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Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 727/11 Betreff: Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Baumsatzung zu ändern, um "verpflichtungsfrei und gebührenfrei" Götterbäume entfernen zu können und Maßnahmen beim zukünftigen Umgang mit dem Götterbaum in Frankfurt zu entwickeln. Begründung: Der Götterbaum ist kein heimisches Gewächs, sondern ein aus China stammender schnellwachsender, hochsämiger Baum. Die Baumart wird im Volksmund "Ghetto- Palme" genannt. Die Art verbreitet sich sehr schnell. Besonders häufig ist der Baum innerstädtisch in wirtschaftlich schlecht geführten Bereichen zu finden. Der Baum wächst mit bis zu vier Meter im Jahr sehr schnell und die Äste sind sehr brüchig. Die Baumart verdrängt heimische Baumarten und ist daher von der EU als gefährdend eingestuft worden und steht seit 2019 auf der Liste der invasiven Arten der EU. Eine massive Verbreitung auf ländliche Freiflächen in Ungarn ist nicht mehr rückgängig zu machen. In weiten Teilen Italiens ist der Baum sehr verbreitet und wandert nun von Süden nach Tirol ein. Die Stadt Berlin hat bereits Maßnahmen ergriffen, die eine weitere Verbreitung des Götterbaums zum Nachteil anderer heimischer Bäume beschränken soll. Der städtiche Lebensraum bietet der Pflanze ideale Verbreitungsbedingungen, durch seine Verbreitung von Allergernen ist er problematisch für viele Menschen. - Umwelt: Als invasive Art kann der Götterbaum einheimische Pflanzenarten verdrängen und die lokale Biodiversität beeinträchtigen. Er bildet dichte Bestände, die das Wachstum anderer Pflanzen behindern und Ökosysteme verändern können. - Wirtschaft: Der Götterbaum kann durch seine rasche Ausbreitung und die Fähigkeit, auf Ruderalflächen zu gedeihen, zu einem Problem für die Land- und Forstwirtschaft werden. Durch die massive Wurzelaktivität und der Möglichkeit der Besiedelung extremer Standorte können jene Individuen, welche in der Nähe von Infrastrukturen aufkommen, größere mechanische Schäden durch das starke Wurzelwachstum an diesen Baulichkeiten verursachen. - Gesundheit: Der Baum produziert Allergene und sein Holz kann Hautreizungen verursachen. Der unangenehme Geruch der Blätter kann ebenfalls als störend empfunden werden. Samen und Rinde sind giftig für Mensch und Tiere. Quellen: - Forstdienst Wald und Holz - Tirol https://forstdienst.provinz.bz.it/de/wald-holz/goetterbaum - Elietta Becker in: https://www.lubera.com/de/gartenbuch/goetterbaum-giftig-p4363 - Beigefügt ist der Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Berlin, zu "Empfehlungen zum Umgang mit dem Götterbaum in Berlin vor dem Hintergrund der EU-Verordnung zu invasiven Arten" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 551 2025 Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und 2 GRÜNE gegen 2 CDU und Linke (= Ablehnung); 2 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg ändern
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 712/11 Betreff: Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg ändern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg zu ändern. Der Bürgersteig in der Arolser Straße ist in Höhe des Fuß- und Radwegs abzusenken. Dabei sollen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um ein Zuparken dieser Stelle zu verhindern. Weiterhin sollte ein Drängelgitter in Höhe der Garagen der Eschweger Straße 20 und 33 montiert werden. Der Abstand des Drängelgitters sollte so bemessen sein, dass die Durchfahrt mit einem Lastenrad möglich ist. Begründung: Der Strecke von der Friedrich-Ebert-Schule und der Kita im Huthpark in Richtung Wilhelmshöher Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße wird von Radfahrer/innen stark frequentiert. Der im Antragstext erwähnte Fußweg in Verlängerung der Eschweger Straße wird dabei bereits heute von Radfahrer/innen bevorzugt befahren. Die Ausweisung als kombinierter Fuß- und Radweg ist somit eine Anpassung an die Realität. Um die kombinierte Nutzung des Weges sicherer zu machen, sind die im Antragstext genannten Maßnahmen umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6891 2025 Die Vorlage OF 712/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenAnbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 713/11 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Wegekreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg einen Verkehrsspiegel. Anzubringen. Der Verkehrsspiegel ist so zu installieren, dass die auf dem Kirchbergweg bergab fahrenden Radfahrer/innen und die auf dem Seckbacher Bitzweg aus Richtung Osten fahrenden Verkehrsteilnehmer die Kreuzung einsehen können. Sollte die Anbringung eines Verkehrsspiegels vom Magistrat abgelehnt werden, so sind dem Ortsbeirat 11 alternative Maßnahmen vorzuschlagen, welche geeignet sind die schlechten Sichtverhältnisse gravierend zu verbessern. Begründung: Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit an der Wegekreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6892 2025 Die Vorlage OF 713/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenProjektvorstellung Einhausung A 661
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 721/11 Betreff: Projektvorstellung Einhausung A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Stadtplanungsamt und das Verkehrsdezernat werden aufgefordert, den betroffenen Ortsbeiräten den Stand der geplanten Einhausung der A 661 vorzustellen. Insbesondere fordern wir: - Den konkreten Zeitplan mit den Meilensteinen bis zur Fertigstellung des Ausbauvorhabens. - Darin, enthalten, die Information bis wann durch die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt werden muss um eine Einhausung ohne unnötigen Auf- und Abbau von Lärmschutzwänden zu realisieren. - Wann die fertigen Untersuchungen der DEGES vorgestellt werden? - Wann das Stadtplanungsamt die Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen (im Falle einer Zustimmung der SVV) plant? Begründung: Die Autobahn GmbH des Bundes hat in Vorbereitung der Errichtung von Lärmschutzwänden mit dem Vegetationsrückschnitt im Rahmen des geplanten, planfestgestellten Endausbaues der A 661 begonnen. Nach Auskunft der Autobahn GmbH handelt es sich um Vorarbeiten für die Errichtung von Lärmschutzwänden in Höhe von 10m. Der Ortsbeirat ist bislang davon ausgegangen, dass Lärmschutzwände aufgrund der geplanten Einhausung nicht gebaut werden. Vielmehr sollte das Geld zur Errichtung der Wände in die kostspielige Einhausung gesteckt werden, um dem Lärmschutz Genüge zu tun. Weiterhin sollten die Ergebnisse einer DEGES Verkehrsuntersuchung seit Frühjahr 2024 veröffentlicht sein. Der Ortsbeirat freut sich, dass das Stadtplanungsamt und das Verkehrsdezernat mittels einer Arbeitsgruppe in engem Austausch mit der Autobahn GmbH stehen. Der konkrete Zeitplan der Einhausung wird aber auch aufgrund der zahlreichen Bürger*innenanfragen immer wichtiger für den Ortsbeirat. Dass die Stadt zunächst nicht über die Rodungsarbeiten informiert war und weder Stadtverordnete noch Ortsbeiräte von irgendwas in Kenntnis gesetzt wurden, verdeutlicht eine große Informationslücke. Um diese Unklarheiten aufzuklären und weil die Autobahn GmbH auch auf mehrfache Nachfragen bislang keine Möglichkeit sah, das Projekt detailliert vorzustellen, wenden wir uns an die Dezernate. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6896 2025 Die Vorlage OF 721/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor hinter "A 661" die Worte "zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 730/11 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie Fechenheim, Riederwald und Seckbach sowie in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem, auch in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates, geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen! Eine Zero-Waste- Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 730/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 557 2025 Die Vorlage OF 730/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD und Linke gegen 1 SPD, CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2025, OF 714/11 Betreff: Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Nußgartenstraße und in der Hofhausstraße jeweils einen Fußgängerüberweg anzulegen. Begründung: Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Berufsverkehr ist eine Querung der beiden Straßen fast unmöglich. Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6893 2025 Die Vorlage OF 714/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKeine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2025, OF 731/11 Betreff: Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Baustelle für die Nordmainische S-Bahn nicht mitten durch die Riederwaldsiedlung zu erschließen und die in der ST 300 genannte Zufahrt über Lameyerstraße - Harkortstraße -Iselinstraße - Motzstraße auszuschließen. Die Anbindung der Baustelle im Bereich des Riederwalds soll ausschließlich über die Riederspießstraße direkt vom Ratsweg aus erfolgen. Außerdem soll die DB die Bevölkerung umgehend ausführlich über die geplanten Baumaßnahmen erfolgen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Nordmainische S-Bahn. Die Bewohner in Baustellennähe sollten aber so wenig wie möglich belastet werden, zumal ihnen Gärten und Waldflächen dauerhaft sowie Rad/Fußwege bauzeitlich verloren gehen. Ein Anlieferung durch die engen Siedlungsstraßen muss unbedingt verhindert werden. LKW würden dort sowieso stecken bleiben Es ist zu beachten, dass gleichzeitig auf der Nordseite des Riederwalds mit dem Bai des Riederwaldtunnels begonnen wird. Die beiden Großbaustellen müssen logistisch getrennt werden, um das Chaos so klein wie möglich zu halten Quelle: Geoportal Frankfurt, ST 300 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6902 2025 Die Vorlage OF 731/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Satz des Tenors "erfolgen" durch "unterrichten" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenLadestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 537 entstanden aus Vorlage: OF 708/11 vom 17.03.2025 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Vorgang: OA 41/21 OBR 11; B 431/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, sich zu bemühen, 1. dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich eine günstige AC-Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH - NRM ) sind dabei in die Pflicht zu nehmen; 2. die Strompreise für Ladestationen mit einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstromtarifen der Mainova, zu berechnen (bspw. kostet in Tübingen der Ladestrom 43 Cent/kWh); 3. die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu Ende zu führen, um einen Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschriebenen Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte (NHW) bis Ende 2035 zu erarbeiten. Das Angebot der ABG, dass Mieter von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen prüfen lassen können, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe Bericht B 37, Ziffer 1b). Begründung: Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte unterbreiten Anregungen und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon, die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 reicht nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der A 661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebote in den Stadtteilen für ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnrings. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova und NRM sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Der Ortsbeirat sieht derzeit, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf die Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z. B. eine sehr umstrittene, schlecht funktionierende Verwaltung, wie zum Beispiel in Berlin, heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC- und DC-Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus, um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 41 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1456 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 37 = Kenntnis, OA 537 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6141, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 710/11 vom 10.03.2025 Betreff: Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohl der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde: 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500 Euro p. a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung des Verbands für das Deutsche Hundewesen e. V. - VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102 Euro. 2. Abschaffung der Liste in § 5 Absatz 4 der Hundesteuersatzung. Ziffer 1. dieser Anregung wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind. 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden. Begründung: Im Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt dazu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht zwischen Hunden, die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen, und Hunden, die lediglich einer bestimmten Rasse angehören und damit zu den sogenannten Listenhunden zählen, differenziert. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u. a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden nicht temporär steuerbefreit. Hinzu kommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, neunmal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach zum Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p. a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen, einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle zwei Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6142, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2025, OF 708/11 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Vorgang: OA 41/21 OBR 11; B 431/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: A.: Der Magistrat wird erneut aufgefordert sich zu bemühen, dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich günstige AC-Ladeinfrastruktur für e-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM) sind dabei in die Pflicht zu nehmen. B.: Die Strompreise dafür sind in einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstrom-tarifen der Mainova zu berechnen. (Bsp.Tübingen Ladestrom 0,43€) C.: Die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden zu Ende geführt, mit einem Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschrieben Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und NHW bis Ende 2035. Ein Angebot der ABG, Mietern von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen zu prüfen, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe B37/25 Punkt 1b). Folgende Orte stehen in den Stadtteilen zur sofortigen Umsetzung zur Disposition: Priorisierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: zwei Ladeplätze am Gartenbad zwei Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim und in der Starkenburger Straße zwei Ladeplätze auf dem Parkplatz neben der Saalbau-Fechenheim, Pfortenstraße zwei E-Ladeplätze am Kleedreieck westlich des Taxistands mit Option Schnelllader zwei E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: zwei E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche; zwei E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch. zwei E-Ladeplätze in der Lahmeyerstraße Seckbach: zwei Ladeplätze im Bereich Atzelbergplatz und in den Wohngebieten Begründung: Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte schreiben Anträge und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Stadtverordnetenbeschluss keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 langt nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der Autobahn A661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebot in den Stadtteilen für Ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnringes. Die Stadtteile Seckbach, Riederwald und Fechenheim haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova/NRM, sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Wir sehen heute, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z.B. eine sehr umstrittene schlecht funktionierende Verwaltung wie zum Beispiel Berlin heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC und DC Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 41 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 537 2025 1. Die Vorlage B 37 dient unter Hinweis auf OA 537 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 708/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die letzten vier Absätze gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenVerlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6611 entstanden aus Vorlage: OF 703/11 vom 27.02.2025 Betreff: Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 274-50 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" vom derzeitigen Standort in der Straße Alt-Fechenheim auf Höhe der Hausnummer 39 um etwa 100 Meter weiter in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" zu versetzen, wodurch auf diesem Abschnitt dann Tempo 30 verlängert wird, um den dortigen Bussen des ÖPNV die Abfahrt aus der Buswanne zu erleichtern, sowie eine Fahrbahnmarkierung mit Hinweis auf Tempo 30 anzubringen. Begründung: Bei der derzeitigen Regelung beschleunigt sich der Verkehr aus Richtung Fechenheim kommend in Richtung An der Mainkur, weil sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 50 km/h ändert. Stehende Busse an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" in Richtung An der Mainkur haben daher Schwierigkeiten, beim Anfahren aus der Buswanne in den fließenden Verkehr zu gelangen. Auch vor dem Hintergrund der Ampelanlage und dem regen Fußverkehr zum Cassellagelände und dem Lärmschutz der Anwohner, ist eine Verlängerung von Tempo 30 sinnvoll. Es wird in die Entscheidung des Magistrats gestellt, ob mit der Gegenrichtung analog verfahren werden soll. Dort besteht das Problem zwar nicht, weil es keine Buswanne an der Haltestelle gibt, gleichwohl wäre die Verkehrsregelung auf beiden Seiten identisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 999
Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6612 entstanden aus Vorlage: OF 704/11 vom 23.02.2025 Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen und sich ggf. mit den zuständigen Behörden (bspw. Hessen Mobil) in Verbindung zu setzen, dass die Verkehrssicherheit an der oben genannten Kreuzung für den fußläufigen Verkehr und den Radverkehr schnell und deutlich erhöht wird. Das unregulierte Aufeinandertreffen von Pkws, Lkws und Radverkehr stellt für den Radverkehr eine große Gefahr und eine unzureichende Sicherheitslage dar! Zur Situation: Im Zuge der Sanierung der Omegabrücke existiert seit einigen Wochen eine für den Autoverkehr durchaus sinnvolle Möglichkeit, die zurzeit nicht mögliche Überfahrt der Omegabrücke von Fechenheim/Innenstadt Frankfurt nach Norden in Richtung Frankfurt-Enkheim/Fechenheim-Nord zu ermöglichen. 2. Der Autoverkehr fährt nun von der Hanauer Landstraße mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (Ausweisung wenige Meter vor dem Kreuzungsbereich) Richtung Osten in eine Nebenstraße, von der es möglich ist, die Hanauer Landstraße in Richtung Norden zu überqueren und auf die Omegabrücke zu fahren. Der dabei zu überquerende Fuß- und Radweg wird meist mit einer an die Sicherheitslage nicht angepassten Geschwindigkeit passiert: Dieser Umstand führt über den ganzen Tag immer wieder zu Situationen, in denen Leib und Leben von Fahrradfahrer:innen gefährdet sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dort das in östlicher Richtung, kurz vor dem Kreuzungsbereich, stehende Schild mit ausgewiesener Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h durch ein entsprechendes Schild mit einer Begrenzung von 30 km/h zu ersetzen. 3. Zudem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob in diesem Bereich eine ausgewiesene Fahrspur für Fuß- und Radverkehr am südlichen Rand des Fahrwegs angelegt bzw. deutlich markiert (zum Beispiel mit roter Farbmarkierung der Fahrbahn oder Aufstellen entsprechender Schrankenzäune) werden kann. Alternativ ist zu prüfen, ob die rechte Fahrspur der Hanauer Landstraße Richtung Osten vor dem Kreuzungsbereich als Rechtsabbiegespur mit eigener Ampelschaltung (temporär) genutzt werden kann. Der von Fuß- und Radverkehr genutzte Fahrweg südlich der Hanauer Landstraße erhält ebenfalls eine Ampel in beiden Richtungen als schaltbare Bedarfsampel in Verbindung mit der Rechtsabbiegerampel. Im Tenor beschriebener Kreuzungsbereich (Geoportal Frankfurt und Google Streetview 2023) (Geoportal Frankfurt) (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 966 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6614 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.02.2025 Betreff: Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten Der Magistrat wird gebeten, bei der Auflösung des Lagerplatzes des Grünflächenamte s im Riederwald einen Container für Gartenabfälle stehen zu lassen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Der Lagerplatz wird geräumt, weil das Gelände für den Bau der Nordmainischen S-Bahn genutzt wird. Dort steht ein Container, den die Gartenbesitzer in der Umgebung gerne für die Entsorgung ihrer Gartenabfälle nutzen. Dieser wird weiter benötigt. Wenn der Container entfernt würde, bestünde die Gefahr, dass Gartenabfälle noch mehr im Wald selbst wild abgelegt würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 712
