Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 174/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a.) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b.) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c.) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnr. 71, Blatt 4), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen Hausnr. 99-105 (Blatt 2) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet, den Grüneburgweg als Fahrradstraße auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75cm abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg / Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Zu B) 1): Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Zu B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Zu B 10): Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 215/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 214/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs als Fahrradstraße mit Kfz- und Lieferverkehr Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ- Parkplätze, den Grüneburgweg vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs[1] auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, und (iii) von der Siesmayer Str. die Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. 4. Die zum Grüneburgweg getroffenen Maßnahmen während ihrer provisorischen Umsetzung begleitend mindestens quartalsweise zu evaluieren. Diese Evaluation sollte insbesondere Untersuchungen des Verkehrs und des Umsatzes der Gewerbetreibenden beinhalten. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Evaluierungskriterien vor Beginn der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen festzulegen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Eine sinnvolle Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer im Grüneburgweg (u.a. Anwohner, Radfahrer, Menschen im fortgeschrittenen Alter, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Gewerbetreibende, Arbeitnehmer, Lieferverkehr, Autoverkehr) zu berücksichtigen. Insbesondere sollte dem in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr ein größerer Stellenwert beigemessen werden. Ziel dieses Kompromissvorschlags ist, die vielfältigen Interessen unter Berücksichtigung der Wortbeiträge von Teilnehmern der Informationsveranstaltung am 1. September 2021 und der Sitzung des Ortsbeirats 2 am 3. November 2021 und der Realitäten des Westends in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Diesem Zweck dient die Ausgestaltung des Grüneburgwegs (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs. Dadurch wird der Radverkehr im Sinne des sog. Radentscheids stark aufgewertet. Insbesondere können Fahrradfahrer nebeneinander fahren, es wird eine 30km/h- Zone eingerichtet und der Radverkehr ist deutlich stärker geschützt. Außerdem ermöglicht dieser Vorschlag, dass durch Anordnung von Zusatzzeichen weiterhin der KFZ-Verkehr und der Lieferverkehr zugunsten der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg zulässig ist. Dies kommt insbesondere den Anwohnern im und rund um den Grüneburgweg, den Gewerbetreibenden sowie den Arbeitnehmern der dortigen Geschäfte zu Gute, da so ein Großteil der ohnehin schon knappen Parkplätze erhalten bleibt. Aufgrund des Charakters der Straße als Fahrradstraße können in Kreuzungsbereichen und an Engstellen vereinzelt KFZ-Parkplätze zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs im mittleren und östlichen Abschnitt entfallen. Hierbei gilt es aber insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass bestehende Park- und Halteverbotszonen und auch die auszuweisenden Lieferzonen eingehalten werden. Schließlich ist auch sicherzustellen, dass genügend Platz für den ruhenden Fahrradverkehr besteht, damit dieser den Fußgängerverkehr nicht behindert. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetrei-benden vor Ort wegfallen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird (s. Ziff. 1.c.). Des Weiteren ermöglicht dieser Vorschlag, ohne eine Diagonalsperre am "Im Trutz" auszukommen, die zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet führen würde. . Insbesondere bestehen erhebliche Zweifel dahingehend, dass die Anlieferung des Rewe-Marktes am Grüneburgweg, die von der Seite, der Straße "Im Trutz", her erfolgt, bei Einrichtung der Diagonalsperre weiterhin möglich bleibt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Lastwagen in den Kreuzungsbereich zurückstoßen, um in die Liefereinfahrt rückwärts einzufahren. Durch eine solche Diagonalsperre würden die Anwohner dieser Wohngebiete - insbesondere in den Parallel- und Seitenstraßen zum Grüneburgweg, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist - einseitig und unverhältnismäßig mit Verkehr belastet. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund der aufkommenden Diskussion rund um den Oeder Weg (Stichwort: "Anwohner Finkenhofstraße", siehe u.a. Presseberichte zur Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021) zu vermeiden, den Verkehr nicht zu reduzieren, sondern nur zu verschieben. Zudem gab es nach der Unfallstatistik[2] im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Dieser Vorschlag berücksichtigt die in den Informationsveranstaltungen und der Ortsbeirats-Sitzung am 3. November 2021 gegenüber allen Fraktionen vorgetragenen Rückmeldungen und Kritikpunkte von insbesondere Anwohnern, Gewebetreibenden, ADFC, Radfahrern und Fußgängern und erhöht dadurch die Akzeptanz bei den Betroffenen im Grüneburgweg. Die Maßnahmen in Ziff. 1 führen damit insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr, die Anwohner und die Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig provisorisch umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 2. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 3. Um den Erfolg der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen nach der Probephase bestimmen zu können, ist es wichtig, dass die Evaluierungskriterien vor Beginn ihrer Umsetzung festgelegt sind. Da das Gebiet um den Grüneburgweg einen Mischcharakter aus Wohngebiet und Gewerbebetriebe aufweist, sollten wesentliche Kriterien für den Erfolg der Maßnahme insbesondere die Entwicklung des Verkehrs an zentralen Stellen in den angrenzenden Wohngebieten in allen drei Abschnitten sowie die Entwicklung des Umsatzes der Gewerbetreibenden in allen drei Abschnitten sein. Die Evaluierung sollte dabei mind. quartalsweise erfolgen. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dem Ortsbeirat die festgelegten Evaluierungskriterien nach ihrer Festlegung mitzuteilen, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 212/2 Betreff: Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Diagonalsperre im Grüneburgweg zu verzichten, da sie unannehmbare Nachteile für die Straße und die umliegenden Wohnviertel verursachen würde. Begründung: Sie macht die Belieferung des REWE-Marktes unmöglich, der demzufolge wegziehen muß, was die Nahversorgung des gesamten Wohnviertels entscheidend verschlechtert. Sie lenkt Tausende von PKW in die engen Wohnstraßen, insbesondere in die Straßen Im Trutz, Emil-Claar-Straße, Gärtnerweg, Im Sachsenlager, Auf der Körnerwiese, Körnerstraße, Böhmerstraße, wo die Abgasbelastungen, Straßenlärmemission und Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und Tieren eminent steigen werden. Sie macht LKW-Zufahrten (z.B. für Möbellieferungen, Umzüge, Getränkelieferungen, Paketzustellung) schwieriger und zeitraubender und teilweise wegen der zu engen Kurvenradien sogar unmöglich. Bereits heute hat z.B. die Müllabfuhr an manchen Kurven große Probleme und muß mehrfach hin- und her rangieren oder gar rückwärts in eine Straße hineinfahren. Sie behindert und verzögert Rettungsdienste, was besonders bei Feuerwehr- und Notarzteinsätzen tödliche Folgen haben kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 213/2 Betreff: Keine provisorischen Vorwegnahmen im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die provisorischen Vorwegnahmen der geplanten Neuregelungen im Grüneburgweg zu verzichten, da sie bereits alle Nachteile mit sich brächten, die die Umsetzung der endgültigen Planung vorhersehen läßt. Begründung: Für die Funktionsfähigkeit der Gewerbebetriebe und insbesondere des Einzelhandels macht es keinen Unterschied, ob die negativen Folgen durch provisorische oder endgültige Vorkehrungen verursacht werden. Auch die provisorischen Abmarkierungen, Sperren und Verbote würden genau alle diejenigen Probleme verursachen, die durch die endgültigen Maßnahmen erwartet werden müssen. Und damit bedeutet auch die provisorische Abmarkierung die Zerstörung der Infrastruktur des Viertels. Die betroffenen Gewerbebetriebe verlieren auch durch provisorische Maßnahmen ihre Einnahmen. Die betroffenen Bürger verlieren auch durch provisorische Maßnahmen ihre Einkaufsmöglichkeiten. Die betroffenen Bürger werden auch durch provisorische Maßnahmen mit Abgasen, Lärm und Gefährdung belastet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 204/2 Betreff: Kein Straßenumbau im Grüneburgweg ohne umfassende Bürgerbeteiligung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. alle von den geplanten Umbauten des Grüneburgwegs betroffenen Bürger der angrenzenden Stadtviertel in voller Detailtiefe über die Planungen und ihre möglichen Folgen zu informieren; 2. in diesen Informationen auch die bereits geäußerten massiven Bedenken der Gewerbetreibenden einzubeziehen, auf deren Dienstleistungen die Bürger bisher vertrauen konnten; 3. dabei insbesondere auch die Folgen für die Infrastuktur der Umgebung durch Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten zu kommunizieren; 4. den PKW-Besitzern zu erläutern, wo sie nach dem Wegfall von Hunderten von Parkplätzen ihre Fahrzeuge abstellen sollen, oder ob sie gezwungen werden sollen, ihre privaten Fahrzeuge aufzugeben; 5. die Einwände und Bedenken der Bürger Stadtteil-flächendeckend zu erfragen und zu berücksichtigen; 6. und sich dem demokratischen Mehrheitsvotum aller Betroffenen zu unterwerfen. Begründung: Die Bürger der Stadtviertel, die vom geplanten Umbau des Grüneburgwegs betroffen wären, sind bisher zum allergrößten Teil überhaupt nicht informiert, und diejenigen, die davon gehört oder gelesen haben, wissen überhaupt nicht, welche gewaltigen Auswirkungen diese Planung auf sie haben kann, denn auch die Presse hat nur sehr eingeschränkt berichtet. Die Vertreter der Stadt, die bisher in Versammlungen des Ortsbeirates die Pläne vorgestellt und erläutert hatten, zeigten sich erschreckend undemokratisch, und nicht bereit, die Bürger ausreichend zu informieren. Das nährt den Verdacht, daß hier ein ideologisches Projekt gegen Bürgerinteressen allein im Interesse einer einseitig orientierten Aktivistengruppe brachial durchgezogen werden soll - was auch naheliegt, wenn man sieht, daß deren Wünsche praktisch identisch umgesetzt werden sollen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 205/2 Betreff: Keine provisorische Vorwegnahme des Straßenumbaus im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die provisorische Abmarkierung und Verkehrsumleitung im Grüneburgweg zu verzichten, da bereits dadurch viele Gewerbebetriebe fortziehen oder das Geschäft aufgeben würden, und die Lärm-, Abgas- und Gefahrenbelastung der umgebenden Wohnviertel sofort einsetzen würde. Begründung: Auch eine nur provisorische Neuordnung im Sinne der vorgelegten Planungen bedeutet für viele Gewerbebetriebe Umsatzeinbußen oder gar die Unmöglichkeit des weiteren Betriebes im Grüneburgweg. Dies vernichtet nicht nur Existenzen, sondern zerstört die gesamte Infrastruktur des umliegenden Stadtviertels. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 206/2 Betreff: Verkehrssituation und mögliche Folgen des Grüneburgweg-Umbauplans Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Veränderungen der Verkehrssituation des Grüneburgwegs (einschließlich der kurzfristig vorgesehenen provisorischen Maßnahmen) zurückzustellen, bis folgende Fragen geklärt sind: 1. Wie ist die reale aktuelle Verkehrssituation im Grüneburgweg und in allen Straßen, die nach einer Realisierung der Planungen mit einer geänderten Verkehrssituation rechnen müssen ? 2. Wie würden sich die Lebensumstände der Bürger im Grüneburgweg und in allen angrenzenden Straßen ändern ? 3. Welche Folgen hätten die Änderungen für die verschiedenen Gewerbebetriebe ? Dabei sind mindestens folgende Daten zu erheben, wobei mit der Erhebung und Analyse der Daten einschlägig qualifizierte Institute zu beauftragen sind, die in keinem Beziehungs-oder Abhängigkeitsverhältnis zur Stadt Frankfurt oder dem "Radentscheid" stehen: a) PKW-, Rad-, Roller- und Fußgängerverkehr über alle Tageszeiten, Wochentage und Jahreszeiten; b) Zahl der Rad- und Rollerfahrer, die auf den Gehwegen fahren; c) Belegungsgründe der Parkplätze (Wohnbevölkerung, Geschäftskunden, Lieferverkehr, kommunale Servicedienste, Notdienste) d) Rückwirkungen auf den weiträumigen Verkehr, der aus dem Grüneburgweg verdrängt wird. e) Lärmmengen und -verteilung f) Abgasmengen und -verteilung g) Gefährdungspotentiale, insbesondere in den von verstärktem Verkehr betroffenen Wohnstraßen. Begründung: Die bisherige Planung hat gezeigt, daß die zugrunde gelegten Daten sehr unvollständig sind und vielfach den Eindruck interessengeleiteter Auswahl erwecken. Ebenso läßt sich der Eindruck nicht vermeiden, daß die Planungen einseitig und weitestgehend identisch auf die Forderungen der Fahrradaktivisten-Bewegung "Radentscheid" abgestimmt sind, und eine demokratische Einbeziehung aller betroffenen Bevölkerungsschichten bisher nicht erfolgte und möglicherweies sogar vermieden werden sollte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 197/2 Betreff: Wildbiotop erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs darauf zu achten, daß das kleine Wildbiotop an der Ecke Grüneburgweg / Körnerstraße erhalten bleibt. Es wurde von Anwohnern angelegt und erfreut alle Passanten und Anwohner im Jahreslauf mit wechselnder Blütenpracht. Begründung: Grünflächen sind gerade in Zeiten verschärften Klimawandels unverzichtbar und das ökologische Engagement von Bürgern muß gewürdigt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2076 2022 Die Vorlage OF 197/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere auch in den Kreuzungsbereichen, und (iii) von der Siesmayer Str. auf der Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Das Konzept zur Umgestaltung des Grüneburgwegs, das dem Ortsbeirat in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 1. September 2021 vorgestellt wurde (sog. Planung), nicht weiter zu verfolgen. 4. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. Begründung: Eine vernünftige Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere sollten Maßnahmen getroffen werden, die den in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr stärker berücksichtigt. Daher ist es wichtig, zum Schutz der Fahrradfahrer das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen auf dem Grüneburgweg (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. in der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird. Die Maßnahmen in Ziff. 1 werten den Radverkehr auf und führen insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird sowohl den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr als auch den Interessen von Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die bestehende Planung birgt hingegen das Risiko, dass sie die vorhandene Struktur mit Wohnbebauung, Kiosk, Gastronomie, Nahversorgung und Geschäften beschädigt. Die Planung des Straßenverkehrsamts zum Grüneburgweg, die dem Ortsbeirat 2 am 1. September 2021 vorgestellt wurde, war eine sehr gute Grundlage, um den obigen Vorschlag zu erarbeiten. Nach weiteren Gesprächen mit Anwohnern und Geschäftsinhabern vor Ort erscheint es sinnvoll, daraus jedoch nur einzelne Elemente zu übernehmen, wie z.B. die Einrichtung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen tagsüber. Im Übrigen sollte die Planung nicht weiter verfolgt werden, da sie der Realität im Westend aus folgenden Gründen nicht gerecht wird: Die vorgeschlagene Diagonalsperre am "Im Trutz" führt zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet. Durch eine solche Maßnahme werden die Anwohner dieser Wohngebiete einseitig und unverhältnismäßig belastet. Bei Umsetzung der Planung ist zu erwarten, dass der Verkehr in den Parallel- und Seitenstraßen, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist, zunehmen wird. Durch eine solche Neuverteilung des Straßenraums würden wiederum die Anwohner der Seiten- und Nebenstraßen einseitig belastet. Die Parkplätze sind bereits heute für Anwohner, Gewerbetreibende und Kunden von Gewerbetreibenden im und rund um den Grüneburgweg knapp. Insofern erscheint die Planung, die zu einem beträchtlichen Verlust von Parkplätzen führt, nicht sinnvoll. Nach der Unfallstatistik[1] gab es im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätze (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 3. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Antrag vom 03.11.2021, OF 204/2 Antrag vom 03.11.2021, OF 205/2 Antrag vom 03.11.2021, OF 206/2 Antrag vom 12.11.2021, OF 212/2 Antrag vom 12.11.2021, OF 213/2 Antrag vom 14.11.2021, OF 214/2 Antrag vom 15.11.2021, OF 215/2 Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 176/2 Betreff: Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen, · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine notwendige Querspange der Ein- und Ausfallmagistralen Reuterweg/Hansaallee und Eschersheimer Landstraße; · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine zentrale Einkaufs- und Arbeitsplatzstraße für den gesamten Stadtbezirk. Begründung: Stadtplanung darf nicht für jeden Bürger offensichtliche Tatsachen ignorieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 177/2 Betreff: Quartiersgarage im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs möglich ist, eine Quartiersgarage unter der Fahrbahn des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße einzurichten. Dabei kann z.B. die dreistöckige Quartiersgarage unter dem Boulevard St.Germain in Paris (östlich Hausnummer 46 und Kirche St.Nicolas du Chardonnet) dienen, oder jene unter Place Maubert / Rue Lagrange etwas weiter westlich in einem Viertel ähnlicher Infrastruktur wie im östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs. Dabei dient zu Kenntnis, daß ersterwähnte Garage unter einer Straße angelegt wurde, die beidseits von großen (haushohen) Baumreihen flankiert ist, ohne daß diese davon beeinträchtigt wären. Begründung: In Zeiten europäischer Einigung sollte das Lernen vom Nachbarn selbstverständlich sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 178/2 Betreff: Umbau Grüneburgweg: Lärm, Abgase, Gefahren für die Westendbewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planungen zum Grüneburgweg zu prüfen und zu berichten, 1. wo die aus dem Grüneburgweg planungsgemäß verdrängten PKW parken werde, wenn nicht in den angrenzenden Wohnstraßen, wo sie ihrerseits wieder die Parkplätze der ansässigen Wohnbevölkerung verdrängen, welche auf weit entfernte Parkplätze ausweichen und kilometerweite Fußmärsche bis zu ihren Wohnungen auf sich nehmen muß; 2. wie sich die Luftqualität im Westend verschlechtern wird, wenn der Umleitungsverkehr von einem gesperrten Grüneburgweg lange Wege durch die Wohnviertel nimmt und der wegen Verringerung des Parkplatzangebots stark verlängerte Parkplatzsuchverkehr weitere Abgase und Lärm in die Wohnviertel tragen; 3. welchen Trost er für beruflich engagierte Frauen hat, die vielleicht erst gegen 19 oder 20 Uhr nach Hause kommen, dann nur noch einen Parkplatz weit entfernt von ihrer Wohnung finden und so gezwungen werden, lange Fußwege im Dunkeln zurückzulegen, bei denen niemand für ihre Sicherheit garantieren kann; 4. wie sich das erhöhte Verkehrsaufkommen in den Wohnstraßen rund um den Grüneburgweg auf die Unfall-Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern auswirken wird, und dabei nicht zu vergessen, daß Kinder sich nicht immer vorhersehbar verhalten, daß Gleiches für Haustiere und erst recht für die zahlreichen Wildtiere im Westend - besonders Eichhörnchen, Katzen, Kaninchen, Füchse, Igel - gilt. Begründung: PKW verdampfen nicht einfach rückstandslos, wenn man ihre Parkplätze auflöst. Sie werden nur verdrängt und tragen zur Verschärfung des Parkplatzproblems in den Wohnvierteln bei, und die durch die Sperrenplanung des Grüneburgwegs noch zusätzlich verschärfte Verkehrslage in den Wohnvierteln wird dort unvermeidlich zu mehr Lärm, höheren Abgasemissionen und größerer Gefährdung führen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 184/2 Betreff: Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstr. und Grüneburgweg) wieder die ‚Rechts vor Links' Regelung einzuführen. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o.g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstr., Wiesenau, FvS-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o.g. Maßnahme minimiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1050 2021 Die Vorlage OF 184/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2021, OF 59/12 Betreff: Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Rohre des unterirdisch verlaufenden Kalbachs im Bereich des Kalbacher Stadtpfads 5 zu prüfen. Es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass nach Starkregen das Wasser dort sehr hoch steht. Nach Rücksprache mit der Gewässerunterhaltung wurde mitgeteilt, dass nach jedem Hochwasserereignis die Rechenanlagen im Stadtgebiet Frankfurt kontrolliert und der Rechen geräumt wird. Dies scheint aber nicht auszureichen. Eventuell ist dies aber nicht der einzige Grund, da das Wasser am unterirdisch verlaufenden Kalbach am Ausgang zum Freizeitpark Kalbach nach jedem Starkregen erneut sehr auftritt und das Wasser auch an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg immer aus dem Kanal auf die Straße drückt. (Quelle: privat) Begründung: Trotz mehrfachem Hinweis der Anwohner wurde das Problem bisher nicht behoben. Die Sorge ist groß, dass das Wasser, wenn es nicht mehr geregelt durch das Rohr abfließen kann, in die Keller läuft. Auch ist die Straße im Bereich Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg nach jedem Regen überflutet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 595 2021 Die Vorlage OF 59/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 108/2 Betreff: Kiosk Mitscherlichplatz Vorgang: V 1699/20 OBR 2; ST 1693/20 Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den bis zum 31.03.2024 laufenden Mietvertrag für das Grundstück mit dem aufstehenden Kiosk Ecke Kurfürstenstraße/Grüneburgweg (Mitscherlichplatz) nicht zu verlängern und fristgerecht zu kündigen. 2. gemeinsam mit dem derzeitigen Mieter zu prüfen, ob eine vorzeitige, kostenfreie Beendigung des Mietvertrags möglich wäre. 3. das aufstehende Gebäude vom derzeitigen Eigentümer rückzuerwerben. 4. das Gebäude zukünftig wieder durch die Stadt Frankfurt an geeignete Bewerber*innen zu verpachten. Begründung: Nach Ablauf der Mietzeit müsste der derzeitige Mieter den Aufbau entfernen. Daher soll der Magistrat den, aus Sicht des Ortbeirates ohnehin unverständlichen, Verkauf des Gebäudes an einen Investor korrigieren und dafür möglichst nicht mehr finanzielle Mittel aufwenden als der derzeitige Eigentümer für den Abbruch aufwenden müsste. Hiernach tritt die Stadt wieder als Verpächterin auf. Eine würdige Entwicklung des Platzes, der an das Leben und Werk von Margarete und Alexander Mitscherlich erinnert, ist nur zu gewährleisten, wenn die Stadt und die Initiative Mitscherlichplatz die Flächen gemeinsam weiterentwickeln; unter Einbeziehung des Teils der Freifläche, die im Eigentum des Investors des benachbarten Baugrundstückes steht. Das entsprechende Freiflächenkonzept wurde 2017 erarbeitet und von der Bauaufsicht genehmigt. Die Planung und Abstimmung der Grünfläche obliegt ohnehin dem Grünflächenamt und der bestehende Kiosk möge in die Flächengestaltung mit einbezogen werden. Somit liegt auf der Hand, dass dieser auch deshalb wieder in den städtischen Schoß zurückkehren muss, um alle Stellschrauben für eine würdige Gestaltung des Mitscherlichplatzes in einer Hand zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 479 2021 Die Vorlage OF 108/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 47/2 Betreff: Sichere Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg Vorgang: OM 6757/20 OBR 2; ST 596/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten wie das Queren der Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg für zu Fuß Gehende sicherer gestaltet werden kann. Der Magistrat wird beauftragt, an der Ecke vor dem Kosmetiksalon Gehwegnasen einzurichten (Markierung, Poller), um zu schnelles Abbiegen zu verhindern und dem Fußverkehr einen sicheren Raum zu geben. Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Abschnitt vor und nach der Kreuzung Tempo 30 einzurichten. Im Anhang befindet sich die Verortung von schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße, sowie schützenswerten Einrichtungen in der unmittelbaren Umgebung. Begründung: Die Gehwege, vor allem an der Ecke vor dem Kosmetiksalon, sind zu schmal und werden dazu noch häufig zugeparkt. Wie schon in OM 6757 dargestellt, wird die Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg von Anwohner*innen beim Queren zu Fuß nicht als sicher empfunden. Dies führen Anwohner*innen auf verkehrswidriges Linksabbiegen - sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts - in den Grüneburgweg, sowie auf häufig erhöhte Geschwindigkeit des MIVs zurück. Da, wie in ST 596 dargestellt, das verkehrswidrige Linksabbiegen nicht baulich verhindert werden kann und die Ergebnisse der Testmessungen der Geschwindigkeit nicht der Wahrnehmung der Anwohnenden entsprechen, bitten wir die obigen Maßnahmen umzusetzen. Text der VwV-StVO(Punkt XI zu Zeichen 274 -Zulässige Höchstgeschwindigkeit): "Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306)." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6757 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 596 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 47/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 456 2021 Die Vorlage OF 47/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 92/2 Betreff: Fahrradstellplätze Böhmerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Einmündungsbereich Böhmerstraße / Ecke Reuterweg Stellplätze für Fahrräder und Lastenfahrräder durch Aufstellen von Fahrradbügel parallel zum Bordstein eingerichtet werden können. Skizze Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Bitte von Anwohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 468 2021 Die Vorlage OF 92/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 7/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in Anlage 1 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Kronberger Straße/Unterlindau zwei weitere Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die zwei bereits auf dieser Fläche vorhandenen Fahrradbügel werden von den Bürger*innen bereits sehr gut genutzt. Dennoch stehen aufgrund des hohen Bedarfs an Abstellmöglichkeiten weiterhin Fahrräder an den umliegenden Laternen und Straßenschildern, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. Auf der vorgeschlagenen Stelle befindet sich neben den zwei bereits bestehenden Fahrradbügeln Platz für zwei weitere. (Foto: Tim Hoppe). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 128 2021 Die Vorlage OF 7/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 20/2 Betreff: Weitere Sitzbänke/Baumelbänke im Grüneburgweg schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Grüneburgpark weitere Sitzgelegenheiten zu schaffen und bei dieser Gelgenheit sogenannte ‚Baumelbänke' (siehe Fotos 1 und 2) zu installieren. Begründung: Der Grüneburgpark und der angrenzende Campus Westend sind als beliebter und rege besuchte Grünflächen fest im Ortsbezirk etabliert. Leider existieren erkennbar zu wenige Bänke, um sich auszuruhen. Bei Neuaufstellungen sollten Baumelbänke angeschafft werden. Das sind Bänke, bei denen die Sitzfläche so hoch eingebaut ist, dass die Füße den Boden nicht berühren, also baumeln können. Sie unterscheiden sich von den herkömmlichen Bänken durch ihre Höhe von 84 cm. Das ‚Baumeln' entlastet Knie- und Sprunggelenke, führt zu einer besseren Durchblutung der Beine und die Gelenksknorpelbildung wird wieder angeregt. Bei Knieschmerzen, deren Ursache häufig Arthrose, Rheuma oder Verschleiß sind, wird durch lockeres Baumeln des Unterschenkels das Knie und Sprunggeenk entlastet. Dieser Effekt wird sonst nur im Bewegungsbad erzielt. Eine ‚Erklärtafel' zu den Vorteilen der Baumelbank sollte auf den Bänken angebracht sein (siehe Foto 3) Fotos: im Uhrzeigersinn (Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 134 2021 Die Vorlage OF 20/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Betreff das Wort "Grüneburgweg" durch das Wort "Grüneburgpark" ersetzt wird und im Antragstenor vor dem Wort "sogenannte" das Wort "zusätzlich" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 9/2 Betreff: Neue Bäume für die Unterlindau Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im unteren Teilstück der Straße Unterlindau ab der Ecke Staufenstraße/Unterlindau im öffentlichen Raum mindestens drei neue Bäume zu pflanzen. Dafür sind Flächen des öffentlichen Raumes zur Verfügung zu stellen, die bisher für das Parken von PKW genutzt werden. Eine Pflanzung noch in der Pflanzperiode 2021 wäre falls möglich zu begrüßen. Die Auswahl geeigneter Baumarten und deren Anzahl erfolgt durch das zuständige Amt. Beispiel einer Bepflanzung siehe Anlage 1. Begründung: Gerade das Westend ist für seinen alten Baumbestand bekannt und von den Bürger*innen dafür geschätzt. Da der Baumbestand in den Wohnstraßen des Westend Mitte mittlerweile aber häufig auf Privatgrundstücken steht, bedarf es zur langfristigen Planung und zum Erhalt des Baumbestandes auch Bepflanzungen im öffentlichen Raum. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist zurzeit ohne jeglichen Baumbestand (siehe Anlage 2). Hier bietet sich die Möglichkeit eine Lücke zu füllen. Gerade in Zeiten des Klimawandels trägt ein umfangreicher Baumbestand zur Abkühlung der Stadt in den Sommermonaten bei. Darüber hinaus wird das Stadtklima durch die natürlichen Eigenschaften der Bäume, Sauerstoff zu produzieren und CO2 langfristig zu binden, positiv beeinflusst. Kartenausschnitt: Ecke Staufenstraße/Unterlindau, Beispiel einer Anpflanzung Quelle: geoinfo.frankfurt.de (Foto: Tim Hoppe). Momentaner Zustand der Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 213 2021 Die Vorlage OF 9/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 8/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend II Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in den Anlage 1 und 2 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Staufenstraße/Unterlindau drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den umliegenden Laternen und Straßenschildern werden häufig Fahrräder abgestellt, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. An der vorgeschlagenen Stelle fließt aufgrund entsprechender Markierungen kein Verkehr, ebenfalls entfällt keine Parkmöglichkeit. Das angrenzende Gewerbe (Kiosk, Café, Bäckerei) der Staufenstraße hat zudem viele Kund*innen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Abstellmöglichkeiten für diese sind momentan nicht ausreichend vorhanden. Fotos Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 129 2021 Die Vorlage OF 8/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 5/2 Betreff: Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor einer Entscheidung über den fahrradfreundlichen Umbau des Grüneburgwegs - alle durch die derzeit vorliegenden Planungsideen betroffenen Bürger und Unternehmen zwischen Anlagenring und Universitätscampus detailliert und sachlich über diese Vorstellungen zu informieren; - offene und themenstrukturierte Diskussionsveranstaltungen (nach dem Vorbild der Planungswerkstätten) mit allen Betroffenen durchzuführen; - die Vertreter der betroffenen Unternehmen (wie IHK, Handwerkskammer, Einzelhandelsverband) in die Beratungen einzuschließen; - Verkehrswissenschaftler mit der Beurteilung der Verkehrsbedeutung des Grüneburgwegs zu beauftragen; - Fachleute für Urbanistik heranzuziehen, die die Auswirkungen der bisher vorgeschlagenen Planungen auf die Infrastruktur der umgebenden Stadtviertel bewerten. Begründung: Es steht außer Frage, daß für einen sicheren und leistungsfähigen Radverkehr gerade auch wichtige Verbindungen wie der Grüneburgweg betrachtet und auf Verbesserungspotential geprüft werden müssen. Dabei muß aber beachtet werden, daß Radverkehr nur eine Einzelfacette im Funktionsgefüge einer Stadt ist. Weitestgehend vergessen werden bei allen Planungen der letzten Jahrzehnte immer wieder die Fußgänger. Aiuch der Autoverkehr wird nicht wie durch Zauberkraft verschwinden, nur weil Mancher dies sehnlichst wünscht. Die Menschen benötigen nicht nur Verkehr, sondern auch Arbeitsplätze und Einkaufsmöglichkeiten. Und sie haben ein Recht darauf, möglichst von unnötigem Lärm und unnötigen Abgasen durch fehlgeleitete Verkehrsströme verschont zu werden. Zum Einkaufen gehört auch die Möglichkeit der Andienung der Geschäfte, wozu Park- und (besonders für LKW) Rangiermöglichkeiten erforderlich sind. Wer nur "Radverkehr" denkt, ignoriert Kleinkinder, alte, gehbehinderte und blinde Menschen, Menschen mit Kinderwagen, die alle nicht radfahren können. Und er ignoriert Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, nicht radfahren wollen, was in einem freiheitlichen Staatswesen das gute Recht jedes Bürgers ist. Jeder muß auf jeden Rücksicht nehmen. Durchsetzung der Interessen einer einzelnen Bevölkerungsgruppe mit Brachialgewalt ist unannehmbar. Und besonders wichtig: Planung muß von der Realität ausgehen: der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1338/2 Betreff: Standorte für Lastenräder Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen gemäß des Schreibens zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem Rewe-Markt - Bockenheimer Warte - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura - Schlossstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz) - Leonardo-da-Vinci-Alle 8, beim Tegut 2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021. Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass dass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7245 2021 Die Vorlage OF 1338/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Betreff: Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist, und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1303/2 Betreff: Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Mitte der Kronberger Strasse auf die Ecke Kronberger Strasse/ Ecke Freiherr-vom- SteinStrasse zu verschieben. Dadurch könnten mind. vier Parkplätze bestehen bleiben (siehe Fotos). Der Zerastreifen dient der Schulwegsicherung für Schüler*innen der Bettina- sowie der Elsa-Branström-Schule. Aufgrund erhelblicher Sanierungsarbeiten an einem Bürogebäude an der Ecke Kronberg./ Liebigstrasse (Foto 2), fallen für mind. ein Jahr mehrere Parkplätze weg. Dies wird die bereits sehr angespannte Parksituation im genannten Bereich zusätzlich verschärfen. Zusätzlich wurdem auf der Kronbergerstrasse zwei zusätzliche Zebrastreifen angebracht, dadurch sind noch mehr Parkplätze weggefallen. Begründung: Anregung von Anwohnern Foto 1 Ecke Kronberger/ Freiherr- vom-Stein-Strassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 2: Zebrastreifen auf der Kronbergerstrassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 3: Liebigstrasse: auf der gesamten Seite fallen Parklätze weg) (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7081 2021 Die Vorlage OF 1303/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Betreff: Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg Vorgang: M 47/19; Beschl. d. Stv.-V., § 4424/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Hinblick auf die Beschlussausfertigung vom 29.08.2019, § 4424 zur Vorlage M 47 2019, zu den Vorplanungen der fahrradfreundlichen Nebenstraßen bei den Vorplanungen auch geeignete Parallel- oder Seitenstraßenstraßen der im Beschluss benannten Nebenstraßen in Teilstücken in die Planungs- bzw. in Vorplanungsvarianten einbezogen werden können soweit diese eine durchgängige und gleichwohl sinnvolle Wegebeziehung herstellen oder ob hierfür ein ergänzender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig ist. Begründung: Der benannte Beschluss führt lediglich die Nebenstraßen auf, die vorbeplant werden sollen ohne Planungsvarianten vorzusehen. Ein Beispiel für eine Planungsvariante wäre die Feldbergstraße als Parallelstraße des Grüneburgwegs, der in der Beschlussausfertigung § 4424 zur Vorlage M 47 2019 als Nebenstraße und Radwegausbau benannt wurde. Die parallel zum Grüneburgweg verlaufene Feldbergstraße ist mindestens als Planungsvariante nicht ungeeignet zumindest in einem Teilstück ab dem Grüneburgweg bis zur Siesmayerstraße zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße zu werden, die dann eben über den Grüneburgweg / Feldbergstraße verlaufen würde. Momentan wird die Felsbergstraße nicht in den Vorplanungen berücksichtigt, da sie im benannten Beschluss nicht aufgeführt wird. Ein weiteres Beispiel einer Planungsvariante könnte teilweise durch die Fürstenbergstraße verlaufen. Planungsvarianz ist wichtig um Akzeptanz im Dialog mit den Anlieger*Innen zu schaffen und deren Anregungen aufzunehmen. Die Frage, ob der Beschlusses zu den Nebenstraßen insoweit ergänzungsbedürftig ist wäre daher aus Sicht des Ortsbeirates vor und mit der öffentlichen Vorstellung der Vorplanung zu beantworten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Betreff: Ausbau der Radwege im Ortsbezirk 2 mit einem Stellplatzkonzept für Anwohner begleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Zuge des geplanten Ausbaus von Fahrradstraßen in den innerstädtischen Wohngebieten des OBR 2 für die vom Wegfall hunderter Stellplätze betroffenen Anwohner eine Kompensation geschaffen werden kann. Hierzu wird u.a. geben: 1. Prüfen und Berichten, wie hoch die tatsächliche Ausnutzung der bestehenden Tiefgaragenstellplätze in den einzelnen Büro- und Gewerbeimmobilien im Westend ist und ob und ggf. unter welchen Bedingungen die jeweiligen Eigentümer bereits sind, solche Stellplätze an Anwohner zu vermieten. Im Bereich des Grüneburgwegs wären z.B. die Eigentümer des ParkView 160 und des Westend-Carrées anzufragen; mit Blick auf den Kettenhofweg die Eigentümer der ehemaligen Oberpostdirektion und der Bürogebäude in der Barckstraße und der Ulmenstraße. 2. Prüfen und Berichten, wie sich aus Sicht des Magistrats bzw. der Betreibergesellschaft die Wirtschaftlichkeit der zuletzt errichteten Quartiersgarage im Nordend darstellt und welche Lessons Learnt ggf. daraus abgeleitet wurden. 3. Prüfen und Berichten, ob auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse zu Ziffer 2 die Errichtung von Quartiersgaragen in Leichtbauweise an weiteren Standorten im OBR 2 denkbar ist; mögliche Standorte könnten z.B. die Freifläche in der Juliusstraße (vormals schon als Parkfläche genutzt) oder das Areal der ehemaligen Botanischen Institute in der Siesmayerstraße sein. In diesem Zusammenhang wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob solche Quartiersgaragen mit einem entsprechenden Anteil an Carsharing-Stellplätzen, mit E-Ladestationen in allen Parkbuchten, mit einem Solardach und mit Fassadenbegrünung ausgestattet und so zu einem Baustein der Verkehrswende werden können. Begründung: Die Planungen für die Einrichtung der geplanten Fahrradstraßen "Grüneburgweg" und "Kettenhofweg" sehen einen Wegfall von ca. 230 PKW-Stellplätzen vor. Hier sollte der vor Ort betroffenen Wohnbevölkerung ein Angebot gemacht werden, dass den weiterhin bestehenden Bedürfnissen des motorisierten Individualverkehrs insbesondere auch mit Blick auf einen zu erwartenden Hochlauf der E-Mobilität gerecht wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1289/2 Betreff: Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierungsarbeiten auf dem Spielplatz abgeschlossen sein werden. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1907 2021 Die Vorlage OF 1289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Betreff: Konzepte Umbau Grüneburgweg und Kettenhofweg zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die dem Ortsbeirat präsentierten Konzepte zum Umbau des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen werden in der vorgestellten Form nicht weiterverfolgt. Durch den Umbau der Bockenheimer Landstraße und die dadurch massiv erhöhte Kapazität für den Fahrradverkehr sind zusätzliche Ressourcen für Ost-West-Querungen im Westend nicht erforderlich. Neben den durch das Konzept generierten zusätzlichen KfZ-Verkehren in den Wohngebieten ist der Einzelhandel im Bereich des Grüneburgwegs von den Maßnahmen massiv betroffen und teilweise in seiner Existenz bedroht. Daher fordert der Ortsbeirat einen Runden Tisch mit den Einzelhändlern im Bereich des Grüneburgwegs, um eine für den Handel verträgliche Umgestaltung zu erreichen. Auch im Kettenhofweg fallen sehr viele Parkplätze weg. Daher fordert der Ortsbeirat für beide Projekte öffentliche Anhörungen, damit die betroffenen Bürger ihre Sichtweisen einbringen können. Begründung: Erfolgt mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1263/2 Betreff: Fahrradfreundlicher Grüneburgweg - Anliegerinnen bzw. Anlieger von Beginn an einbinden Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Planungsprozess zur Umgestaltung des Grüneburgwegs zur Fahrradfreundlichen Nebenstraße die aktuellen Planungsstände sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt (www.radfahren-ffm.de) als auch vor Ort durch eine Ausstellung/Schautafeln zu veröffentlichen und die Bürger*innen zu ermutigen sich im Gestaltungsprozess einzubringen, wie es auch schon beim Oeder Weg geschehen ist. Begründung: Die Umgestaltung des Grüneburgwegs wird nicht einhellig von Geschäftstreibenden und Anwohner*innen befürwortet. Es gibt vielfältige Bedenken. Diese gilt es zu hören, zu diskutieren und zu berücksichtigen für weitere Planungsschritte. Gerade ein solches Projekt sollte von einer breiten Mehrheit der Menschen vor Ort getragen werden. Eine Frühzeitige Einbindung ist daher ein wichtiges Element der Planung. Hierfür müssen als erstes die aktuellen Planungsstände an die Öffentlichkeit gebracht werden. Da der Ortsbeirat aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht mehr die Reichweite erzielt wie vor einem Jahr, müssen andere und weitere Wege gegangen werden. Das Beispiel der online- und Vor-Ort-Veröffentlichung der Pläne beim Oeder Weg ist ein gutes Beispiel, an dem sich auch die Planungen für den Grüneburgweg orientieren sollten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1263/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1218/2 Betreff: "Wirtschaftstag" und andere Geheimnisse Vorgang: OM 1369/17 OBR 2; ST 1016/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten über den ausweislich von Presseberichten am 21. September 2020 im Ortsbezirk 2 stattgehabten sogenannten "Wirtschaftstag" ausführlich gegenüber dem Ortsbeirat zu berichten. Eigene Wahrnehmungen des Magistrats aber auch folgende Fragen sind hierbei zu berücksichtigen: 1. Wer waren die Teilnehmenden am dem "Wirtschaftstag"? 2. Von wem wurden sie nach welchen Kriterien ausgesucht? 3. Welche Gewerbetreibenden wurden besucht? 4. Wer hat sie nach welchen Kriterien ausgesucht? 5. Wie viele Betriebe sind insgesamt Mitglied im Verein "Bockenheim aktiv e.V."? 6. Was wussten die besuchten Gewerbetriebe zu berichten? Was wurde positiv bewertet, was negativ? Bitte jeden besuchten Betrieb auflisten. 7. Welche Überlegungen zieht der Magistrat aus den Erkenntnissen des "Wirtschaftstags"? Hier wird um eine detaillierte Analyse mit Schlussfolgerungen und geplanten Handlungsansätzen gebeten. 8. In welchem Rhythmus wird der "Wirtschaftstag" im Bereich des OBR 2 wiederholt werden? 9. Ist ein "Wirtschaftstag" in anderen Regionen des Ortsbezirks 2, z.B. Grüneburgweg geplant? 10. Wurde im Rahmen des "Wirtschaftstages" passenderweise auch die Thematik "Rabatte für Parkgebühren in Parkhäusern" (OM 1369 2017, ST 1016 2017) angesprochen? Falls nein, so liegen nach 3jährigen Gesprächen die Ergebnisse ohnehin sicher vor. Begründung: Die Mitglieder des Ortsbeirates erfuhren aus der Presse vom Termin des "Wirtschaftstages". Eine Teilnahme der Mitglieder des Ortsbeirates war somit nicht erwünscht (es genügt hierbei nicht, allein den Ortsvorsteher einzuladen). Eine öffentliche Berichterstattung über den "Wirtschaftstag" fand nicht statt. Dies soll auf dem Wege einer Stellungnahme nun nachgeholt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1369 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1016 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1797 2020 Die Vorlage OF 1218/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1196/2 Betreff: Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Kreuzungsbereich Reuterweg / Ecke Grüneburgweg sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts gegen verkehrswidriges Linksabbiegen in den Grüneburgweg zu sichern; 2. auf dem Reuterweg und im genannten Kreuzungsbereich regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um die wahrgenommene deutlich überhöhte Geschwindigkeit mancher Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Begründung: Hinweis von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6757 2020 Die Vorlage OF 1196/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2020, OF 1185/2 Betreff: Westend: Gefährlich für Radfahrer, Kreuzungen entschärfen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. An der Kreuzung Gerviniusstr. / Körnerstr. Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 2. An der Kreuzung Leerbachstr. / Gervinusstr. Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 3. An der Kreuzung Ecke Böhmerstr. / Reuterweg Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 4. An der Kreuzung Böhmerstr. / Parkstr. Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 5. An der Kreuzung Böhmerstr. / Oberlindau Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 6. An der Straßenkreuzung Auf der Körnerwiese / Gervinusstr., Höhe HsNr 2, die beidenseitigen Sperrflächen, mit Fahrradbügeln auszustatten. 7. An der Ecke Oberlindau / Wolfsgangstr., Höhe HsNr. 142, die bestehende Sperrfläche zu erneuern, auf der gegenüber liegenden Seite, HsNr. 111, ebenfalls eine Sperrfläche aufzubringen und auf beiden Seiten auf den Sperrflächen, Fahrradbügel und ggf. Poller anzubringen. Die Querung für Fußgänger muss dabei gewährleistet sein. Begründung: Wer im Westend mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an vielen Kreuzungen auf gefährliche Situationen einrichten. Unzulässig geparkte Fahrzeuge versperren vor den Kreuzungen die Sicht in die querenden Straßen, bzw. Fahrzeugführer übersehen heranfahrende Fahrradfahrer. Auszug Stvo: Stvo § 12 Halten und Parken: (3) Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, Bilder: (c) Arno Völker Vorbildlich: Beidseits ist die Straßenkreuzung gegen unzulässiges Parken gesichert und für Fahrräder gibt es noch genügend Platz zum Parken. (1) Körnerstr. / Gervinusstr. 2) Gervinusstr. / Leerbachstr. 3) Böhmerstr. / Reuterweg (West) (4) Böhmerstr. / Parkstr (5) Böhmerstr. / Oberlindau (6) Auf der Körnerwiese / Gervinusstr. (7) Oberlindau / Wolfsgangstr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6751 2020 Die Vorlage OF 1185/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um eine neue Ziffer mit den Worten "8. zu den genannten Maßnahmen durch die Feuerwehr prüfen zu lassen, ob eine Durchfahrtsmöglichkeit der Feuerwehr bei vollständig genutzten Radbügeln gewährleistet ist." ergänzt wird. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 1169/2 Betreff: Grüneburgweg: Bitte Einbahnstraße für Fahrräder auch gegen die Fahrtrichtung freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Einbahnstraße im Grüneburgweg von der Siesmayerstraße aus nicht für Fahrräder gegen die Fahrtrichtung freigeben werden kann. 2. wie dieser Teil des Grüneburgwegs im Zuge der Vorplanung zum Radentscheid eingeschätzt wird. Begründung: Diese Quartiersstraße wäre breit genug, um schon jetzt einen Fahrradverkehr gegen die Fahrtrichtung zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 625/12 Betreff: Kanalisation Ecke An der Wellenburg/Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, den Ablauf zur Kanalisation an der Ecke An der Wellenburg / Kalbacher Stadtpfad zu verbessern. Dieser läuft mittlerweile bei jedem etwas länger andauernden Regen über und überschwemmt Teile der Straße und des Bürgersteigs. Begründung: Bei Regen müssen Fußgänger regelmäßig auf die Straße ausweichen. Selbst mehrere Störungsmeldungen führten nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation. Sicherlich ist es auch nicht im Sinne der Stadtentwässerung, wenn ein Abfluss nicht ordnungsgemäß funktioniert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6596 2020 Die Vorlage OF 625/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1107/2 Betreff: Kiosk Cinelli`s (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen für den Investor des Bauvorhabens "160 Park View" im Grüneburgweg zum weiteren Betrieb / zur Verpachtung des am Kreisel befindlichen Kiosk und zu dessen Gebäudeunterhalt? Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Umgestaltung des Mitscherlichplatzes mit Blick auf die nahende Fertigstellung des Bauvorhabens "160 Park View"? Begründung: Das Cinelli`s wird im Westend gut angenommen und ist ein beliebter Treffpunkt im Quartier. Der Pächter und Betreiber befindet sich derzeit in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Investor des genannten Bauvorhabens, der angabegemäß den Kiosk von der Stadt erworben hat. Es ist unklar, wie es mit dem Betrieb des Kiosks weitergeht, zumal dort auch ein Hotel mit eigenen gastronomischen Angeboten geplant ist. Mit der nahenden Fertigstellung des genannten Bauvorhabens sollte dann auch die Umgestaltung des Mitscherlichplatzes in Angriff genommen werden. Idealerweise fügen sich dann der Vorplatz des neuen Hotels, der ggf. zu renovierende Kiosk und der Mitscherlichplatz zu einem harmonischen Ensemble. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1699 2020 Die Vorlage OF 1107/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 1090/2 Betreff: Radweg Fürstenberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg auf der Fürstenberger Straße zwischen Bremer Straße und Grüneburgweg so in Stand zu setzen, dass der Weg trotz der nahen Bäume möglichst eben ist. An den Bushaltestellen soll durch geeignete Maßnahmen eine bessere Trennung der wartenden Fußgänger vom Radverkehr hergestellt werden. Es geht hier vor allem um die nördliche, dem Uni-Gebäude zugewandte, Straßenseite. Begründung: Der Radweg ist an der Stelle relativ schmal, aber sehr stark befahren. Der Belag ist uneinheitlich und weist Beschädigungen auf. An den Bushaltestellen ist für Radfahrer wie für Fußgänger nur schwer ersichtlich, wo gemeinsame, wo getrennte Bereiche sind. Da die Bushaltestellen zur Universität gehören und bei Vorlesungsbetrieb dort viel Fußgängerverkehr ist, müssten im Sinne der Verkehrssicherheit dort Maßnahmen getroffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1771 2020 Die Vorlage OF 1090/2 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 1084/2 Betreff: Größere Papierkörbe für den Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, größere Papierkörbe im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Telemannstraße aufzustellen, die groß genug sind, die Transportbehältnisse der umliegenden Imbißstellen und Restaurants aufzunehmen. Diese Papierkörbe sollten außerdem mit einem Deckel verschließbar sein, so daß Tiere - hier insbesondere Krähen - nicht darankommen. Begründung: Im bezeichneten Abschnitt des Grüneburgwegs findet sich eine große Zahl an Restaurants und Imbißstellen, die vielfältige Speisen zum Mitnehmen anbieten. Die Kunden dafür kommen zum größten Teil aus den hier zahlreichen Büros, verzehren ihre Einkäufe meist am Wegesrand in der Frühstücks- oder Mittagspause und verstopfen dann die viel zu kleinen Papierkörbe mit den Verpackungsresten. Das Problem wird noch dadurch vergrößert, daß eine bedeutende Zahl an Krähen hier und in der näheren Umgebung lebt und häufig sich an evtl. noch verbliebenen Essenresten bedient und dabei Verpackungsteile in der Umgebung der Papierkörbe verstreut. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6253 2020 Die Vorlage OF 1084/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1081/2 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbeirates 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, deren die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den OBR-2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend) bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird sich in den Wohnquartieren des OBR-2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohner*innen noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6250 2020 Die Vorlage OF 1081/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 1 CDU, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2020, OF 1067/2 Betreff: Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 2 wollen bei Umsetzung des Fahrradentscheids beteiligt werden Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1.) Der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Planungs- und Prüfstand zur konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids, d.h. der M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den OBR-2 -insbesondere die Planung für den Grüneburgweg-, zu prüfen und sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. 2. ) Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit jeweils die Anwohner*innen bei Umsetzung des Fahrradentscheids beteiligt werden. Begründung: Bislang zieht nur eine Kolonne von Stadtplanern durch den Grüneburgweg, um neue Fahrradwege anzulegen. Anwohner berichten, dass sie ganz andere Sorgen haben: In den Rush Hour Zeiten presst sich z.B. der aus Norden kommende Berufsverkehr durch die enge Straße. Dann geht hier nichts mehr. Generell sind die Anwohner*innen z.B. des Grüneburgwegs unzufrieden, da sie bei Umsetzung des Fahrradentscheids bislang nicht beteiligt wurden. Das muss sich ändern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1632 2020 Die Vorlage OF 1067/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1020/2 Betreff: Nachhaltiges Energiesparen: Umrüstung von Gasleuchten im Bereich des Ortsbezirkes 2 Vorgang: OM 1346/12 OBR 3; B 472/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Ergänzend zum Magistratsbericht B 472/2019 wird um Auskunft gebeten, in welchem Zeitraum die geplante Umrüstung der Gasleuchten in den Stadtteilen Westend, Bockenheim und Kuhwald er- folgen soll. Es handelt sich um Umrüstungsmaßnahmen in folgenden Straßen: - Emil-Claar-Straße Am Weingarten Buzzistraße - Feuerbachstraße Ginnheimer Straße Funckstraße - Lindenstraße Manskopfstraße - Siesmayerstraße (Planungen abgeschlossen) Begründung: Die Umrüstung der Gasleuchten geht auf einen entsprechenden Antrag des OBR 3 zurück (OM 1346/2012). Im o.g. Magistratsbericht werden zahlreiche bereits durchgeführte Maßnahmen ange- führt, für eine Reihe von Straßen gibt es jedoch keinerlei Hinweis auf den Stand der Planungen bzw. darauf, ob hier überhaupt noch Umrüstungsmaßnahmen vorgesehen sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1346 Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1569 2020 Die Vorlage OF 1020/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1023/2 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten- Nutzen- Analyse der Varianten des U-Bahn- Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim als zusätzlich Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campus-Meilen Linie) und der Buslinie 64 ( Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelin- allee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 533 2020 Die Vorlage OF 1023/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 999/2 Betreff: Tempo 30 gilt auch für Radfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Einhaltung von Tempo 30 auch durch Radfahrer gewährleistet werden kann. Begründung: In den Tempo-30-Zonen im Westend (und dabei ganz besonders in der Leerbachstraße und der Oberlindau stadteinwärts) werden sehr häufig Autofahrer, die sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, von rasenden Radlern überholt (die außerdem häufig beim Überholen blitzschnell auf den Gehweg und danach wieder zurück auf die Straße wechseln. Angesichts dieses Verhaltens von - leider viel zu vielen - Radfahrern darf man sich nicht wundern, wenn bei Autofahrern die Akzeptanz von Geschwindigkeitsbeschränkungen immer schlechter wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 999/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 997/2 Betreff: Kein Radverkehr gegen Einbahnstraßen, wenn dadurch Fußgänger gefährdet werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Erlaubnis zum Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße für den Abschnitt der Leerbachstraße zwischen Alter Ope r und Gärtnerweg aufzuheben. Begründung: Die Fahrbahn ist hier so eng, dass Radfahrer in der Regel bei entgegenkommendem Autoverkehr schnell auf den Bürgersteig wechseln, wo sie dann häufig direkt auf Fußgänger treffen. Dies führt täglich zu gefährlichen Situationen, bei denen besonders Fußgänger in Gefahr sind, verletzt zu werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 997/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 939/2 Betreff: Fußgänger haben ein Recht auf gefahrloses Gehen Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, daß seit vielen Jahren und in den letzten Jahren zunehmend unzählige Radfahrer die Gehwege benutzen? 2. Ist dem Magistrat bekannt, daß außer Radfahrern auch Postradfahrer, Kurierradfahrer, Transportradfahrer, Segwayfahrer, Tretrollerfahrer, Velotaxis und in letzter Zeit besonders verstärkt Elektrorollerfahrer die Gehwege benutzen? 3. Ist dem Magistrat bekannt, daß auf einigen Gehwegen (z.B. in der Emil-Claar-Straße und im Reuterweg) auch Motorradfahrer die Gehwege benutzen? 4. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch dann auf Gehwegen fahren, wenn parallel dazu Radwege angelegt wurden? 5. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch zwischen Ladenauslagen von Supermärkten und Obstläden hindurchfahren? 6. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch zwischen Tischreihen von Straßencafés hindurchfahren? 7. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch auf S-Bahnsteigen entlangfahren? 8. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch in Einkaufszentren herumfahren? 9. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer in Fußgängerzonen bewußt sportlich Slalom um die Fußgänger herum fahren? 10. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer aggressiv schnell durch alle Fußgängerzonen rasen (und nicht fahren)? 11. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer auf nebeneinanderliegenden Geh- und Radwegen - wie z.B. im Reuterweg - nebeneinander herfahren und die Fußgänger zwingen, sich an die Wände zu quetschen? 12. Ist dem Magistrat bekannt, daß Elektrorollerfahrer häufig zu zweit auf dem Roller unterwegs sind? 13. Ist dem Magistrat bekannt, daß Elektrorollerfahrer häufig in Kolonnen von drei oder vier Rollern hintereinander die Gehwege entlang fahren? 14. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer bis in Ladeneingänge fahren und erst dort vom Rad springen? 15. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer Fußgängern, die sich wegen der Belästigung und Gefährdung beschweren, Prügel androhen? 16. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer ihre Räder und Roller häufig beliebig quer auf Gehwegen abstellen, so daß zumindest Menschen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl auf die Straße ausweichen müssen? 17. Ist dem Magistrat bekannt, daß Stadtpolizisten, die auf derartige Vergehen angesprochen werden, ablehnen, dagegen vorzugehen, mit dem Argument, dafür seien sie nicht zuständig? 18. Ist dem Magistrat bekannt, daß Spazierengehen in Grünanlagen und auf Flußuferwegen praktisch unmöglich geworden ist, weil man dort ständig von rasenden und aggressiven Radfahrerpulks umschwirrt wird? Originalzitat, am Mainufer in Sachsenhausen aus einem Pulk heraus: "Es wird Zeit, daß diese Scheiß-Fußgänger hier verschwinden!" Der Magistrat möge bitte nicht nur die vorstehenden Fragen beantworten, sondern auch folgende: 19. Hat der Magistrat Pläne, das geschilderte Unwesen der Dauergefährdung und Belästigung von Fußgängern durch alle Arten Radfahrer endlich nachhaltig zu bekämpfen? 20. Oder wartet der Magistrat ab, bis die Fußgänger endlich genug haben und sich zur Wehr setzen? Begründung: Fußgänger in Frankfurt haben mittlerweile den Eindruck, daß sie Freiwild sind für alles, was sich auf zwei oder drei Rädern bewegt und mit dem von der Politik geschürten Selbstbild als heilige Weltenretter vor der Klimagefahr glaubt, sich alles erlauben zu dürfen. Da Politik und Polizei bisher sich standhaft weigern, irgendetwas Nachhaltiges für den Schutz der Fußgänger zu tun, bleibt diesen letztlich nur die Notwehr gegen die tägliche Gewalt, die ihnen angetan wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 939/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 935/2 Betreff: Straßenschäden reparieren: Leerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Leerbachstraße zwischen Emil-Claar-Straße und Gärtnerweg einen neuen Straßenbelag erhält. Begründung: Der benannte Straßenabschnitt ist eine üble Holperpiste, die für Auto- und Radfahrer unzumutbar ist. Das führt unter anderem auch dazu, daß Radfahrer auf die ohnehin engen Gehwege ausweichen und dort Fußgänger gefährden. Menschen mit Rückenproblemen erhalten bei jeder Stolperstelle während der Fahrt schmerzhafte Stöße, die zum Teil noch lange nachwirken. Nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte scheint es zu vermessen, zu erwarten, daß der Straßenzustand Frankfurter Straßen eines Tages wenigstens der Qualität entsprechen könnte, die man auf den Überlandstrecken der Marquesas-Inseln im Südpazifik vorfindet. Aber wenigstens könnten die Straßenbeläge so gestaltet werden, daß man sie benutzen kann, ohne eine Gehirnerschütterung zu bekommen. Das betrifft nicht nur die Asphaltflächen, sondern auch die aus unerfindlichen Gründen in aller Regel als geplante Schlaglöcher zu tief eingesetzten Kanaldeckel. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5335 2019 Die Vorlage OF 935/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 951/2 Betreff: Laubbläser-Lärm beenden Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Verbrennungsmotoren in der Stadt verboten wird; denn mit welche Berechtigung dürfen diese Geräte lauter sein als der lauteste Fluglärm? Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 951/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 936/2 Betreff: Straßenschäden reparieren: Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenschäden in der Unterlindau zwischen Kreisel Mitscherlichplatz und der Mitte des Abschnitt südlich der Staufenstraße behoben werden. Begründung: Das beginnt bei der Ausfahrt aus dem Kreisel. Danach gibt es in Fahrtrichtung Süden - zwischen halbwegs akzeptablen Streckenabschnitten immer wieder Löcher, Risse oder abgesenkte Kanaldeckel, die wie Schlaglöcher wirken. Nördlich der Bockenheimer Landstraße wurde vor einiger Zeit nach Antrag des Ortsbeirats 2 der Straßenbelag erneuert, aber nur bis zum Ende der Bürobebauung. Im nördlichen Abschnitt bis zur Staufenstraße - dort wo die Menschen wohnen - blieben die Straßenschäden erhalten. Dem Magistrat scheint das Wohlergehen und der Lärmschutz der Bürger unwichtig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5336 2019 Die Vorlage OF 936/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2019, OF 933/2 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsmessung im Reuterweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Reuterweg im Abschnitt zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenbergerstr. mobile Geschwindigkeitsmessungen des Autoverkehrs durchzuführen, um insbesondere die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben in den Nacht- und Tagesrandzeiten zu überwachen. Begründung: Hinweis von Bewohnern auf zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zum Verdacht auf "illegale Autorennen". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5334 2019 Die Vorlage OF 933/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 903/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können. 2. Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1424 2019 Die Vorlage OF 903/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE Ziffer 2.: 2 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 836/2 Betreff: Fahrradbügel Im Trutz Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die bereits schraffierte Fahrbahnfläche auf Höhe der Immobilie Im Trutz 48 durch das Aufstellen von Fahrradbügeln wirksamer gegen Zuparken gesichert werden kann. Begründung: Bitte von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1321 2019 Die Vorlage OF 836/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2019, OF 810/2 Betreff: Obdachlosigkeit im Westend - Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Rothschildpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. Wie wird die Entwicklung der Obdachlosigkeit und die Situation der Obdachlosen im und am Grüneburgweg und Rothschildpark bewertet? 2. In der ST 552 vom 08.03.2019 wird in ähnlicher Sache ("Obdachlose in der Leipziger Straße") von einer "regelhaften" Betreuung gesprochen; was genau versteht der Magistrat darunter? Und welche Ziele werden mit welchen Methoden von den Sozialarbeitern im Rahmen der "regelhaften" Betreuung verfolgt? 3. Was sieht der Magistrat als größtes Hemmnis für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Frankfurt an? 4. Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, die Obdachlosigkeit unter Migranten zu bekämpfen? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1277 2019 Die Vorlage OF 810/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor unter Ziffer 4. nachfolgenden Wortlaut hat: "Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, der Obdachlosigkeit unter Migranten ohne Rechtsanspruch auf Unterbringung in Deutschland zu begegnen?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2019, OF 783/2 Betreff: Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich in die Planungen für eine neu zu errichtende Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend und von dort über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße einzutreten. Folgende Linienführung soll gebaut werden: ab Hauptbahnhof zum Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni-Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über die Bremer und Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße. Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des "Ebbelwoi-Express' einbezogen werden, um mehr als 30 Jahre nach der Einstellung der Straßenbahn zur Alten Oper dieses Gebäude wieder mit anderen historischen Bauwerken wie dem Hauptbahnhof und der Paulskirche zu verbinden. Begründung: Die Präsidentin der Universität Brigitta Wolff fordert seit langem einen besseren Anschluss des Campus Westend an den öffentlichen Nahverkehr. Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hätte ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, die die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) verknüpft ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2019, OF 772/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2019 1. Die Vorlage OF 772/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll und als Begründung nur das Wort "Informationsbedarf" aufgeführt wird. 2. Die Vorlage OF 783/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2019, OF 781/2 Betreff: Schließfächer für Obdachlose Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Frankfurt nach dem aktuellen Vorbild von Paris spezielle Schließfächer für Obdachlose eingerichtet werden können, damit sie nicht gezwungen sind, ihre ganze Habe ständig in der Stadt herumzufahren. Begründung: Viele Obdachlose sind mit viel Gepäck, meist in unzähligen Plastiktüten, häufig mit einem "ausgeliehenen" Einkaufswagen unterwegs und campieren damit teilweise recht platzraubend auf Bürgersteigen. Beispiel: Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg. Für die Betroffenen wäre es nicht nur bequemer, sondern vor allem auch sicherer, das meiste ihres zwar gemessen an "normalen" Lebensumständen geringen, für sie aber eminent wichtigen Besitzes einschließen zu können. Die Einrichtung derartiger Schließfächer könnte ein erster und vor allem recht zügig realisierbarer Schritt sein, das Leben der Obdachlosen zu verbessern, ohne daß man darüber eine dauerhaftere Lösung aus den Augen verlieren müßte. Werden derartige Schließfachanlagen modular aufgebaut, dann sind sie später auch leicht weiter zu verwenden, z.B. in einem zukünftigen Obdachlosenwohnheim oder auch als Einkaufszwischenspeicher in der Innenstadt, wenn die Obdachlosen wegen besserer Lösungen die Fächer nicht mehr benötigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1226 2019 Die Vorlage OF 781/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 749/2 Betreff: Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Liebigstraße/Staufenstraße an den drei Standorten Fahrradständer, wie auf den Bildern dargestellt, aufzustellen. Begründung: Im nördlichen Westend werden von der wachsenden Wohnbevölkerung mehr Fahrradständer benötigt, vorhandene Sperrflächen können dadurch Vernünftig genutzt werden. Bild 1 (Platz für Fahrradständer, linke und rechte Straßenecke) Bild 2 (Platz für Fahrradständer, rechte Straßenecke) Bilder: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und 1 FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2018, OF 628/2 Betreff: Grüneburgweg 12 Vorgang: OM 256/16 OBR 2; ST 1297/16; V 614/17 OBR 2; ST 97/18; ST 1442/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich, ausführlich und abschließend die Fragen aus dem Auskunftsersuchen V 614 2017 zu beantworten. Begründung: Es ist schlicht nicht nachzuvollziehen, weshalb der Magistrat die Fragen unbeantwortet lässt. Nimmt man die OM 256 aus 2016 hinzu, die auch nur inhaltsleer beantwortet wurde, so zieht sich dieser Vorgang nun bereitsüber zwei Jahre hin. Hierfür fehlt dem Ortsbeirat inzwischen jegliches Verständnis. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 256 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1297 Auskunftsersuchen vom 23.10.2017, V 614 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 97 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1442 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3594 2018 Die Vorlage OF 628/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 582/2 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt. Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf der Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der Kronberger kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider auch in der Nacht. Die Vorfahrtregelung als gegeben genommen kommt der Gedanke, entweder durch ein Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3342 2018 Die Vorlage OF 582/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Betreff: Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun? Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18; OM 992/16 OBR 2; ST 1531/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Wie beurteilt der Magistrat die Ergebnisse der Verkehrszählung vor dem Hintergrund der in der OM 992 vom 28.11.2016 aufgeworfenen Probleme? Warum führte der Magistrat eine Zählung an der Kreuzung Grüneburgweg/Siesmayerstraße durch und nicht wie vom Ortsbeirat gewünscht am Grüneburgweg nach der August-Siebert-Straße? Ein besonderes Anliegen des Ortsbeirates war die Zählung der Fahrradfahrten auf den Gehwegen (OM 1688). Warum wurden diese nicht gezählt? Woher stammen die in der ST 419 aufgeführten Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016, wenn der Magistrat in seiner ST 692 noch betont: "Genauere Kenntnisse über den Umfang eines Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siesmayerstraße liegen nicht vor." Neben der Beantwortung der Fragen bittet der Ortsbeirat um einen möglichst baldigen Termin mit den entsprechenden Fachämtern des Verkehrsdezernats, aber auch mit Vertreter*innen der Stadtplanung. Begründung: So dankbar der Ortsbeirat für die durchgeführte Verkehrszählung ist, so wenig bringen die rohen Zahlen eine Veränderung bei der zu Grunde liegenden Problematik. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 874 2018 1. Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 547/2 werden als Anfrage an den Magistrat beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Ziffer 5. der Vorlage OF 547/2 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 536/2 Betreff: Bauvorhaben Leerbachstraße 58 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Steht das Objekt Leerbachstraße 58 unter Denkmalschutz? 2. Liegt für das laufende Bauvorhaben an dem Objekt eine Genehmigung für den Anbau von Balkonen vor? Begründung: Anfrage aus der Nachbarschaft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 820 2018 Die Vorlage OF 536/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 527/2 Betreff: Baustelleneinrichtung Leerbach-Palais Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Baustelleneinrichtung des Leerbach-Palais mit ihrem undurchsichtigen Bauzaun beeinträchtigt die Sicht für Fahrzeuglenker in der Leerbachstraße. Um die gefährliche Situation zu entschärfen sind mehrere Maßnahmen möglich: - Der Bauzaun wird im Kreuzungsbereich teilweise entfernt oder niedriger gestaltet. - Stopschilder und Haltelinien für Verkehre aus der östlichen Emil-Claar-Straße und der Leerbachstraße im Kreuzungsbereich sind einzurichten. - An der Kreuzung wird ein Spiegel angebracht, der die Einsicht aus der Leerbachstraße in die östliche Emil-Claar-Straße und umgekehrt ermöglicht. Begründung: Für das Bauprojekt Leerbach-Palais wurde ein undurchsichtiger Bauzaun in der Leerbachstraße und in der Emil-Claar-Straße eingerichtet. Fahrzeuge die aus Richtung Grüneburgweg kommen und entweder weiter auf der Leerbachstraße weiterfahren oder nach rechts in die Emil-Claar-Straße abbiegen wollen, können den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße durch den undurchsichtigen Bauzaun nicht einsehen. Dadurch kam es bereits zu gefährlichen Situationen an diesem Kreuzungspunkt. Daher besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf den Kreuzungspunkt zu entschärfen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3032 2018 Die Vorlage OF 527/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2018, OF 505/2 Betreff: Mitscherlich-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Zum Verkauf des Kiosks auf dem Mitscherlichplatz: 1.1 Welche Gründe haben dazu geführt, den Kiosk an den Investor zu veräußern? 1.2 Ist der Verkauf schon durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt worden und ist der dingliche Übergang schon erfolgt? 1.3 Welchen Zuschnitt hat die neue Parzelle (Planausschnitt)? 1.4 Welche Eintragungen zu dem neuen Teilgrundstück bestehen oder sind vorgesehen in der Abt. II des Grundbuches, dsgl. im Baulastenverzeichnis? 1.5 Gibt es weitere vertragliche Vereinbarungen oder Absprachen außerhalb des Kaufvertrages, z. B. zum äußeren Erscheinungsbild oder dem Programm des Kiosks? Wen binden diese ggf.? 1.6 Ist der Magistrat bereit, die Verkaufsaktivitäten für den Kiosk so lange ruhen zu lassen, bis diese Anfrage beantwortet ist, und der Ortsbeirat sich dazu in einer angemessen Frist geäußert hat? 1.7 Wie bewertet der Magistrat die Gefahr, dass das neu gebildete Kleingrundstück zum "Schickanierzwickel" für umliegende Grundstücke, insbesondere für den Mitscherlich-Platz selbst wird? 1.8 Entsteht die Gefahr der Einflussnahme auf Veranstaltungen und die Nutzung des Mitscherlich-Platzes durch die Westendbevölkerung? 1.9 Hat der Magistrat Vorkehrungen für den Fall einer evtl. Weiterveräußerung des Teilgrundstücks getroffen? 2. Zum Weiterbestand der Vereinbarungen mit dem Investors des Wohnhochhauses "Hochhaus am Park - 160 Park View": 2.1 Beabsichtigt der Magistrat, die städtische Restfläche an der Grünanlage an den Investor zu übertragen oder verbleibt sie in eigener Bau-, Pflege-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der Stadt? 2.2 Bei wem wird das Hausrecht für den Mitscherlich-Platz liegen? 2.3 Wird der Kooperationsvertrag mit dem Bauträger zur tatsächlichen Zusammenführung beider Grundstückteile zu einer Gesamtgrünfläche der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt, und werden die Beteiligungsrechte des Ortsbeirates gewahrt? 2.4 Ist gewährleistet, dass die Grünplanung wie in der Besprechung vom 23.03.2017 mit dem Investor besprochen unter Einschluss der Änderungen durch Einziehung der Parkstände am Grüneburgweg realisiert wird? Wird dem Ortsbeirat rechtzeitig Gelegenheit zur Mitsprache gegeben? 2.5 Kann die Initiative Mitscherlichplatz weiterhin damit rechnen, ebenfalls rechtzeitig informiert zu werden, damit sie i.S.d. Ziffer 1.8 des Protokolls der Besprechung vom 23.03.2017 tätig werden kann? 2.6 Kommt das Bauvorhaben nach derzeitigem Stand wie geplant 2019 zum Abschluss? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2018 Die Vorlage OF 505/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 446/2 Betreff: Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Grüneburgweg, von der Siesmayerstraße kommend bis zum Mitscherlichplatz und vom Mitscherlichplatz bis zur Kreuzung Grüneburgweg - Feldbergstraße/Wolfsgangstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Bei der Freigabe von Einbahnstraßen in Tempo- und Zone-30-Bereichen wurden in Frankfurt sellemals die Straßenzüge, in denen Busse fahren, ausgespart, um zunächst Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile wurde das Projekt "Freigabe von Einbahnstraßen" positiv beurteilt und in vielen Straßen mit Busverkehr die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben. Der Grüneburgweg scheint schlichtweg vergessen worden zu sein. Der Grüneburgweg ist an schmalster Stelle 7,70m, abzüglich 2x2m (beidseitig längsparkende Kfz) bleiben noch 3,70m. In der Praxis bleibt mehr als 3,70m, weil viele Autos nicht ganz 2m breit sind. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung heißt es, "Zu Zeichen 220 Einbahnstraße": Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2500 2017 Die Vorlage OF 446/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung) Herr Hammelmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 455/2 Betreff: Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Kronberger Straße / Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße die bestehenden "festen" Sperrpfosten sowie den ersten Fahrradbügel (siehe Foto) durch "umklappbare" Sperrpfosten zu ersetzen und der ev.-reform. Gemeinde die entsprechenden Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Begründung: Bitte der Kirchengemeinde, die ehemalige Andienungszone für das Gemeindehaus weiter zugänglich zu halten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2504 2017 Die Vorlage OF 455/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 421/2 Betreff: Grüneburgweg 12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie stellt sich die genaue Aufteilung von öffentlicher (städtischer) und privater Grundstücksfläche im Bereich des Grüneburgwegs 12 vor dem REWE-Markt dar? Bitte genaue Erläuterung mit Kartenmaterial auch unter Einbeziehung der Kreuzungsbereiche Grüneburgweg 12-Körnerstraße und Grüneburgweg 12-Im Trutz Frankfurt. 2. Existieren zwischen der Stadt Frankfurt und dem Eigentümer der Immobilie Vereinbarungen bezüglich öffentlicher Nutzungen von privaten Grundstücksteilen (z.B. Gehweg)? Falls ja, bitte genau auflisten. 3. Gibt es über Gespräche und eventuelle Vereinbarungen hinaus städtische Planungen, wie der dauerhaft schwelende Nutzungskonflikt in diesem Umfeld (REWE-Markt vers. Nutzung durch die Öffentlichkeit) mit baulichen Maßnahmen gelöst werden kann? 4. Trifft es zu, dass derzeit der Betreiber des REWE-Marktes für die Pflege der Sitzbänke und das Leeren der Mülleimer auf dem Gehsteig verantwortlich ist? Begründung: Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden diese Fragen aufgeworfen. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.07.2017, OF 332/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2017 1. Die Vorlage OF 332/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 421/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 390/2 Betreff: Laubbläser-Lärm beenden Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Antriebsmotoren verboten wird. Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2259 2017 Die Vorlage OF 390/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen SPD und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 391/2 Betreff: Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß auf dem nördlichen Abschnitt der unteren Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstarße und Staufenstraße der Straßenbelag in gleicher Qualität wie im südlichen Abschnitt hergestellt wird. Begründung: Nach einem Antrag des Ortsbeirats 2 wurden im genannten Straßenabschnitt zunächst die zahlreichen Schlaglöcher (mit meist offenliegendem Kopfsteinpflaster) notdürftig mit Asphalt verfüllt. Dabei entstand eine neue unebene Hoppelpiste. Vor einigen Wochen wurde nun der südliche Abschnitt ordentlich glatt mit Asphalt überzogen. Der nördliche Abschnitt verbleibt bisher als unebene Piste; auch ein Schlagloch mit Kopfsteinpflaster ist weiterhin offen. Es hat den Anschein, als habe die Stadt lediglich im Bereich der Bürogebäude für einen gleichmäßigen Straßenbelag gesorgt. Im Bereich der Wohngebäude blieb es bisher bei der lärmintensiven Holperstrecke. Das erweckt den Anschein der Mißachtung der Wohnbevölkerung durch die Stadt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. und Piraten
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2017, OF 332/2 Betreff: Wiederherstellung des öffentlichen Gehweges vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12, REWE Markt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Wiederherstellung des auf städtischem Grund befindlichen Gehweges vor dem privaten Grundstück des REWE Marktes im Grüneburgweg, durch folgende Maßnahmen: - Der Gehweg entlang des Grundstücks Grüneburgweg 12 wird durch Entwidmung und Umbau der davor liegenden Parkflächen zu einem benutzbaren öffentlichen Gehweg umgebaut. - Die Sitzbänke deren Sitzfläche in Richtung REWE Markt ausgerichtet sind, umzudrehen. - Die öffentliche Grundstücksgrenze entlang der Bäume, durch eine Hecke zu markieren. - Sondernutzungen entlang des jetzt als öffentlich nutzbaren Gehwegs nicht mehr zuzulassen. - Anbringung von genügend Fahrradständern, ohne Behinderung des Gehwegs. - Entfernen der Glascontainer Ecke Grüneburgweg und Im Trutz Frankfurt. Begründung: Anwohner beschweren sich regelmäßig über den zu schmalen Durchgang auf dem im privaten Besitz befindlichen Gelände vor dem REWE Markt, der je nach Saison durch die beidseitigen Verkaufsregale eingeschränkt ist. Der auf öffentlichem Grund befindliche schmale Bürgersteig ist keine attraktive Alternative, da er durch den Parkraum, Schilderpfosten, Parkscheinautomat, Lichtmast, abgestellte Fahrräder, etc. eingeschränkt ist. Das beiliegende Bild vor dem REWE Markt ist nur ein Momentaufnahme, das aber aufzeigt, wie schmal der Durchgang für die hohe Frequenz an Nutzern sein kann, zu anderen Zeiten ist die Situation wesentlich schlimmer. Versuche von städtischer Seite auf den Marktbetreiber einzuwirken den Durchgang gemäß allgemein gültiger Vorgaben für Gehwege zu ordnen, sind bislang an der nicht kooperativen Haltung des Marktbetreibers gescheitert. Es ist deshalb an der Zeit für die Nutzer einen breiten öffentlich zugänglichen und frei von Verkaufsauslagen nutzbaren Gehweg zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.10.2017, OF 421/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 332/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten hierzu einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 332/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2017 1. Die Vorlage OF 332/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 421/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2017, OF 315/2 Betreff: Stillschweigende Privatisierung einer Grünfläche? TN: BT: Stillschweigende Privatisierung einer Grünfläche ? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Umwandlung der bisherigen öffentlich genutzten Grünfläche zwischen Im Trutz, Gervinusstraße und Körnerstraße in eine private KITA genehmigt wurde und mit welcher Begründung den Anwohnern ihre gewohnte Grünfläche entzogen wurde. Begründung: Jahrzehnte lang wurde die kleine Grünfläche zwischen Trutz, Gervinusstraße und Körnerstraße von den Anwohnern - und besonders den Älteren unter ihnen - genutzt, um auf den Bänken an den Rosenbeeten auszuruhen und sich zu unterhalten. Vor einigen Wochen wurden alle Beete vernichtet, das Areal abgesperrt und mit einem Warnschild versehen, das Areal werde allein von den Kindern des Kindergartens Nezabudka 5 genutzt. Kinder wurden bisher nicht gesehen, der Platz ist kahl und öde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 315/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 315/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2017, OF 313/2 Betreff: Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang durch die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilt werden können, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2-8" und "Grüneburgweg 102" erteilten Baugenehmigungen. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 496 2017 Die Vorlage OF 313/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2017, OA 150 entstanden aus Vorlage: OF 159/2 vom 10.11.2016 Betreff: Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist Vorgang: OM 268/16 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf die Ausweisung des Areals des Botanischen Instituts, der Kita und des Verkehrskindergartens in einem neuen Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet zu verzichten; 2. keinen siebengeschossigen Wohnungsbau auf dem Areal zu planen; 3. auf dem Gelände des Botanischen Instituts kein zusätzliches Gebäude für ein Studentenwohnheim zu errichten; 4. in diesem Zusammenhang erneut eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, ob eine Schule von der geplanten Größe denkmalgerecht in den Gebäuden des ehemaligen Botanischen Instituts untergebracht werden kann; 5. die Fläche des Verkehrskindergartens als Freifläche zu erhalten; 6. eine bauliche Verdichtung auf dem Areal nicht durchzuführen. Begründung: Laut Presseberichten (FR und FNP) vom 18.06.2016 sollen der Verkehrskindergarten und das Kinderzentrum (Kita) Siesmayerstraße 66 weichen, die frei werdenden Flächen sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und mit 130 Wohnungen - davon 30 Prozent geförderte Mietwohnungen - in bis zu sieben Stockwerken (FR und FNP) bebaut werden. Die Grundstücke für den Wohnungsbau einschließlich der Studentenwohnungen sollen an private Investoren verkauft und von diesen bis zum Jahr 2021 bebaut werden (FAZ und FR). Die in der Absichtserklärung genannten Flächen liegen ausnahmslos innerhalb des als Kulturdenkmal in der Frankfurter Denkmaltopografie gekennzeichneten zusammenhängenden Gebiets von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Das ehemalige Botanische Institut und die Kita sind formal Teil des Grüneburgparks. Der Bau eines siebengeschossigen Gebäuderiegels für Wohnungsbau wäre ein erheblicher Eingriff in die Grünzone von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Weiterhin gibt es vertragliche Verpflichtungen durch die Stadt, die sich aus den Kaufverträgen mit der IG Farben im Jahre 1935 zur Überlassung des Parkgrundstücks ergeben. So heißt es in einem am 14.06.1935 beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der IG Farben über die Umlegung des Grüneburggeländes in § VI: "Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, die ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus dem sogenannten Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar." Demnach kann das Gelände nur für kulturelle Zwecke genutzt werden. Die Stadt hat sich bisher an die Verträge gehalten. Ob sich der Schulbau in der geplanten Größe in das Areal integrieren lässt, muss in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Auf einen Verkauf des Areals ist zu verzichten. Die Verträge zur Überlassung des Areals des Grüneburgparks mit der IG Farben können im Stadtarchiv eingesehen werden, so der Vertrag mit der IG Farben über die Überlassung des Grundstücks der ehemaligen Psychiatrie (heute Teil des Campus Westend) vom 13.09.1927. Bei Erstellung der Vorlage OM 268 vom 27.06.2016 lagen die Verträge noch nicht vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 268 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 433 Bericht des Magistrats vom 18.05.2018, B 153 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1779, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.09.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße an mindestens zwei Wochentagen (Mo. & Do.) durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgen- und abendlichen Rushhour (7-9 & 17-19 Uhr), sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (2 Std.) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einzubeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder die auf dem Gehweg unterwegs sind zu erfassen. Am Grüneburgweg kann auf die Zählung der Fahrräder verzichtet werden. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem OBR 2 zeitnah vorzulegen und ein anschließender Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern soll Maßnahmen zur Abhilfe erarbeiten. Begründung: Wie in der Sitzung am 28. November beratenen OF 125/2 dargelegt, bestehen u.a. an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitliche Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich um ggf. Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor. " Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1688 2017 Die Vorlage OF 275/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des ersten Absatzes gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 174/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a.) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b.) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c.) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnr. 71, Blatt 4), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen Hausnr. 99-105 (Blatt 2) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet, den Grüneburgweg als Fahrradstraße auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75cm abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg / Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Zu B) 1): Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Zu B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Zu B 10): Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 215/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 214/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs als Fahrradstraße mit Kfz- und Lieferverkehr Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ- Parkplätze, den Grüneburgweg vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs[1] auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, und (iii) von der Siesmayer Str. die Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. 4. Die zum Grüneburgweg getroffenen Maßnahmen während ihrer provisorischen Umsetzung begleitend mindestens quartalsweise zu evaluieren. Diese Evaluation sollte insbesondere Untersuchungen des Verkehrs und des Umsatzes der Gewerbetreibenden beinhalten. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Evaluierungskriterien vor Beginn der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen festzulegen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Eine sinnvolle Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer im Grüneburgweg (u.a. Anwohner, Radfahrer, Menschen im fortgeschrittenen Alter, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Gewerbetreibende, Arbeitnehmer, Lieferverkehr, Autoverkehr) zu berücksichtigen. Insbesondere sollte dem in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr ein größerer Stellenwert beigemessen werden. Ziel dieses Kompromissvorschlags ist, die vielfältigen Interessen unter Berücksichtigung der Wortbeiträge von Teilnehmern der Informationsveranstaltung am 1. September 2021 und der Sitzung des Ortsbeirats 2 am 3. November 2021 und der Realitäten des Westends in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Diesem Zweck dient die Ausgestaltung des Grüneburgwegs (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs. Dadurch wird der Radverkehr im Sinne des sog. Radentscheids stark aufgewertet. Insbesondere können Fahrradfahrer nebeneinander fahren, es wird eine 30km/h- Zone eingerichtet und der Radverkehr ist deutlich stärker geschützt. Außerdem ermöglicht dieser Vorschlag, dass durch Anordnung von Zusatzzeichen weiterhin der KFZ-Verkehr und der Lieferverkehr zugunsten der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg zulässig ist. Dies kommt insbesondere den Anwohnern im und rund um den Grüneburgweg, den Gewerbetreibenden sowie den Arbeitnehmern der dortigen Geschäfte zu Gute, da so ein Großteil der ohnehin schon knappen Parkplätze erhalten bleibt. Aufgrund des Charakters der Straße als Fahrradstraße können in Kreuzungsbereichen und an Engstellen vereinzelt KFZ-Parkplätze zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs im mittleren und östlichen Abschnitt entfallen. Hierbei gilt es aber insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass bestehende Park- und Halteverbotszonen und auch die auszuweisenden Lieferzonen eingehalten werden. Schließlich ist auch sicherzustellen, dass genügend Platz für den ruhenden Fahrradverkehr besteht, damit dieser den Fußgängerverkehr nicht behindert. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetrei-benden vor Ort wegfallen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird (s. Ziff. 1.c.). Des Weiteren ermöglicht dieser Vorschlag, ohne eine Diagonalsperre am "Im Trutz" auszukommen, die zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet führen würde. . Insbesondere bestehen erhebliche Zweifel dahingehend, dass die Anlieferung des Rewe-Marktes am Grüneburgweg, die von der Seite, der Straße "Im Trutz", her erfolgt, bei Einrichtung der Diagonalsperre weiterhin möglich bleibt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Lastwagen in den Kreuzungsbereich zurückstoßen, um in die Liefereinfahrt rückwärts einzufahren. Durch eine solche Diagonalsperre würden die Anwohner dieser Wohngebiete - insbesondere in den Parallel- und Seitenstraßen zum Grüneburgweg, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist - einseitig und unverhältnismäßig mit Verkehr belastet. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund der aufkommenden Diskussion rund um den Oeder Weg (Stichwort: "Anwohner Finkenhofstraße", siehe u.a. Presseberichte zur Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021) zu vermeiden, den Verkehr nicht zu reduzieren, sondern nur zu verschieben. Zudem gab es nach der Unfallstatistik[2] im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Dieser Vorschlag berücksichtigt die in den Informationsveranstaltungen und der Ortsbeirats-Sitzung am 3. November 2021 gegenüber allen Fraktionen vorgetragenen Rückmeldungen und Kritikpunkte von insbesondere Anwohnern, Gewebetreibenden, ADFC, Radfahrern und Fußgängern und erhöht dadurch die Akzeptanz bei den Betroffenen im Grüneburgweg. Die Maßnahmen in Ziff. 1 führen damit insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr, die Anwohner und die Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig provisorisch umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 2. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 3. Um den Erfolg der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen nach der Probephase bestimmen zu können, ist es wichtig, dass die Evaluierungskriterien vor Beginn ihrer Umsetzung festgelegt sind. Da das Gebiet um den Grüneburgweg einen Mischcharakter aus Wohngebiet und Gewerbebetriebe aufweist, sollten wesentliche Kriterien für den Erfolg der Maßnahme insbesondere die Entwicklung des Verkehrs an zentralen Stellen in den angrenzenden Wohngebieten in allen drei Abschnitten sowie die Entwicklung des Umsatzes der Gewerbetreibenden in allen drei Abschnitten sein. Die Evaluierung sollte dabei mind. quartalsweise erfolgen. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dem Ortsbeirat die festgelegten Evaluierungskriterien nach ihrer Festlegung mitzuteilen, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 212/2 Betreff: Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Diagonalsperre im Grüneburgweg zu verzichten, da sie unannehmbare Nachteile für die Straße und die umliegenden Wohnviertel verursachen würde. Begründung: Sie macht die Belieferung des REWE-Marktes unmöglich, der demzufolge wegziehen muß, was die Nahversorgung des gesamten Wohnviertels entscheidend verschlechtert. Sie lenkt Tausende von PKW in die engen Wohnstraßen, insbesondere in die Straßen Im Trutz, Emil-Claar-Straße, Gärtnerweg, Im Sachsenlager, Auf der Körnerwiese, Körnerstraße, Böhmerstraße, wo die Abgasbelastungen, Straßenlärmemission und Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und Tieren eminent steigen werden. Sie macht LKW-Zufahrten (z.B. für Möbellieferungen, Umzüge, Getränkelieferungen, Paketzustellung) schwieriger und zeitraubender und teilweise wegen der zu engen Kurvenradien sogar unmöglich. Bereits heute hat z.B. die Müllabfuhr an manchen Kurven große Probleme und muß mehrfach hin- und her rangieren oder gar rückwärts in eine Straße hineinfahren. Sie behindert und verzögert Rettungsdienste, was besonders bei Feuerwehr- und Notarzteinsätzen tödliche Folgen haben kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 213/2 Betreff: Keine provisorischen Vorwegnahmen im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die provisorischen Vorwegnahmen der geplanten Neuregelungen im Grüneburgweg zu verzichten, da sie bereits alle Nachteile mit sich brächten, die die Umsetzung der endgültigen Planung vorhersehen läßt. Begründung: Für die Funktionsfähigkeit der Gewerbebetriebe und insbesondere des Einzelhandels macht es keinen Unterschied, ob die negativen Folgen durch provisorische oder endgültige Vorkehrungen verursacht werden. Auch die provisorischen Abmarkierungen, Sperren und Verbote würden genau alle diejenigen Probleme verursachen, die durch die endgültigen Maßnahmen erwartet werden müssen. Und damit bedeutet auch die provisorische Abmarkierung die Zerstörung der Infrastruktur des Viertels. Die betroffenen Gewerbebetriebe verlieren auch durch provisorische Maßnahmen ihre Einnahmen. Die betroffenen Bürger verlieren auch durch provisorische Maßnahmen ihre Einkaufsmöglichkeiten. Die betroffenen Bürger werden auch durch provisorische Maßnahmen mit Abgasen, Lärm und Gefährdung belastet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 204/2 Betreff: Kein Straßenumbau im Grüneburgweg ohne umfassende Bürgerbeteiligung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. alle von den geplanten Umbauten des Grüneburgwegs betroffenen Bürger der angrenzenden Stadtviertel in voller Detailtiefe über die Planungen und ihre möglichen Folgen zu informieren; 2. in diesen Informationen auch die bereits geäußerten massiven Bedenken der Gewerbetreibenden einzubeziehen, auf deren Dienstleistungen die Bürger bisher vertrauen konnten; 3. dabei insbesondere auch die Folgen für die Infrastuktur der Umgebung durch Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten zu kommunizieren; 4. den PKW-Besitzern zu erläutern, wo sie nach dem Wegfall von Hunderten von Parkplätzen ihre Fahrzeuge abstellen sollen, oder ob sie gezwungen werden sollen, ihre privaten Fahrzeuge aufzugeben; 5. die Einwände und Bedenken der Bürger Stadtteil-flächendeckend zu erfragen und zu berücksichtigen; 6. und sich dem demokratischen Mehrheitsvotum aller Betroffenen zu unterwerfen. Begründung: Die Bürger der Stadtviertel, die vom geplanten Umbau des Grüneburgwegs betroffen wären, sind bisher zum allergrößten Teil überhaupt nicht informiert, und diejenigen, die davon gehört oder gelesen haben, wissen überhaupt nicht, welche gewaltigen Auswirkungen diese Planung auf sie haben kann, denn auch die Presse hat nur sehr eingeschränkt berichtet. Die Vertreter der Stadt, die bisher in Versammlungen des Ortsbeirates die Pläne vorgestellt und erläutert hatten, zeigten sich erschreckend undemokratisch, und nicht bereit, die Bürger ausreichend zu informieren. Das nährt den Verdacht, daß hier ein ideologisches Projekt gegen Bürgerinteressen allein im Interesse einer einseitig orientierten Aktivistengruppe brachial durchgezogen werden soll - was auch naheliegt, wenn man sieht, daß deren Wünsche praktisch identisch umgesetzt werden sollen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 205/2 Betreff: Keine provisorische Vorwegnahme des Straßenumbaus im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die provisorische Abmarkierung und Verkehrsumleitung im Grüneburgweg zu verzichten, da bereits dadurch viele Gewerbebetriebe fortziehen oder das Geschäft aufgeben würden, und die Lärm-, Abgas- und Gefahrenbelastung der umgebenden Wohnviertel sofort einsetzen würde. Begründung: Auch eine nur provisorische Neuordnung im Sinne der vorgelegten Planungen bedeutet für viele Gewerbebetriebe Umsatzeinbußen oder gar die Unmöglichkeit des weiteren Betriebes im Grüneburgweg. Dies vernichtet nicht nur Existenzen, sondern zerstört die gesamte Infrastruktur des umliegenden Stadtviertels. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 206/2 Betreff: Verkehrssituation und mögliche Folgen des Grüneburgweg-Umbauplans Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Veränderungen der Verkehrssituation des Grüneburgwegs (einschließlich der kurzfristig vorgesehenen provisorischen Maßnahmen) zurückzustellen, bis folgende Fragen geklärt sind: 1. Wie ist die reale aktuelle Verkehrssituation im Grüneburgweg und in allen Straßen, die nach einer Realisierung der Planungen mit einer geänderten Verkehrssituation rechnen müssen ? 2. Wie würden sich die Lebensumstände der Bürger im Grüneburgweg und in allen angrenzenden Straßen ändern ? 