Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 31.10.2019, OF 710/9 Betreff: Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel Im Stadtviertel zwischen Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-Straße-Mechthildstraße und darüber hinaus besteht ein geschlossenes Stadtbild, in welchem in einzigartiger Weise Gebäude aus der Bauzeit von 1926 bis 1928 stehen. Die betroffenen rund 25 Gebäude sind mit einem meist sehr gut erhaltenem Walm-Tonnendach mit roten Bieberschwänzen als Hartbedeckung ausgeführt und verleihen dem Ensemble eine geschlossene Einzigartigkeit, die in Frankfurt am Main und anderswo ohne weiteres Beispiel ist. Aktuell besteht die große Gefahr, dass die aneinander angrenzenden und demselben Eigentümer gehörenden Gebäude Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 im Jahr 2020 abgerissen werden und somit der einzigartige Charakter dieses Viertels zerstört würde. Eine Abrißgenehmigung soll bereits erteilt sein. Die hochbetagte Mieterin in der Spenerstraße 17 wurde bereits aufgefordert, sich eine andere Wohnung zu suchen. In dem Haus stehen seit Jahren 2 der vorhandenen 3 Wohnung leer. Die Neubauplanung ist noch nicht bekanntgemacht worden. In der heutigen Zeit dürfen die stadtplanerischen Fehler der 1960er bis 1980er Jahre in unserer Stadt Frankfurt am Main nicht wiederholt werden, indem städtebaulich wertvolle und baulich zusammengehörige einmalige Ensembles beseitigt werden. Der Ortsbeirat 9 bittet deshalb den Magistrat, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-Straße-Mechthildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Anlage 1 (ca. 299 KB)Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 Die Vorlage OF 710/9 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 LINKE. und BFF; FDP und 1 LINKE. (= Enthaltung)