Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 511 entstanden aus Vorlage: OF 1123/6 vom 17.11.2024 Betreff: Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht B 402 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) von der ABG Informationen einzuholen, wie hoch i. die Baukosten eines zusätzlichen Aufzuges sind; ii. die Betriebskosten eines zusätzlichen Aufzuges in diesem Zusammenhang sind; iii. die den Mietern entstehenden Mehrkosten bei der Miete und den Umlagen sind; b) die ABG aufzufordern, ein Reparatur- und Wartungskonzept vorzulegen, damit ein Ausfall des Aufzuges innerhalb kürzester Zeit (nach höchstens 48 Stunden) behoben werden kann. Ein solches Reparatur- und Wartungskonzept muss natürlich für alle der ABG gehörenden Wohnhochhäuser gelten. Das Reparaturkonzept muss auch die kurzfristige Zugriffsmöglichkeit auf Ersatzteile beinhalten; c) die ABG aufzufordern, bei einem längeren Ausfall des Aufzuges - d. h. ab dem dritten Tag - den Mietern, die nicht mobil sind oder durch Alter und Krankheit nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, auf Kosten der ABG die Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen und die Medikamente zu beschaffen, die in der Zeit besorgt werden müssen. Zudem ist Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen, die Mieter versorgen, abhängig vom Stockwerk eine Extravergütung zu zahlen, da weniger Personen in der gleichen Zeit gepflegt werden können bzw. Überstunden gemacht werden müssen, da das Pflegepersonal gezwungen ist, ohne eigenes Verschulden mehr Zeit für die Pflege einer Person wegen des nicht nutzbaren Aufzuges aufzubringen; d) eine Mieterversammlung mit der ABG und dem Ortsbeirat anzuberaumen, um eine gemeinsame Entscheidung herbeizuführen, ob die Mieter die Mehrkosten eines zusätzlichen Aufzuges tragen möchten oder lieber die Ersatz- und Unterstützungsmaßnahmen im Falle eines Aufzugsausfalles in Anspruch nehmen wollen. Begründung: In diesem wie auch in vielen anderen Frankfurter Hochhäusern leben viele ältere Menschen, die auf einen funktionstüchtigen Aufzug angewiesen sind. Viele sind auch deshalb in ein Hochhaus gezogen, da sie in anderen Siedlungshäusern, die nicht als Hochhaus gelten, keine Aufzüge vorfinden und somit im Alter mobilitätseingeschränkt sind. Leider fallen in letzter Zeit viel zu häufig Aufzüge aus, da diese auch veraltet sind. Im Schwarzerlenweg ist der Aufzug leider auch nicht zum ersten Mal ausgefallen und es ist dringend darüber nachzudenken, einen zweiten Aufzug einzubauen bzw. ein Reparatur- und Wartungskonzept zu erarbeiten, damit künftig kein Ausfall mehr länger als zwei Tage dauert. Sollte ein längerer Ausfall trotzdem entstehen, muss seitens des Vermieters sichergestellt sein, dass die Menschen und hier vor allem die älteren, kranken oder mobilitätseingeschränkten Mieterinnen und Mieter mit dem täglichen Bedarf und der medizinischen Versorgung, die sie benötigen, versorgt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (B 402 = Kenntnis, OA 511 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (B 402 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 511 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5701, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1123/6 Betreff: Zustand von Wohngebäuden der ABG Hier: Schwarzerlenweg 106 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 402 zu Abs. 2 der OA 198/2022 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Ferner möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, I. von der ABG die Informationen einzuholen, wie hoch 1. die Baukosten eines zusätzlichen Aufzuges sind, 2. die Betriebskosten eines zusätzlichen Aufzuges in diesem Zusammenhang sind, 3. die den Mietern entstehenden Mehrkosten bei Miete und Umlagen sind. II. die ABG aufzufordern, ein Reparatur- und Wartungskonzept vorzulegen, damit ein Ausfall des Aufzuges innerhalb kürzester Zeit (höchstens 48 Stunden) behoben werden kann. Ein solches Reparatur- und Wartungskonzept muss natürlich für alle der ABG gehörenden Wohnhochhäuser gelten. Das Reparaturkonzept muss auch die kurzfristige Zugriffsmöglichkeit auf Ersatzteile beinhalten. III: Die ABG aufzufordern, bei einem längerem Ausfall des Aufzuges - d.h. ab dem 3. Tag -den Mietern, die immobil sind oder durch Alter und Krankheit nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, auf Kosten der ABG die Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen und die Medikamente zu beschaffen, die in der Zeit besorgt werden müssen. Zudem ist Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen, die Mieter versorgen, abhängig vom Stockwerk eine Extravergütung zu zahlen, da weniger Personen in der gleichen Zeit gepflegt werden können bzw. Überstunden gemacht werden müssen, da das Pflegepersonal gezwungen ist, ohne eigenes Verschulden mehr Zeit für die Pflege einer Person wegen des nicht nutzbaren Aufzuges aufzubringen. IV. Eine Mieterversammlung mit ABG und Ortsbeirat anzuberaumen, um eine gemeinsame Entscheidung herbeizuführen, ob die Mieter die Mehrkosten eines zusätzlichen Aufzuges tragen möchten oder lieber die "Ersatz- und Unterstützungsmaßnahmen" im Falle eines Aufzugsausfalles in Anspruch nehmen wollen. Begründung: In diesem wie auch in vielen anderen Frankfurter Hochhäusern leben viele ältere Menschen, die auf einen funktionstüchtigen Aufzug angewiesen sind. Viele sind auch deshalb in ein Hochhaus gezogen, da sie in anderen Siedlungshäusern, die nicht als Hochhaus gelten, keine Aufzüge vorfinden und somit im Alter mobilitätseingeschränkt sind. Leider fallen in letzter Zeit viel zu häufig Aufzüge aus, da diese auch überaltert sind. Im Schwarzerlenweg ist der Aufzug leider auch nicht zum ersten Mal ausgefallen und es ist dringend darüber nachzudenken, einen zweiten Aufzug einzubauen bzw. ein Reparatur- und Wartungskonzept zu erarbeiten, damit künftig kein Ausfall mehr länger als 2 Tage dauert. Sollte ein längerer Ausfall trotzdem entstehen, muss seitens des Vermieters sichergestellt sein, dass die Menschen und hier vor allem die älteren, kranken oder mobilitätseingeschränkten Mieter und Mieterinnen mit dem täglichen Bedarf und der medizinischen Versorgung, die sie benötigen, versorgt sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 511 2024 1. a) Die Vorlage B 402 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 511 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 1123/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 1072/6 Betreff: Griesheim: Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sicher zu stellen, dass auch bei Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim die Zufahrt für Rettungsdienste, Feuerwehr usw. zu den Wohnhäusern im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die ABG Frankfurt Holding als Betreiberin des Saalbau Griesheim soll dabei eingebunden werden. Mögliche Maßnahmen könnten das Überwachen des absoluten Halteverbots im Eingangsbereich zum Schwarzerlenweg durch Ordnungskräfte sein. Es sollen dabei auch temporäre Sperrungen im Schwarzerlenweg geprüft werden, wie sie schon einmal praktiziert wurden und die Anwohnende positiv in Erinnerung geblieben sind. Außerdem wird - wie vor Corona bereits praktiziert - eine schriftliche Information über die monatlichen Großveranstaltungen gewünscht. Begründung: Durch den verstärkten Verkehr bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus ist die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. So ist beispielsweise vor nicht langer Zeit trotz Verbotes ein ortsfremder Gelenkbus in den Schwarzerlenweg hineingefahren, der unfreiwillig für eine Blockade sorgte. Durch den Wegfall der Omegabrücke ist die Situation verschärft, da nun eine Abfahrtsstrecke fehlt und nun auch die Waldschulstraße hier als Sackgasse endet. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der CDU- und Linke-Fraktion wird über die erste Hälfte des Tenors und zweite Hälfte des Tenors getrennt voneinander abgestimmt. Die zweite Hälfte des Tenors beginnt mit dem Satz "Es sollen dabei auch temporäre Sperrungen im Schwarzerlenweggeprüft werden (. .)". Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5801 2024 Die erste Hälfte des Tenors der Vorlage OF 1072/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die zweite Hälfte des Tenors der Vorlage OF 1072/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: Erste Hälfte: Einstimmige Annahme Zweite Hälfte: CDU, Linke, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Betreff: Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim-Süd wegen Abriss Omegabrücke Durch den Abriss der Omegabrücke ist Griesheim-Süd (Alt-Griesheim) nur über die Elektronstraße oder die Stroofstraße mit den Kraftfahrzeugen zu erreichen oder zu verlassen. Erschwerend kommt hinzu, dass man in der Elektronstraße Griesheim-Süd nur über den beschrankten Bahnübergang erreicht. Dieser ist, wie festgestellt wurde, teilweise bis zu 45 Minuten in der Stunde unter der Woche geschlossen. Durch die kurzen Öffnungszeiten bildet sich ein sehr großer Rückstau. Außerdem ist durch das einseitige Parken in der Elektronstraße die Fahrbahn beengt, so dass die KFZ und insbesondere die Busse und LKWs über den Bürgersteig fahren. Hier entstehen dadurch große Schäden bis in die Kanalisation. Die Anwohner sind durch diese Rückstaus, bei denen die Fahrer die Motoren ihrer Fahrzeuge häufig nicht abstellen, stark belastet. Vorfahrtsregelungen aus der Linkstraße werden häufig missachtet. Die Busse des öffentlichen Nahverkehrs, die aus der Autogenstraße kommen, werden nicht unbedingt vorgelassen oder hängen in der Kreuzung fest, da der Gegenverkehr nicht mit genügend Abstand anhält, um den Bus aus der Autogenstraße in die Elektronstraße einfahren zu lassen. Dies erzeugt zusätzlichen Stau. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, neben der Idee einer Einbahnstraßenregelung in der Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Stroofstraße, die den Rückstau zwischen Stroofstraße und Autogenstraße verhindern soll, ein stimmiges Verkehrskonzept schnellstmöglich den Bürgern in Griesheim-Süd in Griesheim-Süd zur Diskussion vorzustellen, und danach rasch zu einer Umsetzung der dort mit der Bevölkerung abgestimmten Verkehrsführung zu kommen. Begründung: Die Einbahnstraßenregelung würde zwar den starken Verkehr aus der Elektronstraße in Griesheim-Süd nehmen. Die Parkplätze könnten erhalten bleiben. Jedoch ist eine teilweise Verlagerung des Verkehrs in die Straße "Auf der Beun" zu befürchten. Diese ist sehr schmal und ist hauptsächlich eine Wohnstraße. Vorteilhaft wäre sicherlich, dass der Begegnungsverkehr, der momentan auf der Elektronstraße das Problem darstellt, nicht mehr stattfinden würde. Nachteil wäre eben die Verlagerung von Verkehr in eine schmale Wohnstraße. Grundsätzlich bleibt das Problem, dass das Fehlen der Omega-Brücke eine erhebliche Einschränkung für Griesheim darstellt. Sollte im Bereich der Bahn eine Störung oder Sperrung sein, wäre nur noch die Stroofstraße vorhanden, um Griesheim-Süd zu erreichen oder hinauszukommen. Oder sollte eine Störung auf der Stroofstraße sein, wäre Griesheim-Süd nur noch über den beschrankten Bahnübergang in der Elektronstraße erreichbar bzw. die Ausfahrt aus Griesheim-Süd. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, hier ein stimmiges und für die Bewohner sicheres Verkehrskonzept zu erstellen, welches bis zur Wiedereröffnung einer neuen Überführung über die Gleise dafür sorgt, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 1014/6 Betreff: Griesheim: Schließung Kinderhaus Griesheim Linkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist es richtig, dass das Kinderhaus geschlossen werden soll? 2. Wo kommen die Kinder aus der Boehleschule unter, die keinen Platz in der Betreuung der Boehleschule haben? 3. Wie ist sichergestellt, dass die Kinder, die im Kinderhaus angemeldet sind, weiterhin ein Mittagessen, Hausaufgabenhilfe etc. erhalten? 4. Was ist alternativ mit der Liegenschaft geplant? 5. Welche Vorsorge wird getroffen, damit in Griesheim Kindern bei Defiziten in Verhalten und Sprache die dringend notwendige Unterstützung in Bildung, Betreuung und Mittagessen erhalten? 6. Wie kann die Nachmittagsbetreuung gestärkt werden auch bei wenig Personal und Geldmangel? 7. Ist es unter diesem Aspekt des massiven Defizits in Bildung, Betreuung und Versorgung noch verantwortbar, in Griesheim weitere Einrichtungen für Familien ohne Wohnung zu schaffen bevor nicht die notwendige Infrastruktur insbesondere zur Kinderbetreuung und Förderung geschaffen ist? Begründung: Wie zu erfahren war, soll das städtische Kinderhaus in der Linkstraße geschlossen werden, obwohl in der Boehleschule Betreuungsplätze fehlen. Gleichzeitig erhält Griesheim immer mehr Unterkünfte auch für Alleinerziehende und Familien mit Kindern, die dringend einer Förderung bedürfen, die betreut und sogar mit Mittagessen versorgt werden müssen. Schon jetzt fehlen in der Boehleschule genügend Plätze für die Nachmittagsbetreuung und Versorgung der Kinder mit Mittagessen. Dazu benötigen die Kommunen ausreichend finanzielle Mittel, um die erforderliche Infrastruktur und Ausstattung zu gewährleisten und Personal zu finanzieren. Alle Stadtteile in Frankfurt müssen dazu passend zum Sozialindex ausgestattet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Auskunftsersuchen V 929 2024 Die Vorlage OF 1014/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 963/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Griesheim: Seniorengerechte Sitzbänke im Grünzug - Espenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel (ca. 12.000 EUR) für die Aufstellung von 4 seniorengerechten Sitzbänke im Grünzug "Espenstraße" in den nächsten Haushalt einzustellen. Der Grünzug "Espenstraße" ist eine Parkanlage zwischen Espenstraße und Schwarzerlenweg auf der Höhe der Waldschulstraße 20 -24. Bei der Auswahl der genauen Standorte sollte der Abstand zu den einzelnen Wohnhäusern beachtet werden, damit bei missbräuchlichem Lagern durch andere Personen möglichst wenig Belästigung der Anwohnenden entsteht. Gleichzeitig sollte es für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen, die sich durch den Grünzug bewegen, ausreichend Sitz- und damit Ausruhmöglichkeiten geben. Begründung: In diesem Wohngebiet wohnen überwiegend ältere Menschen, die die Grünfläche als Weg oder zum Verweilen nutzen. Erst geeignete Sitzbänke machen es vielen Senioren möglich, wieder mehr am öffentlichen Leben teilzunehmen. Dies gilt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und ältere Menschen, die auf Sitzbänke entlang ihrer Alltagrouten angewiesen sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 45 2024 Die Vorlage OF 963/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2023, OF 909/6 Betreff: Griesheim: Widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: bei folgenden Kreuzungen das Parken von KFZ oder Sprintern durch klares Kennzeichnen durch Sperrflächen, Poller oder wo möglich Fahrradbügel unter Berücksichtigung von gesicherten Querungshilfen für Fußgänger und entsprechender Beschilderung zu unterbinden: Stroofstraße / Ecke Elektronstraße Alt Griesheim / Taläckerstraße Linkstraße / Taläckerstraße Linkstraße / Elektronstraße Autogenstraße / Taläckerstraße Fabriciussraße / Taläckerstraße Eichenstraße/Waldschulstraße/Schwarzerlenweg Begründung: Durch das falsche Parken in Kreuzungsbereichen werden den Zufußgehenden die sicheren Querungsplätze genommen und Zufußgehende sind für Autofahrer schlecht zu sehen, abbiegende Fahrzeuge kommen oft genug nicht ohne zu rangieren um die Ecke und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer. Größere Fahrzeuge kommen nur erschwert zu den von ihnen anzufahrenden Lieferadressen. Um dieses verkehrswidrige Verhalten nicht weiter zu dulden bzw. hinzunehmen, müssen bauliche Vorkehrungen getroffen werden, um die Nutzung des öffentlichen Raums für alle sicherer zu machen. Mit dem Abpollern oder Aufstellen von Fahrradhaltemöglichkeiten (Fahrradbügel) könnte das Wildparken von Fahrrädern und Rollern eingedämmt oder gar unterbunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 909/6 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 879/6 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke so schnell wie möglich zu errichten. Insbesondere - im I. Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zu Umsetzung vorzulegen - im I. Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern - Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten - alle Möglichkeiten zu einer beschleunigten Umsetzung zu nutzen - keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen - eine örtlichen Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitung über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien (54 und 59) innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei Einführung des S-Bahn Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang Alte Falterstraße - Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen: lange Rampen auf beiden Seiten, Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen, fehlende Anbindung der Anlieger in der Alte Falterstraße, städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen sind bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann dort die Zufahrt in den unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Verfasser nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 m und 1,8 m sowie zwei je 1,5 m breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 m sowie zwei baulich getrennte Radwege von je 2 m Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 416 2023 Die Vorlage OF 879/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2023, OF 880/6 Betreff: Griesheim: Parkbank mit Mülleimer auf dem öffentlichen Spielplatz zwischen Bundesbahn und Schwarzerlenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob im Bereich für die Kleinkinder eine Parkbank nebst Mülleimer nahe den Spielgeräten (auf der Wiese mit Blick auf die Spielgeräte) platziert werden kann und es wird beantragt, diese sodann auch aufzustellen. Sollte eine Parkbank in unmittelbarer Nähe der Kleinkindspielgeräte nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, einen Platz zum Aufstellen einer Parkbank nebst Mülleimer nahe der Kleinkindspielgeräte zu finden und aufzustellen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Ortsbeirat den positiven Bescheid, dass ein Sonnenschirm im Kleinkindbereich, wie ebenfalls in dem unten näher bezeichneten Schreiben erwähnt, schon in Planung sei und im kommenden Jahr zur Ausführung kommen soll. Begründung: Auf dem öffentlichen Spielplatz zwischen Schwarzer Weg und Schwarzerlenweg sind Spielgeräte etwas abseits von den anderen Spielgeräten aufgestellt. Jedoch fehlt dort eine Sitzmöglichkeit bzw. auch eine Möglichkeit für die Mütter und Väter, einmal etwas abzustellen. Mit Schreiben vom 11.09.2023 (per E-Mail) des Grünflächenamtes an die Bürgerin, die dies beantragt hatte, wurde um positive Zustimmung durch den Ortsbeirat gebeten, was hiermit erfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4768 2023 Die Vorlage OF 880/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2023, OF 815/6 Betreff: Griesheim: Ortstermin Schwarzerlenweg - Eingangsbereich Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit der Saalbau AG, dem Straßenverkehrsamt und dem Ordnungsamt anzuberaumen, um eine Lösung in Bezug auf die äußerst schwierige und gefährliche Verkehrssituation im Bereich der Zu-/Ausfahrt Schwarzerlenweg zu finden. Der Ortsbeirat regt an, diese Ortsbegehung in Verbindung mit der geforderten Ortsbegehung in der Espenstraße vorzunehmen. Begründung: Die Situation am Eingangsbereich der Sackgasse "Schwarzerlenweg" ist gefährlich und für die Anwohner kaum noch ertragbar. Das rücksichtslose Verhalten der Autofahrer wird im Laufe der Zeit eher schlimmer. Am Sonntag, 25. Juni 2023, war die Situation erneut von zahlreichen Ordnungswidrigkeiten geprägt. Die Einfahrt in den Schwarzerlenweg war im Parallelbereich zum Tedi Markt komplett zugeparkt. Der Gehweg war für Fußgänger mit Mobilitätseinschränkung nicht mehr nutzbar. Das bedeutet, dass Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen auf der Straße laufen mussten. Die Feuerwehrzufahrt vom Bürgerhaus war ebenfalls komplett zugeparkt. Anwohnern berichten, dass viele der unzulässig abgestellten Fahrzeuge mit Waren vollgepackt waren. Kleiderständer wurden Richtung Bürgerhaus gerollt und teilweise stiegen die Autofahrer aus und beschimpfen sich gegenseitig lautstark. Sie standen sich gegenüberstanden und keiner wollte dem anderen Platz machen. Dazu wurde oft und anhaltend gehupt. Die Anwohner haben dafür kein Verständnis mehr. Hier muss endlich und schnell gehandelt werden, bevor die Aggressionen der Autofahrer zu unüberlegtem Handeln führen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.06.2023, OF 792/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 792/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 815/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 752/6 Betreff: Griesheim: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Sachstandsmeldung zu Ziffer 5. Der ST 1267 vom 19.09.2016 gebeten. Dort lautete der letzte Satz: Um die hier dringende Erweiterung der Boehleschule realisieren zu können, wird der Magistrat mit der Griechischen Schule Gespräche aufzunehmen., mit dem Ziel, den bestehenden Mietvertrag kurzfristig im beiderseitigen Einvernehmen zu kündigen. Begründung: Entfällt, da sich diese aus der ST 1267/16 ergibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.04.2023, OF 727/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 39 2023 Auskunftsersuchen V 651 2023 1. Die Vorlage OF 727/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 752/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 722/6 Betreff: Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im SAALBAU Griesheim - Schreiben der Saalbau vom 19.09.2022 an den Ortsbeirat 6 und Magistratsbericht B 64/23 - Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 64 wird zurückgewiesen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu beschließen, dass im Bürgerhaus Griesheim (Saalbau) nur noch Großveranstaltungen zugelassen werden, wenn von Seiten der Saalbau Vorkehrungen getroffen sind, damit die Sicherheit der Anwohner rund um das Bürgerhaus und insbesondere im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Mieter/Veranstalter zu tragen. Ausgenommen sind Veranstaltungen von ortsansässigen (Griesheimer) Vereinen und Organisationen, da deren Besucher kein Verkehrschaos verursachen. Sollten, wie im Bericht B 64 ausgeführt, private Sicherheitsdienste nicht berechtigt sein, die Zufahrt für Ortsfremde zu untersagen, wird der Magistrat aufgefordert, die Einhaltung der Nichteinfahrt für Ortsfremde durch die Ordnungsbehörden zu regulieren. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, der Saalbau aufzulegen, bei Großveranstaltungen - wie in der Vergangenheit - die Anwohner schriftlich zu informieren. Zusätzlich und vorsorglich wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Maßnahmen möglich sind, um die Anwohner vor dem Verkehr der Besucher der Großveranstaltungen zu schützen (z.B. Anreise der Besucher durch vom Veranstalter organisierte und finanzierte Busse) andererseits der Saalbau die Vermietung weiterhin möglich zu machen. Begründung: Die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) muss für Feuerwehr, Krankenwagen, Notarztwagen und sonstige Ordnungskräfte jederzeit uneingeschränkt möglich sein. Dies ist bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. Die damaligen Sperrungen waren sehr wohl hilfreich, wie Anwohner bestätigen könnten, wenn von Seiten der Saalbau AG man sich die Mühe machen würde, diese einmal zu befragen. Von einer städtischen Gesellschaft wie die Saaalbau AG, die seinerzeit für die Menschen in den Stadtteilen errichtet wurden, wird nicht nur erwartet, dass sie die Räumlichkeiten pfleglich behandelt und entsprechend vermietet, sondern es wird auch von ihr erwartet, dass sie die Belange der Menschen um das Bürgerhaus achtet und respektiert. Dazu gehört, dass ein uneingeschränkter Zugang für Einsatzfahrzeuge gewährleistet ist. Andernfalls können die Räumlichkeiten nur noch and ortsansässige Nutzer vermietet werden, da hier die Menschen zu Fuß den Veranstaltungsort erreichen können. Der Hinweis, dass die Nutzer aufgefordert werden, mit Öffentlichen Verkehrsmitteln ob der geringen Parkplätze den Veranstaltungsort erreichen ist nett, aber ohne jegliche Wirkung, wenn die Besucher aus ganz Deutschland kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 64 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 722/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2023, OF 701/6 Betreff: Griesheim: Grünfläche zwischen Espenstraße und Schwarzerlenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Parkbänke, und hier insbesondere die Parkbank nahe dem Schwarzerlenweg 68, so zu versetzen, dass die Anwohner nicht von Rauch und Müllgeruch der sich dort niederlassenden Personen belästigt werden und dies zeitnah dann umzusetzen. Begründung: Parkbänke gehören in einen Park. Sie dienen zum Pause Einlegen und zum Ausruhen und zum Aufenthalt im Grünen. Deshalb sollen keine Parkbänke entfernt werden, jedoch sollten diese so stehen, dass unmittelbar angrenzend wohnende Anwohner nicht unnötig belästigt werden. Dies ist jedoch insbesondere bei dieser Bank der Fall, wie bei einer Ortsbegehung Ende 2022 von Anwohnern nachvollziehbar geschildert wurde. Diese Bank befindet sich am Weg, welcher durch den Park führt, und steht sehr nah am Wohn- und Freizeitbereich der angrenzenden Wohnbebauung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3671 2023 Die Vorlage OF 701/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 254 entstanden aus Vorlage: OF 595/6 vom 29.09.2022 Betreff: Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim eine Straßensperre an der Einfahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse) einzurichten und diese Sperrung überwachen zu lassen, die Kosten (voll oder teilweise) können über die SAALBAU von den Mietern eingefordert werden; 2. die SAALBAU aufzufordern und zu verpflichten, die Anwohner rechtzeitig vorher über die monatlichen Großveranstaltungen, wie in den Zeiten vor der Coronapandemie geschehen, zu informieren; 3. zu prüfen und zu berichten bzw. die SAALBAU aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, ob es eine Möglichkeit für die SAALBAU gibt, dass Parkplätze von Supermärkten für die Zeit der Großveranstaltungen angemietet werden und gegebenenfalls ein Shuttle eingerichtet wird. Sollte der Magistrat bzw. die SAALBAU substanz ielle Einwände gegen die vorgeschlagenen Maßnahmen haben, ist der Ortsbeirat offen für konstruktive Vorschläge. Begründung: Der Schwarzerlenweg, an dessen Einfahrt sich das Bürgerhaus befindet, ist eine kurze Sackgasse. Im Schwarzerlenweg befinden sich mehrere Mehrfamilienhäuser sowie Wohnhochhäuser. Die Straße hat wenig Parkraum. Schon ohne Veranstaltung im Bürgerhaus wird dort verkehrswidrig geparkt. Vorschläge zur Entspannung der Situation wurden mehrfach an den Magistrat gerichtet. Das Bürgerhaus verfügt nur über ein kleines Parkhaus. Bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus ist kein Ein- und Ausfahren in die Straße mehr möglich. Wildes Parkplatzsuchen und verkehrswidriges Parken behindern die Ein- und Ausfahrt der Anwohner und vor allem behindern sie die Einfahrt von Einsatzfahrzeugen. Wie die SAALBAU in einem Schreiben vom 19.09.2022 anführt, wurde seit 2012 bis zum Ausbruch der Coronapandemie eine Straßensperre mit Parkwächtern aufgestellt. Dies hatte die Situation stark entzerrt. Die Anwohner erhielten eine Plakette, die ihnen ohne große Umstände die Durchfahrt ermöglichte. Die rechtzeitige Information, die monatlich gegeben wurde, hat den Anwohnern ein Zeitfenster gegeben, wann sie ohne Mühen den Schwarzerlenweg trotz Veranstaltung im Bürgerhaus für sich nutzen konnten bzw. ihr Fahrzeug besser stehen ließen. Es war für beide Seiten ein befriedigendes Arrangement. Ein adäquater Ersatz für die Regelung wurde bisher nicht gefunden. Die oben stehenden Vorschläge sollten die Grundlage für das neue Handeln sein. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, wie bei vielen anderen Ereignissen, Festen oder Flohmärkten, wie z. B. Dippemess, Flohmarkt am Sachsenhäuser Ufer, Schwarzwaldstraßenfest etc., bei denen Straßen gesperrt werden, den Schwarzerlenweg an Tagen mit Großveranstaltungen durch die Ordnungsbehörde zu sperren und nur den Anwohnern die Einfahrt zu erlauben. Weitere Beispiele können bei Bedarf beliebig hinzugefügt werden. Der Vorschlag der SAALBAU, eine Beschilderung mit "Anlieger frei" vorzunehmen, ist, wie jeder weiß, zwecklos, zumal derjenige, der in das Bürgerhaus will, dann auch Anlieger wäre. Schon heute ist die Einfahrt für Busse untersagt. Aber nicht jeder kann das Schild lesen. Eine weitere Möglichkeit, um überhaupt - die umliegenden Straßen miteinbezogen - vor langen Rückstaus und Parkplatzsuchverkehr zu schützen, wäre die Möglichkeit, bei den umliegenden Supermärkten Parkflächen anzumieten. Die entstehenden Kosten können ebenfalls bei der Anmietung einkalkuliert werden. Da die Zeit wieder gekommen ist, dass vermehrt Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim stattfinden, ist Eile geboten, die geforderten Maßnahmen rasch umzusetzen. Einen Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel fruchtet wenig, da viele der Besucher der Veranstaltungen in festlicher Kleidung, mit viel Gepäck kommen oder auch ihre Verpflegung mitbringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 254 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 10.