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6615 entstanden aus Vorlage: OF 707/11 vom 19.02.2025 Betreff: Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens Vorgang: OM 5783/24 OBR 11; ST 62/25 Der Magistrat wird gebeten, die Böschung des Entwässerungsgrabens im Auerweg derart mit baulichen Maßnahmen zu befestigen, dass zukünftig der Eintrag von Schlamm und Gehölz, ausgehend von den nördlich gelegenen Feldern und Wegen, in den Entwässerungsgraben verhindert wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 62 wird darauf hingewiesen, dass der Entwässerungsgraben für die Ableitung des Regenwassers der Straße dimensioniert ist und angespültes Erdreich und Gehölze beim Starkregenereignis im Jahr 2024 die Funktion des Entwässerungsgrabens beeinträchtigt haben. In der Stellungnahme ST 62 wird ausgeführt, dass der Graben wiederhergestellt wurde und noch Maßnahmen ämterübergreifend folgen sollen. Um die Funktion des Entwässerungsgrabens zu gewährleisten, sollten zeitnah als zusätzliche Maßnahme die aufgehenden Hangbereiche gegen Geländeabbruch geschützt werden, um eine Beeinträchtigung des Wasserabflusses durch abrutschende Erdmassen in den Entwässerungsgraben zu vermeiden. Geländeabbruch im Auerweg nach Starkregenereignis vom 02.05.2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 62 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1153
Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Mahlzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien Träger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6616 entstanden aus Vorlage: OF 709/11 vom 10.03.2025 Betreff: Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Mahlzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien Träger Vorgang: B 297/24; B 67/25 Der Magistrat wird gebeten, das Ziel, allen Kindern Zugang zu gesunden Malzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, trotz der im Bericht B 67 beschriebenen Umsetzungsschwierigkeiten weiter zu verfolgen und noch bis zum Sommer gemeinsam mit Vertretern der Einrichtungen ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und - sofern erforderlich - die Finanzmittel entsprechend aufzustocken. Begründung: Die Ideen, zusätzlich zum Mittagessen auch ein gesundes Frühstück in Kinderbetreuungseinrichtungen anzubieten, ist gut und richtig. Der aktuell vorliegende Bericht B 67 ist fast gleichlautend mit dem Bericht aus August 2024. Seitdem wurden seitens des Magistrats offenbar keine Fortschritte in Richtung einer praktikablen Lösung gemacht. Nun besteht die Sorge, dass das Thema komplett unter den Tisch fällt. Das ist angesichts von Kindern in Betreuungseinrichtungen, die hungrig die erste Tageshälfte bestreiten müssen, jedoch nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 297 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 67 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Malzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien Träger
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 709/11 Betreff: Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Malzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien Träger Vorgang: B 297/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, das Ziel allen Kindern Zugang zu gesunden Malzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, trotz der in B 67 beschriebenen Umsetzungsschwierigkeiten weiter zu verfolgen und noch bis zum Sommer gemeinsam mit Vertretern der Einrichtungen ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und - sofern erforderlich - die Finanzmittel entsprechend aufzustocken. Begründung: Die Ideen zusätzlich zum Mittagessen auch ein gesundes Frühstück in Kinderbetreuungseinrichtungen anzubieten ist gut und richtig. Der aktuell vorliegende Bericht B67 ist fast gleichlautend mit dem Bericht aus August 2024. Seitdem wurden seitens des Magistrats offenbar keine Fortschritte in Richtung einer praktikablen Lösung gemacht. Nun besteht die Sorge, dass das Thema komplett unter den Tisch fällt. Das ist angesichts von Kindern in Betreuungseinrichtungen, die hungrig die erste Tageshälfte bestreiten müssen, jedoch nicht akzeptabel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 67 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 297 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6616 2025 1. Die Vorlage B 67 dient unter Hinweis auf OM 6616 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 709/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNovellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 710/11 Betreff: Novellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat dahingehend zu beauftragen, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohle der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500,- € p.a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102,- € 2. Abschaffung der Liste in § 5 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt am Main, Punkt 1 wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden Begründung: Im Tierheim Frankfurt e.V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt hierzu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht differenziert zwischen Hunden die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen und Hunden, die lediglich einer Rasse angehören, welche zu den sogenannten Listenhunden zählen. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u.a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden, nicht temporär steuerbefreit. Hinzukommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, 9-mal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach als Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p.a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle 2 Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 538 2025 Die Vorlage OF 710/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, 1 CDU und Linke
Parteien: GRÜNE, CDU
Weiter lesenFußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur: Gelbe Warnblinker anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 717/11 Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur: Gelbe Warnblinker anbringen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: unverzüglich präventive Maßnahmen zu ergreifen um die Gefährdungen für Fußgänger und Radahrer am Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße, Mainkur zu reduzieren. Begründung: An der Kreuzung Hanauer Landstraße, Mainkur stadtauswärts, kommt es gehäuft dazu, dass Autofahrer noch über den Fußgängerüberweg fahren, obwohl die Fußgängerampel bereits grün zeigt. Es kommt besonders häufig dazu, wenn es einen Rückstau von Hanauer Landstraße stadt-auswärts links auf der U-Abbiege Spur um die Mainkur herum, zum wieder auf die Stadteinwärtsseite der Hanauer Landstraße zu kommen. Es wird dann stark beschleunigt und nicht auf den bereits Grün habenden und schon kreuzenden Fuß- und Radverkehr geachtet. Lösungsvorschlag: Die entsprechende Fußgängerampel verfügt derzeit nicht über ein gelbes Blinklicht. Je ein gelbes Blinklicht für die beiden Pfosten der Fußgängerampel. Das gelbe Blinklicht sollte bereits 1-2 Sekunden bevor die Fußgängerampel auf grün schaltet, aktiviert werden. Foto: Julian Bucher Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 717/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6944 2025 Die Vorlage OF 717/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, ein gelbes Warnblinklicht und/oder zusätzliche Lichtsignalgeber direkt vor dem südöstlichen Fußgängerüberweg anzubringen." dem Tenor und der Satz "Zwei Lichtsignalgeber jeweils links und rechts von der südlichen Überquerungsmöglichkeit." der Begründung hinzugefügt sowie ein anderes Bild eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWarum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge?
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 722/11 Betreff: Warum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge? Der Magistrat möge bitte Auskunft geben: Der Magistrat wird gefragt, warum in Anfragen zum Bereich "Elektromobile Ladeinfrastruktur für die Stadt Frankfurt" immer wieder nur auf den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung verwiesen wird, in dem die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, nicht unternehmerisch tätig zu werden beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Einerseits wirbt die städtische Gesellschaft "Mainova AG" selbst auf Ihrer Webseite: "Mainova und ABG bauen in enger Abstimmung mit der Stadt Frankfurt die Ladeinfrastruktur. . aus". Bei Anfragen zu "Elektromobiler Ladeinfrastruktur für die Stadt Frankfurt" an den Magistrat antwortet sogar der Pressesprecher der Mainova AG auf die Anfragen des Ortsbeirates an den Magistrat. - Besteht die Möglichkeit, das der Magistrat trotzdem auf seine städtischen Partner einwirkt und diese öffentliche Ladeinfrastruktur in die Stadtteile bringen, obwohl der Beschluss der Stadtverodnetenversammlung eine völlig andere Zielsetzung hat? Das Open Market Modell (2020), welches die Ladeinfrastruktur befördern sollte, ist nun seit drei Jahren aktiv und gilt als umgesetzt. Es sollten bereits im Jahr 2022 "380" neue Ladepunkte in Frankfurt entstehen. - Wieviel der ursprünglichen 380 Ladepunkten sind 2022 umgesetzt worden und nutzbar? - Wieviel der Ladepunkte stehen davon in den östlichen Wohngebieten (ab A661)? - Ist das "Open-Market-Modell" gut umgesetzt worden und wird es seinen erforderlichen Teil beitragen um das Ziel zur Klimaneutralität in Frankfurt 2035 zu erreichen? - Was ist aus den Vorschlägen der Ortsbeiräte zu Ladepunkten in den Stadtteilen geworden? - Hat es bisher seitens des Magistrats Anstrengungen gegeben, Ladepunkte für E-Autos in die Wohngebiete der östlichen Stadtteile zu bringen? - Wieviel öffentliche Ladepunkte gibt es in den östlichen vier "Wohngebieten" der Stadtteile Bergen-Enkheim, Riederwald, Seckbach und Fechenheim heute? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2025 Die Vorlage OF 722/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBeim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 711/11 Betreff: Beim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei einem eventuellen Architektenwettbewerb für die Gestaltung der Europäischen Schule die Vorgabe zu machen, - die vorhandenen Kleingärten sowie - die Frischluftschneise zu erhalten. Begründung: Laut St 300 wird in Kürze das Verkehrsgutachten abgeschlossen. Der Magistrat schreibt: "nach erster Einschätzung scheint aus verkehrlicher Sicht der Bau der Europäischen Schule auf dem Ratsweg-Areal, auch unter Berücksichtigung der Umgebung, möglich". Der Ortsbeirat hat sich wiederholt für den Erhalt der Kleingärten, insbesondere der Anlage des Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V., ausgesprochen. Die vom Magistrat erwähnte Bereitstellung von Ersatzflächen ist nicht akzeptabel, da diese nicht ortsnah möglich sind. Den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern sind keine langen Anfahrtswege zuzumuten. Der Ortsbeirat erinnert daran, dass bereits zahlreiche Gärten im Bereich Riederwald und Seckbach für Infrastrukturprojekte geopfert wurden und werden. Zu nennen sind die A 661, der U-Bahn Betriebshof, der Riederwaldtunnel und die Nordmainische S-Bahn. Genug ist genug. Die Frischluftzufuhr ist in Zeiten des Klimawandels essentiell für die Lebensqualität im Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 711/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen SPD und CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenVerlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2025, OF 703/11 Betreff: Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen 274-50 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" vom derzeitigen Standort Alt-Fechenheim in Höhe HN 39 um etwa 100 Meter weiter in Richtung Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" zu versetzen, dadurch auf diesem Abschnitt dann Tempo 30 zu verlängern, um den dortigen Bussen des ÖPNV die Abfahrt aus der Buswanne zu erleichtern. Begründung: Bei der derzeitigen Regelung beschleunigt der Verkehr aus Richtung Fechenheim kommend in Richtung Mainkur, weil sich die Geschwindigkeit von 30 auf 50 ändert. Stehende Busse an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" in Richtung Mainkur haben daher Schwierigkeiten beim Anfahren aus der Buswanne in den fließenden Verkehr. Auch vor dem Hintergrund der Ampelanlage und dem regen Fußverkehr von zur zum Cassellagelände und dem Lärmschutz der Anwohner, ist eine Verlängerung von Tempo 30 sinnvoll. Es wird in die Entscheidung des Magistrats gestellt, ob mit der Gegenrichtung analog verfahren werden soll. Hier besteht das Problem zwar nicht, weil es keine Buswanne an der Haltestelle gibt, gleichwohl wäre die Verkehrsregelung auf beiden Seiten identisch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6611 2025 Die Vorlage OF 703/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zusätzlich die Anbringung einer Fahrbahnmarkierung mit Tempo 30 erbeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2025, OF 706/11 Betreff: Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Auflösung des Lagerplatzes des Grünflächenamts im Riederwald einen Container für Gartenabfälle stehen zu lassen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Der Lagerplatz wird geräumt, weil das Gelände für den Bau der Nordmainischen S-Bahn genutzt wird. Dort steht ein Container, den die Gartenbesitzer in der Umgebung gerne für die Entsorgung ihrer Gartenabfälle nutzen. Dieser wird weiter benötigt. Wenn der Container entfernt würde, bestünde die Gefahr, dass Gartenabfälle noch mehr im Wald selbst wild abgelegt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6614 2025 Die Vorlage OF 706/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 704/11 Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass die Verkehrssicherheit an der oben genannten Kreuzung für den fußläufigen und für den Radverkehr schnell und deutlich erhöht wird. Das unregulierte Aufeinandertreffen von PKW, LKW und Radverkehr stellt für den Radverkehr eine große Gefahr und eine unzureichende Sicherheitslage dar! Zur Situation: im Zuge der Sanierung der Omega-Brücke existiert seit einigen Wochen eine für den Autoverkehr durchaus sinnvolle Möglichkeit die zur Zeit nicht mögliche Überfahrt der Omega - Brücke von Fechenheim /Frankfurt Innenstadt nach Norden in Richtung Frankfurt Enkheim / Fechenheim Nord zu ermöglichen. Der Auto-Verkehr fährt nun von der Hanauer Landstraße mit erlaubtem Tempo 60 (Ausweisung wenige Meter vor dem Kreuzungsbereich) Richtung Osten in eine Nebenstraße, von der es möglich ist die Hanauer Landstraße in Richtung Norden zu überqueren und auf die Omega Brücke zu fahren, Der dabei gequerte Fuß und Radweg wird meist mit an die Sicherheitslage nicht angepasster Geschwindigkeit befahren: Dieser Umstand führt über den ganzen Tag immer wieder zu Situationen, in denen Leib und Leben von Fahrradfahrer:innen gefährdet sind. - Der Magistrat möge dort das in östlicher Richtung, kurz vor dem Kreuzungsbereich stehende Schild mit ausgewiesener Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h durch ein entsprechendes Schild mit einer Begrenzung 30 km/h ersetzen. - Zudem möge der Magistrat prüfen, ob in diesem Bereich eine ausgewiesene Fahrspur für Fuß- und Radverkehr am südlichen Rand des Fahrwegs angelegt bzw. deutlich markiert (zum Beispiel mit roter Farbmarkierung der Fahrbahn) werden kann. - Alternativ ist zu prüfen, ob die rechte Fahrspur der Hanauer Landstraße Richtung Osten vor dem Kreuzungsbereich als Rechtsabbiegespur mit eigener Ampelschaltung (temporär) genutzt werden kann. Der von Fuß- und Radverkehr genutzte Fahrweg südlich der Hanauer Landstraße erhält ebenfalls eine Ampel in beiden Richtungen als schaltbare Bedarfsampel in Verbindung mit der Rechtsabbiegerampel. (Geoportal Frankfurt) im Antrag beschriebener Kreuzungsbereich (Google Streetview 2023 (Geoportal Frankfurt) (privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6612 2025 Die Vorlage OF 704/11 wird als Eil-Anregung gemäß § 4 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Wörtern "(. .) dafür Sorge zu tragen (. .)" die Wörter "und sich ggf. mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen (bspw. Hessen Mobil)" eingefügt werden und dass im zweiten Spiegelstrich nach dem Wort "Fahrbahn" die Wörter "oder entsprechende Schrankenzäune" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 705/11 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt beschreibt, dass es bereits heute eine breite Datenbasis zu KFZ- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgte Verkehrsüberwachungen zu informieren Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Deshalb möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass sich Bürgerinnen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt Fechenheim, Baumert-straße, Konstanzerstraße, Adam-Opel Str. Karl-Benz Str., Hanauer Landstraße u.a.), 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyer Straße u.a.) und 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläcker Straße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u.a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringlich notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht einfach Informationen über Verkehrsmengen von KFZ und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet informiert. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden - nur, es wird nicht genutzt. Hier sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen KFZ geoportal.frankfurt.de) die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke z.B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6613 2025 Die Vorlage OF 705/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAuerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
OM 5783/24 OBR 11; ST 62/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Böschung des Entwässerungsgrabens im Auerweg derart mit baulichen Maßnahmen zu befestigen, dass zukünftig der Eintrag von Schlamm und Gehölz, ausgehend von den nördlich gelegenen Feldern und Wegen, in den Entwässerungsgraben verhindert wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 62/25 wird darauf hingewiesen, dass der Entwässerungsgraben für die Ableitung des Regenwassers der Straße dimensioniert ist und angespültes Erdreich und Gehölze bei dem Starkregenereignis im Jahr 2024 die Funktion des Entwässerungsgrabens in seiner Funktion beeinträchtigt habe. In der ST 62/25 wird ausgeführt, dass der Graben wieder hergestellt wurde und noch Maßnahmen ämterübergreifend folgen sollen. Um die Funktion des Entwässerungsgrabens zu gewährleisten sollten zeitnah als zusätzliche Maßnahme die aufgehenden Hangbereiche gegen Geländeabbruch geschützt werden, um eine Beeinträchtigung des Wasserabflusses durch abrutschende Erdmassen in den Entwässerungsgraben zu vermeiden. Geländeabbruch im Auerweg nach Starkregenereignis vom 02.05.2024 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 62 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6615 2025 Die Vorlage OF 707/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2025
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2025, OF 702/11 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2025 Der Magistrat wird gebeten, folgende Einsätze des Spielmobils in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern in den Sommermonaten zu veranlassen: - zwei Einsätze in Seckbach (Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Seckbach), - zwei Einsätze in Fechenheim-Nord (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim), - zwei Einsätze in Fechenheim-Süd (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim), - zwei Einsätze im Riederwald (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Riederwald). Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro brutto zu finanzieren. Ferner fordert der Ortsbeirat einen Nachweis über die erbachten Leistungen bis Dezember 2025. Begründung: Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 11 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 388 2025 Die Vorlage OF 702/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
