Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 507/8 Betreff: Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahnmarkierungen an den Einmündungen aus der Tiberiusstraße bzw. der Habelstraße auf die Titusstraße deutlicher zu markieren oder durch Schilder zu unterstützen. Begründung: Es häufen sich gefährliche Verstöße durch Autofahrer*innen auf der Titusstraße, weil diese die Vorfahrtsregel missachten. Nicht zuletzt seit die Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße gesperrt ist und die Titusstraße für den Durchfahrtsverkehr noch wichtiger geworden ist, mehrt sich der Verkehr deutlich. Ein erschreckend großer Anteil der Nutzer*innen in PKW scheint die Rechts-vor-links-Regel an diesen Stellen nicht zu (er)kennen. Gefährliche Situationen durch trotzdem einmündenden Verkehrt sind das Ergebnis. Es wäre daher wünschenswert, die Verkehrszeichen würden noch einmal deutlicher Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 508/8 Betreff: Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel Vorgang: OI 20/23 OBR 8; B 41/23; B 369/24 OBR 8; OM 6131/24 OBR 8; B 415/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. Der Magistrat wird gebeten, für die Umsetzung des Vorhabens "Ein Schloss für Heddernheim", das eine umfassende bestandserhaltende Sanierung der denkmalgeschützten Gesamtanlage zur Voraussetzung hat, schnellstmöglich eine Bau- und Finanzierungsplanung vorzubereiten und ein erstes Konzept dafür zunächst im Rahmen des bei dem Ämterortstermin am 23.09.2024 vereinbarten Folgetermins bzw. im Rahmen des gewünschten Runden Tischs (OM 6131-24) vorzustellen. 2. Dem Magistrat wird vorgeschlagen, für die Sanierung des historischen Schlossbaus auch Fördermittel des Landes Hessen, von Hessen Lotto und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowie Spenden in Betracht zu ziehen und dafür rechtzeitig die entsprechenden Förderanträge und Fundraising-Strategien vorzubereiten. Begründung: Nach dem aktuellen Zwischenbericht des Magistrats ist für eine Sanierung des 1740 erbauten Schlosses, heute Alt-Heddernheim 30, und für eine bestmögliche Kombination der verschiedenen Nutzungswünsche (Zusätzlicher Kita-Raum, Vereinstreff, Heimatmuseum, Wohnungen usw.) mit Gesamtkosten von mindestens 3 Mio. Euro zu rechnen. Das Gebäude ist weiterhin in einem nicht angemessenen Zustand und soll für alle in Heddernheim aufgewertet werden. Besonders das städtische Kinderzentrum und die Vereine sind Bedarfsträger. Eine schnellstmögliche Vorgehensweise bei der Planung ist nötig, damit daraus kein Generationenprojekt wird. Sollten aufgrund von Sparzwängen alle städtischen Finanzierungsquellen für Leistungen "on top" ausgeschöpft sein, zum Beispiel für den Wiederaufbau des kriegszerstörten Mansarddaches, können Spenden, Landeszuschüsse aber auch Lotteriemittel und Zuwendungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eingeworben bzw. beantragt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 41 Initiative vom 15.06.2023, OI 20 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 369 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6131 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 415 Beratung im Ortsbeirat: 8
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2024, OF 470/7 Betreff: Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten: Bereits verfügte Sperrfläche bis spätestens zum 15. März 2025 markieren Vorgang: OM 4552/23 OBR 7; ST 113/24; ST 1550/24; B 407/24 Mit der OM 4552/23 hat der Ortsbeirat beschlossen im Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten eine Veränderung der Verkehrsführung und eine Verschiebung der Sperrfläche an den Fahrbahnrand umzusetzen. Damit sollen temporäre Nutzungen der Fläche durch die Bürgerschaft ermöglicht werden. Dem Bericht B 407/24 vom war zu entnehmen, dass diese Maßnahme bereits verfügt wurde und eine Umsetzung nach Abschluss der aktuellen Trassenbauarbeiten vor Ort umgesetzt werden soll. Nach mehreren Nachfragen beim Amt für Straßenbau und Erschließung wurde im Dezember mitgeteilt, dass eine Umsetzung der Maßnahme erst im Frühjahr 2025 erfolgen kann und damit ein Jahr nach dem ursprünglich angedachten Termin. Die Initiative, die die Sperrfläche begrünen möchte hat nun darum gebeten, diese Maßnahme spätestens in der ersten Märzhälfte abzuschließen, um die Pflanzzeit optimal nutzen zu können, zumal das Einbringen von Pflanzkübeln nach Abschuss der Arbeiten ehrenamtlich organisiert werden muss. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat sicherzustellen, dass die bereits seit geraumer Zeit verfügte Maßnahme im og. Kreuzungsbereich spätestens zum 15. März 2025 abgeschlossen wird und die Initiative vier Wochen vorher über den Termin informiert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4552 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 113 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1550 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 407 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6338 2025 Die Vorlage OF 470/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und BFF (= Ablehnung); farbechte/Linke und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 472/8 Betreff: Umbenennung einer Straße im Neubaugebiet Sandelmühle in "Anna-Landsberg-Straße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Straße "Am Heddernheier Gaswerk" im Neubaugebiet An der Sandelmühle in "Anna Landsberg Straße" umzubenennen. Begründung: Anna Landsberg war Ehegattin des Generaldirektors der "Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerk AG", Heinrich Landsberg. Aufgrund ihrer Verdienste in der freien Wohlfahrtspflege ergab die städtische Biografieprüfung, dass eine Namensvergabe in "Anna-Landsberg-Straße aus historischer Sicht befürwortet wird (der vollständige Bericht liegt dem Ortsbeirat 8 vor). Der im Institut für Stadtgeschichte archivierten Schulamtsakte "Kleinkinderschulwesen. Kindergarten 32 früher Anna Landsbergheim" ist zu entnehmen, dass Anna Landsberg in den frühen 20er Jahren die "Freie Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge" (mit-)geleitet hat. Ab 1921 übernahm die Arbeitsgemeinschaft den bis dahin vom "Verein Kinderschutz und Jugendhilfe" betriebenen und im evangelischen Gemeindehaus untergebrachten Kindergarten und Hort in Heddernheim. Als die infolge des weitgehend über Anleihen finanzierten Ersten Weltkriegs eingetretene Geldentwertung ab dem Jahreswechsel 1922/23 immer bedrohlichere Formen annahm, konnte sich der Kindergarten und Hort auch dank der Spenden der Heddernheimer Kupferwerke über Wasser halten. Nachdem die evangelische Kirchengemeinde im Frühjahr 1924 Eigenbedarf angemeldet hatte, wendete sich die Arbeitsgemeinschaft erfolgreich mit der Bitte an den Frankfurter Magistrat, dass dem Heddernheimer Kindergarten und Hort Räume im dortigen "Stift" zur Verfügung gestellt werden. Das gedruckte Programm für die Einweihungsfeier des Kindergartens und Horts am 18. Oktober 1924 im "Heddernheimer Stift (Alt-Heddernheim Nr. 31)" haben für die Arbeitsgemeinschaft Anna Landsberg und der Schulrektor August Jaspert unterzeichnet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 467/8 Betreff: Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat vor einer baulichen Umsetzung die Planungen für eine Verlegung der beiden Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" zur Kenntnis zu geben. Begründung: Nach vorliegenden Informationen können die beiden Bushaltestellen nach Abschluss der Brückenbaumaßnahmen aus technischen Gründen nicht mehr an ihre ursprünglichen Standorte auf der Brücke zurückkehren, unter anderem wegen der Barrierefreiheit. So soll zum Beispiel die Haltestelle in Fahrtrichtung Nordwestzentrum in den Bereich etwa vor dem Alten Jüdischen Friedhof bzw. vor die Friedhofsgärtnerei In der Römerstadt 106 verlegt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5866 2024 Die Vorlage OF 467/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 468/8 Betreff: Sitzbänke für Ersatzhaltestellen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, an den Umsteige- und Ersatzhaltestellen im Ortsbeirat 8 mehrere Sitzbänke aufzustellen. Dies betrifft vor allem die Dillenburger Straße, die U-Bahn Haltestellen Frankfurt-Heddernheim, Heddernheimer Landstraße, auch die Konstantinstraße und die Straße In der Römerstadt. Begründung: Durch die Gleisbauarbeiten in diesem Jahr - aber auch durch Wartungsarbeiten im vergangenen Jahr - waren im Gebiet des Ortsbeirates viele "Ersatzhaltestellen" für die eingesetzten Busse notwendig. Besonders viele Personen mussten jeweils an den U-Bahn Haltestellen umsteigen und es kam zeitweise zu großen Ansammlungen wartender Personen. Dabei gab es viel zu wenig Sitzplätze, auf der Dillenburger Straße gar keine Sitzplätze für ältere und bedürftige Personen, was die Wartezeit bei zunehmender Temperatur und schlechten Wetterverhältnissen zur Belastung werden ließ. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5867 2024 Die Vorlage OF 468/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 465/8 Betreff: Schmähung der Polizei am Heddernheimer Schloss beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird ersucht, umgehend die Fassade des Heddernheimer Schlosses zu reinigen und dabei insbesondere die Schmiererei "ACAB" zu beseitigen. Begründung: Seit Jahren wird das Schloss Alt-Heddernheim 30 mit Graffiti beschmiert. Die Initiativen des Ortsbeirates zur Instandsetzung und Aufwertung des Gebäudes liegen dem Magistrat vor. Kürzlich ist an der Fassade das Akronym "ACAB" hinzugekommen, eine Parole, die gemeinhin zur Beleidigung von Polizistinnen und Polizisten dient. Der Ortsbeirat geht auch angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Sicherheitskräfte in Deutschland (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW usw.) davon aus, dass der Magistrat dieses beleidigende Kürzel nicht auf städtischen Gebäuden akzeptiert und bereit ist, diese Formel schnellstmöglich zu entfernen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 465/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 466/8 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 449/8 Betreff: Holzkeller wieder nach Nida bringen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, den restaurierten Holzkeller dauerhaft auf dem Ausgrabungsgelände der römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" auszustellen. Die Besichtigung des Kellers soll leicht zugänglich sein und der Keller gleichzeitig vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt sein. Zudem ist es wichtig, dass den Besucher:innen vor Ort die Besonderheit des Fundes und der Restaurierung erläutert werden. Begründung: Der Holzkeller, der bei den Ausgrabungen des Denkmalamtes 2022 auf dem Terrain der Römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" gefunden, abgetragen und zur Restaurierung ausgelagert wurde, war am 29.05.2024 in der Dependance des archäologischen Museums in der Borsigallee der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die von der Straße "In der Römerstadt" (platea novi vici) hinabführenden Treppenstufen, die Holzverschalung des Raumes, die Stützvorrichtungen für Gefäße sind eindrucksvolle Zeugnisse des römischen Alltagslebens, das vor 1900 Jahren in der römischen Großstadt Nida bzw. auf dem heutigen Gebiet Heddernheim/Praunheim stattfand. Der Ortsbeirat setzt sich dafür ein, mit diesem Fundstück die römische Geschichte vor Ort wieder in Erinnerung zu rufen; dies sollte auch durch die weitere wissenschaftliche Bearbeitung der Ausgrabung ergänzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 449/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 450/8 Betreff: Die Geschichte von Nida wieder beleben Der Ortsbeirat beschließt: Die Straße "In der Römerstadt" erhält ein zweites Schild mit der Aufschrift: "PLATEA NOVI VICI". Dieser römische Straßenname mit einem erklärenden Zusatzschild wird angebracht an der Kreuzung Im Weimel/In der Römerstadt, dort, wo heute die Ortsbezirksgrenze zwischen Heddernheim und Praunheim liegt, sowie im weiteren Verlauf der Straßenausschilderung an den Kreuzungen. Der Ortsbeirat bittet darum, dass die Schrift auf dem zusätzlichen Straßenschild der römischen Schreibweise angeglichen wird, dass es ebenso breit und lang ist wie das Schild "In der Römerstadt", aber farblich deutlich unterscheidbar. Das archäologische Museum wird gebeten, einen kurzen erklärenden Text für das römische Straßenschild zu entwerfen, der unterhalb der neuen Straßenbezeichnung angebracht wird. Begründung: Am 15.02. 2024 wurde die B 486 vom Ortsbeirat angenommen, der Bericht des Magistrats vom 18.12.2023 mit dem Titel: "Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder". Darin wird betont, dass die Ortsbeiräte befugt sind, eine bestehende Straßenbezeichnung durch eine weitere Beschilderung zu ergänzen. Im Bericht des Magistrats heißt es: "Die Entscheidung, welche weitere Sprache für das Straßenschild der ausgewählten Straße verwendet werden soll, muss aus Sicht des Magistrats ebenfalls vonseiten des Ortsbeirats getroffen werden". Der Straßenverlauf der Straße "In der Römerstadt" entspricht genau dem Verlauf der historischen römischen Straße PLATEA NOVI VICI. Darauf wurde vom Direktor des archäologischen Museums beim Besichtigungstermin des restaurierten "Holzkellers" aus Nida hingewiesen. Die PLATEA NOVI VICI war die wichtigste militärische und wirtschaftliche Wegebeziehung nach Mainz (Mogontiacum, Hauptstadt der Provinz Germania superior). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 450/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5859 2024 Die Vorlage OF 450/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Antragstenor als auch in der Begründung der Wortlaut "PLATEA NOVI VICI" durch den Wortlaut "PLATEA PRAETORIA" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 446/8 Betreff: Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a Nachdem die Prüfung einer Wohnbebauung des vorbezeichneten Grundstücks durch die ABG Frankfurt Holding GmbH leider negativ ausgefallen ist, drängt der Ortsbeirat auf alternative Nutzungen, damit die de facto brachliegende Fläche mit ihrem negativen Erscheinungsbild entwickelt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: 1. alternative Nutzungen für das Grundstück zu prüfen (z.B. Kindertagesstätte, Grünfläche); 2. als Zwischennutzung das Grundstück an den Bauträger zu vermieten, der aktuell die Baustelleneinrichtung im Straßenbereich zwischen In der Römerstadt 152a und In der Römerstadt 170a betreibt und damit die Parallelstraße In der Römerstadt wieder vollständig für den Fahrzeugverkehr freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5700 2024 Die Vorlage OF 446/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. nach dem Wort "Grünfläche" die Worte "Mobility Hub mit E-Lademöglichkeiten" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2024, OF 435/8 Betreff: Antrag auf Sicherung der Kreuzung Habelstraße/Antoninusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle prüfen und berichten: ... wie die Kreuzung Antoninusstraße / Habelstraße sicherer gestaltet werden kann, um die Häufigkeit von Zusammenstößen durch die Missachtung von Geschwindigkeits- und Vorfahrtregeln in Zukunft zu verringern. Begründung: In den letzten Wochen (ca. Februar - Mai 2024) wurden mindestens drei Zusammenstöße zwischen PKW und einem Linienbus oder anderen PKW oder den Pollern auf dem Gehweg (nord-westliche Ausrichtung) beobachtet. Da häufig von PKW aus der Habelstraße (aus Süd-Osten kommend) die Vorfahrt missachtet wird, schwenken die PKW aus und treffen die Poller auf dem Gehweg. Die Kreuzung ist zudem im Schulwegplan eingezeichnet und daher besonders sensibel. Abb. 1 Kreuzungsbereich mit Unfallschwerpunkt. Quelle: Google Maps (22.05.2024) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 435/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 437/8 Betreff: Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst ein Regenschutz Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, bei Ersatzverkehr mit Bussen, der durch Baumaßnahmen (z.B. an den U-Bahn-Gleisen) notwendig wird, in Zukunft an allen Ersatz-Haltestellen mindestens eine Sitzbank, möglichst auch eine mobile Regenüberdachung zu installieren. Begründung: An den Ersatzhaltestellen in Heddernheim, vor allem in der Dillenburger Straße, haben zu bestimmten Zeiten sehr viele Menschen auf den Bus gewartet, die z.B. weiter ins Nordwestzentrum wollten. Darunter waren auch ältere Menschen mit Gehhilfen. Es ist für einen längeren Zeitraum des Ersatzverkehrs unabdingbar, dass an den Ersatzhaltestellen Bänke/Sitze aufgestellt werden, da der Bus nicht immer sofort kommt und die Aufstellflächen begrenzt sind. Diese Sitzgelegenheiten fehlen in der Dillenburger Straße. An der Ecke Konstantinstrasse /In der Römerstadt hat traffic daran gedacht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5602 2024 Die Vorlage OF 437/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Ersatzhaltestellen" die Worte "im Ortsbezirk 8" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2024, OF 430/8 Betreff: Kreuzung Habelstraße/Antoninusstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der Unfallzahlen die Anbringung eines Stoppschildes jeweils an den Einmündungen der Habelstraße in die Kreuzung mit der Antoninusstraße zu prüfen. Begründung: Nach Mitteilung von Anwohnern und durch bekannt gewordene Augenzeugenberichte kam es in den zurückliegenden Wochen zu einer Häufung von Verkehrsunfällen an der o.g. Kreuzung. Anscheinend sind Kraftfahrzeuge zu schnell und ungebremst von der Habelstraße kommend in den Kreuzungsbereich eingefahren. Auch ist zu beobachten, wie immer wieder Radfahrer auf der Habelstraße in beide Richtungen die Vorfahrt der Antoninusstraße missachten oder viel zu spät abbremsen; sie bringen sich damit in höchste Gefahr. Auf der Antoninusstraße als Grundnetzstraße verkehrt die Linie M 60 und der Bereich ist Schulweg der Robert-Schumann-Schule. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5600 2024 Die Vorlage OF 430/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der Unfallzahlen die Anbringung eines Stoppschildes jeweils an den Einmündungen der Habelstraße in die Kreuzung mit der Antoninusstraße möglich ist. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie die Kreuzung Antoninusstraße/Habelstraße sicherer gestaltet werden kann, um die Häufigkeit von Zusammenstößen durch die Missachtung von Geschwindigkeits- und Vorfahrtsregeln in Zukunft zu verringern." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2024, OF 431/8 Betreff: Ehemaliges Schulgebäude Diezer Straße 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Stellungnahme 66 zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH die Anbringung einer passenden Informationstafel in die Wege zu leiten. Für die Erstellung der Tafel stellt der Ortsbeirat eine Kostenbeteiligung aus dem Ortsbeiratsbudget von bis zu 1.000 EUR in Aussicht. Begründung: In Heddernheim ist wenig bekannt über dieses heute zu Wohnzwecken genutzte, aus dem 18. Jahrhundert stammende Gebäude, das als Elementarschule in kurmainzischer, nassauischer und preußischer Zeit sowie (ab 1880) als Sitz des Heddernheimer Bürgermeisters bzw. des Bezirksvorstehers und (bis 1932) des nach der Eingemeindung verbliebenen Heddernheimer Standesamtes diente. Nach Zeitzeugen-Berichten ist das Erdgeschoss des Hauses nach 1945 noch teilweise von städtischen Ämtern wie dem Bauamt genutzt worden. Eine der in Frankfurt bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, übliche Info-Tafel ist wünschenswert und kann zum geschichtlichen Wissen über den alten Heddernheimer Ortskern beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5598 2024 Die Vorlage OF 431/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2024, OF 434/8 Betreff: Spielhalle Heddernheimer Kirchstraße 26c Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit kurzem deutet sich für die Räume des bisherigen Wettbüros Heddernheimer Kirchstraße 26c durch entsprechende Kennzeichnungen im Außenbereich ein Betreiberwechsel an. Offensichtlich soll eine "Spielhalle" eröffnet werden. Es ist allgemein bekannt, dass besonders Geldspielautomaten das Suchtrisiko verstärken. Die Spielhalle befindet sich kaum 100 Meter von der Robert-Schumann-Grundschule entfernt. Nach dem Hessischen Spielhallengesetz (HSpielg) müssen Spielhallen zu Schulen der Sekundarstufen I und II einen Mindestabstand von 300 Metern einhalten. Für Grundschulen gilt dieses Gesetz leider nicht. Der Ortsbeirat begrüßt, wenn im zentralen Versorgungsbereich von Heddernheim die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur gesichert und fortentwickelt wird und die für dieses Ziel schädlichen Nutzungen, zum Beispiel Spielhallen, durch eine Änderung des Bebauungsplanes NW 82 a Nr. 1 ausgeschlossen werden. Begründung: Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Liegt der Verwaltung ein Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis vor bzw. ist ggf. dieser bereits beschieden worden? 