Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2025, OA 557 entstanden aus Vorlage: OF 730/11 vom 31.03.2025 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. 2. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen sollen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie Fechenheim, Riederwald und Seckbach sowie in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem, auch in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates, geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen! Eine Zero-Waste-Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 557 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 557 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 557 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 entstanden aus Vorlage: OF 737/11 vom 04.05.2025 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23; OM 5639/24 OBR 11; ST 2016/24 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in den Stellungnahmen ST 1119 und ST 2016 vom Magistrat selbst beschriebenen, beschlossenen und angeordneten Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Die Situation ist unverändert gefährlich. 2. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat einen Realisierungstermin für dieses Jahr zu nennen, an dem die Umsetzung erfolgt und die beschriebenen Anpassungen durchgeführt werden. Begründung: Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und den Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen, welche in der Stellungnahme ST 1119 angekündigt und mit der ST 2016 mittlerweile geplant und angeordnet wurden, ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6945 entstanden aus Vorlage: OF 736/11 vom 04.05.2025 Betreff: Fuß- und Radweg südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der sogenannten Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben, Bereich Omegabrücke Um die Sicherheit und Nutzbarkeit des stark frequentierten Fuß- und Radwegs südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der sogenannten Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben im Bereich der Omegabrücke zu gewährleisten, wird der Magistrat gebeten, die Asphaltoberfläche der Fahrbahn zu erneuern. Falls eine vollständige Erneuerung nicht möglich ist, sind zumindest die durch Wurzeln entstandenen Aufwerfungen und Verformungen der Asphaltdecke aus Sicherheitsgründen abzuschleifen. Die Maßnahme soll nach Möglichkeit in der ersten Jahreshälfte 2025 erfolgen, idealerweise in Verbindung mit den in Arbeit befindlichen Straßen- und Brückenbauarbeiten aus Gründen der Sanierung (2025) an der Omegabrücke/Hanauer Landstraße. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie viele Radfahrerinnen und Radfahrer diesen Abschnitt durchschnittlich täglich nutzen (differenziert nach Sommer- und Wintermonaten). Begründung: Die letzten Studien und statistischen Erhebungen der Unfallzahlen des Radverkehrs (2025) offenbarten eine Zunahme von Verletzten und Toten im Straßenverkehr. Hauptursache für Verletzung und Tod auf dem Fahrrad ist an erster Stelle der Autoverkehr (mit 75 Prozent Schuldhaftigkeit der Autofahrer:innen). Als weitere schwerwiegende Unfallursache wird unter anderem auch der Zustand der Fahrradwege genannt. Der Fahrradweg entlang der Hanauer Landstraße wird in hohem Maße auch von Menschen auf ihrem Arbeitsweg zwischen Frankfurt und Maintal genutzt. Der Weg ist durch Aufreißungen und Beulen der Fahrbahndecke in einem sehr schlechten Zustand. Der letzte Verkehrsminister der Bundesrepublik schloss sich der Forderung des "Vision Zero"-Konzeptes an - was da heißt: keine Toten bei Arbeitsunfällen und bezogen auf den Verkehr keine Verkehrsunfalltoten. Dieser Grundsatz sollte als dringlichste Forderung für den Verkehr in der Stadt Frankfurt erhoben werden. Um dies zu erreichen, sind sichere Fahrradwege unerlässlich! Quelle: Geoportal Frankfurt Fuß- und Radweg südlich der Hanauer Landstraße B 8/B 40 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6944 entstanden aus Vorlage: OF 717/11 vom 08.03.2025 Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur: Gelbe Warnblinker anbringen Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer am Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur zu reduzieren. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, ein gelbes Warnblinklicht und/oder zusätzliche Lichtsignalgeber direkt vor dem südöstlichen Fußgängerüberweg anzubringen. Begründung: An der Kreuzung Hanauer Landstraße/An der Mainkur kommt es stadtauswärts gehäuft dazu, dass Autofahrer über den Fußgängerüberweg fahren, obwohl die Fußgängerampel bereits Grün zeigt. Dies geschieht vor allem dann, wenn es einen Rückstau von der Hanauer Landstraße stadtauswärts links auf der U-Abbiegespur um die Mainkur gibt, um wieder auf die Fahrspur stadteinwärts der Hanauer Landstraße zu kommen. Es wird dann stark beschleunigt und nicht auf den bereits Grün habenden und schon kreuzenden Fuß- und Radverkehr geachtet. Lösungsvorschlag: Die entsprechende Fußgängerampel verfügt derzeit nicht über ein gelbes Blinklicht. Durch die Anbringung von je einem gelben Blinklicht an den beiden Pfosten der Fußgängerampel könnte das Problem gelöst werden. Das gelbe Blinklicht sollte bereits ein bis zwei Sekunden bevor die Fußgängerampel auf Grün schaltet, aktiviert werden. Zwei Lichtsignalgeber jeweils links und rechts von der südlichen Überquerungsmöglichkeit. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2025, OF 750/11 Betreff: Bank im oberen Bereich des Zugangs auf dem Atzelbergplatz von der Haltestelle "Atzelberg Ost" montieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt darum zu bitten, eine Bank um den Baum, siehe nachstehende Abbildung im oberen Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz zu montieren. Begründung: Am östlichen Zugang zum Atzelbergplatz befinden sich wenige Bänke, wo man sich ausruhen verweilen könnte. Gerade Menschen, die nicht gut laufen können, würden davon profitieren. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7094 2025 Die Vorlage OF 750/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2025, OF 751/11 Betreff: Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle "Atzelberg Ost" (nicht sanierter Bereich) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die entsprechenden Ämter einzuwirken das eine Unterhaltspflege der Treppenanlage und Wege zum Atzelbergplatz (östlicher Bereich von der Haltestelle Atzelberg Ost, nicht sanierter Bereich) durchgeführt wird. Hier ist darauf zu achten, dass gerade die Entwässerungsrinnen gereinigt werden, so dass diese wieder funktionsfähig sind. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzung aus Beton sollten grundgerei-nigt und gestrichen werden. Begründung: Der östliche Zugang zum Atzelbergplatz befindet sich in einen sehr ungepflegten Zustand. Siehe hier auch nachstehendes Bildmaterial. Die Treppenstufen sind mit Mosen bewachsen, so dass diese bei Regen schmierig und glatt werden, und dadurch eine Unfallgefahr vorliegt. Die Regenwasserrinnen sind zugewachsen und nicht mehr funktionsfähig. Bei Starkregenwasserereignissen kann das Regenwasser nicht mehr aufgefangen werden und fliest auf die Atzelbergstraße in Richtung Altebornstraße. In den Fugen des Pflasters, sowie in den Randbereichen der aufgehenden Betonwände ist mit Unkraut durchsetzt. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzung aus Beton sind mit Mosen bewachsen und sehen daher unsauber aus. Treppenstufen vermost Zugewachsene Entwässerungsrinne Unkraut an Treppenst. u. Randbereichen Vermoste Wand Unkraut in Fugen des Pflasters Randbereiche mit Unkraut versetzt Lampenmast im unteren Bereich mit Unkraut verwachsen Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7095 2025 Die Vorlage OF 751/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 736/11 Betreff: Fuß- und Radweg südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der sogenannten Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben, Bereich Omegabrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Um die Sicherheit und Nutzbarkeit des stark frequentierten Fuß- und Radwegs südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der Straße Am Hollerbrunnen / Höhe Am Roten Graben im Bereich der Omega-Brücke zu gewährleisten, möge der Magistrat dafür Sorge tragen die Fahrbahndecke mit einer neuen Asphaltoberfläche zu erneuern. Falls eine vollständige Erneuerung nicht möglich ist, sind zumindest die durch Wurzeln entstandenen Aufwerfungen und Verformungen der Asphaltdecke aus Sicherheitsgründen abzuschleifen. Die Maßnahme soll nach Möglichkeit in der ersten Jahreshälfte 2025 erfolgen, idealerweise in Verbindung mit den in Arbeit befindlichen Straßen- und Brückenbauarbeiten aus Gründen der Sanierung (2025) an der Omega-Brücke/Hanauer Landstraße. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie viele Radfahrerinnen und Radfahrer diesen Abschnitt durchschnittlich täglich nutzen (differenziert nach Sommer- und Wintermonaten). Begründung: Die letzten Studien und statistischen Erhebungen der Unfallzahlen des Radverkehrs (2025) offenbarten eine Zunahme der Verletzten und Toten-Zahlen im Straßenverkehr. Hauptursache für Verletzung und Tod auf dem Fahrrad ist an erster Stelle der Autoverkehr (mit 75% Schuldhaftigkeit der Autofahrer:innen). Als weitere schwerwiegende Unfallursache wird unter anderem auch der Zustand der Fahrradwege genannt. Der Fahrradweg entlang der Hanauer Landstraße wird in hohem Maße auch von Menschen auf Ihrem Arbeitsweg zwischen Frankfurt und Maintal genutzt. Der Weg ist durch Aufreißungen und Beulen der Fahrbahndecke in einem sehr schlechten Zustand. Der letzte Verkehrsminister der Bundesrepublik schloss sich der Forderung des Vision Zero Konzeptes an - was da heißt: keine Toten bei Arbeitsunfällen und bezogen auf den Verkehr keine Verkehrsunfalltoten. Dieses Grundsatz sollte als dringlichste Forderung für den Verkehr in der Stadt Frankfurt erhoben werden. Um dies zu erreichen sind sichere Fahrradwege unerlässlich!! Quelle: Geoportal Frankfurt (geoportal Frankfurt) Fuß- und Radweg südlich der Hanauer Landstraße B 8 / 40) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6945 2025 Die Vorlage OF 736/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 737/11 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23; OM 5639/24 OBR 11; ST 2016/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme ST1119/23, und in der Stellungnahme ST 2016/24 vom Magistrat selbst beschriebenen, beschlossenen und angeordneten Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Die Situation ist unverändert gefährlich. Der Magistrat wird aufgefordert dem Ortsbeirat einen Realisierungs-Termin für dieses Jahr zu nennen an dem die Umsetzung erfolgt und die beschriebenen Anpassungen durchgeführt sind. Begründung: Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Stellungnahme ST 1119/23 mittlerweile angekündigt, mit der ST 2016/24 geplant und angeordnet, ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6946 2025 Die Vorlage OF 737/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 735/11 Betreff: Neue Ein- und Ausfahrten am Park-and-Ride-Parkhaus Borsigallee Umplanung der Anschlussstelle Borsigallee/Riederwaldtunnel 1. Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, inwiefern die zusätzlichen Baukosten für den Bund und die Stadt Frankfurt die Neuplanung der Ein- und Ausfahrten des P+R Parkhauses rechtfertigen. 2. Welches Ergebnis hat die Prüfung der Statik des bisherigen Parkhauses ergeben? Kann das Parkhaus auf 3000 Parkplätze im Rahmen einer Aufstockung erweitert werden und wenn nicht, wie wird das Ziel der 3000 Parkplätze erreicht? 3. Wie hoch sind die Baukosten und Bauzeit für die erforderliche neue Zuwegung, der Umbau der vorgelagerten Kreuzung, sowie der Erweiterung des Parkhauses? 4. Wie wird diese Verhältnismäßigkeit der Kosten zu den zusätzlichen maximal 2000 Parkplätzen gesehen? 