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Ortsbeirat 11

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Antrag Ortsbeirat 11

Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahn

08.06.2024 | Aktualisiert am: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2024, OF 635/11 Betreff: Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen S-Bahn Mehrmals wurde den Mitgliedern des Ortsbeirats von der Deutschen Bahn bereits die Planungen zum Bau der Nordmainischen S-Bahn vorgestellt. Dabei zeigte sich jedoch, dass die Verantwortung der DB begrenzt ist und viele Maßnahmen direkt in der Verantwortung der Stadt Frankfurt liegen. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: 1. Welche Baumaßnahmen sind geplant, um den Baustellenverkehr für die Nordmainische S-Bahn zu gewährleisten? Führt der Baustellenverkehr dabei durch den Riederwald? Müssen Teile des Waldes gefällt werden? 2. Welcher Zeitraum ist für die Baumaßnahmen geplant? 3. Welcher Rückbau von Baustraßen ist geplant? 4. Wie erfolgt die Anbindung der neuen Haltestelle Fechenheim? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, das Gesamtkonzept im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Schon bei der Vorbereitung des Baus des Riederwaldtunnels hat sich gezeigt, dass Mensch und Umwelt rund um den Bau stark beeinträchtigt sind. Dies ist nun auch bei der lange herbeigesehnten Nordmainischen S-Bahn zu erwarten. Bei den bisherigen Informationen der Deutschen Bahn wurde jedoch kaum auf die Vorbereitungsmaßnahmen eingegangen. Um in den Stadtteilen nicht überrascht zu werden, ist es notwendig, dass auch der Magistrat der Stadt Frankfurt seiner Informationspflicht nachkommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5641 2024 Die Vorlage OF 635/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Absatz des Tenors vor dem Wort "das" die Wörter "gemeinsam mit Vertretenden der Deutschen Bahn" ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt

08.06.2024 | Aktualisiert am: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2024, OF 636/11 Betreff: Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten, ob die Etablierung von Hortplätzen auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt im Riederwald möglich ist. Dafür soll der Magistrat der Stadt Frankfurt Kontakt mit dem Verein aufnehmen und sich in Verhandlungen für eine Zusammenarbeit für die Kinder im Riederwald einsetzen. Begründung: Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass im Riederwald zu wenig Hortplätze vorhanden sind. Der Ortsbeirat hat zur Behebung des Problems schon mehrere Vorschläge gemacht, die bisher aber alle nicht zu einer schnellen Lösung geführt haben. Der Stadtteil ist klein, die Möglichkeiten für einen Hort sind nicht so vielfältig, weshalb es notwendig ist, ungewöhnliche Wege zu gehen und neue Formen der Zusammenarbeit zu suchen. Das Gelände des Vereins Eintracht Frankfurt grenzt direkt an die Pestalozzischule an. Die Schülerinnen und Schüler würden keine Zeit verlieren und könnten auf einem sicheren Weg zum Hort gelangen und auch wieder zurück zur Schule finden. Es ist außerdem vorstellbar, dass eine neue Zusammenarbeit zwischen den Kindern des Stadtteils und dem Sportverein für beide Seiten inspirierend und positiv wirkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2024 Die Vorlage OF 636/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und FechenheimNord auch während des Baus der Nordmainischen SBahn

03.06.2024 | Aktualisiert am: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2024, OF 631/11 Betreff: Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und Fechenheim-Nord auch während des Baus der Nordmainischen S-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen den Stadtteilen auch während der Bauzeit der Nordmainischen S-Bahn zu ermöglichen. Dabei bietet es sich an, eine nicht genutzte Trasse der Hafenbahn zu nutzen. Diese Trasse ist überwuchert und ein Fuß- und Radweg müsste relativ leicht herzustellen sein. Quelle: Geoportal Frankfurt, eigene Bearbeitung Begründung: Der Bau der Nordmainischen S-Bahn steht bevor. Dabei wird die Fuß- und Radwegverbindung entlang der Bahnstrecke im Bereich Riederwald/Fechenheim-Nord unter der Lahmeyerbrücke für mindestens sechs Jahre unterbrochen. Erfahrungsgemäß ergeben sich Verzögerungen, und der Bau dauert länger. Die Bahn will nach Abschluss des Baus einen neuen Fuß- und Radweg entlang der Bahntrasse bauen. Der Weg verbindet die Wohnsiedlung Riederwald mit den Arbeitsplätzen und dem Einzelhandel im Gewerbegebiet südlich der Wächtersbacher Straße. Das Nachhaltige Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach unterstützt diese Forderung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5637 2024 Die Vorlage OF 631/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Verstärkte Kontrollen von Anglern am Fechenheimer Mainufer

