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Ortsbeirat 8

Heddernheim | Niederursel | Nordweststadt

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Entsiegelung/Verschattung Eingangsplatz Merton’s Passage

05.01.2025 · Aktualisiert: 23.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 519/8 Betreff: Entsiegelung/Verschattung Eingangsplatz Merton's Passage Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, Pläne für die Umgestaltung des Platzes vor der Merton's Passage auszuarbeiten und dem OBR vorzulegen. Der Platz vor der Merton-Passage soll durch Entsiegelung, Bepflanzung, offenes Gewässer und Sitzbänke so umgestaltet werden, dass Sonneneinstrahlung nicht mehr gespeichert wird. Es soll ein Platz entstehen, der Abkühlung und Wohlbefinden für Bewohner und Beschäftige im Stadtteil bietet und als sozialer Raum im Außenbereich der Passage zur Verfügung steht. Begründung: Vor allem um die Mittagszeit ist der Platz vor der Merton-Passage stark frequentiert, jedoch bietet er keine Aufenthaltsqualität, abgesehen von zwei temporär bewirtschafteten Gaststätten, die auch im Außenraum eine Bestuhlung anbieten könnten. Der Platz ist starker Sonneneinstrahlung ab der Mittagszeit ausgesetzt, die besonders den in Richtung der Lurgialle gelegenen großen Teil des Platzes trifft. Die niedrigen Bäume und angelegten Strauchbeete können die Sonneneinstrahlung nicht absorbieren, es gibt keinen Kühlungseffekt, auch der Wurzelbereich der Bäume und Sträucher ist mit groben schwarzen Kieseln bedeckt. Da die Tiefgarage und eine kommerzielle Nutzung nur einen Bruchteil des Platzes beanspruchen, würden Grasflächen, gebundene Wasserläufe, eine schattenspendende Bepflanzung und viele Sitzgelegenheiten eine dem Klima angepasste Platzgestaltung kostengünstig möglich machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6455 2025 Die Vorlage OF 519/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller

03.01.2025 · Aktualisiert: 23.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2025, OF 520/8 Betreff: Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, für ausleihbare Fahrräder und Roller, die im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden, hier insbesondere im Mertonviertel, eine größere Anzahl fester Abstellplätze oder Geländer-Plätze auszuweisen. Dabei sollte auch die Nähe von Bushaltestellen und U-Bahn Haltestellen berücksichtigt werden. Begründung: Besonders im Mertonviertel, an der Kreuzung Sebastian Kneipp Straße/Lurgiallee, häuft sich das Angebot von Fahrrädern und Rollern manchmal bis zu 50 Fahrzeugen, von denen stets etliche umfallen und den Gehweg blockieren. Da die Gehwege in der Lurgiallee durchaus breit sind - im Unterschied zur Olof Palme Straße - würden sie sich im Randbereich zur Einrichtung fester Abstellflächen für die angebotenen Fahrzeuge eignen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6456 2025 Die Vorlage OF 520/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke

26.12.2024 · Aktualisiert: 12.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.12.2024, OF 518/8 Betreff: Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, 1. die Europäische Schule am jetzigen Standort zu erhalten und bedarfsgerecht zu erweitern sowie 2. die Regionaltangente West (RTW) westlich an Niederursel - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - vorbeiführen zu lassen, um ins Nordwestzentrum zu gelangen. Begründung: Zu 1. Europäische Schule: Die Stadt kann ihre Vertragsverpflichtungen erfüllen und dem immensen Schüler:innenaufwuchs gerecht werden, - indem der Bestandsbau am Standort Praunheimer Weg weiter genutzt und aufgestockt wird (bereits bestehende temporäre Bauten können in dauerhafte Bauten umgewandelt werden) - indem sich die Schule auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs - Richtung Feld - baulich erweitert: Dort steht heute bereits eine Turnhalle und doppelstöckige Container für die Nachmittagsbetreuung der Schüler:innen. Weiterführend grenzen unbebaute Flächen (Felder) an. Es wäre sinnvoller und schneller, eine neue Planung/ein neues Konzept mit der einhergehenden Bebauung am bereits bestehenden Platz in Angriff zu nehmen als am Standort Ratsweg neu anzufangen, zumal sich dort schon jetzt erhebliche Probleme abzeichnen. Damit würden sich auch teure Übergangslösungen mit temporären Bauten deutlich in Grenzen halten. Zu 2. Regionaltangente West (RTW) Bei einer Umsetzung des Vorschlags zu 1. könnte man nicht den ursprünglich gedachten, aber noch nicht näher geplanten RTW-Abzweig durch die Nordweststadt zum Nordwestzentrum realisieren. Eine Durchschneidung der Grünflächen der Nordweststadt wäre für die Bewohner:innen dieses sozial sehr gemischten Viertels ohnehin problematisch, da die Grünflächen in der Nordweststadt einen hohen Wert zur Stabilisierung des Miteinanders haben. Zudem wäre eine Anbindung an die U-Bahnstation des Nordwestzentrums technisch ohnehin wohl nicht umzusetzen, so dass ein Umsteigen mit erheblichem Fußweg verbunden wäre, was eine verkehrspolitische Fehlplanung wäre. Als alternative Streckenführung bietet sich daher an, die RTW westlich an Niederursel vorbeizuführen - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - um ins Nordwestzentrum zu gelangen (s. Skizze). Skizze: Dr. Björn Bäuchle Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 518/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg

05.12.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2024, OF 505/8 Betreff: Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Vorlagen OF 471/8, 472/8 und 473/8 werden für erledigt erklärt; Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben; Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird nach Anna und Heinrich Landsberg in "Landsberg-Straße" umbenannt; die zum Zei- chen 437 StVO anzubringenden Legendenschilder zeigen auf Vorder- und Rückseite jeweils das Kurzbiogramm eine der beiden Personen, so dass für die Biographie-Daten beider Eheleute ausreichend Platz ist; Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 889 "An der Sandelmühle" vorgese- hene Kindertagesstätte erhält den Namen "Kinderzentrum Anna Landsberg". Begründung: Das Ehepaar Anna und Heinrich Landsberg ist eng mit der Geschichte der Heddernheimer Kupferwerke verbunden. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirt- schaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Aktenbestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk mo- dernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Or- ganisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süd- deutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim (...) zur ‚Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG'." Nach dem Ersten Weltkrieg ist die bisher auf Kupfer und Aluminium spezialisierte Fabrikation noch einmal erweitert worden um Leichtmetalle, die im Flugzeug- und Autokarosseriebau wichtig waren. Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie bereits als "Ge- neraldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." Weiterhin gehörte er dem Aufsichtsrat der Metallbank und der Metallurgischen Gesellschaft, der späteren "Lurgi", an. Als wohl gut situierter, angesehener Bürger erscheint er seit 1913 im Mitgliederverzeichnis der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft. Noch bis zum Sommersemester 1933 war Landsberg zusammen u.a. mit Richard Merton im Prüfungskomitee der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Goethe-Univer- sität. Aus den Stellungnahmen des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) an das Stadtvermessungs- amt vom 10.09. und 11.11.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS- Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es ergänzend dazu eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die inzwischen gleichgeschaltete VDM Landsbergs Pension

