Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten
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Bisheriger Verlauf
04.04.2024
24.06.2024
27.09.2024
Antrag Ortsbeirat
Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten
Details im PARLIS OF_181-14_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten
Details im PARLIS OM_5633_2024Stellungnahme des Magistrats
Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten
Details im PARLIS ST_1734_202404.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten
Details im PARLIS OF_181-14_202424.06.2024
Anregung Ortsbeirat
Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten
Details im PARLIS OM_5633_202427.09.2024
Stellungnahme des Magistrats
Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten
Details im PARLIS ST_1734_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5633 entstanden aus Vorlage: OF 181/14 vom 04.04.2024
Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten
Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten vor den Liegenschaften mit den Hausnummern 3 und 5 (gegenüber dem Hotel Ecke Maßbornstraße) ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu installieren. Begründung:
Im besagten Straßenabschnitt In den Schafgärten ist der als sicherer Schulweg ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zur Schule und zu Kindereinrichtungen sowie Liegenschaften sicher begegnen können. Das bereits in der Vergangenheit beschilderte eingeschränkte Halteverbot war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom eingeschränkten Halteverbot zu einem absoluten Halteverbot zu ändern beabsichtigte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1734