Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 180/13 Betreff: Kennzeichnung des Radweges nach Harheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Beginn des Radweges nach Harheim an der Kreuzung Erlenbacher Stadtweg/ Am Ohlenstück deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Die Einfahrt des verkehrsberuhigten Bereichs Am Ohlenstück ist gleichzeitig der Beginn und das Ende des Radweges nach Harheim und es ist nicht klar, wie Auto- und Radfahrer sich an dieser Stelle verhalten sollen. Begründung: Überall im Stadtgebiet werden neue Radwege auf existierende Straßen aufgebracht. An Ein- und Ausfahrten, Bushaltestellen und an Einmündungen wird genau farblich markiert, wo Radfahrer zu erwarten sind, damit Autofahrer nicht aus Versehen Radfahrer auf dem Radweg in Gefahr bringen. Nicht so in Nieder-Erlenbach: Hier darf am Erlenbacher Stadtweg der Radweg nach Harheim starten und enden, ohne dass es irgendeine Markierung gibt. Autofahrer, die aus dem Ohlenstück kommen, wissen hoffentlich, dass von beiden Seiten Radfahrer auf dem Gehweg kommen können. Radfahrer wissen hoffentlich, wo sie auf den Radweg einfädeln sollen. Es ist ein Wunder, dass es dort zu noch keinem Unfall gekommen ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dringend, diesen Missstand durch eine gute Markierung zu beseitigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 196/14 Betreff: Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis am 2. Mai d.J. - ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Säuberung des Bachlaufs von umgestürzten Bäumen und heruntergebrochenen Ästen zu legen und - die Frequenz der Leerung der Sinkkasten-Körbe im betroffenen Gebiet (Zur Untermühle, Grundweg, Winkelgasse, Korffstraße, Am Entenpfad) zu erhöhen. Begründung: Beide vorgeschlagene Maßnahmen können in kritischen Situationen helfen den Abfluss des Wassers zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Bei der angesprochenen Überflutung kam es bzgl. der Sinkkästen verschiedentlich zur Beobachtung, dass verstopfte Gullys einen Abfluss verhinderten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5481 2024 Die Vorlage OF 196/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 187/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach über die Kreuzung Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg hinaus entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zum Baugebiet "Am Eschbachtal" und "An der Steinernen Straße". Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie sind zwei Varianten zu prüfen: a) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße unter Einbezug des Brückenbauwerks b) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße ohne Einbezug des Brückenbauwerks Des weiteren sollen im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie gleichzeitig Fördermittel vom Bund/Land akquiriert werden. Begründung: So langsam nehmen die Planungen für das Gymnasium Nord im Baugebiet "An der Steinernen Straße" Fahrt auf. Neben der Erschließung durch eine U-Bahn-Station muss im Sinne der Nahmobilität gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche gefahrenfrei mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können. Dies verhindert wiederum, dass Elterntaxis den sowieso bereits verkehrlich überlasteten Bereich zusätzlich verstopfen. Bisher ist die Umgehungsstraße aufgrund ihrer Einstufung als Landesstraße mit der entsprechenden möglichen Fahrgeschwindigkeit keine Alternative, um mit dem Fahrrad gefahrenfrei von Stadtteil zu Stadtteil zu gelangen. Außerdem hofft der Ortsbeirat, dass der Radweg wie unlängst bei der Verbindung von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach nicht 50 Jahre auf sich warten lässt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2024 Die Vorlage OF 187/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 183/14 Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Radverkehrskonzept Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden: 1. Hochstufung der Straße "Hermannspforte" mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute 2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute 3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße "Harheimer Weg" Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung "Nordpark". Begründung: zu 1. Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße "Hermannspforte" (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens. zu 2. Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (schwarz gestrichelte Doppel-Linie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den "Nordpark" Richtung "Grillplatz Nordpark" deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen. zu 3. Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum "Grillplatz Nordpark" führt. Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung) (Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5374 2024 Die Vorlage OF 183/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors "Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren." lautet. Abstimmung: 2 CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 161/13 Betreff: Lückenschluss im Radweg zwischen Harheim und Bonames Wir bitten den OBR 14 (Harheim) über den Magistrat auf einen zeitnahen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Harheim und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen der Einmündung Maßbornstraße und dem Nieder Eschbacher Stadtweg hinzuwirken. Im Zuge der Errichtung des neuen Gymnasiums Nord im Baugebiet Bonames Ost wird diese Verbindung für die Schülerinnen und Schüler aus Nieder Erlenbach von großer Bedeutung sein. Begründung: Die Planungen für die Umsetzung des Gymnasiums Nord sind im vollen Gange und die fehlende Radwegeverbindung zwischen Nieder Erlenbach und Bonames sollte hierbei unbedingt geschlossen werden. Da die Planung und Umsetzung von Radwegen in den Außenbezirken der Stadt Frankfurt sehr lange dauert, sollte schon jetzt die Notwendigkeit dieser Maßnahme deutlich gemacht werden, damit bei der Eröffnung der Schule auch ein sicherer Radweg für die Schüler aus unserem Stadtteil vorhanden sein wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 176/14 Betreff: Parken Korffstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das bestehende Halteverbot im Straßenbereich Korffstraße 19 - 25 in eine begrenzte Parkdauer von max. 30 Minuten mit dem Zusatz "Montag - Samstag von 8.00 - 18.00 Uhr" umzuwandeln. Begründung: Im o.g. Bereich der Straße befinden sich die einzige aktive Metzgerei im Stadtteil. Um den Kunden das Einkaufen und der Metzgerei das Geschäft zu erleichtern, erscheint dem Ortsbeirat die vorgeschlagene Regelung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 54/14 Betreff: Niedereschbacher Stadtweg sanieren Der Magistrat wird gebeten, den Niedereschbacher Stadtweg zu sanieren und auf die Erfordernisse der Fußgänger, des Radverkehrs, des landwirtschaflichen Verkehrs und des Anliegerverkehrs einzurichten und abzustimmen. Insbesondere soll Fuß- und Radverkehr zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Harheim besser und sicherer werden. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg ist teilweise mit Schlaglöchern oder Ausbesserungen übersät, an vielen Stellen bilden sich am Randstreifen Pfützen. Die sind für den landwirtschaftlichen Verkehr und den Anliegerverkehr kein Problem, jedoch für Menschen, die zu Fuß, mit Gehhilfe oder mit dem Rad unterwegs sind, weil der Fuß- und Radverkehr vom motorisierten Verkehr in diese Randstreifen abgedrängt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1298 2022 Die Vorlage OF 54/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "abgedrängt werden" durch die Worte "ausweichen muss" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2021, OF 53/14 Betreff: Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Teilstück zwischen Erlenbacher Stadtweg 90 bis zum Ortseingang Nieder-Erlenbach mit Beleuchtung zu versehen. Wenn möglich sollen mit Solarenergie betriebene Masten eingesetzt werden. Begründung: Der Fuß und Radweg zwischen den Stadtteilen wird intensiv genutzt. Er dient u.a. als Schulweg, als Weg zu diversen Einkaufsmärkten sowie generell als Verbindungsweg zwischen den benachbarten Stadtteilen. Eine Beleuchtung des o.a. Abschnitts würde das Sicherheitsgefühl erhöhen und damit noch mehr Menschen ermutigen, auch bei Dunkelheit das Fahrrad zu nutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1297 2022 Die Vorlage OF 53/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 38/14 Betreff: Straßenbäume Harheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob es möglich ist, den Randstreifen an der Nordseite des "Harheimer Wegs" zwischen "Im Niederfeld" und "Korffstraße" mit geeigneten Bäumen zu bepflanzen. Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt sich um den Grünstreifen zwischen der Kreisstraße und dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg. Begründung: Der genannte Straßenabschnitt eignet sich aus Sicht des Ortsbeirats dafür, die zahlreichen positiven Aspekte der Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen im Stadtgebiet auszunutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 835 2021 Die Vorlage OF 38/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 22/13 Betreff: Entsorgungsinfrastruktur Neubaugebiet Südlich des Riedstegs Der Magistrat möge im Zuge der Planungen des Neubaugebiets Südlich des Riedstegs sicherstellen, dass auch Stellplätze für Niederflurglascontainer vorgeschrieben werden. Bei steigender Anzahl von Haushalten muss auch die notwendige Entsorgungsinfrastruktur an Ort und Stelle mit erweitert werden. Begründung: In der Vergangenheit ist es bei verschiedenen Bauvorhaben stets zum ersatzlosen Entfall von Glascontainern gekommen: Beim Bau der Häuser am Ende der Märkerstraße und Bornweg entfiel ein Container am Bornweg ersatzlos. Im Kurmarkviertel wurde ein Quartiersplatz gebaut, aber auch hier gibt es keine Glascontainer. Mit Begin des Neubaugebietes am Westrand entfielen Container am Erlenbacher Stadtweg. Auch Neubaugebiete müssen ihren Beitrag an gemeinsamer Entsorgungsinfrastruktur leisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 13 am 06.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 550 2021 Die Vorlage OF 22/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 15/14 Betreff: Halteverbot im Kurvenbereich "Im Niederfeld" Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Niederfeld" im Bereich der Hausnummern 20-26 ein absolutes Halteverbot einzurichten (siehe Planskizze). Begründung: Durch regelmäßig abgestellte Fahrzeuge im Bereich "Im Niederfeld 20-26", unmittelbar vor der Kurve, kommt es insbesondere morgens und nachmittags zu gefährlichen Verkehrssituationen. Aus diesem Grund ist ein Fahrer, der sich Richtung "Harheimer Weg" bewegt, zu einem Ausweichmanöver auf die Gegenfahrbahn gezwungen. Durch die Schärfe der Kurve ist jedoch der entgegenkommende Verkehr weder für den stadteinwärts noch für den stadtauswärts fahrenden Fahrrad- und Motorradfahrer, PKW und LKW einsehbar. Diese Situation ist nur durch eine entsprechende Beschilderung - in diesem Fall ein absolutes Halteverbot - zu lösen. Planskizze "Im Niederfeld", Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 9/14 Betreff: Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg II Der Ortsbeirat weist die ST 2047 vom 27.11.2020 zurück und bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat anzuweisen, den mit der OM 6288 vom 17.8.2020 beantragten Radschutzstreifen im "Harheimer Weg" auf der nördlichen Seite zwischen dem Ende des bestehenden Radwegs und der Einmündung "Friedrichsdorfer Straße" wie beantragt anzulegen. Die Behauptung in der o.g. Stellungnahme des Magistrats "Für einen Schutzstreifen reicht der Platz nicht aus" trifft nicht zu. Der Platz auf der Fahrbahn reicht nur deshalb nicht aus, weil er - wie in der Stellungnahme explizit ausgeführt - zum Parken von Kfz genutzt wird, was mit dem Anlegen des Schutzstreifens hinfällig ist. Der Ortsbeirat wertet die Sicherheit der Radfahrer höher als die Möglichkeit, die Fahrbahn zum Abstellen von Kfz zu nutzen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, sich dieser Einschätzung anzuschließen und dies der zuständigen Behörde deutlich zu machen. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 9/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 64 2021 Die Vorlage OF 9/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF; GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 8/14 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, den derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg, in einen Kreisverkehr umzugestalten. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, so dass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 210 2021 Die Vorlage OF 8/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Prüfauftrag beschlossen und die Worte "unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrersicherheit" angefügt werden. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 19/16 Betreff: Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassen Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß alle Wirtschaftswege zwischen Frohn-Grundweg und Haingasse entlang dem Nordring so freigeschnitten werden, daß landwirtschaftliche Fahrzeuge diese gefahrlos befahren können. Dazu gehört auch, daß 4 m Luftraum über den Wegen freigeschnitten werden muß, damit z.B. hohe Fahrzeuge und Maschinen nicht von tief überhängenden Ästen von Bäumen und Büschen, die zu nahe an den Weg gepflanzt wurden, beschädigt werden. 2. Am Frohn-Grundweg sind im Bereich der Hochhäuser auch die dort auf den beschädigten östlichen Wegrändern illegal parkenden PKW zu entfernen und der beschädigte Weg zu verbreitern, weil sonst die großen landwirtschaftlichen Maschinen auf den Bürgersteig auf der Westseite des Weges ausweichen müssen, dort u.U. Fußgänger gefährden und den Bürgersteig beschädigen. Die östliche Seite des Frohn-Grundweges ist zu reparieren, da sonst zu wenig Platz für Erntemaschinen und Bulldogs ist. 3. Auch die parallel zur L 521 verlaufenden Wirtschaftswege sind von den anliegenden Grundbesitzern freizuschneiden oder von der Stadt zu Lasten der Grundstückseigentümer freizuräumen, weil die von Büschen und Bäumen zugewachsenen Wege die landwirtschaftlichen Fahrzeuge beschädigen können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 19/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 529 2021 Die Vorlage OF 19/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen WBE und 3 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 14/10 Betreff: Harheimer Weg sicherer gestalten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. durch welche baulichen oder organisatorischen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf dem Harheimer Weg deutlich erhöht werden kann, insbesondere im Bereich des Fußgängerüberwegs nahe der Straße "Am Wendelsgarten" 2. ob öfter Geschwindigkeitskontrollen erfolgen werden, 3. wie die Zahl der nicht hilfreichen und teils gefährlichen Elterntaxis weiter reduziert werden kann. Begründung: Aktuell mehren sich die Hinweise auf fehlende Einhaltung der Verkehrsregeln im Bereich des Harheimer Wegs sowie der August-Jaspert-Schule. Mit Blick auf zu viele Beinaheunfälle erscheint ist dringende Abhilfe erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 68 2021 Die Vorlage OF 14/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2020, OF 283/14 Betreff: Voraussetzungen für eine Senioren-Tagespflegeeinrichtung schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grundstück Korffstraße 31c, Flurstück 914/7, Flur 1, Gemarkung Harheim (495), die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren zu schaffen. Es handelt sich um die im Zuge des geplanten Neubaus des Feuerwehrgerätehauses von der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG durch die Stadt Frankfurt zu übernehmende Liegenschaft, welche derzeit als Standort für das alte Gerätehaus genutzten wird. Begründung: Der Bedarf für Tagespflege ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dieser Trend wird sich in Anbetracht der Altersstruktur der Bevölkerung voraussichtlich in den kommenden Jahren noch verstärken. Das Freizeitangebot einer solchen Einrichtung und die Möglichkeit soziale Kontakte zu knüpfen und aufrecht zu erhalten bietet Pflegebedürftigen einen großen Gewinn an Lebensqualität. Darüber hinaus stellt ein Tagespflegeangebot eine Entlastung für die pflegenden Personen in häuslicher Pflege dar und macht damit die häusliche Pflege oft überhaupt erst möglich. Sie kann einen großen Beitrag leisten, pflegebedürftigen Menschen den Wunsch zu erfüllen, weiter in der eigenen Wohnung zu leben. Das genannte Grundstück geht im Zuge des Baus eines neuen Gerätehauses an die Stadt Frankfurt über. Es ist nach Auffassung des Ortsbeirates wegen seiner Lage und Größe für das Vorhaben gut geeignet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7203 2021 Die Vorlage OF 283/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2020, OF 279/14 Betreff: Altglascontainer im Stadtteil Harheim Die Standorte der Altglascontainer im Stadtteil Harheim müssen verändert werden und daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Der Altglascontainer Am Auweg gegenüber von Hausnummer 7 wird entfernt, der Standort entfällt. 2. Die Altglascontainer Am Auweg Nähe Hausnummer 28 und Korffstraße (Friedhof) werden ausgetauscht und durch lärmgedämmte Container ersetzt. 3. Die anderen Standorte (Altkönigblick, Riedhalsstraße, In den Schafgärten und Maßbornstraße gegenüber Hausnummer 31) bleiben weiterhin bestehen. Bei allen Containern sollte der Hinweis auf die Nutzungszeiten (werktags, 7 bis 19 Uhr) deutlich angezeichnet sein. Begründung: Altglas soll nicht in der Restmüll-, Biomüll- oder gar Altpapiertonne entsorgt werden. Altglas soll genauso wenig wild in den Grün- und Erholungsflächen abgestellt oder zurückgelassen werden. Daher müssen ausreichende, fußläufig gut erreichbare und wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten (max. 500 Meter Entfernung) bestehen. Da sich nicht alle Menschen an die vorgegebenen Einwurfzeiten halten, müssen insbesondere an den Standorten, die nahe an Wohnhäusern liegen, die alten Container durch modernere, lärmgedämmte Behälter ersetzt werden, sofern kein besser geeigneter Standort gefunden werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 270/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Betreff: Aufstellungsorte für Altglascontainer/Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die Altglascontainer in Harheim an drei Stellen zu konzentrieren: 1. Riedhalsstraße, an der Einfahrt zum Parkplatz Bezirkssportanlage (die Anzahl der dort bereits aufgestellten Container soll verdoppelt werden) 2. Altkönigblick, gegenüber dem Netto-Markt (die Anzahl der dort bereits aufgestellten Container soll verdoppelt werden) 3. Nieder-Eschbacher Stadtweg, auf der Verkehrsinsel an der Einfahrt Harheimer Weg Alle anderen im Stadtteil Harheim aufgestellten Altglascontainer sollen entfernt werden. Die Aufsteller von legalen Altkleidercontainern sollen ebenfalls an diese Standorte verwiesen werden. Begründung: Mit der Umsetzung des Antrags wird die mit dem Einwerfen von Altglas verbundene Lärmbelästigung in Wohngebieten eliminiert. Alle Orte sind gut erreichbar sowie sicher und bequem zu benutzen. Die gewählten Aufstellungsorte gewährleisten zudem eine einfache und damit kostengünstige Leerung durch den Entsorgungsbetrieb. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.11.2020, OF 279/14 Antrag vom 14.01.2021, OF 287/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 270/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 261/14 Betreff: Versetzen eines Glascontainers in der Straße "Am Auweg" gegenüber Haus Nr. 7 Der Glascontainer ist direkt neben und gegenüber der Wohnbebauung aufgestellt, was nachvollziehbar nicht der beste Aufstellungsort ist. Tag und Nacht werden hier die Flaschen und dergleichen, oft nicht leise in den Container gelegt, sondern hineingeworfen. Dieser Lärm ist nicht sonderlich angenehm für die Anwohner. Es ist zu prüfen, ob der Container versetzt und ggf. in der Nähe des Kreisels am Harheimer Weg / Spitzenstraße aufgestellt werden kann. Auf jeden Fall werden Glascontainer in diesem Wohngebiet benötigt! Begründung: Der Glascontainer wird seit dem Bezug der Häuser im Baugebiet Urnbergweg / Im Kalk / Eckstraße noch stärker frequentiert als in früheren Jahren. Dies bedingt, dass die Anwohner durch die Glasentsorgung auch rund um die Uhr, noch mehr gestört werden als früher. Dies ist nur zu beheben, wenn für den Container ein andere Aufstellungsort gesucht und der Container umgesetzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 262/14 Betreff: Verkehrssicherheit an der Einmündung "Im Niederfeld" in den Kreisverkehr am Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, mittels baulicher oder sonstiger Maßnahmen das Einfahren in die Spitzenstraße mit überhöhter Geschwindigkeit zu verhindern. Dabei ist zu beachten, dass der landwirtschaftliche Verkehr ungehindert in den angrenzenden Feldweg einfahren kann. Begründung: Die in der Abbildung eingekreiste Mittelinsel wurde beim Endausbau der Straße im Niederfeld nicht mit ausgeführt. Es kommt daher immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen, wenn Verkehrsteilnehmer mit hoher Geschwindigkeit aus Richtung Bonames kommend in Pfeilrichtung auf direktem Weg in die Spitzenstraße fahren. Dies sollte durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. . Quelle: Stadtvermessungsamt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 262/14 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 263/14 Betreff: Installation eines Verkehrsspiegels am "Grundweg" Der Magistrat wird gebeten, an der in der Skizze markierten Stelle zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: An der bezeichneten Stelle kommt es wegen der Unübersichtlichkeit und Enge der Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel könnte die Sicherheit an dieser Stelle erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6469 2020 Die Vorlage OF 263/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, an der in der Skizze markierten Stelle zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen ausreichend dimensionierten Verkehrsspiegel auch für den Radverkehr aufzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2020, OF 299/15 Betreff: Straße "Im Weidenfeld"; Aufbringen von Piktogrammen mit Aufruf zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme der Nutzer des landwirtschaftlichen Weges Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn des landwirtschaftlichen Anliegerweges "Im Weidenfeld" an der Zufahrt über Leo-Tolstoj-Straße (siehe Foto) sowie am anderen Ende beginnend von der Zufahrt zur Hüttenmühle kommend jeweils das untenstehende Piktogramm mit einem Traktor, Radfahrer, "Gassi gehender" Hundehalter (Spaziergänger) auf der Fahrbahn der Straße "Im Weidenfeld" aufbringen zu lassen. Als ergänzender Text sollten noch darunter die Worte: "Nehmt Rücksicht - langsam fahren!" mit aufgemalt werden. 2. Die Aufbringung der Piktogramme kann, soweit überhaupt erforderlich, hilfsweise alternativ über das Ortsbeiratsbudget des OBR 15 finanziert werden. (Fotos privat Michael Stauder) Begründung: Dieser landwirtschaftliche Weg "Im Weidenfeld" und Streckenabschnitt wird neben der Landwirtschaft und Anliegern aus der angrenzenden Wohnbebauung und aus den dortigen Freizeitgärten in den letzten Jahren auch verstärkt von Freizeitradler auf Ihrem Weg von und nach Ober-Eschbach genutzt. Leider kam es dadurch, gerade durch die leider oft unangemessene zu schnelle Fahrweise von "Freizeitradrennfahrer/innen", zu mehreren gefährlichen und brenzligen Situationen. Mit den vorgeschlagenen deutlichen Piktogrammen auf der Fahrbahn wollen wir daher als ein Baustein alle Nutzer dieses Streckenabschnittes zur mehr Rücksichtnahme untereinander sensibilisieren. Die Gemeinde Wehrheim/Taunus bzw. dort ansässige Landwirte haben in der Wehrheimer Gemarkung auf einigen ähnlich stark von unterschiedlichen Nutzern frequentierten Wege o.a. Piktogramme bereits aufgebracht und nach Rückfrage damit auch gute Erfahrungen gemacht. So sei hier ein wesentlicher Schritt zu mehr Verständnis gegenüber der Landwirtschaft und zu mehr Respekt untereinander erzielt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6567 2020 Die Vorlage OF 299/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: 1. a) Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn des landwirtschaftlichen Anliegerwohnens Im Weidenfeld an der Zufahrt über die Leo-Tolstoj-Straße (siehe Foto), am anderen Ende beginnend von der Zufahrt zur Hüttenmühle kommend sowie auf Höhe der Brücke über dem Tannengraben jeweils das untenstehende Piktogramm mit einem Traktor, Radfahrer sowie einem Spaziergänger mit Hund auf der Fahrbahn aufbringen zu lassen. Als ergänzender Text sollten die Worte "Nehmt Rücksicht - langsam fahren!" mit angebracht werden. b) Gleiches soll auch im Niedereschbacher Stadtweg auf dem landwirtschaftlichen Weg angebracht werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 257/14 Betreff: Straßenbeleuchtung am Fußgängerweg der Grundschule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: Am Fußgängerweg, der an der Grundschule entlang führt, soll in der Kurve/Ecke, auf Höhe des Spielplatzes Schafgärten (also nahe am Bach gelegen) eine weitere Straßenlaterne installiert werden. Desweiteren wird darum gebeten die aktuellen Laternen dieses Weges zu reinigen. Begründung: Der Fußweg verbindet die beiden Straßen "Grundweg" und "In den Schafgärten" und liegt zwischen der Kindertagestätte und der Grundschule. Er dient vor allem Fußgängern und insbesondere Kindern als Zugang zu den genannten Bildungseinrichtungen. Am frühen Morgen, am Abend und des Nachts kann es in der oben genannten Kurve/Ecke des Weges sehr dunkel sein. Der Weg ist seitlich stark von Büschen und Bäumen zugewachsen, sodass er von außen kaum noch einsehbar ist. Eine zusätzliche Straßenlaterne wird hier sicherlich den Weg erhellen und den Bürgerinnen und Bürgern Harheims mehr Sicherheit bieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6289 2020 Die Vorlage OF 257/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 255/14 Betreff: Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im "Harheimer Weg" auf der nördlichen Seite zwischen dem Ende des bestehenden Radwegs und der Einmündung "Friedrichsdorfer Straße" einen Fahrradschutzstreifen anzulegen. Begründung: Der unvermittelt endende Radweg an dieser Stelle stellt eine nicht zu verantwortende Gefährdung der Radfahrer dar, die mit der beantragten Ausweisung des Schutzstreifens behoben werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6288 2020 Die Vorlage OF 255/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2020, OF 243/14 Betreff: Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim In Harheim gibt es eine Reihe von unbebauten Grundstücken während gleichzeitig dringend nach Flächen für den Bau von langfristigen Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch für kurz- oder mittelfristige provisorische Einrichtungen (Container) gesucht wird. Der Magistrat wird gebeten, die nachstehend aufgeführten Grundstücke für eine solche Eignung zu prüfen und nach Prüfung die Eigentümer der geeigneten Liegenschaften anzufragen, ob sie diese Flächen vorübergehend oder dauerhaft für eine solche Nutzung vermieten oder verkaufen würden. Die Liste der Grundstücke sollte bei aktuellen Hinweisen, Informationen oder Erkenntnissen erweitert werden. Begründung: Angesichts mehrerer unbebauter Grundstücke im Stadtteil ist schwer vorstellbar, dass es keine geeigneten Flächen für vorübergehende oder dauerhafte Nutzung gäbe. Grundstücke: 1. unbebautes Grundstück Am Eschbachtal 30 2. unbebautes Grundstück Ecke Tempelgasse/Alt-Harheim bei Tempelgasse 2 3. unbebautes Grundstück In der Fuchskaut zwischen Hausnummer 1 und Hausnummer 7 4. unbebautes Grundstück Ecke Altkönigblick / In den Aspen 5. Lagerfläche In den Schafgärten, nordwestlich von Hausnummer 5 6. unbebautes Grundstück Ecke Spitzenstraße/Jakob-Quirin-Weg 2 7. unbebautes Grundstück An der Pfarrwiese 37 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7199 2021 Die Vorlage OF 243/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD; CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2020, OF 269/13 Betreff: Glascontainer Konzept Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird aufgefordert das Standortkonzept für Glascontainer in Nieder Erlenbach zu überarbeiten und die Container unter die Erde verschwinden zu lassen. Weitere Glascontainer mit Kurzparkzonen erscheinen dringend notwendig um dem Glasaufkommen im Stadtteil gerecht zu werden. Auch der äußere Eindruck der Glascontainerplätze lässt sehr zu wünschen übrig. Begründung: Mit dem Beginn des Baugebietes Westrand wurde ein starkfrequentierter Containerstellplatz am Erlenbacher Stadtweg auf Bitte des Grundstückseigentümers ABG ersatzlos entfernt. Seitdem werden die verbliebenen Container stärker frequentiert und sind daher oft überladen. Die Container stehen an markanten Punkten des Ortes und machen keinen einladenden Eindruck, wenn man in den Stadtteil einfährt. Vergammelte, verdreckte blaue Glascontainer stehen oft umgeben von Flaschenbergen in der Landschaft herum. Andere Kommunen im Umland zeigen wie es besser geht: sowohl in Bad Vilbel als auch im Main-Taunus-Kreis sind die Glascontainer oftmals dezent unterirdisch eingelassen. Ein besser zu erreichender Einwurf in Hüfthöhe ist optisch viel ansprechender als die unansehnlichen blauen Container. Diese versenkten Container laden nicht zum Abladen von Flaschenbergen ein und machen einen viel besseren Eindruck auf alle Besucher. Auch in Nieder Erlenbach sollten die Sammelpunkte für Altglas keine Schande für die Einwohner sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 13 am 26.