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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 2

Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein Nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können

21.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1010/2 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein Nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Schloßstraße - zwischen Schönhof und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzept für die Gehwege, Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege zu ermöglichen. Begründung: In der Schloßstraße sind zwischen dem Schönhof und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies sind trotz doppelter Straßenbreite gleich viel Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, dadurch steigt die Gefahr für Unfälle. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen dem Schönhof und der Adalberstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen

19.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2024, OF 1006/2 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.1. ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden "Grünanlage") täglich Alkohol in der Grünanlage konsumieren. 1.2. ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot von Seiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, die den Alkohol- und Raucherwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße geworben wird. 2. der Magistrat wird zudem gebeten, 2.1. bei positiver Prüfung von Ziffer 1.2., ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. 2.2. die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten die gesamte Sache als Eilfall nach § 4 (10) S.4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) zwischen Adalbert- und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider wird seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d.h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhten Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsatze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene -leider auch sehr regelmäßig feststellbare- Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z.B. für die Grünanlage zu treffen, "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen." Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18 Uhr (momentan 20 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier "überlassen" zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Raucherwaren geworben werden. Dies Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z.B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)

14.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1017/2 Betreff: Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Gibt es Kenntnis über die Absichten des Gebäudeeigentümers Grempstraße 9, die leerstehenden Gewerberäume neu zu vermieten? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf den Eigentümer entsprechend einzuwirken? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig die vor dem Gebäude aufgestapelten Holzpaletten (einst Sitzbänke) zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten bestehen, zu verhindern, dass der Platz Ecke Grempstraße / Friesengasse regelmäßig als Parkraum missbraucht wird? Kann hier ggf. abgepollert werden? 5. Ist es möglich, diesen Eckplatz ebenso wie auf der gegenüber liegenden Seite (Grempstraße / Ecke Basaltstraße) für die Pflanzung eines Baumes vorzusehen? Begründung: Die Leipziger Straße hat sich in ihrem oberen westlichen Teil zu einer attraktiven Gastronomie-Zone mit gut besuchten Außenbereichen entwickelt. Die Neunutzung der Erdgeschosszone Ecke Grempstraße / Friesengasse könnte dazu beitragen, diesen öffentlichen Raum weiter zu verbessern. Dabei müsste allerdings nicht unbedingt ein weiterer Gastronomiebetrieb die Räume nutzen; denkbar sind auch andere publikumswirksame gewerbliche Nutzungen. Aktuell jedenfalls tragen der Leerstand und die Vernachlässigung der Erdgeschosszone dazu bei, den öffentlichen Raum negativ zu beeinflussen und wildes Parken zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Ampelschaltung an der Schloßstraße

23.09.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 1011/2 Betreff: Ampelschaltung an der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Schlossstraße. Ecke Homburger Straße/Rober Mayer Straße für Fußgänger zu überprüfen und ggfs. die Grünphasen anzupassen. Begründung: Teilweise muss der Fußverkehr hier sehr lange warten. Eine Fahrradstraße, wie sie jüngst auf der Robert Mayer Straße eingerichtet wurde, sollte nicht dazu führen, dass der Fußverkehr vergessen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Beispiel Leipziger Straße 85: Was kann die Stadt tun, um Kleingewerbetreibende in den Frankfurter Stadtteilen vor Verdrängung zu schützen? - Appell an die soziale Verantwortung der Eigentümerin der Leipziger Straße 85

25.08.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 983/2 Betreff: Beispiel Leipziger Straße 85: Was kann die Stadt tun, um Kleingewerbetreibende in den Frankfurter Stadtteilen vor Verdrängung zu schützen? - Appell an die soziale Verantwortung der Eigentümerin der Leipziger Straße 85 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend und ergänzend zu der ST 789 vom 19.04.2024 an den Ortsbeirat 2 zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: a) Was tut die Stadt Frankfurt, um zu verhindern, dass bestehende und etablierte Kleingewerbebetriebe durch scheinbar willkürliche Pachterhöhungen (z.B. ehemaliges Heck-Meck in der Friesengasse) oder auch Kündigungen (aktuell Kiosk 85 im Ladenlokal in der Leipziger Straße 85) zwecks Renditeerhöhung durch (private) Eigentümer aus den Frankfurter Stadtteilquartieren sozial unverträglich verdrängt werden? Der vorstehenden Frage sei die Auffassung des Ortsbeirates nachgestellt, dass auch der effektive Schutz von bestehenden und etablierten Kleingewerbebetrieben in Frankfurter Stadtteilquartieren insbesondere dann Ziel und Aufgabe der Frankfurter Wirtschafts- und Planungspolitik sein müssten bzw. der Bedarf für einen effektiven Schutz mindestens dann besteht, wenn die zu schützenden Kleingewerbebetriebe sich im Geltungsbereich einer bestehenden Milieuschutzsatzung befinden, wie z.B. in Bockenheim das ehemalige Heck-Meck in der Friesengasse oder aktuell der Kiosk 85 im Ladenlokal in der Leipziger Straße 85. b) Bezugsnehmend auf die Stellungnahme vom 19.04.2024. ST 789 an den Ortsbeirat wird die Aussage des Magistrats (siehe zu Ziffern 13. und 14. der ST 789), er (der Magistrat) ergreife derzeit keine weitere Initiative zur Anpassung des Gewerbemietrechts oder von Erhaltungs- und Milieuschutzsatzungen, da der Bundestag 2019 (!) auf die entsprechende Bundesratsinitiative von 2018 (!) den Bedarf einer Gesetzesinitiative "prüfe", wird als unzureichend zurückgewiesen. Unter der Annahme des Ortsbeirats, dass der Stadt Frankfurt für einen effektiven Schutz vor Verdrängung von bestehenden und etablierten Kleingewerbebetrieben in Frankfurter Stadtteilquartieren - insbesondere auf dem Gebiet einer bestehenden Milieuschutzsatzung - die gesetzlichen Rahmenmöglichkeiten fehlen und ein solcher gesetzlicher Rahmen nur durch eine entsprechende Gesetzgebung des Bundes und in der Folge des Landes Hessen hergestellt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 den Magistrat um Stellungnahme, (i) ob der Magistrat - unterstellt, er teilt die vorherige Annahme des fehlenden gesetzlichen Rahmens zum Schutz des Kleingewerbes- auch die politische Forderung des Ortsbeirates ausdrücklich teilt bzw. den Bedarf in den Frankfurter Stadtteilen erkennt, dass der Bund und in der Folge das Land Hessen durch die Schaffung von entsprechenden gesetzgeberischen Rahmenbedingungen die Stadt Frankfurt in den Stand zu versetzen soll, Kleingewerbebetrieben in Frankfurter Stadtteilquartieren - insbesondere im Geltungsbereich einer bestehenden Milieuschutzsatzung - effektiven Schutz vor Verdrängung gewähren zu können; (ii) welche konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des Kleingewerbes vor Verdrängung der Magistrat für sinnvoll hielte; (iii) was der Magistrat tatsächlich unternimmt bzw. unternehmen könnte, um die unter (i) beschriebene Forderung in seiner politischen Umsetzung zu befördern (z.B. über den Deutschen Städtetag im Verbund mit vergleichbaren Kommunen). c) Was tut die Stadt Frankfurt im derzeitigen gesetzlichen Rahmen, um Kleingewerbebetriebe in Frankfurter Stadtteilen, die von Verdrängung bedroht sind, zu unterstützen? Insbesondere bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgende Fragen ergänzend hierzu zu beantworten: (i) Hat die Stadt Frankfurt einen Überblick über den aktuellen Leerstand an Gewerbeflächen auf und um die Leipziger Straße und kennt die jeweiligen Gründe des Leerstandes? Falls nicht - besteht die Absicht einer Leerstandserfassung? (ii) Besteht aktiver Kontakt mit Eigentümern von leerstehenden Gewerbeflächen auf und um die Leipziger Straße, um ggf. in Fällen, in denen bestehende und etablierte Kleingewerbebetriebe verdrängt werden (z.B. ehemaliges Heck-Meck in der Friesengasse oder aktuell der Kiosk im Ladenlokal in der Leipziger Straße 85), bei der Vermittlung von Ersatzflächen effektiv zu unterstützen? 2. der Ortsvorsteher des Ortsbeirates - 2 wird gebeten, seine Bemühungen in Form von Gesprächs- und Vermittlungsangeboten sowie den Appell an die soziale Verantwortung gegenüber der Eigentümerin der Leipziger Straße 85 mit ausdrücklicher Billigung bzw. Unterstützung des Ortsbeirates fortzusetzen, um im hoffentlich stattfindenden Dialog zwischen Pächter und Eigentümer den vor Ort bestehenden Kleingewerbebetrieben die Möglichkeit zu eröffnen, möglichst mittelfristig (5 Jahre) ihre Kleingewerbebetriebe an der Leipziger Straße 85 weiterzuführen. Begründung: Die FR berichtete am 02.08.2024 über die Kündigung gegenüber dem Pächter von Kiosk-85 in der Leipziger Straße 85, der nun seit über 16 Jahren vom Pächter betrieben wird. Siehe link: Kiosk 85 in Frankfurt steht vor dem Aus Zwischenzeitlich wurden nach Angabe des Kioskpächters bis zu 2.000 Unterschriften aus der Nachbar- und Kundschaft der Leipziger Straße 85 gesammelt, die den Erhalt des Kiosk-85 fordern. Der Ortsbeirat hofft gemeinsam mit den UnterstützerInnen der Nachbarschaft des Kiosk-85, dass der Pächter im privatrechtlichem Einvernehmen mit dem Eigentümer seinen Kiosk auch mittelfristig weiterbetreiben kann. Der Ortsbeirat kann sich in der Person des Ortsvorstehers hier allerdings lediglich als Vermittler anbieten, um dem Votum der sich mit dem Kiosk-85 solidarisierenden Nachbar- und Kundschaft des Kiosk-85 Nachdruck zu verleihen. Neben der nun jahrzehntelang gewachsenen Versorgungsfunktion des Kiosk-85 (u.a. umfangreiche Dienstleistungen der Deutschen Post) für die Nachbarschaft im Quartier stellt die Kündigung auch für das Pächterehepaar eine große Härte in ihrer Existenzgrundlage dar, da es für den Pächter nicht leicht sein wird mit Mitte sechzig "neu anzufangen" und einen Kioskbetrieb an anderer Stelle aufzubauen. Daher hofft der Ortsbeirat, dass den Pächtern der Leipziger Straße 85 wenigstens eine mittelfristige Perspektive ihres Kleingewerbes ermöglicht werden kann und die Eigentümerin die wohl beabsichtigte Neuordnung der Ladenlokale bitte insoweit zeitlich verschiebt. Eine rechtliche Verpflichtung der Eigentümerin in diesem Sinne zu handeln -und dies sei an dieser Stelle offen gesagt- kann der Ortsbeirat nicht erkennen, so dass es auf ein Einlenken der Vertreter der gegenwärtigen Eigentümerin ankommen wird. Es sind daher eher Argumente der sozialen Empathie in dieser Situation gegenüber der Nachbarschaft, Kundschaft und nicht zuletzt gegenüber dem jeweiligen Pächterehepaar, die die Vertreter der Eigentümerin dazu bewegen mögen, im Sinne der bestehenden Kleingewerbebetriebe ihre Pläne nochmals mittelfristig zu verschieben. Leider gehört der "Erhalt des Kleingewerbes" nicht zum sogenannten Milieuschutz im Rahmen einer Erhaltungssatzung nach BauGB, in deren Gebiet sich die Leipziger Straße 85 befindet. Auch das Privatrecht schützt den Kleingewerbepächter aus Sicht des Ortsbeirats nur unzureichend. Der Ortsbeirat hat sich in der OM 3432 vom 23.01.2023 ausführlich mit den gegenwärtigen Schutzmöglichkeiten von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim auseinander gesetzt. Fälle, in denen bestehende und etablierte Kleingewerbebetriebe durch willkürliche Kündigung oder eklatante Pachterhöhung sozial unverträglich verdrängt werden findet häufiger in Bockenheim bzw. den Frankfurter Stadtteilen statt als die in Bockenheim öffentlich diskutierten Fälle der inzwischen verschwundenen Traditionskneipe des ehemaligen Heck-Mecks in der Friesengasse oder nun aktuell der Kiosk-85 in der Leipziger Straße. Der Bedarf für eine Gesetzesreform ist in den Frankfurter Stadtteilen ohne Frage gegeben. Der Magistrat führt in seiner Stellungnahme vom 19.04.2024. ST 789 gegenüber dem Ortsbeirat wörtlich aus: "Vor dem Hintergrund der für kleinere und mittlere Gewerbebetriebe einhergehenden Herausforderungen hat der Bundesrat die Bundesregierung qua Entschließung vom 19. Oktober 2018 (Drucksache 414/18) gebeten, "Maßnahmen im Dreiklang aus Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht zu prüfen, die geeignet sind, einer Verdrängung von kleinen und mittleren Unternehmen, von Einzelhandels- und Handwerksbetrieben und sozialen Einrichtungen in innerstädtischen Lagen entgegenzuwirken." Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage im Bundestag (Drucksache 19/7410) prüft die Bundesregierung "gemäß der Entschließung [. .] derzeit, ob ein Bedarf für entsprechende Maßnahmen besteht." Aufgrund dessen ergreift der Magistrat derzeit keine weitere Initiative zur Anpassung des Gewerbemietrechts oder von Erhaltungs- und Milieuschutzsatzungen." Soweit der Magistrat mit einem Prüfvorgang des Bundestages (Ergebnis?) aus dem Jahre 2019 argumentiert, "keine weitere Initiative" zu ergreifen, ist dies schlicht nicht akzeptabel. Der Magistrat der Stadt Frankfurt darf aus Sicht des Ortsbeirates nicht den Eindruck hinterlassen, er habe sich politisch mit dem Status Quo in der Sache des Schutzes von Kleingewerbebetrieben vor Verdrängung aus Renditegründen in den Frankfurter Stadtteilen abgefunden - selbst wenn die gesetzgeberische Verantwortung einer Reform unstreitig beim Gesetzgeber im Bund liegt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der CDU- und der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 983/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1013 2024 Die Vorlage OF 983/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. a) und 1. b): GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffern 1. c) und 2.: Einstimmige Annahme

Kleingewerbetreibende Verdrängungsschutz Stadtteile

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich

10.06.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 966/2 Betreff: Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich Vorgang: OM 7070/21 OBR 2; ST 1036/21; OM 1401/22 OBR 2; ST 1413/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, welche baulichen Maßnahmen im Straßenbereich (Markierungen, Fahrradbügel, Poller, Schilder, Bordsteinabsenkungen, Erneuerung des Straßenbelags, Vergrößerung von Baumscheiben etc.), denen der Magistrat bereits in einer Stellungnahme entsprochen hat, aber noch nicht final umgesetzt sind, 1. sich bereits in der konkreten Umsetzung befinden, also fertig geplant sind 2. sich bereits in der Planung befinden, diese aber noch nicht abgeschlossen ist 3. sich noch nicht in der Planung befinden. Der Magistrat wird gebeten bei allen diesen Maßnahmen die zugehörige OM und ST (mit Datum) sowie insbesondere den aktuell avisierten Zeitraum der Umsetzung bzw. die Priorisierung seitens des Magistrats anzugeben. Der Magistrat wird aufgefordert entsprechende Schritte einzuleiten, um die vielfachen Verzögerungen bei der Umsetzung der angeregten und vom Magistrat entsprochenen Maßnahmen schnellstmöglich zu beheben. Begründung: Derzeit sind zahlreiche Ortsbeiratsanregungen, denen auch seitens des Magistrats die Umsetzung in einer entsprechenden ST zugesichert wurden, noch immer nicht umgesetzt. Hierzu hatte der Ortsbeirat bereits eine Priorisierung einiger Angelegenheiten angeregt (OM 5022). Dennoch gibt es weitere hier nicht genannte Maßnahmen über deren Stand Umsetzung weiterhin nichts bekannt ist. Um zwei Beispiele zu nennen: - OM 7070 2021 - Vergrößerung der Baumscheiben der Sommerlinden in der Großen Seestraße, zugesagte Umsetzung 3. Quartal 2021 - OM 1401 2022 - Physischer Schutz des Baumbestandes gegen unerlaubtes Parken, zugesagte Umsetzung "zeitnah" (ST vom 13.06.2022) Die Auflistung aller noch nicht umgesetzten Maßnahmen ist für die Arbeit des Ortsbeirates hilfreich. So kann der Ortsbeirat bei neuen Anregungen mitbedenken, ob sich diese nur schlicht in die bestehende Liste umzusetzender Maßnahmen einreihen sollen, oder gegenüber beschlossenen aber noch nicht in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen priorisiert werden sollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7070 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1036 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1412 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5693 2024 Die Vorlage OF 966/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Sichere Querung der Kreuzung Rohmerstraße/Greifstraße für zu Fuß Gehende ermöglichen

10.06.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 968/2 Betreff: Sichere Querung der Kreuzung Rohmerstraße/Greifstraße für zu Fuß Gehende ermöglichen Vorgang: OM 3714/23 OBR 2; ST 192/24; OM 5127/24 OBR 2; ST 1173/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Rohmerstraße/Greifstraße im Fahrbahnbereich so umzugestalten, dass diese für Fußgänger*innen überquert werden kann. Hierfür schlägt der Ortsbeirat konkret vor (siehe Abbildung 2) 1. den Kreuzungsbereich gegen widerrechtliches Parken durch Poller oder Radbügel zu sichern, wobei bei der Aufstellung von Radbügeln darauf zu achten ist, dass die Sichtbeziehungen insbesondere für Kinder bestehen, 2. Querungsbereiche für Fußgänger*innen auf der Fahrbahn zu markieren, 3. den Gehweg entlang der nordwestlichen Seite der Rohmerstraße bis zur Greifstraße zu pflastern 4. anknüpfend an die OM 5127 Punkt 2 (Längsparken auf der Fahrbahn statt auf dem Wurzelbereich zwischen den Bäumen) am südlichen Ende der Greifstraße vor dem Bereich des Parkverbotes im Kreuzungsbereich eine Lieferzone einzurichten. Begründung: Mit der OM 3714 hat der Ortsbeirat u.a. auf das widerrechtliche Parken im Kreuzungsbereich Greifstraße/Kurfürstenstraße reagiert. Seit einiger Zeit häuft sich jedoch auch am anderen Ende der Greifstraße an Parken im Kreuzungsbereich und stört Sichtbeziehungen und verhindert teilweise das Queren der Greifstraße bzw. der Rohmerstraße völlig. Hier muss nachgesteuert werden. Da auch Lieferfahrzeuge oftmals im Kreuzungsbereich abgestellt werden, erscheint hier auch eine weitere Lieferzone - zusätzlich zu der bestehenden gegenüber der Rohmerstraße 12 - sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3714 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 192 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5127 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1173 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 968/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten

10.06.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 969/2 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestaltet. Der Ortsbeirat schlägt folgendes als kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten. 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten. 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138). 4. Am Ende der Rampe eine "Wartelinie für den Radverkehr" aufbringen, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrendende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentral-Bockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. (Quelle: Bilder 1-4, eigene Aufnahmen des des Antragstellers) Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen um Fußgänger zu schützen Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich Sicht von der Schloßstraße Das Schild (Zeichen 138) "Achtung Fahrradverkehr" sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden Quelle: Geoportal Frankfurt Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) an den markierten Punkt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5688 2024 Die Vorlage OF 969/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten

10.06.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 967/2 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Sophienstraße 23 bis 33 an zwei Stellen mindestens 2 Fahrradbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 m - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten. 2. im Bereich Sophienstraße 47 bis 55 an zwei Stellen mindestens 2 Fahrradbügel im Straßenbereich neben dem Gehweg zu installieren. 3. vor dem Gebäude am Weingarten 25 mindestens 4 Radbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 m - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten. Begründung: In den genannten Bereichen bestehen derzeit keine geeigneten Parkmöglichkeiten für Fahrräder. Dies hat zur Folge, dass diese an Masten für Laternen und Straßenschilder angeschlossen werden und dadurch die Gehwege stark verengen. Bei 2. Können die Radbügel nicht auf dem Gehweg installiert werden, da dieser mit ca. 2,10 m hierfür zu schmal ist, weshalb hier die Bügel im Straßenbereich stehen müssen. Bei 3. ist nicht ein Bereich sondern ein konkretes Gebäude genannt, da sich in diesem mehrere medizinische Praxen, Büros, ein Konsulat und eine Kita befinden, wodurch ein hoher Bedarf an Parkmöglichkeiten besteht, der für Radfahrende derzeit nicht gedeckt werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 967/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 967/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5878 2024 Die Vorlage OF 967/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Antragstenors Ziffer 2. mit folgendem Wortlaut ergänzt wird: "Der Ortsbeirat hält an seiner Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616, weiterhin fest und bittet den Magistrat diese entsprechend der Priorisierung der Sophienstraße innerhalb des städtischen Gesamtradnetzes umzusetzen. Abstimmung: Ziffer 1. a) bis 1. c): GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Wegweiser ins Nirgendwo entfernen

12.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 919/2 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder zu entfernen. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Haus Nr. 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz.Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 3. Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße 4. Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. (alle Fotos vom Antragsteller) Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5488 2024 Die Vorlage OF 919/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2

Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2

10.05.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 965/2 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Anlage) auszustatten - Spielplatz Landgrafenstraße - Spielplatz am Hessenplatz - Spielplatz Von-Bernus-Park (Süd) - Spielplatz Zeppelinallee - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof) 2. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN Behindertenrechskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirk 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Begründung: Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen, barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtungen möglich (die o.g. Spielplätze besuchen) niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u.a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl Die UN-Behindertenrechtskonvention | Aktion Mensch (aktion-mensch.de) oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen | Institut für Menschenrechte (institut-fuer-menschenrechte.de)) Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. vgl auch Über UK - Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (gesellschaft-uk.org) Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen / Einschränkungen die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie-21 bis hin zu selteneren bzw weniger bekannten Syndromen wie dem PhelanMc Dermid Syndrom oder dem Angelman Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen. (vlg u.a. Das Down-Syndrom und die logopädische Therapie (logopaedie.com) In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der wir persönlich in den letzten Jahren zu tun hatten) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten Metacom-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl METACOM 9 Desktop (metacom-symbole.de)) Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken (mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde. . oder im Falle eines Spielplatzes - ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen. .) Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bi-direktionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nicht-eingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können. (vgl Kommunikationstafel - Wikipedia) Die relevanten Spielplatztafeln werden hergestellt vom Autismusverlag Spielplatztafel | Autismusverlag. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 EUR bis 250 EUR (A1, A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel- _f-ur-Download.zip Bilderquelle: Autismusverlag.ch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 965/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5687 2024 Die Vorlage OF 965/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Antragstenors zu Ziffer 3. wird. Es wird eine neue Ziffer 2. mit folgendem Wortlaut eingefügt: "das Kinderbüro und den Verein andere Worte mit in die Planungen einzubeziehen". Weiterhin wird am Ende des Antragstenors folgender Satz ergänzt: "Der Ortsbeirat ist bereit sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Mehr Fahrradbügel Am Weingarten vor der Buchhandlung Eselsohr

06.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2024, OF 923/2 Betreff: Mehr Fahrradbügel Am Weingarten vor der Buchhandlung Eselsohr Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Liegenschaft Am Weingarten 11, an der sich die Buchhandlung Eselsohr befindet, einige Fahrradbügel zu installieren und die Abstände so zu gestalten, dass auch Lastenräder geparkt werden können (siehe Bilder anbei). Begründung: Die Buchhandlung Eselsohr bietet Kinder- und Jugendbücher und vertreibt auch Spielwaren und Spiele. Die Kundschaft des Geschäftes besteht auch aus Kindern und Jugendlichen, die selbst mit dem Fahrrad kommen, bzw. Eltern, die ihre Kleinkinder mit dem Lastenrad mitbringen. Daher ist der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder groß. Das erste Bild in der Anlage zeigt den weißen Bereich vor dem Kreuzungsbereich zur Wurmbachstraße, in dem Fahrradbügel installiert werden sollten. (Quelle: Geoportal Frankfurt, Am Weingarten 11) (Quelle: Die Bildgeberin ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 923/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Sichere Gehwege in der Leipziger Straße

06.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2024, OF 917/2 Betreff: Sichere Gehwege in der Leipziger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die gesetzlichen Mindestgehwegbreiten entlang der Leipziger Straße durchgehend eingehalten werden. 2. inwieweit bzw. wie oft die Einhaltung der Mindest-gehwegbreite für zu Fuß Gehende inklusive Kinderwagen, Laufräder, Rollstühle, Rollator etc. kontrolliert werden und hierbei auch berücksichtigt wird, dass die Gäste der gewerbetreibenden Betriebe verweilen und ebenfalls Platz in Anspruch nehmen (z.B. in Warteschlangen stehen oder an Sitz- und Stehtischen verweilen). 3. falls die Mindest-Gehwegbreiten an manchen Stellen nicht eingehalten werden, welche Maßnahmen ergriffen werden (können), um Gehwege für mobilitätseingeschränkte und radfahrende Kinder nutzbar und sicher zu gestalten. 4. welche Empfehlungen seitens relevanter Interessenvertreter, wie die Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG), Senioren- und Kinderbeauftragte, etc. in Bezug auf Gehweggestaltung ggü. der Stadt geäußert werden und bislang umgesetzt wurden. Begründung: Die Leipziger Straße erfreut sich großer Beliebtheit und die Außenbereiche der gastronomischen Betriebe und Geschäfte werden insbesondere bei schönem Wetter stark frequentiert. Um eine reibungslose Nutzung der Gehwege für zu Fuß Gehende, radfahrende Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und Gäste der Betriebe auf den Gehwegen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass der zur Verfügung stehende Raum übersichtlich aufgeteilt wird und die Einhaltung der Mindestbreiten überprüft und eingehalten wird. So wurden wir von Anwohner:innen angesprochen, dass beispielsweise vor den gastronomischen Betrieben "zu Stoßzeiten" ein Passieren der Gehwege nicht immer reibungslos möglich ist. Insbesondere wurde hier kürzlich ein Kleinkind übersehen - so berichtete eine Mutter, dass ihr Kind, welches mit dem Laufrad auf dem Gehweg unterwegs war, von einer Bedienung "überrannt" wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 949 2024 Die Vorlage OF 917/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Griechischen Gemeinde

01.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 845/2 Betreff: Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Griechischen Gemeinde Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur 50%igen Co-Finanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der griechischen Gemeinde stellt der OBR 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu 4.000,- EUR bereit. Zur Abstimmung des genauen Aufstellungsortes wird ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der griechischen Gemeinde, des Magistrats und des OBR 2 vorgeschlagen. Der Magistrat wird gebeten, hierzu auf den Ortsvorsteher OBR 2 zuzukommen, der gerne die weitere Termin-Koordination übernimmt. Begründung: Anregung und Anfrage der griechischen Gemeinde. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 287 2024 Die Vorlage OF 845/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "eines Bücherschranks" der Wortlaut "in der Adalbertstraße/Ecke Homburger Landstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF

Bücherschrank Kofinanzierung Griechische Gemeinde

Parteien: GRÜNE, CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Erhalt wichtiger Denkmäler - Zukunft des Delkeskampschen Hauses

07.01.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 830/2 Betreff: Erhalt wichtiger Denkmäler - Zukunft des Delkeskampschen Hauses Vorgang: V 1165/19 OBR 2; ST 1119/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und wann das Delkeskamp`sche Haus, Leipziger Straße 9, renoviert und einer Nutzung zugeführt werden kann. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Ausführungen hinsichtlich des Zustands der Gebäudes. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu vermeiden, dass das Gebäude aufgrund nicht erfolgter Sanierung eines Tages als nicht mehr erhaltenswert eingestuft wird. Begründung: Der Ortsbeirat bedauert es sehr, dass hier ein historisches Gebäude, das Bockenheim prägt, ungenutzt ist und sich vermutlich nach langer Zeit des Leerstands auch in einem nicht renovierten Zustand befindet. Laut ST 1119 aus 2019 ist der Mietvertrag mit dem Verein LICHTER- Filmkultur e.V. zum 31.12.2021 ausgelaufen. Es besteht Informationsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1165 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 830/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 830/2 wurde zurückgezogen.

Denkmäler Zukunftsgestaltung Renovierung

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Neue Offensive gegen Sperrmüll im öffentlichen Raum - Sperrmüllbeseitigung im Ortsbezirk beschleunigen und verbessern

02.01.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 816/2 Betreff: Neue Offensive gegen Sperrmüll im öffentlichen Raum - Sperrmüllbeseitigung im Ortsbezirk beschleunigen und verbessern Vorgang: OM 1866/22 OBR 2; ST 1295/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen und Verbesserungen der Sperrmüllabfuhr mit der FES zu verhandeln und durchzusetzen: Entsprechend der Leistungsvereinbarung zwischen Umweltamt und FES (FR vom 29.11.23) wird gemeldeter Sperrmüll innerhalb von maximal 4 Tagen abgeholt; dabei wird kein Unterschied gemacht zwischen ordnungsgemäß angemeldetem Sperrmüll und wild abgelagertem Sperrmüll, wenn letzterer von Bürger*innen angezeigt wurde; sogenannte "Störstoffe" im Sperrmüll werden immer zeitgleich mitentsorgt (z.B. Farbeimer, Pappkartons etc.) und der Standort umfassend gesäubert, damit kein Anreiz für erneute Ablagerungen entsteht; bekannte und häufig gemeldete Ablagerungsorte und Adressen (in Bockenheim z.B. Mühlgasse / Leipziger Straße 85; Konrad-Broßwitz-Straße/ Ecke Flora-Straße) werden präventiv regelmäßig beobachtet bzw. abgefahren; die reguläre Müllabfuhr sowie die Fahrer*innen von Kehrmaschinen werden grundsätzlich dazu angehalten, wilde Sperrmüllablagerungen zur kurzfristigen Abholung sofort digital der FES zu melden; mit Hauseigentümer*innen, Verwaltungsgesellschaften und Wohnungsbaugesellschaften der häufig gemeldeten Adressen sollen Begehungen bekannter Ablagerungsorte erfolgen und ggf. bei regelmäßigen Verunreinigungen vor bestimmten Adressen Sanktionen angedroht werden; Meldeadressen und Telefonnummern sowie feste Sperrmüll-Abholtermine werden der Bevölkerung in den Stadtteilen besser bekannt gemacht - und das in mehreren Sprachen. Der Magistrat wird des Weiteren gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche Maßnahmen werden derzeit generell ergriffen, um wilde Sperrmüllablagerungen besser zu bekämpfen und zu reduzieren? Wie werden feste Sperrmüll-Abholtermine in den Stadtbezirken und vorherige Bekanntmachung bewertet? Besteht dadurch die Möglichkeit, wilde Ablagerungen zu reduzieren? Welche Ergebnisse konnten durch den Einsatz von Sperrmüll-Vorermittlern (Stabsstelle Sauberes Frankfurt) oder FES-Sonderermittlern bisher erzielt werden? Wie viele Verursacher wilder Müll-Ablagerungen konnten tatsächlich ermittelt werden? Welche Möglichkeiten werden gesehen, wie in anderen Städten in noch größerem Umfang "Mülldetektive" einzusetzen? Welche Möglichkeiten werden gesehen, an Orten ständiger Verunreinigungen mobile Kameras wie z.B. in Heilbronn einzusetzen (https://www.echo24.de/heilbronn/container-kamera-ueberwachung-muellsuender-stan dorte-verschmutzung-92509860.html)? Welche Fortschritte werden bei Angeboten und Kommunikation von Reparatureinrichtungen gemacht, die dabei helfen könnten, Sperrmüll (insbesondere elektronischen) zu reduzieren? Welche Möglichkeiten werden gesehen, (öffentliche) Räume entsprechend umzugestalten, um in Absprache mit Hauseigentümer*innen / Wohnungsbaugesellschaften Flächen für wilde Ablagerungen zu reduzieren (z.B. Fahrradbügel, Kübelbegrünung)? Gibt es hier bereits Beispiele? Welche Aufklärung erfolgt im Baugewerbe und baunahen Handwerksbetrieben, um die wilden Ablagerungen von Bauschutt, Umbaumaterial und Farbresten zu verhindern? Welche Aufklärung zur Sauberhaltung des öffentlichen Raums erfolgt in Kitas, Schulen, Vereinen? Welche Verbesserungsmöglichkeiten werden hier gesehen? Welche Verbesserungen der Situation werden von dem von der FES angekündigten "digitalen System" bezüglich Auffälligkeiten in Bezug auf wilde Müllablagerungen (ST 1295) konkret erwartet? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Meldeportale für Sperrmüll in den Ortsbezirken besser publik zu machen? Begründung: Der Ortsbeirat empfindet die Stellungnahme des Magistrats vom 3.6.2022 (ST 1295) als unzureichend und wenig konkret. Die Situation mit wild abgelagertem Sperrmüll inklusive weiterer Verunreinigungen des öffentlichen Raums verschlechtert sich zusehends. Dabei erfolgt die Abholung von wildem Sperrmüll nachrangig und deutlich später als die von ordnungsgemäß angemeldetem Sperrmüll, was in der Regel zu weiterer Verschmutzung des Standortes führt. Nach Information der Frankfurter Rundschau (FR vom 29.11.23) wurden 2022 im Stadtgebiet 6.298 wilde Sperrmüllablagerungen gezählt - mit steigender Tendenz. Im Ortsbezirk 2, insbesondere in Bockenheim, nimmt die Zahl wilder Ablagerungen ständig zu. Dabei sind nach Beobachtung der Antragstellerin immer wieder die gleichen Standorte betroffen, an denen zudem nach Abholung sofort wieder neuer Sperrmüll abgelagert wird. Anregungen, die Hauseigentümer*innen und Gebäudeverwaltungen stärker mit in die Verantwortung zu nehmen, wurden bisher nicht verfolgt. Nach Einschätzung des Ortsbeirats müssen sowohl die Modalitäten der Sperrmüllabfuhr als auch die Informationen an Bürger*innen dringend erhöht und verbessert werden. Hierzu sind z.B. Briefkasteninformationen mit den wesentlichen Adressen und Telefonnummern in allen relevanten Sprachen erforderlich. Zudem sollte ein digitales FES-System insbesondere darauf ausgerichtet sein, die verschiedenen Einheiten der Müllentsorgung zu vernetzen und schnellstmöglich auf Sperrmüllberge aufmerksam zu machen - ebenfalls nach dem Motto "Reinigung aus einer Hand". Der Service der FES, Sperrmüll nach Anruf kostenfrei abzuholen, ist grundsätzlich sehr gut, aber angesichts der Situation leider nicht mehr ausreichend. Es kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Bevölkerung (bzw. große Teile) Sperrmüll entsprechend der FES-Vorgaben trennt und selbst bei Werkhöfen oder beim Schadstoffmobil entsorgt. Der Service der FES muss also verbessert werden, die Reinigungsintervalle erhöht und gleichzeitig müssen die Restriktionen bei Nichtbefolgung der Regeln verstärkt werden. Der Deutsche Städtetag weist zu Recht darauf hin, dass mangelnde Sauberkeit die Vorstufe mangelnder Sicherheit ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1295 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 816/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 816/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und CDU (= Annahme)

Sperrmüllbeseitigung Ortsbezirk Verbesserungen

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder

29.12.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2023, OF 825/2 Betreff: Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Großen Seestraße: auf Höhe der Hausnr. 61 in westlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge, die z.B von der Adalbertstraße / Landgrafenstraße einfahren, auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam zu machen. auf Höhe der Hausnr. 29 in südlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam zu machen. vor der Krabbelstube Moses / Musikzentrum (Hausnr. 32-34) ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen anzubringen. Die hier beheimatete Krabbelstube und das Musikzentrum, das auch Kurse zur frühkindlichen Erziehung anbietet, benötigen für die Kinder einen besonderen Schutz. im Bereich des Ausgangs des Kurfürstenplatzes, ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen anzubringen. Der auf dem Kurfürstenplatz gelegene Kinderspielplatz wird von vielen Kindern der Umgebung genutzt, die besonderen Schutz benötigen. eine mobile Geschwindigkeitsanzeige, für mindestens zwei Monate, vor der Hausnr. 32-34 zu installieren, da in diesem Bereich die Tempo-30-Regelung häufig missachtet wird. die Stadtpolizei beauftragt wird, in diesem Bereich weitere Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Anwohnende der Großen Seestraße berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone in beiden Fahrtrichtungen. Hierzu wurde von Anwohnenden auch schon die Stadtpolizei angesprochen, die Geschwindigkeitsübertretungen geprüft hat, aber gegenüber den Anwohnenden keine Auskunft zu Übertretungen geben konnte. Zwei besonders heikle Einrichtungen befinden sich in der Großen Seestraße, zum einen die vom Diakonischen Werk Frankfurt/Offenbach betriebene Krabbelstube Moses und das Musikzentrum, das Kurse der frühkindlichen Erziehung unterhält. Der nahe gelegene Kinderspielplatz auf dem Kurfürstenplatz wird von vielen Kindern aus dem Umfeld besucht, die auch die Große Seestraße überqueren müssen, daher ist es unsere Pflicht diesen Kindern einen bestmöglichen Schutz bei der Querung der Straße zu ermöglichen. In der Anlage 1 zur StVO ist das Verkehrszeichen 136 mit "Kinder" bezeichnet. Das Zeichen ist ein Gefahrenzeichen gemäß § 40 StVO und warnt Verkehrsteilnehmende davor, dass mit Kindern zu rechnen ist und daher besondere Vorsicht angesagt ist. Oftmals ist das Verkehrsschild 136 vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen zu finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 825/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5136 2024 Die Vorlage OF 825/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 SPD

Tempo-30 spielende Kinder Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Auftragsrückstände ausführen

