Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 628/11 Betreff: Fußgängerüberquerungen an U-Bahn-Haltestellen besser sichern Vorgang: OM 502/21 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der NR925 zu, unter der Maßgabe, dass der folgende Punkt Beachtung findet und in zukünftige Leistungsbeschreibungen bei unbeschrankten Bahnübergängen mit eingearbeitet wird: An unbeschrankten Bahnübergängen für U-Bahnen und Straßenbahnen sind zusätzlich zu den "normalen" Fußgänger-Lichtzeichenanlagen, im Boden, mit hoher Frequenz blinkende rote Lichtbänder einzubringen. Bsp. Leuchtstreifen LS 1500E Blinkender Leuchtstreifen im Boden warnt an Bahnüberwegen Bild: probitron gmbh Begründung: Der Ortsbeirat 11 erinnert an seinen Antrag zur M55/21 und bittet erneut, diese sinnvolle Ergänzung zum Schutz von Leben der Frankfurter Bürger endlich bei unbeschrankten Bahnübergängen mit einzubauen. Abgelenkte oder in Gedanken versunkene Menschen vergessen und übersehen sehr leicht Gefahren in deren direkten Umfeld. Ein rotes Blinklicht, besonders im nach unten gerichteten Sichtbereich des Gehenden, kann die Aufmerksamkeit erhöhen und vor großen Gefahren schützen. Die Übergänge an den Gleisanlagen wirken, wenn man heutige Sicherheitsstandards ansetzt, antiquarisch. Man muss die Menschen, die ihnen drohende Gefahren für Sekunden einmal nicht erkennen können, vor sich selbst schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.04.2024, NR 925 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 502 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 462 2024 1. Der Vorlage NR 925 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 462 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 628/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 619/11 Betreff: Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" direkt vor der Henry und Emma Budge-Stiftung zügig barrierefrei umbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beiden Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" direkt vor dem Seniorenstift und der Wohnanlage der Henry-und-Emma Budge-Stiftung auf der Wilhelmhöherstraße sehr zügig und mit sehr hoher Priorität barrierefrei umbauen zu lassen. Begründung: Die Bushaltestellen in Richtung Stadtzentrum und aus dem Stadtzentrum heraus spielen eine entscheidende Rolle für die Anbindung der Bewohnerinnen und Bewohner der Henry-und-Emma Budge-Stiftung an Seckbach und Bergen. Der aktuelle Mangel an Barrierefreiheit stellt jedoch eine Hürde für Personen dar, die Gehhilfen oder Rollatoren benötigen, um diese Busse zu nutzen. Besonders Haltestellen in der Nähe von Einrichtungen, die für ältere Menschen wichtig sind, sollten vorrangig und mit hoher Priorität barrierefrei gestaltet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5483 2024 Die Vorlage OF 619/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 622/11 Betreff: Radweg Flinschstraße Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten, wie die Flinschstraße umgestaltet werden kann, damit sie dem Anspruch einer Haupt Radwegeverbindung gerecht werden kann. Dabei sollen die Vor- und Nachteile aufgezeigt werden, die mit der Wiederherstellung des ehemaligen Radweges verbunden sind. Demgegenüber gestellt werden sollen die Vor- und Nachteile einer Radwegeführung auf der Fahrbahn. Der Bericht soll auch aufzeigen, in welchem Zeitraum die Umsetzung der Planungen erfolgen kann. Begründung: Die Flinschstraße ist als Haupt-Radwegeverbindung genannt, wird diesem Anspruch jedoch bisher nicht gerecht. Der ehemalige Radweg wird inzwischen durchweg als Parkfläche genutzt, die Straße selbst ist zwar breit, jedoch nicht in verschiedene Fahrspuren aufgegliedert und teilweise ist der Straßenbelag in einem sehr schlechten Zustand. Eine sichere Nutzung der Flinschstraße für Radfahrer ist momentan kaum möglich, eine Umgestaltung steht deshalb auch unter einem erheblichen Zeitdruck Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 947 2024 Die Vorlage OF 622/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 621/11 Betreff: Wald im Riederwald Der Ortsbeirat möchte beschließen, die Schäden im Wald des Stadtteils Riederwald sind unübersehbar. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: 1. Wie viele Bäume mussten seit 2020 im Riederwald gefällt werden, weil die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte? 2. Wie viele Bäume, älter als 15 Jahre, sind seit 2020 im Riederwald abgestorben? 3. Welches sind die Hauptgründe für den schlechten Zustand des Waldgebietes? 4. Welche Mittel nutzt die Stadt Frankfurt, um den Niedergang des Waldes zu stoppen und die Entwicklung umzukehren? Begründung: Wer mit offenen Augen durch den Riederwald geht, sieht, dass der Wald stark geschädigt ist. Am Rand liegen die Reste der gefällten Bäume, die abgestorbenen Bäume strecken sich ohne Blattwerk in die Höhe. Wo noch vor einigen Jahren kein Blick durch den Wald möglich war, ist nun eine Lichtung entstanden. Leider ist der Niedergang bisher nicht quantifizierbar, wodurch auch die Dringlichkeit, sich dem Prozess entgegenzustellen, nicht deutlich wird. Die Anfrage soll dies ändern, soll ein erster Schritt sein, und den Blick auf die bisherige Zerstörung des Waldes lenken, damit daraus auch die Initiative entsteht, den Wald zu retten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5484 2024 Die Vorlage OF 621/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat gebeten wird, einen Ortstermin durchzuführen, um die in der Anregung genannten Fragen zu beantworten sowie dass der Satz "Diese Anregung soll ein erster Schritt sein, und den Blick auf die bisherige Zerstörung des Waldes lenken, damit daraus auch die Initiative entsteht, den Wald zu retten." dem Tenor beigefügt und der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2024, OF 624/11 Betreff: Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes Vorgang: M 18/23; EA 29/23 OBR 11; B 414/23; OA 415/23 OBR 11; M 21/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes werden die notwendigen Planungsmittel Mittel in Höhe von 300.000 € in den Haushalt 2024 / 2025 eingestellt. Begründung: Bei dem Besichtigungstermin am 30.04.2024 mit der zukünftigen Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Fr. Zapf- Rodriguez und der Planungsgruppe "Grüner Atzelbergplatz" wurde besprochen einen Etat- Antrag für die Planungskosten für die Neugestaltung des Atzelbergplatzes über den Ortsbeirat 11 zu stellen. Somit könnte nach Beschluss des Haushaltes 2024 / 2025 der Planungsprozess für die Neugestaltung des Atzelbergplatzes angestoßen werden. Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler mit Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Gemäß Vortrag des Magistrats M18, Punkte 4 und 5, ist der Leitfaden "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" bei neu anzulegenden Plätzen sowie bei der Umgestaltung vorhandener Plätze anzuwenden. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Anregung vom 27.11.2023, OA 415 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 464 2024 Die Vorlage OF 624/11 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes werden die notwendigen Planungsmittel, zur Erstellung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses gemäß § 39 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung), in Höhe von circa 30.000 Euro in den Doppelhaushalt 2024/2025 eingestellt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2024, OF 623/11 Betreff: Errichtung einer E-Ladestation für Pkw auf einem Parkplatz Ecke Im Staffel/Auerfeldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova oder einen privaten Anbieter einzuwirken, eine E- Ladestation für PKW (AC) auf einem Parkplatz Ecke Staffel / Auerfeldstraße zu errichten. Begründung: Um klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es einer E-Ladesäuleninfrastruktur. Bisher gibt es im Stadtteil Seckbach keine öffentliche AC-Ladesäulen. Es bietet sich daher an, in dem o.g. Bereich eine Ladestation für PKW (AC) zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 623/11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2024, OF 626/11 Betreff: "Jahrhundertregenfälle" werden zu mehrjährigen Ereignissen/zu viele Überschwemmungen der Stadtteile Vorgang: OA 258/12 OBR 11; B 89/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Warum kommt es immer noch zu starken Überschwemmungen in den Wohngebieten im Ortsbezirk11? Welche Maßnahmen wird die Stadt Frankfurt, Bereich Stadtentwässerung, einleiten um die Probleme der Überschwemmungen zu lösen? Warum hat nach dem diesjährigem ersten "Jahrhundertregenereignis" die Stadtentwässerung im Erlenbruch über mindestens zwei Tage Kanalreinigungs-arbeiten durchgeführt? Langt die Anzahl/Größe der Auffangbecken für solche Wassermassen nicht mehr aus oder fehlt es an Infrastruktur um solche Schäden zu vermeiden? Warum wurde die Bevölkerung nicht durch das "Cell-Broadcast" System auf den Mobiltelefonen gewarnt? Begründung: Die Stadtteile Seckbach, Fechenheim und Riederwald sind sehr