3. Welche Folgen hätten die Änderungen für die verschiedenen Gewerbebetriebe ? Dabei sind mindestens folgende Daten zu erheben, wobei mit der Erhebung und Analyse der Daten einschlägig qualifizierte Institute zu beauftragen sind, die in keinem Beziehungs-oder Abhängigkeitsverhältnis zur Stadt Frankfurt oder dem "Radentscheid" stehen: a) PKW-, Rad-, Roller- und Fußgängerverkehr über alle Tageszeiten, Wochentage und Jahreszeiten; b) Zahl der Rad- und Rollerfahrer, die auf den Gehwegen fahren; c) Belegungsgründe der Parkplätze (Wohnbevölkerung, Geschäftskunden, Lieferverkehr, kommunale Servicedienste, Notdienste) d) Rückwirkungen auf den weiträumigen Verkehr, der aus dem Grüneburgweg verdrängt wird. e) Lärmmengen und -verteilung f) Abgasmengen und -verteilung g) Gefährdungspotentiale, insbesondere in den von verstärktem Verkehr betroffenen Wohnstraßen. Begründung: Die bisherige Planung hat gezeigt, daß die zugrunde gelegten Daten sehr unvollständig sind und vielfach den Eindruck interessengeleiteter Auswahl erwecken. Ebenso läßt sich der Eindruck nicht vermeiden, daß die Planungen einseitig und weitestgehend identisch auf die Forderungen der Fahrradaktivisten-Bewegung "Radentscheid" abgestimmt sind, und eine demokratische Einbeziehung aller betroffenen Bevölkerungsschichten bisher nicht erfolgte und möglicherweies sogar vermieden werden sollte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 197/2 Betreff: Wildbiotop erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs darauf zu achten, daß das kleine Wildbiotop an der Ecke Grüneburgweg / Körnerstraße erhalten bleibt. Es wurde von Anwohnern angelegt und erfreut alle Passanten und Anwohner im Jahreslauf mit wechselnder Blütenpracht. Begründung: Grünflächen sind gerade in Zeiten verschärften Klimawandels unverzichtbar und das ökologische Engagement von Bürgern muß gewürdigt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2076 2022 Die Vorlage OF 197/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere auch in den Kreuzungsbereichen, und (iii) von der Siesmayer Str. auf der Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Das Konzept zur Umgestaltung des Grüneburgwegs, das dem Ortsbeirat in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 1. September 2021 vorgestellt wurde (sog. Planung), nicht weiter zu verfolgen. 4. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. Begründung: Eine vernünftige Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere sollten Maßnahmen getroffen werden, die den in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr stärker berücksichtigt. Daher ist es wichtig, zum Schutz der Fahrradfahrer das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen auf dem Grüneburgweg (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. in der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird. Die Maßnahmen in Ziff. 1 werten den Radverkehr auf und führen insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird sowohl den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr als auch den Interessen von Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die bestehende Planung birgt hingegen das Risiko, dass sie die vorhandene Struktur mit Wohnbebauung, Kiosk, Gastronomie, Nahversorgung und Geschäften beschädigt. Die Planung des Straßenverkehrsamts zum Grüneburgweg, die dem Ortsbeirat 2 am 1. September 2021 vorgestellt wurde, war eine sehr gute Grundlage, um den obigen Vorschlag zu erarbeiten. Nach weiteren Gesprächen mit Anwohnern und Geschäftsinhabern vor Ort erscheint es sinnvoll, daraus jedoch nur einzelne Elemente zu übernehmen, wie z.B. die Einrichtung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen tagsüber. Im Übrigen sollte die Planung nicht weiter verfolgt werden, da sie der Realität im Westend aus folgenden Gründen nicht gerecht wird: Die vorgeschlagene Diagonalsperre am "Im Trutz" führt zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet. Durch eine solche Maßnahme werden die Anwohner dieser Wohngebiete einseitig und unverhältnismäßig belastet. Bei Umsetzung der Planung ist zu erwarten, dass der Verkehr in den Parallel- und Seitenstraßen, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist, zunehmen wird. Durch eine solche Neuverteilung des Straßenraums würden wiederum die Anwohner der Seiten- und Nebenstraßen einseitig belastet. Die Parkplätze sind bereits heute für Anwohner, Gewerbetreibende und Kunden von Gewerbetreibenden im und rund um den Grüneburgweg knapp. Insofern erscheint die Planung, die zu einem beträchtlichen Verlust von Parkplätzen führt, nicht sinnvoll. Nach der Unfallstatistik[1] gab es im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätze (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 3. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Antrag vom 03.11.2021, OF 204/2 Antrag vom 03.11.2021, OF 205/2 Antrag vom 03.11.2021, OF 206/2 Antrag vom 12.11.2021, OF 212/2 Antrag vom 12.11.2021, OF 213/2 Antrag vom 14.11.2021, OF 214/2 Antrag vom 15.11.2021, OF 215/2 Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 176/2 Betreff: Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen, · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine notwendige Querspange der Ein- und Ausfallmagistralen Reuterweg/Hansaallee und Eschersheimer Landstraße; · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine zentrale Einkaufs- und Arbeitsplatzstraße für den gesamten Stadtbezirk. Begründung: Stadtplanung darf nicht für jeden Bürger offensichtliche Tatsachen ignorieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 177/2 Betreff: Quartiersgarage im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs möglich ist, eine Quartiersgarage unter der Fahrbahn des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße einzurichten. Dabei kann z.B. die dreistöckige Quartiersgarage unter dem Boulevard St.Germain in Paris (östlich Hausnummer 46 und Kirche St.Nicolas du Chardonnet) dienen, oder jene unter Place Maubert / Rue Lagrange etwas weiter westlich in einem Viertel ähnlicher Infrastruktur wie im östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs. Dabei dient zu Kenntnis, daß ersterwähnte Garage unter einer Straße angelegt wurde, die beidseits von großen (haushohen) Baumreihen flankiert ist, ohne daß diese davon beeinträchtigt wären. Begründung: In Zeiten europäischer Einigung sollte das Lernen vom Nachbarn selbstverständlich sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 178/2 Betreff: Umbau Grüneburgweg: Lärm, Abgase, Gefahren für die Westendbewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planungen zum Grüneburgweg zu prüfen und zu berichten, 1. wo die aus dem Grüneburgweg planungsgemäß verdrängten PKW parken werde, wenn nicht in den angrenzenden Wohnstraßen, wo sie ihrerseits wieder die Parkplätze der ansässigen Wohnbevölkerung verdrängen, welche auf weit entfernte Parkplätze ausweichen und kilometerweite Fußmärsche bis zu ihren Wohnungen auf sich nehmen muß; 2. wie sich die Luftqualität im Westend verschlechtern wird, wenn der Umleitungsverkehr von einem gesperrten Grüneburgweg lange Wege durch die Wohnviertel nimmt und der wegen Verringerung des Parkplatzangebots stark verlängerte Parkplatzsuchverkehr weitere Abgase und Lärm in die Wohnviertel tragen; 3. welchen Trost er für beruflich engagierte Frauen hat, die vielleicht erst gegen 19 oder 20 Uhr nach Hause kommen, dann nur noch einen Parkplatz weit entfernt von ihrer Wohnung finden und so gezwungen werden, lange Fußwege im Dunkeln zurückzulegen, bei denen niemand für ihre Sicherheit garantieren kann; 4. wie sich das erhöhte Verkehrsaufkommen in den Wohnstraßen rund um den Grüneburgweg auf die Unfall-Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern auswirken wird, und dabei nicht zu vergessen, daß Kinder sich nicht immer vorhersehbar verhalten, daß Gleiches für Haustiere und erst recht für die zahlreichen Wildtiere im Westend - besonders Eichhörnchen, Katzen, Kaninchen, Füchse, Igel - gilt. Begründung: PKW verdampfen nicht einfach rückstandslos, wenn man ihre Parkplätze auflöst. Sie werden nur verdrängt und tragen zur Verschärfung des Parkplatzproblems in den Wohnvierteln bei, und die durch die Sperrenplanung des Grüneburgwegs noch zusätzlich verschärfte Verkehrslage in den Wohnvierteln wird dort unvermeidlich zu mehr Lärm, höheren Abgasemissionen und größerer Gefährdung führen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 184/2 Betreff: Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstr. und Grüneburgweg) wieder die ‚Rechts vor Links' Regelung einzuführen. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o.g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstr., Wiesenau, FvS-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o.g. Maßnahme minimiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1050 2021 Die Vorlage OF 184/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2021, OF 59/12 Betreff: Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Rohre des unterirdisch verlaufenden Kalbachs im Bereich des Kalbacher Stadtpfads 5 zu prüfen. Es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass nach Starkregen das Wasser dort sehr hoch steht. Nach Rücksprache mit der Gewässerunterhaltung wurde mitgeteilt, dass nach jedem Hochwasserereignis die Rechenanlagen im Stadtgebiet Frankfurt kontrolliert und der Rechen geräumt wird. Dies scheint aber nicht auszureichen. Eventuell ist dies aber nicht der einzige Grund, da das Wasser am unterirdisch verlaufenden Kalbach am Ausgang zum Freizeitpark Kalbach nach jedem Starkregen erneut sehr auftritt und das Wasser auch an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg immer aus dem Kanal auf die Straße drückt. (Quelle: privat) Begründung: Trotz mehrfachem Hinweis der Anwohner wurde das Problem bisher nicht behoben. Die Sorge ist groß, dass das Wasser, wenn es nicht mehr geregelt durch das Rohr abfließen kann, in die Keller läuft. Auch ist die Straße im Bereich Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg nach jedem Regen überflutet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 595 2021 Die Vorlage OF 59/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 108/2 Betreff: Kiosk Mitscherlichplatz Vorgang: V 1699/20 OBR 2; ST 1693/20 Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den bis zum 31.03.2024 laufenden Mietvertrag für das Grundstück mit dem aufstehenden Kiosk Ecke Kurfürstenstraße/Grüneburgweg (Mitscherlichplatz) nicht zu verlängern und fristgerecht zu kündigen. 2. gemeinsam mit dem derzeitigen Mieter zu prüfen, ob eine vorzeitige, kostenfreie Beendigung des Mietvertrags möglich wäre. 3. das aufstehende Gebäude vom derzeitigen Eigentümer rückzuerwerben. 4. das Gebäude zukünftig wieder durch die Stadt Frankfurt an geeignete Bewerber*innen zu verpachten. Begründung: Nach Ablauf der Mietzeit müsste der derzeitige Mieter den Aufbau entfernen. Daher soll der Magistrat den, aus Sicht des Ortbeirates ohnehin unverständlichen, Verkauf des Gebäudes an einen Investor korrigieren und dafür möglichst nicht mehr finanzielle Mittel aufwenden als der derzeitige Eigentümer für den Abbruch aufwenden müsste. Hiernach tritt die Stadt wieder als Verpächterin auf. Eine würdige Entwicklung des Platzes, der an das Leben und Werk von Margarete und Alexander Mitscherlich erinnert, ist nur zu gewährleisten, wenn die Stadt und die Initiative Mitscherlichplatz die Flächen gemeinsam weiterentwickeln; unter Einbeziehung des Teils der Freifläche, die im Eigentum des Investors des benachbarten Baugrundstückes steht. Das entsprechende Freiflächenkonzept wurde 2017 erarbeitet und von der Bauaufsicht genehmigt. Die Planung und Abstimmung der Grünfläche obliegt ohnehin dem Grünflächenamt und der bestehende Kiosk möge in die Flächengestaltung mit einbezogen werden. Somit liegt auf der Hand, dass dieser auch deshalb wieder in den städtischen Schoß zurückkehren muss, um alle Stellschrauben für eine würdige Gestaltung des Mitscherlichplatzes in einer Hand zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 479 2021 Die Vorlage OF 108/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 47/2 Betreff: Sichere Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg Vorgang: OM 6757/20 OBR 2; ST 596/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten wie das Queren der Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg für zu Fuß Gehende sicherer gestaltet werden kann. Der Magistrat wird beauftragt, an der Ecke vor dem Kosmetiksalon Gehwegnasen einzurichten (Markierung, Poller), um zu schnelles Abbiegen zu verhindern und dem Fußverkehr einen sicheren Raum zu geben. Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Abschnitt vor und nach der Kreuzung Tempo 30 einzurichten. Im Anhang befindet sich die Verortung von schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße, sowie schützenswerten Einrichtungen in der unmittelbaren Umgebung. Begründung: Die Gehwege, vor allem an der Ecke vor dem Kosmetiksalon, sind zu schmal und werden dazu noch häufig zugeparkt. Wie schon in OM 6757 dargestellt, wird die Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg von Anwohner*innen beim Queren zu Fuß nicht als sicher empfunden. Dies führen Anwohner*innen auf verkehrswidriges Linksabbiegen - sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts - in den Grüneburgweg, sowie auf häufig erhöhte Geschwindigkeit des MIVs zurück. Da, wie in ST 596 dargestellt, das verkehrswidrige Linksabbiegen nicht baulich verhindert werden kann und die Ergebnisse der Testmessungen der Geschwindigkeit nicht der Wahrnehmung der Anwohnenden entsprechen, bitten wir die obigen Maßnahmen umzusetzen. Text der VwV-StVO(Punkt XI zu Zeichen 274 -Zulässige Höchstgeschwindigkeit): "Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306)." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6757 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 596 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 47/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 456 2021 Die Vorlage OF 47/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 92/2 Betreff: Fahrradstellplätze Böhmerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Einmündungsbereich Böhmerstraße / Ecke Reuterweg Stellplätze für Fahrräder und Lastenfahrräder durch Aufstellen von Fahrradbügel parallel zum Bordstein eingerichtet werden können. Skizze Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Bitte von Anwohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 468 2021 Die Vorlage OF 92/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 7/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in Anlage 1 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Kronberger Straße/Unterlindau zwei weitere Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die zwei bereits auf dieser Fläche vorhandenen Fahrradbügel werden von den Bürger*innen bereits sehr gut genutzt. Dennoch stehen aufgrund des hohen Bedarfs an Abstellmöglichkeiten weiterhin Fahrräder an den umliegenden Laternen und Straßenschildern, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. Auf der vorgeschlagenen Stelle befindet sich neben den zwei bereits bestehenden Fahrradbügeln Platz für zwei weitere. (Foto: Tim Hoppe). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 128 2021 Die Vorlage OF 7/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 20/2 Betreff: Weitere Sitzbänke/Baumelbänke im Grüneburgweg schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Grüneburgpark weitere Sitzgelegenheiten zu schaffen und bei dieser Gelgenheit sogenannte ‚Baumelbänke' (siehe Fotos 1 und 2) zu installieren. Begründung: Der Grüneburgpark und der angrenzende Campus Westend sind als beliebter und rege besuchte Grünflächen fest im Ortsbezirk etabliert. Leider existieren erkennbar zu wenige Bänke, um sich auszuruhen. Bei Neuaufstellungen sollten Baumelbänke angeschafft werden. Das sind Bänke, bei denen die Sitzfläche so hoch eingebaut ist, dass die Füße den Boden nicht berühren, also baumeln können. Sie unterscheiden sich von den herkömmlichen Bänken durch ihre Höhe von 84 cm. Das ‚Baumeln' entlastet Knie- und Sprunggelenke, führt zu einer besseren Durchblutung der Beine und die Gelenksknorpelbildung wird wieder angeregt. Bei Knieschmerzen, deren Ursache häufig Arthrose, Rheuma oder Verschleiß sind, wird durch lockeres Baumeln des Unterschenkels das Knie und Sprunggeenk entlastet. Dieser Effekt wird sonst nur im Bewegungsbad erzielt. Eine ‚Erklärtafel' zu den Vorteilen der Baumelbank sollte auf den Bänken angebracht sein (siehe Foto 3) Fotos: im Uhrzeigersinn (Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 134 2021 Die Vorlage OF 20/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Betreff das Wort "Grüneburgweg" durch das Wort "Grüneburgpark" ersetzt wird und im Antragstenor vor dem Wort "sogenannte" das Wort "zusätzlich" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 9/2 Betreff: Neue Bäume für die Unterlindau Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im unteren Teilstück der Straße Unterlindau ab der Ecke Staufenstraße/Unterlindau im öffentlichen Raum mindestens drei neue Bäume zu pflanzen. Dafür sind Flächen des öffentlichen Raumes zur Verfügung zu stellen, die bisher für das Parken von PKW genutzt werden. Eine Pflanzung noch in der Pflanzperiode 2021 wäre falls möglich zu begrüßen. Die Auswahl geeigneter Baumarten und deren Anzahl erfolgt durch das zuständige Amt. Beispiel einer Bepflanzung siehe Anlage 1. Begründung: Gerade das Westend ist für seinen alten Baumbestand bekannt und von den Bürger*innen dafür geschätzt. Da der Baumbestand in den Wohnstraßen des Westend Mitte mittlerweile aber häufig auf Privatgrundstücken steht, bedarf es zur langfristigen Planung und zum Erhalt des Baumbestandes auch Bepflanzungen im öffentlichen Raum. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist zurzeit ohne jeglichen Baumbestand (siehe Anlage 2). Hier bietet sich die Möglichkeit eine Lücke zu füllen. Gerade in Zeiten des Klimawandels trägt ein umfangreicher Baumbestand zur Abkühlung der Stadt in den Sommermonaten bei. Darüber hinaus wird das Stadtklima durch die natürlichen Eigenschaften der Bäume, Sauerstoff zu produzieren und CO2 langfristig zu binden, positiv beeinflusst. Kartenausschnitt: Ecke Staufenstraße/Unterlindau, Beispiel einer Anpflanzung Quelle: geoinfo.frankfurt.de (Foto: Tim Hoppe). Momentaner Zustand der Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 213 2021 Die Vorlage OF 9/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 8/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend II Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in den Anlage 1 und 2 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Staufenstraße/Unterlindau drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den umliegenden Laternen und Straßenschildern werden häufig Fahrräder abgestellt, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. An der vorgeschlagenen Stelle fließt aufgrund entsprechender Markierungen kein Verkehr, ebenfalls entfällt keine Parkmöglichkeit. Das angrenzende Gewerbe (Kiosk, Café, Bäckerei) der Staufenstraße hat zudem viele Kund*innen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Abstellmöglichkeiten für diese sind momentan nicht ausreichend vorhanden. Fotos Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 129 2021 Die Vorlage OF 8/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 5/2 Betreff: Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor einer Entscheidung über den fahrradfreundlichen Umbau des Grüneburgwegs - alle durch die derzeit vorliegenden Planungsideen betroffenen Bürger und Unternehmen zwischen Anlagenring und Universitätscampus detailliert und sachlich über diese Vorstellungen zu informieren; - offene und themenstrukturierte Diskussionsveranstaltungen (nach dem Vorbild der Planungswerkstätten) mit allen Betroffenen durchzuführen; - die Vertreter der betroffenen Unternehmen (wie IHK, Handwerkskammer, Einzelhandelsverband) in die Beratungen einzuschließen; - Verkehrswissenschaftler mit der Beurteilung der Verkehrsbedeutung des Grüneburgwegs zu beauftragen; - Fachleute für Urbanistik heranzuziehen, die die Auswirkungen der bisher vorgeschlagenen Planungen auf die Infrastruktur der umgebenden Stadtviertel bewerten. Begründung: Es steht außer Frage, daß für einen sicheren und leistungsfähigen Radverkehr gerade auch wichtige Verbindungen wie der Grüneburgweg betrachtet und auf Verbesserungspotential geprüft werden müssen. Dabei muß aber beachtet werden, daß Radverkehr nur eine Einzelfacette im Funktionsgefüge einer Stadt ist. Weitestgehend vergessen werden bei allen Planungen der letzten Jahrzehnte immer wieder die Fußgänger. Aiuch der Autoverkehr wird nicht wie durch Zauberkraft verschwinden, nur weil Mancher dies sehnlichst wünscht. Die Menschen benötigen nicht nur Verkehr, sondern auch Arbeitsplätze und Einkaufsmöglichkeiten. Und sie haben ein Recht darauf, möglichst von unnötigem Lärm und unnötigen Abgasen durch fehlgeleitete Verkehrsströme verschont zu werden. Zum Einkaufen gehört auch die Möglichkeit der Andienung der Geschäfte, wozu Park- und (besonders für LKW) Rangiermöglichkeiten erforderlich sind. Wer nur "Radverkehr" denkt, ignoriert Kleinkinder, alte, gehbehinderte und blinde Menschen, Menschen mit Kinderwagen, die alle nicht radfahren können. Und er ignoriert Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, nicht radfahren wollen, was in einem freiheitlichen Staatswesen das gute Recht jedes Bürgers ist. Jeder muß auf jeden Rücksicht nehmen. Durchsetzung der Interessen einer einzelnen Bevölkerungsgruppe mit Brachialgewalt ist unannehmbar. Und besonders wichtig: Planung muß von der Realität ausgehen: der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1338/2 Betreff: Standorte für Lastenräder Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen gemäß des Schreibens zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem Rewe-Markt - Bockenheimer Warte - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura - Schlossstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz) - Leonardo-da-Vinci-Alle 8, beim Tegut 2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021. Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass dass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7245 2021 Die Vorlage OF 1338/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Betreff: Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist, und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1303/2 Betreff: Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Mitte der Kronberger Strasse auf die Ecke Kronberger Strasse/ Ecke Freiherr-vom- SteinStrasse zu verschieben. Dadurch könnten mind. vier Parkplätze bestehen bleiben (siehe Fotos). Der Zerastreifen dient der Schulwegsicherung für Schüler*innen der Bettina- sowie der Elsa-Branström-Schule. Aufgrund erhelblicher Sanierungsarbeiten an einem Bürogebäude an der Ecke Kronberg./ Liebigstrasse (Foto 2), fallen für mind. ein Jahr mehrere Parkplätze weg. Dies wird die bereits sehr angespannte Parksituation im genannten Bereich zusätzlich verschärfen. Zusätzlich wurdem auf der Kronbergerstrasse zwei zusätzliche Zebrastreifen angebracht, dadurch sind noch mehr Parkplätze weggefallen. Begründung: Anregung von Anwohnern Foto 1 Ecke Kronberger/ Freiherr- vom-Stein-Strassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 2: Zebrastreifen auf der Kronbergerstrassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 3: Liebigstrasse: auf der gesamten Seite fallen Parklätze weg) (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7081 2021 Die Vorlage OF 1303/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Betreff: Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg Vorgang: M 47/19; Beschl. d. Stv.-V., § 4424/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Hinblick auf die Beschlussausfertigung vom 29.08.2019, § 4424 zur Vorlage M 47 2019, zu den Vorplanungen der fahrradfreundlichen Nebenstraßen bei den Vorplanungen auch geeignete Parallel- oder Seitenstraßenstraßen der im Beschluss benannten Nebenstraßen in Teilstücken in die Planungs- bzw. in Vorplanungsvarianten einbezogen werden können soweit diese eine durchgängige und gleichwohl sinnvolle Wegebeziehung herstellen oder ob hierfür ein ergänzender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig ist. Begründung: Der benannte Beschluss führt lediglich die Nebenstraßen auf, die vorbeplant werden sollen ohne Planungsvarianten vorzusehen. Ein Beispiel für eine Planungsvariante wäre die Feldbergstraße als Parallelstraße des Grüneburgwegs, der in der Beschlussausfertigung § 4424 zur Vorlage M 47 2019 als Nebenstraße und Radwegausbau benannt wurde. Die parallel zum Grüneburgweg verlaufene Feldbergstraße ist mindestens als Planungsvariante nicht ungeeignet zumindest in einem Teilstück ab dem Grüneburgweg bis zur Siesmayerstraße zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße zu werden, die dann eben über den Grüneburgweg / Feldbergstraße verlaufen würde. Momentan wird die Felsbergstraße nicht in den Vorplanungen berücksichtigt, da sie im benannten Beschluss nicht aufgeführt wird. Ein weiteres Beispiel einer Planungsvariante könnte teilweise durch die Fürstenbergstraße verlaufen. Planungsvarianz ist wichtig um Akzeptanz im Dialog mit den Anlieger*Innen zu schaffen und deren Anregungen aufzunehmen. Die Frage, ob der Beschlusses zu den Nebenstraßen insoweit ergänzungsbedürftig ist wäre daher aus Sicht des Ortsbeirates vor und mit der öffentlichen Vorstellung der Vorplanung zu beantworten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Betreff: Ausbau der Radwege im Ortsbezirk 2 mit einem Stellplatzkonzept für Anwohner begleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Zuge des geplanten Ausbaus von Fahrradstraßen in den innerstädtischen Wohngebieten des OBR 2 für die vom Wegfall hunderter Stellplätze betroffenen Anwohner eine Kompensation geschaffen werden kann. Hierzu wird u.a. geben: 1. Prüfen und Berichten, wie hoch die tatsächliche Ausnutzung der bestehenden Tiefgaragenstellplätze in den einzelnen Büro- und Gewerbeimmobilien im Westend ist und ob und ggf. unter welchen Bedingungen die jeweiligen Eigentümer bereits sind, solche Stellplätze an Anwohner zu vermieten. Im Bereich des Grüneburgwegs wären z.B. die Eigentümer des ParkView 160 und des Westend-Carrées anzufragen; mit Blick auf den Kettenhofweg die Eigentümer der ehemaligen Oberpostdirektion und der Bürogebäude in der Barckstraße und der Ulmenstraße. 2. Prüfen und Berichten, wie sich aus Sicht des Magistrats bzw. der Betreibergesellschaft die Wirtschaftlichkeit der zuletzt errichteten Quartiersgarage im Nordend darstellt und welche Lessons Learnt ggf. daraus abgeleitet wurden. 