29.12.2023 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2023, OF 815/2 Betreff: Auftragsrückstände ausführen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die unten aufgeführten Stellungnahmen zu den genannten Anträgen vordringlich ausgeführt werden und dem Ortsbeirat über deren Werdegang berichtet wird. die ausführende Verwaltungsebene, wie z.B. zuständige Dezernate und ausführende Bauhöfe, zukünftig angewiesen werden, bei einer Zeitüberschreitung der geplanten Ausführung, den Ortsbeirat durch eine aktualisierte Stellungnahme über die Verzögerung zu informieren. OM Datum Sitzung ST Datum ST Ausführung geplant Ort 463 21-07-05 2115 21-11-29 wird entsprochen Wann? Große Seestr. & Kurfürstenstr. 813 21-09-13 229 22-01-31 Q2 2022 Markgrafenstr. 1615 22-02-14 132 23-01-13 Nicht genannt Hersfelder Str. & Schönhofstr. 1614 22-02-14 1300 22-06-03 Q4 2022 Diemelstr. 2255 22-05-30 847 23-04-03 Q2 2023 Salvador-Allende-Str. 2256 22-05-30 2092 22-09-16 Wird entsprochen Wann? Kuhwaldstraße/Ohmstraße/ Kreuznacher Straße 2737 22-09-12 43 23-01-09 Q2/3 2023 Wurmbachstr. /Am Weingarten 2740 22-09-12 44 23-01-09 Q2/3 2023 Grempstr. & Metzstr. 2939 22-10-10 329 23-01-27 Q2 2023 Große Seestr. 3720 23-03-20 1487 23-07-10 Q3/4 2023 Knotenpunkt Siesmayerstr./ Bockenheimer Landstr. Begründung: Es ist nicht immer leicht den Werdegang einer Ortsbeirats-Anregung bis zur Stellungnahme und deren Ausführung zu verfolgen, das musste der Antragsteller bei einer zufälligen Recherche in PARLIS zu einigen Anträgen feststellen. Am Beispiel der oben aufgeführten Anregungen an den Magistrat (OM) und der dazu gehörenden Stellungnahmen, sind Stand Ende Dezember 2023, bislang keine Informationen bekannt, ob die in der Stellungnahme genannten Arbeiten ausgeführt wurden. Die ältesten Anregungen der Liste stammen aus dem Jahr 2021. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5022 2024 Die Vorlage OF 815/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Auftragsrückstände Anträge Verzögerung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11

30.11.2023 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2023, OF 805/2 Betreff: Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11 Vorgang: OM 4494/23 OBR 2; ST 2361/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die entfernten Sitzbänke im Hinterhof Landgrafenstr. 15/Leipziger Str. 11 entgegen dem Beschluss vom 18.09.2023 OM 4494 vorerst nicht wieder aufzustellen und eine Saison, also den Sommer 2024 über, zu beobachten, wie sich die Lage nunmehr entwickelt. Begründung: Betroffene Anwohnerinnen haben in einem Ortstermin unter Anwesenheit des zuständigen Grünflächenamtes, der Polizei und einigen Ortsbeiräten überzeugend dargestellt, dass sich die Situation seit der Demontage deutlich verbessert habe. Die KiTa kann den Platz, wovon sie bereits jetzt Gebrauch macht, mit Klappmöbeln, die sie in ihren Räumlichkeiten und zum freien Spiel nutzen. Schließlich wird dieser Antrag unter Verweis auf drohende Kosten zulasten des Ortsbeiratsbudgets gestellt, die entstehen würden, sofern nach dem Aufstellen der Bänke, diese erneut entfernt werden müssten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.11.2023, OF 791/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2361 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 791/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 805/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5018 2024 Anregung an den Magistrat OM 5019 2024 1. Die Vorlage OF 791/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 805/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE. CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. 2 GRÜNE, CDU und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Bänke Saison Ortsbeirat

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße - Aneignen statt Abwerten -

19.11.2023 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 791/2 Betreff: Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße - Aneignen statt Abwerten - Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftrag zu prüfen und zu berichten: Inwieweit der Bereich zwischen Kindergarten und Spielplatz in der Grünanlage Leipziger Str./ Landgrafenstr. attraktiver gestaltet, die Aufenthaltsqualität verbessert und damit eine diverse Nutzung durch vielfältigere Bevölkerungsgruppen unterstützt werden kann. Es soll u.a. geprüft werden, ob: eine Entsiegelung der Fläche des "kleinen Rondells" direkt gegenüber des Eingangs zum Kindergarten möglich ist und hier beispielsweise ein -durch die Nachbarschaft betriebener- Stadtgarten entstehen kann. falls dies nicht geht, ggf. Hochbeete aufgestellt und bepflanzt werden können. neben Sitzgelegenheiten ggf. auch Tische oder ähnliches installiert werden können. in wiefern eine finanzielle oder materielle Unterstützung durch den Magistrat erwartet werden kann. wie auch die Bereiche zwischen den Bäumen so (baulich/gestalterisch) einbezogen werden können, dass diese weniger als Toilettenersatz genutzt werden. ob die Möglichkeit besteht eine Toilette in der Grünfläche/der nahen Umgebung zu installieren. ob die Möglichkeit besteht ggf. durch Überdachung die Sitzgelegenheiten vor Taubenkot zu schützen. Begründung: Nachdem im Sommer diesen Jahres die Bänke im oben genannten kleinen Rondell entfernt -und trotz Beschluss durch den OBR- noch nicht wieder installiert wurden ist der Platz aktuell kaum nutzbar. Es soll geprüft werden, ob der Platz so umgestaltet werden kann, dass eine attraktive gemeinschaftliche Nutzung möglich wird. Hier kann z.B. auch der Kindergarten angefragt werden, ob er bspw. im Rahmen eines Nachbarschaftsgartens oder auch einiger Hochbeete gemeinsam mit den Kindern einen Teil der Bepflanzung und Pflege zu übernehmen möchte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.11.2023, OF 805/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 791/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 805/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5018 2024 Anregung an den Magistrat OM 5019 2024 1. Die Vorlage OF 791/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 805/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE. CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. 2 GRÜNE, CDU und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Grünanlage Aneignen Aufenthaltsqualität

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Entlastung des Wohngebiets rund um die Wildunger Straße/Falkstraße vom LkwVerkehr

17.11.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2023, OF 796/2 Betreff: Entlastung des Wohngebiets rund um die Wildunger Straße/Falkstraße vom Lkw-Verkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, welche Maßnahmen in Betracht kommen, um im Bereich Wildunger Str./ Falkstr. den LKW-Verkehr mitten im Wohngebiet auf LKWs, welche die sich dort befindenden Geschäfte beliefern, zu begrenzen. Begründung: Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern In den letzten Jahren ist der LKW-Verkehr rund um die Wildunger Str./ Falkstr.stark gestiegen, obwohl es sich primär um ein Wohngebiet handelt. Dabei handelt sich häufig um LKWs, die z.B. Geschäfte der Leipziger Str. beliefern, aber, um die Ampelschaltungen auf dem Weg zur Leipziger Str. zu vermeiden, vorzugsweise über die Wildunger Str./ Falkstr. fahren. Hierdurch werden die Anwohnerinnen und Anwohner unnötig durch Lärm und Verkehrsemissionen belastet, häufig schon in den frühen Morgenstunden. Diese Belastung sollte durch eine geschicktere Verkehrsführung vermieden werden, so dass die LKWs nicht den Weg durchs Wohngebiet wählen. Mit Blick auf die Gesundheit der dort wohnenden Anwohnerinnen und Anwohner und das Bedürfnis nach Ruhe im Wohngebiet bittet der Ortsbeirat den Magistrat, Lösungsvorschläge zu entwickeln, wie das Wohngebiet vom LKW-Verkehr entlastet werden kann (bzw. auf LKWs begrenzt wird, welche die dort vorhandenen Geschäfte beliefern). Anlage: Fotos Wildungerstr./ Falkstr. (die Fotografin ist der Antragstellerin namentlich bekannt) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wurde zurückgezogen.

LKW-Verkehr Wohngebiet Geschäfte

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern

05.11.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2023, OF 793/2 Betreff: Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Juliusstraße / Leipziger Straße das illegale Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern und in diesem Bereich Fahrradbügel, sowie notwendige Poller zu installieren, vor der ALDI-Filiale den Fahrradabstellplatz, wie im Bild in der Anlage zu sehen, zu erweitern, vor den Liegenschaften Juliusstraße 14-16 eine Parkfläche für Lieferdienste einzurichten (siehe Anlage), vor der Franckeschule, gegenüber Hausnummer 19, eine Parkfläche für Lieferdienste einzurichten (siehe Anlage). Begründung: Im Kreuzungsbereich von Juliusstraße und Leipziger Straße wird sehr häufig vor der Hausnummer Juliusstr. 2 illegal geparkt. Dieser Zustand behindert die Sicht in die Juliusstraße, Fahrzeuge, die von rechts kommen, können dabei übersehen werden. Auch die Querung der Juliusstraße von zu Fuß Gehenden kann beeinträchtigt sein, wenn die Sicht versperrt ist. Da immer mehr Menschen das Fahrrad oder ein Lastenrad für den Einkauf benutzen, wird auch mehr Parkfläche hierfür benötigt. Deshalb wird vorgeschlagen, die bestehende Fahrradabstellfläche vor der ALDI-Filiale zu erweitern. Die steigende Anzahl von Lieferdiensten benötigt auch eine entsprechende Parkfläche, damit die Lieferdienste nicht illegal an Kreuzungen oder Einfahrten parken. Hierzu wird vorgeschlagen, eine Lieferzone vor den Liegenschaften Juliusstraße 14-16, sowie vor der Franckeschule gegenüber Hausnummer 19, einzurichten. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Zu Nr. 1: Leipziger / Ecke Juliusstraße: Fahrradbügel / Poller gegen illegales Parken installieren. Zu Nr. 2: Die Fahrradabstellfläche bis zum Pfosten erweitern. Zu Nr. 3: Parkflächen für Lieferfahrzeuge einrichten. Zu Nr. 4: Parkfläche für Lieferdienste einrichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 793/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 793/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 793/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5125 2024 Die Vorlage OF 793/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffern 2. bis 4. ersatzlos gestrichen werden. Weiterhin werden in der Begründung der zweite sowie der dritte Absatz ersatzlos gestrichen. Ebenso entfallen in der Anlage die Fotos 2 bis 4 ersatzlos. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. und 4.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Lieferdienste Fahrräder Falschparken

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Rettet die Post am Rohmerplatz für Bockenheim

26.10.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2023, OF 773/2 Betreff: Rettet die Post am Rohmerplatz für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Deutsche Post zuzugehen und sich dafür einzusetzen, dass a) die Post am Rohmerplatz ihr Serviceangebot beibehält und insbesondere sicherstellt, dass Geldautomaten, die Packstation und Postfächer auch außerhalb der Öffnungszeiten der Post für Kunden zugänglich sind und genutzt werden können; b) dass die Postfachanlage - entgegen der Ankündigung der Post im Schreiben vom 17.10.2023 - in der Filiale am Rohmerplatz erhalten wird, s. Anlage 3; 2. zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, a) ob es Pläne gibt, die Postfiliale am Rohmerplatz zu schließen; b) ob "Vandalismus" ein Grund für eine mögliche Schließung der Filiale bzw. der Verlegung der Postfachanlage ist, und wie die Stadt diesbezüglich unterstützen kann, damit die Filiale am Rohmerplatz erhalten bleibt; und 3. die Post zu bitten, die Verlegung der Postfächer und eine mögliche Schließung der Filiale bis zur Klärung der in 2.b. genannten Fragen zurückzustellen. Begründung: Die Post am Rohmerplatz schränkte ihr Serviceangebot über die letzten Monate massiv ein: Der SB Bereich (Geldautomaten, die Kontoauszugsdrucker, die Packstation 202, Postfächer) ist nunmehr nur noch während der Öffnungszeiten der Filiale zugänglich. Dies war z.B. der Fall am 25.10.2023, als die Antragstellerin zwischen ca. 17:50 und 18:05 Uhr vor Ort war und beobachtete, dass sich um ca. 18:03 Uhr die automatischen Türen endgültig schlossen, so dass die Geldautomaten und Postfächer nicht mehr zugänglich waren. Begründet wird dies mit Schutz vor möglichem Vandalismus, wenn die Postfiliale nicht besetzt ist. Außerdem wird die Postfiliale immer wieder kurzfristig frühzeitig vor dem Ende der regulären Öffnungszeiten zwischen 9 Uhr bis 18:30 Uhr geschlossen, so z.B. am 21.10.2023 und am 25.10.2023 ab 14 Uhr (s. Anlagen 1-2), ohne dass dies frühzeitig oder im Internet[1] angekündigt wird. Dies führt zu erheblicher Unzufriedenheit von Nutzerinnen und Nutzern der Postfächer, die diese u.a. in Gesprächen am 25.10.2023 gegenüber der Antragstellerin direkt vor der nicht mehr zugänglichen Postfiliale deutlich zum Ausdruck brachten. Diese eingeschränkten Öffnungszeiten führen zu Problemen, insbesondere bei Berufstätigen, alltägliche Geschäfte, wie den Versand eines Pakets oder Geld abzuheben, zu erledigen. Unter der Hand hat die Antragstellerin außerdem die Information erhalten, dass die Filiale im Dezember 2023 komplett geschlossen werden soll. Darauf deutet auch die Verlegung der Postfächer vom Rohmerplatz an die deutlich weiter entfernte Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 zum 12.12.2023 hin (s. das Schreiben der Post vom 17.10.2023 in Anlage 3). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu klären, ob Vandalismus ein Grund für die Verlegung der Postfachanlage und die mögliche Schließung der Filiale ist. Diesbezüglich sollen insbesondere Maßnahmen der Stadt geprüft werden, um die Filiale gegen Vandalismus besser zu schützen, um die Postfächer und die Filiale am Rohmerplatz im Herzen Bockenheims zu erhalten. Nach Ansicht des Ortsbeirats untergräbt es das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen, wenn aufgrund von Sicherheitsbedenken und Vandalismus Gebäude mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung wie eine Postfiliale nur noch eingeschränkt geöffnet sind, zumal der SB Bereich gerade von Berufstätigen typischerweise außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Filiale genutzt wird. Dabei geht es auch darum, dass klar gemacht wird, dass nicht der Vandalismus obsiegt, sondern die Stadt Frankfurt in der Lage ist, für die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner Bockenheims im Stadtviertel zu sorgen. Anlage 1: Reguläre Öffnungszeiten der Postfiliale am Rohmerplatz Anlage 2: Schließungen am Samstag, 21.10.2023 und Mittwoch, 25.10.2023 Anlage 3: Schreiben der Deutschen Post vom 17.10.2023 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4723 2023 Die Vorlage OF 773/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Postserviceangebot Öffnungszeiten Vandalismus

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Neue Bäume für die Greifstraße

27.09.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 797/2 Betreff: Neue Bäume für die Greifstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Baumreihe entlang der Greifstraße - derzeit je eine Linde (Tilia species), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Silberlinde (Tilia tomentosa) - um bis zu drei weitere Bäume ergänzt werden kann, zu prüfen und berichten, wie die derzeitige Situation des ruhenden Verkehrs so verändert werden kann, dass Baumpflanzungen ermöglicht werden, die Wurzelbereiche nicht durch parkende PKW geschädigt werden und gleichwohl nicht alle Parkplätze auf der nordöstlichen Seite der Greifstraße entfallen müssen (z.B. Längsparken oder befestigte Parkbuchten zwischen den Bäumen), bei positiver Prüfung die Baumpflanzungen umzusetzen. Sollten Baumpflanzungen nicht möglich sein, sollen alternative Begrünungsmaßnahmen vorgenommen werden. Es dient zur Kenntnis, dass es bereits interessierte Anwohnende gibt, die Baumpatenschaften übernehmen möchten, zu prüfen und zu berichten, ob die Freiflächen um den Götterbaum (Ailanthus altissima) zwischen Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 entsiegelt und begrünt werden kann, bei positiver Prüfung, ein Begrünungskonzept zu erarbeiten und dem Ortsbeirat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei soll insbesondere eine weitere Baumpflanzung geprüft werden und die Funktion als Fußweg erhalten bleiben. Begründung: Zu 1. - 3.: Anregung von Anwohnenden. Die Stadt hat sich das Ziel gesetzt 10.000 neue Stadtbäume bis 2030 zu pflanzen (NR 622). Dabei sollen auch umfangreiche Trassenuntersuchungen (3. der NR 622) durchgeführt werden. Der dicht bebaute Teil Zentralbockenheim eignet sich hierfür gut. Der besagte Abschnitt der Greifstraße ist derzeit nicht versiegelt - wohl aber durch parkende PKW verdichtet - sodass eine Untersuchung der Standorte und die Umsetzung der Pflanzungen weniger aufwendig erscheinen als andernorts im Straßenraum. Zu 4. - 5.: Die Teilfläche ist öffentlicher Raum. Der dort befindliche Götterbaum ist mit seinem Alter von 113 Jahren für diese Baumart schon recht alt (100-150 Jahre). Insofern wäre eine Neupflanzung eines zweiten Baumes in seiner Nähe, noch bevor der Götterbaum sein Lebensende erreicht, eine sinnvolle Maßnahme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 797/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 797/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5127 2024 Die Vorlage OF 797/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Baumpflanzungen Verkehrssituation Begrünungsmaßnahmen

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten

26.09.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 765/2 Betreff: Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Homburger Straße, zwischen Jordanstraße und Adalbertstraße, als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Adalbertstraße einzurichten. Begründung: Anwohnende aus dem südlichen Teil der Homburger Straße beschweren sich über einen ständig wachsenden Durchgangsverkehr in Richtung Schloßstraße. Die kopfsteingepflasterte Straße ist demnach keine Nebenstraße mehr, sondern hat sich in eine regelrechte lärmbelastete Durchgangsstraße gewandelt. Das ist im Besonderen an dem Weg zu erkennen, den Autofahrende Richtung Schloßstraße nehmen. Obwohl sie laut Verkehrszeichen nur nach Norden fahren dürften, biegen sie in Richtung Hamburger Allee ab, was durch ihr Linksabbiegen oft zu gefährlichen Situationen führt. Die Umwidmung der Homburger Straße zwischen Jordan- und Adalbertsraße in eine Einbahnstraße, die nur noch in Richtung Adalbertstraße zu befahren ist, kann einen großen Beitrag zur Veringerung des Durchgangsverkehrs in der südlichen Homburger Straße bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 764/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Einbahnstraße Durchgangsverkehr Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes

26.09.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 757/2 Betreff: Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den zentralen von Nord nach Süd verlaufenden Weg über den Kurfürstenplatz wieder vollständig freizugeben und die Baustelle möglichst zeitnah soweit zu beenden, dass der Platz auch in seinem südöstlichen Teil wieder nutzbar wird. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ihn über die zeitliche Planung bezüglich des Bauvorhabens zu unterrichten und eventuelle Verzögerungen mitzuteilen. Begründung: Nach Auskunft der Ämter verzögere sich die Baustelle am Kurfürstenplatz. Hierbei handelt es sich um einen hochfrequentierten Platz im Stadtteil Bockenheim. Der zentral angelegte Weg stellt für Fußgänger (und mitunter auch Radfahrer) die zentrale Verbindung von der Leipziger Straße zum Westbahnhof dar. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Platz länger als unbedingt erforderlich gesperrt bleibt. Die Antragstellerin hat an einem spätsommerlichen Abend sogar schon Kinder gesehen, die die Baustelle als Spielplatz entdeckt haben. Eine zu bedauernde Nebenerscheinung ist es, dass die Wiesen zunehmend zu Trampelpfaden werden und daher nicht mehr so einladend scheinen. Es erscheint fragwürdig, warum die Sperrgitter am Weg dann nicht auch soweit entfernt werden können, dass wenigstens der Weg wieder nutzbar wird. Aufgrund der zentralen Lage des Platzes sprechen vermehrt Bürger die Antragstellerin auf den Fortgang an, es besteht allgemeiner Informationsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 757/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4718 2023 Die Vorlage OF 757/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird im Antragstenor der Wortlaut "des Bauvorhabens" durch den Wortlaut "der Neugestaltung des Kurfürstenplatzes" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung der CDU