2. Sind, falls eine Erlaubnis vorliegt, dem Betreiber Auflagen erteilt worden, wenn ja, welche? 3. Handelt es sich um eine "mischgebietstypische" Spielhalle mit maximal 100 qm Spielfläche und höchstens acht Spielautomaten? 4. Ist dem Magistrat zum Betrieb dieser Spielhalle eine gewerbliche Umnutzung der Räume anzuzeigen und dazu eine Baugenehmigung zu erwirken und wenn ja, liegt diese vor? 5. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, die Spielhallenerlaubnis zu versagen bzw. wieder zu entziehen, da sich diese ca. 100 Meter von der Robert-Schumann-Schule befindet und wenn nein, hält der Magistrat eine Ausweitung des HSpielG auf alle vom Gesetz nicht erfassten Schulformen für erforderlich (Grundschulen, Berufsschulen)? 6. Welche Schritte unternimmt der Magistrat, um den Betrieb von Spielhallen im Zentrum von Heddernheim zu unterbinden, zum Beispiel durch eine Änderung des Bebauungsplanes? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 972 2024 Die Vorlage OF 434/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 408/8 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement besser ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für eine Verstärkung des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt erhält das Quartiersmanagement eine zusätzliche halbe Stelle. Die hierzu erforderlichen Zuschussmittel werden bewilligt. Die jährlichen Fördermittel für das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt (für Sachkosten und Projekte) werden von 15.000 EUR im Planansatz wieder auf den bisherigen Sockel von 25.000 EUR angehoben und jeweils 2024 und 2025 um 5.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht. Begründung: Als im Dezember 2004 von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst wurde, die Nordweststadt zu einem Quartiergebiet des Projektes "Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften" (heute Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft) zu ernennen, wurde die Diakonie Frankfurt und Offenbach mit der Trägerschaft beauftragt. Seitdem wurde das Quartiergebiet kontinuierlich erweitert, der Stellenumfang und die städtischen Zuwendungen jedoch nicht. Seit beinahe 20 Jahren arbeitet jedes Quartiersmanagement in Frankfurt mit 25.000 EUR Jahresbudget für Projektausgaben. Die Mittel haben mit den seitdem erheblich gestiegenen Kosten nicht Schritt gehalten, viele Projekte für den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil sind unterfinanziert oder können nicht gestartet werden. In der Haushaltsplanung für 2024 und 2025 sollen diese Mittel jetzt sogar auf nur noch 15.000 EUR gesenkt werden. Das ist nicht akzeptabel, im Gegenteil: Die Gelder müssen für eine weiterhin ertragreiche, nachhaltige Arbeit angehoben werden. Zudem haben andere Quartiersbüros einen höheren Stellenanteil mit mehreren Mitarbeitern, wodurch die Arbeit aufgeteilt und effektiver wird; das wäre für die Nordweststadt auch wichtig, jedoch nicht als Stellensplitting wie aktuell im Riederwald, sondern als Stellenverstärkung. Die zentralen Bereiche Bezirk 482 (Thomas-Mann-Str./Gerhart-Hauptmann-Ring) sowie Bezirk 432 (Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt) gehören laut Segregationsmonitoring 2023 der Stadt Frankfurt zu den Stadtquartieren mit sehr hohem Bedarf an sozialen Stützungsmaßnahmen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, muss das Quartiersmanagement Nordweststadt daher sowohl finanziell als auch personell besser ausgestattet werden Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 70 2024 Die Vorlage OF 408/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 399/8 Betreff: Versetzung eines Vorfahrtschildes in der Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild "Vorfahrtstraße" (VZ 306) im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße / Heddernheimer Landstraße näher an der Kreuzung anzubringen. Denkbar wäre dies bspw. am Mast mit dem Verkehrszeichen "Fußgängerüberweg". Begründung: Aktuell befindet sich das Verkehrsschild "Vorfahrtstraße" an einem Mast mit zwei weiteren Verkehrszeichen und ist durch eine Hecke teilweise verdeckt. Auch ist die dahinterliegende gelbe Gebäudefarbe für die Erkennung abträglich. Durch den Abstand zum Verkehrszeichen "Fußgängerüberweg" und die schlechte Sichtbe- ziehung dieses Verkehrszeichens kommt es an der Kreuzung oft zu fehlerhaften "rechts- vor-links"-Situationen, die den Verkehrsfluss immer wieder unnötig abbremsen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 403/8 Betreff: Tempo 30 vor der Römerstadtschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zeitnah vor der Römerstadtschule in der Straße "In der Römerstadt" Tempo 30 mit dem Hinweis "Schule" einzurichten. Begründung: Der Neubau der Römerstadtschule ist nun schon seit zwei Jahren in Benutzung und die Schule schließt inkl. zweier Zufahrten direkt an die Straße an. Das Gebäude ist für die Verkehrsteilnehmer:innen auch nicht zwingend als Schule zu erkennen, daher sollte ein möglichst großes Hinweisschild aufgestellt werden. Insbesondere für die Sicherheit der Schüler:innen ist Tempo 30 dringend erforderlich. Aber auch für die Zu- und Abfahrt mit dem Rad oder PKW muss die Geschwindigkeit gedrosselt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 389/8 Betreff: Zeitplan für Abriss und Neubau der Kinderzentren 73 (Niederurseler Landstraße) und 74 (Bernadottestraße) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Schon vor einigen Jahren war den Medien zu entnehmen (u.a. Frankfurter Rundschau v. 07.02.2020), dass die Kinderzentren 73 und 74 nach Fertigstellung des Neubaus des Kinderzentrums 37 (In der Römerstadt) das Provisorium Am Forum beziehen, wenn deren Ersatzneubau ausgeführt wird. Die Neubaumaßnahme beim KiZ 37 wird aktuell ausgeführt, jedoch sind 2023 Gelder für die beiden Kinderzentren in der Nordweststadt zur Finanzierung der Gesamtsanierung des KiZ 126 in der Rendeler Straße (Stadtteil Bornheim) verlagert worden: 1,53 Mio. EUR für das KiZ 73 (M 11-23) und 1,1 Mio. EUR für das KiZ 74 (M 97-23). Nach den ursprünglichen Plänen sollte das KiZ 74 die Container-Anlage am Forum bereits 2022 beziehen und das KiZ 73 dann im Jahr 2024. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann beginnen die Baumaßnahmen für den Ersatzneubau der Kinderzentren 73 und 74? 2. Aus welchen Gründen sind die Baumaßnahmen zurückgestellt worden? 3. Wird es eine Folgenutzung der Containeranlage am Forum geben und wenn ja, welche? 4. Ist die Anlage am Forum noch für die provisorische Nutzung durch die KiZ 73 und 74 vorgesehen oder werden für diese Einrichtungen Alternativen geplant? 5. Wie lange wird die Grünfläche am Forum noch als Kita-Standort fremdgenutzt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 864 2024 Die Vorlage OF 389/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 368/8 Betreff: Lager Wenzelweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der 1949 vom Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen erstellte "Catalogue of Camps and Prisons in Germany and german-occupied territories 1939 - 1945" (CCP) verzeichnet wie ein Kompendium die ihm damals bekannt gewordenen Haftstätten und Arbeitslager des NS-Staates, mitunter auf schmaler Quellenbasis. So ist bisher nichts näher bekannt über ein sog. "Zivilarbeiterlager" unter der Adresse des heutigen "Clubhauses", das dem Suchdienst durch eine Meldung des damaligen 8. Polizeireviers bekannt geworden ist und wie folgt in den CCP eingetragen wurde: "Heddernheim, Wenzelweg 21, 1940-1945, 400 pers.". Bekannt ist, dass das heutige "Clubhaus" ein Nachkriegsbau ist und sich auf der Fläche zuvor ein Sportgelände mit später im Luftkrieg zerstörtem Vereins- oder Volkshaus befand, das bis 1933 von der "Freien Sportvereinigung Heddernheim e.V." genutzt wurde, einem SPD-nahen Arbeitersportverein. Zeitzeugen können noch berichten, dass der Verein mit der Zerschlagung der Arbeitersportbewegung im Nationalsozialismus zur "Sportvereinigung Germania 1895 e.V." umbenannt wurde. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Erkenntnisse kann der Magistrat zu diesem Lager aufgrund eigener Recherchen etwa des Instituts für Stadtgeschichte mitteilen? 2. Ist bekannt, wer dieses Lager eingerichtet, geführt und bezahlt hat? 3. Wie war ggf. der Sportverein in das Geschehen eingebunden? 4. Sind durch vorliegende Entschädigungsanträge, durch die Umzugsmeldungen der polizeilichen Hausstandsbücher oder durch andere Quellen Namen, Nationalitäten und evtl. Arbeitgeber von Insassen / Bewohnern des Lagers zu ermitteln? 5. Sind unter den Empfängern, die vor ca. 20 Jahren als ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter Soforthilfe der Stadt als Entschädigungszahlung erhalten haben, Personen, die im Lager Wenzelweg polizeilich gemeldet waren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 808 2023 Die Vorlage OF 368/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 371/8 Betreff: Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit 2017 ist der frühere Getränkemarkt auf einem ehemaligen Tankstellenareal In der Römerstadt 170a geschlossen. Schon 2020 hat der Magistrat auf mehrfache Nachfragen des Ortsbeirates dahingehend Stellung genommen, dass die Vergabe dieser städtischen Fläche zu Wohnbauzwecken geplant sei. Damals hat sich der Magistrat die ABG Frankfurt Holding GmbH als mögliche Partnerin vorgestellt, die ihrerseits bereits Prüfungen begonnen habe. Zudem ist mitgeteilt worden, dass in der Zwischenzeit für eine angemessene Sicherung und Pflege des Grundstücks gesorgt werde (ST 1940-18, ST 2111-20). Seitdem ist von diesem Projekt nichts mehr zu hören. Auf die zurückliegende Anfrage des Ortsbeirates V 565 v. 08.12.2022 hat der Magistrat immer noch nicht geantwortet. Das jetzt seit sechs Jahren ungenutzte Areal ist mittlerweile total verwahrlost und sorgt zusammen mit der direkt benachbarten Baustelleneinrichtung auf der Parallelstraße In der Römerstadt, die dort seit ca. 2 1/2 Jahren besteht und den Verkehr behindert, insgesamt für eine stadträumliche Abwertung in diesem Wohnbereich der südlichen Nordweststadt. Um dem entgegenzuwirken, sollte der Magistrat schnellstens seine Absichten mit diesem Grundstück, auf dem laut Bebauungsplan Wohnen möglich ist (WA-Gebiet), klären und öffentlich darstellen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Aus welchen Gründen beantwortet der Magistrat die Anfrage V 565 nicht? 2. Wie weit sind seit 2020 die Verkaufs- oder Vergabeverhandlungen des Magistrats fortgeschritten und wann ist ein Abschluss geplant? 3. Wie lässt sich ein zu den Häusern In der Römerstadt 158-164 sowie 170 nachbarverträgliches Wohnbauprojekt realisieren? 4. Können der Baumbestand oder Teile von ihm erhalten werden und wenn ja, in welchem Umfang? 5. Sind Bodenverunreinigungen aufgrund des früheren Tankstellenbetriebs zu erwarten? 6. Wieso stellt der Magistrat mit seinem Fachamt, das als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist, nicht sicher, dass die Fläche regelmäßig von hoch wucherndem Unkraut gereinigt und wilder Abfall beseitigt wird? 7. Wenn die Fläche seit sechs Jahren brachliegt, wieso ist in der Verwaltung niemand auf die Idee gekommen, die benachbarte Baustelleneinrichtung für Bauwagen, Container, Baumaterial, WCs usw. auf der Fläche unterzubringen und damit die vermietete, temporär gesperrte Parallelstraße zumindest für den Verkehr (Auto und Radler) wieder freizugeben? 8. Ist der Magistrat bereit, die Fläche wie in Ziffer 7 vorgeschlagen, vorübergehend für Zwecke der Baustelleneinrichtung zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 810 2023 Die Vorlage OF 371/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 369/8 Betreff: Sachstand Römer-Grabungen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei den im Oktober zu beobachtenden weiteren Grabungen auf dem Gelände In der Römerstadt 126-134 zu Tage getreten? Sind diese Grabungen vom Frankfurter Denkmalamt durchgeführt worden oder von einer anderen Institution und wenn ja, von welcher und unter wessen Leitung? 2. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei den denkmalrechtlichen Untersuchungen auf Bodendenkmäler auf der Baustelle für die Zweifeldturnhalle der Römerstadtschule In der Römerstadt 120E zu Tage getreten? 3. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei der Begleitung der Abbruchmaßnahme auf dem Grundstück des Kinderzentrums 37 In der Römerstadt 117 zu Tage getreten? 4. Kann der Magistrat die Fragen 1-3 trotz der bevorstehenden Weihnachtspause innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgesehenen 3-Monatsfrist beantworten? Begründung: Im Oktober konnte erneut ein Ausgrabungsteam auf dem früheren Militärgelände In der Römerstadt 126-134 beobachtet werden. Zu sehen waren u.a. die Freilegung eines sockelartigen großen Steins. Genaue Informationen sind zeitnah für die Beratungen des Runden Tischs Nida wichtig. Der Neubau der Sporthalle für die Römerstadtschule hat begonnen, dem Vernehmen nach auch die denkmalrechtlichen Bodenuntersuchungen, die aufgrund des nahen Tempelbezirks der Stadt NIDA notwendig sind. Bei dem Neubau des KiZ 37 war das Denkmalamt laut F 1631 v. 04.05.2023 schon in die Planung eingebunden. Das Gebäude ist zwischenzeitlich komplett abgeräumt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 809 2023 Die Vorlage OF 369/8 wird als interfraktioneller Antrag der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 349/7 Betreff: Umsetzen der Vorschläge des Radfahrbüros für den Kurvenbereich In der Römerstadt/Alt-Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Um den Kreuzungsbereich "In der Römerstadt/Alt-Praunheim" sicherer für den Radverkehr zu gestalten, sollen in der Kurve nach "Alt-Praunheim" von der Straße "In der Römerstadt" kommend, die Vorschläge des Radfahrbüros gemäß angehängter Skizze umgesetzt werden. Begründung: Ein Ergebnis des Ortstermins am 18.07.2023 zur Erhöhung der Fahrradsicherheit im Kreuzungsbereich Alt Praunheim / In der Römerstadt/Ohlengarten war die Verhinderung von kreuzungsnahem Parken, die Markierung von Sperrflächen, das Aufstellen von Radbügeln und von Baken zur Trennung des motorisierten Verkehrs und Radverkehrs im Kurvenbereich. Durch diese Maßnahmen soll die Sicherheit für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen erhöht werden. Zum einen geht es um die sichere Überleitung des Radverkehrs vom Radschutzstreifen in der Straße "In der Römerstadt" in den Mischverkehr in der Straße "Alt-Praunheim". Zum anderen könnten Fußgänger*innen auch sicherer den Platz, wo je nach Jahreszeit Spargelstände stehen oder Weihnachtsbäume verkauft werden, erreichen. Außerdem wird eine zusätzliche Ladezone eingerichtet. Der Einfluss auf den fließenden motorisierten Verkehr ist geringfügig. Lediglich wird die Kurvenführung angepasst, die Mindestfahrbahnbreite von 3,50 m wird eingehalten. Anlage 1 (ca. 477 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4788 2023 Die Vorlage OF 349/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2023, OF 360/8 Betreff: Heddernheim ist "zu"! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dringend gebeten, 1. die Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 zukünftig besser zu koordinieren. Zeitgleiche Baustellen mit Sperrungen, die eine erhebliche Auswirkung auf den fahrenden und ruhenden Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger haben, sind zu vermeiden. 2. nach der Einrichtung von Baustellen mit diesen auch möglichst zeitnah zu beginnen und nicht wochenlange Absperrungen ohne sichtbaren Baufortschritt vorzunehmen. 3. für Fragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung bei größeren Sperrungen eine sachkundige Hotline zu schalten und diese Telefonnummer in der Anwohnerschaft bekannt zu geben. 4. bei einer langfristigen Vermietung von öffentlichen Straßenflächen an Vorhabenträger für Materiallager, Abstellmöglichkeiten für Baufahrzeuge und mobile WCs - wie derzeit auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a - immer den Ortsbeirat über die entsprechenden Planungen in Kenntnis zu setzen und ihn nach spätestens sechs Monaten über die gemachten Erfahrungen und zu den Folgen der Sperrung anzuhören. Begründung: In den zurückliegenden Monaten hat die Zahl der eingerichteten Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 massiv zugenommen. Folgende Baustellen sind bspw. aktuell eingerichtet, in Einzelfällen sogar ohne ersichtlichen Baubeginn oder Baufortschritt: Heddernheimer Steg, Feuerwehrbrücke, Römerstadtbrücke, In der Römerstadt zwischen Konstantinstraße und Heddernheimer Kirchstraße, Im Heidenfeld, Am Forum (inkl. Sanierung KiZ 37), Hadrianstraße (inkl. Fuß- und Radwege zur Nidda), Mithrasstraße. Hinzu kommt das seit zweieinhalb Jahren bestehende Materiallager auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a und neuerdings das Materiallager auf dem Spielplatz in der Tacitusstraße. Die Baustelle für Abriss und Neubau des Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum (NWZ) läuft schon seit Frühjahr 2021, der Steg ist immer noch nicht für den Fußverkehr freigegeben und die Menschen müssen weiterhin die Behelfsampel zur Querung des Erich-Ollenhauer-Rings nutzen, um in das NWZ zu kommen. Unterdessen aber, ohne den Abschluss dieser Baumaßnahme am NWZ abzuwarten, begannen im März diesen Jahres auf der Westseite des NWZ die Sanierungsarbeiten an der Feuerwehrbrücke, die weitere Fahrspurverengungen und Hindernisse für Radler und Passanten im und am Erich-Ollenhauer-Ring notwendig gemacht hat. Und schließlich startete vor ein paar Wochen erst die Grunderneuerung der Römerstadtbrücke. Parallel dazu laufen die angekündigten Bauarbeiten für neue Leitungen (Glasfaser, Strom usw.) kreuz und quer durch den Stadtteil. Ergebnis sind zahlreiche gleichzeitige Straßen-, Radweg- und Gehwegsperrungen, ampelgeregelte, nur einspurig befahrbare Baustellenbereiche sowie Fahrbahnverengungen. Ein Schwerpunkt liegt aktuell auf dem Bereich Nordwestzentrum/Siedlung Römerstadt. Rettungs- und Müllfahrzeuge haben Durchkommens- und Rangierprobleme, Radwege sind teilweise gesperrt, für Senioren erhöht sich durch die Vielzahl von Sicherheitsbaken und Schrankenzäunen im Gehweg- und Straßenbereich die Sturzgefahr und für Schulkinder ändert sich oft täglich der Schulweg. Hinzukommen Staus und lästiger Parkplatzsuchverkehr. Viele Menschen sind durch die geballt vorkommenden Hindernisse im öffentlichen Raum in ihrer Mobilität unverhältnismäßig eingeschränkt. Unverständlich ist dem Ortsbeirat, wieso derart viele gleichzeitige (!) Baustellen von der Stadtverwaltung bzw. dem Straßenverkehrsamt genehmigt und eingerichtet werden. Das muss dringend besser koordiniert werden, und diese verantwortliche Dienstleistung muss der Magistrat der Stadt Frankfurt für die Bürgerinnen und Bürger übernehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4702 2023 Die Vorlage OF 360/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 336/7 Betreff: Rahmenplan Praunheim umsetzen - Verkehrsfläche reduzieren und Aufenthaltsqualität verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zeitnah die in der beigefügten Skizze markierte Fläche im Kreuzungsbereich "Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten" für den Verkehr zu sperren und zur temporären Gestaltung durch die Bürger:innen freizugeben. Die Initiative "Lebendiges Praunheim" hat sich bereit erklärt die temporäre Gestaltung in Kooperation mit interessierten Bürger:innen zu koordinieren und zu begleiten. Die Sperrung der Fläche ist zunächst auf ein Jahr befristet. Danach entscheidet der Ortsbeirat in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern über eine dauerhafte Freimachung und Entsiegelung der Fläche. Die geplanten Gestaltungsmaßnahmen sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen und durch das Straßenverkehrsamt zu genehmigen. Die beigefügte Skizze ist durch das Stadtplanungsamt erstellt worden und ist mit dem Radfahrbüro im Straßenverkehrsamt abgestimmt. Begründung: Der Rahmenplan Praunheim stammt aus dem Jahre 2013 und harrt bislang weitestgehend einer Umsetzung. Im Rahmenplan ist auch die o.g. Maßnahme festgehalten. Im Rahmenplan heißt es: "Der Straßenraum an der Gabelung Alt-Praunheim/ In der Römerstadt wird derzeit durch den motorisierten Individualverkehr dominiert. Die verbleibenden Restflächen bieten den Fußgängern nur wenig Raum und können keine Aufenthaltsqualität bieten. Ziel ist es mittelfristig den Bereich umzugestalten und die Fahrbahnflächen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Es sollen Möglichkeiten für ortskernbelebende Nutzungen geschaffen werden." Der Rahmenplan wurde vom Ortsbeirat 7 und der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. In einem Ortstermin am 18.7.2023 haben die beteiligten Ämter ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert eine Teilfläche dem Verkehr zu entziehen und somit die Möglichkeit zu schaffen, diesen Teil des Rahmenplans umzusetzen. Die Befristung der Maßnahme bietet die Möglichkeit Probleme für den Verkehr zu erkennen und - sofern dies nötig ist - vor einer endgültigen Umwidmung und Entsiegelung Korrekturen am Umfang der Fläche vorzunehmen. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4552 2023 Die Vorlage OF 336/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 339/8 Betreff: Alter und Denkmalwert des ehemaligen Heddernheimer Schulgebäudes Diezer Straße 10 In der Diezer Straße 10/Ecke Alt-Heddernheim befindet sich die ehemalige Heddernheimer Elementarschule. Bis zum Neubau der heutigen Robert-Schuhmann-Schule (mit allen Bauphasen zwischen 1880 und 1905) hat das Haus für Schulzwecke und bis zur Eingemeindung nach Frankfurt 1910 als Bürgermeisteramt für Heddernheim gedient. In der Literatur existieren jedoch unterschiedliche Angaben über das Alter des heute als Wohnhaus genutzten Gebäudes. Während die Heddernheimer Lokalforschung das Gebäude als Bauprojekt der kurmainzer Zeit auf 1726 datiert, beschreibt es die Frankfurter Denkmaltopographie (S. 564) als "Wohnhaus um 1910". Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Datierung ist bei dem Gebäude Diezer Straße 10 richtig? 2. Existieren Quellen/Archivalien zur Nutzung des Gebäudes als Schule und Bürgermeisteramt und wenn ja, welche? 3. Für welche Zwecke wurde das Gebäude vor und nach 1910 genutzt? 4. Wenn das Gebäude zum Besitz der ehemals selbständigen Gemeinde Heddernheim gehörte, ist die Stadt Frankfurt heute noch Eigentümerin des Gebäudes? 5. Wie bewertet der Magistrat den baulichen Zustand des Gebäudes und seinen Denkmalwert? 6. Hält der Magistrat die Anbringung einer Informationstafel an dem Haus für möglich und welche Kosten würden entstehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 764 2023 Die Vorlage OF 339/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2023, OF 326/7 Betreff: Fortführung des Radweges Alt Praunheim bis zur Abzweigung Augustenburgstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern,auf der Straße Alt Praunheim bis zur Abzweigung Augustenburgstraße Radpiktogramme anzubringen. Begründung: Eine Radmarkierung endet auf der Kreuzung der Straßen Alt Praunheim, In der Römerstadt, Ohlengarten. Gleichzeitig endet hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km. Mit einer Radpiktogramm Kennzeichnung der Straße Alt Praunheim bis zur Abzweigung Augustenburgstraße würde eine verbesserte Sicherheit für den Radverkehr in diesem Straßenbereich erreicht. Bei dem gemeinsamen Ortstermin wurde eine solche Maßnahme angesprochen und als Absichtserklärung ins Protokoll aufgenommen. Dieser Antrag soll die Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme bestärken und die Durchführung beschleunigen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 326/7 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 325/8 Betreff: Fahrradweg entlang des Friedhofs (Heddernheim) sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradweg in der Straße "In der Römerstadt" entlang des Heddernheimer Friedhofs durch Bordsteinerhöhungen (evtl. "Frankfurter Hut") abzupollern. Außerdem sollen die Schrägparkplätze Richtung Straßenmitte um 0,30 m verlängert werden. Begründung: Viele der PKW oder auch Kombi-Fahrzeuge parken mit der Frontseite weit über den Bordstein, zum Teil reichen sie bis zu einem halben Meter an/über den Fahrradweg. Dieser ist entlang des Friedhofs nur 1,25 m breit. Der angrenzende Fußweg ist ebenso schmal und ist auf der Friedhofsseite begrenzt von einer (im Sommer üppigen) Hecke. So ist die räumliche Situation auf dem kombinierten Rad-/Fußweg sehr eng für das Nebeneinander und für Begegnungen. Sie ist zudem gefährlich durch überragende Autos und den unebenen Belag. Die Markierung für die Schrägparkplätze ist durchaus so lang, dass die Fahrzeuge nicht mit den Vorderreifen direkt am Bordstein stehen sollen. Durch den "Frankfurter Hut" würden die Autos den Fahrradweg nicht mehr blockieren, so dass Fahrradfahrer:innen auf dem Fahrradweg weniger gefährdet sind und auch die Situation für die Fußgänger:innen sicherer ist. Dies betrifft im Wesentlichen Schüler:innen, deren täglicher Fahrradweg zu/von der Geschwister Scholl Schule führt, aber auch Eltern mit Kleinkindern von/zu dem Kinderzentrum Römerstadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4332 2023 Die Vorlage OF 325/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 15.06.2023, OI 20 entstanden aus Vorlage: OF 301/8 vom 31.05.2023 Betreff: Das Gedächtnis von Heddernheim stärken - Ortsgeschichte erlebbar machen Vorgang: B 41/23 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Liegenschaft Alt-Heddernheim 30 ("Heddernheimer Schloss") zum Standort eines Heimatmuseums und Bürgertreffs zu machen. Im Einzelnen wird der Magistrat ersucht, 1. das Nutzungskonzept für das "Heddernheimer Schloss", Alt-Heddernheim 30, gemäß Magistratsbericht B 41 zu erstellen, mit dem vorgeschlagenen Nutzungskonzept des Bürgervereins abzustimmen und dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Teil des Konzepts soll die museale Herrichtung eines barocken Repräsentationszimmers auf der Beletage des Schlosses sein; für den musealen Teil des Nutzungskonzepts ist eine Museographie zu erarbeiten; 2. für den sogenannten "Stiftsgarten" in Alt-Heddernheim (Flurstück 312/124) ein gärtnerisches Aufwertungskonzept aufgrund ggf. vorhandener alter Pläne zu entwickeln und sich dabei in der Bepflanzung am früheren Zier- bzw. Lustgarten des Schlosses zu orientieren. Entsprechend der historischen Anlage sollen wertvolle und seltene Bäume und Büsche angepflanzt werden und eine Neuanlage von bestimmten Teilen des Parks mit typischen Elementen der intimen Rokokogärten durchgeführt werden (z. B. ummauerte Blumen- und Rosenbeete, heckenumsäumte Wege, vereinzelt Blütenrondelle vor allem mit insektenfreundlichen Pflanzen usw.). Dem historischen Vorbild der Parkanlage nachempfunden sollen vereinzelt dort, wo noch eine Platzierung möglich ist, Reproduktionen von Steinskulpturen des antiken Nida aufgestellt werden. Die Spielplatznutzung des "Stiftsgartens" ist dabei zu erhalten; 3. im "Stiftsgarten" eine Informationstafel mit QR-Code anzubringen, die über die historische Schlossanlage mit Wirtschaftsgebäuden, Park und Nutzgarten Auskunft gibt; 4. den im Volksmund "Stiftsgarten" genannten Park nach der Familie des ersten Schlossherrn als "Riedt-Anlage" zu benennen; 5. zu prüfen und zu berichten, ob der "Stiftsgarten" als verbundene Grünfläche ebenfalls unter den Denkmalschutz der Gesamtanlage "Heddernheimer Schloss" gestellt werden kann und ggf. dabei weiter als Aufstellfläche für Feste (z. B. Heddernheimer Straßenfest) in Betracht käme; 6. den in der Tempo-30-Zone 8.2. "Alt-Heddernheim" befindlichen Straßenbereich zwischen dem Toreingang zur Liegenschaft Alt-Heddernheim 30 und dem Zugang zum "Stiftsgarten" aufzupflastern und damit einen verbindenden Übergang zwischen Schloss und Park zu schaffen unter Beibehaltung der bestehenden Parkraumsituation; 7. in dem Entwurf des Doppelhaushalts 2024/25 Planungsmittel für eine substanzerhaltende und aufwertende Sanierung der Schlossanlage und des "Stiftsgartens" sowie für die Herrichtung des Paradezimmers vorzusehen. Es soll auch geprüft werden, zu welchen Kosten das historische Mansardendach rekonstruiert werden kann; eine evtl. Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist ebenfalls zu prüfen; 8. in den Entwurf des Doppelhaushalts 2024/25 mit dem entsprechenden Finanzplanungszeitraum für die Umsetzung des Nutzungskonzeptes und Mietkostenzuschüsse an den Bürgerverein Heddernheim die erforderlichen Mittel einzustellen; 9. die Maßnahmen nach den Ziffern 2. und 3. werden durch Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Betrag von 15.000 Euro mitfinanziert. Heddernheim ist reich an Geschichte. Diese ist nicht beschränkt auf die Römerzeit und die Klaa Pariser Fastnacht. Schon mit der Instandsetzung der Kriegsschäden am Heddernheimer Schloss kam 1954 die Idee des Bürgervereins Heddernheim auf, das Schloss neben dem schon vorhandenen Kindergarten als Heimatmuseum, als öffentliche Bibliothek sowie als Sprechzimmer für den Stadtbezirksvorsteher zu nutzen. Dies wurde von der Stadt mit Hinweis auf die damalige Wohnungsnot abgelehnt. Durch die Möglichkeit, den Mieterinnen und Mietern Ersatzwohnungen anbieten zu können, eröffnet sich jetzt die Perspektive, aus dem Heddernheimer Schloss endlich den lange geforderten Stadtteil-Treffpunkt zu schaffen, der über die Ortsgeschichte reflektiert informiert und den Vereinen und Gremien des Stadtteils zur Nutzung gegeben wird. Dabei soll die historische äußere Form des Schloss-Hauptgebäudes durch Rekonstruktion des im Zweiten Weltkrieg zerstörten Mansardendachs wiederhergestellt werden. Mit einem eigens hergerichteten barocken Repräsentationszimmer soll über den Lebensstil und die Zeit der damaligen Schlossherren im 18. und 19. Jahrhundert anschaulich informiert werden. Entscheidend für den Wiederaufbau Heddernheims nach den Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges war die Familie von Riedt. Sie hatte Heddernheim als Lehen des Mainzer Dompropstes und sorgte für eine neue Entwicklung, die ihren Höhepunkt unter Philipp Wilhelm von Riedt (U 1764) erreichte. Er förderte Wirtschaft, Handwerk und Handel, ließ eine Schule bauen und ordnete die Seelsorge. Zu seiner Zeit entstand auch die im Inneren künstlerisch reich verzierte Synagoge an der ehemaligen "Langgasse", die bis zu ihrer Zerstörung in der NS-Zeit der Mittelpunkt einer großen jüdischen Gemeinde war. Mit der Errichtung eines barocken Herrensitzes (1740-42) wertete Riedt die Ortschaft weiter auf. Zur Erinnerung an die für Heddernheim prägende Zeit unter der Familie von Riedt (1618-1764) soll der frühere Schlossgarten in "Riedt-Anlage" benannt werden. Dies soll einhergehen mit einer gärtnerischen Aufwertung des kleinen Parks und einer gemeinverständlichen Informationstafel zu den geschichtlichen Hintergründen und der Architektur des Schlosses. Die bisherigen Nutzungen des "Stiftsgartens" (Spielplatz, Aufstellfläche für das Straßenfest) sollen erhalten bleiben. Der Ortsbeirat begrüßt, wenn bis zum 100-jährigen Bestehen des Kindergartens im Schloss im Jahr 2024 ein zielführendes Konzept für Sanierung und Nutzung der denkmalgeschützten Anlage vorliegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 41 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 369 Versandpaket: 21.06.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 301/8 Betreff: Das Gedächtnis von Heddernheim stärken - Ortsgeschichte erlebbar machen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Liegenschaft Alt-Heddernheim 30 ("Heddernheimer Schloss") wird zum Standort eines Heimatmuseums und Bürgertreffs. Im Einzelnen wird der Magistrat ersucht, 1. das Nutzungskonzept für das "Heddernheimer Schloss" Alt-Heddernheim 30 gemäß Magistratsbericht B 41-23 zu erstellen, mit dem vorgeschlagenen Nutzungskonzept des Bürgervereins abzustimmen und dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Teil des Konzepts soll die museale Herrichtung eines barocken Repräsentationszimmers auf der Beletage des Schlosses sein; für den musealen Teil des Nutzungskonzepts ist eine Museographie zu erarbeiten; 2. für den sogenannten "Stiftsgarten" in Alt-Heddernheim (Flurstück 312/124) ein gärtnerisches Aufwertungskonzept aufgrund ggf. vorhandener alter Pläne zu entwickeln und sich dabei in der Bepflanzung am früheren Zier- bzw. Lustgarten des Schlosses zu orientieren. Entsprechend der historischen Anlage sollen wertvolle und seltene Bäume und Büsche angepflanzt werden und eine Neuanlage von bestimmten Teilen des Parks mit typischen Elementen der intimen Rokokogärten durchgeführt werden (z.B. ummauerte Blumen- und Rosenbeete, heckenumsäumte Wege, vereinzelt Blütenrondelle vor allem mit insektenfreundlichen Pflanzen usw.). Dem historischen Vorbild der Parkanlage nachempfunden sollen vereinzelt dort, wo noch eine Platzierung möglich ist, Reproduktionen von Steinskulpturen des antiken Nida aufgestellt werden. Die Spielplatznutzung des "Stiftsgartens" ist dabei zu erhalten. 3. im "Stiftsgarten" eine Informationstafel mit QR-Code anzubringen, die über die historische Schlossanlage mit Wirtschaftsgebäuden, Park und Nutzgarten Auskunft gibt; 4. den im Volksmund "Stiftsgarten" genannten Park nach der Familie des ersten Schlossherrn als "Riedt-Anlage" zu benennen; 5. zu prüfen und zu berichten, ob der "Stiftsgarten" als verbundene Grünfläche ebenfalls unter den Denkmalschutz der Gesamtanlage "Heddernheimer Schloss" gestellt werden kann und ggf. dabei weiter als Aufstellfläche für Feste (z.B. Heddernheimer Straßenfest) in Betracht käme; 6. den in der Tempo 30-Zone 8.2. "Alt-Heddernheim" befindlichen Straßenbereich zwischen dem Toreingang zur Liegenschaft Alt-Heddernheim 30 und dem Zugang zum "Stiftsgarten" aufzupflastern und damit einen verbindenden Übergang zwischen Schloss und Park zu schaffen unter Beibehaltung der bestehenden Parkraumsituation; 7. in dem Entwurf des Doppelhaushalts 2024/25 Planungsmittel für eine substanzerhaltende und aufwertende Sanierung der Schlossanlage und des "Stiftsgartens" sowie für die Herrichtung des Paradezimmers vorzusehen. Es soll auch geprüft werden, zu welchen Kosten das historische Mansardendach rekonstruiert werden kann; eine evtl. Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist ebenfalls zu prüfen; 8. in den Entwurf des Doppelhaushalts 2024/25 mit dem entsprechenden Finanzplanungszeitraum für die Umsetzung des Nutzungskonzeptes und Mietkostenzuschüsse an den Bürgerverein Heddernheim die erforderlichen Mittel einzustellen; 9. die Maßnahmen nach den Ziffern 2 und 3 werden durch Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Betrag von 15.000 Euro mitfinanziert. Begründung: Heddernheim ist reich an Geschichte. Diese ist nicht beschränkt auf die Römerzeit und die Klaa Pariser Fastnacht. Schon mit der Instandsetzung der Kriegsschäden am Heddernheimer Schloss kam 1954 die Idee des Bürgervereins Heddernheim auf, das Schloss neben dem schon vorhandenen Kindergarten als Heimatmuseum, als öffentliche Bibliothek sowie als Sprechzimmer für den Stadtbezirksvorsteher zu nutzen. Dies wurde von der Stadt mit Hinweis auf die damalige Wohnungsnot abgelehnt. Durch die Möglichkeit, den Mieterinnen und Mietern Ersatzwohnungen anbieten zu können, eröffnet sich jetzt die Perspektive, aus dem Heddernheimer Schloss endlich den lange geforderten Stadtteil-Treffpunkt zu schaffen, der über die Ortsgeschichte reflektiert informiert und den Vereinen und Gremien des Stadtteils zur Nutzung gegeben wird. Dabei soll die historische äußere Form des Schloss-Hauptgebäudes durch Rekonstruktion des im Zweiten Weltkrieg zerstörten Mansardendachs wiederhergestellt werden. Mit einem eigens hergerichteten barocken Repräsentationszimmer soll über den Lebensstil und die Zeit der damaligen Schlossherren im 18. und 19. Jahrhundert anschaulich informiert werden. Entscheidend für den Wiederaufbau Heddernheims nach den Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges war die Familie von Riedt. Sie hatte Heddernheim als Lehen des Mainzer Dompropstes und sorgte für eine neue Entwicklung, die ihren Höhepunkt unter Philipp Wilhelm von Riedt (+1764) erreichte. Er förderte Wirtschaft, Handwerk und Handel, ließ eine Schule bauen und ordnete die Seelsorge. Zu seiner Zeit entstand auch die im Inneren künstlerisch reich verzierte Synagoge an der ehemaligen "Langgasse", die bis zu ihrer Zerstörung in der NS-Zeit der Mittelpunkt einer großen jüdischen Gemeinde war. Mit der Errichtung eines barocken Herrensitzes (1740-42) wertete Riedt die Ortschaft weiter auf. Zur Erinnerung an die für Heddernheim prägende Zeit unter der Familie von Riedt (1618-1764) soll der frühere Schlossgarten in "Riedt-Anlage" benannt werden. Dies soll einher gehen mit einer gärtnerischen Aufwertung des kleinen Parks und einer gemeinverständlichen Informationstafel zu den geschichtlichen Hintergründen und der Architektur des Schlosses. Die bisherigen Nutzungen des "Stiftsgartens" (Spielplatz, Aufstellfläche für das Straßenfest) sollen erhalten bleiben. Der Ortsbeirat begrüßt, wenn bis zum 100jährigen Bestehen des Kindergartens im Schloss im Jahr 2024 ein zielführendes Konzept für Sanierung und Nutzung der denkmalgeschützten Anlage vorliegt. Antragsteller: SPD CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 20 2023 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 301/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 301/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1., 2., 8. und 9.: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE zu Ziffern 4. und 7.: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu Ziffern 5. und 6.: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2023, OA 356 entstanden aus Vorlage: OF 281/8 vom 17.04.2023 Betreff: Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als "Archäologisches Fenster in die Römerzeit" zugänglich machen Vorgang: NR 277/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1312/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die dauerhafte Unterschutzstellung der folgenden, auf dem Baugrundstück In der Römerstadt 126 bis 134 bislang mit den großflächigen Grabungen seit 1991 archäologisch festgestellten Befunde aus römischer Zeit (1. bis 3. Jahrhundert ) zu prüfen mit dem Ziel einer möglichst umfänglichen Erhaltung in situ a) Villafundamente mit Resten einer Fußbodenheizung; b) Steinkeller mit erhaltenen Resten eines Wandputzes; c) Überreste der sog. "Weststraße"; d) ein Töpferofen mit erhaltener Tenne und Kuppelresten; e) Ensemble von drei Töpferöfen mit Schürgruben und Lochtennen; f) sog. "Kultkeller" mit anschl. Gebäuderesten; g) Holzkeller (verbrannt); h) Überreste Westthermen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die wirtschaftliche Nutzung von Grundstücksteilen mit Bodendenkmälern gemäß § 24 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes beschränkt werden kann, um einen möglichst geschlossenen Eindruck der aufgefundenen antiken Siedlungsstrukturen für die Nachwelt zu erhalten; 3. die neuesten Befunde (z. B. den Holzkeller) in das gemäß Beschluss vom 24.02.2022, § 1312, zum Antrag vom 08.02.2022, NR 277, erstellte museale Konzept des Archäologischen Museums Frankfurt einzubeziehen; 4. dafür Sorge zu tragen, dass keine Baugenehmigung erteilt wird und keine Baumaßnahmen oder hierfür vorbereitende Arbeiten auf dem Ausgrabungsfeld stattfinden, bevor das finale museale Konzept und die abschließende Beratung der an Ort und Stelle zu erhaltenden Befunde mit der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat abgestimmt sind. Begründung: Je länger die Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 dauern, desto mehr verfestigt sich der Eindruck, dass sich die Zug um Zug vom Team des Frankfurter Denkmalamtes freigelegten Bodenbefunde für eine Inwertsetzung von Resten der Römerstadt NIDA an Ort und Stelle eignen. Die original erhaltenen Architekturreste, die sich seit rund 1800 Jahren unverändert dort befinden, können wie ein "Fenster in die Römerzeit" genutzt werden und der Vermittlungsarbeit des Archäologischen Museums und der Schulen genauso dienen wie dem lokalen Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner in Heddernheim. Ein Verbleib der Befunde an ihrem authentischen Ort und ihre Integration in das Bauprojekt wären eine herausragende Leistung modernen kommunalen Wohnungsbaus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.02.2022, NR 277 Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 69 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 18. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 15.