Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ortsbeirat 11

Fechenheim | Riederwald | Seckbach

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Was passiert vor deiner Tür?

Aktivitäten per E-Mail

Vorlagen

OF (Anträge OBR) · OB 11

Verbesserung der Verkehrssicherheit im Abschnitt der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße (Fokus: Geschwindigkeit)

27.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2024, OF 660/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Abschnitt der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße (Fokus: Geschwindigkeit) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Wilhelmshöher Straße (insbesondere im Abschnitt zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße) folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen: Anbringen von Tempo 30 Piktogrammen auf der Fahrbahn Aufstellen zusätzlicher Tempo 30 Schilder Einrichtung eines Geschwindigkeitsdisplays (z. B. im oberen Bereich zwischen Hufelandhaus und Kreuzung Heinz-Herbert-Karry-Straße), um Fahrzeugführende auf die gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen Regelmäßige Umsetzung von Geschwindigkeitskontrollen Begründung: Nach über 3 Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Anwohnende beklagen sich über die erhöhte Geschwindigkeit von PKWs und LKWs, wodurch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmenden gefährdet wird. Dies ist für die Anwohnenden kritisch, aber ganz besonders auch für die Kinder der anliegenden Kindertagesstätten (Maria Rosenkranz, Hufelandhaus). Durch oben genannte Maßnahmen soll dafür gesorgt werden, dass es zu keinen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt und die Verkehrssicherheit für alle erhöht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 660/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 657/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser nutzen und die Speicher in Absprache mit dem Ortsbeirat 11 montieren

27.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2024, OF 662/11 Betreff: Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser nutzen und die Speicher in Absprache mit dem Ortsbeirat 11 montieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser zu nutzen bzw. die ABG dazu aufzufordern. Die Standorte der Regenwasserspeicher sollten in Absprache mit den OBR abgesprochen und montiert werden. Mit dem Wasser sollen die Pflanzbeete und Vorgärten sowie nach der Neugestaltung des Atzelberplatzes die zusätzliche Grünflächen, Beete und Bäume bewässert werden. Begründung: Die auf den Atzelbergplatz befindlichen Pflanzbeete und Vorgärten werden derzeit mit Stadtwasser bewässert. Aus ökologischen Gründen sollten sie nicht mit Trinkwasser, sondern mit Regenwasser gewässert werden. Das trägt auch zur Entlastung der Kanalisation und Einsparung von Trinkwasser bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5962 2024 Die Vorlage OF 662/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammeln

27.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2024, OF 663/11 Betreff: Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Hauseigentümer im Ortsbezirk 11, die ihre privaten Dachflächen zur Speicherung von Regenwasser zur Bewässerung öffentlicher Grünanlagen zur Verfügung stellen, zu entlasten. Dies soll dadurch geschehen, dass die entsprechenden Dachflächen anteilig von der Berechnung der Niederschlagswassergebühr ausgenommen werden. Begründung: Das Stadtentwässerungsamt hat selbst die Möglichkeiten des Umgangs mit Regenwasser aufgezeigt, die u a. zur Abkühlung und Verbesserung des Mikroklimas beitragen: https://www.stadtentwaesserung-frankfurt.de/images/sto ries/dateien/fachartikel/FA_DWA_Korrespondenz_AbwasserAbfall_Umgang_mit_Regenwas ser_32022.pdf Um Hauseigentümern einen Anreiz zu geben, öffentliche Regenwasserspeicherung für die Allgemeinheit zu ermöglichen, sollte dies mit einer Reduzierung der Gebühren für Niederschlagswasser honoriert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5963 2024 Die Vorlage OF 663/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 4 SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried

26.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2024, OF 656/11 Betreff: Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Fahrplan der Buslinie 44/42 anzupassen. Die Linienführung sollte öfter auf die verschiedenen Zeiten des Beginns und besonders an den variablen Schulendzeiten zwischen der Schule am Ried und den Stadtteilen abgestimmt werden. Begründung: Die Schule am Ried wird von vielen Schülern besucht, die keine eigene Schule in ihrem Ortsteil haben. Für viele Schüler bedeutet dies zwangsläufig eine weite Anfahrt per Fahrrad, Bus oder per "Elterntaxi". Es gibt bereits eine "quasi Direktverbindung" aus den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim. Der Bus 44 fährt an der Endhaltestelle Gwinnerstraße als Bus 42 von der Gwinnerstraße weiter bis zur Schule am Ried. Die jetzt bestehenden Verbindungen langen nicht aus. Es geht dabei nicht um eine Taktverdichtung sondern um eine Routenveränderung. 460 Schüler/innen aus diesen Stadtteilen sind betroffen, so die Schule am Ried. Morgens stehen nur 2 Verbindungen zur Verfügung, die mit 2 Min. Abstand fahren (07:12 Uhr und 07:14 Uhr). Für viele der Schüler/innen beginnt der Unterricht oft auch nicht zur ersten Stunde, sondern zur zweiten, dritten oder späteren Stunde. Und der Unterricht dauert auch nicht nur bis zur 6. Stunde, sondern endet für eine Vielzahl der Schüler/innen zu späteren Stunden. Die Stundenpläne der Schüler/innen sind heutzutage nicht mehr jeden Tag von der 1. bis zur 6. Stunden, sondern müssen an die Stundenpläne der Fachräume und der Lehrer und deren Krankheiten und Teilzeitmodellen angepasst werden. Für die Rückfahrt gibt es "nur" nach der 6. Stunde einen Bus (Linie 42/44 13:14 Uhr und 13:18 Uhr) direkt in Richtung Riederwald, Fechenheim. Schüler/innen, die nach der 7.,8. oder 9. Stunde fahren, haben keine sinnvolle Rückkehroption mehr. Die Schulstunden enden um 13:00Uhr, 14:00Uhr, 14:45Uhr und 15:30 Uhr. Für die drei letzten Zeiten gibt es also keine Verbindungen mehr und die Strecke wird dadurch sehr mühsam für die Schüler/innen. "Elterntaxis" sind oft die Folge und besonders die Schüler/innen, die weniger Bildungsangebote in den Stadtrandbereichen angeboten bekommen, sollten nicht noch weitere Hemmnisse in Kauf nehmen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5957 2024 Die Vorlage OF 656/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Text der Begründung als Einleitung vor den Tenor verschoben wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln

23.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 655/11 Betreff: Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Sanierung der Carl-Benz-Straße zwischen Carl-Ulrich-Brücke und Adam-Opel-Straße dafür zu sorgen, dass diese nicht nur oberflächlich in Stand gesetzt, sondern gleich grundlegend neu gestaltet wird. Der Ortsbeirat denkt dabei an eine Verbesserung des Querschnitts, gute Bedingungen für motorisierten Verkehr, Radfahrer und Fußgänger und insbesondere das Pflanzen von Bäumen. Begründung: Hessen Mobil ist derzeit noch Baulastträger für den genannten Abschnitt der Carl-Benz-Straße. Diese Baulast soll sinnvollerweise auf die Stadt Frankfurt übergehen, da es sich um eine "angebaute Straße mit unmittelbarer Erschließungsfunktion" handelt. Hessen Mobil muss den Straßenabschnitt vor der Übergabe in einen "ordnungsgemäßen Zustand" versetzen. Dies soll 2025 (oder später?) geschehen. Aus Sicht des Ortsbeirats wäre es schade, wenn jetzt die Chance vertan würde, die Straße gleich grundsätzlich zu sanieren. Das Problem scheint darin zu bestehen, dass Hessen Mobil für den "ordnungsgemäßen Zustand", die Stadt Frankfurt dann später für eine Verbesserung und Aufwertung verantwortlich ist. Es müsste also zwei getrennte, zeitlich versetzte Projekte geben. Das scheint weder wirtschaftlich noch technisch besonders effizient. Wünschenswert wäre vielmehr eine Zusammenarbeit und Kostenteilung der beiden Bauträger in einem einzigen Projekt. Dabei ist zu beachten, dass die Carl-Benz-Straße nicht nur eine Erschließungsfunktion für das Gewerbe hat, sondern auch eine wichtige Verbindung zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach darstellt. Für viele Menschen im Frankfurter Osten liegt die Innenstadt von Offenbach mit ihren Versorgungsangeboten näher als die Innenstadt von Frankfurt. Das gilt auch und gerade für den Radverkehr. Mit den "Fechenheimer Fackeln" ist eine sehr schöne Lösung für der Radverkehr auf der Carl-Ulrich-Brücke ins Auge gefasst. Eine angenehme und einladende Gestaltung der Straßenraums Richtung Hanauer Landstraße erscheint wünschenswert. Angesichts der Überhitzung des Stadtraums durch den Klimawandel sollten so schnell wie möglich Bäume gepflanzt werden. Das gilt übrigens auch für die anderen Industriestraßen der Stadt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5956 2024 Die Vorlage OF 655/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen

23.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 657/11 Betreff: Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach Beendigung des 1. Bauabschnitts der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, folgende Maßnahmen nachzubessern bzw. umzusetzen: Zusätzlich markierte Stellflächen für kurzzeitiges Halten zum Be- und Entladen schaffen Mehrere Tempo 30-Fahrbahnmarkierungen Eine Blitzanlage oder mindestens eine Geschwindigkeitsanzeige / ein Hinweisdisplay stadtauswärts vor dem Hufeland-Haus installieren Das Parken in der Sackgasse "Am Atzelberg" wieder ermöglichen Auf die Landespolizei einzuwirken, damit diese das bestehende Durchfahrtsverbot für LKW über 7,5t strikt kontrolliert und Verstöße konsequent ahndet Begründung: Aufgrund der grundhaften Sanierung im 1. Bauabschnitt der Wilhelmshöher Straße ist der sanierte Straßenabschnitt für den Kfz-Verkehr sehr gut befahrbar. Dies kann die Autofahrer zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit verführen. Deshalb sollten die im Antragstext aufgeführten Maßnahmen, zwecks Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30km/h, umgesetzt werden. Da es nur wenige Parkplätze in dem besagten Straßenabschnitt gibt, sollte das kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen für Anwohner/innen und Lieferdienste vorgesehen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5958 2024 Die Vorlage OF 657/11 wird als gemeinsamer Antrag der GRÜNE und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass als dritter Spiegelstrich um die zusätzliche Aufstellung von Tempo-30-Schildern gebeten sowie dass der vierte Spiegelstrich entfernt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024

20.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2024, OF 665/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024 1. für den durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 2. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: In Fechenheim-Süd wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachts-bäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instandgehalten. In Fechenheim nördlich der Hanauer Landstraße, steht ein Baum ohne Stromanschluß und wird durch das Quartiersmanagment, Stadtbezirksvorsteherin und den Kindergärten im Stadtteil organisiert. Die tägliche Betreung und manuelle batteriegesteuerte Beleuchtung erfolgt dort durch die Anwohner. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 2.600 bis 3.500 Euro brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 347 2024 Die Vorlage OF 665/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Begrünung des städtischen Areals an der Leo-Gans-Straße 2

10.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2024, OF 667/11 Betreff: Begrünung des städtischen Areals an der Leo-Gans-Straße 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das städtische Areal an der Leo-Gans-Straße 2 zu begrünen und Sitzgelegenheiten für Passanten zu schaffen. Begründung: Nachdem Rückbau der Cassellabrücke ist der Bereich um den ehemaligen Abgang an der Leo-Gans-Straße sich selbst überlassen worden. Eine Begrünung würde den Platz rund um den dortigen Kiosk, der im städtischen Besitz ist, wieder aufwerten. Es findet sich dort ebenfalls genug Platz, um dazu noch eine Parkbank aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5964 2024 Die Vorlage OF 667/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Parkdeck für die Pfortenstraße 55

10.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2024, OF 668/11 Betreff: Parkdeck für die Pfortenstraße 55 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, den Parkplatz an der Pfortenstraße 55 mit einem Parkdeck oder einem Parkhaus auszubauen. Begründung: Der Parkdruck nimmt in der gesamten Stadt stetig zu. Um die Straßen in Fechenheim zu entlasten, bietet sich an, dass der Parkplatz an der Pfortenstraße 55 mit einem Parkdeck, ggf. einem Parkhaus erweitert werden könnte. Nachdem dort durch das neue Gerätehaus der Feuerwehr einige Parkplätze weichen mussten, wird es immer schwerer einen Parkplatz zu finden. Grundsätzlich könnte im Falle einer Machbarkeit eines Parkdecks oder Parkhauses, die Parkmöglichkeiten auch kostenpflichtig sein, um die Bau- und Unterhaltungskosten für die Stadt wieder ausgleichen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5965 2024 Die Vorlage OF 668/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, 4 SPD, CDU und Linke gegen 4 GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

Weiter lesen
OA (Anregungen OBR) · OB 11

Mülltrennung erklären - Biomülltonne attraktiver machen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 24.07.2024, NR 983

02.09.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2024, OA 483 entstanden aus Vorlage: NR 983 vom 24.07.2024 Betreff: Mülltrennung erklären - Biomülltonne attraktiver machen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 24.07.2024, NR 983 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 983 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im zweiten Absatz des Tenors die Wörter "und die Abholhäufigkeit reduziert" gestrichen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.07.2024, NR 983 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.09.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 05.09.2024, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 983 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 483 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme im Rahmen OA 483) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 983 und OA 483 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 983 und OA 483 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 983 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 483 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Langner, Podstatny, Schlimme und Lange dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 483) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5162, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024 Aktenzeichen: 79-4

OA (Anregungen OBR) · OB 11

Schließung von Postbankfilialen

02.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2024, OA 484 entstanden aus Vorlage: OF 649/11 vom 18.06.2024 Betreff: Schließung von Postbankfilialen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. festzustellen, inwieweit der Rückzug der Postbank aus den Stadteilen zu sozialen Härten führen kann; 2. ggf. bei der Verbraucherzentrale oder anderen geeigneten Stellen zu intervenieren; 3. nötigenfalls den Klageweg zu beschreiten. Begründung: Wie der Ortbeirat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen erfahren konnte, hat sich die Postbank im Zuge der Privatisierung verpflichtet, dem öffentlichen Interesse nachzukommen und weiterhin einer breiten Bevölkerungsschicht den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Diese Selbstverpflichtung umfasst u. a. den Unterhalt eines Filialnetzes und den Betrieb von Geldautomaten. Ausgangspunkt dieser Anregung ist die Situation im Stadtteil Riederwald, wo die Postbankfiliale im Herbst 2024 geschlossen werden soll. Damit würde es mit Ausnahme eines Geldautomaten der Sparkasse im Stadtteil keine Bankdienstleistungen mehr geben. Betroffen wären insbesondere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Lohnersatzleistungen als Barscheck erhalten. Dem Vernehmen nach plant die Postbank den flächendeckenden Rückzug aus der Versorgung von Stadtteilen oder ist bereits gegangen. Ziel dieser Anregung ist es, die Faktenlage festzustellen. Sollte sich herausstellen, dass die Versorgung, insbesondere der sozial schwachen Bevölkerung, in Frankfurt gefährdet ist, müsste die Frankfurter Politik handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 162 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 29.10.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 484 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5260, 30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 29.10.2024 Aktenzeichen: 92-3

