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Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Parallelstraße im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5

Details im PARLIS OM_4480_2023
03.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Parallelstraße im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5

Details im PARLIS ST_1101_2024
14.12.2024

Antrag Ortsbeirat

Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Verlängerung

Details im PARLIS OF_957-10_2024
11.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung

Details im PARLIS OM_6474_2025
13.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung

Details im PARLIS ST_965_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 14.12.2024

Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung
Vorgang: OM 4480/23 OBR 10; ST 1101/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und detailliert zu berichten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Streckenverlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle "Preungesheim" in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monnet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. Bei einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins; b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes; 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich; b) mittig; c) östlich; 3. gegebenenfalls weitere Varianten. Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden.

Begründung:

Es erscheint unverändert nicht sinnvoll, dass 1. die ehemals vorgesehene Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, sodass vorhersehbare Begegnungsverkehre und weitere nennenswerte Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind; 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte; 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Streckenverlängerung vermieden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4480
Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965
Beratung im Ortsbeirat: 10