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Antrag Ortsbeirat 16

ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen

13.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 262/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann, um Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben der auf Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße d) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind, als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Angesichts der genannten Punkte stellt sich die Frage, warum andere Trassenoptionen, welche zum Beispiel einen Anschluss von Maintal-Nord ermöglichen würden, der aktuellen Kommunikation nach nicht in Betracht gezogen wurden. Wir fordern den Magistrat auf, die Machbarkeitsstudie konsequent weiterzuführen und anschließend die Ergebnisse für alle geprüften Trassenvarianten zu evaluieren und in einer Bürgerversammlung vorzustellen. Der Ortsbeirat 16 versteht, dass eine andere Möglichkeit eines Schienenanschlusses nach Bergen unter derzeitig technischen Bedingungen und Kosten nur schwer möglich scheint. Aktuell hätten wir folgende Vorschläge, um Bergen und das Gebiet um die Leuchte besser an den ÖPNV anzubinden und somit Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: - Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb. - Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten. - Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße Zudem hätten wir folgenden Vorschlag, um (bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus) Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten zu verbessern: - Erhöhung der Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten - oder: - Einrichtung einer weiteren Buslinie Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15-/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

14.04.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 605/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 29 2024 Die Vorlage OF 605/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

11.04.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 606/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2024/2025 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Rest der Flächen muss so saniert werden, dass die Straßen die nächsten Winter überstehen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 30 2024 Die Vorlage OF 606/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Straße Am Erlenbruch aus dem Antrag entfernt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald

11.04.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 616/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt der Jahre 2024 und 2025 werden Mittel in Höhe von je 100 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Kurzfristig muss der Vorplatz des Bunkers in der Schäfflestraße neu geteert werden. Begründung: Dieser Antrag wird seit dem Ankauf der Bunker durch die Stadt Frankfurt gestellt. Leider wurde er bisher immer abgelehnt. Die Situation vor Ort wird aber nicht besser. Ein gutes Beispiel, was geschieht, wenn städtisches Eigentum nicht gepflegt wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 39 2024 Die Vorlage OF 616/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und O ̈PNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung und bedarfsgerechte Gestaltung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße - Lauterbacher Straße mit bürgersteigsgleichen Querungsmöglichkeiten a

13.03.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2024, OF 585/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und O ̈PNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung und bedarfsgerechte Gestaltung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße - Lauterbacher Straße mit bürgersteigsgleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, der Seniorenwohnanlage und dem Fußweg zur Bushaltestelle, dem Nahversorgungszentrum, sowie eines Mini-Kreisels hinter dem Schuleingang Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es mögen die benötigten Mittel in den Haushalt eingestellt werden um die Birsteiner und Lauterbacher Straße zu sanieren, einen Mini-Kreisel und an den jeweiligen Eckpunkten drei barrierefreie Querungsmöglichkeiten einzurichten. Begründung: Die Straßen sind in einem sehr schlechten Zustand. Die Sanierung wurde wegen des Neubaus eines Schulgebäudes bereits verschoben. Es gibt es in diesem Bereich nicht ausreichende Absenkungen an Bürgersteigen um ein barrierefreies Queren zu ermöglichen. Die zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in der Lauterbacher Straße bisherigen lauten Bodenschweller können durch die konstruktive Änderung komplett entfallen. An den Kreuzungspunkten entstehen dadurch für Kinder, Behinderte und ältere Menschen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten. Das bisherige Zuparken der Straßenecken würde minimiert und die Fahrgeschwindigkeit durch das lebendige Viertel mindestens gleichwertig reduziert werden. Diese Querungen befänden sich dann jeweils vor den nötigen Einrichtungen. In der Schäfflestraße haben diese Art der Querungen einen sehr positiven Effekt und eine große Akzeptanz in der Bürgerschaft gefunden. Der Kreisel an der Kreuzung dient der Entlastung des Wohngebietes und der Sicherheit der Kinder. Bisher fahren viele Eltern an dieser Stelle in die Birsteiner Straße ein, um dann rückwärts in die Einbahnstraße Lauterbacher Straße zu fahren, um dann wieder schnell ohne Umwege aus der Straße herauszufahren oder entlang des gesamten Abschnitts mit hoher Geschwindigkeit zu "rasen". Das birgt heute Gefahren, weil genau dort viele Kinder die Straßen unkontrolliert und chaotisch queren, da hier Kindergarten, Hort une Schule sind. Es ist sinnvoll, den Verkehr bereits am Schuleingang wenden zu lassen, um diese geordnet aus der Sackgasse herausfahren zu lassen. Copyright: apple.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 11 2024 Die Vorlage OF 585/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Quietschgeräusche der U 4 mindern

17.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 557/11 Betreff: Quietschgeräusche der U 4 mindern Vorgang: OM 4344/23 OBR 11; ST 58/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat auf einen Antrag des OBR 11 mit seiner Stellungnahme (ST58 vom 8.1.2024) eine Inspizierung im Bereich des Gleisdreiecks, Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Vatterstraße, durch die VGF zugesagt. Das sich die Lärmbelästigung beim Abbiegen von Straßen- und U-Bahnen nicht reduziert hat, fragt der Ortsbeirat nach den Ergebnissen der Inspektion durch die VGF. Begründung: Die angekündigte Gleisverlegung im Rahmen des Baus des Riederwaldtunnels findet in unbestimmter Ferne statt. Bis dahin muss eine Lösung für die Anwohner*innen gegen die massive Lärmbelästigung gefunden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4344 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 11

Lärmbelästigung Gleisverlegung Inspektion

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Fehlende Hortplätze für den Riederwald bereitstellen!

17.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 567/11 Betreff: Fehlende Hortplätze für den Riederwald bereitstellen! Vorgang: OM 4549/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Hortplätze im Riederwald reichen nicht aus. Daher hatte der Ortsbeirat 11 am 9.10.23 (OM4549) den Magistrat gebeten zu überprüfen ob die, seit dem Auszug der Reichsbürger, leerstehende Gaststätte "Am Erlenbruch 94" sich zur Zwischennutzung für die Kinderbetreuung eignet. Der OBR bittet die Ergebnisse dieser Prüfung mitzuteilen und falls diese Räumlichkeiten nicht genutzt werden können, Alternativvorschläge zur Schaffung der notwendigen Betreuungsplätze zu unterbreiten. Begründung: Aktuell fehlen in der Nachmittagsbetreuung im Riederwald Plätze. Die Situation wird sich im Laufe des Jahres 2024 weiter verschlechtern. Da die Räumlichkeiten in der Pestalozzi-Schule belegt und nicht erweiterbar sind, müssen alle Alternativen schnellst möglichst geprüft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4549 Beratung im Ortsbeirat: 11

Hortplätze Kinderbetreuung Räumlichkeiten

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Signaltechnische Sicherung des Bahnübergangs FSVStadion

13.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2024, OF 555/11 Betreff: Signaltechnische Sicherung des Bahnübergangs FSV-Stadion Vorgang: OM 3209/22 OBR 11; ST 55/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bedankt sich für die Stellungnahme des Magistrats, in der dieser zusagt, "eine signaltechnische Sicherung des Bahnübergangs und die Notwendigkeit einer baulichen Überplanung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Bahnübergangs sowie der Zufahrtssituation zum FSV-Stadion prüfen zu lassen". Angesichts der Unfallgefahren fragt der Ortsbeirat, wann mit dieser Gesamtbetrachtung und der Umsetzung der Ergebnisse zu rechnen ist? Begründung: Der Bahnübergang am FSV-Stadion ist der Einzige im Zuge der Straße "Am Erlenbruch", welcher nicht signaltechnisch gesichert ist. Die Unfallgefahren bestehen aktuell fort. Im vergangenen Jahr wurde ein Auto von der U-Bahn eingequetscht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3209 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 11

Bahnübergangssicherung Gesamtbetrachtung Unfallgefahren

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Platz vor dem Bunker in der Schäfflestraße wirklich sanieren!

22.01.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2024, OF 549/11 Betreff: Platz vor dem Bunker in der Schäfflestraße wirklich sanieren! Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 den Platz vor dem Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald zu sanieren. Dieser Platz wird von den Vereinen genutzt, dort findet der Riederwälder Weihnachtsmarkt statt und er dient als Durchgang zum Vereinsheim der SG Riederwald und der im Bunker ansässigen Vereine. In der ST 2436 (vom 8.12.2023) teilt der Magistrat mit, dass "zwischenzeitlich partielle Instandsetzungsarbeiten der Asphaltdecke durchgeführt wurden." Dies ist leider nicht der Fall. Richtig ist, dass einige große Löcher mit Kies aufgefüllt wurden. Der Ortsbeirat fordert die Sanierung der gesamten Asphaltdecke auf dem gesamten Platz. Begründung: Am Tag der Verabschiedung des Magistratsberichts fand der Weihnachtsmarkt statt und ein Teil der Stände standen im Matsch. Der Ortsbeirat freut sich über positive Reaktionen auf seine Anliegen. Sie müssen allerdings auch mit der Wirklichkeit der durchgeführten Maßnahmen übereinstimmen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5065 2024 Die Vorlage OF 549/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bunkerplatzsanierung Vereinsnutzung Instandsetzungsarbeiten

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Verkehrsberuhigter Bereich in der KarlMarxStraße