3. Prüfen und Berichten, ob auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse zu Ziffer 2 die Errichtung von Quartiersgaragen in Leichtbauweise an weiteren Standorten im OBR 2 denkbar ist; mögliche Standorte könnten z.B. die Freifläche in der Juliusstraße (vormals schon als Parkfläche genutzt) oder das Areal der ehemaligen Botanischen Institute in der Siesmayerstraße sein. In diesem Zusammenhang wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob solche Quartiersgaragen mit einem entsprechenden Anteil an Carsharing-Stellplätzen, mit E-Ladestationen in allen Parkbuchten, mit einem Solardach und mit Fassadenbegrünung ausgestattet und so zu einem Baustein der Verkehrswende werden können. Begründung: Die Planungen für die Einrichtung der geplanten Fahrradstraßen "Grüneburgweg" und "Kettenhofweg" sehen einen Wegfall von ca. 230 PKW-Stellplätzen vor. Hier sollte der vor Ort betroffenen Wohnbevölkerung ein Angebot gemacht werden, dass den weiterhin bestehenden Bedürfnissen des motorisierten Individualverkehrs insbesondere auch mit Blick auf einen zu erwartenden Hochlauf der E-Mobilität gerecht wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1289/2 Betreff: Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierungsarbeiten auf dem Spielplatz abgeschlossen sein werden. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1907 2021 Die Vorlage OF 1289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Betreff: Konzepte Umbau Grüneburgweg und Kettenhofweg zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die dem Ortsbeirat präsentierten Konzepte zum Umbau des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen werden in der vorgestellten Form nicht weiterverfolgt. Durch den Umbau der Bockenheimer Landstraße und die dadurch massiv erhöhte Kapazität für den Fahrradverkehr sind zusätzliche Ressourcen für Ost-West-Querungen im Westend nicht erforderlich. Neben den durch das Konzept generierten zusätzlichen KfZ-Verkehren in den Wohngebieten ist der Einzelhandel im Bereich des Grüneburgwegs von den Maßnahmen massiv betroffen und teilweise in seiner Existenz bedroht. Daher fordert der Ortsbeirat einen Runden Tisch mit den Einzelhändlern im Bereich des Grüneburgwegs, um eine für den Handel verträgliche Umgestaltung zu erreichen. Auch im Kettenhofweg fallen sehr viele Parkplätze weg. Daher fordert der Ortsbeirat für beide Projekte öffentliche Anhörungen, damit die betroffenen Bürger ihre Sichtweisen einbringen können. Begründung: Erfolgt mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1263/2 Betreff: Fahrradfreundlicher Grüneburgweg - Anliegerinnen bzw. Anlieger von Beginn an einbinden Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Planungsprozess zur Umgestaltung des Grüneburgwegs zur Fahrradfreundlichen Nebenstraße die aktuellen Planungsstände sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt (www.radfahren-ffm.de) als auch vor Ort durch eine Ausstellung/Schautafeln zu veröffentlichen und die Bürger*innen zu ermutigen sich im Gestaltungsprozess einzubringen, wie es auch schon beim Oeder Weg geschehen ist. Begründung: Die Umgestaltung des Grüneburgwegs wird nicht einhellig von Geschäftstreibenden und Anwohner*innen befürwortet. Es gibt vielfältige Bedenken. Diese gilt es zu hören, zu diskutieren und zu berücksichtigen für weitere Planungsschritte. Gerade ein solches Projekt sollte von einer breiten Mehrheit der Menschen vor Ort getragen werden. Eine Frühzeitige Einbindung ist daher ein wichtiges Element der Planung. Hierfür müssen als erstes die aktuellen Planungsstände an die Öffentlichkeit gebracht werden. Da der Ortsbeirat aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht mehr die Reichweite erzielt wie vor einem Jahr, müssen andere und weitere Wege gegangen werden. Das Beispiel der online- und Vor-Ort-Veröffentlichung der Pläne beim Oeder Weg ist ein gutes Beispiel, an dem sich auch die Planungen für den Grüneburgweg orientieren sollten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1263/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1218/2 Betreff: "Wirtschaftstag" und andere Geheimnisse Vorgang: OM 1369/17 OBR 2; ST 1016/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten über den ausweislich von Presseberichten am 21. September 2020 im Ortsbezirk 2 stattgehabten sogenannten "Wirtschaftstag" ausführlich gegenüber dem Ortsbeirat zu berichten. Eigene Wahrnehmungen des Magistrats aber auch folgende Fragen sind hierbei zu berücksichtigen: 1. Wer waren die Teilnehmenden am dem "Wirtschaftstag"? 2. Von wem wurden sie nach welchen Kriterien ausgesucht? 3. Welche Gewerbetreibenden wurden besucht? 4. Wer hat sie nach welchen Kriterien ausgesucht? 5. Wie viele Betriebe sind insgesamt Mitglied im Verein "Bockenheim aktiv e.V."? 6. Was wussten die besuchten Gewerbetriebe zu berichten? Was wurde positiv bewertet, was negativ? Bitte jeden besuchten Betrieb auflisten. 7. Welche Überlegungen zieht der Magistrat aus den Erkenntnissen des "Wirtschaftstags"? Hier wird um eine detaillierte Analyse mit Schlussfolgerungen und geplanten Handlungsansätzen gebeten. 8. In welchem Rhythmus wird der "Wirtschaftstag" im Bereich des OBR 2 wiederholt werden? 9. Ist ein "Wirtschaftstag" in anderen Regionen des Ortsbezirks 2, z.B. Grüneburgweg geplant? 10. Wurde im Rahmen des "Wirtschaftstages" passenderweise auch die Thematik "Rabatte für Parkgebühren in Parkhäusern" (OM 1369 2017, ST 1016 2017) angesprochen? Falls nein, so liegen nach 3jährigen Gesprächen die Ergebnisse ohnehin sicher vor. Begründung: Die Mitglieder des Ortsbeirates erfuhren aus der Presse vom Termin des "Wirtschaftstages". Eine Teilnahme der Mitglieder des Ortsbeirates war somit nicht erwünscht (es genügt hierbei nicht, allein den Ortsvorsteher einzuladen). Eine öffentliche Berichterstattung über den "Wirtschaftstag" fand nicht statt. Dies soll auf dem Wege einer Stellungnahme nun nachgeholt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1369 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1016 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1797 2020 Die Vorlage OF 1218/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1196/2 Betreff: Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Kreuzungsbereich Reuterweg / Ecke Grüneburgweg sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts gegen verkehrswidriges Linksabbiegen in den Grüneburgweg zu sichern; 2. auf dem Reuterweg und im genannten Kreuzungsbereich regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um die wahrgenommene deutlich überhöhte Geschwindigkeit mancher Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Begründung: Hinweis von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6757 2020 Die Vorlage OF 1196/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2020, OF 1185/2 Betreff: Westend: Gefährlich für Radfahrer, Kreuzungen entschärfen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. An der Kreuzung Gerviniusstr. / Körnerstr. Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 2. An der Kreuzung Leerbachstr. / Gervinusstr. Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 3. An der Kreuzung Ecke Böhmerstr. / Reuterweg Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 4. An der Kreuzung Böhmerstr. / Parkstr. Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 5. An der Kreuzung Böhmerstr. / Oberlindau Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 6. An der Straßenkreuzung Auf der Körnerwiese / Gervinusstr., Höhe HsNr 2, die beidenseitigen Sperrflächen, mit Fahrradbügeln auszustatten. 7. An der Ecke Oberlindau / Wolfsgangstr., Höhe HsNr. 142, die bestehende Sperrfläche zu erneuern, auf der gegenüber liegenden Seite, HsNr. 111, ebenfalls eine Sperrfläche aufzubringen und auf beiden Seiten auf den Sperrflächen, Fahrradbügel und ggf. Poller anzubringen. Die Querung für Fußgänger muss dabei gewährleistet sein. Begründung: Wer im Westend mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an vielen Kreuzungen auf gefährliche Situationen einrichten. Unzulässig geparkte Fahrzeuge versperren vor den Kreuzungen die Sicht in die querenden Straßen, bzw. Fahrzeugführer übersehen heranfahrende Fahrradfahrer. Auszug Stvo: Stvo § 12 Halten und Parken: (3) Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, Bilder: (c) Arno Völker Vorbildlich: Beidseits ist die Straßenkreuzung gegen unzulässiges Parken gesichert und für Fahrräder gibt es noch genügend Platz zum Parken. (1) Körnerstr. / Gervinusstr. 2) Gervinusstr. / Leerbachstr. 3) Böhmerstr. / Reuterweg (West) (4) Böhmerstr. / Parkstr (5) Böhmerstr. / Oberlindau (6) Auf der Körnerwiese / Gervinusstr. (7) Oberlindau / Wolfsgangstr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6751 2020 Die Vorlage OF 1185/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um eine neue Ziffer mit den Worten "8. zu den genannten Maßnahmen durch die Feuerwehr prüfen zu lassen, ob eine Durchfahrtsmöglichkeit der Feuerwehr bei vollständig genutzten Radbügeln gewährleistet ist." ergänzt wird. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 1169/2 Betreff: Grüneburgweg: Bitte Einbahnstraße für Fahrräder auch gegen die Fahrtrichtung freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Einbahnstraße im Grüneburgweg von der Siesmayerstraße aus nicht für Fahrräder gegen die Fahrtrichtung freigeben werden kann. 2. wie dieser Teil des Grüneburgwegs im Zuge der Vorplanung zum Radentscheid eingeschätzt wird. Begründung: Diese Quartiersstraße wäre breit genug, um schon jetzt einen Fahrradverkehr gegen die Fahrtrichtung zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 625/12 Betreff: Kanalisation Ecke An der Wellenburg/Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, den Ablauf zur Kanalisation an der Ecke An der Wellenburg / Kalbacher Stadtpfad zu verbessern. Dieser läuft mittlerweile bei jedem etwas länger andauernden Regen über und überschwemmt Teile der Straße und des Bürgersteigs. Begründung: Bei Regen müssen Fußgänger regelmäßig auf die Straße ausweichen. Selbst mehrere Störungsmeldungen führten nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation. Sicherlich ist es auch nicht im Sinne der Stadtentwässerung, wenn ein Abfluss nicht ordnungsgemäß funktioniert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6596 2020 Die Vorlage OF 625/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1107/2 Betreff: Kiosk Cinelli`s (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen für den Investor des Bauvorhabens "160 Park View" im Grüneburgweg zum weiteren Betrieb / zur Verpachtung des am Kreisel befindlichen Kiosk und zu dessen Gebäudeunterhalt? Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Umgestaltung des Mitscherlichplatzes mit Blick auf die nahende Fertigstellung des Bauvorhabens "160 Park View"? Begründung: Das Cinelli`s wird im Westend gut angenommen und ist ein beliebter Treffpunkt im Quartier. Der Pächter und Betreiber befindet sich derzeit in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Investor des genannten Bauvorhabens, der angabegemäß den Kiosk von der Stadt erworben hat. Es ist unklar, wie es mit dem Betrieb des Kiosks weitergeht, zumal dort auch ein Hotel mit eigenen gastronomischen Angeboten geplant ist. Mit der nahenden Fertigstellung des genannten Bauvorhabens sollte dann auch die Umgestaltung des Mitscherlichplatzes in Angriff genommen werden. Idealerweise fügen sich dann der Vorplatz des neuen Hotels, der ggf. zu renovierende Kiosk und der Mitscherlichplatz zu einem harmonischen Ensemble. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1699 2020 Die Vorlage OF 1107/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 1090/2 Betreff: Radweg Fürstenberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg auf der Fürstenberger Straße zwischen Bremer Straße und Grüneburgweg so in Stand zu setzen, dass der Weg trotz der nahen Bäume möglichst eben ist. An den Bushaltestellen soll durch geeignete Maßnahmen eine bessere Trennung der wartenden Fußgänger vom Radverkehr hergestellt werden. Es geht hier vor allem um die nördliche, dem Uni-Gebäude zugewandte, Straßenseite. Begründung: Der Radweg ist an der Stelle relativ schmal, aber sehr stark befahren. Der Belag ist uneinheitlich und weist Beschädigungen auf. An den Bushaltestellen ist für Radfahrer wie für Fußgänger nur schwer ersichtlich, wo gemeinsame, wo getrennte Bereiche sind. Da die Bushaltestellen zur Universität gehören und bei Vorlesungsbetrieb dort viel Fußgängerverkehr ist, müssten im Sinne der Verkehrssicherheit dort Maßnahmen getroffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1771 2020 Die Vorlage OF 1090/2 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 1084/2 Betreff: Größere Papierkörbe für den Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, größere Papierkörbe im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Telemannstraße aufzustellen, die groß genug sind, die Transportbehältnisse der umliegenden Imbißstellen und Restaurants aufzunehmen. Diese Papierkörbe sollten außerdem mit einem Deckel verschließbar sein, so daß Tiere - hier insbesondere Krähen - nicht darankommen. Begründung: Im bezeichneten Abschnitt des Grüneburgwegs findet sich eine große Zahl an Restaurants und Imbißstellen, die vielfältige Speisen zum Mitnehmen anbieten. Die Kunden dafür kommen zum größten Teil aus den hier zahlreichen Büros, verzehren ihre Einkäufe meist am Wegesrand in der Frühstücks- oder Mittagspause und verstopfen dann die viel zu kleinen Papierkörbe mit den Verpackungsresten. Das Problem wird noch dadurch vergrößert, daß eine bedeutende Zahl an Krähen hier und in der näheren Umgebung lebt und häufig sich an evtl. noch verbliebenen Essenresten bedient und dabei Verpackungsteile in der Umgebung der Papierkörbe verstreut. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6253 2020 Die Vorlage OF 1084/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1081/2 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbeirates 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, deren die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den OBR-2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend) bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird sich in den Wohnquartieren des OBR-2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohner*innen noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6250 2020 Die Vorlage OF 1081/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 1 CDU, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2020, OF 1067/2 Betreff: Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 2 wollen bei Umsetzung des Fahrradentscheids beteiligt werden Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1.) Der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Planungs- und Prüfstand zur konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids, d.h. der M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den OBR-2 -insbesondere die Planung für den Grüneburgweg-, zu prüfen und sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. 2. ) Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit jeweils die Anwohner*innen bei Umsetzung des Fahrradentscheids beteiligt werden. Begründung: Bislang zieht nur eine Kolonne von Stadtplanern durch den Grüneburgweg, um neue Fahrradwege anzulegen. Anwohner berichten, dass sie ganz andere Sorgen haben: In den Rush Hour Zeiten presst sich z.B. der aus Norden kommende Berufsverkehr durch die enge Straße. Dann geht hier nichts mehr. Generell sind die Anwohner*innen z.B. des Grüneburgwegs unzufrieden, da sie bei Umsetzung des Fahrradentscheids bislang nicht beteiligt wurden. Das muss sich ändern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1632 2020 Die Vorlage OF 1067/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1020/2 Betreff: Nachhaltiges Energiesparen: Umrüstung von Gasleuchten im Bereich des Ortsbezirkes 2 Vorgang: OM 1346/12 OBR 3; B 472/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Ergänzend zum Magistratsbericht B 472/2019 wird um Auskunft gebeten, in welchem Zeitraum die geplante Umrüstung der Gasleuchten in den Stadtteilen Westend, Bockenheim und Kuhwald er- folgen soll. Es handelt sich um Umrüstungsmaßnahmen in folgenden Straßen: - Emil-Claar-Straße Am Weingarten Buzzistraße - Feuerbachstraße Ginnheimer Straße Funckstraße - Lindenstraße Manskopfstraße - Siesmayerstraße (Planungen abgeschlossen) Begründung: Die Umrüstung der Gasleuchten geht auf einen entsprechenden Antrag des OBR 3 zurück (OM 1346/2012). Im o.g. Magistratsbericht werden zahlreiche bereits durchgeführte Maßnahmen ange- führt, für eine Reihe von Straßen gibt es jedoch keinerlei Hinweis auf den Stand der Planungen bzw. darauf, ob hier überhaupt noch Umrüstungsmaßnahmen vorgesehen sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1346 Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1569 2020 Die Vorlage OF 1020/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1023/2 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten- Nutzen- Analyse der Varianten des U-Bahn- Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim als zusätzlich Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campus-Meilen Linie) und der Buslinie 64 ( Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelin- allee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 533 2020 Die Vorlage OF 1023/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 999/2 Betreff: Tempo 30 gilt auch für Radfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Einhaltung von Tempo 30 auch durch Radfahrer gewährleistet werden kann. Begründung: In den Tempo-30-Zonen im Westend (und dabei ganz besonders in der Leerbachstraße und der Oberlindau stadteinwärts) werden sehr häufig Autofahrer, die sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, von rasenden Radlern überholt (die außerdem häufig beim Überholen blitzschnell auf den Gehweg und danach wieder zurück auf die Straße wechseln. Angesichts dieses Verhaltens von - leider viel zu vielen - Radfahrern darf man sich nicht wundern, wenn bei Autofahrern die Akzeptanz von Geschwindigkeitsbeschränkungen immer schlechter wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 999/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 997/2 Betreff: Kein Radverkehr gegen Einbahnstraßen, wenn dadurch Fußgänger gefährdet werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Erlaubnis zum Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße für den Abschnitt der Leerbachstraße zwischen Alter Ope r und Gärtnerweg aufzuheben. Begründung: Die Fahrbahn ist hier so eng, dass Radfahrer in der Regel bei entgegenkommendem Autoverkehr schnell auf den Bürgersteig wechseln, wo sie dann häufig direkt auf Fußgänger treffen. Dies führt täglich zu gefährlichen Situationen, bei denen besonders Fußgänger in Gefahr sind, verletzt zu werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 997/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 939/2 Betreff: Fußgänger haben ein Recht auf gefahrloses Gehen Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, daß seit vielen Jahren und in den letzten Jahren zunehmend unzählige Radfahrer die Gehwege benutzen? 2. Ist dem Magistrat bekannt, daß außer Radfahrern auch Postradfahrer, Kurierradfahrer, Transportradfahrer, Segwayfahrer, Tretrollerfahrer, Velotaxis und in letzter Zeit besonders verstärkt Elektrorollerfahrer die Gehwege benutzen? 3. Ist dem Magistrat bekannt, daß auf einigen Gehwegen (z.B. in der Emil-Claar-Straße und im Reuterweg) auch Motorradfahrer die Gehwege benutzen? 4. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch dann auf Gehwegen fahren, wenn parallel dazu Radwege angelegt wurden? 5. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch zwischen Ladenauslagen von Supermärkten und Obstläden hindurchfahren? 6. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch zwischen Tischreihen von Straßencafés hindurchfahren? 7. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch auf S-Bahnsteigen entlangfahren? 8. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch in Einkaufszentren herumfahren? 9. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer in Fußgängerzonen bewußt sportlich Slalom um die Fußgänger herum fahren? 10. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer aggressiv schnell durch alle Fußgängerzonen rasen (und nicht fahren)? 11. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer auf nebeneinanderliegenden Geh- und Radwegen - wie z.B. im Reuterweg - nebeneinander herfahren und die Fußgänger zwingen, sich an die Wände zu quetschen? 12. Ist dem Magistrat bekannt, daß Elektrorollerfahrer häufig zu zweit auf dem Roller unterwegs sind? 13. Ist dem Magistrat bekannt, daß Elektrorollerfahrer häufig in Kolonnen von drei oder vier Rollern hintereinander die Gehwege entlang fahren? 14. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer bis in Ladeneingänge fahren und erst dort vom Rad springen? 15. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer Fußgängern, die sich wegen der Belästigung und Gefährdung beschweren, Prügel androhen? 16. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer ihre Räder und Roller häufig beliebig quer auf Gehwegen abstellen, so daß zumindest Menschen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl auf die Straße ausweichen müssen? 17. Ist dem Magistrat bekannt, daß Stadtpolizisten, die auf derartige Vergehen angesprochen werden, ablehnen, dagegen vorzugehen, mit dem Argument, dafür seien sie nicht zuständig? 18. Ist dem Magistrat bekannt, daß Spazierengehen in Grünanlagen und auf Flußuferwegen praktisch unmöglich geworden ist, weil man dort ständig von rasenden und aggressiven Radfahrerpulks umschwirrt wird? Originalzitat, am Mainufer in Sachsenhausen aus einem Pulk heraus: "Es wird Zeit, daß diese Scheiß-Fußgänger hier verschwinden!" Der Magistrat möge bitte nicht nur die vorstehenden Fragen beantworten, sondern auch folgende: 19. Hat der Magistrat Pläne, das geschilderte Unwesen der Dauergefährdung und Belästigung von Fußgängern durch alle Arten Radfahrer endlich nachhaltig zu bekämpfen? 20. Oder wartet der Magistrat ab, bis die Fußgänger endlich genug haben und sich zur Wehr setzen? Begründung: Fußgänger in Frankfurt haben mittlerweile den Eindruck, daß sie Freiwild sind für alles, was sich auf zwei oder drei Rädern bewegt und mit dem von der Politik geschürten Selbstbild als heilige Weltenretter vor der Klimagefahr glaubt, sich alles erlauben zu dürfen. Da Politik und Polizei bisher sich standhaft weigern, irgendetwas Nachhaltiges für den Schutz der Fußgänger zu tun, bleibt diesen letztlich nur die Notwehr gegen die tägliche Gewalt, die ihnen angetan wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 939/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 935/2 Betreff: Straßenschäden reparieren: Leerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Leerbachstraße zwischen Emil-Claar-Straße und Gärtnerweg einen neuen Straßenbelag erhält. Begründung: Der benannte Straßenabschnitt ist eine üble Holperpiste, die für Auto- und Radfahrer unzumutbar ist. Das führt unter anderem auch dazu, daß Radfahrer auf die ohnehin engen Gehwege ausweichen und dort Fußgänger gefährden. Menschen mit Rückenproblemen erhalten bei jeder Stolperstelle während der Fahrt schmerzhafte Stöße, die zum Teil noch lange nachwirken. Nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte scheint es zu vermessen, zu erwarten, daß der Straßenzustand Frankfurter Straßen eines Tages wenigstens der Qualität entsprechen könnte, die man auf den Überlandstrecken der Marquesas-Inseln im Südpazifik vorfindet. Aber wenigstens könnten die Straßenbeläge so gestaltet werden, daß man sie benutzen kann, ohne eine Gehirnerschütterung zu bekommen. Das betrifft nicht nur die Asphaltflächen, sondern auch die aus unerfindlichen Gründen in aller Regel als geplante Schlaglöcher zu tief eingesetzten Kanaldeckel. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5335 2019 Die Vorlage OF 935/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 951/2 Betreff: Laubbläser-Lärm beenden Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Verbrennungsmotoren in der Stadt verboten wird; denn mit welche Berechtigung dürfen diese Geräte lauter sein als der lauteste Fluglärm? Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 951/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 936/2 Betreff: Straßenschäden reparieren: Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenschäden in der Unterlindau zwischen Kreisel Mitscherlichplatz und der Mitte des Abschnitt südlich der Staufenstraße behoben werden. Begründung: Das beginnt bei der Ausfahrt aus dem Kreisel. Danach gibt es in Fahrtrichtung Süden - zwischen halbwegs akzeptablen Streckenabschnitten immer wieder Löcher, Risse oder abgesenkte Kanaldeckel, die wie Schlaglöcher wirken. Nördlich der Bockenheimer Landstraße wurde vor einiger Zeit nach Antrag des Ortsbeirats 2 der Straßenbelag erneuert, aber nur bis zum Ende der Bürobebauung. Im nördlichen Abschnitt bis zur Staufenstraße - dort wo die Menschen wohnen - blieben die Straßenschäden erhalten. Dem Magistrat scheint das Wohlergehen und der Lärmschutz der Bürger unwichtig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5336 2019 Die Vorlage OF 936/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2019, OF 933/2 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsmessung im Reuterweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Reuterweg im Abschnitt zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenbergerstr. mobile Geschwindigkeitsmessungen des Autoverkehrs durchzuführen, um insbesondere die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben in den Nacht- und Tagesrandzeiten zu überwachen. Begründung: Hinweis von Bewohnern auf zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zum Verdacht auf "illegale Autorennen". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5334 2019 Die Vorlage OF 933/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 903/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können. 2. Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1424 2019 Die Vorlage OF 903/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE Ziffer 2.: 2 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 836/2 Betreff: Fahrradbügel Im Trutz Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die bereits schraffierte Fahrbahnfläche auf Höhe der Immobilie Im Trutz 48 durch das Aufstellen von Fahrradbügeln wirksamer gegen Zuparken gesichert werden kann. Begründung: Bitte von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1321 2019 Die Vorlage OF 836/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2019, OF 810/2 Betreff: Obdachlosigkeit im Westend - Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Rothschildpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. Wie wird die Entwicklung der Obdachlosigkeit und die Situation der Obdachlosen im und am Grüneburgweg und Rothschildpark bewertet? 2. In der ST 552 vom 08.03.2019 wird in ähnlicher Sache ("Obdachlose in der Leipziger Straße") von einer "regelhaften" Betreuung gesprochen; was genau versteht der Magistrat darunter? Und welche Ziele werden mit welchen Methoden von den Sozialarbeitern im Rahmen der "regelhaften" Betreuung verfolgt? 3. Was sieht der Magistrat als größtes Hemmnis für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Frankfurt an? 4. Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, die Obdachlosigkeit unter Migranten zu bekämpfen? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1277 2019 Die Vorlage OF 810/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor unter Ziffer 4. nachfolgenden Wortlaut hat: "Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, der Obdachlosigkeit unter Migranten ohne Rechtsanspruch auf Unterbringung in Deutschland zu begegnen?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2019, OF 783/2 Betreff: Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich in die Planungen für eine neu zu errichtende Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend und von dort über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße einzutreten. Folgende Linienführung soll gebaut werden: ab Hauptbahnhof zum Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni-Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über die Bremer und Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße. Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des "Ebbelwoi-Express' einbezogen werden, um mehr als 30 Jahre nach der Einstellung der Straßenbahn zur Alten Oper dieses Gebäude wieder mit anderen historischen Bauwerken wie dem Hauptbahnhof und der Paulskirche zu verbinden. Begründung: Die Präsidentin der Universität Brigitta Wolff fordert seit langem einen besseren Anschluss des Campus Westend an den öffentlichen Nahverkehr. Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hätte ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, die die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) verknüpft ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2019, OF 772/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2019 1. Die Vorlage OF 772/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll und als Begründung nur das Wort "Informationsbedarf" aufgeführt wird. 2. Die Vorlage OF 783/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2019, OF 781/2 Betreff: Schließfächer für Obdachlose Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Frankfurt nach dem aktuellen Vorbild von Paris spezielle Schließfächer für Obdachlose eingerichtet werden können, damit sie nicht gezwungen sind, ihre ganze Habe ständig in der Stadt herumzufahren. Begründung: Viele Obdachlose sind mit viel Gepäck, meist in unzähligen Plastiktüten, häufig mit einem "ausgeliehenen" Einkaufswagen unterwegs und campieren damit teilweise recht platzraubend auf Bürgersteigen. Beispiel: Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg. Für die Betroffenen wäre es nicht nur bequemer, sondern vor allem auch sicherer, das meiste ihres zwar gemessen an "normalen" Lebensumständen geringen, für sie aber eminent wichtigen Besitzes einschließen zu können. Die Einrichtung derartiger Schließfächer könnte ein erster und vor allem recht zügig realisierbarer Schritt sein, das Leben der Obdachlosen zu verbessern, ohne daß man darüber eine dauerhaftere Lösung aus den Augen verlieren müßte. Werden derartige Schließfachanlagen modular aufgebaut, dann sind sie später auch leicht weiter zu verwenden, z.B. in einem zukünftigen Obdachlosenwohnheim oder auch als Einkaufszwischenspeicher in der Innenstadt, wenn die Obdachlosen wegen besserer Lösungen die Fächer nicht mehr benötigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1226 2019 Die Vorlage OF 781/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 749/2 Betreff: Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Liebigstraße/Staufenstraße an den drei Standorten Fahrradständer, wie auf den Bildern dargestellt, aufzustellen. Begründung: Im nördlichen Westend werden von der wachsenden Wohnbevölkerung mehr Fahrradständer benötigt, vorhandene Sperrflächen können dadurch Vernünftig genutzt werden. Bild 1 (Platz für Fahrradständer, linke und rechte Straßenecke) Bild 2 (Platz für Fahrradständer, rechte Straßenecke) Bilder: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und 1 FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2018, OF 628/2 Betreff: Grüneburgweg 12 Vorgang: OM 256/16 OBR 2; ST 1297/16; V 614/17 OBR 2; ST 97/18; ST 1442/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich, ausführlich und abschließend die Fragen aus dem Auskunftsersuchen V 614 2017 zu beantworten. Begründung: Es ist schlicht nicht nachzuvollziehen, weshalb der Magistrat die Fragen unbeantwortet lässt. Nimmt man die OM 256 aus 2016 hinzu, die auch nur inhaltsleer beantwortet wurde, so zieht sich dieser Vorgang nun bereitsüber zwei Jahre hin. Hierfür fehlt dem Ortsbeirat inzwischen jegliches Verständnis. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 256 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1297 Auskunftsersuchen vom 23.10.2017, V 614 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 97 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1442 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3594 2018 Die Vorlage OF 628/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 582/2 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt. Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf der Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der Kronberger kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider auch in der Nacht. Die Vorfahrtregelung als gegeben genommen kommt der Gedanke, entweder durch ein Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3342 2018 Die Vorlage OF 582/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Betreff: Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun? Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18; OM 992/16 OBR 2; ST 1531/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Wie beurteilt der Magistrat die Ergebnisse der Verkehrszählung vor dem Hintergrund der in der OM 992 vom 28.11.2016 aufgeworfenen Probleme? Warum führte der Magistrat eine Zählung an der Kreuzung Grüneburgweg/Siesmayerstraße durch und nicht wie vom Ortsbeirat gewünscht am Grüneburgweg nach der August-Siebert-Straße? Ein besonderes Anliegen des Ortsbeirates war die Zählung der Fahrradfahrten auf den Gehwegen (OM 1688). Warum wurden diese nicht gezählt? Woher stammen die in der ST 419 aufgeführten Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016, wenn der Magistrat in seiner ST 692 noch betont: "Genauere Kenntnisse über den Umfang eines Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siesmayerstraße liegen nicht vor." Neben der Beantwortung der Fragen bittet der Ortsbeirat um einen möglichst baldigen Termin mit den entsprechenden Fachämtern des Verkehrsdezernats, aber auch mit Vertreter*innen der Stadtplanung. Begründung: So dankbar der Ortsbeirat für die durchgeführte Verkehrszählung ist, so wenig bringen die rohen Zahlen eine Veränderung bei der zu Grunde liegenden Problematik. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 874 2018 1. Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 547/2 werden als Anfrage an den Magistrat beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Ziffer 5. der Vorlage OF 547/2 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 536/2 Betreff: Bauvorhaben Leerbachstraße 58 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Steht das Objekt Leerbachstraße 58 unter Denkmalschutz? 2. Liegt für das laufende Bauvorhaben an dem Objekt eine Genehmigung für den Anbau von Balkonen vor? Begründung: Anfrage aus der Nachbarschaft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 820 2018 Die Vorlage OF 536/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 527/2 Betreff: Baustelleneinrichtung Leerbach-Palais Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Baustelleneinrichtung des Leerbach-Palais mit ihrem undurchsichtigen Bauzaun beeinträchtigt die Sicht für Fahrzeuglenker in der Leerbachstraße. Um die gefährliche Situation zu entschärfen sind mehrere Maßnahmen möglich: - Der Bauzaun wird im Kreuzungsbereich teilweise entfernt oder niedriger gestaltet. - Stopschilder und Haltelinien für Verkehre aus der östlichen Emil-Claar-Straße und der Leerbachstraße im Kreuzungsbereich sind einzurichten. - An der Kreuzung wird ein Spiegel angebracht, der die Einsicht aus der Leerbachstraße in die östliche Emil-Claar-Straße und umgekehrt ermöglicht. Begründung: Für das Bauprojekt Leerbach-Palais wurde ein undurchsichtiger Bauzaun in der Leerbachstraße und in der Emil-Claar-Straße eingerichtet. Fahrzeuge die aus Richtung Grüneburgweg kommen und entweder weiter auf der Leerbachstraße weiterfahren oder nach rechts in die Emil-Claar-Straße abbiegen wollen, können den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße durch den undurchsichtigen Bauzaun nicht einsehen. Dadurch kam es bereits zu gefährlichen Situationen an diesem Kreuzungspunkt. Daher besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf den Kreuzungspunkt zu entschärfen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3032 2018 Die Vorlage OF 527/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2018, OF 505/2 Betreff: Mitscherlich-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Zum Verkauf des Kiosks auf dem Mitscherlichplatz: 1.1 Welche Gründe haben dazu geführt, den Kiosk an den Investor zu veräußern? 1.2 Ist der Verkauf schon durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt worden und ist der dingliche Übergang schon erfolgt? 1.3 Welchen Zuschnitt hat die neue Parzelle (Planausschnitt)? 1.4 Welche Eintragungen zu dem neuen Teilgrundstück bestehen oder sind vorgesehen in der Abt. II des Grundbuches, dsgl. im Baulastenverzeichnis? 1.5 Gibt es weitere vertragliche Vereinbarungen oder Absprachen außerhalb des Kaufvertrages, z. B. zum äußeren Erscheinungsbild oder dem Programm des Kiosks? Wen binden diese ggf.? 1.6 Ist der Magistrat bereit, die Verkaufsaktivitäten für den Kiosk so lange ruhen zu lassen, bis diese Anfrage beantwortet ist, und der Ortsbeirat sich dazu in einer angemessen Frist geäußert hat? 1.7 Wie bewertet der Magistrat die Gefahr, dass das neu gebildete Kleingrundstück zum "Schickanierzwickel" für umliegende Grundstücke, insbesondere für den Mitscherlich-Platz selbst wird? 1.8 Entsteht die Gefahr der Einflussnahme auf Veranstaltungen und die Nutzung des Mitscherlich-Platzes durch die Westendbevölkerung? 1.9 Hat der Magistrat Vorkehrungen für den Fall einer evtl. Weiterveräußerung des Teilgrundstücks getroffen? 2. Zum Weiterbestand der Vereinbarungen mit dem Investors des Wohnhochhauses "Hochhaus am Park - 160 Park View": 2.1 Beabsichtigt der Magistrat, die städtische Restfläche an der Grünanlage an den Investor zu übertragen oder verbleibt sie in eigener Bau-, Pflege-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der Stadt? 2.2 Bei wem wird das Hausrecht für den Mitscherlich-Platz liegen? 2.3 Wird der Kooperationsvertrag mit dem Bauträger zur tatsächlichen Zusammenführung beider Grundstückteile zu einer Gesamtgrünfläche der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt, und werden die Beteiligungsrechte des Ortsbeirates gewahrt? 2.4 Ist gewährleistet, dass die Grünplanung wie in der Besprechung vom 23.03.2017 mit dem Investor besprochen unter Einschluss der Änderungen durch Einziehung der Parkstände am Grüneburgweg realisiert wird? Wird dem Ortsbeirat rechtzeitig Gelegenheit zur Mitsprache gegeben? 2.5 Kann die Initiative Mitscherlichplatz weiterhin damit rechnen, ebenfalls rechtzeitig informiert zu werden, damit sie i.S.d. Ziffer 1.8 des Protokolls der Besprechung vom 23.03.2017 tätig werden kann? 2.6 Kommt das Bauvorhaben nach derzeitigem Stand wie geplant 2019 zum Abschluss? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2018 Die Vorlage OF 505/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 446/2 Betreff: Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Grüneburgweg, von der Siesmayerstraße kommend bis zum Mitscherlichplatz und vom Mitscherlichplatz bis zur Kreuzung Grüneburgweg - Feldbergstraße/Wolfsgangstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Bei der Freigabe von Einbahnstraßen in Tempo- und Zone-30-Bereichen wurden in Frankfurt sellemals die Straßenzüge, in denen Busse fahren, ausgespart, um zunächst Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile wurde das Projekt "Freigabe von Einbahnstraßen" positiv beurteilt und in vielen Straßen mit Busverkehr die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben. Der Grüneburgweg scheint schlichtweg vergessen worden zu sein. Der Grüneburgweg ist an schmalster Stelle 7,70m, abzüglich 2x2m (beidseitig längsparkende Kfz) bleiben noch 3,70m. In der Praxis bleibt mehr als 3,70m, weil viele Autos nicht ganz 2m breit sind. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung heißt es, "Zu Zeichen 220 Einbahnstraße": Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2500 2017 Die Vorlage OF 446/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung) Herr Hammelmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 455/2 Betreff: Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Kronberger Straße / Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße die bestehenden "festen" Sperrpfosten sowie den ersten Fahrradbügel (siehe Foto) durch "umklappbare" Sperrpfosten zu ersetzen und der ev.-reform. Gemeinde die entsprechenden Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Begründung: Bitte der Kirchengemeinde, die ehemalige Andienungszone für das Gemeindehaus weiter zugänglich zu halten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2504 2017 Die Vorlage OF 455/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 421/2 Betreff: Grüneburgweg 12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie stellt sich die genaue Aufteilung von öffentlicher (städtischer) und privater Grundstücksfläche im Bereich des Grüneburgwegs 12 vor dem REWE-Markt dar? Bitte genaue Erläuterung mit Kartenmaterial auch unter Einbeziehung der Kreuzungsbereiche Grüneburgweg 12-Körnerstraße und Grüneburgweg 12-Im Trutz Frankfurt. 2. Existieren zwischen der Stadt Frankfurt und dem Eigentümer der Immobilie Vereinbarungen bezüglich öffentlicher Nutzungen von privaten Grundstücksteilen (z.B. Gehweg)? Falls ja, bitte genau auflisten. 3. Gibt es über Gespräche und eventuelle Vereinbarungen hinaus städtische Planungen, wie der dauerhaft schwelende Nutzungskonflikt in diesem Umfeld (REWE-Markt vers. Nutzung durch die Öffentlichkeit) mit baulichen Maßnahmen gelöst werden kann? 4. Trifft es zu, dass derzeit der Betreiber des REWE-Marktes für die Pflege der Sitzbänke und das Leeren der Mülleimer auf dem Gehsteig verantwortlich ist? Begründung: Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden diese Fragen aufgeworfen. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.07.2017, OF 332/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2017 1. Die Vorlage OF 332/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 421/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 390/2 Betreff: Laubbläser-Lärm beenden Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Antriebsmotoren verboten wird. Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2259 2017 Die Vorlage OF 390/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen SPD und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 391/2 Betreff: Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß auf dem nördlichen Abschnitt der unteren Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstarße und Staufenstraße der Straßenbelag in gleicher Qualität wie im südlichen Abschnitt hergestellt wird. Begründung: Nach einem Antrag des Ortsbeirats 2 wurden im genannten Straßenabschnitt zunächst die zahlreichen Schlaglöcher (mit meist offenliegendem Kopfsteinpflaster) notdürftig mit Asphalt verfüllt. Dabei entstand eine neue unebene Hoppelpiste. Vor einigen Wochen wurde nun der südliche Abschnitt ordentlich glatt mit Asphalt überzogen. Der nördliche Abschnitt verbleibt bisher als unebene Piste; auch ein Schlagloch mit Kopfsteinpflaster ist weiterhin offen. Es hat den Anschein, als habe die Stadt lediglich im Bereich der Bürogebäude für einen gleichmäßigen Straßenbelag gesorgt. Im Bereich der Wohngebäude blieb es bisher bei der lärmintensiven Holperstrecke. Das erweckt den Anschein der Mißachtung der Wohnbevölkerung durch die Stadt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. und Piraten
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2017, OF 332/2 Betreff: Wiederherstellung des öffentlichen Gehweges vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12, REWE Markt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Wiederherstellung des auf städtischem Grund befindlichen Gehweges vor dem privaten Grundstück des REWE Marktes im Grüneburgweg, durch folgende Maßnahmen: - Der Gehweg entlang des Grundstücks Grüneburgweg 12 wird durch Entwidmung und Umbau der davor liegenden Parkflächen zu einem benutzbaren öffentlichen Gehweg umgebaut. - Die Sitzbänke deren Sitzfläche in Richtung REWE Markt ausgerichtet sind, umzudrehen. - Die öffentliche Grundstücksgrenze entlang der Bäume, durch eine Hecke zu markieren. - Sondernutzungen entlang des jetzt als öffentlich nutzbaren Gehwegs nicht mehr zuzulassen. - Anbringung von genügend Fahrradständern, ohne Behinderung des Gehwegs. - Entfernen der Glascontainer Ecke Grüneburgweg und Im Trutz Frankfurt. Begründung: Anwohner beschweren sich regelmäßig über den zu schmalen Durchgang auf dem im privaten Besitz befindlichen Gelände vor dem REWE Markt, der je nach Saison durch die beidseitigen Verkaufsregale eingeschränkt ist. Der auf öffentlichem Grund befindliche schmale Bürgersteig ist keine attraktive Alternative, da er durch den Parkraum, Schilderpfosten, Parkscheinautomat, Lichtmast, abgestellte Fahrräder, etc. eingeschränkt ist. Das beiliegende Bild vor dem REWE Markt ist nur ein Momentaufnahme, das aber aufzeigt, wie schmal der Durchgang für die hohe Frequenz an Nutzern sein kann, zu anderen Zeiten ist die Situation wesentlich schlimmer. Versuche von städtischer Seite auf den Marktbetreiber einzuwirken den Durchgang gemäß allgemein gültiger Vorgaben für Gehwege zu ordnen, sind bislang an der nicht kooperativen Haltung des Marktbetreibers gescheitert. Es ist deshalb an der Zeit für die Nutzer einen breiten öffentlich zugänglichen und frei von Verkaufsauslagen nutzbaren Gehweg zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.10.2017, OF 421/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 332/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten hierzu einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 332/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2017 1. Die Vorlage OF 332/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 421/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2017, OF 315/2 Betreff: Stillschweigende Privatisierung einer Grünfläche? TN: BT: Stillschweigende Privatisierung einer Grünfläche ? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Umwandlung der bisherigen öffentlich genutzten Grünfläche zwischen Im Trutz, Gervinusstraße und Körnerstraße in eine private KITA genehmigt wurde und mit welcher Begründung den Anwohnern ihre gewohnte Grünfläche entzogen wurde. Begründung: Jahrzehnte lang wurde die kleine Grünfläche zwischen Trutz, Gervinusstraße und Körnerstraße von den Anwohnern - und besonders den Älteren unter ihnen - genutzt, um auf den Bänken an den Rosenbeeten auszuruhen und sich zu unterhalten. Vor einigen Wochen wurden alle Beete vernichtet, das Areal abgesperrt und mit einem Warnschild versehen, das Areal werde allein von den Kindern des Kindergartens Nezabudka 5 genutzt. Kinder wurden bisher nicht gesehen, der Platz ist kahl und öde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 315/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 315/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2017, OF 313/2 Betreff: Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang durch die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilt werden können, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2-8" und "Grüneburgweg 102" erteilten Baugenehmigungen. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 496 2017 Die Vorlage OF 313/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2017, OA 150 entstanden aus Vorlage: OF 159/2 vom 10.11.2016 Betreff: Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist Vorgang: OM 268/16 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf die Ausweisung des Areals des Botanischen Instituts, der Kita und des Verkehrskindergartens in einem neuen Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet zu verzichten; 2. keinen siebengeschossigen Wohnungsbau auf dem Areal zu planen; 3. auf dem Gelände des Botanischen Instituts kein zusätzliches Gebäude für ein Studentenwohnheim zu errichten; 4. in diesem Zusammenhang erneut eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, ob eine Schule von der geplanten Größe denkmalgerecht in den Gebäuden des ehemaligen Botanischen Instituts untergebracht werden kann; 5. die Fläche des Verkehrskindergartens als Freifläche zu erhalten; 6. eine bauliche Verdichtung auf dem Areal nicht durchzuführen. Begründung: Laut Presseberichten (FR und FNP) vom 18.06.2016 sollen der Verkehrskindergarten und das Kinderzentrum (Kita) Siesmayerstraße 66 weichen, die frei werdenden Flächen sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und mit 130 Wohnungen - davon 30 Prozent geförderte Mietwohnungen - in bis zu sieben Stockwerken (FR und FNP) bebaut werden. Die Grundstücke für den Wohnungsbau einschließlich der Studentenwohnungen sollen an private Investoren verkauft und von diesen bis zum Jahr 2021 bebaut werden (FAZ und FR). Die in der Absichtserklärung genannten Flächen liegen ausnahmslos innerhalb des als Kulturdenkmal in der Frankfurter Denkmaltopografie gekennzeichneten zusammenhängenden Gebiets von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Das ehemalige Botanische Institut und die Kita sind formal Teil des Grüneburgparks. Der Bau eines siebengeschossigen Gebäuderiegels für Wohnungsbau wäre ein erheblicher Eingriff in die Grünzone von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Weiterhin gibt es vertragliche Verpflichtungen durch die Stadt, die sich aus den Kaufverträgen mit der IG Farben im Jahre 1935 zur Überlassung des Parkgrundstücks ergeben. So heißt es in einem am 14.06.1935 beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der IG Farben über die Umlegung des Grüneburggeländes in § VI: "Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, die ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus dem sogenannten Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar." Demnach kann das Gelände nur für kulturelle Zwecke genutzt werden. Die Stadt hat sich bisher an die Verträge gehalten. Ob sich der Schulbau in der geplanten Größe in das Areal integrieren lässt, muss in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Auf einen Verkauf des Areals ist zu verzichten. Die Verträge zur Überlassung des Areals des Grüneburgparks mit der IG Farben können im Stadtarchiv eingesehen werden, so der Vertrag mit der IG Farben über die Überlassung des Grundstücks der ehemaligen Psychiatrie (heute Teil des Campus Westend) vom 13.09.1927. Bei Erstellung der Vorlage OM 268 vom 27.06.2016 lagen die Verträge noch nicht vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 268 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 433 Bericht des Magistrats vom 18.05.2018, B 153 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1779, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.09.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße an mindestens zwei Wochentagen (Mo. & Do.) durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgen- und abendlichen Rushhour (7-9 & 17-19 Uhr), sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (2 Std.) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einzubeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder die auf dem Gehweg unterwegs sind zu erfassen. Am Grüneburgweg kann auf die Zählung der Fahrräder verzichtet werden. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem OBR 2 zeitnah vorzulegen und ein anschließender Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern soll Maßnahmen zur Abhilfe erarbeiten. Begründung: Wie in der Sitzung am 28. November beratenen OF 125/2 dargelegt, bestehen u.a. an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitliche Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich um ggf. Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor. " Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1688 2017 Die Vorlage OF 275/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des ersten Absatzes gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Die Eschersheimer Landstraße ist eine stark befahrene Straße und wird auch mal zu einer 5 bzw. 7-spurigen Straße. Dies ist vor allem Höhe Grüneburgweg bis Miquel-/Adickesallee unerträglich vom Lärmpegel. Entlang der Eschersheimer Landstraße sind fast nur Wohnhäuser und die Anwohner:innen haben weniger Lärm (=weniger Stress). Mögliche 30er Zone: vom Eschenheimer Tor Höhe Cinestar bis zum Dornbusch.
