Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 513/8 Betreff: Hinweistafel zur "Frankfurter Silberinschrift" in der Heilmannstraße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im öffentlichen Raum an der Liegenschaft Heilmannstraße 10/Ecke Kransberger Weg eine sichtbare Tafel mit kurzem Infotext und QR-Code über die dort gefundene "Frankfurter Silberinschrift" anzubringen. Begründung: Das 2018 auf dem spätantiken Friedhof an der Heilmannstraße im Grab St. 134 gefundene Phylakterium mit dem Lobpreis Jesu Christi ist nicht nur für die Frankfurter und die Stadtteilgeschichte bedeutend. Der Fund wird als ältestes Zeugnis für das Christentum nördlich der Alpen überhaupt bewertet, seine Bearbeitung als "Triumph moderner Analysetechnik" (FAZ 30.12.2024). Eine ansprechend gemachte Hinweistafel, die über QR-Code auch zu mehr Infos führt und die Präsentation des Originals im Archäologischen Museum Frankfurt bewirbt, sollte an Ort und Stelle angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 481/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten einen Verkehrsspiegel an den vorhandenen Schildermast Heilmannstr. / Oberfeldstr. (Höhe Hnr. 29) zu montieren. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass ein Verkehrsspiegel an der o.a. Örtlichkeit nachvollziehbar dringend benötigt werde. Fahrzeuge die aus der Oberfeldstraße in Richtung Dietrichstraße einfahren, tasten sich aufgrund zulässig geparkter Fahrzeuge langsam in den Kreuzungsbereich hinein, da der Blick in die Kreuzung nur sehr kurz ist. Aufgrund des sehr engen Straßenraums (u.a. schmaler Gehweg) ist dies aber nicht unproblematisch möglich. Das Fahrzeug ragt unweigerlich zu weit in den Querverkehr. Ein Verkehrsspiegel an dieser Stelle würde die Situation deutlich entschärfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 436/8 Betreff: Ersatz-Schulbau für die Sanierung/Modernisierung der Ernst-Reuter-Schulen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Vorbereitung der Sanierung der Ernst Reuter Schulen zu prüfen, ob auf der Wiese, die östlich an das Gelände der Ernst Reuter Schulen anschließt und durch einen Weg sowohl von der KT 109 als auch von den Häusern der Oberfeldstraße getrennt wird - im Ortsbezirk "Hundewiese" genannt - ein provisorischer Schulbau (z.B. aus Containern) errichtet werden kann. Die Prüfung soll schnellstmöglich erfolgen, damit die Planung für den Ersatz-Schulbau eingeleitet und umgesetzt werden kann und die Neubauten bzw. die Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude nicht verzögert wird. Der Ersatzbau soll mehrere Klassenräume und auch Fachräume bereitstellen und mindestens den Raumanforderungen der in 2026/27 prognostizierten Zahl auszulagernder Klassen/ Kursgruppen genügen. Begründung: Für den Abriss, einen Neubau und die Kernsanierung der Schulgebäude der Ernst Reuter Schulen müssen Ersatzräume geschaffen werden, um den Regelunterricht weiterführen zu können. Diese stehen auf dem Gelände der ERS nicht zur Verfügung, ebenso ist ein Umzug in die Europäische Schule ausgeschlossen, deren Umsiedelung und Neubau an anderer Stelle in der Stadt noch unklar ist. Zur Vorbereitung auf die dringend notwendige Reparatur und Sanierung der Ernst Reuter Schulen müssen rechtzeitig Ersatzräume geplant und aufgestellt werden. Die angrenzende Wiese ist unmittelbar neben dem Schulgelände, d.h. der Unterricht und die Sanierungsarbeiten auf dem Gelände könnten leichter abgestimmt werden, baubedingte Störungen könnten z.B. durch Absprachen beseitigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 436/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 436/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 436/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 285/8 Betreff: Lastenräder im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadt Frankfurt hat 2021 und 2022 die private Anschaffung von Lastenrädern mit jährlich 200.000 Euro bezuschusst. Auch im Ortsbezirk 8 sind immer häufiger schwere Lastenräder im Straßenverkehr unterwegs. Lastenräder sind, wenn sie mit bis zu 25 km/h und max. 250 W elektromotorisch unterstützten Räder fahren, den Fahrrädern gleichgestellt und benötigen im Gegensatz zum Motorroller kein Versicherungskennzeichen. Die Fahrerinnen und Fahrer brauchen bei diesen Modellen keine Fahrerlaubnis Klasse AM. Nicht selten kommt es im öffentlichen Raum des Bezirks zu Konflikten mit Lastenrädern, weil ungekennzeichnete Modelle mit mehr als 25 km/h unterwegs sind (z.B. Lasten Speed-Pedelecs mit bis zu 45 km/h), diese mit rasanten Geschwindigkeiten selbst auf Fußwegen oder im Martin-Luther-King-Park fahren und die häufig breiten und kastenförmigen Räder beim Fahren gegen die Einbahnstraße den Verkehr blockieren, wenn, wie z.B. in den Straßen Am Alten Schloß oder Alt-Niederursel, nicht genügend Ausweichmöglichkeiten, zum Beispiel durch Parklücken, vorhanden sind. Zudem werden Lastenräder nicht auf Privatflächen, sondern häufig im öffentlichen Raum auf Gehwegen dauerhaft abgestellt, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger, besonders mit Kinderwagen oder Rollator, behindert werden. Nach dem Nationalem Radverkehrsplan 3.0 überprüft der Bund derzeit den Rechtsrahmen hinsichtlich der "Präzisierung der technischen Vorschriften für Lastenräder". Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung auf Bundesebene nach Kenntnis des Magistrats bisher gekommen? 2. Teilt der Magistrat die Auffassung für die Notwendigkeit einer Regulierung im Hinblick auf die Abmessungen und Höchstgeschwindigkeiten von Lastenrädern? 3. Welche Auffassung hat der Magistrat zu verpflichtenden Schulungen für das Fahren von Lastenrädern bestimmter Abmaße und Eigenschaften? 4. Unter welchen Bedingungen haben Lastenfahrräder kein Fahrrecht gegen die Einbahnstraße? 5. Werden Lastenräder von der Stadtpolizei Verkehr kontrolliert (Zu hohe Geschwindigkeit, Fahren auf Gehwegen, im Bereich von Fußgängerampeln etc.) und wenn ja, wie häufig sind 2021 und 2022 Kontrollen im Ortsbezirk 8 erfolgt mit welchen und wie hohen Bußgeldern? 6. Wird von der Stadtpolizei Verkehr auch kontrolliert, ob Kinder, wie von der DEKRA empfohlen, in Lastenrädern angeschnallt sind? 7. Wie viele Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen und Vereine im Ortsbezirk 8, gegliedert bitte nach den Stadtteilen Niederursel, Heddernheim und Praunheim-Nord, erhielten bisher den städtischen Zuschuss zur Anschaffung eines Lastenrades mit jeweils welcher Gesamtfördersumme? 8. Ist der städtische Zuschuss nur für Fahrzeuge mit Anschnallsystem gewährt worden? Welche kurz- und langfristigen Ziele verfolgt der Magistrat zur Verbesserung der Verkehrsintegration von Lastenrädern im Ortsbezirk 8? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 285/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2023 Die Vorlage OF 285/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2022, OF 213/8 Betreff: Straßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei den Straßenschildern im Ortsbezirk 8, wo sie fehlen (z.B. im Wenzelweg), systematisch mindestens ein Erklärungsschild pro Straßennamen anzubringen. Auch längere, zentrale Erschließungsstraßen sollen daraufhin geprüft und entsprechend beschildert werden. Für die Straße "In der Römerstadt" soll zum Beispiel erklärt werden, dass es sich hier um die alte Römerstraße nach Mainz und die Hauptstraße der antiken Stadt NIDA ("Platea novi vici") handelt. Begründung: Viele Straßennamen im Ortsbezirk 8 werden an bestimmten Straßenschildern näher erklärt. So erfährt der Passant / die Passantin in der Heilmannstraße zum Beispiel, dass "Heilmann" im Mittelalter ein häufiger Name der Herren von Praunheim gewesen ist. Dass der Wenzelweg hingegen nach dem letzten Bürgermeister von Heddernheim, Hector Wenzel (1845-1911), benannt ist, kann dort nicht nachgelesen werden. Bei vielen anderen Straßen im Ortsbezirk fehlen solchen Erklärschilder. Der Ortsbeirat regt an, die fehlenden Schilder zu erfassen und sie systematisch anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3127 2022 Die Vorlage OF 213/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 179/8 Betreff: Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, ab Herbst 2022 in regelmäßigen Abständen Begehungen von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten mit Ämtern anzusetzen mit dem Ziel von Nachbesserungen für mehr Verkehrssicherheit, zum Beispiel: bessere Sicht an Kreuzungen und Überwegen, mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Straßenüberquerung, Beseitigung von Straßenschäden, Möglichkeiten der Begrünung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit, Optimierung der Parkplatzsituation. Die Begehungen sollen insbesondere in diesen zusammenhängen Straßenzügen durchgeführt werden: - Zone Alt-Heddernheim - Zone Gerhart-Hauptmann-Ring - Zone Oberfeldstraße - Zone Alt-Niederursel - Zone Titusstraße - Zone Römerstadt/Hadrianstraße - Zone Mertonviertel/Riedwiese - Zone Niederurseler Landstraße Die Ergebnisse der Begehungen werden von den Fraktionen zu Anträgen verschriftlicht und als Ortsbeiratsinitiativen (OI) dem Magistrat zur Umsetzung aufgegeben. Begründung: Nach Einführung der Tempo-30-Zonen zu Beginn der 90er Jahre in der Zuständigkeit der Frankfurter Ortsbeiräte haben sich Wohnqualität und Verkehrsfluss in den betreffenden Straßenzügen