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 254 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2469, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 595/6 Betreff: Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im SAALBAU Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim eine Straßensperre an der Einfahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse) einzurichten und diese Sperrung überwachen zu lassen; die Kosten (voll oder teilweise) können über die Saalbau von den Mietern eingefordert werden, die Saalbau aufzufordern und zu verpflichten, die Anwohner rechtzeitig vorher über die monatlichen Großveranstaltungen, wie in den Zeiten vor Corona geschehen, zu informieren. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, bzw. die Saalbau aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, ob es eine Möglichkeit für die Saalbau gibt, dass Parkplätze von Supermärkten für die Zeit der Großveranstal-tungen angemietet werden und gegebenenfalls einen Shuttle einzurichten. Sollte der Magistrat bzw. die Saalbau substantielle Einwände gegen die vorgeschlagenen Maßnahmen haben, ist der Ortsbeirat offen für konstruktive Vorschläge. Begründung: Der Schwarzerlenweg, an dessen Einfahrt sich das Bürgerhaus befindet, ist eine kurze Sackgasse. Im Schwarzerlenweg befinden sich mehrere Mehrfamilienhäuser sowie Wohnhochhäuser. Die Straße hat wenig Parkraum. Schon ohne Veranstaltung im Bürgerhaus wird dort verkehrswidrig geparkt. Vorschläge zur Entspannung der Situation wurden mehrfach an den Magistrat gerichtet. Das Bürgerhaus verfügt nur über ein kleines Parkhaus. Bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus ist kein Ein- und Ausfahren mehr in die Straße möglich. Wildes Parkplatzsuchen und verkehrswidriges Parken behindern die Ein- und Ausfahrt der Anwohner und vor allem behindern Sie die Einfahrt von Einsatzfahrzeugen. Wie die Saalbau in dem oben genannten Schreiben anführt, wurde seit 2012 bis zum Ausbruch der Pandemie eine Straßensperre mit Parkwächtern aufgestellt. Dies hatte die Situation stark entzerrt. Die Anwohner erhielten eine Plakette, die ihnen ohne große Umstände die Durchfahrt ermöglichte. Die rechtzeitige Information, die monatlich gegeben wurde, hat den Anwohnern ein Zeitfenster gegeben, wann sie ohne Mühen, den Schwarzerlenweg trotz Veranstaltung im Bürgerhaus für sich nutzen konnten bzw. ihr Fahrzeug besser stehen ließen. Es war für beide Seiten ein befriedigendes Arrangement. Ein adäquater Ersatz für die Regelung wurde bisher nicht gefunden. Die obenstehenden Vorschläge sollten die Grundlage für das neue Handeln sein. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, wie bei vielen anderen Ereignissen, Festen oder Flohmärkten wie z.B. Dippemess, Flohmarkt am Sachsenhäuser Ufer, Schwarzwaldstraßenfest etc. bei denen Straßen gesperrt werden, den Schwarzerlenweg an Tagen mit Großveranstaltungen durch die Ordnungsbehörde zu sperren und nur den Anwohnern die Einfahrt zu erlauben. Weitere Beispiele können bei Bedarf beliebig hinzugefügt werden. Der Vorschlag der Saalbau, eine Beschilderung mit "Anlieger frei" vorzunehmen, ist, wie jeder weiß, zwecklos, zumal derjenige, der in das Bürgerhaus will, dann auch Anlieger wäre. Schon heute ist die Einfahrt für Busse untersagt. Aber nicht jeder kann das Schild lesen. Eine weitere Möglichkeit, um überhaupt - die umliegenden Straßen mit einbezogen - vor langen Rückstaus und Parkplatzsuche zu schützen, wäre die Möglichkeit, bei den umliegenden Supermärkten Parkflächen anzumieten. Die entstehenden Kosten können ebenfalls bei der Anmietung einkalkuliert werden. Da die Zeit wieder gekommen ist, dass vermehrt Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim stattfinden, ist Eile geboten, die geforderten Maßnahmen rasch umzusetzen. Einen Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel fruchtet wenig, da viele der Besucher der Veranstaltungen in festlicher Kleidung oder mit viel Gepäck kommen als auch ihre Verpflegung mitbringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung OA 254 2022 Die Vorlage OF 595/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 230 entstanden aus Vorlage: OF 536/6 vom 08.08.2022 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Wo ist der Spielplatz und Spielraum für die Kinder? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der ABG in das Benehmen zu setzen und dafür zu sorgen, dass an dieser Adresse im Außenbereich Spielmöglichkeiten geschaffen werden, und dass insbesondere Spielgeräte nicht nur bestehend aus einem Sandkasten installiert werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an dieser Adresse nicht nur Zimmer zum Schlafen für die Bewohner und Familien zur Verfügung gestellt werden, sondern auch mindestens ein entsprechend großes Bewegungs- bzw. Spielzimmer eingerichtet wird, um den vielen Kindern, die dort unterkommen sollen, auch im Winter und bei schlechtem Wetter eine ordentliche Entwicklungs- und Bewegungsmöglichkeit zu geben. Begründung: Schon wieder wird eine Unterkunft in Griesheim errichtet, in der es weder eine kindgerechte Außenspielfläche gibt noch entsprechend große Räume mit Entfaltungsmöglichkeiten bei schlechtem Wetter. Die Unterkunft ist geplant für u. a. Alleinerziehende und Familien. Diese müssen Spielmöglichkeiten oder Flächen zum Toben haben. Dies ist aber weder in den Zimmern, die eine beengte Wohnfläche haben, noch auf dem um das Gebäude befindlichen Parkplatz möglich. Eine Grünfläche ist zwischen den beiden der ABG gehörenden Wohnblocks Schwarzerlenweg 106 und Waldschulstraße 20 vorhanden, die durch Umgestaltung leicht zu einem Aufenthaltsbereich mit Spielgeräten einrichtbar ist. Dies kann man von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die die Vermietung ja auch nicht umsonst macht, erwarten, so wie es von jedem Privatvermieter von Wohnblocks ebenfalls erwartet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 230 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2300, 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 06.10.2022 Aktenzeichen: 101
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 536/6 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Wo ist der Spielplatz und Spielraum für die Kinder? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der ABG ins Benehmen zu setzen und dafür zu sorgen, dass an dieser Adresse im Außenbereich Spielmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere Spielgeräte, nicht nur bestehend aus einem Sandkasten, installiert werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an dieser Adresse nicht nur Zimmer zum Schlafen für die Bewohner und Familien zur Verfügung gestellt werden, sondern auch mind. ein entsprechend großes Bewegungs- bzw. Spielzimmer eingerichtet wird, um den vielen Kindern, die dort unterkommen sollen, eine ordentliche Entwicklungs- und Bewegungsmöglichkeit auch im Winter und bei schlechtem Wetter zu geben. Begründung: Schon wieder wird eine Unterkunft in Griesheim eingerichtet, in der es keine kindgerechte Außenspielfläche gibt noch entsprechend große Räume mit Entfaltungsmöglichkeiten bei schlechtem Wetter. Die Unterkunft ist geplant für u.a. Alleinerziehende und Familien. Diese müssen Spielmöglichkeiten oder Flächen zum Toben haben. Dies ist aber weder in den Zimmern, die eine beengte Wohnfläche haben, noch auf dem um das Gebäude befindlichen Parkplatz möglich. Eine Grünfläche des Vermieters ist zwischen den beiden ihr gehörenden Wohnblocks Schwarzerlenweg 106 und Waldschulstraße 20 vorhanden, die leicht durch Umgestaltung zu einem Aufenthaltsbereich mit Spielgeräten einrichtbar ist. Dies kann man von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die die Vermietung ja auch nicht umsonst macht, erwarten so wie es von jedem Privatvermieter von Wohnblocks ebenfalls erwartet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 230 2022 Die Vorlage OF 536/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.05.2022, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 471/6 vom 02.05.2022 Betreff: Griesheim: Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 07.12.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, als Aufsichtsorgan der ABG dafür zu sorgen, dass die seit mindestens November 2021 defekte Hightech-Klingelanlage (siehe Foto) umgehend repariert wird bzw. die dort Wohnenden durch eine Ersatzklingelanlage in die Lage versetzt werden, ihre Gäste, Besucher oder Dienstleister empfangen zu können. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, das elfstöckige Wohnhochhaus, in dem viele mobilitätseingeschränkte Personen wohnen, mit einem zweiten Aufzug auszustatten, damit bei Ausfall des einzigen Aufzuges die Bewohner in die Lage versetzt werden, ihre Wohnungen auch verlassen zu können. Dieser zweite Aufzug könnte als Außenaufzug angebaut werden. Begründung: Wie zu erfahren war, ist die Hightech-Klingelanlage seit mindestens fünf Monaten außer Betrieb. Die Bewohner können nur erreicht werden, indem diese über die Besucher etc. durch Anrufe informiert werden, d. h., jeder muss mit einem Handy und der Telefonnummer des jeweiligen im Schwarzerlenweg 106 Wohnenden ausgestattet sein, um ihn von der Eingangstür aus anzurufen. Der zu Erreichende muss dann entweder die Stockwerke nach unten gehen und die Eingangstür zum Treppenhaus öffnen oder einen Schlüssel von oben nach unten werfen und hoffen, dass dieser nicht irgendwo landet, wo er nicht zu erreichen ist. Denn es ist nicht nur die Hightech-Klingelanlage defekt, sondern auch das Öffnen der Eingangstür von der Wohnung aus nicht möglich. Des Weiteren wurde schon wieder ein Zettel ausgehängt, dass der Aufzug nicht benutzbar wäre. Dieses Mal war dies anscheinend dann doch nur für circa zwei Tage der Fall. Ein solcher Ausfall des einzigen Aufzuges in einem Haus mit vielen mobilitätseingeschränkten Wohnenden kann aber jederzeit und für längere Zeit immer wieder geschehen. Die dort Wohnenden sind dann in ihren Wohnungen Gefangene. Weshalb ein elfstöckiges Wohnhochhaus nur mit einem Aufzug ausgestattet ist, ist nicht nachvollziehbar. Diesem ist dringend Abhilfe zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2516 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der erste Absatz der Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Der zweite Absatz der Vorlage OA 198 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 44 Beschluss: Der erste Absatz der Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Der zweite Absatz der Vorlage OA 198 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2021, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 § 2502, 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 08.11.2022 § 3057, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 § 3772, 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 19.09.2023 § 4440, 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2022, OF 471/6 Betreff: Griesheim: Zustand von Wohngebäuden der ABG; hier: Schwarzerlenweg 106 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordneten mögen beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, als Aufsichtsorgan der ABG dafür zu sorgen, dass die seit mind. November 2021 defekte Hightech-Klingelanlage (siehe Foto) umgehend repariert wird bzw. die dort Wohnenden durch eine Ersatz-Klingelanlage in die Lage versetzt werden, ihre Gäste, Besucher oder Dienstleister empfangen zu können. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, das 11-stöckige Wohnhochhaus, in dem viele mobilitätseingeschränkte Personen wohnen, mit einem zweiten Aufzug auszustatten, damit bei Ausfall des einziges Aufzuges die Bewohner in die Lage versetzt werden, ihre Wohnungen auch verlassen zu können. Dieser 2. Aufzug könnte als Außenaufzug angebaut werden. Begründung: Wie zu erfahren war, ist die Hightech-Klingelanlage seit mindestens 5 Monaten außer Betrieb. Die Bewohner können nur erreicht werden, indem diese durch die Besucher etc. Anrufe informiert werden. D.h. Jeder muss mit einem Handy und der Telefonnummer des jeweiligen im Schwarzerlenweg 106 Wohnenden ausgestattet sein, ihn von vor der Haustüre aus anrufen. Der zu Erreichende muss dann entweder die Stockwerke nach unten gehen und die Eingangstür zum Treppenhaus öffnen oder einen Schlüssel von oben nach unten werfen und hoffen, dass dieser nicht irgendwo landet, wo er nicht zu erreichen ist. Denn es ist nicht nur die Klingel defekt, sondern auch das Öffnen Haustür von der Wohnung aus ist nicht möglich. Des Weiteren war schon wieder ein Zettel ausgehängt, dass der Aufzug nicht benutzbar sei. Dieses Mal war es anscheinend dann doch nur für ca. 2 Tage der Fall. Ein solcher Ausfall des einzigen Aufzuges in einem Haus mit vielen mobilitätseingeschränkten Wohnenden kann aber jederzeit und für länger immer wieder geschehen. Die dort Wohnenden sind dann in ihren Wohnungen Gefangene. Weshalb ein 11-stöckiges Wohnhaus nur mit einem Aufzug ausgestattet ist, ist nicht nachvollziehbar. Diesem ist dringend Abhilfe zu leisten. Quelle: Bild der Antragstellerin Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 198 2022 Die Vorlage OF 471/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 60 entstanden aus Vorlage: OF 128/6 vom 09.08.2021 Betreff: Griesheim: Parksituation im Schwarzerlenweg II Vorgang: OA 666/21 OBR 6; ST 1309/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreisel am Ende des Schwarzerlenweges so umzubauen, dass Falschparken nicht mehr möglich ist und Einsatzfahrzeuge und Müllfahrzeuge den Kreisel ohne Behinderung umfahren können. 