OA (Anregungen OBR) · OB 11

Tierschutz sicherstellen: Fundtierpauschale bedarfsgerecht anpassen Bericht des Magistrats vom 05.07.2024, B 268

02.09.2024 · Aktualisiert: 30.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2024, OA 485 entstanden aus Vorlage: OF 650/11 vom 26.08.2024 Betreff: Tierschutz sicherstellen: Fundtierpauschale bedarfsgerecht anpassen Bericht des Magistrats vom 05.07.2024, B 268 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 268 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Fundtierpauschale für das Tierheim in Fechenheim bereits ab 2024 auf mindestens 800.000 Euro anpasst. Dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgend, soll die Fundtierpauschale für alle Tierschutzvereine, die diese Aufgabe für die Stadt Frankfurt am Main erfüllen, bedarfsgerecht ermittelt und entsprechend angepasst werden. Begründung: Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind so gut wie keine Mittel für den Tierschutz vorgesehen. Für die Tierschutzvereine in Fechenheim, Hattersheim und Nied sind gar keine Beträge im Haushalt eingestellt. Dabei leisten diese Tierschutzvereine allumfassende Verwahraufgaben im Fundwesen und einen elementaren Beitrag zum Tierschutz und Tierwohl in Frankfurt. Die Folgen dieser Unterfinanzierung sind verheerend: Die Tierheime mussten einen Annahmestopp für Fundtiere verhängen. Zwei von drei Tierheimen haben keine gültigen Fundtierverträge mehr, da die ungedeckten Folgekosten der Fundtiere die Tierheime finanziell in die Knie zwingen. Daher ist es dringend notwendig, dass die Fundtierpauschale sofort bedarfsgerecht angepasst wird und nicht erst 2026, wie aus der Presse zu entnehmen ist. Der Deutsche Tierschutzbund spricht mittlerweile sogar eine Empfehlung für die Fundtierpauschale von 2,50 Euro pro Einwohner einer Stadt aus! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.07.2024, B 268 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 11.11.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 485 wird im Rahmen der Vorlage E 41 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (B 268 = Kenntnis, OA 485 = Annahme ohne Zusatz) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 60 Beschluss: 1. Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 485 wird im Rahmen der Vorlage E 41 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 5435, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 32-0

OA (Anregungen OBR) · OB 11

Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288

02.09.2024 · Aktualisiert: 30.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2024, OA 486 entstanden aus Vorlage: OF 651/11 vom 30.08.2024 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Vorgang: EA 23/24 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 288 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Prioritätenliste dahin gehend ändert, dass die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, nach der Umgestaltung des Paul-Arnsberg-Platzes und des Riedbergplatzes, an dritter Stelle der Prioritätenliste platziert wird. Begründung: Zur Umsetzung der Maßnahme wurde der Etatanregung des Ortsbeirats 11, EA 23, mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Doppelhaushalt 2024/2025 insgesamt 30.000 Euro an Planungsmitteln und zusätzlich Sachmittel in Höhe von 108.000 Euro bereit gestellt werden. Die Etatanregung wurde am 11.07.2024 im Rahmen der Haushaltsdebatte der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Prioritätenliste der klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Im Bericht B 288 ist der Atzelbergplatz unter dringlich, also auf Platz zehn der aufgelisteten Plätze, priorisiert. Der Bericht B 288 entspricht demnach nicht dem jetzigen Sachstand und müsste daher geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 31.10.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) Gartenpartei (B 288 = Zurückweisung, OA 486 = Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. . 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 61 Beschluss: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5436, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 66-2

OA (Anregungen OBR) · OB 11

Verwendung der Stellplatzablösemittel 2023 Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 310

02.09.2024 · Aktualisiert: 30.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2024, OA 487 entstanden aus Vorlage: OF 652/11 vom 26.08.2024 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2023 Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 310 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die hessische Landesregierung einzuwirken, dass die Bauordnung dahin gehend geändert wird, dass künftig auch Stellplatzablösemittel für den Fußverkehr ausgewiesen werden können. Begründung: Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Stellplatzablösemittel für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden. Daher umfasst die Liste der Investitionen, neben den Ausgaben für Parken und den ÖPNV, auch den Radverkehr. Gänzlich außen vor ist jedoch die nachhaltigste und ökologischste Art der Fortbewegung: das Laufen. Es sollen daher auch Fördermittel hierfür eingesetzt und entsprechend, im Verhältnis zu den anderen Maßnahmen, prozentual dokumentiert werden können. Die Kompetenzstelle Fußverkehr gilt es nachhaltig zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 310 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 487 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 310 = Kenntnis, OA 487 = Annahme) Gartenpartei (B 310 und OA 487 = Enthaltung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 62 Beschluss: 1. Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 487 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5437, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens

02.09.2024 · Aktualisiert: 10.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783 entstanden aus Vorlage: OF 643/11 vom 21.07.2024 Betreff: Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens Der Magistrat wird gebeten, den Graben entlang des Auerweges so zu befestigen und auszubauen, dass bei einem Starkregenereignis deutlich weniger Schlamm und Lehm nach Seckbach fließen kann. Quelle: Beate Brink nach dem Regen am 10. Juli Begründung: Die Starkregenereignisse am 2. Mai und 10. Juli 2024 haben gezeigt, dass der Graben entlang des Auerweges nicht ausreichend befestigt ist. Wie auf dem Foto zu erkennen ist, ist am 10. Juli - einem mäßigen Starkregenereignis - wieder Lehm und Schlamm aus dem Graben seitlich in den Auerweg und in der Verlängerung die Auerfeldstraße entlang geflossen und hat zahlreiche Keller und Souterrainwohnungen beschädigt. Der Graben muss dringend neu befestigt und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit vor allem der Schlamm und Lehm nicht auf die Straße gelangen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 62 Antrag vom 19.02.2025, OF 707/11 Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6615 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1445 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren

02.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5784 entstanden aus Vorlage: OF 644/11 vom 09.08.2024 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer, welche in die Wilhelmshöher Straße einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung: Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 63 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montieren

02.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5785 entstanden aus Vorlage: OF 645/11 vom 09.08.2024 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montieren Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt der Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer, welche in die Zeuläckerstraße einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung: Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 64 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach

02.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5786 entstanden aus Vorlage: OF 646/11 vom 18.08.2024 Betreff: Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach Der Magistrat wird gebeten, die jüngsten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach der Öffentlichkeit und damit auch dem Ortsbeirat 11 für eine transparente Ideenentwicklung, einen Diskurs, die Planung und gegebenenfalls Umsetzung frühzeitig zugänglich zu machen. Begründung: Die Öffentlichkeit im Frankfurter Osten und der Ortsbeirat 11 sind mit der Thematik einer Straßenbahn von Frankfurt Innenstadt - Ostbahnhof - Hanauer Landstraße - Neckermann (jetzt Rechenzentrum) - Westanbindung Fechenheim - Fechenheimer Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße - optional nach Offenbach seit den frühen Achtzigerjahren des vorherigen Jahrhunderts beschäftigt. Viele Menschen, Bürger, Schüler und Beschäftigte warten seit langer Zeit auf eine solche Verbindung. Informationen, wie sie durch Machbarkeitsstudien erarbeitet werden, sollten all diesen Menschen nicht vorenthalten werden. Die Bürger sollten frühzeitig in die Entwicklung dieser Verbindung eingebunden werden. Kompetenz und Erfahrung sollten früh genutzt werden. Es bleibt den Auftraggebern der Studie unbenommen, diese mit ihrer ganzen Erfahrung zu erläutern und zu kommentieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 65 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Huthpark - Entwässerung der Wege bei Starkregen prüfen