Weiter lesenDas Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2025, OA 524 entstanden aus Vorlage: OF 695/11 vom 15.01.2025 Betreff: Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen repräsentativen Eingang zur Stadt Frankfurt planerisch neu zu entwickeln. Dieser Bereich des Mainkurbahnhofs liegt zwischen den Gleisanlagen und der Hanauer Landstraße. Der Bereich soll für Wohnzwecke, Bildungszwecke und für kleinteilige Gewerbeansiedlungen entwickelt werden. Begründung: Der Bahnhof "Frankfurt-Mainkur" wird durch die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" ersetzt. Derzeit ist der Ort bereits trostlos und es befinden sich dort drittklassige Lagerhallen, abgestellte Container, wilde Abfallhalden und Altautos. Die Gewerbeflächen sind zum Teil schlecht genutzt. Dieser Bereich ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Es wird immer wieder vom Bedarf für weiteren Wohnraum und von fehlenden Flächen für Schulen gesprochen und an dieser Stelle liegt noch ein großes Gebiet völlig brach. Ein Teil der nordöstlichen Flächen befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn, doch könnten diese Flächen im Rahmen des Ausbaus der S-Bahn-Strecke der Nordmainischen S-Bahn seitens der Stadt Frankfurt akquiriert werden. Der Eigentümer einer größeren Fläche an der Hanauer Landstraße - ehemaliger Kfz-Betrieb - würde dort zum Beispiel ebenfalls gerne Wohnraum schaffen. Diese Fläche, verbunden mit den städtischen Flächen, würde eine erste gute Basis für eine Entwicklung des Gebietes bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1042 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5854, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025
Chance nutzen - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortentwicklung durch die Stadt Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2025, OA 525 entstanden aus Vorlage: OF 701/11 vom 09.02.2025 Betreff: Chance nutzen - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortentwicklung durch die Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Verkaufsprozess um das 42,8 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße ein Vorkaufsrecht genutzt werden kann, um den Industriepark zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Geländes im Frankfurter Osten und die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen in der Stadt. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass der Verkauf des Areals an die Lugman Group gescheitert ist. Die Zukunft der ansässigen Unternehmen ist dadurch weiterhin aufgrund der fehlenden Planungssicherheit ungewiss. Der Stadt Frankfurt bietet sich nun erneut die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Wirtschafts- und Standortentwicklung zu forcieren, umzusetzen sowie die Voraussetzungen dafür langfristig festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umgewandelt. Mittlerweile haben sich auch Firmen aus dem Industriepark Fechenheim bereits Flächen gesichert. Um einer weiteren Abwanderung entgegenzusteuern, sollte geprüft werden, ob der Erwerb durch die Stadt Frankfurt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5986, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 23-11
Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 entstanden aus Vorlage: OF 681/11 vom 23.01.2025 Betreff: Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln Vorgang: OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24 Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Gansbühel kurz vor der Einmündung zur Jakobsbrunnenstraße durch bauliche Maßnahmen (Poller und/oder Baken) so zu verschließen, dass die Straße zu einer Sackgasse wird und eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Durchfahrt per Fahrrad weiterhin ermöglicht wird. Am Ende dieser Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze errichtet werden. Um diese Maßnahme zu ermöglichen, ist es notwendig, die Buslinie 44, die derzeit durch die Straße Am Gansbühel geführt wird, zu verlegen. Die Linienführung soll sodann aus der Jakobsbrunnenstraße kommend in die Willmannstraße und von dort aus weiter in die Straße Alt-Fechenheim erfolgen. Sollte dies aufgrund des Wenderadius in der Einmündung zur Straße Alt- Fechenheim nicht möglich sein, soll die Kleestraße für den Gegenverkehr freigegeben werden. Dazu müssten die dort befindlichen Parkplätze entfallen. Begründung: Die Straße Am Gansbühel ist zurzeit eine sogenannte unechte Einbahnstraße, sie darf mit dem Pkw nur aus Alt-Fechenheim in Richtung Konstanzer Straße befahren werden, nicht jedoch in die Gegenrichtung. Dies hält viele Fahrer von Pkw, Transportern und Lkw jedoch nicht davon ab, verbotenerweise in die Straße einzufahren, was zu einer starken Verkehrsbelastung und überdies immer wieder zu gefährlichen Situationen in der Straße selbst und an der sehr schlecht einsehbaren Einmündung zur Straße Alt-Fechenheim führt. Da auch der Bus immer wieder Probleme dabei hat, aus der Straße in Richtung Alt-Fechenheim einzufahren, wären durch diese Lösung sehr viele Problempunkte auf einmal gelöst. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Beratung im Ortsbeirat: 11
Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6462 entstanden aus Vorlage: OF 682/11 vom 25.01.2025 Betreff: Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" an den Kreuzungen in der Tempo-30-Zone der Lauterbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, - die drei neu aufgestellten Schilder "Vorfahrt gewähren", Verkehrszeichen (VZ ) 205, an den Kreuzungen in der Lauterbacher Straße 4 bis 20 (Tempo-30-Zone) wieder zu entfernen; - die immer noch fehlenden Parkwinkel an den dortigen drei Kreuzungen (Lauterbacher Straße 4 bis 20) anzubringen. Begründung: Die Anwohner und die Bürgerinitiative aus Fechenheim-Nord forderten seit 2017, die Parkwinkel an den Straßenkreuzungen in der Lauterbacher Straße im Abschnitt nach der Hausnummer 4 bis zur Hausnummer 20 zu vervollständigen. Es gibt bereits einen Parkwinkel, aber die weiteren Markierungen wurden nie aufgebracht. Stattdessen ist in der Tempo-30-Zone seit Dezember 2024 eine vollkommen rechtswidrige und ungenügende Beschilderung angebracht worden. In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich immer rechts vor links. Tempo-30-Zonen wurden erst in den Siebzigerjahren eingeführt. In der Lauterbacher Straße gilt schon seit 1960 rechts vor links. Nun soll eine vorfahrtsberechtigte Straße in eine Tempo-30-Zone gebaut werden. Dies ist in nur sehr wenigen Ausnahmefällen möglich, allerdings sollte diese Entscheidung sehr gut begründet sein, ansonsten kann dies nicht umgesetzt werden (erforderlich ist dafür z. B. eine Grundnetz-Buslinie, Haupteinkaufsstraße oder Vergleichbares). Im Straßenabschnitt zwischen der Haunummer 2 und 9 sind bereits "schlafende Polizisten" (Bodenschwellen) angebracht. In der Lauterbacher Straße 2 bis 20 (ca. 100 Meter) befinden sich die Grund-, Haupt- und Realschule, die örtliche Kindertagestätte nebst Hort und zwischen den Häusern noch drei weitere Spielplätze. Der gesamte Abschnitt ist die "Rennstrecke" für die Kinder und deren Begleiter zwischen den Schulen, Kindergarten, Hort und Spielplätzen. Dieser Straßenabschnitt der Tempo-30-Zone ist nun in eine "Hauptstraße für Autos" geändert worden, die den Verkehrsteilnehmern nicht mehr suggeriert, an dieser Stelle vorsichtig fahren zu sollen. Dies entspricht nicht dem Interesse der Anwohner und nicht dem Anspruch des Ortsbeirats am Sicherheitsgedanken in der Stadt Frankfurt. Die Kreuzungen in diesem Bereich sind Kreuzungen und es ist gilt dort unstrittig rechts vor links. Dies ist erst erneut durch ein Urteil, welches sich direkt auf diesen Straßenabschnitt bezieht, eindeutig und rechtssicher festgestellt worden. Im Jahr 1960 ist bei der Planung des Gebietes darauf geachtet worden, die Autos mittels Rechts-vor-links-Regelung zu entschleunigen, weil der Verkehr damals noch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubte. Tempo-30-Zonen gab es damals noch nicht. Es ist damals an den Kreuzungen absichtlich ein umlaufender Randstein eingebaut worden. Es ist an den Kreuzungen zusätzlich ein umlaufender Gehweg angebracht worden. In der Parallelstraße gibt es gleichartige Kreuzungen, die sogar teils nur Waldzugänge sind, die ebenfalls reine Rechts-vor-links-Kreuzungen sind und mit Parkwinkeln und sogar Halteblöcken am Boden markiert worden sind. Es ist nicht nur ein allgemeines Wohngebiet (WA), sondern an dieser Stelle sogar reines Wohngebiet (WR). Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der Bürger erstmals empfohlen, in der Lauterbacher Straße Parkwinkel anzubringen. Die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord hatte sich seitdem noch mehrfach vergebens an das zuständige Amt gewandt. Die neue Beschilderung in der Lauterbacher Straße ist so nicht zulässig. Grundsätzlich gehört zu einer negativen Beschilderung immer noch eine positive Beschilderung dazu; von dem völlig vergessenen Radverkehr ganz zu schweigen. Die Ausnahmegründe für eine Vorfahrtstraße fehlen völlig. Es fehlen auf den ca.100 Metern daher folgende weitere Schilder nebst Masten: - drei Mal VZ 267 "Verbot der Einfahrt", weil es eine Einbahnstraße ist; - drei Mal Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei"; - drei Mal VZ 209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts"; - drei Mal VZ 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend"; - drei Mal VZ 301 "Vorfahrt"; - drei Mal Zusatzzeichen 1000-32 "Kreuzender Radverkehr von links und rechts". Niemand möchte diesen irrsinnigen Schilderwald und weitere unnötige Ausgaben. Die Amtsleiterin war bereits direkt in die Thematik involviert und hat den Bürgern direkt geantwortet. Es wurde eine kurze einmalige wahllose Geschwindigkeitskontrolle im gesamten Bereich angeordnet. Die Antwort an die Bürger war aber nicht zielführend. Die einmalige 90-minütige Geschwindigkeitskontrolle ohne Zeitangabe zeigte zwar keine Geschwindigkeitsüberschreitungen, trotzdem ist dies kein Indiz für eine sicherere Straße und überhaupt keine ausreichende Begründung für die Verwaltungsvorschrift, an dieser Stelle eine "Hauptstraße" in der Tempo-30-Zone anzulegen. Der Wille der Bürger sollte mehr beachtet werden und die eindeutigen Vorgaben zu sicheren Wohngebieten und Bereichen um die Schulen sollten mehr Beachtung finden. Das Dezernat für Mobilität hat dazu bereits klare Vorgaben gemacht und in einem neuen Anschreiben vom 25.01.2025 auf die Wichtigkeit der Sicherheit vor unseren Schulen hingewiesen: "Schulwegsicherheit im Fokus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 822