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OI (Initiativen OBR) · OB 8

Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg

05.12.2024 · Aktualisiert: 19.03.2025

S A C H S T A N D : Initiative vom 05.12.2024, OI 84 entstanden aus Vorlage: OF 505/8 vom 05.12.2024 Betreff: Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg Vorgang: M 214/18; Beschl. d. OBR 8, § 3367/18 1. Der Beschluss des Ortsbeirates vom 29.11.2018, § 3367, wird aufgehoben. 2. Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße Am Heddernheimer Gaswerk im Neubaugebiet An der Sandelmühle wird nach Anna und Heinrich Landsberg in "Landsbergstraße" umbenannt. Die zum Zeichen 437 StVO anzubringenden Legendenschilder sollen auf Vorder- und Rückseite jeweils das Kurzbiogramm eine der beiden Personen zeigen, sodass für die Biografiedaten beider Eheleute ausreichend Platz ist. 3. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 889 An der Sandelmühle vorgesehene Kindertagesstätte erhält den Namen "Kinderzentrum Anna Landsberg". Das Ehepaar Anna und Heinrich Landsberg ist eng mit der Geschichte der Heddernheimer Kupferwerke verbunden. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Aktenbestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk modernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Organisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süddeutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim (...) zur ‚Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG'." Nach dem Ersten Weltkrieg ist die bisher auf Kupfer und Aluminium spezialisierte Fabrikation noch einmal erweitert worden um Leichtmetalle, die im Flugzeug- und Autokarosseriebau wichtig waren. Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotografie bereits als "Generaldirektor a. D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." Weiterhin gehörte er dem Aufsichtsrat der Metallbank und der Metallurgischen Gesellschaft, der späteren "Lurgi", an. Als wohl gut situierter, angesehener Bürger erscheint er seit 1913 im Mitgliederverzeichnis der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft. Noch bis zum Sommersemester 1933 war Landsberg zusammen u. a. mit Richard Merton im Prüfungskomitee der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Goethe-Universität. Aus den Stellungnahmen des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) an das Stadtvermessungsamt vom 10.09. und 11.11.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS-Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es ergänzend dazu eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die inzwischen gleichgeschaltete VDM Landsbergs Pension kürzte und ihn "aufgrund seiner jüdischen Herkunft" noch wenige Wochen vor seinem Tode aus seiner Wohnung im Stadtteil Bockenheim drängen wollte. Heinrich Landsberg starb in dem bereits von der Stadt Frankfurt im Zuge der "Arisierung" de facto beschlagnahmten Krankenhaus der Israelitischen Gemeinde in der Gagernstraße. Sein Bruder, Julius Landsberg, früher ein angesehener Richter am Frankfurter Oberlandesgericht, wählte 1942 - gesellschaftlich ausgegrenzt, stigmatisiert und von Deportation bedroht - den Freitod. Die Angehörigen von Heinrich Landsberg haben in der Nachkriegszeit vergeblich versucht, vom Magistrat auf juristischem Wege eine Entschädigung zu erhalten für die Wertgegenstände, die Heinrich Landsberg nach 1938 im Zusammenhang mit der "Judenvermögensabgabe" bei der städtischen Pfandleihanstalt völlig unter Wert abliefern musste. Die Ehefrau von Heinrich Landsberg, Anna Landsberg geb. Reiss (1868-1925), erwarb sich den o. a. Stellungnahmen des ISG zufolge in Frankfurt hohe Verdienste um die freie Wohlfahrtspflege. Mit weiteren Mitstreiterinnen gründete sie 1905 das "Wöchnerinnen- und Säuglingsheim Battonnstraße" und leitete den Trägerverein als erste Vorsitzende bis zu ihrem viel zu frühen Lebensende. Aktiv war sie auch im Vorstand der Frankfurter Ortsgruppe des "Allgemeinen Deutschen Frauenvereins" und der "Freien Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge", die zu den großen Trägerverbänden der freien Wohlfahrtspflege in Frankfurt gehörte. Dem von diesem bürgerlich orientierten freien Träger geführten Hort und Kindergarten im Gemeindehaus der Thomaskirche in Heddernheim galt ihr besonderes Augenmerk. Er überstand die Inflation 1923 vor allem durch private Spenden, um die sich Frau Landsberg gekümmert hat. Wegen Eigenbedarfs der Kirchengemeinde musste die Einrichtung 1924 dennoch verlegt werden, und es gelang, dafür die heute noch als Kinderhort genutzten Räume im Heddernheimer Schloss von der Stadt zu erhalten. Die gesamte Einrichtung (ab 1929 in rein städtischer Hand) ist zu einem leider unbekannten Zeitpunkt, aber sehr wahrscheinlich recht bald nach dem Tode der engagierten Frau, als "Anna-Landsberg-Heim" benannt worden. Sehr bemerkenswert ist überdies, dass Anna Landsberg 1919 mit der Einführung des Frauenwahlrechts als eine von elf Frauen in die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Das lässt sie deutlich hervortreten aus den typischen Tätigkeitsfeldern von Ehefrauen der vermögenden Männer dieser Zeit. Sie gehörte - wie ihr Ehemann - der nationalliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) an und wurde bei den Kommunalwahlen 1924 wiedergewählt. Sie nutzte mehrfach den Schulausschuss, um die Situation in den Kindergärten und Horten zum Thema zu machen. Die Plenarprotokolle dokumentieren weitere Anträge und Redebeiträge zu gesundheits-, sozial-, frauen- und steuerpolitischen Angelegenheiten. Wie aus den Frankfurter Schulamtsakten hervorgeht, erhielt der Befehlshaber der US-Army in Frankfurt 1948 einen Brief aus den USA von einem Neffen des kinderlos gebliebenen Ehepaars Landsberg, in dem dieser darum bittet, den in der NS-Zeit entfernten Namen seiner Tante an dem Heddernheimer Kindergarten wieder anzubringen. Diesem Ersuchen folgte der Magistrat damals nicht, weil das Schloss für die Wiederinbetriebnahme des Kindergartens zu stark kriegsgeschädigt gewesen sei. Heute, mit der Benennung der Erschließungsstraße für das Wohngebiet in Verbindung mit der neuen Kindertagesstätte für Heddernheim auf dem früheren Areal der Kupferwerke, kann die Stadt Frankfurt mit dem Gedenken an diese beiden Persönlichkeiten eine kleine Wiedergutmachung leisten. Das Desiderat weiterer Nachforschungen zu ihren Biografien bleibt dabei bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 118 Versandpaket: 11.12.2024

OI (Initiativen OBR) · OB 8

Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2024

05.12.2024 · Aktualisiert: 11.12.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 05.12.2024, OI 85 entstanden aus Vorlage: OF 490/8 vom 17.11.2024 Betreff: Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2024 Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), aufgefordert, sich gemäß dem vom Vereinsring Heddernheim e. V. vorliegenden Schreiben an den Kosten für den Heddernheimer Weihnachtsmarkt am 15.12.2024 zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen. Der Vereinsring Heddernheim e. V. organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste aus dem Haushalt 2024 übernommen werden. Ein Zuschuss von bis zu 6.000 Euro je Veranstaltung ist möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 11.12.2024

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Kostenlosen Mittagstisch „Bunter Kochtopf“ auch 2025 fördern!

05.12.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6274 entstanden aus Vorlage: OF 489/8 vom 18.11.2024 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" auch 2025 fördern! Der Magistrat wird gebeten, den kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch 2025 mit Fördermitteln zu unterstützen und damit zu helfen, das Angebot zur Verfügung stellen zu können. Ebenso wird gebeten, Mittel bereitzustellen, um die Förderung zu verstetigen. Begründung: Der Mittagstisch ist ein Angebot der Evangelischen Gemeinde Frankfurt am Main - Nordwest, der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena, des Begegnungs- und Servicezentrums Nordweststadt des Frankfurter Verbandes, der Berufsorientierung der Ernst-Reuter-Schule II und smart work Frankfurt mit dem Quartiersmanagement der Diakonie Frankfurt und Offenbach. Das erfolgreiche Projekt wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Es trägt dazu bei, Menschen in der Nordweststadt zusammenzuführen und ist insbesondere für Alleinstehende ein Anreiz, in gemütlicher Umgebung beim Essen soziale Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer möchte, kann sich mit einer Spende beteiligen. Das Projekt wird bisher aus Fördermitteln des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt mitfinanziert, allerdings läuft die Förderung am 31.12.2024 aus. Diese muss dringend fortgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 312 Aktenzeichen: 51

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306

05.12.2024 · Aktualisiert: 16.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6275 entstanden aus Vorlage: OF 491/8 vom 14.11.2024 Betreff: Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Zusammenwirken mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte und ggf. der Eigentümergemeinschaft im Nachbarhaus für die Mehrfamilienhäuser Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 einen Sperrmüllabfuhrplatz auszuweisen; 2. die FES zu bitten, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, wie alle Anwohnerinnen und Anwohner der Nordweststadt eine Information erhalten, wo ihr Sperrmüllplatz ist. Begründung: Der bisher von den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 mitbenutzte Sperrmüllplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring 406-408 ist seit Kurzem abgeschlossen. Auch der südlich benachbarte Sperrmüllplatz des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 310 ist nicht frei zugänglich. Die Häuser 304-306 haben somit für die Siedlungsabfuhr keinen Sperrmüllplatz, der ihnen zur Verfügung steht. Aber auch die Menschen in diesen Häusern haben Sperrmüll. Hier muss eine Lösung gefunden werden. Die Nordweststadt gehört zu den Stadtgebieten mit Siedlungsabfuhr. Nicht alle Wohnungsbaugesellschaften informieren ihre Mieter über die jeweils dem Haus zugeordneten Sperrmüllabfuhrplätze. Zudem gibt es in der Nordweststadt sehr viele Einfamilienhäuser. Wilder Sperrmüll ist ein leider häufiges Phänomen in der Nordweststadt und trägt nicht zur Verschönerung des Stadtbildes bei. Oft scheitert der gute Wille aber auch an der mangelnden Verfügbarkeit von Sperrmüllplätzen oder der fehlenden Information, wo abgelegt werden darf. Ein Konzept, das zum Beispiel auf einer im Internet zugänglichen Karte mögliche Abstellflächen ausweist, wäre hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 248 Aktenzeichen: 91-21

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße

05.12.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6276 entstanden aus Vorlage: OF 496/8 vom 17.11.2024 Betreff: Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße ein Parkverbot einzurichten. Begründung: Im Wendehammer parken regelmäßig Fahrzeuge, die größere Nutzfahrzeuge beim Wenden behindern oder das Wenden ganz unmöglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 500 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Wiederherstellung oder Neubau der Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim

05.12.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6277 entstanden aus Vorlage: OF 497/8 vom 14.11.2024 Betreff: Wiederherstellung oder Neubau der Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim Der Magistrat wird aufgefordert, die am Heddernheimer U-Bahnhof seit mehreren Jahren geschlossene Toilettenanlage schnellstmöglich zu sanieren und wieder zu eröffnen. Alternativ muss schnellstmöglich im Bereich des U-Bahnhofes der Bau eines neuen Toilettenhauses in Auftrag gegeben werden. Begründung: Es gehört unbestreitbar zur Würde der Fahrgäste, an einer Hauptlinie der U-Bahn eine Toilette vorzufinden. Im Sommer, aber auch wieder im Oktober und Anfang November waren aufgrund von Unfällen und Bauarbeiten auf der U-Bahn-Strecke Richtung Innenstadt Hunderte Fahrgäste gezwungen, auf Taxen oder Busse als Ersatzverkehr zu warten - dabei müssen längere Wartezeiten, Ungeduld und Gedränge in Kauf genommen werden. Die Sperrungen dauern häufig mehrere Stunden. Auf der gesamten Strecke Heddernheim - Innenstadt (ob bis Miquelallee oder bis Eschenheimer Tor) gibt es keine Toilettenanlage, die einfach und zeitlich unbeschränkt zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 573 Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Treppenstufen im U-Bahnhof Heddernheim

