Antrag vom 16.06.2016, OF 42/11 Betreff: Erbbaurecht nicht verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: A.) Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, das Erbbaurecht an dem Grundstück Flur 5, Nr.32/253 4780m2, in der Salzschlirfer Straße 20, Frankfurt nicht zu verlängern. ( Vorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M86/2016 ) B.) Prüfung aller Optionen durch das städtische Projekt "Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt/M." um eine gesamtheitliche Verbesserung für das Industriegebiet zu erreichen und Bericht an die Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeirat 11.
Begründung:
Das Projekt "Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt/M." wird für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Seckbach weitreichende Auswirkungen haben. Diese Veränderungen werden nicht am Rande des Industriegebietes halt machen sondern werden den ganzen Stadtteil betreffen. Das Ergebnis kann zu positiven und negativen Effekten führen. Daher ist eine genaue und sorgfältige Abwägung vieler Positionen wichtig und nicht nur ein geringer Zinsgewinn der über einen Zeitraum von 60 Jahre entstehen könnte. Um sachgerechte Entscheidungen zu fällen, ist auch in diesem Fall eine Einbindung in das Projekt "Entwicklung eines nachhaltigen Industriegebietes in Fechenheim-Nord / Seckbach unumgänglich. Ein Industriegebiet lässt 24 Stunden Lärmimmission zu. Schon alleine aus diesem Grund ist eine Beherbergungsstätte jeglicher Art abzulehnen. Eine Beherbergungsstätte schädigt industrielle Anlieger an dieses Grundstück in der Ausführung möglicher Arbeiten, weil Beschränkungen zu erwarten und juristisch betrachtet berechtigt wären. Bereits jetzt bestehen Konflikte zwischen dem angrenzenden "reinen Wohngebiet" und Liegenschaften im Randbereich des Industriegebietes. Die Grenzen der DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau" werden dort nicht eingehalten. Es ist mehr auf die Anliegen der großen ansässigen Unternehmen mit vielen qualifizierten Arbeitsplätzen einzugehen, als auf kleine Vermarkter, die schlecht genutzte Flächen untervermieten möchten mit allen erdenklichen Optionen. Es handelt sich dabei um ein großes "Filetgrundstück" mit vielen möglichen Optionen, welches dadurch für lange Zeit dem Zugriff durch die Stadt entzogen wäre und welches von einem Unternehmen angemietet wäre (Rhein-Main-Entrümpelungen) das nicht in dem gewünschtem Maß Arbeitsplätze schaffen kann und keine industrielle Nutzung darstellt. Das Grundstück liegt zudem im Kernbereich des Industriegebietes und ebenfalls in nächster Nähe zu einem Betrieb der unter die Richtlinien "Seveso 3" fällt ( Umladestation für Gefahrstoffe der HIM ). Die Firma Rewe Brandenburg beschäftigt dort im Industriegebiet angrenzend 950 Mitarbeiter und plant bis zum Ende des Jahres 2016 ein Konzept und fertige Pläne zu haben für einen Wegzug. ( s.d.a. Bericht Frankfurter Rundschau vom 09.06.2016 ) Die Firma Rewe Brandenburg wird den Betrieb dort einstellen, da man nicht genügend Flächen zur Verfügung stellen kann und die nötigen Verkehrsanbindungen in das Industriegebiet nicht geschaffen wurden. Momentan sind z.B. die Planungen der Stadt Frankfurt für dieses Industriegebiet schlechter als bisher, weil es an der sachgerechten Erschließung der Orber Straße und Schlitzer Straße für den LKW Verkehr mangelt. Es ist Aufgabe solche Firmen zu halten. Vielmehr sollte man einer solchen Firma ein solches "Filetgrundstück" anbieten oder andere "Ankerfirmen" für solch ein Grundstück anwerben.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 42/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 42/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 42/11 wurde zurückgezogen.