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Meine Nachbarschaft: Winterbachstraße

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 9

Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren

06.02.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2025, OF 928/9 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg und parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon straffierten Bereichen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Einladung zur Vorstellung des Gemeinschaftsprojekts „Tiny Forest“ auf der Bertramswiese

05.02.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 932/9 Betreff: Einladung zur Vorstellung des Gemeinschaftsprojekts "Tiny Forest" auf der Bertramswiese Zur Steigerung des ökologischen Wertes der Fläche, hat der Verein Bürgervereinigung Natürliche Bertramswiese e.V. gemeinsam mit der Initiative MainWäldchen das Gemeinschaftsprojekt Tiny Forest auf der Bertramswiese entwickelt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, VertreterInnen der Initiativen herzlich einzuladen, das Gemeinschaftsprojekt "Tiny Forest auf der Bertramswiese" in einer unserer nächsten Sitzungen vorzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17

05.02.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 930/9 Betreff: Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Zusammenhang mit dem weitgehend fertiggestellten Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 wird der Magistrat wird ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde - trotz deutlicher Abweichung von der erteilten Baugenehmigung und - trotz Ablehnung eines entsprechenden Änderungsantrages des Bauantragstellers durch die Bauaufsicht der Neubau tatsächlich in der Mitte des Jahres 2024 ab dem 2.Obergeschoß ohne das allein genehmigte und sich in die Umgebung einfügende Mansarddach ohne vorliegende Baugenehmigung ab dem 2. Obergeschoß errichtet? 2. Warum hat die Bauaufsicht es zugelassen, dass praktisch unter ihren Augen der Neubau ab dem 2. Obergeschoß in der realisierten Form ohne formell vorliegende und sogar abgelehnte Baugenehmigung errichtet wurde? 3. Warum hat die Bauaufsicht es zugelassen, dass der tatsächlich errichtete Neubau - in der realisierten und sich mit dem Baukörper nicht in die bauliche Umgebung einfügenden Version - errichtet werden konnte? Begründung: 1. Entgegen den Anträgen des Ortsbeirat 9 wurden die Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 abgebrochen und durch einen anders strukturierten Neubau überwiegend in Sichtbetonbauweise ersetzt. 2. Baurechtlich derzeit nicht bestandskräftig genehmigt ist allein ein Neubau mit einem definierten Mansarddach-Aufbau, welcher sich im Wesentlichen in die Umgebung einfügen würde. Die Umgebung wird geprägt dadurch, dass sich das Baugrundstück in einer Siedlung mit ursprünglich 27 Gebäuden befindet, die 1927 auf Grundlage einer übergreifenden Gesamtplanung als Lehrersiedlung errichtet wurde. Die Gestaltung des Neubaus fügt sich nicht in diese Umgebung ein. Das sieht auch das Rechtsamt der Stadt so (Zeichen 30.4 Bau/Kk-Mechtildstraße 38-40). Zu der Gesamtplanung der Siedlung gehörten auch die auf dem Baugrundstück abgebrochenen Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17. Bauherr im Jahr 1927 war seinerzeit der Frankfurter Lehrerverein. Dieser Verein wurde in der Zeit zwischen 1933 und 1936 auf Betreiben der Nationalsozialisten aufgelöst. Mit der Planung der Wohnsiedlung des Frankfurter Lehrervereins betraut war der Architekt Ludwig Bernoully, einer der bedeutendsten Frankfurter Architekten Frankfurts. Er gehörte zum Kreis des Neuen Bauens um den damaligen Baudezernenten Ernst May. 3. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe u.a. in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Insoweit ist seither nicht geschehen. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege hat die Denkmaleigenschaft des Ensemble Lehrersiedlung nach Angabe nur deshalb verneint, weil es in den fast hundert Jahren des Bestehens der Lehrersiedlung zu Veränderungen gekommen sei. Als erhaltenswert wurden insbesondere die ganzüberwiegend noch vorhandenen Tonnenwalmdächer in sog. Zollinger-Bauweise bezeichnet. Maßnahmen des Denkmalamtes der Stadt zur sachdienlichen Beratung der Hausbesitzer in Sachen Denkmalschutz sind seit Jahrzehnten nicht erfolgt. 4. Unter den Augen der Bauaufsicht wurde seit 2024 formell der baurechtswidrige Teil des Neubaus unter anderem ab dem 2. Obergeschoß errichtet. Hier stellt sich die Frage, warum ein ohne vorliegende Baugenehmigung errichteter Gebäudeteil (umgangssprachlich auch Schwarzbau genannt) von der Bauaufsicht zugelassen und ermöglicht wurde. Bildteil Neubau Stand 11/ 2024 Vor dem Abbruch Altbau Stand 2019 Fotos: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechthildstraße

04.02.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 929/9 Betreff: Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechthildstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand des Bauvorhabens an der Ecke Spenerstraße/Mechthildstraße zu berichten. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, ob die ausgeführte Bebauung von der ursprünglichen Baugenehmigung abweicht und falls ja, wie der Magistrat damit umzugehen gedenkt. Dies ist grade für dann von Bedeutung, falls keine nachträgliche Baugenehmigung für die Abweichung erteilt wird - was der Ortsbeirat sehr begrüßen würde, da er sich eine Gestaltung gewünscht hat, die dem besonderen Character des Viertels angemessen wäre und es für nicht akzeptabel hält, falls die wenigen diesbezüglichen Auflagen der Bauaufsicht ignoriert wurden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich bereits 2022 für den Erhalt des ursprünglichen Gebäudes bzw. für eine Erhaltungssatzung eingesetzt. Nachdem der Abriss genehmigt wurde, ist nun ein Neubau entstanden. Anwohnende haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass das fertiggestellte Gebäude möglicherweise von der ursprünglich genehmigten Planung abweicht. Da die städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle von größerem öffentlichem Interesse ist, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der Situation. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der EduardRüppellStraße

13.01.2025 | Aktualisiert am: 15.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 906/9 Betreff: Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der Eduard-Rüppell-Straße Durch die Einführung des neuen Radwegs ist es Kraftfahrzeugen nicht mehr gestattet, an der Höhe der Eduard-Rüppel-Straße unmittelbar rechts abzubiegen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich bereits früher über den Radweg in die Abbiegespur einzuordnen. Angesichts der Tatsache, dass dieser Querungsbereich insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen schwer erkennbar ist, könnte eine entsprechende Straßenmarkierung dazu beitragen, abruptes Abbremsen zu verhindern und somit die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße für den Rechtsabbieger zur die Eduard-Rüppel-Straße in der Höhe des Querungsbereichs einen Abbiegepfeil auf die Fahrbahn aufzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen

12.01.2025 | Aktualisiert am: 15.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 914/9 Betreff: Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen Der Ortsbeirat/Magistrat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wie die Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessert werden kann - ob der Abstand zum nächstgelegenen Fußgängerüberweg den rechtlichen Anforderungen für die Einrichtung eines weiteren Überwegs entspricht und ob dies sonst angesichts des Wunsches des OBR3, den vorhandenen südlich gelegenen Zebrastreifen vor den Eingang des hessischen Rundfunks zu verlegen möglich wäre, - welche alternativen Querungshilfen (z.B. Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln) möglich wären, falls ein Zebrastreifen aufgrund der Abstandsregelungen nicht in Frage kommt. Begründung: Die Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt, ist aber derzeit für Fußgänger unübersichtlich gestaltet. Auch wenn es in der Nähe bereits einen Fußgängerüberweg gibt, zeigt die Situation vor Ort, dass an der Kreuzung selbst ein Bedarf für eine sichere Querungsmöglichkeit besteht. Dies gilt insbesondere bei schlechter Witterung, da ein Teil der Fußwege, auf die der vorhandene Zebrastreifen führt, nicht versiegelt ist. Falls die Einrichtung eines weiteren Zebrastreifens aufgrund der vorgeschriebenen Mindestabstände nicht möglich sein sollte, sollten alternative Maßnahmen geprüft werden, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9

21.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 881/9 Betreff: Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9 In der laufenden Legislatur kam es immer wieder zu Informationsveranstaltungen, zu denen einzelne Mitglieder der Fraktionen in die entsprechenden Ämter eingeladen und über geplante Maßnahmen (z.B. Kunstrasenplätze Bertramswiese, Wohnbebauung nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung, Lückenschluss Radweg Eschersheimer Landstraße) informiert wurden, ohne spätere Vorstellung in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme. In den öffentlichen Sitzungen haben alle Mitglieder des Ortsbeirates und Bürger*innen die Möglichkeit direkt informiert zu werden und sich gegebenenfalls zu Wort zu melden. Ortsbeiräte sind Stadtteilparlamente und haben in der demokratischen Willensbildung im Bezirk eine wichtige Aufgabe, weil sie als Kenner*innen der Situation vor Ort eine Mittlerrolle zwischen Bürger*innen und übergeordneten Gremien ausüben und diese beraten. Dieses vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass Pläne zu wichtigen infrastrukturellen Maßnahmen immer vor Ort in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme von den verantwortlichen Ämtern vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6286 2024 Die Vorlage OF 881/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Legislaturperiode" durch das Wort "Wahlperiode" ersetzt wird sowie der Wortlaut "Wohnbebauung nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Errichtung von Parkplätzen Eschersheimer Landstraße/Ecke Spenerstraße

20.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 874/9 Betreff: Errichtung von Parkplätzen Eschersheimer Landstraße/Ecke Spenerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat mehrere Kurzzeitparkplätze im Bereich Eschersheimer Landstraße, Ecke Spenerstraße in Höhe der Frankfurter Sparkasse 1822 einzurichten. Durch die Schließung der Filiale der Sparkasse in Ginnheim und dem Wegfall von Parkplätzen vor den Einzelhandelsgeschäften durch den errichteten Radweg ist durch die jetzt vor Kurzem eröffneten, renovierten Filiale der Frankfurter Sparkasse 1822, der Parkdruck weitergewachsen. Des Weiteren wurde durch das Errichten eines Parkverbotsschildes in der Spenerstraße vor dem Nebeneingang der Sparkasse ein Parkplatz vor dem Haus eliminiert. Durch versetztes Parken in Höhe des Treppenabganges zur U-Bahn könnten in der Spernerstraße linksseitig zwei weitere Parkplätze entstehen und vor dem Seiteneingang der Sparkasse könnte man durch Kennzeichnung / Markierung von Parkplätzen mindestens 3 weitere Stellplätze auf dem Bürgersteig (der Bürgersteig ist hier breit genug) etablieren. Weiterhin soll geprüft werden, ob ein dritter Parkplatz auf der Eschersheimer Landstraße (mittig) zwischen Kfz Spur und Radfahrstreifen entstehen kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 874/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 9

Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen

28.10.2024 | Aktualisiert am: 29.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 828/9 Betreff: Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich den in den Herbstferien eingerichteten Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Hügelstraße in Teilen rückzubauen und insbesondere die baulichen Elemente (Sperren Poller, Omega-Bügel) zu entfernen und die weggefallenen KFZ-Parkplätze wiederherzustellen. Trotz Ferienzeit zeigt sich schon jetzt, dass der Verkehrsfluss massiv behindert wird und es vermehrt zu Staus kommt. Nach Ende der Ferien ist somit eine nicht hinnehmbare Fahrtzeitverlängerung vorprogrammiert. Die Positionierung der Sperrelemente erschwert zudem das Rechtsabbiegen. Die bereits eingetretenen negativen wirtschaftlichen Folgen für die ansässigen Gewerbetreibenden tun insoweit ihr Übriges. Idealerweise wird der Radweg, wie auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße, auch im oben bezeichneten Abschnitt durch parallel verlaufende Straßen (Bertramstraße, Mierendorffstraße, etc) geführt. Sollte der Magistrat den Radweg auf der Eschersheimer Landstraße belassen wollen, so ist der Radweg in der Breite und sonstigen Ausgestaltung an den Radweg im nördlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße (ab der Kreuzung Hügelstraße) anzugleichen und entsprechend schmaler und ohne bauliche Trennelemente umzusetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Umgestaltung der Bertramswiese: Wie lautet das Konzept für die öffentliche Nutzung der großen Kunstrasenplätze?