05.12.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6278 entstanden aus Vorlage: OF 498/8 vom 18.11.2024 Betreff: Treppenstufen im U-Bahnhof Heddernheim Vorgang: OM 4726/19 OBR 8; ST 1849/19 Der Magistrat wird gebeten, den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) und traffiQ aufzufordern, die Treppenstufen im Heddernheimer U-Bahnhof endlich einer Grundreinigung zu unterziehen und zwar die Treppen auf beiden Seiten und alle Stufen von oben bis unten und die in der Stellungnahme ST 1849 aufgeführten Reinigungsintervalle zu erhöhen. Begründung: Seit Jahren bittet der Ortsbeirat um eine Reinigung der Treppenstufen des U-Bahnhofs Heddernheim, ohne dass es hier eine Verbesserung gibt. Die ersten drei Treppenstufen wurden während der Reinigung der Wände abgespritzt, alle folgenden Stufen sind seit Jahren mit einer schwarzen Kruste, Staub, Papier-, Abfall- und Zigarettenresten bedeckt. Im Winter breiten sich darauf Schnee- und Matschreste von den Winterschuhen aus. Zwar ist Heddernheim ein Außenstadtteil, wie häufig zu hören ist, trotzdem und gerade deshalb wohnen dort sehr viele Menschen, die auf die U-Bahn und einen erträglichen Zustand des Bahnhofs angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1849 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 482 Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten

05.12.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6279 entstanden aus Vorlage: OF 499/8 vom 20.11.2024 Betreff: Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Deregulierung des Urselbachs an der Grenze zu Oberursel (und dem Klärwerk Oberursel) zu prüfen. Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen hinsichtlich einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen. Das Ziel muss es sein, schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmungen in Niederursel zu verhindern. Der Ankauf von privatem Gelände durch die Stadt sollte unbürokratisch geregelt werden. Das Bachbett des Urselbachs hat im Bereich des oberen Mühlenwanderwegs östlich nur zwei kleinere natürliche Staubecken. Danach ist er durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat. Das nach Süden abfallende Gelände auf der westlichen Seite des Bachlaufs bietet mehrere flache Senkungsbereiche, die sich für eine Renaturierung, Staubecken und Mäander eignen, in denen das Wasser sich sammeln und versickern kann. Diese Senken gibt es 1. im oberen Bereich vor der Autobahnbrücke, 2. unmittelbar vor/unter der Autobahnbrücke, 3. südlich des Sportplatzes und 4. an der westlichen Geländekante vor der Baugrenze des Ortes. Begründung: Für die Schutzmaßnahmen besteht eine besondere Eile, die sich aus der Gefahrenlage für den Dorfkern Niederursel ergibt, der infolge des Klimawandels mit Starkregenereignissen häufiger als in den Jahren zuvor von Überschwemmungen betroffen sein kann. Niederursel liegt an der Talsohle des Urselbachtales und zwischen zwei Höhenzügen. Die Überschwemmungen des Urselbach sind, wie das aktuelle Jahr zeigt, gekennzeichnet durch plötzliches Auftreten, eine hohe Geschwindigkeit des Wassers, plötzlichen extrem hohen Pegelstand mit der Überflutung von Gebäudeteilen und der Gefahr der Unterspülung. Die städtische Kanalisation versagt in diesen Fällen. Für die Bewohner:innen besteht unter Umständen Lebensgefahr, wenn sie nicht rechtzeitig gewarnt werden. In den Sitzungen des Ortsbeirates berichteten die Bürger:innen von ihren Ängsten und den Schäden an ihrem Eigentum. Deshalb und um größere Katastrophen zu verhindern, ist es geboten, schnell und unbürokratisch die Schutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 486 Aktenzeichen: 90-32

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Lieferzufahrt St. Matthias

05.12.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6280 entstanden aus Vorlage: OF 501/8 vom 13.10.2024 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrtsberechtigung auf den "Kirchplatz St. Matthias" (Thomas-Mann-Straße 2-4) zu ändern. Das Befahren des Platzes ist durch das oben angefügte Schild nicht gestattet. Am Ende des Platzes befindet sich jedoch die Kindertageseinrichtung Sankt Matthias, die über den Kirchplatz durch einen Cateringservice für Essen und Trinken sowie durch die Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co KG versorgt werden muss. Das angebrachte Schild lässt ein Befahren dieser Zone nicht zu. Der Ortsbeirat regt an, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Befahren des Platzes für diese Zulieferer gestattet. Dies könnte beispielsweise durch das Zusatzschild "Lieferverkehr frei" gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 715 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Fahrradweg auf „Steinstraße“ zurückbauen

05.12.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6281 entstanden aus Vorlage: OF 502/8 vom 18.11.2024 Betreff: Fahrradweg auf "Steinstraße" zurückbauen Der Magistrat wird gebeten, den ausgewiesenen Fahrradweg auf dem Niederurseler Hang zwischen Marie-Curie-Straße/Rosa-Luxemburg-Straße und den Bio-Instituten der Goethe-Universität (ungefähr Verlauf römische "Steinstraße") aus der Radewegeliste zu streichen und in einen für Fußgänger nutzbaren Zustand zu versetzen und den Bewuchs beidseitig zurückzuschneiden. Dabei sollen eventuell noch vorhandene Reste der ursprünglichen römischen Straße erhalten werden. Für den Radweg in Richtung Bad Homburg/Riedberg wird eine alternative Streckenführung eingerichtet. Begründung: Seit Langem ist der Weg beidseitig von dichten Brombeersträuchern gesäumt, daraus wuchsen an mehreren Stellen kräftige Zweige auf Augenhöhe in den Weg hinein, was zu Verletzungen führen könnte. Der Belag ist so schwer beschädigt, dass der aktuelle Zustand ein Unfallrisiko für Radfahrende darstellt. Der Weg ist auch nach Rückschnitt der Hecken zu schmal, dass sich begegnende Radfahrende nicht genügend Platz zum ungefährdeten Vorbeifahren haben. Daher ist der Weg als Fahrradverbindung nicht geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 488 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße

05.12.2024 · Aktualisiert: 16.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6282 entstanden aus Vorlage: OF 504/8 vom 18.11.2024 Betreff: Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt von der Hessestraße in die Aßlarer Straße ist die Sichtlinie durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Deshalb wird der Magistrat gebeten, geeignete Aktivitäten zu ergreifen, um eine freie Sicht in beide Richtungen zu gewährleisten. Dies könnte zum Beispiel durch Poller, einen Fahrradbügel oder ähnliche geeignete Maßnahmen erfolgen. Privatphoto Begründung: Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt ist die Einsehbarkeit durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 256 Aktenzeichen: 66-0

OF (Anträge OBR) · OB 8

Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten

20.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 499/8 Betreff: Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Deregulierung des Urselbachs an der Grenze zu Oberursel (und dem Klärwerk Oberursel) zu prüfen. Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen unter der Prämisse einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen. Das Ziel muss es sein schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmung in Niederursel zu verhindern. Der Ankauf von privatem Gelände durch die Stadt sollte unbürokratisch geregelt werden. Das Bachbett des Urselbachs hat im Bereich des oberen Mühlen-Wanderwegs östlich nur zwei kleinere natürliche Staubecken. Danach ist es durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat. Das nach Süden abfallende Gelände auf der westlichen Seite des Bachlaufs bietet mehrere flache Senkungsbereiche, die sich für eine Renaturierung, Staubecken und Mäander eignen, in denen das Wasser sich sammeln und versickern kann. Diese Senken gibt es 1. im oberen Bereich vor der Autobahnbrücke, 2. unmittelbar vor/unter der Autobahnbrücke, 3. südlich des Sportplatzes und 4. an der westlichen Geländekante vor der Baugrenze des Ortes. Begründung: Für die Schutzmaßnahmen besteht eine besondere Eile, die sich aus der Gefahrenlage für den Dorfkern Niederursel ergibt, der infolge des Klimawandels mit Starkregen-Ereignissen häufiger als in den Jahren zuvor von Überschwemmungen betroffen sein kann. Niederursel liegt an der Talsohle des Urselbachtales und zwischen zwei Höhenzügen. Die Überschwemmungen des Urselbach sind, wie das aktuelle Jahr zeigt, gekennzeichnet durch plötzliches Auftreten, eine hohe Geschwindigkeit des Wassers, plötzlichen extrem hohen Pegelstand mit der Überflutung von Gebäudeteilen und der Gefahr der Unterspülung. Die städtische Kanalisation versagt in diesen Fällen. Für die Bewohner:innen besteht unter Umständen Lebensgefahr, wenn sie nicht rechtzeitig gewarnt werden. In den Sitzungen des OBRs berichteten die Bürger:innen von ihren Ängsten und den Schäden an ihrem Eigentum. Deshalb und um größere Katastrophen zu verhindern ist es geboten, schnell und unbürokratisch die Schutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6279 2024 Die Vorlage OF 499/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Sätze 2., 3. und 6. des Tenors wir folgt lauten: 1. Satz 2.: "Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen hinsichtlich einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen." 2. Satz 3.: "Das Ziel muss es sein, schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmungen in Niederursel zu verhindern." 3. Satz 6.: "Danach ist er durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Kostenlosen Mittagstisch „Bunter Kochtopf“ auch 2025 fördern!