22.01.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2024, OF 548/11 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Karl-Marx-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Karl-Marx-Straße zwischen Raiffeisen- und Schlettweinstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2 StVO) umzuwidmen. Begründung: Dieses Teilstück der Karl-Marx-Straße ist bis dato eine reguläre Einbahnstraße in südlicher Fahrtrichtung mit einer angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Boden-/Straßenbelag ist analog dem des verkehrsberuhigten Bereichs Schlettweinstraße gestaltet. Gehwege als "Fahrbahnbegrenzung" sind nicht vorhanden, so dass die Zugänge von den anliegenden Wohnhäusern direkt auf die Fahrbahn münden. Dadurch ist, insbesondere für die Fußgänger, ein erhebliches Gefährdungspotenzial gegeben. Werden - in Fahrtrichtung links - Personen, welche die Fahrbahn von den Grundstücken heraus betreten wollen, u.U. rechtzeitig bemerkt, so ist dies auf der rechten Fahrbahnseite durch die parkenden Fahrzeuge nicht mehr gegeben. Des Weiteren gibt es regelmäßig Konfliktsituationen zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern. Aufgrund des Bodenbelags und der fehlenden Gehwege sehen die Fußgänger diesen Teil der Karl-Marx-Straße auch als verkehrsberuhigten Bereich, bzw. "Spielstraße" an, während die Fahrzeugführer auf ihrem vermeintlichen Recht des Bevorrechtigten beharren. Somit sind für die Umwidmung, außer den Kosten für die Beschilderung, keine weiteren Aufwendungen vor Ort notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5064 2024 Die Vorlage OF 548/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der folgende Satz dem Tenor beigefügt wird: "Dabei ist zu beachten, dass die Eingänge zu den Häusern nicht durch geparkte Autos versperrt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehr Bereich Gefährdungspotenzial

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Warum steht in der Schäfflestraße 24 seit Jahren eine städtische Wohnung leer?

22.11.2023 | Aktualisiert am: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 539/11 Betreff: Warum steht in der Schäfflestraße 24 seit Jahren eine städtische Wohnung leer? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet um Auskunft, warum seit Jahre eine städtische Wohnung in der Schäfflestraße 24 oberhalb der ehemaligen Sparkasse leer steht. Begründung: Die Nachfrage nach erschwinglichen Wohnungen ist riesig. Leerstand sollte vermieden werden, falls es keine triftigen Gründe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 817 2024 Die Vorlage OF 539/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "gibt" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Leerstand Wohnung Auskunft

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie TheodorHaubachWeg 2 ermöglichen

30.10.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2023, OF 516/11 Betreff: Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Querparken vor den Häusern "Am Erlenbruch" 2-4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 zu ermöglichen und den Rad/Fußweg durch Drängelgitter zu schützen. Außerdem möge der Fuß/Radweg als solcher gekennzeichnet werden. Weiter östlich ist das Parken erlaubt, siehe Foto. Drängelgitter verhindern, dass die geparkten Fahrzeuge zu weit in den Rad/Fußweg hineinreichen. Foto: Stefan Helming Im westlichen Abschnitt am Anfang der Straße "am Erlenbruch" sieht alles gleich aus, es fehlt aber ein Schild. Die Fläche gilt damit insgesamt als Fußweg. Hier wurden in der jüngeren Vergangenheit auch Bußgelder gegen im guten Glauben Parkende verhängt. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Es ist den Bürger*innen nicht zu vermitteln, warum die nebeneinander liegenden Straßenabschnitte bei gleicher Struktur und Breite unterschiedlich behandelt werden. Sie sollten einander angeglichen werden Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4746 2023 Die Vorlage OF 516/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Querparken Fußweg Radweg

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als Hort

24.09.2023 | Aktualisiert am: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 512/11 Betreff: Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als Hort Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Prüfung einer übergangsweisen Nutzung der Liegenschaft Am Erlenbruch 94 als Hort. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ortsbeirat zu berichten Begründung: Die ehemalige Gaststätte Am Erlenbruch 94 steht seit dem Auszug der Reichsbürger leer und wurde von der ABG seitdem auch noch nicht wieder vermietet. Scheinbar ist momentan wegen der Bausituation die Vermietung als Gaststätte problematisch. Gleichzeitig ist die Hortsituation im Riederwald weiter sehr angespannt. Sich abzeichnende Lösungen auf dem Gelände der ev. Phillippusgemeinde benötigen für die Umsetzung noch Zeit. Die übergangsweise Nutzung der Liegenschaft Am Erlenbruch 96 als Hort wäre hingegen in Kürze umsetzbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4549 2023 Die Vorlage OF 512/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Nutzung Gaststätte Hort

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Einrichten von Elektroladesäulen

26.08.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 492/11 Betreff: Einrichten von Elektroladesäulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in ausgewählten Bereichen im Ortsbeirat 11 Elektroladesäulen einzurichten, um Elektromobilität in den Stadtteilen zu fördern. Begründung: 1. Förderung der Elektromobilität: Elektrofahrzeuge sind die Zukunft der Mobilität und tragen erheblich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen zeigt die Stadt Frankfurt ihre Unterstützung für eine nachhaltige und umweltbewusste Fortbewegung. 2. Bürger- und Besucherzufriedenheit: Viele Einwohner sind bereits auf Elektrofahrzeuge umgestiegen oder denken über eine Anschaffung nach. Durch das Bereitstellen einer Elektroladesäule, bietet die Stadt Frankfurt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern der Stadtteile, einen zusätzlichen Service. Die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes aufzuladen, ist ein großer Anreiz auf eine umweltfreundlichere Mobilität umzusteigen. 3. Imageverbesserung: Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen positionieren sich die Stadtteile als modern und zukunftsorientiert. Dies kann zu einer positiveren Wahrnehmung und einem verbesserten Image in der Öffentlichkeit führen. 4. Beitrag zur lokalen Infrastruktur: Eine Elektroladesäule in den Stadtteilen ist ein Beitrag zur Ausweitung der lokalen Ladeinfrastruktur. Dies ist besonders wichtig, bei der Bewältigung von Alltags- und Lieferfahrten mit Elektrofahrzeugen, was den Umstieg auf eine umweltfreundliche Mobilität attraktiver macht. Zusammenfassend lässt sich ableiten, dass die Einrichtung von Elektroladesäulen viele Vorteile für die Stadtteile bringt. Von der Förderung der Elektromobilität über die Bewohner- und Besucherzufriedenheit bis hin zur Steigerung des Images - all diese Aspekte tragen zur langfristigen Nachhaltigkeit und positiven Entwicklung des Stadtteils bei. Mögliche Orte in Fechenheim: - Parkplatz Sedanstraße - Parkplatz (Pfortenstraße-Ankergasse) - Alt Fechenheim 114 vor dem Kindezentrum alt Fechenheim - Konstanzer Straße an dem Schwimmbad (zwischen Am Saalenbusch und Bodenseestraße) Mögliche Orte in Seckbach: - Atzelbergstraße Eingang zum Atzelbergplatz Mögliche Orte im Riederwald: - Entlang der Schäfflestraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 492/11 wurde zurückgezogen.

Elektroladesäulen Elektromobilität Lokale Infrastruktur

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Quietschgeräusche der U 4 mindern

14.08.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2023, OF 488/11 Betreff: Quietschgeräusche der U 4 mindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, die Quietschgeräusche der U4 zwischen dem Betriebshof Ost und der Trasse der U7 zu mindern. Insbesondere aus den Bereichen Erlenbruch/Schäfflestraße, Vatterstraße, aber auch weiter entfernten Gebieten wie Zeuläckerstraße erreichen den Ortsbeirat Klagen von Bürgerinnen und Bürgern wegen der lauten Geräusche. Auch die Pestalozzischule ist stark betroffen. Begründung: Bei früheren Gelegenheiten hat der Magistrat versichert, die Geräusche bei der Fahrt durch die engen Kurven seien minimal. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4344 2023 Die Vorlage OF 488/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Quietschgeräusche U4 Magistrat

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11

Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen

03.07.2023 | Aktualisiert am: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2023, OA 375 entstanden aus Vorlage: OF 478/11 vom 15.06.2023 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Ortsbezirk 11 kommen würde. Um dies zu erreichen, muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht, die Straßen Am Erlenbruch, Wächtersbacher Straße und den Stadtteilkern von Seckbach vom Durchgangsverkehr zu befreien. Dazu muss der Lkw-Verkehr für die Gewerbegebiete und der Pendlerverkehr auf die Autobahn und durch den Tunnel geleitet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen, muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner erarbeitet werden. Die Neugestaltungen der Straßen und die Verkehrsführung müssen so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Der Ortsbeirat sollte in die Planungen miteinbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 375 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3707, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023

Verkehrswende Durchgangsverkehr Stadtteile

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen

15.06.2023 | Aktualisiert am: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 478/11 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Stadtteil Riederwald und in Seckbach kommen würde. Um dies zu erreichen muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht die Straße "Am Erlenbruch" und den Ortskern von Seckbach vom Durchgangsverkehr zu befreien und diese Routen nach Abschluss des Tunnelbaus in Anliegerstraßen umzuwandeln. Dazu muss der LKW Verkehr für die Gewerbegebiete und der Pendlerverkehr auf die Autobahn und durch den Tunnel geleitet werden. Der Magistrat wird gebeten entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohner*innen erarbeitet werden. Die Neugestaltungen der Straßen im Riederwald und in Seckbach und die Verkehrsführung müssen so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Der Ortsbeirat sollte in die Planungen mit einbezogen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 375 2023 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Wörter "im Stadtteil Riederwald und in Seckbach" durch die Worte "im Ortsbezirk 11" ersetzt werden sowie dass im ersten Halbsatz des zweiten Satzes im Tenor die Wächtersbacher Straße hinzugefügt und der zweite Halbsatz gestrichen wird. Zudem werden in der Begründung die Worte "im Riederwald und in Seckbach" gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Verkehrswende im Frankfurter Osten Verschließbare Fahrradabstellplätze im Riederwald