28.10.2024 | Aktualisiert am: 29.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 837/9 Betreff: Umgestaltung der Bertramswiese: Wie lautet das Konzept für die öffentliche Nutzung der großen Kunstrasenplätze? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, darzulegen, welches Konzept er für eine öffentliche Nutzung der neuen großen Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese erarbeitet hat. Die Stadtverordnetenversammlung hat dies mit der NR337/22 zur Auflage für eine Realisierung der Sportplätze gemacht. Leider hat der Magistrat zu den Maßgaben der Stadtverordneten bisher nicht berichtet, sodass unklar ist, ob und wie er der Aufgabe nachgekommen ist und ob sie realisiert wird. Der Ortsbeirat erhofft sich, dass möglichst viele Menschen von der Errichtung der neuen Sportanlagen profitieren können. Gemäß dem Beschluss der STVV sollen die Plätze nicht nur durch die regelmäßig hier trainierenden Vereine genutzt werden, sondern in den Zeiten, zu denen sie von den Vereinen nicht genutzt werden, auch durch andere Gruppen bespielt werden können. Zu begrüßen wäre zum Beispiel eine Möglichkeit, die Plätze online zu buchen und durch einen Code selbstständig zu entsperren. Der Ortsbeirat bedauert, dass die Öffentlichkeit über die Veränderung der Pläne gegenüber der M103/21 nicht durch einen Bericht des Magistrats informiert wurde. Diese Pläne wurden dem OBR im Sommer 2023 in einem nicht-öffentlichen Termin vorgestellt. Hier wurde darum gebeten, diese auch im parlamentarischen Informationssystem zu veröffentlichen, damit sie durch interessierte Bürgerinnen eingesehen werden können. Nun wurde eine Umsetzung der Pläne angekündigt, ohne dass dies erfolgt ist. Begründung: Die Bauarbeiten für die Umgestaltung der Bertramswiese beginnen laut Pressemitteilung des Magistrats am 28. Oktober. Da nun klar ist, dass kein Bericht mehr vor der Umsetzung zu erwarten ist, will der Ortsbeirat auf die Beschlusslage hinweisen und erhofft sich eine entsprechende Umsetzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Umsetzung der Pläne für einen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße

26.10.2024 | Aktualisiert am: 29.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 830/9 Betreff: Umsetzung der Pläne für einen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße Unabhängig von der Einrichtung des neuen Radwegs auf der Ostseite der Eschersheimer Landstraße haben Eingriffe auf den Parkraum stattgefunden oder werden noch umgesetzt. Diese Maßnahmen stehen nicht im direkten Zusammenhang mit dem neuen Radweg, sondern sind im Grunde genommen als "Beifang" anzusehen. Von Süden nach Norden laufend ist zuerst geplant vor dem Geschäft Pelze am Dornbusch die Schrägparkplätze so zu verkürzen, dass die abgestellten Fahrzeuge dann mit ihrem Heck direkt am Fahrradweg stehen, dies wäre eine Gefahr für die Fahrradfahrer, da der ausparkende Autofahrer den Fahrradfahrer erst im letzten Moment und deshalb zu spät sieht. Außerdem erlaubt der jetzige Zustand der Parkbuchten das kurzfristige Anhalten von Lieferdiensten in zweiter Reihe, ohne dass der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße behindert wird. Eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen beseitigen Haltemöglichkeiten für PKW's, ohne dass dies einen direkten Vorteil für Radfahrer auf dem Fahrradweg hat. Diese Eingriffe haben schon jetzt zu Umsatzeinbußen bei den Geschäften geführt. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat die Stadt auf, auf folgende Umgestaltungsmaßnahmen zu verzichten: 1. Die Schrägparkplätze südlich der Einmündung Eduard-Rüppell-Straße bleiben vollumfänglich in der bestehenden Länge erhalten. 2. Die Parkstände im Eingangsbereich der o.a. Straße werden nicht gesperrt. 3. Die Omegabügel vor der Metzgerei Gallo werden an einer anderen passenden Stelle aufgestellt, damit ein zusätzlicher Halteplatz für Autofahrer eingerichtet werden kann. 4. Der Zufahrtsbereich zur Getränkeoase an der Einmündung Eduard-Rüppell-Straße sind so umzugestalten, dass die LKWs der Lieferanten den Getränkemarkt wieder problemlos anfahren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Sportanlage Bertramswiese: Stand der Gutachtenerstellung und Ausschreibung

14.04.2024 | Aktualisiert am: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 740/9 Betreff: Sportanlage Bertramswiese: Stand der Gutachtenerstellung und Ausschreibung Vorgang: V 581/23 OBR 9; ST 1370/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Ausweislich der ST 1370 sind alle erforderlichen Aufträge am 30.11.2022 erteilt worden. Die Aktualisierungen der zuvor bereits erstellten Gutachten sollte bis zum 31.03.2023 vorliegen. Auch das neue beauftragte artenschutzrechtliche Gutachten sollte nach 18 Monaten vorliegen und die Ergebnisse in die Planung eingearbeitet worden sein. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, a) welchen Stand die Erstellung/Aktualisierung der vorbereitenden Gutachten für den Umbau der Sportanlage Bertramswiese und die Einarbeitung in die Planung erreicht hat, b) ob eine Ausschreibung erfolgt ist und wenn ja, c) welches Ergebnis diese erbracht hat. Begründung: Erfolgt ggf. mündlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 581 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1370 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 940 2024 Die Vorlage OF 740/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Markierung von Sperrflächen an der Kreuzung Winterbachstraße/Eduard-Rüppell-Straße

15.01.2024 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2024, OF 658/9 Betreff: Markierung von Sperrflächen an der Kreuzung Winterbachstraße/Eduard-Rüppell-Straße Die Einsicht in de Kreuzungsbereich wird regelmäßig von parkenden Autos eingeschränkt. Die schon vorhandenen Poller auf dem Fußweg verhindern nicht das verkehrswidrige Abstellen von Pkw's auf der Straße. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in dem Kreuzungsbereich Winterbachstr./Eduard-Rüppell-Straße geeignete Sperrflächen zu markieren, um das verkehrswidrige Parken an dieser Stelle zu verhindern. Falls diese Lösung nicht möglich ist, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5030 2024 Die Vorlage OF 658/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Markierung Sperrflächen Kreuzung

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Hundewiese am Dornbusch

21.05.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 530/9 Betreff: Hundewiese am Dornbusch Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, eine eingezäunte Hundewiese im Grünzug zwischen Marbachweg und Sinaipark einzurichten. Das Grünflächenamt wird gebeten dafür einen geeigneten Standort in Abstimmung mit dem Ortsbeirat auszusuchen. Im Falle einer Zusage durch das Grünflächenamt ist der Ortsbeirat 9 bereit, sich an den Kosten der Einzäunung zu beteiligen. Vorbild für dieses Vorhaben ist die vom Ortsbeirat 3 mitfinanzierte Hundeauslaufwiese zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße im Nordend Begründung: Anwohner am Dornbusch wünschen sich eine wohnortnahe Fläche, auf der sie ihre Hunde freilaufen lassen können, ohne in Konflikte mit anderen Nutzern der Grünfläche zu kommen. An der Bertramswiese sind Hunde nicht erlaubt und sowohl im Sinaipark als auch in dem "Der-Pilz"-Park kommen die spielenden Hunde häufig dem Fahrradverkehr und den Fußgängern in die Quere. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.04.2023, OF 508/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3983 2023 1. Die Vorlage OF 508/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 530/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 530/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 1 SPD, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9

18.05.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 544/9 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte "Wiesen für Insekten" auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Also Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße "Am steinernen Stock" an der Kreuzung zu Bertramswiese und Kühhornshofweg 2. Eine Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg 3. Ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Str., Mierendorffstr. und Fritz-Tarnow-Str. 4. Ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße 6. Ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße / am Lindenbaum 7. Die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg / Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3990 2023 Die Vorlage OF 544/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Zukunft zusammenhängender Baumgruppen im Ortsbezirk 9

18.05.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 550/9 Betreff: Zukunft zusammenhängender Baumgruppen im Ortsbezirk 9 Leider sind zunehmend krankheitsbedingte Abgänge in zusammenhängenden Baumgruppen im Ortsbezirk zu verzeichnen, so etwa bei den Rosskastanien im Umfeld der Bertramswiese oder den Säulenpappeln auf den Grünflächen der Kaiser-Sigmund-Straße. Diese werden regelmäßig mit jungen Bäumen der gleichen Art nachgepflanzt - leider lässt sich jedoch häufiger beobachten, dass die jungen Bäume schon nach einigen Jahren wieder eingehen. Insbesondere weißblühende Rosskastanien sind gegen Insekten- und Pilzbefall schlecht gewappnet und werden in anderen Großstädten nur noch als Solitäre gepflanzt. An der Bertramswiese wurde jüngst eine abgängige weißblühende Kastanie in einer Baumgruppe zumindest augenscheinlich gegen eine der gleichen Art ersetzt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Strategie er mit Blick auf die zusammenhängenden Baumgruppen und Alleen insbesondere angesichts der Herausforderungen der zunehmenden Klimaextreme in den Stadtteilen verfolgt. Es stellt sich konkret die Frage, ob bei den Entscheidungen für Neupflanzungen aktuell ästhetische Belange wie etwa ein einheitliches Baum-Bild in einzelnen Grünzügen einen höheren Stellenwert besitzt als das Ziel eines diversifizierten und damit möglicherweise auch resilienteren Baumbestands, der in den immer heißer werdenden Sommern künftig eine noch wichtigere Rolle im Stadtbild spielen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 27 Die Vorlage OF 550/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3992 2023 Die Vorlage OF 550/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Hundewiese am Dornbusch

07.04.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2023, OF 508/9 Betreff: Hundewiese am Dornbusch Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, eine eingezäunte Hundewiese östlich der Wöhlerschule einzurichten. Im Falle einer Zusage durch das Grünflächenamt ist der Ortsbeirat 9 bereit, sich an den Kosten der Einzäunung zu beteiligen. Vorbild für dieses Vorhaben ist die vom Ortsbeirat 3 mitfinanzierte Hundeauslaufwiese zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße im Nordend. Begründung: Anwohner am Dornbusch wünschen sich eine wohnortnahe Fläche, auf der sie ihre Hunde freilaufen lassen können, ohne in Konflikte mit anderen Nutzern der Grünfläche zu kommen. An der Bertramswiese sind Hunde nicht erlaubt und sowohl im Sinaipark als auch in dem Pilzpark kommen die spielenden Hunde häufig dem Fahrradverkehr und den Fußgängern in die Quere. Da die Rückseite der Wöhlerschule ja ohnehin eingezäunt ist, wäre an dieser Stelle gar nicht so viel Zaun neu anzulegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2023, OF 530/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 508/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3983 2023 1. Die Vorlage OF 508/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 530/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 530/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 1 SPD, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Bertramswiese: Erweiterung der Parkfläche

07.04.2023 | Aktualisiert am: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2023, OF 526/9 Betreff: Bertramswiese: Erweiterung der Parkfläche Vorgang: OM 2509/22 OBR 9; ST 749/23 In der o.g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, dass die bisher bestehende Sportfläche 25.000 qm umfasst und die neue Sportanlage eine Fläche von ca. 12.500 qm einnehmen wird. Der Ortsbeirat möge beschließen, wir fragen den Magistrat: - Wie groß wird die Fläche sein, die auf Basis dieser Planung aus den genannten 25.000 qm Sportfläche zusätzlich der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird? - Wieviel dieser zusätzlichen Fläche wird für die genannte Fitnessanlage eingeplant? - Wieviel davon wird als Grünfläche eingeplant? - Wie hoch ist der Prozentanteil der momentanen 25.000 qm Sportfläche, der für die zukünftige Nutzung als Grünfläche/Park bzw. als Fitnessanlage eingeplant wird? - Wieviel davon entfällt auf Grünflächen/Park und wieviel auf die Fitnessanlage? Begründung: Die zukünftige Ausgestaltung der Bertramswiese ist ein sensibles Thema, das im Stadtteil umstritten ist. Zentral ist hierbei die Frage, wieviel der Fläche in Zukunft noch für die öffentliche Nutzung zur Verfügung stehen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2509 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 749 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 657 2023 Die Vorlage OF 526/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Glascontainerstandorte im Umfeld des Haus Dornbusch