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 88 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 13.07.2023, TO I, TOP 120 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 21.09.2023, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 69) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3848, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2023, OF 299/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum Antikes Erbe NIDA in Heddernheim zeigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Für die Konservierung von neuen Bodenbefunden des römischen NIDA, für die Herstellung eines NIDA-Stadtmodells, für die überfällige Aktualisierung des Faltplans zu den NIDA-Grabungen aus dem Jahr 1988 sowie für zusätzliche Personalstellen werden 250.000 € in den Ergebnishaushalt und 2. zur Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA-Heddernheim werden 500.000 € in den Finanzhaushalt eingestellt. Zur Gegenfinanzierung der Maßnahmen ist vom Magistrat eine Kostenbeteiligung der ABG Frankfurt Holding GmbH als Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigte und Verantwortliche für die Erschließungsmaßnahmen des Grundstücks In der Römerstadt 126-134 nach Maßgabe des geltenden Denkmalschutzrechts zu prüfen. Begründung: Als ein Ergebnis des "Runden Tischs NIDA" wird erwartet, dass herausragende Befunde der früheren und der aktuellen Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 an Ort und Stelle verbleiben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der hilfreiche, aber veraltete Faltplan des Museums zur Dokumentation der bisherigen Grabungsergebnisse muss um die Funde und Befunde seit den 90er Jahren (v.a. Gelände der US-Baracken und Römerstadtschule) ergänzt und neu herausgegeben werden. Ein NIDA-Stadtmodell kann zum Verständnis der Stadtentwicklung und -anlage zwischen dem 1. und dem 3. Jahrhundert beitragen. Diese Maßnahmen und Ideen lösen beim zuständigen Archäologischen Museum Frankfurt zusätzliche Personal- und Sachkosten aus. In Anbetracht der Ausgrabungen auf der letzten großen Freifläche der antiken Stadt, die noch nicht modern überbaut ist, muss es zudem Ziel sein, in Heddernheim endlich eine Dependance des Archäologischen Museums einzurichten, die mit den erhaltenen materiellen Zeugen des römischen Frankfurts auf dem Areal Römerstadt 126-134 in inhaltlicher und räumlicher Beziehung stehen sollte. Ihre Aufgabe wäre das Zeigen der Bodendenkmäler, die Präsentation von einzelnen Fundstücken und die allgemeinverständliche Vermittlung des hochbedeutenden Fundortes NIDA. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2023, OF 279/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 299/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 111 2023 1. Die Vorlage OF 279/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 299/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "2. zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA werden für die Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums möglichst auf dem Gelände selbst hilfsweise in räumlicher Beziehung zum Fundort 500.000 Euro in den Finanzhaushalt eingestellt." und im dritten Satz der Begründung das Wort "kann" durch "wird" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 279/8 Betreff: Haushalt 2023 Dependance des Archäologischen Museums In der Römerstadt 126-134: Errichtung eines Museums "Römerstadt NIDA" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf dem Ausgrabungsgelände im Stadtteil Heddernheim (In der Römerstadt) wird ein 15x15m großer Ausstellungsraum für Funde und Erläuterungen zur Römischen Stadt NIDA errichtet und dem Archäologischen Museum und Kulturdezernat der Stadt übergeben. Der Ausstellungsraum soll von der Straße aus zugänglich und sichtbar sein, und entweder freistehend oder als großzügiger Erdgeschossraum innerhalb eines Wohngebäudes errichtet werden. Ferner soll der Ausstellungsraum mit mindestens 3 originalen Artefakten auf dem Ausgrabungsgelände durch Gänge verbunden werden, die für Besucher des NIDA-Museums jederzeit offen sind. Die Planung und der Bau der Räumlichkeiten werden von der ABG übernommen. Mit den fachlichen und finanziellen Mitteln des archäologischen Museums wird für den Ausstellungsraum, zeitgleich mit der Fertigstellung, ein Miniaturmodell aus festem Material oder ein digitales Modell der römischen Stadt NIDA fertig gestellt und eingebaut. Begründung: Die Bedeutung der römischen Stadt NIDA im Vorfeld des Limes ist durch zahlreiche Ausgrabungen und wissenschaftliche Arbeiten dokumentiert. Sie war ein strategisches Zentrum, ein Verwaltungs- und auch Wirtschaftszentrum mit multikultureller sozialer Zusammensetzung in der obergermanischen Provinz Roms, lange vor der Gründung der Stadt Frankfurt am Main. Auch heute zeichnet sich der Norden Frankfurts durch eine Vielfalt von Zugewanderten und Kulturen aus, die größer ist als in den innerstädtischen Vierteln. Um die Bedeutung der Stadt NIDA für folgende Generationen zu bewahren, muss ihre Geschichte, ihre politische, kulturelle und wirtschaftliche Funktion vor Ort präsentiert werden. Der von den Römern gewählte Standort, zuerst nur für ein Militärlager gedacht, verbindet das Mainzer Becken, den Vordertaunus und die Wetterau und birgt zahlreiche militärische und zivilgesellschaftliche Überreste der "germanischen" Römerzeit. Diese Achse öffnet dem Betrachter heute den Blick auf seine eigene Geschichte und auf ein Nebeneinander von Kulturen und Lebensgewohnheiten 2000 Jahre vor unserer Zeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.05.2023, OF 299/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 299/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 111 2023 1. Die Vorlage OF 279/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 299/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "2. zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA werden für die Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums möglichst auf dem Gelände selbst hilfsweise in räumlicher Beziehung zum Fundort 500.000 Euro in den Finanzhaushalt eingestellt." und im dritten Satz der Begründung das Wort "kann" durch "wird" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 281/8 Betreff: Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als "Archäologisches Fenster in die Römerzeit" zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. die dauerhafte Unterschutzstellung der folgenden, auf dem Baugrundstück In der Römerstadt 126-134 bislang mit den großflächigen Grabungen seit 1991 archäologisch festgestellten Befunde aus römischer Zeit (1. bis 3. Jhd.) zu prüfen mit dem Ziel einer möglichst umfänglichen Erhaltung in situ: - Villafundamente mit Resten einer Fußbodenheizung - Steinkeller mit erhaltenen Resten eines Wandputzes - Überreste der sog. "Weststraße" - ein Töpferofen mit erhaltener Tenne und Kuppelresten - Ensemble von drei Töpferöfen mit Schürgruben und Lochtennen - Sog. "Kultkeller" mit anschl. Gebäuderesten - Holzkeller (verbrannt) - Überreste Westhermen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die wirtschaftliche Nutzung von Grundstücksteilen mit Bodendenkmälern gemäß § 24 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes beschränkt werden kann, um einen möglichst geschlossenen Eindruck der aufgefundenen antiken Siedlungsstrukturen für die Nachwelt zu erhalten; 3. die neuesten Befunde (z.B. den Holzkeller) in das gemäß Beschluss zu NR 277 erstellte museale Konzept des Archäologischen Museums Frankfurt einzubeziehen; 4. dafür Sorge zu tragen, dass keine Baugenehmigung erteilt wird und keine Baumaßnahmen oder hierfür vorbereitende Arbeiten auf dem Ausgrabungsfeld stattfinden, bevor das finale museale Konzept und die abschließende Beratung der an Ort und Stelle zu erhaltenden Befunde mit der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat abgestimmt ist. Begründung: Je länger die Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 dauern, desto mehr verfestigt sich der Eindruck, dass sich die Zug um Zug vom Team des Frankfurter Denkmalamtes freigelegten Bodenbefunde für eine Inwertsetzung von Resten der Römerstadt NIDA an Ort und Stelle eignen. Die original erhaltenen Architekturreste, die sich seit rund 1800 Jahren unverändert dort befinden, können wie ein "Fenster in die Römerzeit" genutzt werden und der Vermittlungsarbeit des Archäologischen Museums und der Schulen genauso dienen wie dem lokalen Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner in Heddernheim. Ein Verbleib der Befunde an ihrem authentischen Ort und ihre Integration in das Bauprojekt wären eine herausragende Leistung modernen kommunalen Wohnungsbaus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 356 2023 Die Vorlage OF 281/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 295/8 Betreff: Sanierung und öffentliche Nutzung Heddernheimer Schloss Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den Zustand und die Renovierung des Heddernheimer Schlosses in Alt-Heddernheim zu geben: 1. Wann werdender Eingangsbereich und das Treppenhaus renoviert? 2. Wann und wie werden die Räume im Erdgeschoss und im 1. Stock des Schlosses renoviert und evtl. vergrößert? 3. Wann wird den Mietern im 1. Stock eine andere Wohnung zugewiesen? Begründung: Die Renovierung und Wiederherstellung der Räumlichkeiten im Heddernheimer Schloss ist notwendig, um dem Ortsbeirat die Möglichkeit zu eröffnen, über Nutzungsanträge zu diskutieren und zu entscheiden. Die Ausstattung und Nutzung der stadteigenen Räume ist im Interesse der demokratischen Öffentlichkeit vor Ort. Es gibt im Stadtteil sonst keine städtischen Räume, die für neue Nutzungen zur Verfügung stehen bzw. noch nicht an Vereine oder Interessengruppen vergeben sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 295/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 295/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2023, OF 277/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung der Planungswerkstatt Praunheim - Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Umsetzung des Rahmenplans Praunheim und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/ Projekt angelegt, in dem für 2023 zusätzlich die Summe von 500.000 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Umgestaltung des Kreuzungsbe-reichs Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten finanziert, die auf Basis des Rahmenplans Praunheim gemeinsam mit den Bürger:innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Der Rahmenplan Praunheim stammt aus dem Jahre 2013 und harrt weiterhin der Umsetzung. Letztmals in der ST 1922/2022 hat der Magistrat versucht zu begründen, warum der Rahmenplan bislang nicht umgesetzt werden konnte und dem Ortsbeirat das Stellen von zwei Parkbänken als ersten Erfolg verkauft. Der og. Kreuzungsbereich steht seit Jahren in der Kritik und es liegen Anträge zur Änderung der Verkehrsführung vor. Jetzt besteht die Chance endlich im Sinne des Rahmenplans eine grundsätzliche Neuordnung des Kreuzungsbereichs zu planen und zu realisieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 58 2023 Die Vorlage OF 277/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2023, OF 267/8 Betreff: Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt/Nesselbuschstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten was mit dem ehemaligen Kiosk / der Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt / Nesselbuschstraße passiert und ob der Kiosk wieder genutzt werden kann. Begründung: Der Kiosk / Trinkhalle steht seit mehreren Jahren leer und verwahrlost. Nach der Schließung der nahegelegenen Tankstelle befindet sich nun keine Möglichkeit für die Anwohner sich mit aktuellen Zeitungen in ihrer Nähe einzudecken. Es wäre gut, wenn dieser Kiosk wieder öffnen könnte. Bild: CDU-Fraktion Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3813 2023 Die Vorlage OF 267/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2023, OF 256/8 Betreff: Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Heddernheimer Landstraße zwischen der Kreuzung mit der Nassauer Straße/ Heddernheimer Kirchstraße (östlich) und der Kreuzung mit der Hessestraße/Antoninusstraße (westlich) wird die Markierung so verändert, dass abwechselnd links und rechts am Straßenrand geparkt wird und somit die Verkehrsführung von der unteren Heddernheimer Landstraße - (vom Windigen Eck kommend) - fortgesetzt wird. So kann die Park-Markierung z.B. rechts bei Nr. 40-44, links von der Schutzschranke bei Nr. 47 bis Nr. 53, rechts vom Karl-Perotte-Platz (46) bis Ende Haus Nr. 56 erfolgen, links verbleiben 4 Plätze vor der Kreuzung Hessestraße/ Antoninusstraße. Der Ortsbeirat bittet das zuständige Amt (66) so schnell als möglich entsprechend tätig zu werden. Begründung: Leider kommt es auf diesem Teilstück der Heddernheimer Landstraße oft zu erheblichen Beschleunigungen der bis zur Kreuzung durchfahrenden Autos. Dies, obwohl hier der frequentierteste Gehweg im Ortskern ist: zu und von den Läden, Arztpraxen und Dienstleistungen, zur Grundschule und den Kinderbetreuungseinrichtungen, freitags zum Heddernheimer Wochenmarkt auf dem Karl-Perotte-Platz. Versetztes Parken kann zum langsameren und aufmerksameren Fahren beitragen, Fußgänger sind dann weniger gefährdet. An besonderen festlichen Anlässen (Faschingsumzug, Weihnachtsmarkt) kann die Straße wie bisher für alle parkenden Autos gesperrt sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 256/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3810 2023 Die Vorlage OF 256/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 236/8 vom 22.12.2022 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Neufassung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines "neuen Stadtteils der Quartiere" östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgraben-Quartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anlagen der Magistratsvorlage M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil Lachgraben-Quartier erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mitsichbringen würde. Das Lachgraben-Quartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur Magistratsvorlage M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgraben-Quartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um drei Grad bis fünf Grad Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celsius (siehe hierzu Anlage 1, Zwischenbericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch auf Abbildung 54 (Seite 141 ebenda) zu erkennen, wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20 Grad Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter, dass die Nachttemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15 Grad bis 16 Grad Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr von 29 Grad Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20 Grad und 22 Grad Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten (Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen, https://landesplanung.hessen.de/ klima/landesweite-klimaanalyse). Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030er-Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voranschreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet Lachgraben-Quartier mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celcius bewusst in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart-Hauptmann-Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klimabarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer der gleiche Stereotyp aufgerufen: Es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt, sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst-May-Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheidt (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernenten (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins und das Gebiet In der Römerstadt 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen sowie Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der sechziger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit der A 5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien bzw. Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts, dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart-Hauptmann-Ring - wie es in der Planung vorgesehen ist -, wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.02.2023, NR 592 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 237/8 Betreff: ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbaugesellschaft ABG FRANKFURT HOLDING zu veranlassen, wieder Besuchszeiten im ServiceCenter Nord "In der Römerstadt 131" anzubieten. Begründung: Seit Beginn der Corona-Pandemie ist das ABG-Büro "In der Römerstadt 131" für den Publikumsverkehr geschlossen. Vorsprachen für Mieterinnen und Mieter, zum Beispiel in der Siedlung Römerstadt, sind nur telefonisch über die Hotline der ABG möglich oder Nachrichten können über ein abweisend gestaltetes Kontaktformular abgeschickt werden. Das ist unpersönlich und nicht kundenfreundlich. Da es sich bei der ABG um eine Gesellschaft in städtischem Besitz handelt, sollten die Servicebedingungen besser sein. Der Hinweis auf der ABG-Homepage, das Besucherzentrum sei wegen Corona geschlossen, kann angesichts der mittlerweile endemischen Lage kaum noch seriös erscheinen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3479 2023 Die Vorlage OF 237/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 243/7 Betreff: Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für Radfahrende sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zur Verbesserung der Situation für Fahrradfahrende und der Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung der Straßen Alt-Praunheim, In der Römerstadt und Ohlengarten sowie dem angrenzenden Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: - Erneuerung der Fahrradpiktogramme ab Ende des Fahrradwegs In der Römerstadt bis zur Kreuzung mit der Straße Alt-Praunheim - Rotfärbung der Fahrradwege im Kreuzungsbereich bis in die anschließenden Straßen - Einrichtung einer sicheren Fahrradverbindung und entsprechender Kennzeichnung durch die Straße Ohlengarten, die an den bestehenden Fahrradweg an der Haingrabenstraße anschließt z.B. durch Umbau und Neugestaltung des sehr großflächigen gepflasterten Fußgängerbereich im östlichen Einmündungsbereich - Fahrradpiktogramme auf der Straße Alt-Praunheim oder Fortführung des Radschutzstreifens nach der Kreuzung, dort wo der bisherige Fahrradweg endet bis zum Beginn des bestehenden, abgetrennten Fahrradwegs nach der Einmündung Augustenburgstraße - Unterbindung des gesetzwidrigen, kreuzungsnahen Parkens (nach § 12 Abs. 3 StVO) in der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum direkt hinter der Kreuzung, z.B. durch entsprechende Fahrbahnmarkierung. - Dem Ortsbeirat so bald wie möglich eine Zeitplanung für die Maßnahmen aus dem Radkonzept Nord im Ortsbezirk 7 vorzulegen und dabei auch die betreffende Kreuzung zu berücksichtigen. Im Zuge dessen soll geprüft werden, ob der freilaufende Rechtsabbieger aus Alt-Praunheim in die Römerstadt zurückgebaut und der Radverkehr im Ohlengarten in beide Richtungen ermöglicht werden kann. Begründung: An der großen Kreuzung Alt Praunheim / Ohlengarten / In der Römerstadt treffen Autofahrende, Radfahrende und zu Fuß gehende Menschen aus verschiedenen Richtungen aufeinander. Der Verkehr aus der Römerstadt biegt halb rechts und ganz rechts ab und achtet dabei vor allem auf den Verkehr aus Alt-Praunheim, kurz vor diesem Bereich endet der abgegrenzte Radweg auf der Straße In der Römerstadt, der Radverkehr wird auf die Straße geleitet. Dies wird vom motorisierten Verkehr leicht übersehen, was Radfahrenden im Kreuzungsbereich gefährdet. Deutliche Fahrbahnmarkierungen sollen die Aufmerksamkeit erhöhen. Auch Radfahrende, die auf der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum oder in den Ohlengraben unterwegs sind, werden trotz übersichtlicher Kreuzung leicht übersehen, da die Fahrradmarkierung erst an der Kreuzung beginnt und der motorisierte Verkehr Richtung Römerstadt diese Radmarkierung wegen des freilaufenden Rechtsabbiegers kreuzt und der Verkehr im Verlauf der Straße Alt-Praunheim vor allem auf den Verkehr aus der Römerstadt achtet. Die farbliche Markierung soll die Aufmerksamkeit verstärken und so den Radverkehr im Kreuzungsbereich sicherer machen. Die Verbindung des Ohlengrabens zur Haingrabenstraße ist für Radfahrende gefährlich, da der Fahrradweg der Haingrabenstraße nicht direkt erreichbar ist. Der Einmündungsbereich des Ohlengrabens in die Haingabenstraße ist verengt, der gepflasterte Fußgängerbereich sehr großflächig angelegt. Hier wäre Platz für eine Radwegführung als Verbindung zum Fahrradweg an der Haingrabenstraße. Darüber hinaus stellt der Ohlengraben eine direkte Verbindung vom Praunheimer Friedhof und den nördlichen Grünflächen zum Ostrand von Praunheim Richtung Römerstadt und Heddernheim dar. Die Straße ist aktuell nur als Einbahnstraße Richtung Haingrabenstraße befahrbar. Die Ermöglichung der Nutzung des Ohlengrabens für Radfahrende in beiden Richtungen würde die fahrradwegfreie Strecke in diesem Bereich erheblich verkürzen und die für Radfahrende gefährliche Durchfahrt durch Alt-Praunheim vermeiden. Die Straße Alt-Praunheim zwischen der Kreuzung Ohlengraben bis zur Einmündung der Augustenburgstrasse erlaubt nicht so ohne weiteres die Einrichtung eines abgetrennen Radwegs, hier soll durch die Verhinderung von unerlaubtem Parken im Kreuzungsbereich und durch die Fahrradpiktogramme die Sicherheit der Radfahrenden verbessert werden. Insgesamt dienen die Maßnahmen auch der Verkehrssicherheit, der durch weitere Schilder nicht beizukommen ist. Bisher ist die Kreuzung nicht im Bericht der Unfallkommission als Unfallsschwerpunkt aufgeführt. Darauf sollte allerdings auch nicht gewartet, sondern vorher gehandelt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in dieser Angelegenheit durchzuführen. 2. Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2022, OF 236/8 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB DER ORTSBEIRAT 8 MÖGE BESCHLIESSEN: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Magistratsvorlage 181 abzulehnen und von Plänen einer Erweiterung der Nordweststadt und von Niederursel östlich der A 5 Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgrabenquartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anhang der M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil "Lachgrabenquartier" erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mit sich bringen würde. Das Lachgrabenquartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgrabenquartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um 3° bis 5° Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um 1° bis 2,4 ° Celsius. (Siehe hierzu Anlage AN1-Zwischenbericht-Ergebnisse der Voruntersuchung, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch zu erkennen auf Abbildung 54 (S.141 ebenda), wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20° Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter , dass die Nachtemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15° bis 16° Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr 29°Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20° und 22°Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten. Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen https://landesplanung.hessen.de/klima/landesweite-klim aanalyse Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030iger Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voran schreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet "Lachgrabenquartier" mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um 1°C bis 2,4°C bewußt in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart Hauptmann Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klima-Barriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart Hauptmann Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer das gleiche Stereotyp aufgerufen: es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst May Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheid (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernent (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins, das Gebiet "In der Römerstadt" 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen, Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der 60ger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit den Autobahnen A5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien/Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts,dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart Hauptmann Ring, - wie es in der Planung vorgesehen ist - , wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2022, OF 233/8 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB DER ORTSBEIRAT 8 MÖGE BESCHLIESSEN: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Magistratsvorlage 181 abzulehnen und von Plänen einer Erweiterung der Nordweststadt und von Niederursel östlich der A 5 Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgrabenquartiers und der Bau der NeuWeststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anhang der M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil "Lachgrabenquartier" erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mit sich bringen würde. Das Lachgrabenquartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgrabenquartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um 3 0 bis 50 Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um 10 bis 2,4 0 Celsius. (Siehe hierzu Anlage ANI-Zwischenbericht-Ergebnisse der Voruntersuchung, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch zu erkennen auf Abbildung 54 (S.141 ebenda), wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 200 Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter , dass die Nachtemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 150 bis 160 Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf_ Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr 290Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 200 und 22 0 Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten. Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen https://landesplanung.hessen.de/klima/landesweite-klimaanalyse Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030iger Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voran schreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet "Lachgrabenquartier" mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um IOC bis 2,40C bewußt in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die NeuWeststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart Hauptmann Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine KlimaBarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart Hauptmann Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer das gleiche Stereotyp aufgerufen: es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst May Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheid (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernent (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins, das Gebiet "In der Römerstadt" 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen, Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der 60ger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit den Autobahnen A5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien/Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts,dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart Hauptmann Ring, - wie es in der Planung vorgesehen ist - , wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen so angenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 233/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2022, OF 232/8 Betreff: Sanierung der Ernst-May-Siedlung-West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, in die Pläne zur Sanierung der Ernst-May-Siedlung westlich der Rosa-Luxemburg-Straße auch die Wege, die Grünflächen und Mauern zwischen den Häuserzeilen (Im Burgfeld, Mithrasstraße, In der Römerstadt) aufzunehmen, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und die Kosten zu ermitteln, - wie die Wege unabhängig von der Witterung gut begehbar erhalten werden können, - wie die nicht privat genutzten Grünflächen für Kinder, Spaziergänger und Erholungssuchende einladend gestaltet werden können, - wie die Trennmauern, Treppen und Stützmauern restauriert werden können, um den praktischen Nutzen und das originäre Konzept des Erbauers wieder herzustellen. Begründung: Es ist offensichtlich, dass nicht nur die bauliche Substanz dieser Ernst-May Siedlung renovierungsbedürftig ist, sondern dass auch die von May geplanten offenen Flächen und Wege zwischen den Grundstücken an vielen Stellen verbessert werden müssten, wenn eine Bewerbung als Unesco-Weltkulturerbe angestrebt wird. So stehen auf den Grünflächen z.B. hinter der Blockbebauung In der Römerstadt viele alte (Wäsche-) Pfosten, obwohl hier schon lange keine Wäsche mehr getrocknet wird. Der "Gartenweg", der von der Hadrianstraße bis zur Straße Im Burgfeld führt, ist bei Regenwetter kaum begehbar. Von den Gärten, die nicht unmittelbar am Haus sind sondern eine Mittellage haben, werden viele nicht genutzt, sie könnten eine neue Bedeutung bekommen. Treppen- und kleinere Stützmauern vom Weg zu den Hausgärten sind oft überwuchert und nicht mehr erkennbar. Auch die großen, mehr als 1 m hohen Stützmauern in der Siedlung und um die Siedlung herum sind rissig, brüchig und unansehnlich, gleichwohl sie doch ein wichtiges architektonisches Element darstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3270 2022 Die Vorlage OF 232/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 231/8 Betreff: Versetzen eines Altglas Containers zur Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass einer der beiden Altglas Container vom jetzigen Standort gegenüber Hadrianstraße 3 zur abgepollerten Ecke Hadrianstraße / An der Ringmauer (Stirnseite von Gebäude An der Ringmauer 129) versetzt wird. Begründung: Zu Beginn der Tiefbauarbeiten im unteren Teil der Straße An der Ringmauer wurde der Altglas Container bis dahin an der Ecke Hadrianstraße / An der Ringmauer zur Grünfläche gegenüber Gebäude Hadrianstraße 3 versetzt. Nachdem die Tiefbauarbeiten im unteren Teil An der Ringmauer abgeschlossen sind, sollte der Altglas Container wieder an seinen alten Standort versetzt werden. Alternativ könnte der Altglascontainer vor dem Lichtmast am Weg von der Hadrianstraße zur Straße In der Römerstadt unterhalb der Mauer zur Römerstadtsiedlung (Rückseite von Gebäude An der Ringmauer 129) aufgestellt werden. An beiden Stellen ist ein "Zuparken" des Altglas Containers nicht gegeben, sodass eine ungehinderte Leerung jederzeit möglich ist. Der Altglas Container wird an dieser Stelle benötigt, da die jeweils nächsten Altglas Container sehr weit entfernt stehen und somit das Altglas im Müllcontainer landet. Ferner befindet sich in der Nähe ein Spielplatz und die Liegewiese. Die Nutzer dieser Freizeiteinrichtungen können nach dem Verlassen auf dem Heimweg ihre Altglas Abfälle sachgerecht entsorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3327 2022 Die Vorlage OF 231/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Betreff: Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 940/18 OBR 8; V 1306/19 OBR 8; ST 1800/19; ST 2046/19; V 1757/20 OBR 8; V 1758/20 OBR 8; ST 2111/20; V 1925/21 OBR 8; ST 877/21; V 171/21 OBR 8; V 256/21 OBR 8; ST 426/22; ST 434/22; ST 1937/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Leerständen im Ortsbezirk 8 erneut einen aktuellen Sachstand mitzuteilen, was der Magistrat zwischenzeitlich unternommen hat, um momentane Absichten der Eigentümer in Erfahrung zu bringen und/oder diese Liegenschaften einer angemessenen Nutzung zuzuführen: - Bernadottestraße 57 (Bauruine, zuletzt ST 426-22) - Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel, zuletzt ST 426-22) - Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos", zuletzt ST 2046-19) - Habelstraße 23 (ehemalige Trinkhalle, zuletzt ST 2046-19) - Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke", zuletzt ST 877-21) - Alt-Niederursel 18 (ehemalige Hofreite, zuletzt ST 1800-19) - An den Schießgärten (ehemaliger Parkplatz, zuletzt ST 1937-22) - In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt, zuletzt ST 2111-21) - In der Römerstadt 225 (ehemaliges Blumenlädchen, zuletzt ST 434-22) Begründung: Einige Gebäude / Liegenschaften stehen seit Jahren leer oder verfallen. Der Ortsbeirat hat immer wieder Anfragen gestellt und bittet um aktuelle Informationen. Zugleich ist er der Auffassung, dass der Magistrat u.a. durch proaktive Bauberatungen eine Nutzung der fraglichen Liegenschaften herbeiführen sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2111 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 171 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2022 Die Vorlage OF 224/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 212/8 Betreff: Benennung eines Weges und eines Platzes in Erinnerung an die Familie von Riedt - den Erbauern des Heddernheimer Schlosses - Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, ob 1. der dem Heddernheimer Schloss vorgelagerte, sogenannte Stiftsgarten nach der Tochter derer von Riedt "Philippine-von-Riedt-Park" benannt werden kann, 2. der noch namenlose Platz hinter dem Vereinshaus der Fidelen Nassauer, Wenzelweg 21 in "Wilhelm-von-Riedt-Platz" benannt werden kann. Quelle: privates Foto Begründung: Philipp Wilhelm von Riedt war derjenige, der Heddernheim nach dem 30-jährigen Krieg wiederbelebte, für eine geordnete Weiterentwicklung sorgte und sich auch um Harmonie für ein friedliches Nebeneinander der Religionen einsetzte. Heddernheim war während des Dreißigjährigen Krieges von schwedischen Truppen zum Teil zerstört worden. Er und seine Erben waren die Nachfahren der Praunheimer Ritter. Als er 1764 starb, hinterließ er keinen männlichen Erben, Philiippine von Riedt heiratete den Freiherren Carl-Franz-Kaspar von Breidbach-Bürresheim, die von da an die Heddernheimer Lehnsherren waren und das Erbe der von Riedt's antraten. Sie nannten sich später auch ". . von Breidbach-Bürresheim genannt von Riedt". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2022, OF 213/8 Betreff: Straßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei den Straßenschildern im Ortsbezirk 8, wo sie fehlen (z.B. im Wenzelweg), systematisch mindestens ein Erklärungsschild pro Straßennamen anzubringen. Auch längere, zentrale Erschließungsstraßen sollen daraufhin geprüft und entsprechend beschildert werden. Für die Straße "In der Römerstadt" soll zum Beispiel erklärt werden, dass es sich hier um die alte Römerstraße nach Mainz und die Hauptstraße der antiken Stadt NIDA ("Platea novi vici") handelt. Begründung: Viele Straßennamen im Ortsbezirk 8 werden an bestimmten Straßenschildern näher erklärt. So erfährt der Passant / die Passantin in der Heilmannstraße zum Beispiel, dass "Heilmann" im Mittelalter ein häufiger Name der Herren von Praunheim gewesen ist. Dass der Wenzelweg hingegen nach dem letzten Bürgermeister von Heddernheim, Hector Wenzel (1845-1911), benannt ist, kann dort nicht nachgelesen werden. Bei vielen anderen Straßen im Ortsbezirk fehlen solchen Erklärschilder. Der Ortsbeirat regt an, die fehlenden Schilder zu erfassen und sie systematisch anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3127 2022 Die Vorlage OF 213/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 209/8 Betreff: Bericht über archäologische Ausgrabungen auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134" Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat einen Bericht zukommen zu lassen, der detaillierte Auskunft gibt zu den Ausgrabungsfeldern und zu den Dokumentationen, die während des Sommers 2022 und bis heute auf dem o.a. Gelände bearbeitet wurden und werden. Begründung: Seit Beginn der Ausgrabungen zum Sommeranfang 2022 wurde das freigelegte und noch unbebaute Gelände intensiv erforscht, Deckschichten und neuzeitliche Einträge wurden abgetragen und im hinteren Teil der Fläche aufgeworfen. Nach Auskunft des Grabungsleiters soll die vollständige Dokumentation mit den ausgewerteten Ergebnissen aber erst Anfang 2024 vorliegen (in "Archäologie in Frankfurt am Main"). Der Ortsbeirat setzt sich für die Erhaltung bedeutender Artefakte ein und für eine Museumsdependance auf diesem Gelände, die die Erinnerung an die römische Großstadt NIDA für die Frankfurter Bevölkerung, insbesondere für den Frankfurter Nordwesten ermöglicht. Ohne die genauen Informationen über Fundstellen und dokumentierte römische Funde - und besonders angesichts des Zeitdrucks, das Gelände schon dieses Jahr für eine Bebauung frei zu geben, - ist es den Ortsbeiratsmitgliedern und interessierten Bürgern nicht möglich, über eine geeignete Fläche und die Art der musealen Präsentation zu beraten oder fachliche Stellungnahmen einzuholen oder über Vorschläge aus den Ämtern eine begründete Stellungnahme zu erarbeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2963 2022 Die Vorlage OF 209/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 210/8 Betreff: Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen, betreffend Bebauungspläne auf dem o.g. Gelände, zu beantworten: Gibt es eine Fristsetzung seitens des Verkäufers für den Beginn einer Bebauung des o.g. Grundstücks durch den neuen Grundeigentümer? Um welche zeitliche Frist handelt es sich ? Gibt es vertragliche Festlegungen des Verkäufers zur Menge der zu bauenden Wohnungen oder zur Bebauungsfläche und Bebauungshöhe ? Gelten die im Frankfurter Koalitionsvertrag vorgesehenen Anteile (Sozialwohnungen, frei finanzierte Wohnungen, Eigentums-Wohnungen etc) für einen Bebauungsplan auf diesem Gelände ? Könnten Untergeschosse, wie Keller, Tiefgaragen, vom Bauherrn reduziert werden, um archäologische Ausgrabungen zugänglich zu machen und zu erhalten? Können Außen- und Erdgeschoss-Flächen der Baukörper mit Museumsräumen und einem öffentlichen Zugangsbereich kombiniert werden ? Ist es vorgesehen, im EG Verkaufsräume für die Nahversorgung vorzuhalten ? Begründung: Der OBR erachtet es als wichtig, dass die sozialräumliche Verträglichkeit verschiedener Nutzungen frühzeitig bedacht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 521 2022 Die Vorlage OF 210/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 198/8 Betreff: Einrichtung von Trinkbrunnen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit und zu welchen Kosten (Investition, Wasserverbrauch, Bauunterhaltung) eine Umsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Errichtung öffentlicher Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum (Wasserhaushaltsgesetz § 50 Absatz 1 neu) im Ortsbezirk 8 entsprochen werden kann; 2. welcher finanzielle Ausgleich nach dem Konnexitätsprinzip vom Bund zu erwarten ist. Aus Sicht des Ortsbeirates wären besonders folgende Standorte zu betrachten: - Der Stiftsgartenspielplatz in Heddernheim, sowie an den anderen öffentlichen Spielplätzen im Ortsbezirk - Die historische Gemaa Pump in Alt-Heddernheim - Der Festplatz am Bubeloch in Heddernheim/Niddawiese - Der Martin-Luther-King Park in Niederursel - Der Zugang zum Eschersheimer Freibad am Ende des Alexander-Riese-Wegs/ Entlang der Fußgänger- und Radwege an der Nidda Begründung: Auch im Ortsbezirk 8 dominiert v.a. der Zierbrunnen. In den immer heißer werdenden Sommermonaten ist es aber wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit zur Abkühlung zu geben und die nötige Trinkwasserversorgung zum Beispiel über Brunnen sicherzustellen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will hierzu die Verantwortung in die Hände der Kommunen legen. Es ist wichtig die Gegebenheiten zu prüfen um möglichst zeitnah dem Gesetz entsprechen zu können und den Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeit für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung zu stellen. Dabei ist der örtliche Bedarf und die technische Durchführbarkeit zu berücksichtigen. Da der Bund diese öffentliche Aufgabe den Kommunen zuordnet, wo dann die Kosten entstehen, muss dieser jedoch einen finanziellen Zuschuss leisten, damit die wünschenswerten Anlagen auch bezahlt werden können. Experten rechnen mit durchschnittlich 15.000 Euro pro Brunnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.08.2022, OF 192/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 519 2022 1. Die Vorlage OF 192/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 198/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Annahme); 2 SPD und fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. CDU, 2 SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 195/8 Betreff: Benennung eines Weges in Erinnerung an den Erbauer des Heddernheimer Schlosses Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Verlängerung der Herborner Straße, d.h. das Stück zwischen der Heddernheimer Landstraße. ("Windisches Eck") und dem ersten Haus in "Freiherr-Wilhelm-von-Riedt-Weg" umzubenennen. Quelle: Google maps Begründung: Philipp Wilhelm von Riedt war derjenige, der Heddernheim nach dem 30-jährigen Krieg wiederbelebte, für eine geordnete Weiterentwicklung sorgte und sich auch um Harmonie für ein friedliches Nebeneinander der Religionen einsetzte. Heddernheim war während des Dreißigjährigen Krieges von schwedischen Truppen zum Teil zerstört worden. Er und seine Erben waren die Nachfahren der Praunheimer Ritter. Als er 1764 starb, hinterließ er keinen männlichen Erben, eine seiner Töchter heiratete den Freiherren Carl-Franz-Kaspar von Breidbach-Bürresheim, die von da an die Heddernheimer Lehnsherren waren und das Erbe der von Riedt's antraten. Sie nannten sich später auch ". . von Breidbach-Bürresheim genannt von Riedt". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 195/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 195/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 195/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 179/8 Betreff: Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, ab Herbst 2022 in regelmäßigen Abständen Begehungen von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten mit Ämtern anzusetzen mit dem Ziel von Nachbesserungen für mehr Verkehrssicherheit, zum Beispiel: bessere Sicht an Kreuzungen und Überwegen, mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Straßenüberquerung, Beseitigung von Straßenschäden, Möglichkeiten der Begrünung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit, Optimierung der Parkplatzsituation. Die Begehungen sollen insbesondere in diesen zusammenhängen Straßenzügen durchgeführt werden: - Zone Alt-Heddernheim - Zone Gerhart-Hauptmann-Ring - Zone Oberfeldstraße - Zone Alt-Niederursel - Zone Titusstraße - Zone Römerstadt/Hadrianstraße - Zone Mertonviertel/Riedwiese - Zone Niederurseler Landstraße Die Ergebnisse der Begehungen werden von den Fraktionen zu Anträgen verschriftlicht und als Ortsbeiratsinitiativen (OI) dem Magistrat zur Umsetzung aufgegeben. Begründung: Nach Einführung der Tempo-30-Zonen zu Beginn der 90er Jahre in der Zuständigkeit der Frankfurter Ortsbeiräte haben sich Wohnqualität und Verkehrsfluss in den betreffenden Straßenzügen verbessert. Aber viele Verkehrsführungen, Verkehrszeichen und Piktogramme sind in die Jahre gekommen. Auch unterscheiden sich die Zonen in ihrer baulichen Ausgestaltung. Im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring gibt es zum Beispiel so gut wie keine Elemente, die innerhalb dieses großflächigen verkehrsberuhigten Bereichs auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 182/8 Betreff: Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. An der Kreuzung Titusstraße/ Habelstraße die Abbiegespur für die aus der Habelstraße links abbiegenden Radfahrenden farblich rot zu markieren. 