße durch einen rutschfesten Belag ersetzt werden. Begründung: Schon bei Nässe sind die Fliesen auf der schiefen Ebene, die vom Danziger Platz zur U-Bahn und zur Ferdinand-Happ Straße führen, so rutschig, dass es wiederholt zu Stürzen gekommen ist. Bei winterlicher Witterung ist dieser Weg umso gefährlicher und eigentlich nicht mehr nutzbar. Der Grund hierfür ist die extreme Glätte der Bodenfliesen, die keine Haftung bieten und zumindest im Bereich der Schräge ersetzt werden sollten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 10.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2976 2018 Die Vorlage OF 224/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 349/11 Betreff: Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße. Der Ortsbeirat möge beschließen: Das die zweite Fahrspur der Carl-Benz-Straße in Höhe der Hausnr. 13 bis 5 (Richtung Dieselstraße) durch eindeutige Anbringung des Verkehrszeichen StVO 283 dauerhaft von parkenden Kraftfahrzeugen freigehalten wird. Begründung: Insbesondere im Berufsverkehr kommt es an der o.g. Stelle zu einer starken Staubildung. Einbiegende Fahrzeuge aus der Adam-Opel-Straße kommend sowie der Verkehrsstrom aus Offenbach treffen in der Carl-Benz-Straße ab Höhe Hausnummer 13 auf ein "Nadelöhr". Parkende Fahrzeuge blockieren dauerhaft die zweite Fahrspur, die für einen reibungslosen Verkehrsfluss Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße jedoch unerlässlich ist. Die dort ansässigen Firmen verfügen über ausreichende Parkmöglichkeiten im Hof. Die Umsetzung des absoluten Parkverbotes ist durch das Ordnungsamt dauerhaft sicherzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2947 2018 Die Vorlage OF 349/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 221/4 Betreff: Radverkehr zügiger und sicherer machen - Beschilderung im Labyrinth des Ratswegkreisels Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Radwegverbindungen und Unterführungen im Ratswegkreisel (Kreuzungsbereich Ratsweg / Hanauer Landstraße) für Fahrradfahrer und Fußgänger vollständig mit Hinweisschildern zur Orientierung zu versehen. Zusätzlich sollen an allen 90-Grad-Abbiegungen Spiegel angebracht werden, damit der Bereich eingesehen werden kann. Begründung: Der Bereich wird von vielen Radfahrern genutzt. Problematisch ist, dass die Wegeführung nicht erkennbar ist und dass die Wegeführungen nicht in den verschiedenen Richtungen parallel zur Straßenrichtung verlaufen. Zudem stellen die nicht einsehbaren 90-Grad-Abbiegungen ein Sicherheitsrisiko dar. Sinnvoll sind stadtteilbezogene Richtungsanzeiger, die Orientierung innerhalb des "Labyrinths" ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 10.04.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2973 2018 Die Vorlage OF 221/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Vorgang die Vorlagen OM 2863/2009 und OM 2794/2014 aufgeführt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 340/11 Betreff: Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Seit 2016 hat das Land Hessen ein Förderprogramm aufgelegt, um Tempo-30 Zonen stärker auszubauen. Tempo-30-Zonen verminderten Lärm und Abgase, während sie die Sicherheit erhöhen. Das alleinige Aufstellen von Tempo-30-Schildern reicht oft nicht aus, um die Geschwindigkeit innerhalb der Zonen tatsächlich zu senken. Das Programm sieht daher unter anderem Maßnahmen, wie eine Verengung der Fahrbahn, Verbreiterung der Gehwege oder den Bau von Verkehrsinseln vor. Die Investitionen werden vom Land mit bis zu 85 Prozent der Kosten bezuschusst. Wie aus der Presse Ende letzten Jahres jedoch zu entnehmen war, hat die Stadt Frankfurt bisher keine Fördermittel beantragt. 1. Ist dem Frankfurter Magistrat das Förderprogramm bekannt? 2. Wenn ja, wieso wurden in 2016 und 2017 keine Fördergelder beantragt? 3. Ist der Magistrat in 2018 bestrebt, Fördergelder zu beantragen, um die Verkehrssicherheit insbesondere in den von Verkehr stark belasteten Einfallsgebieten des Pendlerstroms zu erhöhen? 4. Wie ist der aktuelle Sachstand diesbezüglich für den Ortsbezirk11? Begründung: Der Frankfurter Osten ist eine der Hauptverkehrsadern der täglichen Pendlerströme. Regelmäßig kommt es bei Staubildungen wie bspw. auf der Hanauer Landstraße, Borsigallee oder der Wächtersbacherstraße zu Ausweichrouten der Pendler über Wohngebiete. Ungeachtet der dort eingerichteten Tempo-30 Zonen kommt es regelmäßig zu Geschwindigkeitsverstößen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 799 2018 Die Vorlage OF 340/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 343/11 Betreff: Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zu den aktuellen Planungen im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel ( Verkehrsuntersuchung ) (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) und fordert eine Neuplanung und Maßnahmen um auf der A661 mindestens eine Fahrgeschwindigkeit wie heute zu erreichen. Planungen mit einer Geschwindigkeit von Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h sind für eine Autobahn in der heutigen Zeit inakzeptabel. Die Stadt Frankfurt weist die jetzigen Planungen für die Anschlussstelle Borsigallee zurück und fordert eine Planung die leistungsfähig und gleichberechtigt ist und den Verkehr bewältigen kann. Begründung: A.: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h auf der A661 Durch den Anschluss der A66 an die A661 in der jetzt vorgeschlagenen Art und Weise ist von massiven Beeinträchtigungen im Straßenverkehr auszugehen. Die Fahrgeschwindigkeiten auf der A661 sollen laut Hessen Mobil und Planfeststellung (Verkehrsprognose im PFB) in den Verkehrsspitzen täglich auf unter 30km/h herunter gehen mit Stockungen. Das ist nicht der Geschwindigkeitsbereich, wie auf einer Autobahn vorgesehen ist. Vor allem nicht dann, wenn diese Autobahn neu und bereits mit solchen Werten geplant wird. Verschärfend kommt dazu, die Autobahn A661 wird bereits mit einem einen zusätzlichen dritten Fahrstreifen geplant, sonst ginge dort gar nichts mehr. - Die jetzigen Planungen bringen zukünftig erhebliche Defizite für die Frankfurter Bürger und die Unternehmer, welche auf eine funktionierende A661 angewiesen sind. Negative wirtschaftliche Effekte werden sich einstellen. - Eine versprochene Entlastung des Erlenbruchs wird nicht erreicht werden. Die Stausituation im Erlenbruch wird zu den Verkehrsspitzen weiter bestehen, lediglich die Randzeiten des Staus werden sich in der Lage etwas verändern. Dafür wird die gesamte Borsigallee in beiden Richtungen zur Stauzone. - Durch den Anschluß der A66 an die A661 entsteht nun eine neue Stausituation im Bereich der Borsigallee. Dort wird es lange Wartezeiten im gesamten Bereich geben und der Bereich zwischen dem Hessen-Center und Bergen-Enkheim wird beidseitig ebenfalls zum Stillstand kommen. Dort sind laut Planung fast 800 Fahrzeuge in der Stunde alleine in Richtung Bergen-Enkheim, vom Hessen-Center aus, abzufertigen. Hessen Mobil: Die Auswertung der Verkehrsströme bei realisierter A66 zeigt auf, welche lokale und regionale Bedeutung dieser Lückenschluss hat. Die lokale Bedeutung zeigt sich darin, dass ein Viertel des Verkehrs durch den Riederwaldtunnel die AS F-Borsigallee nutzt, d.h. 28.100 Kfz/24h von 108.900 Kfz/24h (Plan 15) [1] S.32 Festgestellte Funktionsbeeinträchtigungen der A661 durch den Riederwaldtunnel mit A66 - Kein Stop and Go auf der Autobahn A661 Verkehrssituation auf der A661 im Planfall 1a In den Simulationen für die Morgenspitze sind auf der Hauptfahrbahn der A661 in Richtung Norden regelmäßig auftretende Stockungen im Verkehrsablauf feststellbar. Das hohe Verkehrsaufkommen bewirkt zwischen den Anschlussstellen F-Ost und Friedberger Landstraße einen dichten, temporär gebundenen Verkehrszustand (vgl. Abbildung 14). Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass keine ausgeprägte Rückstaubildung auftritt und der Verkehrsablauf im Riederwaldtunnel hierdurch nicht beeinflusst ist.[2] Quelle: Hessen Mobil Das bedeutet, es gibt auf A661 laufenden Stau mit Stillstand; dieser Rückstau wird nicht so gravierend sein, dass der Verkehr im Riederwaldtunnel zum Stehen kommt. Hessen Mobil geht von Schrittgeschwindigkeit bis 30km/h mit einzelnen Phasen des kompletten Stillstands aus. Mit dem Anschluss der A66 bedeutet es, dass dichtester Verkehrsfluss auf der Autobahn bis mindestens zur Friedberger Warte in Richtung Norden stattfinden wird. Die Fahrgeschwindigkeiten werden kleiner 30km/h betragen, insofern keine Störungen (z.B. durch Unfälle) auftreten. Was erwartet man von einer neu gebauten Autobahn ? Mit Sicherheit keine 30km/h in der Spitze. Der Anschluss des Riederwaldtunnels an die A661 wird mit seinen massiven negativen Auswirkungen die Verkehrssituation nicht verbessern, sondern für sehr viele Menschen, verschlechtern. Insbesondere für die Menschen und Unternehmen in den nördlichen und den südlichen von Frankfurt gelegenen Gemeinden. Dies gilt ebenfalls für Frankfurter Unternehmen und Menschen die sich nach Norden und Süden orientieren und deren allgemeinen Unternehmungen und Fahrten dorthin führen. Von den wirtschaftlichen Beeinträchtigungen ganz zu schweigen. Es gilt abzuwägen zwischen einem Ist-Zustand heute und dem Gewinn für die Stadt in Zukunft. Dabei ist nicht nur auf die Menschen im Riederwald, Seckbach, Fechenheim und Bergen-Enkheim abzuzielen, sondern alle Frankfurter Bürger und deren Interessen sind zu berücksichtigen. Die Nord-Süd Autobahnverbindung ist sehr wichtig und hat einen eindeutig höheren Stellenwert als die Entlastung des Erlenbruchs. Das bedeutet nicht, das die Entlastung des Erlenbruchs nicht wichtig sei. Vergleicht man beide Stausituationen und deren Wirkungen und stellt eine Abwägung der höheren Prioritätswürdigkeit auf, so wird man feststellen, alleine die schiere Masse an Betroffenen, wird die Problematik des Staus auf der A661 vorrangig erscheinen lassen. Fazit: Entweder ist das Gesamtkonzept komplett neu zu überdenken oder die Planung muss dahingehend geändert werden, dass es nur akzeptale Einschränkungen für den Verkehr auf der A661 geben wird Quellle: Hessen Mobil Hessen Mobil: Grund hierfür ist einerseits die große Anzahl an Spurwechselvorgängen zwischen den beiden Knoten sowie die Tatsache, dass auf der Hauptfahrbahn der A661 hinter den Ausfahrtrampen der AS F-Ost lediglich zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen (Belastung in der Morgenspitze ca. 4.000 Kfz/h). Die Kombination dieser beiden Effekte führt zur Rückstaubildung, welcher sich in der Morgenspitze über die Rampen des AD Erlenbruch bis in den Riederwaldtunnel ausbreitet. Quelle: Hessen Mobil Quellle: Hessen Mobil Warum wurde dieser Rückstau nicht in der Karte (Abb.14 ) festgehalten ? Hessen Mobil: In den Simulationen für die Morgenspitze sind auf der Hauptfahrbahn der A661 in Richtung Norden regelmäßig auftretende Stockungen im Verkehrsablauf feststellbar. Das hohe Verkehrsaufkommen bewirkt zwischen den Anschlussstellen F-Ost und Friedberger Landstraße einen dichten, temporär gebundenen Verkehrszustand (vgl. Abbildung 14). Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass keine ausgeprägte Rückstaubildung auftritt und der Verkehrs-ablauf im Riederwaldtunnel hierdurch nicht beeinflusst ist. [3] Quelle: Hessen Mobil Was ist: temporär gebundener Verkehrszustand Das bedeutet, es gibt auf der A661 laufenden Stau mit Stillstand; dieser Rückstau wird nicht so gravierend sein, dass der Verkehr im Riederwaldtunnel zum Stehen kommt. Der Tunnel bekommt eine Ampelanlage am Eingang. Es kann von Schrittgeschwindigkeit bis 30km/h, mit einzelnen Phasen des Stillstands ausgegangen werden. Sind bereits Maßnahmen erfolgt um das Schrittgeschwindigskeitsproblem zu beseitigen ? Der Stau kommt durch die zusätzliche Zuführung von Verkehr auf eine bereits verkehrstechnisch ausgelastete A661. Das lässt sich bereits heute zu den Hauptverkehrszeiten mit überwiegend dichtem Verkehr erkennen. Regelmäßig werden Staus im Radio gemeldet auf der A661. Bereits bei kleinen Störungen, wie z.B. leichtem Niederschlag, gehen die Fahrgeschwindigkeiten herunter und der Verkehr wird zähflüssig. Hessen Mobil hat bereits zwei Maßnahmen in die Planung mit eingearbeitet, weil sonst der Verkehr komplett zum erliegen gekommen wäre. Trotzdem werden ohne Störungen im Verkehrsfluss zu den Hauptverkehrszeiten nur Geschwindigkeiten in der Spitze von kleiner 30km/h erreicht. Die geplante Umgehung der planfestgestellten Genehmigung (4-spurige A661) um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen: Die Maßnahmen: Zwischen der Friedberger Warte und dem AD-Erlenbruch wird ein zusätzlicher dritter Fahrstreifen gebaut. Da dieser zusätzliche Fahrstreifen für Hessen Mobil nicht genehmigungsfähig ist, da die Autobahn nur 4-spurig planfestgestellt ist, hilft man sich mit einer Bezeichnung als "Verflechtungsstreifen" der mehrere Kilometer lang ist. Der Standstreifen im Bereich Ratswegbrücke wird zusätzlich zu einer dauerhaften Fahrbahn gemacht. Vor der Einmündung der Einfahrtrampe AS F-Ost in Richtung Süden wird der linke Fahrstreifen der Hauptfahrbahn eingezogen. Quelle: Hessen Mobil S.28 Verflechtungsstreifen Daher wird in einem zweiten Schritt als weitere Maßnahme die Umnutzung des Standstreifens im Bereich Ratswegbrücke untersucht. Vor der Einmündung der Einfahrtrampe AS F-Ost in Richtung Süden wird der linke Fahrstreifen der Hauptfahrbahn eingezogen (Abbildung 7). Im Ergebnis ist eine dritte durchgehende Fahrspur über mehrere Kilometer geplant um die Leistungsfähigkeit der A661 zu steigern. Fazit: Im Ergebnis wird mit dieser Maßnahme immer noch nur eine dauerhafte Stausituation zu den Hauptverkehrszeiten erreicht. Die Autobahn darf mit solch einer Planung nicht in Betrieb gehen. Die Planung ist zu überarbeiten um Mindestgeschwindigkeiten für Autobahnen von 60km/h zu erreichen. Wie wäre die Situation im Jahr 2025 ohne den Anschluss der A66 und den Riederwaldtunnel ? Zur Hauptverkehrszeit am Abend und Morgen ohne Riederwaldtunnel [4] . Ergebnis: Der Verkehr fließt mit 100-120 km/h im Jahr 2025 Ergebnis: Der Verkehr fließt ohne Riederwaldtunnel mit 100-120 km/h im Jahr 2025 Der orangrote Streifen im Norden ist die unveränderte schlechte Abfahrt an der Friedberger Landstraße in die Stadt von Norden kommend, welche für Aufstauungen verantwortlich ist. Eine Neuplanung für diesen Anschluß ist im PFB enthalten, der eine Auflösung dieser Staustelle gewährleisten kann. Bewertung Die Autobahn A66 soll mit dem Riederwaldtunnel nur Zielverkehr nach Frankfurt bringen und hat "keine überregionale Bedeutung" (so Hessen Mobil). Ganz anders verhält es sich mit der A661; durch ihre Wichtigkeit für den überregionalen Verkehr ist der A661 mehr Bedeutung zuzuschreiben. Der Zweck von Autobahnen ist grundsätzlich eine überregionale Vernetzung herzustellen. Eine massive negative Beeinträchtigung des überregionalen Verkehrs durch die Anbindung einer Straße ohne überregionale Bedeutung sollte gut abgewogen werden. Wenn dies nur zum Zwecke der Verbesserung einer lokalen Situation dient ist das Projekt kritisch zu überprüfen. Zumal wenn diese Anbindung nicht ohne erheblichen Finanzaufwand und starke Beeinträchtigung der Bevölkerung und Natur erfolgen kann. Die Leistungsfähigkeit der A661 mit überregionaler Bedeutung darf durch die A66 nicht eingeschränkt werden. Die A66 hat nur regionale Bedeutung im Zubringerverkehr für die Stadt Frankfurt, so Hessen Mobil. Daher sind andere Lösungen zu finden, wie entweder die Leistungsfähigkeit auf der A661 weiter erhöht wird oder die Verkehrsführung der A66 weiter in die Stadt am Autobahnende geändert wird. Das Ergebnis der Planung muss nachgearbeitet werden oder das Gesamtprojekt muss komplett überdacht werden auf seine Sinnhaftigkeit. Verkehrsknotenpunkt Borsigallee Die Anschlussstelle Borsigallee wird massiv an Verkehr zunehmen. Man geht davon aus, dass dort ein Viertel des Verkehrs, welcher durch den Riederwaldtunnel fährt, diese Auf und Abfahrt wählen wird. ( 28.000 Kfz/Tag ) Hessen Mobil: Die Auswertung der Verkehrsströme bei realisierter A66 zeigt auf, welche lokale und regionale Bedeutung dieser Lückenschluss hat. Die lokale Bedeutung zeigt sich darin, dass ein Viertel des Verkehrs durch den Riederwaldtunnel die AS F- Borsigallee nutzt, d.h. 28.100 Kfz/24h von 108.900 Kfz/24h (Plan 15). Die AS Maintal-Bischofsheim wird hingegen weniger genutzt. Hier erscheint die Nutzung der Hanauer Landstraße attraktiver. [5] Die jetzigen Planungen für die Anschlusstelle Borsigallee sind unzureichend. Die Anforderungen nach HBS sind im Gutachten z.T. als nicht leistungsfähig eingestuft worden. Ein nur in Teilen flüssiger Verkehrsablauf ist nicht ausreichend. Der Grund für die Umsetzung des Projektes war, unter anderem, den "in Teilen flüssigen Verkehrsablauf" im Erlenbruch zu beenden. Dies wird mit dem vorliegenden Konzept nicht erreicht werden. Durch die neue Planung wird zusätzlich zum Erlenbruch nun der benachbarte, vorher flüssige unbeeinträchtigte Bereich Borsigallee, ein gestörter und schlecht fließender Verkehrsbereich. Hessen Mobil: Obgleich der Knotenpunkt mit der untersuchten ÖV-Priorisierung nach den Kriterien des HBS in der Morgenspitze als nicht leistungsfähig eingestuft wird, ist die verkehrliche Funktionsfähigkeit aus gutachterlicher Sicht gewährleistet. Die Simulationen zeigen in weiten Teilen einen von nachhaltigen Störungen unbeeinflussten, flüssigen Verkehrsablauf. Ohne Berücksichtigung der Fußgängerschleuse wird in der Morgenspitze für sämtliche Abbiege-ströme mindestens Qualitätsstufe D erreicht. Somit ist der Knoten nach den Kriterien des HBS 2015 leistungsfähig (Abbildung 27). [6] Die Kreuzung Kruppstraße / Borsigallee ist ein wichtiger Verkehrspunkt, auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. Dort gibt es eine Haltestelle mit zwei U-Bahnlinien, div. Einzelhandel, den Hessen-Center, ein Park&Ride Parkhaus, McDonalds etc. Diesen Bereich "ohne Schleusung" für Fußgänger und Radfahrer zu planen ist unakzeptabel. Gerade in den Bereichen von Haltestellen gilt für Fußgänger ein höherer Schutzbedarf. Menschen queren erfahrungsgemäß schnell und unaufmerksam die Straßen. An solchen Stellen sind großzügigere Zeiten für die Querung festzulegen, sowie Möglichkeiten der Schleusung für Fahrradfahrer, ohne Behinderungen zwischen den einzelnen Abschnitten. Besonders Fußgänger neigen bei langer Wartezeit rote Ampeln zu missachten. Diese Kreuzung wird mit 28.000 Fahrzeugen zu den verkehrsstärksten Kreuzungen Frankfurts gehören. Grundsätzlich müssen bei diesen Planungen Verbesserungen durchgesetzt werden. Es wird bei der Planung übersehen, dass es um eine gleichwertige Beurteilung der einzelnen Verkehrsteilnehmer geht. Dies ist nicht mehr die Autobahn, sondern bereits städtischer Raum. Hessen Mobil spricht nur über Verlustzeiten für den Autofahrer an Kreuzungen und nicht über die Fahrradfahrer und Fußgänger. Die Fahrradfahrer sind nicht erwähnt in der Planung oder Simulation. Die Kreuzungszeiten für die Radfahrer und Fußgänger sind auf das Minimum gesetzt worden. Nur anhand einer visuellen Kontrolle eines Simulationsfilms, dessen Parameter weder im Planfeststellungsbeschluss hinterlegt, noch wissenschaftlich belegt sind, wird die Einstufung in "verkehrlich machbar" genannt. Bei der eben genannten Simulation handelt es sich um kein offiziell anerkanntes oder zugelassenes Instrument zur Bemessung von Verkehrsströmen, allerdings darf es herangezogen werden. Zu beachten ist allerdings: Die Parameter lassen sich in millionenfacher Art verstellen und einstellen. Fahrer und Fußgängertypen können individuell nach Art und Bedarf eingestellt werden, so der Verband der Verkehrsuntersucher zu dieser Simulation. Das bedeutet, die Parameter können entweder in die eine Richtung gedreht werden oder in eine andere Richtung. Der Anteil der Rennfahrer kann verändert werden bei den Kraftfahrzeugen und das Alter der Fußgänger kann zu 100% auf 20-25 Jahre gesetzt werden. Alle diese Werte beeinflussen das Ergebnis erheblich. Mit einer sachgerechten Planung würden solche Probleme nicht entstehen. Es wäre dann nicht notwendig gewesen auf eine Simulation zurückgreifen zu müssen, um die Leistungsfähigkeit in der untersten Stufe genehmigungsfähig zu machen. Jetzt müssen die Radfahrer und Fußgänger zum queren hintereinander an drei Stellen an den roten Ampeln jeweils minutenlang warten. Hessen Mobil: In der Abendspitze sind im Fall mit Fußgängerschleuse alle Ströme mit Ausnahme des Geradeausstroms aus dem westlichen Arm der Borsigallee mit Qualitätsstufe D oder besser bewertet (vgl. Abbildung 28). Der genannte Geradeausstrom liegt mit einer Verlustzeit von 71 Sekunden nur geringfügig über der Grenze zu Qualitätsstufe D. Analog zur Morgenspitze kann aber auch hier konstatiert werden, dass sämtliche Verkehrsströme in der Mikrosimulation leistungsfähig abgewickelt werden und somit diese Variante verkehrlich machbar ist. [7] Es ist zu beachten das die Leistungsstufe D bereits durch häufigen Rückstau und lange Wartezeiten definiert ist. Die Leistungsfähigkeit ist bei D fast nicht mehr gegeben. Um im Wortlaut des Gutachtens zu bleiben: In sechs Fällen hat die Kreuzung die schlechteste Bedienungsfähigkeit D, die nur geringfügig über der Grenze zu Qualitätsstufe E liegt, die keine Leistungsfähigkeit der Kreuzung konstatiert. Hier müssen bei einer kompletten Neuplanung bessere Ergebnisse erzielt werden. In dem vorliegenden Fall erreichen bei ungeschleustem Verkehr nicht ein Knotenpunkt, sondern gleich sechs Knotenpunkte (50%) nur die Stufe D. In der anderen geschleußten Version sind die