vom Unwetter am 2. Mai 2024 betroffen gewesen. Besonders stark war erneut der Stadtteil Fechenheim-Nord betroffen. Das Wasser flutete dort den Supermarkt Kaufland und deren Warenlager, der Keller des Hessen-Center ist vollgelaufen, die Konrad-Hänisch-Schule musste von der Feuerwehr nachts ausgepumpt werden. Alle dort befindlichen Häuser haben durch das stehende hohe Wasser einen Wassereinbruch durch die Wände und/oder Böden gehabt. Es ist nichts mehr abgeflossen. Das "Jahrhundertregenfällewasser" stand zeitweise bis kniehoch auf den Straßen. Manche auf der Straße stehenden Autos sind vollgelaufen. Es entstanden massive Schäden. Einige Bürger haben erst gemerkt, dass deren Untergeschosse/Keller vollgelaufen sind, als Strom und Internet ausgefallen waren. Wer keine Kat-Warn App hatte, konnte sich nicht schützen. Es wäre gut gewesen, hier einen Cell-Broadcast zu machen. (von der Feuerwehr Frankfurt wurde Kat-Warn übrigens vor vielen Jahren abgeschafft, siehe auch OF140/2011 und B89/2013 dazu) Es ist jetzt wichtig, Maßnahmen zu finden und zu ergreifen, die über Dachbegrünungen und Rückschlagventilwartungen hinausgehen. Durch solche im Jahr mehrfach eintretetnede "Jahurhundertregenfälle"-Ereignisse entstehen sehr große Schäden für Bürger und Unternehmen und es entsteht der Eindruck unsere Stadtentwässerung ist auf dem Niveau vor 50 Jahre stehen geblieben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.09.2012, OA 258 Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 89 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 948 2024 Die Vorlage OF 626/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "mehrjährigen" zu "jährlichen" geändert wird sowie das die folgenden zwei Fragen ergänzt werden: - Wie kann man die Überflutung des Kanalsystems im Ortsbezirk 11 verhindern? - Welche Maßnahmen wird die Stadt Frankfurt einleiten, um die Probleme mit Schlamm aus den Feldern zu vermeiden? Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2024, OF 620/11 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: B 128/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Anliegen die Regionaltangente Ost und West zu stärken wird grundsätzlich begrüßt. Die Varianten 1+2 der Regionaltangente Ost durch den Fechenheimer Wald werden allerdings kategorisch abgelehnt. Die Trassenführungen der Varianten 1+2 sind außerordentlich schwere Eingriffe in die dortige Umwelt und Natur. Bereits durch den Autobahnbau ist das ökologische Gleichgewicht dort erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. Es sind andere Möglichkeiten mit den Nachbargemeinden zu finden, die eine Anbind-ung von Maintal und den nordöstlichen Gemeinden möglich machen. Bezugnehmend: B125/24 Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Begründung: Trennung des Lebensraums der Tiere im Fechenheimer Wald in Ost und West Grüngebiete und Habitate von im Fechenheimer Wald lebenden, vom Aussterben bedrohten Tierarten, werden zerstört und räumlich geteilt. Es soll zur bestehenden Autobahngrenze im Norden, ein weiterer bis zu 30m breiter Bahndamm von Nord nach Süd gebaut. Dieser Bahndamm würde den Wald in zwei getrennte Gebiete teilen. Der Bahndamm muss zusätzlich mit chemischen Pestiziden frei von Bewuchs gehalten werden, welches für diesen natürlichen Lebensraum inakzeptabel wäre. Was mit der daneben liegenden Grünbrücke über die Autobahn erreicht werden sollte, würde für die Tiere durch eine Eisenbahnbrücke konterkariert. Ein Teil der Tiere und Insekten würde zwangsläufig von der Grünbrücke ausgeschlossen, da der östliche Teil des Waldes abgetrennt würde von der Grünbrücke. Brauchen wir dann noch eine zweite Grünbrücke zusätzlich? Der Bahndamm muss an der Autobahn langsam über zwei weitere lange Brückenrampen über die Autobahn geführt werden, welche noch breitere Fundamente benötigen als der reine Bahndamm selbst. Diese Aufschüttungen bedeuten mehr Abholzungen und größere Hindernisse für die Tiere und Insekten. Von den Beschädigungen durch die massiven Bauarbeiten in dem Gebiet ganz zu schweigen. Fledermausschutz an der Bahnstrecke? Analog zur Autobahnführung müssten dort 4m hohe Fledermausschutzwände entlang der Bahnstrecke aufgestellt werden, wenn der Zugverkehr dort nicht unter 40km/h fahren soll. Die Funktionsfähigkeit solcher Fledermausschutzwände wurde übrigens noch nicht nachgewiesen. Die Fledermausschutzwände sind für die Autobahnstrecke durch den Wald bereits planfestgestellt. Die Trassenführung geht exakt durch das Brutgebiet von Fledermäusen, die vom Aussterben bedroht sind. Erschwerend kommt dazu, bereits durch die Vergrämung der Fledermäuse im westlichen Teil des Fechenheimer Waldes, diese in genau diesen Bereich der geplanten S-Bahntrasse stattfand. Daher alleine sollte von dieser Baumaßnahme dringend Abstand genommen werden. Bereits die vorherige Planung der Umsiedlung der Fledermäuse in diesen bereits "besetzten" Bereich eines Fledermausstammes war sehr fragwürdig. (Rodung von vielen Hektar Eichenwald, siehe dazu Natur- und Ökologischen Teil des PFB zum Riederwaldtunnel/BAB A66) Gibt es eine Notwendigkeit Low-Cost Airlines mit einem eigenen Bahnanschluss am Terminal 3 zu unterstützen? Die Defizite für die Natur und die Tiere, für die Erholung der Bürger Frankfurts und Maintals im Fechenheimer Wald stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen der Bürger aus fernen Dörfern im Nordosten von Frankfurt herum schneller zum zukünftigen Low-Cost Airline Terminal3 am Frankfurter Flughafen zu bringen. Mit der Umsteigezeit am Terminal3 (ex AirForceBase) um auf die Nordseite des Flughafens zum Terminal 1+2 zu kommen (20 Minuten) oder um dann noch zusätzlich via lokalem Bus zum Frachtbereich und anderen Arbeitsplätzen am Flughafen zu kommen, machen diese Linie uninteressant. Am Flughafen ist die neue Skyline Bahn zukünftig ausschließlich für Transitreisende, so die Fraport. Das bedeutet, man muss auf einen langsamen Bus ausweichen. Die großen ansässigen Luftfahrtgesellschaften und namhaften Hotels haben ihre Büros alle auf der Nordseite des Flughafens. Im Norden des Flughafens am Terminal 1+2 befinden sich mit großem Abstand die meisten Arbeitsplätze und ebenso mit Abstand die meisten Abflüge und Ankünfte. Dringende Notwendigkeit des Erfüllens des Eingemeindungsvertrag Bergen-Enkheims? Das Argument des Verkehrsdezernenten im OBR16, man müsse die Verpflichtung eines Schienenanschlusses aus dem Eingemeindungsvertrag von Bergen-Enkheim erfüllen und aus diesem Grund nun ein über 20m hohes Brückenbauwerk durch den besonders schützenswerten Eichenwald Fechenheims und die Schrebergärten Enkheims nach Bergen bauen, ist durch andere Lösungen wesentlich besser darzustellen. Dies wäre weniger umweltbelastend, einfacher und günstiger. Enkheim hat mit der U4 und U7 bereits einen Schienenanschluss, der noch weitergeführt werden könnte, wenn der Ortsbeirat16 sich dies wünschen würde. Zusätzliche Lärmbelästigungen im Wohnquartier und im Wald Nicht nur die Menschen brauchen ein gewisses Maß an Ruhe, sondern auch die wilden Tiere. Eine Bahnlinie bedeutet Lärm und dort wird nicht nur tagsüber die S-Bahn verkehren. Das Gebiet ist bereits heute stark verlärmt. Industriegebiete mit zulässigen Lärmwerten von 72dB Tag und Nacht ohne die nötigen Abstandsgrenzen von Wohngebieten, einer bestehenden Bahnlinie, die zukünftig durch die Schließung der Bahnübergänge mehr genutzt wird und dies noch mit wesentlich schnelleren Geschwindigkeiten. Flugzeuge die dort auf der Abflugroute mit bis zu 82dB Lärm fliegen. Eine neue Autobahn, die die gesetzlichen Lärmwerte nicht einhalten kann und zu weiterem Dauerlärm beitragen wird. Umweltlärm macht krank. Tiere brauchen zur Kommunikation ihr Gehör, und seien es nur einige der 47 verschiedenen Vogelarten die im Fechenheimer Wald leben. Dort gibt es noch Rehe in Frankfurt, Hirschkäfer, 10 Fledermausarten, fünf verschiedene Spechtarten, Habichte, Schwarzmilan und viele andere besondere Insekten und Tiere. Eine ganze Reihe sind davon vom Aussterben bedrohte Tierarten. Der Stadtteil Roter Graben hat die Bahnlinie dann direkt vor deren Balkons. Fehlende Angaben zum Flächenverbrauch/Fällungen des Frankfurter Waldes. Es wurden keine Angaben im Gutachten gemacht zu den benötigen Hektar zu fällendem "Urwald" (so die Senckenberg-Stiftung zum Biotop Fechenheimer Wald). Die benötigte Waldmenge wird unzweifelhaft wesentlich größer sein, als der Waldverbrauch des Bau-projekts Riederwaldtunnel/Autobahn A66. Mehrjährige Bauarbeiten in einem sensiblen Bereich Die Bauarbeiten für die S-Bahnstrecke werden sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Bauarbeiten werden im Wald stattfinden und viele scheue Tiere vertreiben und verschrecken. Gerade zur Brutzeit und im Sommer wären solche Arbeiten völlig inakzeptabel. Es wäre vorher ohnehin durch ein Gutachten zu prüfen, inwieweit solche Bauarbeiten sich auf diesen empfindlichen kleinen Lebensraum auswirken könnten. Das Gebiet ist durch seinen feuchten Boden und die vielen Insekten ein besonders wichtiger