Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2021, OF 63/11 Betreff: Fußgängerquerungen besser sichern an U-Bahn-Haltestellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der M55/21 unter der Maßgabe, dass bei Ziffer V, Kriterium B8, Sicherheit der Haltestellen und Stationen der folgende Punkt Beachtung findet und in zukünftigen Leistungsbeschreibungen mit eingearbeitet wird: An unbeschrankten Bahnübergängen für U-Bahnen und Straßenbahnen sind, wenn möglich, zusätzlich zu den "normalen" Fußgänger-Lichtzeichenanlagen, im Boden, mit hoher Frequenz blinkende rote Lichtbänder einzubringen. Begründung: Bereits in der Vergangenheit ist es zu häufig vorgekommen und es ist zu erwarten, dass dies bei unbeschrankten Gleisübergängen zukünftig immer wieder an U-Bahn und Straßenbahnhaltestellen in Frankfurt zu schwersten Unfällen mit Verletzungen und zu tödlichen Unfällen kommen. Als Beispiel sei der tödliche Unfall einer Passantin an der Station Gwinner Straße zu erwähnen oder der tragische Tod der Schülerin an der nebenan liegenden Station Schäfflestraße. Die Übergänge an den Gleisanlagen wirken, wenn man heutige Sicherheitsstandards ansetzt, antiquarisch. Jeder Mensch der dort verletzt wird, ist ein Mensch zu viel. Man muss die Menschen, die solche Gefahren an den Bahnübergängen nicht erkennen können, schützen. Daher wird gebeten, um zu vermeiden, das weitere Menschen schwer verletzt oder zu Tode kommen, weitere Sicherungen an den oberirdischen U-Bahn und Straßenbahnhaltestellen einzurichten Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 63/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 502 2021 1. Der Vorlage M 55 wird unter Hinweis auf OM 502 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 63/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 84/11 Betreff: Kinderbetreuungssituation für Fechenheim, Riederwald und Seckbach - Erläuterung der Zahlen, Einschätzungen und genannten Maßnahmen im Bericht sowie Schaffen von Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In Seckbach ist laut Information des Stadtschulamts der Betreuungsbedarf für 0-3 Jährige nach Umbau der städtischen Kita am Atzelberg aktuell gedeckt. Gibt es Pläne, um den Versorgungsgrad (0-3 Jährige) in Fechenheim und Riederwald weiter zu erhöhen? 2. Im Bericht wird auf einen in Planung befindlichen Kindergarten in Fechenheim verwiesen. Dabei handelt es sich nach unseren Informationen um Projekte in der Dieburger Straße und in der Lauterbacher Straße. Können Sie bitte weitere Informationen zum Zeithorizont, Träger etc. geben? Wie ist der Stand des Auslegungsverfahrens für das Wohngebiet in der Dieburger Straße? 3. Für Riederwald und Seckbach wird in Bezug auf die Betreuung der 3-6 Jährigen ein hoher Handlungsbedarf festgestellt - Welche Lösungsansätze gibt es hier? 4. Im Bericht erfolgt eine Einschätzung des Versorgungsgrads mit Ganztagsplätzen für 6-10 Jährige in den einzelnen Stadtteilen. Der angegebene Versorgungsgrad ist z. T. etwas irreführend, da bestimmte Betreuungsformate (z. B. Ganztagesschule in Seckbach) nicht eingerechnet sind. Können Sie bitte für Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quoten zur Verfügung stellen, die die Betreuung durch Profil 1-3 Schulen und Pakt für den Nachmittag berücksichtigen? 5. Welche konkreten Pläne gibt es für Riederwald und Fechenheim, um den Versorgungsgrad für 6-10 Jährige zu erhöhen? 6. Gibt es darüber hinaus Bau- oder Umbauprojekte oder andere Maßnahmen für Krippen, Kitas, Grundschulen in Seckbach/Fechenheim/Riederwald, die im Zuge der Verbesserung der Betreuungssituation angedacht sind? 7. Liegt die Zielgröße des Versorgungsgrads für Grundschulen bei 80 oder 85%? Im Bericht tauchen aktuell beide Zielgrößen auf. 8. Bitte schaffen Sie Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen: Wie lange ist aktuell die Wartezeit in Wochen bei der Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Krippe, Kindergarten und Grundschule (Ganztagesplatz) in den genannten Stadtteilen? Wie soll sich diese bis 2026 entwickeln? Wie ist die Abweichung vom gegebenen Wunschtermin in Wochen