Rückbau Neugestaltung Kurfürstenplatz

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Vorstellung Toilettenkonzept

25.09.2023 | Aktualisiert am: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 745/2 Betreff: Vorstellung Toilettenkonzept Vorgang: M 174/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Baudezernentin Sylvia Weber, bzw. eine/n Vertreter/in des ABI (Amt für Bau und Immobilien) in eine der nächsten Sitzungen des OBR 2 einzuladen, um das ‚Toilettenkonzept' ( M174/22) vorzustellen und dieses mit dem Gremium und den Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hierbei ist darzulegen, inwieweit das Angebot öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk ausgebaut werden kann. Dazu gehören auch die Errichtung von bewirtschafteten Kiosktoiletten, mobilen Toiletten sowie Vertragstoiletten in gastronomischen Einrichtungen. Als mögliche Standorte sollen in einem ersten Schritt: a) der Kiosk an der Rollschuhbahn, Zeppelinalle/ Ecke Franz-Rücker-Allee, b) der Kurfürstenplatz (beide Bockenheim) sowie c) der Odina-Bott-Platz und d) der Westendplatz (beide Westend) geprüft werden. Weitere mögliche Standorte sind vom Gremium zu ergänzen, mglw. bietet sich auch eine Ortsbegehung an. Begründung: Der Ortsbezirk 2 ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Einzelne wichtige Bestandteile städtischer Infrastruktur sind jedoch nicht mitgewachsen. Dazu gehört auch das Angebot an öffentlich zugänglichen Toiletten. In der umfangreichen M-Vorlage 174/22 ‚Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main' ist der Ortsbezirk 2 mit nur einem sehr unkonkreten Prüfauftrag auf der Leipziger Straße bedacht. Leider beruht die dem Ergebnisbericht zugrunde liegende Bedarfserhebung auf dem Jahr 2017. Die heute bestehenden tatsächlichen Bedarfe wurden daher nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Ausweitung des öffentlich zugänglichen Toilettenraums ist für den Ortsbezirk 2 dringend notwendig. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4645 2023 Die Vorlage OF 745/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Toilettenkonzept Standorte Bedarfserhebung

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Fahrradanbindung des Westbahnhofs

23.09.2023 | Aktualisiert am: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 761/2 Betreff: Fahrradanbindung des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kreuzung Robert-Mayer Straße/Hamburger Allee/Voltastraße/Emser Straße zu erteilen, 2. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kurfürstenstraße zu erteilen und 3. in Verbindung mit den oben genannten Punkten Auskunft darüber zu erteilen, wie Radfahrer unter Einhaltung der StVO aus Richtung Norden/Osten den Westbahnhof per Fahrrad erreichen können. Begründung: Dass der Westbahnhof nun endlich umgebaut und auch mobilitätseingeschränkten Menschen zugänglich gemacht werden soll, begrüßt die Antragstellerin sehr. Dass aber Bahnhöfe umgebaut werden, ohne dass entsprechende Zufahrten geklärt sind, ist nicht förderlich für das Ansinnen, Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Nur ein attraktiver ÖPNV kann Menschen zum Umstieg bewegen. Es ist weder aus Richtung Hamburger Allee noch aus Richtung Leipziger Straße eindeutig, wie der Radverkehr sich in Richtung Westbahnhof verhalten sollte. Es ist zu beachten, dass die Kurfürstenstraße aufgrund der verlegten Schienen ungeeignet als Hauptachse für Radfahrer erscheint. Radabstellanlagen, wie in der Vergangenheit durch den Ortsbeirat gefordert und auch genehmigt alleine reichen nicht aus, um das Radfahren tatsächlich attraktiv zu machen. Schließlich trägt eine eindeutige und direkte Radverkehrsanbindung auch zur Sicherheit der Fußgänger bei, die derzeit auf zahlreichen Fußwegen von illegal verkehrenden Radfahrern gefährdet und gestört werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 775 2023 Die Vorlage OF 761/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fahrradanbindung Planungen Radverkehr

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße

21.09.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2023, OF 764/2 Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.ob die Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße nicht für den motorisierte Autoverkehr unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße werden könnte, so dass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist; 2. ob die Homburger Straße als Anliegerstraße eingestuft werden könnte. Begründung: Die Homburger Straße ist eine verhältnismäßig schmale, kopfsteingepflasterte Wohnstraße. Autofahrer nutzen die Homburger Straße als Abkürzung, wenn sie aus Richtung Adalbertstraße kommend in Richtung Gallus, Messe oder A648 fahren möchten. Eventuell leiten auch Navigationssysteme Autofahrer durch die Homburger Straße. Das Abbiegen nach links in die Schlossstraße ist widerrechtlich. Manche Autofahrer setzen sich über das Verbot hinweg, andere machen einen U-Turn auf der Schlossstraße. Das Quartier an der Jordanstraße ist als ruhiges Wohn- und Ausgehviertel schützenswert, Durchgangsverkehre sollten aus dem Viertel herausgehalten werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kiesstraße in jeweils entgegengesetzter Richtung Einbahnstraße ist, sodass alle Adressen weiterhin auch für den motorisierten Verkehr erreichbar blieben. Das Anliegen, die Homburger Straße zu beruhigen, wurde verschiedentlich an die Antragstellerin herangetragen. Die Alternative der Einstufung als Anliegerstraße könnte zwar dazu führen, dass Routenplaner die Straße nicht als Router empfehlen, andererseits bestünde die Zufahrt unter Außerachtlassen des Schildes "Anlieger frei" weiterhin. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 764/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 39 Die Vorlage OF 764/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4721 2023 Die Vorlage OF 764/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, in der Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße für den motorisierten Autoverkehr, unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs, eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße einzurichten, sodass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist. Weiterhin wird in der Begründung der Wortlaut "Richtung Adalbertstraße" mit dem Wortlaut "/Große Seestraße" ergänzt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Einbahnstraßenregelung Homburger Straße Anliegerstraße

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Bänke im Hinterhof Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße wieder aufstellen

08.09.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2023, OF 740/2 Betreff: Bänke im Hinterhof Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße wieder aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: die aktuell demontierten Bänke vor der Kindertagesstätte in oben genanntem Hinterhof umgehend wieder aufzustellen. Zudem soll der Ortsbeirat darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie es letztlich zu der Entscheidung kam, die Bänke zu demontieren, ohne (wie in der Mail vom 27.03.23 vorausgesetzt) die Zustimmung des Ortsbeirats abzuwarten. Begründung: In einer E-Mail einer Mitarbeiterin des Grünflächenamtes, die den Mitgliedern des OBR2 am 27.03.23 durch den Ortsvorsteher weitergeleitet wurde, wird davon berichtet, dass Anwohnende der o.g. Grünanlage sich bei der Polizei vermehrt beschwert und um mehr Kontrollen gebeten hätten, da sich "ein Umschlagplatz für diverse Rauschmittel" herauskristallisiere. Das Grünflächenamt schlug als kurzfristige Maßnahme vor, die "dort befindlichen Bankstandorte (3Stk.) zu entfernen", bat jedoch ausdrücklich um "Freigabe" durch den Ortsbeirat. Im darauf folgenden Emailverkehr sprachen sich Vertreter:innen verschiedener Fraktionen gegen eine Demontage aus. Auch die OF653 fordert zunächst einen Lagebericht sowie den Einbezug der angrenzenden Einrichtungen. Nach mehrfacher Rücksprache mit der Kindertagesstätte (Spielraum im Stadtteil) kann zudem berichtet werden, dass diese zwar eine vermehrte Nutzung der anliegenden Plätze bemerkt, jedoch keinerlei Bedrohung erlebt habe oder entsprechenden Handlungsbedarf sähen. Zudem erscheint die Maßnahme nicht zielführende zumal die Menschen, die nun keine Bänke mehr vorfinden, die dahinter befindlichen Steine als Sitzgelegenheit nutzen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.04.2023, OF 653/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4493 2023 Anregung an den Magistrat OM 4494 2023 1. Die Vorlage OF 653/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragtenor der Wortlaut "Evangelischen Markuskindergarten" durch den Wortlaut "Kinderspielladen Spielraum im Stadtteil e. V." ersetzt wird. In der Begründung wird das Wort "Kinderspielladen" durch den Wortlaut "Spielraum im Stadtteil e. V." ergänzt. Weiterhin wird im ersten Absatz der Begründung der letzte Satz ersatzlos gestrichen. 2. Die Vorlage OF 740/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. 5 GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und FDP (= Ablehnung)

Bänke Hinterhof Kindertagesstätte

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend

31.08.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 712/2 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung 131 vom 21.03.2022, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Ecke Jordanstraße 8 / Kiesstraße 28 b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12 c) Ecke Leipziger Str. / Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang d) Ecke Leipziger Str. / Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn Eingang e) Leipziger Str., Platz vor Oxfam f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz g) Kirchplatz / Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern b) Ecke Homburger Straße / Robert-Mayer-Str. 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Str. d) Feldbergstraße / Freiherr-vom-Stein-Str., vor Bäckerei e) Freiherr-vom-Stein-Str. / Ecke Feldbergstr. f) Kreuzung Grüneburgweg / Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen. 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage von den Antragstellenden zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4508 2023 Die Vorlage OF 712/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung)

Abfallbehälter Ortsbezirk Entsorgungsinfrastruktur

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Müll entsorgen an der Rohmerstraße

01.06.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2023, OF 698/2 Betreff: Müll entsorgen an der Rohmerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der FES auf die Eigentümer der Grundstücke an der Ecke Leipzigerstraße/Rohmerstraße zuzugehen, und erforderliche Maßnahmen zu treffen, so dass dort schnellstmöglich der herumliegende Müll entsorgt und für Ordnung, auch im Bereich der Mülltonnen, gesorgt wird. Begründung: Beschwerden von Anwohnern an der Ecke Leipzigerstraße / Rohmerstraße Seit Monaten kommt es immer wieder zu Anhäufungen von Müll und zum Ansiedeln von Ratten an der Ecke Leipzigerstraße / Rohmerstraße, zuletzt insbesondere über die Feiertage an Ostern 2023 und um den 9. Mai 2023 (s. Fotos unten). Laut Auskunft der Anwohner seien für diese Situation insbesondere die Eigentümer des ehemaligen Kaufhof-Hauses an der Ecke Leipzigerstraße Ecke/ Rohmerstraße verantwortlich, die den Anwohnern jedoch nicht namentlich bekannt seien. Dabei wurde in den letzten Monaten mehrfach die FES eingeschaltet, ohne dass das Müllproblem nachhaltig gelöst wurde, und die Anwohner wollen Anzeige gegen die entsprechenden Eigentümer erstatten. Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der FES auf die für den Müll verantwortlichen Eigentümer der Grundstücke an der Ecke Leipzigerstraße / Rohmerstraße zuzugehen und, ggf. mit behördlichen Maßnahmen, dafür zu sorgen, dass der vorhandene Müll ordnungsgemäß in regelmäßigen Intervallen entsorgt wird, sowie die Mülltonnen außerhalb der Leerungen im Hinterhof des Gebäudes abgestellt werden. Da die aktuelle Situation schon seit vielen Monaten anhält und eine erhebliche Belastung für die Anwohner bedeutet, wird drum gebeten, dieses Thema mit hoher Priorität zu behandeln und hierfür eine nachhaltige Lösung zu finden. Fotos vom 9. Mai 2023 Der Antragstellerin ist der Fotograf persönlich bekannt und er ist dem Büro der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt Fotos von Ostern 2023 (ca. 10. April 2023) Der Antragstellerin ist der Fotograf persönlich bekannt und er ist dem Büro der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 698/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 698/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 698/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen

26.05.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 677/2 Betreff: Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen Vorgang: V 353/22 OBR 2; ST 2043/22; OM 2733/22 OBR 2; ST 41/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1.) der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Leipziger Straße an der Einmündung der Clemensstraße (Höhe Sanitätshaus Raab) einen Zebrastreifen zur Schulwegsicherung umzusetzen. 2.) die Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41, zum Beschluss des Ortsbeirats vom 12.09.2022, OM 2733, "Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen" wird zurückgewiesen. Soweit der Magistrat in seiner Stellungnahme meint, weitere Zebrastreifen seien auf der Leipziger Straße nicht notwendig, da die Leipziger Straße komplett innerhalb einer Tempo-30-Zone liege und daher gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dort in der Regel entbehrlich seien, berücksichtigt der Magistrat nicht adäquat das sehr hohe Verkehrsaufkommen von Fuß-, Rad- und PKW-Verkehr sowie das häufige queren der Fahrbahn durch den Fußverkehr auf der Leipziger Straße als Einkaufsstraße des Stadtteils. Der allgemeine Fußverkehr sollte auch im ersten Drittel der Leipziger Straße durch Fußgängerüberwege an verschiedenen weiteren Stellen geschützt werden, was auf der Leipziger Straße nicht ausschließlich auf Gründen der Schulwegsicherung beschränkt werden kann. 3.) Der Magistrat wird daher bezugnehmend auf seine Stellungnahme vom 09.01.2023 (ST 41) gebeten, nochmals zu den unter Ziffer 2.) angesprochenen Aspekten Stellung zu nehmen. Begründung: Zu 1.) Im Schulwegeplan für die neue Grundschule Bockenheim wird in vom 09.09.2022, ST 2043 an der bezeichneten Stelle ein Übergang des Schulweges bezeichnet. Ein Fußgängerübergang fehlt an der Stelle. Die Voraussetzungen eines Fußgängerüberwegs dürften daher aus Sicht des Magistrats gegeben sein. Zu 2.) und 3.) wird ggf. mündlich ergänzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 353 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2043 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2733 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 677/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 677/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 21 Auf Wusch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 677/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4501 2023 Die Vorlage OF 677/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 3 GRÜNE, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlindeKreuzung anlegen

24.05.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2023, OF 678/2 Betreff: Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlinde-Kreuzung anlegen Vorgang: OA 274/22 OBR 2; ST 724/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, als Pilotprojekt an der Kreuzung Falkstraße / Am Weingarten eine sogenannte "SiGlinde- Kreuzung" gemäß der Abbildung im Anhang anzulegen. Das Pilotprojekt soll folgende Maßnahmen beinhalten: 1. Die Straßenquerungen für zu Fuß Gehende sollen durch geeignete Maßnahmen abgesichert werden, z.B. durch Poller oder Pflanzkübel. 2. Radbügel für Fahrräder und Lastenräder sollen im Anschluss an den 5m-Bereich der Kreuzung installiert werden. 3. Im Anschluss an die Fahrradstellplätze sollen Lieferparkplätze / Ladezonen mit entsprechender Markierung bzw. Beschilderung in den abgehenden Straßen ausgewiesen werden. 4. Im Bereich vor der Kita sollen Sitzgelegenheiten geschaffen werden. 5. Die für neue Bäume markierten Flächen sollen für eine spätere Bepflanzung oder Baumkübel freigehalten werden Begründung: Der Kfz-Verkehr, insbesondere der ruhende Verkehr, nimmt viel Fläche in Anspruch. Kreuzungsbereiche werden, auch wenn sie als Sperrflächen markiert sind, regelmäßig zugeparkt und/oder von Lieferdiensten als kurzfristige Haltemöglichkeit genutzt. Ein sicheres und komfortables Überqueren der Straße ist dann kaum möglich. Fahrräder werden oft im Gehwegbereich abgestellt und behindern zu Fuß Gehende oder Rollstuhlfahrer*innen zusätzlich. Der Grundsatzbeschluss zu der SiGlinde Kreuzung aus dem vergangenen Jahr sieht verschiedene Umsetzungsschritte hin zu einem Optimum vor. In einem ersten Schritt kann eine kurzfristige Lösung ohne bauliche Umgestaltung vorgenommen werden, der in diesem Antrag zum Tragen kommen soll. Siehe auch Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 724 zur OA 274 2022 zum Thema Grundsatzbeschluss SiGlinde-Kreuzung. Anhang Entwurf zum Kreuzungsbereich Falkstr. / Am Weingarten als SiGlinde-Kreuzung (Quelle: PlanAS Frankfurt am Main, der Ersteller der Anmerkungen auf der Grafik ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.11.2022, OA 274 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 724 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 678/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 678/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 678/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 3 GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung); 3 GRÜNE und SPD (= Enthaltung) 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 678/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4703 2023 Die Vorlage OF 678/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 4. ersatzlos gestrichen wird. Ziffer 5. wird zu Ziffer 4. und wird wie folgt ergänzt: "Die Standorte der beiden Blumenkübel vor der Kita werden gestrichen." Es wird Ziffer 5. mit folgendem Wortlaut hinzugefügt: "Die Kita Leitung soll bei der Planung miteingebunden werden." Weiterhin wird Ziffer 6. mit folgendem Wortlaut ergänzt: "Die endgültige Planung wird dem Ortsbeirat bei einer Begehung vorgestellt." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Trinkwasserbrunnen in Bockenheim

23.05.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 684/2 Betreff: Trinkwasserbrunnen in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Mainova anzuregen, baldmöglichst an mindestens drei Standorten in Bockenheim frisches Trinkwasser durch öffentliche Trinkwasserbrunnen zur Verfügung zu stellen. Diese Standorte könnten sein: - Standort auf dem künftigen Kulturcampus, der nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein wird (z.B. Nähe Studierendenhaus/ Offenes Haus der Kulturen); - Standort Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Standort westliche Leipziger Straße/ Ecke Basaltstraße/ Friesengasse (Tibet-Restaurant), da dort bereits ein alter Brunnen existiert. Mögliche weitere oder alternative Standortvorschläge sollten gern geprüft werden. Begründung: Aufgrund der Aufheizung der Innenstädte gibt es zahlreiche Empfehlungen, mit Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum für gelegentliche Abkühlung zu sorgen (u.a. BMUV dazu: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-i m-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Die Mainova ist in der jüngeren Zeit diesbezüglich bereits in der Innenstadt aktiv (https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse-und-politik/pressemitteilungen/20 22/neue-trinkbrunnen-bereichern-die-innenstadt-91790). Die Geschäfts- und Aufenthaltsbereiche der Stadtteile sollten hier ebenfalls berücksichtigt werden. Hinsichtlich eines Trinkwasserbrunnens auf dem künftigen Kulturcampus kommt die Anregung von den Aktiven des Offenen Hauses der Kulturen. Von einem Trinkwasserbrunnen könnten auch hier Bedürftige profitieren, die z.B. bei der AdA-Kantine mit Essen versorgt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 684/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 684/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4505 2023 Die Vorlage OF 684/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend - Teil 2

16.05.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend - Teil 2 Vorgang: OM 3431/23 OBR 2; ST 1033/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben zu versehen: - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße Der Ortsbeirat 2 stellt hierfür jeweils bis zu 1.000 EUR aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, die übrigen 15 Ortsbeiräte von der Möglichkeit zu unterrichten, Frankfurter Hauben nach vorheriger Prüfung aus den Ortsbeiratsbudgets zu finanzieren Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass ein Roll-out der Frankfurter Haube in Bockenheim und Westend gestartet werden sollte. Die genannten Standorte hat der Magistrat bei vorheriger Prüfung in der ST 1033 als geeignet eingestuft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen

24.04.2023 | Aktualisiert am: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 667/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden . Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG- Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstr bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw Nutzer:innen massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw Nutzer:innen und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Bekannten Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2023, OF 696/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 19 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 667/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4337 2023 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 667/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Haushalt 2023 Produktgruppe: 20 Bildung Produktbereich: 20.07 Angebote der Stadtbücherei Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim durch Anmietung zusätzlicher Flächen für die „BockenheimBibliothek" in der Kurfürstenstraße schaffen!