01.06.2024 | Aktualisiert am: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2024, OF 637/11 Betreff: Verstärkte Kontrollen von Anglern am Fechenheimer Mainufer Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen von Anglern am Fechenheimer Mainufer durchzuführen. Die Kontrollen sollen die Anglererlaubnis generell sowie die Erlaubnis für den beangelten Streckenabschnitt beinhalten. Begründung: Der Anglersport ist nicht erst seit Corona ein beliebtes Hobby geworden. Die niedrigschwelligen Hürden (lediglich eine Anglerrute und Köder) erlauben es auch nichtsachkundigen Menschen diesen "Sport" auszuüben. Dabei ist immer wieder der unsachgemäße Umgang mit den geangelten Lebewesen zu beobachten als auch die großen Schäden, die unmittelbar der Natur zugefügt werden. Teilweise werden ganze Bäume und Büsche über eine Breite von mehreren Metern gefällt, um die Angelrute schwingen zu können. Der Schaden, welcher zurückbleibt ist immens. Zumal das Mainufer und die dortige Vegetation bereits schon geschädigt sind, ist es umso schlimmer, wenn junge Bäume und kräftige Büsche für ein einmaliges Ereignis brutal gerodet werden. Anglerschnüre und Angelhaken bleiben ebenfalls oft am Ort zurück und stellen eine Gefahr für Wildtiere dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5643 2024 Die Vorlage OF 637/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU und Linke gegen SPD und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Einsatz des On-Demand-Busses „KNUT“ im Stadtteil Riederwald

01.06.2024 | Aktualisiert am: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2024, OF 630/11 Betreff: Einsatz des On-Demand-Busses "KNUT" im Stadtteil Riederwald Vorgang: OM 3998/23 OBR 11; ST 812/24 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Riederwald die Rufbuslinie KNUT einzusetzen. Die Nutzung von KNUT soll so barrierefrei, wie möglich, gestaltet werden. Begründung: Im Riederwald leben sehr viele ältere, nicht internetaffine und mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Grundversorgung im Stadtteil ist rückläufig (aktuelles Beispiel: Schließung wichtiger Bankfilialen vor Ort), was sich massiv auf den Alltag dieser Personengruppe auswirkt und sich immer stärker als Problem herauskristallisiert. Das Pilotprojekt Easy-Shuttle wurde im Oktober 2023 leider planmäßig beendet, zeigte aber den Bedarf in der Bevölkerung auf. Der Rufbus KNUT hat sich, als flexibles Zusatzangebot, in anderen Stadtteilen bereits bewährt und könnte auch im Riederwald dem Problem kurzfristig entgegenwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3998 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 812 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5636 2024 Die Vorlage OF 630/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Mobile Komposttoiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße

01.06.2024 | Aktualisiert am: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2024, OF 639/11 Betreff: Mobile Komposttoiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, auf dem Kinderspielplatz in der Konstanzer Straße in Fechenheim-Süd zwei mobile Komposttoiletten aufzustellen. Quelle: Norschter News 2021; Komposttoilette für Kinderspielplatz Begründung: Der neu gestaltete Kinderspielplatz wird sehr gut angenommen und ist hochfrequentiert. Die dort noch vorhandene Toilettenanlage ist jedoch in einem derart desolaten Zustand, dass sie nicht nutzbar ist. Es fehlen daher dringend Toiletten, da Eltern und Kinder sonst gezwungen sind, Ihre Notdurft in die umliegenden Grünbereichen zu verrichten. In einer der vergangenen Ortsbeiratssitzungen wurde bereits, auf diesen Zustand hingewiesen und die daraus resultierende Geruchsentwicklung für die angrenzenden Anwohner. Dieser Zustand ist untragbar uns sollte schnellstens mithilfe mobiler Toiletten behoben werden, bis das stationäre Toilettenhäuschen saniert und wieder funktional ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5644 2024 Die Vorlage OF 639/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vor dem Wort "Komposttoiletten" das Wort "barrierefreie" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes

27.05.2024 | Aktualisiert am: 05.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 464 entstanden aus Vorlage: OF 624/11 vom 04.05.2024 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes Vorgang: M 18/23; EA 29/23 OBR 11; B 414/23; OA 415/23 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes werden die notwendigen Planungsmittel zur Erstellung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses gemäß § 39 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) in Höhe von circa 30.000 Euro in den Doppelhaushalt 2024/2025 eingestellt. Begründung: Bei dem Ortstermin am 30.04.2024 mit der zukünftigen Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Zapf-Rodriguez, und der Planungsgruppe "Grüner Atzelbergplatz" wurde besprochen, eine Anregung für die Planungskosten der Neugestaltung des Atzelbergplatzes durch den Ortsbeirat 11 zu stellen. Somit könnte nach Beschluss des Doppelhaushaltes 2024/2025 der Planungsprozess für die Neugestaltung des Atzelbergplatzes angestoßen werden. Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler mit Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Gemäß Vortrag des Magistrats M 18, Ziffern 4. und 5., ist der Leitfaden "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" bei neu anzulegenden Plätzen sowie bei der Umgestaltung vorhandener Plätze anzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Anregung vom 27.11.2023, OA 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 114 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 464 wird im Rahmen der Vorlage E 205 und EA 23 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 11

Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel

27.05.2024 | Aktualisiert am: 07.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 463 entstanden aus Vorlage: OF 620/11 vom 30.04.2024 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: B 128/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Anliegen, die Regionaltangente Ost und West zu stärken, wird grundsätzlich begrüßt. Die Varianten 1 und 2 der Regionaltangente Ost, welche durch den Fechenheimer Wald verlaufen, werden allerdings kategorisch abgelehnt. Die Trassenführungen der Varianten 1 und 2 sind außerordentlich schwere Eingriffe in die dortige Umwelt und Natur. Bereits durch den Autobahnbau ist das dortige ökologische Gleichgewicht erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. 2. Der Magistrat wird gebeten, andere Möglichkeiten mit den Nachbargemeinden zu finden, die eine Anbindung von Maintal und den nordöstlichen Stadtteilen möglich machen. Begründung: Trennung des Lebensraums der Tiere im Fechenheimer Wald in Ost und West: Grüngebiete und Habitate von im Fechenheimer Wald lebenden und vom Aussterben bedrohten Tierarten werden zerstört und räumlich geteilt. Es soll zur bestehenden Autobahngrenze im Norden ein weiterer bis zu 30 Meter breiter Bahndamm von Nord nach Süd gebaut werden. Dieser Bahndamm würde den Wald in zwei getrennte Gebiete teilen. Der Bahndamm muss zusätzlich mit chemischen Pestiziden frei von Bewuchs gehalten werden, was für diesen natürlichen Lebensraum inakzeptabel wäre. Was mit der über die Autobahn verlaufenden Grünbrücke erreicht werden sollte, würde für die Tiere durch eine Eisenbahnbrücke konterkariert werden. Ein Teil der Tiere und Insekten würde zwangsläufig von der Grünbrücke ausgeschlossen werden, da der östliche Teil des Waldes von der Grünbrücke abgetrennt wird. Braucht es dann noch zusätzlich eine zweite Grünbrücke? Der Bahndamm muss über zwei weitere lange Brückenrampen über die Autobahn geführt werden, welche noch breitere Fundamente benötigen als der reine Bahndamm selbst. Diese Aufschüttungen bedeuten mehr Abholzungen und größere Hindernisse für die Tiere und Insekten, von den Beschädigungen durch die massiven Bauarbeiten in dem Gebiet ganz zu schweigen. Gibt es einen Fledermausschutz an der Bahnstrecke? Analog zur Autobahnführung müssten dort vier Meter hohe Fledermausschutzwände entlang der Bahnstrecke aufgestellt werden, wenn der Zugverkehr an dieser Stelle nicht unter 40 km/h fahren soll. Die Funktionsfähigkeit solcher Fledermausschutzwände wurde übrigens noch nicht nachgewiesen. Die Fledermausschutzwände sind für die Autobahnstrecke durch den Wald bereits planfestgestellt. Die Trassenführung geht exakt durch das Brutgebiet von Fledermäusen, die vom Aussterben bedroht sind. Erschwerend kommt dazu, dass die Vergrämung der Fledermäuse im westlichen Teil des Fechenheimer Waldes in genau diesem Bereich der geplanten S-Bahn-Trasse stattfand. Allein deswegen sollte von dieser Baumaßnahme dringend Abstand genommen werden. Bereits die vorherige Planung der Umsiedlung der Fledermäuse in diesen bereits besetzten Bereich eines Fledermausstammes war sehr fragwürdig (Rodung von vielen Hektar Eichenwald, siehe dazu Natur- und Ökologischer Teil des Planfeststellungsbeschlusses zum Riederwaldtunnel/A 66). Besteht die dringende Notwendigkeit des Erfüllens des Eingemeindungsvertrags mit Bergen-Enkheim? Das Argument des Dezernenten für Mobilität in einer Sitzung des Ortsbeirates 16, man müsse die Verpflichtung eines Schienenanschlusses aus dem Eingemeindungsvertrag von Bergen-Enkheim erfüllen und aus diesem Grund nun ein über 20 Meter hohes Brückenbauwerk durch den besonders schützenswerten Eichenwald Fechenheims und die Schrebergärten Enkheims nach Bergen-Enkheim bauen, ist durch andere Lösungen wesentlich besser darzustellen. Dies wäre weniger umweltbelastend, einfacher und günstiger. Enkheim hat mit der U 4 und U 7 bereits einen Schienenanschluss, der noch weitergeführt werden könnte, wenn der Ortsbeirat 16 sich dies wünschen würde. Zusätzliche Lärmbelästigungen im Wohnquartier und im Wald: Nicht nur die Menschen brauchen ein gewisses Maß an Ruhe, sondern auch die wilden Tiere. Eine Bahnlinie bedeutet Lärm. Es wird dort nicht nur tagsüber die S-Bahn verkehren. In diesem Gebiet herrscht bereits heute starker Lärm: Industriegebiete mit zulässigen Lärmwerten von 72 Dezibel am Tag und in der Nacht, ohne die nötigen Abstandsgrenzen zu Wohngebieten, eine bestehende Bahnlinie, die zukünftig durch die Schließung der Bahnübergänge noch mehr genutzt wird und dies an dieser Stelle mit wesentlich schnelleren Geschwindigkeiten sowie Flugzeuge, die auf der Abflugroute bis zu 82 Dezibel Lärm produzieren, und eine neue Autobahn, die die gesetzlichen Lärmwerte nicht einhalten kann und zu weiterem Dauerlärm beitragen wird. Umweltlärm macht krank. Tiere brauchen ihr Gehör zur Kommunikation, und seien es nur einige der 47 verschiedenen Vogelarten, die im Fechenheimer Wald leben. Im Fechenheimer Wald existieren noch Rehe, Hirschkäfer, zehn Fledermausarten, fünf verschiedene Spechtarten, Habichte, Schwarzmilane und viele andere besondere Insekten und Tiere. Eine ganze Reihe davon sind vom Aussterben bedrohte Tierarten. Die Bewohner der Siedlung Am Roten Graben haben die Bahnlinie dann direkt vor ihren Balkons. Fehlende Angaben zum Flächenverbrauch und zur Fällung des Frankfurter Waldes: Es wurden im Gutachten keine Angaben zu den benötigen Hektar zu fällendem Urwald (so die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung zum Biotop Fechenheimer Wald) gemacht. Die benötigte Waldmenge wird unzweifelhaft wesentlich größer sein als der Waldverbrauch des Bauprojekts "Riederwaldtunnel/A 66". Zudem kommt es zu mehrjährigen Bauarbeiten in einem sensiblen Bereich. Die Bauarbeiten für die S-Bahn-Strecke werden sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Bauarbeiten werden im Wald stattfinden und viele scheue Tiere vertreiben und verschrecken. Gerade zur Brutzeit und im Sommer wären solche Arbeiten völlig inakzeptabel. Es wäre vorher ohnehin durch ein Gutachten zu prüfen, inwieweit sich solche Bauarbeiten auf diesen empfindlichen kleinen Lebensraum auswirken könnten. Das Gebiet ist durch seinen feuchten Boden und die vielen Insekten ein besonders wichtiger Lebensraum für viele Vögel, insbesondere viele Spechtarten, und Fledermausarten. Die Machbarkeitsstudie hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammen mit der Stadt Frankfurt, dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV), Wetteraukreis und der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig (KGV) in Auftrag gegeben. Warum hat die Stadtplanung der Stadt Frankfurt die Gutachter dabei nicht vorher auf das Biotop Fechenheimer Wald hingewiesen? Die Planungen durch den Riederwaldtunnel und die entsprechenden Fachgutachten liegen bereits vor und es ist bekannt, dass der Schutz dieses Gebietes besonders wichtig ist. Der jetzt besagte Wald stellt eine Ausgleichsfläche für den Verlust der acht Hektar Wald im Westen des Waldes dar. Hessen Mobil und die Autobahn GmbH des Bundes hatten bereits große Probleme, die jetzigen Planungen umzusetzen. Es musste damals sogar ein zweites Umweltgutachten angefertigt werden, weil das erste Gutachten klare Vorgaben zum Umweltschutz enthielt, welche in der Planfeststellung zu große Probleme aufgeworfen hatten. Das erste Gutachten wurde daher nicht in der endgültigen Planfeststellung des Planfeststellungsbeschlusses "Riederwaldtunnel/A 66" verwendet. Das Gutachten wurde von der Stadt Frankfurt beauftragt. Die Stadt Frankfurt sollte besser überlegen, das Gebiet Fechenheimer Wald zu einem Naturschutzgebiet zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 463 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) AfD (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4999, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 11

Fußgängerüberquerungen an U-BahnHaltestellen besser sichern Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 23.04.2024, NR 925

27.05.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 462 entstanden aus Vorlage: OF 628/11 vom 21.05.2024 Betreff: Fußgängerüberquerungen an U-Bahn-Haltestellen besser sichern Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 23.04.2024, NR 925 Vorgang: M 55/21; OM 502/21 OBR 11 Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 925 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der folgende Punkt Beachtung findet und in zukünftige Leistungsbeschreibungen bei unbeschrankten Bahnübergängen mit eingearbeitet wird: An unbeschrankten Bahnübergängen für U-Bahnen und Straßenbahnen sind zusätzlich zu den "normalen" Fußgänger-Lichtzeichenanlagen im Boden mit hoher Frequenz blinkende rote Lichtbänder anzubringen. Beispiel: Leuchtstreifen LS 1500E (Blinkender Leuchtstreifen im Boden warnt die Fußgänger an Bahnübergängen; Bild: probitron GmbH) Begründung: Der Ortsbeirat 11 erinnert an seine Anregung OM 502 zur Vorlage M 55 und bittet erneut, diese sinnvolle Ergänzung zum Schutz vom Leben der Frankfurter Bürger endlich bei unbeschrankten Bahnübergängen mit einzubauen. Abgelenkte oder in Gedanken versunkene Menschen vergessen und übersehen sehr leicht Gefahren in ihrem direkten Umfeld. Ein rotes Blinklicht, besonders im nach unten gerichteten Sichtbereich des Gehenden, kann die Aufmerksamkeit erhöhen und vor großen Gefahren schützen. Die Übergänge an den Gleisanlagen wirken, wenn man bei heutigen Sicherheitsstandards ansetzt, antiquarisch. Man muss die Menschen, die ihnen drohende Gefahren für Sekunden einmal nicht erkennen können, vor sich selbst schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.04.2024, NR 925 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 502 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 29.05.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 925 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 462 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. Punkte 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Punkt 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (NR 925 = Prüfung und Berichterstattung, OA 462 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 925 und OA 462 = Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 925 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 462 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. Punkte 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Punkt 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 925 und OA 462 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4858, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2024

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Anregung an den Magistrat (OB 11)

Bushaltestelle „Budge-Stiftung (Lohrberg)“ direkt vor der Henry und Emma BudgeStiftung zügig barrierefrei umbauen

27.05.2024 | Aktualisiert am: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5483 entstanden aus Vorlage: OF 619/11 vom 13.05.2024 Betreff: Bushaltestelle "Budge-Stiftung (Lohrberg)" direkt vor der Henry und Emma Budge-Stiftung zügig barrierefrei umbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Budge-Stiftung (Lohrberg)" auf beiden Straßenseiten direkt vor dem Seniorenstift und der Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung auf der Wilhelmhöher Straße sehr zügig und mit sehr hoher Priorität barrierefrei umbauen zu lassen. Begründung: Die Bushaltestelle spielt eine entscheidende Rolle für die Anbindung der Bewohnerinnen und Bewohner der Henry und Emma Budge-Stiftung an Seckbach und Bergen-Enkheim. Der aktuelle Mangel an Barrierefreiheit stellt jedoch eine Hürde für Personen dar, die Gehhilfen oder Rollatoren benötigen, um diese Busse zu nutzen. Besonders Bushaltestellen in der Nähe von Einrichtungen, die für ältere Menschen wichtig sind, sollten vorrangig und mit hoher Priorität barrierefrei gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Finanzierung der Materialien für den Kinderrechte-Lehrpfad in Fechenheim

24.05.2024 | Aktualisiert am: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2024, OF 638/11 Betreff: Finanzierung der Materialien für den Kinderrechte-Lehrpfad in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die Materialkosten in Höhe von 500 Euro brutto für den Kinderrechtepfad, aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und in Absprache mit der Kinderbeauftragten für Fechenheim zu organisieren (bspw. im neu gestalteten Heinrich-Kraft-Park). Ferner fordert der Ortsbeirat einen Nachweis über die erbrachten Leistungen bis Dezember 2024. Begründung: Der Einsatz des Kinderrechte-Lehrpfades soll den Kindern im Ortsbezirk 11 spielerisch ihre Rechte vermitteln. Idealerweise könnten die 10 Lern-Tafeln im Heinrich-Kraft-Park platziert werden, wo sie von vielen Kindern genutzt werden können. Die Kinderbeauftragte für Fechenheim konnte eines der 15 Angebote für Kommunen beim Deutschen Kinderhilfswerk reservieren. In und um Frankfurt (im Umkreis von 150 km) wird dies dann der einzige Kinderrechtepfad dieser Art sein! Antragsteller: GRÜNE CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 329 2024 Die Vorlage OF 638/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Parteien: GRÜNE, CDU, Linke, FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Bebauungsplan aufstellen - Fehlender Gehweg Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück

24.05.2024 | Aktualisiert am: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - Fehlender Gehweg Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: OA 382/19 OBR 11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, wie in der ST 865 vom 06.05.2024 vor-geschlagen, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück aufzustellen. Der Bebauungsplan muss die betreffenden Flächen als öffentliche Verkehrsfläche ausweisen. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt/Main Begründung: Dieses Straßenteilstück besitzt keinen Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und dem Eintracht-Gelände in die Gelastrasse und weiter nach Enkheim zu gehen oder mit Rad / Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel, Fahrzeuge, die von Seckbach kommen, sehen die Füßgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit nunmehr 20 Jahren versucht die Stadt die restlichen Teilstücke zu kaufen und hat in der ST 865 vermerkt, daß es keine Aussicht gibt, die übrigen 9 Grundstückseigner zum Verkauf zu überzeugen. In der ST 865 wird darauf verwiesen, daß nur im Rahmen eines Bebauungsplanes Grundstücksstreifen enteignet werden können. Diese Streifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Aus diesem Grund fordern wir eine langfristige Lösung für den Gehweg im Rahmen eines Bebauungsplanes für diesen Straßenabschnitt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 473 2024 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Fußgängerüberquerungen an U-BahnHaltestellen besser sichern

21.05.2024 | Aktualisiert am: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 628/11 Betreff: Fußgängerüberquerungen an U-Bahn-Haltestellen besser sichern Vorgang: OM 502/21 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der NR925 zu, unter der Maßgabe, dass der folgende Punkt Beachtung findet und in zukünftige Leistungsbeschreibungen bei unbeschrankten Bahnübergängen mit eingearbeitet wird: An unbeschrankten Bahnübergängen für U-Bahnen und Straßenbahnen sind zusätzlich zu den "normalen" Fußgänger-Lichtzeichenanlagen, im Boden, mit hoher Frequenz blinkende rote Lichtbänder einzubringen. Bsp. Leuchtstreifen LS 1500E Blinkender Leuchtstreifen im Boden warnt an Bahnüberwegen Bild: probitron gmbh Begründung: Der Ortsbeirat 11 erinnert an seinen Antrag zur M55/21 und bittet erneut, diese sinnvolle Ergänzung zum Schutz von Leben der Frankfurter Bürger endlich bei unbeschrankten Bahnübergängen mit einzubauen. Abgelenkte oder in Gedanken versunkene Menschen vergessen und übersehen sehr leicht Gefahren in deren direkten Umfeld. Ein rotes Blinklicht, besonders im nach unten gerichteten Sichtbereich des Gehenden, kann die Aufmerksamkeit erhöhen und vor großen Gefahren schützen. Die Übergänge an den Gleisanlagen wirken, wenn man heutige Sicherheitsstandards ansetzt, antiquarisch. Man muss die Menschen, die ihnen drohende Gefahren für Sekunden einmal nicht erkennen können, vor sich selbst schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.04.2024, NR 925 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 502 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 462 2024 1. Der Vorlage NR 925 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 462 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 628/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Bushaltestellen „Budge-Stiftung (Lohrberg)“ direkt vor der Henry und Emma BudgeStiftung zügig barrierefrei umbauen

13.05.2024 | Aktualisiert am: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 619/11 Betreff: Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" direkt vor der Henry und Emma Budge-Stiftung zügig barrierefrei umbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beiden Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" direkt vor dem Seniorenstift und der Wohnanlage der Henry-und-Emma Budge-Stiftung auf der Wilhelmhöherstraße sehr zügig und mit sehr hoher Priorität barrierefrei umbauen zu lassen. Begründung: Die Bushaltestellen in Richtung Stadtzentrum und aus dem Stadtzentrum heraus spielen eine entscheidende Rolle für die Anbindung der Bewohnerinnen und Bewohner der Henry-und-Emma Budge-Stiftung an Seckbach und Bergen. Der aktuelle Mangel an Barrierefreiheit stellt jedoch eine Hürde für Personen dar, die Gehhilfen oder Rollatoren benötigen, um diese Busse zu nutzen. Besonders Haltestellen in der Nähe von Einrichtungen, die für ältere Menschen wichtig sind, sollten vorrangig und mit hoher Priorität barrierefrei gestaltet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5483 2024 Die Vorlage OF 619/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Errichtung einer ELadestation für Pkw auf einem Parkplatz Ecke Im Staffel/Auerfeldstraße

02.05.2024 | Aktualisiert am: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2024, OF 623/11 Betreff: Errichtung einer E-Ladestation für Pkw auf einem Parkplatz Ecke Im Staffel/Auerfeldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova oder einen privaten Anbieter einzuwirken, eine E- Ladestation für PKW (AC) auf einem Parkplatz Ecke Staffel / Auerfeldstraße zu errichten. Begründung: Um klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es einer E-Ladesäuleninfrastruktur. Bisher gibt es im Stadtteil Seckbach keine öffentliche AC-Ladesäulen. Es bietet sich daher an, in dem o.g. Bereich eine Ladestation für PKW (AC) zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 623/11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel

30.04.2024 | Aktualisiert am: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2024, OF 620/11 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: B 128/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Anliegen die Regionaltangente Ost und West zu stärken wird grundsätzlich begrüßt. Die Varianten 1+2 der Regionaltangente Ost durch den Fechenheimer Wald werden allerdings kategorisch abgelehnt. Die Trassenführungen der Varianten 1+2 sind außerordentlich schwere Eingriffe in die dortige Umwelt und Natur. Bereits durch den Autobahnbau ist das ökologische Gleichgewicht dort erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. Es sind andere Möglichkeiten mit den Nachbargemeinden zu finden, die eine Anbind-ung von Maintal und den nordöstlichen Gemeinden möglich machen. Bezugnehmend: B125/24 Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Begründung: Trennung des Lebensraums der Tiere im Fechenheimer Wald in Ost und West Grüngebiete und Habitate von im Fechenheimer Wald lebenden, vom Aussterben bedrohten Tierarten, werden zerstört und räumlich geteilt. Es soll zur bestehenden Autobahngrenze im Norden, ein weiterer bis zu 30m breiter Bahndamm von Nord nach Süd gebaut. Dieser Bahndamm würde den Wald in zwei getrennte Gebiete teilen. Der Bahndamm muss zusätzlich mit chemischen Pestiziden frei von Bewuchs gehalten werden, welches für diesen natürlichen Lebensraum inakzeptabel wäre. Was mit der daneben liegenden Grünbrücke über die Autobahn erreicht werden sollte, würde für die Tiere durch eine Eisenbahnbrücke konterkariert. Ein Teil der Tiere und Insekten würde zwangsläufig von der Grünbrücke ausgeschlossen, da der östliche Teil des Waldes abgetrennt würde von der Grünbrücke. Brauchen wir dann noch eine zweite Grünbrücke zusätzlich? Der Bahndamm muss an der Autobahn langsam über zwei weitere lange Brückenrampen über die Autobahn geführt werden, welche noch breitere Fundamente benötigen als der reine Bahndamm selbst. Diese Aufschüttungen bedeuten mehr Abholzungen und größere Hindernisse für die Tiere und Insekten. Von den Beschädigungen durch die massiven Bauarbeiten in dem Gebiet ganz zu schweigen. Fledermausschutz an der Bahnstrecke? Analog zur Autobahnführung müssten dort 4m hohe Fledermausschutzwände entlang der Bahnstrecke aufgestellt werden, wenn der Zugverkehr dort nicht unter 40km/h fahren soll. Die Funktionsfähigkeit solcher Fledermausschutzwände wurde übrigens noch nicht nachgewiesen. Die Fledermausschutzwände sind für die Autobahnstrecke durch den Wald bereits planfestgestellt. Die Trassenführung geht exakt durch das Brutgebiet von Fledermäusen, die vom Aussterben bedroht sind. Erschwerend kommt dazu, bereits durch die Vergrämung der Fledermäuse im westlichen Teil des Fechenheimer Waldes, diese in genau diesen Bereich der geplanten S-Bahntrasse stattfand. Daher alleine sollte von dieser Baumaßnahme dringend Abstand genommen werden. Bereits die vorherige Planung der Umsiedlung der Fledermäuse in diesen bereits "besetzten" Bereich eines Fledermausstammes war sehr fragwürdig. (Rodung von vielen Hektar Eichenwald, siehe dazu Natur- und Ökologischen Teil des PFB zum Riederwaldtunnel/BAB A66) Gibt es eine Notwendigkeit Low-Cost Airlines mit einem eigenen Bahnanschluss am Terminal 3 zu unterstützen? Die Defizite für die Natur und die Tiere, für die Erholung der Bürger Frankfurts und Maintals im Fechenheimer Wald stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen der Bürger aus fernen Dörfern im Nordosten von Frankfurt herum schneller zum zukünftigen Low-Cost Airline Terminal3 am Frankfurter Flughafen zu bringen. Mit der Umsteigezeit am Terminal3 (ex AirForceBase) um auf die Nordseite des Flughafens zum Terminal 1+2 zu kommen (20 Minuten) oder um dann noch zusätzlich via lokalem Bus zum Frachtbereich und anderen Arbeitsplätzen am Flughafen zu kommen, machen diese Linie uninteressant. Am Flughafen ist die neue Skyline Bahn zukünftig ausschließlich für Transitreisende, so die Fraport. Das bedeutet, man muss auf einen langsamen Bus ausweichen. Die großen ansässigen Luftfahrtgesellschaften und namhaften Hotels haben ihre Büros alle auf der Nordseite des Flughafens. Im Norden des Flughafens am Terminal 1+2 befinden sich mit großem Abstand die meisten Arbeitsplätze und ebenso mit Abstand die meisten Abflüge und Ankünfte. Dringende Notwendigkeit des Erfüllens des Eingemeindungsvertrag Bergen-Enkheims? Das Argument des Verkehrsdezernenten im OBR16, man müsse die Verpflichtung eines Schienenanschlusses aus dem Eingemeindungsvertrag von Bergen-Enkheim erfüllen und aus diesem Grund nun ein über 20m hohes Brückenbauwerk durch den besonders schützenswerten Eichenwald Fechenheims und die Schrebergärten Enkheims nach Bergen bauen, ist durch andere Lösungen wesentlich besser darzustellen. Dies wäre weniger umweltbelastend, einfacher und günstiger. Enkheim hat mit der U4 und U7 bereits einen Schienenanschluss, der noch weitergeführt werden könnte, wenn der Ortsbeirat16 sich dies wünschen würde. Zusätzliche Lärmbelästigungen im Wohnquartier und im Wald Nicht nur die Menschen brauchen ein gewisses Maß an Ruhe, sondern auch die wilden Tiere. Eine Bahnlinie bedeutet Lärm und dort wird nicht nur tagsüber die S-Bahn verkehren. Das Gebiet ist bereits heute stark verlärmt. Industriegebiete mit zulässigen Lärmwerten von 72dB Tag und Nacht ohne die nötigen Abstandsgrenzen von Wohngebieten, einer bestehenden Bahnlinie, die zukünftig durch die Schließung der Bahnübergänge mehr genutzt wird und dies noch mit wesentlich schnelleren Geschwindigkeiten. Flugzeuge die dort auf der Abflugroute mit bis zu 82dB Lärm fliegen. Eine neue Autobahn, die die gesetzlichen Lärmwerte nicht einhalten kann und zu weiterem Dauerlärm beitragen wird. Umweltlärm macht krank. Tiere brauchen zur Kommunikation ihr Gehör, und seien es nur einige der 47 verschiedenen Vogelarten die im Fechenheimer Wald leben. Dort gibt es noch Rehe in Frankfurt, Hirschkäfer, 10 Fledermausarten, fünf verschiedene Spechtarten, Habichte, Schwarzmilan und viele andere besondere Insekten und Tiere. Eine ganze Reihe sind davon vom Aussterben bedrohte Tierarten. Der Stadtteil Roter Graben hat die Bahnlinie dann direkt vor deren Balkons. Fehlende Angaben zum Flächenverbrauch/Fällungen des Frankfurter Waldes. Es wurden keine Angaben im Gutachten gemacht zu den benötigen Hektar zu fällendem "Urwald" (so die Senckenberg-Stiftung zum Biotop Fechenheimer Wald). Die benötigte Waldmenge wird unzweifelhaft wesentlich größer sein, als der Waldverbrauch des Bau-projekts Riederwaldtunnel/Autobahn A66. Mehrjährige Bauarbeiten in einem sensiblen Bereich Die Bauarbeiten für die S-Bahnstrecke werden sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Bauarbeiten werden im Wald stattfinden und viele scheue Tiere vertreiben und verschrecken. Gerade zur Brutzeit und im Sommer wären solche Arbeiten völlig inakzeptabel. Es wäre vorher ohnehin durch ein Gutachten zu prüfen, inwieweit solche Bauarbeiten sich auf diesen empfindlichen kleinen Lebensraum auswirken könnten. Das Gebiet ist durch seinen feuchten Boden und die vielen Insekten ein besonders wichtiger Lebensraum für viele Vögel, insbesondere viele Spechtarten und Fledermausarten. Die Machbarkeitsstudie hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammen mit der Stadt Frankfurt, dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) Wetteraukreis und der Kreisverkehrsgesellschaft (KVG) Main-Kinzig in Auftrag gegeben. Warum hat die Stadtplanung der Stadt Frankfurt die Gutachter dabei nicht vorher auf das Biotop Fechenheimer Wald hingewiesen? Die Planungen durch den Riederwaldtunnel und die entsprechenden Fachgutachten liegen doch bereits vor und es ist bekannt, der Schutz dieses Gebietes besonders wichtig ist. Der jetzt besagte Wald stellt eine Ausgleichsfläche für den Verlust der 8 Hektar Wald im Westen des Waldes dar. Hessen Mobil/ Die Autobahn GmbH hatten bereits große Probleme die jetzigen Planungen so umzusetzen. Es musste damals sogar ein zweites Umweltgutachten angefertigt werden, weil das erste Gutachten klare Vorgaben zum Umweltschutz enthielt, das in der Planfeststellung zu große Probleme aufgeworfen hatte. Das erste Gutachten wurde daher nicht in der endgültigen Planfeststellung des PFB Riederwaldtunnel / A66 verwendet. Das Gutachten wurde von der Stadt Frankfurt beauftragt. Die Stadt Frankfurt sollte besser überlegen das Gebiet Fechenheimer Wald zu einem Naturschutzgebiet zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 463 2024 Die Vorlage OF 620/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Absatz zur Anbindung an den Flughafen gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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