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Ortsbeirat 8

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station „Römerstadt“

05.09.2024 | Aktualisiert am: 16.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5866 entstanden aus Vorlage: OF 467/8 vom 19.08.2024 Betreff: Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat vor einer baulichen Umsetzung die Planungen für eine Verlegung der beiden Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn- Station "Römerstadt" zur Kenntnis zu geben. Begründung: Nach vorliegenden Informationen können die beiden Bushaltestellen nach Abschluss der Brückenbaumaßnahmen aus technischen Gründen nicht mehr an ihre ursprünglichen Standorte auf der Brücke zurückkehren, unter anderem wegen der Barrierefreiheit. So soll zum Beispiel die Haltestelle in Fahrtrichtung Nordwestzentrum in den Bereich etwa vor dem Alten Jüdischen Friedhof Frankfurt bzw. vor die Friedhofsgärtnerei mit der Adresse In der Römerstadt 106 verlegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Sitzbänke für Ersatzhaltestellen

05.09.2024 | Aktualisiert am: 16.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5867 entstanden aus Vorlage: OF 468/8 vom 18.08.2024 Betreff: Sitzbänke für Ersatzhaltestellen Der Magistrat wird gebeten, an den Umsteige- und Ersatzhaltestellen im Ortsbezirk 8 mehrere Sitzbänke aufzustellen. Dies betrifft vor allem die Dillenburger Straße, die U-Bahn-Haltestellen "Frankfurt-Heddernheim" und "Heddernheimer Landstraße" sowie die Konstantinstraße und die Straße In der Römerstadt. Begründung: Durch die Gleisbauarbeiten in diesem Jahr - aber auch durch Wartungsarbeiten im vergangenen Jahr - waren im Gebiet des Ortsbezirks 8 viele Ersatzhaltestellen für die eingesetzten Busse notwendig. Besonders viele Personen mussten jeweils an den U-Bahn-Haltestellen umsteigen und es kam zeitweise zu großen Ansammlungen wartender Personen. Dabei gab es viel zu wenige Sitzplätze, auf der Dillenburger Straße gar keine Sitzplätze für ältere und bedürftige Personen, was die Wartezeit bei zunehmender Temperatur und schlechten Wetterverhältnissen zur Belastung werden ließ. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

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Antrag Ortsbeirat 8

Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8

19.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 457/8 Betreff: Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die zurückliegenden Starkregenereignisse in 2023 und zuletzt am 3. Mai 2024 mit der Folge von Hochwasser und Kellerflutungen im Bereich des Dorfwiesenweges und der Spielsgasse haben gezeigt, dass sich diese Naturereignisse im Bereich der Taunusbäche häufen und erhebliche Schäden verursachen. Auch aufgrund der Fließkarten ist hinreichend bekannt, wo es bei Starkregen besonders gefährlich ist. Bei den letztmaligen Starkregenereignissen ist das Wasser an der kleinen Brücke, die hinter dem Sportplatz über den Urselbach führt, über die Ufer getreten und in der Folge den Dorfwiesenweg und teilweise über den Sportplatz hinabgeflossen. Der Magistrat mit dem für die Stadtentwässerung verantwortlichen Dezernent Wolfgang Siefert (Grüne) muss jetzt zusammen mit den Landesbehörden endlich handeln und für maximal mögliche Vorkehrungen sorgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: 1. Die Maßnahmen laut OM 5604 v. 06.06.2024 umzusetzen und dabei die 6. Maßnahme (Verbreiterung des Durchlasses der kleinen Brücke hinter dem Sportplatz über den Urselbach) zu priorisieren (vgl. OF 169/8 aus 2022)Bei der Prüfung eines Rückhaltebeckens auf den Feldern vor Niederursel sind auch die möglichen Nachteile für Natur und Landschaft (Betonbauweise für maximales Rückhaltevolumen, Errichtung von Dämmen zur Leitung des Hochwassers) abzuwägen und die nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Anlage mitzudenken. 2. Ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6 der OM 5604 die im Juli 2023 von der SEF in der Ortsbeiratssitzung vorgestellte Verwallung am Urselbach umzusetzen (vgl. hierzu PPT). 3. Die Sportanlage Niederursel nördlich des neuen Kunstrasenplatzes ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6 der OM 5604 und zu den vorhandenen Drainagen auf der Anlage selbst besser vor Hochwasser zu sichern (z.B. Damm). 4. Mit dem Land Hessen zu verhandeln, damit der Urselbach im Zuge des Programms "100 wilde Bäche" in der Priorität vorrückt (vgl. hierzu ST 1610 von 2020 und OF 169/8 aus 2022). Insbesondere soll das zwischen Papiermühle und Krebsmühle teilweise noch vorhandene trapezförmige steinerne Bett renaturiert werden. 5. Bei jeder künftigen grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen sind in von Starkregen- und Hochwasserereignissen betroffenen Bereichen gleichzeitig Vergrößerungen im Querschnitt des Kanalnetzes baulich zu realisieren. 6. Mit den Eigentümern des Mühlgrabens im Bereich der Bebauung Obermühlgasse/Dorfwiesenweg eine Einigung zur Sanierung des Wasserbauwerks zu erzielen, damit der Mühlgraben wieder fließen kann (vgl. ST 239 aus 2022). 7. Mehr Haushaltsmittel für den Ankauf von Gewässerrandstreifen vorzusehen, damit Fließgewässer mehr Raum bekommen und die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Meter an den Ufern freigehalten werden. Bei der Bauleitplanung ist die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) entsprechend aktiv zu beteiligen. Auf die ausstehende Stellungnahme zur Vorlage OA 422 v. 07.12.2023 wird verwiesen. 8. Auf die Stadt Oberursel als Oberlieger des Urselbachs zuzugehen mit dem Ziel, Maßnahmen zu prüfen, die die Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Neubaugebiet "Neumühle" am Zimmersmühlenweg direkt in den Urselbach vermindern, etwa durch Rücknahme der Befreiung von der Satzung über den Bau und Betrieb von Niederschlagswassersammelanlagen ("Zisternensatzung"). 9. Über die im Magistratsbericht B 487 v. 18.12.2023 angekündigten Retentionsmaßnahmen im Frankfurter Taunuswald und über die Kooperation mit der Stadt Oberursel zu berichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5860 2024 Die Vorlage OF 457/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. des Antragstenors das Wort "priorisieren" durch das Wort "prüfen" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Hochwasserprävention Starkregenprävention Umweltschutzmaßnahmen

