Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2021, OF 114/11 Betreff: Fahrradständer auf dem Atzelbergplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Atzelbergplatz an zwei Stellen Fahrradständer zu installieren. Begründung: Der Atzelbergplatz hat durch das Restaurant und durch die Ansiedlung eines neuen Sportvereins regen Fahrradverkehr und auch Bedarf Räder anzuschließen. Die beiden Stellen sind gut einsehbar und behindern nicht die weiteren Funktionen des Platzes. Quelle: Google Map Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 851 2021 Die Vorlage OF 114/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2021, OF 121/11 Betreff: Ausbau des Radverkehrs Vorgang: B 269/19 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Jahr 2021 und in den Folgejahren die geplanten 5 % der Stellplatzabgabe für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden? Begründung: In den Jahren 2019 und 2020 (B 269: 3,5%) wurden weniger als 5% der Mittel für den Ausbau des Radverkehrs verwendet. Der Ausbau der Fahrradwege ist Teil des integrierten Mobilitätskonzept, indem die Forderungen aus dem Radentscheid konsequent umgesetzt und die Stadtteile am Stadtrand direkt und sicher angebunden werden. Die Fahrradwege sind gemäß formulierten Qualitätsstandards zu bauen. Es ist absolut wichtig, dass die bereitgestellten und beschlossenen Mittel dafür auch eingesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2019, B 269 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 854 2021 Die Vorlage OF 121/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 119/11 Betreff: Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der Ortsbezirk 11 mit den Stadtteilen Seckbach, Riederwald, Fechenheim ist zum Teil der Frankfurter Umweltzone zu erklären. Begründung: Offenbach ist eine einzige Umweltzone. In Frankfurt wurden die zwischen den Umweltzonen Frankfurts und Offenbach liegenden Frankfurter Stadteile Fechenheim, Seckbach und darunter sogar der Riederwald, mit den höchsten Stickoxydwerten (z.B. im Erlenbruch), bisher explizit nicht in die Frankfurter Umweltzone mit aufgenommen. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Die Umweltzone dient dem Gesundheitsschutz. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden europaweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgelegt. In dicht bewohnten Gebieten wird der Tages-Grenzwert für PM10 an einigen Stellen an Hauptverkehrsstraßen überschritten, der Grenzwert für das Jahresmittel für NO2 wird seit Jahren an rund zwei Drittel der verkehrsnahen städtischen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist meistens eine der wichtigsten Quellen dieser Schadstoffe. Es bilden sowohl der Straßen- als auch der Gesamtverkehr nach den Industrieprozessen bzw. der Energiewirtschaft immer noch die Hauptemittentengruppe an den Staub- bzw. NOx-Emissionen. Gerade in den hoch belasteten innerstädtischen Bereichen ist der Anteil der Emissionen aus dem Verkehr deutlich höher als in der nationalen Betrachtung. Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trug und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei. Für einen wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit sind die derzeit gültigen PM10-Grenzwerte aber nicht ausreichend. Die WHO empfiehlt einen Jahresmittelwert von 20 μg/m3 nicht zu überschreiten. Um dieses Ziel in Deutschland zu erreichen, sind weitere Senkungen der Partikelemissionen erforderlich. Für NO2 sieht das Bild allerdings anders aus. Dort besteht weiterhin hoher Handlungsbedarf, zum Beispiel durch entsprechende Anpassung bzw. Erweiterung der Umweltzone. Quelle: Umweltbundesamt Wie wirken sich Feinstaub und Stickoxide auf die Gesundheit aus? Feinstaub kann beim Menschen in tiefere Abschnitte der Atemwege vordringen, bis in die kleinen Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). Stickstoffoxide (NOx) gehören zu den so genannten reaktiven Stickstoffverbindungen, die zu einer Vielzahl von negativen Umweltwirkungen führen können und sindfür die sommerliche Ozonbildung verantwortlich. Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit von NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt. Durch die starke Reizwirkung können Lungenfunktionsminderungen, Atemnot, Bronchitis, Lungenödem und Infektanfälligkeit entstehen. Stickstoffdioxid wirkt schon in Konzentrationen, die üblicherweise in verkehrsreichen Regionen auftreten, so dass sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Dauerbelastung als auch der kurzfristigen Belastung (an Hot-Spots) mit NO2-Minderungsmaßnahmen gerechtfertigt sind. Quelle: Umweltbundesamt Warum ist eine Erweiterung der Umweltzone überhaupt notwendig? Bisher hatte man diese Stadtteile ausgelassen, weil dort die größten Belastungen festgestellt wurden und nicht genügend zur Abwendung unternommen wurde. Fechenheim dominiert mit drei Kraftwerken in der Hanauer Landstraße. Ein Ölheizkraftwerk, eine Biomasseverbrennungsanlage (Eisenbahnschwellen) und ein doppeltes 20GWh Braunkohle-staubkraftwerk. Gefolgt von Seckbach, mit vielen Rechenzentren die bis zu 16 Dieselkraftwerke haben, die man sonst nur auf Kreuzfahrtschiffen findet. Der Riederwald, im Dauerstau auf dem Erlenbruch, mit seinen konstant weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxydwerten. Hier ist ein Tätigwerden unverzüglich notwendig. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben mindestens genauso Anspruch darauf geschützt zu werden, wie andere Frankfurter Stadtteile. Umweltzonen in grün (c) Umweltbundesamt und Bundesländer Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 83 2021 Die Vorlage OF 119/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 122/11 Betreff: Bereitstellung von Flächen für Elektromobile Ladeinfrastruktur Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Um den Ausbau von elektromobiler Ladeinfrastruktur für das Frankfurter Stadtgebiet zu fördern, sind geeignete Flächen in ausreichender Menge auszuweisen und in einem "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" festzuhalten. Der "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" soll unterscheiden zwischen Infrastruktur welche für die lokale Nutzung (Wohnen und Arbeit) und der für Fern- und Mittelstrecken-reisende (Verpflegung, Hygiene, Sicherheit) genutzt werden kann. Begründung: Die Stadt Frankfurt hinkt bei der Anzahl der Lademöglichkeiten anderen Großstädten weit hinterher. Da viele Menschen in Frankfurt in Mehrfamilienhäusern wohnen und deren Arbeitsplätze in der Regel keine Lademöglichkeiten bieten, ist dies besonders an Orten mit wenigen Einfamilienhäusern besonders wichtig, eine alternative gewerbliche Ladestruktur anzusiedeln. Die Stadt Frankfurt sollte die drohenden Defizite in der eigenen elektromobilen Versorgung benennen und den gewerblichen Unternehmen entsprechende Flächen zur Verfügung stellen, damit die europaweit und bundesweit operierenden CPOs (= Charging Point Operator) Möglichkeiten haben, Investitionen zu tätigen und Infrastruktur für die Bewohner Frankfurts aufzubauen. Ähnlich dem Baulückenatlas soll ein Ladeinfrastrukturatlas entstehen, der die Bedürfnisse der Bewohner der Stadt und die Interessen von Besuchern der Stadt Frankfurt in Einklang bringt. Es ist sehr schwierig für Unternehmen, welche Ladeinfrastruktur anbieten, geeignete Flächen zu finden. Diese Unternehmen kommen zum Teil aus dem europäischen Ausland oder sind nicht örtlich ansässige große Energiekonzerne. Eine Einflussnahme durch die Stadt Frankfurt, wo neue Elektro-Tankstellen in Frankfurt sein werden, ist sehr wichtig. Es ist ebenfalls wichtig, darauf zu achten, das die besten Orte nicht sofort von nur einem Unternehmen besetzt werden und andere Unternehmen keine Möglichkeiten mehr haben, sich dort niederzulassen. Eine Parzellisierung größerer Flächen wäre dabei hilfreich. Bei der Entwicklung des Planes ist auf die verschiedenen Bedürfnisse der Nutzer abzustellen. Es macht keinen Sinn, solche Ladepunkte auf Hinterhöfe in Industriegebieten zu bauen. Bewohner brauchen Ladeinfrastruktur nahe an deren Wohnorten (langsame Ladepunkte, ca. 4-8h) Fern- und Mittelstreckenreisenden ist es wichtig, sichere helle Flächen, Toiletten, Cafés, Supermarkt, Speisenangebote, Bänke, Spielplatz, Park und andere Einkaufsmöglichkeiten für Kurzaufenthalte von 20-50 Minuten zu haben. Das "neue" Tanken unterscheidet sich wesentlich von dem klassischen Tanken mit Ölen und Benzin. Viele klassische