Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 138/9 Betreff: Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen Vorgang: V 895/09 OBR 9; ST 557/09 Der Ortsbeirat möge beschließen: In einer Stellungnahme des Magistrats vom 2.4.2009 heißt es zur Zukunft der Bertramswiese: "Planungen zur Umwandlung eines Rasenplatzes der Sportanlage Bertramswiese in einen Kunstrasenplatz werden nicht weiter verfolgt, da keine Aussicht auf Umsetzung eines solchen Projektes besteht. Ein Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage ist an der Stelle nicht genehmigungsfähig." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was der Genehmigungsfähigkeit entgegenstand und inwiefern sich die Situation seit 2009 geändert hat? Welche Veränderungen begründen die Einschätzung des Magistrats, dass eine in der M103 vorgeschlagene Kunstrasenanlage auf der Bertramswiese nun - entgegen der Auffassung von 2009 - genehmigungsfähig sei? Begründung: Eine Umsetzung von Kunstrasenfeldern auf der Bertramswiese wurde bisher vom Magistrat immer abgelehnt. Wir fragen uns, aus welchen Gründen sich diese Einschätzung nun verändert hat, und ob eine Umsetzung der in der M103 skizzierten Pläne tatsächlich genehmigungsfähig ist. Bereits 2009 waren die Planungen fortgeschritten, bevor diese mit der ST 557 abgelehnt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2009, V 895 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2009, ST 557 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 103 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 228 2021 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. c) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 138/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 140/9 Betreff: Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrats, die vorhandenen drei Rasenflächen auf der Bertramswiese durch zwei Kunstrasenplätze und zwei Kleinfelder entlang der südlich verlaufenden Straße zu ersetzen, diese mit einer blendfreien und insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen, und den nördlich gelegenen Bereich als Grünfläche zur allgemeinen Nutzung freizugeben und so zu gestalten, dass diese zum attraktiven und vielfältig nutzbaren Erholungsraum für die umliegende Bevölkerung wird. Der Ortsbeirat unterstützt die entsprechenden Planungen des Grünflächenamtes zur Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese mit der Maßgabe, dass die Sportflächen in der Zeit, in der sie nicht für den Vereinssport benötigt werden, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Der Ortsbeirat erbittet eine zeitnahe Vorstellung der Planung für den nördlichen Bereich, der immer für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird (gerne bei einem Ortstermin) und deren zügige Umsetzung. Von den Bürgern gewünscht werden z.B. eine Boule-Anlage, ein zweiter Basketballkorb sowie weitere Spiel- und Sportgeräte für alle Generationen. Der Ortsbeirat fordert ferner die Umgestaltung des im westlichen Bereich liegenden Parkplatzes durch Einsatz von Rasengittersteinen, um die Regendurchlässigkeit zu erhöhen. Begründung: Erfolgt mündlich, soweit sie sich nicht bereits aus dem Antrag ergibt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 121/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1063 2021 1. Die Vorlage OF 121/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 140/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2021, OF 125/9 Betreff: Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen Vorgang: V 895/09 OBR 9; ST 557/09; M 103/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen zur M 103/21 unter folgenden Gesichtspunkten zu überprüfen und entsprechend der hieraus resultierenden Ergebnisse die Planung zu überarbeiten: - Wie viele der geplanten Spielfelder sind zwingend erforderlich, um den Trainingsbetrieb der ansässigen Fußballvereine zu sichern? Auch im Hinblick darauf, dass einer der Vereine das Gelände in absehbarer Zeit verlassen wird? - Ist es möglich, die Versiegelung durch eine Reduzierung der Kunstrasenfläche zu minimieren? - Ist es möglich, durch eine teilweise Entsiegelung des direkt angrenzenden hrParkplatzes die Versiegelung der Flächen durch die Kunstrasenflächen ortsnah auszugleichen? - Ein Ausbau der Kunstrasenfläche sollte maximal in dem Standard erfolgen, der für die Trainingsbelange erforderlich ist. Welche sind das? Ist dies gegeben? - Kann auf eine Einzäunung der Kunstrasenspielfelder verzichtet werden? - Kann auf eine Bodenversiegelung im Umfeld der Spielfelder (z.B. Plasterungen) verzichtet werden? - Welche Auswirkungen sind durch die Beleuchtung für die Anwohner zu erwarten? - Ist eine zeitliche Beschränkung der Beleuchtung vorgesehen (z.B. bis maximal 22h)? - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Bertramswiese als Freizeitfläche für alle Bevölkerungsgruppen aufzuwerten und zu sichern? - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die neu gewonnene Parkfläche ökologisch und klimatisch aufzuwerten? - Wurde bereits ein landschaftsplanerisches Konzept erstellt? - Wie viele Bäume sollen dort zusätzlich gepflanzt werden? - Wie wirkt sich die geplante Versiegelung der Spielfeldfläche auf den bestehenden Baumbestand aus? Kann eine Beeinträchtigung des Baumbestandes ausgeschlossen werden? - Wurde bereits ein Gutachten erstellt, das die artenschutzrechtlichen Belange untersucht (u.a. die Auswirkungen auf die dort beheimatete Wacholderdrosselpopulation)? - Wurden alle rechtlichen Beschränkungen der Nutzung und Gestaltung, die durch die Schenkung der Fläche an die Stadt Frankfurt auferlegt wurden, geprüft und berücksichtigt (siehe auch ST 557/2009)? - Ist die Finanzierung der Umgestaltung der Parkfläche gesichert? Begründung: In einem Ortstermin am 7.10.2021 wurde der aktuelle Planungsstand für Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese vorgestellt. Dabei blieben verschiedene Fragen offen, die insbesondere die ökologischen Auswirkungen im positivem wie negativem Sinne betreffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2009, V 895 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2009, ST 557 Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 125/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 125/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 123/9 Betreff: Zeitnahe Gestaltung der neuen Grünanlage auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zur Installation der Kunstrasenplätze die neue Grünanlage auf der Bertramswiese, wie am 11.10.21 vorgestellt, zu realisieren. Das Grünflächenamt wird gebeten, hierzu die Pläne zur Gestaltung der Anlage dem OBR 9 vorzustellen. Begründung: Im Rahmen der Installation der Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese, ist die Möglichkeit einer neuen öffentliche Grünanlage auf der dazu nicht benötigten Fläche vorgestellt worden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 123/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 124/9 Betreff: Zukünftige Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese teilweise öffentlich nutzbar machen Vorgang: M 103/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter der Voraussetzung, dass baurechtlich keine Einwände gegen die Installation der Kunstrasenplätze sprechen, die öffentliche Nutzung des Kleinspielfeldes und der Minispielfelder außerhalb der Trainingszeiten der Vereine TuS Makkabi e.V. und Kickers 1916 e.V. zu ermöglichen. Begründung: Zurzeit nutzen beide Vereine die Fußballplätze auf der Bertramswiese, die ebenfalls außerhalb der Trainingszeiten von Bürger*innen als Grün- und Sportfläche rege genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 24 Auf Vorschlag des Ortsvorstehers wird im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt einvernehmlich nur noch der nicht öffentliche Teil beraten und dann die Sitzung beendet. Beschluss: Die Vorlage OF 124/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2021, OF 112/9 Betreff: Charakter des Dornbuschs erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der geplante Abriss der Häuser Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 sorgt im Dornbusch zu Recht für erhebliche Unruhe. Beide gehören zu einer den Stadtteil charakterisierenden Siedlung aus den 1920er Jahren, die durch ihre einheitliche Bauweise und die einheitlichen Tonnendächer in ihrer Gesamtheit für den Stadtteil prägend ist. Obwohl wir den Neubau bezahlbaren Wohnraums in unserem Ortsbezirk unterstützen, müssen dem Stadtteil charakterisierende Quartiere erhalten bleiben. Dies vorausgestellt bitten wir den Magistrat: - Gemäß der ST 2359 zeitnah eine Erhaltungssatzung für den Bereich zwischen Mechtildstraße, Spenerstraße, Bertramstraße und Eberhard-Beckmann-Anlage zu erlassen, der 1928 von dem Architekten Bernoulli für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde. Begründung: Der Magistrat - Stadtplanungsamt - hat in der o.g. ST aus dem Jahr 2019 das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll eingestuft und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Der Ortsbeirat möchte diese Einstellung nachhaltig unterstützen und bittet dies zeitnah umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 712 2021 Die Vorlage OF 112/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 81/9 Betreff: Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem Ensemble Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum sowie der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels. Im Zusammenhang hiermit wird der Ortsvorsteher ersucht und beauftragt, mit den zuständigen Ämtern und Dezernaten sachdienliche Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Anregung des Ortsbeirates 9 an den Magistrat zu OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 in größtmöglichem Maße umzusetzen und Informationen für weitere Aktivitäten des Ortsbeirates 9 in dieser Angelegenheit zu sammeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 81/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 81/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 79/9 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9, ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das LfDH eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischem Anspruch und Einfluss des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung des Ortsbeirats 9 an den Magistrat Beschluß zu OM 5384 / 2019 nachzukommen? 2. Was hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 in Verbindung mit der Stellungnahme der Stadt vom 20.12.2019 zu ST 2359 geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, daß es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins geplant durch den bekannten Architekten Bernoulli handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoß) bewirken würde, und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist; und eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände sowie eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit möge der Magistrat ergänzend prüfen und berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; und b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; und c) warum das Umweltamt / Untere Wasserbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu dem unterirdisch verlaufenden Marbach und dem unterirdisch verlaufenden Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von 3 Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; und d) warum und mit welchen konkreten Gründen der Magistrat von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht. e) Warum hat der Magistrat / Bauaufsicht - einsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert, und - den Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert? 7. Warum hat der Magistrat den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 2019 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 79/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 711 2021 Die Vorlage OF 79/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 82/9 Betreff: Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem Ensemble Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum sowie der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels. Im Zusammenhang hiermit wird der Ortsvorsteher ersucht und beauftragt, mit den zuständigen Ämtern und Dezernaten sachdienliche Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Anregung des Ortsbeirates 9 an den Magistrat zu OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 in größtmöglichem Maße umzusetzen und Informationen für weitere Aktivitäten des Ortsbeirates 9 in dieser Angelegenheit zu sammeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 82/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 80/9 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das LfDH eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischem Anspruch und Einfluß des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung des Ortsbeirats 9 an den Magistrat Beschluß zu OM 5384 / 2019 nachzukommen? 2. Was hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 in Verbindung mit der Stellungnahme der Stadt vom 20.12.2019 zu ST 2359 geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, daß es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins geplant durch den bekannten Architekten Bernoulli handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoß) bewirken würde, und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist; und eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände sowie eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit möge der Magistrat ergänzend prüfen und berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; und b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; und c) warum das Umweltamt / Untere Wasserbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu dem unterirdisch verlaufenden Marbach und dem unterirdisch verlaufenden Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von 3 Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; und d) warum und mit welchen konkreten Gründen der Magistrat von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht. e) Warum hat der Magistrat / Bauaufsicht - einsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert, und - den Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert? 7. Warum hat der Magistrat den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 2019 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 80/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 77/9 Betreff: Bertramswiese für Breitensportnutzung öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Für den TuS Makkabi Frankfurt e.V. wird an der Wilhelm-Eppstein-Straße ein neues Trainingsgelände mit Kunstrasenplätzen gebaut (siehe M 54/2019). Mit dem Wegfall des Trainingsbetriebs auf der Bertramswiese, eröffnen sich neue Möglichkeiten, diese so umzugestalten, dass sie auch für andere Sportarten, die dort schon z.T. ausgeübt werden (Yoga/Tai-Chi/Gymnastik), besser nutzbar wird und als öffentliche Grünfläche aufgewertet wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Bertramswiese - nach dem Umzug des TuS Makkabi Frankfurt e.V. auf das Gelände in der Wilhelm-Eppstein-Straße - für weitere Sportarten nutzbar gemacht werden kann, ohne ihren Charakter als öffentliche Grünfläche zu zerstören. Denkbar wären hier z.B. ein Bouleplatz, eine Yoga-/Tai-Chi/-Gymnastik-Wiese, Tischtennis, eine Calistehnics-Anlage oder andere Fitness-Geräte für den öffentlichen Raum sowie die Nutzung für den Schulsport der naheliegenden Schulen (u.a. Wöhler, Anne-Frank, Heinrich-Seeliger). Begründung: Die Bertramswiese ist als Grünfläche definiert. Die Nutzung der Bertramswiese als Fußballplatz ist deshalb seit jeher schwierig, da dort keine Flutlichtanlage und Kunstrasenplätze aufgrund des Status als Grünfläche genehmigungsfähig sind (ST 557/2009). Mit dem Wegzug von TuS Makkabi Frankfurt e.V. verbleibt nur noch die Sportvereinigung Kickers 1916 e.V. als Nutzerin auf dem Platz. Der zu erwartende geringere Platzbedarf für das Fußballtraining macht Flächen frei, die als Grünfläche für andere Sportarten nutzbar wären. Bereits heute wird die Bertramswiese intensiv von der Bevölkerung als Grün- und Sportfläche genutzt. Darüber hinaus wäre eine Erweiterung des vielgenutzten Spielplatzes an der Ammelburgstraße und eine Verlegung des Trainingsbetriebs der Kickers an die neue Kunstrasenanlage an der Wilhelm-Eppstein-Straße zu überlegen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 103 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 103 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 228 2021 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. c) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 138/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 121/9 Betreff: Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrats, die vorhandenen drei Rasenflächen auf der Bertramswiese durch zwei Kunstrasenplätze und zwei Kleinfelder entlang der südlich verlaufenden Straße zu ersetzen, diese mit einer blendfreien und insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen, und den nördlich gelegenen Bereich als Grünfläche zur allgemeinen Nutzung freizugeben und so zu gestalten, dass diese zum attraktiven und vielfältig nutzbaren Erholungsraum für die umliegende Bevölkerung wird. Der Ortsbeirat unterstützt die entsprechenden Planungen des Grünflächenamtes zur Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese mit der Maßgabe, dass die Sportflächen in der Zeit, in der sie nicht für den Vereinssport benötigt werden, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Begründung: Erfolgt mündlich, soweit sie sich nicht bereits aus dem Antrag ergibt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.11.2021, OF 140/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1063 2021 1. Die Vorlage OF 121/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 140/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 57/9 Betreff: Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche Vorgang: OM 5543/19 OBR 9; ST 301/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Verkehrsfläche zwischen Wöhlerschule und Dornbuschkirche ist ein zentraler Platz der Dornbuschsiedlung der sich zum Bertramviertel im Süden öffnet. Während die Bertramstraße eine baumbestandene Allee ist und sich harmonisch in die Umgebung einfügt, fällt der Platz vor der Dornbuschkirche durch seine lieblose städtebauliche Gestaltung auf. Hier sind in chaotischer Weise Parkplätze ausgewiesen, die häufig von Lieferfahrzeugen und Campingwagen benutzt werden, welche die Sichtachsen gerade für Fußgänger versperren. Außerdem versperren Glas- und Kleidercontainer die Sicht. Der Ortsbeirat fordert deshalb die Stadt auf, mit einem Stufenplan eine Umgestaltung der Fläche in Angriff zu nehmen. Es wäre sinnvoll mit einem gemeinsamen Ortstermin zu beginnen. Der Ortsvorsteher wird deshalb beauftragt, diesen Termin zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5543 