Ergebnisse noch wesentlich schlechter. Es möchte zusätzlich angemerkt werden, das die Verkehrsberechnung im Punkt, Borsigallee in Richtung Nord abbiegend in die Kruppstraße und umgekehrt höher liegen wird als 10Kfz/h. Durch diese fehlerhafte Prognose der Fahrzeugzahlen verfälscht sich das Gesamtergebnis der Leistungsfähigkeit. In der Kruppstraße und der abzweigenden Victor-Slotosch-Straße liegen mehrere Einzelhandelsgeschäfte und Nahversorger. Dort befinden sich viele Betriebe und Nahversorgung ( Aldi, Lidl, Rewe, Bäckerei, Drogeriekette etc. ) Fazit: Es sollte eine Abwägung erfolgen, ob die zukünftigen Belastungen und Ergebnisse sich noch in einem sinnvollen Rahmen bewegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 237 2018 Die Vorlage OF 343/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2018, OF 208/4 Betreff: Verkehrssituation in der Ferdinand-Happ-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob angesichts der jüngsten Wohnungsbauentwicklung 1. im Einmündungsbereich der Launhardstraße ein zusätzlicher, markierter Fußgängerüberweg über die Ferdinand-Happ-Straße eingerichtet werden kann; 2. entgegen der Einschätzung in der ST 1575 vom 9.11.2009 in der Ferdinand-Happ-straße zwischen 5. Polizeirevier und Einmündung in die Hanauer Landstraße Tempo 30 angeordnet werden kann; 3. der Einmündungsbereich der Launhardstraße in die Ferdinand-Happ-Straße mittelfristig eine Planung zur Neugestaltung erhalten kann. Begründung: Die zahlreichen neuen Wohnungen in der Ferdinand-Happ-Straße (insbesondere mit der aktuellen Fertigstellung des Projekts Schwedler Gärten) sorgen für zusätzlichen Fußgängerverkehr, der in der Verkehrsführung berücksichtigt werden sollte. Der Einmündungsbereich der Launhardstraße in die Ferdinand-Happ-Straße weist mit den bislang großräumig abgepollerten Asphaltflächen nur eine notdürftige Struktur auf. Hier sollte daher eine Planung für eine dauerhafte Lösung angegangen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 4 am 06.03.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2820 2018 Die Vorlage OF 208/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 277/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um auf der Hanauer Landstraße im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur Rundum-Blitzanlagen in der Funktions-Art der Blitzanlage Polyscan speed zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fussgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 47 2018 Die Vorlage OF 277/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 276/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Zusätzliche Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für zusätzliche Mitarbeiter*innen und notwendiges Gerät für die verstärkte Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 die notwendigen Mittel eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 46 2018 Die Vorlage OF 276/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 286/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Ratswegkreisel auf beiden Seiten zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf etc. genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen zum Be- und Entladen diverser Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radler*innen gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den LKWs. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 55 2018 Die Vorlage OF 286/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2017, OF 181/4 Betreff: Wann kommt die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planung für die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße inzwischen vorangeschritten ist, und ob auf eine Realisierung in den nächsten Jahren begründete Hoffnung besteht. Begründung: Die Hanauer Landstraße und der Ratswegkreisel stellen schon seit längerer Zeit ein Nadelöhr für den Verkehrsfluss im Frankfurter Osten dar, weshalb nach dem Stadtverordnetenbeschluss vom Mai 2009 die Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße verlängert werden soll. Die letzte Information zu dem Vorhalben erhielt der Ortsbeirat vor rund zweieinhalb Jahren (ST 908 vom 19.06.2015), sodass die darin genannten offenen Punkte wie die Fragen zur Kreuzungslösung mit den Gleisanlagen der Hafenbetriebe sowie die Genehmigungsfähigkeit durch das Regierungspräsidium Darmstadt inzwischen geklärt sein könnten. Eine aktuelle Information scheint daher angebracht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 684 2017 Die Vorlage OF 181/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2017, OF 178/4 Betreff: Schrägparken auf einem Teilstück der Hanauer Landstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob auf der Südseite der Hanauer Landstraße zwischen Hausnummer 30 und dem Vorfahrtsschild an der Einmündung Rückertstraße Schrägparken angeordnet werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat verspricht sich davon eine gewisse Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten, da dadurch die Fahrbahn etwas verschmälert wird. Anwohnende beklagten sich über erhöhte Geschwindigkeiten hinter dem fest installierten Blitzgerät. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 4 am 24.10.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2247 2017 Die Vorlage OF 178/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 242/11 Betreff: Fahrradwege und Straßenraum als Entladezone auf der Hanauer Landstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: immer wieder benutzen die Autohäuser auf der Hanauer Landstraße östlich der Riederhöfe den Radweg oder auch die Fahrbahn der Hanauer Landstraße als Entladezone und dies obwohl laut Auskunft der Behörden die Genehmigungen der Ansiedlung der Autohäuser unter der Maßgabe erfolgten, daß angelieferte Fahrzeuge auf dem jeweiligen Gelände entladen werden. Alle Autohäuser verfügen ein dafür geeignetes Gelände. Die Entlade-Praxis aber führt zu Staus, Gefahr für die Fahrradfahrer*innen und kaputten Fahrradwegen. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: werden die Unternehmen bzw. Autohäuser bei zukünftigen Sanierungen der Fahrradwege an den Kosten beteiligt? wie wird der Magistrat die Sicherheit für Fahrradfahrer*innen in diesem Bereich gewährleisten, wenn diese - verursacht und blockiert durch LKWs, die auf dem Fahrradweg entladen - auf die Straße ausweichen müssen? Wie wird die Stadt Frankfurt zukünftig Staus und ein daraus resultierendes Verkehrs-Chaos auf der Hauptpendler-Achse des Frankfurter Ostens, verursacht durch be- und entladende LKWs auf der Hanauer Landstraße verhindern? Wird die Stadt Frankfurt diesen Firmen durch die östliche Weiterführung der Ferdinand-Happ-Straße eine weitere Option für die Erreichbarkeit und Befahrbarkeit ihrer Gelände und damit auch der Belademöglichkeiten anbieten und wenn ja, wann? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 588 2017 Die Vorlage OF 242/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 241/11 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg Der Magistrat weist im Rahmen seiner selbst verfassten Studie "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" auf die Bedeutung sogenannter Frischluftenstehungsgebiete hin. Hierzu zählt auch das interkommunale Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg an der Grenze zu Maintal. Bei Ostwetterlagen hat dieser Bereich große Bedeutung für das Klima im Frankfurter Osten. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Hält der Magistrat eine Verschlechterung der Luftqualität durch die weitere Versiegelung großer Flächen im Zuluftkorridor des östlichen Frankfurts für die Bevölkerung im Frankfurter Osten, die bereits heute durch Abgase und Lärm aus Gewerbe und Verkehr hoch belastet ist, für zumutbar und im Sinne des Klimawandels und den damit zu erwartenden negativen Veränderungen des Stadtklimas für opportun? Ausgehend von der Tatsache einer Klimaerwärmung und einer zunehmenden Überhitzung der urbanen Gebiete in den Sommermonaten, die die weitere Versieglung ehemaliger Grün- und Brachflächen im neuen Interkommunalen Gewerbegebiet ... negativ unterstützen wird, fragen wir den Magistrat, wie er im Frankfurter Osten dieser Entwicklung entgegenwirken wird? Welche Gewerbe- und Industriebetriebe sind als Nutzer dieses neuen Gewerbegebietes im Fokus des Magistrats? Hält der Magistrat eine in 1,5 Kilometer Entfernung gelegene S-Bahnstation und einfachen Fahrtkosten von 4,80 Euro pro Strecke von Frankfurt in das Gewerbegebiet für eine gute verkehrliche Anbindung durch den ÖPNV? Ist der Magistrat der Überzeugung, dass die heutige Infrastruktur des Straßenraums mit seinen schon heute an der Kapazitätsgrenze operierenden Verkehrsabwicklung im Bereich Mainkur, Hanauer Landstraße, Vilbeler Landstraße, Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Wilhelmsbader Weg ausreichend ist ein neues Gewerbegebiet andienen zu können? Mit den Gewerbegebieten Seckbach Süd, Fechenheim Nord, Borsigallee gibt es im Frankfurter Osten Gewerbegebiete mit Leerstand und alter Infrastruktur. Diese Gewerbegebiete stehen erst noch vor ihrer Erneuerung und Optimierung. Ist es nicht sinnvoll diesen Prozess zuerst abzuschließen und dann erneut zu überprüfen, ob weiterer Gewerberaum benötigt wird - das vor allem auf dem Hintergrund der oben beschriebenen ungünstigen Entwicklungen des Stadtklimas? Hält es der Magistrat für sinnvoll weiteren Gewerberaum bzw. neue Gewerbegebiete zu etablieren, obwohl Frankfurt schon heute nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann und die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur kaum noch neue Pendler verkraften kann? Begründung: Aus der Veröffentlichung des Umweltamtes: Von großer Bedeutung für das Frankfurter Stadtklima sind neben den städtebaulichen Rahmenbedingungen die Kalt- und Frischluftproduktionsflächen im Stadtgebiet und auch im Umland sowie die Ventilationsbahnen entlang des Mains, der Nidda und der verschiedenen Taunusbäche. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main zukünftig mildere und feuchtere Winter, zahlreichere und heftigere Unwetter sowie stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen auch erste Ergebnisse einer Studie, die das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet hat. Es ist mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachtemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Ziel muss es daher sein, die Überwärmungstendenzen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und die Durchlüftung des Stadtkörpers zu erhalten, bzw. womöglich auch zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 587 2017 Die Vorlage OF 241/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 228/11 Betreff: Verbreiterung der Verkehrsinsel in der Einfahrt der Straße "Am Gansbühel" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße in die Straße Am Gansbühel zu verbreitern, um die Einfahrt zu verkleinern. Dies soll verhindern, dass Verkehrsteilnehmer kommend aus der Jakobsbrunnenstr. die Einfahrt "schneiden", das VZ 260 StVO übersehen und die Straße als Schleichweg zur Umgehung der Hanauer Landstraße genutzt wird. Begründung: Beim Ortstermin im Februar 2017 wurde beschlossen, die Einfahrt mit dem VZ 260 zu kennzeichnen sowie die Einfahrt ("Scheunentor" lt. ASE) in die Straße durch eine Vergrößerung der Verkehrsinsel zu verkleinern. Damit soll erreicht werden, dass die Einfahrt weniger einladend wirkt. Das VZ wurde im Mai installiert, es fand jedoch keine Verbreiterung der Verkehrsinsel statt. Da das VZ 260 StVO überhaupt nicht die gewünschte Wirkung erzeugt, sind weitere Maßnahmen zur Kenntlichmachung der Verkehrsführung notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1982 2017 Die Vorlage OF 228/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 146/4 Betreff: Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um den Überweg über die Strab-Gleise an der Hanauer Landstrasse, zw. Grüne Strasse und Uhlandstrasse sicherer zu gestalten. Begründung: Wie in der letzten Ortsbeiratssitzung besprochen, ist die Situation am oben genannte Überweg verbesserungswürdig. Der Ortstermin soll zu dieser Verbesserung beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 15.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 146/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2017, OF 145/4 Betreff: Umbau Straßenbahnhaltestellen zwischen Osthafenplatz und Riederhöfe Vorgang: V 115/16 OBR 4; ST 1585/16 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Planung der barrierefreien Gestaltung der Straßenbahnhaltestellen Osthafenplatz und Schwedlerstraße eine Umsetzung mit teilweise erhöhtem Fahrbahnniveau der Hanauer Landstraße vorzusehen (wie schon bei der Haltestelle Ostbahnhof/Honsellstraße). Über die aktuelle Planung der Straßenerneuerung zwischen Ostbahnhofplatz und Ratswegkreisel würde der Ortsbeirat zudem gerne informiert werden. Begründung: Die beiden Haltestellen Osthafenplatz und Schwedlerstraße sollen in den nächsten Jahren ebenfalls barrierefrei umgebaut werden (ST 1585 vom 21.11.2016). Der Ortsbeirat würde dabei eine partielle Erhöhung der Fahrspuren favorisieren. Wiederholt haben sich Anwohner über deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von Autofahrern in diesem Bereich beschwert. Durch die bauliche Maßnahme erhofft sich der Ortsbeirat neben dem barrierefreien Zugang zur Straßenbahn auch eine förderliche Wirkung zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 115 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1585 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 15.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1937 2017 Die Vorlage OF 145/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Planung der barrierefreien Gestaltung der Straßenbahnhaltestellen "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" eine Umsetzung mit teilweise erhöhtem Fahrbahnniveau der Hanauer Landstraße vorgesehen werden kann (wie schon bei der Haltestelle "Ostbahnhof/Honsellstraße"). Über die aktuelle Planung der Straßenerneuerung zwischen Ostbahnhof und Ratswegkreisel würde der Ortsbeirat zudem gerne in öffentlicher Sitzung informiert werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Hallo liebes Team, durch die städtebauliche Erschließung der Ferdinand Happ Straße und Gref-Völsing Straße als Wohngebiet und mit den vielen Familien, die hier mit kleinen Kindern wohnen, benötigen wir einen zusätzlichen Schutzweg mit dem man die Ferdinand Happ Straße Richtung Launhardtstraße überqueren kann. Aktuell gibt es einen Schutzweg im Bereich Ostbahnhof, einen an der Polizeidienststelle und einen am östlichen Ende der Ferdinand Happ Straße. Ich bitte Sie zusätzliche Schutzwegmöglichkeiten zu prüfen, besonders um sicher in die Launhardtstraße zu gelangen. (Dort ist aktuell auch ein Hort untergebracht). Ein noch von der Baustelle stammender Schutzweg würde m.E. z.B. eine gute Position darstellen. Da in der Ferdinand Happ Straße auch in erhöhtem Maße Schwerverkehr (Ostbahnhof Güterbahnhof) verkehrt, ist es, insbesondere für Kinder ohne Schutzweg sehr gefährlich. Die vorhandenen sind jedoch mit einem erhöten Umweg verbunden. Vielen Dank im Voraus, dass Sie mein Anliegen zur Sicherheit unserer Kinder beachten und bearbeiten werden. mit freundlichen Grüßen, Dr. Lydia Schilchegger
Unterstützer: 2
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Weiter lesen auf FFM.DEAn die Stadt Frankfurt, die zuständigen Behörden, das Ordnungsamt und die Polizei: Wir, die Unterzeichner dieser Petition, möchten auf die sich verschlechternde Situation im Ostend-Viertel aufmerksam machen und um dringende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung in unserem Stadtteil bitten. Besonders besorgniserregend ist die Lage in der Umgebung zwischen Grünestr./Hanauer Landstr., in der Uhlandstr. bis hin zum Ostbahnhof. Im letzten Jahr ist die Zahl der Obdachlosen im Ostend sichtbar angestiegen. Vielerorts liegen Obdachlose in den Straßen, sitzen und hausen, viele von ihnen offensichtlich verwirrt und in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Einige zeigen sogar aggressives Verhalten, was die Sicherheit der Bewohner – insbesondere der Familien mit Kindern – stark beeinträchtigt. Ein weiteres Problem stellt die Substitutionsambulanz in der Grüne Straße dar, die offenbar ein Anziehungspunkt für drogenabhängige Menschen ist. Viele der Obdachlosen scheinen von Drogen abhängig zu sein und holen sich dort ihre Substitution. Während wir verstehen, dass diese Einrichtungen zur Unterstützung der Süchtigen notwendig sind, stellt sich die dringende Frage, warum eine solche Einrichtung in unmittelbarer Nähe einer Grundschule und von Kindertagesstätten betrieben wird. In der Ostendstraße 35 (Uhland-Grundschule) sowie den Kinderzentren in der Hanauer Landstraße 17 und 24, sind unsere Kinder tagtäglich mit den Folgen der steigenden Obdachlosenzahl und der Drogenproblematik konfrontiert. Unsere Kinder müssen täglich Zeuge von Drogenkonsum, aggressivem Verhalten und chaotischen Szenen sein. Dies ist nicht die Umgebung, in der Kinder aufwachsen und zur Schule gehen sollten. Die aktuelle Situation ist für die Bewohner des Ostend, besonders für die Familien, nicht länger tragbar. Wir fordern daher: Vermehrte Polizeipräsenz/Ordnungsamt und regelmäßige Kontrollen im gesamten Ostend, um die Sicherheit zu erhöhen und das aggressive Verhalten einiger Obdachloser einzudämmen. Verstärkte Präsenz in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Wohngebieten und sicherzustellen, dass öffentliche Plätze nicht zur Gefahrenquelle werden. Eine Überprüfung der Lage der Substitutionsambulanz in der Grüne Straße und eine mögliche Verlegung an einen weniger belebten Ort, um das tägliche Aufeinandertreffen von Kindern und drogenabhängigen Menschen zu reduzieren. Mehr Unterstützung und Hilfsangebote für Obdachlose und Drogenabhängige, damit sie die Hilfe erhalten, die sie benötigen, ohne die Sicherheit und das Wohlbefinden der Anwohner zu gefährden. Wir appellieren an die Stadt Frankfurt und die zuständigen Behörden, diese Situation ernst zu nehmen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Unsere Kinder und Familien verdienen es, in einer sicheren und geschützten Umgebung zu leben und aufzuwachsen. Mit unserer Unterschrift unterstützen wir diese Petition und fordern sofortige Maßnahmen zur Verbesserung der Lage im Ostend.
Unterstützer: 104
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Weiter lesen auf FFM.DEDie aktuell vorhandenen blauen oder grauen Standardmülleimer sind regelmäßig überfüllt und werden von Obdachlosen durchwühlt, wobei der Müll oft einfach daneben geworfen wird, was zu regelmäßiger Vermüllung der Gehwege und Straßen führt (insbesondere an und nach Wochenenden). Es wäre super wenn hier die großen Mülleimer installiert werden könnten (mit Dach) wie sie auch direkt im Hafenpark am Mainufer teilweise stehen. Das betrifft insbesondere die beiden Eingänge zur Unterführung am Ostbahnhof (Richtung Ferdinand-Happ-Straße und Grusonstraße), die Zugänge zum Hafenpark (vor allem Phillip Holzmann Weg) sowie an den Straßenbahn und Busstationen Ostbahnhof/Sonnemannstrße, Ostbahnhof/Honsellstraße und Ostbahnhof/Danziger Platz.
Unterstützer: 16
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Weiter lesen auf FFM.DEDie aktuell vorhandenen blauen oder grauen Standardmülleimer sind regelmäßig überfüllt und werden von Obdachlosen durchwühlt, wobei der Müll oft einfach daneben geworfen wird, was zu regelmäßiger Vermüllung der Gehwege und Straßen führt (insbesondere an und nach Wochenenden). Es wäre super wenn hier die großen Mülleimer installiert werden könnten (mit Dach) wie sie auch direkt im Hafenpark am Mainufer teilweise stehen. Das betrifft insbesondere die beiden Eingänge zur Unterführung am Ostbahnhof (Richtung Ferdinand-Happ-Straße und Grusonstraße), die Zugänge zum Hafenpark (vor allem Phillip Holzmann Weg) sowie an den Straßenbahn und Busstationen Ostbahnhof/Sonnemannstrße, Ostbahnhof/Honsellstraße und Ostbahnhof/Danziger Platz.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Grüne Straße (Ostend, Nähe Zoo) ist eigentlich eine Tempo 30 Zone. An einigen Tagen und am Abend , aber speziell in der Nacht entwickelt sie sich aber zur Rennstrecke zwischen Pfingstwaldstr und Hanauer Landstraße. Abhilfe könnte eine Radarkontrolle zB zwischen Hausnr 19-23 sein. Die Straße ist eine oft genutzte Str von Kindern und Familien. Parkende Autos beeinträchtigen nicht selten die freie Sicht des heranwachsenden Verkehrs.
Unterstützer: 22
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Weiter lesen auf FFM.DEWir bitten um einen Spielplatz für Kleinkinder sowie Geschwisterkinder im neuen Neubaugebiet am Osthafen hinter dem Ostbahnhof. Unseren Kleinkindern kann man keine längeren Fußstrecken zumuten, da diese mit den Schlafzeiten, Stillzeiten und Unwetter kollidieren. Es muss bitte ein Spielplatz kleinkindgerecht, am besten mit mind. 2 Babyschaukeln, Plattform, sowie Sandkasten und Rutsche uvm., für die Anwohnerfamilien in das Viertel gebaut werden ( Fußstrecke von max. 5 Minuten). Die Kitaspielplätze die es hier gibt, dürfen leider nicht öffentlich durch Anwohnerfamilien genutzt werden. Der Hafenpark am Main bei der EZB ist leider nicht für Kleinkinder geeignet. Auf der Ferdinand-Happ-Straße 19 wäre Platz gewesen, aber da stehen Bäume umzingelt von Dekosteinen. Am EZB Park wäre auch mehr als genug Platz, so könnten Familien auch ihren größeren Kindern etwas bieten, wenn es eben dort auch ein Spielplatz für Kleinkinder gäbe, wäre eine win/win Lösung.