Tankstellen werden sich daher nicht unbedingt eignen, um einen angenehmen Aufenthaltsraum während der Wartezeit zu schaffen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits in der Vergangenheit beschlossen, selber nicht aktiv als Gewerbetreibender für Ladeinfrastruktur aufzutreten. Dies ist gut und richtig. Trotzdem ist die Stadt Frankfurt verantwortlich dafür, dass es generell eine gute Infrastruktur in Frankfurt gibt. Seien dies Wasserleitungen, Bahnhöfe, Schulen, Toilettenhäuschen, Telefon und Datenleitungen, Entwässerung oder zukünftig ebenfalls die neue Kategorie der Elektro-Ladeinfrastruktur. In ein paar Jahren werden die meisten Menschen sich elektrisch fortbewegen. Jetzt beginnt eine neue Ära, die nicht mehr zurückzudrehen ist. Werden wir diese Entwicklung behindern oder sogar verschlafen, werden wir in Frankfurt großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. In Zukunft wird die Elektromobilität einen wesentlichen Einfluss auf die Beschäftigung und das Wachstum der Stadt Frankfurt haben. Es gilt in der Wirtschaft, ständig konkurrenzfähig zu sein und immer günstiger operieren zu können. Dies gilt für alle Produktionsbereiche und Dienstleistungen. Elektromobilität ist gerade dabei, wesentlich günstiger zu werden als die herkömmliche Mobilität. Das Elektromobilitätskonzept und die Umsetzungsstrategie der Stadt Frankfurt ist bereits zwei Jahre nach Erstellung bereits völlig überholt. Die konservativsten Annahmen gehen bereits in acht Jahren von einem Viertel des Gesamtbestandes an Fahrzeugen mit Elektroantrieb aus. 2025 werden zwei von drei Neufahrzeugen Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sein. Europaweite Fahrverbote für Diesel (z.B. 2024 in Paris) und Benziner in Großstädten werden diese Tendenz noch zusätzlich weiter beschleunigen. Amsterdam wird in der niederländischen Hauptstadt ab 2030 jegliche Benzin- und Dieselfahrzeuge aussperren. Andere Städte in Europa werden folgen. Das neue Wachstum im Automobilsegment wird verstärkt im Bereich der Elektromobilität stattfinden. Klassische Verbrennerfahrzeuge werden verschwinden. In acht Jahren bereits werden fast keine Verbrenner mehr verkauft. Namhafte deutsche Hersteller stellen ihre gesamte Produktion auf e-Mobilität um. Aufgabe für uns ist es, dafür den Weg zu bereiten. Es sind Möglichkeiten für die nötige Infrastruktur in der Stadt Frankfurt zu suchen und zur Verfügung zu stellen. Dies kann über Pachtverträge von Grundstücken oder durch Verkauf von Flächen passieren. Diese Infrastrukturmaßnahmen dienen dem Vorteil aller Bewohner der Stadt Frankfurt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sich finanziell nicht an dem Aufbau von Ladeinfrastruktur zu beteiligen, bedeutet nicht, anderen Unternehmen das Bauen von Lade-infrastruktur zu verweigern oder diese gar nicht erst zu unterstützen. Ein solches Verhalten würde zu großem Schaden in der Stadt Frankfurt führen. Mit Gestalten und die Orte für nötige Ladeinfrastruktur selber definieren. In der Vergangenheit haben sich bereits verschiedene große Ladestellenanbieter darüber öffentlich in der Presse geäußert, wie die Stadt Frankfurt den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur behindere. Es hatten sich z.B. einer der größten Anbieter "Allego" von der Stadt Frankurt als Investitionsort komplett abgewendet. Tesla hat sich beschwert über die Schwerfälligkeit der Stadt Frankfurt und die fehlenden Möglichkeiten des Aufbaus von Ladeinfrastruktur und Qwello hat sich nun ebenfalls schon über die Schwierigkeiten, auf die man in Frankfurt trifft, geäußert. Letztere Firma konnte nur einen kleinen Prozentsatz der geplanten Ladeinfrastruktur für Frankfurt überhaupt umsetzen. Die Ladeinfrastruktur wird jetzt und heute mit starker Unterstützung des Bundes gebaut. Wenn wir den Anschluss jetzt verlieren, werden wir zukünftig eine schlechtere Infrastruktur in Frankfurt haben. Die Fördergelder für Ladeinfrastruktur werden ebenfalls an Frankfurt vorbei gehen. Ein Nachbau der Ladeinfrastruktur wird viel schwieriger zu stemmen sein, als es das heute sein kann. Daher ist es an der Zeit, seitens der Stadt Frankfurt aktiv gute geeignete Flächen für elektromobile Ladeinfrastrukturprojekte in einem