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 301 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 57/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Satz "Der Ortsbeirat fordert deshalb die Stadt auf, mit einem Stufenplan eine Umgestaltung der Fläche in Angriff zu nehmen." gestrichen wird und der letzte Satz den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird deshalb beauftragt, einen Termin zu organisieren, zu dem die betreffenden Fachämter eingeladen werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 20/9 Betreff: Zusätzliche Müllcontainer für belebte Grünflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die Sommermonate zusätzliche Müllcontainer in Grünanlagen im Ortsbezirk aufzustellen, die stark frequentiert werden. Dies ist zum Beispiel an der Bertramswiese, im Pilzpark und im Sinai-Park der Fall. Begründung: Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemiesituation bedingt, suchen derzeit überdurchschnittlich viele Personen jeden Alters öffentliche Grünflächen im Ortsbezirk auf, um sich dort alleine oder in Gesellschaft aufzuhalten und/oder auch Speisen und Getränke zu sich zu nehmen. Dadurch kommt es seit einiger Zeit zu einem erhöhten Müllaufkommen in den Grünanlagen (SW: Pizzakartons), die die vorhandenen Müllentsorgungskapazitäten überfordern. Es steht zu vermuten, dass sich diese Situation über den Sommer hinweg noch nicht entscheidend verändern wird. Wir bitten deshalb den Magistrat darum, hier mit zusätzlichen (mobilen) Müllcontainern für Entlastung zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 262 2021 Die Vorlage OF 20/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung im letzten Satz um "Spielplatz am Wasserturm" ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2021, OF 17/9 Betreff: Stolperschwelle - zur Erinnerung an das Jüdische Kinderheim in der Ebersheimstraße 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der letzten Sitzung des Ortsbeirats 9 im Februar 2021 stellte der Vorsitzende der Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, Hartmut Schmidt, die Arbeit dieser Initiative vor. Da in Frankfurt bis dato nur Stolpersteine aber keine Stolperschwellen verlegt wurden, kam die Idee auf, dass der Ortsbeirat die Verlegung einer solchen Schwelle finanzieren könnte. Hierfür wurden zwei mögliche Orte genannt: einmal der Standort des ehemaligen Jüdischen Kinderheims in der Ebersheimstraße 5 und außerdem am Eingang des Henry-Budge-Heims in der Hansaallee. Allerdings liegt nur die Ebersheimstraße im Ortsbezirk. Hier hat der Ortsbeirat bereits einen Erinnerungsstein mit einer Bronzetafel am Rande der nahegelegenen Bertramswiese aufgestellt, am Grundstück selbst konnte keine Tafel angebracht werden, da die Genehmigung des heutigen Eigentümers nicht vorlag. Aus diesem Grund könnte direkt vor dem Haus Ebersheimstraße 5 eine solche Erinnerungsschwelle auf dem im öffentlichen Straßenraum befindlichen Bürgersteig verlegt werden. Der Ortsbeirat 9 stellt hierzu die erforderlichen Finanzmittel nach Rücksprache ein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 17/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 17/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 12 2021 Die Vorlage OF 17/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der vorletzte Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat stellt hierzu die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von maximal 3.000 Euro zur Verfügung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 897/9 Betreff: Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird ersucht, zu prüfen, zu berichten und Maßnahmen zu ergreifen um die Benutzung des Schutzstreifens für Fahrräder auf dem Marbachweg in Richtung Osten (Südseite) von der Eschersheimer Landstraße bis zur Leitung des Fahrradverkehr auf einen eigenen Fahrradweg etwa auf der Hälfte des Weges zur Bertramstraße sicherer zu gestalten zum Beispiel durch Anbringung von Richtungspfeilen Richtung Osten auf dem durch Schutzstreifen markierten Fahrradweg. Begründung: Auf dem im Antrag genannten Teilstück des Fahrrad-Schutzstreifens Richtung Osten sind immer wieder Fahrradfahrer anzutreffen, die entgegen der dort zugelassenen Fahrtrichtung in westliche Richtung fahren. Dadurch fahren Fahrradfahrer häufig dem fließenden Autoverkehr entgegen. Gerade in der dunkleren Jahreszeit entstehen nicht nur durch unbeleuchtete Fahrräder häufig gefährliche Situationen. Eine Möglichkeit wäre es, wie an anderen Stellen der Stadt und generell in manchen anderen Städten auf den Schutzstreifen für Fahrräder Richtungspfeile anzubringen, an denen sich Fahrradfahrer zusätzlich orientieren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6821 2020 Die Vorlage OF 897/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, 1 LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 841/9 Betreff: Einmündung Spenerstraße/Winterbachstraße entschärfen! Aus dem Brief einer Anwohnerin geht hervor, dass es täglich an dieser Ecke durch verkehrswidrig parkende PKW zu Behinderungen kommt, insbesondere für Fahrzeuge der Entsorgungsbetriebe. (FES) Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. In der Einmündung eine geeignete Sperrfläche zu markieren und mit Pollern das verkehrswidrige Parken zu verhindern. 2.Die Poller auf der gegenüberliegenden Seite so zu versetzen, dass die Fahrzeuge der FES nicht behindert werden. Wenn diese Lösung nicht möglich ist, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 841/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2020, OF 820/9 Betreff: Krähensichere Mülleimer rund um die Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, rund um die Bertramswiese im Dornbusch die bestehenden grauen Mülleimer durch krähensichere Modelle zu ersetzen. Begründung: In letzter Zeit kam es bei verstärkter Nutzung der Grünanlage nahezu täglich zu deutlicher Vermüllung, weil die Mülleimer nachts komplett durch Vögel entleert wurden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6267 2020 Die Vorlage OF 820/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 799/9 Betreff: Temporäre Radstreifen auf der Eschersheimer Landstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße jeweils eine Fahrspur vorübergehend für die Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus als Radschutzstreifen zu kennzeichnen. Begründung: Seitdem strenge Abstandsregeln im Rahmen der Coronaprävention gelten, ist in Frankfurt eine starke Zunahme des Radverkehrs zu beobachten. Gleichzeitig ist die Beförderungskapazität der wichtigen A-Linie (U1, U2, U3, U8) de facto eingeschränkt. Um in den Sommermonaten für Radfahrende eine sichere Alternative zur U-Bahn zu bieten, sollte im Abschnitt entlang der U-Bahnstrecke, an dem bislang keine Radstreifen existiert, einen provisorischen Radschutzstreifen abmarkiert werden. Solche temporären Radstreifen sind zuletzt sehr kostengünstig in Berlin entstanden und werden gut angenommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 799/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2020, OF 786/9 Betreff: Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße der heute auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße in Richtung Parkplatz hessischer Rundfunk quert, einige Meter nach Süden zu verlegen und einen Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße auf Höhe der Eberhard-Beckmann-Anlage einzurichten. Heutige Position (Bild privat) Gewünschter neuer Standort (Bilder privat) Begründung: Der Weg durch die Beckmann Anlage ist der direkte Weg von der U-Bahn Station am Dornbusch zum hessischen Rundfunk und wird deshalb deutlich stärker frequentiert, als die Laufverbindung von der Eduard-Rüppel-Straße Richtung Parkplatz. Es wäre deshalb sinnvoll den Zebrastreifen dorthin zu verlegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6101 2020 Die Vorlage OF 786/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 759/3 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten: 1. In der Bertramstraße zwischen Nibelungenallee und der Polizeimeister-Kasper-Straße ‚Tempo 30' anzuordnen. 2. Einen Fußgängerüberweg über die Bertramstraße auf Höhe der Polizeimeister-Kasper-Straße einzurichten. Begründung: Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Bertramstraße, aber auch für die Kinder in der Kita der Bertramstraße 4a ist die Überquerung der Bertramstraße aktuell gefährlich. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in dem südlichen Abschnitt der Bertramstraße kein Tempo 30 angeordnet ist, während dies nördlich der Bertramstraße ab der Ecke Polizeimeister-Kasper-Straße sehr wohl der Fall ist. Ein Überweg ist in der Bertramstraße selbst nicht vorhanden und es wird mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. An der Einmündung der Polizeimeister-Kasper Straße ist die Einmündung durch Buschwerk und Parkplätze so verbaut, dass ein Überqueren der Bertramstraße praktisch unmöglich ist. Die Einrichtung eines Überwegs macht es deshalb nötig, auch die Aufstellflächen herzustellen, die es aktuell nicht gibt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 759/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5652 2020 Die Vorlage OF 759/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 722/9 Betreff: Parksituation Eschersheimer Landstraße, südlich der Eduard-Rüppell-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Eschersheimer Landstraße Stadtauswärts, Südlich der Eduard Rüppel Straße für die Parkbuchten vor den Ladenzeilen Zwischen Nonstop Reisen und dem Dornbusch Kebap Haus ein temporäres Parkverbot, z. B. werktags zu den Stoßzeiten des Berufsverkehrs von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingerichtet werden kann. Bildquelle; Google Maps Begründung: Die Parkbuchten werden durch Einpendler und Dauerparker dauerhaft belegt, da sich die U-Bahn-Station in der Nähe befindet. Die Autos stehen dort für lange Zeit, so dass eine Nutzung für die Kunden der Ortsansässigen Geschäfte nicht möglich ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 722/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 722/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 722/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 722/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6097 2020 Die Vorlage OF 722/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 719/9 Betreff: Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum Marbachweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das letzte Teilstück der Bertramstraße bis zur Einmündung in den Marbachweg befindet sich in einem städtebaulich unbefriedigenden Zustand unter anderem deshalb da er für Fußgänger nicht betreten werden kann. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird deshalb aufgefordert, den Mittelstreifen der Bertramstraße im Einmündungsbereich zum Marbachweg dergestalt umzugestalten, dass diese Fläche von Passanten genutzt werden kann. Dazu muss das Straßenbegleitgrün beseitigt werden und durch Rasen ersetzt werden, im Kreuzungsbereich sollte eine Fläche mit wasserdurchlässigem Kies gestaltet werden und Sitzbänke aufgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5544 2019 Die Vorlage OF 719/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 720/9 Betreff: Neugestaltung Mittelstreifen Bertramstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem der erste Ortstermin am 6.11.2019 wegen der Erhaltung der Außengastronomie bei Brot und Freunde stattgefunden hat, ergibt sich nun die Frage nach der konkreten Umsetzung einer Neugestaltung des Bereiches am Mittelstreifen zwischen den zwei Fahrbahnen der Bertramstraße auf Höhe des Cafe Brot und Freunde. Der Ortsbeirat favorisiert die Umgestaltung zu einer grünen, bürgerfreundlichen Fläche mit mehreren Sitzbänken. Daher bittet der Ortsbei rat den Ortsvorsteher einen zweiten Ortstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter des Grünflächenamtes zu vereinbaren, um die Möglichkeiten der Umsetzung zu konkretisieren. Bildquelle Google Maps Begründung: Der Ortsbeirat bemüht sich, den öffentlichen Raum so zu gestalten, dass er von den Bürger*innen sozial genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 720/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 720/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 721/9 Betreff: Einfassung der Grünanlage Eschersheimer Landstraße, südlich der Eduard-Rüppell-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Eschersheimer Landstraße Stadtauswärts, Südlich der Eduard Rüppel Straße für die Parkbuchten vor den Ladenzeilen Zwischen Nonstop Reisen und dem Dornbusch Kebap die Pflastersteine in der Einfassung der Bäume entfernt und durch ein anderes Material ersetzt werden können. Bildquelle: Google Maps Begründung: Die kleinen Pflastersteine lösen sich immer wieder aus dem Boden, so dass die Steine herumliegen und ein ungepflegtes Stadtbild entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 721/9 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 721/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2019, OF 710/9 Betreff: Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel Im Stadtviertel zwischen Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-Straße-Mechthildstraße und darüber hinaus besteht ein geschlossenes Stadtbild, in welchem in einzigartiger Weise Gebäude aus der Bauzeit von 1926 bis 1928 stehen. Die betroffenen rund 25 Gebäude sind mit einem meist sehr gut erhaltenem Walm-Tonnendach mit roten Bieberschwänzen als Hartbedeckung ausgeführt und verleihen dem Ensemble eine geschlossene Einzigartigkeit, die in Frankfurt am Main und anderswo ohne weiteres Beispiel ist. Aktuell besteht die große Gefahr, dass die aneinander angrenzenden und demselben Eigentümer gehörenden Gebäude Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 im Jahr 2020 abgerissen werden und somit der einzigartige Charakter dieses Viertels zerstört würde. Eine Abrißgenehmigung soll bereits erteilt sein. Die hochbetagte Mieterin in der Spenerstraße 17 wurde bereits aufgefordert, sich eine andere Wohnung zu suchen. In dem Haus stehen seit Jahren 2 der vorhandenen 3 Wohnung leer. Die Neubauplanung ist noch nicht bekanntgemacht worden. In der heutigen Zeit dürfen die stadtplanerischen Fehler der 1960er bis 1980er Jahre in unserer Stadt Frankfurt am Main nicht wiederholt werden, indem städtebaulich wertvolle und baulich zusammengehörige einmalige Ensembles beseitigt werden. Der Ortsbeirat 9 bittet deshalb den Magistrat, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-Straße-Mechthildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Anlage 1 (ca. 299 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 Die Vorlage OF 710/9 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 LINKE. und BFF; FDP und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2019, OF 711/9 Betreff: Ortstermin an der Bertramswiese organisieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, möglichst zeitnah einen Ortstermin an der Betramstraße Amellburgerstrasse; /Bertramswiese zu organisieren. Bei diesen beiden Kreuzungen soll die Verkehsrsituation gerade für Schulkinder begutachtet werden und eine Lösung entwickelt werden. Zu diesem Ortstermin sollen eingeladen werden: - Die zuständigen Ämter (Straßenverkehrsamt) - Wenn es sich um einen offiziellen Schulweg handelt ,die Schulwegkommision - Die Schulleiter*innen und KT- Leiter*innen der Umgebung - die Kinderbeauftragte - die Mitgliedre des Ortsbeirats - die Anwohner*inenn dabei soll geprüft werden ob zwei Zebrastreifen angebracht werden können. Begründung: Gestern erreichte den Ortsbeirat die Schilderung von gefährlichen Verkehrs Situationen an dieser Stelle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 711/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2019, OF 697/9 Betreff: Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-Rüppell-Straße Fußgänger und Radfahrer werden an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard Rüppel Straße vor und nach dem Überqueren des Zebrastreifens sowohl in nördliche als auch in südliche Richtung massiv beeinträchtigt durch die im Weg platzierten Fahrradständer neben der Glascontaineranlage. Insbesondere nach dem Anhalten der Stadtbahn an der Haltestelle Dornbusch kommen die den südlichen Aus- bzw. Übergang benutzenden Fußgängerströme an dieser Stelle in Konflikt untereinander und mit Fahrradfahrern beim Ausweichen vor den Fahrradständern, die im Wege stehen. Die beigefügten 2 Fotos mögen das Problem veranschaulichen. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, durch ein Versetzen der Fahrradständer die Situation, die von Anliegern und Anwohnern beklagt wird, zu entschärfen. ... Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5376 2019 Die Vorlage OF 697/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2019, OF 680/9 Betreff: Außengastronomie von Brot & Freunde im Marbachweg Seit Januar 2016 gibt es an der Kreuzung Marbachweg / Bertramstraße ein neues Café Brot & Freunde, das einen sehr regen Zulauf bei der Bevölkerung gefunden hat. Der kleine Kaffeegarten fand bis dato auf dem Privatgrundstück der Eigentümergemeinschaft seinen Platz und war maximal bis 19 Uhr geöffnet. Ein kleiner Teil der Eigentümer will nun diesen Kaffegarten verhindern, das Café sucht deshalb einen Ersatzstandort, den es auf der gegenüberliegenden Seite auf dem Mittelstreifen der Bertramstraße gefunden hat. Das Grünflächenamt wurde bereits vom Ortsvorsteher informiert. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsvorsteher beauftragt, einen Ortstermin mit dem Grünflächenamt zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 680/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2019, OF 679/9 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 4674/19 OBR 9 Der Ortbeirat freut sich über das Verhandlungsergebnis zwischen den Vertreter*innen des Radentscheids magistart und Stadtverordneten der Stadt Frankfurt und begrüßt den beschlossenen Kompromiss. Als Ergebnis der Verhandlungen zur Umsetzung der Forderungen des Radentscheids zeichnet sich ab, dass in den nächsten drei Jahren einige Hauptstraßen fahrradfreundlich umgebaut werden sollen. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität ist der Bau sicherer Radwege nötig, die unabhängig von Alter oder Fahrkönnen benutzt werden können. Bedauerlicherweise ist die Umgestaltung des entsprechendne Abschnitts der eschersheimer Landstrasse nicht im maßnahmenpaket enthalten. Die Eschersheimer Landstraße im Gebiet des Ortsbeirats 9 gehört zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen Frankfurts für alle Verkehrsmittel und ist eine der Hauptstraßen, die nach dem Vorschlag des Radentscheids dringend umgebaut werden müssen. Der Fahrradschutzstreifen im nördlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, der letztes Jahr fertiggestellt wurde, wird offensichtlich von Radfahrenden gut angenommen. Umso mehr wird eine sichere Verkehrsführung ab der bzw. bis zur Hügelstraße vermisst. Radfahrende berichteten bei einer Begehung, dass sie an diesem Abschnitt häufig beim Überholen geschnitten werden oder sogar von Autos touchiert worden sind. Eine durchgehende Radverkehrsanlage würde zudem endlich den fahrradsicheren Umbau der Kreuzungen ermöglichen, wie z.B. die Kreuzung mit der Hügelstraße, an der letztes Jahr ein radfahrendes Kind schwer verunglückt ist. Niemand soll gezwungen werden diese Radroute zu wählen. Parallel geführte Strecken,die der Ortsbeirat in seiner Sitzung am 16.5. Mai gefordert hat (OM 4674), sind eine sinnvolle und wichtige Variante. Radfahrende sollen selber entscheiden, ob sie den direkten Weg oder denjenigen abseits der Hauptstecke entlang führenden auswählen wollen. Ziel muss es sein überall sichere Radwege anzubieten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Anschluss an die bereits beschlossenen Maßnhmen zumindest eien Umgestaltung analog zu prüfen und zu planen: , indem, wie vom Radentscheid gefordert, baulich abgetrennte Radwege im Bereich zwischen der Humserstraße und Hügelstraße stadtauswärts sowie zwischen der Hügelstraße und Am Grünhof stadteinwärts erstellt werden. Die Herrichtung einer baulich geschützten Fahrradspur soll mit der für Radfahrende sicheren Umgestaltung der Kreuzungen mit der Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch einhergehen. Bis zur Umsetzung soll eine Fahrradspur provisorisch mit Klemmfixen o.ä. von der Autospur getrennt werden. Diese Maßnahme könnte bereits nach den Sommerferien erfolgen, nachdem die Instandsetzungsarbeiten an der U-Bahnlinie abgeschlossen sind. Die im letzten Beschluss des Orstbeirats genannten Stercken werden ebenso ausgebaut und forciert. (siehe OM 4674) Der Radweg R7 wird ebenfalls ausgebaut. Dabei wird geprüft ob dafür Bundes- oder Landes Fördermittel genutzt werden können. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4674 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4984 2019 Die Vorlage OF 679/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2019, OF 631/9 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: - als prioritäre Maßnahme die Lücke im Radwegenetz entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 zu schließen, indem, wie vom Radentscheid gefordert, baulich abgetrennte Radwege im Bereich zwischen der Humserstraße und Hügelstraße stadtauswärts sowie zwischen der Hügelstraße und Am Grünhof stadteinwärts erstellt werden. - Die Herrichtung einer baulich geschützten Fahrradspur soll mit der für Radfahrende sicheren Umgestaltung der Kreuzungen mit der Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch einhergehen. - Bis zur Umsetzung soll eine Fahrradspur provisorisch mit Klemmfixen o.ä. von der Autospur getrennt werden. Diese Maßnahme könnte bereits nach den Sommerferien erfolgen, nachdem die Instandsetzungsarbeiten an der U-Bahnlinie abgeschlossen sind. Begründung: Als Ergebnis der Verhandlungen zur Umsetzung der Forderungen des Radentscheids zeichnet sich ab, dass in den nächsten drei Jahren einige Hauptstraßen fahrradfreundlich umgebaut werden sollen. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität ist der Bau sicherer Radwege nötig, die unabhängig von Alter oder Fahrkönnen benutzt werden können. Die Eschersheimer Landstraße im Gebiet des Ortsbeirats 9 gehört zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen Frankfurts für alle Verkehrsmittel und ist eine der Hauptstraßen, die nach dem Vorschlag des Radentscheids dringend umgebaut werden müssen. Der Fahrradschutzstreifen im nördlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, der letztes Jahr fertiggestellt wurde, wird offensichtlich von Radfahrenden gut angenommen. Umso mehr wird eine sichere Verkehrsführung ab der bzw. bis zur Hügelstraße vermisst. Radfahrende berichteten bei einer Begehung, dass sie an diesem Abschnitt häufig beim Überholen geschnitten werden oder sogar von Autos touchiert worden sind. Eine durchgehende Radverkehrsanlage würde zudem endlich den fahrradsicheren Umbau der Kreuzungen ermöglichen, wie z.B. die Kreuzung mit der Hügelstraße, an der letztes Jahr ein radfahrendes Kind schwer verunglückt ist. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.05.2019, OF 638/9 Antrag vom 15.05.2019, OF 639/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 638/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4674 2019 1. Die Vorlage OF 631/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 638/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 639/9 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 631/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 631/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 679/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2017, OF 347/3 Betreff: Quartiersgarage Nähe Feldgerichtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in dem Quartier Feldgerichtsstraße, De-Bary-Straße, Malapertstraße zusätzliche Parkflächen geschaffen werden können, z.B. eine Quartiersgarage oder ein Parkhaus. Begründung: Parkraum ist in dem benannten Quartier Feldgerichtsstraße, De-Bary-Straße, Malapertstraße sehr knapp. Die Schüler und Lehrer der Heinrich von Kleyer-Schule, die Mitarbeiter des Hessische Rundfunk, Sportler und Besucher des Sportverein 1880 und nun zusätzlich die Studenten und Wohnheimbewohner der Frankfurt School of Finance konkurrieren neben den Bewohnern des Quartiers um die vorhandenen Parkflächen. Insbesondere Anwohner leiden unter der Dauerbeparkung ihres Quartiers durch die temporären Parkplatznutzer. Neben der Frankfurt School of Finance mit ca. 175 Stellplätzen verfügt nur der Sportverein über ca. 60 eigene Parkplätze. Die große Parkfläche Bertramswiese -Bertramstraße, die hauptsächlich von Mitarbeitern des Hessischen Rundfunks genutzt wird, ist ständig überlastet, was an der zum Teil anarchistischen Parkverhalten der Nutzer erkennbar ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annehme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2017, OF 226/9 Betreff: Container in der Bertramstraße Die derzeit in der Bertramstraße direkt gegenüber der Eduard-Rüppell-Straße aufgestellten Container fallen an dieser Stelle besonders negativ auf. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. den Glascontainer entweder "um zwei Baumlücken" nach Norden zu versetzen oder ihn auf den östlich vom derzeitigen Standort gelegenen großen Parkplatz zu stellen, 2. nach Möglichkeit für die Entfernung des Altkleidercontainers zu sorgen, 3. falls eine Entfernung des Altkleidercontainers scheitert, dessen Versetzung an den neuen Standort des Glascontainers zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1569 2017 Die Vorlage OF 226/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung); FDP und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2017, OF 188/9 Betreff: Baustelle in der Spenerstraße Der Volks-, Bau- und Sparverein eG als Grundstückseigentümer hat ohne jede Benachrichtigung oder Information von benachbarten Anwohnern in der zweiten Januarwoche 2017 mit groß angelegten Baumaßnahmen an Gebäuden in der Spenerstraße, Nummer 6 bis 32, begonnen. Die Bauarbeiten sollen in zwei Bauabschnitten viele Monate dauern. Für Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb wird seit 9.1.2017 in erheblichem Umfange öffentlicher Grund in Anspruch genommen, obwohl dem Grundstückeigentümer direkt an und neben der Baustelle selbst ungewöhnlich umfangreicher eigener Privatgrund zur Verfügung steht. Der Magistrat wird im Hinblick auf diese konkrete Baumaßnahme aufgefordert, 1. unverzüglich die Baustellenabsperrungen für den ruhenden Verkehr in der Spenerstraße vor den Häusern 4 bis 12 im Zusammenhang mit Bauarbeiten zu beseitigen, und 2. keine weiteren oder anderen Baustellenabsperrungen oder Verkehrsbeschränkungen in der Spenerstraße auf öffentlichem Grund zuzulassen. Begründung: Öffentlicher Grund soll nach geltenden Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Bauarbeiten auf privatem Grund nur in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend notwendig ist. Dies ist im Falle des bezeichneten Bauvorhabens des Volks-, Bau- und Sparverein eG ersichtlich nicht der Fall. Gleichwohl wird ohne erkennbaren Sachgrund für Zwecke von Bauarbeiten öffentlicher Grund zum Nachteil von Anwohnern in erheblichem Umfange in Anspruch genommen. Der Volks-, Bau- und Sparverein eG ist Eigentümer der Häuserzeile Spenerstraße 6 bis 32. Diese Häuserzeile nimmt etwa Dreiviertel der Gesamtlänge der Spenerstraße auf der nördlichen Seite in Anspruch. Vor der straßenseitigen Häuserfront befindet sich auf ganzer Länge ein rund 7,50 m breiter zugehöriger eingeebneter Grundstücksstreifen. Die Einzäunung des Grundstücksstreifens ist bei Antragstellung über weite Strecken bereits abgebaut worden. Auf der rückwärtigen Häuserfront befindet sich auf ganzer Länge ein rund 19 m breiter zugehöriger Grundstücksstreifen. An beiden Enden der Häuserzeile befinden sich breite Zufahrten für Kraftfahrzeuge, über die einige rückwärtige Garagen erreicht werden können. Nach vorliegenden Informationen von Bewohnern sind viele Garagen bereits vom Volks-, Bau- und Sparverein eG gegenüber Mietern gekündigt worden. In dieser besonderen Grundstückssituation steht dem Grundstückseigentümer in ganz erheblichem Maße mehr nutzbarer eigener Grund für seine Baustelle zur Verfügung, als dies in der Mehrzahl vergleichbarer Fälle in Frankfurt am Main der Fall ist. Selbst große Lastwagen von Baubeteiligten können vor und hinter der Häuserzeile ohne weiteres abgestellt werden. Das gilt entsprechend für die Lagerung von Baumaterialien. Es ist keinerlei Grund ersichtlich, für die Baumaßnahme auch nur kleine Flächen öffentlichen Grundes dem Bauherrn zur Verfügung zu stellen und korrespondierend Verkehrsbeschränkungen für Anwohner vorzusehen. Hier muss das Prinzip der strikten Subsidiarität der Inanspruchnahme öffentlichen Grundes bei Baumaßnahmen auf privatem Grund zur Geltung gebracht werden. Durch die unnötigen Absperrungen für Zwecke der Baustelle werden Anwohner ohne erkennbaren Sachgrund belastet. Insbesondere besteht bereits jetzt erheblicher Mangel an Parkraum tagsüber, da viele auswärtige Pendler tagsüber in der Spenerstraße parken, um mit der nahen U-Bahn in die Innenstadt zu gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2017 Die Vorlage OF 188/9 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2015, OF 994/9 Betreff: Übergang am Hessischen Rundfunk Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob zwischen der Eberhard Beckmann Anlage und dem Haupteingang des HR eine " Fußgängerfurt " auf der Bertramstraße markiert werden kann, um den älteren Besuchern von abendlichen Veranstaltungen im HR das Überqueren der Straße sicherer zu machen. Vorbild könnte eine ähnliche Anlage in der Hansaallee südlich des Bremer Platzes sein, hier wurde ein Art Schwarz Weißes Schachbrettmuster auf die Fahrbahn aufgetragen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4699 2015 Die Vorlage OF 994/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der zweiten Zeile nach "des HR" die Worte "ein Fußgängerüberweg oder" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2015, OF 938/9 Betreff: Spielplatz Bertramswiese Die Kleinkinderschaukel am Spielplatz Bertramswiese an der Ammelburger Straße zeigt etliche Risse im Plastik. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Kann eine Gefährdung der Kinder ausgeschlossen werden? 2. Wann ist der Austausch der genannten Schaukel geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 938/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2015, OF 881/9 Betreff: Nutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e. V. Vorgang: ST 309/09 Die Jugendabteilung des TuS Makkabi Frankfurt e.V. hat inzwischen 400 Spieler und 20 Mannschaften. Z.Z. findet Training zusammen mit Kickers 19 auf der Sportanlage Bertramswiese statt. Diese Sportanlage befindet sich aufgrund der sehr starken Nutzung in einem schlechten Zustand. Aus diesem Grund nahm der Vorstand des TuS Makkabi 2014 Kontakt mit dem Sportdezernat und dem Sportamt auf. Es besteht der Wunsch ganz auf die Sportanlage in der Wilhelm-Eppstein-Straße zu wechseln, das Gelände auszuweiten und auf Kosten des TuS Makkabi den Platz anzulegen. 2015 feiert TuS Makkabi sein 50-jähriges Vereinsjubiläum. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Diskussion kurzfristig wieder aufzunehmen und zusammen mit TuS Makkabi und den derzeitigen Nutzern des Platzes eine Lösung über die zukünftige Sportstätten-Nutzung zu finden. Antragsteller: CDU SPD FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2009, ST 309 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2015, TO I, TOP 9 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3897 2015 Die Vorlage OF 881/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, den 2009 begonnenen Dialog kurzfristig wieder aufzunehmen und zusammen mit TuS Makkabi Frankfurt e. V. und den derzeitigen Nutzern des Platzes in der Wilhelm Epstein Straße eine Lösung über die zukünftige Sportstättennutzung zu finden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2014, OF 827/9 Betreff: Hochbeete neu bepflanzen Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Schaufenster der ansässigen Geschäfte aufgrund der hohen Bepflanzung der Hochbeete von vorbeifahrenden KFZ nicht gesehen werden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 9 und dem Gewerbering Dornbusch einen Vorschlag mit einer flachwachsenden Begrünung / Bodendecker in den drei Hochbeeten zwischen Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße vorzustellen. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 09.10.2014, TO I, TOP 12 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FREIE WÄHLER. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3549 2014 Die Vorlage OF 827/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2014, OF 811/9 Betreff: Tiefe Haltebuchten Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Haltebuchten markiert werden sollten, um diese optimaler für 15 Querparker und 9 Kurzparker im eingeschränkten Halteverbot benutzen zu können. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Querpark-Flächen sollen abmarkiert werden zwischen Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße. Montags bis Freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr sollte Parken für 30 Minuten erlaubt sein, nachts und am Wochenende unbegrenzt. Antragsteller: CDU FDP FREIE WÄHLER SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 11.09.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3428 2014 Die Vorlage OF 811/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den Tenor folgender Satz angefügt wird: " Davor sollen neun Längsparkflächen zum Be- und Entladen markiert werden." Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Parteien: CDU, FDP, FREIE_WÄHLER, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2013, OF 674/9 Betreff: Fahrradständer für die Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat darum zu bitten, an der Bertramswiese - bevorzugt in der Nähe des Vereinsheims und/oder des Spielplatzes - neue Fahrradständer zu installieren. Begründung: Die Bertramswiese wird für vielfältige Freizeitzwecke genutzt, u.a. sind dort zwei Fußballvereine beheimatet und es befindet sich dort ein Spielplatz. Bisher gibt es aber keine Fahrradabstellmöglichkeiten. Besonders im Bereich des Fußballvereins - in dem auch viele Kinder trainieren, die mit dem Fahrrad kommen, ist der Bedarf nach Abstellmöglichkeiten gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 26.09.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2013, OA 346 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 31.01.2013 Betreff: Stellplätze im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördlich Adickesallee Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine umfassende Aufstellung vorzulegen, in der alle derzeitigen und zukünftigen Stellplatzbedarfe im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 erfasst sind. Darin sollen zum einen die derzeit schon vorhandenen Stellplatzkontingente für Personal und Besucher des Polizeipräsidiums, des Hessischen Rundfunks, des Sport Clubs Frankfurt 1880 e. V. und der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt werden (jeweils Stellplätze innerhalb und außerhalb der Gelände und im Parkhaus bzw. in den Tiefgaragen). Weiterhin sollen die künftigen Bedarfe für alle Nutzungen im Bebauungsplangebiet ermittelt werden, das heißt Frankfurt School of Finance and Management, Konferenzzentrum, Gastronomie, Hotel, Studentenwohnheim, allgemeines Wohnen u. a., inklusive der denkbaren Nutzungen im westlichen und östlichen Teil des Bebauungsplangebietes zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße. Es wird gebeten, für alle diese zukünftigen Nutzungen sowohl die prognostizierten Stellplatzzahlen als auch die denkbaren Flächen und Bauten zur Unterbringung der Stellplätze mitzuteilen. Begründung: Die Anwohner rund um das Bebauungsplangebiet haben große Sorge, dass der zusätzliche Stellplatzbedarf durch die neuen Nutzungen im Bereich des Bebauungsplanes zu einer absoluten Überlastung führt. Diese zum Teil bereits sehr emotional geführte Diskussion sollte durch die erbetenen Zahlen unbedingt versachlicht werden. Die Zahlen werden außerdem vom Ortsbeirat für seine künftigen Überlegungen zum Thema ruhender Verkehr und zur Gestaltung des Bebauungsplangebietes und der angrenzenden Bereiche benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.03.