Fuß- und Radweg Teufelsbruch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6463 entstanden aus Vorlage: OF 683/11 vom 14.01.2025 Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch Vorgang: OM 5195/24 OBR 11; ST 1275/24 Der Magistrat wird gebeten, das Gespräch mit der Autobahn GmbH des Bundes zu suchen, um während der Bauzeit des Riederwaldtunnels doch noch eine Fuß- und Radwegeverbindung durch den Teufelsbruch von der Wächtersbacher Straße (Höhe Poco-Einrichtungshaus) zum Kinderzentrum Lauterbacher Straße zu ermöglichen. Begründung: Das Gelände gehört zum Baufeld des Riederwaldtunnels, ist aber relativ breit, sodass es möglich sein sollte, am Rande einen öffentlichen Weg einzurichten. Die Autobahn GmbH des Bundes hat laut Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275, freundlicherweise zugesagt, im Zuge der weiteren Bautätigkeiten zu prüfen, "ob innerhalb des Baufeldes (...) zumindest zeitweise eine abgesicherte Trasse für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann". Die Verbindung ist für die Bürgerinnen und Bürger von hohem Wert, da sie einen langen Umweg durch bebautes Gebiet vermeidet, um zur Kita und in das Naherholungsgebiet des Fechenheimer Waldes zu kommen. Die Bauzeit wird mindestens zehn Jahre dauern, ein provisorischer Weg lohnt sich also. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1156 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks „Fechenheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6464 entstanden aus Vorlage: OF 685/11 vom 23.01.2025 Betreff: Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks "Fechenheim" Vorgang: OM 5788/24 OBR 11; ST 2/25 Der Magistrat wird gebeten, die Trassenführung zu dem geplanten Umspannwerk auf dem ehemaligen Samson-Gelände, welche über Fechenheimer Gelände führen soll, rechtzeitig offenzulegen und dem Ortsbeirat 11 proaktiv vorzustellen. Begründung: Die Stellungnahme ST 2 ist nicht aussagekräftig und lässt den Ortsbeirat mit offenen Fragen zurück. Sobald die Informationen dem Magistrat vorliegen, soll dieser frühzeitig und proaktiv auf den Ortsbeirat zukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5788 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 2 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 685
Wiederherstellung der Allee entlang der Kirschenallee im Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6465 entstanden aus Vorlage: OF 686/11 vom 23.01.2025 Betreff: Wiederherstellung der Allee entlang der Kirschenallee im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, die Kirschenallee im Riederwald im Bereich des Sportparks Riederwaldwiese als Allee wiederherzustellen. Dafür sollen entlang der Kirschenallee wieder Bäume gepflanzt werden, die dann mit den noch bestehenden Bäumen wieder eine Allee bilden. Begründung: Der Wald im Riederwald ist leider in keinem guten Zustand. Immer mehr Bäume sterben ab oder mussten wegen Schädigungen in den letzten Jahren gefällt werden. Darunter hat auch die einseitige Baumallee in der Kirschenallee entlang der Sportplätze gelitten. Weitere Bäume der Allee fielen den Umbauarbeiten bei den Sportplätzen zum Opfer. Momentan sind nur noch drei alte Bäume von der ehemaligen Allee übrig geblieben. Vor dem Umbau der Sportplätze waren die Bäume sehr nah an den Spielfeldern und störten deshalb. Dies ist nach dem Umbau jedoch nicht mehr gegeben, denn die Abstände zum Weg sind nun deutlich größer geworden und eröffnen deshalb die Möglichkeit für die neue Bepflanzung, die einen kleinen Beitrag zur Erhaltung des Waldes leisten soll. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 750
Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6466 entstanden aus Vorlage: OF 688/11 vom 26.01.2025 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wegeführung für Lkws im Gewerbegebiet (insbesondere in der Gwinnerstraße und der Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) bezüglich Sicherheit und Wendemöglichkeiten optimiert werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten, übergangsweise die aktuell bestehende Beschilderung so zu verbessern, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die Lkw-Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von Lkws angefahren werden können. Aktuell ist für die Lkws jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein Lkw-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell zum Teil an Stellen angebracht (erst nach der Flinschstraße/Ecke Gelastraße und zudem zugewachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die Lkws über die Straße Im Trieb auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein Pkw in der Straße Im Trieb stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 973 Beratung im Ortsbeirat: 11
Aufforstung der Fläche der ehemaligen Umkleidekabinen der SG Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6467 entstanden aus Vorlage: OF 691/11 vom 23.01.2025 Betreff: Aufforstung der Fläche der ehemaligen Umkleidekabinen der SG Riederwald Der Magistrat wird gebeten, die Aufforstung der o. g. Fläche vorzunehmen, die durch den Abriss der ehemaligen Umkleide der SG Riederwald frei geworden ist. Begründung: Beim schlechten Zustand des Waldes ist es wichtig, dass selbst kleine, freie Flächen wieder dem Wald zurückgegeben werden. Wenn die Fläche nicht wieder bepflanzt wird, besteht außerdem die Gefahr, dass sie anderweitig genutzt wird und ihren ökologischen Nutzen verliert. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 711
Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6468 entstanden aus Vorlage: OF 692/11 vom 14.01.2025 Betreff: Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch Der Magistrat wird gebeten, bei den Platanen in der Straße Am Erlenbruch vor den Häusern mit den Hausnummern 108 bis 128 Wassersensoren anzubringen oder auf die Autobahn GmbH des Bundes (alternativ die ABG) einzuwirken, dies zu tun. Begründung: Die Platanen sollen im Gegensatz zu den davor stehenden Kastanien nicht für den Bau des Riederwaldtunnels gefällt werden. Sie sind für die direkt dahinter befindlichen Häuser der ABG in Hinblick auf die Luftqualität und Kühlungsfunktion im Sommer äußerst wichtig. Allerdings sind sie durch eine mögliche Grundwasserabsenkung beim Bau des Riederwaldtunnels stark gefährdet. Deshalb schlug ein Baumexperte die Anbringung von Wassersensoren vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 751
Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6469 entstanden aus Vorlage: OF 693/11 vom 17.12.2024 Betreff: Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo im Ortsbezirk 11 neue wissenschaftlich empfohlene Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Verwaltungsgebäuden usw., aber auch an Haltestellen mit großen Glasflächen angebracht werden können. Begründung: Laut Naturschutzbund (NABU) stehen in Deutschland Glasopfer mit 110 bis 115 Millionen toten Vögeln pro Jahr an erster Stelle, noch deutlich vor den Verlusten durch Stromleitungen, Katzen, Verkehr und Windenergieanlagen. Die Vögel sehen Glasscheiben nicht und erwarten einen freien Durchflug. Sie werden auch durch das Licht angelockt. An den Fenstern angebrachte Silhouetten von Greifvögeln sind nachweisbar wirkungslos. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf der sogenannten Handflächenregel: Wenn eine Lücke größer ist als eine Handfläche, halten Vögel diese für passierbar. Deshalb wird empfohlen, ein Punktraster von 90 mal 90 Millimetern auf den Scheiben anzubringen, wobei die Punkte einen Durchmesser von bis zu drei Millimetern haben. Dieses Raster beeinträchtigt die Durchsicht für Menschen kaum, ist aber hochwirksam gegen Vogelunfälle, wie Forschungen im Flugtunnel bewiesen haben. Die Materialien sind im Handel erhältlich, zum Beispiel https://www.lbv-shop.de/seen-elements-shiny/shiny. Zur Unterstützung der Planung hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten einen Kriterienkatalog erarbeitet, um das Vogelschlagsrisiko von Gebäuden zu ermitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 817
Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen Internetseite
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6470 entstanden aus Vorlage: OF 697/11 vom 23.01.2025 Betreff: Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen Internetseite Der Magistrat wird gebeten, die Biografie und den Standort der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans und Johanna Tesch auf der Seite der Stadt Frankfurt (https://frankfurt.de/de-de/frankfurt-entdecken-und-erleben/stadtportrait/stadtg eschichte/stolpersteine/stolpersteine-in-fechenheim) zu ergänzen. Ebenso wäre es begrüßenswert, wenn die Stadt mit den Eigentümern des Cassella-Chemieparks Frankfurt eine Vereinbarung treffen könnte, dass sichergestellt ist, dass die Stolpersteine am Jahrestag der Auschwitz-Befreiung durch einen sogenannten Putzpaten gereinigt werden können. Begründung: Arthur von Weinberg trat 1881 als Teilhaber und Technischer Leiter in die Farbwerke Cassella in Fechenheim ein, die damals von seinem Onkel Leo Gans geführt wurden. Gemeinsam mit seinem Bruder Carl machte er das Unternehmen Cassella um 1900 zum weltgrößten Hersteller synthetischer Farbstoffe. 1907 übernahmen Arthur und Carl die Gesamtleitung der Cassella-Farbwerke. Alle drei Männer fielen dem Nationalsozialismus zum Opfer. Im Jahr 2023 wurden auf dem Cassella-Gelände drei Stolpersteine zum Gedenken an die im Nationalsozialismus ermordeten Brüder von Weinberg sowie ihren Onkel Leo Gans verlegt. Bis heute fehlen leider auf der städtischen Seite der Stadt Frankfurt noch die ausführlichen Biografien dazu sowie die Abbildung des genauen Standorts. Zudem ist der Bereich auf dem Firmengelände aktuell leider nicht für Bürger frei zugänglich, sodass die Stolpersteine nicht gereinigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 829