02.09.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5787 entstanden aus Vorlage: OF 647/11 vom 21.07.2024 Betreff: Huthpark - Entwässerung der Wege bei Starkregen prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Entwässerung der Wege und der Wiese im Huthpark zu prüfen. Bei Starkregen darf das Wasser nicht mehr nach Seckbach fließen und muss durch entsprechende Maßnahmen innerhalb des Parks gehalten werden. Quelle: Google Maps Begründung: Die Starkregenereignisse am 2. Mai und 10. Juli 2024 haben gezeigt, dass die neu angelegten Wege im Huthpark zu mehr Überschwemmungen südlich des Parks führen. Das Wasser sammelt sich in der Kuhle des Huthparkes und auf den Wegen und fließt wie am 10. Juli (mäßiges Starkregenereignis) mit Wassermengen von bis zu 20 Zentimetern Höhe den Weg nördlich des Hofgartenweges herunter nach Seckbach. Die Wassermengen beinhalteten Schlamm und Lehm. Vor der Befestigung der Wege kam das Wasser nicht in dieser Menge nach Seckbach. Die Entwässerung des Huthparkes sollte so angelegt werden, dass die neu angelegten Wege zur Seite entwässern. Es müssen Hindernisse, Gräben und natürliche Retentionen gebaut werden, sodass das Wasser nicht mehr in großen Massen nach Seckbach fließen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2072

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Umspannwerk „Fechenheim“ auf dem ehemaligen SamsonGelände - zukünftige Trassenführung offenlegen

02.09.2024 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5788 entstanden aus Vorlage: OF 648/11 vom 16.08.2024 Betreff: Umspannwerk "Fechenheim" auf dem ehemaligen Samson-Gelände - zukünftige Trassenführung offenlegen Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat frühzeitig über den geplanten Verlauf der Stromtrasse, sofern diese über das Gebiet des Ortsbeirats 11 führt, zu informieren und in die Planungen einzubeziehen. Begründung: Die Firma TenneT, ein Übertragungsnetzbetreiber, plant den Bau eines neuen Umspannwerks auf dem ehemaligen Samson-Gelände in Frankfurt. Dieses Umspannwerk, "Fechenheim" genannt, soll über eine neue 380-kV-Leitung von Großkrotzenburg nach Frankfurt in das Höchstspannungsnetz integriert werden. Es ist zu befürchten, dass die Stromtrasse über wichtige Flächen des Ortsbezirkes 11 geführt wird und es dadurch zu Beeinträchtigungen der Anwohner, der Umwelt und der Natur kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 2 Antrag vom 23.01.2025, OF 685/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6464 Beratung im Ortsbeirat: 11

OF (Anträge OBR) · OB 11

Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung

30.08.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2024, OF 651/11 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der B 288/24 unter der Maßgabe nur zu, dass der Magistrat die Prioritätenliste dahin ändert, das die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, auf Platz 3 nach der Umgestaltung des Paul Arnsbergplatz und dem Riedberplatz in die Prioritätenliste aufgenommen wird. Begründung: Zur Umsetzung der Maßnahme wurde der Etatantrag des Ortsbeirat 11 (EA23) mit der Maßgabe zugestimmt, das im Doppelhaushalt 2024 / 2025 insgesamt 30.000 Euro für Planungsmittel und noch zusätzlich Sachmittel in Höhe von 108.000 Euro bereit gestellt werden. Der Etatantrag wurde am 11.07.2024 im Rahmen der Haushaltsdebatte der Stadtverord-netenversammlung verabschiedet. Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. In dem Bericht 288/24 ist der Atzelbergplatz unter Dringlich, also auf Platz 10 der aufgelisteten Plätze priorisiert. Der B288/24 entspricht demnach nicht dem jetzigen Sachstand und müsste daher geändert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 486 2024 1. Die Vorlage B 288 dient unter Hinweis auf OA 486 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 651/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Tierschutz sicherstellen: Fundtierpauschale bedarfsgerecht anpassen

26.08.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 650/11 Betreff: Tierschutz sicherstellen: Fundtierpauschale bedarfsgerecht anpassen Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat aufgefordert wird, dass die Fundtierpauschale für das Tierheim Fechenheim bereits ab 2024 auf mindestens 800.000 Euro angepasst wird. Dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgend, soll die Fundtierpauschale für alle Tierschutzvereine, die diese Aufgabe für die Stadt Frankfurt am Main erfüllen, bedarfsgerecht ermittelt und entsprechend angepasst werden. Begründung: Im Haushalt 2024 / 2025 sind so gut wie keine Mittel für den Tierschutz vorgesehen. Für die Tierschutzvereine Fechenheim, Hattersheim und Nied sind gar keine Beträge im Haushalt eingestellt. Dabei leisten diese Tierschutzvereine allumfassende Verwahraufgaben im Fundwesen und einen elementaren Beitrag zum Tierschutz und Tierwohl in Frankfurt. Die Folgen dieser Unterfinanzierung sind verheerend: Die Tierheime mussten einen Annahmestopp für Fundtiere verhängen. Zwei von drei Tierheimen haben keine gültigen Fundtierverträge mehr, da die ungedeckten Folgekosten der Fundtiere die Tierheime finanziell in die Knie zwingen. Daher ist es dringend notwendig, dass die Fundtierpauschale sofort bedarfsgerecht angepasst wird und nicht erst 2026, wie aus der Presse zu entnehmen ist. Der Dt. Tierschutzverband spricht mittlerweile sogar eine Empfehlung für die Fundtierpauschale von 2,50 Euro pro Einwohner einer Stadt aus! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.07.2024, B 268 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 485 2024 1. Die Vorlage B 268 dient unter Hinweis auf OA 485 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 650/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Verwendung der Stellplatzablösemittel 2023

26.08.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 652/11 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2023 Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat aufgefordert wird, dass im Bericht zur Verwendung der Stellplatzablösemittel zukünftig auch die Mittel für den Fußverkehr ausgewiesen werden. Die Stellplatzablösemittel sollen auch für den Ausbau des Fußverkehrs verwendet werden. Begründung: Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sollen jährlich mindestens 5% der Stellplatzablösegelder für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden. Daher umfasst die Liste der Investitionen, neben den Ausgaben für Parken, für den ÖPNV auch den Radverkehr. Gänzlich außen vor ist jedoch, die nachhaltigste und ökologischste Art der Fortbewegung: das Laufen. Es sollen daher auch Fördermittel hierfür eingesetzt und entsprechend, im Verhältnis zu den anderen Maßnahmen, prozentual dokumentiert werden. Die Kompetenzstelle Fußverkehr gilt es nachhaltig zu stärken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 310 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 487 2024 1. Die Vorlage B 310 dient unter Hinweis auf OA 487 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 652/11 wird mit der Maßgabe als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die hessische Landesregierung einzuwirken, dass die Bauordnung dahin gehend geändert wird, dass künftig auch Stellplatzablösemittel für den Fußverkehr ausgewiesen werden können." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, CDU und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach

18.08.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 646/11 Betreff: Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge die jüngsten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Offenbach und Frankfurt der Öffentlichkeit und damit auch dem Ortsbeirat 11 für eine transparente Ideenentwicklung, Diskurs, Planung und gegebenenfalls Umsetzung frühzeitig zugänglich zu machen. Begründung: Die Öffentlichkeit im Frankfurter Osten und der Ortsbeirat 11 ist mit der Thematik einer Stadtbahn von Frankfurt Innenstadt - Ostbahnhof - Hanauer Landstr. - Neckermann (jetzt RZ) - Westanbindung Fechenheim - Fechenheimer Gewerbegebiet Karl-Benz-Straße - optional nach Offenbach seit den frühen 80er Jahren des vorherigen Jahrhunderts beschäftigt. Viele Menschen, Bürger, Schüler, Beschäftigte warten seit langer Zeit auf eine solche Verbindung. Informationen, wie sie durch Machbarkeitsstudien erarbeitet werden sollten all diesen Menschen nicht vorenthalten werden. Die Bürger sollten frühzeitig in die Entwicklung dieser Verbindung mit eingebunden werden. Kompetenz und Erfahrung sollten früh genutzt werden.Es bleibt den Auftraggebern der Studie unbenommen diese mit Ihrer ganzen Erfahrung zu erläutern und zu kommentieren Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5786 2024 Die Vorlage OF 646/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Umspannwerk „Fechenheim“ auf dem ehemaligen SamsonGelände - zukünftige Trassenführung offenlegen