Ladeinfrastrukturplan anzubieten, damit Frankfurt in zehn Jahren nicht bekannt dafür ist, dass Menschen ihre Fahrzeuge auf dunklen Hinterhöfen laden müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 85 2021 Die Vorlage OF 122/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2021, OF 115/11 Betreff: Falschfahren in der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den angekündigten Ortstermin (12.02.2021, ST 388) endlich anzusetzen und Abhilfe gegen Autofahrer*innen zu schaffen, die gegen die Einbahnstraße und zum Teil mit überhöher Geschwindigkeit den Stau auf dem Erlenbruch zu umgehen versuchen. Begründung: Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt (ausführlich dazu OM 6610 vom 21.09.2020):). Als im Sommer 2021 eine Baustelle auf dem Erlenbruch eingerichtet wurde, hat sich das Problem massiv verstärkt: Die Zahl von Autos, die (oft mit überhöhter Geschwindigkeit) gegen die Einbahnstraße in der Raiffeisenstraße fahren, stieg deutlich. Damit zusammenhängend nahmen auch die Beschwerden zu, die im Nachbarschaftsbüro oder bei den Ortsbeiräten eingehen. Wegen Falschfahrens und überhöhter Geschwindigkeit an sich; aber auch wegen der Aggressivität (bis hin zu Beleidigungen und der Androhung von Schlägen), die manche Autofahrende an den Tag legen, wenn man versucht sie auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Mittlerweise fragt man sich: Wie soll es während des 9-jährigen Tunnelbaus ablaufen? Wird die Raiffeisenstraße dann zur illegalen Dauerumgehung für alle Eiligen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 852 2021 Die Vorlage OF 115/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2021, OF 130/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro Brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro Brutto. Der Magistrat wird gebeten weiteres zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro Brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 41 2021 Die Vorlage OF 130/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2021, OF 109/11 Betreff: Alten Baumbestand an der Cassellabrücke erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der M 97 bzgl. der Fällung des etwa 55 Jahre alten Berg-Ahorns nicht zu, solange nicht entsprechende Alternativen aufgezeigt und bewertet wurden. Begründung: Der Berg-Ahorn ist laut Baumgutachten gesund und trägt damit - wie viele andere Bäume im Stadtgebiet - einen wichtigen Teil zum Klimaschutz bei. Bäume prägen das Stadtbild, spenden Schatten und machen die Stadtteile lebenswerter. Nun soll der Baum ersatzlos gefällt werden, da er einem Abriss der Brücke nicht standhalten würde. Doch welche Alternativen gibt es dazu? Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um den Baum zu schützen? Welche Änderungen am ursprünglichen Bauvorhaben bräuchte es, damit der Baum stehen bleiben kann. Diese Informationen liegen uns bislang nicht vor, sind aber erforderlich, um eine ausgewogene Entscheidung zu treffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.07.2021, M 97 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: 1. Der Vorlage M 97 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 109/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2021, OF 110/11 Betreff: Alten Baumbestand in der Wilhelmshöher Straße erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der M 98 bzgl. der Fällung der Fichte und der Eibe nicht zu, solange nicht entsprechende Alternativen aufgezeigt und bewertet wurden. Begründung: Bäume im Stadtgebiet tragen einen wichtigen Teil zum Klimaschutz bei. Bäume prägen das Stadtbild, spenden Schatten und machen die Stadtteile lebenswerter. Anfang des Jahres wurde in unmittelbarer Nähe zu den beiden nun zu fällenden Bäumen bereits eine Eibe gefällt (vor dem Trafohäuschen). In der Informationsbroschüre der Stadt ist diese weiterhin auf dem Bild zu erkennen: https://frankfurt.de/themen/verkehr/strasse/ Quelle: Martina Weber aktuelle-baustellen/wilhelmshoeher-strasse Nun sollen zwei weitere Bäume an dieser Stelle gefällt werden. Es liegen keine Informationen vor, ob alternative Arbeitsweisen geprüft wurden, um die Stromkabel zu erneuern (z. B. Umgraben des Fußweges neben dem Trafohäuschen, Nutzung des Spülbohrverfahrens etc.). Doch nur wenn Alternativen aufgezeigt und bewertet worden sind, kann auch entschieden werden, ob die Fällung der Bäume wirklich zwingend erforderlich ist. Ferner wird seitens der Stadt damit geworben, dass durch die Erneuerung der Wilhelmshöher Straße in diesem Abschnitt 17 neue Bäume gepflanzt werden. Beinhalten diese bereits die gefällte Eibe und die beiden Bäume, die nun gefällt werden sollen? Dies ist bislang nicht transparent. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.07.2021, M 98 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 54 Beschluss: 1. Der Vorlage M 98 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 110/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. SPD, 2 CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 100/11 Betreff: Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1067/17 OBR 11; ST 615/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST615 vom 17.03.2017 in Aussicht gestellte Sanierung der Fahrradwege beidseitig der Hanauer Landstraße vor allem auf der westlichen und östlichen Brückenrampe der Ersatzneubaubrücke über die Hafenbahn in Höhe der Firma Renault zeitnah zu beginnen und die Fahrbahnen in einen sicheren, befahrbaren und dem dortigen Verkehrsaufkommen und der Sicherheitsbelange des Fahrradverkehrs angepassten Zustand zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges an der Hanauer Landstraße mit einer neuen Asphalt-Decke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrbahndecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesen Fahrradwegen beizutragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 100/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 845 2021 Die Vorlage OF 100/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 101/11 Betreff: Fahrradwege 11 - Wiederherstellung der Fahrrad-Straßenmarkierungen und Piktogramme auf der Nordrampe der Carl-Ulrich Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, alle Fahrbahnmarkierungen und Piktogramme für den Fahrradverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrch Brücke aus dringlichen Sicherheitsgründen zeitnah wieder herzustellen bzw. zu erneuern. Begründung: Die von den Verkehrsteilnehmer:innen, aber auch von den städtischen Behörden übereinstimmend für den Fahrradverkehr als gefährlich eingestufte Situation auf der Nordrampe der Carl-Ulrich Brücke ist durch die Wiederherstellung der Markierungen und Piktogramme auf ein absolutes Mindestmaß sicherer zu gestalten. Keine der Markierungen und Piktogramme ist noch klar zu erkennen, allein schon deshalb weil der Autoverkehr alle Markierungen permanent überfährt und die Markierungen mittlerweile durch Reifenspuren überdeckt oder abgetragen sind. Die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen ist dort durch das Fehlen einer Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkung und keine in Aussicht gestellte Verbesserung der Situation in einem hohen Maße gefährdet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 101/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 846 2021 Die Vorlage OF 101/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 92/11 Betreff: EASY Bus als Quartiersbus im Riederwald testen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat und die VGF werden gebeten, zu prüfen, ob der autonome EASY Bus im Rahmen des Forschungsprojekts EASY als Quartierbus im Riederwald eingesetzt werden kann. Begründung: Die VGF testet zusammen mit dem RMV seit mehreren Jahren unter dem gleichnamigen Projektnamen den autonomen Kleinbus EASY. EASY (Electric Autonomous Shuttle for You) ist ein Pilotprojekt zur Erprobung autonomer Fahrzeuge und ihrem Nutzen für den öffentlichen Nahverkehr. Mit wechselnden lokalen Partnern untersucht der RMV im gesamten Verbundgebiet, wie und unter welchen Umständen sich autonome Fahrzeuge in den öffentlichen Nahverkehr eingliedern lassen. Die wissenschaftliche Begleitung des Pilotprojektes erfolgt durch die University of Applied Sciences Frankfurt. Ziel des Projektes ist es zu untersuchen, inwiefern autonome Kleinbusse eine intelligente Ergänzung des bestehenden ÖPNV darstellen. Bisher fuhr der Bus unter anderem am Mainkai, in der Stadtbahnzentralwerkstatt und auf dem