18.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 489/8 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" auch 2025 fördern! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch 2025 mit Fördermitteln zu unterstützen und damit zu helfen, das Angebot zur Verfügung stellen zu können. Ebenso wird gebeten Mittel bereitzustellen, um die Förderung zu verstetigen. Begründung: Der Mittagstisch ist ein Angebot der Evangelischen Kirchengemeinde Nordwest, der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena, des Begegnungs- und Beratungszentrums Nordweststadt des Frankfurter Verbandes, der Berufsorientierung der Ernst-Reuter-Schule II und smart work Frankfurt mit dem Quartiersmanagement der Diakonie Frankfurt und Offenbach. Das erfolgreiche Projekt wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Es trägt dazu bei, Menschen in der Nordweststadt zusammenzuführen und ist insbesondere für Alleinstehende ein Anreiz, in gemütlicher Umgebung beim Essen soziale Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei, wer möchte, kann sich mit einer Spende beteiligen. Das Projekt wird bisher aus Fördermitteln des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt mitfinanziert, allerdings läuft die Förderung am 31.12.2024 aus. Diese muss dringend fortgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6274 2024 Die Vorlage OF 489/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8

18.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 492/8 Betreff: Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8 Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird um schnellstmögliche Auskunft zur Entwicklung der Schülerzahlen im OBZ 8 gebeten. 1. Wie viele Schüler:innen sind nach der 4. Klasse in welche weiterführenden Schulen im OBZ 8 bzw. anderer Stadtteile gewechselt ? - Bitte: Name der Grundschule, Anzahl der wechselnden Schüler:innen und die weiterführende Schule im OBZ 8 nennen, sowie auch die Anzahl der Schüler:innen, die in Schulen außerhalb des Stadtteils (OBZ 8) gewechselt sind (Schuljahr 2024). 2. Wie viele Schüler:innen sind nach dem Sommer 2024 neu in den Grundschulen des OBZ 8 eingeschult worden? Bitte: Name der Grundschule nennen, Anzahl der 1. Klassen im Vergleich zum Vorjahr und Anzahl der Schüler:innen pro neuer Klasse. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat die Klagen über fehlende (Klassen-)Räume und eine hohe Anzahl besonders zu betreuender Schüler:innen in den hiesigen Grundschulen. Leider ist der OBR nur auf Informationen durch Eltern angewiesen und hat keine Kenntnis, ob den Schulen seitens des Schulamtes rechtzeitig Zusatzräume und Zusatzpersonal zur Verfügung gestellt wird und ob es der Schule gelingt und bisher gelungen ist, mit den knappen Ressourcen zu planen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1085 2024 Die Vorlage OF 492/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Neue Brücke Titusstraße zum Nordwestzentrum

18.11.2024 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 493/8 Betreff: Neue Brücke Titusstraße zum Nordwestzentrum Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, die zum Nordwestzentrum führende, neu gebaute Titusbrücke mit einer Schienenkonstruktion zu ergänzen, die auch für Kinderwagen und Rollator bzw. Rollstuhl geeignet ist. Begründung: Wie verlautet, soll die Brücke noch im Dezember geöffnet werden. Dies bedeutet, dass der bequeme Ampelübergang zurück gebaut wird und alle Besucher:innen von Heddernheim aus die Brücke benutzen müssen. Jahrzehntelange Erfahrungen haben gelehrt, dass der Fahrstuhl an diesem Bauwerk sehr häufig "außer Betrieb" war und als Alternative für Gehbehinderte ohne und mit Rollator, Eltern mit Kinderwagen und Radfahrer:innen ausfiel. Glücklicher weise gab es in der "alten Titusbrücke" noch Geländer und brauchbar abgeflachte Stufen. Trotz optimistischer Erwartungen an eine unfehlbare und unzerstörbare Technik des "neuen" Fahrstuhls ist es doch dringend geboten, die Treppengestaltung so auszustatten, dass alle Bürger:innen jederzeit das Einkaufszentrum erreichen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 493/8 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Es besteht Einvernehmen, dass die Ortsvorsteherin in dieser Angelegenheit ein Ortstermin organisiert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 493/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Neu installierte elektrische Straßenlaternen dimmen

18.11.2024 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 494/8 Betreff: Neu installierte elektrische Straßenlaternen dimmen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Mainova und dem Straßenbauamt zu erreichen, dass die neue elektrische Straßenbeleuchtung in Heddernheim, Augustusstraße und die gerade im Neubau befindliche Straßenbeleuchtung in der Antoninusstraße vermindert bzw. so gedimmt wird, dass sie nachts der künstlichen Beleuchtung der Umgebung in Heddernheim entspricht, wie etwa in der Titusstraße. Begründung: Die Beleuchtung versetzt die Augustusstraße nachts in ein grelles weißes Licht, das Straße, Hauswände und Gärten stärker ausleuchtet als das normale Tageslicht. Da die Antoninusstraße jetzt ebenfalls umgerüstet wird und ein ähnlich enger Abstand der elektrischen Straßenlaternen mit gleicher Lampenstärke (5-polig, weißes Licht) geplant ist, ist zu erwarten, dass die Häuserzeile zwischen Augustusstraße und Antoninusstraße nachts in Zukunft in taghellem Licht steht. Dies ist weder für Menschen, noch Flora und Fauna ein gesunder Zustand. Möglicherweise würde die Ausschaltung von einer oder zwei Birnen pro Lampe oder die Dimmung der Stromstärke hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Treppenstufen im U-Bahnhof Heddernheim

18.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 498/8 Betreff: Treppenstufen im U-Bahnhof Heddernheim Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, den RMV und traffiQ aufzufordern, die Treppenstufen im Heddernheimer U-Bahnhof endlich einer Grundreinigung zu unterziehen und zwar die Treppen auf beiden Seiten und alle Stufen von oben bis unten. Begründung: Seit Jahren bittet der Ortsbeirat um eine Reinigung der Treppenstufen des U-Bahnhof Heddernheim, ohne dass es hier eine Verbesserung gibt. Die ersten 3 Treppenstufen wurden während der Reinigung der Wände abgespritzt, alle folgenden Stufen sind seit Jahren mit einer schwarzen Kruste, Staub, Papier-, Abfall- und Zigarettenresten bedeckt. Im Winter breiten sich darauf Schnee- und Matschreste unserer Winterschuhe aus. Zwar ist Heddernheim ein Außenstadtteil, wie häufig zu hören ist, trotzdem und gerade deshalb wohnen hier sehr viele Menschen, die auf die U-Bahn und einen erträglichen Zustand des Bahnhofs angewiesen sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6278 2024 Die Vorlage OF 498/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, den RMV, die VGF und traffiQ aufzufordern, die Treppenstufen im Heddernheimer U-Bahnhof endlich einer Grundreinigung zu unterziehen und zwar die Treppen auf beiden Seiten und alle Stufen von oben bis unten und die in der ST 1849 aufgeführten Reinigungsintervalle zu erhöhen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Wie werden Bürger unterstützt, wenn sie für Hochwasserschäden finanziell belangt werden?

18.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 500/8 Betreff: Wie werden Bürger unterstützt, wenn sie für Hochwasserschäden finanziell belangt werden? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragestellungen gebeten: Aufgrund der immer dringender werdenden Herausforderungen durch den Klimawandel, werden folgende Fragestellungen in unserem Ortsbezirk akut: 1. Wer zahlt für die Folgen der Überschwemmungen 2023 und 2024, die aufgrund unzureichenden Hochwasserschutzes eingetreten sind? 2. Wer zahlt insbesondere für Rettungsdienste, die aktuell ihre Kosten an die jeweiligen Eigentümer 1:1 weiterreichen? 3. An wen wenden sich Mieter, wenn sie in Folge einer Überschwemmung über erhöhte Umlagen an den Kosten der Reparaturleistung unfreiwillig beteiligt werden? Begründung: Für die Anwohner in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten, ist mittlerweile die Situation mehr als kritisch. Für jeden Feuerwehreinsatz muss bezahlt werden, aber die Ursachen für die Überschwemmungen werden nicht oder nur teilweise behoben. Dies hat zur Folge, dass bei jedem Hochwasser weitere Folgekosten auf die Betroffenen zukommen, die auf Dauer und ohne grundsätzliche Änderung der Rahmenbedingungen an die Grenzen der Finanzierbarkeit gehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1086 2024 Die Vorlage OF 500/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Fahrradweg auf „Steinstraße“ zurückbauen

18.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 502/8 Betreff: Fahrradweg auf "Steinstraße" zurückbauen Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, den ausgewiesenen Fahrradweg auf dem Niederurseler Hang zwischen Marie-Curie-Straße/Rosa-Luxemburg-Straße und den Bio-Instituten der Goethe-Universität (ungefähr Verlauf römische Steinstraße) aus der Radewegeliste zu streichen und in einen für Fußgänger nutzbaren Zustand zu versetzen und den Bewuchs beidseitig zurückzuschneiden. Dabei sollen eventuell noch vorhandene Reste der ursprünglichen römischen Straße erhalten werden. Für dem Radweg in Richtung Bad Homburg/Riedberg wird eine alternative Streckenführung eingerichtet. Begründung: Seit langem ist der Weg beidseitig von dichten Brombeersträuchern gesäumt, daraus wuchsen an mehreren Stellen kräftige Zweige auf Augenhöhe in den Weg hinein, was zu Verletzungen führen könnte. Der Belag ist so schwer beschädigt, dass der aktuelle Zustand ein Unfallrisiko für Radfahrende darstellt. Der Weg ist auch nach Rückschnitt der Hecken zu schmal, dass sich begegnende Radfahrende nicht genügend Platz zum ungefährdeten Vorbeifahren haben. Daher ist der Weg als Fahrradverbindung nicht geeignet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6281 2024 Die Vorlage OF 502/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Illegales Parken Ecke Niederurseler Landstraße - Herzbergstraße unterbinden

18.11.2024 · Aktualisiert: 09.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 503/8 Betreff: Illegales Parken Ecke Niederurseler Landstraße - Herzbergstraße unterbinden Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, an der Straßenecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße das illegale Parken mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern Begründung: Obwohl sich in nächster Nähe ausgewiesene Parkplätze befinden, wird die Fläche fast dauerhaft als Parkmöglichkeit genutzt. Je nach Fahrzeuggröße werden Fußgänger, aber vor allem Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder in Rollstühlen massiv behindert oder müssen auf die Straße ausweichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 503/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 503/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 503/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6747 2025 Die Vorlage OF 503/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße Ecke Hessestraße

18.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 504/8 Betreff: Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße Ecke Hessestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt von der Hessestraße in die Aßlarer Straße, ist die Sichtlinie durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Deshalb bitten wir den Magistrat geeignete Aktivitäten zu ergreifen, um eine freie Sicht in beide Richtungen zu gewährleisten. Dies könnte zum Beispiel durch Poller, einen Fahrradbügel oder ähnliche geeignete Maßnahmen erfolgen. Privatphoto Begründung: Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt ist die Einsehbarkeit durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6282 2024 Die Vorlage OF 504/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Fahrbahnabgrenzungen auf dem ErichOllenhauerRing erneuern