02.02.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2023, OF 451/9 Betreff: Glascontainerstandorte im Umfeld des Haus Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Glascontainerstandortberater und einem Mitarbeiter des ASE zu organisieren. Begründung: Im Umfeld des Haus Dornbusch gibt es drei störende Glascontainerstandorte mit insgesamt vier Glascontainern und einem Altkleidercontainer. Bezüglich des Glasbehälters am Blumengeschäft in der Ladenzeile an der Eschersheimer Landstraße gab es die Zusage für eine Umsetzung, die bis dato noch nicht erfolgt ist. Vor der Dornbuschkirche stehen drei Container im Einmündungsbereich der Carl-Goerdeler-Straße die die Sicht versperren, was aus Gründen der Verkehrssicherheit gerade vor einer Schule bedenklich ist. Außerdem behindern sie die angestrebte Umgestaltung des Platzes. Auch beim dritten Standort auf dem Grünstreifen der Bertramstraße im Einmündungsbereich zum Marbachweg wurde um Umsetzung gebeten. Idealerweise wäre eine unterirdische Lösung anzustreben, wofür der Ortsbeirat bereits Finanzmittel beschlossen hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 451/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz der Begründung das Wort "drei" durch das Wort "vier" und das Wort "vier" durch das Wort "fünf" ersetzt und im fünften Satz nach dem Wort "Marbachweg" die Worte "sowie der Eduard-Rüppell-Straße" ergänzt werden. Abstimmung: CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Welche Gutachten wurden zur Bertramswiese beauftragt?

07.01.2023 | Aktualisiert am: 01.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2023, OF 435/9 Betreff: Welche Gutachten wurden zur Bertramswiese beauftragt? Vorgang: V 449/22 OBR 9; ST 2661/22 In der o.g. Stellungnahme erläutert der Magistrat, dass er "notwendige Gutachten" beauftragt und "Genehmigungen zur Umgestaltung" beantragt hat. Dies vorausgestellt fragen wir den Magistrat: Welche Gutachten und Genehmigungen wurden beauftragt bzw. beantragt und wann ist damit zu rechnen, dass dazu Ergebnisse vorliegen? Begründung: Da es sich bei der Umgestaltung der Bertramswiese um ein sensibles Thema im Ortsbezirk handelt, möchte sich der Ortsbeirat umfassend und zeitnah auf dem Laufenden zum Planungsstand halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.07.2022, V 449 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2022, ST 2661 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2023 Die Vorlage OF 435/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg

29.09.2022 | Aktualisiert am: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 348/9 Betreff: Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen Am 21. November 2019 fand ein Ortstermin an der Bertramstraße/Ecke Marbachweg statt. Anlass war die Frage nach den Möglichkeiten der Umgestaltung des Grünsteifens gegenüber des Cafés Brot und Freunde. Dieser befindet sich in einem äußerst abweisenden Zustand, besonders durch den dort befindlichen Glascontainer. Ergebnis des Ortstermins war die Zusage der Stadt, dem Ortsbeirat zu berichten, inwieweit eine Umgestaltung möglich sei. Bis dato wartet der Ortsbeirat auf diesen Bericht. Der Magistrat wird deshalb gebeten den Ortsbeirat über den Sachstand zu berichten, besonders darüber, ob es möglich ist, den Glascontainer zu verlegen und Bänke zum Verweilen aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 348/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2919 2022 Die Vorlage OF 348/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 3

Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern

10.09.2022 | Aktualisiert am: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2022, OF 380/3 Betreff: Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Mit der STE1616/22 stellt der Magistrat einen Lückenschluss für die wichtige Radverkehrsverbindung über die Eschersheimer Landstraße in Aussicht. Auch im Nordend fehlen noch Radwege auf der Eschersheimer Landstraße und insbesondere an der Einmündung Humserstraße und vor dem "Motel Frankfurt" lassen sich völlig aus der Zeit gefallene Verkerhrssituationen beobachten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der STE1616/22 in Aussicht gestellte Planung für einen durchgängigen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zügig voranzubringen und die Lücken im Bereich des Frankfurter Nordends (Humserstraße bis Eberhard-Beckmann-Anlage) zügig zu schließen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch die bestehenden Radwege auf der Eschersheimer Landstraße innerhalb des Alleenrings zu überprüfen und eine zeitgemäße Planung mit baulich von den Gehwegen getrennten Radwegen zu erstellen. Dazu möge er sich auch mit dem Ortsbeirat 2 ins Benehmen setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2972 2022 Die Vorlage OF 380/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Nord-Süd-Radwegeverbindung

04.09.2022 | Aktualisiert am: 30.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 305/9 Betreff: Nord-Süd-Radwegeverbindung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Mierendorffstraße sowie die Bertramstraße zwischen Marbachweg und der südlichen Ortsbezirksgrenze als Fahrradstraße umzuwidmen, - sich mit den südlich angrenzenden Ortsbeiräten 2 und 3 ins Benehmen zu setzen, um eine Fortsetzung der Ausgestaltung der Bertramstraße als Fahrradstraße bis zum Alleenring zu erreichen. Dabei sollte die Möglichkeit einer weiteren Radwegeverbindung südlich des Alleenrings in das östliche Westend/Nordend hinein betrachtet werden, - eine Anbindung an in nördlicher Richtung durch den Sinaipark zu prüfen. Begründung: Fahrradstraßen sind geeignet, sowohl eine Bündelung des Radverkehrs als auch einen besseren Fluss desselben zu erreichen. Mierendorffstraße und Bertramstraße sind für den Kfz-Verkehr Nebenstraßen, erschließen aber auf direktem Wege wichtige Stätten der sozialen Infrastruktur (Schulen, Sportstätten) und große Arbeitgeber jenseits der Ortsbezirksgrenzen (Polizeipräsidium, HR), die bereits jetzt von vielen Radlern angefahren werden. Dagegen bildet die Eschersheimer Landstraße auf der Höhe der Haltestelle Dornbusch verkehrstechnisch ein Nadelöhr, das baulich nicht befriedigend so gelöst werden kann, dass sowohl Autoverkehr als auch Radverkehr sicher und zügig hindurchgeleitet werden können, als auch den wirtschaftlichen Interessen der dort ansässigen Gewerbetreibenden, die für ihren Fortbestand auf Parkplätze angewiesen sind, angemessen Rechnung getragen werden kann. Eine Umwidmung von Mierendorff- und Bertramstraße zur Fahrradstraße böte eine hervorragende Möglichkeit, den Radverkehr sicher und zügig durch den Stadtteil hindurchzuleiten. Darüber hinaus besteht Potential für einen Anschluss sowohl in nördlicher Richtung als auch an die südlicher gelegenen Stadtteile. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 13 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, im Sinne der Vorlage einen gemeinsamen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates und des Fahrradbüros zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten

19.08.2022 | Aktualisiert am: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2022, OF 304/9 Betreff: Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen zu einer Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Humserstraße und Hügelstraße und bittet den Magistrat, die bestehenden Kurzzeitparkplätze im Abschnitt Eschersheimer Landstraße 232 und 244 so in die Planungen einzubeziehen, dass diese soweit möglich erhalten werden können und in geeigneter Weise als Kurzzeitparkoptionen gekennzeichnet werden. Begründung: Die dort befindlichen Kurzzeitparkplätze sind für die ansässigen Gewerbetreibenden von großer Bedeutung. Da gerade im Straßenabschnitt Eschersheimer Landstraße 238-244 eine ausreichende Fahrbahnbreite gegeben ist, sollten die dort befindlichen Parkplätze erhalten werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 304/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2707 2022 Die Vorlage OF 304/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF ( =Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße

19.08.2022 | Aktualisiert am: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2022, OF 306/9 Betreff: Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Planungen für eine Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße mittels einer Radverkehrsanlage zügig voranzutreiben und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Um die Verkehrssituation im o.g. Abschnitt für alle Verkehrsteilnehmende zu verbessern, begrüßen wir eine schnelle Umsetzung einer sicheren Verkehrsführung auch für Radfahrende. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 306/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2709 2022 Die Vorlage OF 306/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs

22.06.2022 | Aktualisiert am: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 279/9 Betreff: Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs Am 14.6. 22 fand ein gemeinsamer Ortstermin zu diesem Thema statt, bei dem auch der Geschäftsring Dornbusch und die betroffenen Geschäftsleute geladen waren. Anlass des Ortstermins war die beabsichtigte Einrichtung von Fahrradwegen entlang der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und dem südlichen Ende des Ortsbezirks an der Eberhard-Beckmann-Anlage. Nach Aussage eines anwesenden Vertreters des Straßenverkehrsamts würden bei der Umsetzung eines solchen Plans die derzeit bestehenden Kurzzeitparkplätze zwischen der Dornbuschkreuzung und der Eduard-Rüppel-Straße komplett wegfallen. Konservativ gerechnet wären dies 10 Parkmöglichkeiten. Die bei Ortstermin anwesenden Geschäftsleute und der Vertreter des Geschäftsrings lehnten dies ab, da der Wegfall der Kurzzeithalteplätze die meistens noch eigentümergeführten Ge- schäfte wirtschaftlich hart treffen würde. Auch der Ortsbeirat lehnt eine solche Radikale Lösung ab, es muss eine allseitig auskömmliche Lösung gefunden werden. Die Stadt wird deshalb aufgefordert, falls es weiterhin Absicht ist die Fahrradroute an der Eschersheimer Landstraße zu führen, eine Lösung zu finden, die den Erhalt der Kurzzeitparkplätze ermöglicht, notfalls durch die Einrichtung einer kombinierten Fahrrad-Autofahrerspur ähnlich wie in der Bockenheimer Schlossstraße. Die Planung ist auf jedem Fall vor ihrer Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Aktuellen Planungsstand Kunstrasen auf der Bertramswiese vorstellen

18.06.2022 | Aktualisiert am: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 284/9 Betreff: Aktuellen Planungsstand Kunstrasen auf der Bertramswiese vorstellen Vorgang: M 103/21; OM 1063/21 OBR 9; ST 849/22; NR 377/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: In seiner Stellungnahme 849/2022 hat der Magistrat berichtet, dass die Planungen zu den Kunstrasenplätzen auf der Bertramswiese noch nicht abgeschlossen sind und dem Ortsbeirat dann vorgestellt werden sollen, wenn dies der Fall ist. Wir fragen den Magistrat deshalb: · Wurden die Planungen mittlerweile fertiggestellt? · Wenn ja, wann können diese - möglichst zeitnah - dem Ortsbeirat vorgestellt werden? Begründung: In ihrer Sitzung vom 12.5.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung der NR 377 beschlossen. Da die Planungen der M 103 bisher nicht im Ortsbeirat vorgestellt wurden und durch die Umsetzung der NR 377 und OM 1063 möglicherweise Änderungen angezeigt sind, sollte der Ortsbeirat und die Öffentlichkeit zeitnah über den aktuellen Stand der Planung informiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1063 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 849 Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 284/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 449 2022 Die Vorlage OF 284/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Planungen für Aufwertung der Grünflächen Bertramswiese vorstellen

18.06.2022 | Aktualisiert am: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 283/9 Betreff: Planungen für Aufwertung der Grünflächen Bertramswiese vorstellen Vorgang: M 103/21; NR 377/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand für die Aufwertung der Grünflächen auf der Bertramswiese im Rahmen des Baus der Kunstrasenplätze zeitnah dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In ihrer Sitzung vom 12.5.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung der NR 377 beschlossen. Die Planungen der M 103 haben bisher nur ungefähre Informationen zur Aufwertung der Grünflächen im Rahmen des Kunstrasenbaus enthalten. Es wäre schön, mehr Details sowie einen Zeithorizont der Umsetzung zu erfahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 283/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2509 2022 Die Vorlage OF 283/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport

01.06.2022 | Aktualisiert am: 22.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2022, OF 278/9 Betreff: Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, im Zuge der Herstellung der Sportflächen im Süden des Planungsgebiets Zisternen anzulegen, in denen das Drainagewasser von den Sportflächen gesammelt werden kann. Dieses Wasser könnte zur Pflege der im nördlichen Teil der Bertramswiese geplanten Grünanlagen verwendet werden. Begründung: Jeder Bürger muss nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften nachweisen, wie das auf seinem Grundstück anfallende Wasser gesammelt wird, so dass bei Starkregenereignissen das öffentliche Regenwassersammelsystem vor Überlastung geschützt ist. Gleichzeitig wird das auf diese Weise gesammelte Wasser zur Bewässerung der Privatgärten genutzt. Auch im Bereich der Bertramswiese besteht der Bedarf nach Schutz des öffentlichen Regenwasser-sammelsystems vor Überlastung. Auch im Fall der Bertramswiese könnte die Anlage von Zisternen diesen weiteren Nutzen entfalten, indem die umliegenden Grünanlagen aus diesem Reservoir bewässert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 278/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2301 2022 1. Der Vorlage NR 377 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 278/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF

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Antrag Ortsbeirat 9

Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim

13.03.2022 | Aktualisiert am: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2022, OF 216/9 Betreff: Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit in dem in Richtung Eckenheim verlaufenden Abschnitt des Marbach-wegs zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Bertramsstraße Bäume gepflanzt werden können, wobei der Abstand zwischen den Bäumen so zu bemessen wäre, dass zwischen ihnen Kfz-Stellplätze eingerichtet werden können, die im Bedarfsfall auch als Behindertenparkplätze nutzbar sind, 2. ob und inwieweit dieses Konzept auch im Fall einer Sanierung des Marbachwegs in dessen weiteren Verlauf bis zur Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme im Bereich des Marbachwegs ist insgesamt unbefrie-digend. Selbst bei Berücksichtigung der Bedürfnisse der Radfahrer ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein überbreiter Radweg zur Verfügung gestellt werden soll, obwohl auf der anderen Straßenseite ein Radweg in der Gegenrichtung vorhanden ist. Nicht nur wurde die vorhandene Breite nicht optimal genutzt, sondern auch die Gelegenheit zur Schaffung von das Mikroklima begünstigenden Flächen für die Pflanzung von Bäumen versäumt. Die in Ziff. 1 beschriebene Korrektur erscheint, auch wenn nicht alle vorher vor-handenen Stellplätze wieder eingerichtet werden könnten, den Bedürfnissen aller Beteiligten besser gerecht zu werden als die aktuelle Situation. Eine entsprechende Lösung auch für den weiteren Verlauf des Marbachwegs wäre zu begrüßen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1906 2022 Die Vorlage OF 216/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung), 1 SPD (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR), § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2

13.03.2022 | Aktualisiert am: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2022, OF 213/9 Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR), § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramsstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Abs. 3 S. 1 und 2 Ziff. 7 GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen, 2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist. Begründung: Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbach-wegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Radwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 und 2 Ziff. 7 GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebote-nen Form davon in Kenntnis zu setzen, so dass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahr-nehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatori-sche Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1903 2022 Die Vorlage OF 213/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz

11.03.2022 | Aktualisiert am: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2022, OF 218/9 Betreff: Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz Vorgang: OM 711/21 OBR 9; ST 161/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) einen Schutzantrag auf Ensembleschutz nach § 2 Abs. 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) für das Bertramsviertel zwischen Spenerstraße, Eberhard-Beckmann-Anlage, Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße zu stellen. Begründung: In seiner ST 161 verweist der Magistrat darauf, dass eine Anfrage auf Schutz nach § 2 Abs. 1 HDSchG (Einzelschutz als Kulturdenkmal) abschließend vom LfDH verneint wurde. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob eine Unter-Schutz-Stellung als Ensemble gemäß § 2 Abs. 3 nicht möglich ist. Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) Vom 28. November 2016 § 2 Begriffsbestimmung (1) Kulturdenkmäler im Sinne dieses Gesetzes sind bewegliche und unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile einschließlich Grünanlagen, an deren Erhalt aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. (2) ... (3) Gesamtanlagen sind Kulturdenkmäler, die aus baulichen Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Grün-, Frei- und Wasserflächen bestehen und an deren Erhalt im Ganzen aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Nicht erforderlich ist, dass jeder einzelne Teil der Gesamtanlage ein Kulturdenkmal darstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1907 2022 Die Vorlage OF 218/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Anwohnerparken am Dornbusch

08.03.2022 | Aktualisiert am: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2022, OF 217/9 Betreff: Anwohnerparken am Dornbusch Im Stadtteil Dornbusch zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring herrscht ein hoher Parkdruck. Dieser wird u.a. durch zahlreiche Pendler verursacht, die zu ihrer Arbeitsstätte am hr oder dem Polizeipräsidium fahren. Um die Verkehrssituation für Radfahrende sicherer zu machen, sind zudem Parkplätze am Marbachweg entfallen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten in dem zum Ortsbezirk 9 gehörenden Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring eine Anwohnerparkzone einzurichten sowie den Parkraum - auch an der Bertramswiese - zu bewirtschaften. Die sukzessive Ausweitung von Anwohnerparkzonen soll in diesem Gebiet zeitnah vorgezogen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 217/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2114 2022 Die Vorlage OF 217/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Neue Parkregelung im Marbachweg

03.02.2022 | Aktualisiert am: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 193/9 Betreff: Neue Parkregelung im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Im letzten Quartal 2021 wurden der südliche Fahrradweg und der Parkstreifen zwischen der Kreuzung am Dornbusch und der Bertramstraße neu asphaltiert, dabei wurde das trennende Tiefbord zwischen Parkstreifen und Fahrradweg ausgebaut und nicht wieder eingefügt, es war vorgesehen diese weggefallene Trennung durch einen weißen Strich abzumarkieren. Wie dem Ortsbeirat nach fast 2 Monaten nun offiziell mitgeteilt wurde, werden fast 20 Parkplätze wegfallen, da es keinen ausreichenden Sicherheitsabstand mehr zwischen dem Fahrradweg und den parkenden Autos gibt. Offenbar bekommen die Anwohner, die hier seit Jahrzehnten legal hier parkten, nun unangekündigt Strafzettel. Der Ortsbeirat fragt nun den Magistrat: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage konnte die jahrzehntelange legale Praxis des Parkens zwischen Fahrbahn und Fahrradstreifen durch einen simplen Verwaltungsakt verboten werden? 2. Was bedeutet dies für den restlichen Abschnitt zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße? Ist auch hier beabsichtigt aus dem gleichen Grunde die existierenden Parkplätze zu beseitigen? 3. Warum wurde der Ortsbeirat und damit die Bürger erst jetzt vom Dezernat offiziell darüber informiert und nicht vorher einbezogen. 4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat den Anwohnern bei der Parkplatzsuche unterstützend zur Seite zu stehen, da diese nicht auf private Garagen ausweichen können, da die Mehrfamilienhäuser meistens aus den dreißiger Jahren stammen, also nicht über solche verfügen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen

04.11.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 138/9 Betreff: Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen Vorgang: V 895/09 OBR 9; ST 557/09 Der Ortsbeirat möge beschließen: In einer Stellungnahme des Magistrats vom 2.4.2009 heißt es zur Zukunft der Bertramswiese: "Planungen zur Umwandlung eines Rasenplatzes der Sportanlage Bertramswiese in einen Kunstrasenplatz werden nicht weiter verfolgt, da keine Aussicht auf Umsetzung eines solchen Projektes besteht. Ein Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage ist an der Stelle nicht genehmigungsfähig." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was der Genehmigungsfähigkeit entgegenstand und inwiefern sich die Situation seit 2009 geändert hat? Welche Veränderungen begründen die Einschätzung des Magistrats, dass eine in der M103 vorgeschlagene Kunstrasenanlage auf der Bertramswiese nun - entgegen der Auffassung von 2009 - genehmigungsfähig sei? Begründung: Eine Umsetzung von Kunstrasenfeldern auf der Bertramswiese wurde bisher vom Magistrat immer abgelehnt. Wir fragen uns, aus welchen Gründen sich diese Einschätzung nun verändert hat, und ob eine Umsetzung der in der M103 skizzierten Pläne tatsächlich genehmigungsfähig ist. Bereits 2009 waren die Planungen fortgeschritten, bevor diese mit der ST 557 abgelehnt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2009, V 895 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2009, ST 557 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 103 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 228 2021 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. c) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 138/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese

03.11.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 140/9 Betreff: Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrats, die vorhandenen drei Rasenflächen auf der Bertramswiese durch zwei Kunstrasenplätze und zwei Kleinfelder entlang der südlich verlaufenden Straße zu ersetzen, diese mit einer blendfreien und insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen, und den nördlich gelegenen Bereich als Grünfläche zur allgemeinen Nutzung freizugeben und so zu gestalten, dass diese zum attraktiven und vielfältig nutzbaren Erholungsraum für die umliegende Bevölkerung wird. Der Ortsbeirat unterstützt die entsprechenden Planungen des Grünflächenamtes zur Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese mit der Maßgabe, dass die Sportflächen in der Zeit, in der sie nicht für den Vereinssport benötigt werden, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Der Ortsbeirat erbittet eine zeitnahe Vorstellung der Planung für den nördlichen Bereich, der immer für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird (gerne bei einem Ortstermin) und deren zügige Umsetzung. Von den Bürgern gewünscht werden z.B. eine Boule-Anlage, ein zweiter Basketballkorb sowie weitere Spiel- und Sportgeräte für alle Generationen. Der Ortsbeirat fordert ferner die Umgestaltung des im westlichen Bereich liegenden Parkplatzes durch Einsatz von Rasengittersteinen, um die Regendurchlässigkeit zu erhöhen. Begründung: Erfolgt mündlich, soweit sie sich nicht bereits aus dem Antrag ergibt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 121/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1063 2021 1. Die Vorlage OF 121/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 140/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Parteien: CDU, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen

25.10.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2021, OF 125/9 Betreff: Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen Vorgang: V 895/09 OBR 9; ST 557/09; M 103/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen zur M 103/21 unter folgenden Gesichtspunkten zu überprüfen und entsprechend der hieraus resultierenden Ergebnisse die Planung zu überarbeiten: - Wie viele der geplanten Spielfelder sind zwingend erforderlich, um den Trainingsbetrieb der ansässigen Fußballvereine zu sichern? Auch im Hinblick darauf, dass einer der Vereine das Gelände in absehbarer Zeit verlassen wird? - Ist es möglich, die Versiegelung durch eine Reduzierung der Kunstrasenfläche zu minimieren? - Ist es möglich, durch eine teilweise Entsiegelung des direkt angrenzenden hrParkplatzes die Versiegelung der Flächen durch die Kunstrasenflächen ortsnah auszugleichen? - Ein Ausbau der Kunstrasenfläche sollte maximal in dem Standard erfolgen, der für die Trainingsbelange erforderlich ist. Welche sind das? Ist dies gegeben? - Kann auf eine Einzäunung der Kunstrasenspielfelder verzichtet werden? - Kann auf eine Bodenversiegelung im Umfeld der Spielfelder (z.B. Plasterungen) verzichtet werden? - Welche Auswirkungen sind durch die Beleuchtung für die Anwohner zu erwarten? - Ist eine zeitliche Beschränkung der Beleuchtung vorgesehen (z.B. bis maximal 22h)? - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Bertramswiese als Freizeitfläche für alle Bevölkerungsgruppen aufzuwerten und zu sichern? - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die neu gewonnene Parkfläche ökologisch und klimatisch aufzuwerten? - Wurde bereits ein landschaftsplanerisches Konzept erstellt? - Wie viele Bäume sollen dort zusätzlich gepflanzt werden? - Wie wirkt sich die geplante Versiegelung der Spielfeldfläche auf den bestehenden Baumbestand aus? Kann eine Beeinträchtigung des Baumbestandes ausgeschlossen werden? - Wurde bereits ein Gutachten erstellt, das die artenschutzrechtlichen Belange untersucht (u.a. die Auswirkungen auf die dort beheimatete Wacholderdrosselpopulation)? - Wurden alle rechtlichen Beschränkungen der Nutzung und Gestaltung, die durch die Schenkung der Fläche an die Stadt Frankfurt auferlegt wurden, geprüft und berücksichtigt (siehe auch ST 557/2009)? - Ist die Finanzierung der Umgestaltung der Parkfläche gesichert? Begründung: In einem Ortstermin am 7.10.2021 wurde der aktuelle Planungsstand für Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese vorgestellt. Dabei blieben verschiedene Fragen offen, die insbesondere die ökologischen Auswirkungen im positivem wie negativem Sinne betreffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2009, V 895 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2009, ST 557 Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 125/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 125/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Zeitnahe Gestaltung der neuen Grünanlage auf der Bertramswiese