verbessert. Aber viele Verkehrsführungen, Verkehrszeichen und Piktogramme sind in die Jahre gekommen. Auch unterscheiden sich die Zonen in ihrer baulichen Ausgestaltung. Im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring gibt es zum Beispiel so gut wie keine Elemente, die innerhalb dieses großflächigen verkehrsberuhigten Bereichs auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 72/8 Betreff: Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die Oberfeldstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Schulleitung und den Elternverein der Europäischen Schule (ESF) einzuwirken, damit die morgens zu Schulbeginn (etwa zwischen 07.45 und 08.30 h) wie auch am Nachmittag zum Ende des Unterrichts (gegen 15.00 h) unzumutbaren Verkehrsverhältnisse durch Schülerbringverkehr im Bereich der nordwestlichen Oberfeldstraße (Hausnummer 53 ff, Wendekreis) beendet und ausschließlich die Vorfahrtszonen im Bereich der ESF angefahren werden; 2. parallel dazu in den nächsten Wochen verstärkt mit der Stadtpolizei Verkehr Kontrollen durchzuführen; 3. parallel dazu Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, wie für die Anwohner sichergestellt werden kann, dass eine ungehinderte Befahrung der Oberfeldstraße jederzeit möglich ist und die Ein- und Ausfahrten von Garagenanlagen (z.B. Hausnummern 57, 59, 61, 116, 120) nicht zugeparkt werden. Begründung: Der Praunheimer Weg und die Heilmannstraße im Bereich Ecke Am Alten Schloß sind als Zubringerstraßen zur Europäischen Schule seit Jahren morgens und am Nachmittag regelmäßig verstopft. Eine zusätzliche Abbiegespur auf dem Praunheimer Weg auch Richtung Norden und Abpollerungen an der Ecke Heilmannstraße/Praunheimer Weg sind gute Maßnahmen gewesen, die Situation wenigstens punktuell zu verbessern. Seit 2020 kommt es jetzt vermehrt zu Schülerbringverkehr, der versucht, die ESF von Osten her zu erreichen. Dazu fahren Eltern über die Wohnstraßen Heilmannstraße und Kransberger Weg in die Oberfeldstraße, die im oberen Bereich an die Fußwege zur ESF grenzt. Im Bereich des Wendekreises und der dortigen Sackgassen stehen Fahrzeuge kreuz und quer, werden Garagen blockiert und es ertönen Hupkonzerte. Die geschilderten Umstände sind aus Sicht des Ortsbeirates für die Anwohner nicht zumutbar, zumal die stauartigen Verkehrsverhältnisse auch Handwerkerfahrten, FES und Notfallfahrzeuge beeinträchtigen. Der Ortsbeirat hat die Schulleitung und den Elternverein über das Problem informiert und seinerseits bereits um eine Reaktion gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1239 2021 Die Vorlage OF 72/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2020, OA 641 entstanden aus Vorlage: OF 613/8 vom 09.11.2020 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekannt gegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z. B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71 bis 89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhinkommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um wilden Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über einen Kubikmeter und 100 Kilogramm wären das 1.500 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2021, B 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 184 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 96 Beschluss: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7056, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 79 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 613/8 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekanntgegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z.B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71-89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhin kommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um "wilden" Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandstentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über 1 Kubikmeter und 100 kg wären das 1.500,- EUR. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 641 2020 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffern 2. und 3.: SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 458/8 Betreff: Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53 Im Vorgarten vom Grundstück Am Alten Schloß 53 befinden sich zwei Geräte, die verglichen mit Abbildungen in Verkaufsprospekten darauf hindeuten, dass es sich um Wärmetauscher für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe handelt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: - Handelt es sich dabei um technische Anlagen und ist die Nutzung des Vorgartens für solche Anlagen nach der Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main erlaubt, ohne