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

„Stadtteil der Quartiere“: Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar?

19.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 458/8 Betreff: "Stadtteil der Quartiere": Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar? Der Ortsbeirat wolle beschließen: § 165 des Baugesetzbuches regelt die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM), die signifikant häufig nach der Wende in den ostdeutschen Bundesländern wegen vielfacher Baulandknappheit durch in großer Zahl ungeklärte Eigentumsfragen im Zusammenhang mit dem Untergang der DDR als Instrument für großflächigen Wohnungsbau genutzt wurde. In Frankfurt ist sie für den Bau des Stadtteils "Riedberg" zur Anwendung gekommen. Das BauGB setzt hohe Hürden für eine SEM, vor allem aufgrund der letztlich enteignungsrechtlichen Vorwirkung einer rechtskräftigen Entwicklungssatzung. Zunächst muss sich der Einsatz einer SEM an den städtebaulichen Zielen messen lassen, für die sie angewandt werden soll. So "sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde ... erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden" (§ 165 Abs. 2). Es ist nicht nur der Nachweis zu erbringen, dass der Flächeneingriff - insbesondere im sog. "Außenbereich" - dem "Wohl der Allgemeinheit" dient, etwa durch Deckung eines erhöhten Wohnraumbedarfs, sondern auch zu belegen, dass die "angestrebten Ziele und Zwecke durch städtebauliche Verträge nicht erreicht werden können" (§ 165 Abs. 3). Ferner muss die "zügige Durchführung der Maßnahme innerhalb eines absehbaren Zeitraums gewährleistet" sein (Ebd.). Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Der Beschluss zur Durchführung der Voruntersuchung für die SEM 4 ist von 2017, eine Fertigstellung der Quartiere wäre laut M 181-22 für 2040 geplant: Wie definiert der Magistrat hier das Wort "zügig" im Sinne des § 165 (3) BauGB? 2. Für 2024/25 sind lt. M 181-22 Anlage 1 S. 206 erste Bebauungspläne angekündigt; schon dieser Zeitplan ist aufgrund der regionalpolitisch noch ausstehenden Entscheidung über den Zielabweichungsantrag der Stadt Frankfurt und die damit logischerweise noch fehlende Entwicklungssatzung nicht mehr zu halten: Wann rechnet der Magistrat mit ersten Aufstellungsbeschlüssen für mögliche Bebauungspläne und soll es ggf. bei der Reihenfolge "Lachgrabenquartier", "Neu-Weststadt" und "Produktives Praunheim" bleiben? 3. Genügt hier wirklich ein simpler Verweis auf die "Komplexität" des Projektes (vgl. M 181-22, Anlage 1, S. 229), um dieser Gesetzesbestimmung der Zügigkeit Genüge zu tun, unabhängig von der Dauer des Vorhabens? Wie wägt der Magistrat ab zwischen einer Entwicklung auf Jahrzehnte und der eigentlichen politischen Bedarfsbegründung für die SEM 4, nämlich akuter Wohnungsmangel in Frankfurt am Main? 4. Bliebe der bisher avisierte Zeitplan für die Durchführung der SEM 4 bestehen, wenn durch eine Verlegung der Hochstromtrassen auf die westliche Seite der Autobahn ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren erforderlich werden würde? 5. Wie weist der Magistrat nach, dass die angestrebte Baulandentwicklung im Voruntersuchungsbereich "Variante Ost" nicht genauso über städtebauliche Verträge mit einzelnen Eigentümern erreicht werden kann? 6. Der Magistrat hat immer wieder geäußert, bereits über sehr viele Grundstücke im Voruntersuchungsgebiet zu verfügen, entweder direkt als Eigentümer, über stadtnahe Stiftungen oder durch aktuelle Zukäufe, zum Teil von städtischen Wohnungsbaugesellschaften: Auf wie viele Eigentümer von Grundstücken in Niederursel und Praunheim ist der Magistrat vor und nach 2017 aktiv zugegangen, um über konkret mögliche, kurzfristig realisierbare Wohnungsbauprojekte zu verhandeln und mit welchem Ergebnis? 7. Mit der deutlichen Verkleinerung der geplanten Baugebiete ("Variante Ost") hat sich die ursprünglich mit der M 176-17 beschlossene städtebauliche Zielsetzung erheblich verändert: Hätte dies nicht einen neuen Abwägungsprozess beim Bedarfsträger auslösen müssen, diese Wohnbaulandentwicklung für den ursprünglich festgestellten Bedarf (30.000 Menschen) an anderer Stelle im Stadtgebiet oder in interkommunaler Kooperation zu realisieren? 8. Wie viele und welche Bebauungsplanverfahren in Frankfurt (Wohnen und Gewerbe) müssen derzeit ruhen, weil die Kapazitäten im Stadtplanungsamt durch die SEM 4 gebunden sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1008 2024 Die Vorlage OF 458/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)