2. Bis zum Umbau müssen regelmäßige und nicht nur sporadische Verkehrskontrollen mit Abschleppen des jeweiligen verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges durchgeführt und der FES erlaubt werden, die dokumentierten Fotos umgehend den jeweiligen Hausverwaltungen zukommen zu lassen, damit diese die notwendige Anzeige gegen die Halter zwecks Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten stellen können, da die FES dies nicht macht . Sollten hier weiterhin Datenschutzgründe vorgeschoben werden, wird der Magistrat aufgefordert, die FES zu beauftragen, selbst die entsprechenden Anzeigen zeitnah bei der Ordnungsbehörde zu stellen. Begründung: Die Stellungnahme vom 09.07.2021, ST 1309, kann so nicht hingenommen werden. Der Schwarzerlenweg ist eine Sackgasse, am Ende ist der Kreisel. Am Anfang des Schwarzerlenweges befindet sich das Bürgerhaus, welches zu Großveranstaltungen einlädt. Die Besucher kommen häufig leider nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad. Des Weiteren befinden sich in unmittelbarer Nähe die S-Bahn-Haltestelle "Griesheim Bahnhof", eine Turnhalle, ein Sportplatz sowie zwei Moscheen, alles Besuchermagnete. Nur im Schwarzerlenweg selbst gibt es mindestens 350 Wohnungen. Angrenzend gibt es noch die Wohnungen der Espenstraße. Selbst eine Reduzierung der Fahrzeuge und eine Einrichtung von Carsharing würden das Problem nicht lösen. Die Argumentation der reduzierten Parkflächen ist sicherlich ein gutes und funktionierendes Mittel in der Innenstadt, wo die Wege nicht weiter als circa drei Kilometer sind. Regelmäßig ist der Kreisel trotz aller Halteverbotsmaßnahmen verparkt. Das Grün ist niedergefahren. Schon dass die Müllabfuhr nicht die Leerungen der Tonnen vornehmen kann, ist ärgerlich und kostspielig für die Bewohner. Weitaus schlimmer ist es jedoch, dass Einsatzfahrzeuge der Polizei oder Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen. Die FES weigert sich, die von ihren Mitarbeitern zur Dokumentation der Verhinderung der Leerung aufgenommenen Fotos an die Hausverwaltungen herauszugeben. Dies ist kontraproduktiv. Die Bewohner der Liegenschaften haben den Ärger mit nicht geleerten Tonnen und müssen die Zusatzleerungen zahlen, ohne dass der Verursacher dafür haftbar gemacht werden kann. Hier ist eine dringende Änderung des Verfahrens notwendig und würde zu mehr Achtung und Respekt anderen gegenüber und für ein sauberes Frankfurt beitragen. Dieses Problem betrifft ja nicht nur die Siedlungen im Schwarzerlenweg, sondern in ganz Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 666 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 472 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 60 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 749, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 66 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 128/6 Betreff: Griesheim: Parksituation im Schwarzerlenweg II Vorgang: OA 666/21 OBR 6; ST 1309/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, zu beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Kreisel am Ende des Schwarzerlenweges so umzubauen, dass Falschparken nicht mehr möglich ist und Einsatzfahrzeuge und Müllfahrzeuge den Kreisel ohne Behinderung umfahren können. 2. Bis zum Umbau müssen regelmäßige und nicht nur sporadische Verkehrskontrollen mit Abschleppen des verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges durchgeführt werden und der FES erlauben, die dokumentierten Fotos umgehend den jeweiligen Hausverwaltungen zukommen zu lassen, damit diese die notwendige Anzeige gegen die Halter zwecks Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten stellen können, da die FES dies nicht tut. Sollten hier weiterhin Datenschutzgründe vorgeschoben werden, wird der Magistrat aufgefordert, die FES zu beauftragen, selbst die entsprechenden Anzeigen zeitnah bei der Ordnungsbehörde zu stellen. 3. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zusammen mit dem Eigentümer des Bolzplatzes am Ende des Schwarzerlenweges zu prüfen, ob auf der Fläche ein Parkhaus errichtet werden kann mit einem Bolzplatz auf dem Dach des Parkhauses. Begründung: Die ST 1309 vom 09.07.2021 kann so nicht hingenommen werden. Der Schwarzerlenweg ist eine Sackgasse, am Ende der Kreisel. Am Anfang des Schwarzerlenweges befindet sich das Bürgerhaus, welches zu Großveranstaltungen einlädt. Die Besucher kommen häufig leider nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad. Des Weiteren befindet sich die S-Bahnhaltestelle FFM-Griesheim in unmittelbarer Nähe, eine Turnhalle, ein Sportplatz sowie zwei Moscheen. Alles Besuchermagnete. Nur im Schwarzerlenweg selbst gibt es mind. 350 Wohnungen. Angrenzend gibt es noch die Wohnungen der Espenstraße. Selbst eine Reduzierung der Autos und Einrichtung von carsharing würde das Problem nicht lösen. Die Argumentation der reduzierten Parkflächen ist sicherlich ein gutes und funktionierendes Mittel in der Innenstadt, wo die Wege nicht weiter als ca. 3 km sind. Regelmäßig ist der Kreisel verparkt trotz aller Halteverbotsmaßnahmen. Das Grün ist niedergefahren. Schon dass die Müllabfuhr nicht die Leerungen vornehmen kann, ist ärgerlich und kostspielig für die Bewohner. Weitaus schlimmer ist es jedoch, dass Einsatzfahrzeuge der Polizei oder Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen. Die FES weigert sich, die von ihren Mitarbeitern zur Dokumentation der Verhinderung der Leerung aufgenommenen Fotos an die Hausverwaltungen herauszugeben. Dies ist kontraproduktiv. Die Bewohner der Liegenschaften haben den Ärger mit nicht geleerten Tonnen und müssen die Zusatzleerungen zahlen, ohne dass der Verursacher dafür haftbar gemacht werden kann. Hier ist eine dringende Änderung des Verfahrens notwendig und würde zu mehr Achtung und Respekt anderen gegenüber und für ein sauberes Frankfurt beitragen. Dieses Problem betrifft ja nicht nur die Siedlungen im Schwarzerlenweg, sondern in ganz Frankfurt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 666 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1309 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch von CDU und GRÜNE wird über die Vorlage OF 128/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 60 2021 1. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 128/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 128/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2021, OF 116/6 Betreff: Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistratsvorlage M 84 vom 11.06.2021 wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Erbbaurechtsvertrag oder einem separaten Vertrag mit dem Erbbauberechtigen zu vereinbaren, dass die Zusagen aus dem Konzeptverfahren auch dauerhaft Bestand haben. Diese sind: "Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei große Gemeinschaftsräume für das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im Erdgeschoß wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume für soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt für die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet." Begründung: Die im Vergabeverfahren vorgestellten zusätzlichen Leistungen sind für die Allgemeinheit ein Vorteil und insbesondere Beratungsräume und eine Fahrradwerkstatt werden sicherlich gut angenommen werden. Daher ist die Bevorteilung auch aus Sicht der Allgemeinheit zu vertreten. Allerdings ist es immer sinnvoll, derartige Zusagen, die für Erbbaurechtsnehmer mit Aufwand verbunden sind, verbindlich zu vereinbaren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 30 2021 1. Der Vorlage M 84 wird unter Hinweis auf OA 30 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 116/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 30 entstanden aus Vorlage: OF 116/6 vom 29.06.2021 Betreff: Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage vom 11.06.2021, M 84, wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Erbbaurechtsvertrag oder einem separaten Vertrag mit dem Erbbauberechtigen zu vereinbaren, dass die Zusagen aus dem Konzeptverfahren auch dauerhaft Bestand haben, diese sind: "Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei große Gemeinschaftsräume für das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im Erdgeschoß wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume für soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt für die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet." (Vorlage M 84/21). Begründung: Die im Vergabeverfahren vorgestellten zusätzlichen Leistungen sind für die Allgemeinheit ein Vorteil und insbesondere Beratungsräume und eine Fahrradwerkstatt werden sicherlich gut angenommen werden, daher ist die Bevorteilung auch aus Sicht der Allgemeinheit zu vertreten. Allerdings ist es immer sinnvoll, derartige Zusagen, die für Erbbaurechtsnehmer mit Aufwand verbunden sind, verbindlich zu vereinbaren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 30) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF und Gartenpartei (M 84 und OA 30 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 84 wird im Rahmen der Vorlage OA 30 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 392, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 23 21
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 39/6 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße nähe Infrasite-Gelände den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen; Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u.a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob KFZ-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuer-dings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen und wenn nicht, was dagegen unter-nommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 t) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Elektronstraße, Linkstraße, Hartmanns-weilerstraße und Alt Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende Emails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim. Die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 139 2021 Die Vorlage OF 39/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 7 entstanden aus Vorlage: OF 25/6 vom 16.04.2021 Betreff: Spielplätze erhalten Vorgang: OIB 2/16 OBR 6; OIB 15/16 OBR 6; OIB 78/17 OBR 6; OIB 87/17 OBR 6; OIB 90/17 OBR 6; OIB 158/17 OBR 6; OIB 193/18 OBR 6; OIB 228/18 OBR 6; OIB 229/18 OBR 6; OIB 230/18 OBR 6; OIB 263/18 OBR 6; OIB 291/19 OBR 6; OIB 292/19 OBR 6; OIB 293/19 OBR 6; OIB 321/19 OBR 6; OIB 322/19 OBR 6; OIB 323/19 OBR 6; OIB 324/19 OBR 6; OIB 325/19 OBR 6; OIB 326/19 OBR 6; OIB 330/19 OBR 6; OIB 350/19 OBR 6; OIB 351/19 OBR 6; OIB 362/19 OBR 6; OIB 408/20 OBR 6; OIB 455/20 OBR 6; OIB 527/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren im Wesentlichen zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider muss er feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür kann er kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Coronapandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier hat der Ortsbeirat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinem eigenen Ortsbeiratsbudget zu unterstützen, aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Coronapandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher circa 165.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz der Spielplätze sollte erhalten bleiben. Hinzu kommen die in der Februarsitzung beschlossenen 25.000 Euro für den Ersatz defekter Spielgeräte. Folgende Maßnahmen wurden ab 2016 finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 527 25.000 Euro Ersatz defekter Spielgeräte OIB 455 10.000 Euro Schatten Spielplatz im Höchster Stadtpark OIB 408 8.000 Euro maroder Zaun Waldspielpark Schwanheim OIB 362 4.000 Euro Fallschutzplatten Spielplatz am Feierabendweg OIB 351 5.000 Euro Spielanlage Minna-Specht-Schule OIB 350 12.000 Euro Schatten Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 330 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Hermann-Brill-Anlage OIB 326 3.000 Euro Bänke Sindlinger Spielplätze OIB 325 3.000 Euro Schaukel Spielplatz in der Therese-Herger-Anlage OIB 324 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Adelonstraße OIB 323 7.000 Euro neues Gerät Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 322 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz Am Gemeindegarten OIB 321 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz im Schwarzerlenweg OIB 293 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Liederbachpark OIB 292 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Graubnerpark OIB 291 5.000 Euro Bäume Spielplatz am Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263 11.800 Euro neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230 15.000 Euro Ersatzgerät Spielplatz Marderweg OIB 229 15.000 Euro neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228 11.500 Euro Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193 10.000 Euro neue Geräte Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 158 10.000 Euro neues Gerät Spielplatz in den Sulzbachwiesen OIB 90 10.000 Euro Ausstattung Spielplatz am Mainberg OIB 87 5.000 Euro Wiederherstellung Spielplatz "Pflugspfad" OIB 78 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 15 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz in der Alzeyer Straße OIB 2 10.000 Euro neue Geräte Goldsteinschule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.05.2016, OIB 2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.06.2016, OIB 15 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.03.2017, OIB 78 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2017, OIB 87 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.05.2017, OIB 90 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 158 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.03.2018, OIB 193 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 228 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 230 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2018, OIB 263 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 291 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 292 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 293 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 321 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 322 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 323 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 324 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 325 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 326 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.08.2019, OIB 330 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 350 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 351 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.11.2019, OIB 362 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 408 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.10.2020, OIB 455 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2021, OIB 527 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1809 Antrag vom 31.10.2021, OF 259/6 Anregung vom 23.11.2021, OA 104 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 243 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 7 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OA 7 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 408, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 25/6 Betreff: Spielplätze erhalten Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren i.W. zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider müssen wir feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür können wir kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier - der Ortsbeirat hat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinen eigenen Budgetmitteln zu unterstützen. Aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher ca. 165.000 Euro aus seinen Budgetmitteln bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz unserer Spielplätze sollte erhalten bleiben. Hinzu kommen die in der Februar-Sitzung beschlossenen 25.000 Euro für den Ersatz defekter Spielgeräte. Folgende Maßnahmen wurden ab 2016 finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 527/2021: 25.000 Euro - Ersatz defekter Spielgeräte OIB 455/2020: 10.000 Euro - Schatten Spielplatz Höchster Stadtpark OIB 408/2020: 8.000 Euro - Maroder Zaun am Waldspielpark Schwanheim OIB 362/2019: 4.000 Euro - Fallschutzplatten für Spielplatz Feierabendweg OIB 351/2019: 5.000 Euro - Spielanlage Minna-Specht Schule OIB 350/2019: 12.000 Euro - Schatten Spielplatz Mainufer Griesheim OIB 330/2019: 15.000 Euro - Hermann-Brill-Anlage, neues Gerät OIB 326/2019: 3.000 Euro - Bänke für Sindlinger Spielplätze OIB 325/2019: 3.000 Euro - Schaukel Therese-Herger-Anlage OIB 324/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Adelonstraße OIB 323/2019: 7.