Klinikgelände der Wiesbadener Helios-Kliniken. Aktuell verkehrt der Bus im Stadtverkehr von Bad Soden-Salmünster. Der Bus wird autonom betrieben, zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und für Notfallbremsungen befindet sich ein Operator an Bord. Ausweislich der Projektunterlagen der VGF (https://www.probefahrt-zukunft.de/RMV-EASY_Broschüre.pdf, S.5) ist ersichtlich, dass für 2022 weitere Testfelder gesucht werden und ein On-Demand-Verkehr untersucht werden soll. Hierfür eignet sich der Riederwald ideal. Der Stadtteil ist verkehrlich durch eine durchgängige Tempo-30-Zone und einen ruhigen Verkehrsfluss geprägt. Der Betrieb des Busses würde insofern keine großen Eingriffe in den allgemeinen innerstädtischen Verkehr bedeuten. Gleichzeitig weist der Riederwald keinen öffentlichen Quartiersverkehr auf. Immer wieder wenden sich Bürger*innen mit der Bitte an uns, auf die Einrichtung eines Quartierbusses zu drängen. So beklagen beispielsweise die Seniorinnen und Senioren der Altenwohnanlage Schulze-Delitzsch-Straße den weiten Fußweg zum einzigen Supermarkt im Stadtteil im Voglersbrunnenweg. Zudem stellt sich der Fußweg vom hinteren Teil des Riederwalds zur U-Bahn-Station Schäfflestraße für viele Seniorinnen und Senioren als zu weit dar. Mit der Einrichtung des EASY Busses könnte einerseits getestet werden, inwiefern der Bus im On-Demand-Betrieb funktioniert und den Projektverantwortlichen die für eine dauerhafte Einrichtung solcher Busse notwendigen Informationen liefern. Andererseits könnte untersucht werden, inwiefern ein solcher Bus als Quartierbus im Stadtteil angenommen wird und ob dieser dauerhaft sinnvoll wäre. Sowohl den wissenschaftlichen Untersuchungen der University of Applied Sciences Frankfurt, wie auch der Presseberichterstattung, ist zu entnehmen, dass die bisherigen Testangebote von der Bevölkerung gut angenommen wurden und ein großes Sicherheitsgefühl bestand. Vor den Hintergrund des immer wieder geäußerten Wunsches nach einem Quartierbus im Riederwald und den bisherigen Erfahrungen ist von einer guten Aufnahme durch die Riederwälder*innen zu rechnen. Weitere Informationen zu dem Bus und seiner bisherigen Verwendung finden sich unter: https://www.probefahrt-zukunft.de https://www.probefahrt-zukunft.de/RMV-EASY_Broschüre.p df Prof. Dr.-Ing. P. Schäfer, Autonom am Mainkai - Nutzerakzeptanz und betriebliche Herausforderungen autonomer Shuttles in Frankfurt am Main, https://www.frankfurt-university.de/fileadmin/standard/Hochschule/Fachbereich_1/ FFin/Neue_Mobilitaet/Veroeffentlichungen/2021/Abschlussbericht_AutonomamMainkai_ Frankfurt_UAS.pdf Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 92/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, 1 CDU, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und 2 CDU (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 93/11 Betreff: Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich der Bebraer Straße an der Querungshilfe Bodenmarkierungen: "Achtung Kinder" aufzubringen. - Im Bereich der Birsteiner Straße 79-103, südlich, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen kleine schmale Sperrflächen auf die Straße aufzubringen. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße, bei den Liegenschaften der ABG, wird der Müll oft nicht abgeholt. Grund sind dort die dicht an dicht parkenden Fahrzeuge. Die Mülltonnen können von der FES nicht vom Müllplatz zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es ist nicht ersichtlich wo der "Spalt" für die Durchfuhr der Tonnen eingehalten werden muss. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis, doch am Boden keine Absenkung oder Markierung. Es wäre sehr hilfreich, dort eine entsprechende Markierung anzubringen, damit klar wird, wer dort nicht zu Abholzeiten parken darf. Viele Kinder überqueren in diesem Bereich die Straße zur Schule, Spielplatz usw. Nicht unbedingt immer an der Querungshilfe, daher ist es wichtig Fahrzeugführer auf diese Gefahrenquelle hinzuweisen und Kinder zu schützen. Der Kindergarten befindet sich westlich der Bebraer Straße und die Kinder der Schule in der Wächtersbacher Straße kreuzen zur Schule dort von der Bushaltestelle Heinrich-Kraft-Park kommend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 