18.11.2024 · Aktualisiert: 12.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 521/8 Betreff: Fahrbahnabgrenzungen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring erneuern Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, auf dem Erich-Ollenhauer-Ring die erhöhten Fahrbahnabgrenzungen der Einfahrten zu den Parkhäusern in das Nordwestzentrum zu überprüfen und in geeigneter Weise zu erneuern. Die beiden Spuren, die zur Tiefgaragenandienung durch erhöhte Fahrbahnmarkierungen abgegrenzt sind, werden durch andere nicht zum Überfahren geeignete Abgrenzungen ersetzt. Insbesondere soll die Situation an der Einmündung der Bernadottestraße in den Erich-Ollenhauer-Ring betrachtet werden Begründung: Die Zufahrt in den Erich Ollenhauer Ring an der Einmündung Bernadottestraße ist durch die verlegte erhöhte Fahrbahnmarkierung zu den beiden Spuren zum Parkhaus nicht in zufriedenstellender Weise abgegrenzt. Viele Kraftfahrende überqueren den kompletten Erich-Ollenhauer-Ring mit dem Ziel direkt auf die beiden Fahrspuren zur Andienung des Parkhauses im Nordwestzentrum zu gelangen. Durch dieses nicht gestattete Fahrmanöver vermeiden Kraftfahrende den längeren Weg um das Zentrum herum, um dann die offizielle legale Einfahrt zu befahren. Die nicht erlaubte Überquerung des Erich-Ollenhauer-Ringes gefährdet in erheblichem Maß andere Verkehrsteilnehmer. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem die beiden die Tiefgarage andienenden Spuren besser abgesichert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6457 2025 Die Vorlage OF 521/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2024

17.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 490/8 Betreff: Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2024 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird unter Hinweis auf den Beschluss § 4994 (E160/2024) aufgefordert, sich gemäß dem vom Vereinsring Heddernheim e.V. vorliegenden Schreiben an den Kosten für den Heddernheimer Weihnachtsmarkt am 15.12.2024 zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen. Begründung: Der Vereinsring Heddernheim organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste aus dem Haushalt 2024 übernommen werden. Ein Zuschuss von bis zu 6000,-€ je Veranstaltung ist möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 85 2024 Die Vorlage OF 490/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wir folgt lautet: "Der Magistrat wird unter Hinweis auf den Beschluss § 3563 (E92/2023) aufgefordert, sich gemäß dem vom Vereinsring Heddernheim e.V. vorliegenden Schreiben an den Kosten für den Heddernheimer Weihnachtsmarkt am 15.12.2024 zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Radweg Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße

17.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 495/8 Betreff: Radweg Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, in der Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße Richtung Alt Niederursel das Radfahren auf dem Gehweg zu erlauben. Begründung: Viele Radler:innen fahren an der Herzbergstraße auf den Bürgersteig, da durch die Bordsteinabsenkung und Pflanzkübel der Eindruck entsteht, dass der Radweg schon hier beginnt, siehe Foto. Diese bislang verbotene Nutzung des Bürgersteigs soll erlaubt werden. Bildnachweis: Karlheinz Platz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 495/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Halteverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße

17.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 496/8 Betreff: Halteverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße Halteverbot einzurichten. Begründung: Im Wendehammer parken regelmäßig Fahrzeuge, die größere Nutzfahrzeuge beim Wenden behindern oder das Wenden ganz unmöglich machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6276 2024 Die Vorlage OF 496/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff und Tenor wie folgt lautet: "Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße ein Parkverbot einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306

14.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2024, OF 491/8 Betreff: Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Zusammenwirken mit der FES, der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte und ggf. der Eigentümergemeinschaft im Nachbarhaus für die Mehrfamilienhäuser Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 einen Sperrmüllabfuhrplatz auszuweisen. Als bevorzugte Lösung wird vorgeschlagen, wie bisher eine Mitnutzung des Abfuhrplatzes der benachbarten Liegenschaft Gerhart-Hauptmann-Ring 406-408 zu ermöglichen, zum Beispiel mittels allgemeinverfügbarem Dreikantschlüsselsystem; 2. die FES zu bitten, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, wie alle Anwohnerinnen und Anwohner der Nordweststadt eine Information erhalten, wo ihr Sperrmüllplatz ist. Begründung: Der bisher von den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 mitbenutzte Sperrmüllplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring 406-408 ist seit kurzem abgeschlossen. Auch der südlich benachbarte Sperrmüllplatz des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 310 ist nicht frei zugänglich. Die Häuser 304-306 haben somit für die Siedlungsabfuhr keinen Sperrmüllplatz, der ihnen zur Verfügung steht. Aber auch die Menschen in diesen Häusern haben Sperrmüll. Hier muss eine Lösung gefunden werden. Die Nordweststadt gehört zu den Stadtgebieten mit Siedlungsabfuhr. Nicht alle Wohnungsbaugesellschaften informieren ihre Mieter über die jeweils dem Haus zugeordneten Sperrmüllabfuhrplätze. Zudem gibt es in der Nordweststadt sehr viele Einfamilienhäuser. Wilder Sperrmüll ist ein leider häufiges Phänomen in der Nordweststadt und trägt nicht zur Verschönerung des Stadtbildes bei. Oft scheitert der gute Wille aber auch an der mangelnden Verfügbarkeit von Sperrmüllplätzen oder der fehlenden Information, wo abgelegt werden darf. Ein Konzept, das zum Beispiel auf einer im Internet zugänglichen Karte mögliche Abstellflächen ausweist, wäre hilfreich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6275 2024 Die Vorlage OF 491/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der 2. Satz der Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Wiederherstellung oder Neubau der Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim

14.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2024, OF 497/8 Betreff: Wiederherstellung oder Neubau der Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, die am Heddernheimer U-Bahnhof seit mehreren Jahren geschlossene Toilettenanlage schnellstmöglich zu sanieren und wieder zu eröffnen. Alternativ muss schnellstmöglich im Bereich des U-Bahnhofes der Bau eines neuen Toilettenhauses in Auftrag gegeben werden. Begründung: Es gehört unbestreitbar zur Würde der Fahrgäste an einer Hauptlinie der U-Bahn eine Toilette bereitzustellen. Im Sommer, aber auch wieder im Oktober und Anfang November waren aufgrund von Unfällen und Bauarbeiten auf der U-Bahn Strecke Richtung Innenstadt, hunderte Fahrgäste gezwungen auf Taxen oder Busse als Ersatzverkehr zu warten - dabei müssen längere Wartezeiten, Ungeduld und Gedränge in Kauf genommen werden. Die Sperrungen dauern häufig mehrere Stunden. Auf der gesamten Strecke Heddernheim - Innenstadt (ob bis Miquelallee oder bis Eschersheimer Tor) gibt es keine Toilettenanlage, die einfach und zeitlich unbeschränkt zu erreichen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6277 2024 Die Vorlage OF 497/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OI (Initiativen OBR) · OB 8

Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70

07.11.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 07.11.2024, OI 79 entstanden aus Vorlage: OF 474/8 vom 23.10.2024 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: OA 347/23 OBR 8; OI 49/24 OBR 8; B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 (S. 14) wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, sodass z. B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 vom 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitnessanlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriss und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inklusive Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriss des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.03.2023, OA 347 Initiative vom 15.02.2024, OI 49 Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Versandpaket: 13.11.2024

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Beleuchtung Schulhof Erich-Kästner-Schule

07.11.2024 · Aktualisiert: 25.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6123 entstanden aus Vorlage: OF 475/8 vom 22.10.2024 Betreff: Beleuchtung Schulhof Erich-Kästner-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, die Beleuchtung auf dem Schulhof der Erich-Kästner-Schule im Bereich der Durchgänge, der die Schulhöfe verbindet, mit helleren Leuchtmitteln auszustatten. Hier wurde insbesondere der Durchgang vom großen Schulhof zur Turnhalle genannt. Begründung: Aus der Elternschaft und über das Quartiersmanagement wurde insbesondere der Durchgang zwischen Sporthalle und großem Schulhof als dunkel und abweisend, sogar als Angstraum benannt. Eine hellere Beleuchtung, z. B. LED-Leuchten oder andere geeignete Leuchtmittel, könnten hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 249 Aktenzeichen: 40-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App „Meine Pegel“ aufnehmen

07.11.2024 · Aktualisiert: 25.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6124 entstanden aus Vorlage: OF 476/8 vom 21.10.2024 Betreff: Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App "Meine Pegel" aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, den Urselbach und den Steinbach für die App "Meine Pegel" der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg vorzuschlagen. Begründung: Die App "Meine Pegel" ist eine amtliche Hochwasser-Information mit rund 3.000 Pegeln in Deutschland. Die leicht über Smartphone nutzbare App liefert Infos über aktuelle und prognostizierte Wasserstände von kleineren und größeren Fließgewässern. Für Frankfurt sind derzeit nur die Nidda, der Eschbach und der Erlenbach mit je einem Messpunkt erfasst. Auch die anderen Taunusbäche, die in letzter Zeit häufiger sehr heftige sturzflutartige Wasserbewegungen hatten, sollten hier erfasst sein. Nutzer der App können sich einen schnellen Überblick über die lokale Hochwasserlage verschaffen und/oder werden bei Grenzwertüberschreitungen und/oder Hochwasserwarnungen per Push-Mitteilung informiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 314 Aktenzeichen: 90-34