2. Auf der Titusstraße in Höhe der Hausnummer 35 mittig eine Verkehrsinsel (s. Abb. 1) oder eine ähnliche geeignete Maßnahme einzurichten, um in diesem weiträumigen Straßenabschnitt riskante Überholmanöver zu unterbinden. Eine zusätzliche Leitbake würde zudem als räumliche Trennung der Fahrbahnen dienen und waghalsige Überholmanöver in diesem Bereich unterbinden (s.u.). 3. Am Zebrastreifen eine Fahrbahnerhöhung vorzunehmen, um die Querung auch für Schulkinder sicherer zu gestalten, da die Titusstraße zum Rasen und gar Überholen unter Nutzung der Gegenfahrbahn einlädt. Abbildung 1 Vorschlag neue Markierung auf dem Kreuzungsbereich. Quelle: Google Maps, Veränderung: VR Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum und in Abschnitten auch Schulweg zur Grundschule Heddernheim. Der o.g. weiträumige Kreuzungsbereich auf dieser stark frequentierten Strecke ist für abbiegende Radfahrende sowie für Autofahrende, die hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen, sehr unübersichtlich und zu wenig strukturiert. Besonders für Radfahrende, die aus der Habelstraße links abbiegen, ist zudem unsicher, wo entlang sie genau fahren müssen. Durch Farbauftrag, der die Radspur auf der Fahrbahn sichtbar macht, wird die Verkehrsführung insgesamt verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht. Besonders im Straßenabschnitt der Titusstraße auf Höhe der Hausnummer 35 weitet sich die Fahrbahn und lädt etliche Autofahrende ein, mit überhöhter Geschwindigkeit und sogar äußerst riskante Überholmanöver zu fahren. Hier ist eine geeignete Maßnahme, die dies unterbindet, dringend erforderlich. Überholt wird teilweise sogar am Zebrastreifen, indem trotz Verkehrsinsel auf die Gegenfahrbahn gewechselt wird. Auch hier ermöglicht der Straßenverlauf, dass häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Der einzige Zebrastreifen in der Titusstraße ist u.a. Schulweg. Nur eine Fahrbahnerhöhung kann die Problematik hier verhindern. (Wir schlagen eine Aufpolsterung der Fahrbahnquerung vor, wie sie bspw. in Ffm-Eschersheim/ Dornbusch, auf der Kirchhainer Str. 2 in Höhe der Kindertagesstätte vorhanden ist.) Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2503 2022 Die Vorlage OF 182/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2. vor dem Wort "Verkehrsinsel" das Wort "demontierbare" eingefügt und das Wort "Leitbake" durch die Worte "demontierbare Leitbake oder Ähnliches" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 178/8 Betreff: Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz Vorgang: V 286/22 OBR 8; ST 909/22; V 287/22 OBR 8; ST 1083/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Auswirkungen ein Wohnungsbauprojekt In der Römerstadt 74-76 (frühere Freie Tankstelle) im Rahmen der maximal bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten (Befreiung vom Bebauungsplan und drei Vollgeschosse) auf die Auslastung des Kanalsystems in diesem Bereich und damit insbesondere auf die Überstauhäufigkeit in den Straßen In der Römerstadt, Severusstraße, Nesselbuschstraße, Im Heidenfeld, An der Ringmauer und Am Forum hätte und welche Netzertüchtigungen ggf. erforderlich wären. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner, auch jene die auf ihren Liegenschaften bereits gute Vorkehrungen getroffen haben (Versickerungsflächen, Rückstauklappen etc.), sind aufgrund der zunehmenden Starkregenereignisse verunsichert, inwieweit das Kanalnetz zusätzliche Wohn- oder Gewerbeliegenschaften in diesem Bereich entwässern kann. Um eine sachdienliche Auskunft dazu wird gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 286 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 287 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1083 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 448 2022 Die Vorlage OF 178/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 174/8 Betreff: Wie geht es mit NIDA weiter? Fragen zur aktuellen Grabung in der Römerstadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im Herbst 2021 haben im Vorgriff der geplanten Wohnbebauung durch die ABG Frankfurt Holding GmbH die Ausgrabungen auf dem früheren Armee-Gelände In der Römerstadt 126-134 begonnen. Das Gelände ist bis auf die Schutzhütten des Archäologischen Museums abgetragen und die Grabungsmannschaft des Denkmalamtes ist tätig. Bei mittlerweile zwei Presseortsterminen sind erste Funde und Befunde vorgestellt worden. Der Geschäftsführer der ABG wird in der FNP v. 21.04.2022 zitiert, "bis Abschluss der Grabungen müssen wir wissen, wie es weitergehen kann." Unter Bezugnahme auf mündliche Auskünfte in der öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 16.09.2021 durch die Leiterin des Denkmalamtes und den Geschäftsführer der ABG, ein Bauantrag wäre praktisch erst dann sinnvoll, wenn die Fundlage auch wissenschaftlich bearbeitet und veröffentlicht worden ist, kommen Fragen zum weiteren Vorgehen auf. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Bleibt es dabei, dass Grabung, Dokumentation und öffentliche Bewertung vor der Entscheidung über einen Bauantrag stattfinden (lt. Stadtverordneten-Beschluss § 1312 v. 24.02.2022)? 2. Wann plant die ABG nach Kenntnis des Magistrats, einen Bauantrag einzureichen? 3. Wird der Magistrat durch das Denkmalamt rechtzeitig ein Fachgutachten zum Baugenehmigungsverfahren vorlegen als Grundlage für eine Abwägung zwischen Bauwunsch und Schutz bzw. Erhalt der auf dem Areal befindlichen Bodendenkmäler in originaler Lage? 4. Welche fachwissenschaftliche Bewertung werden ggf. in diesem Fachgutachten die mit gutem Grund seit den 1990er Jahren in Schutzhütten konservierten Befunde HED 30 St. 66, 120-122 und 165 sowie der 2013 der Öffentlichkeit präsentierte, schon oft in Fotos publizierte und aus konservatorischen Gründen wieder verfüllte sog. "Kultkeller" im Bereich der Grundstückszufahrt erfahren? Wird der Magistrat für den Erhalt dieser archäologischen Elemente der Stadt NIDA "in situ" eintreten? 5. Ist sichergestellt, dass die in Ziffer 4 genannten Bodendenkmäler bis zu einer endgültigen Entscheidung über ihren Verbleib an Ort und Stelle nicht ausgegraben oder transloziert werden? 6. In welchem Zustand sind die nicht durch Schutzhütten gesicherten Bodendenkmäler, die in den 2000er Jahren im direkten Umfeld und nördlich der Armee-Baracke (ehem. Bundesgrundstück) bereits ausgegraben wurden und die z.B. der CDU-Stadtverordnetenfraktion am 25.07.2007 bei einer presseöffentlichen Begehung mit dem Denkmalamt gezeigt wurden? Gibt es zu dieser Grabungsphase mittlerweile einen publizierten Fundbericht mit Karte? 7. Nach Artikel 6 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes ("Konvention von Malta") müssen in der Finanzierung von Baumaßnahmen durch öffentliche oder private Hand die vorausgehende archäologische Untersuchung, die wissenschaftliche Zusammenfassung sowie die vollständige Veröffentlichung der Funde vorgesehen sein: Ist das hier der Fall und wem obliegt bei den Grabungen auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die Kostentragung der gesamten Maßnahme inklusive Publikation und Archivierung der Funde und Befunde, wem gehören die Funde und Befunde und wer finanziert etwaige Restaurierungen? 8. Die Grabungen sind nach Informationen aus dem Pressetermin am 20.04.2022 aktuell auf der obersten Abschlussfläche des Untergrunds (Planum 1), nicht einmal die Oberkante des konservatorisch überdeckten "Kultkellers" (s. Ziffer 4) ist freigelegt - werden auch die darunterliegenden Erdschichten untersucht und wenn ja, wie tief; welche Zeit wird dafür bei sorgfältiger Bearbeitung voraussichtlich benötigt und welche Funde und Befunde sind noch zu erwarten? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 424 2022 Die Vorlage OF 174/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2022, OF 170/8 Betreff: Grünflächen und Sitzgelegenheiten an der Titusstraße - Verbesserung des Mikroklimas, höhere Aufenthaltsqualität Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten: 1. Sitzbänke beidseitig an der Kreuzung Titusstraße/ Cohausenstraße, beispielsweise auf den breiten "Nasen", aufzustellen. 2. Die Grünfläche am Heddernheimer Steg/ vor der Brücke aufzuwerten und die Sitzgelegenheiten zu erneuern oder auszutauschen. 3. Die Grünfläche an der Ecke Titusstraße/ Habelstraße aufzuwerten und Sitzgelegenheiten zu schaffen. 4. Zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Titusstraße weitere neue Grünflächen, Baumpflanzungen und Sitzelemente integriert werden können, um zur Verbesserung des Mikroklimas und einer höheren Aufenthaltsqualität beizutragen. Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum. Erfreulicherweise gibt es hier auch viel Rad- und Fußverkehr. Selbstverständlich wünschen sich Verkehrsteilnehmer:innen ein sicheres und angenehmes Fortbewegen, zu dem auch Sitzgelegenheiten zum Pausieren gehören. Die Aufwertung der bestehenden Grünflächen sowie Integration neuer Grünflächen, Baumpflanzungen und Sitzelemente tragen zur Verbesserung des Mikroklimas, der Abkühlung und einer höheren Aufenthaltsqualität bei. Abbildungen google maps 02.03.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 148/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 148/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 170/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 148/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.03.2022, OA 170 entstanden aus Vorlage: OF 134/8 vom 05.03.2022 Betreff: Museales Konzept NIDA-Heddernheim Vorgang: NR 95/21 CDU; NR 277/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1312/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in dem Haushaltsentwurf 2023 Planungsmittel und Mittel für im Archäologischen Museum ggf. erforderliche zusätzliche Stellen für das museale und bauliche Konzept zur lokalen Präsentation von römischen Bodendenkmälern in originaler Lage auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 sowie zur Vermittlung von sonstigen Funden und allgemeinen Informationen aus Grabungen zur Römerstadt NIDA im Rahmen einer Museumsaußenstelle einzuplanen . Für eine Anschubfinanzierung und begleitende Projekte sind Spenden und Stiftungsmittel einzuwerben. Begründung: Durch die Willenserklärung der Stadtverordnetenversammlung zu den Vorlagen NR 95 und NR 277 (Beschluss vom 24.02.2022, § 1312) gibt es erstmals die Chance, Bodendenkmäler der Römerstadt NIDA in originaler Lage zu erhalten und in die geplante Wohnbebauung auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 mit öffentlicher Zugänglichkeit zu integrieren. Das museale Konzept dazu soll nach dem genannten Beschluss das Archäologische Museum erarbeiten, das hierzu Mittel und ggf. zusätzliche (temporäre) Stellen benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.08.2021, NR 95 Antrag vom 08.02.2022, NR 277 Bericht des Magistrats vom 08.08.2022, B 313 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 05.05.2022, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1710, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 41
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 148/8 Betreff: Titusstraße - eine maßgebliche, weiträumige Verbindung zur Nordweststadt: Einbindung in das Radverkehrsnetz, mehr Sicherheit durch Fahrradwege, Verbesserung des Mikroklimas, höhere Aufenthaltsqualität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Fahrradwege oder Schutzstreifen in der Titusstraße zu realisieren und damit eine bessere Einbindung in das Radverkehrsnetz vorzunehmen, so dass sich alle Verkehrsteilnehmenden sicher und gleichberechtigt fortbewegen können, egal welche Mobilitätsform gewählt wird. Hierzu kann geprüft werden, ob die vorhandenen Radwege auf dem Bürgersteig teilweise wieder nutzbar gemacht werden können. 2. Fahrbahnmarkierungen in der üblichen roten Farbe auf der Titusstraße an der Ecke Habelstraße aufzutragen, um besonders auch die aus der Habelstraße links abbiegenden Radfahrenden besser zu sichern. 3. Sitzbänke beidseitig auf den breiten "Nasen" an der Kreuzung Titusstraße/ Cohausenstraße aufzustellen. 4. Die Grünflächen am Heddernheimer Steg/ vor der Brücke sowie an der Ecke Titusstraße/ Habelstraße aufzuwerten und Sitzgelegenheiten hier zu erneuern bzw. zu schaffen. 5. Zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Titusstraße weitere neue Grünflächen, Baumpflanzungen und Sitzelemente integriert werden können, um zur Verbesserung des Mikroklimas und einer höheren Aufenthaltsqualität beizutragen. Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum. Erfreulicherweise gibt es hier auch viel Rad- und Fußverkehr. Selbstverständlich wünschen sich Verkehrsteilnehmer:innen ein sicheres und angenehmes Fortbewegen wie auch Sitzgelegenheiten. Um eine verbesserte Einbindung des Nordwestzentrums in das Radverkehrsnetz vorzunehmen (Zielsetzung ST 70, 09.01.2012) und die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, sollten Schutzstreifen oder Fahrradwege auf dieser stark frequentierten Strecke zur Nordweststadt realisiert werden. Beidseitig bestehen auf dem Bürgersteig noch die ursprünglichen Radwege neben den Gehwegen. Sie sind mittlerweile durch Schrägparkplätze im Wechsel mit Längsparkplätzen nicht mehr benutzbar für den Radverkehr. Nachteil des Schrägparkens hier ist neben dem Wegfall der Fahrradwege auf beiden Seiten natürlich auch die dadurch resultierende Verengung der Fahrbahn. Dies stellt zusätzlich eine Gefährdung für Radfahrende dar und erhöht hier die Dringlichkeit. In den Abschnitten der Längsparkplätze sind auf beiden Seiten der Straße die bestehenden Radwege streckenweise durchaus noch frei und könnten wenigstens teilweise wieder nutzbar gemacht werden. Eventuell kann der Gehweg im letzten Abschnitt der Habelstraße als Ausgleich für wegfallende Parkplätze oder Sitzelemente dienen, da er kaum genutzt wird. Die Aufwertung der bestehenden Grünflächen sowie Integration neuer Grünflächen, Baumpflanzungen und Sitzelemente tragen zur Verbesserung des Mikroklimas und einer höheren Aufenthaltsqualität bei. Dies ist gut für alle Menschen. Abbildungen google maps 02.03.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2022, OF 170/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 148/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 148/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 148/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 170/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 148/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 134/8 Betreff: Museales Konzept NIDA-Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, in den Haushaltsentwurf 2023 Planungsmittel und Mittel für im Archäologischen Museum ggf. erforderliche zusätzliche Stellen für das museale und bauliche Konzept zur lokalen Präsentation von römischen Bodendenkmälern in originaler Lage auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 sowie zur Vermittlung von sonstigen Funden und allgemeinen Informationen aus Grabungen zur Römerstadt NIDA im Rahmen einer Museums-Außenstelle einzustellen. Für eine Anschubfinanzierung und begleitende Projekte sind Spenden und Stiftungsmittel einzuwerben. Begründung: Durch die Willenserklärung der Stadtverordnetenversammlung (Beschluss v. 24.02.2022 zu NR 277 und NR 95) gibt es erstmals die Chance, Bodendenkmäler der Römerstadt NIDA in originaler Lage zu erhalten und in die geplante Wohnbebauung auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 mit öffentlicher Zugänglichkeit zu integrieren. Das museale Konzept dazu soll nach dem genannten Beschluss das Archäologische Museum erarbeiten, das hierzu Mittel und ggf. zusätzliche (temporäre) Stellen benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 170 2022 Die Vorlage OF 134/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 143/8 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Fahrbahnerneuerung In der Römerstadt/Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus den Mitteln für Fahrbahnerneuerungen (IPG 5.001244) erhalten die Straßen In der Römerstadt (Abschnitt von der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße bis zum Bunker) und die Heddernheimer Kirchstraße auf ihren schadhaften Abschnitten eine neue Fahrbahndecke. Begründung: Die Fahrbahndecken des Teilabschnitts der Römerstadtstraße sowie der anschließenden Heddernheimer Kirchstraße - Grundnetzstraßen - sind an sehr vielen Stellen schadhaft. Die Heddernheimer Kirchstraße, die keinen Radweg hat, ist voller "Hubbel" und für Radfahrerinnen und Radfahrer schlecht befahrbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 172 2022 Die Vorlage OF 143/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 122/8 Betreff: Sichere Neugestaltung von Abschnitten der Heddernheimer Kirchstraße: Konzeptvorschlag Verkehrssicherheit erhöhen in der Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Vorschläge zur verkehrssicheren Umgestaltung der Heddernheimer Kirchstraße zu prüfen [sowie eigene Vorschläge zu entwickeln] und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse zu berichten: Abbildung 1 Die Heddernheimer Kirchstraße liegt mittig im Teilbereich Alt-Heddernheim. Sie ist enorm frequentiert und muss bei vielen Wegstrecken überquert werden. 1. Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße / Habelstraße a )Einen neuen Zebrastreifen zwischen den Häusern Heddernheimer Kirchstraße 21 und Habelstraße 7 anzubringen. b) Ergänzend zum neuen und bestehenden Zebrastreifen bauliche Maßnahmen zu errichten, die Fußgänger*innen mehr Sicherheit beim Überqueren der Fahrbahn und mehr Sichtbarkeit durch den herannahenden Verkehr gewährleisten, unter anderem durch sogenannte "Nasen": 1. Vor dem Haus Habelstraße 23 die Bodenschraffierung durch eine sog. "Nase" zu ersetzen. 2. Eine neue sog. "Nase" zu errichten vor dem Haus Habelstraße 7. 3. Die Markierung für Radfahrer*innen vor den Häusern Habelstraße 14 bis Heddernheimer Kirchstraße 23 durch Poller zu sichern vor parkenden Autos. 4. Eine leichte Fahrbahnerhöhung im Bereich Heddernheimer Kirchstraße 25- 23 vor der ersten Kita (Dinos) zu errichten, um den Autoverkehr zu entschleunigen (Bus tauglich) (Abbildung 6 unten). 5. Eine Lösung dafür zu finden, dass die aus süd-östlicher Richtung kommenden Radfahrer*innen die Kreuzung sicher überqueren können. Bisher parken auf der dafür vorgesehenen Fahrradspur (auf der Fahrbahn markiert) regelmäßig Autos. Abbildung 2 Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße / Habelstraße (Quelle alle Abbildungen: Geoportal; erweitert durch V.R.) 2. Fahrbahnquerung auf Höhe der Robert-Schumann-Grundschule a) Auf beiden Seiten der Fahrbahn den Gehweg jeweils so zu verbreitern, dass die Fahrbahn in Richtung Zebrastreifen von beiden Seiten etwas verengt wird und der fahrende Verkehr hin zur Straßenmitte gelenkt wird. b) Ob eine zusätzliche leichte Fahrbahnerhöhung in diesem Abschnitt möglich ist, wäre ebenfalls zu prüfen. Abbildung 3 Bereich vor der Robert-Schumann-Schule 3. Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße / Gerningstraße a) Einen neuen Zebrastreifen zwischen den Häusern Heddernheimer Kirchstr. 7 und 9A (nord-östlicher Abschnitt der Kreuzung) einzurichten. b) Eine sog. "Nase" vor dem Haus Heddernheimer Kirchstr. 7 anzubringen. c) Einen weiteren neuen Zebrastreifen zwischen den Häusern Heddernheimer Kirchstraße 9 und 10 (süd-westlicher Abschnitt der Kreuzung) zu realisieren. d) Eine sog. "Nase" neben dem neu vorgeschlagenen Zebrastreifen vor dem Haus der Heddernheimer Kirchstr. 10 zu errichten. Abbildung 4 Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße / Gerningstraße 4. Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße / Heddernheimer Landstraße a) Diese Kreuzung ist bereits vorbildlich gelöst. Einzig am süd-westlichen Zebrastreifen (vor dem Haus Heddernheimer Landstraße 39) anstelle der Straßen-Schraffierung den Gehweg um eine sog. "Nase" zu verbreitern. Evtl. ergänzt um Radbügel. Abbildung 5 Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße / Heddernheimer Landstraße 5. Alle Piktogramme auf dem Straßenbelag zu erneuern. Abbildung 6 Beispiel einer Fahrbahnerhöhung im Frankfurter Nordend (Quelle: G. Aden) Begründung: Die Heddernheimer Kirchstraße ist eine zentrale Passage durch den Stadtteil und wird täglich von unzähligen Schüler*innen, Hort- und Krippenkindern, anderen Fußgänger*innen genutzt und überquert. Die Heddernheimer Buslinie fährt durch die Straße, ebenso wie sie als Durchgangsstraße für den Autoverkehr Richtung Nord-Westen zentral ist. Leider stehen dieser enorm hohen Zahl an tagtäglichen Nutzer*innen, vielen von ihnen Kinder, nicht genügend verkehrssichere Querungsmöglichkeiten gegenüber. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1695 2022 Die Vorlage OF 122/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2022, OF 127/8 Betreff: Weiteren Fußgängerüberweg in der Antoninusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen zusätzlichen Fußgängerüberweg in der Antoninusstraße ungefähr zwischen den Häusern Habelstraße 34 und 32 anzubringen (genaue Lage siehe Abb. 1). Begründung: Eine zusätzliche Fußgängerquerung wäre nicht nur hilfreich für alle Personen auf der süd-westlichen Gehwegen sein, sondern in besonderem Maße eine deutlich erhöhte Schulwegsicherheit bedeuten. Wie auf der nachfolgenden Abbildung eingezeichnet, würde die neue Fahrbahnquerung ganz erheblich dazu beitragen, dass Kinder möglichst wenig ungesichert Straßen überqueren müssen, besonders, da im Bereich der Einmündungen der Augustus- und Domitian- auf die Habelstraße in erheblichem Maße falsch geparkt wird. Von bisher vier Querungen würden auf diesem Schulwegabschnitt künftig zwei ganz wegfallen und eine verliefe lediglich über eine Stichstraße ("Sackgasse"), in der ein sehr geringes Verkehrsaufkommen anfällt. Abbildung 1 Straßenausschnitt (Geoportal) mit aktuellem und potentiellem Schulweg (Veränderung: V.R.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1697 2022 Die Vorlage OF 127/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 128/8 Betreff: Drängelgitter vor Kinderladen "Villa Sunshine" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei bis drei Drängelgitter unmittelbar vor den Ausgängen des Kinderladens Villa Sunshine anzubringen. Diese sind so anzubringen, dass der relativ schmale Gehweg nur um das technisch Nötigste vereengt wird. Begründung: Die hoch frequentierte Heddernheimer Kirchstraße weist zahlreiche Sicherheitsprobleme auf. Eines davon ist die Situation auf dem Gehweg, insbesondere für Kinder im Kleinkindalter und vor der Betreuungseinrichtung Villa Sunshine. Die Kinder flitzen zum Kinderladen rein und aus dem Tor raus; stoppen dann oft nur wenige Handbreit vor der ebenfalls stark befahrenen Durchgangsstraße. In Absprache mit dem Kinderladen schlage ich deshalb vor, den unmittelbaren Bereich vor dem Kinderladen so mit "Drängelgittern" zu sichern, dass die Kinder nicht aus Versehen auf die Straße fallen / gehen / rennen können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1698 2022 Die Vorlage OF 128/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Villa Sunshine" die Worte "Heddernheimer Kirchstraße 11" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 84/8 Betreff: Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten und zu berichten: 1. Der Boden auf dem oben genannten Grundstück muss zunächst großflächig abgetragen und von Schadstoffen bereinigt werden. Wie wird bei den Sanierungsarbeiten sichergestellt, dass keine Schadstoffe in die Umgebung gelangen? 2. Die Bebauung des riesigen Areals wird stadtteilprägend sein. Derzeit ist zu beobachten, dass zunehmend auch in Heddernheim Wohnbebauung genehmigt wird, die in ihrer Größe und Gleichförmigkeit überhaupt nicht den Charakter und die Struktur des Stadtteils aufnehmen. Inwieweit wird der Ortsbeirat hier in die Pläne und das Baugenehmigungsverfahren eingebundenen? Begründung: Die Tankstelle Zügel, in der Römerstadt in Heddernheim schließt am 16. Januar 2022. Nach unserer Kenntnis gibt es noch keine Baugenehmigung. Der Magistrat der Stadt Frankfurt sei aber in Verhandlungen mit dem niederländischen Investor, der das Grundstück gekauft hat. Nach unserer Information soll das Grundstück zunächst von Verunreinigungen (Benzol?) befreit und dann bebaut werden. An das riesige Grundstück grenzt auch der Kinderladen Hoppetosse mit Außengelände. Das Grundstück auf dem bisher Garagen stehen, reicht von der Straße In der Römerstadt bis zur Serverusstraße. Es ist also riesig und die Bebauung wird den Stadtteil Heddernheim sicher prägen. Die Nachbarn sind interessiert, auf die Art der Bebauung Einfluss zu nehmen z. B. wo kommt die Ausfahrt einer Tiefgarage hin etc. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 287 2022 Die Vorlage OF 84/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz im Tenor unter Ziffer 1. folgende Fassung erhält: "Sollten auf dem genannten Grundstück Schadstoffe ausgetreten sein, müsste der Boden zunächst großflächig abgetragen und von Schadstoffen bereinigt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 92/8 Betreff: Mögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im Januar 2022 schließt die Freie Tankstelle In der Römerstadt 74-76. Das Gelände soll verkauft und einer komplett neuen Bebauung zugeführt werden. Damit verliert Heddernheim einen wichtigen und beliebten Gewerbebetrieb der Nahversorgung mit Automobildienstleistungen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen kann der Betrieb der Tankstelle nicht fortgesetzt werden? 2. Wenn die zahlreichen Garagenplätze auf den Flurstücken 64/15 und 64/16 wegfallen: Welche Ersatzparkflächen stehen den Nutzerinnen und Nutzern der Garagen zukünftig zur Verfügung? 3. Gibt es umweltrechtliche Vorgaben für eine Neubebauung? 4. Welche umfeldorientierte Bebauung mit welcher Geschosshöhe und Nutzung ist in diesem allgemeinen Wohngebiet maximal zulässig? 5. Da es sich um ein großes Grundstück in zentraler Lage entlang der Straße "In der Römerstadt" handelt: In welcher Form wird der Ortsbeirat rechtzeitig an der Planung beteiligt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 92/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 286 2022 Die Vorlage OF 92/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1., 3. 4. und 5.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 96/8 Betreff: Hundekottütenspender in der Titusstraße/Ecke Habelstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der kleinen Grünanlage Ecke Titusstraße/Habelstraße einen Hundekottütenspender aufzustellen. Eine Patin ist bereits gefunden. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1462 2022 Die Vorlage OF 96/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2021, OF 78/8 Betreff: Straßenschilder runter vom Gehweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei, auf Nachprüfen ggfs. weitere Masten für die Straßenbeschilderung so umzusetzen, dass diese nicht weiterhin mittig auf dem Gehweg platziert sind und ein Durchkommen (insb. für Kinderwagen) massiv erschweren. Begründung: Die hoch frequentierte Heddernheimer Kirchstraße weist zahlreiche Sicherheitsprobleme auf. Eines davon ist die Situation auf dem Gehweg, wenn Masten mit Straßenverkehrszeichen unmittelbar auf dem Gehweg platziert sind (s. Abbildungen). - Schild vor Haus Heddernheimer Kirchstr. 9 (s. Abbildung) - Schild vor Haus Heddernheimer Kirchstr. 10 (ohne Abbildung) Abbildung 1 Dieses Schild thront mittig auf dem Gehweg. (Photo: VR) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1241 2021 Die Vorlage OF 78/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 74/8 Betreff: Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-Anlage Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Nutzungserlaubnis des Frankfurter Autorentheaters für das kleine marode Gebäude In der Römerstadt 225 ist Ende 2020 abgelaufen. Der Magistrat hat angekündigt, das nunmehr leerstehende Gebäude abzureißen und das Grundstück der Fritz-Lennig-Anlage zuzuschlagen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Planung, weil die beliebte Grünfläche dadurch aufgewertet wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann wird das Gebäude In der Römerstadt 225 abgerissen und die Fritz-Lennig-Anlage erweitert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 256 2021 Die Vorlage OF 74/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 50/8 Betreff: Runder Tisch "NIDA" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Ortsvorsteherin beruft einen Runden Tisch als "Planungswerkstatt" für den Erhalt von Bodendenkmälern im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauprojekt "In der Römerstadt 126-134" ein. Zum Runden Tisch werden vom Ortsbeirat eingeladen: ABG Frankfurt Holding GmbH, Denkmalamt, Archäologisches Museum, Stadtplanungsamt, Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt, Bürgerverein Heddernheim, Archäologisches Forum Nida-Heddernheim. Der Runde Tisch tagt erstmals im Dezember 2021 und kommt anschließend vierteljährlich zusammen. Ziel ist die Entwicklung und Vorlage eines ersten Konzeptes für eine museale Präsentation von Bodendenkmälern der Römerstadt NIDA in originaler Lage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 50/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 57/8 Betreff: Verkehrssituation auf der Straße "In der Römerstadt" Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Sperrflächen an der Straße In der Römerstadt in Höhe Verkehrsinsel an der Westseite der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße mit Pollern o.ä. besser gesichert werden können und ein Zebrastreifen bei dieser Verkehrsinsel eingerichtet werden kann, der gleichzeitig eine Geschwindigkeitsberuhigung hinsichtlich der Bushaltestellen auf der Brücke und dem Kinderzentrum (In der Römerstadt 117) mit sich brächte. 2. ob am Zebrastreifen Ecke "Am Forum/In der Römerstadt" auf Höhe des Kinderzentrums In der Römerstadt 117 das Zuparken der Sicht durch Fahrzeuge, die verbotswidrig zu nah am oder auf dem Zebrastreifen parken durch einen Poller unterbunden werden kann. Begründung: Die kleine Verkehrsinsel auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" über die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Fußgängern rege genutzt, die von Norden auf dem Fußgängerweg zwischen Jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße kommend die Straße "In der Römerstadt" überqueren wollen. Insbesondere bei Überquerung in der umgekehrten Richtung (Überquerung von Süd nach Nord) sind von links/Westen kommende Fahrzeuge nur sehr schlecht erkennbar, v.a. da ständig PKWs auf der markierten Sperrfläche parken. Am Kinderzentrum wird sehr oft der Sicherheitsabstand parkender Fahrzeuge nicht eingehalten, was zu einem erhöhten Risiko einer Überquerung des Zebrastreifens von Ost nach West durch insbesondere Kinder führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2021 Die Vorlage OF 57/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2021, OF 67/8 Betreff: Parkverbotszonen konsequent umgestalten! Fahrradbügel für die Ecke Habelstraße/Severusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf bestehende weiß schraffierte Flächen im Bereich der Einmündung Severusstraße auf die Habelstraße (=absolutes Parkverbot) Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die Ecke ist nicht nur wichtiger Teil des Schulwegs in Richtung Robert-Schumann-Grundschule, sondern für Passant*innen in Heddernheim überhaupt. Ständig parkende Autos auf der Markierung (s. Photos unten) erschweren leider täglich eine sichere Überquerung der Fahrbahn - insbesondere für Kinder, aber nicht nur. Die Autos parken erstens im absoluten Parkverbot und zweitens machen sie es unmöglich, den herannahenden Verkehr rechtzeitig zu erkennen. Da zudem Fahrradbügel (auch für Roller) im gesamten Stadtteil und besonders rund um zentrale Einrichtungen, wie sie die Grundschule ist, fehlen, schlage ich vor, den Bereich durch das Anbringen von Fahrradbügel (Vorschlags-Bild s.u.) nicht nur sicherer zu gestalten, sondern auch sinnvoller zu nutzen. Abbildung 1 Momentane Situation an der Straßenecke. Hier wird immer geparkt (Photos: V.R.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1028 2021 Die Vorlage OF 67/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Fahrradbügel" die Worte "bzw. Poller" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2021, OF 66/8 Betreff: Kinder - Straßenverkehr - Sicherheit: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Kirchstraße (Abschnitt Habelstraße bis Gerningstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegsituation in der Heddernheimer Kirchstraße, nördlich gelegener Gehweg zu verbreitern und von Hindernissen zu erleichtern. Begründung: Wie auf den nachfolgenden Abbildungen illustriert, ist der wichtige Bürgersteig in der Heddernheimer Kirchstraße (auf dem Stück zwischen den Kreuzungen Habelstraße und Gerningstraße) von massiven Hindernissen für die Nutzer*innen gesäumt. Da es sich hierbei zu einem großen Anteil um (Schul-)Kinder handelt, müssen diese Hindernisse und Gefahrenzonen dringend beseitigt werden. Zusätzlich zählt diese Straße ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, einschließlich einer Bus-Linie, die aufgrund der unten näher beschriebenen Gehwegsituation oft nur wenige Hand breit an den Kinderschultern vorbeifährt (nachvollziehbar aufgrund der Photos unten). Warum ist die jetzige Situation nicht zufriedenstellend? - Nicht nur stehen die (notwendigen) Verkehrsschildmasten auf dem schmalen Bürgersteig, es ist zudem ein Abfallbehälter so angebracht, dass in Kombination mit den Sicherheitsgittern wichtiger Platz auf dem Gehweg wegfällt (siehe Photo unten). - Zusätzlich werden an bestimmten Tagen die Müllgroßbehälter der Schule auf dem Gehweg platziert, was aus Sicht der Zugänglichkeit für die FES-Mitarbeiter*innen sinnvoll ist, für die Gehweg-Nutzer*innen allerdings risikoreich (siehe Photos unten). In KW 39/40 standen diese fast die ganze Woche über auf dem Gehweg! - Die Sicherheitsgitter sind im Grundsatz sinnvoll, allerdings nicht praktisch umgesetzt, weil es einerseits zu wenige sind, andererseits ragen auch sie in den Gehwegbereich hinein und verengen diesen zusätzlich. Hier ist eine andere Lösung zu prüfen. - Der Kinderladen "VillaSunshine", unmittelbar an die Schule angrenzend, würde es wiederum begrüßen, wenn unmittelbar vor seinem Eingangsbereich Sicherheitsgitter angebracht würden. Vorschlag an den Magistrat: 1. Der Gehweg zwischen der Ecke Habelstraße und Gerningstraße, nördliche Straßenseite wird verbreitert - mindestens in dem Bereich unmittelbar vor der Grundschule; andernfalls bitte ich zu überprüfen, ob weitere Schutzgitter aufgestellt werden können oder welche anderen Maßnahmen zu mehr Sicherheit auf diesem Abschnitt führen; 2. hängende Abfallbehälter werden versetzt; 3. die Schule parkt ihre Müllgroßbehälter zukünftig woanders (öffnet bspw. eines der auf dem Photo sichtbaren Tore und belässt die Mülltonnen somit an diesen Tagen - zwar zugänglich - auf dem Schulgelände; 4. es werden - in Absprache mit diesem - Sicherheitsbügel vor dem Kinderladen aufgestellt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.07.2021, OA 47 entstanden aus Vorlage: OF 27/8 vom 23.06.2021 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 70) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 486, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 60 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 27/8 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Reste von NIDA vor Ort erhalten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126-134 sofort und bis auf weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung, ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126-134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019 zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die auf der Fläche In der Römerstadt 126-134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 6. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126-134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 7. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126-134 eine Baumfällvorlage zur Beschlusssfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (ca. 70 bis nach 260 n.Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z.B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum"). NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloß einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. zB. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z.B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. Solange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 47 2021 Die Vorlage OF 27/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung und als Anregung an den Magistrat ausgefertigt wird, im Betreff das Wort "Reste" durch das Wort "Bodendenkmäler" ersetzt wird und dass nach Ziffer 4 als neue Ziffer folgender Text eingefügt wird: "Die Fläche in der Römerstadt 126 - 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22(1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 26/8 Betreff: Dreierreck auf dem Zebraspielplatz am Stiftsgarten erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget werden 2.300 Euro für die Instandsetzung des Dreierecks auf dem stark frequentierten Zebraspielplatz am Stiftsgarten in Alt-Heddernheim zur Verfügung gestellt. Begründung: Das Dreiereck ist seit einiger Zeit baufällig und demzufolge abgesperrt. Nach Mitteilung des Grünflächenamtes stehen keine Mittel für eine Instandsetzung zur Verfügung. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 29 2021 Die Vorlage OF 26/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 12/8 Betreff: Rauchverbot auf dem Spielplatz Stiftsgarten und auf anderen Spielplätzen im Ortsbezirk Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der Grünanlagensatzung auf dem Spielplatz Stiftsgarten am Heddernheimer Schloß (Alt-Heddernheim) die Beschilderung zu erneuern und insbesondere auf das neue Rauchverbot hinzuweisen. Die Beschilderung ist auch auf allen anderen Spielplätzen des Ortsbezirks, wo noch nicht geschehen, schnellstmöglich zu aktualisieren. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits vor fünf (!) Jahren darauf hingewiesen, dass das 2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Rauchverbot auf städtischen Spielplätzen auch durch entsprechende Beschilderung verdeutlicht werden muss. Dem Ortsbeirat ist vom Magistrat mitgeteilt worden, dass er bestrebt sei, die Beschilderung aller städtischen Spielplätze zu aktualisieren. Auf dem beliebten und gut besuchten "Zebra-Spielplatz" im Stiftsgarten ist das noch immer nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat begrüßt es, wenn auf das Rauchverbot auch auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 8 überall zeitnah hingewiesen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 253 2021 Die Vorlage OF 12/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2020, OA 640 entstanden aus Vorlage: OF 603/8 vom 10.11.2020 Betreff: Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation "Römerstadt" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.05.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der geplante barrierefreie Umbau der Stadtbahnstation "Römerstadt" erfolgt nicht in der Form, wie er in der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 22.10.2020 vorgestellt wurde. Folgende vier Punkte müssen in jedem Fall an den Planungen überarbeitet werden: 1. Im Bereich des Ausgangs Hadrianstraße ist kein barrierefreier Zugang von der Straßenebene zu den Bahnsteigen vorgesehen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge des geplanten Umbaus der Stadtbahnstation "Römerstadt" dafür zu sorgen, dass auch der Zugang aus Richtung Hadrianstraße einen Aufzug erhält. 