Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.08.2011, OF 42/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch eine Neugestaltung der Birsteiner Straße den Kfz-Verkehr daran zu hindern den Bürgersteig als Fahrbahn zu verwenden und die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge in dem Bereich Birsteiner Straße zu senken. Als geeignete Maßnahmen kämen dafür in Frage: - Aufstellen von kleinwüchsigen Bäumen in größeren Abständen auf dem breiten Gehweg. - Alternierendes Parken, anstelle von Blumenkübeln und sogenannten gefährlichen "Abweisern", - keine Fahrbahnbegrenzungssteine in der Birsteiner Straße anzubringen.
Begründung:
Bürger in der Birsteiner Straße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30 und das Befahren des Bürgersteigs. Ursächlich wird dafür der schnurgerade und breit wirkende Straßenverlauf genannt. Geschwindigkeitsüberprüfungen zu verschiedenen Tageszeiten sind durch die Stadt Frankfurt, Amt 36, durchgeführt worden, die die Begründung der Nichteinhaltung auch bestätigt haben. In den Bereichen, in denen auf langen Strecken einseitig geparkt wird ist die verbleibende Fahrbahnbreite oft zu gering für zwei sich entgegenkommende Fahrzeuge, daher weichen die Fahrzeuge meist auf den nördlichen Bürgersteig aus. In einigen Bereichen ist in dem genannten Bereich der Bürgersteig sehr breit und durch eine abgerundete Kante des Trottoir das Auffahren sehr einfach möglich. Es besteht hier eine große Gefährdung für Fußgänger, da regelmäßig durch Pkws und Lkws auf den Bürgersteig ausgewichen wird. - Durch eine Unterbrechung dieser langen einseitigen Parkzonen würde für den zu durchfahrenden Bereich eine optische Verkürzung eintreten. Die Pkw-/Lkw-Fahrer würden langsamer fahren und anhalten, und nicht in den Bereich bei Gegenverkehr einfahren. Es könnte dadurch auch auf Blumenkübel verzichtet werden. - Durch das Anlegen von sogenannten kleinen Baumbeeten und der Pflanzung von kleinwüchsigen Bäumen in größerem Abstand auf dem breiten Gehweg ließe sich ein Ausweichen und Befahren des Bürgersteigs verhindern. Als Bäume könnten Boulevardeichen (Quercus palustris) vorgesehen werden, die mit einer Kronenbreite von 3-4 Metern und einer Gesamthöhe von 7-9 Metern einen deutlichen grünen Akzent setzen würden. Die Baumstandorte könnten an der Nahtstelle zwischen Gehweg und Fahrstreifen liegen und hätten damit einen ausreichenden Abstand zu den Wohnhäusern in der Straße. Überfahrbare Baumscheiben oder entsprechende Baumschutzgitter würden für den Schutz der Neupflanzungen sorgen. Bei der Pflanzung von Bäumen im Straßenraum gibt es in der Regel Gegner und Befürworter. Aus diesem Grund könnte vor der Ausführung der Maßnahme diese mit den einzelnen Anwohnern abgestimmt werden, um in begründeten Fällen noch Anpassungen vornehmen zu können. Jedoch werten Bäume in einem breiteren Gehweg den gesamten Bereich deutlich auf. Dies kommt der Wohnlage zu Gute. - Eine Anbringung von sogenannten "Abweisern" (oder auch Fahrbahnbegrenzungs-steine genannt) am Rand des Bürgersteigs halten wir nicht für zweckdienlich, da diese zum einen eine Stolperfalle für Fußgänger und für Radfahrer ein gefährliches Hindernis sein können. Der Bürgersteig ist dort zwar kein Fahrradweg wird aber als solcher besonders gern von Kindern genutzt. Die Fahrbahnbegrenzungssteine, die im Stadtteil bereits verbaut worden sind unterliegen hoher Wartung, sehen unattraktiv aus und stellen eine Gefährdung für Fußgänger und Fahrradfahrer sowie Autofahrer dar. In der Orber Straße wurden diese Fahrbahnbegrenzungssteine bereits verbaut. Nach kurzer Zeit waren bereits viele dieser Grenzsteine umgefahren oder aus ihren Verankerungen gerissen worden. Die Reste der Schrauben verblieben im Bordstein und haben bei den Anwohnern zu Reifenschäden geführt. Die abgerissenen Grenzsteine lagen/liegen wochenlang auf der Straße und den Gehwegen. Der Zieleffekt ist mit den Gefahren und Risiken für Fußgänger, Fahrradfahrer und Autofahrer abzuwägen. Notwendige Reparaturen oder Ausbesserungen wurden bis dato in der Orber Straße nicht durchgeführt oder stehen bereits wieder an. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es ebenfalls zwei Bereiche, in denen diese Grenzsteine regelmäßig beschädigt sind. Die Anwendung der Maßnahme "Fahrbahnbegrenzungssteine" ist nicht wirtschaftlich.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
4. Sitzung des OBR 11 am 12.09.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 346 2011 Die Vorlage OF 42/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)