15.06.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 473/11 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten Verschließbare Fahrradabstellplätze im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Im westlichen Teil des Stadtteils Riederwald (Bereich Volks-Bau- und Sparverein eG) gibt es nur kleine Keller die über sehr steile Treppen erreichbar sind. Daher eignet sich dieses Gebiet um eine Modell Projekt für verschließbare Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu starten. Der Ortsbeirat schlägt als Standort folgende Flächen vor: -Johanna-Tesch-Platz, hinter dem Wasserhäuschen -Johanna-Tesch-Platz, dreieckige Grünfläche mit Litfaßsäule, -Raiffeisenstraße, dreieckige Grünfläche neben den Glascontainern. Der Magistrat wird gebeten dieses Projekt, in Kooperation, mit dem Ortsbeirat 11, zeitnah zu realisieren. Begründung: Zur Realisierung der verkehrswende muss die Nutzung von Fahrädern unterstützt werden. Dort wo es in den Häusern keine geeigneten Abstellmöglichkeiten gibt kann die Stadt diese Möglichkeiten im öffentlichen Raum schaffen. Eine ehrenamtliche Betreuung kann sichergestellt werden. Eine Auswertung des Projekts ist sicher sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 473/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 473/11 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Verkehrswende im Frankfurter Osten: Die Straße Am Erlenbruch soll Anliegerstraße werden

17.05.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2023, OF 462/11 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Die Straße Am Erlenbruch soll Anliegerstraße werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Stadtteil Riederwald kommen würde. Um dies zu erreichen muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht die Straße "Am Erlenbruch" vom Durchgangsverkehr zu befreien und sie nach Abschluss des Tunnelbaus in eine Anliegerstraße umzuwandeln. Der Magistrat wird gebeten entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohner*innen erarbeitet werden. Die Neugestaltung der Straße und Verkehrsführung muss so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 462/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald

10.05.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2023, OF 463/11 Betreff: Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass der Betrieb des automatisch fahrenden Easy-Shuttles im Riederwald verstetigt, auf den gesamten Stadtteil ausgeweitet und dadurch als regelhaftes Angebot Teil des öffentlichen Nahverkehrs wird. Konkret soll der EASY Bus - über die dann für Autos gesperrte Raiffeisenstraße zusammen mit Fahrrädern eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bis zur Seniorenwohnanlage fahren, womit die andere Hälfte des Riederwalds angeschlossen würde und - über die Lahmeyerbrücke zur Hanauer Landstraße fahren, um den Anschluss an die Straßenbahn zu ermöglichen. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Der Operator könnte eventuell erforderliche abschließbare Poller manuell öffnen - später kann dies automatisch erfolgen. Begründung: Neue Mobilitätsangebote - insbesondere im ÖPNV - sind wichtig, um die Mobilitätswende nachhaltig und klimaverträglich zu gestalten. Die Stärkung und der konsequente Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist grundlegend für die Mobilitätswende. Voll elektrisch, CO2-frei, leise, sicher, effizient und perspektivisch als On-Demand-Lösung bietet das automatisierte Fahren eine vollkommen neue Möglichkeit mobil zu sein - insbesondere in Stadtteilen, die bisher nur eingeschränkt an den ÖPNV angeschlossen sind. Die zahlreichen positiven Erfahrungen der Riederwälder*innen mit dem seit mehreren Monaten im Test befindlichen EASY-Bus spiegeln dies wider. So wurde das Angebot von zunächst einem Bus auf zwei Busse ausgeweitet. Exemplarisch sei ein Zitat einer 80-jährigen Seniorin dargestellt, welche den EASY-Bus regelmäßig benutzt: "Die 2 Kilometer hin und zurück von der Seniorenwohnanlage zum Netto-Supermarkt schaffe ich nicht mehr. Mit dem EASY-Bus sind es insgesamt nur noch 400 Meter zu laufen. Damit kann ich wieder selbstständig einkaufen." Um künftig allen Riederwälder*innen eine nahegelegene Haltestelle vor ihrer Haustür zu ermöglichen, soll das bestehende Angebot, welches aktuell nur im Osten des Riederwalds verfügbar ist, auf den ganzen Stadtteil und die Verbindung zur Hanauer Landstraße ausgeweitet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3998 2023 Die Vorlage OF 463/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE und LINKE.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

19.04.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2023, OF 456/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 35 2023 Die Vorlage OF 456/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Sitzbänke für die Schäfflestraße

15.03.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2023, OF 438/11 Betreff: Sitzbänke für die Schäfflestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bedankt sich für die gelungene Erneuerung der Schäfflestraße und bittet darum, auf der Ostseite (wo keine Autos parken) drei Sitzbänke in dem Abschnitt zwischen Torbogen und Raiffeisenstraße aufzustellen. Begründung: Ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger haben um die Aufstellung der Bänke gebeten, da sie sich dort gerne aufhalten, aber nicht sitzen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3822 2023 Die Vorlage OF 438/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Zugang zur U-Bahn „Schäfflestraße“ instand setzen

15.03.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2023, OF 437/11 Betreff: Zugang zur U-Bahn "Schäfflestraße" instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zur U-Bahn Haltestelle Schäfflestraße (U4, U7) in Stand zu setzen. Begründung: Bei Regen bedarf es fast akrobatischer Fähigkeiten, um trockenen Fußes auf den Bahnsteig zu gelangen. Viele Nutzerinnen und Nutzer beschweren sich darüber. Es ist bekannt, dass die Station in einigen Jahren für den Riederwaldtunnel an eine andere Stelle versetzt wird. Bis dahin sollten notwendige Reparaturen aber weiter stattfinden. Quelle: Stefan Helming Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3821 2023 Die Vorlage OF 437/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Sofortige Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe Friedrich-Manz-Weg

22.02.2023 | Aktualisiert am: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2023, OF 382/11 Betreff: Sofortige Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe Friedrich-Manz-Weg Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die mehrmals beschlossen Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe der Friedrich-Manz-Straße, sofort umzusetzen. Begründung: Durch die Wiedereröffnung der Lahmeyerstraße zum Erlenbruch, wird die Raiffeisenstraße verstärkt als Schleichweg genutzt. Hinzu kommt die teilweise Aufhebung der Einbahnstraße durch die Baustelle Rümelinstraße, die die AutofahrerInnen zusätzlich dazu verführt, gegen die Einbahnstraße zu rasen, um abzukürzen. Jede weitere Verzögerung der Sperrung der Raiffeisenstraße erhöht die Unfallgefahr, gerade im Bereich der Kindergärten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3647 2023 Die Vorlage OF 382/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Wörter "mehrmals beschlossene" durch die Wörter "vom Ortsbeirat mehrfach angeregte und von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 1876 vom 09.06.2022 gebilligte" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Baumpflanzungen Lahmeyerstraße

22.02.2023 | Aktualisiert am: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2023, OF 388/11 Betreff: Baumpflanzungen Lahmeyerstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, schnellstmöglich die Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume in der Lahmeyerstraße vorzunehmen. Begründung: Für die Bauarbeiten am Erlenbruch Ecke Lahmeyerstraße wurden mehrere alte Bäume gefällt. Nachdem nun die Lahmeyerstraße wiederhergestellt und auch wieder geöffnet wurde, ist es nun an der Zeit, die notwendigen Ersatzpflanzungen der Bäume vorzunehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3651 2023 Die Vorlage OF 388/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Wiederherstellung der Grünanlage Harkortstraße und der Auffahrt Lahmeyerbrücke

22.02.2023 | Aktualisiert am: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2023, OF 387/11 Betreff: Wiederherstellung der Grünanlage Harkortstraße und der Auffahrt Lahmeyerbrücke Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, schnellstmöglich die Grünanlage Harkortstraße und die Auffahrt zur Lahmeyerbrücke wiederherzustellen. Daür sollen auch zusätzliche Bäume und Sträucher gepflanzt und damit die Grünanlage aufgewertet werden. Begründung: Für den Neubau der Lahmeyerbrücke wurde eine gesonderte Auf- und Abfahrt errichtet, die die Grünanlage entlang der Harkortstraße und den Randstreifen der Auffahrt zur Lahmeyerbrücke betraf. Für die übergangsweise errichtete Straße wurden damals Bäume und Hecken gefällt. Seit einiger Zeit ist die Baumaßnahme Lahmeyerstraße beendet, der Rückbau der Baustraße ist bisher jedoch nicht erfolgt. Dies muss nun schnell erfolgen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3650 2023 Die Vorlage OF 387/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Platz vor dem Torgebäude Schäfflestraße gestalten

16.02.2023 | Aktualisiert am: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2023, OF 381/11 Betreff: Platz vor dem Torgebäude Schäfflestraße gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig die Situation auf dem Platz vor dem Torgebäude in der Schäfflestraße, im Riederwald, zu verbessern. Zurzeit ist der Platz von Pützen übersät und wirkt sehr trostlos. Die Wasserdurchlässige Fläche sollte eingeebnet werden, die Fläche mit Blumenkübeln und einer Bank aufgewertet werden. Begründung: Dem Ortsbeirat ist bekannt, das eine endgültige Sanierung der gesamten Schäfflestraße bis zur Pestalozzi Schule erst nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels erfolgen soll. Bis dahin wird es noch viele Jahre dauern. Daher sollte der Platz, der den Eingangsbereich des Stadtteils bildet, kurzfristig wieder begehbar und optisch aufgewertet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3646 2023 Die Vorlage OF 381/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 11