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern

07.11.2024 · Aktualisiert: 25.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6125 entstanden aus Vorlage: OF 477/8 vom 21.10.2024 Betreff: Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern Der Magistrat wird gebeten, im Interesse des Hochwasserschutzes 1. Anliegergrundstücke entlang des Urselbachs und des Steinbachs verstärkt auf fehlerhafte Lagerung von Holz, Kompost, Abfall und sonstigen potenziellen Abflusshindernissen in Hochwassergefahrensituationen zu kontrollieren und die Eigentümer über die nötigen Gewässerschutzabstände - auch bei kurzzeitigen Lagerungen - zu informieren; ggf. ist ein Bußgeld zu verhängen; 2. Bauherrschaften - sofern noch nicht gängige Praxis - zukünftig Auflagen zu erteilen, entlang bzw. am Ufer der o. g. Fließgewässer keinen Bauschutt, keine Baustoffe und auch keine sonstigen Baustellenmaterialien zu lagern; 3. dafür Sorge zu tragen, dass Treibgut in den Fließgewässern (z. B. umgestürzte Bäume) zügig entfernt wird. Begründung: Die zurückliegenden Starkregen- und Hochwasserereignisse und besonders das Mai-Hochwasser 2024 haben gerade im Bereich des Urselbachs gezeigt, dass bei Hochwasser am Ufer, an Böschungen und Gewässerrandstreifen gelagertes Holz, Grünschnitt, Bauschutt oder auch Arbeitsgeräte und Baustoffe aller Art von dem sturzflutartigen Durchfluss mitgerissen werden. Anschließend verstopfen die Bachdurchlässe, zum Beispiel an den Brücken, was zu Aufstauungen und Überläufen in die Grundstücke und Häuser führen kann. Es kommt zudem zu Gewässerverunreinigungen. Unerfreulich ist auch, wenn den Ämtern gemeldetes Treibgut in den Fließgewässern nicht entfernt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 316 Aktenzeichen: 90-34

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus Kleingartenanlagen

07.11.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6126 entstanden aus Vorlage: OF 479/8 vom 21.10.2024 Betreff: Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus Kleingartenanlagen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES)/Rhein-Main Biokompost GmbH ( RMB) ein Konzept zur Abholung und/oder Verwertung des Grünschnitts aus Kleingartenanlagen im Ortsbezirk 8 zu erarbeiten. Ziel soll es sein, dass der in den Anlagen anfallende Grünschnitt kostenlos oder zumindest merklich preiswerter der Verwertung zugeführt werden kann. Dies könnte u. a. durch die kostenlose Abgabe bei der RMB durch einen beauftragten Entsorgungsbetrieb erfolgen und zusätzlich - bei Anschluss an die Abfallentsorgung - durch die Bereitstellung von deutlich mehr oder eine wesentlich größere Biotonne (bspw. eine 2,5-Quadratmeter-Tonne) für die vierzehntägige Leerung, sofern das seitens der jeweiligen Anlage gewünscht wird. Begründung: Der im Haushalt anfallende Bioreststoff, aber auch der dort anfallende Grünschnitt, sofern man einen Hausgarten zur Verfügung hat, können kostenlos über die Biotonne abgegeben werden. Der in Kleingärten anfallende Grünschnitt, sofern er dort gesammelt und in größeren Mengen abgegeben werden soll, kann jedoch nur kostenpflichtig bei der RMB angeliefert werden. Gerade in den Saisonzeiten Frühjahr und Herbst übersteigt der in kurzer Zeit anfallende Grünschnitt deutlich die Menge, welche man in die heimische Biotonne einbringen kann. Zwar wird auch einiges an Material im eigenen Kompost verwertet, aber in der Realität fällt mehr an, als man selbst dort verwerten kann, insbesondere dickere Äste oder Grünschnitt, der nur in einer industriellen Anlage problemlos verwertet werden kann. Komposte im Garten eigenen sich überwiegend für die Zeit dazwischen. Sofern die Kleingartenanlage an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, reicht die Kapazität der derzeit bereitgestellten Biotonne (maximal 240 Liter) für die regelmäßige Pflege der Gemeinschaftsanlagen auch bei kurzfristiger Lagerung bis zur nächsten Leerung nicht aus und sollte dringend erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 69 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten

07.11.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6127 entstanden aus Vorlage: OF 480/8 vom 21.10.2024 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten Der Magistrat wird gebeten, im Dorfwiesenweg die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erst nach der Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes aufzuheben und nicht bereits an der Gabelung des Dorfwiesenweges in Fahrtrichtung des Sportplatzes. Begründung: Im Dorfwiesenweg besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. An der Gabelung des Dorfwiesenweges in Fahrtrichtung des Sportplatzes wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Somit darf zwischen der Gabelung des Dorfwiesenweges und der Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes sowie im weiteren Verlauf des Dorfwiesenweges 50 km/h gefahren werden. Da diese Straße von Kindern und Jugendlichen des SV 1919 Niederursel e. V., Sportlern der neuen Sportanlage und Spaziergängern genutzt wird, ist eine Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinter die Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 392 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße

07.11.2024 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6128 entstanden aus Vorlage: OF 481/8 vom 21.10.2024 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel an den vorhandenen Schildermast Heilmannstraße/Oberfeldstraße (Höhe Hausnummer 29) zu montieren. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass ein Verkehrsspiegel an der o. a. Örtlichkeit nachvollziehbar dringend benötigt werde. Fahrzeuge, die aus der Oberfeldstraße in Richtung Dietrichstraße einfahren, tasten sich aufgrund zulässig geparkter Fahrzeuge langsam in den Kreuzungsbereich hinein, da der Blick in die Kreuzung nur sehr kurz ist. Aufgrund des sehr engen Straßenraums (u. a. schmaler Gehweg) ist dies aber nicht unproblematisch möglich. Das Fahrzeug ragt unweigerlich zu weit in den Querverkehr. Ein Verkehrsspiegel an dieser Stelle würde die Situation deutlich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 391 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

NIDA-Ausstellungsraum im Nordwestzentrum ausstatten

07.11.2024 · Aktualisiert: 25.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6129 entstanden aus Vorlage: OF 486/8 vom 14.09.2024 Betreff: NIDA-Ausstellungsraum im Nordwestzentrum ausstatten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bis zur Realisierung der Dependance des Archäologischen Museums in der Römerstadt im Nordwestzentrum ein Schauraum für die Darstellung und Präsentation der Stadt NIDA angemietet und ausgestattet werden kann. Der Schauraum soll in Mittellage des Zentrums sein, sodass er von möglichst vielen Besucher:innen des Zentrums passiert wird und ein unübersehbarer Blickfang ist. Von der gesamten Stadt NIDA mit ihrer imponierenden Stadtmauer soll eine große grafische oder modellierte Draufsicht zu sehen sein, mit allen Gebäuden und Plätzen, soweit ihre städtebauliche Struktur heute bekannt ist bzw. ergänzt werden kann. Weiterhin soll eine Auswahl an Fotografien historischer Artefakte gezeigt werden, die während der Ausgrabungsphasen seit dem 19. Jahrhundert vorliegen, insbesondere auch diejenigen, die aus der Bauzeit der Ernst-May-Siedlungen und der Bauzeit der Nordweststadt stammen und die die noch im Boden stehenden Kult-, Tempel-, öffentlichen und privaten Gebäudereste zeigen. Außerdem soll eine Schrifttafel Auskunft über die Bedeutung und Geschichte von NIDA bis ins 21. Jahrhundert geben. Das Konzept der Ausstellung und die didaktische Vermittlung sollen dem Ortsbeirat baldmöglichst vorgestellt werden. Begründung: Nach Kenntnis des Ortsbeirates ist die letzte Ausgrabungsfläche der römischen Stadt für die Bebauung mit Wohnblocks freigegeben. Im Vorderhaus soll mit Fertigstellung ein Ausstellungsraum eingerichtet werden. Da die Fertigstellung noch einige Jahre dauern wird, soll die Bevölkerung des Ortsbezirks einerseits über das Vorhaben informiert bleiben, andererseits zum Besuch der Ausstellungsstücke motiviert werden. Da die soziale Zusammensetzung im Frankfurter Nordwesten große Unterschiede zur Innenstadt aufweist, ist nicht davon auszugehen, dass viele Menschen den Weg ins Archäologische Museum finden, viel erfolgversprechender für eine Teilhabe ist es, die archäologischen Entdeckungen zu ihnen in den Frankfurter Nordwesten zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 244 Aktenzeichen: 41-37

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-BahnGleise zu einem „Tiny Forest“ für Niederursel/Heddernheim kultivieren

07.11.2024 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6130 entstanden aus Vorlage: OF 487/8 vom 21.09.2024 Betreff: Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-Bahn-Gleise zu einem "Tiny Forest" für Niederursel/Heddernheim kultivieren Der Magistrat wird aufgefordert, den naturwüchsigen Pflanzenbestand neben den U-Bahn-Gleisen der U3 auf zehn Meter Breite zu erweitern und zu verlängern. Auf dem erweiterten Streifen sollen pro Quadratmeter mindestens drei verschiedene Baum-Sträucher-Setzlinge eingepflanzt werden. Die bereits bewachsene Fläche soll ebenso verdichtet werden und von Dorngehölzen befreit werden. Angestrebt wird zwischen dem eingezäunten Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke und der Haltestelle "Wiesenau" die Bedingungen für einen "Tiny Forest" herzustellen. Begründung: Der kleine verdichtete Wald soll an dieser Stelle die Aufnahme von Feinstaub, Ruß und Stickstoff der Rosa-Luxemburg-Straße, der Marie-Curie-Straße und des MHKW Nordweststadt ermöglichen, das Regenwasser der angrenzenden Wiesen aufnehmen und speichern und die Luftqualität in den nahen Wohnquartieren durch Abgabe von Sauerstoff verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 340 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 806 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Einrichtung eines Runden Tisches „Heddernheimer Schloss“

07.11.2024 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6131 entstanden aus Vorlage: OF 488/8 vom 21.10.2024 Betreff: Einrichtung eines Runden Tisches "Heddernheimer Schloss" Der Magistrat wird aufgefordert, im Kontext des gemeinsamen Treffens am 23.09.2024 (Ortsbeirat 8 mit städtischen Vertretern), einen Runden Tisch einzurichten. Begründung: Bei dem erwähnten Treffen wurde u. a. deutlich, dass die Interessenlage komplex ist und in einem singulären Treffen nicht alle Fragestellungen gelöst werden können. Deshalb und auch um den positiven Gesprächsfaden nicht abbrechen zu lassen, stellt ein Runder Tisch sicher, dass alle Beteiligten kontinuierlich im Austausch bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.01.2025, OF 508/8 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6445 Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 176 Antrag vom 03.03.2025, OF 542/8