5. Für die Neuplanung der Ein- und Ausfahrten des Parkhauses sollen Lärmschutzwände mit einer Höhe von fast neun Metern Höhe gebaut werden und weitere "zusätzliche" Waldfläche gerodet werden. Hat der Magistrat Einsicht in die naturrechtlichen Gutachten zur Neuplanung der Anschlussstelle Borsigallee bekommen und diese bewerten können und wie fiel die Bewertung aus? 6. Die Kreuzung Borsigallee/Kruppstraße wird geändert und damit ändern sich die Verkehrszahlen. In der alten Version des Verkehrsmengengutachten zum 2.Planfeststellungsbeschluß des Riederwaldtunnel wurde: "gerade noch die Stufe D" erreicht. Dies allerdings unter der fehlerhaften Annahme, es würden nur 10 Fahrzeuge pro Stunde von der Borsigallee in Richtung Norden auf die Kruppstraße abbiegen. Wie ändern sich die Verkehrszahlen für die Kreuzung Borsigallee/ Kruppstraße ? 7. Wie war das Ergebnis der Prüfung der Leistungsfähigkeit der Neuplanung der Kreuzung Kruppstraße / Borsigallee? Begründung: Die Autobahn Ausfahrt Borsigallee soll von einer Unterführung in eine Überführung umgebaut werden. Zusätzlich sollen die Ein- und Ausfahrt zum P+R Parkhaus Borsigallee nur noch direkt über die Autobahn erfolgen. Dafür sind im Fechenheimer Wald weitere große Waldflächen zu roden um die Zufahrt zum P+R Parkhaus neu und geräumiger gestalten zu können. Die jetzige Ein- und Ausfahrt an der Borsigallee soll dauerhaft geschlossen werden. Eine Ausfahrt aus dem Parkhaus ist dann nur noch zurück auf die Autobahn möglich. Dies würde zusätzlich für die lokale Wirtschaft Einbußen bedeuten. Hessen Mobil hat bisher keine Unterlagen zur Änderung zur Verfügung gestellt. Auf einer Ortsbeiratssitzung wurde bereits mitgeteilt, die Pläne würden im Februar öffentlich gemacht. Mit der Stadt Frankfurt würden bereits Gespräche zu den neuen Planungen geführt. Es bestehen Zweifel, ob zweistellige Millionenbeträge bei knapper Kasse, für eine gesonderte Einfahrt und eine neue Ausfahrt und Brücken an das bestehende vollausgelastete Parkhaus notwendig sind. Die Planungen erzeugen zusätzliche neue ungeklärte naturrechtlichen Probleme. Es sind keinerlei Vorteile für die "Frankfurter" zu erkennen. Selbst bei positivster Betrachtung, das P+R Parkhaus Borsigallee wird halt eben nicht an der S-Bahnlinie stehen, sondern mit der wesentlich langsameren U-Bahn angefahren. Wäre das P+R Parkhaus an der neuen S-Bahnstation Fechenheim-Nord wäre dies eine sinnvolle Ergänzung für Bürger aus dem Umland. Mit der Nutzung des P+R Parkhauses werden die Transferzeiten zum Arbeitsplatz für die meisten Menschen aus dem Umland weiterhin bei meist mehr als einer Stunde liegen und damit dann über der kritischen Zeitschwelle für ein noch akzeptables Einpendeln zum Arbeitsplatz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.04.2025, OF 715/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1183 2025 1. Die Vorlage OF 715/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 735/11 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 735/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 738/11 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten zu überprüfen: - Jakobsbrunnen Str. ab Höhe Kiosk in beide Richtungen. werktags 05:00- 09:30 und ab 17:00 Uhr - Alt Fechenheim Höhe Fahrschule + Höhe Netto + Höhe katholische Kirche werktags Dieburger Str. 05:00- 07:00 und ab 19 Uhr - Starkenburger Straße - Höhe Rückseite Kita Mainstrolche 05:00- 8:00 Uhr und 17:00- 22 Uhr - Starkenburger Straße/Alt Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße werktags 05:00- 07:00 und ab 19 Uhr - Starkenburger Straße/ Dieburger /Alt Fechenheim am Wochenende, alle Uhrzeiten - Bodensee Straße zwischen Konstanzer Straße und Max-Eyth-Strasse werktags 05:00- 09:30 und 15:00- 21:00 Uhr - Wächtersbacher Str. Höhe Kita St. Hildegard werktags 07:30- 10:00 Uhr und 14:00- 17:00 Uhr (sobald die Umleitung Hanauer Landstraße nicht mehr über die Cassella Str. führt) - Birsteinerstr. Höhe Sportplatz Mo-Freitag 06:30- 08:30 und