Planungen - Raiffeisenstraße 70 - Evangelische Philippusgemeinde

16.01.2023 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2023, OA 302 entstanden aus Vorlage: OF 370/11 vom 24.12.2022 Betreff: Planungen - Raiffeisenstraße 70 - Evangelische Philippusgemeinde Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Interessen des Stadtteils Riederwald bei den Planungen für die Liegenschaft des Evangelischen Regionalverbandes in der Raiffeisenstraße 70 zu berücksichtigen. Es soll die Schaffung von dringend benötigten Hortplätzen, optional eines Stadtteilzentrums, und eine öffentliche Nutzung des Cäcilie-Breckheimer-Platzes durch den Neubau gewährleistet werden. Für die öffentliche Nutzung des Platzes sollte die Küchennutzung des Hortes möglich sein. Begründung: Der Evangelische Regionalverband plant, die Liegenschaft Raiffeisenstraße 70 neu zu gestalten. Die kirchliche Nutzung durch die Philippusgemeinde soll beendet werden und eine neue Nutzungsmöglichkeit ist in Planung. Die neue Nutzung muss gemäß den Vorgaben eine soziale Nutzung sein. Auf der Liegenschaft sollten die dringend benötigten Hortplätze geschaffen werden. Darüber hinaus hat sich der Cäcilie-Breckheimer-Platz in den letzten Jahren zu einem zentralen Platz des Stadtteils entwickelt, auf dem auch immer öfter Open-Air-Veranstaltungen stattfinden, nicht nur der evangelischen Kirche, sondern auch kulturelle Veranstaltungen anderer Einrichtungen. Diese Nutzung sollte im Sinne des Stadtteils auch weiterhin möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 216 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 302 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 302 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2890, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 Aktenzeichen: 40-4

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher Straße entschärfen

24.12.2022 | Aktualisiert am: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.12.2022, OF 366/11 Betreff: Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher Straße entschärfen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, schnellstmöglich die Verkehrsführung für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen an der Baustelle Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher zu entschärfen. Dabei ist zu gewährleisten, das FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen gefahrlos die Straßen in beiden Richtungen queren können. Insbesondere soll ein sicherer Weg für FahrradfahrerInnen erstellt werden, die vom Erlenbruch kommend in die Borsigallee einbiegen, genauso wie für FahrradfahrerInnen, die von der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße fahren. Zur besseren Übersicht sind Wegweiser für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen zu erstellen und an den Kreuzungen anzubringen. Der Ortsbeirat ist über jegliche Verkehrsänderungen an dieser Kreuzung zu informieren. Begründung: Die angesprochene Baustelle ist nun bereits seit Jahren ein ständiges Ärgernis und wird dies nach den vorgestellten Planungen auch noch für einige Jahre so bleiben. Die zuletzt planmäßig durchgeführten Verkehrsänderungen haben jedoch zu ganz neuen Gefährdungslagen geführt. Wer zum Beispiel von der Lahmeyerstraße oder dem Erlenbruch aus in die Borsigallee einbiegen will, endet fast zwangsläufig im fließenden Verkehr des Erlenbruchs. Dies ist allerdings ein lebensgefährliches Unterfangen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3345 2023 Die Vorlage OF 366/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Planungen - Raiffeisenstraße 70 - evangelische Phillipusgemeinde

24.12.2022 | Aktualisiert am: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.12.2022, OF 370/11 Betreff: Planungen - Raiffeisenstraße 70 - evangelische Phillipusgemeinde Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Magistrat aufzufordern, die Interessen des Stadtteils bei den Planungen für die Liegenschaft des Ev. Regionalverbandes - Raiffeisenstraße 70, wahrzunehmen. Es soll die Schaffung von dringend benötigten Hortplätzen und eine öffentliche Nutzung des Cecilia-Breckheimer-Platzes durch den Neubau gewährleistet werden. Für die öffentliche Nutzung des Platzes sollte die Küchennutzung des Horts möglich sein. Begründung: Der evangelische Regionalverband plant, die Liegenschaft Raiffeisenstraße 70 neu zu gestalten. Die kirchliche Nutzung durch die Phillipusgemeinde soll beendet werden und eine neue Nutzung ist in Planung. Die neue Nutzung muss nach gemäß der Vorgaben eine soziale Nutzung sein, ist also prädestiniert dafür, die fehlenden Hortplätze zu schaffen. Darüber hinaus hat sich der Cecilia Breckheimer Platz in den letzten Jahren zu einem zentralen Platz des Stadtteils entwickelt, der auch immer öfter Open-Air-Veranstaltungen zur Verfügung stand, nicht nur der evangelischen Kirche, sondern auch kulturellen Veranstaltungen anderer Einrichtungen. Diese Nutzung sollte im Sinne des Stadtteils auch weiter möglich sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 302 2023 Die Vorlage OF 370/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor hinter dem Wort "Hortplätzen" die Worte "optional eines Stadtteilzentrums" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Nach erneutem Unfall: Wann kommt ein Warnblinker am Bahnübergang FSVStadion?

16.11.2022 | Aktualisiert am: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2022, OF 346/11 Betreff: Nach erneutem Unfall: Wann kommt ein Warnblinker am Bahnübergang FSV-Stadion? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dringend, den Bahnübergang über die U7 und die Straßenbahn beim FSV-Stadion endlich mit einer Warnblinkanlage zu sichern. Begründung: Der Bahnübergang zwischen Richard-Hermann-Platz (Vorplatz des Stadions) und der Kreuzung Am Erlenbruch / Am Riederbruch ist eine wichtige Wegeverbindung für Fußgänger, Radfahrer und Autos zwischen den Stadtteilen Bornheim und Riederwald. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Unfällen, zuletzt am 14. November, als ein Auto von der U-Bahn gegen einen Leitungsmast gedrückt wurde. Der Autofahrer kam mit viel Glück mit leichten Verletzungen davon, der U-Bahnfahrer erlitt einen Schock. Es hätte leicht Tote geben können. In wenigen hundert Metern Entfernung befindet sich die Einfahrt zum VGF-Gelände an der Gustav-Behringer-Straße. Der private Übergang dort ist mit einer doppelten auffälligen Warnblinkanlage viel besser geschützt als der öffentliche und viel mehr genutzte Übergang am Stadion, an dem nur ein paar Schilder stehen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3209 2022 Die Vorlage OF 346/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

CarsharingParkplätze in den Stadtteilen einrichten

15.11.2022 | Aktualisiert am: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 348/11 Betreff: Carsharing-Parkplätze in den Stadtteilen einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Um die Energiewende voranzutreiben, die Fahrzeugdichte in Frankfurt zu verringern und einen Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, an folgenden Punkten Car-Sharing Stationen einzurichten: Fechenheim: Wächtersbacher Straße / Kaufland Supermarkt Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz Baumertstraße Parkplatz / Kleedreieck Am Friedhof Orber Straße/Cassellastraße Riederwald: Schäfflestraße geg. d. kath. Kirche Alle Car-Sharing Angebote sollen zukunftssicher mit elektrischen Ladesäulen ausgerüstet werden und es soll ein besonderer Wert auf eine elektrische Flotte bei der Fahrzeugauswahl gelegt werden. Begründung: Die Mobilität wird sich besonders in den Ballungsräumen entscheidend verändern. Nicht nur werden ab 2035 keine Verbrenner Fahrzeuge mehr verkauft, sondern bereits Jahre vorher wird der Verkauf dieser Fahrzeuge, wegen Ihrer geringen Attraktivität und den kommenden Restriktionen und Fahrverboten im städtischen Raum schon sehr stark zurückgehen. Die jetzigen Nutzer von Car-Sharing Angeboten zeichnen sich bereits heute durch ein hohes Umweltbewusstsein aus und tendieren eher zu regenerativen Angeboten, als zu Angeboten mit fossilen Energieträgern. Daher sollte der E-Mobilität ein besonders hoher Stellenwert zugerechnet werden. Die oben angeführten Parkflächen für Car-Sharing Fahrzeuge sind zentral und erreichbar in den Wohnquartieren gelegen und optisch sichtbar, damit diese eine hohe Akzeptanz finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3211 2022 Die Vorlage OF 348/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Standorte "Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz", "Kleedreieck" und "Am Friedhof" gestrichen und die Standorte "Starkenburger Straße vor dem Jugendzentrum", "Lassallestraße" und "Leonhardgasse an der Bushaltestelle der Buslinie 44" ergänzt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 CDU und LINKE. gegen 2 CDU, BFF und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4