Lebensraum für viele Vögel, insbesondere viele Spechtarten und Fledermausarten. Die Machbarkeitsstudie hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammen mit der Stadt Frankfurt, dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) Wetteraukreis und der Kreisverkehrsgesellschaft (KVG) Main-Kinzig in Auftrag gegeben. Warum hat die Stadtplanung der Stadt Frankfurt die Gutachter dabei nicht vorher auf das Biotop Fechenheimer Wald hingewiesen? Die Planungen durch den Riederwaldtunnel und die entsprechenden Fachgutachten liegen doch bereits vor und es ist bekannt, der Schutz dieses Gebietes besonders wichtig ist. Der jetzt besagte Wald stellt eine Ausgleichsfläche für den Verlust der 8 Hektar Wald im Westen des Waldes dar. Hessen Mobil/ Die Autobahn GmbH hatten bereits große Probleme die jetzigen Planungen so umzusetzen. Es musste damals sogar ein zweites Umweltgutachten angefertigt werden, weil das erste Gutachten klare Vorgaben zum Umweltschutz enthielt, das in der Planfeststellung zu große Probleme aufgeworfen hatte. Das erste Gutachten wurde daher nicht in der endgültigen Planfeststellung des PFB Riederwaldtunnel / A66 verwendet. Das Gutachten wurde von der Stadt Frankfurt beauftragt. Die Stadt Frankfurt sollte besser überlegen das Gebiet Fechenheimer Wald zu einem Naturschutzgebiet zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 463 2024 Die Vorlage OF 620/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Absatz zur Anbindung an den Flughafen gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.04.2024, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 617/11 vom 15.04.2024 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Vorgang: B 112/24; NR 908/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, mit der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH ( NHW) Kontakt aufzunehmen, um für ihre Mieter umgehend a) Mieterstromangebote durch lokale Fotovoltaikanlagen zu machen. Die Anzahl der Fotovoltaikanlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu erhöhen und die Vorteile an die Mieter weiterzugeben (sieben Cent ist die normale Vergütung für die Stromeinspeisung aus Fotovoltaikanlagen - die ABG verlangt derzeit 20 Cent von ihren Mietern); b) nicht öffentliche, objektbezogene Elektroauto-Ladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. 2. Der Magistrat wird gebeten, auf Charge Point Operators (CPO) wie EnBW, Tesla oder Ionity etc. einzuwirken, damit diese für die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) kostenfrei acht Schnellladeparkplätze auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten. Begründung: Im Bericht B 112 wird von der ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft die Option einer 80-prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner, und das führt dazu, dass sich diese auch Elektroautos anschaffen. Klimaneutralität bis 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn alle mitmachen besteht eine Chance, die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne Elektroautos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die PBG hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus am Autobahnende wenigstens acht kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor - eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurts. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung beim Park-and-ride-Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG kein ernsthaftes Interesse hat, die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine Fotovoltaikanlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20 Cent vom Mieter, anstelle der sieben Cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzliche Ladepunkte hat (abschließbare Steckdosen reichen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100 Prozent) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG ist, dass ein Mieter sich melden könne und man dann prüfen würde, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die Fotovoltaikanlagenpreise seit einem Jahr um etwa 50 Prozent gefallen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4777, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.04.2024, OA 452 entstanden aus Vorlage: OF 618/11 vom 12.04.2024 Betreff: Rechenzentren bei der Klimapolitik berücksichtigen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 19.03.2024, NR 908 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch die Rechenzentren in Frankfurt bei der Klimapolitik zu berücksichtigen, insbesondere die Klimabelastung durch den Stromverbrauch und die Nutzung der Abwärme. Begründung: Die Rechenzentren verbrauchen in gigantischem Ausmaß Strom aus Verbrennung fossiler Kohlenstoffe, während gleichzeitig die Abwärme fast vollständig entweicht, ohne genutzt zu werden. Die Stadt muss hier im Rahmen ihrer Klimapolitik gegensteuern. Sonst bleiben alle guten Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen, die die Vorlage NR 908 gut zusammenfasst, unter dem Strich ziemlich nutzlos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 17.04.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (NR 908 und OA 452 = Ablehnung) Volt (NR 908 = Annahme, OA 452 = Annahme im Rahmen M 44/22) Gartenpartei (NR 908 = Ablehnung, OA 452 = Annahme ohne Zusatz) 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (NR 908 und OA 452 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (NR 908 = Ablehnung, OA 452 = Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 908 = Votum im Plenum, OA 452 = Annahme) Gartenpartei (NR 908 = Ablehnung, OA 452 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. 1. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Dr. Langner, Witsch, Schwander, Zieran, Dr. Mehler-Würzbach, Dr. Knacker und Nagel sowie von Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und 2 FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD, 2 FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4688, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 Aktenzeichen: 79-3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.04.2024, OA 451 entstanden aus Vorlage: M 27 vom 15.03.2024 Betreff: Frankfurter Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 27 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 27, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Änderungen eingearbeitet werden: 1. Der Unterpunkt "Kleingärten" in der Begründung unter "Zielsetzung" wird wie folgt geändert: "Vorhandene Kleingartenanlagen sind zu 66 Prozent durch Bebauungspläne rechtskräftig gesichert, weitere Anlagen sind im Verfahren. Ziel ist es, die weitere Absicherung zu realisieren." 2. Der vierte Absatz in der Begründung unter "Lösung" wird wie folgt geändert: "Ziel ist, den Erhalt aller bestehenden Kleingartenflächen angesichts der bestehenden und zukünftig weiter wachsenden Stadtbevölkerung zu garantieren und weiter auszubauen. Für wegfallende Kleingärten muss geeignetes Ersatzland bereitgestellt werden. Weitere Kleingärten sind zu etablieren. Freizeitgärten werden im Hinblick auf ihre Wirksamkeit in unter- und überversorgten Stadtteilen betrachtet." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 27 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.11.2016, NR 171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 17.04.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Beratung) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 27 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 943 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD, Volt und BFF-BIG (NR 943 = Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (NR 943 = Annahme) 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.06.2024, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (NR 943 = Annahme) FRAKTION (NR 943 = Ablehnung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 943 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 74 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Annahme Ziffern 1. und 2. bei Ablehnung der Vorlage M 27); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 27 und NR 947 = Annahme, 451 = Ablehnung) FRAKTION (M 27, NR 947 und OA 451 = Annahme) Gartenpartei (M 27 = Ablehnung, NR 947 und OA 451 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 13 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 975 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 27 = Ablehnung, NR 947 = Annahme, OA 451 = Annahme Ziffern 1. und 2. bei Ablehnung der Vorlage M 27) Gartenpartei (M 27 = Ablehnung, NR 947, NR 975 und OA 451 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 975 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 27) Beschlussausfertigung(en): § 4865, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2024 § 5001, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.04.2024, OM 5344 entstanden aus Vorlage: OF 573/11 vom 22.02.2024 Betreff: Fahrradbügel angrenzend an die Fünf-Meter-Kreuzungsbereiche im Riederwald Vorgang: OM 3210/22 OBR 11; ST 814/23 Der Ortsbeirat 11 erinnert den Magistrat an die Zusage aus der o. g. Stellungnahme: "Der Magistrat entspricht der Anregung dahin gehend, die Standortvorschläge des Ortsbeirats zu prüfen. An geeigneten Stellen werden dann Fahrradbügel angebracht. Dies wird voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres [d. h. 2023] der Fall sein." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, gute Projekte nicht nur anzukündigen, sondern auch im angegebenen Zeitraum umzusetzen. Begründung: Im Riederwald werden nach wie vor regelmäßig zahlreiche Absenkungen an den Fußwegen an Kreuzungen zugeparkt, eine große Gefahr für den Fußverkehr. Da die Überwachung des ruhenden Verkehrs anders als in anderen Stadtteilen anscheinend kaum stattfindet, müssen endlich bauliche Maßnahmen her. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3210 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 814 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2024, ST 1553 Beratung im Ortsbeirat: 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.04.2024, OM 5343 entstanden aus Vorlage: OF 572/11 vom 06.03.2024 Betreff: Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße erhöhen Vorgang: V 1216/15 OBR 11; ST 1791/15 Der Magistrat wird gebeten, in der Nußgartenstraße weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen zu etablieren. So könnten z. B. die Maßnahmen, die im oberen Bereich der Nußgartenstraße mit Pollern und Sperrflächen umgesetzt wurden, auf der gesamten Nußgartenstraße bis zur Kreuzung am Seckbacher Kreuzweg installiert werden. Vordringlich sind vor allem Maßnahmen im Bereich der Kreuzung Nußgartenstraße/Seckbacher Kreuzweg. Begründung: Probleme durch Schleichverkehr sowie Raserinnen und Raser bestehen in der Nußgartenstraße weiterhin. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängerinnen/Fußgängern und zu schnell fahrenden Autofahrern. Vor allem an der Kreuzung Nußgartenstraße/Seckbacher Kreuzweg kommt es häufig zu gefährlichen Begegnungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.01.2015, V 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1791 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1475
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.04.2024, OM 5345 entstanden aus Vorlage: OF 574/11 vom 25.03.2024 Betreff: Maßnahmen gegen ordnungswidriges Parken in der Straße Am Atzelberg Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen gegen Falschparken in der Straße Am Atzelberg zu ergreifen, um eine freie Zufahrt für Müllautos, Feuerwehrautos und Rettungswagen sicherzustellen. Begründung: Durch Falschparken (siehe Foto) können Fahrer größerer Fahrzeuge wie z. B. der Feuerwehr, Rettungsdienste oder Müllentsorgung der FES nicht in den hinteren Bereich der Straße einfahren. Das stellt ein Sicherheitsrisiko dar, zudem führt es dazu, dass die FES den Müll nicht regelmäßig entleeren kann, was für die Anwohner ärgerlich ist. Daher soll die Stadt Maßnahmen ergreifen (z. B. verstärkte Kontrollen), um dem Falschparken entgegenzuwirken. (Foto: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1556 Beratung im Ortsbeirat: 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 617/11 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf B112/24 Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten. und NR908/24 Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen wird die ABG und NHW aufgefordert, ihren Mietern umgehend 1. Mieterstromangebote durch lokale PV-Anlagen zu machen. Die Anzahl der PV-Anlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu er- höhen und diese Vorteile sind an die Mieter weiterzugeben. (7cent ist die normale Einspeisung PV - ABG nimmt dafür 20cent Mieterstromkos- ten) 2. Es sind nicht-öffentliche, objektbezogene E-Autoladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. - Es sind von ChargePointOperators (wie EnBW, Tesla oder Ionity etc.) für die PBG kostenfrei, 8 Schnellladeparkplätze auf dem P+R Borsigallee Freigelände einzurichten. Begründung: In der Antwort im Bericht B112 wird von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft, die Option einer 80% prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG Holding gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig E-Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner und führt dazu, dass sich diese auch E-Autos anschaffen. Klimaneutralität 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn Alle mitmachen, besteht eine Chance die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne E-Autos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die stadteigene Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG), hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am P+R Parkhaus am Autobahnende wenigstens nur 8 kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor. Eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurt. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument, einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung bei dem P+R Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der NRM entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG Holding kein ernsthaftes Interesse hat die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine PV-Anlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20cent vom Mieter, anstelle der 7cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzlich E-Autoladepunkte hat (abschließbare Steckdosen langen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100%) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG, ein Mieter könne sich melden. Man würde dann prüfen, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf eigene Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die eben beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die PV-Anlagenpreise um etwa 50% seit einem Jahr gefallen sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 454 2024 1. Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 605/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 29 2024 Die Vorlage OF 605/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 604/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 28 2024 Die Vorlage OF 604/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 603/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Verkehrsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Aufstockung der allgemeinen Verkehrsüberwachung - kontrollierendes Personal - werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Eine stetig wachsende Stadt und damit verbunden ein stetig zunehmender Fahrzeugverkehr, respektive Raser und Falschparker, wirken sich oft negativ auf das allgemeine Befinden der Anwohner aus. Regelmäßige Kontrollen und konsequente Ahnung sind probate Mittel, um Verkehrsraudis in ihre Schranken zu weisen. Dies geschieht aber oft aufgrund Personalmangels nicht und bestimmte Stadtteile wie der Ortsbezirk 11 werden dann stiefmütterlich übergangen. Daher muss es eine Aufstockung des kontrollierenden Personals her, um der genannten Situation Herr zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 27 2024 Die Vorlage OF 603/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 615/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Pflege von Wildtieren Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die Stadt Frankfurt soll zur Erstattung von Kosten für die Pflege von Wildtieren folgende Beträge im Haushalt jeweils für 2024 und 2025 berücksichtigen: - 50.000 Euro für die Pflege von Wildtieren durch die Wildtierfreunde e.V. (Hanau) - 10.000 Euro für die Pflege von Wasservögeln durch das Projekt Oase, Mensch und Tier im Einklang e.V. - 10.000 Euro für die Pflege von Mauerseglern durch die Deutsche Gesellschaft für Mauersegler (Mauerseglerverein) e.V. - 20.000 Euro für Zuschüsse für den Aufbau und die Pflege von Nistkästen durch Vereine oder Unternehmen Begründung: Der Ortsbezirk 11 ist, aufgrund seiner ländlichen Lage, geprägt durch eine hohe Biodiversität und einem hohen Artenreichtum an Wildtieren. Neben dieser meist friedlichen Koexistenz, ist aber auch zu beobachten, dass es im Zusammenleben zwischen Mensch und Natur auch zu Konflikten kommt - das Resultat daraus sind nicht selten verletzte Wildtiere am Main oder in den Wohngebieten. Ehrenamtliche Vereine sind dann die erste Anlaufstelle von Menschen, die sich um diese Tiere sorgen. Genauso wie die Tierheime in Frankfurt, die nach Abgabe von verletzten Wildtieren mit den o.g. Institutionen in diesem Bereich zusammen arbeiten und die Tiere dorthin verbringen. Diese Vereine machen diese Arbeit unentgeltlich und auf Spendenbasis. Die Stadt Frankfurt ist aber für verletzte Wildtiere im Stadtgebiet verantwortlich. Über 600 Wildtiere wurden im Jahr 2023 an private Vereine zur Pflege und Wiederaussetzung von Bürger*innen, Frankfurter Unternehmen und städtischen Institutionen abgegeben. Die Bergung, Pflege und Wiederaussetzung kostet Geld. Andere Kommunen haben mit den Pflegestellen Verträge abgeschlossen. Die Stadt Frankfurt bislang nicht, dies soll nun