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6074 2020 Die Vorlage OF 269/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Satz "Das Standortkonzept sollte dem Ortsbeirat zeitnah in einer seiner Sitzungen vorgestellt werden." angefügt wird und im vorletzten Satz der Begründung die Worte "versenkten Container" durch das Wort "Niederflurcontainer" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 232/14 Betreff: Die Lücke ist größer als gedacht: Radweg Lückenschluss zwischen Harheim Maßbornstraße und Bonames Der Magistrat wird aufgefordert, eine durchgehende Radwegeverbindung von Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames zu planen und einzurichten. Dabei muss der bereits bestehende Teil (Nieder-Erlenbach bis Harheim, Maßbornstraße) entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zur Kreuzung Harheimer Weg/Korffstraße fortgeführt, und der ab dort neben dem Harheimer Weg liegende Wirtschaftsweg zu einem vollwertigen und auch für Lastenräder geeigneten Radweg um- oder ausgebaut und ausgewiesen werden. Begründung: Die Lücke in der Verbindung betrifft nicht nur den problematischen Anschluss an der Brücke über den Eschbach. Der von Radfahrern (und Fußgängern) genutzte Weg entlang des Harheimer Wegs ist nur ein Wirtschaftsweg mit niederer Priorität und ist weder beleuchtet noch im Winter geräumt oder gestreut. Auch im Hinblick auf die in Bonames in Planung befindlichen oder beabsichtigten Schulen ist zu vorzusehen, dass für die Schülerinnen und Schüler einfache und sichere Schulwegeverbindungen geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 232/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 225/14 Betreff: Halteverbot Harheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im "Harheimer Weg" zwischen dem Ortseingang Bonames und der Einmündung "Friedrichsdorfer Straße" auf der nördlichen Seite ein absolutes Halteverbot zu verfügen. Begründung: Die Fahrbahnbreite ist im genannten Bereich bei auf der Fahrbahn parkenden PKW für einen Begegnungsverkehr nicht ausreichend. Dies führt im Berufsverkehr zu Staus. Insbesondere die Buslinien des ÖPNV werden an dieser Stelle aufgehalten, was zu Unpünktlichkeit und damit einer Minderung der Attraktivität der Nutzung des Busverkehrs führt. Dies lässt sich aus Sicht des Ortsbeirats nicht hinnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5707 2020 Die Vorlage OF 225/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF; GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2019, OF 199/14 Betreff: Maßnahmen zur Anwohnersicherheit in der Korffstraße 26 beim Betreten des Bürgersteiges Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an dem o.g Ort, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung der Anwohner beim Zutritt zur Liegenschaft, durch vorbeifahrende Fahrzeuge auf dem Bürgersteig zu eliminieren. Wir denken hier u.a. auch an Poller vor der Liegenschaft, wie sie auch schon aus gleichem Grund an den Nachbargrundstücken installiert wurden. Des Weiteren sollte auch gegenüber der Einfahrt, vor Haus Nr. 27, das rechtswidrige Parken erschwert werden, da dies dazu führt, dass Lieferungen und Umzüge der Anwohner behindert oder unmöglich gemacht werden. Hier könnte eine Markierung auf dem Straßenbelag hilfreich sein! Begründung: Bedingt durch die Parksituation in dieser Straße, (Bäcker, Metzger) ist ein Durchkommen der Fahrzeuge oft nur dadurch möglich, dass auch der Bürgersteig von LKW, PKW und Bus als Fahrbahn genutzt wird. Dies bedingt, dass die Anwohner und Besucher der Liegenschaft beim Betreten und Verlassen des Grundstücks massiv gefährdet sind. Das Befahren des Bürgersteiges wird, wie an anderen Stellen im Stadtteil auch, durch den abgesenkten Randstein / Bürgersteig, erst möglich! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 16.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5112 2019 Die Vorlage OF 199/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 237/13 Betreff: Toilettenhaus Erlenbacher Stadtweg Vorgang: OM 3952/15 OBR 13; ST 703/15; OM 2025/17 OBR 13; ST 2536/17; OM 3350/18 OBR 13; ST 2030/18 Der Magistrat wird aufgefordert unter Bezug auf die ST2030 aus 2018 die umgehende Errichtung des neuen Toilettenhaus am Erlenbacher Stadtweg zu veranlassen. Begründung: Das betreffende Toilettenhaus wurde dem Ortsbeirat in der ST703 in 2015 für das Jahr 2016 in Aussicht gestellt. In der ST2030 wurde dieser Termin auf das 4. Quartal 2018 verschoben. Eine weitere Verzögerung ist nicht länger hinnehmbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3952 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 703 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2025 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2536 Anregung an den Magistrat vom 12.06.2018, OM 3350 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2030 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5056 2019 Die Vorlage OF 237/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 236/13 Betreff: Verkehrskonzept für die Bebauung Westrand Der Magistrat wird aufgefordert das ÖPNV Konzept für den Bereich Nieder Erlenbach Westrand im Ortsbeirat vorzustellen. Ebenso sollte eine Verkehrssimulation für den Zubringerverkehr für die 300- 400 Neubürger und dem zu erwartenden PKW Verkehr im Hinblick auf den Verkehrsfluss an den Straßen Erlenbacher Stadtweg und Nieder Eschbacher Straße durchgeführt werden. Begründung: Die Anbindung Nieder Erlenbachs an die Linie S6 und and die U2 sind kritisch für die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs hier im Stadtteil. Leider ist bereits jetzt die Linie 25 über Harheim zur S6 in Berkersheim in Stoßzeiten überlastet. Wie bewertet der Magistrat die vorhandenen Kapazitäten im Hinblick auf die zu erwartende Zunahme der Fahrgäste? Auch sollte dringend der zu erwartende Verkehrsfluss an den Hauptzubringerstraßen untersucht werden, damit mögliche Engpässe bereits in der Bauphase noch entschärft werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 236/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 13 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5325 2019 Die Vorlage OF 236/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.08.2019, OA 441 entstanden aus Vorlage: OF 196/14 vom 04.08.2019 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main hier: Durchgehende Fahrradverbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Erlenbach - Harheim - Bonames Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Erweiterung der Vorlage NR 895 (Fahrradstadt Frankfurt am Main) den Lückenschluss in der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu planen und zu bauen. Begründung: Fahrradstadt Frankfurt am Main kann nicht nur in der Innenstadt Fahrradstadt sein, sondern muss auch den Berufsverkehr auf dem Fahrrad sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Ausbildungsstätte berücksichtigen und diese Art der emissionsfreien Mobilität fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 425 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AFD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 47 und NR 895 = Ablehnung, NR 816 = Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 47 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 816 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 895 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 946 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 439 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (NR 816 = Annahme, NR 895 = Annahme im Rahmen NR 816, NR 938 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 816, OA 439 und OA 441 = Annahme, NR 895, NR 938 und NR 946 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. , FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816), FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4424, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.08.2019, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 220/15 vom 29.07.2019 Betreff: Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein zukunftweisendes Verkehrskonzept unter Ermittlung und Zugrundelegung der aktuellen Verkehrszahlen für den gesamten Frankfurter Norden vorzulegen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vertiefende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs im Gebiet Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Bonames, Frankfurter Berg, Kalbach-Riedberg und Mertonviertel im Frankfurter Norden? Hierzu sind im Rahmen einer neuen aktuellen Verkehrszählung besonders die Pkw-/Lkw-Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete, u. a. für die geplanten Wohngebiete Nieder-Eschbach-Süd, Am Eschbachtal-Harheimer Weg, Hilgenfeld sowie alle weiteren (geplanten oder im Bau befindlichen) Baugebiete in diesen Stadtteilen, zu erwarten? Hierzu sind auch die Auswirkungen (u. a. zusätzliche Verkehrsbelastungen) bei der inner- bzw. überörtlichen Verkehrserschließung durch diese Neubaugebiete darzustellen und Vorschläge zur Verkehrsentlastung zu erarbeiten. 3. Im Verkehrskonzept sind auch aktuelle Verkehrszahlen der Einpendler aus dem angrenzenden Wetterau-, Main-Kinzig- und Hochtaunuskreis zu ermitteln und darauf basierende Prognosen hinsichtlich der weiteren Verkehrsentwicklung und der zukünftigen Verkehrsströme hinsichtlich Nutzung des vorhandenen Straßennetzes abzuleiten. 4. Im Verkehrskonzept ist darzustellen, ob und wie der aktuelle ÖPNV zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung der steigenden Einwohner- und Pendlerzahlen erzielen kann. Begründung: Der gesamte Verkehr im Frankfurter Norden steht derzeit augenscheinlich, gerade in Berufsverkehrszeiten, nahe einem Kollaps, bzw. das vorhandene Verkehrsnetz im Frankfurter Norden liegt wohl bereits kapazitätsmäßig am obersten Limit. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit das bestehende Straßennetz und der ÖPNV weitere Nutzungen durch die neuen Verkehrsteilnehmer aus den Neubaugebieten im Frankfurter Norden und aus den angrenzenden Kreisen (z. B. Pendlerströme aus der Wetterau in die Stadt) noch verkraften kann und welche Maßnahmen realistisch zu Verkehrsentlastungen vom Durchgangsverkehr für die Bewohner der Stadtteile führen können und unter welchen Voraussetzungen eine sinnvolle Verteilung des Verkehrs erzielt werden kann. Anhand eines aktuellen überörtlichen Verkehrskonzeptes können für die nahe Zukunft zum Beispiel intelligente verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau des ÖPNV mit gleichzeitigem Ausbau von örtlich strategisch angelegten Park-and-ride-Plätzen in den Außenbereichen erfolgen sowie Möglichkeiten für eine optimierte Anbindung der neuen Baugebiete an das bestehende Verkehrsnetz geplant und geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 191 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4565, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 61 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2019, OF 196/14 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main hier: Durchgehende Fahrradverbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Erlenbach - Harheim - Bonames Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird aufgefordert auf der Grundlage der NR895 (Fahrradstadt Frankfurt am Main) den Lückenschluss in der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu planen und zu bauen. Begründung: Fahrradstadt Frankfurt am Main kann nicht nur in der Innenstadt Fahrradstadt sein, sondern muss auch den Berufsverkehr auf dem Fahrrad sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Ausbildungsstätte berücksichtigen und diese Art der emissionsfreien Mobilität fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 441 2019 Der Vorlage OF 196/14 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2019, OF 189/14 Betreff: Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am Eschbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, einen Abfallbehälter an der o.g. Stelle aufstellen zu lassen. Die o.g. Sitzmöglichkeit wird von vielen älteren Mitbürgern und auch Hundebesitzern genutzt und ist zwischenzeitlich zu einem Treffpunkt geworden. Hier wäre ein Abfallbehälter für die Entsorgung diverser Abfälle wünschenswert. Begründung: Um zu vermeiden, dass Abfälle einfach in der Natur entsorgt werden, sollte an dieser Stelle eine Entsorgung dieser Abfälle möglich sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4950 2019 Die Vorlage OF 189/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Absatz Teil der Begründung werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 220/15 Betreff: Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Zukunft weisendes Verkehrskonzept unter Ermittlung und Zugrundelegung der aktuellen Verkehrszahlen für den gesamten Frankfurter Norden vorzulegen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vertiefende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs im Gebiet Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Bonames, Frankfurter Berg, Kalbach-Riedberg, Mertonviertel im Frankfurter Norden? Hierzu sind im Rahmen einer neuen aktuellen Verkehrszählung besonders die PKW/LKW- Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete u.a. für die geplanten Wohngebiete Nieder-Eschbach-Süd, Am Eschbachtal-Harheimer Weg, Hilgenfeld sowie alle weiteren (geplante oder in Bau bedindliche) Baugebiete in diesen Stadtteilen zu erwarten? Hierzu sind auch die Auswirkungen (u.a. zusätzliche Verkehrsbelastungen) bei der inner- bzw. überörtlichen Verkehrserschließung durch diese Neubaugebiete darzustellen und Vorschläge zur Verkehrsentlastung zu erarbeiten. 3. Im Verkehrskonzept sind auch aktuelle Verkehrszahlen der Einpendler aus dem angrenzenden Wetterau-, Main-Kinzig-, und Hochtaunuskreis zu ermitteln und darauf basierende Prognosen hinsichtlich der weiteren Verkehrsentwicklung und der zukünftigen Verkehrsströme hinsichtlich Nutzung des vorhandenen Straßennetzes abzuleiten. 4. Im Verkehrskonzept ist darzustellen, ob und wie der aktuelle ÖPNV zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung der steigenden Einwohner- und Pendlerzahlen erzielen kann. Begründung: Der gesamte Verkehr im Frankfurter Norden steht derzeit augenscheinlich, gerade in Berufsverkehrszeiten, nahe einem Kollaps, bzw. das vorhandene Verkehrsnetz im Frankfurter liegt wohl bereits Kapazitätsmäßig am obersten Limit. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit das bestehende Straßennetz und der ÖPNV weitere Nutzungen durch die neuen Verkehrsteilnehmer aus den Neubaugebieten im Frankfurter Norden und aus den angrenzenden Kreisen (z.B. Pendlerströme aus der Wetterau in die Stadt) noch verkraften kann und welche Maßnahmen realistisch zu Verkehrsentlastungen vom Durchgangsverkehr für die Bewohner der Stadtteile führen könne und unter welchen Voraussetzungen eine sinnvolle Verteilung der Verkehre erzielt werden kann. Anhand eines aktuellen überörtlichen Verkehrskonzeptes können für die nahe Zukunft zum Beispiel intelligente Verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau des ÖPNV mit gleichzeitigen Ausbau von örtlich strategisch angelegten P+R Plätzen in den Außenbereichen erfolgen sowie Möglichkeiten für eine optimierte Anbindung der neuen Baugebiete an das bestehende Verkehrsnetz geplant und geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 440 2019 Die Vorlage OF 220/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.07.2019, OF 193/14 Betreff: Grünbewuchs durch das Grünflächenamt entfernen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Grünflächenamt zu beauftragen, am "Harheimer Weg" im Bereich der Bus Haltestelle bzw. Spielplatz Weltenbummler, den Grünbewuchs welcher auf den Bürgersteig ragt, zu entfernen. Begründung: Bedingt durch den Grünbewuchs ist der Bürgersteig an der o.g. Stelle fast nicht mehr nutzbar und stellt für die Fußgänger welche dadurch die Straße benutzen, ggf. ein Unfallrisiko dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 16.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 209/15 vom 15.05.2019 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten wird. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner, aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer/Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz u. a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstigen Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz im Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeete dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten, bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im Wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u. a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (Bebauungsplan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Bebauungsplan Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Bebauungsplan Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch (Bebauungsplan Nr. 920) verankert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 413 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4341, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2019, OF 209/15 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstiger Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten werden. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer /Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese hier einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und hier im Besonderen zum Naturschutz u.a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstiger Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz zum Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeeten dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikro-Klima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u.a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (B-Plan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach "Am Hollerbusch" (Nr. 920) verankert werden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 413 2019 Die Vorlage OF 209/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 174/14 Betreff: Behelfsbrücke über die Nidda Vorgang: OM 3779/18 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die während der Ertüchtigung der Harheimer Niddabrücke flussabwärts geplante Behelfsbrücke für Radfahrer und zu Fußgänger als dauerhafte Brücke eingerichtet werden kann. Begründung: Der OBR 14 hatte mit der Vorlage OM 3779 angeregt, für den Zeitraum der Sperrung der Niddabrücke in Harheim für Fußgänger und Radfahrer eine Ersatzbrücke oder einen Steg über die Nidda errichten zu lassen. Dieser Anregung hat das Verkehrsdezernat gemeinsam mit der Deutschen Bahn, für deren Baustelle die Behelfsbrücke notwendig ist, entsprochen. Die Behelfsbrücke ist jedoch nicht in unmittelbarer Nähe der bestehenden Brücke, sondern einige hundert Meter flussabwärts, südlich der Eschbachmündung, in Verlängerung der Eckstraße geplant. Dies bedeutet zwar für die Bewohner Harheims nördlich des Eschbachs einen Umweg, verkürzt aber den Weg zum S-Bahnhof Berkersheim für die Einwohner Harheims südlich des Eschbachs erheblich. Ebenso entsteht so eine attraktive Radwegverbindung von Berkersheim über Harheim zum Baugebiet Am Eschbachtal/Harheimer Weg und zum dort geplanten neuen Gymnasium Nord. Daher bietet es sich an, dort einen dauerhaften Steg zu errichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2018, OM 3779 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4357 2019 Die Vorlage OF 174/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 175/14 Betreff: Installation einer Beleuchtung auf der Trasse der Behelfsbrücke, welche für Radfahrer und Fußgänger während der Bauzeit der Ertüchtigung der alten Niddabrücke, für den Schwerlastverkehr zur S-Bahn-Trasse in Berkersheim, erstellt wird Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sollte der Standort der Behelfsbrücke, welcher den Ortsbeiräten 10 und 14 bei einer Besprechung bei der DB Netz AG am 04.02.2019 vorgestellt wurde, ca. 340 m flussabwärts realisiert werden, dafür Sorge zu tragen, dass eine entsprechende Beleuchtung von der "Philipp-Schnell-Straße" über die Behelfsbrücke bis zur Berkersheimer Bahnstraße "alte Niddabrücke", installiert wird. Begründung: Für die Nutzer der Behelfsbrücke und des Fuß / Radweges von der Philipp-Schnell-Straße bis zur Berkersheimer Bahnstraße (alte Niddabrücke), ist es in den Nachtstunden nicht zumutbar, diese offizielle Verbindung auf einem unbeleuchteten Weg zu nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 175/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 06.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4519 2019 Die Vorlage OF 175/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "entsprechende Beleuchtung" die Worte "möglicherweise mittels Solarleuchten" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 190/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 923 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien U 2 und U 9 zwischen den Stationen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als Station "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als Stadtbahnhaltestelle mit dem Stationshinweis "An der Steinern Straße" auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100/2017 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Der Magistrat hat zwischenzeitlich in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitstitelbezeichnung handelt. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich in der Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung (s.u.a. Wohngebiet Heinrich-Berbalk-Straße) befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so auch nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann "Nieder-Eschbach Süd" heißen müsste. Um jedoch einen konkreteren örtlichen Bezug herzustellen und um keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden Haltestelle Nieder-Eschbach herbeizuführen sollte jedoch der Stationsname wie folgt lauten "An der Steinern Straße". Diese Straße liegt in unmittelbarer Nähe zur geplanten Station. Ähnliche Bezeichnungen für eine Station gibt es auf der Strecke bereits wie z.B. Weißer Stein", "Am Lindenbaum" oder "Riedwiese" . Die neue Bezeichnung, im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftender (da u.a. Nieder-Eschbach zugehörig) und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteige-Haltestelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z.B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die Stationen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "An der Steinern Straße" heißen. Die neue Stadtbahn-Haltestelle soll spätestens mit Beginn der Bebauung der dort angrenzenden weiterführenden Schule (Gymnasium) und der Wohnbebauung in den Geltungsbereichen der B-Pläne Nr. 923 und 516 in Betrieb gehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4230 2019 Die Vorlage OF 190/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2018, OF 185/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im B-Plan 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße werden folgende Punkte berücksichtigt: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des B-Plans werden zu WA II-III redziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im B-Plan 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) B-Plan 516 Am Eschbachtal Harheimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit den mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-B-Plan 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des B-Plan 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggfs. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im B-Plan 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im B-Plan 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2018, OF 164/14 Betreff: Verkehrssituation um das Baugebiet in Harheim Süd Urnbergweg/Eckstraße/Im Kalk (ehemalige Fa. Weiler) zwischen Eckstraße und Philipp-Schnell-Straße Der OBR bittet den Magistrat um Auskunft, über den vom ASE geplanten Ablauf der Kanalarbeiten im Urnbergweg / Eckstraße und den damit einhergehenden Sperrungen und Umleitungen. Wir weisen daraufhin, dass der OBR zu dem Thema keine Informationen hat und nun von den Bürgern diesbezüglich angefragt wurde. Wir würden gerne wissen, welche Alternativen im Vorfeld zu diesem Thema ausgearbeitet wurden und wie der Zeitrahmen dieser Arbeiten geplant ist Begründung: Im neuen Baugebiet zwischen Urnbergweg und Eckstraße (ehemalige Fa. Weiler) entstehen derzeit 57 Reihenhäuser, welche teilweise schon bezogen, andere aber gerade gebaut werden. Dies bedingt zum Einen, einen entsprechenden Anliegerverkehr der schon bewohnten Häuser und zum Anderen einen regen Anlieferverkehr und Baustellenverkehr. Falls der Straßenabschnitt zwischen Urnbergweg und Auweg gesperrt werden sollte, steht ggf. nur noch der Verbindungsweg zwischen Eckstraße und Philipp-SchnellStraße zur Verfügung, der aber nach unserer Einschätzung nicht für einen derartigen Verkehr geeignet ist, weil auch die Einfahrt zur Philipp-Schnell-Straße sehr schmal ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 164/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2018, OF 194/13 Betreff: Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, zur Sicherung der Fußgänger*innen auf dem Bürgersteig, auf der Innenseite der Kurve, zwischen dem Erlenbacher Stadtweg Hausnummer 1 und der Straße Neue Fahrt Hausnummer 7 geeignete Maßnahmen zu gestalten um Füßgänger*innen vor Fahrzeugen zu schützen. (z.B. Pfosten, haptische Erhöhung bzw. Absenkung oder teilweise Zurücksetzung des Bürgersteigs). Diese Maßnahmen sind so einzuleiten, dass die Innenseite der Kurve ohne Sicherheitsrisiko von den Fußgänger*innen genutzt werden kann, die Außenseite des Bürgersteigs jedoch im Notfall, bei entgegenkommenden Verkehr, durch Fahrzeuge als Ausweichfläche genutzt werden kann. Der Ortsbeirat ist in die Planung mit einzubeziehen. Begründung: Der Bürgersteig in der Innenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt liegt an einer sehr engen Stelle, die hochfrequentiert befahren wird. Insbesondere Busse und Lkws sind oftmals bei Gegenverkehr gezwungen auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies stellt, insbesondere für Kinder und Senioren, ein ernst zu nehmendes Sicherheitsrisiko dar. Eine haptische Abtrennung eines Bereichs für Fußgänger*innen würde die Sicherheit für diese erheblich erhöhen. Dies könnte entweder durch die Setzung von Pfosten, einer Absenkung des Bürgersteigs oder einer Zurücksetzung des Gehwegs erreicht werden. Gleichzeitig sollte jedoch eine Ausweichfläche erhalten bleiben. Dies ist nötig, da die Kurve an einer sehr verengten Straße liegt. Busse und Lkws müssen des Öfteren ausweichen um keinen Verkehrsstau zu provozieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.09.2018, OF 183/13 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 183/13 wird durch die Vorlage OF 194/13 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 194/13 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU und SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2018, OF 621/10 Betreff: Verkehrssicherheit im Harheimer Weg erhöhen Ende September wurden im Harheimer Weg zwei Schilder einer Verkehrsinsel überfahren. Dadurch wurde die gesamte Straße auf einer Strecke von ca. 200m mit Öl und Benzin verschmutzt. Ein Schild wurde ca. 120 m durch den Ort geschleift. Dies vorausgeschickt, möge Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die Sicherheit im Harheimer Weg zu erhöhen. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3831 2018 Die Vorlage OF 621/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2018, OF 183/13 Betreff: Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, zur Sicherung der Fußgänger*innen auf dem Bürgersteig, auf der Innenseite der Kurve, zwischen dem Erlenbacher Stadtweg Hausnummer 1 und der Straße Neue Fahrt Hausnummer 7 Pfosten auf den Bürgersteig zu setzen. Diese sind in der Mitte des Bürgersteigs zu setzen, so dass die Innenseite der Kurve ohne Sicherheitsrisiko von den Fußgänger*innen genutzt werden kann, die Außenseite des Bürgersteigs jedoch im Notfall, bei entgegenkommenden Verkehr, durch Fahrzeuge als Ausweichfläche genutzt werden kann. Der Ortsbeirat ist in die Planung und vor der Setzung der Pfosten mit einzubeziehen. Begründung: Der Bürgersteig in der Innenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt liegt an einer sehr engen Stelle, die hochfrequentiert befahren wird. Insbesondere Busse und LKWs sind oftmals bei Gegenverkehr gezwungen auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies stellt, insbesondere für Kinder und Senioren, ein ernst zu nehmendes Sicherheitsrisiko dar. Eine Setzung von Pfosten zur Abtrennung eines Bereichs für Fußgänger*innen würde die Sicherheit für diese erheblich erhöhen. Gleichzeitig sollte jedoch eine Ausweichfläche erhalten bleiben. Dies ist nötig, da die Kurve an einer sehr verengten Straße liegt. Busse und LKWs müssen des Öfteren ausweichen um keinen Verkehrsstau zu provozieren. Quelle: Eigens erstellt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2018, OF 194/13 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 13 am 23.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 183/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 183/13 wird durch die Vorlage OF 194/13 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 194/13 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU und SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2018, OF 181/13 Betreff: Bewusstes Ausfahren der Kurve Erlenbacher Stadtweg/Neue Fahrt Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, bei der traffiQ drauf hinzuwirken, dass diese ihre Busfahrer*innen anhalten die Außenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt richtig auszufahren. Begründung: Die Außenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt ist eine hochfrequentierte Stelle. Zudem kommt die Fahrbahn aus verengten Verhältnissen. Dies führt dazu, dass die Kurve oftmals nicht richtig ausgefahren wird und die Fahrzeuge somit im Bereich der Kurve in die Gegenspur fahren. Insbesondere Busse und LKWs stellen dabei eine große Gefahr für den entgegenkommenden Straßenverkehr dar. Eine Reduzierung dieses Risikos könnte durch ein Hinwirken zur bewussteren Ausfahrung der Kurve durch die städtischen Linienbusse erreicht werden. Quellen: Eigens erstellt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 13 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird beauftragt, im Sinne der Vorlage tätig zu werden. Die Vorlage OF 181/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 181/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 596/10 Betreff: Eilanfrage - Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr, wie z.B. im Ortsbezirk 10 auf der Gießener Straße geschehen. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendler*innen auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahr-zeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden unsere Stadtteile aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten unter deutlichen Ausweich-verkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur, auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gemäß § 4, Abs. 10 Nr. 4 GO OBR gebeten zu prüfen und zu berichten mit welchen Maßnahmen er die zu erwartend steigenden Ausweichverkehre über den Harheimer Weg / Am Wendelsgarten den Heiligenstockweg / Am Dachsberg die Hofhausstraße / Goldpeppingstraße die Sigmund-Freud-Straße die Homburger Landstraße / Berkersheimer Weg eindämmen und somit die Bürger*innen vor einer Steigerung von Gefahrenpotentialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat die vorgenannten Bereiche, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessert und somit auch für eine weitere Attraktivitätssteigerung beiträgt. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartend deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Meter den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3720 2018 Die Vorlage OF 596/10 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz des Vorwortes der letzte Halbsatz entfällt und die Aufzählung im Tenor um folgenden Punkt ergänzt wird: "6. Gießener Straße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 559/10 Betreff: Ertüchtigung des Spielplatzes Harheimer Weg in Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den jetzt vorhandenen Spielplatz Harheimer Weg in Bonames zu sichern und zu ertüchtigen. Begründung: Die dort spielenden Kinder können durch die vorhandenen drei Ausgänge ungehindert auf einen Parkplatz und die Straße laufen und sind somit gefährdet. Es sind entweder Tore oder Drängelgitter anzubringen. Der Spielplatz enthält keine Spielgeräte für Kleinkinder wie z. B. Nestschaukeln, Kugelspiele oder Sandtrichter wie auf dem Spielplatz am Riedberg, Kätcheslachweg 3 zu sehen. Diese wären dringend erforderlich, um den Kleinkindern auf dem Spielplatz gerecht zu werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3441 2018 Die Vorlage OF 559/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2018, OF 168/13 Betreff: Toilettenhaus Erlenbacher Stadtweg Vorgang: ST 703/15 Der Magistrat wird aufgefordert über den Stand der Planung für das versprochene Toilettenhaus (siehe auch ST 703 vom 10.5.2015) an der Endhaltestelle der Linie 29 am Erlenbacher Stadtweg zu berichten. Begründung: Für den Verlauf des Jahres 2016 wurde dem Ortsbeirat ein fest installiertes Toilettenhaus an der Endhaltestelle der Linie 29 am Erlenbacher Stadtweg versprochen. Dort befindet sich noch immer ein unschönes Dixieklo. Wann gedenkt der Magistrat die versprochene Installation einer festen Toilette dort auszuführen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 13 am 12.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3350 2018 Die Vorlage OF 168/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 151/15 Betreff: B-Plan Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd"; Prüfung einer zusätzlich Verkehrsentlastenden äußeren Erschließung im Süden des geplanten Baugebiets Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd" sowie Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer zusätzlich neu ausgebauten Straße als Entlastung und Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd über eine Verlängerung des Nieder-Eschbacher Stadtweges, anschließend abknickend in Richtung zur ebenfalls geplanten Ortsrandstraße gebaut werden kann und welche Rahmenbedingungen hierzu erfüllt werden müssen (siehe Lageplan in Anlage). Im Vorfeld zum endgültigen Ausbau der Ergänzungserschließung ist bei der Prüfung noch zu berücksichtigen, dass diese neue Straße auch als Baustraße für das Baugebiet Nieder-Eschbach Süd dienen kann. Hinsichtlich der Breite der neuen Straße im Bereich nach dem Abknicken bis hin zur Ortsrandstraße sollte aus Kostengründen und geringerem Flächenverbrauch der Bau eines oder beidseitigen Gehweges und durch die Querung des Grüngürtels verzichtet werden. Im positiven Prüfungs- und Zustimmungsfalle sind begleitend zu den vertieften Planungen vorgenannter B-Pläne Nr. 917 und Nr. 516 dann zeitnah die planerischen, finanziellen und baulichen Rahmengrundlagen zu schaffen. Begründung: Die Anregung zum Bau einer zusätzlichen äußeren Erschließung für das geplante Neubaugebiet Nieder-Eschbach Süd dient zur Vorbeugung hinsichtlich einer Entlastung durch die zusätzliche Verkehre für die bereits stark belastete Deuil-La-Barre-Straße. Hinsichtlich der Umsetzung beider B-Plane zeichnet sich eine ähnliche Zeitspanne ab, so dass die Anregung in Rahmen eines Gesamtkonzepts beim Bau der Ortsrandstraße gleich mit berücksichtigt werden sollte, welche zwingende Voraussetzung für eine Anbindung der vorgeschlagenen neuen Straße ist. Anlage _BPlan (ca. 516 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 243 2018 Die Vorlage OF 151/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - sowie Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer neu zu bauenden Straße als Entlastung und zur Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd gebaut werden kann. Der Eingriff in den Grüngürtel soll dabei minimiert werden; 2. Vorschläge zu entwickeln, die dem Ortsbeirat vorzustellen sind." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2018, OF 452/10 Betreff: Auswirkungen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle am Haus Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle im Harheimer Weg am Haus Nidda in Bonames genau ausgeführt werden wird und welche Auswirkungen er für den Verkehrsfluss im Harheimer Weg haben wird. Begründung: Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen hat an vielen Stellen dazu geführt, dass der fließendeVerkehr massiv behindert wird und lange Rückstaus entstehen. Das führt insbesondere für Radfahrer auf diesen Strecken zu Problemen, weil sie als schwächste Verkehrsteilnehmer nicht ausweichen können und steckenbleiben, wenn es, wie im Harheimer Weg, keine sinnvoll abgetrennten Radwege gibt. Fahrradfahren ist letztlich aber schon zeitlich nur dann attraktiv, wenn die Fahrräder nicht im selben Stau stecken, wie die motorisierten Fahrzeuge. Auf dem Harheimer Weg ist die Verkehrssituation im Bereich des Hauses Nidda aber jetzt schon extrem angespannt und unübersichtlich, zumal die Radfahrer von der aus Harheim kommenden Fernradwegroute hier eben auch hineingeleitet werden. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass der Magistrat die Auswirkungen des barrierefreien Ausbaus vorab und überschaubar darstellt, damit eine solche sinnlose Lösung, die die Aggressivität im Straßenverkehr erneut steigern würde, vermieden werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2804 2018 Die Vorlage OF 452/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2017, OF 139/13 Betreff: Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat künftig in den Allgemeinverfügungen zur Plakatierung im Vorfeld politischer Wahlen für den Stadtteil Nieder-Erlenbach Plakate nur noch an zuvor aufzustellenden Plakatwänden zu genehmigen. Die Plakatwände sollen an vier Stellen im Stadtteil aufgestellt werden: 1. Am Rathaus Nieder-Erlenbach 2. Am Bürgerhaus Nieder-Erlenbach 3. An der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L3008 auf den Erlenbacher Stadtweg 4. An der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L3008 auf die Nieder-Eschbacher Straße Jeder Partei sollen hierbei nach Proporz feste Plätze an den Plakatwänden zugeteilt werden, wobei die im Ortsbeirat durch Fraktionen oder einzelne Ortsbeiräte vertretenden Parteien stets Berücksichtigung finden sollen, sofern sie zu einer Wahl antreten. Der Proporz ist nach den Wahlergebnissen der jeweils vorausgehenden Wahl zu errechnen. Grundlage soll immer die entsprechend vorhergehende Wahl sein, also bei Bundestagswahlen die letzte Bundestagswahl, bei Landtagswahlen die letzte Landtagswahl, bei Europawahlen die letzte Europawahl, bei Oberbürgermeisterwahlen die letzte Oberbürgermeisterwahl und bei Kommunalwahlen die Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen der vorhergehenden Kommunalwahl. Durch die Vielzahl der Plakatwände ist auch immer gewährleistet, dass sonstige Parteien bei entsprechendem Antrag in Nieder-Erlenbach werben können. Die Plakatwände sollten pünktlich zum Plakatierungsbeginn aufgestellt und nach Ende der Wahlen wieder abgebaut werden. Das Plakatieren von Wahlplakaten an anderen Stellen im Stadtteil wird zudem untersagt. Die endgültigen Stellen der Plakatwände sowie das genaue Vorgehen sind mit dem Ortsbeirat abzusprechen. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein kleiner Stadtteil, der sich seinen eigenen Charme erhalten hat. Dies nicht zuletzt durch die teilweise engen Straßen und Gässchen im historischen Ortskern. Die Plakatierungsvorgaben im Vorfeld politischer Wahlen durch die Stadt Frankfurt sind eindeutig und teils sehr restriktiv. Dies schränkt die Möglichkeit der Plakatierung im Stadtteilgebiet stark ein. Die Konsequenz ist, dass die wenigen Stellen, an denen es möglich ist, zu plakatieren übersäht sind von verschiedenen Plakaten. Im Vorfeld der Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag im Jahr 2017 glich Nieder-Erlenbach einem wahren Schilderwald. Nicht nur politische Wahlplakate hingen aus, sondern durch gleichzeitig stattfindende Stadtteilfeste in Nieder-Erlenbach und umliegenden Stadtteilen wurden auch diverse Veranstaltungsplakate gehängt. Um Verkehrsbeeinträchtigungen durch falsch gestellte Plakatständer oder falsch gehängte Plakate zu verhindern und dem Schilderwald Einhalt zu gebieten, bieten sich Plakatwände an den genannten Stellen an. Andere Gemeinden verfahren bereits nach diesem Beispiel und haben damit positive Erfahrungen gemacht. Nieder-Erlenbach könnte somit Vorbild für das gesamte Stadtgebiet werden und als Pilotprojekt für das Plakatieren an vorab gestellten Plakatwänden dienen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 13 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2594 2018 Die Vorlage OF 139/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem dritten Absatz des Tenors ("Jeder Partei sollte. .") der folgende Satz angefügt wird: "Es ist darauf zu achten, dass keine Partei, die zu einer Wahl antritt, einen Nachteil aus den Plakatwänden hat."; im vierten Absatz des Tenors ("Durch die Vielzahl") als vorletzten Satz "Dies gilt sowohl für Hohlkammerplakate als auch für Holz- und Metalldreiecksständer." eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2017, OF 101/14 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße "Hermannspforte" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn der verkehrsberuhigten Zone Hermannspforte zwischen Phillip-Schnell-Straße und Korffstraße zwei Bodenmarkierungen "Kinder" aufzubringen. Begründung: Der Bereich der Straße "Hermannspforte" zwischen Phillip-Schnell-Straße und Korffstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, wird aber gleichzeitig als Durchgangstraße in Richtung Ortsmitte genutzt. Um Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer auf die Situation verstärkt visuell hinzuweisen, erscheinen im Kreuzungsbereich Phillip-Schnell-Straße sowie an der Einmündung zur Korffstraße entsprechende Markierungen sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2232 2017 Die Vorlage OF 101/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Kinder" durch das Wort "verkehrsberuhigte Zone" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2017, OF 121/13 Betreff: Entsorgung und Recycling von Elektrokleingeräten zum Schutz der Umwelt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt zu bitten einen Sammelcontainer für Elektrokleingeräte in Nieder-Erlenbach aufzustellen, welcher in einem sinnvollen Turnus durch die Entsorgungsbetriebe geleert wird. Mögliche Standorte für einen solchen Sammelcontainer wären: - Am Ortseingang zur Niedereschbacher Straße gegenüber des Lebensmittelmarktes REWE. - Am Ortseingang zum Erlenbacher Stadtweg neben den Altglascontainern. - An der Kreuzung der Straßen Alt-Erlenbach und Am Steinberg. - Am Bürgerhaus Nieder-Erlenbach. Begründung: Laut Auskunft der Frankfurter Entsorgungsbetriebe (FES) müssen Elektrokleingeräte (elektrische Zahnbürste, Rasierer etc.) an den FES Sammelstellen/ Betriebshöfen abgegeben werden. Die nächsten Betriebshöfe liegen in Bergen-Enkheim oder Kalbach. Um diese zeitnah zu erreichen müssen die Bürger*innen Nieder-Erlenbachs den PKW nutzen. Dies macht aus der Perspektive der Klimabilanz keinen Sinn. Zudem sind Bürger*innen ohne PKW benachteiligt. Aus diesem Grund würde sich ein Sammelcontainer in Nieder-Erlenbach empfehlen der Fußläufig für die Bürger*innen zu erreichen ist. Somit wäre das Recycling von Kleingeräten und gleichzeitig eine Einsparung von CO2 möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 13 am 19.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 121/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 13 am 24.10.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2240 2017 Die Vorlage OF 121/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 359/10 Betreff: Neuplanung des Harheimer Weg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, eine grundlegende Neuplanung der Straße "Harheimer Weg" zur Verkehrsberuhigung sowie zur Optimierung der mehr als ungenügenden Stellplatzsituation im Bereich Saalbau Nidda sowie der August-Jaspert-Schule vorzusehen. Begründung: Der Harheimer Weg befindet sich in einem teils sehr schlechten baulichen Zustand. Zudem belastet die Verkehrssituation sowie das ungeeignete Straßenprofil Anwohner, Saalbau-Besucher und Verkehrsteilnehmer sehr. Entsprechende Neuplanung ist geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2093 2017 Die Vorlage OF 359/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2017, OF 111/13 Betreff: Call-a-Bike Station Nieder Erlenbach Unter Bezug auf die ST1305 vom September 2016 schlägt der Ortsbeirat die Einrichtung einer Call-a-bike Station an einem der folgenden Standorte in der Strasse Alt-Erlenbach in Nieder Erlenbach vor: Hinter dem Vertriebenen Denkmal an der Apotheke, auf der Grünfläche an der Ecke Zum Schäferköppel, auf dem Parkplatz am neuen Friedhof. Alternativ wäre auch ein Standort am Erlenbacher Stadtweg an der Endhaltestelle der Linie 29 denkbar. Begründung: Der Magistrat hat den Wunsch des Ortsbeirates nach einer Call-a-bike Station in ST1305 ausdrücklich begrüßt, konnte jedoch dem Standort am Rathaus nicht zustimmen. Da die Stadt seit dem Herbst noch immer mit keinem geeigneten Standort gefunden hat, möchte der Ortsbeirat der Suche mit diesem Antrag einen neuen Impuls geben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 13 am 27.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1904 2017 Die Vorlage OF 111/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2017, OA 157 entstanden aus Vorlage: OF 103/15 vom 19.05.2017 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse über die Ortsrandstraße zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen B 1014 und B 100 hingewiesen , in denen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der Vorlage OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf eine Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet, da sich die Angelegenheit erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die Berichte des Magistrats hin (vgl. B 1014, B 100), in welchen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 157 2017 Die Vorlage OF 103/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2017, OA 152 entstanden aus Vorlage: OF 281/10 vom 02.05.2017 Betreff: Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100, wird zurückgewiesen, weil er der Bedeutung des Problems nicht gerecht wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass baldmöglichst eine Lösung für die im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Ortsrandstraße für Bonames gefunden wird, die eine Unterbrechung des Verk ehrsflusses auf dieser Strecke durch eine schienengleiche Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verhindert. Begründung: Die Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verkehren gerade im Berufsverkehr so häufig, dass Schranken auf dieser Strecke bei Beachtung der Sicherheitspuffer sehr lange Zeit geschlossen sein müssen. Dies ist an den bestehenden U-Bahn-Schranken in Bonames deutlich zu sehen und führt zu enormen Rückstaus. Dementsprechend wäre auch die Ortsrandstraße in der gegenwärtigen Planung zur Abführung des von Osten kommenden Verkehrs kaum geeignet. Die Ortsrandstraße muss aber zu einer deutlichen Entlastung der Ortslage von Bonames führen, da andere Umgehungstraßen für Bonames ausgeschlossen sind. Sie würden alle durch den Grüngürtel führen, dort massive Geländeverluste bedeuten und könnten zudem nur an die Homburger Landstraße angeschlossen werden, die heute schon deutlich überlastet ist, zukünftig die einzige Erschließung des Neubaugebietes "Im Hilgenfeld" darstellen wird und insofern keinesfalls noch weitere Kapazität aufweist. Schon die gegenwärtige Verkehrsbelastung im Ortskern von Alt-Bonames ist aber unzumutbar und führt dazu, dass dort wertvoller Wohnraum nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt wird. Insofern ist jede Erhöhung des Verkehrs in Alt-Bonames unverhältnismäßig. Da dieses Verkehrsaufkommen nach Auskunft des Magistrats bei einer Realisierung des geplanten schienengleichen Bahnübergangs aber eben noch steigen soll, kann keine Rede davon sein, dass der heutige Stadtteil "nicht unverhältnismäßig" belastet werde. Es besteht eben bereits jetzt eine unverhältnismäßige Belastung. Da alle Gebiete im Anschluss an die Ortsrandstraße für die Abführung des Verkehrs besser geeignet sind als der Kernort von Bonames, kann die erforderliche Abwägung nur so ausfallen, dass die Verkehrsleistung der Ortsrandstraße über das bisher geplante Maß hinaus gesteigert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2017, OA 157 Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2316 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 92 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 74/14 Betreff: Keine Pförtnerampel am Harheimer Weg Der Ortsbeirat spricht sich für die Beibehaltung der bestehenden Planung zur Anbindung des Harheimer Wegs an die geplante Ortsrandstraße mittels eines Kreisels aus. Begründung: Durch den Bau der geplanten Ortsrandstraße ist eine starke und nachhaltige Entlastung des vom Kfz-Verkehr überlasteten Ortskerns von Bonames zu erwarten. Der Verkehr in Richtung Niddatal wird aber weiter über den Harheimer Weg fließen müssen - ob mit oder ohne Pförtnerampel. Die Pförtnerampel würde daher nur eine nicht sinnvolle Behinderung dieses Verkehrs darstellen, ohne eine zusätzliche Entlastung zu bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 22.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1684 2017 Die Vorlage OF 74/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 94/13 Betreff: Toilettenanlage Erlenbacher Stadtweg Vorgang: OM 3952/15 OBR 13; ST 703/15 Der Magistrat möge mitteilen wann mit der Realisierung der in ST 703 aus 2015 für das Jahr 2016 versprochenen Toilettenanlage im Erlenbacher Stadtweg zu rechnen ist. Begründung: In der oben genannten Stellungnahme hat der Magistrat die Einrichtung der Toilettenanlage bis Ende 2016 zugesagt. Da dies bisher nicht geschehen ist bittet der Ortsbeirat um ein neues Fertigstellungsdatum. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3952 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 13 am 23.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 478 2017 Die Vorlage OF 94/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 167/12 Betreff: Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Verschiedene Presseberichten war Ende April zu entnehmen, dass nach einer Mitteilung des Bildungsdezernats unsicher sei, ob der beabsichtigte Umzug des Gymnasiums in das Neubaugebiet Bonames-Ost / Am Eschbachtal in einer für die Schule zumutbaren Zeit möglich sei und dass deshalb ein anderer Standort in den nördlichen Stadtteilen geprüft würde. Im Bericht B 242 2016 hatte der Magistrat dazu noch Folgendes mitgeteilt: "Das genannte Baugebiet (Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Anm. der Antragsteller) ist als Standort für eines der Gymnasien geeignet. Der noch nicht rechtskräftige Bebauungsplanentwurf Nr. 516 - Am Eschbachtal - weist bereits eine rund 31.000 m2 große Fläche für ein Gymnasium aus. . . Das Gymnasium Nord, dessen Standort aktuell in Praunheim/Westhausen ist, soll zukünftig in Bonames liegen." In diesem Zusammenhang wurde das Jahr 2022 als Fertigstellungsdatum am endgültigen Standort kolportiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Aus welchen Gründen sieht der Magistrat es derzeit als gefährdet an, dass ein Umzug des Gymnasiums in das Neubaugebiet Bonames-Ost / Am Eschbachtal in einer für die Schule zumutbaren Zeit möglich ist? 2. Was wird vom Magistrat in diesem Zusammenhang als zumutbare Zeit angesehen? 3. Welchen alternativen / welche alternativen Standorte prüft der Magistrat in diesem Zusammenhang? 4. Welche Kriterien legt der Magistrat dieser Standortsuche hinsichtlich Größe und Lage des Grundstücks und Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr an? 5. Wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang auch Flächen im Bereich des Ortsbeiratsbezirks 12 geprüft? 6. Falls nicht, aus welchen Gründen kommen Flächen im Bereich des Ortsbeiratsbezirks 12 nicht in Betracht? Begründung: Nach den vorangestellten Presseberichten ist der bisher der Öffentlichkeit vorgestellte Plan einer Errichtung des finalen Baus des Gymnasiums Nord im Baugebiet "Am Eschbachtal" offenbar nicht innerhalb des bisher vorgesehenen Zeitraums (2022) umsetzbar. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des Magistrats, frühzeitig diese Situation offenzulegen und nach etwaigen Alternativen Ausschau zu halten. In diesem Zusammenhang wird im Interesse der Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen um die Beantwortung der obigen Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 19.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2017 Die Vorlage OF 167/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2017, OF 289/10 Betreff: Künftigen Bau- und Durchgangsverkehr in Bonames vermeiden Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er den zu erwartenden starken Bau- und den noch ansteigenden Durchgangsverkehr verhindern wird. Von besonderem Interesse bleibt dabei, wie erkennbare unnötige Staus auf der künftigen, mit erster Priorität fertig zu stellen Ortsrandstraße vermieden werden sollen. Begründung: Der überlastete Harheimer Weg, der Wendelsgarten sowie insgesamt der alte Ortskern von Bonames sind zu schützen. Dafür wird unter anderem eine sehr sehr frühzeitige Fertigstellung der sogenannten Ortsrandstraße erforderlich. Die Ortsrandstraße muss die Aufnahmefähigkeit und die dringend erforderliche Durchlässigkeit einer Umgehungsstraße erhalten und sicherstellen. Vermeidbare und bereits jetzt erkennbare Staus oder Hindernisse sind auf der Ortsrandstraße nicht erwünscht, da sie Bonames unnötig und zusätzlich belasten würden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 16.05.