24.10.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 123/9 Betreff: Zeitnahe Gestaltung der neuen Grünanlage auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zur Installation der Kunstrasenplätze die neue Grünanlage auf der Bertramswiese, wie am 11.10.21 vorgestellt, zu realisieren. Das Grünflächenamt wird gebeten, hierzu die Pläne zur Gestaltung der Anlage dem OBR 9 vorzustellen. Begründung: Im Rahmen der Installation der Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese, ist die Möglichkeit einer neuen öffentliche Grünanlage auf der dazu nicht benötigten Fläche vorgestellt worden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 123/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Zukünftige Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese teilweise öffentlich nutzbar machen

24.10.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 124/9 Betreff: Zukünftige Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese teilweise öffentlich nutzbar machen Vorgang: M 103/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter der Voraussetzung, dass baurechtlich keine Einwände gegen die Installation der Kunstrasenplätze sprechen, die öffentliche Nutzung des Kleinspielfeldes und der Minispielfelder außerhalb der Trainingszeiten der Vereine TuS Makkabi e.V. und Kickers 1916 e.V. zu ermöglichen. Begründung: Zurzeit nutzen beide Vereine die Fußballplätze auf der Bertramswiese, die ebenfalls außerhalb der Trainingszeiten von Bürger*innen als Grün- und Sportfläche rege genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 24 Auf Vorschlag des Ortsvorstehers wird im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt einvernehmlich nur noch der nicht öffentliche Teil beraten und dann die Sitzung beendet. Beschluss: Die Vorlage OF 124/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Charakter des Dornbuschs erhalten

09.09.2021 | Aktualisiert am: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2021, OF 112/9 Betreff: Charakter des Dornbuschs erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der geplante Abriss der Häuser Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 sorgt im Dornbusch zu Recht für erhebliche Unruhe. Beide gehören zu einer den Stadtteil charakterisierenden Siedlung aus den 1920er Jahren, die durch ihre einheitliche Bauweise und die einheitlichen Tonnendächer in ihrer Gesamtheit für den Stadtteil prägend ist. Obwohl wir den Neubau bezahlbaren Wohnraums in unserem Ortsbezirk unterstützen, müssen dem Stadtteil charakterisierende Quartiere erhalten bleiben. Dies vorausgestellt bitten wir den Magistrat: - Gemäß der ST 2359 zeitnah eine Erhaltungssatzung für den Bereich zwischen Mechtildstraße, Spenerstraße, Bertramstraße und Eberhard-Beckmann-Anlage zu erlassen, der 1928 von dem Architekten Bernoulli für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde. Begründung: Der Magistrat - Stadtplanungsamt - hat in der o.g. ST aus dem Jahr 2019 das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll eingestuft und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Der Ortsbeirat möchte diese Einstellung nachhaltig unterstützen und bittet dies zeitnah umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 712 2021 Die Vorlage OF 112/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem Ensemble

30.08.2021 | Aktualisiert am: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 81/9 Betreff: Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem Ensemble Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum sowie der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels. Im Zusammenhang hiermit wird der Ortsvorsteher ersucht und beauftragt, mit den zuständigen Ämtern und Dezernaten sachdienliche Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Anregung des Ortsbeirates 9 an den Magistrat zu OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 in größtmöglichem Maße umzusetzen und Informationen für weitere Aktivitäten des Ortsbeirates 9 in dieser Angelegenheit zu sammeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 81/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 81/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17

30.08.2021 | Aktualisiert am: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 79/9 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9, ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das LfDH eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischem Anspruch und Einfluss des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung des Ortsbeirats 9 an den Magistrat Beschluß zu OM 5384 / 2019 nachzukommen? 2. Was hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 in Verbindung mit der Stellungnahme der Stadt vom 20.12.2019 zu ST 2359 geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, daß es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins geplant durch den bekannten Architekten Bernoulli handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoß) bewirken würde, und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist; und eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände sowie eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit möge der Magistrat ergänzend prüfen und berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; und b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; und c) warum das Umweltamt / Untere Wasserbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu dem unterirdisch verlaufenden Marbach und dem unterirdisch verlaufenden Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von 3 Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; und d) warum und mit welchen konkreten Gründen der Magistrat von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht. e) Warum hat der Magistrat / Bauaufsicht - einsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert, und - den Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert? 7. Warum hat der Magistrat den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 2019 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 79/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 711 2021 Die Vorlage OF 79/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem Ensemble

29.08.2021 | Aktualisiert am: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 82/9 Betreff: Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem Ensemble Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum sowie der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels. Im Zusammenhang hiermit wird der Ortsvorsteher ersucht und beauftragt, mit den zuständigen Ämtern und Dezernaten sachdienliche Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Anregung des Ortsbeirates 9 an den Magistrat zu OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 in größtmöglichem Maße umzusetzen und Informationen für weitere Aktivitäten des Ortsbeirates 9 in dieser Angelegenheit zu sammeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 82/9 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17

29.08.2021 | Aktualisiert am: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 80/9 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das LfDH eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischem Anspruch und Einfluß des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung des Ortsbeirats 9 an den Magistrat Beschluß zu OM 5384 / 2019 nachzukommen? 2. Was hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 in Verbindung mit der Stellungnahme der Stadt vom 20.12.2019 zu ST 2359 geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, daß es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins geplant durch den bekannten Architekten Bernoulli handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoß) bewirken würde, und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist; und eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände sowie eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit möge der Magistrat ergänzend prüfen und berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; und b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; und c) warum das Umweltamt / Untere Wasserbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu dem unterirdisch verlaufenden Marbach und dem unterirdisch verlaufenden Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von 3 Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; und d) warum und mit welchen konkreten Gründen der Magistrat von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht. e) Warum hat der Magistrat / Bauaufsicht - einsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert, und - den Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert? 7. Warum hat der Magistrat den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 2019 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 80/9 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Bertramswiese für Breitensportnutzung öffnen

09.08.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 77/9 Betreff: Bertramswiese für Breitensportnutzung öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Für den TuS Makkabi Frankfurt e.V. wird an der Wilhelm-Eppstein-Straße ein neues Trainingsgelände mit Kunstrasenplätzen gebaut (siehe M 54/2019). Mit dem Wegfall des Trainingsbetriebs auf der Bertramswiese, eröffnen sich neue Möglichkeiten, diese so umzugestalten, dass sie auch für andere Sportarten, die dort schon z.T. ausgeübt werden (Yoga/Tai-Chi/Gymnastik), besser nutzbar wird und als öffentliche Grünfläche aufgewertet wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Bertramswiese - nach dem Umzug des TuS Makkabi Frankfurt e.V. auf das Gelände in der Wilhelm-Eppstein-Straße - für weitere Sportarten nutzbar gemacht werden kann, ohne ihren Charakter als öffentliche Grünfläche zu zerstören. Denkbar wären hier z.B. ein Bouleplatz, eine Yoga-/Tai-Chi/-Gymnastik-Wiese, Tischtennis, eine Calistehnics-Anlage oder andere Fitness-Geräte für den öffentlichen Raum sowie die Nutzung für den Schulsport der naheliegenden Schulen (u.a. Wöhler, Anne-Frank, Heinrich-Seeliger). Begründung: Die Bertramswiese ist als Grünfläche definiert. Die Nutzung der Bertramswiese als Fußballplatz ist deshalb seit jeher schwierig, da dort keine Flutlichtanlage und Kunstrasenplätze aufgrund des Status als Grünfläche genehmigungsfähig sind (ST 557/2009). Mit dem Wegzug von TuS Makkabi Frankfurt e.V. verbleibt nur noch die Sportvereinigung Kickers 1916 e.V. als Nutzerin auf dem Platz. Der zu erwartende geringere Platzbedarf für das Fußballtraining macht Flächen frei, die als Grünfläche für andere Sportarten nutzbar wären. Bereits heute wird die Bertramswiese intensiv von der Bevölkerung als Grün- und Sportfläche genutzt. Darüber hinaus wäre eine Erweiterung des vielgenutzten Spielplatzes an der Ammelburgstraße und eine Verlegung des Trainingsbetriebs der Kickers an die neue Kunstrasenanlage an der Wilhelm-Eppstein-Straße zu überlegen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 103 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 103 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 228 2021 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. c) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 138/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese

24.06.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 121/9 Betreff: Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrats, die vorhandenen drei Rasenflächen auf der Bertramswiese durch zwei Kunstrasenplätze und zwei Kleinfelder entlang der südlich verlaufenden Straße zu ersetzen, diese mit einer blendfreien und insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen, und den nördlich gelegenen Bereich als Grünfläche zur allgemeinen Nutzung freizugeben und so zu gestalten, dass diese zum attraktiven und vielfältig nutzbaren Erholungsraum für die umliegende Bevölkerung wird. Der Ortsbeirat unterstützt die entsprechenden Planungen des Grünflächenamtes zur Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese mit der Maßgabe, dass die Sportflächen in der Zeit, in der sie nicht für den Vereinssport benötigt werden, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Begründung: Erfolgt mündlich, soweit sie sich nicht bereits aus dem Antrag ergibt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.11.2021, OF 140/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1063 2021 1. Die Vorlage OF 121/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 140/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche

09.06.2021 | Aktualisiert am: 16.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 57/9 Betreff: Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche Vorgang: OM 5543/19 OBR 9; ST 301/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Verkehrsfläche zwischen Wöhlerschule und Dornbuschkirche ist ein zentraler Platz der Dornbuschsiedlung der sich zum Bertramviertel im Süden öffnet. Während die Bertramstraße eine baumbestandene Allee ist und sich harmonisch in die Umgebung einfügt, fällt der Platz vor der Dornbuschkirche durch seine lieblose städtebauliche Gestaltung auf. Hier sind in chaotischer Weise Parkplätze ausgewiesen, die häufig von Lieferfahrzeugen und Campingwagen benutzt werden, welche die Sichtachsen gerade für Fußgänger versperren. Außerdem versperren Glas- und Kleidercontainer die Sicht. Der Ortsbeirat fordert deshalb die Stadt auf, mit einem Stufenplan eine Umgestaltung der Fläche in Angriff zu nehmen. Es wäre sinnvoll mit einem gemeinsamen Ortstermin zu beginnen. Der Ortsvorsteher wird deshalb beauftragt, diesen Termin zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5543 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 301 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 57/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Satz "Der Ortsbeirat fordert deshalb die Stadt auf, mit einem Stufenplan eine Umgestaltung der Fläche in Angriff zu nehmen." gestrichen wird und der letzte Satz den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird deshalb beauftragt, einen Termin zu organisieren, zu dem die betreffenden Fachämter eingeladen werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Zusätzliche Müllcontainer für belebte Grünflächen