3. Im Bereich des Ausgangs In der Römerstadt ist auf jedem Bahnsteig ein Durchgang von einer Breite von eineinhalb Metern und einer Länge von über zehn Metern zu den beiden Aufzügen vorgesehen, der dann sehr schwer einsehbar ist. 4. Das Gleisschotterbett soll um rund 0,24 Meter verringert werden, wodurch zu erwarten ist, dass die Lärmbelastung im Bereich Hadrianstraße für die Anwohnerinnen und Anwohner, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Geschwister-Scholl-Schule neben der Belastung durch die stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße nochmals erhöht wird. Begründung: Zu 1. Der Ausgang der Hadrianstraße wird außer von den Anwohnerinnen und Anwohnern auch von Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrern der Geschwister-Scholl-Schule sowie von Besucherinnen und Besuchern des Niddaparks genutzt. Bei einem fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen müssten die entsprechenden Personen einen Umweg von rund 270 Metern über die Hadrianstraße/In der Römerstadt bzw. von rund 520 Metern über die Hadrianstraße/Im Heidenfeld/In der Römerstadt auf sich nehmen, um einen der beiden Aufzüge am Ausgang in der Straße In der Römerstadt zu benutzen. Auf beiden Seiten der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Stadtbahnstation gibt es zwar Wege zwischen den beiden Ausgängen der Stadtbahnstation "Römerstadt". Auf der stadteinwärtigen Seite müssen aber 28 Stufen und 20 Halbstufen überwunden werden und der restliche Weg ist auch nicht eben. Auf der stadtauswärtigen Seite müssen insgesamt 45 Stufen überwunden werden. Im Laufe des Umweges über die Straße Im Heidenfeld gibt es zwar zwei Durchgänge zur Abkürzung, die jedoch nicht barrierefrei sind. Ein Durchgang hat Treppen mit 14 Stufen und der zweite hat Treppen mit sechs Stufen. Von einem barrierefreien Umbau der Stadtbahnstation kann deshalb nur bedingt gesprochen werden. Zu 2. Die anstehenden Umbaumaßnahmen und das Konzept dazu sind aus Sicht des Ortsbeirates zu begrüßen. Bei einem Umbau mit der Zielsetzung "Barrierefreiheit" sollten allerdings keine "halben Sachen" gemacht werden. Im Gegensatz zum Zugang von der Straße In der Römerstadt soll der Zugang Hadrianstraße keinen Aufzug erhalten. Das ist inkonsequent, zumal gerade der südliche Zugang für die Nutzung des U-Bahn-Anschlusses wichtig ist: Siedlung Römerstadt, Geschwister-Scholl-Schule, Musikbunker und Niddatal. Zu 3. Für die Benutzer der Aufzüge im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist jeweils ein Durchgang zwischen Außenwand und Treppenaufgang in einer Breite von eineinhalb Metern und einer Länge von über zehn Metern vorgesehen. Dieser Bereich soll durch Oberlichter mit Tageslicht und einer Beleuchtung versehen werden. Es entsteht jedoch ein sehr langer und schmaler Durchgang vom jeweiligen Bahnsteig zu dem jeweiligen Aufzug, der sehr schlecht einsehbar ist. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Durchgangsbreite von eineinhalb Metern noch als barrierefrei gelten kann und ob dies den Bestimmungen für einen Fluchtweg entspricht. Zu 4. Um einen barrierefreien Einstieg von dem jeweiligen Bahnsteig in die U-Bahnen zu erreichen, muss die derzeitige Höhendifferenz von rund 0,24 Meter überwunden werden. Die vorgesehene Verringerung des Gleisschotterbettes ist eine Möglichkeit der Überwindung der Differenz. Dies führt aber dazu, dass die schalldämmende Wirkung des Gleisbettes deutlich verringert wird. Ab dem Ausgang Hadrianstraße stadteinwärts verläuft die Strecke auf einem Höhenniveau von über vier Metern über dem angrenzenden Gelände. Vom Gleiskörper entfernt befinden sich stadtauswärts Wohngebäude (Abstand beginnend mit rund zehn Metern) und stadteinwärts ein Schulgebäude der Geschwister-Scholl-Schule (Abstand etwa 20 Meter). Auf gleichem Höhenniveau neben den Gleisen verläuft die jeweils zweispurige stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße. Bis heute gibt es außer einem Spritzschutz keinen Lärmschutz, der die hohe Belastung durch den Verkehrslärm für die Anwohnerinnen und Anwohner, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer vermindert. Eine Alternative für die Überwindung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteigkante und Einstieg in die U-Bahn-Fahrzeuge ist die entsprechende Anhebung der jeweiligen Bahnsteige. Die beiden Bahnsteige müssen im Rahmen der Umbaumaßnahmen ebenfalls überarbeitet werden. Unter anderem bilden sich derzeit immer wieder Pfützen bei Regen auf den Bahnsteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.11.2021, B 409 Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 183 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 95 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 640 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 640 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 640 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7055, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7311, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 576, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 603/8 Betreff: Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, zu beschließen, dass der geplante barrierefreie Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt nicht in der Form erfolgt, wie er in der Ortsbeiratssitzung am 22.10.2020 vorgestellt wurde. Folgende drei Punkte müssen in jedem Fall an den Planungen überarbeitet werden: 1. Im Bereich Ausgang Hadrianstraße ist kein barrierefreier Zugang von der Straßenebene zu den Bahnsteigen vorgesehen. 2. Im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist auf jedem Bahnsteig ein Durchgang von einer Breite von 1,05 m und und einer Länge von über 10,0 m zu den beiden Aufzügen vorgesehen, der dann sehr schwer einsehbar ist. 3. Das Gleisschotterbett soll um rund 0,24 m verringert werden, wodurch zu erwarten ist, dass die Lärmbelastung im Bereich Hadrianstraße für die AnwohnerInnen sowie die SchülerInnen und LehrerInnen der Geschwister-Scholl-Schule neben der Belastung durch die stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße nochmals erhöht wird. Begründung: Zu 1. Der Ausgang der Hadrianstraße wird neben den AnwohnerInnen auch von SchülerInnen und LehrerInnen der Geschwister-Scholl-Schule sowie von BesucherInnen des Niddaparks genutzt. Bei einem fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen müssten die entsprechenden Personen einen Umweg von rund 270 m über die Hadrianstraße / In der Römerstadt bzw. von rund 520 m über die Hadrianstraße / Im Heidenfeld / In der Römerstadt auf sich nehmen, um einen der beiden Aufzüge am Ausgang in der Straße In der Römerstadt zu benutzen. Auf beiden Seiten der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Stadtbahnstation gibt es zwar Wege zwischen den beiden Ausgängen der Stadtbahnstation Römerstadt. Auf der Seite stadteinwärts müssen aber 28 Stufen und 20 Halbstufen überwunden werden und der restliche Weg ist auch nicht eben. Auf der stadtauswärtigen Seite müssen insgesamt 45 Stufen überwunden werden. Im Laufe des Umweges über die Straße Im Heidenfeld gibt es zwar zwei Durchgänge zur Abkürzung, die jedoch nicht barrierefrei sind. Ein Durchgang hat Treppen mit 14 Stufen und der zweite hat Treppen mit 6 Stufen. Von einem barrierefreien Umbau der Stadtbahnstation kann deshalb nur bedingt gesprochen werden. Zu 2. Für die Benutzer der Aufzüge im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist jeweils ein Durchgang zwischen Außenwand und Treppenaufgang in einer Breite von 1,05 m und einer Länge von über 10 m vorgesehen. Dieser Bereich soll durch Oberlichter mit Tageslicht und einer Beleuchtung versehen werden. Es entsteht jedoch ein sehr langer und schmaler Durchgang vom jeweiligen Bahnsteig zu dem jeweiligen Aufzug, der sehr schlecht einsehbar ist. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Durchgangsbreite von 1,05 m noch als barrierefrei gelten kann und ob dies den Bestimmungen für einen Fluchtweg entspricht. Zu 3. Um einen barrierefreien Einstieg von dem jeweiligen Bahnsteig in die U-Bahnen zu erreichen, muss die derzeitige Höhendifferenz von rund 0,24 m überwunden werden. Die vorgesehenen Verringerung des Gleisschotterbettes ist eine Möglichkeit der Überwindung der Differenz. Dies führt aber dazu, dass die schalldämmende Wirkung des Gleisbettes deutlich verringert wird. Ab dem Ausgang Hadrianstraße stadteinwärts verläuft die Strecke auf einem Höhenniveau von über 4,0 m über dem angrenzenden Gelände. Vom Gleiskörper entfernt befinden sich stadtauswärts Wohngebäude (Abstand beginnend mit rund 10 m) und stadteinwärts ein Schulgebäude der Geschwister-Scholl-Schule (Abstand etwa 20 m). Auf gleichem Höhenniveau neben den Gleisen verläuft die jeweils zweispurige stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße. Bis heute gibt es außer einem Spitzschutz keinen Lärmschutz, der die hohe Belastung durch den Verkehrslärm für die AnwohnerInnen sowie die SchülerInnen und LehrerInnen vermindert. Eine Alternative für die Überwindung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteigkante und Einstieg in die U-Bahn-Fahrzeuge ist die entsprechende Anhebung der jeweiligen Bahnsteige. Die beiden Bahnsteige müssen im Rahmen der Umbaumaßnahmen ebenfalls überarbeitet werden. Unter anderem bilden sich derzeit immer wieder Pfützen bei Regen auf den Bahnsteigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 640 2020 1. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. 2. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 604/8 Betreff: Barrierefreier Umbau der U-Bahn-Station Römerstadt Hier: Aufzug für den Zugang Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des geplanten Umbaus der Stadtbahnstation "Römerstadt" dafür zu sorgen, dass auch der Zugang aus Richtung Hadrianstraße einen Aufzug erhält. Begründung: Die anstehenden Umbaumaßnahmen und das Konzept dazu sind aus Sicht des Ortsbeirates zu begrüßen. Bei einem Umbau mit der Zielsetzung "Barrierefreiheit" sollten allerdings kein "halben Sachen" gemacht werden. Im Gegensatz zum Zugang von der Straße In der Römerstadt soll der Zugang Hadrianstraße keinen Aufzug erhalten. Das ist inkonsequent, zumal gerade der südliche Zugang für die Nutzung des U-Bahn-Anschlusses wichtig ist: Siedlung Römerstadt, Geschwister-Scholl-Schule, Musikbunker, Niddatal. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 640 2020 1. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. 2. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 591/8 Betreff: Verkehrsbehinderung durch Bautätigkeit im Bereich Wenzelweg/Alt-Heddernheim/In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob - zumindest in Zukunft sichergestellt werden kann, dass in einem begrenzten Bereich mit sehr schmalen Straßen im Bereich des Ortbeitsrats 8, wie zum Beispiel der Bereich Wenzelweg / Alt-Heddernheim / In der Römerstadt, nicht mehrere Baunehmigungen mit gleichzeitigem Baubeginn erteilt werden und dass so weit wie möglich die Baumaterialien und Baugeräte (u.a. Baukrähne) nicht im öffentlichen Raum (Straßen einschließlich Bürgersteige) abgelagert bzw. aufgestellt werden. - die derzeitigen Baustellen in dem oben genannten Bereich zeitlich gestreckt und die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums (bis hin zur Vollsperrung einzelner Straßen) zeitlich und räumlich reduziert oder vermieden werden können. Ferner möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass in dem oben genannten Bereich Rettungs- und Müllfahrzeuge durchfahren können und somit in die Straße Alt-Heddernheim gelangen können. Begründung: In dem oben genannten Bereich sind zur Zeit drei Baustellen eingerichtet. Bei der Baustelle in der Straße In der Römerstadt (u.a. Hausnummer 7) war die Straße für einige Zeit komplett gesperrt und es war eine längere Sperrung vorgesehen. Zur Zeit ist die Sperrung aufgehoben, weil offensichtlich die Alternativstrecke über die Straße Wenzelweg nicht praktikabel ist. An der Alternativstrecke Wenzelweg ist ebenfalls eine Baustelle eingerichtet und der Baukrahn steht auf dem schmalen Bürgersteig und zum Teil auf der Fahrbahn. Im weiteren Verlauf der Umfahrung der Baustelle In der Römerstadt müssen die Fahrzeuge über den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt fahren. Dieser Teil der Strecke ist sehr eng und unter anderem durch parkende Fahrzeuge unübersichtlich. Die Fußgänger müssen wegen fehlender oder parkender Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen. Es bedarf Maßnahmen, für Fußgänger, Radfahren usw., die diesen Straßenabschnitt auch gegen die Fahrtrichtung benutzen. Insbesondere, wenn durch die Umleitung das Verkehrsaufkommen erhöht ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Annahme); FREIE WÄHLER (Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 592/8 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt bzw. vom Ende der Straße Alt-Heddernheim bis zur Ecke In der Römerstadt in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Begründung: Einen entsprechenden Antrag haben Anwohner eines Gebäudes im oben genannten Bereich in einem Schreiben vom 08. Juli 2020 an die Stadt Frankurt am Main gestellt. Im Antwortschreiben vom 10.08.2020 wird vom Straßenverkehrsamt unter anderem folgendes mitgeteilt: ". . Grundsätzlich halte ich Ihren Vorschlag, den hinteren Bereich der Straße Alt-Heddernheim ab Ecke Wenzelweg in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln, für begrüßenswert. Bei einem verkehrsberuhigten Bereich sind alle Verkehrsteilnehmende gleichberechtigt und müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Für die Umgestaltung des genannten Bereichs müssen jedoch der Ortsbeirat und der Magistrat zustimmen. ... Grundsätzlich wirken sich schmale Straßen, wie der betroffene Bereich, positiv auf die Fahrgeschwindigkeit aus. Es sind vorwiegend Anlieger unterwegs. Ohne Durchgangsverkehr gibt es auch ein vergleichsweise geringes Verkehrsaufkommen. . ." Im Schreiben der Anwohner wird unter anderem als Begründung angeführt: ... "Der hintere Bereich der Straße Alt-Heddernheim ist baulich so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Fußgänger, Radfahrer und Autos müssen sich die Fahrbahn teilen (Mischprinzip). Diese Straße wird überwiegend als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer benutzt und erfüllt somit bereits die Grundvoraussetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Sehr viele Anlieger und Anwohner (viele Kinder/Spaziergänger sowie Radfahrer) sind zu Fuß (viele mit Kinderwagen) oder Fahrrad in der Straße Alt-Heddernheim unterwegs, um die Kleingärten und den Niddauferweg/Grüngürtel zu erreichen." Der Bürgersteig ist nicht durchgängig vorhanden und auf dem vorhandenen Bürgersteig darf teilweise geparkt werden. Ferner ist der Straßenbreite (teilweise nur etwa 2,0 m) durch die Bebauung sehr beengt. Fußgänger und andere Bürgersteignutzer müssen deshalb auch auf die Fahrbahn ausweichen. Ferner sind noch Radfahrer unterwegs, die die Fahrbahn auch gegen die Fahrrichtung benutzen. Die Straße wird von Kindern aus den umliegenden Häusern als Spielplatz genutzt. Der Charakter einer "Spielstraße" wird durch den angrenzenden Kleingartenbereich und die Wiese an der Nidda (Bubeloch) verstärkt. Aus den vielen unterschiedlichen Nutzern des Straßenabschnitts bedarf eines einer Regelung, die die Fahrgeschwindigkeit deutlich reduziert. Mit einer Umwandlung in einen verkehrsberuhigte Zone ist dies Reduzierung aus Sicht des Ortsbeirats 8 zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6720 2020 Die Vorlage OF 592/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 585/8 Betreff: Dialog- Displays in der Heddernheimer Kirchstraße dauerhaft als Maßnahme zur Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Geschwindigkeits- Dialog- Display in der Heddernheimer Kirchstraße an der Robert-Schumann-Schule fortdauernd in Betrieb zu lassen oder ein weiteres auf Höhe der Kita Dinos Freunde zu installieren. Begründung: Dialog- Displays werden besonders vor sozialen Einrichtungen eingesetzt und führen zu einer erhöhten Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, da die Verkehrsteilnehmenden zusätzlich zu den anordnenden Verkehrszeichen einen optischen Hinweis auf eine gegebenenfalls erhöhte Geschwindigkeit hingewiesen werden. Die Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße, an der mehrere Kindergärten und Kindertagesstätten, die Grundschule sowie die nahe gelegene Turnerschaft- Sporthalle liegen, muss verbessert werden. Deutliche Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit erhöhen, wie sie beispielsweise in der Hessestraße an der Querung der Haltestelle Sandelmühle - Aldi Süd umgesetzt wurden, wären hier grundsätzlich mindestens ebenso notwendig. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Geschwindigkeitsdisplay an der Grundschule nicht durchgehend im Jahr in Betrieb ist, gehen doch die Kinder das ganze Jahr über in die Schule. Da bei Einfahrt in die Straße keine anderweitigen Hindernisse zur Verlangsamung der Geschwindigkeit beitragen und die Einhaltung von Tempo 30 gerade hier immer wieder ignoriert wird und Verkehrsteilnehmende oft mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, ist auch der Bereich an der Kita Dinos Freunde besonders schützenswert. Die Eingänge beider Einrichtungen liegen, abgetrennt durch einen relativ schmalen Gehweg, unmittelbar an der Straße. Viele Kinder queren die Straße täglich, wobei die Situation für Fußgänger*innen auf den Gehwegen sowieso schon beengt und die Sicht durch parkende Autos oft behindert ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6724 2020 Die Vorlage OF 585/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 574/8 Betreff: Blendwirkung des Dachs der neuen Römerstadtschule Seitens einiger betroffener Bewohner des Hauses "In der Römerstadt 118" wurde mitgeteilt, dass durch das reflektierende Metalldach der neuen Römerstadtschule eine nicht unerhebliche Blendwirkung in Teilen der Wohnungen entstand, sodass Balkone bei entsprechendem Sonnenstand nicht mehr genutzt werden konnten und Räume sich spürbar aufheizten. Durch die Anwohner wurde in Erfahrung gebracht, dass sich dies durch eine gewollte Korrosion reduzieren werde. Dies vorausgesetzt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob diese Blendwirkung tatsächlich nur eine temporäre Nebenerscheinung im Zuge der Errichtung der neuen Schulgebäude darstellt und wie sichergestellt wird, dass dies nach Fertigstellung der Gebäude nicht mehr auftritt. Begründung: Ergibt sich aus der Präambel Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 574/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 574/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 569/8 Betreff: Fahrradständer an der U-Bahn-Station Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die in der ST 2 vom 12.01.2015 angekündigte Installation von Fahrradständern an der U-Bahn-Station Römerstadt nun endlich erfolgt. Der Ortsbeirat bittet um die Installation von Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell"). Begründung: In der ST 2 vom 12.01.2015 wurde ausgeführt, dass der Anregung des Ortsbeirats entsprochen wird und "dass im Bereich der U-Bahn-Haltestelle "Römerstadt" unmittelbar vor dem Zugang in der Unterführung der Hadrianstraße auf zwei vorhandenen Sperrflächen und auf einer Sperrfläche am Ende der PKW-Parkplätze entlang des Friedhofes Heddernheim direkt vor dem Brückenbauwerk der Straße "In der Römerstadt" Fahrradanlehnbügel installiert werden." So die Aussage der ST 2 vom 12.01.2015. Nach fünf Jahren sollte die Installation der Fahrradständer endlich erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6561 2020 Die Vorlage OF 569/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich heute mit einem Anliegen an Sie. An der Kreuzung Habelstraße/Kastellstraße lauert nämlich ein Problem, das einer Lösung bedarf: Die besagte Kreuzung ist so eng und schlecht einsehbar, dass sich dort regelmäßig unvorhergesehene Begegnungen zwischen Autofahrern abspielen, die nicht immer zu einem ruhigen Straßenkreuzungstreffen führen. Um diesen ungeplanten Verkehrstanz zu vermeiden, möchte ich vorschlagen, dort einen Verkehrsspiegel zu installieren, so ein tolles Ding auf einer Stange, das es uns erlaubt, die Verkehrslage im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass uns kein Auto aus dem toten Winkel überrascht.Ich bin überzeugt, dass dieser kleine, aber feine Eingriff nicht nur die tägliche Fahrt vieler Heddernheimer sicherer machen würde, sondern auch dazu beitragen könnte, die Nerven vieler anderer Verkehrsteilnehmer zu schonen.In der Hoffnung, dass mein Vorschlag auf offene Ohren und ebenso weitsichtige Augen trifft. Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich heute mit einem Anliegen an Sie. An der Kreuzung Habelstraße/Kastellstraße lauert nämlich ein Problem, das einer Lösung bedarf: Die besagte Kreuzung ist so eng und schlecht einsehbar, dass sich dort regelmäßig unvorhergesehene Begegnungen zwischen Autofahrern abspielen, die nicht immer zu einem ruhigen Straßenkreuzungstreffen führen. Um diesen ungeplanten Verkehrstanz zu vermeiden, möchte ich vorschlagen, dort einen Verkehrsspiegel zu installieren, so ein tolles Ding auf einer Stange, das es uns erlaubt, die Verkehrslage im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass uns kein Auto aus dem toten Winkel überrascht.Ich bin überzeugt, dass dieser kleine, aber feine Eingriff nicht nur die tägliche Fahrt vieler Heddernheimer sicherer machen würde, sondern auch dazu beitragen könnte, die Nerven vieler anderer Verkehrsteilnehmer zu schonen.In der Hoffnung, dass mein Vorschlag auf offene Ohren und ebenso weitsichtige Augen trifft. Viele Grüße
Um weitere Verkehrsunfälle zu vermeiden, sollte das "Vorfahrt achten"-Schild "In der Römerstadt" an der Kreuzung "Ohlengarten/Heerstraße" unbedingt durch ein "Stop-Schild" ersetzt werden. Vor allem Fahrradfahrer:innen werden hier - trotz eigener Fahrradspur mit Vorfahrt - immer wieder übersehen!