dass es einer Genehmigung bedarf? - Ist die Aufstellung dieser Anlage genehmigt worden? - Ist die Nutzung des Vorgartens durch solche Anlagen genehmigungsfähig? - Falls die Nutzung des Vorgartens in dieser Weise verboten ist, oder nicht genehmigungsfähig ist, oder nicht genehmigt wurde, werden Maßnahmen zur Beseitigung der Anlagen unternommen? Begründung: Auf dem Grundstück Am Alten Schloß 53 wurde ein Neubau errichtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1368 2019 Die Vorlage OF 458/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, LINKE. und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 410/8 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit "Am Alten Schloß" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsregelung "Radfahren gegen die Einbahnstraße" in der Straße "Am Alten Schloß" aufzuheben und Verkehrskontrollen zu veranlassen. Begründung: Die Straße "Am Alten Schloß" ist eine sehr schmale Wohnstraße. Dort kommt es immer wieder zu kritischen Begegnungen von PKW und entgegenkommenden Radfahrern. Die Anwohner beklagen zudem, dass an den parkenden Fahrzeugen ständig Außenspiegel abgefahren werden und die Verursacher nicht zu ermitteln sind. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und zum Schutz der Autos der Anwohner ist eine Be-endigung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße dringend geboten. Eine Verkehrskontrolle in der ersten Zeit nach der Änderung ist wünschenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 410/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2017, OF 173/8 Betreff: Aktuelle Bauvorhaben im Gebiet Oberfeldstraße (Praunheim-Nord) Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Altbaugebiet rund um die Oberfeldstraße stehen anscheinend einige Bauvorhaben an bzw. befinden sich bereits in der Ausführung. So stehen die Altbauten der Häuser Kransberger Weg 1 und 10 bereits fensterlos da und die Abrissarbeiten haben bereits begonnen. Das Grundstück Am Alten Schloss 53 wird von dem Werbebanner der Immobilien-GmbH einer großen Bausparkasse geziert. Von Nachbarn wird die Information verbreitet, diese Doppelhaushälfte solle zugunsten eines Neubaus abgerissen werden, der von der Kubatur her nicht in die Umgebung passt. Bereits im Bau befindet sich auf dem Grundstück Kransberger Weg 24 - bislang ebenfalls ein Einfamilienhausgrundstück - der wuchtige Neubau mit Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Bauvorhaben sind dem Magistrat auf den genannten Grundstücken bekannt? 2. Sind die genannten Adressen von Bebauungsplänen der Nordweststadt erfasst? 3. Wie viele Wohneinheiten entstehen jeweils auf den genannten Grundstücken? 4. Fügen sich die dem Magistrat bekannten und gegebenenfalls zur Genehmigung vorgetragenen Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut wird bez. werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 488 2017 Die Vorlage OF 173/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2017, OF 154/8 Betreff: Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861-nördlich Am Stockborn- Magistrat zu beachten: 1. Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitest möglich zu erhalten. 2. Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 (§ 6768) nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 qm nicht überschreiten. 3. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloss / Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, OF 134/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 140 2017 1. Die Vorlage OF 134/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 154/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 154/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1 und 3 der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2 der Vorlage: SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Parteien: SPD, CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.04.2017, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 154/8 vom 20.04.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: M 219/15; Beschl. d. Stv.-V, § 6768/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - zu beachten: 1. Im Bereich der Straße Am Alten Schloß und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitestmöglich zu erhalten. 2. Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016, § 6768, nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 Quadratmeter nicht überschreiten. 3. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenwohnanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloß/Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1391, 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.05.2017 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 140/8 Betreff: Kein Durchkommen für die FES in der Treisberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur besseren Andienung (bspw. Fahrzeuge der FES) der engen Sackgasse Treisberger Straße an der Ecke Treisberger Straße/Oberfeldstraße eine schraffierte Sperrfläche zu markieren, die das Parkverbot (Einhalten der 5-Meter-Zone) verdeutlicht. Begründung: Regelmäßig wird an der Einmündung in die Treisberger Straße in einem Abstand von weniger als 5 Metern geparkt. Die Zufahrt in die Treisberger Straße etwa für Fahrzeuge der FES ist dadurch erheblich erschwert. Häufig wird zum Beispiel der Altpapiercontainer der Häuser 1, 2, 5 und 7 nicht geleert, weil die FES nicht durchkommt und daher weiterfahren muss. Mit einer schraffierten Sperrfläche am Beginn der StraßenrandParkzone in der Treisberger Straße kann die Aufmerksamkeit der Autofahrer für diese gerne missachtete Grundregel der Straßenverkehrsordnung geschärft werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1429 2017 Die Vorlage OF 140/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 134/8 Betreff: Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am Stockborn - Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861-nördlich Am Stockborn- Magistrat zu beachten: 1. Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitest möglich zu erhalten. 2. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens zwei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. 3. Parallel zum Praunheimer Weg ist in Orientierung an der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage eine höhere Bebauung anzustreben. Die Bauhöhe ist im Übrigen auf höchstens vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 (§ 6768) nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Begründung: Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloß / Oberfeldstraße sowie ein mindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.04.2017, OF 154/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 140 2017 1. Die Vorlage OF 134/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 154/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 154/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1 und 3 der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2 der Vorlage: SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2016, OF 60/8 Betreff: Bessere Busanbindung für die Bewohner der Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF (Verkehrsgesellschaft Frankfurt) aufzufordern zu prüfen, ob die Buslinie 71 mit jeder zweiten Fahrt den Bereich der Bernadottestraße erschließen kann. Jede zweite Fahrt der Linie 71 sollte einen neuen, südlichen Linienweg über Praunheimer Weg/Schulzentrum/Oberfeldstraße/Bernadottestraße/Nordwestzentrum nehmen. Begründung: Einer Anregung aus der Bürgerschaft folgend, ist es begrüßenswert, wenn die Bernadottestraße wieder an den Linienbusverkehr angebunden wird. Dies soll dadurch geschehen, das neben dem aktuellen nördlichen Linienweg Praunheimer Weg Mitte/Eduard-Bernstein-Weg/Roßkopfstraße abwechselnd eine zweite, wie oben beschriebene Streckenführung als Südroute angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 60/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2016, OA 713 entstanden aus Vorlage: OF 671/8 vom 21.01.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.04.2016 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1.Die Aufstellung des Bebauungsplans soll nicht, wie in Ziffer 1.1. des Vortrags des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30.07.2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2. Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361, stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen. 3. Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4. Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die als Ergebnis des Baumgutachtens festgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden. 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 Pkw-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete stadtplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften Am Stockborn 1-7 für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die im Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgestellte Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge und drei dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser eine Blockrandbebauung vor. Die Grundstücke liegen an dem Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer fünfdreiviertelgeschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand drängen die sich aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume fünf bis