16.08.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 648/11 Betreff: Umspannwerk "Fechenheim" auf dem ehemaligen Samson-Gelände - zukünftige Trassenführung offenlegen Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, dass der Ortsbeirat frühzeitig über den geplanten Verlauf der Stromtrasse, sofern dieser über das Gebiet des Ortsbezirkes 11 führt, informiert und in die Planungen mit einbezogen wird. Begründung: Die Firma Tennet, ein Übertragungsnetzbetreiber, plant den Bau eines neuen Umspannwerks auf dem ehemaligen Samson-Areal in Frankfurt. Dieses Umspannwerk, "Fechenheim" genannt, soll über eine neue 380-kV-Leitung von Großkrotzenburg nach Frankfurt in das Höchstspannungsnetz integriert werden. Es ist zu befürchten, dass die Stromtrasse über wichtige Flächen des Ortsbezirkes 11 geführt wird und es dadurch zu Beeinträchtigungen der Anwohner, der Umwelt und der Natur kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5788 2024 Die Vorlage OF 648/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Übernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan „Borsigallee/ParkandrideAnlage“ mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 „Borsigallee/ParkandrideAnlage“ in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 „Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngel

09.08.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2024, OF 642/11 Betreff: Übernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 "Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Anforderungen des P+R Parkhauses aus den Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 in den neu das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit aufzunehmen. Der integrierte Landschaftsplan Nr. 677 aus dem noch bestehenden Bebauungsplan des Geländes P+R Borsigallee darf nicht erlöschen, sondern muss deckungsgleich und wortgenau in den neuen Bebauungsplan übertragen werden. Begründung: Bei dem Gespräch im Stadtplanungsamt wurde das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände den Mitgliedern des OBR 11 vorgestellt. Hier wurde dem OBR 11 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in den Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit eingefügt werden soll. Die Auflagen in Bezug auf den P+R Parkplatzes Borsigallee müssten demnach aus dem Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in das neue "Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" mit aufgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 642/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 642/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren

09.08.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2024, OF 644/11 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen, gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Str. 48 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer welche in die Wilhelmshöher Str. einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung: Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann hier die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5784 2024 Die Vorlage OF 644/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a) bis e) in Nähe der Zeuläckerstraße 9 montieren

09.08.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2024, OF 645/11 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a) bis e) in Nähe der Zeuläckerstraße 9 montieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen, gegenüber der Ausfahrt gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer welche in die Zeuläckerstraße einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung: Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann hier die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5785 2024 Die Vorlage OF 645/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens

21.07.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2024, OF 643/11 Betreff: Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Graben entlang des Auerweges so zu befestigen und auszubauen, dass bei einem Starkregenereignis, deutlich weniger Schlamm und Lehm nach Seckbach fließen kann. Quelle: Beate Brink nach dem Regen am 10.Juli Begründung: Die Starkregenereignisse am 2.Mai und 10.Juli 2024 haben gezeigt, dass der neu angelegte Graben entlang des Auerweges nicht ausreichend befestigt ist. Wie auf dem Foto zu erkennen ist, ist am 10.Juli - einem mäßigen Starkregenereignis - wieder Lehm und Schlamm aus dem Graben seitlich in den Auerweg und in der Verlängerung die Auerfeldstraße entlang geflossen und hat zahlreiche Keller und Souterrain Wohnungen beschädigt. Der Graben muss dringend neu befestigt und mit Maßnahmen versehen werden, dass vor allen der Schlamm und Lehm nicht auf die Straße gelangen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5783 2024 Die Vorlage OF 643/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz der Begründung die Wörter "neu angelegte" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Huthpark - Entwässerung der Wege bei Starkregen prüfen

21.07.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2024, OF 647/11 Betreff: Huthpark - Entwässerung der Wege bei Starkregen prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Entwässerung der Wege und der Wiese im Huthpark zu prüfen. Bei Starkregen darf das Wasser nicht mehr nach Seckbach fließen und muss innerhalb des Parkes durch entsprechende Maßnahmen gehalten werden. Quelle: Google Begründung: Die Starkregenereignisse am 2.Mai und 10.Juli 2024 haben gezeigt, dass die neu angelegten Wege im Huthpark zu mehr Überschwemmungen südlich des Parks führen. Das Wasser sammelt sich in der Kuhle des Huthparks und auf den Wegen und fließt wie am 10.Juli (mäßigen Starkregenereignis) mit Wassermengen von 20 cm Höhe den Weg nördlich des Hofgartenweges runter nach Seckbach. Die Wassermengen beinhalteten Schlamm und Lehm. Vor der Befestigung der Wege kam das Wasser nicht in dieser Menge nach Seckbach. Die Entwässerung des Huthparkes sollte so angelegt werden, dass die neu angelegten Wege zur Seite entwässern. Es müssen Hindernisse, Gräben, natürliche Retentionen gebaut werden, sodass das Wasser nicht mehr in großen Massen nach Seckbach fließen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5787 2024 Die Vorlage OF 647/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

15.07.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2024, OF 653/11 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Vorgang: OM 1984/17 OBR 11; ST 2298/17; OM 3818/23 OBR 11; ST 2218/23; ST 1269/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es die im Jahre 2017 genannte Verfügung zum Schutz des Stadtteils Riederwald gibt oder nicht. Weiterhin fragt der Ortsbeirat, ob der Magistrat ggf. eine solche Verfügung erlassen wird. In der ST 2298 von 2017 hatte der Magistrat mitgeteilt, "aufgrund städtischer Verfügung" gelte für einen Mieter des Stadions, er müsse auf eigene Kosten Ordnungskräfte für den zu sichernden Stadtteil Riederwald stellen. Begründung: Leider gibt es bisher keine Verbesserung der Situation, dass bei Großveranstaltungen im Stadion der westliche Teil der Siedlung Riederwald von Autos überschwemmt wird, die im großen Stil illegal parken. Der Ortsbeirat begrüßt die Veranstaltungen, wünscht sich aber, dass die Stadt oder der Veranstalter die Einfahrt von fremden Besuchern in den Stadtteil verhindert, wie es früher der Fall war und anlässlich der Dippemess noch ist. Der Magistrat hat in diesem Zusammenhang zuletzt in der ST 1269 auf die hessische Versammlungsstättenrichtlinie verwiesen, die dem Betreiber einen Ordnungsdienst vorschreibt. Der Ortsbeirat hat beim Studium der Richtlinie dort allerdings keinen Hinweis auf den Schutz des Stadionumfeldes gefunden; die Richtlinie bezieht sich vollständig auf den Schutz der Versammlungsstätte selbst. Unabhängig davon wird der Ortsbeirat das Gespräch mit dem Stadionbetreiber FSV Frankfurt suchen, wie in der Stellungnahme 1269 angeregt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3818 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1269 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2218 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 997 2024 Die Vorlage OF 653/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OA (Anregungen OBR) · OB 11

Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74

24.06.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 470 entstanden aus Vorlage: OF 641/11 vom 23.06.2024 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 Vorgang: M 163/20; OA 674/21 OBR 11; V 267/22 OBR 11; ST 823/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in der Stellungnahme ST 823 vom Magistrat bestätigte Maßnahme - "Straßenbahnlinie 12 nach Fechenheim bis zu ihrer neuen Endhaltestelle Fechenheim Schießhüttenstraße", statt wie derzeit bis zur Hugo-Junkers-Straße - entsprechend dem Wortlaut bis zum Dezember 2025 umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Anregung vom 25.01.2021, OA 674 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 442 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 122 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 470 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt; Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Enthaltung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 74 = Ablehnung, OA 470 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 470 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5023, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 § 5359, 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.11.2024

OA (Anregungen OBR) · OB 11

Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück

24.06.2024 · Aktualisiert: 27.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 473 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 24.05.2024 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: OA 382/19 OBR 11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 06.05.2024, ST 865, vorgeschlagen, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück aufzustellen. Der Bebauungsplan muss die betreffenden Flächen als öffentliche Verkehrsflächen ausweisen. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main Begründung: Auf dem Straßenteilstück ist kein Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und das Eintracht-Gelände in die Gelastraße und weiter nach Bergen-Enkheim zu gehen oder mit dem Rad/Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel. Fahrzeugfahrer, die von Seckbach kommen, sehen die Fußgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit nunmehr 20 Jahren versucht die Stadt, die restlichen Teilstücke zu kaufen, und hat in der Stellungnahme ST 865 vermerkt, dass es keine Aussicht gibt, die übrigen neun Grundstückseigner vom Verkauf zu überzeugen. In der Stellungnahme ST 865 wird darauf verwiesen, dass nur im Rahmen eines Bebauungsplanes Grundstücksstreifen enteignet werden können. Diese Grundstücksstreifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat eine langfristige Lösung für den Gehweg im Rahmen eines Bebauungsplanes für diesen Straßenabschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 305 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 473 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5080, 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 10.09.2024

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Einsatz des On-Demand-Busses „KNUT“ im Stadtteil Riederwald

24.06.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5636 entstanden aus Vorlage: OF 630/11 vom 01.06.2024 Betreff: Einsatz des On-Demand-Busses "KNUT" im Stadtteil Riederwald Vorgang: OM 3998/23 OBR 11; ST 812/24 Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Riederwald die Rufbuslinie "KNUT" einzusetzen. Die Nutzung von "KNUT" soll so barrierefrei wie möglich gestaltet werden. Begründung: Im Riederwald leben sehr viele ältere, nicht internetaffine und mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Grundversorgung im Stadtteil ist rückläufig (aktuelles Beispiel: Schließung wichtiger Bankfilialen vor Ort), was sich massiv auf den Alltag dieser Personengruppen auswirkt und sich immer stärker als Problem herauskristallisiert. Das Pilotprojekt des Easy-Shuttles wurde im Oktober 2023 leider planmäßig beendet, zeigte aber den Bedarf seitens Bevölkerung auf. Der Rufbus "KNUT" hat sich bereits als flexibles Zusatzangebot in anderen Stadtteilen bewährt und könnte auch im Riederwald dem Problem kurzfristig entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3998 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 812 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1802 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und FechenheimNord auch während des Baus der Nordmainischen SBahn

24.06.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5637 entstanden aus Vorlage: OF 631/11 vom 03.06.2024 Betreff: Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und Fechenheim-Nord auch während des Baus der Nordmainischen S-Bahn Der Magistrat wird gebeten, eine Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen den o. g. Stadtteilen, auch während der Bauzeit der Nordmainischen S-Bahn, zu ermöglichen. Dabei bietet es sich an, eine nicht genutzte Trasse der Hafenbahn zu nutzen. Diese Trasse ist überwuchert und ein Fuß- und Radweg müsste relativ leicht herzustellen sein. Quelle: Geoportal Frankfurt, eigene Bearbeitung Begründung: Der Bau der Nordmainischen S-Bahn steht bevor. Dabei wird die Fuß- und Radwegverbindung entlang der Bahnstrecke im Bereich Riederwald/Fechenheim-Nord unter der Lahmeyerbrücke für mindestens sechs Jahre unterbrochen. Erfahrungsgemäß ergeben sich Verzögerungen und der Bau dauert länger. Die Bahn will nach Abschluss des Baus einen neuen Fuß- und Radweg entlang der Bahntrasse bauen. Der Weg verbindet die Wohnsiedlung im Riederwald mit den Arbeitsplätzen und dem Einzelhandel im Gewerbegebiet südlich der Wächtersbacher Straße. Das Nachhaltige Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach unterstützt diese Forderung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2012 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau

24.06.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5638 entstanden aus Vorlage: OF 632/11 vom 09.06.2024 Betreff: Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr auf der Hanauer Landstraße in Richtung Osten (Hanau, Foto Position 1) bei der Blockierung der Weiterfahrt durch den Abbiegeverkehr Richtung Norden (Foto Position 2) nicht wieder die Fahrt Richtung Osten aufnimmt, wenn die Blockierung aufgelöst ist und gleichzeitig der Fußverkehr am Übergang der Ampelanlage in Nord-Süd-Richtung über die Hanauer Landstraße östlich der Mainkur (Foto Position 3) bereits Grün hat. Dies kann z. B. durch weitere Signalleuchten für den Autoverkehr in Richtung Osten direkt am Fußgängerüberweg erreicht werden. Diese Maßnahme ist aus Sicherheitsgründen zeitnah umzusetzen. Begründung: Der Autoverkehr Richtung Osten, blockiert durch Linksabbieger für die Überquerung der östlichen Mainkurkreuzung, ignoriert häufig, dass für den ampelgeregelten Fußweg östlich der Kreuzung längst die Grünphase begonnen hat. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr ergeben sich daraus immer wieder sehr gefährliche, nicht zu akzeptierende Situationen, zumal diese Kreuzung auch Teil des Schulwegeplanes ist. (Google Kartendaten 2024) (Teil des Schulwegeplans Mainkur) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2015 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen

24.06.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 entstanden aus Vorlage: OF 633/11 vom 09.06.2024 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1119, vom Magistrat selbst beschriebenen Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu erläutern, wann die Umsetzung startet und wann mit einer Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Stellungnahme ST 1119 ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Antrag vom 04.05.2025, OF 737/11 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Fahrradständer am Burglehen/Am Mainbörnchen in Fechenheim

24.06.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5640 entstanden aus Vorlage: OF 634/11 vom 09.06.2024 Betreff: Fahrradständer am Burglehen/Am Mainbörnchen in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des südlichen Eingangs zum Platz Burglehen, südlich des Spielplatzes, drei bis vier Fahrradständer auf einer größeren Freifläche auf dem Bürgersteig aufzustellen. Begründung: Im südlichen Bereich des Burglehens, in unmittelbarer Nähe zum dort gelegenen Spielplatz und dem Veranstaltungsort Am Mainbörnchen, gibt es Bedarf für Fahrradständer. Diesem Bedarf soll nun durch die angeregten Fahrradständer Rechnung getragen werden. Durch die Lage sind weitestgehend Konflikte ausgeschaltet. (Geoportal Frankfurt, Standort Fahrradständer (Google streetview 2022) Standort Fahrradständer) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1732 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 499