sowie die Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit)? Es wird zudem angeregt, diese Kennzahlen im nächsten Bericht direkt zu ergänzen. Begründung: In den Anlagen zu B67 werden differenzierte Kennzahlen (siehe Tabelle unten) zur Betreuungssituation in Fechenheim, Riederwald und Seckbach für die jeweiligen Altersgruppen vorgelegt, die aus unserer Sicht deutlichen Handlungsbedarf signalisieren. Betreuung der 0-3 Jährigen: Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 53% (aktuell 49%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 36%, Riederwald 39%, Seckbach 33%. Laut Bericht existiert in Fechenheim und Riederwald kein Handlungsbedarf, um den Bedarf zu decken. In Seckbach ist die Versorgung bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt realisiert ist. (Anmerkung: Umbau des städt. Horts am Atzelberg ist inzwischen erfolgt, 10 zusätzliche Plätze) Kindergarten (3-6 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 100% (aktuell 95%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 89%, Riederwald 73%, Seckbach 68%. Laut Bericht in Riederwald und Seckbach hoher Handlungsbedarf - in Fechenheim ist das Angebot dann bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt realisiert ist. Grundschule (6-10 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 80 bzw. 85% (aktuell 59%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 50%, Riederwald 51%, Seckbach 25%. Laut Bericht priorisierter Handlungsbedarf in Fechenheim und Riederwald (Freiligrathschule, Pestalozzischule), aber keine Priorisierung in Seckbach aufgrund der bereits vorhandenen Betreuung in der Ganztagesschule (wurde nicht in die 25% einkalkuliert). (Anmerkung: Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz in 2026) Dem Ortsbeirat ist es sehr wichtig, dass der Frankfurter Osten ein lebenswertes Umfeld für Familien bietet. Dazu gehört u.a. auch eine verlässliche Betreuungssituation für Kinder. Die vorausschauende Planung des Magistrats bis 2026 wird begrüßt und gleichzeitig sollten sehr frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um bei Betreuungsengpässen entgegenzusteuern. Daher bitten wir um Transparenz zu bereits in Planung befindlichen Maßnahmen sowie den vorgenommenen Ableitungen. Neben dem Vorhandensein von Betreuungsplätzen gehört zur Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung auch, dass die Platzvergabe in einem definierten Zeithorizont und idealerweise zum gewünschten Zeitpunkt erfolgt und sich nicht über Monate in die Länge zieht. Letzteres wirkt sich sonst stark auf die berufliche Situation von betroffenen Müttern und Vätern aus. Ein beruflicher Wiedereinstieg oder die Aufstockung des Stundenumfangs werden sonst wenig planbar oder müssen deutlich später stattfinden als gewünscht. Auch eine unterbrechungsfreie Fortführung der Berufstätigkeit (insbesondere bei Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter) ist gefährdet, wenn die Betreuungssituation der Kinder nicht planbar ist. Deshalb sollten nach unserer Meinung folgende Kennzahlen künftig im Bericht ergänzt und nun bereits für Fechenheim, Riederwald und Seckbach zur Verfügung gestellt werden: Wartezeit auf den Betreuungsplatz (in Wochen), Abweichung vom Wunschtermin in Wochen, Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.05.2021, OF 50/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 50/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 168 2021 1. Die Vorlage OF 50/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 65/11 Betreff: Regelmäßiger persönlicher Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren in der Ortsbeiratssitzung (Ortsbeirat 11) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einmal im Jahr ein*e Vertreter*in des Magistrats persönlich zur Ortsbeiratssitzung des OBR 11 zu entsenden und dort einen Zwischenbericht zum aktuellen Stand, Kennzahlen und Entwicklungen in den Gewerbegebieten und Rechenzentren im Frankfurter Osten zu geben und Feedback und Anregungen des Ortsbeirats aufzunehmen. Begründung: Im Frankfurter Osten leben die Menschen in unmittelbarer Nachbarschaft zu großen Gewerbegebieten und etlichen Rechenzentren. Die Entwicklung dieser Gebiete ist rasant und die bisherigen Berichtszyklen des Masterplan Klimaschutzes oder des Klimaschutzteilkonzepts "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach" wurden diesen Entwicklungen nur bedingt gerecht. Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielsetzung "Klimaneutralität in 2035", müssen wir künftig auch im Bereich der Gewerbegebiete und Rechenzentren Entwicklungen sehr eng im Auge behalten, um bei möglichen negativen Entwicklungen entgegensteuern zu können. Auch kritische Auswirkungen auf die Bevölkerungen im Frankfurter Osten (z. B. Lärm, Abwärme, Verkehr, städtebauliche und architektonische Kritikpunkte etc.) können bei einem jährlichen Besuch mit Zwischenbericht und Feedback direkt besprochen und adressiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 65/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 77 2021 Die Vorlage OF 65/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird beauftragt, einmal im Jahr einen schriftlichen Zwischenbericht zum aktuellen Stand, Kennzahlen und Entwicklungen in den Gewerbegebieten und Rechenzentren im Frankfurter Osten vorzulegen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 32/11 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Pfortenstraße ab Hausnummer 32 bis 38 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob in der Pfortenstraße vor der Hausnummer 32 bis 38 Bordsteinaufsetzer (Frankfurter Hüte) angebracht werden können. Sollte die Maßnahme nicht umsetzbar sein, bitten wir das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) einen alternativen Vorschlag für mehr Verkehrssicherheit zu machen. Begründung: In diesem Bereich ist die Straße, durch auf der Fahrbahn einseitig parkende Fahrzeuge, sehr eng. Das Passieren zweier Kraftfahrzeuge ist nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme möglich. Anwohner beobachten aber immer wieder, dass Fahrzeuge auf den Gehweg ausweichen, um nicht warten zu müssen. Dies erfolgt mit erhöhter Geschwindigkeit und birgt eine deutliche Gefahrenquelle für Anwohner und Fußgänger. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 32/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 494 2021 Die Vorlage OF 32/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 45/11 Betreff: Rückbau und Renaturierung im Riederwald Der Ortsbeirat beschließt: dass die im Riederwald als Mountainbikestrecken zweckentfremdeten Flächen gesichert und renaturiert werden. Der Magistrat wird aufgefordert, das Grünflächenamt zu beauftragen, die Renaturierung an den Flächen, die auf dem Zwischenlagerplatz Riederwald liegen oder daran angrenzen, durchzuführen. Begründung: In den letzten zwei Jahren wurden Erdwälle des Zwischenlagerplatzes von immer mehr Mountainbikern genutzt. Die direkt angrenzenden Waldflächen wurden entsprechend zweckentfremdet und immer mehr Waldfläche dabei zerstört. Inzwischen wurden Hindernisse errichtet und die Schäden im Wald werden dabei immer größer. Neben den Waldschäden ist auch die Sicherheitslage problematisch, denn die Anlage wird inzwischen auch von vielen kleineren Kindern genutzt. Quelle: C. Zielonka Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 45/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 45/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 45/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 2 CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 37/11 Betreff: Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Linksabiegemöglichkeit für RadfahrerInnen zu gewährleisten, die von der Borsigallee kommend, auf die Wächtersbacher Straße einbiegen wollen. Begründung: Während der Baumaßnahmen, deren Dauer auf mehrere Monate, bzw. Jahre ausgelegt ist, wurde der Fahrradweg gekappt. Dadurch entsteht eine sehr gefährliche Situation. Die Einrichtung eines Fahrradstreifens für die auf die Wächtersbacher Straße einbiegenden RadfahrerInnen ist also eine notwendige Maßnahme zur Sicherung der Verkehrssicherheit. Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 37/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 498 2021 Die Vorlage OF 37/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 47/11 Betreff: Was wird aus der ehemaligen staatlichen Vogelschutzwarte in Fechenheim-Nord? - Naturbezogenes Nutzungskonzept unbedingt beibehalten Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mit den Trägern der staatlichen Vogelschutzwarte Kontakt aufzunehmen und ein neues, naturbezogenes Nutzungskonzept für die ehemalige Vogelschutzwarte in Fechenheim-Nord mitzugestalten. Die bisherigen Angebote wie - Beratung der Bevölkerung (z. B. Jungvogelfunde im Frühjahr, Pflegestationen, Nisthöhlen von Spechten in der Fassadendämmung von Gebäuden, Winterfütterung, etc.) - Umweltbildung, vor allem für Schulen und Kindergärten der Stadt Frankfurt. (Vogelkunde mithilfe der Exponate heimischer Vögel, sowie der umfangreichen Sammlung von Federn; Fledermausführungen, Basteln von Nistkästen, etc.) - naturnahes Familienzentrum weiterhin den verschiedenen Interessensgruppen anzubieten Begründung: Die erst in 2010 aufwendig sanierte Vogelschutzwarte bot in der Vergangenheit diverse Angebote rund um den Vogelschutz. Durch den Wegzug und die Verlagerung der Vogelschutzwarte nach Gießen, entsteht im Ortsbezirk 11 eine Lücke im Bereich der naturnahen Bildung und Erfahrung, nicht zuletzt für Kindergärten und Schulen. Die naturnahe Umgebung unterstreicht, dass auch weiterhin Veranstaltungen, Beratungen rund um den Naturschutz dort stattfinden sollten. Der Stadtteil Fechenheim ist stark von industrieller Nutzung und Verkehr geprägt, die wenigen naturbezogenen Projekte bilden einen wichtigen Ausgleich für die Bevölkerung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 47/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 47/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 800 2021 Die Vorlage OF 47/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim letzten Spiegelstrich das Wort "Familienzentrum" in "Familientreff" geändert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 49/11 Betreff: Vereinfachung und Zentralisierung der Abgabe von Sperrmüll, Sondermüll Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass im gesamten Stadtgebiet und für den Ortsbezirk 11 die Annahme unterschiedlicher Müllsorten (in haushaltüblichen Mengen) durch die bisherigen Entsorgungsstellen zentralisiert angeboten wird. Begründung: Das Müllproblem in Frankfurt wächst und die Hemmschwelle der Bürger Müll einfach an den Straßenrand oder im Landschaftsschutzgebiet abzustellen sinkt seit Jahren. Zum einen fehlt den Bürgern die notwendige Sensibilisierung, zum anderen aber liegt das Problem aber auch an den erschwerten Abgabebedingungen. Sondermüll muss nach Flörsheim, Bauschutt nach Kalbach, Elektroschrott und Grünabfälle nach Enkheim, um nur einige Beispiele zu nennen. Dabei wäre es sinnvoller zentral an den jeweiligen Sammelstellen unterschiedliche Müllsorten, in haushaltsüblichen Mengen, anzunehmen, zu sammeln, nach Art zu trennen und dann die Container zu den dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen zu fahren. Da nicht jeder einzelne Bürger dann sämtliche Stellen mit seinem PKW getrennt anfahren müsste, wär dies sogar ökologischer und emissionsärmer. Das Entsorgen von Müll wäre einfacher und würde damit sicherlich auch eine breitere Akzeptanz erfahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 49/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 49/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 76 2021 Die Vorlage OF 49/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 22/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (B474/20) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: - Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie "Power Usage Effectiveness (PUE)" und "Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE)" dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. - Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. - Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z.B. stundenlanges testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. - Der "Masterplan 100% Klimaschutz" berichtet nur alle 5 Jahre und dient dazu das Ziel 100% Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11. Deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des Masterplan 100% Klimaschutz mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100% Klimaschutz" (B53/21). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim Nord und Seckbach, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV Haltestellen platziert werden. So ist an der Station Gwinnerstraße, auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Station der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 28/11 Betreff: Huthpark - Westlicher Parkweg - Rückbau als Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Zufahrt auf dem Westlichen Parkweg für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der BGU frühestmöglich zu terminieren und den Rückbau des Weges zu einem üblichen Parkweg zu planen. Die Zufahrt zum Tennisplatz kann durch einen Poller mit Schlüssel-Regelung beschränkt werden. Begründung: In der Stellungnahme ST1957 erklärt der Magistrat, dass mit der BGU nochmals in Kontakt getreten wird. Wir fordern, dass die Nutzung des Parkweges zeitlich begrenzt wird. Bis dahin muss die BGU Ihre Umbaumaßnahmen rund um Ihre eigenen Parkplätze abgeschlossen haben. Die Zufahrt zu dem hinteren Teil der Parkplätze muss dann wieder vom Haupteingang erfolgen. Der Weg gehört zum Park und muss so schnell wie möglich rückgebaut werden. Der Schotter muss entfernt werden und der Weg wieder auf eine sonst im Park übliche Breite reduziert werden. Die Zufahrt zu dem Tennisplatz kann über einen Poller mit Schlüssel erfolgen. Die Kleingärten können auch über den Probst-Goebels-Weg erreicht werden. Die BGU hat derzeit 3 Zuwege - den Haupteingang, die Baustellen-Zufahrt und den Parkweg. Die derzeitigen und zukünftigen Bautätigkeiten können so geplant werden, dass 2 Zuwege ausreichend sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 28/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 492 2021 Die Vorlage OF 28/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 38/11 Betreff: Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrsführung vom Max-Bromme-Steig zur Straße am Erlenbruch neu geregelt werden kann, um als FahrradfahrerIn sicher vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück zu kommen. Begründung: Begründung: Der Max-Bromme-Steig ist ein sicherer und gern genutzter Weg für Fahrradfahrer, insbesondere zur Verbindung vom Riederwald nach Bornheim. Am Ende des Max-Bromme-Steig im Bereich des Stadions des FSV ist die Verkehrsführung jedoch bisher ungeregelt. Am Stadion entlang sind oft Autos unterwegs, die nicht mit RadfahrerInnen rechnen. Der Weg entlang der Haltestelle der U7 ist eng und nicht für beidseitigen Radverkehr geeignet. Die Querung der Bahnstrecke ist ungesichert und die Querung des Erlenbruchs in der Kurve ebenfalls hochgefährlich. Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 38/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 499 2021 Die Vorlage OF 38/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 39/11 Betreff: Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg von der Einmündung der Dieselstraße auf die Hanauer Landstraße so zu verlängern, dass die Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke möglich ist. Dafür wird der Fahrradweg hinter der Verkehrsampel in beide Richtungen geöffnet und die Auffahrt zur Lahmeyerbrücke gewährleistet. Begründung: Von der Einmündung der Dieselstraße in die Hanauer Landstraße aus, sind es noch ca. 30 Meter bis zur Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke. Der Radweg ist an dieser Stelle stark frequentiert und deshalb sollte die Fahrt gegen die Fahrtrichtung extra gekennzeichnet werden. Dadurch erfolgt ein wichtiger Lückenschluß zwischen den Stadtteilen Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 39/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 500 2021 Die Vorlage OF 39/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 40/11 Betreff: Sicherheit auf der nördlichen Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert die Sicherheit für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen im Bereich der nördlichen Brückenrampe der Carl-Ulrich-Brücke auf Fechenheimer Seite deutlich zu erhöhen. Dadurch das Busse und große LKWs die Brücke befahren, sind Fußgänger*innen allein durch den Luftzug dieser großen Fahrzeuge, die den Gehweg teilweise in einem Abstand von weniger als 1m passieren, extrem in Ihrer Unversehrtheit gefährdet. Der Magistrat wird gebeten die oft überschrittene Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 im Bereich der Rampe zu überwachen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert an der Rampenauffahrt in südlicher Fahrtrichtung auf der westlichen Seite die Fahrradfahrer*innen davor zu schützen, dass der Auto- und LKW-Verkehr am Übergang vom kombinierten Rad und Fußweg auf die Fahrbahn in den Straßenraum des Radverkehrs einfährt. Diese Maßnahmen sind nur als kurzfristige Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu betrachten und ersetzen nicht die zeitnah einzuleitende Planung und Bau eines vollwertigen Rad-und Fußweg zur Überquerung des Mains an dieser Stelle. Begründung: Rund 15000 PKWs und LKWs befahren pro Tag die Carl-Ulrich-Brücke zwischen Offenbach und Frankfurt Fechenheim. Durch die Enge des Straßenraums im Bereich der nördlichen Brückenrampe auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt sind Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen einer permanenten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt. Die in diesem Bereich geltende Geschwindigkeit von 30km/h wird weder von dem Gros des motorisierten Verkehrs eingehalten noch wird die Einhaltung überwacht. Die wenigsten Fahrzeuge bleiben hinter dem Radverkehr, versuchen zu überholen und geraten so in "Tuchfühlung" mit dem Radverkehr, fahren immer wieder in die Spur des Radverkehrs ein. Entgegenkommende Fußgänger*innen und Kinderwagen kommen auf dem Gehweg kaum aneinander vorbei. Eine Person muss in der Folge auf die Fahrbahn ausweichen. Busse fahren oft mit einem Abstand unter einem Meter am Fußgängerverkehr vorüber - alles ein unzumutbarer und zudem gefährlicher Zustand, dem mittlerweile seit Jahren tatenlos zugesehen wird. Die nördliche Fußgänger-Rampe muss dringlich in einen Zustand versetzt werden, der das sichere Queren der Brücke auch für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen gefahrlos und sicher ermöglicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 40/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 501 2021 Die Vorlage OF 40/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Antrag die vorliegenden Fotos beigefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 50/11 Betreff: Kinderbetreuungssituation für Fechenheim, Riederwald und Seckbach - Erläuterung der Zahlen, Einschätzungen und genannten Maßnahmen im Bericht sowie Schaffen von Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Im Bericht wird auf eine in Planung befindliche Krippe in Seckbach verwiesen - Bitte geben Sie dazu weitere Informationen (Standort, Zeithorizont, Träger etc.)? 1. Was genau ist geplant, um den Versorgungsgrad (0-3Jährige) in Fechenheim und Riederwald zu erhöhen? 2. Im Bericht wird auf einen in Planung befindlichen Kindergarten in Fechenheim verwiesen - Bitte geben Sie dazu weitere Informationen (Standort, Zeithorizont, Träger etc.)? 3. Sofern der Kindergarten im neuen Baugebiet "Dieburger Straße" entstehen soll, wird zusätzlich um eine Information zum Stand des Umlegungsverfahrens gebeten. 4. Für Riederwald und Seckbach wird in Bezug auf die Betreuung der 3-6 Jährigen ein hoher Handlungsbedarf festgestellt - Welche Lösungsansätze gibt es hier bereits? 5. Gibt es darüber hinaus Bau- oder Umbauprojekte oder andere Maßnahmen für Krippen, Kitas, Grundschulen in Seckbach/Fechenheim/Riederwald, die im Zuge der Verbesserung der Betreuungssituation angedacht sind? 6. Außerdem erfolgt in dem Bericht eine Einschätzung des Versorgungsgrads mit Ganztagsplätzen in den Grundschulen in den einzelnen Stadtteilen. Der Versorgungsgrad in Seckbach liegt aktuell bei 25%, der Ausbau ist hier im Gegensatz zu anderen Ortsteilen aber nicht priorisiert - Bitte geben Sie weitere Erläuterungen, warum keine Priorisierung erforderlich ist und was genau getan wird, um den Versorgungsgrad zu erhöhen. 