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3149, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2013, OF 332/3 Betreff: Stellplätze im Bereich des Bebauungsplans Nr. 891 (Nördlich Adickesallee) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine umfassende Aufstellung vorzulegen, in der alle derzeitigen und zukünftigen Stellplatz-Bedarfe im Bereich des B-Plans 891 erfasst sind. Darin sollen zum Einen die derzeit schon vorhandenen Stellplatz-Kontingente für Personal und Besucher des Polizeipräsidiums, des Hessischen Rundfunks, des Sportvereins SC Frankfurt 1880 und der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt werden (jeweils Stellplätze innerhalb und außerhalb des Geländes und in Parkhaus bzw. Tiefgarage). Weiterhin sollen die künftigen Bedarfe für alle Nutzungen im B-Plan-Gebiet 891 ermittelt werden, d.h. Frankfurt School of Finance and Management, Konferenzzentrum, Gastronomie, Hotel, Studenten-Wohnheim, allgemeines Wohnen u.a., inklusive der denkbaren Nutzungen im westlichen und östlichen Teil des B-Plan-Gebietes zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße. Es wird gebeten, für alle diese zukünftigen Nutzungen sowohl die prognostizierten Stellplatz-Zahlen als auch die denkbaren Flächen und Bauten zur Unterbringung der Stellplätze mitzuteilen. Begründung: Die Anwohner rund um das B-Plan-Gebiet 891 haben große Sorge, dass der zusätzliche Stellplatzbedarf durch die neuen Nutzungen im Bereich des B-Plans zu einer absoluten Überlastung führt. Diese z.T. bereits sehr emotional geführte Diskussion sollte durch die erbetenen Zahlen unbedingt versachlicht werden. Die Zahlen werden außerdem vom Ortsbeirat für seine künftigen Überlegungen zum Thema ruhender Verkehr und seiner Gestaltung im B-Plan-Gebiet und den angrenzenden Bereichen benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 332/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 346 2013 Die Vorlage OF 332/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2012, OF 504/9 Betreff: Überweg Bertramswiese - zwischen Umkleideräumen und Sportplatz Während Tunieren wird dieser Überweg rege benutzt. Bedingt durch Zuschauer wird bis an den Rand des Überweges geparkt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der Überweg durch zusätzliche kippbare Absperrpfosten / versenkbare Poller - die durch die Sportvereine bedient werden können - zusätzlich gesichert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 06.12.2012, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1819 2012 Die Vorlage OF 504/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.09.2012, OA 264 entstanden aus Vorlage: OF 245/3 vom 12.09.2012 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee die Bebauungsplanung und die zukünftige Nutzung des Planungsgebietes so vorzusehen, dass das nördlich an das Planungsgebiet im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude direkt angrenzende und in der Nähe des Bereichs der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Ecke Bertramstraße) liegende Gelände des Sport-Clubs Frankfurt 1880 e. V. sowohl in seiner bisherigen Nutzung für Sportzwecke einschließlich der Durchführung von regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen als auch perspektivisch nicht beeinträchtigt wird. Begründung: Die endlich absehbare Nutzung des Bereichs nördlich der Adickesallee ist eine Chance für das Nordend, aber auch für die Intensivierung von Sportaktivitäten in unserer Sportstadt Frankfurt am Main. Das Areal nördlich der ehemaligen Behörden- und Justizgebäude an der Adickesallee und neben dem Hessischen Rundfunk ist das zentralste großflächige Sportgelände unserer Stadt. Es bietet vielen jungen und älteren Bürgerinnen und Bürgern eine citynahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Diese Nutzung soll auch zukünftig erhalten bleiben und angemessenes Entwicklungspotenzial zur Verfügung haben. Zu diesem Entwicklungspotenzial gehört z. B. auch die Option der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle auf dem Sportgelände im nördlichen Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion. Dies bietet die Perspektive, eine sportliche und schulische Kooperation zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen, besonders nachmittags und abends, in geeigneten Räumlichkeiten umzusetzen. Im Übrigen bietet sich dadurch auch für Studentinnen und Studenten der zukünftigen Frankfurt School of Finance eine ortsnahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 66 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 114 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2420, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 245/3 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee die Bebauungsplanung und die zukünftige Nutzung des Planungsgebietes so vorzusehen, daß das nördlich an das Planungsgebiet im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude direkt angrenzende und im Bereich der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Ecke Bertramstraße) in der Nähe liegende Gelände des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. in seiner bisherigen Nutzung für Sportzwecke einschließlich der Durchführung von regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen auch perspektivisch nicht beeinträchtigt wird; und bei der Vergabe eines Baurechtes für das vorgesehene Gelände der School of Finance auf eine organisatorische und möglichst auch auf die gemeinsame Nutzung von Sportstätten baulich ausgerichtete Kooperation mit dem genannten Sportverein zur Förderung des Sports auch für Studenten zukunfts- und entwicklungsorientiert hinzuwirken und entsprechend auf das Land Hessen als derzeitigem Grundstückseigentümer noch vor dem alsbald geplanten Verkauf des Geländes der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude hinzuwirken. Dabei soll spezifisch die Option des Baus einer Mehrzwecksporthalle mit Möglichkeiten der Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf dem Sportgelände im Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion nachhaltig berücksichtigt werden. Begründung: Die endlich absehbare Nutzung des Bereichs nördlich der Adickesallee ist eine Chance für das Nordend, aber auch für die Intensivierung von Sportaktivitäten in unserer Sportstadt Frankfurt am Main Das Areal nördlich der ehemaligen Behörden- und Justizgebäude an der Adickesallee neben dem Hessischen Rundfunk ist das zentralste großflächige Sportgelände unserer Stadt. Es bietet vielen jungen und älteren Bürgerinnen und Bürgern eine citynahe Möglichkeit sportlicher Betätigung. Diese Nutzung soll auch zukünftig erhalten bleiben und angemessenes Entwicklungspotential zur Verfügung haben. Zu diesem Entwicklungspotential gehört z.B. auch die die Option der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle auf dem Sportgelände im nördlichen Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion. Dies bietet die Perspektive, eine sportliche und schulische Kooperation zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen besonderes nachmittags und abends in geeigneten Räumlichkeiten umzusetzen. Im Übrigen bietet sich dadurch auch für Studentinnen und Studenten der zukünftigen School of Finance eine ortsnahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die zwei Punkte des Tenors der Vorlage OF 245/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 264 2012 1. Dem ersten Punkt der Vorlage OF 245/3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der zweite Punkt der Vorlage OF 245/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2011, OF 69/3 Betreff: Holzhausenpark: Liegewiese auch für Familien mit kleinen Kindern erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, dem Grünflächenamt zu ermöglichen, durch das Ablegen großer Baumstämme auf der Liegewiese des Holzhausenparks, eine Übernutzung der Rasenflächen durch Sportgruppen zu vermeiden und diese somit als Spiel- und Liegewiese auch für Familien mit kleinen Kindern zu erhalten. Begründung: Die große Wiese des Holzhausenparks wurde 2009 kostspielig renoviert und musste nun im Sommer 2011 bereits wieder aufwändig in Stand gesetzt werden, was nicht nur hohe Kosten verursacht, sondern auch jegliche Nutzung der betroffenen Rasenfläche gerade in den schönsten Sommermonaten verhinderte. Unabhängig von der Frage, ob auch Aspekte der installierten Bewässerungstechnik zur Schädigung beigetragen haben, ist die größte Belastung der Wiese in der teilweisen Nutzung als Sportfläche für eine ganze Reihe von Fußball spielenden Gruppen zu sehen, die an mehreren Tagen der Woche dort in organisierter Weise die Wiese nutzen. Vor einem Jahr wurde der Kompromiss getroffen, dass in Aufweichung des allgemeinen Verbots des Fußballspiels im Holzhausenpark das Spielen in kleinen Gruppen mit kleinen Kindern und ohne Stollenschuhe erlaubt ist. Die in diesem Sommer notwendig gewordene Renovierung zeigt aber, dass selbst in dieser eingeschränkten Form die Belastung für die Wiese zu hoch ist. Denn auch bei Verzicht auf Stollenschuhe stellt gerade das Fußballspielen eine hohe Belastung für die Wiese da. Dazu kommt noch der hohe Platzbedarf für die Fußball spielenden Gruppen, wodurch andere Parknutzer auf den südlichen Teil ausweichen müssen, welcher stärker verschattet und somit auch feuchter ist. Gerade Familien mit sehr kleinen Kindern sind genötigt, besonders großen Abstand zu halten, damit die Kleinen nicht von einem verirrten Fußball getroffen werden. Das Grünflächenamt bemüht sich bereits seit 2010 um die Zustimmung des Ortsbeirates, die Wiese für Fußballspieler unattraktiv zu machen, um sie so für andere Nutzer auch ohne regelmäßige Renovierungs-Sperrungen zu erhalten. Die Anträge OF 925/3 (Holzliegen aufstellen) und OF 983/3 (keine Baumstämme ablegen) zeugen davon, dass dieses Thema bereits seit längerem intensiv diskutiert wird. In seiner heutigen Form entspricht der Holzhausenpark am ehesten einem kleinen "englischen Garten", welcher eine der freien Natur nachempfundene Gestaltung aufweist. Vor diesem Hintergrund erscheinen liegende Baumstämme als eine naturnahe Möglichkeit der Strukturierung, die nicht so gestaltungsfremd wirkt wie Holzliegen. Gleichzeitig lassen sich die Baumstämme auch gut als Sitzgelegenheiten nutzen. Sportaktivitäten bleiben nicht verboten, aber ein organisiertes Fußballtraining wird unattraktiv, so dass die Gruppen auf besser geeignete Flächen (z. B. Nordendplatz, Grüneburgpark) ausweichen oder sich z. B. für die Bertramswiese einem Sportverein anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 05.09.2011, OS 18/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OS 18/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF69/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 69/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2011, OF 165/9 Betreff: Linksabbieger aus dem Marbachweg Vorgang: OM 2904/09 OBR 9; ST 468/09 Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die probeweise eingerichteten Linksabbiegebeziehungen vom Marbachweg in die Bertramstraße und die Mierendorffstraße nach fast zweijähriger Testphase insgesamt und in Bezug auf die Sicherheit von RadfahrerInnen, insbesondere von Schülerinnen und Schülern zur morgendlichen Hauptverkehrszeit? Begründung: Auf Wunsch des Ortsbeirats wurde das Linksabbiegen vom Marbachweg in die Bertramstraße und die Mierendorffstraße probeweise eingerichtet (ST 468 2009). Anwohner haben vor allem in den Hauptverkehrszeiten Behinderungen im Kreuzungsbereich durch Rückstau, und für Radfahrer gefährliche Situationen, die durch an den Linksabbiegern in den Radschutzstreifen ausweichende Fahrzeuge entstehen, beobachtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 140 2011 Die Vorlage OF 165/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.06.2011, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 16/9 vom 01.05.2011 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage Ausgehend von der Eschersheimer Landstraße (unterhalb des mexikanischen Restaurants) im Dornbusch führt südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße, nördlich parallel zur Humserstraße eine namenlose Fußgängeranlage direkt zum Hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, diese Anlage in "Eberhard-Beckmann-Anlage" zu benennen. Eberhard Beckmann, geboren am 8. Januar 1905 in Rheine, gestorben am 3. Januar 1962 in Gießen, war der erste Intendant des Hessischen Rundfunks. Seit 1928 war Beckmann als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig. An der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die Hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes, später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, der er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des Hessischen Rundfunks als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit des Ortsteils und der Stadt mit dem Hessischen Rundfunk hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 15.06.2011 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.06.2011, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 10/3 vom 24.05.2011 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in "Eberhard-Beckmann-Anlage" Von der Eschersheimer Landstraße aus (Haltestelle Dornbusch/Hessischer Rundfunk, unterhalb des mexikanischen Restaurants) führt - südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße, nördlich parallel zur Humserstraße - der Fußweg durch eine namenlose Anlage direkt zum Hessischen Rundfunk. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, diese Anlage nach dem ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks in "Eberhard-Beckmann-Anlage" zu benennen. Eberhard Beckmann, der erste Intendant des Hessischen Rundfunks, geboren am 8. Januar 1905 in Rheine, gestorben am 3. Januar 1962 in Gießen, war ab 1928 als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radios Frankfurt bestellt und beriet die Hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes. Später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, der er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des Hessischen Rundfunks als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit der Ortsteile Dornbusch und Nordend sowie der Stadt mit dem Hessischen Rundfunk hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 15.06.2011 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2011, OF 10/3 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in "Eberhard-Beckmann-Anlage" Von der Eschersheimer Landstraße aus (Haltestelle Dornbusch/Hessischer Rundfunk; unterhalb des Mexikanischen Restaurant) führt - südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße, nördlich parallel zur Humserstraße - der Fußweg durch eine namenlose Anlage direkt zum Hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte diese Anlage nach dem ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks in "Eberhard-Beckmann-Anlage" zu benennen. Begründung: Eberhard Beckmann, der erste Intendant des hessischen Rundfunks, geb. am 8.Januar 1905 in Rheine, gest. am 3. Januar 1962 in Gießen, war seit 1928 als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die Hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes mit. Später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, was er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des Hessischen Rundfunks als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit der Ortsteile Dornbusch und Nordend sowie der Stadt mit dem Hessischen Rundfunk hinweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 09.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 4 2011 Die Vorlage OF 10/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2011, OF 16/9 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage Ausgehend von der Eschersheim er Landstraße (unterhalb des Mexikanischen Restaurant) im Dornbusch führt südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße nördlich parallel zur Humserstraße eine namenlose Fußgängeranlage direkt zum hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten diese Anlage in Eberhard-Beckmann-Anlage zu benennen. Begründung: Eberhard Beckmann geb. am 8.Januar 1905 in Rheine gest. am 3. Januar 1962 in Gießen war der erste Intendant des hessischen Rundfunks. Seit 1928 war Beckmann als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes mit, später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des hessischen Rundfunks gewählt, was er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des hessischen Rundfunkes als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit des Ortsteüs und der Stadt mit dem hessischen Rundfunk hinweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 12.05.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 16/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Initiative OI 5 2011 Die Vorlage OF 16/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2009, OA 918 entstanden aus Vorlage: OF 734/3 vom 03.06.2009 Betreff: Humserstraße - Asphaltdecke erneuern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Asphaltdecke der Humserstraße zu erneuern. Begründung: Die Straße befindet sich in einem schlechten Zustand. In der Mitte der Straße klafft fast auf der ganzen Länge ein Riss, dazu gibt es einige große, tiefe Löcher. Der Zustand der relativ schmalen Straße ist gefährlich für Autos und Radfahrer, besonders aber bei Regen, wenn der Riss und die Straßenlöcher mit Wasser gefüllt sind. Zusätzlich stellt die Straßendecke in der Dunkelheit eine erhöhte Gefahr für Fußgänger dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 150 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 24.06.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.09.2009, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 918 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 40. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6486, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.09.2009 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.11.2006, OA 231 entstanden aus Vorlage: OF 190/9 vom 25.10.2006 Betreff: Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch) Wie bekannt, sind die meisten U-Bahn-Haltestellen an der Eschersheimer Landstraße mit oberirdischen Zugängen zu den Bahnsteigen versehen worden. An der Haltestelle Dornbusch befindet sich an der südlichen Seite (Eduard-Rüppell-Straße/Am Grünhof) eine Überquerungsmöglichkeit mit Zugang zu den U-Bahn-Bahnsteigen. Da die Haltestelle an der nördlichen Seite nur durch die steilen Treppenabgänge und den langen Tunnel erreichbar ist, laufen viele Personen oberirdisch direkt über die unübersichtliche Kreuzung (Eschersheimer Landstraße/Straße Am Dornbusch), was schon zu mehreren tödlichen Unfällen geführt hat. Der letzte Unfall mit Todesfolge war vor ca. einem Monat. Die Stadtteilbewohner sind der festen Überzeugung, dass die Unfälle nicht mehr passieren, sobald die Haltestelle beidseitig oberirdisch angebunden ist. Die Behauptung des zuständigen Amtes, dass ein Umbau bautechnisch nicht möglich ist, sollte noch einmal überdacht und geprüft werden, evtl. durch einen unabhängigen Verkehrsplaner. Auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen, mobilitätsbehinderte Personen und ältere Bürgerinnen und Bürger sind die steilen Treppen und der lange Tunnel ein unüberwindliches Hindernis und der Weg zur Überquerungsmöglichkeit Eduard-Rüppell-Straße/Am Grünhof unzumutbar. Angesichts dieser Situation und bis jetzt ca. 30 tödlicher Unfälle kann nicht mehr gelten, dass damit die Gefährdung von den Passanten selbstverantwortlich in Kauf genommen wird. Die Ursachen für das vermeintliche Fehlverhalten müssen vielmehr beseitigt werden, wie dies in anderen Planungsprozessen (Straßen, Fabriken, Hochhäusern) üblich ist. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch auf der nördlichen Seite eine Überquerungsmöglichkeit mit ebenerdigen, barrierefreien Zugängen zu den Bahnsteigen einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.02.2007, B 89 Bericht des Magistrats vom 16.07.2007, B 513 Bericht des Magistrats vom 03.12.2007, B 861 Bericht des Magistrats vom 11.04.2008, B 180 Bericht des Magistrats vom 22.08.2008, B 526 Bericht des Magistrats vom 12.01.2009, B 19 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2006, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 231 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1152, 6. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2006 Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 138/9 Betreff: Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen Vorgang: V 895/09 OBR 9; ST 557/09 Der Ortsbeirat möge beschließen: In einer Stellungnahme des Magistrats vom 2.4.2009 heißt es zur Zukunft der Bertramswiese: "Planungen zur Umwandlung eines Rasenplatzes der Sportanlage Bertramswiese in einen Kunstrasenplatz werden nicht weiter verfolgt, da keine Aussicht auf Umsetzung eines solchen Projektes besteht. Ein Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage ist an der Stelle nicht genehmigungsfähig." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was der Genehmigungsfähigkeit entgegenstand und inwiefern sich die Situation seit 2009 geändert hat? Welche Veränderungen begründen die Einschätzung des Magistrats, dass eine in der M103 vorgeschlagene Kunstrasenanlage auf der Bertramswiese nun - entgegen der Auffassung von 2009 - genehmigungsfähig sei? Begründung: Eine Umsetzung von Kunstrasenfeldern auf der Bertramswiese wurde bisher vom Magistrat immer abgelehnt. Wir fragen uns, aus welchen Gründen sich diese Einschätzung nun verändert hat, und ob eine Umsetzung der in der M103 skizzierten Pläne tatsächlich genehmigungsfähig ist. Bereits 2009 waren die Planungen fortgeschritten, bevor diese mit der ST 557 abgelehnt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2009, V 895 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2009, ST 557 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 103 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 228 2021 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. c) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 138/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 140/9 Betreff: Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrats, die vorhandenen drei Rasenflächen auf der Bertramswiese durch zwei Kunstrasenplätze und zwei Kleinfelder entlang der südlich verlaufenden Straße zu ersetzen, diese mit einer blendfreien und insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen, und den nördlich gelegenen Bereich als Grünfläche zur allgemeinen Nutzung freizugeben und so zu gestalten, dass diese zum attraktiven und vielfältig nutzbaren Erholungsraum für die umliegende Bevölkerung wird. Der Ortsbeirat unterstützt die entsprechenden Planungen des Grünflächenamtes zur Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese mit der Maßgabe, dass die Sportflächen in der Zeit, in der sie nicht für den Vereinssport benötigt werden, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Der Ortsbeirat erbittet eine zeitnahe Vorstellung der Planung für den nördlichen Bereich, der immer für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird (gerne bei einem Ortstermin) und deren zügige Umsetzung. Von den Bürgern gewünscht werden z.B. eine Boule-Anlage, ein zweiter Basketballkorb sowie weitere Spiel- und Sportgeräte für alle Generationen. Der Ortsbeirat fordert ferner die Umgestaltung des im westlichen Bereich liegenden Parkplatzes durch Einsatz von Rasengittersteinen, um die Regendurchlässigkeit zu erhöhen. Begründung: Erfolgt mündlich, soweit sie sich nicht bereits aus dem Antrag ergibt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 121/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1063 2021 1. Die Vorlage OF 121/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 140/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2021, OF 125/9 Betreff: Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen Vorgang: V 895/09 OBR 9; ST 557/09; M 103/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen zur M 103/21 unter folgenden Gesichtspunkten zu überprüfen und entsprechend der hieraus resultierenden Ergebnisse die Planung zu überarbeiten: - Wie viele der geplanten Spielfelder sind zwingend erforderlich, um den Trainingsbetrieb der ansässigen Fußballvereine zu sichern? Auch im Hinblick darauf, dass einer der Vereine das Gelände in absehbarer Zeit verlassen wird? - Ist es möglich, die Versiegelung durch eine Reduzierung der Kunstrasenfläche zu minimieren? - Ist es möglich, durch eine teilweise Entsiegelung des direkt angrenzenden hrParkplatzes die Versiegelung der Flächen durch die Kunstrasenflächen ortsnah auszugleichen? - Ein Ausbau der Kunstrasenfläche sollte maximal in dem Standard erfolgen, der für die Trainingsbelange erforderlich ist. Welche sind das? Ist dies gegeben? - Kann auf eine Einzäunung der Kunstrasenspielfelder verzichtet werden? - Kann auf eine Bodenversiegelung im Umfeld der Spielfelder (z.B. Plasterungen) verzichtet werden? - Welche Auswirkungen sind durch die Beleuchtung für die Anwohner zu erwarten? - Ist eine zeitliche Beschränkung der Beleuchtung vorgesehen (z.B. bis maximal 22h)? - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Bertramswiese als Freizeitfläche für alle Bevölkerungsgruppen aufzuwerten und zu sichern? - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die neu gewonnene Parkfläche ökologisch und klimatisch aufzuwerten? - Wurde bereits ein landschaftsplanerisches Konzept erstellt? - Wie viele Bäume sollen dort zusätzlich gepflanzt werden? - Wie wirkt sich die geplante Versiegelung der Spielfeldfläche auf den bestehenden Baumbestand aus? Kann eine Beeinträchtigung des Baumbestandes ausgeschlossen werden? - Wurde bereits ein Gutachten erstellt, das die artenschutzrechtlichen Belange untersucht (u.a. die Auswirkungen auf die dort beheimatete Wacholderdrosselpopulation)? - Wurden alle rechtlichen Beschränkungen der Nutzung und Gestaltung, die durch die Schenkung der Fläche an die Stadt Frankfurt auferlegt wurden, geprüft und berücksichtigt (siehe auch ST 557/2009)? - Ist die Finanzierung der Umgestaltung der Parkfläche gesichert? Begründung: In einem Ortstermin am 7.10.2021 wurde der aktuelle Planungsstand für Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese vorgestellt. Dabei blieben verschiedene Fragen offen, die insbesondere die ökologischen Auswirkungen im positivem wie negativem Sinne betreffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2009, V 895 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2009, ST 557 Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 125/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 125/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 123/9 Betreff: Zeitnahe Gestaltung der neuen Grünanlage auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zur Installation der Kunstrasenplätze die neue Grünanlage auf der Bertramswiese, wie am 11.10.21 vorgestellt, zu realisieren. Das Grünflächenamt wird gebeten, hierzu die Pläne zur Gestaltung der Anlage dem OBR 9 vorzustellen. Begründung: Im Rahmen der Installation der Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese, ist die Möglichkeit einer neuen öffentliche Grünanlage auf der dazu nicht benötigten Fläche vorgestellt worden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 123/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 124/9 Betreff: Zukünftige Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese teilweise öffentlich nutzbar machen Vorgang: M 103/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter der Voraussetzung, dass baurechtlich keine Einwände gegen die Installation der Kunstrasenplätze sprechen, die öffentliche Nutzung des Kleinspielfeldes und der Minispielfelder außerhalb der Trainingszeiten der Vereine TuS Makkabi e.V. und Kickers 1916 e.V. zu ermöglichen. Begründung: Zurzeit nutzen beide Vereine die Fußballplätze auf der Bertramswiese, die ebenfalls außerhalb der Trainingszeiten von Bürger*innen als Grün- und Sportfläche rege genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 24 Auf Vorschlag des Ortsvorstehers wird im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt einvernehmlich nur noch der nicht öffentliche Teil beraten und dann die Sitzung beendet. Beschluss: Die Vorlage OF 124/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2021, OF 112/9 Betreff: Charakter des Dornbuschs erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der geplante Abriss der Häuser Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 sorgt im Dornbusch zu Recht für erhebliche Unruhe. Beide gehören zu einer den Stadtteil charakterisierenden Siedlung aus den 1920er Jahren, die durch ihre einheitliche Bauweise und die einheitlichen Tonnendächer in ihrer Gesamtheit für den Stadtteil prägend ist. Obwohl wir den Neubau bezahlbaren Wohnraums in unserem Ortsbezirk unterstützen, müssen dem Stadtteil charakterisierende Quartiere erhalten bleiben. Dies vorausgestellt bitten wir den Magistrat: - Gemäß der ST 2359 zeitnah eine Erhaltungssatzung für den Bereich zwischen Mechtildstraße, Spenerstraße, Bertramstraße und Eberhard-Beckmann-Anlage zu erlassen, der 1928 von dem Architekten Bernoulli für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde. Begründung: Der Magistrat - Stadtplanungsamt - hat in der o.g. ST aus dem Jahr 2019 das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll eingestuft und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Der Ortsbeirat möchte diese Einstellung nachhaltig unterstützen und bittet dies zeitnah umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 712 2021 Die Vorlage OF 112/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 81/9 Betreff: Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem Ensemble Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum sowie der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels. Im Zusammenhang hiermit wird der Ortsvorsteher ersucht und beauftragt, mit den zuständigen Ämtern und Dezernaten sachdienliche Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Anregung des Ortsbeirates 9 an den Magistrat zu OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 in größtmöglichem Maße umzusetzen und Informationen für weitere Aktivitäten des Ortsbeirates 9 in dieser Angelegenheit zu sammeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 81/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 81/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 79/9 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9, ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das LfDH eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischem Anspruch und Einfluss des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung des Ortsbeirats 9 an den Magistrat Beschluß zu OM 5384 / 2019 nachzukommen? 2. Was hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 in Verbindung mit der Stellungnahme der Stadt vom 20.12.2019 zu ST 2359 geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, daß es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins geplant durch den bekannten Architekten Bernoulli handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoß) bewirken würde, und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist; und eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände sowie eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit möge der Magistrat ergänzend prüfen und berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; und b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; und c) warum das Umweltamt / Untere Wasserbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu dem unterirdisch verlaufenden Marbach und dem unterirdisch verlaufenden Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von 3 Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; und d) warum und mit welchen konkreten Gründen der Magistrat von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht. e) Warum hat der Magistrat / Bauaufsicht - einsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert, und - den Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert? 7. Warum hat der Magistrat den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 2019 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 79/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 711 2021 Die Vorlage OF 79/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 82/9 Betreff: Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem Ensemble Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum sowie der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels. Im Zusammenhang hiermit wird der Ortsvorsteher ersucht und beauftragt, mit den zuständigen Ämtern und Dezernaten sachdienliche Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Anregung des Ortsbeirates 9 an den Magistrat zu OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 in größtmöglichem Maße umzusetzen und Informationen für weitere Aktivitäten des Ortsbeirates 9 in dieser Angelegenheit zu sammeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 82/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 80/9 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das LfDH eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischem Anspruch und Einfluß des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung des Ortsbeirats 9 an den Magistrat Beschluß zu OM 5384 / 2019 nachzukommen? 2. Was hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 in Verbindung mit der Stellungnahme der Stadt vom 20.12.2019 zu ST 2359 geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, daß es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins geplant durch den bekannten Architekten Bernoulli handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoß) bewirken würde, und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist; und eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände sowie eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit möge der Magistrat ergänzend prüfen und berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; und b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; und c) warum das Umweltamt / Untere Wasserbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu dem unterirdisch verlaufenden Marbach und dem unterirdisch verlaufenden Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von 3 Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; und d) warum und mit welchen konkreten Gründen der Magistrat von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht. e) Warum hat der Magistrat / Bauaufsicht - einsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert, und - den Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert? 7. Warum hat der Magistrat den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 2019 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 80/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 77/9 Betreff: Bertramswiese für Breitensportnutzung öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Für den TuS Makkabi Frankfurt e.V. wird an der Wilhelm-Eppstein-Straße ein neues Trainingsgelände mit Kunstrasenplätzen gebaut (siehe M 54/2019). Mit dem Wegfall des Trainingsbetriebs auf der Bertramswiese, eröffnen sich neue Möglichkeiten, diese so umzugestalten, dass sie auch für andere Sportarten, die dort schon z.T. ausgeübt werden (Yoga/Tai-Chi/Gymnastik), besser nutzbar wird und als öffentliche Grünfläche aufgewertet wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Bertramswiese - nach dem Umzug des TuS Makkabi Frankfurt e.V. auf das Gelände in der Wilhelm-Eppstein-Straße - für weitere Sportarten nutzbar gemacht werden kann, ohne ihren Charakter als öffentliche Grünfläche zu zerstören. Denkbar wären hier z.B. ein Bouleplatz, eine Yoga-/Tai-Chi/-Gymnastik-Wiese, Tischtennis, eine Calistehnics-Anlage oder andere Fitness-Geräte für den öffentlichen Raum sowie die Nutzung für den Schulsport der naheliegenden Schulen (u.a. Wöhler, Anne-Frank, Heinrich-Seeliger). Begründung: Die Bertramswiese ist als Grünfläche definiert. Die Nutzung der Bertramswiese als Fußballplatz ist deshalb seit jeher schwierig, da dort keine Flutlichtanlage und Kunstrasenplätze aufgrund des Status als Grünfläche genehmigungsfähig sind (ST 557/2009). Mit dem Wegzug von TuS Makkabi Frankfurt e.V. verbleibt nur noch die Sportvereinigung Kickers 1916 e.V. als Nutzerin auf dem Platz. Der zu erwartende geringere Platzbedarf für das Fußballtraining macht Flächen frei, die als Grünfläche für andere Sportarten nutzbar wären. Bereits heute wird die Bertramswiese intensiv von der Bevölkerung als Grün- und Sportfläche genutzt. Darüber hinaus wäre eine Erweiterung des vielgenutzten Spielplatzes an der Ammelburgstraße und eine Verlegung des Trainingsbetriebs der Kickers an die neue Kunstrasenanlage an der Wilhelm-Eppstein-Straße zu überlegen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 103 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 103 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 228 2021 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. c) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 138/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 121/9 Betreff: Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrats, die vorhandenen drei Rasenflächen auf der Bertramswiese durch zwei Kunstrasenplätze und zwei Kleinfelder entlang der südlich verlaufenden Straße zu ersetzen, diese mit einer blendfreien und insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen, und den nördlich gelegenen Bereich als Grünfläche zur allgemeinen Nutzung freizugeben und so zu gestalten, dass diese zum attraktiven und vielfältig nutzbaren Erholungsraum für die umliegende Bevölkerung wird. Der Ortsbeirat unterstützt die entsprechenden Planungen des Grünflächenamtes zur Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese mit der Maßgabe, dass die Sportflächen in der Zeit, in der sie nicht für den Vereinssport benötigt werden, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Begründung: Erfolgt mündlich, soweit sie sich nicht bereits aus dem Antrag ergibt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.11.2021, OF 140/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1063 2021 1. Die Vorlage OF 121/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 140/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 57/9 Betreff: Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche Vorgang: OM 5543/19 OBR 9; ST 301/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Verkehrsfläche zwischen Wöhlerschule und Dornbuschkirche ist ein zentraler Platz der Dornbuschsiedlung der sich zum Bertramviertel im Süden öffnet. Während die Bertramstraße eine baumbestandene Allee ist und sich harmonisch in die Umgebung einfügt, fällt der Platz vor der Dornbuschkirche durch seine lieblose städtebauliche Gestaltung auf. Hier sind in chaotischer Weise Parkplätze ausgewiesen, die häufig von Lieferfahrzeugen und Campingwagen benutzt werden, welche die Sichtachsen gerade für Fußgänger versperren. Außerdem versperren Glas- und Kleidercontainer die Sicht. Der Ortsbeirat fordert deshalb die Stadt auf, mit einem Stufenplan eine Umgestaltung der Fläche in Angriff zu nehmen. Es wäre sinnvoll mit einem gemeinsamen Ortstermin zu beginnen. Der Ortsvorsteher wird deshalb beauftragt, diesen Termin zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5543 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 