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahn

24.06.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5641 entstanden aus Vorlage: OF 635/11 vom 08.06.2024 Betreff: Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen S-Bahn Mehrmals wurde den Mitgliedern des Ortsbeirats von der Deutschen Bahn bereits die Planungen zum Bau der Nordmainischen S-Bahn vorgestellt. Dabei zeigte sich jedoch, dass die Verantwortung der Deutschen Bahn begrenzt ist und viele Maßnahmen direkt in der Verantwortung der Stadt Frankfurt liegen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Baumaßnahmen sind geplant, um den Baustellenverkehr für die Nordmainische S-Bahn zu gewährleisten? Führt der Baustellenverkehr dabei durch den Riederwald? Müssen Teile des Waldes gefällt werden? 2. Welcher Zeitraum ist für die Baumaßnahme geplant? 3. Welcher Rückbau von Baustraßen ist geplant? 4. Wie erfolgt die Anbindung der neuen Haltestelle "Fechenheim"? Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit Vertretenden der Deutschen Bahn das Gesamtkonzept im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Schon bei der Vorbereitung des Baus des Riederwaldtunnels hat sich gezeigt, dass Mensch und Umwelt rund um den Bau stark beeinträchtigt sind. Dies ist nun auch bei der lange herbeigesehnten Nordmainischen S-Bahn zu erwarten. Bei den bisherigen Informationen der Deutschen Bahn wurde jedoch kaum auf die Vorbereitungsmaßnahmen eingegangen. Um in den Stadtteilen nicht überrascht zu werden, ist es notwendig, dass auch der Magistrat der Stadt Frankfurt seiner Informationspflicht nachkommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2013 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt

24.06.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5642 entstanden aus Vorlage: OF 636/11 vom 08.06.2024 Betreff: Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Etablierung von Hortplätzen auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt im Riederwald möglich ist. Dafür soll der Magistrat Kontakt mit dem Verein aufnehmen und sich in Verhandlungen für eine Zusammenarbeit für die Kinder im Riederwald einsetzen. Begründung: Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass im Riederwald zu wenig Hortplätze vorhanden sind. Der Ortsbeirat hat zur Behebung des Problems schon mehrere Vorschläge gemacht, die bisher aber alle nicht zu einer schnellen Lösung geführt haben. Der Stadtteil ist klein, die Möglichkeiten für einen Hort sind nicht so vielfältig, weshalb es notwendig ist, ungewöhnliche Wege zu gehen und neue Formen der Zusammenarbeit zu suchen. Das Gelände des Vereins Eintracht Frankfurt grenzt direkt an die Pestalozzischule an. Die Schülerinnen und Schüler würden keine Zeit verlieren und könnten auf einem sicheren Weg zum Hort gelangen und auch wieder zurück zur Schule finden. Es ist außerdem vorstellbar, dass eine neue Zusammenarbeit zwischen den Kindern des Stadtteils und dem Sportverein für beide Seiten inspirierend und positiv wirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 8 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Verstärkte Kontrollen von Anglern am Fechenheimer Mainufer

24.06.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5643 entstanden aus Vorlage: OF 637/11 vom 01.06.2024 Betreff: Verstärkte Kontrollen von Anglern am Fechenheimer Mainufer Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen von Anglern am Fechenheimer Mainufer durchzuführen. Die Kontrollen sollen die Angelererlaubnis generell sowie die Erlaubnis für den beangelten Streckenabschnitt beinhalten. Begründung: Der Anglersport ist nicht erst seit der Coronapandemie ein beliebtes Hobby geworden. Die niedrigschwelligen Hürden (lediglich eine Angelrute und Köder) erlauben es auch nicht sachkundigen Menschen, diesen "Sport" auszuüben. Dabei ist immer wieder der unsachgemäße Umgang mit den geangelten Lebewesen zu beobachten als auch die großen Schäden, die unmittelbar der Natur zugefügt werden. Teilweise werden ganze Bäume und Büsche über eine Breite von mehreren Metern gefällt, um die Angelrute schwingen zu können. Der Schaden, welcher zurückbleibt, ist immens. Zumal das Mainufer und die dortige Vegetation bereits schon geschädigt sind, ist es umso schlimmer, wenn junge Bäume und kräftige Büsche für ein einmaliges Ereignis brutal gerodet werden. Angelschnüre und Angelhaken bleiben ebenfalls oft am Ort zurück und stellen eine Gefahr für Wildtiere dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1660 Aktenzeichen: 00-40

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Mobile Komposttoiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße

24.06.2024 · Aktualisiert: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5644 entstanden aus Vorlage: OF 639/11 vom 01.06.2024 Betreff: Mobile Komposttoiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Kinderspielplatz in der Konstanzer Straße in Fechenheim-Süd zwei mobile barrierefreie Komposttoiletten aufzustellen. Quelle: Norschter News 2021; Komposttoilette für Kinderspielplatz Begründung: Der neu gestaltete Kinderspielplatz wird sehr gut angenommen und ist hoch frequentiert. Die dort noch vorhandene Toilettenanlage ist jedoch in einem derart desolaten Zustand, dass sie nicht nutzbar ist. Es fehlen dringend Toiletten, da Eltern und Kinder sonst gezwungen sind, ihre Notdurft in den umliegenden Grünbereichen zu verrichten. In einer der vergangenen Ortsbeiratssitzungen wurde bereits auf diesen Zustand und die daraus resultierende Geruchsentwicklung für die angrenzenden Anwohner hingewiesen. Dieser Zustand ist untragbar und sollte schnellstens mithilfe mobiler Toiletten behoben werden, bis das stationäre Toilettenhäuschen saniert und wieder funktional ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 863 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Tierversuche im Ortsbezirk 11

24.06.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5645 entstanden aus Vorlage: OF 640/11 vom 01.06.2024 Betreff: Tierversuche im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob und von welchen Institutionen und Firmen im Ortsbezirk 11 Tierversuche durchgeführt werden; 2. zu prüfen und zu berichten, falls im Ortsbezirk 11 Tierversuche stattfinden, in welchem Ausmaß diese Versuche unternommen werden, d. h. mit welchen Tieren zu welchem Zweck welche Versuche durchgeführt werden; 3. zu prüfen und zu berichten, falls im Ortsbezirk 11 Tierversuche stattfinden, welche städtischen Maßnahmen getroffen werden, um unnötige Tierversuche zu verhindern; 4. als Vergleichsgrundlage die Ziffern 1. bis 3. ebenfalls für das gesamte Stadtgebiet darzustellen. Sollte es dem Magistrat nicht auf Anhieb möglich sein, die gestellten Fragen zu beantworten, wird der Magistrat darum gebeten, die jeweils zuständigen Behörden auf Landes- oder Bundesebene zu benennen und bei diesen entsprechende Erkundigungen einzuholen. Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Der Ortsbeirat sollte sich auch um das Wohlergehen von Tieren im Ortsbezirk sorgen und sich für eine Verbesserung der Lebensbedingungen dieser Lebewesen einsetzen. Noch immer werden von Forschungseinrichtungen qualvolle Tierversuche durchgeführt, um z. B. Medikamente zu testen oder neue Inhaltsstoffe für Kosmetika zu entwickeln. Dabei ist das damit einhergehende Leid vermeidbar. Dass es Tierversuche gibt, ist den meisten Menschen zwar bewusst, dass diese aber manchmal in direkter Nachbarschaft stattfinden, wissen viele nicht, geschweige denn, welche Versuche mit welchen Tieren durchgeführt werden. Kommen Informationen über Tierversuche ans Licht, reagiert die Öffentlichkeit häufig empört. Trotz des öffentlichen Interesses fehlt es an zugänglichen Informationen darüber, ob auch im Ortsbezirk 11 Tierversuche durchgeführt werden und welche Institutionen diese durchführen. Durch diese Intransparenz bleiben Missstände im Verborgenen und politische Debatten und Maßnahmen gegen qualvolle Tierversuche aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1545 Aktenzeichen: 00-40

OF (Anträge OBR) · OB 11

Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße

23.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2024, OF 641/11 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistratsvorlage M74, vom 03.06.2024, wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass die in der ST823 vom Magistrat bestätigte Maßnahme "Linie 12 nach Fechenheim bis zur Schießhüttenstraße", statt wie derzeit bis Hugo-Junkers-Straße, entsprechend dem Wortlaut bis zum Dezember 2025 umgesetzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 470 2024 1. Der Vorlage M 74 wird unter Hinweis auf OA 470 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 641/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Schließung von Postbankfilialen