7. Liegt die Zielgröße des Versorgungsgrads für Grundschulen bei 80 oder 85%? Im Bericht tauchen aktuell beide Zielgrößen auf. 8. Bitte schaffen Sie Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen: Wie lange ist aktuell die Wartezeit in Wochen bei der Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Krippe, Kindergarten und Grundschule (Ganztagesplatz) in den genannten Stadtteilen? Wie soll sich diese bis 2026 entwickeln? Wie ist die Abweichung vom gegebenen Wunschtermin in Wochen sowie die Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit)? Es wird zudem empfohlen, diese Kennzahlen im nächsten Bericht direkt zu ergänzen. Begründung: In den Anlagen zu B67 werden differenzierte Kennzahlen (siehe Tabelle unten) zur Betreuungssituation in Fechenheim, Riederwald und Seckbach für die jeweiligen Altersgruppen vorgelegt, die aus unserer Sicht deutlichen Handlungsbedarf signalisieren. Betreuung der 0-3 Jährigen: Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 53% (aktuell 49%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 36%, Riederwald 39%, Seckbach 33%. Laut Bericht existiert in Fechenheim und Riederwald kein Handlungsbedarf, um den Bedarf zu decken. In Seckbach ist die Versorgung bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt (?) realisiert ist. Kindergarten (3-6 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 100% (aktuell 95%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 89%, Riederwald 73%, Seckbach 68%. Laut Bericht in Riederwald und Seckbach hoher Handlungsbedarf - in Fechenheim ist das Angebote dann bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt (?) realisiert ist. Grundschule (6-10 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 80 bzw. 85% (aktuell 59%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 50%, Riederwald 51%, Seckbach 25%. Laut Bericht priorisierter Handlungsbedarf in Fechenheim und Riederwald (Freiligrathschule, Pestalozzischule), aber keine Priorisierung in Seckbach, obwohl die aktuelle Quote hier bei 25% liegt und zudem wohl ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz kommen wird. Dem Ortsbeirat ist es sehr wichtig, dass der Frankfurter Osten ein lebenswertes Umfeld für Familien bietet. Dazu gehört u.a. auch eine verlässliche Betreuungssituation für Kinder. Die vorausschauende Planung des Magistrats bis 2026 wird begrüßt und gleichzeitig sollten sehr frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um bei Betreuungsengpässen entgegen zu steuern. Daher bitten wir um Transparenz zu bereits in Planung befindlichen Maßnahmen sowie den vorgenommenen Ableitungen. Neben dem Vorhandensein von Betreuungsplätzen gehört zur Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung auch, dass die Platzvergabe in einem definierten Zeithorizont und idealerweise zum gewünschten Zeitpunkt erfolgt und sich nicht über Monate in die Länge zieht. Letzteres wirkt sich sonst stark auf die berufliche Situation von betroffenen Müttern und Vätern aus. Ein beruflicher Wiedereinstieg oder die Aufstockung des Stundenumfangs werden sonst wenig planbar oder müssen deutlich später stattfinden als gewünscht. Auch eine unterbrechungsfreie Fortführung der Berufstätigkeit (insbesondere bei Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter) ist gefährdet, wenn die Betreuungssituation der Kinder nicht planbar ist. Deshalb sollten nach unserer Meinung folgende Kennzahlen künftig im Bericht ergänzt und nun bereits für Fechenheim, Riederwald und Seckbach zur Verfügung gestellt werden: Wartezeit auf den Betreuungsplatz (in Wochen), Abweichung vom Wunschtermin in Wochen, Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 84/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 50/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 50/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 168 2021 1. Die Vorlage OF 50/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 