Antrag vom 01.09.2019, OF 830/10 Betreff: Durchgangsverkehr An den Drei Hohen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der Besprechungen bei der Ortsbegehung am 30.08.2019 in der Straße An den Drei Hohen im Frankfurter Bogen folgende Maßnahme durchzuführen: Von der Gundelandstraße in nördlicher Richtung wird das Rechtsabbiegen in die Straße An den Drei Hohen untersagt (Verkehrszeichen 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus") und von der Huswertstraße in südlicher Richtung das Geradeausfahren in die Straße An den Drei Hohen (Verkehrszeichen 209-20 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung -rechts").
Begründung:
Bei der Begehung wurden von den Anwohner*innen einige Vorschläge zur Verminderung des dort nicht vorgesehenen und sehr störenden Durchgangsverkehrs vorgebracht. Dabei wurden die meisten Vorschläge von den anwesenden Amts Vertreter* innen sofort als undurchführbar erklärt. Nur für die im Antrag aufgeführte Möglichkeit wurde eine Prüfung zugesagt, wenn der Ortsbeirat das beantragt. Dabei wurde aber vorab schon betont, dass eine Kontrolle der Einhaltung einer eventuell geänderten Verkehrsführung durch die Polizei nicht möglich ist.Hauptvorlage: Antrag vom 01.09.2019, OF 828/10 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5079 2019 1. Die Vorlage OF 727/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 828/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor 1. nach dem Wort "alternativ" das Wort "kumulativ" ergänzt wird, 2. unter Ziffer 1. a. nach der Ergänzung in Klammern "Verkehrszeichen 209-30" die nähere Erläuterung "Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus" sowie nach "Verkehrszeichen 209-20" die nähere Erläuterung "Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts" ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 830/10 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.