Rodung für Autobahnausbau im Fechenheimer Wald verhindern

26.09.2022 | Aktualisiert am: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 239/4 Betreff: Rodung für Autobahnausbau im Fechenheimer Wald verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung möge sich geschlossen und öffentlich gegen den Bau des Riederwaldtunnels aussprechen. Von der Bundesregierung soll ein Bau- und Rodungsmoratorium eingefordert werden, um die ab November drohende Rodung eines Teilstücks des Fechenheimer Walds sowie der Kastanienallee (Am Erlenbruch) im Stadtteil Riederwald zu verhindern. 2. Der Magistrat erstellt bzw. beauftragt eine Bilanz über die klimatischen und ökologischen Auswirkungen sowie die Rechtssicherheit des geplanten Ausbaus der Autobahn A 66 Tunnel für den Ortsbezirk Ostend/Bornheim und stellt diese anschließend im Ortsbeirat 4 vor. Begründung: Ab dem 1. November 2022 droht die Rodung eines Teilstücks des Fechenheimer Walds, um den Ausbau der A 66 (Tunnel Riederwald) vorzubereiten. Der Ausbau der Infrastruktur für den motorisierten Verkehr ist in Zeiten des Klimawandels jedoch nicht weiter hinnehmbar. Wir müssen der drohenden Vernichtung unserer Lebensgrundlagen durch den Klimawandel entgegenwirken und uns mit allen Kräften dafür einsetzen, bestehende Bäume und Wälder zu erhalten und unseren CO2-Ausstoß zu minimieren. Auch aus städtebaulicher Sicht müssen wir uns von der autogerechten Stadtentwicklung verabschieden und stattdessen in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs investieren. Der Ausbau der A66 wird zu einem höheren Verkehrsaufkommen im Ortsbezirk, speziell in Bornheim, führen und die Lebensqualität der Anwohner*innen durch Feinstaub und Lärm vermindern. Dem gilt es konsequent entgegenzuwirken. Insbesondere in Hinblick auf den Lärmschutz spielen die Bäume des Riederwalds und der Kastanienallee (Am Erlenbruch) eine entscheidende Rolle. Wie im Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2019 festgehalten, kann die A66 erst dann endgültig in Betrieb genommen werden, "wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661" (Planfeststellungsbeschluss 18.12.2019, S. 105) umgesetzt wurden. Diese rechtliche Grundlage besteht allerdings noch nicht. Zum einen sind gegen die geplanten Lärmschutzwände (A 661) aufgrund ökologischer und klimatischer Bedenken mit Klagen zu erwarten. Zum anderen fordert der Bund eine vollständige Einhausung dies betreffenden Abschnitts der A 661. Zudem ist der Ausgang des aktuellen Planänderungsverfahrens noch nicht abzusehen.[1] Folglich ist von einer Rodung des Teilabschnitts des Riederwalds und das Fällen der Kastanien (Am Erlenbruch) allein als lärmschutztechnischen Gründen abzusehen, solange bezüglich des Lärmschutzes keine Rechtssicherheit besteht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.10.2022, OF 246/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 239/4 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 246/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD, CDU, FDP und Volt (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 11

Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66

05.09.2022 | Aktualisiert am: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 223 entstanden aus Vorlage: OF 317/11 vom 14.08.2022 Betreff: Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich mehrheitlich für ein Moratorium der Baumfällarbeiten auf der Trasse der Stadtautobahn A 66 Riederwaldtunnel im Frankfurter Stadtgebiet aus. Dies betrifft die Bäume im Fechenheimer Wald sowie die Kastanienbäume entlang der Straße Am Erlenbruch im Stadtteil Riederwald. Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Verkehrsministerium des Bundes und der Autobahn GmbH darauf zu dringen, dass das oben beschriebene Moratorium von Baumfällungen umgesetzt wird und Gültigkeit hat, bis die endgültige Inbetriebnahme des Autobahnabschnitts A 66, Riederwaldtunnel, rechtlich gesichert ist. Begründung: Im Herbst dieses Jahres soll der Bau der Stadtautobahn A 66 Riederwaldtunnel im Osten Frankfurts beginnen. Dabei soll auch ein wertvoller Teil des Fechenheimer Waldes gerodet werden. Dieses Teilstück eines ursprünglichen Eichen-Hainbuchenwaldes (FFH-Lebensraumtyp 01.121) zeichnet sich durch seinen Artenreichtum aus. Das Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept hat seine "herausragende Bedeutung" mit der höchsten vergebenen Bewertung hervorgehoben. Im Planfeststellungsbeschluss zur A 66 vom 18.12.2019 wird im Kapitel 10 "Vorbehalt weiterer Nebenbestimmungen" unter der Überschrift "XIII Zusagen der Vorhabenträgerin" auf Seite 105 festgestellt: "Eine endgültige Inbetriebnahme der A 66 für den Individualverkehr erfolgt erst, wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661 nach der hier vorliegenden schalltechnischen Unterlage 11a umgesetzt sind." Diese rechtlichen Voraussetzungen liegen noch nicht vor. Trotz der geplanten Lärmschutzmaßnahmen sollen an über 600 Immissionsorten allein in Bornheim, Seckbach, Riederwald die Grenzwerte immer noch teils erheblich überschritten werden. Insbesondere die geplanten acht bis zehn Meter hohen Lärmschutzwände entlang der A 661 "zwischen" Bornheim und Seckbach stoßen aus stadt- und landschaftsplanerischen sowie ökologischen und klimatischen Gründen auf Widerstand. Daher sind Klagen mit Sicherheit zu erwarten. Vom Bund wird eine komplette Einhausung gefordert. Der Ausgang dieses laufenden Planänderungsverfahrens (PÄV) - hier hat kürzlich erst der Erörterungstermin stattgefunden - ist noch völlig offen und es ist mit langen Klageverfahren und der Neuplanung mit Einhausung zu rechnen. Es ist aus Klimaschutzgründen und aus Gründen des Schutzes der Biodiversität zu verhindern, dass der Fechenheimer Wald und die Bäume der stadtbildprägenden sogenannten Kastanienallee entlang der Ernst-May-Siedlung Riederwald gefällt werden, bevor die schallschutztechnischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme der A 66 und den Anschluss an die A 661 erfüllt sind und rechtlichen Bestand haben. Der Fechenheimer Wald und die übrigen genannten Baumbestände sollen so lange geschützt und stehen bleiben, bis die rechtlichen Voraussetzungen des Lärmschutzes definitiv Bestand haben. Bis dahin ist das wertvolle Biotop des Fechenheimer Waldes und die Kastanienbäume zu schützen, damit die wichtigen Biotop-Funktionen so lange wie möglich erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.10.2022, OF 401/3 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3261 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 469 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schwichtenberg, Dr. Mehler-Würzbach, Zieran und Schlimme dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2384, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 61 12

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Drei zusätzliche Bäume für den Marie-Juchacz-Platz im Riederwald

18.08.2022 | Aktualisiert am: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 312/11 Betreff: Drei zusätzliche Bäume für den Marie-Juchacz-Platz im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen das auf dem Marie-Juchacz-Platz im Riederwald 3 zusätzliche Bäume gepflanzt werden. Die Standorte sind mit den anliegenden Gewerbetreibenden abzustimmen. Begründung: Im Rahmen der Neugestaltung der Schäfflestraße wurden auch die Plätze vor der evangelischen Kirche und vor dem Textilhaus Scheuer neugestaltet. Durch die Gestaltung des Bodenbelages heizt sich die Fläche in den Sommermonaten enorm auf, was sich bis in die anliegenden Einzelhandelsflächen auswirkt. Mit der ergänzenden Bepflanzung soll dem begegnet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2546 2022 Die Vorlage OF 312/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Mehr Hortplätze für den Stadtteil Riederwald

18.08.2022 | Aktualisiert am: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 316/11 Betreff: Mehr Hortplätze für den Stadtteil Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit Jahren wenden sie verzweifelte Eltern an den Ortsbeirat, weil die Nachmittagsbetreuung durch fehlende Hortplätze für ihre Kinder nicht gewährleistet ist. Der Magistrat wird gebeten, jetzt Planungen vorzunehmen, damit die fehlenden Betreuungsmöglichkeiten im Stadtteil Riederwald bis zum Frühjahr 2023 entstehen. Wir bitten zu prüfen ob eine kurzfristige Lösung, durch Aufstellung von Containern auf den Grünflächen, hinter der Vatterstraße, oder die Nutzung der ehemaligen Mannschafts-und Umkleideräume der SG Riederwald (die in einen Neubau umgezogen sind) möglich ist. Begründung: Die fehlende Nachmittagsbetreuung für Schulkinder stellt für viele Eltern ein riesiges Problem dar. Durch steigende Mieten und Energiekosten sind sie gezwungen möglichst viele Arbeitsstunden in Erwerbsarbeit zu leisten, durch fehlende Kinderbetreuung wird dies zeitlich sehr eingeschränkt oder gar unmöglich. Da Betreuungsplätze nicht kurzfristig entstehen, müssen jetzt geeignete Räumlichkeiten und Personal für den Stadtteil Riederwald gesucht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2547 2022 Die Vorlage OF 316/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66