ab dem späten Nachmittag. (Verkehr von und zur Schule, Ferienzeit ausschließen) Begründung: Es wird vermehrt festgestellt, Fahrzeughalter halten sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6947 2025 Die Vorlage OF 738/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Maßnahmen in Absprache mit der Landespolizei stattfinden soll sowie die folgenden Standorte ergänzt werden: - Hanauer Landstraße stadtauswärts (am Parkplatz der Allessa GmbH und der Bushaltestelle, wenn die Baustelle abgeschlossen ist) zwischen der Straße Alt-Fechenheim und der Omegabrücke (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Jakobsbrunnenstraße von Westen aus kommend im Bereich der Einfahrt in die Tempo-30-Zone zwischen An der Seehecke und Konstanzer Straße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Baumertstraße zwischen der Straße Am Hennsee und Pfortenstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Roscherstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 729/11 vom 09.04.2025 Betreff: Recht der Bürger auf saubere Luft Vorgang: OA 276/18 OBR 6; ST 662/19; B 69/22; OA 160/22 OBR 11; ST 1608/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Warum wurde die Umweltzone nicht komplett aufgehoben, Flächenzuteilungen nicht geändert oder auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet ausgeweitet? 2. Wäre eine Veränderung der aktiven Flächen der Umweltzone, den Ortsbezirk 11 einschließend, zielführender? 3. Welches ist das endgültige Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt? Begründung: Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der Magistrat, die Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone aufzunehmen. Vielmehr wird argumentiert, dass alles schon seit 2012 in Ordnung und daher das Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel sei, welches abgeschafft gehört. Zitat aus dem Bericht B 69: "Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt." Daher ist die Frage, wann die Familien im Frankfurter Osten in die Umweltzone aufgenommen werden oder die Umweltzone Frankfurt komplett aufgehoben wird, wenn es seit dreizehn Jahren im Ortsbezirk keinerlei Probleme mit der Luftreinhaltung gibt. Der Frankfurter Osten - mit dem Ortsbeirat 11 - war es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten (Erlenbruch) gekämpft hat und die bisherige schlechte Platzierung für eine Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der Frankfurter Osten, mit einem neu geplanten zweiten, Biomasse verbrennenden, Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und die Frankfurter Bürger nicht mit zweierlei Maß behandelt werden. Im Frankfurter Osten gibt es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr. "Umweltzonen sind Bereiche, in denen Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastungen für die Menschen bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2.5) und Stickoxiden (NO2) zu senken. Diese Belastungen entstehen ungefähr zu einem Drittel durch Pkw- und Lkw-Verkehr, aber ebenfalls durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanlagen, Binnenschiffen und Holzfeuerungen." Alle diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend. Sollte man daher die Umweltzone vielleicht von der Fläche her verändern, um wirklich die wichtigsten Bereiche der Stadt zu schützen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 276 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 662 Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Anregung vom 14.03.2022, OA 160 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6189, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 551 entstanden aus Vorlage: OF 727/11 vom 03.04.2025 Betreff: Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Baumschutzsatzung zu ändern, um verpflichtungsfrei und gebührenfrei Götterbäume entfernen zu dürfen und Maßnahmen zum zukünftigen Umgang mit dem Götterbaum in Frankfurt zu entwickeln. Begründung: Der Götterbaum ist kein heimisches