Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch Vereine
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Bisheriger Verlauf
12.11.2019
26.11.2019
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch Vereine
Details im PARLIS OM_5490_201912.11.2019
26.11.2019
Anregung Ortsbeirat
Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch Vereine
Details im PARLIS OM_5490_2019 Partei(en): SPD • GRÜNE • CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.11.2019, OF 389/4
Betreff: Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch Vereine
Der Magistrat wird gebeten, in jedem Fall dafür zu sorgen, dass im Bunker Petterweilstraße in absehbarer Zeit wieder Aktivitäten der Vereine über das Einlagern von Gegenständen hinaus stattfinden können. Auch für den Fall, dass Wohnungen auf dem Gelände geplant werden, soll dies berücksichtigt werden. Begründung:
Bei allerhand Gelegenheiten wird - zurecht! - das Lob des Ehrenamts gesungen. In Bornheim manifestiert sich das Ehrenamt in einer großen Zahl von Vereinen, von denen die meisten im Vereinsring organisiert sind. Leider ist die logistische Grundlage des Vereinswesens, nachdem zuvor genutzte Räumlichkeiten weggefallen sind, prekär. Zu den weggefallenen Räumlichkeiten zählen auch die in dem genannten Bunker. Hier gibt es nicht nur die Herausforderung durch Brandschutzvorschriften, sondern offenbar auch die durch konkurrierende Nutzungsansprüche. Bei aller Notwendigkeit, Flächen für Wohnungsbau zu aktivieren, sollte der Magistrat berücksichtigen, dass gemeinwohlorientierte Flächen, wie Versammlungs- und Übungsflächen für Vereine, der sozialen Kohäsion dienen. Schlimmstenfalls müssten für weggefallene Flächen im Bunker anderswo Ersatzflächen mit ähnlicher Funktionalität (z.B. Lärmschutz) bereitgestellt werden.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5490 2019 Die Vorlage OF 389/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Aktivitäten der" das Wort "bestehenden" eingefügt wird. Abstimmung: SPD, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen 2 CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)