zehn Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegflächen gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegflächen auf der Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich der Straße Am Stockborn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert werden. In verschiedenen Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohnern wurde sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt, die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die Schaffung einer hohe Anzahl von Pkw-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten, dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 27 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlagen M 219 und OA 713 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 219 = Annahme) Stv. Krebs (M 219 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 713 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6768, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 § 215, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2016 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2016, OF 671/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Der Ortsbeirat wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 219 wird zugestimmt unter Hinweis auf folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Aufstellung des Bebauun gsplans sollte nicht, wie in Ziffer 1.1. der M 219 vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30. 07. 2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2. Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist getreu dem Stadtverordnetenbeschluss § 8361 v. 01.07.2010 (NR 1885) stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen. 3. Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4. Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die nach dem Baumgutachten ergebnisfestgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 PKW-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete städteplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften "Am Stockborn 1-7" für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die in der Magistratsvorlage M219 vorgestellte Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge eine Blockrandbebauung und drei dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser vor. Die Grundstücke liegen an dem Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer 53/4-geschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand drängen sich die aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume 5 bis 10 Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegsflächen gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegsflächen auf der Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich der Straße am Stockborrn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert werden In verschiedenen Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohner wurde sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass Ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt, die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die Schaffung einer hohe Anzahl von PKW-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten, dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 713 2016 1. Der Vorlage M 219 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 671/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Herr Hofacker zu 2. Annahme bei Enthaltung Herr Hofacker
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.04.2015, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 578/8 vom 08.04.2015 Betreff: Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule Vorgang: OM 3290/14 OBR 8; ST 237/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. wie es bei den Ortsterminen mit Mitgliedern des Ortsbeirates und Elternvertretern am 12.06.2014 und 06.02.2015 vorgeschlagen wurde, den amtlichen Schulweg der Erich-Kästner-Schule entlang des Praunheimer Weges und dann über das Gelände der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) zu führen und am Ende des Grundstücks der ESF den Weg mit einem weiteren Tor fortzuführen sowie in der kleinen Stichstraße mit einem Zebrastreifen abzusichern; 2. zur versicherungsrechtlichen Klarstellung eine Änderung der bestehenden Vereinbarung über die Grundstücksüberlassung herbeizuführen. Begründung: Der Auffassung des Stadtschulamtes, sicherer sei es, den amtlichen Schulweg aus Richtung Heilmannstraße/Oberfeldstraße in Höhe der ESF über die dortige Fußgängerampel zu führen, dann entlang der Westseite des Praunheimer Weges hoch zur Kreuzung Gerhart-Hauptmann-Ring/Praunheimer Weg, an der die Kinder erneut einen Zebrastreifen und eine Ampel passieren müssen, um wieder auf die zur Schule führende Ostseite des Praunheimer Weges zu gelangen, ist aus Sicht des Ortsbeirates zu widersprechen. Dadurch entsteht eine ca. fünf Minuten längere Wegstrecke. Die zusätzlichen Querungen erhöhen die Unfallgefahr. Ferner würde die ohnehin zu den Schulanfangszeiten strapazierte Ampel vor der ESF aufgrund zusätzlicher Rotzeiten noch weniger Verkehr von diesem insbesondere am Morgen verkehrsmäßig überlasteten Bereich des Praunheimer Weges abfließen lassen. Die Kinder würden den Umweg nicht annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2014, OM 3290 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.06.