Antrag vom 17.09.2022, OF 605/1 Betreff: Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hattersheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße ein Haltverbot einzurichten.
Begründung:
Durch das rücksichtslose Parken vor den Baumscheiben wird nicht nur der Verkehr (inkl. Gegenverkehr, nachfolgender Verkehr, LKWs, Radfahrende) erheblich behindert und gefährdet, sondern auch Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Personen, die dadurch schlechter gesehen werden, insbesondere bei Dunkelheit. Am 13.09. parkten auf diesem Abschnitt sechs PKWs auf der Fahrbahn, zweimal verdeckten sie die Sicht sogar im Kreuzungsbereich. Das Problem verstärkt sich nochmals zu Messe-Zeiten, obwohl es für Messe-Besucher entsprechende Parkplätze gibt.Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2022, OF 637/1 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 605/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3014 2022 1. Die Vorlage OF 605/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 637/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., BFF und Die PARTEI (= Ablehnung)