23.04.2023 | Aktualisiert am: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2023, OF 634/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktgruppe: 20 Bildung Produktbereich: 20.07 Angebote der Stadtbücherei Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim durch Anmietung zusätzlicher Flächen für die "BockenheimBibliothek" in der Kurfürstenstraße schaffen! Vorgang: OM 3552/23 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Zur baldigen Nutzung der derzeit unvermieteten Räumlichkeiten (circa 200 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nummer 18 (Hinterhaus) durch die BockenheimBibliothek für die in OM 3552 vom 13.02.2023 bzw. im Nutzungskonzept niedergelegten Zwecke werden im Haushalt der Stadt Frankfurt künftig jährlich fortlaufend konsumtive Mittel in Höhe von insgesamt 47.000,- EUR zur Anmietung vom privaten Eigentümer (29.000,- EUR) sowie für Nebenkosten (18.000,- EUR) Mittel eingestellt und beschlossen. Für das laufende Jahr 2023 werden diese Kosten anteilig ab Beginn des Mietverhältnisses eingestellt und beschlossen. 2. Zum Umbau und der Instandsetzung der derzeit unvermieteten Räumlichkeiten (circa 200 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nummer 18 (Hinterhaus) zur Nutzung durch die BockenheimBibliothek für die in OM 3552 vom 13.02.2023 bzw. im Nutzungskonzept niedergelegten Zwecke werden im Haushalt der Stadt Frankfurt für 2023 einmalig investive Mittel in Höhe von insgesamt 110.000,- EUR zur Bauunterhaltung (50.000,- EUR) sowie für Ausstattungsgegenstände (60.000,- EUR) Mittel eingestellt und beschlossen. Begründung: In der Kurfürstenstraße 18 stehen Räume - ca. 200 qm - zur Anmietung zur Verfügung. Die private Vermieterin bietet diese Räume derzeit noch exklusiv der Stadtbücherei an. Die Räume der BockenheimBibliothek schließen unmittelbar an. Öffentlicher Raum, zudem ohne einen Konsumzwang, ist in Bockenheim rar und sehr nachgefragt. Die Vermieterin kann ihre Räume jederzeit privatwirtschaftlich vermieten, dann gehen sie dem Stadtteil für eine ‚Community-Nutzung' verloren. Bockenheim ist einer der bevölkerungs- und kinderreichsten Stadtteile Frankfurts mit zahlreichreichen und vielfältigen Vereinen und sonstigenInitiativen. Die BockenheimBibliothek ist eine sehr gut genutzte Stadtteilbibliothek. Zusätzlicher Lern- und Gemeinschaftsraum würde mit Sicherheit von den NutzerIinnen der BockenheimBibliothek sowie der Stadtteil-Community sehr gut angenommen werden. Zumal die BockenheimBibliothek zentral im Stadtteil nahe der Leipziger Straße liegt. Rämlichkeiten und Nutzungskonzept lassen sich wie folgt skizzieren: Die Gesamtfläche von ca. 200 qm verteilt sich auf einen Hauptraum (ca. 140 qm), in dem sich zwei abgetrennte kleine büroähnliche Räume (á ca. 20 qm) befinden sowie einen weiteren größeren Raum. Es gibt eine direkte Verbindungstür zur BockenheimBibliothek sowie einen eigenen Haupteingang von der Hofseite her. Die Räume sind vielfältig nutzbar: für Lernen und Unterricht, Besprechungen und Sitzungen, Treffen, Veranstaltungen u. a. m. Die Stadtbücherei hat konzeptionell vor, dem Stadtteil die Räume zur Mitnutzung zur Verfügung zu stellen: bspw. Vereinen und Initiativen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Ehrenamt, Einzelpersonen. Die Ausstattung der unterschiedlich großen Räume ist so gestaltet, dass die Nutzung niedrigschwellig, unkompliziert und variierbar erfolgen kann: Tische / Tischgruppen und Stühle / Sitzgruppen, eine oder mehrere Tafeln bzw. Pinnwände sowie Flipcharts, Leinwand, Beamer und flächendeckendes WLAN (Frankfurt City WLAN). Da es mehrere Räume sind, können verschiedene Nutzende gleichzeitig aktiv sein. Eine Nutzung durch die Stadtteil-Community könnte ganztägig montags, donnerstags und samstags stattfinden. Dienstags, mittwochs und freitags beansprucht grundsätzlich die Stadtteilbibliothek die Räume. Eine Nutzung in den Abendstunden ist denkbar. Die Vermieterin gestattet im Regelfall eine Nutzung bis max. 22 Uhr. Im Ausnahmefall nach Einzelabsprache auch darüber hinaus. Mit den geeigneten Interessenten wird die Stadtbücherei jeweils einzeln eine Nutzungsvereinbarung abschließen. Die beabsichtigte und beschriebene Nutzung entsprechen in einem erweiterten Sinn den Aufgaben und Zielsetzungen einer öffentlichen Bibliothek. Eine Aufstockung des derzeitigen Bibliothekspersonals wird nicht als erforderlich eingeschätzt und ist daher nicht vorgesehen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3552 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 177 2023 Die Vorlage OF 634/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs

21.04.2023 | Aktualisiert am: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2023, OF 636/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs Stadtverordnetenversammlungrat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Es werden Mittel in Höhe von 50.000.-€ in den Haushalt eingestellt, um denUmbau des Westbahnhofs wird ein barrierefreier Zugang von der Kasseler Straße zur Solmsstraße geschaffen. Die Rampe soll, wie im Papier des ADFC vorgeschlagen, mit einer Steigung von 5,2 % erstellt werden (Variante 3). Die Stadt Frankfurt soll der Bahn die für den Bau notwendigen Grundstücke zur Verfügung stellen, soweit sie sich in ihrem Eigentum befinden Begründung: Der Durchgang unter dem Westbahnhof ist ein wichtiger Verbindungsweg zwischen Bockenheim- Süd und der Leipziger Straße mit ihren Einkaufsmöglichkeiten. Ein regulärer barrierefreier Zugang kann nur - wie in Rödelheim geschehen - durch den Bau einer Rampe geschaffen werden. Der vorgesehene Aufzug ist allein nicht ausreichend, da mit häufigeren Ausfällen ggf. auch durch Vandalismus gerechnet werden kann. Ein Ausfall des Aufzugs bedeutet für mobilitätseingeschränkte Personen - Eltern mit Kinderwagen, Radfahrer etc.- den Umweg über die Voltastraße nehmen zu müssen. Der Bau einer Rampe ist daher erforderlich (s. Papier des ADFC vom 17.02.2020). Anlage 1 (ca. 440 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 179 2023 Die Vorlage OF 636/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE, CDU und SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entwicklung des Kurfürstenplatzes

17.04.2023 | Aktualisiert am: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 648/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entwicklung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Haushaltsposten mit einem Volumen von 50.000 € als Planungsmittel für die Neugestaltung des Kurfürstenplatzes bereitzustellen. Begründung: Nachdem im Jahr 2022 die KiTa-Container abgebaut worden sind, ist der Platz frei für eine komplette Neugestaltung. Der Platz liegt zentral an der Achse zwischen Leipziger Straße und Westbahnhof. Er ist gut frequentiert und sollte um das Erscheinungsbild des Stadtteils zu erhalten bzw. zu verbessern angemessen umgestaltet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 188 2023 Die Vorlage OF 648/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Antragstenors folgender Satz hinzugefügt wird: "Die Gelder sollen auch für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung an der Planung genutzt werden." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Zurückweisung der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 623

16.04.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 663/2 Betreff: Zurückweisung der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 623 Vorgang: OM 2751/22 OBR 2; ST 623/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 623, wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertreter*innen des Ortsbeirats, dem Seniorenbeauftragten für Bockenheim sowie Vertreter*innen der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) zu organisieren, um Lösungen für bestehende Zugangsbarrieren zu ermitteln. Begründung: Nach Aussagen der FBAG sind die Toilettenanlagen in den U-Bahn-Stationen Leipziger Straße und Bockenheimer Warte weiterhin nicht barrierefrei erreich- und nutzbar. In beiden Stationen sind die Toilettenanlagen nicht über Aufzüge, sondern lediglich über Roll- und Steintreppen - und entsprechend nicht barrierefrei - zu erreichen. In einem Ortstermin sollen die tatsächlichen Barrieren aufgezeigt und im Nachgang beseitigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2751 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 623 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4497 2023 Die Vorlage OF 663/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU und BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Illegales Parken Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten vor der Volksbank-Filiale verhindern

15.04.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2023, OF 655/2 Betreff: Illegales Parken Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten vor der Volksbank-Filiale verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegnase vor der Filiale der Frankfurter Volksbank in der Leipziger Straße wieder Poller und ggf. auch Fahrradbügel zu installieren, um illegales Parken zu unterbinden. Begründung: Im Zuge der Modernisierung der Volksbank Filiale auf der Leipziger Straße wurden die Litfaßsäule und die Poller auf der Gehwegnase entfernt. Mittlerweile steht die Litfaßsäule, leicht versetzt, wieder auf ihrem Platz. Wegen der noch fehlenden Poller sind zuletzt einige Fahrzeuge aufgefallen, die zum Teil auf der Gehwegnase illegal parkten. Um dies zu unterbinden, müssten die Poller oder ggf. auch Fahrradbügel neu angebracht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 655/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 655/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 655/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 655/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Investitionen in die Verbesserung der baulichen Sicherheitsinfrastruktur im Ortsbezirk 2

08.04.2023 | Aktualisiert am: 31.08.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 668/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Investitionen in die Verbesserung der baulichen Sicherheitsinfrastruktur im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bauliche Sicherheitsinfrastruktur an neuralgischen Punkten im Ortsbezirk 2 nachhaltig zu verbessern und so das Sicherheitsgefühl von Anwohnern zu verstärken. Dabei handelt es sich im ersten Schritt um folgende Bereiche: - Westend-Platz und angrenzende Straßenecken - Gegend rund um die Grünanlage Leipziger Str. 11/ Landgrafenstraße Gemeinsam mit der Polizei und dem Grünflächenamt ist zu prüfen, wo sich Sicherheitskameras und zusätzliche Beleuchtung mit Bewegungsmeldern anbringen lassen und wo Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern schon Abhilfe schaffen könnte. Begründung: Seit dem ersten Corona-Jahr 2020 gibt es wiederholte Klagen von Anwohnern im Südlichen Westend, die sich v.a. in den warmen Monaten durch die vom Bahnhofsviertel überschwappende Drogenkriminalität in ihrem wahrgenommenen Sicherheitsgefühl beeinträchtigt fühlen (siehe diverse Anträge zum Thema). In diversen Ortsterminen erwähnten Vertreter der Polizei auch bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsinfrastruktur, wie. z.B. Beleuchtung mit Bewegungsmeldern und Sicherheitskameras an neuralgischen Punkten als vielversprechende Präventionsmaßnahmen. In jüngster Zeit hat sich auch die Gegend rund um die Grünanlage Leipziger Str. 11/ Landgrafenstraße als Umschlagplatz für diverse Rauschmittel herausgestellt (s. Mitteilung des Grünflächenamts in der vom Ortsvorsteher am 27. März 2023 weitergeleiteten Email) Da die Polizei laut Aussage der zuständigen Stadträtin Annette Rinn bei ihrer Vorstellung im Ortsbeirat am 23.01.2023 so überlastet ist, dass keine regelmäßigen Streifen gewährleistet werden können, könnte ein Ausbau der Sicherheitsinfrastruktur gezielt für Prävention und personelle Entlastung sorgen. Für 2023 würde hierfür ein Budget von 30.000,- Euro angesetzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 668/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Sicherheitsgefühl an der Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße stärken

03.04.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 653/2 Betreff: Sicherheitsgefühl an der Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße stärken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mehr polizeiliche Kontrollen rund um die Leipziger Str. 11/ Landgrafenstraße durchzuführen und kurzfristig einen Lagebericht zur aktuellen Situation in Rücksprache mit insbesondere dem Schutzmann vor Ort in Bockenheim, dem sich dort befindlichen Evangelischen Markuskindergarten, dem Grünflächenamt, dem Jugendzentrum Lichtblick und dem Stadtteilbüro zu erstellen und an den Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Die Gegend rund um die Grünanlage Leipziger Str. 11/ Landgrafenstraße kristallisiert sich als Umschlagplatz für diverse Rauschmittel heraus laut Mitteilung des Grünflächenamts in der vom Ortsvorsteher am 27. März 2023 weitergeleiteten Email. Es besteht ein Informationsbedürfnis des Ortsbeirats als Grundlage für weitere Maßnahmen, wobei zur Feststellung der Situation der Schutzmann vor Ort, das Grünflächenamt, der angrenzende Kinderspielladen an der Leipziger Str. 13A und der angrenzende Kindergarten einbezogen werden sollten. Dabei wird insbesondere darum gebeten, zu prüfen, ob durch eine andere Beleuchtung oder ggf. Umgestaltung der Sitzmöglichkeiten oder des Platzes das Sicherheitsgefühl der Anwohner erhöht werden kann. Auch der Schutzmann vor Ort in Bockenheim, mit dem die Antragstellerin am 3. April 2023 telefonierte, hält es für sinnvoll, die Situation vor Ort erst aufzuklären, bevor ggf. weitere Maßnahmen getroffen werden. Die Sache ist aufgrund des angrenzenden Wohngebiets eilig. Der Magistrat wird gebeten, diesen Bericht mit Priorität erstellen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.09.2023, OF 740/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 653/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 653/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 653/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4493 2023 Anregung an den Magistrat OM 4494 2023 1. Die Vorlage OF 653/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragtenor der Wortlaut "Evangelischen Markuskindergarten" durch den Wortlaut "Kinderspielladen Spielraum im Stadtteil e. V." ersetzt wird. In der Begründung wird das Wort "Kinderspielladen" durch den Wortlaut "Spielraum im Stadtteil e. V." ergänzt. Weiterhin wird im ersten Absatz der Begründung der letzte Satz ersatzlos gestrichen. 2. Die Vorlage OF 740/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. 5 GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße

21.03.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2023, OF 654/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße aus der Gräfstraße/Carlo-Schmid Platz kommend gen Bockenheimer Warte fußgängerfreundlicher zu gestalten. Das Verweilen auf der Verkehrsinsel in der Mitte der Straße sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein. Begründung: Die Ampelphasen sind programmiert, dass regelmäßig nur eine Straßenhälfte für Fußgänger zu queren ist und diese gezwungen sind, in der Mitte zu warten. Da das Warten auf der Verkehrsinsel unangenehm erscheint und häufig tatsächlich kein Fahrzeugverkehr aus Richtung Bockenheimer Landstraße in die Kreuzung einfährt, erscheint es möglich, ohne den Verkehrsfluss erheblich zu behindern, diese Ampel fußgänger- und radfahrerfreundlich zu schalten. Schließlich ist es ärgerlich, wenn aufgrund regelkonformen Wartens, ohne dass Fahrzeuge passieren, Busse und Straßenbahnen nicht zu erreichen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4495 2023 Die Vorlage OF 654/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Satz angefügt wird: "Ein Hinausschieben bis zu einer eventuellen Realisierung des Kulturcampus ist nicht akzeptabel. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und SPD (= Ablehnung)

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

06.03.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Pflastersteine Parkplätze Leipziger Straße

03.03.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2023, OF 612/2 Betreff: Pflastersteine Parkplätze Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster auf den Parkplätzen an der Leipziger Straße zu sanieren oder beispielsweise durch haltbarere Betonverbundsteine zu ersetzen. Begründung: Es gibt auf der Leipziger Straße einige mit Kopfsteinen gepflasterte Parkbuchten und häufig sind Steine locker, bzw. stehen hinaus, was Unfallgefahren birgt. Kopfsteine sind möglicherweise nicht das richtige Pflaster für Flächen, auf denen Reifen immer wieder die Bettung der Steine malträtieren. Schließlich bestünde unter Umständen, je nach Zustand der Steine, ein Haftungsrisiko für die Stadt. Beiliegendes Foto von einem Betonverbundsteine, als eventuelle Alternative Parkbereich auf der Leipziger Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3711 2023 Die Vorlage OF 612/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor folgender Wortlaut ersatzlos gestrichen wird: "oder beispielsweise durch haltbare Betonverbundsteine zu ersetzen." Weiter wird in der Begründung der letzte Satz ersatzlos gestrichen und das Foto der Betonverbundsteine entfernt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Fahrrad-Piktogramme auf der Leipziger Straße erneuern

01.03.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2023, OF 616/2 Betreff: Fahrrad-Piktogramme auf der Leipziger Straße erneuern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die verblassten und teilweise kaum noch zu erkennenden Fahrrad-Piktrogramme auf der Leipziger Straße zu erneuern. Begründung: Die Leipziger Straße ist eine belebte Einkaufsstraße und wird auf engem Raum von verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innen genutzt. Durch die verblassten Piktogramme kommt es immer wieder vor, dass den Autofahrer*innen, wie auch den Fußgänger*innen nicht ganz klar bzw. ersichtlich ist, dass Fahrradfahrende auch entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3712 2023 Die Vorlage OF 616/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Verkehrssicherheit vor dem Kinderzentrum Rohmerplatz verbessern