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6049, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2015, OF 578/8 Betreff: Sicherer Schulweg für die Erich-Kästner-Schüler Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. wie es bei den Ämter-Ortsterminen mit Ortsbeiräten und Elternvertretern am 12.6.2014 und am 06.02.2015 vorgeschlagen wurde, den amtlichen Schulweg der Erich-Kästner-Schule entlang des Praunheimer Weges und dann über das Gelände der Europäischen Schule (ESF) zu führen und am Ende des Grundstücks der ESF den Weg mit einem weiteren Tor fortzuführen sowie in der kleinen Stichstraße mit einem Zebrastreifen abzusichern. 2. zur versicherungsrechtlichen Klarstellung eine Änderung der bestehenden Vereinbarung über die Grundstücksüberlassung herbeizuführen. Begründung: Der Auffassung des Stadtschulamtes, sicherer sei es, den amtlichen Schulweg aus Richtung Heilmann-/Oberfeldstraße in Höhe der ESF über die dortige Fußgängerampel zu führen, dann entlang der Westseite des Praunheimer Weges hoch zur Kreuzung Gerhart-Hauptmann-Ring/Praunheimer Weg, an der die Kinder erneut einen Zebrastreifen und eine Ampel passieren müssen, um wieder auf die zur Schule führende Ostseite des Praunheimer Weges zu gelangen, ist aus Sicht des Ortsbeirates zu widersprechen. Dadurch entsteht eine ca. 5 Minuten längere Wegstrecke, die zusätzlichen Querungen erhöhen die Unfallgefahr und die ohnehin zu den Schulanfangszeiten strapazierte Ampel vor der ESF würde aufgrund zusätzlicher Rotzeiten noch weniger Verkehr von diesem insbesondere am Morgen verkehrsmäßig überlasteten Bereich des Praunheimer Weges abfließen lassen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 620 2015 Die Vorlage OF 578/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Die Kinder würden den Umweg nicht annehmen." an die Begründung angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2014, OF 534/8 Betreff: Wie geht es weiter mit dem Areal "Am Stockborn" Vorgang: B 371/12 Dem Ortsbeirat wurde mit dem Magistratsbericht B 371 vom 27.08.2012 ein Konzept zur maßvollen Nachverdichtung "Am Stockborn" vorgestellt. Seitdem ist es still um das Gelände und mögliche Bauprojekte geworden. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Es wird gebeten zu berichten, wie der derzeitige Stand der geplanten Bebauung auf der Fläche zwischen Oberfeldstraße, Am alten Schloss, Praunheimer Weg und Am Stockborn aussieht. Wurden Bauanträge gestellt und Genehmigungen erteilt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2012, B 371 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1165 2014 Die Vorlage OF 534/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2012, OA 170 entstanden aus Vorlage: OF 157/8 vom 07.03.2012 Betreff: Maßvolle Nachverdichtung "Am Stockborn" Aufstellung des Bebauungsplanes Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Entwurf des qualifizierten Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses für eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes "Am Stockborn 1-7" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361) folgende Maßgaben zu berücksichtigen: 1. Die Zahl der zu errichtenden Wohneinheiten wird gemäß Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36, auf 50 begrenzt. 2. Die Zahl der möglichen Vollgeschosse für die Wohnbebauung unmittelbar entlang der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß wird mit einer Festlegung auf maximal zwei Vollgeschosse an die Umgebung angepasst. 