geändert werden, um die Ehrenamtlichen finanziell zu entlasten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 38 2024 Die Vorlage OF 615/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 614/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Tierschutzverein Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den städtischen Zuschuss an den Tierschutzverein Frankfurt werden jährlich mindestens 1.083.000 € in den Haushalt eingestellt Begründung: Der Tierschutzverein wird ehrenamtlich organisiert und leistet einen wichtigen Beitrag zum alltäglichen Leben in Frankfurt. Wie gut das funktioniert sieht man auf den ersten Blick gar nicht. Es ist auch gut, dass man es nicht sieht, denn es bedeutet, dass der Tierschutzverein seine Aufgabe hervorragend wahrnimmt. Negativbeispiele sind im europäischen Vergleich zu erkennen, beispielsweise in osteuropäischen Ländern, wo das Straßenbild geprägt ist von streunenden Katzen und Hunden, die neben negativen optischen Aspekten auch konkrete gesundheitliche Gefährdungen mit sich bringen. Die hohen Kosten der Verpflegung und Unterbringung der Tiere sind mit dem jährlichen Zuschuss von 225.785,80 € nicht mal annähernd zu stemmen. Das entspricht 30 Cent pro Bewohner der Stadt Frankfurt am Main. Die Mehrheit der Gemeinden in Deutschland veranschlagt aber für den jährlichen Zuschuss an den entsprechenden Tierschutzverein in der Regel 1 € pro Bewohner der Gemeinde. Somit sollte die Stadt Frankfurt hier mindestens 749.000 € veranschlagen, wenn sie es mit dem Tierschutz denn ernst nimmt. Eine durchgängige Belegung von über 600 Tieren frisst den Zuschuss bei keinerlei Vergünstigungen in der Beschaffung des Futters im wahrsten Sinne des Wortes auf. Wenn man pro Tier im Monat mit durchschnittlich 30 € Futterkosten rechnet, kommt man im Jahr auf mindestens 234.000 € an jährlichen Futterkosten. Unterhaltungskosten der Liegenschaft insbesondere der Energiebedarf des zukünftigen Reptilienhauses sind dabei noch nicht mal berücksichtigt und belaufen sich voraussichtlich pro Jahr auf mindestens 100.000 € Aktuell ist an eine Ergänzung der Räumlichkeiten bzw. deren Instandhaltung und Renovierung gar nicht zu denken. Das ist aber Voraussetzung dafür, dass auch in Zukunft der Tierschutzverein, seine Arbeit in gleicher Qualität fortführen kann. Die Stadt Frankfurt wächst, somit auch die Anzahl der Tiere und damit auch die Anzahl, die dann unglücklicherweise dem Tierheim zugeführt werden. Aus Respekt und Anerkennung für die fortwährend guten Leistungen des Vereins für die Allgemeinheit und aus Respekt und Anerkennung für die vielen ehrenamtlichen Helfer würde der Ortsbeirat eine deutliche Erhöhung des Zuschusses mehr als begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 614/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 611/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung, Kinderbüro Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße geteilten Stadtteil Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und die dafür notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt werden, dass eine zweite Stelle für eine Kinderbeauftragte in Fechenheim etabliert werden kann. Begründung: Der einkommensschwache aber kinderreiche Stadtteil, geographisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Um diese Arbeit bewältigen zu können, gibt es bereits jetzt schon für Fechenheim jeweils eine Stadt- und Sozialbezirksvorsteher*in sowie jeweils eine Quartiersmanager*in für den in Nord- und Süd getrennten Stadtteil. Nur die Position der Kinderbeauftragten ist bislang auf eine Stelle begrenzt. Dabei kommt ihr, in ihrer Funktion als Repräsentantin und Ansprechpartnerin aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil, eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen und von Anfang an, die richtigen Weichen zu stellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 35 2024 Die Vorlage OF 611/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 618/11 Betreff: Rechenzentren bei der Klimapolitik berücksichtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die NR 908, regt aber an, auch die Rechenzentren in Frankfurt bei der Klimapolitik zu berücksichtigen, insbesondere die Klimabelastung durch den Stromverbrauch und die Nutzung der Abwärme. Begründung: Die Rechenzentren verbrauchen im gigantischen Ausmaß Strom aus Verbrennung fossiler Kohlenstoffe, während gleichzeitig die Abwärme fast vollständig entweicht, ohne genutzt zu werden. Die Stadt muss hier im Rahmen ihrer Klimapolitik gegensteuern. Sonst bleiben alle guten Maßnahmen zur Reduktion der THG-Emissionen, die die NR 908 gut zusammen fasst, unter dem Strich ziemlich nutzlos. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 452 2024 1. Der Vorlage NR 908 wird unter Hinweis auf OA 452 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 618/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch die Rechenzentren in Frankfurt bei der Klimapolitik zu berücksichtigen, insbesondere die Klimabelastung durch den Stromverbrauch und die Nutzung der Abwärme" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 616/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt der Jahre 2024 und 2025 werden Mittel in Höhe von je 100 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Kurzfristig muss der Vorplatz des Bunkers in der Schäfflestraße neu geteert werden. Begründung: Dieser Antrag wird seit dem Ankauf der Bunker durch die Stadt Frankfurt gestellt. Leider wurde er bisher immer abgelehnt. Die Situation vor Ort wird aber nicht besser. Ein gutes Beispiel, was geschieht, wenn städtisches Eigentum nicht gepflegt wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 39 2024 Die Vorlage OF 616/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 613/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Unterstützung der Vereinsringe verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Da die Kosten zur Organisation von Straßenfesten und Weihnachtsmärkten steigen, erhöht die Stadt Frankfurt die Zuschüsse für die Vereinsringe um je 3000.- Euro ab dem Jahr 2024. Die Vereinsringe rechnen diese Zuschüsse durch Nachweise der tatsächlich entstandenen Kosten ab. Begründung: Die Vereinsringe und Arbeitsgemeinschaften der Vereine leisten im Bereich des Ortsbeirats einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. In vielen Reden wird die große Bedeutung ehrenamtlicher Aktivitäten in unserer Stadt beteuert. In unseren Stadtteilen organisieren die Vereinsringe unter anderem Straßenfeste und Weihnachtsmärkte. Da die Kosten aufgrund des massiven Preisanstiegs durch die galoppierende Inflation im Allgemeinen, aber auch für zusätzliche Beschilderung und Fluchtwege im Besonderen, gestiegen sind, ist es dringend erforderlich die Organisator*innen solch wichtiger Veranstaltungen stärker zu unterstützen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 37 2024 Die Vorlage OF 613/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 612/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Johanna-Tesch-Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2024/2025 werden die notwendigen Planungsmittel zur Sanierung des Johanna-Tesch-Platzes im Riederwald eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat im Jahre 2019 mit der OF 520/11 um die Sanierung des Platzes ersucht um die Aufenthalts Qualität zu erhöhen. In seiner Stellungnahme vom 27.05.2019 hat der Magistrat dieses Ansinnen unterstützt aber darauf hingewiesen, das zur Umsetzung keine Haushaltsmittel eingestellt sind. Somit müssen diese jetzt beschlossen werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 36 2024 Die Vorlage OF 612/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 610/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02: Betrieb städtischer Kitas/20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab., Tagespfl. Kinderbetreuungsplätze im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen, um den Betreuungsbedarf in den Stadtteilen des Ortsbezirks11 für Kinder ab dem ersten Lebensjahr durch ausreichende Plätze in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege genauso wie in den Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder sicherzustellen. Begründung: Schon jetzt verzweifeln Eltern jedes Jahr bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihre Kinder. Dies betrifft den Bereich der Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege genauso wie die Betreuung von Grundschulkindern. Ab 2026 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung der ersten Klassenstufen, welcher sich bis zum Jahr 2030 auf alle Grundschulklassen erweitern wird. In Vorbereitung auf diesen Anspruch muss die Stadt Frankfurt schon jetzt ausreichende Mittel bereitstellen, um die Betreuungsplätze in den einzelnen Stadtteilen auszubauen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 34 2024 Die Vorlage OF 610/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 607/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern und ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Projektmittel zur Finanzierung der Quartiersmanager im Bereich des OBR 11 werden erhöht für den Haushalt 2024 und die folgenden Jahre eingestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass die bei den verschiedenen Trägern beschäftigten "Quartiersmanager*innen" unbefristete Arbeitsverträge erhalten. Die Mittel sollen erhöht werden, damit die Stellen auf 2 Vollzeitarbeitsplätze je Quartier ausgeweitet werden können. Begründung: Die Quartiersmanager*innen im Bereich des OBR 11 leisten einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen. Vorrausetzung dafür sind umfangreiche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten und der Akteure. Dieses Wissen zu erlangen bedarf einer intensiven und längeren Einarbeitungszeit. Auf Grund der Projektförderung kommt es immer wieder dazu, dass Beschäftigte nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Soziale Unsicherheit führt dazu, dass sich Beschäftigte gezwungener Maßen schon in der Einarbeitungszeit wieder neu oder weiterbewerben müssen. Dieses torpediert die langfristigen Zielsetzungen der "Sozialen Nachbarschaft". Da in Stadtteilen die Arbeit durch Urlaub und Krankheit oft wochenlang beeinträchtigt ist, müssen die Stellen auf 2 Stellen erhöht werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 31 2024 Die Vorlage OF 607/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 606/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2024/2025 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Rest der Flächen muss so saniert werden, dass die Straßen die nächsten Winter überstehen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 30 2024 Die Vorlage OF 606/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Straße Am Erlenbruch aus dem Antrag entfernt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 609/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zwei volle Stellen für das Quartiersmanagement Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erweiterung des Quartiersmanagement in Fechenheim von eineinhalb Stellen auf volle zwei Stellen sind ausreichende Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Das Quartiersmanagement Fechenheim leistet eine erfolgreiche Arbeit und erfährt großen Respekt und eine sehr große Nachfrage im Stadtteil. Es leistet wichtige Unterstützung für das zivilgesellschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger und wertvolle Projektarbeit, kann aber durch seine personelle Einschränkung bei weitem nicht alle Aufgaben bewältigen die an es herangetragen werden. Es hat sich durch räumliche Teilung der Teile Fechenheim Nord und Fechenheim Süd als sinnvoll herausgestellt eine eigenständige Arbeit für die Quartiere Nord (etwa 6000 Einwohner) und Süd (etwa 11000 Einwohner) anzubieten und umzusetzen. Eine dreiviertel Stelle stellt sich auf Grund der Vielfalt und Menge der gestellten Aufgaben als nicht hinreichend dar, weder für Fechenheim Süd, noch für Fechenheim Nord. Beide Ortsquartiere/Stadtteile stehen laut des MONITORING - ZUR SOZIALEN SEGREGATION UND BENACHTEILIGUNG IN FRANKFURT AM MAIN - mit all Ihren Kenndaten zum Thema am äußersten Rand der Frankfurter Stadtgesellschaft. Eine Unterstützung des Quartiersmanagements in Form der vorgeschlagenen personellen Stellenerweiterung für eine weiterhin erfolgreiche Arbeit im Sinne einer sich positiv entwickelnden Orts- und Quartiersgemeinschaft ist alternativlos. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 33 2024 Die Vorlage OF 609/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 608/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Mittelerhöhung für die Arbeit der freien Träger in der Kinder- und Jugendarbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Arbeit der freien Träger in der Kinder- und Jugendarbeit ist mit deutlich erhöhten Mitteln auszustatten, um eine auskömmliche Finanzierung deren Arbeit zu gewährleisten. Die Erhöhung der Mittel hat sich dabei an Tariferhöhung und Teuerungen bei Materialien, Lebensmitteln und Energie zu orientieren. Begründung: Die freien Träger sind auf auskömmliche Zuschüsse der Stadt Frankfurt angewiesen um die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Auftrag der Stadt Frankfurt umzusetzen. Steigende tarifbedingte Personalkosten, steigende Mieten und Energiekosten und höhere Sachkosten aufgrund der Inflation wurden über Jahre nicht aufgefangen und gefährden in beängstigendem Maße den Erfolg der Arbeit der freien Träger. Die Einrichtungen der freien Träger leisten im Ortsbezirk 11 einen unverzichtbaren Beitrag zu Demokratiebildung, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Frankfurt und im Ortsbezirk 11, der auch in Zukunft in vollem Umfang gewährleistet sein muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 32 2024 Die Vorlage OF 608/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Die Gärten werden von der ABG zerstört, wenn ein Mieter auszieht, weil "alles einheitlich" sein soll. Dies entspricht nicht der ursprünglichen Idee des Stadtteils. Viele schöne Gärten, die teilweise seit Jahrzehnten gewachsen sind, werden gnadenlos dem Erdboden gleich gemacht. Viele Mieter wünschen sich einen Garten vor der Tür, alte Mieter dürfen ihren behalten, neue Mieter dürfen keinen haben. Hinter der Raiffeisenstraße steht ein Garten, der so schön ist wie Eden. Ein Kleinod. Es gibt bessere Lösungen als den Einheitsbrei der ABG. Erhaltet die Gärten im Riederwald!
Ich fahre täglich mit dem Rad durch die Unterführungen am Ratswegkreisel. Die Graffitis an den Wänden sind bei weitem schöner als der graue Beton. Ich frage mich allerdings warum dort ständig übersprüht wird. Sollte es nicht irgendwann fertig sein? Was mich daran stört ist, - dass ich ständig durch diese Gase fahren muss. - dass Spraydosen und andere Müll auf dem Boden liegen bleibt. Als Radfahrer kann das enorm gefährlich sein, insbesondere wenn es dunkel ist. - dass Sprayer sich durch den Radverkehr gestört fühlen und auch nicht aus dem Weg gehen. Teilweise bin ich dort sogar beschimpft worden weil ich geklingelt habe. Ich bin dafür, dass Sprayen auf bestimmte Zeiten festgelegt werden, zudem sollten die Sprayer bezüglich Müll und Radverkehr sensibilisiert werden.
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Reaktion der Stadt: Eine Verschönerung der Wandflächen am Ratswegkreisel zum Ziel, hat der Magistrat im Jahr 2013 einen Nutzungsvertrag mit der IG Freiluftgalerie Frankfurt abgeschlossen. Gemäß Vertrag können die Flächen mehrfach übersprüht werden, eine Begrenzung gibt es nicht. Die IG vergibt die Termine und ist für eine ordnungsgemäße Nutzung der Flächen verantwortlich, sodass die öffentliche Ordnung und insbesondere der Verkehr nicht beeinträchtigt werden. Auch die Entsorgung der leeren Spraydosen ist laut der Vereinbarung Sache der IG. Der Magistrat wird die IG bezüglich der derzeitigen Situation kontaktieren. Was die ordnungsgemäße Entsorgung der Spraydosen angeht, prüft der Magistrat derzeit außerdem eine Kooperation mit einem Entsorgungsunternehmen, damit die Dosen sicher vor Ort in einen Behälter gebracht werden können.
Weiter lesen auf FFM.DEFechenheim ist, verglichen mit anderen ähnlich großen und ähnlich weit entfernten Stadtteilen Frankfurts, relativ dürftig ans ÖPNV-Netz angeschlossen. Die 11 benötigt bis in die Stadt 25- 30min. Wenn man zur Zeil oder Fressgass will, dann braucht man noch etwas länger. Die 12 erschließt Fechenheim (wohlwollend ausgedrückt) peripher. Mit dem Auto benötigt man für diese Strecke ca 16min (ohne Parkplatzsuche). Es gibt also kaum einen Anreiz, die Straßenbahn zu benutzen. Soweit ich gelesen habe, wurde ursprünglich ein Anschluss Fechenheims ans U-Bahn-Netz geplant (U6 weiter vom Ostbahnhof wie die 11). Allerdings ergäben sich daraus kaum Vorteile im Vergleich zur Tram. Mein Vorschlag ist, die U4/7 ab Haltestelle Schäfflestraße über die Wächtersbacher Straße und die Casellastraße auf die Hanauer Landstraße zu führen. Hier könnten die Schienen der Tram nach Fechenheim genutzt werden. Der an der nordmainischen S-Bahn geplante Halt an der Casellastraße kann über diese Linienführung an die U-Bahn angeschlossen werden. Fechenheim bekäme dadurch eine direkte Anbindung an den Innenstadttunnel. Ich denke, dass sich dadurch die Fahrtzeit in die Innenstadt mit ÖPNV deutlich verkürzen würde.
Wir haben in Fechenheim ein wunderschönes Mainufer! Warum werden hier die Wildkräuter und Blüten immer wieder abgemäht? Mindestens am Hügel noch zur Sittler-Promenade könnten die Blüten doch stehen bleiben!
Im Umkreis der Schule in der Willmannstr gibt es keine Mülleimer, dadurch wird die Straße ständig durch die Schüler verschmutzt.
Das Gewässer am Erlenbruch (Grünanlagen-Nr 316) wird im Bereich der U-Bahn-Haltestelle "Johanna-Tesch-Platz" oft als Müllabladeplatz missbraucht, so dass ich vorschlagen möchte, dieses Gebiet so einzuzäunen, dass es als schützenswerter Raum nachhaltiger erhalten bleibt und eine Vermüllung systemisch vermieden werden kann.