Baurecht Bauprojekte Stadtentwicklung

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Verkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichtern!

19.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 460/8 Betreff: Verkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichtern! Vorgang: OM 2131/22 OBR 12; ST 2007/22; OM 4327/23 OBR 8; ST 2396/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wann wird die signalgeregelte Öffnung des Mittelstreifens der Marie-Curie-Straße fertiggestellt und für den Verkehr übergeben? Begründung: Die wichtige, zeitsparende Durchfahrtmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers, der Polizeidirektion Nord sowie weiterer in der Marie-Curie-Straße stationierter Einheiten wie dem Zentralen Objektschutz oder der Direktion Verkehrssicherheit ist immer noch nicht hergestellt, obwohl der Magistrat noch eine Fertigstellung im Jahr 2023 in Aussicht gestellt hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2131 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2007 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4327 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2396 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1009 2024 Die Vorlage OF 460/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsführung Einsatzfahrzeuge Polizeirevier

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg

19.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 463/8 Betreff: Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Anlage einer Boulder-Kletteranlage am Neumühlenweg im Bereich der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu prüfen. Eine "Patenschaft" oder Kooperation mit dem Abenteuerspielplatz der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in der Nordweststadt, dem Abenteuerspielplatz Riederwald, der Sektion Frankfurt des Deutschen Alpenvereins oder mit einem Sportverein im Ortsbezirk 8 soll in die Prüfung einbezogen werden. Begründung: Die bestehenden Spiel- und Freizeitflächen - Spinnenspielplatz Emil-von-Behring-Straße/Neumühlenweg und Fußballfeld westlich Rosa-Luxemburg-Straße - würden mit einer vom "Dach" der Hochbrücke wettergeschützten Kletterwand für den Trendsport "Bouldern" aufgewertet. Vorbild könnte die 2022 gestartete Boulder-Wand unter der Münchener Candidbrücke sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5863 2024 Die Vorlage OF 463/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Kletterparcours Bouldern Spiel- und Freizeitflächen

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien

19.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 466/8 Betreff: Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird geben, die mittlerweile häufig vorkommende und beleidigende Schmiererei "A.C.A.B" zu beseitigen und zur Anzeige zur bringen. Folgende Orte sind bei der Reinigung besonders zu berücksichtigen: - Fassade des Heddernheimer Schlosses - Mahnmal "der Gestürzte" - Schranke zum Parkplatz am Eschersheimer Freibad - Hinweisschild zur Urselbachmündung am Eschersheimer Freibad Begründung: Mittlerweile ist in Heddernheim vermehrt die Beschmierungen zu sehen. Insbesondere das Mahnmal "der Gestürzte", an der Ecke Alexander-Riese-Weg / Heddernheimer Landstraße wurde schon mehrfach beschmiert. Die Schmierereien tauchen an immer mehr Stellen in Heddernheim auf. Bilder: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 466/8 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos beschlossen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5865 2024 Die Vorlage OF 466/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende der Begründung folgender Satz angefügt wird: "Der Ortsbeirat geht auch angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Sicherheitskräfte in Deutschland (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW usw.) davon aus, dass der Magistrat dieses beleidigende Kürzel gerade auf städtischen Gebäuden nicht akzeptiert und bereit ist, diese Formel schnellstmöglich zu entfernen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