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Eichwäldchen OIB 322/2019: 15.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Gemeindegarten OIB 321/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Schwarzerlenweg OIB 293/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Liederbachpark OIB 292/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Graubnerpark OIB 291/2019: 5.000 Euro - Bäume Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263/2018: 11.800 Euro - neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230/2018: 15.000 Euro - Ersatz Gerät Spielplatz Marderweg OIB 229/2018: 15.000 Euro - neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228/2018: 11.500 Euro - Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193/2018: 10.000 Euro - Erneuerung Spielgeräte Spielplatz Eichwäldchen OIB 158/2017: 10.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Sulzbachwiesen OIB 90/2017: 10.000 Euro - Ausstattung Spielplatz Mainberg OIB 87/2017: 5.000 Euro - Wiederherstellung Spielplatz Pflugspfad OIB 78/2017: 4.000 Euro - Ersatz Spielgeräte Mainuferspielplatz Griesheim OIB 15/2016: 4.000 Euro - Geräte Spielplatz Alzeyer Straße OIB 2/2016: 10.000 Euro - Geräte Goldsteinschule Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 7 2021 Die Vorlage OF 25/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1501/6 Betreff: Gefährdung durch überlange Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen Immer öfter werden kleinere LKW, Sprinter etc., die länger als normale PKW sind, auf für PKW gedachten Abstellplätzen, die schräg bzw. senkrecht zur Straße eingerichtet sind, geparkt. Sie ragen entweder in den Straßenraum oder parken auf Fahrradwegen oder Bürgersteigen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie diesen Gefahren begegnet werden kann. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten zunehmend, dass die o.g. Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen geparkt werden. Beispiele hierfür sind die Waldschulstraße und der hintere Teil des Schwarzerlenweges. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7297 2021 Die Vorlage OF 1501/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 668 entstanden aus Vorlage: OF 1465/6 vom 01.01.2021 Betreff: Spielplätze erhalten Vorgang: OIB 2/16 OBR 6; OIB 15/16 OBR 6; OIB 78/17 OBR 6; OIB 87/17 OBR 6; OIB 90/17 OBR 6; OIB 158/17 OBR 6; OIB 193/18 OBR 6; OIB 228/18 OBR 6; OIB 229/18 OBR 6; OIB 230/18 OBR 6; OIB 263/18 OBR 6; OIB 291/19 OBR 6; OIB 292/19 OBR 6; OIB 293/19 OBR 6; OIB 321/19 OBR 6; OIB 322/19 OBR 6; OIB 323/19 OBR 6; OIB 324/19 OBR 6; OIB 325/19 OBR 6; OIB 326/19 OBR 6; OIB 330/19 OBR 6; OIB 350/19 OBR 6; OIB 351/19 OBR 6; OIB 362/19 OBR 6; OIB 408/20 OBR 6; OIB 455/20 OBR 6 Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren im Wesentlichen zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider muss er feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür kann er kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier hat der Ortsbeirat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinem eigenen Ortsbeiratsbudget zu unterstützen, aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher circa 165.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz der Spielplätze sollte erhalten bleiben. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat aus seinen Mitteln folgende Maßnahmen finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 455 10.000 Euro Schatten Spielplatz im Höchster Stadtpark OIB 408 8.000 Euro maroder Zaun Waldspielpark Schwanheim OIB 362 4.000 Euro Fallschutzplatten Spielplatz am Feierabendweg OIB 351 5.000 Euro Spielanlage Minna-Specht-Schule OIB 350 12.000 Euro Schatten Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 330 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Hermann-Brill-Anlage OIB 326 3.000 Euro Bänke Sindlinger Spielplätze OIB 325 3.000 Euro Schaukel Spielplatz in der Therese-Herger-Anlage OIB 324 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Adelonstraße OIB 323 7.000 Euro neues Gerät Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 322 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz Am Gemeindegarten OIB 321 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz im Schwarzerlenweg OIB 293 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Liederbachpark OIB 292 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Graubnerpark OIB 291 5.000 Euro Bäume Spielplatz am Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263 11.800 Euro neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230 15.000 Euro Ersatzgerät Spielplatz Marderweg OIB 229 15.000 Euro neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228 11.500 Euro Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193 10.000 Euro neue Geräte Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 158 10.000 Euro neues Gerät Spielplatz in den Sulzbachwiesen OIB 90 10.000 Euro Ausstattung Spielplatz am Mainberg OIB 87 5.000 Euro Wiederherstellung Spielplatz "Pflugspfad" OIB 78 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 15 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz in der Alzeyer Straße OIB 2 10.000 Euro neue Geräte Goldsteinschule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.05.2016, OIB 2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.06.2016, OIB 15 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.03.2017, OIB 78 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2017, OIB 87 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.05.2017, OIB 90 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 158 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.03.2018, OIB 193 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 228 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 230 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2018, OIB 263 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 291 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 292 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 293 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 321 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 322 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 323 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 324 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 325 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 326 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.08.2019, OIB 330 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 350 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 351 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.11.2019, OIB 362 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 408 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.10.2020, OIB 455 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 668 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 666 entstanden aus Vorlage: OF 1448/6 vom 01.01.2021 Betreff: Griesheim: Parksituation im Schwarzerlenweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zielführende Maßnahmen zu ergreifen, um das Falschparken im Schwarzerlenweg zu unterbinden. Folgende Maßnahmen sollten geprüft und ggf. durchgeführt werden: 1. Prüfung des Baus einer Quartiersgarage; 2. Absperrungen/Umbauten des Wendekreisels; 3. regelmäßige Begleitung der Müllfahrzeuge durch die Verkehrspolizei einschließlich des Einsatzes von Abschleppfahrzeugen. Begründung: Im Schwarzerlenweg stehen, wie in vielen Siedlungen früherer Jahrzehnte, zu wenige Parkplätze zur Verfügung. Hinzu kommt die Nähe zum S-Bahnhof Griesheim, die auswärtige Bahnbenutzer dazu verführt, ihre Autos tagsüber in der Straße abzustellen. Zur Parkplatznot trägt auch bei, dass die vermieteten Garagen häufig nicht als solche, sondern als zusätzliche Lagerflächen genutzt werden und Firmenwagen die Parkplätze blockieren. Zu Ziffer 1.: Es sollte deshalb geprüft werden, ob mittelfristig der Bau einer Quartiersgarage Abhilfe verspricht. Zu Ziffer 2.: Kurzfristig muss dringend dafür gesorgt werden, dass die Feuerwehr, Sanitätsdienste und die Müllabfuhr insbesondere die nahe am Wendekreisel gelegenen Wohnblocks ungehindert anfahren können. Alle bisherigen Maßnahmen haben keine Verbesserung gebracht. Zu Ziffer 3.: Bewohner vieler Wohnungen müssen erhöhte Kosten für die Müllabfuhr zahlen, weil die FES die Abfuhrplätze aufgrund der Parksituation nicht immer zu den vorgesehenen Zeiten anfahren kann. Wie man hört, werden Beweisfotos von der FES gemacht, aber keine Anzeigen erstattet, vielleicht würden begleitende Aktionen der Verkehrspolizei nützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1309 Antrag vom 09.08.2021, OF 128/6 Anregung vom 07.09.2021, OA 60 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 666 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FDP und FRAKTION sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7148, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.02.2021 Aktenzeichen: 66 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1448/6 Betreff: Griesheim: Parksituation im Schwarzerlenweg Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, zielführende Maßnahmen zu ergreifen, um das Falschparken im Schwarzerlenweg zu unterbinden. Folgende Maßnahmen sollten geprüft und ggf. durchgeführt werden: 1. Prüfung des Baus einer Quartiersgarage. 2. Absperrungen/Umbauten des Wendekreisels 3. Regelmäßige Begleitung der Müllfahrzeuge durch die Straßenverkehrspolizei einschl. des Einsatzes von Abschleppfahrzeugen. Begründung: Im Schwarzerlenweg stehen, wie in vielen Siedlungen früherer Jahrzehnte, zu wenige Parkplätze zur Verfügung. Hinzu kommt die Nähe zum S-Bahnhofs Griesheim, die auswärtige Bahnbenutzer dazu verführt, ihre Autos tagsüber in der Straße abzustellen. Zur Parkplatznot trägt auch bei, dass die vermieteten Garagen häufig nicht als solche sondern als zusätzliche Lagerflächen genutzt werden und dass Firmenwagen die Parkplätze blockieren. Zu 1: Es sollte deshalb geprüft werden, ob mittelfristig der Bau einer Quartiersgarage Abhilfe verspricht. Zu 2: Kurzfristig muss dringend dafür gesorgt werden, dass Feuerwehr, Sanitätsdienste und die Müllabfuhr ungehindert insbesondere die nahe am Wendekreisel gelegenen Wohnblocks anfahren können. Alle bisherigen Maßnahmen haben keine Verbesserung gebracht. Zu 3: Bewohner vieler Wohnung müssen erhöhte Kosten für die Müllabfuhr zahlen, weil die FES die Abfuhrplätze auf Grund der Parksituation nicht immer zu den vorgesehenen Zeiten anfahren kann. Wie man hört, werden Beweisfotos von der FES gemacht, aber keine Anzeigen erstattet. Vielleicht nützten begleitende Aktionen der Verkehrspolizei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 30 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 1448/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 666 2021 Die Vorlage OF 1448/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD und 1 BFF gegen LINKE. und 1 BFF (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1465/6 Betreff: Spielplätze erhalten Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren i.W. zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider müssen wir feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür können wir kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier - der Ortsbeirat hat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinen eigenen Budgetmitteln zu unterstützen. Aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher ca. 165.000 Euro aus seinen Budgetmitteln bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz unserer Spielplätze sollte erhalten bleiben. Anlage: In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat aus seinen Mitteln folgende Maßnahmen finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) OIB 455/2020: 10.000 Euro - Schatten Spielplatz Höchster Stadtpark OIB 408/2020: 8.000 Euro - Maroder Zaun am Waldspielpark Schwanheim OIB 362/2019: 4.000 Euro - Fallschutzplatten für Spielplatz Feierabendweg OIB 351/2019: 5.000 Euro - Spielanlage Minna-Specht Schule OIB 350/2019: 12.000 Euro - Schatten Spielplatz Mainufer Griesheim OIB 330/2019: 15.000 Euro - Hermann-Brill-Anlage, neues Gerät OIB 326/2019: 3.000 Euro - Bänke für Sindlinger Spielplätze OIB 325/2019: 3.000 Euro - Schaukel Therese-Herger-Anlage OIB 324/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Adelonstraße OIB 323/2019: 7.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Eichwäldchen OIB 322/2019: 15.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Gemeindegarten OIB 321/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Schwarzerlenweg OIB 293/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Liederbachpark OIB 292/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Graubnerpark OIB 291/2019: 5.000 Euro - Bäume Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263/2018: 11.800 Euro - neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230/2018: 15.000 Euro - Ersatz Gerät Spielplatz Marderweg OIB 229/2018: 15.000 Euro - neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228/2018: 11.500 Euro - Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193/2018: 10.000 Euro - Erneuerung Spielgeräte Spielplatz Eichwäldchen OIB 158/2017: 10.