20.02.2023 | Aktualisiert am: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2023, OF 620/2 Betreff: Verkehrssicherheit vor dem Kinderzentrum Rohmerplatz verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Die fünf Poller vor dem Eingang des Kinderzentrums Rohmerplatz (Rohmerplatz 13) durch Drängelgitter zu ersetzen (siehe Abbildung 1). 2. Das Schrägparken auf der Parkfläche vor dem Gebäude Rohmerplatz 11 durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und hier einen öffentlichen Behindertenparkplatz einzurichten (siehe Abbildungen 2 und 3). 3. Auf der schraffierten Fläche auf der Kreuzung Rohmerstraße / Rohmerplatz / Greifstraße (schraffierter Bereich befindet sich am Anfang der Straße Rohmerplatz) Poller gegen verkehrswidriges Parken aufzustellen. 4. Vor der Hoftoreinfahrt des Kinderzentrums und des Gebäudes Rohmerplatz 19 das verkehrswidrige Parken zu unterbinden, indem hier ein umlegbarer Poller (mit Dreikantschlüssel o.ä. gesichert) aufgestellt wird (siehe Abbildung 1 und 4). 5. Einen oder zwei Parkplätze im Bereich Rohmerplatz 11-13 für den Zeitraum von 7 bis 9 Uhr und 14 bis 17 Uhr in Kurzzeitparkplätze umzuwandeln, um Eltern, die dennoch weiterhin darauf angewiesen sind, ihre Kinder mit dem PKW zu Kita zu bringen, eine Kurzzeitparkmöglichkeit zu bieten Begründung: Die Anregung ergibt sich aus einem Gespräch und den konkreten Bitten der Leitung des Kinderzentrums Rohmerplatz. Die Drängelgitter sollten schon laut ursprünglichem Entwurf der Bebauung dort installiert werden. Sie sollen dazu dienen, dass Kinder nicht direkt vom Ausgang des Kinderzentrums auf die Straße laufen oder mit Rollern etc. rollen können. Auch war ursprünglich geplant, die Parkfläche auf dem Bürgersteig als Behinderten- parkplatz ausweisen. Derzeit parken dort regelmäßig 3 bis 4 PKW schräg. Dabei ragen sie auch in die Tiefgarageneinfahrt des Gebäudekomplexes hinein. Gravierender ist jedoch, dass sie sowohl den restlichen Gehweg so eng machen, dass Kinderwagen dort teilweise nicht mehr durchkommen und Eltern damit auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Auf der anderen Seite ragen die PKW auch auf die Straße und verengen diese, sodass große Fahrzeuge (Müllentsorger, Einsatzfahrzeuge etc.) nicht oder nur mit äußerster Vorsicht, also enorm langsam, passieren können. Zum Zeitpunkt der Bildaufnahme, war dies bei einem Krankenwagen (siehe Bildhintergrund) auch der Fall. Das Parken auf der Ecke der Kreuzung verstärkt diese Problematik zusätzlich. Diese schraffierte Fläche wird augenscheinlich besonders von "Elterntaxis" in Anspruch genommen. Auch auf der Hofeinfahrt des Kinderzentrums und der Hofeinfahrt Rohmerplatz 19 werden zu Bring- und Hol-Zeiten des Kinderzentrums regelmäßig PKW abgestellt und verhindern somit die Nutzung des Gehwegs bzw. die Nutzung der beiden Hofeinfahrten für die dafür vorgesehenen Zwecke. Der in diesem Bereich zu den entsprechenden Zeiten bestehende Bedarf an Kurzzeitparkplätzen, könnte auf der Fahrbahn durch Umwidmung eines oder zweier Dauerparkplätze in Kurzzeitparkplätze realisiert werden. Anlage: Abbildung 1 Abbildung 2 (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 620/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3979 2023 Die Vorlage OF 620/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor in Ziffer 5. folgender Wortlaut ersatzlos gestrichen wird: "9 Uhr und 14 bis". Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Gegen Falschparker in der Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße vorgehen

29.01.2023 | Aktualisiert am: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 587/2 Betreff: Gegen Falschparker in der Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße vorgehen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gegen die massiven Park- bzw. Halteverbotsverstößen von PKW-Fahrerinnen und -Fahrern mit geeigneten Mitteln vorzugehen, die sich in den vergangenen Monaten in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus häufen (siehe Foto Anlage). Die geeigneten Maßnahmen könnten sein: 1. Regelmäßige und verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus oder 2. Poller bzw. andere Speeren, die nur von berechtigten Nutzer*innen geöffnet werden können, um so Park- bzw. Halteverbotsverstöße zu unterbinden. Begründung: Leider sind Situationen wie auf dem Foto an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße keine Seltenheit. Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wird der Weg erheblich erschwert. Besonders ärgerlich bzw. traurig, da der Zugang zum Parkhaus an der Adalbertstraße nur gut 30 Meter von der fotografierten Stelle entfernt ist. Foto (Völker) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 17 Es erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3550 2023 Die Vorlage OF 587/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

29.01.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt [zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Zwischen Markuskrankenhaus und Westbahnhof sollen folgende Haltestellen angefahren werden: Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Universitätssportzentrum - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße, in der Gegenrichtung über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Universitätssportzentrum - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße. Im Zuge der Streckenanpassung ist zu prüfen, ob von der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße ( 6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Ginnheim : 3 haltestellen 1er UMSTIEG in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskranbkenhaus ( Endstation.) 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße 2 Haltestellen. Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um Fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen.] Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 590/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Kassenautomaten im Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte wieder intakt setzen

29.01.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 588/2 Betreff: Kassenautomaten im Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte wieder intakt setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum die Kassenautomaten im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte (Zufahrt Adalbertstraße) in letzter Zeit immer defekt sind bzw. nur mit Münzgeld bezahlt werden kann? Liegt Vandalismus vor und/ oder gibt es ein Wartungsproblem? 2. welche Maßnahmen werden vom Betreiber vorgeschlagen um die möglichst störungsfreie Nutzung der Kassenautomaten im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte sicherzustellen? 3. bei der Gelegenheit: Wie hoch war die Auslastung der von der Öffentlichkeit nutzbaren Parkhäuser rund um die Leipziger Straße in 2022 im Vergleich zu den Vorjahren. Begründung: Bedauerlicherweise sind die Kassenautomaten in der im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte defekt bzw. man kann lediglich mit Münzgeld zahlen, was bei Beträgen um die zehn Euro nicht jeder einfach zur Hand hat. Dies kommt wohl in letzter Zeit häufiger vor. Gut funktionierende Parkhäuser sind für eine beliebte Einkaufsstraße, wie die Leipziger Straße, dringend notwendig. Soweit im Übrigen die Schranke zur Ausfahrt dauerhaft bei defekten Kassenautomaten geöffnet ist, wäre es in der Situation wünschenswert, dies den Nutzer*innen am teilweise defekten Kassenautomaten mitzuteilen, um deren Ärger an der Situation abzumildern. Insgesamt ist aber selbstverständlich für funktionierende Kassenautomaten zu sorgen und diese vor Vandalismus ggf. zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 588/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 588/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen!

26.01.2023 | Aktualisiert am: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2023, OF 593/2 Betreff: Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dass die im Januar 2023 freigewordenen Räumlichkeiten (ca. 200qm) im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nr. 18 (Hinterhaus) durch die Stadt Frankfurt angemietet und sodann der Stadtteilbibliothek Bockenheim ("Bockenheim Bibliothek") als direkter Nachbarin zur Nutzung und Verwaltung insbesondere für Gruppenveranstaltungen der Bockenheim Bibliothek überlassen werden. 1. Im Nutzungskonzept mit der Bockenheim Bibliothek soll u.a. festgelegt werden, dass die Räumlichkeit auch für Veranstaltungen oder Treffen von Vereinen, Initiativen und anderer Gruppen (vorzugsweise aus dem Stadtteil) genutzt werden können. Die Nutzungsentgelte an der Räumlichkeit für Dritte sollten sich jeweils an denen der SAALBAU für verschiedene Gruppen von Nutzer*innen orientieren. 2. Im Raumkonzept und beim Umbau und der Instandsetzung soll -neben der Barrierefreiheit und dem Brandschutz- darauf geachtet werden, einen einladenden und attraktiven Begegnungsort zu schaffen. Eine Gruppe Kinder aus einer Kita-Einrichtung sollte sich durch die Gestaltung in der Räumlichkeit ebenso wohl fühlen, wie Senior*innen beim Nachmittagscafé. Der Raum sollte so offen und flexibel gestaltet werden, dass er auch für abendliche Veranstaltungen mit einer größeren Personenzahl genutzt werden kann (z.B. Ortsbeiratssitzungen). Begründung: Die im Januar 2023 freigewordene Räumlichkeit im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nr. 18 ist im Stadtteil wohlbekannt, da dies der Standort der Bockenheim Bibliothek war, die 2021 in direktem Anschluss in der Kurfürstenstraße -auch mit Unterstützung durch den Ortsbeirat- in eine größere Räumlichkeit umziehen konnte. Der Raum ist sehr geeignet, um nach einem entsprechendem Umbau und einer Instandsetzung für Gruppenveranstaltungen genutzt zu werden, woran die Bockenheim Bibliothek und der Stadtteil insgesamt ein sehr großes Interesse haben. Der nun erfolgte Abriss der Feuerwache und des SAALBAU-Gebäudes Schwälmer Straße / Kurfürstenplatz macht die Lücke die der Wegfall des SAALBAUs für Vereine und andere Gruppen in Bockenheim-Mitte bedeutet nochmals offenkundig. Dieser Wegfall an Begegnungsort konnte in Bockenheim eben nicht -wie seinerzeit einige meinten- durch andere Räumlichkeiten aufgefangen werden. Der Ortsbeirat selbst hat seit dem Wegfall des SAALBAU-Gebäudes Schwälmer Straße / Kurfürstenplatz derzeit keinen adäquaten Ort für seine Bürgerfragestunden im Stadtteil Bockenheim -rund um die Leipziger Straße- gefunden. Im Ergebnis finden die Ortsbeiratssitzungen nun meist im Stadtteil Westend oder eben wie am 12.02. in der Aula der Georg-Büchner-Schule statt. Das soziale Zentrum des bevölkerungsreichsten Stadtteils befindet sich um die Leipziger Straße und dort sollten regelmäßig im Wechsel mit den anderen Stadtteilen auch die Ortsbeiratssitzungen stattfinden damit möglichst viele Bockenheimer Bürgerinnen und Bürger durch kurze Wege an der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats teilhaben können. Die freigewordenen Räumlichkeit könnte daher auch hier Abhilfe schaffen und ein BEGEGNUNGSORT FÜR ALLE in Bockenheim werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3552 2023 Die Vorlage OF 593/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 1. folgender Halbsatz nach Gedankenstrich angefügt wird "- sie sollen aber nicht als Ersatz für die weggefallenen Räume in der Schwälmer Straße angerechnet werden." Bei Ziffer 2. wird der Klammerzusatz am Ende gestrichen. Die Begründung wird entsprechend angepasst. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Sammelbehälter für Sandspielzeug

26.01.2023 | Aktualisiert am: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2023, OF 600/2 Betreff: Sammelbehälter für Sandspielzeug Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Sammelbehälter für Sandspielzeug an den Sandspielplätzen im Ortsbezirk 2 aufzustellen. Diese sollen dazu dienen, dass sowohl Kinder als auch Eltern "übrig gebliebenes" Sandspielzeug darin verstauen und wieder entnehmen können. Die Behälter sollten sowohl optisch ansprechend, wetterfest und einfach sowie sicher benutzbar sein (siehe Beispiele aus Dresden in den Abbildungen). Der Ortsbeirat sieht alle größeren Spielplätze hierfür als geeignet an, empfiehlt jedoch mit der Maßnahme bei folgenden Spielplätzen zu beginnen (aufgrund von Empfehlungen von Bürger*innen sowie Kinderbeauftragten): - Spielplätze im Grüneburgpark - Körnerwiese - Hessenplatz - Zeppelinallee - Westenplatz - Elsa-Brändström-Platz Begründung: Anregung von Bürger*innen. Auf vielen Spielplätzen bleibt regelmäßig Sandspielzeug übrig. In anderen Städten gibt es hier schöne Kisten oder Körbe aus Drahtgeflecht, in welche das Spielzeug platziert werden kann. Dadurch können Kinder, die kein Sandspielzeug dabei haben, welches entnehmen. Abends kann das zurückgelassene Spielzeug aufgeräumt werden, wodurch die Kinder auch lernen, dass ein Sandkasten etwas Ordnung vertragen kann und man sein Spielzeug nicht achtlos wegwirft (Ressourcenschonung). Anlage: Spielplatz Dresden, Florian-Geyer-Straße Sandkasten Waldpark Dresden-Blasewitz Spielplatz Dresden, Reisewitzer Straße Bildquelle: https://dresdenmutti.com/2019/09/08/spielplatze-in-dresden/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3558 2023 Die Vorlage OF 600/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Aufzählung der Spielplätze noch "Landgrafenstraße", "Von-Bernus-Park" und "Kaufunger Straße" ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Bockenheim attraktiver gestalten! Leipziger Straße/Eingang Ladengalerie - Platane

02.01.2023 | Aktualisiert am: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2023, OF 569/2 Betreff: Bockenheim attraktiver gestalten! Leipziger Straße/Eingang Ladengalerie - Platane Vorgang: OM 2447/22 OBR 2; ST 2424/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat nimmt Bezug auf die Stellungnahme ST 2424 vom 14.10. 2022 und bittet den Magistrat erneut, tätig zu werden. Dabei sollen zudem folgende Fragen beantwortet werden: 1. Wurde mit dem Eigentümer der Ladengalerie bzw. seiner Verwaltung bereits Kontakt aufgenommen, um die gemauerte Umfassung des Baums fachgerecht zu erneuern? 2. Wenn nein - wann erfolgt diese Kontaktaufnahme (Mailadresse der Verwaltung sowie Telefonnummer können bei der Antragstellerin erfragt werden)? 3. Wenn ja - welches Ergebnis und welcher Zeitrahmen für die Ausbesserung der Baum-Umrandung konnten vereinbart werden? Begründung: Der Magistrat erläutert in seiner Stellungnahme, dass sich der Baum (Platane) im Eingangsbereich zur Ladengalerie Leipziger Straße nicht in öffentlichem Raum befindet. Er werde zwar von der Stadt gewässert, die Ausbesserung der vielfach defekten und schadhaften Umrandung des Baums mit Pflastersteinen zähle allerdings nicht zu seinen Aufgaben sondern sei Aufgabe des Eigentümers der Ladengalerie. Diese Antwort irritiert, zumal sich das denkmalgeschützte Delkeskampsche Haus in unmittelbarer Nähe der Platane im Eigentum der Stadt befindet. Entsprechend der Stellungnahme des Magistrats wird nun allerdings gebeten, den Eigentümer umgehend an seine entsprechenden Pflichten zu erinnern. Die aktuelle schadhafte Umrandung des Baumes ist nicht nur ästhetisch untragbar (siehe Anlage) sondern auch gefährlich, da die losen Pflastersteine Zugänge versperren und zudem zweckentfremdet werden könnten. (Leipziger Straße/ Eingang Ladengalerie - Platane) Quelle: Die Bildgeberin ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2447 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2424 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3433 2023 Die Vorlage OF 569/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend

01.01.2023 | Aktualisiert am: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2023, OF 567/2 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit "Frankfurter Hauben" versehen werden können: - Leipziger Straße/Am Weingarten - Voltastraße/Ecke Kuhwaldstraße - Adalbertstr./Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstr. - Zeppelinallee/Bockenheimer Landstr. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung der oben genannten Litfaßsäulen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Kosten der Ausstattung von Litfaßsäulen und Haltestellen mit "Frankfurter Hauben" zu informieren. Begründung: Durch die "Frankfurter Haube" (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer "Frankfurter Haube" (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass einem Roll-out der "Frankfurter Haube" auch in Bockenheim und Westend nichts im Wege stehen sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3431 2023 Die Vorlage OF 567/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Barrierefreie Leipziger Straße, jetzt!

01.01.2023 | Aktualisiert am: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2023, OF 562/2 Betreff: Barrierefreie Leipziger Straße, jetzt! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Runden Tisch "Barrierefreie Leipziger Straße" einzurichten, um mit relevanten Stakeholdern Lösungen zum Abbau bestehender (Mobilitäts-) Barrieren zu entwickeln. Hierzu zählen u.a. versperrte oder zu enge Gehwege, stufige Zugänge zu den Ladengeschäften und Restaurants, ein Mangel an barrierefreien Toilettenanlagen sowie unzureichende Blindenleitsysteme an Straßenübergängen. Dem Runden Tisch sollten neben dem Seniorenbeauftragten für Bockenheim, Vertreter*innen der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG), des Magistrats, des Ortsbeirats sowie der Gewebetreibenden angehören. Begründung: Es besteht dringender Handlungsbedarf. Aufgrund bestehender Barrieren ist Menschen mit Behinderungen eine Nutzung der Einkaufs- und Aufenthaltsmöglichkeiten in der Leipziger Straße aktuell nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3429 2023 Die Vorlage OF 562/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Der Runde Tisch soll öffentlich tagen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Neugestaltung des Kurfürstenplatzes

25.12.2022 | Aktualisiert am: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.12.2022, OF 566/2 Betreff: Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Anlehnung an die im Rahmen des Stadtspaziergangs "Kurfürstenstraße" den Kurfürstenplatz neu zu gestalten und in die weitere Planung aufzunehmen. Zu diesem Zweck soll ein Ortstermin mit dem Ortsvorsteher vereinbart werden. Begründung: Der Kurfürstenplatz mit seinem großen Brunnen und der Grünfläche zwischen Leipziger Straße und Schloßstraße bildet den zentralen Platz an der im Rahmen eines Stadtspaziergangs unter Teilnahme der Ämter und des Dezernenten Herrn Stefan Majer besichtigten Straße "Kurfürstenstraße", die neu beplant werden soll. Vor einigen Monaten ist die dortige Containeranlage für die KiTa abgebaut worden. Es wäre daher begrüßenswert, einen Ortstermin für die Beplanung des Platzes folgen zu lassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 566/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 566/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestalten

14.11.2022 | Aktualisiert am: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2022, OF 525/2 Betreff: E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestalten Vorgang: M 140/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. für welche Standorte im Ortsbezirk 2 aktuell eine Errichtung von E-Ladestationen beantragt ist und wie der Ortsbeirat 2 künftig frühzeitig über entsprechende Vorhaben unterrichtet wird. 2. nach welchen Kriterien die Anträge von Unternehmen, die Ladeinfrastruktur anbieten, im Rahmen des Open Market Modells geprüft werden. 3. warum beispielsweise die Ladestationen in der Straße "Am Weingarten" nicht in der seitens der Stadt zur Verfügung gestellten Plattform, über https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/meldungen/wichtiger-schritt-auf-dem-weg-zu r-smart-city/ (https://urbanedatenplattform.frankfurt.de/#!/map/chargeCloud) angezeigt werden und inwiefern die für Anträge zuständige Stelle auch für die Wartung der Übersicht zuständig ist. 4. wie viele der bisherigen Anträge von anbietenden Unternehmen für Standorte im Ortsbezirk 2 negativ beschieden wurden und welche Gründe für die Ablehnung maßgeblich waren. 5. wie viele der aktuell bereits gestatteten und in Prüfung befindlichen E-Ladestationen im Ortsbezirk 2 in Form von Behindertenparkplätzen (gemäß DIN 18040-3) angeboten werden und wie künftig gewährleistet wird, dass eine ausreichende Anzahl an E-Ladestationen an Behindertenparkplätzen installiert wird. 6. inwieweit gewährleistet wird, dass die Standortgenehmigung laufende und künftige Planungen für den öffentlichen Raum und Verkehrsraum, z.B. Ausbau der Radinfrastruktur, nicht behindern. Begründung: Da die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen plant und errichtet, sondern dies im Rahmen des Open Market Modells anbietenden Unternehmen überlässt, besteht grundsätzlich Informationsbedarf, nach welchen konkreten Kriterien diese Anträge geprüft und beschieden werden und welche Auswirkungen auf den öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 absehbar sind. Da E-Mobilität auch für mobilitätseingeschränkte Menschen ein wichtiges Thema ist und der Anteil an älteren Menschen in der Bevölkerung steigt, muss auch beim Ausbau der E-Ladeinfrastruktur zwingend auf einen barrierefreien Zugang zu Lademöglichkeiten geachtet werden. Ohne städtisches Gesamtkonzept für den Ausbau der Ladeinfrastruktur, besteht die Gefahr, dass Standortgenehmigungen für E-Ladesäulen unabgestimmt mit anderen städtischen Vorhaben erteilt werden. Um den verschiedenen Akteuren und Stakeholdern gerecht zu werden, sollten die eingerichteten Ladesäulen auch auf der verfügbaren Webseite angezeigt werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 140 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3316 2022 Die Vorlage OF 525/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Prüfung Superblockkonzept für Bockenheim und die Leipziger Straße