Nach Auskunft der FES können Gelbe Säcke nur als Notlösung bei ausnahmsweise voller Gelber Tonne akzeptiert und abgeholt werden. Allerdings besteht damit folgendes Problem: wenn man keinen Platz für mehrere Tonnen hat wird dann der gute Wille zur Mülltrennung verhindert, wenn man nicht ersatzweise einen Gelben Sack verwenden darf. Das ist unlogisch und unbefriedigend.
Robuste, einheimische Wildstauden als Saum für Straßenbahngleise sind eine umweltfreundliche, pflegleichtere und attraktivere Alternative zu den üblichen Kuhgras Streifen. Damit könnte auch eine Großstadt wie Frankfurt einen Beitrag gegen das Artensterben leisten.
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Reaktion der Stadt: Die Idee, Wildstauden entlang von Straßenbahngleisen zu pflanzen wird begrüßt. Sie ist Bestandteil des bestehenden Wiesenkonzeptes, wodurch entsprechende Maßnahmen bereits veranlasst wurden und u.a. auch in Planung sind. Exemplarisch kann hier die Wildstaudenaussaat „Am Hohen Weg“ entlang der Linie U7 genannt werden, die in 2017 umgesetzt wurde und seitdem regelmäßig in einem Monitoring bewertet wird. Außerdem die Planung für die U-Bahnlinie U1, U2, U3, entlang der Eschersheimer Landstraße, welche mit insekten- und bienenfreundlichen Stauden noch im Jahr 2020 bepflanzt werden soll. Es ist so, dass trotzdem auch immer noch entsprechende Faktoren wie u.a. die Sichtbeziehungen der Verkehrsteilnehmer und die Sicherheit des Gärtner,- und Pflegepersonals dringend zu berücksichtigen sind. Außerdem muss ausgeschlossen werden, dass die abgemähten Pflanzenbestandteile in den Gleiskörper gelangen bzw. die Pflege der Vegetation vernachlässigt wird und dadurch Pflanzenwuchs in den Gleisbereich ragt. Zu den Aktivitäten der VGF zu diesem Thema empfehlen wir außerdem den im Internet veröffentlichten Blog-Beitrag „Blühende Landschaften“ auf der Internet-Seite der VGF: https://blog.vgf-ffm.de/bluehende-landschaften/
Weiter lesen auf FFM.DEUm den Stau in Frankfurt Riederwald zu verhindern, müsste die Ampelschaltung angepasst werden.Fährt eine Bahn, müssen alle parallel fahrenden Autos stehen, obwohl es teilweise getrennte Abbiegespuren gibt. Diese haben allerdings keine getrennte Ampel, weshalb bei einer Bahn kein Auto mehr fahren kann.
Die Spielplätze in Fechenheim Süd sind im Vergleich zu den umliegenden Stadtteilen in einem schlechten Zustand. Teilweise ungesichert, ohne Möglichkeiten für kleinere Kinder oder aber auch in schlechtem Zustand. Zusätzlich würde das Projekt bespielbare Stadt mit der Kombination der Kombination aus Sitzgelegenheit und kleiner Spielmöglichkeiten auf Wegen zu Schule und Kitas gut nach Fechenheim passen. Es kann nicht sein, dass solche Dinge nur im Nachbarstadtteil Bergen-Enkheim den Stadtteil aufwerten und ausgerechnet Fechenheim, das der Stadt hohe Einnahmen bringt und die Anwohner einen höhere Belastung ausgesetzt sind, vernachlässigt wird.
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Reaktion der Stadt: Die Stadt Frankfurt unterhält derzeit 653 Freizeitanlagen (Kinderspielplätze, Spielparks, Bolzplätze, Wasserspielanlagen, etc.) Jährlich kommen neue hinzu. Diese Plätze zu unterhalten und die Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Aufgabe, die einen hohen finanziellen und personellen Einsatz erfordert. Im Rahmen der Möglichkeiten werden alle Spielplätze der Stadt in einem benutzbaren und verkehrssicheren Zustand gehalten. In Fechenheim Süd befinden sich 7 Spielplätze, die durch den Magistrat, vertreten durch das Grünflächenamt, betreut und unterhalten werden. Die Spielplätze in Fechenheim werden mit gleicher Priorität bearbeitet, wie die Spielplätze im übrigen Stadtgebiet. Eine Ungleichbehandlung Fechenheims kann nicht festgestellt werden. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick. Name Letzte Bearbeitung Nutzung Nächste Bearbeitung Bodenseestr. 34 2004 3-6 Jahre Steht noch nicht fest Leo-Gans-Straße 2008 6-12 Jahre vorgesehen für 2020 Am Rütschlehen 2002 6-12 Jahre vorgesehen für 2022 Konstanzer / Bodenseestr. 2003 6-12 Jahre Aktuell in Planung Umsetzung voraussichtlich 2020/2021 (Beteiligungsverfahren) Bodelschwinghstraße (Hennsee) 2012 3-6 Jahre Steht noch nicht fest Dietesheimer Straße 2014 6-12 Jahre Steht noch nicht fest Alt Fechenheim (Burglehen) 2012 In Planung Aktuell in Planung Umsetzung voraussichtlich 2020 Weiterhin sind aktuell in Bearbeitung: Grünzug und Spielplatz Wächtersbacher Straße und die Grunderneuerung des Heinrich-Kraft-Parks (beides Fechenheim Nord) Aus Sicht des Magistrats wird in Fechenheim aktuell insgesamt sehr vieles bearbeitet und auch in absehbarer Zeit umgesetzt. Auch auf das neu gestaltete Mainufer und den ganz frisch umgesetzten Bauabschnitt des Fechenheimer Mainbogens darf in diesem Zusammenhang hingewiesen werden. Aktuell gibt es stadtweit noch kein Projekt „bespielbare Stadt“. In Bergen-Enkheim wurde durch Kunst-Projekte die Aufenthaltsqualität an einzelnen Standorten aufgewertet. (Ähnlich dem Kleedreieck in Fechenheim) Ein Projekt „bespielbare Stadt“ wäre genau aus dem von der Ideengeberin vorgetragenen Grund als stadtweites Projekt anzulegen. Dies ist derzeit (noch) nicht vorgesehen.
Weiter lesen auf FFM.DEDer Lohrberg, also vor allem der Berger Weg, wird nur noch von Autos genutzt, als Abkürzung nach Seckbach, zum Ausweichen im Berufsverkehr. Die Autos fahren mit 80 km/h von der Friedeberger Landstraße rein, es kommt ziemlich schnell eine Kurve und es gibt dort schließlich keinen Bürgersteig. Das ist echt gefährlich. Es gibt so einfache Maßnahmen, den automobilen Verkehr dort in seine Schranken zu weisen: Bremsschwellen einbauen, ein fester Blitzer, die Strar generell nur für Anlieger freigeben oder einfach eine Fahrradstr. daraus machen. Die Stadt Darmstadt macht damit sehr gute Erfahrungen. Der Lohrberg ist keine Rennstrecke, sondern ein Erholungsgebiet in Frankfurt
Die bisherige vierspurige Allee mit jeweils zwei Spuren pro Richtung sollte auf jeweils eine Spur pro Richtung umgebaut werden. Die freiwerdenden Flächen sollten für Grünstreifen, Radwege und Parkflächen genutzt werden, wie dies beispielsweise bereits in der nördlichen Altenhöferallee der Fall ist. Durch die geringere Anzahl an Fahrspuren würde zudem der Verkehrslärm sinken und Fußgänger könnten sicherer die Straße überqueren.
Die Allessa GmbH ist Produzent von Zwischenprodukten und Spezialchemikalien mit Sitzen in Frankfurt am Main -Fechenheim, -Griesheim, und -Höchst. Das Fabrikat wird, anschließend in den unterschiedlichsten Industriebranchen, zu Konsumgütern weiterverarbeitet. Das heißt, dass eine fortwährende Herstellung, Forschung, Analyse etc. von Chemikalien stattfindet. Vom Transport erst abgesehen spielt sich dieser Prozess in unmittelbarer menschlicher Nähe ab. Der kleinste Fehler kann zu einer potentiellen Gefährdung der umliegenden Bewohnerschaft führen. Besagtes kann auch zur starken Belastung der Umwelt (z.B Luft, Boden und Wasser) beitragen.