26.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 20/9 Betreff: Zusätzliche Müllcontainer für belebte Grünflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die Sommermonate zusätzliche Müllcontainer in Grünanlagen im Ortsbezirk aufzustellen, die stark frequentiert werden. Dies ist zum Beispiel an der Bertramswiese, im Pilzpark und im Sinai-Park der Fall. Begründung: Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemiesituation bedingt, suchen derzeit überdurchschnittlich viele Personen jeden Alters öffentliche Grünflächen im Ortsbezirk auf, um sich dort alleine oder in Gesellschaft aufzuhalten und/oder auch Speisen und Getränke zu sich zu nehmen. Dadurch kommt es seit einiger Zeit zu einem erhöhten Müllaufkommen in den Grünanlagen (SW: Pizzakartons), die die vorhandenen Müllentsorgungskapazitäten überfordern. Es steht zu vermuten, dass sich diese Situation über den Sommer hinweg noch nicht entscheidend verändern wird. Wir bitten deshalb den Magistrat darum, hier mit zusätzlichen (mobilen) Müllcontainern für Entlastung zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 262 2021 Die Vorlage OF 20/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung im letzten Satz um "Spielplatz am Wasserturm" ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Stolperschwelle - zur Erinnerung an das Jüdische Kinderheim in der Ebersheimstraße 5

06.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2021, OF 17/9 Betreff: Stolperschwelle - zur Erinnerung an das Jüdische Kinderheim in der Ebersheimstraße 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der letzten Sitzung des Ortsbeirats 9 im Februar 2021 stellte der Vorsitzende der Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, Hartmut Schmidt, die Arbeit dieser Initiative vor. Da in Frankfurt bis dato nur Stolpersteine aber keine Stolperschwellen verlegt wurden, kam die Idee auf, dass der Ortsbeirat die Verlegung einer solchen Schwelle finanzieren könnte. Hierfür wurden zwei mögliche Orte genannt: einmal der Standort des ehemaligen Jüdischen Kinderheims in der Ebersheimstraße 5 und außerdem am Eingang des Henry-Budge-Heims in der Hansaallee. Allerdings liegt nur die Ebersheimstraße im Ortsbezirk. Hier hat der Ortsbeirat bereits einen Erinnerungsstein mit einer Bronzetafel am Rande der nahegelegenen Bertramswiese aufgestellt, am Grundstück selbst konnte keine Tafel angebracht werden, da die Genehmigung des heutigen Eigentümers nicht vorlag. Aus diesem Grund könnte direkt vor dem Haus Ebersheimstraße 5 eine solche Erinnerungsschwelle auf dem im öffentlichen Straßenraum befindlichen Bürgersteig verlegt werden. Der Ortsbeirat 9 stellt hierzu die erforderlichen Finanzmittel nach Rücksprache ein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 17/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 17/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 12 2021 Die Vorlage OF 17/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der vorletzte Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat stellt hierzu die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von maximal 3.000 Euro zur Verfügung." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg

19.10.2020 | Aktualisiert am: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 897/9 Betreff: Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird ersucht, zu prüfen, zu berichten und Maßnahmen zu ergreifen um die Benutzung des Schutzstreifens für Fahrräder auf dem Marbachweg in Richtung Osten (Südseite) von der Eschersheimer Landstraße bis zur Leitung des Fahrradverkehr auf einen eigenen Fahrradweg etwa auf der Hälfte des Weges zur Bertramstraße sicherer zu gestalten zum Beispiel durch Anbringung von Richtungspfeilen Richtung Osten auf dem durch Schutzstreifen markierten Fahrradweg. Begründung: Auf dem im Antrag genannten Teilstück des Fahrrad-Schutzstreifens Richtung Osten sind immer wieder Fahrradfahrer anzutreffen, die entgegen der dort zugelassenen Fahrtrichtung in westliche Richtung fahren. Dadurch fahren Fahrradfahrer häufig dem fließenden Autoverkehr entgegen. Gerade in der dunkleren Jahreszeit entstehen nicht nur durch unbeleuchtete Fahrräder häufig gefährliche Situationen. Eine Möglichkeit wäre es, wie an anderen Stellen der Stadt und generell in manchen anderen Städten auf den Schutzstreifen für Fahrräder Richtungspfeile anzubringen, an denen sich Fahrradfahrer zusätzlich orientieren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6821 2020 Die Vorlage OF 897/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, 1 LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Einmündung Spenerstraße/Winterbachstraße entschärfen!

17.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 841/9 Betreff: Einmündung Spenerstraße/Winterbachstraße entschärfen! Aus dem Brief einer Anwohnerin geht hervor, dass es täglich an dieser Ecke durch verkehrswidrig parkende PKW zu Behinderungen kommt, insbesondere für Fahrzeuge der Entsorgungsbetriebe. (FES) Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. In der Einmündung eine geeignete Sperrfläche zu markieren und mit Pollern das verkehrswidrige Parken zu verhindern. 2.Die Poller auf der gegenüberliegenden Seite so zu versetzen, dass die Fahrzeuge der FES nicht behindert werden. Wenn diese Lösung nicht möglich ist, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 841/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Krähensichere Mülleimer rund um die Bertramswiese

12.06.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2020, OF 820/9 Betreff: Krähensichere Mülleimer rund um die Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, rund um die Bertramswiese im Dornbusch die bestehenden grauen Mülleimer durch krähensichere Modelle zu ersetzen. Begründung: In letzter Zeit kam es bei verstärkter Nutzung der Grünanlage nahezu täglich zu deutlicher Vermüllung, weil die Mülleimer nachts komplett durch Vögel entleert wurden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6267 2020 Die Vorlage OF 820/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Temporäre Radstreifen auf der Eschersheimer Landstraße einrichten

14.05.2020 | Aktualisiert am: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 799/9 Betreff: Temporäre Radstreifen auf der Eschersheimer Landstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße jeweils eine Fahrspur vorübergehend für die Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus als Radschutzstreifen zu kennzeichnen. Begründung: Seitdem strenge Abstandsregeln im Rahmen der Coronaprävention gelten, ist in Frankfurt eine starke Zunahme des Radverkehrs zu beobachten. Gleichzeitig ist die Beförderungskapazität der wichtigen A-Linie (U1, U2, U3, U8) de facto eingeschränkt. Um in den Sommermonaten für Radfahrende eine sichere Alternative zur U-Bahn zu bieten, sollte im Abschnitt entlang der U-Bahnstrecke, an dem bislang keine Radstreifen existiert, einen provisorischen Radschutzstreifen abmarkiert werden. Solche temporären Radstreifen sind zuletzt sehr kostengünstig in Berlin entstanden und werden gut angenommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 799/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße

05.03.2020 | Aktualisiert am: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2020, OF 786/9 Betreff: Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße der heute auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße in Richtung Parkplatz hessischer Rundfunk quert, einige Meter nach Süden zu verlegen und einen Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße auf Höhe der Eberhard-Beckmann-Anlage einzurichten. Heutige Position (Bild privat) Gewünschter neuer Standort (Bilder privat) Begründung: Der Weg durch die Beckmann Anlage ist der direkte Weg von der U-Bahn Station am Dornbusch zum hessischen Rundfunk und wird deshalb deutlich stärker frequentiert, als die Laufverbindung von der Eduard-Rüppel-Straße Richtung Parkplatz. Es wäre deshalb sinnvoll den Zebrastreifen dorthin zu verlegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6101 2020 Die Vorlage OF 786/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Parksituation Eschersheimer Landstraße, südlich der EduardRüppellStraße

21.11.2019 | Aktualisiert am: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 722/9 Betreff: Parksituation Eschersheimer Landstraße, südlich der Eduard-Rüppell-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Eschersheimer Landstraße Stadtauswärts, Südlich der Eduard Rüppel Straße für die Parkbuchten vor den Ladenzeilen Zwischen Nonstop Reisen und dem Dornbusch Kebap Haus ein temporäres Parkverbot, z. B. werktags zu den Stoßzeiten des Berufsverkehrs von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingerichtet werden kann. Bildquelle; Google Maps Begründung: Die Parkbuchten werden durch Einpendler und Dauerparker dauerhaft belegt, da sich die U-Bahn-Station in der Nähe befindet. Die Autos stehen dort für lange Zeit, so dass eine Nutzung für die Kunden der Ortsansässigen Geschäfte nicht möglich ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 722/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 722/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 722/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 722/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6097 2020 Die Vorlage OF 722/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum Marbachweg

21.11.2019 | Aktualisiert am: 13.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 719/9 Betreff: Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum Marbachweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das letzte Teilstück der Bertramstraße bis zur Einmündung in den Marbachweg befindet sich in einem städtebaulich unbefriedigenden Zustand unter anderem deshalb da er für Fußgänger nicht betreten werden kann. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird deshalb aufgefordert, den Mittelstreifen der Bertramstraße im Einmündungsbereich zum Marbachweg dergestalt umzugestalten, dass diese Fläche von Passanten genutzt werden kann. Dazu muss das Straßenbegleitgrün beseitigt werden und durch Rasen ersetzt werden, im Kreuzungsbereich sollte eine Fläche mit wasserdurchlässigem Kies gestaltet werden und Sitzbänke aufgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5544 2019 Die Vorlage OF 719/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Neugestaltung Mittelstreifen Bertramstraße

21.11.2019 | Aktualisiert am: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 720/9 Betreff: Neugestaltung Mittelstreifen Bertramstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem der erste Ortstermin am 6.11.2019 wegen der Erhaltung der Außengastronomie bei Brot und Freunde stattgefunden hat, ergibt sich nun die Frage nach der konkreten Umsetzung einer Neugestaltung des Bereiches am Mittelstreifen zwischen den zwei Fahrbahnen der Bertramstraße auf Höhe des Cafe Brot und Freunde. Der Ortsbeirat favorisiert die Umgestaltung zu einer grünen, bürgerfreundlichen Fläche mit mehreren Sitzbänken. Daher bittet der Ortsbei rat den Ortsvorsteher einen zweiten Ortstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter des Grünflächenamtes zu vereinbaren, um die Möglichkeiten der Umsetzung zu konkretisieren. Bildquelle Google Maps Begründung: Der Ortsbeirat bemüht sich, den öffentlichen Raum so zu gestalten, dass er von den Bürger*innen sozial genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 720/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 720/9 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 3

Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße

21.11.2019 | Aktualisiert am: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 759/3 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten: 1. In der Bertramstraße zwischen Nibelungenallee und der Polizeimeister-Kasper-Straße ‚Tempo 30' anzuordnen. 2. Einen Fußgängerüberweg über die Bertramstraße auf Höhe der Polizeimeister-Kasper-Straße einzurichten. Begründung: Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Bertramstraße, aber auch für die Kinder in der Kita der Bertramstraße 4a ist die Überquerung der Bertramstraße aktuell gefährlich. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in dem südlichen Abschnitt der Bertramstraße kein Tempo 30 angeordnet ist, während dies nördlich der Bertramstraße ab der Ecke Polizeimeister-Kasper-Straße sehr wohl der Fall ist. Ein Überweg ist in der Bertramstraße selbst nicht vorhanden und es wird mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. An der Einmündung der Polizeimeister-Kasper Straße ist die Einmündung durch Buschwerk und Parkplätze so verbaut, dass ein Überqueren der Bertramstraße praktisch unmöglich ist. Die Einrichtung eines Überwegs macht es deshalb nötig, auch die Aufstellflächen herzustellen, die es aktuell nicht gibt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 759/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5652 2020 Die Vorlage OF 759/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Einfassung der Grünanlage Eschersheimer Landstraße, südlich der EduardRüppellStraße

21.11.2019 | Aktualisiert am: 13.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 721/9 Betreff: Einfassung der Grünanlage Eschersheimer Landstraße, südlich der Eduard-Rüppell-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Eschersheimer Landstraße Stadtauswärts, Südlich der Eduard Rüppel Straße für die Parkbuchten vor den Ladenzeilen Zwischen Nonstop Reisen und dem Dornbusch Kebap die Pflastersteine in der Einfassung der Bäume entfernt und durch ein anderes Material ersetzt werden können. Bildquelle: Google Maps Begründung: Die kleinen Pflastersteine lösen sich immer wieder aus dem Boden, so dass die Steine herumliegen und ein ungepflegtes Stadtbild entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 721/9 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 721/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel

31.10.2019 | Aktualisiert am: 08.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2019, OF 710/9 Betreff: Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel Im Stadtviertel zwischen Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-Straße-Mechthildstraße und darüber hinaus besteht ein geschlossenes Stadtbild, in welchem in einzigartiger Weise Gebäude aus der Bauzeit von 1926 bis 1928 stehen. Die betroffenen rund 25 Gebäude sind mit einem meist sehr gut erhaltenem Walm-Tonnendach mit roten Bieberschwänzen als Hartbedeckung ausgeführt und verleihen dem Ensemble eine geschlossene Einzigartigkeit, die in Frankfurt am Main und anderswo ohne weiteres Beispiel ist. Aktuell besteht die große Gefahr, dass die aneinander angrenzenden und demselben Eigentümer gehörenden Gebäude Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 im Jahr 2020 abgerissen werden und somit der einzigartige Charakter dieses Viertels zerstört würde. Eine Abrißgenehmigung soll bereits erteilt sein. Die hochbetagte Mieterin in der Spenerstraße 17 wurde bereits aufgefordert, sich eine andere Wohnung zu suchen. In dem Haus stehen seit Jahren 2 der vorhandenen 3 Wohnung leer. Die Neubauplanung ist noch nicht bekanntgemacht worden. In der heutigen Zeit dürfen die stadtplanerischen Fehler der 1960er bis 1980er Jahre in unserer Stadt Frankfurt am Main nicht wiederholt werden, indem städtebaulich wertvolle und baulich zusammengehörige einmalige Ensembles beseitigt werden. Der Ortsbeirat 9 bittet deshalb den Magistrat, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-Straße-Mechthildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Anlage 1 (ca. 299 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 Die Vorlage OF 710/9 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 LINKE. und BFF; FDP und 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Ortstermin an der Bertramswiese organisieren

31.10.2019 | Aktualisiert am: 08.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2019, OF 711/9 Betreff: Ortstermin an der Bertramswiese organisieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, möglichst zeitnah einen Ortstermin an der Betramstraße Amellburgerstrasse; /Bertramswiese zu organisieren. Bei diesen beiden Kreuzungen soll die Verkehsrsituation gerade für Schulkinder begutachtet werden und eine Lösung entwickelt werden. Zu diesem Ortstermin sollen eingeladen werden: - Die zuständigen Ämter (Straßenverkehrsamt) - Wenn es sich um einen offiziellen Schulweg handelt ,die Schulwegkommision - Die Schulleiter*innen und KT- Leiter*innen der Umgebung - die Kinderbeauftragte - die Mitgliedre des Ortsbeirats - die Anwohner*inenn dabei soll geprüft werden ob zwei Zebrastreifen angebracht werden können. Begründung: Gestern erreichte den Ortsbeirat die Schilderung von gefährlichen Verkehrs Situationen an dieser Stelle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 711/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/EduardRüppellStraße

17.10.2019 | Aktualisiert am: 08.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2019, OF 697/9 Betreff: Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-Rüppell-Straße Fußgänger und Radfahrer werden an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard Rüppel Straße vor und nach dem Überqueren des Zebrastreifens sowohl in nördliche als auch in südliche Richtung massiv beeinträchtigt durch die im Weg platzierten Fahrradständer neben der Glascontaineranlage. Insbesondere nach dem Anhalten der Stadtbahn an der Haltestelle Dornbusch kommen die den südlichen Aus- bzw. Übergang benutzenden Fußgängerströme an dieser Stelle in Konflikt untereinander und mit Fahrradfahrern beim Ausweichen vor den Fahrradständern, die im Wege stehen. Die beigefügten 2 Fotos mögen das Problem veranschaulichen. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, durch ein Versetzen der Fahrradständer die Situation, die von Anliegern und Anwohnern beklagt wird, zu entschärfen. ... Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5376 2019 Die Vorlage OF 697/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Außengastronomie von Brot & Freunde im Marbachweg

12.08.2019 | Aktualisiert am: 03.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2019, OF 680/9 Betreff: Außengastronomie von Brot & Freunde im Marbachweg Seit Januar 2016 gibt es an der Kreuzung Marbachweg / Bertramstraße ein neues Café Brot & Freunde, das einen sehr regen Zulauf bei der Bevölkerung gefunden hat. Der kleine Kaffeegarten fand bis dato auf dem Privatgrundstück der Eigentümergemeinschaft seinen Platz und war maximal bis 19 Uhr geöffnet. Ein kleiner Teil der Eigentümer will nun diesen Kaffegarten verhindern, das Café sucht deshalb einen Ersatzstandort, den es auf der gegenüberliegenden Seite auf dem Mittelstreifen der Bertramstraße gefunden hat. Das Grünflächenamt wurde bereits vom Ortsvorsteher informiert. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsvorsteher beauftragt, einen Ortstermin mit dem Grünflächenamt zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 680/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße

30.04.2019 | Aktualisiert am: 03.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2019, OF 679/9 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 4674/19 OBR 9 Der Ortbeirat freut sich über das Verhandlungsergebnis zwischen den Vertreter*innen des Radentscheids magistart und Stadtverordneten der Stadt Frankfurt und begrüßt den beschlossenen Kompromiss. Als Ergebnis der Verhandlungen zur Umsetzung der Forderungen des Radentscheids zeichnet sich ab, dass in den nächsten drei Jahren einige Hauptstraßen fahrradfreundlich umgebaut werden sollen. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität ist der Bau sicherer Radwege nötig, die unabhängig von Alter oder Fahrkönnen benutzt werden können. Bedauerlicherweise ist die Umgestaltung des entsprechendne Abschnitts der eschersheimer Landstrasse nicht im maßnahmenpaket enthalten. Die Eschersheimer Landstraße im Gebiet des Ortsbeirats 9 gehört zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen Frankfurts für alle Verkehrsmittel und ist eine der Hauptstraßen, die nach dem Vorschlag des Radentscheids dringend umgebaut werden müssen. Der Fahrradschutzstreifen im nördlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, der letztes Jahr fertiggestellt wurde, wird offensichtlich von Radfahrenden gut angenommen. Umso mehr wird eine sichere Verkehrsführung ab der bzw. bis zur Hügelstraße vermisst. Radfahrende berichteten bei einer Begehung, dass sie an diesem Abschnitt häufig beim Überholen geschnitten werden oder sogar von Autos touchiert worden sind. Eine durchgehende Radverkehrsanlage würde zudem endlich den fahrradsicheren Umbau der Kreuzungen ermöglichen, wie z.B. die Kreuzung mit der Hügelstraße, an der letztes Jahr ein radfahrendes Kind schwer verunglückt ist. Niemand soll gezwungen werden diese Radroute zu wählen. Parallel geführte Strecken,die der Ortsbeirat in seiner Sitzung am 16.5. Mai gefordert hat (OM 4674), sind eine sinnvolle und wichtige Variante. Radfahrende sollen selber entscheiden, ob sie den direkten Weg oder denjenigen abseits der Hauptstecke entlang führenden auswählen wollen. Ziel muss es sein überall sichere Radwege anzubieten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Anschluss an die bereits beschlossenen Maßnhmen zumindest eien Umgestaltung analog zu prüfen und zu planen: , indem, wie vom Radentscheid gefordert, baulich abgetrennte Radwege im Bereich zwischen der Humserstraße und Hügelstraße stadtauswärts sowie zwischen der Hügelstraße und Am Grünhof stadteinwärts erstellt werden. Die Herrichtung einer baulich geschützten Fahrradspur soll mit der für Radfahrende sicheren Umgestaltung der Kreuzungen mit der Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch einhergehen. Bis zur Umsetzung soll eine Fahrradspur provisorisch mit Klemmfixen o.ä. von der Autospur getrennt werden. Diese Maßnahme könnte bereits nach den Sommerferien erfolgen, nachdem die Instandsetzungsarbeiten an der U-Bahnlinie abgeschlossen sind. Die im letzten Beschluss des Orstbeirats genannten Stercken werden ebenso ausgebaut und forciert. (siehe OM 4674) Der Radweg R7 wird ebenfalls ausgebaut. Dabei wird geprüft ob dafür Bundes- oder Landes Fördermittel genutzt werden können. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4674 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4984 2019 Die Vorlage OF 679/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 9

Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße

30.04.2019 | Aktualisiert am: 03.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2019, OF 631/9 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: - als prioritäre Maßnahme die Lücke im Radwegenetz entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 zu schließen, indem, wie vom Radentscheid gefordert, baulich abgetrennte Radwege im Bereich zwischen der Humserstraße und Hügelstraße stadtauswärts sowie zwischen der Hügelstraße und Am Grünhof stadteinwärts erstellt werden. - Die Herrichtung einer baulich geschützten Fahrradspur soll mit der für Radfahrende sicheren Umgestaltung der Kreuzungen mit der Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch einhergehen. - Bis zur Umsetzung soll eine Fahrradspur provisorisch mit Klemmfixen o.ä. von der Autospur getrennt werden. Diese Maßnahme könnte bereits nach den Sommerferien erfolgen, nachdem die Instandsetzungsarbeiten an der U-Bahnlinie abgeschlossen sind. Begründung: Als Ergebnis der Verhandlungen zur Umsetzung der Forderungen des Radentscheids zeichnet sich ab, dass in den nächsten drei Jahren einige Hauptstraßen fahrradfreundlich umgebaut werden sollen. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität ist der Bau sicherer Radwege nötig, die unabhängig von Alter oder Fahrkönnen benutzt werden können. Die Eschersheimer Landstraße im Gebiet des Ortsbeirats 9 gehört zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen Frankfurts für alle Verkehrsmittel und ist eine der Hauptstraßen, die nach dem Vorschlag des Radentscheids dringend umgebaut werden müssen. Der Fahrradschutzstreifen im nördlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, der letztes Jahr fertiggestellt wurde, wird offensichtlich von Radfahrenden gut angenommen. Umso mehr wird eine sichere Verkehrsführung ab der bzw. bis zur Hügelstraße vermisst. Radfahrende berichteten bei einer Begehung, dass sie an diesem Abschnitt häufig beim Überholen geschnitten werden oder sogar von Autos touchiert worden sind. Eine durchgehende Radverkehrsanlage würde zudem endlich den fahrradsicheren Umbau der Kreuzungen ermöglichen, wie z.B. die Kreuzung mit der Hügelstraße, an der letztes Jahr ein radfahrendes Kind schwer verunglückt ist. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.05.2019, OF 638/9 Antrag vom 15.05.2019, OF 639/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 638/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4674 2019 1. Die Vorlage OF 631/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 638/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 639/9 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 631/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 631/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 679/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 3

Quartiersgarage Nähe Feldgerichtstraße

22.11.2017 | Aktualisiert am: 26.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2017, OF 347/3 Betreff: Quartiersgarage Nähe Feldgerichtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in dem Quartier Feldgerichtsstraße, De-Bary-Straße, Malapertstraße zusätzliche Parkflächen geschaffen werden können, z.B. eine Quartiersgarage oder ein Parkhaus. Begründung: Parkraum ist in dem benannten Quartier Feldgerichtsstraße, De-Bary-Straße, Malapertstraße sehr knapp. Die Schüler und Lehrer der Heinrich von Kleyer-Schule, die Mitarbeiter des Hessische Rundfunk, Sportler und Besucher des Sportverein 1880 und nun zusätzlich die Studenten und Wohnheimbewohner der Frankfurt School of Finance konkurrieren neben den Bewohnern des Quartiers um die vorhandenen Parkflächen. Insbesondere Anwohner leiden unter der Dauerbeparkung ihres Quartiers durch die temporären Parkplatznutzer. Neben der Frankfurt School of Finance mit ca. 175 Stellplätzen verfügt nur der Sportverein über ca. 60 eigene Parkplätze. Die große Parkfläche Bertramswiese -Bertramstraße, die hauptsächlich von Mitarbeitern des Hessischen Rundfunks genutzt wird, ist ständig überlastet, was an der zum Teil anarchistischen Parkverhalten der Nutzer erkennbar ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annehme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9