22.10.2022 | Aktualisiert am: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2022, OF 507/2 Betreff: Prüfung Superblockkonzept für Bockenheim und die Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit und in welcher konkreten Variante das vom VCD entwickelte Superblockkonzept (https://nextcloud.vcd.org/index.php/s/mFLP2RyMXDJmWZc ) für die Quartiere in Bockenheim rund um die Leipziger Straße eingesetzt und adaptiert werden könnte. Dabei soll der Magistrat besonderes Augenmerk auf die frühe und umfassende Beachtung und Einbindung der unterschiedlichen Interessen von Anwohnern, Anliegern, Gewerbetreibenden etc. legen. So sind für die Einbindung sowohl die bestehenden Foren und Institutionen (z.B. Runder Tisch Leipziger Straße, die IHK, Ortsbeiräte) als auch die von den Dezernenten Majer und Wüst bis zum Jahresende zugesagten "Kümmerer" (s. Veranstaltung "Wir müssen reden!" bei der IHK am 11.10.22) zu nutzen. Begründung: Das vom VCD entwickelte Superblockkonzept stellt den ersten Versuch eines ganzheitlichen Ansatzes dar, um die schon lange bestehenden Probleme des begrenzten Straßen- und Bürgersteigraumes auf der Leipziger und den angrenzenden Straßen zu lösen. Es bietet eine Chance, die Interessen aller Anwohner, Gewerbetreibenden und Verkehrsteilnehmer angemessen zu berücksichtigen, die es verdient, genauer evaluiert zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 507/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3296 2022 Die Vorlage OF 507/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Zusätzlich sind auch noch Stadtteilbüro, FBAG, VCD, Radentscheid und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Anwohnenden und Nutzerinnen und Nutzer hinzuzuziehen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Mehr Fahrradstellplätze

23.09.2022 | Aktualisiert am: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2022, OF 476/2 Betreff: Mehr Fahrradstellplätze Der Magistrat wird gebeten in folgenden Bereichen Fahrradständer zu installieren. Sophienstraße in Höhe der Hausnummer 117 Große Seestraße in Höhe der Hausnummer 14 Um dabei vorgeschriebene Mindestbreite von Gehwegen weiterhin zu gewährleisten ist eine Installation in einem aktuell als KFZ Parkplatz genutzten Bereich wünschenswert. Begründung: Anwohnende klagen über fehlende Möglichkeiten ihre eigenen Fahrräder sowie die von Besucher:innen abstellen zu können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2939 2022 Die Vorlage OF 476/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Ein Kleinstbiotop für den Kurfürstenplatz

19.09.2022 | Aktualisiert am: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 485/2 Betreff: Ein Kleinstbiotop für den Kurfürstenplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, wann die Container der ehemals dort ausgelagerten Kita abschließend geräumt und abgebaut werden und dieses Viertel des Platzes wieder "frei" wird. 2. zu prüfen und berichten, ob es bereits konkrete Planungen für die Sanierung/Umgestaltung des Platzes einschließlich weiterer Baumpflanzungen gibt. Hier soll insbesondere auf das frei werdende Viertel sowie die bald nicht mehr als widerrechtliche Parkplätze genutzten Randflächen entlang der Großen Seestraße eingegangen werden. 3. zu prüfen und berichten, ob sich die frei werdende Fläche für die Einrichtung eines Kleinstbiotops eignen würde und welche Kosten für die Einrichtung wahrscheinlich in etwa zu erwarten wären. Begründung: Das betreffende Viertel des Platzes wird nun nach Jahren der Zwischennutzung endlich wieder frei. Der unter den derzeitig dort noch stehenden Container Boden dürfte in einem entsprechend schlechten Zustand sein und ohnehin einer - wie auch immer gearteten - Generalsanierung bedürfen. Hier bietet sich eine Neuerung in Form der Einrichtung eines Kleinstbiotops an. Dies hätte zwar zur Folge, dass das betreffende Viertel zwar auch weiterhin nicht für die Nutzung durch die Anwohner*innen als Liegefläche o.ä. nutzbar wäre. Dies ist allerdings bereits seit den Jahren der Auslagerung der Fall und übrige Teil des Platzes bzw. der Rasenflächen zeigt keine Anzeichen einer Übernutzung auf, sodass dies als vertretbar erscheint. Demgegenüber würde die Einrichtung eines Kleinstbiotops einen sehr wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der Biodiversität und der Klimaanpassung (Regenwasserversickerung, Kaltluftentstehung durch Verdunstung) leisten. Der Magistrat hat in der ST 724 die Möglichkeit einer denkmalgerechten Erneuerung für 2023 signalisiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 38 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 485/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2944 2022 Die Vorlage OF 485/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 2.: einstimmige Annahme zu Ziffer 3.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße

15.09.2022 | Aktualisiert am: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2022, OF 479/2 Betreff: Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine dauerhafte Sperrung des Zugangs für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße umsetzbar ist und die Einrichtung einer Sackgasse (Verkehrszeichen 357 "Sackgasse" mit Zusatzzeichen Nr. 2024 "keine Wendemöglichkeit") für den entsprechenden Straßenabschnitt der Leipziger Straße ab der Kreuzung Landgrafenstraße/ Wildunger Straße veranlasst werden kann, die dann in diesem Bereich grundsätzlich in beide Fahrrichtungen befahrbar wäre, um die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße zu Gunsten insbesondere des Fußgänger- und Fahrradverkehrs zu senken. Begründung: Die Leipziger Straße ist eine insbesondere von Fußgängern hochfrequentierte Einkaufsstraße, denen in verschiedenen Abschnitten allerdings nur vergleichsweise schmale Fußgängerwege zur Verfügung stehen. Durch starken Auto- und Fahrradverkehr sind auch Querungsmöglichkeiten der Leipziger Straße für Fußgänger oft schwierig. Während einer Baumaßnahme um den Jahreswechsel 2021/2022 auf Höhe der Ladengalerie war die Leipziger Straße wie beantragt geregelt. In der Folge nahm die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße auch im weiteren Verlauf spürbar ab und führte im Übrigen im -nunmehr als Sackgasse geregelten Bereich- keinesfalls zu einem "Verkehrschaos". Die zu prüfende Maßnahme wäre schnell und kostengünstig umsetzbar und würde insbesondere den Anlieger- und Lieferverkehr auf der Leipzigerstraße weiter ermöglichen. In der Folge der Umsetzung der beantragten Maßnahme, die z.B. ein Jahr zur Probe umgesetzt werden kann, könnten weitere Überlegungen, wie die Einrichtung von Lieferzonen und weiteren Umgestaltungen folgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Bauruine Leipziger Straße 32 HH - Sachstand

12.09.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2022, OF 466/2 Betreff: Bauruine Leipziger Straße 32 HH - Sachstand Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Welchen Sachstand gibt hinsichtlich der Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus? - Gibt es aktuell noch eine bauliche Planung (Markthalle/ Wohnungen), wie sie Mitte der 90er Jahre angeblich vom Eigentümer verfolgt wurde? - Wenn nein, welche Ziele verfolgt der Eigentümer aktuell? Bauantrag? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Eigentümer zur Vollendung des Baus oder zum Abbruch der Ruine zu bewegen? - Wäre ein Instandsetzungsgebot in diesem Fall ein adäquates Instrument? Begründung: Die Bauruine in der Leipziger Straße 32 HH ist in Bockenheim seit fast 20 Jahren ein Ärgernis. Sie blockiert eine attraktive Nutzung (z.B. durch die Gastronomie im Vorderhaus) sowie die Möglichkeiten, den Hinterhof klimawandelgerecht zu gestalten und zu begrünen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.06.2022, OF 417/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 492 2022 1. Die Vorlage OF 417/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 466/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend

25.08.2022 | Aktualisiert am: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 458/2 Betreff: Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine Müllgarage aufzustellen und dadurch zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen. Die Müllgaragen sind so zu platzieren, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. Wo nicht weiter präzisiert (z.B. "Alter Rebstockpark"), sollte die geeignete Stelle durch die FES identifiziert werden. 1. Jordanischer Park 2. Ecke Adalbertstraße/Homburger Straße, Umgebung Pizzeria Da Cimino 3. Ecke Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße 40, Umgebung Reinigung, zwischen den Bänken der kleinen Grünanlage 4. Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb des Park-Café 5. Grüneburgpark, Platz unterhalb des Rothschild-Denkmals 6. Grüneburgpark, an der dem Rothschild-Denkmal angrenzenden Wiese 7. Odina-Bott-Platz, neben dem Eingang zur U-Bahn Station 8. Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei 9. Rothschildpark, Umgebung Opernturm 10. Grüneburgweg, an der ARAL-Tankstelle, neben den beiden Glascontainern 11. Ecke Grüneburgweg/Oberlindau, vor der ehem. Filiale der Deutschen Bank 12. Westendplatz, rückseitig zum Spielplatz 13. Bushaltestelle Altkönigstraße (M36), Umgebung Erich-Fromm-Platz 14. Leipziger Straße, Höhe Hausnummer 9, neben den Glascontainern 15. Juliusstrasse, vor dem Penny-Supermarkt 16. Rohmerplatz 17. Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz 18. Alter Rebstockpark 19. Neuer Rebstockpark, Umgebung Spielplatz Rebstock West 20. Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage 21. Carlo-Schmid-Platz, Umgebung Rewe-Supermarkt 22. Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße 23. Leipziger Straße, Umgebung Woolworth-Gebäude 24. Kurfürstenplatz, Umgebung Brunnen 25. Knöterichweg, am Rande des Volkspark Nidda, Umgebung Sitzgruppe mit Bäumen zwischen dem Bolz-/Cricket-Platz und dem geschotterten Bolzplatz im Umfeld der Sportplätze des VFR Bockenheim 26. Kirchplatz, Umfeld U-Bahn Aufgang gegenüber Appelsgasse 27. Ecke Kiesstraße/Jordanstraße 28. Bockenheimer Warte 29. Friedrich-Naumann-Platz, Kuhwaldsiedlung 30. Zeppelinallee Begründung: Zur Finanzierung der Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt 2022 zusätzlich 54.000 EUR eingestellt. Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die an müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2022, OF 521/2 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3097 2022 1. Die Vorlage OF 458/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 521/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 521/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße

22.08.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 433/2 Betreff: Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße zu erneuern und auf voller Breite rot einzufärben. 2. zu prüfen und ggf. umzusetzen, ob vor der Aufstellfläche im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße auf der rechten Fahrspur ein roter Sicherheitsstreifen aufgebracht werden kann. 3. wie in der ST 469 2022 erwähnt, Fahrradpiktogramme mit Sharrows auf der rechten Fahrspur, zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße, aufzutragen. Begründung: Wie in der OM 1046 2021 angeregt, sollte unter anderem die Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert werden, was in der Stellungnahme des Magistrat ST 469 2022 aber keine Erwähnung gefunden hat. Im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße werden Fahrradfahrende, die in Richtung Adalbertstraße fahren, oft übersehen und damit gefährdet. Das aufbringen der Fahrradpiktogramme auf der rechten Fahrspur der Nauheimer Straße wird in der Stellungnahme "geprüft und gegebenenfalls angeordnet". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2742 2022 Die Vorlage OF 433/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT!

21.08.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2022, OF 446/2 Betreff: Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positiver Prüfung umzusetzen: Eine barrierefreie öffentliche Toilettenanlage an einem geeigneten Standort in der Leipziger Straße bereitzustellen. Falls eine bauliche Maßnahme kurzfristig nicht umsetzbar ist, sollte übergangsweise auf eine provisorische Mietlösung zurückgegriffen werden (Beispiele in Anlage). Die Toilettenanlagen in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte wieder vollumfänglich in Betrieb zu setzen und einen barrierefreien Zugang sowie ein lückenlos barrierefreies Leitsystem zu den Toilettenanlagen einzurichten. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Menschen, die einen Rollstuhl oder einen Rollator nutzen müssen, sind darauf angewiesen, dass ausreichend barrierefreie öffentliche Toiletten zur Verfügung stehen. Während Personen ohne Einschränkungen in Notsituationen auf private Toiletten in Restaurants oder Cafés ausweichen können, besteht diese Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen überwiegend nicht. Nach Schilderungen von Betroffenen führt der Mangel an barrierefreien Toiletten dazu, dass ein längerer Aufenthalt in der Leipziger Straße unmöglich ist. Das gilt vor allem für die zunehmend heißen Sommertage. Eine erhöhte Flüssigkeitszufuhr führt zu einem verstärkten Harndrang. Wenn Betroffene den öffentlichen Raum nutzen wollen, verzichten sie deshalb häufig darauf (ausreichend) zu trinken. Damit stellt der Mangel an barrierefreien öffentlichen Toiletten auch ein Gesundheitsrisiko dar. Anlage: (Quelle: Website erento.com) (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2751 2022 Die Vorlage OF 446/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am Weingarten

16.07.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2022, OF 430/2 Betreff: Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am Weingarten Vorgang: OM 813/21 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Fahrradbügeln und soweit möglich Blumenkübel, alternativ Pollern, das rechtswidrige Parken an der T-Kreuzung Am Weingarten/Wurmbachstraße zu unterbinden und durch zusätzliche Fahrradbügel/Blumenkübel in der Straße am Weingarten die Querungsmöglichkeit der Straße zu sichern. Um zugleich den nördlichen Bürgersteig der Wurmbachstraße von geparkten Fahrrädern zu entlasten, sind dort weitere Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Leider wird die Kreuzung immer wieder zugeparkt, sodass Fußgänger nicht die Wurmbachstraße geradeaus queren können, um die Straße Am Weingarten weiter geradeaus zu laufen bzw. die Straße Am Weingarten zu queren. Die Einfahrt zum Kinderhaus Am Weingarten 16 wird zwar nicht von Autofahrern, jedoch durch Radfahrer genutzt, diese sollte befahrbar gehalten werden. Seitens des Kinderhauses und der Buchhandlung Eselsohr wurde das Vorhaben mit Hinweis auf häufiges Queren durch Kinder ausdrücklich begrüßt. Auch die Inhaber des Restaurants "Ponte" berichteten, bereits das Ordnungsamt gerufen zu haben, wenn die Kreuzung nicht mehr passierbar war. An der nördlichen Straßenseite der Wurmbachstraße ist es häufig sehr eng, da Fahrräder auf dem wegen des Schrägparkens ohnehin schon sehr schmalen Bürgersteigs am sogenannten Drängelgitter angeschlossen werden. An der Wurmbachstraße sind an geeigneter Stelle Fahrradbügel aufzustellen. Die Antragstellerin ist mit Anwohnern in Kontakt getreten, es bestünde Bereitschaft, die Patenschaft für Pflanzkübel zu übernehmen. Hinweis: Eventuell könnte bei einer Planung -insbesondere zur Installation von Fahrradbügeln- die Umsetzung der OF 124/2021 zur Markgrafenstraße berücksichtigt werden. Am Weingarten Richtung Norden, hier ist regelmäßig die Ecke so zugeparkt, dass ein Passieren kaum möglich ist. Am Weingarten Richtung Süden Wurmbachstraße: Hier sollten Fahrradbügel installiert werden, damit die Fahrräder ohne Fußgänger zu behindern, abgestellt werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.06.2022, OF 420/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 813 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2737 2022 1. Die Vorlage OF 420/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 430/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 430/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Auf die Einsehbarkeit des Kreuzungsbereiches für Kinder und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist dabei zu achten." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 1 CDU, FDP und LINKE. gegen 3 CDU und SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Bitte mehr Mülleimer für die Leipziger Straße

19.06.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2022, OF 416/2 Betreff: Bitte mehr Mülleimer für die Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. einen Mülleimer an der der Ecke Leipziger Straße / Markgrafenstraße (gemeint ist die Ecke am ständigen Gemüsestand) zu (re-)installieren, sowie 2. auf der Leipziger Straße zwischen Höhe der Ecke zur Straße "Am Weingarten" und der Höhe der Ecke zur Landgrafenstraße und Wildunger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer an geeigneter Stelle zu installieren. Begründung: Durch den hohen Publikumsverkehr besteht auf der Leipziger Straße der Bedarf einer sehr hohen Dichte an Mülleimern. An der beschriebenen Stelle Ecke Leipziger Straße / Markgrafenstraße wurde ein Mülleimer entfernt, der dort benötigt wird. Auf der beschriebenen Strecke zwischen "Am Weingarten" und Landgrafenstraße sind aus Sicht des Ortsbeirats zu wenig Mülleimer gesetzt, was jeweils auch Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils anmerkten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 416/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2734 2022 Die Vorlage OF 416/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffer 1. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen

19.06.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2022, OF 415/2 Betreff: Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Zebrastreifen, die aufgrund einer Bautätigkeit auf der Leipziger Straße von 2020 bis 2021 geregelt waren, dauerhaft an den jeweiligen oder anderen geeigneten Stellen in dem Bereich der Leipziger zwischen dem Gebäude des ehemaligen Kaufhofes und der Ecke zur Landgrafenstraße eingerichtet werden können. Namentlich geht es um einzurichtende Zebrastreifen über die Leipziger Straße 1. auf Höhe des Hauses mit der Nr. 30 (Reformhaus) und Nr. 25 (Handyladen Telekom) auf der Leipziger Straße, in unmittelbarer Nähe der Ecke zur Landgrafenstraße und Wildunger Straße, sowie 2. auf Höhe des Hauses mit der Nr. 48 (Frankfurter Volksbank) und Nr. 41 (DM Drogerie) auf der Leipziger Straße, in unmittelbarer Nähe der Ecke zur Straße "Am Weingarten". Begründung: Die zwischenzeitlich eingerichteten Zebrastreifen kam an den genannten Stellen gut an bei den Bürgerinnen und Bürgern. Zumal durch den hohen Rad- und Autoverkehr auch in diesem Bereich der Leipziger Straße der Bedarf für Fußgängerinnen und Fußgängern an sicheren Querungsmöglichkeiten hoch ist. An ähnlichen Stellen der Leipziger Straße gibt es zurecht Zebrastreifen, so dass an dieser vergleichsweise engen und hochfrequentieren Passage der Leipziger Straße entsprechender Handlungsbedarf besteht. Bei dem letztgenannten Standort ist gewiss die gegenwärtige Bautätigkeit am Gebäude der Frankfurter Volksbank beachtlich und vor Umsetzung abzuwarten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 415/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2733 2022 Die Vorlage OF 415/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (§ 177 BauGB) für die seit circa 25 Jahren leer stehende Bauruine Leipziger Straße 32HH

19.06.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2022, OF 417/2 Betreff: Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (§ 177 BauGB) für die seit circa 25 Jahren leer stehende Bauruine Leipziger Straße 32HH Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird beauftragt, durch Erlass eines Modernisierungs- und Instandsetzungesgebots nach § 177 BauGB, dafür Sorge tragen, das die seit ca 25 Jahren leerstehende Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 endlich einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Im Hinterhof des Geländes Leipziger Straße 32 wurde Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts mit dem Bau einer sogenannten Kleinmarkthalle begonnen, um das jahr 2007 wurde von der Stadt genehmigt, das Auf der Bauruine Wohnungen gebaut werden können. Dieser Bau wurde bic heute nicht beendet, und steht als Bauruine da. In Zeiten des Wohnungsmangels, ist es dringend notwendig durchBeschluß eines Bau und Instandsetzungsgebotes nach § 177BauGB, dafür zu sorgen das die Wohnungen fertigegestellt werden Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2022, OF 466/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 417/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 492 2022 1. Die Vorlage OF 417/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 466/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Ideen

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1

Schlechter Luft, Leipzigerstrasse

12.04.2023

Abluft Einrichtung in Donnaladan, Leipziger Straße 5 verlangen.