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Sulzbachwiesen OIB 90/2017: 10.000 Euro - Ausstattung Spielplatz Mainberg OIB 87/2017: 5.000 Euro - Wiederherstellung Spielplatz Pflugspfad OIB 78/2017: 4.000 Euro - Ersatz Spielgeräte Mainuferspielplatz Griesheim OIB 15/2016: 4.000 Euro - Geräte Spielplatz Alzeyer Straße OIB 2/2016: 10.000 Euro - Geräte Goldsteinschule Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 668 2021 Die Vorlage OF 1465/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 1119/6 Betreff: Griesheim: Schatten für die Kinder auf dem Spielplatz am Mainufer Der Ortsbeirat möge beschließen: Für den Spielplatz am Griesheimer Mainufer, Höhe Am Brennhaus, werden Bäume angepflanzt, die perspektivisch Schatten für einen Teil der Sandfläche bieten sollen. Um bereits jetzt für Schatten zu sorgen, werden Schirme oder alternativ ein Sonnensegel installiert. Für diese Maßnahmen stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget Mittel i.H.v. max. 12.000 Euro zur Verfügung. Begründung: Der o.g. Spielplatz verfügt über eine große Sandfläche, die über weite Teile des Tages keinen Schatten hat. Die vorwiegend jüngeren Kinder, die sich dort aufhalten, sollten hinreichend vor der Sonne geschützt werden. Der Antrag wurde inhaltlich mit der Kinderbeauftragten und dem zuständigen Amt abgestimmt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.08.2019, OF 1107/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 350 2019 1. Die Vorlage OF 1107/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1119/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1119/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2019, OF 1045/1 Betreff: Radweg Schmidtstraße auf der Kraftfahrstraße ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Schmidtstraße auf die Kraftfahrstraße zu verlegen und dort möglichst gefährdungsfrei für die Fahrradfahrer auszubauen, da der derzeit dort vorhandene Radweg zwischen der Fahrbahn und den Bäumen und keinen ausreichenden Platz bietet, um dort wirklich Radfahren zu können. Begründung: Die Schmidtstraße ist eine wichtige Verbindungsachse zwischen der Mainzer Landstraße und dem Rebstock und wird auch in hohem Maße von Radfahrern genutzt, was für diese aktuell nicht gefährdungsfrei möglich ist. Zum einen ist der vorhandene Radweg viel zu schmal (siehe Foto), zum anderen kommt es im Bereich "Schwarzer Weg" immer wieder zu einem gefährlichen Zusammentreffen zwischen Radfahrern und Fußgängern, insbesondere in Höhe des dort ansässigen Imbisses mit Straßenverkauf. Aktuelle Situation Radweg Schmidtstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5147 2019 Die Vorlage OF 1045/1 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Betreff und im Antragstenor das Wort "Kraftfahrstraße" durch das Wort "Fahrbahn" ersetzt wird. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE, LINKE. und U.B.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2019, OF 1108/6 Betreff: Griesheim: Automat für Hundekotbeutel zwischen Schwarzerlenweg/Espenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Automaten für Hundekotbeutel am westlichen Eingang der Grünfläche zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße aufzustellen. Begründung: In diesem Areal werden viele Hunde ausgeführt. Aus deren Reihen kam die Anregung für einen solchen Automaten. Eine Anwohnerin hat sich bereit erklärt, als "Patin" zur Verfügung zu stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5050 2019 Die Vorlage OF 1108/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird: "und dabei zu prüfen, ob es plastikfreie Varianten der Beutel gibt.". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 1107/6 Betreff: Griesheim: Schatten für die Kinder auf dem Spielplatz am Mainufer Der Ortsbeirat möge beschließen: Für den Spielplatz am Griesheimer Mainufer, Höhe Am Brennhaus, werden Bäume angepflanzt, die perspektivisch Schatten für einen Teil der Sandfläche bieten sollen. Um bereits jetzt für Schatten zu sorgen, werden 2 Große Schirme oder alternativ ein Sonnensegel installiert. Für diese Maßnahmen stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget Mittel i.H.v. 12.000 Euro zur Verfügung. Begründung: Der o.g. Spielplatz verfügt über eine große Sandfläche. Die vorwiegend jüngeren Kinder, die sich dort aufhalten, sollten hinreichend vor der Sonne geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.10.2019, OF 1119/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1107/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 350 2019 1. Die Vorlage OF 1107/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1119/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1119/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2019, OF 1078/6 Betreff: Griesheim: Wilde Müllablagerungen im Grüngebiet zwischen Griesheim und Gallus Von einer "Müllpatin" wird geschildert, dass sich besonders viel Müll und wilde Ablagerungen rund um die Kleingartenanlagen zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße häufen würden. Sammelaktionen würden in ihrer Wirkung verpuffen. Kaum seien die mühsam gesammelten Mülltüten von der FES abgeholt, würden schon wieder große Mengen neuen Abfalls da liegen. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu einem Treffen aller Beteiligten einzuladen, am besten im Norden Griesheims, zum Beispiel im Gemeindehaus in der Elsterstraße, denkbar wäre aber auch eine Einladung ins Bürgerhaus Griesheim im Schwarzerlenweg. Zu diesem Treffen soll folgender Personenkreis eingeladen werden: Ortsbeirat, Vorstände der Kleingartenvereine Gutleut, Gneisenau, Süd-West und Sankt Gallus, FES, Deutsche Bahn, Grünflächenamt, interessierte Öffentlichkeit. Ziel des Treffens soll es sein, Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen die Problematik angegangen werden kann. Folgende Vorschläge werden gemacht und sollten in dieser Runde geprüft und bewertet werden: - Möglichkeiten, die Kleingartenbesitzer*innen für die Problematik zu sensibilisieren - Aufstellung von deutlichen Verbotsschildern an besonders problematischen Stellen (v.a. vor den Senken neben der Autobahnbrücke A5 über Mainzer Landstr.) - Möglichkeiten im Umgang mit wilden Ablagerungen auf dem Gelände der Deutschen Bahn - Aufstellung von Müllcontainern an den Stellen, an denen der meiste Müll in die Büsche geworfen wird (v.a. vor den Eingängen zu den Gartenvereinen). - Verpflichtung der Kleingartenvereine, auf ihrem Gelände ausreichend Müllcontainer aufzustellen. - Gemeinsame Säuberungsaktionen von freiwilligen Helfer*innen aus den Kleingärten und von Anwohner*innen. - Absperrung relevanter Stellen durch einen Zaun (Bereich neben Autobahnbrücke. Kurze Absperrung würde schon genügen) - Sauberhaltung und Pflege der relevanten Stellen, z.B. regelmäßiger Rückschnitt der Brombeerranken und Wucherungen auf den Bahn- und Autobahnböschungen. Begründung: Die Problematik ist im Prinzip bekannt und es ist auch klar, dass es keine schnellen und einfachen Lösungen geben wird. Doch die Pflege von Grüngebieten im Wohnumfeld vieler Menschen ist wichtig und die Politik sollte nicht vor der Schwierigkeit der Aufgabe zurück schrecken. Die Lebensqualität vieler Menschen wird unmittelbar davon beeinflusst, wie das Wohnumfeld wahr genommen wird. Der Versuch, zu diesem Thema einmal alle oder zu mindestens die meisten der Beteiligten an einen Tisch zu bringen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, sollte auf jeden Fall unternommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4867 2019 Die Vorlage OF 1078/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 1017/6 Betreff: Griesheim: Spielplatz im Schwarzerlenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für den Spielplatz Schwarzerlenweg in Griesheim als Ergänzung zur vorhandenen Ausstattung eine Kleinkinderschaukel aufzustellen. Der Ortsbeirat unterstützt die Maßnahme bis zu einer Gesamtsumme von 3.000,00 EUR. Begründung: Die Kleinkinderschaukel ergänzt die Ausstattung des Spielplatzes. Der Vorschlag ist mit der Kinderbeauftragten abgestimmt, die vorgeschlagene Summe vom Grünflächenamt überprüft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 321 2019 Die Vorlage OF 1017/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 1021/6 Betreff: Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass bei künftigen Wahlen den Wählerinnen und Wählern ein barrierefreier Zugang zu den beiden Wahllokalen 541-01 und 541-02 ermöglicht wird. Begründung: Die beiden genannten Wahllokale sind die einzigen im Frankfurter Westen, die nicht barrierefrei zugänglich sind. Der Ortsbeirat ist sicher, dass es dem Magistrat möglich sein wird, z.B. durch eine transportale Rampe künftig den Zugang auch für behinderte Menschen zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4796 2019 Die Vorlage OF 1021/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 925/6 Betreff: Griesheim: Saalbau Griesheim Das Bürgerhaus Griesheim liegt mitten in einem Wohngebiet. Es hat den Anschein, als hätten in den letzten Monaten diejenigen Vermietungen deutlich zugenommen, die mit erheblichen Belästigungen der Anwohner und deutlichen Behinderungen der Benutzer der anliegenden Straßen verbunden waren. Bei mehreren Veranstaltungen in der letzten Zeit musste die Polizei am Ort eingreifen. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat, 1. schnellstmöglich zu einem Treffen einzuladen mit dem Ziel, verbindliche Regeln für die Vermietung des Hauses zu finden, um künftig die Belastungen für die Anwohner in überschaubaren Grenzen zu halten. Teilnehmen sollten neben der Saalbau auch der Ortsbeirat, der Vereinsring, der Präventionsrat, die lokale Partnerschaft Griesheim Mitte und das 16.Polizeirevier. 2. dem Ortsbeirat wenn möglich vorab folgende Fragen zu beantworten: a. Wie oft war der große Saal des Bürgerhauses Griesheim im Jahr 2018 vermietet? Wieviele Vermietungen davon wurden von der Stadt subventioniert, bzw. wieviele Mieter waren "Vollzahler"? Wie oft haben Veranstaltungen mit hohen Besucherzahlen (z.B. Betriebsratsversammlungen, Schulungen etc.) auch tagsüber ohne Verkehrsregelungen stattgefunden? Wieviele Dauermietverträge für den großen Saal gibt es? Wie viele Anmietungen insgesamt betrafen Mitglieder des Vereinsrings Griesheim? Wie oft wurde der große Saal tagsüber vermietet und wie oft mehrfach an einem Tag? b. Bei wie vielen Veranstaltungen musste die Polizei gerufen werden, wiederum aufgeschlüsselt nach den o.a. Veranstaltern und Veranstaltungsterminen? c. Wie oft wurde der Sicherheitsdienst eingeschaltet, um den Verkehr im Schwarzerlenweg zu regeln? Wie beurteilt der Magistrat bzw. die Saalbau die Wirksamkeit der Maßnahmen? d. Wie oft wurde die angemeldete Teilnehmerzahl der Veranstaltungen überschritten? Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass immer mehr überregionale Organisationen und Vereinigungen sowie private Unternehmungen den großen Saal des Bürgerhauses anmieten. Leider kommt es häufig zu unschönen Vorkommnissen. Hierzu zwei Beispiele: So veranstaltete offenbar ein Privatunternehmen eine Silvesterfeier, während der größere Gruppen stark Angetrunkener bis 6 Uhr morgens um das Bürgerhaus herum die Straßen (und die Fahrbahnen) bevölkerten. Am letzten Samstag im Januar fand eine politische Großveranstaltung statt, bei der es wieder Verkehrsbehinderungen gab. Außerdem wurden auf dem Vorplatz große Transparente (Portrait-Fotos von Politikern) gezeigt. Am Sonntag darauf war die Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße/Schwarzerlenweg längere Zeit total blockiert (Rückstau bis auf die Omega-Brücke / Kiefernstraße), weil Fahrzeuge versuchten, in die bereits volle Tiefgarage und in den Schwarzerlenweg einzufahren. Zu mindestens zwei dieser Veranstaltungen musste dann das zuständige Polizeirevier ausrücken. Es muss dringend besprochen werden, wie die Belastungen der Anwohner reduziert werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4271 2019 Die Vorlage OF 925/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 873/6 Betreff: Griesheim: Verkehrssituation Obere Rützelstraße/Am Gemeindegarten/Fabriciusstraße Bedingt durch die engen Straßen und Kurven in diesem Bereich kommt es immer wieder zu problematischen Situationen. Es wird bis in die Kurven hinein geparkt. Die Sicht für alle Verkehrsteilnehmer ist häufig nicht optimal. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht, die Situation zu entschärfen. Begründung: Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass sich Situationen wie im o.g. Bereich nicht immer sicher machen lassen. Am wirkungsvollsten wären vermutlich häufigere Kontrollen und entsprechende Bußgelder für Autofahrer, die in den Kurven parken und so anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht nehmen. Da entsprechende Anträge immer mit dem Hinweis auf fehlendes Personal abgewiesen werden, stellen wir die Frage, welche Mittel dem Magistrat sonst zur Verfügung stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4073 2018 Die Vorlage OF 873/6 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Situation zu entschärfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2018, OF 643/6 Betreff: Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft auf folgende Fragen gebeten: 1. Welchen konkreten Anlass gab es für die Kündigung der Gärten im Jahr 2016? 2. Hat der Magistrat eigene Pläne mit diesem Grundstück? Falls ja - welche? 