OF (Anträge OBR) · OB 8

Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70

23.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 S. 14 wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, so dass z.B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 v. 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitness-Anlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriß und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inkl. Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriß des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 79 2024 Die Vorlage OF 474/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Beleuchtung Schulhof Erich-Kästner-Schule

22.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 475/8 Betreff: Beleuchtung Schulhof Erich-Kästner-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern, die Beleuchtung auf dem Schulhof der Erich Kästner Schule.im Bereich der Durchgänge, der die Schulhöfe verbindet mit helleren Leuchtmitteln auszustatten. Hier wurde insbesondere der Durchgang vom großen Schulhof zur Turnhalle genannt. Begründung: Aus der Elternschaft und über das Quartiersmanagement wurde hier insbesondere der Durchgang zwischen Sporthalle und großem Schulhof als dunkel und abweisend, sogar als Angstraum benannt. Eine hellere Beleuchtung, z.B. LED-Leuchten oder andere geeignete Leuchtmittel könnten hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6123 2024 Die Vorlage OF 475/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Wendehämmer besser gegen Falschparker sichern

22.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 482/8 Betreff: Wendehämmer besser gegen Falschparker sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Wendehämmer des Weißkirchener Weges und des Gerhart Hauptmann Rings gegen falsch parkende Fahrzeuge abzusichern. Insbesondere die Fußgängerwege, die als Rettungswege für Krankenwagen und Feuerwehr von diesen Wendehämmern abgehen sind häufig trotz angebrachter Schilder, die das Parken verbieten, durch Autos zugeparkt. In den kleinen Wendehämmern, die den Paul Kornfeldweg andienen, hat die Müllabfuhr laut Aussagen von Anwohnern zudem Schwierigkeiten, die Mülltonen zu leeren, da eine Andienung zu manche Zeiten wegen zugeparkter Wege nicht möglich ist. Begründung: Die Argumentation des Magistrates ist dem Antragsteller bekannt, "der mündige Bürger" beachtet aufgestellte Verbotsschilder. Leider ist jedoch zunehmend festzustellen, dass "der mündige Bürger" mangels entsprechender Sanktionen durch die Ordnungsbehörden Verbotsschilder ungestraft ignoriert. Eine teilweise Abhilfe könnte geschaffen werden, wenn die von den Wendehämmern abgehende großen (Rettungs-) Fußwege beispielsweise durch offizielle Feuerwehrzufahrtsschilder (Verkehrszeichen 283) zusätzlich abgesichert werden. Dies ist nicht flächendeckend der Fall. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 482/8 wurde zurückgezogen. 2. Es besteht Einvernehmen, dass die Ortsvorsteherin in dieser Angelegenheit ein Ortstermin organisiert.

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Umbenennung einer Straße im Neubaugebiet Sandelmühle in „AnnaLandsbergStraße“

21.10.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 472/8 Betreff: Umbenennung einer Straße im Neubaugebiet Sandelmühle in "Anna-Landsberg-Straße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Straße "Am Heddernheier Gaswerk" im Neubaugebiet An der Sandelmühle in "Anna Landsberg Straße" umzubenennen. Begründung: Anna Landsberg war Ehegattin des Generaldirektors der "Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerk AG", Heinrich Landsberg. Aufgrund ihrer Verdienste in der freien Wohlfahrtspflege ergab die städtische Biografieprüfung, dass eine Namensvergabe in "Anna-Landsberg-Straße aus historischer Sicht befürwortet wird (der vollständige Bericht liegt dem Ortsbeirat 8 vor). Der im Institut für Stadtgeschichte archivierten Schulamtsakte "Kleinkinderschulwesen. Kindergarten 32 früher Anna Landsbergheim" ist zu entnehmen, dass Anna Landsberg in den frühen 20er Jahren die "Freie Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge" (mit-)geleitet hat. Ab 1921 übernahm die Arbeitsgemeinschaft den bis dahin vom "Verein Kinderschutz und Jugendhilfe" betriebenen und im evangelischen Gemeindehaus untergebrachten Kindergarten und Hort in Heddernheim. Als die infolge des weitgehend über Anleihen finanzierten Ersten Weltkriegs eingetretene Geldentwertung ab dem Jahreswechsel 1922/23 immer bedrohlichere Formen annahm, konnte sich der Kindergarten und Hort auch dank der Spenden der Heddernheimer Kupferwerke über Wasser halten. Nachdem die evangelische Kirchengemeinde im Frühjahr 1924 Eigenbedarf angemeldet hatte, wendete sich die Arbeitsgemeinschaft erfolgreich mit der Bitte an den Frankfurter Magistrat, dass dem Heddernheimer Kindergarten und Hort Räume im dortigen "Stift" zur Verfügung gestellt werden. Das gedruckte Programm für die Einweihungsfeier des Kindergartens und Horts am 18. Oktober 1924 im "Heddernheimer Stift (Alt-Heddernheim Nr. 31)" haben für die Arbeitsgemeinschaft Anna Landsberg und der Schulrektor August Jaspert unterzeichnet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22:40 Uhr bis 22:45 Uhr. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 472/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 473/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 472/8 wurde zurückgezogen.

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Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel

21.10.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 473/8 Betreff: Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben. 2. Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird in "Gebrüder-Heitefuß-Straße" umbenannt. 3. Der Name des Ehepaars Anna und Heinrich Landsberg wird in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufgenommen mit der Auflage, eine Straße, einen Platz oder eine Grünanlage in dem zukünftigen Wohnquartier "Mertonviertel/Nördlich Lurgiallee" (Bebauungsplan Nr. 922) entsprechend zu benennen (z.B. "Anna- und Heinrich Landsberg-Platz"). Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat hierzu rechtzeitig einen Vorschlag zuzuleiten. Begründung: Eine voraussichtliche Mehrheit im Ortsbeirat möchte den 2018 mit einstimmigem Beschluss festgelegten Straßennamen "Am Heddernheimer Gaswerk" ändern. Dieser sollte an das erste Frankfurter Gaswerk zur Energieversorgung weiter Teil der Stadt erinnern, das 1904 anstelle der Ende des 19. Jahrhunderts geschlossenen "Sandelmühle" errichtet worden war. Das Neubaugebiet "An der Sandelmühle" befindet sich recht genau dort, wo das bis zum Abbruch in den 1960er Jahren weithin sichtbare und auf zeitgenössischen Heddernheim-Ansichtskarten gerne gezeigte Gasometer stand. Ist die Umbenennung unvermeidlich, erscheint es zweckmäßig, aus Orientierungsgründen erneut einen ortsüblichen Straßennamen im Zusammenhang mit der Heddernheimer Industriegeschichte zu wählen. Zugleich bietet sich mit der aktuellen Debatte die Chance, im Vorgriff auf das zukünftige Wohngebiet "Nördlich Lurgiallee" erste Ideen für Straßenbenennungen dem Magistrat vorzutragen. Die Gebrüder Conrad (1786-1838) und Friedrich Heitefuß (1788-1853) zählen zu den Pionieren der Industrialisierung im Taunusvorland (vgl. Pülm, 1996, S. 72-79; Schneider, 2024, S. 351-359). Sie stammten ursprünglich aus dem Harz. Conrad erlangte 1811 das Frankfurter Bürgerrecht und gehörte seit 1831 auch der Gesetzgebenden Versammlung der Freien Stadt an (Lengemann 1996, S. 172f). Auch Friedrich muss ein geachteter Frankfurter Bürger gewesen sein, denn er war u.a. Senior der Verwaltungskommission der städtischen "Hülfs-Kasse" (Frankfurter Staatshandbuch 1853, S. 109). In der im frühen 19. Jahrhundert üblichen Weise verband die Familie ihr Handelsgeschäft für Metall- und Bergbauprodukte mit eigener industrieller Betätigung. So verkaufte sie auch alle Arten von gehämmertem Kupfer aus ihren Betrieben in den damals nassauischen Gemeinden Oberursel und Heddernheim. Das Kupfer stammte hauptsächlich aus den hessischen Gruben von Richelsdorf bei Sontra und aus den Hütten von Thalitter in der Nähe des Edersees. Spezialisiert waren die Gebrüder Heitefuß u.a. auf die Herstellung von Schrötlingen für Kupfermünzen, die sie in viele Staaten des Deutschen Bundes lieferten. Mit Beginn des Eisenbahnzeitalters kam das Geschäft mit kupfernen Feuerbüchsen für Lokomotivfabriken hinzu. In Heddernheim verfügten sie mit den zwei benachbarten Wasserkraftanlagen der "Kaltemühle" (ab 1829) und der "Sandelmühle" (vermutlich ab 1841) über sehr gute Bedingungen für die Produktion, in der 1844 insgesamt 36 Arbeiter tätig waren. Die zum Areal der Mühlen gehörenden Äcker und Wiesen wurden landwirtschaftlich genutzt, u.a. für den häuslichen Bedarf der Inhaber- und Arbeiterfamilien. Ein Kupfer-, Walz- und Hammerwerk sowie eine Messinggießerei, eine Münzschneidemaschine, eine hydraulische Presse zur Fabrikation von Bleirohren und eine "Pappendeckel-Fabrik" für Kartonage und Dachpappen standen 1853 in der Genehmigung des herzoglich-nassauischen Kreisamtes zum "Fortbetrieb" des Kupferhammers, den die Familie F. A. Hesse Söhne aus Olpe/Westfalen zuvor für 42.000 Goldgulden von den Erben der Gebrüder Heitefuß erworben hatte. Aus diesem Grundstock wurden in den folgenden Jahrzehnten die "Heddernheimer Kupferwerke" ausgebaut. Die Papierproduktion an der Sandelmühle hingegen übernahm die Firma Hänlein. Nach einem Umbau fertigte sie auch "Schwärze" zur Herstellung von Kunstdrucken und Banknoten, die für ihre Qualität 1855 auf der Pariser Weltausstellung einen Preis erhielt. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Bestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk modernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Organisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süddeutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim mit Werken in Mannheim-Industriehafen und Mannheim Neckarau zur "Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG"." Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie als "Generaldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." (a.a.O., S. 296). Aus der Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte an das Stadtvermessungsamt vom 10.09.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS-Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es zudem eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die VDM Landsbergs Pension kürzte und ihn "aufgrund seiner jüdischen Herkunft" noch wenige Wochen vor seinem Tode aus seiner Wohnung im Stadtteil Bockenheim drängen wollte. Die Ehefrau von Heinrich Landsberg, Anna Landsberg geb. Reiss (1868-1925), erwarb sich der o.a. Stellungnahme des ISG zufolge in Frankfurt hohe Verdienste um die freie Wohlfahrtspflege. Mit weiteren Mitstreiterinnen gründete sie 1905 das "Wöchnerinnen- und Säuglingsheim Battonnstraße" und leitete den Trägerverein als 1. Vorsitzende bis zu ihrem frühen Lebensende. Zusätzlich stand sie an der Spitze der "Freien Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge", die 1921 den bis dahin vom "Verein Kinderschutz und Jugendhilfe" unterhaltenen Kindergarten und Hort im Heddernheimer evangelischen Gemeindehaus von St. Thomas übernahm. Die Kindertageseinrichtung überstand die Inflation 1923 vor allem durch Spenden aus den Heddernheimer Kupferwerken. Wegen Eigenbedarfs der Kirchengemeinde musste die Einrichtung 1924 dennoch verlegt werden, und es gelang der Arbeitsgemeinschaft, dafür die heute noch als Kinderhort genutzten Räume im Heddernheimer Schloss von der Stadt zu erhalten. Die Einrichtung ist zu einem leider unbekannten Zeitpunkt, aber sehr wahrscheinlich recht bald nach dem Tode der engagierten Frau, als "Anna-Landsberg-Heim" benannt worden. Sehr bemerkenswert ist überdies, dass Anna Landsberg 1919 mit der Einführung des Frauenwahlrechts als eine von elf Frauen in die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Sie gehörte der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) an und wurde bei den Kommunalwahlen 1924 wiedergewählt. Die Benennung der Erschließungsstraße im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" nach den an Ort und Stelle einst tätigen Gebrüdern Heitefuß ist aus geschichtlichen Gründen sehr naheliegend. Die bereits vorhandenen biographischen Angaben zu Anna und Heinrich Landsberg sind aus Sicht des Ortsbeirates ebenfalls ausreichend, um eine gemeinsame Aufnahme der beiden Namen in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen zu begründen. Bis zur konkreten Benennung einer Straße, eines Platzes, einer Grünfläche im Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee", also lokal gesehen ebenfalls dort, wo bis 1982 die Heddernheimer Kupferwerke produzierten, sollten weitere biographische Fakten zu dem verdienstvollen Ehepaar erhoben und bekannt gemacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Nebenvorlage: Antrag vom 05.12.2024, OF 505/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22:40 Uhr bis 22:45 Uhr. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 472/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 473/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Initiative OI 84 2024 1. Die Vorlage OF 473/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 505/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass "Landsbergstraße" ohne Bindestrich geschrieben wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App „Meine Pegel“ aufnehmen

21.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 476/8 Betreff: Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App "Meine Pegel" aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Urselbach und den Steinbach für die App "Meine Pegel" der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg vorzuschlagen. Begründung: Die Applikation "Meine Pegel" ist eine amtliche Hochwasser-Information mit rund 3.000 Pegeln in Deutschland. Die leicht über Smartphone nutzbare App liefert Infos über aktuelle und prognostizierte Wasserstände von kleineren und größeren Fließgewässern. Für Frankfurt sind derzeit nur die Nidda, der Eschbach und der Erlenbach mit je einem Messpunkt erfasst. Auch die anderen Taunusbäche, die in letzter Zeit häufiger sehr heftige sturzflutartige Wasserbewegungen haben, sollten hier erfasst sein. Nutzer der App können sich einen schnellen Überblick über die lokale Hochwasserlage verschaffen und/oder werden bei Grenzwertüberschreitungen und/oder Hochwasserwarnungen per Push-Mitteilung informiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6124 2024 Die Vorlage OF 476/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern

21.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 477/8 Betreff: Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Interesse des Hochwasserschutzes 1. Anliegergrundstücke entlang des Urselbachs und des Steinbachs verstärkt auf fehlerhafte Lagerung von Holz, Kompost, Abfall und sonstigen potentiellen Abflusshindernissen in Hochwassergefahrensituationen zu kontrollieren und die Eigentümer über die nötigen Gewässerschutzabstände - auch bei kurzzeitigen Lagerungen - zu informieren; ggf. ist ein Bußgeld zu verhängen; 2. Bauherrschaften - sofern noch nicht gängige Praxis - zukünftig Auflagen zu erteilen, entlang bzw. am Ufer der o.g. Fließgewässer keinen Bauschutt, keine Baustoffe und auch keine sonstigen Baustellenmaterialien zu lagern; 3. dafür Sorge zu tragen, dass Treibgut in den Fließgewässern (z.B. umgestürzte Bäume) zügig entfernt wird. Begründung: Die zurückliegenden Starkregen- und Hochwasserereignisse und besonders das Mai-Hochwasser 2024 haben gerade im Bereich des Urselbachs gezeigt, dass bei Hochwasser am Ufer, an Böschungen und Gewässerrandstreifen gelagertes Holz, Grünschnitt, Bauschutt oder auch Arbeitsgeräte und Baustoffe aller Art von dem sturzflutartigen Durchfluss mitgerissen werden. Anschließend verstopfen die Bachdurchlässe, zum Beispiel an den Brücken, was zu Aufstauungen und Überläufen in die Grundstücke und Häuser führen kann. Es kommt zudem zu Gewässerverunreinigungen. Unerfreulich ist auch, wenn den Ämtern gemeldetes Treibgut in den Fließgewässern nicht entfernt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6125 2024 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden

21.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 478/8 Betreff: Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragestellungen betreffend der Straße Kaltmühle gebeten: 1. Welche Maßnahmen werden eingeleitet, damit eine weitere Überschwemmung der Anwohnergrundstücke wie zuletzt im Mai 2024 verhindert werden kann? 2. Wie kann das Urselbachbett ertüchtigt werden, damit die Anlieger nicht bei jedem Starkregenereignis Angst haben müssen, dass das Wasser über die Ufer tritt und sich als reißender Fluss über ihre Grundstücke ergießt? 3. Welche Maßnahmen können eingeleitet werden, damit hoch gewachsene Bäume und Sträucher nicht auf die Häuser fallen, weil sie aufgrund der Starkregenereignisse ihre Standfestigkeit verlieren, bzw. bereits heute nicht mehr standsicher sind? 4. Welche baulichen Maßnahmen können eingeleitet werden, damit das Wasser bei Starkregenereignissen nicht zusätzlich über die Zugangsstraße Kaltmühle in die Grundstücke fließt? Quelle: Private Fotos Begründung: Für die Anwohner in der Straße Kaltmühle besteht dringender Handlungsbedarf. Bei dem nächsten Starkregenereignis ist bereits damit zu rechnen, dass sich Gehölze lösen und auf die Gebäude fallen oder Menschen auf Grund der reißenden Gewässer in Gefahr geraten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1054 2024 Die Vorlage OF 478/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus Kleingartenanlagen

21.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 479/8 Betreff: Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus Kleingartenanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der FES/RMB, ein Konzept zur Abholung und/oder Verwertung des Grünschnitts aus Kleingartenanlagen im Ortsbezirk 8 zu erarbeiten. Ziel soll es sein, dass der in den hiesigen Anlagen anfallende Grünschnitt kostenlos oder zumindest merklich preiswerter der Verwertung zugeführt werden kann. Dies könnte u.a. durch die kostenlose Abgabe bei der RMB durch einen beauftragten Entsorgungsbetrieb erfolgen und zusätzlich -bei Anschluss an die Abfallentsorgung- durch die Bereitstellung von deutlich mehr oder eine wesentlich größere Biotonne (bspw. eine 2,5m2-Tonne) für die 14tägige Leerung, sofern das seitens der jeweiligen Anlage gewünscht wird. Begründung: Der im Haushalt anfallende Bioreststoff, aber auch der dort anfallende Grünschnitt, sofern man einen Hausgarten zur Verfügung hat, können kostenlos über die Biotonne abgegeben werden. Der in Kleingärten anfallende Grünschnitt, sofern er dort gesammelt und in größeren Mengen abgegeben werden soll, kann jedoch nur kostenpflichtig bei der RMB angeliefert werden. Gerade in den Saisonzeiten Frühjahr und Herbst übersteigt der in kurzer Zeit anfallende Grünschnitt deutlich die Menge, welche man in die heimische Biotonne einbringen kann. Zwar wird auch einiges an Material im eigenen Kompost verwertet, aber in der Realität fällt mehr an, als man selber dort verwerten kann. Insbesondere dickere Äste, oder Grünschnitt, der nur in einer industriellen Anlage problemlos verwertet werden kann. Komposte im Garten eigenen sich überwiegend für die Zeit dazwischen. Sofern die Kleingartenanlage an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, reicht die Kapazität der derzeit bereitgestellten Biotonne (max. 240 Liter) für die regelmäßige Pflege der Gemeinschaftsanlagen auch bei kurzfristiger Lagerung bis zur nächsten Leerung nicht aus und sollte dringend erhöht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6126 2024 Die Vorlage OF 479/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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