301 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 57/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Satz "Der Ortsbeirat fordert deshalb die Stadt auf, mit einem Stufenplan eine Umgestaltung der Fläche in Angriff zu nehmen." gestrichen wird und der letzte Satz den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird deshalb beauftragt, einen Termin zu organisieren, zu dem die betreffenden Fachämter eingeladen werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 20/9 Betreff: Zusätzliche Müllcontainer für belebte Grünflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die Sommermonate zusätzliche Müllcontainer in Grünanlagen im Ortsbezirk aufzustellen, die stark frequentiert werden. Dies ist zum Beispiel an der Bertramswiese, im Pilzpark und im Sinai-Park der Fall. Begründung: Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemiesituation bedingt, suchen derzeit überdurchschnittlich viele Personen jeden Alters öffentliche Grünflächen im Ortsbezirk auf, um sich dort alleine oder in Gesellschaft aufzuhalten und/oder auch Speisen und Getränke zu sich zu nehmen. Dadurch kommt es seit einiger Zeit zu einem erhöhten Müllaufkommen in den Grünanlagen (SW: Pizzakartons), die die vorhandenen Müllentsorgungskapazitäten überfordern. Es steht zu vermuten, dass sich diese Situation über den Sommer hinweg noch nicht entscheidend verändern wird. Wir bitten deshalb den Magistrat darum, hier mit zusätzlichen (mobilen) Müllcontainern für Entlastung zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 262 2021 Die Vorlage OF 20/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung im letzten Satz um "Spielplatz am Wasserturm" ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2021, OF 17/9 Betreff: Stolperschwelle - zur Erinnerung an das Jüdische Kinderheim in der Ebersheimstraße 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der letzten Sitzung des Ortsbeirats 9 im Februar 2021 stellte der Vorsitzende der Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, Hartmut Schmidt, die Arbeit dieser Initiative vor. Da in Frankfurt bis dato nur Stolpersteine aber keine Stolperschwellen verlegt wurden, kam die Idee auf, dass der Ortsbeirat die Verlegung einer solchen Schwelle finanzieren könnte. Hierfür wurden zwei mögliche Orte genannt: einmal der Standort des ehemaligen Jüdischen Kinderheims in der Ebersheimstraße 5 und außerdem am Eingang des Henry-Budge-Heims in der Hansaallee. Allerdings liegt nur die Ebersheimstraße im Ortsbezirk. Hier hat der Ortsbeirat bereits einen Erinnerungsstein mit einer Bronzetafel am Rande der nahegelegenen Bertramswiese aufgestellt, am Grundstück selbst konnte keine Tafel angebracht werden, da die Genehmigung des heutigen Eigentümers nicht vorlag. Aus diesem Grund könnte direkt vor dem Haus Ebersheimstraße 5 eine solche Erinnerungsschwelle auf dem im öffentlichen Straßenraum befindlichen Bürgersteig verlegt werden. Der Ortsbeirat 9 stellt hierzu die erforderlichen Finanzmittel nach Rücksprache ein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 17/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 17/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 12 2021 Die Vorlage OF 17/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der vorletzte Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat stellt hierzu die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von maximal 3.000 Euro zur Verfügung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 897/9 Betreff: Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird ersucht, zu prüfen, zu berichten und Maßnahmen zu ergreifen um die Benutzung des Schutzstreifens für Fahrräder auf dem Marbachweg in Richtung Osten (Südseite) von der Eschersheimer Landstraße bis zur Leitung des Fahrradverkehr auf einen eigenen Fahrradweg etwa auf der Hälfte des Weges zur Bertramstraße sicherer zu gestalten zum Beispiel durch Anbringung von Richtungspfeilen Richtung Osten auf dem durch Schutzstreifen markierten Fahrradweg. Begründung: Auf dem im Antrag genannten Teilstück des Fahrrad-Schutzstreifens Richtung Osten sind immer wieder Fahrradfahrer anzutreffen, die entgegen der dort zugelassenen Fahrtrichtung in westliche Richtung fahren. Dadurch fahren Fahrradfahrer häufig dem fließenden Autoverkehr entgegen. Gerade in der dunkleren Jahreszeit entstehen nicht nur durch unbeleuchtete Fahrräder häufig gefährliche Situationen. Eine Möglichkeit wäre es, wie an anderen Stellen der Stadt und generell in manchen anderen Städten auf den Schutzstreifen für Fahrräder Richtungspfeile anzubringen, an denen sich Fahrradfahrer zusätzlich orientieren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6821 2020 Die Vorlage OF 897/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, 1 LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 841/9 Betreff: Einmündung Spenerstraße/Winterbachstraße entschärfen! Aus dem Brief einer Anwohnerin geht hervor, dass es täglich an dieser Ecke durch verkehrswidrig parkende PKW zu Behinderungen kommt, insbesondere für Fahrzeuge der Entsorgungsbetriebe. (FES) Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. In der Einmündung eine geeignete Sperrfläche zu markieren und mit Pollern das verkehrswidrige Parken zu verhindern. 2.Die Poller auf der gegenüberliegenden Seite so zu versetzen, dass die Fahrzeuge der FES nicht behindert werden. Wenn diese Lösung nicht möglich ist, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 841/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2020, OF 820/9 Betreff: Krähensichere Mülleimer rund um die Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, rund um die Bertramswiese im Dornbusch die bestehenden grauen Mülleimer durch krähensichere Modelle zu ersetzen. Begründung: In letzter Zeit kam es bei verstärkter Nutzung der Grünanlage nahezu täglich zu deutlicher Vermüllung, weil die Mülleimer nachts komplett durch Vögel entleert wurden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6267 2020 Die Vorlage OF 820/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 799/9 Betreff: Temporäre Radstreifen auf der Eschersheimer Landstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße jeweils eine Fahrspur vorübergehend für die Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus als Radschutzstreifen zu kennzeichnen. Begründung: Seitdem strenge Abstandsregeln im Rahmen der Coronaprävention gelten, ist in Frankfurt eine starke Zunahme des Radverkehrs zu beobachten. Gleichzeitig ist die Beförderungskapazität der wichtigen A-Linie (U1, U2, U3, U8) de facto eingeschränkt. Um in den Sommermonaten für Radfahrende eine sichere Alternative zur U-Bahn zu bieten, sollte im Abschnitt entlang der U-Bahnstrecke, an dem bislang keine Radstreifen existiert, einen provisorischen Radschutzstreifen abmarkiert werden. Solche temporären Radstreifen sind zuletzt sehr kostengünstig in Berlin entstanden und werden gut angenommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 799/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2020, OF 786/9 Betreff: Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße der heute auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße in Richtung Parkplatz hessischer Rundfunk quert, einige Meter nach Süden zu verlegen und einen Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße auf Höhe der Eberhard-Beckmann-Anlage einzurichten. Heutige Position (Bild privat) Gewünschter neuer Standort (Bilder privat) Begründung: Der Weg durch die Beckmann Anlage ist der direkte Weg von der U-Bahn Station am Dornbusch zum hessischen Rundfunk und wird deshalb deutlich stärker frequentiert, als die Laufverbindung von der Eduard-Rüppel-Straße Richtung Parkplatz. Es wäre deshalb sinnvoll den Zebrastreifen dorthin zu verlegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6101 2020 Die Vorlage OF 786/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 759/3 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten: 1. In der Bertramstraße zwischen Nibelungenallee und der Polizeimeister-Kasper-Straße ‚Tempo 30' anzuordnen. 2. Einen Fußgängerüberweg über die Bertramstraße auf Höhe der Polizeimeister-Kasper-Straße einzurichten. Begründung: Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Bertramstraße, aber auch für die Kinder in der Kita der Bertramstraße 4a ist die Überquerung der Bertramstraße aktuell gefährlich. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in dem südlichen Abschnitt der Bertramstraße kein Tempo 30 angeordnet ist, während dies nördlich der Bertramstraße ab der Ecke Polizeimeister-Kasper-Straße sehr wohl der Fall ist. Ein Überweg ist in der Bertramstraße selbst nicht vorhanden und es wird mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. An der Einmündung der Polizeimeister-Kasper Straße ist die Einmündung durch Buschwerk und Parkplätze so verbaut, dass ein Überqueren der Bertramstraße praktisch unmöglich ist. Die Einrichtung eines Überwegs macht es deshalb nötig, auch die Aufstellflächen herzustellen, die es aktuell nicht gibt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 759/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5652 2020 Die Vorlage OF 759/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 722/9 Betreff: Parksituation Eschersheimer Landstraße, südlich der Eduard-Rüppell-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Eschersheimer Landstraße Stadtauswärts, Südlich der Eduard Rüppel Straße für die Parkbuchten vor den Ladenzeilen Zwischen Nonstop Reisen und dem Dornbusch Kebap Haus ein temporäres Parkverbot, z. B. werktags zu den Stoßzeiten des Berufsverkehrs von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingerichtet werden kann. Bildquelle; Google Maps Begründung: Die Parkbuchten werden durch Einpendler und Dauerparker dauerhaft belegt, da sich die U-Bahn-Station in der Nähe befindet. Die Autos stehen dort für lange Zeit, so dass eine Nutzung für die Kunden der Ortsansässigen Geschäfte nicht möglich ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 722/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 722/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 722/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 722/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6097 2020 Die Vorlage OF 722/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 719/9 Betreff: Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum Marbachweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das letzte Teilstück der Bertramstraße bis zur Einmündung in den Marbachweg befindet sich in einem städtebaulich unbefriedigenden Zustand unter anderem deshalb da er für Fußgänger nicht betreten werden kann. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird deshalb aufgefordert, den Mittelstreifen der Bertramstraße im Einmündungsbereich zum Marbachweg dergestalt umzugestalten, dass diese Fläche von Passanten genutzt werden kann. Dazu muss das Straßenbegleitgrün beseitigt werden und durch Rasen ersetzt werden, im Kreuzungsbereich sollte eine Fläche mit wasserdurchlässigem Kies gestaltet werden und Sitzbänke aufgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5544 2019 Die Vorlage OF 719/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 720/9 Betreff: Neugestaltung Mittelstreifen Bertramstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem der erste Ortstermin am 6.11.2019 wegen der Erhaltung der Außengastronomie bei Brot und Freunde stattgefunden hat, ergibt sich nun die Frage nach der konkreten Umsetzung einer Neugestaltung des Bereiches am Mittelstreifen zwischen den zwei Fahrbahnen der Bertramstraße auf Höhe des Cafe Brot und Freunde. Der Ortsbeirat favorisiert die Umgestaltung zu einer grünen, bürgerfreundlichen Fläche mit mehreren Sitzbänken. Daher bittet der Ortsbei rat den Ortsvorsteher einen zweiten Ortstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter des Grünflächenamtes zu vereinbaren, um die Möglichkeiten der Umsetzung zu konkretisieren. Bildquelle Google Maps Begründung: Der Ortsbeirat bemüht sich, den öffentlichen Raum so zu gestalten, dass er von den Bürger*innen sozial genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 720/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 720/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 721/9 Betreff: Einfassung der Grünanlage Eschersheimer Landstraße, südlich der Eduard-Rüppell-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Eschersheimer Landstraße Stadtauswärts, Südlich der Eduard Rüppel Straße für die Parkbuchten vor den Ladenzeilen Zwischen Nonstop Reisen und dem Dornbusch Kebap die Pflastersteine in der Einfassung der Bäume entfernt und durch ein anderes Material ersetzt werden können. Bildquelle: Google Maps Begründung: Die kleinen Pflastersteine lösen sich immer wieder aus dem Boden, so dass die Steine herumliegen und ein ungepflegtes Stadtbild entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 721/9 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 721/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2019, OF 710/9 Betreff: Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel Im Stadtviertel zwischen Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-Straße-Mechthildstraße und darüber hinaus besteht ein geschlossenes Stadtbild, in welchem in einzigartiger Weise Gebäude aus der Bauzeit von 1926 bis 1928 stehen. Die betroffenen rund 25 Gebäude sind mit einem meist sehr gut erhaltenem Walm-Tonnendach mit roten Bieberschwänzen als Hartbedeckung ausgeführt und verleihen dem Ensemble eine geschlossene Einzigartigkeit, die in Frankfurt am Main und anderswo ohne weiteres Beispiel ist. Aktuell besteht die große Gefahr, dass die aneinander angrenzenden und demselben Eigentümer gehörenden Gebäude Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 im Jahr 2020 abgerissen werden und somit der einzigartige Charakter dieses Viertels zerstört würde. Eine Abrißgenehmigung soll bereits erteilt sein. Die hochbetagte Mieterin in der Spenerstraße 17 wurde bereits aufgefordert, sich eine andere Wohnung zu suchen. In dem Haus stehen seit Jahren 2 der vorhandenen 3 Wohnung leer. Die Neubauplanung ist noch nicht bekanntgemacht worden. In der heutigen Zeit dürfen die stadtplanerischen Fehler der 1960er bis 1980er Jahre in unserer Stadt Frankfurt am Main nicht wiederholt werden, indem städtebaulich wertvolle und baulich zusammengehörige einmalige Ensembles beseitigt werden. Der Ortsbeirat 9 bittet deshalb den Magistrat, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-Straße-Mechthildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Anlage 1 (ca. 299 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 Die Vorlage OF 710/9 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 LINKE. und BFF; FDP und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2019, OF 711/9 Betreff: Ortstermin an der Bertramswiese organisieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, möglichst zeitnah einen Ortstermin an der Betramstraße Amellburgerstrasse; /Bertramswiese zu organisieren. Bei diesen beiden Kreuzungen soll die Verkehsrsituation gerade für Schulkinder begutachtet werden und eine Lösung entwickelt werden. Zu diesem Ortstermin sollen eingeladen werden: - Die zuständigen Ämter (Straßenverkehrsamt) - Wenn es sich um einen offiziellen Schulweg handelt ,die Schulwegkommision - Die Schulleiter*innen und KT- Leiter*innen der Umgebung - die Kinderbeauftragte - die Mitgliedre des Ortsbeirats - die Anwohner*inenn dabei soll geprüft werden ob zwei Zebrastreifen angebracht werden können. Begründung: Gestern erreichte den Ortsbeirat die Schilderung von gefährlichen Verkehrs Situationen an dieser Stelle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 711/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2019, OF 697/9 Betreff: Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-Rüppell-Straße Fußgänger und Radfahrer werden an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard Rüppel Straße vor und nach dem Überqueren des Zebrastreifens sowohl in nördliche als auch in südliche Richtung massiv beeinträchtigt durch die im Weg platzierten Fahrradständer neben der Glascontaineranlage. Insbesondere nach dem Anhalten der Stadtbahn an der Haltestelle Dornbusch kommen die den südlichen Aus- bzw. Übergang benutzenden Fußgängerströme an dieser Stelle in Konflikt untereinander und mit Fahrradfahrern beim Ausweichen vor den Fahrradständern, die im Wege stehen. Die beigefügten 2 Fotos mögen das Problem veranschaulichen. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, durch ein Versetzen der Fahrradständer die Situation, die von Anliegern und Anwohnern beklagt wird, zu entschärfen. ... Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5376 2019 Die Vorlage OF 697/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2019, OF 680/9 Betreff: Außengastronomie von Brot & Freunde im Marbachweg Seit Januar 2016 gibt es an der Kreuzung Marbachweg / Bertramstraße ein neues Café Brot & Freunde, das einen sehr regen Zulauf bei der Bevölkerung gefunden hat. Der kleine Kaffeegarten fand bis dato auf dem Privatgrundstück der Eigentümergemeinschaft seinen Platz und war maximal bis 19 Uhr geöffnet. Ein kleiner Teil der Eigentümer will nun diesen Kaffegarten verhindern, das Café sucht deshalb einen Ersatzstandort, den es auf der gegenüberliegenden Seite auf dem Mittelstreifen der Bertramstraße gefunden hat. Das Grünflächenamt wurde bereits vom Ortsvorsteher informiert. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsvorsteher beauftragt, einen Ortstermin mit dem Grünflächenamt zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 680/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2019, OF 679/9 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 4674/19 OBR 9 Der Ortbeirat freut sich über das Verhandlungsergebnis zwischen den Vertreter*innen des Radentscheids magistart und Stadtverordneten der Stadt Frankfurt und begrüßt den beschlossenen Kompromiss. Als Ergebnis der Verhandlungen zur Umsetzung der Forderungen des Radentscheids zeichnet sich ab, dass in den nächsten drei Jahren einige Hauptstraßen fahrradfreundlich umgebaut werden sollen. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität ist der Bau sicherer Radwege nötig, die unabhängig von Alter oder Fahrkönnen benutzt werden können. Bedauerlicherweise ist die Umgestaltung des entsprechendne Abschnitts der eschersheimer Landstrasse nicht im maßnahmenpaket enthalten. Die Eschersheimer Landstraße im Gebiet des Ortsbeirats 9 gehört zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen Frankfurts für alle Verkehrsmittel und ist eine der Hauptstraßen, die nach dem Vorschlag des Radentscheids dringend umgebaut werden müssen. Der Fahrradschutzstreifen im nördlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, der letztes Jahr fertiggestellt wurde, wird offensichtlich von Radfahrenden gut angenommen. Umso mehr wird eine sichere Verkehrsführung ab der bzw. bis zur Hügelstraße vermisst. Radfahrende berichteten bei einer Begehung, dass sie an diesem Abschnitt häufig beim Überholen geschnitten werden oder sogar von Autos touchiert worden sind. Eine durchgehende Radverkehrsanlage würde zudem endlich den fahrradsicheren Umbau der Kreuzungen ermöglichen, wie z.B. die Kreuzung mit der Hügelstraße, an der letztes Jahr ein radfahrendes Kind schwer verunglückt ist. Niemand soll gezwungen werden diese Radroute zu wählen. Parallel geführte Strecken,die der Ortsbeirat in seiner Sitzung am 16.5. Mai gefordert hat (OM 4674), sind eine sinnvolle und wichtige Variante. Radfahrende sollen selber entscheiden, ob sie den direkten Weg oder denjenigen abseits der Hauptstecke entlang führenden auswählen wollen. Ziel muss es sein überall sichere Radwege anzubieten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Anschluss an die bereits beschlossenen Maßnhmen zumindest eien Umgestaltung analog zu prüfen und zu planen: , indem, wie vom Radentscheid gefordert, baulich abgetrennte Radwege im Bereich zwischen der Humserstraße und Hügelstraße stadtauswärts sowie zwischen der Hügelstraße und Am Grünhof stadteinwärts erstellt werden. Die Herrichtung einer baulich geschützten Fahrradspur soll mit der für Radfahrende sicheren Umgestaltung der Kreuzungen mit der Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch einhergehen. Bis zur Umsetzung soll eine Fahrradspur provisorisch mit Klemmfixen o.ä. von der Autospur getrennt werden. Diese Maßnahme könnte bereits nach den Sommerferien erfolgen, nachdem die Instandsetzungsarbeiten an der U-Bahnlinie abgeschlossen sind. Die im letzten Beschluss des Orstbeirats genannten Stercken werden ebenso ausgebaut und forciert. (siehe OM 4674) Der Radweg R7 wird ebenfalls ausgebaut. Dabei wird geprüft ob dafür Bundes- oder Landes Fördermittel genutzt werden können. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4674 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4984 2019 Die Vorlage OF 679/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2019, OF 631/9 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: - als prioritäre Maßnahme die Lücke im Radwegenetz entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 zu schließen, indem, wie vom Radentscheid gefordert, baulich abgetrennte Radwege im Bereich zwischen der Humserstraße und Hügelstraße stadtauswärts sowie zwischen der Hügelstraße und Am Grünhof stadteinwärts erstellt werden. - Die Herrichtung einer baulich geschützten Fahrradspur soll mit der für Radfahrende sicheren Umgestaltung der Kreuzungen mit der Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch einhergehen. - Bis zur Umsetzung soll eine Fahrradspur provisorisch mit Klemmfixen o.ä. von der Autospur getrennt werden. Diese Maßnahme könnte bereits nach den Sommerferien erfolgen, nachdem die Instandsetzungsarbeiten an der U-Bahnlinie abgeschlossen sind. Begründung: Als Ergebnis der Verhandlungen zur Umsetzung der Forderungen des Radentscheids zeichnet sich ab, dass in den nächsten drei Jahren einige Hauptstraßen fahrradfreundlich umgebaut werden sollen. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität ist der Bau sicherer Radwege nötig, die unabhängig von Alter oder Fahrkönnen benutzt werden können. Die Eschersheimer Landstraße im Gebiet des Ortsbeirats 9 gehört zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen Frankfurts für alle Verkehrsmittel und ist eine der Hauptstraßen, die nach dem Vorschlag des Radentscheids dringend umgebaut werden müssen. Der Fahrradschutzstreifen im nördlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, der letztes Jahr fertiggestellt wurde, wird offensichtlich von Radfahrenden gut angenommen. Umso mehr wird eine sichere Verkehrsführung ab der bzw. bis zur Hügelstraße vermisst. Radfahrende berichteten bei einer Begehung, dass sie an diesem Abschnitt häufig beim Überholen geschnitten werden oder sogar von Autos touchiert worden sind. Eine durchgehende Radverkehrsanlage würde zudem endlich den fahrradsicheren Umbau der Kreuzungen ermöglichen, wie z.B. die Kreuzung mit der Hügelstraße, an der letztes Jahr ein radfahrendes Kind schwer verunglückt ist. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.05.2019, OF 638/9 Antrag vom 15.05.2019, OF 639/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 638/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4674 2019 1. Die Vorlage OF 631/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 638/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 639/9 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 631/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 631/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 679/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2017, OF 347/3 Betreff: Quartiersgarage Nähe Feldgerichtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in dem Quartier Feldgerichtsstraße, De-Bary-Straße, Malapertstraße zusätzliche Parkflächen geschaffen werden können, z.B. eine Quartiersgarage oder ein Parkhaus. Begründung: Parkraum ist in dem benannten Quartier Feldgerichtsstraße, De-Bary-Straße, Malapertstraße sehr knapp. Die Schüler und Lehrer der Heinrich von Kleyer-Schule, die Mitarbeiter des Hessische Rundfunk, Sportler und Besucher des Sportverein 1880 und nun zusätzlich die Studenten und Wohnheimbewohner der Frankfurt School of Finance konkurrieren neben den Bewohnern des Quartiers um die vorhandenen Parkflächen. Insbesondere Anwohner leiden unter der Dauerbeparkung ihres Quartiers durch die temporären Parkplatznutzer. Neben der Frankfurt School of Finance mit ca. 175 Stellplätzen verfügt nur der Sportverein über ca. 60 eigene Parkplätze. Die große Parkfläche Bertramswiese -Bertramstraße, die hauptsächlich von Mitarbeitern des Hessischen Rundfunks genutzt wird, ist ständig überlastet, was an der zum Teil anarchistischen Parkverhalten der Nutzer erkennbar ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annehme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2017, OF 226/9 Betreff: Container in der Bertramstraße Die derzeit in der Bertramstraße direkt gegenüber der Eduard-Rüppell-Straße aufgestellten Container fallen an dieser Stelle besonders negativ auf. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. den Glascontainer entweder "um zwei Baumlücken" nach Norden zu versetzen oder ihn auf den östlich vom derzeitigen Standort gelegenen großen Parkplatz zu stellen, 2. nach Möglichkeit für die Entfernung des Altkleidercontainers zu sorgen, 3. falls eine Entfernung des Altkleidercontainers scheitert, dessen Versetzung an den neuen Standort des Glascontainers zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1569 2017 Die Vorlage OF 226/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung); FDP und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2017, OF 188/9 Betreff: Baustelle in der Spenerstraße Der Volks-, Bau- und Sparverein eG als Grundstückseigentümer hat ohne jede Benachrichtigung oder Information von benachbarten Anwohnern in der zweiten Januarwoche 2017 mit groß angelegten Baumaßnahmen an Gebäuden in der Spenerstraße, Nummer 6 bis 32, begonnen. Die Bauarbeiten sollen in zwei Bauabschnitten viele Monate dauern. Für Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb wird seit 9.1.2017 in erheblichem Umfange öffentlicher Grund in Anspruch genommen, obwohl dem Grundstückeigentümer direkt an und neben der Baustelle selbst ungewöhnlich umfangreicher eigener Privatgrund zur Verfügung steht. Der Magistrat wird im Hinblick auf diese konkrete Baumaßnahme aufgefordert, 1. unverzüglich die Baustellenabsperrungen für den ruhenden Verkehr in der Spenerstraße vor den Häusern 4 bis 12 im Zusammenhang mit Bauarbeiten zu beseitigen, und 2. keine weiteren oder anderen Baustellenabsperrungen oder Verkehrsbeschränkungen in der Spenerstraße auf öffentlichem Grund zuzulassen. Begründung: Öffentlicher Grund soll nach geltenden Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Bauarbeiten auf privatem Grund nur in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend notwendig ist. Dies ist im Falle des bezeichneten Bauvorhabens des Volks-, Bau- und Sparverein eG ersichtlich nicht der Fall. Gleichwohl wird ohne erkennbaren Sachgrund für Zwecke von Bauarbeiten öffentlicher Grund zum Nachteil von Anwohnern in erheblichem Umfange in Anspruch genommen. Der Volks-, Bau- und Sparverein eG ist Eigentümer der Häuserzeile Spenerstraße 6 bis 32. Diese Häuserzeile nimmt etwa Dreiviertel der Gesamtlänge der Spenerstraße auf der nördlichen Seite in Anspruch. Vor der straßenseitigen Häuserfront befindet sich auf ganzer Länge ein rund 7,50 m breiter zugehöriger eingeebneter Grundstücksstreifen. Die Einzäunung des Grundstücksstreifens ist bei Antragstellung über weite Strecken bereits abgebaut worden. Auf der rückwärtigen Häuserfront befindet sich auf ganzer Länge ein rund 19 m breiter zugehöriger Grundstücksstreifen. An beiden Enden der Häuserzeile befinden sich breite Zufahrten für Kraftfahrzeuge, über die einige rückwärtige Garagen erreicht werden können. Nach vorliegenden Informationen von Bewohnern sind viele Garagen bereits vom Volks-, Bau- und Sparverein eG gegenüber Mietern gekündigt worden. In dieser besonderen Grundstückssituation steht dem Grundstückseigentümer in ganz erheblichem Maße mehr nutzbarer eigener Grund für seine Baustelle zur Verfügung, als dies in der Mehrzahl vergleichbarer Fälle in Frankfurt am Main der Fall ist. Selbst große Lastwagen von Baubeteiligten können vor und hinter der Häuserzeile ohne weiteres abgestellt werden. Das gilt entsprechend für die Lagerung von Baumaterialien. Es ist keinerlei Grund ersichtlich, für die Baumaßnahme auch nur kleine Flächen öffentlichen Grundes dem Bauherrn zur Verfügung zu stellen und korrespondierend Verkehrsbeschränkungen für Anwohner vorzusehen. Hier muss das Prinzip der strikten Subsidiarität der Inanspruchnahme öffentlichen Grundes bei Baumaßnahmen auf privatem Grund zur Geltung gebracht werden. Durch die unnötigen Absperrungen für Zwecke der Baustelle werden Anwohner ohne erkennbaren Sachgrund belastet. Insbesondere besteht bereits jetzt erheblicher Mangel an Parkraum tagsüber, da viele auswärtige Pendler tagsüber in der Spenerstraße parken, um mit der nahen U-Bahn in die Innenstadt zu gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2017 Die Vorlage OF 188/9 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2015, OF 994/9 Betreff: Übergang am Hessischen Rundfunk Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob zwischen der Eberhard Beckmann Anlage und dem Haupteingang des HR eine " Fußgängerfurt " auf der Bertramstraße markiert werden kann, um den älteren Besuchern von abendlichen Veranstaltungen im HR das Überqueren der Straße sicherer zu machen. Vorbild könnte eine ähnliche Anlage in der Hansaallee südlich des Bremer Platzes sein, hier wurde ein Art Schwarz Weißes Schachbrettmuster auf die Fahrbahn aufgetragen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4699 2015 Die Vorlage OF 994/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der zweiten Zeile nach "des HR" die Worte "ein Fußgängerüberweg oder" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2015, OF 938/9 Betreff: Spielplatz Bertramswiese Die Kleinkinderschaukel am Spielplatz Bertramswiese an der Ammelburger Straße zeigt etliche Risse im Plastik. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Kann eine Gefährdung der Kinder ausgeschlossen werden? 2. Wann ist der Austausch der genannten Schaukel geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 938/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2015, OF 881/9 Betreff: Nutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e. V. Vorgang: ST 309/09 Die Jugendabteilung des TuS Makkabi Frankfurt e.V. hat inzwischen 400 Spieler und 20 Mannschaften. Z.Z. findet Training zusammen mit Kickers 19 auf der Sportanlage Bertramswiese statt. Diese Sportanlage befindet sich aufgrund der sehr starken Nutzung in einem schlechten Zustand. Aus diesem Grund nahm der Vorstand des TuS Makkabi 2014 Kontakt mit dem Sportdezernat und dem Sportamt auf. Es besteht der Wunsch ganz auf die Sportanlage in der Wilhelm-Eppstein-Straße zu wechseln, das Gelände auszuweiten und auf Kosten des TuS Makkabi den Platz anzulegen. 2015 feiert TuS Makkabi sein 50-jähriges Vereinsjubiläum. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Diskussion kurzfristig wieder aufzunehmen und zusammen mit TuS Makkabi und den derzeitigen Nutzern des Platzes eine Lösung über die zukünftige Sportstätten-Nutzung zu finden. Antragsteller: CDU SPD FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2009, ST 309 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2015, TO I, TOP 9 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3897 2015 Die Vorlage OF 881/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, den 2009 begonnenen Dialog kurzfristig wieder aufzunehmen und zusammen mit TuS Makkabi Frankfurt e. V. und den derzeitigen Nutzern des Platzes in der Wilhelm Epstein Straße eine Lösung über die zukünftige Sportstättennutzung zu finden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2014, OF 827/9 Betreff: Hochbeete neu bepflanzen Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Schaufenster der ansässigen Geschäfte aufgrund der hohen Bepflanzung der Hochbeete von vorbeifahrenden KFZ nicht gesehen werden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 9 und dem Gewerbering Dornbusch einen Vorschlag mit einer flachwachsenden Begrünung / Bodendecker in den drei Hochbeeten zwischen Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße vorzustellen. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 09.10.2014, TO I, TOP 12 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FREIE WÄHLER. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3549 2014 Die Vorlage OF 827/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2014, OF 811/9 Betreff: Tiefe Haltebuchten Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Haltebuchten markiert werden sollten, um diese optimaler für 15 Querparker und 9 Kurzparker im eingeschränkten Halteverbot benutzen zu können. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Querpark-Flächen sollen abmarkiert werden zwischen Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße. Montags bis Freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr sollte Parken für 30 Minuten erlaubt sein, nachts und am Wochenende unbegrenzt. Antragsteller: CDU FDP FREIE WÄHLER SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 11.09.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3428 2014 Die Vorlage OF 811/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den Tenor folgender Satz angefügt wird: " Davor sollen neun Längsparkflächen zum Be- und Entladen markiert werden." Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Parteien: CDU, FDP, FREIE_WÄHLER, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2013, OF 674/9 Betreff: Fahrradständer für die Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat darum zu bitten, an der Bertramswiese - bevorzugt in der Nähe des Vereinsheims und/oder des Spielplatzes - neue Fahrradständer zu installieren. Begründung: Die Bertramswiese wird für vielfältige Freizeitzwecke genutzt, u.a. sind dort zwei Fußballvereine beheimatet und es befindet sich dort ein Spielplatz. Bisher gibt es aber keine Fahrradabstellmöglichkeiten. Besonders im Bereich des Fußballvereins - in dem auch viele Kinder trainieren, die mit dem Fahrrad kommen, ist der Bedarf nach Abstellmöglichkeiten gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 26.09.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2013, OA 346 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 31.01.2013 Betreff: Stellplätze im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördlich Adickesallee Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine umfassende Aufstellung vorzulegen, in der alle derzeitigen und zukünftigen Stellplatzbedarfe im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 erfasst sind. Darin sollen zum einen die derzeit schon vorhandenen Stellplatzkontingente für Personal und Besucher des Polizeipräsidiums, des Hessischen Rundfunks, des Sport Clubs Frankfurt 1880 e. V. und der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt werden (jeweils Stellplätze innerhalb und außerhalb der Gelände und im Parkhaus bzw. in den Tiefgaragen). Weiterhin sollen die künftigen Bedarfe für alle Nutzungen im Bebauungsplangebiet ermittelt werden, das heißt Frankfurt School of Finance and Management, Konferenzzentrum, Gastronomie, Hotel, Studentenwohnheim, allgemeines Wohnen u. a., inklusive der denkbaren Nutzungen im westlichen und östlichen Teil des Bebauungsplangebietes zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße. Es wird gebeten, für alle diese zukünftigen Nutzungen sowohl die prognostizierten Stellplatzzahlen als auch die denkbaren Flächen und Bauten zur Unterbringung der Stellplätze mitzuteilen. Begründung: Die Anwohner rund um das Bebauungsplangebiet haben große Sorge, dass der zusätzliche Stellplatzbedarf durch die neuen Nutzungen im Bereich des Bebauungsplanes zu einer absoluten Überlastung führt. Diese zum Teil bereits sehr emotional geführte Diskussion sollte durch die erbetenen Zahlen unbedingt versachlicht werden. Die Zahlen werden außerdem vom Ortsbeirat für seine künftigen Überlegungen zum Thema ruhender Verkehr und zur Gestaltung des Bebauungsplangebietes und der angrenzenden Bereiche benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.03.