Absolutes Halteverbot Am Dammgraben

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Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.08.2023, OF 731/2 Betreff: Absolutes Halteverbot Am Dammgraben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Nordseite der Straße Am Dammgraben, zwischen den Einmündungen von Buzzistraße und Müllerstraße, ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) im Kurvenbereich einzurichten.

Begründung:

Im besagten Straßenabschnitt Am Dammgraben abgestellte Fahrzeuge versperren die Sicht und verringern auch den Straßenquerschnitt, sodass kein Zwei-Richtungsverkehr mehr möglich ist. Aus diesem Grund ist es dringend geboten in diesem Kurvenbereich ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit alle Verkehrsteilnehmende allzeit den Überblick über entgegenkommende Fahrzeuge haben. Anlage: Quelle: Die Bildgeberin ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt. Kartenausschnitt Am Dammgraben, Quelle: OpenStreetMap Am Dammgraben vor Hausnummer 102 Am Dammgraben, Abzweig MüllerstraßeBeratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 731/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 731/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4709 2023 Die Vorlage OF 731/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)