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Weiter lesen auf FFM.DENach größeren Markierungsarbeiten an der Hanauer Landstraße Ecke Ostendstrasse wurden zahlreiche Fahrbahnmarkierungen entfernt und Fahrradwege neu gezeichnet. Nach Abschluss sind die Markierungen zum zweispurigen Abbiegen nicht erneuert worden so dass durch den Verkehr mehr gehupt wird, da die Abbiegespuren nicht erkennbar sind und viele Autos die Spur schneiden. Idee: Stärkere Kennzeichnung des zweispurigen Abbiegens durch erneute Markierung
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Weiter lesen auf FFM.DEAm Ausgang Hanauer Landstraße der S-Bahn- und Straßenbahnhaltestelle Ostendstraße sind sehr viele Fußgänger unterwegs. Erst recht wenn gerade eine Straßenbahn dort hält. Die Wartezeiten an der Füßgängerampel ist dort in beide Richtungen sehr, sehr lang. Deshalb und aufgrund der Nähe zur Schule sollte die Wartezeit der Ampel dringend verkürzt werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEWie es kommunal fast schon üblich ist, werden Sachen abgerissen, ohne ein Konzept zu haben, wie es danach weitergeht. So ist es auch bei der Brücke zum Ostpark geschehen. Ich wünsche mir einen raschen Wiederaufbau der Brücke von der Hanauer Landstraße in den Ostpark. So wohnen hier doch stetig mehr Menschen, die auch ein Recht darauf haben sollten in den Ostpark zu kommen. Beide Umwege (Ostbahnhof und ratswegbrücke) sind für nicht Autofahrer kaum zuzumuten. Ich wünsche mir ein handeln. Generell ist die Verbindung zwischen Bornheim und dem Ostend (EZB, Ostbahnhof) sehr schlecht. Gleichzeitig kommt man vom ostend quasi gar nicht ohne Auto nach Offenbach, so nah und doch so fern. Wäre es zusätzlich nicht möglich die 103 an den riederhöfen halten zu lassen? Im besten Fall könnte man die M34 über bornheim Mitte hinaus über die eissporthalle zum Ostbahnhof verbinden, so wäre der Ring endlich mal komplett.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Linie 11 zwischen riederhöfen und Ostbahnhof verläuft Straßenbündig und wird regelmäßig von teils rücksichtslosen Linksabbiegern Apprupt zum bremsen genötigt. Gerade in der HVZ und wenn mal wieder eine Bahn ausfällt, stehen sehr viele Leute in der Bahn die dieser Situation schutzlos ausgeliefert sind. Nicht selten kommt es auch zu Unfällen. Daher wünsche ich mir eine bauliche Trennung der Straßenbahn und gleichzeitig geordnete Möglichkeiten links abzubiegen. Das sollte doch für alle Verkehrsteilnehmer sicherer sein. Das ostend hinter dem Ostbahnhof ist in den letzten Jahren auch deutlich bewohnter geworden, daher hat der Verkehr auch deutlich zugenommen, so dass es sich anbietet, hier mal neue Tatsachen zu schaffen und die Straße für alle Teilnehmer sicherer zu machen. Im besten Fall gehören auch an den Osthafenplatz und Schwedlerstraße Haltestellenkaps.
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Weiter lesen auf FFM.DENach Abschluss der Bauarbeiten werden in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Ostbahnhof bis Launhardstraße jede Menge Familien leben. Deshalb sollte die Ferdians-Happ-Str. Generell nur noch für Anlieger frei sein (der Rest kann die Hanauer nehmen) und speziell der Teil zwischen Ostbahnhof und Launhardstr. Zur Spielstraße machen. Die Stadt für Kinder Lebenswert machen.
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Weiter lesen auf FFM.DENach Abschluss der Bauarbeiten werden in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Ostbahnhof bis Launhardstraße jede Menge Familien leben. Deshalb sollte die Ferdians-Happ-Str. Generell nur noch für Anlieger frei sein (der Rest kann die Hanauer nehmen) und speziell der Teil zwischen Ostbahnhof und Launhardstr. Zur Spielstraße machen. Die Stadt für Kinder Lebenswert machen.
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Weiter lesen auf FFM.DELeider kommt es sehr häufig vor, dass Autos bei rot über die Ampel auf der Hanauer Landstraße fahren. Besonders gefährlich ist es an der Fußgängerüberquerung an der Haltestelle Dieselstraße stadteinwärts. Hier wäre ein Blitzer wünschenswert.
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Weiter lesen auf FFM.DESeit dem barrierefreiem Umbau der Haltestelle Daimlerstraße wurden neue LZA u.a. im Bereich der Hanauer Landstraße/Daimlerstraße eingebaut. Werktags ab ca. 15 Uhr stauen sich die Fahrzeuge in Richtung Mainkur bis zum Ratswegkreisel (RWK) aufgrund des geringen Durchlaufs an Fahrzeugen in der Fahrtrelation RWK -> Mainkur. Dadurch Rückstau bis in den RWK die dann alle möglichen Fahrtrelationen behindert u.a. auch die Straßenbahnen 11+12 Richtung Fechenheim. Aus der Daimlerstraße biegen verhältnismäßig wenige Fahrzeuge in Richtung Mainkur ab, außerdem ist diese Fahrtrelation zweispurig. Hier wird angeregt, für folgende Fahrtrelationen die Ampelschaltung zu verändern: HU Landstr auswärts Richtung Mainkur: 10 Sek länger grün Daimlerstr Richtung Mainkur: 10 Sek kürzer grün HU Landstr auswärts Wendefahrt (U-Turn) 5 Sek länger grün HU Landstr einwärts Richtung RWK: 5 Sek kürzer grün Alternativ über hohe Kosten Kontaktschleifen- oder Radardetektoren-Abschnitte zur Bedarfsgerechten Schaltung der durch Rückstau belasteten Fahrspuren (vgl. Mainkurkreisel) ermitteln und durch die Anlage bedarfsgerecht schalten lassen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Fuß- und Radweg unterhalb der Lahmeyerbrücke ist seit nunmehr 2 Jahren gesperrt. Es gibt keine sicheren (Baustellenfrei, ohne mehrmaliges Fahrbahnwechseln) Alternativen mit dem Fahrrad aus Fechenheim Nord Richtung Innenstadt zu fahren, da sowohl der Fahrradweg entlang der Hanauer Landstraße einseitig-, als auch der Weg entlang des Erlenbruchs voll gesperrt ist. Da die Arbeiten unterhalb der Lahmeyerbrücke voraussichtlich mindestens bis November 2021 andauern werden wird hier gefordert sofort eine Lösung zu finden um diese wichtige Verbindung wieder befahrbar und Nutzbar zu machen!
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Weiter lesen auf FFM.DEUnsinnige Ampelschaltungen An vielen Stellen im Stadtgebiet findet man unsinnige Abstimmungen/Synchronisierung von Auto-, Fußgänger- bzw. Radfahrer-Ampelschaltungen. Diese führen zu unnötigen Wartezeiten, genervten Verkehrsteilnehmern. Es ist sehr wünschenswert, wenn an Kreuzungen diese Regelungen der Ampeln regelmäßig überprüft werden. Ein Beispiel unter vielen: Die Fußgänger- und Fahrradfahrerampel an der Grusonstrasse Ecke Hanauer Landstraße zur Sonnemannstrasse. Warum muss man als Fußgänger und Radfahrer dort bei Rot warten, wenn gerade alle umliegenden Ampeln den möglichen Verkehr in eben jene drei Straßen ebenfalls durch Rot stoppen? Man wartet scheinbar unnötigerweise die Grünphase einer Ampel hinter der Straßenbahnhaltestelle ab (vor der „Frankfurter Küche“). Im Zuge der Förderung des Radverkehrs ist eine Überprüfung der Regelungen ein sehr sinnvoller Beitrag zur Sicherheit und besseren Beachtung selbiger.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Ehemalige Straßenbahnstrecke in Seckbach wieder in Betrieb zu nehmen. Dadurch könnte die Straßenbahn zum Beispiel von Bergen durch Seckbach am Erlenbruch lang und nach Bornheim oder auf die Hanauer Landstraße fahren. Dadurch könnte man manche Buslinien verkürzen.
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Weiter lesen auf FFM.DEAm 21.01.2020 starben ein Radfahrer und ein Fußgänger in der Nähe der EZB als sie von einem Raser mit dessen SUV erfasst wurden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Hanauer Landstraße, die Sonnemanntraße, die Ferdinand Happ Straße und die Ostparkstraße bevorzugte Raserstrecken sind. Idee: Da Tempolimite konsequent ignoriert werden, sollten in jeder dieser Straßen mindestens drei, vier zusätzliche stationäre 'Geschwindigkeitsblitzer' aufgestellt werden, so dass Abbremsen an einem Blitzer und dann wieder Gas geben (aktuelle Situation) nicht mehr möglich sind. Damit können in Zukunft Leben gerettet werden. Der positive Effekt auf die Lärmbelastung kommt hinzu.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs war mal angedacht die Schwedlerbrücke zu sanieren, aber es tut sich nix. Die Lahmeyerbrücke ist innerhalb kürzester Zeit saniert/erneuert worden, warum kann das nicht auch mit der Schwedlerbrücke auch so zügig gehen? Gerade so wie sich das Quartier Hannauer Landstr. - Osthafen entwickelt ist diese Verbindung immer mehr interessant und notwendig. Die Maßnahmen zur Sanierung und Wiederherstellung sollte sehr zügig weiter gehen!
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Weiter lesen auf FFM.DELiebe Ostendler, die Hanauer Landstraße im Abschnitt zwischen Anlagenring und Zobelstraße, bzw. Sonnemannstraße verfügt über mehrere Spuren und etliche Fußgängerampeln, die die Straßenbahn mit der S-Bahn und dem Viertel verbinden und auch von Schülern und Kindergartenkindern genutzt werden. Die Ampelschaltung ist seit Jahren so, dass eine Unendlichkeit gewartet werden muss. Eilige Fußgänger, die ihren Anschluss erwischen möchten, kreuzen die Straße also regelmäßig bei rot. Ungeduldige Fußgänger tun das auch. Gerade in den Bereichen wo viele Kinder unterwegs sind ist das natürlich extrem ungünstig, da den Kindern immer wieder vorgelebt wird, wie es eben nicht gehen sollte. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation wäre eine Verbesserung der Ampelschaltung mit einer viel schnellerer Reaktion auf eine Grünanforderung. Dies betrifft sowohl die beiden Ampeln an der Straßenbahnstation Ostendstraße als auch die Ampel an der Straßenbahnstation Zobelstraße, sowie die die Überquerung der Zobelstraße. Es kommt auf dem Abschnitt auch relativ häufig vor, dass Autofahrer die roten Ampeln übersehen - regelmäßig blitzt es. Das ist gerade für Kinder - aber natürlich auch für Erwachsene gefährlich. Piktogramme auf der Straße, die auf die hier kreuzenden Schul- und Kita/Hort-Wege aufmerksam machen, würden für zusätzliche Sicherheit sorgen.