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Jahren plant die Stadt Frankfurt, die U4 von der Bockenheimer Warte nach Ginnheim zu verlängern, um die Lücke zwischen U4 und U9 zu schließen. Dabei werden verschiedene Streckenführungen diskutiert. Auf Wunsch der Goethe-Universität nach einer unterirdischen Station Adorno-Platz auf dem Campus Westend gibt es neben direkten Verbindungsvarianten (siehe auf dem Bild 1a und 1d) auch eine Variante mit einem Umweg zum Campus (siehe auf dem Bild 3i). Damit verbunden ist ein 2,5 Kilometer langer Tunnel unter dem Palmengarten und Grüneburgpark bis zum Adorno-Platz und zurück zur Miquelallee. Klar ist: Eine verbesserte Anbindung des Campus Westend an das ÖPNV-Netz ist nötig. Dafür braucht es aber keine prestigeträchtigen Tunnelprojekte, sondern kluge verkehrspolitische Maßnahmen. Eine U-Bahn-Station direkt auf dem Campus Westend ist daher aus folgenden Gründen abzulehnen: • Beim Bau des 2,5 Kilometer langen Tunnels wird sehr viel Beton benötigt, damit gehen enorme Mengen Treibhaushas-Emissionen einher (bis zu 160.000 tCO2e). • Der Bau von U-Bahntunneln ist deutlich teurer als oberirdische Gleise für Straßenbahnen. Ein Kilometer kostet ca. 300 Millionen Euro. Mit diesem Geld kann etwa das Fünfzehnfache an Straßenbahnkilometern gebaut werden - was den Ausbau des Frankfurter Schienennetzes beschleunigen würde. Dies ist gerade wegen der Dringlichkeit der Klimakrise und der lange verschleppten Verkehrswende erforderlich. • Direkt auf dem Campus entstünde eine jahrelangen Baustelle, bis mindestens in die 2030er Jahre, mit rund 18.000 LKW-Fahrten mitten über den Campus. • Durch den Bau dieser langen Tunnelvariante sind der Grundwasserspiegel beeinträchtigt und die Grünanlagen im Palmengarten, Grüneburgpark und Botanischen Garten gefährdet. Für klimagerechte Mobilität gilt: So viel ÖPNV wie möglich oberirdisch bauen, das ist günstiger, geht schneller, stößt weniger CO2 aus und entlastet die Umwelt. Zudem wird so der Raum in der Stadt umverteilt in Richtung klimafreundlicher Mobilität – weg von klimaschädlichem Autoverkehr. Es gibt gute Alternativen zum U4-Lückenschluss, um den Campus besser an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden - ohne Geld für teure Prestigeprojekte zu verschwenden. Der Campus könnte – wie auch vom zuständigen Ortsbeirat vorgeschlagen – durch zwei Straßenbahnlinien angebunden werden. Eine Straßenbahn durch die Hansaallee und den Reuterweg würde den Campus mit drei Stationen am östlichen Rand besser erschließen, als eine zentrale Station mitten auf dem Campus. Bei Umwidmung je zweier Autofahrspuren in eine begrünte Straßenbahntrasse würde die Straßenbahn eine attraktive Verbindung an das S-Bahn-Netz an der Taunusanlage und den Hauptbahnhof darstellen. Ohne Stau und mittels dichter Taktung könnten große Kapazitäten erzeugt werden. Zusätzlich kann eine zweite Straßenbahn vom Westbahnhof kommend über den Bockenheimer Campus, die Miquelallee, die Campusmeile zum Ostbahnhof eine attraktive Tangentialverbindung von vier Campussen darstellen. Daher muss die Stadt endlich auch eine Tramanbindung des Campus in die Prüfung der verschiedenen Varianten mit aufnehmen. Dies ist ein erster Schritt in Richtung einer echten Verkehrswende, damit der Campus Westend für alle Studierenden und Beschäftigten gut und klimafreundlich zu erreichen ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Eingang des Grüneburgparks (Ecke Siesmayerstr. / Grüneburgweg) ist seit einiger Zeit durch einen mobilen Kaffeewagen sehr belebt und ein tolles Entrée in den Park. Leider hat sich ein jedoch Teil der Grünanlage im Eingangsbereich in einen Trampelpfad verwandelt. Dies bedroht einerseits den stattlichen Baum und sieht andererseits extrem ungepflegt aus. Die Idee wäre entlang der Wegbegrenzung einen kleinen Zaun anzubringen und gleichzeitig die Erde für eine passende Bepflanzung oder zumindest als Rasenfläche zu nutzen.
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Weiter lesen auf FFM.DEZum Beispiel in Rotterdam sind einige Straßen „Parkfrei“ deklariert worden und entsprechend sind Tiefgaragen für die Anwohner zu bezahlbaren Preisen gebaut worden. Zwei oder mehrere Tiefgaragen wären nutzbringend für alle Anwohner im und um den Grüneburgweg Westend-Nord und Westend-Süd. Ein weiteres Beispiel die Tiefgaragen in Palma de Mallorca. Da nicht alle den Luxus leben können, in der Innenstadt Frankfurt zu arbeiten und mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren und auch sonst lieber Spritsparend mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen, weil sie kein Auto haben.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Abbiegung Reuterweg stadtauswärts in den Grüneburgweg ist eine unübersichtliche Straßenüberquerung für Autofahrer, sodass es öfters zu kritischen Situationen kommt. Daher wünsche ich mit eine Roteinfärbung der Fahrradstreifen an dieser Stelle. Ich denke, dies ist gut für Autofahrer, damit diese nicht in unangenehme Situationen kommen und bietet mehr Sicherheit für Radfahrer.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Abbiegung Reuterweg stadtauswärts in den Grüneburgweg ist eine unübersichtliche Straßenüberquerung für Autofahrer, sodass es öfters zu kritischen Situationen kommt. Daher wünsche ich mit eine Roteinfärbung der Fahrradstreifen an dieser Stelle. Ich denke, dies ist gut für Autofahrer, damit diese nicht in unangenehme Situationen kommen und bietet mehr Sicherheit für Radfahrer.
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Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
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Weiter lesen auf FFM.DEFrankfurt hat unzählige Brücken. Sei es am Main, an den Autobahnen, der Rosa-Luxemburg-Str, dem Fußgängerüberweg am Beginn des Reuterwegs oder sonst wo. Diese Brücken werden gestützt von hässlichen, grauen Pfeilern. Wieso nutzt man diese Flächen nicht sinnvoll? zb durch Bepflanzung? Die Vorteile: -Verbesserung der Luftqualität -Verbesserung des Stadtbildes -Verbesserung der Lebensqualität -Futter für Bienen/Schmetterlinge/andere Insekten --> Wasserleitsysteme an den Brücken können die Wasserversorgung grösstenteils über das auf die Brücke fallende Regenwasser gewährleisten --> Mexico city macht es bereits vor
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Weiter lesen auf FFM.DEFahrradfahren in Frankfurt funktioniert, aber nur dann wenn man sich wie alle andere Kfz usw. an die Verkehrsregeln hält. Fahrradfahrer haben nichts auf dem Bürgersteig zu suchen, auch eine Mutter mit Kind nicht, sondern nur das Kind. Fahrradfahrer müssen vom Fahrrad steigen wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen, ach ja, genauso wie ein Kfz usw., muss auch ein Fahrrad vor dem Zebrastreifen halten, wenn ein Fußgänger drüber läuft. Toll wäre auch, wenn ein Jogger nicht über die Straße rennt wie ein Wildes Tier in der Dunkelheit. Fahre ich mit dem Auto durch die Stadt, bin ich täglich gezwungen anonymen Fahrradterroristen auszuweichen, da ihnen weder das Rot der Ampel was sagt und STOP nur als Option gesehen wird und das Rechtsfahrgebot gilt schon mal gar nicht. Fahre ich mit dem Fahrrad durch die Stadt, ändert sich das Bild nur geringfügig. Ich fahre Fahrrad, das ist die geringfügige Änderung. Der Grüneburgweg ist eine Katastrophe, genauso der Oeder Weg. Auto-und Transporterfahrer rasen mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Westend. Den Fahrradfahrern ist gefühlt sowieso alles egal und Licht in der Nacht ist nur etwas für Romantiker zu Hause. Wo ist die Verkehrsüberwachung? Seit mehreren Jahren ist eine gefühlte Anarchie auf den Straßen zu spüren. Ist schon mal jemandem an den Wochenenden aufgefallen wie blubbernde aufgemotzte Kfz und SUW abends über die Eschersheimer Landstraße in Richtung Eschenheimer Turm donnern? Wer hat es gesehen? Die Polizei nicht.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Eschersheimer Landstraße ist eine stark befahrene Straße und wird auch mal zu einer 5 bzw. 7-spurigen Straße. Dies ist vor allem Höhe Grüneburgweg bis Miquel-/Adickesallee unerträglich vom Lärmpegel. Entlang der Eschersheimer Landstraße sind fast nur Wohnhäuser und die Anwohner:innen haben weniger Lärm (=weniger Stress). Mögliche 30er Zone: vom Eschenheimer Tor Höhe Cinestar bis zum Dornbusch.
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Jahren plant die Stadt Frankfurt, die U4 von der Bockenheimer Warte nach Ginnheim zu verlängern, um die Lücke zwischen U4 und U9 zu schließen. Dabei werden verschiedene Streckenführungen diskutiert. Auf Wunsch der Goethe-Universität nach einer unterirdischen Station Adorno-Platz auf dem Campus Westend gibt es neben direkten Verbindungsvarianten (siehe auf dem Bild 1a und 1d) auch eine Variante mit einem Umweg zum Campus (siehe auf dem Bild 3i). Damit verbunden ist ein 2,5 Kilometer langer Tunnel unter dem Palmengarten und Grüneburgpark bis zum Adorno-Platz und zurück zur Miquelallee. Klar ist: Eine verbesserte Anbindung des Campus Westend an das ÖPNV-Netz ist nötig. Dafür braucht es aber keine prestigeträchtigen Tunnelprojekte, sondern kluge verkehrspolitische Maßnahmen. Eine U-Bahn-Station direkt auf dem Campus Westend ist daher aus folgenden Gründen abzulehnen: • Beim Bau des 2,5 Kilometer langen Tunnels wird sehr viel Beton benötigt, damit gehen enorme Mengen Treibhaushas-Emissionen einher (bis zu 160.000 tCO2e). • Der Bau von U-Bahntunneln ist deutlich teurer als oberirdische Gleise für Straßenbahnen. Ein Kilometer kostet ca. 300 Millionen Euro. Mit diesem Geld kann etwa das Fünfzehnfache an Straßenbahnkilometern gebaut werden - was den Ausbau des Frankfurter Schienennetzes beschleunigen würde. Dies ist gerade wegen der Dringlichkeit der Klimakrise und der lange verschleppten Verkehrswende erforderlich. • Direkt auf dem Campus entstünde eine jahrelangen Baustelle, bis mindestens in die 2030er Jahre, mit rund 18.000 LKW-Fahrten mitten über den Campus. • Durch den Bau dieser langen Tunnelvariante sind der Grundwasserspiegel beeinträchtigt und die Grünanlagen im Palmengarten, Grüneburgpark und Botanischen Garten gefährdet. Für klimagerechte Mobilität gilt: So viel ÖPNV wie möglich oberirdisch bauen, das ist günstiger, geht schneller, stößt weniger CO2 aus und entlastet die Umwelt. Zudem wird so der Raum in der Stadt umverteilt in Richtung klimafreundlicher Mobilität – weg von klimaschädlichem Autoverkehr. Es gibt gute Alternativen zum U4-Lückenschluss, um den Campus besser an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden - ohne Geld für teure Prestigeprojekte zu verschwenden. Der Campus könnte – wie auch vom zuständigen Ortsbeirat vorgeschlagen – durch zwei Straßenbahnlinien angebunden werden. Eine Straßenbahn durch die Hansaallee und den Reuterweg würde den Campus mit drei Stationen am östlichen Rand besser erschließen, als eine zentrale Station mitten auf dem Campus. Bei Umwidmung je zweier Autofahrspuren in eine begrünte Straßenbahntrasse würde die Straßenbahn eine attraktive Verbindung an das S-Bahn-Netz an der Taunusanlage und den Hauptbahnhof darstellen. Ohne Stau und mittels dichter Taktung könnten große Kapazitäten erzeugt werden. Zusätzlich kann eine zweite Straßenbahn vom Westbahnhof kommend über den Bockenheimer Campus, die Miquelallee, die Campusmeile zum Ostbahnhof eine attraktive Tangentialverbindung von vier Campussen darstellen. Daher muss die Stadt endlich auch eine Tramanbindung des Campus in die Prüfung der verschiedenen Varianten mit aufnehmen. Dies ist ein erster Schritt in Richtung einer echten Verkehrswende, damit der Campus Westend für alle Studierenden und Beschäftigten gut und klimafreundlich zu erreichen ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Eingang des Grüneburgparks (Ecke Siesmayerstr. / Grüneburgweg) ist seit einiger Zeit durch einen mobilen Kaffeewagen sehr belebt und ein tolles Entrée in den Park. Leider hat sich ein jedoch Teil der Grünanlage im Eingangsbereich in einen Trampelpfad verwandelt. Dies bedroht einerseits den stattlichen Baum und sieht andererseits extrem ungepflegt aus. Die Idee wäre entlang der Wegbegrenzung einen kleinen Zaun anzubringen und gleichzeitig die Erde für eine passende Bepflanzung oder zumindest als Rasenfläche zu nutzen.
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Weiter lesen auf FFM.DEZum Beispiel in Rotterdam sind einige Straßen „Parkfrei“ deklariert worden und entsprechend sind Tiefgaragen für die Anwohner zu bezahlbaren Preisen gebaut worden. Zwei oder mehrere Tiefgaragen wären nutzbringend für alle Anwohner im und um den Grüneburgweg Westend-Nord und Westend-Süd. Ein weiteres Beispiel die Tiefgaragen in Palma de Mallorca. Da nicht alle den Luxus leben können, in der Innenstadt Frankfurt zu arbeiten und mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren und auch sonst lieber Spritsparend mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen, weil sie kein Auto haben.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Abbiegung Reuterweg stadtauswärts in den Grüneburgweg ist eine unübersichtliche Straßenüberquerung für Autofahrer, sodass es öfters zu kritischen Situationen kommt. Daher wünsche ich mit eine Roteinfärbung der Fahrradstreifen an dieser Stelle. Ich denke, dies ist gut für Autofahrer, damit diese nicht in unangenehme Situationen kommen und bietet mehr Sicherheit für Radfahrer.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Abbiegung Reuterweg stadtauswärts in den Grüneburgweg ist eine unübersichtliche Straßenüberquerung für Autofahrer, sodass es öfters zu kritischen Situationen kommt. Daher wünsche ich mit eine Roteinfärbung der Fahrradstreifen an dieser Stelle. Ich denke, dies ist gut für Autofahrer, damit diese nicht in unangenehme Situationen kommen und bietet mehr Sicherheit für Radfahrer.
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Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
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Weiter lesen auf FFM.DEFahrradfahren in Frankfurt funktioniert, aber nur dann wenn man sich wie alle andere Kfz usw. an die Verkehrsregeln hält. Fahrradfahrer haben nichts auf dem Bürgersteig zu suchen, auch eine Mutter mit Kind nicht, sondern nur das Kind. Fahrradfahrer müssen vom Fahrrad steigen wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen, ach ja, genauso wie ein Kfz usw., muss auch ein Fahrrad vor dem Zebrastreifen halten, wenn ein Fußgänger drüber läuft. Toll wäre auch, wenn ein Jogger nicht über die Straße rennt wie ein Wildes Tier in der Dunkelheit. Fahre ich mit dem Auto durch die Stadt, bin ich täglich gezwungen anonymen Fahrradterroristen auszuweichen, da ihnen weder das Rot der Ampel was sagt und STOP nur als Option gesehen wird und das Rechtsfahrgebot gilt schon mal gar nicht. Fahre ich mit dem Fahrrad durch die Stadt, ändert sich das Bild nur geringfügig. Ich fahre Fahrrad, das ist die geringfügige Änderung. Der Grüneburgweg ist eine Katastrophe, genauso der Oeder Weg. Auto-und Transporterfahrer rasen mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Westend. Den Fahrradfahrern ist gefühlt sowieso alles egal und Licht in der Nacht ist nur etwas für Romantiker zu Hause. Wo ist die Verkehrsüberwachung? Seit mehreren Jahren ist eine gefühlte Anarchie auf den Straßen zu spüren. Ist schon mal jemandem an den Wochenenden aufgefallen wie blubbernde aufgemotzte Kfz und SUW abends über die Eschersheimer Landstraße in Richtung Eschenheimer Turm donnern? Wer hat es gesehen? Die Polizei nicht.
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