Derzeit dreht sich alles um Sozialwohnungen, was ist aber mit der Mittelklasse, die auch in Frankfurt leben möchte. Kleine Wohneinheiten sind nur noch in den Beständen zu finden, stattdessen prägen nur noch große Wohnblöcke das Stadtbild. Das mag soweit für Innenstadtlagen auch die einzig opportune Lösung sein, allerdings sollten jetzt schon eine Weichenstellung für das weitere wachsen der Stadt gelegt werden. Zumindest ein paar neue Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser werden benötigt. Dabei könnte eine großzügige Bebauung, d.h. mit viel Gartenfläche, eine ökologische Variante darstellen. Besonders interessante wären, die derzeit etwas abgelegenen und oft unbeachtete Areale in Augenschein zu nehmen. Konkret möchte ich vorschlagen, zu diesem Zweck die Kleingartenbereiche in Seckbach, zwischen Romroder Straße und Lohrberg (25 SF 1710 & 1810) in Bauland umzuklassifizieren. Tatsächlich handelt es sich in den genannten Bereichen um relativ große Grundstücke (einige haben mehrere Flurstücke) im Privatbesitz, die zum Teil ohnehin schon als Wochenend-Domizile Verwendung finden. Eine Umwandlung in Bauland, mit der Auflage einer niedrigen Bebauung auf großem Grund, würde kaum ökologische Nachteile bringen, dafür aber einen positiven Effekt auf die Wohnraumbilanz, auch im mittleren Bereich, mit sich bringen.
Der Bergerweg, der von der Friedberger Landstraße abgeht und über den Lohrberg führt, wird von vielen Autos als Abkürzung im Berufsverkehr genutzt. Mit teilweise über 80 km/h biegen die Autos rücksichtslos in den kleinen Weg ein, der ohnehin schon unbeleuchtet ist und keinen Fußgängerweg hat. Bremsschwellen würden die Autos wenigstens zur angemessenen Geschwindigkeit zwingen.
Zwischen dem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße gibt es einen Verbindungsweg, der als Fuß- und Fahrradweg genutzt wird. Die FES hat hier vor kurzem einen Lagerplatz eingerichtet und teile des Weges neu eingefasst und mit Pollern versehen, so dass keine Autos durchfahren können. Die 3 Poller zur Seite/Richtung Konstanzer Straße stehen allerdings direkt hinter einer 90° Grad Kurve und sind somit für Radfahrer sehr gefährlich. Mein Vorschlag wäre es, die Poller zu entfernen und auf dem geraden Weg neu auf zu stellen. Oder zumindest den mittleren der 3 Poller zu entfernen.
In der Baumertstraße ist viel Verkehr aber kaum jemand hält sich an die 30km/h Geschwindigkeitsgrenze. Tagsüber wird oft über 50km/h gefahren und nachts wird erst richtig Gas gegeben, die Sportwagen und Motorräder lassen dann auf der geraden Straße laut den Motor aufheulen. In der Straße wohnen viele Familien (inklusive meiner) und dort ist auch eine Kinderarztpraxis mit viel Fußgängerverkehr. Um die Sicherheit und die Lebensqualität der Anwohner und Besucher) zu gewährleisten sollte mit einer Blitzeranlage oder vergleichbarer Maßnahme abgeschreckt werden.
Ein altes Problem auf der Wilhelmshöher. Viel Verkehr und kaum einer hält sich an Tempo 30. die Straße ist so eng und die Bürgersteige so schmal... für die Fußgänger, vor allem die Schulkinder jeden Tag lebensgefährliches! Ein Blitzer wäre das mindeste um das Problem wenigstens etwas zu reduzieren. Oder muss erst etwas schlimmes passieren?!?
Der Haupteingang ist oftmals so zugeparkt, dass ein Durchkommen mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen etc. nicht möglich ist.
Hinsichtlich der Problematik am Lohrberg und der ständigen Behinderungen nicht nur der Buslinie 83, möchte ich folgenden Vorschlag zur Prüfung vortragen. Aktuell dreht der Minibus von der Friedberger Ldstr. kommend auf dem Parkplatz Lohrberg. Allein hier ist ein Wenden kaum möglich. Ich bitte den Magistrat zu Prüfen, den Bus weiter zu verlängern über den Berger Weg hinaus zum Klingenweg bis zur Vilbeler Ldstr. Ab hier links über die B521 > Fertighausausstellung, links > Friedberger Ldstr. Ein mitbedienen der Haltestellen der Linie 551 sollte hinsichtlich der Umlaufzeit geprüft werden. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten. Da nur ein Kurs auf der Linie 83 verkehrt, muss die Umlaufzeit exakt kalkuliert werden. Keine Wendezeit und wenden am Lohrberg. "Ringlinie" Ob die Verbleibende Fahrzeit ausreicht um am der Friedberger Warte eine Wendezeit von 5 Minuten zu erreichen müsste geprüft werden. Des weiteren muss die Schranke im Klingenweg verändert werden. Eine komplette Entfernung wäre natürlich am einfachsten, jedoch würden kein KFZ Führer die Fahrverbote für den KFZ Verkehr beachten. Daher sollte geprüft werden, die Schranke zunächst so weit wie möglich in Richtung Wohngebiet zu setzen um den Weg für den elektrischen Anschluss zu verkürzen. Die Schranke sollte entsprechend mittel Schlüsselschalter oder gewichtsabhängiger Schleife für den Bus befahrbar sein. Die Anforderung mittels Funkanforderung halte ich für zu anfällig. Es wäre schon wenn dieser Vorschlag in weitere Anträge von örtlichen Fraktionen einfließen würde.
Seit Jahren ist uns Kleingärtnern die Durchfahrt von Seckbach in den Riederwald auf der Straße am Sausee ein Dorn im Auge! Die Straße, obwohl nur für Anlieger frei, wird als Abkürzung zwischen Seckbach und Riederwald benutzt, Tempo 30 ist vorgegeben aber, mit 50 und mehr kmh wird da durch gefahren! Ohne Rücksicht auf die Kleingärtner, Radfahrer, Spaziergänger, selbst auf Kinder, die ihren Spielplatz dort haben wird keine Rücksicht genommen!!! Wir, ich bin 1. Vorsitzende des KGV Günthersburg e.V hatten im Oktober2017 eine Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Ordnungsamt, der Polizei, der Feuerwehr, dem Ortsbeirat und des Rettungdienstes auf der Straße am Sausee, dort wurden alle Möglichkeiten erwähnt in wie weit eine Sperrung der Straße möglich wäre! Nach dem wir uns geeinigt hatten, wurde uns zugesagt eine Durchfahrtsperre von Seckbach in den Riederwald zu veranlassen! Bis heute habe ich keinerlei Rückmeldung inwieweit sich da etwas getan hat! Vielleicht ist Ihnen bekannt das am Donnerstag Abend dem 11.01. 2018 ein 65 jähriger Radfahrer angefahren wurde und schwer verletzt liegen gelassen wurde, der Autofahrer beging Fahrerflucht! Alle Maßnahmen die jetzt vielleicht eingeleitet werden, kommen für diesen Menschen leider zu spät!!! Ich bitte um schnellst mögliche Klärung meines Anliegens!!!
Der Huthpark ist ein bei vielen Frankfurtern beliebter Park. Durch seine vielfältige Nutzbarkeit lädt er fast alle Nutzergruppen ein. Zur kälteren Jahreszeit ist die Nutzbarkeit jedoch sehr eingeschränkt, weil der Park an vielen Stellen sehr dunkel ist. Eine zusätzliche Beleuchtung des ‚Trimm-dich-Platzes‘ am oberen Ende ließe eine Nutzung auch ab den frühen Abendstunden im Herbst und Winter zu.
Die nächstgelegene Haltestelle für die meisten Seckbacher ist die Seckbacher Landstraße in Bornheim. Durch die Entfernung und die relativ starke Steigung der Wilhelmshöherstr. im Bereich des Hufeland-Hauses ist der Zugang zur U-Bahn mit den Buslinien 38 und 43 für viele Anwohner obligatorisch. Auch eine Fahrt mit dem Fahrrad oder der Weg zu Fuß bis zur U-Bahn Station ist für viele Einwohner Seckbachs durch o.g. Steigung nicht attraktiv. In der Folge sind die Busse zu Stoßzeiten sehr überfüllt und, bedingt durch die generellen Umstände der Wilhelsmhöherstr., sehr unzuverlässig/verspätet. Vor allem während des langen Busfahrerstreiks zu Beginn des Jahres war der Ausfall der Busse für den Stadtteil sehr belastend.