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 446 2017 Die Vorlage OF 289/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.04.2017, OA 146 entstanden aus Vorlage: OF 95/15 vom 04.04.2017 Betreff: Geplantes Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" in neu "Am Eschbachtal" Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 516 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien von U 2 und U 9 zwischen den Stationen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als Station "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als Stadtbahnhaltestelle mit dem Stationshinweis "Am Eschbachtal" zu bezeichnen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich auf Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann "Nieder-Eschbach Süd" hieße. Aber auch dies ist nicht unbedingt ein prickelnder Stationshinweis (aber immerhin deutlich besser und sachgerechter als die Bezeichnung "Bonames-Ost"). Die neue Bezeichnung, passend zum geplanten Neubaugebiet im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 516, ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftend und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteigehaltestelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z. B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die Stationen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "Am Eschbachtal" heißen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 378 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2017, OF 267/10 Betreff: Lichtanlage Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ämter für die Einstellung der Lichtanlagen zu beauftragen und dafür Sorge zu tragen, dass Lichtanlagen auf dem Harheimer Weg, in der Nähe am Storchenhain, die Grünphase für die Fußgänger, auch Schulkinder, mit einer Zeitverzögerung beginnt, damit Autofahrer rechtzeitig zum Stehen kommen und die Fußgänger die Zeit haben über den Zebrastreifen gehen können. Begründung: mündlich Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1555 2017 Die Vorlage OF 267/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "über den Zebrastreifen gehen" durch die Worte um die Straße überqueren zu können" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 95/15 Betreff: Geplantes Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames Ost" in neu "Am Eschbachtal" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat sowie die VGF Frankfurt werden aufgefordert, bereits jetzt im Vorfeld in Fortsetzung der Planung des B-Planes Nr. 516 und vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes, die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle zwischen den Stationen Nieder-Eschbach und Bonames Mitte, diese Stadtbahnhaltestelle zukünftig -statt als Station Bonames Ost- neu als Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien von U 2 und U 9 mit dem Stationshinweis "Am Eschbachtal" zu bezeichnen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit der B 100 ergangene Entscheidung weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In der B-Vorlage wird jedoch im zweiten Absatz auf die neue geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames Ost" verwiesen. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich auf Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung Bonames Ost irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates so nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher Nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann Nieder-Eschbach Süd hieße. Aber auch dies ist nicht unbedingt ein prickelnder Stationshinweis (aber immerhin deutlich besser und sachgerechter als die Bezeichnung Bonames-Ost). Die neue Bezeichnung passend zum geplanten Neubaugebiet im Rahmen des B-Planes Nr. 516 ist aus Sicht des Ortsbeirates klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftend, und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteigehaltstelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z.B. kein Haltestellen-Knotenpunkt wie bspw. die Stationen Nieder-Eschbach, Kalbach, oder Heddernheim). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "Am Eschbachtal" heißen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 146 2017 1. Die Vorlage B 100 dient unter Hinweis auf OA 146 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 95/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 134 entstanden aus Vorlage: OF 82/15 vom 20.02.2017 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: 1. In dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage, gegebenenfalls ein betreutes Wohnstift, mit für die Bewohner selbst zu bewirtschaftenden Ein- bis Zweizimmerwohnungen und einer Größe bis zu maximal 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen; 2. in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/offenes Gemeinschafts- beziehungsweise Begegnungszentrum (gegebenenfalls mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen; 3. hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime ist bei der weiteren Planung für diese Flächenressource verstärkt der Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (vier bis sechs Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten; 4. beim Geschosswohnungsbau soll dieser hinsichtlich der Höhe maximal für drei Vollgeschosse (gegebenenfalls ist im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden; 5. bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren; 6. es sind ausreichend Stellplätze für Pkw auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen; 7. hinsichtlich der Begrünung (und gegebenenfalls auch als bebauungsplaninterne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden; 8. die Anzahl von insgesamt maximal 260 Wohneinheiten für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zugunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben; 9. die Haupterschließungsstraßen sollen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden; 10. die Erdgeschosswohnungen aller Mehrfamilienhäuser sind barrierefrei auszulegen: Erreichbarkeit ohne Treppenstufen, rollstuhlgerechte Türrahmen. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. im Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 Hektar große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen Achtzigerjahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 134 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 35 und OA 134 = Ablehnung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Nichtbefassung Beschlussausfertigung(en): § 1212, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2017, OF 63/14 Betreff: Neuer Standort für die Ortseingangstafel des Vereinsring Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf das Amt für Straßenbau und Erschließung hinzuwirken, dass endlich eine Entscheidung gefällt wird, ob und an welche Stelle die derzeit noch an der Kreuzung Harheimer Stadtweg / Korffstraße befindliche Ortseingangstafel am neuen Kreisel aufgestellt werden kann. Begründung: Schon seit nunmehr über einem Jahr versucht der Vereinsring Harheim, von dem Amt für Straßenbau und Erschließung, eine Entscheidung zu bekommen das o.g. Ortseingangsschild an den neuen Kreisel zu versetzten, damit alle nach Harheim einfahrenden Personen auf die Aktivitäten der Vereine von Harheim hingewiesen werden. Bis heute liegt uns diesbezüglich keine Aussage oder Genehmigung vor. Anlage Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1355 2017 Die Vorlage OF 63/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2017, OF 78/13 Betreff: Einfahrt Nieder-Erlenbach Mitte Das Amt für Straßenbau und Erschließung möge während der Kanalbauarbeiten zum Anschluss des Westrandes an das Kanalnetz eine Sperrung der Einfahrt Nieder Erlenbach Mitte vermeiden. Stattdessen sollte die Ausfahrt durch den Erlenbacher Stadtweg gesperrt werden. Begründung: Bedingt durch die Bauarbeiten ist die Sperrung einer Fahrspur im Bereich der Einfahrt Mitte notwendig. Das Amt schlägt im Moment die Sperrung der Einfahrt nach Nieder Erlenbach vor. Dies behindert jedoch die Buslinien 25, 27 und 29 welche dort zu ihrem Endhaltepunkt fahren müssen. Lediglich die 65 passiert die Einfahrt Mitte in auswärtiger Richtung. Durch Erhalt der Einfahrt Mitte könnten die 25, 27 und 29 weitgehend unbehindert fahren während die 65 z.B. durch den Ortskern Alt-Erlenbach Richtung Bad Vilbel fahren könnte. Der abgehende PKW Verkehr müsste auf die Ausfahrten Ost und die Nieder Eschbacher Straße ausweichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 13 am 14.03.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 78/13 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2017, OF 56/14 Betreff: Radweglücke zwischen Maßbornstraße und Korffstraße entlang des Erlenbacher Stadtwegs Der Magistrat wird aufgefordert, Möglichkeiten für eine Realisierung des Radwegs unter Umgehung der Brücke über den Eschbach zu suchen. Dazu soll z.B. die Querung des Eschbachs mittels einer separaten Radfahrer- und Fußgängerbrücke geprüft werden. Auch weitere Alternativen sind zu prüfen. Der weitere Verlauf ist unter Einbeziehung vorhandener Wege, städtischer Flächen und evtl. des Erwerbs privater Flächen zu gestalten. Begründung: Wie der Magistrat in seiner ablehnenden Stellungnahme ST 1557 vom 21.11.2016 bemerkt, ist ,der durchgängige Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße (. .) in dem im regionalen Flächennutzungsplan dargestellten Radroutennetz enthalten und für die Weiterentwicklung des gesamtstädtischen regional bedeutsamen Radverkehrsnetzes vorgemerkt." Gleichwohl sei, so der Magistrat weiter, die Einrichtung eines Radwegs wegen der zu geringen Breite der Brücke über den Eschbach "kurzfristig jedoch nicht möglich." Da aus der Sicht des Ortsbeirates auch mittel- und langfristig kaum damit zu rechnen ist, dass sich die Breite der Brücke ändert, müssen folglich Alternativen für die Realisierung gesucht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1352 2017 Die Vorlage OF 56/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2017, OF 79/13 Betreff: Verkehrsberuhigung Alte Fahrt und Bornweg Der Magistrat möge im Anschluss an die Kanalarbeiten in der Hohen Brück die Verkehrssituation in den Straßen Bornweg und Alte Fahrt wie folgt ändern: 1. Bornweg und Alte Fahrt werden als verkehrsberuhigte Zonen (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen. 2. Die Fahrtrichtung im Bornweg wird eingeschränkt auf die Fahrtrichtung von der Neuen Fahrt zur Alten Fahrt. 3. Die Fahrtrichtung in der Alten Fahrt wird vom Bornweg kommend bis zur Hausnummer 11 in diese Richtung beschränkt. Ab Nummer 11 sollten beide Fahrtrichtungen bis zur Straße Alt-Erlenbach freigegeben sein. 4. In der Alten Fahrt gilt zwischen Hausnummer 11 und der Kreuzung Alt-Erlenbach beidseitig ein absolutes Halteverbot. 5. Vor der Hausnummer Bornweg 3 werden 2 Fahrradständer (oder Poller) angebracht um das Parken auf der Ecke zu vermeiden. Begründung: Eine Befragung der Anlieger hat ergeben, dass die momentane Einbahnstraßenlösung gut aufgenommen wird. Insbesondere die Situation in der Neuen Fahrt hat sich erheblich entschärft seit aus dem Bornweg kein Verkehr mehr Richtung Erlenbacher Stadtweg fließt. Gleichzeitig sollte jedoch insgesamt das Tempo in diesem Bereich noch weiter reduziert werden. Die Zufahrt zum Parkplatz der Poststelle und der Reinigung sollte jedoch wieder von der Seite Alt-Erlenbach aus zugänglich sein, um einen viel längeren Umweg durch den Bornweg im Sinne der Anwohner zu vermeiden. Die Halteverbote und Fahrradständer sollen Verkehrsbehinderungen durch rücksichtslose Parker verhindern. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 13 am 14.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 79/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 13 am 25.04.2017, TO I, TOP 4 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1577 2017 e Ziffer 1 wird abgelehnt. Die Ziffer 2 wird abgelehnt. Die Ziffern 3 und 4 werden zurückgezogen. Die Ziffer 5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Der Betreff und die Begründung der Vorlage werden durch die der Vorlage OF 88/13 ersetzt. Abstimmung: zu 1.: CDU gegen SPD (=Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, BFF und FDP zu 2.: Annahme bei Enthaltung SPD und BFF zu 4.: Einstimmige Annahme zu 5.: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 82/15 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: in dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage/ggf. ein betreutes Wohnstift mit für die Bewohner selbst zu bewirtschafteten1 bis 2 Zimmer Wohnungen und einer Größe bis zu max. 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen, in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/ offenes Gemeinschafts- bzw. Begegnungszentrum (ggf. mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen, hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime bei der weiteren Planung für diese Flächenressource ist verstärkt den Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (4-6 Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten, beim Geschosswohnungsbau hinsichtlich der Höhe soll maximal 3 Vollgeschosse (ggf. im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes ist auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden, bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren, es sind ausreichend Stellplätze für PKW auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen. hinsichtlich der Begrünung (und ggf. auch als B-Plan interne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden. die Anzahl von insgesamt max. 320 Wohneinheiten (gemäß WEP 2015) für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zu Gunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 "Im Eschbachtal - Harheimer Weg" maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des B-Planes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 ha große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen 80er Jahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 134 2017 1. Der Vorlage M 35 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA . . zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 82/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP mit der Maßgabe beschlossen, dass . . . Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 53/14 Betreff: Fertigstellung der Verkehrsflächen Harheim-Süd Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bei den Baumaßnahmen zur Fertigstellung von Gehwegen, einen Lückenschluss von ca. 20m zwischen Jacob Quirinweg und Korffstraße zusätzlich herzustellen. Begründung: Bei dieser Verbindung handelt es sich um einen Bereich, der zum einen als Schulweg, und zum anderen als naheliegendsten Weg zu den öffentlichen Verkehrsmitteln führt. Mittlerweile hat sich hier ein Trampelpfad etabliert, welcher mit Gefahren verbunden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1238 2017 Die Vorlage OF 53/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2017, OF 76/13 Betreff: Verbreiterung des Brückenbauwerks über den Eschbach als Grundlage für einen sicheren Radweg von Nieder-Erlenbach nach Bonames Vorgang: ST 1557/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, als Anregung aus der ST 1557 vom 21.11.2016 hervorgehend, den Magistrat zu bitten das Brückenbauwerk in angesetzter Holzbauweise über den Eschbach zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu verbreitern. Hiermit könnte die Grundlage für den Ausbau eines sicheren direkten Radweges von Nieder-Erlenbach nach Bonames über Harheim gelegt werden, wie sie im regionalen Flächennutzungsplan enthalten ist. Begründung: Wie in der ST 1557 vom 21.11.2016 des Verkehrsdezernats der Stadt Frankfurt beschrieben ist ein durchgängiger Radweg von Nieder-Erlenbach nach Bonames im regionalen Flächennutzungsplan bereits enthalten. Ein bisheriger Ausbau ist nicht möglich, da das Brückenbauwerk über den Eschbach die nötigen Vorgaben nicht erfülle. Ein Ausweichen auf den Erlenbacher Stadtweg wäre regelwerkskonform möglich. Die Nutzung des Erlenbacher Stadtwegs für den Radverkehr weist dennoch nicht die Sicherheitsstandards auf, welche durch einen Radweg gegeben sind. Zudem ist die Straße durch deren Beschaffenheit an einigen Stellen nur sehr schlecht einsehbar. Aus den aufgeführten Gründen aus OM 536 und V 139 wäre deshalb ein Ausbau des Brückenbauwerks ein sinnvoller Ausbau um den Schutz der Bürger*innen im Radverkehr zu gewährleisten. Auch für Kinder als Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad wäre dies eine notwendige Maßnahme um deren nötigen Schutz sicherzustellen, insbesondere da eine Zunahme des Radverkehrs durch den Bau des Gymnasium Nord abzusehen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1557 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 13 am 07.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 76/13 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2017, OF 72/13 Betreff: Aufstellen von Fahrradanlehnern im Erlenbacher Stadtweg/Ecke Neue Fahrt für mehr Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern im Erlenbacher Stadtweg (Kurve Hausnummer 2)/Ecke Neue Fahrt Fahrradanlehner aufzustellen. Diese sind so aufzustellen, dass dort keine Parkmöglichkeit mehr vorherrscht jedoch zwei Pkws in entgegengesetzter Richtung aneinander vorbeifahren könnten. Quelle: openstreetmap.org Begründung: Die Kurve im Erlenbacher Stadtweg/ Ecke Neue Fahrt wird immer wieder als Parkmöglichkeit genutzt. Dies verhindert jedoch, dass 2 PKWs in dieser Kurve aneinander vorbeifahren können. PKWs von Ortsmitte kommenden sind somit gezwungen in die Gegenfahrbahn zu fahren. Bei Gegenverkehr muss dieser ausweichen und befährt den Bürgersteig. Diese Situation hat schon vermehrt zu Unfällen oder Eigentumsbeschädigungen an dieser Stelle geführt. Fahrradanlehner würden das Parken in der Kurve verhindern und wären zudem ein Anreiz für mehr Fahrradverkehr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 13 am 07.02.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1188 2017 Die Vorlage OF 72/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2017, OA 104 entstanden aus Vorlage: OF 65/15 vom 28.12.2016 Betreff: Polizeiposten Bonames beibehalten Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung des 14. und 15. Polizeireviers auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass 1. der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird und 2. im Rahmen des Bebauungsplans "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" auf der geplanten Gemeinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige 14. Polizeirevier aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Am Eschbachtal-Harheimer Weg". Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen 14. Polizeireviers im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land, die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherige Forderungen einzugehen. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und den anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu erreichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erhebliches Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichem Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung um einen Streifenwagen im neuen Revier die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Polizeireviere (14. Revier und 15. Revier) und die räumliche Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel soll der Polizeiposten Bonames an der U-Bahn-Station ebenfalls geschlossen werden. Die Bürger des nördlichen Stadtgebiets müssten dann künftig ins Mertonviertel, um polizeiliche Angelegenheiten, wie z. B. Anzeigenaufnahme, regeln zu können. Dies ist gerade für ältere oder eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum leistbar, da sie das "neue" Revier in der Marie-Curie-Straße 30 wesentlich schlechter als den Posten in Bonames erreichen können, gleich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Fahrzeug. Des Weiteren wird durch den "Abzug" der Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl (sog. Angsträume), gerade an der U-Bahn-Station "Bonames", erheblich abnehmen. Die Befürchtungen der Bürger, keine Polizei mehr in den nördlichen Stadtgebieten zu haben und zu sehen, nehmen zu. Die Bevölkerung bedarf eines Polizeipostens vor Ort, der zumindest tagsüber einfach erreichbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 18.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) 8. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.02.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 9. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.03.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1103, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 § 1221, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 32
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 65/15 Betreff: Polizeiposten Bonames beibehalten Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung der beiden Polizeireviere 14 und 15 auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hin zu wirken, dass - entweder der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird - und/oder im Rahmen des BPlans Am Eschbachtal/Harheimer Weg auf der geplanten Ge meinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige Polizeirevier 14 aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Am Eschbachtal/Harheimer Weg. Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen Polizeirevier 14 im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land nun die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherigen Forderungen einzugehen -. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu reichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erheblicher Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichen Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung im neuen Revier um einen Streifenwagen die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert, beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Die Bevölkerung bedarf einen Polizeiposten vor Ort, der zumindest tags einfach erreichbar ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 65/15 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 104 2017 Die Vorlage OF 65/15 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung des 14. und 15. Polizeireviers auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass 1. der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird und 2. im Rahmen des Bebauungsplans "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" auf der geplanten Gemeinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige 14. Polizeirevier aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Am Eschbachtal-Harheimer Weg". Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen 14. Polizeireviers im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land, die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherige Forderungen einzugehen. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und den anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu erreichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erhebliches Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichem Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung um einen Streifenwagen im neuen Revier die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Polizeireviere (14. Revier und 15. Revier) und die räumliche Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel soll der Polizeiposten Bonames an der U-Bahn-Station ebenfalls geschlossen werden. Die Bürger des nördlichen Stadtgebiets müssten dann künftig ins Mertonviertel, um polizeiliche Angelegenheiten, wie z. B. Anzeigenaufnahme, regeln zu können. Dies ist gerade für ältere oder eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum leistbar, da sie das "neue" Revier in der Marie-Curie-Straße 30 wesentlich schlechter als den Posten in Bonames erreichen können, gleich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Fahrzeug. Des Weiteren wird durch den "Abzug" der Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl (sog. Angsträume), gerade an der U-Bahn-Station "Bonames", erheblich abnehmen. Die Befürchtungen der Bürger, keine Polizei mehr in den nördlichen Stadtgebieten zu haben und zu sehen, nehmen zu. Die Bevölkerung bedarf eines Polizeipostens vor Ort, der zumindest tagsüber einfach erreichbar ist." Abstimmung: Ziffer 1.: 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 3 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2016, OF 46/14 Betreff: Wasserleitungen Korffstraße Der OBR bittet den Magistrat um Auskunft, ob es Pläne zur Sanierung der Wasserleitungen in der Korffstraße gibt bzw. ob Probleme mit dem Zustand der Leitungen bekannt sind. Begründung: Es gibt einerseits Beschwerden von Anwohnern im Zusammenhang mit bereits aufgetretenen Rohrschäden und andererseits Aussagen der Mainova über die Presse, dass die Leitungen in Ordnung seien. Dies ergibt für den Ortsbeirat kein einheitliches Bild von der Situation. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 295 2017 Die Vorlage OF 46/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2016, OF 39/14 Betreff: Absolutes Halteverbot überwachen und Einhaltung durchsetzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf das Ordnungsamt einzuwirken, dass die im Stadtteil Harheim, begründet eingeführten absoluten Halteverbote, überwacht und deren Einhaltung durchgesetzt wird. Begründung: Aufgrund der Verkehrssituation wurden z. B. in der Philipp-Schnell-Straße vor Haus Nr. 69 oder in der Reginastraße gegenüber Haus Nr. 41, ein absolutes Halteverbot vom OBR beantragt und entsprechend auch eingeführt, was die Anlieger aber nicht abhält, sich dem zu widersetzen bzw. dieses absolute Halteverbot nicht zu beachten. Aufgrund der Situation, werden z.B. Mülltonnen nicht geleert, da die FES nicht in die Reginastraße einfahren kann. Der Hintergrund ist, dass auch niemand dies überwacht und daher der Missachter auch mit keinen Repressalien zu rechnen hat, sondern er hat quasi exklusiv sogar einen Parkplatz für sich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1048 2016 Die Vorlage OF 39/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 180/13 Betreff: Kennzeichnung des Radweges nach Harheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Beginn des Radweges nach Harheim an der Kreuzung Erlenbacher Stadtweg/ Am Ohlenstück deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Die Einfahrt des verkehrsberuhigten Bereichs Am Ohlenstück ist gleichzeitig der Beginn und das Ende des Radweges nach Harheim und es ist nicht klar, wie Auto- und Radfahrer sich an dieser Stelle verhalten sollen. Begründung: Überall im Stadtgebiet werden neue Radwege auf existierende Straßen aufgebracht. An Ein- und Ausfahrten, Bushaltestellen und an Einmündungen wird genau farblich markiert, wo Radfahrer zu erwarten sind, damit Autofahrer nicht aus Versehen Radfahrer auf dem Radweg in Gefahr bringen. Nicht so in Nieder-Erlenbach: Hier darf am Erlenbacher Stadtweg der Radweg nach Harheim starten und enden, ohne dass es irgendeine Markierung gibt. Autofahrer, die aus dem Ohlenstück kommen, wissen hoffentlich, dass von beiden Seiten Radfahrer auf dem Gehweg kommen können. Radfahrer wissen hoffentlich, wo sie auf den Radweg einfädeln sollen. Es ist ein Wunder, dass es dort zu noch keinem Unfall gekommen ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dringend, diesen Missstand durch eine gute Markierung zu beseitigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 196/14 Betreff: Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis am 2. Mai d.J. - ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Säuberung des Bachlaufs von umgestürzten Bäumen und heruntergebrochenen Ästen zu legen und - die Frequenz der Leerung der Sinkkasten-Körbe im betroffenen Gebiet (Zur Untermühle, Grundweg, Winkelgasse, Korffstraße, Am Entenpfad) zu erhöhen. Begründung: Beide vorgeschlagene Maßnahmen können in kritischen Situationen helfen den Abfluss des Wassers zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Bei der angesprochenen Überflutung kam es bzgl. der Sinkkästen verschiedentlich zur Beobachtung, dass verstopfte Gullys einen Abfluss verhinderten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5481 2024 Die Vorlage OF 196/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 187/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach über die Kreuzung Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg hinaus entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zum Baugebiet "Am Eschbachtal" und "An der Steinernen Straße". Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie sind zwei Varianten zu prüfen: a) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße unter Einbezug des Brückenbauwerks b) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße ohne Einbezug des Brückenbauwerks Des weiteren sollen im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie gleichzeitig Fördermittel vom Bund/Land akquiriert werden. Begründung: So langsam nehmen die Planungen für das Gymnasium Nord im Baugebiet "An der Steinernen Straße" Fahrt auf. Neben der Erschließung durch eine U-Bahn-Station muss im Sinne der Nahmobilität gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche gefahrenfrei mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können. Dies verhindert wiederum, dass Elterntaxis den sowieso bereits verkehrlich überlasteten Bereich zusätzlich verstopfen. Bisher ist die Umgehungsstraße aufgrund ihrer Einstufung als Landesstraße mit der entsprechenden möglichen Fahrgeschwindigkeit keine Alternative, um mit dem Fahrrad gefahrenfrei von Stadtteil zu Stadtteil zu gelangen. Außerdem hofft der Ortsbeirat, dass der Radweg wie unlängst bei der Verbindung von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach nicht 50 Jahre auf sich warten lässt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2024 Die Vorlage OF 187/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 183/14 Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Radverkehrskonzept Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden: 1. Hochstufung der Straße "Hermannspforte" mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute 2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute 3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße "Harheimer Weg" Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung "Nordpark". Begründung: zu 1. Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße "Hermannspforte" (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens. zu 2. Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (schwarz gestrichelte Doppel-Linie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den "Nordpark" Richtung "Grillplatz Nordpark" deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen. zu 3. Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum "Grillplatz Nordpark" führt. Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung) (Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5374 2024 Die Vorlage OF 183/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors "Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren." lautet. Abstimmung: 2 CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 161/13 Betreff: Lückenschluss im Radweg zwischen Harheim und Bonames Wir bitten den OBR 14 (Harheim) über den Magistrat auf einen zeitnahen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Harheim und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen der Einmündung Maßbornstraße und dem Nieder Eschbacher Stadtweg hinzuwirken. Im Zuge der Errichtung des neuen Gymnasiums Nord im Baugebiet Bonames Ost wird diese Verbindung für die Schülerinnen und Schüler aus Nieder Erlenbach von großer Bedeutung sein. Begründung: Die Planungen für die Umsetzung des Gymnasiums Nord sind im vollen Gange und die fehlende Radwegeverbindung zwischen Nieder Erlenbach und Bonames sollte hierbei unbedingt geschlossen werden. Da die Planung und Umsetzung von Radwegen in den Außenbezirken der Stadt Frankfurt sehr lange dauert, sollte schon jetzt die Notwendigkeit dieser Maßnahme deutlich gemacht werden, damit bei der Eröffnung der Schule auch ein sicherer Radweg für die Schüler aus unserem Stadtteil vorhanden sein wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 176/14 Betreff: Parken Korffstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das bestehende Halteverbot im Straßenbereich Korffstraße 19 - 25 in eine begrenzte Parkdauer von max. 30 Minuten mit dem Zusatz "Montag - Samstag von 8.00 - 18.00 Uhr" umzuwandeln. Begründung: Im o.g. Bereich der Straße befinden sich die einzige aktive Metzgerei im Stadtteil. Um den Kunden das Einkaufen und der Metzgerei das Geschäft zu erleichtern, erscheint dem Ortsbeirat die vorgeschlagene Regelung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 54/14 Betreff: Niedereschbacher Stadtweg sanieren Der Magistrat wird gebeten, den Niedereschbacher Stadtweg zu sanieren und auf die Erfordernisse der Fußgänger, des Radverkehrs, des landwirtschaflichen Verkehrs und des Anliegerverkehrs einzurichten und abzustimmen. Insbesondere soll Fuß- und Radverkehr zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Harheim besser und sicherer werden. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg ist teilweise mit Schlaglöchern oder Ausbesserungen übersät, an vielen Stellen bilden sich am Randstreifen Pfützen. Die sind für den landwirtschaftlichen Verkehr und den Anliegerverkehr kein Problem, jedoch für Menschen, die zu Fuß, mit Gehhilfe oder mit dem Rad unterwegs sind, weil der Fuß- und Radverkehr vom motorisierten Verkehr in diese Randstreifen abgedrängt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1298 2022 Die Vorlage OF 54/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "abgedrängt werden" durch die Worte "ausweichen muss" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2021, OF 53/14 Betreff: Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Teilstück zwischen Erlenbacher Stadtweg 90 bis zum Ortseingang Nieder-Erlenbach mit Beleuchtung zu versehen. Wenn möglich sollen mit Solarenergie betriebene Masten eingesetzt werden. Begründung: Der Fuß und Radweg zwischen den Stadtteilen wird intensiv genutzt. Er dient u.a. als Schulweg, als Weg zu diversen Einkaufsmärkten sowie generell als Verbindungsweg zwischen den benachbarten Stadtteilen. Eine Beleuchtung des o.a. Abschnitts würde das Sicherheitsgefühl erhöhen und damit noch mehr Menschen ermutigen, auch bei Dunkelheit das Fahrrad zu nutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1297 2022 Die Vorlage OF 53/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 38/14 Betreff: Straßenbäume Harheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob es möglich ist, den Randstreifen an der Nordseite des "Harheimer Wegs" zwischen "Im Niederfeld" und "Korffstraße" mit geeigneten Bäumen zu bepflanzen. Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt sich um den Grünstreifen zwischen der Kreisstraße und dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg. Begründung: Der genannte Straßenabschnitt eignet sich aus Sicht des Ortsbeirats dafür, die zahlreichen positiven Aspekte der Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen im Stadtgebiet auszunutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 835 2021 Die Vorlage OF 38/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 22/13 Betreff: Entsorgungsinfrastruktur Neubaugebiet Südlich des Riedstegs Der Magistrat möge im Zuge der Planungen des Neubaugebiets Südlich des Riedstegs sicherstellen, dass auch Stellplätze für Niederflurglascontainer vorgeschrieben werden. Bei steigender Anzahl von Haushalten muss auch die notwendige Entsorgungsinfrastruktur an Ort und Stelle mit erweitert werden. Begründung: In der Vergangenheit ist es bei verschiedenen Bauvorhaben stets zum ersatzlosen Entfall von Glascontainern gekommen: Beim Bau der Häuser am Ende der Märkerstraße und Bornweg entfiel ein Container am Bornweg ersatzlos. Im Kurmarkviertel wurde ein Quartiersplatz gebaut, aber auch hier gibt es keine Glascontainer. Mit Begin des Neubaugebietes am Westrand entfielen Container am Erlenbacher Stadtweg. Auch Neubaugebiete müssen ihren Beitrag an gemeinsamer Entsorgungsinfrastruktur leisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 13 am 06.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 550 2021 Die Vorlage OF 22/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 15/14 Betreff: Halteverbot im Kurvenbereich "Im Niederfeld" Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Niederfeld" im Bereich der Hausnummern 20-26 ein absolutes Halteverbot einzurichten (siehe Planskizze). Begründung: Durch regelmäßig abgestellte Fahrzeuge im Bereich "Im Niederfeld 20-26", unmittelbar vor der Kurve, kommt es insbesondere morgens und nachmittags zu gefährlichen Verkehrssituationen. Aus diesem Grund ist ein Fahrer, der sich Richtung "Harheimer Weg" bewegt, zu einem Ausweichmanöver auf die Gegenfahrbahn gezwungen. Durch die Schärfe der Kurve ist jedoch der entgegenkommende Verkehr weder für den stadteinwärts noch für den stadtauswärts fahrenden Fahrrad- und Motorradfahrer, PKW und LKW einsehbar. Diese Situation ist nur durch eine entsprechende Beschilderung - in diesem Fall ein absolutes Halteverbot - zu lösen. Planskizze "Im Niederfeld", Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 9/14 Betreff: Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg II Der Ortsbeirat weist die ST 2047 vom 27.11.2020 zurück und bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat anzuweisen, den mit der OM 6288 vom 17.8.2020 beantragten Radschutzstreifen im "Harheimer Weg" auf der nördlichen Seite zwischen dem Ende des bestehenden Radwegs und der Einmündung "Friedrichsdorfer Straße" wie beantragt anzulegen. Die Behauptung in der o.g. Stellungnahme des Magistrats "Für einen Schutzstreifen reicht der Platz nicht aus" trifft nicht zu. Der Platz auf der Fahrbahn reicht nur deshalb nicht aus, weil er - wie in der Stellungnahme explizit ausgeführt - zum Parken von Kfz genutzt wird, was mit dem Anlegen des Schutzstreifens hinfällig ist. Der Ortsbeirat wertet die Sicherheit der Radfahrer höher als die Möglichkeit, die Fahrbahn zum Abstellen von Kfz zu nutzen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, sich dieser Einschätzung anzuschließen und dies der zuständigen Behörde deutlich zu machen. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 9/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 64 2021 Die Vorlage OF 9/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF; GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 8/14 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, den derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg, in einen Kreisverkehr umzugestalten. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, so dass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 210 2021 Die Vorlage OF 8/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Prüfauftrag beschlossen und die Worte "unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrersicherheit" angefügt werden. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 19/16 Betreff: Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassen Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß alle Wirtschaftswege zwischen Frohn-Grundweg und Haingasse entlang dem Nordring so freigeschnitten werden, daß landwirtschaftliche Fahrzeuge diese gefahrlos befahren können. Dazu gehört auch, daß 4 m Luftraum über den Wegen freigeschnitten werden muß, damit z.B. hohe Fahrzeuge und Maschinen nicht von tief überhängenden Ästen von Bäumen und Büschen, die zu nahe an den Weg gepflanzt wurden, beschädigt werden. 2. Am Frohn-Grundweg sind im Bereich der Hochhäuser auch die dort auf den beschädigten östlichen Wegrändern illegal parkenden PKW zu entfernen und der beschädigte Weg zu verbreitern, weil sonst die großen landwirtschaftlichen Maschinen auf den Bürgersteig auf der Westseite des Weges ausweichen müssen, dort u.U. Fußgänger gefährden und den Bürgersteig beschädigen. Die östliche Seite des Frohn-Grundweges ist zu reparieren, da sonst zu wenig Platz für Erntemaschinen und Bulldogs ist. 3. Auch die parallel zur L 521 verlaufenden Wirtschaftswege sind von den anliegenden Grundbesitzern freizuschneiden oder von der Stadt zu Lasten der Grundstückseigentümer freizuräumen, weil die von Büschen und Bäumen zugewachsenen Wege die landwirtschaftlichen Fahrzeuge beschädigen können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 19/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 529 2021 Die Vorlage OF 19/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen WBE und 3 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 14/10 Betreff: Harheimer Weg sicherer gestalten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. durch welche baulichen oder organisatorischen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf dem Harheimer Weg deutlich erhöht werden kann, insbesondere im Bereich des Fußgängerüberwegs nahe der Straße "Am Wendelsgarten" 2. ob öfter Geschwindigkeitskontrollen erfolgen werden, 3. wie die Zahl der nicht hilfreichen und teils gefährlichen Elterntaxis weiter reduziert werden kann. Begründung: Aktuell mehren sich die Hinweise auf fehlende Einhaltung der Verkehrsregeln im Bereich des Harheimer Wegs sowie der August-Jaspert-Schule. Mit Blick auf zu viele Beinaheunfälle erscheint ist dringende Abhilfe erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 68 2021 Die Vorlage OF 14/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2020, OF 283/14 Betreff: Voraussetzungen für eine Senioren-Tagespflegeeinrichtung schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grundstück Korffstraße 31c, Flurstück 914/7, Flur 1, Gemarkung Harheim (495), die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren zu schaffen. Es handelt sich um die im Zuge des geplanten Neubaus des Feuerwehrgerätehauses von der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG durch die Stadt Frankfurt zu übernehmende Liegenschaft, welche derzeit als Standort für das alte Gerätehaus genutzten wird. Begründung: Der Bedarf für Tagespflege ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dieser Trend wird sich in Anbetracht der Altersstruktur der Bevölkerung voraussichtlich in den kommenden Jahren noch verstärken. Das Freizeitangebot einer solchen Einrichtung und die Möglichkeit soziale Kontakte zu knüpfen und aufrecht zu erhalten bietet Pflegebedürftigen einen großen Gewinn an Lebensqualität. Darüber hinaus stellt ein Tagespflegeangebot eine Entlastung für die pflegenden Personen in häuslicher Pflege dar und macht damit die häusliche Pflege oft überhaupt erst möglich. Sie kann einen großen Beitrag leisten, pflegebedürftigen Menschen den Wunsch zu erfüllen, weiter in der eigenen Wohnung zu leben. Das genannte Grundstück geht im Zuge des Baus eines neuen Gerätehauses an die Stadt Frankfurt über. Es ist nach Auffassung des Ortsbeirates wegen seiner Lage und Größe für das Vorhaben gut geeignet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7203 2021 Die Vorlage OF 283/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2020, OF 279/14 Betreff: Altglascontainer im Stadtteil Harheim Die Standorte der Altglascontainer im Stadtteil Harheim müssen verändert werden und daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Der Altglascontainer Am Auweg gegenüber von Hausnummer 7 wird entfernt, der Standort entfällt. 2. Die Altglascontainer Am Auweg Nähe Hausnummer 28 und Korffstraße (Friedhof) werden ausgetauscht und durch lärmgedämmte Container ersetzt. 3. Die anderen Standorte (Altkönigblick, Riedhalsstraße, In den Schafgärten und Maßbornstraße gegenüber Hausnummer 31) bleiben weiterhin bestehen. Bei allen Containern sollte der Hinweis auf die Nutzungszeiten (werktags, 7 bis 19 Uhr) deutlich angezeichnet sein. Begründung: Altglas soll nicht in der Restmüll-, Biomüll- oder gar Altpapiertonne entsorgt werden. Altglas soll genauso wenig wild in den Grün- und Erholungsflächen abgestellt oder zurückgelassen werden. Daher müssen ausreichende, fußläufig gut erreichbare und wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten (max. 500 Meter Entfernung) bestehen. Da sich nicht alle Menschen an die vorgegebenen Einwurfzeiten halten, müssen insbesondere an den Standorten, die nahe an Wohnhäusern liegen, die alten Container durch modernere, lärmgedämmte Behälter ersetzt werden, sofern kein besser geeigneter Standort gefunden werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 270/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Betreff: Aufstellungsorte für Altglascontainer/Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die Altglascontainer in Harheim an drei Stellen zu konzentrieren: 1. Riedhalsstraße, an der Einfahrt zum Parkplatz Bezirkssportanlage (die Anzahl der dort bereits aufgestellten Container soll verdoppelt werden) 2. Altkönigblick, gegenüber dem Netto-Markt (die Anzahl der dort bereits aufgestellten Container soll verdoppelt werden) 3. Nieder-Eschbacher Stadtweg, auf der Verkehrsinsel an der Einfahrt Harheimer Weg Alle anderen im Stadtteil Harheim aufgestellten Altglascontainer sollen entfernt werden. Die Aufsteller von legalen Altkleidercontainern sollen ebenfalls an diese Standorte verwiesen werden. Begründung: Mit der Umsetzung des Antrags wird die mit dem Einwerfen von Altglas verbundene Lärmbelästigung in Wohngebieten eliminiert. Alle Orte sind gut erreichbar sowie sicher und bequem zu benutzen. Die gewählten Aufstellungsorte gewährleisten zudem eine einfache und damit kostengünstige Leerung durch den Entsorgungsbetrieb. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.11.2020, OF 279/14 Antrag vom 14.01.2021, OF 287/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 270/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 261/14 Betreff: Versetzen eines Glascontainers in der Straße "Am Auweg" gegenüber Haus Nr. 7 Der Glascontainer ist direkt neben und gegenüber der Wohnbebauung aufgestellt, was nachvollziehbar nicht der beste Aufstellungsort ist. Tag und Nacht werden hier die Flaschen und dergleichen, oft nicht leise in den Container gelegt, sondern hineingeworfen. Dieser Lärm ist nicht sonderlich angenehm für die Anwohner. Es ist zu prüfen, ob der Container versetzt und ggf. in der Nähe des Kreisels am Harheimer Weg / Spitzenstraße aufgestellt werden kann. Auf jeden Fall werden Glascontainer in diesem Wohngebiet benötigt! Begründung: Der Glascontainer wird seit dem Bezug der Häuser im Baugebiet Urnbergweg / Im Kalk / Eckstraße noch stärker frequentiert als in früheren Jahren. Dies bedingt, dass die Anwohner durch die Glasentsorgung auch rund um die Uhr, noch mehr gestört werden als früher. Dies ist nur zu beheben, wenn für den Container ein andere Aufstellungsort gesucht und der Container umgesetzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 262/14 Betreff: Verkehrssicherheit an der Einmündung "Im Niederfeld" in den Kreisverkehr am Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, mittels baulicher oder sonstiger Maßnahmen das Einfahren in die Spitzenstraße mit überhöhter Geschwindigkeit zu verhindern. Dabei ist zu beachten, dass der landwirtschaftliche Verkehr ungehindert in den angrenzenden Feldweg einfahren kann. Begründung: Die in der Abbildung eingekreiste Mittelinsel wurde beim Endausbau der Straße im Niederfeld nicht mit ausgeführt. Es kommt daher immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen, wenn Verkehrsteilnehmer mit hoher Geschwindigkeit aus Richtung Bonames kommend in Pfeilrichtung auf direktem Weg in die Spitzenstraße fahren. Dies sollte durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. . Quelle: Stadtvermessungsamt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 262/14 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 263/14 Betreff: Installation eines Verkehrsspiegels am "Grundweg" Der Magistrat wird gebeten, an der in der Skizze markierten Stelle zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: An der bezeichneten Stelle kommt es wegen der Unübersichtlichkeit und Enge der Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel könnte die Sicherheit an dieser Stelle erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6469 2020 Die Vorlage OF 263/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, an der in der Skizze markierten Stelle zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen ausreichend dimensionierten Verkehrsspiegel auch für den Radverkehr aufzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2020, OF 299/15 Betreff: Straße "Im Weidenfeld"; Aufbringen von Piktogrammen mit Aufruf zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme der Nutzer des landwirtschaftlichen Weges Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn des landwirtschaftlichen Anliegerweges "Im Weidenfeld" an der Zufahrt über Leo-Tolstoj-Straße (siehe Foto) sowie am anderen Ende beginnend von der Zufahrt zur Hüttenmühle kommend jeweils das untenstehende Piktogramm mit einem Traktor, Radfahrer, "Gassi gehender" Hundehalter (Spaziergänger) auf der Fahrbahn der Straße "Im Weidenfeld" aufbringen zu lassen. Als ergänzender Text sollten noch darunter die Worte: "Nehmt Rücksicht - langsam fahren!" mit aufgemalt werden. 2. Die Aufbringung der Piktogramme kann, soweit überhaupt erforderlich, hilfsweise alternativ über das Ortsbeiratsbudget des OBR 15 finanziert werden. (Fotos privat Michael Stauder) Begründung: Dieser landwirtschaftliche Weg "Im Weidenfeld" und Streckenabschnitt wird neben der Landwirtschaft und Anliegern aus der angrenzenden Wohnbebauung und aus den dortigen Freizeitgärten in den letzten Jahren auch verstärkt von Freizeitradler auf Ihrem Weg von und nach Ober-Eschbach genutzt. Leider kam es dadurch, gerade durch die leider oft unangemessene zu schnelle Fahrweise von "Freizeitradrennfahrer/innen", zu mehreren gefährlichen und brenzligen Situationen. Mit den vorgeschlagenen deutlichen Piktogrammen auf der Fahrbahn wollen wir daher als ein Baustein alle Nutzer dieses Streckenabschnittes zur mehr Rücksichtnahme untereinander sensibilisieren. Die Gemeinde Wehrheim/Taunus bzw. dort ansässige Landwirte haben in der Wehrheimer Gemarkung auf einigen ähnlich stark von unterschiedlichen Nutzern frequentierten Wege o.a. Piktogramme bereits aufgebracht und nach Rückfrage damit auch gute Erfahrungen gemacht. So sei hier ein wesentlicher Schritt zu mehr Verständnis gegenüber der Landwirtschaft und zu mehr Respekt untereinander erzielt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6567 2020 Die Vorlage OF 299/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: 1. a) Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn des landwirtschaftlichen Anliegerwohnens Im Weidenfeld an der Zufahrt über die Leo-Tolstoj-Straße (siehe Foto), am anderen Ende beginnend von der Zufahrt zur Hüttenmühle kommend sowie auf Höhe der Brücke über dem Tannengraben jeweils das untenstehende Piktogramm mit einem Traktor, Radfahrer sowie einem Spaziergänger mit Hund auf der Fahrbahn aufbringen zu lassen. Als ergänzender Text sollten die Worte "Nehmt Rücksicht - langsam fahren!" mit angebracht werden. b) Gleiches soll auch im Niedereschbacher Stadtweg auf dem landwirtschaftlichen Weg angebracht werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 257/14 Betreff: Straßenbeleuchtung am Fußgängerweg der Grundschule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: Am Fußgängerweg, der an der Grundschule entlang führt, soll in der Kurve/Ecke, auf Höhe des Spielplatzes Schafgärten (also nahe am Bach gelegen) eine weitere Straßenlaterne installiert werden. Desweiteren wird darum gebeten die aktuellen Laternen dieses Weges zu reinigen. Begründung: Der Fußweg verbindet die beiden Straßen "Grundweg" und "In den Schafgärten" und liegt zwischen der Kindertagestätte und der Grundschule. Er dient vor allem Fußgängern und insbesondere Kindern als Zugang zu den genannten Bildungseinrichtungen. Am frühen Morgen, am Abend und des Nachts kann es in der oben genannten Kurve/Ecke des Weges sehr dunkel sein. Der Weg ist seitlich stark von Büschen und Bäumen zugewachsen, sodass er von außen kaum noch einsehbar ist. Eine zusätzliche Straßenlaterne wird hier sicherlich den Weg erhellen und den Bürgerinnen und Bürgern Harheims mehr Sicherheit bieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6289 2020 Die Vorlage OF 257/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 255/14 Betreff: Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im "Harheimer Weg" auf der nördlichen Seite zwischen dem Ende des bestehenden Radwegs und der Einmündung "Friedrichsdorfer Straße" einen Fahrradschutzstreifen anzulegen. Begründung: Der unvermittelt endende Radweg an dieser Stelle stellt eine nicht zu verantwortende Gefährdung der Radfahrer dar, die mit der beantragten Ausweisung des Schutzstreifens behoben werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6288 2020 Die Vorlage OF 255/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2020, OF 243/14 Betreff: Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim In Harheim gibt es eine Reihe von unbebauten Grundstücken während gleichzeitig dringend nach Flächen für den Bau von langfristigen Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch für kurz- oder mittelfristige provisorische Einrichtungen (Container) gesucht wird. Der Magistrat wird gebeten, die nachstehend aufgeführten Grundstücke für eine solche Eignung zu prüfen und nach Prüfung die Eigentümer der geeigneten Liegenschaften anzufragen, ob sie diese Flächen vorübergehend oder dauerhaft für eine solche Nutzung vermieten oder verkaufen würden. Die Liste der Grundstücke sollte bei aktuellen Hinweisen, Informationen oder Erkenntnissen erweitert werden. Begründung: Angesichts mehrerer unbebauter Grundstücke im Stadtteil ist schwer vorstellbar, dass es keine geeigneten Flächen für vorübergehende oder dauerhafte Nutzung gäbe. Grundstücke: 1. unbebautes Grundstück Am Eschbachtal 30 2. unbebautes Grundstück Ecke Tempelgasse/Alt-Harheim bei Tempelgasse 2 3. unbebautes Grundstück In der Fuchskaut zwischen Hausnummer 1 und Hausnummer 7 4. unbebautes Grundstück Ecke Altkönigblick / In den Aspen 5. Lagerfläche In den Schafgärten, nordwestlich von Hausnummer 5 6. unbebautes Grundstück Ecke Spitzenstraße/Jakob-Quirin-Weg 2 7. unbebautes Grundstück An der Pfarrwiese 37 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7199 2021 Die Vorlage OF 243/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD; CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2020, OF 269/13 Betreff: Glascontainer Konzept Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird aufgefordert das Standortkonzept für Glascontainer in Nieder Erlenbach zu überarbeiten und die Container unter die Erde verschwinden zu lassen. Weitere Glascontainer mit Kurzparkzonen erscheinen dringend notwendig um dem Glasaufkommen im Stadtteil gerecht zu werden. Auch der äußere Eindruck der Glascontainerplätze lässt sehr zu wünschen übrig. Begründung: Mit dem Beginn des Baugebietes Westrand wurde ein starkfrequentierter Containerstellplatz am Erlenbacher Stadtweg auf Bitte des Grundstückseigentümers ABG ersatzlos entfernt. Seitdem werden die verbliebenen Container stärker frequentiert und sind daher oft überladen. Die Container stehen an markanten Punkten des Ortes und machen keinen einladenden Eindruck, wenn man in den Stadtteil einfährt. Vergammelte, verdreckte blaue Glascontainer stehen oft umgeben von Flaschenbergen in der Landschaft herum. Andere Kommunen im Umland zeigen wie es besser geht: sowohl in Bad Vilbel als auch im Main-Taunus-Kreis sind die Glascontainer oftmals dezent unterirdisch eingelassen. Ein besser zu erreichender Einwurf in Hüfthöhe ist optisch viel ansprechender als die unansehnlichen blauen Container. Diese versenkten Container laden nicht zum Abladen von Flaschenbergen ein und machen einen viel besseren Eindruck auf alle Besucher. Auch in Nieder Erlenbach sollten die Sammelpunkte für Altglas keine Schande für die Einwohner sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 13 am 26.