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26

Sanierung Bruchfeldstraße

02.04.2023

Die Bruchfeldstraße ist eine zentrale Einkaufs- und Verkehrsader Niederrads. Leider ist die Straße selbst inzwischen stark beschädigt. Die gesamte Straße müsste dringend grundlegend saniert werden. Im Zuge dessen könnte auch mehr Platz für Außengastronomie in der Bruchfeldstraße geschaffen werden. Idealerweise entstünde hier eine Straße vergleichbar der Leipziger Straße in Bockenheim.

Unterstützer: 26

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16

Eine Furt zwischen parkenden PKW

16.10.2022

Ich wohne in Bockenheim in der Homburger Straße, die mittlerweile ein permanenter Parkplatz geworden ist, auf dem Fahrzeuge sehr eng parken, dass es sehr schwierig ist als Fußgänger auf den breiteren gegenüberliegenden Gehweg zu wechseln. In Berlin sah ich vor einigen Wochen eine sehr gute Idee, um diesem Missstand abzuhelfen (siehe Fotos): eine ständige Art Furt zwischen parkenden PKW für Fußgängerinnen (Mütter/Väter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende)Dienstleister wie Briefträger, Paketdienst, Mitarbeitende der Entsorgung …. Ich denke, was Berlin kann - kann Frankfurt doch auch!

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34

Leipziger Straße zur Fußgängerzone machen

03.09.2022

Leipziger Straße zur Fußgängerzone machen

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45

Leipziger Straße zur verkehrsberuhigten Zone machen

07.10.2021

Die Leipziger Straße in Bockenheim sollte zur verkehrsberuhigten Zone gemacht werden.

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273

kostenlose RMV-Fahrten statt Blechlawinen am Wochenende

20.09.2020

Der Vorschlag des Wirtschaftsstabs, durch kostenlose Parkplätze in der Innenstadt den Einzelhandel dort wieder beleben zu wollen (s. Frankfurter Rundschau vom 16.9.2020), setzt ein völlig falsches Signal, läuft allen Bemühungen für eine klimagerechte Verkehrswende zuwider und darf daher nicht zur Umsetzung kommen. Schon jetzt stauen sich v.a. an Samstagen vor den Parkhauseinfahrten die Autos, verstopfen die Straßen, beeinträchtigen Lebens- und Luftqualität in der Stadt. Wenn OB Feldmann schon Geld in die Hand nehmen möchte, um die Innenstadt zu beleben, sollte er nicht über eine App nachdenken, die "Einkäufe in der Innenstadt mit günstigeren Parkgebühren belohnt", sondern sein Gewicht als Aufsichtsratsvorsitzender des RMV dafür einsetzen, dass der RMV kostenlos werde, zumindest an Wochenenden und im innerstädtischen Tarifgebiet 50. Dies würde auch dem Einzelhandel außerhalb der Innenstadt zugute kommen, bspw. auf der Berger Straße oder der Leipziger Straße. Ein erster Zwischenschritt dahin könnte beispielsweise auch sein, dass die Fahrtkosten komplett mit dem Einkauf verrechnet werden, dass an der Ladenkasse oder in der Gastronomie bei Vorlage eines RMV-Tickets ein Rabatt gewährt wird, oder dass der Kassenbon eines Geschäfts, Cafés etc. als 'Ticket' für die Heimfahrt verwendet werden kann.

Unterstützer: 273

Reaktion der Stadt: Bereits heute liegen die Parkgebühren im Innenstadtbereich auf einem hohen Niveau und es ist günstiger, mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren, als mit dem PKW. Dennoch ist der Anteil des Individualverkehrs relativ hoch und ein Umdenken in Richtung nachhaltige Mobilität findet nur langsam statt. Studien zeigen, dass bei der Verkehrsmittelwahl viele Gründe zusammenspielen und ein Umdenken des Mobilitätsverhaltens über eine reine Niedrigpreisstrategie zu keinem Erfolg führt. Um nachhaltig wirken zu können, kann ein Angebot aus öffentlichen Mitteln zu bezuschussender, vergünstigter Nahverkehrstickets an Wochenenden nur als Teil eines Gesamtkonzepts mit mehreren zusammenwirkenden, vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen umgesetzt werden, wie z.B. Steuerung der Attraktivität des Nahverkehrs (Angebotssteigerung, attraktive Haltestellen, Stationen), konsequente Parkraumbewirtschaftung und -kontrolle, stärkere ÖPNV Bevorrechtigung im Straßenverkehr oder ähnliches). Nach unseren bisherigen Erkenntnissen, den tariflichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung, der ungeklärten Finanzierung und den Nachteilen für Betrieb und Qualität sowie den Erfahrungen aus anderen Städten (z.B. dem jetzt beendeten Pilotversuch in Aschaffenburg) können wir einen kostenlosen Nahverkehr an Wochenenden – insbesondere als Einzelmaßnahme für Frankfurt – aus fachlicher Sicht nicht befürworten. Zudem ist zu erwarten, dass durch diese Maßnahme eher zusätzliche Fahrten unternommen werden, statt die erhoffte Verkehrswende zu erreichen.

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52

Leipziger Straße zur Fußgängerzone gestalten

26.07.2020

In einer Fußgängerzone, vor allem wenn sie so schöne Läden und Cafés wie die Leipziger Straße hat, lässt es sich entspannt flanieren, und die Kinder können spielen, ohne dass man in jedem Moment ein Auge auf sie haben muss. Gäbe es eine Fußgängerzone in der Leipzigerstraße, so wäre mehr Platz für die Menschen, die sich aktuell dort auf dem teilweise sehr engen Gehweg drängen, und die Leute, die mit dem Fahrrad zum Einkaufen fahren - ohne dass diese sich mit den dort viel Platz beanspruchenden Autos in die Quere kommen würden.

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5

Größe Mülleimer Leipziger Straße

24.07.2020

Wie jedes Wochenende zu sehen, sind die Mülleimer einfach zu klein. Dadurch liegt meistens alles daneben und bei entsprechendem Wind verteilt sich alles die ganze Leipziger Straße entlang.

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13

U-Bahn-Ring unter der B8

15.06.2020

Für eine Untersuchung der U-Bahn-Verbindung über Frankfurt (West) - Leipziger Straße - Miquel-/Adickesallee - Deutsche Nationalbibliothek - Höhenstraße - Habsburgerallee - Ostbahnhof. Diese könnte man größtenteils unter die B8 bringen und damit die Straßen abschnittsweise sperren bzw. aufreißen. Ermöglicht schnelle Umstiege zwischen sämtlichen U- und S-Bahnen.

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76

Straßensperrungen für die Gastronomie in Covid-19-Zeiten

13.05.2020

Meine Idee wäre es in Zeiten von Corona beliebte Einkaufsstraßen bzw. Straßen mit hoher Gastronomie-Dichte (Kaiserstraße, Leipziger Straße, Berger Straße) ab 16 Uhr für den Verkehr zu sperren. Bis dahin ist der Anlieferverkehr durch. Dann könnten die Restaurants hygienekonform mit Abstand Tische auf die Straße stellen. Das wäre ein einfach umzusetzendes, billiges Konjunkturprogramm für die Frankfurter Gastro-Wirtschaft.

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4

Zukunftsstadt braucht schnelles Internet

23.04.2020

Es ist fast traurig festzustellen, dass Frankfurt in Stadtnahen Gebieten, wie Bockenheim Ecke Leipziger Straße, nur 16.000er Internetleitungen hat. Es gibt genug Fördermittel ob Land, Bund oder EU und die Stadt schafft es nicht diese abzurufen. Es ist Aufgabe der Telekommunikationskonzernen Leitungen auszubauen, jedoch fördert die Stadt so viele Dinge, dass der Internetausbau dort defintiv einen Platz verdient.

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37

Nur noch Lieferverkehr und Anwohner in der Leipziger

30.01.2020

Die Leipziger Straße fußgänger- und fahrradfreundlicher machen.

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6

Lösung für WC U-Bahnstation Leipziger Str.

18.11.2019

Die Herrentoilette in der U-Bahnstation Leipziger Straße stinkt seit Jahren unerträglich. Man kann meist nur daran vorbeigehen, wenn man die Luft anhält. Die Toilette sollte eine Grundreinigung erhalten und dann mit Duftspendern ausgestattet werden und evtl. bis dahin geschlossen werden.

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38

Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof

06.10.2019

Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof.

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6

Anwohnerparkplätze in Bockenheim

27.06.2019

Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird

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6

Anwohnerparkplätze in Bockenheim

27.06.2019

Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird

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6

Anwohnerparkplätze in Bockenheim

27.06.2019

Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird

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201

Außengastronomie nicht ausufern lassen

30.04.2019

Ich bin ein großer Freund vom Kaffetrinken in der Sonne und genieße die warme Jahreszeit gerne im Freien. Nichtsdestotrotz werden durch Außengastronomie immer mehr Flächen von Fußgängern weggenommen. Ein gutes Beispiel ist die Schweizer Straße, wo man auf dem Bürgersteig wegen irgendwelcher Tische und Stühle nicht mal mehr an einem entgegenkommenden Kinderwagen vorbeikommt, geschweige denn mit einem anderen Kinderwagen. Auf der Adalbertstraße muss man als Fußgänger teilweise auf den Radweg ausweichen, zum Leidwesen der Radfahrer. Auch an anderen stellen der Stadt findet man solche Situationen. Oft kommt es auch durch die Sitzgelegenheiten auf der einen und einem Straßenverkauf auf der anderen (oft bei Bäckereien und Eisdielen) noch zu einer Verschärfung der Situation. Ich weiß nicht nach welchem Verfahren die Konzessionen für den Außenbereich vergeben werden, aber entweder sollte man sich darüber Gedanken machen und dem Fußgänger wieder mehr Platz einräumen oder, wenn eigentlich genug Platzt da sein müsste, sollte man ab und zu mal nachmessen.

Unterstützer: 201

Reaktion der Stadt: Frankfurt am Main wächst. Damit verbunden wachsen auch die Herausforderungen, den öffentlichen Raum für alle gewollten Nutzungsarten sinnvoll zu ordnen. Der Wunsch nach Außengastronomie ist besonders in der wärmeren Jahreszeit groß. Das gilt für die Gastronomiebetriebe und deren Kundschaft gleichermaßen. Die Außengastronomie ist ein Faktor, der unsere Stadt lebendig macht. Gleichwohl gilt es, sehr unterschiedliche Interessen zu vereinbaren, was die Nutzung des öffentlichen Raums betrifft. Dabei achten wir darauf, unterschiedliche Positionen zu berücksichtigen, um eine Lösung zu finden. Bei der Vergabe von Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie handelt es sich um eine Ermessens- und Einzelfallentscheidung nach § 16 des Hessischen Straßengesetzes. Danach ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs jederzeit zu gewährleisten und darf durch die Sondernutzung, hier in Form der Außengastronomie, nicht beeinträchtigt werden. Beispielsweise ist der Gastronom verpflichtet, darauf zu achten, dass auf Gehwegen genug Platz bleibt (mindestens eine Breite von 1,50 Meter). In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass zum Beispiele Stühle oder anderes Mobiliar verschoben wird und den zur Verfügung stehenden Raum einschränkt. Die Außengastronomie in Frankfurt am Main wird regelmäßig überprüft, dennoch lassen sich Verstöße nicht immer direkt verhindern. Die Hinweise der Ideenplattform haben wir zum Anlass genommen, die genannten Bereiche (Schweizerstraße und Adalbertstraße) nochmals genauer in Augenschein zu nehmen. Sollten dabei Verstöße gegen Sondernutzungserlaubnisse vorliegen, werden diese selbstverständlich geahndet und die Einhaltung der Genehmigungen nachhaltig überprüft.

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349

Autofreie Leipziger Straße

21.04.2019

Anfang 2017 wurde der letzte Versuch unternommen einen Vorschlag zur teilweisen Sperrung (allerdings nur der oberen!) Leipziger Straße im Ortsbeirat voran zu treiben. Damals ist aufgrund von Bedenken von Anwohner*innen und Einzelhändler*innen alles verblieben wie bisher. Inzwischen liegen Studien vor, dass der Umsatz in autofreien Gebieten sogar steigt. Aktuell sind die meisten Autofahrer*innen ohnehin vergeblich auf der Suche nach Parkraum und fahren um den Block, parken oft 2. Reihe auf Radweg oder Bürgersteig und der Stress für alle Verkehrsteilnehmer*innen und Einkaufende ist auch durch straßenbedingten Platzmangel, Lärm und Gestank unnötig hoch. Der Raum kann für einen sicheren Radweg in der der Straßenmitte und deutlich mehr Platz für Fußgänger und Gastronomie genutzt werden. Ausnahmen für Anwohner, Schwerbehinderte und Lieferverkehr (z.B. Schritttempo) können geplant werden. Falls dieser Vorschlag (immer noch) keine Mehrheit findet, könnte an probeweisen autofreien Wochenenden der Effekt auf Besucherzahlen, Umsatz und Zufriedenheit evaluiert werden.

Unterstützer: 349

Reaktion der Stadt: Für die Umwandlung der Leipziger Straße in eine Fußgängerzone wäre eine Umwidmung der Straße erforderlich. Dies bedarf eingehender Prüfungen, wie zum Beispiel folgender Fragen: Eine probeweise Schließung der Leipziger Straße am Wochenende wäre nur im Zusammenhang mit einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum rechtlich vereinbar. In diesem Zusammenhang müssten die oben genannten Punkte ebenfalls geprüft werden. Voraussetzung für eine intensive Prüfung ist ein positives Votum der Bewohner_innen sowie der Geschäftsleute der Leipziger Straße und Umgebung, sowie ein entsprechender Antrag des zuständigen Ortsbeirates 2.

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9

Blitzer in der Sophienstraße

15.04.2019

Im Kreuzungsbereich Sophienstr./Am Weingarten/Blanchardstraße (Bockenheim) steht eine Ampelanlage. Diese wird regelmäßig/mehrfach täglich bei Rot von Autofahrern überfahren, was hier für die Schulkinder und älteren Mitmenschen eine besondere Gefahr darstellt (die Grünphase ist recht kurz). Für Fußgänger ist es besonders gefährlich, da vor allem abbiegende Autofahrer, die aus dem Weingarten kommen, die Ampel schlichtweg übersehen. Desweiteren wird in diesem Teil der Sophienstraße sehr oft die zulässige Geschwindigkeit überschritten, immer wieder in Kombi mit dem Überfahren bei Rot. Eine Blitze die Rotlichtvergehen und Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst, macht hier sicherlich Sinn.

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63

Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)

21.11.2018

Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren.

Unterstützer: 63

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10

Fussgängerzone Leipziger Strasse

26.07.2015

Auf der Leipziger Einkaufsstraße ist es immer schwieriger einzukaufen. Die Gehwege werden immer enger. Die Läden stellen ihre Werbeschilder auf den Gehweg. Die Kinderwägen kommen kaum durch. Es staut sich bei der Menschenmenge. Da macht das Einkaufen nicht viel Spaß. Es wäre toll auf die Fahrbahn auszuweichen. Es ziehen immer mehr Menschen nach Bockenheim und es wurde ein großer Komplex mit Wohnungen gebaut, aber die Infrastruktur verändert sich kaum. Schade. Für Familien wäre eine autofreie Leipziger Straße am Besten.

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5

Linksabbiegen für Fahrradfahrer Schloss-Adalbertstraße erleichtern

28.10.2014

Für Fahrradfahrer ist es nicht einfach und auch nicht ungefährlich, von der Schlossstraße auf die Adalbertstraße abzubiegen, da sie sich auf der mittleren von drei Fahrspuren zwischen den Autos positionieren müssen, wobei die Autos auf ihrer Spur ebenfalls links abbiegen, oder aber auch gerade aus fahren können. Eine mögliche Lösung wäre hier ein extra Abbiegestreifen für Radler, sodass sie vor und nicht zwischen den Autos stehen.

Unterstützer: 5

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222

Schaffung von Einkaufsmöglichkeiten im Industriehof

02.10.2014

Im Industriehof sollte ein kleiner Supermarkt eröffnet werden, da im nahen Umfeld ledig eine Bäckerei bzw. eine Filiale einer Bäckerei sowie ein Getränkehandel vorherrscht. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten bestehen in der Leipziger Straße, Große Nelkenstraße oder in Rödelheim, wodurch die Einkäufe (gerade größere Einkäufe) nur mit dem Auto, der U-Bahn oder dem Bus zu bewältigen sind.

Unterstützer: 222

Reaktion der Stadt: Der Magistrat begrüßt den Vorschlag zur Ansiedlung eines kleinen Supermarktes im Industriehof. Ein kleinerer Einzelhandel für den täglichen Bedarf ist in diesem Sinne im Industriehof planungsrechtlich zulässig. Der Magistrat hat vor Jahren private Investoren unterstützt, im Industriehof einen Supermarkt zu errichten. Leider konnte diese, über einen längeren Zeitraum verfolgte Planung nicht realisiert werden, weil die privaten Investoren letztendlich von der Umsetzung Abstand genommen haben. Der Magistrat wird aber weiterhin jegliches private Engagement zur Realisierung eines Supermarktes im Industriehof unterstützen.

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15

Reduzierung des Pkw-Verkehrs in der Leipziger Straße

30.09.2014

Die Leipziger Straße ist zu schmal für den vorhandenen Pkw-Verkehr. Speziell beim Ein- und Ausparken kommt es häufig zum Erliegen des Verkehrs, auch per Fahrrad ist eine Vorbeifahrt oft nicht möglich. Es soll daher untersucht werden, wie der Pkw-Verkehr reduziert werden kann z.B. durch eine modifizierte Einbahnstraßenregelung, die jeweils nur eine Fahrt bis zur nächsten Kreuzung zulässt oder eine generelle Sperrung für Kfz (Lieferverkehr kann selbstverständlich zeitlich eingeschränkt zugelassen werden).

Unterstützer: 15

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