Gewächs, sondern ein aus China stammender schnellwachsender, hochsämiger Baum. Die Baumart wird im Volksmund "Ghetto-Palme" genannt. Die Art verbreitet sich sehr schnell. Besonders häufig ist der Baum innerstädtisch in wirtschaftlich schlecht geführten Bereichen zu finden. Der Baum wächst mit bis zu vier Metern pro Jahr sehr schnell und die Äste sind sehr brüchig. Diese Baumart verdrängt heimische Baumarten und ist daher von der EU als gefährdend eingestuft. Sie steht seit 2019 auf der Liste der invasiven Arten in der EU. Eine massive Verbreitung auf ländliche Freiflächen in Ungarn ist nicht mehr rückgängig zu machen. In weiten Teilen Italiens ist der Baum sehr verbreitet und wandert nun von Süden her nach Tirol ein. Die Stadt Berlin hat bereits Maßnahmen ergriffen, die eine weitere Verbreitung des Götterbaums zum Nachteil anderer heimischer Bäume beschränken sollen. Der städtische Lebensraum bietet der Pflanze ideale Bedingungen und durch seine Verbreitung von Allergenen ist er problematisch für viele Menschen. Problematisch ist: - Umwelt: Als invasive Art kann der Götterbaum einheimische Pflanzenarten verdrängen und die lokale Biodiversität beeinträchtigen. Er bildet dichte Bestände, die das Wachstum anderer Pflanzen behindern und Ökosysteme verändern können. - Wirtschaft: Der Götterbaum kann durch seine rasche Ausbreitung und die Fähigkeit, auf Ruderalflächen zu gedeihen, zu einem Problem für die Land- und Forstwirtschaft werden. Durch die massive Wurzelaktivität und der Möglichkeit der Besiedelung extremer Standorte können jene Individuen, welche in der Nähe von Infrastrukturen aufkommen, größere mechanische Schäden durch das starke Wurzelwachstum an diesen Baulichkeiten verursachen. - Gesundheit: Der Baum produziert Allergene und sein Holz kann Hautreizungen verursachen. Der unangenehme Geruch der Blätter kann ebenfalls als störend empfunden werden. Samen und Rinde sind giftig für Mensch und Tier. Quellen: - Forstdienst Wald und Holz - Tirol https://forstdienst.provinz.bz.it/de/wald-holz/goetterbaum - Elietta Becker in: https://www.lubera.com/de/gartenbuch/goetterbaum-giftig-p4363 - Beigefügt ist der Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Berlin zu "Empfehlungen zum Umgang mit dem Götterbaum in Berlin vor dem Hintergrund der EU-Verordnung zu invasiven Arten" Anlage 1 (ca. 353 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 551 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6188, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025
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S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 550 entstanden aus Vorlage: OF 733/11 vom 24.04.2025 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 21.03.2025, NR 1168 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1168 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Seckbacher Industriestraßen Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße ebenfalls aufgenommen werden. Begründung: In der Vorlage fehlen die Seckbacher Industriestraßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1168 = Enthaltung, OA 550 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1168 = Prüfung und Berichterstattung, OA 550 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6108, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6901 entstanden aus Vorlage: OF 728/11 vom 09.04.2025 Betreff: Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot Der Magistrat wird gebeten, ein tragbares und nachhaltiges Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot auf den Bürgersteigen und Gehwegen zu erarbeiten und dies dem Ortsbeirat vorzulegen. Begründung: Die Straßenzüge im Ortsbezirk sind teilweise übersät mit den Verunreinigungen und Hinterlassenschaften von Hunden. Regelmäßig bekommen Mitglieder des Ortsbeirates Beschwerdebriefe aus der Nachbarschaft. Ganze Straßenzüge werden regelmäßig so verunreinigt, dass man als Fußgänger alle paar Meter ausweichen muss, um nicht in