Schmierereien Entfernen Anregung

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station „Römerstadt“

19.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 467/8 Betreff: Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat vor einer baulichen Umsetzung die Planungen für eine Verlegung der beiden Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" zur Kenntnis zu geben. Begründung: Nach vorliegenden Informationen können die beiden Bushaltestellen nach Abschluss der Brückenbaumaßnahmen aus technischen Gründen nicht mehr an ihre ursprünglichen Standorte auf der Brücke zurückkehren, unter anderem wegen der Barrierefreiheit. So soll zum Beispiel die Haltestelle in Fahrtrichtung Nordwestzentrum in den Bereich etwa vor dem Alten Jüdischen Friedhof bzw. vor die Friedhofsgärtnerei In der Römerstadt 106 verlegt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5866 2024 Die Vorlage OF 467/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bushaltestellenverlegung Linie M60 U-Bahn-Station

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-Park

18.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 464/8 Betreff: Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-Park Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für die Herstellung und den saisonalen Betrieb einer Wasserspielanlage im Martin-Luther-King Park zu prüfen und zu berichten, ob dafür a) das Wiesengelände in (nördliche) Verlängerung des Spielplatzes vor dem Teich oder b) das Wiesengelände in (südwestlicher) Verlängerung des Fitness-Parcours besser geeignet wäre. Begründung: Im diesjährigen heißen Sommer war/ist das Bedürfnis der Familien mit kleineren Kindern sehr groß, sich tagsüber an Spielanlagen mit Wasserspeiern und Wasserrinnen aufzuhalten. Es war täglich zu beobachten, dass an heißen Tagen im Nachbarstadtteil der "Wasserspielplatz Niddapark" am Ginnheimer Wäldchen sehr stark frequentiert war und viele Eltern mit ihren Kindern dort offenbar den ganzen Tag verbrachten. Im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes und rund um den Martin-Luther-King Park wohnen ebenfalls viele Kinder und Familien mit kleinen Kindern, die Nachfrage nach interessanten abkühlenden Spielbereichen im Hochsommer ist groß. Da im Martin-Luther-King Park die Technik für Wassereinleitung (zum Springbrunnen) und Wasserentnahme (am Fitness-Parcours) schon vorhanden ist, wären die Kosten für einen Wasserspielplatz auf die Planung und Ausstattung der oberirdischen Anlage beschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5864 2024 Die Vorlage OF 464/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Wasserspielanlage Park Kinder

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Sitzbänke für Ersatzhaltestellen

18.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 468/8 Betreff: Sitzbänke für Ersatzhaltestellen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, an den Umsteige- und Ersatzhaltestellen im Ortsbeirat 8 mehrere Sitzbänke aufzustellen. Dies betrifft vor allem die Dillenburger Straße, die U-Bahn Haltestellen Frankfurt-Heddernheim, Heddernheimer Landstraße, auch die Konstantinstraße und die Straße In der Römerstadt. Begründung: Durch die Gleisbauarbeiten in diesem Jahr - aber auch durch Wartungsarbeiten im vergangenen Jahr - waren im Gebiet des Ortsbeirates viele "Ersatzhaltestellen" für die eingesetzten Busse notwendig. Besonders viele Personen mussten jeweils an den U-Bahn Haltestellen umsteigen und es kam zeitweise zu großen Ansammlungen wartender Personen. Dabei gab es viel zu wenig Sitzplätze, auf der Dillenburger Straße gar keine Sitzplätze für ältere und bedürftige Personen, was die Wartezeit bei zunehmender Temperatur und schlechten Wetterverhältnissen zur Belastung werden ließ. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5867 2024 Die Vorlage OF 468/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sitzbänke Ersatzhaltestellen Umsteige-

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen

04.07.2024 | Aktualisiert am: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5698 entstanden aus Vorlage: OF 444/8 vom 16.06.2024 Betreff: Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie und wann für die Nordweststadt und für Niederursel ein landschafts- und klimafunktionsgerechter aktiver Lärmschutz ohne einen Ausbau der A 5 von heute sechs auf zehn Fahrstreifen bei a) einem Ausbau - wie bisher geplant - lediglich auf acht Spuren und b) rein nach Lärmvorsorgekriterien realisiert werden kann und wer diesen finanzieren müsste. Die möglichen Varianten sollen dargestellt werden; 2. welche voraussichtlichen Kosten der Bund als Vorhabenträger im Falle eines zehnspurigen Ausbaus der A 5 im Abschnitt zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz für die folgenden, teils in der von der Autobahn GmbH beauftragten Machbarkeitsstudie vom 16.05.2022 vorgeschlagenen Maßnahmen übernehmen müsste und welche von der Stadt Frankfurt, auch anteilig, zu finanzieren wären: a) Lärmschutz mit Einhausung oder Tunnelabschnitt der Autobahn im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest) im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A 5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau"; b) Lärmschutz ohne Einhausung oder Tunnelabschnitt im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest), jeweils im Bestand und im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A 5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau"; c) Bau einer Talbrücke über den Steinbach im Ausbaufall; d) im Ausbaufall Zusatzmaßnahmen im Straßenbau zur Verstärkung der Schutzwirkung bei Verbreiterung der Autobahn im Bereich der Wasserschutzzone II des Pumpwerks Praunheim; e) Kompensationszahlungen und -maßnahmen an den Kleingartenverein Nordweststadt. Begründung: Seit Jahrzehnten werden die Anwohnerinnen und Anwohner der A 5 in der Nordweststadt und in Niederursel vertröstet: Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes wie Lärmschutzwände will der Bund nur zahlen, wenn die Autobahn ausgebaut wird. Derzeit ist die A 5 im fraglichen Abschnitt sechsspurig, wobei der Seitenstreifen zur Befahrung freigegeben ist. Ein Ausbau ist als Teilprojekt 7 im Bundesverkehrswegeplan enthalten und soll die prognostizierten Verkehrsstärken bewältigen. Die Staugefahr in diesem Bereich soll sich um 5,8 Kilometer reduzieren. Es liegt eine Trassenplanung von 2012 für einen achtstreifigen Querschnitt vor. Dabei soll die Autobahnfläche auf der Taunusseite verbreitert werden, auf der Frankfurter Seite bildet der jetzige Seitenstreifen den Abschluss. Für mögliche Lärmschutzwände werden aktuell Erdwälle errichtet. Das Dilemma für die nordwestlichen Stadtteile: Würden hohe Schallschutzwände tatsächlich gebaut, behindern sie die für nächtliche Abkühlung in den Stadtteilen wichtigen Kaltluftströme, für die die Autobahn bisher kein Hindernis ist. Der Ortsbeirat will vom Magistrat daher wissen, welche alternativen Möglichkeiten im Fernstraßenausbau bestehen, ohne hohe konventionelle Lärmschutzwände einen besseren Lärmschutz zu erreichen, zum Beispiel durch Lärm mindernde Fahrbahnbeläge. In diesem Zusammenhang ist die kürzlich vom Bund offengelegte Voruntersuchung für einen sogar zehnspurigen Ausbau der A 5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Friedberg zu sehen. Sie geht von einer technischen Machbarkeit und einem hohen Nutzen aufgrund der Engpässe im Autobahnnetz aus. Auch wenn das Land Hessen den Ausbau der A 5 auf zehn Spuren nicht als vordringlichen Bedarf angemeldet hat, die Gelder für den Autobahnbau vom Bund bis 2028 deutlich um 3,6 Milliarden Euro gekürzt werden sollen und die Stadt Frankfurt aktuell einen zehnspurigen Ausbau nicht befürwortet, wirft die Studie für Frankfurt Fragen auf. Sie enthält einige Vorschläge und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Straßenbauprojekt, die den Ortsbezirk 8 direkt betreffen und hohe Kosten auslösen sowie Eingriffe in die Natur nötig machen. Die Nordweststadt ist insbesondere betroffen, da der in den langfristigen Planungen des Bundes vorgesehene Autobahnausbau möglicherweise zusammen mit der Errichtung eines hochverdichteten "Stadtteils der Quartiere" östlich und auch westlich der A 5 realisiert wird. Nach Information des Ortsbeirates berücksichtigt das Stadtplanungsamt bei seinen Planungen für diesen neuen Stadtteil bereits einen zehnspurigen Autobahnausbau. Werden beide Projekte zusammen realisiert, droht der nahezu vollständige Verlust eines Naherholungsraumes und wichtiger landwirtschaftlicher Flächen. Lärmschutzmaßnahmen für die dann auch auf Frankfurter Seite verbreiterte Autobahn sowie ein dann in Aussicht gestelltes Brückenbauwerk zum Schutz des Steinbachtals wiegen den Verlust des Naturraumes mit seinen Klimafunktionen nicht auf. Auch die bei Einwohnern der Nordweststadt beliebte Kleingartenanlage wird durch das Verschwinden des 20 Meter breiten Gehölzstreifens zwischen A 5 und Anlage sowie die prognostizierte Verschattung eines Teils der Gärten durch den Bau des Lärmschutzwalls beeinträchtigt. Durch den Bau des "Stadtteils der Quartiere" würde sie ebenfalls Flächen einbüßen und einen Ausgleich erhalten müssen. Die Kosten für die laut Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen und wer dieselben ggf. übernimmt, sind aus den genannten Gründen und vorsorglich transparent zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Grundschulbau im Mertonviertel

04.07.2024 | Aktualisiert am: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 entstanden aus Vorlage: OF 442/8 vom 16.06.2024 Betreff: Grundschulbau im Mertonviertel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bislang für den westlichen Quartiersrand des Neubaugebietes "Nördlich Lurgiallee" geplante Bau einer Grundschule mit Spiel- und Sportflächen auf dem unmittelbar benachbarten brachliegenden Grundstück Lurgiallee 3/3 a beschleunigt zur Deckung des Schulplatzbedarfs im Frankfurter Nordwesten realisiert werden kann. Ein Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Frankfurt ist ggf. in Betracht zu ziehen. Begründung: Das früher von T-Systems genutzte Areal mit dem 2021 abgerissenen Rechenzentrum steht immer noch leer. Es weist die geeignete Größe für eine städtische Bildungseinrichtung auf, für die es auch unmittelbar Baurecht geben dürfte, da für diese Fläche vom geltenden Bauplanungsrecht aus dem Jahr 1986 Kerngebietsnutzung vorgesehen und das Grundstück nicht vom Plangebiet des neuen Bebauungsplanes Nr. 922 tangiert ist. Im Ortsbezirk 8 fehlen weiterhin Grundschulplätze und besonders die Schulbezirke der Heinrich-Kromer-Schule und der Robert-Schumann-Schule könnten durch eine neue Grundschule im Mertonviertel entlastet werden. Für das Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee" würden umgekehrt zusätzliche Wohnbau- und Grünflächen frei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung Ortsbeirat 8

Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße

04.07.2024 | Aktualisiert am: 24.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2024, OA 478 entstanden aus Vorlage: OF 384/8 vom 04.12.2023 Betreff: Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Revisionsamt wird gemäß § 8 Absatz 5 der Revisionsordnung der Stadt Frankfurt beauftragt, die Realisierung der Verkehrsmaßnahme "Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße - Nordstrang" einschließlich des Rückbaus der Radverkehrsanlage auf der Maybachbrücke auf Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, und zwar einschließlich der Planungsleistungen sowie der Verwaltungskosten und Gebühren. Der Stadtverordnetenversammlung ist über die Gesamtkosten und das Prüfungsergebnis öffentlich Bericht zu erstatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 02.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5114, 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.09.2024

Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8

Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70

04.07.2024 | Aktualisiert am: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024

Auslagerung Interimsstandort Kinderzentrums

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim

04.07.2024 | Aktualisiert am: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5702 entstanden aus Vorlage: OF 451/8 vom 18.06.2024 Betreff: Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie sich nachfolgende Vorschläge zur Erhöhung der Sauberkeit und Aufenthaltsqualität auf dem Platz vor dem REWE-Markt in der Heddernheimer Landstraße/Ecke Hessestraße umsetzen lassen: 1. Die Parkbank wird an die Stelle der beiden Fahrradbügel gegenüber versetzt. 2. Die beiden Fahrradbügel werden auf die schraffierte Fläche dahinter gestellt. Die Fläche soll um einen Pkw-Stellplatz vergrößert und mit Fahrradbügeln aufgefüllt werden. Dazu könnte die Parkfläche mit drei einzelnen Parkplätzen markiert und/oder die Schraffierung oberhalb verkleinert werden. 3. Nach dem Versetzen der Bank wird der Grünstreifen gesäubert und mit bienenfreundlichen Blumen, Büschen und idealerweise einem Baum bepflanzt. 4. Zusätzlich wird ein weiterer Baum in dem Beet hinter dem Zebrastreifen gepflanzt. 5. Neben der neu positionierten Bank und dem Beet am Zebrastreifen werden krähensichere Abfalleimer installiert. Begründung: Zu 1.: Das Beet hinter der Bank wird regelmäßig mit Kippen, Schnapsflaschen, Kronkorken oder Ähnlichem vermüllt, hauptsächlich durch Bürger:innen, die auf der Bank sitzend rauchen, trinken und essen. Eine der am stärksten frequentierten Orte in Heddernheim gleicht einer Müllkippe (siehe Fotos). Die Unmengen an Kippen kommen direkt mit dem Erdreich in Kontakt. Zigarettenkippen haben erhebliche negative Auswirkungen auf das Grundwasser. Kommt die Bank an die Stelle der beiden Fahrradbügel, gelangen fallengelassene Kippen und andere Abfälle nicht ins Erdreich und können einfacher aufgekehrt werden. Auch wirkt die Bank an dieser Stelle für längere Aufenthalte unattraktiver, da sie näher am Fußweg steht und die Verursacher:innen ihren Müll nicht einfach hinter sich ins Beet werfen können. Zu 2.: Vor dem REWE-Markt gibt es zu wenige Fahrradabstellplätze. Die beiden Bügel und die eigenen Fahrradbügel des REWE-Marktes sind fast immer voll belegt. Zu 3. und 4.: Das Beet ist ungepflegt und verschmutzt. Es fehlen Schatten spendende Bäume. Da die Wiese vor dem REWE-Markt sich in Privatbesitz befindet und leider frühere Ortsbeiratsanträge zur Pflanzung eines Baumes nicht umgesetzt werden konnten, sollte alles getan werden, um wenigstens einen Baum zu pflanzen. Fotos: Karlheinz Platz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee

04.07.2024 | Aktualisiert am: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5703 entstanden aus Vorlage: OF 452/8 vom 18.06.2024 Betreff: Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Olof-Palme-Straße und der Hessestraße bis zur Dillenburger Straße ein (schmaler) Schutzstreifen für Fahrradfahrende aufgebracht werden kann. Ferner soll geprüft werden, welche Art von Radweg (Fahrrad- oder Schutzstreifen) in der Lurgiallee möglich ist. Begründung: Die genannten Straßen werden sowohl von Auto- wie auch von Fahrradfahrern stark befahren. Besonders in der Olof-Palme-Straße fühlen sich Radfahrende unsicher, da die Autos oft zu schnell fahren. Daher weichen sie teilweise auf den Gehweg aus, was zu Konflikten mit Fußgänger:innen führt. Ein Schutzstreifen würde die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen und den Autoverkehr verlangsamen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8

Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim

18.06.2024 | Aktualisiert am: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 451/8 Betreff: Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wie sich nachfolgende Vorschläge zur Erhöhung der Sauberkeit und Aufenthaltsqualität auf dem Platz vor dem Rewe-Markt in der Heddernheimer Landstraße / Ecke Hessestraße umsetzen lassen: 1. Die Parkbank wird an die Stelle der beiden Fahrradbügel gegenüber versetzt. 2. Die beiden Fahrradbügel werden auf die schraffierte Fläche dahinter gestellt. Gegebenenfalls soll die Fläche vergrößert werden, so dass für mehr als zwei Bügel Platz ist. Dazu könnten die Parkfläche als drei einzelne Parkplätze markiert werden und / oder die Schraffierung oberhalb verkleinert werden. 3. Nach dem Versetzen der Bank wird der Grünstreifen gesäubert und mit bienenfreundlichen Blumen, Büschen und idealerweise einem Baum bepflanzt. 4. Zusätzlich wird ein weiterer Baum auf dem Beet hinter dem Zebrastreifen gepflanzt. 5. Neben der neu positionierten Bank und dem Beet am Zebrastreifen werden krähensichere Abfalleimer installiert. Begründung: Zu 1): Das Beet hinter der Bank wird regelmäßig mit Kippen, Schnapsflaschen, Kronkorken oder ähnlichem vermüllt. Hauptsächlich durch Bürger:innen, die auf der Bank sitzend rauchen, trinken und essen. Eine der am stärksten frequentierten Orte in Heddernheim gleicht einer Müllkippe (siehe Fotos). Die Unmengen an Kippen kommen direkt mit dem Erdreich in Kontakt. Zigarettenkippen haben erhebliche negative Auswirkungen auf das Grundwasser. Kommt die Bank an die Stelle der beiden Fahrradbügel, gelangen fallengelassene Kippen und andere Abfälle nicht ins Erdreich und können einfacher aufgekehrt werden. Auch wirkt die Bank an dieser Stelle für längere Aufenthalte unattraktiver, da sie näher am Fußweg steht und die Verursacher:innen ihren Müll nicht einfach hinter sich ins Beet werfen können. Zu 2): Vor dem Rewe gibt es zu wenige Fahrradabstellplätze. Die beiden Bügel und die Rewe eigenen Fahrradbügel sind fast immer voll besetzt. Zu 3) und 4): Das Beet ist ungepflegt und verschmutzt. Es fehlen schattenspendende Bäume. Da die Wiese vor dem Rewe in Privatbesitz ist und leider frühere Ortsbeiratsanträge zur Pflanzung eines Baumes nicht umgesetzt werden konnten, sollte alles getan werden um wenigstens einen Baum zu pflanzen. Fotos: Karlheinz Platz Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5702 2024 Die Vorlage OF 451/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "2. Die beiden Fahrradbügel werden auf die schraffierte Fläche dahinter gestellt. Die Fläche soll um einen Pkw-Stellplatz vergrößert und mit Fahrradbügeln aufgefüllt werden. Dazu könnte die Parkfläche als drei einzelne Parkplätze markiert und/oder die Schraffierung oberhalb verkleinert werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sauberkeit Aufenthaltsqualität Fahrradabstellplätze

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee

18.06.2024 | Aktualisiert am: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 452/8 Betreff: Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Olof-Palme-Straße, der Hessestraße bis zur Dillenburger Straße ein (schmaler) Schutzstreifen für Fahrradfahrende aufgebracht werden kann. Ferner soll geprüft werden, welche Art von Radweg (Fahrrad- oder Schutzstreifen) in der Lurgiallee möglich ist. Begründung: Die genannten Straßen werden sowohl von Autos wie auch von Fahrrädern stark befahren. Besonders in der Olof-Palme-Straße fühlen sich Radfahrende unsicher, da die Autos oft zu schnell fahren. Daher weichen sie teilweise auf den Gehweg aus, was zu Konflikten mit Fußgänger:innen führt. Ein Schutzstreifen würde die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen und den Autoverkehr verlangsamen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5703 2024 Die Vorlage OF 452/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)

Fahrradverkehr Verkehrssicherheit Stadtentwicklung

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

Die Geschichte von Nida wieder beleben

17.06.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 450/8 Betreff: Die Geschichte von Nida wieder beleben Der Ortsbeirat beschließt: Die Straße "In der Römerstadt" erhält ein zweites Schild mit der Aufschrift: "PLATEA NOVI VICI". Dieser römische Straßenname mit einem erklärenden Zusatzschild wird angebracht an der Kreuzung Im Weimel/In der Römerstadt, dort, wo heute die Ortsbezirksgrenze zwischen Heddernheim und Praunheim liegt, sowie im weiteren Verlauf der Straßenausschilderung an den Kreuzungen. Der Ortsbeirat bittet darum, dass die Schrift auf dem zusätzlichen Straßenschild der römischen Schreibweise angeglichen wird, dass es ebenso breit und lang ist wie das Schild "In der Römerstadt", aber farblich deutlich unterscheidbar. Das archäologische Museum wird gebeten, einen kurzen erklärenden Text für das römische Straßenschild zu entwerfen, der unterhalb der neuen Straßenbezeichnung angebracht wird. Begründung: Am 15.02. 2024 wurde die B 486 vom Ortsbeirat angenommen, der Bericht des Magistrats vom 18.12.2023 mit dem Titel: "Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder". Darin wird betont, dass die Ortsbeiräte befugt sind, eine bestehende Straßenbezeichnung durch eine weitere Beschilderung zu ergänzen. Im Bericht des Magistrats heißt es: "Die Entscheidung, welche weitere Sprache für das Straßenschild der ausgewählten Straße verwendet werden soll, muss aus Sicht des Magistrats ebenfalls vonseiten des Ortsbeirats getroffen werden". Der Straßenverlauf der Straße "In der Römerstadt" entspricht genau dem Verlauf der historischen römischen Straße PLATEA NOVI VICI. Darauf wurde vom Direktor des archäologischen Museums beim Besichtigungstermin des restaurierten "Holzkellers" aus Nida hingewiesen. Die PLATEA NOVI VICI war die wichtigste militärische und wirtschaftliche Wegebeziehung nach Mainz (Mogontiacum, Hauptstadt der Provinz Germania superior). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 450/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5859 2024 Die Vorlage OF 450/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Antragstenor als auch in der Begründung der Wortlaut "PLATEA NOVI VICI" durch den Wortlaut "PLATEA PRAETORIA" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a

16.06.2024 | Aktualisiert am: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 446/8 Betreff: Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a Nachdem die Prüfung einer Wohnbebauung des vorbezeichneten Grundstücks durch die ABG Frankfurt Holding GmbH leider negativ ausgefallen ist, drängt der Ortsbeirat auf alternative Nutzungen, damit die de facto brachliegende Fläche mit ihrem negativen Erscheinungsbild entwickelt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: 1. alternative Nutzungen für das Grundstück zu prüfen (z.B. Kindertagesstätte, Grünfläche); 2. als Zwischennutzung das Grundstück an den Bauträger zu vermieten, der aktuell die Baustelleneinrichtung im Straßenbereich zwischen In der Römerstadt 152a und In der Römerstadt 170a betreibt und damit die Parallelstraße In der Römerstadt wieder vollständig für den Fahrzeugverkehr freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5700 2024 Die Vorlage OF 446/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. nach dem Wort "Grünfläche" die Worte "Mobility Hub mit E-Lademöglichkeiten" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Grundschulbau im Mertonviertel

16.06.2024 | Aktualisiert am: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 442/8 Betreff: Grundschulbau im Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bislang für den westlichen Quartiersrand des Neubaugebietes "Nördlich Lurgiallee" geplante Bau einer Grundschule mit Spiel- und Sportflächen auf dem unmittelbar benachbarten, brachliegenden Grundstück Lurgiallee 3/3 a beschleunigt zur Deckung des Schulplatzbedarfs im Frankfurter Nordwesten realisiert werden kann. Ein Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Frankfurt ist ggf. in Betracht zu ziehen. Begründung: Das früher von T-Systems genutzte Areal mit dem 2021 abgerissenen Rechenzentrum steht immer noch leer. Es weist die geeignete Größe für eine städtische Bildungseinrichtung auf, für die es auch unmittelbar Baurecht geben dürfte, da hier vom geltenden Bauplanungsrecht aus dem Jahr 1986 Kerngebietsnutzung vorgesehen ist und das Grundstück nicht vom Plangebiet des neuen Bebauungsplanes Nr. 922 tangiert ist. Im Ortsbezirk 8 fehlen weiterhin Grundschulplätze und besonders die Schulbezirke der Heinrich-Kromer- und der Robert-Schumann-Schule könnten durch eine neue Grundschule im Mertonviertel entlastet werden. Für das Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee" würden umgekehrt zusätzliche Wohnbau- und Grünflächen frei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5697 2024 Die Vorlage OF 442/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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