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3149, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2013, OF 332/3 Betreff: Stellplätze im Bereich des Bebauungsplans Nr. 891 (Nördlich Adickesallee) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine umfassende Aufstellung vorzulegen, in der alle derzeitigen und zukünftigen Stellplatz-Bedarfe im Bereich des B-Plans 891 erfasst sind. Darin sollen zum Einen die derzeit schon vorhandenen Stellplatz-Kontingente für Personal und Besucher des Polizeipräsidiums, des Hessischen Rundfunks, des Sportvereins SC Frankfurt 1880 und der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt werden (jeweils Stellplätze innerhalb und außerhalb des Geländes und in Parkhaus bzw. Tiefgarage). Weiterhin sollen die künftigen Bedarfe für alle Nutzungen im B-Plan-Gebiet 891 ermittelt werden, d.h. Frankfurt School of Finance and Management, Konferenzzentrum, Gastronomie, Hotel, Studenten-Wohnheim, allgemeines Wohnen u.a., inklusive der denkbaren Nutzungen im westlichen und östlichen Teil des B-Plan-Gebietes zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße. Es wird gebeten, für alle diese zukünftigen Nutzungen sowohl die prognostizierten Stellplatz-Zahlen als auch die denkbaren Flächen und Bauten zur Unterbringung der Stellplätze mitzuteilen. Begründung: Die Anwohner rund um das B-Plan-Gebiet 891 haben große Sorge, dass der zusätzliche Stellplatzbedarf durch die neuen Nutzungen im Bereich des B-Plans zu einer absoluten Überlastung führt. Diese z.T. bereits sehr emotional geführte Diskussion sollte durch die erbetenen Zahlen unbedingt versachlicht werden. Die Zahlen werden außerdem vom Ortsbeirat für seine künftigen Überlegungen zum Thema ruhender Verkehr und seiner Gestaltung im B-Plan-Gebiet und den angrenzenden Bereichen benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 332/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 346 2013 Die Vorlage OF 332/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2012, OF 504/9 Betreff: Überweg Bertramswiese - zwischen Umkleideräumen und Sportplatz Während Tunieren wird dieser Überweg rege benutzt. Bedingt durch Zuschauer wird bis an den Rand des Überweges geparkt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der Überweg durch zusätzliche kippbare Absperrpfosten / versenkbare Poller - die durch die Sportvereine bedient werden können - zusätzlich gesichert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 06.12.2012, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1819 2012 Die Vorlage OF 504/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.09.2012, OA 264 entstanden aus Vorlage: OF 245/3 vom 12.09.2012 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee die Bebauungsplanung und die zukünftige Nutzung des Planungsgebietes so vorzusehen, dass das nördlich an das Planungsgebiet im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude direkt angrenzende und in der Nähe des Bereichs der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Ecke Bertramstraße) liegende Gelände des Sport-Clubs Frankfurt 1880 e. V. sowohl in seiner bisherigen Nutzung für Sportzwecke einschließlich der Durchführung von regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen als auch perspektivisch nicht beeinträchtigt wird. Begründung: Die endlich absehbare Nutzung des Bereichs nördlich der Adickesallee ist eine Chance für das Nordend, aber auch für die Intensivierung von Sportaktivitäten in unserer Sportstadt Frankfurt am Main. Das Areal nördlich der ehemaligen Behörden- und Justizgebäude an der Adickesallee und neben dem Hessischen Rundfunk ist das zentralste großflächige Sportgelände unserer Stadt. Es bietet vielen jungen und älteren Bürgerinnen und Bürgern eine citynahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Diese Nutzung soll auch zukünftig erhalten bleiben und angemessenes Entwicklungspotenzial zur Verfügung haben. Zu diesem Entwicklungspotenzial gehört z. B. auch die Option der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle auf dem Sportgelände im nördlichen Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion. Dies bietet die Perspektive, eine sportliche und schulische Kooperation zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen, besonders nachmittags und abends, in geeigneten Räumlichkeiten umzusetzen. Im Übrigen bietet sich dadurch auch für Studentinnen und Studenten der zukünftigen Frankfurt School of Finance eine ortsnahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 66 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 114 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2420, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 245/3 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee die Bebauungsplanung und die zukünftige Nutzung des Planungsgebietes so vorzusehen, daß das nördlich an das Planungsgebiet im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude direkt angrenzende und im Bereich der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Ecke Bertramstraße) in der Nähe liegende Gelände des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. in seiner bisherigen Nutzung für Sportzwecke einschließlich der Durchführung von regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen auch perspektivisch nicht beeinträchtigt wird; und bei der Vergabe eines Baurechtes für das vorgesehene Gelände der School of Finance auf eine organisatorische und möglichst auch auf die gemeinsame Nutzung von Sportstätten baulich ausgerichtete Kooperation mit dem genannten Sportverein zur Förderung des Sports auch für Studenten zukunfts- und entwicklungsorientiert hinzuwirken und entsprechend auf das Land Hessen als derzeitigem Grundstückseigentümer noch vor dem alsbald geplanten Verkauf des Geländes der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude hinzuwirken. Dabei soll spezifisch die Option des Baus einer Mehrzwecksporthalle mit Möglichkeiten der Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf dem Sportgelände im Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion nachhaltig berücksichtigt werden. Begründung: Die endlich absehbare Nutzung des Bereichs nördlich der Adickesallee ist eine Chance für das Nordend, aber auch für die Intensivierung von Sportaktivitäten in unserer Sportstadt Frankfurt am Main Das Areal nördlich der ehemaligen Behörden- und Justizgebäude an der Adickesallee neben dem Hessischen Rundfunk ist das zentralste großflächige Sportgelände unserer Stadt. Es bietet vielen jungen und älteren Bürgerinnen und Bürgern eine citynahe Möglichkeit sportlicher Betätigung. Diese Nutzung soll auch zukünftig erhalten bleiben und angemessenes Entwicklungspotential zur Verfügung haben. Zu diesem Entwicklungspotential gehört z.B. auch die die Option der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle auf dem Sportgelände im nördlichen Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion. Dies bietet die Perspektive, eine sportliche und schulische Kooperation zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen besonderes nachmittags und abends in geeigneten Räumlichkeiten umzusetzen. Im Übrigen bietet sich dadurch auch für Studentinnen und Studenten der zukünftigen School of Finance eine ortsnahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die zwei Punkte des Tenors der Vorlage OF 245/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 264 2012 1. Dem ersten Punkt der Vorlage OF 245/3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der zweite Punkt der Vorlage OF 245/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2011, OF 69/3 Betreff: Holzhausenpark: Liegewiese auch für Familien mit kleinen Kindern erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, dem Grünflächenamt zu ermöglichen, durch das Ablegen großer Baumstämme auf der Liegewiese des Holzhausenparks, eine Übernutzung der Rasenflächen durch Sportgruppen zu vermeiden und diese somit als Spiel- und Liegewiese auch für Familien mit kleinen Kindern zu erhalten. Begründung: Die große Wiese des Holzhausenparks wurde 2009 kostspielig renoviert und musste nun im Sommer 2011 bereits wieder aufwändig in Stand gesetzt werden, was nicht nur hohe Kosten verursacht, sondern auch jegliche Nutzung der betroffenen Rasenfläche gerade in den schönsten Sommermonaten verhinderte. Unabhängig von der Frage, ob auch Aspekte der installierten Bewässerungstechnik zur Schädigung beigetragen haben, ist die größte Belastung der Wiese in der teilweisen Nutzung als Sportfläche für eine ganze Reihe von Fußball spielenden Gruppen zu sehen, die an mehreren Tagen der Woche dort in organisierter Weise die Wiese nutzen. Vor einem Jahr wurde der Kompromiss getroffen, dass in Aufweichung des allgemeinen Verbots des Fußballspiels im Holzhausenpark das Spielen in kleinen Gruppen mit kleinen Kindern und ohne Stollenschuhe erlaubt ist. Die in diesem Sommer notwendig gewordene Renovierung zeigt aber, dass selbst in dieser eingeschränkten Form die Belastung für die Wiese zu hoch ist. Denn auch bei Verzicht auf Stollenschuhe stellt gerade das Fußballspielen eine hohe Belastung für die Wiese da. Dazu kommt noch der hohe Platzbedarf für die Fußball spielenden Gruppen, wodurch andere Parknutzer auf den südlichen Teil ausweichen müssen, welcher stärker verschattet und somit auch feuchter ist. Gerade Familien mit sehr kleinen Kindern sind genötigt, besonders großen Abstand zu halten, damit die Kleinen nicht von einem verirrten Fußball getroffen werden. Das Grünflächenamt bemüht sich bereits seit 2010 um die Zustimmung des Ortsbeirates, die Wiese für Fußballspieler unattraktiv zu machen, um sie so für andere Nutzer auch ohne regelmäßige Renovierungs-Sperrungen zu erhalten. Die Anträge OF 925/3 (Holzliegen aufstellen) und OF 983/3 (keine Baumstämme ablegen) zeugen davon, dass dieses Thema bereits seit längerem intensiv diskutiert wird. In seiner heutigen Form entspricht der Holzhausenpark am ehesten einem kleinen "englischen Garten", welcher eine der freien Natur nachempfundene Gestaltung aufweist. Vor diesem Hintergrund erscheinen liegende Baumstämme als eine naturnahe Möglichkeit der Strukturierung, die nicht so gestaltungsfremd wirkt wie Holzliegen. Gleichzeitig lassen sich die Baumstämme auch gut als Sitzgelegenheiten nutzen. Sportaktivitäten bleiben nicht verboten, aber ein organisiertes Fußballtraining wird unattraktiv, so dass die Gruppen auf besser geeignete Flächen (z. B. Nordendplatz, Grüneburgpark) ausweichen oder sich z. B. für die Bertramswiese einem Sportverein anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 05.09.2011, OS 18/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OS 18/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF69/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 69/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2011, OF 165/9 Betreff: Linksabbieger aus dem Marbachweg Vorgang: OM 2904/09 OBR 9; ST 468/09 Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die probeweise eingerichteten Linksabbiegebeziehungen vom Marbachweg in die Bertramstraße und die Mierendorffstraße nach fast zweijähriger Testphase insgesamt und in Bezug auf die Sicherheit von RadfahrerInnen, insbesondere von Schülerinnen und Schülern zur morgendlichen Hauptverkehrszeit? Begründung: Auf Wunsch des Ortsbeirats wurde das Linksabbiegen vom Marbachweg in die Bertramstraße und die Mierendorffstraße probeweise eingerichtet (ST 468 2009). Anwohner haben vor allem in den Hauptverkehrszeiten Behinderungen im Kreuzungsbereich durch Rückstau, und für Radfahrer gefährliche Situationen, die durch an den Linksabbiegern in den Radschutzstreifen ausweichende Fahrzeuge entstehen, beobachtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 140 2011 Die Vorlage OF 165/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.06.2011, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 16/9 vom 01.05.2011 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage Ausgehend von der Eschersheimer Landstraße (unterhalb des mexikanischen Restaurants) im Dornbusch führt südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße, nördlich parallel zur Humserstraße eine namenlose Fußgängeranlage direkt zum Hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, diese Anlage in "Eberhard-Beckmann-Anlage" zu benennen. Eberhard Beckmann, geboren am 8. Januar 1905 in Rheine, gestorben am 3. Januar 1962 in Gießen, war der erste Intendant des Hessischen Rundfunks. Seit 1928 war Beckmann als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig. An der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die Hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes, später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, der er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des Hessischen Rundfunks als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit des Ortsteils und der Stadt mit dem Hessischen Rundfunk hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 15.06.2011 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.06.2011, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 10/3 vom 24.05.2011 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in "Eberhard-Beckmann-Anlage" Von der Eschersheimer Landstraße aus (Haltestelle Dornbusch/Hessischer Rundfunk, unterhalb des mexikanischen Restaurants) führt - südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße, nördlich parallel zur Humserstraße - der Fußweg durch eine namenlose Anlage direkt zum Hessischen Rundfunk. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, diese Anlage nach dem ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks in "Eberhard-Beckmann-Anlage" zu benennen. Eberhard Beckmann, der erste Intendant des Hessischen Rundfunks, geboren am 8. Januar 1905 in Rheine, gestorben am 3. Januar 1962 in Gießen, war ab 1928 als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radios Frankfurt bestellt und beriet die Hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes. Später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, der er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des Hessischen Rundfunks als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit der Ortsteile Dornbusch und Nordend sowie der Stadt mit dem Hessischen Rundfunk hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 15.06.2011 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2011, OF 10/3 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in "Eberhard-Beckmann-Anlage" Von der Eschersheimer Landstraße aus (Haltestelle Dornbusch/Hessischer Rundfunk; unterhalb des Mexikanischen Restaurant) führt - südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße, nördlich parallel zur Humserstraße - der Fußweg durch eine namenlose Anlage direkt zum Hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte diese Anlage nach dem ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks in "Eberhard-Beckmann-Anlage" zu benennen. Begründung: Eberhard Beckmann, der erste Intendant des hessischen Rundfunks, geb. am 8.Januar 1905 in Rheine, gest. am 3. Januar 1962 in Gießen, war seit 1928 als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die Hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes mit. Später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, was er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des Hessischen Rundfunks als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit der Ortsteile Dornbusch und Nordend sowie der Stadt mit dem Hessischen Rundfunk hinweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 09.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 4 2011 Die Vorlage OF 10/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2011, OF 16/9 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage Ausgehend von der Eschersheim er Landstraße (unterhalb des Mexikanischen Restaurant) im Dornbusch führt südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße nördlich parallel zur Humserstraße eine namenlose Fußgängeranlage direkt zum hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten diese Anlage in Eberhard-Beckmann-Anlage zu benennen. Begründung: Eberhard Beckmann geb. am 8.Januar 1905 in Rheine gest. am 3. Januar 1962 in Gießen war der erste Intendant des hessischen Rundfunks. Seit 1928 war Beckmann als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes mit, später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des hessischen Rundfunks gewählt, was er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des hessischen Rundfunkes als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit des Ortsteüs und der Stadt mit dem hessischen Rundfunk hinweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 12.05.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 16/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Initiative OI 5 2011 Die Vorlage OF 16/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2009, OA 918 entstanden aus Vorlage: OF 734/3 vom 03.06.2009 Betreff: Humserstraße - Asphaltdecke erneuern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Asphaltdecke der Humserstraße zu erneuern. Begründung: Die Straße befindet sich in einem schlechten Zustand. In der Mitte der Straße klafft fast auf der ganzen Länge ein Riss, dazu gibt es einige große, tiefe Löcher. Der Zustand der relativ schmalen Straße ist gefährlich für Autos und Radfahrer, besonders aber bei Regen, wenn der Riss und die Straßenlöcher mit Wasser gefüllt sind. Zusätzlich stellt die Straßendecke in der Dunkelheit eine erhöhte Gefahr für Fußgänger dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 150 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 24.06.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.09.2009, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 918 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 40. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6486, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.09.2009 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.11.2006, OA 231 entstanden aus Vorlage: OF 190/9 vom 25.10.2006 Betreff: Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch) Wie bekannt, sind die meisten U-Bahn-Haltestellen an der Eschersheimer Landstraße mit oberirdischen Zugängen zu den Bahnsteigen versehen worden. An der Haltestelle Dornbusch befindet sich an der südlichen Seite (Eduard-Rüppell-Straße/Am Grünhof) eine Überquerungsmöglichkeit mit Zugang zu den U-Bahn-Bahnsteigen. Da die Haltestelle an der nördlichen Seite nur durch die steilen Treppenabgänge und den langen Tunnel erreichbar ist, laufen viele Personen oberirdisch direkt über die unübersichtliche Kreuzung (Eschersheimer Landstraße/Straße Am Dornbusch), was schon zu mehreren tödlichen Unfällen geführt hat. Der letzte Unfall mit Todesfolge war vor ca. einem Monat. Die Stadtteilbewohner sind der festen Überzeugung, dass die Unfälle nicht mehr passieren, sobald die Haltestelle beidseitig oberirdisch angebunden ist. Die Behauptung des zuständigen Amtes, dass ein Umbau bautechnisch nicht möglich ist, sollte noch einmal überdacht und geprüft werden, evtl. durch einen unabhängigen Verkehrsplaner. Auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen, mobilitätsbehinderte Personen und ältere Bürgerinnen und Bürger sind die steilen Treppen und der lange Tunnel ein unüberwindliches Hindernis und der Weg zur Überquerungsmöglichkeit Eduard-Rüppell-Straße/Am Grünhof unzumutbar. Angesichts dieser Situation und bis jetzt ca. 30 tödlicher Unfälle kann nicht mehr gelten, dass damit die Gefährdung von den Passanten selbstverantwortlich in Kauf genommen wird. Die Ursachen für das vermeintliche Fehlverhalten müssen vielmehr beseitigt werden, wie dies in anderen Planungsprozessen (Straßen, Fabriken, Hochhäusern) üblich ist. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch auf der nördlichen Seite eine Überquerungsmöglichkeit mit ebenerdigen, barrierefreien Zugängen zu den Bahnsteigen einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.02.2007, B 89 Bericht des Magistrats vom 16.07.2007, B 513 Bericht des Magistrats vom 03.12.2007, B 861 Bericht des Magistrats vom 11.04.2008, B 180 Bericht des Magistrats vom 22.08.2008, B 526 Bericht des Magistrats vom 12.01.2009, B 19 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2006, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 231 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1152, 6. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2006 Aktenzeichen: 92 13
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