52/11 Betreff: Anerkennung und Zuhören Der Ortsbeirat möge beschließen: Alle vom Ortsbeirat benannten Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher, Kinderbeauftrage und Seniorenbeauftrage mögen einmal im Jahr einen kurzen Bericht über Ihre Tätigkeit innerhalb einer Ortsbeiratssitzung geben. Begründung: Die Ehrenämter Sozialbezirksvorsteher und Sozialbezirksvorsteherinnen und Kinderbeauftragen sowie die Seniorenbeauftrage sind ein wichtiges Bindeglied zu den Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlichen Alters in den Stadtteilen. Sie bekommen positive Veränderungen und Stimmungen mit, aber auch Fehlentwicklungen, auf die wir im Ortsbeirat eventuell reagieren können. Wichtig ist die Anerkennung Ihrer ehrenamtlichen Arbeit im Ortsbeirat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 52/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 52/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 52/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Alle vom Ortsbeirat benannten Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher, Kinderbeauftragte und Seniorenbeauftragte sollen die Gelegenheit erhalten, sich einmal Im Jahr mit den Ortsbeiratsmitgliedern über ihre Erfahrungen auszutauschen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 33/11 Betreff: Einrichten von Parken auf dem Gehweg in der Mittelseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Zeichen 315 der Anlage der StVO (Gehwegparken) in der Mittelseestraße zwischen Pfortenstraße und Am Hennsee einzurichten. Begründung: Ordnungsgemäß am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge verringern die restliche Fahrbahnbreite auf unter 3 Meter, weshalb die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim nicht mehr linksseitig im Einsatzfall aus ihrem Gerätehaus ausrücken kann. Gehwegparken würde Abhilfe schaffen. Der Bürgersteig ist auf beiden Seiten so breit, dass trotz Gehwegparken beispielsweise eine Person mit Kinderwagen dort passieren kann. Zum besseren Verständnis sind zwei Bilder beigefügt. Es bleibt dem Magistrat überlassen, welche Seite die Einrichtung erhält. Die gerade Hausnummernseite würde sich anbieten, weil dort das Parken nur auf einem kurzen Stück erlaubt ist. (linksseitig gerade Hausnummern) Quelle: B. Wiewiorra Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 33/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 495 2021 Die Vorlage OF 33/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU und 2 LINKE. gegen GRÜNE, 1 LINKE. und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 43/11 Betreff: Ersatz zur Grillfläche auf dem Lohrberg. Suche nach alternativen Flächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Suche nach Flächen für alternative Grillwiesen als Ersatz für die Grillfläche auf dem Lohrberg, nicht einzustellen, sondern im Gegenteil zu intensivieren. Die alternativen Grillwiesen sollten sich in der näheren Umgebung des Lohrbergs befinden. Erst nach erfolgreicher Einrichtung einer oder mehrerer Ersatz-Grillfläche ist das Grillen auf dem Lohrberg zu untersagen. Begründung: Die Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1008 lässt den Schluss zu, dass der Magistrat die Suche nach alternativen Grillflächen eingestellt hat. Der Ortsbeirat strebt aber weiterhin an, die Grillfläche auf dem Lohrberg zu schließen. Allerdings erst, wenn mindestens eine Ausweichmöglichkeit für das Freizeitvergnügen Grillen gefunden wurde. Nach der Einführung des Grillverbots im Heinrich-Kraft-Park hat sich die Situation bzgl. des Grillens im Lohrpark verschärft und führt bekanntermaßen zu untragbaren Verhältnissen im Park, aber auch auf den Zufahrtswegen zum Lohrberg. Die Möglichkeit des Grillens in freier Natur sollte den Frankfurter/innen weiterhin geboten werden, allerdings ohne, dass darunter die Erholungs- und Spielparks leiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 43/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 43/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 797 2021 Die Vorlage OF 43/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD