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Ortsbeirat 11

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des ParkandrideParkhauses Borsigallee einrichten

05.02.2024 | Aktualisiert am: 13.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.02.2024, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 552/11 vom 04.02.2024 Betreff: Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22; OM 2332/22 OBR 11; ST 2377/22; B 445/22; V 575/23 OBR 11; B 219/23; B 37/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) der Stadt Frankfurt in der Angelegenheit eines Schnellladeparks auf dem Gelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee endlich aktiv zu werden und in einer angemessenen Zeit eine verwertbare Auskunft zu geben. Begründung: Seit über zwei Jahren wird die Anregung zu einem Schnellladepark von links nach rechts verschoben. Bisherige Antworten sind unzureichend, unqualifiziert und teils sogar zu einem völlig anderen Sachverhalt, der mit der Anregung nichts zu tun hat. Die Fläche, auf der der Schnellladepark entstehen könnte, wurde bereits durch die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH geprüft. Es wurde die Aussage getroffen, dass dort mindestens zwei Megawatt zur Verfügung stehen würden. Das würde sogar für 16 Schnellladeparkplätze ausreichen. Es geht in der ursprünglichen Anregung nicht um die von der PBG im Parkhaus angeführten nur langsam ladenden drei bis elf Kilowatt Heimladeboxen, sondern um Ultraschnelllader im Freibereich vor dem Parkhaus mit 350 Kilowatt- und 800 Volt-Technologien. Diese Schnellladeanlagen benötigen acht Parkplätze im Freibereich und nur einen kleinen Transformator. Die Investitionskosten für den Betreiber liegen bei etwa 500.000 Euro, welche die Betreiber vollständig selbst zahlen. Die PBG könnte langfristig ohne eigenen Finanzaufwand an den Einnahmen der Charge Point Operator (CPO) partizipieren und einen Beitrag zur Gestaltung der E-Ladeinfrastruktur leisten und zur Nachhaltigkeit wesentlich beitragen. Es ist wichtig, etablierten CPOs, die über ein großes Ladenetzwerk verfügen, solche Orte anzubieten, weil Frankfurt bisher noch nicht einmal "einen" Schnellladepark hat. Frankfurt als Bankenstadt bringt es nicht fertig, einen Schnellladepark auf die Beine zu stellen. Eschborn, Gelnhausen, Hanau und Weiterstadt sind schon viel weiter, wie sehr viele größere, aber auch kleinere Städte in Deutschland. Diese Schnellladeparks ermöglichen es Bürgern, die in Wohnungen wohnen oder sich bei der ABG eingemietet haben, ihre Fahrzeuge schnell zu laden. Eine Entscheidung für die Anschaffung eines Elektroautos wird den Bürgern in Frankfurt sehr schwer gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 445 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 219 Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) AfD (= vereinfachtes Verfahren) 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut?

15.01.2024 | Aktualisiert am: 04.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.01.2024, OA 426 entstanden aus Vorlage: OF 534/11 vom 02.01.2024 Betreff: Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Vorgang: NR 1108/15 CDU/GRÜNE Mit der Annahme des Antrags vom 14.01.2015, NR 1108, wurde dem Offenbacher Ruderverein 1874 e. V., der auf Fechenheimer Gemarkung seinen Sitz hat, zugesagt, dass für die in Anspruch genommenen Flächen zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in der näheren Umgebung neue Sportplätze für den Verein gesichert und ausgewiesen werden würden. Der Bedarf für diese Sportfelder wurde angemeldet. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Begründung: Mit der Annahme des Antrags vom 14.01.2015, NR 1108, hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für die Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens die Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. zu opfern. Es wurde eine Frist zur Räumung bis zum Ablauf des Jahres 2018 gegeben, bevor die ersten Arbeiten und Planungen zu dem Vorhaben "Renaturierung Fechenheimer Mainbogen" begannen. Der Bedarf für die neuen Flächen wurden bei der Stadt Frankfurt fristgerecht angemeldet und Folgendes war die Vereinbarung: "Für das durch die Renaturierung entfallende Sportfeld (Hockeyplatz) am südwestlichen Ende der Starkenburger Straße ist in Absprache mit dem Sportverein im Plangebiet oder in der näheren Umgebung bei Bedarf ein Ersatz zu schaffen, der vor einer Beseitigung des bisherigen Sportplatzes fertigzustellen ist. Planungsrechtlich ist ein Ersatz-Sportfeld auf jeden Fall zu sichern und auszuweisen." Auf diese Zusage aus dem Antrag NR 1108 hat sich der Verein verlassen. Der Offenbacher Ruderverein 1874 e. V. befindet sich bereits seit cirka 100 Jahren auf der Fechenheimer Gemarkung. Die Mitglieder des Vereins kommen aus Frankfurt, Offenbach und anderen Gemeinden. Das Gebiet um die Starkenburger Straße/Dieburger Straße hat vor ein paar Jahren einen Bebauungsplan bekommen, um dort eine weitere Entwicklung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Eine Aussage von Mike Josef war, dass nur dort im Frankfurter Osten sich noch günstige Wohnungen schaffen ließen. Mit diesem geplanten Zuwachs an Bürgern ist es unerlässlich, die Sportanlagen, die "vernichtet" wurden, jetzt neu auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2015, NR 1108 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 426 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 426 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4386, 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.02.2024

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134

11.09.2023 | Aktualisiert am: 29.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 498/11 vom 09.09.2023 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 134 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Grenze zwischen den Schulbezirken Zentgrafenschule und Pestalozzischule mit Blick auf die Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter in Richtung Süden verschiebt. Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite des Wohnorts erfolgt in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies vor allem aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes in Richtung der Zentgrafenschule ist kurz und weitestgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, geparkte Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe der Hausnummer 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, sodass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen zum Teil in der Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2023, B 447 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (OA 382 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3840, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach

11.09.2023 | Aktualisiert am: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 384 entstanden aus Vorlage: OF 497/11 vom 26.08.2023 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat Probleme in Alt-Seckbach zu identifizieren und dann anhand der gemeinsamen städtebaulichen Analyse eine Konzeption für Alt-Seckbach zu erstellen, die Garant für den Erhalt der Infrastruktur eines lebendigen und zukunftsträchtigen Stadtteils ist. Begründung: Dem Stadtteil Alt-Seckbach droht in seinem historischen Kern um das alte Rathaus herum ein deutlicher Niedergang. Viele Häuser entlang der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße leiden unter dem viel zu intensiven (Berufs-)Verkehrsaufkommen in diesen engen Straßen. Investitionen unterbleiben und machen das Wohnen und damit das Betreiben von Läden/Geschäften immer unattraktiver. Der Betrieb von gemeinschaftsstiftenden Strukturen wie dem alten Rathaus oder von Gaststätten leidet oder unterbleibt ganz. Folgendes ist schon heute zu besichtigen: 1. Das alte Seckbacher Rathaus ist in seiner gegenwärtigen Form und Ausstattung für Feiern, Veranstaltungen oder andere Nutzungen nicht (mehr) attraktiv. Die ABG kümmert sich nur unwillig um das Haus. Die Front zur Hofhausstraße ist dringend renovierungsbedürftig und der frühere Blumenschmuck ist wohl auch der Kostenschere zum Opfer gefallen. Hier ist ein neues Nutzungskonzept in Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Ortsbeirat, ABG und Stadtverwaltung zu erarbeiten, das dazu beiträgt, für das Stadtteilleben einen attraktiven Beitrag zu leisten. 2. Der dem alten Seckbacher Rathaus gegenüberliegende kleine Platz ist vollgestellt mit riesigen Verteilerkästen, ist in der Regel ungepflegt und wird vernachlässigt. Jedenfalls ist er kein Ort, an dem sich Seckbacher gerne zu einem Plausch treffen. Dieser Platz müsste aufgewertet und z. B. mit einem kleinen Brunnen etc. ausgestattet werden. 3. Die gegenüberliegende Gastwirtschaft mit Innenhof "Zum Schwanen" steht seit Monaten leer und ein neuer Pächter/Betreiber ist offenbar kaum zu finden. Das Gleiche gilt für das danebenliegende Haus der früheren Frankfurter Sparkasse, die dieses vor ca. einem Jahr verlassen hat und das seitdem leer steht, ohne dass in Seckbach wenigstens noch ein Geldautomat installiert worden wäre. 4. Die Verkaufsstelle/das Restaurant/Café in der ehemaligen Bäckerei "Schaan" steht leer, ohne dass eine neue Nutzung in Aussicht steht. Die Liste der Probleme ließe sich lange fortsetzen, wobei sich die Problemursachen bei den einzelnen Objekten regelmäßig wiederholen: fehlende Parkplätze/zu hohes Verkehrsaufkommen/zu niedrige Mieten/fehlende Investitionen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird die Lage immer schwieriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 384 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3904, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ehrenamt stärken, Kostensteigerungen für Stadtteilfeste übernehmen

03.07.2023 | Aktualisiert am: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2023, OA 374 entstanden aus Vorlage: OF 472/11 vom 15.06.2023 Betreff: Ehrenamt stärken, Kostensteigerungen für Stadtteilfeste übernehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Ehrenamtlich organisierte Stadtteilfeste/Straßenfeste genießen ein hohes Ansehen und dienen dem gesellschaftlichen Miteinander. Durch steigende Kosten ist deren Durchführung jedoch zunehmend gefährdet. Neben den allgemeinen Preissteigerungen für Künstler, Technik, Toiletten etc. verlangen auch städtische und stadtnahe Firmen zunehmende Gebühren (so kostet die Umleitung einer Buslinie für die Dauer eines Straßenfestes mittlerweile mehrere Tausend Euro). Um die Absage weiterer Feste zu verhindern, wird der Magistrat gebeten , zusätzliche Mittel bereitzustellen, mit denen die erhöhten Kosten ausgeglichen werden können. Begründung: In vielen Vereinsringen nehmen die Auflösungserscheinungen zu. Ein Faktor sind die zunehmenden finanziellen Risiken bei größeren Veranstaltungen. Nicht nur die Auflösung des Vereinsrings in Bockenheim sollte ein Alarmsignal sein. Die steigenden Kosten lassen sich durch erhöhte Standgebühren oder Verkaufspreise nicht ausgleichen. Soll die Kultur der Stadtteilfeste erhalten bleiben, müssen fehlende Finanzmittel durch den Magistrat bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 21.09.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 374 wird im Rahmen der Vorlage E 92 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme im Rahmen E 92) FRAKTION (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 25.09.2023, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 374 wird im Rahmen der Vorlage E 92 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage OA 374 wird im Rahmen der Vorlage E 92 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3849, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen

03.07.2023 | Aktualisiert am: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2023, OA 375 entstanden aus Vorlage: OF 478/11 vom 15.06.2023 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Ortsbezirk 11 kommen würde. Um dies zu erreichen, muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht, die Straßen Am Erlenbruch, Wächtersbacher Straße und den Stadtteilkern von Seckbach vom Durchgangsverkehr zu befreien. Dazu muss der Lkw-Verkehr für die Gewerbegebiete und der Pendlerverkehr auf die Autobahn und durch den Tunnel geleitet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen, muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner erarbeitet werden. Die Neugestaltungen der Straßen und die Verkehrsführung müssen so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Der Ortsbeirat sollte in die Planungen miteinbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 375 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3707, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Auskömmliche finanzielle Mittel für die Instandhaltung von Spielgeräten auf den Spielplätzen bereitstellen Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 173

05.06.2023 | Aktualisiert am: 17.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2023, OA 359 entstanden aus Vorlage: OF 471/11 vom 01.06.2023 Betreff: Auskömmliche finanzielle Mittel für die Instandhaltung von Spielgeräten auf den Spielplätzen bereitstellen Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 173 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 173 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Mittel für die Instandhaltung der Kinderspielplätze auf mindestens 1.500.000 Euro erhöht. Begründung: Im Bericht des Magistrats B 173 wird auf Seite fünf berichtet, dass für die Instandhaltung und Pflege der 672 Spiel- und Freizeitanlagen der Stadt Frankfurt 880.000 Euro zur Verfügung stehen. Das entspricht rechnerisch 565 Euro pro Spielplatz. Aus diesen Mitteln muss die Kontrolle der Spielanlagen, die Sandreinigung und der Sandwechsel sowie die Instandhaltung der Spielgeräte finanziert werden. Der Ortsbeirat 11 ist der Meinung, dass die geplanten Mittel nicht auskömmlich sind, sodass zu befürchten ist, dass aufgrund fehlender finanziellen Mittel defekte Spielgeräte außer Betrieb genommen werden müssen. Laut PARLIS haben die Ortsbeiräte für das Jahr 2022 und 2023 zum Thema Spielplätze 68 Anträge gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 173 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2074 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 359 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 173 = Kenntnis, OA 359 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 359 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3621, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159

05.06.2023 | Aktualisiert am: 17.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2023, OA 358 entstanden aus Vorlage: OF 469/11 vom 02.06.2023 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 Vorgang: V 572/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 159 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass folgender Punkt verändert wird: Unter Punkt 2.2 b): Anstatt: Nach derzeitigem Raumprogramm sollen 44 Gartenparzellen für den Bau von Sportplätzen der Europaschule weichen. Neu: Die Planung wird insoweit verändert, dass keine Gartenparzellen für den Bau der Europaschule weichen müssen. Begründung: Der Planungsdezernent hat den Bau der Schule ohne den Wegfall von Gartenparzellen angekündigt. Vergleiche auch Auskunftsersuchen V 572. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2071 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 114 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 159 = Kenntnis, OA 358 = Annahme) 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 358 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU, LINKE. und dFfm (= Annahme); SPD und Volt (= Enthaltung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3620, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren

05.06.2023 | Aktualisiert am: 16.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2023, OA 357 entstanden aus Vorlage: OF 468/11 vom 17.05.2023 Betreff: Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei allen zukünftigen Haushaltsberatungen wird den Ortsbeiräten eine Frist von sechs Wochen (außerhalb der Ferienzeit) nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs durch den Magistrat für die Einbringung ihrer Haushaltsanregungen gewährt. Begründung: Im Jahr 2023 war der Zeitraum zwischen der Einbringung des Haushaltsentwurfs am 30. März und dem Antragsschluss für Haushaltsanregungen der Ortsbeiräte äußerst kurz und fiel in die Ferienzeit. Im Falle des Ortsbeirats 11 war nur während der Osterferien Zeit, um Etatanregungen zum Haushaltsentwurf zu erarbeiten. Der Ortsbeirat weist mit seiner Anregung die Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses zur Wahrung einer angemessenen Frist hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ältestenausschusses am 20.07.2023, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 357 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 357 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3622, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim

24.04.2023 | Aktualisiert am: 13.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2023, OA 351 entstanden aus Vorlage: OF 435/11 vom 24.03.2023 Betreff: Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Autobahn GmbH und den zuständigen Bundesbehörden in Verhandlung zu treten, um sowohl an der Nord- als auch der Südseite der Autobahn auf Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim entlang der A 66 im Rahmen der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels den veralteten, maroden und ungenügenden Lärmschutz zu erneuern und zu erweitern. Der Lärm der Autobahn dringt mittlerweile in Bergen-Enkheim bis an den Berger Hang und in Fechenheim bis weit in den Stadtteil hinein, was die Lebensqualität für Mensch und Tier massiv einschränkt. Begründung: Verkehrsminister Al-Wazir hat bei der Unterzeichnung des Vertrags zum Tunnelbau im Riederwald den maroden und ungenügenden Lärmschutz für Bergen-Enkheimer Bürger bedauert und Abhilfe in Aussicht gestellt. Dafür wolle er sich beim Bund stark machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.09.2023, B 340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 351 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OA 351 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen CDU (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfern

24.04.2023 | Aktualisiert am: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2023, OA 352 entstanden aus Vorlage: OF 445/11 vom 28.03.2023 Betreff: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufwandsentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den von der Stadt Frankfurt durchzuführenden Wahlen um mindestens 30 Euro für Beisitzerinnen und Beisitzer, 40 Euro für Schriftführerinnen und Schriftführer sowie 50 Euro für die Wahlleiterinnen und Wahlleiter zu erhöhen. Begründung: Die Aufwandentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Wahlleiterinnen und Wahlleiter sind für den Aufwand nicht mehr angemessen. Seit vielen Jahren sind die Aufwandentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht mehr erhöht worden. Das Wahlamt und die Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorsteher haben erhebliche Schwierigkeiten, freiwillige Personen für die Wahl zu finden. Eine Wahlhelferin bzw. ein Wahlhelfer erhält für einen Wahltag inklusive der nachfolgenden Auszählung am Abend eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 Euro. Eine Wahlleiterin und ein Wahlleiter hat einen eintägigen Einführungskurs zu machen und den organisatorischen Teil für ihr bzw. sein Wahllokal zu übernehmen. Nach Schließung des Wahllokals ist zusätzlich noch die Auszählung und die Dokumentation durchzuführen. Nachher sind die Unterlagen persönlich im Wahlamt in der Stadtmitte Frankfurts abzugeben. Bei der vorletzten Wahl hat es dort bis zu drei Stunden Wartezeit für die Wahlleiterinnen und Wahlleiter gegeben. Dafür erhält die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter des Wahllokals eine Aufwandentschädigung in Höhe von 60 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 372 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 19.06.2023, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 352 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 352 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3463, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen

24.04.2023 | Aktualisiert am: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2023, OA 353 entstanden aus Vorlage: OF 446/11 vom 24.01.2023 Betreff: Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, analog der Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Westen, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einzurichten. Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort den Stadtteilen fest und in ausreichender Anzahl zuzuordnen. Begründung: Bürger haben seit Langem das Gefühl, im Frankfurter Osten könne jeder machen was er will. Es gibt nur unzureichende Kontrollen. Bürger werden aufgefordert, selbst als "Hilfssheriff" aktiv zu werden und sollen Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt selbst anzeigen. Abgemeldete Autos stehen oft Jahre auf Parkplätzen im öffentlichen Raum und keiner kümmert sich darum. Das Fahren und Parken auf Fußwegen, sogar vor Schulen und Kindergärten, scheint "legalisiert". Geschwindigkeitsüberschreitungen sind inzwischen kein Grund mehr, aktiv zu werden. Radwege werden zugeparkt. In Landschaftsschutzgebieten werden Autos rechtswidrig geparkt. Großveranstaltungen mit nicht zulässigem Lärmpegel und Beeinträchtigungen werden ohne Genehmigungen an Sonntagen durchgeführt. Zu den Sitzungen des Ortsbeirates kommen regelmäßig Bürger, die sich über die Mängel und fehlende Kontrollen beschweren. Am Wochenende ist schon überhaupt nicht mehr an Kontrollen jeglicher Art zu denken, weil nur zwei Fahrzeuge des Ordnungsamtes für die gesamte Stadt Frankfurt vorhanden sind. In der Innenstadt allerdings sieht man an allen Orten und zu jeder Zeit Ordnungsbeamte in Zweiergruppen. Überprüfungen, wer z. B. auf dem öffentlichen Parkplatz in Alt-Fechenheim ein Parkticket zieht, finden fast gar nicht statt. Kurzzeitparkplätze werden als Dauerparkplätze genutzt. Behindertenparkplätze werden von Nichtberechtigten zugeparkt. Bürgersteige werden laufend vollflächig zugeparkt. Bei Anrufen beim Ordnungsamt kommen dann beispielsweise folgende Antworten: "Das ist zu weit weg.", "Da ist der Wagen ja, nur für diese eine Sache, den halben Tag unterwegs." oder "Wir brauchen die Wagen in der Innenstadt.", "Leider gehen andere Veranstaltungen/Gebiete vor." oder "Eines der Fahrzeuge ist kaputt.", oder "Wir haben kein Personal dafür.". Mehrfach wurde der Zustand angemahnt, aber im Frankfurter Osten passiert einfach nichts. Das muss sich ändern. Der Einsatz der Bürger als Hilfssheriffs führt weder zum gewollten Ziel/Erfolg noch ist dies im Gesetz vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358 Antrag vom 24.11.2023, OF 532/11 Anregung vom 27.11.2023, OA 413 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 19.06.2023, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 353 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OA 353 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3464, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern

13.03.2023 | Aktualisiert am: 17.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 390/11 vom 16.02.2023 Betreff: Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Fechenheimer Wald keine weiteren städtischen Waldflächen mehr an die Autobahn GmbH abzutreten. Weitere Neuplanungen müssen verhindert werden. Begründung: Die Autobahn GmbH plant die Anschlussstelle Borsigallee um. Anstelle der genehmigten, eng an der Autobahn entlang geführten Auf- und Abfahrtsspuren sollen großkurvige Varianten umgesetzt werden. Dem entsprechenden Entwurf zufolge müssen dafür weitere städtische Waldflächen gerodet werden. Wie schon bei den kürzlich gerodeten Flächen für die Baustraße, ist daher mit einem Besitzeinweisungsverfahren zu rechnen. Die Stadtregierung will sich aufgrund des Klimawandels für jeden einzelnen Baum einsetzen. In diesem Sinne muss sie sich im Rahmen des Verwaltungsverfahrens gegen eine Rodung weiterer Bäume für den Autobahnausbau der A 66/A 661 stellen und der Autobahn GmbH die Besitzeinweisung versagen. Es geht nicht nur um den Erhalt der Bäume. Durch die Neuplanung kann sich das Bauprojekt erneut um weitere Jahre verzögern. Dies ist den Anwohnerinnen und Anwohnern, die jetzt schon seit Jahren an einer Großbaustelle leben, keinesfalls zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1620 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 332 wird im Rahmen der Vorlage NR 587 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 332 wird im Rahmen der Vorlage NR 587 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3186, 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.04.2023

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim

13.03.2023 | Aktualisiert am: 23.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 331 entstanden aus Vorlage: OF 389/11 vom 16.02.2023 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, frühzeitig potenzielle Standorte für ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim zu prüfen. Vorrangig soll die Prüfung folgende Gebiete umfassen: 1. Fechenheim, Bezirk 51 492, Flur 18, Flurstück 16/120; 2. die brachliegenden Gewerbeflächen entlang der Orber Straße; 3. das Gelände Wächtersbacher Straße, das aktuell noch von der Firma Wilhelm Brandenburg GmbH & Co OHG genutzt wird (eine Produktionsverlagerung ist in Planung); 4. ehemalige Willmannschule in Fechenheim. Darüber hinaus werden geeignete Vorschläge seitens des Magistrates für potenzielle Flächen für die Errichtung eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe in Fechenheim ebenfalls begrüßt. Begründung: Es fehlt vor allem im östlichsten Stadtteil Frankfurts ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe. Ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim würde den Stadtteil deutlich attraktiver machen und städtisch aufwerten. Es sollte daher frühzeitig nach möglichen Standorten gesucht werden, um eine solche Bebauung zu ermöglichen. Folgende Standorte sollten geprüft werden: Das Flurstück 16/120 gehört zum Bebauungsplan Nr. 873 Ferdinand-Porsche-Straße und wird aktuell als Containerlagerplatz der FES genutzt. Es grenzt im Norden unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 698 Nördlich Dieburger Straße. Durch den Bebauungsplan Nr. 698 werden 250 Wohneinheiten und eine Kita entstehen. Eine Grundschule ist in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden. Östlich davon wird der neue Fechenheimer Grünzug mit Wiese und Park inkl. Freizeit- und Sportmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche geplant. Entlang des Grünzugs liegt zudem noch ein frei gehaltenes Gelände für eine Straßenbahntrasse, die die Nordmainische S-Bahn über die Ernst-Heinkel-Straße mit dem Wohngebiet Dieburger Straße und einem zukünftigen Gymnasium oder einer gymnasialen Oberstufe verbinden könnte. Die Sportanlagen der Spvvg. Fechenheim 03 liegen ebenfalls in fußläufig erreichbarer Nähe. Bezüglich einer möglichen Umwidmung von gewerblichen Brachflächen hat es die Freie Christliche Schule vorgemacht und das ehemalige Fabrikgelände der Firma Max Weishaupt GmbH so umgebaut, dass darin die private Schule Platz findet. Solche Flächen könnten in der Orber Straße und zukünftig auf dem derzeitigen Gelände der Firma Wilhelm Brandenburg eruiert und langfristig erschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 17 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3999 Antrag vom 21.12.2023, OF 536/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4932 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 3286, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 Aktenzeichen: 40 2

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Lärmschutz im Außenbereich der Pestalozzischule Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 74

13.03.2023 | Aktualisiert am: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 333 entstanden aus Vorlage: OF 392/11 vom 13.03.2023 Betreff: Lärmschutz im Außenbereich der Pestalozzischule Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 74 Vorgang: OA 196/17 OBR 11; OA 100/21 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V, § 1209/22; OM 2881/22 OBR 11; ST 579/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht vom 10.02.2023, B 74, wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Ortsbeirat 11 sich für die Antwort zum passiven Schallschutz und die entsprechenden Baumaßnahmen bedankt 2. Der Magistrat wird gebeten, den Bericht dahin gehend zu vervollständigen, dass auch auf die zweite Forderung des Ortsbeirates aus der Anregung vom 06.11.2017, OA 196, eingegangen wird, einen zusätzlichen Lärmschutz für die Außengelände (Schulhof, Kindergartenhof, Schulgarten und Hortwiese) einzufordern. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat diesen zusätzlichen Lärmschutz für erforderlich erklärt (§ 1209, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022). In der Stellungnahme vom 24.02.2023, ST 579, zur Lärmschutzwand erklärt der Magistrat, er sei nach Gesprächen mit dem ehemaligen Niederlassungsleiter der Meinung gewesen, die Sache sei bei der Autobahngesellschaft auf gutem Wege. Man habe nichts davon erfahren, dass der neue Niederlassungsleiter anlässlich der Informationsveranstaltung am 30. September 2022 die Bereitschaft zum äußeren Lärmschutz zurückgezogen habe. Die Meinungsänderung der Autobahngesellschaft veranlasste den Ortsbeirat zur Anregung vom 10.10.2022, OM 2881, die nun mit der Stellungnahme vom 24.02.2023, ST 579, beantwortet wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 74 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.11.2017, OA 196 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2881 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 579 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 74 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 333 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 74 = Kenntnis, OA 333 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (B 74 = Kenntnis, OA 333 = Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 74 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 333 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3282, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 Aktenzeichen: 40 2

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Planung und Bau eines gut befahrbaren Radwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel

16.01.2023 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2023, OA 301 entstanden aus Vorlage: OF 368/11 vom 08.12.2022 Betreff: Planung und Bau eines gut befahrbaren Radwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen gut befahrbaren Radweg parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel zu planen und zu bauen. Im Vorfeld sind mit der Stadt Bad Vilbel Verhandlungen über die Weiterführung des gut befahrbaren Radwegs innerhalb des Bad Vilbeler Gebiets aufzunehmen. Vorzugsweise sollte der gut befahrbare Radweg auf der Standspur der rechten Seite von Frankfurt am Main kommend in Richtung Bad Vilbel fü hrend geplant und angelegt werden. Falls die notwendige Breite des gut befahrbaren Radwegs nicht ausreichend sein sollte, könnte der Radweg beidseits der Friedberger Landstraße hergestellt werden. Der gut befahrbare Radweg sollte ausreichend breit, baulich abgetrennt und farblich gestaltet sein. Begründung: Die jetzige Radwegeführung von Frankfurt am Main nach Bad Vilbel über den Heilsberg kann nicht als gut befahrbarer Radweg genutzt werden, da dieser Weg nicht entsprechend ausgebaut ist. Ein- und Ausfahrten von Garagen sowie querende Fußgänger im Bereich von Bushaltestellen behindern den Radverkehr. Zwecks Minderung des Kfz-Verkehrs sind die Bedingungen für den Rad- und E-Scooter-Verkehr zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 225 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 301 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2889, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 66-2

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Planungen - Raiffeisenstraße 70 - Evangelische Philippusgemeinde

16.01.2023 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2023, OA 302 entstanden aus Vorlage: OF 370/11 vom 24.12.2022 Betreff: Planungen - Raiffeisenstraße 70 - Evangelische Philippusgemeinde Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Interessen des Stadtteils Riederwald bei den Planungen für die Liegenschaft des Evangelischen Regionalverbandes in der Raiffeisenstraße 70 zu berücksichtigen. Es soll die Schaffung von dringend benötigten Hortplätzen, optional eines Stadtteilzentrums, und eine öffentliche Nutzung des Cäcilie-Breckheimer-Platzes durch den Neubau gewährleistet werden. Für die öffentliche Nutzung des Platzes sollte die Küchennutzung des Hortes möglich sein. Begründung: Der Evangelische Regionalverband plant, die Liegenschaft Raiffeisenstraße 70 neu zu gestalten. Die kirchliche Nutzung durch die Philippusgemeinde soll beendet werden und eine neue Nutzungsmöglichkeit ist in Planung. Die neue Nutzung muss gemäß den Vorgaben eine soziale Nutzung sein. Auf der Liegenschaft sollten die dringend benötigten Hortplätze geschaffen werden. Darüber hinaus hat sich der Cäcilie-Breckheimer-Platz in den letzten Jahren zu einem zentralen Platz des Stadtteils entwickelt, auf dem auch immer öfter Open-Air-Veranstaltungen stattfinden, nicht nur der evangelischen Kirche, sondern auch kulturelle Veranstaltungen anderer Einrichtungen. Diese Nutzung sollte im Sinne des Stadtteils auch weiterhin möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 216 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 302 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 302 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2890, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 Aktenzeichen: 40-4

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße

10.10.2022 | Aktualisiert am: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2022, OA 257 entstanden aus Vorlage: OF 330/11 vom 05.08.2022 Betreff: Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ein- und Ausfahrten der Unterführung Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße so umzugestalten, dass Fahrradfahrer diese befahren können. Besondere Beachtung soll auf die Radschnellwegverbindung auf der Südseite gelegt werden, damit durch den fahrradtauglichen Tunnel die zweimalige Ampelphase für Radfahrer und die Wartezeiten für Autofahrer verhindert werden können. Begründung: Es wird Richtung Norden auf der Hanauer Landstraße eine Unterführung zur Wächtersbacher Straße entstehen, durch die noch mehr Fahrradverkehr an der Kreuzung entstehen wird. Es handelt sich hierbei um eine zusätzlich bestehende Radschnellwegverbindung. Die Unterführung Ernst-Heinkel-Straße/Hugo-Junkers-Straße liegt brach und könnte für die Nutzung von Fahrradfahrern sehr komfortabel sein. Der Unterführung fehlt die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung, weil die Wege durch die Rampen sehr lang sind und Fahrradfahrer immer absteigen müssen. Die langen Wege zu Fuß machen diese Unterführung sehr unattraktiv. Es wird kein kompletter Umbau verlangt. Nötig sind jeweils Fahrstreifen für Radfahrer in alle Richtungen. Das hätte nebenbei zur Folge, dass zum Beispiel Radfahrer Richtung Maintal nicht an zwei Ampeln stehen müssen, Autofahrer könnten länger "flüssiger" fahren. Diese Idee stammt von Fahrrad-Guerrilla-Gruppen aus dem Stadtteil, die mit ein paar Sack Zement dies selbst in Eigeninitiative übernehmen wollten. Quelle: GoogleMaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 80 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 257 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2470, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Erbbauzins fair und sozial gerecht gestalten

10.10.2022 | Aktualisiert am: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2022, OA 258 entstanden aus Vorlage: OF 335/11 vom 20.09.2022 Betreff: Erbbauzins fair und sozial gerecht gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, neue Erbbaurechtsverträge so zu gestalten, dass auch Normalverdiener und junge Familien im Ortsbezirk 11 den Erbbauzins bezahlen können. Um dies zu erreichen, sollten bei der Festlegung der Höhe des Erbbauzinses auch die individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Erbbauberechtigten berücksichtigt werden. Berücksichtigt werden sollten dabei auch Mieteinnahmen, die auf dem Erbbaugrundstück erzielt werden. Die von der Römerkoalition beabsichtigte Beibehaltung der Kopplung des Erbbauzinses an den Bodenrichtwert und die beabsichtigte Senkung des Erbbauzinses von 2,5 Prozent auf 1,5 Prozent soll nicht weiterverfolgt werden. Bei der im Abstand von jeweils fünf Jahren stattfindenden Anpassung des Erbbauzinses sollte nicht mehr der Verbraucherpreisindex, sondern die Einkommensentwicklung/Reallohnentwicklung des Erbbauberechtigten berücksichtigt werden. Begründung: Bedingt durch die Kopplung des Erbbauzinses an den Bodenrichtwert kommt es auch im Ortsbezirk 11 dazu, dass aktuell neu abgeschlossene Erbbaurechtsverträge einen um das 38-fache höheren Erbbauzins als die Vorgänger-Verträge ausweisen. Dem Ortsbeirat ist ein Fall bekannt, in welchem der Erbbauzins von 409 Euro auf 15.390 Euro jährlich erhöht wurde. Für die kommenden Jahre werden weitere Steigerungen prognostiziert. Da die in den 1950er-Jahren abgeschlossenen Erbbaurechtsverträge überwiegend eine Laufzeit von 75 Jahren haben, laufen in diesem und im nächsten Jahrzehnt die alten Verträge aus und neue Verträge mit den derzeit gültigen Konditionen werden abgeschlossen. Mit den Kopplungen des Erbbauzinses an die Bodenrichtwerte und den Verbraucherpreisindex profitiert die Stadt Frankfurt ungewollt von der Bodenspekulation und der hohen allgemeinen Inflation. Dadurch wiederum kommt es zu einer ungewollten Verteuerung der Mieten und somit der Vertreibung der alteingesessenen Frankfurterinnen und Frankfurter aus der Stadt. Normalverdienern bleibt der Zugang zu einer eigenen Immobilie verwehrt. Die neuen Erbbauberechtigten, sowie diejenigen, bei denen die alten Verträge auslaufen, sind gezwungen, die Wohnungsmieten extrem zu erhöhen oder aber die Immobilie zu verkaufen. Sollte keine Änderung der Erbbaurechtsverträge vorgenommen werden, dann können sich zukünftig nur noch Besserverdienende, Spekulanten und Investoren eine Immobilie auf einem Erbbaugrundstück leisten. Die Mieten in der Stadt würden noch unerschwinglicher werden. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags weist in seinem Gutachten, "Die Gestaltung von Erbbauzinsvereinbarungen auf kommunalen Grundstücken" vom 29.01.2021, auf die Problematik der Kopplung der Erbbauzinsen an die stark steigenden Grundstückswerte hin. Weiterhin wird in diesem Gutachten aufgeführt, dass die Art und Höhe des Erbbauzinses, gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, frei vereinbart werden kann. Auch in Frankfurt sollte mehr und nicht weniger bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 258 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2022, TO II, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 258 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2471, 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 08.11.2022

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Keine Bebauung von Kleingartenflächen am Ratsweg und Bornheimer Hang

05.09.2022 | Aktualisiert am: 08.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 222 entstanden aus Vorlage: OF 314/11 vom 18.08.2022 Betreff: Keine Bebauung von Kleingartenflächen am Ratsweg und Bornheimer Hang Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 01.12.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den östlichen Frankfurter Stadtteilen leben viele Familien in beengten Wohnverhältnissen. Für sie sind die bestehenden Kleingartenanlagen ein wichtiger Ort zur Freizeitgestaltung und zur Selbstversorgung durch Obst- und Gemüseanbau. Durch den Autobahnbau und den im Bau befindlichen Riederwaldtunnel wurden enorme Gartenflächen vernichtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die noch vorhandenen Gartenflächen nicht anzutasten. Begründung: Im offenen Brief an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirates 11 hat der Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V. die bisherige Verringerung der Gartenflächen anschaulich dokumentiert. Ein weiterer Eingriff in die noch vorhandenen Restflächen würde allen von Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung beschlossenen ökologischen Zielen für die Stadtentwicklung widersprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage OA 222 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung) 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.10.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD 12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 01.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 12. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 07.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und LINKE. (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 29.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. und AfD (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 05.12.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.02.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 16. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.03.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 16. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.03.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung) sowie AfD (= Enthaltung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.04.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 18. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 05.06.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 18. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 06.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.07.2023, TO I, TOP 77 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 122 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 12.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 222 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 476/22) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 222 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 222 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 476/22) sowie LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 222 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 222 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3706, 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 18.09.2023 § 4276, 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.01.2024

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Mülleimer

04.03.2020

Im Umkreis der Schule in der Willmannstr gibt es keine Mülleimer, dadurch wird die Straße ständig durch die Schüler verschmutzt.

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Gewässer am Erlenbruch einzäunen

20.02.2020

Das Gewässer am Erlenbruch (Grünanlagen-Nr 316) wird im Bereich der U-Bahn-Haltestelle "Johanna-Tesch-Platz" oft als Müllabladeplatz missbraucht, so dass ich vorschlagen möchte, dieses Gebiet so einzuzäunen, dass es als schützenswerter Raum nachhaltiger erhalten bleibt und eine Vermüllung systemisch vermieden werden kann.

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4

Gelber Sack auch ohne Gelbe Tonne

30.01.2020

Nach Auskunft der FES können Gelbe Säcke nur als Notlösung bei ausnahmsweise voller Gelber Tonne akzeptiert und abgeholt werden. Allerdings besteht damit folgendes Problem: wenn man keinen Platz für mehrere Tonnen hat wird dann der gute Wille zur Mülltrennung verhindert, wenn man nicht ersatzweise einen Gelben Sack verwenden darf. Das ist unlogisch und unbefriedigend.

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276

Insekten- & bienenfreundliche Wildstauden pflanzen im Randbereich von Straßenbahnen

04.01.2020

Robuste, einheimische Wildstauden als Saum für Straßenbahngleise sind eine umweltfreundliche, pflegleichtere und attraktivere Alternative zu den üblichen Kuhgras Streifen. Damit könnte auch eine Großstadt wie Frankfurt einen Beitrag gegen das Artensterben leisten.

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5

Ampelschaltung Riederwald

16.08.2019

Um den Stau in Frankfurt Riederwald zu verhindern, müsste die Ampelschaltung angepasst werden.Fährt eine Bahn, müssen alle parallel fahrenden Autos stehen, obwohl es teilweise getrennte Abbiegespuren gibt. Diese haben allerdings keine getrennte Ampel, weshalb bei einer Bahn kein Auto mehr fahren kann.

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266

Aufwertung der Fechenheimer Spielplätze (Süd) sowie das Projekt bespielbare Stadt für Fechenheim

11.07.2019

Die Spielplätze in Fechenheim Süd sind im Vergleich zu den umliegenden Stadtteilen in einem schlechten Zustand. Teilweise ungesichert, ohne Möglichkeiten für kleinere Kinder oder aber auch in schlechtem Zustand. Zusätzlich würde das Projekt bespielbare Stadt mit der Kombination der Kombination aus Sitzgelegenheit und kleiner Spielmöglichkeiten auf Wegen zu Schule und Kitas gut nach Fechenheim passen. Es kann nicht sein, dass solche Dinge nur im Nachbarstadtteil Bergen-Enkheim den Stadtteil aufwerten und ausgerechnet Fechenheim, das der Stadt hohe Einnahmen bringt und die Anwohner einen höhere Belastung ausgesetzt sind, vernachlässigt wird.

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Gebt den Lohrberg den Menschen zurück

08.07.2019

Der Lohrberg, also vor allem der Berger Weg, wird nur noch von Autos genutzt, als Abkürzung nach Seckbach, zum Ausweichen im Berufsverkehr. Die Autos fahren mit 80 km/h von der Friedeberger Landstraße rein, es kommt ziemlich schnell eine Kurve und es gibt dort schließlich keinen Bürgersteig. Das ist echt gefährlich. Es gibt so einfache Maßnahmen, den automobilen Verkehr dort in seine Schranken zu weisen: Bremsschwellen einbauen, ein fester Blitzer, die Strar generell nur für Anlieger freigeben oder einfach eine Fahrradstr. daraus machen. Die Stadt Darmstadt macht damit sehr gute Erfahrungen. Der Lohrberg ist keine Rennstrecke, sondern ein Erholungsgebiet in Frankfurt

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2

Borsigallee umbauen

08.07.2019

Die bisherige vierspurige Allee mit jeweils zwei Spuren pro Richtung sollte auf jeweils eine Spur pro Richtung umgebaut werden. Die freiwerdenden Flächen sollten für Grünstreifen, Radwege und Parkflächen genutzt werden, wie dies beispielsweise bereits in der nördlichen Altenhöferallee der Fall ist. Durch die geringere Anzahl an Fahrspuren würde zudem der Verkehrslärm sinken und Fußgänger könnten sicherer die Straße überqueren.

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Neue Baufläche für Ein- und Zweifamilienhäuser

16.06.2019

Derzeit dreht sich alles um Sozialwohnungen, was ist aber mit der Mittelklasse, die auch in Frankfurt leben möchte. Kleine Wohneinheiten sind nur noch in den Beständen zu finden, stattdessen prägen nur noch große Wohnblöcke das Stadtbild. Das mag soweit für Innenstadtlagen auch die einzig opportune Lösung sein, allerdings sollten jetzt schon eine Weichenstellung für das weitere wachsen der Stadt gelegt werden. Zumindest ein paar neue Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser werden benötigt. Dabei könnte eine großzügige Bebauung, d.h. mit viel Gartenfläche, eine ökologische Variante darstellen. Besonders interessante wären, die derzeit etwas abgelegenen und oft unbeachtete Areale in Augenschein zu nehmen. Konkret möchte ich vorschlagen, zu diesem Zweck die Kleingartenbereiche in Seckbach, zwischen Romroder Straße und Lohrberg (25 SF 1710 & 1810) in Bauland umzuklassifizieren. Tatsächlich handelt es sich in den genannten Bereichen um relativ große Grundstücke (einige haben mehrere Flurstücke) im Privatbesitz, die zum Teil ohnehin schon als Wochenend-Domizile Verwendung finden. Eine Umwandlung in Bauland, mit der Auflage einer niedrigen Bebauung auf großem Grund, würde kaum ökologische Nachteile bringen, dafür aber einen positiven Effekt auf die Wohnraumbilanz, auch im mittleren Bereich, mit sich bringen. Weitere Vorteile: • Bevölkerungszuwachs wäre überwiegend aus der Mittelschicht und würde Seckbach einen gesunden Bevölkerungs-Mix ermöglichen. • Seckbach könnte eine bessere Berücksichtigung in die ÖPNV-Planung und Anbindung an die Innenstadt geltend machen. • Ausbau der Schulen und Kindergärten durch die wachsende Bevölkerung. • Ein mehr an Sicherheit: denn die Gelände in besagten Bereichen sind relativ uneinsichtig und weitgehend unüberwacht. • Keine negativen Effekte auf den Erholungsgebiet Lohrberg. • Generell dürft Seckbach in einem Zeitraum von 20 Jahren deutlich durch die neue Bebauung aufgewertet werden. Wobei wohnen am Park (Lohrberg) einen hohen Mehrwert bringen wird und auch auf den Stadtkern austrahlen wird. • Allgemeine Verbesserung der Infrastruktur als Nebeneffekt.

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3

Bremsschwellen auf Bergerweg von Friedberger Landstraße kommend

28.05.2019

Der Bergerweg, der von der Friedberger Landstraße abgeht und über den Lohrberg führt, wird von vielen Autos als Abkürzung im Berufsverkehr genutzt. Mit teilweise über 80 km/h biegen die Autos rücksichtslos in den kleinen Weg ein, der ohnehin schon unbeleuchtet ist und keinen Fußgängerweg hat. Bremsschwellen würden die Autos wenigstens zur angemessenen Geschwindigkeit zwingen.

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5

Neueinzäunung FES Gelände, Poller umstellen

06.05.2019

Zwischen dem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße gibt es einen Verbindungsweg, der als Fuß- und Fahrradweg genutzt wird. Die FES hat hier vor kurzem einen Lagerplatz eingerichtet und teile des Weges neu eingefasst und mit Pollern versehen, so dass keine Autos durchfahren können. Die 3 Poller zur Seite/Richtung Konstanzer Straße stehen allerdings direkt hinter einer 90° Grad Kurve und sind somit für Radfahrer sehr gefährlich. Mein Vorschlag wäre es, die Poller zu entfernen und auf dem geraden Weg neu auf zu stellen. Oder zumindest den mittleren der 3 Poller zu entfernen.

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2

Blitzeranlage in der Baumertstraße

27.04.2019

In der Baumertstraße ist viel Verkehr aber kaum jemand hält sich an die 30km/h Geschwindigkeitsgrenze. Tagsüber wird oft über 50km/h gefahren und nachts wird erst richtig Gas gegeben, die Sportwagen und Motorräder lassen dann auf der geraden Straße laut den Motor aufheulen. In der Straße wohnen viele Familien (inklusive meiner) und dort ist auch eine Kinderarztpraxis mit viel Fußgängerverkehr. Um die Sicherheit und die Lebensqualität der Anwohner und Besucher) zu gewährleisten sollte mit einer Blitzeranlage oder vergleichbarer Maßnahme abgeschreckt werden.

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3

Zugang Friedhof Fechenheim

14.04.2019

Der Haupteingang ist oftmals so zugeparkt, dass ein Durchkommen mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen etc. nicht möglich ist. Es sollte ein Poller oder zumindest eine Kennzeichnung auf dem Boden angebracht werden.

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Lohrberglinie 83 über den Klingenweg hinaus zur Vilbeler Ldstr. > B521 zur BGU.

02.05.2018

Hinsichtlich der Problematik am Lohrberg und der ständigen Behinderungen nicht nur der Buslinie 83, möchte ich folgenden Vorschlag zur Prüfung vortragen. Aktuell dreht der Minibus von der Friedberger Ldstr. kommend auf dem Parkplatz Lohrberg. Allein hier ist ein Wenden kaum möglich. Ich bitte den Magistrat zu Prüfen, den Bus weiter zu verlängern über den Berger Weg hinaus zum Klingenweg bis zur Vilbeler Ldstr. Ab hier links über die B521 > Fertighausausstellung, links > Friedberger Ldstr. Ein mitbedienen der Haltestellen der Linie 551 sollte hinsichtlich der Umlaufzeit geprüft werden. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten. Da nur ein Kurs auf der Linie 83 verkehrt, muss die Umlaufzeit exakt kalkuliert werden. Keine Wendezeit und wenden am Lohrberg. "Ringlinie" Ob die Verbleibende Fahrzeit ausreicht um am der Friedberger Warte eine Wendezeit von 5 Minuten zu erreichen müsste geprüft werden. Des weiteren muss die Schranke im Klingenweg verändert werden. Eine komplette Entfernung wäre natürlich am einfachsten, jedoch würden kein KFZ Führer die Fahrverbote für den KFZ Verkehr beachten. Daher sollte geprüft werden, die Schranke zunächst so weit wie möglich in Richtung Wohngebiet zu setzen um den Weg für den elektrischen Anschluss zu verkürzen. Die Schranke sollte entsprechend mittel Schlüsselschalter oder gewichtsabhängiger Schleife für den Bus befahrbar sein. Die Anforderung mittels Funkanforderung halte ich für zu anfällig. Es wäre schon wenn dieser Vorschlag in weitere Anträge von örtlichen Fraktionen einfließen würde.

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Beleuchtung des Trimm-dich-Platzes im Huthpark

04.10.2017

Der Huthpark ist ein bei vielen Frankfurtern beliebter Park. Durch seine vielfältige Nutzbarkeit lädt er fast alle Nutzergruppen ein. Zur kälteren Jahreszeit ist die Nutzbarkeit jedoch sehr eingeschränkt, weil der Park an vielen Stellen sehr dunkel ist. Eine zusätzliche Beleuchtung des ‚Trimm-dich-Platzes‘ am oberen Ende ließe eine Nutzung auch ab den frühen Abendstunden im Herbst und Winter zu.

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Neue U-Bahn Haltestelle in Seckbach (U4)

29.09.2017

Die nächstgelegene Haltestelle für die meisten Seckbacher ist die Seckbacher Landstraße in Bornheim. Durch die Entfernung und die relativ starke Steigung der Wilhelmshöherstr. im Bereich des Hufeland-Hauses ist der Zugang zur U-Bahn mit den Buslinien 38 und 43 für viele Anwohner obligatorisch. Auch eine Fahrt mit dem Fahrrad oder der Weg zu Fuß bis zur U-Bahn Station ist für viele Einwohner Seckbachs durch o.g. Steigung nicht attraktiv. In der Folge sind die Busse zu Stoßzeiten sehr überfüllt und, bedingt durch die generellen Umstände der Wilhelsmhöherstr., sehr unzuverlässig/verspätet. Vor allem während des langen Busfahrerstreiks zu Beginn des Jahres war der Ausfall der Busse für den Stadtteil sehr belastend. Ich schlage die Einrichtung einer weiteren Haltestelle inkl. überdachter Fahrradgarage (ähnlich Konstablerwache) im Bereich Zeuläckerstraße/Gustav-Behringer-Straße (siehe gelbmarkierter Bereich auf der Karte) vor. Entsprechendes Grundstück ist ja schon vorhanden, da das Gelände zum Betriebshof Ost der VGF gehört. Die Haltestelle wäre für viele Einwohner steigungsfrei mit dem Rad zu erreichen, würde möglicherweise die Wilhelmshöherstraße entlasten. Neben den o.g. Vorteilen bietet die Haltestelle unter Umständen auch Entlastungen für die Linie U7 bei Events im Volksbank-Stadion oder in der Eissporthalle.

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Ampelschaltung "Am Erlenbruch" verbessern

16.01.2017

Regelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.

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Abbau der Seckbacher Panzersperre

01.08.2016

Zwischen der Enkheimer Hohl und der Zeuläckerstraße gibt es nahe der Bahnunterführung eine Straßensperre, die jeden fließenden Verkehr verunmöglicht. An der Sperre stauen sich, insbesondere im Berufsverkehr, die Fahrradfahrer, weil die Engstelle immer nur die Passage in eine Richtung erlaubt. Die Durchfahrt wird durch das wuchernde Grün außerdem erschwert. Eine Sperre in dieser Bauform ist an dieser Stelle total daneben, es gibt keinen sachlichen Grund dafür. Wie an allen ähnlichen Stellen in der Stadt würden hier zwei Poller (rot-weiß lackiert) ausreichen, um Autos an der Durchfahrt zu hindern (was gut ist) und andererseits Fußgänger und Radfahrer in beide Richtungen gleichzeitig durchzulassen. Man würde mit einer minimalen Maßnahme eine maximale Verbesserung erreichen.

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Gartenbad in Fechenheim

29.04.2016

Das Gartenhallenbad Fechenheim ist derzeit nur für Vereinsmitglieder der TG Bornheim nutzbar. Es wäre schön, wenn das Gartenbad wieder für alle zugänglich wäre.

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Schaffung einer echten schiefen Ebene über die B521 am Lohrberg

29.06.2015

Um als Fußgänger am Heiligenstock/Lohrberg die Friedberger Landstraße (B521) überqueren zu können, wurde auf Höhe des Berger Wegs eine Brücke errichtet, die sogar 4 Aufgänge hat. Auf der nörlichen Seite 2 direkte Treppen und auf der südlichen Seite 2 schiefe Ebenen, so daß auch Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator, Rollstuhlfahrer und Fahrradfahrer diese Brücke nutzen können. Jedoch sind die beiden schiefen Ebenen gar keine echten schiefen Ebenen, da Sie ca. alle 2 Meter durch eine Stufe unterbrochen sind, so daß die Nutzung durch Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator und Fahrradfahrer stark eingeschränkt, für Rollstuhlfahrer gar unmöglich ist. Der Sinn dieser Stufen innerhalb der schiefen Ebenen erschließt sich mir nicht. Auch die an den Seiten angebrachten, einzelnen Metallschienen sind für Fahrradfahrer nur eingeschränkt nützlich, da man beim Schieben mit den Pedalen permanent am Rand oder den Stufen hängenbleibt. Hier kann man das Konstrukt gut erkennen: https://goo.gl/maps/21ifi Mein Vorschlag ist deshalb, die Stufen zu beseitigen und eine echte schiefe Ebene zu schaffen, die einen echten Mehrwert hat und somit jedem Bürger die Möglichkeit bietet, dort die B521 zu überqueren.

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Die Bewegung der Bürgern

16.06.2015

Hallo. . wir brauchen in " Heinrich-Kraft-Park" eine Street Workout. Bitte versuchen Sie das erledigen. folgende linke ist Über die Street Workout : https://fr.m.wikipedia.org/wiki/ Street_Workout

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Schützt endlich die RiederwälderInnen! Keine Überschreitung der Grenzwerte bei Schadstoffen und Lärm beim Bau und Betrieb des Riederwaldtunnels!

01.06.2015

Schadstoffe: Bei allen bisherigen Messungen 2009, 2010 und 2013 wurden Grenzwertüberschreitungen bei Stickstofffdioxid und Feinstaub vom Land Hessen im Bereich Erlenbruch/Vatterstraße gemessen. Um die Belastung der Bevölkerung überwachen und in der Folge für Abhilfe sorgen zu können, braucht es eine dauerhafte Immissionsmessstation in diesem Bereich. Umso mehr da dieser Bereich neben den Wohnblöcken mit zahlreichen sozialen Einrichtungen besiedelt ist: Pestalozzischule mit Grundschule, zwei Horte und Kindergarten, sowie zwei Seniorenwohnanlagen. Auch nach der Eröffnung des Riederwaldtunnels wird es eine signifikante Erhöhung des Verkehrs im Bereich Riederwald (Tunnelportal plus Straße am Erlenbruch) geben. Dadurch und durch die zu erwartende Stauanfälligkeit mit Stop-and-Go-Verkehr wird es nochmals zu einer erhöhten Schadstoffbelastung kommen. Lärm: Die Stadt Frankfurt muss nach den verheerenden Erfahrungen im Rahmen der Proberammungen zum Riederwaldtunnel 2013 mit Grenzwertüberschreitungen über 80 dBA Lärm bei der Seniorenwohnanlage in der Vatterstraße sowie bei der Schule die Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherstellen. Dazu gehört die Überwachung des Lärms mit sofortiger Veröffentlichung der Werte, ein Krisenstab mit den Kindereinrichtungen, Bürgern, ABG, VBS und BI, sowie die sofortige Unterbindung der Bautätigkeiten bei Grenzwertüberschreitungen. Dazu braucht es: Infrastruktur für Messungen und klare Behördenwege. Die Verlegung der U-Bahn in der Bauphase für 7 Jahre zieht bereits vorausberechenbare Grenzwertüberschreitungen in der Vatterstraße mit Schule voraus. Dazu kommt noch massiver Baulärm, u.a. Rammungen. Es müssen sofort Schallschutzfenster plus Lüftungsanlagen in die betroffenen Gebäude eingebaut werden.

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Park in Fechenheim

30.03.2015

das Gelände zwischen Porschestraße und Konstanzer Straße liegt seit langem brach und verwildert. Es wäre gut, dort eine Grünanlage zumachen. besonders für ältere Menschen in Fechenheim, die weiter weg von der Mainufer-Promenade wohnen, wäre das sehr gut. Das würde dem ohnehin schon problematischen Stadtteil Fechenheim guttun und ihn attraktiver machen.

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Halteverbot Vz. 283 verlängern

26.01.2015

Zu den Haupt An- und Abfahrtszeiten der Gewerbetreibenden kommt es auf der Carl Benz Straße in Höhe der Einmündung in die Ferdinand Porsche Straße Höhe DHL zu Staus, da Fahrzeuge wegen verengter Straßenbreite in der Ferdinand Porsche Straße durch am rechten Fahrbahnrand geparkte Fahrzeuge in diese nicht einfahren können. Würde man das vorhandene Halteverbot Vz. 283 bereits ab der Einmündung verfügen, wäre der Verkehrsfluss günstiger. Da natürlich an die Gewerbetreibenden gedacht werden muss, sollte im Gegenzug das auf der Carl Benz Straße vorhandene eingeschränkte Halteverbot Vz. 286 vor der Bäckerei verlängert werden.

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Fahrradschutzstreifen auf der Starkenburgerstraße zwischen der Schießhüttenstraße und der Dieburgerstraße in beiden Richtungen umsetzen.

22.01.2015

In der Starkenburgerstraße befindet sich in Richtung stadtauswärts eine Rad/Fußweg der mittels Vz. 241-30 beschildert ist. Auf diesem wird fröhlich wild in allen Formen geparkt. Teilweise parken Fahrzeuge auch am Fahrbahnrand. Slalomfahren ist angesagt. Vorschlag: Fahrradschutzstreifen in beiden Richtungen am Fahrbahnrand markieren. Jetziger Radweg und Sicherheitsstreifen stadtauswärts ( z.Zt farblich gepflastert) in einen Parkstreifen umwandeln. Restgewehwegbreite währ noch ausreichend. Zeitlich begrenztes Halteverbot Vz. 283 stadteinwärts könnte dann entfallen. "Schilderwald roden"

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Verlängerung der Linie U6 Richtung Osten

11.11.2014

Für die Verlängerung der Linie U6 sollte die C4b-Strecke (die Streckenastbezeichnung zwischen Zoo und Fechenheim) vom Ostbahnhof aus, um zwei Stationen unter der fünfspurigen Hanauer Landstraße und unter dem Ratswegkreisel hindurch eingetunnelt werden. Die Tunnelausfahrt wäre östlich vom Ratswegkreisel auf der vorhandenen Schwellengleistrasse nähe Haltestelle Daimlerstraße, ungefähr vor dem Citroen-Haus / Schwab's-Baby-Center. Ab hier sollte die Schwellengleisstrecke im Hochbahnniveau auf Stelzen bzw. Deich verlaufen, ggf. bis Endstation Fechenheim, ggf. weiter bis Offenbach. Um die Sache schnellstmöglich zu realisieren sollte die Einfachste Methode angewendet werden, ebenso nach dem Dortmunder Vorbild, wie es demnächst mit der U5 Eckenheimer Landstraße passieren wird: Entweder man verlängert den U-Bahntunnel nur auf dem halben Weg zur folgenden Haltestelle Osthafenplatz und setzt anschließend die Rampe an. Ob die Haltestelle Osthafenplatz noch im Tunnel- oder schon in der Tunnelrampe angelegt werden könnte, dass wird sich herausstellen, wie es am besten wäre. Oder was am sinnvollsten wäre, man setzt die Tunnelrampe an jener Stelle an, wo der vorhandene Tunnel aufhört. Der Rampenverlauf endet im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Osthafenplatz. Diese Haltestelle Osthafenplatz könnte man direkt an der endenden Tunnelrampe ansetzen. Anschließend verläuft die C4b-Strecke im Straßenbahnniveau auf Straßenbündigen Gleisen weiter bis Ratswegkreisel. Hier verläuft diese weiterhin auf der vorhandenen Straßenbahnstrecke über den Kreisel hinweg, auf die vorhandene Schwellengleisstrecke. Diese fortlaufende Strecke bleibt ebenso weiterhin in dem Zustand, wie sie heuer so ist; sie soll bitteschön weder gedeicht, gebrückt noch getunnelt werden. Nur das Anlegen von Hochbahnsteigen wäre das A&O.

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1

Ampelkreuzung durch Kreis ersetzen

30.10.2014

Kreuzung/Einmündung Ernst-Heinkel-Straße / Adam Opel Straße Für einen Kreisverkehr an dieser Stelle sprechen mehrere Punkte: 1. Es ist genügend Platz für einen Kreisverkehr vorhanden 2. Wie ich schon mehrfach selbst erlebt habe, wenden Busse am Ende der Ernst-Heinkel, was aber nicht in einem Zug möglich ist, sondern nur mit zurücksetzen und damit Blockierung der Kreuzung. Als nachfolgender Linksabbieger steht man dann ggf nochmal bis zur nächsten Grünphase, welche trotz ausbleibenden Querverkehr auch immer dauert 3. Wird Stadtauswärts immer wieder bei roter Ampel für Linksabbieger, erst geradeaus gefahren und dann unmittelbar nach der Kreuzung verkehrswidrig gewendet, wobei es auch immer wieder zu Gefährdungen kommt. 4. Gegenüber der Ernst-Heinkel befindet sich ein Parkplatz, dessen Zufahrt direkt an der Kreuzung liegt, aber keine Ampel besitzt. Hier fahren immer wieder auch LKW heraus, die Mangels Ampel nicht selten in die Kreuzung fahren, während der Querverkehr auf der Adam-Opel "Grün" hat. Wieder Gefährdungpotenzial. 5. und letztens, auch wenn die Errichtung eines Kreisverkehres höhere Baukosten mit sich bringt, langfristig spart man sich die Energie und Wartungskosten der Ampelanlage. Einziger "Knackpunkt" hierbei ist allerdings, die vielen linksabbiegenden LKW (speziell Sattelzüge) auf der Adam-Opel-Straße statdauswärts in die Ernst-Heinkel-Straße hinein. Für mich als Laien sollte aber auch hierfür ausreichend Platz vorhanden sein. Nebenbei dient der Kreisl dann auch als "Bremse" für die leider ebenfalls vorhanden Geradausfahrer auf der Adam-Opel-Straße, welche die Kreuzung mit oft überhöhter Geschwindigkeit passieren. Das relativiert sich schon dadurch, weil man nicht mehr "auf's Gas treten" muss, um die "Grünphase" noch zu erwischen.

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Anbindung des Stadtteils Fechenheim an den öffentlichen Nahverkehr

17.09.2014

Die Fechenheimer Einwohner beschweren sich schon seit langer Zeit an die dürftige Anbindung an den Nahverkehr. Fahren sie zum Einkauf nach Offenbach, müssen sie gleich mehr Fahrgeld hinlegen, weil Offenbach nicht zum Tarifgebiet zählt. Wäre es nicht möglich einen kleinen Stadtbus so fahren zu lassen, dass sich auch diese Einwohner wieder von Frankfurt akzeptiert fühlen? Meiner Meinung würde es vollkommen genügen, wenn dieser Bus Fechenheim Nord, Mainkur Bahnhof, Fechenheim Süd, Offenbach Marktplatz und zurück anfahren würde. Und das zu akzeptablen Gebühren.

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Verkehrsmittel

15.09.2014

Wir brauchen eine S-Bahn für den Mainkur Bahnhof. Danke

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Seckbach Atzelbergplatz: Die Mauer muss weg

15.09.2014

Die Erneuerung des Atzelbergplatzes wurde unter Beteiligung von Seckbacher Bürger/innen in einer Planungswerkstatt geplant. Seit Beginn dieser Planung war es der Wille der Beteiligten, dass die Begrenzung des Platzes sowie die der neuen Treppenanlage so weit als möglich licht und offen sein sollte, um eine Transparenz zum alten Seckbach und zur Maria Rosenkranz Kirche zu schaffen. Wir Seckbacher Bürger und Bürgerinnen wurden durch Tatsachenschaffung von genau dem Gegenteil überrascht, nämlich einer massiven, ghettoisierenden Betonmauer. Meine Ideen lauten: 1. Bürgerbeteiligung unbedingt ernst nehmen! 2. An der Planungskonferenz beteiligte Bürger über wesentliche Punkte (hier Betonmauer statt lichte und blick-durchlässige Konstruktion) informieren, damit sie eine Chance haben noch frühzeitig zu intervenieren! 3. Die über die Köpfe der Bürger hinweg realisierte Mauer sofort entfernen (!!!) und wie von den Bürgern gewünscht und geplant einen transparenten Übergang von der Atzelbergsiedlung zum alten Seckbach herstellen um damit Unfallgefahren zu vermeiden insbesondere bei Kindern und Menschen mit Behinderung!!! Wir wollen keine Trennungsmauer, keine Begrenzungsmauer, keine Schutzmauer! Wir wollen Offenheit, Gemeinsamkeit, Kommunikation im Stadtteil Seckbach und wir fordern: Die Mauer muss weg!!!

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Sanierung der Carl-Benz-Straße und der Adam-Opel-Straße, nördliches Ende der Carl-Ulrich-Brücke

12.09.2014

Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet. Sowohl die Carl-Benz-Straße nordwestlich der Ferdinand-Porsche-Straße als auch die Adam-Opel-Straße sind seit Jahrzehnten (!) in einem bedauernswerten Zustand aus marodem Kopfsteinpflaster. Die Straßen sind stark zugeparkt und die Schlaglöcher so tief, dass insbesondere der (zz. durch die Baufälligkeit der Hanauer Landstraße) noch besonders starke Schwerlastverkehr kaum noch 30 km/h dort fahren kann. Das Straßensystem ist zu Verkehrsspitzenzeiten überlastet und wegen des schlechten Zustands fahren viele Pendler statt über durchs Industriegebiet eher durch das Fechenheimer Wohngebiet. Die nördliche Brückenauf- und -abfahrt der Carl-Ulrich-Brücke ist marode, uneben und eng; ein Fahrradweg kann aus Platzgründen nicht angelegt werden, obwohl dieser durch den Fechenheimer und Offenbacher Mainbogen als Erschließung des Naherholungsgebiets Grüngürtel besonders wünschenswert wäre. Sowohl der Zustand der Straßen als auch der Brückenauffahrt ist seit vielen Jahren bekannt - und dennoch tut sich nichts. Wer das Fechenheimer Gewerbegebiet gerade nach der Schließung von Neckermann für neue Investoren und Betriebe attraktiv machen will und gleichzeitig das Erholungspotenzial des Fechenheimer Mainbogens erschließen möchte, sollte den Straßenzug und die Brückenverbindung attraktiv gestalten.

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Prüfung einer Verzweigung der U7 nach Fechenheim

12.09.2014

Die Anbindung des östlichsten Frankfurter Stadtteils Fechenheim an den öffentlichen Personennahverkehr ist verbesserungsfähig. Zwar hat man mit der Straßenbahnlinie 11 eine Anbindung an die Innenstadt und den Hauptbahnhof, aber Fahrtzeiten von über 25 Minuten zum Bahnhof machen die Bahn nicht gerade attraktiv. Die geplante nordmainische S-Bahn wird sicher auch nicht kurzfristig realisiert - und dann wird sie an einem Ort halten, der im Gewerbegebiet liegt und für die Menschen aus Fechenheim wie auch für Pendler nicht attraktiv ist (eine Busanbindung mit Umsteigezeiten und vielen Haltestellen macht die Verbindung wiederum nicht attraktiv). Der Ortsbeirat 11 hat - meines Wissens ohne eine detaillierte Antwort zu erhalten - zu Beginn des Jahres angefragt, ob eine Verzweigung der U4/U7 von der Strecke nach Enkheim durch die Wächtersbacher Straße, den künftigen S-Bahn-Halt nach Fechenheim (Süd-West) durch einen aktuellen Grundstücksverkauf behindert würde. Dies ist eine Option, die man einmal ernsthaft prüfen sollte. Im Westen Fechenheims ist die Neuordnung eines Grünzugs mittelfristig geplant - und bei dieser Gelegenheit könnte man die dort vorgesehene Trasse für den Nahverkehr zur Dieburger Straße realisieren. Eine derartige Lösung hätte mehrere Vorzüge: - Die Anbindung an die S-Bahn-Haltestelle erschließt diese durch eine schnelle Verbindung in die westlichen Wohngebiete von Fechenheim. - Die Fahrtzeiten in die Innenstadt (Hauptwache/Konstablerwache) verkürzen sich um ca. 8 Minuten gegenüber der Straßenbahn. - Wenn das ehemalige Neckermann-Gelände längerfristig nicht (voll) ausgenutzt wird, könnte man z.B. auf dem alten Neckermann-Parkplatz ein P&R-Parkhaus zur Entlastung des überfüllten Parkhauses an der Borsigallee mit attraktiver Anbindung an die Innenstadt schaffen. - Die südwestlichen Teile Fechenheims werden endlich besser an den ÖPNV angebunden. - Ein Haltepunkt in der Wächtersbacher Straße würde zumindest ein wenig Erschließungswirkung für Fechenheim-Nord entfalten. In diesem Fall genügt es nicht, z.B. auf die Auslastung der derzeitigen Buslinie 44 zu schauen und zu konstatieren, dass für eine derartige Verbindung kaum Bedarf existiert. Eine sorgfältige Prüfung sollte das ganze künftige Netz umfassen. Außerdem ist eine solche Linie nicht als Ersatz für die Straßenbahnlinie 11 gedacht, sondern als Ergänzung, denn eine Erschließung der Hanauer Landstraße ist ja weiterhin notwendig. Die Verlagerung von Verkehr (sowohl Straßenbahn als auch MIV durch Pendler auf der Hanauer Landstraße) auf die U-Bahn könnte die Hanauer Landstraße entsprechend entlasten.

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"Wildes" Grillen im Heinrich-Kraft-Park einbinden und ...

12.09.2014

Im Heinrich-Kraft-Park im Fechenheimer Wald gibt es einen attraktiven Grillplatz neben einem ausgedehnten Waldspielpark. Allerdings ist der Grillplatz so beliebt, dass praktisch überall gegrillt wird, nicht nur an den vorgesehenen Plätzen - unter Zerstörung von Natur und Belästigung von Kindern und Erwachsenen, die auf den Spielwiesen sind. Der Parkplatz ist im Sommer - gerade an Wochenenden - überlastet, es wird unstrukturiert und verkehrsbehindernd an der Kilianstädter Straße und in der näheren Umgebung geparkt. Mir wurde erzählt, dass manchmal Grill-Wütige sogar nachts vor oder auf dem Gelände campieren, um am nächsten Tag die besten Plätze zu ergattern. Das Ordnungsamt möge ein zu sehr ausuferndes Grillen unterbinden und verkehrsgefährdendes Verhalten ahnden. Das Grünflächenamt möge sich überlegen, wo zusätzliche Grillmöglichkeiten im Bereich des Grüngürtels geschaffen werden können, denn offenbar gibt es ja einen Bedarf für derlei Aktivitäten.

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