18.06.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 649/11 Betreff: Schließung von Postbankfilialen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, - Festzustellen, inwieweit der Rückzug der Postbank aus den Stadteilen zu sozialen Härten führen kann, - Ggfs. bei der Verbraucherzentrale oder anderen geeigneten Stellen zu intervenieren, und - Nötigenfalls den Klageweg zu beschreiten. Begründung: Wie der Ortbeirat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen erfahren konnte, hat sich die Postbank im Zuge der Privatisierung verpflichtet, dem öffentlichen Interesse nachzukommen und weiterhin einer breiten Bevölkerungsschicht den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Diese Selbstverpflichtung umfasst u.a. den Unterhalt eines Filialnetzes und Betrieb von Geldautomaten. Ausgangspunkt dieses Antrags ist die Situation im Stadtteil Riederwald, wo die Postbank-Filiale im Herbst 2024 geschlossen werden soll. Damit würde es mit Ausnahme eines Geldautomaten der Sparkasse im Stadtteil keine Bankdienstleistungen mehr geben. Betroffen wären insbesondere Mitbürger und Mitbürgerinnen, die Lohnersatzleistungen als Barscheck erhalten. Dem Vernehmen nach plant die Postbank den flächendeckenden Rückzug aus der Versorgung von Stadtteilen oder ist bereits gegangen. Ziel dieses Antrags ist es, die Faktenlage festzustellen. Sollte sich herausstellen, dass die Versorgung insbesondere der sozial schwachen Bevölkerung in Frankfurt gefährdet ist, müsste die Frankfurter Politik handeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 484 2024 Die Vorlage OF 649/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau

09.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 632/11 Betreff: Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr auf der Hanauer Landstraße in Richtung Osten (Hanau, Foto Pos. 1) bei der Blockierung der Weiterfahrt durch den Abbiegeverkehr Richtung Norden (Foto Pos. 2) nicht wieder die Fahrt Richtung Osten aufnimmt, wenn die Blockierung aufgelöst ist und gleichzeitig der fußläufige Verkehr an dem Übergang mit Ampelanlage in Nord-Südrichtung über die Hanauer Landstraße östlich der Mainkur (Foto Pos. 3) bereits Grün hat. Dies kann z.B. durch weitere Signal-Leuchten für den Autoverkehr in Richtung Osten direkt am Fußgängerüberweg erreicht werden. Diese Maßnahme ist aus Sicherheitsgründen zeitnah umzusetzen Begründung: Der Autoverkehr Richtung Osten, blockiert durch Linksabbieger für die Überquerung der östlichen Mainkurkreuzung, ignoriert häufig, dass für den ampelgeregelten Fußweg östlich der Kreuzung längst die Grünphase begonnen hat. Für Fußgängerinnen und Fußgänger so wie den Radverkehr ergeben sich daraus immer wieder sehr gefährliche nicht zu akzeptierende Situationen, zumal diese Kreuzung auch Teil des Schulwegeplanes ist (Google Kartendaten 2024) (Teil des Schulwegeplans Mainkur) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5638 2024 Die Vorlage OF 632/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen

09.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 633/11 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: M 3346/23 OBR 11; ST 1119/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die in der ST 1119, vom 26.05.2023 vom Magistrat selbst beschriebenen Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung Mainkur umgehend initiiert werden. Der Magistrat möge dem Ortsbeirat erläutern, wann die Umsetzung startet und wann mit einer Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Die Situation an der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen aus der ST 1119 ist unerlässlich um dort eine sicherere Situation zu erreichen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5639 2024 Die Vorlage OF 633/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Fahrradständer am Burglehen/Am Mainbörnchen in Fechenheim

09.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 634/11 Betreff: Fahrradständer am Burglehen/Am Mainbörnchen in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich südlicher Eingang zum Platz Burglehen, südlich des Spielplatzes 3-4 Fahrradständer auf einer größeren Freifläche auf dem Bürgersteig aufzustellen. Begründung: Im südlichen Bereich des Burglehens in unmittelbarer Nähe zum dort gelegenen Spielplatz und dem Veranstaltungsort Mainbörnchen gibt es Bedarf für Fahrradständer. Diesem Bedarf soll nun durch die beantragten Fahrradständer Rechnung getragen werden. Durch die Lage sind weitestgehend Konflikte ausgeschaltet. (geoportal Frankfurt, Standort Fahrradständer (Google streetview 2022) Standort Fahrradständer) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5640 2024 Die Vorlage OF 634/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahn

08.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2024, OF 635/11 Betreff: Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen S-Bahn Mehrmals wurde den Mitgliedern des Ortsbeirats von der Deutschen Bahn bereits die Planungen zum Bau der Nordmainischen S-Bahn vorgestellt. Dabei zeigte sich jedoch, dass die Verantwortung der DB begrenzt ist und viele Maßnahmen direkt in der Verantwortung der Stadt Frankfurt liegen. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: 1. Welche Baumaßnahmen sind geplant, um den Baustellenverkehr für die Nordmainische S-Bahn zu gewährleisten? Führt der Baustellenverkehr dabei durch den Riederwald? Müssen Teile des Waldes gefällt werden? 2. Welcher Zeitraum ist für die Baumaßnahmen geplant? 3. Welcher Rückbau von Baustraßen ist geplant? 4. Wie erfolgt die Anbindung der neuen Haltestelle Fechenheim? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, das Gesamtkonzept im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Schon bei der Vorbereitung des Baus des Riederwaldtunnels hat sich gezeigt, dass Mensch und Umwelt rund um den Bau stark beeinträchtigt sind. Dies ist nun auch bei der lange herbeigesehnten Nordmainischen S-Bahn zu erwarten. Bei den bisherigen Informationen der Deutschen Bahn wurde jedoch kaum auf die Vorbereitungsmaßnahmen eingegangen. Um in den Stadtteilen nicht überrascht zu werden, ist es notwendig, dass auch der Magistrat der Stadt Frankfurt seiner Informationspflicht nachkommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5641 2024 Die Vorlage OF 635/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Absatz des Tenors vor dem Wort "das" die Wörter "gemeinsam mit Vertretenden der Deutschen Bahn" ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 11

Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt

08.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2024, OF 636/11 Betreff: Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten, ob die Etablierung von Hortplätzen auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt im Riederwald möglich ist. Dafür soll der Magistrat der Stadt Frankfurt Kontakt mit dem Verein aufnehmen und sich in Verhandlungen für eine Zusammenarbeit für die Kinder im Riederwald einsetzen. Begründung: Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass im Riederwald zu wenig Hortplätze vorhanden sind. Der Ortsbeirat hat zur Behebung des Problems schon mehrere Vorschläge gemacht, die bisher aber alle nicht zu einer schnellen Lösung geführt haben. Der Stadtteil ist klein, die Möglichkeiten für einen Hort sind nicht so vielfältig, weshalb es notwendig ist, ungewöhnliche Wege zu gehen und neue Formen der Zusammenarbeit zu suchen. Das Gelände des Vereins Eintracht Frankfurt grenzt direkt an die Pestalozzischule an. Die Schülerinnen und Schüler würden keine Zeit verlieren und könnten auf einem sicheren Weg zum Hort gelangen und auch wieder zurück zur Schule finden. Es ist außerdem vorstellbar, dass eine neue Zusammenarbeit zwischen den Kindern des Stadtteils und dem Sportverein für beide Seiten inspirierend und positiv wirkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2024 Die Vorlage OF 636/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Ideen

Keine Ideen für diesen Ortsbeirat verfügbar.