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Weiter lesen auf FFM.DEFechenheim ist, verglichen mit anderen ähnlich großen und ähnlich weit entfernten Stadtteilen Frankfurts, relativ dürftig ans ÖPNV-Netz angeschlossen. Die 11 benötigt bis in die Stadt 25- 30min. Wenn man zur Zeil oder Fressgass will, dann braucht man noch etwas länger. Die 12 erschließt Fechenheim (wohlwollend ausgedrückt) peripher. Mit dem Auto benötigt man für diese Strecke ca 16min (ohne Parkplatzsuche). Es gibt also kaum einen Anreiz, die Straßenbahn zu benutzen. Soweit ich gelesen habe, wurde ursprünglich ein Anschluss Fechenheims ans U-Bahn-Netz geplant (U6 weiter vom Ostbahnhof wie die 11). Allerdings ergäben sich daraus kaum Vorteile im Vergleich zur Tram. Mein Vorschlag ist, die U4/7 ab Haltestelle Schäfflestraße über die Wächtersbacher Straße und die Casellastraße auf die Hanauer Landstraße zu führen. Hier könnten die Schienen der Tram nach Fechenheim genutzt werden. Der an der nordmainischen S-Bahn geplante Halt an der Casellastraße kann über diese Linienführung an die U-Bahn angeschlossen werden. Fechenheim bekäme dadurch eine direkte Anbindung an den Innenstadttunnel. Ich denke, dass sich dadurch die Fahrtzeit in die Innenstadt mit ÖPNV deutlich verkürzen würde.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Hanauer Landstraße im Abschnitt zwischen Anlagenring und Zobelstraße, bzw. Sonnemannstraße verfügt über mehrere Spuren und etliche Fußgängerampeln, die die Straßenbahn mit der S-Bahn und dem Viertel verbinden und auch von Schülern genutzt werden. Die Ampelschaltung ist seit Jahren so, dass gefühlt eine Unendlichkeit gewartet werden muss. Eilige Fußgänger, die ihren Anschluss erwischen möchten kreuzen die Straße also regelmäßig bei rot. Ungeduldige Fußgänger tun das auch. Gerade in den Bereichen wo viele Schüler unterwegs sind ist das natürlich extrem ungünstig, da den Schülern immer wieder vorgelebt wird, wie es eben nicht gehen sollte. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation wäre eine Verbesserung der Ampelschaltung mit viel schnellerer Reaktion auf eine Grünanforderung. Dies betrifft sowohl die beiden Ampeln an der Straßenbahnstation Ostendstraße als auch die Ampel an der Straßenbahnstation Zobelstraße, sowie die die Überquerung der Zobelstraße. Eine bessere Alternative wäre jedoch ein komplette Umgestaltung der Hanauer Landstraße in eine einspurige Straße (was sie faktisch in weiten Teilen in diesem Abschnitt eh schon ist) und ein Ersatz der Ampeln durch Zebrastreifen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDas Viertel gegenüber der EZB, zwischen Sonnemannstraße im Süden und Hanauer Landstraße im Norden, ist zum Teil bereits verkehrsberuhigt. Leider gibt es vor allem in der Windeckstraße aber noch heftigen und lärmintensiven Durchgangsverkehr. Die Umgestaltung in eine „Shared Zone“ analog zu Teilen der Ostendstraße würde die Gegend deutlich attraktiver machen. Gleichzeitig könnte die völlig unmotivierte Fußgängerampel auf der Hälfte der Windeckstraße abgebaut werden, was die Finanzierung des Vorhabens erleichtern sollte.
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Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
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Weiter lesen auf FFM.DEDa die Städtischen Bühnen wohl nun doch am alten Standort bleiben, könnte das Grundstück Mayfarthstraße 14 mit der großen Baustoffhandlung der Firma Raab Karcher im Ostend, direkt am Osthafen, für eine neue Schule (Grundschule und weiterführende Schule - Gymnasium) genutzt werden. Im näheren Umkreis wurde in den letzten Jahren und wird noch immer viel neuer Wohnraum gebaut. Die Schule wäre mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen - auch aus den östlichen Stadtteilen (Haltestelle Straßenbahnline 11 Ostbahnhof/Honsellstraße oder mit der U6 bis Ostbahnhof) oder auch von Oberrad/Sachsenhausen über die Honsellbrücke.
Unterstützer: 9
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Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt aktuell keinen Fußgängerüberweg auf der Ferdinand-Happ-Straße (Kreuzung Launhardstraße oder Kreuzung Gref-Völsing-Straße oder Kreuzung Wim-Duisenberg-Platz). Man sieht zwar noch die Reste früherer Zebrastreifenmarkierungen (siehe im Bild gelb markiert). Diese sind u.a. aber zugunsten Parkflächen weggefallen. Da mittlerweile viele Kinder (auch viele Schulkinder) in das Neubauviertel gezogen sind, und die Ferdinand-Happ-Straße eine viel befahrene Straße ist, besteht hier dringend Handlungsbedarf.
Unterstützer: 14
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Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt aktuell keinen Fußgängerüberweg auf der Ferdinand-Happ-Straße (Kreuzung Launhardstraße oder Kreuzung Gref-Völsing-Straße oder Kreuzung Wim-Duisenberg-Platz). Man sieht zwar noch die Reste früherer Zebrastreifenmarkierungen (siehe im Bild gelb markiert). Diese sind u.a. aber zugunsten Parkflächen weggefallen. Da mittlerweile viele Kinder (auch viele Schulkinder) in das Neubauviertel gezogen sind, und die Ferdinand-Happ-Straße eine viel befahrene Straße ist, besteht hier dringend Handlungsbedarf.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt aktuell keinen Fußgängerüberweg auf der Ferdinand-Happ-Straße (Kreuzung Launhardstraße oder Kreuzung Gref-Völsing-Straße oder Kreuzung Wim-Duisenberg-Platz). Man sieht zwar noch die Reste früherer Zebrastreifenmarkierungen (siehe im Bild gelb markiert). Diese sind u.a. aber zugunsten Parkflächen weggefallen. Da mittlerweile viele Kinder (auch viele Schulkinder) in das Neubauviertel gezogen sind, und die Ferdinand-Happ-Straße eine viel befahrene Straße ist, besteht hier dringend Handlungsbedarf.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn vielen Stellen ist ein überqueren von mehrspurigen Straßen für Radfahrer und Fußgänger nicht ohne Zwischenhalt auf dem Mittelstreifen möglich. Kommen beide Richtungen auf dem Mittelstreifen zusammen, ohne die Straße komplett überqueren zu können, wird es schnell zu eng. Darüber hinaus sind 3-5 Minuten nicht angemessen um bspw. die Hanauer Landstraße zu queren. Hat ein Teilabschnitt grün sollten alle Abschnitte in die gleiche Richtung grün erhalten und Grünphasen leicht verlängert werden. Einige Taster in der Fahrbahnmitte wären unnötig, es gäbe weniger Ampelphasen und weniger Rotlichtverstöße. Eine Orientierung fiele leichter und die Straße wäre komplett überquert bevor Autos knapp an Fußgängern und Fahrrädern vorbei fahren. Neben dem Mehr an Sicherheit wird das Ziel schneller erreicht und gezielt der nicht-motorisierte Verkehr gefördert.
Zwischen der Ecke Hanauer Landstraße/Sonnemannstraße und der Bus- und Tramstation Ostbahnhof/Sonnemannstraße hat sich ein provisorischer Weg entwickelt (siehe Bild). Dies ist nun einmal die direkte Verbindung zwischen dieser Wegkreuzung und der Haltestelle. Seit der Eröffnung der Geschäfte in der Louis-Appia-Passage wird dieser provisorische Weg noch stärker frequentiert. Ich selbst bin eigentlich kein Freund von zupflastern von Grünflächen, hier wäre es aber sinnvoll diesen Weg zu einem richtigen Weg zu machen und zu pflastern, da die Menschen immer wieder den direkten Weg nutzen werden.
Hallo liebes Team, durch die städtebauliche Erschließung der Ferdinand Happ Straße und Gref-Völsing Straße als Wohngebiet und mit den vielen Familien, die hier mit kleinen Kindern wohnen, benötigen wir einen zusätzlichen Schutzweg mit dem man die Ferdinand Happ Straße Richtung Launhardtstraße überqueren kann. Aktuell gibt es einen Schutzweg im Bereich Ostbahnhof, einen an der Polizeidienststelle und einen am östlichen Ende der Ferdinand Happ Straße. Ich bitte Sie zusätzliche Schutzwegmöglichkeiten zu prüfen, besonders um sicher in die Launhardtstraße zu gelangen. (Dort ist aktuell auch ein Hort untergebracht). Ein noch von der Baustelle stammender Schutzweg würde m.E. z.B. eine gute Position darstellen. Da in der Ferdinand Happ Straße auch in erhöhtem Maße Schwerverkehr (Ostbahnhof Güterbahnhof) verkehrt, ist es, insbesondere für Kinder ohne Schutzweg sehr gefährlich. Die vorhandenen sind jedoch mit einem erhöten Umweg verbunden. Vielen Dank im Voraus, dass Sie mein Anliegen zur Sicherheit unserer Kinder beachten und bearbeiten werden. mit freundlichen Grüßen, Dr. Lydia Schilchegger
Unterstützer: 2
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Weiter lesen auf FFM.DEAn die Stadt Frankfurt, die zuständigen Behörden, das Ordnungsamt und die Polizei: Wir, die Unterzeichner dieser Petition, möchten auf die sich verschlechternde Situation im Ostend-Viertel aufmerksam machen und um dringende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung in unserem Stadtteil bitten. Besonders besorgniserregend ist die Lage in der Umgebung zwischen Grünestr./Hanauer Landstr., in der Uhlandstr. bis hin zum Ostbahnhof. Im letzten Jahr ist die Zahl der Obdachlosen im Ostend sichtbar angestiegen. Vielerorts liegen Obdachlose in den Straßen, sitzen und hausen, viele von ihnen offensichtlich verwirrt und in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Einige zeigen sogar aggressives Verhalten, was die Sicherheit der Bewohner – insbesondere der Familien mit Kindern – stark beeinträchtigt. Ein weiteres Problem stellt die Substitutionsambulanz in der Grüne Straße dar, die offenbar ein Anziehungspunkt für drogenabhängige Menschen ist. Viele der Obdachlosen scheinen von Drogen abhängig zu sein und holen sich dort ihre Substitution. Während wir verstehen, dass diese Einrichtungen zur Unterstützung der Süchtigen notwendig sind, stellt sich die dringende Frage, warum eine solche Einrichtung in unmittelbarer Nähe einer Grundschule und von Kindertagesstätten betrieben wird. In der Ostendstraße 35 (Uhland-Grundschule) sowie den Kinderzentren in der Hanauer Landstraße 17 und 24, sind unsere Kinder tagtäglich mit den Folgen der steigenden Obdachlosenzahl und der Drogenproblematik konfrontiert. Unsere Kinder müssen täglich Zeuge von Drogenkonsum, aggressivem Verhalten und chaotischen Szenen sein. Dies ist nicht die Umgebung, in der Kinder aufwachsen und zur Schule gehen sollten. Die aktuelle Situation ist für die Bewohner des Ostend, besonders für die Familien, nicht länger tragbar. Wir fordern daher: Vermehrte Polizeipräsenz/Ordnungsamt und regelmäßige Kontrollen im gesamten Ostend, um die Sicherheit zu erhöhen und das aggressive Verhalten einiger Obdachloser einzudämmen. Verstärkte Präsenz in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Wohngebieten und sicherzustellen, dass öffentliche Plätze nicht zur Gefahrenquelle werden. Eine Überprüfung der Lage der Substitutionsambulanz in der Grüne Straße und eine mögliche Verlegung an einen weniger belebten Ort, um das tägliche Aufeinandertreffen von Kindern und drogenabhängigen Menschen zu reduzieren. Mehr Unterstützung und Hilfsangebote für Obdachlose und Drogenabhängige, damit sie die Hilfe erhalten, die sie benötigen, ohne die Sicherheit und das Wohlbefinden der Anwohner zu gefährden. Wir appellieren an die Stadt Frankfurt und die zuständigen Behörden, diese Situation ernst zu nehmen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Unsere Kinder und Familien verdienen es, in einer sicheren und geschützten Umgebung zu leben und aufzuwachsen. Mit unserer Unterschrift unterstützen wir diese Petition und fordern sofortige Maßnahmen zur Verbesserung der Lage im Ostend.