ein Häufchen zu treten. Der Ortsbeirat fordert die Stadt Frankfurt und die FES auf, diesen Verunreinigungen, die die Lebensqualität und vor allem auch Kinder in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken, entgegenzuwirken. Es werden dringend Wege und Methoden benötigt, um die Sauberkeit der Gehwege zu gewährleisten. Da könnte auch das Quartiersmanagement einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6898 entstanden aus Vorlage: OF 724/11 vom 06.04.2025 Betreff: Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase Der Magistrat wird gebeten, die Autobahn GmbH aufzufordern, eine zusätzliche Feinstaubmessstation an der Baustelle und der Pestalozzischule aufzustellen und die Messwerte in die öffentliche Darstellung der Stadt Frankfurt einzubinden. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgehalten, dass die Autobahn GmbH die Feinstaubbelastung während der Bauphase messen muss. Der Ortsbeirat fordert eine Veröffentlichung der Messwerte und eine Einbindung in die Messdatendarstellung der Stadt Frankfurt mit allen Grenzwerten. Die Pestalozzischule, der Sportbetrieb der Eintracht und weitere Einrichtungen können somit selbst entscheiden, ob sie ihren Sportbetrieb gegebenenfalls einschränken. Dabei ist zu beachten, dass die neuen Leitlinien der WHO eine mittlere jährliche Feinstaubbelastung mit PM2,5-Emissionen von höchstens 5m/m3 vorschlagen im Gegensatz zu den derzeit von der EU-Verordnung vorgegebenen Werten von 25m/m3. Aus diesem Grund ist eine Veröffentlichung der realen Werte ein guter Kompromiss: Die Autobahn GmbH muss handeln, wenn die gesetzlichen Werte überschritten sind, die Schule und der Sportbetrieb können handeln, wenn ihnen die Werte zu hoch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1204
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6897 entstanden aus Vorlage: OF 723/11 vom 07.04.2025 Betreff: Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit auf den Gehwegen wiederherzustellen, indem im Weg stehende E-Roller beseitigt werden. Dies soll nicht nur in der Stadtmitte, sondern auch in den Stadtteilen durchgesetzt werden. Dazu sollen die Kontrollen verstärkt und auch ein nachhaltiges Konzept zur Eindämmung der Verstöße eingesetzt und umgesetzt werden. Begründung: Schlecht abgestellte E-Roller sind nicht nur ein tägliches Ärgernis, sondern auch immer öfter ein echtes Sicherheitsproblem. Insbesondere Mietroller werden oft rücksichtslos quer geparkt, scheinbar mit dem Gedanken, dass niemand nachvollziehen kann, wer geparkt hat und somit auch keine Strafe droht. An manchen Stellen, zum Beispiel in der Carl-Benz-Straße vor der Firma Siemens, stehen die E-Roller kreuz und quer, wodurch immer wieder gefährliche Situationen entstehen. Aber auch einzelne E-Roller lassen Menschen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder Kinderwagen keine Chance, sicher an ihr Ziel zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6902 entstanden aus Vorlage: OF 731/11 vom 19.03.2025 Betreff: Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Magistrat wird gebeten, die Baustelle für die Nordmainische S-Bahn nicht mitten durch die Riederwaldsiedlung zu erschließen und die in der Stellungnahme ST 300 genannte Zufahrt über Lahmeyerstraße - Harkortstraße - Iselinstraße - Motzstraße auszuschließen. Die Anbindung der Baustelle im Bereich des Riederwalds soll ausschließlich über die Riederspießstraße direkt vom Ratsweg aus erfolgen. Außerdem soll die Deutsche Bahn die Bevölkerung umgehend ausführlich über die geplanten Baumaßnahmen unterrichten. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Nordmainischen S-Bahn. Die Bewohner in Baustellennähe sollten aber so wenig wie möglich belastet werden, zumal ihnen Gärten und Waldflächen dauerhaft sowie Rad- und Fußwege bauzeitlich verloren gehen. Eine Anlieferung durch die engen Siedlungsstraßen muss unbedingt verhindert werden; Lkws würden dort stecken bleiben. Es ist zu beachten, dass gleichzeitig auf der Nordseite des Riederwalds mit dem Bau des Riederwaldtunnels begonnen wird. Die beiden Großbaustellen müssen logistisch getrennt werden, um das Chaos so klein wie möglich zu halten. Quelle: Geoportal Frankfurt, ST 300 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6896 entstanden aus Vorlage: OF 721/11 vom 31.03.2025 Betreff: Projektvorstellung Einhausung A 661 Der Magistrat wird gebeten, den betroffenen Ortsbeiräten den Stand der geplanten Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße vorzustellen, insbesondere - den konkreten Zeitplan mit den Meilensteinen bis zur Fertigstellung des Ausbauvorhabens; - darin enthalten die Information, bis wann durch die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt werden muss, um eine Einhausung ohne unnötigen Auf- und Abbau von Lärmschutzwänden zu realisieren; - wann die fertigen Untersuchungen der DEGES GmbH vorgestellt werden; - wann das Stadtplanungsamt die Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen (im Falle einer Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung) plant. Begründung: Die Autobahn GmbH des Bundes hat in Vorbereitung der Errichtung von Lärmschutzwänden mit dem Vegetationsrückschnitt im Rahmen des geplanten, planfestgestellten Endausbaues der A 661 begonnen. Nach Auskunft der Autobahn GmbH handelt es sich um Vorarbeiten für die Errichtung von Lärmschutzwänden in Höhe von zehn Metern. Der Ortsbeirat ist bislang davon ausgegangen, dass Lärmschutzwände aufgrund der geplanten Einhausung nicht gebaut werden. Vielmehr sollte das Geld zur Errichtung der Wände in die kostspielige Einhausung gesteckt werden, um dem Lärmschutz Genüge zu tun. Weiterhin sollten die Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung der DEGES GmbH seit Frühjahr 2024 veröffentlicht sein. Der Ortsbeirat freut sich, dass das Stadtplanungsamt und das Verkehrsdezernat mittels einer Arbeitsgruppe in engem Austausch mit der Autobahn GmbH stehen. Der konkrete Zeitplan der Einhausung wird aber auch aufgrund der zahlreichen Bürger*innenanfragen immer wichtiger für den Ortsbeirat. Dass die Stadt zunächst nicht über die Rodungsarbeiten informiert war und weder Stadtverordnete noch Ortsbeiräte über irgendetwas in Kenntnis gesetzt wurden, verdeutlicht eine große Informationslücke. Um diese Unklarheiten aufzuklären, und weil die Autobahn GmbH auch auf mehrfache Nachfragen bislang keine Möglichkeit sah, das Projekt detailliert vorzustellen, wendet der Ortsbeirat sich nun an den Magistrat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1006
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6895 entstanden aus Vorlage: OF 720/11 vom 03.04.2025 Betreff: Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Salmünsterer Straße eine Sperrfläche anzubringen oder im ersten Abschnitt der Straße rechts bis zu der Grundstücksausfahrt das Parken von Pkws zu verhindern. Begründung: Der Verkehr aus der Birsteiner Straße hat Schwierigkeiten, beidseitig von der Birsteiner Straße in die Salmünsterer Straße abzubiegen. Die Fahrzeuge parken dort meist halbseitig auf dem Bürgersteig, weil das Problem der zu engen Einfahrt bekannt ist. Eine Verlegung des Parkwinkels hinter die Ausfahrt könnte eventuell ausreichen. Es ist mehrfach zu Beschädigungen an den dort stehenden Fahrzeugen gekommen. Lkws und längere Lieferwagen müssen an der Kreuzung rangieren, um dort abbiegen zu können. Der durch die Einbahnstraße entgegenkommende Fahrradverkehr kann nicht rechtzeitig von den abbiegenden Fahrzeugen erkannt werden, und es ist für beide Verkehrsteilnehmer durch die Enge am Anfang der Fahrbahn in der Salmünsterer Straße kein Ausweichen möglich. Die Anwohner der Grundstücksausfahrt (links im Bild) können nur rückwärts in die Salmünsterer Straße ausfahren und würden diese neue Regelung begrüßen. Kreis im Bild: Empfehlung einer Bodenmarkierung Foto und Copyright: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1286
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