93/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 840 2021 Die Vorlage OF 93/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 106/11 Betreff: Gärten schützen, Weg "Am Pfingstlohr" wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass am "Parkplatz Lohrberg" eine Regenablaufrinne installiert wird, die die unterhalb des Parkplatzes befindlichen Gärten vor Überflutungen schützt. Des Weiteren soll die Befahrbarkeit des Weges "Am Pfingstlohr" wiederhergestellt werden, der nach dem Starkregen am 22.8.2021 sehr stark ausgewaschen wurde. Begründung: Bei Starkregenereignissen, die in den nächsten Jahren sicherlich vermehrt zu erwarten sind, fließt das Regenwasser vom Parkplatz Lohrberg ungehindert in die unterhalb befindlichen Gartengrundstücke und verwandelt den Weg "Am Pfingstlohr" in einen Sturzbach. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 106/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 849 2021 Die Vorlage OF 106/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 94/11 Betreff: Nur Pkw parken in der Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den gesamten Straßenverlauf der Birsteiner Straße nur PKW parken einzurichten. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße sind nun die Folgen des übereilten, mit dem Ortsbeirat unabgesprochenen Abbau der "Anlieger Frei" Zeichen für das Wohngebiet Fechenheim-Nord, zu spüren. Das angrenzende Industriegebietes macht sich im Wohngebiet wieder bemerkbar. Aber gerade aus diesem Grund hatte man damals die "Anlieger Frei"-Zeichen angebracht, um den Parkverkehr des Industriegebiets aus dem Wohngebiet zu verbannen. Inzwischen hat die Sportanlage in der Birsteiner Straße nur noch einen reduzierten Bereich an Parkplätzen für Sportler, Besucher und Bewohner. LKW's, Anhänger, Baumaschinen auf Anhängern, Wohnmobile und große Lieferwagen sowie abgemeldete PKW von Unternehmen, werden dort über Tage abgestellt. Besonders an den Wochenenden, Abenden unter der Woche und an Feiertagen werden diese Parkplätze für Sportveranstaltungen gebraucht. Wegen Corona ist dies in diesem Jahr nicht so ins Gewicht gefallen. Doch vor Corona und seit den Lockerungen zu Corona ist dies wieder sehr zu merken, es gibt dort immer weniger Parkplätze für Sportler, Besucher und Bewohner, die sich darüber beschweren. Beschränkte Ausnahmen zum Parken, z.B. für den Anlieferverkehr sollten berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 94/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 841 2021 Die Vorlage OF 94/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 95/11 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Fechenheim-Nord einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm ( Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm, sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist es bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z.B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden extrem lauten Geräusch von dem Hessen-Center. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben, sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht ziehen, wie z.B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, das wir "Reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50dB und mehr herrscht. Wollen wir die "Reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte auch reduziert wird. Größtes Problem, sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z.B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z.B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, das ses sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie, sonstigen Unternehmen, auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 101 2021 Die Vorlage OF 95/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, BFF und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 103/11 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, Auskunft zu geben, inwieweit bereits fachgutachterliche Prüfungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahren hinsichtlich - der dort ansässigen Tierarten? - von Kompensationsflächen hinsichtlich ihrer Eignung und Erarbeitung eines Umsiedlungskonzeptes? - der klimatischen Auswirkungen auf die