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6074 2020 Die Vorlage OF 269/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Satz "Das Standortkonzept sollte dem Ortsbeirat zeitnah in einer seiner Sitzungen vorgestellt werden." angefügt wird und im vorletzten Satz der Begründung die Worte "versenkten Container" durch das Wort "Niederflurcontainer" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 232/14 Betreff: Die Lücke ist größer als gedacht: Radweg Lückenschluss zwischen Harheim Maßbornstraße und Bonames Der Magistrat wird aufgefordert, eine durchgehende Radwegeverbindung von Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames zu planen und einzurichten. Dabei muss der bereits bestehende Teil (Nieder-Erlenbach bis Harheim, Maßbornstraße) entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zur Kreuzung Harheimer Weg/Korffstraße fortgeführt, und der ab dort neben dem Harheimer Weg liegende Wirtschaftsweg zu einem vollwertigen und auch für Lastenräder geeigneten Radweg um- oder ausgebaut und ausgewiesen werden. Begründung: Die Lücke in der Verbindung betrifft nicht nur den problematischen Anschluss an der Brücke über den Eschbach. Der von Radfahrern (und Fußgängern) genutzte Weg entlang des Harheimer Wegs ist nur ein Wirtschaftsweg mit niederer Priorität und ist weder beleuchtet noch im Winter geräumt oder gestreut. Auch im Hinblick auf die in Bonames in Planung befindlichen oder beabsichtigten Schulen ist zu vorzusehen, dass für die Schülerinnen und Schüler einfache und sichere Schulwegeverbindungen geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 232/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 225/14 Betreff: Halteverbot Harheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im "Harheimer Weg" zwischen dem Ortseingang Bonames und der Einmündung "Friedrichsdorfer Straße" auf der nördlichen Seite ein absolutes Halteverbot zu verfügen. Begründung: Die Fahrbahnbreite ist im genannten Bereich bei auf der Fahrbahn parkenden PKW für einen Begegnungsverkehr nicht ausreichend. Dies führt im Berufsverkehr zu Staus. Insbesondere die Buslinien des ÖPNV werden an dieser Stelle aufgehalten, was zu Unpünktlichkeit und damit einer Minderung der Attraktivität der Nutzung des Busverkehrs führt. Dies lässt sich aus Sicht des Ortsbeirats nicht hinnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5707 2020 Die Vorlage OF 225/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF; GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2019, OF 199/14 Betreff: Maßnahmen zur Anwohnersicherheit in der Korffstraße 26 beim Betreten des Bürgersteiges Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an dem o.g Ort, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung der Anwohner beim Zutritt zur Liegenschaft, durch vorbeifahrende Fahrzeuge auf dem Bürgersteig zu eliminieren. Wir denken hier u.a. auch an Poller vor der Liegenschaft, wie sie auch schon aus gleichem Grund an den Nachbargrundstücken installiert wurden. Des Weiteren sollte auch gegenüber der Einfahrt, vor Haus Nr. 27, das rechtswidrige Parken erschwert werden, da dies dazu führt, dass Lieferungen und Umzüge der Anwohner behindert oder unmöglich gemacht werden. Hier könnte eine Markierung auf dem Straßenbelag hilfreich sein! Begründung: Bedingt durch die Parksituation in dieser Straße, (Bäcker, Metzger) ist ein Durchkommen der Fahrzeuge oft nur dadurch möglich, dass auch der Bürgersteig von LKW, PKW und Bus als Fahrbahn genutzt wird. Dies bedingt, dass die Anwohner und Besucher der Liegenschaft beim Betreten und Verlassen des Grundstücks massiv gefährdet sind. Das Befahren des Bürgersteiges wird, wie an anderen Stellen im Stadtteil auch, durch den abgesenkten Randstein / Bürgersteig, erst möglich! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 16.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5112 2019 Die Vorlage OF 199/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 237/13 Betreff: Toilettenhaus Erlenbacher Stadtweg Vorgang: OM 3952/15 OBR 13; ST 703/15; OM 2025/17 OBR 13; ST 2536/17; OM 3350/18 OBR 13; ST 2030/18 Der Magistrat wird aufgefordert unter Bezug auf die ST2030 aus 2018 die umgehende Errichtung des neuen Toilettenhaus am Erlenbacher Stadtweg zu veranlassen. Begründung: Das betreffende Toilettenhaus wurde dem Ortsbeirat in der ST703 in 2015 für das Jahr 2016 in Aussicht gestellt. In der ST2030 wurde dieser Termin auf das 4. Quartal 2018 verschoben. Eine weitere Verzögerung ist nicht länger hinnehmbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3952 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 703 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2025 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2536 Anregung an den Magistrat vom 12.06.2018, OM 3350 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2030 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5056 2019 Die Vorlage OF 237/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 236/13 Betreff: Verkehrskonzept für die Bebauung Westrand Der Magistrat wird aufgefordert das ÖPNV Konzept für den Bereich Nieder Erlenbach Westrand im Ortsbeirat vorzustellen. Ebenso sollte eine Verkehrssimulation für den Zubringerverkehr für die 300- 400 Neubürger und dem zu erwartenden PKW Verkehr im Hinblick auf den Verkehrsfluss an den Straßen Erlenbacher Stadtweg und Nieder Eschbacher Straße durchgeführt werden. Begründung: Die Anbindung Nieder Erlenbachs an die Linie S6 und and die U2 sind kritisch für die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs hier im Stadtteil. Leider ist bereits jetzt die Linie 25 über Harheim zur S6 in Berkersheim in Stoßzeiten überlastet. Wie bewertet der Magistrat die vorhandenen Kapazitäten im Hinblick auf die zu erwartende Zunahme der Fahrgäste? Auch sollte dringend der zu erwartende Verkehrsfluss an den Hauptzubringerstraßen untersucht werden, damit mögliche Engpässe bereits in der Bauphase noch entschärft werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 236/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 13 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5325 2019 Die Vorlage OF 236/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.08.2019, OA 441 entstanden aus Vorlage: OF 196/14 vom 04.08.2019 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main hier: Durchgehende Fahrradverbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Erlenbach - Harheim - Bonames Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Erweiterung der Vorlage NR 895 (Fahrradstadt Frankfurt am Main) den Lückenschluss in der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu planen und zu bauen. Begründung: Fahrradstadt Frankfurt am Main kann nicht nur in der Innenstadt Fahrradstadt sein, sondern muss auch den Berufsverkehr auf dem Fahrrad sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Ausbildungsstätte berücksichtigen und diese Art der emissionsfreien Mobilität fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 425 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AFD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 47 und NR 895 = Ablehnung, NR 816 = Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 47 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 816 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 895 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 946 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 439 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (NR 816 = Annahme, NR 895 = Annahme im Rahmen NR 816, NR 938 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 816, OA 439 und OA 441 = Annahme, NR 895, NR 938 und NR 946 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. , FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816), FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4424, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.08.2019, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 220/15 vom 29.07.2019 Betreff: Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein zukunftweisendes Verkehrskonzept unter Ermittlung und Zugrundelegung der aktuellen Verkehrszahlen für den gesamten Frankfurter Norden vorzulegen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vertiefende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs im Gebiet Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Bonames, Frankfurter Berg, Kalbach-Riedberg und Mertonviertel im Frankfurter Norden? Hierzu sind im Rahmen einer neuen aktuellen Verkehrszählung besonders die Pkw-/Lkw-Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete, u. a. für die geplanten Wohngebiete Nieder-Eschbach-Süd, Am Eschbachtal-Harheimer Weg, Hilgenfeld sowie alle weiteren (geplanten oder im Bau befindlichen) Baugebiete in diesen Stadtteilen, zu erwarten? Hierzu sind auch die Auswirkungen (u. a. zusätzliche Verkehrsbelastungen) bei der inner- bzw. überörtlichen Verkehrserschließung durch diese Neubaugebiete darzustellen und Vorschläge zur Verkehrsentlastung zu erarbeiten. 3. Im Verkehrskonzept sind auch aktuelle Verkehrszahlen der Einpendler aus dem angrenzenden Wetterau-, Main-Kinzig- und Hochtaunuskreis zu ermitteln und darauf basierende Prognosen hinsichtlich der weiteren Verkehrsentwicklung und der zukünftigen Verkehrsströme hinsichtlich Nutzung des vorhandenen Straßennetzes abzuleiten. 4. Im Verkehrskonzept ist darzustellen, ob und wie der aktuelle ÖPNV zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung der steigenden Einwohner- und Pendlerzahlen erzielen kann. Begründung: Der gesamte Verkehr im Frankfurter Norden steht derzeit augenscheinlich, gerade in Berufsverkehrszeiten, nahe einem Kollaps, bzw. das vorhandene Verkehrsnetz im Frankfurter Norden liegt wohl bereits kapazitätsmäßig am obersten Limit. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit das bestehende Straßennetz und der ÖPNV weitere Nutzungen durch die neuen Verkehrsteilnehmer aus den Neubaugebieten im Frankfurter Norden und aus den angrenzenden Kreisen (z. B. Pendlerströme aus der Wetterau in die Stadt) noch verkraften kann und welche Maßnahmen realistisch zu Verkehrsentlastungen vom Durchgangsverkehr für die Bewohner der Stadtteile führen können und unter welchen Voraussetzungen eine sinnvolle Verteilung des Verkehrs erzielt werden kann. Anhand eines aktuellen überörtlichen Verkehrskonzeptes können für die nahe Zukunft zum Beispiel intelligente verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau des ÖPNV mit gleichzeitigem Ausbau von örtlich strategisch angelegten Park-and-ride-Plätzen in den Außenbereichen erfolgen sowie Möglichkeiten für eine optimierte Anbindung der neuen Baugebiete an das bestehende Verkehrsnetz geplant und geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 191 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4565, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 61 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2019, OF 196/14 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main hier: Durchgehende Fahrradverbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Erlenbach - Harheim - Bonames Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird aufgefordert auf der Grundlage der NR895 (Fahrradstadt Frankfurt am Main) den Lückenschluss in der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu planen und zu bauen. Begründung: Fahrradstadt Frankfurt am Main kann nicht nur in der Innenstadt Fahrradstadt sein, sondern muss auch den Berufsverkehr auf dem Fahrrad sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Ausbildungsstätte berücksichtigen und diese Art der emissionsfreien Mobilität fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 441 2019 Der Vorlage OF 196/14 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2019, OF 189/14 Betreff: Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am Eschbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, einen Abfallbehälter an der o.g. Stelle aufstellen zu lassen. Die o.g. Sitzmöglichkeit wird von vielen älteren Mitbürgern und auch Hundebesitzern genutzt und ist zwischenzeitlich zu einem Treffpunkt geworden. Hier wäre ein Abfallbehälter für die Entsorgung diverser Abfälle wünschenswert. Begründung: Um zu vermeiden, dass Abfälle einfach in der Natur entsorgt werden, sollte an dieser Stelle eine Entsorgung dieser Abfälle möglich sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4950 2019 Die Vorlage OF 189/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Absatz Teil der Begründung werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 220/15 Betreff: Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Zukunft weisendes Verkehrskonzept unter Ermittlung und Zugrundelegung der aktuellen Verkehrszahlen für den gesamten Frankfurter Norden vorzulegen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vertiefende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs im Gebiet Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Bonames, Frankfurter Berg, Kalbach-Riedberg, Mertonviertel im Frankfurter Norden? Hierzu sind im Rahmen einer neuen aktuellen Verkehrszählung besonders die PKW/LKW- Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete u.a. für die geplanten Wohngebiete Nieder-Eschbach-Süd, Am Eschbachtal-Harheimer Weg, Hilgenfeld sowie alle weiteren (geplante oder in Bau bedindliche) Baugebiete in diesen Stadtteilen zu erwarten? Hierzu sind auch die Auswirkungen (u.a. zusätzliche Verkehrsbelastungen) bei der inner- bzw. überörtlichen Verkehrserschließung durch diese Neubaugebiete darzustellen und Vorschläge zur Verkehrsentlastung zu erarbeiten. 3. Im Verkehrskonzept sind auch aktuelle Verkehrszahlen der Einpendler aus dem angrenzenden Wetterau-, Main-Kinzig-, und Hochtaunuskreis zu ermitteln und darauf basierende Prognosen hinsichtlich der weiteren Verkehrsentwicklung und der zukünftigen Verkehrsströme hinsichtlich Nutzung des vorhandenen Straßennetzes abzuleiten. 4. Im Verkehrskonzept ist darzustellen, ob und wie der aktuelle ÖPNV zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung der steigenden Einwohner- und Pendlerzahlen erzielen kann. Begründung: Der gesamte Verkehr im Frankfurter Norden steht derzeit augenscheinlich, gerade in Berufsverkehrszeiten, nahe einem Kollaps, bzw. das vorhandene Verkehrsnetz im Frankfurter liegt wohl bereits Kapazitätsmäßig am obersten Limit. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit das bestehende Straßennetz und der ÖPNV weitere Nutzungen durch die neuen Verkehrsteilnehmer aus den Neubaugebieten im Frankfurter Norden und aus den angrenzenden Kreisen (z.B. Pendlerströme aus der Wetterau in die Stadt) noch verkraften kann und welche Maßnahmen realistisch zu Verkehrsentlastungen vom Durchgangsverkehr für die Bewohner der Stadtteile führen könne und unter welchen Voraussetzungen eine sinnvolle Verteilung der Verkehre erzielt werden kann. Anhand eines aktuellen überörtlichen Verkehrskonzeptes können für die nahe Zukunft zum Beispiel intelligente Verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau des ÖPNV mit gleichzeitigen Ausbau von örtlich strategisch angelegten P+R Plätzen in den Außenbereichen erfolgen sowie Möglichkeiten für eine optimierte Anbindung der neuen Baugebiete an das bestehende Verkehrsnetz geplant und geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 440 2019 Die Vorlage OF 220/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.07.2019, OF 193/14 Betreff: Grünbewuchs durch das Grünflächenamt entfernen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Grünflächenamt zu beauftragen, am "Harheimer Weg" im Bereich der Bus Haltestelle bzw. Spielplatz Weltenbummler, den Grünbewuchs welcher auf den Bürgersteig ragt, zu entfernen. Begründung: Bedingt durch den Grünbewuchs ist der Bürgersteig an der o.g. Stelle fast nicht mehr nutzbar und stellt für die Fußgänger welche dadurch die Straße benutzen, ggf. ein Unfallrisiko dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 16.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 209/15 vom 15.05.2019 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten wird. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner, aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer/Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz u. a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstigen Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz im Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeete dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten, bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im Wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u. a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (Bebauungsplan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Bebauungsplan Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Bebauungsplan Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch (Bebauungsplan Nr. 920) verankert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 413 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4341, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2019, OF 209/15 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstiger Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten werden. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer /Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese hier einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und hier im Besonderen zum Naturschutz u.a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstiger Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz zum Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeeten dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikro-Klima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u.a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (B-Plan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach "Am Hollerbusch" (Nr. 920) verankert werden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 413 2019 Die Vorlage OF 209/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 174/14 Betreff: Behelfsbrücke über die Nidda Vorgang: OM 3779/18 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die während der Ertüchtigung der Harheimer Niddabrücke flussabwärts geplante Behelfsbrücke für Radfahrer und zu Fußgänger als dauerhafte Brücke eingerichtet werden kann. Begründung: Der OBR 14 hatte mit der Vorlage OM 3779 angeregt, für den Zeitraum der Sperrung der Niddabrücke in Harheim für Fußgänger und Radfahrer eine Ersatzbrücke oder einen Steg über die Nidda errichten zu lassen. Dieser Anregung hat das Verkehrsdezernat gemeinsam mit der Deutschen Bahn, für deren Baustelle die Behelfsbrücke notwendig ist, entsprochen. Die Behelfsbrücke ist jedoch nicht in unmittelbarer Nähe der bestehenden Brücke, sondern einige hundert Meter flussabwärts, südlich der Eschbachmündung, in Verlängerung der Eckstraße geplant. Dies bedeutet zwar für die Bewohner Harheims nördlich des Eschbachs einen Umweg, verkürzt aber den Weg zum S-Bahnhof Berkersheim für die Einwohner Harheims südlich des Eschbachs erheblich. Ebenso entsteht so eine attraktive Radwegverbindung von Berkersheim über Harheim zum Baugebiet Am Eschbachtal/Harheimer Weg und zum dort geplanten neuen Gymnasium Nord. Daher bietet es sich an, dort einen dauerhaften Steg zu errichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2018, OM 3779 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4357 2019 Die Vorlage OF 174/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 175/14 Betreff: Installation einer Beleuchtung auf der Trasse der Behelfsbrücke, welche für Radfahrer und Fußgänger während der Bauzeit der Ertüchtigung der alten Niddabrücke, für den Schwerlastverkehr zur S-Bahn-Trasse in Berkersheim, erstellt wird Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sollte der Standort der Behelfsbrücke, welcher den Ortsbeiräten 10 und 14 bei einer Besprechung bei der DB Netz AG am 04.02.2019 vorgestellt wurde, ca. 340 m flussabwärts realisiert werden, dafür Sorge zu tragen, dass eine entsprechende Beleuchtung von der "Philipp-Schnell-Straße" über die Behelfsbrücke bis zur Berkersheimer Bahnstraße "alte Niddabrücke", installiert wird. Begründung: Für die Nutzer der Behelfsbrücke und des Fuß / Radweges von der Philipp-Schnell-Straße bis zur Berkersheimer Bahnstraße (alte Niddabrücke), ist es in den Nachtstunden nicht zumutbar, diese offizielle Verbindung auf einem unbeleuchteten Weg zu nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 175/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 06.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4519 2019 Die Vorlage OF 175/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "entsprechende Beleuchtung" die Worte "möglicherweise mittels Solarleuchten" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 190/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 923 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien U 2 und U 9 zwischen den Stationen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als Station "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als Stadtbahnhaltestelle mit dem Stationshinweis "An der Steinern Straße" auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100/2017 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Der Magistrat hat zwischenzeitlich in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitstitelbezeichnung handelt. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich in der Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung (s.u.a. Wohngebiet Heinrich-Berbalk-Straße) befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so auch nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann "Nieder-Eschbach Süd" heißen müsste. Um jedoch einen konkreteren örtlichen Bezug herzustellen und um keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden Haltestelle Nieder-Eschbach herbeizuführen sollte jedoch der Stationsname wie folgt lauten "An der Steinern Straße". Diese Straße liegt in unmittelbarer Nähe zur geplanten Station. Ähnliche Bezeichnungen für eine Station gibt es auf der Strecke bereits wie z.B. Weißer Stein", "Am Lindenbaum" oder "Riedwiese" . Die neue Bezeichnung, im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftender (da u.a. Nieder-Eschbach zugehörig) und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteige-Haltestelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z.B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die Stationen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "An der Steinern Straße" heißen. Die neue Stadtbahn-Haltestelle soll spätestens mit Beginn der Bebauung der dort angrenzenden weiterführenden Schule (Gymnasium) und der Wohnbebauung in den Geltungsbereichen der B-Pläne Nr. 923 und 516 in Betrieb gehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4230 2019 Die Vorlage OF 190/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2018, OF 185/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im B-Plan 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße werden folgende Punkte berücksichtigt: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des B-Plans werden zu WA II-III redziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im B-Plan 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) B-Plan 516 Am Eschbachtal Harheimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit den mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-B-Plan 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des B-Plan 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggfs. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im B-Plan 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im B-Plan 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2018, OF 164/14 Betreff: Verkehrssituation um das Baugebiet in Harheim Süd Urnbergweg/Eckstraße/Im Kalk (ehemalige Fa. Weiler) zwischen Eckstraße und Philipp-Schnell-Straße Der OBR bittet den Magistrat um Auskunft, über den vom ASE geplanten Ablauf der Kanalarbeiten im Urnbergweg / Eckstraße und den damit einhergehenden Sperrungen und Umleitungen. Wir weisen daraufhin, dass der OBR zu dem Thema keine Informationen hat und nun von den Bürgern diesbezüglich angefragt wurde. Wir würden gerne wissen, welche Alternativen im Vorfeld zu diesem Thema ausgearbeitet wurden und wie der Zeitrahmen dieser Arbeiten geplant ist Begründung: Im neuen Baugebiet zwischen Urnbergweg und Eckstraße (ehemalige Fa. Weiler) entstehen derzeit 57 Reihenhäuser, welche teilweise schon bezogen, andere aber gerade gebaut werden. Dies bedingt zum Einen, einen entsprechenden Anliegerverkehr der schon bewohnten Häuser und zum Anderen einen regen Anlieferverkehr und Baustellenverkehr. Falls der Straßenabschnitt zwischen Urnbergweg und Auweg gesperrt werden sollte, steht ggf. nur noch der Verbindungsweg zwischen Eckstraße und Philipp-SchnellStraße zur Verfügung, der aber nach unserer Einschätzung nicht für einen derartigen Verkehr geeignet ist, weil auch die Einfahrt zur Philipp-Schnell-Straße sehr schmal ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 164/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2018, OF 194/13 Betreff: Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, zur Sicherung der Fußgänger*innen auf dem Bürgersteig, auf der Innenseite der Kurve, zwischen dem Erlenbacher Stadtweg Hausnummer 1 und der Straße Neue Fahrt Hausnummer 7 geeignete Maßnahmen zu gestalten um Füßgänger*innen vor Fahrzeugen zu schützen. (z.B. Pfosten, haptische Erhöhung bzw. Absenkung oder teilweise Zurücksetzung des Bürgersteigs). Diese Maßnahmen sind so einzuleiten, dass die Innenseite der Kurve ohne Sicherheitsrisiko von den Fußgänger*innen genutzt werden kann, die Außenseite des Bürgersteigs jedoch im Notfall, bei entgegenkommenden Verkehr, durch Fahrzeuge als Ausweichfläche genutzt werden kann. Der Ortsbeirat ist in die Planung mit einzubeziehen. Begründung: Der Bürgersteig in der Innenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt liegt an einer sehr engen Stelle, die hochfrequentiert befahren wird. Insbesondere Busse und Lkws sind oftmals bei Gegenverkehr gezwungen auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies stellt, insbesondere für Kinder und Senioren, ein ernst zu nehmendes Sicherheitsrisiko dar. Eine haptische Abtrennung eines Bereichs für Fußgänger*innen würde die Sicherheit für diese erheblich erhöhen. Dies könnte entweder durch die Setzung von Pfosten, einer Absenkung des Bürgersteigs oder einer Zurücksetzung des Gehwegs erreicht werden. Gleichzeitig sollte jedoch eine Ausweichfläche erhalten bleiben. Dies ist nötig, da die Kurve an einer sehr verengten Straße liegt. Busse und Lkws müssen des Öfteren ausweichen um keinen Verkehrsstau zu provozieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.09.2018, OF 183/13 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 183/13 wird durch die Vorlage OF 194/13 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 194/13 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU und SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2018, OF 621/10 Betreff: Verkehrssicherheit im Harheimer Weg erhöhen Ende September wurden im Harheimer Weg zwei Schilder einer Verkehrsinsel überfahren. Dadurch wurde die gesamte Straße auf einer Strecke von ca. 200m mit Öl und Benzin verschmutzt. Ein Schild wurde ca. 120 m durch den Ort geschleift. Dies vorausgeschickt, möge Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die Sicherheit im Harheimer Weg zu erhöhen. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3831 2018 Die Vorlage OF 621/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2018, OF 183/13 Betreff: Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, zur Sicherung der Fußgänger*innen auf dem Bürgersteig, auf der Innenseite der Kurve, zwischen dem Erlenbacher Stadtweg Hausnummer 1 und der Straße Neue Fahrt Hausnummer 7 Pfosten auf den Bürgersteig zu setzen. Diese sind in der Mitte des Bürgersteigs zu setzen, so dass die Innenseite der Kurve ohne Sicherheitsrisiko von den Fußgänger*innen genutzt werden kann, die Außenseite des Bürgersteigs jedoch im Notfall, bei entgegenkommenden Verkehr, durch Fahrzeuge als Ausweichfläche genutzt werden kann. Der Ortsbeirat ist in die Planung und vor der Setzung der Pfosten mit einzubeziehen. Begründung: Der Bürgersteig in der Innenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt liegt an einer sehr engen Stelle, die hochfrequentiert befahren wird. Insbesondere Busse und LKWs sind oftmals bei Gegenverkehr gezwungen auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies stellt, insbesondere für Kinder und Senioren, ein ernst zu nehmendes Sicherheitsrisiko dar. Eine Setzung von Pfosten zur Abtrennung eines Bereichs für Fußgänger*innen würde die Sicherheit für diese erheblich erhöhen. Gleichzeitig sollte jedoch eine Ausweichfläche erhalten bleiben. Dies ist nötig, da die Kurve an einer sehr verengten Straße liegt. Busse und LKWs müssen des Öfteren ausweichen um keinen Verkehrsstau zu provozieren. Quelle: Eigens erstellt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2018, OF 194/13 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 13 am 23.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 183/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 183/13 wird durch die Vorlage OF 194/13 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 194/13 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU und SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2018, OF 181/13 Betreff: Bewusstes Ausfahren der Kurve Erlenbacher Stadtweg/Neue Fahrt Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, bei der traffiQ drauf hinzuwirken, dass diese ihre Busfahrer*innen anhalten die Außenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt richtig auszufahren. Begründung: Die Außenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt ist eine hochfrequentierte Stelle. Zudem kommt die Fahrbahn aus verengten Verhältnissen. Dies führt dazu, dass die Kurve oftmals nicht richtig ausgefahren wird und die Fahrzeuge somit im Bereich der Kurve in die Gegenspur fahren. Insbesondere Busse und LKWs stellen dabei eine große Gefahr für den entgegenkommenden Straßenverkehr dar. Eine Reduzierung dieses Risikos könnte durch ein Hinwirken zur bewussteren Ausfahrung der Kurve durch die städtischen Linienbusse erreicht werden. Quellen: Eigens erstellt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 13 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird beauftragt, im Sinne der Vorlage tätig zu werden. Die Vorlage OF 181/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 181/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 596/10 Betreff: Eilanfrage - Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr, wie z.B. im Ortsbezirk 10 auf der Gießener Straße geschehen. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendler*innen auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahr-zeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden unsere Stadtteile aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten unter deutlichen Ausweich-verkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur, auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gemäß § 4, Abs. 10 Nr. 4 GO OBR gebeten zu prüfen und zu berichten mit welchen Maßnahmen er die zu erwartend steigenden Ausweichverkehre über den Harheimer Weg / Am Wendelsgarten den Heiligenstockweg / Am Dachsberg die Hofhausstraße / Goldpeppingstraße die Sigmund-Freud-Straße die Homburger Landstraße / Berkersheimer Weg eindämmen und somit die Bürger*innen vor einer Steigerung von Gefahrenpotentialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat die vorgenannten Bereiche, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessert und somit auch für eine weitere Attraktivitätssteigerung beiträgt. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartend deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Meter den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3720 2018 Die Vorlage OF 596/10 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz des Vorwortes der letzte Halbsatz entfällt und die Aufzählung im Tenor um folgenden Punkt ergänzt wird: "6. Gießener Straße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 559/10 Betreff: Ertüchtigung des Spielplatzes Harheimer Weg in Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den jetzt vorhandenen Spielplatz Harheimer Weg in Bonames zu sichern und zu ertüchtigen. Begründung: Die dort spielenden Kinder können durch die vorhandenen drei Ausgänge ungehindert auf einen Parkplatz und die Straße laufen und sind somit gefährdet. Es sind entweder Tore oder Drängelgitter anzubringen. Der Spielplatz enthält keine Spielgeräte für Kleinkinder wie z. B. Nestschaukeln, Kugelspiele oder Sandtrichter wie auf dem Spielplatz am Riedberg, Kätcheslachweg 3 zu sehen. Diese wären dringend erforderlich, um den Kleinkindern auf dem Spielplatz gerecht zu werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3441 2018 Die Vorlage OF 559/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2018, OF 168/13 Betreff: Toilettenhaus Erlenbacher Stadtweg Vorgang: ST 703/15 Der Magistrat wird aufgefordert über den Stand der Planung für das versprochene Toilettenhaus (siehe auch ST 703 vom 10.5.2015) an der Endhaltestelle der Linie 29 am Erlenbacher Stadtweg zu berichten. Begründung: Für den Verlauf des Jahres 2016 wurde dem Ortsbeirat ein fest installiertes Toilettenhaus an der Endhaltestelle der Linie 29 am Erlenbacher Stadtweg versprochen. Dort befindet sich noch immer ein unschönes Dixieklo. Wann gedenkt der Magistrat die versprochene Installation einer festen Toilette dort auszuführen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 13 am 12.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3350 2018 Die Vorlage OF 168/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 151/15 Betreff: B-Plan Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd"; Prüfung einer zusätzlich Verkehrsentlastenden äußeren Erschließung im Süden des geplanten Baugebiets Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd" sowie Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer zusätzlich neu ausgebauten Straße als Entlastung und Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd über eine Verlängerung des Nieder-Eschbacher Stadtweges, anschließend abknickend in Richtung zur ebenfalls geplanten Ortsrandstraße gebaut werden kann und welche Rahmenbedingungen hierzu erfüllt werden müssen (siehe Lageplan in Anlage). Im Vorfeld zum endgültigen Ausbau der Ergänzungserschließung ist bei der Prüfung noch zu berücksichtigen, dass diese neue Straße auch als Baustraße für das Baugebiet Nieder-Eschbach Süd dienen kann. Hinsichtlich der Breite der neuen Straße im Bereich nach dem Abknicken bis hin zur Ortsrandstraße sollte aus Kostengründen und geringerem Flächenverbrauch der Bau eines oder beidseitigen Gehweges und durch die Querung des Grüngürtels verzichtet werden. Im positiven Prüfungs- und Zustimmungsfalle sind begleitend zu den vertieften Planungen vorgenannter B-Pläne Nr. 917 und Nr. 516 dann zeitnah die planerischen, finanziellen und baulichen Rahmengrundlagen zu schaffen. Begründung: Die Anregung zum Bau einer zusätzlichen äußeren Erschließung für das geplante Neubaugebiet Nieder-Eschbach Süd dient zur Vorbeugung hinsichtlich einer Entlastung durch die zusätzliche Verkehre für die bereits stark belastete Deuil-La-Barre-Straße. Hinsichtlich der Umsetzung beider B-Plane zeichnet sich eine ähnliche Zeitspanne ab, so dass die Anregung in Rahmen eines Gesamtkonzepts beim Bau der Ortsrandstraße gleich mit berücksichtigt werden sollte, welche zwingende Voraussetzung für eine Anbindung der vorgeschlagenen neuen Straße ist. Anlage _BPlan (ca. 516 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 243 2018 Die Vorlage OF 151/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - sowie Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer neu zu bauenden Straße als Entlastung und zur Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd gebaut werden kann. Der Eingriff in den Grüngürtel soll dabei minimiert werden; 2. Vorschläge zu entwickeln, die dem Ortsbeirat vorzustellen sind." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2018, OF 452/10 Betreff: Auswirkungen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle am Haus Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle im Harheimer Weg am Haus Nidda in Bonames genau ausgeführt werden wird und welche Auswirkungen er für den Verkehrsfluss im Harheimer Weg haben wird. Begründung: Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen hat an vielen Stellen dazu geführt, dass der fließendeVerkehr massiv behindert wird und lange Rückstaus entstehen. Das führt insbesondere für Radfahrer auf diesen Strecken zu Problemen, weil sie als schwächste Verkehrsteilnehmer nicht ausweichen können und steckenbleiben, wenn es, wie im Harheimer Weg, keine sinnvoll abgetrennten Radwege gibt. Fahrradfahren ist letztlich aber schon zeitlich nur dann attraktiv, wenn die Fahrräder nicht im selben Stau stecken, wie die motorisierten Fahrzeuge. Auf dem Harheimer Weg ist die Verkehrssituation im Bereich des Hauses Nidda aber jetzt schon extrem angespannt und unübersichtlich, zumal die Radfahrer von der aus Harheim kommenden Fernradwegroute hier eben auch hineingeleitet werden. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass der Magistrat die Auswirkungen des barrierefreien Ausbaus vorab und überschaubar darstellt, damit eine solche sinnlose Lösung, die die Aggressivität im Straßenverkehr erneut steigern würde, vermieden werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2804 2018 Die Vorlage OF 452/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2017, OF 139/13 Betreff: Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat künftig in den Allgemeinverfügungen zur Plakatierung im Vorfeld politischer Wahlen für den Stadtteil Nieder-Erlenbach Plakate nur noch an zuvor aufzustellenden Plakatwänden zu genehmigen. Die Plakatwände sollen an vier Stellen im Stadtteil aufgestellt werden: 1. Am Rathaus Nieder-Erlenbach 2. Am Bürgerhaus Nieder-Erlenbach 3. An der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L3008 auf den Erlenbacher Stadtweg 4. An der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L3008 auf die Nieder-Eschbacher Straße Jeder Partei sollen hierbei nach Proporz feste Plätze an den Plakatwänden zugeteilt werden, wobei die im Ortsbeirat durch Fraktionen oder einzelne Ortsbeiräte vertretenden Parteien stets Berücksichtigung finden sollen, sofern sie zu einer Wahl antreten. Der Proporz ist nach den Wahlergebnissen der jeweils vorausgehenden Wahl zu errechnen. Grundlage soll immer die entsprechend vorhergehende Wahl sein, also bei Bundestagswahlen die letzte Bundestagswahl, bei Landtagswahlen die letzte Landtagswahl, bei Europawahlen die letzte Europawahl, bei Oberbürgermeisterwahlen die letzte Oberbürgermeisterwahl und bei Kommunalwahlen die Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen der vorhergehenden Kommunalwahl. Durch die Vielzahl der Plakatwände ist auch immer gewährleistet, dass sonstige Parteien bei entsprechendem Antrag in Nieder-Erlenbach werben können. Die Plakatwände sollten pünktlich zum Plakatierungsbeginn aufgestellt und nach Ende der Wahlen wieder abgebaut werden. Das Plakatieren von Wahlplakaten an anderen Stellen im Stadtteil wird zudem untersagt. Die endgültigen Stellen der Plakatwände sowie das genaue Vorgehen sind mit dem Ortsbeirat abzusprechen. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein kleiner Stadtteil, der sich seinen eigenen Charme erhalten hat. Dies nicht zuletzt durch die teilweise engen Straßen und Gässchen im historischen Ortskern. Die Plakatierungsvorgaben im Vorfeld politischer Wahlen durch die Stadt Frankfurt sind eindeutig und teils sehr restriktiv. Dies schränkt die Möglichkeit der Plakatierung im Stadtteilgebiet stark ein. Die Konsequenz ist, dass die wenigen Stellen, an denen es möglich ist, zu plakatieren übersäht sind von verschiedenen Plakaten. Im Vorfeld der Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag im Jahr 2017 glich Nieder-Erlenbach einem wahren Schilderwald. Nicht nur politische Wahlplakate hingen aus, sondern durch gleichzeitig stattfindende Stadtteilfeste in Nieder-Erlenbach und umliegenden Stadtteilen wurden auch diverse Veranstaltungsplakate gehängt. Um Verkehrsbeeinträchtigungen durch falsch gestellte Plakatständer oder falsch gehängte Plakate zu verhindern und dem Schilderwald Einhalt zu gebieten, bieten sich Plakatwände an den genannten Stellen an. Andere Gemeinden verfahren bereits nach diesem Beispiel und haben damit positive Erfahrungen gemacht. Nieder-Erlenbach könnte somit Vorbild für das gesamte Stadtgebiet werden und als Pilotprojekt für das Plakatieren an vorab gestellten Plakatwänden dienen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 13 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2594 2018 Die Vorlage OF 139/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem dritten Absatz des Tenors ("Jeder Partei sollte. .") der folgende Satz angefügt wird: "Es ist darauf zu achten, dass keine Partei, die zu einer Wahl antritt, einen Nachteil aus den Plakatwänden hat."; im vierten Absatz des Tenors ("Durch die Vielzahl") als vorletzten Satz "Dies gilt sowohl für Hohlkammerplakate als auch für Holz- und Metalldreiecksständer." eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2017, OF 101/14 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße "Hermannspforte" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn der verkehrsberuhigten Zone Hermannspforte zwischen Phillip-Schnell-Straße und Korffstraße zwei Bodenmarkierungen "Kinder" aufzubringen. Begründung: Der Bereich der Straße "Hermannspforte" zwischen Phillip-Schnell-Straße und Korffstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, wird aber gleichzeitig als Durchgangstraße in Richtung Ortsmitte genutzt. Um Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer auf die Situation verstärkt visuell hinzuweisen, erscheinen im Kreuzungsbereich Phillip-Schnell-Straße sowie an der Einmündung zur Korffstraße entsprechende Markierungen sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2232 2017 Die Vorlage OF 101/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Kinder" durch das Wort "verkehrsberuhigte Zone" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2017, OF 121/13 Betreff: Entsorgung und Recycling von Elektrokleingeräten zum Schutz der Umwelt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt zu bitten einen Sammelcontainer für Elektrokleingeräte in Nieder-Erlenbach aufzustellen, welcher in einem sinnvollen Turnus durch die Entsorgungsbetriebe geleert wird. Mögliche Standorte für einen solchen Sammelcontainer wären: - Am Ortseingang zur Niedereschbacher Straße gegenüber des Lebensmittelmarktes REWE. - Am Ortseingang zum Erlenbacher Stadtweg neben den Altglascontainern. - An der Kreuzung der Straßen Alt-Erlenbach und Am Steinberg. - Am Bürgerhaus Nieder-Erlenbach. Begründung: Laut Auskunft der Frankfurter Entsorgungsbetriebe (FES) müssen Elektrokleingeräte (elektrische Zahnbürste, Rasierer etc.) an den FES Sammelstellen/ Betriebshöfen abgegeben werden. Die nächsten Betriebshöfe liegen in Bergen-Enkheim oder Kalbach. Um diese zeitnah zu erreichen müssen die Bürger*innen Nieder-Erlenbachs den PKW nutzen. Dies macht aus der Perspektive der Klimabilanz keinen Sinn. Zudem sind Bürger*innen ohne PKW benachteiligt. Aus diesem Grund würde sich ein Sammelcontainer in Nieder-Erlenbach empfehlen der Fußläufig für die Bürger*innen zu erreichen ist. Somit wäre das Recycling von Kleingeräten und gleichzeitig eine Einsparung von CO2 möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 13 am 19.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 121/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 13 am 24.10.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2240 2017 Die Vorlage OF 121/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 359/10 Betreff: Neuplanung des Harheimer Weg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, eine grundlegende Neuplanung der Straße "Harheimer Weg" zur Verkehrsberuhigung sowie zur Optimierung der mehr als ungenügenden Stellplatzsituation im Bereich Saalbau Nidda sowie der August-Jaspert-Schule vorzusehen. Begründung: Der Harheimer Weg befindet sich in einem teils sehr schlechten baulichen Zustand. Zudem belastet die Verkehrssituation sowie das ungeeignete Straßenprofil Anwohner, Saalbau-Besucher und Verkehrsteilnehmer sehr. Entsprechende Neuplanung ist geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2093 2017 Die Vorlage OF 359/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2017, OF 111/13 Betreff: Call-a-Bike Station Nieder Erlenbach Unter Bezug auf die ST1305 vom September 2016 schlägt der Ortsbeirat die Einrichtung einer Call-a-bike Station an einem der folgenden Standorte in der Strasse Alt-Erlenbach in Nieder Erlenbach vor: Hinter dem Vertriebenen Denkmal an der Apotheke, auf der Grünfläche an der Ecke Zum Schäferköppel, auf dem Parkplatz am neuen Friedhof. Alternativ wäre auch ein Standort am Erlenbacher Stadtweg an der Endhaltestelle der Linie 29 denkbar. Begründung: Der Magistrat hat den Wunsch des Ortsbeirates nach einer Call-a-bike Station in ST1305 ausdrücklich begrüßt, konnte jedoch dem Standort am Rathaus nicht zustimmen. Da die Stadt seit dem Herbst noch immer mit keinem geeigneten Standort gefunden hat, möchte der Ortsbeirat der Suche mit diesem Antrag einen neuen Impuls geben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 13 am 27.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1904 2017 Die Vorlage OF 111/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2017, OA 157 entstanden aus Vorlage: OF 103/15 vom 19.05.2017 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse über die Ortsrandstraße zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen B 1014 und B 100 hingewiesen , in denen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der Vorlage OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf eine Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet, da sich die Angelegenheit erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die Berichte des Magistrats hin (vgl. B 1014, B 100), in welchen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 157 2017 Die Vorlage OF 103/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2017, OA 152 entstanden aus Vorlage: OF 281/10 vom 02.05.2017 Betreff: Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100, wird zurückgewiesen, weil er der Bedeutung des Problems nicht gerecht wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass baldmöglichst eine Lösung für die im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Ortsrandstraße für Bonames gefunden wird, die eine Unterbrechung des Verk ehrsflusses auf dieser Strecke durch eine schienengleiche Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verhindert. Begründung: Die Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verkehren gerade im Berufsverkehr so häufig, dass Schranken auf dieser Strecke bei Beachtung der Sicherheitspuffer sehr lange Zeit geschlossen sein müssen. Dies ist an den bestehenden U-Bahn-Schranken in Bonames deutlich zu sehen und führt zu enormen Rückstaus. Dementsprechend wäre auch die Ortsrandstraße in der gegenwärtigen Planung zur Abführung des von Osten kommenden Verkehrs kaum geeignet. Die Ortsrandstraße muss aber zu einer deutlichen Entlastung der Ortslage von Bonames führen, da andere Umgehungstraßen für Bonames ausgeschlossen sind. Sie würden alle durch den Grüngürtel führen, dort massive Geländeverluste bedeuten und könnten zudem nur an die Homburger Landstraße angeschlossen werden, die heute schon deutlich überlastet ist, zukünftig die einzige Erschließung des Neubaugebietes "Im Hilgenfeld" darstellen wird und insofern keinesfalls noch weitere Kapazität aufweist. Schon die gegenwärtige Verkehrsbelastung im Ortskern von Alt-Bonames ist aber unzumutbar und führt dazu, dass dort wertvoller Wohnraum nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt wird. Insofern ist jede Erhöhung des Verkehrs in Alt-Bonames unverhältnismäßig. Da dieses Verkehrsaufkommen nach Auskunft des Magistrats bei einer Realisierung des geplanten schienengleichen Bahnübergangs aber eben noch steigen soll, kann keine Rede davon sein, dass der heutige Stadtteil "nicht unverhältnismäßig" belastet werde. Es besteht eben bereits jetzt eine unverhältnismäßige Belastung. Da alle Gebiete im Anschluss an die Ortsrandstraße für die Abführung des Verkehrs besser geeignet sind als der Kernort von Bonames, kann die erforderliche Abwägung nur so ausfallen, dass die Verkehrsleistung der Ortsrandstraße über das bisher geplante Maß hinaus gesteigert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2017, OA 157 Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2316 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 92 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 74/14 Betreff: Keine Pförtnerampel am Harheimer Weg Der Ortsbeirat spricht sich für die Beibehaltung der bestehenden Planung zur Anbindung des Harheimer Wegs an die geplante Ortsrandstraße mittels eines Kreisels aus. Begründung: Durch den Bau der geplanten Ortsrandstraße ist eine starke und nachhaltige Entlastung des vom Kfz-Verkehr überlasteten Ortskerns von Bonames zu erwarten. Der Verkehr in Richtung Niddatal wird aber weiter über den Harheimer Weg fließen müssen - ob mit oder ohne Pförtnerampel. Die Pförtnerampel würde daher nur eine nicht sinnvolle Behinderung dieses Verkehrs darstellen, ohne eine zusätzliche Entlastung zu bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 22.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1684 2017 Die Vorlage OF 74/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 94/13 Betreff: Toilettenanlage Erlenbacher Stadtweg Vorgang: OM 3952/15 OBR 13; ST 703/15 Der Magistrat möge mitteilen wann mit der Realisierung der in ST 703 aus 2015 für das Jahr 2016 versprochenen Toilettenanlage im Erlenbacher Stadtweg zu rechnen ist. Begründung: In der oben genannten Stellungnahme hat der Magistrat die Einrichtung der Toilettenanlage bis Ende 2016 zugesagt. Da dies bisher nicht geschehen ist bittet der Ortsbeirat um ein neues Fertigstellungsdatum. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3952 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 13 am 23.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 478 2017 Die Vorlage OF 94/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 167/12 Betreff: Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Verschiedene Presseberichten war Ende April zu entnehmen, dass nach einer Mitteilung des Bildungsdezernats unsicher sei, ob der beabsichtigte Umzug des Gymnasiums in das Neubaugebiet Bonames-Ost / Am Eschbachtal in einer für die Schule zumutbaren Zeit möglich sei und dass deshalb ein anderer Standort in den nördlichen Stadtteilen geprüft würde. Im Bericht B 242 2016 hatte der Magistrat dazu noch Folgendes mitgeteilt: "Das genannte Baugebiet (Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Anm. der Antragsteller) ist als Standort für eines der Gymnasien geeignet. Der noch nicht rechtskräftige Bebauungsplanentwurf Nr. 516 - Am Eschbachtal - weist bereits eine rund 31.000 m2 große Fläche für ein Gymnasium aus. . . Das Gymnasium Nord, dessen Standort aktuell in Praunheim/Westhausen ist, soll zukünftig in Bonames liegen." In diesem Zusammenhang wurde das Jahr 2022 als Fertigstellungsdatum am endgültigen Standort kolportiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Aus welchen Gründen sieht der Magistrat es derzeit als gefährdet an, dass ein Umzug des Gymnasiums in das Neubaugebiet Bonames-Ost / Am Eschbachtal in einer für die Schule zumutbaren Zeit möglich ist? 2. Was wird vom Magistrat in diesem Zusammenhang als zumutbare Zeit angesehen? 3. Welchen alternativen / welche alternativen Standorte prüft der Magistrat in diesem Zusammenhang? 4. Welche Kriterien legt der Magistrat dieser Standortsuche hinsichtlich Größe und Lage des Grundstücks und Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr an? 5. Wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang auch Flächen im Bereich des Ortsbeiratsbezirks 12 geprüft? 6. Falls nicht, aus welchen Gründen kommen Flächen im Bereich des Ortsbeiratsbezirks 12 nicht in Betracht? Begründung: Nach den vorangestellten Presseberichten ist der bisher der Öffentlichkeit vorgestellte Plan einer Errichtung des finalen Baus des Gymnasiums Nord im Baugebiet "Am Eschbachtal" offenbar nicht innerhalb des bisher vorgesehenen Zeitraums (2022) umsetzbar. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des Magistrats, frühzeitig diese Situation offenzulegen und nach etwaigen Alternativen Ausschau zu halten. In diesem Zusammenhang wird im Interesse der Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen um die Beantwortung der obigen Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 19.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2017 Die Vorlage OF 167/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2017, OF 289/10 Betreff: Künftigen Bau- und Durchgangsverkehr in Bonames vermeiden Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er den zu erwartenden starken Bau- und den noch ansteigenden Durchgangsverkehr verhindern wird. Von besonderem Interesse bleibt dabei, wie erkennbare unnötige Staus auf der künftigen, mit erster Priorität fertig zu stellen Ortsrandstraße vermieden werden sollen. Begründung: Der überlastete Harheimer Weg, der Wendelsgarten sowie insgesamt der alte Ortskern von Bonames sind zu schützen. Dafür wird unter anderem eine sehr sehr frühzeitige Fertigstellung der sogenannten Ortsrandstraße erforderlich. Die Ortsrandstraße muss die Aufnahmefähigkeit und die dringend erforderliche Durchlässigkeit einer Umgehungsstraße erhalten und sicherstellen. Vermeidbare und bereits jetzt erkennbare Staus oder Hindernisse sind auf der Ortsrandstraße nicht erwünscht, da sie Bonames unnötig und zusätzlich belasten würden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 16.05.