Container in der Bertramstraße

13.04.2017 | Aktualisiert am: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2017, OF 226/9 Betreff: Container in der Bertramstraße Die derzeit in der Bertramstraße direkt gegenüber der Eduard-Rüppell-Straße aufgestellten Container fallen an dieser Stelle besonders negativ auf. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. den Glascontainer entweder "um zwei Baumlücken" nach Norden zu versetzen oder ihn auf den östlich vom derzeitigen Standort gelegenen großen Parkplatz zu stellen, 2. nach Möglichkeit für die Entfernung des Altkleidercontainers zu sorgen, 3. falls eine Entfernung des Altkleidercontainers scheitert, dessen Versetzung an den neuen Standort des Glascontainers zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1569 2017 Die Vorlage OF 226/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung); FDP und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Baustelle in der Spenerstraße

19.01.2017 | Aktualisiert am: 23.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2017, OF 188/9 Betreff: Baustelle in der Spenerstraße Der Volks-, Bau- und Sparverein eG als Grundstückseigentümer hat ohne jede Benachrichtigung oder Information von benachbarten Anwohnern in der zweiten Januarwoche 2017 mit groß angelegten Baumaßnahmen an Gebäuden in der Spenerstraße, Nummer 6 bis 32, begonnen. Die Bauarbeiten sollen in zwei Bauabschnitten viele Monate dauern. Für Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb wird seit 9.1.2017 in erheblichem Umfange öffentlicher Grund in Anspruch genommen, obwohl dem Grundstückeigentümer direkt an und neben der Baustelle selbst ungewöhnlich umfangreicher eigener Privatgrund zur Verfügung steht. Der Magistrat wird im Hinblick auf diese konkrete Baumaßnahme aufgefordert, 1. unverzüglich die Baustellenabsperrungen für den ruhenden Verkehr in der Spenerstraße vor den Häusern 4 bis 12 im Zusammenhang mit Bauarbeiten zu beseitigen, und 2. keine weiteren oder anderen Baustellenabsperrungen oder Verkehrsbeschränkungen in der Spenerstraße auf öffentlichem Grund zuzulassen. Begründung: Öffentlicher Grund soll nach geltenden Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Bauarbeiten auf privatem Grund nur in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend notwendig ist. Dies ist im Falle des bezeichneten Bauvorhabens des Volks-, Bau- und Sparverein eG ersichtlich nicht der Fall. Gleichwohl wird ohne erkennbaren Sachgrund für Zwecke von Bauarbeiten öffentlicher Grund zum Nachteil von Anwohnern in erheblichem Umfange in Anspruch genommen. Der Volks-, Bau- und Sparverein eG ist Eigentümer der Häuserzeile Spenerstraße 6 bis 32. Diese Häuserzeile nimmt etwa Dreiviertel der Gesamtlänge der Spenerstraße auf der nördlichen Seite in Anspruch. Vor der straßenseitigen Häuserfront befindet sich auf ganzer Länge ein rund 7,50 m breiter zugehöriger eingeebneter Grundstücksstreifen. Die Einzäunung des Grundstücksstreifens ist bei Antragstellung über weite Strecken bereits abgebaut worden. Auf der rückwärtigen Häuserfront befindet sich auf ganzer Länge ein rund 19 m breiter zugehöriger Grundstücksstreifen. An beiden Enden der Häuserzeile befinden sich breite Zufahrten für Kraftfahrzeuge, über die einige rückwärtige Garagen erreicht werden können. Nach vorliegenden Informationen von Bewohnern sind viele Garagen bereits vom Volks-, Bau- und Sparverein eG gegenüber Mietern gekündigt worden. In dieser besonderen Grundstückssituation steht dem Grundstückseigentümer in ganz erheblichem Maße mehr nutzbarer eigener Grund für seine Baustelle zur Verfügung, als dies in der Mehrzahl vergleichbarer Fälle in Frankfurt am Main der Fall ist. Selbst große Lastwagen von Baubeteiligten können vor und hinter der Häuserzeile ohne weiteres abgestellt werden. Das gilt entsprechend für die Lagerung von Baumaterialien. Es ist keinerlei Grund ersichtlich, für die Baumaßnahme auch nur kleine Flächen öffentlichen Grundes dem Bauherrn zur Verfügung zu stellen und korrespondierend Verkehrsbeschränkungen für Anwohner vorzusehen. Hier muss das Prinzip der strikten Subsidiarität der Inanspruchnahme öffentlichen Grundes bei Baumaßnahmen auf privatem Grund zur Geltung gebracht werden. Durch die unnötigen Absperrungen für Zwecke der Baustelle werden Anwohner ohne erkennbaren Sachgrund belastet. Insbesondere besteht bereits jetzt erheblicher Mangel an Parkraum tagsüber, da viele auswärtige Pendler tagsüber in der Spenerstraße parken, um mit der nahen U-Bahn in die Innenstadt zu gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2017 Die Vorlage OF 188/9 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Übergang am Hessischen Rundfunk

22.10.2015 | Aktualisiert am: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2015, OF 994/9 Betreff: Übergang am Hessischen Rundfunk Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob zwischen der Eberhard Beckmann Anlage und dem Haupteingang des HR eine " Fußgängerfurt " auf der Bertramstraße markiert werden kann, um den älteren Besuchern von abendlichen Veranstaltungen im HR das Überqueren der Straße sicherer zu machen. Vorbild könnte eine ähnliche Anlage in der Hansaallee südlich des Bremer Platzes sein, hier wurde ein Art Schwarz Weißes Schachbrettmuster auf die Fahrbahn aufgetragen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4699 2015 Die Vorlage OF 994/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der zweiten Zeile nach "des HR" die Worte "ein Fußgängerüberweg oder" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Spielplatz Bertramswiese

18.05.2015 | Aktualisiert am: 09.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2015, OF 938/9 Betreff: Spielplatz Bertramswiese Die Kleinkinderschaukel am Spielplatz Bertramswiese an der Ammelburger Straße zeigt etliche Risse im Plastik. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Kann eine Gefährdung der Kinder ausgeschlossen werden? 2. Wann ist der Austausch der genannten Schaukel geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 938/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Nutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e..V.

04.02.2015 | Aktualisiert am: 26.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2015, OF 881/9 Betreff: Nutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e. V. Vorgang: ST 309/09 Die Jugendabteilung des TuS Makkabi Frankfurt e.V. hat inzwischen 400 Spieler und 20 Mannschaften. Z.Z. findet Training zusammen mit Kickers 19 auf der Sportanlage Bertramswiese statt. Diese Sportanlage befindet sich aufgrund der sehr starken Nutzung in einem schlechten Zustand. Aus diesem Grund nahm der Vorstand des TuS Makkabi 2014 Kontakt mit dem Sportdezernat und dem Sportamt auf. Es besteht der Wunsch ganz auf die Sportanlage in der Wilhelm-Eppstein-Straße zu wechseln, das Gelände auszuweiten und auf Kosten des TuS Makkabi den Platz anzulegen. 2015 feiert TuS Makkabi sein 50-jähriges Vereinsjubiläum. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Diskussion kurzfristig wieder aufzunehmen und zusammen mit TuS Makkabi und den derzeitigen Nutzern des Platzes eine Lösung über die zukünftige Sportstätten-Nutzung zu finden. Antragsteller: CDU SPD FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2009, ST 309 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2015, TO I, TOP 9 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3897 2015 Die Vorlage OF 881/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, den 2009 begonnenen Dialog kurzfristig wieder aufzunehmen und zusammen mit TuS Makkabi Frankfurt e. V. und den derzeitigen Nutzern des Platzes in der Wilhelm Epstein Straße eine Lösung über die zukünftige Sportstättennutzung zu finden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 9

Hochbeete neu bepflanzen

24.09.2014 | Aktualisiert am: 14.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2014, OF 827/9 Betreff: Hochbeete neu bepflanzen Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Schaufenster der ansässigen Geschäfte aufgrund der hohen Bepflanzung der Hochbeete von vorbeifahrenden KFZ nicht gesehen werden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 9 und dem Gewerbering Dornbusch einen Vorschlag mit einer flachwachsenden Begrünung / Bodendecker in den drei Hochbeeten zwischen Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße vorzustellen. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 09.10.2014, TO I, TOP 12 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FREIE WÄHLER. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3549 2014 Die Vorlage OF 827/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Tiefe Haltebuchten

01.09.2014 | Aktualisiert am: 17.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2014, OF 811/9 Betreff: Tiefe Haltebuchten Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Haltebuchten markiert werden sollten, um diese optimaler für 15 Querparker und 9 Kurzparker im eingeschränkten Halteverbot benutzen zu können. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Querpark-Flächen sollen abmarkiert werden zwischen Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße. Montags bis Freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr sollte Parken für 30 Minuten erlaubt sein, nachts und am Wochenende unbegrenzt. Antragsteller: CDU FDP FREIE WÄHLER SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 11.09.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3428 2014 Die Vorlage OF 811/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den Tenor folgender Satz angefügt wird: " Davor sollen neun Längsparkflächen zum Be- und Entladen markiert werden." Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Parteien: CDU, FDP, FREIE_WÄHLER, SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Fahrradständer für die Bertramswiese

12.09.2013 | Aktualisiert am: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2013, OF 674/9 Betreff: Fahrradständer für die Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat darum zu bitten, an der Bertramswiese - bevorzugt in der Nähe des Vereinsheims und/oder des Spielplatzes - neue Fahrradständer zu installieren. Begründung: Die Bertramswiese wird für vielfältige Freizeitzwecke genutzt, u.a. sind dort zwei Fußballvereine beheimatet und es befindet sich dort ein Spielplatz. Bisher gibt es aber keine Fahrradabstellmöglichkeiten. Besonders im Bereich des Fußballvereins - in dem auch viele Kinder trainieren, die mit dem Fahrrad kommen, ist der Bedarf nach Abstellmöglichkeiten gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 26.09.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 3

Stellplätze im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördlich Adickesallee

14.03.2013 | Aktualisiert am: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2013, OA 346 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 31.01.2013 Betreff: Stellplätze im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördlich Adickesallee Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine umfassende Aufstellung vorzulegen, in der alle derzeitigen und zukünftigen Stellplatzbedarfe im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 erfasst sind. Darin sollen zum einen die derzeit schon vorhandenen Stellplatzkontingente für Personal und Besucher des Polizeipräsidiums, des Hessischen Rundfunks, des Sport Clubs Frankfurt 1880 e. V. und der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt werden (jeweils Stellplätze innerhalb und außerhalb der Gelände und im Parkhaus bzw. in den Tiefgaragen). Weiterhin sollen die künftigen Bedarfe für alle Nutzungen im Bebauungsplangebiet ermittelt werden, das heißt Frankfurt School of Finance and Management, Konferenzzentrum, Gastronomie, Hotel, Studentenwohnheim, allgemeines Wohnen u. a., inklusive der denkbaren Nutzungen im westlichen und östlichen Teil des Bebauungsplangebietes zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße. Es wird gebeten, für alle diese zukünftigen Nutzungen sowohl die prognostizierten Stellplatzzahlen als auch die denkbaren Flächen und Bauten zur Unterbringung der Stellplätze mitzuteilen. Begründung: Die Anwohner rund um das Bebauungsplangebiet haben große Sorge, dass der zusätzliche Stellplatzbedarf durch die neuen Nutzungen im Bereich des Bebauungsplanes zu einer absoluten Überlastung führt. Diese zum Teil bereits sehr emotional geführte Diskussion sollte durch die erbetenen Zahlen unbedingt versachlicht werden. Die Zahlen werden außerdem vom Ortsbeirat für seine künftigen Überlegungen zum Thema ruhender Verkehr und zur Gestaltung des Bebauungsplangebietes und der angrenzenden Bereiche benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.03.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3149, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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