Stadtteile Fechenheim und Riederwald, welche durch Bebauung des Frischluftentstehungsgebietes entstehen? - der vom geplanten Gewerbegebiet ausgehenden Emissionen auf die angrenzenden Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald? - die Auswirkungen der zunehmenden Verkehrsbelastung auf die angrenzenden Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald? - Bereitstellung eines geeigneten Ersatzstandortes für den Verein Besser Wohnen e.V. ? erarbeitet wurden und wann diese dem Ortsbeirat 11 vorgestellt werden können. Begründung: Der Magistrat hält trotz der o.g. Probleme an dem Bebauungsplan des neuen Gewerbegebietes fest, möchte allerdings Lösungsansätze erarbeiten. Der Ortsbeirat 11 sieht es daher als dringlich an, zu dem weiteren Entwicklungsstand auf dem Laufenden gehalten zu werden. Zumal dieses Gewerbegebiet einen starken Einschnitt in den Klima- und Naturschutz bedeutet, aufgrund dem damit verbundenen Ausstoß weiterer Emissionen durch Gewerbe und Verkehr, insbesondere für die Stadtteile Riederwald und Fechenheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 103/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 185 2021 Die Vorlage OF 103/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 89/11 Betreff: Lahmeyerbrücke gegen Motorräder sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Erfreulicherweise wurde die Lahmeyerbrücke die den Stadtteil Riederwald mit Fechenheim verbindet barrierefrei als Fußgänger und Radwegbrücke neu erbaut. Anwohner*innen beschweren sich, dass diese Brücke nun zunehmend, auch nachts, von Motorradfahrern benutzt wird. Wir bitten als erste Maßnahme Schilder anzubringen, dass die Durchfahrt für Motorräder verboten ist und durch Kontrollen die Einhaltung dieser Regel zu überwachen. Des Weiteren bitten wir um Auskunft, wann die im Brückenbereich geplanten Anpflanzungen vorgenommen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 89/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 837 2021 Die Vorlage OF 89/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 97/11 Betreff: Komplette Einhausung der A661 für den Klimaschutz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie für eine komplette Einhausung der A661 zwischen der Friedberger Landstraße und der Kaiserleibrücke zu erstellen. Die Studie soll die Auswirkungen einer Begrünung der Einhausung für das Klima im Frankfurter Osten berücksichtigen und dabei auch die Entwicklung der Frischluftschneisen dokumentieren und der Situation den Klimaveränderungen ohne Einhausung gegenüberstellen. Begründung: Den Klimaschutz ernst zu nehmen bedeutet auch, Baumaßnahmen und ihre Auswirkungen zu berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem viele Jahrzehnte alte Planungen zu überprüfen und unter den neuen Anforderungen zu betrachten. Die Trasse der A661 verläuft auf einer der wichtigen Frischluftschneisen, die die Luft von den Taunushängen ins Maintal leitet. Die aphaltierten Straßen erzeugen zusätzlich Hitze und hohe Lärmschutzwände brechen die Zufuhr der Frischluft. Eine begrünte Einhausung könnte die Hitzeentwicklung deutlich reduzieren und sogar kältefördernd wirken. Die Stadt Frankfurt könnte dem Klimawandel aktiv begegnen und damit den Lebensstandard der Bevölkerung sichern wenn sie statt einer heißen Asphaltpiste eine grüne Schneise durch den Frankfurter Osten führt. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie ist ein erster Schritt dazu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 97/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 82 2021 Die Vorlage OF 97/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf Basis der bisherigen Beschlüsse des Ortsbeirates wird der Magistrat aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie für eine komplette Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Ratswegkreisel zu erstellen. Die Studie soll die Auswirkungen einer Begrünung der Einhausung für das Klima im Frankfurter Osten berücksichtigen und dabei auch die Entwicklung der Frischluftschneisen dokumentieren und der Situation der Klimaveränderungen ohne Einhausung gegenüberstellen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 CDU, LINKE. und FDP bei Enthaltung 2 CDU
Partei: GRÜNE