14.08.2022 | Aktualisiert am: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2022, OF 317/11 Betreff: Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung spricht sich mehrheitlich für ein Moratorium der Baumfällarbeiten auf der Trasse der Stadtautobahn A 66 Tunnel Riederwald im Frankfurter Stadtgebiet aus. Dies betrifft die Bäume im Fechenheimer Wald so wie die Kastanienallee entlang der Straße Am Erlenbruch im Stadtteil Riederwald. Der Magistrat wird aufgefordert in Gesprächen mit dem Verkehrsministerium des Bundes und der Autobahn GmbH darauf zu dringen, dass das oben beschriebene Moratorium von Baumfällungen umgesetzt wird und Gültigkeit hat, bis die endgültige Inbetriebnahme des Autobahnabschnitts A66, Riederwaldtunnel rechtlich gesichert ist. Begründung: Im Herbst dieses Jahres soll der Bau der Stadtautobahn A 66 Riederwald Tunnel im Osten Frankfurts beginnen. Dabei soll auch ein wertvoller Teil des Fechenheimer Waldes gerodet werden. Dieses Teilstück eines ursprünglichen Eichen-Hainbuchenwaldes (FFH-Lebensraumtyp 01.121) zeichnet sich durch seinen Artenreichtum aus. Das Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept hat seine "herausragende Bedeutung" mit der höchsten vergebenen Bewertung hervorgehoben. Im Planfeststellungsbeschluss zur A 66 vom 18.12.2019 wird im Kapitel 10 Vorbehalt weiterer Nebenbestimmungen unter der Überschrift "XIII Zusagen der Vorhabenträgerin" auf Seite 105 festgestellt: "Eine endgültige Inbetriebnahme der A 66 für den Individualverkehr erfolgt erst, wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661 nach der hier vorliegenden schalltechnischen Unterlage 11a umgesetzt sind." Diese rechtlichen Voraussetzungen liegen noch nicht vor. Trotz der geplanten Lärmschutzmaßnahmen sollen an über 600 Immissionsorten allein in Bornheim, Seckbach, Riederwald die Grenzwerte immer noch teils erheblich überschritten werden. Insbesondere die geplanten 8 bis 10 m hohen Lärmschutzwände entlang der A 661 "zwischen" Bornheim und Seckbach stoßen aus stadt- und landschaftsplanerischen sowie ökologischen und klimatischen Gründen auf Widerstand. Daher sind Klagen mit Sicherheit zu erwarten. Vom Bund wird eine komplette Einhausung gefordert. Der Ausgang dieses laufenden Planänderungsverfahrens (PÄV) - hier hat kürzlich erst der Erörterungstermin stattgefunden - ist noch völlig offen und es ist mit langen Klageverfahren und der Neuplanung mit Einhausung zu rechnen. Es ist aus Klimaschutzgründen und aus Gründen des Schutzes der Biodiversität zu verhindern, dass der Fechenheimer Wald und die Bäume der stadtbildprägenden Kastanienallee entlang der Ernst-May-Siedlung Riederwald gefällt werden, bevor die schallschutztechnischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme der A 66 und den Anschluss an die A 661 erfüllt sind und rechtlichen Bestand haben. Der Fechenheimer Wald und die übrigen genannten Baumbestände sollen so lange geschützt und stehen bleiben, bis die rechtlichen Voraussetzungen des Lärmschutzes definitiv Bestand haben. Bis dahin sind das wertvolle Biotop des Fechenheimer Waldes und die Kastanienallee zu schützen, damit die wichtigen Biotop-Funktionen so lange wie möglich erhalten bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 223 2022 Die Vorlage OF 317/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Wird das Gebiet des Ortsbeirates 11 vom Anbieter book-n-drive benachteiligt?

09.08.2022 | Aktualisiert am: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2022, OF 307/11 Betreff: Wird das Gebiet des Ortsbeirates 11 vom Anbieter book-n-drive benachteiligt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob a) seiner Meinung nach die neue Geschäftspolitik des zu zwei Dritteln indirekt in städtischer Hand befindlichen car sharing Anbieters book-n-drive, insbesondere das Angebot der so genannten cityFlitzer die Stadtteile des Ortsbeirats 11 benachteiligt und somit die Verkehrswende behindert, und b) er Möglichkeiten sieht, in seiner Eigenschaft als (indirekter) Mehrheitseigentümer auf die Geschäftspolitik Einfluss zu nehmen. Begründung: Car Sharing Angebote können die Verkehrswende wirksam unterstützen, indem vor allem weniger Fahrzeuge auf der Straße parken und der gewonnene Raum besser genutzt werden kann. Insbesondere die Möglichkeit, so genannte cityFlitzer im öffentlichen Raum übernehmen und wieder abstellen zu können, ist ein attraktives Angebot für Menschen, die nur gelegentlich ein Auto brauchen. Der in Frankfurt dominante Anbieter book-n-drive gehört zu je einem Drittel der ABG und der Mainova. Im Gebiet des Ortsbeirat 11 gibt es aber nur zwei sehr kleine Bereiche, in denen cityFlitzer abgeholt und wieder abgestellt werden können: um die Schäfflestraße im Riederwald und am Atzelberg in Seckbach. Zudem sind beide Bereiche rot markiert, womit ein Aufpreis von € 6 bei der Rückgabe und ein Bonus von € 3 beim Abholen verbunden sind. Jede Fahrt, die hier beginnt und endet, kostet also netto € 3 mehr als etwa im Nordend oder Westend, bei durchschnittlichen Kosten für eine Stadtfahrt von circa € 6-12. Wenn man ein Auto aus dem Riederwald nach Bornheim überführt, bekommt man hingegen netto € 3 gut geschrieben Berichten von Nutzer*innen zu Folge sind im Riederwald deutlich weniger cityFlitzer zu finden, seitdem die Bonus/Malus Regelung strikt angewendet wird. Man müsse bis zur Ostparkstraße laufen, um ein Auto zu finden. Der Ortsbezirk 11 fühlt sich nicht nur unterversorgt, sondern wird auch noch finanziell diskriminiert. Er fordert die Ausweitung der Zonen sowie die Rücknahme der finanziellen Diskriminierung. Quelle: Book-n-drive App Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 455 2022 Die Vorlage OF 307/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg

11.05.2022 | Aktualisiert am: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2022, OF 294/11 Betreff: Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg Vorgang: OM 848/21 OBR 11; ST 261/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat erneuert seine Bitte an den Magistrat, die ABG Frankfurt Holding mbH aufzufordern, eine Beleuchtung für den Heinz-Saalig-Weg zu schaffen. Begründung: Mit OM 848 vom 25.10.2021 hat der Ortsbeirat 11 diese Bitte erstmals ausgesprochen. Die ST 261 vom 04.02.2022 geht auf die Bitte leider nicht konkret ein, sondern teilt mit, die ABG führe Gesprächen mit den Denkmalbehörden im Zusammenhang mit der denkmalgerechten Sanierung der Siedlung. Zwischenzeitlich war aus der Presse zu entnehmen, die ABG werde die Siedlung gar nicht sanieren. Deshalb erneuert der Ortsbeirat seine Bitte höflich. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 848 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2330 2022 Die Vorlage OF 294/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Wem gehören die baufälligen Garagen im Riederwald?

05.05.2022 | Aktualisiert am: 10.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2022, OF 286/11 Betreff: Wem gehören die baufälligen Garagen im Riederwald? Der Ortsbeirat möge beschließen: Rund um den Bunker im Riederwald (Schäfflestraße/Engelsplatz), befinden sich mehrere baufällige Garagen. Da sie sich auf städtischen Grundstücken befinden, bitten wir herauszufinden, welchem stätischen Amt diese zuzuordnen sind und ob sie abgerissen werden können? Begründung: Ortsbeirat und Riederwälder Vereine fordern seit vielen Jahren die Sanierung des Vorplatzes des Bunkers, da dort Veranstaltungen u.a. der Riederwälder Weihnachtsmarkt stattfinden. Am Rande dieser Freifläche stehen mehrere baufällige alte Garagen. Mit deren Beseitigung würde sich die nutzbare Fläche vergrößern und der Platz wäre ansehnlicher. Um dies zu erreichen müsste vorab die Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung geklärt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 414 2022 Die Vorlage OF 286/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 11

Sperrung der Raiffeisenstraße

25.04.2022 | Aktualisiert am: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 180 entstanden aus Vorlage: OF 274/11 vom 08.04.2022 Betreff: Sperrung der Raiffeisenstraße Vorgang: OM 6610/20 OBR 11; ST 388/21; OM 852/21 OBR 11; ST 523/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens die Durchfahrt für Pkw zu sperren. Diese Maßnahme sollte nach der Wiedereröffnung der Lahmeyerstraße zunächst versuchsweise für ein Jahr gelten und evaluiert werden. Die endgültige Regelung sollte vor Baubeginn des Riederwaldtunnels a m Erlenbruch getroffen werden. Begründung: Beim Ortstermin am 19. Januar 2022 hat der Magistrat als Alternative zur Sperrung eine Drehung der Einbahnstraße auf der Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Rümelinstraße ins Gespräch gebracht und mit der Stellungnahme ST 523 den Ortsbeirat 11 gebeten, diesen Vorschlag zu beraten. Die Beratung ergab, dass die Alternative nicht als vorteilshaft angesehen wird, unter anderem wegen des zu erwartenden Mehrverkehrs in der Max-Hirsch-Straße, die gerade erst durch Vermeiden des Parkens auf dem Gehsteig beruhigt wurde. Auch der Stadtspaziergang zum Thema Fußverkehr am 08.03.2022 in der Riederwaldsiedlung unter Beteiligung des Dezernates XII - Mobilität und Gesundheit - erbrachte keine abweichenden Ergebnisse. Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt und wird sich mit Baubeginn des Riederwaldtunnels am Erlenbruch verschärfen (ausführlich dazu in den Anregungen vom 21.09.2020, OM 6610, sowie vom 25.10.2021, OM 852). Die Maßnahme wird zur Verkehrsberuhigung im Riederwald beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 523 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 154 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1876, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 11

Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44

25.04.2022 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 279/11 vom 21.04.2022 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Vorgang: M 151/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Bezogen auf die Anlage 4 - Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 Metern zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen: Vatterstraße, Gelastraße und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". 2. Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. 3. Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen. 4. Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen. Begründung: Die Aufmerksamkeitszonen wurden für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten geschaffen und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß der Vorlage M 151 eine Zone von 100 Metern zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30er- bzw. 50er-Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 bis 100 Metern zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 Meter an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 Meter Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Anhänge aus der Vorlage M 44: M_44 2022_AN4 Maßnahmen M_44_2022_AN2_Eignungsgebiete Rot von Beate Brink eingezeichnet, auf den Antrag bezogene Gebiete Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 27.04.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 148 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 9. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.06.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2019, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms

21.04.2022 | Aktualisiert am: 04.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 279/11 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage des Magistrats M44 unter folgenden Maßgaben zu: - Bezogen auf die Anlage 4 Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 m zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen Vatterstraße, Gelastrasse und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". - Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. - Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen. Begründung: Die Aufmerksamkeitszonen wurden geschaffen für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungs-verfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten, und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß M151 eine Zone von 100 m zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30iger bzw. 50iger Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 - 100 m zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 m an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 m Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Anhänge aus dem M44 M_44 2022_AN4 Massnahmen M_44_2022_AN2_Eignungsgebiete Rot von Beate Brink eingezeichnet, auf den Antrag bezogene Gebiete Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 173 2022 1. Der Vorlage M 44 wird unter Hinweis auf OA 173 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 279/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Satz "Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen." als vierter Punkt aufgenommen wird. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Sperrung der Raiffeisenstraße

08.04.2022 | Aktualisiert am: 04.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2022, OF 274/11 Betreff: Sperrung der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Sperrung der Durchfahrt für Kfz in der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens zu beschließen. Diese Maßnahme sollte nach der Wiedereröffnung der Lahmeyerstraße zunächst versuchsweise für ein Jahr gelten und evaluiert werden. Die endgültige Regelung sollte vor Baubeginn des Riederwaldtunnels auf dem Erlenbruch getroffen werden. Begründung: Beim Ortstermin am 19. Januar 2022 hat der Magistrat als Alternative zur Sperrung eine Drehung der Einbahnstraße auf der Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Rümelinstraße ins Gespräch gebracht und mit ST 523 den Ortsbeirat 11 gebeten, diesen Vorschlag zu beraten. Die Beratung ergab, dass die Alternative nicht als vorteilshaft angesehen wird, unter anderem wegen des zu erwartenden Mehrverkehrs in der Max-Hirsch-Straße, die gerade erst durch Vermeiden des Parkens auf dem Gehsteig beruhigt wurde Auch der Stadtspaziergang zum Thema Fußverkehr am 8.3. in der Riederwaldsiedlung unter Beteiligung des Dezernat XII: Mobilität und Gesundheit erbrachte keine abweichenden Ergebnisse. Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt und wird sich mit Baubeginn des Riederwaldtunnels auf dem Erlenbruch verschärfen (ausführlich dazu OM 6610 vom 21.09.2020 sowie OM 852 vom 25.10.2021). Die Maßnahme wird zur Verkehrsberuhigung im Riederwald beitragen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 180 2022 Die Vorlage OF 274/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

26.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 243/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 22 2022 Die Vorlage OF 243/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen 3 SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

26.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 229/11 Betreff: Haushalt 2022 Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenfreies WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am ehemaligen kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen (Informationen für die Stadtteile), des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenfreien Internetzugangs per WLan an. Auch in Frankfurt ist dies mittlerweile an vielen Orten auch in kommunalen Einrichtungen möglich. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls an diesen Möglichkeiten teilhaben können, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos zu nutzen. In anderen Stadtteilen Frankfurts übernehmen diese Funktionen oft Stadtteilbüchereien und ähnliche Einrichtungen. Diese sind aber z.B. in Fechenheim überhaupt nicht existent. Mit Hinweis auf die geringe Kaufkraft im Ortsbezirk 11, die Verteilung öffentlicher Hotspots in Frankfurt (Quelle Internetseite der Stadt Frankfurt / digitales Frankfurt) regen wir deshalb unter dem Gesichtspunkt gleicher Möglichkeiten die Einrichtung öffentlicher Hotspots durch die Stadt Frankfurt an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 45 2022 Die Vorlage OF 229/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

25.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2022, OF 210/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2022 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 21 2022 Die Vorlage OF 210/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich:34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald

25.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2022, OF 227/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich:34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt des Jahres 2022 werden Mittel in Höhe von 50 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Begründung: Der Magistrat ist den Wünschen des Ortsbeirates 11 gefolgt und hat beide Hochbunker im Stadtteil Riederwald gekauft, um sie den ortsansässigen Vereinen zur Nutzung zu überlassen. Seither ist jedoch nichts mehr geschehen. Für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen der Sanitär- und Elektroanlagen sollten zeitnah erste Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Sanierungsplanungen sollen in enger Abstimmung mit dem Vereinsring Riederwald stattfinden. Durch die pandemiebedingten Einnahmenverluste können die Vereine die notwendigen Maßnahmen keinesfalls selbst finanzieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 43 2022 Die Vorlage OF 227/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Erreichbarkeit der Raiffeisenstraße für Feuerwahr und Rettungswagen

22.01.2022 | Aktualisiert am: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 177/11 Betreff: Erreichbarkeit der Raiffeisenstraße für Feuerwahr und Rettungswagen Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat zu richten. Der Magistrat wird ersucht, folgende Frage zu beantworten: Wieso ist für eine Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des Evangelischen Kindergartens (Hausnummer 73) ein abschließbarer Poller erforderlich, da diese Stelle von beiden Seiten für die Feuerwehr und Rettungsdienste gut erreichbar ist? Begründung: Am 19. Januar 2022 fand der lange erwartete Ortstermin (drei Jahre Wartezeit) zur Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens statt. Die Sperrung war von allen Fraktionen im Ortsbeirat einstimmig gefordert worden, um auf Wunsch der Anwohner die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße zu unterbinden (OM 4104vom 21.01.2019, OM 852 vom 25.10.2021) Die Vertreter des Magistrat erklärten, die Sperrung sei nur mittels abschließbarer Poller zu realisieren, um die Erreichbarkeit der Stelle durch Feuerwehr und Rettungsdienste sicher zu stellen. Der anwesende Mitarbeiter der Feuerwahr erklärte allerdings, die Stelle sei gut von beiden Seiten zu erreichen. Ein Blick auf die Stadtkarte bestätigt dies. Bild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 306 2022 Die Vorlage OF 177/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11

Bäume am Erlenbruch erhalten

10.01.2022 | Aktualisiert am: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 119 entstanden aus Vorlage: OF 155/11 vom 12.12.2021 Betreff: Bäume am Erlenbruch erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch, zwischen der Schäfflestraße und der Lahmeyerstraße, im kommenden Jahr nicht zu fällen. Durch die Verschiebung der Rodung des Fechenheimer Waldes gibt es keine Notwendigkeit der Fällung der Kastanien im Winter 2022/2023. Die allgemein erfolgte Erlaubnis an die Autobahn GmbH ist zurückzunehmen. Begründung: Die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch gehören zum Stadtteil Riederwald und seiner Identität. Ihre Fällung wird den Stadtteil verändern und sollte unterbleiben, bis es gar nicht mehr anders geht. Durch die Verschiebung der Rodung des Teufelsbruchs kann nun auch die Fällung der Bäume am Erlenbruch verschoben werden. Außerdem sollten in Zeiten des Umdenkens im Verkehrs- und Klimabereich keine Maßnahmen erfolgen, die dann nicht mehr umkehrbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1567 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1261, 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 10.02.2022 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße

08.01.2022 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 166/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen und Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume. 2. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Die Gebäude im Gewerbegebiet sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume umzusetzen. Begründung: Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östlichen Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Es handelt sich defacto nicht um ein reines Gewerbegebiet, sondern um ein Gewerbe- und Wohngebiet und dem sollte der neue Bebauungsplan auch Rechnung tragen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einem angestrebten Versiegelungsanteil von 0,8 kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: GRÜNE

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Ideen

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1

Parkplätze Am Erlenbruch 2-4

16.04.2024

Am Erlenbruch 2-4 sind seit Jahrzehnten Parkplätze zwischen den Bäumen. Plötzlich bekommt man Strafzettel wegen Parken auf dem "Gehweg", der dort gar keiner ist!

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19

Gartenstadt Riederwald

27.08.2020

Die Gärten werden von der ABG zerstört, wenn ein Mieter auszieht, weil "alles einheitlich" sein soll. Dies entspricht nicht der ursprünglichen Idee des Stadtteils. Viele schöne Gärten, die teilweise seit Jahrzehnten gewachsen sind, werden gnadenlos dem Erdboden gleich gemacht. Viele Mieter wünschen sich einen Garten vor der Tür, alte Mieter dürfen ihren behalten, neue Mieter dürfen keinen haben. Hinter der Raiffeisenstraße steht ein Garten, der so schön ist wie Eden. Ein Kleinod. Es gibt bessere Lösungen als den Einheitsbrei der ABG. Erhaltet die Gärten im Riederwald!

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Verbesserung der ÖPNV-Anbindung von Fechenheim

25.06.2020

Fechenheim ist, verglichen mit anderen ähnlich großen und ähnlich weit entfernten Stadtteilen Frankfurts, relativ dürftig ans ÖPNV-Netz angeschlossen. Die 11 benötigt bis in die Stadt 25- 30min. Wenn man zur Zeil oder Fressgass will, dann braucht man noch etwas länger. Die 12 erschließt Fechenheim (wohlwollend ausgedrückt) peripher. Mit dem Auto benötigt man für diese Strecke ca 16min (ohne Parkplatzsuche). Es gibt also kaum einen Anreiz, die Straßenbahn zu benutzen. Soweit ich gelesen habe, wurde ursprünglich ein Anschluss Fechenheims ans U-Bahn-Netz geplant (U6 weiter vom Ostbahnhof wie die 11). Allerdings ergäben sich daraus kaum Vorteile im Vergleich zur Tram. Mein Vorschlag ist, die U4/7 ab Haltestelle Schäfflestraße über die Wächtersbacher Straße und die Casellastraße auf die Hanauer Landstraße zu führen. Hier könnten die Schienen der Tram nach Fechenheim genutzt werden. Der an der nordmainischen S-Bahn geplante Halt an der Casellastraße kann über diese Linienführung an die U-Bahn angeschlossen werden. Fechenheim bekäme dadurch eine direkte Anbindung an den Innenstadttunnel. Ich denke, dass sich dadurch die Fahrtzeit in die Innenstadt mit ÖPNV deutlich verkürzen würde.