3. Gibt es andere Interessenten mit ggf. welchen Vorhaben für das Grundstück? Begründung: Zum Ende des Jahres 2016 wurden die zwischen dem Wohnhaus Schöffenstraße 15-17 und der Autobahn A5 befindlichen Gärten vom Liegenschaftsamt gekündigt. Das Liegenschaftsamt handelte im Auftrag der Grundstücksverkehrsabteilung, die für die Vermarktung zuständig ist (Auskunft aus dem Jahr 2016). Nach der Räumung der Gärten setzte sich die Natur wieder auf dem Areal durch. Die Frage liegt nahe, ob noch konkrete Absichten mit dem Grundstück verfolgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 803 2018 Die Vorlage OF 643/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2018, OF 582/6 Betreff: Hochbunker in der Küferstraße 7 Vorgang: M 69/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Es ist ein Konzept zu entwickeln wie man den o.g. Bunker sinnvoll nutzen kann, z.B. den Bunker so umzubauen, dass eine Wohnnutzung möglich ist ( Beispiel: Bunker Griesheim Erzbergerstraße) oder, falls es wirtschaftlich sinnvoll ist, den Bunker ganz abzureißen und durch Wohnbebauung zu ersetzen. Begründung: Im Jahr 2015 hat die Stadt Frankfurt im Paket mehrere Hochbunkeranlagen in Frankfurt, von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) erworben. Zu diesem Paket gehört auch der Bunker in Sindlingen, der schon zu diesem Zeitpunkt marode war. Seit dem Erwerb der Bunkeranlage hat sich der Gebäudezustand zunehmend verschlechtert, so dass es kaum noch Nutzer gibt, da das Gebäude in seinem jetzigen Zustand nicht nutzbar ist. Durch nicht mehr vorhandene Belüftungsmöglichkeiten ist das Gebäude modrig und die Fußböden quellen auf. Überlegungen zur künftigen Nutzung sind dringend nötig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.11.2017, OF 553/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2580 2018 Anregung an den Magistrat OM 2581 2018 1. Die Vorlage OF 553/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 582/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 557/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 582/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2017, OF 560/6 Betreff: Haushalt 2018 Beleuchtung des Schwarzen Weges Der Ortsbeirat möge beschließen: Die stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert: In den Haushalt 2018 sind Mittel einzustellen, um den sog. Schwarzen Weg - den Verbindungsweg zwischen der S-Bahn-Unterführung unmittelbar nördlich der S-Bahngleise zum Gallusviertel - zu beleuchten. Begründung: Viele Anwohner des Schwarzerlenweges nutzen diesen Weg. Insbesondere im Winter ist eine Beleuchtung aus Sicherheitsgründen wünschenswert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 13 2018 Die Vorlage OF 560/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "In den Haushalt 2018 sind Mittel einzustellen, um den Schwarzen Weg, den Verbindungsweg zwischen der S-Bahn-Unterführung unmittelbar nördlich der Bahngleise des S-Bahnhofs Griesheim und dem Gallusviertel, zu beleuchten." Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2016, OF 74/6 Betreff: Höchst: Fahrplananpassung für Umsteigemöglichkeit am Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der TraffiQ zu prüfen, ob für den nächsten Fahrplanwechsel eine bessere Umsteigemöglichkeit für die spezielle Verbindung der Linie 59 (um 04:42 aus Griesheim/Nied am Bahnhof Höchst ankommend) auf die Linie 58 (zum Flughafen um 04:43 Uhr abfahrend) möglich ist. Dabei ist bis zur Fertigstellung des neuen Bahnhofsvorplatzes zu berücksichtigen, dass die genannten Busse unterschiedliche Haltepositionen am Höchster Bahnhof bedienen und ein Umstieg fast nicht möglich ist. Der Bus 58 hat seine Halteposition in der Leverkuser Straße, der Bus 59 hält am Busbahnhof. Begründung: Für Fahrgäste des täglich ersten Busses der Linie 59 aus Griesheim, die zum Industriepark und zum Flughafen fahren möchten, ist es ein Ärgernis, dass die Linie 58 fast zeitgleich abfährt und ein Umstieg aufgrund der 150m entfernt liegenden Haltestelle in der Leverkuser Straße nicht erreichbar ist. Die Prüfung sollte umfassen: Vorverlegung der Fahrt der Linie 59, Abfahrt Erzbergerstraße aktuell 04:13 - neu bspw. 04:11 Verzögerte Abfahrt der Linie 58 am Höchster Bahnhof. Aktuell 04:43 - neu bspw. 04:45 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 67 2016 Die Vorlage OF 74/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 37/6 Betreff: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Linkstraße 25 war für viele Schulformen Standort. Ursprünglich war vor der Koedukation dort die Griesheimer Volksschule für Mädchen beheimatet. Das Abendgymnasium und die Dependance der Helene-Lange-Schule folgten. Nachdem das Schulgebäude nicht mehr benötigt wurde, war es sinnvoll, es an eine private Schule zu vermieten. Aktuell gibt es im Bezirk der Boehleschule, einer öffentlichen Grundschule, starken Raumbedarf sowohl für schulische Zwecke als auch für die erweiterte schulische Betreuung (ESB). Dafür sind bereits auf dem Schulhof der Boehleschule Container aufgestellt worden. Spätestens bei Baubeginn des Erweiterungsbaus auf dem Schulhof wird die Raumsituation an der Boehleschule noch angespannter sein. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Gibt es im fraglichen Schulgebäude, das aus zwei Gebäuden besteht, noch einzelne tatsächlich ungenutzte Räume? 2. Wie lautet die Laufzeit des mit der Privatschule abgeschlossenen Mietvertrages? 3. Welche Möglichkeiten einer Kündigung sind im Vertrag vereinbart worden? 4. Kann das Schulgebäude Linkstraße 25 während der Baumaßnahmen für den Erweiterungsbau der Boehleschule als Raumreserve genutzt werden? 5. Wie bewertet der Magistrat die Chancen einer Verlagerung dieser nicht ortsgebundenen Privatschule? Begründung: Zum Zeitpunkt der Vermietung an die Privatschule bestand kein Bedarf an den Räumen dieser recht großen Schule und die Vermietung war sinnvoll. Inzwischen hat sich die Situation sehr geändert. Die Schülerzahlen an der Boehleschule nehmen stark zu und der Bedarf an Ganztagsangeboten lässt die ESB an Kapazitätsgrenzen stoßen. Daher ist es angemessen darüber nachzudenken, ob die Vermietung eines in der Nähe der Boehleschule gelegenen Schulgebäudes an eine Privatschule noch sinnvoll ist. Bereits einzelne Räume in dieser Schule, die aus zwei Schulgebäuden und einer Turnhalle besteht, könnten weitere Plätze in der ESB schaffen. Die Errichtung von Containern im Schulhof der Boehleschule schafft nicht genug Plätze, um den Bedarf zu decken. Insbesondere während der Bauarbeiten am Erweiterungsbau werden möglicherweise die Container sogar vom jetzigen Standort entfernt werden müssen. Dann wäre es sehr nützlich, wenn das nahegelegene Schulgebäude mitgenutzt werden könnte. Die Privatschule verfügt über die Jahrgangsschufen 1 bis 12. Aufgrund des Schulprofils der Schule kommen die Schüler sogar aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Daher ist diese Schule im Gegensatz zu einer Grundschule nicht an Griesheim gebunden. Sie war auch bis 2005 in dem Gebäude der Eichendorffschule mit ansässig. Daher gibt es Chancen dafür, dass der Magistrat zusammen mit der Privatschule einen neuen Standort sucht und im Einvernehmen mit der Privatschule die für Griesheimer Grundschüler notwendigen Räume zur Verfügung stellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 26 2016 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 9/6 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten in Griesheim: Befahren der Randflächen unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, an den Einfassungen der Grünanlage zur Straße Am Gemeindegarten hin mit baulichen Maßnahmen (Findlinge, Steine, etc.) ein Befahren der Randbereiche der Grünanlage zu verhindern. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits vor der Erneuerung der Straße Am Gemeindegarten angeregt, dass beim Bau höhere Bordsteine verwendet werden, die ein Befahren der Randflächen der Grünanlage deutlich erschweren. Leider wurde diese Anregung nicht umgesetzt und die neuen Bordsteine sind ähnlich niedrig wie die früheren. Das Ergebnis ist, dass Autos häufig von der Fahrbahn auf die Grünflächen ausweichen und dort Schäden wie Spurrinnen im weichen Boden hervorrufen. Auch sind schon vereinzelt Fahrzeuge direkt durch die Fußwege in der Grünanlage gefahren. Mit einem großen Stein wurde das Durchfahren bereits zumindest erschwert. Leider fehlen aber entlang der Straße an vielen Bereichen noch notwendige Steine. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/6 wird bis zur Sitzung am 28.06.2016 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 9/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 9/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 9/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2016, OF 1612/6 Betreff: Zusätzliche Plätze für die Betreuung von Grundschulkindern im Schulbezirk der Boehleschule in leer stehenden Räumen der Evangelischen Kindertageseinrichtung Griesheim in der Straße Am Gemeindegarten ab dem kommenden Schuljahr Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu veranlassen, dass in den leeren Räumen im alten Gebäude des Evangelischen Kindergartens "Am Gemeindegarten" in Griesheim ab dem kommenden Schuljahr Grundschulkinder nachmittags betreut werden können. Die leer stehenden Räume sind dafür bis zu Beginn des kommenden Schuljahres zu renovieren bzw. in einen für die neuen Zwecke geeigneten Zustand zu versetzen. Es sollen so viele Kinder in den zur Verfügung stehenden Räumen betreut werden, wie die Fachleute des Trägers und der zuständigen städtischen Stellen es nach Begutachtung der Räume für möglich erachten. Die Betreuung soll durch Tagesmütter erfolgen. Mit einem erfahrenen Träger sind hierfür die notwendigen Absprachen, Vorkehrungen und Vereinbarungen zu treffen. Begründung: In Griesheim im Schulbezirk Boehleschule ist der Versorgungsgrad für die Betreuung von Grundschulkindern sehr niedrig und deckt den Bedarf bei weitem nicht. Das gesamtstädtische Versorgungsziel liegt bei 65%, zur Zeit liegt es gesamtstädtisch im Durchschnitt tatsächlich bei 55%, im Bezirk Boehleschule aber nur bei 32%. Wenn im Sommer die neuen Container in der Boehleschule stehen, wird es dort insg. 16 Plätze mehr geben als bisher (40 Plätze für die Nachmittagsbetreuung gegenpüber bisher 24 in der sog "Über-Mittag-Betreuung". Das reicht immer noch längst nicht aus, um den gesamten Bedarf decken zu können. Viele Eltern erhalten für ihre Kinder weiterhin keinen Platz. Abhilfe wird hier erst der geplante Anbau an der Boehleschule bringen, der aber bisher noch nicht einmal geplant ist. Es werden noch viele Jahre ins Land gehen, bis er zur Verfügung stehen wird. Deshalb sind Lösungen gefragt, wie bis dahin Abhilfe geschaffen werden kann. Der Evangelische Kindergarten "Am Gemeindegarten" baut zur Zeit in den ihm zur Verfügung stehenden Gebäuden um. Dabei ergibt sich, dass eine Wohnung in einem dieser Gebäude leer steht und auch künftig nicht mehr vermietet werden kann. Weil in diesem Gebäude Krippenkinder betreut werden, ist das nicht zulässig. Da aufgrund der momentanen gesetzlichen Lage ein Ausbau der Hortbetreuung für die Kita nicht möglich ist, da keine Förderung des Ausbaus von Hortplätzen besteht, können die Räume der Kita nicht zur Betreuung von Hortkindern genutzt werden. Statt diese Räume leer stehen zu lassen, könnten dort Plätze für Grundschulkinder geschaffen werden, die im Bezirk Boehleschule fehlen. Geschätzt können so 10 - 15 Kinder untergebracht werden. Die Betreuung von Grundschulkindern durch Tagesmütter ist in anderen Stadtteilen schon erfolgt. Es gibt erfahrene gut ausgebildete Tagesmütter und Träger in Frankfurt, die solche Betreuung erfolgreich organisieren. Die Stadt richtet solche Plätze ein, wenn Bedarf besteht, also wenn in einem Schulbezirk viele Plätze fehlen. Die leer stehende Wohnung befindet sich insgesamt in einem ordentlichen Zustand, müsste aber renoviert und in einen für die neuen Zwecke erforderlichen Zustand versetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5027 2016 Die Vorlage OF 1612/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2016, OA 708 entstanden aus Vorlage: OF 1555/6 vom 15.12.2015 Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Beteiligten des Bauvorhabens Bahnhof Griesheim (Deutsche Bahn AG, städtische Ämter, RMV) zu sprechen und dafür zu sorgen, dass 1. sämtliche Aufzüge ein Fahrgastinformationssystem erhalten, um den Ausfall auch nur eines Aufzuges an jedem Aufzug anzeigen zu lassen; 2. Notrufanlagen in sämtlichen Unterführungen installiert werden. Begründung: In der am 15.12.2015 stattgefundenen öffentlichen Veranstaltung wurde nun vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens von den Planern mitgeteilt, dass die beiden Maßnahmen beim Umbau des Bahnhofs tatsächlich nicht vorgesehen sind. Dies wurde damit begründet, dass ein solches Fahrgastinformationssystem bisher noch nie installiert worden sei und solche Störungen im Internet bekannt gegeben werden könnten. Es wäre aber sicher zu viel von den auf einen barrierefreien Zugang zu ihrer Bahn angewiesenen Kunden des RMV verlangt, wenn sie vor jeder Fahrt im Internet nachsehen müssten, ob in den Stationen, die sie benutzen möchten, die Aufzüge auch alle funktionieren. Zudem ist sicher auch fraglich, wie zuverlässig die Angaben tatsächlich wären, die man dazu im Internet bereitstellen würde. In Griesheim muss man auf jeden Fall sehen, dass hier nach dem Umbau eine besondere Situation bestehen wird. Ein Fahrgast, der im Schwarzerlenweg wohnt, in Richtung Höchst mit der S-Bahn fahren will und auf den Aufzug angewiesen ist, muss dann beispielsweise mit insgesamt vier verschiedenen Aufzügen fahren, bis er auf den Bahnsteig zu seinem Zug gelangt. Deshalb muss er sich gleich bei Benutzung des ersten Aufzugs informieren können, ob einer der anderen Aufzüge defekt ist. Dann kann er sich rechtzeitig auf diese Situation einstellen, die Fahrt umdisponieren, ganz bleiben lassen oder Passanten um Hilfe bitten. Es soll nicht so weit kommen, dass ein Fahrgast mit drei Aufzügen gefahren ist, dann in der Unterführung steht und erst dort feststellt, dass der letzte Aufzug, der ihn auf den Bahnsteig zum Zug bringen soll, defekt ist. Der Notruf in beiden Bahnhofsunterführungen ist notwendig, um die Sicherheit der Nutzer und Kunden zu gewährleisten. Das gilt auch noch im Handy-Zeitalter (nicht jeder hat immer ein Handy dabei oder ist noch in der Lage, es z. B. nach einem Unfall oder Überfall zu bedienen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2015, OF 1298/6 Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 141 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 708 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6813, 47. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2015, OF 1555/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung Vorgang: OF 1298/6 2015 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Beteiligten des Bauvorhabens Bahnhof Griesheim (Deutsche Bahn, städtische Ämter, RMV) zu sprechen und dafür zu sorgen, dass 1. sämtliche Aufzüge ein Fahrgast-Informationssystem erhalten, um den Ausfall auch nur eines Aufzuges an jedem Aufzug anzuzeigen, 2. Notruf-Anlagen in sämtlichen Unterführungen installiert werden. Begründung: Bereits mit Antrag vom 28.02.2015 (OF1298/06) hatte die SPD-Fraktion gefordert, dass beim behindertengerechten Umbau des Bahnhofs Griesheim u.a. ein Fahrgastinformationssystem an sämtlichen Aufzügen als auch Notruf-Anlagen in den Unterführungen eingebaut werden. Dies wurde damals von den Fraktionen von CDU und Grünen im Ortsbeirat mit der Begründung abgelehnt, dass dies nicht erforderlich sei bzw. dass die Planer schon alles Erforderliche berücksichtigen würden, auch ohne die Ratschläge des Ortsbeirats. In dem am 15.12.2015 stattfindenden Öffentlichkeitstermin vor Beginn des Planfeststellungsverfahren wurde nun von den Planern mitgeteilt, dass die beiden Maßnahmen beim Umbau des Bahnhofs auch tatsächlich nicht vorgesehen sind. Dies wurde begründet damit, dass ein solches Fahrgastinformationssystem bisher noch nie installiert worden seien und dass solche Störungen ja im Internet bekanntgegeben werden könnten. Es wäre aber sicher zu viel von den Kunden des RMV, die auf einen barrierefreien Zugang zu ihrer Bahn angewiesen sind, verlangt, wenn sie vor jeder Fahrt im Internet nachsehen sollten, ob auf den Stationen, die sie benutzen möchten, die Aufzüge auch alle funktionieren. Zudem ist es sicher auch fraglich, wie zuverlässig die Angaben tatsächlich wären, die man dazu im Internet bereitstellen würde. In Griesheim muss man auf jeden Fall sehen, dass hier nach dem Umbau eine besondere Situation bestehen wird. Denn z.B. ein Fahrgast, der im Schwarzerlenweg wohnt, und in Richtung Höchst mit der S-Bahn fahren will und auf den Aufzug angewiesen ist, muss dann mit insgesamt 4 verschiedenen Aufzügen fahren, bis er auf den Bahnsteig zu seinem Zug gelangt. Deshalb er sich gleich bei Benutzung des 1. Aufzugs informieren können, ob einer der anderen Aufzüge defekt ist. Dann kann er sich rechtzeitig auf diese Situation einstellen, ob er z.B. seine Fahrt umdisponiert, ganz sein lässt oder Passanten um Hilfe bittet usw. Es soll nicht so weit kommen, dass ein Fahrgast mit 3 Aufzügen gefahren ist, dann in der Unterführung steht und erst dort feststellt, dass der letzte Aufzug, der ihn auf den Bahnsteig zum Zug bringen soll, defekt ist. Der Notruf in beiden Bahnhofsunterführungen ist notwendig, um die Sicherheit der Nutzer und Kunden zu gewährleisten. Das gilt auch noch im Handy-Zeitalter (nicht jeder hat immer ein Handy dabei oder ist noch in der Lage es zu bedienen nach z.B. einem Unfall oder Überfall). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.01.2016, OF 1573/6 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2015, OF 1298/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 708 2016 Anregung an den Magistrat OM 4902 2016 1. Die Vorlage OF 1555/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 1573/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2015, OF 1309/6 Betreff: Verbindung zwischen der Am Gemeindegarten ansässigen Kita und dem Spielplatz vor dem Bunker verbessern Am Gemeindegarten betreibt die ev. Kirchengemeinde seit vielen Jahren einen Kindergarten, der im Zuge von Umbauarbeiten um weitere 20 Kindergartenkinder und weitere 20 Kinder im "Krabbelalter" vergrößert werden soll. Ein gleichzeitiges Spielen aller Kinder auf dem sich durch den Umbau noch verkleinernden Außengelände ist nicht mehr möglich. Direkt nebenan befindet sich jedoch der öffentliche Spielplatz vor dem Bunker. Um diesen sinnvoll und sicher mit einbeziehen zu können, gibt es Überlegungen der Eltern, ob man nicht den dazwischen liegenden Straßenabschnitt entsprechend gestalten kann. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, diesen Abschnitt der Straße "Am Gemeindegarten" so zu gestalten, dass eine möglichst gute Verbindung zwischen Spielplatz und Kindergartengelände entsteht? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1316 2015 Die Vorlage OF 1309/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2015, OA 612 entstanden aus Vorlage: OF 1277/6 vom 16.02.2015 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Durch eine Berichterstattung im Fernsehen und anschließenden Meldungen in der lokalen Presse wurde jetzt bekannt, dass nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt, sondern die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main für die Arbeiterwohnheimanlage in der Erzberger Straße/Schöffenstraße in Griesheim zuständig ist. In und um diese Wohnanlage best eht weiterhin Handlungsbedarf. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der Vorlage ST 762 gegebenen Antworten auf die in der Anregung vom 21.01.2014, OA 455, gestellten Fragen auf ihre Aktualität hin zu überprüfen; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter seit wann für diese Liegenschaft zuständig sind; b) wann Überprüfungen, insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.), vorgenommen wurden; c) welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen; d) welche Stelle/welche Stellen bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung zuständig ist/sind, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet/einschreiten, z. B. bei Problemen mit Müll bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe der Namen, Anschriften und Rufnummern); e) wie die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze überwacht. Begründung: Die o. g. Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim ist für circa 1.220 Personen genehmigt. Sie ist regelmäßig zu 50 Prozent bis 60 Prozent belegt (vgl. ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Die Bewohner wechseln häufig. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Untervermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits, z. B. in einem Gewerbegebiet, liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen von Vernachlässigung und Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnheimanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist. Dies liegt sowohl in der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch darin begründet, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechend angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch im Interesse der Nachbarn ihre Aufgaben erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1198 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5856, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Anbetracht der Tatsache, dass jetzt durch Berichterstattung im Fernsehen und anschließende Meldungen in der lokalen Presse bekannt wurde, dass die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main und nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt für die Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim, Erzberger Straße / Schöffenstraße zuständig ist und aufgrund der Situation in und um dieser Wohnanlage weiterhin Handlungsbedarf besteht, wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der ST 762 gegebenen Antworten auf die Fragen der OA 455 vom 21.01.2014 auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und 2. mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter sind seit wann für diese Liegenschaft zuständig? b) wann wurden Überprüfungen insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.) vorgenommen? c) welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen? d) welche Stelle/welche Stellen sind zuständig bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet, z.B. auch bei Problemen mit Müll - bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe von Namen, Anschrift und Rufnummer)? e) wie überwacht die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze? Begründung: Die o.g. Arbeiterwohnanlage in Griesheim ist genehmigt für ca. 1220 Personen. Sie ist regelmäßig zu 50-60% belegt (so die ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Es finden häufige Wechsel der Bewohner statt. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Subvermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits z.B. in einem Gewerbegebiet liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich dies Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen der Vernachlässigung und der Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist, sowohl aus Gründen der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch aus Gründen, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechende angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier ihre Aufgaben erfüllen im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch der Nachbarn. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 612 2015 Die Vorlage OF 1277/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2014, OF 1041/6 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einfassungen der Grünanlage Am Gemeindegarten, insbesondere im Bereich der Kreuzung der Straßen Am Gemeindegarten / Am Brennhaus, wieder herzustellen, gegen Überfahren zu sichern und die beschädigten Flächen der Grünanlage wieder gärtnerisch zu gestalten. Begründung: Durch langjähriges Überfahren sind die Bordsteine in den Boden gedrückt worden. Insbesondere im Bereich der oben genannten Kreuzung sind die Bordsteine quasi höhengleich zur Farbbahndecke. Dies führt dazu, dass diese Bereiche der Grünanlage noch häufiger befahren werden und die Schäden in der Grünanlage nicht verschwinden. Schon das Wiederherstellen der Bordsteine auf eine übliche Höhe wird das Überfahren erschweren. Wo es sinnvoll erscheint, können auch Findlinge oder andere Gestaltungselemente erreichen, dass die Fahrzeuge nur noch auf der Fahrbahn fahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3270 2014 Die Vorlage OF 1041/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2014, OF 1042/6 Betreff: Spielplatz Grünanlage Schwarzerlenweg: Gestaltung und Verschönerung Der Magistrat wird beauftragt, den Spielplatz in der Grünanlage, die zwischen den Gebäuden Schwarzerlenweg 41-43 und Schwarzerlenweg 31-43, liegt, mit Spielgeräten für Kinder unter 6 Jahren auszustatten. Dabei soll eine Abstimmung mit dem Betreiber der neuen Kindereinrichtung im Bürgerhaus Griesheim, Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V., und der zuständigen Kinderbeauftragten erfolgen. Für diese Maßnahme werden aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu 12.000 Euro zur Verfügung gestellt. Begründung: Die neue Kindertageseinrichtung im Bürgerhaus Griesheim wird ab voraussichtlich November 2014 Platz für eine U3 Gruppe (1-3 Jahre) mit 10 Kindern und für eine Gruppe (3-6 Jahre) mit 20 Kindern bieten. Die eigenen Freiflächen dieser Kindereinrichtung sind sehr klein. Daher bietet sich eine Nutzung des nur ca. 150 m entfernten öffentlichen Spielplatzes an. Die dort vorhandenen Spielgeräte sind mehr auf Kinder über 6 Jahre ausgerichtet. Daher ist eine Ergänzung für Kinder in der Altersgruppe der Kindereinrichtung sinnvoll. Bei Auswahl und Gestaltung der Spielmöglichkeiten ist eine Zusammenarbeit mit dem Betreiber, Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V., sinnvoll. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 252 2014 Die Vorlage OF 1042/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2014, OF 1039/6 Betreff: Spielplatz Am Gemeindegarten Der Magistrat wird gebeten, eine Bank aus der nahegelegenen Grünanlage auf den Spielplatz Am Gemeindegarten zu verlagern. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FREIE WÄHLER REP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.05.2014, OF 1022/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 03.06.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 245 2014 Anregung an den Magistrat OM 3170 2014 1. Die Vorlage OF 1022/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1039/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE_WÄHLER, REP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2014, OF 1022/6 Betreff: Spielplatz in der Grünanlage Am Gemeindegarten: Gestaltung und Verschönerung Der Magistrat wird beauftragt, den Spielplatz in der Grünanlage Am Gemeindegarten mit Spielgeräten auszustatten. Dabei erfolgt eine Abstimmung mit der zuständigen Kinderbeauftragten. Für diese Maßnahme sind aus dem Ortsbeirats-Budget bis zu 10 000 Euro zu entnehmen. Begründung: Seit vielen Jahrzehnten ist ein Spielplatz Teil der Grünanlage entlang der Straße Am Gemeindegarten. Zur Zeit besteht der Spielplatz nur noch aus einem Sandkasten ohne jegliche Spielgeräte. Für die vielen in der Nähe wohnenden Kinder befinden sich die nächst gelegenen Spielplätze am Mainufer oder jenseits der Bahnlinie. Daher gibt es einen Bedarf für einen auch mit Spielgeräten ausgestatteten Spielplatz. Dabei sind solche Spielgeräte auszuwählen, die sich durch Robustheit auszeichnen und nicht Personen zum Verweilen veranlassen, die sich dort nicht im Sinne der Grünflächensatzung verhalten. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.06.2014, OF 1039/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 03.06.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 245 2014 Anregung an den Magistrat OM 3170 2014 1. Die Vorlage OF 1022/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1039/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2014, OA 455 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 29.12.2013 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt, und für wie viele Personen ist eine Nutzungserlaubnis maximal erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht durch die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf dem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze und Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Eine Begründung erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und die Beobachtungen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Anregung vom 10.03.2015, OA 612 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4250, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 Aktenzeichen: 63 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 898/6 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt und für wie viele Personen maximal ist eine Nutzungserlaubnis erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht über die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und Was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf ihrem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und Beobachtungen vor Ort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 455 2014 Die Vorlage OF 898/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2013, OF 705/6 Betreff: Grünanlage Espenstraße/Schwarzerlenweg - nachts häufigere Kontrollen durch die Ordnungsbehörden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich bei den Ordnungsbehörden (Polizei oder Ordnungsamt) dafür einzusetzen, dass in den Sommermonaten, vor allem in warmen Nächten, die Situation in der Grünanlage Espenstraße/Schwarzerlenweg erkundet wird und gegebenenfalls, das heißt, wenn dort die Nachtruhe störende Gruppen angetroffen werden, eingegriffen wird. Sollte es sich dabei heraus stellen, dass eine regelmäßigere Beobachtung dieser Grünanlage notwendig erscheint, ist dies zu veranlassen. Begründung: Ein Anwohner hat sich an den Ortsbeirat gewandt und über laute und alkoholisierte Gruppen Beschwerde geführt, die sich nachts in der Anlage aufhalten würden. Der Ortsbeirat 6 bittet deshalb die Ordnungsbehörden, die Situation zu überprüfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2212 2013 Die Vorlage OF 705/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
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