Leitlinien für die Ansiedlung von Rechenzentren so früh wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6471 entstanden aus Vorlage: OF 700/11 vom 30.01.2025 Betreff: Leitlinien für die Ansiedlung von Rechenzentren so früh wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorstellen Vorgang: B 5/25 Der Magistrat wird gebeten, die o. g. in Abstimmung befindlichen Leitlinien so schnell wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorzustellen und Hinweise des Ortsbeirats aufzunehmen. Begründung: Der Ortsbezirk 11 ist in besonders hohem Ausmaß von den städtebaulichen Umständen, den Emissionen und anderen Umweltauswirkungen von Rechenzentren betroffen. Der Ortsbeirat hat daher das dringende Anliegen, an der Formulierung der Leitlinien mitzuwirken. Nachrichtlich ein Auszug aus dem o. g. Bericht B 5: "Mit der Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 (§ 1838) eine städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Rechenzentren. In diesem Zuge wurde der Magistrat damit beauftragt, Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren und deren nachhaltigen, ressourcensparenden Bewirtschaftung zu entwickeln. Mit den Leitlinien werden Forderungen und Empfehlungen formuliert, die als Richtschnur für Bauleitplanverfahren, Bauberatungen, Verträge und das allgemeine Handeln der Stadtverwaltung fungieren, um Rechenzentren stadtraum- und klimaverträglich zu integrieren. Darüber hinaus enthalten die Leitlinien weitere Kriterien zum nachhaltigen Handeln bei Planung, Bau und Betrieb von Rechenzentren. Die Leitlinien wurden mit der Branche und weiteren Stakeholdern diskutiert und befinden sich im städtischen Abstimmungsprozess." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 5 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1081 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Chance nutzen! - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortwicklung durch die Stadt Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2025, OF 701/11 Betreff: Chance nutzen! - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortwicklung durch die Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Verkaufsprozess um das 42,8 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße ein Vorkaufsrecht genutzt werden kann, um den Industriepark zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Geländes im Frankfurter Osten und die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen in der Stadt. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass der Verkauf des Areals an die Lugman Group gescheitert ist. Die Zukunft der ansässigen Unternehmen ist dadurch weiterhin ungewiss, aufgrund der fehlenden Planungssicherheit. Der Stadt Frankfurt bietet sich hier nun erneut die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Wirtschaft- und Standortentwicklung zu forcieren, umzusetzen sowie die Voraussetzungen hierfür langfristig festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land, das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umgewandelt. Mittlerweile haben sich auch Firmen aus dem Industriepark Fechenheim dort bereits Flächen gesichert. Um einer weiteren Abwanderung entgegenzusteuern, sollte geprüft werden, ob der Erwerb durch die Stadt Frankfurt möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 525 2025 Die Vorlage OF 701/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLeitlinien für die Ansiedlung von Rechenzentren so früh wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2025, OF 700/11 Betreff: Leitlinien für die Ansiedlung von Rechenzentren so früh wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die o.g. in Abstimmung befindlichen Leitlinien so schnell wie möglich im Ortsbeirat 11 vorzustellen und Hinweise des Ortsbeirats aufzunehmen. Begründung: Der Ortsbezirk 11 ist in besonders hohem Ausmaß von den städtebaulichen Umständen, den Emissionen und anderen Umweltauswirkungen von Rechenzentren betroffen. Der Ortsbeirat hat daher das dringende Anliegen, an der Formulierung der Leitlinien mitzuwirken. Nachrichtlich ein Auszug aus dem o.g. B 5: "Mit der Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 (§ 1838) eine städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Rechenzentren. In diesem Zuge wurde der Magistrat damit beauftragt, Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren und deren nachhaltigen, ressourcensparenden Bewirtschaftung zu entwickeln. Mit den Leitlinien werden Forderungen und Empfehlungen formuliert, die als Richtschnur für Bauleitplanverfahren, Bauberatungen, Verträge und das allgemeine Handeln der Stadtverwaltung fungieren, um Rechenzentren stadtraum- und klimaverträglich zu integrieren. Darüber hinaus enthalten die Leitlinien weitere Kriterien zum nachhaltigen Handeln bei Planung, Bau und Betrieb von Rechenzentren. Die Leitlinien wurden mit der Branche und weiteren Stakeholdern diskutiert und befinden sich im städtischen Abstimmungsprozess." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 5 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6471 2025 1. Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenOptimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 688/11 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat prüft die Wegeführung für LKWs im Gewerbegebiet (insb. Gwinnerstraße und Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) auf Sicherheit und Wendemöglichkeiten und berichtet dem Ortsbeirat Optimierungsvorschläge. Zudem wird übergangsweise die aktuelle bestehende Beschilderung so verbessert, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die LKW Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von LKWs angefahren werden können. Aktuell ist für die LKWs jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein LKW-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell z.T. an Stellen angebracht (erst nach der Ecke Flinsch-Gelastraße und zudem zugwachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die LKWs über die Straße "Im Trieb" auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein PKW in der Straße "Im Trieb" stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6466 2025 Die Vorlage OF 688/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBewerbung für das Landesprogramm „Ab in die Mitte - Bring wieder Leben in die Stadt“ für AltSeckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 699/11 Betreff: Bewerbung für das Landesprogramm "Ab in die Mitte - Bring wieder Leben in die Stadt" für Alt-Seckbach Der Ortsbeirat begrüßt die Bewerbung "Bringt Leben ins Dorf - 7 Impulse für Seckbachs Mitte!" im Rahmen des Landesprogrammes Ab-die-Mitte "bringt Leben ins Dorf" und bezuschusst im Falle, dass die Bewerbung berücksichtigt wird, diese mit 10% der Gesamtkosten, maximal 1500 €. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Wie im Werkstattgespräch mit dem Ortsbeirat am 21.1. 2025 vorgestellt, möchte das Forum lebendiges Seckbach auch im Jahr 2025 aktiv die alte Dorfmitte Alt-Seckbach beleben mit Aktionen wie "Öffnet das Rathaus", "Hofkultur-Musik öffnet die Hoftore", "Stärkt die Mitte- kauft nebenan", "Mitte macht Markt", "Kreative Lösungen für die Bauphase". Details und eine Kostenaufstellung stellt das Forum in der Ortsbeiratssitzung vor. Im Jahr 2024 wurde ein Preis i.H. v. 7.500€ (beantragt waren 12.000€) vergeben und der OBR hat dementsprechend mit 750€ das Forum gefördert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 376 2025 Die Vorlage OF 699/11 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE, SPD, CDU und Linke mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "begrüßt" durch das Wort "unterstützt" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNistkästen für überflüssige Verkehrszeichenmasten Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 682/11 Betreff: Nistkästen für überflüssige Verkehrszeichenmasten Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" an den Kreuzungen in der Tempo-30-Zone der Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - Die drei neu aufgestellten Schilder Verkehrszeichen 205 sind an den Kreuzungen in der Lauterbacher Straße 4-20 (Tempo 30-Zone) wieder zu entfernen. - An den verbleibenden Masten der Schilder Verkehrszeichen 205 sind passende Nistkästen für Vögel anzubringen. - Die immer noch fehlenden Parkwinkel sind an den dortigen drei Kreuzungen (Lauterbacher Straße 4-20) anzubringen. Begründung: Die Anwohner und die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord forderten seit 2017 die Parkwinkel an den Straßenkreuzungen in der Lauterbacher Straße, in dem Abschnitt nach der Nr. 4 bis zur 20, zu vervollständigen. Es gibt bereits einen Parkwinkel, aber die weiteren Parkwinkelmarkierungen wurden nie aufgebracht. Stattdessen ist in der Tempo 30-Zone seit Dezember 2024 eine vollkommen rechtswidrige und ungenügende Beschilderung angebracht worden. In einer Tempo 30-Zone gilt grundsätzlich immer "Rechts vor Links". Tempo 30-Zonen wurden erst in den 70er Jahren eingeführt. In der Lauterbacher Straße gilt seit 1960 schon "Rechts vor Links". Nun soll eine vorfahrtsberechtigte Straße in eine Tempo 30-Zone gebaut werden. Dies ist in nur sehr wenigen Ausnahmefällen möglich, allerdings sollte diese Entscheidung dann sehr gut begründet sein, ansonsten kann dies nicht umgesetzt werden. (erforderlich ist dafür z.B. eine Grundnetz Buslinie, Haupteinkaufsstraße oder Vergleichbares). In dem Straßenabschnitt zwischen der Haunummer 2 und 9 sind bereits "schlafende Polizisten" (Bodenschweller) angebracht. In der Lauterbacher Straße 2 bis 20 (ca. 100 Meter) befinden sich die Grund-, Haupt und Realschule, die örtliche Kindertagestätte nebst Hort; zwischen den Häusern befinden sich noch weiter 3 Spielplätze. Der gesamte Abschnitt ist die "Rennstrecke" für die Kinder und deren Begleiter zwischen den Schulen, Kindergarten, Hort und Spielplätzen. Dieser Straßenabschnitt der Tempo 30-Zone ist nun in eine "Hauptstraße für Autos" geändert worden, die den Verkehrsteilnehmern nicht mehr suggeriert, hier vorsichtig fahren zu sollen. Dies entspricht nicht dem Interesse der Anwohner und nicht dem Anspruch an unseren Sicherheitsgedanken in der Stadt Frankfurt. Die Kreuzungen in dem Bereich sind Kreuzungen und es ist gilt dort unstrittig "Rechts vor Links". Dies ist erst erneut wieder durch ein Urteil, welches sich direkt auf diesen Straßenabschnitt bezieht, eindeutig und rechtssicher festgestellt worden. - Im Jahr 1960 ist bei der Planung des Gebietes darauf geachtet worden, mittels "Rechts vor Links" Kreuzungen die Autos zu "entschleunigen", weil der Verkehr damals noch Tempo 50 erlaubte. Tempo 30 Zonen gab es damals noch nicht. - Es ist damals an den Kreuzungen absichtlich ein umlaufender Randstein eingebaut worden. - Es ist an den Kreuzungen zusätzlich ein umlaufender Gehweg angebracht worden. - In der Parallelstraße gibt es gleichartige Kreuzungen, die allerdings sogar teils nur Waldzugänge sind, die ebenfalls reine "Rechts vor Links" Kreuzungen sind und mit Parkwinkeln und sogar Halteblöcken am Boden markiert worden sind. - Es ist nicht nur ein allmeines Wohngebiet (WA), sondern dort sogar reines Wohngebiet (WR). Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der Bürger erstmals empfohlen in der Lauterbacher Straße Parkwinkel anzubringen. Die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord hatte sich seitdem noch mehrfach vergebens an das Amt gewandt. Die neue Beschilderung in der Lauterbacher Straße ist so nicht zulässig. Grundsätzlich gehört zu einer negativ Beschilderung immer noch eine positive Beschilderung dazu; von dem völlig vergessenen Radverkehr mal ganz zu schweigen. Die Ausnahmegründe für eine Vorfahrtstraße fehlen völlig. Es fehlen auf den ca.100 Metern daher folgende weitere 21 Schilder nebst Masten: - Dreimal VZ Einfahrt verboten, weil es eine Einbahnstraße ist. (Zeichen 267) - Dreimal Zusatzzeichen: Radfahrer frei (VZ 1022-10) - Dreimal VZ Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts (Zeichen 209) - Dreimal VZ Einbahnstraße rechtsweisend (Zeichen 220-20) - Dreimal VZ Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts (Zeichen 209) - Dreimal VZ Vorfahrt (Zeichen 301) - Dreimal Zusatzzeichen: Radfahrer frei (VZ 1000-32) Niemand möchte diesen irrsinnigen Schilderwald und keine weiteren unnötigen Ausgaben. Die Amtsleiterin war bereits direkt involviert in die Thematik und hat den Bürgern direkt darauf geantwortet. Es wurde eine kurze einmalige wahllose Geschwindigkeitskontrolle in dem Bereich angeordnet. Die Antwort an die Bürger war aber nicht zielführend. Die einmalige 90-minütige Geschwindigkeitskontrolle ohne Zeitangabe zeigte zwar keine Geschwindigkeitsüberschreitungen, trotzdem ist dies kein Indiz für eine sicherere Straße und überhaupt keine aureichende Begründung für die Verwaltungsvorschrift hier eine "Hauptstraße" im Tempo 30-Zone Gebiet anzulegen. Der Bürgerwille sollte mehr beachtet werden und die eindeutigen Vorgaben zu sicheren Wohngebieten und Bereichen um die Schulen sollten mehr Beachtung finden. Das Dezernat für Mobilität hat dazu bereits klare Vorgaben gemacht und in einem neuen Anschreiben vom 25.01.25 auf die Wichtigkeit der Sicherheit vor unseren Schulen hingewiesen: "Schulwegsicherheit im Fokus" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6462 2025 Die Vorlage OF 682/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Betreffs und der zweite Spiegelstrich des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStraße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Betreff: Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln Vorgang: OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße am Gansbühel kurz vor der Einmündung zur Jakobsbrunnenstraße durch bauliche Maßnahmen (Poller und/oder Baken) so zu verschließen, dass die Straße zu einer Sackgasse wird und eine Durchfahrt mit dem PKW nicht mehr möglich ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine Durchfahrt per Fahrrad weiterhin ermöglicht wird. Am Ende dieser Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze eingerichtet werden. Um diese Maßnahme zu ermöglichen ist es notwendig, die Buslinie 44, die derzeit durch die Straße Am Gansbühel geführt wird, zu verlegen. Die Linienführung soll sodann aus der Jakobsbrunnenstraße kommend in die Willmannstraße und von dort aus weiter in die Straße Alt Fechenheim erfolgen. Sollte dies, aufgrund des Wenderadius in der Einmündung zu Alt-Fechenheim nicht möglich sein, soll die Kleestraße für den Gegenverkehr freigegeben werden. Hierzu müssten die dort befindlichen Parkplätze entfallen. Begründung: Die Straße am Gansbühel ist zur Zeit eine sogenannte unechte Einbahnstraße, sie darf per PKW nur aus Alt-Fechenheim in Richtung Konstanzer Straße befahren werden, nicht jedoch in die Gegenrichtung. Dies hält viele Fahrer von PKW / Transporter und LKW jedoch nicht davon ab, verbotswidrig in die Straße einzufahren, was zu einer starken Verkehrsbelastung der Anwohner führt und überdies immer wieder zu gefährlichen Situationen in der Straße selbst und an der sehr schlecht einsehbaren Einmündung zur Straße Alt Fechenheim. Da auch der Bus immer wieder Probleme hat aus der Straße in Richtung Alt-Fechenheim einzugehen, wären durch diese Lösung sehr viele Problempunkte auf einmal gelöst. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6461 2025 Die Vorlage OF 681/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
Weiter lesenVorstellung der Trassenführung des Umspannwerks „Fechenheim“
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 685/11 Betreff: Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks "Fechenheim" Vorgang: OM 5788/24 OBR 11; ST 2/25 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, die Trassenführung für das geplante Umspannwerk auf dem ehemaligen Samson Gelände, welches über Fechenheimer Gelände führen soll, rechtzeitig offenzulegen und dem Ortsbeirat 11 proaktiv vorzustellen. Begründung: Die ST 2 2025 ist nicht aussagekräftig und lässt den Ortsbeirat mit offenen Fragen zurück. Sobald die Informationen dem Magistrat der Stadt Frankfurt vorliegen, soll dieser frühzeitig und proaktiv auf den Ortsbeirat zukommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5788 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 2 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6464 2025 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "für das" in "zu dem" geändert werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWiederherstellung der Allee entlang der Kirschenallee im Riederwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 686/11 Betreff: Wiederherstellung der Allee entlang der Kirschenallee im Riederwald Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat aufgefordert wird, die Kirschenallee im Riederwald, im Bereich des Sportplatzes Riederwald, als Allee wiederherzustellen. Dafür sollen entlang der Kirschenallee wieder Bäume gepflanzt werden, und dann mit den noch bestehenden Bäumen wieder eine Allee bilden. Begründung: Der Wald im Riederwald ist leider in keinem guten Zustand. Immer mehr Bäume sterben ab oder mussten wegen Schädigungen in den letzten Jahren gefällt werden. Darunter hat auch die einseitige Baumallee in der Kirschenallee entlang der Sportplätze gelitten. Weitere Bäume der Allee fielen den Umbauarbeiten bei den Sportplätzen zum Opfer. Momentan sind nur noch drei alte Bäume von der ehemaligen übriggeblieben. Vor dem Umbau der Sportplätze waren die Bäume sehr nah an den Spielfeldern und störten deshalb. Dies ist nach dem Umbau jedoch nicht mehr gegeben denn die Abstände zum Weg sind nun deutlich größer geworden und eröffnen deshalb die Möglichkeit für die neue Bepflanzung, die einen kleinen Beitrag zur Erhaltung des Waldes leisten soll. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6465 2025 Die Vorlage OF 686/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDas Straßenschild in der Straße Am Alten Volkshaus versetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 687/11 Betreff: Das Straßenschild in der Straße Am Alten Volkshaus versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Straßenschild der Straße "Am Alten Volkshaus" im Stadtteil Riederwald zu versetzen. Es befindet sich zurzeit am Ende der Straße und sollte an den Beginn der Straße versetzt werden. Es könnte irgendwo im Bereich der Litfaßsäule montiert werden. Begründung: Am Ende der Straße (einer Sackgasse) ist das Schild nicht sinnvoll, da Menschen, die diese Straße suchen, ja vom Beginn der Straße kommen und dort nach dem Straßennamen suchen. Das ist auch wichtig für Rettungseinsätze. Direkte Anfragen in dieser Sache von Anwohnern beim ASE blieben ohne Antwort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 687/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenWann erfolgt die Ausschreibung der Stadtteil-Bundles für die Carsharingbranche in Frankfurt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 689/11 Betreff: Wann erfolgt die Ausschreibung der Stadtteil-Bundles für die Carsharingbranche in Frankfurt? Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, - Wann mit der Ausschreibung der Stadtteil-Bundles für die Car-Sharing Anbieter zu rechnen ist? - Wie soll der Aufbau der Ladeinfrastruktur für die geforderte 5% Elektrifizierung der Car-Sharing-Flotte umgesetzt werden? - Wie hoch ist die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Ausbau der elektrischen Infrastruktur? Begründung: Die Stadt Frankfurt möchte zur Steuerung der Car-Sharing-Stationen sogenannte Stadtteil-Bundles ausschreiben. Diese Bundles bestehen aus attraktiven und weniger attraktiven Stadtteilen, um eine gleichmäßige Ansiedlung und Mobilität über alle Stadteile von Frankfurt zu gewährleisten. Insbesondere in den östlichen Stadtteilen, wie bspw. Fechenheim, besteht akuter Bedarf, aufgrund der schlechten ÖPNV Anbindung. Die Ausschreibung ist lt. Aussage eines Car-Sharing-Anbieters jedoch noch immer nicht erfolgt. Dadurch stockt der aktuelle Ausbau weiterer Stadtteile, da die Anbieter nicht wissen, welche Stadtteile sie später mit der Ausschreibung erhalten werden. Zudem wünscht die Stadt Frankfurt eine Elektrifizierung der Car-Sharing-Flotte von 5%, was zu begrüßen ist. Die dafür notwendige Infrastruktur soll lt. Anbieter jedoch von diesen selbst aufgebaut und finanziert werden. Dies stellt die Branche, insbesondere nachhaltige Unternehmen, vor große finanzielle Herausforderungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1114 2025 Die Vorlage OF 689/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
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