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2

Borsigallee Radfahrer Grünphase

21.08.2019

Die Fußgängerampel Ecke Borsigallee - Edisonstraße ist für Fußgänger grün, die geradeausfahrenden Radfahrer (und die Autos) müssen bei Rot halten, wobei nur die links abbiegenden PKW zur Autobahn hin warten müssen. So geht es für PKW in Richtung Innenstadt über Am Erlenbruch an fast jeder Ampel, wo ohnehin immer Stau herrscht. Stadtgemachte Staus sind die Folge

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Ampelschaltung "Am Erlenbruch" verbessern

13.01.2017

Regelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.

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Oberirdische Schienen im Stadtgebiet "begrünen"

16.11.2016

Ich finde den Anblick von oberirdischen Schienen im Stadtgebiet, die getrennt von Straßen verlaufen, sehr häßlich. Die Schienen zerreißen das Stadtbild und lassen die Bahnen sehr präsent wirken. (Beispiele: - U-Bahn 1,2,3,8 auf der Escherheimer Landstraße ab Dornbusch - Tramlinie 16 beim Markuskrankenhaus - U-Bahn 4,7 neben Am Erlenbruch ab Schäfflestraße und, und und.)

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Oberirdische Schienen im Stadtgebiet "begrünen"

16.11.2016

Ich finde den Anblick von oberirdischen Schienen im Stadtgebiet, die getrennt von Straßen verlaufen, sehr häßlich. Die Schienen zerreißen das Stadtbild und lassen die Bahnen sehr präsent wirken. (Beispiele: - U-Bahn 1,2,3,8 auf der Escherheimer Landstraße ab Dornbusch - Tramlinie 16 beim Markuskrankenhaus - U-Bahn 4,7 neben Am Erlenbruch ab Schäfflestraße und, und und.)

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600

Schützt endlich die RiederwälderInnen! Keine Überschreitung der Grenzwerte bei Schadstoffen und Lärm beim Bau und Betrieb des Riederwaldtunnels!

31.05.2015

Schadstoffe: Bei allen bisherigen Messungen 2009, 2010 und 2013 wurden Grenzwertüberschreitungen bei Stickstofffdioxid und Feinstaub vom Land Hessen im Bereich Erlenbruch/Vatterstraße gemessen. Um die Belastung der Bevölkerung überwachen und in der Folge für Abhilfe sorgen zu können, braucht es eine dauerhafte Immissionsmessstation in diesem Bereich. Umso mehr da dieser Bereich neben den Wohnblöcken mit zahlreichen sozialen Einrichtungen besiedelt ist: Pestalozzischule mit Grundschule, zwei Horte und Kindergarten, sowie zwei Seniorenwohnanlagen. Auch nach der Eröffnung des Riederwaldtunnels wird es eine signifikante Erhöhung des Verkehrs im Bereich Riederwald (Tunnelportal plus Straße am Erlenbruch) geben. Dadurch und durch die zu erwartende Stauanfälligkeit mit Stop-and-Go-Verkehr wird es nochmals zu einer erhöhten Schadstoffbelastung kommen.

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Reaktion der Stadt: zu Schadstoffe: Stickstoffdioxid (NO2) ist der Problemschadstoff Nummer Eins in Deutschland. Auch in Frankfurt am Main kann der Grenzwert in vielbefahrenen Straßenschluchten nicht eingehalten werden oder wird teilweise deutlich überschritten. Das lufthygienische Prognosegutachten „A 66 – Riederwald-Tunnel; Aktualisierung zur lufthygienischen Auswirkung der aktualisierten Verkehrsmengen“ gibt Hinweise auf eine erhöhte Stickstoffdioxidbelastung im Bereich „Am Erlenbruch“. Bei kurzen Probemessungen 2009/2010 wurden "Am Erlenbruch 80 und 130" laut Gutachten 45-46 µg/m³ als NO2-Mittelwert über die Messdauer gemessen. Der Grenzwert für das Jahresmittel (40 µg/m³) könnte demnach künftig überschritten werden. Feinstaub PM10 (Stäube mit einem Durchmesser kleiner 10 Mikrometer) wurde seit 2011 selbst am Hotspot „Friedberger Landstraße“ nicht mehr überschritten, daher ist von einer Grenzwertüberschreitung bei Feinstaub auch „Am Erlenbruch“ nicht auszugehen. Das o.g. Gutachten kann unter www.riederwaldtunnel.de (Service -> Downloads -> Gutachten Lufthygiene Bericht) heruntergeladen werden. Das hessische Luftmessnetz wird durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) betrieben. Aus nachvollziehbaren Gründen wird eine Verdichtung des Luftmessnetzes von dieser Stelle als fachlich nicht begründbar befunden. Der Magistrat plant, in Zusammenarbeit mit dem HLUG ein eigenes Messprogramm mittels NO2-Passivsammler durchzuführen. Mit Passivsammlern können über einen unbestimmten Zeitraum NO2-Monatsmittelwerte gemessen werden. Als sinnvolle Messpunkte können hier ebenso die Bereiche „Am Erlenbruch 80“ (kürzester Abstand zum zukünftigen Tunnelportal) und „Am Erlenbruch 130“ (im Bereich des zukünftigen geschlossenen Tunnelkörpers) gewählt werden. Somit ließen sich Veränderungen der Stickstoffdioxidbelastung im Ist-Zustand, während und nach den Bauarbeiten langfristig dokumentieren. Der Magistrat wird hierzu in Kürze Gespräche mit dem HLUG führen. Leider gibt es auf kommunaler Ebene keine ausreichenden Instrumente, die teilweise sehr hohen innenstädtischen Stickstoffdioxidkonzentrationen flächendeckend unter den Grenzwert zu senken. zu Lärm: Allen Beteiligten beim Bau des Riederwaldtunnels ist bewusst, dass es während der Bauphase zu erheblichen Lärmbelastungen kommen wird. Ein Überschreiten der Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Lärm (AVV Baulärm) bedeutet nicht automatisch ein Verbot der Bauarbeiten. Die AVV Baulärm ist eine Verwaltungsvorschrift, die den Ermessensspielraum der Behörden einschränkt, aber keine eigenständige Rechtsnorm. Bei der Bewertung muss eine Abwägung erfolgen, u. a. zur Frage der Vermeidbarkeit, zum Stand der Technik und zu möglichen lärmmindernden Maßnahmen. Hessen Mobil untersucht derzeit (Stand: August 2015) mögliche lärmmindernde Maßnahmen zum Schutz der Anwohner und kommt daher dem Abwägungsgebot nach. Eine Entscheidung über die konkrete Durchführung der Bauarbeiten steht noch aus. Das Spektrum möglicher lärmmindernder Maßnahmen ist groß, möglich sind u. a. Schallschutzwände, die tägliche zeitliche Begrenzung der Bauarbeiten oder der Einsatz lärmarmer Baumaschinen.Die Bereitstellung von Ersatzwohnraum ist hierbei ein denkbares Angebot. Da die Straßenbauverwaltung steuerfinanziert ist, müssen die entstehenden Kosten haushaltsrechtlich begründet sein. Lärmmindernde Maßnahmen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Normen festgelegt. Ob ein Anspruch auf neue Schallschutzfenster in den Wohngebäuden entlang des Riederwaldtunnels besteht, muss jeweils im Einzelfall ermittelt werden. Diese Prüfung und Entscheidung erfolgt durch Hessen Mobil in Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümern. Hessen Mobil wird während des Baus des Riederwaldtunnels Lärmmessungen vornehmen. Aufsichtsbehörde ist das Land Hessen, nicht die Stadt Frankfurt am Main. Die Art und Weise der Veröffentlichung der gemessenen Lärmwerte liegt in der Verantwortung von Hessen Mobil bzw. dem hessischen Verkehrsministerium.Ein zusätzliches städtisches Lärmmessprogramm würde keinen zusätzlichen Nutzen bringen, dagegen aber erhebliche Finanzmittel binden. Vor einer Veröffentlichung von Lärmmesswerten ist eine Aufarbeitung der Lärmberichte durch ein Ingenieurbüro erforderlich, denn die oben genannte AVV Baulärm schreibt auch das Lärm-Bewertungsverfahren vor. Nach der AVV Baulärm werden nicht die einzelnen Momentaufnahmen verwendet, sondern es wird ein Beurteilungspegel bestimmt. Anders ausgedrückt: zur Bewertung der Lärmimmissionen werden Durchschnittswerte gebildet und beurteilt. Eine Online-Veröffentlichung ist daher nicht möglich. Der Bau des Riederwaldtunnels wird sich voraussichtlich um 2 Jahre verschieben. Die Stadt Frankfurt am Main hatte ihre Bevölkerungsprognose für das Jahr 2030 deutlich herauf gesetzt. Das Land Hessen überprüft daher aktuell die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen. Dies erfordert die Erneuerung und Fortschreibung der Planungsgrundlagen, wobei auch die Umweltauswirkungen neu festgestellt und immissionsschutzrechtliche Untersuchungen überarbeitet werden. Die Planänderung wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können Bürgerinnen und Bürger die Pläne und Immissionsgutachten einsehen und Stellung beziehen. Die Stadt Frankfurt am Main wartet aktuell die neuen Planungen ab und wird diese umfassend prüfen und diskutieren.

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