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 446 2017 Die Vorlage OF 289/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.04.2017, OA 146 entstanden aus Vorlage: OF 95/15 vom 04.04.2017 Betreff: Geplantes Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" in neu "Am Eschbachtal" Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 516 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien von U 2 und U 9 zwischen den Stationen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als Station "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als Stadtbahnhaltestelle mit dem Stationshinweis "Am Eschbachtal" zu bezeichnen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich auf Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann "Nieder-Eschbach Süd" hieße. Aber auch dies ist nicht unbedingt ein prickelnder Stationshinweis (aber immerhin deutlich besser und sachgerechter als die Bezeichnung "Bonames-Ost"). Die neue Bezeichnung, passend zum geplanten Neubaugebiet im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 516, ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftend und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteigehaltestelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z. B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die Stationen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "Am Eschbachtal" heißen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 378 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2017, OF 267/10 Betreff: Lichtanlage Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ämter für die Einstellung der Lichtanlagen zu beauftragen und dafür Sorge zu tragen, dass Lichtanlagen auf dem Harheimer Weg, in der Nähe am Storchenhain, die Grünphase für die Fußgänger, auch Schulkinder, mit einer Zeitverzögerung beginnt, damit Autofahrer rechtzeitig zum Stehen kommen und die Fußgänger die Zeit haben über den Zebrastreifen gehen können. Begründung: mündlich Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1555 2017 Die Vorlage OF 267/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "über den Zebrastreifen gehen" durch die Worte um die Straße überqueren zu können" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 95/15 Betreff: Geplantes Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames Ost" in neu "Am Eschbachtal" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat sowie die VGF Frankfurt werden aufgefordert, bereits jetzt im Vorfeld in Fortsetzung der Planung des B-Planes Nr. 516 und vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes, die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle zwischen den Stationen Nieder-Eschbach und Bonames Mitte, diese Stadtbahnhaltestelle zukünftig -statt als Station Bonames Ost- neu als Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien von U 2 und U 9 mit dem Stationshinweis "Am Eschbachtal" zu bezeichnen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit der B 100 ergangene Entscheidung weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In der B-Vorlage wird jedoch im zweiten Absatz auf die neue geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames Ost" verwiesen. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich auf Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung Bonames Ost irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates so nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher Nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann Nieder-Eschbach Süd hieße. Aber auch dies ist nicht unbedingt ein prickelnder Stationshinweis (aber immerhin deutlich besser und sachgerechter als die Bezeichnung Bonames-Ost). Die neue Bezeichnung passend zum geplanten Neubaugebiet im Rahmen des B-Planes Nr. 516 ist aus Sicht des Ortsbeirates klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftend, und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteigehaltstelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z.B. kein Haltestellen-Knotenpunkt wie bspw. die Stationen Nieder-Eschbach, Kalbach, oder Heddernheim). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "Am Eschbachtal" heißen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 146 2017 1. Die Vorlage B 100 dient unter Hinweis auf OA 146 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 95/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 134 entstanden aus Vorlage: OF 82/15 vom 20.02.2017 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: 1. In dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage, gegebenenfalls ein betreutes Wohnstift, mit für die Bewohner selbst zu bewirtschaftenden Ein- bis Zweizimmerwohnungen und einer Größe bis zu maximal 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen; 2. in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/offenes Gemeinschafts- beziehungsweise Begegnungszentrum (gegebenenfalls mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen; 3. hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime ist bei der weiteren Planung für diese Flächenressource verstärkt der Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (vier bis sechs Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten; 4. beim Geschosswohnungsbau soll dieser hinsichtlich der Höhe maximal für drei Vollgeschosse (gegebenenfalls ist im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden; 5. bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren; 6. es sind ausreichend Stellplätze für Pkw auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen; 7. hinsichtlich der Begrünung (und gegebenenfalls auch als bebauungsplaninterne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden; 8. die Anzahl von insgesamt maximal 260 Wohneinheiten für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zugunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben; 9. die Haupterschließungsstraßen sollen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden; 10. die Erdgeschosswohnungen aller Mehrfamilienhäuser sind barrierefrei auszulegen: Erreichbarkeit ohne Treppenstufen, rollstuhlgerechte Türrahmen. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. im Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 Hektar große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen Achtzigerjahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 134 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 35 und OA 134 = Ablehnung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Nichtbefassung Beschlussausfertigung(en): § 1212, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2017, OF 63/14 Betreff: Neuer Standort für die Ortseingangstafel des Vereinsring Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf das Amt für Straßenbau und Erschließung hinzuwirken, dass endlich eine Entscheidung gefällt wird, ob und an welche Stelle die derzeit noch an der Kreuzung Harheimer Stadtweg / Korffstraße befindliche Ortseingangstafel am neuen Kreisel aufgestellt werden kann. Begründung: Schon seit nunmehr über einem Jahr versucht der Vereinsring Harheim, von dem Amt für Straßenbau und Erschließung, eine Entscheidung zu bekommen das o.g. Ortseingangsschild an den neuen Kreisel zu versetzten, damit alle nach Harheim einfahrenden Personen auf die Aktivitäten der Vereine von Harheim hingewiesen werden. Bis heute liegt uns diesbezüglich keine Aussage oder Genehmigung vor. Anlage Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1355 2017 Die Vorlage OF 63/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2017, OF 78/13 Betreff: Einfahrt Nieder-Erlenbach Mitte Das Amt für Straßenbau und Erschließung möge während der Kanalbauarbeiten zum Anschluss des Westrandes an das Kanalnetz eine Sperrung der Einfahrt Nieder Erlenbach Mitte vermeiden. Stattdessen sollte die Ausfahrt durch den Erlenbacher Stadtweg gesperrt werden. Begründung: Bedingt durch die Bauarbeiten ist die Sperrung einer Fahrspur im Bereich der Einfahrt Mitte notwendig. Das Amt schlägt im Moment die Sperrung der Einfahrt nach Nieder Erlenbach vor. Dies behindert jedoch die Buslinien 25, 27 und 29 welche dort zu ihrem Endhaltepunkt fahren müssen. Lediglich die 65 passiert die Einfahrt Mitte in auswärtiger Richtung. Durch Erhalt der Einfahrt Mitte könnten die 25, 27 und 29 weitgehend unbehindert fahren während die 65 z.B. durch den Ortskern Alt-Erlenbach Richtung Bad Vilbel fahren könnte. Der abgehende PKW Verkehr müsste auf die Ausfahrten Ost und die Nieder Eschbacher Straße ausweichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 13 am 14.03.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 78/13 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2017, OF 56/14 Betreff: Radweglücke zwischen Maßbornstraße und Korffstraße entlang des Erlenbacher Stadtwegs Der Magistrat wird aufgefordert, Möglichkeiten für eine Realisierung des Radwegs unter Umgehung der Brücke über den Eschbach zu suchen. Dazu soll z.B. die Querung des Eschbachs mittels einer separaten Radfahrer- und Fußgängerbrücke geprüft werden. Auch weitere Alternativen sind zu prüfen. Der weitere Verlauf ist unter Einbeziehung vorhandener Wege, städtischer Flächen und evtl. des Erwerbs privater Flächen zu gestalten. Begründung: Wie der Magistrat in seiner ablehnenden Stellungnahme ST 1557 vom 21.11.2016 bemerkt, ist ,der durchgängige Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße (. .) in dem im regionalen Flächennutzungsplan dargestellten Radroutennetz enthalten und für die Weiterentwicklung des gesamtstädtischen regional bedeutsamen Radverkehrsnetzes vorgemerkt." Gleichwohl sei, so der Magistrat weiter, die Einrichtung eines Radwegs wegen der zu geringen Breite der Brücke über den Eschbach "kurzfristig jedoch nicht möglich." Da aus der Sicht des Ortsbeirates auch mittel- und langfristig kaum damit zu rechnen ist, dass sich die Breite der Brücke ändert, müssen folglich Alternativen für die Realisierung gesucht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1352 2017 Die Vorlage OF 56/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2017, OF 79/13 Betreff: Verkehrsberuhigung Alte Fahrt und Bornweg Der Magistrat möge im Anschluss an die Kanalarbeiten in der Hohen Brück die Verkehrssituation in den Straßen Bornweg und Alte Fahrt wie folgt ändern: 1. Bornweg und Alte Fahrt werden als verkehrsberuhigte Zonen (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen. 2. Die Fahrtrichtung im Bornweg wird eingeschränkt auf die Fahrtrichtung von der Neuen Fahrt zur Alten Fahrt. 3. Die Fahrtrichtung in der Alten Fahrt wird vom Bornweg kommend bis zur Hausnummer 11 in diese Richtung beschränkt. Ab Nummer 11 sollten beide Fahrtrichtungen bis zur Straße Alt-Erlenbach freigegeben sein. 4. In der Alten Fahrt gilt zwischen Hausnummer 11 und der Kreuzung Alt-Erlenbach beidseitig ein absolutes Halteverbot. 5. Vor der Hausnummer Bornweg 3 werden 2 Fahrradständer (oder Poller) angebracht um das Parken auf der Ecke zu vermeiden. Begründung: Eine Befragung der Anlieger hat ergeben, dass die momentane Einbahnstraßenlösung gut aufgenommen wird. Insbesondere die Situation in der Neuen Fahrt hat sich erheblich entschärft seit aus dem Bornweg kein Verkehr mehr Richtung Erlenbacher Stadtweg fließt. Gleichzeitig sollte jedoch insgesamt das Tempo in diesem Bereich noch weiter reduziert werden. Die Zufahrt zum Parkplatz der Poststelle und der Reinigung sollte jedoch wieder von der Seite Alt-Erlenbach aus zugänglich sein, um einen viel längeren Umweg durch den Bornweg im Sinne der Anwohner zu vermeiden. Die Halteverbote und Fahrradständer sollen Verkehrsbehinderungen durch rücksichtslose Parker verhindern. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 13 am 14.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 79/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 13 am 25.04.2017, TO I, TOP 4 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1577 2017 e Ziffer 1 wird abgelehnt. Die Ziffer 2 wird abgelehnt. Die Ziffern 3 und 4 werden zurückgezogen. Die Ziffer 5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Der Betreff und die Begründung der Vorlage werden durch die der Vorlage OF 88/13 ersetzt. Abstimmung: zu 1.: CDU gegen SPD (=Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, BFF und FDP zu 2.: Annahme bei Enthaltung SPD und BFF zu 4.: Einstimmige Annahme zu 5.: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 82/15 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: in dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage/ggf. ein betreutes Wohnstift mit für die Bewohner selbst zu bewirtschafteten1 bis 2 Zimmer Wohnungen und einer Größe bis zu max. 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen, in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/ offenes Gemeinschafts- bzw. Begegnungszentrum (ggf. mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen, hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime bei der weiteren Planung für diese Flächenressource ist verstärkt den Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (4-6 Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten, beim Geschosswohnungsbau hinsichtlich der Höhe soll maximal 3 Vollgeschosse (ggf. im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes ist auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden, bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren, es sind ausreichend Stellplätze für PKW auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen. hinsichtlich der Begrünung (und ggf. auch als B-Plan interne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden. die Anzahl von insgesamt max. 320 Wohneinheiten (gemäß WEP 2015) für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zu Gunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 "Im Eschbachtal - Harheimer Weg" maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des B-Planes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 ha große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen 80er Jahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 134 2017 1. Der Vorlage M 35 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA . . zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 82/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP mit der Maßgabe beschlossen, dass . . . Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 53/14 Betreff: Fertigstellung der Verkehrsflächen Harheim-Süd Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bei den Baumaßnahmen zur Fertigstellung von Gehwegen, einen Lückenschluss von ca. 20m zwischen Jacob Quirinweg und Korffstraße zusätzlich herzustellen. Begründung: Bei dieser Verbindung handelt es sich um einen Bereich, der zum einen als Schulweg, und zum anderen als naheliegendsten Weg zu den öffentlichen Verkehrsmitteln führt. Mittlerweile hat sich hier ein Trampelpfad etabliert, welcher mit Gefahren verbunden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1238 2017 Die Vorlage OF 53/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2017, OF 76/13 Betreff: Verbreiterung des Brückenbauwerks über den Eschbach als Grundlage für einen sicheren Radweg von Nieder-Erlenbach nach Bonames Vorgang: ST 1557/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, als Anregung aus der ST 1557 vom 21.11.2016 hervorgehend, den Magistrat zu bitten das Brückenbauwerk in angesetzter Holzbauweise über den Eschbach zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu verbreitern. Hiermit könnte die Grundlage für den Ausbau eines sicheren direkten Radweges von Nieder-Erlenbach nach Bonames über Harheim gelegt werden, wie sie im regionalen Flächennutzungsplan enthalten ist. Begründung: Wie in der ST 1557 vom 21.11.2016 des Verkehrsdezernats der Stadt Frankfurt beschrieben ist ein durchgängiger Radweg von Nieder-Erlenbach nach Bonames im regionalen Flächennutzungsplan bereits enthalten. Ein bisheriger Ausbau ist nicht möglich, da das Brückenbauwerk über den Eschbach die nötigen Vorgaben nicht erfülle. Ein Ausweichen auf den Erlenbacher Stadtweg wäre regelwerkskonform möglich. Die Nutzung des Erlenbacher Stadtwegs für den Radverkehr weist dennoch nicht die Sicherheitsstandards auf, welche durch einen Radweg gegeben sind. Zudem ist die Straße durch deren Beschaffenheit an einigen Stellen nur sehr schlecht einsehbar. Aus den aufgeführten Gründen aus OM 536 und V 139 wäre deshalb ein Ausbau des Brückenbauwerks ein sinnvoller Ausbau um den Schutz der Bürger*innen im Radverkehr zu gewährleisten. Auch für Kinder als Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad wäre dies eine notwendige Maßnahme um deren nötigen Schutz sicherzustellen, insbesondere da eine Zunahme des Radverkehrs durch den Bau des Gymnasium Nord abzusehen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1557 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 13 am 07.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 76/13 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2017, OF 72/13 Betreff: Aufstellen von Fahrradanlehnern im Erlenbacher Stadtweg/Ecke Neue Fahrt für mehr Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern im Erlenbacher Stadtweg (Kurve Hausnummer 2)/Ecke Neue Fahrt Fahrradanlehner aufzustellen. Diese sind so aufzustellen, dass dort keine Parkmöglichkeit mehr vorherrscht jedoch zwei Pkws in entgegengesetzter Richtung aneinander vorbeifahren könnten. Quelle: openstreetmap.org Begründung: Die Kurve im Erlenbacher Stadtweg/ Ecke Neue Fahrt wird immer wieder als Parkmöglichkeit genutzt. Dies verhindert jedoch, dass 2 PKWs in dieser Kurve aneinander vorbeifahren können. PKWs von Ortsmitte kommenden sind somit gezwungen in die Gegenfahrbahn zu fahren. Bei Gegenverkehr muss dieser ausweichen und befährt den Bürgersteig. Diese Situation hat schon vermehrt zu Unfällen oder Eigentumsbeschädigungen an dieser Stelle geführt. Fahrradanlehner würden das Parken in der Kurve verhindern und wären zudem ein Anreiz für mehr Fahrradverkehr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 13 am 07.02.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1188 2017 Die Vorlage OF 72/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2017, OA 104 entstanden aus Vorlage: OF 65/15 vom 28.12.2016 Betreff: Polizeiposten Bonames beibehalten Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung des 14. und 15. Polizeireviers auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass 1. der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird und 2. im Rahmen des Bebauungsplans "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" auf der geplanten Gemeinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige 14. Polizeirevier aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Am Eschbachtal-Harheimer Weg". Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen 14. Polizeireviers im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land, die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherige Forderungen einzugehen. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und den anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu erreichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erhebliches Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichem Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung um einen Streifenwagen im neuen Revier die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Polizeireviere (14. Revier und 15. Revier) und die räumliche Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel soll der Polizeiposten Bonames an der U-Bahn-Station ebenfalls geschlossen werden. Die Bürger des nördlichen Stadtgebiets müssten dann künftig ins Mertonviertel, um polizeiliche Angelegenheiten, wie z. B. Anzeigenaufnahme, regeln zu können. Dies ist gerade für ältere oder eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum leistbar, da sie das "neue" Revier in der Marie-Curie-Straße 30 wesentlich schlechter als den Posten in Bonames erreichen können, gleich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Fahrzeug. Des Weiteren wird durch den "Abzug" der Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl (sog. Angsträume), gerade an der U-Bahn-Station "Bonames", erheblich abnehmen. Die Befürchtungen der Bürger, keine Polizei mehr in den nördlichen Stadtgebieten zu haben und zu sehen, nehmen zu. Die Bevölkerung bedarf eines Polizeipostens vor Ort, der zumindest tagsüber einfach erreichbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 18.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) 8. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.02.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 9. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.03.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1103, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 § 1221, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 32
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 65/15 Betreff: Polizeiposten Bonames beibehalten Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung der beiden Polizeireviere 14 und 15 auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hin zu wirken, dass - entweder der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird - und/oder im Rahmen des BPlans Am Eschbachtal/Harheimer Weg auf der geplanten Ge meinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige Polizeirevier 14 aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Am Eschbachtal/Harheimer Weg. Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen Polizeirevier 14 im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land nun die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherigen Forderungen einzugehen -. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu reichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erheblicher Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichen Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung im neuen Revier um einen Streifenwagen die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert, beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Die Bevölkerung bedarf einen Polizeiposten vor Ort, der zumindest tags einfach erreichbar ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 65/15 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 104 2017 Die Vorlage OF 65/15 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung des 14. und 15. Polizeireviers auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass 1. der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird und 2. im Rahmen des Bebauungsplans "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" auf der geplanten Gemeinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige 14. Polizeirevier aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Am Eschbachtal-Harheimer Weg". Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen 14. Polizeireviers im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land, die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherige Forderungen einzugehen. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und den anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu erreichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erhebliches Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichem Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung um einen Streifenwagen im neuen Revier die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Polizeireviere (14. Revier und 15. Revier) und die räumliche Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel soll der Polizeiposten Bonames an der U-Bahn-Station ebenfalls geschlossen werden. Die Bürger des nördlichen Stadtgebiets müssten dann künftig ins Mertonviertel, um polizeiliche Angelegenheiten, wie z. B. Anzeigenaufnahme, regeln zu können. Dies ist gerade für ältere oder eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum leistbar, da sie das "neue" Revier in der Marie-Curie-Straße 30 wesentlich schlechter als den Posten in Bonames erreichen können, gleich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Fahrzeug. Des Weiteren wird durch den "Abzug" der Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl (sog. Angsträume), gerade an der U-Bahn-Station "Bonames", erheblich abnehmen. Die Befürchtungen der Bürger, keine Polizei mehr in den nördlichen Stadtgebieten zu haben und zu sehen, nehmen zu. Die Bevölkerung bedarf eines Polizeipostens vor Ort, der zumindest tagsüber einfach erreichbar ist." Abstimmung: Ziffer 1.: 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 3 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2016, OF 46/14 Betreff: Wasserleitungen Korffstraße Der OBR bittet den Magistrat um Auskunft, ob es Pläne zur Sanierung der Wasserleitungen in der Korffstraße gibt bzw. ob Probleme mit dem Zustand der Leitungen bekannt sind. Begründung: Es gibt einerseits Beschwerden von Anwohnern im Zusammenhang mit bereits aufgetretenen Rohrschäden und andererseits Aussagen der Mainova über die Presse, dass die Leitungen in Ordnung seien. Dies ergibt für den Ortsbeirat kein einheitliches Bild von der Situation. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 295 2017 Die Vorlage OF 46/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2016, OF 39/14 Betreff: Absolutes Halteverbot überwachen und Einhaltung durchsetzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf das Ordnungsamt einzuwirken, dass die im Stadtteil Harheim, begründet eingeführten absoluten Halteverbote, überwacht und deren Einhaltung durchgesetzt wird. Begründung: Aufgrund der Verkehrssituation wurden z. B. in der Philipp-Schnell-Straße vor Haus Nr. 69 oder in der Reginastraße gegenüber Haus Nr. 41, ein absolutes Halteverbot vom OBR beantragt und entsprechend auch eingeführt, was die Anlieger aber nicht abhält, sich dem zu widersetzen bzw. dieses absolute Halteverbot nicht zu beachten. Aufgrund der Situation, werden z.B. Mülltonnen nicht geleert, da die FES nicht in die Reginastraße einfahren kann. Der Hintergrund ist, dass auch niemand dies überwacht und daher der Missachter auch mit keinen Repressalien zu rechnen hat, sondern er hat quasi exklusiv sogar einen Parkplatz für sich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1048 2016 Die Vorlage OF 39/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Seit etwa einem Jahr parken am Harheimer Weg - Höhe Einmündung Gonzenheimer Straße -, Bonames einwärts gesehen, Fahrzeuge. Seit diese dort (nicht verkehrswidrig) parken, hat sich die Verkehrssituation stark verschärft. Entgegenkommende Autos kommen aufgrund einer Kurve erst während des Überholens der parkenden Fahrzeuge zum Vorschein. Viele dieser entgegenkommenden Autos beharren dann auf ihr Recht, die Vorfahrt zu bekommen, welche Ihnen auch zusteht. Da man aber vorher nicht sehen kann, dass Autos entgegen kommen werden, ist dies oftmals fatal, insbesondere da viele schlichtweg draufhalten. Hier wäre ein Parkverbot ratsam. Früher hat die Vernunft der Menschen gesiegt, dort haben nie Autos gestanden. Vor ca. einem bis anderthalb Jahren fing das erste Fahrzeug damit an, seit dem reihen sich massenweise parkende Fahrzeug dort ein. bitte schauen Sie sich die Situation vor Ort an und bedenken Sie, ob ich ein Halteverbot machbar wäre.
Unterstützer: 44
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
Unterstützer: 5
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Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Streckenführung der Straßen im Niederfeld und Spitzenstraße laden Autofahrer zu Geschwindigkeitsüberschreitungen ein. Der Straßenausbau wird seit 2 Jahren nicht durchgeführt. Mit täglich über 1200 Fahrzeugen ist die Wohnstraße überdies - entgegen der ursprünglichen Planung - stark befahren. Um das Risiko zu reduzieren, sollten an den Fahrbahnrändern Pflanzkübel aufgestellt werden, um langsameres und umsichtigeres Fahren zu begünstigen. Engagierte Bürger, die sich um die Pflege kümmern, sind in ausreichender Zahl vorhanden. Eine Unterschriftenaktion hierzu wurde bereits durchgeführt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Seit etwa einem Jahr parken am Harheimer Weg - Höhe Einmündung Gonzenheimer Straße -, Bonames einwärts gesehen, Fahrzeuge. Seit diese dort (nicht verkehrswidrig) parken, hat sich die Verkehrssituation stark verschärft. Entgegenkommende Autos kommen aufgrund einer Kurve erst während des Überholens der parkenden Fahrzeuge zum Vorschein. Viele dieser entgegenkommenden Autos beharren dann auf ihr Recht, die Vorfahrt zu bekommen, welche Ihnen auch zusteht. Da man aber vorher nicht sehen kann, dass Autos entgegen kommen werden, ist dies oftmals fatal, insbesondere da viele schlichtweg draufhalten. Hier wäre ein Parkverbot ratsam. Früher hat die Vernunft der Menschen gesiegt, dort haben nie Autos gestanden. Vor ca. einem bis anderthalb Jahren fing das erste Fahrzeug damit an, seit dem reihen sich massenweise parkende Fahrzeug dort ein. bitte schauen Sie sich die Situation vor Ort an und bedenken Sie, ob ich ein Halteverbot machbar wäre.
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Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
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Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
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