3. Der Magistrat verhandelt mit dem Investor, entlang der Straßen Oberfeldstraße und Am Alten Schloß Einfamilienhaus- und/oder Einfamilienreihenhausbebauung zu verwirklichen, um einen Wohnqualitäts- und Wertverlust der Immobilien in den genannten Straßen abzuwenden. Begründung: Medienberichten zufolge plant die Mannheimer Bamac GmbH auf dem Grundstück Am Stockborn 1-7 neben einem Lebensmittelmarkt mit 800 qm Verkaufsfläche, einer Apotheke, einer Drogerie und einer Bäckerei auch bis zu 120 Wohnungen. Es ist erfreulich, dass es für das seit dem Wegzug des Deutschen Vereins ungenutzte Areal nach dem Scheitern der LIDL-Pläne jetzt endlich eine neue Perspektive gibt. Allerdings ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass 120 Wohneinheiten - davon 30 Prozent Anteil geförderter Wohnungen - klar überdimensioniert sind. So sieht auch das kürzlich veröffentlichte Wohnbauland-Entwicklungsprogramm für das neu aufgenommene Wohnbaugebiet maximal 50 Wohneinheiten vor. Schon diese Zahl ist gemessen am Wohnumfeld (vorwiegend Einfamilienhäuser) relativ hoch, erscheint aber angesichts des fortschreitenden Bedarfs an preiswertem Wohnraum in der Stadt als hinnehmbar. Einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 30.01.2012 zufolge plant der Investor in diesem Bereich allerdings mit drei oder vier Vollgeschossen, was keineswegs der ortstypischen Einfamilienhausbebauung an der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß (WR-Gebiet) entspricht. Diesbezüglich waren die 2004 vorgestellten Planungen des Investors Langstrof Bauingenieurgesellschaft mbH (Bad Nauheim), die eine Randbebauung des Areals mit Einfamilienhäusern vorschlugen, überzeugender. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2012, B 371 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 26.04.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 36 = Kenntnis, OA 170 = Annahme, OA 171 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER, NPD, REP und Stv. Ochs (B 36 = Kenntnis, OA 170 und OA 171 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 36 = Zurückweisung, OA 170 und OA 171 = Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2012, TO I, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1723, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2012, OF 157/8 Betreff: Maßvolle Nachverdichtung "Am Stockborn" Aufstellung des Bebauungsplanes (B 36/12 Wohnbauland-Entwicklungsprogramm) Medienberichten zufolge plant die Mannheimer Bamac GmbH auf dem Grundstück Am Stockborn 1-7 neben einem Lebensmittelmarkt mit 800 qm Verkaufsfläche, einer Apotheke, einer Drogerie und einer Bäckerei auch bis zu 120 Wohnungen. Es ist erfreulich, dass es für das seit dem Wegzug des Deutschen Vereins ungenutzte Areal nach dem Scheitern der LIDL-Pläne jetzt endlich eine neue Perspektive gibt. Allerdings ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass 120 Wohneinheiten - davon 30 Prozent Anteil geförderter Wohnungen - klar überdimensioniert sind. So sieht auch das kürzlich veröffentlichte Wohnbaulandentwicklungsprogramm für das neu aufgenommene Wohnbaugebiet maximal 50 Wohneinheiten vor. Schon diese Zahl ist gemessen am Wohnumfeld (vorwiegend Einfamilienhäuser) relativ hoch, erscheint aber angesichts des fortschreitenden Bedarfs an preiswerten Wohnraum in der Stadt als hinnehmbar. Einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse v. 30.1.2012 zufolge plant der Investor in diesem Bereich allerdings mit drei oder vier Vollgeschossen, was keineswegs der ortstypischen Einfamilienhausbebauung an der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß (WR-Gebiet) entspricht. Diesbezüglich waren die 2004 vorgestellten Planungen des Investors Langstrof Bauingenieurgesellschaft mbH (Bad Nauheim), die eine Randbebauung des Areals mit Einfamilienhäusern vorschlugen, überzeugender. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, für den Entwurf des qualifizierten Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses für eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes "Am Stockborn 1-7" (Beschluss der StVV § 8361 v. 01.07.2010) folgende Maßgaben zu berücksichtigen: 1. Die Zahl der zu errichtenden Wohneinheiten wird gemäß B 36 / 12 auf 50 begrenzt 2. Die Zahl der möglichen Vollgeschosse für die Wohnbebauung unmittelbar entlang der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß wird mit einer Festlegung auf maximal zwei Vollgeschosse an die Umgebung angepasst 3. Der Magistrat verhandelt mit dem Investor, entlang der Straßen Oberfeldstraße und Am Alten Schloß Einfamilienhaus- und/oder Einfamilienreihenhausbebauung zu verwirklichen, um einen Wohnqualitäts- und Wertverlust der Immobilien in den genannten Straßen abzuwenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 170 2012 Anregung OA 171 2012 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 157/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Punkt 1 unter Ziffer 1 sowie den Punkten 1 und 2 unter Ziffer 2 der Vorlage OF 158/8 wird zugestimmt. b) Punkt 2 unter Ziffer 1 und Punkt 3 unter Ziffer 2 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. zu a) Einstimmige Annahme zu b) CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
Keine Ideen gefunden.