Unterstützer: 104
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Weiter lesen auf FFM.DEDie aktuell vorhandenen blauen oder grauen Standardmülleimer sind regelmäßig überfüllt und werden von Obdachlosen durchwühlt, wobei der Müll oft einfach daneben geworfen wird, was zu regelmäßiger Vermüllung der Gehwege und Straßen führt (insbesondere an und nach Wochenenden). Es wäre super wenn hier die großen Mülleimer installiert werden könnten (mit Dach) wie sie auch direkt im Hafenpark am Mainufer teilweise stehen. Das betrifft insbesondere die beiden Eingänge zur Unterführung am Ostbahnhof (Richtung Ferdinand-Happ-Straße und Grusonstraße), die Zugänge zum Hafenpark (vor allem Phillip Holzmann Weg) sowie an den Straßenbahn und Busstationen Ostbahnhof/Sonnemannstrße, Ostbahnhof/Honsellstraße und Ostbahnhof/Danziger Platz.
Unterstützer: 16
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Weiter lesen auf FFM.DEDie aktuell vorhandenen blauen oder grauen Standardmülleimer sind regelmäßig überfüllt und werden von Obdachlosen durchwühlt, wobei der Müll oft einfach daneben geworfen wird, was zu regelmäßiger Vermüllung der Gehwege und Straßen führt (insbesondere an und nach Wochenenden). Es wäre super wenn hier die großen Mülleimer installiert werden könnten (mit Dach) wie sie auch direkt im Hafenpark am Mainufer teilweise stehen. Das betrifft insbesondere die beiden Eingänge zur Unterführung am Ostbahnhof (Richtung Ferdinand-Happ-Straße und Grusonstraße), die Zugänge zum Hafenpark (vor allem Phillip Holzmann Weg) sowie an den Straßenbahn und Busstationen Ostbahnhof/Sonnemannstrße, Ostbahnhof/Honsellstraße und Ostbahnhof/Danziger Platz.
Unterstützer: 16
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Grüne Straße (Ostend, Nähe Zoo) ist eigentlich eine Tempo 30 Zone. An einigen Tagen und am Abend , aber speziell in der Nacht entwickelt sie sich aber zur Rennstrecke zwischen Pfingstwaldstr und Hanauer Landstraße. Abhilfe könnte eine Radarkontrolle zB zwischen Hausnr 19-23 sein. Die Straße ist eine oft genutzte Str von Kindern und Familien. Parkende Autos beeinträchtigen nicht selten die freie Sicht des heranwachsenden Verkehrs.
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Weiter lesen auf FFM.DEWir bitten um einen Spielplatz für Kleinkinder sowie Geschwisterkinder im neuen Neubaugebiet am Osthafen hinter dem Ostbahnhof. Unseren Kleinkindern kann man keine längeren Fußstrecken zumuten, da diese mit den Schlafzeiten, Stillzeiten und Unwetter kollidieren. Es muss bitte ein Spielplatz kleinkindgerecht, am besten mit mind. 2 Babyschaukeln, Plattform, sowie Sandkasten und Rutsche uvm., für die Anwohnerfamilien in das Viertel gebaut werden ( Fußstrecke von max. 5 Minuten). Die Kitaspielplätze die es hier gibt, dürfen leider nicht öffentlich durch Anwohnerfamilien genutzt werden. Der Hafenpark am Main bei der EZB ist leider nicht für Kleinkinder geeignet. Auf der Ferdinand-Happ-Straße 19 wäre Platz gewesen, aber da stehen Bäume umzingelt von Dekosteinen. Am EZB Park wäre auch mehr als genug Platz, so könnten Familien auch ihren größeren Kindern etwas bieten, wenn es eben dort auch ein Spielplatz für Kleinkinder gäbe, wäre eine win/win Lösung.
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Weiter lesen auf FFM.DENach größeren Markierungsarbeiten an der Hanauer Landstraße Ecke Ostendstrasse wurden zahlreiche Fahrbahnmarkierungen entfernt und Fahrradwege neu gezeichnet. Nach Abschluss sind die Markierungen zum zweispurigen Abbiegen nicht erneuert worden so dass durch den Verkehr mehr gehupt wird, da die Abbiegespuren nicht erkennbar sind und viele Autos die Spur schneiden. Idee: Stärkere Kennzeichnung des zweispurigen Abbiegens durch erneute Markierung
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Weiter lesen auf FFM.DEAm Ausgang Hanauer Landstraße der S-Bahn- und Straßenbahnhaltestelle Ostendstraße sind sehr viele Fußgänger unterwegs. Erst recht wenn gerade eine Straßenbahn dort hält. Die Wartezeiten an der Füßgängerampel ist dort in beide Richtungen sehr, sehr lang. Deshalb und aufgrund der Nähe zur Schule sollte die Wartezeit der Ampel dringend verkürzt werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEWie es kommunal fast schon üblich ist, werden Sachen abgerissen, ohne ein Konzept zu haben, wie es danach weitergeht. So ist es auch bei der Brücke zum Ostpark geschehen. Ich wünsche mir einen raschen Wiederaufbau der Brücke von der Hanauer Landstraße in den Ostpark. So wohnen hier doch stetig mehr Menschen, die auch ein Recht darauf haben sollten in den Ostpark zu kommen. Beide Umwege (Ostbahnhof und ratswegbrücke) sind für nicht Autofahrer kaum zuzumuten. Ich wünsche mir ein handeln. Generell ist die Verbindung zwischen Bornheim und dem Ostend (EZB, Ostbahnhof) sehr schlecht. Gleichzeitig kommt man vom ostend quasi gar nicht ohne Auto nach Offenbach, so nah und doch so fern. Wäre es zusätzlich nicht möglich die 103 an den riederhöfen halten zu lassen? Im besten Fall könnte man die M34 über bornheim Mitte hinaus über die eissporthalle zum Ostbahnhof verbinden, so wäre der Ring endlich mal komplett.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Linie 11 zwischen riederhöfen und Ostbahnhof verläuft Straßenbündig und wird regelmäßig von teils rücksichtslosen Linksabbiegern Apprupt zum bremsen genötigt. Gerade in der HVZ und wenn mal wieder eine Bahn ausfällt, stehen sehr viele Leute in der Bahn die dieser Situation schutzlos ausgeliefert sind. Nicht selten kommt es auch zu Unfällen. Daher wünsche ich mir eine bauliche Trennung der Straßenbahn und gleichzeitig geordnete Möglichkeiten links abzubiegen. Das sollte doch für alle Verkehrsteilnehmer sicherer sein. Das ostend hinter dem Ostbahnhof ist in den letzten Jahren auch deutlich bewohnter geworden, daher hat der Verkehr auch deutlich zugenommen, so dass es sich anbietet, hier mal neue Tatsachen zu schaffen und die Straße für alle Teilnehmer sicherer zu machen. Im besten Fall gehören auch an den Osthafenplatz und Schwedlerstraße Haltestellenkaps.
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Weiter lesen auf FFM.DENach Abschluss der Bauarbeiten werden in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Ostbahnhof bis Launhardstraße jede Menge Familien leben. Deshalb sollte die Ferdians-Happ-Str. Generell nur noch für Anlieger frei sein (der Rest kann die Hanauer nehmen) und speziell der Teil zwischen Ostbahnhof und Launhardstr. Zur Spielstraße machen. Die Stadt für Kinder Lebenswert machen.
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Weiter lesen auf FFM.DENach Abschluss der Bauarbeiten werden in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Ostbahnhof bis Launhardstraße jede Menge Familien leben. Deshalb sollte die Ferdians-Happ-Str. Generell nur noch für Anlieger frei sein (der Rest kann die Hanauer nehmen) und speziell der Teil zwischen Ostbahnhof und Launhardstr. Zur Spielstraße machen. Die Stadt für Kinder Lebenswert machen.
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Weiter lesen auf FFM.DELeider kommt es sehr häufig vor, dass Autos bei rot über die Ampel auf der Hanauer Landstraße fahren. Besonders gefährlich ist es an der Fußgängerüberquerung an der Haltestelle Dieselstraße stadteinwärts. Hier wäre ein Blitzer wünschenswert.
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Weiter lesen auf FFM.DESeit dem barrierefreiem Umbau der Haltestelle Daimlerstraße wurden neue LZA u.a. im Bereich der Hanauer Landstraße/Daimlerstraße eingebaut. Werktags ab ca. 15 Uhr stauen sich die Fahrzeuge in Richtung Mainkur bis zum Ratswegkreisel (RWK) aufgrund des geringen Durchlaufs an Fahrzeugen in der Fahrtrelation RWK -> Mainkur. Dadurch Rückstau bis in den RWK die dann alle möglichen Fahrtrelationen behindert u.a. auch die Straßenbahnen 11+12 Richtung Fechenheim. Aus der Daimlerstraße biegen verhältnismäßig wenige Fahrzeuge in Richtung Mainkur ab, außerdem ist diese Fahrtrelation zweispurig. Hier wird angeregt, für folgende Fahrtrelationen die Ampelschaltung zu verändern: HU Landstr auswärts Richtung Mainkur: 10 Sek länger grün Daimlerstr Richtung Mainkur: 10 Sek kürzer grün HU Landstr auswärts Wendefahrt (U-Turn) 5 Sek länger grün HU Landstr einwärts Richtung RWK: 5 Sek kürzer grün Alternativ über hohe Kosten Kontaktschleifen- oder Radardetektoren-Abschnitte zur Bedarfsgerechten Schaltung der durch Rückstau belasteten Fahrspuren (vgl. Mainkurkreisel) ermitteln und durch die Anlage bedarfsgerecht schalten lassen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Fuß- und Radweg unterhalb der Lahmeyerbrücke ist seit nunmehr 2 Jahren gesperrt. Es gibt keine sicheren (Baustellenfrei, ohne mehrmaliges Fahrbahnwechseln) Alternativen mit dem Fahrrad aus Fechenheim Nord Richtung Innenstadt zu fahren, da sowohl der Fahrradweg entlang der Hanauer Landstraße einseitig-, als auch der Weg entlang des Erlenbruchs voll gesperrt ist. Da die Arbeiten unterhalb der Lahmeyerbrücke voraussichtlich mindestens bis November 2021 andauern werden wird hier gefordert sofort eine Lösung zu finden um diese wichtige Verbindung wieder befahrbar und Nutzbar zu machen!
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Weiter lesen auf FFM.DEUnsinnige Ampelschaltungen An vielen Stellen im Stadtgebiet findet man unsinnige Abstimmungen/Synchronisierung von Auto-, Fußgänger- bzw. Radfahrer-Ampelschaltungen. Diese führen zu unnötigen Wartezeiten, genervten Verkehrsteilnehmern. Es ist sehr wünschenswert, wenn an Kreuzungen diese Regelungen der Ampeln regelmäßig überprüft werden. Ein Beispiel unter vielen: Die Fußgänger- und Fahrradfahrerampel an der Grusonstrasse Ecke Hanauer Landstraße zur Sonnemannstrasse. Warum muss man als Fußgänger und Radfahrer dort bei Rot warten, wenn gerade alle umliegenden Ampeln den möglichen Verkehr in eben jene drei Straßen ebenfalls durch Rot stoppen? Man wartet scheinbar unnötigerweise die Grünphase einer Ampel hinter der Straßenbahnhaltestelle ab (vor der „Frankfurter Küche“). Im Zuge der Förderung des Radverkehrs ist eine Überprüfung der Regelungen ein sehr sinnvoller Beitrag zur Sicherheit und besseren Beachtung selbiger.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Ehemalige Straßenbahnstrecke in Seckbach wieder in Betrieb zu nehmen. Dadurch könnte die Straßenbahn zum Beispiel von Bergen durch Seckbach am Erlenbruch lang und nach Bornheim oder auf die Hanauer Landstraße fahren. Dadurch könnte man manche Buslinien verkürzen.
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Weiter lesen auf FFM.DEAm 21.01.2020 starben ein Radfahrer und ein Fußgänger in der Nähe der EZB als sie von einem Raser mit dessen SUV erfasst wurden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Hanauer Landstraße, die Sonnemanntraße, die Ferdinand Happ Straße und die Ostparkstraße bevorzugte Raserstrecken sind. Idee: Da Tempolimite konsequent ignoriert werden, sollten in jeder dieser Straßen mindestens drei, vier zusätzliche stationäre 'Geschwindigkeitsblitzer' aufgestellt werden, so dass Abbremsen an einem Blitzer und dann wieder Gas geben (aktuelle Situation) nicht mehr möglich sind. Damit können in Zukunft Leben gerettet werden. Der positive Effekt auf die Lärmbelastung kommt hinzu.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs war mal angedacht die Schwedlerbrücke zu sanieren, aber es tut sich nix. Die Lahmeyerbrücke ist innerhalb kürzester Zeit saniert/erneuert worden, warum kann das nicht auch mit der Schwedlerbrücke auch so zügig gehen? Gerade so wie sich das Quartier Hannauer Landstr. - Osthafen entwickelt ist diese Verbindung immer mehr interessant und notwendig. Die Maßnahmen zur Sanierung und Wiederherstellung sollte sehr zügig weiter gehen!
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Weiter lesen auf FFM.DELiebe Ostendler, die Hanauer Landstraße im Abschnitt zwischen Anlagenring und Zobelstraße, bzw. Sonnemannstraße verfügt über mehrere Spuren und etliche Fußgängerampeln, die die Straßenbahn mit der S-Bahn und dem Viertel verbinden und auch von Schülern und Kindergartenkindern genutzt werden. Die Ampelschaltung ist seit Jahren so, dass eine Unendlichkeit gewartet werden muss. Eilige Fußgänger, die ihren Anschluss erwischen möchten, kreuzen die Straße also regelmäßig bei rot. Ungeduldige Fußgänger tun das auch. Gerade in den Bereichen wo viele Kinder unterwegs sind ist das natürlich extrem ungünstig, da den Kindern immer wieder vorgelebt wird, wie es eben nicht gehen sollte. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation wäre eine Verbesserung der Ampelschaltung mit einer viel schnellerer Reaktion auf eine Grünanforderung. Dies betrifft sowohl die beiden Ampeln an der Straßenbahnstation Ostendstraße als auch die Ampel an der Straßenbahnstation Zobelstraße, sowie die die Überquerung der Zobelstraße. Es kommt auf dem Abschnitt auch relativ häufig vor, dass Autofahrer die roten Ampeln übersehen - regelmäßig blitzt es. Das ist gerade für Kinder - aber natürlich auch für Erwachsene gefährlich. Piktogramme auf der Straße, die auf die hier kreuzenden Schul- und Kita/Hort-Wege aufmerksam machen, würden für zusätzliche Sicherheit sorgen.
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Weiter lesen auf FFM.DEFechenheim ist, verglichen mit anderen ähnlich großen und ähnlich weit entfernten Stadtteilen Frankfurts, relativ dürftig ans ÖPNV-Netz angeschlossen. Die 11 benötigt bis in die Stadt 25- 30min. Wenn man zur Zeil oder Fressgass will, dann braucht man noch etwas länger. Die 12 erschließt Fechenheim (wohlwollend ausgedrückt) peripher. Mit dem Auto benötigt man für diese Strecke ca 16min (ohne Parkplatzsuche). Es gibt also kaum einen Anreiz, die Straßenbahn zu benutzen. Soweit ich gelesen habe, wurde ursprünglich ein Anschluss Fechenheims ans U-Bahn-Netz geplant (U6 weiter vom Ostbahnhof wie die 11). Allerdings ergäben sich daraus kaum Vorteile im Vergleich zur Tram. Mein Vorschlag ist, die U4/7 ab Haltestelle Schäfflestraße über die Wächtersbacher Straße und die Casellastraße auf die Hanauer Landstraße zu führen. Hier könnten die Schienen der Tram nach Fechenheim genutzt werden. Der an der nordmainischen S-Bahn geplante Halt an der Casellastraße kann über diese Linienführung an die U-Bahn angeschlossen werden. Fechenheim bekäme dadurch eine direkte Anbindung an den Innenstadttunnel. Ich denke, dass sich dadurch die Fahrtzeit in die Innenstadt mit ÖPNV deutlich verkürzen würde.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Hanauer Landstraße im Abschnitt zwischen Anlagenring und Zobelstraße, bzw. Sonnemannstraße verfügt über mehrere Spuren und etliche Fußgängerampeln, die die Straßenbahn mit der S-Bahn und dem Viertel verbinden und auch von Schülern genutzt werden. Die Ampelschaltung ist seit Jahren so, dass gefühlt eine Unendlichkeit gewartet werden muss. Eilige Fußgänger, die ihren Anschluss erwischen möchten kreuzen die Straße also regelmäßig bei rot. Ungeduldige Fußgänger tun das auch. Gerade in den Bereichen wo viele Schüler unterwegs sind ist das natürlich extrem ungünstig, da den Schülern immer wieder vorgelebt wird, wie es eben nicht gehen sollte. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation wäre eine Verbesserung der Ampelschaltung mit viel schnellerer Reaktion auf eine Grünanforderung. Dies betrifft sowohl die beiden Ampeln an der Straßenbahnstation Ostendstraße als auch die Ampel an der Straßenbahnstation Zobelstraße, sowie die die Überquerung der Zobelstraße. Eine bessere Alternative wäre jedoch ein komplette Umgestaltung der Hanauer Landstraße in eine einspurige Straße (was sie faktisch in weiten Teilen in diesem Abschnitt eh schon ist) und ein Ersatz der Ampeln durch Zebrastreifen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDas Viertel gegenüber der EZB, zwischen Sonnemannstraße im Süden und Hanauer Landstraße im Norden, ist zum Teil bereits verkehrsberuhigt. Leider gibt es vor allem in der Windeckstraße aber noch heftigen und lärmintensiven Durchgangsverkehr. Die Umgestaltung in eine „Shared Zone“ analog zu Teilen der Ostendstraße würde die Gegend deutlich attraktiver machen. Gleichzeitig könnte die völlig unmotivierte Fußgängerampel auf der Hälfte der Windeckstraße abgebaut werden, was die Finanzierung des Vorhabens erleichtern sollte.
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Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
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Weiter lesen auf FFM.DEDa die Städtischen Bühnen wohl nun doch am alten Standort bleiben, könnte das Grundstück Mayfarthstraße 14 mit der großen Baustoffhandlung der Firma Raab Karcher im Ostend, direkt am Osthafen, für eine neue Schule (Grundschule und weiterführende Schule - Gymnasium) genutzt werden. Im näheren Umkreis wurde in den letzten Jahren und wird noch immer viel neuer Wohnraum gebaut. Die Schule wäre mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen - auch aus den östlichen Stadtteilen (Haltestelle Straßenbahnline 11 Ostbahnhof/Honsellstraße oder mit der U6 bis Ostbahnhof) oder auch von Oberrad/Sachsenhausen über die Honsellbrücke.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt aktuell keinen Fußgängerüberweg auf der Ferdinand-Happ-Straße (Kreuzung Launhardstraße oder Kreuzung Gref-Völsing-Straße oder Kreuzung Wim-Duisenberg-Platz). Man sieht zwar noch die Reste früherer Zebrastreifenmarkierungen (siehe im Bild gelb markiert). Diese sind u.a. aber zugunsten Parkflächen weggefallen. Da mittlerweile viele Kinder (auch viele Schulkinder) in das Neubauviertel gezogen sind, und die Ferdinand-Happ-Straße eine viel befahrene Straße ist, besteht hier dringend Handlungsbedarf.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt aktuell keinen Fußgängerüberweg auf der Ferdinand-Happ-Straße (Kreuzung Launhardstraße oder Kreuzung Gref-Völsing-Straße oder Kreuzung Wim-Duisenberg-Platz). Man sieht zwar noch die Reste früherer Zebrastreifenmarkierungen (siehe im Bild gelb markiert). Diese sind u.a. aber zugunsten Parkflächen weggefallen. Da mittlerweile viele Kinder (auch viele Schulkinder) in das Neubauviertel gezogen sind, und die Ferdinand-Happ-Straße eine viel befahrene Straße ist, besteht hier dringend Handlungsbedarf.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt aktuell keinen Fußgängerüberweg auf der Ferdinand-Happ-Straße (Kreuzung Launhardstraße oder Kreuzung Gref-Völsing-Straße oder Kreuzung Wim-Duisenberg-Platz). Man sieht zwar noch die Reste früherer Zebrastreifenmarkierungen (siehe im Bild gelb markiert). Diese sind u.a. aber zugunsten Parkflächen weggefallen. Da mittlerweile viele Kinder (auch viele Schulkinder) in das Neubauviertel gezogen sind, und die Ferdinand-Happ-Straße eine viel befahrene Straße ist, besteht hier dringend Handlungsbedarf.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn vielen Stellen ist ein überqueren von mehrspurigen Straßen für Radfahrer und Fußgänger nicht ohne Zwischenhalt auf dem Mittelstreifen möglich. Kommen beide Richtungen auf dem Mittelstreifen zusammen, ohne die Straße komplett überqueren zu können, wird es schnell zu eng. Darüber hinaus sind 3-5 Minuten nicht angemessen um bspw. die Hanauer Landstraße zu queren. Hat ein Teilabschnitt grün sollten alle Abschnitte in die gleiche Richtung grün erhalten und Grünphasen leicht verlängert werden. Einige Taster in der Fahrbahnmitte wären unnötig, es gäbe weniger Ampelphasen und weniger Rotlichtverstöße. Eine Orientierung fiele leichter und die Straße wäre komplett überquert bevor Autos knapp an Fußgängern und Fahrrädern vorbei fahren. Neben dem Mehr an Sicherheit wird das Ziel schneller erreicht und gezielt der nicht-motorisierte Verkehr gefördert.
Zwischen der Ecke Hanauer Landstraße/Sonnemannstraße und der Bus- und Tramstation Ostbahnhof/Sonnemannstraße hat sich ein provisorischer Weg entwickelt (siehe Bild). Dies ist nun einmal die direkte Verbindung zwischen dieser Wegkreuzung und der Haltestelle. Seit der Eröffnung der Geschäfte in der Louis-Appia-Passage wird dieser provisorische Weg noch stärker frequentiert. Ich selbst bin eigentlich kein Freund von zupflastern von Grünflächen, hier wäre es aber sinnvoll diesen Weg zu einem richtigen Weg zu machen und zu pflastern, da die Menschen immer wieder den direkten Weg nutzen werden.